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ID0817200900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/172 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 172. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 Inhalt Bestimmung des Abg. Leber zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Curdt zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 13633 A Begrüßung einer Delegation des griechischen Parlaments . . . . . . . . . 13708 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 8/2319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3006 — Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 13633 B Dr. Spöri SPD 13634 C Dr. Zumpfort FDP 13636 A Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 8/3129 — Baum, Bundesminister BMI 13638 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 13639 B Pensky SPD 13640 D Dr. Wendig FDP 13642 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/3104 — Dr. Voss CDU/CSU 13643 C Gobrecht SPD 13646 A Frau Funcke FDP 13648 B Matthöfer, Bundesminister BMF 13650 C Dr. Schäuble CDU/CSU 13653 D Rapp (Göppingen) SPD 13657 A Frau Matthäus-Maier FDP 13659 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —, 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr — Drucksache 8/2943 Straßmeir CDU/CSU 13663 C Daubertshäuser SPD 13665 A Hoffie FDP 13666 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/3150 — Tillmann CDU/CSU 13668 D Curdt SPD 13670 B Merker FDP 13672 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Feinendegen, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Lemmrich, Dr. Jobst, Milz, Pfeffermann, Sick, Tillmann, Dreyer, Hanz, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Waffenschmidt, Weber (Heidelberg), Ziegler, Kraus, Sauter (Epfendorf), Kolb, Wissmann, Dr. Stark (Nürtingen), Stutzer, Sauer (Salzgitter), Dr. Langguth, Dr. Möller, Frau Will-Feld, Broll, Dr. Jenninger, Dr. Früh, Dr. Friedmann, Bühler (Bruchsal), Link, Susset, Zink und der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung des Schulbusverkehrs — Drucksache 8/3152 — Feinendegen CDU/CSU 13692 D Wiefel SPD 13694 A Hoffie FDP 13696 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzstatistik — Drucksache 8/3054 — 13698 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — 13698 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — 13698 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schulte (Unna), Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht —Drucksache 8/3105 — 13698 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Jugendhilfe — Drucksache 8/3108 — Frau Griesinger, Minister des Landes Baden-Württemberg 13698 D Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 13700 D Frau Karwatzki CDU/CSU 13703 D Kuhlwein SPD 13706 B Eimer (Fürth) FDP 13709 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung — Drucksache 8/3126 — Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . . . 13710 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 13711 C Egert SPD . 13712 C Schmidt (Kempten) FDP 13713 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs .eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der BundesTierärzte-Ordnung - Drucksache 8/3055 — Dr. Hammans CDU/CSU 13715 B Neumann (Bramsche) SPD 13715 D Spitzmüller FDP 13716 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/3167 — 13716 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/ 79 — Zollpräferenzen 1979 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksache 8/3151 — 13717 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 III Fragestunde — Drucksache 8/3173 vom 14.09. 1979 — Änderung der Versagung der finanziellen Unterstützung der „Pro-Familia"-Modellberatungsstelle in Bremen wegen deren Praxis hinsichtlich der sozialen Indikation MdlAnfr A60 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 13673 D, 13674 A, B, C, D, 13675 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 13674 A, B ZusFr Frau Geier CDU/CSU 13674 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13674 C ZusFr Spranger CDU/CSU 13674 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13674 D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 13675 A Auffassung des Bundeskanzlers über eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 MdlAnfr A86 14.09.79 Drs 08/3173 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A87 14.09.79 Drs 08/3173 Spranger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 13675 B, D, 13676 A, B, C, D, 13677 A, B, C, D, 13678 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU . . 13675 D, 13677 B, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . .13676 A, 13677 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13676 B, 13677 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . .13676 C, 13678 A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 13676 D, 13678 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU .13676 D, 13677 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 13678 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 13678 B Auffassung des Bundeskanzlers über die Annexion Ostdeutschlands durch die Sowjetunion MdlAnfr A88 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13678 D, 13679 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 13678 D, 13679 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13679 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU 13679 B Zahl der jenseits von Oder und Neiße lebenden Deutschen MdlAnfr A79 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13679 C, D, 13680 A, B, C, 13681 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13679 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13680 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13680 A ZusFr Spranger CDU/CSU 13680 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 13680 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 13680 D Stellungnahme des Bundeskanzlers zum polnischen Standpunkt über die Endgültigkeit der Grenzregelungen im Potsdamer Abkommen MdlAnfr A91 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 13681 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13681 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13681 D Auswirkungen des Warschauer Vertrags auf innerdeutsche Rechtsbereiche MdlAnfr A92 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 13682 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13682 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13682 B Einstellung der Verteilung des Buches „Schönes Deutschland" durch deutsche Auslandsvertretungen wegen historischer Unrichtigkeiten MdlAnfr A95 14.09.79 Drs 08/3173 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 13682 D, 13683 A, B, C, D, 13684 A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 13682 D, 13683 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13683 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 13683 B ZusFr Spranger CDU/CSU 13683 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13684 A Stellungnahme der Bundesregierung zur sowjetischen Auffassung über gutnachbarliche Beziehungen mit der Bundesrepublik IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —, 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 Deutschland angesichts der sowjetischen Streitkräfte in der DDR MdlAnfr A96 14.09.79 Drs 08/3173 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 13684 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 13684 B, C ZusFr Kühbacher SPD 13684 D Kinderverkehrsunfälle in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A69 14.09.79 Drs 08/3173 Vogelsang SPD Antw PStSekr Wrede BMV 13685 B, C ZusFr Vogelsang SPD 13685 C Einstellung der Streckenstillegungen durch die Bundesbahn MdlAnfr A70 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Jobst CDU/CSU MdlAnfr A71 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13685 D, 13686 B, C, D, 13687 A, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . 13686 A, C, D, 13687 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13687 B Werbung der Bundesbahn zugunsten der Bahnstrecken Herbertingen-Aulendorf-Kißlegg und Kempten-Isny MdlAnfr A73 14.09.79 Drs 08/3173 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 13687 C, D, 1388 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13687 D, 13688 A Einsparungen bei einer Überleitung des Postreisedienstes auf die Bundesbahn MdlAnfr A77 14.09.79 Drs 08/3173 Dreyer CDU/CSU MdlAnfr A78 14.09.79 Drs 08/3173 Dreyer CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 13688 B, C, D, 13689 A, B ZusFr Dreyer CDU/CSU . . . 13688 C, D, 13689 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 13689 A Werbung von Dr. Hauff in seiner Eigenschaft als Bundesminister für eine Mitarbeit in der SPD MdlAnfr A83 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr A84 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT 13689 D, 13690 B, C, D, 13691 A, B ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . 13690 B, C, D, 13691, A ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 13691 B Ablehnung der Anträge auf Forschungsförderung von Privatunternehmern für Modellversuche zur Nutzung alternativer Energien zur Hausbeheizung MdlAnfr A85 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 13691 C, 13692 B ZusFr Dr. Steger SPD 13692 A, B Nächste Sitzung 13717 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13719*A Anlage 2 Einladung von Bundeswehrangehörigen durch die Kreisverwaltung München der ÖTV zu einer Informationsveranstaltung MdlAnfr A3 14.09.79 Drs 08/3173 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A4 14.09.79 Drs 08/3173 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13719*C Anlage 3 Abrechnung der Heizkosten im öffentlichen und privaten Wohnungsbau über die Heizkostenverteiler sowie Genauigkeit der technischen Verdunstungsgeräte MdlAnfr A5 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A6 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 13720*B Anlage 4 Weiterleitung der Unterlagen von Kriegsdienstverweigerern an den Verfassungsschutz MdlAnfr A19 14.09.79 Drs 08/3173 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13720*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 V Anlage 5 Vertragliche Regelung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs MdlAnfr A21 14.09.79 Drs 08/3173 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A22 14.09.79 Drs 08/3173 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13321 *A Anlage 6 Energieeinsparung bei Einführung der Sommerzeit MdlAnfr A23 14.09.79 Drs 08/3173 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13321 *C Anlage 7 Bau von Steinkohlekraftwerken sowie Erhöhung der Transportkostenzuschüsse für revierferne Gebiete MdlAnfr A24 14.09.79 Drs 08/3173 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A25 14.09.79 Drs 08/3173 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13321 *D Anlage 8 Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus über die Milcherzeugerabgabe MdlAnfr A26 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A27 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13722*C Anlage 9 Unterschiedliche Subventionierung von Blumen- und Gemüseanbau unter Glas innerhalb der EG MdlAnfr A28 14.09.79 Drs 08/3173 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13722*D Anlage 10 Bewertung der Gasölbeihilfe als Wettbewerbsfaktor für die Landwirtschaft im EG-Vergleich MdlAnfr A30 14.09.79 Drs 08/3173 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13723*B Anlage 11 Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Scheinwerkverträge MdlAnfr A37 14.09.79 Drs 08/3173 Kratz SPD MdlAnfr A38 14.09.79 Drs 08/3173 Kratz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13723*C Anlage 12 Ausdehnung der Prüfungsmöglichkeiten der Landesarbeitsämter gemäß § 7 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf die Entleiher von Arbeitnehmern Mdl Anfr A39 14.09.79 Drs 08/3173 Lutz SPD MdlAnfr A40 14.09.79 Drs 08/3173 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13723*C Anlage 13 Erhöhung des Bußgeldes für illegale Arbeitnehmerüberlassung; arbeitsmarktpolitische Wirkung der Arbeitnehmerüberlassung MdlAnfr A41 14.09.79 Drs 08/3173 Sieler SPD MdlAnfr A42 14.09.79 Drs 08/3173 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13724*B Anlage 14 Einschränkung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung durch Einführung einer Qualifikationsprüfung bei der Anmeldung eines Gewerbes MdlAnfr A43 14.09.79 Drs 08/3173 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13724*C Anlage 15 Gefährdung der Tarifeinheit im Baugewerbe durch die Praxis der Arbeitnehmerüberlassung MdlAnfr A44 14.09.79 Drs 08/3173 Nehm SPD MdlAnfr A45 14.09.79 Drs 08/3173 Nehm SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13724*D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 Anlage 16 Verschärfung des Facharbeitermangels im Baugewerbe durch Arbeitnehmerüberlassung, Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe MdlAnfr A46 14.09.79 Drs 08/3173 Kirschner SPD MdlAnfr A47 14.09.79 Drs 08/3173 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13725*B Anlage 17 Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Scheinwerkverträge im Baugewerbe; Tätigkeit ausländischer Arbeitnehmerverleihfirmen im Baugewerbe MdlAnfr A48 14.09.79 Drs 08/3173 Biermann SPD MdlAnfr A49 14.09.79 Drs 08/3173 Biermann SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13725*C Anlage 18 Benutzung der Formulierung „Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)" statt „... einschließlich Berlin (West)" auf Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer durch die Bundesanstalt für Arbeit auf Anweisung des Bundesarbeitsministeriums MdlAnfr A54 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Pfennig CDU/CSU MdlAnfr A55 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Pfennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13726*A Anlage 19 Mangelnde Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Nachuntersuchung für Berufsanfänger MdlAnfr A57 14.09.79 Drs 08/3173 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13726*B Anlage 20 Verbesserung der Wohnungssituation kinderreicher Familien und Berücksichtigung der Kinder bei den wohnungspolitischen Förderungsinstrumenten, z. B. beim Wohn- geld oder der Wohnungseigentumsförderung MdlAnfr A62 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A63 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 13726*C Anlage 21 Gefährdung der Fahrgäste durch zu hohe Fahrgeschwindigkeit von Transitzügen in der DDR; kriminelle Handlungen und Belästigungen in Zügen der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A64 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Rose CDU/CSU MdlAnfr A65 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Rose CDU/CSU MdlAnfr A66 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A67 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13727*B Anlage 22 Nächtliches Abschalten von Verkehrsampeln zur Verminderung der Umweltbelastungen und des Kraftstoffverbrauchs MdlAnfr A68 14.09.79 Drs 08/3173 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13727*D Anlage 23 Widersprüchliche Meldungen über die Stillegung der Bundesbahnstrecken Herbertingen—Aulendorf und Aulendorf—Kißlegg MdlAnfr A72 14.09.79 Drs 08/3173 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13728*A Anlage 24 Berücksichtigung der Belange der Fahrradfahrer beim Straßenbau MdlAnfr A74 14.09.79 Drs 08/3173 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13728*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 VII Anlage 25 Unterschiedliche Handhabung der Umschreibung von vor dem 1. Dezember 1954 ausgestellten Fahrerlaubnissen der Klasse 4 MdlAnfr A75 14.09.79 Drs 08/3173 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13728*B Anlage 26 Panzerausbildung der Kampfgruppen der DDR MdlAnfr A82 14.09.79 Drs 08/3173 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13728*C Anlage 27 Unterschiedliche Ansichten über die PLO innerhalb der Bundesregierung MdlAnfr A94 14.09.79 Drs 08/3173 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13728*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 13633 172. Sitzung Bonn, den 20. September 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 13719* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Aerssen ** 21.9. Dr. Ahrens * 21. 9. Dr. Aigner ** 21. 9. Alber ** 21.9. Amrehn *** 21. 9. Dr. Bardens * 21. 9. Benz 20. 9. Bindig 21.9. Blumenfeld ** 21. 9. Bühling 21. 9. Dr. Corterier *** 21. 9. Fellermaier ** 21. 9. Frau Fischer *** 21. 9. Frau Dr. Focke ** 21. 9. Friedrich (Würzburg) ** 21. 9. Dr. Früh ** 21.9. Dr. Fuchs ** 21. 9. Gansel 21.9. Handlos 21. 9. Dr. Hennig *** 21. 9. Höffkes 21.9. Horn 21.9. Dr. Jaeger *** 21. 9. Katzer'* 21.9. Dr. h. c. Kiesinger 21 9. Dr. Klepsch ** 21. 9. Koblitz 21. 9. Dr. Köhler (Duisburg) ** 20.9. Dr. Köhler (Wolfsburg) *** 21. 9. Dr. Kraske *** 21. 9. Kraus *** 21. 9. Kretkowski 21. 9. Dr. Kunz (Weiden) *** 21. 9. Landré 21. 9. Lange ** 21.9. Lücker ** 21.9. Luster ** 21. 9. Männing *** 21. .9 Dr. Marx 21.9. Mattick 20. 9. Dr. Meinecke (Hamburg) *** 20. 9. Dr. Mende *** 21. 9. Dr. Müller * 21. 9. Müller (Bayreuth) 21. 9. Dr. Müller-Hermann ** 21. 9. Peiter 21.9. Petersen 21. 9. Dr. Pfennig ** 21.9. Polkehn *** 21. 9. Reddemann * 21. 9. Reuschenbach *** 21. 9. Frau Schleicher ** 21. 9. Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an der 66. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Schulte (Unna) * 21.9. Seefeld ** 21. 9. Sieglerschmidt ** 21. 9. Dr. Starke (Franken) 21. 9. Frau Tübler 21. 9. Dr. Vohrer * 20. 9. Voigt (Frankfurt) *** 21. 9. Frau Dr. Walz ** 21.9. Wawrzik ** 21. 9. Westphal 20. 9. Dr. Wittmann (München) * 20. 9. Dr.Wulff *** 20. 9. Wurbs *** 21. 9. Zebisch * 20. 9. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen A 3 und 4) : Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Informationsveranstaltung, zu der die Kreisverwaltung München der ÖTV alle Soldaten, Beamte, Angestellte und Arbeiter der Bundeswehr im Raume München für den 14. September 1979 in das neue Wirtschaftsgebäude der Wehrbereichsverwaltung VI in München mit dem Hinweis eingeladen hat, es spreche der Kollege Dr. Hans-Jochen Vogel, Bundesjustizminister, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der die Veranstaltung genehmigende militärische Vorgesetzte und der Bundesjustizminister sich korrekt - insbesondere im Sinne der Vorschriften des Soldatengesetzes - verhalten haben? Konnte der in der für diese Veranstaltung versandten Einladung gestellten Bitte an die Kommandeure und Dienststellenleiter", Soldaten und zivilen Beschäftigten Dienstbefreiung zu gewähren, im Einklang mit den Vorschriften entsprochen werden, und wenn ja, welche Konsequenzen für die Zukunft müssen militärische Vorgesetzte und Dienststellenleiter innerhalb des gesamten Bereichs der Bundeswehr Par Veranstaltungen dieser. Art in Kasernen ziehen? Auf Grund des Erlasses über die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit dem Deutschen BundeswehrVerband e. V. und der. Gewerkschaft ÖTV /Abteilung Soldaten vom 24. November 1971 sind die Einheitsführer, Kommandeure und Dienststellenleiter der Bundeswehr gehalten, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den beiden Berufsorganisationen zu fördern. Über entsprechende Anträge zur Durchführung von Mitgliederversammlungen, zu denen auch Nichtmitglieder eingeladen werden können, entscheiden die zuständigen Kasernenkommandanten bzw. Dienststellenleiter. Wesentliche Voraussetzungen für die Genehmigung sind u. a., daß die Durchführung der Veranstaltung der Erörterung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Fragen des soldatischen Dienstverhältnisses dient und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Auf Grund dieser klaren, durch Erlaß geregelten Zuständigkeit ist eine Unterrichtung des BMVg grundsätzlich nicht erforderlich. Im Rahmen der Veranstaltung der Kreisverwaltung der ÖTV München hat der Bundesminister der Justiz zum Thema „Der Soldat als Bürger und 13720* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 seine heutige Stellung in der Bundeswehr" u. a. über die Personalsituation in der Bundeswehr, Überstunden und Dienstzeitbelastung sowie Stellenbesetzung und Wohnungsfürsorge vorgetragen. Der Bundesminister der Justiz wie der die Veranstaltung genehmigende militärische Vorgesetzte haben sich voll und ganz innerhalb der vom Soldatengesetz vorgegebenen Grenzen gehalten. Sie haben sich damit korrekt verhalten. Jedweder Vorwurf wäre unbegründet. Die Nachforschungen des BMVg haben ergeben, daß in der letzten Zeit in einer Reihe von Fällen die reguläre Dienstzeit abgekürzt wurde, um den Besuch von gewerkschaftlichen Veranstaltungen des Bundeswehr-Verbandes und der ÖTV möglich zu machen. Das Interesse der Bundeswehr an derartigen Veranstaltungen ist eindeutig. Dennoch kommt es darauf an, auf die Richtlinien der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit dem Bundeswehr-Verband und der Gewerkschaft ÖTV hinzuweisen, die grundsätzlich davon ausgehen, daß die Veranstaltungen außerhalb der Dienstzeit stattfinden. Die Berufsorganisationen werde ich bitten, das bei Planung und Durchführung ihrer Veranstaltungen zu berücksichtigen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen A '5 und 6) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ab wann sowohl im öffentlichen wie im privaten Mietwohnungsbau — auch für Altbauten — die Abrechnung der Heizkosten über die Heizkostenverteiler für alle Wohnungen zur Pflicht wird? Wie steht die Bundesregierung allgemein zu der Kritik, daß diese Geräte technisch noch nicht ausgereift seien, daß die heute verwendeten Verdunstungsgeräte den tatsächlichen Verbrauch nicht exakt ermitteln könnten und daß vorwiegend nur ein psychologischer Spareffekt erzielt werde, der jedenfalls nicht ausreiche, die Investitions- und Ablesekosten zu decken? Zu Frage A5: a) Im preisgebundenen sozialen Mietwohnungsbau ist durch Änderung der Neubaumietenverordnung 1970 seit 1. Juli 1979 die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung vorgeschrieben; für den Fall, daß die Wohnungen noch nicht mit der erforderlichen meßtechnischen Ausstattung versehen sind, ist eine Übergangsfrist bis zum Ende der im Jahre 1983 auslaufenden Abrechnungsperiode eingeräumt. Eine Abrechnung über Heizkostenverteiler ist nicht verbindlich vorgeschrieben. Zulässig sind vielmehr alle marktgängigen Geräte zur Verbrauchsermittlung. b) Die Bundesregierung beabsichtigt, für nicht preisgebundene Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und gewerblich genutzte Räume eine entsprechende Regelung zu erlassen. Durch Änderung des Energieeinsparungsgesetzes muß hier zunächst die erforderliche Verordnungsermächtigung geschaffen werden; der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes wurde bereits dem Bundesrat zugeleitet. Im Anschluß an die Änderung des Energieeinsparungsgesetzes soll die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung im nicht preisgebundenen Wohnungsbau durch Verordnung eingeführt werden. Eine konkrete Aussage über den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung läßt sich noch nicht treffen. Auch hier ist nicht daran gedacht, nur die Verbrauchsabrechnung über Heizkostenverteiler zuzulassen. Zu Frage A 6: Die Bundesregierung geht davon aus, daß — wie durch eine Untersuchung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt belegt wird — Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip zum Zwecke der Verbrauchsermittlung geeignet, das heißt auch technisch ausgereift sind. Es trifft zu, daß Heizkostenverteiler nicht den absoluten individuellen Heizenergieverbrauch messen, sondern nur die Feststellung des relativen Anteils am Gesamtverbrauch ermöglichen. Dies ist für den Zweck der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ausreichend. Die zur Ermittlung des individuellen Verbrauchs verwendeten Geräte bewirken selbst keine Energieeinsparung. Der eintretende Spareffekt ist psychologischer Natur. Er erreicht nach einem von der Technischen Hochschule Aachen erstellten Gutachten auf Dauer eine solche Höhe, daß auch angesichts der Installations- und Betriebskosten dieser Geräte das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 des Energieeinsparungsgesetzes erfüllt ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage A 19) : Ist nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, daß keine Unterlagen von Kriegsdienstverweigerern an Organe des Verfassungsschutzes gelangen? Nach Ansicht der Bundesregierung ist gewährleistet, daß Unterlagen Zivildienstleistender nur in gesetzlich zulässigen Fällen an Behörden des Verfassungsschutzes gelangen. Es kann in Einzelfällen geboten sein, dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Amtshilfe Auskünfte über Zivildienstleistende zu erteilen. In jedem Einzelfall eines Auskunftsersuchens wird deshalb nach strengen Maßstäben geprüft, ob eine Verpflichtung zur Amtshilfe besteht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 13721* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 21 und 22) : In welchen internationalen Organisationen sind unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland Bemühungen im Gang, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr nach dem Vorgang des für den Warenverkehr geltenden Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und mit vergleichbarer Zielsetzung der Freizügigkeit vertraglich zu regeln, und welches ist der Stand dieser Bemühungen? Worin sieht die Bundesregierung Schwerpunkte ihrer eigenen Beiträge dazu? Zu Frage A 21: In der Europäischen Gemeinschaft ist der Dienstleistungsverkehr durch Art. 59 des EWG-Vertrages liberalisiert; in der Gemeinschaft wurden und werden weitere Einzelregelungen, z. B. für freie Berufe, ausgearbeitet. In der OECD und im Gatt gibt es Ansätze für Bemühungen, die zu einer Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs nach dem Muster der GATT-Vereinbarungen für den Warenverkehr führen könnten. In den multilateralen GATT-Handelsverhandlungen sind hierzu keine Grundsatzvereinbarungen zustande gekommen. Der GATT-Kodex für Regierungskäufe sieht jedoch die Untersuchung der Frage vor, ob die Erleichterungen dieses Kodex für den Handel auf den Dienstleistungsverkehr ausgedehnt werden können. Außerdem gibt es Bestrebungen im GATT, im Rahmen des laufenden Arbeitsprogramms die Frage der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs umfassender zu untersuchen. Hierzu sind umfangreiche analytische Vorarbeiten erforderlich, zu denen eine vom OECD-Handelsausschuß in Angriff genommene Studie über Hemmnisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr beitragen wird. Sektorale Aspekte der Liberalisierung werden bereits in verschiedenen Fachausschüssen der OECD behandelt. Im übrigen hat die V. Ministertagung der Welthandelskonferenz (UNCTAD) im Juni dieses Jahres durch eine Mehrheitsentscheidung über Protektionismus im Dienstleistungsbereich die Industrieländer aufgefordert, diskriminierende Praktiken im Dienstleistungsbereich, insbesondere im Verkehrssektor, zu beseitigen. Zu Frage A 22: Der Dienstleistungsverkehr nimmt in den Außenwirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft einen wichtigen Platz ein. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die Bemühungen der internationalen Organisationen, bei der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs Fortschritte zu machen. Neben der Beteiligung an laufenden, mehr auf Einzelprobleme konzentrierten Arbeiten liegt der Schwerpunkt im Sinne eines umfassenderen, weltweiten Herangehen an die Problematik z. Z. noch bei den Untersuchungen des OECD-Handelsausschusses. Erst wenn die bestehenden Hemmnisse und ihre Ursachen genügend analysiert worden sind, wird sich Klarheit darüber gewinnen lassen, welche Aussichten für in der Praxis durchsetzbare internationale Vereinbarungen über ihren Abbau bestehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3173 Frage A 23) : Gibt es Berechnungen, in welchem Maß in diesem Jahr Energie hätte eingespart werden können, wenn die Sommerzeit eingeführt worden wäre? Nach einer Untersuchung der Forschungsstelle für Energiewirtschaft, München, aus dem Jahre 1974 hat die Einführung der Sommerzeit praktisch nur Einfluß auf den Energieverbrauch für Beleuchtungszwecke. Danach sind ca. 3,1 % des Nettostromverbrauchs von der Tageshelle abhängig. Das Gutachten kommt zu der Einschätzung, daß bei Einführung der Sommerzeit für die Monate Mai bis August eine Einsparung von rd. 0,15 % des Nettostromverbrauchs (das entspricht rd. 150 000 t SKE) erreicht werden kann. Würde die Sommerzeit auf die heute schon in fünf EG-Ländern geltende Periode April bis September erstreckt, kann nicht ausgeschlossen werden, daß dies die Einsparung noch verringert. Darüber hinausgehende Berechnungen, insbesondere für das Jahr 1979 liegen nicht vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 24 und 25) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in welchem Umfang das 6000-MW-Programm „Bau neuer Steinkohlenkraftwerke" nach dem Dritten Verstromungsgesetz verwirklicht ist, und welche neuen Steinkohlenkraftwerke im Bau sind, und welchen Ersatz- und Zubaubedarf an Steinkohlenkraftwerken bis 1985 sieht die Bundesregierung? In welchem Umfang sind in den letzten drei Jahren die Transportkostenzuschüsse und für welche Regionen in Anspruch genommen worden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Transportkostenzuschüsse für revierferne Gebietes erhöht werden sollten? Zu Frage A 24: Das 6 000-MW-Programm ist voll abgedeckt. 4 Blöcke mit zusammen 2 400 MW Leistung sind in Betrieb bzw. in der Inbetriebnahmephase. Es handelt sich um die Blöcke Weiher III (Saarland), Mehrum (Niedersachsen), Scholven (NordrheinWestfalen) und Bremen/ Hafen. Im Bau sind folgende Blöcke: Voerde 1 400 MW Bergkamen A 750 MW Gersteinwerk K 750 MW Elverlingsen 300 MW Großkraftwerk Mannheim 475 MW Der Ersatz- und Zubaubedarf hängt wesentlich von der konkreten Leistungsbilanz der einzelnen EVU und ihren jeweiligen Zuwachserwartungen ab. Als vager Anhaltspunkt mag dienen, daß in den vergangenen 10 Jahren im Mittel etwa 300 MW alte Steinkohlekraftwerke pro Jahr stillgesetzt worden sind. Zusätzliche Neubauprojekte mit rund 4 000 MW Leistung sind teils fest beschlossen, teils in sehr konkreter Planung. Darüber hinaus laufen bei einer Reihe von Standorten vorsorglich Genehmigungsverfahren. Je nach Strombedarfsentwicklung werden daher in absehbarer Zeit weitere Blöcke in Bau gehen. Zu Frage A 25: Es wird davon ausgegangen, daß sich die Frage auf Stromtransportkostenzuschüsse nach § 3 Abs. 4 des Dritten Verstromungsgesetzes bezieht. In den Jahren 1976 bis 1978 sind folgende Zuschüsse für den Transport von Steinkohlestrom aus dem „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" gewährt worden: 1976: 64,9 Millionen DM 1977: 42,5 Millionen DM 1978: 32,1 Millionen DM 1979 werden sich die Zuschüsse voraussichtlich in einer Größenordnung von 40 Millionen DM bewegen. Bei den Zuschußberechtigten handelt es sich in allen Jahren um revierferne Kraftwerke sowohl im süddeutschen als auch im norddeutschen Raum. Nach den Durchführungsrichtlinien zu § 3 Abs. 4 des Dritten Verstromungsgesetzes bemessen sich die Stromtransportkostenzuschüsse nach den Kosten des Transportes einer vergleichbaren Menge Steinkohle. Diese Regelung liegt im System des Mehrkostenausgleichs deutscher Steinkohle gegenüber 01; der Bezieher von Kohlestrom wird kostenmäßig so gestellt, als betreibe er ein Steinkohlenkraftwerk in seinem Versorgungsgebiet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Steinkohlenkraftwerkskapazität in Verbrauchernähe — und zwar auch in revierfernen Gebieten — errichtet werden sollte. Um dies zu ereichen, sollte an der bestehenden Regelung festgehalten und der Stromtransport nicht höher subventioniert werden als der Transport der Kohle selbst zu einem revierfernen Kohlekraftwerkstandort kosten würde. Im übrigen ist das deutsche Verbundnetz auch nicht für den kontinuierlichen Transport größerer Strommengen ausgelegt; es dient vielmehr in erster Linie dazu, kurzfristige Engpässe, insbesondere durch Kraftwerksausfälle, zu überbrücken und den Einsatz von Primärenergieträgern, Kraftwerken und Reservekapazitäten zu optimieren. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen A 26 und 27): Vertritt die Bundesregierung die Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus, nach der landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 200 000 Litern Milcherzeugung oder mit mehr als drei Kühen je Hektar mit einer stärkeren Milcherzeugerabgabe belastet werden sollten? Kann die Bundesregierung die Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus bestätigen, daß der Vorschlag, die Milcherzeugerabgabe im vorgenannten Sinne zu erhöhen, an der ablehnenden Haltung der norddeutschen landwirtschaftlichen Großbetriebe, aber auch der Holländer, gescheitert sei, und uni welche landwirtschaftlichen Großbetriebe handelt es sich dabei im einzelnen? Die EG-Kommission hatte zusammen mit ihren Vorschlägen für die Festsetzung der Marktordnungspreise für das Wirtschaftsjahr 1979/80 dem Rat auch Vorschläge unterbreitet, die eine verstärkte Anwendung der Erzeugermitverantwortungsabgabe und eine an verschiedene Kriterien gebundene Freistellung von diesem Instrument vorsahen. Diese Vorschläge erschienen den meisten Mitgliedstaaten jedoch als zu kompliziert. Daher wurden von einzelnen Mitgliedstaaten Alternativen vorgelegt, die u. a. eine Differenzierung der Abgabe nach der Anlieferungsmenge und der Besatzdichte mit Milchkühen in den einzelnen Betrieben vorsahen. Die Bundesregierung hat den von Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Ritz, genannten Vorschlag nicht gemacht, sie wäre aber in der Lage gewesen, sich einer an derartigen Kriterien orientierten Differenzierung anzuschließen. Der Rat hat über die verschiedenen Vorschläge zur Mitverantwortungsabgabe beraten und alle abgelehnt. Er entschied sich für eine Verlängerung der bestehenden Regelung, die eine Differenzierung nicht enthält. Es ist sicher, daß dieser Beschluß den Interessen mancher Milcherzeuger und Mitgliedstaaten bzw. Regionen mit großen Milchkuhbeständen entspricht. Im übrigen ist die Bundesregierung der Meinung, daß beim Anhalten der Überschußproduktion auf dem Milchmarkt Vorschläge zum Ausbau der Abgabenregelung entsprechend dem Ratsbeschluß vom 25. Juni 1979 weiterverfolgt werden müssen. Dabei sollten dann auch die erwähnten Vorschläge zur Differenzierung der Abgabe erörtert werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 28) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über unterschiedliche Subventionierung von Blumen- und Gemüseanbau unter Glas innerhalb der EG vor, und sieht die Bundesregierung bei dem augenblicklichen Energiepreis noch eine marktgerechte Wettbewerbschance für die Erzeuger von Gemüse und Blumen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland? Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die unterschiedliche Entwicklung der Energiekosten in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 13723* den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Wettbewerbsunterschiede im Unterglasgartenbau entstanden sind. Durch diese Wettbewerbsunterschiede wird insbesondere der deutsche gegenüber dem niederländischen Unterglasgartenbau benachteiligt. Während im deutschen Unterglasgartenbau zu 85 % leichtes Heizöl (Heizöl EL) verwendet wird, verwendet der niederländische Gartenbau zu 93 % staatlicherseits verbilligtes Erdgas. Der staatlicherseits gestützte Sondertarif in den Niederlanden begünstigt den dortigen Unterglasgartenbau um rd. 7 ct/cbm gegenüber anderen Abnehmern. Diese Begünstigung stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine Beihilfe im Sinne des Art. 92 EWG-Vertrag dar. Hinzu kommt, daß der Erdgaspreis in diesem Jahr kaum angestiegen ist, der Preis für leichtes Heizöl sich jedoch verdoppelt hat. Dadurch sind die deutschen Gärtner in ihrer Aufwandsstruktur erheblich benachteiligt. Zur Wahrung und Sicherung der Wettbewerbschancen des deutschen Unterglasgartenbaus kommt es der Bundesregierung vor allem darauf an, daß die staatlich beeinflußten Sondertarife für den niederländischen Unterglasgartenanbau abgebaut werden. Sie hat deshalb bei der EG-Kommission eine Überprüfung der durch die Sondertarife entstandenen Wettbewerbsverzerrungen beantragt. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung zusammen mit den Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" zusätzliche Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese Maßnahmen sollen dem Gartenbau die Anpassung an die veränderte Wettbewerbssituation erleichtern helfen. Ob darüber hinaus zusätzliche nationale Hilfsmaßnahmen erforderlich und möglich sind, wird von der Bundesregierung unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in diesem Bereich geprüft. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach den gestiegenen Dieselölpreisen diesen Wettbewerbsfaktor für die Landwirtschaft im EG-Vergleich, und welche Kostenunterschiede gibt es? Der Anteil der Energiekosten an den gesamten Vorleistungen der Landwirtschaft schwankt in den EG-Ländern zwischen 5 % und 12 %. Dieselkraftstoff allein hat in der Bundesrepublik Deutschland einen Anteil von 4 %; bei Berücksichtigung der Gasölbeihilfe verringert sich dieser Anteil auf 2 % Angaben aus anderen Mitgliedstaaten liegen hierüber nicht vor. Trotz der Preissteigerungen bei Dieselkraftstoff seit Anfang dieses Jahres um rd. 50 % würden sich damit die Vorleistungen in der Landwirtschaft energiebedingt nur um etwa 1 % bis 2 % erhöhen. Es ist aufgrund dieser Entwicklung nicht davon auszugehen, daß sich die Gesamtwettbewerbslage der . Landwirtschaft im EG-Vergleich wesentlich verändert hat. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kratz (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 37 und 38) : Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Erfahrungsbericht der Bundesanstalt für Arbeit vom 8. März 1978 über die Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu ziehen, in dem die Bundesanstalt für Arbeit klar darauf hinweist, daß die häufigste Form der Umgehung des AUG die Scheinwerkverträge darstellen? Welche Schritte hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Erfahrungsberichts im März 1978 unternommen, um für die Zukunft diese in der Praxis anzutreffenden klaren Umgehungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu unterbinden? Den von Ihnen angesprochenen Erfahrungsbericht vom 8. März 1978 hat die Bundesanstalt für Arbeit zur Vorbereitung des Dritten Berichts der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes abgegeben. Die Bundesregierung ist in ihrem Bericht, der als BundestagsDrucksache 8/2025 veröffentlicht ist, unter zusätzlicher Auswertung der Stellungnahmen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Länder und Sozialversicherungsträger ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, daß das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz am häufigsten in Form von Scheinwerkverträgen umgangen wird. Die Bundesregierung hat als Konsequenz in ihrem Bericht betont, daß die Bundesanstalt für Arbeit den Schwerpunkt der Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf die Bekämpfung des illegalen Verleihs, also auf ein Vorgehen gegen Scheinwerkverträge, zu legen hat. Gesetzesänderungen wird die Bundesregierung — wie im Bericht angekündigt — nach genauer Beobachtung der weiteren Entwicklung des Leiharbeitsmarktes vorschlagen. Im Rahmen des Vierten Erfahrungsberichtes wird sie dazu Stellung nehmen, ob und in welchem Umfang Gesetzesänderungen erforderlich sind. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatsministers Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz tätigen Erlaubnisbehörden, die Landesarbeitsämter, bei ihren Ermittlungen in bezug auf illegalen Arbeitnehmerverleih stark eingeschränkt sind, weil sie nach § 7 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kein Prüfungsrecht 13724* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 haben, um auch bei den Entleihern entsprechende Kontrollen durchführen zu können, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Einschränkung der Prüfungsmöglichkeiten den illegalen Arbeitnehmerverleih begünstigt, und daß es dringend erforderlich ist, die Befugnisse der Erlaubnisbehörden auch auf die Entleiher auszudehnen, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen? Die Landesarbeitsämter sind nicht nur Erlaubnisbehörden, sondern nach § 16 Abs. 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch Verwaltungsbehörden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Als solche können sie in jedem Fall des Verdachts illegaler Arbeitnehmerüberlassung die Befugnisse aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit der Strafprozeßordnung ausüben. Dazu gehören auch Kontrollen bei illegalen Entleihern und Verleihern. § 7 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bezieht sich lediglich auf die Überwachung legaler Verleiher. Eine Ausdehnung der Kontrollmöglichkeiten nach § 7 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf legale Entleiher würde die Bekämpfung des illegalen Verleihs nicht verbessern, sondern nur die Überwachung der Verleiher mit Erlaubnis erleichtern. Damit könnten etwaige Verstöße legaler Verleiher gegen Einzelbestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aufgedeckt werden, beispielsweise ein Überschreiten der Dreimonatsfrist für den Verleih an denselben Entleiher oder unrichtige statistische Angaben. Ob insoweit eine Ergänzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes angezeigt ist, wird im Rahmen des Vierten Berichts der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 1980 vorzulegen ist, geprüft werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 41 und 42) : Vertritt die Bundesregierung in bezug auf das Bußgeld wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung die Auffassung, daß die hier z. Z. geltende Höchstgrenze von 50 000 DM als Bußgeld für die Arbeitnehmerverleiher — im Hinblick auf die in dieser Branche gegebenen Gewinnmöglichkeiten — keine abschreckende Wirkung hat, und sind hier gegebenenfalls für die Zukunft Änderungen geplant, um sicherzustellen, daß Verstöße von Arbeitnehmerverleihern — aber auch Entleihern — gegen gesetzliche Bestimmungen nicht länger im voraus finanziell kalkulierbar sind? Geht die Bundesregierung bei ihren Überlegungen davon aus, daß Verleih von gewerblichen Arbeitnehmern keine zusätzliche Mobilisierung von Arbeitsplatzreserven darstellt, sondern letztlich nur zu einer Verteuerung der Produktion führt? Nach § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz soll die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Die Dienststellen der Bundesanstalt können daher auch ohne Gesetzesänderung auf Grund § 17 Ordnungswidrigkeitsgesetz über die Höchstgrenzen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hinausgehen. Ihre zweite Frage ist zu bejahen. Wie sich aus den bisherigen drei Erfahrungsberichten der Bundesregierung ergibt, kann eine zusätzliche Mobilisierung von Arbeitnehmern durch den legalen Verleih nicht festgestellt werden. Arbeitgeber, die Leiharbeitnehmer tätig werden lassen, nehmen die Zahlung von Entgelten an die Verleiher in Kauf, die höher sind als die an unmittelbar beschäftigte Arbeitnehmer zu zahlenden Löhne. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage A 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt in der Regel weder eine fachliche Qualifikation verlangt, noch eine echte Unbedenklichkeitsüberprüfung vorgenommen wird, und daß diese Praxis dazu geführt hat, daß jedermann eine Gewerbeerlaubnis erhält und einen Gewerbebetrieb eröffnen kann, eine Möglichkeit, die insbesondere Arbeitnehmerverleiher ausnutzen, um, getarnt als Gewerbebetrieb, im Wege eines Werkvertrags illegale Arbeitnehmerüberlassungen zu betreiben, und welche Wege sieht die Bundesregierung, um zu erreichen, daß in Zukunft der Weg zum illegalen Arbeitnehmerverleih über das Gewerbeamt nicht mehr so einfach, wie heute üblich, zu begehen ist? Nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gewerbefreiheit gemäß Art. 12 Grundgesetz unterliegt die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich keinen Beschränkungen. Die Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist dem Gewerbeamt nach § 14 Gewerbeordnung nur anzuzeigen. Übt ein Gewerbetreibender jedoch eine andere als die angemeldete Tätigkeit aus, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 146 Gewerbeordnung mit Geldbuße geahndet wird. Damit solche Fälle aufgespürt werden, hat die Bundesregierung mit den für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständigen Bundesländern vereinbart, daß die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit bei allen Gewerbeanmeldungen, die den Verdacht unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung begründen, von den Landesbehörden unterrichtet werden. Der Bundesarbeitsminister hat den Behörden der Länder eine von der Bundesanstalt für Arbeit aufgestellte Liste übermittelt, in denen die Gewerbebezeichnungen zusammengestellt sind, bei denen der Verdacht bestehen kann, daß tatsächlich unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung betrieben wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nehm (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 44 und 45) : Weiß die Bundesregierung, daß die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe zu einer Umgehung der Tarifeinheit in diesem wichtigen Wirtschaftszweig führt, weil die Leiharbeiter von den Tarifen der Betriebe, in denen sie tätg werden, nicht erfaßt werden, und beabsichtigt die Bundesregierung, hier eine gesetzgeberische Initiative zu ergreifen? Trifft es zu, daß bei den für allgemein verbindlich erklärten Spezialtarifverträgen im Baugewerbe, die u. a. dem Ziel dienen, eine einheitliche Altersversorgung und einen Lohnausgleich zwischen Weihnachten und Neujahr zu gewähren, jede den Arbeitgebern eingeräumte Möglichkeit, das einheitliche Tarifgebiet zu verlassen, die gesamte tarifvertragliche Regelung gefährdet, und wenn ja, ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, dem* entgegenzuwirken? Nur die Tätigkeit legaler Leiharbeitnehmer kann den Grundsatz der Tarifeinheit innerhalb eines Betriebes durchbrechen. Illegale Verleiher im Baubereich werden von den Bautarifverträgen erfaßt, da die entleihenden Bau- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 13725* betriebe nach § 10 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als Arbeitgeber der illegalen Leiharbeitnehmer fingiert werden. Allerdings werden diese Entleiher in Wirklichkeit in der Regel ihre Tarifpflichten kaum erfüllen. Werkvertragsunternehmer, die Bauleistungen in Drittbetrieben erbringen, sind als Unternehmen des Baugewerbes ebenfalls von den Bautarifverträgen erfaßt. Legale Verleiher werden von den Bautarifverträgen erfaßt, wenn sie als Mischbetriebe überwiegend im Baugewerbe tätig sind und nur den kleineren Teil ihrer Arbeitnehmer verleihen, weil in diesen Fällen nach den allgemeinen Regeln des Tarifrechts die Tarifverträge des Baugewerbes gelten. Lediglich legale Verleiher, die überwiegend ihre Arbeitnehmer verleihen, fallen nicht unter die Bautarifverträge. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß die für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge des Baugewerbes allen Angehörigen der Bauberufe eine einheitliche Altersversorgung und den Lohnausgleich zwischen Weihnachten und Neujahr sichern sollen. Inwieweit hier eine gesetzliche Neuregelung notwendig ist, um eine Gefährdung der Tarifeinheit im Baugewerbe auszuschließen, wird die Bundesregierung im Rahmen des Vierten Berichts über die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes prüfen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 46 und 47) : Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß insbesondere im Baugewerbe mit dem hier herrschenden Facharbeitermangel die Arbeitnehmerverleihungsunternehmen Facharbeiter bei anderen Baufirmen abwerben, um ein Facharbeitermonopol einrichten zu können, mit dessen Hilfe größere Profitchancen gegeben sind, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls die hier vorhandene Gefahr schon erkannt, und welche Gegenmaßnahmen hat sie eventuell vorbereitet? Vertritt die Bundesregierung in Anbetracht dieser Zustände nicht auch die Ansicht, daß der Arbeitnehmerverleih im Baugewerbe volkswirtschaftlich nicht notwendig ist, aber sozialpolitisch höchst unerwünschte Auswirkungen hat, und zieht sie daher ein Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe — d. h. eine Angleichung an die Regelung im Nachbarland Niederlande — als einzigen Schritt einer positiven Lösung in Betracht? Für die Annahme einer monopolartigen Stellung von legalen Verleihern, liegen z. Z. keine Anhaltspunkte vor. Die Zahl der legalen Leiharbeitnehmer im Baugewerbe betrug z. B. am 31. Dezember 1978 nur 1 959 (am 30. Juni 1978 3 024). Ein Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe würde nur diese legal tätigen Leiharbeitnehmer betreffen. Die Tätigkeit aller übrigen Leiharbeitnehmer, die illegal verliehen werden, ist bereits nach geltendem Recht verboten. Hier kommt es auf die Durchsetzung des Verbotes an. Bei einem Vergleich mit den Niederlanden ist die unterschiedliche Verfassungsrechtslage zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. April 1967 ausdrücklich entschieden, das bis 1967 bestehende gesetzliche Verbot der Arbeitnehmerüberlassung verstoße gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 des Grundgesetzes). Ob die aktuellen tatsächlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland eine andere Beurteilung der Verfassungsrechtslage als 1967 zulassen, wird die Bundesregierung im Rahmen des Vierten Berichtes über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes prüfen, der dem deutschen Bundestag zum 30. Juni 1980 vorzulegen ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biermann (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 48 und 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe zu besonders beklagenswerten Zuständen geführt hat durch die gerade hier besonders zahlreich anzutreffende Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Scheinwerkverträge und den hohen Anteil von Scheinbaufirmen, die ihr Gewerbe nur eröffnet haben, um durch Scheinwerkverträge illegalen Arbeitnehmerverleih zu treiben? Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, daß die beklagenswerten Zustände im Baugewerbe u. a. auch verursacht wurden durch die hohe Anzahl legal aber insbesondere auch illegal tätiger ausländischer Arbeitnehmerverleihfirmen außerhalb des EG-Bereichs, die infolge der relativ geringen Kontrollmöglichkeiten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kaum in ihrer Tätigkeit behindert werden, und die starke Aktivität von ausländischen Arbeitnehmerverleihfirmen aus dem EG-Bereich, insbesondere aus den Niederlanden, welche, da ihre Tätigkeit im eigenen Land verboten ist, nunmehr sehr stark und gezielt auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig werden? Im Baugewerbe ist auf Grund der Art der dort auszuübenden Tätigkeiten der Einsatz von Arbeitnehmern außerhalb der Betriebsstätte ihres Arbeitgebers weiter verbreitet als z. B. in der Automobilproduktion. Deshalb sind die Möglichkeiten, Scheinwerkverträge abzuschließen und damit das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu umgehen, größer als in anderen Wirtschaftszweigen. Allerdings wird auch in anderen Bereichen der Wirtschaft, in denen echte Werkverträge häufig vorkommen, über illegale Arbeitnehmerüberlassung geklagt, so z. B. bei Stauerei- und Verladebetrieben in Häfen. Diese tatsächlichen Gegebenheiten des Baugewerbes werden von skrupellosen Geschäftemachern ausgenutzt. Verleiher aus dem nicht zur EG gehörenden Ausland können im Bundesgebiet nicht legal tätig werden. Der Verleih von außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist verboten. Wegen des Grundsatzes der Freizügigkeit der Dienstleistungen und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erhalten Verleiher mit Geschäftssitz im EG-Ausland eine Verleiherlaubnis, wenn sie alle Vorschriften des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und zusätzlich die ihres Heimatlandes beachten. Verleiher mit Geschäftssitz in den Niederlanden können keine Verleiherlaubnis erhalten, da nach niederländischem Recht der Verleih von Arbeitskräften aus den Niederlanden in das Ausland verboten ist. 13726* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 Bei der Bekämpfung illegaler Arbeitnehmerüberlassung arbeiten die Behörden der Europäischen Gemeinschaft über die Grenzen eng zusammen. Eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit wird angestrebt. Der Vierte Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 1980 vorzulegen ist, wird darauf ausdrücklich eingehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pfennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen A 54 und 55)4 Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen an ausländische Arbeitnehmer auf Intervention des weisungsbefugten Bundesarbeitsministeriums in den Ausweisen den räumlichen Geltungsbereich neuerdings mit „Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)" angibt, und zwar deswegen, weil die sowjetische Regierung bei der Bundesregierung die alte Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West)" als unvereinbar mit dem Viermächteabkommen beanstandet hat? Hat der Bundesarbeitsminister gegebenenfalls dabei berücksichtigt, daß bei Aufenthaltserlaubnissen für Ausländer z. B. in Berlin die alte Bezeichnung verwendet wird und daß der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eine ähnliche Bezeichnungsänderung bereits bei den Aufdrucken für Postscheckbriefe und Fernmelderechnungen beanstandet und die Rückkehr zur früheren Bezeichnung im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) gebührenfrei" in Erledigung der Petition (600)-8-901-8563 gefordert hat? Es trifft zu, daß die Arbeitsämter „Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)" als Geltungsbereich der Arbeitserlaubnis eintragen, wenn dem Ausländer eine gebietlich unbeschränkte Arbeitserlaubnis nach § 2 der Arbeitserlaubnisverordnung erteilt wird. Diese Regelung ist durch einen Erlaß vom 21. Mai 1979 eingeführt worden. Sie ist dem Merkblatt für Aussiedler über Fragen der Staatsangehörigkeit und der Namensführung entnommen und soll eine bundeseinheitliche Praxis der Arbeitsämter hinsichtlich des Geltungsbereiches der gebietlich nicht beschränkten Arbeitserlaubnis sicherstellen. Ihren Hinweis auf die „alte Bezeichnung" des Geltungsbereiches der Aufenthaltserlaubnis möchte ich damit beantworten, daß es eine bundeseinheitliche „alte Bezeichnung" des Geltungsbereiches der Arbeitserlaubnis nicht gegeben hat. Die sowjetische Seite hat behauptet, daß die Formulierung „Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West)" sei mit dem Viermächteabkommen nicht vereinbar. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Zur Position der Bundesregierung in dieser Frage verweise ich auf die umfassenden Darlegungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordenten Ollesch (FDP) — 59. Sitzung des Bundestages, 8. Wahlperiode, 25. November 1977, BT-Protokoll S. 4573. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 57): Wie erklärt die Bundesregierung die bedauerliche Tatsache, daß nur die Hälfte der Berufsanfänger zur gesetzlich vorgeschriebenen Nachuntersuchung geht? Es trifft nicht zu, daß sich der vom Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Nachuntersuchung nur die Hälfte aller dazu verpflichteten Jugendlichen unterziehen. Bereits in den Jahren 1973 bis 1975 lag die Quote der Nachuntersuchungen im Durchschnitt bei 73 %. Um dieses Ergebnis zu verbessern, sind bei der Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Jahre 1976 auf Vorschlag der Bundesregierung verschiedene Vorschriften zur besseren Durchführung der Nachuntersuchung in das Jugendarbeitsschutzgesetz eingefügt worden, z. B. Vorschriften über die Pflicht des Arbeitgebers, Jugendliche zur Nachuntersuchung aufzufordern. Daraufhin ist die Zahl der Nachuntersuchungen erheblich angestiegen. Im Jahre 1976 betrug die Quote der durchgeführten Nachuntersuchungen 87 %, im Jahre 1977 80 %. Die Zahlen für 1978 liegen noch nicht vollständig vor; es ist jedoch abzusehen, daß der Durchschnitt ebenfalls bei 80 % liegt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Fragen A 62 und 63) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Feststellungen des Dritten Familienberichts zur Unterversorgung kinderreicher Familien mit Wohnungen und zur unzureichenden Berücksichtigung der Kinder bei den Förderungsinstrumentarien der Wohnungspolitik ziehen? Ist die Bundesregierung bereit, noch in der laufenden Legislaturperiode die von der Sachverständigenkommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnungsversorgung der Familien mit Kindern, insbesondere die Verbesserung des Wohngelds zugunsten von Familien mit Kindern sowie die familiengerechtere Ausgestaltung der Förderung zur Erlangung von Wohneigentum, aufzugreifen? Zu Frage A 62: Die Bundesregierung ist in ihrer Stellungnahme zum Bericht der unabhängigen Sachverständigenkommission, die den Familienbericht verfaßt hat, auch näher auf die Feststellungen zur Unterversorgung kinderreicher Familien mit Wohnungen eingegangen. Sie hat dabei zunächst darauf hingewiesen, daß sich die Wohnungsversorgung kinderreicher Familien im Vergleich zur Situation Mitte der 60er Jahre erheblich verbessert hat; gleichwohl sei aber eine Fortführung und Fortentwicklung der familienpolitisch gezielten Förderungsmaßnahmen im Bereich der Wohnungsversorgung notwendig. Die Förderung kinderreicher Familien im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues werde sich wie bisher auf — den Bau von Eigenheimen, — den Bau von Miet-Einfamilienhäusern, — den Erwerb älterer Eigenheime für kinderreiche Familien, — den Bau größerer Mietwohnungen mit möglichst niedrigen Mieten erstrecken. Daneben bietet die Förderung der Modernisierung im Rahmen des Bund-Länder-Programms Möglichkei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 13727* ten für die Zusammenlegung kleinerer Wohnungen zu Großwohnungen für kinderreiche Familien. Das Wohngeld begünstigt schon in seiner jetzigen Ausgestaltung kinderreiche Familien stärker als kleinere Haushalte. Bei einer weiteren Ausgestaltung der Subjektförderung werden jedoch familienpolitische Gesichtspunkte wiederum besonders zu berücksichtigen sein. Die von der Sachverständigenkommission vorgeschlagene Ersetzung von steuerlichen Abschreibungserleichterungen durch Abzüge von der Steuerschuld oder durch direkte Finanzhilfen ist bereits in dem 7 b-Bericht der Bundesregierung behandelt worden. Sie wird im größeren Zusammenhang eines auch vom Bundesminister als notwendig bezeichneten Umbaus des wohnungs- und städtebaupolitischen Instrumentariums diskutiert werden müssen. Es wäre allerdings eine Illusion zu glauben, daß der vom Bundesbauminister befürwortete Umbau des wohnungs- und städtebaupolitischen Instrumentariums innerhalb weniger Monate erreicht werden kann. Zu Frage A 63: Die Sachverständigenkommission hat zur Verbesserung des Wohngeldes teilweise Positionen bezogen, denen die Bundesregierung nicht folgen kann. Gleichwohl wird die Bundesregierung prüfen, wie den Belangen der kinderreichen Familien bei der nächsten Wohngeldnovellierung noch besser entsprochen werden kann. Nachdem die letzte Wohngeldnovelle erst zum 1. Januar 1978 in Kraft getreten ist und die Finanzpolitik des Bundes gegenwärtig auf Haushaltskonsolidierung ausgerichtet sein muß, kann nicht mehr mit einer weiteren Wohngeldnovelle in dieser Legislaturperiode gerechnet werden. Die Bundesregierung wird jedoch in ihrem nächsten Wohngeld- und Mietenbericht, der noch in diesem Jahre vorgelegt werden soll, über die Auswirkungen der letzten Wohngeldnovelle berichten. Die Vorschläge der Sachverständigenkommission zur familiengerechteren Ausgestaltung der Förderung zur Erlangung von Wohneigentum münden im wesentlichen in die Diskussion der im 7 b-Bericht der Bundesregierung erörterten Möglichkeiten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Fragen A 64 und 65) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Transitzüge von und nach Berlin auf bestimmten, vom Unterbau her dafür völlig ungeeigneten Teilstrecken (z. B. in der Nähe von Halle an den Leuna-Werken vorbei) mit unzumutbarer Geschwindigkeit fahren und die Fahrgäste dieser Transitzüge sich dadurch ständig in einer lebensbedrohenden Gefahr befinden, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls baldige Abhilfe schaffen? Wie viele Uberfälle, andere kriminelle Handlungen und sonstige Belästigungen sind in den letzten Monaten in den Zügen der Deutschen Bundesbahn gegen Fahrgäste verübt worden, und in wieviel Fällen konnten die Täter ermittelt werden? und des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Fragen A 66 und 67) (Drucksache 8/3173) : Welche Sicherheitsmaßnahmen hat die Deutsche Bundesbahn ergriffen bzw. beabsichtigt sie zu ergreifen, um ihre Fahrgäste insbesondere in den Fernschnellzügen und nachts vor Überfällen, Raub und Diebstahl zu schützen, so daß die Bürger in unserem Land sicher und sorglos die Deutsche Bundesbahn benutzen können? Sieht die Bundesregierung angesichts immer wiederkehrender Meldungen von Eisenbahnunfällen auf der Deutschen Reichsbahn in der DDR Veranlassung, mit den dortigen Behörden Verhandlungen über die Sicherheit auf den Transitstrecken von und nach Berlin aufzunehmen? Zu Fragen A 64 und 67: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß die Transitreisezüge nach und von Berlin (West) mit unzumutbarer Geschwindigkeit über nicht verkehrssichere Eisenbahnstrecken gefahren und dadurch Reisende gefährdet werden. Dies gilt auch für den Streckenabschnitt Halle–Merseburg–Leunawerke und Gegenrichtung. Da nach hiesigen Erkenntnissen der Transitreiseverkehr auf der Schiene zügig und reibungslos verläuft, sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, mit der DDR Verhandlungen über die Sicherheit von Transiteisenbahnstrecken aufzunehmen. Zu Fragen A 65 und 66: In den Monaten Juni, Juli und August 1979 sind der Deutschen Bundesbahn in Personenzügen folgende Straftaten bekanntgeworden: — Diebstahl 793 — Raub 6 — Sittlichkeitsdelikte 25 — Körperverletzung 51 Zu den Straftaten hat die Bahnpolizei im ersten Zugriff folgende Täter vorläufig festgenommen: — Diebstahl 53 — Raub 4 — Sittlichkeitsdelikte 23 — Körperverletzung 50 Die Deutsche Bundesbahn verfügt über 2 900 hauptamtliche Bahnpolizeibeamte, die je nach den Erfordernissen gezielt auf dem gesamten Bahngebiet und in den Zügen eingesetzt werden. Ferner haben die Mitarbeiter des Zugbegleitdienstes und die Triebfahrzeugführer Polizeibefugnisse, von denen sie im Bedarfsfall zum Schutz der Reisenden Gebrauch machen. Für den Schutz der Reisenden vor Dieben hat die Deutsche Bundesbahn 150 Bahnpolizeibeamte als Diebstahlfahnder besonders ausbilden lassen. Diese Mitarbeiter tragen durch ihren täglichen Einsatz mit dazu bei, daß sich die Reisenden in den Personenzügen weitgehend sicher fühlen können. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3173 Frage A 68) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß zahlreiche Verkehrsampeln an weniger befahrenen Straßen nachts abgeschaltet werden könnten, was den Verkehrslärm durch unnötiges Bremsen mildern und den Kraftstoffverbrauch bei überflüssigem Halten und Anfahren reduzieren würde, und wird sie gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen geben? Die Frage kann nicht generell beantwortet werden. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde muß vielmehr im Einzelfall prüfen, ob ein nächtliches Abschalten der Ampel unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar ist. 13728* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1979 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 72): Gibt es immer wieder neue Verlautbarungen aus dem Bundesverkehrsministerium in bezug auf Streckenstillegungen, die einem Zickzackkurs gleichen, wie z. B. auf der Strecke Herbertingen-Aulendorf und Aulendorf-Kißlegg, und für wie schädlich hält die Bundesregierung gegebenenfalls solche Verlautbarungen, und teilt sie die Ansicht, daß es für Investitionsentscheidungen für Unternehmen sicher nicht sehr dienlich ist, wenn Verkehrsanbindungen auf dem Schienenweg immer wieder in Frage gestellt werden? Für Investitionsentscheidungen von Unternehmen ist vorrangig eine Aussage über den Güterverkehr einer Strecke von Bedeutung. Die Deutsche Bundesbahn hat bereits im Mai 1977 in einem breitgestreuten Kundenbrief bekanntgegeben, daß der Erhalt der Strecken Herbertingen-Aulendorf und Aulendorf-Kißlegg für den Güterverkehr außer Frage steht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 74): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der bisherige Straßenbau zu wenig auf die Belange und Sicherheitsbedürfnisse der Fahrradfahrer abgestellt war, und was plant sie konkret im Hinblick auf die ständig anwachsende Zahl der Fahrradfreunde? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß der Straßenbau bisher die Belange des Fahrradverkehrs zu wenig berücksichtigt hat; dies läßt sich vor allem daran ablesen, daß in den Jahren 1971-1976 doppelt so viele Radfahrwege an Bundesstraßen (2 561 km) wie im gleichen Zeitraum Bundesstraßen (1 104 km) neu gebaut worden sind. Um kommenden erhöhten Bedürfnissen Rechnung tragen zu können, hat die Bundesregierung den Bundesminister für Verkehr beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Radfahrwegeprogramm zu entwickeln. Die Arbeiten hierzu sind angelaufen. Im übrigen wird auf Vorschlag des Bundesministers für Verkehr der Radfahrwegebau auf der nächsten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses des Bundes, der Länder und kommunalen Spitzenverbände zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GA) im November 1979 behandelt werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 75): Wird die Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klasse 4, die vor dem 1. Dezember 1954 erteilt worden sind, auf Fahrerlaubnisse der Klasse 3 für Berechtigte mit mehr als 250 ccm gegebenenfalls bis zu 750 ccm im Rahmen des § 5 Abs. 3 Nr. I StVZO bundeseinheitlich gehandhabt, und ist dem Bundesverkehrsministerium bekannt, daß eine unterschiedliche Praxis in den Bundesländern, wie z. B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, erfolgt? Fahrerlaubnisse der Klasse 4, die vor dem 1. Dezember 1954 erteilt wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum bis 250 ccm. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können auf Antrag Ausnahmen von der Hubraumbegrenzung genehmigen. Die unterschiedliche Genehmigungspraxis ist dem Bundesverkehrsministerium bekannt. Für die Fälle, in denen die zuständigen Landesbehörden in begründeten Einzelfällen Ausnahmen vom Geltungsbereich der Klasse 4 (alt) genehmigen, wurde im April 1979 mit den Ländern ein einheitliches Verfahren abgesprochen. Das schließt jedoch nicht aus, daß trotzdem in den Ländern in unterschiedlichem Umfang Ausnahmen genehmigt werden. Bisher war es nicht möglich, diese Unterschiede auszuräumen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 82) : Wie beurteilt die Bundesregierung den in dem Organ der Kampfgruppen der DDR ,Der Kämpfer" beschriebenen „Anschauungsunterricht zur gefechtsnahen Ausbildung", bei dem gefechtsnahe Ausbildung am und im Panzerfahrzeug geübt wurde, und läßt dies nicht den Schluß zu, daß im Gegensatz zur bisherigen Darstellung der Bundesregierung die Kampfgruppen der DDR doch an Panzern ausgebildet werden und über sie verfügen? Der Bundesregierung ist der Artikel aus der Zeitschrift „Der Kämpfer" bekannt. Ich darf darauf hinweisen, daß es sich bei dem „Anschauungsunterricht zur gefechtsnahen Ausbildung" um eine Stationsausbildung im Rahmen der „Panzernahbekämpfung" handelt. „Panzernahbekämpfung" gehört zum Ausbildungskatalog für die Kampfgruppen. Aus dem Artikel geht eindeutig hervor, daß es sich um einen Panzer handelt, der von einer Partnereinheit der NVA bereitgestellt wurde, um im Rahmen der Panzerabwehrausbildung für die Kampfgruppen „Sichtmöglichkeiten einer Panzerbesatzung" und „tote Räume" zu veranschaulichen. Erkenntnisse darüber, daß die Kampfgruppen der DDR Kampfpanzer in ihrer Ausrüstung führen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 94) : Muß aus der Tatsache, daß der israelische Außenminister Moshe Dayan Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher wegen dessen Unterstützung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes" stark kritisiert, andererseits dem Bundeskanzler wegen dessen „sehr herzlichen und freundschaftlichen Gefühls für Israel" besonderes Lob gezollt hat, nicht der Schluß gezogen werden, daß innerhalb der Bundesregierung zur Palästinenserfrage unterschiedliche Ansichten bestehen, und welches ist nun die offizielle Haltung der Bundesregierung zum Palästinenserproblem und gegenüber der Palästinenserorganisation PLO? Zum ersten Teil Ihrer Frage antworte ich mit . Nein. Zum zweiten Teil der Frage verweise ich Sie auf die gemeinsamen Erklärungen der Neun, die unsere unveränderte Haltung wiedergeben.
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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zumpfort.


Rede von Dr. Wolf-Dieter Zumpfort
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich zur Problematik der Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol etwa ausführlicher, und zwar inhaltlich ausführlicher Stellung nehme. Als Volkswirt kommt es mir ganz besonders darauf an, dieses Gesetz ökonomisch zu analysieren und seine Wirkungsweise in einen agrarpolitischen Zusammenhang zu stellen. Im Rahmen dieses Gerüstes werde ich dann versuchen, eine agrarpolitische Wertung vorzunehmen.
Das Branntweinmonopol ist der klassische Fall einer Marktordnung zur Sicherung von nicht allein marktwirtschaftlichen Zielsetzungen. Anstelle eines sogenannten freien Marktes, bei dem sich die Preise durch das Angebot und die Nachfrage regeln, herrscht eine Monopolsituation, bei der die Preise administrativ gelenkt, das Angebot durch Mengenbeschränkung gesteuert und die Freizügigkeit des Warenverkehrs eingeschränkt sind. Es handelt sich, genauer gesagt, in diesem Fall um ein Teilmonopol, bei dem nicht der gesamte Bereich von der Erzeugung bis zum Verbrauch des Branntweins gesteuert wird, sondern die Restriktionen vorwiegend auf der Ebene des Handels vorherrschen.
Ziel des Gesetzes ist es, grob gesprochen — dies regelt § 1 des Branntweinmonopolgesetzes —, dem Bund bei der Übernahme bzw. Herstellung des Branntweins sowie bei dessen Einfuhr, dessen Reinigung und dessen Verwertung sowie beim Handel das Monopol zu sichern. Zur Sicherung dieses Monopols vergibt er Brennrechte, die — ökonomisch gesehen — die Funktion von Mengenbeschränkungen haben. Den so produzierten Branntwein kauft die Monopolverwaltung zu sogenannten Übernahmepreisen auf, die per Verwaltungsakt festgelegt werden. Diese Übernahmepreise haben — ökonomisch gesehen — die Funktion von Mindestpreisen, liegen also in der Regel über den geläufigen Marktpreisen.
Durch feste Zu- und Abschläge können allerdings die individuellen Verhältnisse einzelner Brennereien berücksichtigt werden. Durch den sogenannten Überbrandabzug wird der Übernahmepreis durch einen Abzug soweit gesenkt, daß die Herstellung des Branntweins außerhalb des Brennrechtes unwirtschaftlich wird. Wir haben somit ein System von Festpreisen, das durch die Verpflichtung der Brennereien zur Lieferung und der Verpflichtung der Monopolverwaltung zur Übernahme des Branntweins ergänzt wird. Wo der Grundsatz der Ablieferungspflicht durchbrochen wird, muß ein sogenannter Branntweinaufschlag hingenommen werden. Schließlich — damit komme ich zum Schluß dieser Aufzählung — existiert noch ein Einfuhrmonopol sowie ein sogenannter Monopolausgleich, die beide die Funktion haben, das Monopol gegen das Ausland abzusichern.
Schon diese unvollständige Aufzählung der Elemente des Monopols verdeutlicht, daß hier eine klassische Situation vorherrscht, die man in der Ökonomie mit dem Namen Ölflecktheorie umschreibt; nämlich: Ein Eingriff in den Markt zieht zwangsläufig einen anderen nach sich.
Ein solches Ersatzsystem für den Markt — das weiß man mittlerweile — ist sehr starr und unbeweglich. Wenn man darüber hinaus bedenkt, daß diese Struktur auch noch per Gesetz festgeschrieben ist und durch eine Bürokratie gelenkt wird, erscheint es mir verwunderlich, daß Veränderungen der Realität auf dem Markt lange Zeit unberücksichtigt bleiben. Dies führt in der Regel dazu, daß sich der Zweck des Monopols — damit kommen wir zum Kern —, nämlich für den Staat Einnahmen zu erzielen und die Agrarwirtschaft zu fördern, in das Gegenteil verkehren kann.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Kann!)

Dieses Gegenteil — das ist die heutige Realität — besteht darin, daß die Monopolsituation Kosten verursacht und den Strukturwandel in der Landwirtschaft behindert.
Das ist die Situation, über die wir sprechen müssen. Sie ist meines Erachtens typisch für viele andere Bereiche in der Landwirtschaft. Dies zu erkennen und für Abhilfe zu sorgen scheint mir eine der eigentlichen Aufgaben eines Parlamentariers und dieses Hohen Hauses im Bereich der Agrarwirtschaft zu sein. Die Richtung, die dabei eingeschlagen werden muß, heißt aus meiner Sicht der FDP: etwas mehr Markt und etwas weniger Bürokratie. Das bedeutet mehr Preisflexibilität und Abbau der Hemmnisse bei der Anpassung an den Strukturwandel.
Dabei gilt es natürlich — denn wir sind keine Bilderstürmer —, das eigentliche Ziel der Monopolverwaltung im Auge zu behalten, des Monopols, das schon seit 1919 existiert und das im Grundgesetz durch die Artikel 105, 106 und 108 in seinem Bestand gesichert wird.
Das erste Ziel — es ist das soeben schon erwähnte — ist fiskalischen Ursprungs und lautet, durch Besteuerung des Branntweins dem Staat Einnahmen zu verschaffen. Das Gesetz hat — zweitens — das agrarpolitische Ziel, die Bodenkultur und die Ertragsfähigkeit der Äcker mit Hilfe der Brennerei als landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb



Dr. Zumpfort
über den sogenannten Kartoffel-Schlempe-DüngerKreislauf zu verbessern.
Eine Prüfung des jetzt vorliegenden Entwurfs ergibt aus der Sicht der FDP, daß diese Ziele wieder besser zur Geltung gebracht werden. Die Prüfung ergibt darüber hinaus, daß bei der Abfassung der Änderungsvorschläge ein Schritt in die richtige Richtung getan worden ist, nämlich in Richtung auf etwas mehr Preisflexibilität und etwas weniger Bürokratie.
Lassen Sie mich dies an einzelnen Punkten erläutern.
Erstens. Das Monopol für Branntwein aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen ist schon seit langer Zeit durch EG-Regelung gesprengt worden. Das Monopol mußte nun formell aufgehoben werden, nachdem auf seine Ausübung schon vorweg verzichtet wurde. Die Gesetzesänderungen — das ist wichtig — sehen ohne Monopolanspruch vor, daß der Status quo in der Verwendung von Branntwein aus landwirtschaftlichen und aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen aufrechterhalten wird.
Zweitens. Überhöhte Übernahmepreise, permanente Veranlagung von Brennereien zum Brennrecht sowie bestimmte Brennrechtsobergrenzen haben dazu geführt, daß sich der Strukturwandel in diesem Bereich in Deutschland langsamer vollzogen hat als im Ausland. Dies führte zu dem Ergebnis, daß der Übernahmepreis der Monopolverwaltung für Branntwein höher war als der Marktpreis. Daraus entstand natürlich das Defizit.
Zur Anpassung an diese veränderte Lage auf dem Alkoholmarkt sind im Gesetz folgende Maßnahmen vorgesehen: bewegliche Abzüge an Stelle der bisherigen fixen Abzüge zum Übernahmepreis, um den Übernahmepreis an den Marktpreis angleichen zu können, die Reduzierung der Abgrenzungsgruppen von sieben auf fünf Brennereitypen, um eine größere Praktikabilität zu erreichen, die Aussetzung der Veranlagung der Brennereien zum Brennrecht, um zusätzliche Überkapazitäten zu verhindern, die Erleichterung einer Zusammenlegung von Brennrechten, um eine größere Wirtschaftlichkeit erreichbar zu machen, und schließlich noch die Aufhebung der Ablieferpflicht auf Antrag.
Alle diese Maßnahmen bewirken meines Erachtens, daß es zu Strukturverbesserungen kommen kann und daß insbesondere — und das ist sehr wichtig — der mittelständische Charakter der deutschen Produktion auf der Basis landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhalten bleibt. Denn der begünstigte Strukturwandel zielt eben nicht auf eine Konzentration bei einigen wenigen Großbetrieben ab.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber er bewirkt es!)

— Ich glaube das nicht.
Unter diesen Gesichtspunkten hält die FDP den Entwurf für eine gute Übergangsregelung bis zu einer möglichen Gemeinschaftsregelung in Form einer Marktordnung für landwirtschaftlichen Alkohol.
Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Ich verhehle allerdings nicht meine Befürchtung, daß mit
solch einer Marktordnung für Alkohol auf EG-Ebene genau das eintreten kann, was wir mit diesem Entwurf zu verhindern versuchen, nämlich mehr Bürokratie und mehr Preisdirigismus. Ich glaube nicht, daß damit unser Wunsch, eine leistungs- und anpassungsfähige Landwirtschaft zu sichern und zu erhalten, erfüllt wird.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Die CDU/CSU-Fraktion hat zu Art. 1 Einzelabstimmung beantragt. Ich werde demgemäß verfahren.
    Ich rufe zunächst in Art. 1 die Nummern 1 mit 9 auf. Wer diesen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe die Nr. 10 auf. Wer der Nr. 10 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! —

    (Zuruf von der SPD: Die Reichsmonopolverwaltung erhalten, das ist richtig!)

    Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe die Nummern 11 mit 13 auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Nr. 14 und Nr. 14 a! Wer zuzustimmen wünscht, bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
    Nr. 15! Wer zuzustimmen wünscht, bitte ein Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Nr. 16! Wer zuzustimmen wünscht, bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
    Dann die Nummern 17 mit 27. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe nun Art. 1 in der soeben beschlossenen Form sowie Art. 2, 3, 4, 5 und 6 mit Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit beschlossen.
    Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen.



    Präsident Stücklen
    Meine Damen und Herren, es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3006, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 8/3129 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Innenausschuß
    Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    Interfraktionell ist für jede Fraktion ein Kurzbeitrag vereinbart worden.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Bundesminister des Innern.