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Ich darf darauf antworten, Herr Kohl, daß manche Formulierungen des Umsatzsteuerrechtes Jahrzehnte alt und fortgeschleppt sind.
— Manche Formulierungen sind Jahrzehnte alt, jahrzehntelang tradiert und bei keiner Novellierung, wo es z. B. um Umsatzsteuersätze und dergleichen ging, geändert worden, das mag auch im Jahre 1973 so gewesen sein. Sicherlich wird das so gewesen sein, da Sie die Unterlagen in der Hand haben und das sagen. Das wird auch in den sechziger Jahren so gewesen sein. Aber irgendwann wird es einem, wie ich hoffe, bewußt, daß nach den Verhandlungen in den Jahren 1970 bis 1972 Verträge geschlossen worden sind, die es notwendig machen, den Text alter Gesetze mit neu geschlossenen Verträgen in Übereinstimmung zu bringen. Und das muß hier geschehen.