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ID0816320200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/163 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 163. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Inhalt: Nachruf auf den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Dr. Franz Josef Röder . . . . 12967 C Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Mattick 12968 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13080 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 13081 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 12967 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1978 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/2625, 8/2986 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . . . 12968 C Nagel SPD 12971 D Möllemann FDP 12975 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg 12981 B, 13004 D Dr. Wörner CDU/CSU 12987 A Horn SPD - 12991 D Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages 12995 A Frau Tübler CDU/CSU 13000 A Ludewig FDP 13002 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerlach (Obernau), Handlos, Dr. Dregger, Dr. Wörner, Dr. Marx, Dr. Miltner, de Terra, Spranger, Weiskirch (Olpe), Biechele, Dr. Laufs, Frau Krone-Appuhn, Dr. Kraske, Dr. Riedl (München), Gerster (Mainz), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Broll, Regenspurger, Dr. Friedmann, Frau Pieser, Dr. Hüsch, Dr. II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU Gesamtverteidigung — Drucksache 8/2295 — Dr. Dregger CDU/CSU 13025 D Möhring SPD 13028 C Möllemann FPD 13030 C Baum, Bundesminister BMI 13033 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13038 A Dr. Nöbel SPD 13040 B Biehle CDU/CSU 13043 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3019 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3020 — Dr. Kraske CDU/CSU 13046 D Jahn (Marburg) SPD 13050 C Hölscher FDP 13054 D Dr. Althammer CDU/CSU 13058 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 13060 B Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 — Drucksachen 8/2900, 8/3017 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/3018 — Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . . . 13062 C Grobecker SPD 13065 B Gärtner FDP 13066 C Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 13068 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die • Haushaltsjahre 1975 und 1976 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 8/373, 8/1164, 8/2124, 8/2962 — Metz CDU/CSU 13070 C Frau Simonis SPD 13071 D Gärtner FDP 13073 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Bericht§ des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen 8/2511, 8/2791 — . . . . 13075 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die künftige Methode der Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts — Drucksachen 8/2695, 8/2795 — Carstens (Emstek) CDU/CSU 13075 B Simpfendörfer SPD 13077 A Dr. Bangemann FDP 13078 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1978 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/2913 — 13080 D Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Auswärtigen Amts über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 8/1400, 8/2934 — . . . . 13081 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Vorlage eines Berichts des Petitionsausschusses — Drucksache 8/3009 —. . . . . . . . 13081 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 III Beratung der Sammelübersicht 49 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2974 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 50 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2984 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 51 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3021 — . . . . . . . 13081 D Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2991 — 13081 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2999 — 13082 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 145 über die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten Übereinkommen 146 über den bezahlten Jahresurlaub der Seeleute Empfehlung 153 betreffend den Schutz junger Seeleute Empfehlung 154 betreffend die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten — Drucksachen 8/2634, 8/2983 —. . . . 13082 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 8/2851, 8/2972 — . . . . 13082 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über die vorübergehende Verwendung — Drucksachen 8/2923, 8/2970 —. . . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein sowie der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete — Drucksachen 8/2636 Nr. 15, 8/2976 — . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglukose — Drucksachen 8/2717 Nr. 9, 8/2990 — . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Agenzien bei der Arbeit —Drucksachen 8/2952, 8/2988 — . . . . 13082 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) — Drucksache 8/3001 — 13083 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für die Durch- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 führung der Richtlinie 77 /489 /EWG über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport — Drucksachen 8/2583 Nr. 10, 8/2994 — . . 13083 B Fragestunde — Drucksache 8/3000 vom 22.06.1979 — Betriebliche Altersversorgung und Beitrag zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten sowie Bereitstellung finanzieller Mittel für eine häusliche Pflege bettlägeriger Schwerbehinderter MdlAnfr Al 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD MdlAnfr A2 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13008 B, C, 13009 B, C, D ZusFr Pensky SPD . . 13008 B, 13009 A, B, C, D Gesundheitsgefährdung durch Aluminium, insbesondere durch aluminiumverpackte Fertiggerichte MdlAnfr A3 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU MdlAnfr A4 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 13010 A, B, C, D, 13011 A ZusFr Josten CDU/CSU 13010 B, C, D Änderung der Wohnungsbauförderung MdlAnfr A5 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A6 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13011 A, B, C, D, 13012 A, B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13011 A, C, D, 13012 A ZusFr Josten CDU/CSU 13012 B Nutzung von Biomasse und Stroh zur Energiegewinnung MdlAnfr A7 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD MdlAnfr A8 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 13012 C, 13013 A, B, D, 13014 A ZusFr Stockleben SPD 13013 A, D ZusFr Ey CDU/CSU 13013 B, 13014 A Begabtenförderung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A9 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A10 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . . .13014 B, D, 13015 A, B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 13014 D, 13015 A, B ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU . . . . . 13015 C Einschränkung der Einsatzbereitschaft des Bundesgrenzschutzes durch die Verminderung der Zahl der Sonderwagen MdlAnfr A20 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13016 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . .. . . . . . . . 13016 B Vertragliche Regelung der Übernahme der Programme von ARD und ZDF in kommerzielle Kabelfernsehsysteme in Belgien, der Schweiz und Österreich MdlAnfr A17 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD MdlAnfr A18 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 13016 C, 13017 A, B ZusFr Dr. Dübber SPD . . . . 13016 D, 13017 A Probleme bei der Unterbringung drogenabhängiger Strafgefangener in Anstalten des allgemeinen Strafvollzugs MdlAnfr A23 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A24 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13017 B, C, D, 13018 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . 13017 C ZusFr Hauck SPD .. . . . 13017 D Steuerhinterziehung durch anonymen Ankauf von Wertpapieren MdlAnfr A27 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 13018 B, C, D ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . 13018 C, D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 V Benachteiligung insbesondere des ostwestfälischen und Paderborner Raums durch das Sonderprogramm Ruhr MdlAnfr A28 22.06.79 Drs 08/3000 Thüsing SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13019 A, B, C ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . 13019 B, C ZusFr Dr. Jens SPD 13019 C Einschränkung der Spekulationen gegen den Verbraucher durch Verbesserung der Angebots- und Preistransparenz auf dem Rotterdamer Ölmarkt MdlAnfr A31 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 13019 D, 13020 C ZusFr Dr. Jens SPD 13020 B Zulassung der Aufschließung von Stroh mit Natronlauge für Futtermittelhersteller MdlAnfr. A41 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13020 D Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren MdlAnfr A42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13021 B, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 13021 D Neubaupläne der Bundesbahn für die Strekke Hannover—Würzburg MdlAnfr A46 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV .13022 A, B, D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU . . . . . 13022 B, C Ausbau der Autobahn 98 von Singen nach Lindau MdlAnfr A48 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 13022 D, 13023 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 A Dringlichkeitsstufe für den Ausbau der Autobahn Memmingen—Lindau MdlAnfr A49 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13023 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 C Beurteilung der eingeführten Qualifikation eines Schiffsbetriebsmeisters MdlAnfr A50 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 13023 D, 13024 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 13024 A Verhinderung von Tariferhöhungen der Unternehmer des öffentlichen Personennahverkehrs auf Grund der Preissteigerungen auf dem Mineralölsektor MdlAnfr A53 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU 13024 B Vereinbarkeit des Wegfalls der Belehrung der Bewerber für den öffentlichen Dienst über die politische Betätigung gegen die demokratische Grundordnung mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn MdlAnfr A54 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU MdlAnfr A55 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 C, D, 13025 A, B, C ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . 13024 D, 13025 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13025 C Nächste Sitzung 13083 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13085* A Anlage 2 Leichteres Schuhwerk für die Beamten des Bundesgrenzschutzes im Hochsommer MdlAnfr A11 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP MdlAnfr A12 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* C Anlage 3 Kündigung eines Auftrags für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum Gorleben durch die niedersächsische Landesregierung MdlAnfr A14 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD MdlAnfr A15 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 4 Gesetzgebungsplanspiele bei im Jahre 1978 verabschiedeten Gesetzen MdlAnfr A16 22.06.79 Drs 08/3000 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13086* A Anlage 5 Verweigerung des Datenaustausches mit den Kirchengemeinden durch die zuständigen Behörden MdlAnfr A19 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 13086* B Anlage 6 Beschlagnahme des Buches „texte der RAF" angesichts der in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift „Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" aus diesem Buch angeführten Zitate MdlAnfr A21 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A22 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13086* C Anlage 7 Wechsel der Lohnsteuerklasse zugunsten der weniger verdienenden Ehefrau bei einer Trennung im Laufe des Jahres MdlAnfr A25 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A26 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13087* A Anlage 8 Förderung der Aufforstung von Flächen durch den Bund sowie Abgabe von Wald für Baumaßnahmen; Betreiben von Hühner-, Schweine- und Rinderzucht in bodenunabhängiger Veredelung MdlAnfr A39 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP MdlAnfr A40 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 13087* C Anlage 9 Anteil der Hauptfeldwebel der Bundeswehr an Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 MdlAnfr A43 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU MdlAnfr A44 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* A Anlage 10 Ausgang des Disziplinarverfahrens gegen den Bundesvorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz Hans Günther Schumacher MdlAnfr A45 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* C Anlage 11 Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr durch die Umstellung auf den Sommerfahrplan MdlAnfr A47 22.06.79 Drs 08/3000 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13089* D Anlage 12 Beurteilung der Absichten der amerikanischen Regierung zur Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" im Persischen Golf MdlAnfr A80 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A81 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13090* A Anlage 13 Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen SchrAnfr B36 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* B Anlage 14 Förderung der Dorferneuerung nach Auslaufen des Zukunftsinvestitionsprogramms SchrAnfr B37 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* C Anlage 15 Hilfe der EG für die thailändische Landwirtschaft SchrAnfr B38 22.06.79 Drs 08/3000 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 VII Anlage 16 Aussagen der EG-Kommission über eine Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 SchrAnfr B40 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B41 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13091* B Anlage 17 Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren SchrAnfr B42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13091* D Anlage 18 Sonderablieferungen der Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 SchrAnfr B86 22.06.79 Drs 08/3000 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Anlage 19 Verbesserung des Funk- und Fernsprechverkehrs in Schleswig-Holstein; Einnahmeausfälle bei der Paketbeförderung durch Inanspruchnahme privater Dienste; unterschiedliche Öffnungszeiten bei vergleichbaren Postämtern innerhalb eines Oberpostdirektionsbezirks SchrAnfr B87 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B88 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B89 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 12967 163. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 162. Sitzung, Seite III, Anlage 19: Der Text „Ausstattung des Bahnübergangs der Riedbahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 nach dem neuesten Stand der Technik" ist zu streichen. Einzufügen ist: „Einführung einer gemäßigten Kleinschreibung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 6. Dr. van Aerssen 28. 6. Dr. Ahrens ** 28. 6. Alber ** 28. 6. Dr. Bardens ** 28. 6. Bayha 28. 6. Frau Benedix 28. 6. Böhm (Melsungen) ** 27. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 28. 6. Frau von Bothmer ** 28. 6. Breidbach 28. 6. Büchner (Speyer) ** 28. 6. Daweke 28. 6. Dr. Enders ** 28. 6. Dr. Evers ** 28. 6. Fellermaier * 28. 6. Dr. Geßner ** 28. 6. Handlos ** 28. 6. Dr. Hennig 28. 6. Höffkes 28. 6. Dr. Holtz ** 28. 6. Ibrügger 28.6. Dr. Jahn (Braunschweig) 28. 6. Dr. h. c. Kiesinger 28. 6. Dr. Klepsch * 28.6. Koblitz 28. 6. Lagershausen ** 28. 6. Dr. Graf Lambsdorff 28. 6. Lenzer ** 28. 6. Lücker * 27. 6. Matthöfer 28. 6. Dr. Mende ** 28. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 28. 6. Müller (Remscheid) 28. 6. Pawelczyk ** 28. 6. Reddemann ** 28. 6. Dr. Schäuble ** 28. 6. Scheffler ** 28. 6. Frau Schlei 28. 6. Schmidt (Hamburg) 28. 6. Dr. Schmitt-Vockenhausen 28. 6. Schulte (Unna) ** 28. 6. ' Dr. Schwencke (Nienburg) ** 28. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 6. Spilker 28. 6. Ueberhorst ** 28. 6. Dr. Vohrer ** 28. 6. Walkhoff 28. 6. Dr. Warnke 28. 6. Zebisch ** 28. 6. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 11 und 12) : Aus welchen Gründen müssen die vom Modeschöpfer Oestergard entworfenen grünen Uniformhosen der mit Sicherungsaufgaben im Regierungsviertel beauftragten uniformierten Beamten des Bundesgrenzschutzes in Stiefelschäfte gestopft werden? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß den uniformierten Bundesgrenzschutzbeamten wenigstens im Hochsommer das Tragen leichteren Schuhwerks gestattet wird, wie dies auch bei ihren Kollegen in Zivil der Fall ist? Zu Frage A 11: Für den Schutzdienst der im Raum Bonn eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des BGS ist grundsätzlich der Dienstanzug mit Überfallhose und Stiefeln vorgesehen. Das Tragen von Stiefeln hat sich deshalb als zweckmäßig erwiesen, weil unabhängig von den Witterungsbedingungen regelmäßige Streifengänge auch in unbefestigtem Gelände notwendig sind. Die Bundesregierung hat nicht geprüft, ob und in welcher Tiefe die Uniformhosen im Einzelfall in die Stiefelschäfte gestopft werden. Zu Frage A 12: Ihre Anregung ist in der bereits erwähnten Anzugsordnung für den BGS berücksichtigt. Davon wird auch Gebrauch gemacht. Beispielsweise tragen die Polizeivollzugsbeamten im BGS Halbschuhe, soweit dies ihre dienstliche Tätigkeit im Bereich der Schutzobjekte erlaubt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob - wie gemeldet wurde - die niedersächsische Landesregierung den Auftrag für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum um Gorleben gekündigt hat? Handelt es sich gegebenenfalls bei dieser Entscheidung um eine Maßnahme der Auftragsverwaltung nach Artikel 85 des Grundgesetzes, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidung? Ein von der niedersächsischen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde vorgesehener Auftrag für ein Gutachten über die radioökologischen, ökologischen und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Entsorgungszentrums in Gorleben ist bisher nicht erteilt worden. Eine Kündigung dieses Projekts war daher auch nicht möglich. Die Genehmigungsbehörde hat allerdings nach der Empfehlung von Herrn MP Dr. Albrecht, das bisherige Entsorgungskonzept mit Wiederaufarbeitungsanlage nicht weiterzuverfolgen, einen Vertrag über vorbereitende Arbeiten zur Strukturierung 13086* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 und Planung der Gutachtensarbeit und zur Erhebung jahreszyklusabhängiger ökologischer Daten gekündigt. Die Bundesregierung erwartet, wie ich bereits auf eine Schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Ueberhorst am 13. Juni 1979 dargelegt habe, von den anstehenden Gesprächen mit der Landesregierung auch eine Klärung der weiteren Behandlung des in Aussicht genommenen, oben genannten Gutachtens. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 16) : Bei welchen im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen hat die Bundesregierung im Beratungsstadium Gesetzgebungsplanspiele durchgeführt? Danach hat der Bundesminister der Finanzen 1978 im Einkommensteuerrecht die Realisierbarkeit des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes bei den Kinderadditiven mit Hilfe eines Planspiels untersucht. Die Untersuchung führte dazu, daß die erprobten Vorschläge als zu kompliziert nicht in ein Gesetzgebungsvorhaben übernommen wurden. Bei den im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen wurden, soweit kurzfristig feststellbar, Planspiele nicht durchgeführt. Aus der Vergangenheit sind mir insgesamt 14 Verwaltungsplanspiele bei in Kraft befindlichen Bundesgesetzen bekannt. Darüber hinaus wurden oder werden Planspiele zu 5 Vorhaben durchgeführt, die bisher noch nicht zu einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gedeihen oder zumindest noch nicht im Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind. Diese Übersicht verdeutlicht, daß Planspiele bzw. Praxistests, die innerhalb der Bundesregierung seit längerem bei der Gesetzesvorbereitung genutzt werden, verstärkt als geeignetes Mittel anerkannt werden, mögliche Schwierigkeiten beim Vollzug eines Gesetzes bereits bei dessen Vorbereitung zu berücksichtigen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß nach Erlaß einer mit dem Datenschutzgesetz des Bundes übereinstimmenden innerkirchlichen Datenschutzordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland der Austausch von bei den Einwohnermeldeämtern vorhandenen Daten, die für die kirchliche Gemeindearbeit unerläßlich sind (Bau und Betrieb von Altersheimen, Altenstuben, Sozialstationen, Kindergärten, Gemeindezentren usw.) mit dem Hinweis auf das Datenschutzgesetz des Bundes durch die zuständigen Behörden verweigert werden kann, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit unternehmen, um den Kirchengemeinden eine insoweit nötige Grundlage für ihre Gemeindearbeit zu verschaffen? In dem von Ihnen angesprochenen Fall kann die Übermittlung personenbezogener Daten schon deshalb nicht mit dem Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz verweigert werden, weil die Weitergabe solcher Daten von Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Hamburg in den Datenschutzgesetzen der Länder abschließend geregelt ist. Baden-Württemberg und Hamburg verfahren, soweit mir bekannt ist, mangels datenschutzrechtlicher Grundlage noch nach den Verwaltungsvorschriften zu ihren Landesmeldegesetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 12. Februar 1979 in einer Heidelberger Buchhandlung das Buch „texte der RAF" „wegen Verdachts eines Vergehens nach Paragraph 129 a StGB" beschlagnahmt wurde? tr- Sieht die Bundesregierung hier nicht einen Widerspruch zu der Tatsache, daß in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" von Konrad Hobe dieses Buch auf den Seiten 17, 18, 21, 26 und 33 zitiert und auf Seite 48 im Literaturverzeichnis als eine Quelle aufgeführt wird, mit der nach Bundesjustizminister Dr. Vogel „die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus auf sachlicher Grundlage zu führen" ist? Zu Frage A 21: Ja, Frau Kollegin. Zu Frage A 22: Nein. Zunächst ist im Interessse der Genauigkeit darauf hinzuweisen, daß der Bundesminister der Justiz mit der zitierten Stelle, die aus dem Vorwort stammt, nicht etwa schlechthin zur Verbreitung der im Literaturverzeichnis enthaltenen Schriften aufgefordert, sondern eine geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus als notwendig bezeichnet hat. In der dazu erforderlichen Beschäftigung mit schriftlichen Dokumenten des Terrorismus sieht die Bundesregierung den in der Frage angesprochenen Widerspruch nicht. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung der genannten Schrift Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist, kann nämlich nicht geschlossen werden, daß jeder Zugang zu solchen Schriften durch das Strafrecht verwehrt wird. So kann die Tathandlung des Werbens i. S. des § 129 a StGB zwar auch durch die Verwendung einer Schrift begangen werden. Durchaus Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13087* nicht jede Weitergabe einer solchen Schrift ist aber als Werben i. S. einer auf die Gewinnung von Anhängern gerichteten Tätigkeit zu verstehen. Erfüllt die auf eine solche Schrift bezogene Handlung allein die Voraussetzungen des § 88 a StGB, so läßt die entsprechend anwendbare Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB genügend Raum für die notwendige Weitergabe dieser Schrift zum Zwecke der vom Bundesminister der Justiz geforderten geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Terrorismus. In dieser Bestimmung heißt es ausdrücklich: „Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 25 und 26) : Bedeutet nicht die Regelung des § 39 Abs. 5 Satz 3 EStG, nach der bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, ein Wechsel der Lohnsteuerklassen im Laufe des Jahres nur gemeinsam beantragt werden kann, eine Härte für die Ehefrau in solchen Fällen, in denen der besser verdienende Ehemann in Steuerklasse III, die weniger verdienende Ehefrau in Steuerklasse V eingruppiert ist, die Ehegatten sich im Laufe des Jahres trennen und der Ehemann sich weigert, einem Wechsel der Lohnsteuerklasse zuzustimmen? Wäre die Bundesregierung bereit, eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage etwa dergestalt vorzunehmen, daß im Fall des Auszugs eines der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung für einen Lohnsteuerklassenwechsel nicht mehr die Zustimmung beider Ehegatten erforderlich ist? Ehegatten, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt gelebt haben, werden ganzjährig als Verheiratete besteuert. Diese Regelung ist in der Regel für das Jahr der Eheschließung von Vorteil. Sie kann allerdings zu Nachteilen führen, wenn die Ehe im Laufe des Jahres geschieden wird oder die Ehegatten sich für dauernd trennen. Insbesondere kann sich, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, für einen nach der Steuerklasse V besteuerten Ehegatten eine Härte ergeben, denn die Steuerbeträge der Steuerklasse V sind unverhältnismäßig hoch, weil sich die den Ehegatten insgesamt zustehenden tariflichen Grundfreibeträge und sonstigen Freibeträge bereits bei dem nach der Steuerklasse III besteuerten anderen Ehegatten auswirken. Zwar können die Ehegatten durch einen Antrag auf Änderung der Steuerklasseneintragung in beiderseits Steuerklasse IV eine andere Verteilung der Steuerlast erreichen; aber dieses Verfahren erfordert einen gemeinsamen Antrag der Ehegatten. Eine weitergehende gesetzliche Regelung etwa dahin gehend, daß die Steuerklassenänderung auf Antrag nur eines Ehegatten gegen den Willen des anderen Ehegatten vorgenommen wird, kann nicht befürwortet werden. Sie wäre verwaltungstechnisch nicht praktikabel. Insbesondere wären zeitliche Verzögerungen zu erwarten, wenn die Ehegatten nicht im Bereich desselben Finanzamts wohnen oder wenn sogar die Anschrift eines Ehegatten nicht bekannt ist. Die Härte, die darin besteht, daß die gewählte Lohnsteuerklasseneinteilung während des laufenden Jahres nicht durch einseitigen Antrag eines Ehegatten geändert werden kann, ist jedoch nur vorübergehender Natur. Nach Ende des Jahres kann der benachteiligte Ehegatte für das abgelaufene Jahr die getrennte Veranlagung beantragen. Er wird dann mit dem von ihm bezogenen Einkommen für das ganze Jahr tariflich wie ein Unverheirateter besteuert, wobei sich regelmäßig eine Erstattung ergibt. Der andere, nach der Steuerklasse III besteuerte Ehegatte, muß dann ebenfalls getrennt veranlagt werden, was bei ihm zu Steuernachforderungen führt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 39 und 40) : In welchem Umfang wurde in den letzten Jahren von der öffentlichen Hand des Bundes die Aufforstung von Flächen gefördert, und verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchem Maß im gleichen Zeitraum Wald für Baumaßnahmen und dergleichen abgegeben werden mußte? Hat die Bundesregierung Angaben darüber, in welchem Maß Hühner-, Schweine- und in jüngster Zeit auch Rinderzucht in Form sogenannter bodenunabhängiger Veredlung betrieben wird, und was kann im Zuständigkeitsbereich des Bundes dagegen getan werden, daß durch solche Großbetriebe den bäuerlichen Familienbetrieben auf Dauer möglicherweise die Existenzgrundlage entzogen werden könnte? Zu Frage A 39: Für die Erstaufforstung von Grenzertragsböden und Brachflächen stellte der Bund von 1965 bis 1978 rund 54 Millionen DM als Beihilfen zur Verfügung; damit konnten im Privatwald und ländlichen Körperschaftswald rund 40 500 Hektar aufgeforstet werden. Davon entfallen auf die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" von 1973 bis 1978 rund 20 Millionen DM bzw. rund 18 000 Hektar. Für die Wiederaufforstung von Sturmschadensflächen des Privat- und Körperschaftswaldes gewährte der Bund von 1973 bis 1978 außer den Beihilfen für die Schadensbeseitigung Zuwendungen in Höhe von rund 43,5 Millionen DM; von der gesamten Schadensfläche, die im Privat- und Körperschaftswald etwa 70 000 Hektar betrug, konnten rund 43 000 Hektar mit Hilfe dieser Bundesmittel wieder aufgeforstet werden. 13088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Zum zweiten Teil der Frage, wieviel Wald für bauliche Nutzungen aller Art abgegeben werden mußte, stehen statistische Unterlagen auf Bundesebene nicht zur Verfügung; die entsprechenden Zahlen können auch nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand von den Ländern beschafft werden. Gegenwärtig können deshalb nur die im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1978 enthaltenen Angaben über die Veränderung der Waldfläche herangezogen werden. Danach hat im Zeitraum von 1965 bis 1977 die Waldfläche um etwa 34 000 Hektar zugenommen. Allerdings sind langfristige Vergleiche nur mit Vorbehalt möglich, da die Erhebungsmethoden sich im Laufe der Zeit geändert haben. Darüber hinaus ist die positive Gesamtentwicklung des Waldanteils regional sehr unterschiedlich. Die Waldfläche erhöhte sich in den von der Natur benachteiligten und weniger besiedelten Gebieten, während der Waldanteil besonders in der Nähe von Verdichtungsgebieten abgenommen hat. Zu \Frage A 40: Aus den Sonderaufbereitungen der Dezemberviehzählung (zuletzt 1977) ist ersichtlich, daß die Viehhaltung in den Betrieben mit geringerer Flächenausstattung, das sind vorwiegend Nebenerwerbsbetriebe, reduziert und in den Betrieben der mittleren und oberen Größenklassen verstärkt wurde. Trotz dieser Entwicklung ist der Anteil sog. Großtierhaltungen nach wie vor gering. Im Dezember 1977 wurden in Beständen von 1000 u. m. Mastschweinen von 0,02 % (75) der Halter nur 1,6 °/o (118 000) aller Mastschweine und in Beständen von 50 u. m. Milchkühen von 0,6 % (3 131) der Halter nur 3,7 % (200 000) aller Milchkühe gehalten. In der Legehennen- und Masthühnerhaltung ist der Anteil der Großhaltungen mit 35 % (30 000 u. m. Legehennen) bzw. 68 % (25 000 u. m. Masthühner) dagegen deutlich höher. Bei EG-weiter Betrachtung zeigt sich indessen, daß in einigen unserer Partnerstaaten die Entwicklung zu größeren Einheiten erheblich weiter fortgeschritten ist. 1977 betrug der Anteil an den Mastschweinen insgesamt in Haltungen mit mehr als 1 000 Mastschweinen in Frankreich 5,3 %, Italien 19,1 % und Vereinigtes Königreich 31,0 %. 1977 betrug der Anteil an den Milchkühen insgesamt in Haltungen mit mehr als 50 Milchkühen in Frankreich 6,4 %, Italien 22,7 °/o, Niederlande 35,9 % und Vereinigtes Königreich 68,5 %. Bei den Bemühungen der Bundesregierung, eine breite, bäuerlich strukturierte Landwirtschaft mit einem ausgewogenen Nebeneinander von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben zu erhalten, folgt die Bundesregierung in der Struktur-, Steuer- und Umweltpolitik den nachstehenden Leitlinien: — Im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung gilt generell, daß Förderungsmittel nur insoweit gewährt werden, als der angestrebte agrarstrukturelle und betriebswirtschaftliche Erfolg ohne diese Mittel nicht möglich wäre und der Begünstigte in zumutbarem Maße eigene Leistungen und Vermögenswerte einsetzt. — Nach der sog. Prosperitätsklausel entfallen alle Darlehen und Zuschüsse, wenn im Ausgangsjahr die Förderschwelle, d. h. das vergleichbare Einkommen, überschritten wird. Außerdem ist das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen auf 145 000 DM / Voll-AK und 600 000 DM pro Unternehmen begrenzt. — In der Schweinehaltung entfällt jegliche Förderung, wenn die Investition 185 600 DM übersteigt und nicht mindestens 35 °/o des Futters vom Betrieb erzeugt werden. — In der Milchviehhaltung ist eine Förderung nur bis zu einem Bestand von 60 Milchkühen zulässig. Der Zukauf von Rindvieh kann nur in Betrieben mit mehr als 50 % tatsächlich genutztem Dauergrünland oder in Futterbaubetrieben, deren Futterbauanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche mehr als 80 % beträgt, gefördert werden. — Investitionen im Bereich der Eier- und Geflügelwirtschaft werden nicht gefördert. Seit 1978 wird auch gewerblichen Geflügelmastbetrieben die Förderungswürdigkeit nach dem Investitionszulagengesetz nicht mehr zuerkannt, so daß eine unterschiedliche Behandlung landwirtschaftlicher und gewerblicher Geflügelhaltung nicht mehr besteht. Diese Auffassung halte ich auch für den Mastschweinesektor richtig, doch sind mir Förderungsfälle gewerblicher Schweinehaltungen nach dem Investitionszulagengesetz bisher nicht bekannt. — Die Genehmigung zur Errichtung von Geflügelställen mit mehr als 7 000 Hennenplätzen bzw. 14 000 Mastgeflügelplätzen sowie für Ställe mit mehr als 700 Mastschweineplätzen und mehr als 280 Sauenplätzen kann in der Regel nur erteilt werden, wenn schädliche Unwelteinwirkungen vermieden und die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden. — Kleine Betriebe sind steuerlich günstiger gestellt, da hier der Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird. Außerdem richtet sich die steuerliche Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung einkommensteuerrechtlich nach dem Umfang der je Hektar gehaltenen Vieheinheiten. Um die Gründung von Abschreibungsgesellschaften zur Übernahme von Produktionsanteilen bei gewerblichen Großbetrieben der Hennen- und Mastschweinehaltung zu unterbinden, wurde durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 eine Regelung eingeführt, nach der Verluste aus der gewerblichen Tierhaltung nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können. In der öffentlichen Diskussion werden darüber hinaus häufig Begrenzungen der Bestandsgrößen sowie Beschränkungen bei der Einfuhr von Substituten gefordert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unmittelbare Eingriffe mit unserer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13089* Wirtschaftsform unvereinbar und nicht praktikabel sind. Außerdem müssen außenwirtschaftliche Verpflichtungen berücksichtigt bleiben. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 43 und 44) : Wurde seitens der Bundesregierung das vom Verteidigungsausschuß und vorn Bundesverteidigungsministerium bisher einvernehmlich verfolgte Ziel aufgegeben, zur Angleichung an andere vergleichbare Bereiche des öffentlichen (mittleren) Dienstes auch für die Hauptfeldwebel der Bundeswehr einen 30prozentigen Anteil von Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 bereitzustellen und wurde statt dessen eine neue Zielvergabe von 25 v. H. angekündigt, die sogar erst in zwei Jahresschritten in den Haushaltsjahren 1980' und 1981 verwirklicht werden soll, und wenn ja, warum? Hat die Bundesregierung das oben genannte Ziel eines 30prozentigen Stellenanteils A 9 endgültig aufgegeben, und wäre mit einem 25prozentigen Stellenanteil es später möglich, alle betroffenen Soldaten so rechtzeitig in die Besoldungsgruppe A 9 einzuweisen, daß sie mit dem Anspruch auf diese Besoldungsgruppe zur Ruhe gesetzt werden können? Zu Frage A 43: Die Bundesregierung ist nicht von ihrem grundsätzlichen Anliegen abgegangen, für Hauptfeldwebel den Anteil der Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 auf 30 0/o zu erhöhen. Wie Sie in Ihrer Frage zutreffend andeuten, handelt es sich hierbei um die seit längerem angestrebte Deckung eines zunehmend dringlicher werdenden Nachholbedarfs. Das in den Ressortverhandlungen über den Regierungsentwurf des Verteidigungshaushaltes 1980 nunmehr erzielte Ergebnis stellt das zur Zeit Realisierbare dar. Danach soll das A 9-Planstellenkontingent für Hauptfeldwebel in den Haushalten 1980 und 1981 um jeweils 1 170 Planstellen erhöht werden. Dies ergibt in den kommenden zwei Jahren eine Anhebung des Planstellenanteils von gegenwärtig 15 auf dann zunächst 25 %. Zu Frage A 44: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einweisung in die Besoldungsgruppe A 9 kein Ziel sein kann, das von jedem Hauptfeldwebel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt während seiner Laufbahn automatisch erreicht wird. Vielmehr sollte ein deutlicher Leistungsbezug bestehen. Das heißt, daß leistungsstarke Soldaten früher, leistungsschwächere später in den Genuß der höheren Bezüge kommen. Dieser Grundsatz schlägt sich in den Auswahlverfahren für die Einweisung nieder, nach denen zur Zeit mindestens voll. befriedigende Leistungen erzielt werden müssen. Von den 1978 zur Ruhe gesetzten Hauptfeldwebeln beziehen rund 80 % Ruhegehalt aus der Besoldungsgruppe A 9. Gleichzeitig konnte das Durchschnittsalter bei der Einweisung auf 45,2 Jahre gesenkt werden. Mindestalter für die Einweisung ist das vollendete 42. Lebensjahr. Dieser insgesamt recht befriedigende Stand kann jedoch nur gehalten werden, wenn auf weitere Sicht der A 9-Planstellenanteil entsprechend den bestehenden Forderungen erhöht wird. Als Folge der auch bei den Berufsunteroffizieren ungünstigen Altersstruktur werden nämlich in den kommenden Jahren zunehmend weniger Hauptfeldwebel in den Ruhestand treten, wodurch sich künftig die Zahl der für neue Einweisungen jährlich frei werdenden A 9-Planstellen ebenfalls verringert. Wie ich bereits zur ersten Frage festgestellt habe, hat die Bundesregierung das Ziel eines 30%igen A 9-Planstellenanteils nicht aufgegeben. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 45) : Welchen Ausgang hat das Disziplinarverfahren gegen den bei der Bundeswehrverwaltung beschäftigten Bundesvorsitzenden des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz, Hans-Günther Schumacher, genommen, und wie wurden die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag davon unterrichtet? Das Disziplinarverfahren gegen den bei der Wehrbereichsverwaltung V, Außenstelle Karlsruhe, beschäftigten Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher wurde durch Verfügung des Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung V in Stuttgart vom 14. Februar 1979 eingestellt. Die Verfügung wurde dem Beamten am 20. Februar 1979 durch seinen Dienstvorgesetzten ausgehändigt. Der Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung hat hierzu in der Bundespressekonferenz am 14. Februar 1979 u. a. mitgeteilt: „Der Präsident der Wehrbereichsverwaltung V hatte gegen den Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher, einen der geschäftsführenden Vorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz, Vorermittlungen eingeleitet. Diese Vorermittlungen haben keinen Verstoß gegen die Beamtenpflichten und keine Rechtfertigung des Vorwurfs eines Dienstvergehens ergeben. Deshalb ist das Verfahren mit den eingestellten Vorermittlungen abgeschlossen." Für das Bundesministerium der Verteidigung bestand keine Veranlassung, den Deutschen Bundestag über den Ausgang des Disziplinarverfahrens zu unterrichten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 47) : 13090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach wie vor erhebliche Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr, die auf Grund der Umstellung auf den Sommerfahrplan aufgetreten sind, zur Verärgerung der Reisenden führen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung der Fahrplansituation? Der Bundesminister für Verkehr verfolgt mit Sorge die Schwierigkeiten, die mit der Einführung des IC 79-Systems entstanden sind. Ich hoffe, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn die Einführungsprobleme bald überwunden haben wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 80 und 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absichten der amerikanischen Regierung, mitgeteilt durch den zukünftigen NATO-Oberbefehlshaber Rogers, die Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" zu entwickeln, die u. a. zur Sicherung der Ölversorgung im Persischen Golf aktiv werden soll? Sind in diesem Zusammenhang der Bundesregierung Absichten bekannt, Teile dieser Truppe unter Umständen auch in anderen NATO-Staaten zu stationieren? Zu Frage A 80: Die Äußerungen von General Rogers vom 21. Juni 1979 sind eine erneute Darlegung global-strategischer Überlegungen der USA, im Rahmen des 1V2-Kriege-Konzeptes, welches seit Jahren entwickelt wird; d. h. Fähigkeit zur Abwehr einer großangelegten Aggression gegen die NATO bei gleichzeitiger Fähigkeit zu einer Konflikteindämmung außerhalb des NATO-Gebietes. Mit dem Konzept einer mobilen Eingreiftruppe sind die USA bestrebt, ihre globale Verantwortung glaubhaft zu erhalten bei gleichzeitig effektiverem Einsatz ihrer verfügbaren Kräfte. Das 1 1/2-Kriege-Konzept impliziert, daß keine für die NATO vorgesehenen Verbände für die Eingreiftruppe eingeplant werden. Die strategische mobile Eingreiftruppe der USA muß als konventioneller Beitrag zur Abschreckung vor Konflikten außerhalb der NATO betrachtet werden und damit als Mittel zur Erhaltung des Friedens und des Abbaus von Spannungen. Zu Frage A 81: Der Bundesregierung sind keine Absichten bekannt, Teile dieser Truppen außerhalb der USA zu stationieren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 36) : Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie hoch der Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen ist, nachdem die Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittelfilialbetriebe Preiserhöhungen u. a. wegen der angespannten Lage auf dem Ölmarkt angekündigt hat? Angaben über den Anteil der Energiekosten an den Nahrungsmittelpreisen liegen nicht vor. Der Energieverbrauch ist auf den einzelnen Produktions- und Handelsstufen und zwischen den verschiedenen Produktionszweigen sehr unterschiedlich. Nach groben Schätzungen dürften die Energiekosten im Durchschnitt in der Vergangenheit annähernd etwa 3 % bis 4 % der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel ausgemacht haben. Bei überproportional steigenden Energiepreisen kann sich dieser Anteil erhöhen; Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise sind nicht auszuschließen. Aussagen über ihr Ausmaß bedürfen jedoch noch eingehender Untersuchungen. Soweit. Energiekosten auf den Produktionsbereich der Landwirtschaft entfallen, ist infolge des landwirtschaftlichen Preisstützungssystems eine Überwälzung der Energieverteuerung bei den meisten Produkten auf nachgelagerte Stufen nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Förderung der Dorferneuerung nach 1980, wenn das Zukunftsinvestitionsprogramm ausläuft, zusammen mit den Ländern eventuell im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes fortzusetzen? Das Programm für Zukunftsinvestitionen — ZIP — sollte als ein zeitlich begrenztes Konjunkturprogramm zur Verbesserung der Wachstumsbedingungen und damit zur Wiedergewinnung und Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes beitragen. Im Bereich der Dorferneuerung hat sich jedoch gezeigt, daß bei zahlreichen Gemeinden, die im Rahmen des ZIP nicht mehr berücksichtigt werden konnten, ein Bedarf nach einer Sanierung und damit zugleich nach einer grundlegenden und nachhaltigen Verbesserung der Infrastruktur besteht. Seitens meines Hauses besteht daher der Wunsch, eine Förderung der Dorferneuerung über das Jahr 1980 hinaus als eine im Interesse des gesamten ländlichen Raumes dringende Maßnahme zu ermöglichen. Die finanzielle Förderung der Dorferneuerung durch den Bund hängt aber letztendlich von dem Ergebnis der kommenden Haushaltsberatungen ab. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 38) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13091* Kann die Bundesregierung mitteilen, welche zusätzlichen Maßnahmen der EG geplant sind, um der thailändischen Landwirtschaft, die durch die Beschränkung der Tapiokaeinfuhr in die EG betroffen ist, zu helfen? Thailand gehört zu der Gruppe der nichtassozifierten Länder, die zwar nicht vom Lomé-Abkommen profitiert, für die aber aus dem EG-Haushalt jährlich Mittel im beschränkten Umfang bereitgestellt werden. Hieraus werden — soweit bisher zu übersehen — auf der Suche nach einer TapiokaAlternative die folgenden Maßnahmen finanziert bzw. für eine Finanzierung erwogen: 1. Aus Mitteln des Jahres 1978 sind 200 000 ERE für eine Studie über „Diversifizierungsmöglichkeiten der thailändischen Landwirtschaft" bereitgestellt. Diese Studie soll Ausweichmöglichkeiten an Stelle von Tapioka aufzeigen. Sie wird gegenwärtig durchgeführt und soll Anfang September vorgelegt werden. 2. Die EG zeigt eine grundsätzliche Bereitschaft, Folgemaßnahmen zu finanzieren, die sich aus der unter 1. genannten Studie ergeben sollten.. 3. Auf Grund verschiedener Empfehlungen scheint die der Sojabohne ähnliche „winged bean" (Psophocarpus Tetragonolobus) als Diversifizierungskultur für den Anbau in Nordost-Thailand geeignet. Im Vorgriff auf die erst im November zu erwartende Ratsentscheidung über die für 1979 bereitzustellenden Mittel sind bereits Ende April 600 000 ERE für die Saatgutproduktion von „winged beans" sowie für Laboruntersuchungen und Feldversuche mit dieser Bohne im Ad-hoc-Verfahren bewilligt worden. Dieser vorzeitige Schritt war notwendig, da die Bohnen im Mai gesät werden müssen, andernfalls ein volles Jahr verlorengehen würde. Gleichzeitig mit der Saatgutproduktion werden in einer Studie über die Bohne u. a. die Aspekte der Inlandsnachfrage, Exportmöglichkeiten und EG-Importbedarf an Proteinen (eventuell Verarbeitung der Bohne zu Oelkuchen) untersucht. 4. Die Kommission erwägt die Möglichkeit einer Beteiligung der Gemeinschaft an dem Bewässerungsprojekt Pa Mong — Nordost-Thailand. Das Projekt liegt in dem Tapiokagebiet des Landes und dürfte für die Diversifizierung der dortigen Landwirtschaft von erheblicher Bedeutung sein. Weitere Einzelheiten über dieses Projekt liegen gegenwärtig noch nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 40 und 41) : Kann die Bundesregierung detaillierte Auskunft darüber geben, was die EG-Kommission zu einer erneuten Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 gesagt hat? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, ab 1. Januar 1980 wieder eine Erweiterung der Anbauflächen zuzulassen, und dann wahrscheinlich im Jahr 1983/85 wieder mit Rodungsprämien, wie gehabt, die Überschußproduktion zu vermindern? Die EG-Kommission hat sowohl im sog. beratenden Ausschuß (Fachausschuß der europäischen Hopfenwirtschaft) als auch in der zuständigen Arbeitsgruppe zu erkennen gegeben, daß zur Zeit an eine Verlängerung des Anbaustopps über den 31. Dezember 1979 hinaus nicht gedacht ist. Sie begründet dies mit dem Umfang der durchgeführten Rodungsmaßnahmen und der sich hieraus ergebenden Stabilisierung des Hopfenmarktes. Ferner weist sie darauf hin, daß in den USA und in den hopfenanbauenden COMECON-Ländern eine Tendenz zur Produktionsausweitung zu beobachten ist. Eine Fortsetzung des Anbaustopps würde nach Auffassung der EG-Kommission unbilligerweise die Verantwortung für eine nachhaltige Stabilisierung des Welthopfenmarktes allein den Hopfenpflanzern in der Gemeinschaft aufbürden. Ungeachtet dessen hat die EG-Kommission zugesagt, nach Vorliegen der Ernteergebnisse 1979 mit den Regierungen der Mitgliedstaaten in einen Meinungsaustausch zu dieser Frage einzutreten, in den die Bundesregierung mit der Ihnen bekannten Haltung hineingehen wird. Insoweit darf auf die Antwort auf Ihre schriftlichen Anfragen vorn 21. Mai 1979 verwiesen werden, der lediglich noch hinzuzufügen ist, daß sich inzwischen auch der Freistaat Bayern der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen hat. Ihre Vermutung, in den Jahren 1983/ 85 werde es wieder zur Gewährung von Rodungsprämien kommen, vermag die Bundesregierung nicht zu teilen. Sie vertraut vielmehr auf das im Rahmen der Rodungsmaßnahme gezeigte Verantwortungsbewußtsein der europäischen Hopfenpflanzer. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 42) : Ist gesichert, daß die Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf wirkt? Es entspricht einem gesetzlichen Gebot, daß das Flurbereinigungsgebiet unter Beachtung der j eweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten ist, und daß dabei den Erfordernissen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen ist (§ 37 des Flurbereinigungsgesetzes). Die entsprechenden Maßnahmen sind mithin Teil der Flurbereinigung, so daß sich die Bewilligung von Mitteln für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf auswirken kann. Die Durchführung der Flurbereinigung ist nach § 2 des Flurbereinigungsgesetzes in die Verantwortung der Länder gelegt und von diesen als eine besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. 13092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 86) Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 wieder Sonderablieferungen an den Bund leisten wird, und wenn ja, wie vereinbart sich diese Sonderzahlung mit den Gebührenhaushalten der Deutschen Bundespost? Die Deutsche Bundespost hat im Jahre 1979 gem. § 29 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes eine Sonderablieferung an den Bund in Höhe von 1,1 Mrd. DM zu leisten. Auf die Gebühren der Deutschen Bundespost wird die beschlossene Sonderablieferung keinen Einfluß haben. Das Bundeskabinett wird Anfang Juli 1979 darüber entscheiden, ob der Deutschen Bundespost für den Haushalt 1980 noch einmal eine Sonderablieferung abverlangt werden soll. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 87, 88 und 89) : Was hält die Deutsche Bundespost nach Auswertung der Erfahrungsberichte über die Schneekatastrophe in Norddeutschland unternommen, um den Funk- und Fernsprechverkehr in Schleswig-Holstein zu verbessern (siehe Drucksache 8/2464, Teil B Nr. 142) ? Womit erklärt sich die Bundesregierung, daß die Deutsche , Bundespost viele Kunden verloren hat, die jetzt private Dienste — z. B. bei der Paketbeförderung — in Anspruch nehmen, und wie hoch schätzt sie die hierdurch der Deutschen Bundespost entstandenen Einnahmeausfälle? Wie vertragen sich die unterschiedlichen Öffnungszeiten vergleichbarer Postanstalten (Postämter) innehalb eines Oberpostdirektionsbezirks mit einem „kundenfreundlichen" Service, und ist beabsichtigt, den Kundendienst der Deutschen Bundespost noch weiter einzuschränken? Zu Frage B 87: Die Schwierigkeiten im Fernsprechverkehr während der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein hatten im wesentlichen zwei Ursachen. Zum einen führte die Unterbrechung der Starkstromversorgung zum Ausfall einiger Ortsvermittlungsstellen, weil es wegen der unpassierbaren Straßen nicht möglich war, die fahrbaren Netzersatzanlagen rechtzeitig an die Einsatzorte zu bringen. Auch ein Einsatz von Hubschraubern zum Transport der Netzersatzanlagen war nicht möglich, weil die Hubschrauber während der Schneestürme keine Starterlaubnis erhielten. Zum anderen trat mit der Katastrophe eine außerordentliche Verkehrsüberlastung des Fernsprechnetzes auf. Deshalb wurde in den betroffenen Ortsnetzen von der sogenannten „Katastrophenschaltung" Gebrauch gemacht, d. h., der abgehende Verkehr wurde zugunsten des notwendigen Fernsprechverkehrs der Not- und Hilfsdienste eingeschränkt. Die Auswertung der Erfahrungsberichte hat folgendes ergeben: 1. In Katastrophengebieten kann der zur Bewältigung der Katastrophe erforderliche Fernsprechverkehr nur gewährleistet werden, wenn Verkehrseinschränkungen mit Hilfe der sogenannten „Katastrophenschaltung" vorgenommen werden. 2. Soweit sich geringfügige Mängel hinsichtlich eines schnellen Transports der Netzersatzanlagen durch Hubschrauber ergeben haben, sind die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bereits angelaufen. Es werden z. Z. auch Möglichkeiten untersucht, die es gestatten, Netzersatzanlagen an schwere Bundeswehrfahrzeuge anzukuppeln. 3. Es hat sich gezeigt, daß das Fernsprechnetz im Katastrophengebiet durch ankommenden Fernverkehr aus dem Bundesgebiet und dem Ausland in erheblichem Umgang zusätzlich belastet wurde. Z. Z. werden technische und betriebliche Möglichkeiten untersucht, wie Fernsprechverkehrsströme in Katastrophengebiete begrenzt werden können, um den notwendigen Fernsprechverkehr zu gewährleisten. 4. 1982 wird voraussichtlich mit der Einrichtung eines neuen Funkfernsprechnetzes begonnen werden, das zahlreiche zusätzliche Teilnehmer aufnehmen kann und damit in Katastrophenfällen ebenfalls wesentliche Erleichterungen verschaffen kann. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß im Rahmen des nichtöffentlichen beweglichen Landfunks den „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" Funkfrequenzen, d. h. eigene Funknetze, .zur Verfügung stehen, um u. a. in Notfällen unabhängig vom öffentlichen Fernmeldenetz zu sein. Zu Frage B 88: Im Postwesen ist der Paket- und Päckchendienst der größte und allein wesentliche Bereich, in dem die Deutsche Bundespost im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern steht. Die Kunden haben sich stets desjenigen Transporteurs bedient, dessen Konditionen ihren speziellen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Transportversicherung usw. am besten entsprachen. Der Wettbewerb hat sich mit dem Auftreten weiterer Wettbewerber am Kleingutmarkt in den letzten Jahren nur insofern für die Deutsche Bundespost verschärft, als das Angebot der neuen Konkurrenz, nach Maßen, Gewichten und Gebühren dem Dienstleistungsangebot der Post angenähert ist. Verkehrsumfang und Einnahmen der Deutschen Bundespost im Kleingutbereich haben sich — im Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13093* Gegensatz zu der Zeit vor 1976 — trotz Auftretens der neuen Wettbewerber in den letzten Jahren stabilisiert. Der Zahl der abgewanderten Kunden ist durch Rückwanderungen sowie durch Neuzugänge im wesentlichen kompensiert worden. Dieses Kundenverhalten beweist, daß die Deutsche Bundespost mit ihrem Leistungsangebot den Wünschen ihrer Kunden vielfältig entgegenkommt. Zu Frage B 89: Dauer und zeitliche Lage der Öffnungszeiten von Postämtern richten sich nach den vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen allgemeinen Grundsätzen und orientieren sich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Kundengewohnheiten an dem vorhandenen Verkehrsbedürfnis. Die Belange der Postkunden hinsichtlich bedarfsgerechter Schalterstunden werden dabei ebenso wie der Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung beachtet. Die allgemeinen Grundsätze stellen grundsätzlich eine Gleichbehandlung von Postämtern mit vergleichbarem Bedarf und damit einen guten Kundenservice sicher. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Ob bei Postämtern mit gleichen Voraussetzungen für die Festsetzung von Öffnungszeiten unterschiedlich verfahren wird, läßt sich nur anhand konkreter Beispiele überprüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hölscher.


Rede von Friedrich Hölscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die SPD /FDP-Koalition heute einen Gesetzentwurf zur Neuordnung von Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst einbringt, dann tut sie dies eigentlich gleichzeitig stellvertretend für die Opposition, auch wenn die Unterschrift der CDU/CSU fehlt; denn die Beauftragten der drei Bundestagsfraktionen haben in viermonatigen sehr intensiven Beratungen einen Kompromiß geschlossen, der zwar vom kleinsten Nenner der Gemeinsamkeiten geprägt ist, aber dennoch eine Vielzahl von Verbesserungen enthält.
Ich möchte mich an dieser Stelle deshalb ausdrücklich für die konstruktive und faire Zusammenarbeit mit den Kollegen der CDU und auch der CSU in der interfraktionellen Arbeitsgruppe bedanken.

(Beifall bei der FDP)

Ich denke, daß wir einerseits von sehr vielen unserer Forderungen abrücken mußten, daß wir aber



Hölscher
andererseits auch Verständnis bei den Kollegen der Opposition für unsere Position gefunden haben.
Dieser im Interesse der Sache notwendige Konsens und der gemeinsame Wille zur Einigung wurden eigentlich erst dann gefährdet — ich möchte sagen: kaputt gemacht —, als sich offensichtlich bestimmte Kollegen der CSU zum Herren des Verfahrens machten, obwohl sie die Arbeit in der interfraktionellen Kommission anderen überließen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Der Kollege Althammer von der CSU wird sich wohl selbst noch das Vergüngen bereiten, seine Fraktionskollegen, denen er selbst die ganze Arbeit überlassen hat, hier heute anschließend noch zu desavouieren.
Ich danke auch sehr den Vertretern der Bundesregierung, insbesondere den Beamten des Arbeitsministeriums, an der Spitze Herrn Staatssekretär Strehlke, für die hervorragende Zuarbeit, die sicher von ausschlaggebender Bedeutung dafür war, daß wir heute einen Gesetzentwurf vorlegen, der meines Erachtens wesentlicher Korrekturen in den parlamentarischen Beratungen nicht mehr bedarf.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wenn es dennoch nicht zu einer gemeinsamen Einbringung des interfraktionellen Entwurfs gekommen ist, tragen hierfür nicht wir die Schuld, auch nicht — dies muß ich aus Gründen der Fairneß in aller Deutlichkeit noch einmal sagen — die Kollegen der Opposition, die monatelang mit uns zusammengearbeitet haben, sondern die Verantwortung liegt nach allem, was man auch aus den Reihen der Opposition hört, allein bei der CSU, die auch in diesem Falle der großen Schwesterpartei CDU ihren Willen aufgezwungen hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wir waren weiß Gott sogar noch bis zur letzten Woche konzessionsbereit, obwohl wir die Arbeit der interfraktionellen Gruppe bereits Ende April abgeschlossen hatten; aber irgendwo ist dann auch im Interesse unserer eigenen Glaubwürdigkeit eine Grenze erreicht. Dennoch stehen wir trotz vieler Bedenken zu den Ergebnissen unserer gemeinsamen Arbeit. Meine Damen und Herren, wenn sich die CDU/CSU mit der Absage an den gemeinsamen Entwurf dem Konsens verweigert, den wir gefunden hatten, und wenn sich die CDU mit der Absage an den gemeinsamen Entwurf dem Diktat der CSU beugt, dann kann die Opposition nicht erwarten, daß auch die Koalitionsfraktionen dieses Trauerspiel mitmachen. Wir jedenfalls lassen uns weder erpressen noch durch nachgeschobene Forderungen aufs Kreuz legen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wenn wir als Koalition den gemeinsam erarbeiteten Entwurf einbringen, dann tun wir dies, weil sich die Opposition durch die Einbringung eines eigenen Entwurfs im Grunde genommen aus der Verantwortung für die Ergebnisse der interfraktionellen Arbeitsgruppe fortstehlen will, und das lassen wir nicht zu. Keineswegs identifizieren wir uns inhaltlich mit allen Teilen. Die FDP ist nach wie vor der Meinung, daß ein Verzicht auf ein Prüfungsverfahren politisch notwendig und rechtlich auch möglich ist. Denn das Bundesverfassungsgericht hat uns nicht zur Auflage gemacht, an einem Prüfungsverfahren festzuhalten, sondern auch den Ausweg über die Ausgestaltung des Zivildienstes als Test auf die Gewissensentscheidung angeboten. Es ist richtig, was der Kollege Jahn anmerkte: Wir hatten gar keine Gelegenheit, in der interfraktionellen Arbeitsgruppe über diesen Weg zu beraten, weil uns der Verhandlungsführer der Opposition erklärt hat, die Beibehaltung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens sei eine unabdingbare Forderung der Opposition.
Wenn der Entwurf dennoch die Beibehaltung eines Anerkennungsverfahrens vorsieht, so nicht wegen des Karlsruher Urteils, sondern deshalb, weil ohne die Zustimmung der CDU/CSU, die zur Zeit noch die Mehrheit im Bundesrat hat, nichts mehr geht und die Opposition auf eine Überprüfung von Gewissensentscheidungen besteht, eben weil sie von ihrem Grundansatz her dem Bürger nicht mit Vertrauen, sondern mit Mißtrauen begegnet und zunächst einmal prüfen will, ob ein Bürger die Grundrechte in Anspruch nehmen darf oder nicht.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Also mußten wir uns, um überhaupt zu Verbesserungen zu kommen, mit dem zur Zeit politisch Machbaren begnügen.
Allerdings, meine Damen und Herren, möchte ich für meine Fraktion hier in aller Offenheit und in aller Form erklären: Wenn die Opposition letztlich nicht zu den unter ihrer maßgeblichen Beteiligung erarbeiteten Vorschlägen steht, kann sich die FDP in letzter Konsequenz auch nicht mehr an die von ihr gemachten Zugeständnisse gebunden fühlen. Dies gilt insbesondere für die uns abgezwungene Beibehaltung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer.

(Beifall bei der FDP)

Der von der Opposition parallel eingebrachte Entwurf entspricht in zwei wesentlichen Punkten — es sind zwei wesentliche Punkte — nicht den interfraktionellen Vereinbarungen und kann auf keinen Fall Anlaß für weitere Zugeständnisse der Koalition sein. Wir, die FDP, sind nicht damit einverstanden, die von der interfraktionellen Arbeitsgruppe beabsichtigten Verbesserungen beim Anerkennungsverfahren dadurch wieder auszuhöhlen, daß die Anerkennung nach Aktenlage etwa nur noch für Jehovas Zeugen gilt.

(Dr. Kraske [CDU/CSU] : Das hat nie jemand behauptet!)

Jeder Kriegsdienstverweigerer muß die reale Chance haben, daß der Prüfungsausschuß auf die Vorladung verzichtet, wenn er nach dem Studium der eingereichten Unterlagen zu der Überzeugung kommt, daß es sich um einen Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen handelt. Die von der Opposition vorgeschlagene Umstellung des Stufenverfahrens, wonach die mündliche Anhörung die Regel und die Entscheidung nach Aktenlage die Ausnahme zu sein hat, geht weit über die von uns inzwischen akzeptierte Klarstellung in der Begrün-



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dung hinaus und stellt eine substantielle Veränderung des Anerkennungsverfahrens dar. Wir haben
— Herr Dr. Kraske, ich bitte Sie, dies nachzulesen
— bei der Einbringung des Entwurfs die Begründung in dem von Ihnen mit Recht beanstandeten Punkt geändert.
Meine Damen und Herren, ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, daß es ja die Vertreter der Opposition waren, die der interfraktionellen Arbeitsgruppe gleich zu Beginn der Arbeiten vorgeschlagen haben, für die Gestaltung des neuen Anerkennungsverfahrens den Vorschlag des katholischen Arbeitskreises „Entwicklung und Frieden" vorgelegt von Herrn Bischof Tenhumberg, zur Verhandlungsgrundlage zu machen. Leider hat sich die Opposition an ihren eigenen Vorschlag in keiner Weise gehalten: Weder hat sie letztlich eine echte Zweistufigkeit der Verfahren akzeptiert, also zunächst den Versuch der Entscheidung nach Aktenlage und die mündliche Anhörung nur dann, wenn noch Zweifel bestehen, noch hat sie den Vorschlag des Bischofs Tenhumberg übernommen, dem Antragsteller das Fehlen der Glaubwürdigkeit nachzuweisen. Dies ist uns auch aus kirchlichen Kreisen in den letzten Tagen mit Recht vorgehalten worden.
Jetzt schlägt die Opposition auch noch eine Verlängerung des Zivildienstes von 16 auf 18 Monate vor. Dies bedeutet eine drastische Verschärfung des geltenden Rechts. Wo aber steht eigentlich im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, daß wir das geltende Recht verschärfen, daß wir das geltende Recht ändern sollen?

(Beifall bei der FDP)

Waren wir nicht gemeinsam mit dem Ziel angetreten, die unerträgliche Situation für die Kriegsdienstverweigerer einerseits und für die sozialen Einrichtungen andererseits, die keine Zivildienstleistenden in ausreichender Zahl mehr bekommen, zu verbessern?
Alle Betroffenen müssen eigentlich den Gesetzentwurf der Opposition als den Versuch ansehen, Kriegsdienstverweigerer für die Wahrnehmung eines Grundrechtes zu bestrafen. Wo steht eigentlich noch der sachliche Zusammenhang zwischen der zeitlichen Belastung wehrdienstleistender Wehrpflichtiger bei der Bundeswehr und einer Zivildienstdauer von 18 Monaten? Das Bundesverteidigungsministerium hat doch der interfraktionellen Arbeitsgruppe mit Schreiben vom 24. April 1979 mitgeteilt, daß die durchschnittliche Wehrdienstdauer bei 15 Monaten Grundwehrdienst plus Wehrübungen cirka 16 Monate beträgt. Der Bundesminister der Verteidigung teilt mit Schreiben vom 11. Juni den Fraktionsvorsitzenden unter anderem mit, daß von den zur Zeit in Wehrüberwachung stehenden 2,4 Millionen Reservisten bislang nur 25 % Pflichtwehrübungen unterschiedlicher Dauer geleistet haben. Ich will, um das zu wiederholen, aus dem Brief des Bundesministers der Verteidigung zitieren: 1 bis 30 Tage 74 % — bei 25 % Anteil an der Gesamtzahl der 2,4 Millionen Reservisten —, 31 bis 60 Tage 16,5 %, 61 bis 90 Tage 4,4 % und über 90 Tage 4,2 %. Wenn Sie jetzt 18 Monate vorschlagen, dann nehmen Sie die 4,4 % aus den 25 % -vom Hundert gerechnet — zum Maßstab. Ich habe keinen Taschenrechner dabei, ich kann das jetzt nicht herunterrechnen. Im Grunde genommen nehmen Sie hier eine zusätzliche Dienstzeit als Bewertungsgrundlage, die nur auf einen Bruchteil derjenigen überhaupt praktisch zukommt, die zu Wehrübungen verpflichtet sind. Rein rechnerisch ergibt sich — hier zitiere ich wieder den Bundesminister der Verteidigung — für alle Reservisten ein Mittel von 7 Wehrübungstagen, für Mannschaften der Reserve 3 1/2 Wehrübungstage. So der Bundesminister der Verteidigung. Sie wollen drei Monate daraufpakken. Ich muß in aller Offenheit sagen: sogar mit unseren 16 Monaten liegen wir über der durchschnittlichen zeitlichen Belastung, die auf wehrdienstleistende Wehrpflichtige zukommen kann.
Auch wenn ich die Angehörigen der Alarmreserve noch in die Berechnung der durchschnittlichen zeitlichen Belastung durch Übungen einbeziehe, komme ich unter eine Wehrdienstzeit von 16 Monate. Der Herr Verteidigungsminister mag einen anderen Beweis antreten. Dann bin ich gern bereit, meine Wertungen zu korrigieren. Ich darf an dieser Stelle aber auch sagen, daß dies nicht nur meine persönliche Meinung ist, sondern daß diese Auffassung auch von den Verteidigungspolitikern der FDP-Fraktion geteilt wird, insbesondere von dem Kollegen Möllemann, der mich ausdrücklich gebeten hat, dies hier zu bestätigen; er kann wegen privater Verpflichtungen leider an der Debatte nicht teilnehmen.
Der Hinweis auf die bei der Bundeswehr von vielen Wehrpflichtigen zu leistenden Überstunden trifft nicht, weil man ja wohl nicht die Fehlentwicklungen bei der Bundeswehr auf den Zivildienst übertragen kann und weil es ohnehin absurd wäre, Überstunden auf der Grundlage des Acht-Stunden-Tags auf die Gesamtdienstzeit anzurechnen. Im übrigen hat der Herr Bundesminister der Verteidigung heute morgen in der Debatte über den Bericht des Wehrbeauftragten in aller Deutlichkeit und in sehr konkreter Weise Vorschläge gemacht, Ankündigungen gebracht, wie diese Fehlentwicklungen zu beseitigen sind.
Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn diese Rechnung stimmt, daß ich das Leisten von Überstunden mit zur Formel für die Berechnung der Gesamtdienstzeit machen muß, dann — ich darf es vielleicht einmal etwas scherzhaft sagen — bin ich nicht sieben Jahre im Bundestag, von der Arbeitszeit auf den Acht-Stunden-Tag heruntergerechnet, sondern dann bin ich 12 bis 14 Jahre im Bundestag. Nur wird mir dies bei der Altersversorgung leider nicht angerechnet.

(Beifall bei der FDP)

Diese der CDU von der CSU abgepreßten neuen Forderungen machen deutlich — ich muß es wiederholen —, daß die bayerische Schwesterpartei zum Zweck ihrer Konfrontationsstrategie jede einvernehmliche Regelung zwischen den Fraktionen offensichtlich verhindern will.
Allerdings vergißt die Christlich-Soziale Union hierbei wohl, daß sie damit nicht nur ein gespann-



Hölscher
tes Verhältnis zu einem wichtigen Teil unserer Verfassung deutlich macht, sondern — und das sollte Christlich-Soziale nun doch berühren — daß sie mitverantwortlich gemacht wird, wenn in Zukunft viele Kranke, Behinderte und andere Hilfsbedürftige nicht mehr die ihnen zustehende Pflege haben werden, weil wir einfach zu wenige Kriegsdienstverweigerer haben und weil es nach altem, geltendem Recht praktisch unmöglich sein wird,

(Anhaltender Widerspruch bei der CDU/CSU)

so viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer zu produzieren, wie zur Deckung des notwendigen Bedarfs sozialer Einrichtungen erforderlich sind. Wenn der Herr Kollege Jahn hier die Zahl 41 000 in den Raum stellt, die auch mir neu war, kann sich jeder anhand der Zivildienstleistenden ausrechnen, welch großer Mangel an anerkannten Kriegsdienstverweigerern besteht.

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    Wir alle — das wird der geborene Sozialminister sicher bestätigen — bekommen eine Flut von Briefen von sozialen Einrichtungen, in denen wir flehentlich gebeten werden: Bringt uns doch mehr Zivildienstleistende, damit die Rettungsstation weiterlaufen kann, damit die Sozialstation funktioniert, damit im Krankenhaus der Dienst aufrechterhalten werden kann! Die Prüfungsausschüsse, die jetzt noch dem Bundesverteidigungsminister zugeordnet sind, sind nicht in der Lage, die Verfahren so zügig durchzuführen, daß eine nennenswert größere Zahl anerkannter Kriegsdienstverweigerer zur Verfügung steht.
    Obwohl die FDP nach wie vor den Verzicht auf die Überprüfung von Gewissensentscheidungen für notwendig hält, werden wir uns für eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs der interfraktionellen Arbeitsgruppe einsetzen. Zweifellos haben wir einige Verbesserungen erreicht. Nachdem der Kollege Jahn in aller Ausführlichkeit und auch der Kollege Dr. Kraske jedenfalls für die Bereiche, die in den beiden Entwürfen deckungsgleich sind, das Nötige gesagt haben, will ich mich auf die wesentlichen Punkte beschränken: Die Anerkennungsverfahren werden vereinfacht und beschleunigt. Die Entscheidung nach Aktenlage wird möglich. Zuständig sind nicht mehr die Wehrbehörden, sondern die Landesinnenminister. Die Beisitzer müssen eine bessere Qualifikation besitzen. Kein Kriegsdienstverweigerer muß zur Bundeswehr, solange sein Anerkennungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Der Zivildienst erhält erstmals einen modernen Verwaltungsunterbau als Bundesauftragsverwaltung der Länder. Um die Einheitlichkeit der Verwaltung und beim Prüfungsverfahren sicherzustellen, erläßt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem Bundesrat.
    Es wird eine ausreichende Zahl an Zivildienstplätzen geschaffen, die im Grund genommen heute schon da sind. Dabei muß sichergestellt werden — auch dies muß ich an dieser Stelle nochmals anführen —, daß zunächst der Bedarf im sozialen Bereich erfüllt wird. Selbstverständlich müssen wir auch über den sozialen Bereich hinaus Einsatzplätze schaffen. Aber wir müssen bei den parlamentarischen Beratungen die entsprechenden Regelungen des Gesetzentwurfs noch einmal darauf überprüfen, ob sichergestellt ist, daß primär die Erfüllung des Bedarfs im sozialen Bereich gewährleistet ist und die jetzt vorliegenden Gesetzesformulierungen hier keine Schranken aufbauen.
    Weiter ist zu erwähnen, daß zu Beginn des Zivildienstes ein mindestens vierwöchiger Einführungsdienst stattfindet, der den Zivildienstleistenden nicht nur Informationen über ihre Rechte und Pflichten geben, sondern sie auch besser auf den eigentlichen Dienst vorbereiten soll.
    Es trifft allerdings zu, daß der Gesetzentwurf bereits vor seiner Einbringung unter anderem von den karitativen und sozialen Verbänden heftig kritisiert wurde. Aber ich denke, hier ist wie Kollege Jahn schon mit Recht sagte — einiges überinterpretiert worden. Es geht keineswegs darum — lassen Sie mich dies hier einmal feststellen —, generell die Heimschlaferlaubnis abzubauen, und es geht auch nicht darum, die Einverständniserklärung eines Trägers für die Übernahme eines Zivildienstpflichtigen zu verbieten. Es ist doch selbstverständlich, daß nicht jeder Kriegsdienstverweigerer für bestimmte pflegerische Tätigkeiten geeignet ist, daß hier also ein Einvernehmen mit dem Träger vorliegen muß. Genauso selbstverständlich ist wohl auch, daß einer Sozialstation z. B. nicht zugemutet werden kann, eine eigene Unterkunft zu bauen oder nur Zivildienstleistende aus Gemeinschaftsunterkünften zu beschäftigen.
    Solche Interpretationen läßt der Gesetzentwurf auch gar nicht zu. Er sieht vielmehr rein funktionale Regelungen vor. Dort, wo die Art der Beschäftigung und die Funktion des Trägers Heimschlaferlaubnis und Einverständniserklärung von der Art des Dienstes her notwendig machen, werden diese auch weiter so praktiziert werden müssen. Allerdings besteht auch kein Rechtsanspruch darauf, den Zivildienst von zu Hause aus ableisten zu können. Es müssen auch die Zivildienstpflichtigen untergebracht werden, die niemand so ohne weiteres haben will. Ihnen kann man es ja wohl nicht zumuten, nur weil sie niemand haben will, nunmehr kaserniert zu werden, denn dies haben sie selbst nicht zu vertreten. Ich muß z. B. einem großen Krankenhaus — lassen Sie mich das als Beispiel anführen — zumuten können, wenigstens einen Teil der dort zahlreich beschäftigten Zivildienstleistenden auch ohne Einverständniserklärung zu übernehmen. Ich denke, daß wir dies verlangen können. Vielleicht sollten wir uns aber bei den parlamentarischen Beratungen in diesem Punkt noch einmal um eine Klarstellung bemühen, damit es nicht bei der Anwendung des Gesetzes hinterher zu Schwierigkeiten kommt.
    Zusammenfassend möchte ich sagen: Ich bedaure, daß nach dem Verhalten der Opposition kein großer Anlaß besteht, auf einen glücklichen Abschluß



    Hölscher
    des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes zu hoffen. Wir stehen zwar zu den in der interfraktionellen Arbeitsgruppe gefundenen Kompromissen, haben hiermit aber auch das Äußerste an Zugeständnissen gemacht.
    Wenn die CDU/CSU-Opposition letztlich nicht zu dem von ihren Beauftragten mit ausgehandelten Entwurf steht, fühlen wir uns auch nicht mehr an unsere Zusagen gebunden. Es muß dann im Augenblick bei dem geltenden Recht bleiben und wir müssen politisch bessere Zeiten abwarten. Jedenfalls kann niemand von uns erwarten, daß wir das Diktat der CSU oder von Teilen der CSU — um es ganz differenziert zu bringen — auf uns nehmen und auch noch das ohnehin unzulängliche geltende Recht zu verschärfen. Ihr Gesetzentwurf läuft in der heutigen Fassung darauf hinaus. Die Verantwortung hierfür liegt nicht bei uns, sondern allein bei der Opposition. Wir haben das Mögliche an Zugeständnissen geliefert. Ich appelliere daher an die CDU/CSU, konstruktiv an der Verabschiedung des Entwurfs der interfraktionellen Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Wenn die Opposition es aber anders haben will, kann sie es haben. Es bleibt dann beim geltenden Recht, und wir lassen die Wähler entscheiden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)