Protokoll:
8164

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 164

  • date_rangeDatum: 28. Juni 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 19:00 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilung ohne Verlesung 13095 A Erste Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langner, Pfeffermann, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Möller, Landré, Schröder (Luneburg), Lampersbach, Dr. Hornhues, Dr. Kraske, Gerster (Mainz), Milz, Krey, Feinendegen, Kolb, Dr. Sprung, Pohlmann, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg), Schmitz (Baesweiler), Hauser (Krefeld), Dr. Friedmann, Dreyer, Frau Will-Feld, Dr. Hoffacker, Dr. Rose, Dr. Waigel, Neuhaus, Glos, Dr. Hennig, Wohlrabe, Stommel, Stutzer, Dr. Laufs, Spilker, Dr. George, Würzbach, Dr. Voss, Pieroth, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Pfennig, Dr. von Wartenberg, Dr. von Geldern, Vogt (Duren) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts — Drucksache 8/2726 — von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 13095 B Gobrecht SPD 13098 C Frau Matthäus-Maier FDP 13101 C Haehser, Parl. Staatssekretär BMF 13105 B Beratung des Ersten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 8/2460 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz der Rechte des einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung — Drucksache 8/2928 — Dr. Laufs CDU/CSU 13106 C Dr. Wernitz SPD 13109 C Dr. Wendig FDP 13113 D Spranger CDU/CSU 13117 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 13120 A Beratung des Raumordnungsberichts 1978 — Drucksache 8/2378 —Dr. Haack, Bundesminister BMBau 13123 C Frau Pack CDU/CSU 13126 B Immer (Altenkirchen) SPD 13128 D Gattermann FDP 13131 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Niegel, Francke (Hamburg), Kolb, Metz, Dr. Möller, Frau Pack, Schmidt (Wuppertal), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Drittes Wohnungsbaugesetz — Drucksache 8/2902 — Dr. Schneider CDU/CSU 13133 C Polkehn SPD 13134 D Gattermann FDP 13135 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksache 8/2651 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3023 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3022 — Burger CDU/CSU 13165 D Jaunich SPD 13166 C Schmidt (Kempten) FDP 13167 C Geisenhofer CDU/CSU 13168 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 13169 C Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 13171 A Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 13172 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 13174 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Dr. Marx, Petersen, Straßmeir, Dr. Mertes (Gerolstein), Amrehn, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Frau Tübler, Metz, Dr. Narjes, Lintner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU Kampfgruppen der DDR — Drucksache 8/2918 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 13176 A Möhring SPD 13178 A Jung FDP 13179 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Marx und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte im Iran — Drucksache 8/2971 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 13181 A Dr. Ehmke SPD 13182 C Schäfer (Mainz) FDP 13184 B Dr. Marx CDU/CSU 13185 C Voigt (Frankfurt) SPD 13187 B Fragestunde — Drucksache 8/3000 vom 22.06.1979 Einholung eines Gutachtens über die Handhabung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Hinblick auf die Bundestagswahl 1980 durch das Bundeskanzleramt MdlAnfr A60 22.06.79 Drs 08/3000 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A61 22.06.79 Drs 08/3000 Wohlrabe CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13137 A, B, C, D, 13138 A, B, C, D, 13139 A, B, C, 13140 B, C, D, 13141 A, B, C, 13142 A, B, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 13137 B, C, 13140 A, B ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 13137 C, 13140 D ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13137 D, 13141 A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 13138 B, 13140 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13138 C, 13142 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 III ZusFr Gansel SPD 13138 D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 13138 D, 13142 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 13139 B, 13141 C ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13139 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13139 C ZusFr Frau Simonis SPD 13141 D ZusFr Voigt (Frankfurt) (SPD) 13142 B Vorbereitung der Wahlkampfplattform für die Bundestagswahl 1980 im Bundeskanzleramt MdlAnfr A62 22.06.79 Drs 08/3000 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13142 D, 13143 B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 13142 D ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 13143 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 13143 A Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung MdlAnfr A63 22.06.79 Drs 08/3000 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13143 B, D, 13144 A, B, C, D, 13145 A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 13143 C ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13144 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13144 B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 13144 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13144 C ZusFr Löffler SPD 13144 D ZusFr Gansel SPD 13145 A Beschäftigung von Bediensteten des Bundeskanzleramts oder der Bundesministerien mit der Erarbeitung von Wahlkampfplattformen oder Musterargumentationen für das Wahljahr 1980 MdlAnfr A64 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Möller CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13145 B, C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13145 B, C Möglichkeit der Einsparung von Stellen und Planstellen im Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts MdlAnfr A65 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Möller CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 13145 D, 13146 A, B, C, D, 13147 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13146 A ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13146 B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 13146 C ZusFr Löffler SPD 13146 D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 13146 D ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 13147 A Schwerpunkte sowie Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Wahljahr 1980 MdlAnfr A66 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A67 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13147 B, D, 13148 A, B, C, D, 13149 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 13147 D, 13148 C ZusFr Glos CDU/CSU 13148 A ZusFr Lutz SPD 13148 A ZusFr Grobecker SPD 13148 D ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13149 A Anzeigenaktionen der Bundesregierung sowie Herausgabe von Broschüren in den nächsten 18 Monaten MdlAnfr A68 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A69 22.0639 Drs 08/3000 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13149 B Ausarbeitung „bundespolitischer Musterargumentationen" im Bundeskanzleramt oder in Bundesministerien, ab Herbst 1979; Bereitstellung dieser Musterargumentationen für alle Fraktionen des Bundestages MdlAnfr A70 22.06.79 Drs 08/3000 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU MdlAnfr A71 22.06.79 Drs 08/3000 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 13149 D, 13150 A, B, C, D, 13151 A, B ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 13150 A, B, D, 13151 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 13150 C ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 13151 B Polnische Interpretation der Ostverträge in Patenschaftsabkommen mit deutschen Städten MdlAnfr A72 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 MdlAnfr A73 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13151 C, 13152 A, B, C, 13153 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU 13151 D, 13152 A, D, 13153 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13152 B, 13153 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 13152 C ZusFr Broll CDU/CSU 13153 B ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU 13153 C Zur Geschäftsordnung Kunz (Berlin) CDU/CSU 13153 D Aktuelle Stunde betr. Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzleramtes Wohlrabe CDU/CSU 13154 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13155 A Hoppe FDP 13156 B Wischnewski, Staatsminister BK 13157 A Dr. Friedmann CDU/CSU 13158 C Frau Dr. Lepsius SPD 13159 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 13160 A Löffler SPD 13161 A Dr. Möller CDU/CSU 13162 B Gärtner FDP 13163 B Dr. Riedl (München) CDU/CSU 13163 D Liedtke SPD 13164 D Präsident Stücklen 13159 B Nächste Sitzung 13189 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 13191 *A Anlage 2 Auslastung der inländischen Mineralölraffineriekapazitäten MdlAnfr A29 22.06.79 Drs 08/3000 Zywietz FDP MdlAnfr A30 22.06.79 Drs 08/3000 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13191 *C Anlage 3 Unterrichtung der Verbraucher über die Entwicklung auf dem Heizölmarkt und über alternative Wärmetechnologien MdlAnfr A32 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Zumpfort FDP MdlAnfr A33 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13192*A Anlage 4 Aufwendungen für den Nettoimport an Rohöl und Ölprodukten seit 1970; Einbußen des Wirtschaftswachstums durch die Erhöhung der Ölpreise MdlAnfr A34 22.06.79 Drs 08/3000 Gerstein CDU/CSU MdlAnfr A35 22.06.79 Drs 08/3000 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13192* C Anlage 5 Stromwirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Elektrizitätswirtschaft und Industrie MdlAnfr A36 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13193* B Anlage 6 Auswirkungen einer tariflichen Förderung des Einsatzes der elektrischen Wärmepumpe auf einen prognostizierbaren Strombedarf; Möglichkeiten des Einsatzes alternativer, nichtelektrischer Wärmepumpen MdlAnfr A37 22.06.79 Drs 08/3000 Ueberhorst SPD MdlAnfr A38 22.06.79 Drs 08/3000 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13193* C Anlage 7 Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Personenkraftwagen auf Grund der Erdölverknappung MdlAnfr A51 22.06.79 Drs 08/3000 Milz CDU/CSU MdlAnfr A52 22.06.79 Drs 08/3000 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13194* A Anlage 8 Bereitstellung von Informations- und Dokumentationsmaterial über die Vorgänge und Hintergründe des Arbeiteraufstands am 17. Juni 1953, Auseinandersetzung um das Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 V Problem der Wiedervereinigung Deutschlands in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 MdlAnfr A56 22.06.79 Drs 08/3000 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A57 22.06.79 Drs 08/3000 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 13194* B Anlage 9 Werbung der Reisebüros der DDR in der Bundesbahnzeitschrift „Schöne Welt" MdlAnfr A58 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A59 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 13194* D Anlage 10 Beratung deutscher Unternehmen durch Anwaltsbüros in Polen; Familienzusammenführung von Volksdeutschen aus Rumänien mit ihren anläßlich einer Besuchsreise in der Bundesrepublik Deutschland verbliebenen Verwandten MdlAnfr A74 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A75 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13195* B Anlage 11 Beurteilung der Planungen der amerikanischen Regierung zur Stationierung einer militärischen Truppe als „Feuerwehr" im Persischen Golf MdlAnfr A76 22.06.79 Drs 08/3000 Kirschner SPD MdlAnfr A77 22.06.79 Drs 08/3000 Kirschner SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13195* C Anlage 12 Vereinbarkeit der amerikanischen Planungen zur Stationierung einer militärischen „Feuerwehr" im Persischen Golf und anderen Krisengebieten mit Artikel 1 des Nordatlantikvertrags MdlAnfr A78 22.06.79 Drs 08/3000 Weisskirchen (Wiesloch) SPD MdlAnfr A79 22.06.79 Drs 08/3000 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13196* A Anlage 13 Gespräche des Bundesaußenministers Genscher über die internationale Ächtung der Todesstrafe anläßlich seines Besuchs in Libyen MdlAnfr A82 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Simonis SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13196* B Anlage 14 Beurteilung der Entwicklung und Situation in Nicaragua MdlAnfr A83 22.06.79 Drs 08/3000 Thüsing SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13196* C Anlage 15 Wirtschaftliche Kooperation mit Polen, insbesondere im Bereich der Kupferindustrie sowie in der Nutzung von Erzlagern und Energiestoffen; Kriterien für die Vergabe von Förderungsmitteln für die Ziele der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz und mögliche Alternativen MdlAnfr A84 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A85 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13196* D Anlage 16 Israelische Reaktion auf die EG-Resolution über die Siedlungspolitik Israels im GazaStreifen und in Westjordanien MdlAnfr A86 22.06.79 Drs 08/3000 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A87 22.06.79 Drs 08/3000 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13197* C Anlage 17 Einladung brasilianischer Abgeordneter und Senatoren durch die Bundesregierung seit 1969 MdlAnfr A88 22.06.79 Drs 08/3000 Niegel CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 MdlAnfr A89 22.06.79 Drs 08/3000 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13197* D Anlage 18 Gründe für die Verweigerung von Visen zur Einreise in die CSSR seit 1978 SchrAnfr B1 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B2 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13198* B Anlage 19 Verweigerung der Intervention durch die Bundesregierung zugunsten Ausreisewilliger im Rahmen der Familienzusammenführung SchrAnfr B3 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13198* C Anlage 20 Vorlage des Tätigkeitsberichts der WEU durch die Unabhängige Europäische Programmgruppe SchrAnfr B4 22.06.79 Drs 08/3000 Handlos CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13198* D Anlage 21 Vereinbarkeit der Erklärung der sowjetischen Botschaft in Bonn über die Ausweisung von zwei sowjetischen Journalisten mit der Verpflichtung, sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaats einzumischen SchrAnfr B5 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13199* A Anlage 22 Einschränkung des Dienstbetriebs zahlreicher Ortsverbände des Technischen Hilfswerks wegen fehlender Mittel sowie Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit SchrAnfr B6 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B7 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13199* B Anlage 23 Beurteilung der vom Deutschen Turnerbund verlangten WM-Verpflichtungen für die Kunstturnerinnen der Leistungsklasse I im Rahmen der Sportförderung SchrAnfr B8 22.06.79 Drs 08/3000 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13199* D Anlage 24 Schutz der im Bundesgebiet lebenden iranischen Staatsbürger vor Entführung oder Hinrichtung durch das jetzige Regime im Iran SchrAnfr B9 22.0639 Drs 08/3000 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13200* B Anlage 25 Diskriminierung durch strengere Sicherheitsüberprüfung bei aus der DDR kommenden Bewerbern für den öffentlichen Dienst sowie Anteil der Deutschen aus der DDR an den seit 1949 wegen Spionage Verurteilten SchrAnfr B10 22.06.79 Drs 08/3000 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B11 22.06.79 Drs 08/3000 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13200* C Anlage 26 Abschaltung der Kernkraftwerke im Bereich der möglichen Absturzschneise von „Skylab" SchrAnfr B12 22.06.79 Drs 08/3000 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13200* D Anlage 27 Umsetzung der Richtlinie des Rats über die Amtshilfe zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern in nationales Recht SchrAnfr B13 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kreile CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 VII SchrAnfr B14 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF^ 13201* A Anlage 28 Steuerliche Schlechterstellung der Eigentümer bebauter Grundstücke in der Fluglärmzone II durch die Herabsetzung der Ermäßigung der Einheitswerte SchrAnfr B15 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B16 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 13201 *B Anlage 29 Aufhebung der Selbstbeschränkung in der Stahlindustrie sowie Transparenz der staatlichen Subventionen und Strukturverbesserungen im Stahlsektor innerhalb der EG SchrAnfr B17 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B18 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B19 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13201* C Anlage 30 Wettbewerbssituation, insbesondere der deutschen Stahlproduzenten, auf dem europäischen Stahlmarkt angesichts der Erhöhung der Ölpreise SchrAnfr B20 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD SchrAnfr B21 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13202* B Anlage 31 Finanzierung der Modellprojekte der touristischen Naherholung, insbesondere des Projekts des Weiltal-Sees im Hochtaunuskreis SchrAnfr B22 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B23 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B24 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B25 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13202* D Anlage 32 Nachweis einer fachlichen Qualifikation für eine selbständige Tätigkeit im Gastgewerbe und Angleichung der Rechtslage innerhalb der EG SchrAnfr B26 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B27 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B28 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B29 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13203* B Anlage 33 Zuteilung der durch das Bundeswirtschaftsministerium gedruckten Benzinbezugsscheine SchrAnfr B30 22.06.79 Drs 08/3000 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13204* A Anlage 34 Steuerliche Behandlung staatlicher Zuschüsse im Bereich der Förderung der Forschung in kleinen und mittleren Unternehmen SchrAnfr B31 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B35 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 13204* B Anlage 35 Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen für Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen SchrAnfr B32 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B33 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13204* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Anlage 36 Förderung einer Restruktuierung der europäischen Rüstungsindustrie im Rahmen der EG-Maßnahmen SchrAnfr B34 22.06.79 Drs 08/3000 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13205* C Anlage 37 Förderung von Altglas-Rückgewinnungsmaßnahmen im Rahmen eines Bundesprogramms SchrAnfr B35 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13205* D Anlage 38 Förderungsmaßnahmen zum Ausgleich der Benachteiligung der Landwirte in den marktfernen und finanziell schwachen Zonenrandgebieten bei der Durchführung von Krank- und Notschlachtungen in Isolierschlachträumen SchrAnfr B39 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13206* A Anlage 39 Zahl der arbeitslosen Mediziner SchrAnfr B43 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13206* C Anlage 40 Dienstpostenausstattung des Gerätedepots Rheine SchrAnfr B44 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13207* A Anlage 41 Standort und Zeitpunkt der Aufstellung des Amts für das Nachrichtenwesen der Bundeswehr; Unterrichtung der Beamten und Soldaten der Bundeswehr über gespeicherte personenbezogene Daten aus Dateien SchrAnfr B45 22.06.79 Drs 08/3000 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B46 22.06.79 Drs 08/3000 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B47 22.06.79 Drs 08/3000 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU Schr.Anfr B48 22.06.79 Drs 08/3000 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13207* C Anlage 42 Errichtung und Aufgaben einer „Medienzentrale" im Bereich des Bundesverteidigungsministers SchrAnfr B49 22.06.79 Drs 08/3000 Stahlberg CDU/CSU SchrAnfr B50 22.06.79 Drs 08/3000 Stahlberg CDU/CSU SchrAnfr B51 22.06.79 Drs 08/3000 Stahlberg CDU/CSU . . SchrAnfr B52 22.06.79 Drs 08/3000 Stahlberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13208* A Anlage 43 Gewährleistung einer einheitlichen Einkleidung und Ausrüstung der Soldaten in den Standorten Hannover und Braunschweig SchrAnfr B53 22.06.79 Drs 08/3000 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13209* B Anlage 44 Schlechte Bevorratung der Bekleidungskammern der Bundeswehr SchrAnfr B54 22.06.79 Nrs 08/3000 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13209* C Anlage 45 Verwaltungspersonal bei der Bundeswehr SchrAnfr B55 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13209* D Anlage 46 Dimethylnitrosamingehalt des wegen Verdachts auf Toxizität aus dem Verkehr gezogenen Arzneimittels Aminophenazon; Finanzielle Schäden der Arzneimittelherstel- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 IX ler durch wissenschaftlich nicht fundierte Ergebnisse über gesundheitsschädliche Wirkungen von Arzneimitteln SchrAnfr B56 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B57 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13210* C Anlage 47 Versendung unwirksamer, verfallener oder schädlich und gefährlich gewordener Arzneimittel in Entwicklungsländer und Katastrophengebiete SchrAnfr B58 22.06.79 Drs 08/3000 Westphal SPD SchrAnfr B59 22.06.79 Drs 08/3000 Westphal SPD SchrAnfr B60 22.06.79 Drs 08/3000 Westphal SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13211* B Anlage 48 Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit SchrAnfr B61 22.06.79 Drs 08/3000 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B62 22.06.79 Drs 08/3000 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13211* D Anlage 49 Finanzierung der Westumgehung der B 19 um Männerstadt SchrAnfr B63 22.06.79 Drs 08/3000 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13212* B Anlage 50 Belegung der Plätze in Schulbussen SchrAnfr B64 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13212* B Anlage 51 Erhöhung der Verkehrssicherheit durch farbige Radwege SchrAnfr B65 22.06.79 Drs 08/3000 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13212* D Anlage 52 Behandlung des Begleitscheins für die Inanspruchnahme von Beförderungsgenehmigungen, Überprüfung der Zulassungsnachweise von Kraftfahrzeugen und Einhaltung der sozialen Vorschriften im Straßenverkehr nach den Empfehlungen des Europäischen Parlaments SchrAnfr B66 22.06.79 Drs 08/3000 Seefeld SPD SchrAnfr B67 22.06.79 Drs 08/3000 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13212* D Anlage 53 Bau der südlichen Güterbahn zwischen Hamburg und dem Rangierbahnhof Maschen SchrAnfr B68 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13213* B Anlage 54 Unterirdische Bauweise für Bundesstraßen in dichtbebauten innerstädtischen Wohngebieten SchrAnfr B69 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD SchrAnfr B70 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13213* C Anlage 55 Abstimmung der Verkehrsplanung, insbesondere von Straßenbaumaßnahmen, im Verkehrsraum Frankfurt mit dem FVV seit 1972 SchrAnfr B71 22.06.79 Drs 08/3000 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAnfr B72 22.06.79 Drs 08/3000 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13213* D Anlage 56 Änderung des § 34 a StVZO betreffend Sitzplätze für Schüler in Bussen SchrAnfr B73 22.06.79 Drs 08/3000 Zink CDU/CSU X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 SchrAnfr B74 22.06.79 Drs 08/3000 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13214* A Anlage 57 Vorbereitungen für den Fall einer Rationierung des Benzins, Diesel- und Heizöls; Vergleich des Treibstoffverbrauchs im Stadt- und Überlandverkehr SchrAnfr B75 22.06.79 Drs 08/3000 Milz CDU/CSU SchrAnfr B76 22.06.79 Drs 08/3000 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13214* B Anlage 58 Einführung eines fahrpreisermäßigenden ,,Behinderten-Passes" der Bundesbahn für Fernreisen SchrAnfr B77 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13214*D Anlage 59 Ausstattung des geplanten S-Bahnsteigs Baldham mit behindertengerechten Zugängen SchrAnfr B78 22.06.79 Drs 08/3000 Engelhard FDP SchrAnfr B79 22.06.79 Drs 08/3000 Engelhard FDP SchrAnfr B80 22.06.79 Drs 08/3000 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13215* A Anlage 60 Standard des auf der Bundesbahnstrecke Venlo—Mönchengladbach—Köln eingesetzten Wagenparks der holländischen Staatsbahn SchrAnfr B81 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13215* B Anlage 61 Einschränkung des Fährverkehrs auf dem Nord-Ostsee-Kanal im Rahmen des Anpassung-- und Sicherungsprogramms SchrAnfr B82 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13215* C Anlage 62 Autobahnmäßiger Ausbau der Lahntalstraße B 49 zwischen Wetzlar und Weilburg SchrAnfr B83 22.06.79 Drs 08/3000 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B84 22.06.79 Drs 08/3000 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13215* D Anlage 63 Planung und Trassenführung der A 87 in der Stuttgarter Gemarkung SchrAnfr B85 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13216* A Anlage 64 Äußerungen des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen bezüglich der Journalistenvereinbarung mit der DDR SchrAnfr B90 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B91 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B92 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 13216* B Anlage 65 Reduzierung des Nettoheizwärmebedarfs für Wohnungen durch Wärmedämmung und Änderung der Lebensgewohnheiten SchrAnfr B93 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 13216* D Anlage 66 Steigerung der Kohle- und Kernkraftwerkskapazität bis zum Jahr 2000 SchrAnfr B94 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13213* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 XI Anlage 67 Statistische Grundlage der Äußerungen des Bundesministers Dr. Schmude über nicht ausreichende Ausbildungsplätze für Schulabgänger im Jahr 1979; Angebots- und Nachfragesituation aufgeteilt nach Regionen, Berufsgruppen sowie Jungen und Mädchen SchrAnfr B96 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B97 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B98 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B99 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 13217* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13095 164. Sitzung Donnerstag, den 28. Juni 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 28. 6. Dr. Ahrens ** 28. 6. Alber ** 28. 6. Dr. Bardens ** 28. 6. Bayha 28. 6. Frau Benedix 28. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 28. 6. Frau von Bothmer ** 28. 6. Breidbach 28. 6. Büchner (Speyer) ** 28. 6. Daweke 28. 6. Eimer (Fürth) 28. 6. Dr. Enders ** 28. 6. Dr. Evers ** 28. 6. Fellermaier * 28. 6. Dr. Geßner ** 28. 6. Handlos ** 28. 6. Dr. Hennig 28. 6. Höffkes 28. 6. Dr. Holtz ** 28. 6. Dr. Hupka 28. 6. Ibrügger 28. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) 28. 6. Dr. Jobst 28. 6. Dr. h. c. Kiesinger 28. 6. Dr. Klepsch * 28. 6. Koblitz 28. 6. Lagershausen ** 28. 6. Dr. Graf Lambsdorff 28. 6. Lampersbach 28. 6. Dr. Langner 28. 6. Dr. Lauritzen 28. 6. Lenzer ** 28. 6. Matthöfer 28. 6. Dr. Mende ** 28. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 28. 6. Müller (Remscheid) 28. 6. Pawelczyk ** 28. 6. Reddemann ** 28. 6. Dr. Schäuble ** 28. 6. Scheffler ** 28. 6. Frau Schlei 28. 6. Schmidt (Hamburg) 28. 6. Dr. Schmitt-Vockenhausen 28. 6. Schulte (Unna) ** 28. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 28. 6. Seefeld * 28. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 6. Spilker 28. 6. Dr. Spöri 28. 6. Graf Stauffenberg 28. 6. Ueberhorst ** 28. 6. Dr. Vohrer ** 28. 6. Walkhoff 28. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Dr. Warnke 28. 6. Wissmann 28. 6. Zebisch ** 28. 6. Zeyer 28. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 29 und 30) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Auslastung der inländischen Raffineriekapazitäten zu erhöhen, um damit die Abhängigkeit von Produktimporten zu vermindern? Welche Preiswirkungen auf die wichtigsten Mineralölprodukte hält die Bundesregierung durch eine erhöhte inländische Mineralölverarbeitung für möglich? Zu Frage A 29: Die größtmögliche Auslastung der inländischen Raffineriekapazität entspricht der Zielsetzung der Bundesregierung, die Abhängigkeit der Bundesrepublik von Produktimporten zu vermindern. Die Mineralölindustrie plant für das Jahr 1979 einen um fast 10 Millionen t höheren Rohöldurchsatz. Damit steigt die Auslastung der Destillationskapazität von 62 % im Jahre 1978 auf voraussichtlich 68 % im Jahre 1979. Die Abhängigkeit von Produktimporten dürfte sich dadurch von 36% im Jahre 1978 auf 30 % im Jahre 1979 vermindern. Eine weitere Erhöhung des Rohöldurchsatzes wird durch die mangelnden zu langfristigen Lieferbedingungen weltweit verfügbaren Rohölmengen sowie die spezifischen Produktionsbedingungen bei der Mineralölverarbeitung begrenzt. Auf Grund der Kuppelproduktionsprozesse bei der Raffination limitiert das im Verhältnis zur Ausbringung absatzschwächste Produkt, in der Bundesrepublik Deutschland das schwere Heizöl, die gesamte Produktion. Zur Anpassung der Ausbeutestruktur der Raffinerien an die Absatzstruktur wurde die Einsatzkapazität der Konversionsanlagen, die der Umwandlung schwerer Produkte in mittlere und leichte Fraktionen dienen, innerhalb weniger Jahre von ca. 19 Millionen t auf ca. 25 Millionen t heute vergrößert. Diese Konversionsanlagen sind gegenwärtig voll ausgelastet. Die anzustrebende stärkere Auslastung der Raffinerien ist demnach nur über eine Erhöhung der Konversionskapazität möglich. Nach den Planungen der Mineralölindustrie erfolgt ein weiterer Ausbau auf 31 Millionen t bis Ende 1980. Zu Frage A 30: Unter den gegenwärtigen Marktbedingungen wäre eine erhöhte inländische Mineralölverarbeitung geeignet, preisdämpfend zu wirken, sofern zusätzliche Rohölmengen zu im Rahmen langfristiger Lieferkonditionen gültigen Preisen beschafft werden könnten und die strukturellen Voraussetzungen für einen höheren Rohöldurchsatz gegeben wären. Zusatzmengen an Rohöl werden gegenwärtig in der Regel nur 13192* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 zu Spottpreisen gehandelt, die um bis zu 100 °/o über den langfristigen Vertragspreisen für Rohöl liegen. Eine preisstabilisierende Wirkung über eine Verarbeitung solcher Rohölspotpartien ist demnach nicht zu erwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 32 und 33) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Verbraucher von Heizöl durch Anzeigen, Broschüren etc. über die sich abzeichnenden Entwicklungen auf dem Heizölmarkt sowie die Entwicklung auf den Märkten für Heizölsubstitute aufzuklären und auf die alternativen Wärmetechnologien hinzuweisen, und wird sie ihre Bemühung in diese Richtung gegebenenfalls noch intensivieren? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um den Verbrauchern von Heizöl die Zusammenhänge zwischen Importanteil und Inlandsproduktionsanteil beim Heizöl, die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Kostenstruktur sowie die Verbraucherpreise durchsichtiger zu machen? Zu Frage A 32: Im Rahmen der Aufklärungsaktion „Energie sparen" weist die Bundesregierung u. a. auf die sich verknappende Situation auf dem Heizölsektor hin. Durch praktische Spartips wird dem Verbraucher ein Angebot gemacht, wie er Energie (Heizöl) sparen und auch seinen Geldbeutel — ohne auf gewohnte Annehmlichkeiten zu verzichten — schonen kann. Gleichzeitig wird er darauf aufmerksam gemacht, daß er damit auch etwas für die Zukunftssicherung tut. Dies geschieht in Anzeigen, vorwiegend in der illustrierten Presse, mittels Rundfunk- und Fernsehspots und Broschüren. Eine detaillierte Unterrichtung in ähnlicher Weise über die jeweiligen Entwicklungen auf den Märkten für Heizöl und andere Heizenergieträger hält die Bundesregierung nicht für zweckmäßig. Allzu leicht könnte der Wettbewerb zwischen den Anbietern von Heizenergie und Heizungssystemen beeinflußt werden. Die Lage des Einzelfalls könnte in solche Aussagen nicht einbezogen werden und damit Fehlentwicklungen begünstigen. Zu Frage A 33: Die Bundesregierung hat wiederholt die Zusammenhänge verdeutlicht, die für das gestiegene Heizölpreisniveau verantwortlich sind, und wird dies auch weiterhin tun. Ich verweise auf zahlreiche Interviews, Artikel und Beiträge, in denen der Bundeswirtschaftsminister diese Problematik angesprochen und erläutert hat. Eine eingehende Antwort zu diesem Komplex habe ich dem Abgeordneten Daubertshäuser am 16. Mai 1979 gegeben (BT-Drucksache 8/2839). Interessierte Bürger werden auf Anfrage vom Bundesministerium für Wirtschaft ausführlich über die Zusammenhänge unterrichtet. Die Bundesregierung kann allerdings nicht die Aufgabe übernehmen, die tatsächliche Kostenkalkulation der einzelnen Mineralölunternehmen und Händler detailliert und konkret nachzuvollziehen und der Offentlichkeit darzulegen. Sie würde es jedoch begrüßen, wenn die Mineralölwirtschaft sich noch mehr als bisher um eine gründliche Information des Verbrauchers bemühen würde. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 34 und 35) : Wie haben sich die Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für ihren Nettoimport an Rohöl und Ölprodukten seit 1970 entwickelt, und mit welchen Aufwendungen muß in diesem Jahr, unter besonderer Berücksichtigung des Kostenanteils, der auf Zukäufe auf dem Rotterdamer Ölmarkt zurückzuführen ist, gerechnet werden? Wie hoch sind die durch die Erhöhung der Ölpreise eingetretenen und zu erwartenden Einbußen des Wirtschaftswachstums? Zu Frage A 34: Die Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für ihren Nettoimport an Rohöl und Ölprodukten haben sich von 7,7 Mrd. DM im Jahre 1970 auf 29,4 Mrd. DM im Jahre 1978 erhöht. Davon entfielen im Jahre 1978 20,2 Mrd. DM auf Rohölimporte und 9,2 Mrd. DM auf Nettoimporte von Ölprodukten. Für das Jahr 1979 plant die Mineralölwirtschaft um rd. 10 Millionen t höhere Rohöleinfuhren als 1978. Die Nettoeinfuhren an Mineralölprodukten werden sich auf Grund dessen beträchtlich zugunsten eines höheren Anteils der inländischen Verarbeitung an der Versorgung der Bundesrepublik verringern. Auf Grund der bereits realisierten und der noch zu erwartenden Preissteigerungen für Rohöl und der Importpreisentwicklung für Mineralölprodukte dürfte dennoch mit um fast 10 Mrd. DM höheren Aufwendungen als 1978 gerechnet werden. In der Handelsbilanz der Bundesrepublik bleibt der Nettoeffekt dieser Entwicklung erheblich geringer, da die Ölförderländer auf Grund der gestiegenen Einnahmen ihre Nachfrage verstärkt auch auf in der Bundesrepublik erzeugte Güter richten. In welchem Umfang dies geschehen wird, läßt sich gegenwärtig nicht bestimmen. Zu Frage A 35: Eine genaue Quantifizierung, wie stark sich Ölpreiserhöhungen auf das Wirtschaftswachstum auswirken, läßt sich weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft anstellen. Alle in dieser Beziehung durchgeführten Modellrechnungen müssen notwendigerweise einen stark abstrahierenden Charakter aufweisen. Selbst wenn man das genaue Ausmaß von Preiserhöhungen der Förderländer bzw. auf den Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13193' Produktenmärkten kennt und eine vollständige Überwälzung auf die Inlandspreise unterstellt, hängen die möglichen Wachstumseinbußen von einer Reihe von Annahmen über Erwartungen, Reaktionen und Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte auf Grund der Ölpreiserhöhungen ab. Richtung und Ausmaß vieler dieser zu berücksichtigenden Einflußfaktoren in quantitativer und zeitlicher Hinsicht lassen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit — auch für die Vergangenheit — nicht bestimmen. Mit Sicherheit wäre es falsch, nur die Änderung einer Variablen, nämlich der Ölpreise, zu betrachten, und damit die Wachstumseinbußen in Höhe der steigenden Ölrechnung zu quantifizieren, für alle anderen Faktoren aber vom Status quo auszugehen. Dies wäre eine rein mechanisch-statische Betrachtungsweise und würde die vielfältigen Reaktionen unzähliger individueller Willensentscheidungen in einem marktwirtschaftlichen Ordnungssystem auf Grund einer fühlbaren Änderung des gesamtwirtschaftlichen Datenkranzes verkennen. Zwar sind Wachstumseinbußen unvermeidlich, da die Ölpreissteigerungen Kaufkraft entziehen und nicht in entsprechendem Ausmaß gleichzeitig wieder zu höheren Exporten der Ölverbraucher — in die Ölförderländer führen; ihr Ausmaß dürfte aber erheblich geringer als der rein rechnerische Preis — und Ölrechnungseffekt ausfallen, da mit kompensierenden Reaktionen der Wirtschaftssubjekte zu rechnen ist. Die wachstumshemmenden Einflüsse der Ölpreissteigerungen dürften 1979 durch die jetzt kräftiger erscheinenden endogenen Wachstumskräfte ausgeglichen werden, so daß weiterhin ein Wachstum von 4 O/0 erwartet werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 36) : Wie konnte die Bundesregierung am 20. Juni 1979 auf meine mündliche Anfrage zu der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Elektrizitätswirtschaft und Industrie noch mitteilen, es sei eine Einigung erfolgt, wenn schon am 19. Juni vormittags der Deutsche Bundestag vom Scheitern der Verhandlungen unterrichtet wurde? Von einem Scheitern der Verhandlungen zwischen Elektrizitätswirtschaft und Industrie über die Verbesserung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit ist der Bundesregierung nichts bekannt. Im Gegenteil hat die Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft (VIK) in einem Schreiben vom 18. Juni 1979 an den Ausschuß für Wirtschaft sowie den Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages mitgeteilt, daß die Verhandlungen zu einem vorläufigen Abschluß geführt haben, der Verbesserungen für die Verwertung energiesparender Eigenerzeugung der Industrie erbracht hat. Über diese Verbesserungen habe ich Sie, Herr Kollege, am 20. Juni 1979 informiert, dabei jedoch betont, daß dieses Verhandlungsergebnis noch der Zustimmung der jeweiliger Verbandsgremien bedarf. Die Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft hat in ihrem o. g. Schreiben lediglich darauf hingewiesen, daß bei der Frage der Durchleitung bis jetzt keine befriedigende Einigung erzielt worden ist, und darauf hingewiesen, daß sie daher entsprechende Maßnahmen im Rahmen der 4. Kartellgesetznovelle für erforderlich halte. Die Bundesregierung hat das Thema Durchleitung bereits im Rahmen dieser Novellierung aufgegriffen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 37 und 38) : Welche Auswirkungen auf einen prognostizierbaren Strombedarf erwartet die Bundesregierung von einer möglichen tariflichen Förderung des Einsatzes der elektrischen Wärmepumpe? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsatzmöglichkeiten alternativer, nichtelektrischer Wärmepumpen, und wie soll deren Einsatz gefördert werden? Zu Frage A 37: Wie bereits zu den Anfragen der Abgeordneten Lenzer und Menzel dargelegt, liegen verläßliche Prognosen zum Anwendungspotential im Hinblick auf die Ungewißheit bei der übrigen Primärenergiepreisentwicklung nicht vor. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß bei den elektrisch betriebenen Wärmepumpen verschiedene technische Entwicklungen mit sehr unterschiedlichen Anwendungsvarianten und Stromverbrauchswerten am Markt angeboten werden. Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage möglich, in welchem Umfang der Stromverbrauch durch die elektrische Wärmepumpe steigt. Zu Frage A 38: Die Bundesregierung beurteilt die Einsatzmöglichkeiten nichtelektrischer Wärmepumpen wegen des hohen Ausnutzungsgrades von Primärenergie positiv. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß die elektrische Wärmepumpe einen gewissen Entwicklungsvorsprung hat; daher unterstützt die Bundesregierung die Technologie nicht elektrisch betriebener Wärmepumpen durch das Programm zur beschleunigten Markteinführung energiesparender Technologien und Produkte. Außerdem wird seit dem 1. August 1978 — durch die Änderung des Mineralölsteuergesetzes — der Betrieb nicht elektrisch betriebener Wärmepumpen steuerlich entlastet. Weiterhin können — generell für alle Wärmepumpen-Bauarten — die bekannten Fördermöglichkeiten des 4,35-Mrd.-Programms und des Investitionszulagengesetzes in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett im Rahmen der energiepolitischen Beratungen am 16. Mai 1979 beschlossen, daß verstärkt über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen informiert werden soll. 13194* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 51 und 52) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in Anbetracht der Erdölverknappung in den nächsten Monaten entgegen der Aussage des Regierungssprechers, ein Tempolimit sei momentan nicht aktuell, doch eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Personenkraftwagen in absehbarer Zeit auf allen Straßen im Bundesgebiet einführen wird? Beabsichtigt die Bundesregierung, in der nächsten Zeit ähnliche Energiesparmaßnahmen anzuordnen, wie dies zur Zeit in einigen Nachbarländern (z. B. Dänemark, Belgien) oder in den Vereinigten Staaten praktiziert wird? Zu Frage A 51: Die Bundesregierung hat bis heute eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf Autobahnen auf 100 km/h nicht in Erwägung gezogen. Voraussetzung für eine Geswindigkeitsbegrenzung ware im übrigen die Inanspruchnahme des Energiesicherungsgesetzes, dessen Voraussetzungen nur vorliegen, wenn eine Mangellage herrscht. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Tokio wird eingehend über die weltweite energiewirtschaftliche Situation und dabei auch über eine Verstärkung der nationalen Energiesparprogramme gesprochen werden. Nicht zuletzt vom Ausgang dieses Treffens wird es abhängen, ob und welche zusätzlichen Energiesparmaßnahmen die Bundesregierung erwägen wird. Zu Frage A 52: Die Bundesregierung beabsichtigt, unmittelbar nach dem Weltwirtschaftsgipfel in Tokio über weitere Energiesparmaßnahmen zu beraten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 56 und 57): Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bzw. das ihm nachgeordnete Gesamtdeutsche Institut — Bundesanstalt für Gesamtdeutsche Aufgaben — unternommen, um mehr als bisher an Informations- und Dokumentationsmaterial über die Vorgänge und Hintergründe des Arbeiteraufstands am 17. Juni 1953 zur Verfügung stellen zu können? Wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Grundgesetzes und der Karlsruher Urteile von 1973 und 1975, wonach es die Pflicht aller Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland ist, auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands hinzuwirken, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und ihr Gesamtdeutsches Institut in Zukunft zu einer gründlicheren Auseinandersetzung um das Problem der Wiedervereinigung Deutschlands in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 anhalten? Zu Frage A 56: Die Bundesregierung sieht den 17. Juni als ein Ereignis im Gesamtzusammenhang der deutschlandpolitischen Entwicklung und damit auch der zeitgeschichtlichen Betrachtung der Situation in Deutschland. Der 17. Juni wird in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen deshalb nicht isoliert gesehen, sondern findet in vielfältigen publizistischen Aktivitäten mit der ihm angemessenen Bedeutung seinen Niederschlag. Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen zahlreiche Eigeninitiativen von Organisationen und Verbänden wie des Kuratoriums Unteilbares Deutschland und von Bildungsstätten, die historische und politische Bedeutung des 17. Juni zu erarbeiten und darzustellen. Die Rede, die der Bundespräsident aus Anlaß der 25. Wiederkehr des Jahrestages des 17. Juni 1973 im Deutschen Bundestag gehalten hat, wurde vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen in 400 000 Exemplaren vor allem für Lehrer und Schulen zur Verfügung gestellt. Zu Frage A 57: Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und das ihm nachgeordnete Gesamtdeutsche Institut haben die Aufgabe, der Einheit der Nation zu dienen, den Zusammenhalt des deutschen Volkes zu stärken, die Beziehungen der beiden deutschen Staaten zu fördern und die deutschlandpolitische Verantwortung der Bundesregierung wahrzunehmen. Das entspricht der verfassungsmäßigen Pflicht, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 31. Juli 1973 noch einmal unterstrichen hat, und in dem es u. a. heißt: ,,. . . das öffentliche Bewußtsein nicht nur für die bestehenden Gemeinsamkeiten, sondern auch dafür wachzuhalten, welche weltanschaulichen, politischen und sozialen Unterschiede zwischen der Lebens- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Lebens- und Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik bestehen." Im Rahmen dieser Aufgaben ist es selbstverständlich, daß alle Probleme, die mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit und der Erhaltung der Einheit der Nation im Zusammenhang zu sehen sind, diskutiert und aufgearbeitet werden. Diese Diskussion wird auch im Rahmen der deutschlandpolitischen Bildungsarbeit vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen gefördert. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 58 und 59) : Billigt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Anzeige „Reisen, Entdecken, Erleben — 1979 — 30 Jahre DDR" des „Reisebüros der Deutschen Demokratischen Republik" im Aprilheft der Bundesbahnzeitschrift „Schöne Welt"? Sind gleiche oder ähnliche Anzeigen in anderen Presseorganen erschienen oder vorgesehen, die von bundeseigenen Einrichtungen herausgegeben, in Auftrag gegeben, finanziert oder vertrieben werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13195* Zu Frage A 58: Wie ich bereits in meiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Hupka am 15. März ausgeführt habe (Anlage 31 zum Protokoll der 144. Sitzung), richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften nach dem geltenden Presserecht und den Gesetzen des freien Wettbewerbs. Anzeigen werden danach verweigert, wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen, Beleidigungen enthalten oder dem unlauteren Wettbewerb dienen. Die Bundesregierung hält es nicht für angemessen, auf die Veröffentlichung von Anzeigen durch Mißbilligung oder Billigung Einfluß zu nehmen. Im übrigen handelt die Deutsche Bundesbahn auf dem Gebiet der Werbung in eigener Zuständigkeit und demnach nach kaufmännischen Gesichtspunkten. Eingreifmöglichkeiten haben sich insoweit an den Grundsätzen der Rechtsaufsicht zu orientieren. Dafür werden keine Anhaltspunkte gesehen. Zu Frage A 59: Ich kann die Veröffentlichung gleicher oder ähnlicher Anzeigen nicht grundsätzlich ausschließen, mir ist jedoch über das genannte Beispiel hinaus kein weiterer Fall bekannt. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 74 und 75) : In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich nicht durch ein einziges Anwaltsbüro beraten lassen zu müssen, damit u. a. vermieden werden kann, daß Marktrecherchen als Wirtschaftsspionage verdächtigt und verfolgt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Deutsche aus Rumänien, wenn sie als Besucher hier geblieben sind, ein Jahr und länger auf die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit warten müssen, bevor ein Antrag der in Rumänien verbliebenen Familienangehörigen auf Ausreise gestellt werden kann, und was gedenkt sie zu tun? Zu Frage A 74: Es gibt in der Volksrepublik Polen eine Reihe von Anwaltsbüros, zwischen denen deutsche Rechtssuchende die freie Wahl haben. Es ist grundsätzlich die persönliche Entscheidung interessierter deutscher Unternehmer, welches Rechtsanwaltsbüro sie ggf. konsultieren wollen. Es ist der Bundesregierung daher unbekannt, welche Rechtsanwälte die deutsche Wirtschaft in Polen im einzelnen beschäftigt. Für Interessenten halten das Auswärtige Amt und die Botschaft Warschau Anwaltslisten bereit. Die letzte dieser Listen (Stand: Januar 1979) führt u. a. acht Rechtsanwälte auf, mit denen in deutscher Sprache in Zivilsachen korrespondiert werden kann. Schwierigkeiten sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekanntgeworden. Es besteht nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge daher keine Veranlassung, mit den Polen hierüber zu verhandeln. Zu Frage A 75: Die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit bedarf der Genehmigung durch den rumänischen Staatsrat. Es ist bekannt, daß derartige Verfahren sich oft lange Zeit hinziehen können. Schon der lange Übermittlungsweg bis zum Staatsrat sowie die Vielzahl der an seiner Entscheidung zu beteiligenden Stellen führen zu langen Bearbeitungszeiten. Dennoch läßt sich eine generelle Aussage dahin gehend, daß alle Deutschen aus Rumänien, die als Besucher in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und dann hiergeblieben sind, ein Jahr und länger auf die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit warten müssen, nicht treffen. Im übrigen entspricht es Völkerrecht und internationaler Praxis, daß jeder Staat selbst über die Entlassung seiner Bürger aus seiner Staatsangehörigkeit entscheidet. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 76 und 77) : Liegen die Planungen der amerikanischen Regierung, mitgeteilt durch den zukünftigen NATO-Oberbefehlshaber Rogers, im Persischen Golf eine militärische Truppe als ,,Feuerwehr" zu stationieren, im außen- und sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß diese Ankündigung bei einigen Staaten in der Region des Persischen Golfs Beunruhigung hervorrufen kann, und hält sie dieses für die Stabilität in dieser Region für vorteilhaft? Zu Frage A 76: Im Januar dieses Jahres hat der amerikanische Verteidigungsminister Brown in einem Pressegespräch gesagt, daß Planungen für die Aufstellung eines hochbeweglichen, wirkungsvollen Spezialverbandes zur Lösung von Konflikten außerhalb des NATO-Bereiches — also nicht auf eine bestimmte geographische Region bezogen — voranschreiten. Offenkundig beziehen sich die Äußerungen des bisherigen Stabschefs des amerikanischen Heeres, General Rogers, vor der Presse am 21. Juni dieses Jahres hierauf. Amtliche Erklärungen der amerikanischen Regierung zu dieser Frage liegen der Bundesregierung nicht vor. Es handelt sich offensichtlich um vorsorgliche Überlegungen, die die Struktur der nationalen Streitkräfte der Vereinigten Staaten betreffen. Ob und wie außen- und sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt werden, wird sich erst ergeben, wenn die Vereinigten Staaten sich genötigt sehen, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Zu Frage A 77: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Vereinigten Staaten seit längerem mit Ländern am Persischen Golf einen Dialog über Fragen der Sicher- 13196* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 heit und der Stabilität in dieser Region führen. Es geht dabei um einvernehmliche Politik. Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, in Spekulationen über Reaktionen dritter Regierungen einzutreten. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 78 und 79) : Hält die Bundesregierung die Planungen der Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika, eine militärische „Feuerwehr" zum Einsatz im Persischen Golf und anderen Krisengebieten zusammenzustellen, für vereinbar mit Artikel 1 des Nordatlantikvertrages, wonach sich die Parteien verpflichten, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Weg so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden und sich in den internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder 'Gewaltanwendung zu enthalten? Hält die Bundesregierung die Ankündigung, daß diese Truppe nicht der NATO unterstellt werden soll, für ausreichend, um eine Auswirkung auf Panungen und Aktionen der NATO auszuschließen und so eine Verwicklung in militärischen Aktionen dieser Truppe zu vermeiden? Zu Frage A 78: Die in Artikel 1 des Nordatlantikvertrages enthaltenen Grundsätze für die Gestaltung der internationalen Beziehungen sind aus der Charta der Vereinten Nationen übernommen. Die Bundesregierung geht von der Gewißheit aus, daß die Vereinigten Staaten ihre Außenpolitik im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, also auch mit diesen Grundsätzen, gestalten. Wohlgemerkt enthält die Charta der Vereinten Nationen in ihrem Artikel 51 auch die Bestimmung, daß im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung unbeeinträchtigt bleibt. Es ist also durchaus mit jenen Grundsätzen zu vereinbaren, daß für den Fall der Selbstverteidigung militärische Vorsorge getroffen wird. Zu Frage A 79: Nach den bisherigen amerikanischen Planungen wird es sich um der NATO weder unterstellte noch zugesagte Streitkräfte handeln. Ihre Aufstellung würde daher Planungen oder Aktionen der NATO nicht berühren. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 82) : Hat Bundesaußenminister Genscher bei seinem Besuch in Libyen mit der libyschen Regierung über seine angekündigte Initiative zur internationalen Achtung der Todesstrafe gesprochen? Die Frage wurde nicht angesprochen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung und Situation in Nicaragua? Die Bundesregierung ist bestürzt über die Brutalität, mit der die Kampfhandlungen ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung geführt werden. Sie unterstützt daher ohne Einschränkung die von den Außenministern der OAS bei ihrer Sitzung am 23. Juni in Washington verabschiedete Resolution, die die „sofortige Ablösung des Somoza-Regimes durch eine demokratische Regierung" fordert und jede ausländische Intervention in Nicaragua ablehnt. Auch im Rahmen der EPZ wird eine Erklärung vorbereitet, die unter Bezugnahme auf die OAS-Resolution entsprechend zur Lage in Nicaragua Stellung nimmt. Die militärische Situation in Nicaragua ist nach wie vor unübersichtlich. Somoza hat für heute das Parlament zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen. Die Bundesregierung verfolgt die Ereignisse in Nicaragua mit Aufmerksamkeit und Sorge. Ihr Mitgefühl gilt der leidgeprüften Zivilbevölkerung. Als vorläufige Maßnahme zur Linderung der Not hat die Bundesregierung aus Mitteln der humanitären Hilfe dem nicaraguanischen Roten Kreuz einen Ambulanzwagen zur Verfügung gestellt. 30 000 US Dollar sind für die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten zur Verfügung gestellt worden. Zusammen mit unseren Verbündeten wird die Bundesregierung alle Bestrebungen unterstützen, die Ansätze für eine Demokratisierung und Änderung der sozialen Verhältnisse bieten. Sie hofft, daß es durch friedliche Vermittlung gelingt, weiteres Blutvergießen zu verhindern und möglichst bald den Frieden auf der Grundlage einer von der breiten Mehrheit des Volkes getragenen demokratischen Ordnung wiederherzustellen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 84 und 85) : Welche Zusammenarbeit und Spezialisierung in der Produktion, insbesondere in der Kupferindustrie, der Nutzung von Erzlagern und Energiestoffen sowie welche Kooperationen auf Drittmärkten sind im einzelnen bei der letzten Tagung der deutsch-polnischen Kommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit entwickelt worden, und welche neuen Burgschafts- und Kreditzusagen sind in Aussicht gestellt oder diesbezüglich erteilt worden? Kann die Bundesregierung auf Grund der pflichtgemäßen Prüfung der Verwendung von Haushaltsmitteln nachweisen, welche der von ihr geförderten Thesen der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen den von der Bundesregierung postulierten Zielen „ein vorurteilfreies Bild über die gegenseitigen Beziehungen zu vermitteln" und die „gutnachbarlichen und langjährigen friedlichen Epochen in der Geschichte des deutsch-polnischen Volks" gemeinsam darzustellen (Antwort der Bundesregierung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13197* vom 12. Juni 1979) entsprechen, und warum fördert sie nicht in Unterstützung dieser Ziele und freiheitlicher wissenschaftlicher Forschung Alternativen samt wissenschaftlichen Korrekturen zu den in der Fachwelt streitig behandelten Schulbuchempfehlungen? Zu Frage A 84: Es ist nicht Aufgabe .der deutsch-polnischen Kommission für wirtschaftliche zusammenarbeit, bestimmte Kooperationsprojekte, sei es auf den eigenen Märkten oder auf denen dritter Länder, zu entwickeln. Dies ist vielmehr Sache der jeweils interessierten Wirtschaftsunternehmen beider Länder. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß ein deutsches Firmenkonsortium kürzlich mit der polnischen Seite eine Vereinbarung über zusätzliche polnische Kupferlieferungen getroffen hat. Private deutsche Bankenkreise wollen die Finanzierung dieses Projekts übernehmen. Eine staatliche Verbürgung ihrer Kredite halten die Banken in diesem Fall nicht für erforderlich. Der Bundesregierung ist ferner bekannt, daß ein deutsches Unternehmen mit einer polnischen Außenhandelsorganisation einen Vorvertrag über die Ausbeutung polnischer Titan-Vanadium-Vorkommen und die Lieferung dieser Metalle geschlossen hat. Zu Frage A 85: Wie bereits in vielen Antworten auf parlamentarische Anfragen zum Thema deutsch-polnische Schulbuchempfehlungen dargelegt wurde, fördert die Bundesregierung das Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung in Braunschweig; und dies insbesondere deshalb, weil in diesem Institut eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern, die für die Schulbuchfragen die verfassungsrechtliche Zuständigkeit haben, mit den Vertretern der Wissenschaft gegeben ist. Die Bundesregierung fördert dabei die Bemühungen deutscher Wissenschaftler und Fachleute, die auf eine internationale Zusammenarbeit in Schulbuchfragen gerichtet sind. Keineswegs fördert sie jedoch einzelne Schulbuchempfehlungen oder einzelne wissenschaftliche Thesen. Das Georg-EckertInstitut ist in wissenschaftlichen Fragen an keine Weisungen gebunden und untersteht auch keinerlei amtlicher Aufsicht in seinen wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen. Dementsprechend nimmt die Bundesregierung auch keinen Einfluß auf die Wahl der Wissenschaftler, die an den einzelnen Schulbuchkonferenzen teilnehmen. Daß sich aber die verantwortlichen Wissenschaftler des Georg-Eckert-Instituts an die Grundsätze freiheitlicher wissenschaftlicher Forschung halten, ersehen Sie schon daraus, daß z. B. bei der 12. deutsch-polnischen Schulbuchtagung in Allenstein, die in der Zeit vom 6. bis 9. Juni 1979 stattgefunden hat, auch ein Mitautor der „Alternativempfehlungen", die Sie in Ihrer Frage angesprochen haben, Mitglied der Deutschen Delegation war und somit selbstverständlich hinsichtlich seiner Reise nach Allenstein in den Genuß der amtlichen Förderung des Auswärtigen Amts gekommen ist. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 86 und 87): Hat die israelische Regierung die Resolution der EG über die Siedlungspolitik Israels im Gaza-Streifen und in Westjordanien als Verletzung des Friedensprozesses im Nahen Osten und als Entmutigung für die Verhandlungen über die Autonomie der besetzten arabischen Gebiete bezeichnet — wie in der Presse gemeldet wurde —, und wie beurteilt die Bundesregierung zutreffendenfalls diese israelische Reaktion? Konnte die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand die Reaktion der israelischen Regierung auf die EG-Resolution vorhersehen, und was bezweckte die Bundesregierung bejahendenfalls mit der Unterstützung dieser Resolution? Zu Frage A 86: AM Dayan hat am 20. Juni die Neuner-Erklärung vom 18. Juni abgelehnt und sie als schädlich für den Verhandlungsprozeß in der Region und für die Friedenssuche bezeichnet. Er fügte hinzu, die Haltung der Neun könne die Autonomieverhandlungen nur entmutigen. Die Bundesregierung sieht diese israelische Reaktion auf dem Hintergrund der guten und soliden deutsch-israelischen Beziehungen. Freundschaftliche Beziehungen bewähren sich auch darin, daß man Kritik äußert. Die Grundelemente unserer Nahostpolitik haben sich in nichts geändert. Unsere Vorstellungen über eine Gesamtlösung des Nahostkonflikts sind in verschiedenen gemeinsamen Erklärungen der Mitgliedstaaten der EG, darunter der grundlegenden Erklärung vom 29. Juni 1977 dargelegt. Zu Frage A 87: Die Bundesregierung verfolgt in bewährter politischer Zusammenarbeit mit ihren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft eine ausgewogene Nahostpolitik, die bewußt vermeidet, den Standpunkt der einen oder anderen Seite zu übernehmen. Mit ihrer Zustimmung zur Neuner-Erklärung vom 18. Juni 1979 setzte die Bundesregierung ihre ausgewogene Nahostpolitik fort. Ihr Ziel bleibt der umfassende, dauerhafte und gerechte Friede in Nahost. Dies sollte zu einem Zeitpunkt betont werden, zu dem Polarisierung und verhärtete Positionen in Nahost die Friedenssuche gefährden. Demgegenüber erinnert die Neuner Erklärung die Konfliktparteien erneut an die Notwendigkeit zur Globallösung auf der Grundlage der vom VN-Sicherheitsrat empfohlenen Grundsätze. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 88 und 89) : Wie viele Abgeordnete und Senatoren aus Brasilien hat die Bundesregierung seit Oktober 1969 in die Bundesrepublik Deutschland eingeladen, aufgeteilt nach den einzelnen Parteien? Wurden bei der letzten Einladung ohne Hinzuziehung der brasilianischen Botschaft zu den Vorgesprächen nur zwei Senatoren und ein Abgeordneter der Oppositionspartei berücksichtigt, und wenn ja, aus welchen Gründen? 13198* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Zu Frage A 88: Seit Oktober 1969 haben vier brasilianische Senatoren, 13 Bundestagsabgeordnete und fünf Abgeordnete aus Parlamenten brasilianischer Bundesstaaten auf Einladung der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland besucht. Davon gehören 16 der Regierungspartei ARENA und 6 der Oppositionspartei MDB an. Zu Frage A 89: Vor kurzem besuchten zwei Senatoren und ein Abgeordneter, die der Oppositionspartei angehören, auf Einladung der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland. Sie hatten den Wunsch geäußert, diese Informationsreise gemeinsam zu unternehmen, um sich ein Bild von der politischen Situation in Deutschland zu verschaffen. Drei Wochen zuvor war der der Regierungspartei ARENA angehörende Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses des brasilianischen Senats, ebenfalls auf Einladung der Bundesregierung, in Bonn gewesen. Die brasilianische Botschaft in Bonn ist mit diesen Einladungen nicht befaßt. Sie werden über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Brasilia ausgesprochen. Vorgespräche in dem von Ihnen genannten Sinn finden deshalb auch nicht statt. Ebensowenig beteiligt die brasilianische Regierung die Bundesregierung bei den von ihrer Seite ausgesprochenen Einladungen nach Brasilien. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 1 und 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fällen in den Jahren 1978 und 1979 die tschechoslowakischen Behörden Bundesbürgern das beantragte Einreisevisum in die CSSR versagt haben, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Hat die Bundesregierung die tschechoslowakische Regierung um Auskunft über die Gründe für diese Versagung gebeten, und wenn ja, welche Gründe wurden dabei genannt? Zu Frage B 1: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen in den Jahren 1978 und 1979 die tschechoslowakischen Behörden Bundesbürgern das beantragte Einreisevisum in die CSSR versagt haben. Diese Fälle werden nur bekannt, wenn sich die Antragsteller beschwerdeführend an das Auswärtige Amt wenden. Zu Frage B 2: Die Bundesregierung bittet die Tschechoslowakische Regierung um Auskunft über die Versagungsgründe, wenn diese nicht eindeutig aus den tschechoslowakischen gesetzlichen Bestimmungen hervorgehen. So verweigert z. B. die CSSR deutschen Statasangehörigen die Einreise, die nach tschechoslowakischer Auffassung noch die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit besitzen. Hierzu gehören alle deutschen Staatsangehörigen, die die CSSR nach dem 6. Mai 1953 ohne Genehmigung der tschechoslowakischen Behörden verlassen haben und noch nicht aus der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit entlassen worden sind. Ferner wird denjenigen ehemaligen tschechoslowakischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert, denen (als Strafmaßnahme) gem. Art. 9 der „Richtlinien Nr. 58" vom 16. März 1977 die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft entzogen wurde (Art. 11 der Richtlinien). In allen anderen Fällen, in denen der Antragsteller dies wünscht, versucht das Auswärtige Amt über die Botschaft Prag die Gründe für die Verweigerung des Sichtvermerks zu erfahren, obwohl die CSSR nach den internationalen, auch von der Bundesrepublik Deutschland geübten Gepflogenheiten hierzu nicht verpflichtet ist. In einzelnen Fällen konnte festgestellt werden, daß Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen (Bundeswehr, Polizei, Geistliche), nicht genehme Veröffentlichungen und Kontaktaufnahme zu Charta-77-Unterzeichnern zu einer Sichtvermerksverweigerung geführt haben. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 3) : Trifft es zu, daß es die Bundesregierung unterläßt, bei Familienzusammenführungen, in denen ein Teil mit einem Besuchervisum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und dann hier geblieben ist, in den Außenministerien der betroffenen Staaten zugunsten der Ausreisewilligen zu intervenieren, wie dies in den anderen Fällen jeweils geschieht, und wenn ja, aus welchen Gründen? Ihre für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 28. Juni 1979 gestellte Frage beantworte ich mit „Nein" Die Bundesregierung spricht diese Frage regelmäßig in ihren politischen Konsultationen insbesondere mit den Regierungen an, die die Annahme von Interventionsnotizen in Fällen verweigern, in denen Familienmitglieder mit einer Genehmigung zum befristeten Aufenthalt außerhalb des betreffenden Staates ausgereist und nicht zurückgekehrt sind. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 4) : Unterstützt die Bundesregierung den Wunsch der Versammlung der WEU, einen Tätigkeitsbericht von der Unabhängigen Europäischen Programmgruppe vorgelegt zu bekommen? Die unabhängige Europäische Programmgruppe ist zu regelmäßiger Berichterstattung nicht verpflichtet. Die Bundesregierung wird jedoch wie bisher Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13199* Anfragen der WEU-Versammlung an den WEU-Rat bezüglich der Arbeit der unabhängigen Europäischen Programmgruppe an diese weiterleiten und soweit es in ihrer Macht steht, für die erwünschte Unterrichtung der WEU-Versammlung Sorge tragen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 5) : Wie ist die Erklärung der sowjetischen Botschaft in Bonn, die die Ausweisung van zwei sowjetischen Journalisten als „Willkürmaßnahme" und ,,Insinuation" bezeichnet, mit der völkerrechtlichen Verpflichtung der UdSSR aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (Artikel 41 Abs. 1 Satz 2) vereinbar, „sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaats einzumischen"? Den von Ihnen hergestellten Zusammenhang vermag ich nicht anzuerkennen. Eine diplomatische Mission kann in Wahrnehmung der Interessen eines eigenen Staatsangehörigen zu solchen Vorgängen Stellung nehmen, muß allerdings hinsichtlich der Form die diplomatischen Gepflogenheiten beachten. Ich erinnere Sie daran, daß sich die Bundesregierung ihrerseits zu Maßnahmen anderer Staaten gegen deutsche Korrespondenten öffentlich äußert. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 6 und 7): Trifft es zu, daß zahlreiche Ortsverbände des Technischen Hilfswerks wegen katastrophaler Finanzlage ihren Dienstbetrieb erheblich einschränken müssen, weil die Bemessungsgrundsätze für die Einheiten seit sechs Jahren nahezu unverändert geblieben sind, der allgemeinen Kostenentwicklung nicht angepaßt wurden und die Kostensteigerung für Heizöl und Betriebsstoffe, verbunden mit der Witterung der letzten Monate, die ohnehin knappen Mittel vorzeitig aufgezehrt hat? Welche Maßnahmen zur schnellen Abhilfe beabsichtigt die Bundesregierung, um die volle Funktionsfähigkeit des Technischen Hilfswerks wieder herzustellen und zu vermeiden, daß kommunale Gebietskörperschaften im Interesse der Sache hilfsweise die Untergliederungen einer Bundesanstalt unterstützen müssen? Zu Frage B 6: Die Haushaltsansätze für die zur Selbstbewirtschaftung vorgesehenen Jahresbeträge für die Einheiten und Einrichtungen des erweiterten Katastrophenschutzes, einschließlich des Technischen Hilfswerks, sind in den vergangenen Jahren wie folgt erhöht worden: Jahr Katastrophenschutz Technisches Mio. DM Hilfswerk Mio. DM 1976 23,00 6,16 1977 24;09 6,40 1978 24,50 6,50 1979 24,50 6,90 Haushaltsvoranschlag 1980 25,00 7,00 Ansätze nach der mehrjährigen Finanzplanung 1981 26,50 7,00 1982 27,50 7,10 1983 29,00 7,20 Durch diese Erhöhung der Haushaltsansätze konnten die Kostensteigerungen in den letzten Jahren aufgefangen werden, obwohl die Bemessungsgrundlagen unverändert geblieben sind. Dabei wird nicht verkannt, daß die Erhöhung der Heizölkosten auch im Bereich des Technischen Hilfswerks Engpässe zur Folge haben kann, um deren Beseitigung die Bundesregierung bemüht sein wird. Eine hieraus resultierende Einschränkung des Dienstbetriebes bei zahlreichen Ortsverbänden im gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich nicht bestätigen, da die Heizölkosten erst in den letzten Monaten stärker gestiegen sind. Zu Frage B 7: Ich habe das Bundesamt für Zivilschutz angewiesen, die durch die Heizölkostensteigerung bedingte Situation, die sich bei den einzelnen Ortsverbänden des Technischen Hilfswerks unterschiedlich darstellt, eingehend zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, ob und wie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine angemessene Erhöhung der für die Bemessung der Jahresbeträge maßgeblichen Richtzahlen erreicht werden kann. Wie auch in anderen Bereichen der öffentlichen Hand werden die Kostensteigerungen für Heizöl und Betriebsstoffe auch im Katastrophenschutz einschließlich der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zu Umdisponierungen und zu möglichen Einsparungen an anderen Stellen notwendig werden. Soweit die Kostensteigerungen hierdurch nicht aufgefangen werden können, werde ich den Bundesminister der Finanzen bitten, unabweisbaren überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen. Über das Ergebnis werde ich Sie umgehend unterrichten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 8) : 13200* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Wie beurteilt die Bundesregierung im Rahmen und nach den Grundsätzen ihrer Sportförderung die vom Deutschen Turnerbund verlangten WM-Verpflichtungen für die Kunsturnerinnen der Leistungsklasse I, die unter anderem von den Aktiven „volles Engagement unter Hintanstellung aller persönlichen Interessen" und auch die Hinnahme schulischer Minderleistungen verlangen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einem „WM-Kandidatinnenbrief" an Kunstturnerinnen für die Aufnahme in den Weltmeisterschafts-Kandidatinnenkreis u. a. die Anerkennung verlangt wird, aus den im einzelnen aufgeführten Bedingungen über die Durchführung des Trainings und der sportärztlichen Kontrollen „evtl. resultierende schulische Minderleistungen in Kauf zu nehmen". Die Bundesregierung, die den Hochleistungssport und sportliche Höchstleistungen bejaht, ist der Ansicht, daß sportliche Höchstleistungen dennoch nicht zu Lasten des schulischen und beruflichen Werdegangs eines Sportlers führen dürfen. Dies war für die Bundesregierung Anlaß, bei ihren Förderungsmaßnahmen ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, daß durch diese zeitliche Inanspruchnahme den Sportlern in schulischer Hinsicht keine Nachteile erwachsen. Das Leistungssportprogramm der Bundesregierung sieht deshalb u. a. die Schaffung von Internaten für Sportler vor, die diesen besonderen Anforderungen im frühen Lebensalter unterliegen. Zusammen mit der Deutschen Sporthilfe, die ebenfalls in diesem Bereich eine Schwerpunktaufgabe sieht, fördert sie deshalb schulischen Nachhilfeunterricht, und zwar als Intensivoder Einzelunterricht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Absichten gibt, iranische Staatsbürger, die dem jetzigen Regime nicht genehm sind, aus der Bundesrepublik Deutschland zu entführen bzw. sie hier vor Ort hinzurichten, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zum rechtsstaatlichen Schutz dieser Bürger zu unternehmen? Der Bundesregierung ist die Pressemeldung, auf die sich Ihre Anfrage offenbar bezieht, bekannt. Den Sicherheitsbehörden des Bundes liegen hierzu bestätigende Informationen nicht vor. In Einzelfällen, in denen iranische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Machtwechsel im Iran hier Bedrohungen ausgesetzt gewesen sein sollen, sind von den zuständigen Behörden der Länder Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Soweit bekannt, wurden in diesen Fällen angedrohte Maßnahmen in keinem Fall ausgeführt. Die Bundesregierung hat keine Information, daß es sich hier um eine gezielte Aktion einer bestimmten Gruppe oder Stelle handeln würde. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 10 und 11): Halten die Bundesminister Franke und Dr. Schmude in der Frage der Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern für eine Tätigkeit in Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden die Anlegung strengerer Maßstäbe bei aus der DDR kommenden Bewerbern für diskriminierend — wie in der Presse gemeldet wurde —, und welche Auffassung wird sich hierzu die Bundesregierung zu eigen machen? • Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Deutsche, gegen die wegen Spionage zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 Strafverfahren durchgeführt oder Ermittlungen geführt worden sind, als Erwachsene aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind? Zu Frage B 10: Die Bundesminister Franke und Dr. Schmude halten die sicherheitsmäßige Höherüberprüfung bei aus der DDR kommenden Bewerbern für eine Benachteiligung dieses Personenkreises. In der Sitzung des Bundeskabinetts am 20. Juni 1979 wurde diese Thematik noch nicht abschließend behandelt. Zu Frage B 11: Seit 1955 sind mehr als 4 200 Personen wegen Spionage verurteilt worden. Darüber, wie viele davon zu dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis gehören, liegen der Bundesregierung für diesen weit zurückreichenden Zeitraum keine Auswertungen der Ermittlungs- und Prozeßakten vor. Eine Auswertung von 80 Verurteilungen wegen Landesverrats, geheimdienstlicher Agententätigkeit u. a. aus den Jahren 1971 bis 1978 hat aber ergeben, daß 32 der verurteilten Personen nach 1950 aus der DDR übergesiedelt waren. Andere Untersuchungen kommen zu ähnlichen Zahlen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU! CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, der dem Bundesinnenminister vorgelegt wurde, die Atomkraftwerke im Bereich der möglichen Absturzschneise des ehemaligen Himmelslabors „Skylab" der Vereinigten Staaten von Amerika abzuschalten? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Vorschlag des BUND aufzugreifen, dies aus folgenden Gründen: Bei einem möglichen Streubereich der Trümmer von Skylab von ca. 6 000 km Länge und etwa 160 km Breite sowie der geschätzten Zahl der voraussichtlich nicht verglühenden Trümmerteile ist davon auszugehen, daß die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts auf dem Gebiet der Bundesrepublik, welches einen relativ kleinen Abschnitt des Gesamtstreubereichs von Skylab darstellt, äußerst gering ist. Hinzu kommt, daß die Bundes- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13201* republik Deutschand von Skylab täglich nur 2-3 mal mit einer Überflugdauer von ca. 1 Minute überquert wird, und zwar auf stets wechselnden Bahnen. Es ist daher noch völlig offen, ob die Bundesrepublik überhaupt im Absturzgebiet von Skylab liegen wird. Die Möglichkeit, daß innerhalb des Bundesgebietes kerntechnische Anlagen durch Skylab-Trümmerteile in einer die Bevölkerung bedrohenden Weise beschädigt werden, ist außerordentlich unwahrscheinlich. Dennoch haben sich Bund und Länder, zuletzt in der Innenministerkonferenz am 22. Juni 1979, auf ein mögliches Gefährdungsrisiko eingestellt und entsprechend Vorsorge getroffen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 13 und 14) : Welche Staaten haben die Richtlinien des Rats vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (77/799 EWG) bereits in nationales Recht umgesetzt? Welche Kann- oder Soll-Bestimmungen der Richtlinie sind dabei in Muß-Bestimmungen umgewandelt worden? Nach Artikel 12 der Richtlinie unterrichten die Mitgliedstaaten die EG-Kommission unverzüglich, wenn sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, um der Richtlinie nachzukommen. Der EG-Kommission haben folgende Staaten mitgeteilt, daß sie die Richtlinie anwenden: Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland und Luxemburg. Im Falle der Bundesrepublik Deutschland sind Grundlage der Anwendung der Richtlinie die Doppelbesteuerungsabkommen und § 117 AO. Soweit der EG-Kommission bekannt ist, sind in keinem der unter 1. genannten Länder „Kann- oder Soll"-Bestimmungen der Richtlinie in „Muß"-Bestimmungen umgewandelt worden. Der Bundesregierung liegen die einzelnen Vorschriften der EG-Länder noch nicht vor. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 15 und 16) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Einheitswerte bebauter Grundstücke, die in der Fluglärmzone II liegen, bei der nächsten Hauptveranlagung nur noch um 5 v. H. und nicht mehr um 8 v. H. ermäßigen will, obwohl die Belastungen durch den Flugverkehr durchweg zugenommen und die Grenzziehung zwischen Fluglärmzone I und II immer problematischer wird, und wenn ja, wann? Wie läßt sich die vom Bundesfinanzminister beabsichtigte steuerliche Schlechterstellung der Eigentümer von in Fluglärmzone II gelegenen bebauten Grundstücken mit den Bemühungen, insbesondere des Bundesinnenministers, vereinbaren, z. B. auf der Grundlage von Ermittlungen des Bundesamts für Umweltschutz in Berlin Hilfsmöglichkeiten, zu denen auch steuerliche Entlastungen gehören, demselben Personenkreis anzubieten? Wie mein Kollege Dr. Böhm bereits am 28. April 1979 in der 147. Sitzung des Deutschen Bundestages (BT-Protokoll S. 11778) erklärt hat, sind die Vorbereitungsarbeiten für eine Neubewertung des Grundbesitzes, die zusammen mit den Ländern durchgeführt werden, gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Für den von Ihnen angesprochenen Fragenkreis besteht daher bisher weder ein Konzept des Bundesfinanzministeriums noch der Bundesregierung insgesamt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß eine Beeinträchtigung des Grundstückswerts durch ungewöhnlich starken Fluglärm auch künftig berücksichtigt werden wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staastssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 17, 18 und 19) : Sind der Bundesregierung Meldungen der Wirtschaftspresse bekannt, daß die Stahlunternehmen der Bundesrepublik Deutschland genügend Aufträge und ausreichende Erträge haben, und ist die Bundesregierung bereit, für die Ausweitung der Liefermengen, das heißt für die Aufhebung der Selbstbeschränkung, einzutreten, vor allem, um damit einen weiteren Preisanstieg zu bremsen? Hat die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission die Tatsache gerügt, daß der 1. April 1979 verstrichen ist, ohne daß es zu der versprochenen Transparenz der staatlichen Subventionen im Stahlsektor der Gemeinschaft gekommen ist, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Hat die Bundesregierung nicht auch den Eindruck, daß die notwendigen Strukturverbesserungen im Stahlsektor in der Gemeinschaft auf Grund der besseren Konjunkturlage unterbleiben und damit die nächste Stahlkrise praktisch wieder vorprogrammiert ist, die dann wieder durch die künstlich erhöhten Preise zu Lasten der Stahlverarbeiter bereinigt werden müßte, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Zu Frage B 17: Der Bundesregierung sind Pressemeldungen bekannt, wonach deutsche Stahlunternehmen steigende Aufträge verbuchen und höhere Erträge als in den letzten Jahren erzielen. Sie hat jedoch keine Hinweise dafür, daß Aufträge und Erträge in dem Sinne „ausreichend" wären, daß die schwierige Phase der Stahlindustrie als überwunden angesehen werden könnte. Die deutsche Stahlindustrie erreichte 1978 mit 60 % nur eine geringfügig günstigere Auslastungsquote ihrer Anlagen als 1977 mit 58 %. In den ersten Monaten 1979 ist die Auslastung der Stahlproduktionskapazitäten zwar auf 69 % angestiegen, doch liegt die Auslastung noch weit unter einer zumeist als normal angesehenen Auslastungsquote von gut 80 %. 1974 erreichte die Quote sogar 88 %. Zudem gelten die derzeitigen Stahlpreise im Durchschnitt als gedrückt und häufig als kaum kostendeckend; eine Ausnahme dürften hier einige Stahlprodukte — wie Betonstahl — bilden. Die freiwilligen Lieferbeschränkungen der europäischen Stahlunternehmen sind von der Kommission der EG auf Grund des EGKS-Vertrages im Rahmen ihrer sog. Krisenmaßnahmen veranlaßt worden. Die Kommission trägt in ihren den Beschränkungen 13202* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 zugrundeliegenden Vorausschätzungen der zukünftig zu erwartenden Marktentwicklung auch im Hinblick auf die Preise Rechnung. So rechnet sie im Vorausschätzungsprogramm für das 3. Quartal 1979 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum insgesamt mit einer deutlichen Zunahme der Liefermengen für die Produzenten in der Gemeinschaft. Da die Krisenmaßnahmen auf Grund des Ratsbeschlusses vom Dezember 1978 bis zum Ende dieses Jahres laufen und sich die Situation der deutschen und der europäischen Stahlindustrie — wie oben dargelegt — noch nicht grundlegend geändert hat, kann derzeit eine Aufhebung der Krisenmaßnahmen in der Europäischen Gemeinschaft nicht erreicht werden. Zu Frage B 18: Die Bundesregierung hat sowohl im März als auch im April 1979 im Ministerrat nachdrücklich auf die Verabschiedung einer gemeinschaftlichen Beihilfedisziplin gedrängt. Die Kommission setzt derzeit ihre Bemühungen fort, die Mitgliedstaaten, an deren Widerstand bislang eine Einigung gescheitert ist, zu einem Einlenken zu veranlassen. Ihre Bemühungen wurden dadurch verzögert, daß in Großbritannien und in Italien Parlamentswahlen stattgefunden haben; im letztgenannten Land ist außerdem die Regierungsbildung noch nicht abgeschlossen. Die Kommission schätzt jedoch die Erfolgsaussichten für ihre Bemühungen nicht ungünstig ein. Auch auf Drängen der Bundesregierung wird sich der Ministerrat bei seinen nächsten Tagungen erneut mit der Beihilfefrage befassen. Angesichts der von in den meisten Mitgliedstaaten zwischenzeitlich in Angriff genommenen Umstrukturierungsmaßnahmen und im Hinblick auf die Ankündigung der Kommission, eine Beihilfedisziplin ggf. unter Nutzung bestehender Befugnisse aus dem EGKS-Vertrag herbeiführen zu wollen, beabsichtigt die Bundesregierung zur Zeit nicht, für dieses Jahr die gemeinschaftliche Stahlpolitik in Frage zu stellen. Zu Frage B 19: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Umstrukturierungsbemühungen in der europäischen Stahlindustrie nachlassen. Sollten bis Ende des Jahres Anzeichen hierfür sichtbar werden, würde dies allerdings die Haltung der Bundesregierung bei einer Entscheidung über die gemeinschaftliche Stahlpolitik für das Jahr 1980 entscheidend beeinflussen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 20 und 21) : Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung die weltweite Erhöhung der Ölpreise die Wettbewerbssituation auf dem europäischen Stahlmarkt beeinflussen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlproduzenten auch bei Massenstählen auf dem europäischen Markt? Zu Frage B 20: Die weltweite Erhöhung der Ölpreise beeinflußt nach hiesiger Kenntnis die Wettbewerbssituation auf dem europäischen Stahlmarkt nur begrenzt. Die europäischen Stahlunternehmen, insbesondere die deutschen, setzen bei der Eisen- und Stahlerzeugung im wesentlichen schweres Heizöl in nennenswertem Umfang ein. Dessen Preis ist in den letzten Monaten aber nicht in gleichem Umfang gestiegen wie der des leichten Heizöls. Zudem ist der Verbrauch von flüssigen Brennstoffen bei der Erzeugung von Roheisen (pro Tonne) in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 deutlich zurückgegangen. Auch nimmt die Siemens-Martin-Stahlerzeugung, als einem wesentlichen Heizölverbraucher in der Stahlindustrie, tendenziell zugunsten anderer Stahlerzeugungsverfahren ab. Eine nennenswerte Konkurrenz von Drittländern, die Stahl vorwiegend mit Hilfe eigenen Mineralöls oder Erdgases besonders kostengünstig produzieren können (z. B. Venezuela, Algerien), ist auf dem europäischen Stahlmarkt zur Zeit nicht spürbar. Zu Frage B 21: Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlproduzenten auf dem europäischen Markt dürfte auch bei Massenstählen dank , der in der Vergangenheit durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung vergleichsweise günstig sein. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß sich die deutsche und die gesamte europäische Stahlindustrie seit Ende 1974 auf weltweit geänderte Marktverhältnisse einstellen muß. Obwohl die Weltstahlproduktion von 704 Millionen t in 1974 auf 713 Millionen t in 1979 angestiegen ist, verringerte sich in der Bundesrepublik Deutschland die Produktion im gleichen Zeitraum um 23 %, in der EG um 15 %. Demgegenüber nahm die Stahlerzeugung in den europäischen Staatshandelsländern, in Südamerika, Südafrika und in asiatischen Ländern wie Südkorea und China zu. Die Produktionsverlagerung dürfte zum Teil auf Kostenvorteile (wie niedriges Lohnniveau, günstige Rohstoffversorgung und/oder moderne Technologie) zurückzuführen sein. Andererseits ist jedoch auch zu beobachten, daß manche Erzeuger ohne Rücksicht auf ihre Kosten produzieren. Zwar kann längerfristig mit einem weiteren Anstieg des Weltstahlverbrauches gerechnet werden. Gerade bei Massenstahl dürften die Stahlerzeuger der Europäischen Gemeinschaft aber hiervon wegen der weltweit geänderten Marktverhältnisse im Vergleich zu anderen Produzenten weniger profitieren. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 22, 23, 24 und 25): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13203* Wann gedenkt die Bundesregierung, die im tourismuspolitischen Schwerpunktprogramm des Bundes (Drucksache 7/3840, Seite 41, vgl. auch Drucksache 8/2805) erwähnten Modellvorhaben der touristischen Naherholung zu finanzieren? Wie beurteilt die Bundesregierung die ihr bereits vorliegenden konkreten Anträge auf Finanzierung einzelner Projekte, insbesondere das Projekt des Weiltal-Sees im Hochtaunuskreis? Aus welchen Mitteln ist die Finanzierung vorgesehen, und in welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, sich an dem Modellprojekt zu beteiligen? Sieht die Bundesregierung für die finanzielle Beteiligung an dem Modellvorhaben des Weiltal-Sees ein Hindernis darin, daß im Land Hessen kein entsprechendes touristisches Förderungsprogramm existiert? Zu Frage B 22: Die Bundesregierung hat in der Bundestagsdrucksache 8/2805 den gegenwärtigen Stand der Überlegungen hinsichtlich der Unterstützung geeigneter Modellvorhaben dargelegt. Sie hat die Bundesländer bereits im November 1978 aufgefordert, in Frage kommende Projekte zu übermitteln, um einen Überblick über die Zahl der in Betracht kommenden konkreten Projekte, ihre Eignung als Modellvorhaben sowie über Art und Höhe der erwarteten öffentlichen Mittel zu haben. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung hat in ihrem tourismuspolitischen Schwerpunktprogramm — Bundestagsdrucksache 7/3840 — eine Förderung mit Mitteln des ERP-Haushaltes, also mit zinsverbilligten Darlehen, in Aussicht gestellt. Die Realisierung des Projektes „Weiltalsee" setzt demgegenüber nach Auffasung des Projektträgers sowie des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik eine Zuschußfinanzierung — in voller Höhe der Investitionskosten — voraus. Die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung auf finanzielle Beteiligung an einem solchen Vorhaben läßt sich damit nicht verwirklichen. Zu Frage B 24: Keiner der bisher vorgelegten Anträge sieht eine Finanzierung durch ERP-Darlehen vor. Sobald daher der erwähnte Überblick über die Vorstellungen sämtlicher interessierten Länder erstellt ist, wird zu prüfen sein, welche Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind. Zu Frage B 25: Wie in der Antwort .zu Frage 3 dargelegt, wird ggf. über Art und Höhe einer Förderung erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden können. Es ist allerdings schon jetzt davon auszugehen, daß eine Bundesförderung des genannten Vorhabens eine angemessene Beteiligung des Landes voraussetzt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 26, 27, 28 und 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen europäischen Ländern für eine selbständige Tätigkeit im Gastgewerbe der Nachweis einer fachlichen Qualifikation erbracht werden muß, und kann sie die Unterschiede gegenüber der Bundesrepublik Deutschland darstellen? Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die in den Ländern der EG gebräuchlichen Qualifikationsnachweise hinsichtlich eines wirksamen Verbraucherschutzes bewährt haben, und beabsichtigt sie, im Rahmen der allgemeinen Harmonisierungsbestrebungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auch auf diesem Sektor eine Angleichung der Rechtslage vorzunehmen? Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine entsprechende Qualifikation im Gaststättengewerbe, da doch gerade in diesem Gewerbe eine Vielfalt von verbraucherbezogenen Schutzvorschriften zu beachten ist, z. B. lebensmittelrechtliche Bestimmungen, Hygienebestimmungen, Sicherheitsbestimmungen, Brandschutz, Jugendschutz etc.? Geht die Bundesregierung davon aus, daß die Herstellung und Zubereitung von Speisen aus Lebensmitteln und deren Weitergabe an Dritte qualifizierte Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen voraussetzt? Zu Frage B 26: Nach vorliegenden Unterlagen wird der Nachweis einer fachlichen Qualifikation für eine selbständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe z. B. in Dänemark, Luxemburg, in den Niederlanden, in Österreich und in der Schweiz gefordert. Hingegen ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich in Belgien, Frankreich, Großbritannien und in Schweden. In Italien ist dies in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt. In der Bundesrepublik Deutschland hat sich der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Gaststättengesetzes im Jahre 1970 gegen die Einführung einer solchen Zulassungsbeschränkung ausgesprochen und statt dessen die Teilnahme des Gaststättenbewerbers an einem Unterrichtungsverfahren bei der Industrie- und Handelskammer für erforderlich, aber auch ausreichend erachtet. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Zu Frage B 27: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und wie sich der in einigen Ländern der EG geforderte Qualifikationsnachweis bewährt hat. Ein Erfahrungsaustausch hierüber hat in den zuständigen EG-Gremien bisher nicht stattgefunden. Sollte künftig in diesem Bereich seitens der EG eine Harmonisierung angestrebt werden, wird das Für und Wider der unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. Hierbei könnte auch — als Mittellösung — das deutsche System des Unterrichtungsnachweises nach dem Gaststättengesetz zur Diskussion gestellt werden. Zu Frage B 28: Die Bundesregierung hält, wie auch in anderen Bereichen, eine Qualifikation im Gaststättengewerbe im Interesse der Gewerbetreibenden und der Verbraucher für wünschenswert. Sie begrüßt daher die vom Gewerbe und vom Verband auf freiwilliger Grundlage durchgeführten einschlägigen Weiterbildungsmaßnahmen. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß der Nachweis solcher Kenntnisse im Rahmen eines Prüfungsverfahrens als Voraussetzung für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis eine nicht gerechtfertigte und auch rechtlich bedenkliche Zulassungsbeschränkung darstellen würde. Dieserhalb wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Lage des Hotel- und Gaststät- 13204* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 tengewerbes vom 24. Juli 1978 (BT-Drucksache 8/2007) verwiesen. Am Rande sei noch vermerkt, daß die Einführung eines Befähigungsnachweises und das dadurch bedingte förmliche Prüfungsverfahren der auch seitens der Wirtschaft erhobenen Forderung nach Abbau bürokratischer Hemmnisse bei der Existenzgründung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zuwiderlaufen würde. Zu Frage B 29: Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln sowie Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften sind für die Herstellung und Zubereitung von Speisen durchaus von Nutzen. Im Rahmen des Unterrichtungsverfahrens bei den Industrie- und Handelskammern wird auch diesen Gesichtspunkten Rechnung getragen. In Ausnahmefällen, z. B. bei besonders kritischen Lebensmitteln, kann es gerechtfertigt sein, qualifizierte Kenntnisse als Voraussetzung -für die Berufsausübung zu verlangen. Die rechtliche Möglichkeit hierfür bietet das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Die Bundesregierung hat hiervon bereits durch Erlaß der Hackfleischverordnung Gebrauch gemacht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 30) : Ließ das Bundeswirtschaftsministerium 850 Millionen fälschungssichere Benzinbezugsscheine drucken — wie in der Presse gemeldet wurde —, und wenn ja, wie ist dieser Tatbestand in Übereinstimmung mit den Erklärungen des Bundeswirtschaftsministers zu bringen, daß Probleme der Heizöl- und Benzinversorgung marktwirtschaftlich geregelt werden sollen, und wann ist gegebenenfalls mit der Zustellung dieser Benzinbezugsscheine zu rechnen? Das Bundesministerium für Wirtschaft hat im Juli vergangenen Jahres den Druck von Bezugsscheinen für Motorenbenzin und Dieselkraftstoff in Auftrag gegeben. Mit dem Druck ist im Herbst begonnen worden; die Aktion steht kurz vor dem Abschluß. Die Erteilung des Druckauftrages steht also in keinem Zusammenhang mit der gegenwärtigen Versorgungslage. Es handelt sich vielmehr um eine Vorsorgemaßnahme im Rahmen des von der Bundesregierung für notwendig erachteten Krisenmanagements, auf dessen Bedeutung bereits in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms hingewiesen wurde. Die Anwendung eines solchen Rationierungssystems kann jedoch nach dem Energiesicherungsgesetz erst dann in Frage kommen, wenn die Diversorgungsstörung nicht mehr mit marktgerechten Maßnahmen zu beheben ist. Diese Voraussetzung ist nach Auffassung der Bundesregierung zur Zeit nicht gegeben. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 31 und 95) : Wie werden die staatlichen Zuschüsse im Bereich der Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen bei den Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung und Vertragsforschung steuerlich behandelt? Wie werden die staatlichen Zuschüsse im Bereich der Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich behandelt, insbesondere bei der Erstinnovationsförderung und der direkten Projektförderung? Zur Frage der steuerlichen Behandlung von Zuschüssen aus dem Erstinnovationsprogramm hat die Bundesregierung vor einigen Tagen Stellung genommen. Ich darf deshalb auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Böhme in der 159. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 13. Juni 1979 — Anlage 59 — zu den Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Windelen verweisen, in der dargelegt wird, daß durch die Erfassung der Zuwendungen bei der Gewinnermittlung für den Zuwendungsempfänger keine zusätzliche ertragssteuerliche Belastung entsteht, da den Zuwendungen, die als Betriebseinnahmen zu verbuchen sind, die damit getätigten Aufwendungen als Betriebsausgaben gegenüberstehen, so. daß in dem begünstigten Unternehmen per saldo kein höherer Gewinn entsteht. Die steuerliche Behandlung berücksichtigt sowohl im Zufluß wie im Rückzahlungsjahr die tatsächliche eigene finanzielle Belastung des Unternehmens. Auch zu der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen zum Zweck der direkten Projektförderung hat sich die Bundesregierung bereits ausführlich geäußert. Ich darf diesbezüglich auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwaltung von staatlichen Forschungsgeldern (BT-Drucksache 7/5683) verweisen, in der dargelegt wird, daß die Zuwendungen erfolgsneutral sind und grundsätzlich nicht zu einer Erhöhung des Gesamtgewinns — der Basis für die Ertragsbesteuerung ist — führen, weil die Zuwendungen unmittelbar zur Deckung von Aufwendungen für Forschungsvorhaben des Zuwendungsempfängers, die erst durch die staatliche Bezuschussung in Angriff genommen wurden, verwendet werden. Die Ausführungen in den genannten Antworten gelten sinngemäß auch für die im Rahmen der Förderung der Vertragsforschung vergebenen Zuschüsse sowie für die Zuschüsse zu den Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung. Im übrigen lassen sich die Zuschüsse steuerlich nicht danach unterscheiden, ob sie großen oder kleinen und mittleren Unternehmen gewährt werden. Das Steuerrecht kennt hier keine unternehmensgrößenbezogenen Unterschiede. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 32 und 33) : Welche unterschiedlichen Eingrenzungskriterien des Unternehmensbereichs kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Gewährung staatlicher Zuwendungen für Forschung und Entwicklung in den Fällen von Investitionszulagen und Erstinnovationsförderung im einzelnen verwendet? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13205* Welche unterschiedlichen Eingrenzungskriterien des Unternehmensbereichs kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Gewährung staatlicher Zuwendungen für Forschung und Entwicklung in den Fällen von Personalzulage für Forschung und Entwicklung und Vertragsforschung im einzelnen verwendet? Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen ihrer Forschungs- und Technologieförderung die Interessen und Besonderheiten der kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt zu berücksichtigen. Sie hat deshalb ein — mittlerweile bereits einmal fortgeschriebenes — forschungs- und technologiepolitisches Gesamtkonzept für kleine und mittlere Unternehmen vorgelegt, das die vorhandenen Förderinstrumente speziell aus dem Blickwinkel dieses Unternehmenskreises aufbereitet und fortentwikkelt, neue, noch spezifischere Instrumente schafft und insbesondere die Beratung für kleine und mittlere Unternehmen intensiviert. Die Bundesregierung geht dabei davon aus, daß der Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen für die Zwecke der Forschungsförderung nicht durch ein einziges, allgemeingültiges absolutes Zahlenkriterium eingegrenzt und festgeschrieben werden sollte. Ein Einzelkriterium würde der Vielfalt dessen, was kleine und mittlere Unternehmen im Einzelfall sein können, nicht gerecht. Auch bestünde die Gefahr, daß der Ausschlußeffekt eines einzigen, generell verwendeten Zahlenkriteriums wettbewerbsverzerrende Wirkungen insbesondere für solche Unternehmen zur Folge hätte, die zwar durchaus noch als mittelständisch zu charakterisieren sind, jedoch knapp über der „kritischen Schwelle" liegen und deshalb kein einziges Förderinstrument in Anspruch nehmen könnten. Die Bundesregierung gibt deshalb einem Fördersystem den Vorzug, das eine Reihe von Kriterien aufweist, unter die kleine und mittlere Unternehmen fallen können. Die Förderkriterien bei den von Ihnen angesprochenen Instrumenten machen diese relative Vielfalt deutlich: Bei der Investitionszulage werden kleine und mittlere Unternehmen dadurch gesondert erfaßt und begünstigt, daß bei betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen für die ersten 500 000 DM der begünstigten Anschaffungskosten eine erhöhte Zulage von 20 % gewährt wird. Bei darüber hinausgehenden Investitionen beträgt die Zulage lediglich 7,5 %. Auf diese Weise wird erreicht, daß kleine und mittlere Unternehmen verhältnismäßig stärker begünstigt werden als Großunternehmen, deren Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen die 500 000-DM-Grenze in der Regel weit überschreiten dürften. Andererseits führt ein Überschreiten dieser Grenze bei einem mittelständischen Unternehmen nicht zum Ausschluß von der erhöhten Investitionszulage. Im Rahmen der Erstinnovationsförderung dient vor allem die Höhe des zumutbaren Risikos als Förderkriterium. Das jeweilige Vorhaben muß die Finanzkraft des antragstellenden Unternehmens übersteigen. Das hat zur Folge, daß fast ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Von den bislang geförderten Unternehmen beschäftigen 81 °/o weniger als 500 Mitarbeiter. Kriterien bei der Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen von Forschungs- und Entwicklungspersonal sind der Jahresumsatz und/oder die Beschäftigtenzahl. Unternehmen können Zuschüse erhalten, soweit sie im Durchschnitt der letzten drei Jahre entweder einen Umsatz von weniger als 150 Millionen DM p. a. erzielten oder weniger als 1 000 Personen beschäftigten. Fördermittel für externe Vertragsforschung können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 200 Millionen DM erhalten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit im Rahmen der EG, Maßnahmen zu einer Restrukturierung der europäischen Rüstungsindustrie zu fördern? Eine Restrukturierung der sogenannten europäischen Rüstungsindustrie ist derzeit nicht möglich. Nach Artikel 223 EWG-Vertrag besteht ein weitgehender Vorbehalt zugunsten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Erzeugung von Kriegsmaterial und des Handels damit. Angesichts der Struktur der Rüstungsgüter herstellenden Unternehmen wären Maßnahmen der EG nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht erstrebenswert. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 35) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Beispiel einiger Länder folgend, Altglas-Rückgewinnungsmaßnahmen — besonders auch im Sinne möglicher Energieeinsparung — im Rahmen eines Bundesprogrammes zu fördern? Die Bundesregierung sieht in der Steigerung der Altglasverwertung einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Abfallbeseitigung und zur Einsparung von Energie. Auf die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen in diesem Bereich hat die Bundesregierung bereits bei der Vorbereitung und Ausführung ihres Abfallwirtschaftsprogramms '75 hingewiesen. Fortschritte auf dem Gebiet der Abfallverwertung sind nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie auf der Grundlage eigenverantwortlicher Lösungen der Privatwirtschaft anzustreben. Dies gilt auch für die Altglasverwertung. Hier sind die deutsche Glasindustrie und der Rohstoffhandel bereits mit Erfolg tätig. Die Bundesregierung hält eine Subventionierung dieser Bemühungen im Rahmen eines Bundesprogramms weder für zweckmäßig noch für notwendig. 13206* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Auf der Grundlage konkreter Absprachen mit der deutschen Glasindustrie wurde in den vergangenen Jahren seit 1974 eine jährliche Steigerung der Altglasverwertung von durchschnittlich mehr als 20 °/o in der Bundesrepublik Deutschland erreicht. Im Jahre 1978 betrug danach die verwertete Menge Altglas ca. 380 000 Tonnen. Die Bundesrepublik Deutschland liegt damit mit der Schweiz im internationalen Vergleich an führender Stelle. Dieser Erfolg bestätigt die Richtigkeit einer privatwirtschaftlich orientierten Altglasverwertung. Die Möglichkeiten für eine finanzielle Förderung durch den Bund beschränken sich auf den Bereich von Forschung und Entwicklung. Entsprechende Mittel hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren beispielsweise für Modellversuche zur getrennten Sammlung und zur Entwicklung der Altglassortierung eingesetzt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 39) : Welche finanziellen Förderungsmaßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen oder beabsichtigt sie vorzusehen, um die Benachteiligung der Landwirte in den marktfernen und finanziell schwachen Zonenrandgebieten bei der Durchführung von Krankund Notschlachtungen in Isolierschlachträumen auszugleichen? Nach dem Fleischbeschaurecht bestehen keine Möglichkeiten, die Einrichtung von Isolierschlachtbetrieben und Isolierschlachträumen zu fördern. Über die Möglichkeiten für Förderungsmaßnahmen hat Ihnen der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 22. Mai 1979 (AZ.: 322-36410/1) Auskunft erteilt. In den anfallenden Not- und Krankschlachtungen kann auch kein allgemeines bedeutendes wirtschaftliches Problem gesehen werden, denn bei den derzeitigen Haltungsbedingungen der Schlachttiere und deren durchweg guten Gesundheitszustand beträgt der Anfall von Not- und Krankschlachtungen insgesamt in der Bundesrepublik etwa 0,6 %. Für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischbeschau und damit auch für die amtlichen Untersuchungen bei Not- und Krankschlachtungen sind die Länder zuständig. Ihre Erfahrungen mit der Neuregelung der Vorschriften für die Durchführung von Not- und Krankschlachtungen hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in seinem „Bericht über die Erfahrungen hinsichtlich der Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes" (Bundestagsdrucksache 8/2032), der zum Ende des vergangenen Jahres dem Deutschen Bundestag zu erstatten war, berücksichtigt. In den Stellungnahmen der Länder wird, von einzelnen Schwierigkeiten abgesehen, durchweg positiv über die Neuregelungen berichtet. Eine Notwendigkeit für generelle Förderungsmaßnahmen durch die Bundesregierung ist aus diesen Stellungnahmen der Länder nicht zu erkennen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mediziner in der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos sind, und in welchen Regionen bzw. Großstädten diese Arbeitslosigkeit am größten ist? Die Bundesanstalt für Arbeit erstellt zweimal jährlich — für Ende Mai und Ende September — eine detaillierte Analyse des Arbeitslosenbestandes nach Berufsgruppen. Die letzten verfügbaren Ergebnisse beziehen sich auf Ende September 1978. Für die Mediziner ergibt sich danach folgendes: Die Zahl der arbeitslosen Ärzte betrug 1 175, darunter 900 Allgemeinmediziner und 275 Fachärzte. Außerdem waren 160 arbeitslose Zahnärzte registriert. Die Zahl der offenen Stellen für Ärzte belief sich auf 808, darunter 432 für Allgemeinmediziner und 376 für Fachärzte. Für Zahnärzte waren 40 offene Stellen gemeldet. Die regionale Verteilung der arbeitslosen Ärzte ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Arbeitslose Ärzte und Zahnärzte Ende September 1978 Bundesland Ärzte ges. Allgemeinmedizin Fachärzte Zahnärzte (Landesarbeitsamt) Schleswig-Holstein 50 34 16 5 Hamburg 33 31 2 3 Niedersachsen 72 48 24 18 Bremen 14 9 5 11 Nordrhein-Westfalen 208 125 83 35 Hessen 100 78 22 16 Rheinland-Pfalz 37 X0 7 4 Saarland 14 11 3 1 Baden-Württemberg 208 156 52 22 Nordbayern 78 58 20 13 Südbayern 203 170 33 25 Berlin 158 150 8 7 Es ist davon auszugehen, daß die Zahl der arbeitslosen Ärzte dort vergleichsweise hoch ist, wo sich Hochschulen mit medizinischen Fakultäten befinden. Die nachstehende Übersicht zeigt die Zahl der arbeitslosen Ärzte in einigen Arbeitsamtsbezirken, in denen derartige Studiengänge bestehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13207* Zahl der arbeitslosen Ärzte in ausgewählten Arbeitsamtsbezirken AA-Bezirk Ärzte Allgemeinmedizin Fachärzte Zahnärzte insges. Hannover 27 21 6 7 Düsseldorf 18 11 7 2 Köln 29 18 11 3 Frankfurt 53 47 6 8 Stuttgart 17 11 8 9 Reutlingen 17 8 9 2 Heidelberg 69 63 6 1 Nürnberg 38 18 20 4 München 163 126 37 13 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 44) : Ist es zutreffend, daß die in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesverteidigungsminister in der Fragestunde der 148. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 26. April 1979 zu Frage Nr. 67 erwähnte Überprüfung des Gerätedepots Rheine durch eine STAN-Kommission nicht die Bewertung des Dienstpostens des S-2-Feldwebels zum Inhalt hatte und die Streichung dieses Dienstpostens schon vorher durch eine Projektgruppe "neue Organisationsform in Heeresdepots" auf Grund einer „Selbstaufschreibung" durch das betreffende Personal vorgeschlagen worden war? Eine durch den Führungsstab des Heeres veranlaßte Neuordnung und Straffung der Versorgungsabläufe in den Depots des Heeres wurde in einem langfristigen Truppenversuch erprobt. Im Rahmen dieser Modellerprobung wurden durch die beauftragte Projektgruppe „Neue OrgForm in Heeresdepots" in verschiedenen Depots die Auslastung aller Dienstposten — einschließlich der Führungsgruppe — nach Qualität und Quantität des Arbeitsanfalls überprüft. Im Gerätedepot Rheine wurde diese Untersuchung u. a. unterstützt durch eine „Selbstaufschreibung" der Dienstposteninhaber, d. h. eine tägliche Aufschreibung der Tätigkeiten mit Angabe der Zeiten. Als Ergebnis der Gesamtüberprüfung wurde festgestellt, daß der Dienstposten S2-Feldwebel mit den in einem Gerätedepot anfallenden Aufgaben nicht auszulasten war. Die Stelle wurde daher in dem STAN-Vorschlag, der die Grundlage für die abschließende Überprüfung und STAN-Verhandlung bildete, bereits nicht mehr gefordert. Die Aufgaben des entfallenen Dienstpostens konnten dem Dienstposten Leutnant S2/S1-Offizier (FD) in der Führungsgruppe des Depots zugeordnet werden. Dieser Regelung stimmte die STAN-Verhandlungskommission zu. Die Entscheidung über den Wegfall des Dienstpostens S2-Feldwebel ist somit durch die Ergebnisse einer umfangreichen Überprüfung begründet, die die Forderung nach Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in den Depots des Heeres zu berücksichtigen hatte. In der abschließenden Verhandlung wurde diese Entscheidung bestätigt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 45, 46, 47 und 48) : Hat die Bundesregierung entschieden, welcher Standort für das Amt für Nachrichtenwesen der Bundeswehr vorgesehen ist? Für welchen Zeitpunkt ist die Aufstellung dieses Amts vorgesehen? Trifft es zu, daß den Beamten der Bundeswehr regelmäßig ein Auszug aus Dateien mit den darin gespeicherten personenbezogenen Daten übersandt wird? Plant die Bundesregierung, auch den Soldaten einen Auszug aus dem DV-System "PERFIS" zuzusenden? Zu Frage B 45: Das Amt für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (ANBw) soll in Bad Neuenahr-Ahrweiler, dem Standort des mit Masse im ANBw aufgehenden Amtes für Fernmeldewesen der Bundeswehr (AFmBw) aufgestellt werden. Für diese Entscheidung waren u. a. folgende Gründe ausschlaggebend: — der hohe, insbesondere zivile, Anteil des AFmBw am Aufstellungsvorhaben, — das dort bereits vorhandene bundeseigene Grundstück für den Bau des neuen Amtes. Zu Frage B 46: Die Aufstellung des ANBw soll bis Ende der 80er Jahre abgeschlossen sein. Die Dauer der Aufstellung wird dabei von der Dauer der Infrastrukturmaßnahmen bestimmt. Gewisse Teile des Amtes sollen aber schon zwischenzeitlich eingerichtet werden, um wesentliche Vorteile der neuen Wehrstruktur kurzfristiger zu realisieren. Zu Fragen B 47 und 48: Im Mai/Juni 1978 wurde allen damals im Dienst befindlichen Zivilbediensteten — nicht nur den Beamten — der Bundeswehr einmalig ihr sogenanntes Personalstammblatt mit den im Personalführungssystem/Zivil gespeicherten personenbezogenen Daten übersandt. Neben der Unterrichtung über die Daten sollte der Empfänger in die Lage versetzt werden, die Merkmale auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine regelmäßige Übersendung ist nicht vorgesehen. Die Übersendung eines entsprechenden Auszugs aus dem Personalführungs- und Informationssystem 13208* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Soldaten (PERFIS) an die Soldaten ist nicht geplant. Durch Erlaß vom 1. Juli 1978 ist jedoch geregelt, daß der Soldat bzw. der Zivilbedienstete Einsicht in den bei seiner Einheit, Beschäftigungsdienststelle oder personalbearbeitenden Stelle vorliegenden Datei-Auszug, das Personalstammblatt, nehmen kann. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahlberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 49, 50, 51 und 52) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das von der Industrie-Anlagen-Beratungsgesellschaft vorgelegte und von ihr in Auftrag gegebene Medienkonzept den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses zur Kenntnis zu geben? Wie ist der derzeitige Sachstand im Hinblick auf die Errichtung einer ,,Medienzentrale" im Bereich des Bundesverteidigungsministers? Wie ist die Aufgabenverteilung, Auslastung und Arbeitsweise der Lehr- und Pressestelle der Film-Bild-Ton-Bonn im derzeitigen Medienkonzept des Bundesverteidigungsministers? Wie ist die Aufgabenverteilung, Auslastung und Arbeitsweise des Zentrums ,,Programmierte Ausbildung" München im derzeitigen Medienkonzept des Bundesverteidigungsministers? 1. Im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bundeswehr, die Ausbildung auf den Gebieten Innere Führung, insbesondere in der Menschenführung und Politischen Bildung sowie der nicht systemgebundenen Ausbildung zu verbessern, habe ich bereits 1977 angeregt, Videoausbildungsanlagen einzuführen und zu nutzen. Der Beirat für Fragen der. Inneren Führung und der Wehrbeauftragte haben dies durch Empfehlungen unterstützt. Es ist geplant, im Herbst dieses Jahres mit der Einführung der neuen Geräte an Schulen und bei der Truppe zu beginnen. Außerdem hat der Generalinspekteur der Bundeswehr ebenfalls 1977 an Fü S I den Auftrag erteilt, Grundsätze für die künftige Rolle und Nutzung von Medien bei der Ausbildung in den Streitkräften (Arbeitsbegriff: Medienkonzeption) zu erarbeiten. Dies ist inzwischen geschehen. Die erarbeitete Konzeption wird mit dem Titel: „Grundsätze in der Ausbildung von audiovisuellen Ausbildungsmitteln in der Ausbildung der Streitkräfte" in Abstimmung mit den Teilstreitkräften und der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens demnächst dem Generalinspekteur der Bundeswehr zum Erlaß vorgelegt. Die Industrieanlagenbetriebsgesellschaft hat die vorgenannten konzeptionellen Arbeiten durch Studien im Auftrag des Fü S begleitet und unterstützt. Vor einer Information der Mitglieder des Verteidigungsausschusses über den Sachstand zu diesem Konzept müssen noch wesentliche Fragen der Realisierung, besonders das Einbringen der erforderlichen Haushaltsmittel in die 5-Jahres-Programme der Teilstreitkräfte, abschließend geklärt werden. 2. Bestandteil des Konzeptes für die Einführung der neuen Ausbildungsmittel ist der örtliche und organisatorische Verbund bisher getrennt arbeitender Dienststellen, die sich mit Medien befassen, zu einer Abteilung im Streitkräfteamt. Dies sind: — die Gruppe Film-Bild-Ton des Streitkräfteamtes in Bonn-Lengsdorf — die Lehr- und Versuchsdienststelle Truppeninformation in Köln-Butzweilerhof und — das Zentrum für Programmierte Ausbildung in den Streitkräften in München. Als Standort ist Bonn-Lengsdorf vorgesehen, wo die Anlagen der Gruppe Film-Bild-Ton dazu baulich erweitert werden sollen. Der vorhandene STAN-Entwurf dieser „Medienzentrale der Bundeswehr" wird im Zusammenhang mit der erfolgten Umgliederung der Schule der Bundeswehr für Innere Führung und nach Abstimmung mit den Teilstreitkräften gegenwärtig überarbeitet. Danach werden die infrastrukturellen Maßnahmen — voraussichtlich noch vor Jahresende -eingeleitet. Bis zur Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit der Medienzentrale — die Realisierung der Baumaßnahme kann nur langfristig gesehen werden — wird eine Übergangslösung angeordnet, um die benötigten Ausbildungshilfsmittel (Software) für die neuen Geräte schon bei Einführung rationell und kostengerecht bereitstellen zu können. 3. Die Gruppe Film-Bild-Ton im Streitkräfteamt — stellt in Eigen- und Auftragsproduktion Filme, Bildreihen und Tonträger für O die Ausbildung in der Bundeswehr und O die Offentlichkeitsarbeit sowie Nachwuchswerbung der Bundeswehr her und — sorgt für deren Verleih und Versand; — produziert die Filmschau der Bundeswehr „info", das bekannte monatliche Filmmagazin 'der Truppeninformation. Die Dienststelle ist mit diesen Aufgaben ausgelastet. Die Lehr- und Versuchsdienststelle Truppeninformation stellt für die Information der deutschen Dienststellen im Ausland her — als regelmäßige Video-Produktionen (wöchentlich einmal) O das „info german-Magazin" und O die „info german-Nachrichten", Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13209* — als zusätzliche Video-Produktionen (aus aktuellem Anlaß, etwa 10 Folgen pro Jahr) O „info german-Extra" sowie — als regelmäßige Ton-Produktionen (wöchentlich zweimal) O „info german-Tonband". Diese Aufgaben lasten die Dienststelle gegenwärtig — je nach Anteil der neben den Mitschnitten aus Sendungen des öffentlichen Fernsehens notwendigen Eigenproduktion — nahezu voll aus. Die Dienststelle hat darüber hinaus den Auftrag, soweit möglich, Videospots für die Ausbildung in der Bundeswehr — und hier gegenwärtig mit Schwerpunkt Innere Führung — zu fertigen. 4. Das Zentrum für Programmierte Ausbildung in den Streitkräften war in der Vergangenheit überwiegend mit Versuchen und Erprobungen für die Programmerarbeitung und den dazu gehörenden Gerätesatz beauftragt. Inzwischen sind die Grundlagen für die Programmierte Ausbildung in den Streitkräften und das Konzept für eine Standardgeräteausrüstung erarbeitet und innerhalb der Streitkräfte abgestimmt worden. Daher hat das Zentrum nun den Auftrag, bis zu seiner Eingliederung in die Medienzentrale der Bundeswehr die Schule der Bundeswehr für Innere Führung zu unterstützen. Dabei sind in enger Zusammenarbeit Lehr- und Lernhilfen für die Innere Führung zu entwickeln und zu produzieren. Darüber hinaus stellt das Zentrum — soweit es die Kapazität zuläßt — Ausbildungsprogramme der Streitkräfte her. Mit diesen Aufgaben ist es gegenwärtig voll ausgelastet. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 53) : Trifft es zu, daß — wie in Leserzuschriften behauptet wird, die in „bundeswehr aktuell" vom 13. Juni 1979 veröffentlicht wurden — in den Standorten Hannover und Braunschweig eine einheitliche Einkleidung und Ausrüstung der Soldaten nicht gewährleistet ist, und wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen, die dort und evtl. auch im Bereich anderer Wehrbereichsverwaltungen auftretenden Schwierigkeiten zu verhindern? Es ist richtig, daß bei der Versorgung mit Bekleidung in letzter Zeit gelegentlich in einigen Standorten bei verschiedenen Artikeln Versorgungsschwierigkeiten aufgetreten sind. Bei den angesprochenen Standortverwaltungen Hannover und Braunschweig ist dies u. a. auf wiederholten Lieferverzug der Industrie zurückzuführen. Hinzu kommt, daß der Wirtschaftsvorrat mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage nicht in vollem Umfang beibehalten werden konnte, zumal der Ausrüstung der Bundeswehr mit Waffensystemen, insbesondere der dazugehörigen Munition, über mehrere Jahre Vorrang eingeräumt werden mußte. Unabhängig davon lasse ich untersuchen, ob das vorübergehende Fehl an Bekleidungsstücken in Braunschweig und Hannover nicht auch durch Bestandsaustausch mit benachbarten Standorten hätte, vermieden werden können. Außerdem wird zur Zeit geprüft, ob die Ausstattungsart oder der Ausstattungsumfang mit dem Ziel von Kosteneinsparungen geändert werden kann. Von dem Ergebnis dieser Prüfungen Wird es abhängen, welche Vorkehrungen zur Vermeidung eines Wiederholungsfalles getroffen werden müssen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 54) : Treffen Berichte zu, daß Bekleidungskammern der Bundeswehr teilweise auf der Ebene der Bataillone so schlecht bevorratet sind, daß mitunter nur Bruchteile der einberufenen Rekruten bei Dienstantritt eingekleidet werden können, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Mißstände zu unternehmen? Es ist richtig, daß bei der Versorgung mit Bekleidung in letzter Zeit gelegentlich in einigen Standorten bei verschiedenen Artikeln Versorgungsschwierigkeiten aufgetreten sind. Bei den angesprochenen Standortverwaltungen Hannover und Braunschweig ist dies u. a. auf wiederholten Lieferverzug der Industrie zurückzuführen. Hinzu kommt, daß .der Wirtschaftsvorrat mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage nicht in vollem Umfang beibehalten werden konnte, zumal der Ausrüstung der Bundeswehr mit Waffensystemen, insbesondere der 'dazugehörigen Munition, über mehrere Jahre Vorrang eingeräumt werden mußte. Unabhängig davon lasse ich untersuchen, ob das vorübergehende Fehl an Bekleidungsstücken in Braunschweig und Hannover nicht auch durch Bestandsaustausch mit benachbarten Standorten hätte vermieden werden können. Außerdem wird zur Zeit geprüft, ob die Ausstattungsart oder der Ausstattungsumfang mit dem Ziel von Kosteneinsparungen geändert werden kann. Von dem Ergebnis dieser Prüfungen wird es abhängen, welche Vorkehrungen zur Vermeidung eines Wiederholungsfalles getroffen werden müssen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 55) : Trifft es zu, daß beim Bundesgrenzschutz auf 5,3 Polizeivollzugsbeamte eine Verwaltungskraft entfällt, während es bei der Bundeswehr pro Verwaltungskraft nur 3,3 Soldaten sind, und womit rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls das um 1,6 mal höhere Verwaltungspersonal bei der Bundeswehr gegenüber dem Bundesgrenzschutz? 13210* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Es trifft zu, daß beim Bundesgrenzschutz auf etwa 5,3 Polizeivollzugsbeamte eine Verwaltungskraft entfällt. Es ist auch richtig, daß es bei der Bundeswehr pro Verwaltungskraft 3,3 Soldaten sind, wenn man die Zahl der Soldaten zu dem Personal der Bundeswehrverwaltung — ohne die beim BGS nicht vorhandenen Bereiche Rüstung, Militärseelsorge, Rechtspflege und Hochschulen — in Relation setzt und davon ausgeht, daß unter dem Begriff „Verwaltungskräfte" alle zivilen Mitarbeiter verstanden werden, die nicht im Polizeivollzugsdienst bzw. nicht als Soldaten eingesetzt sind. Bei einem Vergleich dieser Verhältniszahlen müssen jedoch die Unterschiede in Auftrag und in den Rechtsgrundlagen zwischen Bundeswehr und Bundesgrenzschutz berücksichtigt werden. Beim BGS gibt es neben den rein administrativ tätigen Verwaltungskräften auch handwerklich tätige Mitarbeiter, die den rd. 40 000 in den Standorten der Bundeswehrverwaltung beschäftigten zivilen Mitarbeitern entsprechen. Im übrigen ist die relativ höhere Zahl von „Verwaltungskräften" bei der Bundeswehr aus folgenden Gründen gerechtfertigt: — Die Bundeswehr besteht im Gegensatz zum BGS zu einem großen Teil aus Wehrpflichtigen, so daß eine eigene Wehrersatzorganisation mit 8 129 Mitarbeitern erforderlich ist — Für die Verpflegung und Bekleidung der Soldaten werden in der Bundeswehr Bekleidungs- und Verpflegungsämter mit insgesamt 1 144 zivilen Mitarbeitern unterhalten — 1 823 Mitarbeiter sind in den sechs Wehrbereichsgebührnisämtern tätig — Die Bundeswehr ist in integrierten Stäben der NATO und im Ausland vertreten und unterhält deshalb einen umfangreichen Sprachmittler- und Sprachausbildungsbereich. Das Bundessprachenamt mit einem Personalbestand von 510 Mitarbeitern ist im übrigen für alle Bundesressorts tätig — In den Rechenzentren der Bundeswehr sind 1 132 Beamte und Arbeitnehmer beschäftigt — Zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Heilfürsorge für die Soldaten unterhält die Bundeswehr eigene Krankenhäuser mit 4 139 Mitarbeitern — Im Sozialdienst der Bundeswehr sind rd. 500 zivile Kräfte tätig Hinzu kommt, daß die bei der Bundeswehr vorhandenen schweren Waffen und Geräte eine größere Depot- und Instandsetzungsorganisation erfordern, als dies beim BGS der Fall ist. Etwa 83 000 zivile Mitarbeiter sind unmittelbar bei den Streitkräften zur Erfüllung des militärischen Auftrages, z. B. als Flugzeugmechaniker, Raketenspezialisten, Munitionsarbeiter, Kfz-Schlosser usw. eingesetzt. Es ist volkswirtschaftlich günstiger, wenn hier statt kurzdienender, immer wieder neu auszubildender Soldaten langfristig tätige zivile Mitarbeiter eingesetzt werden. Bei Abzug dieser, durch den besonderen Auftrag der Bundeswehr erforderlichen Mitarbeiter kommt man zu einer Verhältniszahl von 10 : 1, die zum Vergleich mit der Verhältniszahl des BGS herangezogen werden kann. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der N-Dimethylnitrosamin-Gehalt in einer Tablette des vom Bundesgesundheitsamt aus dem Verkehr gezogenen Aminophenazon um das 2 000fache kleiner ist als die Menge, die in einem Kilogramm Fleischwaren, Fisch und Käse mit dem spezifischen TFA-Analyzer nachgewiesen wurde, und was gedenkt sie zu tun, um das Überhandnehmen von Arzneimittelgruppen auf Grund geringfügiger Beistoffmengen mit dem Verdacht auf Toxität bzw. Cancerogenität zu verhindern? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu verhindern, daß aus dem Bundesgesundheitsamt Mitteilungen über gesundheitsschädliche Wirkungen von Arzneimitteln, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen an die Presse gelangen, die diese in großer Aufmachung als neueste Erkenntnisse publiziert, ohne daß exakt wissenschaftlich fundierte Ergebnisse und unwiderlegbare Beweise hierüber vorliegen, und wie gedenkt die Bundesregierung im Fall der Gegenbeweisführung, die den betroffenen Herstellerfirmen entstandenen, zum Teil erheblichen, finanziellen Schäden zu ersetzen? Zu Frage B 56: N-Dimethylnitrosamin (DMNA) ist nach den vorliegenden Ergebnissen aus Tierversuchen eines der stärksten Carcinogene. Es ist deshalb die Aufnahme von DMNA durch den Menschen als besonderes Risiko anzusehen. Durch die Anwendung von empfindlichen und spezifischen Analysemethoden ist dieser Stoff in einer Reihe von Lebensmitteln (z. B. bestimmte gepökelte Fleischerzeugnisse, bestimmte Käsesorten, Bier) im Arzneimittel Aminophenazon, aber auch im Tabakrauch nachgewiesen worden. Das Bundesgesundheitsamt hat sich schon seit längerer Zeit mit der Frage der DMNA-Belastung für den Menschen aus den verschiedenen Quellen beschäftigt und auch unter Hinzuziehung externer Sachverständiger Vorschläge zur Verminderung gemacht. Bei vermeidbarem Gehalt wurden Maßnahmen zur Verhinderung der Belastung getroffen bzw. vorgeschlagen. Bei Aminophenazon sind Gehalte von 1-100 ppb (das sind 0,3-30 ng/Tablette zu 0,3 g) gefunden worden. Hingegen ist DMNA in Fleischerzeugnissen nur nach Pökelung festgestellt worden. Bei erhitzten Brüh-, Roh- und Kochwürsten wurden höchstens 0,9 ppb, bei Speck und trockengepökeltem Schinken Mengen um 1,7 ppb gemessen. In den meisten Fällen liegen die Nitrosaminwerte jedoch unter der Nachweisgrenze von 0,5-0,6 ppb. Bestimmte Käsesorten enthielten bis zu 6 ppb, in der Regel jedoch unter 1 ppb DMNA. Im Einzelfall kann daher durchaus 1 kg eines Lebensmittels die 2 000fache Menge DMNA einer Tablette Aminophenazon (0,3 g) enthalten, je nachdem welche Konzentration an DMNA man beim Rechenansatz im Lebensmittel und im Aminophenazon zugrunde legt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13211` Bei der für Empfehlungen und Maßnahmen des Bundesgesundheitsamtes erforderlichen gesundheitlichen Bewertung des Gehaltes an DMNA wird jedoch neben der Gefährlichkeit des Stoffes und dem jeweiligen Gehalt auch eine angenommene Verzehrmenge des Lebensmittels oder Arzneimittels berücksichtigt. Geht man von einem Mittelwert von etwa 20 ppb DMNA in Aminophenazon und einer Verzehrmenge von 1 g (das sind rund 3 Tabletten à 0,3 g) aus, so werden damit 0,02 Mikrogramm DMNA aufgenommen. Selbst wenn man bei Fleischerzeugnissen, z. B. bei trockengepökeltem Schinken, einen DMNA-Gehalt von 1,7 ppb zugrundelegt, werden damit bei einer Verzehrmenge von 100 g 0,17 Mikrogramm DMNA aufgenommen. Vergleichsweise werden im Rauch einer Zigarette etwa 0,08 Mikrogramm aufgenommen. Aus diesen Beispielen ergibt sich, daß bei einer gesundheitlichen Gesamtbewertung die vermeidbare Zufuhr durch Aminophenazon nicht außer acht gelassen werden kann. Eine mögliche Produktion von Aminophenazon ohne Beimengen von DMNA konnte von den Herstellern nicht angeboten werden. Dazu kommt, daß Aminophenazon im Magen nitrosiert wird. Die Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes, Aminophenazon in schmerzstillenden Arzneimitteln durch andere unbedenklichere Substanzen zu ersetzen, wurde getroffen, um ein zusätzliches — und in diesem Falle vermeidbares — Risiko abzuwehren. Jeder Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes in Fragen der Arzneimittelsicherheit geht eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abschätzung voraus. Im Vorfeld einer solchen Entscheidung beteiligen sich an der wissenschaftlichen Diskussion externe Sachverständige, Vertreter der Arzneimittelkommissionen, der Heilberufe, der pharmazeutischen Industrie und der Überwachungsbehörden der Länder. Zu Frage B 57: Das Bundesgesundheitsamt hat keine Pressemitteilungen über gesundheitsschädliche Wirkungen von Arzneimitteln, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen herausgegeben, die geeignet sind, die Bevölkerung zu beunruhigen. Es hat lediglich aus seinem eigenem Fachwissen, aus Expertengesprächen und ähnlichen Veranstaltungen den jeweils gewonnenen Erkenntnisstand zur Unterrichtung der interessierten Fachkreise bekanntgegeben und damit seiner Informationspflicht entsprochen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 58, 59 und 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß und in welchem Umfang Organisationen wie „medico international" bei Ärzten Medikamente zur Verwendung in Entwicklungsländern und Katastrophengebieten sammeln, und wie beurteilt die Bundesregierung solche Sammlungen? Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß sehr oft Medikamente in diese Sammlung eingehen, die kurz vor der Erreichung ihres Verfalldatums stehen, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund des Gebots der Arzneimittelsicherheit? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Kontrollen zu gewährleisten, daß auf diesem Weg unwirksame, verfallene oder gar schädlich und gefährlich gewordene Arzneimittel in Entwicklungsländern und Katastrophengebieten nicht zur Anwendung an den Menschen gelangen? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Hilfsmaßnahmen, die zusätzlich zur staatlichen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe geeignet sind, zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung in Entwicklungsländern und . Katastrophengebieten beizutragen. Wer Arzneimittel sammelt, unterliegt der allgemeinen Anzeigepflicht nach § 67 des Arzneimittelgesetzes und wird nach § 64 ff. regelmäßig von der zuständigen Landesbehörde in Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes überwacht. Soweit Arzneimittel gesammelt werden, ist dabei nicht auszuschließen, daß sich darunter auch solche Arzneimitel befinden, deren Verfalldatum kurzfristig abläuft. Nach §§ 5 und 8 des Arzneimittelgesetzes ist es verboten, bedenkliche Arzneimittel bzw. solche in den Verkehr zu bringen, deren Verfalldatum abgelaufen ist. Dies gilt auch für Lieferungen in Entwicklungsländer und Katastrophengebiete. Ob und inwieweit diese Sicherheitsaspekte auch bei der späteren Verteilung und Abgabe in den Entwicklungsländern und Katastrophengebieten beachtet werden, kann durch die Bundesregierung nicht unmittelbar beeinflußt werden. Sie bemüht sich jedoch im Rahmen der Entwicklungshilfe, u. a. durch Fortbildungsveranstaltungen für pharmazeutisches Personal, zu helfen, die Arzneimittelsicherheit durch Verbesserung der Verteilung und der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln in den Entwicklungsländern zu erhöhen. Die von Ihnen genannte Organisation hat bereits vor einiger Zeit ihre Sammelaktivitäten eingestellt, weil die gespendeten Arzneimittel hinsichtlich ihrer Qualität und Zusammensetzung nicht den Erfordernissen von Entwicklungsländern und Katastrophengebieten entsprechen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 61 und 62) : Sind Informationen zutreffend, daß die Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Deutschland wieder zunimmt, und welches sind gegebenenfalls die Gründe für diese Entwicklung? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß gegebenenfalls diese Entwicklung wirkungsvoll bekämpft werden kann? 13212* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Zu Frage B61: Die Informationen, daß die Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Deutschland wieder zunimmt, sind nicht zutreffend. Ganz im Gegenteil ist ein weiteres Absinken zu verzeichnen von 17,4 % im Jahr 1976 über 15,4 % in 1977 auf 14,7 % im Jahr 1978. Als Grund für diese Entwicklung sieht die Bundesregierung u. a. die Verbesserung der perinatalen Medizin an. Zu Frage B 62: Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung sieht die Bundesregierung insbesondere in einer intensivierten Erfassung und Betreuung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten und in einer Verbesserung der Betreuung während der Säuglingszeit. Dazu ist es notwendig, durch verstärkte Motivierung die Inanspruchnahme der Schwangerenvorsorge- sowie der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen zu verbessern, insbesondere bei bestimmten Gruppen von Müttern. Es wird zudem erwogen und z. Zt. modellhaft geprüft, ob und ggf. wie der Aufgabenbereich der Hebammen sich auch auf die Betreuung von Müttern während der Schwangerschaft und im 1. Jahr nach Geburt des Kindes ausdehnen ließe. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 63) : Ist die Bundesregierung bereit, eine weiträumige Westumgehung der B 19 um die Stadt Männerstadt noch vor 1985 zu finanzieren oder diese Umgehung bei der Fortschreibung des Bundesfernstraßenplans über 1985 hinaus zu berücksichtigen? Der derzeitige Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen sieht eine großräumige Ortsumgehung von Münnerstadt nicht vor. Vielmehr soll die vorhandene Bundesstraße 19 so ausgebaut werden, daß sie auf' lange Sicht dem Verkehrsaufkommen Rechnung tragen kann. Bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes wird daher, auch aus der Sicht des Landes Bayern, eine großräumige Verlegung von Münnerstadt im Zuge der B 19 zunächst nicht in Erwägung gezogen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 64) : Hält die Bundesregierung es für angemessen, daß nach § 34 a StVZO in Schulbussen jeweils zwei Plätze von drei Schülern besetzt werden dürfen, obwohl die Schüler regelmäßig mit vielem Gepäck (Lernmittel usw.) beladen sind? Nach Abstimmung mit den Bundesländern wurde seinerzeit die hier genannte Bestimmung in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) übernommen. 1973 wurde das Alter der Kinder von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt und die Regelung für den Gelegenheitsverkehr (z. B. Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen) ausgeschlossen. Da grundsätzlich durch die Vorschriften des § 34 StVZO obere Grenzwerte festgelegt sind, die jederzeit unterschritten werden können, wird zur Zeit eine Änderung dieser Vorschriften nicht in Betracht gezogen. Im übrigen haben im Zusammenhang mit der Erörterung um die Herabsetzung des Lebensalters von 14 auf 12 Jahre die zuständigen obersten Landesbehörden die Auffassung vertreten, daß — sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist — gewisse Unbequemlichkeiten, die sich aus der Anwendung der Vorschriften ergeben, im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung der relativ kurzen Beförderungsstrecken hingenommen werden müßten. Schließlich darf ich Sie auf die Fragestunde vom 30. Mai/1. Juni 1979 (Bundestagsdrucksache 8/2894, Teil B, Nr. 81) hinweisen, in der die Bundesregierung zu dem von Ihnen angeschnittenen Problem ausführlich Stellung genommen hat. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 65) : Wird die Bundesregierung den Vorschlag eines Automobilverbands, Radwege künftig farbig zu gestalten und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen, in ihre Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit mit aufnehmen? Die Bundesregierung ist bereit, die Frage einer farblichen Gestaltung von Radwegen, die, von der Kraftfahrzeugfahrbahn baulich nicht abgesetzt sind, in ihre Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzubeziehen. Für Radwege, die neben einer Straße verlaufen und baulich von den Kraftfahrzeugstreifen getrennt sind, dürfte eine besondere Farbgestaltung nicht erforderlich sein. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 66 und 67) : Wird die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament erhobene Forderung übernehmen, in bezug auf verkehrspolitische Kontrollen und Formalitäten folgende Maßnahmen zu ergreifen: das Abstempeln des Begleitscheins für die Inanspruchnahme einer bi- oder multilateralen Beförderungsgenehmigung soll nicht mehr an den Grenzen, sondern an der Bestimmungszollstelle erfolgen, bzw. die Überprüfung der Zulassungsnachweise von Kraftfahrzeugen und der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr an den Grenzen müssen abgeschafft werden? Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne dieser Entschließung des Europäischen Parlaments auch dann zu handeln, wenn andere EG-Länder dazu nicht bereit sind? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13213* Zu Frage B 66: Der grenzüberschreitende gewerbliche Straßengüterverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den anderen EG-Mitgliedstaaten wird zum überwiegenden Teil mit bilateralen Fahrtgenehmigungen abgewickelt. Ein Begleitschein — gemeint ist wohl der Fahrtenbericht — wird an der Grenze nicht abgestempelt, da die Mitführung und Ausstellung eines Fahrtenberichts bei bilateralen Genehmigungen nicht verlangt wird. In einem geringen Umfang werden Beförderungen mit Gemeinschaftsgenehmigungen durchgeführt. Die Bestimmungen über Gemeinschaftsgenehmigungen sind durch Gemeinschaftsrecht (EG-Verordnung) geregelt. Die Gemeinschaftsgenehmigung gilt danach für ein Jahr und kann von dem Genehmigungsinhaber in dieser Zeit mehrfach genutzt werden. Vorgeschrieben ist ein Fahrtenbericht und die Abstempelung der dort eingetragenen Fahrt beim Grenzübergang. Um eine mißbräuchliche Verwendung der Genehmigung zu verhindern, kann auf die Kontrolle der Genehmigung und eine damit verbundene Abstempelung des Fahrtenberichts an der Grenze nicht verzichtet werden. Eine Abstempelung des Fahrtenberichts beim Binnenzollamt statt beim Grenzübergang wird dem Zweck der Kontrolle nicht gerecht. Im übrigen wird die Dauer des Grenzaufenthalts durch die Abstempelung des Fahrtenberichts nicht verlängert. Die Kontrolle der Kraftfahrzeugzulassungspapiere steht in engem Zusammenhang mit der Kontrolle der Genehmigungen. Diese werden auf den Genehmigungsinhaber ausgestellt und dürfen nicht auf einen anderen übertragen werden. Die Bundesregierung hält daher die gleichzeitige Kontrolle der Kraftfahrzeugzulassungspapiere und der Genehmigungen an der Grenze für unerläßlich, da nur hier bei- Nichteinhaltung der Bestimmungen eine Zurückweisung der Fahrzeuge erfolgen kann. Die an den Grenzübergängen vorgenommenen Kontrollen, mit deren Hilfe die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr überwacht werden soll, haben sich als im Interesse der Verkehrssicherheit liegende, wirksame Maßnahmen erwiesen. Sie lassen sich an diesen Stellen besonders günstig durchführen, da hier ohnehin der Verkehrsfluß unterbrochen wird. Zu Frage B 67: Aus den zu Frage B 66 dargelegten Gesichtspunkten sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, auf die Kontrollen an den Grenzen zu verzichten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 68) : Wird an dem Bau der südlichen Güterbahn zwischen Hamburg und dem Rangierbahnhof Maschen noth festgehalten, und wenn ja, wie weit sind die Planungen und Vorbereitungen dazu gediehen? Die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn dem Bundesminister für Verkehr vorgelegte betriebswirtschaftliche Investitionsrechnung bezüglich der Südlichen Güterumgehungsbahn Hamburg wird derzeit geprüft. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen 'Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 69 und 70) : Unter welchen Voraussetzungen billigt die Bundesregierung Baupläne und Finanzierung für Bundesstraßen in dichtbebauten innerstädtischen Wohngebieten, die in unterirdisdier Bauweise (analog dem Bau von U-Bahnen) durchgestreckt werden, um so die oberirdische Wohnbebauung ganz oder überwiegend erhalten zu können? Werden solche unterirdischen Durdistreckungen in dichtbebauten innerstädtischen Wohngebieten auch bei erhöhten Kosten genehmigt, wenn im übrigen die planerische und technische Durchführbarkeit gesichert ist? Tunnellösungen in innerstädtischen Wohngebieten haben insbesondere den Vorteil, umweltschonende Straßenführungen zu ermöglichen. Sie kommen dann in Betracht, wenn die planerische Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, zu denen vor allem technische, verkehrliche, finanzielle, städtebauliche und umweltrelevante gehören, ergibt, daß trotz des höheren finanziellen Aufwandes einer Tunnellösung der Vorzug zu geben ist. Allgemeingültige Normen lassen sich nicht aufstellen. Es kommt auf die Gegebenheiten des Einzelfalles an. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen B 71 und 72) : Wie ist die Bundesregierung seit 1972 ihren aus Artikel 3 des Vertrags über die Grundlagen eines Verkehrs- und Tarifverbunds im Verkehrsraum Frankfurt festgelegten Verpflichtungen gerecht geworden, ihre Verkehrsplanung — insbesondere bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen mit dem FVV — abzustimmen? Bei welchen Projekten ist die Bundesregierung seit 1972 ihrer aus Artikel 3 des Vertrags über die Grundlagen eines Verkehrs- und Tarifverbunds im Verkehrsraum Frankfurt festgelegten Verpflichtungen gerecht geworden, ihre Verkehrsplanung — insbesondere bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen mit dem FVV — abzustimmen? Der Bund ist zuständig für den „Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen", bei dem naturgemäß Gesichtspunkte der Fernverbindungen im Vordergrund stehen. Bei der Aufstellung und Überprüfung dieses Plans sind die Länder intensiv beteiligt. Der Bund geht davon aus, daß weitere Abstimmungen auf Landesebene mit den Gebietskörperschaften und Verbänden erfolgen, wozu auch der Frankfurter Verkehrsverbund (FVV) gehört. Der FVV ist seit Beginn an den Beratungen zur Verkehrsuntersuchung Rhein-Main beteiligt. Zuletzt fand am 15. Februar 1979 im Bundesverkehrs- 13214* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 ministerium ein Informationsgespräch mit dem FVV über die Verkehrsplanung im Frankfurter Raum statt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 73 und 74) : Hält die Bundesregierung es für angemessen, daß nach § 34 a StVZO in Schulbussen jeweils zwei Plätze von drei Schülern besetzt werden dürfen, obwohl die Schiller regelmäßig mit Schulgepäck beladen sind? Ist die Bundesregierung bereit, den § 34 a StVZO zu ändern? Nach Abstimmung mit den Bundesländern wurde seinerzeit die hier genannte Bestimmung in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) übernommen. 1973 wurde das Alter der Kinder von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt und die Regelung für den Gelegenheitsverkehr (z. B. Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen) ausgeschlossen. Da grundsätzlich durch die Vorschriften des § 34 StVZO obere Grenzwerte festgelegt sind, die jederzeit unterschritten werden können, wird zur Zeit eine Änderung dieser Vorschriften nicht in Betracht gezogen. Im übrigen haben im Zusammenhang mit der Erörterung um die Herabsetzung des Lebensalters von 14 auf 12 Jahre die zuständigen obersten Landesbehörden die Auffassung vertreten, daß — sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist — gewisse Unbequemlichkeiten, die sich aus der Anwendung der Vorschriften ergeben, im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung der relativ kurzen Beförderungsstrecken hingenommen werden müßten. Schließlich darf ich Sie auf die Fragestunde vom 30. Mai/1. Juni 1979 (Bundestagsdrucksache 8/2894, Teil B, Nr. 81) hinweisen, in der die Bundesregierung zu dem von Ihnen angeschnittenen Problem ausführlich Stellung genommen hat. Anlage 57 Antwort des. Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 75 und 76) : Gibt es bereits Überlegungen, nach welchen Grundsätzen und Notwendigkeiten die Vergabe von Gutscheinen für Benzin, Diesel- und Heizöl im Fall von staatlichen Rationalisierungsmaßnahmen geregelt werden soll, und wenn ja, welcher Art sind diese? Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, in welchem Verhältnis bei Personenkraftwagen der Durchschnittsverbrauch gemessen an Liter pro 100 Kilometer von Benzin und Dieselöl im Stadtverkehr zu dem Verbrauch bei Fahrten auf Land- und Fernstraßen steht, und welche Konsequenzen könnten gegebenenfalls im Hinblick auf Energieersparnisse daraus gezogen werden? Zu Frage B 75: Die Einführung von Maßnahmen zur Rationierung von Motorenbenzin und Dieselkraftstoff mittels eines Bezugscheinsystems kann nach dem Energiesicherungsgesetz erst in Frage kommen, wenn eine Versorgungsstörung vorliegt, die nicht durch marktgerechte Maßnahmen behoben werden kann. Diese Voraussagen liegen zur Zeit nicht vor. Die mengenmäßige Versorgung ist nicht gefährdet. Die vorsorglich angestellten Überlegungen für die Zuteilung in einer eventualen Versorgungskrise gehen dahin, daß jedes Kraftfahrzeug zunächst mit einer entsprechend gekürzten Treibstoffmenge versorgt wird. Für diejenigen Fahrzeuge, die z. B. der öffentlichen Sicherheit und der Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens dienen, sollen daneben zusätzliche Mengen zur Verfügung gestellt werden. Für eine Rationierung des leichten Heizöls sind keine Bezugscheine vorgesehen. Eine notwendig werdende Zuteilung würde nach Referenzmengen auf der Grundlage der „Verordnung über den Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl" vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2797) erfolgen. Zu Frage B 76: Weder bei der Bundesregierung noch bei den Verbänden sind Zahlen bekannt über das Verhältnis des Durchschnittsverbrauchs im Stadtverkehr zu dem bei Fahrten auf Land- und Fernstraßen. Das Ergebnis würde von verschiedenen technischen und individuellen Faktoren abhängen. Die Automobilindustrie hat zugesagt, zur Internationalen Automobilausstellung im Herbst 1979 den Kraftstoffverbrauch nach der neuen DIN-Norm für Stadtverkehr sowie für Konstantfahrt mit 90 km/h und 120 km/h anzugeben. Aber selbst dann dürfte es schwerfallen, aus diesen Angaben eine generelle Aussage abzuleiten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 77) : Plant die Deutsche Bundesbahn die Einführung eines fahrpreisermäßigenden „Behinderten-Passes" für Fernfahrten (analog Seniorenpaß usw.), und will die Bundesregierung die Deutsche Bundesbahn gegebenenfalls dazu veranlassen? Die Sonderangebote der Deutschen Bundesbahn sind kommerziell ausgerichtet. Nachdem das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr, das zum 1. Oktober 1979 in Kraft treten wird, wesentliche Verbesserungen für die Behinderten bringt und schon heute Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung nach dem Schwerbehindertengesetz von mehr als 75 % den Senioren-Paß erwerben können, zieht die Deutsche Bundesbahn die Einführung eines „BehindertenPasses" nicht in Betracht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13215* Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen B 78, 79 und 80) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zuge des geplanten S-BahnGleisbaus im Streckenabschnitt Haar—Zorneding den ebenfalls neugeplanten S-Bahnsteig Baldham mit behindertengerechten Zugängen auszustatten? Welche zusätzlichen Kosten würden durch die Einrichtung solcher Zugänge entstehen, und hält die Bundesregierung diese Kosten für vertretbar? Welchen Wert mißt die Bundesregierung Zahlungen von behinderten Benutzern des Streckenabschnitts Haar—Zorneding, der bisher keine behindertengerechten Zugänge hat, bei, und beabsichtigt sie, die Ergebnisse dieser Zählungen zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen? Die S-Bahn wird von der Deutschen Bundesbahn (DB) geplant .und ausgebaut. Sie hat im Rahmen ihrer Planungshoheit auch darüber zu befinden, welche besonderen Maßnahmen für Behinderte zu ergreifen sind. Bei dieser Entscheidung wird die DB u. a. berücksichtigen müssen 1. die Lage und das Verkehrsaufkommen der geplanten Anlage, 2. die Möglichkeiten der Verkehrssicherung und 3. die einmaligen und laufenden Kosten solcher Anlagen. Hinsichtlich des Haltepunktes Baldham hält die DB die Einrichtung einer mechanischen Förderhilfe nicht für vertretbar, da die Verkehrssicherung an diesem personallosen Haltepunkt nicht möglich ist. Soweit die betroffene Gemeinde dennoch eine mechanische Förderhilfe für erforderlich hält und die laufenden Kosten sowie die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, wird die DB dem Wunsch der Gemeinde sicher entsprechen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 81): Ist bekannt, ob der auf der Bundesbahnstrecke Venlo—Mönchengladbach—Köln eingesetzte Wagenpark der holländischen Staatsbahn dem Standard des in den Niederlanden verwendeten Wagenparks der holländischen Staatsbahnen entspricht, und was kann in Verhandlungen mit den niederländischen Staatsbahnen gegebenenfalls erreicht werden, um die Sauberkeit des Wagenparks und die Beheizbarkeit der Wagen in der Winterperiode dem Standard vergleichbarer Züge im innerdeutschen Verkehr anzugleichen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) hat diese bereits in mehreren Besprechungen — zuletzt in der vorigen Woche — die Niederländischen Staatsbahnen (NS) gedrängt, in den Städteeilzügen Köln—Venlo—Rotterdam besseres Wagenmaterial einzusetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Heizungsanlagen der Reisezugwagen für die unterschiedlichen Stromsysteme der beiden Bahnen geeignet sein müssen, diese Wagen daher nur in beschränkter Stückzahl vorgehalten werden. Die NS haben zugesichert, ab Winter 1980/81 entsprechend eingerichtete Neubauwagen einzusetzen. Bis dahin werden sie sich bemühen, die derzeit verwendeten Wagen in einem ordnungsgemäßen und dem internationalen Standard entsprechenden Zustand zu halten. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 82) : Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Anpassungs- und Sicherungsprogramms den Fährverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal einzuschränken, oder hält sie an Stelle einer Einschränkung im Hinblick auf die Ölkrise eine Ausweitung des Fährverkehrs für zweckmäßig, die es den Kraftfahrern ermöglicht, Energie einzusparen, indem sie bei einer Kanalüberqueren dann gegebenenfalls kürzere Wegstrecken mit ihrem Wagen zurückzulegen haben? Das Anpassungs- und Sicherungsprogramm umfaßt nach dem derzeitigen Stand keine Maßnahmen zur Einschränkung des Fährverkehrs auf dem NordOstsee-Kanal. Eine Ausweitung des Fährverkehrs zur Schaffung kürzerer Wegeverbindungen erfordert die Einrichtung neuer Fährübergänge und den Ausbau des örtlichen Straßennetzes. Diese Aufgabe fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 83 und 84) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag mehrerer Träger öffentlicher Belange (z. B. der Stadt Leun, Lahn-DillKreis), die Lahntalstraße B 49 zwischen Wetzlar und Weilburg autobahnmäßig auszubauen, um diese besonders unfallträchtige Straße zu entschärfen? Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit, eine derartige Maßnahme in einem vorgezogenen Programm nach Abstimmung mit den entsprechenden Behörden des Landes Hessen umgehend zu verwirklichen, zumal der ursprünglich vorgesehene Bau der Autobahn Reißkirchen-Montabaur dadurch weitgehend überflüssig würde? Im Rahmen der zur Zeit laufenden Überprüfung des Bedarfsplanes wurde in einem Gespräch mit dem Land Hessen, vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages, vereinbart, auf den Bau der BAB A 48 zwischen Wetzlar und Koblenz zu verzichten und statt dessen die B 49 zwischen Wetzlar und Ahlbach 4streifig auszubauen. Die hessische Straßenbauverwaltung läßt gegenwärtig eine Unfallanalyse aufstellen sowie eine Untersuchung durchführen, in welcher Form ein 4streifiger Ausbau durchgeführt werden kann und ob ggf. auch eine Zwischenlösung möglich ist. Das Ergebnis dieser laufenden Untersuchungen muß zunächst abgewartet werden. 13216* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 85).: Erscheint die Planung der A 87 sowie ihre Trassenführung auf der Stuttgarter Gemarkung unbedingt notwendig, und wird bei der bisherigen Planung der Umweltschutz sowie die Schonung landwirtschaftlichen Bodens mit höchsten Bodenwertzahlen sorgfältig beachtet? Die A 87 im Bereich der Gemarkung Stuttgart ist im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen als „möglicher weiterer Bedarf" enthalten. Über die Notwendigkeit und ggf. Dringlichkeit wird im Rahmen der derzeit laufenden Bedarfsplanfortschreibung entschieden. Der derzeitige Stand dieser Arbeiten läßt eine Aussage über das Ergebnis, das letztlich der Deutsche Bundestag zu beschließen haben wird, noch nicht zu. Für dieses Bauvorhaben wurde im Jahr 1970 eine Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz festgelegt. Die Linienführung wird jedoch im Rahmen der Detailplanung unter Berücksichtigung aller maßgebenden Kriterien nochmals überprüft und erforderlichenfalls — bei evtl. Zielkonflikten nach sorgfältiger Abwägung — geändert. Bei dieser Überprüfung werden die genannten Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der Schonung wertvollen landwirtschaftlichen Bodens von besonderer Bedeutung sein. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 90, 91 und 92): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen, die er am 18. Juni 1979 in Berlin geäußert hat, es könne bezüglich der Journalistenvereinbarung mit der DDR „gerade auf diesem Gebiet am allerwenigsten sogenannte wasserdichte Vereinbarungen geben", weil der Bereich Medien und Kommunikation an ein ganz wesentliches Mittel kommunistischer Machtausübung stoße, und wenn ja, ist nicht die diesbezügliche Vereinbarung mit der DDR viele Jahre lang anders bewertet worden? Was bedeutet der Hinweis des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen in der gleichen Rede, „Nichtsdestoweniger — ich bin immer noch bei der Journalistenfrage — wird der Vorgang auf unsere künftige Verhandlungsführung selbstverständlich seine Auswirkungen haben", prinzipiell für Verhandlungen mit der DDR, und was bedeutet er für diesen konkreten Punkt? Teilt die Bundesregierung die Wertung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen in der gleichen im Bulletin der Bundesregierung veröffentlichten Rede, „Langatmigkeit, ein gewissermaßen stolperndes Vorangehen mit zwischendurch Pausieren und Palavern: das ist sozusagen das Normale an diesem Normalisierungsprozeß" mit der DDR, und wann wird dieses langatmige Pausieren und Palavern einer regen Aktivität weichen? Die von Ihnen aus dem Kontext der Ausführungen von Bundesminister Franke am 18. Juni 1979 vor dem Kuratorium Unteilbares Deutschland herausgesuchten Sätze spiegeln die Schwierigkeiten und Probleme einer Politik der Normalisierung der Beziehungen zwischen zwei so unterschiedlichen Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wider. 1. Diese Unterschiede zeigen sich mit besonderer Deutlichkeit im Bereich der journalistischen Beziehungen. Die Bundesregierung hat dies von Anfang an so gesehen und ist gleichwohl der Auffassung, daß selbst eine Berichterstattung aus der DDR unter Schwierigkeiten dem Zustand vor Abschluß des Grundlagenvertrages vorzuziehen ist, als diese Möglichkeit nicht bestand. 2. Unbeschadet der unüberwindlichen Unterschiede im Grundsätzlichen bestehen für beide Seiten Verpflichtungen aus dem Grundlagenvertrag und dem damit verbundenen Briefwechsel über die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten vom 8. November 1972. Danach und in Übereinstimmung mit der KSZE-Schlußakte sind Erschwerungen der journalistischen Arbeit nicht beabsichtigt. Wenn es dennoch von seiten der DDR zu solchen Erschwerungen gekommen ist, so führt das zu einer Belastung der beiderseitigen Beziehungen, die nicht-ohne Folgen für die Entwicklung in anderen Bereichen bleiben kann. Diese Folgen hier im einzelnen aufzuzeigen, erscheint mir nicht zweckmäßig. Die Deutschlandpolitik erfordert ständige rege Aktivität im Sinne Ihrer Fragestellung. Daß eine solche Aktivität nicht sofort zum Erfolg führt, sondern es auch Zeiten einer gewissen Pause gibt, liegt in den gegensätzlichen Interessen beider Seiten begründet und der damit verbundenen Schwierigkeit, in mühevollen Verhandlungen nach und nach einen Interessenausgleich herauszuarbeiten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/300 Frage B 93) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in einem Alternativszenarium zur Energiepolitik enthaltene Feststellung, der Nettoheizwärmebedarf ließe sich im Durchschnitt der Neu- und Altbauten in der Bundesrepublik Deutschland allein durch Maßnahmen der Wärmedämmung mit Kosten von etwa 150 DM/qm auf etwa ein Viertel des heutigen Bedarfs reduzieren, und welche Änderung der Lebensgewohnheiten müßte damit einhergehen? Die in Ihrer Frage mitgeteilte Feststellung, daß mit Durchschnittskosten von 150 DM/m2 für eine starke Wärmedämmung zu rechnen ist, zeigt die gegenwärtig zutreffende Größenordnung. Untersuchungen im Auftrag der Bundesregierung (sog. Therma-Wettbewerb) zeigen jedoch, daß sich beim Altbaubestand die Kosten von Wärmedämmungsmaßnahmen um einen Faktor 10 und mehr je nach Gebäudetyp unterscheiden können, so daß sehr unterschiedliche Belastungen eintreten. Der Energieverbrauch würde durch die volle Durchführung dieser Art Wärmedämmung allein nicht auf das genannte Maß von 25 % gesenkt werden können, weil zugleich die Wärmeversorgungssysteme, insbesondere die Einzelheizungsanlagen im normalen langfristigen Erneuerungszyklus an den verringerten Wärmebedarf angepaßt werden müssen, um eine Optimierung zu erreichen. Ebenso sind Systeme zur Be- und Entlüftung mit Wärmerück- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 132178 gewinnung und ein verändertes Heizungs- und Lüftungsverhalten der Bewohner von erheblicher Bedeutung. Die Größenordnung der erforderlichen Ausrüstungs- und Umrüstungsarbeiten und -kosten zeigt, daß eine solche Umstellung, wie auch in dem, von Ihnen angeführten Szenario vorgesehen, Jahrzehnte dauert. Für eine kurzfristige starke Ausweitung würde bei weitem nicht genügend industrielle und handwerkliche Kapazität zur Verfügung stehen. Eine zu schnelle Umstellung würde deshalb eher unmäßige Preissteigerungen bewirken, also dem gewollten Ziel eher entgegenwirken. Auch volkswirtschaftlich optimal ist deshalb eine allmähliche Steigerung der Anforderungen und die Schaffung von Anreizen zur Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden, wo dies auch oberhalb einer Wirtschaftlichkeitsrechnung auf der gegenwärtigen Energiepreisbasis bei ohnehin anstehenden Investitionen (z. B. Neubauten, Renovierungsbedarf) zu bewirken ist. Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig über die bisherigen Programme und das Energieeinsparungsgesetz hinaus weitere Schritte in dieser Richtung vor. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gruner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 94) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung realistisch, davon auszugehen, daß sich bis zum Jahr 2000 die Ausnutzungsdauer der installierten Kapazität der Kohlekraftwerke auf 5 600 Stunden/Jahr und der Kernkraftwerke auf 6 300 Stunden/Jahr insbesondere auch hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen steigern läßt? Die langfristige Entwicklung der Ausnutzungsdauer der installierten Kraftwerkskapazitäten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben den technischen Möglichkeiten, eine bestimmte Ausnutzungsdauer zu erreichen, spielt dabei im besonderen auch eine Rolle, ob die Kraftwerke zur Deckung der Grund-, Mittel- oder Spitzenlast eingesetzt werden. Die wirtschaftswissenschaftlichen Institute gehen in ihrer Prognose der künftigen Entwicklung der Energienachfrage in der Bundesrepublik Deutschland davon aus, daß im Jahre 1990 Kraftwerke auf Basis Steinkohle eine Ausnutzungsdauer von 3 900 Benutzungsstunden und für Braunkohle sowie Kernenergie von jeweils 6 500 Benutzungsstunden haben werden. Diese Werte zeigen die langfristig erwarteten Tendenzen. Bei der Kernenergie wird es darauf ankommen, daß gegenwärtige technische Ausfälle insbesondere der Siedewasserreaktoren wegfallen, so daß die Ausnutzungsdauer für den Grundlastbetrieb wie bei den Druckwasserreaktoren erreicht wird. Für Steinkohlekraftwerke macht die Prognose deutlich, daß auch über längere Sicht damit gerechnet wird, daß die gegenwärtige Ausnutzungsdauer grundsätzlich beibehalten wird. Diese Entwicklung spiegelt nicht technische Probleme bei Steinkohlekraftwerken oder Auswirkungen von Maßnahmen des Umweltschutzes wider, sondern zeigt die erwartete Aufteilung der Primärenergieträger auf Grund- und Mittellastkraftwerke. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau. Dr. Wilms (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 96, 97, 98 und 99) : Auf welche statistischen Angaben bezieht sich Bundesminister Dr. Schmude bei seinen Äußerungen — Pressemeldungen vom 17. Juni 1979 —, daß die Zahl der Ausbildungsplätze in der deutschen Wirtschaft für Schulabgänger in diesem Jahr nicht ausreichten? Wie sieht nach diesen statistischen Angaben die Angebots- und Nachfragesituation nach Regionen aus? Wie sieht nach diesen statistischen Angaben die Angebots- und Nachfragesituation nach Berufsgruppen aus? Wie sieht nach diesen statistischen Angaben die Angebots- und Nachfragesituation nach Jungen und Mädchen aus? In den von Ihnen zitierten Pressemeldungen sind die Äußerungen von Herrn Bundesminister Schmude mißverständlich wiedergegeben worden. Tatsächlich hatte Minister Schmude ausgeführt, daß im Augenblick noch nicht genau gesagt werden könne, ob in diesem Jahr allen ausbildungswilligen Jugendlichen auch ein geeigneter Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt werden könnte. Entscheidender Stichtag hierbei sei der 30. September. Genaueres könnte man daher erst in den Monaten Oktober und November wissen. Was allerdings schon jetzt feststehe, sei die Tatsache, daß das Angebot, das bis zur Stunde bestehe, noch nicht ausreiche, um alle zu versorgen, die im Herbst nach den vorliegenden Schätzungen Ausbildungsplätze brauchen würden. Wichtig sei daher, daß auch noch in den folgenden Monaten weitere Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt würden. Über die Zahl der bestehenden bzw. neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse geben die Erhebung nach § 5 APlFG (zum 30. September eines Jahres) und die Berufsbildungsstatistik (zum 31. Dezembereines Jahres) Auskunft; hierbei handelt es sich um Stichtags- bzw. Bestandsstatistiken. Angaben über die Entwicklung der Zahlen der Bewerber um Ausbildungsstellen und der angebotenen Ausbildungsplätze im Jahresverlauf werden lediglich in einer monatlichen Geschäftsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit (Berufsberatungsstatistik) erhoben, die zum internen Gebrauch der Arbeitsverwaltung erstellt wird. Aussagewert und Interpretation dieser Daten — insbesondere im Vergleich zu den Vorjahreszahlen — werden dadurch erschwert, dàß nur die von den Arbeitsämtern erfaßten Bewerber und Stellen ausgewiesen sind und daß das Bild stark von dem jeweiligen Meldeverhalten der Betriebe und der Bewerber abhängig ist. 13218* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 Ihre Einzelfragen können daher leider nicht beantwortet werden. Gleichwohl ist, wie auch entsprechende Anstrengungen der Bundesanstalt für Arbeit zeigen, der Schluß gerechtfertigt, daß auch in den verbleibenden Monaten bis zum September erheblich Anstrengungen der Wirtschaft erforderlich sind, um alle Bewerber in allen Regionen mit einem Ausbildungsplatz zu versorgen; denn Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit vom März 1979 belegen, daß es 18 Arbeitsamtsbezirke gibt, in denen das Verhältnis von — noch unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsplätzen zu noch nicht untergebrachten Jugendlichen und — von ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen zu noch nicht untergebrachten Jugendlichen besonders ungünstig ist. Diese Arbeitsamtsbezirke verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet. Es kommt daher nicht nur darauf an, eine global ausgewogene Bilanz von Ausbildungsstellen und ausbildungswilligen Jugendlichen herzustellen, sondern auch darauf, gezielt die regionalen Defizite zu beseitigen und darüber hinaus für bestimmte Bewerbergruppen wie Mädchen, Sonder- und Hauptschüler weitere Ausbildungsangebote bereitzustellen. Ziel der Berufsbildungspolitik der Bundesregierung ist insgesamt, jedem Jugendlichen — trotz weiter steigender Bewerberzahlen — auch eine gewisse Auswahl bei seiner Ausbildungsplatzsuche zu ermöglichen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft würde begrüßen, wenn angesichts dieser noch keineswegs erreichten Ziele die Abgeordneten des Bundestages in ihren Wahlkreisen zur verstärkten Mobilisierung von geeigneten Ausbildungsplätzen beitragen würden.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816400000
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilung ohne Verlesung
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 20. bis 25. Juni 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/3025 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langner, Pfeffermann, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Möller, Landré, Schröder (Lüneburg), Lampersbach, Dr. Hornhues, Dr. Kraske, Gerster (Mainz), Milz, Krey, Feinendegen, Kolb, Dr. Sprung, Pohlmann, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg), Schmitz (Baesweiler), Hauser (Krefeld), Dr. Friedmann, Dreyer, Frau Will-Feld, Dr. Hoffacker, Dr. Rose, Dr. Waigel, Neuhaus, Glos, Dr. Hennig, Wohlrabe, Stommel, Stutzer, Dr. Laufs, Spilker, Dr. George, Würzbach, Dr. Voss, Pieroth, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Pfennig, Dr. von Wartenberg, Dr. von Geldern, Vogt (Düren) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts
— Drucksache 8/2726 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Zur Begründung und Aussprache!)

— Zur Begründung und Aussprache. Dann eröffne ich gleichzeitig die Aussprache.
Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten von der Heydt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816400100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf — Drucksache 8/2726 vom 2. April 1979 — dient der Vereinfachung des deutschen Steuerrechtes. Mit ihm wollen wir von der CDU/CSU dem Ankündigungsgerede endlich ein
Ende bereiten und das Parlament bitten, ein Zeichen zu setzen, einen sichtbaren Anfang zu machen.
Wir beantragen die Abschaffung der kleinen Verbrauchsteuern auf Zucker und Salz, auf Leuchtmittel und Zündwaren sowie auf Spielkarten und Essigsäure. Wir beantragen die Beseitigung von sechs Bagatellsteuern, die Beseitigung von über 6000 Wörtern teils unsinnigen Gesetzestextes, die Beseitigung von über 23 000 Wörtern an Durchführungsverordnungen und über 22 000 Wörtern an teils kuriosen, teils grotesken Arbeitsanweisungen.
Keine Regierungserklärung seit 1949 hat es ausgelassen, in irgendeiner Form die Steuervereinfachung anzusprechen, ja man könnte für die heutigen Steuervereinfachungsdebatten bereits Redevorlagen von Bismarck aus dem Reichstag des Kaiserreiches verwenden. Alle Vereinfachungsbestrebungen gingen bisher wie das Hornberger Schießen aus. Dabei wäre es so einfach, hier einmal einen Anfang zu setzen.
Bei dieser unserer Vorlage handelt es sich meines Wissens um den ersten Gesetzentwurf, mit dem nicht zusätzliches Recht geschaffen, sondern sogar sechs Gesetze auf einen Streich abgeschafft werden sollen. Es gibt Gesetze, mit denen 30 andere Gesetze verändert worden sind. Aber soweit ich feststellen konnte, hat diesem Parlament noch kein Gesetzentwurf vorgelegen, der sechs Gesetze auf einmal verschwinden lassen will. Bei der allgemein beklagten Gesetzesflut, die natürlich auch schon den Bundeskanzler zu populären Reden veranlaßt hat, ist das der erste Hieb in das Randgestrüpp eines unübersichtlichen, oft unverständlichen und deshalb auch ungerechten Paragraphendschungels in unserem Steuerrecht. Der Zug ist in dieser Frage abgefahren. Jetzt heißt es ja oder nein sagen. Meine Freunde und ich bitten alle Fraktionen um Unterstützung dieses Gesetzentwurfes.
Sie brauchen dabei keine Angst zu haben. Die Sache ist ja nicht nur populär, sie, ist sogar richtig.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Das Kabinett Brandt hatte auf Antrag des damaligen Bundesfinanzministers Alex Möller bereits im März 1971 beschlossen, genau diese sechs Bagatellsteuern abzuschaffen. Geschehen ist dann freilich leider nichts. Die Steuerreformkommission unter dem ehe-



von der Heydt Freiherr von Massenbach
maligen bayerischen Finanzminister Eberhard hat ebenfalls schon 1971 u. a. empfohlen, auch diese sechs Ministeuern zu beseitigen. Die Deutsche Steuergewerkschaft tritt seit langem für die Abschaffung von Bagatellsteuern ein, und noch vehementer hat das erst jüngst wieder der Bund der Steuerzahler getan.
Bundesfinanzminister Matthöfer ist „ziemlich entschlossen" — wie er sagt —, zunächst vier Bagatellsteuern zu Leibe zu rücken. Jahr für Jahr soll dann eine weitere folgen — ein offenbar langfristiges Konzept. Er könnte sich einen Ruck geben und unserem Entwurf zustimmen; er müßte nur einmal „ziemlich entschlossen" — um seine eigene Formulierung aufzunehmen — mit der SPD-Fraktion reden. Hat er dazu den Mut, oder hat er den traurigen Mut zu Ausflüchten? Wir werden das sehen.
Auch die FDP ist dafür — sagt sie. Sie sagt es auf ihrem Bundesparteitag. Sagt sie es auch hier? Wohl kaum. Und wie stimmt sie dann ab? Auch das werden wir sehen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat noch nicht vergessen, daß es Briefe mit Zusicherungen und nachher ein anderes Abstimmungsverhalten der FDP gegeben hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Europäische Kommission ist übrigens auch dafür. Also handeln wir doch, meine Damen und Herren! Wenn so viele bedeutende Leute und Institutionen für eine Sache sind, warum ist dann nicht schon längst etwas geschehen? Wer ist eigentlich dagegen? Wo liegen denn eigentlich die Probleme?
Als erstes wird behauptet, die Abschaffung von Bagatellsteuern stelle keine Vereinfachung des Steuerrechts dar, weil diese Steuern ja durch die Verwaltung leicht zu erheben seien, weil es da jeweils nur wenige Steuerschuldner gebe. Es wird auch behauptet, hier werde eine Scheinvereinfachung angestrebt, und die viel wichtigere Vereinfachung z. B. bei der Kraftfahrzeugsteuer, bei der Grunderwerbsteuer, vor allem aber bei der Lohn- und Einkommensteuer, dem Kernstück unseres Steuerdschungels, werde dabei vergessen.
Dies ist jedoch absurd, ist Blödsinn. Die Abschaffung von sechs Steuern, die überflüssig sind wie ein Kropf, muß nebenbei mit durchgeführt werden. Wir haben für die Vereinfachung der Kraftfahrzeugsteuer schon 1972 das einfache Plakettenverfahren vorgeschlagen. Wir werden Ihnen in Kürze unseren Vorschlag zur Vereinfachung der Grunderwerbsteuer vorlegen. Wir haben gegen den Kinderbetreuungsfreibetrag des Bundesfinanzministers Matthöfer und des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Böhme, dem ich von hier aus gute Besserung wünsche,

(Zustimmung bei der SPD)

im letzten Steueränderungsgesetz gestritten, gegen einen Freibetrag, der einen Arbeitsmehraufwand von 800 Beamten in den Finanzämtern ausmacht. Das ist ein kurioser Kinderbetreuungsfreibetrag.

(Zuruf von der CDU/CSU: Gegen Nachweis!)

Wir fordern einen leistungsgerechten Lohn- und Einkommensteuertarif ohne Übermaß an Sonderregelungen, mit milder und gleichmäßiger Progression und einem familiengerechten Freibetrag.
Zweitens wird eingewendet, die hier zur Debatte stehenden Verbrauchsteuern erfüllten eine unverzichtbare marktordnende Funktion. Dies ist jedoch an den Haaren herbeigezogener Unsinn. Abgesehen davon, daß es den marktwirtschaftlichen Prinzipien widerspricht, den Wettbewerb mit Hilfe von Steuern zu lenken, haben weder die Hersteller noch die Verbraucher — sie schon gar nicht — von Zucker und von Salz, von Leuchtmitteln, von Zündwaren und von Spielkarten irgendwelche Einwände gegen die Abschaffung der sie betreffenden Verbrauchsteuern geltend gemacht. Lediglich die Gäressighersteller haben angemahnt, daß sie im Vergleich zu den Herstellern synthetischen Essigs nicht benachteiligt werden dürften. Die Benachteiligung rührt von niemand anderem her als vom Staate selbst, der ja den Rohstoff für Gäressig, nämlich den Branntwein, der Branntweinsteuer unterwirft. Die Branntweinsteuer auf Essigbranntwein muß fallen.
Nur am Rande sei hierzu noch angemerkt, daß der Wegfall der sechs in Frage kommenden Bagatellsteuern auch das Problem der Steuerkumulierung beseitigen würde, das ja darin besteht, daß diese sechs Verbrauchsteuern die Bemessungsgrundlage für die noch dazu anfallende Umsatzsteuer sind.
Drittens wird von manchen angemahnt, der Haushalt hielte die Streichung dieser sechs Bagatellsteuern nicht aus; ein Einnahmeausfall von gut 300 Millionen DM sei nun einmal kein Pappenstiel. Es ist zwar richtig, daß 300 Millionen, für sich gesehen, ein hoher Betrag sind. Dennoch ist diese Argumentationsweise naiv oder unseriös. 300 Millionen sind ja genauso gut ein hoher Betrag für die Bürger, die in aufbringen müssen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Andererseits handelt es sich hierbei Um eine Summe, die kleiner ist als ein Tausendstel des Gesamtsteueraufkommens, das immerhin über 12 % der rund 50 Steuerarten, die wir bisher noch auf der Bund-Länder-Ebene haben, aufgebracht wird.
Das Lamento, die Staatskasse könne auf diese Einnahmen nicht verzichten, wirkt scheinheilig, wenn man bedenkt, daß es sich hier in Wahrheit nicht vor allem um eine Steuersenkung, sondern um eine Steuerbereinigung handelt, die in erster Linie die Übersichtlichkeit verbessert, indem der Verwaltungswust bei Behörden und Steuerpflichtigen etwas entrümpelt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Im übrigen ist in diesem Zusammenhang noch anzumerken, daß der Nettomindereingang an Steuern lediglich bei etwa 120 Millionen DM liegen dürfte, wenn man die Kostenentlastungen und entsprechend höheren Ertragsteuern berücksichtigt. Bedenkt man dazu noch, daß die Steuern wesentlich rascher steigen als das Bruttosozialprodukt, dann ist es einfach lachhaft, wenn ernsthaft vorgetragen wird, der Haushalt könne eine solche Randbereinigung nicht verkraften.



von der Heydt Freiherr von Massenbach
Viertens meinen manche Superschlauen, man könne die europäische Steuerharmonisierung als Argument dafür mißbrauchen, daß man angeblich zur Zeit keine kleinen Verbrauchsteuern bei uns abschaffen dürfe. Sie tragen — man sollte es kaum für möglich halten — tatsächlich vor, wir müßten diese Steuern als Verhandlungsmasse aufbewahren und ihre Beseitigung später nur gegen Konzessionen unserer europäischen Partner eintauschen. Also das sind mir schöne Europäer, die so etwas vortragen!
Die Europäische Kommission hat sich bereits darauf geeinigt, auf die Dauer solle es nur noch besondere Verbrauchsteuern auf Mineralöl, Tabak, Alkohol, Bier und Wein geben; also nicht auf Zucker, nicht auf Salz, nicht auf Leuchtmittel, nicht auf Zündwaren, nicht auf Spielkarten und nicht auf Essigsäure.
Fünftens und letztens hört man noch zwei Einwände, für die eigentlich die Spucke zu schade ist, um sich mit ihnen ernsthaft zu beschäftigen. Ich behandele sie nur der Vollständigkeit halber. Da wird also etwa von den einen gesagt, sechs Bagatellsteuern müßten weg, bloß um Gottes willen nicht jetzt. Wieder andere erheben ihre Stentorstimme und verkünden, alle 18 müßten verschwinden, und zwar sofort, alles andere sei ein untauglicher Versuch der Popularitätshascherei. Jedem, der Anmerkungen zur Zahl der im ersten Schritt abzuschaffenden Bagatellsteuern macht, sei gesagt: Wir haben den ersten Gesetzentwurf zur Beseitigung überflüssiger und schädlicher Ministeuern eingebracht. Wir wollen ihn durchbringen, dann kann man ja weitersehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Schließlich wird von den Damen der FDP gesagt, wer Bagatellsteuern abschaffen wolle wie wir, die Feuerschutzsteuer allerdings erhalten und sogar reformieren wolle wie wir, der müsse diesen angeblichen, eklatanten Widerspruch erläutern. Frau Funcke und Frau Matthäus, Sie müßten es eigentlich besser wissen. Sie müßten wissen, daß man Äpfel und Birnen nicht verwechseln darf. Es kommt nicht darauf an, wie groß eine Steuer ist, sondern vor allem, ob sie einen sinnvollen Zweck erfüllt wie die Feuerschutzsteuer

(Lachen bei der SPD und der FDP)

oder nicht, wie das bei den sechs Verbrauchsteuern der Fall ist.
Sie behaupten immer wieder, wenn ich mich nicht sehr irre, die Steuerreformkommission habe auch die Abschaffung der Feuerschutzsteuer empfohlen. Das ist aber nicht wahr. In ihrer Schlußempfehlung sagt sie zu dieser Steuer wörtlich folgendes:

(Huonker [SPD] : Das ist ein echter Schraubensalto!)

Im Hinblick auf die Notwendigkeit, einen ausreichenden Brandschutz sicherzustellen, und mit Rücksicht auf die Tatsache, daß die Erhebung der Feuerschutzsteuer bei der geringen Zahl von Steuerschuldnern die Verwaltung kaum belastet, spricht sie sich jedoch unter Zurückstellung von Bedenken für die Beibehaltung der Feuerschutzsteuer aus, solange nicht sichergestellt ist, daß ausreichende Mittel für die Brandbekämpfung in den öffentlichen Haushalten bereitgestellt werden können.
Dieser Auffassung sind wir auch. Die Lage, die dort beschrieben worden ist, halten wir heute für gegeben. Die Versorgung der Freiwilligen Feuerwehren mit öffentlichen Mitteln für die Investitionen ist leider so, daß auf die Feuerschutzsteuer derzeit nicht verzichtet werden kann.
Herr Huonker, Sie sagen, daß das ein Schraubensalto rückwärts ist. Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen in meine turnerischen Fähigkeiten. Mich würde dann aber interessieren, ob Sie nun eigentlich auch für die Abschaffung der Feuerschutzsteuer oder für die Nichtverabschiedung des Feuerschutzsteuergesetzes sind.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr gut! — Ihr windet euch doch! — Gegenrufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, sollten die Koalitionsfraktionen trotz dieser meiner Darlegungen immer noch der Ansicht sein, es sei doch bequemer, vorerst allem beim alten zu lassen, möchte ich Ihnen zum Schluß am Beispiel der Spielkartensteuer — dabei handelt es sich um die traditionsreichste Bagatellsteuer — noch einen Einblick in das gönnen, was Sie damit erhalten würden.

(Zuruf von der SPD: Vorsicht, der Präsident hinter Ihnen ist Kartenspieler!)

In der Zeit des Merkantilismus kamen in den deutschen Territorien nach französischem Vorbild Stempelabgaben, zum Teil in Verbindung mit einem staatlichen Spielkartenhandelsmonopol, auf. Dieses in Preußen 1714 anzutreffende System wurde dort 1838 durch eine reine „Stempelsteuer (Urkundensteuer in Form der behördlichen Abstempelung der Spielkarten)" ersetzt und 1867 — man höre und staune — noch verbessert. Der Zollvereinsvertrag vom 8. Juli 1867 bestätigte den Spielkartenstempel als Landesabgabe. Durch Reichsgesetz vom 3. Juli 1878 auf das Reich übertragen, wurde die Abgabe im Reichsspielkartensteuergesetz vom 10. September 1919 zu einer Verbrauchsteuer erklärt, die dann 1949 auf den Bund überging. Sie sehen, diese Steuer hat eine traditionsreiche Geschichte.

(Kühbacher [SPD] : Sie sehen, der Sozialismus macht nicht alles gleich!)

— Das ist wahr.
Heute sieht das im perfektionistischen Gesetzestext so aus — Herr Kühbacher, lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen —:
Spielkarten im Sinne des Gesetzes sind Kartenblätter, mit denen ein Kartenspiel gespielt werden kann.

(Heiterkeit)

Keine Spielkarten sind Papierstücke mit Kantenmaßen von weniger als 27 mm Breite und 35 mm Länge.



von der Heydt Freiherr von Massenbach
Die Spielkartensteuer beträgt für jedes Kartenspiel
a) mit Blättern aus Papier, wenn
die einzelnen Blätter bestehen
aus weniger als drei Lagen 0,30 DM
aus drei oder mehr Lagen 0,50 DM,
b) mit Blättern aus anderen Stoffen als Papier 1,50 DM.
Wie diese einzelnen Lagen zusammengefügt sind, interessiert den Zoll, der für die Eintreibung der Gelder zuständig ist, nicht so furchtbar. Für ihn zählen nur die Lagen. Wie man diese zählt, steht auch im Gesetzestext:
... dadurch, daß eine Karte ins Wasser gelegt oder an einer Ecke angebrannt wird. Die Karte spaltet sich dann in die einzelnen Papierlagen.

(Heiterkeit)

Doch diese Methode erschien dem Fiskus auf die Dauer zu simpel. So wurde unter dem Zwischentitel „Kochprobe" im Jahre 1966 — —

(Kühbacher [SPD] : Wer war denn da Finanzminister? — Weiterer Zuruf von der SPD: Franz Josef!)

— Franz Josef Strauß.

(Dr. Häfele [CDU/CSU]: Dahlgrün war das! Historische Wahrheit! — Weitere Zurufe)

— Meine Damen und Herren, wer immer da Finanzminister gewesen sein mag — ich werde mich anschließend genau erkundigen —, spielt dabei gar keine Rolle. Aber was damals in die Durchführungsverordnung hineingeschrieben worden ist, müssen Sie für sich selbst werten. Es wurde also unter dem Zwischentitel „Kochprobe" im Jahre 1966 folgende Vorschrift in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen:
Ca. 10 mm breite Streifen einer Spielkarte werden in kochende 2 %ige Natronlauge (NaOH) eingehängt.

(Heiterkeit)

Wenn sich nach kurzer Kochdauer die Proben in einzelne Lagen getrennt haben (nur bei den mit wasserlöslichem Klebstoff zusammengeklebten Kartenblättern), werden diese eine Zeitlang in einem Gefäß mit einer 1 %igen Lösung des Netzmittels „Nekal BX extra"

(Heiterkeit)

bei einer Temparatur von 50 ° C weiterbehandelt. Lagen, die ihrerseits aus mehreren zusammengegautscht sind, lassen sich dann nochmals in dünne Bahnen teilen.

(Anhaltende Heiterkeit)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816400200
Herr Abgeordneter von der Heydt, darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen? Wenn ich Abgeordneter wäre, würde ich jetzt die Bemerkung machen: Selbst wenn einer das Gesetz auswendig lernt, kann er immer noch nicht Skat spielen.

(Heiterkeit und Beifall — Kolb [CDU/CSU] : Auch nicht Schafkopf!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816400300
Herr Präsident, dafür werden Sie wahrscheinlich demnächst hier Kurse einrichten müssen.
Ich komme zum Schluß. Die Bagatellverbrauchsteuern auf Zucker und Salz, Leuchtmittel und Zündwaren, Essigsäure und Spielkarten gehören nicht in die Finanzämter und Zollverwaltungen, sondern in 'das Steuermuseum auf den Michaelsberg in Siegburg. Schaffen wir sie doch bitte ab, und zwar so schnell wie möglich!

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816400400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gobrecht.

Horst Gobrecht (SPD):
Rede ID: ID0816400500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gewiß unterhaltsame Rede des Kollegen von der Heydt und die ausführliche Behandlung der chemischen oder sonstwie gearteten Zusammensetzung von Spielkarten war sicher angenehm zu hören. Ob sie allerdings dem Gewicht von Steuervereinfachungen, wie sie sich die Bürger wünschen und erhoffen, gerecht wird, bezweifle ich sehr.

(Beifall bei der SPD — Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/CSU])

Dieses Thema soll ja nicht dazu dienen, uns hier am Vormittag ein wenig aufzumuntern — es ist natürlich schön, wenn auch das möglich ist —, sondern es geht darum, deutlich zu machen, was denn der Bürger eigentlich unter dem Stichwort „Steuervereinfachung" von uns, dem Parlament, erwartet.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen und sagen: Viel Lärm um nichts. Man kann das natürlich auch unfreundlicher sagen: Außen hui, innen pfui.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Über dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, den wir hier heute behandeln sollen, steht tatsächlich: „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts". Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da schlägt einem nämlich wirklich das Herz höher in froher Erwartung inhaltsreicher, konkreter und durchführbarer Vorschläge für eine grundlegende Vereinfachung des deutschen Steuerrechts. Und .Was steht als Lösung in diesem Gesetzentwurf? Ganze sechs kleine Steuerarten sollen abgeschafft werden, und zwar, damit es nur ja keinen Ärger mit den Stadtkämmerern und Landesfinanzministern gibt, natürlich nur Bundessteuern!

(Kühbacher [SPD] : Hört! Hört!)

Von dem Gesamtaufkommen an Steuern in Bund und Ländern und Gemeinden von gut 300 Milliarden DM erbringen acht Steuern rund 91 %, neun weitere Steuern rund 6 % und rund 26 weitere Steuerarten die restlichen 3 %. Von diesen 26 Steuerarten, die also ganze 3 % der Steuereinnahmen ausmachen, sollen durch diesen Gesetzentwurf sechs bedeutsame Steuerarten abgeschafft werden, die, wie auch der Herr Kollege von der Heydt schon gesagt hat, rund
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 1b4. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1979 13099
Gobrecht
ein Tausendstel der Steuereinnahmen betreffen. Ich meine, pompöser kann man mit dem Namen eines Gesetzentwurfs an diesem Thema nicht vorbeischreiben.

(Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU] : Um so leichter müßte Ihnen die Zustimmung fallen!)

Am Rand bemerkt: Auch die Begründung des Gesetzentwurfs ist bezüglich der Kosten zumindest lesenswert, wenn nicht eigenartig. Zum Beispiel wird gesagt, daß der Steuerausfall, der durch die Abschaffung der sechs Steuerarten entstände, unter anderem durch die eingesparten Verwaltungskosten bei der Wirtschaft und zum anderen durch eine entsprechende Erhöhung der Ertragsteuern sich mindern werde. Man höre und staune: Zu der beabsichtigten Streichung dieser Steuerarten wird also sogleich empfohlen, man möge sie dem Gewinn einverleiben, auf jeden Fall aber die ersparten Steuern nicht an die Verbraucher und Bürger weitergeben. Auch das finde ich ganz bezeichnend für die CDU/CSU. Bei der Mentalität der CDU/CSU ist das nicht verwunderlich. Bei der Mentalität derer, die diesen Gesetzentwurf, wenn er Gesetz würde, lesen würden, ist zu erwarten, daß sie genauso verfahren würden.

(Kühbacher [SPD] : Das ist wenigstens ehrlich!)

— Ja, insofern ist es ehrlich. Aber von dieser Art der Steuervereinfachung hätten die Bürger und Verbraucher mit Sicherheit überhaupt nichts. Die Preise würden nicht sinken. Über die Haushaltsausfälle wollen wir lieber gar nicht reden. Für den Bürger würde alles beim alten bleiben.

(Kühbacher [SPD] : So ist die CDU/CSU nun mal! — Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU])

Wenn es der Opposition wirklich um konkrete und gewichtige Ansätze zur Steuervereinfachung ginge, dann hätten Sie schon bei vielen Gelegenheiten seit langem eine andere Haltung einnehmen können und müssen, da alle Steuergesetze der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, wo Sie leider noch die Mehrheit haben. Wie stand es denn mit Ihrer Haltung beim Wohnraummodernisierungsgesetz, als die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen ein praktikables Programm über Zuschüsse vorgelegt und Sie ein kompliziertes Steuerabschreibungsprogramm draufgesattelt haben? War das ein Beitrag zur Steuervereinfachung? — Gewiß nicht.
Warum haben Sie z. B. 1974/1975 nicht dem vereinfachten Abzug der Sonderausgaben von der Steuerschuld zugestimmt, sondern es beim gegenwärtigen komplizierten System belassen wollen? Das war gewiß auch kein Beitrag zur Steuervereinfachung.
Warum erneuern Sie ständig Ihre Forderungen nach Einführung von Kinderfreibeträgen, obwohl wir, wenn bei Ihnen auch sehr mühsam, 1975 endlich das gleiche und gerechte Kindergeld für alle eingeführt haben?

(Zustimmung bei der SPD)

Dies führt doch dazu, daß wir solche Mißgeburten wie den Kinderbetreuungsbetrag, den Sie auch
schon erwähnt haben, vom Vermittlungsausschuß oktroyiert bekommen, wahrlich eine steuerliche Mißgeburt. Eine Steuervereinfachung ist dies mit Sicherheit auch nicht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wer fordert denn die Belege?)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816400600
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Horst Gobrecht (SPD):
Rede ID: ID0816400700
Ja.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816400800
Bitte sehr.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816400900
Herr Kollege Gobrecht, wer hat denn diese „Mißgeburt" Kinderbetreuungsfreibetrag im Vermittlungsausschuß mit aller Vehemenz durchgesetzt? Wer war das?

Horst Gobrecht (SPD):
Rede ID: ID0816401000
Das ist ganz einfach zu beantworten. Ihre Forderung nach einem Kinderfreibetrag war der Ausgangspunkt für die Einführung dieses Kinderbetreuungsbetrags, weil sonst das ganze Steuerpaket gescheitert wäre, was wir den Bürgern allerdings nicht zumuten wollten. Deswegen haben wir zustimmen müssen, leider.

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU] : Und der Nachweis?)

Ich möchte nur noch einen Punkt herausgreifen. Man könnte das verlängern, aber ich will das nicht zu lange ausdehnen. Warum haben Sie 1974/75 die Einführung von steuerlichen Ausbildungsfreibeträgen durchgeboxt, neben der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, und auch da für eine Doppelgleisigkeit gesorgt? Das war mit Sicherheit auch kein Beitrag zur Steuervereinfachung.
Wie gesagt: Ich will die Liste dieser Sündenfälle nicht noch weiter verlängern, zumal man „zur Hoffnung berufen" bleiben möchte, daß eines Tages neben diesem untauglichen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen doch eine konkrete Bereitschaft der Opposition zur Mitwirkung bei der Steuervereinfachung folgt.
Die gewiß wichtige Diskussion über die Möglichkeiten der Steuervereinfachung darf nach meiner Meinung mitnichten den Eindruck erwecken, als sei dies das einzige und entscheidende Problem auf dem Gebiet der Steuern zwischen Bürger und Staat. Ich meine, die Steuervereinfachungsdiskussion darf nicht den Abbau des steuerlichen Gerechtigkeitsgefälles vernebeln, sie darf nicht den Abbau ungerechter Verteilungswirkungen im Steuerrecht behindern. Sie darf schon gar nicht als Synonym für Steuersenkungen mißverstanden werden.

(Zustimmung des Abg. Löffler [SPD])

Sie darf nicht — das gehört gleich dazu — die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden, der



Gobrecht
Länder und des Bundes beeinträchtigen. Sie darf auch schon gar nicht unerfüllbare Erwartungen und Hoffnungen beim Bürger wecken. Die Steuervereinfachungsdiskussion darf nicht so tun, als sei die Abschaffung von einer, zwei oder drei Bagatellsteuern, über die man durchaus ein Kabarett gestalten kann, der große Durchbruch zur Steuervereinfachung. Das ist dies bestimmt nicht.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Das haben wir auch nicht behauptet!)

Der entscheidende Ansatz muß nach meiner Meinung in den großen Gesetzen gesucht werden, dort, woher der Staat hohe Einnahmen bezieht und folglich die große Mehrheit der Bürger unmittelbar von der Kompliziertheit der Gesetzesformulierung und von den umfangreichen Formularen getroffen wird. Hier ist gewiß in erster Linie das Einkommen- und Lohnsteuerrecht zu nennen.
Aber was ist denn — das wissen Sie — im Bereich des Einkommen- und Lohnsteuerrechts der entscheidende Grund für die komplizierten und schwer verständlichen Regelungen? Der Grund ist doch — wer könnte das bestreiten? — im großen und ganzen die steuerpolitisch differenzierte Betrachtung und Behandlung des einzelnen Bürgers nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zumindest des Versuchs dazu. Dabei sollen auch noch soziale Gesichtspunkte und unverzichtbare gesellschaftspolitische Kriterien berücksichtigt werden.
Niemand, der ernst genommen werden will, kann doch behaupten, daß dieser Zielkonflikt zwischen Steuergerechtigkeit auf der einen Seite und Steuervereinfachungen auf der anderen Seite mit Kraftsprüchen zu lösen sei, als sei es damit getan, mit der Faust auf den Tisch zu schlagen, und dann sei alles einfach und leicht verständlich.
Man muß sich darüber im klaren sein, daß' die Schwierigkeit im Bereich des Steuerrechts gewiß nicht daher rührt, daß der Staat höhere Steuern gefordert hätte, sondern die Kompliziertheit ist durch die Forderung nach immer größerer Differenzierung einzelner Sachverhalte entstanden, durch die Forderung von allen Seiten nach Steuerentlastungen für diese Berufsgruppe, für jenen Unternehmensbereich, für diese Einkunftsart, für den Abzug jener unvermeidlichen Kosten. Immer bedeutet der Wunsch nach mehr Gerechtigkeit und Differenzierung in diesem Hauptbereich des deutschen Steuerrechts für den Fordernden selbstverständlich den Wunsch nach einer Steuersenkung. Stets ist die andere Seite der Medaille dann eine faktische Erhöhung für die anderen Bürger und eine weitere Komplizierung dieses Rechtsgebiets.
Selbst wenn man mit vereinfachenden Pauschalierungen im Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht das Problem seriös anpackte, wären die damit verbundenen Steuerausfälle außerordentlich hoch, die dadurch aufgewirbelten Erwartungen der Bürger gleichwohl nicht erfüllbar.
Ich meine allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß eine wirklich fühlbare Vereinfachung bei der Menge der vom Steuerzahler ständig auszufüllenden Formulare möglich sein müßte. Die Einkommensteuererklärungen und die Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich könnten sehr viel mehr als bisher auf einfache Grundmuster für den Hauptantrag reduziert werden, wobei für Besonderheiten mit Anlagen gearbeitet werden könnte. Wenn ich mir diese Hauptformulare anschaue, kann ich einfach nicht einsehen, warum immer noch die große Mehrheit der Arbeitnehmer, z. B. im Hauptantrag auf Lohnsteuerjahresausgleich oder im Hauptblatt der Einkommensteuererklärung, nach ausländischen Einkünften im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen, nach Verlustabzügen im Rahmen des Auslandsinvestitionsgesetzes oder nach Beteiligungen im Sinne des Außensteuergesetzes befragt. wird. Dies müßte doch abschaffbar sein. Das wird sicherlich auch geschehen.
Bei einer Diskussion über Steuervereinfachung sollte nicht unerwähnt bleiben, daß in der letzten Zeit einige gewichtige Änderungen, einige gewichtige Vereinfachungen Gesetz geworden sind. Ich nenne die Abschaffung der Lohnsummensteuer, bei der zugleich die großen Schwierigkeiten einer grundlegenden Vereinfachung in unserem Finanzsystem, in dem Bund, Länder und Gemeinden zusammenwirken müssen und wo nicht der eine auf Kosten des anderen sozusagen mit der Faust auf den Tisch schlagen darf, deutlich geworden sind. Ich nenne die Erhöhung der Freibeträge bei der Gewerbesteuer, die inzwischen dazu geführt hat, daß immerhin rund 80 °/o der Gewerbebetriebe von dieser Steuer freigestellt sind, wahrlich eine Vereinfachung, die sich sehen lassen kann. Ich nenne ferner — ich bleibe immer noch im betrieblichen Bereich — bei der Umsatzsteuer die Verminderung der Umsatzsteuervoranmeldungsfälle um immerhin 3,5 Millionen jährlich — mit Sicherheit weniger Bürokratie, mit Sicherheit Vereinfachung. Ich nenne die Verwaltungsvereinfachung bei der Kraftfahrzeugsteuer durch Umstellung auf Jahreszahlung und den Wegfall der mit der Vierteljahresoder Halbjahreszahlung bisher verbundenen Pflicht der Bürger zur Zahlung eines Aufgeldes. Es ist ferner die Umwandlung des bisherigen Steuererlasses im Zusammenhang mit Pkw für Behinderte in eine umfassende Steuerbefreiung für alle Behinderten zu nennen, die zugleich mehr Gerechtigkeit und mehr Vereinfachung brachte. Sicher ist ebenfalls die Annäherung der Fristen — wenn auch aus meiner Sicht noch nicht ganz zufriedenstellend — für die Abgabe des Lohnsteuerjahresausgleichs und der Einkommensteuererklärungen — für beide ist der Abgabetermin grundsätzlich der 30. September des Folgejahres — zu nennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um auf den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzukommen

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Das wäre eine gute Idee!)

— Sie haben in bezug auf Ihren Gesetzentwurf viel Unterhaltsames geboten, aber, Herr Kollege von der Heydt, so sehr ich Sie schätze, Sie sind der Ankündigung in der Überschrift überhaupt nicht nahege-



Gobrecht
kommen, ein Gesetz zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts vorzulegen.

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Wenn jeder Ansatz gebremst wird!)

— Ich habe Ihren Zwischenruf leider nicht verstanden.
Ich will aber gerne im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf auch zu Ihnen sagen: Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion verschließt sich keineswegs einer Prüfung der Frage, ob „kleine" Steuern mit minimalem Aufkommen und möglicherweise hohem Verwaltungsaufwand abgeschafft werden sollten. Aber — und das will ich hinzufügen — dies ist nicht die zentrale Frage der Vereinfachung des deutschen Steuerrechts,

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Das wissen wir auch, Herr Gobrecht!)

wie Sie es mit Ihrem Gesetzentwurf weismachen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Die Prüfung dieser Frage hat nichts mit den großen Vereinfachungserwartungen der Bürger zu tun;

(Zustimmung bei der SPD)

denn die meisten dürften die in diesem Gesetzentwurf genannten Steuern nicht einmal dem Namen nach kennen.

(Westphal [SPD]: So ist es!)

Jedenfalls muß bei einer Abschaffung von Bagatellsteuern, die zugleich einen hohen Verwaltungsaufwand haben, sichergestellt werden, daß die Steuersenkung in den Preisen der bisher besteuerten Waren auch an den Verbraucher weitergegeben wird — das ist eine wichtige Voraussetzung —

(Beifall bei der SPD)

und daß die Abschaffung dieser Steuern nicht etwa zu neuen gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen im Bereich des Wirtschaftsrechts führen, was bisher so nebenbei die Steuergesetze erledigt haben; denn wir wollen nicht mehr, sondern weniger Bürokratie..
Zum Schluß, meine sehr verehrten Damen und Herren: die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird weiterhin den Schwerpunkt ihrer Steuerpolitik in einem Abbau des steuerlichen Gerechtigkeitsgefälles in unserer Gesellschaft sehen und, um nur e i n aktuelles Beispiel zu nennen, das von mir vielleicht erwartet wird, für mehr steuerliche Gerechtigkeit bei der Einkommensbesteuerung der Landwirte und zwischen den Landwirten einerseits und allen Bürgern andererseits sorgen.

(Beifall bei der SPD)

Zugleich wird die sozialdemokratische Bundestagsfraktion jeden Vorschlag für Steuervereinfachung im Bereich der großen Gesetze aufgreifen, soweit er gleichzeitig für mehr Steuergerechtigkeit sorgen hilft. Wir werden bei jeder unumgänglichen steuerlichen Änderung darauf achten, daß die Chance zu Vereinfachungen voll ausgeschöpft wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816401100
Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus-Maier.

(Stutzer [CDU/CSU]: Kommt jetzt der Eiertanz?)

Frau 'Matthäus-Maier (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP hat vor wenigen Tagen auf ihrem Bundesparteitag in Bremen einen Beschluß zur Vereinfachung des Steuerrechts gefaßt und umfangreiche Forderungen aufgestellt. Ich darf nur einige nennen: die Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer und deren Umlegung auf die Mineralölsteuer bei gleichzeitiger Einführung einer einmaligen Zulassungsabgabe zugunsten der Gemeinden, der mittel- und langfristige Abbau der Gewerbesteuer im Rahmen der EG-Harmonisierung, den wir schon begonnen haben durch die mehrfache Erhöhung der Gewerbesteuerfreibeträge und die Abschaffung der Lohnsummensteuer, die Anhebung der Werbungskostenpauschale von 564 DM auf 936 DM und die Einführung einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale statt der bisherigen Kilometergeldpauschale, die Anhebung der Vorsorgepauschale von 18 auf 20 %, die Verdoppelung der 800-DM-Grenze für die Veranlagung von Arbeitnehmern bei zusammen veranlagten Ehegatten, Vereinfachung in Bagatellsachverhalten — das ist etwas anderes als die Bagatellsteuern —, im betrieblichen Bereich die Anhebung der Umsatzgrenzen für den Beginn der Buchführungspflicht und die Vereinfachung der Buchführung für kleinere und mittlere Unternehmer und Freiberufler durch Schaffung von kostenorientierten Betriebsausgabenpauschalen. Dazu kommen Vorschläge mittelfristiger Art, z. B. die nach unserer Ansicht erforderliche Zusammenfassung der Transferleistungen wie BAföG und Kindergeld beim Finanzamt. Wir bedauern sehr, daß das Kindergeld heute über die Arbeitsämter ausgezahlt wird und damit eine doppelgleisige Verwaltungsarbeit entstanden ist.
Dieses Paket ist so umfangreich, daß es — im Unterschied zu Ihrem Gesetzentwurf — den Titel „Papier zur Vereinfachung des Steuerrechts" verdient hätte. Wir meinen jedenfalls, daß es Ansätze zu einer Steuervereinfachung enthält und Schritt für Schritt verwirklicht werden sollte.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816401200
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0816401300
Lassen Sie mich doch, da ich gerade angefangen habe, eben weitermachen, Herr von der Heydt. Sie können dann gleich einhaken.
Dieses Papier enthält auch die Forderung nach Abschaffung von acht Bagatellsteuern, darunter die sechs, die hier im CDU/CSU-Entwurf auftauchen. Wir meinen, daß für die Abschaffung dieser Bega-



Frau Matthäus-Maier
tellsteuern mehrere Gründe vorhanden sind. Zum einen glauben wir, daß durch die Abschaffung von Bagatellsteuern die große Zahl von über 50 Steuern gesenkt würde und dadurch das Gesamtsteuerrecht durchschaubarer wäre. Sehen Sie sich einmal die — wie ich finde — dankenswerterweise erstellte Broschüre des Finanzministeriums „Unsere Steuern von A bis Z" an: was da alles steht, beginnend unter A mit Aufsichtsratsteuer, über Lotterie-, Rennwett- und Sportwettsteuer bis unter Z Zündwarensteuer; dann merken Sie, daß die Abschaffung einiger Steuern — zu denen nach unserem Programm nicht nur die Bagatellsteuern gehören — schon eine Bereinigung in diesem Steuerdschungel darstellen würde.
Hinzu kommt: Mit einer solchen Abschaffung würde auch eine beträchtliche Menge an Gesetzestext, nämlich an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungserlassen verschwinden. Ich darf darauf verweisen, daß die Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung zur Zuckersteuer beispielsweise 155 DIN-A-4-Seiten umfaßt. Dort sind u. a. die komplizierten Durchführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz, die umfangreiche Zuckersteuerbefreiungsordnung, Zuckersteuervergütungsordnung und Bestimmungen für die Steueraufsicht enthalten. Außerdem sind wegen der Zuckersteuer noch umfangreiche Zollbestimmungen nötig, um die Einfuhr von Zucker und zuckerhaltigen Waren zollrechtlich zu regeln.
Die Vorschriftensammlung zur Spielkartensteuer umfaßt 81 DIN-A-4-Seiten. Das Leuchtmittelsteuergesetz nennt nicht weniger als 29 verschiedene Steuersätze für unterschiedliche Leuchtkörper; ich darf der Kuriosität halber einmal kurz zitieren: „13 Pf für normale Glühlampen bis 100 Watt in Standardausführung, 30 DM für stab- und röhrenförmige Entladungslampen mit einer Leistungsaufnahme von mehr als 1000 Watt."
Wenn man die Stilblüten so weitertreiben will, dann darf ich das aufgreifen, was Sie hier vorgetragen haben, Herr von der Heydt. Nach allem, was Sie über die „Kochprobe" bei der Spielkartensteuer vorgetragen haben, hat wahrscheinlich Robert Lemke bei seinem Spiel „Das heitere Beruferaten" in Zukunft Chancen, auch noch Vertreter von weiteren Berufen dort auftauchen zu sehen. Denn wahrscheinlich wird es dann auch einen Spielkartenabkocher geben. Wenn ich den öffentlichen Dienst richtig einschätze, wird das dann auch alles genau organisiert, und wahrscheinlich gibt es dann auch einen Vorgesetzten, der Oberspielkartenabkocher sein wird.
Ein weiterer Grund für die Abschaffung der Bagatellsteuern ist nach unserer Ansicht, daß die Belastungstransparenz für den Bürger verbessert würde. Nun sagen viele Leute: Der Bürger kennt diese Bagatellsteuern nicht. Das ist richtig. Oft kennt er sie nicht. Aber wir meinen, daß es zur Möglichkeit eines Bürgers gehören muß, abzuschätzen: Was zahle ich tatsächlich an Steuern? Es muß ihm transparent gemacht werden, was er von dem Einkommen, das er verdient, abgibt. Dazu gehört auch, daß er weiß, daß es solche Steuern gibt und wie sie sich auswirken.
Insbesondere muß man dabei berücksichtigen, daß solche Steuern zum Teil Steuern auf Steuern sind, z. B. die Mehrwertsteuer auf die gezahlten Steuern mit bezahlt wird.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Bis jetzt sind wir uns einig! — Zuruf von der CDU/CSU: Das gilt bei der Kfz-Steuer auch!)

— Das ist richtig. Das können Sie selbstverständlich nicht überall abbauen. Selbstverständlich ist es so, daß die Mehrwertsteuer in manchen Fällen eine Steuer auf Steuern sein muß. Doch wenn man bereit ist, die Bagatellsteuern abzuschaffen, dann könnte man in einem Teilbereich das Problem der Steuern auf Steuern zu den Akten legen.
Ein weiterer Grund spricht dafür. Wenn der Bürger von der Existenz dieser Steuern erfährt, ärgert er sich. Er weiß oft nichts davon. Doch wenn er davon weiß, stellen solche Bagatellsteuern für ihn ein schlichtes Ärgernis dar.
Der steuerpolitische Sprecher der SPD — Herr Huonker, ich darf mir das erlauben — hat gegen die FDP-Beschlüsse unseres Bremer Parteitages und die dort vorgesehene Abschaffung der Leuchtmittelsteuer mit der Begründung polemisiert, dies sei energiepolitisch widersinnig, weil es nach der Leuchtkraft unterschiedliche Steuersätze bei unterschiedlichen Lampen gebe. Das kann ich wohl eher als einen Beitrag zur Erheiterung auffassen — ich glaube, Sie im Grunde auch.

(Zuruf des Abg. Huonker [SPD] — von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/ CSU] : Herr Huonker, Sie schüren die Krise!)

— Wissen Sie, Herr von der Heydt, das können wir uns erlauben.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Weil Sie nachher doch anders abstimmen!)

— Nein, das können wir uns erlauben, weil die entscheidenden Punkte von uns dann gemeinsam gemacht werden. Auf diesem Gebiet — darauf komme ich gleich noch — werden wir auch einiges tun.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Es ist Ihr großes Glück, daß Sie sich einiges immer erlauben können!)

Herr von der Heydt hat zu Recht darauf hingewiesen, daß auch die Europäische Kommission bereits beschlossen hat, die Steuererhebung auf einige wenige Steuern zu beschränken, und zwar die Einkommen- und Lohnsteuer, die Umsatzsteuer und einige große Verbrauchsteuern wie die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer und die Alkoholsteuer. Auch ich meine, das Gegenargument, man dürfe nicht durch die Abschaffung von Bagatellsteuern bereits Vorleistungen im Hinblick auf dieses europäische Einigungsziel erbringen, kann doch genauso gut umgedreht werden mit dem Ergebnis: ein Land muß ja nun mal anfangen und mit einer Signalwirkung für andere Länder vorausgehen.



Frau Matthäus-Maier
Weiter wird vorgetragen, solche Steuern seien unsozial, weil sie eine degressive Wirkung hätten; das heißt, der Kleinverdiener müsse genausoviel Leuchtmittelsteuer oder Zündwarensteuer zahlen wie der Großverdiener. Dies ist richtig, doch halte ich dies nicht für ein schwerwiegendes Gegenargument, da es sich dabei wirklich um Pfennigbeträge handelt.
Schließlich ist der Verwaltungsaufwand bei den einzelnen Bagatellsteuern höchst unterschiedlich. Zweifellos ist es nicht so, daß der Verwaltungsaufwand bei den Bagatellsteuern generell geringer ist als bei den anderen Steuern. Zum Teil ist das richtig. Deswegen haben wir auch auf unserem Bremer Parteitag gesagt, daß die Abschaffung der Bagatellsteuern sicher nicht der entscheidende Punkt bei der Steuervereinfachung ist, um es klar zu sagen, Herr von der Heydt.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Das sagen wir nicht!)

— Doch! Wenn Sie über Ihren Gesetzentwurf schreiben „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts",

(Frau Will-Feld [CDU/CSU] : Eines Gesetzes!)

dann verstehe ich das so, daß dies der Kernpunkt Ihrer Absicht zur Vereinfachung ist. Sie sagen sogar: „deutsches" Steuerrecht. Sie begnügen sich also nicht mit „Steuerecht", sondern es muß das „deutsche" Steuerrecht sein. Das ist doch wohl etwas pompös!

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Eines Gesetzes, nicht „des" !)

— Sie müssen aber zugeben, Herr Häfele, daß ein anderer Titel dem Problem angemessener gewesen wäre.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Das haben wir von der Regierung gelernt! In der Terminologie sind wir Waisenknaben! — Huonker [SPD] : Sie brauchen eine bessere PRAgentur, Herr Häfele! — Dr. Häfele [CDU/CSU] : Das kann die Regierung besser, stimmt!)

Sie wissen, daß unter den vorhandenen Bagatellsteuern z. B. die Essigsäuresteuer mit 10,46 % einen sehr hohen Verwaltungsaufwand hat im Vergleich zu 0,7 % im Durchschnitt aller Verbrauchsteuern. Bei der Salzsteuer beträgt er 4,14 %. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß vom gesamten Salzabsatz überhaupt nur 3,2 % der Steuerpflicht unterliegen, während der Rest steuerfrei ist.
Hinzu kommt folgendes: Wir Liberale meinen, daß es hinsichtlich der Vereinfachungswirkung nicht nur auf die Erleichterung bei der Verwaltung, sondern gerade auch auf die Erleichterung beim Steuerpflichtigen ankomme. Deshalb .fordern wir z. B. auch die Abschaffung der Wechselsteuer, die Sie hier Gott sei Dank gar nicht erst vorgesehen haben, weil sie allein fast 300 Millionen DM kostet und deshalb jetzt nicht zu finanzieren ist.
Ich hoffe, Herr von der Heydt, Sie haben unser FDP-Programm genau gelesen. Unter den vielen
Forderungen stellen die Bagatellsteuern nur einen kleinen Punkt und — das betone ich — auch nicht den wichtigsten dar; denn es gibt sehr viel wichtigere Forderungen zur Vereinfachung des Steuerrechts, insbesondere im Bereich der Massenverfahren bei der Einkommen- und Lohnsteuer.
Wir haben in unserem Programm aber auch niedergeschrieben: „Eine solide Finanzierung ist zu gewährleisten; soweit Steuervereinfachungen zwangsläufig zu Mindereinnahmen führen, sind sie aus Steuermehreinnahmen zu finanzieren, ohne die notwendige Haushaltskonsolidierung zu gefährden."

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Aber dann gibt es einen Rückzieher!)

Wir meinen, es ist einfach unseriös, auf einen Schlag die Abschaffung von sechs Bagatellsteuern zu fordern. Wir sagen: Unser Gesamtprogramm kann nur Schritt für Schritt verwirklicht werden, nicht auf einmal und nicht sofort.

(Stutzer {CDU/CSU]: Ab 1. Januar 1981 wollten Sie doch etwas machen!)

— Ja, das werden wir auch tun. Das werden Sie sehen. Sie werden staunen, was wir zum 1. Januar 1981 machen. Ich bin auch sicher, daß wir im Rahmen der Bagatellsteuern etwas machen werden. Ich darf darauf hinweisen, daß auch Herr Gobrecht hier klargemacht hat, daß die Forderung nach Bereinigung der Bagatellsteuern etwa bei der SPD-Fraktion keineswegs auf taube Ohren gestoßen ist; das hat er hier deutlich gesagt. Nur paßt es uns nicht, Herr von der Heydt, daß Sie den Eindruck erwecken, man könne dies sofort und auf einmal machen, ohne gleichzeitig zu sagen, daß es den Staat Geld kostet und deswegen andere Dinge nicht verwirklicht werden könnten.
Ich darf an den gestrigen Nachmittag erinnern. Da hat es lange Diskussionen z. B. um die Frage des Haushalts für die Bundeswehr gegeben. Es waren doch Ihre Vertreter im Deutschen Bundestag, die den Verteidigungsminister angegriffen haben, weil er den Verteidigungshaushalt nicht genügend erhöht habe. Es waren doch Ihre Vertreter, die hier gestern umfangreiche Erhöhungsanträge gestellt haben. Auf der anderen Seite war es die FDP, die bei der Beratung des Nachtragshaushalts beantragt und im Finanzausschuß auch durchgestzt hat, daß z. B. von den Zuschüssen für die Bundesanstalt für Arbeit 500 Millionen DM qualifiziert gesperrt werden; denn wir wollen, daß in diesem Jahr die Nettokreditaufnahme geringer ist als in den letzten Jahren.

(Stutzer [CDU/CSU] : Die Union hat das doch auch immer gesagt! Das stimmt doch gar nicht!)

— Ja eben, Sie sagen es dauernd. Aber gleichzeitig stellen Sie hier den Antrag, auf einen Schlag Steuern mit einem Aufkommen von 310 Millionen DM abzuschaffen. Selbst wenn Sie die Ertragsteuern gegenrechnen, bleibt ein Batzen von zig Millionen DM übrig. Wir sagen: Es ist einfach unseriös und widersprüchlich, dies auf einmal zu tun. Wir sind der Ansicht, daß dies nur Schritt für Schritt gemacht werden kann.



Frau Matthäus-Maier
Da gibt es dann Leute, die sagen: Der Staat kassiert z. B. infolge der gestiegenen Preise für Heizöl und Benzin eine höhere Mehrwertsteuer. Dazu ist aber darauf hinzuweisen, daß in diesem Jahr wegen der Situation beim Erdöl auf diesen Staat auch zusätzliche Kosten zukommen werden. Ich darf daran erinnern, daß wir schon in Aussicht gestellt haben, Heizölkostenzuschüsse für geringverdienende Mitbürger vorzusehen, wenn die Situation auf dem Heizölmarkt so bleibt. Darum werden wir nicht herumkommen. Wir werden gar nicht darum herumkommen, im Rahmen unseres Forschungshaushalts — noch viel mehr als bisher — die Erforschung von Alternativenergien und kostspielige Versuchsverfahren wie z. B. die Kohlehydrierung zu finanzieren. All das kostet viel Geld, und dafür brauchen wir die Mehreinnahmen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816401400
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stutzer?

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0816401500
Bitte schön.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0816401600
Sehr verehrte Frau Kollegin Matthäus-Maier, können Sie uns sagen, was nach Ihrem Programm ab 1. Januar 1981 vorgesehen ist und was das kostet?

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0816401700
Da wir wußten, daß diese Frage von Ihnen kommen würde, haben wir dies in unserem Programm und in den entsprechenden Erläuterungen auch deutlich gesagt: Wir sind der Ansicht, daß von den Forderungen unseres umfangreichen Vereinfachungs-Programms, das insgesamt 3,6 Milliarden DM kostet, bis 1981 zwar nicht alle, aber doch mehrere verwirklicht werden können. Dazu gehört, um es klar und deutlich zu sagen, ein Teil der Bagatellsteuern. Ich will mich an dieser Selle nicht festlegen, welche und wie viele. Denn es gibt da — Sie wissen es — Probleme, Probleme z. B. bei der Essigindustrie, Probleme z. B. beim Zündwarenmonopol, so daß man darüber nachdenken muß, ob man diese beiden Steuern abschaffen kann, ob man sie nur mit Zusatzregelungen abschaffen kann oder ob man damit etwas wartet. Wir sind der Ansicht, daß z. B. im Bereich der Massenverfahren, insbesondere bei der Werbungskostenpauschale, etwas im Jahr 1981 getan werden muß. Aber wir sind auch der Ansicht — das können Sie sicher verstehen —, daß wir uns die Prioritäten in unserer Politik von Ihnen nicht vorschreiben lassen können. Stellen Sie sich vor, Sie von der Opposition kämen auf die Idee, unser ganzes Vereinfachungspapier als Gesetzesantrag im Deutschen Bundestag vorzulegen und dann zu sagen: Sehen Sie einmal, die FDP stimmt nicht zu, obwohl sie es in Bremen beschlossen hat.

(Von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Das kennen wir von Ihnen schon! — Kolb [CDU/CSU] : Das machen Sie immer!)

Meine Damen und Herren, an diesem Beispiel sehen Sie doch selber, daß Sie uns mit dieser Argumentation nicht hereinlegen können. Wir sind der Ansicht, daß wir auch Bagatellsteuern abschaffen müssen, aber bitte nur bei solider Finanzierung. Wir glauben, daß es in der Koalition dafür ausreichende Übereinstimmung geben wird.
Aber, Herr von der Heydt — Sie sprachen es selber schon an —: Wir meinen allerdings auch, daß es sehr widersprüchlich ist, wenn Sie hier sagen, Bagatellsteuern müßten abgeschafft werden, sich aber gleichzeitig bei der Feuerschutzsteuer so sperrig stellen, wie Sie es getan haben. Sie verfahren hier nach der Devise: Meine Bagatellsteuer ist eine gute, eure Bagatellsteuer ist eine schlechte; deswegen muß meine bleiben und eure abgeschafft werden. Wir meinen, konsequent ist es nur, wenn Sie auch bei der Feuerschutzsteuer Farbe bekennen und sagen: Diese Steuer ist überholt. Wenn wir sie im Moment vielleicht auch nicht abschaffen können, was wünschenswert wäre, sollten wir sie aber auf jeden Fall nicht erhöhen und nicht auch noch zu einer Bundessteuer machen.
Die Widersprüchlichkeit zeigt sich auch an anderer Stelle, meine Damen und Herren: Wer hat denn zusätzliche Steuern eingeführt? Es war Franz Josef Strauß, der in seiner Amtszeit nicht nur acht Steuererhöhungen durchgeführt, sondern mit der Ergänzungsabgabe und der Exportsteuer auch noch neue Steuern eingeführt hat.
Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn es nach Ihnen ginge, würde das Steuerrecht ganz erheblich verkompliziert. Ich darf daran erinnern, daß Sie der Ansicht sind, daß man in den heutigen § 7 b des Einkommensteuergesetzes eine Berücksichtigung der Kinderzahl einführen soll, was ja nichts anderes bedeutet, als daß wir zukünftig rechtlich in der Lage sein würden, Kinder abzuschreiben; eine ganz unnötige und sinnlose Verkomplizierung des Steuerrechts. Wir meinen, eine Berücksichtigung der Kinderzahl ist nur im Rahmen einer Umlegung des § 7 b auf einen direkten Zuschuß möglich, der wahlweise zu der bisherigen Regelung des § 7 b gewährt wird.

(Stutzer [CDU/CSU] : Das steht nicht einmal in Ihrem Bremer Programm! — Dr. Häfele [CDU/CSU] : Das war nicht korrekt wiedergegeben!)

Oder: Wer hat denn dafür gesorgt, daß wir parallel zum Kindergeld und zur Bundesausbildungsförderung Ausbildungsfreibeträge bekommen?
Oder: Wer hat denn jetzt im Bundesrat einen Antrag gestellt, meine Damen und Herren von der Opposition, daß z. B. für den Einbau von Notstromaggregaten eine Sonderabschreibung gewährt werden soll? Ich bin zwar mit Ihnen der Meinung, daß Ministerpräsident Stoltenberg nach dem harten Winter, gerade auch in Schleswig-Holstein, seinen Bauern für den Einbau von Notstromaggregaten einen Zuschuß gewähren sollte, damit das Land Schleswig-Holstein für zukünftige Unglücksfälle dieser Art gerüstet ist.

(Stutzer [CDU/CSU] : Das hat Ihr stellvertretender Bundesvorsitzender auch gefordert!)




Frau Matthäus-Maier
— Entschuldigen Sie: Daß dies mit einer solchen unnötigen Verkomplizierung des Steuerrechts einhergehen soll, ist uns überhaupt nicht begreiflich zu machen.

(Stutzer [CDU/CSU] : Das hat Ihre eigene Partei in Schleswig-Holstein gefordert! Fragen Sie einmal Herrn Ronneburger! — Huonker [SPD] : Aber doch nicht bei der Steuer! — Stutzer [CDU/CSU] : Bei der Steuer!)

Von daher bitten wir Sie, Ihren großen Worten hier im Bundestag auch konkrete Taten in den gesetzgebenden Körperschaften folgen zu lassen.

(Beifall bei der FDP)

Ich darf zum Abschluß kommen. Wir sind der Meinung, daß auch die Abschaffung von Bagatellsteuern zur Steuervereinfachung gehört. Wir sind der Meinung, daß in dieser Legislaturperiode noch einige abgeschafft werden müssen, aber nicht alle auf einmal, weil dies zu teuer ist.
Mein Fraktionsvorsitzender Mischnick hat vor etwa zwei Jahren dem damaligen Finanzminister Apel vorgeschlagen, er sollte doch jedes Jahr eine Bagatellsteuer abschaffen. Dies ist leider nicht geschehen.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Wir haben einen Nachholbedarf!)

Wir meinen, daß wir in der Zukunft nach diesem Prinzip verfahren dürften. Da wir danach einen Nachholbedarf haben, ist die Forderung der FDP:, Wir sollten mehr als eine, aber weniger als sechs abschaffen. Dies werden wir aber mit Sicherheit auch tun..

(Beifall bei der FDP und bei der SPD — Heiterkeit bei der CDU/CSU — Kolb [CDU/CSU] : Sie stimmen dann unserem Antrag zu?)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816401800
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haehser.

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0816401900
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Wenn der Kollege von der Heydt nicht davon gesprochen hätte, daß man mit dem Ankündigungsgerede ein Ende machen müsse, dann häte ich mir überlegt, ob ich mich überhaupt hätte zu Wort melden sollen. Aber dadurch, daß er das gesagt hat, hat er einen falschen Eindruck erweckt, nämlich den, als habe es bisher keine Steuervereinfachungen gegeben. Dies ist schlechstweg falsch. So wurde z. B. mit der Steuerreform erreicht, daß Millionen von Arbeitnehmern keine Anträge auf Lohnsteuerermäßigung stellen müssen und dennoch mehr Geld in der Tasche haben. Sie sehen, dem Bundesfinanzminister liegen vorrangig Vereinfachungen bei der Einkommensteuer und Lohnsteuer am Herzen, von der die Bürger unmittelbarer und millionenfach betroffen werden. Unter diesem Gesichtspunkt hat zuletzt beisieplsweise das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 21. Mai zur Vereinfachung beigetragen, indem es eine großzügigere Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung ermöglicht.
Die Initiatoren des vorliegenden Gesetzentwurfes meinen, daß bereits der geringe Anteil der sechs genannten Bagatellsteuern am gesamten Steueraufkommen einen Verzicht auf diese Steuern rechtfertige. So leicht, wie in diesem Entwurf die Kostenfrage genommen wird, darf man es sich, bitte sehr, nicht machen. Ich zitiere aus dem Vorblatt:
Steuerausfall zirka 310 Millionen DM. Dieser Ausfall vermindert sich um die eingesparten Verwaltungskosten in der Finanzverwaltung und in der Wirtschaft sowie durch eine entsprechende Erhöhung der Ertragsteuern. Der Rest ist durch Einsparungen im Bundeshaushalt zu erwirtschaften.
So mit immerhin 310 Millionen DM umzugehen, muß man als unsolide bezeichnen.

(Beifall bei der SPD)

Der Bundesfinanzminister beantwortet sich die Frage nach der Abschaffung sogenannter Bagatellsteuern nicht so einfach. Die Durchforstung unseres Verbrauchsteuersystems darf nicht dazu führen, daß die Finanzkraft des Staates in einem unverantwortlichen Maße geschwächt wird. Zumindest gegenwärtig und kurzfristig hat das Ziel der konjunkturell angepaßten Haushaltsfinanzierung und -konsolidierung einen hohen Stellenwert.
Die Opposition redet zwar auch immer von der notwendigen Absenkung der Neuverschuldung des Staates. Ihre Beiträge mit Reden und Anträgen erschweren aber gerade dieses Bemühen der Bundesregierung.
Selbst die Abschaffung der vier kleinsten Verbrauchsteuern ist nicht unproblematisch. In der Anhörung, die das Bundesfinanzministerium am 16. April hierzu durchgeführt hat, haben gerade diejenigen, die vordergründig begünstigt würden, durchaus auch kritische, ja ablehnende Stellungnahmen abgegeben. Die Probleme liegen im Detail, weil diese kleinen Verbrauchsteuern neben der fiskalischen oft weitere Funktionen erfüllen, die den Unternehmen unmittelbar zugute kommen, sei es in Form von Qualitätskontrolle oder marktordnenden Funktionen. Das Bundesfinanzministerium wird deshalb seine Vorschläge zur Abschaffung von kleinen Steuern erst nach gründlicher Auswertung des Hearings vom 26. April vorlegen.
Die Gesetzesinitiatoren meinen, daß die Beseitigung der sechs genannten Steuern auch aus Gründen der Harmonisierung des Steuerrechts in der EG erforderlich sei. Richtig hieran ist, daß es nach den Vorstellungen der EG-Kommission nur noch fünf zu hormonisierende Verbrauchsteuern geben soll. Der bereits 1972 vorgelegte Vorschlag für eine entsprechende Rahmenrichtlinie ist vom Rat bisher jedoch noch nicht behandelt worden. Die Mitgliedstaaten sehen sich eben noch nicht in der Lage, sich auf die Abschaffung bestimmter Verbrauchsteuern festzulegen. Für die Bundesrepublik



Parl. Staatssekretär Haehser
Deutschland ist daher die Abschafffung von Verbrauchsteuern unter dem Gesichtspunkt der Steuerharmonisierung keinesfalls vordringlich, zumal sie mit ihren 13 besonderen Verbrauchsteuern in der Gemeinschaft keineswegs an der Spitze steht.
Wollte man übrigens den Kommissionsvorschlag zur Richtschnur der Verbrauchsteuergesetzgebung machen, müßte man auch eine allgemeine Weinsteuer einführen.

(Dr. Häfele. [CDU/CSU]: Das machen wir nicht!)

Hiergegen sollten wir uns aber gerade unter dem Gesichtspunkt der Steuervereinfachung zur Wehr setzen. Verzeihen Sie mir, Herr Kollege Häfele, wenn ich als ein Mann aus Trier gerade auf diesen Punkt zu sprechen komme.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Was Sie sagen, ist sehr richtig!)

Denn im Gegensatz zur Schaumweinsteuer, die in der Bundesrepublik nur bei rund 100 Schaumweinherstellungsbetrieben erhoben wird, würde eine allgemeine Weinsteuer, wie sie die EG vorschlägt, die steuerliche Erfassung von über 100 000 Personen erforderlich machen. Das können wir nicht als einen sinnvollen Schritt zur Steuerharmonisierung ansehen, schon gar nicht in Richtung auf Vereinfachung.

(Dr. Häfele [CDU/CSU] : Unsere volle Unterstützung!)

— Danke sehr. Diese Zusammenhänge sind den gesetzgebenden Körperschaften — ich merke das an Ihrer Bemerkung — seit Jahren bekannt.
Zum Schluß: Unser Steuersystem ist nicht für die Ewigkeit geschaffen. Das gilt auch für einzelne Steuerarten.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Manche sind schon ziemlich alt!)

Veränderungen müssen aber gut überlegt sein. Für solche Veränderungen gibt es selbstverständlich auch im Bundesministerium der Finanzen Aufgeschlossenheit. Prüfen wir in Ruhe das Für und Wider der zahlreich vorliegenden Anregungen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816402000
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2726 an den Finanzausschuß — federführend — sowie an den Haushaltsausschuß — mitberatend und gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung — zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
a) Beratung des Ersten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

— Drucksache 8/2460 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Forschung und Technologie Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
b) Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz der Rechte des einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung
—Drucksache 8/2928 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0816402100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der erste Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist Anfang Januar 1979 fristgerecht vorgelegt worden. Er stellt die schwierige Rechtsmaterie des Datenschutzes vor allem im öffentlichen Bereich dar.
Lassen Sie mich vorab eine Bemerkung zur Stellung des Bundesbeauftragten selbst machen. Sein Bericht läßt erkennen, daß die Tätigkeit des Bundesbeauftragten auf Konflikt angelegt ist. Sie vollzieht sich im Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Informationsbedürfnis und Geheimhaltungsinteresse des Bürgers. Kontroversen mit der Bundesregierung konnten nicht ausbleiben. Wir haben sie ausgeprägt im Sicherheitsbereich erlebt. Sie haben die Diskussion wiederaufleben lassen, ob die organisatorische Angliederung des Bundesbeauftragten beim Bundesminister des Innern, dessen Dienstaufsicht er untersteht, eine glückliche Lösung ist.
Ob die Datenschutzkontrollinstanz grundsätzlich neugestaltet werden muß, ist heute noch nicht abschließend zu beurteilen. Das Recht des Bundesbeauftragten als eines Regierungsorgans auf uneingeschränkte Akteneinsicht sollte erhalten bleiben. Es ist aber zu erwägen, ob seine Stellung durch einen parlamentarisch besetzten Beirat gestärkt werden sollte. Diese Regelung wäre einer voreiligen Grundgesetzänderung vorzuziehen, die bei seiner Zuordnung zum Bundestag oder zum Bundesrechnungshof erforderlich würde. Bei skeptischen Bürgern darf nicht der Zweifel aufkommen, der Kontrolleur könnte von den Kontrollierten abhängen.
Die erste Frage, die sich bei der Lektüre des Tätigkeitsberichts aufdrängt, lautet: Sind das Bundesdatenschutzgesetz und seine Zielsetzung vom Bürger überhaupt verstanden und angenommen worden? Man kann diese Frage nicht mit Ja beantworten. Es mangelt an echten Fällen des Mißbrauchs personenbezogener Daten. Es mangelt an breitem Interesse der Bevölkerung. Das öffentliche Problembewußtsein, das Herr Kollege Wendig schon bei der Schlußberatung im Juni 1976 als unterentwickelt beklagte, fehlt bis zur Stunde nahezu völlig.

(Spranger [CDU/CSU] : So ist es!)

Der Bundesdatenschutzbeauftragte berichtet, daß nur wenige Auskunftsersuchen bei allen öffentli-



Dr. Laufs
chen Stellen eingegangen sind. In der Tat waren es bei den Bundesbehörden im Jahre 1978 nur 127 Anfragen. 65 betrafen den Geschäftsbereich des Innern, davon mußte bei 51 eine Auskunftserteilung aus besonderen gesetzlichen Gründen unterbleiben. Das sind gewiß keine ermutigenden Zahlen für anfragende Bürger.
Von einzelnen Ausnahmen abgesehen, sind keine Beschwerden über konkrete Datenschutzverstöße vorgebracht worden. Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren in Sachen Datenschutzverletzungen haben einen außerordentlich hohen Seltenheitswert. Selbst die gesetzlich vorgeschriebenen millionenfachen Benachrichtigungen über die Datenspeicherung bei Auskunfteien und im Adressenhandel hatten ein verschwindend schwaches Echo.
Alle diese Fakten deuten darauf hin: Das Datenbewußtsein der Bürger hat sich noch nicht entwikkelt. Die meisten Mitbürger können mit den Schlagworten vom „gläsernen Menschen" und vom „großen Bruder" nichts anfangen. Sie fragen: Wo sind die Schäden, welche die Datenfurcht der vergangenen zehn Jahre rechtfertigten? Wo sind die für jedermann einleuchtenden Konfliktfälle und aufrüttelnden Datenskandale? Es hat sie nicht gegeben, und das ist gut so, aber sie hätten das Datenbewußtsein bilden können, wenn schon die Bundesregierung nichts dazu beiträgt.

(Zustimmung des Abg. Spranger [CDU/ CSU])

Das Datenbewußtsein breitet sich nur langsam von den Expertenzirkeln nach unten aus. Der Bürger hat weithin das Gefühl, daß er beim besten Willen die Zusammenhänge des Datenschutzrechts nicht durchschauen kann. Selbst auf den Fachtagungen der Spezialisten ringt man seit Jahren um das Verständnis der zahlreichen neu eingeführten Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffe und versucht, sich in der hochkomplizierten Verweisungstechnik des Bundesdatenschutzgesetzes zurechtzufinden. Über die Interpretation wichtiger Begriffe hat sich noch immer keine herrschende Meinung herausgebildet. Was ist im Zweifel eine Datei? Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen? Welche Datensicherungsmaßnahmen entsprechen dem doppelten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz? Wann gilt das Datenschutzgesetz, wann gelten andere gesetzliche Bestimmungen? Das sind Fragen, auf die es bis heute keine klaren Antworten gibt.
Wie ein roter Faden zieht sich die Beobachtung des Bundesdatenschutzbeauftragten durch den Bericht, daß jeder dazu neigt, die Generalklauseln in seinem eigenen Interesse großzügig auszulegen. Das ist eine natürliche menschliche Neigung. Nur bleibt der Datenschutz dabei auf der Strecke. Das Gesetz wird zu Zwecken mißbraucht, für die es nicht geschaffen wurde.
Bei allen interessierten und betroffenen Bürgern herrscht ein dumpfes Gefühl des Unbehagens und der Ratlosigkeit oder die unverändert hoffnungsvolle Grundeinstellung: Wer anständig lebt, hat nichts zu verbergen, und dem wird schon nichts passieren. Die große Aufgabe der Bürgerinformation über den Datenschutz ist ganz offensichtlich nicht befriedigend gelöst worden. Die Öffentlichkeitsarbeit hat bisher die Bevölkerung insgesamt nicht erreicht.
Eine weitere wichtige Frage, die der Tätigkeitsbericht aufwirft, ist die der notwendigen Erweiterung der Bürgerrechte, der erforderlichen Verstärkung des Datenschutzes sowie die Bereinigung des Gesetzes, das sich in wesentlichen Punkten nicht bewährt hat. Der Bericht enthält übergreifende Erfahrungen, Kritik und erste Änderungsvorschläge. Der Bundesbeauftragte hält aber ein Urteil darüber noch für verfrüht. Die CDU/CSU widerspricht ihm hier entschieden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was heute als unzulänglich beklagt wird, hat die Union in Verbesserungsvorschlägen schon vor der Verabschiedung gutmachen wollen. Die CDU/CSU hat 1976 das Bundesdatenschutzgesetz abgelehnt, weil sie einen besseren Datenschutz wollte.
Das geltende Gesetz ist dringend verbesserungsbedürftig. Wir stellen bereits ein deutliches Gefälle des Datenschutzes von den Ländern zum Bund hin fest. Die Ländergesetze enthalten eine Fülle von weiterreichenden Regelungen, wie Schadensersatzanspruch, Sperrecht, stärkere Stellung des Datenschutzbeauftragten oder Grundrechtsanspruch. Der Bund hinkt hinter der Entwicklung her. Selbst bei der Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Gesetzesauslegung ließ die Bundesregierung die Länder vorangehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Leider!)

Die Novellierung ist überfällig, und der Bundesinnenminister handelt nicht. Wir erinnern ihn daran, daß er schon bei der Verabschiedung 1976 das Bundesdatenschutzgesetz als hart umstritten bezeichnete und meinte, eine Novellierung könne sich schon in der 8. Legislaturperiode durchaus als notwendig erweisen.
Die Bundesregierung hat ihr Hauptaugenmerk auf den bereichsspezifischen Datenschutz, wie z. B. das Sozialgeheimnis, gerichtet. Dort sind die Probleme griffiger und gegenständlicher. Aber ausgereifte Lösungsvorschläge der Bundesregierung liegen bis heute noch nicht vor. Darauf wird Herr Kollege Spranger nachher eingehen. Das Wort vom „bereichsspezifischen Datensalat" hat schon die Runde gemacht. Andere Bereiche stehen an, wie Sicherheit, Gesundheit, Statistik und Wissenschaft, Kredit- und Versicherungswesen.
Es fragt sich, ob das Bundesdatenschutzgesetz als Auffanggesetz mit subsidiärer Wirkung in der Folge einer konkreten bereichsspezifischen Ausgestaltung des Datenschutzes in den Hintergrund treten und seine Existenzberechtigung einbüßen könnte. Dies ist in der Tat vorauszusehen, falls die in ihm festgelegten Normen nicht der übergeordneten Orientierung dienen können.
Welche übergreifende Grundsätze müssen bei einer Novellierung Eingang in das Gesetz finden? Die vom Bundesdatenschutzbeauftragten gegebenen Anregungen sind wertvoll. Wichtige Elemente ei-



Dr. Laufs
ner notwendigen Änderung des geltenden Gesetzes sind aber in seiner Übersicht nicht enthalten.
Zuerst einmal geht es um die Unterrichtung des Betroffenen, insbesondere bei der Datenverarbeitung durch Behörden. Der Bürger möchte wissen, wo Daten über ihn gespeichert sind, was das für Daten sind, wohin sie weitergegeben und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden. Behörden sollten deshalb den Bürger über die erstmalige Speicherung oder Änderung seiner Daten benachrichtigen, falls ër nicht auf eine andere Weise unterrichtet wurde.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Bei Anfragen nach bereits gespeicherten Daten sollte die Erstauskunft kostenfrei sein. Weiter darf aber die Anstandspflicht des Staates, wie der Bundesbeauftragte vor kurzem formulierte, im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz einer kostendekkenden Verwaltung nicht gehen. Die Veröffentlichung von Dateiregistern in Amtsblättern hat sich mit Sicherheit nicht bewährt. Denn wer liest schon Amtsblätter?
Ein Zweites. Der moderne Sozialstaat hat einen nahezu unbegrenzten Datenhunger. Die persönlichen Lebensumstände werden immer feiner erfaßt, die privaten Verhältnisse völlig offengelegt. Die multifunktionale Arbeitsweise der Verwaltungen kann nur noch von Experten begriffen werden. Es ist ein mühseliges und wahrscheinlich vergebliches Unterfangen, jedem Bürger diese Vorgänge transparent machen zu wollen. Die Furcht des Bürgers, daß seine Daten aus ihrer eigentlichen Zweckbindung gelöst und unzulässig weiterverwendet werden, läßt sich jedoch weitgehend bannen, wenn der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Informationsverarbeitung eingeführt wird. Er sollte sicherstellen, daß der Datenaustausch zwischen Behörden nur zur Erfüllung gesetzlicher, nicht auch wie bisher von nur rechtmäßigen Aufgaben zulässig ist, sofern es sich nicht um anonymisierte Daten handelt. Auch die Kriterien für die Löschung gespeicherter Daten müßten dabei präzisiert werden.
Ein weiteres Anliegen ist die Regelung für freie Daten, die gegenwärtig nicht schlüssig und im Sinne des Datenschutzes nicht glücklich ist. Die listenmäßige Übermittlung von Daten muß den allgemeinen Regeln über die Zulässigkeit der Datenverarbeitung unterworfen werden. Für Name, Anschrift, akademische Grade und Rufnummern sollte jedoch klargestellt sein, daß eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange im Regelfall ausscheidet. Das Geburtsdatum sollte geschützt werden. Es ermöglicht technisch problemlos die Einführung eines Personenkennzeichens, das von diesem Hause einheitlich abgelehnt wird. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob für die Freigabe von Jubiläumsdaten eine besondere Klausel gefunden werden kann.
Weitere Merkposten sind die Schaffung eines verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruches, stärkere Betonung der Zweckbindung der Datenverarbeitung im privaten Bereich, erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden. Die Liste läßt sich. fortsetzen.
Neben der Bereinigung redaktioneller Schwachstellen ist auch die schärfere Fassung von uneinheitlich auslegbaren Begriffen vordringlich. Der zentrale Begriff des Bundesdatenschutzgesetzes, der den Schutzbereich wesentlich eingrenzt, ist der unglücklich gewählte Dateibegriff. Er ist schwer verständlich und scheint der , technologischen Weiterentwicklung der Datenverarbeitung nicht gerecht zu werden. Es wird zu prüfen sein, ob er nicht gänzlich entfallen kann. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz weist dagegen in seinem Bericht darauf hin, daß die Unsicherheiten aus den unterschiedlichen Interpretationen dieses Begriffs durch eine Neuformulierung beseitigt werden müssen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Wort zum Grundrecht auf Datenschutz sagen, das der Bundesbeauftragte als starke Hervorhebung und Bekräftigung des Datenschutzes begrüßen würde. Die Erweiterung des Grundrechtskatalogs ist schon in der vergangenen Legislaturperiode von Unionsabgeordneten in die Diskussion eingeführt worden. Inzwischen hat der Bremer FDP-Parteitag diese Forderung übernommen. Nordrhein-Westfalen hat dieses Grundrecht bereits in seiner Landesverfassung verankert. Gleichwohl meinen wir, daß die Aufnahme eines allgemeinen Gegenrechts gegen die in der Verfassung geschützte Informationsfreiheit noch nicht abschließend bewertet werden kann. Die Risiken eines solchen publizistisch gewiß gut verwertbaren Vorstoßes sind noch unüberschaubar.

(Spranger . [CDU/CSU] : Das ist es wohl auch gewesen!)

Es erscheint fraglich, ob der Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes dann noch durch einfache Ausnahmeregelungen beschränkt werden könnte wie z. B. für Presse, Rundfunk und Film im Blick auf die in Art. 5 des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit.
Es versteht sich von selbst, daß ein Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten nicht uneingeschränkt gelten könnte, sondern mit einem Gesetzesvorbehalt versehen werden müßte. Als erster Schritt empfiehlt es sich deshalb, die öffentliche Informationsverarbeitung der Gesetzmäßigkeit zu unterwerfen. Die Einführung eines Grundrechts auf Datenschutz sollte nicht überhastet etwa noch in dieser Wahlperiode angestrebt werden.
Ich möchte noch einige Anmerkungen zur Datenschutz-Entschließung des Europäischen Parlaments machen. Eine Reihe der Empfehlungen des Europäischen Parlaments an die Kommission und den Rat sind in der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil de's Datenschutzrechts. Andere können wir uns zu eigen machen, besonders jene aus dem zweiten Abschnitt, in dem es um die Rechte des Betroffenen geht. Auch mit der jährlichen Berichtspflicht der obersten Datenschutzorgane aus den Mitgliedstaaten — bei uns des Bundesbeauftragten — an das Datenschutzorgan der Europäischen Gemeinschaft könnten wir einverstanden sein.
Jedoch einige der empfohlenen Grundsätze gehen weit über das geltende Recht hinaus. Ich nenne einige strittige Punkte.



Dr. Laufs
Die Forderung, alle Dateien für personenbezogene Daten und darüber hinaus jede Vereinigung bisher getrennter Datenbanken der Zustimmung des Datenschutzorgans zu unterwerfen, begegnet unseren starken, teilweise auch verfassungsrechtlichen Bedenken.

(Spranger [CDU/CSU] : Das ist doch Unfug!)

Das Datenschutzorgan hat nach unseren Vorstellungen ausschließlich eine Kontroll- und keine Exekutivfunktion.

(Spranger [CDU/CSU]: So ist es!)

Die Verantwortung des Betreibers darf nach unserer Auffassung nicht verwischt werden.
Wir können uns auch nicht dem Vorschlag anschließen, alle öffentlichen und privaten Stellen zu verpflichten, das Datenschutzorgan frühestmöglich von ihren Automationsvorhaben zu unterrichten.
Ein weiterer Grundsatz der europäischen Entschließung trifft auf unsere erhebliche Zurückhaltung. Es handelt sich um den Datenexport aus dem Gebiet der EG-Mitgliedstaaten, der generell unter den Genehmigungsvorbehalt des Datenschutzorgans der Europäischen Gemeinschaft zu stellen sei. Hier dürften nationale Hoheitsrechte stark berührt werden. Es ist uns ohne sorgfältige Prüfung auch nicht möglich, abzuschätzen, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sich aus einer solchen Regelung für die Unternehmen ergeben würden, die über den EG-Raum hinaus international verflochten sind.
Bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, die wir bald erwarten, wird die Neuregelung der Zulässigkeit des Datenverkehrs mit dem Ausland einen hohen Stellenwert erhalten müssen. Den Grundsätzen der europäischen Entschließung wird eine gewichtige Rolle bei den Beratungen darüber zukommen. Wir wollen sicherstellen, daß unsere Normen des Persönlichkeitsschutzes auf diesem Gebiet nicht in ausländischen Datenparadiesen umgangen werden können.

(Zustimmung des Abg. Spranger [CDU/ CSU])

Der Datenschutz ist ein neues Rechtsgebiet, dessen Ausgestaltung erst begonnen hat. Im Mittelpunkt steht die Frage: Welches ist der innerste Bereich der Person, der unantastbar ist, und unter welchen Umständen ist er unantastbar? Die Abgrenzung dieses Schutzbereichs ist noch keineswegs befriedigend gelungen.
Ich schließe mit dem Gedanken, daß der beängstigend angewachsene Umfang der Verarbeitung schutzbedürftiger personenbezogener Daten ursächlich nicht mit dem technischen Fortschritt, sondern wesentlich mit der Gesetzgebung in diesem Land zusammenhängt. Die Freiheit und Würde des Menschen können wir letztlich am wirkungsvollsten dadurch schützen, daß wir dem Staat Grenzen setzen, der immer tiefer in alle Lebensbereiche reglementierend eingreifen will.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816402200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wernitz.

Dr. Axel Wernitz (SPD):
Rede ID: ID0816402300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an den Beitrag des Kollegen Laufs anschließen und, ohne dem, was er hier ausgeführt hat, jetzt im einzelnen zuzustimmen, festhalten, daß auf der Grundlage seiner konkreten Aussagen ein rationaler, sachlicher Dialog im Innenausschuß und in den anderen Ausschüssen des Parlaments sicher möglich sein wird.
Am 1. Januar 1978 trat das Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung — kurz: das Bundesdatenschutzgesetz — in seinen wesentlichen Bestimmungen in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland das erste Land in der Europäischen Gemeinschaft, das ein umfassendes Datenschutzgesetz erlassen hat. Inzwischen sind innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft weitere Staaten gefolgt.
Innerhalb der Bundesrepublik selbst haben bislang neun von elf Bundesländern für ihren Verantwortungsbereich Landesdatenschutzgesetze erlassen, zum Teil schon novelliert, die in den Rechtsgrundsätzen und wichtigen Bestimmungen weitgehend dem Bundesdatenschutzgesetz folgen.
Man muß bei der Gelegenheit, Herr Kollege Laufs, auch sehen, daß dadurch, daß wir auf diesem Gebiet relativ früh tätig wurden, wenn man die Vorarbeiten mit einbezieht, manches durch die Weiterentwicklung in den Landesdatenschutzgesetzen vorangebracht worden ist. Aber dies ist ein sehr guter Spannungszustand, der bei der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts insgesamt hilfreich ist.
Innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik — im Grunde weltweit, international — ist inzwischen begriffen worden, daß die stürmische Entwicklung insbesondere der automatischen Datenverarbeitung in Staat und Wirtschaft nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren für den Bürger und seine Rechte bewirken kann. Der Einsatz modernster Techniken bei der Informationssammlung und -verarbeitung bietet eben nicht nur höhere Leistung, Rationalisierung und bessere Informationsqualität; zur Kehrseite dieser Entwicklung zählen zusätzliche Gefährdungen und Risiken für den Freiheitsraum des einzelnen Staatsbürgers und für die Qualität und Struktur von Staat und Gesellschaft insgesamt.
Bei der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes haben wir Sozialdemokraten den Standpunkt vertreten, daß dieses Gesetz bei aller Unvollkommenheit eine reelle Chance bietet, die Entwicklung der Datenverarbeitung durch rechtliche Regeln vorausplanend so zu steuern, daß Datenschutz in der Bundesrepublik keine akademische Diskussion bleibt.
Mit dem gültigen Gesetz wurde der Einstieg in eine relativ neue und schwierige Materie unternommen. Das Datenschutzrecht auf Bundesebene bleibt für die Klärung strittiger und nicht hinlänglich gelöster Fragen nicht zuletzt im Zuge der praktischen Erprobung offen.



Dr. Wernitz
Wir haben uns 1976 nicht, wie die Opposition lange Zeit propagierte, für die legislative Abstinenz entschieden, sondern nach dem Motto gehandelt: Ergänzungsbedürftige Regelungen, jetzt geschaffen, sind besser als verspätet verabschiedete scheinbar perfekte Regelungen.
Datenschutz ist nicht mehr nur oder überwiegend Gegenstand grundsätzlicher Erörterungen, sondern tritt zunehmend als Anwendungs- und Auslegungsproblem in Erscheinung. Einen guten Überblick hierzu bietet der erste Tätigkeits- und Jahresbericht, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Professor Hans Peter Bull, am 10. Januar dieses Jahres dem Deutschen Bundestag vorgelegt hat. Dieser Bericht, der sich durch präzise Information und insgesamt durch eine ausgewogene Darstellung auszeichnet, stellt eine ausgezeichnete und unverzichtbare wichtige Arbeits- und Diskussionsgrundlage für die Fortentwicklung des Datenschutzrechts dar. Dem Beauftragten und seinen Mitarbeitern gebührt für diese Arbeit Dank und Anerkennung.

(Spranger [CDU/CSU] : Keine Resonanz!)

Die heutige Debatte im Plenum bietet Gelegenheit zu einer ersten gedrängten Erörterung und Bewertung des Tätigkeitsberichts. Eine eingehende Durcharbeit im federführenden Innenausschuß sowie in den. einschlägigen Teilen durch die beteiligten mitberatenden Ausschüsse muß nach der Sommerpause folgen. Auch die Bundesregierung selbst wird für sich parallel zu prüfen haben, ob und inwieweit sie für die Fortschreibung des Datenschutzrechts aktuelle Konsequenzen ziehen will.
Es hat sich gezeigt, daß das Datenschutzgesetz ein von vielen nicht erwartetes großes Interesse der Bürger gefunden hat, was sich durchaus auch in den Anfragen, Eingaben und Beschwerden beim Bundesbeauftragten ausgedrückt hat. Hier sehe ich die Dinge, Herr Laufs, ein klein wenig anders als Sie. Die Bürger werden ohne Zweifel verstärkt selbst initiativ, wollen genauer über ihre Rechte Bescheid wissen, exakte Informationen über speichernde Stellen haben und wehren sich verstärkt gegen Informationsanforderungen, die ihnen suspekt erscheinen. Die Tatsache, daß die vom Beauftragten herausgegebene Informationsschrift „Was bringt das Datenschutzgesetz?" mit einer Auflage von rund 54 000 Exemplaren in verhältnismäßig kurzer Zeit praktisch vergriffen war, belegt dies ein weiteres Mal.
Deshalb sollten auch künftig alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, um die Themen und Probleme des Datenschutzes einer möglichst breiten Offentlichkeit zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung des Ersten Tätigkeitsberichts in der Schriftenreihe „Zur Sache" durch das Presse- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages ist ein konkreter und begrüßenswerter Beitrag zu diesem Aufklärungsprozeß innerhalb unserer Bevölkerung.
Nicht weniger bedeutsam ist die zunehmende Sensibilisierung der datenverarbeitenden Stellen im Staat und auch in der Wirtschaft für die Notwendigkeiten des Datenschutzes. Hier lag und wird auch Zukunft liegen — ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Wir werden ihn dabei aus dem Parlament heraus nach besten Kräften unterstützen.
Der Beauftragte kommt zu der erfreulichen Grundsatzfeststellung, daß sich das Datenschutzgesetz des Bundes in seinen Grundlinien bewährt habe. Gleichzeitig werden aber auch erste Überlegungen zur Verbesserung dieses Gesetzes angestellt und Vorschläge unterbreitet. Darüber hinaus erklärt Bull wörtlich:
Viele Fragen sind aber gegenwärtig noch nicht entscheidungsreif, weil noch Erfahrungen über die Anwendung fehlen, zum Teil auch nicht formulierungsreif, weil unterhalb der Ebene des Gesetzes eine Vielzahl von Richtlinien und Klauseln erprobt werden, deren Wirkungen noch nicht verglichen werden konnten.
Nicht zu Unrecht verweist der Beauftragte weiter darauf, daß die Forderung nach umfassender Novellierung des Gesetzes in dem Maße etwas an Dringlichkeit verliere, in dem bereichsspezifische Regelungen im Rahmen eigener Gesetze zustande kämen.
Das Bundesdatenschutzgesetz hat in der kurzen Zeit seines Bestehens jedoch auch schon viel Kritik hinnehmen müssen. In dem vorigen Beitrag klang davon auch etwas an. Auch wir beschäftigen uns in unserer parlamentarisch politischen Arbeit immer wieder mit dieser Problematik.
Im Blickpunkt stehen dabei insbesondere die vielen Generalklauseln, die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe. Dies ist eine strukturbedingte Schwäche des Gesetzes, weil hier datenschutzrechtliche Regelungen für die verschiedenen Bereiche der staatlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft umfassend bestimmt werden. Wir haben im Parlament aber nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Fortschreibung des Datenschutzrechtes zu den ständigen Aufgaben des Bundestages gehört. Bevor aber eine umfassende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes in Angriff genommen wird, sollten, wie gesagt, hinreichend gesicherte Erfahrungen mit dem geltenden Gesetz gesammelt werden, um eine allzu kurzatmige, hektische Gesetzesproduktion zu vermeiden.
Vorrangig ist dagegen der Erlaß von Datenschutzvorschriften für bestimmte Verwaltungsbereiche, z. B. für die Sicherheitsbehörden, die Sozialverwaltung, das Gesundheitswesen, das Meldewesen und die Statistik. In solchen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen kann der Umgang mit personenbezogenen Daten wesentlich konkreter, eindeutiger und eingepaßter geregelt werden als in dem für die unterschiedlichsten Lebensbereiche geltenden Datenschutzgesetz des Bundes.
Dieser Erste Tätigkeitsbericht, meine Damen und Herren, zeigt, wie richtig es war, das Amt eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz einzurichten, das die Beachtung des Datenschutzes im Bereich der Bundesverwaltung zu gewährleisten und die Weiterentwicklung des Datenschutzes zu fördern hat. Es muß, wie bisher, auch künftig alles getan werden, um die personelle und sachliche Ausstattung dieser Dienststelle im notwendigen Umfang sicherzustellen. Jedenfalls ist nach dem bisherigen Stand und



Dr. Wernitz
Entwicklungsgang absolut nicht zu befürchten — und dabei schließe ich die Entwicklung in den Ländern beim Aufbau entsprechender Behörden und Institutionen mit ein —, daß hier eine überdimensionierte Datenschutzbürokratie aufgebaut wird, wie das da und dort in öffentlichen Diskussionen bereits angeklungen ist.
Die Stärkung der Stellung des Datenschutzbeauftragten ist aber noch unter einem anderen, mehr grundsätzlich-systematischen Aspekt zu sehen. Dies hängt damit zusammen, daß der Beauftragte als sachlich unabhängige Instanz im Rahmen der externen Kontrolle des Datenschutzes bei der Bundesverwaltung im Jahre 1976 installiert worden ist. Es entspricht durchaus der politischen Zielsetzung des Gesetzgebers, wenn sich diese Institution zu einer Art Ombudsmann und Bürgeranwalt in Datenschutzfragen entwickelt hat. Wenn ein Kommentator des Gesetzes den Bundesbeauftragten, institutionell gesehen, als „Gewissen des Datenschutzes" bezeichnet hat, so entspricht dies nach den vorliegenden Erfahrungen im Berichtszeitraum den Erwartungen eines breiten Publikums. Dadurch ist der Datenschutzbeauftragte teilweise zu einem Ansprechpartner bzw. zu einer Anlaufstelle für Fragen der Datenverarbeitung bei nichtöffentlichen Stellen oder auch in Landesverwaltungen geworden. Auch wenn in solchen Fällen mangels Zuständigkeit für Aufsichtsmaßnahmen konkrete Erwartungen nicht erfüllt werden können, ist es dennoch grundsätzlich für den Beauftragten, aber auch für uns im Parlament wertvoll, diese Datenschutzprobleme aus der Sicht des Bürgers kennenzulernen.
Die komplizierte, vor allem für den Bürger zuweilen wenig durchschaubare verfassungsmäßige Zuständigkeitsverteilung im föderalistischen Staat auf Bund und Länder enthält natürlich auch manche Risiken; denn so notwendig eine sorgfältige Aufspaltung und Aufteilung der Kontrollfunktionen sein mag, so wenig darf sie dem Bürger zum Nachteil gereichen. Der Bürger darf nicht Gefahr laufen, sich nach dem bekannten Beispiel des Wanninger von Kontrollinstanz zu Kontrollinstanz verweisen lassen zu müssen. Hier muß in der Tat rechtzeitig und wirksam allen möglichen Gefahren entgegengewirkt werden, die dem Datenschutz durch eine verengt zuständigkeitsfixierte datenbürokratische Entwicklung eventuell erwachsen könnten. Deshalb haben sowohl der Bundes- als auch die Landesgesetzgeber von Anfang an die Kooperationsverpflichtung hervorgehoben. Es geht hier darum, daß in voller Kenntnis der unterschiedlichen Kompetenzen im Interesse der Bürger Kooperationsformen erreicht werden müssen, die eine regelmäßige gegenseitige Unterrichtung ebenso garantieren, wie sie Zuständigkeitskonflikte rechtzeitig eliminieren. Der Datenschutz ist kein taugliches Objekt für Kompetenzstreitigkeiten, sondern ein im Interesse des Bürgers entwickeltes Instrument.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist bekanntlich der Exekutive zugeordnet. Er untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung und der Dienstaufsicht des Bundesministers des Innern. In Ausübung seines Amtes ist er unabhängig und nur
dem Gesetz unterworfen. Bei der seinerzeitigen Verabschiedung des Datenschutzgesetzes ging es in erster Linie darum, das Prinzip der Fremdkontrolle auch im Bereich der Bundesverwaltung zu verankern. Diese Anbindung sollte man jedoch nicht dogmatisch sehen. In jedem Falle sollte darüber nachgedacht werden, Einrichtung und Befugnisse eines unabhängigen Kontrollorgans — hier des Bundesbeauftragten für den Datenschutz — verfassungsrechtlich abzusichern. Eine Festschreibung auf ein bestimmtes Modell sollte dabei jedoch vermieden werden, bevor weitere Erfahrungen vorliegen. Die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten kann gegebenenfalls durch einfache Gesetze verstärkt werden.
Daneben geht es um eine weitere Bekräftigung der Beratungsaufgaben des Beauftragten und eine Präzisierung bzw. Konkretisierung seines Rechtes, sich an den Bundestag zu wenden, wobei — das sei in diesem Kreis einmal gesagt — es schon problematisch wird und Schwierigkeiten gibt, wenn es darum geht, wo der Beauftragte bei dieser Debatte sitzen soll. Die gleichen Schwierigkeiten und entsprechenden Plazierungsprobleme haben sich bei den Beratungen im Ausschuß ergeben. Dies ist zwar ein marginales Problem, aber ganz außen vor sollte man es nicht lassen.
Für das Parlament ist der Beauftragte ein unverzichtbarer Partner bei der Weiterentwicklung und Vertiefung des Datenschutzrechts. Zu bestimmten Einzelfragen des Bundesdatenschutzgesetzes, die inzwischen durch Weiterentwicklung des Datenschutzrechts insbesondere auf der Länderebene weitgehend einer positiven Klärung zugeführt werden konnten, gehören die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruchs und der Gebührenverzicht bei Auskunfterteilung. Hier darf ich, Herr Kollege Laufs — Sie waren damals noch nicht dabei —, noch einmal an das erinnern, was wir in bezug auf den Schadenersatzanspruch seinerzeit im Parlament diskutiert haben. Wir waren im Innenausschuß damals bereits überwiegend dafür, ihn einzuführen, und haben dies dann — auf Empfehlung des Rechtsausschusses, nachzulesen im damaligen Bericht des Innenausschusses an das Plenum — zurückgestellt und gesagt: Diese Frage soll nach zwei bis drei Jahren, wenn Erfahrungen gesammelt wurden, nach neuer Diskussion im Rahmen einer Novellierung der Entscheidung zugeführt werden.
Inzwischen kann der Bürger nach den Bestimmungen mehrerer Landesdatenschutzgesetze — ich erwähne z. B. Hessen, Niedersachsen und Bayern — Schadenersatz verlangen, ohne ein Verschulden der datenverarbeitenden Stelle nachweisen zu müssen, natürlich in dem dort gesetzlich gegebenen Verantwortungsbereich, wenn bei unzulässiger Datenverarbeitung seine schutzwürdigen Belange beeinträchtigt worden sind. Dies sollte uns in der Tat dazu veranlassen, den verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch als dringenden Merkposten in den Novellierungskatalog mit aufzunehmen.
Zu den in absehbarer Zeit klärungsbedürftigen Fragen gehört ebenfalls die Kostenfrage. Zahlreiche Bürger haben Kritik daran geübt, daß für eine Aus-



Dr. Wernitz
kunft über die eigenen Daten eine Gebühr verlangt wird. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt — wir haben damals bei der Beratung des Datenschutzgesetzes auch darüber intensiv diskutiert —, daß Befürchtungen hinsichtlich einer unerträglichen Belastung der Behörden durch Auskunftsanträge unbegründet sind. Eher ist es heute notwendig, darauf zu achten, daß die Barrieren bei der Wahrnehmung der Auskunfts- und Kontrollrechte durch den Bürger beim Datenschutz nicht zu hoch angesetzt sind. Weil die Auskunftsrechte fundamentale Datenschutzrechte des Bürgers sind, sollten die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Auskunftsgebühren im öffentlichen Bereich umgehend geprüft werden, eventuell differenziert gestuft, wie es vorhin in dem Beitrag schon angesprochen worden ist. Analog dazu sollten auch die Möglichkeiten für den privaten Bereich geklärt und diskutiert werden. Der Beauftragte hat sich dafür ausgesprochen, daß solche Auskünfte kostenfrei erteilt werden sollten.
Im übrigen wäre es sicher auch wünschenswert, wenn die zum Teil recht komplizierte Auskunftserteilung im öffentlichen Bereich vereinfacht bzw. bürgerfreundlicher gestaltet werden könnte.
Zu den Themen, die seit Jahren die öffentliche Diskussion zum Datenschutzrecht in Politik und Wissenschaft beleben, gehört das Grundrecht auf Datenschutz. Der Vorschlag, den Grundrechtskatalog durch die Aufnahme eines Grundrechtes auf Datenschutz in die Verfassung zu erweitern, ist von verschiedenen Seiten gemacht worden. Urheberrechte können hier letztlich von keiner politischen Gruppierung geltend gemacht werden; in die Diskussion eingespeist haben dieses Thema im Grunde genommen alle drei Gruppierungen. Ein edler Wettstreit ist dabei gut, aber man sollte ihn nicht zu weit treiben.
Vor kurzem hat das Land Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Artikel in die Landesverfassung aufgenommen. Auch andere Staaten wie Osterreich und Portugal haben entsprechende Grundrechte verfassungsmäßig festgeschrieben. Es gibt sowohl für als auch gegen die Aufnahme eines entsprechenden Artikels in das Grundgesetz gewichtige Argumente. Die Gegner verweisen darauf, daß zwischen der Proklamation eines weitreichenden Grundrechts auf Datenschutz und seiner Aktualisierung eine nicht unerhebliche Diskrepanz bestehe. In der Verfassung würden Erwartungen erweckt, denen der Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt in der Praxis oft nicht gerecht werden könnten. Ein solches Grundrecht würde also weithin nur Programm und Verheißung bleiben. Weiterhin wird die Gefahr gesehen, daß die Gerichte bei entsprechenden Klagen ein solches Grundrecht in nicht vorhersehbarer Weise konkretisieren und insoweit die Rolle der politischen Führungsorgane übernehmen könnten.
Von den Befürwortern eines Grundrechts auf Datenschutz wird auf den Impuls- und Signaleffekt verwiesen, der insbesondere von neugeschaffenen Verfassungsnormen ausgeht. Die verfassungsmäßige Verankerung bringe eine größere Breitenwirkung und Verstärkung des Datenschutzbewußtseins. Vor allem aber bringe eine erhöhte formale Gesetzeskraft eine größere Stabilität der Datenschutznormen.
Eine von mir in Auftrag gegebene wissenschaftliche Ausarbeitung vom Januar dieses Jahres kommt alles in allem zu einer eher skeptischen Beurteilung. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz kommt in seinem Tätigkeitsbericht bei aller Würdigung der positiven Aspekte zu einer insgesamt zurückhaltenden Beurteilung. Nach seiner Auffassung kann die Diskussion um ein Grundrecht auf Datenschutz ohne Zeitdruck geführt werden, um eine Reihe verfassungspolitischer und juristisch-praktischer Aspekte abzuklären. Demgegenüber hat es sich im Zusammenhang mit den jüngsten Erörterungen im Innenausschuß zu Fragen des bereichsspezifischen Datenschutzes bei den Sicherheitsbehörden — offensichtlich vor dem Hintergrund neuer Erfahrungen und Eindrücke — in der Tendenz eher wieder für ein Grundrecht auf Datenschutz ausgesprochen. Hier werden wir den Dialog weiterzuführen haben.
Ende November 1978 hatte ich die Bundesregierung nach eventuellen Vorarbeiten zu einem konkreten Vorschlag für ein Grundrecht auf Datenschutz bzw. danach gefragt, ob ein entsprechender Diskussionsvorschlag noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werde. In Beantwortung der Frage stellte der Bundesinnenminister für die Bundesregierung u. a. fest — ich zitiere
Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem Komplex ist noch nicht abgeschlossen, zumal über die Auswirkungen des Bundesdatenschutzgesetzes noch nicht hinreichend gesicherte Erfahrungen vorliegen. Bei dieser Sachlage bitte ich um Verständnis, daß ich von einer Terminierung eines eventuellen Diskussionsvorschlags zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehen möchte.
Auch als persönlicher Befürworter eines Grundrechts auf Datenschutz respektiere ich die Auffassung, daß einer Entscheidung dieser Frage eine sehr gründliche und solide Auslotung der vielschichtigen Aspekte dieses Themas vorausgehen sollte.
Meine Damen und Herren, der Bull-Bericht bietet mit seinen Darlegungen zum Stand des Datenschutzes in ausgewählten Bereichen wichtiges Material und zahlreiche Merkposten für eine Novellierung des Datenschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode und für die Weiterentwicklung des bereichsspezifischen Datenschutzes.
Aus der umfangreichen Palette können hier nur einige Schwerpunkte herausgegriffen werden. Bezüglich des Themas „Datenschutz und Sicherheitsbereich" kann hier auf die entsprechenden Ausführungen in der Plenardebatte der letzten Woche verwiesen werden. Das Meldewesen ist der Bereich der öffentlichen Verwaltung, in dem, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Daten über alle Bewohner des Bundesgebiets gesammelt und für administrative Zwecke zur Verfügung gehalten werden. Es geht hier im wesentlichen um den Zielkonflikt zwischen Effektivität und Freiheitlichkeit. Das Meldewesen muß einerseits bürgerfreundlich sein und bedarf andererseits bereichsspezifischer Datenschutzregeln.



Dr. Wernitz
Versuche, von der Kompetenz des Bundes zum Erlaß eines Rahmengesetzes über das Meldewesen Gebrauch zu machen, konnten bisher leider nicht
zum Abschluß gebracht werden. Es wäre aber gerade auf diesem Sektor dringend zu wünschen, daß die einschlägigen Formulierungshilfen auch des Bundesbeauftragten für den Datenschutz letztlich dazu beitragen, daß in absehbarer Zeit doch noch ein datenschutzgerechtes Rahmengesetz zum Meldewesen zustande kommt. Ich gehe aber davon aus, daß ein solches erst dann eingebracht wird, wenn eine wasserdichte Abstimmung zwischen Bund und Ländern erreicht worden ist.
Bereichsspezifische Datenschutzregeln haben naturgemäß eine besonders hochrangige Bedeutung auf den Gebieten der Sozialverwaltung und des Gesundheitswesens. Hier sei insbesondere auf das zur Zeit in Beratung stehende Sozialgesetzbuch verwiesen, in dessen Rahmen das Sozialgeheimnis exakt definiert werden muß. Es bedarf einer klaren Regelung, in welchen Fällen in diesem Bereich Auskünfte erteilt werden dürfen.
Die einschlägigen Passagen des Tätigkeitsberichts bedürfen noch einer sehr sorgfältigen Erörterung in den beteiligten Parlamentsausschüssen. Denn man muß wissen, daß auf diesem Gebiet bei den hier vorliegenden sensiblen Daten im Grunde genommen faktisch eine Art zweites Melderegister vorhanden ist, das zum Teil wesentlich aktueller ist als dasjenige, welches die Meldebehörden haben.
Wenn auch die Weiterentwicklung des Datenschutzes in diesem und anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung dringend erforderlich ist, so ist der Eindruck sicher falsch, daß Risiken fürprivate Rechte des Bürgers ausschließlich oder vornehmlich durch die Datenverarbeitung des Staates oder der Kommunen entstünden. Bull verweist hier insbesondere darauf, daß sich die Kontroll- und Abwehrrechte, die das Bundesdatenschutzgesetz den Betroffenen gibt, auf dem Gebiet des Adressenhandels und der Direktwerbung als unzureichend erwiesen haben.
Im Rahmen dieser heutigen Darlegungen kann nur am Rande auf das schwierige, aber wichtige Thema Datenschutz und Arbeitsrecht grundsätzlich hingewiesen werden. Eine besondere Problematik betrifft dabei das im Bereich der Gewerkschaften seit einiger Zeit diskutierte Verhältnis von Datenschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht. Analog dazu kann auch das Verhältnis von Datenschutzrecht und Personalvertretungsrecht genannt werden. Es wäre sicher wünschenswert, wenn der Datenschutzbeauftragte dieser Thematik im folgenden Jahresbericht einen entsprechenden Raum geben würde, um den notwendigen Erörterungen dieser Fragen in den zuständigen Parlamentsausschüssen eine tragfähige Ausgangsbasis zu bieten, zusätzlich zu dem, was sich auf diesem Sektor an Literatur inzwischen schon angesammelt hat.
Der verständliche Blick auf die aktuellen und grundsätzlichen Probleme des Datenschutzes im Inland darf nicht dazu führen, daß die internationalen Komponenten und Fragen des Datenschutzes übersehen werden. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen, daß Professor Bull in seinem Tätigkeitsbericht einen Überblick über den Stand der Datenschutzgesetzgebung im Ausland bietet. Mit Recht verweist er auch auf die Probleme des grenzüberschreitenden Datenverkehrs.
In diesem Zusammenhang möchte ich heute angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung wenigstens kurz die vom vorigen Europäischen Parlament einstimmig verabschiedete Entschließung zum Schutz der Rechte des einzelnen ansprechen und auch dem Berichterstatter, der aus unserem Hause und aus meiner Fraktion kommt, Alfons Bayerl, herzlich danken.

(Beifall bei der SPD)

Mit den dort genannten Grundsätzen des Datenschutzes ist der Weg zur Harmonisierung des Datenschutzrechtes in Europa in sehr mutiger und zukunftweisender Weise vorgezeichnet, auch wenn man nicht jedem Vorschlag dort zustimmt. Herr Laufs, wenn Sie hier Skepsis anmelden, darf ich daran erinnern, daß auch Ihre Kollegen im Europäischen Parlament dieser Vorlage aus dem Europäischen Parlament zugestimmt haben. Es ist unbestreitbar notwendig, daß die nationale Datenschutzgesetzgebung durch entsprechende Arbeiten auf europäischer Ebene auch weiterhin den unverzichtbaren Flankenschutz bekommt.
Jedenfalls wird der umfangreiche, instruktive Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten in diesem Parlament und seinen Ausschüssen sorgfältig beraten werden. Seine Anregungen und Empfehlungen werden im weiteren kritisch-konstruktiven Dialog mit dem Datenschutzbeauftragten zu prüfen sein. Wir sind bereit und entschlossen, alle Anstrengungen zu unternehmen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit realistischem Augenmaß zu verfeinern und den Datenschutz insgesamt zu verbessern. Die zweite Hälfte dieses Jahres muß zu entsprechender Weichenstellung genutzt werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816402400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wendig.

Dr. Friedrich Wendig (FDP):
Rede ID: ID0816402500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte zunächst dem Kollegen Laufs sagen, daß sein Beitrag — wenn ich auch nicht in allen Punkten mit ihm übereinstimme — eine Grundlage für eine sachliche Debatte im Innenausschuß zu den uns alle interessierenden Fragen ist.

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : Danke!) Ich möchte dies sehr begrüßen.

In der Ausgabe des „Spiegel" von dieser Woche hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Herr Professor Bull, in einer Stellungnahme zu einer bestimmten „Spiegel"-Serie geschrieben — ich zitiere diesen Satz —:
Die Angst ist groß, das Wissen über konkrete
Gefahren und Abwehrchancen gering. Dies gilt



Dr. Wendig
für alle Formen moderner Informationsverarbeitung in Wissenschaft und Verwaltung.
Nehme ich einmal diesen Satz als Ausgangspunkt meiner Überlegungen, so möchte ich meinen, daß Angst — für sich genommen — kein zuverlässiger Motivator für künftige Überlegungen sein kann. Es kommt schon sehr auf ein solides Wissen über konkrete Gefahren moderner Informationsverarbeitung an, um auch zuverlässige Grundlagen für Abwehrunternehmen und -mechanismen gewinnen zu können. Herr Kollege Laufs, ich bin mit Ihnen der Meinung, daß das Problembewußtsein in diesem Bereich — ich habe das schon 1976 angesprochen — in der Tat noch nicht so entwickelt ist, wie es wünschenswert wäre. Das liegt aber, wie ich meine, weder an diesem Gesetz noch an der Informationspolitik der Bundesregierung, des Bundesministers des Innern oder des Datenschutzbeauftragten, sondern daran, daß dieser Bereich im Gegensatz zu anderen — nehmen wir einmal den Umweltschutz — für den Bürger weit weniger einsichtig und begreifbar ist.

(Wehner [SPD] : Sehen Sie sich die Abgeordneten an! Für die Abgeordneten offenbar auch!)

Daran wird klar, wie schwierig es ist, den einzelnen Bürger hier an eine Erkenntnis der wirklichen Sachverhalte und der daraus resultierenden Gefahrenmöglichkeiten heranzubringen.
Für solche Überlegungen bietet der erste Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, wie ich meine, eine ausgezeichnete Voraussetzung. Wir erkennen zugleich, daß im Datenschutzgesetz durch die Schaffung der Funktion eines solchen Datenschutzbeauftragten eine unabhängige Instanz geschaffen worden ist, die sich mit Sachkompetenz um die Probleme kümmert, die uns alle angehen.
Zum erstenmal seit Verabschiedung des Datenschutzgesetzes und seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1978 ist eine Grundlage für die Beantwortung der Frage vorhanden, ob sich das, was wir damals beschlossen haben, bewährt hat. Das ist auch eine Beantwortung der Frage: Reicht das Datenschutzgesetz aus, um ausnahmslos jeden Bürger vor einer Verletzung seiner Privatsphäre zu schützen?
Ich darf daran erinnern: Schon bei seiner Beratung und Verabschiedung waren wir uns im Grunde genommen alle darüber einig, daß wir uns mit dem Datenschutzgesetz auf rechtssystematisches und rechtspolitisches Neuland begeben haben und daher eine lex perfecta kaum schaffen konnten. Ich erinnere auch daran, daß vergleichbare Gesetze in anderen Ländern — weder im Bundesgebiet noch im Ausland — nicht vorhanden waren. Erst die Erfahrung und der Umgang mit den einzelnen Bestimmungen mußten zeigen, wo Korrekturen notwendig und noch Lücken zu schließen sind.
Dennoch meinten wir damals — es war im Juni 1976, am Ende der letzten Legislaturperiode; ich glaube, man muß diesen Zeitpunkt im Auge behalten —, mit der Verabschiedung dieses Datenschutzgesetzes nicht mehr warten zu können; die Opposition hatte damals noch andere Vorstellungen. Ich darf an den Hinweis von Herrn Wernitz erinnern, daß die Frage des verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs im Rechtsausschuß anders beantwortet worden ist. Ich darf hinzufügen, daß auch im Bundesrat ein entsprechender Vorschlag des Innenausschusses nachher im Finanzausschuß und im Plenum gescheitert ist. Ich will hier keine Schuldverschiebungen bringen; aber das war die Sachlage.
Es war notwendig, daß wir damals vor Beginn der neuen Legislaturperiode diesen ersten wichtigen Schritt getan haben, und ich stehe heute nach wie vor unverändert dazu. Gerade der vor uns liegende erste Tätigkeitsbericht macht deutlich, wie dringend diese Materie — ich spreche von 1976 -
einer gesetzlichen Regelung für unser Land bedurfte.
Nun kommt es darauf an, daß das Gesetz im Sinne eines umfassenden Schutzes des einzelnen auch wirklich befolgt wird. Daß dabei der Datenschutz mit anderen Interessen sowohl im öffentlichen, aber auch im privaten Bereich kollidiert, war und ist klar und allen selbstverständlich. Dennoch zeigt der erste Tätigkeitsbericht, daß wir nicht müde werden dürfen, die jeweiligen Interessen abzuwägen, wobei in der Regel der Schutz der Privatsphäre des einzelnen Bürgers oberstes Gebot ist.
Das Bundesdatenschutzgesetz hat, wie dies Professor Bull in seinem Bericht zu Recht hervorhebt, alle datenverarbeitenden Stellen genötigt, sich selbst und anderen Rechenschaft über die Art und Weise und die Notwendigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu geben. Allein diese Sensibilisierung für die Probleme des Datenschutzes kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Der Bericht hat zum anderen klargestellt, daß das Datenschutzrecht nicht nur ein technisches Recht, d. h. die Übersetzung technischer Regeln in Rechtsnormen, ist. Die in diesem Bericht aufgeführten Fälle machen deutlich, daß es sich bei dem Bestreben nach Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nicht um einen blinden Formalismus handelt. Nur die sorgfältige Erfüllung der formalen Vorschriften über Dateien, Register und Veröffentlichungen, über Benachrichtigungen und Auskünfte ist geeignet, die durch die fortschreitende technische Entwicklung bedrohte Privatsphäre zu schützen.

(V o r sitz : Vizepräsident Frau Renger)

Bei einer ersten Beratung kann man unmöglich alle Bereiche behandeln, die in dem Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten aufgeführt sind. Einen großen Teil nehmen in diesem Bericht die Behörden der inneren Sicherheit ein. Gerade auf diesen Abschnitt des Berichts will ich heute nicht näher eingehen. Er war schon im Zusammenhang mit der Überprüfung bestimmter Dateien beim Bundeskriminalamt Gegenstand einer Debatte in der vergangenen Woche, und diese Fragen werden uns im Innenausschuß auch in der kommenden Zeit noch sehr intensiv beschäftigen.



Dr. Wendig
Hierzu gehört auch die Problematik der Amtshilfe, über die der Bundesminister des Innern eine gesonderte Untersuchung eingeleitet hat. Mit diesel Untersuchung werden wir uns im Herbst im Innenausschuß beschäftigen, wobei ganz zwangsläufig auch die Positionen mit einbezogen werden, die der Tätigkeitsbericht im Bereich der inneren Sicherheit eingenommen hat. Deshalb will ich nur auf einige andere Schwerpunkte des Berichts kurz eingehen.
Da ist einmal das Meldewesen. Nachdem dieser Bereich durch ein Bundesmeldegesetz nicht geregelt werden konnte, kommt dem Bundesdatenschutzgesetz eine besondere Bedeutung zu; denn nirgendwo sonst werden Daten über alle Bundesbürger gesammelt und für administrative Zwecke zur Verfügung gehalten. Zu Recht ist in dem Bericht darauf hingewiesen, daß das Meldewesen zwar bürgerfreundlich gestaltet werden müsse, jedoch der Konflikt zwischen der Effektivität des Meldewesens und den Geheimhaltungsinteressen des Bürgers nicht so gelöst werden dürfe, daß eines der Ziele zu Lasten des anderen verabsolutiert werde. Es ist wohl unbestreitbar, daß bei der Abwägung zwischen Effektivität der Verwaltung und Freiheitspositionen des einzelnen Rationalisierung und Vereinfachung der Verwaltung ganz eindeutig einen geringeren Stellenwert haben müssen.
Dabei stimmen wir mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten auch darin überein, daß die sogenannte einfache Auskunft, d. h. die Auskunft über Anschrift und Namen an Private zwar zulässig ist, der Betroffene diese Daten jedoch sperren können lassen muß, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat. Die über diese sogenannte einfache Auskunft hinausgehenden Daten sind dagegen nur so weit weiterzugeben, als der Auskunftsersuchende ein berechtigtes Interesse gerade an diesen Daten nachweisen kann.
Es gibt noch einige andere Überlegungen. Ich will sie nicht weiter ausführen. Ungeachtet dieser Überlegungen aber ist es gerade in diesem Bereich erforderlich, daß das Meldewesen durch eine bereichsspezifische Regelung, ein Rahmengesetz, von dem Herr Wernitz gesprochen hat, datenschutzrechtlich möglichst bald hinreichend abgesichert wird.
In diesem Zusammenhang ist zu wünschen, daß schon sehr bald eine Neufassung des Bundesmeldegesetzes in Angriff genommen wird. Dabei muß allerdings gesetzlich sichergestellt sein, daß nicht durch Zusammenführung von Namen, Geschlecht, Geburtsdatum oder Ausweisnummer eine umfassende Datei mit einer bundeseinheitlichen Personalkennziffer ermöglicht wird, die eine Kombination mit weiteren Spezialdaten begünstigt, also die Einführung des Personenkennzeichens durch eine Hintertür gestatten würde.
Zum zweiten Bereich, zur Sozialverwaltung und zum Gesundheitswesen: Gerade dieser ohnehin schon stark automatisierte Bereich bedarf unserer besonderen Beachtung, handelt es sich hier doch zum Teil um höchst sensible Daten über fast alle
Bürger. Auch die Tatsache, daß mit der Versicherungsnummer ein Identifizierungsschlüssel vorhanden ist, der eine Vielzahl von Verknüpfungen ermöglicht, macht deutlich, daß den Problemen des Datenschutzes in einem Bereich, in dem es sich vielfach um besonders vertrauliche Daten handelt, besondere Beachtung geschenkt werden muß. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient darf nicht durch eine leichtfertige Handhabung von Daten in diesem Bereich gefährdet werden. Ich freue mich — das habe ich gestern der Presse entnehmen können —, daß der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands unter Hinweis auf das Sozialgesetzbuch Sonderregelungen für den Schutz medizinischer Daten gefordert hat. Man kann das nur unterstreichen.
Das Sozialgeheimnis, das Grundlage dieser Vertrauensbeziehung ist, muß in jedem Fall gewahrt bleiben. Darüber hinaus sind allerdings drei Dinge erforderlich. Es muß sichergestellt werden, daß auch Amtshilfeersuchen in diesem Bereich nicht dazu führen, daß Daten über die Intimsphäre des Bürgers anderen Stellen als denjenigen zugänglich gemacht werden, denen sie mitgeteilt worden sind. Ferner muß auch der interne Datenschutz bei der Datenverarbeitung und dem Datenaustausch zwischen den einzelnen Sozial-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern besser abgesichert werden. Schließlich ist bei der Datenverarbeitung im Rahmen wissenschaftlicher Forschung besonders darauf zu achten, daß der Empfänger die ihm übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden darf, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Ich weise besonders darauf hin: Wegen der hohen Sensibilität der Daten darf auch hier eine Weitergabe nur in anonymisierter Form erfolgen.
Ein kurzes Wort zu den Versicherungen. Die Bedenken, die gegen die sogenannte Datenschutzklausel von Versicherungsträgern erhoben worden sind — in dem Bericht nachzulesen —, müssen von uns mit aller Sorgfalt überprüft werden. So muß sichergestellt werden, daß die Einwilligung der Betroffenen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf einem Mindestmaß an Information darüber beruhen muß, welche Daten aus welchem Anlaß zu welchem Zweck an welche Empfänger übermittelt werden sollen. Ich kann dem Bericht hier voll zustimmen, wenn darin festgestellt wird — ich zitiere —:
Ein Höchstmaß an Information über das, was mit den Daten geschehen soll, dürfte auch hier das beste Mittel sein, um unbegründetes Mißtrauen abzubauen.
Lassen Sie mich nach diesen Bemerkungen die Frage stellen — auch die Kollegen Vorredner haben diese Überlegung angestellt —: Sind schon heute Folgerungen für die Zukunft, vielleicht sogar schon für eine nähere Zukunft zu ziehen?
Eine erkennbare Schwachstelle des Datenschutzgesetzes ist die Tatsache, daß in sehr großem Umfange mit Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet wird. Dieses Verfahren



Dr. Wendig
ist rechtssystematisch stets zweifelhaft. Ein zentrales Bundesdatenschutzgesetz wird allerdings, wie ich meine, kaum mehr leisten können.
Deshalb kommt es darauf an — und das scheint mir eine zentrale Frage zu sein —, für einzelne Bereiche bereichsspezifische Datenschutzregelungen zu schaffen. Die Bundestagsfraktion der FDP hält dies für die vorrangige Aufgabe, die bei einer Verbesserung des Datenschutzrechts zu lösen sein wird. Im Zusammenhang mit dem Meldewesen habe ich dazu schon einiges gesagt. Nur ein Datenschutzrecht, das sich sehr konkret an den Aufgaben der einzelnen Bereiche orientiert, kann auf die Dauer einen wirksamen Schutz des Bürgers in dem jeweiligen Bereich gewährleisten.
Niemand soll mehr personenbezogene Daten erhalten, als sie zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden und es das Recht des Bürgers auf Schutz seiner Privatsphäre zuläßt. Auch die Weitergabe von Daten muß an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Ebenso bedarf die Löschung von Daten einer klaren Regelung nach bestimmten Fristen.
Ein solcher bereichsspezifischer Datenschutz — gleich, wo er eingeführt wird — setzt, wie bereits erwähnt, Informationen über den Datenfluß sowie über die Verwendung der Daten voraus. Hier muß die notwendige Transparenz der Datenverarbeitung geschaffen werden, damit die Generalklauseln des Datenschutzgesetzes, die wir alle beklagen, für spezifische Bereiche hinreichend konkretisiert werden können.
Der zweite Punkt: Vordringlich geprüft werden muß meines Erachtens — da schließe ich mich meinen Vorrednern an — die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruchs. Über die Vorgeschichte bei der Beratung des Entwurfs 1975/76 habe ich ja schon gesprochen. Die vorhandenen Schadenersatzansprüche des BGB, die den Beweis des Verschuldens des Schädigers voraussetzen, reichen bei der Kompliziertheit der Materie und angesichts der Schwierigkeiten, die Vorgänge bei der Datenverarbeitung — nicht nur im automatisierten Bereich — zu rekonstruieren, nicht aus. In diese Richtung gehen auch die Empfehlungen des Europäischen Parlaments im Rahmen des Entschließungsantrages, den wir heute mit beraten.
Weiter hat sich gezeigt, daß gerade der grenzüberschreitende Datenverkehr - ein Problem, das auch die anderen Kollegen angesprochen haben — insbesondere im Bereich der Europäischen Gemeinschaft einer Regelung bedarf. Eine Harmonisierung des Datenschutzrechts auf internationalem Gebiet ist daher dringend erforderlich. Seit Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes sind in einer Reihe von Nachbarländern ebenfalls spezielle Datenschutzregelungen entstanden; der Bericht des Datenschutzbeauftragten weist sie erfreulicherweise mit ihren wichtigen Einzelheiten aus.
Bei einer Harmonisierung des Datenschutzrechts im internationalen Bereich müssen wir u. a. aber auch dafür Sorge tragen, daß nationale Schutzvorschriften nicht durch eine Verlagerung der Datenverarbeitung ins Ausland umgangen werden. Der am 14. Mai 1979 dem Europäischen Parlament vorgelegte Initiativbericht zum Datenschutz, der eine Richtlinie zur Harmonisierung des Datenschutzrechts in der Gemeinschaft für den Bürger fordert, wird von uns voll unterstützt.
Ein wesentliches Problem liegt für uns schließlich auch in der Frage, ob ein neues Grundrecht auf Datenschutz ins Grundgesetz eingefügt werden sollte. Sicher gibt es gute Gründe dafür, den bewährten Katalog der Grundrechte nicht ohne Not zu erweitern, ganz abgesehen von allen anderen Problemen, die ein Grundrecht auf Datenschutz in verfassungssystematischer und anderer Hinsicht aufwirft. U. a. deshalb habe ich mich bei der Beratung und Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes 1976 an dieser Stelle zurückgehalten.
Der jetzt vorliegende Bericht, unsere bisherigen Erfahrungen und die inzwischen nicht verstummte Sachdiskussion über eine stärkere Hervorhebung und Bekräftigung des Datenschutzes haben mich und meine Fraktion dazu geführt, daß wir eine solche Erweiterung des Grundrechtskatalogs für wünschenswert, ja notwendig und dringlich halten.
Dies, meine Damen und Herren, sind nur einige Aspekte einer künftigen Fortentwicklung des Datenschutzrechts in unserem Lande. Der erste Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zeigt deutlich, wie notwendig und richtig es war, eine selbständige und unabhängige Instanz mit der Wahrnehmung dèr Aufgaben der Drittkontrolle zu befassen. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten dankt dem Bundesbeauftragten Professor Bull für seinen umfassenden Bericht.
Ob der Bundesbeauftragte für Datenschutz in seiner gegenwärtigen Form richtig in unser staatliches System eingeordnet ist, muß und kann zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. Es geht dabei um die Frage, ob eine Zuordnung zum Parlament eine größere Wirksamkeit und Unabhängigkeit verspricht.
Schon jetzt sollten wir nach Auffassung der FDP-Fraktion aber prüfen, ob nicht noch in dieser Legislaturperiode — ich sage dies ganz bewußt und prononciert — einige Verbesserungen im Datenschutzgesetz geschaffen werden sollten. Wir denken dabei besonders an drei Punkte, nämlich erstens an ein bereichsspezifisches Datenschutzrecht im Meldewesen, zweitens an einen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch und drittens an die Frage, ob nicht jetzt schon die gewonnenen Erkenntnisse dazu ausreichen, im Grundgesetz ein Grundrecht des Bürgers auf Datenschutz zu verankern.
Meine Damen und Herren, manch einer mag einwenden, daß einmal beschlossene Gesetze nicht ständig, vielleicht schon nach kurzer Zeit und vielleicht mehrmals, novelliert werden dürfen. Dieser Grundsatz ist richtig. Wir sollten ihn bei unserer Gesetzgebung nie aus dem Auge verlieren. Beim Datenschutzrecht indessen handelt es sich um eine Materie, die, wie wir alle wissen, nur sehr schwer



Dr. Wendig
mit den üblichen Instrumenten des Rechts in den Griff zu bekommen ist.
Hinzu kommt, daß die technologische Entwicklung auf diesem Gebiet mit Riesenschritten voranschreitet. Ich sage Ihnen ganz offen, ich fürchte mich ein wenig vor einer Entwicklung, die dazu führen könnte, daß der Abstand zwischen dem jeweiligen Stand der Technik auf der einen Seite und den rechtlichen Schutzvorschriften für den Bürger auf der anderen ständig größer statt kleiner wird. Manchmal beschleicht mich die Sorge, daß wir uns schon heute ein wenig — mit einem Bein jedenfalls — in einem solchen Zustand befinden. Deswegen ist für uns die kritische Überprüfung des Datenschutzgesetzes eine Aufgabe von besonders hohem Rang.
Ich glaube nicht zu hoch zu greifen, wenn ich meine, daß dem Datenschutzgesetz für die Privatsphäre des Bürgers die gleiche Bedeutung zukommt wie dem Umweltschutz für die körperliche Unversehrtheit der lebenden und der künftigen Generation. Die besondere rechtspolitische Brisanz dieses Themas liegt darin, daß es uns gelingen muß, moderne technologische Entwicklungen mit den Instrumenten unserer rechtsstaatlichen Ordnung aufzufangen.
Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei erblickt in dem vorliegenden Tätigkeitsbericht eine sehr wichtige Grundlage für ihre künftige Arbeit und zunächst für die Diskussion im Bundestagsinnenausschuß.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816402600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0816402700
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Verfassungsväter haben die Würde des Menschen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit an die erste Stelle der Grundrechte gestellt. Ich weiß mich mit allen demokratischen Kräften einig, wenn ich feststelle, daß diese persönlichen Grundwerte aus das höchste gefährdet werden, wenn wir es nicht schaffen, den einzelnen Menschen einen persönlichen Freiraum vor den immer perfekter werdenden Informationsspeichern und Rechenzentren unserer Bürokratie zu sichern. Gelingt uns das nicht, ist das vielbeschworene Jahr „1984" nicht mehr fern.
Diese Sorge, von der auch Herr Kollege Wendig gesprochen hat, hatte die CDU/CSU schon bei den Beratungen des Bundesdatenschutzgesetzes 1976 und vorher immer wieder vorgetragen. Aus dem Gesichtspunkt der Würde des Menschen und des Schutzes seiner Person und seiner Persönlichkeit, aus dem Gebot des Freiseins und Freibleibens vor übermächtiger, unzulässiger staatlicher Registrierung, Einwirkung und letztlich sogar Steuerung haben wir damals zahlreiche Kritik an dem von SPD und FDP beschlossenen Datenschutzgesetz geübt und zahlreiche Änderungsanträge gestellt, die leider abgelehnt wurden. Ich kann feststellen, daß heute bei allen Vorrednern zahlreiche Änderungsvorschläge zu diesem Gesetz vorgetragen wurden. Es ist zu hoffen, daß diese Verbesserungen und Änderungen dann auch bald vorgenommen werden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten bestätigt in weiten Bereichen unsere damalige Befürchtung, daß dieses Gesetz nur unzureichend die persönlichen Daten schütze. Wir wären heute besser dran, wenn damals unserer Kritik entsprochen worden wäre. Wir bedauern, daß die Bundesregierung die notwendige Novellierung, die wir schon in einer Kleinen Anfrage im März 1977 angesprochen haben, bisher noch nicht vorgenommen hat.
Wirksamer Datenschutz bleibt demnach nach wie vor eine politische Aufgabe von hohem Rang auch in der Zukunft. Diese Aufgabe kann man allerdings nicht dadurch lösen, daß in zunehmendem Maße von bestimmter Seite ein Geschäft mit der berechtigten Sorge unserer Bürger um diese persönliche Freiheit getrieben wird. Zahlreiche Kritiker unseres Staates und seiner Organe sowie unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben sich auf diesen Zug des Datenschutzes geschwungen. Sie scheuen sich nicht, unter dem Deckmantel der besorgten Demokraten den Begriff des Datenschutzes, der in der Offentlichkeit — auch das ist heute schon betont worden — nach wie vor merkwürdig verschwommen und unpräzise gebraucht wird, vor ihren Wagen zu spannen und ihn als Vehikel für ihre sogenannte Systemkritik und für eine verzerrte Darstellung unserer staatlichen Institutionen zu mißbrauchen.

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : So ist das leider!)

Unsere Sicherheitsbehörden sind in den vergangenen Monaten bevorzugte Zielscheiben dieser Attacken gewesen. Diese vordergründigen Machenschaften, die mit dem Datenschutz nicht das geringste zu tun haben, verurteilen wir auf das schärfste. Wer den Bericht des Bundesbeauftragten aufmerksam liest, kann bei aller Kritik, die er vorträgt und die berechtigt sein mag oder nicht, keinerlei sachliche Grundlage für diese seit einem Jahr immer wieder durchgeführten Kampagnen gegen unsere Sicherheitsbehörden finden.
Der zeitgerecht erstellte Bericht des Bundesbeauftragten befaßt sich neben einer allgemeinen Beschreibung seiner Aufgaben, seiner Tätigkeiten und neben der möglichen und nötigen Änderung des Datenschutzgesetzes — Herr Kollege Dr. Laufs hat das im einzelnen erläutert — in einem weiteren Schwerpunkt ausführlich mit dem Stand des Datenschutzes in den einzelnen Bereichen staatlicher und privater Datenverarbeitung. Gerade dieser Teil des Berichts ist für unsere Bürger von großer Bedeutung, weil hier die praktischen Auswirkungen der Datenverarbeitung für Wirtschaft und Verwaltung, aber auch für die jeweils Betroffenen sichtbar werden. Die Darstellung des Bundesbeauftragten dazu ist geeignet, die bisher meist undurchschaubaren und undurchsichtigen Verhältnisse in den Rechenzentren und Datenspeichern der Bürokratien zu erhellen und eventuelle Mißbräuche zu



Spranger
beseitigen oder ihnen entgegenzuwirken und Unbehagen abzubauen, das — das ist immer wieder betont worden — darin besteht, daß die allermeisten Bürger unseres Landes immer noch nicht wissen, was mit welchen persönlichen Daten geschieht. Insofern gebührt dem Bundesbeauftragten sicher der Dank dieses Hauses.
Wir bejahen seine Kontrollfunktion, die notwendig ist. Wir sagen aber auch: Diese Kontrolle ist notwendig gegenüber allen Behörden und Verbänden, nicht nur mit Schwergewicht gegenüber den Sicherheitsbehörden. Dabei vertreten wir grundsätzlich den Standpunkt, daß im Interesse einer einheitlichen Handhabung die Regelungen des Datenschutzes für alle Bereiche in gleicher Weise gelten müssen. Hieraus folgt, daß sogenannte bereichsspezifische Regelungen, d. h. Sondervorschriften des Datenschutzes für bestimmte Bereiche, nur in wenigen Ausnahmefällen getroffen werden können. Wir sind jedoch dagegen, daß den Bereichen unterschiedliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. Wir sind für eine gleichmäßige Kontrolle aller Bereiche mit gleicher Intensität.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat leider in der Vergangenheit den Eindruck erweckt und ihn in seinem Bericht teilweise bestätigt, seine Aufmerksamkeit müsse vor allem der Aufdeckung und Beseitigung rechtswidriger Praktiken der Sicherheitsbehörden im Bereich des Datenschutzes gehören. Ich möchte hier nicht im einzelnen die verschiedenen öffentlichen Äußerungen über angebliche Mißstände und rechtswidrige Praktiken bei den Sicherheitsbehörden wiederholen. Wir haben im Innenausschuß am 14. Mai erlebt, daß der Bundesbeauftragte wesentliche Behauptungen seiner früheren Prüfberichte revidieren mußte und daß er auch einräumen mußte, daß zu einer auch nur teilweise systematischen Überprüfung der Datenverarbeitung z. B. im Bereich des Bundeskriminalamtes bisher keine ausreichende personelle Kapazität zur Verfügung stand. Um so mehr hätten lautstarke und vorschnelle Urteile über die Dateien dort unterbleiben müssen.

(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Wir hätten es als besser erachtet, wenn der Bundesbeauftragte eine systematische und gründliche Analyse vor Ort im Bundeskriminalamt und in den Polizeidienststellen der Länder, wo diese Dateien aufgehoben und gespeichert werden, vor Erstellung des Dateienberichts durchgeführt hätte und wenn er mit öffentlichen Äußerungen insgesamt zurückhaltender gewesen wäre.

(Zustimmung des Abg. Dr. Laufs [CDU/ CSU] )

Für das öffentliche Auftreten des Bundesbeauftragten sollte die Arbeitsweise des Präsidenten des Bundesrechnungshofs Vorbild sein. Dessen Behörde unterzieht zwar nicht so spektakulär, aber um so wirkungsvoller die Behörden des Bundes einer laufenden gründlichen Überprüfung. Erst wenn der Datenschutzbeauftragte ein derartiges Amtsverständnis übernimmt, wird er die Aufgaben erfüllen
können, die ihm das Bundesdatenschutzgesetz zugewiesen hat.
Nach dieser notwendigen Kritik verdient der Bericht auch Anerkennung, z. B. im Bereich des Meldewesens. Die Forderung nach dem baldigen Erlaß eines Rahmengesetzes des Bundes auf Grund des längst ausgewerteten Hearings vom November 1978 ist vollauf berechtigt. Auch das hat der Kollege Laufs schon vorgetragen. Wir fordern die Bundesregierung nochmals auf, unverzüglich Initiativen für ein Bundesmelderahmengesetz zu ergreifen, um eine Rechtszersplitterung in diesem Bereich, die zweifelsohne droht, zu verhindern.
Wir teilen nicht die Empfehlung des Bundesbeauftragten, die Angaben über die Religionszugehörigkeit von der Übermittlung an andere Stellen, also auch an die Kirchen, auszuschließen. Das Recht der Kirchen auf diese Information ist durch Art. 140 Grundgesetz und Art. 137 Weimarer Verfassung garantiert. Demnach ist die Kirche auf Hilfeleistungen des Staates angewiesen und der Staat zu derartigen Hilfeleistungen verpflichtet. Die Kirchen haben keine eigenen Informationsmöglichkeiten. Deshalb muß der Staat diese Information übermitteln.
Nach unserer Auffassung sollten auch Neben- und Unterorganisationen der Kirchen wie das Diakonische Werk in Bayern oder kirchliche Arbeitskreise aus dem staatlichen Datenmaterial Informationen erhalten. Es muß der Kirche überlassen bleiben, selbst zu bestimmen, welche Stellen und Organisationen bestimmte kirchliche Aufgaben wahrnehmen, ohne daß dadurch Nachteile für den notwendigen Informationsfluß entstehen.

(Dr. Laufs [CDU/CSU]: So ist es!)

Über den Datenschutz im Sicherheitsbereich haben die Mitglieder des Innenausschusses in den letzten Wochen viele Stunden umfassend diskutiert. Eine Debatte darüber wurde in der vorigen Woche auch hier geführt. In diesen ganzen Diskussionen hat sich eindeutig erwiesen: Solange die Sicherheitsbehörden mit dem Bundesbeauftragten in weiten Bereichen uneinig sind, wo die Grenzen zwischen der Sicherheit einerseits und den Persönlichkeitsschutz andererseits zu ziehen sind, ist es Aufgabe vor allem des Bundesinnenministers, hier zu einer baldmöglichen Klärung beizutragen, die beiden Interessen entspricht.
Insgesamt ist festzustellen, daß der Datenschutz aus dem Bereich der Sicherheitsbehörden nicht auszuschließen ist. Es kann keinen Zweifel geben, daß auch im Sicherheitsbereich Datenschutz stattfinden muß. Der Freiheitsschutz durch Gewährleistung innerer Sicherheit, zu dem diese Behörden eingerichtet sind, kann aber nur dann funktionieren, wenn nicht die, die in Verdacht stehen oder überführt sind, durch Straftaten oder Verfolgen verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Freiheit und die Sicherheit ihrer Mitbürger zu bedrohen, das Recht haben sollen, sich jederzeit ein umfassendes Bild darüber zu machen, was Polizei und Nachrichtendiensten über sie bekannt ist. Das ist



Spranger
so offenkundig, daß man darüber nicht zu diskutieren braucht.
Wenn trotzdem auch auf diesem Feld Datenschutz selbstverständlich gewährleistet sein muß, dann bedarf es hier anderer Mittel, um ihn sicherzustellen. Wir haben ja jetzt schon Rechtsbereiche, wo das der Fall ist. Man denke an die Post-und Telefonkontrolle und die G-10-Gremien. Hier sind Einrichtungen mit quasirichterlicher und parlamentarischer Kontrolle vorhanden. Ähnliches sollte man für den übrigen Sicherheitsbereich durchdenken, um zu vernünftigen Lösungen zu kommen, ohne daß die sicherheits- und freiheitsschützenden Funktionen von Polizei- und Nachrichtendiensten beeinträchtigt werden.
Ein ganz wichtiges Thema ist der Bereich der Datenverarbeitung innerhalb der Sozialverwaltung, im Gesundheitswesen. Gerade im Vergleich zu den ausführlichen Darlegungen zu den Sicherheitsbehörden ist hier der Bericht des Datenschutzbeauftragten unzureichend und verbesserungsbedürftig. So vermissen wir die genauen Angaben über die Art und die Menge der Daten, die im gesamten Bereich der Sozialversicherung gespeichert sind. Die Frage bleibt unbeantwortet, ob es richtig ist, daß die in den Datenbanken der Sozialversicherung gespeicherten Daten ausreichen, um Einzelheiten aus dem Lebenslauf fast jedes Zeitgenossen lückenlos zusammenzufügen.
Aus den Dateien der Krankenversicherungen können nicht nur jedes Gebrechen, jede Kranheit erfahren werden, sondern auch jene Zeiten, die ein Versicherter vielleicht wegen einer übel ausgegangenen Schlägerei krankfeiern mußte. Hier sind zum Teil brisante und den Intimbereich zutiefst berührende Daten gespeichert und abrufbar. Darum .muß dem möglichen Mißbrauch in diesem Bereich bald und wirksam vorgebeugt werden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

In dem Bericht wird kein Wort darüber verloren, ob nach Auffassung des Bundesbeauftragten der Begriff des Sozialgeheimnisses beibehalten oder durch den Begriff der „personenbezogenen Daten", der im Bundesdatenschutzgesetz Verwendung findet, ersetzt werden sollte.
Der Bundesbeauftragte hat auch nur andeutungsweise die wichtigen Fragen der Amtshilfe im Bereich der Sozialversicherung angesprochen. Hier sehe ich noch weit größere Probleme als im Sicherheitsbereich.
Es ist auch zu fragen, wie in der praktischen Arbeit bei den Trägern der Sozialversicherung sichergestellt ist, daß die Millionen von personenbezogenen Daten, die bei den Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und den anderen Trägern der Sozialversicherung gespeichert sind, nicht zu den falschen Behörden und in falsche Akten geraten.
Schließlich wurde nichts darüber gesagt, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten an Gerichte zur Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und an Finanzämter zur Feststellung des Steuerbescheids weitergegeben werden dürfen. Wenn
hier keine wasserdichte Lösung gefunden wird, hat der große Bruder zu unseren Bürokratien bereits längst Zugang gefunden.
Die große Ungewißheit unserer Bevölkerung in diesen Fragen schlägt sich in der geringen Zahl der Eingaben an den Bundesbeauftragten nieder. Deswegen unsere Forderung, daß die Bürger endlich erfahren, welche Möglichkeiten es in diesem Bereich gibt. Hier besteht eine echte Informationslücke bei der Bevölkerung. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung und des auf ihren Vorschlag hin ernannten Bundesbeauftragten, diese Lücke möglichst schnell und auch umfassend zu schließen.
Der Bundesbeauftragte hat sich auch zum nichtöffentlichen Bereich geäußert. Hier ist darauf hinzuweisen, daß das an sich zur Kompetenz der Länder nach §§ 30, 40 des Bundesdatenschutzgesetzes gehört. Die Aufsichtsbehörden der Länder führen seit geraumer Zeit entsprechende Gespräche mit dem Verband der Versicherungswirtschaft, den Banken und der Schutzgemeinschaft der Sparer. Diese Gespräche, die erfolgverheißend verlaufen, sollten erst abgewartet werden, bevor der Bundesbeauftragte hier weitere Aktivitäten entwickelt.
Der Bundesbeauftragte hat sich in seinem Tätigkeitsbericht sehr zurückhaltend zum sogenannten Medienprivileg geäußert. Auch wir sind der Auffassung, daß Presse, Rundfunk und Film im Hinblick auf das Grundrecht nach Art. 5 des Grundgesetzes eine besondere Stellung zukommen muß. Trotz dieser Sonderstellung muß jedoch einmal eingehend geprüft werden, inwieweit Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei diesen Medien tatsächlich sichergestellt sind. Hierzu bedarf es klarer und eindeutiger Äußerungen nicht nur des Bundesdatenschutzbeauftragten, sondern auch der Bundesregierung. Diese Antworten liegen leider bis heute nicht vor.
Zusammenfassend können wir feststellen: Der Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist eine brauchbare Grundlage für den weiteren Ausbau und die Festigung des Datenschutzes. Voraussetzung dafür ist, daß berechtigte Kritik nicht nur zur Kenntnis genommen wird, sondern daß auch für Abhilfe der Mängel gesorgt wird. Zukünftig müssen in vermehrtem Maße außerhalb der Sicherheitsbereiche an Ort und Stelle die Datenspeicherung und die Rechenzentren der Bürokratie eingehend auf mögliche Mißbräuche hin kontrolliert werden. Nur so kann der Freiheitsraum unserer Bürger gegenüber den übermächtigen Bürokratien zukünftig ausreichend geschützt werden.
Die CDU/CSU-Fraktion ist wie schon in der Vergangenheit zu jeder Zusammenarbeit bereit, wenn sie dieses Ziel, nämlich den Schutz unserer Bürger, zum Inhalt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816402800
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Staatssekretär von Schoeler.




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816402900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Erste Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gibt Gelegenheit zu einer Zwischenbilanz über die Wirkungen des 1976 verabschiedeten Gesetzes und zur Stellungnahme zu einigen aktuellen Fragen, die in dem Bericht aufgeworfen werden. Darüber hinaus muß uns der Bericht herausfordern, über die Fortentwicklung des Datenschutzes hier zu diskutieren.
Bei der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes ging es darum, den Freiheitsraum des Bürgers vor den Gefährdungen moderner Technologien zu bewahren, seine Persönlichkeitssphäre nicht schutzlos den Rationalisierungsbemühungen von Staat und Wirtschaft auszusetzen und dieses Ziel ohne eine gigantische und perfektionistische Datenschutzbürokratie in Staat und Wirtschaft zu gewährleisten. Diese Ziele sind aktuell geblieben. Zu ihrer Erreichung werden wir noch manche Anstrengung unternehmen müssen.
Aber schon heute, zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes, können wir, so meine ich, sagen: Die Verabschiedung dieses Gesetzes war ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Sicherung der Privatsphäre des Bürgers im Zeitalter sprunghafter technischer Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung.
Kollege Laufs hat darauf hingewiesen, daß die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages damals gegen dieses Gesetz gestimmt hat. Herr Kollege Laufs, ich muß Sie fragen, was die Folge gewesen wäre, wenn Sie sich damals durchgesetzt hätten. Die Folge wäre doch nicht ein besserer Datenschutz gewesen, sondern die Folge wäre gewesen, daß die Auskunftsansprüche, die Berichtigungsansprüche, die Kontrollrechte des Bürgers,

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : Die nicht wahrgenommen werden!)

die Institution des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht geschaffen worden wären. Wir können uns gerne darüber unterhalten, wo und wie wir das Datenschutzrecht fortentwickeln müssen,

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : Diese Zeit ist gekommen!)

nur, ihren Standpunkt von damals als die Weisheit bezüglich der Fortentwicklung des Datenschutzes zu bezeichnen, leuchtet mir nicht ein, weil das Ergebnis die Schutzlosigkeit des Bürgers gewesen wäre.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Herr Kollege Laufs, man sollte, glaube ich, die Vergangenheit auch nicht verklären. Wie kam denn das Nein der CDU/CSU-Fraktion zustande? Ich nehme Ihnen ab, daß Sie bzw. diejenigen, die damals bei der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes Ihre Position vertreten haben, dagegen gestimmt haben, weil ihnen der Gesetzentwurf noch nicht weit genug ging.

(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Das war nicht ausreichend!)

Das ehrt Sie. Das gibt eine Basis dafür, daß man das Datenschutzrecht fortentwickeln kann. Aber Sie wissen doch so gut wie ich, daß damals nicht alle in Ihrer Fraktion aus den gleichen Motiven dagegen gestimmt haben. Wir haben es doch in den Beratungen des Bundesrates erlebt. Da haben wir uns doch mit den Argumenten von CDU/CSU-Vertretern auseinanderzusetzen gehabt, die nicht gegen das Gesetz waren, weil es ihnen nicht weit genug ging — so wie Ihnen —, sondern die dagegen waren, weil ihnen das Gesetz schon viel zu weit ging. So ist das Nein der CDU/CSU-Fraktion zum Datenschutzgesetz von 1976 eines der vielen Beispiele, wo sich die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag zwar auf ein Nein einigen konnte, über die Gründe für dieses Nein aber in den eigenen Reihen sehr uneinig war.
Mit dem Gesetz, meine Damen und Herren, ist die Rechtsstellung des Bürgers verbessert worden. Die Befürchtungen, daß die Datenverarbeitung in Staat und Wirtschaft in unerträglicher Weise eingeschränkt werde, wie damals vor allem aus den Kreisen der Wirtschaft geäußert wurde, haben sich nicht bewahrheitet.
Die Grundkonzeption des Gesetzes als „Grundgesetz" des Datenschutzes, das eine perfektionistische und abschließende Regelung für alle Bereiche weder bieten will noch kann, hat sich bewährt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat dies in seinem Bericht anerkannt. Ich stimme ihm ausdrücklich zu.
Das Gesetz hat aber nicht nur eine stärkere Stellung des Bürgers gegenüber der Verwaltung und der privaten Wirtschaft, die Daten verarbeitet, gebracht, es sind nicht nur Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung geschaffen worden, sondern das Gesetz hat auch ein Kontroll- und Aufsichtssystem geschaffen, das für die Sicherung der Privatsphäre des Bürgers große Bedeutung hat und von dem Anstöße für die Fortentwicklung des Datenschutzes ausgehen und weiter ausgehen werden. Mit dem Gesetz ist ja nicht nur die Institution des Bundesbeauftragten für den Datenschutz geschaffen worden, dessen ersten Bericht wir heute diskutieren. Als Folge des Gesetzes sind durch die Landesdatenschutzgesetze entsprechende Kontrollinstanzen in den Ländern geschaffen worden. Die Datenschutzkontrolle im nichtöffentlichen Bereich ist den Aufsichtsbehörden der Länder übertragen- worden. Sie wird ergänzt durch die betriebsinternen unabhängigen Datenschutzbeauftragten. Ich möchte ausdrücklich die Arbeit dieser rund 10 000 innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten anerkennen, von denen jeder in der Alltagspraxis vor Ort ein Stück Datenschutz verwirklichen soll. Die Debatte sollte nicht vorbeigehen, ohne daß diese Arbeit anerkannt wird.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, von denjenigen, die in diesem breit gefächerten Aufsichts- und Kontrollsystem als Anwalt der Bürger zum Schutz unserer Rechte tätig werden, gehen auch Anregungen für die Fortentwicklung des Datenschutzes aus.



Parl. Staatssekretär von Schoeler
Solche Anregungen, Vorschläge und Kritik mögen manchmal unbequem sein. Aber mit Bequemlichkeit sind Bürgerrechte nicht zu schützen. Deshalb sollten wir in den Anregungen derjenigen, die in diesem Kontrollsystem tätig sind, und in den Beiträgen der Vertreter der Datenschutzwissenschaft einen unverzichtbaren Beitrag zur Fortentwicklung des Datenschutzes sehen. Mit solchen Anregungen und Anstößen bestätigt sich gerade die Richtigkeit der bei der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes für das Kontroll- und Aufsichtssystem gewählten Konzeption. Wir haben bewußt davon abgesehen, eine einzige, den gesamten Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes überspannende Kontrollinstanz zu schaffen. Wir hätten uns damit der Gefahr einer Überbürokratisierung des gesamten Kontrollsystems ausgesetzt. Wir haben die andere Konzeption des Gesetzes aber auch deshalb gewählt, um aus den Erfahrungen und Berichten der vielen als Anwalt der Bürger tätigen Kontrolleure Anregungen für unsere gesetzgeberische Arbeit zu erhalten. Zugleich wird durch die Tätigkeit der Kontrolleure und ihre Berichte ein Beitrag zur Entwicklung eines Datenschutzbewußtseins des einzelnen Bürgers geleistet. Wir alle wissen, wie schwierig und wichtig gerade diese Aufgabe ist, Herr Kollege Spranger. Deswegen verstehe ich nicht, wieso Sie sagen — und Ihre alte Forderung von 1976 immer noch aufrechterhalten —, daß der Datenschutzbeauftragte besser quasi im geheimen arbeiten würde, wie der Bundesrechnungshof, oder jedenfalls mit äußerster Zurückhaltung. Wie wollen Sie dann erreichen, daß dieses Datenschutzbewußtsein gestärkt, daß es entwickelt wird, wenn nicht über den Datenschutz geredet wird, wenn nicht auch kritische Anmerkungen und Anregungen in die Offentlichkeit gebracht werden und sich damit der Datenschutz dynamisch fortentwickelt?
Der erste Jahresbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zeigt diese verschiedenen Aspekte seiner Tätigkeit. Der Jahresbericht gibt eindrucksvoll wieder, wie intensiv und umfassend der Bundesbeauftragte für den Datenschutz seine Aufgabe im ersten Jahr seiner Tätigkeit wahrgenommen hat. Er zeigt, daß der Bundesbeauftragte sich nicht nur als reaktiver Kontrolleur des Datenschutzes versteht, sondern daß er auch einen Beitrag zur Bildung des Datenschutzbewußtseins des Bürgers leisten will. Beide Aspekte seiner Tätigkeit sind wichtig; denn wir brauchen ein aufgeklärtes, realitätsbezogenes Datenschutzbewußtsein. Datenschutz bedarf der Mitwirkung der Bürger. Er muß auf die Respektierung seiner Rechte bedacht sein, muß Eingriffen in seine Persönlichkeitssphäre selbst entgegentreten. Datenschutz können wir nicht am Bürger vorbei exekutieren oder verordnen. Deswegen sollten wir diese Debatte nicht vorübergehen lassen, ohne an die Bürger zu appellieren, von ihren Rechten nach dem Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch zu machen. Je mehr Bürger fragen werden, je öfter Auskunft verlangt wird, um so mehr werden unsere Bemühungen um eine Stärkung der Rechte des Bürgers Erfolg haben.
Die konzeptionelle Idee des Datenschutzgesetzes, den Bürgern den Bundesbeauftragten für den Datenschutz als Partner zur Seite zu stellen, ist dabei von eminenter Bedeutung. Der Bundesbeauftragte ist aber nicht nur Partner des Bürgers, sondern auch der öffentlichen Verwaltung. Er ist die institutionalisierte Sensibilität, das Datenschutzgewissen des Bundes. Die Transparenz der Kontrolle, die der Bericht bewirkt, fördert das Datenschutzbewußtsein auch bei den Beamten, die mit sensiblen Daten arbeiten müssen.
Die Notwendigkeit, bei der Fortentwicklung des Datenschutzrechtes insbesondere die bereichsspezifischen Datenschutzregelungen im Auge zu behalten, ist von allen Rednern in dieser Debatte unterstrichen worden.
Die Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes durch bereichsspezifische Datenschutzregelungen ist ein Versprechen des Deutschen Bundestages an alle diejenigen gewesen, die mehr Datenschutz wollten, als 1976 bei der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwirklichen war. Ich meine, dieses Versprechen muß eingelöst werden. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Entwicklung bereichsspezifischer Datenschutzregelungen. Ein Bereich, in dem diese Arbeiten begonnen wurden, zu ersten Ergebnissen geführt haben und auch fortgesetzt werden, nämlich der Bereich der Sicherheitsbehörden, war in der letzten Woche Gegenstand einer ausführlichen Debatte hier im Plenum des Deutschen Bundestages. Ich werde nachher noch etwas zu dem ebenso wichtigen Bereich des Meldewesens sagen. Es gibt in anderen Ressorts der Bundesregierung als dem Bundesinnenministerium, beispielsweise beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, sehr intensive Überlegungen zur Fortentwicklung des Datenschutzes im Bereich der Sozialversicherungsträger.
Bereits bei Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes ist neben der Forderung nach bereichsspezifischen Datenschutzregelungen auch darauf hingewiesen worden, daß das Bundesdatenschutzgesetz selbst novelliert werden muß, wenn sich der Datenschutz als verbesserungsfähig erweisen soll.
Ich möchte einige wenige Worte zu der Frage sagen, wo das Bundesdatenschutzgesetz selbst verbesserungswürdig und -bedürftig ist. Ich habe bereits erwähnt, meine Damen und Herren, daß Datenschutz auch Sache des Bürgers ist, daß er seine Rechte selbst wahrnehmen muß und daß er Eingriffen in seine Rechte entgegentreten muß. Das Auskunftsrecht des Bürgers gehört daher zu den grundlegenden Rechten des Bürgers nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Erst über diese Auskunft wird er in die Lage versetzt, von seinen weiteren Rechten gegen unrichtige oder unzulässige Datenverarbeitung Gebrauch zu machen. Von der Wahrnehmung dieser Rechte darf er nicht durch Gebühren und Entgelte abgeschreckt werden.
Im öffentlichen Bereich des Bundes hat der Bundesminister des Innern daher kürzlich eine großzügige Handhabung der vom Gesetz getroffenen Gebührenregelung empfohlen. Auf die Erhebung der Gebühr soll danach grundsätzlich schon jetzt vor



Parl. Staatssekretär von Schoeler
einer eventuellen generellen Abschaffung der Gebühr durch eine Gesetzesänderung bzw. eine Verordnungsänderung abgesehen werden. Ich hielte es für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Datenschutzrechts, wenn auch im privaten Bereich grundsätzlich die Gebührenerhebung abgeschafft würde.
Wege zur Fortentwicklung des Datenschutzrechts zeigen vor allem auch die Landesdatenschutzgesetze auf, die nach Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes erlassen worden sind. Deswegen, Herr Kollege Laufs — Herr Kollege Wernitz hat schon darauf hingewiesen —, ist es gar nicht schlecht, wenn die Landesdatenschutzgesetze neue Erfahrungen auf Grund ihrer späteren Verabschiedung haben aufnehmen können. Wir stellen uns heute die Frage: Was können wir lernen von den Gesetzgebungsverfahren in den Ländern? Welche Punkte, die 1976 noch nicht in das Bundesdatenschutzgesetz, aber später in die Landesgesetze aufgenommen wurden, können wir jetzt auch übernehmen?

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : Die Zeit zum Handeln ist jetzt gekommen!)

— Herr Kollege Laufs, da stimme ich ja durchaus mit Ihnen überein. Wir handeln auch.
Zu diesen Punkten rechne ich die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs für die betroffenen Bürger gegen die datenverarbeitenden Stellen im öffentlichen wie im nichtöffentlichen Bereich. Die Rechtsentwicklung, die von der Rechtsprechung im allgemeinen Schadensersatzrecht eingeleitet worden ist und in den meisten Landesdatenschutzgesetzen einen speziellen Niederschlag gefunden hat, sollte hier auch im Bundesdatenschutzgesetz verankert werden. Ich freue mich, daß in diesem Punkt bei Rednern aller Fraktionen in dieser Debatte Übereinstimmung festzustellen ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, in der Debatte ist hier auch einiges zu der Frage, ob man ein Grundrecht auf Datenschutz in die Verfassung übernehmen sollte, gesagt worden. Herr Kollege Dr. Wernitz hat zu Recht auf die Antwort der Bundesregierung hingewiesen, die ihm vor einiger Zeit gegeben worden ist. Ich meine, wir sollten uns jetzt alle gemeinsam überlegen, ob wir diese Frage noch klären können. Wir müssen uns dabei ernsthaft mit den Argumenten auseinandersetzen, die es für beide Seiten gibt.
Ein in der Verfassung verankertes Grundrecht auf Datenschutz würde sicherlich ein Signal für die verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Dimension des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre geben. Mit einem solchen Grundrecht würde deutlich, daß die Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Daten grundsätzlich als Eingriff in die Privatsphäre verstanden wird, der einer Rechtfertigung bedarf. Der Gesetzgeber würde bei jedem Eingriff in ein solches Grundrecht gezwungen, das Zitiergebot des Art. 19 GG zu beachten.
Uns allen würde damit die Bedeutung des Datenschutzes für den Schutz der Privatsphäre immer wieder vor Augen geführt.
Das dagegen ins Feld geführte Argument, ein solches Grundrecht würde unter Umständen weitgehend leerlaufen und Programmsatz bleiben, ist ernst zu nehmen. Aber wenn wir es bewerten, müssen wir uns, glaube ich, die Frage stellen, ob dies nicht ein allgemeines Problem unserer Verfassung ist, daß verfassungspolitisch ausgedrückte Ziele auf der einen und Verfassungswirklichkeit auf der anderen Seite noch auseinanderklaffen, ohne daß man deshalb sagen würde, daß die Verfassung geändert werden müßte. Vielmehr liegt hierin ein Appell, die Verfassungswirklichkeit dem Ideal der Verfassung anzunähern.
Das sind, wie ich meine, die Probleme. Herr Kollege Laufs, wir sollten in der nächsten Zeit alle miteinander darüber nachdenken, ob wir hier einen gemeinsamen Schritt unternehmen sollten.
Meine Damen und Herren, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz obliegt die Kontrolle des Datenschutzes im gesamten öffentlichen Bereich des Bundes. Ihm stehen sämtliche personenbezogene Dateien aller Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes von Gesetzes wegen für seine Kontrolltätigkeit offen, auch diejenigen des Sicherheitsbereichs; letzteres sollte hier besonders hervorgehoben werden, weil viele glauben, dies sei nicht so. Das Datenschutzgesetz spart die Sicherheitsbehörden nur von der Auskunftspflicht gegenüber dem Bürger, nicht von der Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten aus.
Von der im Gesetz vorgesehenen Staatswohlklausel, dem Bundesbeauftragten in einem besonders gelagerten Einzelfall den Zugang zu einer Datei zu verweigern, ist bisher in keinem einzigen Fall Gebrauch gemacht worden. Das werden wir auch berücksichtigen müssen, wenn wir über die Fortentwicklung des Datenschutzes und des Datenschutzgesetzes nachdenken.
Der Tätigkeitsbericht umfaßt das gesamte Gebiet der Arbeit des Bundesbeauftragten. Er betrifft eine Großzahl von Bundesressorts, die in eigener Verantwortung Anregungen und Bedenken prüfen und Beanstandungen im Hinblick auf datenschutzrechtliche Vorschriften in eigener Verantwortlichkeit abstellen. Der Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern nimmt in dem Bericht einen breiten Raum ein. Das ist selbstverständlich, weil gerade der Sicherheitsbereich datensensibel ist.
Ich begrüße die Kontrolltätigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ausdrücklich. Wir werden den Bundesbeauftragten wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft in die Überprüfungen und Überlegungen zur Fortentwicklung des bereichsspezifischen Datenschutzes im Sicherheitsbereich einbeziehen. In diesem Bereich wird die Ombudsman-Funktion des Bundesbeauftragten besonders deutlich. Zu dieser Funktion möchte ich mich ausdrücklich bekennen.
Ich teile die Bewertung des Bundesbeauftragten, daß dem Datenschutz im Meldewesen, das über na-



Parl. Staatssekretär von Schoeler
hezu alle Bewohner des Bundesgebiets Daten sammelt, eine große Bedeutung zukommt. Der bereichsspezifische Datenschutz muß hier durch ein Melderechtsrahmengesetz auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden. In einem solchen Gesetz müssen u. a. die Aufgaben der Meldebehörden klar beschrieben; der Umfang der zu speichernden Daten eingegrenzt und klare Regelungen zur Beschränkung von Daten geschaffen werden. Ein Melderechtsrahmengesetz muß sicherstellen, daß nicht eine umfassende zentrale Registrierung aller Bürger erfolgt. Die Einführung von Landesadreßregistern werden wir deshalb nicht vorsehen. Hier besteht mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz sicherlich Übereinstimmung. Das Melderechtsrahmengesetz muß bereichsspezifischen Datenschutz im Meldewesen sicherstellen. Wir werden einen solchen Entwurf auch nur dann einbringen und verabschieden, wenn wir wissen, daß wir das Ziel, den bereichsspezifischen Datenschutz sicherzustellen, damit auch erreichen.
Der Bericht des Bundesbeauftragten widmet sich auch den international relevanten Fragen des Datenschutzes. Ich stimme der Einschätzung des Bundesbeauftragten zu, daß der Harmonisierung der nationalen Datenschutzgesetze in möglichst weitem Rahmen ganz besondere Bedeutung zukommt. Nur damit lassen sich die Probleme des grenzüberschreitenden Datenverkehrs wirklich lösen.
Der Bundesminister des Innern hat daher von Anfang an bei den entsprechenden Vorhaben von OECD, Europarat und Europäischen Gemeinschaften intensiv mitgearbeitet. Er wird diese wichtige Mitarbeit zur Lösung der Probleme des internationalen Datenschutzes fortsetzen. Die Beratungen im Innenausschuß, auch über die Beschlußempfehlung des Europäischen Parlaments, werden hierbei sicherlich eine wichtige Funktion haben.
Meine Damen und Herren, ich habe nur einige wenige der durch den Bericht aufgeworfenen Fragen ansprechen können. Die Bundesregierung wird alle Vorschläge des Bundesbeauftragten sorgfältig prüfen. Der Bundesminister des Innern versteht den ersten Jahresbericht des Bundesbeauftragten als Unterstützung seiner Arbeit und dankt ihm für diesen Bericht.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816403000
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 8/2460 an den Innenausschuß — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, den Ausschuß für Wirtschaft, den Ausschuß für Forschung und Technologie und den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit sowie die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 8/2928 an den Innenausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend - vor. Erhebt sich Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung wird jetzt der Tagesordnungspunkt 15, dann der Tagesordnungspunkt 16 aufgerufen. Im Anschluß daran werden die Tagesordnungspunkte 13, 14 ff. behandelt.
Ich rufe also nunmehr den Tagesordnungspunkt 15 auf:
Beratung des Raumordnungsberichts 1978 - Drucksache 8/2378 -
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
Das Wort hat der Herr Bundesminister Dr. Haack.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0816403100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Raumordnungsbericht 1978 der Bundesregierung knüpft inhaltlich an die Raumordnungsberichte der Jahre 1966, 1968, 1970, 1972 und 1974 an. Er unterscheidet sich in zweifacher Hinsicht von den bisherigen Berichten: Er umfaßt einen Zeitraum von vier Jahren und zum ersten Mal wird über die Realisierung des 1975 beschlossenen Bundesraumordnungsprogramms durch die Fachplanungen des Bundes berichtet. Dabei werden die Forschungs- und Technologieförderung und die berufliche Bildung erstmals in einem Raumordnungsbericht der Bundesregierung behandelt.
Die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Bundesgebietes wird von der Bundesregierung unverändert als die Aufgabe der Raumordnungspolitik angesehen. Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen bedeutet dabei aber nicht Gleichartigkeit oder Gleichheit. Für die Raumordnungspolitik kann die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen nur heißen, für die Bürger in allen Teilräumen der Bundesrepublik ein quantitativ und qualitativ angemessenes Angebot an Arbeitsplätzen, Wohnungs-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten sowie an Infrastruktureinrichtungen in zumutbarer Entfernung zu unterbreiten und vor allem humane Umweltbedingungen zu gewährleisten. Dies ist nicht zuletzt auch eine sozialstaatliche Verpflichtung. Insofern ist die Forderung nach Chancengleichheit auch Bestandteil der Raumordnungspolitik.
Für die Bundesregierung — das muß ganz deutlich betont werden — geht es dabei um einen Raum, also um das gesamte Bundesgebiet, um einen Raum, der allerdings unterschiedliche Probleme in seinen Teilräumen hat. Daher können wir auch Forderungen der Art nicht unterstützen, die Sanierung des einen Teilgebietes auf Kosten des anderen vorzunehmen. Nicht passive, sondern aktive Sanierung muß das Konzept für jede Raumordnungspolitik sein.
Der Raumordnungsbericht ist ein politischer Rechenschaftsbericht an das Parlament. Seine Ergänzung oder Anreicherung um Kartenmaterial, Statistiken wäre ohne weiteres möglich gewesen, hätte



Bundesminister Dr. Haack
jedoch von der Diskussion über die Umsetzung programmatischer Vorstellungen in den Jahren 1974 bis 1978 abgelenkt. Ich sage das deshalb, weil in der Fachdiskussion über den Raumordnungsbericht 1978 kritisiert worden ist, daß er diesmal nicht den Umfang wie in den vergangenen Jahren hat. Das hängt aber damit zusammen, daß die Bundesregierung — jedenfalls jetzt — der Auffassung ist, daß es nicht Aufgabe von Berichten der Regierung sein kann, große wissenschaftliche Abhandlungen vorzulegen. Wir arbeiten allerdings — um das gleich zur Ergänzung und Information zu sagen — an einem Materialband, der dann Informationen über die Raumentwicklung enthält, die bisher in dem Bericht noch vermißt worden sind.
Die drei Kernbereiche der Raumordnungspolitik sind: Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze, Sicherung einer gleichwertigen Infrastrukturversorgung und Verbesserung der Wohn- und Umweltqualität. Hier wird auch künftig das Schwergewicht der Anstrengungen beim Vollzug des Bundesraumordnungsprogramms liegen müssen.
Einige kurze Bemerkungen zu diesen drei wichtigen Bereichen der Raumordnungspolitik. Erstens komme ich zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Bestandsanalyse, die wir im Raumordnungsbericht 1978 vorlegen, zeigt und legt offen, daß sich die Lebensbedingungen in den Teilräumen des Bundesgebietes unterschiedlich entwikkelt haben. In den strukturschwachen, ländlichen Gebietseinheiten konnten die regionalen Ungleichgewichte bei den Erwerbsmöglichkeiten nicht abgebaut werden. Die Abwanderung bleibt nach wie vor ein Problem. So weisen die strukturschwachen, die ländlichen Räume auch weiterhin relativ hohe Wanderungsverluste auf. Dies gilt insbesondere für junge Erwerbstätige, weil in diesen Gebieten die Zahl der in das Erwerbsleben eintretenden Jugendlichen gerade in diesen Jahren besonders groß ist. Diese sogenannten Fernwanderungen sind zum größten Teil auf den Mangel an angemessenen Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten zurückzuführen. Deshalb ist die Verbesserung der ungünstigen Erwerbsstruktur in diesen Räumen zum Schlüsselproblem der Raumordnungspolitik geworden. Allerdings weisen auch die Verdichtungsräume, insbesondere die monostrukturierten Gebiete, wie die Montanreviere an Ruhr und Saar, hohe Arbeitslosenquoten auf. Mittlerweile fühlen sich auch einige Verdichtungsräume benachteiligt, weil der Strukturwandel, z. B. in der Stahlindustrie, zu erheblichen Problemen, auch städtebaulicher Art, geführt hat. Hier ist das Ruhrgebiet wieder das beste Beispiel, und das zeigt deutlich, daß die Raumordnungspolitik in Zukunft von der überholten Vorstellung abgehen muß, Raumordnungspolitik müsse es nur für bisher strukturschwache Gebiete, für Grenzgebiete oder für das Zonenrandgebiet geben. Das bleibt selbstverständlich nach wie vor wichtig; aber Raumordnungspolitik muß in Zukunft verstärkt auch an den städtischen Bereich jedenfalls dort denken, wo wir die soeben geschilderten Probleme haben.

(Beifall bei der SPD)

Weil ich vorhin sagte, dieser Raumordnungsbericht 1978 ist ein Leistungsbericht, möchte ich stichwortartig anführen, worin ich wichtige Maßnahmen auch der Raumordnungspolitik in dem vergangene Jahre sehe, die wesentlich entweder zur Verbesserung der Situation in den Teilräumen des Bundesgebietes oder jedenfalls zu einer Sicherung des vorher Erreichten geführt haben. Ich nenne die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Ich will hier nicht die Zahlen im einzelnen bekanntgeben; Sie können im Bericht nachlesen, wie viele Milliarden DM wir zur Verfügung gestellt haben, wie viele Arbeitsplätze wir dadurch gesichert oder neu geschaffen haben. Ich nenne die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", ich nenne die vier Konjunkturprogramme der Bundesregierung der Jahre 1974/75 mit einem Mittelvolumen von etwa neun Milliarden DM und das Programm für Zukunftsinvestitionen von 1977 mit einem Mittelvolumen von 16 Milliarden DM.
Nach der Verabschiedung des Bundesraumordnungsprogramms ist auf Standortentscheidungen von Behörden unter raumordnerischen Gesichtspunkten verstärkt Einfluß genommen worden. So sind z. B. bei der Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes die Direktionen in Aurich, Kiel sowie die Ämter in Aschaffenburg, Braunschweig, Lübeck, Rheine und Schweinfurt gerade aus raumordnerischen Gesichtspunkten, aus regionalpolitischen Gründen beibehalten worden.
Um einer Konzentration der Forschungs- und Technologieförderung in den Verdichtungsräumen zu begegnen und dem Strukturwandel, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung erst im vergangenen Jahr ein Forschungs- und technologiepolitisches Gesamtkonzept für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen. Diese Unternehmen — deshalb erwähne ich das hier — stellen nicht nur rund 60 °/o der industriellen Arbeitsplätze dar, sondern sie sind gerade in strukturschwachen Gebieten tragende Pfeiler der dortigen Wirtschaftskraft.
Daß die Bundesregierung das Problem der Arbeitsplätze weiter als vorrangig ansieht, zeigt das erst jüngst — das geht jetzt über den Berichtszeitraum des uns vorliegenden Berichts hinaus — verabschiedete arbeitsmarktpolitische Programm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen vom 16. Mai 1979 mit einem Volumen von 500 Millionen DM. Damit wird die Arbeitsmarktpolitik stärker als bisher auf das Gefälle zwischen den regionalen Arbeitsmärkten ausgerichtet.
Die Förderung des Ausbaus der schulischen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten dient dem Ziel — auch das ist raumordnerisch von besonderer Bedeutung —, in den benachteiligten Gebieten hochwertige Arbeitsplätze in Betrieben mit höheren Ansprüchen an die Qualifikation zu sichern und neue zu schaffen. Auch hier können Sie im Bericht nachlesen, welche Mittel wir für die überbetriebliche Ausbildung, für den beschleunigten Ausbau des berufsbildenden Schulwesens in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt haben.



Bundesminister Dr. Haack
Eine kurze Bemerkung zum zweiten wesentlichen Bereich der Raumordnungspolitik, zur Sicherung einer gleichwertigen Infrastrukturversorgung. Die Versorgung mit Infrastruktur in Bereichen der strukturschwachen ländlichen Räume — ich habe das vorhin in anderem Zusammenhang erwähnt, lange Zeit das Hauptproblem und Sorgenkind der Raumordnung, in Zukunft einer der Problembereiche — hat sich in den letzten Jahren im großen und ganzen merklich verbessert. Ich nenne ganz wenige Beispiele: Planung und Bau der Bundesverkehrswege. Hier werden eben nicht mehr rein verkehrliche oder rein betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte zugrunde gelegt, sondern zunehmend auch raumordnerische Gesichtspunkte. Ich weise darauf auch im Zusammenhang mit der Diskussion über Streckenstillegungen bei der Bundesbahn hin. Der Bundesregierung war aus raumordnerischer Sicht von vornherein klar, daß die ursprünglichen Überlegungen der Deutschen Bundesbahn überhaupt nicht verwirklicht werden können. Ich hoffe, die weiteren Erörterungen der nächsten Monate werden dazu führen, daß gerade mit Blick auf die Raumordnung die notwendigen Strecken im wesentlichen erhalten bleiben.
Ich darf auf die Probleme der Energiepolitik hinweisen — Seite 30 ff. unseres Berichts; die aktuelle Diskussion dieser Tage, Wochen und Monate, auch mit dem raumordnerischen Bezug —: Energieeinsparung, Kraftwerkstandorte, regionale Energieversorgung und schließlich Forschung. Ich darf darauf hinweisen, daß die unserem Ministerium nachgeordnete Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung erst vor kurzem bemerkenswerte Vorschläge für eine Akzentuierung der Energiepolitik vorgelegt hat, vor allem bei den Problemen der Fernwärmeversorgung.
Der Ausbau der beruflichen Bildung ist von mir bereits im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzentwicklung als Stichwort erwähnt worden. Er spielt aber selbstverständlich auch eine große Rolle, wenn wir von der Infrastruktur der schwach strukturierten Gebiete des Bundesgebietes sprechen. Deshalb messen wir den Fragen eines ausreichenden Bildungsangebots für die strukturschwachen Gebiete eine besondere Bedeutung bei. Aber ich muß deutlich darauf hinweisen, daß es in Zukunft bei der Raumordnungspolitik nicht nur darum gehen kann, in strukturschwachen Gebieten neue, verbesserte Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen — das ist ja in den letzten Jahren teilweise schon erreicht worden —, sondern es muß gleichzeitig zumindest auch versucht werden, daß entsprechende .Arbeitsplätze in diesen Gebieten geschaffen werden, die der verbesserten Ausbildung entsprechen; denn sonst wäre ein verbessertes Bildungsangebot nur eine Teillösung idieser schwierigen Probleme.
Ich darf in diesem Zusammenhang der Infrastruktur folgende Bemerkungen machen, weil auch das in der Diskussion ist. Ich meine, daß eine Konzentration der infrastrukturellen Einrichtungen auf wenige Standorte mit unzumutbar langen Wegen für die
Benutzer nicht in Frage kommen kann. Ich sage das ganz deutlich mit Blick auf diese Diskussion.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb müssen auch neue Organisationsformen der Infrastruktur in verstärktem Maße erprobt werden. Stichwort — wie auch im Bericht —: Ausbau einer mobilen sozialen Infrastruktur.
Dritter und letzter Bereich: die Verbesserung der Wohn- und Umweltqualität. Im Raumordnungsbericht 1978 wird die Bedeutung der Wohn- und Umweltqualität für die weitere Entwicklung der Verdichtungsräume besonders hervorgehoben. Im Vergleich zu den Erwerbsmöglichkeiten verläuft das räumliche Gefälle in den Bereichen Wohnen und Umwelt in umgekehrter Richtung. Deshalb habe ich vorhin im Zusammenhang mit dem Bereich der Arbeitsplätze auch schon gesagt — ich wiederhole das —, daß Raumordnungspolitik in Zukunft auch die Wohn- und Umweltsituation in den Ballungsgebieten in verstärktem Maße beachten muß.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir eine differenzierte Raumordnungspolitik betreiben, müssen wir wissen, daß wir einerseits in bestimmten Bereichen eine Unterversorgung im Ballungsgebiet — gerade beim Wohnen und in der Umwelt — haben, während wir auf der anderen Seite eine günstige Situation bei Wohnen und Umwelt im ländlichen Bereich, aber eine schlechtere Situation in der Erwerbsstruktur haben. Von daher muß sich die Raumordnungspolitik bemühen, auf diese differenzierten Fragen im einzelnen mit differenzierten Instrumenten zu antworten. — Wir haben im übrigen bei der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur Städtebaupolitik ausführlich zu diesen Fragen Stellung genommen, so daß ich das hier nicht zu wiederholen brauche.
Ich möchte eine abschließende Bemerkung zur. Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms machen; denn der Raumordnungsbericht 1978 beruht auch auf den Grundentscheidungen des Raumordnungsprogramms 1975. An der Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms wird gearbeitet. Ich muß allerdings deutlich machen, daß es nicht darum gehen kann, eine grundlegend neue programmatische Konzeption für das Bundesraumordnungsprogramm zu entwickeln, die Fortschreibung soll vielmehr das Programm aktualisieren und damit letztlich einen noch besseren Vollzug dieses Programms in der Zukunft ermöglichen.
Wie wir bereits in dem Ihnen schriftlich vorliegenden Bericht dargelegt haben, konzentrieren wir uns bei der Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms auf vier Bereiche: Neuabgrenzung der Gebietseinheiten mit dem Ziel, die bestehenden Ungleichheiten in der Erwerbs- und .Infrastruktur besser ausgleichen zu können — statt auf die 38 Gebietseinheiten des Bundesraumordnungsprogramms soll künftig auf die 75 Planungsregionen bzw. Oberbereiche der Länder abgestellt werden —; Aktualisierung der Daten und Verbesserung der Indikatoren zur Bestimmung von regio-



Bundesminister Dr. Haack
nalen Infrastruktur- und Erwerbsstrukturschwächen; Überprüfung der Prognosen und schließlich
— auch das muß in dieser Debatte natürlich eine Rolle spielen; wir haben es im Bericht ausgeführt
— Berücksichtigung europäischer Raumordnungsbezüge insbesondere im grenzüberschreitenden Bereich, was ja schließlich auch bei der aktuellen Diskussion über Kraftwerksstandorte eine Rolle spielt.
Ich glaube, daß dieser Raumordnungsbericht 1978 ein realistischer Bericht, ein Erfahrungsbericht über die Vergangenheit ist. Er soll aber gleichzeitig darstellen, wie sich die Bundesregierung die Raumordnungspolitik in den zukünftigen Jahren vorstellt. Selbstverständlich werden wir unsere Ziele nur dann erreichen, wenn wir hier eine Politik auch in enger Abstimmung mit den Bundesländern machen können. Ich habe aber das Gefühl, daß es nach bestimmten Kontroversen um das Bundesraumordnungsprogramm 1975 mittlerweile zu einer vernünftigen Kooperation zwischen Bund und Bundesländern gekommen ist; denn es geht ja schließlich um das Ziel, um dessen Erreichung wir uns gemeinsam bemühen: Verbesserung der Lebensverhältnisse unserer Bürger.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816403200
Das Wort hat Frau Abgeordnete Pack.

Doris Pack (CDU):
Rede ID: ID0816403300
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Raumordnungsbericht 1974 und in Verbindung damit das Raumordnungsprogram.m waren die letzten programmatischen Äußerungen der Bundesregierung vor diesem heute zu diskutierenden Raumordnungsbericht. Daher kommt diesem Bericht unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Bundesraumordnungsprogramms besondere Bedeutung zu.
Wir nehmen zur Kenntnis, Herr Minister, daß die Bundesregierung diesen Raumordnungsbericht darauf konzentriert, über die Ausführung des Bundesraumordnungsprogramms innerhalb des Bundesbereichs zu berichten. Sie wird damit allerdings dem § 11 des Raumordnungsgesetzes und der inzwischen entwickelten Praxis nicht gerecht. Die Bundesregierung hatte zur Komplettierung des Berichtes noch einen Materialband angekündigt, und wir hätten eigentlich erwarten können, daß bei den immensen Mitteln, die wir für Forschung ausgeben, dieser Materialband erstellt worden und so rechtzeitig als Bundestagsdrucksache erschienen wäre, daß er noch in die Ausschußberatungen hätte einbezogen werden können.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Es hat sich von vornherein als schwerwiegender Fehler herausgestellt, daß das Programm von Anfang an als fortschreibungswürdig bezeichnet wurde. Daher wurde von Anfang an die Bindungswirkung dieses Programms auch für die Fachplanungen des Bundes mit einem großen Fragezeichen versehen; denn wer richtet sich bei seiner Fachplanung schon an einem überholungsbedürftigen Programm aus?
Im umfangreichsten Teil des Berichts wird der Vollzug des Bundesraumordnungsprogramms in den Fachplanungsbereichen des Bundes dargestellt. Man sollte nun annehmen, daß in den einzelnen Bereichen dargestellt wird, wie die Zielvorstellungen des Programms in den Fachplanungen Eingang gefunden haben oder, anders formuliert, wie die Praxis der Fachplanungen an die Zielvorstellungen des Raumordnungsprogramms angepaßt wird. Dies ist allerdings nicht der Fall. Vielmehr werden die einzelnen Fachplanungen beziehungslos nebeneinander dargestellt. Das einzige Verbindende ist die Überschrift „Vollzug des Bundesraumordnungsprogramms". Es erhebt sich durchaus der Verdacht, daß die Darstellung von Konflikten aus Kabinettsdisziplin unterblieben ist. Ich habe daher den Eindruck, daß der Bericht die wirkliche Lage nur verschönt wiedergibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Grunde werden seit der Schaffung des Raumordnungsgesetzes Mitte der 60er Jahre bis heute die gleichen raumordnungspolitischen Ziele immer wieder neu verkündet. Dies bewegt ja kaum etwas.
Dagegen besteht ein erhebliches Defizit im Instrumentarium der Raumordnung, also bei der Durchsetzung dieser so hehren Ziele. Die Fraktion der CDU/CSU bittet den Raumordnungsminister, diesen Widerspruch durch kraftvolle Inanspruchnahme raumordnerischer Instrumente zu beseitigen.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Vor allem muß zunächst einmal Ordnung im eigenen Hause geschaffen werden. Damit bin ich bei dem Thema Behördenstandorte. Die Fahrlässigkeit der Bundesregierung beim Vollzug des Programms wird nämlich besonders bei diesem Kapitel „Behördenstandorte" deutlich. Das Kapitel endet mit dem Satz — ich zitiere —:
Die Gesichtspunkte der Raumordnung bei der Neugründung und Umstrukturierung von Behörden ... können am wirkungsvollsten durch eine frühzeitige Beteiligung des für die Raumordnung zuständigen Bundesministers bei den Funktions- und Organisationsplanungen berücksichtigt werden.
Dieser Satz stimmt natürlich. Aber unsere Frage lautet: Ist dies die Darstellung einer rein theoretischen Erkenntnis? Wird ein solches Verfahren praktiziert, wird es vorbereitet oder lediglich erwogen?
Dies ist just ein Beispiel dafür, daß der Bericht dann ins Mehrdeutige, ins Unverbindliche abfällt, wenn man sich konkrete Aussagen wünschen würde. In dem Abschnitt „Behördenstandorte" heißt es in dem Bericht:
Nach Verabschiedung des Bundesraumordnungsprogramms ist auf Standortentscheidungen von Behörden des Bundes verstärkt unter

Frau Pack
raumordnungspolitischen Gesichtspunkten Einfluß genommen worden.
Als Beleg hierfür wird dann angeführt — ich zitiere —:
So konnten z. B. die mit der Zusammenlegung von Oberpostdirektionen verbundenen Auswirkungen für die regionalen Arbeitsmärkte in Braunschweig und Trier durch ergänzende Maßnahmen gemildert werden.
Wenn man unterstellt, daß diese Beispiele ausgesucht wurden, um die Durchschlagskraft der raumordnungspolitischen Argumente darzustellen, muß man für die übrige Politik in bezug auf die Behördenstandorte das Schlimmste befürchten;

(Beifall bei der CDU/CSU)

denn hier wurde nichts Gutes geschaffen, meine Damen und Herren, sondern das Schlimmste verhindert.
Es ist auch bezeichnend, daß bewußt verschwiegen wird, wer denn eigentlich unter raumordnungspolitischen Gesichtspunkten hier Einfluß genommen hat. Ich bin überzeugt, wäre dies durch den zuständigen Minister geschehen, würde das in einem besonderen Abschnitt eine ganz gebührende Würdigung finden.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Es dürfte jedoch so sein, daß die verantwortlichen Politiker der jeweiligen Region Krach geschlagen haben und lediglich durch einige ergänzende und abmildernde Maßnahmen zur Ruhe gebracht wurden. Hier waren die Regionalpolitiker erfolgreicher als die Raumordner.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses Verfahren nennt man dann „unter raumordnerischen Gesichtspunkten Einfluß nehmen". Dies ist sicherlich kein Ruhmesblatt für die Nutzung von Behördenstandorten im Dienste der Raumordnungspolitik.
Während in den Niederlanden die Regierung die Absicht erklärt hat, 16 500 Arbeitsplätze aus Den Haag in schwach strukturierte Provinzen zu verlegen, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht einmal Koordinierungsrichtlinien für die Neueinrichtung, Erweiterung und Verlagerung von Bundesbehörden. Dies ist nun wirklich beklagenswert.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist die Wahrheit!)

Ein weiteres Beispiel für die Unverbindlichkeit der Aussagen ist das Fachkapitel „Verkehr und Nachrichtenwesen" in Kapitel III. Es befaßt sich vorwiegend mit künftigen Planungen. Eine Darstellung und raumordnerische Würdigung der im Berichtszeitraum tatsächlich durchgeführten Maßnahmen wird vermißt.
Ungewöhnlich allgemein ist das Kapitel „Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms". Wir erwarten, daß in Zukunft stärker über den instrumentalen Teil der Raumordnungspolitik gesprochen wird. Hier herrscht gegenüber der allgemeinen und oft unverbindlichen Zieldiskussion ein er-
hebliches Defizit. Die CDU/CSU-Fraktion hält eine solche Diskussion für vordringlich. Wir werden uns an einer solchen Diskussion sehr gerne beteiligen. So enthält bereits unser Antrag auf Drucksache 8/1656 einen eigenen Abschnitt mit einem Katalog von Maßnahmen und Instrumenten zur Verwirklichung der Ziele der Raumordnungspolitik. Wir sollten diesen Katalog gemeinsam diskutieren, konkretisieren und, wenn es sein muß, erweitern. Ich bedaure nachdrücklich, daß sich der zuständige Ausschuß noch nicht die Zeit genommen hat, über unseren Antrag zu beraten.
Weil ich eben darauf eingegangen bin, erwähne ich als Beispiel aus diesem Katalog noch einmal die Aufforderung an die Bundesregierung, „bei Entscheidungen über Standorte von Bundesbehörden den Bedürfnissen der Problemregionen Rechnung zu tragen". Ich füge aber in Richtung der Kollegen von der SPD-Fraktion hinzu, daß die Instrumente das marktwirtschaftliche Ordnungssystem ergänzen müssen und nicht zerstören dürfen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen keine Planwirtschaft durch die Hintertür der Raumordnung. Marktwirtschaftskonforme Raumordnungspolitik liegt vor allem darin, daß der Staat einen Rahmen gibt und verläßliche Daten setzt, an denen sich das Verhalten der Privaten orientieren kann.
Auch die Bundesregierung fordert in dem Bericht — allerdings zu vage, wie es für diesen Bericht so typisch ist — die Diskussion besserer raumordmungspolitischer Instrumente. Dort heißt es:
Trotz der unveränderten Zielsetzungen führen die zum Teil wesentlich veränderten demographischen, wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Bedingungen dazu, die raumordnungspolitischen Instrumente zu überprüfen.
Ich erkläre für meine Fraktion nochmals: Wir sind zu dieser Diskussion bereit und wollen an dieser Diskussion mitwirken.
Die Bundesregierung erklärt im Raumordnungsbericht 1978, sie werde an dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Bundesgebietes sicherzustellen, festhalten. Damit kann sich nur derjenige zufriedengeben, der die Dinge oberflächlich betrachtet.

(Kolb [CDU/CSU] : Das sind Märchen aus „Tausendundeiner Nacht" !)

Dieses meines Erachtens zentrale Problem der Raumordnungspolitik wird in dem vorliegenden Raumordnungsbericht verdeckt, aber nicht inhaltlich angesprochen. Es geht um die Problematik des Bevölkerungsrückganges, verbunden mit einer doppelten Wanderungsbewegung, doppelten Wanderungsbewegung deshalb, weil es das Problem der Abwanderung aus dem ländlichen Raum und das Problem der Stadtrandwanderungen gibt. Beide Wanderungsbewegungen, verbunden mit der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung, gefährden langfristig die gegenwärtige Raumstruktur. Für die Städte ergeben sich Probleme, weil eine soziale Entmischung stattfindet, die langfristig einen er-



Frau Pack
heblichen sozialen Sprengstoff aufhäufen kann. Die Randwanderung führt gleichzeitig zu einem Schwund an Steuerkraft, so daß die notwendigen finanziellen Ressourcen für eine Wende aus eigener Kraft verlorengehen. Es besteht die Gefahr, daß die Städte ihre gewachsene Identität verlieren. Den Städten bleiben die Bürger als Wirtschaftsbürger in den meisten Fällen erhalten. Der Bezug zur Stadt, auch wenn er sich nur noch auf den Arbeitsplatz und die wesentlichen zentralen Infrastrukturen erstreckt, bleibt ebenfalls erhalten. Hieraus könnten Ansatzpunkte für eine Tendenzumkehr entwickelt werden. Der Deutsche Bundestag hat bereits Maßnahmen in dieser Richtung beschlossen.
Anders aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Tendenz zur Abwanderung aus den ländlichen Gebieten zu beurteilen. Wer vom Land abwandert, verläßt diesen Raum in der Regel auf Nimmerwiedersehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb stellt sich die Abwanderung aus den ländlichen Gebieten als endgültig und daher als. besonders schwerwiegend dar.
Wenn ich mir die Presseerklärungen des Bundesministers aus den letzten zwei Jahren vor Augen führe, so stoße ich immer wieder auf Verlautbarungen und Maßnahmenankündigungen zum Thema Stadtflucht. Die meisten dieser Verlautbarungen bezeichnen die Stadtflucht als eine besorgniserregende Entwicklung, gegen die man mit einem Bündel von Maßnahmen antreten müsse. Es ist selbstverständlich die Pflicht des Bundesraumordnungsministers, Maßnahmen gegen gesellschaftspolitisch unerwünschte Abwanderungen aus den Kernstädten zu ergreifen. Was ich dem Bundesraumordnungsminister aber im Zusammenhang mit dem Raumordnungsbericht 1978 vorwerfen möchte, ist, daß er offenbar nur bei den Zielen der Raumordnungspolitik, nicht aber bei der praktischen Verwirklichung Stadt und Land gleichbehandelt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Bundesminister, es gibt von Ihnen und auch vom Bundeskanzler eine Flut von Erklärungen zur Stadtflucht. Was Sie bisher zur Landflucht gesagt haben, ist äußerst spärlich. Dies ist für meine Fraktion deshalb so besorgniserregend, weil nach der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Raumordnungsprognose 1990 langfristig die Konzentration der Bevölkerung auf einige wenige Verdichtungsgebiete anhalten wird. Auf der anderen Seite kommt es zu rapider Arbeitsplatzabnahme in meist peripher gelegenen ländlichen Räumen, die die Bundesregierung im Bundesraumordnungsprogramm ausgewiesen hat. Die Menschen aus diesen Räumen müssen abwandern. Alle Gebietseinheiten mit mehr als 3 % Arbeitsplatzabnahme liegen in schwach strukturierten Gebieten. Gleichwohl hämmert die Bundesregierung auf dem Thema Stadtflucht herum, obwohl sie weiß, daß langfristig die existentiellen räumlichen Probleme in der Landflucht liegen.

(Kolb [CDU/CSU]: Sie hat keinen Sinn dafür!)

Meine Fraktion will mit diesen Feststellungen den Bundesraumordnungsminister zu mehr Ausgewogenheit bei der Behandlung der Themen Stadtflucht und Landflucht auffordern. Wir unterstützen alle darin, den Prozeß der sozialen Entmischung in abwanderungsbedrohten Städtequartieren zu stoppen. Der sich hier vollziehende Prozeß darf niemandem gleichgültig sein.
Der Bundesraumordnungsminister muß aber nachdrücklich daran erinnert werden, daß er Erfolge auf diesem Gebiet nur dann erzielen wird, wenn er an einer flächenabdeckenden Raumordnungspolitik festhält. Das bedeutet, er muß Stadtflucht und Landflucht im Zusammenhang behandeln und für beide Bereiche das notwendige Instrumentarium einsetzen. Hier besteht hinsichtlich der Landflucht ein nicht zu übersehender Nachholbedarf des Bundesraumordnungsministers, nicht nur in den Zielen, sondern auch bei den praktischen Maßnahmen, Stadt und Land gleichwertig zu behandeln.
Wir bleiben bei dieser Einschätzung der Politik des Bundesministers, selbst wenn er sich hier vorhin verbal vielleicht anders ausgedrückt hat. Wir müssen auch feststellen, daß trotz der verbalen Beteuerungen, die wir vorhin gehört haben, die Politik der SPD auf eine endgültige Schwächung der ländlichen Gebiete hinausläuft.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Raumordnungspolitik der Bundesregierung würde erfolgreicher aussehen, wenn der nächste Raumordnungsbericht 1982 deutlich machen könnte, was gegen Stadt- und Landflucht konkret erreicht werden konnte. Daran werden wir die Raumordnungspolitik der Bundesregierung in den nächsten Jahren messen.
Lassen Sie mich zum Abschluß noch einen Wunsch in Übereinstimmung mit Herrn Kollegen Immer vortragen. Wir bitten um zusätzliche Überweisung dieses Raumordnungsberichts an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816403400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Immer.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0816403500
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann zunächst feststellen, daß eine ganze Reihe von Anregungen und Gedanken, die Frau Kollegin Pack hier vorgetragen hat, geeignet ist, in den Ausschußberatungen ernsthaft geprüft zu werden. Wir werden in einigen Punkten sicher Übereinstimmung finden, wenngleich ich der etwas ausgeprägten Verelendungstheorie, die Sie hier vorgetragen haben, nicht zustimmen kann. Schauen Sie sich landauf, landab um, und Sie sehen, daß viel geschehen ist. Ich glaube, das geht auch aus dem Bericht hervor. Sie können es mit eigenen Augen anschauen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : In Rheinland-Pfalz sagen Sie das Gegenteil!)




Immer (Altenkirchen)

Ich möchte Ihre Grundhaltung, die da durchschimmert, durch ein Zitat deutlich machen, das ich zufällig gefunden habe. Es' paßt ein wenig auf Sie:
Sie haben Augen und sehen nicht; sie haben Ohren und hören nicht; sie haben Füße und können nicht laufen; sie haben Hände und begreifen es nicht und packen es nicht an.
Ein sehr alter Spruch,

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Der Wahlspruch der Bundesregierung!)

2500 Jahre alt. Er steht in Psalm 115, Vers 6 ff.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816403600
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kolb?

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0816403700
Herr Kolb, lassen Sie mich doch erst mal ein paar Gedanken vortragen. Aber bitte!

(Dr. Schneider [CDU/CSU] : Sie sollten Psalm 90, Vers 6 nachlesen!)


Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0816403800
Herr Kollege Immer, ist Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung schon zweimal über die demographische Entwicklung diskutiert hat, diesen Bericht aber nicht verabschiedet hat, in dem es heißt, daß die Entwicklung im flachen Land dazu führen wird, daß Infrastrukturmaßnahmen unterbleiben und bis 1990 mit einer überproportionalen Abwanderung zu rechnen ist, d. h., daß sich die Infrastrukturmaßnahmen dort noch verschlechtern werden, was zu einer Schwierigkeit für die anderen führt?

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0816403900
Herr Kolb, ich habe zur Sache ja noch gar nichts gesagt. Darum können Sie eigentlich noch keine Zwischenfrage stellen. Ich dachte, Sie wollten den Bibelspruch in Zweifel ziehen.
Frau Pack, noch eine Bemerkung. Sie haben an zwei Stellen Beifall von Ihren Kollegen erhalten. Die eine Stelle war, als Sie die Bundesregierung veranlassen wollten, ein Instrumentarium zu entwickeln, das eine Gegenwirkung entfaltet, das also praktisch darauf hinausläuft, Investitionen räumlich zu lenken. Da haben Sie Beifall erhalten. Aber auch ein paar Sätze weiter haben Sie Beifall erhalten, als gesagt wurde: Aber die freie Marktwirtschaft darf nicht untergehen! Was stimmt denn nun eigentlich? Hier genau liegt die Konfliktsituation, die Sie zu bewältigen haben.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : In der Bibel steht: „Wer es fassen kann, der fasse es"!)

— In der Bibel steht sehr viel. Das würde ich gern mit Ihnen einmal privat durchgehen.
Ich möchte in Ergänzung zu dem, was Bundesminister Haack vorgetragen hat, bezüglich der Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms einige Bemerkungen machen. Es hat sich gezeigt,
daß sich der von uns in der letzten Legislaturperiode beschlossene vierjährige Rhythmus offensichtlich bewährt hat, weil hier langfristigere Tendenzen deutlicher ablesbar gemacht werden konnten, als wenn die Bundesregierung und die Länder gezwungen wären, alle zwei Jahre in aller Hektik einen Bericht zusammenzuschreiben.
Dieser lange Rhythmus zeigt aber auch, daß im Zusammenhang mit dem Bundesraumordnungsprogramm von 1975, das im wesentlichen auf dem Raumordnungsbericht 1972 basiert — also noch einmal ein paar Jahre zurück —, enorme Divergenzen auftreten, die wir durch eine Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogamms berücksichtigen müssen.
In diesem Bericht sind sicherlich sehr positive Aspekte enthalten, die real dargestellt sind. Ich darf sie ganz kurz nennen: eine erhebliche Verbesserung der Verkehrserschließung auch der ländlichen Räume, eine Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge, ein besseres Bildungs- und Ausbildungsangebot, die Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturangebote etwa im sportlichen Bereich oder im Freizeitbereich.
Trotzdem sage ich, daß wir diese positiven Entwicklungen relativ betrachten müssen, immer im Verhältnis zu den Entwicklungen, die in Ballungsräumen zu beobachten sind. Wir müssen allerdings auch die Negativposten mit einbeziehen, nämlich daß sich in den Ballungsräumen Entwicklungen breitgemacht haben, die das Wohnen und das Dortbleiben trotz vieler guter Dinge gefährden. Die Negativposten bzw. was noch nicht erreicht ist, ist kurz darzustellen, nämlich daß nach wie vor im ländlichen Raum die ärztliche Versorgung nicht ausreichend ist, daß die Erreichbarkeitswerte, d. h. die Zeiten, die die Menschen brauchen, um zu Schulen und Ausbildungsplätzen oder Arbeitsstellen zu kommen, noch zu lang sind. Der öffentliche Nahverkehr hat nicht die Ausstattung erfahren, die eigentlich erwartet werden muß. Wir nehmen an, daß die neueren Entwicklungen in der Energieversorgung hier auch ein Umdenken bewirken werden, so daß man nicht so schnell bereit ist, Bestehendes abzubauen, sondern es vielleicht sogar erweitert.
Es ist durch viele Maßnahmen nicht verhindert worden, daß insbesondere qualifizierte junge Menschen, die eine Ausbildung oder Schulbildung mit einer höheren Qualität erfahren haben, abwandern, etwa weil das Lohnniveau niedriger ist, weil es keine Arbeitsplatzalternativen gibt, daß andere abwandern, weil die Ausbildungschancen geringer sind und weil trotz des vorhin Gesagten das Freizeitangebot natürlich nicht den Standard haben kann, den die Menschen weithin wünschen.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0816404000
Es gibt zusätzliche Probleme in der Entwicklung der Stadtkerne, der Ballungsräume, es gibt das Problem der Entleerung oder das der Erhöhung des Lärmpegels. Das sind alles Dinge, welche die



Immer (Altenkirchen)

Menschen aus diesen Räumen heraus in die Randzonen treiben. Damit — das ist das zweite Problem — ergibt sich um die Städte herum sozusagen ein Siedlungsbrei, was leider durch die kommunale Planung auch nicht verhindert wird; vielmehr werden nach meiner Einschätzung leichtfertig Genehmigungen für Siedlungen erteilt, die nicht organisch wachsen können, die keine Kerne haben und die die Vereinzelung der Menschen verstärken, statt eine Gesellung etwa im Sinne der alten Dörfer zu ermöglichen.

(Kolb [CDU/CSU] : Trotz F- und B-Plan?)

Darüber hinaus haben wir die Strukturschwächen im wirtschaftlichen Bereich, insbesondere in den alten Montan-Gebieten an Saar und Ruhr, die wir nicht unterschätzen dürfen. Wir müssen sehr aufpassen, daß hier nicht eine viel größere Zahl von Arbeitsplätzen verlorengeht als in anderen Räumen.
Dadurch entstehen allerdings — und davor dürfen wir die Augen nicht verschließen — neue räumliche Konkurrenzsituationen. Sie wissen — ich werde nachher noch kurz darauf eingehen —, daß die Sonderprogramme zu den Gemeinschaftsaufgaben in der Fläche in Konkurrenz treten. Hier werden wir darauf achten müssen, daß sich die Wirkungen nicht gegenseitig aufheben oder scharf miteinander konkurrieren.
Allgemein ist feststellbar, daß das Investitionsvolumen beklagenswerterweise begrenzt wird. Hier ist die Entwicklung verlangsamt. Die Industrie handhabt Erweiterungsinvestitionen nicht stärker, sondern vorsichtiger.
Was gilt es für die Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms zu bedenken? Auch das will ich nur telegrammstilartig ausführen. Wir werden die Gemeinschaftsaufgaben überprüfen müssen. Die Dinge sind in den entsprechenden Ausschüssen, auch im Raumordnungsausschuß, schon angesprochen worden.
Wir werden Bilanzen des Inhalts fordern müssen, ob unter dem Strich wirklich Arbeitsplätze geschaffen worden sind oder ob sich die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stillegung von Arbeitsplätzen nicht gegenseitig aufgehoben haben.
Wir werden auch die Folgewirkungen von Sonderprogrammen überprüfen müssen. Es ist zu überlegen, ob es etwa durch Erstellung von Bedingungen möglich ist, den Stillegungseffekt in anderen Regionen verhindern zu helfen. Es hat doch wohl keinen Sinn, daß sich Konzerne auf Sonderprogramme stürzen, in einem Gebiet neue, moderne Arbeitsplätze schaffen und daraufhin kleine Betriebe in anderen Regionen abstoßen, weil sie unmodern geworden sind, obwohl sie aber noch rentabel wirtschaften. Es darf nicht nach dem — und hier darf ich einmal einen plattdeutschen Ausdruck gebrauchen — alten ostfriesischen Sprichwort gehen: „Een' sin Dod is den annern sin Brod". Hier muß es vielmehr ein Zusammenwirken geben. Man muß wissen, welche Wirkungen es auf der anderen Seite hat, wenn man auf der einen Seite etwas tut.
Ein weiterer Punkt: Wir werden die Zuschnitte der Fernsprechnahbereiche überprüfen lassen müssen, weil wir den Eindruck haben, daß die raumordnerischen Gesichtspunkte im Einzelfall nicht gewürdigt worden sind, wie es wünschenswert wäre, da es eine rein technokratische Lösung gegeben hat. Gerade weil wir wissen, daß die Verwaltungsreform in den meisten Bereichen abgeschlossen ist und sich kurzfristig neue Veränderungen nicht ergeben werden, sollten wir daran denken und darum bitten, daß die Gebiete miteinander verbunden werden, die verwaltungsmäßig oder von der Versorgung und dem Dienstleistungsangebot her zusammengehören.

(Kolb [CDU/CSU] : Spät kommt ihr, doch ihr kommt!)

— Entschuldigung, das haben wir schon des öfteren gesagt. Das ist keineswegs eine neue Erkenntnis.
Ich möchte fortfahren.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Verständlich!)

Wir werden bitten, die Krankenhausbedarfspläne daraufhin zu überprüfen, ob es sinnvoll ist, eine derartige Konzentration in gewissen medizinischen Abteilungen durchzuführen, wie das geschieht. Ich denke nur daran, daß einfach nach zahlenmäßigen Gesichtspunkten Entbindungsstationen in Krankenhäusern aufgelöst werden, wodurch der Effekt auftritt, daß in den ländlichen Räumen in Zukunft zunehmend Kinder daheim — wogegen grundsätzlich nichts einzuwenden ist —, aber mehr noch im Taxi geboren werden. Das scheint uns nicht richtig zu sein. Hier ist man über die Praxis hinaus theoretisch zu Lösungen gekommen, die nicht in Ordnung sind.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Was haben Sie für Raumordnungsprobleme!)

— Das gehört alles dazu.
Wir werden überprüfen müssen, inwieweit wir gerade beim knapper werdenden Flächenbereich Möglichkeiten erhalten, Vorzugs- und Reservestandorte freizuhalten, die wir einmal dringend benötigen. Wir können also nicht der Zersiedlung der Räume das Wort reden. Bei aller Würdigung unserer Beschlüsse in § 35 des Bundesbaugesetzes und der weitergehenden Forderungen der CDU/CSU, die wir nicht beschlossen haben, meinen wir, daß wir nicht die Räume verschleudern dürfen, sondern daß wir sie dringend in der Zukunft brauchen.
Zusammenfassend stelle ich fest: Erstens. Die Raumordnung wird, auch wenn die Diskussion immer noch nicht den Raum einnimmt, den wir uns wünschen, de facto immer wichtiger bei knapper werdenden Flächen, bei zunehmenden Problemen in den Kerngebieten, bei den Überlastungen der Zentren.
Zweitens. Das Gebot der Stunde ist die Verbesserung der kooperativen Abstimmung innerhalb der Bundesressorts — Frau Pack hat darauf hingewiesen; wir unterstreichen das —, aber auch vertikal zwischen Bund und Ländern und innerhalb der



Immer (Altenkirchen)

Länder, auf die wir leider keinen direkten Einfluß haben.
Drittens. Für all das ist die Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms ein Prüfstein. Hier wird sich erweisen, welche Ziele nun wirklich in ein neues Konzept umgesetzt werden, in dem all die Dinge aufgeführt werden, die uns neu ein- oder aufgefallen sind; es wird ein Prüfstein nicht nur für die Bundesregierung, sondern auch für die Länder sein.
Viertens. Wir ermutigen den Raumordnungsminister, die schwierige Aufgabe der Fortschreibung weiter anzupacken.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ermutigungen?) - Wir ermutigen ihn. Dazu gehört auch Mut;


(Lachen bei der CDU/CSU)

denn die Länder machen ihren eigenen Stremel. Sie sollten Ihre Länder auffordern, gleichfalls zu unterschreiben. Das letztemal haben nämlich zwei Länder nicht mit unterschrieben, obwohl es schon ein kaum tragfähiger Kompromiß war.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wenn der Minister das täte, was er tun sollte — —!)

Fünftens. Wir möchten als sozialdemokratische Bundestagsfraktion in den Ausschüssen diese Bemühungen durch sorgfältige Beratungen konstruktiv begleiten, also auch unseren Beitrag leisten.
Letzte Bemerkung: Wie schon angekündigt, sind wir auch der Meinung, daß schon allein wegen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" der Agrarausschuß mitberatend sein sollte.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816404100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gattermann.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0816404200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an den Beginn meiner kurzen Ausführungen zwei Feststellungen setzen.
Erstens. Es war nach unserer Überzeugung richtig, daß wir für die Vorlage dieses Berichtes den Vierjahresrhythmus gewählt haben.
Zweitens. Gerade der Berichtszeitraum von 1974 bis 1978 mit Rezession, sich rasch vollziehenden Strukturveränderungen der Wirtschaft, geringerem Wachstum, rückläufigen Geburtenziffern und — das kommt uns im Bericht zu wenig zum Ausdruck — wachsender Bürgerkritik an der Inanspruchnahme des Raumes durch die Planung gibt mit diesen veränderten Rahmenbedingungen Veranlassung, eine kritische Überprüfung der einen oder anderen Zielsetzung vorzunehmen, insbesondere aber des einen oder anderen Instrumentes.
Die Bundesregierung betont in dem Bericht mehrfach, daß sie an dem Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen der Bundesrepublik festhalte. Das heißt, überall soll ein qualitativ und quantitativ angemessenes Angebot an Wohnungen, Erwerbsmöglichkeiten, sämtlichen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, Freizeitmöglichkeiten usw. in zumutbarer Entfernung und alles in heiler und gesunder Umwelt verwirklicht werden.
Meine Damen und Herren, das Festhalten an diesem Ziel hindert die Bundesregierung jedoch nicht daran — dies ist gut und richtig —, auf Grund der eingangs skizzierten veränderten Rahmenbedingungen kritische Fragen zu stellen, was die Richtigkeit solcher Zielsetzung im Detail angeht.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Man soll die Fragen lösen! — Kolb [CDU/CSU] : Sie müssen antworten, nicht fragen!)

Die FDP-Fraktion begrüßt diese kritischen Fragestellungen, wie sie sich insbesondere aus dem Abschnitt V des Berichtes ergeben. Sie unterstreicht auch das prinzipielle Festhalten an. dem Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen. Die FDP-Fraktion ist aber der Überzeugung, daß die Antworten auf die gestellten kritischen Fragen im Ergebnis dazu. führen können, daß das formulierte Ziel mindestens der Interpretation bedarf. Die rein quantitative Beurteilung einer Region danach, ob und welche Straßen, insbesondere welche Autobahnen vorhanden sind, welche Arbeitsplätze mit welchen Verdienstmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ob ein breitgefächertes Bildungsangebot gegeben ist, welche Wohnungen der Markt zur Verfügung stellt und in welchem Umfang soziale und sonstige technische Infrastruktureinrichtungen geschaffen wurden, reicht nicht aus, den Begriff der gleichwertigen Lebensbedingungen auszufüllen. Eine stärkere Beachtung subjektiver Bürgerwünsche fordert die größere Berücksichtigung nur subjektiv qualitativer Beurteilungskriterien, die am Ende dazu führen können, daß Gleichwertigkeit in der Vielfalt trotz unterschiedlicher objektiver Strukturdaten festgestellt werden kann und muß, oder um es ein wenig überpointiert und damit konkreter auszudrücken: Die Region mit geringeren Verdienstmöglichkeiten, schlechteren Verkehrsanbindungen, weiteren Entfernungen zu Bildungs- und Sozialeinrichtungen, aber mit mehr Feld, Wald, Wiesen, reiner Luft und günstigen Bodenpreisen kann in der subjektiven Wertung seiner Bewohner z. B. der Rhein-Main-Region überlegen sein.
Die Wanderungsbewegungen, die hier bereits angesprochen worden sind, ich meine die Stadt-Umland-Bewegungen, zeigen, daß eine gewisse Zahl von Bürgern versucht, die verschiedenen Beurteilungskriterien für sich miteinander zu verbinden und hier eine optimale Lösung zu finden.

(Kolb [CDU/CSU] : Sie suchen sich ihre eigene Lösung!)

Dieser Versuch wird nur ganz geringen Bevölkerungskreisen möglich sein. Das zeigt, wie problematisch dies raumordnungspolitisch einzustufen ist.
Der zunehmende Bürgerunwille gegenüber der Inanspruchnahme des Raumes durch planende Ver-



Gattermann
waltungen, von dem ich gesprochen habe, der in Bürgerbeteiligungen, aber auch in Bürgerinitiativen sichtbar wird, zwingt ganz einfach zu solchen Überlegungen. Dazu genügt es im Zweifel nicht, mehr oder weniger am Reißbrett die eine oder andere Region zum Naturschutzpark und zu einer Region mit besonderem Erholungs- und Freizeitwert zu erklären, wenn dann doch die Trassen für die Autobahnen dort hindurchgeschlagen werden müssen. Es ist unerläßlich, daß dabei das historisch Gewachsene berücksichtigt wird, daß es gefördert und entwickelt wird. Meine Damen und Herren, das ist wichtiger, als abstrakt formulierte Planziele zu verwirklichen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sehr gut, Herr Gattermann!)

Hinzu kommt, daß enger werdende öffentliche Mittel — um nicht von ökonomischen Zwängen zu sprechen — ein Nachdenken über gewisse Instrumente der Raumordnungspolitik erfordern, insbesondere dort, wo Raumordnungspolitik zugleich Wirtschaftsstrukturpolitik ist. Bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" z. B. haben wir die Frage zu beantworten, ob es eigentlich noch sinnvolle Regionalpolitik ist, wenn zwischenzeitlich 61,1 % der Fläche dieser Republik mit 36 % der Bevölkerung Fördergebiet ist.

(Kolb [CDU/CSU] : Und 25 % der Wirtschaft!).

Bei der Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen, insbesondere technischer Art, haben wir uns die Frage zu stellen, ob es gesamtwirtschaftlich eigentlich zu verantworten ist, wenn wir den letzten Winkel unserer Republik durch erheblichen Kostenaufwand mit allen technischen, bildungsmäßigen und sozialen Infrastruktureinrichtungen versehen, auf der anderen Seite aber Gebiete mit hervorragender Infrastrukturausstattung bevölkerungs- und arbeitsplatzmäßig ausgedünnt werden, so daß die dort vorhandenen Infrastruktureinrichtungen auch nicht näherungsweise mehr voll angenommen und benutzt werden. Meine Damen und Herren, dies ist kein Plädoyer gegen die Entwicklung des ländlichen Raums. Frau Kollegin Pack, ich werde dazu gleich auch noch etwas sagen.
Unter mehr oder weniger kurzfristigen politischen, Konjunktur-, Arbeitsplatz-, Finanz- und Umweltüberlegungen wird ohnehin bereits wie anskizziert gedacht, ohne daß die übergeordneten Ziele der Raumordnungspolitik immer in ausreichendem Maß berücksichtigt werden.
Die uns hier interessierende Frage ist, ob die Raumordnungspolitik bereit ist, diese Fakten zur Kenntnis zu nehmen und in einem gewissen Umfang zu akzeptieren und in ihre eigenen Politikstrukturen zu übernehmen.
Die These der freien Demokraten jedenfalls lautet: Nicht abstrakt formulierte Planungsziele zu verwirklichen, sondern das historisch Gewachsene und von den Bürgern Angenommene zu erhalten und fortzuentwickeln ist das erste Gebot. Damit
kein Irrtum auftaucht, sage ich: Dies ist keine Abwehr von der Raumordnungspolitik der Bundesregierung, wie sie in dem Bericht dargelegt ist. Dies sind lediglich einige weiterführende Gedanken auf der Grundlage von Fragen, die der Bericht selber stellt.
Dazu gehört auch — dies betrifft den ländlichen Raum —, daß man dem Ziel des Raumordnungsprogramms, auch in den ländlichen Gebieten gleichwertige Lebensbedingungen anzustreben, nicht durch allzu stringentes Bauplanungsrecht zuwiderhandelt. Mit der Beschleunigungsnovelle — Sie erinnern sich, es ist erst wenige Wochen her — haben wir gerade die Möglichkeiten für einen erweiterten Bestandsschutz des gewerblichen und Wohnbereichs eröffnet. Hier ist aber möglicherweise die Frage offengeblieben, wie wir Heranwachsende zum Verbleiben im ländlichen Raum veranlassen können, u. a. auch dadurch, daß sie in ihrem Heimatort bauen dürfen.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, das alles bekommt eine zusätzliche und ausschlaggebende Bedeutung dadurch, daß die Geburtenzahlen in diesem Land in den letzten Jahren signifikant rückläufig waren und bei allem Vorbehalt gegenüber Prognosen mittelfristig wohl auch weiter rückläufig bleiben werden. Das zwingt auch in der Raumordnungspolitik zu neuen Überlegungen, insbesondere bei den Bildungs- und sozialen Infrastruktureinrichtungen.
Was ist daraus zu folgern, daß für überschaubare Zeiträume die Bevölkerungszahlen bei Jugendlichen unter 15 Jahren drastisch rückläufig sind, die der Mitbürger innerhalb und außerhalb des Arbeitslebens aber größer werden. Auch von hier aus ist die Forderung nach flächendeckender optimaler Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen aller Art zu problematisieren. Vielleicht ist es ein Weg zu dem in dem Bericht der Bundesregierung angesprochenen Ziel, zu mobilen sozialen Infrastruktureinrichtungen zu kommen.
Meine Damen und Herren, es ist unmöglich, in dieser zeitlich limitierten Debatte zu allen wesentlichen Details des Berichts im einzelnen Stellung zu nehmen. Wir sind der Meinung, daß die entscheidenden, zukunftsweisenden Fragen im Bericht gestellt sind und die Bundesregierung darangegangen ist, diese Fragen zu beantworten.
Bei der anstehenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans werden wir erstmalig Gelegenheit haben, zu dokumentieren, welche Lehren wir aus den veränderten Rahmenbedingungen zu ziehen bereit sind.
Lassen Sie mich aber noch auf einen Einzelpunkt eingehen, da ich in anderem Zusammenhang von Bürgerbeteiligung und Bürgerinitiativen gesprochen habe. Ich meine die Standortplanung für großindustrielle Vorhaben, insbesondere für Kraftwerke, seien es nun konventionelle oder Kernkraftwerke. Hier ist der gleichfalls bereits angesprochene Unwille des Bürgers über die Inanspruchnahme des Raumes neben den Straßenplanungen am deutlichsten ausgeprägt und von der Sache her wohl auch



Gattermann
am nächstliegenden. Die Antwort der verantwortlichen Politik auf diesen angesprochenen Bürgerunwillen kann nicht dahin gehen, auf für das Gemeinwohl Notwendiges aus vordergründig taktischen Gründen zu verzichten, wofür es aktuelle Beispiele gibt. Die Antwort kann nur darin bestehen, daß alle Beteiligten vom industriellen Betreiber über die planenden Verwaltungen bis hin zur verantwortlichen Politik breite Aufklärungsarbeit leisten. Das Gefühl der Verplanung — unsere ersten Erfahrungen mit § 2 a des Bundesbaugesetzes belegen es — kommt nur dort auf, wo dem Bürger Notwendigkeit, Ausmaß und Risiken der Planungen nicht überzeugend, bis ins einzelne gehend deutlich gemacht werden. Daß es dabei nicht möglich sein wird, auch den letzten zu überzeugen, ist selbstverständlich. Denn der unmittelbar vor Ort Betroffene wird nie eine befriedigende Antwort auf seine Frage „Warum gerade ich?" bekommen. Der so herum oder so herum ideologisch Verblendete wird Realitäten nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

(Beifall bei der FDP — Kolb [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Aber damit kann und muß jede Gesellschaft fertig werden. Bei umfassender Aufklärung und Beteiligung jedenfalls wird es breite, dauerhafte und nur mit unvertretbarem Aufwand zu überwindende Widerstände nicht geben;

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Sehr richtig!) davon bin ich überzeugt.


(Beifall bei der SPD)

Gerade in diesem Bereich aber sind Vorsorge-Standortplanungen wegen der ungewöhnlich langen Planungs- und Bauzeiten unerläßlich. Wir alle wissen, daß hier in der Vergangenheit gesündigt worden ist und daß nicht zuletzt auch deshalb viele Projekte verzögert worden sind. Der Bericht weist aus, daß hier zwischenzeitlich in vielen Ländern — leider noch nicht in allen —, was die Raumordnungspolitik betrifft, Entscheidendes getan worden ist und weiter getan werden wird. Angesichts der Weltenergiesituation ist dies ein Schlüsselbereich, in dem sich vorausschauende, verantwortliche Raumordnungspolitik zu bewähren hat.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch einmal betonen, daß der vorliegende Bericht die Notwendigkeit der Bundesraumordnungspolitik — in Koordination mit den entsprechenden Politiken der Länder — sinnvoll unterstreicht, daß Raumordnungspolitik eine Langzeitaufgabe ist, die ohne jede Hektik verwirklicht werden muß, daß Raumordnungspolitik aber auch stets bereit sein muß, Programme und Planziele unter veränderten Rahmenbedingungen und auch bei veränderten Bürgerwünschen in Frage zu stellen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816404300
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung des Raumordnungsberichts 1978 an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — federführend
— und an den Innenausschuß, an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen sowie — interfraktionell vorgeschlagen — an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend
— vor. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nun den Tagensordnungspunkt 16 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Niegel, Francke (Hamburg), Kolb, Metz, Dr. Möller, Frau Pack, Schmidt (Wuppertal), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
Drittes Wohnungsbaugesetz
— Drucksache 8/2902 -
Überweisungsvorschlag des Altestenrates:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Wir haben Kurzbeiträge vereinbart. Wenn sich alle Herren noch kürzer halten, könnten wir das noch abschließen.
Das Wort zur Aussprache hat Herr Dr. Schneider.
Dr. Schneider CDU/CSU) : Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wohnungs- und Städtebaupolitik steht — seit Jahren schon erkennbar — vor einer schwierigen Bewährungsprobe. Der Wohnungs- und Baupolitik des Bundes ist es nicht gelungen, die bauwirtschaftliche Entwicklung saisonal und regional zu verstetigen. Was heute not tut, sind langfristige politische Perspektiven, sachgerechte Vorschläge zur Förderung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen sowohl im Eigentumsbereich als auch im Bereich des sozialen Mietwohnungsbaus.
Die rapide Steigerung der Bau- und Bodenpreise sowie die veränderten Kapitalmarktbedingungen drohen die Baukonjunktur schon in nächster Zeit wieder zu ersticken. Immer weniger Bürger — geschweige kinderreiche Familien — sind in der Lage, sich angesichts der sich weiter öffnenden Schere zwischen Herstellungs- und Erwerbskosten einerseits und der Einkommensentwicklung andererseits Wohneigentum zu bilden oder Mietbelastungen zu tragen.
Wohnungspolitik und Städtebaupolitik durften noch nie isoliert, getrennt voneinander gesehen und betrieben werden. Die gegenseitige Integration der Wohnungs- und Städtebaupolitik und die stärkere Verzahnung der verschiedenen Förderungsinstrumentarien waren bereits ein wohnungs- und städtebaupolitisches Thema der 50er Jahre. 1970 ging der Städtebaubericht auf dieses Thema ausführlich ein. Obwohl die Bundesregierung seither immer wieder die Notwendigkeit dieser Integration betont und entsprechende Maßnahmen in Aussicht gestellt hat, ist es bisher im wesentlichen bei effektvollen Ankündigungen und unverbindlichen Absichtserklärungen geblieben.



Dr. Schneider
Das Zweite Wohnungsbaugesetz, das die Objektförderung im sozialen Wohnungsbau regelt, ist seit mehr als zwei Jahrzehnten in Kraft und inzwischen 31mal geändert worden. Es ist am 27. Juni 1956 an die Stelle des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 4. April 1950 in Kraft getreten, mit dem die rechtliche Voraussetzung für einen geordneten Wiederaufbau unserer kriegszerstörten Städte und Gemeinden gelegt wurde.
Mit ihrer Initiative vom 30. Mai 1979 für ein Drittes Wohnungsbaugesetz greift die CDU/CSU-Fraktion ihre Forderung nach einem abgewogenen und in sich schlüssigen wohnungs- und städtebaupolitischen Gesamtkonzept wieder auf. Dabei ist der Titel eines solchen Gesetzes ohne Belang. Bei dem von uns gewählten Titel handelt es sich zunächst um einen Arbeitstitel. Ein Drittes Wohnungsbaugesetz hat neben einer systematischen und geordneten Anpassung der Wohnungs- und Städtebauförderungssysteme auch die Aufgabe, neue Förderungsmethoden rechtlich zu normieren. Dabei ist von der Kenntnis auszugehen, daß die öffentlichen Mittel zur Wohnungsbauförderung kaum nennenswert erhöht werden können. Diese können in Zukunft schwerpunktmäßig nur noch für Problemgruppen bereitgestellt werden. Die Aufgaben der Wohnungspolitik und der Wohnungswirtschaft sind wirtschaftlich und finanziell nur lösbar, wenn dafür verstärkt private Mittel bereitgestellt werden. Dies kann aber nur dann geschehen, wenn die wohnungspolitischen und wohnungsrechtlichen Rahmenbedingungen mehr als gegenwärtig Anreize für Investitionen am Wohnungsmarkt bieten.
Die Wohnungsbauförderung muß in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein; alle Wohnungsbauförderung hat subsidiären Charakter. Es kommt also heute darauf an, die knappen öffentlichen Mittel einerseits mit privaten Kapitalmarktmitteln in einer wirtschaftlich sinnvollen Kombination so einzusetzen, daß mittel- und langfristig der Wohnungsneubau und die Substanzerhaltung im Wohnungsbau gesichert bleiben. Dabei bleiben die Aufgaben der Stadtsanierung, des Umweltschutzes, der Verbesserung des Wohnumfeldes gleichrangige und gleichwertige Aufgaben.
Das wohnungspolitische Problem unserer Zeit und Zukunft ist in erster Linie ein Finanzierungsproblem. Die Instrumente des Ersten und Zweiten Wohnungsbaugesetzes haben zu ihrer Zeit in hervorragender Weise gewirkt, unter den veränderten wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Gegenwart und Zukunft vermögen sie ihre frühere Wirkung aber nur noch teilweise zu erbringen. Es ist die Aufgabe eines Dritten Wohnungsbaugesetzes, neuen strategischen wohnungs-
und städtebaupolitischen Möglichkeiten und Aktivitäten eine Chance zu eröffnen.
Insbesondere geht es darum, die Finanzierungsmethoden zu vereinheitlichen und damit übersichtlich zu machen und den inneren und materiellen Zusammenhang von Städtebau und Wohnungsbau auch in den Finanzierungsmethoden konkreter zu fassen und in der praktischen Förderung zweckmäßiger zu berücksichtigen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, die Objekt- und Subjektförderung, die steuerliche und Bausparförderung sowie die wohnungsmietrechtlichen Bestimmungen in sich schlüssig abzustimmen. Diese Schlüssigkeit — das kann niemand bezweifeln, der etwas von der Sache versteht — ist seit längerer Zeit verlorengegangen. Diese verlorengegangene Stimmigkeit im sozialen Wohnungsbau, insbesondere in der Wohnungsbestandspolitik und in der Neubauförderung, ist wieder zu gewinnen.
Sie wissen alle: Der Markt ist zwar sozial blind, aber er sagt, was die Ware kostet, er sagt, wo das Gut gebraucht wird. Die zukunftspolitischen Probleme im Wohnungsbau sind nur dann lösbar, wenn die marktwirtschaftlichen Kräfte wieder mehr als bisher ins Spiel kommen, wenn es uns gelingt und wenn wir die Kraft und den Mut dazu haben, unnötige, unsoziale, wirtschaftlich nicht sinnvolle Bestimmungen aus dem Wohnungs-, Miet- und Baurecht zu streichen. Eine neue Chance der Hilfe zur Selbsthilfe soll dieses Gesetz bringen.

(Paterna [SPD] : Etwas Konkretes, Herr Kollege!)

— Das Konkrete werden wir sehr wohl bringen. Aber wir geben der Bundesregierung, insbesondere dem Herrn Bundesbauminister die Chance, aus der Summe seiner Ankündigungen, die er seit Jahren
— und seit Monaten in verstärktem Maße — in der Offentlichkeit in sehr attraktiver Form zu machen weiß, einmal konkrete politische Schlüsse zu ziehen.
Es ist also eine Chance, die wir der Bundesregierung und primär dem Bundesbauminister bieten. Meine Freunde in der Fraktion der CDU/CSU sind bereit, im zuständigen Ausschuß in kollegialster und sachlichster Weise mit ihm nach dem besten Weg zu suchen. Die Bundesregierung ist am Zug. Wir warten auf ihre Antwort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816404400
Besteht Übereinstimmung, daß wir die Debatte zu diesem Punkt noch abschließen können? — Dann hat Herr Abgeordneter Polkehn das Wort.

Walter Polkehn (SPD):
Rede ID: ID0816404500
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung wird von der Opposition aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Wohnungsbauförderung, die Städtebauförderung, die Wohnungsmodernisierung und die Wohnumfeldverbesserung zusammenfassen soll. Auf den ersten Blick ist dies eine berechtigte Forderung, eine gute Forderung; auf den zweiten Blick ist es jedoch eine Scheinforderung, die — darüber sind sich alle Fachleute einig — nicht so einfach durchsetzbar ist.
Die Kürze Ihres Antrages zeigt doch, daß Ihnen, verehrte Herren der Opposition, kein sachlicher Beitrag zur Realisierung Ihrer Forderung eingefallen ist.

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU] : Wir haben ein ganzes Rezeptbuch!)




Polkehn
In der Kürze liegt zwar die Würze, wie das Sprichwort sagt. Bei Ihnen muß man das Wort „Würze" allerdings durch das Wort „Scheingefecht" ersetzen. Das reimt sich zwar nicht, aber ist doch wahr.
Lassen Sie mich einige wenige Sätze zum Antrag selbst sagen. Wir sind dabei, Herr Dr. Schneider, wenn es darum geht, Gesetze kürzer zu fassen, für den Bürger besser lesbar zu machen. Hier erinnere ich an das Petitum, das der Deutsche Bundestag bereits 1974 in seiner Entschließung anläßlich der Verabschiedung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes erhoben hat: das zersplitterte Recht über die soziale Sicherung des Wohnens zu bereinigen und verständlich und übersichtlich zusammenzufassen. Zu diesem mietrechtlichen Teil hat der Bundesjustizminister u. a. auf Fragen des Kollegen Dr. Schneider am 15. September 1977 und des Kollegen Dr. Möller am 13. Juni dieses Jahres in den Fragestunden geantwortet. Wegen der Kürze der Zeit brauche ich darauf nicht einzugehen.
Was den Wohnungsbauförderungsteil angeht, so sind wir überzeugt, daß es nicht möglich ist, nur eine redaktionelle Neufassung und Zusammenfassung der Förderungsvorschriften zu erarbeiten, ohne gleichzeitig anstehende Sachprobleme zu lösen und damit auch inhaltlich Änderungen vorzunehmen. Sie kennen die Schwierigkeiten im Bereich der Wohnungsbauförderung. Wegen vieler ungeklärter Grundsatzfragen — ich verweise auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern, Beteiligungsquoten, Förderungsschwerpunkte und anderes mehr — führten die Bemühungen unseres Bundesbauministers mit seinen Länderkollegen noch zu keinem Erfolg. Hinzu kommt, daß sich die Bundesländer bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels untereinander streiten.
Das Städtebauförderungsgesetz unterscheidet sich wesentlich vom Wohnungsmodernisierungsgesetz und vom Wonungsbaugesetz, auch in einer Form, in der die Wohnumfeldverbesserung einbezogen wird. Es regelt in Teilen die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme und enthält Spezialregelungen des Bundesbaugesetzes. Die Finanzhilferegelung ergänzt die übrigen Bestimmungen.
Demgegenüber, meine Damen und Herren, ist das Wohnungsmodernisierungsgesetz im wesentlichen ein Finanzhilfegesetz. Die Bindungen für den einzelnen Investor sind sehr viel geringer. Sie wissen, gerade im Bereich der Wohnungsmodernisierung gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Dies hängt damit zusammen, daß das Wohnungsmodernisierungsgesetz nur für Bund-Länder-Programme gilt, und nur für diesen Bereich gilt auch das steuerliche Kumulationsverbot. Daneben gibt es landeseigene Programme mit Kumulationsmöglichkeiten und die Möglichkeit der steuerlichen Förderung.
Bauminister Dr. Dieter Haack hat in seiner Rede auf dem Baumeistertag 1979 am 25. Mai und durch, Veröffentlichung seiner Thesen zur Zukunft der Wohnungs- und Städtepolitik vom 20. Juni dieses Jahres deutlich gemacht — ich hoffe, die Damen und Herren der Opposition haben es gelesen —, daß sich unser wohnungspolitisches Instrumentarium bewährt hat.

(Kolb [CDU/CSU] : Und dann kommt die Liste der Nichtbewährung!)

Er hat Perspektiven aufgezeigt und erklärt, daß es eine Illusion wäre, zu glauben, daß der Umbau des wohnungs- und städtebaulichen Instrumentariums ohne breit angelegte politische und öffentliche Fachdiskussion innerhalb einiger Monate erreicht werden könnte. Die Zersplitterung der Zuständigkeiten unserer Fachpolitik auf verschiedene Ressorts innerhalb jeder Gebietskörperschaft sowie auf Bund, Länder und Gemeinden macht umfangreiche Abstimmungsarbeiten und viele überzeugende Argumente notwendig.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion ist auf den fachlichen Beitrag der Kollegen der CDU/ CSU bei den Beratungen zu einem Dritten Wohnungsbaugesetz im 15. Ausschuß sehr gespannt.

(Zustimmung bei der SPD)

Wir stimmen der Überweisung dieses Antrages an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816404600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gattermann.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0816404700
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch meine Fraktion stimmt selbstverständlich der Überweisung dieses Antrages an die Ausschüsse zu.
Es ist vor dem Hintergrund der plakativen Diskussion über die sogenannte Gesetzesflut immer ungeheuer werbewirksam, wenn die Forderung nach der Zusammenfassung verschiedener Gesetze in einem einheitlichen Gesetzbuch erhoben wird. Es ist insbesondere sehr werbewirksam, dabei zu fordern, die Vorschriften der verschiedenen Gesetze zu bereinigen, zu vereinheitlichen und sie dem Bürger in einer verständlichen Fassung vorzulegen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist auch richtig!)

Insoweit, in dieser abstrakten Formulierung, handelt es sich dabei um ein Petitum, das, so glaube ich, von jedem in diesem Hause voll unterstützt wird.

(Zuruf von der CDU/CSU: Dann mal ran!)

Dann allerdings, wenn es darum geht, solch hehren Vorsatz in die Tat umzusetzen,

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Versagt die Regierung!)

ergeben sich Schwierigkeiten, die sich häufig genug als nicht überwindbar herausstellen, oder aber,, lassen Sie es mich so sagen — das fiel mir heute morgen ein, als ich die Debatte verfolgte —, der



Gattermann
Elefant gebiert ein Mäuslein; ich denke da an Ihren Gesetzentwurf zur Steuervereinfachung.
Meine Damen und Herren, weil wir so wenig Zeit haben, will ich nur ganz kurz einen Problemkreis anreißen, der dies sinnfällig werden läßt. Sie wollen das Recht der Wohnungsbauförderung und das Recht der Wohnungsmodernisierung, insbesondere die Förderinstrumente, vereinheitlichen und zusammenfassen. Zu diesem Bereich der Wohnungsbauförderung gehört zweifellos auch der gesamte Bereich der Bausparförderung; Herr Kollege Dr. Schneider hat dies ausdrücklich angesprochen. Hierzu gehört der Bereich des steuerbegünstigten Wohnungsbaus, hierzu gehören die Abschreibungsregelungen des § 7 b des Einkommensteuergesetzes und der §§ 82 a ff. der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, und hierzu gehören, wie der Kollege Polkehn hier eben gesagt hat, die Finanzverfassungsprobleme in diesem Bereich.
Auch die Wohnungsmodernisierung ist ohne die steuerlichen Komponenten überhaupt nicht faßbar. Der Energiesparbereich vollends ist durch Ihre tatkräftige Mithilfe — durch das fakultative Nebeneinander von steuerlicher Förderung und Direktzuschüssen — zu einem äußerst komplexen Bereich geworden.

(Zuruf von der SPD: Sehr richtig! — Zuruf von der CDU/CSU: Das Ergebnis ist sinnvoll! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Das haben Sie doch mitgetragen, Herr Gattermann!)

Wie aber, so frage ich mich heute noch — und ich bin auf die Antwort gespannt —, soll all dies vereinheitlicht und in einem Dritten Wohnungsbaugesetz zusammengefaßt werden?
Wenn wir Ihrem Anliegen nähertreten sollen und wollen, wird man sich wahrscheinlich darauf beschränken müssen, das eine oder andere zusammenzufassen. Man wird aber nicht den gesamten Bereich erfassen können. Diese Befürchtung habe ich heute, zumal das eigentliche Durcheinander und das kaum Durchschaubare aus den Länderregelungen zu diesem Thema resultiert. Ob das ganze Unterfangen dann am Ende noch sinnvoll ist, kann und will ich hier nicht entscheiden und beantworten. Ich will nur darauf hinweisen, daß ein ernsthaftes, machbares Anliegen in diesem Zusammenhang unsere Unterstützung finden kann. Wir werden aber nicht mitwirken, falls sich herausstellen sollte, daß es darum geht, an irgendwelchen Schauaufträgen mitzuwirken, die nur dazu dienen sollen, in der allgemeinen polemischen Debatte gegen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen Material zu liefern. Daran werden wir, meine Damen und Herren, natürlich nicht mitwirken.

(Kolb [CDU/CSU]: In einem Vierteljahr kommen Sie mit eigenen Vorschlägen!)

Im letzten Satz Ihres Antrages erheben Sie zugleich die Forderung, alle direkten und indirekten öffentlichen Förderungsinstrumente mit dem Ziel zu überprüfen, inwieweit ihre Wirksamkeit gesteigert werden kann. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen bedürfen wohl keines besonderen Auftrages, um in dieser Hinsicht tätig zu werden.

(Dr. Stavenhagen [CDU/CSU] : Sonst tun Sie es doch nicht!)

Es ist für uns jedenfalls selbstverständlich, daß mit Steuergeldern finanzierte Instrumente zur Beeinflussung eines bestimmten Marktgeschehens immer wieder ernsthaft daraufhin überprüft werden, wie effizient sie sind, ob der Aufwand in einem erträglichen Verhältnis zum Erfolg steht und wie die vorhandenen Mittel eventuell besser eingesetzt werden können. Dies alles sind übrigens Fragen — ich sehe Herrn Kollegen Biedenkopf im Saal —, mit denen sich auch die Wissenschaft befaßt. Dabei kommt es gelegentlich zu ganz pikanten Ergebnissen.
Meine Damen und Herren, in der Begründung zu dem eben zitierten Satz wird von einer Neuorientierung gesprochen. Dieses Wort schätzen wir eigentlich nicht so sehr. Wir wollen die Wohnungsbaupolitik, die in den letzten Jahren sehr deutliche Entwicklungstendenzen zeigt, fortentwickeln. Wir wollen sie verbessern. Wir wollen sie aber nicht im Rahmen einer Neuorientierung radikal umkrempeln. Die Diskussion über diesen Antrag im Ausschuß wird aber, kurzum, ganz sicherlich nicht ohne Reiz sein.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Und könnte fruchtbar werden!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816404800
Wir schließen die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — federführend — sowie an den Ausschuß für Wirtschaft — mitberatend — vor. — Das Haus ist einverstanden.
Wir fahren um 14 Uhr mit der Fragestunde fort.
Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung von 13.13 bis 14.00)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816404900
Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.
Wir treten in die Fragestunde ein: Fragestunde
— Drucksache 8/3000 —
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes auf. Die Fragen werden entweder von Herrn Staatssekretär Bölling oder von Herrn Staatsminister Wischnewski beantwortet. Ich werde jede einzelne Frage so aufrufen, daß ich auch ankündigen kann, wer von der Bundesregierung die Frage beantwortet.
Ich rufe Frage 60 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf:
Ist in der Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes eine Ausarbeitung angefertigt worden, nach der im Hinblick auf die Bundestagswahl 1980 besondere Anstrengungen im Bereich



Präsident Stücklen
der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung notwendig sind und vorbereitet werden sollen und in der vorgeschlagen wird, ein Gutachten darüber einzuholen, „welches die Reizworte sind, die angesichts vorhandener Unsicherheiten eher vermieden werden und welche statt dessen gefunden werden sollten"?
Diese Frage wird Herr Staatssekretär Bölling beantworten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816405000
Herr Abgeordneter Wohlrabe, die Planung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist, wie Sie wissen, in erster Linie Sache des Bundespresseamtes und der entsprechend einem Kabinettsbeschluß vom Februar 1978 eingesetzten Koordinierungsgruppe von BPA und den einzelnen Bundesressorts. Dennoch, so scheint mir, ist es völlig normal, daß bei Untersuchungen zur Optimierung und Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit, die von uns ständig durchgeführt werden, Anregungen auch aus anderen Häusern und natürlich auch Anregungen des Bundeskanzleramtes genutzt werden. Um eine solche Anregung handelt es sich bei dem als Entwurf gekennzeichneten Papier einer Mitarbeiterin des Bundeskanzleramtes. Darin wurde ein Gutachten angeregt, wie Sie wissen, in dem u. a. auch Einstellungsänderungen in der Bevölkerung gegenüber bestimmten politischen Sachverhalten und Begriffen erhoben werden. In diesem Vorschlag, der übrigens nicht aufgegriffen worden ist, über den wir im Amt nur diskutiert haben, ist vielleicht etwas mißverständlich von sogenannten Reizworten die Rede, die daraufhin geprüft werden sollten, wie die Bevölkerung auf sie reagiert.
In der Sache, Herr Abgeordneter, halte ich es für notwendig, gelegentlich mit wissenschaftlichen Methoden dafür zu sorgen, daß in der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung gebrauchte Begriffe nicht dazu beitragen, Mißverständnisse zu erzeugen, sondern daß sie im Gegenteil Mißverständnissen vorbeugen. Solche Untersuchungen hat das Bundespresseamt übrigens bereits seit den frühen 50er Jahren gemacht. Ich denke, es ist die legitime Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit einer jeden Regierung, durch eine verständliche Darstellung der politischen Entwicklung und der Regierungsarbeit dazu beizutragen, daß der Bürger eine bessere Orientierung im komplizierten politischen Geschehen gewinnt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816405100
Zusatzfrage, bitte.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0816405200
Herr Staatssekretär, obwohl sich das alles so harmlos anhört, bitte ich, uns doch einmal zu erklären, warum auf dem Entwurf dann „streng vertraulich" steht?
Bölling, Staatssekretär: Dazu, Herr Abgeordneter Wohlrabe, habe ich mich schon in der Antwort auf eine schriftliche Stellungnahme Ihres Fraktionskollegen Althammer in der Bundespressekonferenz äußern können. Ich habe dort ganz offen gesagt, daß mir nach kritischer Lektüre dieses in der Sache gänzlich harmlosen Vermerks völlig unerfindlich geblieben ist, warum darauf der eigentlich in der Bundesregierung überhaupt nicht gebräuchliche
Vermerk „streng vertraulich" steht. Das war völlig entbehrlich.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816405300
Weitere Zusatzfrage, bitte.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0816405400
Könnten Sie uns dann doch bitte erklären, was Ihr Signum „einverstanden" auf diesem Papier bedeutet?
Bölling, Staatssekretär: Mühelos, Herr Abgeordneter. Wir haben eine gründliche Diskussion — der Leiter der Inlandsabteilung meines Amtes und ich — über den Nutzen solcher semantischen Untersuchungen gehabt, die — ich darf noch einmal daran erinnern — auch in den 50er Jahren von Herrn von Eckardt und später von Herrn Diehl angefertigt worden sind. Ich war von Anbeginn an skeptisch, was den Nutzen eines solchen Gutachtens anlangt. Aber ich habe dem Abteilungsleiter dann gesagt: Reden Sie mit der Firma; stellen Sie fest, ob es wirklich einen überzeugenden Nutzen einer solchen Untersuchung gibt, dann reden wir weiter darüber. — Wir haben ein weiteres Mal darüber gesprochen und sind zu dem Schluß gekommen: Die Sache ist zu teuer; wir lassen es bleiben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816405500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schröder (Lüneburg).

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816405600
Herr Staatssekretär, da Sie soeben von mißverständlichen Formulierungen gesprochen haben, frage ich Sie: Warum haben sie vor Ihrer Einverständnis-Signierung nicht darauf bestanden, daß mißverständliche Formulierungen geändert werden, und warum haben Sie angesichts der Bewertung, die Sie hier vorgenommen haben, keinen Wert darauf gelegt, daß die strenge Vertraulichkeit aufgehoben wird?
Bölling, Staatssekretär: Zu Ihrer letzten Frage, Herr Abgeordneter Schröder: Das Kanzleramt arbeitet nicht unter der Jurisdiktion ides Bundespresseamts. Aber ich bin ganz sicher, daß sowohl mein Kollege Schüler als auch Staatsminister Wischnewski meine Auffassung teilen, daß diese etwas wichtigtuerische Etikettierung des Vermerks von der Sache her überhaupt nicht gerechtfertigt war. Mißverständliche Termini — das werden Sie als Parlamentarier mir sicher zugeben — beschäftigen und bekümmern gelegentlich nicht nur die Bundesregierung, sondern in diesen Tagen auch andere — und offenbar doch recht heftig.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816405700
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Lepsius.

Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0816405800
Herr Staatssekretär, gehe ich eigentlich fehl in der Annahme, daß die so viel zitierte und strapazierte Semantik erst durch die kämpferischen Bemühungen des ehemaligen Generalsekretär der CDU, Herrn Biedenkopf, in den deutschen Sprachgebrauch eingeführt und damit germanisiert worden ist?



Bolling, Staatssekretär: Ihre Erinnerung, Frau Abgeordnete Lepsius, täuscht Sie natürlich nicht. Der Abgeordnete Professor Biedenkopf hat sich in der Tat ein besonderes Verdienst um die Semantik erworben, wenn auch vielleicht nicht vor dem gleichen intellektuellen Hintergrund wie der bekannte deutsche Philosoph Edmund Husserl. Dieser dachte über Semantik nämlich im Zusammenhang mit transzendentalem Idealismus nach. Das war das Motiv für Herrn Professor Biedenkopf sicher nicht.

(Heiterkeit bei der SPD und der FDP)

Aber ich kann mir vorstellen, daß er, würde er noch über die Möglichkeit verfügen, Mitarbeiter im Konrad-Adenauer-Haus mit semantischen Aufgaben zu beschäftigen, in diesen Tagen Reizwörter wie „Parität" und „Einheit" vielleicht mit Gewinn untersuchen ließe.

(Zustimmung bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816405900
Ich bitte herzlich darum, Fragen an die Bundesregierung zu stellen, nicht aber Dreiecksfragen, um über die Bundesregierung eine Bewertung von nicht der Bundesregierung angehörigen Personen zu erhalten.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU] : Noch nicht!)

Ich habe nur geglaubt, Frau Kollegin Lepsius, Ihnen zutrauen zu können, daß Sie mir als einem Kavalier nicht allzuviel zumuten.

(Heiterkeit — Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein [CDU/CSU] : Die Frage war doch aufgeschrieben! — Wohlrabe [CDU/ CSU]: Vom Presseamt vorbereitet!)

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haase.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0816406000
Verehrter Herr Bölling, darf ich fragen — dabei möchte ich der Fairneß halber vorausschicken, daß ich der Beantwortung dieser Frage eine besondere Bedeutung beimesse —: Sind von dem Dokument vom 4. April 1979, das hier als „streng vertraulich" umläuft, nachträglich Exemplare gefertigt worden,

(Zuruf von der SPD: Von der CDU/CSUPressestelle!)

die von dem ursprünglichen Dokument hinsichtlich ihres Inhalts abweichen?
Bölling, Staatssekretär: Diese Vermutung, Herr Abgeordneter Haase, kann ich definitiv als falsch kommentieren. Sollten Sie aber darauf anspielen wollen, daß es von diesem Vermerk eine Fotokopie gibt, die Ihnen vorliegt - es ist nicht meine Sache, in diesem Hohen Haus darüber nachzudenken, wie sie aus meinem Haus vielleicht herausgekommen „worden" ist; das ist ein weites Feld —, auf der ein Vermerk von mir, nämlich „einverstanden", enthalten ist, und ein anderes Exemplar, auf dem das „einverstanden" fehlt, so erklärt sich das ganz simpel daraus, daß ich Ihrem Fraktionskollegen Dr. Friedmann ein Exemplar gezeigt habe, das ich mir während der Sitzung des Haushaltsausschusses aus dem Kanzleramt besorgt habe. Mein eigenes zirkulierte nur im Bundespresseamt. Wenn sie da eine schreckliche Manipulation vermuten, Herr Abgeordneter, vermuten Sie falsch.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816406100
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0816406200
Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin dieses Dokument als „Entwurf" und die Bezeichnung „streng vertraulich" als eine „wichtigtuerische Etikettierung" bezeichnet. Hat nicht dieses Papier durch die Abzeichnung seitens verschiedener Abteilungsleiter — Ministerialdirektoren — und durch die Abzeichnung durch Sie und durch Ihr Einverständnis über die „wichtigtuerische Etikettierung" hinaus einen amtlichen Charakter erhalten?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das ist wichtigtuerisch!)

Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Voraussetzung,. auf der aufbauend Sie diesen Schluß ziehen, ist nicht zutreffend; denn das Papier ist mir zur Kenntnis gegeben worden. Im Bundeskanzleramt hat es nicht ein einziger Vorgesetzter der Autorin abgezeichnet, Herr Abgeordneter.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber im Bundespresseamt!)

— Ich habe es zur Kenntnis bekommen und habe, wie vorhin erläutert, aus eben jenen Gründen, daß es interessant sein könne, mit der Firma darüber zu sprechen, für den Abteilungsleiter vermerkt „einverstanden". Das bezog sich darauf, einmal mit den Leuten darüber zu reden, und zwar nicht nur über das finanzielle Volumen eines solchen Auftrags, sondern auch über die Chancen, etwas Ordentliches als Ergebnis zu bekommen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816406300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID0816406400
Ist es zutreffend, Herr Staatssekretär, daß die Bundesregierung nur dann Papiere als „streng vertraulich" klassifiziert, wenn sie will, daß sie auf Umwegen der Opposition zur Kenntnis gebracht werden?
Bölling, Staatssekretär: Ich würde das, Herr Abgeordneter Gansel, nicht so monokausal betrachten. Erfreulicherweise funktioniert es nicht so oft, wie manche das für wünschbar halten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816406500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0816406600
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie die Tatsache, daß Sie ein Papier im Kanzleramt anfordern, von dem Sie wissen, daß es in Ihrem Hause vorrätig ist, daß es in Ihrem Hause zirkuliert? Machen Sie das immer so,



Dr. Riedl (München)

daß Sie im Kanzleramt Papiere suchen, die bei Ihnen anhängig sind?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Bölling, Staatssekretär: Nein, Herr Abgeordneter. Hier handelt es sich ganz simpel darum, daß an dem Morgen, als die „Welt" glaubte, hier einer ungeheuren Intrige auf der Spur zu sein, im Kanzleramt darüber kurz — der Wichtigkeit des Vorgangs angemessen: sehr kurz — gesprochen worden war und ich einen Mitarbeiter der Abteilung 5, der das Papier verfügbar hatte, habe anrufen lassen, um es Ihrem Fraktionskollegen Dr. Friedmann im Haushaltsausschuß zeigen zu können.
Ich ging nämlich davon aus, daß aus Ihren Reihen dieses Thema sofort bei der Beratung im Haushaltsausschuß aufgenommen werden würde. Darin habe ich mich ja dann auch nicht getäuscht. Der Herr, Abgeordnete Dr. Friedmann hat das Papier mit dem Titel „streng vertraulich" zu lesen bekommen. Es ist nicht meine Aufgabe, in der Physiognomie von Herrn Dr. Friedmann zu lesen oder daraus etwas abzulesen; ich hatte jedenfalls den Eindruck, daß er mit mir davon überzeugt war, daß dieses Papier wirklich nur die Bedeutung hat, die ich ihm zumaß.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816406700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Friedmann.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0816406800
Herr Staatssekretär, würden Sie mir bitte noch einmal vor dem Hintergrund, daß Sie ja nicht unvorbereitet auf diese Frage waren, bestätigen, daß Sie im Haushaltsausschuß mir gegenüber mit einem Exemplar arbeiteten, das den Vermerk „einverstanden" nicht trug, während wir jetzt über ein Exemplar reden, das Ihr Einverständnis dokumentiert?
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Dr. Friedmann, das habe ich doch eben gerade erläutert. Mir lag daran, ganz schnell dieses Exemplar, von dem ich ja wußte, daß ich es eine halbe Stunde vorher im Kanzleramt gesehen hatte, einfach zwecks Dokumentation in der Hand zu haben. Ich habe gar keinen Hehl daraus gemacht, daß ich auf dieses Exemplar in meinem Hause das Wort „einverstanden" tatsächlich geschrieben habe. Dahinter müssen Sie doch nicht eine finstere Ranküne vermuten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816406900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schäfer.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0816407000
Herr Staatssekretär, habe ich Sie recht verstanden, daß dieser ganze Vorgang, wie er jetzt zur Sprache gebracht wird, im Haushaltsausschuß bereits behandelt wurde? Können Sie uns sagen, welche Stellungnahme die Sprecher der Opposition dazu eingenommen haben?

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Eine ganz schlaue Frage!)

Balling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Professor Schäfer, ich habe, weil ich von Anbeginn den Eindruck korrigieren wollte, daß hier etwas gegen das Karlsruher Urteil geschehen sei, daß hier etwas nicht Korrektes geschehen sei, aus eigener Initiative — nicht, weil ich darum gebeten worden war — dieses Papier dem Herrn Abgeordneten Friedmann im Haushaltsausschuß gegeben. Er hat sich dort nicht dazu geäußert. Aber ich sagte schon: Es war mein Eindruck, daß er die Bedeutung dieses Papiers etwa ebenso wie ich beurteilte.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816407100
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0816407200
Herr Staatssekretär, würden Sie mir darin zustimmen, daß sich die Kollegen im Haushaltsausschuß, denen Sie ein Exemplar ohne den Vermerk „einverstanden" vorzeigten und denen Sie damit eine geringere Bedeutung dieses Dokuments vorspiegelten, als auf Grund des Vermerks eigentlich anzunehmen war, durch Ihr dortiges Verhalten getäuscht sehen mußten und daß erst dadurch der Eindruck entstanden ist, als ob das, was Sie jetzt als Bagatelle darstellen wollen, verborgen werden sollte?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Jäger, es war zu keinem Augenblick meine Absicht, irgend etwas vorzutäuschen. Ich habe Ihnen vorhin schon meine Einschätzung dieses Vermerks wahrheitsgemäß dargestellt. Das „einverstanden" — ich habe es bereits sagen können — bezog sich lediglich darauf, daß man mit einer solchen Firma redet, um zu sehen, ob es überhaupt lohnt, eine solche Untersuchung in Auftrag zu geben.
Solche Untersuchungen, Herr Abgeordneter Jäger, hat es in den Jahren 1952 bis 1968 unter der Leitung des Herrn von Eckardt und auch unter der Leitung des Staatssekretärs Diehl viele Male gegeben. Damals hat man z. B. ein solches Reizwort wie „Funktionär" zu untersuchen für lohnend gehalten — sicherlich interessant für eine CDU-geführte Regierung, sicherlich nicht bloß ein semantisches, sondern, wie Sie mir vielleicht zugestehen werden, hochpolitisches Unternehmen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816407300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf:
Ist es richtig, daß die Ausarbeitung die Ergebnisse des Gutachtens als „besonders wichtig" bezeichnet, „falls — wie schon 1976 — die Wahlplattform (der SPD) für 1980 im Bundeskanzleramt vorbereitet wird", und daß es für „wünschenswert gehalten wird, wenn Ergebnisse bereits für die Öffentlichkeitsarbeit ab Herbst zur Verfügung stünden (z. B. Anzeigenkampagnen, bundespolitische Musterargumentationen etc.)"?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Wohlrabe, es trifft nicht zu, daß 1976 die Wahlplattform der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Bundeskanzleramt vorbereitet worden ist. Insofern ist der entsprechende Hinweis in dem von Ihnen als



Staatssekretär Bolling
„Ausarbeitung" bezeichneten Entwurf unpräzise. Richtig ist vielmehr, daß in der Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes Vorarbeiten für das Regierungsprogramm 1976 bis 1980 geleistet worden ist.
Ich denke, es ist die Pflicht der Bundesregierung und vor allem des Bundeskanzlers, die Aufgaben der Regierungsarbeit auch für die Zukunft zu definieren. Eine verantwortungsbewußte Regierung kann schlecht ihre langfristigen Zielvorstellungen zu einem Wahltermin willkürlich abbrechen. Sie muß ihre Vorhaben und Entscheidungen in längerfristiger Perspektive anlegen. Sie muß auch der Bevölkerung sagen, welche Aufgaben in den kommenden Jahren auf sie zukommen und wie sie aufgegriffen werden müssen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816407400
Zusatzfrage, bitte.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0816407500
Herr Staatssekretär, warum haben Sie, nachdem sich die Situation im Vergleich zur Amtszeit Ihrer Vorgänger erheblich geändert hat — das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist in der Zwischenzeit ergangen —, bei diesen gewichtigen Formulierungen nicht sofort Einspruch erhoben? Es ist nun einmal der Eindruck, daß Sie trotz Urteilsspruch Öffentlichkeitsarbeit im falsch verstandenen Sinne, zur Vorbereitung eines Wahlkampfs, betreiben.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Jetzt unterstellen Sie etwas!)

Balling, Staatssekretär: Aber Herr Abgeordneter Wohlrabe, da Sie so viele Male an Beratungen über den Haushalt meines Amtes teilgenommen haben, wissen Sie ganz Beau, daß wir durch dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum erstenmal ausdrücklich legitimiert worden sind, Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Dies ist für alle, die sich mit Öffentlichkeitsarbeit beschäftigen, sicherlich der besonders positive Aspekt des Karlsruher Urteils. Daß man darüber nachdenkt — ich habe dazu vorhin schon einige Bemerkungen machen können —, bestimmte politische Termini unter dem Gesichtspunkt „erreichen sie überhaupt das Bewußtsein des Bürgers?" wissenschaftlich untersuchen zu lassen, ist doch völlig in der Ordnung. Ich kann überhaupt nicht einsehen, wo hier auch nur von Ferne eine Kollision mit dem Urteil des Karlsruher Gerichtes entdeckt werden soll.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr richtig!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816407600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0816407700
Da kann ich nur fragen: Warum „streng geheim" oder „streng vertraulich", und dann der Ausdruck „Wahlplattform für 1980"? Wenn Sie das selbst nicht billigen, dann frage ich: Gehen die Weisungen Ihres Hauses oder die des Staatsministers Wischnewski nicht an Ihre Mitarbeiter? Dies riecht doch nach Verfassungsverstoß.
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Wohlrabe, es handelt sich hier um den Vermerk einer jungen Hilfsreferentin.

(Wohlrabe [CDU/CSU] : „Einverstanden" !)

Natürlich ist dieser Mitarbeiterin des Kanzleramtes gesagt worden, daß dies ein Mißverständnis ist.

(Lachen bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Aber Herr Bölling!)

Sie können doch unmöglich aus einer solchen Fehlformulierung nun den gewaltigen Schluß ziehen, daß das Bundespresseamt auf dem Wege gewesen sei, gegen das Urteil des Karlsruher Gerichtes zu verstoßen. Wenn Sie mit solcher Akribie die Öffentlichkeitsarbeit immer wieder mit dem Karlsruher Spruch konfrontieren, dann möchte ich Sie in allem Freimut einladen, sich die Öffentlichkeitsarbeit z. B. der Landesregierung von Schleswig-Holstein anzusehen, wo man noch wenige Tage vor der Landtagswahl mit einem Leistungsbericht an die Offentlichkeit getreten ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816407800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haase.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0816407900
Herr Staatssekretär, die Fülle von Mißverständnissen nimmt zu, und deshalb möchte ich ganz sicher gehen. Sie haben eben, wenn ich Sie recht verstanden habe, ausgeführt, daß die Wahlplattform '76 für die SPD nicht im Kanzleramt erarbeitet worden sei. Wie kommt die Verfasserin der im Kanzleramt erarbeitete Studie, die mit „streng geheim" ausgezeichnet ist, zu der Auffassung, die Wahlplattform 76 sei im Kanzleramt erarbeitet und man müsse sich jetzt im Zusammenhang mit 1980 ähnlich verhalten?
Balling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Haase, die junge Dame ist ganz offensichtlich einem Irrtum zum Opfer gefallen;

(Lachen bei der CDU/CSU)

denn ich habe Ihnen vorhin schon gesagt, es ist doch das Normalste von der Welt und in den Zeiten, da Sie Regierung gebildet haben, selbstverständliche Praxis gewesen, daß der Bundeskanzler seine Vorstellungen von dem, was er an der Spitze der Regierung in der Zukunft entwickeln will, auch seiner Partei zur Verfügung stellt und daß hier ein enger gedanklicher Zusammenhang ist. Aber deshalb müssen Sie doch nicht diesen Terminus hin- und herwenden, um daraus einen solchen Schluß zu ziehen — aus einem völlig normalen politischen Vorgang.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Sie sind doch sonst so brillant!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816408000
Die nächste Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schröder (Lüneburg).

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816408100
Herr Staatssekretär, wie sind Sie eigentlich so spontan auf die Idee gekommen, das erste zirkulierende Exemplar ausgerechnet in der Abteilung 5 des Bundeskanzler-



Schröder (Lüneburg)

amtes, nämlich der Planungsabteilung, die für die Bearbeitung der Wahlplattform zuständig ist, anzufordern? In welcher Weise ist dieses Papier in der Abteilung 5 in der Zwischenzeit, nämlich von April bis zur Ihrer erneuten Anforderung, dort verarbeitet worden?
Bölling, Staatssekretär: Daran ist überhaupt nichts verändert worden. Ich habe Ihnen vorhin schon sagen können, Herr Abgeordneter Schröder, ich habe nach Lektüre eines Berichtes in der „Welt" mir vorstellen können, daß Sie und Ihre Fraktionskollegen im Haushaltsausschuß vielleicht eine politische Information von mir erfragen würden. Da wir just eine Stunde vorher darüber gesprochen haben, lag es nahe, sich den Text zu besorgen, über den wir uns eben gerade unterhalten hatten, und zwar mit genau der politischen Einschätzung, Herr Abgeordneter, die ich im Laufe der letzten 20 Minuten hier unter allen Aspekten zu begründen versucht habe.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816408200
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Lepsius.

Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0816408300
Herr Staatssekretär, nachdem Sie zu Recht darauf hingewiesen haben, daß nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung nicht nur als verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch als notwendig bezeichnet worden ist, würde ich im Hinblick auf die Konsequenzen für die Parteien gern wissen, ob von seiten Ihres Amtes Überlegungen angestellt worden sind, neue Vertriebswege zu finden, um die Offentlichkeit auch während des Wahlkampfes und in der Vorwahlkampfzeit, also in den normalen Zeiten, zu informieren.
Bölling, Staatssekretär: Frau Abgeordnete Dr. Lepsius, natürlich sind wir seit geraumer Zeit mit der Überlegung beschäftigt, wie wir die Druckschriften zur Unterrichtung des Bürgers unter dem Gesichtspunkt, daß wir nicht gegen das Karlsruher Urteil verstoßen, an den Bürger heranbringen. Denn es hat keinen Sinn, Broschüren zu drucken, die dann irgendwo in Kellern verstauben.
Wir haben eine ganze Reihe von neuen Vertriebswegen gefunden, z. B. bei Messen und bei kommunalen Veranstaltungen. Aber genau wie z. B. der Ministerpräsident von Bayern, Herr Dr. Strauß, empfinden auch wir und empfinden auch in den Reihen der CDU manche, die mit Öffentlichkeitsarbeit zu tun haben, hier nach wie vor eine Lücke. Eine Lücke deshalb, weil nach dem Karlsruher Urteil den Parteien bis zum heutigen Tage nicht erlaubt ist, die Druckschriften zu verteilen.
Der Herr Ministerpräsident in München hat neulich die Frage der sozialdemokratischen Landtagsopposition erhalten, wie er es mit dem Karlsruher Urteil vereinbaren könne, daß bestimmte „Wandzeitungen" — so wird es offenbar in der Münchener Staatskanzlei ganz freimütig genannt — über die CSU an die Bürger verteilt werden. Er hat gemeint, das sei in Ordnung. Nach den Maßstäben, an die sich das Bundespresseamt bisher gehalten hat, ist das
nicht in Ordnung. Dennoch bin ich der Meinung, daß die politischen Parteien dieses Problem weiter diskutieren und prüfen sollten, ob nicht auch unter dem Dach des Karlsruher Urteils eine solche Verteilungsmethode in der Zukunft sinnvoll sein könnte.
Hier wird nicht die eine oder die andere Partei begünstigt, sondern hier haben die demokratischen Parteien nach meiner Auffassung die Möglichkeit, im unmittelbaren Kontakt mit dem Bürger Informationsschriften an den Mann zu bringen. Aber das bleibt eine Aufgabe, über die noch weiter zu reden sein wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816408400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Friedmann. — Ich würde bitten, daß wir die Zusatzfragen hierzu allmählich abschließen. Die anderen Abgeordneten haben auch noch ein Anrecht, ihre Fragen beantwortet zu bekommen.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0816408500
Herr Staatssekretär, da Sie sich durch den handschriftlich angebrachten Vermerk „einverstanden" in ganz besonderer Weise mit dem Inhalt dieses Papiers identifiziert haben und damit auch mit dem Passus über die Wahlplattform 76, möchte ich fragen, welche neueren Erkenntnisse Sie nun auf einmal veranlassen, zu sagen, die Wahlplattform 76 sei nicht im Kanzleramt erstellt worden.
Bolling, Staatssekretär: Diese Erkenntnis, Herr Abgeordneter Friedmann, daß es sich nicht um eine Wahlplattform handelt, war mir seit mehreren Jahren geläufig. Ich habe schon einmal gesagt: der Vermerk „einverstanden", in den Sie nun, weil Sie das offenbar aus dramaturgischen Gründen für lohnend halten, eine so gewaltige Bedeutung hineinprojizieren, bedeutete nichts weiter, als daß ich einer Abteilung des Bundespresseamtes grünes Licht für Gespräche über die Voraussetzungen für die Bestellung eines solchen Gutachtens gegeben habe, und nichts weiter.
Denn das andere betraf mich ja unmittelbar überhaupt nicht. Sondern das Bundeskanzleramt hat nur die Anregung gegeben: könnte nicht das Bundespresseamt eine Untersuchung über die sogenannten Reizworte anfertigen. Da bin ich im Gespräch mit meinen Mitarbeitern nachher zu dem Schluß gekommen: es lohnt nicht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816408600
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis.

Heide Simonis (SPD):
Rede ID: ID0816408700
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß wir zur Zeit Zeugen einer ins Parlament verlegten Arbeitsgruppensitzung der Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU sind, die man vielleicht aus zeitlichen Gründen nicht mehr woanders hat unterbringen können?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816408800
Frau Abgeordnete Simonis, in aller Freundlichkeit: auch Ihnen kann ich diese Frage nicht durchgehen lassen.

(Frau Simonis [SPD]: Schade!)

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Riedl.




Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0816408900
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie Ihren Sinneswandel, der darin besteht, daß Sie am 17. April auf das Papier geschrieben haben „einverstanden Bö" — Bölling —, das „Streng vertraulich" nicht durchgestrichen haben, in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 30. Mai 1979 hingegen dieses Papier als eine völlig sinnlose Notiz bezeichnet haben? Welcher Denkprozeß, Herr Staatsekretär, ist in Ihnen in diesen fünf Wochen vorgegangen?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, meine Meinung über dieses Papier stand von Anfang an fest, was jene Teile angeht, die Sie, da Sie alle meine erläuternden Bemerkungen einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen, für politisch relevant halten. Ich habe dem Herrn Abgeordneten Friedmann dieses Papier gegeben, um ihm darzutun: Dies ist, gemessen an anderen Gegenständen — auch nur solchen, die mein Amt beschäftigen, Herr Abgeordneter —, in Wahrheit ein politischer Fliegendreck. Ich habe lediglich zu dem Prinzip, ob man gelegentlich sematische Untersuchungen nötig habe, meinem Abteilungsleiter gesagt: Reden Sie mit der Firma; wenn Sie glauben, daß etwas Handfestes dabei herauskommt, dann werden wir das machen; wir reden noch einmal darüber. — Und genauso hat er es verstanden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816409000
Zu einer vorletzten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Voigt.

Karsten D. Voigt (SPD):
Rede ID: ID0816409100
Herr Staatssekretär, nachdem die CDU/CSU mit allem Nachdruck versucht, den Nachweis einer starken inhaltlichen Übereinstimmung zwischen den Vorarbeiten zu einem zukünftigen Regierungsprogramm und der Lösung zukünftiger Probleme sowie der Wahlplattform der Sozialdemokratischen Partei zu führen, frage ich: Sehen Sie darin den gelungenen Nachweis für eine starke inhaltliche Identität zwischen dem Bundeskanzler und der Sozialdemokratischen Partei, die nachzuweisen immer ein starkes Anliegen der Christdemokraten war?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816409200
Herr Staatssekretär, Sie brauchen nicht zu antworten.
Balling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, bis zu diesem Augenblick war es nicht mein Eindruck, daß dies das dringliche Motiv der Fragesteller aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion sei. Aber ich wiederhole: Es wäre ganz sonderbar und abwegig, wenn nicht ein Bundeskanzler versuchte, mit seinen Vorstellungen von dem, was künftig die Regierungspolitik zu sein hat, auf seine Partei einzuwirken. Daß das umgekehrt genauso ist, ist den Damen und Herren der CDU/CSU-Fraktion sicherlich genauso geläufig wie mir.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816409300
Zu einer letzten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0816409400
Herr Staatssekretär, da ich annehme, daß Ihr Abteilungsleiter III, ein Ministerialdirektor, und Sie dieses Papier, das Sie eben als „Fliegendreck" bezeichnet haben, doch zumindest intensiv gelesen und mitgezeichnet haben, und da Sie es mit dem Zusatz „einverstanden" versehen haben, frage ich: Wäre es nicht angemessen gewesen, schon zu der damaligen Zeit eine Notiz zu machen mit dem Ziel, daß dieser verfassungsrechtlich bedenkliche Satz herausgestrichen wird? Hätten Sie nicht diesen Satz als falsch herausstreichen können?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe schon vorhin darauf hingewiesen: Dies war ein Papier des Bundeskanzleramts. Es ist nicht meine Kompetenz, Papiere des Bundeskanzleramts zu zensieren, Vermerke zu verändern oder gar zu streichen. Aber die Einschätzung im Bundeskanzleramt war, daß hier jemand produktiv nachgedacht hat, aber daß er sich falscher Termini bedient hat und daß das Ganze überhaupt keine Konsequenz gehabt hat.

(Wohlrabe [CDU/CSU] : Weil wir aufgepaßt haben!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816409500
Bitte keine Zwischenrufe in der Fragestunde!

(Kassel Wird die Bundesregierung die Wahlplattform der SPD für die Bundestagswahl 1980 im Bundeskanzleramt vorbereiten lassen? Die Frage wird von Herrn Staatsminister Wischnewski beantwortet. Herr Kollege Haase, die Antwort lautet: Nein. Sie lautet auch deshalb nein, weil meine Partei, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, über hervorragende Persönlichkeiten mit geistiger Qualität und Sachverstand verfügt und auf die Mithilfe des Bundeskanzleramts nicht angewiesen ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD — Lachen bei der CDU/CSU)

Hans-Jürgen Wischnewski (SPD):
Rede ID: ID0816409600

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Danke schön!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816409700
Eine Zusatzfrage.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0816409800
Nachdem der Jubel Ihrer Troubadoure etwas abgeklungen ist, frage ich Sie, Herr Minister: Warum haben Sie sich denn 1976 die nötigen Inspirationen aus dem Kanzleramt geholt? War denn da die Truppe, die Sie eben so lobend herausgestrichen haben, noch nicht vorhanden?
Wischnewski, Staatsminister: Im Jahre 1976, in dem ich leider noch nicht die Chance hatte, in dieser hervorragenden Behörde tätig zu sein,

(Vereinzeltes Lachen bei der CDU/CSU)

haben die Mitarbeiter an einem Regierungsprogramm, an den Grundlinien eines Regierungsprogramms 1976/80 gearbeitet. Dies ist insbesondere auf Anregung der Opposition erfolgt, die dem Bundeskanzler von Zeit zu Zeit vorwirft, daß er nicht



Staatsminister Wischnewski
rechtzeitig und in dem notwendigen Maße vorausdenke. Wir haben Ihre Anregungen dankbar aufgegriffen.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816409900
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schröder (Lüneburg).

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816410000
Herr Staatsminister, wie können Sie es mit der Zustandsbeschreibung „hervorragende Behörde" in Übereinstimmung bringen, daß in einer solch hervorragenden Behörde so grauenvoll schlecht informierte Mitarbeiter sitzen, die schlicht und einfach wider besseres Wissen behaupten, daß 1976 in diesem Amt, in dem Sie tätig sind, die Wahlplattform erstellt wurde, und die einen gleichen unkeuschen Vorschlag für 1980 unterbreiten?

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816410100
Einen Moment, Herr Staatsminister. — Sie haben zwar alles losgebracht, was Sie losbringen wollten, Herr Abgeordneter Schröder, aber die Frage wird nicht zugelassen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0816410200
Herr Staatsminister, teilen Sie die Auffassung des Staatssekretärs Bölling, daß es sich bei dieser Ausarbeitung einer Mitarbeiterin, die sicher besser ist, als sie heute dargestellt worden ist — ich möchte sie wenigstens ein bißchen in Schutz nehmen —, um „Fliegendreck" handelt.
Wischnewski, Staatsminister: Also, ich muß sagen: Der Herr Staatssekretär hat nicht die Mitarbeiterin so bezeichnet,

(Seiters [CDU/CSU] : Aber ihre Arbeit!)

sondern der Herr Staatssekretär hat zu einem entsprechenden Teil in diesem Papier Stellung genommen. Und da kann ich mich seiner Beurteilung nur in vollem Umfang anschließen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816410300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Haase auf:
Wie glaubt die Bundesregierung gegebenenfalls die Erarbeitung einer Studie über die Verstärkung ihrer Öffentlichkeitsarbeit im Wahljahr 1980 und die darin vorgesehenen Aktivitäten (Gutachterauftrag, verstärkte Öffentlichkeitsarbeit mittels politischer Reizwörter, Vorbereitung der Wahlplattform im Bundeskanzleramt, Erarbeitung bundespolitischer Musterargumentationen usw.) mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung vor Bundestagswahlen vereinbaren zu können, wonach es gegen das Grundgesetz verstößt, wenn die amtierende Bundesregierung sich sozusagen selbst zur Wahl stellt, indem sie werbend und parteiergreifend in den Wahlkampf eingreift, und dadurch das Recht der anderen politischen Parteien auf Chancengleichheit verletzt?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär Bölling.
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Haase, ein Teil meiner Antwort ist durch mehrere Äußerungen eigentlich schon vorweggenommen worden. Die Frage der Vereinbarkeit mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 1977 stellt sich in
diesem Zusammenhang nach meiner Überzeugung überhaupt nicht, weil ja das angeregte Gutachten überhaupt nicht in Auftrag gegeben worden ist. Im übrigen — das habe ich, Herr Abgeordneter, sinngemäß auch schon ausführen können — würde ein Gutachten mit dem Ziel, Informationsdefizite und Verständigungsschwierigkeiten zu eruieren, von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherlich voll und ganz gedeckt werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, daß sich die Bundesregierung bisher ohne Wenn und Aber an die Grundsätze des Urteils gehalten hat und daß sie sich auch im Hinblick auf die Bundestagswahl von 1980 strikt daran zu halten gedenkt. Die Bundesregierung führt nur solche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch, die dem eigentlichen Zweck jeder regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit entsprechen, nämlich Darlegung und Erläuterung der Politik, der Maßnahmen und der Vorhaben der Bundesregierung und der künftig zu lösenden Fragen, damit der Bürger hinsichtlich der wesentlichen Sachfragen, der getroffenen Entscheidungen, der Maßnahmen und Lösungsvorschläge ausreichend informiert und dadurch zu einem sachgerechten Urteil befähigt ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816410400
Zusatzfrage.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0816410500
Verehrter Herr Staatssekretär, darf ich in diesem Zusammenhang noch eine Frage stellen, die vielleicht etwas der Wahrheitsfindung dient. Sie bezeichnen dieses Geheimdokument als Arbeit einer einzelnen, irregeleiteten, jungen, unerfahrenen Mitarbeiterin dieses von Herrn Wischnewski so hochgelobten, leistungsfähigen Amtes. Wie qualifizieren Sie denn nun die Arbeit jener Referate — das ist Ihrer Aufmerksamkeit vielleicht entgangen -, die dieses Dokument mitgezeichnet haben, Herr Staatssekretär? Das ist ja nicht nur die Arbeit einer einzelnen Mitarbeiterin, sondern das ist ja durch das Kanzleramt gelaufen. Noch einmal meine Frage: Wie qualifizieren Sie die Mitarbeit der anderen Referate, die mitgezeichnet haben? Es tut mir leid, daß ich das fragen muß, aber Sie zwingen mich dazu.
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Haase, in Wahrheit zwinge ich Sie überhaupt nicht dazu; denn ich habe vorhin auf eine ähnliche, fast gleichlautende Frage eines Ihrer Herren Fraktionskollegen bereits mitgeteilt, daß im Kanzleramt meines Wissens nicht ein einziger Vorgesetzter dieses Papier gezeichnet hat.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Schauen Sie, es steht Referat soundsoviel darauf, und Sie haben mitgezeichnet! Gucken Sie doch darauf! Das können Sie doch nicht bestreiten! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816410600
Herr Kollege Haase, Sie haben eine Zusatzfrage. Wir sind nicht in der Debatte.

(Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es finden sich keine Paraphen darauf!)




Präsident Stücklen
— Herr Staatssekretär, geben Sie bitte auf Zwischenrufe keine Antwort; sonst pflegen Sie auch der Unordnung.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Lepsius.

Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0816410700
Herr Staatssekretär, nachdem Sie mir im vergangenen Jahr auf verschiedene Anfragen in der Fragestunde Hinweise darauf gegeben hatten, daß zwischen den Pressesprechern der Länder und dem Pressesprecher der Bundesregierung eine Vereinbarung über Konkretisierungen des Verfassungsgerichtsurteils auch hinsichtlich der Vorwahlkampfzeit getroffen worden sei, frage ich: Würden Sie mir bitte bestätigen, daß diese Beschränkung unisono auf einen Fünf-Monats-Zeitraum vor der Bundestagswahl festgelegt wurde und wir uns heute nicht im Wahlkampf befinden?
Bolling, Staatssekretär: Ich kann Ihnen das uneingeschränkt Satz für Satz bestätigen, Frau Abgeordnete.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Ich habe mir vorhin schon erlaubt darauf hinzuweisen, daß sich die Regierung in Schleswig-Holstein trotz der übereinstimmenden Meinung der Pressesprecher der Bundesregierung und aller Landesregierungen über diese klare Verabredung wenige Tage vor der Landtagswahl hinweggesetzt hat.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Hört! Hört!)

Vorhin habe ich auch schon darauf hingewiesen, daß auch die Münchener Regierung neulich einen sehr laxen Umgang mit diesem fest verabredeten Prinzip gezeigt hat.

(Wohlrabe [CDU/CSU]: Reine Ablenkung!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816410800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).
• Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, wie erklären Sie es, daß die Studie, die gerade der Bedeutung der Semantik einen so hohen Rang zuweist, den Begriff „Musterargumentation" gebraucht, der geradezu typisch für Parteiwahlkämpfe, nicht jedoch für die Informationsarbeit von Regierungen ist?
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Jäger, ich zögere überhaupt nicht, Ihnen zu sagen, daß auch ich diesen Terminus für recht sonderbar und in diesem Zusammenhang für völlig entbehrlich und unpassend angesehen habe. Herr Abgeordneter, die Autorin, die — das will ich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich sagen — grundsätzlich eine positive Idee entwickelt hat, hat wahrscheinlich an Zielinformationen gedacht, wie sie z. B. das Bundespresseamt für Arbeitnehmer und für andere Gruppen, besonders auf deren informatorische Bedürfnisse gézielt, seit langen Jahren herausgibt. Diese kennen Sie, Herr Abgeordneter, und das sind keine Musterargumentationen. Ich halte diesen Terminus in der Tat für verfehlt, und ich mache kein Hehl daraus.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816410900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker (Frankfurt).

Dr. Karl Becker (CDU):
Rede ID: ID0816411000
Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Wer ist unter der Bezeichnung „Referat 53" zu verstehen, von dem dieses hier angesprochene Dokument mit gezeichnet worden ist?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen im Augenblick nicht den Namen dieses Gruppenleiters nennen — vielleicht kann das der Herr Staatsminister —, aber Sie sprechen genau das Thema an, über das sich der Herr Abgeordnete Haase soeben so erregt hat, der mir unterstellt hat, ich wolle die Unterschriften wegmanipulieren. Herr Abgeordneter, hier ist zwar die sogenannte Hühnerleiter genannt, aber es gibt keine Paraphen.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : „Eine Mitarbeiterin" ! Wer ist „Referat 53" ?)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816411100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0816411200
Herr Staatssekretär, da die „Hühnerleiter" offensichtlich auf diesem Papier in der Tat nicht erkennbar ist, aber Ihr Ministerialdirektor, der Abteilungsleiter III, mitgezeichnet hat, frage ich, ob das nicht einer Mitzeichnung Ihres Hauses gleichbedeutend ist.
Bölling, Staatssekretär: Der Abteilungsleiter meines Hauses war in der Tat mein Gesprächspartner. Das habe ich. ja vorhin gesagt. Wir beide haben unter dem für uns als Bundespresseamt einzig interessanten Aspekt darüber geredet: Lohnt sich die Sache, wollen wir sie machen, kann man verantworten, dafür 35 000 DM auszugeben? Wir waren uns darin einig, daß solche semantischen Untersuchungen gelegentlich im Interesse aller Bürger — nicht nur der Bundesregierung — sinnvoll seien. Wir sind zu dem Schluß gekommen: Nein. Aber die Vorgesetzten dieser Dame, die da eine Initiative entwikkelt, aber falsche Ausdrücke benutzt hat, haben jedenfalls auf der sogenannten „Hühnerleiter" nicht mitgezeichnet, Herr Abgeordneter. Das sehen Sie doch aus der Fotokopie, die Ihnen vorliegt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816411300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Löffler.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0816411400
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß sich die gerade amtierende Regierung in einer jedweden Demokratie in einer Wahl völlig neutral verhält, so tut, als ob sie mit der Wahl nichts zu tun habe, ihre Erfolge nach draußen nicht kundtut, den Bürger nicht über ihre Leistungen aufklärt, und würden Sie das als einen guten demokratischen Stil bezeichnen?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Löffler, wenn das so wäre, wäre das nicht nur eine blutlose Demokratie; das wäre für mich — offenbar genausowenig für Sie — überhaupt nicht vorstellbar. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, das einige der Herren Abgeordneten der



Staatssekretär Bölling
Opposition ja sehr genau studiert haben, ausdrücklich festgestellt, daß es gelegentlich bei der Selbstdarstellung, bei der Information über die Regierungsleistung natürlich zu Übereinstimmungen auch mit den Zielen der die Regierung tragenden Parteien kommen muß. So weltfern war dort niemand, als daß er das ignoriert hätte.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816411500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID0816411600
Herr Staatssekretär, wenn durch die Erarbeitung eines Regierungsprogramms 1980 bis 1984 für eine SPD/FDP-Regierung die Chancengleichheit der Parteien verletzt sein könnte — wie der Kollege Haase das befürchtet —, könnte man sie nicht dadurch wieder herstellen, daß für den unwahrscheinlichen Fall, daß die CDU/CSU gewinnt, auch ein Regierungsprogramm vorgeschlagen wird, da dazu beide Parteien alleine ohnehin nicht in der Lage wären?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816411700
Herr Abgeordneter Gansel, diese Frage kann ich nicht zulassen.
Ich rufe die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Dr. Möller auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es gegen Amts- und Dienstpflichten verstößt, wenn Angehörige des Bundeskanzleramtes oder der Bundesministerien sich dienstlich mit Aktivitäten wie Erarbeitung von Wahlkampfplattformen und Musterargumentationen befassen, die als Wahlkampfhilfe für die die Regierung tragenden Parteien zu qualifizieren sind, oder wenn sie mit solchen Tätigkeiten beauftragt werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Herr Staatsminister Wischnewski beantwortet sie.
Wischnewski, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Möller, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Angehörigen des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien beschäftigen sich dienstlich nicht mit Wahlkampfaktivitäten oder mit Wahlkampfhilfe. Sie werden dazu auch nicht beauftragt. Insofern ist die Frage nach möglichen Amts- und Dienstpflichtverstößen rein hypothetisch. Folgerungen lassen sich daraus logischerweise nicht ziehen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816411800
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0816411900
Herr Staatsminister, der Herr Staatssekretär hat dieses Papier soeben und im Haushaltsausschuß als völlig sinnlos, als harmlos und als „Fliegendreck" bezeichnet. Was hat das Bundeskanzleramt gegen diese Produzentin von „Fliegendreck" unternommen? Haben Sie irgend etwas unternommen, um diese doch unfähige Mitarbeiterin herabzustufen oder zu entlassen?
Wischnewski, Staatsminister: Das ist eine sehr fähige Mitarbeiterin.

(Lachen bei der CDU/CSU)

— Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, Ihnen allen, die Sie jetzt so lachen, ist noch niemals im Leben eine kleine Panne passiert. Dann könnten Sie sehr stolz sein.

(Wohlrabe [CDU/CSU]: Kleine?)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816412000
Herr Abgeordneter Möller, ich bitte, auf die Person gezielte Fragen, die eine Bewertung auslösen müssen, zu vermeiden.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0816412100
Herr Staatsminister und Herr Staatssekretär, kommt es im Bundeskanzleramt und Bundespresseamt häufig vor, daß sich hochkarätige Ministerialdirektoren mit solch sinnlosen Notizen befassen müssen?
Wischnewski, Staatsminister: Was das Bundeskanzleramt anbetrifft, hat sich kein Ministerialdirektor im Hause mit diesem Papier beschäftigt. Ich nehne an, wenn Sie das Papier in der Hand haben, können Sie das sicherlich klar und eindeutig erkennen. Sie sprechen ja jetzt mit demjenigen, der hier das Kanzleramt vertritt.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Ich habe Herrn Bölling aber auch angesprochen!)

— Er hat darauf bereits geantwortet.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816412200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 65 des Herrn Abgeordneten Dr. Möller auf:
Wie viele Planstellen und wie viele Stellen könnten gegebenenfalls im Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes künftig eingespart werden, wenn die Arbeiten im Bundeskanzleramt auf dessen eigentliche Aufgaben konzentriert und Aktivitäten der in der Ausarbeitung des Kanzleramtes über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Wahlkampfjahr geschilderten Art entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 unterlassen würden?
Bitte, Herr Staatsminister Wischnewski.
Wischnewski, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Möller, die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist Sache des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stellen der Ressorts. Das Bundeskanzleramt entfaltet in diesem Bereich keine Aktivitäten und kann infolgedessen auch keine unterlassen. Aus diesem Grunde stellt sich hier
auch nicht die Frage möglicher Stelleneinsparungen.
Dem wirderspricht jedoch keineswegs, daß die Ressorts sowie das Bundeskanzleramt dem Bundespresseamt Anregungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung geben. Dies gilt für das Bundeskanzleramt in besonderem Maße, weil entsprechend einem Kabinettsbeschluß vom 30. März 1977 die Vorhabenplanung der Bundesregierung verstärkt mit der Planung der Öffentlichkeitsarbeit koordiniert wird.
Um eine solche Anregung handelt es sich bei der in der Frage erwähnten sogenannten Ausarbeitung des Bundeskanzleramtes. Bei diesem Papier, das einigen Presseorganen und so auch der Opposition aus durchsichtigen Gründen, aber auf undurchsichtigen Kanälen zugespielt wurde, handelt es sich um eine Gedankenskizze, die in der Überschrift als



Staatsminister Wischnewski
„Entwurf" gekennzeichnet und vom Verfasser nicht einmal unterschrieben worden ist.

(Zurufe von der CDU/CSU: „Streng vertraulich" ! — „Top secret" ! — Wohlrabe [CDU/CSU] : „Entwurf" steht nicht darauf!)

— Ich habe das Original hier. Es steht „Entwurf" darauf.

(Wohlrabe [CDU/CSU] : Es steht nicht darauf! — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Wie viele Exemplare gibt es denn? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816412300
Meine verehrten Kollegen, die Fragestunde ist keine Debatte, und daher müssen die Zwischenrufe auch bitte unterbleiben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0816412400
Herr Staatsminister, ist es in Ihrem Hause bzw. im Bundespresseamt üblich, daß auf Entwürfen Schlußverfügungen wie „Einverstanden" angebracht werden, oder wartet man die Reinschrift ab?
Wischnewski, Staatsminister: Es kann durchaus sein, daß jemand zu irgendeiner Frage erst einmal einen Entwurf erstellt und daß es eine Diskussion über diesen Entwurf gibt. Da ja in dieser Diskussion keine Entscheidung gefällt, sondern nur eine Prüfung angeregt worden ist, halte ich es für durchaus möglich, daß dieses Stadium auch im Rahmen eines Entwurfs erreicht wird.
Im übrigen bitte ich um Verständnis: Prüfen spielt bei der Arbeit der Bundesregierung immer eine große Rolle.

(Heiterkeit bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816412500
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Lepsius.

Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0816412600
Herr Staatsminister, sind Sie, da es ja nach dem Verfassungsgerichtsurteil den Parteien jetzt untersagt ist, Materialien der Bundesregierung direkt an die Bürger weiterzugeben, nicht mit mir der Meinung, daß im Bundeshaushalt sogar zusätzliche Mittel für einen neuen Verteilerapparat ausgebracht werden müßten, nachdem diese Verteilung in der Vergangenheit ja auf Kosten der Parteien vorgenommen worden ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816412700
Frau Abgeordnete Lepsius, Sie machen mir heute schwere Sorgen, denn diese Zusatzfrage hat weiß Gott mit Frage 65 nichts mehr zu tun. Dort geht es nämlich um Planstellen im Bundeskanzleramt. Aber wenn der Herr Staatsminister ganz kurz antworten möchte, bitte schön.
Wischnewski, Staatsminister: Verehrte Frau Kollegin, ich glaube, daß die Mittel für die Informationspolitik der Bundesregierung auf Grund sehr komplizierter Vorgänge — ich denke nur daran, daß heute vormittag beim Datenschutz gerade von seiten der Opposition mehr Information verlangt worden ist; oder denken wir an den schwierigen Sektor der Energiepolitik — eigentlich bei weitem nicht ausreichen. Wenn das Haus bereit ist, hier behilflich zu sein, sind wir sehr dankbar.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816412800
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haase (Kassel).

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0816412900
Herr Staatsminister, Sie haben sich eben, wenn ich es richtig gehört habe, meinem Kollegen Möller gegenüber dahin gehend eingelassen, daß in Ihrem Amt niemand dieses „streng vertrauliche Dokument" vom 4. April 1979 mitgezeichnet hat.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Frage!)

Wie kommt dann die Referentin, die dieses „Geheimdokument" gefertigt hat, zu der Aussage unter Position 4: „Referat 53 hat mitgezeichnet" ?
Wischnewski, Staatsminister: Dann muß ich dieses Dokument noch einmal in Erinnerung bringen. Hier steht „Herrn Gruppenleiter 51" — ohne Zeichnung, Herrn „Abteilungsleiter 5" — ohne Zeichnung. „Referat 53 hat mitgezeichnet" — ohne Zeichnung. Ich glaube, damit hat sich die Sache erledigt.

(Heiterkeit und Zurufe von der CDU/CSU: Wieviel Exemplare?)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816413000
Herr Abgeordneter Löffler, Zusatzfrage, bitte.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0816413100
Herr Staatsminister, sehen Sie eine reelle Chance, einen Kollegen, der wie ich aus der höheren Beamtenschaft stammt,

(Oh-Rufe bei der CDU/CSU)

über den Unterschied zwischen Kenntnisnahme und Mitzeichnung aufzuklären, damit bestimmte Mißverständnisse aus diesem Saal verschwinden, die offensichtlich mit Absicht sehr gepflegt werden?
Wischnewski, Staatminister: Ich bin gerne dazu bereit, einen wichtigen Beitrag dazu zu leisten, aber nicht im Rahmen der Fragestunde.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816413200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Friedmann.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0816413300
Herr Staatsminister, wie viele Planstellen sind beim Bundespresseamt und beim Bundeskanzleramt seit dem Verfassungsgerichtsurteil eingespart worden?

(Zuruf von der CDU/CSU: Keine!)

Wischnewski, Staatsminister: Sie werden sich daran erinnern, das Urteil des Bundesverfassungs-



Staatsminister Wischnewski
Berichts beschäftigt sich nicht mit der Tätigkeit des Bundeskanzleramts.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr gut!)

Es gab also auch nicht den geringsten Anlaß, beim Bundeskanzleramt Veränderungen vorzunehmen.
Aus der Antwort, die ich soeben auf die Frage gegeben habe, ergibt sich, daß das Informationswesen wegen der sehr viel komplizierteren Materie sehr viel komplizierter geworden ist. Ich habe ein paar Angaben gemacht. Ich könnte Ihnen gerne noch einige zusätzliche Daten nennen. Ich könnte Ihnen auch Beispiele nennen, wo Kollegen der CDU gesagt haben, auf diesem Informationssektor würden sie eigentlich mehr brauchen. Deshalb müßte mein Kollege Staatssekretär Bölling eigentlich mehr Mitarbeiter haben.

(Dr. Friedmann [CDU/CSU] : Also keine Einsparungen!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816413400
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schröder (Lüneburg).

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816413500
Herr Staatsmininister, Sie betonen so sehr, daß sich das Kanzleramt, das engere Kanzleramt, wenn ich es einmal so formulieren darf, überhaupt nicht mit diesen Dingen befaßt hat und befaßt. Daher frage ich Sie: Was hat dieser vertrauliche Vermerk denn in der Abteilung 5, ausgerechnet in der Planungsabteilung, gemacht?

(Lachen bei der CDU/CSU)

Wischnewski, Staatsminister: Wie Sie genau an der Entstehung dieses Papiers sehen können, hat sich dort eine Dame Gedanken über die Thematik gemacht. Es ist niemandem verboten, sich zu einem Thema Gedanken zu machen, auch nicht im Kanzleramt.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut! — Lachen bei der CDU/CSU — Zurufe)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816413600
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Dr. Friedmann auf:
Bei welchen Themen sieht die Bundesregierung die Schwerpunkte ihrer Öffentlichkeitsarbeit im nächsten Jahr?
Nun ist wieder Herr Staatssekretär Bölling dran, für die nächsten Fragen auch.
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Dr. Friedmann, die Öffentlichkeitsarbeitsreferate der Bundesressorts und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung haben gemäß dem Auftrag des Kabinettsbeschlusses zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung vom Februar 1978 bereits im Frühjahr 1978 in einer Rahmenplanung die Themen festgelegt, die bis zum Ende der Legislaturperiode, also auch 1980 grundsätzlich — grundsätzlich, betone ich — Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sein sollen.
Diese Rahmenplanung sieht für 1980 vor — ich muß Ihnen das gewissenhaft beantworten —:
1. Die Unterrichtung der Bevölkerung über den Ausbau der Rechte, Chancen und Freiheiten der Burger.
2. Informationen über das Verhältnis zwischen Bürger und Staat mit dem Ziel, die Bürger zu verstärkter Mitwirkung im politischen Entscheidungsprozeß zu gewinnen.
3. Informationen in den Themenbereichen, äußere Sicherheit und internationales Zusammenleben mit den Schwerpunkten internationale Sicherheitspolitik, Europapolitik, internationale Wirtschafts- und Währungspolitik sowie die umfängliche Thematik der Politik gegenüber der Dritten Welt.
4. Informationen über die deutschlandpolitischen Entwicklungen und Entscheidungen.
5. Informationen zu den Themen Konjunktur, Arbeitsmarkt, Haushalt und Steuern.
6. Informationen zur sozialen Sicherung, inneren Sicherheit und zum Ausbau der Lebensbedingungen, beispielsweise im Umweltschutz, Städtebau, Bildungssystem, Arbeitswelt und wahrlich nicht zuletzt Energiesicherung.
7. Darlegung der Aufgabe und Perspektiven der Bundesregierung für die 80er Jahre.
Die Auswahl dieser in der Rahmenplanung der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit festgelegten Themenkomplexe orientiert sich sowohl an den. im Regierungsprogramm festgelegten Schwerpunkten der politischen Arbeit als auch an den ständig untersuchten Interessenschwerpunkten der Bevölkerung. Im Interesse einer gleichmäßigen Unterrichtung der Bürger werden die Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen 1980 auf den in den Vorjahren vermittelten Informationen aufbauen, also im wesentlichen keine neuen Themen behandeln, soweit nicht — diese Einschränkung werden Sie verstehen — aktuelle politische Entwicklungen und Entscheidungen zu einer zusätzlichen Unterrichtung der Offentlichkeit Anlaß geben.
Entschuldigen Sie die Ausführlichkeit meiner Antwort, aber Ihre Frage machte das wohl notwendig.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816413700
Zusatzfrage, bitte.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0816413800
Herr Staatssekretär, darf sich bei alledem die FDP in ihrer Parteiarbeit in gleicher Weise wie die SPD Ihrer Zuarbeit bedienen?
Bolling, Staatssekretär: Herr Dr. Friedmann, alle Parteien und erfreulicherweise trifft das auch auf die Christlich Demokratische Union zu, natürlich nicht so umfänglich; das ist ja auch nicht zu erwarten — haben sich der wegen ihrer Sachlichkeit immer wieder anerkannten und gelobten Veröffentlichungen des Bundespresseamtes bedient. Wir möchten gern, daß das so bleibt.

(Wohlrabe [CDU/CSU] : Von wem gelobt? Wer hat Sie denn gelobt?)





Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816413900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0816414000
Herr Staatssekretär, ist bei der Verbreitung der von Ihnen genannten Themen aus der Sicht der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien auch wieder daran gedacht, dafür das Zündwarenmonopol der Bundesregierung zu mißbrauchen?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wir haben hier kein Monopol mißbraucht. Wir haben auch keine Propaganda gemacht, wie in einem kleinen Artikelchen in einer Ihnen nahestehenden Zeitung angedeutet worden ist. Wir haben ganz korrekt einen Antrag gestellt. Wir haben experimentiert, ob man mit dieser Art von Information den Bürger anregen kann, sich umfänglichere Druckschriften des Bundespresseamtes zu besorgen. Ich halte das für völlig in der Ordnung.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816414100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lutz.

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID0816414200
Herr Staatssekretär, wenn ich den Katalog der Schwerpunkte Ihrer Öffentlichkeitsarbeit nehme und dabei sehe, daß der Bitte des Abgeordneten Spranger von der CSU damit noch nicht entsprochen worden ist, über die Problematik des Datenschutzes umfassend zu informieren, bedürfen Sie dann einer Mittelaufstockung und werden Sie die beantragen?

(Wohlrabe [CDU/CSU] : So ein Blödsinn!)

Balling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Lutz, es wäre sicherlich gut, wenn wir gerade auf diesem Feld des Datenschutzes noch mehr Informationsarbeit leisten könnten. Wir werden dies trotz der Begrenzung der Mittel versuchen.

(Wohlrabe [CDU/CSU] : Schichten Sie mal um, Sie haben 115 Millionen!)

Ich möchte noch einmal feststellen: Die Unterstellung in einigen Zeitungsartikeln der letzten Zeit, wir bereiteten uns auf propagandistische Offensiven vor, ist absurd. Die Damen und Herren der CDU/CSU, die im Haushaltsausschuß sitzen, wissen ganz genau, daß davon überhaupt nicht die Rede sein kann. Herr Abgeordneter, wir werden uns bemühen, durch Umschichtung die Prioritäten in der Informationsarbeit zu beachten, die im Interesse des Bürgers liegen. Das ist machmal allerdings schwer, weil viel mehr von unseren Broschüren verlangt werden, als wir aus finanziellen Gründen zu drucken in der Lage sind.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816414300
Keine weitere Zusatzfrage mehr.
Ich rufe Frage 67 des Abgeordneten Dr. Friedmann auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Öffentlichkeitsarbeit im nächsten Jahr insgesamt oder bei einzelnen dieser Themen gegenüber 1979 und dem Vorjahr zu verstärken, gegebenenfalls aus welchen Gründen?
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Dr. Friedmann, eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung — ich habe das soeben in einer anderen Antwort sagen können — ist im Jahre 1980 schon deshalb nicht möglich, weil für die Haushaltsansätze für die Öffentlichkeitsarbeit in Übereinstimmung zwischen dem Bundesminister der Finanzen und unserem Amt keine Steigerung vorgesehen ist.
Ich kann natürlich nicht ausschließen — ich habe das soeben schon ausführen können —, daß einzelne der Ihnen von mir in meiner Antwort auf Ihre erste Frage genannten Themen soviel Aktualität, soviel Dringlichkeit bekommen — ich nenne als Beispiel nur das komplizierte und komplexe Thema der Energiepolitik —, daß wir dann tatsächlich eines dieser Themen in den Vordergrund stellen und intensiver, als eigentlich geplant darstellen müssen. Aber die Unterstellung — ich habe es schon gesagt —, hier werde sozusagen über Karlsruhe hinweg oder an Karlsruhe vorbei mit vollen Rohren geschossen, ist einfach abwegig. Jemand, der ernsthaft argumentiert, sollte sich einer solchen Unterstellung besser nicht bedienen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816414400
Zusatzfrage.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0816414500
Herr Staatssekretär, wie wollen Sie bei all dem die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung von der Parteiarbeit der sie tragenden Parteien abgrenzen?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Da müssen Sie das Urteil lesen!)

Bolling, Staatssekretär: Wir haben ja, verehrter Herr Abgeordneter, eine ganz klare Definition unserer Aufgaben. Sie brauchen nur unseren Haushaltstitel anzusehen. Er zieht die Grenze. Wir werden diese Grenze genau wie in der Vergangenheit streng respektieren.
Ich muß wiederholen, auch wenn es dem Abgeordneten Wohlrabe nicht gefällt: Es wäre gut, wenn alle, die Öffentlichkeitsarbeit aus einer Regierung heraus machen, die Grenze beachten würden,

(Zustimmung des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

die da lautet: Darstellung der Regierungsarbeit, mit Ausnahme der Vorwahlzeit, und alle Informationen, die den Bürger dazu befähigen, komplizierte Gesetze zu verstehen. Denn was nützt es, wenn das Hohe Haus Gesetze beschließt, die nicht durch eine sinnvolle Öffentlichkeitsarbeit dem Bürger überhaupt bekanntwerden? Denn dann versteht er gar nicht, daß er bestimmte Möglichkeiten hat, die er nutzen kann.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816414600
Eine weitere Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Grobecker.

Claus Grobecker (SPD):
Rede ID: ID0816414700
Herr Staatssekretär, denken Sie auch daran, in Ihrem Etat den Mittelansatz für Besuchergruppen zu erhöhen, damit möglichst viele



Grobecker
Bürger in den Genuß solcher Fragestunden kommen?

(Heiterkeit bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816414800
Herr Abgeordneter, diese Frage wird nicht zugelassen, da der Zusammenhang fehlt.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Lepsius.

Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0816414900
Herr Staatssekretär, würden Sie noch einmal ganz deutlich machen, daß im Bundesgerichtsverfassungsurteil ausdrücklich als Aufgabe der Bundesregierung beschrieben ist, über Rechte, die den Bürger unmittelbar betreffen, Informationen zu liefern, und daß hier eine der zentralen Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung liegt, gleich, ob es die Bundesregierung oder eine Landesregierung ist?
Balling, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, genau das ist es, was Karlsruhe in dem entsprechenden Passus seines grundsätzlichen Urteils gemeint hat. Ich füge hinzu, daß die Informationspolitik einer jeden Regierung, vorn Bürger her betrachtet, nicht eine Holschuld ist, sondern, von uns aus betrachtet, eine richtige Bringschuld ist. Wir müssen mit allen wichtigen Informationen, die dem Bürger zum Urteil befähigen, an ihn herangehen. Das ist unsere Aufgabe.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816415000
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 68 der Frau Abgeordneten Berger (Berlin) auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Anzeigenaktionen in den nächsten 18 Monaten im Vergleich mit den Jahren 1977 und 1978 sowie im ersten Halbjahr 1979 zu verstärken?
Balling, Staatssekretär: Herr Präsident, wenn die Frau Abgeordnete einverstanden ist, möchte ich die Fragen 68 und 69 im Zusammenhang beantworten.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Gern!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816415100
Ich rufe daher jetzt die Frage 69 der Frau Abgeordneten Berger (Berlin) auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Herausgabe von Broschüren in den nächsten 18 Monaten im Vergleich mit den Jahren 1977 und 1978 sowie dem ersten Halbjahr 1979 zu verstärken (und zwar Anzahl der Titel und/oder Auflage)?
Balling, Staatssekretär: Frau Abgeordnete Berger, eine Verstärkung der Anzeigenaktionen des Bundespresseamtes und der Ressorts ist für die nächsten 18 Monate nicht beabsichtigt. Es ist allerdings nicht auszuschließen — diesen Vorbehalt habe ich schon einige Male machen müssen —, daß aktuelle Entwicklungen uns veranlassen, auch von dem Instrument der Anzeige womöglich Gebrauch zu machen, um die Bevölkerung breit und umfassend über notwendige Maßnahmen zu unterrichten.
Bei der Herausgabe von Broschüren ist in den nächsten 18 Monaten eine Erhöhung der Auflagen nicht — ich betone: nicht — angestrebt. Da allerdings die Bundesregierung nach den durch das Karlsruher Urteil auferlegten Einschränkungen bei der Publikation und Verteilung über politische Parteien — darüber haben wir jetzt schon mehrmals gesprochen — entsprechend der vom Haushaltsausschuß ausgesprochenen Erwartung eine Reihe neuer Vertriebswege eröffnet hat, die jetzt auch vom Bürger gut genutzt werden, ist ebenso wie im ersten Halbjahr 1979 auch in der zweiten Hälfte des Jahres 1979 wie auch, so vermute ich, 1980 eine im Vergleich zu 1977 und 1978 stärkere Nachfrage aus der Bevölkerung nach solchen Broschüren zu erwarten. Das ist übrigens, Frau Abgeordnete, an dem Interesse zu erkennen, dem die nach Modellversuchen 1978 eingerichteten Informationsstände der Bundesregierung auf Verbrauchermessen und in Kommunen begegnen. Ich habe darauf schon vorhin hinweisen können.
Was die Zahl der Titel anlangt, macht die politische Entwicklung entweder gelegentlich Aktualisierung notwendig — ich denke da an die Europabroschüre, die wir schon vor Jahr und Tag herausgebracht und dann erneuert haben, oder an die Tips für die Arbeitnehmer —, oder die politische Entwicklung verlangt in den kommenden Monaten eine Komplettierung des Angebots an Publikationen. In Planung sind bei uns jetzt Publikationen zur Außenpolitik, zum Umweltschutz, zur Energie, zum Arbeitsmarkt und zur Verbraucherpolitik.
Es ist selbstverständlich, daß in der Vorwahlzeit zur Bundestagswahl 1980, Frau Abgeordnete, keine Broschüre produziert wird, die nicht aus aktuellem Anlaß erforderlich sein wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816415200
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Schröder (Lüneburg) auf:
Will die Bundesregierung ab Herbst 1979 „bundespolitische Musterargumentationen" erarbeiten, und wenn ja, auf welche politischen Themen beziehen sich diese, und sind solche „bundespolitischen Musterargumentationen" auch schon im Jahr 1976 im Bundeskanzleramt oder in Bundesministerien ausgearbeitet worden?
Balling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter
Schröder, in der Substanz glaube ich, die Frage, die Sie gestellt haben, vorhin bereits in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Jäger beantwortet zu haben. Ich wiederhole: Das Presse- und Informationsamt wird bei komplexen politischen Entscheidungen und Problemen fachorientierte Zielgruppen auch künftig in dem vorhin angesprochenen Rahmen, also im Rahmen dessen, was ich dem Herrn Abgeordneten Friedmann habe sagen können, über sozial- und wirtschaftspolitische Fragen in den dafür vorgesehenen Diensten informieren. Deshalb meine Bezugnahme auf meine Antwort auf den Abgeordneten Jäger. Die Bezeichnung „bundespolitische Musterargumentation" kommt mir für diese, wie ich denke, völlig normale Tätigkeit, die Ihnen ja bekannt ist, reichlich pompös vor. Ich hätte sie nicht gebraucht.
Mit dem Bundestagswahlkampf in Beziehung zu bringende Musterargumentationen etwa für politische Parteien sind dem Bundespresseamt aus dem



Staatssekretär Bölling
Bereich der Ressorts so wenig wie aus dem Bundeskanzleramt bekanntgeworden. Das ist meine Antwort.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816415300
Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816415400
Herr Staatssekretär, wie kann die schon so oft apostrophierte Mitarbeiterin nicht nur bezüglich der Ausarbeitung der Wahlkampfplattform einem solchen Irrtum unterlegen sein, sondern auch bezüglich der bundespolitischen Musterargumentation? Wie kommt es, daß dieser Begriff ausgerechnet im Zusammenhang mit Wahlkampfvorbereitungen in einem Arbeitspapier verwandt wird?
Boiling, Staatssekretär: Ich habe mir mit dieser Mitarbeiterin des Kanzleramts darüber kein Gespräch gehabt. Ich habe vorhin — ich möchte das gern richtigstellen — nicht die Arbeit dieser Mitarbeiterin als „Fliegendreck" bezeichnet, sondern ich habe das Wort „Fliegendreck" nur in dem Kontext benutzt, daß diesem Papier eine Bedeutung beigemessen wird, die ihm, verglichen mit anderen Gegenständen, die uns in diesen Tagen beschäftigen, nicht zukommt.

(Zustimmung bei der SPD)

Warum sollte nicht — hier schließe ich an das an, was der Herr Staatsminister gesagt hat — eine' Mitarbeiterin einen solchen Terminus, der in der Öffentlichkeitsarbeit da und dort verwendet wird, in einem Diktat oder handschriftlich benutzen? Ich kann darin nun wahrlich kein Sakrileg erkennen, Herr Abgeordneter.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816415500
Weitere Zusatzfrage.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816415600
Herr Staatssekretär, darf ich aus dieser soeben vorgenommenen Wertung die Schlußfolgerung ziehen, daß Sie das von Ihnen benutzte Wort auf Anfragen beziehen wollen, denen es darum geht, die Bundesregierung zu einem verfassungskonformen Verhalten anzuhalten?
Boiling, Staatssekretär: Nein, Herr Abgeordneter, das wäre eine Anmaßung, die ich mir sicherlich nie gestatten würde. Ich habe nur meine subjektive Einschätzung der Bedeutung des ganzen Vorgangs, in dessen Mittelpunkt der Vermerk steht, zum Ausdruck bringen wollen. Ich habe nicht die Ausarbeitung einer Mitarbeiterin gemeint, die, wie der Herr Staatsminister gesagt hat — das war meine Überzeugung vom ersten Tage an —, durchaus in die richtige Richtung gedacht hat; in der Terminologie hat sie sich vergriffen. Wollen Sie so pharisäisch sein, eine junge Mitarbeiterin wegen solcher terminologischer Ungenauigkeiten auf die Anklagebank zu setzen?

(Beifall bei der SPD — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Da kommen einem die Tränen vor Lachen!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816415700
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Paul Hoffacker (CDU):
Rede ID: ID0816415800
Herr Staatssekretär, halten Sie es für angebracht, der Mitarbeiterin die Verantwortung für dieses Papier zu überlassen, oder tragen Sie die selbst?
Boiling, Staatssekretär: Ich habe mich von Anbeginn der Fragestunde insofern zur Mitverantwortung bekannt, als ich ja gesagt habe: Ich habe „einverstanden" darauf geschrieben, Herr Abgeordneter. Ich meinte damit den Auftrag an den Leiter der Inlandsabteilung, der als einziger außer mir einen Vermerk darauf geschrieben hat — —

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Das ist doch nicht zutreffend!)

— Herr Abgeordneter Haase, dies genau ist zutreffend.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das haben Sie heute gesagt, aber nicht im Ausschuß!)

— Nein. Im Ausschuß war ich doch gar nicht danach gefragt worden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Natürlich!)

Herr Abgeordneter Dr. Friedmann wird Ihnen das bestätigen. Sie haben doch auch selber an der Sitzung teilgenommen.
Ich habe natürlich insofern die Verantwortung übernommen, als ich den Auftrag gegeben habe: Seht mal zu, ob das wirklich eine lohnende Sache ist. Das habe ich heute mittag schon mehrfach ausführen können, Herr Abgeordneter.

(Hoffacker [CDU/CSU]: Über das haben Sie nichts ausgeführt!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816415900
Ich rufe die Frage 71 des Abgeordneten Schrader (Lüneburg) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, diese bundespolitischen Musterargumentationen" allen Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen?
Boiling, Staatssekretär: Die Frage, Herr Abgeordneter Schröder, habe ich vorhin sinngemäß auch schon beantworten können. Das Presseamt ist gerne bereit, die von mir erwähnten Informationen für Zielgruppen der Opposition zur Verfügung zu stellen. Das wäre im übrigen, Herr Abgeordneter, keine Premiere, weil einige aus Ihren Reihen diese Zielgruppeninformationen — und nicht bundespolitische Musterargumentationen — seit Jahren hier in diesem Hohen Hause beziehen. Aber wenn Sie höhere Auflage wünschen — gerne zu Ihrer Verfügung.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816416000
Zusatzfrage, bitte.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816416100
Herr Staatssekretär, darf ich daraus die Zusage entnehmen, daß Sie die nur — wie Sie es sagen — fälschlich titulierten Sachverhalte nunmehr laufend den Fraktionen dieses Hauses zugänglich machen wollen?



Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, alles, was unter dem Dach des Bundespresseamtes veröffentlicht wird, steht zu Ihrer Verfügung. Wir freuen uns darüber, daß Sie von zahlreichen unserer Ausarbeitungen regen Gebrauch machen. Wir sehen darin auch ein wenig Anerkennung für die Arbeit, die wir leisten.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben auch bei den letzten Haushaltsberatungen von Ihrer Seite nichts grundsätzlich und nichts konkret Kritisches gegen unsere Arbeit zu hören bekommen.

(Wohlrabe [CDU/CSU] : Was? Wie können Sie denn so etwas behaupten?!)

Darüber bin ich nicht unzufrieden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816416200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schröder, bitte sehr.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816416300
Herr Staatssekretär, darf ich aus dem „alles" die Schlußfolgerung ziehen,

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Es gibt nach der Geschäftsordnung in der Fragestunde keine Schlußfolgerungen!)

daß Sie auch vorbereitende Überlegungen, wie sie in diesem Papier, um das es hier heute geht, niedergelegt sind, dem zuständigen Ausschuß, dem Haushaltsausschuß, in Zukunft rechtzeitig zuleiten werden, um für die Zukunft Mißverständnisse zu vermeiden?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Schröder, ich erlaube mir, einen gelinden Zweifel daran zu haben, ob Sie die Frage ganz ernst meinen, ob wir Überlegungen, die sich gelegentlich auch in Vermerken oder Aufzeichnungen ausdrükken, bevor sie zu einer tatsächlichen Entscheidung oder Veröffentlichung führen, mitteilen wollen. Das wollten Sie, glaube ich, doch nicht ernstlich intendieren.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816416400
Weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Lepsius.

Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0816416500
Obwohl eben von Mißverständnissen gesprochen worden ist, darf ich Sie, Herr Staatssekretär, dennoch fragen, ob nicht in regelmäßigen Abständen im Bulletin der Bundesregierung sehr ausführlich sämtliche Broschüren und sämtliche Informationen der Bundesregierung für die Bevölkerung veröffentlicht werden und sich jeder Abgeordnete davon Kenntnis verschaffen kann.
Bölling, Staatssekretär: Ja, Frau Abgeordnete. Ich glaube, daß das einer der wichtigsten Beiträge war, mit dem wir zeigen wollten, wie ernst wir das Karlsruher Urteil nehmen.

(Lachen bei der CDU/CSU — Wohlrabe [CDU/CSU]: Schamlos!)

— Trotz des Lachens des Abgeordneten Wohlrabe glaube ich, daß das so ist und daß sich nicht alle Landesregierungen mit gleicher Ernsthaftigkeit in dieser Richtung bewegt haben.

(Wohlrabe [CDU/CSU]: Nordrhein-Westfalen und Hessen vor allem!)

Aber vielleicht sind die Herren von der Opposition, die so um die Genauigkeit unserer Arbeit besorgt sind, auch bereit, diese schönen Prinzipien gegenüber solchen Landesregierungen zu vertreten, denen sie näherstehen als der Bundesregierung.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816416600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Frau Staatsminister Dr. HammBrücher zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 72 des Herrn Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) auf:
Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Absicht der polnischen Seite zu reagieren, Patenschaften mit deutschen Städten auf Grund von Verträgen zu gestalten, deren übereinstimmende Präambeln die einseitige polnische Auslegung der Ostverträge zum Ausdruck bringen?

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0816416700
Herr Kollege Dr. Becher, abgesehen davon, daß Sie in Ihrer Frage nicht „Patenschaften", sondern „Partnerschaften" gemeint haben, möchte ich Ihre Frage 72 wie folgt beantworten:
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich den Abschluß von Städtepartnerschaften zwischen deutschen und polnischen Städten, weil sie einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen den Menschen in beiden Ländern leisten können. Der Abschluß vollzieht sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung dieser Städte. Über die Modalitäten der Partnerschaften befindet daher auch nicht die Bundesregierung, sondern die jeweilige Stadt. Ihre Vertretungskörperschaft trägt die Verantwortung für etwaige politische Aussagen. Deshalb sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, auf geschlossene oder beabsichtigte Partnerschaftsvereinbarungen zu reagieren. Fragen in diesem Zusammenhang, Herr Kollege, wären an die jeweilige Stadt zu richten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816416800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becher.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0816416900
Frau Staatsminister, ist der Bundesregierung bekannt, daß polnische Stadtverwaltungen nach Verhandlungen mit Bremen, Hannover und Göttingen nunmehr auch bei den Verhandlungen zwischen Krakau und Nürnberg Partnerschaftsvereinbarungen erzwingen bzw. vorlegen, die den Warschauer Vertrag nicht nur einseitig politisch interpretieren, sondern auch in konkreten Paragraphenvorschlägen die Auflage machen, jeder politischen Tätigkeit entgegenzutre-



Dr. Becher (Pullach)

ten, die, wie es wörtlich heißt, „dem Geiste dieses Vertrages widerspricht"?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, grundsätzlich können polnische Städte souveränen kommunalen Körperschaften natürlich keine Paragraphen aufzwingen, sondern das unterliegt der Mehrheitsentscheidung der gewählten kommunalen Körperschaften.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816417000
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0816417100
Frau Staatsminister, gewinnt der Vorgang nicht dadurch ein besonderes Gewicht, daß bei all diesen Vorschlägen, offenbar von polnischer Seite zentral gelenkt, diese Auflagen gemacht wurden, und was gedenkt die Bundesregierung, deren Träger früher einmal den Verzicht auf ostdeutsche Städte als Verrat bezeichneten, zu unternehmen, wenn die Regierungen der ehemaligen Vertreiberstaaten daraus das Recht ableiten, gegen Zusammenkünfte von Bürgern ehemaliger deutscher Städte oder ostdeutscher Gebiete, wie geschehen, zu intervenieren?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, abgesehen davon, daß in dieser Frage viele Einzelfragen untergebracht worden sind, möchte ich noch einmal betonen, daß sich die Bundesregierung in Entscheidungen kommunaler Körperschaften weder einmischen kann noch einmischen will und daß in den von Ihnen angeschnittenen Fragen von Patenschaften zwischen Städten und Heimatorten von Heimatvertriebenen ja von den Städten, soweit mir das im Augenblick bekannt ist, immer darauf bestanden worden ist, daß diese Patenschaften weiter aufrechterhalten bleiben und daß im Hinblick auf ein solches Verhalten auch die eine oder andere zunächst vorbereitete Städtepartnerschaft gar nicht zustande gekommen ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816417200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0816417300
Frau Staatsminister, kann die Bundesregierung kommunale Rahmenvereinbarungen mit Auslegung internationaler Verträge hinnehmen, nachdem die Pflege internationaler Beziehungen nach dem Grundgesetz Sache der Bundesregierung ist und das Bundesverfassungsgericht Einmischungen von Kommunen in ähnliche außen- und verteidigungspolitische Fragen bereits einmal in einer Entscheidung als bundesunfreundliches Verhalten und als in Widerspruch zu Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes stehend bezeichnet hat?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, meiner Kenntnis nach sind in diesen Vereinbarungen keine Auslegungen von Verträgen enthalten, die nicht den Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und Polen entsprechen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816417400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0816417500
Frau Staatsminister, nachdem zwischen den Städten Tortun und Göttingen eine Städtepartnerschaft abgeschlossen worden und das wohl im Sinne von Frieden und Völkerverständigung vor sich gegangen ist: könnten Sie möglicherweise in diesem Zusammenhang dem Herrn Kollegen einmal das Zustandekommen und den Vertrag zwischen diesen beiden Städten und den Geist, den die Städte und ihre Bewohner inzwischen diesem Vertrag gegeben haben, nahebringen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich will das gern tun. Meiner Kenntnis nach hat sogar auch die CDU-Fraktion im Göttinger Stadtrat dieser Vereinbarung zugestimmt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816417600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 73 — Abgeordneter Becher (Pullach) — auf:
Fällt es nach Meinung der Bundesregierung in die Kompetenz von Städten, in Patenschaftsabkommen Formulierungen zu übernehmen, die Verträge mit anderen Staaten eigenwillig und in gegebenen Fällen in verfassungswidriger Weise interpretieren, und wenn nein, was kann und wird die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen unternehmen?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, nach Auffassung der Bundesregierung fällt der Abschluß von Städtepartnerschaftsvereinbarungen, wie ich eben schon gesagt habe, in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, innerhalb deren die Städte politisch eigenverantwortlich handeln. Dazu gehört neben der Formulierung der eigentlichen Vereinbarung auch die Formulierung von Aussagen und politischen Absichten, die in den Präambeln dazu getroffen werden.
Derartige Vereinbarungen begründen nach Auffassung der Bundesregierung weder völkerrechtliche Rechte und Pflichten für die Bundesrepublik Deutschland, noch haben sie eine rechtliche Bedeutung für die Auslegung bestehender völkerrechtlicher Verträge.
Die Auffassung der Bundesregierung zum Warschauer Vertrag und seine Auslegung durch sie sind klar und allgemein bekannt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816417700
Eine Zusatzfrage? — Bitte.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0816417800
Frau Staatsminister, darf ich den Tenor meiner Frage mit einem Beispiel verdeutlichen? Würde etwa folgender Tatbestand das Auswärtige Amt völlig unbeteiligt lassen: wenn irgendeine — theoretisch gesprochen — von einer kommunistischen Mehrheit geleitete Kommune der Bundesrepublik Deutschland mit der Hauptstadt Albaniens, Tirana, eine solche Partnerschaft abschließt und ein Punkt der Vereinbarung heißt „Beide Partner verpflichten sich, dafür einzutreten, daß die Bundesrepublik Deutschland die NATO verläßt"? Betrifft das nicht unsere Außenpolitik? Das ist doch das Dilemma!



Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, Sie wissen, daß auf rein hypothetische Fragen die Bundesregierung keine Antwort erteilt, weil das ja ohne jeden Sinn ist.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816417900
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0816418000
Wurde die Bundesregierung über die erwähnten Verhandlungen zwischen deutschen und polnischen Städten unterrichtet, und ist das Auswärtige Amt zumindest bereit, Informationen über die Landesregierungen an die Kommunen darüber zu geben, wo die Grenzen dieser Verhandlungen liegen, wenn eindeutig ganze Paragraphen dieser Übereinkommen in das außenpolitische Ressort fallen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe wiederholt betont, daß es Aufgabe der kommunalen Körperschaften ist, solche Vereinbarungen abzuschließen. Mir ist bekannt, daß in Einzelfällen — beispielsweise unsere Botschaft in Warschau — von solchen geplanten Vereinbarungen informiert gewesen ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816418100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0816418200
Frau Staatsminister, sind Sie der Auffassung, daß die in allen diesen Rahmenvereinbarungen enthaltene Berufung auf die „Prinzipien" des Warschauer Vertrages sich mit dessen Auslegung, die Sie hier bekanntgegeben haben, seitens der Bundesregierung deckt? .
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich kenne nicht den Wortlaut anderer Vereinbarungen, die getroffen worden sind. Ich kann Ihnen deshalb nur sagen, daß, soweit es uns bekannt ist, diese Vereinbarungen sich im Rahmen des Vertrages und der Beurteilung der Bundesregierung halten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816418300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broll.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816418400
Frau Staatsminister, da es ja sicher nicht im Interesse der Bundesregierung liegen kann, daß sich durch unvorsichtig formulierte Partnerschaftsverträge Mißdeutungen über unsere auswärtigen Beziehungen einschleichen: wird die Bundesregierung vielleicht in Zukunft die Notwendigkeit einsehen, die Kommunen, die natürlich in diesem Bereich souverän sind, dadurch über die wahren Sachverhalte zu informieren, daß man diesen Bereich in den Katalog der Punkte aufnimmt, die das Bundespresseamt für den nächsten Wahlkampf vorbereiten möchte?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Wir sind selbstverständlich gerne bereit, Kommunen, die solche Partnerschaften beabsichtigen, zu beraten.
Das ist, wie ich vorher gesagt habe, beispielsweise auch durch unsere Botschaft in Warschau geschehen. Im übrigen sind solche Partnerschaften, soweit ich das sehe, immer einstimmig von allen Fraktionen der jeweiligen Stadträte beschlossen worden und deshalb wohl kein Gegenstand einer parteipolitischen Auseinandersetzung.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816418500
Zu einer letzten Zusatzfrage der Herr Abgeordnete Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0816418600
Frau Staatsminister, wie würden Sie den gleichen Fall beurteilen, wenn, wie im Falle Nürnberg geschehen, keine Einmütigkeit in der Beurteilung eines solchen Freundschaftsvertrages wegen der zitierten Klausel zustande kommt, wenn also eine Fraktion, in diesem Fall die CSU, dazu entschieden nein sagt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, mir ist im Augenblick nicht bekannt, wie der Stand der Entscheidungen in Nürnberg ist. Meine letzte Nachricht war, daß in einem entsprechenden Ausschuß auch die CSU grundsätzlich diesem Vereinbarungsentwurf zugestimmt hat. Ob es höhere Weisung seitens der CSU-Landesleitung gegeben hat oder nicht, ist mir nicht bekannt.

(Dr. Schneider [CDU/CSU]: Sie sind leider falsch informiert!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816418700
Meine Damen und Herren, die Fragen 74 und 75 des Abgeordneten Dr. Hupka, 76 und 77 des Abgeordneten Kirschner, 78 und 79 des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind am Ende der Fragestunde. Die nicht behandelten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Kunz (Berlin).

Gerhard Kunz (CDU):
Rede ID: ID0816418800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Frage meines Kollegen Haase, ob die Wahlplattform der SPD wie bereits 1976 auch für 1980 im Bundeskanzleramt vorbereitet werden soll, hat die Bundesregierung zwar geantwortet, dies sei nicht der Fall; aber in der hochkarätigen Studie des Bundeskanzleramts wird 1976 als Modell für 1980 dargestellt.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Genau so ist es!)

Dies stellt das Zentrum der Studie dar.
Es ist der Bundesregierung nicht gelungen, diese Studie herunterzuspielen. Es ist ihr schon gar nicht dadurch gelungen, daß dieses als streng vertraulich eingestufte Dokument des Bundeskanzleramts, das . mehrfach Gegenstand der Planungsabteilung V dieses Hauses war, als unverbindliche Arbeit einer jungen Hilfsreferentin herabgestuft



Kunz (Berlin)

werden sollte. Dies sind keine Antworten für unser Haus!

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Die halten dieses Haus für dumm!)

Herr Präsident, namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlange ich eine Aktuelle Stunde.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816418900
Es ist der Antrag auf eine Aktuelle Stunde gestellt. Wird er ausreichend unterstützt? Ich bitte um ein Handzeichen. — Es ist ausreichende Unterstützung gegeben.
Ich eröffne die
Aktuelle Stunde.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0816419000
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antworten, die wir soeben in der Fragestunde auf unsere Fragen gehört haben, sind unbefriedigend. Sie können damit an der Tatsache nichts ändern, daß folgendes feststeht.
Erstens. Im Bundeskanzleramt und im Bundespresseamt laufen bereits jetzt die Vorbereitungen für die Bundestagswahlen 1980.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: So ist es!)

Zweitens. Regierungsapparat und Haushaltsmittel sollen wieder zur Wahlkampfführung der SPD und gegebenenfalls auch der FDP eingesetzt werden.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Das ist skandalös!)

Drittens. Damit besteht die Gefahr, daß ein neuer Verfassungsverstoß vorbereitet wird.
Es ist unbestreitbar, daß Staatssekretär Bölling durch seine Paraphe und den Vermerk „einverstanden" auf dem Dokument der Ausarbeitung des Bundeskanzleramts zugestimmt hat. Es soll ein Gutachten über — das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen — „Sprachbarrieren als Problem einer bürgernahen Publikumsumsetzung im Hinblick auf den Wahlkampf 1980" in Auftrag gegeben werden. Kostenpunkt: 35 000 DM. Zielrichtung: Durch das Gutachten soll herausgefunden werden, „wie durch Öffentlichkeitsarbeit Ängste und Unsicherheiten abgebaut", „wie die Akzeptanz" — so wörtlich — „für die Regierungspolitik erhöht werden kann"

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

und „welches die Reizworte sind, die angesichts vorhandener Unsicherheiten der Wählerschaft eher vermieden werden sollten".
Weiter heißt es in der Ausarbeitung wörtlich:
Im Wahljahr 1980 werden Öffentlichkeitsarbeit
und kurzfristige politische Planung der Bundesregierung an Bundespresseamt und Bundeskanzleramt ganz besondere Anforderungen stellen.
Und dann heißt es:
Wir regen deshalb die Vergabe eines Gutachtens an. Dadurch sollen Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit und kurzfristige politische Planung gewonnen werden.
Ich zitiere weiter:
Wünschenswert wäre, wenn Ergebnisse bereits für die Öffentlichkeitsarbeit ab Herbst zur Verfügung stünden, z. B. für Anzeigenkampagnen, bundespolitische Musterargumentationen etc.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Damit, meine Damen und Herren, ist klar, was unter dem Titel „Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung" mit Haushaltsmitteln betrieben werden soll. Die wahren politischen Ziele und Inhalte Ihrer Politik sollen mit geschickter Wortwahl, der Vermeidung von Reizworten und statt dessen mit der Verwendung unverdächtiger, positiver Vokabeln verschleiert und übertüncht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nicht sachliche Information, sondern Manipulation mit Hilfe von Steuergeldern und Regierungsapparat — so heißt Ihre Devise auch für 1980.

(Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

Schon 1976 haben Sie den Regierungsapparat rücksichtslos für den Wahlkampf eingesetzt. Auch das beweist die Ausarbeitung. Ich darf hier einmal den entsprechenden Kernsatz zitieren:
Besonders wichtig wären Ergebnisse, falls — wie schon 1976 — die Wahlplattform für 1980 im Bundeskanzleramt vorbereitet werden soll.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Eindeutig!)

Davon — so steht es geschrieben, und die Worte, die wir hier in der Fragestunde gehört haben, waren wenig überzeugend — kommen Sie nicht herunter, daran ist nichts zu deuteln. Das Wort „Wahlplattform" ist ein eindeutiger Begriff. „Wahlplattform" ist nicht Regierungsprogramm, „Wahlplattform" ist das Programm für die SPD — eventuell auch für die FDP — für 1980.
Der Hinweis auf ,1976, meine Damen und Herren, wird sicherlich auch das Bundesverfassungsgericht interessieren, das die Bundesregierung in seinem Urteil vom 2. März 1977 hinsichtlich der Verwendung ihrer Mittel für Öffentlichkeitsarbeit im Bundestagswahlkampf 1976 des Verfassungsbruchs für schuldig befunden hat, indem es ausführt:
Die Bundesregierung hat im Bundestagswahlkampf 1976

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Das sind Wiederholungstäter!)

die Chancengleichheit der Parteien und das
Neutralitätsgebot verletzt, indem sie durch An-



Wohlrabe
zeigenserien, Faltblätter und sonstige Publikationen werbend und Partei ergreifend in den Wahlkampf eingegriffen hat.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So war's!) So weit das Urteil.

Meine Damen und Herren, schon jetzt erfahren wir von der Vorbereitung eines neuen Verfassungsverstoßes im Bundeskanzleramt. Den gilt es abzuwehren. Hier besteht die Gefahr, daß Sie Wiederholungstäter werden. Deshalb wenden wir uns mit aller Kraft gegen die hier im Ansatz gefundenen und niedergeschriebenen Gedanken.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816419100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schäfer (Tübingen).

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816419200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man möchte sich wünschen, daß eine Fragestunde öfter so stark besetzt ist. Man möchte sich wünschen, daß sich die Abgeordneten öfter so präzise vorbereiten. Es war sehr deutlich zu sehen, daß die Abgeordneten der Opposition ihre Fragen vorbereitet und sich mit dem gesamten Fragenkomplex intensiv befaßt hatten.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : So ist es!)

Das ist erfreulich. Es ist richtig, wenn über diesen Vorgang nicht nur im Haushaltsausschuß, sondern auch hier im Plenum des Bundestages in aller Offentlichkeit gesprochen wird.
Ich stelle als Ergebnis dieser öffentlichen Aussprache

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das war doch keine Aussprache!)

— vielen Dank: dieser Fragestunde —, die Sie mit Hartnäckigkeit geführt haben — das steht Ihnen zu —, fest, daß Sie nur in einem Punkt ein menschliches Fehlverhalten, aber in keiner Sache politisches Falschverhalten der Bundesregierung feststellen konnten. An nicht einem Punkt konnten Sie feststellen, daß die Bundesregierung gegen das Urteil vom 2. März 1977 verstoßen habe, an nicht einem Punkt konnten Sie das!

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Das glauben Sie doch selber nicht!)

Sie konnten nicht eine Broschüre nennen, meine Damen und Herren,

(Wohlrabe [CDU/CSU] : Das kommt noch!)

die gegen die Gründe, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts dargelegt sind, verstoßen würde; nicht eine Broschüre konnten Sie hier zur Diskussion stellen!

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Aber das Gutachten!)

Vielmehr haben Sie mit Unterstellungen gearbeitet.
Sie haben mit Fragen gearbeitet, die wie Feststellungen lauteten. Und: Der neutrale Beobachter muß
sich fragen, wie es denn in einer Fraktion aussieht, wenn man korrekten, sauberen Antworten in dieser Art und Weise glaubt begegnen zu müssen.
Es ist richtig und notwendig, daß wir, das Parlament, darüber wachen, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingehalten wird.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts — ich werde gleich darauf zu sprechen kommen —

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Dann sind die fünf Minuten vorbei!)

gilt im Bund und in den Ländern, meine Damen und Herren.
Zunächst darf ich feststellen, daß das ganze Haus das Bundespresse- und -informationsamt wiederholt gedrängt hat, seiner Informationspflicht gegenüber dem Bürger umfassender nachzukommen. Sie werden bei vielen Veranstaltungen und Gesprächen mit dem Bürger selbst feststellen, daß das eine sehr schwierige Aufgabe ist. Wir möchten, daß das Presse- und Informationsamt die Arbeit, die hier geleistet wird, dem Bürger so nahebringt, daß er sie nicht nur versteht, sondern sie auch in seinem persönlichen Bereich anzuwenden weiß.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Daß er in Musterkategorien denkt!)

Das Presse- und Informationsamt hat sich seiner Verpflichtung gemäß bemüht, dem Urteil auch in den Ländern Geltung zu verschaffen. Es gab mehrere Besprechungen mit den offiziellen Sprechern der Länder. Ich will nur einen Punkt nennen, über den man sich geeinigt hat, nämlich daß die Vorwahlzeit, die das Urteil sehr vage umschreibt, allgemein mit fünf Monaten vor der Wahl angesetzt werden möge. Ich frage mich, was es soll, wenn hier Fragen wie diese gestellt werden: „Was beabsichtigt die Regierung in den nächsten 18 Monaten zu tun?" Diese Frage können Sie stellen; aber sie hat mit der Respektierung des Urteils nichts zu tun.
Vergessen Sie bitte nicht, daß das Urteil vom 2. März 1977 ist! Das Urteil stellt ganz generell für alle früheren Bundesregierungen fest, daß sie den Apparat für Wahlkämpfe eingesetzt haben und daß das für die Zukunft im Bund und in den Ländern nicht zulässig sein soll.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Warum planen Sie es schon wieder?)

Wir haben seither keinen Bundestagswahlkampf gehabt; wir haben Landtagswahlkämpfe gehabt. Einen Satz aus den Leitsätzen des Urteils möchte ich Ihnen vorlesen: „Weder dürfen die Verfassungsorgane des Bundes anläßlich von Wahlen in den Ländern noch dürfen die Verfassungsorgane der Länder anläßlich von Wahlen zum Bundestag Partei ergreifend in den Wahlkampf hineinwirken." Das Verfassungsgericht hatte Anlaß für diese Formulierung;

(Beifall bei der SPD und der FDP)




Dr. Schäfer (Tübingen)

denn früher wurden die Landtagswahlkämpfe vom Bundeskanzleramt aus geführt. Ich erinnere an den Reptilienfonds, ich erinnere an die ADK unseligen Angedenkens, die wir liquidiert haben. Ich erinnere an die Mobilwerbung.

(Wohlrabe [CDU/CSU] : Das ist alles Mumpitz! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Herr Kohl, Sie freuen sich als ehemaliger Ministerpräsident, welche Unterstützung Sie im Landtagswahlkampf vom Bundeskanzleramt bekommen haben.

(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Herr Schäfer, die habe ich nie bekommen!)

Gern hätten Sie es getan, aber Sie konnten nicht einen Punkt nachweisen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Die Rentenaufklärung!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816419300
Bei der Aktuellen Stunde bin ich verpflichtet, darauf zu achten, daß die Redezeiten nicht überschritten werden.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0816419400
Den Satz darf ich beenden. Es haben Landtagswahlkämpfe stattgefunden. Wir haben in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Berlin und Hessen keine Beanstandungen zu treffen. Wir haben ernste Anstände, die hier zur Sprache kamen, in den Ländern Bayern, RheinlandPfalz, Schleswig-Holstein zu treffen. Was sich in Baden-Württemberg anbahnt,

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Eine Niederlage!)

das seine Mittel um 26 % erhöht hat, werden wir nachprüfen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816419500
Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß es in Nr. 3 Abs. 2 der Bestimmungen über die Aktuelle Stunde heißt: „Der einzelne Redner darf nicht länger als fünf Minuten sprechen." Ich bin also gezwungen, hier einzuschreiten.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoppe.

Hans-Günter Hoppe (FDP):
Rede ID: ID0816419600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war „Die Welt", auch „Bayern-Kurier der Nordlichter" genannt, die von jenem Plan berichtet hat, der nach Wahlwerbung riechen soll. Dabei sieht alles an sich ganz vernünftig aus.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Aus Ihrer Sicht! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/ CSU]: Für Sie! — von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Was halten Sie für vernünftig, Herr Hoppe?)

Es geht um die Öffentlichkeitsarbeit und jenen Vorschlag, die Information über die politischen Ziele und Arbeit der Bundesregierung bürgernah und verständlich zu machen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : In Musterkategorien!)

Es ist in der Tat unser aller Interesse, daß sich Staatsverdrossenheit nicht dadurch entwickelt, daß komplizierter werdende Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben nur noch von Experten zu durchschauen sind, während sich der Bürger aus dem Prozeß der Meinungsbildung ausgeschlossen fühlt.

(Beifall bei der FDP — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Und der Bürger nicht in Musterkategorien denkt!)

Deshalb hat der Staatsbürger einen Anspruch auf eine Information, die sich allerdings strikt am Prinzip der sachlichen Aufklärung orientiert. Diesen Auftrag muß die Bundesregierung erfüllen. In diesen Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 2. März 1977 Öffentlichkeitsarbeit nicht nur für zulässig erklärt, sondern für notwendig.
Kritik muß dort einsetzen, wo an die Stelle der Information amtliche Wahlwerbung treten soll.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Genau das ist hier der Fall! — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das ist der Punkt!)

Der Vermerk, der in Rede steht, mobilisiert diese Kritik selbst, wenn er das Ganze auf das Wahljahr 1980 projiziert und in den Zusammenhang mit einer Wahlplattform stellt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hier läßt der Vermerk ein bedenkliches Manko erkennen. Was dort geschrieben ist, geht ganz und gar nicht, zumindest geht es nicht mehr, und vor allen Dingen geht es nicht in Bonn. Hier ist es wohl auch nicht beabsichtigt.

(Zurufe von der CDU/CSU: Na, na! — von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/ CSU] : Wie kommt das dann in das Papier?)

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatten wir eine unselige Tradition. Sie reichte weit in die Zeiten der Regierungsverantwortung der CDU/CSU zurück. Reptilienfonds und schwarzer Kanal sind die Stichworte

(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Aber Herr Hoppe, CDU/CSU plus FDP! Sie waren immer dabei!)

— Herr Kohl, Sie können hier auch einmal einen Augenblick den Mund halten; woanders müssen Sie ihn ja schon halten —

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

einer Hybris, als sich eine Partei mit dem Staat gleichsetzen wollte.
Die CSU hat diesen Prozeß der Vermischung von Partei und Staat bis zur Perfektion entwickelt. Die CDU kann da nur vor Neid erblassen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Aber Bayern ist nicht Bonn, und in Bonn dürfen nicht wieder bayerische Zustände einreißen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!)




Hoppe
Die Ausarbeitung einer Wahlplattform mag auf allen möglichen Ebenen und in allen denkbaren Gremien stattfinden. In Ministerien und Kanzleien haben solche Aktivitäten nichts zu suchen, und die FDP wird sie dort nicht abverlangen; denn nach Art. 21 des Grundgesetzes wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung im Staat mit. Zu einer Umkehr dieses Grundsatzes darf es deshalb auch nicht einmal im Ansatz kommen.
Die Identität von Staat und Partei ist auch für die Parteien ein fragwürdiges Unterfangen. Aber für die Demokratie und für die Staatsbürger ist sie Gift.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Die Parteien sollten der Versuchung widerstehen. Das Parlament aber hat dafür zu sorgen, daß die Regierung gar nicht in die Versuchung kommen kann, auf dem Feld der Parteien zu grasen und sich dort zu tummeln. Wenn es nötig ist, dann mag auch die richtige Zuweisung von Haushaltsmitteln hier ihre heilsame Wirkung haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816419700
Das Wort hat Herr Staatsminister Wischnewski.

Hans-Jürgen Wischnewski (SPD):
Rede ID: ID0816419800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich die ungeheuren und unberechtigten Vorwürfe des Kollegen Wohlrabe gegen die Bundesregierung eindeutig zurückweisen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Kohl [CDU/CSU] : Eine „starke" Antwort!)

Es ist eine schlechte Abschiedsrede, die Sie im Deutschen Bundestag gehalten haben.

(Liedtke [SPD] : Er hat nie eine bessere gehalten! — Dr. Kohl [CDU/CSU] : Herr Staatsminister, Sie halten dafür eine starke Rede!)

Ich bestreite nicht, daß einer Mitarbeiterin im Bundeskanzleramt eine Panne passiert ist. Ich bedaure das. Aber ich weiß nicht, ob diese Panne einer Mitarbeiterin diese Aktuelle Stunde wert ist.

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : Haben Sie den Mut und geben Sie einmal etwas zu!)

Was die semantischen Untersuchungen betrifft, so ist das ja im Bundespresse- und Informationsamt nichts Neues. Ich sage Ihnen jetzt, welche semantischen Untersuchungen in früheren Jahren von welchen Bundespresse- und -informationschefs veranlaßt worden sind.
1952 wurde eine semantische Untersuchung, veranlaßt von Felix von Eckardt, beim Allensbacher Institut in Auftrag gegeben: Verständlichkeit gängiger Begriffe — „integrieren", „EVG", „Souveränität", „Funktionär".
Eine weitere semantische Untersuchung 1954, in Auftrag gegeben beim Allensbacher Institut durch Felix von Eckardt: Die Verständlichkeit politischer Begriffe — „EVG", „NATO", „Regierungskoalition".
Eine weitere semantische Untersuchung 1955, in Auftrag gegeben von Felix von Eckardt beim Allensbacher Institut — merken Sie sich den Titel jetzt ganz genau —: Einheit oder Freiheit — die Wirksamkeit von Schlagworten.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Was soll das?)

Eine weitere, 1956 in Auftrag gegeben vom Chef des Bundespresse- und -informationsamtes, Herrn Diehl: Grundeinstellung der Bevölkerung an Hand politischer Parolen.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : War das auch eine Wahlplattform? — Wohlrabe [CDU/CSU] : Da gab es überhaupt kein Urteil! Das ist alles aus der Steinzeit!)

Was die Tätigkeit des Bundespresse- und -informationsamtes betrifft, möchte ich Ihnen gern den Auszug eines Briefes von Herrn von Brentano an Felix von Eckardt zur Kenntnis geben. Ich zitiere Herrn von Brentano, einen Ihrer großen Vorgänger, Herr Kollege Kohl, wörtlich:
Auf der anderen Seite weiß ich wohl, was eine gute Arbeit des Presse- und -informationsamtes zu bedeuten hat. Wir haben auf diesem Gebiet in den letzten Monaten nicht sehr erfolgreich gearbeitet. Im nächsten Jahr werden wir die Wahl zum Bundestag haben, und gerade darum ist ein gutes Funktionieren des Amtes von ganz entscheidender Bedeutung.
So also der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU an
den Chef des Bundespresse- und -informationsamtes.

(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Herr Staatsminister, sind Sie der Meinung, daß es ein Privileg von Ihnen ist, ein gutes Amt zu haben?)

Lassen Sie mich mit fünf Bemerkungen abschließen.
Erstens. In der parlamentarischen Demokratie unseres Landes ist ein Höchstmaß an Information für die Bürgerinnen und Bürger zwingend notwendig. Die Bundesregierung fühlt sich nicht nur verpflichtet, sondern ist auch verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande ein Höchstmaß an Information zu gewähren.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Und Musterdenken!)

Sie wird sich auch von niemandem abhalten lassen, diese Pflicht den Bürgern gegenüber in vollem Umfange zu erfüllen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Kohl [CDU/CSU] : Wie bei der Rentenfrage, Herr Staatsminister?)

Zweitens. Die Bundesregierung kennt sehr genau den Unterschied zwischen notwendiger Informationspolitik und Wahlkampf.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Seit wann denn?)

Sie wird ihn auch für die Zukunft beachten.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Das hat der Rentenbetrug gezeigt!)




Staatsminister Wischnewski
Drittens. Gerade weil die Bundesregierung die-, sen Unterschied sehr genau kennt, hat sie die früher bestehenden Zustände entscheidend verändert.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich erinnere an die Arbeitsgemeinschaft demokratischer Kreise e. V., ich erinnere an die Bundespressekorrespondenz GmbH, ich erinnere an das Deutsche Korrespondenzblatt GmbH und vor allen Dingen an die Ungeheuerlichkeit der Mobil-Werbung, die Sie sich erlaubt haben und wobei Sie die Mittel des Bundespresse- und Informationsamtes viele Jahre direkt in Ihre Parteikasse haben fließen lassen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sie wissen auch — oder einige von Ihnen wissen es —, daß die Große Koalition niemals zustande gekommen wäre, wenn nicht die Vorbedingung, all diese einseitigen Parteiinstrumente der CDU/CSU abzubauen, erfüllt worden wäre.

(Zustimmung bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816419900
Herr Staatsminister, darf ich Sie unterbrechen. Es ist meine Pflicht, Sie daran zu erinnern, daß es einen Briefwechsel zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag — genauer, dessen Präsidium — gibt, den Sie im Altestenrat dem Geiste und auch dem Inhalte nach weiter bestehen lassen wollten.

Hans-Jürgen Wischnewski (SPD):
Rede ID: ID0816420000
Herr Präsident, ich werde mich im Rahmen dieses Briefes bewegen und mit drei Sätzen zum Abschluß kommen.
Viertens. Die Bundesregierung respektiert im vollen Umfange das Urteil des Verfassungsgerichts

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Es bleibt ihr nichts anderes übrig!)

und wird sich auch für die Zukunft daran halten, auch dort, wo sie — wie der bayerische Ministerpräsident — nicht mit allem voll übereinstimmt.
Fünftens. Was für den Bund gilt, gilt auch für die Länder.

(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Und die Gemeinden!)

Ich habe deshalb dem Staatssekretär Bölling vorgeschlagen, daß wir, wenn es geht, im Deutschen Bundestag unmittelbar nach den Ferien eine Ausstellung veranstalten, auf der die Informationsmittel von Bund und Ländern ausgestellt werden.

(Zurufe von der CDU/CSU: Und Gemeinden!)

Alle Mitglieder des Hohen Hauses sind dazu eingeladen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Kohl [CDU/CSU] : Sehr gut! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Plus Gutachten! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816420100
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Friedmann.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0816420200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister Wischnewski hat eben versucht, vom wahren Thema abzulenken.

(Beifall bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: So ist es!)

Was soll denn der Hinweis auf unseren verstorbenen Freund von Brentano? Sind Sie etwa der Meinung, ein Bundespresseamt soll nicht gut sein?

(Lachen bei der SPD)

Ist es schon etwas so Außergewöhnliches für diese Regierung, daß einmal ' eine Dienststelle gut operiert?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es scheint mir wohl notwendig zu sein, den wahren Sachverhalt noch einmal in die Mitte zu rükken. Am 30. Mai und 1. Juni berichtete die überregionale Presse darüber, daß wieder beabsichtigt sei, eine Wahlplattform bei der Bundesregierung im Kanzleramt zu erstellen. Ich habe daraufhin Herrn Staatssekretär Bölling im Haushaltsausschuß gefragt, ob dies so sei. Wohl gemerkt, mit „Wahlkampfplattform" ist hier eine gedruckte Zusammenstellung von Wahlkampfaussagen der SPD gemeint. Daraufhin hat Staatssekretär Bölling gesagt, es handele sich dabei um eine völlig harmlose, völlig sinnlose Ausarbeitung einer Hilfsreferentin. Eben hat er die Ausarbeitung noch als Fliegendreck abqualifiziert.

(Zurufe)

Er war bereit, mir in diese Ausarbeitung Einsicht zu gewähren. Er schickte mir einen Mitarbeiter während der Sitzung, damit ich in dieses Papier hineinsehen konnte. Das habe ich auch getan. Es handelte sich dabei aber um ein Papier, in dem nicht wie in der jetzigen Ausfertigung, über die wir reden, das Wort „einverstanden" stand.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Ich durfte dieses Papier auch nicht behalten, ich durfte es auch nicht fotokopieren. Der Mitarbeiter hat es sofort wieder zu Herrn Staatssekretär Bölling mit sich genommen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Es stand „streng vertraulich" darauf! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Doch wie es nun einmal so im politischen Leben ist, ein lauer Wind hat uns dann dieses Papier doch zugeflüstert und zugeweht. Da haben wir gesehen, daß das ganz anders aussieht, daß auf diesem Papier Herr Bölling nicht nur mit Namenszug abgezeichnet hat, sondern daß er mit seiner Handschrift unter dem 17. April ausdrücklich „einverstanden" dahinter geschrieben hat.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Das ist nun einmal mehr, als nur mal so im Vorbeigehen Kenntnis genommen. Das heißt ausdrücklich, sich mit dem Inhalt dieses Schreibens identifiziert zu haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)




Dr. Friedmann
Nichts anderes heißt hier „einverstanden". So ist auch der Usus in der ganzen Bonner Bürokratie.
Es ist unwürdig, Herr Regierungssprecher, das nun als menschliches Versagen hinzustellen und hier eine Hilfsreferentin dafür verantwortlich zu machen, die sich hier gar nicht wehren kann.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU — Franke [CDU/CSU] : Das ist ein schöner Arbeitgeber! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Ein schöner Kavalier! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Herr Regierungssprecher, Sie haben im Haushaltsausschuß des Bundestages und damit im ganzen Parlament die Unwahrheit gesagt.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU: So ist es! — Pfui!)

Sie haben den Haushaltsausschuß und das Parlament hintergangen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie muten Ihren Mitarbeitern zu, in dieser Zielsetzung, nämlich Verstoß gegen das Verfassungsgerichtsurteil, mitzuwirken, und stoßen damit diese Mitarbeiter in einen unverantwortlichen Loyalitätskonflikt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Materiell verstoßen Sie gegen das Urteil, indem Sie Steuergelder für Parteipropaganda ausgeben.

(Löffler [SPD] : Das ist unerhört! Verleumder! — Heiterkeit bei der CDU/ CSU)

— Herr Kollege Löffler, für uns wäre es eine unerhörte Leistung.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816420300
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter Friedmann. — Herr Abgeordneter Löffler, ich rufe Sie zur Ordnung.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0816420400
Sie haben in ihrem Amtseid gelobt, die Gesetze der Bundesrepublik einzuhalten. Durch Ihren bewußten Verstoß gegen das Gerichtsurteil betätigen Sie sich aber anders. Ich muß darauf hinweisen: Ihr Verhalten hat auch gezeigt, wie Regierungsapparat und Parteiapparat miteinander verflochten sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung wäre gut beraten, wenn sie davon Abstand nähme, ihre Politik mit Mitteln der Unwahrheit verkaufen zu wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wer gute Arbeit leistet, braucht das Licht der Offentlichkeit und das Licht der Wahrheit nicht zu scheuen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816420500
Frau Abgeordnete Dr. Lepsius.

Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0816420600
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich weiß nicht, was die Bürger von einer solchen Rede halten mögen, wie sie eben hier gehalten worden ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

Wir sind hier beim Thema Öffentlichkeitsarbeit. Dieses kann in der Tat einige Aufregung hervorrufen. Ich bin aber der Meinung, daß die Bürger im Lande nicht an. Propaganda interessiert sind, sondern daß sie — —

(Beifall bei der SPD — Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU)

— Es macht mich natürlich glücklich, daß Sie mal wieder an der falschen Stelle klatschen.

(Franke [CDU/CSU] : Man muß schon flüssig lesen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816420700
Frau Abgeordnete Lepsius, darf ich eine Bemerkung machen. — In der Aktuellen Stunde sind keine Zwischenfragen vorgesehen. Das heißt, daß die kurze Redezeit von fünf Minuten dem Redner auch tatsächlich zur Verfügung stehen soll. Es geht nicht, daß er durch Zwischenrufe so behindert wird, daß seine Rede nicht voll zur Wirkung kommt. Ich bitte, das zu beachten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0816420800
Die Bürger draußen im Lande wollen Informationen haben. Sie wollen vor allen Dingen wissen, welche neuen Rechte sie bekommen und welche Folgen, welche Konsequenzen das für sie hat und welche Leistungen sie unter Umständen daraus beziehen können. Das sind die Interessen der Bürger an einer wahrhaft guten Öffentlichkeitsarbeit.
Ich darf kurz auf das zurückkommen, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil gesagt hat. Es hat gesagt, daß Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern auch notwendig ist. Ich darf im Hinblick auf die hier vorgetragenen Argumentationen noch einmal wiederholen: Die Bundesregierung soll gerade auf jene Fragen Antworten geben, wo es sich darum handelt, den demokratischen Grundkonsensus lebendig zu erhalten. Sie soll zweitens den Bürgern vor allen Dingen Broschüren öffentlich zugänglich machen, in denen die Bürger Informationen über Rechte erhalten, die ihnen unmittelbar zustehen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Musterargumentation!)

Ich möchte Sie daran erinnern, daß die Pressesprecher der Länder zusammen mit dem Pressesprecher der Bundesregierung Regeln gefunden und sich darauf geeinigt haben, daß die Vorwahlzeit auf fünf Monate festgelegt wird. Zweitens wurde eine uns als Parteien insgesamt betreffende Regelung gefunden, die ich zutiefst bedauere. Ich neh-



Frau Dr. Lepsius
me an, das sieht auch bei der Opposition nicht anders aus. Staatliches Informationsmaterial darf nämlich den politischen Parteien und den sie im Wahlkampf unterstützenden Organisationen und Gruppen nur zur Information der eigenen Mitglieder zur Verfügung gestellt werden. Wir alle im Parlament, Sie sowohl wie wir, finden uns in der Situation, daß unsere Parteien kein Informationsmaterial mehr an die Bürger verteilen können, obwohl wir alle ein Interesse daran haben müssen.

(Zuruf des Abg. Broll [CDU/CSU])

Dies ist unsere schwierige Situation. Wir täten gut daran, wenn wir sozusagen als ein positives Ergebnis einer solchen aktuellen Debatte Überlegungen anstellen würden, wie wir diese seltsame restriktive Einigung, die das Kind mit dem Bad ausschüttet, im Interesse unserer Burger, die Informationen haben wollen, rückgängig machen können.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816420900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schröder (Lüneburg).

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816421000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Verharmlosungsversuche und der Rückgriff auf uralte semantische Untersuchungen, Herr Staatsminister,

(Zuruf von der SPD: Uralt?)

ändern nichts daran, daß uns dieser „streng vertrauliche" Aktenvermerk vom 4. April 1979 viererlei offenbart.
Erstens offenbart er einen beabsichtigten Mißbrauch des Staatsapparats und seiner Bediensteten.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816421100
Ich halte es für sehr unfair, in welch einer rüden Art und Weise die Verfasserin dieses Papiers hier heute auch von den nachfolgenden Rednern der Koalition behandelt worden ist. Sie ist nicht unfähig, sondern sie ist eine übereifrige, eine 150prozentige Genossin, die etwas Gutes für ihre Regierung tun wollte. Da sollten Sie sie nicht so abkanzeln, wie Sie es getan haben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816421200
Herr Abgeordneter Schröder, die politische Einstellung von Mitarbeitern von Ministerien steht hier nicht zur Debatte.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0816421300
Hier wird auch deutlich, was die wahre und wirkliche Funktion der Abteilung 5 des Bundeskanzleramts, nämlich der Planungsabteilung, ist. Sie ist das, was wir wiederholte Male hier zum Ausdruck gebracht haben, nämlich nichts anderes als eine Außenstelle des Erich-Ollenhauer-Hauses.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Zweitens offenbart dieser Aktenvermerk einen beabsichtigten Mißbrauch von Steuergeldern für werbende Zwecke. Dies wird — um nur ein Beispiel zu bringen — schon daran deutlich, daß Sie 1979 den Gesamtetat Ihres Hauses für Öffentlichkeitsarbeit um 5,8 % angehoben haben, die Mittel für die Inlandsarbeit — sprich: die Werbung für die Politik Ihrer Regierung — aber um 13,4 %.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Schon hier wird deutlich, in welche Richtung der Weg geht.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: In BadenWürttemberg sind es 26 %!)

Drittens wird durch diesen Aktenvermerk und die Vorgänge um diesen Aktenvermerk eine Mißachtung des Parlaments deutlich: Was sich im Haushaltsausschuß und heute im Plenum abgespielt hat, dieses Sich-Heraushangeln-Wollen aus der eigenen unmittelbaren Verantwortung,

(Franke [CDU/CSU]: Eklig!)

dieses Leugnen vor einem Ausschuß und vor dem Parlament insgesamt kann ich nur als beschämend ansehen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Franke [CDU/ CSU] : Eklig!)

Viertens und letztens — und dies ist der eigentliche Punkt — offenbart diese Aktennotiz eine ganz klar erkennbare und beabsichtigte Mißachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und demgemäß einen beabsichtigten Verstoß gegen die Verfassung unseres Landes.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich deshalb hier noch einmal den Kernsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zitieren, um deutlich zu machen, wie weit Sie sich in der Zwischenzeit, in diesen zwei Jahren von dem Boden dieses Verfassungsgerichtsurteils entfernt haben. Es heißt dort wörtlich:
Es ist mit dem Verfassungsprinzip, daß Bundestag und Bundesregierung nur einen zeitlich begrenzten Auftrag haben, unvereinbar, daß die im Amt befindliche Bundesregierung als Verfassungsorgan im Wahlkampf sich gleichsam zur Wiederwahl stellt und dafür wirbt, daß sie als Regierung wiedergewählt wird.
Es heißt weiter an anderer Stelle:
Ein Partei ergreifendes Einwirken von Staatsorganen in die Wahl zur Volksvertretung ist auch nicht zulässig in der Form von Öffentlichkeitsarbeit.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Aus der Verpflichtung der Bundesregierung, sich jeder Partei ergreifenden Einwirkung auf die Wahl und Vorbereitung der Wahl zu enthalten, folgt schließlich auch für die Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von so-



Schröder (Lüneburg)

genannten Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsberichten.
Was ergibt sich daraus? Daraus ergibt sich eindeutig, daß die Öffentlichkeitsarbeit, auch die in einem Wahljahr und in der Vorwahlzeit, nur zulässig ist, soweit sie sich im Rahmen der vom Grundgesetz der Bundesregierung zugewiesenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche und im Rahmen der durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2. März 1977 klar gezogenen Grenzen hält.
Dies ist der eigentliche Punkt, um den es uns geht: Sie daran zu hindern, daß Sie auch nur im Ansatz den Verstoß gegen ein Ureil des Bundesverfassungsgerichts erneut vollziehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816421400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Löffler.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0816421500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin in der Erregung dem Kollegen Friedmann den Ausdruck „Verleumder" zugerufen. Ich nehme das mit Bedauern zurück. Herr Friedmann, es tut mir wirklich leid, daß ich mich zu diesem Ausdruck habe hinreißen lassen.
Aber noch mehr tut es mir leid, Herr Friedmann, daß Sie hier von dieser Stelle aus den traurigen Mut aufgebracht haben, einen Staatssekretär, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen,

(Widerspruch bei der CDU/CSU) des Verfassungsbruchs zu bezichtigen.


(Beifall bei der SPD)

Dieser Staatssekretär hat, nebenbei gesagt, den gleichen Amtseid auf die Verfassung geleistet, wie derjenige Beamte, der durch eine Dienstpflichtverletzung dieses Dokument den Händen der Opposition zugespielt hat. — Vielleicht war es auch ein Angestellter; der hat allerdings keinen Eid geleistet. — Sie rühren nun damit eine trübe politische Suppe an, weil Ihnen sonst nichts anderes mehr einfällt.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Ich freue mich, Herr Kollege Schröder, daß Sie hier nur den Versuch eines Verfassungsbruchs festgestellt haben. Aber das eigentlich Beschämende ist dieser Vorgang, den ich eben gekennzeichnet habe, nämlich einen Mann, der sich an dieser Stelle nicht verteidigen kann, einfach in den Schmutz zu treten.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Er darf reden!)

Aber wissen Sie, die ganze Veranstaltung heute hatte ja wohl ganz offensichtlich diese Aufgabe. Da wir heute so viel über Semantik gesprochen haben, darf ich vielleicht einmal eine Definition des Begriffs geben: Semantik ist die Lehre, die sich mit der Ermittlung, Beschreibung und Erklärung der Bedeutung der sprachlichen Elemente sowie mit
den Beziehungen der Bedeutungen zueinander beschäftigt.
Man könnte diese Definition auf die verschiedensten Vorgänge innerhalb der CDU/CSU-Fraktion anwenden. Ich tue es z. B. nicht, weil der Herr Kollege Dr. Kohl hier sitzt; da könnte man nämlich eine ganze Reihe von Beziehungen anführen, wie man mit Semantik jemanden fertig zu machen versucht hat.
Ich will es aber einmal auf den heutigen Vorgang anwenden. Da wird unterstellt, ob nicht ein Vermerk vielleicht manipuliert worden ist. Wie schlimm, Herr Haase, da ist doch irgend etwas geschehen.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Es gibt doch zwei Exemplare!)

—'Es gibt noch mehr Exemplare.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Es sind aber unterschiedliche!)

Machen Sie denn von Ihren Schreiben keine Durchschriften? So unordentlich werden Sie doch wohl nicht sein!

(Zurufe von der CDU/CSU)

Da wird von „Verfassungsbruch" gesprochen und von „Mißverständnissen" und von „Mißbrauch". Da wird gesagt, nun müsse man eine Frage zur „Wahrheitsfindung" stellen — und das alles natürlich unter „streng vertraulich" !
Sie haben heute auch versucht, Semantik zu betreiben, allerdings eine Semantik, die auf die niederen Schichten der Seele abzielt, weil Sie nämlich in den oberen Schichten die Leute nicht ansprechen können mit dem, was Sie gegenwärtig unter Politik verstehen zu müssen oder zu können glauben.

(Beifall bei der SPD)

Das war so die Semantik des Sumpfes, unten.
Wenn sich die Regierung hingegen bemüht, durch semantische Gutachten herauszufinden, ob der Bürger noch die Sprache derjenigen versteht, die den Staat repräsentieren, dann ist das ein legitimes demokratisches Anliegen; denn Demokratie und Information gehören nun einmal eng zusammen. Es gibt keine Demokratie ohne Information.
Wer von Ihnen hat denn nicht auch schon beklagt, daß wir mit unserer immer stärker bürokratisierten Sprache, mit unseren bürokratisierten Formeln einfach nicht mehr an den Menschen herankommen? Da ist es legitim, wenn sich das Bundespresseamt bemüht, einmal herauszufinden, mit welchen Worten wir noch mit den Bürgern sprechen können, wenn man sich bemüht, die gleiche Sprache wie der Bürger zu sprechen. Nebenbei gesagt ist das unsere Aufgabe als Politiker ganz genauso.
Das, finde ich, ist durchaus in Ordnung. Aber das, was Sie getrieben haben, war mehr oder weniger so etwas wie eine After-Semantik, so wie man jede Wissenschaft zu hohen Zwecken und auch zu niederen Zwecken gebrauchen kann.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)




Löffler
Sie haben heute ein Beispiel dafür gegeben, wie Sie die ganze Geschichte einschätzen.
Da wird z. B. dem Staatssekretär unterstellt, daß er mit dem Wort „Einverstanden" nunmehro den gesamten Text gebilligt habe.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Wo gibt es denn so etwas? Was schreiben Sie denn alles auf Ihre Briefe? Er hat einen Vorschlag gebilligt, ohne die Begründung, ohne die Formulierung anzunehmen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Ein anderer hoher Beamter hat es immer noch nicht begriffen, ob ein Zeichen „Kenntnisnahme" nun Kenntnisnahme bedeutet oder ob dieses Zeichen Mitzeichnung bedeutet. Sie werden doch einmal eine Geschäftsordnung gelesen haben, Herr Kollege Dr. Möller.

(Beifall bei der SPD — Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Ihre Semantik wird immer schlechter!)

Ich komme zum Schluß. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedaure diese Debatte.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das glaube ich! — Franke [CDU/CSU] : Das nehmen wir Ihnen ab!)

Ich bedaure vor allen Dingen zutiefst die Scheinheiligkeit, die hinter Ihren Motiven steckt. Daran werden Sie noch selber zu kauen haben.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816421600
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0816421700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte wäre sicherlich überflüssig, wenn sich die Bundesregierung entsprechend den Bestimmungen und den Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts verhalten hätte. Dann hätten wir heute hierüber in der Tat nicht zu diskutieren brauchen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil an mehreren Stellen betont — ich zitiere —, daß die Staatsorgane als solche allen zu dienen und sich neutral zu „verhalten" haben.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das können Sie nicht bestreiten!)

Dieser Grundsatz der Neutralität der Staatsorgane verpflichtet nicht nur die Bundesregierung als Organ, sondern auch die Ministerialverwaltung und damit die Beamten und Angestellten zu verfassungskonformem Verhalten bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Wer als Mitarbeiter eines Staatsorganes unzulässige, weil verfassungswidrige Propaganda vorbereitet,

(Wehner [SPD] : Das ist ein Mann, der muß bestraft werden!)

verstößt nicht nur gegen die Zielsetzung des Urteils, sondern gleichzeitig gegen seine Treuepflicht;
denn sowohl Beamte als auch Angestellte haben sich durch Eid bzw. Gelöbnis verpflichtet, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu wahren.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Gilt das auch in Schleswig-Holstein?)

Wer also auf Weisung seiner Vorgesetzten oder aus eigenem Antrieb unzulässige Wahlpropaganda erarbeitet, kommt mit seinem Diensteid in Konflikt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Gilt das auch in Mainz?)

Wer als Dienstherr unzulässigerweise Wahlplattformen, Anzeigenkampagnen, Musterargumentationen erarbeiten läßt, bringt die Mitarbeiter in einen schweren Loyalitätskonflikt.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sie wollen doch ein Phantom bekämpfen!)

Die Beamten und Angestellten haben dem Staat als ganzem und nicht einer Partei zu dienen. Wer sie zu einem Verstoß gegen die Treuepflicht anleitet oder gar anstiftet, handelt moralisch verwerflich und verleitet zum Gesetzesverstoß.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Staatssekretär Bölling und der Staatsminister haben heute versucht, die Bedeutung des Dokumentes herunterzuspielen, indem sie es als „völlig sinnlose Notiz" eingestuft haben. Diese Erkenntnis muß ihnen und den hochbezahlten Abteilungsleitern aber sehr spät gekommen sein; denn wie sonst ist es zu verstehen, daß Ministerialdirektoren und Staatssekretäre solche „völlig sinnlosen" und „harmlosen" Papiere mitzeichnen und damit billigen? Alle die Beamten, die dieses Papier mitgezeichnet haben,

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Wer hat mitgezeichnet?)

sind mit der Verpflichtung zur Neutralität in Konflikt geraten.
Diejenigen, die sich jetzt von diesem Papier distanzieren, tun das auf Kosten ihrer Untergebenen. Meine Damen und Herren, das ist ein schäbiger, ein mieser Stil.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Treuepflicht eines Beamten ist nicht einseitig, sondern verpflichtet auch den Dienstherrn zur Fairneß seinen Mitarbeitern gegenüber.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was Sie, Herr Staatsseketär, hier dazu gesagt haben, war mehr als unfair. Es war einfach primitiv.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Na! Na!)

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung lernt offensichtlich auch heute noch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts; denn aus vielen Broschüren, die uns in den letzten Wochen und Monaten auf den Tisch gekommen sind, zeigt sich, daß sie nach wie vor gegen den Grundsatz



Dr. Möller
der Neutralität in der Öffentlichkeitsarbeit verstößt; denn auch Arbeitsberichte, ähnliche Erfolgsberichte der Bundesregierung sind vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich dann für unzulässig erklärt worden, wenn sie einseitig die Leistungen der Regierung bzw. der sie tragenden Parteien herausheben und die Mitwirkung des Parlaments und damit der anderen Parteien verschweigen. In den meisten dieser Broschüren wird geflissentlich verschwiegen, daß alle Gesetze vom Parlament verabschiedet worden sind und daß die Opposition bei vielen dieser Gesetze nicht nur zugestimmt, sondern zahlreiche Anregungen und Initiativen dazu entwickelt hat.

(Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung darf nicht
— ich zitiere — „den Mehrheitsparteien zur Hilfe kommen". Sie muß schon „den Eindruck einer werbenden Einflußnahme vermeiden", wie es das Gericht ausdrücklich festgelegt hat. Diese Grenze wird in vielen Broschüren bereits überschritten. Die Bundesregierung ist also auch hier schon wieder auf dem Wege zum Verstoß gegen die Bestimmungen des Grundgesetzes. Die heutige Debatte sollte für die Bundesregierung Anlaß sein, den Pfad der Tugend zu beschreiten, d. h. den Weg des Grundgesetzes zu gehen, den die Karlsruher Richter aufgezeigt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816421800
Das Wort hat Herr Abgeordneter Gärtner.

Klaus Gärtner (FDP):
Rede ID: ID0816421900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es nicht fair, daß die Kollegen der Opposition sich hier fürsorgerisch vor eine Angestellte im Bundeskanzleramt stellen, während der Kollege Schröder es nicht lassen konnte, sie als Zielscheibe seines Angriffes hier vorzuführen. Die Debatte halte ich nicht für überflüssig.

(Zurufe von der CDU/CSU: Etwas langsamer! — Man kann Sie nicht verstehen!)

— Bei fünf Minuten muß es etwas schneller gehen. Aber Ihre Aufnahmefähigkeit ist ja sonst nicht so beschränkt, Herr Franke.
Die Debatte ist — wie gesagt — nicht überflüssig. Die Klarheit, die wir von seiten der Regierung bekommen haben, sollte nicht dazu benutzt werden, ihr permanent zu unterstellen, daß das, was sie zugesagt hat, nicht eingehalten wird. Wenn die Regierung sagt, sie werde nicht in dieser Form aktiv, wie es in dem Vermerk gestanden hat, sollten wir das zur Kenntnis nehmen und ihr nicht dauernd unterstellen, daß sie etwas anderes vorhat.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Herr Bölling ist jetzt nicht mehr einverstanden?)

Legitim ist nach meinem Eindruck schon die Frage,
wie man mit der Sprache in diesem Lande Ängste
und Unsicherheiten abbaut, insbesondere dann,
Herr Glos, wenn es in diesem Lande keinen Anlaß gibt, Angst und Unsicherheit zu verbreiten.

(Franke [CDU/CSU] : Kennen Sie das Wort „Problemchen" ?)

— Ich kenne dieses Wort, Herr Franke. Die Wirklichkeit dieses Landes ist so, daß trotz aller möglichen Verbesserungen der Bürger in diesem Lande keine Angst und Unsicherheit zu empfinden braucht. Das gilt für jeden Wähler, ob der FDP, SPD oder CDU. Für Angst und Unsicherheit ist nach meinem Eindruck hier im Lande kein Platz.
Die Regierung hat erklärt: Information ja, Propaganda nein. Daran wird sie sich halten. Wir werden sie dabei kritisch begleiten.

(Broll [CDU/CSU] : Das glauben Sie?)

— Sie können wenigstens uns unterstellen, daß wir der Regierung etwas glauben. Im übrigen haben wir bisher immer noch für unsere Regierung mehr Prozente bei den Wahlen bekommen als Sie.
Die zurückhaltende Öffentlichkeitsarbeit im Wahljahr 1980 wird gewährleistet sein. Der Staatssekretär hat das angedeutet. Wir werden im Haushaltsausschuß dafür sorgen, daß die Steigerungsrate der entsprechenden Öffentlichkeitsmittel so aussieht, wie sie nach unserem allgemeinen Verständnis aussehen soll. Ein Regierungsprogramm 1980 bis 1984 im Kanzleramt schon jetzt zu produzieren, halte ich allerdings nicht für möglich. Die Produktion eines Regierungsprogramms kann es erst geben, wenn es einen Wahlkampf und danach eine Abstimmung gegeben hat. Die Zusage von Herrn Wischnewski, daß es keine Wahlplattform der SPD, im Bundeskanzleramt erarbeitet, geben wird, nehmen wir zur Kenntnis. Wir sind sicher, daß die Regierung sich daran hält.
Was die Vergangenheit angeht, so muß ich leider für uns feststellen, daß sich offenbar die beiden größeren Parteien etwas stärker bedient haben und wir in jedem Falle übergangen worden sind.

(Beifall bei FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Ihr wart immer dabei!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816422000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0816422100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde und die vorangegangene Fragestunde haben eines deutlich gemacht: Das Bundespresseamt und die Bundesregierung waren und sind offensichtlich nicht gewillt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zu beachten. Sonst gäbe es dieses Papier nicht. Sonst hätte der Staatssekretär Bölling sein schriftliches Einverständnis nicht darauf niedergeschrieben, und sonst gäbe es das Verhalten nicht, das die SPD-Abgeordneten, die bisher gesprochen haben, und Herr Staatsminister Wischnewski hier am Rednerpult geboten haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Riedl (München)

Eines ist auch nach dieser Aktuellen Stunde unbestritten festzustellen. Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurde vor kurzem damit begonnen, entgegen dem klaren und unzweideutigen Spruch des Bundesverfassungsgerichtes eine Wahlplattform für 1980 zu erarbeiten. Daß die Kollegen Hoppe und Gärtner von der FDP sich so verhalten haben, ist klar, denn sie sind ja von dieser Wahlplattform nicht begünstigt.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Schon 1976 hat es eine solche Wahlplattform gegeben, und auch die war verfassungswidrig. Auch sie war mit Steuergeldern finanziert. Aber was schert dies die Bundesregierung. Sie hatte ja damit recht viel Erfolg. Sie hat damit offensichtlich einen wesentlichen Beitrag selbst mit Steuermitteln geleistet, die Bundestagswahl 1976 zu ihren Gunsten so zu entscheiden, wie sie ausgegangen ist.

(Zurufe von der SPD)

Das Geld für diese unzulässige Wahlplattform 1980 sollte auch wieder aus Steuergeldern kommen. Das ist diesem Papier auch eindeutig zu entnehmen.
Um die ganze Sache geheimzuhalten — auch das ist unwidersprochen geblieben; sie sollte geheimgehalten werden, weil die ganze Sache verfassungswidrig war und ist —, hat der Herr Staatssekretär zugelassen, daß der Vermerk „Streng vertraulich" darauf geblieben ist; er hätte ihn ja auch streichen können. Das Wort „Einverstanden" bezieht auch den Vermerk „Streng vertraulich" mit ein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Damit beginnt sozusagen des Dramas zweiter Teil. Denn wenn man schon, Herr Staatssekretär, so erwischt wird, wie wir von der Opposition Sie nun einmal in diesem Fall erwischt haben — also bei einer unrechtmäßigen Handlung —, dann ist es für einen Staatssekretär einer Bundesregierung, die mit dem Wahlslogan angetreten ist „Mehr Demokratie in unserem Land" nur das einzig Selbstverständliche, daß er sich hier hingestellt hätte, die volle Verantwortung übernommen hätte, nicht kleinkariert auf dieser kleinen Beamtin herumgetreten wäre, sondern die Verantwortung übernommen hätte, sich entschuldigt hätte, und dann hätte diese ganze Aktuelle Stunde überhaupt nicht stattgefunden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Wir sind von Bölling enttäuscht!)

Herr Staatssekretär, Sie haben ja auch im Haushaltsausschuß mit einer unglaublichen Unschuldsmiene — wie ein Unschuldsengel in Reinformat — den Kollegen Friedmann hinters Licht geführt. Ich saß doch neben Ihnen. Ich war doch sozusagen in Atemnähe neben Ihnen. Ich habe doch gemerkt, wie Sie gefeixt haben, um den Kollegen Friedmann hinters Licht zu führen. Das ist Ihnen nicht gelungen. Offensichtlich gelingt Ihnen das Hinterslichtführen der Bürger draußen mit Ihren ständigen Presseerklärungen vor den deutschen Fernsehkameras besser als das Behandeln des Deutschen Bundestages.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Da nützt auch der schöne blaue Anzug nichts. Er ist ja heute ganz in bayrisch gekommen: Weißes Hemd und blauer Anzug. Das nützt Ihnen nichts.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich will es jetzt ernst sagen. Das ist nicht die von mir so verehrte feine hanseatische Art, auf kleinen Angestellten herumzutrampeln.

(Zuruf von der SPD)

— Ach, Herr Kollege Löffler, Ihr Auftreten hier .war heute doch wirklich so, daß Sie auch jetzt besser den Mund halten würden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, jetzt sage ich Ihnen noch zum Abschluß, was Sie hätten machen müssen. Sie hätten nicht hinzuschreiben brauchen „Einverstanden Bölling", sondern Sie hätten hinschreiben müssen „Nicht einverstanden — Verfassungsbruch -
Rücksprache", damit Sie der Beamtin das erklären konnten.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau Dr. Lepsius [SPD])

— Ach, gnädige Frau, sehen Sie, Sie geben mir noch das Stichwort. Ich habe den Originalwortlaut der Antwort des bayrischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß auf die Frage eines SPD-Abgeordneten hier, eine Antwort, die Sie, Herr Staatssekretär, völlig falsch interpretiert haben. Jetzt weiß ich, warum Sie semantischen Nachhilfeunterricht brauchen, wenn Sie eine so klare Antwort des bayerischen Ministerpräsidenten so völlig falsch interpretieren. Da steht nämlich von den Bedenken, die der Ministerpräsident angeblich gegenüber dem Verfassungsgerichtsurteil hat, überhaupt nichts darin. Ich habe sie Ihnen im Fernschreibtext-Original mitgebracht. Lesen Sie sie bitte nach. Ich nehme an, Sie haben jetzt die Zeit, nach dieser Lehrstunde einer parlamentarischen Demokratie, diese Antwort des bayerischen Ministerpräsidenten zu lesen.

(Zuruf von der SPD)

Der bayerische Ministerpräsident braucht keine eigene Wahlplattform. Wir haben unseren „Bayernkurier", der ist weitaus besser als die von Ihnen mit vielen Millionen bezahlte Wahlplattform.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Kollege Löffler, dem „Bayernkurier" haben wir es zu verdanken, daß die SPD in Bayern bei der Europawahl auf 29 % abgesunken ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816422200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Liedtke.

Karl Liedtke (SPD):
Rede ID: ID0816422300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zum Kollegen Riedl habe ich



Liedtke
die Äußerungen von Herrn Bölling und Herrn Wischnewski als klar, offen und präzise empfunden.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Franke [CDU/CSU] : Sonst stellen Sie aber höhere Ansprüche! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ich verleihe meiner Sorge Ausdruck, daß die Bayern nun offenbar auch kein Hochdeutsch mehr zu verstehen beginnen. Das war meine erste Bemerkung.
Die zweite Bemerkung. Wenn Herr Friedmann in diesem Hause Herrn Bölling ungerügt des Verfassungsbruchs bezichtigt, muß es mir erlaubt sein, ihn extremistischer Äußerungen zu verdächtigen.

(Beifall bei der SPD — Glos [CDU/CSU] : Das ist doch eine Ente!)

Meine dritte Bemerkung. Ich gratuliere dem Kollegen Bölling — —

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Dem Kollegen? „Genosse" heißt das doch!)

— Bei uns hat „Kollege" noch eine sehr tiefgehende Bedeutung.

(Beifall bei der SPD — Franke [CDU/CSU] : Kollege ist aber nicht, wer auf einer kleinen Angestellten herumtritt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Jetzt habe ich das Wort und nicht Sie. Achten Sie darauf, was der Präsident vorhin erbeten hat, damit man durchkommt.
Um Ihre Gefühle nicht zu kränken, sage ich: Ich gratuliere Herrn Staatssekretär Bölling zu der Entscheidung, die Kosten für ein Gutachten über Semantik einzusparen.

(Franke [CDU/CSU] : Ein Kollege schickt nicht eine kleine Angestellte vor!)

Das Protokoll der Fragestunde und der Aktuellen Stunde ist ein kostenloses Gutachten über den Unwert und die Unfruchtbarkeit einer politischen Debatte über Semantik.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Vierte Bemerkung. Wenn das so ist, meine Damen und Herren, haben Sie die Kunst vollbracht, uns zweieinhalb Stunden mit einem sogenannten Non-Papier zu beschäftigen. Da hat zwar jemand drei Seiten aufgeschrieben, aber die Regierung hat erklärt: Nichts davon wird exekutiert. Die verbale Schubkraft Ihres Deutsch, um das Sie sich bemühen, ändert nicht an diesem Faktum.
Eine letzte Bemerkung. In diesem Hause sind wir uns sicher einig, daß wir im Jahre des dreißigjährigen Bestehens der Bundesrepublik gemeinsam feststellen können, daß unsere Verfassung und unsere Verfassungswirklichkeit in hohem Maße identifizierbar sind. Das heißt: Uns ist es gelungen, die Demokratie durchzukonstruieren. Ihre periodisch wiederkehrenden Versuche, die Regierung an den Rand dieser Wirklichkeit zu stellen, sind so oberflächennah angesiedelt, sind so leicht durchschaubar und so
billig, daß Sie damit keinen politischen Marktwert erreichen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Verfassungsgerichtsurteil!)

Mit keinem einzigen Satz — das ist mein Schlußwort — verteidige ich heute die Regierung, weil dort nichts zu verteidigen ist.

(Beifall bei der SPD — Lachen und Beifall bei der CDU/CSU — Franke [CDU/CSU] : Das war zweideutig! — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Diese Regierung kann man auch nicht verteidigen!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816422400
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aktuellen Stunde.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

(7. KgfEÄndG)

— Drucksache 8/2651 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/3023 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 8/3022
Berichterstatter: Abgeordnete Jaunich, Krey

(Erste Beratung 144. Sitzung)

Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Interfraktionell ist eine Kurzdebatte mit je einem Kurzbeitrag der Fraktionen vereinbart. Das Wort hat Herr Abgeordneter Burger.

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0816422500
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die gemeinsamen Anstrengungen der Fraktionen hatten Erfolg. Der Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes kann heute verabschiedet werden.

(Vorsitz: Vizepräsident Frau Funcke)

Die Rentennachteile der ehemaligen Kriegsgefangenen sollen durch eine Härteregelung gemildert werden. Diese Benachteiligungen haben ihre Ursache in der Tatsache, daß die Spätheimkehrer ihre berufliche Tätigkeit für längere Zeit unterbrechen mußten. Wer das Glück hatte, 1945, bald nach Kriegsende, heimzukehren, konnte sich von diesem Zeit-



Burger
punkt an wieder eine Existenz gründen und Versicherungsbeiträge zahlen, wodurch in der Regel die durch den Krieg verursachten beitragslosen Ersatzzeiten mit eventuellen Nachteilen ausgeglichen werden konnten. Wer jedoch später heimkehrte, mußte — bedingt durch den späteren Wiederbeginn der beruflichen Tätigkeit — oftmals Minderverdienste hinnehmen, die dazu führten, daß die Zeiten der Gefangenschaft und des Kriegsdienstes — entsprechend dieser Minderverdienste — schlecht bewertet wurden. Schon der Bericht der Bundesregierung vom 2. Januar 1975 stellte fest, daß es Rentenversicherte mit Kriegsdienst- und Kriegsgefangenenzeiten gebe, bei denen die Bewertung von Ersatzzeiten zu Nachteilen führe, ja, daß es sogar Fälle mit nicht unerheblichen Nachteilen gebe.
Die Bemühungen nach finanzierbaren Lösungen dieser Rentenproblematik der Spätheimkehrer gehen viele Jahre zurück. Nunmehr wird die Heimkehrerstiftung in die Lage versetzt, Leistungen an ehemalige Kriegsgefangene zur Minderung von Rentennachteilen zu gewähren, die durch die Bewertung der Zeiten des Kriegsdienstes und der Gefangenschaft als Ersatzzeit entstanden sind und die eine Härte bedeuten. Eine Härte wird vermutet, meine Damen und Herren, wenn bei langer Gefangenschaft oder später Heimkehr — unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse — eine ausreichende Altersversorgung nicht vorhanden ist. Das Nähere werden Richtlinien bestimmen. Die Mittel erhält die Stiftung aus Rückflüssen gewährter Darlehen an Spätheimkehrer. Der Bund stellt seinen Anteil von 80 % der Darlehensrückflüsse der Stiftung zur Verfügung. Ich bitte die Bundesländer namens meiner Fraktion, auch ihre Anteile von 20 0/o der Darlehensrückflüsse ebenfalls an die Stiftung abzutreten.
Meine Fraktion begrüßt die jetzt gefundene Lösung. Unsere Vorstellungen von einer rentenrechtlichen Regelung, die wir jahrelang verfolgt haben, die aber wegen der finanziellen Entwicklung in der Rentenversicherung nicht zu realisieren war, sind in der Stiftungs-Lösung aber grundsätzlich enthalten. Den Vorteil der Stiftungs-Konzeption sehen wir auch darin, daß der Heimkehrerverband und damit die betroffenen Heimkehrer selbst in die Verantwortung eingebunden sind. Die Stiftung hat schon bisher für die soziale Betreuung der Heimkehrer vorbildlich gewirkt. Sie wird nunmehr auch noch den rentenrechtlichen Bereich übernehmen. Durch diese Einbindung erhoffen wir uns positive Ergebnisse für die Betroffenen, wohlwissend, wie schwierig gerade diese Aufgabe werden wird.
„Überall zu spät gekommen", diesen wahren Titel, meine Damen und Herren, trägt eine Schrift des Heimkehrerverbandes. In einer problemgeschüttelten Zeit, lange nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges, in der nicht nur drängende Tagesprobleme, sondern auch die des Jahres 2000 diskutiert werden, ist es sehr schwer geworden, soziales Unrecht aus Kriegsfolgen zu beseitigen. Doch die Verpflichtung des Sozialstaates gilt für alle! Deshalb auch die gemeinsame Anstrengung aller Fraktionen. Mit der gefundenen Regelung werden nicht alle Hoffnungen
erfüllt werden können. Es können zwar nicht die Rentennachteile beseitigt werden, aber in Härtefällen kann nun mehr geholfen werden.
Ich danke dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Beirats, meinem Kollegen Becker, für seinen Einsatz und seinem Vorgänger, dem Kollegen Josten, für seine jahrelangen Bemühungen. Ich danke auch den Experten aller Fraktionen und der Ministerien. Ohne den guten Willen aller wäre es nicht zu diesem gemeinsamen Gesetzentwurf und zu seiner schnellen Verabschiedung gekommen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt diese Härteregelung zur Minderung von Rentennachteilen für Spätheimkehrer. Sie wird dem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816422600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jaunich.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0816422700
Frau Präsident! Meine Damen! Meine Herren! 34 Jahre nach Beendigung des zweiten Weltkrieges begegnen wir immer noch den tiefen Spuren, die dieser hinterlassen hat. Die Folgen des nationalsozialistischen Unrechtssystems sind vielfältig sichtbar; mit ihnen müssen wir leben. Auch das, womit wir uns hier jetzt zu beschäftigen haben, ist eine Folge dieses zweiten Weltkrieges. Wenn wir heute mit dem Siebenten Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz eine Regelung finden, wo Härten in der Altersversorgung aufgefangen werden können, dann soll und darf damit keine neue Runde der Kriegsfolgengesetzgebung eröffnet werden. Es bleibt für uns bei der Erklärung, die der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 abgegeben hat, in der er ausgeführt hat — ich zitiere —:
Die Bundesrepublik Deutschland, d. h. die Steuerzahler der Bundesrepublik haben in den vergangenen Jahren 220 Milliarden DM aufgebracht, und sie werden nach dem geltenden Recht in der Zukunft noch einmal 174 Milliarden DM für diese Kriegsfolgelast aufbringen müssen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit mehr, noch weiter Belastungen auf die Steuerzahler zu wälzen. Die Bundesregierung weiß dabei, daß eine voll befriedigende Regelung all der vielen Entschädigungen, die man sich wünschen möchte, nicht zu erreichen ist. Dazu reicht eben die steuerliche Leistungsfähigkeit dieses Volkes nicht aus. Jetzt müssen die in der Zukunft liegenden Aufgaben den Vorrang bekommen. Auch deren Erfüllung dient den Geschädigten.
Ich glaube, daß wir uns alle miteinander dieser Erklärung des Herrn Bundeskanzlers anschließen können, und sie gilt auch für diesen Bereich.
Mit dem, was wir hier tun, gleichen wir Härten aus, indem wir Mittel, die einmal bereits für Heimkehrer vorgesehen waren, nämlich die Rückflüsse aus gewährten Darlehen, auf die der Herr Kollege Burger bereits hingewiesen hat, für diesen Zweck neu zur Verfügung stellen. Entgegen einer weit ver-



Jaunich
breiteten Ansicht trifft es nicht zu, daß jeder, der Zeiten der Kriegsgefangenschaft oder des Kriegsdienstes in seiner Rentenberechnung hat, auch einen Nachteil daraus erfährt. Ersatzzeiten — der Name deutet bereits darauf hin — ersetzen Beitragszeiten, d. h., sie werden als Versicherungsjahre voll angerechnet, und sie werden mit dem Durchschnitt aller erreichten Beträge desjenigen Versicherten angerechnet, die er bis zum 31. Dezember 1964 erreicht hat. Das heißt, daß es durch diese Regelung nur im Einzelfall zu Benachteiligungen in der Rente von Kriegsteilnehmern kommt; aber es kann Einzelfälle geben, die durchaus eine große Härte bedeuten. In aller Regel wird es sich um Personen handeln, die nach der Kriegsgefangenschaft nicht wieder voll den Anschluß in ihrem beruflichen Leben gefunden haben, und dies wird in aller Regel durch die Zeit der Kriegsgefangenschaft bedingt gewesen sein. Deswegen sagen wir: In Fällen von langer Kriegsgefangenschaft und später Heimkehr soll ihnen, wenn ihnen ein solcher Rentennachteil entstanden ist, eine Härteleistung gewährt werden.
Nachdem dieses übereinstimmende Wollen aller drei Fraktionen klar war, ging es nunmehr darum, einen Weg zu suchen, der ohne großen bürokratischen Verwaltungsaufwand und unter flexibler, aber sachgerechter Anwendung eine solche Leistung bewirken konnte. Es lag daher sehr nahe, die Heimkehrerstiftung, die auf anderen Sektoren bereits ein sehr verdienstvolles Wirken hinter sich hat, rechtlich und finanziell in den Stand zu versetzen, diese neue Leistung zu übernehmen. Auch ich möchte mich ganz nachdrücklich an die Bundesländer wenden, denen aus diesen in der Vergangenheit gewährten Darlehen der Rückfluß in Höhe von 20 % — das entspricht ihrem damaligen Finanzierungsanteil —zusteht, mit der Bitte, auf diese 20 % Rückflüsse zu verzichten, damit sie hier in diese Stiftung einfließen und wir in der Tat von dem anvisierten Finanzierungsvolumen ausgehen können.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist über die einvernehmliche Regelung froh, die wir hier gefunden haben. Ich glaube aber, daß es auch richtig ist, darauf hinzuweisen, welchen Anteil der Verband der Heimkehrer an dieser Regelung hat. Ich glaube, wir dürfen uns bei ihm dafür bedanken, daß er mit uns gemeinsam nach Wegen gesucht hat, zu einer vernünftigen Regelung zu kommen.

(Beifall bei der SPD)

Bei dieser Gelegenheit sei aber auch dem Verband der Heimkehrer dafür gedankt, daß er es verstanden hat, den größten Teil der Kriegsgeneration in unsere demokratische Gesellschaft einzugliedern,

(Josten [CDU/CSU]: Sehr gut!)

ihnen hierbei Hinweise und Hilfestellungen zu geben. Auch seine frühzeitige Hinwendung zu Europa ist eines Wortes des Lobes an dieser Stelle wert.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir gehen davon aus, daß mit diesem Gesetz die Frage der Bewertung beitragsloser Ersatzzeiten für Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft eine abschließende Regelung erfahren hat. Wir bitten alle
Beteiligten und Betroffenen um Verständnis, daß wir nicht alles voll ausgleichen können, weil, wie der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung zu Recht gesagt hat, alle diese Leistungen von uns, von der großen Solidargemeinschaft finanziert werden müßten und zu neuen Belastungen führen würden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816422800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Kempten).

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0816422900
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich meine, es ist eine gute Sache, daß nach der Konfrontation in der Aktuellen Stunde dieser Tagesordnungspunkt zur Beratung ansteht. Hier führt gemeinsames Wollen und Handeln zu einer verantwortungsvollen, vom gesamten Haus getragenen Entscheidung. Das halte ich, wiè gesagt, für eine gute Sache, weil es manchem Zuhörer und manchem Leser der Protokolle vielleicht deutlich macht, daß wir einerseits die harte politische Konfrontation durchstehen müssen — und sie auch brauchen —, daß dieses Haus aber andererseits dort, wo es um wichtige Belange bestimmter Gruppen unserer Bevölkerung geht, mit viel Elan und mit wenig Bearbeitungszeit auch zu einem Ziel, und zwar einvernehmlich, kommt. Dafür möchte ich mich zunächst bei all denen bedanken — das gilt für alle Fraktionen —, die dazu beigetragen haben, daß wir dieses Gesetz heute verabschieden können. Weiter möchte ich mich bei den zuständigen Ressorts bedanken, die an den Beratungen beteiligt waren und mitgeholfen haben, die Finanzierungs- und anderen Probleme, die es gab, zu überwinden. Nicht zuletzt habe ich die Hoffnung, daß die Länder dem entsprechen, was zu diesem Gesetz schon gesagt worden ist.
Die Freien Demokraten begrüßen es sehr, daß wir heute dieses Gesetz verabschieden; denn wir alle —ich sage jetzt etwas Persönliches —, die wir noch zur Kriegsgeneration gehören, sind immer wieder betroffen gewesen, wenn wir feststellen mußten, daß der eine oder andere, der in Gefangenschaft war, bei der Berechnung seiner Rente benachteiligt wurde. Ich gebe zu, es war ein langer Weg, hier zu einer Lösung zu kommen, weil am Anfang der Beratungen Überlegungen standen, die für jeden etwas gebracht hätten, weil eine Gießkannenlösung in die Diskussion gebracht wurde, weil Milliardenbeträge genannt wurden, ohne daß mit solchen Vorschlägen demjenigen hätte gezielt geholfen werden können, der tatsächlich bei der Berechnung seiner Rente auf Grund seiner Gefangenschaft einen Nachteil hat. Das ist jedoch mit der Vorlage, wie wir sie heute verabschieden, möglich.
Ich bin ein bißchen stolz, daß es ein Freier Demokrat war — ich darf ganz leise hinzufügen: ich selbst war es —, der bereits auf dem Verbandstag in Sindelfingen am 14. Oktober 1972 erklärt hatte, daß es notwendig sei, eine induviduelle Regelung zu finden, daß es hingegen sehr schwierig sein dürfte, die Belange der Betroffenen mit dem Gießkannenprinzip und ähnlichen Regelungen zu lösen.




Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816423000
Herr Kollege, gestatten Sie eine Frage des Herrn Abgeordneten Josten?

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0816423100
Bitte schön.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0816423200
Herr Kollege Schmidt (Kempten), teilen Sie meine Meinung, daß wir uns schon vor 1970 gemeinsam um eine Lösung bemüht haben und daß es daher sicherlich sehr schwer ist, jetzt zu sagen, wer den größeren Anteil an dem Erfolg hat, und stimmen Sie mir im übrigen zu — das ist meine eigentliche Frage —, daß es durchaus möglich ist, daß wir — je nach den Erfahrungen mit diesem Gesetz — später sogar zu einer. Änderung dieses Gesetzes kommen müssen?

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0816423300
Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage werde ich gleich etwas sagen, Herr Kollege Josten. Den ersten Teil Ihrer Frage hätten Sie sich sparen können; denn ich wollte als nächstes gerade feststellen — in Sindelfingen wurde das von uns zum erstenmal in der Offentlichkeit gesagt —, daß das auf der fruchtbaren Zusammenarbeit aller Fraktionen im Parlamentarischen Beirat des Verbandes der Heimkehrer — ich war damals zufällig sein Vorsitzender — fußte. Das Ergebnis, das wir heute gemeinsam verabschieden, resultiert eben aus der Verantwortung, die nicht zuletzt die Kriegsgeneration in diesem Hause — viele gehören noch dazu — den besonders Betroffenen gegenüber immer empfunden hat. Aber es war eben ein weiter Weg, von den damaligen Forderungen — 30 Milliarden und was alles im Raum stand; ich sage das einmal so offen — zu der Lösung zu kommen, eine Art Versorgungsausgleich für tatsächliche Nachteile zu schaffen. Dies haben wir gemeinsam geschafft. Dies haben wir in Zusammenarbeit mit dem Verband der Heimkehrer geschafft. Daher möchte ich auch dem Verband, ganz besonders aber den vielen Kollegen im Beirat danken.
Da meine Redezeit schon zu Ende geht, abschließend nur noch zwei Sätze: Wir begrüßen ganz besonders die individuelle Regelung. Wir begrüßen ganz besonders, daß durch die Einschaltung der Stiftung die Heimkehrer selbst und damit diejenigen, die am besten beurteilen können, was an Problemen vorhanden ist und was an Nachteilen beseitigt werden muß, die Entscheidungen treffen können: Wir begrüßen auch, daß seitens der Heimkehrer weitere Forderungen, die einmal im Raum standen, etwas moderater — wenn ich so sagen darf — vorgetragen werden. Ich möchte sogar sagen, daß auf sie eines Tages vielleicht verzichtet werden kann, weil ich glaube, daß wir in diesem Bereich nunmehr zu einem sauberen, verantwortungsvollen Abschluß gekommen sind. Wir werden diesem Gesetz einmütig zustimmen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816423400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Geisenhofer.

Franz Xaver Geisenhofer (CSU):
Rede ID: ID0816423500
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem vorliegenden interfraktionellen Gesetzentwurf, den ich sehr, sehr begrüße, darf ich noch einige kurze Bemerkungen machen. Im Mai 1973, also vor zirka sechs Jahren, haben 135 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion dem Deutschen Bundestag einen Gruppenantrag mit dem Ziel vorgelegt, die rentenrechtlichen Nachteile der ehemaligen Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangenen gegenüber den Versicherten, die in dieser Zeit zu Hause waren, zu beseitigen. Dieser Gesetzentwurf beinhaltete auch das Vorziehen der Altersgrenze um die Jahre der Kriegsgefangenschaft.
Zwei Jahre später, im Jahre 1975, hat die Bundesregierung unter ausdrücklichem Hinweis auf diese Gesetzesinitiative der CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten, vor allem der Abgeordneten Josten und Burger usw., dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Beseitigung etwaiger Härten für Kriegsgefangene vorgelegt. In diesem Bericht bestätigt die Bundesregierung, daß für einen Teil ehemaliger Kriegsgefangener erhebliche Nachteile vorliegen, deren Beseitigung einschließlich des Vorziehens der Altersgrenze 30,6 Milliarden DM erfordern würde.
Meine Damen und Herren, heute, sechs Jahre später, wird von allen Fraktionen übereinstimmend festgestellt, daß die Beseitigung von Härten für Kriegsgefangene in der Rentenversicherung wegen der angespannten Finanzlage nicht möglich ist.

(Josten [CDU/CSU] : So ist es!)

Der vorliegende Gesetzentwurf bewirkt, daß die Heimkehrerstiftung rechtlich und finanziell in die Lage versetzt wird, benachteiligten und bedürftigen ehemaligen Kriegsgefangenen in der Rentenversicherung einen gewissen Ausgleich, begrenzt durch die vorhandenen Mittel, zu gewähren. Der Maximalforderung von damals 30,6 Milliarden DM steht heute die Minimallösung von zirka 90 Millionen DM gegenüber.
Meine Damen und Herren, wir sind sachlich und ehrlich genug, zu sagen — und Sie werden Verständnis dafür haben —: Ein besonderer Grund zu vielem Jubeln besteht anläßlich dieser Mini-Lösung ja nicht. Aber wir anerkennen dankbar, daß es nun durch eine gute interfraktionelle Zusammenarbeit möglich war,

(Josten [CDU/CSU] : Und nur dadurch!)

für die Heimkehrer wenigstens das zu retten, was zu retten war.
Die Anträge auf Leistungen aus dem Härtefonds werden den Antragstellern nach Bekanntgabe des Zeitpunktes auf Anforderung vom Verband der Heimkehrer ausgehändigt. Sie sind nach den Richtlinien des Stiftungsrates, deren Vorlage bis Ende des Jahres zu erwarten ist, auszufüllen und über die Orts- und Kreisverbände des Heimkehrerverbandes an die Heimkehrerstiftung in Bad Godesberg zu senden; dort werden die Anträge bearbeitet und letztlich auch beschieden. Die zunächst vorgesehene generelle Einschaltung der Rentenversicherungsträger zur Festsetzung des Benachteiligungsbetrages ist wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes im Ausschuß von allen Parteien abgelehnt worden. Im Zweifelsfalle wird aber der Stiftung Amtshilfe



Geisenhofer
von seiten der Rentenversicherungsträger gewährt werden.

(Josten [CDU/CSU] : Sehr wichtig!)

Die Feststellung, ob eine Härte vorliegt oder nicht, obliegt der Heimkehrerstiftung mit Hilfe von Richtlinien des Stiftungsrates, in dem auch die einschlägigen Ministerien vertreten sind. Die vorgesehene Bedürftigkeitseinkommensgrenze, die sich wahrscheinlich bei 1 200 DM monatlich bewegen wird, wird einen Teil der zunächst Anspruchsberechtigten wieder ausschließen. Ich meine, es ist sehr wichtig, daß keine falschen Informationen in die Öffentlichkeit gebracht werden. Deshalb sage ich dies: Umunberechtigten Hoffnungen und einer Flut von Fehlanträgen vorzubeugen, wird von seiten des Heimkehrerverbandes eine vorbeugende Aufklärungsarbeit dringend notwendig sein.
Alle Parteien sind sich einig, daß der vorgesehene Härteausgleich über die Heimkehrerstiftung ein praktikabler Weg und noch die einzige Möglichkeit ist, den bedürftigen benachteiligten Heimkehrern, deren Altersversorgung nicht sichergestellt ist, zu helfen.

(Josten [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, daß diese Lösung zustande kam, verdanken wir dem guten Willen aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Hartnäckigkeit der Mitglieder des Parlamentarischen Beirates des VdH, vor allem dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Becker, und dem Stellvertreter, Herrn Abgeordneten Josten. Wir danken auch — im Namen der CDU/CSU-Fraktion möchte ich das sagen dem Heimkehrerverband Deutschlands.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816423600
Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Wer den Artikeln 1, 1 a, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zur
dritten Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer in dritter Beratung dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir haben noch über die Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/3022 unter Ziffer 2 abzustimmen, nämlich die eingegangenen Eingaben für erledigt zu erklären. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe nun Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz — TSG)

— Drucksache 8/2947 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Das Wort zur Einbringung hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816423700
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den Ihnen die Bundesregierung heute vorlegt, betrifft die Probleme einer kleinen Minderheit. Niemand weiß genau, um wieviel Menschen es geht; Schätzungen sagen: einige wenige Tausend. Aber es geht um eine Minderheit, die sich nicht auf Grund eigenen Verschuldens in einer schwierigen Situation befindet und deren Schwierigkeiten durch unsere Gesetze, so wie sie heute sind, noch vergrößert werden. Es geht um Menschen, die sich auf Grund besonderer Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden und mit allen Kräften danach streben, daß ihr Leben in der Rolle des anderen Geschlechtes anerkannt wird.
Die Wissenschaft bezeichnet sie als Transsexuelle und unterscheidet sie scharf von den Transvestiten, die ihr Geburtsgeschlecht nicht ablehnen, sondern nur äußerlich im Gewande des anderen Geschlechts auftreten.
Unsere Gesetze lassen zwar zu, daß sich diese Transsexuellen einer geschlechtsverändernden Operation unterziehen, daß sie z. B. vom Mann zur Frau werden. Unsere Gesetze lassen aber nicht zu, daß dieser medizinischen Veränderung der äußeren Erscheinung und der Lebensführung rechtliche Konsequenzen folgen. Der Transsexuelle, der medizinisch Frau geworden ist, bleibt rechtlich Mann. Sein Personalausweis und seine sonstigen Papiere können nicht geändert werden. Dies führt dazu, daß dieser Personenkreis bei Wohnungssuche, bei Arbeitsplatzsuche, bei jedem Grenzübertritt und sonstigen Kontakten mit Behörden unsagbare Schwierigkeiten hat; Schwierigkeiten, die vermeidbar wären und die Menschen entstehen, die schon genug Schwierigkeiten haben.
Der Ihnen vorliegende Entwurf soll einen Beitrag dazu leisten, daß die Probleme, die unsere Rechtsordnung Transsexuellen schafft, gelöst werden. Er entspricht damit einer Aufforderung des Deutschen Bundestages, der die Bundesregierung am 10. Juni 1976 zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes aufgefordert hat. Während der Vorbereitung des Entwurfs ist der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 ergangen. Durch diesen Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines Transsexuellen stattgegeben. Das Gericht hat ausgesprochen, daß das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der Menschenwürde es gebieten, die Angabe des Geschlechts eines Transsexuellen im Geburtenbuch jedenfalls dann zu än-



Parl. Staatssekretär von Schoeler
dern, wenn es sich nach den Erkenntnissen der Medizin um einen irreversiblen Fall von Transsexualismus handelt und eine geschlechtsanpassende Operation durchgeführt worden ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus einen Weg gewiesen, auf dem schon jetzt entsprechende Berichtigungen des Geburtenbuches von den Gerichten angeordnet werden können. Es hat sich jedoch im Interesse der Rechtssicherheit auch für eine gesetzliche Regelung der Probleme ausgesprochen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung entspricht also sowohl der erwähnten Aufforderung des Deutschen Bundestages als auch dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts.
Bei der Arbeit an dem Entwurf hat sich freilich sehr bald gezeigt, daß die Probleme nicht allein durch die Änderung des Personenstands- und Namensrechts gelöst werden können, ja, daß dort nicht einmal das Schwergewicht der Regelung liegen muß. Sicher, die Möglichkeit, den Namen in amtlichen Papieren zu ändern, wäre für die Beroffenen schon eine wichtige Hilfe. Damit würden aber nicht alle sich für diesen Personenkreis ergebenden Probleme gelöst. Es blieben Fragen auf den Gebieten des Ehe- und Kindschaftsrechts, des Sozialversicherungs-
und des Versorgungsrechts. Schwierige Fragen haben sich auch hinsichtlich des gerichtlichen Verfahrens und hinsichtlich der Voraussetzungen und des Inhalts der gerichtlichen Entscheidung gestellt. Angesichts des Umfangs und des interdisziplinären Charakters der notwendigen Untersuchungen, die zudem gesetzgeberisches Neuland betrafen, sowie angesichts der notwendigen Klärung schwieriger medizinischer Fragen und der notwendigen Abstimmungen konnte der Gesetzentwurf nicht von heute auf morgen vorgelegt werden.
Der Entwurf sieht eine „kleine" und eine „große" Lösung vor. Nach der ersteren werden nur die Vornamen eines volljährigen Transsexuellen geändert. Von dem Antragsteller wird dabei nicht verlangt, daß er sich einer geschlechtsverändernden Operation unterzogen hat. Der Transsexuelle erhält damit die Möglichkeit, in der Rolle des anderen Geschlechtes aufzutreten, ohne zu unveränderbaren Entscheidungen gedrängt zu werden.
Bei der „großen" Lösung ist die gerichtliche Feststellung vorgesehen, daß eine Person als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist. Dafür wird insbesondere verlangt, daß sich der Betroffene einem operativen Eingriff unterzogen hat. Von der Rechtskraft dieser Feststellung an richten sich die vom Geschlecht abhängigen Rechte und Pflichten allgemein nach dem anderen Geschlecht. So wird z. B. eine bestehende Ehe mit der gerichtlichen Feststellung aufgelöst. Die Folgen bestimmen sich nach dem Scheidungsrecht.
Sowohl bei der „kleinen" als auch bei der „großen" Lösung ergeben auf Grund eines Antrags des Betroffenen gerichtliche Entscheidungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dabei sind Gutachten von zwei Sachverständigen einzuholen, die nach ihrer Ausbildung und Erfahrung die besonderen Probleme des Transsexualismus im Einzelfall beurteilen können.
Zum Schutz der Betroffenen und ihrer Angehörigen sieht der Gesetzentwurf ein Offenbarungsverbot vor, nach dem die vor der Entscheidung geführten Vornamen und die frühere Geschlechtszugehörigkeit ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht bekanntgegeben oder ausgeforscht werden dürfen.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat sich die Vorbereitung des Gesetzentwurfes und die Prüfung der mit ihm zusammenhängenden Fragen nicht leichtgemacht. Sie hat alle Fragen ausführlich mit den Ländern erörtert. Gleichwohl hat der Bundesrat, von Detailvorschlägen abgesehen, in zwei Punkten grundsätzliche Einwendungen gegen den Entwurf erhoben. Der Bundesrat vermißt erstens ausreichende,, den Entwurf tragende Erkenntnisse aus dem medizinisch-wissenschaftlichen Bereich und Zusammenstellungen über die Auswirkungen der rechtlichen Zuordnung zum Gegengeschlecht. Er spricht sich zweitens gegen die „kleine" Lösung mit der Begründung aus, es gebe keine zwei Gruppen von Transsexuellen, und dem echten Transsexuellen könne nur die „große" Lösung helfen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß diese grundsätzlichen Bedenken des Bundesrates auf Empfehlungen des Innenausschusses und des Rechtsausschusses zurückgehen. Diesen hat sich gerade der für diese Fragen zuständige Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit nicht angeschlossen. Die Bundesregierung muß der Stellungnahme des Bundesrates in beiden Punkten entgegentreten. Sie ist bei der Vorbereitung dieses Entwurfs den Rechtstatsachen und den medizinischen Grundlagen mit größter Sorgfalt nachgegangen. Über die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland haben wir uns über die Rechtslage in zahlreichen ausländischen Staaten informieren lassen. Die Ergebnisse werden Sie der Begründung des Entwurfs entnommen haben. Eine eingehende wissenschaftliche Dokumentation der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung aus dem Jahr 1974, auf die sich auch das Bundesverfassungsgericht bei seinem vOrhin erwähnten Beschluß gestützt hat, ist von uns aktualisiert worden. Zusätzlich sind Äußerungen weiterer namhafter Sachkenner eingeholt worden. Auf welchen Rechtsgebieten welche Folgeregelungen erforderlich sind, haben die Bundesressorts für ihre Zuständigkeitsbereiche untersucht. Die Ergebnisse sind in dem Entwurf berücksichtigt worden.
Die Bundesregierung hält insbesondere daran fest, daß neben der „großen" auch die „kleine" Lösung vorgesehen werden sollte. Sie ist für die noch nicht 25jährigen notwendig, die angesichts ihres Reifegrads möglicherweise die Konsequenzen einer unveränderbaren Entscheidung noch nicht voll überblicken. Sie ist darüber hinaus für solche Transsexuellen nötig, die sich aus anerkennenswerten Gründen — z. B. weil eine Operation mit lebensgefährlichen Risiken verbunden wäre — nicht operieren lassen können oder wollen. Hierzu ist in der Ihnen vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrats im einzelnen Stellung genommen worden.



Parl. Staatssekretär von Schoeler
Dies ist ein Gesetzentwurf, der von vielen belächelt werden wird und von einigen kritisiert wird. Viele Bürger werden sich fragen, ob wegen einer so kleinen Minderheit der Aufwand eines Gesetzgebungsverfahrens berechtigt ist. Mancher Politiker wird darauf hinweisen, daß dies keine Angelegenheit ist, die Wählerstimmen bringt.
Aber ich meine, die Liebralität eines Staates bemißt sich auch und vielleicht gerade daran, wie er mit Minderheiten umgeht, ob er ihre Probleme ernst nimmt und zu lösen bereit ist. Die Bundesregierung würde es daher trotz der unstreitig schwierigen Materie begrüßen, wenn der Deutsche Bundestag das Gesetzgebungsverfahren weiter mit der Einmütigkeit betreiben würde, die das Parlament zu diesem Thema schon einmal bekundet hat. Die Bundesregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf ihren Beitrag dazu geleistet.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816423800
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jentsch.

Dr. Hans-Joachim Jentsch (CDU):
Rede ID: ID0816423900
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn dieser Gesetzentwurf nur einen kleinen Personenkreis betrifft, handelt es sich um eine einschneidende gesetzliche Regelung. Deshalb ist diesem Gesetzentwurf eine ganz beachtliche Bedeutung beizumessen. Ich stehe nicht an, das zu unterstreichen und mich zu dem zu bekennen, was Herr Staatssekretär von Schoeler am Schluß seiner Ausführungen gesagt hat: Wir sind verpflichtet, für diesen Personenkreis tätig zu werden.
Mit diesem Gesetzentwurf soll — das ist das Einschneidende — der Grundsatz der Unwandelbarkeit des Geschlechts abgeschafft werden. Von diesem Grundsatz ging unsere Rechtsordnung bisher aus. Es soll eine gesetzliche Fiktion einer Geschlechtsumwandlung eingeführt werden.
Der Gesetzentwurf geht auf einen bestimmten Beschluß des Deutschen Bundestages der 7. Wahlperiode vom Juni 1976 zurück. Der Bundestag hat damals die Bundesregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs gebeten, der ein rechtliches Verfahren festlegen soll, nach dem im Falle einer Geschlechtsumwandlung festgelegt wird, ob und gegebenenfalls seit wann die betreffende Person als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist.
Inzwischen liegt — Herr Staatssekretär von Schoeler hat darauf hingewiesen — die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 1978 vor. Das Bundesverfassungsgericht hält es im Interesse der Rechtssicherheit für geboten, daß der Gesetzgeber die Fragen einer Geschlechtsumwandlung und ihrer Auswirkungen regelt. Es ist aber auch festzuhalten, daß das Bundesverfassungsgericht die Gerichte für bereits jetzt verpflichtet hält, den Transsexuellen dadurch zumindest zum Teil gerecht zu werden, daß sie die Änderung der Geschlechtsangabe im Geburtenbuch anzuordnen haben, wenn -
dies sind die Voraussetzungen hierfür — nach den
Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft ein irreversibler Fall von Transsexualität vorliegt und eine geschlechtsanpassende Operation durchgeführt worden ist. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es, die gesetzliche Regelung ohne einen der Sache abträglichen Zeitdruck durchzuführen.
Da es sich um eine schwerwiegende gesetzliche Maßnahme, um einen schwerwiegenden gesetzlichen Eingriff in unser differenziertes Rechtssystem handelt, sollte auch nicht ohne vorhergehende sehr sorgfältige interdisziplinäre rechtstatsächliche Untersuchung eine solche Gesetzgebungsmaßnahme ergriffen werden. Ich teile auch hier die Meinung des Herrn Regierungsvertreters, daß diese Untersuchungen sich sowohl auf den medizinisch-naturwissenschaftlichen Bereich als auch — und das ist genauso wichtig — auf die kaum zu übersehenden Folgewirkungen erstrecken müssen, die eine solche Zuordnung eines Menschen zu einem anderen Geschlecht natürlich auslösen muß.
Obwohl Sie, Herr Staatssekretär von Schoeler, seit dem Beschluß des Bundestags zweieinhalb Jahre bis zum Zeitpunkt der Einbringung Zeit zur Vorbereitung hatten, überzeugen uns die Materialien, die vorgelegt worden sind, noch nicht davon, daß ausreichende Erkenntnisse sowohl in dem einen Bereich der medizinisch-naturwissenschaftlichen Bedeutung als auch in dem anderen Bereich der Folgewirkungen vorliegen.
Wir melden unsere Bedenken gegen diesen Entwurf in der Weise an, daß wir ihn noch nicht für ausreichend vorbereitet ansehen. Wir erkennen in diesem Entwurf eine Reihe von Mängeln. Trotz Studiums der Begründung können wir nicht sicher abschätzen, was wir nun wirklich in letzter Konsequenz mit diesem Gesetz, wenn wir es hier beschließen, anrichten. Dies müssen wir meines Erachtens aber wissen.
Wir schließen uns daher der Empfehlung des Bundesrats an, der vorschlägt,
unter Einbeziehung der bisherigen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft einschließlich aller zugänglichen Erfahrungen aus dem Ausland eine Zusammenstellung aller Bereiche zu erarbeiten, auf die die rechtliche Zuordnung einer Person zum Gegengeschlecht Auswirkungen hat, und anhand dieser Zusammenstellung zu prüfen, welche Rechtswirkungen besonderer Regelung bedürfen.
Bei der Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen wird meine Fraktion großen Wert darauf legen, daß die Auswirkungen der Zuordnung eines Menschen zum anderen Geschlecht auf Dritte sehr genau untersucht werden. Zu diesen Dritten gehören insbesondere der Ehegatte und die Kinder des Betroffenen.
Bezüglich der Kinder halten wir die Regelungen, die der Gesetzentwurf vorschlägt, für nicht ausreichend, für unvollständig. Wir alle sind uns sicherlich einig darüber, daß eine solche Veränderung des



Dr. Jentsch (Wiesbaden)

Geschlechts eines Elternteils in Form einer Fiktion natürlich ganz einschneidende Bedeutung für ein Kind haben muß.
Wenn die Regierung in ihrer Begründung hierzu nicht viel mehr zu sagen hat, als daß die Zuordnung zum anderen Geschlecht des Rechtsverhältnis zum Kind unberührt läßt, so halten wir das nicht für ausreichend. Wir meinen, daß das Wohlergehen des Transsexuellen zwar ein berechtigtes Anliegen ist, daß aber das Wohlergehen des Kindes mindestens genauso bedeutend ist und genauso sicher und vernünftig geregelt werden muß.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Hier müssen wir erwarten, daß die Bundesregierung ihren Entwurf in den Beratungen noch erheblich nachbessert.
Ähnliches gilt für das Verhältnis des Transsexuellen zu seinem Ehegatten. Wir melden ganz erhebliche Bedenken gegen die Regelung des Entwurfs an, wonach die Ehe mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Zuordnung zum anderen Geschlecht aufgelöst werden soll. Diese Regelung ist in unseren Augen ebenfalls ein typisches Beispiel für zu große Einseitigkeit bei der Lösung eines Interessenkonflikts. Wir wollen auch die Interessen des Ehegatten gewahrt sehen. Deshalb hat der Transsexuelle nach unserer Auffassung vor dem Verfahren auf Zuordnung zum anderen Geschlecht die Scheidung seiner Ehe durchzuführen. Nur so könnten auch die Folgen der Scheidung im Verfahrensverbund mit der Auflösung der Ehe geregelt werden. Wird jedoch, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, die Ehe des Betroffenen erst mit seiner gerichtlichen Zuordnung zum Gegengeschlecht aufgelöst, können die Folgen der Auflösung der Ehe nicht in diesem selben Verfahren geregelt werden.
Es kommt hinzu, daß wir der Meinung sind, es handelt sich bei dem Verfahren der Zuordnung zum Gegengeschlecht um eine höchst persönliche Angelegenheit des Betroffenen selbst. Der Ehegatte sollte an diesem Verfahren nicht mehr beteiligt sein.
Schließlich lehnen wir, ebenso wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme dargelegt hat, die sogenannte kleine Lösung ab, bei der unter geringeren Voraussetzungen lediglich der Vorname des Betroffenen in einen solchen des Gegengeschlechts geändert würde. Bei dieser Lösung soll auf die Voraussetzung der Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes an das des Gegengeschlechts durch eine Operation verzichtet werden. In diesem Verfahren soll folgerichtig auch nicht die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht festgestellt werden. Gerade weil aber der Zwang, zum Gegengeschlecht zugehörig zu leben, typisch für die Transsexualität ist, ist unseres Erachtens die Forderung nach einer Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes an das de Gegengechlechts durch eine Operation eben keine unangemessene Zumutung.
Die von der Bundesregierung vorgesehene kleine
Lösung muß nach unseren Befürchtungen dazu führen, transsexuelle Neigungen zu fördern und Personen, die eben nicht zum Kreis der Transsexuellen gehören oder deren transsexuelle Neigungen nicht so verfestigt sind, den Umstieg zum Gegengeschlecht zu erleichtern.

(Zuruf von der SPD)

Das darf jedoch nicht das Ziel des Gesetzgebers sein.
Meine Damen und Herren, hinter diesem Interesse muß unseres Erachtens auch das Interesse der kleinen Gruppe derer zurücktreten, von der Herr von Schoeler hier auch gesprochen hat, bei denen eine geschlechtsanpassende Operation aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert ist. Wir meinen, die Rücksichtnahme auf solche wenigen Einzelfälle würde zu einer Gefährdung einer großen Zahl anderer Personen führen.
Als einen weiteren Mangel des Gesetzentwurfs sehen wir an, daß über die dort geregelte Rückumwandlung eines Transsexuellen keinerlei Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt werden. Dabei sind die damit verbundenen medizinisch-psychologischen Probleme einschließlich der doch wohl nicht mehr rückgängig zu machenden Folgewirkungen ganz erheblich. Hier reicht es nicht aus, meine Damen und Herren, in der Begründung des Entwurfs auf einen Erfahrungsbericht eines anderen Landes zu verweisen.
Ich komme zum Schluß:
Erstens. Die Absicht der Bundesregierung, für den betroffenen Personenkreis eine Regelung zu treffen, ist lobenswert. Wir stehen nach wir vor hinter diesem Anliegen.
Zweitens. Der vorgelegte Entwurf ist viel zu oberflächlich. Eine gesetzliche Regelung bedarf erheblich fundierterer Begründung.
Drittens. Der Gesetzentwurf bietet Lösungen an, denen wir nicht zustimmen können.
Viertens. Die Beratungen im Ausschuß werden zu einer erheblichen Veränderung des Entwurfs führen müssen, wenn er die Zustimmung meiner Fraktion finden soll.
Wir sind an einer gemeinsamen Arbeit an diesem Gesetzgebungsvorhaben nach wie vor nicht nur interessiert, sondern dazu bereit, weil wir, glaube ich, in dieser Sache von demselben Anliegen ausgehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816424000
Das Wort hat der Abgeordnete Meinecke.

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0816424100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe Verständnis für den Unwillen mancher Kollegen, die damals im März 1976 den Antrag des Bundestages unterschrieben haben — der später einstimmig angenommen wurde —, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, eine gesetzliche Regelung vorzubereiten und vorzulegen. Man wird aber auch anerkennen müssen, daß bei einer schwierigen Ma-



Dr. Meinecke (Hamburg)

terie drei Jahre gesetzestechnischer Arbeit doch eben nicht allzuviel sind. Aber die Chronologie und die Entstehungsgeschichte des uns vorliegenden Gesetzentwurfes hat in Wirklichkeit bereits vor sieben Jahren begonnen, und gerichtkundig ist das Problem schon vor zwanzig Jahren geworden. Bis Anfang der 70er Jahre entschieden mehrere Gerichte auf Antrag sogenannter transsexueller Personen, daß eine Vornamensänderung zulässig sei. Im Jahre 1958 urteilte ein Hamburger Gericht, es sei nun „wirklich nicht einzusehen, warum ein Mensch, der sowieso ein bedauernswertes Schicksal hat, aus formalrechtlichen Erwägungen unglücklich gemacht werden soll, ohne daß jemandem damit gedient ist".
Diese durchaus positiven Entscheidungen im Sinne des Art. 1 unseres Grundgesetzes wurden sozusagen höherinstanzlich in den Jahren 1969 bis 1971 leider revidiert, und zugleich wurde der Gesetzgeber aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten. Aus diesem Grund fragte unser ehemaliger Bundestagskollege Dr. Claus Arndt, der am Zustandekommen dieses Gesetzentwurfs sicherlich einen erheblichen Anteil hat, am 15. März 1972 zum erstenmal in der Fragestunde, ob es nicht auch nach Meinung der Bundesregierung einem Grundprinzip unserer freiheitlichen Ordnung, nämlich dem Prinzip der Menschenwürde entspreche, daß eine solche Minderheit in diesem Lande auch besonderen Schutz durch den Gesetzgeber zu erfahren habe. Der damalige Staatssekretär Dr. Erkel erklärte: „Ich stimme Ihnen zu, Herr Abgeordneter. Die Frage ist aber, wann die Bundesregierung dieses Problem aufgreifen kann." Unterschiedliche Rechtsprechung hat sicher der Vorlage dieses Gesetzes nicht gedient, und darum möchte ich in dieser Frage durchaus die Bundesregierung exkulpieren:
Natürlich hat der Kollege Schoeler recht — und ich wiederhole das mit Absicht —, wenn er erklärt, daß eine Demokratie nur so gut ist, wie sie mit Minderheiten umgeht. Die tragenden Pfeiler unseres Systems haben sich an diesem Beispiel nicht besonders hervorgetan, ganz besonders nicht unsere allerhöchste Gerichtsbarkeit.
Wenn man ansonsten zu Grundfragen unserer politischen Entwicklung und Ordnung vieles glaubt beitragen zu müssen, dann sollte man für die Lösung der Grundfrage, ob es hinzunehmen ist, daß eine Gruppe von Mitbürgern in ihrer Menschenwürde verletzt wird, nicht nahezu sieben Jahre benötigen. Die Karlsruher Richter haben am 11. Oktober 1978 einen Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 21. September 1971 aufgehoben und sind nach sieben Jahren Beratungszeit zu der Meinung gekommen, daß die Menschenwürde und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit es gebieten, die Angabe des männlichen Geschlechts eines Transsexuellen im Geburtenbuch ebenfalls dann zu ändern, wenn es sich nach den medizinischen Erkenntnissen um einen irreversiblen Fall von Transsexualismus handelt — dies ist schon einmal zitiert worden, ich wiederhole es — und eine geschlechtsanpassende Operation durchgeführt worden ist. In der Grundtendenz ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, doch läßt sie die gesamte Bandbreite der medizinischen Erkenntnisse auf diesem Gebiet außer acht.
Ich will ja konzedieren, daß eine Menge an Unverständnis und Unwissenheit auch mit dazu geführt hat, daß die unglückliche Situation dieser Menschen solange angedauert hat, daß die sogenannten Normalen durch Unwissenheit diese Menschen, um die es hier geht, oft genug als sexuell Abartige angesehen haben. Dazu hat auch so manche Überschrift in den gutgemeinten Artikeln der öffentlichen Berichterstattung beigetragen. Ich meine z. B.: „Wenn aus dem Oskar die Claudia wird", „Die Ärztin, die früher ein Mann war", „Wenn Männer sich als Frauen fühlen", „Vati wird jetzt Frau", und „Fritz will Friederike heißen". Die Berichte waren entsprechend bebildert und illustriert, und so hat mancher Leser gemeint, es handle sich um die Legalisierung perverser Empfindungen. Lassen Sie mich deutlich noch einmal erklären: Bei einem transsexuellen Menschen handelt es sich nicht um eine sexuelle Deviation. Transsexualität hat mit den Erscheinungen des Transvestitismus, der Bi- oder Homosexualität, der Intersexualität oder mit irgend solchen Erscheinungen nichts zu tun.
Es ist deshalb auch ein Widerspruch in sich, wenn der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung behauptet, daß es bisher nicht gelungen ist, den Transsexualismus in einer für die Rechtsprechung brauchbaren Weise mit hinreichender Sicherheit von anderen Erscheinungen abzugrenzen. Dies ist halt schlicht falsch. Gerade dieses Gesetz bedeutet ja die Abgrenzung zu anderen Erscheinungsformen, die Fachleute eben als sexuelle Deviation bezeichnen.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich — auch für die Offentlichkeit — darauf hinweisen, daß Transsexualismus überhaupt kein Problem der Sexualität bedeutet, sondern ausschließlich ein Problem des personalen Selbstverständnisses ist, das sich in der Geschlechtsrolle und in der Geschlechtsidentität manifestiert. Diesen Menschen zu helfen, nicht nur medizinisch, sondern in der Folge auch juristisch, ist eben auch eine Aufgabe der Politik. Durch die bisher bestehenden Einbindungen in gesetzestechnische Gegebenheiten sind für die transsexuellen Menschen äußerst diffamierende Situationen grauer Alltag: bei der Arbeitssuche, beim Abschluß von Verträgen, bei Grenzübertritten, Ausweiskontrollen — denken Sie einmal gerade jetzt daran, wie unwürdig oder gefährlich das sein kann —, überhaupt bei Ihrem Auftreten in Ihrer Eigenschaft als Staatsbürger, z. B. als Zeuge vor Gericht, bei der Aufnahme in Krankenhäuser, Altersheime. Ich könnte Ihnen, wenn es hier möglich wäre, in eine sich über sieben Jahre erstreckende Korrespondenz Einblick geben und Ihnen die persönlichen Briefe von Petenten geben. Es würde Sie erschüttern, welche Schicksale da zum Teil ertragen werden mußten, über Jahre. Wir brauchen eine Gesetzgebung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)




Dr. Meinecke (Hamburg)

Dies darf nicht an formalen Einwänden scheitern oder daran, daß das Problem angeblich nicht ausreichend durch wissenschaftliche Grundlagenforschungen geklärt sei:
Die Bundesregierung hat den medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen nach ein fortschrittliches Gesetz vorgelegt. Es wird auf diesem Gebiet das fortschrittlichste Gesetz in der Welt sein. Es hätte den Betroffenen bei allen Zugeständnissen für ihren Unmut nichts genützt, wenn sie, wie mir manche in ihren Briefen geschrieben haben, ausgewandert wären. Mich hat das sehr erschüttert. Nirgendwo — das hat die Bundesregierung dankenswerterweise bei dem ausgezeichneten, Rechtsvergleich aufgelistet — gibt es eine gesetzliche Regelung zugunsten der betroffenen Bürger, außer in Schweden. Diese Regelung ist ein wenig dem Vorschlag näher gelegen, der eben hier gemacht wurde. Diese gesetzliche Regelung in Schweden hat sich nicht bewährt.
Ich halte auf Grund des Gutachtens des Hamburger Instituts für Sexualforschung die von der Bundesregierung angebotenen Wahllösungen, also die kleine Lösung und die große — und diese können auch stufenweise in Anspruch genommen werden —, für den gangbaren Weg. Insbesondere würde die vom Bundesrat allein bevorzugte große Lösung eine gewisse Benachteiligung für die weiblichen transsexuellen Menschen bedeuten. Sie sind zwar nicht so viele wie die männlichen — es handelt sich ungefähr um ein Drittel —, aber dies ist doch ein gewaltiger Entschluß auch im Leben, sich dann der hormonalen Behandlung und danach der notwendigen körperlichen Umformung zu unterwerfen und das Risiko einzugehen. Wir werden noch eine Regelung finden müssen für Menschen, die aus Angst nicht bereit sind, dieses Risiko einzugehen. Wir können nicht sagen: wir machen das, aber nur, wenn du die Voraussetzungen für die große Lösung erbracht und dich hast operieren lassen. Es geht hier nicht um Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen das Risiko nicht eingehen wollen, sondern es geht um Menschen, die schlicht Angst davor haben. Auch denen müssen wir helfen.
Es gibt für das geltende Personenstandsrecht eine Verwaltungsvorschrift, die in 42 Abschnitte mit 403 Paragraphen gegliedert ist. Sie umfaßt 103 eng bedruckte Seiten. In § 266 steht beispielsweise folgendes: „Bei Geburten in Bergwerken ist als Geburtsort der Ort der Schachteinfahrt einzutragen." Ich möchte jedoch die Frage stellen, was wirklich wichtiger ist: amtlich festzustellen, ob ein Kind das Licht der Welt nun auf Sohle 15 erblickt oder ob ein mündiger Bürger für eine neue und reale Identität einen entsprechenden Vornamen erhalten darf.
Die mögliche Scheu eines transsexuellen Menschen, trotz seiner tiefen Empfindungen, vor einer geschlechtskorrigierenden Operation sollte nicht allein zum Kriterium für seine erwünschte Identität werden. Ich habe darum auch die herzliche Bitte an die Kollegen in den Ausschüssen, die sich mit dem Entwurf befassen werden, daß sie dem Konzept des Regierungsentwurfs folgen mögen.
Ich möchte gerne noch einem Argument entgegentreten, das Sie, Herr Kollege Jentsch, gebracht haben, nämlich daß die kleine Lösung vielleicht dazu beitragen könnte, eine gewisse Neigung zur Transsexualität zu fördern. Hier liegen Sie juristisch möglicherweise richtig, naturwissenschaftlich ist das totaler Unfug. Denn es ist keine Neigungsangelegenheit. Sie müssen sich einmal die Bücher, von denen Sie und auch der Bundesrat behaupten, daß es sie noch nicht gebe, zu Gemüte führen. Dort wird klar, daß es sich hier um eine hormonale Fehlsteuerung im ganz frühen embryonalen Stadium handelt und daß sich im Laufe der Embryonalzeit von neun Monaten und in den ersten Jahren der Kindheit unabhängig von Neigung das psychische Empfinden des . Menschen und die Prägung seiner Persönlichkeit auf der einen Seite und die Ausbildung der inneren und der äußeren Geschlechtsorgane auf der anderen Seite auseinanderentwickeln. Dies hat nichts mit Neigung zu tun, dies ist Malheur.
Ich würde sagen: Freunde, wir sollten diesen Menschen helfen!

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816424200
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolfgramm.

Torsten Wolfgramm (FDP):
Rede ID: ID0816424300
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Besetzung des Plenums spiegelt ein wenig wider, daß wir uns mit dem Problem einer kleinen Minderheit beschäftigen. Trotzdem ist es für uns eine ganz wichtige Sache. Ich bin sehr froh, daß es jetzt gelingt, der Lösung des Problems der Transsexuellen näherzukommen.
Herr Kollege Jentsch, sie haben bezweifelt, daß es ausreichende Untersuchungen gebe und daß sie schon fundiert genug seien, um hier einen solchen Gesetzesvorschlag vorlegen zu können. Auch die Gerichte haben sich mit dieser Angelegenheit sehr intensiv befaßt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist schon zitiert worden. Die Gerichte haben ihre Auffassungen bereits in großem Umfang auf medizinisch-naturwissenschaftliche Unterlagen gestützt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine große Anzahl dieser Unterlagen zitiert, auf die es seine Entscheidung damals gestützt hat.
Es ist nicht mehr so, daß wir von einer Unwandelbarkeit des Geschlechts ausgehen können, sondern es gibt Menschen mit transsexueller Prägung. Diese beruht auf einer vom Willen des Betroffenen unabhängigen Entwicklung. Sie kann weder umgekehrt noch beseitigt noch gehemmt werden.
Ich meine, wir müssen diese Ausgangspunkte für diese Debatte und die weitere Beratung im Innenausschuß festschreiben. Für uns gilt, daß diese Beweisführung auf medizinisch-naturwissenschaftlicher Ebene ausreichend gesichert ist.
Ich begrüße, daß wir uns nun endlich mit dem Gesetzentwurf beschäftigen können; dies geht auf einen einstimmig beschlossenen Bericht und Antrag des Innenausschusses vom 10. Juni 1976 zu-



Wolfgramm (Göttingen)

.rück. Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, welche rechtlichen Konsequenzen bei der Umwandlung zum anderen Geschlecht und welche namensrechtlichen Möglichkeiten vorgesehen sind.
Das Ausland hat sich mit dieser Frage bisher kaum auseinandergesetzt. Außer in Schweden — Herr Kollege Meinecke hat es schon angesprochen — besteht eine solche Möglichkeit der Anerkennung einer Geschlechtsumwandlung nicht, auch nicht in Frankreich und Großbritannien. Belgien, Dänemark, Österreich und Spanien beschäftigen sich mit diesem Problem überhaupt nicht. Sie tabuisieren es. Nur das japanische Recht kennt bezüglich des Namensrechts keine Schwierigkeiten; denn in Japan gibt es keinen Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Vornamen.
Wenn wir es einmal für uns ein wenig anspruchsvoll und positiv formulieren dürfen, so schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf die humanste und umfassendste der Lösungen vor, die es bisher in Rechtsstaaten gibt. Wir können auch erwarten, daß, wenn dieser Gesetzentwurf beschlossen worden sein wird, von unseren Kollegen im Europäischen Parlament ein entsprechender Entwurf eingebracht werden wird, um die anderen Länder zur Initiierung entsprechender Schritte zu motivieren.
Ich meine, daß die „kleine Lösung" einen ganz wichtigen Bestandteil — ich glaube: den Hauptbestandteil — in diesem Gesetzentwurf darstellt. Denn sie schafft, ohne daß die ganze, die nicht umkehrbare Konsequenz gefordert wird, für diejenigen, die davon betroffen sind, die psychologische Möglichkeit, ihre wahre Identität zu finden, eben die Möglichkeit, sich mit dem anderen Geschlecht — für sich selbst, aber auch nach außen gegenüber der Bürokratie, gegenüber der Verwaltung — zu identifizieren.
Diese „kleine Lösung" wird vom Bundesrat abgelehnt. Ich bedaure das und meine, daß wir in der Beratung des Innenausschusses und der mitberatenden Ausschüsse versuchen müssen, diese Bedenken des Bundesrates auszuräumen, zumal sich auch der Bundesratsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit diesem Problem nicht abwertend und negativ beschäftigt hat. Vielmehr hat er dem Bundesrat klar gesagt, daß er für die „kleine Lösung" sei. Ich meine, daß gerade die soziale und medizinische Frage, die hier im Vordergrund steht und der sich meiner Ansicht nach die rechtliche Position nachordnen muß, einen solchen Stellenwert hat, daß der Bundesrat aufgefordert wird, das Votum der beiden anderen Ausschüsse, des Rechts- und Innenausschusses, noch einmal sorgfältig zu überprüfen.
Herr Kollege Jentsch, ich bin mit Ihrem Vorschlag nicht einverstanden. Ich war zuerst davon angetan, als Sie sagten, daß die Ehescheidung in der vorliegenden Form für Sie nicht der Weisheit letzter Schluß sei. Ich meine es genau andersherum, als Sie es vorschlagen. Sie haben gesagt, Sie möchten die Ehescheidung vor der Gerichtsentscheidung über die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit haben. Ich möchte es ausschließlich vom Willen der Ehepartner abhängig machen, ob eine Ehescheidung erfolgen soll, und zwar nachdem der Gerichtsbeschluß — mit all den Folgen, die wir kennen: Operation usw. — ergangen ist, weil es eine Menge anderer, zusätzlicher Bindungen in einer Ehegemeinschaft geben kann. Ich meine, daß die betroffenen Ehepartner es unter sich ausmachen müssen, ob sie eine Trennung der Ehe wollen oder nicht. Ich darf in diesem Zusammenhang anmerken: Wenn wir immer stärker erleben, daß schon Lebensgemeinschaften rechtlich fast wie Ehegemeinschaften behandelt werden, dann wird man sich zu überlegen haben, ob Lebensgemeinschaften sehr intensiver Art immer heterosexuelle Gemeinschaften sein müssen oder ob man sich nicht auch gleichgeschlechtliche Ehepartnerschaften vorstellen kann. Jedenfalls entspricht die Auflösung einer solchen Ehe durch Gerichtsbeschluß, die ja dann automatisch erfolgen würde, nicht unseren Vorstellungen.
Ich begrüße das Offenbarungsverbot, das sicherstellt, daß hier keine Indiskretionen an die Offentlichkeit gelangen.
Ich unterstreiche noch einmal, daß wir uns hier in die Lage versetzt sehen, tatkräftig dabei zu helfen, daß Minderheiten, die keine Pressuregroup, keinen Verband hinter sich haben, die von der Zahl her nicht groß sind, eine Lösung für ihre persönlich sehr schwierige Situation finden, jedenfalls soweit wir helfen können. Wir können ihnen hinsichtlich ihrer seelischen Not, in der sie lange Zeit stehen, nicht unmittelbar helfen, aber wir können ihnen wenigstens die Schwierigkeiten und Mühsamkeiten ersparen, die sie bisher im Umgang mit Behörden, Arbeitgebern und der unmittelbaren Umgebung erfahren mußten.
Dies ist ein weiterer Punkt, bei dem wir versuchen, das Sozialverhalten der Bürger menschlicher zu machen. Ich darf in diesem Zusammenhang an unsere Reform im Homosexuellen-Bereich erinnern. Ich glaube, daß wir auch in anderen Bereichen noch einiges vor uns haben. Ich trenne in diesem Punkt, Herr Dr. Meinecke, nicht so scharf wie Sie, der Sie — sicher zu Recht — die Dinge aus medizinischen und naturwissenschaftlichen Gründen unterscheiden müssen. Ich sehe hier mehr den Sozialfaktor mit seiner Bedeutung für die Beziehungen zur Umwelt. Ich sehe, wie der Normalbürger auf ein Verhalten reagiert, das er aus Unkenntnis und aus einer Mehrheitsposition heraus ablehnt. Er bemüht sich nicht um Differenzierung. Ich meine, daß auch die Transvestiten in den Bereich gehören, daß wir ihnen helfen und die Vorurteile abbauen müssen. Insofern sehe ich hier eine Parallele.
Wir Liberalen werden dieses Gesetz sorgfältig beraten, und wir werden es auch rasch beraten, damit denen, die lange Zeit darauf gewartet haben, nun endlich geholfen werden kann.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816424400
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.



Vizepräsident Frau Funcke
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Innenausschuß — federführend — und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß sowie an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Dr. Marx, Petersen, Straßmeir, Dr. Mertes (Gerolstein), Amrehn, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Frau Tübler, Metz, Dr. Narjes, Lintner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg),
Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU Kampfgruppen der DDR
— Drucksache 8/2918 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
Interfraktionell ist ein Kurzbeitrag je Fraktion vereinbart worden. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Böhm.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0816424500
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehrfach hat sich der Deutsche Bundestag im vergangenen und in diesem Jahr auf Initiative aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion mit der Bedeutung der sogenannten Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR beschäftigt. Mehrfach wurde die Bundesregierung von uns darauf hingewiesen, daß diese Kampfgruppen in den letzten Jahren in der DDR eine neue militärische und strategische Qualität gewonnen haben und daß ihre Bedeutung folglich in der Verteidigungskonzeption des Westens und möglicherweise bei den Abrüstungsverhandlungen in Wien eine neue Bewertung erfahren müsse.

(Graf Huyn [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Die Bundesregierung erklärte jeweils, daß die Kampfgruppen der DDR deshalb nicht Teil der Verhandlungen in Wien gewesen seien — ich zitiere —, weil „nur Soldaten, also militärisches Personal des sogenannten aktiven Dienstes", Verhandlungsgegenstand seien. Die Bundesregierung sei im übrigen an einer Begrenzung des Verhandlungsgegenstandes interessiert, ihr Ziel sei der Abbau der Konfrontation der regulären Streitkräfte, und eine Ausdehnung des Verhandlungsgegenstandes würde — man höre und staune — eine unnötige und unerwünschte Komplizierung der Verhandlungen mit sich bringen.
Dieses Verhalten der Bundesregierung steht nach unserer Auffassung im Gegensatz zu den Erkenntnissen, die sie selbst durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. von Bülow in der Fragestunde des 26. April 1979 hat vortragen lassen.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Danach seien die Kampfgruppen ein Kampfinstrument in der Hand der SED,

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

das auch überregional eingesetzt werden könne, und es handele sich bei ihnen um eine Organisation, die mit Verteidigungskräften unseres Systems nicht vergleichbar — ich füge von mir aus hinzu: also auch nicht an- und aufrechenbar — sei. Die Bundesregierung stellte außerdem fest, daß sich die Kampfkraft jener Kampfgruppen im Ausbildungsjahr 1978 weiter erhöht habe.
In den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hauses findet unser Bemühen um eine sachgerechte Bewertung des militärischen Potentials dieser Kampfgruppen im Rahmen des Warschauer Paktes bedauerlicherweise keinen Widerhall. Im Gegenteil: Hier scheint man noch immer der Auffassung zu sein, es handele sich bei den Kampfgruppen um eine Art „Filzpantoffelarmee" biertrinkender Altfunktionäre oder um eine politisch im Sinne des kommunistischen Systems unzuverlässige Truppe. Beide Beurteilungen sind falsch und können für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährlich sein. Bei einem Großteil der Kampfgruppenangehörigen handelt es sich heute um jüngere Reservisten der Nationalen Volksarmee, und, wie SED-Chef Erich Honecker erklärte, sei — ich zitiere — in jedem Fall die politische Zuverlässigkeit von entscheidender Bedeutung für die Einsatzfähigkeit der Kampfgruppen. Daher dürfe man auch — so Erich Honecker — nicht dulden, daß sich die zahlenmäßige Verstärkung der Kampfgruppen auf Kosten der politischen Zuverlässigkeit vollziehe.
Der Anteil der Nicht-SED-Mitglieder in den Kampfgruppen liegt nur bei etwa 12 %. Auch diese Parteilosen müssen, wie es heißt, ihre sozialistische Gesinnung bereits unter Beweis gestellt haben. Sie werden vor ihrer Aufnahme in die Kampfgruppe längere Zeit beobachtet und dann beurteilt. Ich warne also davor, die Zuverlässigkeit in politischer Hinsicht gerade dieser Truppe zu unterschätzen und ihre Bedeutung herabzuspielen.
Bezeichnend für die Unkenntnis und Verharmlosung der militärischen Kampfkraft dieser Kampfgruppen ist der Zwischenruf eines Kollegen aus den Reihen der SPD-Fraktion. Auf die Frage meines Kollegen Dr. Hennig am 26. April 1979 an die Bundesregierung, welche Erkenntnisse sie darüber habe, daß im Rahmen der Kampfgruppenausbildung eine Ausbildung auch an schweren Waffen erfolge, machte dieser SPD-Kollege den Zwischenruf: „Was Sie fragen, gibt es nicht!"
Mittlerweile hat die Bundesregierung auf diese Frage, nämlich wo und in welchem zeitlichen Rahmen die motorisierten Einheiten der Kampfgruppen ihre Übungen mit dem scharfen Schuß durchführen, erklärt — ich zitiere aus dem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesverteidigungsminister von Bülow vom 20. Juni 1979 an mich —: Die Übungen mit dem scharfen Schuß könnten generell in drei Bereiche aufgeteilt werden, und zwar erstens: Übungen mit schweren und mittleren Infanteriewaffen wie z. B. Flakmaschinengewehr, Haubitze, Granatwerfer und Mörser, mittlere Infanteriewaffen wie z. B. schweres Maschinengewehr und Panzerfaust. Die Übungen mit



Böhm (Melsungen)

schweren und mittleren Infanteriewaffen würden mindestens zweimal jährlich durchgeführt, und zwar auf den Truppenübungsplätzen der Nationalen Volksarmee.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört! — Graf Huyn [CDU/CSU] : Honeckers Waffen-SS!)

Zweitens. Die Flakbatterien der Kampfgruppen übten alle zwei Jahre mit scharfem Schuß auf Luftziele, ebenfalls auf einem Truppenübungsplatz der NVA, während drittens die Übungen mit leichten Infanteriewaffen ausschließlich auf standortnahen Schießplätzen anderer bewaffneter Organe durchgeführt würden. Soweit die Antwort der Bundesregierung auf unsere Fragen, zu denen es aus den Reihen der SPD in diesem Hause, wie ich bereits sagte, hieß: „Was Sie fragen, gibt es nicht!"
Ich möchte den Kollegen der SPD-Fraktion im übrigen empfehlen, die Nr. 21 des Jahrganges 1978 der von der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie herausgegebenen Zeitung „einheit" zu lesen.

(Zuruf von der SPD: Seite!)

— Ich denke, wenn Sie die ganze Ausgabe durchblättern, werden Sie bei Ihrer Intelligenz auch die Seite finden. — Darin ist ein hervorragender und informativer Bericht, der nach eigener Aussage die Bedeutung und Arbeitsweise dieser 500 000 Mann-Armee darstellt, die — wie die Zeitung schreibt — bei den Abrüstungsgesprächen in Wien nicht mitgezählt und mitbehandelt wird. Der Hinweis auf MBFR in diesem Zusammenhang sollte den Kollegen der SPD zu denken geben.
Sie kennen die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Datendiskussionen bei MBFR. Die Richtigkeit und die Genauigkeit der Berechnung von Truppenstärken kann einmal über Frieden und Freiheit in Europa entscheiden. Angesichts der erheblichen Überlegenheit des Warschauer Paktes im Bereich der konventionellen Streitkräfte und der Tatsache lokaler Kriege auch im Nuklearzeitalter muß der Truppenstärke und ihrer Ausbildung und Ausrüstung größte Bedeutung zugemessen werden. Es besteht die ernst zu nehmende Gefahr, daß trotz der unbestrittenen Überlegenheit des Warschauer Paktes im konventionellen Bereich die Zahl der tatsächlich verfügbaren militärischen Kräfte weiter zuungunsten des Westens manipuliert wird, wenn die Kampfgruppen der Arbeiterklasse als eine Art „Zweitarmee" der DDR außer Betracht blieben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Kampfgruppen, die die kommunistische Führung der DDR in eigener Befehlsgewalt unterhält, sind jetzt gut 25 Jahre alt. Sie wurden unter dem Namen „SED-Betriebskampfgruppen" in der Zeit nach ,dem Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 als sogenannte „Arbeiterwehren zum Schutz der Errungenschaften des Arbeiter- und Bauernstaates" gegründet.
Selbst wenn die DDR ihre zahlenmäßig halb so starke Volksarmee völlig auflösen würde, verfügte sie mit den rund 500 000 Mann der Kampfgruppen,
also der zahlenmäßigen Stärke der Bundeswehr, über eine erhebliche militärische Macht, die im Mobilisierungsfall Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung von ernst zu nehmender Bedeutung ist.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die Kampfgruppen sind heute überall in der DDR als vollmotorisierte schwere Infanterie mit Spezialeinheiten organisiert. Die Parteiarmee unterscheidet sich kaum von regulären Streitkräften. Sie verfügt über schweres Gerät und schwere Waffen, z. B. 8 500 Granatwerfer, über Flugabwehr von der Vierlingsflak bis zur 3,7-cm-Kanone, Panzerabwehrlenkraketen vom Typ Sagger, Artillerie mit direktem und indirektem Richten, Pioniergerät, Schützenpanzer, Aufklärungsfahrzeuge und Fernmeldegerät. Die „Allgemeine Schweizer Militärzeitung" berichtet auch von 485 Kampfpanzern der Typen T 54 und T 55 sowie von 450 leichten Panzerfahrzeugen. Diese Ausrüstungen befähigen die Kampfgruppen heute, an der Seite der NVA zu kämpfen und Aufgaben im Flankenschutz und bei der Flugabwehr zu übernehmen.
Die Kampfgruppen entfalten militärisches Gepränge mit Orden und martialischem Auftreten. Bei Aufmärschen und Paraden unterscheiden sie sich in Disziplin und militärischem Auftreten nicht von der NVA.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!)

Meine Damen und Herren, die „Genossen Kämpfer", wie sie offiziell heißen, sind im Betrieb oder in der nahegelegenen Wohnung jederzeit verfügbar und auf diese Weise schnellstens mobilisierbar. Den Jugendlichen und Kindern in der DDR werden die „Genossen Kämpfer" als leuchtende Vorbilder hingestellt. Ihre ideologische Erziehung zum Haß wird im Rahmen der Militarisierung des gesamten Lebens in der DDR systematisch betrieben.
In der militärischen Ausbildung wird seit 1968 zielstrebig auf die operative Einsatzfähigkeit hingearbeitet. Das beweist die folgerichtige Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsperioden. 1968 bis 1970 gab es Einzelausbildung und Ausbildung kleiner Kampfkollektive, 1971/72 Ausbildung in der Hundertschaft und 1973 bis 1976 Verbandsausbildung mit Schwerpunkt Taktik. In der gegenwärtigen Ausbildungsperiode, 1977 bis 1980, gibt es Komplexausbildung mit den Schwerpunkten Taktik, Angriff, Aufklärung und Schutzausbildung. Ausbildungsgebiete, die Aufschluß über den Stand und das militärische Können geben, sind Nahkampf Ortskampf, Angriff und Verteidigung in Zusammenarbeit mit der NVA, Aufklärung im Gefechtseinsatz bei Tag und Nacht, Schützenzug im Angriff und in einer Sturmausgangsstellung bei Nacht, Angriff eines motorisierten Kampfbataillons aus der Bewegung und Übergang über Gewässer — und das alles, meine Damen und Herren, auf der Grundlage der bereits erfolgten Ausbildung in der NVA.
Es ist undenkbar, daß die militärische Bedeutung der Kampfgruppen nicht im Rahmen der Abrüstungsverhandlungen zur Sprache gebracht wird. Die führenden Militärpolitiker der DDR unterstrei-



Böhm (Melsungen)

chen immer wieder die Bedeutung der Kampfgruppen, sie unterstreichen ihre Einbindung in das Bündnis des Warschauer Paktes, und sie unterstellen diesen Kampfgruppen selbst einen hohen militärischen Wert.
Es ist undenkbar, daß die Aussagen führender Militärfunktionäre der DDR nicht mit der Sowjetunion abgesprochen sind. Die Verantwortungsträger der DDR tun in diesen Fragen nichts, was nicht in Übereinstimmung mit der Sowjetunion steht.
Unsere Fraktion meint daher, daß es verhängnisvoll wäre, diese militärische Entwicklung in der DDR nicht ernst zu nehmen. Nähme man diese Entwicklung nicht ernst, käme ein solches Verhalten einer Selbsttäuschung gleich, die von den eigenen Wünschen und Maßstäben auf andere schließt. Deshalb haben wir diesen Antrag mit dem Ziel gestellt, darüber in den zuständigen Ausschüssen sachlich und gründlich zu diskutieren und zu prüfen, ob die Bundesregierung im Rahmen der NATO diese für die Sicherheit auch der Bundesrepublik Deutschland und ganz Europas wichtige Frage erneut und mit Nachdruck ansprechen soll.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816424600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Möhring.

Helmuth Möhring (SPD):
Rede ID: ID0816424700
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Willen des Antragstellers, der CDU/CSU-Fraktion, soll die Bundesregierung die militärische Bedeutung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse der DDR im MBFR-Raum in der NATO ansprechen und auf zweckdienliche Konsequenzen für die westliche Verhandlungsposition in Wien hinwirken. Nun, bei näherem Hinsehen und ein wenig Nachdenken wird klar, daß die erstrebte Absicht dieses Antrags, die westliche Verhandlungsposition zu stärken, das genaue Gegenteil bewirken kann.

(Jung [FDP]: So ist es!)

Was ist eigentlich das Ziel von MBFR? NATO und Warschauer Pakt sind ab 1973 in vielen mühsamen Gesprächen und Verhandlungen übereingekommen, innerhalb eines bestimmten geographischen Raumes „stehende aktive Streitkräfte" — oder, wie es dort korrekt heißt, „active duty uniformed" — so zu reduzieren, daß die überlegene einseitige Offensivfähigkeit abgebaut wird und sich die beiderseitigen Truppenstärken und Rüstungspotentiale allein noch an der Verteidigungsfähigkeit orientieren. Dies ist, wenn ich den Sinn von MBFR richtig verstanden habe, die Kernposition. Dies bedeutet, daß nach den festgelegten Zählkriterien nur sogenannte Friedensstärken zur Debatte stehen. Hierüber hat es wohl zuletzt noch 1976 verbindliche Absprachen gegeben.
Nun wünschen die Antragsteller, daß die Kampfgruppen der Arbeiterklasse der DDR dem östlichen Truppenpotential hinzugerechnet werden. Was bedeutet dies? Was sind diese Kampfgruppen? Herr Kollege Böhm, ich will versuchen, auch selber einmal ganz präzise zu sagen, was ich darüber weiß. Wir können uns vielleicht gegenseitig helfen.
Die Kampfgruppen der DDR sind ab 1952 in den Großbetrieben unter alleiniger Führung der SED als reine Parteiarmee entstanden. Nach dem Volksaufstand am 17. Juni 1953 wurden sie unter dem Schock der Ereignisse forciert ausgebaut, um als Betriebsmiliz solche spontanen Streiks künftig jederzeit im Keime ersticken zu können.

(Graf Huyn [CDU/CSU] : „Streiks" nennen Sie das!)

Sie wirkten als Sicherungskräfte beim Mauerbau am 13. August 1961 mit.
Heute spielen sie in der Landesverteidigungsplanung der DDR eine bedeutende Rolle, allerdings als Bestandteil der territorial gebundenen Kräfte. Sie haben den eindeutigen Auftrag, in begrenzten geographischen Räumen des eigenen Territoriums zu verteidigen und dabei überwiegend auch Objektschutzaufgaben durchzuführen.

(Graf Huyn [CDU/CSU] : Anders die Bundesregierung in der Fragestunde!)

Sie bestehen aus Betriebsangehörigen und sind außerhalb der Arbeitszeit an Wochenenden in 132 Ausbildungsstunden an leichten und mittleren Infanteriewaffen ausgebildet.

(Graf Huyn [CDU/CSU] : Und schweren!)

Sie sind in begrenztem Umfang transportfähig — die Lkws werden den Betrieben entnommen — und können auch Luftabwehraufgaben und kleinere Angriffsoperationen durchführen.

(Graf Huyn [CDU/CSU] : Aha!)

— Was heißt „aha"? Ich werde auf Ihr Aha noch zurückkommen, um die Vergleichbarkeit in der Bundesrepublik einmal anzuleuchten.
Gegliedert sind die Betriebskampfgruppen in Hundertschaften zu je drei Zügen, ausgerichtet auf die jeweilige Betriebsgröße. Es werden auch Betriebe zusammengelegt, um solche Betriebskampfbataillone zu bekommen. Der größte Verband ist das Bataillon. Oberhalb der Bataillonsebene gibt es keine militärischen Führungsebenen mehr.
Herr Kollege Böhm, ich möchte ein wenig relativieren. Mir sind nur Zahlen zwischen 350 000 und 400 000 bekannt. Wir müssen uns irgendwann einmal auch über Zählkriterien abstimmen, die solche Spekulationen von eben mal 100 000 mehr oder weniger zum Schluß ausschließen.
Männer — und begrenzt auch Frauen — im Alter von 25 bis 60 Jahren haben sich ausbilden zu lassen. Die Leitung hat dabei überwiegend die Volkspolizei und bei Frauen das Rote Kreuz. Die Führung des Bataillons obliegt dem Ersten Sekretär der SED des Bezirks oder des Kreises. Oberster Dienstherr ist nach dem Generalsekretär Honecker der Innenminister. Damit ist die Zuständigkeit der Volkspolizei gegeben. •
Die Waffen werden nur zu Übungen oder Manövern herausgegeben. Sie lagern in streng bewachten Depots der Volkspolizei.

(Graf Huyn [CDU/CSU] : Die hätten sonst auch Angst!)




Möhring
Die Moral der sicher gut ausgebildeten Kampfgruppenangehörigen wird gelegentlich in Veröffentlichungen sichtbar, so bei einer kritischen DDR-Berichterstattung, in der es heißt: „Bei uns kämpft eine ganze Anzahl von Genossen — aber um Untauglichkeitsbescheinigungen!" Denn während der Ausbildung und Übungen müssen andere Betriebsangehörige die Arbeit übernehmen, und die Kämpfer müssen durch Sonderschichten versäumte Arbeitsstunden nachholen.
Warum berichte ich solche Einzelheiten? Ich möchte einmal korrekt nachweisen, daß die Kampfgruppen der Arbeiterklasse der DDR eine völlig andere Qualität besitzen als die für die Reduzierung charakterisierten und verabredeten Streitkräfte. Sie haben zugegebenermaßen in ihrer Art keine Entsprechung im Westen, aber auch nur als bewaffnete Betriebsangehörige. Sie sind nicht präsent, sie sind aber mobilisierbar.
Wenn nun der Versuch unternommen wird, diese Truppenarten über die NATO in die Wiener Verhandlungen nachzuschieben, laufen wir Gefahr, daß die ursprünglich zwischen NATO und Warschauer Pakt vereinbarte Geschäftsgrundlage ausgeweitet wird und die Gespräche verzögert, gestört werden oder sogar von vorne beginnen müssen. Wir sollten uns an das System wie bei SALT halten: Erst einmal den vereinbarten Kern reduzieren, und erst dann, wenn die Vereinbarungen unterzeichnet sind, uns den Sekundär- und Tertiärbereichen der übrigen waffentragenden oder waffenbesitzenden Organisationen zuwenden. Allerdings wird dann sicher auch die Heimatschutztruppe der Bundesrepublik Deutschland angesprochen werden.

(Graf Huyn [CDU/CSU] : Überhaupt nicht vergleichbar!)

Wir können das nicht verhindern. Die Territorialverteidigung besteht zu 85 % aus Reservisten.

(von Hassel [CDU/CSU] : Sie müssen Vergleichbares mit Vergleichbarem vergleichen! — Weitere Zurufe der Abg. Böhm [Melsungen] [CDU/CSU] und Graf Huyn [CDU/CSU])

— Sie ist in der Aufgabenstellung vergleichbar: Objektschutz und flächendeckende Verteidigung im eigenen Territorium.

(Graf Huyn [CDU/CSU] : Das ist nicht wahr!)

Dazu müssen Sie mir schon einigen Sachverstand zugestehen. Ich bin letzten Endes auch Mitglied des Verteidigungsausschusses.

(von Hassel [CDU/CSU] : Das besagt gar nichts!)

— Das sagt schon einiges, Herr von Hassel, denn als Oberst der Reserve bin ich durchaus über unser Territorialheer sachkundig.
Schon jetzt darf ich für meine Fraktion sagen, daß uns der Antrag zweckwidrig erscheint, weil die Kampfgruppen im Sinne der heute geltenden Zählkriterien nicht MBFR-fähig sind. Da die Antragsteller gerne Zitate benutzen, darf auch ich aus dem 1979 erschienenen Buch von Joachim Nawrocki „Bewaffnete Organe der DDR" zitieren:
Die Kampfgruppen können sowohl nach militärischen Regeln als auch als Guerilla-Einheiten kämpfen. Nach Struktur und Organisation gehören sie aber nicht zu den regulären Verbänden, sondern zu den irregulären Kombattanten im Sinne von Artikel 3 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb werden die Kampfgruppen von den eventuellen Vereinbarungen über Rüstungsbegrenzung nicht erfaßt.
Wir stimmen der Überweisung dieses Antrages an die vorgeschlagenen Ausschüsse zu.

(Beifall bei der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816424800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jung.

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0816424900
Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU hat am 8. August 1978 zum Thema der Betriebskampfgruppen der DDR eine Kleine Anfrage gestellt. Sie hat diesem Thema dann innerhalb ihrer Großen Anfrage zur Friedenssicherung durch Verteidigung und Entspannung eine Frage gewidmet, und sie hat überdies in diesem Hause zahlreiche mündliche Anfragen zum gleichen Thema an die' Regierung gerichtet, Fragen, die sich zum Teil ständig wiederholten. Insofern kann ich Ihnen zustimmen, Herr Kollege Böhm.

(V o r s i t z : Vizepräsident Frau Renger)

Ich muß aber auch feststellen, daß die CDU/CSU auf alle diese Fragen erschöpfende Auskunft über die Bewertung der Kampfgruppen sowohl von der Bundesregierung als auch von meinem Vorredner erhalten hat. Ich schließe mich dieser Bewertung an und stelle für meine Fraktion fest, daß Gliederung, Ausbildung, Ausrüstung und Unterstellung die „Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR" befähigen, Aufgaben in der territorialen Verteidigung zu übernehmen. Das heißt, daß diese Kampfgruppen zwar kein Offensivpotential sind, das Offensivpotential aber dadurch stärken, daß sie es in bestimmten Bereichen entlasten.
Nun hat die Opposition auf Drucksache 8/2918 den Antrag gestellt, der heute zur Debatte steht. Es ist, um es gleich vorweg zu sagen, ein Antrag, der eine Maßnahme fordert, die längst in den für MBFR zuständigen Gremien des Bündnisses Routine geworden ist, Herr Kollege Böhm. Meine Damen und Herren, ich bedaure eigentlich sehr, daß hier nicht ein Kollege gesprochen hat, der mit der MBFR-
Problematik vertraut ist. Ich bedaure, daß z. B. Herr Kollege Mertes nicht da ist.
Obwohl der Opposition in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur Friedenssicherung mitgeteilt wurde — ich darf zitieren —:
Die Bundesregierung widmet der Entwicklung bei den Kampfgruppen wie auch bei anderen militärischen und paramilitärischen Organisationen des Warschauer Pakts größte Aufmerksamkeit. Sie stimmt in dieser wie bei allen MBFR betreffenden Fragen ihre Bewertung ständig im Bündnis mit den Verhandlungsteilnehmern, ab.
stellt sie nun diesen Antrag.



Jung
Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der Opposition: Wo liegt nach Ihrer Meinung der Unterschied zwischen Ihrer Forderung, das Thema erneut in der NATO anzusprechen und auf zweckdienliche Konsequenzen für die westliche Verhandlungsführung hinzuwirken, und der von der Bundesregierung als Tatsache geschilderten, im Bündnis ständig stattfindenden Abstimmung der Bewertung der Kampfgruppen? Diese Bewertung findet doch selbstverständlich ständig im Hinblick auf die westliche Verhandlungsposition in Wien statt.
Und wo liegt denn das Zweckdienliche -dieses Antrags? Wir dürfen doch sicher davon ausgehen, daß Sie wissen, daß der Westen aus gutem Grund von Anfang an gefordert hat, daß in die zur Zeit stattfindenden MBFR-Verhandlungen nur Soldaten einbezogen werden sollen, die Uniform der Land- oder Luftstreitkräfte tragen und ständig und ausschließlich militärischen Dienst versehen. Wir dürfen auch davon ausgehen, daß Sie wissen, was es bedeuten würde — ich hoffe es wenigstens, Herr Böhm; es hatte allerdings den Anschein, daß Sie das nicht ganz kapiert haben —,

(Böhm [Melsungen] [CDU/CSU] : Das muß an Ihnen liegen!)

mitten in laufenden Verhandlungen solche Vereinbarungen in Frage zu stellen. Oder wollen Sie MBFR überhaupt in Frage stellen?
Wir dürfen wohl auch annehmen, daß Ihnen bekannt ist, welche Belastung es für die Verhandlungen, vor allem aber für die Datendiskussion bedeuten würde, wenn den genannten Kriterien nun weitere hinzugefügt würden. Sie wissen sicher auch, daß es zu diesem Zeitpunkt darauf ankommt, in der Datendiskussion konsequent auf Wahrheit und Klarheit zu drängen, und daß dieses schwierige Unterfangen durch eine Ausweitung der Kriterien besonders belastet würde, ja daß die Aussichten für einen Erfolg der Verhandlungen völlig zunichte gemacht würden. Zudem würden diese Forderungen an den Westen Konsequenzen auslösen, die uns nicht recht sein können.
Wir gehen deshalb davon aus, daß Sie es nicht für . eine zweckdienliche Konsequenz halten, die Kriterien auf die paramilitärischen Verbände des Ostblocks oder auch nur auf die Kampfgruppen der DDR im besonderen auszudehnen. Wir verstehen Ihren Antrag daher als eine Erinnerung an die Tatsache, daß die zahlenmäßige Überlegenheit des Warschauer Pakts an rein militärischen Verbänden auch deshalb sehr ernst zu nehmen ist, weil diese von paramilitärischen Verbänden zusätzlich wirksam unterstützt werden können. Dies gilt zumindest für die Unterstützung der NVA durch die Betriebskampfgruppen.
Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, diese Erinnerung mag für jene gut sein, die dem Prinzip der ungefähren Parität oder der Notwendigkeit der Datendiskussion kritisch gegenüberstehen. Die sozialliberale Bundesregierung bedarf solcher Erinnerung allerdings nicht. Bundesaußenminister Genscher wird sich vom Prinzip der ungefähren Parität nichts, aber auch gar nichts abhandeln lassen.
Die Bundesregierung weiß darüber hinaus, daß ein MBFR-Ergebnis nur dann solide sein kann, wenn Klarheit über die Ausgangsdaten herrscht. Sie hat dies alles ja durch ihre praktische Politik bewiesen. Auch die FDP-Fraktion braucht solche Erinnerungen durch die Opposition nicht.
Ein Ergebnis, das die bestehenden Disparitäten festschreibt oder bei dem unklar bleibt, ob tatsächlich Parität hergestellt ist, würde die Unsicherheit und das Mißtrauen aufrechterhalten und möglicherweise verstärken, die gerade bei MBFR abgebaut werden sollen. MBFR würde so ad absurdum geführt. Ein solches Ergebnis hätte auch innenpolitische Folgen, die eine Weiterführung der Entspannungspolitik und damit der Rüstungskontrollpolitik mindestens erschweren können.
Liberale Sicherheitspolitik hat es immer als ihre wichtigste Aufgabe betrachtet, ausgewogene konventionelle Kräfteverhältnisse in Mitteleuropa sicherzustellen; denn die konventionellen Stärkeverhältnisse entscheiden auch über die Höhe der atomaren Schwelle, die gerade für unser Volk von so vitaler Bedeutung ist.
Wir fühlen uns auch deshalb besonders verpflichtet, für eine ausreichende konventionelle Kampfkraft einzutreten, weil wir, die Freien Demokraten, es waren, die ihr Sicherheitskonzept nach dem Prinzip der Arbeitsteilung im Bündnis erstellt und die Übernahme des konventionellen Parts durch die Bundeswehr bei Verzicht auf nukleare Teilhabe gefordert haben.
Wir gehen also davon aus, daß Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, die Verhandlungsposition des Bündnisses, zu der die Bundesregierung ganz wesentlich beigetragen hat, weiter unterstützen. Wir gehen nicht davon aus, daß Sie diesen Antrag gestellt haben, weil Sie nun auch bei MBFR, wie Sie das ja leider in allen anderen Bereichen der Entspannungspolitik tun, einen destruktiven Kurs des Alles oder Nichts steuern und die Verhandlungen unnötig belasten wollen. Ich wäre deshalb auch an einer Klarstellung Ihrer Aussage, Herr Böhm, Sie wollten das in die Datendiskussion einbezogen wissen, sehr interessiert.
Wir gehen nicht davon aus, daß Sie diesen Antrag gestellt haben, weil Sie Angst in der Bevölkerung wecken wollen, so wie dies leider gestern Herr Dregger wieder in der Debatte über die Gesamtverteidigung getan hat. Wir gehen davon aus, daß Sie die MBFR-Politik der Bundesregierung weiter in der bisherigen verantwortungsbewußten Weise, wie es beispielsweise Herr Mertes hier Wiederhalt dargestellt hat, unterstützen werden — eine Politik, die davon ausgeht, daß Verteidigung und Entspannung gleichwertige und einander ergänzende Säulen unserer Sicherheit sind.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816425000
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Antrags auf Drucksache 8/2918 federführend an den.



Vizepräsident Frau Renger
Auswärtigen Ausschuß sowie mitberatend an den Verteidigungsausschuß und an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen vor. — Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Marx und der Fraktion der CDU/CSU
Verletzung der Menschenrechte im Iran
— Drucksache 8/2971 —
Überweisungsvorschlag des ältestenrates:
Auswärtiger Ausschuß (federführend) Rechtsausschuß
Interfraktionell sind zwei Kurzbeitragsrunden vereinbart worden. — Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Lenz.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0816425100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute morgen konnten wir in den Zeitungen die Nachricht von einem angeblichen oder wirklichen Attentat auf den Schah lesen, der zur Zeit in Mexiko im Exil lebt. Das ist der Hintergrund für den Antrag, den wir heute beraten.
Der Präsident der islamischen Revolutionsgerichte, Ayatollah Sadek Khalkhali hat mehrfach öffentlich erklärt, daß die in Abwesenheit zum Tode verurteilten Mitglieder der Schahfamilie vogelfrei seien. Er hat wörtlich erklärt, daß der Vollzug dieser Todesurteile, wo auch immer dieser stattfinde, als legale Handlung gelte. Er hat die Regierungen der Staaten, in denen diese Urteile vollstreckt werden, aufgefordert, den oder die Vollzieher dieser Hinrichtungen nicht zu verfolgen. Er hat jetzt sogar verkündet, daß ein für rund 300 000 DM gedungenes Kommando nach Mexiko unterwegs sei, um dort die Urteile zu vollstrecken.
Er hat nicht davor zurückgescheut, auch die Kaiserin aufzufordern, ihren Mann zu töten. Sie erhielte für diese Tat nicht nur eine Belohnung — eben jene rund 300 000 DM —, sondern Vergebung ihrer Verbrechen und könne unbehelligt nach Persien zurückkehren.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Pfui!)

Meine Damen und Herren, ich bin kein Kenner des persischen oder des islamischen Rechts. Andere islamische Staaten haben offenbar keine Schwierigkeiten, eine auf die Grundsätze des Islams begründete Politik mit der Verwirklichung der Menschenrechte und der Achtung des Völkerrechts zu vereinbaren.

(Dr. Marx [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Aber selbst wenn die genannten Aufforderungen nicht Ausdruck eines politischen oder religiösen Fanatismus, sondern der Ausdruck einer weitverbreiteten religiösen oder politischen oder rechtlichen Auffassung sein sollten, muß ich in aller Deutlichkeit sagen, meine Damen und Herren: Niemand hat
das Recht, diese seine Auffassungen in fremde Länder zu exportieren.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich möchte hier in aller Klarheit sagen, daß ein Vollstrecker eines solchen „Todesurteils" uns nicht als ein Held, sondern als ein verspäteter Nachkomme jener Assassinen erscheinen würde, die im Mittelalter von der Festung Alamut in Nordpersien aus Furcht und Schrecken an den Höfen des Orients und unter den Kreuzfahrern verbreiteten. Die von dieser Sekte ausgesandten Meuchelmörder sind in die Geschichte nicht als gläubige Moslems, sondern als teuflische Mörder eingegangen.
Es besteht kein Zweifel daran, meine Damen und Herren, daß die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland einen solchen Anschlag, fände er in unserem Lande statt, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln abwenden müßten und abwenden werden. Ein solches Vorgehen wäre ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht.
Kein Staat hat das Recht, Amtshandlungen oder gar Hinrichtungen auf dem Territorium eines anderen Staates ohne die Zustimmung des Staates, in dem diese Handlung stattfindet, durchzuführen oder durchführen zu lassen. Alle Staaten der Welt, insbesondere alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen — und dazu gehört auch der Iran —, haben sich zur Einhaltung dieses Grundsatzes verpflichtet. Kein souveräner Staat kann es hinnehmen, Beauftragte eines fremden Staates auf seinem Staatsgebiet Strafjustiz im Wege der Selbsthilfe ausüben. Das ist nach den hier herrschenden Auffassungen ein Verbrechen, gegebenenfalls ein Verbrechen des Mordes.
Es ist besonders anzuerkennen, meine Damen und Herren, daß der ägyptische Staatspräsident Sadat diesen Drohungen die Stirn geboten und den Schah eingeladen hat, Asyl in seinem Lande zu nehmen. Er hat damit einen weiteren Beweis seines Mutes und seiner Weitsicht geliefert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In diesem Zusammenhang muß ich auch darauf hinweisen, daß das Vorgehen gegen den Schah und seine Familie, ebenso wie andere zur Zeit im Iran stattfindende revolutionäre Verfahren, nicht geeignet ist, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Treibens der iranischen Revolutionsgerichte auszuräumen. Im Gegenteil, der sogenannte Prozeß gegen den Schah ist, ebenso wie andere Prozesse, nach unserer Kenntnis der Dinge unter Ausschluß der Offentlichkeit abgelaufen. Ob ein Verteidiger aufgetreten ist und ob er die Möglichkeit zur Verteidigung hatte, wissen wir nicht. Wir wissen nicht, ob es die Möglichkeit einer rechtlichen Nachprüfung gab und die Möglichkeit, den Gnadenweg zu beschreiten. Die Aufforderung an die Kaiserin, ihren Gatten zu ermorden, um Vergebung ihrer Verbrechen zu erreichen, läßt auf das Gegenteil schließen.
Dies alles ist nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, gegen



Dr. Lenz (Bergstraße)

den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!)

Die Einzelheiten, meine Damen und Herren, sind in unserem Antrag aufgeführt.
Manche mögen sich sagen, man könne sich trotzdem, vielleicht im Hinblick auf die eigene wirtschaftliche Macht, ein derartiges Vorgehen leisten, das Geschrei über das völkerrechtswidrige Verbrechen würde doch bald verklungen und verstummt sein. Meine Damen und Herren, daß eine solche Haltung zynisch ist oder wäre, brauche ich nicht zu betonen. Sie widerspricht im übrigen auch der geschichtlichen Erfahrung.
1960 hat ein Agent des Komitees für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR zwei Exilsowjetbürger in der Bundesrepublik Deutschland ermordet. Dieser Fall ist jedem deutschen Juristen als Staschynskij-Fall bekannt.
1940 ließ Stalin den in Mexiko im politischen Asyl lebenden Trotzkij ermorden. Er wurde mit einem Eispickel erschlagen.
1804 ließ Napoléon Bonaparte den Herzog von Enghien aus dem benachbarten Baden nach Frankreich verschleppen und nach einem Scheinprozeß erschießen. Die Erschießung dieses Bourbonen-Prinzen ist als die abscheulichste Tat in Napoléons ganzer Laufbahn bezeichnet worden.
Damals wie heute haben Hunderttausende, ja Millionen Menschen durch Krieg und Gewalt ihr Leben verloren. Dennoch sind diese Einzeltaten im Gedächtnis der Menschheit haften geblieben. Wer würde heute noch den Namen des Herzogs von Enghien kennen, wenn er nicht auf so gewaltsame Art getötet worden wäre?
Das iranische Volk ist mit dem deutschen Volk durch alte freundschaftliche Beziehungen verbunden. Diese Beziehungen haben das Ende unseres Kaiserreichs, das Ende der Weimarer Republik, das Ende des Dritten Reiches überlebt, und wir — ich bin sicher, wir alle — wünschen sie mit dem persischen Volk fortzusetzen, unabhängig davon, welche Regierungsform sich dieses Land gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir hoffen und wünschen deshalb, daß die persische Führung von einem Vorhaben Abstand nimmt, das die Beziehungen des Iran zu seinen Nachbarn und Freunden in der Welt schwer und dauerhaft belasten wird und das dem Ansehen des Islams in der Welt nach unserer Überzeugung schwersten Schaden zufügen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wir fordern die Bundesregierung auf, in diesem Sinne bei den Vereinten Nationen vorstellig zu werden, und wir bitten die Fraktionen dieses Hauses um Unterstützung dieses Anliegens.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816425200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Ehmke.

Dr. Horst Ehmke (SPD):
Rede ID: ID0816425300
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Opposition ist einer der Anträge, von denen man meinen könnte, daß er der Notwendigkeit entspringt, die Bundesregierung auf dem Gebiet der Menschenrechte zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten. Ich glaube nicht, daß das notwendig ist, und ich fände es gut, wenn wir in der weiteren Debatte über den Antrag im Ausschuß, Herr Kollege Lenz, zunächst einmal feststellen könnten, daß über die Menschenrechte im Grundsatz in diesem Hause kein Streit besteht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816425400
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Lenz?

Dr. Horst Ehmke (SPD):
Rede ID: ID0816425500
Wenn sie mir nicht auf meine zehn Minuten angerechnet wird, gern.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0816425600
Herr Kollege Ehmke, könnten Sie sich vielleicht auch vorstellen, daß wir diesen Antrag eingebracht haben, damit sich dieses Haus mit diesem Thema beschäftigt?

Dr. Horst Ehmke (SPD):
Rede ID: ID0816425700
Ich sagte ja, ich hoffe, daß die weitere Beschäftigung dazu führt, zunächst einmal davon auszugehen, daß man sich darüber einig ist. Die Bundesregierung hat im übrigen immer bestimmte Grundsätze eingehalten in bezug auf die Art, in der sie Menschenrechte vertritt. Sie hat sich nie auf einen verbalen Protest beschränkt, sondern sie hat immer ihre Aufgabe darin gesehen, den Versuch zu machen, durch praktische Politik im Rahmen unserer politischen Möglichkeiten etwas zur Veränderung beizutragen. Sie hat darauf Wert gelegt, daß nicht selektiv vorgegangen wird, auch nicht in den Vereinten Nationen, und zweitens, daß sie glaubwürdig bleibt.
Der Antrag, den die Opposition wegen der Verletzung der Menschenrechte im Iran eingebracht hat, greift ein Problem auf, das auch die sozialdemokratische Bundestagsfraktion mit Besorgnis erfüllt. Der Antrag läuft aber insofern ins Leere, als die Bundesregierung mit ihren Partnern in der EG bereits tätig geworden ist, um der Verletzung der Menschenrechte durch die Revolutionsgerichte im Iran entgegenzuwirken. Die Bundesregierung hat in ihren bilateralen Gesprächen und Kontakten gegen die Todesurteile protestiert; in diesem Sinne hat sich auch der deutsche Botschafter im Iran gegenüber der iranischen Regierung geäußert. Die Bundesregierung hat außerdem im Mai dieses Jahres mit den EG-Partnern eine allgemeine Entschließung des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen unterstützt, in der die Zunahme von Todesurteilen in einzelnen Ländern verurteilt wird, in der aber — wegen der Ablehnung der Selektivität — nicht ein Land herausgegriffen wird.
Die Bundesregierung hat weiter in Gesprächen mit iranischen Regierungsvertretern in der Bundesrepublik ihre Sorge über die Verletzung von Menschenrechten zum Ausdruck gebracht. Der Sprecher der Bundesregierung hat ferner gegenüber Meldungen, in denen von dem Versuch die Rede war, den



Dr. Ehmke
Schah durch sogenannte Vollstrecker ermorden zu lassen, erklärt, daß ein solches Vorgehen außerhalb jeder zivilisierten Rechtsordnung stehe.
Für die Sozialdemokratische Partei hat ihr Sprecher am 13. Juni erklärt, daß die SPD mit Sorge und Bestürzung die Prozesse und Urteile im Iran verfolge. Sie hat die dafür Verantwortlichen daran erinnert, daß die Forderung nach Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Gerichte sowie die Durchsetzung der Prinzipien der Menschenrechte entscheidender Bestandteil der demokratischen Widerstandsbewegung gegen das Regime des Schah gewesen ist. Unrecht kann nicht durch Unrecht wiedergutgemacht werden.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Auch unsere drei Faktionskollegen Coppik, Gansel und Thüsing haben bei ihrem Besuch im Iran mit Nachdruck diese Kritik vorgebracht. Sie haben das im einzelnen dargestellt. Leider ist nach ihrer Rückkehr ihr Verständnis für die schwierige und gefährliche Lage, die heute im Iran herrscht, mißdeutet und mißinterpretiert worden als Einverständnis mit der Tätigkeit der Revolutionsgerichte. Das Gegenteil haben sie gesagt, wenn man die Texte liest.
Meldungen des heutigen Tages, daß an eine Änderung der Revolutionsgerichte gedacht sein soll, möchte ich noch nicht bewerten, da die Meldungen so widersprüchlich sind, daß man sich kein rechtes Bild machen kann.
Aber ich muß nun auch darauf hinweisen, Herr Kollege Lenz, daß die Sozialdemokraten in früheren Jahren auch den Schah und seine Regierung wegen Verletzung von Menschenrechten kritisiert und sich mit den Zielen der demokratischen Opposition im Iran solidarisiert haben. Im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit — sie ist eine zentrale Frage — muß sich die Opposition fragen lassen, was sie denn damals an Anträgen in diesem Haus gestellt hat, als unter der Herrschaft des Schahs Menschenrechte in massiver Form verletzt worden sind.

(Beifall bei der SPD)

Ich sage das jetzt gar nicht polemisch, weil ja immer die Gefahr besteht — ich komme nachher auf ein Beispiel, wo wir in der umgekehrten Versuchung sein könnten —, es einseitig zu sehen. Für alle im Hause gilt, daß wir in Fragen der Menschenrechte nicht nach irgendeiner taktischen Einschränkung urteilen können, noch nicht einmal nach Sympathien und Antipathien. Um ein Beispiel anzuführen: Wer die Menschenrechtsverletzungen unter den faschistischen Regimen in Portugal, Spanien und Griechenland nicht kritisiert hat, der hat eine sehr schwache Stellung, zu Menschenrechtsverletzungen im Ostblock Stellung zu nehmen. Wenn Franz Josef Strauß Sympathie für die Diktatur Pinochets in Chile erklärt hat — wörtlich hat er dazu gesagt: Es ist einfach Unsinn, davon zu reden, daß in Chile gemordet und gefoltert wird

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Wo hat er das erklärt?)

— ein Interview im Deutschen Fernsehen vom 25. November 1977 —, dann verhöhnt er damit nicht nur Tausende von Menschen, die in Chile verfolgt und gefoltert worden sind, sondern er macht sich auch unglaubwürdig in Sachen Menschenrechten.

(Beifall bei der SPD — Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Das ist unfair, was Sie hier sagen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Das gleiche gilt für das offene Eintreten für die Apartheid in Südafrika. — Ich verstehe nicht, daß Sie jetzt erregt sind. Ich sage noch einmal: Wir machen uns selbst unglaubwürdig, wenn wir zu allen diesen Dingen nichts sagen und dann plötzlich einen Fall herausgreifen und hier darstellen. Ich teile Ihre Meinung in diesem Fall. Aber wir müssen es uns alle zur Regel machen: man darf auf keinen Fall - wir alle dürfen es nicht — das Bekenntnis zu. Menschenrechten politisch instrumentalisieren und damit die Menschenrechte gewissermaßen zu einem Schlaginstrument im politischen Kampf machen.
Lassen Sie mich das zum Schluß an einem Beispiel belegen, das uns schon seit Wochen in Atem hält, am Beispiel des Befreiungskampfes des Volkes von Nicaragua gegen die Somoza-Diktatur. Heute gab es eine Meldung, die inzwischen bestätigt worden ist — von der provisorischen Regierung selbst, wenn ich es der Meldung recht entnehme —, daß sandinistische Einheiten 130 Anhänger Somozas erschossen haben. Es heißt in der Meldung, daß „Tribunale der Gerechtigkeit" eingerichtet würden, die offenbar die Abrechnung mit den Leuten Somozas machen sollen. Eine solche Rachejustiz kann von uns nicht gebilligt werden, von keinem in diesem Hause.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Aber, Herr Lenz, wenn ich das sage, dann sage ich auch ein offenes Wort darüber, was ich von dem Somoza-Regime halte. Das ist ein Diktator, der Nicaragua wie eine Privatplantage behandelt und die Bürger des Landes wie seine Leibeigenen. Das ist ein Regime, wo es ausreicht, jung zu sein, um liquidiert zu werden. Das ist ein Regime, das seine Söldner Bomben in die Slums der Hauptstadt werfen läßt ohne jede Rücksicht auf Frauen und Kinder. Ich hätte mir gewünscht, die Vereinigten Staaten und auch die lateinamerikanischen Staaten hätten noch viel früher, als sie es jetzt getan haben, sich klar und deutlich von diesem Regime distanziert.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr richtig, Herr Ehmke, aber reden Sie auch mal über das Regime in Afghanistan!)

— Sicher, auch darüber rede ich, Herr Jäger. Aber gerade eine solche Aufrechnung halte ich für falsch. Ich sage Ihnen zum Beispiel auch: wir alle haben uns — ich glaube, mit Ausnahme des Bundeskanzlers — in einem Fall falsch verhalten. Wir haben so getan, als ob Kambodscha so weit weg liege, daß wir zu dem, was in Kambodscha passiert ist, nicht Stellung nehmen müßten. — Ja, so haben wir getan.



Dr. Ehmke
Es gibt keine entschiedene Äußerung der Parteien zu dieser Frage, und dort ist Furchtbares geschehen. Ich sage das an uns alle gerichtet.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir haben hier darüber geredet!)

— Ich sage nicht, daß wir darüber nicht geredet haben, aber im Ausmaß zu dem, was dort passiert ist, war eigentlich unsere Reaktion und die Reaktion auch der übrigen Welt des Westens erstaunlich schwach. Denn dort sollen die Verluste nach dem, was man in Berichten liest, die Million überschritten haben.
Die in der Sozialistischen Internationale zusammengefaßten Parteien haben die Somoza-Diktatur seit Jahren kritisiert. Folgerichtig hat die Sozialistische Internationale jetzt auch die Errichtung einer provisorischen Regierung für die demokratischen Kräfte in Nicaragua begrüßt. Der Parteirat der Sozialdemokratischen Partei hat sich auf seiner letzten Sitzung dieser Entschließung angeschlossen. Er hat gleichzeitig die Bundesregierung gebeten, sich darauf vorzubereiten, in Nicaragua Hilfe für den Wiederaufbau zu leisten, wenn der Bürgerkrieg beendet sein wird.
Ich bin der Meinung, wenn wir uns einmal darüber verständigten, daß nicht der eine auf dieses und der andere auf jenes Beispiel zeigt — es gibt für jeden von uns immer „angenehmere" und „unangenehmere" Beispiele —, dann würden wir der Sache der Menschenrechte einen guten Dienst erweisen. Wir würden sie in ihrer eigenen Würde belassen, statt sie zu instrumentalisieren. Wenn wir uns dann noch darüber einigen könnten, daß es darauf ankommt, sich nicht nur verbal zu den Menschenrechten zu bekennen, sondern auch eine Politik zu machen, die den bedrohten Menschen aktuell hilft, dann hätten wir ein wichtiges Stück Gemeinsamkeit in einer Grundsatzfrage in diesem Hause entweder wiederhergestellt oder, wenn sie vorhanden ist, auch der Offentlichkeit gegenüber dargestellt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816425800
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schäfer (Mainz).

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0816425900
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Antrag der CDU/CSU ist nach unserer Auffassung zwischen der ihm zugrunde liegenden Substanz, nämlich der Verurteilung der im Iran herrschenden islamischen Revolutionsgerichtsbarkeit und der vorgeschlagenen Methode zu unterscheiden, Herr Lenz, nämlich den von ihr betroffenen Menschen zu helfen.
Auch wir betrachten die Art und Weise, in der sogenannte Revolutionsgerichte Schnellverfahren durchführen, Todesurteile fällen und vollstrecken, als Verstöße gegen die Menschenrechte und als Mißachtung international herrschender Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Besonders erschreckend finden wir, daß Todesurteile offensichtlich keineswegs nur gegen solche Personen verhängt wurden, die während der Herrschaft des Schahs Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben — was allerdings außer Zweifel steht —, sondern auch gegen Menschen, denen, wie es so schön heißt, Kampf gegen Allah und seine Diener, Verbreitung des Bösen auf Erden, Homosexualität oder Verschwörung und Zusammenarbeit mit dem Zionismus vorgeworfen werden. Wir halten es für unerträglich, daß selbstverständliche rechtsstaatliche Prinzipien wie die Offentlichkeit des Verfahrens und die Zulassung von Verteidigern nicht eingehalten werden, abgesehen davon, daß diese Gerichte nicht mit qualifizierten Richtern besetzt sind.
Die Darstellung der Hingerichteten im iranischen Fernsehen und in der Presse hat ein weiteres dazu getan, die Weltöffentlichkeit zu schockieren. Wir wissen zwar inzwischen, daß es unter dem Deckmantel des letztlich doch totalitären Regimes des Schahs zu schrecklichen Ausschreitungen der Geheimpolizei Savak gekommen ist und daß der größte Teil der Bevölkerung des Iran die Prozesse vor den Revolutionsgerichten offensichtlich für gerechtfertigt hält; wir müssen aber Herrn Khomeini ernsthaft fragen — das hat, glaube ich, auch Herr Ehmke schon getan —, ob er wirklich glaubt, der großen und bewunderungswürdigen Religion des Islams in der Weltöffentlichkeit dadurch zu dienen, daß er auf diese Weise grausame Rachejustiz üben läßt.
Die Bundesregierung hat zu den Vorgängen im Iran keineswegs geschwiegen. Zu wiederholtem Male hat sie in direkter Form ihre Betroffenheit zum Ausdruck gebracht und an die Verantwortlichen im Iran appelliert, den Menschenrechten Geltung zu verschaffen und den Angeklagten ein faires Verfahren zu garantieren. Das gilt auch für unsere Partner in der EG und die Vereinigten Staaten.
Die Deutsche Botschaft in Teheran hat sich immer wieder eingeschaltet und im Kontakt mit iranischen Regierungsstellen unsere Kritik vorgetragen. Dem Staatssekretär im iranischen Innenministerium, Herrn Dr. Tabatabai, wurde zuletzt bei seinen offiziellen Gesprächen im Mai dieses Jahres — u. a. mit Staatssekretär van Well, mit Herrn Wischnewski, mit Herrn Minister Graf Lambsdorff — die deutsche Kritik an diesen Verfahren sehr deutlich vorgetragen.
Bisher hatten die Proteste immerhin offensichtlich den Erfolg, daß seit Mitte April wenigstens auch Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und sogar Freisprüche erfolgt sind. Es bleibt zu hoffen — das betone ich —, daß es der iranischen Regierung gelingt, endlich Kontrolle über die bisher dem Ayatollah Khomeini unmittelbar unterstellten Gerichte zu gewinnen. Äußerungen führender islamischer und iranischer Politiker, auch der Rücktritt des Justizministers Mobasheri, deuten darauf hin, daß auch dort Unbehagen über diese Vorgänge herrscht.



Schäfer (Mainz)

Andererseits, meine Damen und Herren, müssen wir natürlich auch iranische Kritik am Westen sehr ernst nehmen: wir mäßen mit zweierlei Maß, hätten uns unter dem Schah-Regime für die Menschenrechte keineswegs so leidenschaftlich eingesetzt, wie wir das jetzt tun. Daß hier Unterlassungen vorliegen — Herr Ehmke hat darauf hingewiesen —, sollten wir nicht zu leugnen versuchen.
Um so mehr gilt es nunmehr, behutsam zu verfahren. Damit komme ich zu der Methode, die der Antrag der Opposition vorsieht. Ziffer 2 Ihres Antrages erscheint mir etwas anmaßend, weil es uns wohl kaum zusteht

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Wieso denn nicht?)

— ich zitiere jetzt —, „alle Regierungen, deren Länder Mitglieder der Vereinten Nationen sind", aufzufordern, „Vollstrecker von Todesurteilen als gemeine Mörder" zu verfolgen. Wir sollten wirklich Vertrauen zu der Rechtsprechung der Mitgliedstaaten der UN haben und uns nicht zu der Pose moralischer Lehrmeister versteigen.

(Beifall bei der FDP)

Alle weiteren Maßnahmen müssen mit unseren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft sehr sorgfältig abgewogen und abgestimmt werden und sich vor allem an den Betroffenen orientieren. Einen spektakulären Alleingang, wie der Antrag der Opposition ihn vorsieht, halten wir nicht für eine sinnvolle und erfolgversprechende Maßnahme.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Gerade vor dem Hintergrund unserer vergangenen intensiven politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu dem Regime des Schahs sollten wir uns hüten, die Dinge zu überziehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816426000
Herr Abgeordneter Schäfer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) ?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0816426100
Bitte schön.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0816426200
Herr Kollege, ist Ihnen entgangen, daß sich die in Ziffer 2 enthaltene Forderung der CDU/CSU nicht auf einen Alleingang der Bundesregierung, sondern auf einen Antrag bezieht, der zu einem Beschluß der Vereinten Nationen erhoben und als solcher dann an alle den Vereinten Nationen angehörenden Staaten gerichtet werden soll?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0816426300
Herr Jäger, ich bin grundsätzlich der Auffassung — das ist eine in der Außenpolitik dieser Bundesregierung vertretene' Auffassung —, daß wir alle Schritte in den Vereinten Nationen mit unseren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft sehr sorgfältig abstimmen und keine Alleingänge in einer so prekären Frage unternehmen sollten.

(Beifall bei der FDP)

Lautstarke Demonstrationen, Herr Jäger, könnten leicht das Gegenteil von dem bewirken, was wir
eigentlich wollen, nämlich den einzelnen Betroffenen zu helfen. Sie könnten auch den Prozeß einer von uns erhofften Normalisierung im Rahmen unserer fortbestehenden und meiner Ansicht nach durchaus hinnehmbaren, vielleicht sogar befriedigenden Beziehungen zur iranischen Regierung eher stören. Wir sollten das, meine Damen und Herren, bei den Beratungen dieses Antrags in den zuständigen Ausschüssen ernsthaft bedenken.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816426400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0816426500
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Der eigentliche Führer des Iran, der Ayatollah Khomeini, hat kürzlich in einer Rede in Ghom radikale Heißsporne in seinem Lande vor den verherrenden Folgen ihrer, jedes internationale Recht verletzenden Taten gewarnt. Er sagte:
Wenn wir einen falschen Schritt tun, wird die Welt Schande auf den Islam laden.
Er fügte hinzu:
Wenn wir die Ehre des Islam antasten, dann haben wir die Katastrophe herbeigeführt.
In diesen Sätzen drückt jener Mann, der Persien mit unbeirrter Hartnäckigkeit in die Revolution geführt, den Schah vertrieben, das alte Regime gestürzt und versucht hat, eine Islamische Republik zu begründen, die Gefahren aus, die seinem Land heute drohen, ihm deshalb drohen, weil seine eigenen engen Freunde — eben unter Berufung auf den Islam als der alleinigen, alle Lebensbereiche, auch das Recht und den internationalen Umgang bestimmenden Macht — nicht einen islamisch-iranischen Gottesstaat herbeigeführt, sondern dieses wichtige Land im Mittleren Osten jetzt an den Rand der Anarchie gedrängt haben. Religiöse Eiferer und sektiererische Fanatiker sind es, die durch ihre geheimen Gerichte und gnadenlose Todesurteile, durch ihre öffentlichen Aufforderungen zum Mord und zum rigorosen Eingriff in die Souveränität anderer Staaten das Bild und Ansehen Persiens, die Ehre dieses Landes auch nach dem Abgang des Schahs befleckt haben. Dies, Herr Kollege Ehmke, ist ein wichtiger Punkt, der in Ihren Darlegungen, die uns ansonsten die Möglichkeit geben, auch einmal im Ausschuß vertieft darüber zu sprechen, gefehlt hat. Sie haben kein Wort zur Aufforderung gesagt, in anderen Ländern desjenigen, den man für vogelfrei erklärt hat, habhaft zu werden.

(Dr. Ehmke [SPD] : Ich habe die Äußerung des Regierungssprechers zustimmend zitiert, in der er gesagt hat, das sei außerhalb jeder zivilisierten Rechtsordnung!)

— Herr Ehmke, ich glaube, es wäre wichtig gewesen, von Ihrer Seite in diesem Punkt, der uns ganz besonders betrifft und der das eigentliche Zentrum oder — wenn Sie so wollen — der Anlaß unseres



Dr. Marx
Antrags ist, von Ihnen im Parlament etwas Deutlicheres zu hören.

(Dr. Ehmke [SPD] : Deutlicher geht es gar nicht!)

Ich möchte sagen, daß wir uns gegen die arroganten Aufrufe, vogelfrei erklärte Personen sollten überall in der Welt, wo man sie findet, hingerichtet werden, wenden und daß wir uns gegen die Aufforderung an die zivilisierte Staatengemeinschaft wenden, jene Mörder, welche als Arm der Revolutionsgerichte verstanden werden, straffrei zu lassen. Wir wenden uns — so steht es über dem Antrag — gegen die Mißachtung der elementaren Menschenrechte. In unserem Antrag machen wir ausdrücklich einen Unterschied zwischen dem persichen Volk, mit dem wir uns seit langen Jahren gegenseitiger Achtung und Freundschaft verbunden wissen, und jenen kleinen, aber offenbar mächtigen Gruppen, die in blinder Rachsucht die Gesetze der Zivilisation verachten.
Ich möchte gern mit Nachdruck darauf hinweisen, daß sich auch der persische Ministerpräsident Bazargan gegen die eilig organisierten Tötungsprozesse in seinem Land gewandt hat, vor allem gegen die in den letzten Wochen wiederholten Aufrufe zu Mord in fremden und fernen Ländern. Uns kommt es darauf an, meine verehrten Kollegen, durch unseren Antrag und durch diese Debatte klarzumachen, daß wir bereit sind, einer gemäßigten Regierung, die weiß, daß ihr Land auch den Menschenrechten verpflichtet ist, und die sich auch um die Durchsetzung der Menschenrechte in einer schwierigen geschichtlichen Phase bemüht, zu helfen. Natürlich wissen wir, daß die Anforderungen der Außenpolitik und die ihr innewohnenden Bedingungen nicht auf das Thema der Menschenrechte reduziert werden können. Es geht uns aber darum, unsere außenpolitischen Beziehungen zum Iran zu erhalten und auszubauen und alle Störungen, wie wir sie in der Aufforderung der Ayatollah Khalkhali, die der Kollege Lenz vorhin zitiert hat, nämlich zur Einsetzung international tätiger Banden, sehen, entschieden zurückzuweisen und auszuschalten.
Heute sind — Herr Lenz hat darauf hingewiesen — die Zeitungen wieder voll von Berichten und Kommentaren über die Jagd nach dem Schah. Haß und Anmaßung, über die Grenze und in die Rechte anderer Völker eingreifen zu dürfen, wird in Khalkkhalis jetzt publiziertem Anspruch deutlich, daß der Schah in jedem Falle — man höre die Wortwahl —„abgeknallt" werde und man ihn sogar aus einem versteckten Winkel, wie man sagt, des Weißen Hauses in Washington herauszerren werde. Gestern haben Boulevardzeitungen mit entsprechenden Überschriften von einem Hubschrauberattentat auf den Schah in Mexiko berichtet. Heute erscheint dies alles als Ausbund von Gehirnen, die nur noch auf Sensationen eingestellt sind und die nichts mehr für unmöglich halten. Die mexikanische Regierung hat alle diese Meldungen dementiert.
Trotzdem verdient festgehalten zu werden, daß sich, als die Attentatsmeldung kaum über die Tikker gelaufen war, wiederum der genannte Ayatollah Khalkhali zu Wort meldete, die sogenannte Verantwortung, wie man sich bei ähnlichen Fällen zu sagen angewöhnt hat, für sich übernommen hat und jenes Kommando laut rühmte, in welchem angeblich auch PLO-Mitglieder mitwirkten, das die Tat begangen haben soll.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Das ist alles grotesk!)

Es ist die Dimension einer solchen, bewußt die internationale Ordnung aus den Angeln hebenden Aktion, die uns zwingt, diese Vorgänge öffentlich aufzugreifen. Es ist keineswegs der Wunsch, in interne Verhältnisse anderer Länder hineinzureden. Aber die Verletzung der Menschenrechte ist heute — wo immer sie verletzt werden, Herr Kollege Ehmke; da sind wir sehr einig — zu bedauern. Das ist unabhängig davon, in welchem Land das auch immer sei; denn die Menschen, denen die Rechte weggenommen werden und die unter Verleugnung der Menschenrechte gequält werden, spüren überall den gleichen Schmerz und entbehren überall in einem vergleichbaren Maße der Freiheit, wenn sie ihnen genommen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Verletzung der Menschenrechte ist heute also kein internes, auf einen einzelnen Staat oder auf seine inneren Verhältnisse beschränktes, sondern ein internationales Problem. In diesem Falle, den wir jetzt behandeln, ist das um so mehr der Fall, da in Ländern jenseits der iranischen Grenze Menschenrechtsverletzungen verübt werden sollen und auch die Staatengemeinschaft aufgefordert wird, sie solle die Hand dazu bieten, daß bei ihr selbst Menschenrechte ohne Strafe verletzt werden können.
Wir glauben, daß unser Antrag auch über die Überschrift „Verletzung der Menschenrechte im Iran" hinausgeht; denn wir wollen in dieser Debatte gleichzeitig auf die jüngst hochgekommenen vielfältigen Formen der Zerstörung internationaler Moral und Verwilderung der allgemeinen Sitten hinweisen. Mit dem international geführten und nationale Rechtfertigung suchenden Terrorismus gegen Israel hat es begonnen. Im Namen roter Kampfdiktaturen gegen „die Herrschenden", wie man sagte, wurde versucht, die Gesetze der Unterwelt den nationalen und internationalen Gemeinschaften und Gesellschaften aufzudrängen.
Im Zusammenhang mit dem Massaker vom 16. Juni 1979 gegen alawitische Kadetten und Offiziere in der syrischen Stadt Aleppo gibt es Meldungen über angeblich von deutschem Boden ausgehende Verschwörungen. Laut „dpa" meldet die Beiruter Zeitung „Al Safir" am vorgestrigen Tage, daß offizielle Vertreter der syrischen Regierung in der Baath-Partei angekündigt hätten, Anführer der sogenannten Moslem-Bruderschaft, die in der Bundesrepublik, der Schweiz und Österreich leben, sollten liquidiert werden. Man habe, so heißt es, diese Feinde genau identifiziert; ihre Aufenthaltsorte in unseren Ländern seien bekannt.



Dr. Marx
Falls diese Meldung stimmt, gibt es also neben den Aufforderungen des Ayatollah Khalkhali aus ganz anderer Quelle stammende Absichten, dieses Mal auch auf unserem, auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland Racheexpeditionen zu unternehmen. In diesem Zusammenhang erinnern wir uns mit Schmerz an die Mordserie gegen türkische Botschafter und gegen arabische Diplomaten in europäischen Staaten und den USA. „Wann findet dieser Spuk wohl ein Ende?" fragt in der heutigen „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Harald Vocke. Er meint dabei die Entwicklung in Persien, und seine Antwort auf diese Fage ist eher skeptisch als hoffnungsvoll.
Für uns aber, meine verehrten Kollegen, die wir im deutschen Parlament unsere Meinung zu all diesen bedrohlichen Entwicklungen frei und offen sagen können, die wir uns gegen Terrorunternehmen entschieden zur Wehr setzen, ist es, wie ich glaube, Zeit, gemeinsam — wenn ich ;,gemeinsam" in dieser Sache sage, meine ich: ohne Unterschied der Fraktionen und auch ohne Berücksichtigung all der verschiedenen Probleme, die uns sonst trennen mögen — jedem Anschlag auf die Freiheit, auf das Asylrecht und auf unsere gesetzliche Ordnung entschlossen entgegenzuwirken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir können das in diesem Hause tun, aber auch
dort, wo unsere Stimme von Gewicht ist, nämlich
— Herr Ehmke, das ist ja Teil zwei des Antrages
— in der Europäischen Gemeinschaft, in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit. Natürlich will niemand von uns Alleingänge. Aber wir möchten die Regierung gerne bitten, davon auszugehen, daß sie in all diesen Unternehmungen auch die Stütze und die Hilfe der Opposition in Anspruch nehmen kann.
Wir sind sicher, daß es in vielen Ländern der Welt gleiche oder zumindest ähnliche Gedanken, Vorstellungen und Wertungen gibt wie bei uns. Die Vereinten Nationen, welche sich oft sehr eifrig bei der Verurteilung ihr unliebsamer Handlungen zeigen, sollten ohne besondere Schwierigkeit, ihrer eigenen Charta folgend, bereit sein, einer inhumanen Bewegung entschieden — wenn es geht, sollten das alle Mitglieder der Vereinten Nationen miteinander tun — entgegenzutreten.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816426600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Voigt (Frankfurt).

Karsten D. Voigt (SPD):
Rede ID: ID0816426700
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist über alle Fraktionen hinaus klar, daß wir die Tätigkeit von Mörderkommandos, ganz egal aus welchem Lande sie entsandt sein sollten, in der Bundesrepublik Deutschland nicht dulden können und daß wir die Regierung gemeinsam auffordern, gegen die Tätigkeit solcher Mörderkommandos, falls sie in diesem Lande avisiert sein sollten, frühzeitig etwas zu tun.
Für uns Sozialdemokraten ist der Einsatz für die Prinzipien der Menschenrechte keine taktische Frage. Das ist für uns eine grundsätzliche Frage.

(von Hassel [CDU/CSU] : Für uns nicht?)

— Für Sie auch; das akzeptiere ich. — Noch viel mehr ist es für uns eigentlich auch die Frage, wie wir einzelnen Menschen im konkreten Einzelfall helfen können. Insofern können wir gemeinsam auf die Einhaltung der Menschenrechte im Iran drängen.
Ich möchte dem, was bisher an Sorgen und an Bedenken gegen bestimmte Entwicklungen geäußert worden ist, sogar einige Punkte hinzufügen. Für mich sind es nicht nur die Revolutionsgerichte, für mich genauso wie für Norbert Gansel und die Kollegen Thüsing und Coppik ist es das Prinzip der Todesstrafe überhaupt, das wir als Sozialdemokraten ablehnen, was wir durchaus auch aus diesem Hause in den Iran hinein sagen sollen.
Wir sind für rechtsstaatliche Verfahren, und wir sind für die Gleichberechtigung der Frau. Auch wenn diese im Entwurf der Verfassung jetzt vorgesehen sein sollte, ist es so, daß wir für die konkrete Ausgestaltung, wie sie sich dort anbahnt, keinerlei Verständnis haben; ich halte sie für völlig unzureichend. Auch geht es um die Art und Weise
— die wir ja in vielen Ländern erleben —, wie das Prinzip der freien Presse und der freien Berichterstattung eingeschränkt werden soll.
Das alles ist uns, so hoffe ich, gemeinsam. Was mich aber bei dieser Diskussion hier doch etwas stört, ist, daß Sie von der CDU/CSU bisher kein Wort über das undemokratische, menschenrechtsverachtende Regime des Schah und die Tätigkeit des Savak im Iran und auch, so muß ich annehmen, auf deutschem Boden gesagt haben.
Ich habe zu denjenigen gehört, die am 2. Juni 1967 gegen den Schah von Persien demonstriert haben, und ich habe es als beschämend empfunden, wie sich Politiker damals mit dem Schah-Regime solidarisiert haben.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

Als ebenso beschämend habe ich es empfunden, daß Alfred Dregger noch im April 1977 gesagt hat, der Iran sei eines der stabilsten Länder der freien Welt, und die Politik des Schah Reza Pahlewi sei so überzeugend, daß er diese Politik offensiv vertreten sollte. Am 21. April 1977 hat er auf die ausdrückliche Frage, ob er in dem anderthalbstündigen Gespräch mit dem Schah auch die Gelegenheit wahrgenommen hat, auf die Lage der politischen Gefangenen und auf Todesurteile hinzuweisen, nichts anderes zu antworten gewußt als:
Aber ich halte es für arrogant, zu meinen, daß wir unsere Maßstäbe auf alle Teile der Welt anwenden könnten und daß wir sie für alle Teile der Welt ohne weiteres verbindlich machen könnten.
Nun kann man sich in der Einschätzung des Iran irren. Ich habe diese Äußerungen damals verurteilt



Voigt (Frankfurt)

und würde sie auch heute verurteilen, aber man kann sich irren.

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Wie sich Präsident Carter darüber im Frühjahr 1978 geirrt hat!)

Jedoch würde ich Sie doch darum bitten, daß Sie, wenn Sie jetzt Menschenrechtsverletzungen und bedrohliche Entwicklungen gegen die Demokratie im Iran verurteilen, wenigstens heute bereit sind, das undemokratische und menschenrechtsverachtende Regime des Schah wenigstens nachträglich zu kritisieren.
Ich halte es—entschuldigen Sie das harte Wort — ein wenig für Heuchelei, wenn man Mißstände und bedenkliche Entwicklungen dort heute kritisiert, aber zu früheren Mißständen im selben Lande weiterhin schweigt und keine Korrektur früherer Positionen vornimmt.
Außerdem halte ich es für wichtig, daß wir in der heutigen Diskussion deutlich machen, daß unsere Kritik an den Entwicklungen im Iran eine Solidarität mit denjenigen ist, die nach wie .vor im Iran für Rechtsstaatlichkeit, für mehr Demokratie und für Gleichberechtigung der Frauen ringen — offensichtlich auch innerhalb der Regierung ringen, denn auch dort gibt es unterschiedliche Strömungen.
Vor allen Dingen halte ich es für wichtig, daß wir heute in der Debatte deutlich machen, daß diese Kritik nicht eine Kritik an oder ein Vorurteil gegenüber den Grundsätzen des Islam ist, sondern daß wir eigentlich mehr als bisher bereit und willens sind, uns in ein konstruktives Gespräch mit dem Islam zu begeben. Der Kollege Barzel hat das anläßlich einer anderen Debatte hier im Bundestag einmal gefordert, und ich halte das für eine wichtige Forderung. Ich habe in den letzten Monaten mit Bedauern festgestellt, daß die deutsche Presse zum. großen Teil doch weniger zur Aufklärung über Geschichte und Wirklichkeit des Islam als dazu beigetragen hat, Vorurteile zu schüren. Mir scheint, gerade Christdemokraten sollte es gut anstehen, für Motivationen von Politik, die aus anderen Religionen gespeist werden, Verständnis zu entwickeln oder zumindest um Verständnis zu werben.
Es sollte uns auch zu denken geben, daß viele derjenigen, die heute dort für die Reislamisierung im Iran eintreten, in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland studiert haben. Haben wir ihnen in der Zeit, als sie hier studiert und gearbeitet haben, die christlichen Prinzipien, die christlichen Wertvorstellungen, die Wertvorstellungen der Demokratie nicht glaubwürdig genug vorgelebt, daß sie sie für ihr Land als vorbildlich empfanden? Haben wir sie in eine Ecke getrieben, wo sie nachher selber vor allen Dingen davon geprägt waren, wie sie gegenüber Europa ihre eingenständigen Wertvorstellungen und Kulturprinzipien realisieren sollten, statt mit Europa und in Zusammenarbeit mit Europa? Ich glaube, daß das uns sehr zu denken geben sollte.
Wir sollten außerdem heute noch ein wenig im Gedächtnis behalten, wie viele sich von uns — ich will mich dabei gar nicht ausschließen — über die Entwicklung im Iran nach dem Schah geirrt haben und wie vielen vorschnellen Urteilen wir teilweise unterlegen gewesen sind. Zum Beispiel hieß es unmittelbar nach dem Sturz des Schahs und am Ende des Schah-Regimes, daß dies eine von der Sowjetunion mehr oder weniger inszenierte Sache sei oder daß die Sowjetunion davon profitieren würde. Davon spricht heute kaum noch jemand. Je mehr man die Entwicklung und die Spannungsverhältnisse zwischen dem Iran und Afghanistan und die Entwicklung in Afghanistan beobachtet, desto mehr werden ganz andere Sorgen laut.
Ich meine, daß wir auch für die Zukunft nicht bei jedem Sturz eines Regimes, das für prowestlich gehalten wird, von vornherein gleichzeitig sagen sollten, dahinter stecke die Sowjetunion. Das würde im Umkehrschluß bedeuten, wir müßten jedes korrupte antidemokratische Regime verteidigen, nur weil es sich als prowestlich erklärt und weil dahinter irgendein anderes Regime oder eine andere Regierung kommen könnte, die sozusagen demokratische und soziale Argumente nur als Vorwand benutzt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir sollten dort in Zukunft in der Beurteilung vorsichtiger sein. Das meine ich auch in bezug auf andere Länder im Nahen Osten und im Mittleren Osten, besonders auch in der arabischen Welt, wo wir wohl ein bißchen der Gefahr erliegen, auch heute wieder kurzfristig auf einige Staaten zu setzen und sie mit Waffen auszurüsten und zu meinen, daß sich damit das Problem der innergesellschaftlichen Demokratie und der sozialen Gerechtigkeit lösen ließe.
Wir haben in bezug auf die Beurteilung des Schah-Regimes in diesem Lande ein Zuviel an öffentlicher Unterstützung lange Jahre hindurch aufrechterhalten. Gerade diejenigen, die das gemacht haben, sollten jetzt zur Selbstkritik bereit sein. Gemeinsam aber sollten wir auch diejenigen, die das Schah-Regime verurteilt haben, heute auf die Einhaltung demokratischer Prinzipien im Iran drängen und auf die Einhaltung von Menschenrechten ebenfalls drängen und auch konkret versuchen, einzelnen Menschen zu helfen.
Gemeinsam bleibt uns die Aufgabe, das Gespräch mit dem Islam und auch mit den Völkern und ihren Kulturen im Nahen und Mittleren Osten mehr als bisher zu suchen. Die Kooperation mit diesen Ländern ist nicht nur eine sicherheitspolitische Frage. Sie ist es am allerwenigsten. Sie ist auch nicht nur ein ökonomische Frage. Sie ist auch eine Frage der Bereitschaft Europas, andere Wertvorstellungen zu akzeptieren, ohne eigene Menschenrechtsprinzipien und demokratische Prinzipien preiszugeben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816426800
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.



Vizepräsident Frau Renger
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Antrages auf Drucksache 8/2971 an den Auswärtigen Ausschuß — federführend — und an den Rechtsausschuß — mitberatend — vor. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluß unserer heutigen Tagesordnung. Bitte, haben Sie noch einen Moment Geduld. Ich darf daran erinnern, daß vom 1. bis 4. Juli, also vom Sonntag bis Mittwoch, Präsenzpflicht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages besteht.
Am Sonntag versammeln sich um 11 Uhr die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates hier zur gemeinsamen Sitzung anläßlich der Eidesleistung des Bundespräsidenten. Nach den Fraktionssitzungen am Montag findet die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages am Dienstag, dem 3. Juli 1979, statt, die ich hiermit für 9 Uhr einberufe.
Die Sitzung ist geschlossen.