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    Plenarprotokoll 8/163 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 163. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Inhalt: Nachruf auf den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Dr. Franz Josef Röder . . . . 12967 C Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Mattick 12968 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13080 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 13081 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 12967 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1978 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/2625, 8/2986 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . . . 12968 C Nagel SPD 12971 D Möllemann FDP 12975 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg 12981 B, 13004 D Dr. Wörner CDU/CSU 12987 A Horn SPD - 12991 D Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages 12995 A Frau Tübler CDU/CSU 13000 A Ludewig FDP 13002 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerlach (Obernau), Handlos, Dr. Dregger, Dr. Wörner, Dr. Marx, Dr. Miltner, de Terra, Spranger, Weiskirch (Olpe), Biechele, Dr. Laufs, Frau Krone-Appuhn, Dr. Kraske, Dr. Riedl (München), Gerster (Mainz), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Broll, Regenspurger, Dr. Friedmann, Frau Pieser, Dr. Hüsch, Dr. II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU Gesamtverteidigung — Drucksache 8/2295 — Dr. Dregger CDU/CSU 13025 D Möhring SPD 13028 C Möllemann FPD 13030 C Baum, Bundesminister BMI 13033 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13038 A Dr. Nöbel SPD 13040 B Biehle CDU/CSU 13043 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3019 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3020 — Dr. Kraske CDU/CSU 13046 D Jahn (Marburg) SPD 13050 C Hölscher FDP 13054 D Dr. Althammer CDU/CSU 13058 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 13060 B Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 — Drucksachen 8/2900, 8/3017 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/3018 — Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . . . 13062 C Grobecker SPD 13065 B Gärtner FDP 13066 C Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 13068 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die • Haushaltsjahre 1975 und 1976 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 8/373, 8/1164, 8/2124, 8/2962 — Metz CDU/CSU 13070 C Frau Simonis SPD 13071 D Gärtner FDP 13073 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Bericht§ des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen 8/2511, 8/2791 — . . . . 13075 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die künftige Methode der Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts — Drucksachen 8/2695, 8/2795 — Carstens (Emstek) CDU/CSU 13075 B Simpfendörfer SPD 13077 A Dr. Bangemann FDP 13078 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1978 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/2913 — 13080 D Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Auswärtigen Amts über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 8/1400, 8/2934 — . . . . 13081 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Vorlage eines Berichts des Petitionsausschusses — Drucksache 8/3009 —. . . . . . . . 13081 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 III Beratung der Sammelübersicht 49 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2974 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 50 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2984 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 51 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3021 — . . . . . . . 13081 D Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2991 — 13081 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2999 — 13082 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 145 über die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten Übereinkommen 146 über den bezahlten Jahresurlaub der Seeleute Empfehlung 153 betreffend den Schutz junger Seeleute Empfehlung 154 betreffend die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten — Drucksachen 8/2634, 8/2983 —. . . . 13082 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 8/2851, 8/2972 — . . . . 13082 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über die vorübergehende Verwendung — Drucksachen 8/2923, 8/2970 —. . . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein sowie der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete — Drucksachen 8/2636 Nr. 15, 8/2976 — . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglukose — Drucksachen 8/2717 Nr. 9, 8/2990 — . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Agenzien bei der Arbeit —Drucksachen 8/2952, 8/2988 — . . . . 13082 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) — Drucksache 8/3001 — 13083 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für die Durch- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 führung der Richtlinie 77 /489 /EWG über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport — Drucksachen 8/2583 Nr. 10, 8/2994 — . . 13083 B Fragestunde — Drucksache 8/3000 vom 22.06.1979 — Betriebliche Altersversorgung und Beitrag zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten sowie Bereitstellung finanzieller Mittel für eine häusliche Pflege bettlägeriger Schwerbehinderter MdlAnfr Al 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD MdlAnfr A2 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13008 B, C, 13009 B, C, D ZusFr Pensky SPD . . 13008 B, 13009 A, B, C, D Gesundheitsgefährdung durch Aluminium, insbesondere durch aluminiumverpackte Fertiggerichte MdlAnfr A3 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU MdlAnfr A4 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 13010 A, B, C, D, 13011 A ZusFr Josten CDU/CSU 13010 B, C, D Änderung der Wohnungsbauförderung MdlAnfr A5 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A6 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13011 A, B, C, D, 13012 A, B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13011 A, C, D, 13012 A ZusFr Josten CDU/CSU 13012 B Nutzung von Biomasse und Stroh zur Energiegewinnung MdlAnfr A7 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD MdlAnfr A8 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 13012 C, 13013 A, B, D, 13014 A ZusFr Stockleben SPD 13013 A, D ZusFr Ey CDU/CSU 13013 B, 13014 A Begabtenförderung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A9 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A10 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . . .13014 B, D, 13015 A, B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 13014 D, 13015 A, B ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU . . . . . 13015 C Einschränkung der Einsatzbereitschaft des Bundesgrenzschutzes durch die Verminderung der Zahl der Sonderwagen MdlAnfr A20 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13016 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . .. . . . . . . . 13016 B Vertragliche Regelung der Übernahme der Programme von ARD und ZDF in kommerzielle Kabelfernsehsysteme in Belgien, der Schweiz und Österreich MdlAnfr A17 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD MdlAnfr A18 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 13016 C, 13017 A, B ZusFr Dr. Dübber SPD . . . . 13016 D, 13017 A Probleme bei der Unterbringung drogenabhängiger Strafgefangener in Anstalten des allgemeinen Strafvollzugs MdlAnfr A23 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A24 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13017 B, C, D, 13018 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . 13017 C ZusFr Hauck SPD .. . . . 13017 D Steuerhinterziehung durch anonymen Ankauf von Wertpapieren MdlAnfr A27 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 13018 B, C, D ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . 13018 C, D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 V Benachteiligung insbesondere des ostwestfälischen und Paderborner Raums durch das Sonderprogramm Ruhr MdlAnfr A28 22.06.79 Drs 08/3000 Thüsing SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13019 A, B, C ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . 13019 B, C ZusFr Dr. Jens SPD 13019 C Einschränkung der Spekulationen gegen den Verbraucher durch Verbesserung der Angebots- und Preistransparenz auf dem Rotterdamer Ölmarkt MdlAnfr A31 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 13019 D, 13020 C ZusFr Dr. Jens SPD 13020 B Zulassung der Aufschließung von Stroh mit Natronlauge für Futtermittelhersteller MdlAnfr. A41 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13020 D Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren MdlAnfr A42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13021 B, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 13021 D Neubaupläne der Bundesbahn für die Strekke Hannover—Würzburg MdlAnfr A46 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV .13022 A, B, D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU . . . . . 13022 B, C Ausbau der Autobahn 98 von Singen nach Lindau MdlAnfr A48 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 13022 D, 13023 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 A Dringlichkeitsstufe für den Ausbau der Autobahn Memmingen—Lindau MdlAnfr A49 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13023 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 C Beurteilung der eingeführten Qualifikation eines Schiffsbetriebsmeisters MdlAnfr A50 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 13023 D, 13024 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 13024 A Verhinderung von Tariferhöhungen der Unternehmer des öffentlichen Personennahverkehrs auf Grund der Preissteigerungen auf dem Mineralölsektor MdlAnfr A53 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU 13024 B Vereinbarkeit des Wegfalls der Belehrung der Bewerber für den öffentlichen Dienst über die politische Betätigung gegen die demokratische Grundordnung mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn MdlAnfr A54 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU MdlAnfr A55 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 C, D, 13025 A, B, C ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . 13024 D, 13025 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13025 C Nächste Sitzung 13083 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13085* A Anlage 2 Leichteres Schuhwerk für die Beamten des Bundesgrenzschutzes im Hochsommer MdlAnfr A11 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP MdlAnfr A12 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* C Anlage 3 Kündigung eines Auftrags für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum Gorleben durch die niedersächsische Landesregierung MdlAnfr A14 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD MdlAnfr A15 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 4 Gesetzgebungsplanspiele bei im Jahre 1978 verabschiedeten Gesetzen MdlAnfr A16 22.06.79 Drs 08/3000 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13086* A Anlage 5 Verweigerung des Datenaustausches mit den Kirchengemeinden durch die zuständigen Behörden MdlAnfr A19 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 13086* B Anlage 6 Beschlagnahme des Buches „texte der RAF" angesichts der in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift „Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" aus diesem Buch angeführten Zitate MdlAnfr A21 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A22 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13086* C Anlage 7 Wechsel der Lohnsteuerklasse zugunsten der weniger verdienenden Ehefrau bei einer Trennung im Laufe des Jahres MdlAnfr A25 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A26 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13087* A Anlage 8 Förderung der Aufforstung von Flächen durch den Bund sowie Abgabe von Wald für Baumaßnahmen; Betreiben von Hühner-, Schweine- und Rinderzucht in bodenunabhängiger Veredelung MdlAnfr A39 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP MdlAnfr A40 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 13087* C Anlage 9 Anteil der Hauptfeldwebel der Bundeswehr an Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 MdlAnfr A43 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU MdlAnfr A44 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* A Anlage 10 Ausgang des Disziplinarverfahrens gegen den Bundesvorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz Hans Günther Schumacher MdlAnfr A45 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* C Anlage 11 Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr durch die Umstellung auf den Sommerfahrplan MdlAnfr A47 22.06.79 Drs 08/3000 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13089* D Anlage 12 Beurteilung der Absichten der amerikanischen Regierung zur Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" im Persischen Golf MdlAnfr A80 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A81 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13090* A Anlage 13 Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen SchrAnfr B36 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* B Anlage 14 Förderung der Dorferneuerung nach Auslaufen des Zukunftsinvestitionsprogramms SchrAnfr B37 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* C Anlage 15 Hilfe der EG für die thailändische Landwirtschaft SchrAnfr B38 22.06.79 Drs 08/3000 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 VII Anlage 16 Aussagen der EG-Kommission über eine Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 SchrAnfr B40 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B41 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13091* B Anlage 17 Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren SchrAnfr B42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13091* D Anlage 18 Sonderablieferungen der Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 SchrAnfr B86 22.06.79 Drs 08/3000 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Anlage 19 Verbesserung des Funk- und Fernsprechverkehrs in Schleswig-Holstein; Einnahmeausfälle bei der Paketbeförderung durch Inanspruchnahme privater Dienste; unterschiedliche Öffnungszeiten bei vergleichbaren Postämtern innerhalb eines Oberpostdirektionsbezirks SchrAnfr B87 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B88 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B89 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 12967 163. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 162. Sitzung, Seite III, Anlage 19: Der Text „Ausstattung des Bahnübergangs der Riedbahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 nach dem neuesten Stand der Technik" ist zu streichen. Einzufügen ist: „Einführung einer gemäßigten Kleinschreibung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 6. Dr. van Aerssen 28. 6. Dr. Ahrens ** 28. 6. Alber ** 28. 6. Dr. Bardens ** 28. 6. Bayha 28. 6. Frau Benedix 28. 6. Böhm (Melsungen) ** 27. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 28. 6. Frau von Bothmer ** 28. 6. Breidbach 28. 6. Büchner (Speyer) ** 28. 6. Daweke 28. 6. Dr. Enders ** 28. 6. Dr. Evers ** 28. 6. Fellermaier * 28. 6. Dr. Geßner ** 28. 6. Handlos ** 28. 6. Dr. Hennig 28. 6. Höffkes 28. 6. Dr. Holtz ** 28. 6. Ibrügger 28.6. Dr. Jahn (Braunschweig) 28. 6. Dr. h. c. Kiesinger 28. 6. Dr. Klepsch * 28.6. Koblitz 28. 6. Lagershausen ** 28. 6. Dr. Graf Lambsdorff 28. 6. Lenzer ** 28. 6. Lücker * 27. 6. Matthöfer 28. 6. Dr. Mende ** 28. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 28. 6. Müller (Remscheid) 28. 6. Pawelczyk ** 28. 6. Reddemann ** 28. 6. Dr. Schäuble ** 28. 6. Scheffler ** 28. 6. Frau Schlei 28. 6. Schmidt (Hamburg) 28. 6. Dr. Schmitt-Vockenhausen 28. 6. Schulte (Unna) ** 28. 6. ' Dr. Schwencke (Nienburg) ** 28. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 6. Spilker 28. 6. Ueberhorst ** 28. 6. Dr. Vohrer ** 28. 6. Walkhoff 28. 6. Dr. Warnke 28. 6. Zebisch ** 28. 6. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 11 und 12) : Aus welchen Gründen müssen die vom Modeschöpfer Oestergard entworfenen grünen Uniformhosen der mit Sicherungsaufgaben im Regierungsviertel beauftragten uniformierten Beamten des Bundesgrenzschutzes in Stiefelschäfte gestopft werden? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß den uniformierten Bundesgrenzschutzbeamten wenigstens im Hochsommer das Tragen leichteren Schuhwerks gestattet wird, wie dies auch bei ihren Kollegen in Zivil der Fall ist? Zu Frage A 11: Für den Schutzdienst der im Raum Bonn eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des BGS ist grundsätzlich der Dienstanzug mit Überfallhose und Stiefeln vorgesehen. Das Tragen von Stiefeln hat sich deshalb als zweckmäßig erwiesen, weil unabhängig von den Witterungsbedingungen regelmäßige Streifengänge auch in unbefestigtem Gelände notwendig sind. Die Bundesregierung hat nicht geprüft, ob und in welcher Tiefe die Uniformhosen im Einzelfall in die Stiefelschäfte gestopft werden. Zu Frage A 12: Ihre Anregung ist in der bereits erwähnten Anzugsordnung für den BGS berücksichtigt. Davon wird auch Gebrauch gemacht. Beispielsweise tragen die Polizeivollzugsbeamten im BGS Halbschuhe, soweit dies ihre dienstliche Tätigkeit im Bereich der Schutzobjekte erlaubt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob - wie gemeldet wurde - die niedersächsische Landesregierung den Auftrag für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum um Gorleben gekündigt hat? Handelt es sich gegebenenfalls bei dieser Entscheidung um eine Maßnahme der Auftragsverwaltung nach Artikel 85 des Grundgesetzes, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidung? Ein von der niedersächsischen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde vorgesehener Auftrag für ein Gutachten über die radioökologischen, ökologischen und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Entsorgungszentrums in Gorleben ist bisher nicht erteilt worden. Eine Kündigung dieses Projekts war daher auch nicht möglich. Die Genehmigungsbehörde hat allerdings nach der Empfehlung von Herrn MP Dr. Albrecht, das bisherige Entsorgungskonzept mit Wiederaufarbeitungsanlage nicht weiterzuverfolgen, einen Vertrag über vorbereitende Arbeiten zur Strukturierung 13086* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 und Planung der Gutachtensarbeit und zur Erhebung jahreszyklusabhängiger ökologischer Daten gekündigt. Die Bundesregierung erwartet, wie ich bereits auf eine Schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Ueberhorst am 13. Juni 1979 dargelegt habe, von den anstehenden Gesprächen mit der Landesregierung auch eine Klärung der weiteren Behandlung des in Aussicht genommenen, oben genannten Gutachtens. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 16) : Bei welchen im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen hat die Bundesregierung im Beratungsstadium Gesetzgebungsplanspiele durchgeführt? Danach hat der Bundesminister der Finanzen 1978 im Einkommensteuerrecht die Realisierbarkeit des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes bei den Kinderadditiven mit Hilfe eines Planspiels untersucht. Die Untersuchung führte dazu, daß die erprobten Vorschläge als zu kompliziert nicht in ein Gesetzgebungsvorhaben übernommen wurden. Bei den im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen wurden, soweit kurzfristig feststellbar, Planspiele nicht durchgeführt. Aus der Vergangenheit sind mir insgesamt 14 Verwaltungsplanspiele bei in Kraft befindlichen Bundesgesetzen bekannt. Darüber hinaus wurden oder werden Planspiele zu 5 Vorhaben durchgeführt, die bisher noch nicht zu einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gedeihen oder zumindest noch nicht im Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind. Diese Übersicht verdeutlicht, daß Planspiele bzw. Praxistests, die innerhalb der Bundesregierung seit längerem bei der Gesetzesvorbereitung genutzt werden, verstärkt als geeignetes Mittel anerkannt werden, mögliche Schwierigkeiten beim Vollzug eines Gesetzes bereits bei dessen Vorbereitung zu berücksichtigen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß nach Erlaß einer mit dem Datenschutzgesetz des Bundes übereinstimmenden innerkirchlichen Datenschutzordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland der Austausch von bei den Einwohnermeldeämtern vorhandenen Daten, die für die kirchliche Gemeindearbeit unerläßlich sind (Bau und Betrieb von Altersheimen, Altenstuben, Sozialstationen, Kindergärten, Gemeindezentren usw.) mit dem Hinweis auf das Datenschutzgesetz des Bundes durch die zuständigen Behörden verweigert werden kann, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit unternehmen, um den Kirchengemeinden eine insoweit nötige Grundlage für ihre Gemeindearbeit zu verschaffen? In dem von Ihnen angesprochenen Fall kann die Übermittlung personenbezogener Daten schon deshalb nicht mit dem Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz verweigert werden, weil die Weitergabe solcher Daten von Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Hamburg in den Datenschutzgesetzen der Länder abschließend geregelt ist. Baden-Württemberg und Hamburg verfahren, soweit mir bekannt ist, mangels datenschutzrechtlicher Grundlage noch nach den Verwaltungsvorschriften zu ihren Landesmeldegesetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 12. Februar 1979 in einer Heidelberger Buchhandlung das Buch „texte der RAF" „wegen Verdachts eines Vergehens nach Paragraph 129 a StGB" beschlagnahmt wurde? tr- Sieht die Bundesregierung hier nicht einen Widerspruch zu der Tatsache, daß in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" von Konrad Hobe dieses Buch auf den Seiten 17, 18, 21, 26 und 33 zitiert und auf Seite 48 im Literaturverzeichnis als eine Quelle aufgeführt wird, mit der nach Bundesjustizminister Dr. Vogel „die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus auf sachlicher Grundlage zu führen" ist? Zu Frage A 21: Ja, Frau Kollegin. Zu Frage A 22: Nein. Zunächst ist im Interessse der Genauigkeit darauf hinzuweisen, daß der Bundesminister der Justiz mit der zitierten Stelle, die aus dem Vorwort stammt, nicht etwa schlechthin zur Verbreitung der im Literaturverzeichnis enthaltenen Schriften aufgefordert, sondern eine geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus als notwendig bezeichnet hat. In der dazu erforderlichen Beschäftigung mit schriftlichen Dokumenten des Terrorismus sieht die Bundesregierung den in der Frage angesprochenen Widerspruch nicht. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung der genannten Schrift Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist, kann nämlich nicht geschlossen werden, daß jeder Zugang zu solchen Schriften durch das Strafrecht verwehrt wird. So kann die Tathandlung des Werbens i. S. des § 129 a StGB zwar auch durch die Verwendung einer Schrift begangen werden. Durchaus Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13087* nicht jede Weitergabe einer solchen Schrift ist aber als Werben i. S. einer auf die Gewinnung von Anhängern gerichteten Tätigkeit zu verstehen. Erfüllt die auf eine solche Schrift bezogene Handlung allein die Voraussetzungen des § 88 a StGB, so läßt die entsprechend anwendbare Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB genügend Raum für die notwendige Weitergabe dieser Schrift zum Zwecke der vom Bundesminister der Justiz geforderten geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Terrorismus. In dieser Bestimmung heißt es ausdrücklich: „Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 25 und 26) : Bedeutet nicht die Regelung des § 39 Abs. 5 Satz 3 EStG, nach der bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, ein Wechsel der Lohnsteuerklassen im Laufe des Jahres nur gemeinsam beantragt werden kann, eine Härte für die Ehefrau in solchen Fällen, in denen der besser verdienende Ehemann in Steuerklasse III, die weniger verdienende Ehefrau in Steuerklasse V eingruppiert ist, die Ehegatten sich im Laufe des Jahres trennen und der Ehemann sich weigert, einem Wechsel der Lohnsteuerklasse zuzustimmen? Wäre die Bundesregierung bereit, eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage etwa dergestalt vorzunehmen, daß im Fall des Auszugs eines der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung für einen Lohnsteuerklassenwechsel nicht mehr die Zustimmung beider Ehegatten erforderlich ist? Ehegatten, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt gelebt haben, werden ganzjährig als Verheiratete besteuert. Diese Regelung ist in der Regel für das Jahr der Eheschließung von Vorteil. Sie kann allerdings zu Nachteilen führen, wenn die Ehe im Laufe des Jahres geschieden wird oder die Ehegatten sich für dauernd trennen. Insbesondere kann sich, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, für einen nach der Steuerklasse V besteuerten Ehegatten eine Härte ergeben, denn die Steuerbeträge der Steuerklasse V sind unverhältnismäßig hoch, weil sich die den Ehegatten insgesamt zustehenden tariflichen Grundfreibeträge und sonstigen Freibeträge bereits bei dem nach der Steuerklasse III besteuerten anderen Ehegatten auswirken. Zwar können die Ehegatten durch einen Antrag auf Änderung der Steuerklasseneintragung in beiderseits Steuerklasse IV eine andere Verteilung der Steuerlast erreichen; aber dieses Verfahren erfordert einen gemeinsamen Antrag der Ehegatten. Eine weitergehende gesetzliche Regelung etwa dahin gehend, daß die Steuerklassenänderung auf Antrag nur eines Ehegatten gegen den Willen des anderen Ehegatten vorgenommen wird, kann nicht befürwortet werden. Sie wäre verwaltungstechnisch nicht praktikabel. Insbesondere wären zeitliche Verzögerungen zu erwarten, wenn die Ehegatten nicht im Bereich desselben Finanzamts wohnen oder wenn sogar die Anschrift eines Ehegatten nicht bekannt ist. Die Härte, die darin besteht, daß die gewählte Lohnsteuerklasseneinteilung während des laufenden Jahres nicht durch einseitigen Antrag eines Ehegatten geändert werden kann, ist jedoch nur vorübergehender Natur. Nach Ende des Jahres kann der benachteiligte Ehegatte für das abgelaufene Jahr die getrennte Veranlagung beantragen. Er wird dann mit dem von ihm bezogenen Einkommen für das ganze Jahr tariflich wie ein Unverheirateter besteuert, wobei sich regelmäßig eine Erstattung ergibt. Der andere, nach der Steuerklasse III besteuerte Ehegatte, muß dann ebenfalls getrennt veranlagt werden, was bei ihm zu Steuernachforderungen führt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 39 und 40) : In welchem Umfang wurde in den letzten Jahren von der öffentlichen Hand des Bundes die Aufforstung von Flächen gefördert, und verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchem Maß im gleichen Zeitraum Wald für Baumaßnahmen und dergleichen abgegeben werden mußte? Hat die Bundesregierung Angaben darüber, in welchem Maß Hühner-, Schweine- und in jüngster Zeit auch Rinderzucht in Form sogenannter bodenunabhängiger Veredlung betrieben wird, und was kann im Zuständigkeitsbereich des Bundes dagegen getan werden, daß durch solche Großbetriebe den bäuerlichen Familienbetrieben auf Dauer möglicherweise die Existenzgrundlage entzogen werden könnte? Zu Frage A 39: Für die Erstaufforstung von Grenzertragsböden und Brachflächen stellte der Bund von 1965 bis 1978 rund 54 Millionen DM als Beihilfen zur Verfügung; damit konnten im Privatwald und ländlichen Körperschaftswald rund 40 500 Hektar aufgeforstet werden. Davon entfallen auf die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" von 1973 bis 1978 rund 20 Millionen DM bzw. rund 18 000 Hektar. Für die Wiederaufforstung von Sturmschadensflächen des Privat- und Körperschaftswaldes gewährte der Bund von 1973 bis 1978 außer den Beihilfen für die Schadensbeseitigung Zuwendungen in Höhe von rund 43,5 Millionen DM; von der gesamten Schadensfläche, die im Privat- und Körperschaftswald etwa 70 000 Hektar betrug, konnten rund 43 000 Hektar mit Hilfe dieser Bundesmittel wieder aufgeforstet werden. 13088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Zum zweiten Teil der Frage, wieviel Wald für bauliche Nutzungen aller Art abgegeben werden mußte, stehen statistische Unterlagen auf Bundesebene nicht zur Verfügung; die entsprechenden Zahlen können auch nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand von den Ländern beschafft werden. Gegenwärtig können deshalb nur die im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1978 enthaltenen Angaben über die Veränderung der Waldfläche herangezogen werden. Danach hat im Zeitraum von 1965 bis 1977 die Waldfläche um etwa 34 000 Hektar zugenommen. Allerdings sind langfristige Vergleiche nur mit Vorbehalt möglich, da die Erhebungsmethoden sich im Laufe der Zeit geändert haben. Darüber hinaus ist die positive Gesamtentwicklung des Waldanteils regional sehr unterschiedlich. Die Waldfläche erhöhte sich in den von der Natur benachteiligten und weniger besiedelten Gebieten, während der Waldanteil besonders in der Nähe von Verdichtungsgebieten abgenommen hat. Zu \Frage A 40: Aus den Sonderaufbereitungen der Dezemberviehzählung (zuletzt 1977) ist ersichtlich, daß die Viehhaltung in den Betrieben mit geringerer Flächenausstattung, das sind vorwiegend Nebenerwerbsbetriebe, reduziert und in den Betrieben der mittleren und oberen Größenklassen verstärkt wurde. Trotz dieser Entwicklung ist der Anteil sog. Großtierhaltungen nach wie vor gering. Im Dezember 1977 wurden in Beständen von 1000 u. m. Mastschweinen von 0,02 % (75) der Halter nur 1,6 °/o (118 000) aller Mastschweine und in Beständen von 50 u. m. Milchkühen von 0,6 % (3 131) der Halter nur 3,7 % (200 000) aller Milchkühe gehalten. In der Legehennen- und Masthühnerhaltung ist der Anteil der Großhaltungen mit 35 % (30 000 u. m. Legehennen) bzw. 68 % (25 000 u. m. Masthühner) dagegen deutlich höher. Bei EG-weiter Betrachtung zeigt sich indessen, daß in einigen unserer Partnerstaaten die Entwicklung zu größeren Einheiten erheblich weiter fortgeschritten ist. 1977 betrug der Anteil an den Mastschweinen insgesamt in Haltungen mit mehr als 1 000 Mastschweinen in Frankreich 5,3 %, Italien 19,1 % und Vereinigtes Königreich 31,0 %. 1977 betrug der Anteil an den Milchkühen insgesamt in Haltungen mit mehr als 50 Milchkühen in Frankreich 6,4 %, Italien 22,7 °/o, Niederlande 35,9 % und Vereinigtes Königreich 68,5 %. Bei den Bemühungen der Bundesregierung, eine breite, bäuerlich strukturierte Landwirtschaft mit einem ausgewogenen Nebeneinander von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben zu erhalten, folgt die Bundesregierung in der Struktur-, Steuer- und Umweltpolitik den nachstehenden Leitlinien: — Im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung gilt generell, daß Förderungsmittel nur insoweit gewährt werden, als der angestrebte agrarstrukturelle und betriebswirtschaftliche Erfolg ohne diese Mittel nicht möglich wäre und der Begünstigte in zumutbarem Maße eigene Leistungen und Vermögenswerte einsetzt. — Nach der sog. Prosperitätsklausel entfallen alle Darlehen und Zuschüsse, wenn im Ausgangsjahr die Förderschwelle, d. h. das vergleichbare Einkommen, überschritten wird. Außerdem ist das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen auf 145 000 DM / Voll-AK und 600 000 DM pro Unternehmen begrenzt. — In der Schweinehaltung entfällt jegliche Förderung, wenn die Investition 185 600 DM übersteigt und nicht mindestens 35 °/o des Futters vom Betrieb erzeugt werden. — In der Milchviehhaltung ist eine Förderung nur bis zu einem Bestand von 60 Milchkühen zulässig. Der Zukauf von Rindvieh kann nur in Betrieben mit mehr als 50 % tatsächlich genutztem Dauergrünland oder in Futterbaubetrieben, deren Futterbauanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche mehr als 80 % beträgt, gefördert werden. — Investitionen im Bereich der Eier- und Geflügelwirtschaft werden nicht gefördert. Seit 1978 wird auch gewerblichen Geflügelmastbetrieben die Förderungswürdigkeit nach dem Investitionszulagengesetz nicht mehr zuerkannt, so daß eine unterschiedliche Behandlung landwirtschaftlicher und gewerblicher Geflügelhaltung nicht mehr besteht. Diese Auffassung halte ich auch für den Mastschweinesektor richtig, doch sind mir Förderungsfälle gewerblicher Schweinehaltungen nach dem Investitionszulagengesetz bisher nicht bekannt. — Die Genehmigung zur Errichtung von Geflügelställen mit mehr als 7 000 Hennenplätzen bzw. 14 000 Mastgeflügelplätzen sowie für Ställe mit mehr als 700 Mastschweineplätzen und mehr als 280 Sauenplätzen kann in der Regel nur erteilt werden, wenn schädliche Unwelteinwirkungen vermieden und die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden. — Kleine Betriebe sind steuerlich günstiger gestellt, da hier der Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird. Außerdem richtet sich die steuerliche Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung einkommensteuerrechtlich nach dem Umfang der je Hektar gehaltenen Vieheinheiten. Um die Gründung von Abschreibungsgesellschaften zur Übernahme von Produktionsanteilen bei gewerblichen Großbetrieben der Hennen- und Mastschweinehaltung zu unterbinden, wurde durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 eine Regelung eingeführt, nach der Verluste aus der gewerblichen Tierhaltung nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können. In der öffentlichen Diskussion werden darüber hinaus häufig Begrenzungen der Bestandsgrößen sowie Beschränkungen bei der Einfuhr von Substituten gefordert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unmittelbare Eingriffe mit unserer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13089* Wirtschaftsform unvereinbar und nicht praktikabel sind. Außerdem müssen außenwirtschaftliche Verpflichtungen berücksichtigt bleiben. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 43 und 44) : Wurde seitens der Bundesregierung das vom Verteidigungsausschuß und vorn Bundesverteidigungsministerium bisher einvernehmlich verfolgte Ziel aufgegeben, zur Angleichung an andere vergleichbare Bereiche des öffentlichen (mittleren) Dienstes auch für die Hauptfeldwebel der Bundeswehr einen 30prozentigen Anteil von Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 bereitzustellen und wurde statt dessen eine neue Zielvergabe von 25 v. H. angekündigt, die sogar erst in zwei Jahresschritten in den Haushaltsjahren 1980' und 1981 verwirklicht werden soll, und wenn ja, warum? Hat die Bundesregierung das oben genannte Ziel eines 30prozentigen Stellenanteils A 9 endgültig aufgegeben, und wäre mit einem 25prozentigen Stellenanteil es später möglich, alle betroffenen Soldaten so rechtzeitig in die Besoldungsgruppe A 9 einzuweisen, daß sie mit dem Anspruch auf diese Besoldungsgruppe zur Ruhe gesetzt werden können? Zu Frage A 43: Die Bundesregierung ist nicht von ihrem grundsätzlichen Anliegen abgegangen, für Hauptfeldwebel den Anteil der Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 auf 30 0/o zu erhöhen. Wie Sie in Ihrer Frage zutreffend andeuten, handelt es sich hierbei um die seit längerem angestrebte Deckung eines zunehmend dringlicher werdenden Nachholbedarfs. Das in den Ressortverhandlungen über den Regierungsentwurf des Verteidigungshaushaltes 1980 nunmehr erzielte Ergebnis stellt das zur Zeit Realisierbare dar. Danach soll das A 9-Planstellenkontingent für Hauptfeldwebel in den Haushalten 1980 und 1981 um jeweils 1 170 Planstellen erhöht werden. Dies ergibt in den kommenden zwei Jahren eine Anhebung des Planstellenanteils von gegenwärtig 15 auf dann zunächst 25 %. Zu Frage A 44: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einweisung in die Besoldungsgruppe A 9 kein Ziel sein kann, das von jedem Hauptfeldwebel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt während seiner Laufbahn automatisch erreicht wird. Vielmehr sollte ein deutlicher Leistungsbezug bestehen. Das heißt, daß leistungsstarke Soldaten früher, leistungsschwächere später in den Genuß der höheren Bezüge kommen. Dieser Grundsatz schlägt sich in den Auswahlverfahren für die Einweisung nieder, nach denen zur Zeit mindestens voll. befriedigende Leistungen erzielt werden müssen. Von den 1978 zur Ruhe gesetzten Hauptfeldwebeln beziehen rund 80 % Ruhegehalt aus der Besoldungsgruppe A 9. Gleichzeitig konnte das Durchschnittsalter bei der Einweisung auf 45,2 Jahre gesenkt werden. Mindestalter für die Einweisung ist das vollendete 42. Lebensjahr. Dieser insgesamt recht befriedigende Stand kann jedoch nur gehalten werden, wenn auf weitere Sicht der A 9-Planstellenanteil entsprechend den bestehenden Forderungen erhöht wird. Als Folge der auch bei den Berufsunteroffizieren ungünstigen Altersstruktur werden nämlich in den kommenden Jahren zunehmend weniger Hauptfeldwebel in den Ruhestand treten, wodurch sich künftig die Zahl der für neue Einweisungen jährlich frei werdenden A 9-Planstellen ebenfalls verringert. Wie ich bereits zur ersten Frage festgestellt habe, hat die Bundesregierung das Ziel eines 30%igen A 9-Planstellenanteils nicht aufgegeben. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 45) : Welchen Ausgang hat das Disziplinarverfahren gegen den bei der Bundeswehrverwaltung beschäftigten Bundesvorsitzenden des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz, Hans-Günther Schumacher, genommen, und wie wurden die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag davon unterrichtet? Das Disziplinarverfahren gegen den bei der Wehrbereichsverwaltung V, Außenstelle Karlsruhe, beschäftigten Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher wurde durch Verfügung des Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung V in Stuttgart vom 14. Februar 1979 eingestellt. Die Verfügung wurde dem Beamten am 20. Februar 1979 durch seinen Dienstvorgesetzten ausgehändigt. Der Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung hat hierzu in der Bundespressekonferenz am 14. Februar 1979 u. a. mitgeteilt: „Der Präsident der Wehrbereichsverwaltung V hatte gegen den Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher, einen der geschäftsführenden Vorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz, Vorermittlungen eingeleitet. Diese Vorermittlungen haben keinen Verstoß gegen die Beamtenpflichten und keine Rechtfertigung des Vorwurfs eines Dienstvergehens ergeben. Deshalb ist das Verfahren mit den eingestellten Vorermittlungen abgeschlossen." Für das Bundesministerium der Verteidigung bestand keine Veranlassung, den Deutschen Bundestag über den Ausgang des Disziplinarverfahrens zu unterrichten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 47) : 13090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach wie vor erhebliche Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr, die auf Grund der Umstellung auf den Sommerfahrplan aufgetreten sind, zur Verärgerung der Reisenden führen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung der Fahrplansituation? Der Bundesminister für Verkehr verfolgt mit Sorge die Schwierigkeiten, die mit der Einführung des IC 79-Systems entstanden sind. Ich hoffe, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn die Einführungsprobleme bald überwunden haben wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 80 und 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absichten der amerikanischen Regierung, mitgeteilt durch den zukünftigen NATO-Oberbefehlshaber Rogers, die Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" zu entwickeln, die u. a. zur Sicherung der Ölversorgung im Persischen Golf aktiv werden soll? Sind in diesem Zusammenhang der Bundesregierung Absichten bekannt, Teile dieser Truppe unter Umständen auch in anderen NATO-Staaten zu stationieren? Zu Frage A 80: Die Äußerungen von General Rogers vom 21. Juni 1979 sind eine erneute Darlegung global-strategischer Überlegungen der USA, im Rahmen des 1V2-Kriege-Konzeptes, welches seit Jahren entwickelt wird; d. h. Fähigkeit zur Abwehr einer großangelegten Aggression gegen die NATO bei gleichzeitiger Fähigkeit zu einer Konflikteindämmung außerhalb des NATO-Gebietes. Mit dem Konzept einer mobilen Eingreiftruppe sind die USA bestrebt, ihre globale Verantwortung glaubhaft zu erhalten bei gleichzeitig effektiverem Einsatz ihrer verfügbaren Kräfte. Das 1 1/2-Kriege-Konzept impliziert, daß keine für die NATO vorgesehenen Verbände für die Eingreiftruppe eingeplant werden. Die strategische mobile Eingreiftruppe der USA muß als konventioneller Beitrag zur Abschreckung vor Konflikten außerhalb der NATO betrachtet werden und damit als Mittel zur Erhaltung des Friedens und des Abbaus von Spannungen. Zu Frage A 81: Der Bundesregierung sind keine Absichten bekannt, Teile dieser Truppen außerhalb der USA zu stationieren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 36) : Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie hoch der Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen ist, nachdem die Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittelfilialbetriebe Preiserhöhungen u. a. wegen der angespannten Lage auf dem Ölmarkt angekündigt hat? Angaben über den Anteil der Energiekosten an den Nahrungsmittelpreisen liegen nicht vor. Der Energieverbrauch ist auf den einzelnen Produktions- und Handelsstufen und zwischen den verschiedenen Produktionszweigen sehr unterschiedlich. Nach groben Schätzungen dürften die Energiekosten im Durchschnitt in der Vergangenheit annähernd etwa 3 % bis 4 % der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel ausgemacht haben. Bei überproportional steigenden Energiepreisen kann sich dieser Anteil erhöhen; Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise sind nicht auszuschließen. Aussagen über ihr Ausmaß bedürfen jedoch noch eingehender Untersuchungen. Soweit. Energiekosten auf den Produktionsbereich der Landwirtschaft entfallen, ist infolge des landwirtschaftlichen Preisstützungssystems eine Überwälzung der Energieverteuerung bei den meisten Produkten auf nachgelagerte Stufen nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Förderung der Dorferneuerung nach 1980, wenn das Zukunftsinvestitionsprogramm ausläuft, zusammen mit den Ländern eventuell im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes fortzusetzen? Das Programm für Zukunftsinvestitionen — ZIP — sollte als ein zeitlich begrenztes Konjunkturprogramm zur Verbesserung der Wachstumsbedingungen und damit zur Wiedergewinnung und Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes beitragen. Im Bereich der Dorferneuerung hat sich jedoch gezeigt, daß bei zahlreichen Gemeinden, die im Rahmen des ZIP nicht mehr berücksichtigt werden konnten, ein Bedarf nach einer Sanierung und damit zugleich nach einer grundlegenden und nachhaltigen Verbesserung der Infrastruktur besteht. Seitens meines Hauses besteht daher der Wunsch, eine Förderung der Dorferneuerung über das Jahr 1980 hinaus als eine im Interesse des gesamten ländlichen Raumes dringende Maßnahme zu ermöglichen. Die finanzielle Förderung der Dorferneuerung durch den Bund hängt aber letztendlich von dem Ergebnis der kommenden Haushaltsberatungen ab. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 38) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13091* Kann die Bundesregierung mitteilen, welche zusätzlichen Maßnahmen der EG geplant sind, um der thailändischen Landwirtschaft, die durch die Beschränkung der Tapiokaeinfuhr in die EG betroffen ist, zu helfen? Thailand gehört zu der Gruppe der nichtassozifierten Länder, die zwar nicht vom Lomé-Abkommen profitiert, für die aber aus dem EG-Haushalt jährlich Mittel im beschränkten Umfang bereitgestellt werden. Hieraus werden — soweit bisher zu übersehen — auf der Suche nach einer TapiokaAlternative die folgenden Maßnahmen finanziert bzw. für eine Finanzierung erwogen: 1. Aus Mitteln des Jahres 1978 sind 200 000 ERE für eine Studie über „Diversifizierungsmöglichkeiten der thailändischen Landwirtschaft" bereitgestellt. Diese Studie soll Ausweichmöglichkeiten an Stelle von Tapioka aufzeigen. Sie wird gegenwärtig durchgeführt und soll Anfang September vorgelegt werden. 2. Die EG zeigt eine grundsätzliche Bereitschaft, Folgemaßnahmen zu finanzieren, die sich aus der unter 1. genannten Studie ergeben sollten.. 3. Auf Grund verschiedener Empfehlungen scheint die der Sojabohne ähnliche „winged bean" (Psophocarpus Tetragonolobus) als Diversifizierungskultur für den Anbau in Nordost-Thailand geeignet. Im Vorgriff auf die erst im November zu erwartende Ratsentscheidung über die für 1979 bereitzustellenden Mittel sind bereits Ende April 600 000 ERE für die Saatgutproduktion von „winged beans" sowie für Laboruntersuchungen und Feldversuche mit dieser Bohne im Ad-hoc-Verfahren bewilligt worden. Dieser vorzeitige Schritt war notwendig, da die Bohnen im Mai gesät werden müssen, andernfalls ein volles Jahr verlorengehen würde. Gleichzeitig mit der Saatgutproduktion werden in einer Studie über die Bohne u. a. die Aspekte der Inlandsnachfrage, Exportmöglichkeiten und EG-Importbedarf an Proteinen (eventuell Verarbeitung der Bohne zu Oelkuchen) untersucht. 4. Die Kommission erwägt die Möglichkeit einer Beteiligung der Gemeinschaft an dem Bewässerungsprojekt Pa Mong — Nordost-Thailand. Das Projekt liegt in dem Tapiokagebiet des Landes und dürfte für die Diversifizierung der dortigen Landwirtschaft von erheblicher Bedeutung sein. Weitere Einzelheiten über dieses Projekt liegen gegenwärtig noch nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 40 und 41) : Kann die Bundesregierung detaillierte Auskunft darüber geben, was die EG-Kommission zu einer erneuten Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 gesagt hat? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, ab 1. Januar 1980 wieder eine Erweiterung der Anbauflächen zuzulassen, und dann wahrscheinlich im Jahr 1983/85 wieder mit Rodungsprämien, wie gehabt, die Überschußproduktion zu vermindern? Die EG-Kommission hat sowohl im sog. beratenden Ausschuß (Fachausschuß der europäischen Hopfenwirtschaft) als auch in der zuständigen Arbeitsgruppe zu erkennen gegeben, daß zur Zeit an eine Verlängerung des Anbaustopps über den 31. Dezember 1979 hinaus nicht gedacht ist. Sie begründet dies mit dem Umfang der durchgeführten Rodungsmaßnahmen und der sich hieraus ergebenden Stabilisierung des Hopfenmarktes. Ferner weist sie darauf hin, daß in den USA und in den hopfenanbauenden COMECON-Ländern eine Tendenz zur Produktionsausweitung zu beobachten ist. Eine Fortsetzung des Anbaustopps würde nach Auffassung der EG-Kommission unbilligerweise die Verantwortung für eine nachhaltige Stabilisierung des Welthopfenmarktes allein den Hopfenpflanzern in der Gemeinschaft aufbürden. Ungeachtet dessen hat die EG-Kommission zugesagt, nach Vorliegen der Ernteergebnisse 1979 mit den Regierungen der Mitgliedstaaten in einen Meinungsaustausch zu dieser Frage einzutreten, in den die Bundesregierung mit der Ihnen bekannten Haltung hineingehen wird. Insoweit darf auf die Antwort auf Ihre schriftlichen Anfragen vorn 21. Mai 1979 verwiesen werden, der lediglich noch hinzuzufügen ist, daß sich inzwischen auch der Freistaat Bayern der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen hat. Ihre Vermutung, in den Jahren 1983/ 85 werde es wieder zur Gewährung von Rodungsprämien kommen, vermag die Bundesregierung nicht zu teilen. Sie vertraut vielmehr auf das im Rahmen der Rodungsmaßnahme gezeigte Verantwortungsbewußtsein der europäischen Hopfenpflanzer. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 42) : Ist gesichert, daß die Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf wirkt? Es entspricht einem gesetzlichen Gebot, daß das Flurbereinigungsgebiet unter Beachtung der j eweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten ist, und daß dabei den Erfordernissen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen ist (§ 37 des Flurbereinigungsgesetzes). Die entsprechenden Maßnahmen sind mithin Teil der Flurbereinigung, so daß sich die Bewilligung von Mitteln für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf auswirken kann. Die Durchführung der Flurbereinigung ist nach § 2 des Flurbereinigungsgesetzes in die Verantwortung der Länder gelegt und von diesen als eine besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. 13092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 86) Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 wieder Sonderablieferungen an den Bund leisten wird, und wenn ja, wie vereinbart sich diese Sonderzahlung mit den Gebührenhaushalten der Deutschen Bundespost? Die Deutsche Bundespost hat im Jahre 1979 gem. § 29 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes eine Sonderablieferung an den Bund in Höhe von 1,1 Mrd. DM zu leisten. Auf die Gebühren der Deutschen Bundespost wird die beschlossene Sonderablieferung keinen Einfluß haben. Das Bundeskabinett wird Anfang Juli 1979 darüber entscheiden, ob der Deutschen Bundespost für den Haushalt 1980 noch einmal eine Sonderablieferung abverlangt werden soll. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 87, 88 und 89) : Was hält die Deutsche Bundespost nach Auswertung der Erfahrungsberichte über die Schneekatastrophe in Norddeutschland unternommen, um den Funk- und Fernsprechverkehr in Schleswig-Holstein zu verbessern (siehe Drucksache 8/2464, Teil B Nr. 142) ? Womit erklärt sich die Bundesregierung, daß die Deutsche , Bundespost viele Kunden verloren hat, die jetzt private Dienste — z. B. bei der Paketbeförderung — in Anspruch nehmen, und wie hoch schätzt sie die hierdurch der Deutschen Bundespost entstandenen Einnahmeausfälle? Wie vertragen sich die unterschiedlichen Öffnungszeiten vergleichbarer Postanstalten (Postämter) innehalb eines Oberpostdirektionsbezirks mit einem „kundenfreundlichen" Service, und ist beabsichtigt, den Kundendienst der Deutschen Bundespost noch weiter einzuschränken? Zu Frage B 87: Die Schwierigkeiten im Fernsprechverkehr während der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein hatten im wesentlichen zwei Ursachen. Zum einen führte die Unterbrechung der Starkstromversorgung zum Ausfall einiger Ortsvermittlungsstellen, weil es wegen der unpassierbaren Straßen nicht möglich war, die fahrbaren Netzersatzanlagen rechtzeitig an die Einsatzorte zu bringen. Auch ein Einsatz von Hubschraubern zum Transport der Netzersatzanlagen war nicht möglich, weil die Hubschrauber während der Schneestürme keine Starterlaubnis erhielten. Zum anderen trat mit der Katastrophe eine außerordentliche Verkehrsüberlastung des Fernsprechnetzes auf. Deshalb wurde in den betroffenen Ortsnetzen von der sogenannten „Katastrophenschaltung" Gebrauch gemacht, d. h., der abgehende Verkehr wurde zugunsten des notwendigen Fernsprechverkehrs der Not- und Hilfsdienste eingeschränkt. Die Auswertung der Erfahrungsberichte hat folgendes ergeben: 1. In Katastrophengebieten kann der zur Bewältigung der Katastrophe erforderliche Fernsprechverkehr nur gewährleistet werden, wenn Verkehrseinschränkungen mit Hilfe der sogenannten „Katastrophenschaltung" vorgenommen werden. 2. Soweit sich geringfügige Mängel hinsichtlich eines schnellen Transports der Netzersatzanlagen durch Hubschrauber ergeben haben, sind die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bereits angelaufen. Es werden z. Z. auch Möglichkeiten untersucht, die es gestatten, Netzersatzanlagen an schwere Bundeswehrfahrzeuge anzukuppeln. 3. Es hat sich gezeigt, daß das Fernsprechnetz im Katastrophengebiet durch ankommenden Fernverkehr aus dem Bundesgebiet und dem Ausland in erheblichem Umgang zusätzlich belastet wurde. Z. Z. werden technische und betriebliche Möglichkeiten untersucht, wie Fernsprechverkehrsströme in Katastrophengebiete begrenzt werden können, um den notwendigen Fernsprechverkehr zu gewährleisten. 4. 1982 wird voraussichtlich mit der Einrichtung eines neuen Funkfernsprechnetzes begonnen werden, das zahlreiche zusätzliche Teilnehmer aufnehmen kann und damit in Katastrophenfällen ebenfalls wesentliche Erleichterungen verschaffen kann. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß im Rahmen des nichtöffentlichen beweglichen Landfunks den „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" Funkfrequenzen, d. h. eigene Funknetze, .zur Verfügung stehen, um u. a. in Notfällen unabhängig vom öffentlichen Fernmeldenetz zu sein. Zu Frage B 88: Im Postwesen ist der Paket- und Päckchendienst der größte und allein wesentliche Bereich, in dem die Deutsche Bundespost im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern steht. Die Kunden haben sich stets desjenigen Transporteurs bedient, dessen Konditionen ihren speziellen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Transportversicherung usw. am besten entsprachen. Der Wettbewerb hat sich mit dem Auftreten weiterer Wettbewerber am Kleingutmarkt in den letzten Jahren nur insofern für die Deutsche Bundespost verschärft, als das Angebot der neuen Konkurrenz, nach Maßen, Gewichten und Gebühren dem Dienstleistungsangebot der Post angenähert ist. Verkehrsumfang und Einnahmen der Deutschen Bundespost im Kleingutbereich haben sich — im Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13093* Gegensatz zu der Zeit vor 1976 — trotz Auftretens der neuen Wettbewerber in den letzten Jahren stabilisiert. Der Zahl der abgewanderten Kunden ist durch Rückwanderungen sowie durch Neuzugänge im wesentlichen kompensiert worden. Dieses Kundenverhalten beweist, daß die Deutsche Bundespost mit ihrem Leistungsangebot den Wünschen ihrer Kunden vielfältig entgegenkommt. Zu Frage B 89: Dauer und zeitliche Lage der Öffnungszeiten von Postämtern richten sich nach den vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen allgemeinen Grundsätzen und orientieren sich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Kundengewohnheiten an dem vorhandenen Verkehrsbedürfnis. Die Belange der Postkunden hinsichtlich bedarfsgerechter Schalterstunden werden dabei ebenso wie der Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung beachtet. Die allgemeinen Grundsätze stellen grundsätzlich eine Gleichbehandlung von Postämtern mit vergleichbarem Bedarf und damit einen guten Kundenservice sicher. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Ob bei Postämtern mit gleichen Voraussetzungen für die Festsetzung von Öffnungszeiten unterschiedlich verfahren wird, läßt sich nur anhand konkreter Beispiele überprüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen W. Möllemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe zunächst meiner Genugtuung Ausdruck, daß nun offenbar auch die Opposition das Thema Gesamtverteidigung für sich entdeckt hat. Ich meine das ganz im Ernst. Schließlich haben wir Liberalen lang genug auf dieses Problem hingewiesen. Da freut man sich, wenn man sieht, daß die Sache in Bewegung gerät.

    (Dr. Miltner [CDU/CSU] : Viel zu spät!)

    Liebe Kollegen, ich wollte gerade Ihrem Sprecher, Herrn Kollegen Dr. Dregger, sagen, daß der Vorwurf, Rücksicht auf die Linken in den Parteien — das ist ja immer ein schön griffiger Vorwurf —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bei Ihnen nicht!)

    oder gar auf den Osten sei das Motiv dafür, daß im Bereich der Gesamtverteidigung nicht alles so weit, wie man es sich vorstellen kann, entwickelt ist, auch nicht dadurch überzeugender wird, daß man ihn besonders schneidig vorträgt.
    Ich meine auch, daß Ihr Hinweis auf die vermeintliche Führungsschwäche des Bundeskanzlers in einer Situation, in der sich die Union mit dem Thema „Führung und Führungsschwäche" befindet, eigentlich gar nicht so fröhlich wirkt.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU] : Das sind zwei verschiedene Dinge! Er ist Kanzler!)

    — Eben! Er ist Kanzler und bleibt Kanzler; und der andere ist kein Kanzler und wird auch nicht Kanzler. Da haben Sie völlig recht.

    (Beifall bei der FDP)

    Im übrigen: Sie haben von geistiger Verteidigung gesprochen, Herr Kollege Dregger. Geistige Ver-



    Möllemann
    teidigung setzt aber eines voraus, nämlich eine gewisse Ehrlichkeit in bezug darauf, warum wir eine bestimmte Schwierigkeit jetzt haben. Sie sollten sagen, daß alle drei Fraktionen des Deutschen Bundestages in einer bewußten Prioritätensetzung in den letzten Jahren und Jahrzehnten den Schwerpunkt auf den Bereich der militärischen Landesverteidigung gesetzt und den anderen Bereich bewußt zurückgestellt haben. Ich finde, dies ist ehrlicher und überzeugender, als hier den Eindruck zu erwecken, Sie hätten, wenn Sie nur gekonnt hätten, das alles anders gemacht.
    Die Gesamtverteidigung ist ein uraltes Thema liberaler Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Wer das bezweifeln möchte, den verweise ich auf das Jahr 1968. Das war die Zeit der sogenannten Großen Koalition. Da waren nämlich wir es, die die Bundesregierung dazu gebracht haben, ein erstes Konzept der zivilen Verteidigung vorzulegen.
    Es ist aber — das muß ich sagen — leider auch eine Tatsache, daß die im Bericht vom 20. Dezember 1968 bekundete Absicht der Bundesregierung, „die zivile Verteidigung gegenüber der militärischen nicht zu vernachlässigen", gewiß nicht so verwirklicht worden ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Elf Jahre!)

    Die zivile Komponente der Verteidigung ist gegenüber der militärischen nach wie vor unterbelichtet. Die tatsächliche Vorbereitung auf Krisen und Katastrophenfälle ist eher kümmerlich und zur schnellen Bewältigung auch nur regionaler Störfälle kaum ausreichend.
    Ich teile durchaus auch nicht die durchweg optimistische Bewertung der Gesamtverteidigung durch manchen öffentlichen Diskussionsbeitrag. Von einem funktionierenden Konzept der Gesamtverteidigung oder einem System der Gesamtverteidigung kann man noch nicht sprechen. Eine Anzahl gesetzgeberischer Einzelmaßnahmen macht noch kein System. Auch der Verweis auf die verteidigungspolitischen Richtlinien oder das militärstrategische Konzept hilft da nicht viel. Erstens kennt die keiner, und zweitens ersetzen Papiere keine eingespielte und auf allen Ebenen funktionierende Führungsorganisation. Ich fürchte, daß wir bei der nächsten Naturkatastrophe die gleichen erregten Fragen nach Zuständigkeit und Verantwortlichkeit hören werden, wie sie in diesem Winter in Schleswig-Holstein gestellt worden sind.
    Alle stimmen darin überein, daß sich das Szenario der Bedrohung erweitert hat, daß unsere hochempfindliche Industriegesellschaft heute und in Zukunft mit einer ganzen Anzahl neuer Krisen und Bedrohungslagen fertig werden muß.
    Militärische Verteidigung allein kann dem nicht mehr gerecht werden. Es kommt vielmehr darauf an, in einem realistischen praktikablen und finanzierbaren Konzept der Gesamtverteidigung alle politischen, militärischen, wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten unseres Landes zu nutzen, um erstens die Versorgung und das Überleben der Bevölkerung zu sichern, zweitens die Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte zu gewährleisten, drittens die Regierungs- und Verwaltungsfunktionen aufrechtzuerhalten und viertens die lebenswichtigen Güter einschließlich der Versorgungs- und Energiezentren unseres Landes zu schützen.
    Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch machbar. Die finanziellen Mittel und Möglichkeiten setzen vor allem beim Aufbau eines wirksamen Zivilschutzes enge Grenzen. Es wird nicht möglich sein, jedem Bürger vollen Schutz zu gewähren. Möglich ist nur ein teilweiser Überlebensschutz. Aber dieses Minimalkonzept sollten wir verwirklichen.
    Das ist nicht zuletzt deshalb notwendig, um dem Bürger das Bewußtsein zu vermitteln, daß militärische Verteidigung ihm eine Überlebenschance läßt. Der Staat kann schließlich auch nicht alles machen und überall zugleich sein. Wir müssen dem Bürger klar sagen, daß es ohne größere Bereitschaft zur Selbsthilfe als bisher nicht geht. Wir Liberalen haben angeregt, daß die Angehörigen des öffentlichen Dienstes hier mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Ich wiederhole an dieser Stelle die Aufforderung an die Bediensteten in Gemeinden, Land und Bund, wenigstens einen erweiterten Erste-Hilfe-Kursus freiwillig zu absolvieren. Das ist das Mindeste, was der einzelne tun kann. Wir wollen die DDR nicht kopieren, aber etwas mehr als bisher müssen wir tun. Wenn man heute sieht, wie die Menschen bei Unfällen und Katastrophen hilflos herumstehen, ist man fast geneigt, Grundkenntnisse in Selbst- und Katastrophenschutz als Einstellungsvoraussetzung oder Ausbildungsanteil für den öffentlichen Dienst zu fordern.
    Ich halte es nicht für angebracht, in dieser ersten kurzen Aussprache das Konzept der FDP zur Gesamtverteidigung in allen Details zu präsentieren.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU] : Das lohnt sich auch gar nicht!)

    Lassen Sie mich aber immerhin bemerken, daß die FDP die einzige Partei ist, die ein geschlossenes Konzept der Gesamtverteidigung seit Jahren anzubieten hat. Herr Kollege von Geldern, wenn Sie sagen „Nein, bloß nicht!", nehme ich fast an, daß Sie an einer sachlichen Aussprache gar nicht interessiert sind.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU] : Sie haben mich mißverstanden! Ich habe gesagt: Das lohnt sich nicht!)

    — Ich habe Sie also mißverstanden. Sie sagen: Das lohnt sich nicht. Ich finde es interessant, daß Sie das von einem Konzept sagen, das Sie nicht kennen. Also muß ich doch ein bißchen ausführlicher darauf zu sprechen kommen. Hören Sie jetzt einmal gut zu.
    Ich möchte, damit Sie wissen, wovon Sie sprechen, zitieren, was ich dazu auf dem sicherheitspolitischen Kongreß der FDP in Münster gesagt habe:
    Zur Analyse der sicherheitspolitischen Notwendigkeiten und Möglichkeiten unseres Staates im Rahmen des NATO-Bündnisses, aber auch hinsichtlich der nationalen Aufgaben und zur Erarbeitung von Optionen und Entschei-



    Möllemann
    dungshilfen sollte ein zusätzliches interministerielles Gremium geschaffen werden. In diesem Gremium sollen Politiker, weisungsunabhängige Fachleute der im Bundessicherheitsrat vertretenen Ressorts sowie Wissenschaftler und andere fachkundige Experten übergreifende Probleme unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik untersuchen. Durch dieses interministerielle Gremium soll die Arbeit des Bundessicherheitsrates effektiv ergänzt und der Einfluß auf Struktur, Strategie und Konzeption auch zur Gesamtverteidigung des Bündnisses verbessert werden. Darüber hinaus sollen die Arbeitsergebnisse dieses Gremiums die Voraussetzungen für eine versachlichte und gleichbleibende qualifizierte öffentliche Diskussion verbessern. Hinzuzufügen wäre noch, daß dieses Gremium auch den zuständigen Ausschüssen des Bundestages beratend zur Seite stehen sollte.
    Meine Kolleginnen und Kollegen, bislang war es nicht möglich, einen Konsens mit den übrigen Fraktionen über die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung herbeizuführen.

    (Broll [CDU/CSU] : Nicht einmal mit der SPD?)

    — Nein, auch nicht mit der SPD. Dies ist bisher eine Position nur der FDP. Wir werden allerdings bemüht sein, ein konkretes Organisationsmodell zu entwickeln, das die Notwendigkeit und den Sinn dieser Einrichtung noch deutlicher werden läßt.
    Weiterhin möchte ich folgendes feststellen. Wir brauchen ein realistisches Konzept der Gesamtverteidigung. Wir haben die Bundesregierung in unserem Arbeitsprogramm aufgefordert, ein zusammenhängendes Konzept der Gesamtverteidigung unter stärkerer Beachtung der Zivilverteidigung zu erarbeiten. Das vorhin angesprochene Gremium könnte dabei gute Dienste leisten. Bei diesem Konzept kommt es insbesondere auf folgende Punkte an: erstens ein einheitliches Krisenmanagement im Frieden und im Einsatz einschließlich des Katastrophenschutzes im Frieden, zweitens eine bessere Nutzung der Quellen des Landes zur Unterstützung der militärischen Verteidigung, drittens einen besseren Schutz der Bevölkerung durch vorbereitete Pläne für Krisen im Spannungsfall und Einsatz, viertens ein einheitliches Konzept gegen subversive Tätigkeit und gegen verdeckten Kampf und fünftens die Heranziehung von mehr freiwilligen Kräften für den Zivilschutz.
    Die Gesamtverteidigung ist also nach einem klaren Konzept zu führen, das ein einheitliches Führungssystem für den Verteidigungsfall erhält und durch das die Hilfeleistung bei Katastrophen auch im Frieden erleichtert wird. Sie erfordert vorbereitete und koordinierte Organisationsstrukturen und Durchführungspläne auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
    Für den Einsatz der Bundeswehr bei Katastrophen im Frieden bestehen feste verfassungsrechtliche Grenzen. Die im Rahmen des Grundgesetzes und der Zivilschutzgesetze gegebenen Möglichkei ten für einen Einsatz der Bundeswehr sollten allerdings auch voll ausgeschöpft werden.
    Auch die militärische Verteidigung ist in vielfältiger Weise von der Zivilverteidigung abhängig. Ein Netz militärischer und ziviler Dienststellen für Führung, Unterstützung und Versorgung verknüpft beide Elemente der Verteidigung miteinander.

    (V o r sitz : Vizepräsident Frau Funcke)

    Ein enges Zusammenspiel zwischen den militärischen und den zivilen Fachbereichen erhöht die Fähigkeit, nach Katastrophen den Schadensumfang zu begrenzen und schnelle Hilfe zu leisten. Träger dieser Zusammenarbeit sind auf der militärischen Seite das Territorialheer und die Bundeswehrverwaltung, so jedenfalls, wenn es nach unseren Vorstellungen läuft.
    Zivilverteidigung will den Bürger schützen und dient der Linderung von Kriegsfolgen. Der Bau von Schutzräumen, das Sicherstellen lebenswichtiger Versorgungen sowie Maßnahmen zur Hilfeleistung und Rettung in Katastrophenfällen tragen hierzu bei.
    Die Aufrechterhaltung von Regierungs- und Verwaltungsfunktionen in Krisenlagen und im Verteidigungsfall wird durch rechtzeitige Vorkehrungen der Zivilverteidigung wesentlich gefördert. Zivilverteidigung wird erst wirksam, wenn die staatlichen Vorkehrungen durch die Einsicht des Bürgers ergänzt werden, daß er selbst Vorsorge zu treffen hat und in kritischen Situationen zur kritischen Mitwirkung aufgerufen ist. Wir fordern also ein solches System der Gesamtverteidigung.
    Die Bundesregierung hat also ein Konzept zu entwickeln, in dem Bund, Land, Kreis und Kommune in einem geschlossenen System miteinander verbunden sind. Aus der Konzeption müssen sich Richtlinien für die Gesamtverteidigung ergeben. Dabei ist die Bundesregierung nicht nur auf ihre eigene Entschlossenheit, auf den guten Willen, sondern natürlich auch auf die Kooperationsbereitschaft der Länder und Kommunen angewiesen. Wir sollten in unseren Parteien jeweils auf diesen Ebenen darauf hinwirken, daß diese gegeben ist.
    Die Opposition verlangt in ihrem Entschließungsantrag eine Zentralstelle im Bundeskanzleramt zur Koordination aller Maßnahmen der Gesamtverteidigung — da ist der Bundeskanzler also nicht zu führungsschwach, die soll er trotzdem bekommen —, den Erlaß von Rahmenrichtlinien, die Festlegung einer verbindlichen Führungsorganisation, die Zusammenfassung und Vereinfachung der Zivilschutzgesetzgebung und weiteres, alles Forderungen, die im Grundsatz von uns geteilt werden. Darüber ist dann en détail zu reden.
    Wir hoffen indessen, daß der Entschließungsantrag der CDU/CSU zur Gesamtverteidigung keine politische Eintagsfliege ist. Wir wünschen uns vielmehr, daß sich die Ausschüsse eingehend mit dem Thema Gesamtverteidigung beschäftigen. Namens meiner Fraktion darf ich Ihnen versichern, daß wir gern bereit sind, den vorliegenden Antrag zur Gesamtverteidigung mit Ihnen intensiv zu be-



    Möllemann
    raten und dort, wo es in einem realistischen Konzept möglich ist, Nägel mit Köpfen zu machen.

    (Broll [CDU/CSU] : Gut!)

    Es gibt ein Wort von Johann Gottfried Herder: „Wer der Vernunft dient, kommt der Notwendigkeit zuvor". Dieses Motto sollten wir uns zu eigen machen, wenn wir uns darüber unterhalten, was sich auf dem Feld der Gesamtverteidigung zum Schutz der Bürger und zur Aufrechterhaltung unserer freiheitlichen Ordnung besser machen läßt. Was notwendig ist und realistischerweise gemacht werden kann, muß schon heute getan werden; denn wenn der Sturm erst einmal da ist, kann man die Segel nicht mehr flicken.
    Ich bin zuversichtlich, daß die Bundesregierung und insbesondere der Bundesinnenminister Gerhart Baum durch gezielte Aktivitäten in dieser als richtig erkannten Richtung vorgehen werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Besser als der Vorredner war er schon! — Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Gezielt, aber nicht getroffen!)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Bundesminister Baum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dregger, es ist zu begrüßen, daß wir dieses Thema behandeln. Ich begrüße das außerordentlich, weil ich genausowenig wie Sie leugnen kann, daß das Thema des Schutzes der Zivilbevölkerung in den letzten Jahren gegenüber der Landesverteidigung hintanstehen mußte. Ich begrüße also, daß wir hier diskutieren und daß wir im Ausschuß weiterdiskutieren werden.
    Aber ich kann nicht einsehen, warum Sie, Herr Dregger, es nicht lassen können, auch bei diesem Thema unserer Bevölkerung Angst zu suggerieren.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Broll [CDU/CSU]: Nicht Angst, sondern Sorge!)

    Dafür besteht überhaupt kein Anlaß, jedenfalls dann nicht, wenn Sie Ihren eigenen Antrag ansehen; denn selbst die Realisierung dieses Antrages kann gar keinen Vollschutz garantieren, wie Sie es geradezu suggerieren, wenn Sie der Bevölkerung Angst machen. Wir können keinen Vollschutz garantieren.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr, Dregger [CDU/CSU] : Wo ist denn von Vollschutz die Rede?)

    Sie sind in Ihrem Antrag auch so redlich — der Antrag ist sehr sachlich im großen ganzen —, keine Angst zu schüren. Warum tun Sie es hier wieder?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat er doch nicht gesagt! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Was soll denn diese Polemik? — Dr. Dregger [CDU/CSU] : Wo ist denn von Vollschutz die Rede?)

    — Sie haben hier den Eindruck erweckt, als sei die Bevölkerung schutzlos preisgegeben, und das stimmt nicht, Herr Kollege Dregger.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU] : Das ist falsch, was Sie gesagt haben!)

    Angesichts der Fortschritte, die auf diesem Gebiet in den letzten Jahren erreicht wurden, die auch von diesem Bundeskanzler mit zu verantworten sind, halte ich es für absurd, daß Sie Bundeskanzler Schmidt eine Amtspflichtsverletzung vorwerfen. Dazu besteht überhaupt kein Anlaß.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Sie hätten Ihrem Kollegen Möllemann etwas genauer zuhören sollen!)

    Die Sicherheitspolitik der Bundesregierung schließt die Bereiche der Gesamtverteidigung und der zivilen Verteidigung als gleichwertige Elemente eines geschlossenen und glaubwürdigen Verteidigungskonzepts ein. Allerdings — ich wiederhole —: Die Probleme der Gesamtverteidigung haben immer, wenn auch in unterschiedlichem Maße, im Schatten der verteidigungspolitischen Diskussion gestanden. Ich bedaure das. Wir sind jetzt längst in einer Phase, da dies anders wird, nicht allein durch Ihren Antrag, Herr Dregger.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU] : Das steht doch in der Regierungserklärung!)

    Ich halte es für außerordentlich wichtig, daß im Mittelpunkt der heutigen Debatte nicht die gesamte Sicherheitspolitik steht, sondern die zivile Verteidigung und die Zusammenfügung der militärischen und der zivilen Verteidigung zu einem einheitlichen Konzept der Gesamtverteidigung.
    Ich begrüße es, daß uns der Antrag der Opposition Gelegenheit gibt, diese Thema zu debattieren. Die Debatte wird dazu beitragen, den Stellenwert der Gesamtverteidigung und der zivilen Verteidigung im Rahmen eines geschlossenen Verteidigungskonzepts deutlicher zu machen.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU] : Warum dann die Polemik zwischendurch?)

    — Die Polemik, Herr Kollege, ist ja nur eine Reaktion auf die unnötige Schärfe, die Herr Dregger in die Debatte gebracht hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Dregger [CDU/CSU] : Ich habe nur die Wahrheit gesagt!)

    Die Sache ist so wichtig und so ernst, daß wir sie hier in Ruhe behandeln sollten. Ich werde das jetzt jedenfalls versuchen.
    Vorweg kann ich daher feststellen: Gesamtverteidigung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Sie ist keine Frage und ist nie eine Frage gewesen. Wir wollen den Frieden wahren und die Freiheit schützen. Es gilt, alles dafür zu tun, einen Krieg zu verhindern. In dem Eingangssatz Ihres Antrags haben Sie das auch hervorgehoben.
    Dazu gehört auch, daß der Krieg als kalkuliertes Mittel der Politik ausscheidet, daß er selbst als



    Bundesminister Baum
    Kalkül der Drohung unvorstellbar wird. Deshalb muß unser Verteidigungskonzept so ausgestaltet sein, daß ein Gegner seine Ziele nicht schon durch bloße Erpressung mit einer Kriegsandrohung erreichen kann. Dazu bedarf es nicht nur militärischer Verteidigungsbemühungen, sondern eben auch entsprechender Anstrengungen auf der zivilen Seite.

    (Broll [CDU/CSU] : Das ist richtig!)

    Die Verteidigungsbereitschaft ist insgesamt in Frage gestellt, wenn die Bevölkerung schutzlos bleibt, wenn die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte nicht gesichert ist, wenn die Streitkräfte nicht ausreichend unterstützt werden können und wenn der Staatsapparat unter Kriegsbedingungen nicht arbeitsfähig ist. Darüber sind wir uns sicher einig.
    Zur Verteidigungsfähigkeit und Verteidigungsbereitschaft im Frieden gehört also auch die zivile Verteidigung. Ohne Zivilverteidigung ist Verteidigungsfähigkeit nicht glaubwürdig.
    Die zivile Verteidigung ist also nicht Hemmschuh, sondern Ergänzung der Entspannungspolitik. Entspannungspolitik setzt Verteidigungsfähigkeit des Westens voraus. Maßnahmen der zivilen Verteidigung und damit des Zivilschutzes sind von ihrer Zielrichtung her nur auf die Erhaltung der Verteidigungsfähigkeit ausgerichtet und schon von daher nicht entspannungsfeindlich.
    Im Gegenteil: Die Entspannung würde gefährdet, wenn Verteidigungsfähigkeit und Verteidigungswille nachließen, weil Unsicherheit in der Selbstbehauptung kein Boden ist, von dem aus sich Ent-spannungs- und Friedenspolitik führen ließe.
    Nun erweckt Ihr Antrag, Herr Dregger, den Eindruck, als sei die Funktionsfähigkeit von Gesamtverteidigung und Zivilverteidigung aus konzeptionellen Gründen gefährdet. Ich bin der Meinung, das Gegenteil ist der Fall. Die konzeptionellen Grundlagen der Gesamtverteidigung, auch für den zivilen Bereich, lagen und liegen vor. Die konzeptionellen Grundlagen berücksichtigen bereits jetzt die Belange des jeweils anderen Bereichs und sind auf ein enges Zusammenwirken der zivilen und der militärischen Verteidigung ausgerichtet.
    Wir brauchen daher keine neue Konzeption der Gesamtverteidigung. Über eine Zusammenfassung der konzeptionellen Grundlageh in Rahmenrichtlinien, wie Ihr Antrag es vorschlägt, läßt sich reden.
    Allerdings: Rahmenrichtlinien, die nach dem Wunsch der Opposition auch den Umfang der zivilen Verteidigung festlegen sollen, würden an der Konzeption nichts ändern und nichts Neues bringen. Sie könnten aber u. a. ein Mehr an Transparenz bedeuten.
    Ich möchte also ganz deutlich sagen: Wir haben kein Verzahnungsdefizit auf der Konzeptionsebene, auch wenn Ihr Antrag dies suggeriert und der Bundesregierung sogar vorwirft, sie habe sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung entzogen.
    Angelpunkt der Gesamtverteidigung ist die Koordinierung des zivilen und des militärischen Bereichs, die jeweils eine eigenständige Struktur und Organisation besitzen. Auch hier wird die Glaubwürdigkeit der Gesamtverteidigung weder durch ein Defizit in der Führungsorganisation noch durch ein Praxisdefizit in Frage gestellt. Der Bundessicherheitsrat hat nach Aufgabe und Kompetenzzuweisung die Funktion eines politischen Gesamtverteidigungsorgans, das im übrigen seine Funktion sehr wohl wahrnimmt. Des weiteren arbeiten die Ressorts, bei denen die Zuständigkeiten für die anderen Verteidigungsgebiete liegen, in guter, ja vorbildlicher Weise zusammen. Ob daneben zusätzliche Stellen und Organisationseinheiten, wie im Entschließungsantrag verlangt — zentrale Koordinierungsstellen — wie Sie sagen —, der Sache wirklich förderlich wären, ist daher, von rechtlichen und sonstigen Erwägungen abgesehen, die Frage.
    Ich meine, auch auf Länderebene kann von einem Defizit nicht gesprochen werden. Die Länder nehmen diese Aufgabe ernst und haben entsprechende Organe gebildet.. Es wird allerdings darauf ankommen, jetzt durch ständige Übung den Einsatzstand der Führungsorganisation weiter zu verbessern und damit auch die zivil-militärische Zusammenarbeit zu fördern. Wer hier Defizite beklagt, muß schon, Herr Kollege Dregger, konkreter werden und darf sich nicht mit allgemeinen Vorwürfen begnügen. Vielleicht hören wir von Herrn Kollegen Gerlach gleich etwas dazu.
    Diese zivil-militärische Zusammenarbeit, d. h. das im Rahmen der Gesamtverteidigung unerläßliche Zusammenwirken der militärischen und der zivilen Verteidigung, funktioniert; das möchte ich auch für den zivilen Bereich ausdrücklich betonen. Sie wird auf der Ebene der Bundesregierung durch die Zusammenarbeit der zivilen Verteidigungsressorts mit dem Verteidigungsministerium sichergestellt. Zwischen den Ländern einschließlich ihren nachgeordneten Bereichen und den verschiedenen Führungsebenen des Territorialheeres sowie der Bundeswehrverwaltung bestehen ebenfalls gemeinsame zivil-militärische Koordinierungsgremien. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf alle Tätigkeiten der zivilen und militärischen Führungsstellen und hat zum Ziel, alle Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung auszuschöpfen. Auch insoweit bedarf es nicht einer zusätzlichen Führungsstruktur, die, wie wir meinen, das bestehende System eher belasten würde.
    Zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Umstellung der Verwaltung auf einen Verteidigungsfall sollten die vorhandenen Führungsstrukturen weitgehend aufrechterhalten werden. Soweit zur Erfüllung von Aufgaben der zivilen Verteidigung ein von den obersten bis zu den unteren Behörden durchgehender Weisungsstrang erforderlich gehalten wurde, werden wesentliche Aufgaben schon jetzt in bundeseigener Verwaltung wahrgenommen.
    Insgesamt stelle ich noch einmal fest: Es besteht keine Diskrepanz zwischen Regierung und Opposi-



    Bundesminister Baum
    tion in der Zielrichtung, das zweite Bein der Gesamtverteidigung kräftiger werden zu lassen. Es bestehen auch keine Meinungsverschiedenheiten darüber, daß es in unserer geographischen Lage und bei dem Stand der Weiterentwicklung der Waffentechnik keinen absoluten Schutz, keinen Vollschutz der Bevölkerung geben kann. Wer etwas anderes sagt, handelt unredlich.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    In der Regierungszeit der sozialliberalen Koalition ist in der Zivilverteidigung eine Menge geschehen, Herr Kollege Dregger. Es gilt, zwei Bereiche zu unterscheiden: einen Bereich, in dem, wenn ich von den persönlichen und sachlichen Verwaltungsaufgaben absehe, grundsätzlich kein Geld erforderlich ist, um Fortschritte zu erzielen, und einen anderen Bereich, in dem es ohne angemessene Haushaltsmittel nicht geht. Ich möchte zunächst die finanzneutralen Maßnahmen und das, was dort geschehen ist, darstellen.
    Die Ausfüllung der. Sicherstellungsgesetze durch Verordnungen und andere Maßnahmen ist von der jetzigen Regierung kontinuierlich betrieben worden, wie ein Blick in die Gesetzblätter der zurückliegenden Zeit beweist; die Ergänzung noch fehlender Rechtsgrundlagen ist in Angriff genommen. So wird z. B. vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit derzeit ein Gesetzentwurf zur Gesundheitssicherstellung vorbereitet, den Sie ja auch in Ihrem Antrag ansprechen. In diesem Gesetz sollen vor allem die Aufgaben und Befugnisse der Gesundheitsbehörden bei der Planung und Durchführung von Vorsorgemaßnahmen geregelt werden. Einer besonderen Aufforderung in diesem Punkte an die Bundesregierung bedarf es daher nicht.
    Ich komme nun zu dem Bereich, in dem ohne angemessene Haushaltsmittel nichts geht, dem Zivilschutz. Der Zivilschutz ist das Herzstück und die bürgernächste Seite der zivilen Verteidigung. Gerade diese Zielrichtung der zivilen Verteidigung, der Überlebensschutz des Bürgers, ist von eminenter politischer Bedeutung. Bei aller Anerkennung des Stellenwertes der zivilen Verteidigung kommen wir um folgende Feststellungen nicht herum:
    Erstens. Wenn wir keine Totalverbunkerung der Bundesrepublik Deutschland wollen, wie es auch schon mein Vorredner ausgeführt hat, erfordert auch ein Minimalkonzept des Zivilschutzes, Herr Kollege Dregger, ganz erhebliche finanzielle Mittel. Der Zivilschutz tritt damit in Konkurrenz zu anderen Staatsaufgaben. Wir müssen uns hierbei schwierigen politischen Prioritätsentscheidungen stellen. Jeder, der Forderungen aufstellt, auch Sie, muß sagen, wie er die zusätzlichen Ausgaben bei gleichzeitiger Stabilisierung des Haushalts und Abbau der Verschuldung — das fordern Sie ja — finanzieren will. Das heißt, Sie müssen sagen, welche anderen Staatsaufgaben Sie zurücktreten lassen wollen, Herr Dregger, um diese zu finanzieren.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD — Dr. Dregger [CDU/CSU] : Wofür haben wir eine Regierung? — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Machen Sie mal einen Vorschlag!)

    Sie haben bereits vorbeugend im Hinblick auf diese Bemerkung, die ich jetzt eben gemacht habe, gesagt, Sie würden keine Anträge stellen, weil Sie das ganze Konzept nicht für richtig hielten oder weil Sie ein neues Konzept erwarteten. Ich möchte Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, aber nicht aus der Verantwortung entlassen, in Kürze, wenn wir den Haushalt 1980 beraten, Roß und Reiter zu nennen

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Zuerst soll einmal die Regierung Roß und Reiter nennen!)

    und uns zu sagen, wo Sie mehr Mittel einsetzen und wo Sie andere Aufgaben zurücktreten lassen wollen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Zweitens. Wenn ein Vollschutz der Bevölkerung nicht möglich ist, gilt es, den rechten Mittelweg zwischen den einzugehenden Risiken und dem vertretbaren Aufwand für einen Teilschutz zu finden.
    Drittens. Wir müssen der Bevölkerung sagen, welcher Schutz mit welchen Mitteln möglich ist. Vor diesem Grundproblem stand und steht jedes Parlament, jede Regierung und jede Partei. Dies gilt es in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, vor allem dann, wenn versucht wird, der Bevölkerung einzureden, es fehle nur am guten Willen von Parlament und Regierung, an der theoretischen Konzeption für den Zivilschutz, um einen wirksamen Überlebensschutz zu gewährleisten.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Warum sind wir dann so weit hinter der Schweiz zurück?)

    Wir müssen in Anbetracht anderer wichtiger Staatsaufgaben gemeinsam realisierbare Wege aufzeigen. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren schon Akzente gesetzt und die Mittel für die zivile Verteidigung Schritt für Schritt erhöht. Das gilt auch für das vom Innenausschuß empfohlene Finanzsonderprogramm für den Ersatz überalterter Fahrzeuge im Katastrophenschutz und für den hier schon so oft genannten Schutzraumbau. Die Gesamtausgaben für die zivile Verteidigung betrugen 1969 432 Millionen DM. Sie sind in diesem Jahr auf 730,7 Millionen DM gestiegen. Davon sind die Mittel für den Zivilschutz von 297 Millionen DM im Jahre 1969 auf 583 Millionen DM in diesem Jahr angewachsen. Schwerpunkte der Maßnahmen der Bundesregierung liegen insbesondere in der Wiederaufnahme der Schutzbauförderung, in der Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes und in der Wiederaufstockung und Fortführung der Lebensmittelbevorratung.
    Ein Mangel des Konzepts der zivilen Verteidigung lag darin, daß Perfektionierung der zivilen Verteidigung der tragende Gedanke des Konzepts war. Der Perfektionismus ehrgeiziger Pläne stand wegen der nicht zu beschaffenden Haushaltsmittel dem Ausbau der Zivilverteidigung im Wege. Die Entschlackung ehrgeiziger Pläne ist daher der erste



    Bundesminister Baum
    Schritt zur Steigerung der Wirksamkeit der Zivilverteidigung. Die Schritt-für-Schritt-Verwirklichung eines realistischen Konzeptes ist ein größerer Beitrag zur zivilen Verteidigung als das unerfüllbare theoretische Konzept optimaler Lösungen, die sich ohnehin in kurzer Zeit oder mittelfristig nicht verwirklichen lassen.
    Nun ein Wort zum Schutzraumbau. Sicher, die bisherige Bilanz des Schutzraumbaus ist nicht zufriedenstellend. Bisher sind nur 1,8 Millionen neue Schutzplätze eingerichtet worden, zum Teil allerdings mit einer sehr aufwendigen Ausstattung, die vereinfacht werden könnte. Ich bin also der Meinung, man könnte mehr Schutzräume bauen, wenn man auf eine allzu aufwendige Ausstattung, wie sie in der Vergangenheit vorgesehen worden ist, verzichtete. Hinzu kommt eine Anzahl von Schutzmöglichkeiten in Altbauten, natürlichen Stollen und ähnlichen Einrichtungen, über die jedoch keine genauen Zahlenangaben vorliegen. Wichtig sind daher ehrlicher Verzicht auf vollen Atomschutz — meine Damen und Herren, der ist nicht möglich — und Reduzierung technischer Anforderungen zum Schutz gegen die Auswirkungen selektiven Einsatzes taktischer Atomwaffen und zum Schutz gegen Wirkungen konventioneller Waffen einschließlich chemischer Angriffe.
    Die Leitidee einer neuen Konzeption der Schutzbauförderung ist: Breitenwirkung im Schutzraumbau muß Vorrang vor der technischen Perfektion bei einer geringeren Anzahl von Schutzplätzen haben.
    Wer heute das Fehlen von Schutzräumen beklagt, Herr Kollege Dregger, muß auch einmal die wirklichen Ursachen dafür nennen. Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre, bei einem großen Neubauvolumen, ist der Grundstein für die Probleme gelegt worden, über die wir heute diskutieren. Die Regierung Erhard hat die Schutzbaupflicht mit dem Haushaltssicherungsgesetz 1966 suspendiert. Damals wäre es sehr wirkungsvoll gewesen, diese Schutzbaupflicht in den Neubauboom der Nachkriegszeit einzuführen. Ich will diese Entscheidung, Herr Kollege Dregger, jetzt im nachhinein gar nicht kritisieren. Aber was damals nicht geschehen ist, kann jetzt nicht im Eiltempo nachgeholt werden, und das müssen vor allen Dingen diejenigen einsehen, die jetzt Vorwürfe machen, aber damals an der Entscheidung mitgewirkt haben und sie mit zu verantworten haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Eine realistische Schutzbauförderung hat drei Ansatzpunkte: erstens Förderung des Baus von Hausschutzräumen in Wohngebäuden und _Schulen durch Zuschüsse sowie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten; zweitens Förderung des Baus von Mehrzweckanlagen — Tiefgaragen, Haltestellen und Bahnhöfen von unterirdischen Bahnen —, ohne daß zu hohe technische Schutzanforderungen gestellt würden; drittens Instandsetzung ehemaliger Schutzbauwerke, ebenfalls ohne überspannte technische Anforderungen.
    Bei aller Forcierung der Schutzbauförderung darf jedoch eines nicht außer acht gelassen werden: Die Verwirklichung dieser Konzeption braucht Zeit, meine Damen und Herren, braucht viel Zeit. Der Bedarf an Mehrzweckbauten kann nicht künstlich gesteigert werden, und Mehrzweckbauten dieser Art können auch nicht einfach befohlen werden. Bei aller Förderung des Baus von Schutzräumen bleibt es Sache des Bürgers, von den Zuschüssen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten als einer Hilfe zur Selbsthilfe Gebrauch zu machen. Zu einer Breitenwirkung im Schutzraumbau kann es nur dann kommen, wenn staatliche Maßnahmen und die Bereitschaft der Bürger, für Krisensituationen selbst Vorsorge zu treffen, zusammenkommen.
    Lassen Sie mich einige Bemerkungen zum Katastrophenschutz machen. Die Zielplanung der 60er Jahre zielte darauf ab, im Frieden 600 000 für den Verteidigungsfall ausgerüstete Helfer vorzuhalten. Ich möchte hier erklären: Wollten wir an dieser Zahl festhalten — ich lasse das einmal offen —, müßten die Finanzmittel vervielfacht werden. Aber auch bei der jetzigen Finanzausstattung kann die Leistung des Katastrophenschutzes wesentlich gesteigert werden. Gerade weil sich die im Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes festgelegte Grundkonzeption eines einheitlichen Katastrophenschutzes in Frieden und im Verteidigungsfall als sachgerecht bewährt hat, haben wir eine solide Grundlage für Verbesserungen im Detail.
    Für den erweiterten Katastrophenschutz, für den der Bund die Verantwortung trägt und der den Gefahren eines Ernstfalles zu begegnen hat, ist in intensiven Verhandlungen mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und den Hilfsorganisationen ein mehrjähriges Programm der Weiterentwicklung erarbeitet worden. Es gibt also keinen Stillstand auf diesem Gebiet. Ich skizziere dieses Programm:
    Erstens. Die Konzeption eines einheitlichen Katastrophenschutzes zur Bekämpfung von Katastrophen im Frieden und im Verteidigungsfall wird beibehalten..
    Zweitens. Auf die Mitwirkung von freiwilligen Helfern im erweiterten Katastrophenschutz wird nicht verzichtet. Der Aufbau eines Zivilschutzkorps des Bundes aus berufsmäßigen Angehörigen und aus Wehrpflichtigen wird nicht angestrebt. Die Schaffung eines solchen Instruments wäre weder finanziell realisierbar noch gesellschaftspolitisch eine Alternative zu den freiwilligen Hilfsorganisationen; es wäre eine Diskriminierung, eine Herabsetzung der Menschen in den freiwilligen Hilfsorganisationen, meine Damen und Herren; die schaffen das nämlich selber.
    Drittens. Das Führungselement im Katastrophenschutz wird verbessert. Durch das von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitete Modell einer Katastrophenschutzleitung und technischen Einsatzleitung sind die strukturellen Voraussetzungen für eine Optimierung der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz geschaffen worden.



    Bundesminister Baum
    Viertens. Die Ausstattung der bestehenden Einheiten des erweiterten Katastrophenschutzes wird verbessert. Ein erster Schritt ist mit der schon erwähnten Erhöhung der Mittel für den Ausstattungsbereich getan. Ich möchte dem Bundestag für seine Initiative ausdrücklich danken. Weitere Schritte werden folgen müssen. Wir werden uns über diese Schritte im Ausschuß im einzelnen unterhalten müssen.
    Fünftens. An einer verwaltungsmäßigen Vereinfachung des Katastrophenschutzes wird gearbeitet. In einer Arbeitsgruppe, in der alle Beteiligten vertreten sind, konnten bereits beachtliche Ergebnisse erzielt werden.
    Sechstens. Die Zivilschutzgesetzgebung wird vereinfacht und damit auch transparenter gemacht. In der nächsten Legislaturperiode wird dem Hohen Haus ein Gesetzentwurf vorgelegt werden können, der das Zivilschutzgesetz, das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes und möglicherweise auch das Schutzbaugesetz zusammenfaßt. Hierzu werden die gerade in der letzten Zeit reichlich gewonnenen Erfahrungen noch abschließend ausgewertet und eingebracht werden. Ich bin gerne bereit, über diese Vorbereitung im Ausschuß im einzelnen zu berichten.
    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Im Spannungs- und Verteidigungsfall ich möchte das nur kurz anreißen — ist sie für die Funktionsfähigkeit der Gesamtverteidigung von besonderer Bedeutung. Diese Aufgabe fällt Bund und Ländern gemeinsam zu. Dies ist auch in dem „Programm für die Innere Sicherheit" der Ständigen Konferenz der Innenminister so festgeschrieben. Bereits nach dem heutigen Rechtsstand ist sichergestellt, daß im Spannungs- und Verteidigungsfall der Grenzschutzdienstpflicht unterliegende Personen vom Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz herangezogen werden können. Die Personalreserve nimmt allerdings ab; noch ermöglicht sie es jedoch, einen etwaigen Personalfehlbestand des Bundesgrenzschutzes auszugleichen und eine Verstärkung vorzunehmen.
    Es ist allerdings davon auszugehen, daß in einem Verteidigungsfall zur ausreichenden Erfüllung aller polizeilichen Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Bildung von Polizeireserven in Bund und Ländern diskutiert werden muß. Ich muß hier deutlich sagen, das ist nicht und gar nicht an erster Stelle ein Problem des Bundes, sondern das sind Probleme, die die Länder haben.
    Lassen Sie mich einen letzten Punkt erwähnen: Aufklärung der Bevölkerung. Aufklärung der Bevölkerung über Fragen der Gesamtverteidigung und damit auch der zivilen Verteidigung ist dringend notwendig. Wir messen ihr besonderen Wert bei. Die Bundesregierung ist bemüht, die Aufklärung der Bevölkerung gleichermaßen freimütig wie verständlich vorzunehmen, weil nur so Verteidigungswille und Verteidigungsfähigkeit gefördert werden können. Dies bedeutet ehrliche, nüchterne und umfassende Unterrichtung der Bevölkerung über die Fragen der zivilen Verteidigung. Zivilschutzpolitik kann nur erfolgreich sein, wenn ihr im politischen Bereich und in der Öffentlichkeit ein entsprechender Stellenwert eingeräumt wird. Es ist gar kein Zweifel, daß viele Jahre lang nach dem Kriege die Öffentlichkeit für diese Fragen nicht sensibilisiert war, daß sie nicht bereit war, diese Fragen aufzunehmen. Das hat sich, meine ich, jetzt etwas geändert.
    Um es pointiert zu formulieren: Zivile Verteidigung muß als ganz normale, selbstverständliche Aufgabe angesehen werden. Die Aufklärungsarbeit zur Selbsthilfe der Bevölkerung ist daher elementarer Baustein eines Konzepts der zivilen Verteidigung. Es ist unerläßlich — ich greife das auf, was Herr Kollege Möllemann gesagt hat —, daß der Bürger für seinen privaten Bereich soweit wie möglich selbst Vorsorge trifft. Dieses Vorsorgebewußtsein drückt sich eben in freien Entscheidungen des Bürgers aus, selber, ohne staatlichen Zwang Vorsorge zu treffen. Leider ist das bisher noch nicht in genügendem Maße geschehen. Die Erfahrungen der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein haben das gezeigt. Maßnahmen des Staates und Selbsthilfe des Bürgers müssen sich also ergänzen, um eine Großkatastrophe bewältigen zu können.
    Die Mitwirkung des Bürgers beschränkt sich aber nicht auf den Bereich der Eigenvorsorge. Sache des Bürgers muß auch die Mitarbeit in den Einheiten und Einrichtungen des Zivilschutzes sein. Ohne freiwillige, ehrenamtliche, aktive Beteiligung der Bevölkerung innerhalb und außerhalb der humanitären Hilfsorganisationen ist Zivilschutz überhaupt nicht möglich. Viele Tausende von ehrenamtlichen Helfern geben ein hervorragendes Beispiel für einen staatsbürgerlichen Dienst an der demokratischen Gemeinschaft. Wenn wir über zivile Verteidigung diskutieren, sollten wir hervorheben, daß viele Tausende unserer Mitbürger auf diesem Gebiet tagtäglich ehrenamtlich tätig sind.
    Daher gilt es auch, die Effektivität des Bundesverbandes für den Selbstschutz zu steigern. Ich nenne als Stichworte: Organisations- und Strukturmaßnahmen, Neuakzentuierung der Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und verstärkte Kooperation mit anderen Stellen.
    Also ein weites Feld schwieriger Probleme. Sie lassen sich nicht einfach durch Deklarationen lösen, Herr Kollege Dregger. Hier darf nicht nur der Mund gespitzt werden, hier muß gepfiffen werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber nicht auf dem letzten Loch! — Dr. Wörner [CDU/ CSU] : Dann pfeifen sie endlich!)

    Ich bin gespannt, welche Vorschläge Sie im Ausschuß machen. Das Thema ist zu ernst, um in Polemik zerredet zu werden. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für Vorwürfe an sie oder an die Koalitionsfraktionen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)