Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 21. 9.
Dr. van Aerssen** 21. 9.
Dr. Ahrens * 21. 9.
Dr. Aigner** 21.9.
Alber ** 21. 9.
Amrehn *** 21. 9.
Dr. Bangemann ** 21. 9.
Dr.. Bardens * 21. 9.
Dr. Becher (Pullach) 21. 9.
Frau Benedix-Engler 21. 9.
Bindig 21.9.
Blumenfeld ** 21. 9.
Bühling 21. 9.
Dr. Corterier ** 21. 9.
Frau Dr. Däubler-Gmelin 21. 9.
Dr. Ehrenberg 21. 9.
Engelsberger 21. 9.
Dr. Evers 21. 9.
Ey 21.9.
Feinendegen 21.9.
Fellermaier ** 21.9.
Frau Fischer *** 21. 9.
Frau Dr. Focke ** 21. 9.
Friedrich (Würzburg)** 21. 9.
Dr. Früh ** 21.9.
Dr. Fuchs ** 21.9.
Gansel 21.9.
Frau Geier 21. 9.
Dr. George 21. 9.
Handlos 21. 9.
von Hassel ** 21. 9.
Dr. Hennig *** 21. 9.
Höffkes 21.9.
Hoffie 21.9.
Horn 21.9.
Dr. Hornhues 21.9.
Graf Huyn 21.9.
Dr. Jaeger *** 21. 9.
Jahn (Marburg) 21.9.
Dr. Jentsch (Wiesbaden) 21. 9.
Katzer ** 21. 9.
Kiechle 21.9.
Dr. h. c. Kiesinger 21. 9.
Kittelmann 21. 9.
Dr. Klein (Göttingen) 21. 9.
Dr. Klepsch ** 21. 9.
Koblitz 21. 9.
Dr. Köhler (Wolfsburg) *** 21.9.
Dr. Kraske *** 21. 9.
Kraus *** 21.9.
Kretkowski 21. 9.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
*** für die Teilnahme an der 66. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Krockert 21.9.
Kunz (Berlin) 21. 9.
Dr. Kunz (Weiden) *** 21. 9.
Landré 21. 9.
Lange ** 21.9.
Dr. Lauritzen 21.9.
Lücker ** 21. 9.
Luster ** 21.9.
Männing *** 21. 9.
Dr. Marx 21.9.
Dr. Meinecke (Hamburg) *** 21. 9.
Dr. Mende *** 21.9.
Dr. Müller * 21. 9.
Müller (Bayreuth) 21. 9.
Dr. Müller-Hermann ** 21. 9.
Neuhaus 21.9.
Pawelczyk 21. 9.
Peiter 21.9.
Petersen 21. 9.
Dr. Pfennig ** 21. 9.
Polkehn *** 21. 9.
Reddemann * 21. 9.
Dr. Reimers 21.9.
Reuschenbach *** 21. 9.
Dr. Riedl (München) 21. 9.
Dr. Ritz 21.9.
Dr. Schäuble * 21. 9.
Frau Schleicher ** 21. 9.
Schmidt (Wattenscheid) 21. 9.
Dr. Schneider 21.9.
Schröder (Wilhelminenhof) 21.9.
Schulte (Unna) * 21.9.
Seefeld ** 21. 9.
Sieglerschmidt ** 2f. 9.
Dr. Starke (Franken) 21. 9.
Frau Tübler 21. 9.
Voigt (Frankfurt) ** 21.9.
Frau Dr. Walz ´** 21.9.
Wawrzik ** 21. 9.
Weber (Heidelberg) 21.9.
Dr. Wörner 21. 9.
Baron von Wrangel 21. 9.
Wurbs *** 21.9.
Ziegler 21.9.
Dr. Zimmermann 21. 9.
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/3173 Fragen A 89 und 90) :
Trifft es zu, daß das polnische Außenministerium in Warschau auf der Verbindlichkeit der Schulbuchempfehlungen besteht, das Auswärtige Amt jedoch diese polnische Meinung nicht teilt und dies in einem Brief an die Kultusministerin Frau Laurien bestätigt hat?
Wie ist - wenn diese Schilderung den Tatsachen entspricht - der Wortlaut dieses Briefs des Auswärtigen Amts an Frau Laurien, und was gedenkt die Bundesregierung in der nächsten Zeit zu unternehmen, damit die Empfehlung der deutsch-polnischen Schulbuchkommission und die Empfehlung verschiedener Schulbuchkonferenzen des Georg-Eckert-Instituts für Interna-
Anlagen zum Stenographischen Bericht
13770' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
tionale Schulbuchforschung in Braunschweig Einzug in die Schulbuchwirklichkeit finden und in die Richtlinien der Kultusminister der Länder aufgenommen werden?
Zu Frage A 89:
Die Bundesregierung hat sich stets für die Einführung der Schulbuchempfehlungen in den Schulunterricht eingesetzt und tut dies weiterhin. Sie hat die Regierungen der Länder immer wieder aufgefordert, auf eine Berücksichtigung der Empfehlungen im Schulunterricht hinzuwirken.
Sie handelt dabei auf der Grundlage des Deutsch-' Polnischen Kulturabkommens vom 11. Juni 1976; danach haben beide Seiten vereinbart, darauf hinzuwirken, daß die Empfehlungen der Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission berücksichtigt werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung konnte schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingegangen werden. Dies war der polnischen Seite bekannt.
Es trifft zu, daß es hierzu einen Briefwechsel mit der rheinland-pfälzischen Kultusministerin Hanna-Renate Laurien gegeben hat.
Zu Frage A 90:
Ich bin gerne breit, diesen Briefwechsel Ihnen zur Kenntnis zu geben, soweit Frau Laurien damit einverstanden ist.
Die Bundesregierung hat im. übrigen hier keine unmittelbare Zuständigkeit. Sie wird ihre Bemühungen fortsetzen, die Schulbuchempfehlungen in die Schulwirklichkeit umzusetzen. Wie Sie wissen, hat sich der Bundeskanzler mehrfach in der Öffentlichkeit und gegenüber den Ministerpräsidenten der Länder hierfür eingesetzt.
Im übrigen begrüßt die Bundesregierung es sehr, daß sieben Länder dem Kuratorium des GeorgEckert-Instituts beigetreten sind. Sie hofft, daß sich auch die übrigen Länder zu einer Mitträgerschaft des Instituts entschließen werden und vor allem in ihrer Schulbuchpolitik sich der Einführung der Empfehlungen nicht widersetzen.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 93) :
Hat der Bundeskanzler in Budapest der Behauptung des amtlichen Budapester Senders widersprochen, nach der man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, ,daß sich Bonn und Washington in ihrer Außenpolitik voneinander entfernen", und betrachtet er es nicht als unzulässige Einmischung in innerdeutsche Angelegenheiten, wenn der gleiche amtliche Sender dies als „einen Grund mehr" bezeichnet, „der sozialliberalen Koalition weitere Erfolge in der standhaften Verfolgung ihrer Koexistenzziele zu wünschen" (BPA — Ostinformationen vom 4. September 1979)?
Nein, weil dies nicht Aufgabe des Bundeskanzlers ist.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen A 97 und 98) :
Was unternimmt die Bundesregierung gegen die Behauptung einer maßgeblichen polnischen Zeitschrift, die CDU/CSU seien gegen die Normalisierung der Beziehungen zu Polen und gegen dia Entspannung in Europa?
Bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel eher „noch besondere" oder „schon normale" Beziehungen?
Zu Frage A 97:
Es ist ständige Übung der Bundesregierung, sich nicht mit Presseäußerungen auseinanderzusetzen.
Lassen Sie mich jedoch bei diesem Anlaß folgendes bemerken: Eine realistische Entspannungspolitik muß sich messen lassen an ihren Ergebnissen; erklärte Absichten reichen hierzu nicht aus. Eine Politik, die z. B. zur Ablehnung der Schlußakte in Helsinki geführt hat, ist nach Auffassung der Bundesregierung gegen die Entspannung in Europa gerichtet. Wenn die Außenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heute die Außenpolitik der Bundesrepublik. Deutschland wäre, würde die Normalisierung der Beziehungen behindert und die Entspannung in Europa gefährdet werden.
Zu Frage A 98:
Außenminister Dayan hat die Bundesrepublik Deutschland als befreundetes Land bezeichnet. Von daher bestimmen sich auch die Beziehungen.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 1) :
Wann wird die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Vertragsgesetzes zur Wiener Vertragsrechtskonvention vorlegen, nachdem u. a. die mit uns befreundeten Staaten Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Italien, Kanada, Neuseeland, Osterreich, Spanien und auch der Heilige Stuhl, insgesamt 33 Völkerrechtssubjekte, ratifiziert haben?
Nach Fertigstellung der mit anderen deutschsprachigen Staaten abzustimmenden deutschen Übersetzung . der Wiener Vertragsrechtskonvention wird im Auswärtigen Amt der Entwurf des Vertragsgesetzes erstellt. Das Auswärtige Amt beabsichtigt, den Gesetzentwurf den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen sobald die notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen sind.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neumann
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13771*
(Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen B 2 und 3) :
Ist die Bundesregierung über das Ausmaß der Hungerkatastrophe in Kamputschea unterrichtet, und ist sie bereit, humanitäre Hilfe selbst oder durch Hilfsorganisationen zu leisten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Vietnam die auf der Genfer Flüchtlingskonferenz gemachte Zusage, den Flüchtlingsstrom in einer ”vernünftigen Zeitspanne" zu stoppen, eingehalten hat, und welche Maßnahmen Vietnam zu diesem Zweck getroffen hat?
Zu Frage B 2:
Wir haben seit 1969 keine diplomatischen Beziehungen zu Kambodscha. Dennoch hat sich die Bundesregierung über das gegenwärtige Ausmaß der Hungerkatastrophe in Kambodscha durch befreundete Regierungen und durch internationale karitative Organisationen informieren lassen. Die neuesten Nachrichten lassen befürchten, daß sich die Lage für die Bevölkerung Kambodschas noch verschlechtern wird. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Kambodscha-Frage nur im Rahmen einer umfassenden politischen Regelung des Indochina-Problems gelöst werden kann. Sie hält zunächst jedoch humanitäre Hilfe an das in seiner Existenz bedrohte kambodschanische Volk für vordringlich. Sie hat daher bereits aus Mitteln der Humanitären Hilfe 1 Million DM für die Beteiligung an Betreuungsmaßnahmen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) für Kambodscha-Flüchtlinge in Thailand bzw. im thailändisch-kambodschanischen Grenzgebiet zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten weitere humanitäre Hilfe zu leisten. Dabei versteht es sich, daß diese Hilfe auch über deutsche oder internationale karitative Organisationen abgewickelt werden kann.
Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung mit ihren europäischen Partnern an einem Hilfsprojekt von IKRK / UNICEF beteiligen.
Zu Frage B 3:
Vietnam hat die auf der Genfer Flüchtlingskonferenz am 20./21. Juli 1979 gemachte Zusage, jegliche illegale Ausreise von Flüchtlingen für eine angemessene Zeitspanne im Rahmen des Möglichen zu unterbinden, bis jetzt eingehalten. Ausreisen sind zur Zeit lediglich im Rahmen des am 30. Mai 1979 mit dem UNRCR vereinbarten „7-Punkte-Programm" zulässig.
Die „illegale" Ausreise mit Booten wird durch Repressionen und verstärkte Kontrolle der vietnamesischen Küste so weit wie möglich unterbunden. Die vietnamesische Regierung hat jedoch wissen lassen, daß sie ihre Streitkräfte zur Überwachung der Küsten und der Küstengewässer nur für eine „angemessene Zeit" einsetzen könne.
Anlage 7
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordeneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 4) :
Hat die Bundesregierung veranlaßt, die Unterstützung der GRS-Informationsdienste (Gesellschaft für Reaktorsicherheit mbH) künftig einzustellen, obwohl sie selbst die Auffassung vertritt, daß im Bereich der Kernenergiediskussion dringend eine Verbreitung und Verbesserung der Information geboten wäre und welche Gründe haben sie gegebenenfalls dazu veranlaßt?
Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Jahren die Herausgabe des Informationsdienstes „Kurzinformationen" der Gesellschaft für Reaktorsicherheit mbH (GRS) in Köln gefördert; im Interesse eine Konzentration der dem Bundesminister des Innern zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf sicherheitsrelevante Untersuchungen und Studien wurde der GRS im März 1979 mitgeteilt, daß ab 1. Januar 1980 die Förderung der GRS-Kurzinformationen durch die öffentliche Hand nach einer nunmehr hinreichenden Anlaufzeit entfällt, und gleichzeitig die Erwartung ausgesprochen, daß die mittlerweile gut eingeführten „Kurzinformationen" von der GRS selbst getragen bzw. über Abonnementpreis weitergeführt werden.
Für die Bundesregierung war hierbei maßgebend, daß die „Kurzinformationen" überwiegend über kerntechnische Meldungen referieren und der Interessentenkreis überwiegend im Bereich der Kernenergiewirtschaft liegt, dem ein Bezug dieses Informationsdienstes auf eigene Kosten zugemutet werden kann; zum anderen geht die Bundesregierung davon aus, daß die GRS in der Lage ist, nach mehrjähriger Starthilfe durch die öffentliche Hand ihren Informationsdienst auch in eigener Regie und im Wettbewerb mit ähnlichen Publikationen nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben und aufrechtzuerhalten.
Die Bundesregierung sieht in ihrer Entscheidung keine Schmälerung des Informationsangebotes über Aspekte der Kernenergienutzung, da die GRS-Kurzinformationen von jedem Interessenten weiterhin gegen Gebühr bezogen werden können. Darüber hinaus bietet die Bundesregierung vielfältige und aktuelle Informationen über Energie- und Umweltfragen weiterhin kostenlos an, beispielsweise im Rahmen des für die Bundesregierung vom Bundesminister für Forschung und Technologie intensiv geführten Bürgerdialoges oder in der regelmäßig erscheinenden Informationsschrift „Umwelt" des Bundesministers des Innern.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 5) :
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß der private Luftverkehr in dichtbesiedelten bzw. stark umweltbelasteten Gebieten zu merkbaren Mehrbelastungen der Umwelt führt, und wenn ja, in welchen Gebieten sind solche Veränderungen der Umweltbelastung nachgewiesen?
Derartige Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Zahl der Flugbewegungen im privaten Luftverkehr ist seit 1973, von geringfügi-
13772e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
gen Schwankungen abgesehen, in etwa gleichgeblieben (1973: 1,77 Millionen /1978: 1,73 Millionen). Die Ausbildung zum Privatflugzeugführer ist dagegen seit 1976 rückläufig. Die Zahl der Flüge in Flugplatznähe hat sich daher verringert, während die Zahl der Überlandflüge leicht gestiegen ist. Durch die zahlreichen Maßnahmen der Bundesregierung zur Fluglärmbekämpfung — insbesondere Nichtzulassung lärmintensiver Leichtflugzeuge zum Luftverkehr seit 1975 und Erlaß der Verordnung über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Landeplätzen vom 16. August 1976 — kann davon ausgegangen werden, daß die Umweltbelastung durch den privaten Luftverkehr insgesamt gesehen zurückgegangen ist.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 6 und 7) :
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die vom Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, Herrn Schilling, erneut vorgeschlagene Lösung zu verwirklichen, für die Ansiedlung der Indochinaflüchtlinge ein eigenes Territorium zu erwerben?
Läßt sich für die nächsten Monate überhaupt die Verwirklichung einer solchen Lösung absehen, und gibt es bisher ein Land, das die Bereitschaft erkennen läßt, über eine solche Lösung für die derzeit rund 500 000 Indochinaflüchtlinge in den Lagern mit sich verhandeln zu lassen?
Die Bundesregierung hat wiederholt, u. a. auf der Flüchtlingskonferenz in Genf, ihre Bereitschaft erklärt, Ländern der Dritten Welt, die zur Ansiedlung von Indochina-Flüchtlingen bereit sind, projektgebundene finanzielle Hilfe zu leisten. Gleiche Angebote haben auch andere westliche Staaten gemacht. Leider haben die Staaten der Dritten Welt bisher keine Neigung gezeigt, auf diese Angebote einzugehen.
Die Bundesregierung hält die Anregung des Generalsekretärs des DRK, Herrn Schilling, zur Ansiedlung von Flüchtlingen eine Insel oder ein eigenes Territorium zu suchen, für einen interessanten Vorschlag. Nach ihren Erfahrungen bestehen zur Zeit jedoch nur geringe Aussichten, diesen Gedanken zu verwirklichen.
Angesichts der politischen und sozialen Brisanz, die die Frage der ethnischen Minderheiten in Südostasien hat, haben sich alle ASEAN-Regierungen gegen eine endgültige Ansiedlung von Indochina-Flüchtlingen auf ihrem Territorium ausgesprochen. Bisher hat nach Wissen der Bundesregierung kein Land — auch nicht außerhalb der Region — die Bereitschaft erkennen lassen, über die Frage der Bereitstellung einer Insel oder eines eigenen Territoriums zur Ansiedlung von Flüchtlingen mit sich verhandeln zu lassen.
Die Bundesregierung teilt im übrigen die Auffassung des Generalsekretärs des DRK, daß eine so delikate Frage sich nicht dazu eignet, bilateral oder auf Konferenzen als Forderung vorgetragen zu werden. Die Bundesregierung wird diese Frage mit ihren EG-Partnern und Verbündeten diskutieren.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wissmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 8, 9 und 10) :
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um ihre begrüßenswerte Zusage vor dem Untersuchungsausschuß für humanitäre Hilfe, ca. 3 000 Indochinaflüchtlinge bis Ende Oktober im Zuge der Familienzusammenführung oder kleinere Gruppen in die Bundesrepublik Deutschland zu befördern, einzuhalten?
Wieviel Einreisegenehmigungen für namentlich bekannte Personen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Botschaftern in Bangkok, Kuala Lumpur, Djarkarta und dem Generalkonsulat in Hongkong zugesandt?
Wie viele zusätzliche Hilfskräfte sind den drei Botschaftern und dem Generalkonsulat bereitgestellt worden?
Zu Frage B 8:
Die Gesamtzahl der Flüchtlinge, denen die Einreise aus Gründen der Familienzusammenführung bereits fest zugesagt ist oder die als kleinere Gruppen aufgenommen werden, beläuft sich heute nur noch auf ca. 2 600 Personen. Die Zahl der bereits eingereisten Indochina-Flüchtlinge hat sich dafür von 6 907 auf 7 259 erhöht.
Ferner ist zu berücksichtigen, daß ein gewisser Teil der in Fällen der Familienzusammenführung vergebenen Plätze laufend zurückgegeben wird, weil die gleichzeitige Bewerbung um Aufnahme in den USA, Kanada, Australien oder Frankreich zum Ziel geführt hat. Diese freigewordenen Plätze werden umgehend neu verteilt.
In der obengenannten Zahl von 2 600 sind ca. 400 Personen inbegriffen, die sich zur Zeit noch in Vietnam aufhalten. Die Regierung in Hanoi hat sich gegenüber dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) grundsätzlich bereit erklärt, Ausreisegenehmigungen zum Zwecke der Familienzusammenführung zu erteilen. Dies ist in etwa der Hälfte der 400 Fälle, die eine deutsche Einreiseerlaubnis besitzen, auch bereits geschehen. Es besteht eine Absprache des UNHCR mit der vietnamesischen Regierung, daß die Ausreise im Wege von UNHCR-Charterflügen abgewickelt werden soll.
Da unsere Botschaften in den Erstaufnahmeländern Personalverstärkung erhalten haben und von Helfern der großen deutschen privaten Hilfsorganisationen unterstützt werden, ist eine schnellere Einreise von Flüchtlingen aus den Auffanglagern möglich geworden. Darüber hinaus wird zur Zeit geprüft, ob sich die Abfertigung der Familienzusammenführungsfälle soweit koordinieren läßt, daß jedenfalls in Bangkok, Jakarta und Kuala Lumpur außer Linienmaschinen auch Chartermaschinen eingesetzt werden können.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13773*
Zu Frage B 9:
In Bangkok warten zur Zeit 521, in Kuala Lumpur 573, in Jakarta 297, in Hongkong 151, in Manila 44 Flüchtlinge, deren Anträge auf Familienzusammenführung die Bundesregierung stattgegeben hat, auf ihre Überführung ins Bundesgebiet.
Zu Frage B 10:
Zur Auswahl und Betreuung von Indochina-Flüchtlingen, die in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden sollen, sowie zur beschleunigten Vorbereitung ihrer Ausreise sind die deutschen Vertretungen in Südostasien sowohl durch Personal des Auswärtigen Amts als auch durch besonders qualifizierte Mitarbeiter der drei großen deutschen caritativen Organisationen personell verstärkt worden. Wie anläßlich der Botschafterkonferenz am 15./16. August 1979 in Bangkok vereinbart, stellen dazu das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Deutsche Caritasverband (DCV) und das Diakonische Werk (DDW) bzw. deren Unterorganisationen auf eigene Kosten weitere Mitarbeiter zur Verfügung.
Der gegenwärtige Stand der vorläufig auf drei bis sechs Monate befristeten Entsendungen ist folgender:
Botschaft Bangkok /Thailand
Die Abordnung eines zusätzlichen Sachbearbeiters des Auswärtigen Amts an die Botschaft Bangkok wurde vorsorglich bis Ende September verlängert. Danach ist vorgesehen, im Bedarfsfalle einen Sachbearbeiter für zwei Monate aus Neu-Delhi abzuordnen.
Darüber hinaus sind je zwei Mitarbeiter des DRK und des DCV der Botschaft zugeordnet, die insbesondere bei der administrativen Betreuung der Flüchtlinge eingesetzt werden.
Ferner planen DRK und DCV, zwei oder drei „medical teams" zur medizinischen Untersuchung der ausreisenden Flüchtlinge in die Lager zu entsenden.
Botschaft Jakarta /Indonesien
An die Botschaft Jakarta wurde zunächst für zwei Monate ein Sachbearbeiter des Auswärtigen Amts aus Peking abgeordnet. Auf der Insel Bintan befinden sich bereits zwei zusätzliche Mitarbeiter des DCV, die durch einen Arzt und eine Röntgenassistentin des DRK weiter verstärkt werden. An. der Botschaft selbst sind zwei Mitarbeiter des DDW sowie, auf Kosten des DDW, zwei zusätzliche örtliche Schreibkräfte im Einsatz.
Botschaft Kuala Lumpur /Malaysia
Die bereits bestehende Abordnung eines Angehörigen des Auswärtigen Dienstes an die Botschaft Kuala Lumpur wurde bis Mitte September verlängert, danach soll ein Beamter aus Tokio nach Kuala Lumpur entsandt werden. Die Botschaft wurde ermächtigt, eine VST-Aushilfskraft einzustellen.
Die schon seit Ende Juli zur Verstärkung der Botschaft dort befindlichen zwei DRK-Mitarbeiter wurden im September um drei weitere Vertreter des DCV vermehrt. Diesen steht auch ein zusätzliches, kurzfristig gemietetes Fahrzeug zur Verfügung.
Generalkonsulat Hongkong
Das Generalkonsulat wurde durch einen zusätzlichen DDW-Mitarbeiter verstärkt.
Botschaft Hanoi/ Vietnam
Die Botschaft Hanoi wurde vorerst durch einen zusätzlichen Sachbearbeiter verstärkt. Die Entsendung weiteren Personals kann erst nach Klärung der Unterbringungsfrage erwogen werden.
Anlage 11
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage B 12) :
Inwieweit ist von dem Instrument der „nachträglichen Anordnung" gemäß § 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Vergangenheit Gebrauch gemacht worden, und wie könnte dieses Instrument eingesetzt werden, um einen rechtzeitigen Abgang alter und umweltbelastender Anlagen sicherzustellen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden von dem Instrument der „nachträglichen Anordnung" gem. § 17 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nur zurückhaltend Gebrauch machen. Die Sanierung von Altanlagen geschieht vielmehr vornehmlich durch Erneuerung bestehender Anlagen im Zuge der Rationalisierung und Modernisierung der Produktion. Dabei werden die erforderlichen Genehmigungen, seien es Änderungs- oder Neugenehmigungen, mit den für den Umweltschutz notwendigen Auflagen verbunden. Siehe hierzu Mayntz u. a. „Vollzugsprobleme der Umweltpolitik" in der Reihe „Materialien zur Umweltforschung" Nr. 4, herausgegeben vom Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Verlag Kohlhammer, 1978).
Eine weitere Möglichkeit, die Modernisierung von Altanlagen herbeizuführen, enthält die Verordnungsermächtigung des § 7 BImSchG. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Rauchgasentschwefelung bei Großfeuerungsanlagen durch eine Rechtsverordnung nach § 7 BImSchG vorzuschreiben. Durch eine generelle und unmittelbare Verpflichtung der Betreiber werden nachträgliche Anordnungen im Einzelfall überflüssig.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage B 13) :
13774* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, daß Investitionszuschüsse der Europäischen Gemeinschaften nur an solche Kohlekraftwerke gegeben werden, die ausschließlich Gemeinschaftskohle verfeuern?
Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Memorandum zur gemeinschaftlichen Energiepolitik im Kohlebereich die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft darauf hingewiesen, daß eine finanzielle Gemeinschaftshilfe nur für Kraftwerke gewährt werden sollte, deren Betreiber sich langfristig verpflichten, ausschließlich oder zu einem wesentlichen Anteil Gemeinschaftskohle einzusetzen.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften verfolgt mit ihren kohlepolitischen Vorschlägen das grundsätzliche Ziel der Verdrängung von Öl im Verstromungsbereich und versucht zugleich, die Interessen der Kohle- und Nichtkohleländer zu berücksichtigen. Der zur Zeit in der Diskussion befindliche Vorschlag sieht Investitionshilfen zur Umstellung von Kraftwerken auf Kohle und für die Modernisierung von Kohlekraftwerken vor (40 O/0 der Investitionskosten oder 50 ERE /kW). Für den hauptsächlichen Einsatz von Gemeinschaftskohle in den ersten drei Betriebsjahren soll eine höhere Beihilfe gewährt werden.
Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die oben erläuterte Haltung. Im Rahmen der gemeinschaftlichen Kohlemaßnahmen besteht jedoch ein besonderes deutsches Interesse an der Verbesserung der geltenden Kokskohleregelung, die letztlich nur im Kompromißwege erreicht werden wird. Für den Fall einer — zur Zeit noch nicht erkennbaren — Einigung über das „Kohlepaket" im Rat ist deshalb nicht zu erwarten, daß im Rahmen der Investitionshilfe Kraftwerke auf der Basis von Drittlandskohle von der Förderung ausgeschlossen werden können.
Anlage 13
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 15) :
Treffen die Feststellungen von Rüdiger Bless vom Institut für Naturschutz und Tierökologie der Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie in Bonn-Bad Godesberg, die er in seiner Publikation „Bestandsänderungen der Fischfauna in der Bundesrepublik Deutschland" darlegt, heute noch zu, daß die Situation der Fische in den Binnengewässern ernst sei, da von den über 70 bodenständigen oder dort eingewanderten Süßwasserfischarten 52 mehr oder weniger gefährdet seien, und was kann nach Meinung der Bundesregierung gegebenenfalls getan werden, um dieser Entwicklung positiv zu begegnen?
Der Bundesregierung ist die in Ihrer Frage genannte Veröffentlichung bekannt. Unabhängig von der Anzahl der konkret gefährdeten Süßwasserfischarten wird z. Z. untersucht, ob über die in den Bundesländern bestehenden Schutzvorschriften hinaus auf Bundesebene weitere Regelungen zum Schutz der Süßwasserfische notwendig oder zweckmäßig sind. Im Rahmen dieser Untersuchung hat die „Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Fischereiverwaltungsbeamten und Fischereiwissenschaftler" in diesem Jahr ein Gutachten über den gegenwärtigen Stand des Fischartenschutzes in den Bundesländern vorgelegt. Ergänzend hierzu wird nunmehr durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geprüft, inwieweit vertiefte Forschungen über Gefahrenursachen und Möglichkeiten zum Schutz gefährdeter Fischarten notwendig und durchführbar sind.
Im übrigen wird auf die EG-Richtlinie 78/659 vom 18. Juli 1978 (ABl. Nr. L 222/1 vom 14. August 1979), über die Qualität von Süßwasser, das schutz
und verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten, verwiesen. Mit dieser Richtlinie sollen auf EG-Ebene die Lebensbedingungen für Süßwasserfische generell verbessert werden.
Anlage 14
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 16) :
Besteht nach Meinung der Bundesregierung Veranlassung, die Verwendung von Klärschlämmen als Dünger zu überprüfen, nachdem sich in den vergangenen Monaten die Fälle häuften, daß die Klärschlämme mit Schwermetallen verseucht waren?
Die Bundesregierung hat ihre Haltung zur Anwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft auf Grund der angesprochenen Vorfälle überprüft.
Sie vertritt auch weiterhin den Standpunkt, daß die Anwendung von Klärschlamm als Dünger oder Bodenverbesserungsmittel aus abfallwirtschaftlichen und ökologischen Gründen mit den gebotenen Mitteln anzustreben ist. Klärschlamm kann in der Landwirtschaft zur Produktion von Lebens- oder Futtermitteln aber nur verwendet werden, wenn sein Gehalt an Schadstoffen, wie z. B. die Schwermetalle Cadmium, Blei, Quecksilber u. a. m., bestimmte Grenzwerte nicht übersteigt. Die Konzentration von Schadstoffen im Klärschlamm ist überwiegend davon abhängig, in welchem Umfang im Einzugsgebiet einer Kläranlage schwermetallhaltiges Abwasser aus Gewerbe- oder Industriegebieten abgeleitet wird. Klärschlamm aus ländlichen Einzugsgebieten ohne oder mit geringer Industrieabwasserbelastung enthält in der Regel niedrige und damit tolerierbare Mengen an Schadstoffen. Dementgegen kann in Einzugsgebieten mit hoher Gewerbe- oder Industrieansiedlung ein Klärschlamm anfallen, der des zu hohen Schadstoffgehaltes wegen landwirtschaftlich nicht verwertet werden kann.
Wie bei der Düngung mit Mineraldüngern muß auch bei der Klärschlammanwendung zum Schutze der menschlichen Gesundheit vorbeugend vermieden werden, daß sich Schadstoffe im Boden über eine Schwelle hinweg anreichern.
Ein Mindestmaß an Überwachung ist notwendig. Diese setzt die sichere Kenntnis der Schlammzusammensetzung voraus. Auch bei einem vorwie-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13775*
gend nicht industriell strukturierten Einzugsgebiet muß der Klärschlamm wenigstens bei erstmaliger Anwendung auf die in Frage kommenden Schadstoffe untersucht werden. Dahingegen ist die turnusmäßige Schlammuntersuchung dringend angezeigt bei Schlamm aus gemischtem oder überwiegend industriellen Einzugsgebieten.
Das Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden bedarf keiner abfallrechtlichen Genehmigung oder Zulassung. Es unterliegt allerdings bestimmten Regelungen des Abfallrechts, welche durch § 15 AbfG ausdrücklich für entsprechend anwendbar erklärt werden. Das bedeutet, Klärschlamm darf zum Zwecke der Düngung auf Böden nur in dem Maß aufgebracht werden, daß das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die in § 2 AbfG aufgezählten Schutzgüter, nicht beeinträchtigt werden. Die umweltbedingten Anforderungen an das Aufbringen von Klärschlamm unterscheiden sich materiell also nicht von den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abfallbeseitigung. Dazu gehört der Ausschluß von Gefahren für die menschliche Gesundheit, die durch das Aufbringen toxisch belasteten Klärschlamms (z. B. Cadmium) verursacht werden können. Hierauf zu achten, obliegt nach seit 1972 geltendem Recht der zuständigen Landesbehörde; denn § 15 AbfG hat auch das in § 11 AbfG verankerte Überwachungsprinzip für entsprechend anwendbar erklärt.
Es zeigt sich jetzt, daß diese unmittelbare Anwendbarkeit der Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes nicht immer richtig gesehen wird. Ich beabsichtige deshalb, im Zuge der gerade eingeleiteten Novellierung anderer abfallrechtlicher Vorschriften den § 15 AbfG zur Klarstellung zu ergänzen. Wenn auf diese Weise deutlich wird, daß die zuständige Behörde befugt ist, die Aufbringung bestimmter Stoffe einzuschränken, zu untersagen oder von Analysen oder anderen geeigneten Maßnahmen abhängig zu machen, dann könnte sich die in Vorbereitung befindliche Verordnung auf die Festlegung von Grenz- und Orientierungswerten für den Schadstoffgehalt beschränken. Ein solches Vorgehen würde sicher dazu beitragen, den zuständigen Behörden der Länder weitere Hilfen für den Vollzug zu geben. Andererseits könnte dann damit gerechnet werden, daß sich der Erlaß der Aufbringungsverordnung beschleunigen wird, deren fachliche Grundlagen bis in jüngste Zeit zum Teil fehlten oder doch umstritten waren. Unabhängig von diesen bundesrechtlichen Aspekten ist darauf hinzuweisen, daß die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall schon im Jahre 1977 ein Merkblatt zur Anwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft mit Grenzwerten für Schadstoffe verabschiedet hat.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Mel-
sungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 17 und 18) :
Liegt der Bundesregierung ein offizieller Antrag auf Förderung der Erneuerungsarbeiten am Kloster Haydau in der Gemeinde Morschen im hessischen Schwalm-Eder-Kreis (Zonenrandgebiet) im Rahmen der kulturellen Zonenrandförderung vor, und auf welche Höhe beläuft sich gegebenenfalls dieser Antrag?
Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, die unbedingt erforderlichen Erneuerungsarbeiten am Kloster Haydau finanziell aus Zonenrandförderungsmitteln zu unterstützen, und sieht sie Möglichkeiten, der Gemeinde Morschen bei der Nutzung und Unterhaltung des Gebäudes zu helfen?
Zu Frage B 17:
Der Bundesregierung liegt ein offizieller Antrag nicht vor.
Zu Frage B 18:
Der Hessische Landtagsabgeordnete Radko Stöckl hat die Bundesregierung am 12. September 1977 wegen der Sanierung des Klosters Haydau in Morschen-Altmorschen angeschrieben.
Die Bundesregierung hat dem Abgeordneten hierzu am 16. September 1977 mitgeteilt, daß sie grundsätzlich bereit ist, im Rahmen des Kulturellen Zonenrandprogramms des Bundes Mittel für die Baumaßnahme bereitzustellen, wenn ihr ein entsprechender Förderungsvorschlag der Hessischen Landesregierung unterbreitet wird. Dies ist bisher nicht geschehen.
Die Bundesregierung ist jedoch nach wie vor bereit, die Baumaßnahme finanziell zu fördern, sofern die hierzu erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie sieht allerdings keine Möglichkeit, die Eigentümerin des Objektes bei der Nutzung und der laufenden Unterhaltung des Gebäudes zu unterstützen.
Anlage 16
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen B 19, 20, 21 und 22) :
Wie hoch waren die Beihilfeaufwendungen des Bundes für Bundesbeamte (außer Bundesbahn und Bundespost) und Richter sowie deren Familienangehörige in den Haushaltsjahren 1976, 1977, 1978, und mit welchen Beihilfeausgaben wird für sie in den Haushaltsjahren 1979 und 1980 gerechnet?
Wie lauten die entsprechenden Zahlen für die beihilfeberechtigten Familienangehörigen von Soldaten?
Wie viele der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bundesbeamten haben sich im Haushaltsjahr 1978 auf Krankenschein behandeln lassen, und wie hoch waren die sich aus der Versagung von Beihilfen zu Sachleistungen und Sachleistungssurrogaten ergebenden Minderausgaben des Bundes?
Ist die Bundesregierung bereit — sofern sie zu den vorgenannten Fragen keine präzisen Angaben machen kann — gesichertes Zahlenmaterial — z. B. in einer Vierteljahressondererhebung — zu beschaffen und dieses bei der bevorstehenden Neuregelung der Beihilfevorschriften zu berücksichtigen?
Zu Frage B 19:
Beim Bund sind keine Unterlagen vorhanden, die Beihilfeaufwendungen getrennt nach Beamten und
13776'*Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
Richtern einerseits und Angestellten und Arbeitern andererseits ausweisen. Die Beihilfeaufwendungen des Bundes für Bundesbeamte, Richter, Angestellte und Arbeiter sowie deren Familienangehörige betrugen im Jahre
1976 = 103 178 791,13 DM 1977 = 110 235 098,96 DM 1978 = 119 530 917,62 DM.
Als Sollausgaben sind
für 1979 = 119 035 000,— DM,
im Regierungsentwurf
des Haushaltsgesetzes 1980 = 125 713 000,— DM vorgesehen.
Zu Frage B 20:
Für den Bereich des Bundesministers der Verteidigung wird eine getrennte Ausweisung der Beihilfeaufwendungen ebenfalls nicht vorgenommen. Die Beihilfeaufwendungen betrugen für Soldaten, Beamte, Angestellte und Arbeiter sowie deren Familienangehörige im Jahre
1976 = 132 335 032,65 DM
1977 = 138 019 955,50 DM
1978 = 147 405 969,33 DM.
Als Sollausgaben sind
für 1979 = 147 000 000,— DM,
im Regierungsentwurf
des Haushaltsgesetzes 1980 = 155 000 000,— DM vorgesehen.
Zu Frage B 21:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bundesbeamten sich im Haushaltsjahr 1978 auf Krankenschein haben behandeln lassen. Unterlagen, die hierüber Aufschluß geben, liegen nur der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Deshalb sind auch keine Angaben über die Minderausgaben des Bundes in den von Ihnen genannten Fällen möglich. Dem Bund liegen lediglich Anträge von Beihilfeberechtigten vor, die Beihilfen zu Sachleistungssurrogaten beantragt haben, obwohl hierzu nach dem geltenden Beihilferecht keine Leistungen gewährt werden. Für diesen Personenkreis ermittelte Minderausgaben sind in keiner Weise aussagekräftig und im übrigen nur durch aufwendige Erhebungen zu ermitteln.
Zu Frage B 22:
Um gesichertes Zahlenmaterial zu erhalten, müßten alle Sachleistungsempfänger veranlaßt werden, Anträge auf Beihilfen unter Beifügung der Rechnungsbelege zu stellen. Es erscheint äußerst zweifelhaft, ob diese Personen bereit wären, Beihilfeanträge zu stellen, denen nicht entsprochen werden kann. Die Verwaltung hätte ihrerseits in diesen Fällen Beihilfen fiktiv festzusetzen. Im übrigen wäre ein solches Verfahren — abgesehen von dem unvertretbaren Verwaltungsaufwand und dem fehlenden Aussagewert — wegen des Abrechnungsverfahrens der gesetzlichen Krankenversicherung nicht durchführbar, da die Sachleistungsempfänger über keinerlei Rechnungsbelege verfügen. Selbst wenn Zahlen ermittelt werden könnten, wären diese beihilferechtlich nicht entscheidend. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das System der Krankheitsbeihilfe im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht mit der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der strukturellen Unterschiede prinzipiell nicht vergleichbar. Auch läßt ein rein unter Haushaltsgesichtspunkten angestellter Vergleich wegen der völlig unterschiedlichen Zielrichtung beider Systeme (ergänzende Fürsorge einerseits, voller Versicherungsschutz andererseits) keine generelle Aussage darüber zu, welches System letztlich günstiger ist (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 22. März 1976 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betr. Krankheitsbeihilfen im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht — Drucksache 7/4920 —) .
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 23) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktionen von Atomkraftgegnern, durch die u. a. nach Pressemeldungen erheblicher Sachschaden entstanden sein soll, gegen die Durchführung der von den zuständigen Stellen genehmigten Probebohrungen in Gorleben in strafrechtlicher und haftungsrechtlicher Sicht, unter Berücksichtigung der Frage, ob das geltende Recht ausreicht oder ergänzungsbedürftig) ist?
Die Bundesregierung ist zu den Aktionen von Atomkraftgegnern in Gorleben auf die Angaben aus dem Land Niedersachsen angewiesen. Hiernach ergibt sich derzeit folgendes Bild:
In tatsächlicher Hinsicht sind drei Komplexe zu unterscheiden. Zum einen sind bereits im März dieses Jahres Fahrer von Baufahrzeugen, die Material zur Errichtung einer Einfriedung bringen sollten, an der Zufahrt zur Baustelle und bei der Ausfahrt aus den Versorgungsdepots behindert worden. Weitere Blockaden von Baufahrzeugen sind im Mai 1979 durch Landwirte mit Treckern erfolgt. Zum anderen sind nach der Aufnahme von Flachbohrungen in den Monaten Juli, August und September 1979 Bohrlöcher aufgebrochen worden. Teilweise haben die Täter Bohrlöcher mit Beton und anderem Material verstopft und auf diese Weise unbrauchbar gemacht. Der dritte Komplex betrifft die Aktionen seit Beginn der Tiefbohrungen am 10. September 1979. Im Zusammenhang hiermit ist es wieder zur Behinderung von Fahrzeugen gekommen. Ferner wurden Bau- und Polizeifahrzeuge beschädigt und ein Lichtmast umgestürzt.
In strafrechtlicher Hinsicht ist, soweit die Behinderung von Fahrern der Baufahrzeuge in Frage steht, in erster Linie an Nötigung, und, soweit die Beschädigung von Bohrlöchern und Fahrzeugen in
Deutscher Bundestag --- 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13777*
Frage steht, an Sachbeschädigung zu denken. Darüber hinaus kommen die Straftatbestände des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Diebstahls sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz in Betracht. Zu einer abschließenden strafrechtlichen Beurteilung reichen die mir bisher zur Verfügung stehenden Angaben indessen nicht aus. Ich möchte auch, wofür ich um Verständnis bitte, der strafrechtlichen Einordnung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und der Beurteilung der Gerichte, die über die mitgeteilten Sachverhalte zu erkennen haben werden, nicht vorgreifen. Wegen der früheren Vorfälle ist teilweise bereits Anklage erhoben worden. Im übrigen laufen Ermittlungsverfahren.
Die Pflicht der Täter, den verursachten Schaden zu ersetzen, ergibt sich aus § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Strafvorschriften. Bei einer Beteiligung mehrerer Täter ist gemäß § 830 BGB jeder einzelne für den Schaden verantwortlich.
Die Bundesregierung mißbilligt Proteste, die sich nicht im Rahmen der von der Rechtsordnung gesetzten Schranken bewegen. Die Vorfälle in Gorleben geben der Bundesregierung jedoch bisher keine Veranlassung zu der Annahme, daß das geltende Straf- und Haftungsrecht nicht ausreicht.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 24, 25, 26 und 27) :
Wie hoch sind die Zahl der jährlichen Neuzugänge sowie der Auftragsbestand an Patentanmeldungen beim Deutschen Patentamt, und wieviel Zeit wird benötigt, um den vorhandenen Auftragsbestand neben den laufenden Neueingängen zu bearbeiten?
Wie lange dauert es durchschnittlich, bis der Anmelder eines Patents vom Deutschen Patentamt die beantragten Schutzrechte erhält, welches wäre die theoretisch kürzeste Frist, um diesen Schutz zu erlangen und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den derzeitigen Bearbeitungszeitraum zu verkürzen?
Wie teilen sich die beim Deutschen Patentamt angemeldeten Erfindungen auf mittelständische und Großbetriebe auf, und in welchem Verhältnis werden patentierte Erfindungen von mittelständischen bzw. Großbetrieben genutzt?
Inwieweit werden die erteilten Patente in das im Aufbau befindliche Informations- und Dokumentationszentrum der Bundesregierung (IuD) aufgenommen, welche Möglichkeiten der Information verbleiben daneben dem Deutschen Patentamt, und was soll darüber hinaus geschehen, um patentierte Erfindungen einem breiteren Interessentenkreis als bisher zugänglich zu machen?
Zu Frage B 24:
Die Zahl der Neueingänge an Patentanmeldungen im Deutschen Patentamt betrug:
1977 60 401
1978 58 492
bis 31. August 1979 38 536
Für die Arbeitsbelastung der Prüfer ist die Zahl der eingehenden Prüfungsanträge nach § 28 b des Patentgesetzes maßgebend. Diese betrug:
1977 34 876
1978 37 247
bis 31. August 1979 26 923
Der Bestand an anhängigen Anmeldungen im Prüfungs- und Einspruchsverfahren betrug:
1977 121 988
1978 127 297
am 31. August 1979 117 183
Dies bedeutet einen etwa dreifachen Jahreseingang an Anmeldungen im Prüfungsverfahren.
Die Erledigungszahlen der Prüfer des Deutschen Patentamts entwickelten sich wie folgt:
1977 41 293
1978 41 443
bis 31. August 1979 26 121
Daraus folgt, daß zur Bearbeitung des vorhandenen Auftragsbestandes rund drei Jahre erforderlich sein würden.
Zu Frage B 25:
Gegenwärtig beträgt die Verfahrensdauer bis zum Eintritt des einstweiligen Schutzes nach § 30 des Patentgesetzes 2 Jahre und 2 Monate, die Verfahrensdauer bis zur Rechtswirksamkeit des Patentes 2 Jahre und 7 Monate.
Ein? Verkürzung der Verfahrensdauer im Deutschen Patentamt um 5 bis 7 Monate von derzeit 31 Monaten auf 24 bis 26 Monate erscheint langfristig möglich und erstrebenswert. D. h. der einstweilige Schutz nach § 30 des Patentgesetzes könnte dann nach 19 bzw. 21 Monaten im Durchschnitt eintreten. Hierbei handelt es sich zugleich — nach den bisherigen Erfahrungswerten — um die theoretisch kürzeste Frist.
Die Erreichung dieser verkürzten Bearbeitungszeit ist vorrangig von der Anzahl der Erledigungen pro Prüfer und daneben von der Zahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Prüfer abhängig.
Die durchschnittliche Prüferleistung der Prüfer des Deutschen Patentamtes stieg von 70,4 Erledigungen im Prüfungs- und Einspruchsverfahren pro Prüfer im Jahre 1976 auf 76,9 Erledigungen im Jahre 1978.
Die Anzahl der Prüfer betrug
1977 575
1978 543
am 1. Juli 1979 491
sowie weitere 64 in Ausbildung.
Diesen Zahlen steht ein Prüfer-Soll von 561 sowie 98 Hilfsstellen in den prüfenden Patentabteilungen gegenüber.
Das Deutsche Patentamt ist bemüht, die — auch wegen des Übertritts einiger Prüfer zum Europäischen Patentamt — noch freien Stellen mit geeignetem Prüfernachwuchs zu besetzen.
13338* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
Zumindest längerfristig kann daneben mit einer Verringerung der Patentanmeldungen auf Grund der Tätigkeit des Europäischen Patentamtes gerechnet werden, wenngleich zur Zeit Aussagen über den voraussichtlichen Umfang dieser Entlastung noch nicht getroffen werden können.
Zu Frage B 26:
Im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens werden Daten über Umsatz und Beschäftigungszahl anmeldender Unternehmen nicht erhoben. Beim Deutschen Patentamt werden deshalb auch keine Statistiken geführt, die eine gesicherte Aussage über die Aufteilung der zum Patent angemeldeten Erfindungen auf mittelständische und Großbetriebe zuließen.
Das Zweite Hauptgutachten der Monopolkommission nach § 24 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das sich in Kapitel VI mit dem Problem „Patente und Konzentration" befaßt, behandelt lediglich die Lizenzvergabe- und Patentpraxis von Großbetrieben. Es stellt allerdings fest, daß größere Unternehmen tendenziell mehr Patente als weniger große besitzen und daß dies verstärkt gilt, wenn die Unternehmensgröße statt mit der Umsatzhöhe mit der Beschäftigtenzahl gemessen wird (Randnummer 126 der Kurzfassung. des Gutachtens, Anlage zur Bundestagsdrucksache 8/2835).
Die Bundesregierung hat am 10. Mai 1979 zu diesem Gutachten Stellung genommen (Bundestagsdrucksache 8/2835). In ihrer Stellungnahme (Randnummer 35) weist sie darauf hin, daß rein quantitative Untersuchungen naturgemäß über die wirtschaftliche Bedeutung der Erfindungen nichts auszusagen vermögen. Bei der Analyse des Zusammenhangs zwischen Patentbesitz und Unternehmensgröße müsse vor allem aber auch die ausschlaggebende Bedeutung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen berücksichtigt werden. Dieses Gesetz könne sich für die Unternehmen als faktischer Zwang auswirken, die von ihren Arbeitnehmern gemachten Erfindungen auch zum Patent anzumelden.
Weiter heißt es in der Stellungnahme (Randnummer 34) :
„Die Bundesregierung hält aber trotz der nur eingeschränkt bestehenden nationalen Handlungsspielräume ein verbessertes Faktenwissen über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Patentwesens für erforderlich, um etwaige Fehlentwicklungen von vornherein so weit wie möglich verhindern zu können. Es ist daher beabsichtigt, durch den Bundesminister für Wirtschaft ein Forschungsvorhaben zu vergeben, das die Auswirkungen des Patentschutzes und der Lizenzvergabepraxis auf den Wettbewerb in ausgewählten Wirtschaftsbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Marktsituation kleiner und mittlerer Unternehmen zum Gegenstand haben soll. Eine derartige Untersuchung könnte das von der Monopolkommission vorgelegte Datenmaterial im Hinblick auf entsprechende Angaben für kleine und mittlere Unternehmen erweitern und damit eine größere Repräsentativität der Daten schaffen."
Dieses Forschungsvorhaben ist inzwischen vergeben worden. Seine Ergebnisse werden voraussichtlich in etwa zwei Jahren vorliegen und nähere Aufschlüsse zu dem in der Frage behandelten Problem zeitigen.
Zu Frage B 27:
Das Erfordernis einer verbesserten Information im Bereich des Patentwesens ist in den letzten Jahren zunehmend in den Vordergrund getreten. Aus diesem Grunde sah das Informations- und Dokumentationsprogramm der Bundesregierung die Prüfung vor,
ob ein der Öffentlichkeit zugängliches Informationssystem eingerichtet werden kann, das die Patentschriften der Länder des Internationalen Patentkooperationsabkommens (Patent cooperation treaty) erfaßt und inhaltlich erschließt, entsprechende Recherchen erstellt sowie zur Einsichtnahme und Auskunft bereithält und ob ein solches Informationssystem ggf. auch Trendforschung und Analyse der technischen Entwicklung betreiben könnte.
Der zwischenzeitlich über das sogenannte „Informationssystem Patente" im Auftrag des Bundesministers für Forschung und Technologie erstellte Planungsbericht bejaht diese Frage und schlägt die Errichtung des Zentrums vor. Der Bericht geht davon aus, daß die im Deutschen Patentamt vorhandenen Patentinformationen sowie das Fachwissen der Prüfer entscheidend für die Zwecke des Informationszentrums genutzt werden sollten.
Eine Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Aufgaben und in welcher Organisationsform das Informationszentrum Patente errichtet wird, ist noch nicht getroffen. Zur Zeit wird im Deutschen Patentamt geprüft, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Amt in Abhängigkeit von zu bewilligenden Haushaltsmitteln in der Lage wäre, zusätzliche Informationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit zu übernehmen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 28) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach dem derzeitigen Stand der Diskussion die Beseitigung der Benachteilung der Urheber von Lichtbildwerken durch das Urheberrecht nicht länger hinausgezögert werden sollte, und ist sie bereit, sich dem Gesetzentwurf der CDU/CSU (Drucksache 8/2064) anzuschließen?
Wegen der Forderungen nach Erweiterung des urheberrechtlichen Schutzes der Hersteller von Lichtbildwerken hat am 19. Juni 1979 im Bundesministerium der Justiz eine Anhörung stattgefunden. Eine endgültige Bewertung des Ergebnisses dieser Anhörung ist noch nicht möglich. Soweit bisher ersichtlich, wird die Bundesregierung jedoch eine Reihe von Änderungen des Urheberrechtsgesetzes zu diesen und anderen Fragen vorschlagen. Die Versendung eines Referentenentwurfs ist für Frühjahr 1980 vorgesehen. Die Arbeiten werden mit Nachdruck betrieben. Von Verzögerungen bisher kann nicht die Rede sein.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13779*
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage B 29) :
Ist die Bundesregierung bereit, die bisherige Praxis der Finanzhilfen für Gemeinden des Bonner Raums zu überprüfen und durch Zuschüsse zu den Folgekosten der Einrichtungen, die durch den Bund veranlaßt sind, der sich abzeichnenden Entwicklung Rechnung zu tragen, nach der in Zukunft von den Folgekosten die stärksten Belastungen für die Gemeindehaushalte zu erwarten sind?
Die Bundesregierung hält es für sachdienlich, die bisherige Praxis der Finanzhilfegewährung an die Gemeinden des Bonner Raums nicht zu ändern, zumal allgemein anerkannt wird, daß der Bund die den Gemeinden zustehenden Ausgleichsleistungen nach Art. 106 (8) GG stets rechtzeitig und in voller Höhe gewährt hat. Allein an Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises und den Kreis selbst sind in den letzten 10 Jahren über 120 Millionen DM an Bundesfinanzhilfen geflossen.
Laufende Folgekosten der Gemeinden können aufgrund Art. 106 (8) GG, der allein als Rechtsgrundlage für Zuschüsse und Darlehen des Bundes an Gemeinden des Bonner Raumes in Betracht kommt, nicht ausgeglichen werden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 30 und 31):
Ist es zutreffend, daß in der Bundeszollverwaltung von den rund 3 350 Oberinspektoren mehr als 1 500 Beamte, das sind 46 v. H., älter als 40 Jahre und rund 700 Oberinspektoren so-
.. gar älter als 50 Jahre sind, und daß bis zum Jahr 1985 nur sehwach besetzte Jahrgänge in den Ruhestand treten, so daß die Fluktuation und die Beförderungschancen der nachwachsenden Beamten immer geringer werden?
Was hat die Bundesregierung bisher getan, um diesen Zustand zu beseitigen, bzw. welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um die Beförderungschancen der Oberinspektoren in der Bundeszollverwaltung zu verbessern?
Von den z. Z. vorhandenen rund 3 260 Oberinspektoren der Bundeszollverwaltung sind rund 1 580 = rund 48 % über 40 Jahre, etwa 650 über 50 Jahre alt. Die in der Anfrage genannten Zahlen haben sich damit seit Anfang 1979 nur unwesentlich geändert. Zutreffend ist weiterhin, daß die Geburtsjahrgänge 1915-1920 verhältnismäßig schwach besetzt sind. Bedingt durch diese unausgewogene Altersstruktur ergeben sich in den Jahren bis 1980 nur wenige Beförderungsmöglichkeiten für die Beamten des gehobenen Zolldienstes, so daß die Beförderungswartezeiten, die zum Beispiel für die Beförderung zum Amtmann 10 bis 13 Jahre betragen, zum Teil noch länger werden. Diese Situation wird — verständlicherweise - von den betroffenen Beamten als unbefriedigend empfunden, um so mehr, als die Beförderungssituation in der Vergangenheit bedingt durch eine Vielzahl von Stellenhebungen wesentlich günstiger war.
Bei der Beurteilung der Beförderungssituation darf allerdings nicht allein auf das Lebensalter abgestellt werden. Es gibt keine Grundlage für die Forderung, daß die Beförderungsämter jeweils in einem bestimmten Lebensalter erreicht sein müßten. Das würde auch dem im Bundesbeamtengesetz und in der Bundeslaufbahnverordnung verankerten Leistungsgrundsatz widersprechen.
Trotzdem ist festzustellen, daß die Beförderungsaussichten für die nachwachsenden Beamten im gehobenen Dienst der Bundeszollverwaltung in den nächsten Jahren ungünstig sind. Es ist daher ge- prüft worden, ob eine befristete Schaffung von Beförderungsstellen mit ku-Vermerk in Betracht kommen könnte. Eine solche Maßnahme würde eine Erhöhung der in § 26 Abs. 1 BBesG festgelegten Obergrenzen für Beförderungsämter voraussetzen, wodurch allerdings die Gefahr einer allgemeinen Bewegung der Stellenobergrenzen für Bund, Länder und Gemeinden ausgelöst werden könnte. Im Gespräch war daneben die Ausbringung von Stellenhebungen im Rahmen der Funktionsgruppenverordnung vom 23. November 1977 i. d. F. der Verordnung vom 30. März 1974 (BGBl. I S. 1031). Dadurch kann aber das Problem der „Überalterung" der Oberinspektoren nicht gelöst werden. Deshalb ist von einer weiteren Verfolgung dieser Überlegungen abgesehen worden. Zur Zeit ist nach allem noch keine Möglichkeit gefunden worden, die Beförderungssituation im gehobenen Zolldienst spürbar zu verbessern.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 32) :
Wie beurteilt die Bundesregierung nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung die Einführung einer Zweitwohnsitz- steuer?
Nach zwei noch nicht veröffentlichten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1979 (7 C 12/77 und 7 C 53/77) ist eine Steuer, die die für den eigenen Wohnbedarf des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen bestimmte zweite Wohnung besteuert, den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern zuzuordnen. Die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Steuer steht gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG den Ländern zu Gesetzgeberische PIäne für die bundeseinheitliche Einführung einer solchen Steuer kommen somit schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Sie würden im übrigen auch allen Bestrebungen zur Steuervereinfachung zuwiderlaufen.
Anlage 23
Anwort
des Parl. Staatssekretärs 'Grüner auf die Schriftlichen Fragen der • Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 33 und 34):
Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, wonach die z. Z. geltende .Preisspannen-Verordnung für den pharmazeutischen Großhandel' hinsichtlich ihrer Spannenregelung und/oder ihres Höchstspannencharakters einer Uberprüfung unterzogen werden soll?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß — wenn solche Pläne bestehen und verwirklicht werden sollten — der gesetzliche und gesundheitspolitische Auftrag der Apotheken, und zwar die Arzneiversoigung der Bevölkerung sicherzustellen, durch ein weiteres Absinken ihrer ohnehin gefährdeten Ertragslage ernsthaft in Frage steht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, die in der Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel vom 17. Mai 1977 (BGBl. I S. 789) festgelegten Spannen des pharmazeutischen Großhandels oder deren Höchstspannencharakter zu ändern.
13780* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1939
Die in der Verordnung enthaltenen Spannen und Preise sind -- wie jede staatliche Preisregelung — von Zeit zu Zeit auf ihre Angemessenheit oder ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Seit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1978 haben sich jedoch keine Anhaltspunkte ergeben, die eine Änderung der Regelungen, die den Großhandelsbereich betreffen, angezeigt erscheinen. lassen.
Die Spannenregelungen der Apotheken und des Großhandels stehen . in engem wirtschaftlichen Zusammenhang. Jede Änderung der Großhandelsspannen würde daher eine genaue Prüfung der mit einer solchen Änderung verbundenen Auswirkungen auf die Ertragslage der Apotheken voraussetzen. Dies ergibt sich bereits aus der Ermächtigungsgrundlage des § 78 Arzneimittelgesetz. Danach sind die Preisspannen so festzusetzen, daß sie den berechtigten Interessen sowohl der Apotheken als auch des Großhandels, aber auch der Arzneimittelverbraucher Rechnung tragen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 35) :
Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung über die Wirkungsweise von Heizkörperthermostaten zu, daß nicht bei allen Fabrikaten die entsprechende Energieeinsparung gegeben ist, da sich Konstruktion und auch die Wirksamkeit sehr deutlich unterscheiden, und wenn ja, denkt die Bundesregierung an die Forderung nach einem Prüfungszeugnis, wobei zwischen Thermostaten far Schlaf- bzw. Wohnräume unterschieden wird?
Thermostatische Heizkörperventile sind regelungstechnischen Komponenten, deren Aufgabe es ist, die Wärmeabgabe eines Heizkörpers selbsttätig durch mehr oder weniger starke Drosselung des Heizmittelstroms so zu verändern, daß der von Hand eingestellte Sollwert der Raumtemperatur innerhalb enger Grenzen konstant gehalten wird.
Zur Zeit befindet sich eine Vielzahl von Fabrikaten auf dem Markt, die sich, anderen Wirtschaftsgütern vergleichbar, nach Preis, Aussehen, Wirkungsweise und mehreren technischen Merkmalen voneinander unterscheiden; selbst Ventile gleicher Anschlußdimensionen eines Herstellers können mit unterschiedlichen Kennwerten erhältlich sein, um den verschiedenen Anforderungen des Einzelfalls gerecht zu werden.
Hieraus folgt, daß nicht das Vorhandensein eines Thermostatventils bereits zwangsläufig zu einer bestimmten Energieeinsparung führt.
Diese Ventile eröffnen vielmehr nur die Möglichkeit zu verstärkter Energieeinsparung; dabei wird vorausgesetzt, daß sie aus dem breiten Angebot auf den Einzelfall bezogen fachkundig ausgewählt wurden und anschließend sachgerecht verwendet werden. Geschieht dies nicht, kann die beste Konstruktion zu weniger Energieeinsparung führen, als eine schlechtere. Das Fabrikat ist lediglich eines von mehreren Beurteilungskriterien.
Zur Erreichung einer wünschenswerten größeren Marktübersicht hat die Bundesregierung veranlaßt, daß Thermostatventile von der Stiftung Warentest untersucht wurden; mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ist in Kürze zu rechnen.
Daneben wurde das Deutsche Institut für Normung (DIN) angeregt, eine Qualitätsnorm für Thermostatventile zu erarbeiten, die außer der Definition von Begriffen die Festlegung von Funktionsanforderungen, das Prüfverfahren und eine Regelung zur Überwachung der Einhaltung dieser Anforderungen enthalten wird. Die Herausgabe dieser DIN-Norm soll noch in diesem Jahr ,erfolgen. Unterschiedliche Festlegungen für Ventile in Abhängigkeit vom Ort ihrer Anbringung sind technisch nicht begründbar und daher nicht vorgesehen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen B 36 und 37):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz der
Preisbildung der Heizkosten bei Mietwohnungen?
Was halt die Bundesregierung von der Einführung eines von Verbraucherseite geforderten Wärmepasses, der dem Mieter bereits vor Bezug der Wohnung eine Berechnung der auf ihn zukommenden Heizkosten gestattet und der zudem dazu beitragen kann, mit Energie zur Wohnungsheizung sparsam umzugehen?
Zu Frage B 36:
Nach dem derzeitigen Stand der Informationsmöglichkeiten ist es Wohnungsmietern in der Regel kaum möglich, die Qualität einer Wohnung auch unter dem Aspekt des Energiebedarfs und der zu erwartenden Heizkosten verläßlich einzuschätzen.
Zu Frage B 37:
Die Bundesregierung hält es im Hinblick auf die Energiepreissituation für wünschenswert, den Mietern ein Informationssystem an die Hand zu geben, das bereits vor Einzug eine möglichst zuverlässige Aussage über den Energiebedarf einer Wohnung ermöglicht.
Ein solches Informationssystem könnte auf das Mietpreisgefüge einwirken und somit einen zusätzlichen Anreiz für wärmedämmende /energiesparende Maßnahmen schaffen. Wie eine Anhörung der Spitzenverbände der Vermieter, Mieter und der Heizungstechnik beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau am 23. August 1979 ergeben hat, besteht ein befriedigendes System zur Gebäude- oder Wohnungsklassifizierung nach Energiebedarf zur Zeit nicht; die Erarbeitung eines solchen Systems wird längere Zeit in Anspruch nehmen.
Als Interimslösung hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau . die Spitzenverbände der Vermieter gebeten, ihren Mitgliedern zu empfehlen, den Mietern anläßlich der Vertragsverhandlungen über zentralgeheizte Wohnungen den bisherigen, über die letzten drei Heizperioden ermittelten Verbrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit in Brennstoffmengen je Quadratmeter Wohnfläche der beheizten Räume und die entsprechenden Heizkosten zu nennen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13781*
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 38) :
Wie will die Bundesregierung verhindern, daß eine Korrektur des Stromtarifs II gerade kinderreiche und sozial schwache Familien, die zwangsläufig einen höheren Stromverbrauch haben, besonders belastet?
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll durch Reform der Stromtarife sparsames Verhalten der Stromverbraucher stärker honoriert, nicht aber der Stromverbrauch generell verteuert werden. Die Degression der Stromtarife wird daher grundsätzlich beibehalten. Progressive oder lineare Tarife lehnt die Bundesregierung nach wie vor ab, da sie im Widerspruch zur Kostenorientierung stehen.
Es ist lediglich vorgesehen, durch Einführung einer linearen Komponente die Degression des Haushaltstarifs II bei weit überdurchschnittlichem Verbrauch zu beenden. Ein Verbrauch, der über diesen Bereich noch hinausgeht, wird damit künftig nicht weiter verbilligt.
Der Einsatzpunkt dieser Korrektur ist bewußt so gewählt worden, daß Belastungen für kinderreiche und sozial schwache Familien ausbleiben. Er ist im einzelnen von dem Preisgefüge des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsunternehmens und der Raumzahl des Kunden abhängig.
So endet die Degression z. B. bei einer Familie mit drei Kindern, die erfahrungsgemäß in einer Vierzimmerwohnung leben, bei einem großen deutschen Versorgungsunternehmen mit einem monatlichen Verbrauch von ca. 470 kWh. Bereits ein solcher Verbrauch kann nur bei bester Ausstattung mit Elektrogeräten erreicht werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch alle Haushalte im Bundesgebiet liegt demgegenüber bei 260 kWh.
Die vorgesehene tarifliche Korrektur setzt im übrigen gleitend ein und hat bei üblichen Verbrauchssteigerungen nur minimale Auswirkungen. Erst bei Verbräuchen, die z. B. durch einen starken Einsatz elektrischer Direktheizgeräte verursacht werden, sind sie spürbar. Dies ist angesichts der Gefahren, die ein unvernünftiges Heizen aus der Steckdose für die Versorgungssicherheit heraufbeschwören kann, energiepolitisch erwünscht.
Anlage 27
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage B 39) :
Trifft es zu, daß ein außerlandwirtschaftlich Beschäftigter, der sich zu seinem Hobby Tiere hält, z. B. Pferde, und mehr als einen Hektar Land bewirtschaftet, als landwirtschaftlicher Unternehmer gezählt wird, obwohl er aus seinem „landwirtschaftlichen Betrieb" nichts zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt und dieses Hobby ausschließlich aus seinem außerlandwirtschaftlichen Haupteinkommen finanziert, und wenn ja, bekommt ein solcher „landwirtschaftlicher Unternehmer", der die Landwirtschaft nur als Hobby betreibt, wenn er eine entsprechend große Fläche bewirtschaftet, im Alter auch die landwirtschaftliche Altershilfe?
Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage ausschließlich auf den Unternehmerbegriff der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bezieht. Maßgebend sind hier zunächst die §§ 792, 658 der Reichsversicherungsordnung. Diese Vorschriften besagen, daß der Unternehmerbegriff im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und im Bereich der gewerblichen Unfallversicherung die gleiche Bedeutung hat. Unternehmer ist hiernach jeder, für dessen Rechnung das Unternehmen geht. Anders ausgedrückt: Jeder ist Unternehmer, der Gewinn und Verlust des Unternehmens trägt. Der Begriff des Unternehmers setzt keinen Geschäftsbetrieb oder eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit voraus. Diese weite Definition ist für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich, weil jeder, der in einem Unternehmen als Arbeitnehmer oder wie ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Folgerichtig muß daher grundsätzlich jeder Unternehmer Mitglied der sachlich zuständigen Berufsgenossenschäft sein und sich an der Aufbringung der zur Deckung der Unfallasten erforderlichen Mittel beteiligen. Ob das Unternehmen einen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt leistet, ist in der gewerblichen und in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung unerheblich.
Der Unternehmerbegriff der Altershilfe für Landwirte schließt sich grundsätzlich an den Unternehmerbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung an. Er wird jedoch durch § 1 Abs. 3 bis 4 a des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte entscheidend modifiziert: Nach diesen Regelungen ist nur derjenige landwirtschaftlicher Unternehmer im Sinne der Altershilfe für Landwirte, dessen Unternehmen unabhängig vom jeweiligen Unternehmer eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende Existenzgrundlage bildet. Eine Existenzgrundlage ist insbesondere gegeben, wenn der Einheitswert oder der Arbeitsbedarf des Unternehmens eine von der landwirtschaftlichen Alterskasse im Einvernehmen mit dem Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen nach billigem Ermessen auf Grund der örtlichen oder bezirklichen Gegebenheiten festzusetzende Mindesthöhe erreicht.
Die Mindestbetriebsgrößen stellen sicher, daß Unternehmer, die Mitglieder der Altershilfe für Landwirte sind, für den Markt produzieren.
Die Auswirkung der Mindestbetriebsgrößenfestsetzung erkennen Sie daran, daß in der Agrarberichterstattung 1977 1 008 198 landwirtschaftliche Betriebe (einschließlich Gartenbau und Forstwirtschaft) festgestellt wurden (Agrarbericht 1979, Bundestags-Drucksache 8/2531, Materialband S. 22), während am 31. Dezember 1977 nur 627 589 landwirtschaftliche Unternehmer nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte beitragspflichtig waren. Es ist damit sichergestellt, daß die Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Klein- und Kleinstbetrieben nicht nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte beitragspflichtig sind. Sie können demnach im Alter keine Leistungen der Altershilfe für Landwirte erhalten.
Anlage 28
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3173 Fragen B 40 und 41) :
13782* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
Liegen der Bundesregierung Angaben über die Kosten der Agrarpolitik bzw. über die Subventionierung der Lebensmittelpreise in der DDR vor, und ergeben sich Konsequenzen daraus für unsere eigene agrarpolitische Diskussion?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maß bei uns und in vergleichbaren Ländern Stroh bereits zu Heizzwecken verwendet wird, und ob solche Heizungen im Vergleich zu Gas- und Ölheizungen rentabel und in ausreichender Menge auf dem Markt zu haben sind?
Zu Frage B40:
Der Bundesregierung liegen aus der Haushaltsrechnung 1978 folgende Angaben über die Ausgaben der DDR für Zwecke der Landwirtschaft, veröffentlicht in „Neues Deutschland" vom 29. Juni 1979, vor:
Millionen
DM
1. Produktgebundene Preisstützungen für Produktionsmittel für landwirtschaftliche Betriebe 4 846,4
2. Zuwendungen für Meliorationen, Investitionszuschüsse, produktgebundene Preiszuschläge und andere produktionsfördernde Maßnahmen in der Landwirtschaft 2 152,5
3. Staatliche Aufgaben gegenüber der Landwirtschaft wie Veterinärwesen, Pflanzenschutz, Ausstellungen 593,8
4. Aufgaben der Wasserwirtschaft 556,5
5. Mittel für Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft 309,7
6. Ausgaben für Rekultivierungsmaßnahmen 34,8
Zusammen: 8 493,7
Für die Gewährleistung stabiler Verbraucherpreise auf dem Lebensmittelsektor hat die DDR außerdem weitere 7 719,7 Millionen Mark in 1978 aufgewendet.
Mittel- und unmittelbar sind somit von der DDR für die Landwirtschaft im Jahre 1978 nach eigenen Angaben rd. 16,2 Milliarden Mark eingesetzt worden mit dem Ziel, die Verbraucherpreise zu stützen und die landwirtschaftliche, gärtnerische, forstwirtschaftliche und fischwirtschaftliche Produktion zu steigern. Trotz dieser Maßnahme liegt die Produktivität der Landwirtschaft in der DDR deutlich unter der Produktivität der Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
Wegen der Unterschiedlichkeit der Agrarsysteme lassen sich aus diesen Zahlen Konsequenzen für unsere eigene agrarpolitische Diskussion nicht ziehen.
Zu Frage B 41:
Statistische Angaben über die Zahl der Strohöfen in der Bundesrepublik Deutschland liegen nicht vor, da diese Form der Heizung zur Zeit der letzten 1 %-Wohnungsstichprobe 1972 nicht gebräuchlich war und demzufolge lediglich Kohle-, 01-, Gas-und Elektroöfen gezählt wurden.
Aus Veröffentlichungen und Auskünften ist jedoch zu entnehmen, daß bisher etwa 2 500 Heizungskessel abgesetzt wurden, die für die Strohverbrennung geeignet sind. Strohöfen werden derzeit in verschiedenen Leistungsklassen und Kesselgrößen von mehreren Firmen angeboten. Für diese Anlagen bestehen Lieferzeiten bis zu 6 Monaten.
In Dänemark dagegen wurden — Pressemeldungen zufolge — bisher etwa 15 000 Durchbrandkessel, die für die Strohverbrennung geeignet sind, verkauft. Aus anderen Ländern sind keine Angaben bekannt.
Bei einem Kostenvergleich zwischen Strohverbrennungs- und Gas- oder Ölverbrennungsanlagen sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Beispielhaft soll hier eine Wohnhausheizung mit einem Jahresenergiebedarf von 200 Millionen kJ (7 260 1 Heizöl brutto) zum Vergleich herangezogen werden. Unter sehr günstigen Voraussetzungen kann selbst bei einem extrem hohen Strohpreis von 10 DM /dt am Ort der Verbrennung gegenüber einer Ölheizung mit Preisen von 0,50 DM /1 Heizöl eine rechnerische Energiekosteneinsparung von etwa 400 DM/Jahr eintreten. Muß allerdings das Stroh weit transportiert oder neuer Lagerraum dafür ge-. schaffen werden oder soll das Stroh dem Heizkessel automatisch zugeführt werden, können die Kostenrelationen für das Stroh erheblich ungünstiger ausfallen.
Funktion und Verbrennungsqualität von Strohverbrennungsanlagen mit automatischer Nachführung des Strohs- müssen noch weiter entwickelt werden. Wesentliche Erkenntnisse hierzu werden von Vorhaben erwartet, die von der Bundesregierung z. B. im Rahmen des Programms „Zuwendungen und Investitionen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich" gefördert werden.
Anlage 29
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 42) :
Welche Antwort hat Bundesminister Ertl von der EG-Kommission auf seine Forderung erhalten, umgehend dafür zu sorgen, daß sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Preise für alle Energiearten nach Angebot und Nachfrage ausrichten müssen und in den Niederlanden dann als Maßstab für den Erdgaspreis der Preis für leichtes Heizöl herangezogen werden sollte, das in den übrigen Mitgliedstaaten verwendet wird, mit dem Ziel, in Zukunft die deutschen Gartenbaubetriebe wettbewerbsfähig zu halten (siehe Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Susset, Drucksache 8/2948, Frage A 55)?
Die EG-Kommission hat zu dem Antrag der Bundesregierung, die Wettbewerbsverzerrung im Unterglas-Gartenbau zu untersuchen, schriftlich mitgeteilt, daß die Dienststellen der EG-Kommission die notwendigen Untersuchungen anstellen.
Auf der Sitzung des Ministerrats am 17./18. September 1979 hat die Kommission hierzu mündlich erklärt, daß sie wegen der EG-rechtlichen Problematik des niederländischen Sondertarifes für Erdgas, der im Unterglas-Gartenbau verwendet wird, mit den Niederlanden in bilateralen Gesprächen stehe. Sollten diese 'ohne Erfolg bleiben, beabsichtige die Kommission, eigene Vorschläge zur Lösung dieser Frage zu unterbreiten.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13783*
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen B 43 und 44) :
Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß das durch die fünfte Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geschaffene neue arbeitsmarktpolitische Instrument der Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten für Arbeitslose nach § 41 a AFG schnell und flächendeckend im gesamten Bundesgebiet eingesetzt wird, damit insbesondere dem Personenkreis der Schwervermittelbaren eine gezielte Hilfe angeboten werden kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß insbesondere auch die von den Gewerkschaften und den Trägern der Erwachsenenbildung und der nachgehenden sozialen Betreuung geschaffenen Bildungseinrichtungen die geeigneten Träger der Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten sind, und was ist geschehen, um diese Bildungsträger für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen?
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten werden von der Bundesregierung als eine der wichtigsten Neuregelungen der 5. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz angesehen. Gerade bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage, die von Diskrepanzen zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage vor allem in regionaler und qualifikatorischer Hinsicht geprägt ist, werden diese Maßnahmen entscheidende Bedeutung erlangen. Aus diesem Grunde ist die Bundesanstalt für Arbeit schon in einem früheren Stadium der Beratungen des Regierungsentwurfs der 5. Novelle intensiv beteiligt worden. Sie hat daher entsprechende Vorbereitungen zur Durchführung geeigneter Maßnahmen schon vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes treffen können. In umfassenden Weisungen sind die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter aufgefordert worden, umgehend und möglichst ortsnah den Arbeitslosen entsprechende Maßnahmen anzubieten. Diese Bemühungen werden dadurch unterstützt, daß gerade die Vermittlungs- und Beratungsdienste der örtlichen Dienststellen der Bundesanstalt in den letzten Jahren eine erhebliche personelle Verstärkung erfahren haben.
Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihre Auffassung, daß gerade die Träger der Erwachsenenbildung geeignete Träger sind. Kontakte zu den in Frage kommenden Trägergruppen wurden daher schon vor Verkündung der 5. Novelle geknüpft. In den bereits erwähnten Weisungen hat der Präsident der Bundesanstalt die nachgeordneten Dienststellen angehalten, sich bei dem Aufbau der notwendigen Maßnahmen möglichst der Einrichtungen und Erfahrungen der Gewerkschaften, der Kammern, der Kirchen und caritativen Verbände und auch der öffentlichen Hand zu bedienen.
Die Bundesregierung erwartet, daß die Bundesanstalt für Arbeit dieses neue arbeitsmarktpolitische Instrument initiativ und intensiv in der vom Bundesminister für Arbeit und Sozlalordnung gestarteten Vermittlungsoffensive umsetzt. Dabei fordert die Bundesregierung auch die Selbstverwaltungsorgane in den örtlichen Dienststellen auf, Ihre Kenntnisse und Möglichkeiten beim schnellen Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden Maßnahmeangebots nutzbar zu machen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 45 und 46) :
Welche Teilbeträge haben die einzelnen Arbeitsamtsbezirke des bayerischen Grenzraums zugeteilt erhalten, nachdem das „arbeitsmarktpolitische Schwerpunktprogramm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen" abgeschlossen ist?
Trifft es zu, daß der überwiegende Teil des finanziellen Schwerpunktprogramms an Großbetriebe vergeben wurde?
In den bayerischen Arbeitsamtsbezirken, die von dem arbeitsmarktpolitischen Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen erfaßt werden, sind bis einschließlich 1. August 1979 Anträge auf Fördermittel in folgender Höhe gestellt worden:
Deggendorf 4,772 Millionen DM
Passau 21,973 Millionen DM
Regensburg 23,378 Millionen DM
Schwandorf 18,446 Millionen DM
Schweinfurt 10,225 Millionen DM
Weiden 12,509 Millionen DM
Wie Bundesminister Dr. Ehrenberg in seiner Pressemitteilung vom 7. August 1979 erklärt hat, können alle Anträge, die bis zum 1. August 1979 eingegangen waren, zu den Konditionen des Sonderprogramms bewilligt werden.
Lediglich bei Unternehmen, die mehr als 5 Millionen Fördermittel beantragt haben, sind geringfügige Abstriche von den Antragssummen notwendig geworden. In Bayern ist davon nur ein Unternehmen betroffen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Es trifft nicht zu, daß der überwiegende Teil des Programms an Großbetriebe vergeben werden wird. Zwar fehlt noch ein abschließender Überblick über die Betriebsgrößenstruktur der antragstellenden Unternehmen. Eine solche Aufstellung wird zur Zeit von der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Sie dürfte in einigen Tagen vorliegen.
Nach den bisherigen Mitteilungen der Arbeitsämter entfallen von den 940 Millionen DM Gesamtantragssumme 400 Millionen DM auf Schwerpunkt 1 des Programms „Innerbetriebliche Qualifizierung". Großunternehmen haben zum Schwerpunkt 1 Anträge in Höhe von rd. 160 Millionen DM gestellt, d. h. daß auch im Schwerpunkt 1 der überwiegende Teil der Antragssumme, nämlich rd. 60 °/o auf kleine und mittlere Unternehmen, entfällt. Bei Schwerpunkt 2 „Wiedereingliederung von Arbeitslosen" dürfte die Situation ähnlich sein, während Anträge zum Schwerpunkt 3 „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" fast ausschließlich von Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Trägern der freien Wohlfahrtspflege gestellt worden sind.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 47) :
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Auswertung eines in Schleswig-Holstein durchgeführten Versuchs, den Krankenschein künftig durch eine „Krankenscheckkarte" zu ersetzen, und welche Probleme müssen noch gelöst werden, bevor der Versichertenausweis für alle Mitglieder in der sozialen Krankenversicherung eingeführt wird?
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat im Kreis Rendsburg /Eckernförde einen
13784* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den. 21. September 1979
Modellversuch durchgeführt, bei dem die Ersetzung des in der gesetzlichen Krankenversicherung üblichen Krankenscheins durch einen Versichertenausweis in Form einer Scheckkarte getestet wurde.
Über die Erfahrungen und Ergebnisse sind von den am Versuch unmittelbar beteiligten Krankenkassen, Ärzten und Apothekern Berichte erstellt worden. Ferner sind der technische Bericht und das wissenchaftliche Gutachten abgeschlossen. Aus den Berichten ist allgemein zu erkennen, daß sich das Verfahren als organisatorisch und technisch durchführbar erwiesen hat. Aufgetretene Mängel können behoben werden. Auch die Versicherten scheinen mit großer Mehrheit positiv die Verwendung des Versichertenausweises zu beurteilen.
Es ist vorgesehen, eine zusammenfassende Darstellung der Erfahrungsberichte zu veröffentlichen. Sobald die Zusammenfassung fertiggestellt ist, werde ich veranlassen, daß sie den interessierten Abgeordneten zur Verfügung gestellt wird.
Bevor Folgerungen aus dem Modellversuch gezogen und eine Entscheidung über die Einführung eines Versichertenausweises getroffen werden, ist es erforderlich, die Erfahrungen über den Modellversuch mit den Spitzenverbänden der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der Ärzte, der Sozialpartner und den sonstigen Beteiligten eingehend zu erörtern. Bevor diese Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, vermag ich noch keine abschließende Beurteilung vorzunehmen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 48):
Ist die Bundesregierung bereit, mit den betroffenen Städten, Gemeinden und Kreisen die Probleme zu erörtern, die sich aus den geplanten Nutzungsänderungen des militärischen Übungsgeländes im Viernheimer Wald für die Wasserversorgung und das ökologische Gleichgewicht in diesem Raum ergeben?
Die in meinem Schreiben vom 21. Juni 1979 bereits angekündigte Erörterung des Fragenkomplexes mit den amerikanischen Streitkräften hat in der Zwischenzeit stattgefunden. Um noch bestehende Unklarheiten über die vorgesehene intensive Nutzung zu beseitigen, habe ich um zusätzliche Unterlagen gebeten, die mir noch im Laufe des Monats September 1979 zugehen sollen.
Es ist vorgesehen, alle mit einer intensiveren Nutzung zusammenhängenden Fragen, auch die Fragen der Wasserversorgung und der Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts, mit dem Land Hessen und den amerikanischen Streitkräften zu erörtern. Wegen dieser Fragen sind von verschiedenen Gemeinden, Planungsträgern, Vereinen, Aktionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen sowie einer Dienststelle der zuständigen Kreisverwaltung gegen die beabsichtigte Nutzung Einwendungen erhoben worden. Die Belange der betroffenen Bevölkerung werden in die Verhandlungen eingebracht und sicher auch vom Land Hessen vertreten werden.
Bei diesem Verfahrensstand halte ich eine Erörterung der Probleme mit den betroffenen Städten, Gemeinden und Kreisen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für erforderlich.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen, Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 49 und 50) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es bei der Treibstoffversorgung der in Decimomannu (Sardinien) übenden Luftwaffenverbände wiederholt zu Schwierigkeiten gekommen ist, und dadurch oftmals das Erreichen der Ausbildungsziele in Frage gestellt bzw. in Einzelfällen sogar die Rückverlegung der dort übenden Verbände erforderlich wurde, und falls das zutrifft, auf welche Ursachen sind diese Mißstände zurückzuführen?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um eine optimale Ausbildung der Luftwaffenverbände für die Dauer ihrer Stationierung auf Sardinien zu gewährleisten?
Zu Frage B 49:
Der Luftwaffenübungsplatz Decimomannu wird gemeinsam von Italien, Großbritannien, der Bundesrepublik Deutschland und seit 1979 von den Vereinigten Staaten genutzt. Für die Versorgung des Übungsplatzes mit Flugkraftstoff ist auf Grund der Vertragslage Italien als Gastgebernation verantwortlich. Der Kraftstoff wird von einer italienischen Raffinerie mit firmeneigenen Tankfahrzeugen und aus dem NATO-Depot Monte Urpino bei Cagliari über Pipelines zugeführt.
Seit Jahren treten bei der Kraftstoffversorgung immer wieder Schwierigkeiten auf. Dies hat oftmals zu Unterbrechungen des Ausbildungsbetriebes und in einigen Fällen, von denen die deutsche Luftwaffe im Jahre 1979 bisher zweimal betroffen war, zu Rückverlegungen der in Decimomannu übenden Kommandos geführt. Damit konnten die für den Übungsaufenthalt in Sardinien gesteckten Ausbildungsziele mitunter nicht erreicht werden.
Für die zeitweiligen Engpässe in der Kraftstoffversorgung gibt es drei Hauptursachen:
1. Die auf dem Übungsplatz Decimomannu vorhandene Lagerkapazität ist in bezug auf den Verbrauch zu knapp bemessen. Stärkere Auffüllungs-
2. und Versorgungsschwankungen können nicht ausgeglichen werden.
3. Die Produktions- und Transportkapazitäten der italienischen Raffinerie, der Firma Saras, sind begrenzt und decken nur einen Teil des Bedarfs.
Streiks und zeitaufwendige Treibstoffanalysen, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen in Rom durchgeführt werden müssen, bringen häufig Verzögerungen mit sich.
4. Die Leistung der Pipelines und Pumpen zwischen dem Hafen Cagliari, dem NATO-Depot Monte Ur-pino und dem Übungsplatz Decimomannu ist zu gering.
Tankschiffe zur Auffüllung des Depots Monte Urpino werden nicht rechtzeitig bereitgestellt.
Zu Frage B 50:
Seit geraumer Zeit bemüht sich das Bundesverteidigungsministerium in Verbindung mit den Nutzerstaaten um eine Verbesserung der Kraftstoffversorgung. So wurden im Jahre 1978 Instandsetzungsmaßnahmen zur Erhöhung der Pipeline- und Pumpenleistungen sowie der Neubau eines Kraftstofftanks in Decimomannu beschlossen. Die Arbeiten sind angelaufen, sie sollen bis Ende 1980 durchgeführt sein. Zwischenzeitlich haben die Nutzerstaaten dem italienischen Verteidigungsministe-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13785*
rium ihre Unterstützung angeboten. Diese wurde jedoch unter Hinweis auf nationale Bestimmungen teilweise abgelehnt. Hierzu gehört auch das Ange-. bot der deutschen Luftwaffe, vorübergehend bis zu 15 Straßen- und Flugfeldtankwagen bereitzustellen.
Das Bundesverteidigungsministerium hält zur Ausbildung der Luftwaffenverbände eine störungsfreie Kraftstoffversorgung in Decimomannu für unabdingbar und hat dies gegenüber dem italienischen Verteidigungsministerium wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht. Der Führungsstab der Luftwaffe steht in dieser Frage in ständiger Verbindung mit den Luftwaffenführungen der Nutzerstaaten. Maßnahmen zur Verbesserung der Kraftstoffversorgung können jedoch nur im Einvernehmen mit der Gastgebernation, in Abstimmung mit den Nutzerstaaten und im Rahmen der bestehenden vertraglichen Bestimmungen getroffen werden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage B 51) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Kreiswehrersatzamts in Kiel (Bescheid an den Wehrpflichtigen Christian Christiansen AZ. Reg. Nr. PA 399/58/79), daß ein bewaffneter Überfall auf die Opec-Staaten kein Angriffskrieg sei, oder ist sie der Meinung, daß die Haltung des Kreiswehrersatzamts undemokratisch ist und unserem Grundgesetz (Artikel 26, 115 a), dem Völkerrecht sowie der UNO-Resolution 3314 von 1974 zuwiderläuft und was gedenkt sie gegebenenfalls zu tun, um eine solche Haltung für die Zukunft auszuschalten?
Den in Rede stehenden Bescheid hat nicht das Kreiswehrersatzamt Kiel, sondern der bei diesem Amt gebildete weisungsfreie Prüfungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer erlassen. Die Bescheidausführungen müssen dahin verstanden werden, daß nach Auffassung des Prüfungsausschusses auch für die Bundeswehr eine Beteiligung an einer militärischen Intervention im Falle eines Erdölboykotts in Betracht kommen könnte:
Diese Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Ein solcher Einsatz läge nicht im Rahmen .des Verteidigungsauftrags, den das Grundgesetz in Artikel 87 a Absatz 1 Satz 1 erteilt hat. Grundsätzlich ist ein bewaffneter Überfall auch als Angriff zu bewerten, der mit den Regeln des Völkerrechts nicht vereinbar ist. Nach Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig.
Artikel 5 der UN-Resolution 3314 von 1974 betont, daß keine Überlegung irgendwelcher Art, ob politisch, wirtschaftlich, militärisch oder sonstwie, als Rechtfertigung für eine Aggression dienen kann. Nach Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen ist die Feststellung, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt, dem Sicherheitsrat vorbehalten. Dieser gibt auch Empfehlungen oder beschließt — u. U. militärische — Maßnahmen oder Sanktionen, um den Weltfrieden bzw. die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.
Von namhaften Völkerrechtlern wird zwar die Ansicht vertreten, auch ein existenzgefährdender wirtschaftlicher Boykott könne eine Bedrohung des Friedens darstellen. Danach sind militärische Sanktionen auf internationaler Ebene in einem solchen Falle nicht auszuschließen. Eine Beteiligung der Bundeswehr kann aber — schon im Hinblick auf ihren reinen Verteidigungsauftrag — nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Betracht kommen.
Der Vorsitzende des betroffenen Prüfungsausschusses ist entsprechend belehrt worden. Es ist veranlaßt, daß auch die beteiligten Beisitzer und die Vorsitzenden der übrigen Prüfungsgremien von dieser Auffassung unterrichtet werden. Eine Wiederholung ist daher nicht zu befürchten.
Anlage 36
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 52) :
Warum hat es die Bundesregierung bisher angesichts der grundlegenden Veränderungen der seestrategischen Situationen im Indischen Ozean und ihrer Rückwirkungen auch auf vitale deutsche Versorgungslinien und angesichts der dadurch noch gewachsenen Bedeutung des von der Republik Südafrika kontrollierten Seegebiets und Luftraums unterlassen, einen Militärattaché an die deutsche Botschaft in Pretoria zu entsenden?
Die Bundesregierung hält weiterhin die Entsendung eines deutschen Militärattachés nach Südafrika weder für notwendig noch als in ihren allgemeinen außenpolitischen Interessen liegend. Es besteht keine militärische Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika. Die seestrategischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland in diesem Raum sind identisch mit denen ihrer westlichen Partner und werden auf andere Art wahrgenommen als durch die Entsendung eines deutschen Militärattachés nach Südafrika.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage B 53) :
Hat der Bundesverteidigungsminister einen konkreten Zeitplan für die Vorlage und Behandlung seines im Weißbuch 1979, Seite 231, angekündigten Lösungsvorschlags zur Beseitigung bzw. Verminderung des Verwendungs- und Beförderungsstaus, und wenn ja, wie sieht er aus?
1. Die von Ihnen angesprochene Weißbuchpassage bezieht sich auf den Verwendungs- und Beförderungsstau in der Laufbahn der Berufsoffiziere des Truppendienstes. Diese Laufbahn ist, obwohl ähnliche Probleme auch in anderen Laufbahnen der Berufssoldaten bestehen, am schärfsten betroffen. Ihr gilt daher auch die besondere Aufmerksamkeit.
2. Für die Lösung gibt es mehrere Möglichkeiten, unter anderem auch die Schaffung von annähernd 2 500 zusätzlichen Anschlußverwendungen für die Angehörigen der überbesetzten Jahrgänge. Allen Lösungen gemeinsam sind die dabei entstehenden Kosten; Lösungen, die in die alleinige Zuständigkeit des Bundesministers der Verteidigung fallen, gibt es nicht. Ein detaillierter Zeitplan liegt daher nicht vor.
13786* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage B 54) :
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wieviel Verkehrsunfälle pro Jahr in der Bundesrepublik Deutschland geschehen, bei denen die Fahrer unter Einfluß von Medikamenten standen, und beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Gebrauchsanweisung für Medikamente nicht nur in einer dem Laien verständlichen Sprache abgefaßt, sondern auch im Fall der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mit besonderen Warnzeichen versehen werden?
Der Bundesregierung liegen keine exakten Zahlen vor, wie viele Verkehrsunfälle sich pro Jahr in der Bundesrepublik ereignen, bei denen die Fahrer unter dem Einfluß von Arzneimitteln standen oder bei denen die Arzneimittel ursächlich für die Verkehrsunfälle waren. Dabei darf nicht übersehen werden, daß ein Teil der Verkehrsteilnehmer erst durch Arzneimittel verkehrstüchtig wird.
Literaturangaben über Verkehrsunfälle, die auf Arzneimittel zurückzuführen sind, schwanken zwischen 2 uns 20 %. Bei Untersuchungen gaben im Jahre 1960 10 bis 12 % der an Verkehrsunfällen Beteiligten an, Arzneimittel genommen zu haben. Im Jahre 1975 waren es 25 bis 27 %, die diese Angaben gemacht haben.
Die für die Durchführung des Arzneimittelgesetzes zuständigen Bundesländer haben in ihrer Mehrzahl im Jahre 1977, also schon vor Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes in Übereinstimmung mit dem Bundesgesundheitsamt und dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit eine Liste von Arzneimitteln in ihren Amtsblättern veröffentlicht, die die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigen können. In den Veröffentlichungen wurde den Herstellern empfohlen, bestimmte Warnhinweise für verschiedene Arzneimittelgruppen in die Packungsbeilage aufzunehmen. Aufgeführt sind alkoholenthaltende Arzneimittel, blutdruckbeeinflussende Arzneimittel, blutzuckersenkende Arzneimittel, Lokalanaesthetika, Narkosemittel und Ophthalmica.
Seit Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes am 1. Januar 1978 hat das Bundesgesundheitsamt die Befugnis, durch Auflagen Warnhinweise anzuordnen. Von dieser Befugnis macht das Bundesgesundheitsamt, besonders auch bei verkehrsrelevanten Arzneimitteln, Gebrauch. Der Text solcher Warnhinweise ist so formuliert, daß er von jedem verstanden werden kann.
Die Verwendung von besonderen Warnzeichen wird daneben nicht für zweckmäßig gehalten, weil sie die Wirkung der differenzierten Warnhinweise beeinträchtigen und die Anwendung des Arzneimittels negativ beeinflussen könnten.
Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, daß der behandelnde Arzt seinen Patienten unter Berücksichtigung der Besonderheit des Einzelfalles und der von ihm verordneten Medikamente entsprechend informiert und auf die mögliche Beeinträchtigung des Fahrverhaltens hinweist.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3173 Fragen B 55 und 56) :
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit bei den Prüfungen von angehenden Medizinern und Pharmazeuten schriftliche Multiple-choice-Verfahren (Antwort-Wahlverfahren) zur Anwendung kommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Erfahrungen mit Multiple-choice-Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen, die an sachgerechte Prüfungen für Mediziner und Pharmazeuten zu stellen sind?
Zu Frage B 55:
Die staatlichen Prüfungen im Rahmen der ärztlichen Ausbildung sind in der Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 (BGBl. I S. 1458). in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1979 (BGBl. I S. 425) geregelt. Die Verordnung sieht eine Ärztliche Vorprüfung und eine in drei Abschnitte aufgegliederte Ärztliche Prüfung vor. Die Prüfungen in der Ärztlichen Vorprüfung und im Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind schriftliche Prüfungen nach dem AntwortWahl-Verfahren. Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird im Antwort-Wahl-Verfahren geprüft.
Die Regelungen über die staatlichen Prüfungen in der pharmazeutischen Ausbildung enthält die Approbationsordnung für Apotheker vom 23. August 1971 (BGBl. I S. 1377). Die pharmazeutische Prüfung ist in drei Prüfungsabschnitten abzulegen. Der Erste Abschnitt besteht aus einer schriftlichen Prüfung nach dem Antwort-Wahl-Verfahren. Der Zweite Abschnitt wird derzeit noch mündlich geprüft. Ab 1. Oktober 1980 soll auch dieser Teil schriftlich nach dem Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden. Der Dritte Prüfungsabschnitt besteht aus einer mündlichen Prüfung.
Es ist bekannt, daß an den Hochschulen zum Teil schriftliche Prüfungen nach dem Antwort-WahlVerfahren im Rahmen von Unterrichtsveranstaltungen durchgeführt werden. Diese Prüfungen dienen der Leistungskontrolle im Rahmen der Erteilung der Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme der Studenten an Pflichtunterrichtsveranstaltungdn. In welchem Umfang diese Form des Leistungsnachweises gewählt wird, ist im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nicht im einzelnen bekannt.
Zu Frage B 56:
Nach Auffassung der Bundesregierung sind schriftliche Prüfungen nach dem Antwort-WahlVerfahren eine geeignete Prüfungsform, um in objektiver und umfassender Weise den Kenntnisstand von Studenten festzustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf die ärztliche und pharmazeutische Ausbildung. Die bisherigen Erfahrungen mit den schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte bestätigen, daß Prüfungen dieser Art wesentlich mit dazu beitragen, daß der Erwerb des erforderlichen theoretischen Wissens gesichert werden kann. Für die schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Apotheker liegen im Hinblick darauf, daß in der pharmazeutischen Ausbildung bisher lediglich im 1. Prüfungsabschnitt schriftlich geprüft wird, noch keine ausreichenden
Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13787*
Erfahrungen vor. Durch schriftliche Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren kann allerdings nur beschränkt festgestellt werden, ob der Student auch die für die Ausübung des ärztlichen Berufes und des Apothekerberufes erforderlichen praktischen Fähigkeiten und Verhaltensweisen erlernt hat. Deshalb bedürfen solche schriftlichen Prüfungen der. Ergänzung durch mündliche und mündlich-praktische Prüfungen. Der Verordnungsgeber ist beim Erlaß der Approbationsordnung für Ärzte und Approbationsordnung für Apotheker davon ausgegangen, daß die Prüfungen im Rahmen der Erteilung der Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an Pflichtunterrichtsveranstaltungen mündlich oder mündlich-praktisch durchgeführt werden. Es muß erreicht werden, daß eine solche Praxis die Regel wird. Unabhängig davon werden derzeit im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Möglichkeiten geprüft, im Rahmen der staatlichen Prüfungen in der ärztlichen Ausbildung zusätzliche mündlich-praktische Prüfungen durchzuführen. Ob für ein solches Vorhaben Realisierungschancen bestehen, wird derzeit untersucht. Es ist nicht sicher, ob die Prüferkapazitäten angesichts der hohen Zahl der Medizinstudenten ausreichen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zanders auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 57, 58, 59) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erkenntniswert und Nutzen der vom Bundesgesundheitsamt erzwungenen Informationen in den Beipackzetteln für clofibrathaltige Arzneimittel über die Ergebnisse epidemiologischer Studien für den Patienten, und wie gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, daß der Patient mit ungeklärten wissenschaftlichen Aussagen belastet wird?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu folgendem Satz in dem Widerspruchsbescheid des Bundesgesundheitsamts (R-7251-01-Clofibrat-2863/145 vom 26. Juli 1979), „Der Nutzen einer Behandlung mit Clofibrat erschöpft sich nach gegenwärtigem Wissen praktisch darin, daß Patienten mit hohen Blutfettwerten, einem unbestreitbaren Risikofaktor für koronare Herzkrankheiten, in besonderer Weise gefährdet sind, einen HerzInfarkt zu erleiden, der tödlich verlaufen kann", und gedenkt sie, das BGA zur Abfassung von Formulierungen anzuweisen, die bezüglich seines logischen und wissenschaftlichen Gehaltes keiner weiteren nach dem deutschen Sprachgebrauch aussagefähigen und unmißverständlichen Erläuterungen bedürfen?
Welchen therapeutisch sinnvollen Wert für den Patienten erkennt die Bundesregierung in folgender Formulierung des vom Bundesgesundheitsamt vorgeschriebenen Beipackzettels für Clofibrat „Aus Ergebnissen langfristiger Tierversuche geht hervor, daß unter fünf- bis achtfacher therapeutischer Dosierung von Clofibrat bei Ratten und Mäusen vermehrt gutartige und bösartige Lebertumore auftreten; eine niedrigere Dosierung wurde nicht geprüft, die Bedeutung dieser Versuchsergebnisse für den Menschen ist bisher noch umstritten", und wie soll der Patient in der Lage sein, zu beurteilen, ob eine Substanz karzinogen ist oder nicht, wenn sich die Sachverständigen diesbezüglich nicht entscheiden können?
Die vom Bundesgesundheitsamt nach § 28 des Arzneimittelgesetzes (AMG) durch Auflagen angeordnete Gebrauchsinformation für clofibrathaltige Arzneimittel entspricht den Vorschriften des § 11 AMG. Danach sind zur Information des Patienten Angaben unter anderem über die Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen sowie gegebenenfalls Warnhinweise vorgeschrieben. Der Inhalt, der für die Gebrauchsinformation für clofibrathaltige Arzneimittel angeordnet worden ist, entspricht dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, der vom Bundesgesundheitsamt sehr sorgfältig ermittelt wurde, zuletzt in einer öffentlichen Anhörung in- und ausländischer Sachverständiger am 18. und 19. Juni 1979 in Berlin. In der Gebrauchsinformation müssen auch Risiken angegeben werden, die nach Art und Ausmaß wissenschaftlich noch umstritten sind. Das Risiko einer krebserzeugenden Wirkung von Clofibrat konnte bislang nicht ausgeräumt werden, es mußte folglich als Nebenwirkung in die Gebrauchsinformation aufgenommen werden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Darstellung eines Risikos in der Gebrauchsinformation in einer für den Patienten verständlichen Form erfolgen muß. Die Details sollten einer Information vorbehalten bleiben, die für den Arzt bestimmt und auf ihn zugeschnitten ist. Das Arzneimittelgesetz enthält noch keine Vorschriften, in denen die sogenannte Ärzteinformation geregelt ist. Da das Instrument der Ärzteinformation im Arzneimittelgesetz nicht zur Verfügung steht, gab es für das Bundesgesundheitsamt nach der bestehenden Sachlage keine andere Möglichkeit, als das Krebsrisiko im Detail in der Gebrauchsinformation darzustellen. Dabei muß davon ausgegangen werden, daß die Gebrauchsinformation im konkreten Behandlungs- fall dem Patienten .durch den Arzt erläutert wird. Auf EG-Ebene sind Arbeiten aufgenommen worden mit dem Ziel, die Ärzteinformation in das pharmazeutische Richtliniensystem zu übernehmen mit der Folge, daß es in nationales Recht transformiert werden wird.
Der von Ihnen in der Frage 58 zitierte Satz aus dem Widerspruchsbescheid des Bundesgesundheitsamtes in Sachen Clofibrat beruht auf einem bedauerlichen Redaktionsversehen, das inzwischen berichtigt wurde. Die berichtigte Fassung ist auch in den weiteren Bescheiden zur Wiederzulassung clofibrathaltiger Arzneimittel verwendet worden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage B 60) :
Inwieweit kann durch Aufklärung über psychische Ursachen körperlicher Gesundheitsschädigungen die Gesundheitserziehung der Familien durch die Bundesregierung unterstützt werden?
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist darum bemüht, im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung auch auf den Zusammenhang zwischen seelischen Spannungen und körperlichen Beschwerden hinzuweisen. Hierfür bietet sich insbesondere die Kampagne „Familie — jeder für jeden" 'an, in der dieses Thema verschiedentlich behandelt wird: Die Broschüre „Familienbilder" hat in zwei Kapiteln psychosomatisch beeinflußte Krankheitsbilder zum Inhalt. Ebenso wurden im Rahmen von Zeitungsanzeigen, im „Familienfragespiel" und in Filmen, deren Ausstrahlung auch durch das Fernsehen vorgesehen ist, Wechselbeziehungen zwischen seelischen Spannungszuständen und körperlichen Beschwerden aufgezeigt.
Das erarbeitete Informationsmaterial wird durchweg positiv beurteilt. Dies ergibt sich u. a. aus der starken Nachfrage durch Länder, Landeszentralen für Gesundheitserziehung und Organisationen, die sich diesen Fragen widmen.
Es wurden z. B. von der Schrift „Familienbilder" angefordert: von dem Kultusminister von Rhein-
13788* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
land-Pfalz über 200 000 Exemplare für alle Schulen, von dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin 5 000 Exemplare für Kindertagesstätten und .Horte, vom DGB, Landesbezirk Bayern, Abteilung Frauen, 250 Exemplare für die Kreisfrauenausschüsse, von der CDU-Frauenvereinigung 50 Exemplare für die Landesgeschäftsstellen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordenten Jung (FDP) (Drucksache 8/3173 Fragen B 61 und 62) :
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob eine grenzübergreifende Planung der A 8-Trasse von Pirmasens durch das Nordelsaß mit Rheinübergang und Anschluß an die A 5 im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik in der EG grundsätzlich möglich ist?
Führt die Verknüpfung dieser europäischen A 8-Trasse mit der A 652, die mit der „Route Industrielle' als linksrheinische Autobahn ausgebaut werden soll, zur notwendigen Verkehrsentzerrung im Großraum Karlsruhe, und damit — unter günstigeren topographischen Bedingungen und deshalb preisgünstiger — zur Verbesserung der Erschließung des Raumes beiderseits der EG-Binnengrenzen?
Zu Frage B 61:
Voraussetzung für die Prüfung einer Linienführung der A 8 durch das Nordelsaß ist die Bereitschaft Frankreichs, einer derartigen Untersuchung zuzustimmen. Eine entsprechende Anfrage wird von hier an die zuständige französische Straßenbaudienststelle ergehen.
Zu Frage B 62:
Inwieweit diese Trasse der A 8 zur notwendigen Verkehrsentzerrung im Großraum Karlsruhe und besseren Erschließung des beiderseitigen Grenzraumes führt, bliebe dem Ergebnis der Untersuchung der Trassenführung vorbehalten.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 63) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Kraftfahrer im Ausland erhebliche Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung nach Autounfällen haben, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um diese Schwierigkeiten zu reduzieren?
Über die Abwicklung der Schadensersatzansprüche von deutschen Kraftfahrern gegen ,ausländische Schädiger oder deren Versicherer liegen der Bundesregierung keine Statistiken oder ähnliche Unterlagen vor. Es wird allerdings hin und wieder die verzögerliche Schadensabwicklung durch Versicherer im Ausland kritisiert.
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit (z. B. durch Vorstellung bei ausländischen Regierungen, Einwirkung auf ausländische Versichererverbände oder im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften), in solchen Fällen die ausländischen Versicherer zur beschleunigten Abwicklung und Zahlung zu veranlassen.
Zudem gibt es keinen Grund für die Annahme, daß es sich hierbei nicht nur um Einzelfälle handelt.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall gegen einen Verpflichteten oder dessen Versicherer im Ausland muß — ebenso wie bei sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen gegen einen Schuldner im Ausland — notfalls dort gerichtlich durchgesetzt werden.
Zur Absicherung gegen mögliche Prozeßrisiken im Ausland empfiehlt sich, vor einer Auslandsfahrt eine Unfall- und Kaskoversicherung bei einem deutschen Versicherer abzuschließen. Hierauf wurde wiederholt .L auch von seiten des Bundesverkehrsministeriums — hingewiesen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Reichold (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 64) :
Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, die geplanten Streckenstillegungen im Bereich der Deutschen Bundesbahn zurückzuziehen, und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf den Streckenbereich im Raum Oberpfalz und Niederbayern?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Ergebnis der Regionalgespräche über die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung inzwischen ausgewertet. Er ist dabei zu der Erkenntnis gekommen, daß ein Teil der Strecken nicht umstellbar sein wird. Zur Zeit führt er deshalb Besprechungen mit den Länderverkehrsministern, um die Schlußfolgerungen abzustimmen.
Für Strecken, die nur in geringem Maße von Reisenden in Anspruch genommen werden, wird dann der Vorstand der Deutschen Bundesbahn im jeweiligen Einzelfall Entscheidungen des Verwaltungsrates • der DB herbeiführen. Erst nach dessen zustimmender Beschlußfassung kann nach den gesetzlichen Regelungen dem Bundesminister für Verkehr ein Antrag zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Aussage über Strecken im Raum Oberpfalz/ Niederbayern ist daher z. Z. noch nicht möglich.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 65, 66 und 67):
Welche Planungen hinsichtlich der Streckenstillegung von Bundesbahnstrecken im Lahn-Dill-Kreis hat die Bundesregierung, nachdem die Regionalgespräche stattgefunden haben und die ursprünglichen Überlegungen über das „betriebswirtschaftlich optimale Netz' revidiert werden sollen?
Wann ist mit einer verbindlichen Kabinettsentscheidung in dieser Angelegenheit zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Errichtung von Lärmschutzwänden auf der Südseite der Brücke der Bundesautobahn Sauerlandlinie in der Ortslage Haiger-Sechshelden, nachdem die Lärmschutzmaßnahmen an der nördlichen Seite der Vollendung entgegengehen bzw. zügig ausgeführt werden sollen?
Zu Frage B 65:
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Ergebnis der Regionalgespräche über die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung inzwischen ausgewertet. Er ist dabei zu der Erkenntnis gekommen, daß ein Teil der Strecken nicht umstellbar sein wird. Zur Zeit führt er deshalb Besprechungen mit den Länderverkehrsministern, um die Schlußfolgerungen abzustimmen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979 13789*
Zu Frage B 66:
Für Strecken, die nur in geringem Maße von Reisenden in Anspruch genommen werden, wird dann der Vorstand der Deutschen Bundesbahn im jeweiligen Einzelfall Entscheidungen des Verwaltungsrates der DB herbeiführen. Erst nach dessen zustimmender Beschlußfassung kann nach den gesetzlichen Regelungen dem Bundesminister für Verkehr ein Antrag zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Aussage über Strecken im Lahn-Dillkreis ist daher zur Zeit nicht möglich.
Zu Frage B 67:
Am 7. August 1979 hat der Bundesminister für Verkehr entschieden, .zum Schutz der Wohngebäude am Klangstein in Haiger-Sechshelden auch auf der Südseite der A 45 und an der B 277 Lärmschutzeinrichtungen vorzusehen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 68) :
Wie ist der letzte Stand hinsichtlich der Inbetriebnahme der elektrifizierten Bahnstrecke Rheine—Leer—Emden, und mit welchen Zeitvorstellungen rechnet die Bundesregierung?
Ein Termin für die Aufnahme der elektrischen Zugförderung auf der Deutschen BundesbahnStrecke Rheine — Leer — Emden — Norddeich, die ursprünglich am 1. Mai 1979 in Betrieb gehen , sollte, kann erst nach Abschluß des Verwaltungsgerichtsverfahrens genannt werden, das die Stadt Münster und mehrere Privateinwender beim Verwaltungsgericht Münster wegen des Baues der für die Versorgung der Strecke notwendigen Bahnstromfernleitung gegen den Planfeststellungsbeschluß des Bundesministers für Verkehr vom 5. März 1979 angestrengt haben.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 69 und 70):
Wann wird die Umgehung Sinzenich im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße B 477 gebaut?
Welchen Vorschlag wird das Bundesverkehrsministerium im Rahmen der Fortschreibung des Bundesfernstraßenprogramms füt die Dringlichkeitseinstufung zur B 229 n im Stadtgebiet Remscheid unterbreiten?
Zu Frage B 69: •
Mit dem Bau der Umgehung Sinzenich im Zuge der B 477 soll voraussichtlich 1985 begonnen werden.
Zu Frage B 70:
In der geschlossenen Ortslage Remscheid liegt die B 299 n in der Baulast der Stadt. Ein Ausbaubedarf für diesen Abschnitt wird somit im neuen Bedarfsplan nicht dargestellt. Für die östliche Fortsetzung bis Lennep (B 51 n) in der Baulast des Bundes soll für den Entwurf des Bedarfsplanes die Stufe I vorgeschlagen werden. Für den westlichen Anschluß an die bestehende B 229 sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen B 71 und 72):
Von welchen zeitlichen Vorstellungen für Rohbau, Innenausbau und Geräteausstattung geht die Deutsche Bundespost für den Neubau und die Inbetriebnahme der Fernmeldevermittlungsstellen Bad Oeynhausen und Lübbecke aus?
Lassen sich für beide Vorhaben, die für die Einführung der Telefonnahbereiche in den Ortsnetzen Bad Oeynhausen, Vlotho, Bad Oeynhausen-Bergkirchen, Lübbecke, Preußisch Oldendorf, Hüllhorst, Stemwede-Levern zwingend erforderlich sind, solche Beschleunigungen erreichen, die eine Umstellung schon vor 1982 ermöglichen können?
Zu Frage B 71:
Für den Neubau der Knotenvermittlungsstelle Bad Oeynhausen ist folgender Terminablauf geplant:
Baubeginn: 30. 4. 79
Fertigstellung Rohbau: 6. 80
Fertigstellung Innenausbau: 7.81
Montagebeginn der Fernmeldetechnik: Herbst 81
Inbetriebnahme der Fernmeldetechnik: Herbst 82
Der Neubau der Knotenvermittlungsstelle Lübbecke ist mit folgendem Terminablauf geplant:
Baubeginn: 12. 79
Fertigstellung Rohbau: 12. 80
Fertigstellung Innenausbau: 12.81
Montagebeginn der Fernmeldetechnik: Anfang 82 Inbetriebnahme der Fernmeldetechnik: Herbst 82 Zu Frage B 72:
Die Knotenvermittlungsstelle Bad Oeynhausen 573 und Lübbecke 574 sind in einer Technik ausgeführt, mit der der Nahtarif nicht realisiert werden kann. Die technischen Systeme müssen dort also ausgewechselt und wegen der durch die Verbilligung des Nahtarifs erwarteten Verkehrszuwächse stark erweitert werden. Dies ist in beiden Fällen am derzeitigen Aufbauort nicht möglich, so daß Baumaßnahmen unerläßlich sind. Nach dem derzeitigen Stand kann in Bad Oeynhausen erst im letzten Drittel 1981 und in Lübbecke erst im Januar 1982 mit dem Aufbau Nahtarif-geeigneter technischer Einrichtungen begonnen werden. Eine weitere Terminstraffung mit dem Ziel einer früheren Nandiensteinführung ist nach dem derzeitigen Planungs- /Ausführungsstand leider nicht möglich.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 73):
Warum ist die Bundesregierung angesichts der hohen Überschüsse im Fernmeldebereich nicht bereit, die Fernsprechteil-
13790* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
nehmer eines Ortsnetzes in jedem in Frage kommenden Fernsprechbuch grundsätzlich vollständig aufzuführen, auch wenn die Fernsprechteilnehmer auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Gemeinden nicht im Geltungsbereich desselben amtlichen Fernsprechbuchs wohnen?
Die gegenwärtige positive wirtschaftliche Lage der Deutschen Bundespost konnte nur erreicht werden, weil sie sich bemüht, im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags auch wirtschaftliche Zielsetzungen zu verwirklichen. Die Überschüsse im Fernmeldewesen sind vor allem erforderlich, um dringende Investitionen vorzunehmen und die Kostenunterdeckung im Postwesen auszugleichen. Sie können jedoch kein Grund dafür sein, den Kunden zumutbare Einsparungsmöglichkeiten nicht zu nutzen. Das. gilt auch für die Erstellung der Amtlichen Fernsprechbücher.
Ein Doppeleintrag der Teilnehmer sowohl unter dem Namen der Gemeinde als auch unter dem Namen des Ortsnetzes würde den Umfang der Amtlichen Fernsprechbücher wesentlich vergrößern und vorzeitig zu weiteren Teilungen führen. Dadurch entstehen nicht unerhebliche zusätzliche Kosten für die redaktionelle Bearbeitung und den Platzbedarf eines Doppeleintrags. Die Deutsche Bundespost hat aber den immer wieder an sie herangetragenen Wünschen, die Einträge der . Teilnehmer an politischen Grenzen auszurichten, Rechnung getragen: Auf Antrag einer Gemeinde können die Teilnehmereintragungen unter dem Gemeindenamen statt unter dem Ortsnetznamen erfolgen.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 74) :
Womit begründet das Postamt in Essen und die es anweisende übergeordnete Dienststelle den angeblich politischen Charakter des Sonderstempels mit den Tatsachen: 4300 Essen 1/14. Hindenburger Heimattreffen Patenschaft Essen /Hindenburg/ OS, obwohl gleichlautende Sonderstempel 1973, 1975 und 1977 nach der geltenden Postordnung — zuletzt 2. Juli 1977 — zugelassen worden waren, und weshalb kann die Anführung bestehender und rechtlich (sowohl staats- wie völkerrechtlich) zulässiger Tatsachen ein Ablehnungsgrund sein?
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 der Postordnung vom 16. Mai 1963 sind Sendungen mit Vermerken politischen Inhalts auf der Aufschriftseite von der Postbeförderung ausgeschlossen.
Der Zusatz „Patenschaft Essen /Hindenburg /OS" im geplanten Sonderstempel anläßlich des Hindenburger Heimattreffens hätte als politische Aussage mißverstanden werden und zu Schwierigkeiten bei der Postzustellung im internationalen Verkehr führen können. Aus diesem Grunde ist der Zusatz abgelehnt worden.
Die in den vergangenen Jahren teilweise unterschiedliche Praxis bei der Genehmigung von Sonderstempeln und Schwierigkeiten bei der Auslegung der einschlägigen Vorschriften haben 1977 zur Festlegung einer einheitlichen Verfahrensweise geführt. Die Genehmigungen der Sonderstempel in den Jahren 1973, 1975 und 1977 können deshalb nicht als Berufungsfälle herangezogen werden. Die Ablehnung des Zusatzes entspricht den geltenden Vorschriften. Dagegen wäre z. B. die Verwendung eines Sonderstempels mit der Inschrift „14. Hindenburger Heimattreffen" zulässig.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage B 75):
Ist dem Bundespostministerium die erhebliche Unruhe unter den Kunden der Deutschen Bundespost im Nordteil des Landkreises Diepholz bekannt, die durch das Fortlassen des Ortsnetzes Bremen im neuen amtlichen Fernsprech- sowie Branchenbuch Bremerhaven /Rotenburg/ Diepholz entstanden ist, und wenn ja, welche Maßnahmen werden getroffen, um hier Besserung eintreten zu lassen?
Der Zugang an Fernsprechhauptanschlüssen erreichte in den letzten drei Jahren im Durchschnitt ca. 1,5 Millionen Anschlüsse /Jahr. Verständlicherweise bleibt eine derart stürmische Entwicklung nicht ohne Einfluß auf den Umfang der Amtlichen Fernsprechbücher. Überall im Bundesgebiet werden die Fernsprechbücher zu dick und unhandlich, sie müssen geteilt werden.
Auch das Amtliche Fernsprechbuch für Bremen, das bisher die Teilnehmer des Landkreises Diepholz enthielt, war wegen des großen Zugangs an Fernsprechteilnehmern zu umfangreich geworden und mußte aufgeteilt werden. Die betroffenen Teilnehmer wurden Ende letzten Jahres von der Deutschen Bundespost benachrichtigt. Aus dem Landkreis Diepholz wurden von einigen Teilnehmern der Gemeinden Stuhr und Weyhe Einwände erhoben..
Den Gemeinden Stuhr und Weyhe wurde eine Zusammenfassung der Einträge unter dem Namen der Gemeinde angeboten. Es gelang den Gemeinden jedoch nicht, die dafür erforderliche Zustimmung der Teilnehmer zu erhalten.
In den Branchen-Fernsprechbüchern, die nicht von der Deutschen Bundespost sondern von der Deutschen Postreklame GmbH in Zusammenarbeit mit privaten Vertragsverlegern herausgegeben werden, ist gegen Bezahlung ein zweiter Eintrag in einem benachbarten Branchen-Fernsprechbuch möglich.
Die Deutsche Bundespost hat, um den von der Aufteilung der Amtlichen Fernsprechbücher betroffenen Teilnehmern dieses Bereiches die Situation zu erleichtern, eine Übergangsregelung vorgesehen. Sie stellt jedem Teilnehmer auf Wunsch für die Dauer von 2 Jahren ein zusätzliches Amtliches Fernsprechbuch des Nachbarbereichs gebührenfrei zur Verfügung. In einer Beilage zur Fernmelderechnung wurden die Kunden in den Monaten November /Dezember 1978 über diese Möglichkeit informiert. Bisher haben jedoch nur ca. 15 % der Teilnehmer von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Die zuständigen Fernmeldeämter nehmen auch weiterhin entsprechende Bestellungen entgegen.
Darüber hinaus bietet die Deutsche Bundespost weitere zusätzliche Fernsprechbücher zu der Schutzgebühr von nur 2,— DM an. Dieser Betrag liegt weit unter den Herstellungskosten. Auf Wunsch werden diese Amtlichen Fernsprechbücher auch im Dauerbezugsverfahren porto- und verpakkungsfrei geliefert.
Diese Maßnahmen bieten den Kunden nach den bisherigen Erfahrungen ausreichende Möglichkeiten bei der Benutzung der Fernsprechverzeichnisse.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September/ 1979 13791*
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen B 76 und 77) :
Wie viele Angehörige der Streitkräfte der DDR sind seit dem 1. Januar 1973, geordnet nach den einzelnen Jahren, aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflohen, wie viele davon unter Überwindung der Sperranlagen an der innerdeutschen Demarkationslinie?
Welche Teilstücke der Demarkationslinie zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland sind in welcher Gesamtlänge und seit dem Inkrafttreten des innerdeutschen Grundlagenvertrags bis heute mit automatischen Tötungsapparaten am Metallgitterzaun ausgerüstet worden, und wie viele Personen sind im gleichen Zeiraum durch diese Apparate getötet bzw. verletzt worden?
Zu Frage B 76:
Nach den Feststellungen der Grenzbehörden der Bundesrepublik Deutschland sind seit dem 1. Januar 1973 89 Angehörige der Streitkräfte der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflohen, davon
1973 26
1974 22
1975 13
1976 6
1977 10
1978 6
1979 6 (bis 17. September 1979).
Von den 89 überwanden 88 die Sperranlagen an der Grenze zur DDR, einer kam 1975 über ein Drittland in die Bundesrepublik Deutschland.
Zu Frage B 77:
Seit dem Inkrafttreten des innerdeutschen Grundlagenvertrages sind 292,2 km Metallgitterzäune mit SM 70-Anlagen ausgerüstet worden, davon im
Abschnitt GSK Süd (Bayern)
60,8 km in zahlreichen Teilstücken im gesamten Abschnitt. Größter Teilabschnitt — ca. 15 km — westl. Ruppers (nördl. Mellrichstadt)
Abschnitt GSK Mitte (Hessen)
80,6 km in zahlreichen Teilstücken im gesamten Abschnitt. Größter Teilabschnitt mit ca. 10 km bei Bad Soden /Allendorf
Abschnitt GSK Nord (Niedersachsen)
121,4 km im gesamten Abschnitt. Größter Teilabschnitt von ca. 27 km bei Gummern (südl. Schnackenburg)
Abschnitt GSK Küste (Schleswig-Holstein)
29,4 km im gesamten Abschnitt. Größter Teilabschnitt von ca. 27 km SO Gudow.
Nach Erkenntnissen eigener Grenzsicherungsorgane sind im gleichen Zeitraum 21 Personen durch SM 70-Anlagen getötet bzw. verletzt worden. Eine konkretere Aussage ist hierzu nicht möglich.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3173 Frage B 78) :
Erwägt die Bundesregierung — wie die Presse meldete — statt des vorerst gescheiterten Entsorgungszentrums in Gorleben nun in Karlsruhe eine mittlere Wiederaufbereitungsanlage für Abfall aus Kernkraftwerken zu errichten bzw. die Kapazität der in Karlsruhe befindlichen kleinen Wiederaufbereitungsanlage zu erhöhen?
Es bestehen keine Planungen der Bundesregierung, eine Demonstrationsanlage mit mittlerer Kapazität in Karlsruhe zu errichten. Ebensowenig plant sie, die jetzige Kapazität der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe zu erhöhen.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 79) :
Ist es zutreffend, daß Bundesmittel für die geplante Technische Universität in Hamburg-Harburg nur dann zur Verfügung gestellt werden, . wenn ein bestimmter Standort in Harburg (Irrgarten/Denickestraße) berücksichtigt wird, und welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Umstand bei, daß sich alle Fraktionen der Harburger Bezirksversammlung gegen diesen geplanten Standort ausgesprochen haben, und es in der Harburger Bevölkerung erhebliche Proteste gegen diesen Standort gibt?
Die Beratungen zur Aufnahme einer Hochschule in das Hochschulverzeichnis nach dem Hochschulbauförderungsgesetz erfolgen im Wissenschaftsrat auf der Grundlage der Planungen des antragstellenden Landes; diese Planungen schließen den Standort mit ein. Auch zu ihm nimmt der Wissenschaftsrat Stellung. Auf Vorschlag des Wissenschaftsrates hat die Bundesregierung dem vorgeschlagenen Strukturkonzept für die Technische Universität Hamburg-Harburg einschließlich des Standortes Irrgarten zugestimmt. Die Rechtsverordnung zur Aufnahme der Technischen Universität Hamburg-Harburg in das Hochschulverzeichnis ist am 4. Juli 1979 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden.
Neben der Aufnahme in das Hochschulverzeichnis setzt die Bereitstellung von Bundesmitteln die vorbehaltlose Einstellung der einzelnen Baumaßnahmen in den jeweiligen Rahmenplan für den Hochschulbau voraus. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Beschlusses des Planungsausschusses für den Hochschulbau, der in der Regel nach einer positiven Stellungnahme des Wissenschaftsrates erfolgt.
Eine Änderung der ursprünglichen Planungen zum Standort, die die Gesamtkonzeption der Universität und den Zeitplan ihrer Fertigstellung beeinträchtigen könnte, kann den Wissenschaftsrat veranlassen, erneut die Gesamtplanung Hamburg-Harburg zu erörtern. In diesem Falle wäre die Aufnahme einzelner Bauvorhaben in den Rahmenplan erst nach Abschluß dieser grundsätzlichen Beratungen möglich.
Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, die internen Willensbildungsprozesse in den Ländern vorab zu kommentieren. Beurteilungsgrundlage für die Rahmenplanung des Hochschulbaus sind die Anmeldungen der Länder.
13792* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1979
Die Errichtung einer Universität wird im allgemeinen für die Region, in der sie entsteht, Vorteile bringen, u. a. durch die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, durch die Heranführung eines nicht unerheblichen Ausgabenpotentials und durch ein vielfältiges kulturelles Angebot. Andererseits können die besonderen lokalen und regionalen Umstände dazu führen, daß eine Universitätsgründung im Einzelfalle für Bürger und Bürgergruppen auch negative Folgen hat. Es ist verständlich, wenn sich diese Bürgermeinungen artikulieren und auch bis hin zu generellen Beschlüssen der entsprechenden Bürgervertretungen führen. Es ist die Aufgabe des Landes das als Gründer der Universität tätig wird, diese Meinungsäußerungen zu bewerten und die notwendigen Konsequenzen aus ihnen zu ziehen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage B 80) :
Wie wird die verstärkte Unterstützung gemäß den 17 Thesen der Bundesregierung zur Politik der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern vom 30. Mai 1979 für den deutschen Sport (DSB, NOK, Sportfachverbände) aussehen, der anerkanntermaßen Erhebliches für die Sportförderung in den Entwicklungsländern leistet?
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, auf die sich die von Ihnen zitierten Thesen der Bundesregierung zur Politik der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Entwicklungsländern von 1979 beziehen, wird der Schulsport in den Ländern der Dritten Welt gefördert. Dabei können die Organisationen des deutschen Sports (NOK, Sportverbände, DSB) auf verschiedene Weise mitwirken.
Dies ist zunächst bei der Durchführung staatlicher bilateraler Sportprojekte möglich, etwa bei der Veranstaltung von Seminaren zur Aus- und Fortbildung von Sportlehrern. Diese Form der Mitwirkung des deutschen Sports bei den Sportprojekten wird seit Jahren praktiziert und hat sich sehr bewährt. Sie wird auch in Zukunft fortgesetzt werden. Dabei sind einer gleichmäßigen Beteiligung der deutschen Sportinstitutionen allerdings Grenzen gesetzt, zum Beispiel dadurch, daß der Schulsport nicht zu den Schwerpunkten der Aktivitäten des NOK gehört. Gleichwohl wurde auch das NOK in den vergangenen Jahren bei zahlreichen Maßnahmen, die für Nigeria, Togo, Sambia, Indonesien und Malaysia durchgeführt wurden, beteiligt. Der DSB, der auch über Erfahrungen im Schulsportbereich verfügt, ist auf Grund einer Absprache zwischen ihm und dem NOK für Maßnahmen in den Entwicklungsländern nur begrenzt zuständig.
Die Mitwirkung der Sportorganisationen bei der Förderung des Schulsports in den Entwicklungsländern kann auch außerhalb der staatlichen Sportprojekte erfolgen, und zwar durch eigene Projekte, die bis zu 75 % aus Bundesmitteln bezuschußt werden können. Wie Sie wissen, habe ich während des Anhörungsverfahrens vor dem Sportausschuß des Deutschen Bundestages im Herbst 1978 diese Möglichkeiten zur Diskussion gestellt und den Vertretern der Organisationen angeboten, mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Gespräche hierüber zu führen.
Auf mein Angebot, das auf eine stärkere Beteiligung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit abzielte, ist bisher von dieser Seite nicht eingegangen worden. Dem DSB wurden im Mai 1979 noch einmal Gespräche in der o. a. Angelegenheit vorgeschlagen und ihm Mittel in Aussicht gestellt, sofern er förderungswürdige Projekte vorlegt.