Plenarprotokoll 8/176
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
176. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 10. Oktober 1979
Inhalt:
Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 13877 A
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13877 B
Begrüßung von Schülerinnen und Schülern
einer Pariser Wirtschaftsschule . . . . . 13880 A
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979
— Drucksache 8/3220 — 13877 D
Fragestunde
— Drucksache 8/3237 vom 05. 10. 1979 —
Wartezeiten bei Verfahren vor den Finanzgerichten
MdlAnfr A2 05.10.79 Drs 08/3237 Conradi SPD
Antw PStSekr Dr. de With BJ . . . . 13878 A, B ZusFr Conradi SPD . . 13878 B
Gesundheitsschäden bei Kleinkindern
durch Spielzeug aus PVC
MdlAnfr A45 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Diederich (Berlin) SPD
Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 13878 C, D ZusFr Marschall SPD 13878 D
Auswirkungen der Tätigkeit der Innovationsberatungsstellen auf die regionale Wirtschaftsstruktur
MdlAnfr A64 05.10.79 Drs 08/3237 Stockleben SPD
MdlAnfr A65 05.10.79 Drs 08/3237 Stockleben SPD
Antw PStSekr Stahl BMFT . 13879 A, B, D 13880 A
ZusFr Stockleben SPD 13879 D; 13880 A
Einbürgerung von im Bundesgebiet wohnhaften Türken
MdlAnfr A5 05.10.79 Drs 08/3237 Bühling SPD
MdlAnfr A6 05.10.79 Drs 08/3237 Bühling SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13880 B, D ZusFr Bühling SPD 13880 D
Äußerung des Bundesinnenministers Baum über den Begriff Nazi anläßlich linksradikaler Gewaltdemonstrationen
MdlAnfr A7 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Voss CDU/CSU
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 176. Sitzung. — Bonn, Mittwoch, den 10. Oktober 1979
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 13881 A, C, D
13882 A
ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 13881 B, C
ZusFr Roth SPD 13881 D
ZusFr Conradi SPD 13882 A
ZusFr Niegel CDU/CSU 13882 B
Personalmangel beim Bundesgrenzschutz in Zonenrandgebiet
MdlAnfr All 05.10.79 Drs 08/3237 Niegel CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 13882 C, D
ZusFr Niegel CDU/CSU 13882 C, D
Erfassung und Veröffentlichung von Störfällen in deutschen Kernkraftwerken
MdlAnfr A16 05.10.79 Drs 08/3237 Marschall SPD
MdlAnfr A17 05.10.79 Drs 08/3237 Marschall SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . 13883, A, B, C, D,
13884 A, B
ZusFr Marschall SPD . . . 13883 B, C, D, 13884 A Öleinfuhren in den Jahren 1980 bis 1985
MdlAnfr A21 05.10.79 Drs 08/3237 Löffler SPD
MdlAnfr A22 05.10.79 Drs 08/3237 Löffler SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 13884 C, D,
13885 B, C, D, 13886 A
ZusFr Löffler SPD 13884 D, 13885 B, C
ZusFr Roth SPD 13885 D, 13886 A
Weiterführung der Nebenerwerbslandwirtschaft bei Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze
MdlAnfr A28 05.10.79 Drs 08/3237 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13886 B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 13886 C
Verstöße der Jugendsekten gegen die Arbeitszeitordnung
MdlAnfr A43 05.10.79 Drs 08/3237 Kroll-Schlüter CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . 13886 D, 13887 A
ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . 13886 D, 13887 A
Anerkennung des Einsatzes von Betriebshelfern in privaten landwirtschaftlichen Betriebshilfsdiensten, wie z. B. der Hilfsdienst „Dümmer e. V.", als Wehrersatzdienst
MdlAnfr A26 05.10.79 Drs 08/3237 Ey CDU/CSU
MdlAnfr A27 05.10.79 Drs 08/3237 Ey CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13887 B, C, D,
13888 A
ZusFr Ey CDU/CSU 13887 C, D, 13888 A
Benennung von Bundeswehreinrichtungen nach Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg
MdlAnfr A34 05.10.79 Drs 08/3237 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13888 A, D
ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . 13888 C, D
Verbesserung der Standsicherheit von Autobahnbrücken
MdlAnfr A46 05.10.79 Drs 08/3237 Urbaniak SPD
MdlAnfr A47 05.10.79 Drs 08/3237 Urbaniak SPD
Antw PStSekr Wrede BMV 13889 B, C
ZusFr Urbaniak SPD 13889 C
Vorverlegung der Gebührenermäßigung für Neuanschluß und Übernahme eines Fernsprechanschlusses auf den 1. Oktober 1979
MdlAnfr A55 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Steinhauer SPD
Antw PStSekr Wrede BMP 13890 A, B
ZusFr Frau Steinhauer SPD 13890 B
Einsatz von Schreibtelefonen für Gehörlose insbesondere in Baden-Württemberg sowie Einführung einer speziellen Gebührenregelung
MdlAnfr A57 05.10.79 Drs 08/3237 Bindig SPD
MdlAnfr A58 05.10.79 Drs 08/3237 Bindig SPD
Antw PStSekr Wrede BMP 13890 C, D,
13891 A, B, C
ZusFr Bindig SPD 13890 C, D, 13891 A, B
ZusFr Ey CDU/CSU 13891 C
Vorteile für das Zonenrandgebiet im Rahmen der Gebührensenkungen im Fernsprechverkehr
MdlAnfr A59 05.10.79 Drs 08/3237 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
Antw PStSekr Wrede BMP . . . . 13891 D, 13892 A
ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 13891 D,
13892 A
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 176. Sitzung. — Bonn, Mittwoch, den 10. Oktober 1979 III
Versteigerung des Mobiliars des ehemaligen Hotels Petersberg durch einen privaten Auktionator
MdlAnfr A60 05.10.79 Drs 08/3237 Ludewig FDP
MdlAnfr A61 05.10.79 Drs 08/3237 Ludewig FDP
Antw StSekr Dr. Schmid BMBau . . 13892 B, C, D,
13893 A, B, C, D
ZusFr Ludewig FDP . . . . 13892 C, D, 13893 B, C
ZusFr Ey CDU/CSU 13893 C
ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 13893 D
Schulische und berufliche Förderungsmaßnahmen für Zigeunerkinder
MdlAnfr A70 05.10.79 Drs 08/3237 Thüsing SPD
MdlAnfr A31 05.10.79 Drs 08/3237 Thüsing SPD
Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 13894 A, C, D,
13895 A, B, D, 13896 A, C
ZusFr Thüsing SPD 13894 C, D, 13896 A
ZusFr Lambinus SPD 13894 D
ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . 13895 A, 13896 C
ZusFr Ey CDU/CSU 13895 B
ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 13895 C
Nächste Sitzung 13896 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13897*A Anlage 2
Entschließung des Bundesrates zum Zwei-
ten Gesetz zur Änderung des Altölgesetzes 13897*C
Anlage 3
Prüfung von Planungsunterlagen für das Entsorgungszentrum Gorleben durch die Arbeitsgemeinschaft TÜV
MdlAnfr A8 05.10.79 Drs 08/3237 Schäfer (Offenburg) SPD
MdlAnfr A9 05.10.79 Drs 4/3237 Schäfer (Offenburg) SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13897*D Anlage 4
Zusammenarbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie anderer Nachrichtendienste mit dem Geheimdienst SAVAK
MdlAnfr A10 05.10.79 Drs 08/3237 Hansen SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13898*B
Anlage 5
„Exilparteitag" der Berliner NPD im Kreis Diepholz/Niedersachsen
MdlAnfr A12 05.10.79 Drs 08/3237 Würtz SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13898*C Anlage 6
Wiederverwendung von Altpapier bei der Papierherstellung
MdlAnfr A13 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Dr. Hartenstein SPD
MdlAnfr A14 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Dr. Hartenstein SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13898*D Anlage 7
Ergebnisse der Arbeit der deutsch-französischen Regierungskommission für Standortfragen von Kraftwerken
MdlAnfr A15 05.10.79 Drs 08/3237 Hoffmann (Saarbrücken) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 1389913 Anlage 8
Abkommen über die europäische Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Rüstungsgütern •
MdlAnfr A32 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Ahrens SPD
MdlAnfr A33 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Ahrens SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13899*C Anlage 9
Zahl der abgestürzten Starfighter der Bundeswehr sowie Höhe des Personen- und Sachschadens
MdlAnfr A35 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Schöfberger SPD
MdlAnfr A36 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Schöfberger SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13900*A Anlage 10
Hinderung Wehrpflichtiger am Absetzen nach Berlin
MdlAnfr A37 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13900*C Anlage 11
Widerspruch zwischen der Auffassung des
NATO-Generals Gundersen und der Beur-
teilung des Londoner Instituts für strategi-
IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 176. Sitzung. — Bonn, Mittwoch, den 10. Oktober 1979
sche Studien hinsichtlich eines annähernden atomaren Patts der beiden Machtblökke in Europa
MdlAnfr A38 05.10.79 Drs 08/3237 Engelsberger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13900'D Anlage 12
Erhöhung des deutschen Verteidigungsetats auf Wunsch der USA
MdlAnfr A39 05.10.79 Drs 08/3237 Gansel SPD
MdlAnfr A40 05.10.79 Drs 08/3237 Gansel SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13901'B Anlage 13
Proteste gegen die Fluglärmbelästigungen im Landkreis Miltenberg
MdlAnfr A41 05.10.79 Drs 08/3237 Biehle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13901*C Anlage 14
Nichtanerkennung einer in der DDR erteilten Approbation als Arzt in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A42 05.10.79 Drs 08/3237 Hasinger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 13902*A Anlage 15
Überstellung der sich im Privatbesitz von Prof. Dr. Arnold befindenden Akten des Berliner NS-Rassenhygiene-Instituts an das Bundesarchiv in Koblenz
MdlAnfr A44 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Schuchardt FDP
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13902'B Anlage 16
Sicherung der Autobahnbrücken nach den Zusammenbrüchen bei Duisburg und Dortmund
MdlAnfr A48 05.10.79 Drs 08/3237
Menzel SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13902*C
Anlage 17
Prüfverfahren bei der Verlagerung des Personenverkehrs von der Bahn auf die Straße, insbesondere auf der Bundesbahnstrecke Lauffen—Leonbronn
MdlAnfr A49 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Spöri SPD
MdlAnfr A50 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Spöri SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13902*D
Anlage 18
Umweltbelastung durch „frisierte" Krafträder
MdlAnfr A51 05.10.79 Drs 08/3237 Merker FDP
MdlAnfr A52 05.10.79 Drs 08/3237 Merker FDP
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13903*A
Anlage 19
Konzentrierung von Bundesbahndienststellen in Nürnberg zu Lasten von Regensburg
MdlAnfr A53 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13903*B
Anlage 20
Änderung der Bezeichnung „Im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West)" in „Im Bundesgebiet und Berlin" auf Postscheckbrief en
MdlAnfr A56 05.10.79 Drs 08/3237 Niegel CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13903*C
Anlage 21
Baumängel am Neubau des Bundeskanzleramts
MdlAnfr A62 05.10.79 Drs 08/3237 Kolb CDU/CSU
MdlAnfr A63 05.10.79 Drs 08/3237 Kolb CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 13903*D Anlage 22
Verpflichtung der öffentlichen Dienststellen auf die Ziele des 3. Datenverarbeitungs-Förderungsprogramms, insbesondere in der Beschaffungspolitik; Geheimhaltung eines „Störfallberichts der Bundesregierung" über Störfälle in Atomkraftwerken
MdlAnfr A66 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Steger SPD
MdlAnfr A67 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13904*B
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 176. Sitzung. — Bonn, Mittwoch, den 10. Oktober 1979 13877
176. Sitzung
Bonn, den 10. Oktober 1979
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. v. Aerssen * 12. 10.
Dr. Ahrens ** 12. 10.
Dr. Aigner * 12. 10.
Alber ** 12. 10.
Amrehn ** 12. 10.
Dr. Bardens ** 12. 10.
Dr. Barzel 12. 10.
Blumenfeld * 12. 10.
Frau von Bothmer ** 12. 10.
Brandt 11. 10.
Büchner (Speyer) ** 12. 10.
Dr. Dollinger 10. 10.
Dr. Dregger 10. 10.
Dr. Enders ** 12. 10.
Dr. Evers ** 12. 10.
Eymer (Lübeck) 12. 10.
Fellermaier * 12. 10.
Frau Dr. Focke * 12. 10.
Friedrich (Würzburg) * 12. 10.
Dr. Früh * 10. 10.
Dr. Geßner ** 12. 10.
Gierenstein 12. 10.
Handlos ** 12. 10.
von Hassel 10. 10.
Hauser (Krefeld) 10. 10.
Dr. Holtz ** 12. 10.
Dr. Jaeger 12. 10.
Dr. Jobst 12. 10.
Katzer 10. 10.
Dr. h. c. Kiesinger 12. 10.
Dr. Klepsch ** 12. 10.
Koblitz 12. 10.
Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10.
Kunz (Berlin) 11. 10.
Lagershausen 12. 10.
Lemmrich ** 12. 10.
Lücker * 12. 10.
Luster * 12. 10.
Männing 12. 10.
Marquardt ** 12. 10.
Dr. Marx 12. 10.
Mattick ** 12. 10.
Dr. Mende ** 12. 10.
Dr. Mertes (Gerolstein) 12. 10.
Dr. Müller ** 12. 10.
Müller (Bayreuth) 12. 10.
Pawelczyk ** 12. 10.
Dr. Pfennig ** 12. 10.
Porzner 19. 10.
Reddemann ** 12. 10.
Dr. Reimers 10. 10.
Russe 12. 10.
Dr. Schäuble ** 12. 10.
Scheffler ** 12. 10.
Frau Schleicher * 12. 10.
*) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
**) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schmidt (Wattenscheid) 12. 10.
Schmidt (Würgendorf) ** • 12. 10.
Schulte (Unna) ** 12. 10.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 12. 10.
Seefeld * 12. 10.
Sieglerschmidt * 10. 10.
Dr. Freiherr Spies von
Büllesheim ** 12. 10.
Sybertz 12. 10.
Frau Tübler 19. 10.
Ueberhorst ** 12. 10.
Dr. Vohrer ** 12. 10.
Frau Dr. Walz * 12. 10.
Wawrzik * 12. 10.
Dr. Wittmann (München) ** 12. 10.
Zebisch ** 12. 10.
Anlage 2
Entschließung des Bundesrates
zum
Zweiten Gesetz zur Änderung des Altölgesetzes
Der Bundesrat bedauert, daß seinen Entschließungen vom 12. Juli 1974 - Drucksache 388/74 (Beschluß) - und vom 16. Dezember 1977 - Drucksache 559/77 (Beschluß) - nicht entsprochen und die Abgrenzung des Altölgesetzes gegen das Abfallbeseitigungsgesetz fortgesetzt worden ist. Er teilt nicht die Auffassung der Bundesregierung, wonach das Abfallrecht in erster Linie die Beseitigung von Stoffen „als Abfall" bezweckt, während das Altölrecht einen wirtschaftlichen Anreiz zur umweltunschädlichen und wirtschaftlich sinnvollen Aufarbeitung oder Verfeuerung der Altöle geben will. Die Bundesregierung ist selbst im Begriff, das Abfallbeseitigungsgesetz unter Berufung auf das Abfallwirtschaftsprogramm 75 mit dem Ziel zu novellieren, der Verwertung von Abfällen soweit als möglich Vorrang vor einer Beseitigung im engeren Sinne zu geben. Im übrigen stellt der Bundesrat fest, daß die Angleichung der Überwachungsvorschriften des Altölgesetzes an diejenigen des Abfallbeseitigungsgesetzes inzwischen einen Grad erreicht hat, der die eigenständige Regelung im Altölgesetz fragwürdig und nur aus dem Bestreben heraus verständlich erscheinen läßt, einer weiteren Verklammerung beider Gesetze entgegenzuwirken. Der Bundesrat erwartet, daß insbesondere die weitere Ausgestaltung der Überwachungsvorschriften in einer Weise vollzogen wird, die es den Betroffenen erspart, für den Anwendungsbereich des Altölgesetzes Nachweisbücher und Belege führen zu müssen, die sich von den in der Abfallbeseitigung verwendeten Unterlagen unterscheiden.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 8 und 9) :
13898* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 176. Sitzung. — Bonn, Mittwoch, den 10. Oktober 1979
Arbeitet die Arbeitsgemeinschaft TÜV im Auftrag des Bundes weiter an der Prüfung von Planungsunterlagen für das Entsorgungszentrum bei Gorleben, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang?
Ist die Bundesregierung bereit, die vom Land Niedersachsen abrupt abgebrochene standortspezifische ökologische Bestandsaufnahme in Gorleben, ohne die sich die Wirkungen von Entsorgungseinrichtungen auf Umwelt und Bevölkerung in der Region nicht analysieren lassen, unverzüglich durch die unabhängigen Sachverständigen fortsetzen zu lassen und damit eine Gleichbehandlung von sicherheitstechnischer und ökologischer Begutachtung zu gewährleisten?
Zu Frage A 8:
Die Niedersächsische Landesregierung hat, da sie die Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage gegenwärtig nicht für realisierbar hält, die Arbeitsgemeinschaft der TÜV Hannover und Norddeutschland gebeten, für die bisher in ihrem Auftrag im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführten Gutachtensarbeiten über das Entsorgungszentrum einen Abschlußbericht vorzulegen.
Die Arbeiten zur Verwirklichung des integrierten Entsorgungskonzepts werden nach dem Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28. September 1979 unter Federführung des Bundes und unter Begleitung durch den Bund-/Länderausschuß für Atomkernenergie fortgeführt.
Gegenstand, Umfang und Auftragnehmer für die erforderlichen Untersuchungen und Gutachten wurden bisher nicht festgelegt. Sobald die notwendigen sachlichen und personellen Mittel bereitgestellt sind, wird im Einvernehmen mit den Ländern der notwendige Gutachtensbedarf ermittelt.
Zu Frage A 9:
Die vom Land Niedersachsen getroffene vertragliche Vereinbarung zur Erarbeitung eines Programmes für ein Gutachten über die ökologischen, radioökologischen und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Entsorgungszentrums und für eine für dieses Gutachten notwendige vorlaufende Bestandsaufnahme am Standort Gorleben ist vom Land Niedersachsen nach der Regierungserklärung vom 16. Mai 1979 gekündigt worden.
Bei der zukünftigen Vergabe von Aufträgen zu ökologischen Untersuchungen ist die durch die Haltung der niedersächsischen Landesregierung veränderte Planung der Anlage in Gorleben und dadurch auch die der vorgesehenen ökologischen Begutachtung zu berücksichtigen, und es wird im Einvernehmen mit den Ländern zu prüfen sein, ob Umfang und Zielsetzung dieser für den Standort Gorleben ursprünglich vom Land Niedersachsen geplanten Untersuchungen unter geänderten Voraussetzungen noch gleichermaßen gültig sind.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage A 10) :
Hat die Bundesregierung inzwischen die von der iranischen Regierung zugesagten Dokumente sowie den angeforderten Bericht des US-Senatsausschusses über die SAVAK-Tätigkeit ausgewertet, und zu welchen Erkenntnissen über eine mit unserer Rechtsordnung nicht zu vereinbarende Zusammenarbeit von Mitgliedern des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie anderer Nachrichtendienste mit dem Geheimdienst SAVAK ist sie dabei gekommen?
Von der iranischen Regierung sind — wie ich Ihnen in einer Antwort auf Ihre Fragen in der letzten Fragestunde mitgeteilt habe — bisher keine Unterlagen übermittelt worden.
Was den Bericht an den Auswärtigen Ausschuß des US-Senats betrifft, so hat die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Washington mir mitgeteilt, daß dieser Bericht selbst nach wie vor klassifiziert sei. Einzelheiten des Inhalts sind durch Indiskretionen in der amerikanischen Presse veröffentlicht worden. Von amerikanischer Seite ist eine Untersuchung über die Weitergabe des Materials an die Presse eingeleitet worden. Im Verlauf dieser Untersuchung könnte nach Mitteilung unserer BotSchaft die Freigabe der Studie möglich werden. Die Bundesregierung wird sich weiter bemühen, diese Studie zu erhalten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage A 12) :
War der Bundesregierung die Abhaltung des „Exilparteitags" der Berliner NPD am vergangenen Wochenende in Niedersachsen — Kreis Diepholz — bekannt?
Der Bundesregierung war bekannt, daß die Berliner NPD, der die Alliierte Kommandantura Berlin die Abhaltung von öffentlichen Kundgebungen oder eines Landesparteitages in Berlin in der Zeit vom 11. September- 1979 bis zum 10. Januar 1980 verboten hatte, ihren Landesparteitag am 28./29. September im Bundesgebiet abhalten wollte. Ursprünglich war Bremen als Veranstaltungsort genannt worden. Von der kurzfristigen Verlegung nach BassumNeubruchhausen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz erst in der Nacht zum 29. September Kenntnis erhalten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 13 und 14) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der bei der Papierherstellung verwendete Anteil von Altpapier von 45 v. H. im Jahr 1970 auf 40 v. H. im Jahr 1978 abgesunken ist?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um beträchtlich größere Mengen Altpapier als seither der Wiederverwendung zuzuführen?
Die Altpapiereinsatzquote in der deutschen Papierindustrie betrug 1978 rund 43 Prozent. Trotz einer absolut gestiegenen Erfassung und Verwertung von Altpapier bedeutet dies gegenüber 1970 einen relativen Rückgang um ca. 2 Prozent. Die Gründe hierfür liegen in einer geänderten Produktionsstruktur der deutschen Papierindustrie. Die Herstellung von graphischen Papieren und Hygienepapieren, die vom Verwendungszweck her weniger aufnahmefähig für Altpapier sind, hat stärker zugenommen als die altpapierintensive Herstellung von Papierverpackungen: Im Verlauf des Jahres
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 176. Sitzung. — Bonn, Mittwoch, den 10. Oktober 1979 13899*
1979 ist allerdings wieder eine positive Entwicklung erkennbar.
Bemühungen zur Steigerung der Altpapierverwertung müssen vor diesem Hintergrund in erster Linie bei Hygienepapieren und graphischen Papieren ansetzen. Die Bundesregierung erwartet in diesem Zusammenhang, daß die deutsche Papierindustrie bei Neuinvestitionen die Einsatzmöglichkeiten von Altpapier stärker berücksichtigt. Außerdem bedarf es der Fortentwicklung von Auf- und Verarbeitungstechniken für Altpapier. Darüber hinaus hält die Bundesregierung eine systematische Überprüfung von überhöhten Qualitätsanforderungen für erforderlich, die den Absatz von Altpapierprodukten unnötig behindern. Die Bundesregierung setzt in diesem Zusammenhang durch die Verwendung von aus Altpapier hergestellten Papierprodukten im eigenen Geschäftsbereich ein deutliches Zeichen im Sinne der Verbraucheraufklärung.
Trotz dieser Maßnahmen ist festzustellen, daß das in großen Mengen im Hausmüll anfallende Altpapier nur zu einem geringen Teil in der Papierindustrie einsetzbar ist. Die Bundesregierung betrachtet es daher als vorrangige Aufgabe, Verwertungsmöglichkeiten für Altpapier auch außerhalb der Papierindustrie zu entwickeln. Hierzu fördert die Bundesregierung eine Vielzahl von Forschungs-und Demonstrationsvorhaben, z. B.
— Kompostgewinnung aus Altpapier
— Herstellung von Formteilen (z. B. Paletten) aus Altpapier
— Pflanzbehälter aus Altpapier für Baumschulen
— Verwertung von Papierfasern bei der Herstellung von Spanplatten
— Energienutzung bei der Verbrennung von Altpapier
— Brennstoffgewinnung aus Altpapier
— biotechnologische Verwertung von Altpapier (Voruntersuchungen)
Die Bundesregierung hält es grundsätzlich für geboten, Gesichtspunkte der Abfallverwertung und damit auch der Altpapierverwertung stärker im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung zu berücksichtigen. Sie prüft deshalb, ob entsprechende Vorschläge im Rahmen einer zweiten Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz aufgenommen werden können.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage A 15) :
Welche Ergebnisse hat die Arbeit der deutsch-französischen Regierungskommission für Standortfragen von Kraftwerken erbracht, und sind konkrete Auswirkungen für Standortentscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich zu erwarten?
Mit der französischen Regierung wurden bezüglich Standortfragen bisher zwei Gespräche über
Kernkraftwerke im gemeinsamen Grenzraum geführt. An den Besprechungen nahmen auch die Vertreter der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz bzw. Baden-Württemberg teil.
Im Vordergrund des deutschen Interesses stand dabei der Kernkraftwerk-Standort bei Cattenom/ Mosel.
Die französische Delegation informierte über dieses Vorhaben. Es wurde auf die vorgesehenen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen hingewiesen sowie die Maßnahmen zur Vermeidung eventueller Zwischenfälle und Unfälle dargelegt.
Es besteht Einvernehmen darüber, daß bei Erarbeitung der Sicherheitspläne zum Schutz der Bevölkerung Gespräche mit den zuständigen Stellen in Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland geführt werden.
Es wurde vereinbart, daß sämtliche Fragen, die im Zusammenhang mit dem Kernkraftwerk Cattenom auftreten könnten und die das Staatsgebiet der Bundesrepublik direkt betreffen, in weiteren Gesprächen behandelt werden.
Der Bau zusätzlicher grenznaher Kernkraftwerke ist z. Z. auf französischer Seite nicht beabsichtigt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 32 und 33) :
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der europäischen Zusammenarbeit bei Planung, Entwicklung und Produktion von Rüstungsgütern und die Möglichkeit, ein Abkommen zu schließen über diejenigen Programme, bei denen bis zum Ende dieses Jahrhunderts Standardisierung oder Interoperabilität realisiert werden muß?
Bis wann müßte der Abschluß eines solchen Abkommens erfolgen, das die Erreichung dieser Ziele in dem genannten Zeitraum sicherstellt?
Die europäische Rüstungszusammenarbeit vollzieht sich derzeit überwiegend in den Gremien FINABEL (Mil. Heeres-Konzeptionen der Länder FR, IT, NL, GE [Allemagne], BE, UK [England], LU), EUROGROUP (taktische Forderungen und Projekte) sowie in der unter Beteiligung Frankreichs 1976 gegründeten „Unabhängigen Europäischen Programmgruppe" (Projekte und Rüstungswirtschaftliche Probleme).
Die ständige Angleichung der unterschiedlichen nationalen militärischen Vorstellungen, wirtschaftlichen Notwendigkeiten und industriellen Kooperationsmöglichkeiten läßt ein Anwachsen der Gemeinschaftsvorhaben in Europa erwarten.
Die sehr spezifischen und unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Vorhaben erfordern den Abschluß von entsprechenden individuellen Einzelabkommen, die sich im Grundsatz an die in mehreren NATO-Grundsatzdokumenten festgelegten Standardisierungsrichtlinien halten. Diese werden zur Zeit von der NATO überarbeitet und zusammengefaßt.
Der Abschluß eines übergreifenden europäischen Standardisierungs- bzw. Interoperabilitätsabkom-
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mens wird aufgrund dieser Sachlage von der Bundesregierung derzeit für wenig zweckmäßig gehalten.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 35 und 36) :
Wieviel Starfighter der Bundeswehr sind insgesamt im In-und Ausland abgestürzt, wie viele Menschen (Piloten und Zivilbevölkerung) sind dabei ums Leben gekommen?
Kann die Bundesregierung die Höhe des Personen- und Sachschadens (einschließlich der zu zahlenden Hinterbliebenenrenten) größenordnungsmäßig beziffern?
Zu Frage A 35:
Die Auswertung der Unfallstatistik mit Stand 5. Oktober 1979 hat ergeben, daß bisher 185 F-104 der Deutschen Luftwaffe im Ausbildungsflugbetrieb zerstört wurden. Dazu kommen 39 F-104 in den USA. Insgesamt kamen dabei 96 Besatzungsangehörige ums Leben. Es wird darauf hingewiesen, daß in der Auflistung auch Luftfahrzeuge enthalten sind, die durch Bodenunfälle zerstört wurden.
Die F-104 in den Vereinigten Staaten unterliegen einem Sonderstatus. Sie sind deutsches Eigentum, haben jedoch eine amerikanische Musterzulassung und werden mit US-Hoheitsabzeichen nach amerikanischen Flugbetriebsvorschriften von Luftfahrzeugführern und Fluglehrern der US-Airforce, der Deutschen Luftwaffe und der Marine geflogen.
Eine Statistik über Verluste der Zivilbevölkerung, verursacht durch spezielle Luftfahrzeugmuster, wird nicht geführt. Falls Sie Wert darauf legen, Herr Kollege, kann ich Ihnen die entsprechenden Zahlen nachreichen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß deren Ermittlung äußerst arbeits- und zeitintensiv ist.
Zu Frage A 36:
Von 1962 bis heute sind 96 Soldaten (48 Berufssoldaten, 8 BO 40, 5 BO 41 und 35 SaZ) während des Flugdienstes mit einem Luftfahrzeug vom Typ „Starfighter" tödlich verunglückt. Hiervon waren 68 Soldaten verheiratet, die insgesamt 88 Unfallwaisen hinterließen; 28 der tödlich verunglückten Soldaten waren ledig, diese hinterließen als Hinterbliebene, die Eltern.
Für die Hinterbliebenen der 96 tödlich verunglückten Soldaten sind einmalige Unfallentschädigungen nach § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes im Betrag von insgesamt 3,16 Millionen DM gewährt worden.
Die an die Hinterbliebenen der tödlich verunglückten Soldaten der verschiedenen Statusgruppen gewährten Hinterbliebenenversorgungsbezüge können nicht beziffert werden.
Die für die Gewährung dieser Leistungen zuständigen Behörden (Behörden der Bundeswehrverwaltung, die Versorgungsbehörden der Länder und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen) führen über die hier in Frage stehenden Versorgungsbezüge keine Statistik.
Zur Problematik der Schadensfeststellung im zivilen Bereich ist festzustellen:
Im Bundesministerium der Verteidigung werden keine Unterlagen geführt, die eine Aussage über die Höhe des durch Flugzeugabstürze verursachten Personen- und Sachschadens erlauben. Schäden werden von der jeweils für den Schadensort zuständigen Wehrbereichsverwaltung bzw. dem Bundeswehrverwaltungsamt abgewickelt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 37):
Warum werden Wehrpflichtige, die sich vor der Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst nach Berlin absetzen, nicht bei der Ausreise hieran gehindert, nachdem es der Bundesregierung auf Grund des alliierten Berlin-Vorbehalts verwehrt ist, Wehrpflichtige, die sich durch einen Aufenthaltswechsel nach Berlin dem Wehr- oder Zivildienst zu entziehen versuchen, von dort zurückzuholen?
Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage sich auf Wehrpflichtige bezieht, denen vor der Ausreise nach Berlin noch kein Einberufungsbescheid zum Wehr- oder Zivildienst zugestellt worden ist; nur für diese Wehrpflichtigen gilt der Alliierte BerlinVorbehalt. Wehrpflichtige, die vor der Ausreise einen Einberufungsbescheid erhalten haben, dürfen nach dem Einberufungstermin von Berlin aus zwangsweise den zuständigen Behörden im Bundesgebiet überstellt werden.
Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, den angesprochenen Personenkreis an der Ausreise nach Berlin zu hindern. Voraussetzung hierfür wäre, daß Wehrpflichtige den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes in jedem Fall nur mit Genehmigung des Kreiswehrersatzamts verlassen dürften. Dies würde indes einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Handlungsfreiheit der Betroffenen bedeuten. Das Wehrpflichtgesetz bestimmt daher, daß Wehrpflichtige, die einem aufgerufenen Geburtsjahrgang angehören und deren Wehrpflicht nicht ruht, eine Genehmigung des Kreiswehrersatzamts nur dann einzuholen haben, wenn sie den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes für länger als drei Monate verlassen wollen.
Bei dieser Rechtslage ist eine erfolgversprechende Überwachung des Grenzverkehrs nicht möglich.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/323Frage A 38) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie die Presse meldete — der Vorsitzende des militärischen Komitees der Nato, der norwegische Viersternegeneral Zeiner Gundersen, im Namen der Natostaaten — also auch der Bundesrepublik Deutschland — der Beurteilung des Londoner Instituts für strategische Studien hinsichtlich eines annähernden atomaren Patts der beiden
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Machtblöcke in Europa widersprochen und erklärt hat, die Sowjetunion habe mit ihren ;SS 20"-Mittelstreckenraketen und dem „Backfire"-Bomber ein Ungleichgewicht geschaffen, und muß gegebenenfalls aus dieser Feststellung des Nato-Generals nicht eine außerordentliche Bedrohung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet werden?
Es ist zutreffend, daß der Vorsitzende des „Military Committee" der NATO auf der Tagung des MC am 18. September 1979 dem Kräftevergleich des „International Institute for Strategic Studies" (IISS), der eine annähernde nukleare Patt-Situation der Machtblöcke in Europa postuliert, energisch widersprochen hat.
Diese Beurteilung des höchsten militärischen Gremiums der NATO stimmt mit unserer nationalen Bewertung überein.
Das Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland stellt zu diesem Problem eindeutig fest, daß die NATO der Überlegenheit des Warschauer Paktes bei den TNF-Systemen großer Reichweite — die sich gerade in den letzten Jahren wegen der Einführung der modernen SS-20-Raketen und Backfire-Bomber drastisch verschärft — zur Zeit nichts Vergleichbares entgegenzusetzen hat.
Die Gefahr einer wachsenden Bedrohung der Sicherheit der Allianz und damit auch der Bundesrepublik Deutschland ist klar erkannt.
Die jetzt in das Entscheidungsstadium tretenden Beratungen der NATO zur Modernisierung ihrer TNF-Systeme haben die angemessene Reaktion auf diese wachsende Bedrohung zum Ziel.
Wir sind sicher, daß eine von uns voll mitgetragene Modernisierungsentscheidung des Bündnisses gemeinsam mit der Entscheidung über ein konkretes Angebot zur rüstungskontrollpolitischen Einbindung von nuklearen Mittelstreckensystemen noch in diesem Jahr getroffen werden kann.
Das Bündnis wird dadurch seine Abschreckungs-
und Verteidigungsfähigkeit wahren, aber auch gleichzeitig die Voraussetzung für eine Fortsetzung des Entspannungs- und Abrüstungsprozesses schaffen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 39 und 40) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bekanntgabe eines Briefs des amerikanischen Verteidigungsministers an den Bundesverteidigungsminister eine Woche vor dessen Besuch in den USA, in dem die Bundesregierung ersucht wird, für eine weitere Erhöhung des Verteidigungsetats zu sorgen?
Was hat die Bundesregierung bewogen, eine Woche nach der Bekanntgabe dieses Briefs durch den Bundesaußenminister öffentlich die Bereitschaft zu einer solchen Erhöhung des Verteidigungsetats zu signalisieren?
Zu Frage A 39:
Die Bundesregierung hat den Brief von US-Verteidigungsminister Brown an Bundesminister Dr. Apel nicht bekanntgegeben; sie hat auch keine Kenntnis, wie sein Inhalt in die Öffentlichkeit gelangt ist.
Zu Frage A 40:
Die Bundesminister des Auswärtigen und der Verteidigung haben über die Frage einer realen Steigerung der Verteidigungshaushalte mit ihren Amtskollegen in den Vereinigten Staaten Gespräche geführt. Hierüber haben sie die Öffentlichkeit unterrichtet. Sie sind sich in der Beurteilung der Lage einig und halten eine gewisse Erhöhung des Verteidigungshaushalts für wünschenswert. Eine Entscheidung der Bundesregierung liegt derzeit noch nicht vor.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 41):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß von der Bevölkerung am Untermain im Bereich der Städte bzw. Gemeinden Amorbach und Miltenberg (Landkreis Miltenberg) die Beschwerden und Proteste gegen den Fluglärm von Flugzeugen der Bundesluftwaffe immer stärker werden und besonders in der bayerischen Fernsehsendung „Jetzt red i" sowie auch bei den Beratungen des Stadtrats in Amorbach der Unmut gegen diese Fluglärmbelästigung deutlich zum Ausdruck kam, und was will die Bundesregierung unternehmen, um den Tiefflugbereich und damit auch den Fluglärm im Landkreis Miltenberg mit seinen vielen Erholungs und Fremdenverkehrsorten einzuschränken?
Das Problem ist der Bundesregierung bekannt.
Die Komplexität moderner, fliegender Waffensysteme erfordert jedoch ständige Übungen der Besatzungen zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft.
Die Luftwaffe hat, die Belange der Bevölkerung berücksichtigend, die Mindestflughöhen für Strahlflugzeuge schon so weit angehoben, daß einerseits die Lärmbelastung reduziert, andererseits die unabdingbar notwendigen Ausbildungserfordernisse noch erfüllt werden können. Besonders in den Sommermonaten ist ein hohes Verkehrsaufkommen durch militärische Übungstiefflüge zu verzeichnen. Dabei werden diese Flüge aus Sicherheitsgründen für den Luftverkehr und die Bevölkerung nur bei relativ hohen Mindestsichten durchgeführt; dies führt zu gewissen Konzentrationen des Luftverkehrs bei Schönwetter-Perioden.
Die Luftstreitkräfte sind bemüht, durch gleichmäßige Aufteilung der Flüge über dem gesamten nutzbaren Gebiet, Begrenzung der Flugbetriebszeiten, Festlegung von Mindestflughöhen und Beschränkung der Tiefflugeinsätze den mit dem Übungsflugbetrieb verbundenen Lärm für den einzelnen Bürger in Grenzen zu halten. Eine Reduzierung des Flugbetriebs in einzelnen Gebieten, die häufig gefordert wird, muß zwangsläufig in anderen Gebieten eine Verstärkung des Flugbetriebs und damit eine Steigerung der Belastung zur Folge haben, da die Übungsflüge nicht weiter begrenzt werden können.
Der Inspekteur der Luftwaffe hat bei einem Treffen aller Befehlshaber der in der Bundesrepublik Deutschland übenden NATO-Luftstreitkräfte am 29. August 1979 eine multinationale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die alle Aspekte des militärischen Flugbetriebes auf Möglichkeiten zur Reduzierung der Fluglärmbelastung allgemein untersuchen wird.
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Bei einem positiven Ergebnis wird auch für den Raum Miltenberg-Amorbach eine Besserung erwartet.
Darüber hinaus wird am 18. Oktober 1979 eine Besprechung im Bundesministerium der Verteidigung mit Vertretern des Landkreises Miltenberg über Probleme des Fluglärms stattfinden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 42) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländischen Staatsbürgern, die in der DDR eine Approbation als Arzt erhalten haben, diese in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt wird, und was ist die Bundesregierung bereit zu tun, um diesem Zustand abzuhelfen?
Nach den Vorschriften der Bundesärzteordnung ist eine in den Ausbildungsstätten in der Deutschen Demokratischen Republik oder in Berlin (Ost) erworbene abgeschlossene Ausbildung für die Ausübung des ärztlichen Berufs mit der in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen ärztlichen Ausbildung gleichgestellt, es sei denn, daß die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben ist.
Bisher ist nicht bekanntgeworden, daß Ausländern wegen ihrer in der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung
die Approbation als Arzt oder eine Erlaubnis versagt worden ist.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3237 Frage A 44) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Aktenmaterial des Berliner NS-Rassenhygiene-Instituts, das unter Leitung von Robert Ritter und Eva Justin zusammen mit der NS-Zigeuner-Zentrale für die Vernichtung der Zigeuner im 3. Reich verantwortlich war, sich in privater Hand von Herrn Prof. Dr. Hermann Arnold in Landau (Pfalz) befindet, und wenn ja, wird sie darauf hinwirken, daß das Aktenmaterial umgehend aus der Hand von Dr. Arnold entzogen und in das Bundesarchiv nach Koblenz überstellt wird, da dies für eine öffentliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen notwendig ist?
Das Bundesarchiv ist am 17. Juli 1979 vom Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz über einen Hinweis der „Gesellschaft für bedrohte Völker" unterrichtet worden, daß sich Akten des ehemaligen Kriminalbiologischen Instituts der Sicherheitspolizei, unter Umständen auch der ehemaligen Rassenhygienischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsministeriums im Besitz von Dr. Hermann Arnold befinden sollen.
Da das Bundesarchiv für die Aufbewahrung von Schriftgut ehemaliger Dienststellen des Deutschen Reiches zuständig ist, hat es sich am 7. August 1979 schriftlich an Herrn Dr. Arnold gewandt und gebeten mitzuteilen, ob er über die Unterlagen verfüge und ob er zutreffendenfalls bereit sei, einem
Beamten des Bundesarchivs Einsicht zu gewähren um zu klären, ob und ggf. wann die Übernahme der Akten durch das Bundesarchiv erfolgen könne.
Herr Dr. Arnold hat sich inzwischen mit dem Besuch eines Beamten des Bundesarchivs noch in diesem Monat einverstanden erklärt. Sollte das Bundesarchiv einen Anspruch auf die Unterlagen erheben können, wird sich die Bundesregierung mit Nachdruck darum bemühen, das Material zu erlangen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage A 48) :
Ist die Bundesregierung bereit, nach den Zusammenbrüchen der Autobahnbrücken bei Duisburg und Dortmund zu überprüfen, ob die anderen Brücken gegen Unfälle bzw. Beschädigungen, wie sie durch den schweren Lastwagenverkehr auftreten können, genügend gesichert sind?
Die Bundesregierung hatte bereits nach dem Einsturz der Straßenbrücke bei Duisburg die Straßenbauverwaltungen der Länder um Überprüfung gebeten, ob die für vorhandene Brücken ähnlicher Bauweise notwendigen Mindestsicherungen gegen Fahrzeuganprall an Stützen vorhanden sind.
Nach dem Einsturz der Straßenbrücke bei Dortmund ist inzwischen veranlaßt, im Einvernehmen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang zusätzliche Sicherungseinrichtungen vorzusehen sind.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 49 und 50) :
Welche neue Vorgehensweise beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Prüfung der Verlagerung des Personenverkehrs von der Bahn auf die Straße im Rahmen der ursprünglich in Betracht gezogenen 6 000 Kilometer Bahnstrekke?
Welches neue Prüfverfahren ist dabei insbesondere für die in dem ursprünglichen 6 000-Kilometer-Konzept enthaltene Strecke Lauffen—Leonbronn beabsichtigt, und wird in diesem neuen Prüfverfahren, wie im bisherigen Prüfkonzept, die Bundesregierung eingeschaltet?
Es gibt keine neue Vorgehensweise bei der Verlagerung des Schienenpersonennahverkehrs auf die Straße. Die Bundesregierung wie auch die Deutsche Bundesbahn sind bei solchen Entscheidungen an das Bundesbahngesetz gebunden.
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat die Strecke Lauffen—Leonbronn zur Umstellung vorgesehen. Nach endgültiger Abstimmung mit dem Land wird der Vorstand eine Entscheidung des Verwaltungsrates herbeiführen und ggf. dem Bundesminister für Verkehr einen Antrag auf Umstellung vorlegen. Die Landesregierung hat sich leider bisher zu einer Terminabsprache noch nicht bereitgefunden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 176. Sitzung. — Bonn, Mittwoch, den 10. Oktober 1979 13903*
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen A 51 und 52) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Lärmentwicklung von motorisierten Zweirädern inzwischen zu einer unerträglichen Umweltbelastung geworden ist, und ist sie bereit, die notwendigen Konsequenzen dahin gehend zu ziehen, daß ein Verfahren entwickelt wird, das die unverzügliche Erfassung von „frisierten" Motoren an Zweirädern an Ort und Stelle zuläßt?
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Industrie Krafträder entwickelt, die nur schwer und unter erheblichem Aufwand hinsichtlich ihrer Lärmentwicklung verändert werden können?
Zu Frage A 51:
Die Bundesregierung hat, zusammen mit den Experten der Bundesländer, eine „Nahfeld-Geräuschmeßmethode" entwickelt, die von der Polizei angewendet werden kann, um unzulässig hohe Geräuschpegel auf der Straße an „Ort und Stelle" feststellen zu können. Damit hat die Polizei die technischen Möglichkeiten, gegen zu laute Fahrzeuge einzuschreiten.
Zu Frage A 52:
Ja. Technische Möglichkeiten werden untersucht. Eine „absolut sichere" Methode konnte jedoch noch nicht entwickelt werden. Insbesondere die Herstellung „frisierfester" Schalldämpfer macht Schwierigkeiten.
Die konstruktiven Möglichkeiten müssen daher durch eine entsprechende Überwachung im Verkehr ergänzt werden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (Drucksache 8/3237 Frage A 53) :
Gibt es bei der Deutschen Bundesbahn Überlegungen, die eine Konzentrierung von Personal und Dienststellen in Nürnberg zu Lasten von Regensburg zum Ziel haben, und wenn ja, welche?
Die Maßnahmen auf dem Gebiet der Konzentration von Dienststellen im Bundesbahnbereich fallen nach dem Bundesbahngesetz in die Eigenständigkeit des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Nach dessen Mitteilung ist vorgesehen, daß in jedem Bundesbahndirektionsbezirk nur je eine der bestehenden zentralen Dienststellen verbleibt. Im Bundesbahndirektionsbezirks Nürnberg befinden sich aber je zwei Gleislager, Brückenmeistereien, Fernmeldemeistereien und Signalmeistereien mit Werkstatt. Durch verwaltungsmäßige Vereinigung erwartet der Vorstand der Deutschen Bundesbahn Einsparungen von 60 bis 80 Dienstkräften. Entschieden ist bisher, daß die Brückenmeistereien in Regensburg vereinigt werden und das Gleislager in Regensburg vorerst erhalten bleibt. Wegen des Sitzes der weiteren zentralen Dienststellen im Bezirk der Bundesbahndirektion Nürnberg sind zur Zeit betriebswirtschaftliche Untersuchungen für eine gesamtunternehmerische Entscheidung anhängig.
Dabei ist vorgegeben, daß, wegen Erfordernissen der Raumordnung zumindest noch eine der verbleibenden zwei Dienststellen ihren Sitz in Regensburg haben soll. Mit dem Abschluß der Untersuchung ist nicht vor Frühjahr 1980 zu rechnen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 56) :
Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, amtliche Formulare, wie z. B. den Postscheckbrief der Deutschen Bundespost, dahin gehend zu ändern, daß nunmehr anstatt der alten Bezeichnung „Im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West)" der Ausdruck „Im Bundesgebiet und Berlin" zu finden ist, und wer zeichnet für diese Änderung verantwortlich?
Wie die Bundesregierung bereits auf mehrfache Anfragen klargestellt hat, ist der Aufdruck „Im Bundesgebiet und in Berlin (West) gebührenfrei", der seit 1974 auf Postscheckbriefumschlägen verwendet wird, nicht neu, sondern in dieser Form auch schon bis 1962 üblich gewesen. Er entspricht dem allgemeinen Sprachgebrauch und auch dem Sprachgebrauch des Deutschen Bundestages z. B. im Verplombungsgesetz vom 23. Juni 1972. Sowohl die Bezeichnung „Berlin (West)" als auch die Bezeichnung „Bundesgebiet" sind als geographische Angaben zu verstehen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen A 62 und 63) :
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieso es beim Neubau des Kanzleramts nicht möglich war, die jetzt aufgetretenen Baumängel zu verhindern, bzw. weshalb konnten die für die Planung Zuständigen diesen Schaden nicht vermeiden?
Weshalb wurden Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden und deren Fehlen niemandem auffiel, bzw. wie konnten preisgekrönte Außenanlagen ausgeführt werden, die verkehrstechnisch unpraktikabel waren?
Zu Frage A 62:
Der Bundesrechnungshof hat auf Grund von Hinweisen am Bau Beteiligter im Rahmen seiner daraufhin erfolgten Erhebungen am Neubau des Bundeskanzleramtes Mängel festgestellt.
Die Bundesregierung arbeitet an einer umfassenden und eingehenden Aufklärung der Sachverhalte. Sie hat die hierzu notwendigen Schritte eingeleitet und wird ihre Stellungnahme in Kürze abschließen und dem Rechnungshof zustellen.
Mit Rücksicht auf die rechtliche Situation und die daraus abzuleitenden Forderungen gegen betroffenen Auftragnehmer und Personen, bitte ich um Verständnis, wenn ich vor Abschluß der eingeleiteten Untersuchungen heute noch keine Einzelheiten bekanntgeben kann.
Ob und inwieweit die für die Planung und Bauausführung zuständigen Stellen die aufgetretenen Schäden hätten verhindern können, ist ebenfalls Gegenstand der eingeleiteten Untersuchungen.
13904* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 176. Sitzung. — Bonn, Mittwoch, den 10. Oktober 1979
Zu Frage' A 63:
Zum ersten Teil dieser Frage darf ich auf die Beantwortung zur Frage Nr. 62 verweisen. Der hierin enthaltene Vorwurf ist ebenfalls Teil der Beanstandungen des Bundesrechungshofes und wird im Rahmen der Gesamtprüfung untersucht.
Die seinerzeit zur Ausführung gelangte Konzeption für die Außenanlage des Bundeskanzleramtes wurde auf Empfehlung einer Gutachterkommission ausgewählt und von den planenden Architekten im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem BMBau unter Berücksichtigung der damals überschaubaren funktionalen und protokollarischen Anforderungen weiterentwickelt.
Die nach der ursprünglichen Planung festgelegte Verkehrsführung auf dem Vorplatz war dem inzwischen gestiegenen Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen. Das Bundeskanzleramt hat deshalb die Forderung erhoben, wegen der ohnehin auf dem Vorplatz anstehenden Sanierungsmaßnahmen gleichzeitig eine umfassende Verbesserung der Verkehrsführung vorzunehmen.
Dies ist inzwischen im Rahmen einer ersten Ausbaustufe auf dem Vorplatz geschehen und soll im nächsten Jahr im Rahmen einer zweiten Ausbaustufe auch im rückwärtigen Bereich fortgesetzt werden.
Die Kosten für die erste Ausbaustufe sind aus Restmitteln der Baumaßnahme bestritten worden.
Die Mittel für die zweite Ausbaustufe sind für 1980 bei Kapitel 2504 Titel 717 01 veranschlagt worden. Für die Bewilligung ist dem Haushaltsausschuß eine umfassende Vorlage zugeleitet worden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 66 und 67) :
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Länder, Kommunen und sonstigen öffentlichen Dienststellen auf die Ziele des 3. Datenverarbeitungs-Förderprogramms, insbesondere in der Beschaffungspolitik zu verpflichten, und welches waren' die Ergebnisse?
Gibt es — wie der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) behauptet — einen geheimgehaltenen „Störfallbericht der Bundesregierung", in dem mehrere Störfälle nahe einer Atomkatastrophe" aufgezeichnet sind, oder sind der Bundesregierung Störfälle bekannt, die bisher geheimgehalten wurden?
Zu Frage A 66:
Die Möglichkeiten der Bundesregierung, die Länder, Kommunen und sonstigen öffentlichen Dienststellen auf die Ziele des 3. Datenverarbeitungs-Förderungsprogramms der Bundesregierung zu verpflichten, sind auf Grund der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten begrenzt.
Gleichwohl hat die Bundesregierung im Kooperationsausschuß ADV — in dem Bund, Länder und der kommunale Bereich mit dem Ziel zusammenarbeiten, durch zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz der Datenverarbeitung eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Träger öffentlicher Aufgaben zu erreichen — Initiativen ergriffen, die u. a. auch zum Ziel beitragen, die Wettbewerbschancen deutscher Hersteller zu verbessern.
In diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesregierung besonders die Schaffung und Anwendung herstellerneutraler Standards im Bereich der Datenverarbeitung. Entsprechende „Grundsätze für die Gestaltung der automatisierten Datenübermittlung" sollen bei der Gestaltung von Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und sonstigen Richtlinien und Vereinbarungen berücksichtigt werden. Des weiteren sind auf Anregung des Bundes Regelungen zur systemneutralen Anwendungsprogrammierung geschaffen worden. Diese tragen wesentlich dazu bei, einen Herstellerwechsel zu erleichtern.
Ferner wurden die vom Bundesminister des Innern veröffentlichten Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen, den Beschaffungen von Datenverarbeitungsleistungen durch Behörden der Länder und in zunehmendem Maße der Kommunen zugrunde gelegt. Sie dienen besonders auch einer besseren Vergleichbarkeit der Angebote und damit einer Verbesserung der Wettbewerbschancen deutscher Anbieter.
Im Programm zur Errichtung regionaler Rechenzentren beteiligt sich der Bund mit 85 % an den Beschaffungskosten für die DV-Systeme, die den Rechenbedarf größerer Hochschulregionen abdecken. Die im 3. DV-Programm entwickelten Förderkonzepte gestatteten es, den wertmäßigen Anteil deutscher DV-Produkte im Regionalprogramm auf 53 % zu steigern.
Bei der Beschaffung von DV-Geräten durch die Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz ist bisher entsprechend den im 3. DV-Programm der Bundesregierung aufgestellten Grundsätzen verfahren worden. In dem im Juni 1979 verabschiedeten Rahmenplan für den Hochschulbau für die Jahre 1980-1984 hat der Planungsausschuß für den Hochschulbau festgelegt, daß nach Auslaufen des Programms auch in Zukunft Hersteller mit der Basis in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ländern der EG bei den anstehenden Beschaffungsprojekten grundsätzlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden sollen und bei gleichwertigen Angeboten diesen Herstellern der Zuschlag erteilt werden soll.
Zu Frage A 67: Nein.