Plenarprotokoll 8/174
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
174. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 26. September 1979
Inhalt:
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13793 Α Fragestunde
— Drucksache 8/3193 vom 21. 09. 1979—Aufnahme der Anhörungen von Wissenschaftlern in die Neuregelung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes
MdlAnfr Α3 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Laufs CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13794 A, B
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 13794 A, B
Erteilung der Genehmigung für den Neubau von Kernkraftwerken
MdlAnfr Α4 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Laufs CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI 13794 C, 13795 Α
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 13754 D, 13795 Α
Vorlage eines jährlichen Berichts über die Situation des öffentlichen Dienstes
MdlAnfr A10 21.09.79 Drs 08/3193 Berger (Herne) CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . .13795 B, C, D ZusFr Berger (Herne) CDU/CSU . . . 13795 C, D ZusFr Broll CDU/CSU 13795 D
Gesundheitsgefährdung durch Bleibelastung; Senkung der Grenzwerte der Bleibelastung durch Autoabgase
MdlAnfr Α79 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Erler SPD
MdlAnfr Α80 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Erler SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . .13796 A, B, D,
13797 Α
ZusFr Frau Erler SPD . . 13796 B, C, D, 13797 Α
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. September 1979
Materieller Vorteil für den Luftpiraten Keppel aus der Veröffentlichung seines Buches sowie Verhinderung von Nachahmungstaten
MdlAnfr Α14 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Diederich SPD
MdlAnfr Α15 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Diederich SPD
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13797 B, C,
13798 Α
ZusFr von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . 13797 D,
13798 Α
Verabschiedung des Vermögensanlagegeseizes
MdlAnfr Α20 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Spöri SPD
MdlAnfr Α21 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Spöri SPD
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . .13798 B, C, D,
13799 A, B, D, 13800 A, B
ZusFr Dr. Spöri SPD . . . 13798 C, 13799 B, C ZusFr Gobrecht SPD 13798 D, 13800 A ZusFr Kühbacher SPD . . . . 13799 A, 13800 Α
Aufgliederung des Gesamthaushalts in einen „ordentlichen Fiskaletat" und ein „ökonomisches Budget" zur Verbesserung der Transparenz
MdlAnfr Α23 21.09.79 Drs 08/3193 Rapp (Göppingen) SPD
MdlAnfr Α24 21.09.79 Drs 08/3193
Rapp (Göppingen) SPD
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF. . . .13800 C, D,
13801 A, B
ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . 13800 D, 13801 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD. . . . 13800 D
Inkrafttreten von die Gemeinden finanziell belastenden Bundesgesetzen ab 1980
MdlAnfr Α25 21.09.79 Drs 08/3193 Braun CDU/CSU
MdlAnfr Α26 21.09.79 Drs 08/3193 Braun CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF. . . .13801 B, D,
13802 A, B, C, D, 13803 C
ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . 13801 D
ZusFr Kühbacher SPD 13802 Α
ZusFr Dr. Spöri SPD 13802 B
ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 13802 C
ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 13802 C
ZusFr Broll CDU/CSU 13803 Α
ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . 13803 B Weigerung des Bundesfinanzministers, bundeseigene Einfamilienhäuser in Hilden mit mehr als 156 qm Wohnfläche an Bundesbedienstete zu verkauf en, sowie Wärmeschutzmaßnahmen für diese Häuser
MdlAnfr Α27 21.09.79 Drs 08/3193 von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU
MdlAnfr Α28 21.09.79 Drs 08/3193 von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 13803 C, D, 13804 Α
ZusFr von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . 13804 A
Einbußen durch Steuerhinterziehungen seit 1976
MdlAnfr Α30 21.09.79 Drs 08/3193 Klein (Dieburg) SPD
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF. . .13804 B, C, D,
13805 Α
ZusFr Klein (Dieburg) SPD 13804 C
ZusFr Gobrecht SPD. . . . 13804 D
ZusFr Dr. Schöfberger SPD 13804 D
ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 13805 Α
Schaffung von Arbeitsplätzen in der Oberpfalz durch Errichtung eines Zweigbetriebs des Volkswagenwerkes
MdlAnfr Α31 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Jobst CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF. . .13805 B, C, D,
13806 A
ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . .13805 B, C ZusFr Sieler SPD 13805 D ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . . 13805 D
Verkauf des bundeseigenen DIAG-Werks „Ludwig Loewe" in Berlin
MdlAnfr Α35 21.09.79 Drs 08/3193 Carstens (Emstek) CDU/CSU
MdlAnfr Α36 21.09.79 Drs 08/3193 Carstens (Emstek) CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13806 B, C, D,
13807 A, B
ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . 13806 C,
13807 B
ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 13806 C
ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 13806 D
ZusFr Kühbacher CDU/CSU 13807 Α
ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . V £08£1
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. September 1979 III
Schicksal der Mitarbeiter des bundeseigenen Werks „Ludwig Loewe"
MdlAnfr Α37 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
MdlAnfr Α38 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi 13807 C, D, 13808 A
ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . . 13807 D
Sozialplan für das bundeseigene Werk Ludwig Loewe sowie Entlassungen in anderen Berliner Werken der DIAG
MdlAnfr Α39 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Pieser CDU/CSU
MdlAnfr Α40 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Pieser CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13808 B, C Arbeitsplätze bei der DIAG in Berlin
MdlAnfr Α41 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Friedmann CDU/CSU
MdlAnfr Α42 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Friedmann CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13808 C, D,
13809 B, C, D
ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 13808 D,
13809 A, Β
ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . 13809 C
ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . 13809 D
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 13810 A
Existenzkrise in der Fischerei
MdlAnfr Α52 21.09.79 Drs 08/3193 Stutzer CDU/CSU
Antw PStSekr Gallus BML . . . 13810 B, C, D,
13811 A, B
ZusFr Stutzer CDU/CSU 13810 C
ZusFr Kiechle CDU/CSU 13810 D
ZusFr Klinker CDU/CSU 13811 A
ZusFr Susset CDU/CSU 13811 A
Novellierung des Tierschutzgesetzes betr
Tierversuche
MdlAnfr Α78 21.09.79 Drs 08/3193 Stutzer CDU/CSU
Antw PStSekr Gallus BML . . . 13811 B, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU 13811 C, D
Investitionshilfen für den Einbau von Sonnenkollektoren beim Unterglasgartenbau
MdlAnfr Α53 21.09.79 Drs 08/3193 Horstmeier CDU/CSU
MdlAnfr Α54 21.09.79 Drs 08/3193 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Gallus BML 13811 D,
13812 A, B, C, D
ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . 13812 A, B, C Nächste Sitzung 13812 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13813Α Anlage 2
Nichtanerkennung der Entsorgungsnachweise vor Einsichtnahme des Bundestages in die Verträge mit der französischen Wiederaufbereitungsfirma Cogema
MdlAnfr Al 21.09.79 Drs 08/3193 Schäfer (Offenburg) SPD
MdlAnfr Α2 21.09.79 Drs 08/3193 Schäfer (Offenburg) SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. . . 13813C Anlage 3
Aktivitäten der türkischen „Gerechtigkeitspartei" und der „Grauen Wölfe" in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr Α5 21.09.79 Drs 08/3193 Immer (Altenkirchen) SPD
MdlAnfr Α6 21.09.79 Drs 08/3193 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. . . 13813'D Anlage 4
Überprüfung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern durch den Verfassungsschutz
MdlAnfr Α7 21.09.79 Drs 08/3193 Hoffmann (Saarbrücken) SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. . . 13814* Β Anlage 5
Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem iranischen Geheimdienst SAVAK; Auslandsreisen von Bundesbeamten
MdlAnfr Α8 21.09.79 Drs 08/3193 Hansen SPD
MdlAnfr Α9 21.09.79 Drs 08/3193 Hansen SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. . . 13814Β Anlage 6
Nichtveröffentlichung von Namen, Anschriften und Geburtsangaben betagter
IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. September 1979
Bürger in der Presse auf Grund des Bundes-Datenschutzgesetzes
MdlAnfr A11 21.09.79 Drs 08/3193 Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. . . 13814* D Anlage 7
Wiedereinführung der sogenannten Störerkartei beim BKA
MdlAnfr A16 21.09.79 Drs 08/3193 Spranger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. . . 13814* D Anlage 8
Aufwendungen und rechtliche Grundlage für die Entsendung von Polizeibeamten als Ausbilder ins Ausland
MdlAnfr Α17 21.09.79 Drs 08/3193 Ey CDU/CSU
MdlAnfr Α18 21.09.79 Drs 08/3193 Ey CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. . . 13815Α Anlage 9
Herausgabe von Banknoten mit Blindenschrift
MdlAnfr Α22 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Bötsch CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 13815* Β Anlage 10
Führung der Bezeichnung „Vermögensberater" durch Versicherungsvertreter
MdlAnfr Α29 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 13815* C
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bοnn, Mittwoch, den 26. September 1979 13793
174. Sitzung
Bonn, den 26. September 1979
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. van Aerssen * 27. 9.
Dr. Ahrens ** 26.9.
Dr. Aigner* 27. 9.
Alber* 27. 9.
Dr. Bangemann* 27. 9.
Blumenfeld* 27. 9.
Brandt* 27. 9.
Conrad (Riegelsberg) 26. 9.
Fellermaier * 27. 9.
Frau Dr. Focke * 27.9.
Friedrich (Würzburg) * 27. 9.
Dr. Früh * 27. 9.
Dr. Fuchs * 27. 9.
Gansel 27. 9.
Dr. Geßner ** 27. 9.
Handlos ** 26. 9.
von Hassel * 27 .9.
Frau Hoffmann (Hoya) 26. 9.
Horn 27. 9.
Katzer* 27. 9.
Dr. h. c. Kiesinger 27. 9.
Dr. Klein (Göttingen) 27. 9.
Dr. Klepsch* 27. 9.
Koblitz 27. 9.
Dr. Köhler (Duisburg) ' 27. 9.
Kretkowski 27. 9.
Kunz (Berlin) 27. 9.
Dr.-Ing. Laermann 27. 9.
Lange* 27. 9.
Lenzer *** 27. 9.
Lücker * 27. 9.
Luster * 27. 9.
Dr. Marx 27. 9.
Dr. Müller *** 27. 9.
Dr. Müller-Hermann * 27. 9.
Neuhaus 27. 9.
Dr. Pfennig * 27.9.
Reddemann ** 27. 9.
Frau Schleicher * 27. 9.
Schröder (Wilhelminenhof) 27. 9.
Dr. Schwencke (Nienburg) * 26. 9.
Seefeld * 27.9.
Sieglerschmidt * 27. 9.
Graf Stauffenberg 26. 9.
Frau Tübler 27. 9.
Ueberhorst *** 27. 9.
Frau Dr. Walz * 27. 9.
Wawrzik * 27. 9.
Frau Dr. Wex 26. 9.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 1 und 2) :
Hält die Bundesregierung nach wie vor an der zuletzt am 14. Dezember 1978 vor dem Bundestag getroffenen Feststellung des Bundesinnenministers fest, wonach er künftig die Nadi-weise für die Entsorgungsvorsorge deutscher Kernkraftwerke, die auf Verträge mit der französischen Wiederaufarbeitungsfirma COGEMA abgestützt sind, nicht mehr honorieren werde, solange der Deutsche Bundestag nicht Einblick in diese wichtigen Verträge genommen hat?
Wann sind die letzten Verträge zwischen der Cogema und deutschen Vertragspartnern geschlossen worden?
Zu Frage A 1:
Die Bundesregierung hält an der genannten Feststellung des Bundesministers des Innern fest.
Gleichwohl sieht sie die Bedingungen mit der Zusage der COGEMA, Einsichtnahme in die Verträge zu gewährleisten, grundsätzlich als erfüllt an.
Der vereinbarte Termin zur Einsichtnahme in die Verträge durch Mitglieder des Deutschen Bundestages und deren Erläuterung durch die COGEMA mußte wegen anderweitiger Verpflichtungen der Abgeordneten kurzfristig abgesagt werden.
Es sind daher Kontakte mit der französischen Seite zur Festlegung eines neuen Termins und zur Vereinbarung der Modalitäten der Einsichtnahme aufgenommen worden, über deren Ergebnisse ich den Innenausschuß des Deutschen Bundestages auf dem Laufenden halten werde.
Zu Frage A 2:
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist zwischen der COGEMA und der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH, die im Namen von vierzehn Elektrizitätsversοrgungsunternehmen verhandelt hat, am 17. Februar 1978 ein Vertrag unterzeichnet worden, in dem sich die COGEMA verpflichtet, 1 705 t abgebrannten Brennstoff aus Kernkraftwerken der Bundesrepublik anzunehmen. Die Ablieferung dieses Brennstoffs wird von 1981 bis 1990 erfolgen.
Zusätzlich ist im Februar 1979 zwischen RWE und COGEMA ausgehandelt worden, daß die für das österreichische Kernkraftwerk Tullnerfeld vertraglich vorgesehene Entsorgungsmenge von 386 t durch RWE übernommen wird und auf dessen Kernkraftwerke je nach Bedarf aufgeteilt werden kann.
Bevor diese Verträge in Kraft treten, ist eine Abnahme von 168 t aus in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken mit Vertrag vom 26. April 1978 von COGEMA zugesichert worden.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 5 und 6) :
13814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. September 1979
Welche Aktivitäten unter den türkischen Gastarbeitern sind der Bundesregierung bekannt, die .von der türkischen oppositionellen „Gerechtigkeitspartei" ausgehen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Aktivitäten der "Grauen Wölfe", die eine militante Organisation des bisherigen Koalitionspartners der „Gerechtigkeitspartei" in der Türkei darstellt, in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit dem Ziel der Einschüchterung und Unterdrückung demokratischer türkischer Gastarbeiter eingesetzt werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu unternehmen?
Die türkische Gerechtigkeitspartei (AP) bemüht sich in der Bundesrepublik Deutschland Mitglieder und Anhänger unter türkischen Arbeitnehmern zu gewinnen und zu organisieren.
Im Sommer dieses Jahres hielten sich Delegationen der Gerechtigkeitspartei in der Bundesrepublik Deutschland auf, um bei Großveranstaltungen u. a. in Berlin und Hannover türkische Arbeitnehmer anzusprechen. In beiden Städten kam es im Mai dieses Jahres zu Gründungen der Gerechtigkeitspartei nahestehender türkischer Vereinigungen. Weder diese Vereinigungen noch die Partei sind Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörden.
Über gemeinsame Aktivitäten von Anhängern der Gerechtigkeitspartei und Anhängern der extrem nationalistischen türkischen „Partei der Nationalen Bewegung" — ΜΗΡ — den sogenannten „Grauen Wölfen", in der Bundesrepublik Deutschland liegen keine Erkenntnisse vor.
Zu den Aktivitäten der MHP in der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen seit 1976 mehrfach, zuletzt am 24. Juli 1979 Stellung genommen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffmann
(Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage Α 7) :
Werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz außer Betriebsräten in bestimmten Unternehmen auch die Vorstandsmitglieder und Aufsiditräte der entsprechenden Betriebe unter verfassungsschutzmäßigen Gesichtspunkten überprüft, und wenn nicht, welche Gründe gebieten die unterschiedliche Praxis bei Betriebs- ratsmitgliedern einerseits und Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern andererseits?
Hinsichtlich der Angehörigen der Vorstände und Aufsichtsräte von Wirtschaftsunternehmen führt das Bundesamt für Verfassungsschutz keine Erhebungen durch, weil die Betriebsarbeit extremistischer Organisationen nicht bei diesen Gremien ansetzt.
Anlage 5
Antwort
des Pan. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen Α 8 und 9) :
Sind jemals durch Mitwirkung von Beamten des Verfassungsschutzes dem iranischen Geheimdienst SAVAK einzelne Namen oder Listen mit Namen von oppositionellen Iranern bekanntgeworden?
Welche Grundsätze hindern die Bundesregierung daran, Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Auskunft über Reisen von Bundesbeamten ins Ausland zu geben?
Zu Frage Α 8:
Nach der Erklärung des iranischen Regierungssprechers Tabatabai am 27. Juli 1979 im Deutschen
Fernsehen, daß iranische Stellen über strafrechtlich relevantes Material über Aktivitäten ehemaliger SAVAK-Mitarbeiter auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland verfügten, hat die Bundesregierung in einer Antwort auf die Frage des Kollegen Gansel während der Sommerpause erklärt, sie erwarte, daß — falls solche Unterlagen iranischen Stellen vorliegen — diese den zuständigen deutschen Stellen zur Durchführung von Strafverfahren zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bisher nicht geschehen. Bundesinnenminister Baum hat gleichzeitig angeordnet, daß die Einzelheiten der Kontakte, die zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem ehemaligen iranischen Nachrichtendienst SAVAK seit 1959 bestanden haben, noch einmal überprüft werden. Die Bundesregierung ist bereit, über das Ergebnis das durch Gesetz für die Kontrolle der Nachrichtendienste gebildete parlamentarische Gremium zu unterrichten.
Zu Frage Α 9:
Auf Ihre Frage während der Sommerpause des Deutschen Bundestages habe ich erklärt, daß die Bundesregierung grundsätzlich in der Öffentlichkeit keine Auskunft darüber gibt, welche Dienstreisen von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu welchen Zwecken gemacht werden. Würde die Bundesregierung anders verfahren, müßte sie Einzelheiten der Tätigkeiten der Nachrichtendienste öffentlich darstellen. Soweit dies zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Parlaments erforderlich ist, kann dies aber nur in den dafür vorgesehenen Gremien in vertraulicher Sitzung erfolgen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3193 Frage Α 11) :
Dürfen auf Grund des Datenschutzgesetzes in den Zeitungen und hier insbesondere auch in der Regionalpresse nicht mehr die Namen und Anschriften von betagten Bürgern mit deren Geburtstagsangabe veröffentlicht werden, so daß diesen auf Grund dieser öffentlichen Information nicht mehr zum Geburtstag oder zu einer sonstigen persönlichen Angelegenheit — wie z. B. Goldhochzeit — gratuliert werden kann, und wenn ja, hat die Bundesregierung dies beim Entwurf des Datenschutzgesetzes bedacht?
Die Veröffentlichung von Jubiläumsdaten in Zeitungen wird als redaktionelle Tätigkeit der Verlage vom Bundesdatenschutzgesetz nicht berührt, mithin auch nicht verboten. Was die Übermittlung von Alters- und Ehejubiläen an Zeitungsredaktionen betrifft, so erfolgt sie, wenn überhaupt, durch Landesbehörden; ihre Zulässigkeit richtet sich somit ausschließlich nach landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere den Datenschutzgesetzen der Länder.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage Α 16) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. September 1979 13815*
War die auf Veranlassung des Bundesinnenministers vorgenommene Vernichtung der sogenannten Storerkartei beim BKA mit ihrem Verzeichnis der als extremistische Gewalttäter ermittelten Personen angesichts ihrer demοkratiefeindlichen Aktionen in Essen und Köln am 14. September 1979 ein Fehler, und ist der Bundesinnenminister bereit zu veranlassen, die Störerkartei erneut beim BKA zu führen?
Nein.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen Α 17 und 18) :
Unter welchen finanziellen Gesamt- und durchschnittlichen Aufwendungen pro Personeneinsatz entsendet die Bundesrepublik Deutschland Polizeikommissare seit 1978 jährlich als Ausbilder und Berater ins Ausland?
Auf welcher rechtlichen Grundlage findet dieser deutsche Ρolizeieinsatz in fernen Ländern statt?
Die Ausbilder- und Beratertätigkeit deutscher Polizeibeamter im Ausland auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Übereinkommens mit dem jeweiligen Staat ist Teil der allgemeinen Zusammenarbeit mit den in Betracht kommenden Staaten auf polizeilichem Gebiet. Es handelt sich dabei nicht um einen Polizeieinsatz im eigentlichen Sinne. Was die durch solche Ausbilder- und Beratertätigkeit für die Bundesrepublik Deutschland entstehenden Kosten betrifft, so kommt es entscheidend darauf an, ob es sich nur um kurzzeitige oder um längere Auslandstätigkeit handelt. Bei nur kurzfristigem Einsatz im Ausland werden die Beamten nach den Reisekostenbestimmungen abgefunden. Bei längerer Tätigkeit im Ausland werden die Beamten unter Wegfall der Dienstbezüge beurlaubt und von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) unter Vertrag genommen. Wenn sie an den durch einen bestimmten Einsatz im Ausland enstandenen Kosten interessiert sind, bin ich gerne bereit, Ihnen dies mitzuteilen. Ansonsten könnte ich Ihnen nur wenig aussagekräftige Durchschnittssätze nennen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 22) :
Sieht die Bundesregierung unter Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 10. Mai 1977 nunmehr eine Möglichkeit, künftige Geldscheinserien so zu gestalten, daß sie auch für Blinde lesbar sind?
Die Bundesregierung erkennt ein Bedürfnis für die Ausstattung von Banknoten mit abtastbaren Merkmalen für Blinde und Sehbehinderte an. Sie hat sich deshalb schon vor einiger Zeit gegenüber der Deutschen Bundesbank, die für die Ausgabe von Banknoten zuständig ist, für eine entsprechende Gestaltung eingesetzt.
Die Deutsche Bundesbank ist grundsätzlich bereit, dieser Anregung zu folgen, sie steht mit dem Deutschen Blindenverband e: V., Bonn, in Kontakt.
Die technischen Fragen der Art der Kennzeichnung sind jedoch noch nicht gelöst. Die Vertreter des Deutschen Blindenverbandes haben erklärt, daß die in einigen europäischen Ländern zur Kennzeichnung verwendeten Merkmale unzureichend sind, da sie schon noch kurzem Umlauf der Banknote nicht mehr abtastbar sind. Die Deutsche Bundesbank bemüht sich deshalb zusammen mit dem Deutschen Blindenverband um bessere Lösungen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage A 29) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sogenannte „Vermömögensberater" in vielen Fällen den Abschluß von Versicherungsverträgen vermittein, und welche Möglichkeiten sieht sie, Versicherungsvermittler daran zu hindern, sich als Vermögensberater zu bezeichnen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Personen, welche die Bezeichnung „Vermögensberater" führen, nicht selten auch Versicherungsverträge vermitteln.
Grundsätzlich besteht keine Möglichkeit, Versicherungsvermittler daran zu hindern, sich als Vermögensberater zu bezeichnen; denn einerseits ist diese Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt, andererseits gibt es kein Gesetz, das Versicherungsvermittlern die Benutzung bestimmter Berufsbezeichnungen vorschreibt. Im Einzelfall mögen allerdings Voraussetzungen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb — UWG —, insbesondere der §§ 1 oder 3 UWG, erfüllt sein, wenn sich ein Versicherungsvermittler als Vermögensberater bezeichnet. Dann können Mitbewerber, gewerbliche Verbände und Verbraucherverbände nach § 13 UWG dagegen klagen.
Wenn em solcher Sachverhalt in der Einflußsphäre eines Versicherungsunternehmens liegt, so kann auch die zuständige Versicherungsaufsichtsbehörde dagegen nach § 81 Abs. 2 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) einschreiten. In einem vergleichbaren noch nicht lange zurückliegenden Fall ist dies durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geschehen. In diesem Fall hatte ein Versicherungsunternehmen versucht, über eine Spezialorganisation sog. Ratensparverträge auf Wertpapierbasis zu verkaufen, die in Wahrheit schlichte Lebensversicherungsverträge waren.
Wenn Ihnen Sachverhalte bekannt sind, die in diesem Zusammenhang zu Bedenken Anlaß geben, bitte ich sie mir mitzuteilen. Ich werde sie untersuchen lassen.
Ergänzend weise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Juni 1979 (Drucksache 8/3030) auf die Kleine Anfrage zum Verbraucherschutz im Versicherungsbereich hin. Dort wird zu Frage Nr. 2 ausgeführt, daß die Bundesregierung z. Z. untersucht, ob es im Versicherungsvermittlungswesen nennenswerte Mißstände gibt. Nach dieser Sachverhaltsermittlung bei den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder wird die Bundesregierung prüfen, ob gesetzgeberische Maßnahmen vorzuschlagen sind.