Rede:
ID0816600900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 346
    1. der: 30
    2. die: 18
    3. und: 14
    4. für: 9
    5. auf: 7
    6. des: 7
    7. von: 7
    8. zu: 7
    9. das: 6
    10. auch: 6
    11. es: 6
    12. um: 6
    13. nach: 6
    14. ist: 5
    15. in: 5
    16. wenn: 5
    17. nicht: 4
    18. hat: 4
    19. dem: 4
    20. ein: 4
    21. wir: 3
    22. den: 3
    23. daß: 3
    24. werden: 3
    25. —: 3
    26. Es: 3
    27. sich: 3
    28. Strafe: 3
    29. einem: 3
    30. aus: 3
    31. noch: 3
    32. eine: 3
    33. gleichzeitig: 3
    34. Jahren: 3
    35. im: 3
    36. Unsere: 2
    37. Antwort: 2
    38. Unrechtssystem: 2
    39. erst: 2
    40. diesem: 2
    41. zur: 2
    42. können,: 2
    43. über: 2
    44. Schuld: 2
    45. wäre: 2
    46. schon: 2
    47. Staat: 2
    48. Rechtsordnung: 2
    49. muß: 2
    50. er: 2
    51. Spezial-: 2
    52. Wirkung: 2
    53. Leben: 2
    54. Notwendigkeit: 2
    55. Täter: 2
    56. mit: 2
    57. geltendem: 2
    58. Recht: 2
    59. Professor: 2
    60. als: 2
    61. modernen: 2
    62. Aufhebung: 2
    63. Verjährung: 2
    64. Ich: 2
    65. dieser: 2
    66. lebenslanger: 2
    67. bereits: 2
    68. wieder: 2
    69. Fuß: 2
    70. 30: 2
    71. begangenen: 2
    72. diese: 2
    73. rechtspolitisch: 2
    74. Nationalsozialismus: 1
    75. freiheitliche,: 1
    76. demokratische: 1
    77. Rechtsstaat,: 1
    78. dürfen: 1
    79. fatalen: 1
    80. Eindruck: 1
    81. gar: 1
    82. aufkommen: 1
    83. lassen,: 1
    84. Rechtsstaat: 1
    85. gewachsene: 1
    86. Rechtsinstitute: 1
    87. Disposition: 1
    88. gestellt: 1
    89. Zwänge: 1
    90. welche: 1
    91. immer: 1
    92. nur: 1
    93. stark: 1
    94. signifikant: 1
    95. genug: 1
    96. sind.Können: 1
    97. überhaupt: 1
    98. Justiz: 1
    99. überbürden,: 1
    100. juridische: 1
    101. Feststellungen: 1
    102. Ahndungen: 1
    103. individueller: 1
    104. hinaus,: 1
    105. biologisch-zeitliche: 1
    106. Grenze: 1
    107. Wahrheitsfindung: 1
    108. hinaus: 1
    109. mittels: 1
    110. justitiellen: 1
    111. Instrumentariums: 1
    112. historische: 1
    113. aufzuarbeiten?: 1
    114. Hybris: 1
    115. Adolf: 1
    116. Arndt: 1
    117. gesagt: 1
    118. —,: 1
    119. Aufgabe: 1
    120. gerechten: 1
    121. Vergeltung: 1
    122. allen: 1
    123. Unrechts: 1
    124. zuzuschreiben.: 1
    125. Soweit: 1
    126. Vergeltung,: 1
    127. sondern: 1
    128. Aufrechterhaltung: 1
    129. willen: 1
    130. straft,: 1
    131. Gerechtigkeit: 1
    132. bemühen.: 1
    133. Generalprävention,: 1
    134. d.: 1
    135. h.: 1
    136. künftige: 1
    137. Täters: 1
    138. Gesellschaft: 1
    139. bzw.: 1
    140. Verteidigung: 1
    141. Erhaltung: 1
    142. Rechtstreue: 1
    143. Bevölkerung,: 1
    144. bilden: 1
    145. Rahmen: 1
    146. begrenzten: 1
    147. Zwecke: 1
    148. menschlicher: 1
    149. Strafe.Die: 1
    150. Spezialprävention: 1
    151. gegenüber: 1
    152. Zeit: 1
    153. Aburteilung: 1
    154. vielleicht: 1
    155. 80jährigen: 1
    156. NS-Zeit: 1
    157. entfallen.: 1
    158. Nur: 1
    159. außerordentlich: 1
    160. weit: 1
    161. gefaßten: 1
    162. Begriff: 1
    163. Generalprävention: 1
    164. ließe: 1
    165. Ablauf: 1
    166. Verjährungsfrist: 1
    167. begründen.: 1
    168. Der: 1
    169. Strafrechtslehrer: 1
    170. Schünemann: 1
    171. bemerkenswerte: 1
    172. Inkonsequenz: 1
    173. bezeichnet,: 1
    174. gerade: 1
    175. diejenigen,: 1
    176. ihrem: 1
    177. Rechtsdenken: 1
    178. Affinität: 1
    179. Präventionsstrafrechtbewiesen: 1
    180. haben,: 1
    181. auszusprechen: 1
    182. vermögen.: 1
    183. halte: 1
    184. Zeichen: 1
    185. Inkonsequenz,: 1
    186. unserer: 1
    187. Bundesregierung: 1
    188. Gesetzentwurf: 1
    189. beschlossen: 1
    190. wird,: 1
    191. welchem: 1
    192. Straftäter,: 1
    193. Haft: 1
    194. verurteilt: 1
    195. sind,: 1
    196. künftig: 1
    197. 15: 1
    198. freien: 1
    199. gesetzt: 1
    200. so: 1
    201. dann: 1
    202. einen: 1
    203. Alter: 1
    204. beispielsweise: 1
    205. Mord: 1
    206. 80jähriger: 1
    207. belangt: 1
    208. könnte,: 1
    209. während: 1
    210. anderer,: 1
    211. gleichaltriger: 1
    212. Täter,: 1
    213. dessen: 1
    214. begangener: 1
    215. Mord,: 1
    216. da: 1
    217. Verurteilung: 1
    218. Freiheitsstrafe: 1
    219. Fuße: 1
    220. folgte,: 1
    221. seit: 1
    222. 35: 1
    223. freiem: 1
    224. resozialisiert: 1
    225. sein: 1
    226. würde.Mit: 1
    227. einer: 1
    228. durchgängigen: 1
    229. Beachtung: 1
    230. Resozialisierungsgedankens: 1
    231. Generalpräventionsprinzips: 1
    232. dies: 1
    233. wohl: 1
    234. mehr: 1
    235. sehr: 1
    236. viel: 1
    237. tun;: 1
    238. Rechtsprinzipien: 1
    239. sprechen: 1
    240. Beibehaltung: 1
    241. Mord.Wir: 1
    242. alle: 1
    243. wissen,: 1
    244. Problem: 1
    245. Mordverjährung: 1
    246. wurzelt: 1
    247. tief: 1
    248. Grundsätzlichen.: 1
    249. kein: 1
    250. rechtspolitisches: 1
    251. Problem,: 1
    252. welches: 1
    253. letztlich: 1
    254. geht,: 1
    255. abgehandelt,: 1
    256. dafür: 1
    257. dagegen: 1
    258. argumentiert: 1
    259. wird.Herr: 1
    260. Kollege: 1
    261. Mertes: 1
    262. innen-: 1
    263. außenpolitischen: 1
    264. Involvierungen: 1
    265. dargelegt.: 1
    266. möchte: 1
    267. folgendes: 1
    268. Zitat: 1
    269. hinzufügen.: 1
    270. lautet:Manche: 1
    271. Mahnung,: 1
    272. manche: 1
    273. Kritik: 1
    274. Ausland: 1
    275. glaubhafter,: 1
    276. sie: 1
    277. weniger: 1
    278. selbstgerecht: 1
    279. wäre.So: 1
    280. sprach: 1
    281. ehemalige: 1
    282. Bundesjustizminister: 1
    283. Horst: 1
    284. Ehmke: 1
    285. Verjährungsdebatte: 1
    286. Bundestages: 1
    287. am: 1
    288. 11.: 1
    289. Juni: 1
    290. 1969.: 1
    291. Man: 1
    292. •: 1
    293. tabuisierten,: 1
    294. an: 1
    295. Deutschen: 1
    296. Vertreibungsverbrechen: 1
    297. zurückgreifen,: 1
    298. ohne: 1
    299. jede: 1
    300. Aufrechnung: 1
    301. Ruf: 1
    302. Urteilbarkeit: 1
    303. Rechts: 1
    304. Unteilbarkeit: 1
    305. Verantwortung: 1
    306. erheben,: 1
    307. wie: 1
    308. Süsterhenn: 1
    309. 1965: 1
    310. Stelle: 1
    311. getan: 1
    312. hat.: 1
    313. Die: 1
    314. Welt: 1
    315. voll: 1
    316. menschenverachtenden,: 1
    317. lebensverachtenden: 1
    318. Massenverbrechen,: 1
    319. Namen: 1
    320. Staaten: 1
    321. Regierungen: 1
    322. heute: 1
    323. begangen: 1
    324. werden.: 1
    325. Müssen: 1
    326. Jahre: 1
    327. vergehen,: 1
    328. Sensibilität: 1
    329. Weltöffentlichkeit: 1
    330. Untaten: 1
    331. schärfen?\n: 1
    332. Zum: 1
    333. Schluß,: 1
    334. meine: 1
    335. Damen: 1
    336. Herren,: 1
    337. nochmals:: 1
    338. strikte: 1
    339. Rechtsstaat.\n: 1
    340. Begnügen: 1
    341. uns: 1
    342. Antworten,: 1
    343. seine: 1
    344. Gerichtsbarkeit: 1
    345. geben: 1
    346. vermögen!\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/166 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 166. Sitzung Bonn, Dienstag, den 3. Juli 1979 Inhalt: Abweichung von § 60 Abs. 2 GO bei der Beratung der Verjährungsvorlagen . . . 13233 A Eintritt des Abg. Besch in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg Carstens (Fehmarn) 13290 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 13233 B Beratung des Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Hermann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen Unverjährbarkeit von Mord zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord zu dem von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurf eines Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksachen 8/2539, 8/2616, 8/2653 (neu), 8/3032 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2653 (neu) — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Her- II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 3. Juli 1979 mann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen Unverjährbarkeit von Mord — Drucksache 8/2539 — in Verbindung mit Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord — Drucksache 8/2616 — Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . . 13234 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . . 13239 B Kleinert FDP 13243 C Hartmann CDU/CSU 13247 C Dr. Vogel (München) SPD . . . . . . 13252 A Gattermann FDP . . . . . . . . . 13254 C Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . . . 13257 B Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP . . . 13260 A, 13292 A Dr. Emmerlich SPD . . . . . . . 13265 B Helmrich CDU/CSU 13268 A Sieglerschmidt SPD 13269 C Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 13272 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 13274 D Dr. Weber (Köln) SPD 13277 D Ey CDU/CSU 13281 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13282 B Blumenfeld CDU/CSU 13285 C Cronenberg FDP 13287 B Dr. Bötsch CDU/CSU . . . . . . . . . 13288 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 13294 B Dürr SPD 13296 C Engelhard FDP 13298 D Dr. Gradl CDU/CSU 13301 A Thüsing SPD 13303 A Dr. Wendig FDP 13305 D Namentliche Abstimmungen . . 13290 A, 13292 B, 13308 A, 13311 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 8/3027 — Pfeifer CDU/CSU . . . . . . . . . . 13308 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze — Drucksache 8/3028 Westphal SPD 13309 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3029 — Jahn (Marburg) SPD 13313 B Nächste Sitzung 13313 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13315* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Penner (SPD) nach § 59 GO zu Punkt 1 der Tagesordnung . . 13315*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 3. Juli 1979 13233 166. Sitzung Bonn, den 3. Juli 1979 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Arnold 4. 7. Bayha 4. 7. Dr. Böhme (Freiburg) 4. 7. Büchner (Speyer) * 4. 7. Dr. Dübber 3. 7. Dr. h. c. Kiesinger 4. 7. Koblitz 4. 7. Dr. Müller ** 4. 7. Picard 4. 7. Scheffler ** 4. 7. Frau Schlei 4. 7. Dr. Schmitt-Vockenhausen 4. 7. Spilker 4. 7. Volmer 4. 7. Walkhoff 4. 7. Dr. Wulff 4. 7. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) nach § 59 GO zu Punkt 1 der Tagesordnung Ich stimme einer angestrebten Aufhebung der Verjährungsfrist für Mord nicht zu. Ich bin der Meinung, daß sich das abgestufte System der Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch, in das auch schwerste Straftaten wie Mord einbezogen sind, bei allen eingeräumten Unzulänglichkeiten bewährt hat. Die zeitliche Begrenzung der staatlichen Verfolgungspflicht für Straftaten beruht auch auf der Erkenntnis, daß die Möglichkeiten der Wahrheitsfindung im Strafprozeß um so brüchiger und fragwürdiger werden, je mehr Zeit zwischen Tat und Ahndung verstrichen ist. Ich halte es daher für richtig und auch geboten, wenn der Gesetzgeber diese Regelerfahrung gesetzlich absichert und damit den Strafverfolgungsorganen eine Pflicht abnimmt, der sie auch bei bestem Wollen und Können nicht gerecht werden können. Hinweise auf ausländische Rechtsordnungen und frühere deutsche und romanische Rechtsinstitute halte ich für bemerkenswert, aber für nur bedingt aussagekräftig, da bei einem Vergleich die gesamten Verfahrensordnungen mit allen Möglichkeiten und Hemmnissen besonders des Beweisrechts gegenüber gestellt werden müssen. Der Anlaß für die Initiative ist ebenso beklemmend wie säkulär. Es geht nicht einfach um eine Neufassung des Verjährungssystems, es geht um die Frage, ob besonders Mordtaten der NS-Zeit über gesetzliche Verjährungsvorschriften einer Strafverfolgung entzogen sein können oder nicht. Das Für und Wider ist in den bewegenden Debatten der 60er * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Jahre und in den Diskussionen aus jüngster Zeit engagiert, behutsam und sorgfältig beleuchtet worden. Ich bin aber der Meinung, daß es statthaft sein darf, bei der Entscheidung auch berufsbedingte Erfahrungen miteinzubeziehen, die mehr die praktische Auswirkung der Gesetzesänderung betreffen. Ich neige mehr und mehr zu der Auffassung, daß der in den 60er Jahren beschrittene Weg der Ausdehnung der Verjährungsfristen nicht richtig gewesen ist. Dabei will ich nicht verschweigen, daß ich dies seinerzeit anders gesehen habe. Aber im Verlaufe einer beruflichen Tätigkeit, bei der ich mit der Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen zu tun hatte, sind mir zunehmend Zweifel gekommen. Und das, obwohl die nazistische Wirklichkeit mit Genozid, mit Vernichtungs- und Konzentrationslagern, mit Massen- und Einzelmorden durch Akten und Zeugenaussagen erdrückend bestätigt wurde. Aber im Strafprozeß geht es nicht allein um Tatgeschehen, sondern auch um persönliche Verantwortung, um Schuld. Der Nachweis individueller Schuld war schon früher aus vielerlei Gründen kaum oder gar nicht möglich. Das ist auch nach der Erweiterung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre noch problematischer geworden. Nicht nur statistische Hinweise geben darüber Aufschluß. Selbst das deutsch-französische Rechtshilfeabkommen des Jahres 1971, das die Verfolgungssperren des Überleitungsvertrages für deutsche Behörden lockerte, hat die strafrechtliche Bewältigung der Judendeportationen aus Frankreich nicht unterstützen können, wie man hört. Ich bin der Meinung, daß unter den gegebenen Umständen die Beibehaltung des geltenden Verjährungsrechts verantwortet werden kann. Nach meiner Erfahrung dürfte die Entdeckung neuer Sachverhalte mit der Folge strafrechtlicher Verurteilung zwar nicht ausschließbar, aber nahezu ausgeschlossen sein. Aller Voraussicht nach wird ein berechtigtes Sühnebedürfnis nicht mehr gestillt werden können. Daher halte ich es aus meiner Sicht nicht für erträglich, Zeugen, die Schwerstes erlitten und durchlitten haben, den Lasten und Beschwernissen, ja den Qualen von Vernehmungen über die gegebenen Unumgänglichkeiten hinaus auszusetzen. Daß nach Eintritt der Verjährungsfrist unentdeckte NS-Mörder sich ihrer Untaten öffentlich rühmen könnten, ist eine theoretische Möglichkeit, hat aber mit der Verjährungsproblematik nichts zu tun. Für schon Abgeurteilte oder außer Verfolgung gesetzte NS-Täter sind eher Stichworte wie „Leugnen", „Verkleinern", „Es war eben Krieg" und in Einzelfällen auch Reue kennzeichnend. Eine Neigung zu öffentlicher Erörterung dieser Vergangenheit besteht bei diesem Tätertyp nach den bisherigen Erfahrungen hingegen kaum. Für die Zukunft muß eine stetig zunehmende Zahl von Fehlbeurteilungen der Strafverfolgungsorgane befürchtet werden. Das wird für die schon anhängigen Verfahren unumgänglich sein. Die Gründe lie- 13316* .Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 3. Juli 1979 gen durchweg in der Beweisnot der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Aufhebung der Verjährungsfrist hätte zur Folge, daß zu allen neuen Vorgängen materielle Entscheidungen über Schuld oder Unschuld erforderlich würden. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß diese durchweg Einstellungsverfügungen und Freisprüche sein werden. Ich hielte das für bedrückend, weil mit diesen staatlichen Akten, deren Qualität nicht anders ausfallen kann und wird, Geschichtslegenden gebildet und unterstützt werden können. Aus meiner Sicht ist daher das aus dem geltenden Recht folgende Offenhalten der strafrechtlichen Schuldfrage nach Ablauf der Verjährungsfrist auch der politische richtige Weg. Ich weiß, daß diese Überlegungen nur einen Teil der Fragen und Bedrängungen ausmachen. Für mich sind sie entscheidend. Eine neue gesetzliche Regelung muß sich auch an ihren Möglichkeiten und Grenzen messen lassen. Dem Anspruch der Opfer, der Betroffenen auf sühnende Gerechtigkeit kann nicht über eine Ausweitung des Verjährungsrechts Genüge geschehen. Ich meine, daß dies auszusprechen auch zur parlamentarischen Verantwortlichkeit gehört. Ich wage es daher, nein zu sagen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich bitte zu warten, bis wieder Ruhe eingetreten ist.

    (Weitere Zurufe der Demonstranten — Sie werden von der Tribüne entfernt)



Rede von Klaus Hartmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Unsere Antwort auf das Unrechtssystem des Nationalsozialismus ist der freiheitliche, demokratische Rechtsstaat, und wir dürfen den fatalen Eindruck erst gar nicht aufkommen lassen, daß auch in diesem Rechtsstaat gewachsene Rechtsinstitute zur Disposition gestellt werden können, wenn die Zwänge — welche auch immer — nur stark und signifikant genug sind.
Können wir es überhaupt der Justiz überbürden, über juridische Feststellungen und Ahndungen individueller Schuld hinaus, über die biologisch-zeitliche Grenze der Wahrheitsfindung hinaus mittels des justitiellen Instrumentariums historische Schuld aufzuarbeiten? Es wäre Hybris — das hat schon Adolf Arndt gesagt —, dem Staat die Aufgabe der gerechten Vergeltung allen Unrechts zuzuschreiben. Soweit der Staat nicht um der Vergeltung, sondern um der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung willen straft, muß er sich um Gerechtigkeit bemühen. Spezial- und Generalprävention, d. h. die Wirkung der Strafe auf das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft bzw. die Wirkung der Strafe für die Verteidigung der Rechtsordnung und für die Erhaltung der Rechtstreue der Bevölkerung, bilden in diesem Rahmen die begrenzten Zwecke menschlicher Strafe.
Die Notwendigkeit der Spezialprävention gegenüber einem zur Zeit der Aburteilung vielleicht 80jährigen Täter aus der NS-Zeit ist entfallen. Nur mit einem außerordentlich weit gefaßten Begriff von Generalprävention ließe sich die Notwendigkeit der Strafe nach Ablauf der Verjährungsfrist nach geltendem Recht noch begründen. Der Strafrechtslehrer Professor Schünemann hat es als eine bemerkenswerte Inkonsequenz bezeichnet, daß sich gerade diejenigen, die in ihrem Rechtsdenken eine Affinität zu einem modernen Präventionsstrafrecht
bewiesen haben, gleichzeitig für die Aufhebung der Verjährung auszusprechen vermögen. Ich halte es auch für ein Zeichen dieser Inkonsequenz, wenn gleichzeitig von unserer Bundesregierung ein Gesetzentwurf beschlossen wird, nach welchem Straftäter, die zu lebenslanger Haft verurteilt sind, künftig bereits nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden können, so daß dann ein Täter für einen im Alter von beispielsweise 30 Jahren begangenen Mord noch als 80jähriger belangt werden könnte, während ein anderer, gleichaltriger Täter, dessen gleichzeitig begangener Mord, da die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe auf dem Fuße folgte, schon seit 35 Jahren wieder auf freiem Fuß und resozialisiert sein würde.
Mit einer durchgängigen Beachtung des Resozialisierungsgedankens und des Spezial- und Generalpräventionsprinzips hat dies wohl nicht mehr sehr viel zu tun; diese modernen Rechtsprinzipien sprechen auch für eine Beibehaltung der Verjährung für Mord.
Wir alle wissen, das Problem der Aufhebung der Mordverjährung wurzelt tief im Grundsätzlichen. Es ist kein rechtspolitisches Problem, um welches es letztlich geht, auch wenn es rechtspolitisch abgehandelt, wenn rechtspolitisch dafür und dagegen argumentiert wird.
Herr Kollege Mertes hat die innen- und außenpolitischen Involvierungen dargelegt. Ich möchte dem folgendes Zitat hinzufügen. Es lautet:
Manche Mahnung, manche Kritik aus dem Ausland wäre glaubhafter, wenn sie weniger selbstgerecht wäre.
So sprach der ehemalige Bundesjustizminister Professor Horst Ehmke in der Verjährungsdebatte des Bundestages am 11. Juni 1969. Man muß nicht auf • die tabuisierten, an Deutschen begangenen Vertreibungsverbrechen zurückgreifen, um ohne jede Aufrechnung den Ruf nach der Urteilbarkeit des Rechts und der Unteilbarkeit der Verantwortung für das Leben zu erheben, wie es Süsterhenn bereits 1965 von dieser Stelle aus getan hat. Die Welt ist voll von menschenverachtenden, lebensverachtenden Massenverbrechen, die im Namen von Staaten und von Regierungen heute noch begangen werden. Müssen erst 30 Jahre vergehen, um die Sensibilität der Weltöffentlichkeit auch für diese Untaten zu schärfen?

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Eine sehr berechtigte Frage!)

Zum Schluß, meine Damen und Herren, nochmals: Unsere Antwort auf das Unrechtssystem ist der strikte Rechtsstaat.

(V o r s i t z : Vizepräsident Frau Renger)

Begnügen wir uns mit den Antworten, die er und seine Gerichtsbarkeit nach geltendem Recht zu geben vermögen!

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Vogel (München).