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    Plenarprotokoll 8/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilung ohne Verlesung 13095 A Erste Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langner, Pfeffermann, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Möller, Landré, Schröder (Luneburg), Lampersbach, Dr. Hornhues, Dr. Kraske, Gerster (Mainz), Milz, Krey, Feinendegen, Kolb, Dr. Sprung, Pohlmann, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg), Schmitz (Baesweiler), Hauser (Krefeld), Dr. Friedmann, Dreyer, Frau Will-Feld, Dr. Hoffacker, Dr. Rose, Dr. Waigel, Neuhaus, Glos, Dr. Hennig, Wohlrabe, Stommel, Stutzer, Dr. Laufs, Spilker, Dr. George, Würzbach, Dr. Voss, Pieroth, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Pfennig, Dr. von Wartenberg, Dr. von Geldern, Vogt (Duren) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts — Drucksache 8/2726 — von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 13095 B Gobrecht SPD 13098 C Frau Matthäus-Maier FDP 13101 C Haehser, Parl. Staatssekretär BMF 13105 B Beratung des Ersten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 8/2460 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz der Rechte des einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung — Drucksache 8/2928 — Dr. Laufs CDU/CSU 13106 C Dr. Wernitz SPD 13109 C Dr. Wendig FDP 13113 D Spranger CDU/CSU 13117 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 13120 A Beratung des Raumordnungsberichts 1978 — Drucksache 8/2378 —Dr. Haack, Bundesminister BMBau 13123 C Frau Pack CDU/CSU 13126 B Immer (Altenkirchen) SPD 13128 D Gattermann FDP 13131 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Niegel, Francke (Hamburg), Kolb, Metz, Dr. Möller, Frau Pack, Schmidt (Wuppertal), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Drittes Wohnungsbaugesetz — Drucksache 8/2902 — Dr. Schneider CDU/CSU 13133 C Polkehn SPD 13134 D Gattermann FDP 13135 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksache 8/2651 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3023 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3022 — Burger CDU/CSU 13165 D Jaunich SPD 13166 C Schmidt (Kempten) FDP 13167 C Geisenhofer CDU/CSU 13168 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 13169 C Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 13171 A Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 13172 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 13174 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Dr. Marx, Petersen, Straßmeir, Dr. Mertes (Gerolstein), Amrehn, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Frau Tübler, Metz, Dr. Narjes, Lintner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU Kampfgruppen der DDR — Drucksache 8/2918 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 13176 A Möhring SPD 13178 A Jung FDP 13179 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Marx und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte im Iran — Drucksache 8/2971 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 13181 A Dr. Ehmke SPD 13182 C Schäfer (Mainz) FDP 13184 B Dr. Marx CDU/CSU 13185 C Voigt (Frankfurt) SPD 13187 B Fragestunde — Drucksache 8/3000 vom 22.06.1979 Einholung eines Gutachtens über die Handhabung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Hinblick auf die Bundestagswahl 1980 durch das Bundeskanzleramt MdlAnfr A60 22.06.79 Drs 08/3000 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A61 22.06.79 Drs 08/3000 Wohlrabe CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13137 A, B, C, D, 13138 A, B, C, D, 13139 A, B, C, 13140 B, C, D, 13141 A, B, C, 13142 A, B, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 13137 B, C, 13140 A, B ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 13137 C, 13140 D ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13137 D, 13141 A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 13138 B, 13140 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13138 C, 13142 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 III ZusFr Gansel SPD 13138 D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 13138 D, 13142 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 13139 B, 13141 C ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13139 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13139 C ZusFr Frau Simonis SPD 13141 D ZusFr Voigt (Frankfurt) (SPD) 13142 B Vorbereitung der Wahlkampfplattform für die Bundestagswahl 1980 im Bundeskanzleramt MdlAnfr A62 22.06.79 Drs 08/3000 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13142 D, 13143 B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 13142 D ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 13143 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 13143 A Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung MdlAnfr A63 22.06.79 Drs 08/3000 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13143 B, D, 13144 A, B, C, D, 13145 A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 13143 C ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13144 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13144 B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 13144 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13144 C ZusFr Löffler SPD 13144 D ZusFr Gansel SPD 13145 A Beschäftigung von Bediensteten des Bundeskanzleramts oder der Bundesministerien mit der Erarbeitung von Wahlkampfplattformen oder Musterargumentationen für das Wahljahr 1980 MdlAnfr A64 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Möller CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13145 B, C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13145 B, C Möglichkeit der Einsparung von Stellen und Planstellen im Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts MdlAnfr A65 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Möller CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13145 D, 13146 A, B, C, D, 13147 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13146 A ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13146 B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 13146 C ZusFr Löffler SPD 13146 D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 13146 D ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 13147 A Schwerpunkte sowie Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Wahljahr 1980 MdlAnfr A66 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A67 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13147 B, D, 13148 A, B, C, D, 13149 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 13147 D, 13148 C ZusFr Glos CDU/CSU 13148 A ZusFr Lutz SPD 13148 A ZusFr Grobecker SPD 13148 D ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13149 A Anzeigenaktionen der Bundesregierung sowie Herausgabe von Broschüren in den nächsten 18 Monaten MdlAnfr A68 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A69 22.0639 Drs 08/3000 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13149 B Ausarbeitung „bundespolitischer Musterargumentationen" im Bundeskanzleramt oder in Bundesministerien, ab Herbst 1979; Bereitstellung dieser Musterargumentationen für alle Fraktionen des Bundestages MdlAnfr A70 22.06.79 Drs 08/3000 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU MdlAnfr A71 22.06.79 Drs 08/3000 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13149 D, 13150 A, B, C, D, 13151 A, B ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 13150 A, B, D, 13151 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 13150 C ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13151 B Polnische Interpretation der Ostverträge in Patenschaftsabkommen mit deutschen Städten MdlAnfr A72 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 MdlAnfr A73 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13151 C, 13152 A, B, C, 13153 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU 13151 D, 13152 A, D, 13153 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13152 B, 13153 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 13152 C ZusFr Broll CDU/CSU 13153 B ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU 13153 C Zur Geschäftsordnung Kunz (Berlin) CDU/CSU 13153 D Aktuelle Stunde betr. Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzleramtes Wohlrabe CDU/CSU 13154 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13155 A Hoppe FDP 13156 B Wischnewski, Staatsminister BK 13157 A Dr. Friedmann CDU/CSU 13158 C Frau Dr. Lepsius SPD 13159 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 13160 A Löffler SPD 13161 A Dr. Möller CDU/CSU 13162 B Gärtner FDP 13163 B Dr. Riedl (München) CDU/CSU 13163 D Liedtke SPD 13164 D Präsident Stücklen 13159 B Nächste Sitzung 13189 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 13191 *A Anlage 2 Auslastung der inländischen Mineralölraffineriekapazitäten MdlAnfr A29 22.06.79 Drs 08/3000 Zywietz FDP MdlAnfr A30 22.06.79 Drs 08/3000 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13191 *C Anlage 3 Unterrichtung der Verbraucher über die Entwicklung auf dem Heizölmarkt und über alternative Wärmetechnologien MdlAnfr A32 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Zumpfort FDP MdlAnfr A33 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13192*A Anlage 4 Aufwendungen für den Nettoimport an Rohöl und Ölprodukten seit 1970; Einbußen des Wirtschaftswachstums durch die Erhöhung der Ölpreise MdlAnfr A34 22.06.79 Drs 08/3000 Gerstein CDU/CSU MdlAnfr A35 22.06.79 Drs 08/3000 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13192* C Anlage 5 Stromwirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Elektrizitätswirtschaft und Industrie MdlAnfr A36 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13193* B Anlage 6 Auswirkungen einer tariflichen Förderung des Einsatzes der elektrischen Wärmepumpe auf einen prognostizierbaren Strombedarf; Möglichkeiten des Einsatzes alternativer, nichtelektrischer Wärmepumpen MdlAnfr A37 22.06.79 Drs 08/3000 Ueberhorst SPD MdlAnfr A38 22.06.79 Drs 08/3000 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13193* C Anlage 7 Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Personenkraftwagen auf Grund der Erdölverknappung MdlAnfr A51 22.06.79 Drs 08/3000 Milz CDU/CSU MdlAnfr A52 22.06.79 Drs 08/3000 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13194* A Anlage 8 Bereitstellung von Informations- und Dokumentationsmaterial über die Vorgänge und Hintergründe des Arbeiteraufstands am 17. Juni 1953, Auseinandersetzung um das Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 V Problem der Wiedervereinigung Deutschlands in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 MdlAnfr A56 22.06.79 Drs 08/3000 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A57 22.06.79 Drs 08/3000 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 13194* B Anlage 9 Werbung der Reisebüros der DDR in der Bundesbahnzeitschrift „Schöne Welt" MdlAnfr A58 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A59 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 13194* D Anlage 10 Beratung deutscher Unternehmen durch Anwaltsbüros in Polen; Familienzusammenführung von Volksdeutschen aus Rumänien mit ihren anläßlich einer Besuchsreise in der Bundesrepublik Deutschland verbliebenen Verwandten MdlAnfr A74 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A75 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13195* B Anlage 11 Beurteilung der Planungen der amerikanischen Regierung zur Stationierung einer militärischen Truppe als „Feuerwehr" im Persischen Golf MdlAnfr A76 22.06.79 Drs 08/3000 Kirschner SPD MdlAnfr A77 22.06.79 Drs 08/3000 Kirschner SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13195* C Anlage 12 Vereinbarkeit der amerikanischen Planungen zur Stationierung einer militärischen „Feuerwehr" im Persischen Golf und anderen Krisengebieten mit Artikel 1 des Nordatlantikvertrags MdlAnfr A78 22.06.79 Drs 08/3000 Weisskirchen (Wiesloch) SPD MdlAnfr A79 22.06.79 Drs 08/3000 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13196* A Anlage 13 Gespräche des Bundesaußenministers Genscher über die internationale Ächtung der Todesstrafe anläßlich seines Besuchs in Libyen MdlAnfr A82 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Simonis SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13196* B Anlage 14 Beurteilung der Entwicklung und Situation in Nicaragua MdlAnfr A83 22.06.79 Drs 08/3000 Thüsing SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13196* C Anlage 15 Wirtschaftliche Kooperation mit Polen, insbesondere im Bereich der Kupferindustrie sowie in der Nutzung von Erzlagern und Energiestoffen; Kriterien für die Vergabe von Förderungsmitteln für die Ziele der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz und mögliche Alternativen MdlAnfr A84 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A85 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13196* D Anlage 16 Israelische Reaktion auf die EG-Resolution über die Siedlungspolitik Israels im GazaStreifen und in Westjordanien MdlAnfr A86 22.06.79 Drs 08/3000 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A87 22.06.79 Drs 08/3000 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13197* C Anlage 17 Einladung brasilianischer Abgeordneter und Senatoren durch die Bundesregierung seit 1969 MdlAnfr A88 22.06.79 Drs 08/3000 Niegel CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 MdlAnfr A89 22.06.79 Drs 08/3000 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13197* D Anlage 18 Gründe für die Verweigerung von Visen zur Einreise in die CSSR seit 1978 SchrAnfr B1 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B2 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13198* B Anlage 19 Verweigerung der Intervention durch die Bundesregierung zugunsten Ausreisewilliger im Rahmen der Familienzusammenführung SchrAnfr B3 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13198* C Anlage 20 Vorlage des Tätigkeitsberichts der WEU durch die Unabhängige Europäische Programmgruppe SchrAnfr B4 22.06.79 Drs 08/3000 Handlos CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13198* D Anlage 21 Vereinbarkeit der Erklärung der sowjetischen Botschaft in Bonn über die Ausweisung von zwei sowjetischen Journalisten mit der Verpflichtung, sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaats einzumischen SchrAnfr B5 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13199* A Anlage 22 Einschränkung des Dienstbetriebs zahlreicher Ortsverbände des Technischen Hilfswerks wegen fehlender Mittel sowie Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit SchrAnfr B6 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B7 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13199* B Anlage 23 Beurteilung der vom Deutschen Turnerbund verlangten WM-Verpflichtungen für die Kunstturnerinnen der Leistungsklasse I im Rahmen der Sportförderung SchrAnfr B8 22.06.79 Drs 08/3000 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13199* D Anlage 24 Schutz der im Bundesgebiet lebenden iranischen Staatsbürger vor Entführung oder Hinrichtung durch das jetzige Regime im Iran SchrAnfr B9 22.0639 Drs 08/3000 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13200* B Anlage 25 Diskriminierung durch strengere Sicherheitsüberprüfung bei aus der DDR kommenden Bewerbern für den öffentlichen Dienst sowie Anteil der Deutschen aus der DDR an den seit 1949 wegen Spionage Verurteilten SchrAnfr B10 22.06.79 Drs 08/3000 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B11 22.06.79 Drs 08/3000 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13200* C Anlage 26 Abschaltung der Kernkraftwerke im Bereich der möglichen Absturzschneise von „Skylab" SchrAnfr B12 22.06.79 Drs 08/3000 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13200* D Anlage 27 Umsetzung der Richtlinie des Rats über die Amtshilfe zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern in nationales Recht SchrAnfr B13 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kreile CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 VII SchrAnfr B14 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF^ 13201* A Anlage 28 Steuerliche Schlechterstellung der Eigentümer bebauter Grundstücke in der Fluglärmzone II durch die Herabsetzung der Ermäßigung der Einheitswerte SchrAnfr B15 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B16 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 13201 *B Anlage 29 Aufhebung der Selbstbeschränkung in der Stahlindustrie sowie Transparenz der staatlichen Subventionen und Strukturverbesserungen im Stahlsektor innerhalb der EG SchrAnfr B17 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B18 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B19 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13201* C Anlage 30 Wettbewerbssituation, insbesondere der deutschen Stahlproduzenten, auf dem europäischen Stahlmarkt angesichts der Erhöhung der Ölpreise SchrAnfr B20 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD SchrAnfr B21 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13202* B Anlage 31 Finanzierung der Modellprojekte der touristischen Naherholung, insbesondere des Projekts des Weiltal-Sees im Hochtaunuskreis SchrAnfr B22 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B23 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B24 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B25 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13202* D Anlage 32 Nachweis einer fachlichen Qualifikation für eine selbständige Tätigkeit im Gastgewerbe und Angleichung der Rechtslage innerhalb der EG SchrAnfr B26 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B27 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B28 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B29 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13203* B Anlage 33 Zuteilung der durch das Bundeswirtschaftsministerium gedruckten Benzinbezugsscheine SchrAnfr B30 22.06.79 Drs 08/3000 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13204* A Anlage 34 Steuerliche Behandlung staatlicher Zuschüsse im Bereich der Förderung der Forschung in kleinen und mittleren Unternehmen SchrAnfr B31 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B35 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 13204* B Anlage 35 Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen für Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen SchrAnfr B32 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B33 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13204* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Anlage 36 Förderung einer Restruktuierung der europäischen Rüstungsindustrie im Rahmen der EG-Maßnahmen SchrAnfr B34 22.06.79 Drs 08/3000 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13205* C Anlage 37 Förderung von Altglas-Rückgewinnungsmaßnahmen im Rahmen eines Bundesprogramms SchrAnfr B35 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13205* D Anlage 38 Förderungsmaßnahmen zum Ausgleich der Benachteiligung der Landwirte in den marktfernen und finanziell schwachen Zonenrandgebieten bei der Durchführung von Krank- und Notschlachtungen in Isolierschlachträumen SchrAnfr B39 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13206* A Anlage 39 Zahl der arbeitslosen Mediziner SchrAnfr B43 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13206* C Anlage 40 Dienstpostenausstattung des Gerätedepots Rheine SchrAnfr B44 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13207* A Anlage 41 Standort und Zeitpunkt der Aufstellung des Amts für das Nachrichtenwesen der Bundeswehr; Unterrichtung der Beamten und Soldaten der Bundeswehr über gespeicherte personenbezogene Daten aus Dateien SchrAnfr B45 22.06.79 Drs 08/3000 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B46 22.06.79 Drs 08/3000 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B47 22.06.79 Drs 08/3000 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU Schr.Anfr B48 22.06.79 Drs 08/3000 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13207* C Anlage 42 Errichtung und Aufgaben einer „Medienzentrale" im Bereich des Bundesverteidigungsministers SchrAnfr B49 22.06.79 Drs 08/3000 Stahlberg CDU/CSU SchrAnfr B50 22.06.79 Drs 08/3000 Stahlberg CDU/CSU SchrAnfr B51 22.06.79 Drs 08/3000 Stahlberg CDU/CSU . . SchrAnfr B52 22.06.79 Drs 08/3000 Stahlberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13208* A Anlage 43 Gewährleistung einer einheitlichen Einkleidung und Ausrüstung der Soldaten in den Standorten Hannover und Braunschweig SchrAnfr B53 22.06.79 Drs 08/3000 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13209* B Anlage 44 Schlechte Bevorratung der Bekleidungskammern der Bundeswehr SchrAnfr B54 22.06.79 Nrs 08/3000 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13209* C Anlage 45 Verwaltungspersonal bei der Bundeswehr SchrAnfr B55 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13209* D Anlage 46 Dimethylnitrosamingehalt des wegen Verdachts auf Toxizität aus dem Verkehr gezogenen Arzneimittels Aminophenazon; Finanzielle Schäden der Arzneimittelherstel- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 IX ler durch wissenschaftlich nicht fundierte Ergebnisse über gesundheitsschädliche Wirkungen von Arzneimitteln SchrAnfr B56 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B57 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13210* C Anlage 47 Versendung unwirksamer, verfallener oder schädlich und gefährlich gewordener Arzneimittel in Entwicklungsländer und Katastrophengebiete SchrAnfr B58 22.06.79 Drs 08/3000 Westphal SPD SchrAnfr B59 22.06.79 Drs 08/3000 Westphal SPD SchrAnfr B60 22.06.79 Drs 08/3000 Westphal SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13211* B Anlage 48 Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit SchrAnfr B61 22.06.79 Drs 08/3000 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B62 22.06.79 Drs 08/3000 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13211* D Anlage 49 Finanzierung der Westumgehung der B 19 um Männerstadt SchrAnfr B63 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13212* B Anlage 50 Belegung der Plätze in Schulbussen SchrAnfr B64 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13212* B Anlage 51 Erhöhung der Verkehrssicherheit durch farbige Radwege SchrAnfr B65 22.06.79 Drs 08/3000 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13212* D Anlage 52 Behandlung des Begleitscheins für die Inanspruchnahme von Beförderungsgenehmigungen, Überprüfung der Zulassungsnachweise von Kraftfahrzeugen und Einhaltung der sozialen Vorschriften im Straßenverkehr nach den Empfehlungen des Europäischen Parlaments SchrAnfr B66 22.06.79 Drs 08/3000 Seefeld SPD SchrAnfr B67 22.06.79 Drs 08/3000 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13212* D Anlage 53 Bau der südlichen Güterbahn zwischen Hamburg und dem Rangierbahnhof Maschen SchrAnfr B68 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13213* B Anlage 54 Unterirdische Bauweise für Bundesstraßen in dichtbebauten innerstädtischen Wohngebieten SchrAnfr B69 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD SchrAnfr B70 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13213* C Anlage 55 Abstimmung der Verkehrsplanung, insbesondere von Straßenbaumaßnahmen, im Verkehrsraum Frankfurt mit dem FVV seit 1972 SchrAnfr B71 22.06.79 Drs 08/3000 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAnfr B72 22.06.79 Drs 08/3000 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13213* D Anlage 56 Änderung des § 34 a StVZO betreffend Sitzplätze für Schüler in Bussen SchrAnfr B73 22.06.79 Drs 08/3000 Zink CDU/CSU X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 SchrAnfr B74 22.06.79 Drs 08/3000 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13214* A Anlage 57 Vorbereitungen für den Fall einer Rationierung des Benzins, Diesel- und Heizöls; Vergleich des Treibstoffverbrauchs im Stadt- und Überlandverkehr SchrAnfr B75 22.06.79 Drs 08/3000 Milz CDU/CSU SchrAnfr B76 22.06.79 Drs 08/3000 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13214* B Anlage 58 Einführung eines fahrpreisermäßigenden ,,Behinderten-Passes" der Bundesbahn für Fernreisen SchrAnfr B77 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13214*D Anlage 59 Ausstattung des geplanten S-Bahnsteigs Baldham mit behindertengerechten Zugängen SchrAnfr B78 22.06.79 Drs 08/3000 Engelhard FDP SchrAnfr B79 22.06.79 Drs 08/3000 Engelhard FDP SchrAnfr B80 22.06.79 Drs 08/3000 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13215* A Anlage 60 Standard des auf der Bundesbahnstrecke Venlo—Mönchengladbach—Köln eingesetzten Wagenparks der holländischen Staatsbahn SchrAnfr B81 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13215* B Anlage 61 Einschränkung des Fährverkehrs auf dem Nord-Ostsee-Kanal im Rahmen des Anpassung-- und Sicherungsprogramms SchrAnfr B82 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13215* C Anlage 62 Autobahnmäßiger Ausbau der Lahntalstraße B 49 zwischen Wetzlar und Weilburg SchrAnfr B83 22.06.79 Drs 08/3000 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B84 22.06.79 Drs 08/3000 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13215* D Anlage 63 Planung und Trassenführung der A 87 in der Stuttgarter Gemarkung SchrAnfr B85 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13216* A Anlage 64 Äußerungen des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen bezüglich der Journalistenvereinbarung mit der DDR SchrAnfr B90 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B91 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B92 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 13216* B Anlage 65 Reduzierung des Nettoheizwärmebedarfs für Wohnungen durch Wärmedämmung und Änderung der Lebensgewohnheiten SchrAnfr B93 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 13216* D Anlage 66 Steigerung der Kohle- und Kernkraftwerkskapazität bis zum Jahr 2000 SchrAnfr B94 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13213* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 XI Anlage 67 Statistische Grundlage der Äußerungen des Bundesministers Dr. Schmude über nicht ausreichende Ausbildungsplätze für Schulabgänger im Jahr 1979; Angebots- und Nachfragesituation aufgeteilt nach Regionen, Berufsgruppen sowie Jungen und Mädchen SchrAnfr B96 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B97 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B98 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B99 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 13217* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13095 164. Sitzung Donnerstag, den 28. Juni 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 28. 6. Dr. Ahrens ** 28. 6. Alber ** 28. 6. Dr. Bardens ** 28. 6. Bayha 28. 6. Frau Benedix 28. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 28. 6. Frau von Bothmer ** 28. 6. Breidbach 28. 6. Büchner (Speyer) ** 28. 6. Daweke 28. 6. Eimer (Fürth) 28. 6. Dr. Enders ** 28. 6. Dr. Evers ** 28. 6. Fellermaier * 28. 6. Dr. Geßner ** 28. 6. Handlos ** 28. 6. Dr. Hennig 28. 6. Höffkes 28. 6. Dr. Holtz ** 28. 6. Dr. Hupka 28. 6. Ibrügger 28. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) 28. 6. Dr. Jobst 28. 6. Dr. h. c. Kiesinger 28. 6. Dr. Klepsch * 28. 6. Koblitz 28. 6. Lagershausen ** 28. 6. Dr. Graf Lambsdorff 28. 6. Lampersbach 28. 6. Dr. Langner 28. 6. Dr. Lauritzen 28. 6. Lenzer ** 28. 6. Matthöfer 28. 6. Dr. Mende ** 28. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 28. 6. Müller (Remscheid) 28. 6. Pawelczyk ** 28. 6. Reddemann ** 28. 6. Dr. Schäuble ** 28. 6. Scheffler ** 28. 6. Frau Schlei 28. 6. Schmidt (Hamburg) 28. 6. Dr. Schmitt-Vockenhausen 28. 6. Schulte (Unna) ** 28. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 28. 6. Seefeld * 28. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 6. Spilker 28. 6. Dr. Spöri 28. 6. Graf Stauffenberg 28. 6. Ueberhorst ** 28. 6. Dr. Vohrer ** 28. 6. Walkhoff 28. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Dr. Warnke 28. 6. Wissmann 28. 6. Zebisch ** 28. 6. Zeyer 28. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 29 und 30) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Auslastung der inländischen Raffineriekapazitäten zu erhöhen, um damit die Abhängigkeit von Produktimporten zu vermindern? Welche Preiswirkungen auf die wichtigsten Mineralölprodukte hält die Bundesregierung durch eine erhöhte inländische Mineralölverarbeitung für möglich? Zu Frage A 29: Die größtmögliche Auslastung der inländischen Raffineriekapazität entspricht der Zielsetzung der Bundesregierung, die Abhängigkeit der Bundesrepublik von Produktimporten zu vermindern. Die Mineralölindustrie plant für das Jahr 1979 einen um fast 10 Millionen t höheren Rohöldurchsatz. Damit steigt die Auslastung der Destillationskapazität von 62 % im Jahre 1978 auf voraussichtlich 68 % im Jahre 1979. Die Abhängigkeit von Produktimporten dürfte sich dadurch von 36% im Jahre 1978 auf 30 % im Jahre 1979 vermindern. Eine weitere Erhöhung des Rohöldurchsatzes wird durch die mangelnden zu langfristigen Lieferbedingungen weltweit verfügbaren Rohölmengen sowie die spezifischen Produktionsbedingungen bei der Mineralölverarbeitung begrenzt. Auf Grund der Kuppelproduktionsprozesse bei der Raffination limitiert das im Verhältnis zur Ausbringung absatzschwächste Produkt, in der Bundesrepublik Deutschland das schwere Heizöl, die gesamte Produktion. Zur Anpassung der Ausbeutestruktur der Raffinerien an die Absatzstruktur wurde die Einsatzkapazität der Konversionsanlagen, die der Umwandlung schwerer Produkte in mittlere und leichte Fraktionen dienen, innerhalb weniger Jahre von ca. 19 Millionen t auf ca. 25 Millionen t heute vergrößert. Diese Konversionsanlagen sind gegenwärtig voll ausgelastet. Die anzustrebende stärkere Auslastung der Raffinerien ist demnach nur über eine Erhöhung der Konversionskapazität möglich. Nach den Planungen der Mineralölindustrie erfolgt ein weiterer Ausbau auf 31 Millionen t bis Ende 1980. Zu Frage A 30: Unter den gegenwärtigen Marktbedingungen wäre eine erhöhte inländische Mineralölverarbeitung geeignet, preisdämpfend zu wirken, sofern zusätzliche Rohölmengen zu im Rahmen langfristiger Lieferkonditionen gültigen Preisen beschafft werden könnten und die strukturellen Voraussetzungen für einen höheren Rohöldurchsatz gegeben wären. Zusatzmengen an Rohöl werden gegenwärtig in der Regel nur 13192* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 zu Spottpreisen gehandelt, die um bis zu 100 °/o über den langfristigen Vertragspreisen für Rohöl liegen. Eine preisstabilisierende Wirkung über eine Verarbeitung solcher Rohölspotpartien ist demnach nicht zu erwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 32 und 33) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Verbraucher von Heizöl durch Anzeigen, Broschüren etc. über die sich abzeichnenden Entwicklungen auf dem Heizölmarkt sowie die Entwicklung auf den Märkten für Heizölsubstitute aufzuklären und auf die alternativen Wärmetechnologien hinzuweisen, und wird sie ihre Bemühung in diese Richtung gegebenenfalls noch intensivieren? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um den Verbrauchern von Heizöl die Zusammenhänge zwischen Importanteil und Inlandsproduktionsanteil beim Heizöl, die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Kostenstruktur sowie die Verbraucherpreise durchsichtiger zu machen? Zu Frage A 32: Im Rahmen der Aufklärungsaktion „Energie sparen" weist die Bundesregierung u. a. auf die sich verknappende Situation auf dem Heizölsektor hin. Durch praktische Spartips wird dem Verbraucher ein Angebot gemacht, wie er Energie (Heizöl) sparen und auch seinen Geldbeutel — ohne auf gewohnte Annehmlichkeiten zu verzichten — schonen kann. Gleichzeitig wird er darauf aufmerksam gemacht, daß er damit auch etwas für die Zukunftssicherung tut. Dies geschieht in Anzeigen, vorwiegend in der illustrierten Presse, mittels Rundfunk- und Fernsehspots und Broschüren. Eine detaillierte Unterrichtung in ähnlicher Weise über die jeweiligen Entwicklungen auf den Märkten für Heizöl und andere Heizenergieträger hält die Bundesregierung nicht für zweckmäßig. Allzu leicht könnte der Wettbewerb zwischen den Anbietern von Heizenergie und Heizungssystemen beeinflußt werden. Die Lage des Einzelfalls könnte in solche Aussagen nicht einbezogen werden und damit Fehlentwicklungen begünstigen. Zu Frage A 33: Die Bundesregierung hat wiederholt die Zusammenhänge verdeutlicht, die für das gestiegene Heizölpreisniveau verantwortlich sind, und wird dies auch weiterhin tun. Ich verweise auf zahlreiche Interviews, Artikel und Beiträge, in denen der Bundeswirtschaftsminister diese Problematik angesprochen und erläutert hat. Eine eingehende Antwort zu diesem Komplex habe ich dem Abgeordneten Daubertshäuser am 16. Mai 1979 gegeben (BT-Drucksache 8/2839). Interessierte Bürger werden auf Anfrage vom Bundesministerium für Wirtschaft ausführlich über die Zusammenhänge unterrichtet. Die Bundesregierung kann allerdings nicht die Aufgabe übernehmen, die tatsächliche Kostenkalkulation der einzelnen Mineralölunternehmen und Händler detailliert und konkret nachzuvollziehen und der Offentlichkeit darzulegen. Sie würde es jedoch begrüßen, wenn die Mineralölwirtschaft sich noch mehr als bisher um eine gründliche Information des Verbrauchers bemühen würde. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 34 und 35) : Wie haben sich die Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für ihren Nettoimport an Rohöl und Ölprodukten seit 1970 entwickelt, und mit welchen Aufwendungen muß in diesem Jahr, unter besonderer Berücksichtigung des Kostenanteils, der auf Zukäufe auf dem Rotterdamer Ölmarkt zurückzuführen ist, gerechnet werden? Wie hoch sind die durch die Erhöhung der Ölpreise eingetretenen und zu erwartenden Einbußen des Wirtschaftswachstums? Zu Frage A 34: Die Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für ihren Nettoimport an Rohöl und Ölprodukten haben sich von 7,7 Mrd. DM im Jahre 1970 auf 29,4 Mrd. DM im Jahre 1978 erhöht. Davon entfielen im Jahre 1978 20,2 Mrd. DM auf Rohölimporte und 9,2 Mrd. DM auf Nettoimporte von Ölprodukten. Für das Jahr 1979 plant die Mineralölwirtschaft um rd. 10 Millionen t höhere Rohöleinfuhren als 1978. Die Nettoeinfuhren an Mineralölprodukten werden sich auf Grund dessen beträchtlich zugunsten eines höheren Anteils der inländischen Verarbeitung an der Versorgung der Bundesrepublik verringern. Auf Grund der bereits realisierten und der noch zu erwartenden Preissteigerungen für Rohöl und der Importpreisentwicklung für Mineralölprodukte dürfte dennoch mit um fast 10 Mrd. DM höheren Aufwendungen als 1978 gerechnet werden. In der Handelsbilanz der Bundesrepublik bleibt der Nettoeffekt dieser Entwicklung erheblich geringer, da die Ölförderländer auf Grund der gestiegenen Einnahmen ihre Nachfrage verstärkt auch auf in der Bundesrepublik erzeugte Güter richten. In welchem Umfang dies geschehen wird, läßt sich gegenwärtig nicht bestimmen. Zu Frage A 35: Eine genaue Quantifizierung, wie stark sich Ölpreiserhöhungen auf das Wirtschaftswachstum auswirken, läßt sich weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft anstellen. Alle in dieser Beziehung durchgeführten Modellrechnungen müssen notwendigerweise einen stark abstrahierenden Charakter aufweisen. Selbst wenn man das genaue Ausmaß von Preiserhöhungen der Förderländer bzw. auf den Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13193' Produktenmärkten kennt und eine vollständige Überwälzung auf die Inlandspreise unterstellt, hängen die möglichen Wachstumseinbußen von einer Reihe von Annahmen über Erwartungen, Reaktionen und Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte auf Grund der Ölpreiserhöhungen ab. Richtung und Ausmaß vieler dieser zu berücksichtigenden Einflußfaktoren in quantitativer und zeitlicher Hinsicht lassen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit — auch für die Vergangenheit — nicht bestimmen. Mit Sicherheit wäre es falsch, nur die Änderung einer Variablen, nämlich der Ölpreise, zu betrachten, und damit die Wachstumseinbußen in Höhe der steigenden Ölrechnung zu quantifizieren, für alle anderen Faktoren aber vom Status quo auszugehen. Dies wäre eine rein mechanisch-statische Betrachtungsweise und würde die vielfältigen Reaktionen unzähliger individueller Willensentscheidungen in einem marktwirtschaftlichen Ordnungssystem auf Grund einer fühlbaren Änderung des gesamtwirtschaftlichen Datenkranzes verkennen. Zwar sind Wachstumseinbußen unvermeidlich, da die Ölpreissteigerungen Kaufkraft entziehen und nicht in entsprechendem Ausmaß gleichzeitig wieder zu höheren Exporten der Ölverbraucher — in die Ölförderländer führen; ihr Ausmaß dürfte aber erheblich geringer als der rein rechnerische Preis — und Ölrechnungseffekt ausfallen, da mit kompensierenden Reaktionen der Wirtschaftssubjekte zu rechnen ist. Die wachstumshemmenden Einflüsse der Ölpreissteigerungen dürften 1979 durch die jetzt kräftiger erscheinenden endogenen Wachstumskräfte ausgeglichen werden, so daß weiterhin ein Wachstum von 4 O/0 erwartet werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 36) : Wie konnte die Bundesregierung am 20. Juni 1979 auf meine mündliche Anfrage zu der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Elektrizitätswirtschaft und Industrie noch mitteilen, es sei eine Einigung erfolgt, wenn schon am 19. Juni vormittags der Deutsche Bundestag vom Scheitern der Verhandlungen unterrichtet wurde? Von einem Scheitern der Verhandlungen zwischen Elektrizitätswirtschaft und Industrie über die Verbesserung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit ist der Bundesregierung nichts bekannt. Im Gegenteil hat die Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft (VIK) in einem Schreiben vom 18. Juni 1979 an den Ausschuß für Wirtschaft sowie den Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages mitgeteilt, daß die Verhandlungen zu einem vorläufigen Abschluß geführt haben, der Verbesserungen für die Verwertung energiesparender Eigenerzeugung der Industrie erbracht hat. Über diese Verbesserungen habe ich Sie, Herr Kollege, am 20. Juni 1979 informiert, dabei jedoch betont, daß dieses Verhandlungsergebnis noch der Zustimmung der jeweiliger Verbandsgremien bedarf. Die Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft hat in ihrem o. g. Schreiben lediglich darauf hingewiesen, daß bei der Frage der Durchleitung bis jetzt keine befriedigende Einigung erzielt worden ist, und darauf hingewiesen, daß sie daher entsprechende Maßnahmen im Rahmen der 4. Kartellgesetznovelle für erforderlich halte. Die Bundesregierung hat das Thema Durchleitung bereits im Rahmen dieser Novellierung aufgegriffen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 37 und 38) : Welche Auswirkungen auf einen prognostizierbaren Strombedarf erwartet die Bundesregierung von einer möglichen tariflichen Förderung des Einsatzes der elektrischen Wärmepumpe? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsatzmöglichkeiten alternativer, nichtelektrischer Wärmepumpen, und wie soll deren Einsatz gefördert werden? Zu Frage A 37: Wie bereits zu den Anfragen der Abgeordneten Lenzer und Menzel dargelegt, liegen verläßliche Prognosen zum Anwendungspotential im Hinblick auf die Ungewißheit bei der übrigen Primärenergiepreisentwicklung nicht vor. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß bei den elektrisch betriebenen Wärmepumpen verschiedene technische Entwicklungen mit sehr unterschiedlichen Anwendungsvarianten und Stromverbrauchswerten am Markt angeboten werden. Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage möglich, in welchem Umfang der Stromverbrauch durch die elektrische Wärmepumpe steigt. Zu Frage A 38: Die Bundesregierung beurteilt die Einsatzmöglichkeiten nichtelektrischer Wärmepumpen wegen des hohen Ausnutzungsgrades von Primärenergie positiv. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß die elektrische Wärmepumpe einen gewissen Entwicklungsvorsprung hat; daher unterstützt die Bundesregierung die Technologie nicht elektrisch betriebener Wärmepumpen durch das Programm zur beschleunigten Markteinführung energiesparender Technologien und Produkte. Außerdem wird seit dem 1. August 1978 — durch die Änderung des Mineralölsteuergesetzes — der Betrieb nicht elektrisch betriebener Wärmepumpen steuerlich entlastet. Weiterhin können — generell für alle Wärmepumpen-Bauarten — die bekannten Fördermöglichkeiten des 4,35-Mrd.-Programms und des Investitionszulagengesetzes in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett im Rahmen der energiepolitischen Beratungen am 16. Mai 1979 beschlossen, daß verstärkt über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen informiert werden soll. 13194* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 51 und 52) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in Anbetracht der Erdölverknappung in den nächsten Monaten entgegen der Aussage des Regierungssprechers, ein Tempolimit sei momentan nicht aktuell, doch eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Personenkraftwagen in absehbarer Zeit auf allen Straßen im Bundesgebiet einführen wird? Beabsichtigt die Bundesregierung, in der nächsten Zeit ähnliche Energiesparmaßnahmen anzuordnen, wie dies zur Zeit in einigen Nachbarländern (z. B. Dänemark, Belgien) oder in den Vereinigten Staaten praktiziert wird? Zu Frage A 51: Die Bundesregierung hat bis heute eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf Autobahnen auf 100 km/h nicht in Erwägung gezogen. Voraussetzung für eine Geswindigkeitsbegrenzung ware im übrigen die Inanspruchnahme des Energiesicherungsgesetzes, dessen Voraussetzungen nur vorliegen, wenn eine Mangellage herrscht. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Tokio wird eingehend über die weltweite energiewirtschaftliche Situation und dabei auch über eine Verstärkung der nationalen Energiesparprogramme gesprochen werden. Nicht zuletzt vom Ausgang dieses Treffens wird es abhängen, ob und welche zusätzlichen Energiesparmaßnahmen die Bundesregierung erwägen wird. Zu Frage A 52: Die Bundesregierung beabsichtigt, unmittelbar nach dem Weltwirtschaftsgipfel in Tokio über weitere Energiesparmaßnahmen zu beraten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 56 und 57): Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bzw. das ihm nachgeordnete Gesamtdeutsche Institut — Bundesanstalt für Gesamtdeutsche Aufgaben — unternommen, um mehr als bisher an Informations- und Dokumentationsmaterial über die Vorgänge und Hintergründe des Arbeiteraufstands am 17. Juni 1953 zur Verfügung stellen zu können? Wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Grundgesetzes und der Karlsruher Urteile von 1973 und 1975, wonach es die Pflicht aller Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland ist, auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands hinzuwirken, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und ihr Gesamtdeutsches Institut in Zukunft zu einer gründlicheren Auseinandersetzung um das Problem der Wiedervereinigung Deutschlands in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 anhalten? Zu Frage A 56: Die Bundesregierung sieht den 17. Juni als ein Ereignis im Gesamtzusammenhang der deutschlandpolitischen Entwicklung und damit auch der zeitgeschichtlichen Betrachtung der Situation in Deutschland. Der 17. Juni wird in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen deshalb nicht isoliert gesehen, sondern findet in vielfältigen publizistischen Aktivitäten mit der ihm angemessenen Bedeutung seinen Niederschlag. Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen zahlreiche Eigeninitiativen von Organisationen und Verbänden wie des Kuratoriums Unteilbares Deutschland und von Bildungsstätten, die historische und politische Bedeutung des 17. Juni zu erarbeiten und darzustellen. Die Rede, die der Bundespräsident aus Anlaß der 25. Wiederkehr des Jahrestages des 17. Juni 1973 im Deutschen Bundestag gehalten hat, wurde vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen in 400 000 Exemplaren vor allem für Lehrer und Schulen zur Verfügung gestellt. Zu Frage A 57: Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und das ihm nachgeordnete Gesamtdeutsche Institut haben die Aufgabe, der Einheit der Nation zu dienen, den Zusammenhalt des deutschen Volkes zu stärken, die Beziehungen der beiden deutschen Staaten zu fördern und die deutschlandpolitische Verantwortung der Bundesregierung wahrzunehmen. Das entspricht der verfassungsmäßigen Pflicht, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 31. Juli 1973 noch einmal unterstrichen hat, und in dem es u. a. heißt: ,,. . . das öffentliche Bewußtsein nicht nur für die bestehenden Gemeinsamkeiten, sondern auch dafür wachzuhalten, welche weltanschaulichen, politischen und sozialen Unterschiede zwischen der Lebens- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Lebens- und Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik bestehen." Im Rahmen dieser Aufgaben ist es selbstverständlich, daß alle Probleme, die mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit und der Erhaltung der Einheit der Nation im Zusammenhang zu sehen sind, diskutiert und aufgearbeitet werden. Diese Diskussion wird auch im Rahmen der deutschlandpolitischen Bildungsarbeit vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen gefördert. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 58 und 59) : Billigt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Anzeige „Reisen, Entdecken, Erleben — 1979 — 30 Jahre DDR" des „Reisebüros der Deutschen Demokratischen Republik" im Aprilheft der Bundesbahnzeitschrift „Schöne Welt"? Sind gleiche oder ähnliche Anzeigen in anderen Presseorganen erschienen oder vorgesehen, die von bundeseigenen Einrichtungen herausgegeben, in Auftrag gegeben, finanziert oder vertrieben werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13195* Zu Frage A 58: Wie ich bereits in meiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Hupka am 15. März ausgeführt habe (Anlage 31 zum Protokoll der 144. Sitzung), richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften nach dem geltenden Presserecht und den Gesetzen des freien Wettbewerbs. Anzeigen werden danach verweigert, wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen, Beleidigungen enthalten oder dem unlauteren Wettbewerb dienen. Die Bundesregierung hält es nicht für angemessen, auf die Veröffentlichung von Anzeigen durch Mißbilligung oder Billigung Einfluß zu nehmen. Im übrigen handelt die Deutsche Bundesbahn auf dem Gebiet der Werbung in eigener Zuständigkeit und demnach nach kaufmännischen Gesichtspunkten. Eingreifmöglichkeiten haben sich insoweit an den Grundsätzen der Rechtsaufsicht zu orientieren. Dafür werden keine Anhaltspunkte gesehen. Zu Frage A 59: Ich kann die Veröffentlichung gleicher oder ähnlicher Anzeigen nicht grundsätzlich ausschließen, mir ist jedoch über das genannte Beispiel hinaus kein weiterer Fall bekannt. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 74 und 75) : In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich nicht durch ein einziges Anwaltsbüro beraten lassen zu müssen, damit u. a. vermieden werden kann, daß Marktrecherchen als Wirtschaftsspionage verdächtigt und verfolgt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Deutsche aus Rumänien, wenn sie als Besucher hier geblieben sind, ein Jahr und länger auf die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit warten müssen, bevor ein Antrag der in Rumänien verbliebenen Familienangehörigen auf Ausreise gestellt werden kann, und was gedenkt sie zu tun? Zu Frage A 74: Es gibt in der Volksrepublik Polen eine Reihe von Anwaltsbüros, zwischen denen deutsche Rechtssuchende die freie Wahl haben. Es ist grundsätzlich die persönliche Entscheidung interessierter deutscher Unternehmer, welches Rechtsanwaltsbüro sie ggf. konsultieren wollen. Es ist der Bundesregierung daher unbekannt, welche Rechtsanwälte die deutsche Wirtschaft in Polen im einzelnen beschäftigt. Für Interessenten halten das Auswärtige Amt und die Botschaft Warschau Anwaltslisten bereit. Die letzte dieser Listen (Stand: Januar 1979) führt u. a. acht Rechtsanwälte auf, mit denen in deutscher Sprache in Zivilsachen korrespondiert werden kann. Schwierigkeiten sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekanntgeworden. Es besteht nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge daher keine Veranlassung, mit den Polen hierüber zu verhandeln. Zu Frage A 75: Die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit bedarf der Genehmigung durch den rumänischen Staatsrat. Es ist bekannt, daß derartige Verfahren sich oft lange Zeit hinziehen können. Schon der lange Übermittlungsweg bis zum Staatsrat sowie die Vielzahl der an seiner Entscheidung zu beteiligenden Stellen führen zu langen Bearbeitungszeiten. Dennoch läßt sich eine generelle Aussage dahin gehend, daß alle Deutschen aus Rumänien, die als Besucher in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und dann hiergeblieben sind, ein Jahr und länger auf die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit warten müssen, nicht treffen. Im übrigen entspricht es Völkerrecht und internationaler Praxis, daß jeder Staat selbst über die Entlassung seiner Bürger aus seiner Staatsangehörigkeit entscheidet. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 76 und 77) : Liegen die Planungen der amerikanischen Regierung, mitgeteilt durch den zukünftigen NATO-Oberbefehlshaber Rogers, im Persischen Golf eine militärische Truppe als ,,Feuerwehr" zu stationieren, im außen- und sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß diese Ankündigung bei einigen Staaten in der Region des Persischen Golfs Beunruhigung hervorrufen kann, und hält sie dieses für die Stabilität in dieser Region für vorteilhaft? Zu Frage A 76: Im Januar dieses Jahres hat der amerikanische Verteidigungsminister Brown in einem Pressegespräch gesagt, daß Planungen für die Aufstellung eines hochbeweglichen, wirkungsvollen Spezialverbandes zur Lösung von Konflikten außerhalb des NATO-Bereiches — also nicht auf eine bestimmte geographische Region bezogen — voranschreiten. Offenkundig beziehen sich die Äußerungen des bisherigen Stabschefs des amerikanischen Heeres, General Rogers, vor der Presse am 21. Juni dieses Jahres hierauf. Amtliche Erklärungen der amerikanischen Regierung zu dieser Frage liegen der Bundesregierung nicht vor. Es handelt sich offensichtlich um vorsorgliche Überlegungen, die die Struktur der nationalen Streitkräfte der Vereinigten Staaten betreffen. Ob und wie außen- und sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt werden, wird sich erst ergeben, wenn die Vereinigten Staaten sich genötigt sehen, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Zu Frage A 77: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Vereinigten Staaten seit längerem mit Ländern am Persischen Golf einen Dialog über Fragen der Sicher- 13196* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 heit und der Stabilität in dieser Region führen. Es geht dabei um einvernehmliche Politik. Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, in Spekulationen über Reaktionen dritter Regierungen einzutreten. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 78 und 79) : Hält die Bundesregierung die Planungen der Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika, eine militärische „Feuerwehr" zum Einsatz im Persischen Golf und anderen Krisengebieten zusammenzustellen, für vereinbar mit Artikel 1 des Nordatlantikvertrages, wonach sich die Parteien verpflichten, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Weg so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden und sich in den internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder 'Gewaltanwendung zu enthalten? Hält die Bundesregierung die Ankündigung, daß diese Truppe nicht der NATO unterstellt werden soll, für ausreichend, um eine Auswirkung auf Panungen und Aktionen der NATO auszuschließen und so eine Verwicklung in militärischen Aktionen dieser Truppe zu vermeiden? Zu Frage A 78: Die in Artikel 1 des Nordatlantikvertrages enthaltenen Grundsätze für die Gestaltung der internationalen Beziehungen sind aus der Charta der Vereinten Nationen übernommen. Die Bundesregierung geht von der Gewißheit aus, daß die Vereinigten Staaten ihre Außenpolitik im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, also auch mit diesen Grundsätzen, gestalten. Wohlgemerkt enthält die Charta der Vereinten Nationen in ihrem Artikel 51 auch die Bestimmung, daß im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung unbeeinträchtigt bleibt. Es ist also durchaus mit jenen Grundsätzen zu vereinbaren, daß für den Fall der Selbstverteidigung militärische Vorsorge getroffen wird. Zu Frage A 79: Nach den bisherigen amerikanischen Planungen wird es sich um der NATO weder unterstellte noch zugesagte Streitkräfte handeln. Ihre Aufstellung würde daher Planungen oder Aktionen der NATO nicht berühren. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 82) : Hat Bundesaußenminister Genscher bei seinem Besuch in Libyen mit der libyschen Regierung über seine angekündigte Initiative zur internationalen Achtung der Todesstrafe gesprochen? Die Frage wurde nicht angesprochen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung und Situation in Nicaragua? Die Bundesregierung ist bestürzt über die Brutalität, mit der die Kampfhandlungen ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung geführt werden. Sie unterstützt daher ohne Einschränkung die von den Außenministern der OAS bei ihrer Sitzung am 23. Juni in Washington verabschiedete Resolution, die die „sofortige Ablösung des Somoza-Regimes durch eine demokratische Regierung" fordert und jede ausländische Intervention in Nicaragua ablehnt. Auch im Rahmen der EPZ wird eine Erklärung vorbereitet, die unter Bezugnahme auf die OAS-Resolution entsprechend zur Lage in Nicaragua Stellung nimmt. Die militärische Situation in Nicaragua ist nach wie vor unübersichtlich. Somoza hat für heute das Parlament zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen. Die Bundesregierung verfolgt die Ereignisse in Nicaragua mit Aufmerksamkeit und Sorge. Ihr Mitgefühl gilt der leidgeprüften Zivilbevölkerung. Als vorläufige Maßnahme zur Linderung der Not hat die Bundesregierung aus Mitteln der humanitären Hilfe dem nicaraguanischen Roten Kreuz einen Ambulanzwagen zur Verfügung gestellt. 30 000 US Dollar sind für die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten zur Verfügung gestellt worden. Zusammen mit unseren Verbündeten wird die Bundesregierung alle Bestrebungen unterstützen, die Ansätze für eine Demokratisierung und Änderung der sozialen Verhältnisse bieten. Sie hofft, daß es durch friedliche Vermittlung gelingt, weiteres Blutvergießen zu verhindern und möglichst bald den Frieden auf der Grundlage einer von der breiten Mehrheit des Volkes getragenen demokratischen Ordnung wiederherzustellen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 84 und 85) : Welche Zusammenarbeit und Spezialisierung in der Produktion, insbesondere in der Kupferindustrie, der Nutzung von Erzlagern und Energiestoffen sowie welche Kooperationen auf Drittmärkten sind im einzelnen bei der letzten Tagung der deutsch-polnischen Kommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit entwickelt worden, und welche neuen Burgschafts- und Kreditzusagen sind in Aussicht gestellt oder diesbezüglich erteilt worden? Kann die Bundesregierung auf Grund der pflichtgemäßen Prüfung der Verwendung von Haushaltsmitteln nachweisen, welche der von ihr geförderten Thesen der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen den von der Bundesregierung postulierten Zielen „ein vorurteilfreies Bild über die gegenseitigen Beziehungen zu vermitteln" und die „gutnachbarlichen und langjährigen friedlichen Epochen in der Geschichte des deutsch-polnischen Volks" gemeinsam darzustellen (Antwort der Bundesregierung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13197* vom 12. Juni 1979) entsprechen, und warum fördert sie nicht in Unterstützung dieser Ziele und freiheitlicher wissenschaftlicher Forschung Alternativen samt wissenschaftlichen Korrekturen zu den in der Fachwelt streitig behandelten Schulbuchempfehlungen? Zu Frage A 84: Es ist nicht Aufgabe .der deutsch-polnischen Kommission für wirtschaftliche zusammenarbeit, bestimmte Kooperationsprojekte, sei es auf den eigenen Märkten oder auf denen dritter Länder, zu entwickeln. Dies ist vielmehr Sache der jeweils interessierten Wirtschaftsunternehmen beider Länder. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß ein deutsches Firmenkonsortium kürzlich mit der polnischen Seite eine Vereinbarung über zusätzliche polnische Kupferlieferungen getroffen hat. Private deutsche Bankenkreise wollen die Finanzierung dieses Projekts übernehmen. Eine staatliche Verbürgung ihrer Kredite halten die Banken in diesem Fall nicht für erforderlich. Der Bundesregierung ist ferner bekannt, daß ein deutsches Unternehmen mit einer polnischen Außenhandelsorganisation einen Vorvertrag über die Ausbeutung polnischer Titan-Vanadium-Vorkommen und die Lieferung dieser Metalle geschlossen hat. Zu Frage A 85: Wie bereits in vielen Antworten auf parlamentarische Anfragen zum Thema deutsch-polnische Schulbuchempfehlungen dargelegt wurde, fördert die Bundesregierung das Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung in Braunschweig; und dies insbesondere deshalb, weil in diesem Institut eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern, die für die Schulbuchfragen die verfassungsrechtliche Zuständigkeit haben, mit den Vertretern der Wissenschaft gegeben ist. Die Bundesregierung fördert dabei die Bemühungen deutscher Wissenschaftler und Fachleute, die auf eine internationale Zusammenarbeit in Schulbuchfragen gerichtet sind. Keineswegs fördert sie jedoch einzelne Schulbuchempfehlungen oder einzelne wissenschaftliche Thesen. Das Georg-EckertInstitut ist in wissenschaftlichen Fragen an keine Weisungen gebunden und untersteht auch keinerlei amtlicher Aufsicht in seinen wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen. Dementsprechend nimmt die Bundesregierung auch keinen Einfluß auf die Wahl der Wissenschaftler, die an den einzelnen Schulbuchkonferenzen teilnehmen. Daß sich aber die verantwortlichen Wissenschaftler des Georg-Eckert-Instituts an die Grundsätze freiheitlicher wissenschaftlicher Forschung halten, ersehen Sie schon daraus, daß z. B. bei der 12. deutsch-polnischen Schulbuchtagung in Allenstein, die in der Zeit vom 6. bis 9. Juni 1979 stattgefunden hat, auch ein Mitautor der „Alternativempfehlungen", die Sie in Ihrer Frage angesprochen haben, Mitglied der Deutschen Delegation war und somit selbstverständlich hinsichtlich seiner Reise nach Allenstein in den Genuß der amtlichen Förderung des Auswärtigen Amts gekommen ist. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 86 und 87): Hat die israelische Regierung die Resolution der EG über die Siedlungspolitik Israels im Gaza-Streifen und in Westjordanien als Verletzung des Friedensprozesses im Nahen Osten und als Entmutigung für die Verhandlungen über die Autonomie der besetzten arabischen Gebiete bezeichnet — wie in der Presse gemeldet wurde —, und wie beurteilt die Bundesregierung zutreffendenfalls diese israelische Reaktion? Konnte die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand die Reaktion der israelischen Regierung auf die EG-Resolution vorhersehen, und was bezweckte die Bundesregierung bejahendenfalls mit der Unterstützung dieser Resolution? Zu Frage A 86: AM Dayan hat am 20. Juni die Neuner-Erklärung vom 18. Juni abgelehnt und sie als schädlich für den Verhandlungsprozeß in der Region und für die Friedenssuche bezeichnet. Er fügte hinzu, die Haltung der Neun könne die Autonomieverhandlungen nur entmutigen. Die Bundesregierung sieht diese israelische Reaktion auf dem Hintergrund der guten und soliden deutsch-israelischen Beziehungen. Freundschaftliche Beziehungen bewähren sich auch darin, daß man Kritik äußert. Die Grundelemente unserer Nahostpolitik haben sich in nichts geändert. Unsere Vorstellungen über eine Gesamtlösung des Nahostkonflikts sind in verschiedenen gemeinsamen Erklärungen der Mitgliedstaaten der EG, darunter der grundlegenden Erklärung vom 29. Juni 1977 dargelegt. Zu Frage A 87: Die Bundesregierung verfolgt in bewährter politischer Zusammenarbeit mit ihren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft eine ausgewogene Nahostpolitik, die bewußt vermeidet, den Standpunkt der einen oder anderen Seite zu übernehmen. Mit ihrer Zustimmung zur Neuner-Erklärung vom 18. Juni 1979 setzte die Bundesregierung ihre ausgewogene Nahostpolitik fort. Ihr Ziel bleibt der umfassende, dauerhafte und gerechte Friede in Nahost. Dies sollte zu einem Zeitpunkt betont werden, zu dem Polarisierung und verhärtete Positionen in Nahost die Friedenssuche gefährden. Demgegenüber erinnert die Neuner Erklärung die Konfliktparteien erneut an die Notwendigkeit zur Globallösung auf der Grundlage der vom VN-Sicherheitsrat empfohlenen Grundsätze. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 88 und 89) : Wie viele Abgeordnete und Senatoren aus Brasilien hat die Bundesregierung seit Oktober 1969 in die Bundesrepublik Deutschland eingeladen, aufgeteilt nach den einzelnen Parteien? Wurden bei der letzten Einladung ohne Hinzuziehung der brasilianischen Botschaft zu den Vorgesprächen nur zwei Senatoren und ein Abgeordneter der Oppositionspartei berücksichtigt, und wenn ja, aus welchen Gründen? 13198* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Zu Frage A 88: Seit Oktober 1969 haben vier brasilianische Senatoren, 13 Bundestagsabgeordnete und fünf Abgeordnete aus Parlamenten brasilianischer Bundesstaaten auf Einladung der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland besucht. Davon gehören 16 der Regierungspartei ARENA und 6 der Oppositionspartei MDB an. Zu Frage A 89: Vor kurzem besuchten zwei Senatoren und ein Abgeordneter, die der Oppositionspartei angehören, auf Einladung der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland. Sie hatten den Wunsch geäußert, diese Informationsreise gemeinsam zu unternehmen, um sich ein Bild von der politischen Situation in Deutschland zu verschaffen. Drei Wochen zuvor war der der Regierungspartei ARENA angehörende Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses des brasilianischen Senats, ebenfalls auf Einladung der Bundesregierung, in Bonn gewesen. Die brasilianische Botschaft in Bonn ist mit diesen Einladungen nicht befaßt. Sie werden über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Brasilia ausgesprochen. Vorgespräche in dem von Ihnen genannten Sinn finden deshalb auch nicht statt. Ebensowenig beteiligt die brasilianische Regierung die Bundesregierung bei den von ihrer Seite ausgesprochenen Einladungen nach Brasilien. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 1 und 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fällen in den Jahren 1978 und 1979 die tschechoslowakischen Behörden Bundesbürgern das beantragte Einreisevisum in die CSSR versagt haben, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Hat die Bundesregierung die tschechoslowakische Regierung um Auskunft über die Gründe für diese Versagung gebeten, und wenn ja, welche Gründe wurden dabei genannt? Zu Frage B 1: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen in den Jahren 1978 und 1979 die tschechoslowakischen Behörden Bundesbürgern das beantragte Einreisevisum in die CSSR versagt haben. Diese Fälle werden nur bekannt, wenn sich die Antragsteller beschwerdeführend an das Auswärtige Amt wenden. Zu Frage B 2: Die Bundesregierung bittet die Tschechoslowakische Regierung um Auskunft über die Versagungsgründe, wenn diese nicht eindeutig aus den tschechoslowakischen gesetzlichen Bestimmungen hervorgehen. So verweigert z. B. die CSSR deutschen Statasangehörigen die Einreise, die nach tschechoslowakischer Auffassung noch die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit besitzen. Hierzu gehören alle deutschen Staatsangehörigen, die die CSSR nach dem 6. Mai 1953 ohne Genehmigung der tschechoslowakischen Behörden verlassen haben und noch nicht aus der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit entlassen worden sind. Ferner wird denjenigen ehemaligen tschechoslowakischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert, denen (als Strafmaßnahme) gem. Art. 9 der „Richtlinien Nr. 58" vom 16. März 1977 die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft entzogen wurde (Art. 11 der Richtlinien). In allen anderen Fällen, in denen der Antragsteller dies wünscht, versucht das Auswärtige Amt über die Botschaft Prag die Gründe für die Verweigerung des Sichtvermerks zu erfahren, obwohl die CSSR nach den internationalen, auch von der Bundesrepublik Deutschland geübten Gepflogenheiten hierzu nicht verpflichtet ist. In einzelnen Fällen konnte festgestellt werden, daß Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen (Bundeswehr, Polizei, Geistliche), nicht genehme Veröffentlichungen und Kontaktaufnahme zu Charta-77-Unterzeichnern zu einer Sichtvermerksverweigerung geführt haben. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 3) : Trifft es zu, daß es die Bundesregierung unterläßt, bei Familienzusammenführungen, in denen ein Teil mit einem Besuchervisum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und dann hier geblieben ist, in den Außenministerien der betroffenen Staaten zugunsten der Ausreisewilligen zu intervenieren, wie dies in den anderen Fällen jeweils geschieht, und wenn ja, aus welchen Gründen? Ihre für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 28. Juni 1979 gestellte Frage beantworte ich mit „Nein" Die Bundesregierung spricht diese Frage regelmäßig in ihren politischen Konsultationen insbesondere mit den Regierungen an, die die Annahme von Interventionsnotizen in Fällen verweigern, in denen Familienmitglieder mit einer Genehmigung zum befristeten Aufenthalt außerhalb des betreffenden Staates ausgereist und nicht zurückgekehrt sind. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 4) : Unterstützt die Bundesregierung den Wunsch der Versammlung der WEU, einen Tätigkeitsbericht von der Unabhängigen Europäischen Programmgruppe vorgelegt zu bekommen? Die unabhängige Europäische Programmgruppe ist zu regelmäßiger Berichterstattung nicht verpflichtet. Die Bundesregierung wird jedoch wie bisher Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13199* Anfragen der WEU-Versammlung an den WEU-Rat bezüglich der Arbeit der unabhängigen Europäischen Programmgruppe an diese weiterleiten und soweit es in ihrer Macht steht, für die erwünschte Unterrichtung der WEU-Versammlung Sorge tragen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 5) : Wie ist die Erklärung der sowjetischen Botschaft in Bonn, die die Ausweisung van zwei sowjetischen Journalisten als „Willkürmaßnahme" und ,,Insinuation" bezeichnet, mit der völkerrechtlichen Verpflichtung der UdSSR aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (Artikel 41 Abs. 1 Satz 2) vereinbar, „sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaats einzumischen"? Den von Ihnen hergestellten Zusammenhang vermag ich nicht anzuerkennen. Eine diplomatische Mission kann in Wahrnehmung der Interessen eines eigenen Staatsangehörigen zu solchen Vorgängen Stellung nehmen, muß allerdings hinsichtlich der Form die diplomatischen Gepflogenheiten beachten. Ich erinnere Sie daran, daß sich die Bundesregierung ihrerseits zu Maßnahmen anderer Staaten gegen deutsche Korrespondenten öffentlich äußert. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 6 und 7): Trifft es zu, daß zahlreiche Ortsverbände des Technischen Hilfswerks wegen katastrophaler Finanzlage ihren Dienstbetrieb erheblich einschränken müssen, weil die Bemessungsgrundsätze für die Einheiten seit sechs Jahren nahezu unverändert geblieben sind, der allgemeinen Kostenentwicklung nicht angepaßt wurden und die Kostensteigerung für Heizöl und Betriebsstoffe, verbunden mit der Witterung der letzten Monate, die ohnehin knappen Mittel vorzeitig aufgezehrt hat? Welche Maßnahmen zur schnellen Abhilfe beabsichtigt die Bundesregierung, um die volle Funktionsfähigkeit des Technischen Hilfswerks wieder herzustellen und zu vermeiden, daß kommunale Gebietskörperschaften im Interesse der Sache hilfsweise die Untergliederungen einer Bundesanstalt unterstützen müssen? Zu Frage B 6: Die Haushaltsansätze für die zur Selbstbewirtschaftung vorgesehenen Jahresbeträge für die Einheiten und Einrichtungen des erweiterten Katastrophenschutzes, einschließlich des Technischen Hilfswerks, sind in den vergangenen Jahren wie folgt erhöht worden: Jahr Katastrophenschutz Technisches Mio. DM Hilfswerk Mio. DM 1976 23,00 6,16 1977 24;09 6,40 1978 24,50 6,50 1979 24,50 6,90 Haushaltsvoranschlag 1980 25,00 7,00 Ansätze nach der mehrjährigen Finanzplanung 1981 26,50 7,00 1982 27,50 7,10 1983 29,00 7,20 Durch diese Erhöhung der Haushaltsansätze konnten die Kostensteigerungen in den letzten Jahren aufgefangen werden, obwohl die Bemessungsgrundlagen unverändert geblieben sind. Dabei wird nicht verkannt, daß die Erhöhung der Heizölkosten auch im Bereich des Technischen Hilfswerks Engpässe zur Folge haben kann, um deren Beseitigung die Bundesregierung bemüht sein wird. Eine hieraus resultierende Einschränkung des Dienstbetriebes bei zahlreichen Ortsverbänden im gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich nicht bestätigen, da die Heizölkosten erst in den letzten Monaten stärker gestiegen sind. Zu Frage B 7: Ich habe das Bundesamt für Zivilschutz angewiesen, die durch die Heizölkostensteigerung bedingte Situation, die sich bei den einzelnen Ortsverbänden des Technischen Hilfswerks unterschiedlich darstellt, eingehend zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, ob und wie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine angemessene Erhöhung der für die Bemessung der Jahresbeträge maßgeblichen Richtzahlen erreicht werden kann. Wie auch in anderen Bereichen der öffentlichen Hand werden die Kostensteigerungen für Heizöl und Betriebsstoffe auch im Katastrophenschutz einschließlich der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zu Umdisponierungen und zu möglichen Einsparungen an anderen Stellen notwendig werden. Soweit die Kostensteigerungen hierdurch nicht aufgefangen werden können, werde ich den Bundesminister der Finanzen bitten, unabweisbaren überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen. Über das Ergebnis werde ich Sie umgehend unterrichten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 8) : 13200* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Wie beurteilt die Bundesregierung im Rahmen und nach den Grundsätzen ihrer Sportförderung die vom Deutschen Turnerbund verlangten WM-Verpflichtungen für die Kunsturnerinnen der Leistungsklasse I, die unter anderem von den Aktiven „volles Engagement unter Hintanstellung aller persönlichen Interessen" und auch die Hinnahme schulischer Minderleistungen verlangen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einem „WM-Kandidatinnenbrief" an Kunstturnerinnen für die Aufnahme in den Weltmeisterschafts-Kandidatinnenkreis u. a. die Anerkennung verlangt wird, aus den im einzelnen aufgeführten Bedingungen über die Durchführung des Trainings und der sportärztlichen Kontrollen „evtl. resultierende schulische Minderleistungen in Kauf zu nehmen". Die Bundesregierung, die den Hochleistungssport und sportliche Höchstleistungen bejaht, ist der Ansicht, daß sportliche Höchstleistungen dennoch nicht zu Lasten des schulischen und beruflichen Werdegangs eines Sportlers führen dürfen. Dies war für die Bundesregierung Anlaß, bei ihren Förderungsmaßnahmen ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, daß durch diese zeitliche Inanspruchnahme den Sportlern in schulischer Hinsicht keine Nachteile erwachsen. Das Leistungssportprogramm der Bundesregierung sieht deshalb u. a. die Schaffung von Internaten für Sportler vor, die diesen besonderen Anforderungen im frühen Lebensalter unterliegen. Zusammen mit der Deutschen Sporthilfe, die ebenfalls in diesem Bereich eine Schwerpunktaufgabe sieht, fördert sie deshalb schulischen Nachhilfeunterricht, und zwar als Intensivoder Einzelunterricht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Absichten gibt, iranische Staatsbürger, die dem jetzigen Regime nicht genehm sind, aus der Bundesrepublik Deutschland zu entführen bzw. sie hier vor Ort hinzurichten, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zum rechtsstaatlichen Schutz dieser Bürger zu unternehmen? Der Bundesregierung ist die Pressemeldung, auf die sich Ihre Anfrage offenbar bezieht, bekannt. Den Sicherheitsbehörden des Bundes liegen hierzu bestätigende Informationen nicht vor. In Einzelfällen, in denen iranische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Machtwechsel im Iran hier Bedrohungen ausgesetzt gewesen sein sollen, sind von den zuständigen Behörden der Länder Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Soweit bekannt, wurden in diesen Fällen angedrohte Maßnahmen in keinem Fall ausgeführt. Die Bundesregierung hat keine Information, daß es sich hier um eine gezielte Aktion einer bestimmten Gruppe oder Stelle handeln würde. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 10 und 11): Halten die Bundesminister Franke und Dr. Schmude in der Frage der Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern für eine Tätigkeit in Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden die Anlegung strengerer Maßstäbe bei aus der DDR kommenden Bewerbern für diskriminierend — wie in der Presse gemeldet wurde —, und welche Auffassung wird sich hierzu die Bundesregierung zu eigen machen? • Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Deutsche, gegen die wegen Spionage zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 Strafverfahren durchgeführt oder Ermittlungen geführt worden sind, als Erwachsene aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind? Zu Frage B 10: Die Bundesminister Franke und Dr. Schmude halten die sicherheitsmäßige Höherüberprüfung bei aus der DDR kommenden Bewerbern für eine Benachteiligung dieses Personenkreises. In der Sitzung des Bundeskabinetts am 20. Juni 1979 wurde diese Thematik noch nicht abschließend behandelt. Zu Frage B 11: Seit 1955 sind mehr als 4 200 Personen wegen Spionage verurteilt worden. Darüber, wie viele davon zu dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis gehören, liegen der Bundesregierung für diesen weit zurückreichenden Zeitraum keine Auswertungen der Ermittlungs- und Prozeßakten vor. Eine Auswertung von 80 Verurteilungen wegen Landesverrats, geheimdienstlicher Agententätigkeit u. a. aus den Jahren 1971 bis 1978 hat aber ergeben, daß 32 der verurteilten Personen nach 1950 aus der DDR übergesiedelt waren. Andere Untersuchungen kommen zu ähnlichen Zahlen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU! CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, der dem Bundesinnenminister vorgelegt wurde, die Atomkraftwerke im Bereich der möglichen Absturzschneise des ehemaligen Himmelslabors „Skylab" der Vereinigten Staaten von Amerika abzuschalten? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Vorschlag des BUND aufzugreifen, dies aus folgenden Gründen: Bei einem möglichen Streubereich der Trümmer von Skylab von ca. 6 000 km Länge und etwa 160 km Breite sowie der geschätzten Zahl der voraussichtlich nicht verglühenden Trümmerteile ist davon auszugehen, daß die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts auf dem Gebiet der Bundesrepublik, welches einen relativ kleinen Abschnitt des Gesamtstreubereichs von Skylab darstellt, äußerst gering ist. Hinzu kommt, daß die Bundes- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13201* republik Deutschand von Skylab täglich nur 2-3 mal mit einer Überflugdauer von ca. 1 Minute überquert wird, und zwar auf stets wechselnden Bahnen. Es ist daher noch völlig offen, ob die Bundesrepublik überhaupt im Absturzgebiet von Skylab liegen wird. Die Möglichkeit, daß innerhalb des Bundesgebietes kerntechnische Anlagen durch Skylab-Trümmerteile in einer die Bevölkerung bedrohenden Weise beschädigt werden, ist außerordentlich unwahrscheinlich. Dennoch haben sich Bund und Länder, zuletzt in der Innenministerkonferenz am 22. Juni 1979, auf ein mögliches Gefährdungsrisiko eingestellt und entsprechend Vorsorge getroffen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 13 und 14) : Welche Staaten haben die Richtlinien des Rats vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (77/799 EWG) bereits in nationales Recht umgesetzt? Welche Kann- oder Soll-Bestimmungen der Richtlinie sind dabei in Muß-Bestimmungen umgewandelt worden? Nach Artikel 12 der Richtlinie unterrichten die Mitgliedstaaten die EG-Kommission unverzüglich, wenn sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, um der Richtlinie nachzukommen. Der EG-Kommission haben folgende Staaten mitgeteilt, daß sie die Richtlinie anwenden: Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland und Luxemburg. Im Falle der Bundesrepublik Deutschland sind Grundlage der Anwendung der Richtlinie die Doppelbesteuerungsabkommen und § 117 AO. Soweit der EG-Kommission bekannt ist, sind in keinem der unter 1. genannten Länder „Kann- oder Soll"-Bestimmungen der Richtlinie in „Muß"-Bestimmungen umgewandelt worden. Der Bundesregierung liegen die einzelnen Vorschriften der EG-Länder noch nicht vor. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 15 und 16) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Einheitswerte bebauter Grundstücke, die in der Fluglärmzone II liegen, bei der nächsten Hauptveranlagung nur noch um 5 v. H. und nicht mehr um 8 v. H. ermäßigen will, obwohl die Belastungen durch den Flugverkehr durchweg zugenommen und die Grenzziehung zwischen Fluglärmzone I und II immer problematischer wird, und wenn ja, wann? Wie läßt sich die vom Bundesfinanzminister beabsichtigte steuerliche Schlechterstellung der Eigentümer von in Fluglärmzone II gelegenen bebauten Grundstücken mit den Bemühungen, insbesondere des Bundesinnenministers, vereinbaren, z. B. auf der Grundlage von Ermittlungen des Bundesamts für Umweltschutz in Berlin Hilfsmöglichkeiten, zu denen auch steuerliche Entlastungen gehören, demselben Personenkreis anzubieten? Wie mein Kollege Dr. Böhm bereits am 28. April 1979 in der 147. Sitzung des Deutschen Bundestages (BT-Protokoll S. 11778) erklärt hat, sind die Vorbereitungsarbeiten für eine Neubewertung des Grundbesitzes, die zusammen mit den Ländern durchgeführt werden, gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Für den von Ihnen angesprochenen Fragenkreis besteht daher bisher weder ein Konzept des Bundesfinanzministeriums noch der Bundesregierung insgesamt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß eine Beeinträchtigung des Grundstückswerts durch ungewöhnlich starken Fluglärm auch künftig berücksichtigt werden wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staastssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 17, 18 und 19) : Sind der Bundesregierung Meldungen der Wirtschaftspresse bekannt, daß die Stahlunternehmen der Bundesrepublik Deutschland genügend Aufträge und ausreichende Erträge haben, und ist die Bundesregierung bereit, für die Ausweitung der Liefermengen, das heißt für die Aufhebung der Selbstbeschränkung, einzutreten, vor allem, um damit einen weiteren Preisanstieg zu bremsen? Hat die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission die Tatsache gerügt, daß der 1. April 1979 verstrichen ist, ohne daß es zu der versprochenen Transparenz der staatlichen Subventionen im Stahlsektor der Gemeinschaft gekommen ist, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Hat die Bundesregierung nicht auch den Eindruck, daß die notwendigen Strukturverbesserungen im Stahlsektor in der Gemeinschaft auf Grund der besseren Konjunkturlage unterbleiben und damit die nächste Stahlkrise praktisch wieder vorprogrammiert ist, die dann wieder durch die künstlich erhöhten Preise zu Lasten der Stahlverarbeiter bereinigt werden müßte, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Zu Frage B 17: Der Bundesregierung sind Pressemeldungen bekannt, wonach deutsche Stahlunternehmen steigende Aufträge verbuchen und höhere Erträge als in den letzten Jahren erzielen. Sie hat jedoch keine Hinweise dafür, daß Aufträge und Erträge in dem Sinne „ausreichend" wären, daß die schwierige Phase der Stahlindustrie als überwunden angesehen werden könnte. Die deutsche Stahlindustrie erreichte 1978 mit 60 % nur eine geringfügig günstigere Auslastungsquote ihrer Anlagen als 1977 mit 58 %. In den ersten Monaten 1979 ist die Auslastung der Stahlproduktionskapazitäten zwar auf 69 % angestiegen, doch liegt die Auslastung noch weit unter einer zumeist als normal angesehenen Auslastungsquote von gut 80 %. 1974 erreichte die Quote sogar 88 %. Zudem gelten die derzeitigen Stahlpreise im Durchschnitt als gedrückt und häufig als kaum kostendeckend; eine Ausnahme dürften hier einige Stahlprodukte — wie Betonstahl — bilden. Die freiwilligen Lieferbeschränkungen der europäischen Stahlunternehmen sind von der Kommission der EG auf Grund des EGKS-Vertrages im Rahmen ihrer sog. Krisenmaßnahmen veranlaßt worden. Die Kommission trägt in ihren den Beschränkungen 13202* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 zugrundeliegenden Vorausschätzungen der zukünftig zu erwartenden Marktentwicklung auch im Hinblick auf die Preise Rechnung. So rechnet sie im Vorausschätzungsprogramm für das 3. Quartal 1979 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum insgesamt mit einer deutlichen Zunahme der Liefermengen für die Produzenten in der Gemeinschaft. Da die Krisenmaßnahmen auf Grund des Ratsbeschlusses vom Dezember 1978 bis zum Ende dieses Jahres laufen und sich die Situation der deutschen und der europäischen Stahlindustrie — wie oben dargelegt — noch nicht grundlegend geändert hat, kann derzeit eine Aufhebung der Krisenmaßnahmen in der Europäischen Gemeinschaft nicht erreicht werden. Zu Frage B 18: Die Bundesregierung hat sowohl im März als auch im April 1979 im Ministerrat nachdrücklich auf die Verabschiedung einer gemeinschaftlichen Beihilfedisziplin gedrängt. Die Kommission setzt derzeit ihre Bemühungen fort, die Mitgliedstaaten, an deren Widerstand bislang eine Einigung gescheitert ist, zu einem Einlenken zu veranlassen. Ihre Bemühungen wurden dadurch verzögert, daß in Großbritannien und in Italien Parlamentswahlen stattgefunden haben; im letztgenannten Land ist außerdem die Regierungsbildung noch nicht abgeschlossen. Die Kommission schätzt jedoch die Erfolgsaussichten für ihre Bemühungen nicht ungünstig ein. Auch auf Drängen der Bundesregierung wird sich der Ministerrat bei seinen nächsten Tagungen erneut mit der Beihilfefrage befassen. Angesichts der von in den meisten Mitgliedstaaten zwischenzeitlich in Angriff genommenen Umstrukturierungsmaßnahmen und im Hinblick auf die Ankündigung der Kommission, eine Beihilfedisziplin ggf. unter Nutzung bestehender Befugnisse aus dem EGKS-Vertrag herbeiführen zu wollen, beabsichtigt die Bundesregierung zur Zeit nicht, für dieses Jahr die gemeinschaftliche Stahlpolitik in Frage zu stellen. Zu Frage B 19: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Umstrukturierungsbemühungen in der europäischen Stahlindustrie nachlassen. Sollten bis Ende des Jahres Anzeichen hierfür sichtbar werden, würde dies allerdings die Haltung der Bundesregierung bei einer Entscheidung über die gemeinschaftliche Stahlpolitik für das Jahr 1980 entscheidend beeinflussen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 20 und 21) : Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung die weltweite Erhöhung der Ölpreise die Wettbewerbssituation auf dem europäischen Stahlmarkt beeinflussen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlproduzenten auch bei Massenstählen auf dem europäischen Markt? Zu Frage B 20: Die weltweite Erhöhung der Ölpreise beeinflußt nach hiesiger Kenntnis die Wettbewerbssituation auf dem europäischen Stahlmarkt nur begrenzt. Die europäischen Stahlunternehmen, insbesondere die deutschen, setzen bei der Eisen- und Stahlerzeugung im wesentlichen schweres Heizöl in nennenswertem Umfang ein. Dessen Preis ist in den letzten Monaten aber nicht in gleichem Umfang gestiegen wie der des leichten Heizöls. Zudem ist der Verbrauch von flüssigen Brennstoffen bei der Erzeugung von Roheisen (pro Tonne) in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 deutlich zurückgegangen. Auch nimmt die Siemens-Martin-Stahlerzeugung, als einem wesentlichen Heizölverbraucher in der Stahlindustrie, tendenziell zugunsten anderer Stahlerzeugungsverfahren ab. Eine nennenswerte Konkurrenz von Drittländern, die Stahl vorwiegend mit Hilfe eigenen Mineralöls oder Erdgases besonders kostengünstig produzieren können (z. B. Venezuela, Algerien), ist auf dem europäischen Stahlmarkt zur Zeit nicht spürbar. Zu Frage B 21: Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlproduzenten auf dem europäischen Markt dürfte auch bei Massenstählen dank , der in der Vergangenheit durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung vergleichsweise günstig sein. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß sich die deutsche und die gesamte europäische Stahlindustrie seit Ende 1974 auf weltweit geänderte Marktverhältnisse einstellen muß. Obwohl die Weltstahlproduktion von 704 Millionen t in 1974 auf 713 Millionen t in 1979 angestiegen ist, verringerte sich in der Bundesrepublik Deutschland die Produktion im gleichen Zeitraum um 23 %, in der EG um 15 %. Demgegenüber nahm die Stahlerzeugung in den europäischen Staatshandelsländern, in Südamerika, Südafrika und in asiatischen Ländern wie Südkorea und China zu. Die Produktionsverlagerung dürfte zum Teil auf Kostenvorteile (wie niedriges Lohnniveau, günstige Rohstoffversorgung und/oder moderne Technologie) zurückzuführen sein. Andererseits ist jedoch auch zu beobachten, daß manche Erzeuger ohne Rücksicht auf ihre Kosten produzieren. Zwar kann längerfristig mit einem weiteren Anstieg des Weltstahlverbrauches gerechnet werden. Gerade bei Massenstahl dürften die Stahlerzeuger der Europäischen Gemeinschaft aber hiervon wegen der weltweit geänderten Marktverhältnisse im Vergleich zu anderen Produzenten weniger profitieren. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 22, 23, 24 und 25): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13203* Wann gedenkt die Bundesregierung, die im tourismuspolitischen Schwerpunktprogramm des Bundes (Drucksache 7/3840, Seite 41, vgl. auch Drucksache 8/2805) erwähnten Modellvorhaben der touristischen Naherholung zu finanzieren? Wie beurteilt die Bundesregierung die ihr bereits vorliegenden konkreten Anträge auf Finanzierung einzelner Projekte, insbesondere das Projekt des Weiltal-Sees im Hochtaunuskreis? Aus welchen Mitteln ist die Finanzierung vorgesehen, und in welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, sich an dem Modellprojekt zu beteiligen? Sieht die Bundesregierung für die finanzielle Beteiligung an dem Modellvorhaben des Weiltal-Sees ein Hindernis darin, daß im Land Hessen kein entsprechendes touristisches Förderungsprogramm existiert? Zu Frage B 22: Die Bundesregierung hat in der Bundestagsdrucksache 8/2805 den gegenwärtigen Stand der Überlegungen hinsichtlich der Unterstützung geeigneter Modellvorhaben dargelegt. Sie hat die Bundesländer bereits im November 1978 aufgefordert, in Frage kommende Projekte zu übermitteln, um einen Überblick über die Zahl der in Betracht kommenden konkreten Projekte, ihre Eignung als Modellvorhaben sowie über Art und Höhe der erwarteten öffentlichen Mittel zu haben. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung hat in ihrem tourismuspolitischen Schwerpunktprogramm — Bundestagsdrucksache 7/3840 — eine Förderung mit Mitteln des ERP-Haushaltes, also mit zinsverbilligten Darlehen, in Aussicht gestellt. Die Realisierung des Projektes „Weiltalsee" setzt demgegenüber nach Auffasung des Projektträgers sowie des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik eine Zuschußfinanzierung — in voller Höhe der Investitionskosten — voraus. Die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung auf finanzielle Beteiligung an einem solchen Vorhaben läßt sich damit nicht verwirklichen. Zu Frage B 24: Keiner der bisher vorgelegten Anträge sieht eine Finanzierung durch ERP-Darlehen vor. Sobald daher der erwähnte Überblick über die Vorstellungen sämtlicher interessierten Länder erstellt ist, wird zu prüfen sein, welche Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind. Zu Frage B 25: Wie in der Antwort .zu Frage 3 dargelegt, wird ggf. über Art und Höhe einer Förderung erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden können. Es ist allerdings schon jetzt davon auszugehen, daß eine Bundesförderung des genannten Vorhabens eine angemessene Beteiligung des Landes voraussetzt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 26, 27, 28 und 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen europäischen Ländern für eine selbständige Tätigkeit im Gastgewerbe der Nachweis einer fachlichen Qualifikation erbracht werden muß, und kann sie die Unterschiede gegenüber der Bundesrepublik Deutschland darstellen? Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die in den Ländern der EG gebräuchlichen Qualifikationsnachweise hinsichtlich eines wirksamen Verbraucherschutzes bewährt haben, und beabsichtigt sie, im Rahmen der allgemeinen Harmonisierungsbestrebungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auch auf diesem Sektor eine Angleichung der Rechtslage vorzunehmen? Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine entsprechende Qualifikation im Gaststättengewerbe, da doch gerade in diesem Gewerbe eine Vielfalt von verbraucherbezogenen Schutzvorschriften zu beachten ist, z. B. lebensmittelrechtliche Bestimmungen, Hygienebestimmungen, Sicherheitsbestimmungen, Brandschutz, Jugendschutz etc.? Geht die Bundesregierung davon aus, daß die Herstellung und Zubereitung von Speisen aus Lebensmitteln und deren Weitergabe an Dritte qualifizierte Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen voraussetzt? Zu Frage B 26: Nach vorliegenden Unterlagen wird der Nachweis einer fachlichen Qualifikation für eine selbständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe z. B. in Dänemark, Luxemburg, in den Niederlanden, in Österreich und in der Schweiz gefordert. Hingegen ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich in Belgien, Frankreich, Großbritannien und in Schweden. In Italien ist dies in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt. In der Bundesrepublik Deutschland hat sich der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Gaststättengesetzes im Jahre 1970 gegen die Einführung einer solchen Zulassungsbeschränkung ausgesprochen und statt dessen die Teilnahme des Gaststättenbewerbers an einem Unterrichtungsverfahren bei der Industrie- und Handelskammer für erforderlich, aber auch ausreichend erachtet. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Zu Frage B 27: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und wie sich der in einigen Ländern der EG geforderte Qualifikationsnachweis bewährt hat. Ein Erfahrungsaustausch hierüber hat in den zuständigen EG-Gremien bisher nicht stattgefunden. Sollte künftig in diesem Bereich seitens der EG eine Harmonisierung angestrebt werden, wird das Für und Wider der unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. Hierbei könnte auch — als Mittellösung — das deutsche System des Unterrichtungsnachweises nach dem Gaststättengesetz zur Diskussion gestellt werden. Zu Frage B 28: Die Bundesregierung hält, wie auch in anderen Bereichen, eine Qualifikation im Gaststättengewerbe im Interesse der Gewerbetreibenden und der Verbraucher für wünschenswert. Sie begrüßt daher die vom Gewerbe und vom Verband auf freiwilliger Grundlage durchgeführten einschlägigen Weiterbildungsmaßnahmen. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß der Nachweis solcher Kenntnisse im Rahmen eines Prüfungsverfahrens als Voraussetzung für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis eine nicht gerechtfertigte und auch rechtlich bedenkliche Zulassungsbeschränkung darstellen würde. Dieserhalb wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Lage des Hotel- und Gaststät- 13204* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 tengewerbes vom 24. Juli 1978 (BT-Drucksache 8/2007) verwiesen. Am Rande sei noch vermerkt, daß die Einführung eines Befähigungsnachweises und das dadurch bedingte förmliche Prüfungsverfahren der auch seitens der Wirtschaft erhobenen Forderung nach Abbau bürokratischer Hemmnisse bei der Existenzgründung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zuwiderlaufen würde. Zu Frage B 29: Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln sowie Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften sind für die Herstellung und Zubereitung von Speisen durchaus von Nutzen. Im Rahmen des Unterrichtungsverfahrens bei den Industrie- und Handelskammern wird auch diesen Gesichtspunkten Rechnung getragen. In Ausnahmefällen, z. B. bei besonders kritischen Lebensmitteln, kann es gerechtfertigt sein, qualifizierte Kenntnisse als Voraussetzung -für die Berufsausübung zu verlangen. Die rechtliche Möglichkeit hierfür bietet das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Die Bundesregierung hat hiervon bereits durch Erlaß der Hackfleischverordnung Gebrauch gemacht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 30) : Ließ das Bundeswirtschaftsministerium 850 Millionen fälschungssichere Benzinbezugsscheine drucken — wie in der Presse gemeldet wurde —, und wenn ja, wie ist dieser Tatbestand in Übereinstimmung mit den Erklärungen des Bundeswirtschaftsministers zu bringen, daß Probleme der Heizöl- und Benzinversorgung marktwirtschaftlich geregelt werden sollen, und wann ist gegebenenfalls mit der Zustellung dieser Benzinbezugsscheine zu rechnen? Das Bundesministerium für Wirtschaft hat im Juli vergangenen Jahres den Druck von Bezugsscheinen für Motorenbenzin und Dieselkraftstoff in Auftrag gegeben. Mit dem Druck ist im Herbst begonnen worden; die Aktion steht kurz vor dem Abschluß. Die Erteilung des Druckauftrages steht also in keinem Zusammenhang mit der gegenwärtigen Versorgungslage. Es handelt sich vielmehr um eine Vorsorgemaßnahme im Rahmen des von der Bundesregierung für notwendig erachteten Krisenmanagements, auf dessen Bedeutung bereits in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms hingewiesen wurde. Die Anwendung eines solchen Rationierungssystems kann jedoch nach dem Energiesicherungsgesetz erst dann in Frage kommen, wenn die Diversorgungsstörung nicht mehr mit marktgerechten Maßnahmen zu beheben ist. Diese Voraussetzung ist nach Auffassung der Bundesregierung zur Zeit nicht gegeben. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 31 und 95) : Wie werden die staatlichen Zuschüsse im Bereich der Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen bei den Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung und Vertragsforschung steuerlich behandelt? Wie werden die staatlichen Zuschüsse im Bereich der Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich behandelt, insbesondere bei der Erstinnovationsförderung und der direkten Projektförderung? Zur Frage der steuerlichen Behandlung von Zuschüssen aus dem Erstinnovationsprogramm hat die Bundesregierung vor einigen Tagen Stellung genommen. Ich darf deshalb auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Böhme in der 159. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 13. Juni 1979 — Anlage 59 — zu den Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Windelen verweisen, in der dargelegt wird, daß durch die Erfassung der Zuwendungen bei der Gewinnermittlung für den Zuwendungsempfänger keine zusätzliche ertragssteuerliche Belastung entsteht, da den Zuwendungen, die als Betriebseinnahmen zu verbuchen sind, die damit getätigten Aufwendungen als Betriebsausgaben gegenüberstehen, so. daß in dem begünstigten Unternehmen per saldo kein höherer Gewinn entsteht. Die steuerliche Behandlung berücksichtigt sowohl im Zufluß wie im Rückzahlungsjahr die tatsächliche eigene finanzielle Belastung des Unternehmens. Auch zu der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen zum Zweck der direkten Projektförderung hat sich die Bundesregierung bereits ausführlich geäußert. Ich darf diesbezüglich auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwaltung von staatlichen Forschungsgeldern (BT-Drucksache 7/5683) verweisen, in der dargelegt wird, daß die Zuwendungen erfolgsneutral sind und grundsätzlich nicht zu einer Erhöhung des Gesamtgewinns — der Basis für die Ertragsbesteuerung ist — führen, weil die Zuwendungen unmittelbar zur Deckung von Aufwendungen für Forschungsvorhaben des Zuwendungsempfängers, die erst durch die staatliche Bezuschussung in Angriff genommen wurden, verwendet werden. Die Ausführungen in den genannten Antworten gelten sinngemäß auch für die im Rahmen der Förderung der Vertragsforschung vergebenen Zuschüsse sowie für die Zuschüsse zu den Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung. Im übrigen lassen sich die Zuschüsse steuerlich nicht danach unterscheiden, ob sie großen oder kleinen und mittleren Unternehmen gewährt werden. Das Steuerrecht kennt hier keine unternehmensgrößenbezogenen Unterschiede. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 32 und 33) : Welche unterschiedlichen Eingrenzungskriterien des Unternehmensbereichs kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Gewährung staatlicher Zuwendungen für Forschung und Entwicklung in den Fällen von Investitionszulagen und Erstinnovationsförderung im einzelnen verwendet? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13205* Welche unterschiedlichen Eingrenzungskriterien des Unternehmensbereichs kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Gewährung staatlicher Zuwendungen für Forschung und Entwicklung in den Fällen von Personalzulage für Forschung und Entwicklung und Vertragsforschung im einzelnen verwendet? Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen ihrer Forschungs- und Technologieförderung die Interessen und Besonderheiten der kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt zu berücksichtigen. Sie hat deshalb ein — mittlerweile bereits einmal fortgeschriebenes — forschungs- und technologiepolitisches Gesamtkonzept für kleine und mittlere Unternehmen vorgelegt, das die vorhandenen Förderinstrumente speziell aus dem Blickwinkel dieses Unternehmenskreises aufbereitet und fortentwikkelt, neue, noch spezifischere Instrumente schafft und insbesondere die Beratung für kleine und mittlere Unternehmen intensiviert. Die Bundesregierung geht dabei davon aus, daß der Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen für die Zwecke der Forschungsförderung nicht durch ein einziges, allgemeingültiges absolutes Zahlenkriterium eingegrenzt und festgeschrieben werden sollte. Ein Einzelkriterium würde der Vielfalt dessen, was kleine und mittlere Unternehmen im Einzelfall sein können, nicht gerecht. Auch bestünde die Gefahr, daß der Ausschlußeffekt eines einzigen, generell verwendeten Zahlenkriteriums wettbewerbsverzerrende Wirkungen insbesondere für solche Unternehmen zur Folge hätte, die zwar durchaus noch als mittelständisch zu charakterisieren sind, jedoch knapp über der „kritischen Schwelle" liegen und deshalb kein einziges Förderinstrument in Anspruch nehmen könnten. Die Bundesregierung gibt deshalb einem Fördersystem den Vorzug, das eine Reihe von Kriterien aufweist, unter die kleine und mittlere Unternehmen fallen können. Die Förderkriterien bei den von Ihnen angesprochenen Instrumenten machen diese relative Vielfalt deutlich: Bei der Investitionszulage werden kleine und mittlere Unternehmen dadurch gesondert erfaßt und begünstigt, daß bei betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen für die ersten 500 000 DM der begünstigten Anschaffungskosten eine erhöhte Zulage von 20 % gewährt wird. Bei darüber hinausgehenden Investitionen beträgt die Zulage lediglich 7,5 %. Auf diese Weise wird erreicht, daß kleine und mittlere Unternehmen verhältnismäßig stärker begünstigt werden als Großunternehmen, deren Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen die 500 000-DM-Grenze in der Regel weit überschreiten dürften. Andererseits führt ein Überschreiten dieser Grenze bei einem mittelständischen Unternehmen nicht zum Ausschluß von der erhöhten Investitionszulage. Im Rahmen der Erstinnovationsförderung dient vor allem die Höhe des zumutbaren Risikos als Förderkriterium. Das jeweilige Vorhaben muß die Finanzkraft des antragstellenden Unternehmens übersteigen. Das hat zur Folge, daß fast ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Von den bislang geförderten Unternehmen beschäftigen 81 °/o weniger als 500 Mitarbeiter. Kriterien bei der Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen von Forschungs- und Entwicklungspersonal sind der Jahresumsatz und/oder die Beschäftigtenzahl. Unternehmen können Zuschüse erhalten, soweit sie im Durchschnitt der letzten drei Jahre entweder einen Umsatz von weniger als 150 Millionen DM p. a. erzielten oder weniger als 1 000 Personen beschäftigten. Fördermittel für externe Vertragsforschung können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 200 Millionen DM erhalten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit im Rahmen der EG, Maßnahmen zu einer Restrukturierung der europäischen Rüstungsindustrie zu fördern? Eine Restrukturierung der sogenannten europäischen Rüstungsindustrie ist derzeit nicht möglich. Nach Artikel 223 EWG-Vertrag besteht ein weitgehender Vorbehalt zugunsten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Erzeugung von Kriegsmaterial und des Handels damit. Angesichts der Struktur der Rüstungsgüter herstellenden Unternehmen wären Maßnahmen der EG nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht erstrebenswert. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 35) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Beispiel einiger Länder folgend, Altglas-Rückgewinnungsmaßnahmen — besonders auch im Sinne möglicher Energieeinsparung — im Rahmen eines Bundesprogrammes zu fördern? Die Bundesregierung sieht in der Steigerung der Altglasverwertung einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Abfallbeseitigung und zur Einsparung von Energie. Auf die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen in diesem Bereich hat die Bundesregierung bereits bei der Vorbereitung und Ausführung ihres Abfallwirtschaftsprogramms '75 hingewiesen. Fortschritte auf dem Gebiet der Abfallverwertung sind nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie auf der Grundlage eigenverantwortlicher Lösungen der Privatwirtschaft anzustreben. Dies gilt auch für die Altglasverwertung. Hier sind die deutsche Glasindustrie und der Rohstoffhandel bereits mit Erfolg tätig. Die Bundesregierung hält eine Subventionierung dieser Bemühungen im Rahmen eines Bundesprogramms weder für zweckmäßig noch für notwendig. 13206* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Auf der Grundlage konkreter Absprachen mit der deutschen Glasindustrie wurde in den vergangenen Jahren seit 1974 eine jährliche Steigerung der Altglasverwertung von durchschnittlich mehr als 20 °/o in der Bundesrepublik Deutschland erreicht. Im Jahre 1978 betrug danach die verwertete Menge Altglas ca. 380 000 Tonnen. Die Bundesrepublik Deutschland liegt damit mit der Schweiz im internationalen Vergleich an führender Stelle. Dieser Erfolg bestätigt die Richtigkeit einer privatwirtschaftlich orientierten Altglasverwertung. Die Möglichkeiten für eine finanzielle Förderung durch den Bund beschränken sich auf den Bereich von Forschung und Entwicklung. Entsprechende Mittel hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren beispielsweise für Modellversuche zur getrennten Sammlung und zur Entwicklung der Altglassortierung eingesetzt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 39) : Welche finanziellen Förderungsmaßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen oder beabsichtigt sie vorzusehen, um die Benachteiligung der Landwirte in den marktfernen und finanziell schwachen Zonenrandgebieten bei der Durchführung von Krankund Notschlachtungen in Isolierschlachträumen auszugleichen? Nach dem Fleischbeschaurecht bestehen keine Möglichkeiten, die Einrichtung von Isolierschlachtbetrieben und Isolierschlachträumen zu fördern. Über die Möglichkeiten für Förderungsmaßnahmen hat Ihnen der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 22. Mai 1979 (AZ.: 322-36410/1) Auskunft erteilt. In den anfallenden Not- und Krankschlachtungen kann auch kein allgemeines bedeutendes wirtschaftliches Problem gesehen werden, denn bei den derzeitigen Haltungsbedingungen der Schlachttiere und deren durchweg guten Gesundheitszustand beträgt der Anfall von Not- und Krankschlachtungen insgesamt in der Bundesrepublik etwa 0,6 %. Für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischbeschau und damit auch für die amtlichen Untersuchungen bei Not- und Krankschlachtungen sind die Länder zuständig. Ihre Erfahrungen mit der Neuregelung der Vorschriften für die Durchführung von Not- und Krankschlachtungen hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in seinem „Bericht über die Erfahrungen hinsichtlich der Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes" (Bundestagsdrucksache 8/2032), der zum Ende des vergangenen Jahres dem Deutschen Bundestag zu erstatten war, berücksichtigt. In den Stellungnahmen der Länder wird, von einzelnen Schwierigkeiten abgesehen, durchweg positiv über die Neuregelungen berichtet. Eine Notwendigkeit für generelle Förderungsmaßnahmen durch die Bundesregierung ist aus diesen Stellungnahmen der Länder nicht zu erkennen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mediziner in der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos sind, und in welchen Regionen bzw. Großstädten diese Arbeitslosigkeit am größten ist? Die Bundesanstalt für Arbeit erstellt zweimal jährlich — für Ende Mai und Ende September — eine detaillierte Analyse des Arbeitslosenbestandes nach Berufsgruppen. Die letzten verfügbaren Ergebnisse beziehen sich auf Ende September 1978. Für die Mediziner ergibt sich danach folgendes: Die Zahl der arbeitslosen Ärzte betrug 1 175, darunter 900 Allgemeinmediziner und 275 Fachärzte. Außerdem waren 160 arbeitslose Zahnärzte registriert. Die Zahl der offenen Stellen für Ärzte belief sich auf 808, darunter 432 für Allgemeinmediziner und 376 für Fachärzte. Für Zahnärzte waren 40 offene Stellen gemeldet. Die regionale Verteilung der arbeitslosen Ärzte ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Arbeitslose Ärzte und Zahnärzte Ende September 1978 Bundesland Ärzte ges. Allgemeinmedizin Fachärzte Zahnärzte (Landesarbeitsamt) Schleswig-Holstein 50 34 16 5 Hamburg 33 31 2 3 Niedersachsen 72 48 24 18 Bremen 14 9 5 11 Nordrhein-Westfalen 208 125 83 35 Hessen 100 78 22 16 Rheinland-Pfalz 37 X0 7 4 Saarland 14 11 3 1 Baden-Württemberg 208 156 52 22 Nordbayern 78 58 20 13 Südbayern 203 170 33 25 Berlin 158 150 8 7 Es ist davon auszugehen, daß die Zahl der arbeitslosen Ärzte dort vergleichsweise hoch ist, wo sich Hochschulen mit medizinischen Fakultäten befinden. Die nachstehende Übersicht zeigt die Zahl der arbeitslosen Ärzte in einigen Arbeitsamtsbezirken, in denen derartige Studiengänge bestehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13207* Zahl der arbeitslosen Ärzte in ausgewählten Arbeitsamtsbezirken AA-Bezirk Ärzte Allgemeinmedizin Fachärzte Zahnärzte insges. Hannover 27 21 6 7 Düsseldorf 18 11 7 2 Köln 29 18 11 3 Frankfurt 53 47 6 8 Stuttgart 17 11 8 9 Reutlingen 17 8 9 2 Heidelberg 69 63 6 1 Nürnberg 38 18 20 4 München 163 126 37 13 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 44) : Ist es zutreffend, daß die in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesverteidigungsminister in der Fragestunde der 148. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 26. April 1979 zu Frage Nr. 67 erwähnte Überprüfung des Gerätedepots Rheine durch eine STAN-Kommission nicht die Bewertung des Dienstpostens des S-2-Feldwebels zum Inhalt hatte und die Streichung dieses Dienstpostens schon vorher durch eine Projektgruppe "neue Organisationsform in Heeresdepots" auf Grund einer „Selbstaufschreibung" durch das betreffende Personal vorgeschlagen worden war? Eine durch den Führungsstab des Heeres veranlaßte Neuordnung und Straffung der Versorgungsabläufe in den Depots des Heeres wurde in einem langfristigen Truppenversuch erprobt. Im Rahmen dieser Modellerprobung wurden durch die beauftragte Projektgruppe „Neue OrgForm in Heeresdepots" in verschiedenen Depots die Auslastung aller Dienstposten — einschließlich der Führungsgruppe — nach Qualität und Quantität des Arbeitsanfalls überprüft. Im Gerätedepot Rheine wurde diese Untersuchung u. a. unterstützt durch eine „Selbstaufschreibung" der Dienstposteninhaber, d. h. eine tägliche Aufschreibung der Tätigkeiten mit Angabe der Zeiten. Als Ergebnis der Gesamtüberprüfung wurde festgestellt, daß der Dienstposten S2-Feldwebel mit den in einem Gerätedepot anfallenden Aufgaben nicht auszulasten war. Die Stelle wurde daher in dem STAN-Vorschlag, der die Grundlage für die abschließende Überprüfung und STAN-Verhandlung bildete, bereits nicht mehr gefordert. Die Aufgaben des entfallenen Dienstpostens konnten dem Dienstposten Leutnant S2/S1-Offizier (FD) in der Führungsgruppe des Depots zugeordnet werden. Dieser Regelung stimmte die STAN-Verhandlungskommission zu. Die Entscheidung über den Wegfall des Dienstpostens S2-Feldwebel ist somit durch die Ergebnisse einer umfangreichen Überprüfung begründet, die die Forderung nach Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in den Depots des Heeres zu berücksichtigen hatte. In der abschließenden Verhandlung wurde diese Entscheidung bestätigt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 45, 46, 47 und 48) : Hat die Bundesregierung entschieden, welcher Standort für das Amt für Nachrichtenwesen der Bundeswehr vorgesehen ist? Für welchen Zeitpunkt ist die Aufstellung dieses Amts vorgesehen? Trifft es zu, daß den Beamten der Bundeswehr regelmäßig ein Auszug aus Dateien mit den darin gespeicherten personenbezogenen Daten übersandt wird? Plant die Bundesregierung, auch den Soldaten einen Auszug aus dem DV-System "PERFIS" zuzusenden? Zu Frage B 45: Das Amt für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (ANBw) soll in Bad Neuenahr-Ahrweiler, dem Standort des mit Masse im ANBw aufgehenden Amtes für Fernmeldewesen der Bundeswehr (AFmBw) aufgestellt werden. Für diese Entscheidung waren u. a. folgende Gründe ausschlaggebend: — der hohe, insbesondere zivile, Anteil des AFmBw am Aufstellungsvorhaben, — das dort bereits vorhandene bundeseigene Grundstück für den Bau des neuen Amtes. Zu Frage B 46: Die Aufstellung des ANBw soll bis Ende der 80er Jahre abgeschlossen sein. Die Dauer der Aufstellung wird dabei von der Dauer der Infrastrukturmaßnahmen bestimmt. Gewisse Teile des Amtes sollen aber schon zwischenzeitlich eingerichtet werden, um wesentliche Vorteile der neuen Wehrstruktur kurzfristiger zu realisieren. Zu Fragen B 47 und 48: Im Mai/Juni 1978 wurde allen damals im Dienst befindlichen Zivilbediensteten — nicht nur den Beamten — der Bundeswehr einmalig ihr sogenanntes Personalstammblatt mit den im Personalführungssystem/Zivil gespeicherten personenbezogenen Daten übersandt. Neben der Unterrichtung über die Daten sollte der Empfänger in die Lage versetzt werden, die Merkmale auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine regelmäßige Übersendung ist nicht vorgesehen. Die Übersendung eines entsprechenden Auszugs aus dem Personalführungs- und Informationssystem 13208* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Soldaten (PERFIS) an die Soldaten ist nicht geplant. Durch Erlaß vom 1. Juli 1978 ist jedoch geregelt, daß der Soldat bzw. der Zivilbedienstete Einsicht in den bei seiner Einheit, Beschäftigungsdienststelle oder personalbearbeitenden Stelle vorliegenden Datei-Auszug, das Personalstammblatt, nehmen kann. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahlberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 49, 50, 51 und 52) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das von der Industrie-Anlagen-Beratungsgesellschaft vorgelegte und von ihr in Auftrag gegebene Medienkonzept den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses zur Kenntnis zu geben? Wie ist der derzeitige Sachstand im Hinblick auf die Errichtung einer ,,Medienzentrale" im Bereich des Bundesverteidigungsministers? Wie ist die Aufgabenverteilung, Auslastung und Arbeitsweise der Lehr- und Pressestelle der Film-Bild-Ton-Bonn im derzeitigen Medienkonzept des Bundesverteidigungsministers? Wie ist die Aufgabenverteilung, Auslastung und Arbeitsweise des Zentrums ,,Programmierte Ausbildung" München im derzeitigen Medienkonzept des Bundesverteidigungsministers? 1. Im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bundeswehr, die Ausbildung auf den Gebieten Innere Führung, insbesondere in der Menschenführung und Politischen Bildung sowie der nicht systemgebundenen Ausbildung zu verbessern, habe ich bereits 1977 angeregt, Videoausbildungsanlagen einzuführen und zu nutzen. Der Beirat für Fragen der. Inneren Führung und der Wehrbeauftragte haben dies durch Empfehlungen unterstützt. Es ist geplant, im Herbst dieses Jahres mit der Einführung der neuen Geräte an Schulen und bei der Truppe zu beginnen. Außerdem hat der Generalinspekteur der Bundeswehr ebenfalls 1977 an Fü S I den Auftrag erteilt, Grundsätze für die künftige Rolle und Nutzung von Medien bei der Ausbildung in den Streitkräften (Arbeitsbegriff: Medienkonzeption) zu erarbeiten. Dies ist inzwischen geschehen. Die erarbeitete Konzeption wird mit dem Titel: „Grundsätze in der Ausbildung von audiovisuellen Ausbildungsmitteln in der Ausbildung der Streitkräfte" in Abstimmung mit den Teilstreitkräften und der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens demnächst dem Generalinspekteur der Bundeswehr zum Erlaß vorgelegt. Die Industrieanlagenbetriebsgesellschaft hat die vorgenannten konzeptionellen Arbeiten durch Studien im Auftrag des Fü S begleitet und unterstützt. Vor einer Information der Mitglieder des Verteidigungsausschusses über den Sachstand zu diesem Konzept müssen noch wesentliche Fragen der Realisierung, besonders das Einbringen der erforderlichen Haushaltsmittel in die 5-Jahres-Programme der Teilstreitkräfte, abschließend geklärt werden. 2. Bestandteil des Konzeptes für die Einführung der neuen Ausbildungsmittel ist der örtliche und organisatorische Verbund bisher getrennt arbeitender Dienststellen, die sich mit Medien befassen, zu einer Abteilung im Streitkräfteamt. Dies sind: — die Gruppe Film-Bild-Ton des Streitkräfteamtes in Bonn-Lengsdorf — die Lehr- und Versuchsdienststelle Truppeninformation in Köln-Butzweilerhof und — das Zentrum für Programmierte Ausbildung in den Streitkräften in München. Als Standort ist Bonn-Lengsdorf vorgesehen, wo die Anlagen der Gruppe Film-Bild-Ton dazu baulich erweitert werden sollen. Der vorhandene STAN-Entwurf dieser „Medienzentrale der Bundeswehr" wird im Zusammenhang mit der erfolgten Umgliederung der Schule der Bundeswehr für Innere Führung und nach Abstimmung mit den Teilstreitkräften gegenwärtig überarbeitet. Danach werden die infrastrukturellen Maßnahmen — voraussichtlich noch vor Jahresende -eingeleitet. Bis zur Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit der Medienzentrale — die Realisierung der Baumaßnahme kann nur langfristig gesehen werden — wird eine Übergangslösung angeordnet, um die benötigten Ausbildungshilfsmittel (Software) für die neuen Geräte schon bei Einführung rationell und kostengerecht bereitstellen zu können. 3. Die Gruppe Film-Bild-Ton im Streitkräfteamt — stellt in Eigen- und Auftragsproduktion Filme, Bildreihen und Tonträger für O die Ausbildung in der Bundeswehr und O die Offentlichkeitsarbeit sowie Nachwuchswerbung der Bundeswehr her und — sorgt für deren Verleih und Versand; — produziert die Filmschau der Bundeswehr „info", das bekannte monatliche Filmmagazin 'der Truppeninformation. Die Dienststelle ist mit diesen Aufgaben ausgelastet. Die Lehr- und Versuchsdienststelle Truppeninformation stellt für die Information der deutschen Dienststellen im Ausland her — als regelmäßige Video-Produktionen (wöchentlich einmal) O das „info german-Magazin" und O die „info german-Nachrichten", Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13209* — als zusätzliche Video-Produktionen (aus aktuellem Anlaß, etwa 10 Folgen pro Jahr) O „info german-Extra" sowie — als regelmäßige Ton-Produktionen (wöchentlich zweimal) O „info german-Tonband". Diese Aufgaben lasten die Dienststelle gegenwärtig — je nach Anteil der neben den Mitschnitten aus Sendungen des öffentlichen Fernsehens notwendigen Eigenproduktion — nahezu voll aus. Die Dienststelle hat darüber hinaus den Auftrag, soweit möglich, Videospots für die Ausbildung in der Bundeswehr — und hier gegenwärtig mit Schwerpunkt Innere Führung — zu fertigen. 4. Das Zentrum für Programmierte Ausbildung in den Streitkräften war in der Vergangenheit überwiegend mit Versuchen und Erprobungen für die Programmerarbeitung und den dazu gehörenden Gerätesatz beauftragt. Inzwischen sind die Grundlagen für die Programmierte Ausbildung in den Streitkräften und das Konzept für eine Standardgeräteausrüstung erarbeitet und innerhalb der Streitkräfte abgestimmt worden. Daher hat das Zentrum nun den Auftrag, bis zu seiner Eingliederung in die Medienzentrale der Bundeswehr die Schule der Bundeswehr für Innere Führung zu unterstützen. Dabei sind in enger Zusammenarbeit Lehr- und Lernhilfen für die Innere Führung zu entwickeln und zu produzieren. Darüber hinaus stellt das Zentrum — soweit es die Kapazität zuläßt — Ausbildungsprogramme der Streitkräfte her. Mit diesen Aufgaben ist es gegenwärtig voll ausgelastet. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 53) : Trifft es zu, daß — wie in Leserzuschriften behauptet wird, die in „bundeswehr aktuell" vom 13. Juni 1979 veröffentlicht wurden — in den Standorten Hannover und Braunschweig eine einheitliche Einkleidung und Ausrüstung der Soldaten nicht gewährleistet ist, und wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen, die dort und evtl. auch im Bereich anderer Wehrbereichsverwaltungen auftretenden Schwierigkeiten zu verhindern? Es ist richtig, daß bei der Versorgung mit Bekleidung in letzter Zeit gelegentlich in einigen Standorten bei verschiedenen Artikeln Versorgungsschwierigkeiten aufgetreten sind. Bei den angesprochenen Standortverwaltungen Hannover und Braunschweig ist dies u. a. auf wiederholten Lieferverzug der Industrie zurückzuführen. Hinzu kommt, daß der Wirtschaftsvorrat mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage nicht in vollem Umfang beibehalten werden konnte, zumal der Ausrüstung der Bundeswehr mit Waffensystemen, insbesondere der dazugehörigen Munition, über mehrere Jahre Vorrang eingeräumt werden mußte. Unabhängig davon lasse ich untersuchen, ob das vorübergehende Fehl an Bekleidungsstücken in Braunschweig und Hannover nicht auch durch Bestandsaustausch mit benachbarten Standorten hätte, vermieden werden können. Außerdem wird zur Zeit geprüft, ob die Ausstattungsart oder der Ausstattungsumfang mit dem Ziel von Kosteneinsparungen geändert werden kann. Von dem Ergebnis dieser Prüfungen Wird es abhängen, welche Vorkehrungen zur Vermeidung eines Wiederholungsfalles getroffen werden müssen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 54) : Treffen Berichte zu, daß Bekleidungskammern der Bundeswehr teilweise auf der Ebene der Bataillone so schlecht bevorratet sind, daß mitunter nur Bruchteile der einberufenen Rekruten bei Dienstantritt eingekleidet werden können, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Mißstände zu unternehmen? Es ist richtig, daß bei der Versorgung mit Bekleidung in letzter Zeit gelegentlich in einigen Standorten bei verschiedenen Artikeln Versorgungsschwierigkeiten aufgetreten sind. Bei den angesprochenen Standortverwaltungen Hannover und Braunschweig ist dies u. a. auf wiederholten Lieferverzug der Industrie zurückzuführen. Hinzu kommt, daß .der Wirtschaftsvorrat mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage nicht in vollem Umfang beibehalten werden konnte, zumal der Ausrüstung der Bundeswehr mit Waffensystemen, insbesondere der 'dazugehörigen Munition, über mehrere Jahre Vorrang eingeräumt werden mußte. Unabhängig davon lasse ich untersuchen, ob das vorübergehende Fehl an Bekleidungsstücken in Braunschweig und Hannover nicht auch durch Bestandsaustausch mit benachbarten Standorten hätte vermieden werden können. Außerdem wird zur Zeit geprüft, ob die Ausstattungsart oder der Ausstattungsumfang mit dem Ziel von Kosteneinsparungen geändert werden kann. Von dem Ergebnis dieser Prüfungen wird es abhängen, welche Vorkehrungen zur Vermeidung eines Wiederholungsfalles getroffen werden müssen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 55) : Trifft es zu, daß beim Bundesgrenzschutz auf 5,3 Polizeivollzugsbeamte eine Verwaltungskraft entfällt, während es bei der Bundeswehr pro Verwaltungskraft nur 3,3 Soldaten sind, und womit rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls das um 1,6 mal höhere Verwaltungspersonal bei der Bundeswehr gegenüber dem Bundesgrenzschutz? 13210* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Es trifft zu, daß beim Bundesgrenzschutz auf etwa 5,3 Polizeivollzugsbeamte eine Verwaltungskraft entfällt. Es ist auch richtig, daß es bei der Bundeswehr pro Verwaltungskraft 3,3 Soldaten sind, wenn man die Zahl der Soldaten zu dem Personal der Bundeswehrverwaltung — ohne die beim BGS nicht vorhandenen Bereiche Rüstung, Militärseelsorge, Rechtspflege und Hochschulen — in Relation setzt und davon ausgeht, daß unter dem Begriff „Verwaltungskräfte" alle zivilen Mitarbeiter verstanden werden, die nicht im Polizeivollzugsdienst bzw. nicht als Soldaten eingesetzt sind. Bei einem Vergleich dieser Verhältniszahlen müssen jedoch die Unterschiede in Auftrag und in den Rechtsgrundlagen zwischen Bundeswehr und Bundesgrenzschutz berücksichtigt werden. Beim BGS gibt es neben den rein administrativ tätigen Verwaltungskräften auch handwerklich tätige Mitarbeiter, die den rd. 40 000 in den Standorten der Bundeswehrverwaltung beschäftigten zivilen Mitarbeitern entsprechen. Im übrigen ist die relativ höhere Zahl von „Verwaltungskräften" bei der Bundeswehr aus folgenden Gründen gerechtfertigt: — Die Bundeswehr besteht im Gegensatz zum BGS zu einem großen Teil aus Wehrpflichtigen, so daß eine eigene Wehrersatzorganisation mit 8 129 Mitarbeitern erforderlich ist — Für die Verpflegung und Bekleidung der Soldaten werden in der Bundeswehr Bekleidungs- und Verpflegungsämter mit insgesamt 1 144 zivilen Mitarbeitern unterhalten — 1 823 Mitarbeiter sind in den sechs Wehrbereichsgebührnisämtern tätig — Die Bundeswehr ist in integrierten Stäben der NATO und im Ausland vertreten und unterhält deshalb einen umfangreichen Sprachmittler- und Sprachausbildungsbereich. Das Bundessprachenamt mit einem Personalbestand von 510 Mitarbeitern ist im übrigen für alle Bundesressorts tätig — In den Rechenzentren der Bundeswehr sind 1 132 Beamte und Arbeitnehmer beschäftigt — Zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Heilfürsorge für die Soldaten unterhält die Bundeswehr eigene Krankenhäuser mit 4 139 Mitarbeitern — Im Sozialdienst der Bundeswehr sind rd. 500 zivile Kräfte tätig Hinzu kommt, daß die bei der Bundeswehr vorhandenen schweren Waffen und Geräte eine größere Depot- und Instandsetzungsorganisation erfordern, als dies beim BGS der Fall ist. Etwa 83 000 zivile Mitarbeiter sind unmittelbar bei den Streitkräften zur Erfüllung des militärischen Auftrages, z. B. als Flugzeugmechaniker, Raketenspezialisten, Munitionsarbeiter, Kfz-Schlosser usw. eingesetzt. Es ist volkswirtschaftlich günstiger, wenn hier statt kurzdienender, immer wieder neu auszubildender Soldaten langfristig tätige zivile Mitarbeiter eingesetzt werden. Bei Abzug dieser, durch den besonderen Auftrag der Bundeswehr erforderlichen Mitarbeiter kommt man zu einer Verhältniszahl von 10 : 1, die zum Vergleich mit der Verhältniszahl des BGS herangezogen werden kann. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der N-Dimethylnitrosamin-Gehalt in einer Tablette des vom Bundesgesundheitsamt aus dem Verkehr gezogenen Aminophenazon um das 2 000fache kleiner ist als die Menge, die in einem Kilogramm Fleischwaren, Fisch und Käse mit dem spezifischen TFA-Analyzer nachgewiesen wurde, und was gedenkt sie zu tun, um das Überhandnehmen von Arzneimittelgruppen auf Grund geringfügiger Beistoffmengen mit dem Verdacht auf Toxität bzw. Cancerogenität zu verhindern? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu verhindern, daß aus dem Bundesgesundheitsamt Mitteilungen über gesundheitsschädliche Wirkungen von Arzneimitteln, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen an die Presse gelangen, die diese in großer Aufmachung als neueste Erkenntnisse publiziert, ohne daß exakt wissenschaftlich fundierte Ergebnisse und unwiderlegbare Beweise hierüber vorliegen, und wie gedenkt die Bundesregierung im Fall der Gegenbeweisführung, die den betroffenen Herstellerfirmen entstandenen, zum Teil erheblichen, finanziellen Schäden zu ersetzen? Zu Frage B 56: N-Dimethylnitrosamin (DMNA) ist nach den vorliegenden Ergebnissen aus Tierversuchen eines der stärksten Carcinogene. Es ist deshalb die Aufnahme von DMNA durch den Menschen als besonderes Risiko anzusehen. Durch die Anwendung von empfindlichen und spezifischen Analysemethoden ist dieser Stoff in einer Reihe von Lebensmitteln (z. B. bestimmte gepökelte Fleischerzeugnisse, bestimmte Käsesorten, Bier) im Arzneimittel Aminophenazon, aber auch im Tabakrauch nachgewiesen worden. Das Bundesgesundheitsamt hat sich schon seit längerer Zeit mit der Frage der DMNA-Belastung für den Menschen aus den verschiedenen Quellen beschäftigt und auch unter Hinzuziehung externer Sachverständiger Vorschläge zur Verminderung gemacht. Bei vermeidbarem Gehalt wurden Maßnahmen zur Verhinderung der Belastung getroffen bzw. vorgeschlagen. Bei Aminophenazon sind Gehalte von 1-100 ppb (das sind 0,3-30 ng/Tablette zu 0,3 g) gefunden worden. Hingegen ist DMNA in Fleischerzeugnissen nur nach Pökelung festgestellt worden. Bei erhitzten Brüh-, Roh- und Kochwürsten wurden höchstens 0,9 ppb, bei Speck und trockengepökeltem Schinken Mengen um 1,7 ppb gemessen. In den meisten Fällen liegen die Nitrosaminwerte jedoch unter der Nachweisgrenze von 0,5-0,6 ppb. Bestimmte Käsesorten enthielten bis zu 6 ppb, in der Regel jedoch unter 1 ppb DMNA. Im Einzelfall kann daher durchaus 1 kg eines Lebensmittels die 2 000fache Menge DMNA einer Tablette Aminophenazon (0,3 g) enthalten, je nachdem welche Konzentration an DMNA man beim Rechenansatz im Lebensmittel und im Aminophenazon zugrunde legt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13211` Bei der für Empfehlungen und Maßnahmen des Bundesgesundheitsamtes erforderlichen gesundheitlichen Bewertung des Gehaltes an DMNA wird jedoch neben der Gefährlichkeit des Stoffes und dem jeweiligen Gehalt auch eine angenommene Verzehrmenge des Lebensmittels oder Arzneimittels berücksichtigt. Geht man von einem Mittelwert von etwa 20 ppb DMNA in Aminophenazon und einer Verzehrmenge von 1 g (das sind rund 3 Tabletten à 0,3 g) aus, so werden damit 0,02 Mikrogramm DMNA aufgenommen. Selbst wenn man bei Fleischerzeugnissen, z. B. bei trockengepökeltem Schinken, einen DMNA-Gehalt von 1,7 ppb zugrundelegt, werden damit bei einer Verzehrmenge von 100 g 0,17 Mikrogramm DMNA aufgenommen. Vergleichsweise werden im Rauch einer Zigarette etwa 0,08 Mikrogramm aufgenommen. Aus diesen Beispielen ergibt sich, daß bei einer gesundheitlichen Gesamtbewertung die vermeidbare Zufuhr durch Aminophenazon nicht außer acht gelassen werden kann. Eine mögliche Produktion von Aminophenazon ohne Beimengen von DMNA konnte von den Herstellern nicht angeboten werden. Dazu kommt, daß Aminophenazon im Magen nitrosiert wird. Die Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes, Aminophenazon in schmerzstillenden Arzneimitteln durch andere unbedenklichere Substanzen zu ersetzen, wurde getroffen, um ein zusätzliches — und in diesem Falle vermeidbares — Risiko abzuwehren. Jeder Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes in Fragen der Arzneimittelsicherheit geht eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abschätzung voraus. Im Vorfeld einer solchen Entscheidung beteiligen sich an der wissenschaftlichen Diskussion externe Sachverständige, Vertreter der Arzneimittelkommissionen, der Heilberufe, der pharmazeutischen Industrie und der Überwachungsbehörden der Länder. Zu Frage B 57: Das Bundesgesundheitsamt hat keine Pressemitteilungen über gesundheitsschädliche Wirkungen von Arzneimitteln, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen herausgegeben, die geeignet sind, die Bevölkerung zu beunruhigen. Es hat lediglich aus seinem eigenem Fachwissen, aus Expertengesprächen und ähnlichen Veranstaltungen den jeweils gewonnenen Erkenntnisstand zur Unterrichtung der interessierten Fachkreise bekanntgegeben und damit seiner Informationspflicht entsprochen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 58, 59 und 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß und in welchem Umfang Organisationen wie „medico international" bei Ärzten Medikamente zur Verwendung in Entwicklungsländern und Katastrophengebieten sammeln, und wie beurteilt die Bundesregierung solche Sammlungen? Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß sehr oft Medikamente in diese Sammlung eingehen, die kurz vor der Erreichung ihres Verfalldatums stehen, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund des Gebots der Arzneimittelsicherheit? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Kontrollen zu gewährleisten, daß auf diesem Weg unwirksame, verfallene oder gar schädlich und gefährlich gewordene Arzneimittel in Entwicklungsländern und Katastrophengebieten nicht zur Anwendung an den Menschen gelangen? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Hilfsmaßnahmen, die zusätzlich zur staatlichen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe geeignet sind, zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung in Entwicklungsländern und . Katastrophengebieten beizutragen. Wer Arzneimittel sammelt, unterliegt der allgemeinen Anzeigepflicht nach § 67 des Arzneimittelgesetzes und wird nach § 64 ff. regelmäßig von der zuständigen Landesbehörde in Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes überwacht. Soweit Arzneimittel gesammelt werden, ist dabei nicht auszuschließen, daß sich darunter auch solche Arzneimitel befinden, deren Verfalldatum kurzfristig abläuft. Nach §§ 5 und 8 des Arzneimittelgesetzes ist es verboten, bedenkliche Arzneimittel bzw. solche in den Verkehr zu bringen, deren Verfalldatum abgelaufen ist. Dies gilt auch für Lieferungen in Entwicklungsländer und Katastrophengebiete. Ob und inwieweit diese Sicherheitsaspekte auch bei der späteren Verteilung und Abgabe in den Entwicklungsländern und Katastrophengebieten beachtet werden, kann durch die Bundesregierung nicht unmittelbar beeinflußt werden. Sie bemüht sich jedoch im Rahmen der Entwicklungshilfe, u. a. durch Fortbildungsveranstaltungen für pharmazeutisches Personal, zu helfen, die Arzneimittelsicherheit durch Verbesserung der Verteilung und der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln in den Entwicklungsländern zu erhöhen. Die von Ihnen genannte Organisation hat bereits vor einiger Zeit ihre Sammelaktivitäten eingestellt, weil die gespendeten Arzneimittel hinsichtlich ihrer Qualität und Zusammensetzung nicht den Erfordernissen von Entwicklungsländern und Katastrophengebieten entsprechen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 61 und 62) : Sind Informationen zutreffend, daß die Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Deutschland wieder zunimmt, und welches sind gegebenenfalls die Gründe für diese Entwicklung? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß gegebenenfalls diese Entwicklung wirkungsvoll bekämpft werden kann? 13212* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Zu Frage B61: Die Informationen, daß die Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Deutschland wieder zunimmt, sind nicht zutreffend. Ganz im Gegenteil ist ein weiteres Absinken zu verzeichnen von 17,4 % im Jahr 1976 über 15,4 % in 1977 auf 14,7 % im Jahr 1978. Als Grund für diese Entwicklung sieht die Bundesregierung u. a. die Verbesserung der perinatalen Medizin an. Zu Frage B 62: Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung sieht die Bundesregierung insbesondere in einer intensivierten Erfassung und Betreuung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten und in einer Verbesserung der Betreuung während der Säuglingszeit. Dazu ist es notwendig, durch verstärkte Motivierung die Inanspruchnahme der Schwangerenvorsorge- sowie der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen zu verbessern, insbesondere bei bestimmten Gruppen von Müttern. Es wird zudem erwogen und z. Zt. modellhaft geprüft, ob und ggf. wie der Aufgabenbereich der Hebammen sich auch auf die Betreuung von Müttern während der Schwangerschaft und im 1. Jahr nach Geburt des Kindes ausdehnen ließe. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 63) : Ist die Bundesregierung bereit, eine weiträumige Westumgehung der B 19 um die Stadt Männerstadt noch vor 1985 zu finanzieren oder diese Umgehung bei der Fortschreibung des Bundesfernstraßenplans über 1985 hinaus zu berücksichtigen? Der derzeitige Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen sieht eine großräumige Ortsumgehung von Münnerstadt nicht vor. Vielmehr soll die vorhandene Bundesstraße 19 so ausgebaut werden, daß sie auf' lange Sicht dem Verkehrsaufkommen Rechnung tragen kann. Bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes wird daher, auch aus der Sicht des Landes Bayern, eine großräumige Verlegung von Münnerstadt im Zuge der B 19 zunächst nicht in Erwägung gezogen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 64) : Hält die Bundesregierung es für angemessen, daß nach § 34 a StVZO in Schulbussen jeweils zwei Plätze von drei Schülern besetzt werden dürfen, obwohl die Schüler regelmäßig mit vielem Gepäck (Lernmittel usw.) beladen sind? Nach Abstimmung mit den Bundesländern wurde seinerzeit die hier genannte Bestimmung in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) übernommen. 1973 wurde das Alter der Kinder von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt und die Regelung für den Gelegenheitsverkehr (z. B. Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen) ausgeschlossen. Da grundsätzlich durch die Vorschriften des § 34 StVZO obere Grenzwerte festgelegt sind, die jederzeit unterschritten werden können, wird zur Zeit eine Änderung dieser Vorschriften nicht in Betracht gezogen. Im übrigen haben im Zusammenhang mit der Erörterung um die Herabsetzung des Lebensalters von 14 auf 12 Jahre die zuständigen obersten Landesbehörden die Auffassung vertreten, daß — sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist — gewisse Unbequemlichkeiten, die sich aus der Anwendung der Vorschriften ergeben, im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung der relativ kurzen Beförderungsstrecken hingenommen werden müßten. Schließlich darf ich Sie auf die Fragestunde vom 30. Mai/1. Juni 1979 (Bundestagsdrucksache 8/2894, Teil B, Nr. 81) hinweisen, in der die Bundesregierung zu dem von Ihnen angeschnittenen Problem ausführlich Stellung genommen hat. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 65) : Wird die Bundesregierung den Vorschlag eines Automobilverbands, Radwege künftig farbig zu gestalten und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen, in ihre Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit mit aufnehmen? Die Bundesregierung ist bereit, die Frage einer farblichen Gestaltung von Radwegen, die, von der Kraftfahrzeugfahrbahn baulich nicht abgesetzt sind, in ihre Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzubeziehen. Für Radwege, die neben einer Straße verlaufen und baulich von den Kraftfahrzeugstreifen getrennt sind, dürfte eine besondere Farbgestaltung nicht erforderlich sein. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 66 und 67) : Wird die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament erhobene Forderung übernehmen, in bezug auf verkehrspolitische Kontrollen und Formalitäten folgende Maßnahmen zu ergreifen: das Abstempeln des Begleitscheins für die Inanspruchnahme einer bi- oder multilateralen Beförderungsgenehmigung soll nicht mehr an den Grenzen, sondern an der Bestimmungszollstelle erfolgen, bzw. die Überprüfung der Zulassungsnachweise von Kraftfahrzeugen und der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr an den Grenzen müssen abgeschafft werden? Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne dieser Entschließung des Europäischen Parlaments auch dann zu handeln, wenn andere EG-Länder dazu nicht bereit sind? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13213* Zu Frage B 66: Der grenzüberschreitende gewerbliche Straßengüterverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den anderen EG-Mitgliedstaaten wird zum überwiegenden Teil mit bilateralen Fahrtgenehmigungen abgewickelt. Ein Begleitschein — gemeint ist wohl der Fahrtenbericht — wird an der Grenze nicht abgestempelt, da die Mitführung und Ausstellung eines Fahrtenberichts bei bilateralen Genehmigungen nicht verlangt wird. In einem geringen Umfang werden Beförderungen mit Gemeinschaftsgenehmigungen durchgeführt. Die Bestimmungen über Gemeinschaftsgenehmigungen sind durch Gemeinschaftsrecht (EG-Verordnung) geregelt. Die Gemeinschaftsgenehmigung gilt danach für ein Jahr und kann von dem Genehmigungsinhaber in dieser Zeit mehrfach genutzt werden. Vorgeschrieben ist ein Fahrtenbericht und die Abstempelung der dort eingetragenen Fahrt beim Grenzübergang. Um eine mißbräuchliche Verwendung der Genehmigung zu verhindern, kann auf die Kontrolle der Genehmigung und eine damit verbundene Abstempelung des Fahrtenberichts an der Grenze nicht verzichtet werden. Eine Abstempelung des Fahrtenberichts beim Binnenzollamt statt beim Grenzübergang wird dem Zweck der Kontrolle nicht gerecht. Im übrigen wird die Dauer des Grenzaufenthalts durch die Abstempelung des Fahrtenberichts nicht verlängert. Die Kontrolle der Kraftfahrzeugzulassungspapiere steht in engem Zusammenhang mit der Kontrolle der Genehmigungen. Diese werden auf den Genehmigungsinhaber ausgestellt und dürfen nicht auf einen anderen übertragen werden. Die Bundesregierung hält daher die gleichzeitige Kontrolle der Kraftfahrzeugzulassungspapiere und der Genehmigungen an der Grenze für unerläßlich, da nur hier bei- Nichteinhaltung der Bestimmungen eine Zurückweisung der Fahrzeuge erfolgen kann. Die an den Grenzübergängen vorgenommenen Kontrollen, mit deren Hilfe die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr überwacht werden soll, haben sich als im Interesse der Verkehrssicherheit liegende, wirksame Maßnahmen erwiesen. Sie lassen sich an diesen Stellen besonders günstig durchführen, da hier ohnehin der Verkehrsfluß unterbrochen wird. Zu Frage B 67: Aus den zu Frage B 66 dargelegten Gesichtspunkten sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, auf die Kontrollen an den Grenzen zu verzichten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 68) : Wird an dem Bau der südlichen Güterbahn zwischen Hamburg und dem Rangierbahnhof Maschen noth festgehalten, und wenn ja, wie weit sind die Planungen und Vorbereitungen dazu gediehen? Die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn dem Bundesminister für Verkehr vorgelegte betriebswirtschaftliche Investitionsrechnung bezüglich der Südlichen Güterumgehungsbahn Hamburg wird derzeit geprüft. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen 'Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 69 und 70) : Unter welchen Voraussetzungen billigt die Bundesregierung Baupläne und Finanzierung für Bundesstraßen in dichtbebauten innerstädtischen Wohngebieten, die in unterirdisdier Bauweise (analog dem Bau von U-Bahnen) durchgestreckt werden, um so die oberirdische Wohnbebauung ganz oder überwiegend erhalten zu können? Werden solche unterirdischen Durdistreckungen in dichtbebauten innerstädtischen Wohngebieten auch bei erhöhten Kosten genehmigt, wenn im übrigen die planerische und technische Durchführbarkeit gesichert ist? Tunnellösungen in innerstädtischen Wohngebieten haben insbesondere den Vorteil, umweltschonende Straßenführungen zu ermöglichen. Sie kommen dann in Betracht, wenn die planerische Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, zu denen vor allem technische, verkehrliche, finanzielle, städtebauliche und umweltrelevante gehören, ergibt, daß trotz des höheren finanziellen Aufwandes einer Tunnellösung der Vorzug zu geben ist. Allgemeingültige Normen lassen sich nicht aufstellen. Es kommt auf die Gegebenheiten des Einzelfalles an. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 71 und 72) : Wie ist die Bundesregierung seit 1972 ihren aus Artikel 3 des Vertrags über die Grundlagen eines Verkehrs- und Tarifverbunds im Verkehrsraum Frankfurt festgelegten Verpflichtungen gerecht geworden, ihre Verkehrsplanung — insbesondere bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen mit dem FVV — abzustimmen? Bei welchen Projekten ist die Bundesregierung seit 1972 ihrer aus Artikel 3 des Vertrags über die Grundlagen eines Verkehrs- und Tarifverbunds im Verkehrsraum Frankfurt festgelegten Verpflichtungen gerecht geworden, ihre Verkehrsplanung — insbesondere bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen mit dem FVV — abzustimmen? Der Bund ist zuständig für den „Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen", bei dem naturgemäß Gesichtspunkte der Fernverbindungen im Vordergrund stehen. Bei der Aufstellung und Überprüfung dieses Plans sind die Länder intensiv beteiligt. Der Bund geht davon aus, daß weitere Abstimmungen auf Landesebene mit den Gebietskörperschaften und Verbänden erfolgen, wozu auch der Frankfurter Verkehrsverbund (FVV) gehört. Der FVV ist seit Beginn an den Beratungen zur Verkehrsuntersuchung Rhein-Main beteiligt. Zuletzt fand am 15. Februar 1979 im Bundesverkehrs- 13214* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 ministerium ein Informationsgespräch mit dem FVV über die Verkehrsplanung im Frankfurter Raum statt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 73 und 74) : Hält die Bundesregierung es für angemessen, daß nach § 34 a StVZO in Schulbussen jeweils zwei Plätze von drei Schülern besetzt werden dürfen, obwohl die Schiller regelmäßig mit Schulgepäck beladen sind? Ist die Bundesregierung bereit, den § 34 a StVZO zu ändern? Nach Abstimmung mit den Bundesländern wurde seinerzeit die hier genannte Bestimmung in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) übernommen. 1973 wurde das Alter der Kinder von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt und die Regelung für den Gelegenheitsverkehr (z. B. Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen) ausgeschlossen. Da grundsätzlich durch die Vorschriften des § 34 StVZO obere Grenzwerte festgelegt sind, die jederzeit unterschritten werden können, wird zur Zeit eine Änderung dieser Vorschriften nicht in Betracht gezogen. Im übrigen haben im Zusammenhang mit der Erörterung um die Herabsetzung des Lebensalters von 14 auf 12 Jahre die zuständigen obersten Landesbehörden die Auffassung vertreten, daß — sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist — gewisse Unbequemlichkeiten, die sich aus der Anwendung der Vorschriften ergeben, im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung der relativ kurzen Beförderungsstrecken hingenommen werden müßten. Schließlich darf ich Sie auf die Fragestunde vom 30. Mai/1. Juni 1979 (Bundestagsdrucksache 8/2894, Teil B, Nr. 81) hinweisen, in der die Bundesregierung zu dem von Ihnen angeschnittenen Problem ausführlich Stellung genommen hat. Anlage 57 Antwort des. Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 75 und 76) : Gibt es bereits Überlegungen, nach welchen Grundsätzen und Notwendigkeiten die Vergabe von Gutscheinen für Benzin, Diesel- und Heizöl im Fall von staatlichen Rationalisierungsmaßnahmen geregelt werden soll, und wenn ja, welcher Art sind diese? Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, in welchem Verhältnis bei Personenkraftwagen der Durchschnittsverbrauch gemessen an Liter pro 100 Kilometer von Benzin und Dieselöl im Stadtverkehr zu dem Verbrauch bei Fahrten auf Land- und Fernstraßen steht, und welche Konsequenzen könnten gegebenenfalls im Hinblick auf Energieersparnisse daraus gezogen werden? Zu Frage B 75: Die Einführung von Maßnahmen zur Rationierung von Motorenbenzin und Dieselkraftstoff mittels eines Bezugscheinsystems kann nach dem Energiesicherungsgesetz erst in Frage kommen, wenn eine Versorgungsstörung vorliegt, die nicht durch marktgerechte Maßnahmen behoben werden kann. Diese Voraussagen liegen zur Zeit nicht vor. Die mengenmäßige Versorgung ist nicht gefährdet. Die vorsorglich angestellten Überlegungen für die Zuteilung in einer eventualen Versorgungskrise gehen dahin, daß jedes Kraftfahrzeug zunächst mit einer entsprechend gekürzten Treibstoffmenge versorgt wird. Für diejenigen Fahrzeuge, die z. B. der öffentlichen Sicherheit und der Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens dienen, sollen daneben zusätzliche Mengen zur Verfügung gestellt werden. Für eine Rationierung des leichten Heizöls sind keine Bezugscheine vorgesehen. Eine notwendig werdende Zuteilung würde nach Referenzmengen auf der Grundlage der „Verordnung über den Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl" vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2797) erfolgen. Zu Frage B 76: Weder bei der Bundesregierung noch bei den Verbänden sind Zahlen bekannt über das Verhältnis des Durchschnittsverbrauchs im Stadtverkehr zu dem bei Fahrten auf Land- und Fernstraßen. Das Ergebnis würde von verschiedenen technischen und individuellen Faktoren abhängen. Die Automobilindustrie hat zugesagt, zur Internationalen Automobilausstellung im Herbst 1979 den Kraftstoffverbrauch nach der neuen DIN-Norm für Stadtverkehr sowie für Konstantfahrt mit 90 km/h und 120 km/h anzugeben. Aber selbst dann dürfte es schwerfallen, aus diesen Angaben eine generelle Aussage abzuleiten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 77) : Plant die Deutsche Bundesbahn die Einführung eines fahrpreisermäßigenden „Behinderten-Passes" für Fernfahrten (analog Seniorenpaß usw.), und will die Bundesregierung die Deutsche Bundesbahn gegebenenfalls dazu veranlassen? Die Sonderangebote der Deutschen Bundesbahn sind kommerziell ausgerichtet. Nachdem das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr, das zum 1. Oktober 1979 in Kraft treten wird, wesentliche Verbesserungen für die Behinderten bringt und schon heute Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung nach dem Schwerbehindertengesetz von mehr als 75 % den Senioren-Paß erwerben können, zieht die Deutsche Bundesbahn die Einführung eines „BehindertenPasses" nicht in Betracht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13215* Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen B 78, 79 und 80) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zuge des geplanten S-BahnGleisbaus im Streckenabschnitt Haar—Zorneding den ebenfalls neugeplanten S-Bahnsteig Baldham mit behindertengerechten Zugängen auszustatten? Welche zusätzlichen Kosten würden durch die Einrichtung solcher Zugänge entstehen, und hält die Bundesregierung diese Kosten für vertretbar? Welchen Wert mißt die Bundesregierung Zahlungen von behinderten Benutzern des Streckenabschnitts Haar—Zorneding, der bisher keine behindertengerechten Zugänge hat, bei, und beabsichtigt sie, die Ergebnisse dieser Zählungen zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen? Die S-Bahn wird von der Deutschen Bundesbahn (DB) geplant .und ausgebaut. Sie hat im Rahmen ihrer Planungshoheit auch darüber zu befinden, welche besonderen Maßnahmen für Behinderte zu ergreifen sind. Bei dieser Entscheidung wird die DB u. a. berücksichtigen müssen 1. die Lage und das Verkehrsaufkommen der geplanten Anlage, 2. die Möglichkeiten der Verkehrssicherung und 3. die einmaligen und laufenden Kosten solcher Anlagen. Hinsichtlich des Haltepunktes Baldham hält die DB die Einrichtung einer mechanischen Förderhilfe nicht für vertretbar, da die Verkehrssicherung an diesem personallosen Haltepunkt nicht möglich ist. Soweit die betroffene Gemeinde dennoch eine mechanische Förderhilfe für erforderlich hält und die laufenden Kosten sowie die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, wird die DB dem Wunsch der Gemeinde sicher entsprechen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 81): Ist bekannt, ob der auf der Bundesbahnstrecke Venlo—Mönchengladbach—Köln eingesetzte Wagenpark der holländischen Staatsbahn dem Standard des in den Niederlanden verwendeten Wagenparks der holländischen Staatsbahnen entspricht, und was kann in Verhandlungen mit den niederländischen Staatsbahnen gegebenenfalls erreicht werden, um die Sauberkeit des Wagenparks und die Beheizbarkeit der Wagen in der Winterperiode dem Standard vergleichbarer Züge im innerdeutschen Verkehr anzugleichen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) hat diese bereits in mehreren Besprechungen — zuletzt in der vorigen Woche — die Niederländischen Staatsbahnen (NS) gedrängt, in den Städteeilzügen Köln—Venlo—Rotterdam besseres Wagenmaterial einzusetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Heizungsanlagen der Reisezugwagen für die unterschiedlichen Stromsysteme der beiden Bahnen geeignet sein müssen, diese Wagen daher nur in beschränkter Stückzahl vorgehalten werden. Die NS haben zugesichert, ab Winter 1980/81 entsprechend eingerichtete Neubauwagen einzusetzen. Bis dahin werden sie sich bemühen, die derzeit verwendeten Wagen in einem ordnungsgemäßen und dem internationalen Standard entsprechenden Zustand zu halten. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 82) : Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Anpassungs- und Sicherungsprogramms den Fährverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal einzuschränken, oder hält sie an Stelle einer Einschränkung im Hinblick auf die Ölkrise eine Ausweitung des Fährverkehrs für zweckmäßig, die es den Kraftfahrern ermöglicht, Energie einzusparen, indem sie bei einer Kanalüberqueren dann gegebenenfalls kürzere Wegstrecken mit ihrem Wagen zurückzulegen haben? Das Anpassungs- und Sicherungsprogramm umfaßt nach dem derzeitigen Stand keine Maßnahmen zur Einschränkung des Fährverkehrs auf dem NordOstsee-Kanal. Eine Ausweitung des Fährverkehrs zur Schaffung kürzerer Wegeverbindungen erfordert die Einrichtung neuer Fährübergänge und den Ausbau des örtlichen Straßennetzes. Diese Aufgabe fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 83 und 84) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag mehrerer Träger öffentlicher Belange (z. B. der Stadt Leun, Lahn-DillKreis), die Lahntalstraße B 49 zwischen Wetzlar und Weilburg autobahnmäßig auszubauen, um diese besonders unfallträchtige Straße zu entschärfen? Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit, eine derartige Maßnahme in einem vorgezogenen Programm nach Abstimmung mit den entsprechenden Behörden des Landes Hessen umgehend zu verwirklichen, zumal der ursprünglich vorgesehene Bau der Autobahn Reißkirchen-Montabaur dadurch weitgehend überflüssig würde? Im Rahmen der zur Zeit laufenden Überprüfung des Bedarfsplanes wurde in einem Gespräch mit dem Land Hessen, vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages, vereinbart, auf den Bau der BAB A 48 zwischen Wetzlar und Koblenz zu verzichten und statt dessen die B 49 zwischen Wetzlar und Ahlbach 4streifig auszubauen. Die hessische Straßenbauverwaltung läßt gegenwärtig eine Unfallanalyse aufstellen sowie eine Untersuchung durchführen, in welcher Form ein 4streifiger Ausbau durchgeführt werden kann und ob ggf. auch eine Zwischenlösung möglich ist. Das Ergebnis dieser laufenden Untersuchungen muß zunächst abgewartet werden. 13216* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 85).: Erscheint die Planung der A 87 sowie ihre Trassenführung auf der Stuttgarter Gemarkung unbedingt notwendig, und wird bei der bisherigen Planung der Umweltschutz sowie die Schonung landwirtschaftlichen Bodens mit höchsten Bodenwertzahlen sorgfältig beachtet? Die A 87 im Bereich der Gemarkung Stuttgart ist im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen als „möglicher weiterer Bedarf" enthalten. Über die Notwendigkeit und ggf. Dringlichkeit wird im Rahmen der derzeit laufenden Bedarfsplanfortschreibung entschieden. Der derzeitige Stand dieser Arbeiten läßt eine Aussage über das Ergebnis, das letztlich der Deutsche Bundestag zu beschließen haben wird, noch nicht zu. Für dieses Bauvorhaben wurde im Jahr 1970 eine Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz festgelegt. Die Linienführung wird jedoch im Rahmen der Detailplanung unter Berücksichtigung aller maßgebenden Kriterien nochmals überprüft und erforderlichenfalls — bei evtl. Zielkonflikten nach sorgfältiger Abwägung — geändert. Bei dieser Überprüfung werden die genannten Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der Schonung wertvollen landwirtschaftlichen Bodens von besonderer Bedeutung sein. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 90, 91 und 92): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen, die er am 18. Juni 1979 in Berlin geäußert hat, es könne bezüglich der Journalistenvereinbarung mit der DDR „gerade auf diesem Gebiet am allerwenigsten sogenannte wasserdichte Vereinbarungen geben", weil der Bereich Medien und Kommunikation an ein ganz wesentliches Mittel kommunistischer Machtausübung stoße, und wenn ja, ist nicht die diesbezügliche Vereinbarung mit der DDR viele Jahre lang anders bewertet worden? Was bedeutet der Hinweis des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen in der gleichen Rede, „Nichtsdestoweniger — ich bin immer noch bei der Journalistenfrage — wird der Vorgang auf unsere künftige Verhandlungsführung selbstverständlich seine Auswirkungen haben", prinzipiell für Verhandlungen mit der DDR, und was bedeutet er für diesen konkreten Punkt? Teilt die Bundesregierung die Wertung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen in der gleichen im Bulletin der Bundesregierung veröffentlichten Rede, „Langatmigkeit, ein gewissermaßen stolperndes Vorangehen mit zwischendurch Pausieren und Palavern: das ist sozusagen das Normale an diesem Normalisierungsprozeß" mit der DDR, und wann wird dieses langatmige Pausieren und Palavern einer regen Aktivität weichen? Die von Ihnen aus dem Kontext der Ausführungen von Bundesminister Franke am 18. Juni 1979 vor dem Kuratorium Unteilbares Deutschland herausgesuchten Sätze spiegeln die Schwierigkeiten und Probleme einer Politik der Normalisierung der Beziehungen zwischen zwei so unterschiedlichen Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wider. 1. Diese Unterschiede zeigen sich mit besonderer Deutlichkeit im Bereich der journalistischen Beziehungen. Die Bundesregierung hat dies von Anfang an so gesehen und ist gleichwohl der Auffassung, daß selbst eine Berichterstattung aus der DDR unter Schwierigkeiten dem Zustand vor Abschluß des Grundlagenvertrages vorzuziehen ist, als diese Möglichkeit nicht bestand. 2. Unbeschadet der unüberwindlichen Unterschiede im Grundsätzlichen bestehen für beide Seiten Verpflichtungen aus dem Grundlagenvertrag und dem damit verbundenen Briefwechsel über die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten vom 8. November 1972. Danach und in Übereinstimmung mit der KSZE-Schlußakte sind Erschwerungen der journalistischen Arbeit nicht beabsichtigt. Wenn es dennoch von seiten der DDR zu solchen Erschwerungen gekommen ist, so führt das zu einer Belastung der beiderseitigen Beziehungen, die nicht-ohne Folgen für die Entwicklung in anderen Bereichen bleiben kann. Diese Folgen hier im einzelnen aufzuzeigen, erscheint mir nicht zweckmäßig. Die Deutschlandpolitik erfordert ständige rege Aktivität im Sinne Ihrer Fragestellung. Daß eine solche Aktivität nicht sofort zum Erfolg führt, sondern es auch Zeiten einer gewissen Pause gibt, liegt in den gegensätzlichen Interessen beider Seiten begründet und der damit verbundenen Schwierigkeit, in mühevollen Verhandlungen nach und nach einen Interessenausgleich herauszuarbeiten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/300 Frage B 93) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in einem Alternativszenarium zur Energiepolitik enthaltene Feststellung, der Nettoheizwärmebedarf ließe sich im Durchschnitt der Neu- und Altbauten in der Bundesrepublik Deutschland allein durch Maßnahmen der Wärmedämmung mit Kosten von etwa 150 DM/qm auf etwa ein Viertel des heutigen Bedarfs reduzieren, und welche Änderung der Lebensgewohnheiten müßte damit einhergehen? Die in Ihrer Frage mitgeteilte Feststellung, daß mit Durchschnittskosten von 150 DM/m2 für eine starke Wärmedämmung zu rechnen ist, zeigt die gegenwärtig zutreffende Größenordnung. Untersuchungen im Auftrag der Bundesregierung (sog. Therma-Wettbewerb) zeigen jedoch, daß sich beim Altbaubestand die Kosten von Wärmedämmungsmaßnahmen um einen Faktor 10 und mehr je nach Gebäudetyp unterscheiden können, so daß sehr unterschiedliche Belastungen eintreten. Der Energieverbrauch würde durch die volle Durchführung dieser Art Wärmedämmung allein nicht auf das genannte Maß von 25 % gesenkt werden können, weil zugleich die Wärmeversorgungssysteme, insbesondere die Einzelheizungsanlagen im normalen langfristigen Erneuerungszyklus an den verringerten Wärmebedarf angepaßt werden müssen, um eine Optimierung zu erreichen. Ebenso sind Systeme zur Be- und Entlüftung mit Wärmerück- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 132178 gewinnung und ein verändertes Heizungs- und Lüftungsverhalten der Bewohner von erheblicher Bedeutung. Die Größenordnung der erforderlichen Ausrüstungs- und Umrüstungsarbeiten und -kosten zeigt, daß eine solche Umstellung, wie auch in dem, von Ihnen angeführten Szenario vorgesehen, Jahrzehnte dauert. Für eine kurzfristige starke Ausweitung würde bei weitem nicht genügend industrielle und handwerkliche Kapazität zur Verfügung stehen. Eine zu schnelle Umstellung würde deshalb eher unmäßige Preissteigerungen bewirken, also dem gewollten Ziel eher entgegenwirken. Auch volkswirtschaftlich optimal ist deshalb eine allmähliche Steigerung der Anforderungen und die Schaffung von Anreizen zur Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden, wo dies auch oberhalb einer Wirtschaftlichkeitsrechnung auf der gegenwärtigen Energiepreisbasis bei ohnehin anstehenden Investitionen (z. B. Neubauten, Renovierungsbedarf) zu bewirken ist. Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig über die bisherigen Programme und das Energieeinsparungsgesetz hinaus weitere Schritte in dieser Richtung vor. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gruner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 94) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung realistisch, davon auszugehen, daß sich bis zum Jahr 2000 die Ausnutzungsdauer der installierten Kapazität der Kohlekraftwerke auf 5 600 Stunden/Jahr und der Kernkraftwerke auf 6 300 Stunden/Jahr insbesondere auch hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen steigern läßt? Die langfristige Entwicklung der Ausnutzungsdauer der installierten Kraftwerkskapazitäten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben den technischen Möglichkeiten, eine bestimmte Ausnutzungsdauer zu erreichen, spielt dabei im besonderen auch eine Rolle, ob die Kraftwerke zur Deckung der Grund-, Mittel- oder Spitzenlast eingesetzt werden. Die wirtschaftswissenschaftlichen Institute gehen in ihrer Prognose der künftigen Entwicklung der Energienachfrage in der Bundesrepublik Deutschland davon aus, daß im Jahre 1990 Kraftwerke auf Basis Steinkohle eine Ausnutzungsdauer von 3 900 Benutzungsstunden und für Braunkohle sowie Kernenergie von jeweils 6 500 Benutzungsstunden haben werden. Diese Werte zeigen die langfristig erwarteten Tendenzen. Bei der Kernenergie wird es darauf ankommen, daß gegenwärtige technische Ausfälle insbesondere der Siedewasserreaktoren wegfallen, so daß die Ausnutzungsdauer für den Grundlastbetrieb wie bei den Druckwasserreaktoren erreicht wird. Für Steinkohlekraftwerke macht die Prognose deutlich, daß auch über längere Sicht damit gerechnet wird, daß die gegenwärtige Ausnutzungsdauer grundsätzlich beibehalten wird. Diese Entwicklung spiegelt nicht technische Probleme bei Steinkohlekraftwerken oder Auswirkungen von Maßnahmen des Umweltschutzes wider, sondern zeigt die erwartete Aufteilung der Primärenergieträger auf Grund- und Mittellastkraftwerke. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau. Dr. Wilms (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 96, 97, 98 und 99) : Auf welche statistischen Angaben bezieht sich Bundesminister Dr. Schmude bei seinen Äußerungen — Pressemeldungen vom 17. Juni 1979 —, daß die Zahl der Ausbildungsplätze in der deutschen Wirtschaft für Schulabgänger in diesem Jahr nicht ausreichten? Wie sieht nach diesen statistischen Angaben die Angebots- und Nachfragesituation nach Regionen aus? Wie sieht nach diesen statistischen Angaben die Angebots- und Nachfragesituation nach Berufsgruppen aus? Wie sieht nach diesen statistischen Angaben die Angebots- und Nachfragesituation nach Jungen und Mädchen aus? In den von Ihnen zitierten Pressemeldungen sind die Äußerungen von Herrn Bundesminister Schmude mißverständlich wiedergegeben worden. Tatsächlich hatte Minister Schmude ausgeführt, daß im Augenblick noch nicht genau gesagt werden könne, ob in diesem Jahr allen ausbildungswilligen Jugendlichen auch ein geeigneter Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt werden könnte. Entscheidender Stichtag hierbei sei der 30. September. Genaueres könnte man daher erst in den Monaten Oktober und November wissen. Was allerdings schon jetzt feststehe, sei die Tatsache, daß das Angebot, das bis zur Stunde bestehe, noch nicht ausreiche, um alle zu versorgen, die im Herbst nach den vorliegenden Schätzungen Ausbildungsplätze brauchen würden. Wichtig sei daher, daß auch noch in den folgenden Monaten weitere Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt würden. Über die Zahl der bestehenden bzw. neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse geben die Erhebung nach § 5 APlFG (zum 30. September eines Jahres) und die Berufsbildungsstatistik (zum 31. Dezembereines Jahres) Auskunft; hierbei handelt es sich um Stichtags- bzw. Bestandsstatistiken. Angaben über die Entwicklung der Zahlen der Bewerber um Ausbildungsstellen und der angebotenen Ausbildungsplätze im Jahresverlauf werden lediglich in einer monatlichen Geschäftsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit (Berufsberatungsstatistik) erhoben, die zum internen Gebrauch der Arbeitsverwaltung erstellt wird. Aussagewert und Interpretation dieser Daten — insbesondere im Vergleich zu den Vorjahreszahlen — werden dadurch erschwert, dàß nur die von den Arbeitsämtern erfaßten Bewerber und Stellen ausgewiesen sind und daß das Bild stark von dem jeweiligen Meldeverhalten der Betriebe und der Bewerber abhängig ist. 13218* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Ihre Einzelfragen können daher leider nicht beantwortet werden. Gleichwohl ist, wie auch entsprechende Anstrengungen der Bundesanstalt für Arbeit zeigen, der Schluß gerechtfertigt, daß auch in den verbleibenden Monaten bis zum September erheblich Anstrengungen der Wirtschaft erforderlich sind, um alle Bewerber in allen Regionen mit einem Ausbildungsplatz zu versorgen; denn Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit vom März 1979 belegen, daß es 18 Arbeitsamtsbezirke gibt, in denen das Verhältnis von — noch unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsplätzen zu noch nicht untergebrachten Jugendlichen und — von ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen zu noch nicht untergebrachten Jugendlichen besonders ungünstig ist. Diese Arbeitsamtsbezirke verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet. Es kommt daher nicht nur darauf an, eine global ausgewogene Bilanz von Ausbildungsstellen und ausbildungswilligen Jugendlichen herzustellen, sondern auch darauf, gezielt die regionalen Defizite zu beseitigen und darüber hinaus für bestimmte Bewerbergruppen wie Mädchen, Sonder- und Hauptschüler weitere Ausbildungsangebote bereitzustellen. Ziel der Berufsbildungspolitik der Bundesregierung ist insgesamt, jedem Jugendlichen — trotz weiter steigender Bewerberzahlen — auch eine gewisse Auswahl bei seiner Ausbildungsplatzsuche zu ermöglichen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft würde begrüßen, wenn angesichts dieser noch keineswegs erreichten Ziele die Abgeordneten des Bundestages in ihren Wahlkreisen zur verstärkten Mobilisierung von geeigneten Ausbildungsplätzen beitragen würden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Axel Wernitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an den Beitrag des Kollegen Laufs anschließen und, ohne dem, was er hier ausgeführt hat, jetzt im einzelnen zuzustimmen, festhalten, daß auf der Grundlage seiner konkreten Aussagen ein rationaler, sachlicher Dialog im Innenausschuß und in den anderen Ausschüssen des Parlaments sicher möglich sein wird.
    Am 1. Januar 1978 trat das Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung — kurz: das Bundesdatenschutzgesetz — in seinen wesentlichen Bestimmungen in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland das erste Land in der Europäischen Gemeinschaft, das ein umfassendes Datenschutzgesetz erlassen hat. Inzwischen sind innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft weitere Staaten gefolgt.
    Innerhalb der Bundesrepublik selbst haben bislang neun von elf Bundesländern für ihren Verantwortungsbereich Landesdatenschutzgesetze erlassen, zum Teil schon novelliert, die in den Rechtsgrundsätzen und wichtigen Bestimmungen weitgehend dem Bundesdatenschutzgesetz folgen.
    Man muß bei der Gelegenheit, Herr Kollege Laufs, auch sehen, daß dadurch, daß wir auf diesem Gebiet relativ früh tätig wurden, wenn man die Vorarbeiten mit einbezieht, manches durch die Weiterentwicklung in den Landesdatenschutzgesetzen vorangebracht worden ist. Aber dies ist ein sehr guter Spannungszustand, der bei der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts insgesamt hilfreich ist.
    Innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik — im Grunde weltweit, international — ist inzwischen begriffen worden, daß die stürmische Entwicklung insbesondere der automatischen Datenverarbeitung in Staat und Wirtschaft nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren für den Bürger und seine Rechte bewirken kann. Der Einsatz modernster Techniken bei der Informationssammlung und -verarbeitung bietet eben nicht nur höhere Leistung, Rationalisierung und bessere Informationsqualität; zur Kehrseite dieser Entwicklung zählen zusätzliche Gefährdungen und Risiken für den Freiheitsraum des einzelnen Staatsbürgers und für die Qualität und Struktur von Staat und Gesellschaft insgesamt.
    Bei der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes haben wir Sozialdemokraten den Standpunkt vertreten, daß dieses Gesetz bei aller Unvollkommenheit eine reelle Chance bietet, die Entwicklung der Datenverarbeitung durch rechtliche Regeln vorausplanend so zu steuern, daß Datenschutz in der Bundesrepublik keine akademische Diskussion bleibt.
    Mit dem gültigen Gesetz wurde der Einstieg in eine relativ neue und schwierige Materie unternommen. Das Datenschutzrecht auf Bundesebene bleibt für die Klärung strittiger und nicht hinlänglich gelöster Fragen nicht zuletzt im Zuge der praktischen Erprobung offen.



    Dr. Wernitz
    Wir haben uns 1976 nicht, wie die Opposition lange Zeit propagierte, für die legislative Abstinenz entschieden, sondern nach dem Motto gehandelt: Ergänzungsbedürftige Regelungen, jetzt geschaffen, sind besser als verspätet verabschiedete scheinbar perfekte Regelungen.
    Datenschutz ist nicht mehr nur oder überwiegend Gegenstand grundsätzlicher Erörterungen, sondern tritt zunehmend als Anwendungs- und Auslegungsproblem in Erscheinung. Einen guten Überblick hierzu bietet der erste Tätigkeits- und Jahresbericht, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Professor Hans Peter Bull, am 10. Januar dieses Jahres dem Deutschen Bundestag vorgelegt hat. Dieser Bericht, der sich durch präzise Information und insgesamt durch eine ausgewogene Darstellung auszeichnet, stellt eine ausgezeichnete und unverzichtbare wichtige Arbeits- und Diskussionsgrundlage für die Fortentwicklung des Datenschutzrechts dar. Dem Beauftragten und seinen Mitarbeitern gebührt für diese Arbeit Dank und Anerkennung.

    (Spranger [CDU/CSU] : Keine Resonanz!)

    Die heutige Debatte im Plenum bietet Gelegenheit zu einer ersten gedrängten Erörterung und Bewertung des Tätigkeitsberichts. Eine eingehende Durcharbeit im federführenden Innenausschuß sowie in den. einschlägigen Teilen durch die beteiligten mitberatenden Ausschüsse muß nach der Sommerpause folgen. Auch die Bundesregierung selbst wird für sich parallel zu prüfen haben, ob und inwieweit sie für die Fortschreibung des Datenschutzrechts aktuelle Konsequenzen ziehen will.
    Es hat sich gezeigt, daß das Datenschutzgesetz ein von vielen nicht erwartetes großes Interesse der Bürger gefunden hat, was sich durchaus auch in den Anfragen, Eingaben und Beschwerden beim Bundesbeauftragten ausgedrückt hat. Hier sehe ich die Dinge, Herr Laufs, ein klein wenig anders als Sie. Die Bürger werden ohne Zweifel verstärkt selbst initiativ, wollen genauer über ihre Rechte Bescheid wissen, exakte Informationen über speichernde Stellen haben und wehren sich verstärkt gegen Informationsanforderungen, die ihnen suspekt erscheinen. Die Tatsache, daß die vom Beauftragten herausgegebene Informationsschrift „Was bringt das Datenschutzgesetz?" mit einer Auflage von rund 54 000 Exemplaren in verhältnismäßig kurzer Zeit praktisch vergriffen war, belegt dies ein weiteres Mal.
    Deshalb sollten auch künftig alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, um die Themen und Probleme des Datenschutzes einer möglichst breiten Offentlichkeit zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung des Ersten Tätigkeitsberichts in der Schriftenreihe „Zur Sache" durch das Presse- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages ist ein konkreter und begrüßenswerter Beitrag zu diesem Aufklärungsprozeß innerhalb unserer Bevölkerung.
    Nicht weniger bedeutsam ist die zunehmende Sensibilisierung der datenverarbeitenden Stellen im Staat und auch in der Wirtschaft für die Notwendigkeiten des Datenschutzes. Hier lag und wird auch Zukunft liegen — ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Wir werden ihn dabei aus dem Parlament heraus nach besten Kräften unterstützen.
    Der Beauftragte kommt zu der erfreulichen Grundsatzfeststellung, daß sich das Datenschutzgesetz des Bundes in seinen Grundlinien bewährt habe. Gleichzeitig werden aber auch erste Überlegungen zur Verbesserung dieses Gesetzes angestellt und Vorschläge unterbreitet. Darüber hinaus erklärt Bull wörtlich:
    Viele Fragen sind aber gegenwärtig noch nicht entscheidungsreif, weil noch Erfahrungen über die Anwendung fehlen, zum Teil auch nicht formulierungsreif, weil unterhalb der Ebene des Gesetzes eine Vielzahl von Richtlinien und Klauseln erprobt werden, deren Wirkungen noch nicht verglichen werden konnten.
    Nicht zu Unrecht verweist der Beauftragte weiter darauf, daß die Forderung nach umfassender Novellierung des Gesetzes in dem Maße etwas an Dringlichkeit verliere, in dem bereichsspezifische Regelungen im Rahmen eigener Gesetze zustande kämen.
    Das Bundesdatenschutzgesetz hat in der kurzen Zeit seines Bestehens jedoch auch schon viel Kritik hinnehmen müssen. In dem vorigen Beitrag klang davon auch etwas an. Auch wir beschäftigen uns in unserer parlamentarisch politischen Arbeit immer wieder mit dieser Problematik.
    Im Blickpunkt stehen dabei insbesondere die vielen Generalklauseln, die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe. Dies ist eine strukturbedingte Schwäche des Gesetzes, weil hier datenschutzrechtliche Regelungen für die verschiedenen Bereiche der staatlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft umfassend bestimmt werden. Wir haben im Parlament aber nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Fortschreibung des Datenschutzrechtes zu den ständigen Aufgaben des Bundestages gehört. Bevor aber eine umfassende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes in Angriff genommen wird, sollten, wie gesagt, hinreichend gesicherte Erfahrungen mit dem geltenden Gesetz gesammelt werden, um eine allzu kurzatmige, hektische Gesetzesproduktion zu vermeiden.
    Vorrangig ist dagegen der Erlaß von Datenschutzvorschriften für bestimmte Verwaltungsbereiche, z. B. für die Sicherheitsbehörden, die Sozialverwaltung, das Gesundheitswesen, das Meldewesen und die Statistik. In solchen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen kann der Umgang mit personenbezogenen Daten wesentlich konkreter, eindeutiger und eingepaßter geregelt werden als in dem für die unterschiedlichsten Lebensbereiche geltenden Datenschutzgesetz des Bundes.
    Dieser Erste Tätigkeitsbericht, meine Damen und Herren, zeigt, wie richtig es war, das Amt eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz einzurichten, das die Beachtung des Datenschutzes im Bereich der Bundesverwaltung zu gewährleisten und die Weiterentwicklung des Datenschutzes zu fördern hat. Es muß, wie bisher, auch künftig alles getan werden, um die personelle und sachliche Ausstattung dieser Dienststelle im notwendigen Umfang sicherzustellen. Jedenfalls ist nach dem bisherigen Stand und



    Dr. Wernitz
    Entwicklungsgang absolut nicht zu befürchten — und dabei schließe ich die Entwicklung in den Ländern beim Aufbau entsprechender Behörden und Institutionen mit ein —, daß hier eine überdimensionierte Datenschutzbürokratie aufgebaut wird, wie das da und dort in öffentlichen Diskussionen bereits angeklungen ist.
    Die Stärkung der Stellung des Datenschutzbeauftragten ist aber noch unter einem anderen, mehr grundsätzlich-systematischen Aspekt zu sehen. Dies hängt damit zusammen, daß der Beauftragte als sachlich unabhängige Instanz im Rahmen der externen Kontrolle des Datenschutzes bei der Bundesverwaltung im Jahre 1976 installiert worden ist. Es entspricht durchaus der politischen Zielsetzung des Gesetzgebers, wenn sich diese Institution zu einer Art Ombudsmann und Bürgeranwalt in Datenschutzfragen entwickelt hat. Wenn ein Kommentator des Gesetzes den Bundesbeauftragten, institutionell gesehen, als „Gewissen des Datenschutzes" bezeichnet hat, so entspricht dies nach den vorliegenden Erfahrungen im Berichtszeitraum den Erwartungen eines breiten Publikums. Dadurch ist der Datenschutzbeauftragte teilweise zu einem Ansprechpartner bzw. zu einer Anlaufstelle für Fragen der Datenverarbeitung bei nichtöffentlichen Stellen oder auch in Landesverwaltungen geworden. Auch wenn in solchen Fällen mangels Zuständigkeit für Aufsichtsmaßnahmen konkrete Erwartungen nicht erfüllt werden können, ist es dennoch grundsätzlich für den Beauftragten, aber auch für uns im Parlament wertvoll, diese Datenschutzprobleme aus der Sicht des Bürgers kennenzulernen.
    Die komplizierte, vor allem für den Bürger zuweilen wenig durchschaubare verfassungsmäßige Zuständigkeitsverteilung im föderalistischen Staat auf Bund und Länder enthält natürlich auch manche Risiken; denn so notwendig eine sorgfältige Aufspaltung und Aufteilung der Kontrollfunktionen sein mag, so wenig darf sie dem Bürger zum Nachteil gereichen. Der Bürger darf nicht Gefahr laufen, sich nach dem bekannten Beispiel des Wanninger von Kontrollinstanz zu Kontrollinstanz verweisen lassen zu müssen. Hier muß in der Tat rechtzeitig und wirksam allen möglichen Gefahren entgegengewirkt werden, die dem Datenschutz durch eine verengt zuständigkeitsfixierte datenbürokratische Entwicklung eventuell erwachsen könnten. Deshalb haben sowohl der Bundes- als auch die Landesgesetzgeber von Anfang an die Kooperationsverpflichtung hervorgehoben. Es geht hier darum, daß in voller Kenntnis der unterschiedlichen Kompetenzen im Interesse der Bürger Kooperationsformen erreicht werden müssen, die eine regelmäßige gegenseitige Unterrichtung ebenso garantieren, wie sie Zuständigkeitskonflikte rechtzeitig eliminieren. Der Datenschutz ist kein taugliches Objekt für Kompetenzstreitigkeiten, sondern ein im Interesse des Bürgers entwickeltes Instrument.
    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist bekanntlich der Exekutive zugeordnet. Er untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung und der Dienstaufsicht des Bundesministers des Innern. In Ausübung seines Amtes ist er unabhängig und nur
    dem Gesetz unterworfen. Bei der seinerzeitigen Verabschiedung des Datenschutzgesetzes ging es in erster Linie darum, das Prinzip der Fremdkontrolle auch im Bereich der Bundesverwaltung zu verankern. Diese Anbindung sollte man jedoch nicht dogmatisch sehen. In jedem Falle sollte darüber nachgedacht werden, Einrichtung und Befugnisse eines unabhängigen Kontrollorgans — hier des Bundesbeauftragten für den Datenschutz — verfassungsrechtlich abzusichern. Eine Festschreibung auf ein bestimmtes Modell sollte dabei jedoch vermieden werden, bevor weitere Erfahrungen vorliegen. Die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten kann gegebenenfalls durch einfache Gesetze verstärkt werden.
    Daneben geht es um eine weitere Bekräftigung der Beratungsaufgaben des Beauftragten und eine Präzisierung bzw. Konkretisierung seines Rechtes, sich an den Bundestag zu wenden, wobei — das sei in diesem Kreis einmal gesagt — es schon problematisch wird und Schwierigkeiten gibt, wenn es darum geht, wo der Beauftragte bei dieser Debatte sitzen soll. Die gleichen Schwierigkeiten und entsprechenden Plazierungsprobleme haben sich bei den Beratungen im Ausschuß ergeben. Dies ist zwar ein marginales Problem, aber ganz außen vor sollte man es nicht lassen.
    Für das Parlament ist der Beauftragte ein unverzichtbarer Partner bei der Weiterentwicklung und Vertiefung des Datenschutzrechts. Zu bestimmten Einzelfragen des Bundesdatenschutzgesetzes, die inzwischen durch Weiterentwicklung des Datenschutzrechts insbesondere auf der Länderebene weitgehend einer positiven Klärung zugeführt werden konnten, gehören die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruchs und der Gebührenverzicht bei Auskunfterteilung. Hier darf ich, Herr Kollege Laufs — Sie waren damals noch nicht dabei —, noch einmal an das erinnern, was wir in bezug auf den Schadenersatzanspruch seinerzeit im Parlament diskutiert haben. Wir waren im Innenausschuß damals bereits überwiegend dafür, ihn einzuführen, und haben dies dann — auf Empfehlung des Rechtsausschusses, nachzulesen im damaligen Bericht des Innenausschusses an das Plenum — zurückgestellt und gesagt: Diese Frage soll nach zwei bis drei Jahren, wenn Erfahrungen gesammelt wurden, nach neuer Diskussion im Rahmen einer Novellierung der Entscheidung zugeführt werden.
    Inzwischen kann der Bürger nach den Bestimmungen mehrerer Landesdatenschutzgesetze — ich erwähne z. B. Hessen, Niedersachsen und Bayern — Schadenersatz verlangen, ohne ein Verschulden der datenverarbeitenden Stelle nachweisen zu müssen, natürlich in dem dort gesetzlich gegebenen Verantwortungsbereich, wenn bei unzulässiger Datenverarbeitung seine schutzwürdigen Belange beeinträchtigt worden sind. Dies sollte uns in der Tat dazu veranlassen, den verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch als dringenden Merkposten in den Novellierungskatalog mit aufzunehmen.
    Zu den in absehbarer Zeit klärungsbedürftigen Fragen gehört ebenfalls die Kostenfrage. Zahlreiche Bürger haben Kritik daran geübt, daß für eine Aus-



    Dr. Wernitz
    kunft über die eigenen Daten eine Gebühr verlangt wird. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt — wir haben damals bei der Beratung des Datenschutzgesetzes auch darüber intensiv diskutiert —, daß Befürchtungen hinsichtlich einer unerträglichen Belastung der Behörden durch Auskunftsanträge unbegründet sind. Eher ist es heute notwendig, darauf zu achten, daß die Barrieren bei der Wahrnehmung der Auskunfts- und Kontrollrechte durch den Bürger beim Datenschutz nicht zu hoch angesetzt sind. Weil die Auskunftsrechte fundamentale Datenschutzrechte des Bürgers sind, sollten die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Auskunftsgebühren im öffentlichen Bereich umgehend geprüft werden, eventuell differenziert gestuft, wie es vorhin in dem Beitrag schon angesprochen worden ist. Analog dazu sollten auch die Möglichkeiten für den privaten Bereich geklärt und diskutiert werden. Der Beauftragte hat sich dafür ausgesprochen, daß solche Auskünfte kostenfrei erteilt werden sollten.
    Im übrigen wäre es sicher auch wünschenswert, wenn die zum Teil recht komplizierte Auskunftserteilung im öffentlichen Bereich vereinfacht bzw. bürgerfreundlicher gestaltet werden könnte.
    Zu den Themen, die seit Jahren die öffentliche Diskussion zum Datenschutzrecht in Politik und Wissenschaft beleben, gehört das Grundrecht auf Datenschutz. Der Vorschlag, den Grundrechtskatalog durch die Aufnahme eines Grundrechtes auf Datenschutz in die Verfassung zu erweitern, ist von verschiedenen Seiten gemacht worden. Urheberrechte können hier letztlich von keiner politischen Gruppierung geltend gemacht werden; in die Diskussion eingespeist haben dieses Thema im Grunde genommen alle drei Gruppierungen. Ein edler Wettstreit ist dabei gut, aber man sollte ihn nicht zu weit treiben.
    Vor kurzem hat das Land Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Artikel in die Landesverfassung aufgenommen. Auch andere Staaten wie Osterreich und Portugal haben entsprechende Grundrechte verfassungsmäßig festgeschrieben. Es gibt sowohl für als auch gegen die Aufnahme eines entsprechenden Artikels in das Grundgesetz gewichtige Argumente. Die Gegner verweisen darauf, daß zwischen der Proklamation eines weitreichenden Grundrechts auf Datenschutz und seiner Aktualisierung eine nicht unerhebliche Diskrepanz bestehe. In der Verfassung würden Erwartungen erweckt, denen der Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt in der Praxis oft nicht gerecht werden könnten. Ein solches Grundrecht würde also weithin nur Programm und Verheißung bleiben. Weiterhin wird die Gefahr gesehen, daß die Gerichte bei entsprechenden Klagen ein solches Grundrecht in nicht vorhersehbarer Weise konkretisieren und insoweit die Rolle der politischen Führungsorgane übernehmen könnten.
    Von den Befürwortern eines Grundrechts auf Datenschutz wird auf den Impuls- und Signaleffekt verwiesen, der insbesondere von neugeschaffenen Verfassungsnormen ausgeht. Die verfassungsmäßige Verankerung bringe eine größere Breitenwirkung und Verstärkung des Datenschutzbewußtseins. Vor allem aber bringe eine erhöhte formale Gesetzeskraft eine größere Stabilität der Datenschutznormen.
    Eine von mir in Auftrag gegebene wissenschaftliche Ausarbeitung vom Januar dieses Jahres kommt alles in allem zu einer eher skeptischen Beurteilung. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz kommt in seinem Tätigkeitsbericht bei aller Würdigung der positiven Aspekte zu einer insgesamt zurückhaltenden Beurteilung. Nach seiner Auffassung kann die Diskussion um ein Grundrecht auf Datenschutz ohne Zeitdruck geführt werden, um eine Reihe verfassungspolitischer und juristisch-praktischer Aspekte abzuklären. Demgegenüber hat es sich im Zusammenhang mit den jüngsten Erörterungen im Innenausschuß zu Fragen des bereichsspezifischen Datenschutzes bei den Sicherheitsbehörden — offensichtlich vor dem Hintergrund neuer Erfahrungen und Eindrücke — in der Tendenz eher wieder für ein Grundrecht auf Datenschutz ausgesprochen. Hier werden wir den Dialog weiterzuführen haben.
    Ende November 1978 hatte ich die Bundesregierung nach eventuellen Vorarbeiten zu einem konkreten Vorschlag für ein Grundrecht auf Datenschutz bzw. danach gefragt, ob ein entsprechender Diskussionsvorschlag noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werde. In Beantwortung der Frage stellte der Bundesinnenminister für die Bundesregierung u. a. fest — ich zitiere
    Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem Komplex ist noch nicht abgeschlossen, zumal über die Auswirkungen des Bundesdatenschutzgesetzes noch nicht hinreichend gesicherte Erfahrungen vorliegen. Bei dieser Sachlage bitte ich um Verständnis, daß ich von einer Terminierung eines eventuellen Diskussionsvorschlags zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehen möchte.
    Auch als persönlicher Befürworter eines Grundrechts auf Datenschutz respektiere ich die Auffassung, daß einer Entscheidung dieser Frage eine sehr gründliche und solide Auslotung der vielschichtigen Aspekte dieses Themas vorausgehen sollte.
    Meine Damen und Herren, der Bull-Bericht bietet mit seinen Darlegungen zum Stand des Datenschutzes in ausgewählten Bereichen wichtiges Material und zahlreiche Merkposten für eine Novellierung des Datenschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode und für die Weiterentwicklung des bereichsspezifischen Datenschutzes.
    Aus der umfangreichen Palette können hier nur einige Schwerpunkte herausgegriffen werden. Bezüglich des Themas „Datenschutz und Sicherheitsbereich" kann hier auf die entsprechenden Ausführungen in der Plenardebatte der letzten Woche verwiesen werden. Das Meldewesen ist der Bereich der öffentlichen Verwaltung, in dem, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Daten über alle Bewohner des Bundesgebiets gesammelt und für administrative Zwecke zur Verfügung gehalten werden. Es geht hier im wesentlichen um den Zielkonflikt zwischen Effektivität und Freiheitlichkeit. Das Meldewesen muß einerseits bürgerfreundlich sein und bedarf andererseits bereichsspezifischer Datenschutzregeln.



    Dr. Wernitz
    Versuche, von der Kompetenz des Bundes zum Erlaß eines Rahmengesetzes über das Meldewesen Gebrauch zu machen, konnten bisher leider nicht
    zum Abschluß gebracht werden. Es wäre aber gerade auf diesem Sektor dringend zu wünschen, daß die einschlägigen Formulierungshilfen auch des Bundesbeauftragten für den Datenschutz letztlich dazu beitragen, daß in absehbarer Zeit doch noch ein datenschutzgerechtes Rahmengesetz zum Meldewesen zustande kommt. Ich gehe aber davon aus, daß ein solches erst dann eingebracht wird, wenn eine wasserdichte Abstimmung zwischen Bund und Ländern erreicht worden ist.
    Bereichsspezifische Datenschutzregeln haben naturgemäß eine besonders hochrangige Bedeutung auf den Gebieten der Sozialverwaltung und des Gesundheitswesens. Hier sei insbesondere auf das zur Zeit in Beratung stehende Sozialgesetzbuch verwiesen, in dessen Rahmen das Sozialgeheimnis exakt definiert werden muß. Es bedarf einer klaren Regelung, in welchen Fällen in diesem Bereich Auskünfte erteilt werden dürfen.
    Die einschlägigen Passagen des Tätigkeitsberichts bedürfen noch einer sehr sorgfältigen Erörterung in den beteiligten Parlamentsausschüssen. Denn man muß wissen, daß auf diesem Gebiet bei den hier vorliegenden sensiblen Daten im Grunde genommen faktisch eine Art zweites Melderegister vorhanden ist, das zum Teil wesentlich aktueller ist als dasjenige, welches die Meldebehörden haben.
    Wenn auch die Weiterentwicklung des Datenschutzes in diesem und anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung dringend erforderlich ist, so ist der Eindruck sicher falsch, daß Risiken fürprivate Rechte des Bürgers ausschließlich oder vornehmlich durch die Datenverarbeitung des Staates oder der Kommunen entstünden. Bull verweist hier insbesondere darauf, daß sich die Kontroll- und Abwehrrechte, die das Bundesdatenschutzgesetz den Betroffenen gibt, auf dem Gebiet des Adressenhandels und der Direktwerbung als unzureichend erwiesen haben.
    Im Rahmen dieser heutigen Darlegungen kann nur am Rande auf das schwierige, aber wichtige Thema Datenschutz und Arbeitsrecht grundsätzlich hingewiesen werden. Eine besondere Problematik betrifft dabei das im Bereich der Gewerkschaften seit einiger Zeit diskutierte Verhältnis von Datenschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht. Analog dazu kann auch das Verhältnis von Datenschutzrecht und Personalvertretungsrecht genannt werden. Es wäre sicher wünschenswert, wenn der Datenschutzbeauftragte dieser Thematik im folgenden Jahresbericht einen entsprechenden Raum geben würde, um den notwendigen Erörterungen dieser Fragen in den zuständigen Parlamentsausschüssen eine tragfähige Ausgangsbasis zu bieten, zusätzlich zu dem, was sich auf diesem Sektor an Literatur inzwischen schon angesammelt hat.
    Der verständliche Blick auf die aktuellen und grundsätzlichen Probleme des Datenschutzes im Inland darf nicht dazu führen, daß die internationalen Komponenten und Fragen des Datenschutzes übersehen werden. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen, daß Professor Bull in seinem Tätigkeitsbericht einen Überblick über den Stand der Datenschutzgesetzgebung im Ausland bietet. Mit Recht verweist er auch auf die Probleme des grenzüberschreitenden Datenverkehrs.
    In diesem Zusammenhang möchte ich heute angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung wenigstens kurz die vom vorigen Europäischen Parlament einstimmig verabschiedete Entschließung zum Schutz der Rechte des einzelnen ansprechen und auch dem Berichterstatter, der aus unserem Hause und aus meiner Fraktion kommt, Alfons Bayerl, herzlich danken.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit den dort genannten Grundsätzen des Datenschutzes ist der Weg zur Harmonisierung des Datenschutzrechtes in Europa in sehr mutiger und zukunftweisender Weise vorgezeichnet, auch wenn man nicht jedem Vorschlag dort zustimmt. Herr Laufs, wenn Sie hier Skepsis anmelden, darf ich daran erinnern, daß auch Ihre Kollegen im Europäischen Parlament dieser Vorlage aus dem Europäischen Parlament zugestimmt haben. Es ist unbestreitbar notwendig, daß die nationale Datenschutzgesetzgebung durch entsprechende Arbeiten auf europäischer Ebene auch weiterhin den unverzichtbaren Flankenschutz bekommt.
    Jedenfalls wird der umfangreiche, instruktive Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten in diesem Parlament und seinen Ausschüssen sorgfältig beraten werden. Seine Anregungen und Empfehlungen werden im weiteren kritisch-konstruktiven Dialog mit dem Datenschutzbeauftragten zu prüfen sein. Wir sind bereit und entschlossen, alle Anstrengungen zu unternehmen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit realistischem Augenmaß zu verfeinern und den Datenschutz insgesamt zu verbessern. Die zweite Hälfte dieses Jahres muß zu entsprechender Weichenstellung genutzt werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wendig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte zunächst dem Kollegen Laufs sagen, daß sein Beitrag — wenn ich auch nicht in allen Punkten mit ihm übereinstimme — eine Grundlage für eine sachliche Debatte im Innenausschuß zu den uns alle interessierenden Fragen ist.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU] : Danke!) Ich möchte dies sehr begrüßen.

    In der Ausgabe des „Spiegel" von dieser Woche hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Herr Professor Bull, in einer Stellungnahme zu einer bestimmten „Spiegel"-Serie geschrieben — ich zitiere diesen Satz —:
    Die Angst ist groß, das Wissen über konkrete
    Gefahren und Abwehrchancen gering. Dies gilt



    Dr. Wendig
    für alle Formen moderner Informationsverarbeitung in Wissenschaft und Verwaltung.
    Nehme ich einmal diesen Satz als Ausgangspunkt meiner Überlegungen, so möchte ich meinen, daß Angst — für sich genommen — kein zuverlässiger Motivator für künftige Überlegungen sein kann. Es kommt schon sehr auf ein solides Wissen über konkrete Gefahren moderner Informationsverarbeitung an, um auch zuverlässige Grundlagen für Abwehrunternehmen und -mechanismen gewinnen zu können. Herr Kollege Laufs, ich bin mit Ihnen der Meinung, daß das Problembewußtsein in diesem Bereich — ich habe das schon 1976 angesprochen — in der Tat noch nicht so entwickelt ist, wie es wünschenswert wäre. Das liegt aber, wie ich meine, weder an diesem Gesetz noch an der Informationspolitik der Bundesregierung, des Bundesministers des Innern oder des Datenschutzbeauftragten, sondern daran, daß dieser Bereich im Gegensatz zu anderen — nehmen wir einmal den Umweltschutz — für den Bürger weit weniger einsichtig und begreifbar ist.

    (Wehner [SPD] : Sehen Sie sich die Abgeordneten an! Für die Abgeordneten offenbar auch!)

    Daran wird klar, wie schwierig es ist, den einzelnen Bürger hier an eine Erkenntnis der wirklichen Sachverhalte und der daraus resultierenden Gefahrenmöglichkeiten heranzubringen.
    Für solche Überlegungen bietet der erste Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, wie ich meine, eine ausgezeichnete Voraussetzung. Wir erkennen zugleich, daß im Datenschutzgesetz durch die Schaffung der Funktion eines solchen Datenschutzbeauftragten eine unabhängige Instanz geschaffen worden ist, die sich mit Sachkompetenz um die Probleme kümmert, die uns alle angehen.
    Zum erstenmal seit Verabschiedung des Datenschutzgesetzes und seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1978 ist eine Grundlage für die Beantwortung der Frage vorhanden, ob sich das, was wir damals beschlossen haben, bewährt hat. Das ist auch eine Beantwortung der Frage: Reicht das Datenschutzgesetz aus, um ausnahmslos jeden Bürger vor einer Verletzung seiner Privatsphäre zu schützen?
    Ich darf daran erinnern: Schon bei seiner Beratung und Verabschiedung waren wir uns im Grunde genommen alle darüber einig, daß wir uns mit dem Datenschutzgesetz auf rechtssystematisches und rechtspolitisches Neuland begeben haben und daher eine lex perfecta kaum schaffen konnten. Ich erinnere auch daran, daß vergleichbare Gesetze in anderen Ländern — weder im Bundesgebiet noch im Ausland — nicht vorhanden waren. Erst die Erfahrung und der Umgang mit den einzelnen Bestimmungen mußten zeigen, wo Korrekturen notwendig und noch Lücken zu schließen sind.
    Dennoch meinten wir damals — es war im Juni 1976, am Ende der letzten Legislaturperiode; ich glaube, man muß diesen Zeitpunkt im Auge behalten —, mit der Verabschiedung dieses Datenschutzgesetzes nicht mehr warten zu können; die Opposition hatte damals noch andere Vorstellungen. Ich darf an den Hinweis von Herrn Wernitz erinnern, daß die Frage des verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs im Rechtsausschuß anders beantwortet worden ist. Ich darf hinzufügen, daß auch im Bundesrat ein entsprechender Vorschlag des Innenausschusses nachher im Finanzausschuß und im Plenum gescheitert ist. Ich will hier keine Schuldverschiebungen bringen; aber das war die Sachlage.
    Es war notwendig, daß wir damals vor Beginn der neuen Legislaturperiode diesen ersten wichtigen Schritt getan haben, und ich stehe heute nach wie vor unverändert dazu. Gerade der vor uns liegende erste Tätigkeitsbericht macht deutlich, wie dringend diese Materie — ich spreche von 1976 -
    einer gesetzlichen Regelung für unser Land bedurfte.
    Nun kommt es darauf an, daß das Gesetz im Sinne eines umfassenden Schutzes des einzelnen auch wirklich befolgt wird. Daß dabei der Datenschutz mit anderen Interessen sowohl im öffentlichen, aber auch im privaten Bereich kollidiert, war und ist klar und allen selbstverständlich. Dennoch zeigt der erste Tätigkeitsbericht, daß wir nicht müde werden dürfen, die jeweiligen Interessen abzuwägen, wobei in der Regel der Schutz der Privatsphäre des einzelnen Bürgers oberstes Gebot ist.
    Das Bundesdatenschutzgesetz hat, wie dies Professor Bull in seinem Bericht zu Recht hervorhebt, alle datenverarbeitenden Stellen genötigt, sich selbst und anderen Rechenschaft über die Art und Weise und die Notwendigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu geben. Allein diese Sensibilisierung für die Probleme des Datenschutzes kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
    Der Bericht hat zum anderen klargestellt, daß das Datenschutzrecht nicht nur ein technisches Recht, d. h. die Übersetzung technischer Regeln in Rechtsnormen, ist. Die in diesem Bericht aufgeführten Fälle machen deutlich, daß es sich bei dem Bestreben nach Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nicht um einen blinden Formalismus handelt. Nur die sorgfältige Erfüllung der formalen Vorschriften über Dateien, Register und Veröffentlichungen, über Benachrichtigungen und Auskünfte ist geeignet, die durch die fortschreitende technische Entwicklung bedrohte Privatsphäre zu schützen.

    (V o r sitz : Vizepräsident Frau Renger)

    Bei einer ersten Beratung kann man unmöglich alle Bereiche behandeln, die in dem Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten aufgeführt sind. Einen großen Teil nehmen in diesem Bericht die Behörden der inneren Sicherheit ein. Gerade auf diesen Abschnitt des Berichts will ich heute nicht näher eingehen. Er war schon im Zusammenhang mit der Überprüfung bestimmter Dateien beim Bundeskriminalamt Gegenstand einer Debatte in der vergangenen Woche, und diese Fragen werden uns im Innenausschuß auch in der kommenden Zeit noch sehr intensiv beschäftigen.



    Dr. Wendig
    Hierzu gehört auch die Problematik der Amtshilfe, über die der Bundesminister des Innern eine gesonderte Untersuchung eingeleitet hat. Mit diesel Untersuchung werden wir uns im Herbst im Innenausschuß beschäftigen, wobei ganz zwangsläufig auch die Positionen mit einbezogen werden, die der Tätigkeitsbericht im Bereich der inneren Sicherheit eingenommen hat. Deshalb will ich nur auf einige andere Schwerpunkte des Berichts kurz eingehen.
    Da ist einmal das Meldewesen. Nachdem dieser Bereich durch ein Bundesmeldegesetz nicht geregelt werden konnte, kommt dem Bundesdatenschutzgesetz eine besondere Bedeutung zu; denn nirgendwo sonst werden Daten über alle Bundesbürger gesammelt und für administrative Zwecke zur Verfügung gehalten. Zu Recht ist in dem Bericht darauf hingewiesen, daß das Meldewesen zwar bürgerfreundlich gestaltet werden müsse, jedoch der Konflikt zwischen der Effektivität des Meldewesens und den Geheimhaltungsinteressen des Bürgers nicht so gelöst werden dürfe, daß eines der Ziele zu Lasten des anderen verabsolutiert werde. Es ist wohl unbestreitbar, daß bei der Abwägung zwischen Effektivität der Verwaltung und Freiheitspositionen des einzelnen Rationalisierung und Vereinfachung der Verwaltung ganz eindeutig einen geringeren Stellenwert haben müssen.
    Dabei stimmen wir mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten auch darin überein, daß die sogenannte einfache Auskunft, d. h. die Auskunft über Anschrift und Namen an Private zwar zulässig ist, der Betroffene diese Daten jedoch sperren können lassen muß, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat. Die über diese sogenannte einfache Auskunft hinausgehenden Daten sind dagegen nur so weit weiterzugeben, als der Auskunftsersuchende ein berechtigtes Interesse gerade an diesen Daten nachweisen kann.
    Es gibt noch einige andere Überlegungen. Ich will sie nicht weiter ausführen. Ungeachtet dieser Überlegungen aber ist es gerade in diesem Bereich erforderlich, daß das Meldewesen durch eine bereichsspezifische Regelung, ein Rahmengesetz, von dem Herr Wernitz gesprochen hat, datenschutzrechtlich möglichst bald hinreichend abgesichert wird.
    In diesem Zusammenhang ist zu wünschen, daß schon sehr bald eine Neufassung des Bundesmeldegesetzes in Angriff genommen wird. Dabei muß allerdings gesetzlich sichergestellt sein, daß nicht durch Zusammenführung von Namen, Geschlecht, Geburtsdatum oder Ausweisnummer eine umfassende Datei mit einer bundeseinheitlichen Personalkennziffer ermöglicht wird, die eine Kombination mit weiteren Spezialdaten begünstigt, also die Einführung des Personenkennzeichens durch eine Hintertür gestatten würde.
    Zum zweiten Bereich, zur Sozialverwaltung und zum Gesundheitswesen: Gerade dieser ohnehin schon stark automatisierte Bereich bedarf unserer besonderen Beachtung, handelt es sich hier doch zum Teil um höchst sensible Daten über fast alle
    Bürger. Auch die Tatsache, daß mit der Versicherungsnummer ein Identifizierungsschlüssel vorhanden ist, der eine Vielzahl von Verknüpfungen ermöglicht, macht deutlich, daß den Problemen des Datenschutzes in einem Bereich, in dem es sich vielfach um besonders vertrauliche Daten handelt, besondere Beachtung geschenkt werden muß. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient darf nicht durch eine leichtfertige Handhabung von Daten in diesem Bereich gefährdet werden. Ich freue mich — das habe ich gestern der Presse entnehmen können —, daß der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands unter Hinweis auf das Sozialgesetzbuch Sonderregelungen für den Schutz medizinischer Daten gefordert hat. Man kann das nur unterstreichen.
    Das Sozialgeheimnis, das Grundlage dieser Vertrauensbeziehung ist, muß in jedem Fall gewahrt bleiben. Darüber hinaus sind allerdings drei Dinge erforderlich. Es muß sichergestellt werden, daß auch Amtshilfeersuchen in diesem Bereich nicht dazu führen, daß Daten über die Intimsphäre des Bürgers anderen Stellen als denjenigen zugänglich gemacht werden, denen sie mitgeteilt worden sind. Ferner muß auch der interne Datenschutz bei der Datenverarbeitung und dem Datenaustausch zwischen den einzelnen Sozial-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern besser abgesichert werden. Schließlich ist bei der Datenverarbeitung im Rahmen wissenschaftlicher Forschung besonders darauf zu achten, daß der Empfänger die ihm übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden darf, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Ich weise besonders darauf hin: Wegen der hohen Sensibilität der Daten darf auch hier eine Weitergabe nur in anonymisierter Form erfolgen.
    Ein kurzes Wort zu den Versicherungen. Die Bedenken, die gegen die sogenannte Datenschutzklausel von Versicherungsträgern erhoben worden sind — in dem Bericht nachzulesen —, müssen von uns mit aller Sorgfalt überprüft werden. So muß sichergestellt werden, daß die Einwilligung der Betroffenen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf einem Mindestmaß an Information darüber beruhen muß, welche Daten aus welchem Anlaß zu welchem Zweck an welche Empfänger übermittelt werden sollen. Ich kann dem Bericht hier voll zustimmen, wenn darin festgestellt wird — ich zitiere —:
    Ein Höchstmaß an Information über das, was mit den Daten geschehen soll, dürfte auch hier das beste Mittel sein, um unbegründetes Mißtrauen abzubauen.
    Lassen Sie mich nach diesen Bemerkungen die Frage stellen — auch die Kollegen Vorredner haben diese Überlegung angestellt —: Sind schon heute Folgerungen für die Zukunft, vielleicht sogar schon für eine nähere Zukunft zu ziehen?
    Eine erkennbare Schwachstelle des Datenschutzgesetzes ist die Tatsache, daß in sehr großem Umfange mit Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet wird. Dieses Verfahren



    Dr. Wendig
    ist rechtssystematisch stets zweifelhaft. Ein zentrales Bundesdatenschutzgesetz wird allerdings, wie ich meine, kaum mehr leisten können.
    Deshalb kommt es darauf an — und das scheint mir eine zentrale Frage zu sein —, für einzelne Bereiche bereichsspezifische Datenschutzregelungen zu schaffen. Die Bundestagsfraktion der FDP hält dies für die vorrangige Aufgabe, die bei einer Verbesserung des Datenschutzrechts zu lösen sein wird. Im Zusammenhang mit dem Meldewesen habe ich dazu schon einiges gesagt. Nur ein Datenschutzrecht, das sich sehr konkret an den Aufgaben der einzelnen Bereiche orientiert, kann auf die Dauer einen wirksamen Schutz des Bürgers in dem jeweiligen Bereich gewährleisten.
    Niemand soll mehr personenbezogene Daten erhalten, als sie zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden und es das Recht des Bürgers auf Schutz seiner Privatsphäre zuläßt. Auch die Weitergabe von Daten muß an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Ebenso bedarf die Löschung von Daten einer klaren Regelung nach bestimmten Fristen.
    Ein solcher bereichsspezifischer Datenschutz — gleich, wo er eingeführt wird — setzt, wie bereits erwähnt, Informationen über den Datenfluß sowie über die Verwendung der Daten voraus. Hier muß die notwendige Transparenz der Datenverarbeitung geschaffen werden, damit die Generalklauseln des Datenschutzgesetzes, die wir alle beklagen, für spezifische Bereiche hinreichend konkretisiert werden können.
    Der zweite Punkt: Vordringlich geprüft werden muß meines Erachtens — da schließe ich mich meinen Vorrednern an — die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruchs. Über die Vorgeschichte bei der Beratung des Entwurfs 1975/76 habe ich ja schon gesprochen. Die vorhandenen Schadenersatzansprüche des BGB, die den Beweis des Verschuldens des Schädigers voraussetzen, reichen bei der Kompliziertheit der Materie und angesichts der Schwierigkeiten, die Vorgänge bei der Datenverarbeitung — nicht nur im automatisierten Bereich — zu rekonstruieren, nicht aus. In diese Richtung gehen auch die Empfehlungen des Europäischen Parlaments im Rahmen des Entschließungsantrages, den wir heute mit beraten.
    Weiter hat sich gezeigt, daß gerade der grenzüberschreitende Datenverkehr - ein Problem, das auch die anderen Kollegen angesprochen haben — insbesondere im Bereich der Europäischen Gemeinschaft einer Regelung bedarf. Eine Harmonisierung des Datenschutzrechts auf internationalem Gebiet ist daher dringend erforderlich. Seit Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes sind in einer Reihe von Nachbarländern ebenfalls spezielle Datenschutzregelungen entstanden; der Bericht des Datenschutzbeauftragten weist sie erfreulicherweise mit ihren wichtigen Einzelheiten aus.
    Bei einer Harmonisierung des Datenschutzrechts im internationalen Bereich müssen wir u. a. aber auch dafür Sorge tragen, daß nationale Schutzvorschriften nicht durch eine Verlagerung der Datenverarbeitung ins Ausland umgangen werden. Der am 14. Mai 1979 dem Europäischen Parlament vorgelegte Initiativbericht zum Datenschutz, der eine Richtlinie zur Harmonisierung des Datenschutzrechts in der Gemeinschaft für den Bürger fordert, wird von uns voll unterstützt.
    Ein wesentliches Problem liegt für uns schließlich auch in der Frage, ob ein neues Grundrecht auf Datenschutz ins Grundgesetz eingefügt werden sollte. Sicher gibt es gute Gründe dafür, den bewährten Katalog der Grundrechte nicht ohne Not zu erweitern, ganz abgesehen von allen anderen Problemen, die ein Grundrecht auf Datenschutz in verfassungssystematischer und anderer Hinsicht aufwirft. U. a. deshalb habe ich mich bei der Beratung und Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes 1976 an dieser Stelle zurückgehalten.
    Der jetzt vorliegende Bericht, unsere bisherigen Erfahrungen und die inzwischen nicht verstummte Sachdiskussion über eine stärkere Hervorhebung und Bekräftigung des Datenschutzes haben mich und meine Fraktion dazu geführt, daß wir eine solche Erweiterung des Grundrechtskatalogs für wünschenswert, ja notwendig und dringlich halten.
    Dies, meine Damen und Herren, sind nur einige Aspekte einer künftigen Fortentwicklung des Datenschutzrechts in unserem Lande. Der erste Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zeigt deutlich, wie notwendig und richtig es war, eine selbständige und unabhängige Instanz mit der Wahrnehmung dèr Aufgaben der Drittkontrolle zu befassen. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten dankt dem Bundesbeauftragten Professor Bull für seinen umfassenden Bericht.
    Ob der Bundesbeauftragte für Datenschutz in seiner gegenwärtigen Form richtig in unser staatliches System eingeordnet ist, muß und kann zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. Es geht dabei um die Frage, ob eine Zuordnung zum Parlament eine größere Wirksamkeit und Unabhängigkeit verspricht.
    Schon jetzt sollten wir nach Auffassung der FDP-Fraktion aber prüfen, ob nicht noch in dieser Legislaturperiode — ich sage dies ganz bewußt und prononciert — einige Verbesserungen im Datenschutzgesetz geschaffen werden sollten. Wir denken dabei besonders an drei Punkte, nämlich erstens an ein bereichsspezifisches Datenschutzrecht im Meldewesen, zweitens an einen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch und drittens an die Frage, ob nicht jetzt schon die gewonnenen Erkenntnisse dazu ausreichen, im Grundgesetz ein Grundrecht des Bürgers auf Datenschutz zu verankern.
    Meine Damen und Herren, manch einer mag einwenden, daß einmal beschlossene Gesetze nicht ständig, vielleicht schon nach kurzer Zeit und vielleicht mehrmals, novelliert werden dürfen. Dieser Grundsatz ist richtig. Wir sollten ihn bei unserer Gesetzgebung nie aus dem Auge verlieren. Beim Datenschutzrecht indessen handelt es sich um eine Materie, die, wie wir alle wissen, nur sehr schwer



    Dr. Wendig
    mit den üblichen Instrumenten des Rechts in den Griff zu bekommen ist.
    Hinzu kommt, daß die technologische Entwicklung auf diesem Gebiet mit Riesenschritten voranschreitet. Ich sage Ihnen ganz offen, ich fürchte mich ein wenig vor einer Entwicklung, die dazu führen könnte, daß der Abstand zwischen dem jeweiligen Stand der Technik auf der einen Seite und den rechtlichen Schutzvorschriften für den Bürger auf der anderen ständig größer statt kleiner wird. Manchmal beschleicht mich die Sorge, daß wir uns schon heute ein wenig — mit einem Bein jedenfalls — in einem solchen Zustand befinden. Deswegen ist für uns die kritische Überprüfung des Datenschutzgesetzes eine Aufgabe von besonders hohem Rang.
    Ich glaube nicht zu hoch zu greifen, wenn ich meine, daß dem Datenschutzgesetz für die Privatsphäre des Bürgers die gleiche Bedeutung zukommt wie dem Umweltschutz für die körperliche Unversehrtheit der lebenden und der künftigen Generation. Die besondere rechtspolitische Brisanz dieses Themas liegt darin, daß es uns gelingen muß, moderne technologische Entwicklungen mit den Instrumenten unserer rechtsstaatlichen Ordnung aufzufangen.
    Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei erblickt in dem vorliegenden Tätigkeitsbericht eine sehr wichtige Grundlage für ihre künftige Arbeit und zunächst für die Diskussion im Bundestagsinnenausschuß.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)