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ID0816302700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8163

  • date_rangeDatum: 27. Juni 1979

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  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Meine Kritik hinsichtlich der Verfeinerung der Vorschriften steht in keiner Weise im Gegensatz zu meinen Ausführungen zum Erlaß über das Uniformtragen bei politischen Veranstaltungen. Der Bundesminister der Verteidigung mißversteht mich, wenn er glaubt, ich fordere im Hinblick auf das Uniformtragen mehr Reglement. Was ich hier fordere, ist größere Klarheit. Ich pflichte dem Bundesminister der Verteidigung bei, daß die gegenwärtige Regelung unvollkommen ist, doch ist mir nicht einsehbar, warum es dann keine bessere, das heißt für mich: info_outline

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/163 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 163. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Inhalt: Nachruf auf den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Dr. Franz Josef Röder . . . . 12967 C Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Mattick 12968 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13080 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 13081 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 12967 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1978 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/2625, 8/2986 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . . . 12968 C Nagel SPD 12971 D Möllemann FDP 12975 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg 12981 B, 13004 D Dr. Wörner CDU/CSU 12987 A Horn SPD - 12991 D Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages 12995 A Frau Tübler CDU/CSU 13000 A Ludewig FDP 13002 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerlach (Obernau), Handlos, Dr. Dregger, Dr. Wörner, Dr. Marx, Dr. Miltner, de Terra, Spranger, Weiskirch (Olpe), Biechele, Dr. Laufs, Frau Krone-Appuhn, Dr. Kraske, Dr. Riedl (München), Gerster (Mainz), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Broll, Regenspurger, Dr. Friedmann, Frau Pieser, Dr. Hüsch, Dr. II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU Gesamtverteidigung — Drucksache 8/2295 — Dr. Dregger CDU/CSU 13025 D Möhring SPD 13028 C Möllemann FPD 13030 C Baum, Bundesminister BMI 13033 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13038 A Dr. Nöbel SPD 13040 B Biehle CDU/CSU 13043 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3019 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3020 — Dr. Kraske CDU/CSU 13046 D Jahn (Marburg) SPD 13050 C Hölscher FDP 13054 D Dr. Althammer CDU/CSU 13058 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 13060 B Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 — Drucksachen 8/2900, 8/3017 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/3018 — Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . . . 13062 C Grobecker SPD 13065 B Gärtner FDP 13066 C Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 13068 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die • Haushaltsjahre 1975 und 1976 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 8/373, 8/1164, 8/2124, 8/2962 — Metz CDU/CSU 13070 C Frau Simonis SPD 13071 D Gärtner FDP 13073 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Bericht§ des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen 8/2511, 8/2791 — . . . . 13075 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die künftige Methode der Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts — Drucksachen 8/2695, 8/2795 — Carstens (Emstek) CDU/CSU 13075 B Simpfendörfer SPD 13077 A Dr. Bangemann FDP 13078 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1978 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/2913 — 13080 D Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Auswärtigen Amts über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 8/1400, 8/2934 — . . . . 13081 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Vorlage eines Berichts des Petitionsausschusses — Drucksache 8/3009 —. . . . . . . . 13081 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 III Beratung der Sammelübersicht 49 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2974 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 50 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2984 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 51 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3021 — . . . . . . . 13081 D Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2991 — 13081 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2999 — 13082 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 145 über die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten Übereinkommen 146 über den bezahlten Jahresurlaub der Seeleute Empfehlung 153 betreffend den Schutz junger Seeleute Empfehlung 154 betreffend die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten — Drucksachen 8/2634, 8/2983 —. . . . 13082 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 8/2851, 8/2972 — . . . . 13082 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über die vorübergehende Verwendung — Drucksachen 8/2923, 8/2970 —. . . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein sowie der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete — Drucksachen 8/2636 Nr. 15, 8/2976 — . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglukose — Drucksachen 8/2717 Nr. 9, 8/2990 — . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Agenzien bei der Arbeit —Drucksachen 8/2952, 8/2988 — . . . . 13082 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) — Drucksache 8/3001 — 13083 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für die Durch- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 führung der Richtlinie 77 /489 /EWG über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport — Drucksachen 8/2583 Nr. 10, 8/2994 — . . 13083 B Fragestunde — Drucksache 8/3000 vom 22.06.1979 — Betriebliche Altersversorgung und Beitrag zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten sowie Bereitstellung finanzieller Mittel für eine häusliche Pflege bettlägeriger Schwerbehinderter MdlAnfr Al 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD MdlAnfr A2 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13008 B, C, 13009 B, C, D ZusFr Pensky SPD . . 13008 B, 13009 A, B, C, D Gesundheitsgefährdung durch Aluminium, insbesondere durch aluminiumverpackte Fertiggerichte MdlAnfr A3 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU MdlAnfr A4 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 13010 A, B, C, D, 13011 A ZusFr Josten CDU/CSU 13010 B, C, D Änderung der Wohnungsbauförderung MdlAnfr A5 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A6 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13011 A, B, C, D, 13012 A, B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13011 A, C, D, 13012 A ZusFr Josten CDU/CSU 13012 B Nutzung von Biomasse und Stroh zur Energiegewinnung MdlAnfr A7 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD MdlAnfr A8 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 13012 C, 13013 A, B, D, 13014 A ZusFr Stockleben SPD 13013 A, D ZusFr Ey CDU/CSU 13013 B, 13014 A Begabtenförderung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A9 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A10 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . . .13014 B, D, 13015 A, B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 13014 D, 13015 A, B ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU . . . . . 13015 C Einschränkung der Einsatzbereitschaft des Bundesgrenzschutzes durch die Verminderung der Zahl der Sonderwagen MdlAnfr A20 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13016 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . .. . . . . . . . 13016 B Vertragliche Regelung der Übernahme der Programme von ARD und ZDF in kommerzielle Kabelfernsehsysteme in Belgien, der Schweiz und Österreich MdlAnfr A17 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD MdlAnfr A18 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 13016 C, 13017 A, B ZusFr Dr. Dübber SPD . . . . 13016 D, 13017 A Probleme bei der Unterbringung drogenabhängiger Strafgefangener in Anstalten des allgemeinen Strafvollzugs MdlAnfr A23 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A24 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13017 B, C, D, 13018 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . 13017 C ZusFr Hauck SPD .. . . . 13017 D Steuerhinterziehung durch anonymen Ankauf von Wertpapieren MdlAnfr A27 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 13018 B, C, D ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . 13018 C, D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 V Benachteiligung insbesondere des ostwestfälischen und Paderborner Raums durch das Sonderprogramm Ruhr MdlAnfr A28 22.06.79 Drs 08/3000 Thüsing SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13019 A, B, C ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . 13019 B, C ZusFr Dr. Jens SPD 13019 C Einschränkung der Spekulationen gegen den Verbraucher durch Verbesserung der Angebots- und Preistransparenz auf dem Rotterdamer Ölmarkt MdlAnfr A31 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 13019 D, 13020 C ZusFr Dr. Jens SPD 13020 B Zulassung der Aufschließung von Stroh mit Natronlauge für Futtermittelhersteller MdlAnfr. A41 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13020 D Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren MdlAnfr A42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13021 B, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 13021 D Neubaupläne der Bundesbahn für die Strekke Hannover—Würzburg MdlAnfr A46 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV .13022 A, B, D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU . . . . . 13022 B, C Ausbau der Autobahn 98 von Singen nach Lindau MdlAnfr A48 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 13022 D, 13023 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 A Dringlichkeitsstufe für den Ausbau der Autobahn Memmingen—Lindau MdlAnfr A49 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13023 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 C Beurteilung der eingeführten Qualifikation eines Schiffsbetriebsmeisters MdlAnfr A50 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 13023 D, 13024 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 13024 A Verhinderung von Tariferhöhungen der Unternehmer des öffentlichen Personennahverkehrs auf Grund der Preissteigerungen auf dem Mineralölsektor MdlAnfr A53 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU 13024 B Vereinbarkeit des Wegfalls der Belehrung der Bewerber für den öffentlichen Dienst über die politische Betätigung gegen die demokratische Grundordnung mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn MdlAnfr A54 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU MdlAnfr A55 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 C, D, 13025 A, B, C ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . 13024 D, 13025 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13025 C Nächste Sitzung 13083 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13085* A Anlage 2 Leichteres Schuhwerk für die Beamten des Bundesgrenzschutzes im Hochsommer MdlAnfr A11 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP MdlAnfr A12 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* C Anlage 3 Kündigung eines Auftrags für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum Gorleben durch die niedersächsische Landesregierung MdlAnfr A14 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD MdlAnfr A15 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 4 Gesetzgebungsplanspiele bei im Jahre 1978 verabschiedeten Gesetzen MdlAnfr A16 22.06.79 Drs 08/3000 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13086* A Anlage 5 Verweigerung des Datenaustausches mit den Kirchengemeinden durch die zuständigen Behörden MdlAnfr A19 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 13086* B Anlage 6 Beschlagnahme des Buches „texte der RAF" angesichts der in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift „Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" aus diesem Buch angeführten Zitate MdlAnfr A21 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A22 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13086* C Anlage 7 Wechsel der Lohnsteuerklasse zugunsten der weniger verdienenden Ehefrau bei einer Trennung im Laufe des Jahres MdlAnfr A25 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A26 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13087* A Anlage 8 Förderung der Aufforstung von Flächen durch den Bund sowie Abgabe von Wald für Baumaßnahmen; Betreiben von Hühner-, Schweine- und Rinderzucht in bodenunabhängiger Veredelung MdlAnfr A39 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP MdlAnfr A40 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 13087* C Anlage 9 Anteil der Hauptfeldwebel der Bundeswehr an Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 MdlAnfr A43 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU MdlAnfr A44 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* A Anlage 10 Ausgang des Disziplinarverfahrens gegen den Bundesvorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz Hans Günther Schumacher MdlAnfr A45 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* C Anlage 11 Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr durch die Umstellung auf den Sommerfahrplan MdlAnfr A47 22.06.79 Drs 08/3000 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13089* D Anlage 12 Beurteilung der Absichten der amerikanischen Regierung zur Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" im Persischen Golf MdlAnfr A80 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A81 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13090* A Anlage 13 Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen SchrAnfr B36 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* B Anlage 14 Förderung der Dorferneuerung nach Auslaufen des Zukunftsinvestitionsprogramms SchrAnfr B37 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* C Anlage 15 Hilfe der EG für die thailändische Landwirtschaft SchrAnfr B38 22.06.79 Drs 08/3000 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 VII Anlage 16 Aussagen der EG-Kommission über eine Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 SchrAnfr B40 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B41 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13091* B Anlage 17 Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren SchrAnfr B42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13091* D Anlage 18 Sonderablieferungen der Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 SchrAnfr B86 22.06.79 Drs 08/3000 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Anlage 19 Verbesserung des Funk- und Fernsprechverkehrs in Schleswig-Holstein; Einnahmeausfälle bei der Paketbeförderung durch Inanspruchnahme privater Dienste; unterschiedliche Öffnungszeiten bei vergleichbaren Postämtern innerhalb eines Oberpostdirektionsbezirks SchrAnfr B87 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B88 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B89 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 12967 163. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 162. Sitzung, Seite III, Anlage 19: Der Text „Ausstattung des Bahnübergangs der Riedbahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 nach dem neuesten Stand der Technik" ist zu streichen. Einzufügen ist: „Einführung einer gemäßigten Kleinschreibung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 6. Dr. van Aerssen 28. 6. Dr. Ahrens ** 28. 6. Alber ** 28. 6. Dr. Bardens ** 28. 6. Bayha 28. 6. Frau Benedix 28. 6. Böhm (Melsungen) ** 27. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 28. 6. Frau von Bothmer ** 28. 6. Breidbach 28. 6. Büchner (Speyer) ** 28. 6. Daweke 28. 6. Dr. Enders ** 28. 6. Dr. Evers ** 28. 6. Fellermaier * 28. 6. Dr. Geßner ** 28. 6. Handlos ** 28. 6. Dr. Hennig 28. 6. Höffkes 28. 6. Dr. Holtz ** 28. 6. Ibrügger 28.6. Dr. Jahn (Braunschweig) 28. 6. Dr. h. c. Kiesinger 28. 6. Dr. Klepsch * 28.6. Koblitz 28. 6. Lagershausen ** 28. 6. Dr. Graf Lambsdorff 28. 6. Lenzer ** 28. 6. Lücker * 27. 6. Matthöfer 28. 6. Dr. Mende ** 28. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 28. 6. Müller (Remscheid) 28. 6. Pawelczyk ** 28. 6. Reddemann ** 28. 6. Dr. Schäuble ** 28. 6. Scheffler ** 28. 6. Frau Schlei 28. 6. Schmidt (Hamburg) 28. 6. Dr. Schmitt-Vockenhausen 28. 6. Schulte (Unna) ** 28. 6. ' Dr. Schwencke (Nienburg) ** 28. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 6. Spilker 28. 6. Ueberhorst ** 28. 6. Dr. Vohrer ** 28. 6. Walkhoff 28. 6. Dr. Warnke 28. 6. Zebisch ** 28. 6. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 11 und 12) : Aus welchen Gründen müssen die vom Modeschöpfer Oestergard entworfenen grünen Uniformhosen der mit Sicherungsaufgaben im Regierungsviertel beauftragten uniformierten Beamten des Bundesgrenzschutzes in Stiefelschäfte gestopft werden? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß den uniformierten Bundesgrenzschutzbeamten wenigstens im Hochsommer das Tragen leichteren Schuhwerks gestattet wird, wie dies auch bei ihren Kollegen in Zivil der Fall ist? Zu Frage A 11: Für den Schutzdienst der im Raum Bonn eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des BGS ist grundsätzlich der Dienstanzug mit Überfallhose und Stiefeln vorgesehen. Das Tragen von Stiefeln hat sich deshalb als zweckmäßig erwiesen, weil unabhängig von den Witterungsbedingungen regelmäßige Streifengänge auch in unbefestigtem Gelände notwendig sind. Die Bundesregierung hat nicht geprüft, ob und in welcher Tiefe die Uniformhosen im Einzelfall in die Stiefelschäfte gestopft werden. Zu Frage A 12: Ihre Anregung ist in der bereits erwähnten Anzugsordnung für den BGS berücksichtigt. Davon wird auch Gebrauch gemacht. Beispielsweise tragen die Polizeivollzugsbeamten im BGS Halbschuhe, soweit dies ihre dienstliche Tätigkeit im Bereich der Schutzobjekte erlaubt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob - wie gemeldet wurde - die niedersächsische Landesregierung den Auftrag für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum um Gorleben gekündigt hat? Handelt es sich gegebenenfalls bei dieser Entscheidung um eine Maßnahme der Auftragsverwaltung nach Artikel 85 des Grundgesetzes, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidung? Ein von der niedersächsischen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde vorgesehener Auftrag für ein Gutachten über die radioökologischen, ökologischen und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Entsorgungszentrums in Gorleben ist bisher nicht erteilt worden. Eine Kündigung dieses Projekts war daher auch nicht möglich. Die Genehmigungsbehörde hat allerdings nach der Empfehlung von Herrn MP Dr. Albrecht, das bisherige Entsorgungskonzept mit Wiederaufarbeitungsanlage nicht weiterzuverfolgen, einen Vertrag über vorbereitende Arbeiten zur Strukturierung 13086* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 und Planung der Gutachtensarbeit und zur Erhebung jahreszyklusabhängiger ökologischer Daten gekündigt. Die Bundesregierung erwartet, wie ich bereits auf eine Schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Ueberhorst am 13. Juni 1979 dargelegt habe, von den anstehenden Gesprächen mit der Landesregierung auch eine Klärung der weiteren Behandlung des in Aussicht genommenen, oben genannten Gutachtens. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 16) : Bei welchen im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen hat die Bundesregierung im Beratungsstadium Gesetzgebungsplanspiele durchgeführt? Danach hat der Bundesminister der Finanzen 1978 im Einkommensteuerrecht die Realisierbarkeit des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes bei den Kinderadditiven mit Hilfe eines Planspiels untersucht. Die Untersuchung führte dazu, daß die erprobten Vorschläge als zu kompliziert nicht in ein Gesetzgebungsvorhaben übernommen wurden. Bei den im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen wurden, soweit kurzfristig feststellbar, Planspiele nicht durchgeführt. Aus der Vergangenheit sind mir insgesamt 14 Verwaltungsplanspiele bei in Kraft befindlichen Bundesgesetzen bekannt. Darüber hinaus wurden oder werden Planspiele zu 5 Vorhaben durchgeführt, die bisher noch nicht zu einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gedeihen oder zumindest noch nicht im Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind. Diese Übersicht verdeutlicht, daß Planspiele bzw. Praxistests, die innerhalb der Bundesregierung seit längerem bei der Gesetzesvorbereitung genutzt werden, verstärkt als geeignetes Mittel anerkannt werden, mögliche Schwierigkeiten beim Vollzug eines Gesetzes bereits bei dessen Vorbereitung zu berücksichtigen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß nach Erlaß einer mit dem Datenschutzgesetz des Bundes übereinstimmenden innerkirchlichen Datenschutzordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland der Austausch von bei den Einwohnermeldeämtern vorhandenen Daten, die für die kirchliche Gemeindearbeit unerläßlich sind (Bau und Betrieb von Altersheimen, Altenstuben, Sozialstationen, Kindergärten, Gemeindezentren usw.) mit dem Hinweis auf das Datenschutzgesetz des Bundes durch die zuständigen Behörden verweigert werden kann, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit unternehmen, um den Kirchengemeinden eine insoweit nötige Grundlage für ihre Gemeindearbeit zu verschaffen? In dem von Ihnen angesprochenen Fall kann die Übermittlung personenbezogener Daten schon deshalb nicht mit dem Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz verweigert werden, weil die Weitergabe solcher Daten von Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Hamburg in den Datenschutzgesetzen der Länder abschließend geregelt ist. Baden-Württemberg und Hamburg verfahren, soweit mir bekannt ist, mangels datenschutzrechtlicher Grundlage noch nach den Verwaltungsvorschriften zu ihren Landesmeldegesetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 12. Februar 1979 in einer Heidelberger Buchhandlung das Buch „texte der RAF" „wegen Verdachts eines Vergehens nach Paragraph 129 a StGB" beschlagnahmt wurde? tr- Sieht die Bundesregierung hier nicht einen Widerspruch zu der Tatsache, daß in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" von Konrad Hobe dieses Buch auf den Seiten 17, 18, 21, 26 und 33 zitiert und auf Seite 48 im Literaturverzeichnis als eine Quelle aufgeführt wird, mit der nach Bundesjustizminister Dr. Vogel „die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus auf sachlicher Grundlage zu führen" ist? Zu Frage A 21: Ja, Frau Kollegin. Zu Frage A 22: Nein. Zunächst ist im Interessse der Genauigkeit darauf hinzuweisen, daß der Bundesminister der Justiz mit der zitierten Stelle, die aus dem Vorwort stammt, nicht etwa schlechthin zur Verbreitung der im Literaturverzeichnis enthaltenen Schriften aufgefordert, sondern eine geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus als notwendig bezeichnet hat. In der dazu erforderlichen Beschäftigung mit schriftlichen Dokumenten des Terrorismus sieht die Bundesregierung den in der Frage angesprochenen Widerspruch nicht. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung der genannten Schrift Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist, kann nämlich nicht geschlossen werden, daß jeder Zugang zu solchen Schriften durch das Strafrecht verwehrt wird. So kann die Tathandlung des Werbens i. S. des § 129 a StGB zwar auch durch die Verwendung einer Schrift begangen werden. Durchaus Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13087* nicht jede Weitergabe einer solchen Schrift ist aber als Werben i. S. einer auf die Gewinnung von Anhängern gerichteten Tätigkeit zu verstehen. Erfüllt die auf eine solche Schrift bezogene Handlung allein die Voraussetzungen des § 88 a StGB, so läßt die entsprechend anwendbare Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB genügend Raum für die notwendige Weitergabe dieser Schrift zum Zwecke der vom Bundesminister der Justiz geforderten geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Terrorismus. In dieser Bestimmung heißt es ausdrücklich: „Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 25 und 26) : Bedeutet nicht die Regelung des § 39 Abs. 5 Satz 3 EStG, nach der bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, ein Wechsel der Lohnsteuerklassen im Laufe des Jahres nur gemeinsam beantragt werden kann, eine Härte für die Ehefrau in solchen Fällen, in denen der besser verdienende Ehemann in Steuerklasse III, die weniger verdienende Ehefrau in Steuerklasse V eingruppiert ist, die Ehegatten sich im Laufe des Jahres trennen und der Ehemann sich weigert, einem Wechsel der Lohnsteuerklasse zuzustimmen? Wäre die Bundesregierung bereit, eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage etwa dergestalt vorzunehmen, daß im Fall des Auszugs eines der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung für einen Lohnsteuerklassenwechsel nicht mehr die Zustimmung beider Ehegatten erforderlich ist? Ehegatten, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt gelebt haben, werden ganzjährig als Verheiratete besteuert. Diese Regelung ist in der Regel für das Jahr der Eheschließung von Vorteil. Sie kann allerdings zu Nachteilen führen, wenn die Ehe im Laufe des Jahres geschieden wird oder die Ehegatten sich für dauernd trennen. Insbesondere kann sich, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, für einen nach der Steuerklasse V besteuerten Ehegatten eine Härte ergeben, denn die Steuerbeträge der Steuerklasse V sind unverhältnismäßig hoch, weil sich die den Ehegatten insgesamt zustehenden tariflichen Grundfreibeträge und sonstigen Freibeträge bereits bei dem nach der Steuerklasse III besteuerten anderen Ehegatten auswirken. Zwar können die Ehegatten durch einen Antrag auf Änderung der Steuerklasseneintragung in beiderseits Steuerklasse IV eine andere Verteilung der Steuerlast erreichen; aber dieses Verfahren erfordert einen gemeinsamen Antrag der Ehegatten. Eine weitergehende gesetzliche Regelung etwa dahin gehend, daß die Steuerklassenänderung auf Antrag nur eines Ehegatten gegen den Willen des anderen Ehegatten vorgenommen wird, kann nicht befürwortet werden. Sie wäre verwaltungstechnisch nicht praktikabel. Insbesondere wären zeitliche Verzögerungen zu erwarten, wenn die Ehegatten nicht im Bereich desselben Finanzamts wohnen oder wenn sogar die Anschrift eines Ehegatten nicht bekannt ist. Die Härte, die darin besteht, daß die gewählte Lohnsteuerklasseneinteilung während des laufenden Jahres nicht durch einseitigen Antrag eines Ehegatten geändert werden kann, ist jedoch nur vorübergehender Natur. Nach Ende des Jahres kann der benachteiligte Ehegatte für das abgelaufene Jahr die getrennte Veranlagung beantragen. Er wird dann mit dem von ihm bezogenen Einkommen für das ganze Jahr tariflich wie ein Unverheirateter besteuert, wobei sich regelmäßig eine Erstattung ergibt. Der andere, nach der Steuerklasse III besteuerte Ehegatte, muß dann ebenfalls getrennt veranlagt werden, was bei ihm zu Steuernachforderungen führt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 39 und 40) : In welchem Umfang wurde in den letzten Jahren von der öffentlichen Hand des Bundes die Aufforstung von Flächen gefördert, und verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchem Maß im gleichen Zeitraum Wald für Baumaßnahmen und dergleichen abgegeben werden mußte? Hat die Bundesregierung Angaben darüber, in welchem Maß Hühner-, Schweine- und in jüngster Zeit auch Rinderzucht in Form sogenannter bodenunabhängiger Veredlung betrieben wird, und was kann im Zuständigkeitsbereich des Bundes dagegen getan werden, daß durch solche Großbetriebe den bäuerlichen Familienbetrieben auf Dauer möglicherweise die Existenzgrundlage entzogen werden könnte? Zu Frage A 39: Für die Erstaufforstung von Grenzertragsböden und Brachflächen stellte der Bund von 1965 bis 1978 rund 54 Millionen DM als Beihilfen zur Verfügung; damit konnten im Privatwald und ländlichen Körperschaftswald rund 40 500 Hektar aufgeforstet werden. Davon entfallen auf die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" von 1973 bis 1978 rund 20 Millionen DM bzw. rund 18 000 Hektar. Für die Wiederaufforstung von Sturmschadensflächen des Privat- und Körperschaftswaldes gewährte der Bund von 1973 bis 1978 außer den Beihilfen für die Schadensbeseitigung Zuwendungen in Höhe von rund 43,5 Millionen DM; von der gesamten Schadensfläche, die im Privat- und Körperschaftswald etwa 70 000 Hektar betrug, konnten rund 43 000 Hektar mit Hilfe dieser Bundesmittel wieder aufgeforstet werden. 13088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Zum zweiten Teil der Frage, wieviel Wald für bauliche Nutzungen aller Art abgegeben werden mußte, stehen statistische Unterlagen auf Bundesebene nicht zur Verfügung; die entsprechenden Zahlen können auch nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand von den Ländern beschafft werden. Gegenwärtig können deshalb nur die im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1978 enthaltenen Angaben über die Veränderung der Waldfläche herangezogen werden. Danach hat im Zeitraum von 1965 bis 1977 die Waldfläche um etwa 34 000 Hektar zugenommen. Allerdings sind langfristige Vergleiche nur mit Vorbehalt möglich, da die Erhebungsmethoden sich im Laufe der Zeit geändert haben. Darüber hinaus ist die positive Gesamtentwicklung des Waldanteils regional sehr unterschiedlich. Die Waldfläche erhöhte sich in den von der Natur benachteiligten und weniger besiedelten Gebieten, während der Waldanteil besonders in der Nähe von Verdichtungsgebieten abgenommen hat. Zu \Frage A 40: Aus den Sonderaufbereitungen der Dezemberviehzählung (zuletzt 1977) ist ersichtlich, daß die Viehhaltung in den Betrieben mit geringerer Flächenausstattung, das sind vorwiegend Nebenerwerbsbetriebe, reduziert und in den Betrieben der mittleren und oberen Größenklassen verstärkt wurde. Trotz dieser Entwicklung ist der Anteil sog. Großtierhaltungen nach wie vor gering. Im Dezember 1977 wurden in Beständen von 1000 u. m. Mastschweinen von 0,02 % (75) der Halter nur 1,6 °/o (118 000) aller Mastschweine und in Beständen von 50 u. m. Milchkühen von 0,6 % (3 131) der Halter nur 3,7 % (200 000) aller Milchkühe gehalten. In der Legehennen- und Masthühnerhaltung ist der Anteil der Großhaltungen mit 35 % (30 000 u. m. Legehennen) bzw. 68 % (25 000 u. m. Masthühner) dagegen deutlich höher. Bei EG-weiter Betrachtung zeigt sich indessen, daß in einigen unserer Partnerstaaten die Entwicklung zu größeren Einheiten erheblich weiter fortgeschritten ist. 1977 betrug der Anteil an den Mastschweinen insgesamt in Haltungen mit mehr als 1 000 Mastschweinen in Frankreich 5,3 %, Italien 19,1 % und Vereinigtes Königreich 31,0 %. 1977 betrug der Anteil an den Milchkühen insgesamt in Haltungen mit mehr als 50 Milchkühen in Frankreich 6,4 %, Italien 22,7 °/o, Niederlande 35,9 % und Vereinigtes Königreich 68,5 %. Bei den Bemühungen der Bundesregierung, eine breite, bäuerlich strukturierte Landwirtschaft mit einem ausgewogenen Nebeneinander von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben zu erhalten, folgt die Bundesregierung in der Struktur-, Steuer- und Umweltpolitik den nachstehenden Leitlinien: — Im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung gilt generell, daß Förderungsmittel nur insoweit gewährt werden, als der angestrebte agrarstrukturelle und betriebswirtschaftliche Erfolg ohne diese Mittel nicht möglich wäre und der Begünstigte in zumutbarem Maße eigene Leistungen und Vermögenswerte einsetzt. — Nach der sog. Prosperitätsklausel entfallen alle Darlehen und Zuschüsse, wenn im Ausgangsjahr die Förderschwelle, d. h. das vergleichbare Einkommen, überschritten wird. Außerdem ist das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen auf 145 000 DM / Voll-AK und 600 000 DM pro Unternehmen begrenzt. — In der Schweinehaltung entfällt jegliche Förderung, wenn die Investition 185 600 DM übersteigt und nicht mindestens 35 °/o des Futters vom Betrieb erzeugt werden. — In der Milchviehhaltung ist eine Förderung nur bis zu einem Bestand von 60 Milchkühen zulässig. Der Zukauf von Rindvieh kann nur in Betrieben mit mehr als 50 % tatsächlich genutztem Dauergrünland oder in Futterbaubetrieben, deren Futterbauanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche mehr als 80 % beträgt, gefördert werden. — Investitionen im Bereich der Eier- und Geflügelwirtschaft werden nicht gefördert. Seit 1978 wird auch gewerblichen Geflügelmastbetrieben die Förderungswürdigkeit nach dem Investitionszulagengesetz nicht mehr zuerkannt, so daß eine unterschiedliche Behandlung landwirtschaftlicher und gewerblicher Geflügelhaltung nicht mehr besteht. Diese Auffassung halte ich auch für den Mastschweinesektor richtig, doch sind mir Förderungsfälle gewerblicher Schweinehaltungen nach dem Investitionszulagengesetz bisher nicht bekannt. — Die Genehmigung zur Errichtung von Geflügelställen mit mehr als 7 000 Hennenplätzen bzw. 14 000 Mastgeflügelplätzen sowie für Ställe mit mehr als 700 Mastschweineplätzen und mehr als 280 Sauenplätzen kann in der Regel nur erteilt werden, wenn schädliche Unwelteinwirkungen vermieden und die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden. — Kleine Betriebe sind steuerlich günstiger gestellt, da hier der Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird. Außerdem richtet sich die steuerliche Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung einkommensteuerrechtlich nach dem Umfang der je Hektar gehaltenen Vieheinheiten. Um die Gründung von Abschreibungsgesellschaften zur Übernahme von Produktionsanteilen bei gewerblichen Großbetrieben der Hennen- und Mastschweinehaltung zu unterbinden, wurde durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 eine Regelung eingeführt, nach der Verluste aus der gewerblichen Tierhaltung nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können. In der öffentlichen Diskussion werden darüber hinaus häufig Begrenzungen der Bestandsgrößen sowie Beschränkungen bei der Einfuhr von Substituten gefordert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unmittelbare Eingriffe mit unserer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13089* Wirtschaftsform unvereinbar und nicht praktikabel sind. Außerdem müssen außenwirtschaftliche Verpflichtungen berücksichtigt bleiben. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 43 und 44) : Wurde seitens der Bundesregierung das vom Verteidigungsausschuß und vorn Bundesverteidigungsministerium bisher einvernehmlich verfolgte Ziel aufgegeben, zur Angleichung an andere vergleichbare Bereiche des öffentlichen (mittleren) Dienstes auch für die Hauptfeldwebel der Bundeswehr einen 30prozentigen Anteil von Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 bereitzustellen und wurde statt dessen eine neue Zielvergabe von 25 v. H. angekündigt, die sogar erst in zwei Jahresschritten in den Haushaltsjahren 1980' und 1981 verwirklicht werden soll, und wenn ja, warum? Hat die Bundesregierung das oben genannte Ziel eines 30prozentigen Stellenanteils A 9 endgültig aufgegeben, und wäre mit einem 25prozentigen Stellenanteil es später möglich, alle betroffenen Soldaten so rechtzeitig in die Besoldungsgruppe A 9 einzuweisen, daß sie mit dem Anspruch auf diese Besoldungsgruppe zur Ruhe gesetzt werden können? Zu Frage A 43: Die Bundesregierung ist nicht von ihrem grundsätzlichen Anliegen abgegangen, für Hauptfeldwebel den Anteil der Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 auf 30 0/o zu erhöhen. Wie Sie in Ihrer Frage zutreffend andeuten, handelt es sich hierbei um die seit längerem angestrebte Deckung eines zunehmend dringlicher werdenden Nachholbedarfs. Das in den Ressortverhandlungen über den Regierungsentwurf des Verteidigungshaushaltes 1980 nunmehr erzielte Ergebnis stellt das zur Zeit Realisierbare dar. Danach soll das A 9-Planstellenkontingent für Hauptfeldwebel in den Haushalten 1980 und 1981 um jeweils 1 170 Planstellen erhöht werden. Dies ergibt in den kommenden zwei Jahren eine Anhebung des Planstellenanteils von gegenwärtig 15 auf dann zunächst 25 %. Zu Frage A 44: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einweisung in die Besoldungsgruppe A 9 kein Ziel sein kann, das von jedem Hauptfeldwebel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt während seiner Laufbahn automatisch erreicht wird. Vielmehr sollte ein deutlicher Leistungsbezug bestehen. Das heißt, daß leistungsstarke Soldaten früher, leistungsschwächere später in den Genuß der höheren Bezüge kommen. Dieser Grundsatz schlägt sich in den Auswahlverfahren für die Einweisung nieder, nach denen zur Zeit mindestens voll. befriedigende Leistungen erzielt werden müssen. Von den 1978 zur Ruhe gesetzten Hauptfeldwebeln beziehen rund 80 % Ruhegehalt aus der Besoldungsgruppe A 9. Gleichzeitig konnte das Durchschnittsalter bei der Einweisung auf 45,2 Jahre gesenkt werden. Mindestalter für die Einweisung ist das vollendete 42. Lebensjahr. Dieser insgesamt recht befriedigende Stand kann jedoch nur gehalten werden, wenn auf weitere Sicht der A 9-Planstellenanteil entsprechend den bestehenden Forderungen erhöht wird. Als Folge der auch bei den Berufsunteroffizieren ungünstigen Altersstruktur werden nämlich in den kommenden Jahren zunehmend weniger Hauptfeldwebel in den Ruhestand treten, wodurch sich künftig die Zahl der für neue Einweisungen jährlich frei werdenden A 9-Planstellen ebenfalls verringert. Wie ich bereits zur ersten Frage festgestellt habe, hat die Bundesregierung das Ziel eines 30%igen A 9-Planstellenanteils nicht aufgegeben. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 45) : Welchen Ausgang hat das Disziplinarverfahren gegen den bei der Bundeswehrverwaltung beschäftigten Bundesvorsitzenden des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz, Hans-Günther Schumacher, genommen, und wie wurden die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag davon unterrichtet? Das Disziplinarverfahren gegen den bei der Wehrbereichsverwaltung V, Außenstelle Karlsruhe, beschäftigten Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher wurde durch Verfügung des Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung V in Stuttgart vom 14. Februar 1979 eingestellt. Die Verfügung wurde dem Beamten am 20. Februar 1979 durch seinen Dienstvorgesetzten ausgehändigt. Der Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung hat hierzu in der Bundespressekonferenz am 14. Februar 1979 u. a. mitgeteilt: „Der Präsident der Wehrbereichsverwaltung V hatte gegen den Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher, einen der geschäftsführenden Vorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz, Vorermittlungen eingeleitet. Diese Vorermittlungen haben keinen Verstoß gegen die Beamtenpflichten und keine Rechtfertigung des Vorwurfs eines Dienstvergehens ergeben. Deshalb ist das Verfahren mit den eingestellten Vorermittlungen abgeschlossen." Für das Bundesministerium der Verteidigung bestand keine Veranlassung, den Deutschen Bundestag über den Ausgang des Disziplinarverfahrens zu unterrichten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 47) : 13090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach wie vor erhebliche Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr, die auf Grund der Umstellung auf den Sommerfahrplan aufgetreten sind, zur Verärgerung der Reisenden führen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung der Fahrplansituation? Der Bundesminister für Verkehr verfolgt mit Sorge die Schwierigkeiten, die mit der Einführung des IC 79-Systems entstanden sind. Ich hoffe, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn die Einführungsprobleme bald überwunden haben wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 80 und 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absichten der amerikanischen Regierung, mitgeteilt durch den zukünftigen NATO-Oberbefehlshaber Rogers, die Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" zu entwickeln, die u. a. zur Sicherung der Ölversorgung im Persischen Golf aktiv werden soll? Sind in diesem Zusammenhang der Bundesregierung Absichten bekannt, Teile dieser Truppe unter Umständen auch in anderen NATO-Staaten zu stationieren? Zu Frage A 80: Die Äußerungen von General Rogers vom 21. Juni 1979 sind eine erneute Darlegung global-strategischer Überlegungen der USA, im Rahmen des 1V2-Kriege-Konzeptes, welches seit Jahren entwickelt wird; d. h. Fähigkeit zur Abwehr einer großangelegten Aggression gegen die NATO bei gleichzeitiger Fähigkeit zu einer Konflikteindämmung außerhalb des NATO-Gebietes. Mit dem Konzept einer mobilen Eingreiftruppe sind die USA bestrebt, ihre globale Verantwortung glaubhaft zu erhalten bei gleichzeitig effektiverem Einsatz ihrer verfügbaren Kräfte. Das 1 1/2-Kriege-Konzept impliziert, daß keine für die NATO vorgesehenen Verbände für die Eingreiftruppe eingeplant werden. Die strategische mobile Eingreiftruppe der USA muß als konventioneller Beitrag zur Abschreckung vor Konflikten außerhalb der NATO betrachtet werden und damit als Mittel zur Erhaltung des Friedens und des Abbaus von Spannungen. Zu Frage A 81: Der Bundesregierung sind keine Absichten bekannt, Teile dieser Truppen außerhalb der USA zu stationieren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 36) : Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie hoch der Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen ist, nachdem die Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittelfilialbetriebe Preiserhöhungen u. a. wegen der angespannten Lage auf dem Ölmarkt angekündigt hat? Angaben über den Anteil der Energiekosten an den Nahrungsmittelpreisen liegen nicht vor. Der Energieverbrauch ist auf den einzelnen Produktions- und Handelsstufen und zwischen den verschiedenen Produktionszweigen sehr unterschiedlich. Nach groben Schätzungen dürften die Energiekosten im Durchschnitt in der Vergangenheit annähernd etwa 3 % bis 4 % der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel ausgemacht haben. Bei überproportional steigenden Energiepreisen kann sich dieser Anteil erhöhen; Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise sind nicht auszuschließen. Aussagen über ihr Ausmaß bedürfen jedoch noch eingehender Untersuchungen. Soweit. Energiekosten auf den Produktionsbereich der Landwirtschaft entfallen, ist infolge des landwirtschaftlichen Preisstützungssystems eine Überwälzung der Energieverteuerung bei den meisten Produkten auf nachgelagerte Stufen nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Förderung der Dorferneuerung nach 1980, wenn das Zukunftsinvestitionsprogramm ausläuft, zusammen mit den Ländern eventuell im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes fortzusetzen? Das Programm für Zukunftsinvestitionen — ZIP — sollte als ein zeitlich begrenztes Konjunkturprogramm zur Verbesserung der Wachstumsbedingungen und damit zur Wiedergewinnung und Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes beitragen. Im Bereich der Dorferneuerung hat sich jedoch gezeigt, daß bei zahlreichen Gemeinden, die im Rahmen des ZIP nicht mehr berücksichtigt werden konnten, ein Bedarf nach einer Sanierung und damit zugleich nach einer grundlegenden und nachhaltigen Verbesserung der Infrastruktur besteht. Seitens meines Hauses besteht daher der Wunsch, eine Förderung der Dorferneuerung über das Jahr 1980 hinaus als eine im Interesse des gesamten ländlichen Raumes dringende Maßnahme zu ermöglichen. Die finanzielle Förderung der Dorferneuerung durch den Bund hängt aber letztendlich von dem Ergebnis der kommenden Haushaltsberatungen ab. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 38) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13091* Kann die Bundesregierung mitteilen, welche zusätzlichen Maßnahmen der EG geplant sind, um der thailändischen Landwirtschaft, die durch die Beschränkung der Tapiokaeinfuhr in die EG betroffen ist, zu helfen? Thailand gehört zu der Gruppe der nichtassozifierten Länder, die zwar nicht vom Lomé-Abkommen profitiert, für die aber aus dem EG-Haushalt jährlich Mittel im beschränkten Umfang bereitgestellt werden. Hieraus werden — soweit bisher zu übersehen — auf der Suche nach einer TapiokaAlternative die folgenden Maßnahmen finanziert bzw. für eine Finanzierung erwogen: 1. Aus Mitteln des Jahres 1978 sind 200 000 ERE für eine Studie über „Diversifizierungsmöglichkeiten der thailändischen Landwirtschaft" bereitgestellt. Diese Studie soll Ausweichmöglichkeiten an Stelle von Tapioka aufzeigen. Sie wird gegenwärtig durchgeführt und soll Anfang September vorgelegt werden. 2. Die EG zeigt eine grundsätzliche Bereitschaft, Folgemaßnahmen zu finanzieren, die sich aus der unter 1. genannten Studie ergeben sollten.. 3. Auf Grund verschiedener Empfehlungen scheint die der Sojabohne ähnliche „winged bean" (Psophocarpus Tetragonolobus) als Diversifizierungskultur für den Anbau in Nordost-Thailand geeignet. Im Vorgriff auf die erst im November zu erwartende Ratsentscheidung über die für 1979 bereitzustellenden Mittel sind bereits Ende April 600 000 ERE für die Saatgutproduktion von „winged beans" sowie für Laboruntersuchungen und Feldversuche mit dieser Bohne im Ad-hoc-Verfahren bewilligt worden. Dieser vorzeitige Schritt war notwendig, da die Bohnen im Mai gesät werden müssen, andernfalls ein volles Jahr verlorengehen würde. Gleichzeitig mit der Saatgutproduktion werden in einer Studie über die Bohne u. a. die Aspekte der Inlandsnachfrage, Exportmöglichkeiten und EG-Importbedarf an Proteinen (eventuell Verarbeitung der Bohne zu Oelkuchen) untersucht. 4. Die Kommission erwägt die Möglichkeit einer Beteiligung der Gemeinschaft an dem Bewässerungsprojekt Pa Mong — Nordost-Thailand. Das Projekt liegt in dem Tapiokagebiet des Landes und dürfte für die Diversifizierung der dortigen Landwirtschaft von erheblicher Bedeutung sein. Weitere Einzelheiten über dieses Projekt liegen gegenwärtig noch nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 40 und 41) : Kann die Bundesregierung detaillierte Auskunft darüber geben, was die EG-Kommission zu einer erneuten Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 gesagt hat? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, ab 1. Januar 1980 wieder eine Erweiterung der Anbauflächen zuzulassen, und dann wahrscheinlich im Jahr 1983/85 wieder mit Rodungsprämien, wie gehabt, die Überschußproduktion zu vermindern? Die EG-Kommission hat sowohl im sog. beratenden Ausschuß (Fachausschuß der europäischen Hopfenwirtschaft) als auch in der zuständigen Arbeitsgruppe zu erkennen gegeben, daß zur Zeit an eine Verlängerung des Anbaustopps über den 31. Dezember 1979 hinaus nicht gedacht ist. Sie begründet dies mit dem Umfang der durchgeführten Rodungsmaßnahmen und der sich hieraus ergebenden Stabilisierung des Hopfenmarktes. Ferner weist sie darauf hin, daß in den USA und in den hopfenanbauenden COMECON-Ländern eine Tendenz zur Produktionsausweitung zu beobachten ist. Eine Fortsetzung des Anbaustopps würde nach Auffassung der EG-Kommission unbilligerweise die Verantwortung für eine nachhaltige Stabilisierung des Welthopfenmarktes allein den Hopfenpflanzern in der Gemeinschaft aufbürden. Ungeachtet dessen hat die EG-Kommission zugesagt, nach Vorliegen der Ernteergebnisse 1979 mit den Regierungen der Mitgliedstaaten in einen Meinungsaustausch zu dieser Frage einzutreten, in den die Bundesregierung mit der Ihnen bekannten Haltung hineingehen wird. Insoweit darf auf die Antwort auf Ihre schriftlichen Anfragen vorn 21. Mai 1979 verwiesen werden, der lediglich noch hinzuzufügen ist, daß sich inzwischen auch der Freistaat Bayern der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen hat. Ihre Vermutung, in den Jahren 1983/ 85 werde es wieder zur Gewährung von Rodungsprämien kommen, vermag die Bundesregierung nicht zu teilen. Sie vertraut vielmehr auf das im Rahmen der Rodungsmaßnahme gezeigte Verantwortungsbewußtsein der europäischen Hopfenpflanzer. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 42) : Ist gesichert, daß die Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf wirkt? Es entspricht einem gesetzlichen Gebot, daß das Flurbereinigungsgebiet unter Beachtung der j eweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten ist, und daß dabei den Erfordernissen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen ist (§ 37 des Flurbereinigungsgesetzes). Die entsprechenden Maßnahmen sind mithin Teil der Flurbereinigung, so daß sich die Bewilligung von Mitteln für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf auswirken kann. Die Durchführung der Flurbereinigung ist nach § 2 des Flurbereinigungsgesetzes in die Verantwortung der Länder gelegt und von diesen als eine besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. 13092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 86) Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 wieder Sonderablieferungen an den Bund leisten wird, und wenn ja, wie vereinbart sich diese Sonderzahlung mit den Gebührenhaushalten der Deutschen Bundespost? Die Deutsche Bundespost hat im Jahre 1979 gem. § 29 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes eine Sonderablieferung an den Bund in Höhe von 1,1 Mrd. DM zu leisten. Auf die Gebühren der Deutschen Bundespost wird die beschlossene Sonderablieferung keinen Einfluß haben. Das Bundeskabinett wird Anfang Juli 1979 darüber entscheiden, ob der Deutschen Bundespost für den Haushalt 1980 noch einmal eine Sonderablieferung abverlangt werden soll. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 87, 88 und 89) : Was hält die Deutsche Bundespost nach Auswertung der Erfahrungsberichte über die Schneekatastrophe in Norddeutschland unternommen, um den Funk- und Fernsprechverkehr in Schleswig-Holstein zu verbessern (siehe Drucksache 8/2464, Teil B Nr. 142) ? Womit erklärt sich die Bundesregierung, daß die Deutsche , Bundespost viele Kunden verloren hat, die jetzt private Dienste — z. B. bei der Paketbeförderung — in Anspruch nehmen, und wie hoch schätzt sie die hierdurch der Deutschen Bundespost entstandenen Einnahmeausfälle? Wie vertragen sich die unterschiedlichen Öffnungszeiten vergleichbarer Postanstalten (Postämter) innehalb eines Oberpostdirektionsbezirks mit einem „kundenfreundlichen" Service, und ist beabsichtigt, den Kundendienst der Deutschen Bundespost noch weiter einzuschränken? Zu Frage B 87: Die Schwierigkeiten im Fernsprechverkehr während der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein hatten im wesentlichen zwei Ursachen. Zum einen führte die Unterbrechung der Starkstromversorgung zum Ausfall einiger Ortsvermittlungsstellen, weil es wegen der unpassierbaren Straßen nicht möglich war, die fahrbaren Netzersatzanlagen rechtzeitig an die Einsatzorte zu bringen. Auch ein Einsatz von Hubschraubern zum Transport der Netzersatzanlagen war nicht möglich, weil die Hubschrauber während der Schneestürme keine Starterlaubnis erhielten. Zum anderen trat mit der Katastrophe eine außerordentliche Verkehrsüberlastung des Fernsprechnetzes auf. Deshalb wurde in den betroffenen Ortsnetzen von der sogenannten „Katastrophenschaltung" Gebrauch gemacht, d. h., der abgehende Verkehr wurde zugunsten des notwendigen Fernsprechverkehrs der Not- und Hilfsdienste eingeschränkt. Die Auswertung der Erfahrungsberichte hat folgendes ergeben: 1. In Katastrophengebieten kann der zur Bewältigung der Katastrophe erforderliche Fernsprechverkehr nur gewährleistet werden, wenn Verkehrseinschränkungen mit Hilfe der sogenannten „Katastrophenschaltung" vorgenommen werden. 2. Soweit sich geringfügige Mängel hinsichtlich eines schnellen Transports der Netzersatzanlagen durch Hubschrauber ergeben haben, sind die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bereits angelaufen. Es werden z. Z. auch Möglichkeiten untersucht, die es gestatten, Netzersatzanlagen an schwere Bundeswehrfahrzeuge anzukuppeln. 3. Es hat sich gezeigt, daß das Fernsprechnetz im Katastrophengebiet durch ankommenden Fernverkehr aus dem Bundesgebiet und dem Ausland in erheblichem Umgang zusätzlich belastet wurde. Z. Z. werden technische und betriebliche Möglichkeiten untersucht, wie Fernsprechverkehrsströme in Katastrophengebiete begrenzt werden können, um den notwendigen Fernsprechverkehr zu gewährleisten. 4. 1982 wird voraussichtlich mit der Einrichtung eines neuen Funkfernsprechnetzes begonnen werden, das zahlreiche zusätzliche Teilnehmer aufnehmen kann und damit in Katastrophenfällen ebenfalls wesentliche Erleichterungen verschaffen kann. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß im Rahmen des nichtöffentlichen beweglichen Landfunks den „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" Funkfrequenzen, d. h. eigene Funknetze, .zur Verfügung stehen, um u. a. in Notfällen unabhängig vom öffentlichen Fernmeldenetz zu sein. Zu Frage B 88: Im Postwesen ist der Paket- und Päckchendienst der größte und allein wesentliche Bereich, in dem die Deutsche Bundespost im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern steht. Die Kunden haben sich stets desjenigen Transporteurs bedient, dessen Konditionen ihren speziellen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Transportversicherung usw. am besten entsprachen. Der Wettbewerb hat sich mit dem Auftreten weiterer Wettbewerber am Kleingutmarkt in den letzten Jahren nur insofern für die Deutsche Bundespost verschärft, als das Angebot der neuen Konkurrenz, nach Maßen, Gewichten und Gebühren dem Dienstleistungsangebot der Post angenähert ist. Verkehrsumfang und Einnahmen der Deutschen Bundespost im Kleingutbereich haben sich — im Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13093* Gegensatz zu der Zeit vor 1976 — trotz Auftretens der neuen Wettbewerber in den letzten Jahren stabilisiert. Der Zahl der abgewanderten Kunden ist durch Rückwanderungen sowie durch Neuzugänge im wesentlichen kompensiert worden. Dieses Kundenverhalten beweist, daß die Deutsche Bundespost mit ihrem Leistungsangebot den Wünschen ihrer Kunden vielfältig entgegenkommt. Zu Frage B 89: Dauer und zeitliche Lage der Öffnungszeiten von Postämtern richten sich nach den vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen allgemeinen Grundsätzen und orientieren sich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Kundengewohnheiten an dem vorhandenen Verkehrsbedürfnis. Die Belange der Postkunden hinsichtlich bedarfsgerechter Schalterstunden werden dabei ebenso wie der Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung beachtet. Die allgemeinen Grundsätze stellen grundsätzlich eine Gleichbehandlung von Postämtern mit vergleichbarem Bedarf und damit einen guten Kundenservice sicher. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Ob bei Postämtern mit gleichen Voraussetzungen für die Festsetzung von Öffnungszeiten unterschiedlich verfahren wird, läßt sich nur anhand konkreter Beispiele überprüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, es ist beantragt, dem Wehrbeauftragten das Wort zu erteilen. Dieser Antrag wird in ausreichendem Maße unterstützt.
    Ich bitte Sie, Herr Wehrbeauftragter Berkhan, das Wort zu nehmen.
    Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages: Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich denke, Frau Präsident, Sie werden mir gestatten, daß ich meiner Freude Ausdruck verleihe, daß es in diesem Jahr gelungen ist, den Jahresbericht des vergangenen Jahres schon so frühzeitig, d. h. drei Monate nach Vorlage, sowohl durch die erste Lesung als auch durch die Beratung im Fachausschuß zu bringen und ihn schon heute in der zweiten Lesung abschließend zu behandeln.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Dafür Herrn Wehner herzlichen Dank! Er hat wesentlich dazu beigetragen!)

    — Herr Abgeordneter Dr. Wörner, da es mir nicht ansteht, den Fraktionsvorsitzenden allein Dank zu sagen, wollte ich gerade den Mitgliedern des Hauses dafür danken. Herr Abgeordneter Wehner gehört zu den Mitgliedern dieses Hauses.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich wollte den Abgeordneten des Fachausschusses danken; aber, Herr Minister, auch Ihren Mitarbeitern und Ihnen gilt mein Dank. Sie haben es erreicht, daß so zügig Stellung genommen werden konnte und wir hier heute diese Beratung haben.
    Die diesjährige Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung — vielleicht klingt das etwas nach meinem alten Beruf, ich war Lehrer — sehe ich als gehaltvoll an.

    (Heiterkeit)

    Ich begrüße es, daß sie auf meine Argumentation eingeht, wenn ich auch feststelle — das ist institutionell wohl auch nicht ganz vermeidbar — daß in einigen Punkten unterschiedliche Betrachtungsweisen erkennbar werden oder ich mir hier und dort eine konkretere oder genauere Aussage, z. B. zur politischen Dimension der Inneren Führung oder zum Verwendungsstau — ich sage nicht „Beförderungsstau" — gewünscht hätte. Denn gerade auch diese beiden Fragen hatten nicht nur für das Berichtsjahr eine Aktualität; vielmehr machten die Ereignisse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung meines Jahresberichts deutlich, daß der politischen Dimension der Inneren Führung ein hohes Maß an Brisanz innewohnt, wenn im Bereich kritischer und auch kontroverser politischer Wertung das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pflicht von Vorgesetzten, bei Äußerungen Zurückhaltung zu wahren, in einem scheinbaren Widerstreit stehen.
    Doch auch zum anderen Punkt, zum Verwendungsstau hätte ich eine Äußerung des Bundesministers der Verteidigung erwarten dürfen, wie er konkret an die Lösung der Aufgabe heranzugehen und wie er die Schwierigkeiten zu beseitigen gedenkt. Denn seiner recht kargen Stellungnahme zum Jahresbericht stehen schließlich die konkreten
    Vorstellungen gegenüber, die er schon in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. Mai 1979 entwickelt hat. Diese Erwägungen hätten auch in seine Stellungnahme zum Jahresbericht einfließen sollen.
    Trotz dieser Punkte sehe ich dennoch keinen Anlaß, mich über leere Seiten — wie bei den Anmerkungen des Ministers im letzten Jahr zum Grundrechtsteil — zu beklagen.
    Herr Abgeordneter Nagel, ich möchte die Zeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen, aber hinsichtlich Ihres Wunsches nach einer Gegenüberstellung Soli/Ist hatten wir uns vorbehaltlich der Zustimmung der Obleute und des Herrn Vorsitzenden geeinigt, dieses am Ende der Amtsperiode des Wehrbeauftragten in den fünften Bericht aufzunehmen. Ich möchte die Geschichte dieser Vereinbarung hier nicht noch einmal darlegen.
    Der Schwerpunkt des letzten Jahresberichts liegt in den grundsätzlichen Äußerungen zur Inneren Führung. Ich hatte hier bewußt eine Gewichtung vorgenommen, weil die breite, zum Teil kontroverse Diskussion in der Öffentlichkeit im Berichtsjahr Gesichtspunkte erkennen ließ, die auf eine Verengung dessen hindeuten, was unter Innerer Führung zu verstehen ist. Man hätte wahrscheinlich zuviel erwartet, hätte man gehofft, daß dieser Schwerpunkt des Jahresberichts die Schlagzeilen der Presse füllt. Andere Passagen, die mehr Sensation verhießen, lassen sich auf dem Meinungsmarkt eben besser an den Mann bringen. Dies mag man bedauern; aber das ist ein Preis für freie Berichterstattung, und auf diese möchte doch wohl keiner in diesem Hause, keiner von uns hier, verzichten.
    Die selektive Berichterstattung in der Öffentlichkeit kann den Wehrbeauftragten jedoch nicht veranlassen, seinen Bericht an das Parlament — nur das ist der Adressat, so steht es im Gesetz — in Verkennung seines gesetzlichen Kontrollauftrages mit einer sachfremden Optik zu verfassen. Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten ist zwar ein Gesamtbericht; er kann aber nicht die Funktion einer Chronik der Leistungen des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung übernehmen. Das Gesetz hat mich nun einmal als einen „Mißstandsprüfer" konzipiert. Die Wahrnehmung meines gesetzlichen Auftrags macht es deshalb erforderlich, daß ich mich überwiegend mit negativen Erscheinungen in den Streitkräften in den Bereichen der Grundrechtsanwendung und der Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu beschäftigen habe. Eine Auswertung des Jahresberichts darf diese gesetzlich gewollte Verengung nicht außer Betracht lassen. Sie sollte auch nicht dazu taugen, den Wehrbeauftragten als Kronzeugen einzuvernehmen oder anzurufen für oder gegen eine bestimmte Position, die in der politischen, parlamentarischen Sphäre vertreten wird.
    Die in der Öffentlichkeit genannten und meinen statistischen Angaben entnommenen Zahlen über Grundrechtsverletzungen oder Verstöße gegen die Innere Führung geben mir Anlaß, auf die Aussagefähigkeit dieser Zahlen mit einigen Worten einzugehen. Ich muß betonen, daß die statistischen An-



    Wehrbeauftragter Berkhan
    gaben in meinem Jahresbericht natürlich nicht dazu geeignet sein können, präzisen Aufschluß über den Zustand der Bundeswehr zu geben. Ich habe dies in meiner Einleitung zum Abschnitt Grundrechte im Jahresbericht wie auch bei der Veröffentlichung vor der Presse am 28. März sehr deutlich zum Ausdruck gebracht und erklärt, daß meine übergreifenden Erkenntnisse nicht auf eine Verschlechterung insgesamt schließen lassen. Das statistische Zahlenmaterial kann nur das aussagen, was von meinen Mitarbeitern und von mir bearbeitet wurde; es ist also nur ein Zeugnis über die Tätigkeit in meinem Hause.
    Dem Wehrbeauftragten ist es also nicht möglich, dem Parlament Erkenntnisse vorzulegen, die methodisch auf einer sozialwissenschaftlich gesicherten Empirie beruhen. — Muß ich das Wort „Empirie" übersetzen, Herr Abgeordneter Würzbach? Ich habe jetzt Angst,

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Recht haben Sie, wenn Sie Angst haben!)

    hier solche Vokabeln zu benutzen. —(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Das verstehen wir aber noch!)

    Denn mir steht der dafür notwendige Apparat, das dafür notwendige Instrumentarium nicht zur Verfügung. Mir gegenüber besteht eben keine allgemeine Berichts- oder Meldepflicht über Verletzungen von Grundrechten und Grundsätzen der Inneren Führung.
    Und noch etwas: Die von mir in dem Bericht genannten Fälle sind ausschließlich Einzelfälle, so wie eben jeder geschilderte Lebenssachverhalt immer einen Einzelfall darstellt. Die krassen und von vielen für unvorstellbar gehaltenen Vorgänge aus dem Grundrechtsbereich stehen zwar gottlob nicht als typisch da, sie zwingen aber doch zur verschärften Beobachtung. Auch die Qualifizierung als Einzelfall kann den Aussagewert einer Fehlhandlung keineswegs mindern. Selbst wenn die geschilderten schlimmen Fälle in ihrer Schwere allein oder für wenige stehen, so schockt es doch, daß sie sich überhaupt ereignen konnten. Meine Erfahrungen zeigen: Fehlhandlungen der im Jahresbericht angesprochenen Art geschehen auch in weniger eklatanter Form immer wieder.
    Meinem Jahresbericht ist nicht zu entnehmen, daß Grundrechtsverletzungen und alkoholbedingte Beeinträchtigungen des Führungsverhaltens und der Disziplin in der Bundeswehr an der Tagesordnung sind oder daß ich von einer Zunahme der Zahl schwerwiegender Grundrechtsverletzungen gesprochen habe. Ich habe gesagt, daß mir — wörtliches Zitat — „mehr ... Grundrechtsverletzungen von Gewicht zur Kenntnis gelangten". Ich habe nach der nicht wertenden Überschrift „Alkohol — Beeinträchtigung des Führungsverhaltens und der Disziplin" zum Ausdruck gebracht und auch da mache ich hier heute keineswegs Abstriche —, daß fehlerhaftes Führungsverhalten dann begünstigt wurde, wenn Alkohol im Spiele war. Neuere Erkenntnisse bestätigen mir dies leider allzu sehr.
    Auf diese Genauigkeit muß ich Wert legen. Denn auch die Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung geht zumindest an einer Stelle, auf der Seite 27 der Synopse, von einer „Zunahme" der Zahl schwerwiegender Grundrechtsverletzungen aus, die von mir gerade nicht behauptet worden ist. Wenn ich auch die Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung zu diesem Thema begrüße, so habe ich dennoch Zweifel, ob die vom Minister angegebenen Zahlen der Meldungen über besondere Vorkommnisse wirklich ein zutreffendes Bild vermitteln. Ich hätte Bedenken, allein hieraus Schlüsse zu ziehen, daß eine Verschlechterung nicht eingetreten sei. Denn wenn ich nur die in meinem Jahresbericht angegebenen Verletzungen von Grundrechten durch Offiziere addiere, komme ich zu anderen und leider auch höheren Zahlen. Sie dürfen sicher sein, daß die angegebenen Beispiele nicht die einzigen Fälle waren, die mir im Berichtsjahr bekanntgeworden sind.
    Auch beschränken sich Grundrechtsverletzungen eben nicht allein auf Mißhandlungen und entwürdigende Behandlungen von Untergebenen durch Vorgesetzte. Auch Verstöße gegen das Petitionsrecht, also gegen das Grundrecht aus Artikel 17 wären hier zu nennen.
    Noch einmal ein kurzes Wort zum Alkohol. So ernst jedes Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkohol zu werten ist, so wenig sollte eine ernsthafte Erörterung über dieses Thema dazu verleiten, diese Vorfälle zu verallgemeinern oder sie gar als typisch für die Bundeswehr hinzustellen. Das Problem ist zu umfassend und zu schwierig, als daß Denkschablonen und Klischees ihm gerecht werden können.
    Was ich zu Beginn meines Jahresberichts im anderen Zusammenhang äußerte, gilt auch für die Wertung alkoholbedingter Verfehlungen. Die Wertung eines Fehlverhaltens darf nicht dazu führen, generell die Bundeswehr gleichsam als Monolith institutionell mit diesem Fehlverhalten zu identifizieren. Pluralität und Heterogenität der Gesellschaft spiegeln sich in unserer von der Wehrpflicht — —

    (Dr. Wörner [CDU/CSU]: Sie sehen, wie gefährlich das ist mit den Fremdwörtern!)

    — Herr Abgeordneter Dr. Wörner, das ist nicht mit den Fremdwörtern zu erklären, sondern mit meinem Zahnarzt, der mir die Lippe verbohrt hat.

    (Heiterkeit und Beifall)

    Aber das wollte ich ja gar nicht vor der Öffentlichkeit sagen. Ich habe große Schwierigkeiten, mich zu artikulieren. Aber ich gebe mir Mühe. Ich hoffe, es geht noch wieder weg.
    Das spiegelt sich also alles in der von der Wehrpflicht geprägten Armee der Bundeswehr wider. Die Bundeswehr in diesem Zusammenhang als Monolith einer „Armee von Trinkern" darzustellen, ist eine Mißachtung all derer, die ihren Dienst in dieser Armee pflichtbewußt und korrekt verrichten, und das ist die große Mehrzahl der Soldaten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Wehrbeauftragter Berkhan
    Aber nicht ohne Grund habe ich bei meinen Beispielen über rüde Sprache einen Bataillionskommandeur, einen Kompaniechef und einen Oberleutnant angeführt. Es sind eben nicht nur die jüngeren Vorgesetzten oder die Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade untereinander, die sich empfindlich im Ton vergreifen. Erst jüngst sagte mir ein Divisionskommandeur, daß ihm der rüde Umgangston bis hinauf zu seinen Bataillonskommandeuren Sorgen bereite. Da können wir nicht mehr sagen, diese Soldaten seien auf den Bundeswehrhochschulen nicht zureichend für die Praxis vorgebildet worden. Sie sind noch anders ausgebildet worden. Aber, Herr Abgeordneter Dr. Wörner, mir ist ja Polemik hier untersagt,

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Wir sehen Ihnen das gern nach!)

    und ich bitte das so zu nehmen, wie ich es meine.
    In meinem Jahresbericht habe ich versucht, durch eine Bündelung von Normelementen das herauszustellen, was Innere Führung will. Natürlich lassen sich diese Normen nicht ohne Nuancierungen auf alle Lebenssachverhalte absolut übertragen. Es gilt auch der Satz, daß Ungleiches als ungleich behandelt werden muß. Differenzierung ist also notwendig.
    Wenn ich davon sprach, daß die Verwirklichung der Inneren Führung ein Hochziel sei, will ich damit keinesfalls zwischen den Zeilen einen leisen Abschied von diesem Hochziel anklingen lassen, wie es ein geistreicher Zeitgenosse der schreibenden Zunft am 30. März in seiner Zeitung tat. Innere Führung ist ein unlösbarer Teil der jeweils am Auftrag orientierten Gesamtführung. Innere Führung außerhalb der Gesamtführung verliert überhaupt jeden Sinn. Innere Führung ist deshalb nicht als Einzeldisziplin bewertbar, und sie läßt sich auch nicht in einzelne Pakete aufteilen: Innere Führung bildet in ihrem umfassenden Sinne mit jedwedem militärischen Führen eine Einheit. Dieses erkannt zu haben läßt eben nicht zu, Innere Führung aufzuteilen auf der einen Seite in einen verbindlichen und rechtlich umschriebenen Bereich, wo ein Mangel zugleich als ein Dienstvergehen zu werten ist, und auf der anderen Seite in einen abstrakten, durch Rechtsnormen nicht erfaßbaren Bereich von Leitbildern oder „Hochzielen", denen sich der Soldat nur asymptotisch nähern kann.
    Die Verwirklichung von Innerer Führung kann nur und muß Hochziel sein. Davon bleibt unberührt, daß Mängel im Vollzug von Innerer Führung dann als Dienstpflichtverletzung geahndet werden können, wenn — und insoweit stimme ich der Auffassung des Bundesministers der Verteidigung zu — rechtsverbindliche Vorschriften verletzt wurden. Die Kongruenz von Grundsätzen der Inneren Führung und positiven Rechtsnormen ist zwar vielfach, aber nicht immer gegeben.
    Die Ausführungen des Bundesministers der Verteidigung zu meinem Stichwort „Bürokratisierung" teile ich. Sie veranlassen mich aber auch, meine Äußerungen zu ergänzen.
    Abgesehen von den ganz allgemeinen Schwierigkeiten, zu definieren, wo in einem Rechtsstaat und in seiner modernen Armee mit hochkomplizierter Infrastruktur und kurzen Ausbildungszeiten dip Grenze zwischen notwendiger „Bürokratisierung" und „Überbürokratisierung" liegt, sehe ich persönlich die Grenze zwischen notwendiger Regelungs-
    und Vollzugsdichte auf der einen und Überbürokratisierung auf der anderen Seite jedenfalls dort, wo militärische Bürokratie beginnt, sich eigengesetzlich und damit losgelöst von einem Gestaltungswillen zu entwickeln. Ein Oberst der Bundeswehr sollte nicht Herrn Duden ersetzen wollen. Da stimme ich Ihnen völlig zu, Herr Abgeordneter Dr. Wörner.
    Auch ich will ein Beispiel geben: Weisungen höherer Kommandobehörden werden von nachgeordneten Vorgesetzten, den Zwischenvorgesetzten, nicht nur umgesetzt, sondern in aller Regel zugleich mit weiteren Forderungen angereichert mit der Folge, daß dann auf der Ausführungsebene der Adressat der Weisung überfordert wird, zumal bei ihm oft der sogenannte Bündelungseffekt eintritt.
    Wo dies geschieht, wird versäumt, die Grenze zu erkennen, jenseits derer militärische Bürokratie sich zu sehr an den eigenen Notwendigkeiten und zu wenig an den Bedürfnissen der Truppe orientiert.
    Ein weiteres Beispiel: Wenn ich einen Befehl lese, daß ein Spähtrupp, sofern er mit seinem Kettenfahrzeug die Straße verunreinigt hat, sofort die Straße zu reinigen und, wo dies nicht möglich ist, Verkehrssicherung vorzunehmen hat, kann ich nur sagen, daß der Kommandeur, der diesen Befehl herausgegeben hat, nicht mehr weiß, wie groß seine Spähtrupps eigentlich sind; er hat sie auch weder mit Schaufeln noch mit Besen noch mit anderen Reinigungsgeräten ausgerüstet. Außerdem: Ein Spähtrupp, der die Straße reinigt, wird wahrscheinlich nichts mehr erspähen,

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    weil die anderen, die ausgespäht werden sollen, schon lange gemerkt haben, daß er sich sinnigerweise mit sehr nützlichen, aber anderen Aufgaben beschäftigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Abbau der Bürokratie hat jedoch in einem Rechtsstaat Grenzen. Dessen muß man sich bewußt sein. Wo dieser Abbau nicht möglich ist, muß beim Soldaten Verständnis für den technisch-organisatorischen Aspekt bürokratischer Führungsmaßnahmen geweckt werden. Ich halte dies für eine eminent wichtige Erziehungsaufgabe. Denn nicht alles, was z. B. ein Bataillonskommandeur oder ein Kompaniechef am Schreibtisch erledigen müssen, entzieht sie militärischen Führungsaufgaben, sondern kann durchaus Teil oder Ausfluß dieser Aufgaben sein. Es wäre also ein Mißverständnis, zu glauben, die Tätigkeit von Offizieren am Schreibtisch sei immer schon ein Stück „Verbürokratisierung".
    Für gefährlich halte ich die Stellungnahme des Bundesministers in diesem Zusammenhang, daß der



    Wehrbeauftragter Berkhan
    Soldat „Mut zur Lücke" — wörtlich zitiert! — zeigen soll. Der Bundesminister der Verteidigung sagt dies zu meiner Aussage, die große Zahl von Vorschriften, Erlassen, Weisungen und Befehlen bringe für viele Soldaten ein Ausmaß von Forderungen mit sich, die vollständig, gewissenhaft und unverzüglich zu erfüllen — so verlangt es § 11 des Soldatengesetzes — sie nicht in der Lage sind. Denn gerade in diesem Fall tritt das ein, Herr Minister, was meines Erachtens nicht geschehen darf: Der Untergebene wird in der Verantwortung mit allen für ihn nachteiligen Konsequenzen alleingelassen, weil der Vorgesetzte sich nicht der Disziplin unterzieht, streng zu prüfen, ob seine Befehle überhaupt so umsetzbar sind, wie es das Soldatengesetz in § 11 verlangt. Es handelt sich hier um den klassischen Fall der Absicherung.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Wörner [CDU/ CSU])

    Hier vom Untergebenen Mut zur Lücke zu fordern, steht dem Vorgesetzten schlecht an,

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    da er sich mit dem Mut des Untergebenen seine eigene Absicherung erkauft.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Wörner [CDU/CSU]: Eine goldene Formulierung!)

    Damit gibt er eben ein schlechtes Beispiel Innerer Führung. Nicht nur der Bundesminister der Verteidigung hat sich vor seine Nachgeordneten zu stellen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber der auch!)

    — Hören Sie mich bitte in Ruhe an. Ich verfalle sonst sehr leicht in eine Rolle, die mir nicht mehr zusteht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber es juckt Sie manchmal! — Heiterkeit)

    — Aber natürlich. Das gebe ich ja zu. Natürlich juckt es mich.
    Nicht nur der Bundesminister der Verteidigung, sondern auch die nachgeordneten Kommandeure und die Chefs, ja selbst die Zugführer haben sich vor ihre Untergebenen zu stellen. Das ist nur möglich, wenn sie dem Soldatengesetz Genüge verschaffen und ihre Befehle so geben, daß sie im Sinne von § 11 ausgeführt werden können. Herr Abgeordneter Dr. Dregger, nicht § 11 der Mecklenburgischen Landesverfassung — da heißt es nämlich: Dat blivt alens bin olen —, sondern § 11 des Soldatengesetzes meine ich.
    Wir haben uns über diesen Punkt im Verteidigungsausschuß unterhalten, doch ich unterstreiche meine Auffassung hier noch einmal im Plenum, weil der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung den Soldaten in einer Schriftenreihe zur Kenntnis gebracht wird. Im genannten Zusammenhang Mut zur Lücke zu fordern — mag es auch vom Minister in Anführungszeichen gesetzt sein —, könnte die Bindung des Soldaten an Befehl und Gehorsam offen in Frage stellen, wenn es dem Untergebenen überlassen bleibt, in welchen Fällen und in welchem Umfang Befehle nicht mehr ausgeführt werden.
    Wenn ich in der Anlage 3 der ZDv 12/1 „Politische Bildung in der Bundeswehr" von einer gesteigerten Verfeinerung der Vorschriften sprach, so bezog sich dieses ausdrücklich darauf, daß dort Ziele und Mittel bis hin zum Stundenansatz befohlen werden, ohne daß eben das dienstliche Umfeld berücksichtigt wird und ohne daß sichergestellt ist, daß die Vorgaben auch tatsächlich so vollzogen werden können, wie es in dem eben schon genannten § 11 des Soldatengesetzes gefordert wird.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
klare, eindeutige und damit praktikable Regelung geben kann.
In der Beurteilung, ob der Soldat bei der Teilnahme an einer Veranstaltung Uniform tragen darf oder nicht, d. h. ob die Veranstaltung unpolitischen oder politischen Charakter hat, spielen in zu starkem Maße Überlegungen eine Rolle, die allein subjektiver Wertung unterworfen sind. Es fehlt an tatsächlichen, objektivierbaren Kriterien, die eine annähernd gleiche Handhabung des Erlasses in der Bundeswehr gewährleisten. Die vom Bundesminister der Verteidigung in der Sitzung des Verteidigungsausschusses am 9. Mai vorgetragenen Alternativen wären meines Erachtens durchaus geeignet gewesen, diesen Mangel zu beheben. Die Argumentation des Ministers — so auch im Plenum am 18. Mai — überzeugt mich. nicht. Abgesehen davon, daß Zahlen kein Argument für die Beibehaltung einer unzulänglichen . Regelung sein können, so geben diese Zahlen bestenfalls auch nur die Anzahl der Soldaten wieder, die auf einer „auffälligen" Veranstaltung waren. Die Äußerungen des Verteidigungsministers lassen zudem vermuten — nur vermuten, Herr Minister —, daß er seine Beobachtung allein auf den 1. Mai abstellt. Die Unzulänglichkeit der jetzigen Regelung wurde jedoch gerade durch einen Fall deutlich, der in Parlament und Öffentlichkeit Aufsehen verursachte und gar nichts mit dem 1. Mai zu tun hatte: Ein Soldat war mit Disziplinararrest gemaßregelt worden, weil er im ehemaligen Konzentrationslager Dachau bei einer gewerkschaftlichen Veranstaltung zur Erinnerung an die Pogrome gegen unsere deutschen jüdischen Mitbürger im Jahre 1938, also in Erinnerung an die sogenannte Reichskristallnacht, in Uniform einen Kranz niedergelegt hatte. Es gibt auch noch andere Beispiele neueren Datums, die nichts mit dem 1. Mai zu tun haben und die die mangelnde Praxisnähe dieses Erlasses verdeutlichen. Es wäre daher zu fragen, ob die statistische Basis, die



Wehrbeauftragter Berkhan
Grundlage der Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung wurde, nicht eine andere hätte sein müssen. Ich bedaure die Entscheidung des Ministers, den unzulänglichen Erlaß nicht zu ändern.
Die Aussagen des Jahresberichts zu den ersten drei Abschnitten, „Vorbemerkungen — Grundsätzliches zur Inneren Führung", „Grundrechte der Soldaten", „Grundsätze der Inneren Führung", werden stark von der Forderung nach einer Bewußtseinsbildung hinsichtlich der Wertordnung des Grundgesetzes sowie einer Ausbildung von Rechtskenntnissen geprägt; denn Fehler beim Vollzug der Inneren Führung — und dazu gehören auch Rechtsverletzungen — lassen durchweg erkennen, daß sie in entscheidendem Maße durch Mängel auf diesen Gebieten begünstigt wurden. Zu Recht betont der Bundesminister der Verteidigung in seiner Stellungnahme zum Abschnitt „Wehrdisziplinarrecht" die Bedeutúng des Rechtsunterrichts. Frau Abgeordnete Krone-Appuhn, Sie haben dies hier soeben auch getan. Auch Sie haben betont, wie wichtig der Rechtsunterricht in der Aus- und Weiterbildung von Offizieren und Unteroffizieren ist.
Ich teile in diesem Zusammenhang, Herr Minister, Ihre Bewertung der Rechtsberater, die bei den Einleitungsbehörden in Personalunion auch die Funktion von Wehrdisziplinaranwälten wahrnehmen. Dennoch scheint mir die Bemerkung des Ministers, die Weiterbildung der Disziplinarvorgesetzten müsse, gestützt auf praktische Führungserfahrungen, in der Hand unmittelbarer Vorgesetzter bleiben, in dieser allgemeinen Form nicht einsichtig. Sie ist zwar nicht eigentlich falsch, sie relativiert aber die vorangestellte Aussage über die Bewertung der wichtigen Aufgaben der Rechtsberater in der Truppe. Gerade die Weiterbildung, die durch die Rechtsberater ständig und mit sehr gutem Erfolg praktiziert wird, dürfte keine Schmälerung erfahren.
Neben der Schule der Bundeswehr für Innere Führung habe ich im Jahresbericht zwei Einrichtungen der Bundeswehr, das Militärgeschichtliche Forschungsamt und die Arbeitsgruppe Rechtsunterricht, angesprochen, die eine große Rolle bei der Entwicklung und bei der Ausbildung eines zu fordernden Wert- und Rechtsbewußtseins wahrnehmen. Beide stehen nicht im Blick der Öffentlichkeit. Sie sind personell und materiell nicht bevorzugt ausgestattet, und sie sind dennoch wichtig für die Fortschreibung der Inneren Führung.
Die Arbeitsgruppe Rechtsunterricht z. B. bestand in ihren Anfängen aus zwei Beamten, zeitweise auch nur aus einem Beamten, und ein dritter war gelegentlich „außerhalb von Dienstposten" dort tätig. Die Situation ist heute nicht anders. Auch die materielle Ausstattung ist karg. Die Arbeitsergebnisse dieser winzigen Organisationseinheit sind deshalb doppelt hervorzuheben. Nicht der große personelle und materielle Apparat, sondern das persönliche Engagement einiger weniger, nicht das spektakuläre, sondern das unverdrossene und stetige Arbeiten im Stillen sind hier das Kriterium. Ähnlich dieser Arbeitsgruppe gibt es auch andere Einrichtungen der Bundeswehr, die nicht im Lichte allgemeiner Aufmerksamkeit stehen und dennoch Beachtliches leisten.
Herr Minister, lassen Sie mich hier noch etwas anfügen: Ich bitte Sie, prüfen zu lassen, ob die Vorstellungen, wie sie sich in der Schule für Innere Führung, gottlob zum richtigen Zielpunkt hin entwickeln, gerade für den Arbeitsbereich Mediendidaktik ausreichend sind. Ich weiß, daß es auf diesem Felde sehr wenige Fachleute in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Wir haben zwar viele Pädagogen, aber relativ wenige Fachleute in der Mediendidaktik. Es ist zu fragen, ob Soldaten geeignet sind, diesen Bereich vorzubereiten, weil man etwa mit zwei Jahren Anlaufzeit rechnen muß und der Soldat in der Regel nach drei, vier Jahren wieder versetzt wird. Das Feld „Mediendidaktik" wird in den kommenden zehn, fünfzehn Jahren eine besondere Rolle spielen. Daher bitte ich Sie, diesen Punkt noch einmal einer Prüfung zu unterziehen.
Lassen Sie mich abschließend meine Befriedigung darüber zum Ausdruck bringen, daß der Bundesminister der Verteidigung den im Jahresbericht geforderten geistigen Verbund der Schule der Bundeswehr für Innere Führung mit anderen Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr, wie dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt, dem Sozialwissenschaftlichen Institut, dem Streitkräfteamt usw., anstrebt. Er hat hier heute gesagt, er wolle gemeinsam mit Ihnen im Fachausschuß darüber nachdenken, ob zu dem geistigen Verbund auch ein regionaler Verbund gehöre. Wenn ich vom geistigen Verbund sprach, so meinte ich damit die notwendige Kommunikation und Kooperation dieser Einrichtungen in Fragen der Inneren Führung. Ich rede nicht einer organisatorischen Zusammenfassung dieser Institutionen das Wort, denn erstens kann ich nicht in die Organisationsgewalt des Bundesministers der Verteidigung eingreifen, und zweitens sehe ich kein Heil für die im Jahresbericht angesprochenen Institutionen im Zugriff des Organisators. Diese gewachsenen Institutionen der Bundeswehr sollten nicht ohne zwingenden Grund zu einer Einheit organisatorisch zusammengefaßt werden. Der geistige Verbund ist mir das Wichtige. Bewährtes sollte nicht abgerissen werden, um es in neuer Organisation wieder erstehen zu lassen. Ich sehe hier auch grundsätzliche Probleme berührt, nämlich Probleme des Selbstverständnisses solcher Institute und Institutionen und solche des Selbstverständnisses der Bundeswehr insgesamt.
Wie die Schule der Bundeswehr für Innere Führung ein Stück gewachsene eigene Tradition für die Bundeswehr ist, so gilt dies auch für die anderen Institutionen. Als Beispiel möchte ich hier das im Bericht erwähnte Militärgeschichtliche Forschungsamt mit seinem Wehrgeschichtlichen Museum nennen. Es hat sich durch seine wissenschaftlichen Leistungen und seine Veröffentlichungen nationales und internationales Ansehen erworben. In ihm wird die Militärgeschichte in der Bundeswehr durch Forschung und Umsetzung der Forschungsergebnisse für den praktischen Gebrauch in



Wehrbeauftragter Berkhan
Bildung und Ausbildung wie auch die gegenständliche Darstellung im Museum als Einheit verkörpert. Keines dieser Elemente kann ohne Schaden für die anderen und ohne Verlust der Identität der Institution aus diesem Verbund gelöst werden. Die sich im Militärgeschichtlichen Forschungsamt verkörpernde eigene Tradition der Bundeswehr sollte gepflegt und ausgebaut werden. Dies sollte auch für das Wehrgeschichtliche Museum in Rastatt hinsichtlich seines Ausbaus gelten.
Der geistige Verbund der Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr mit der Schule der Bundeswehr für Innere Führung sollte nicht zur Preisgabe der Identität der einzelnen bewährten Institutionen führen.
Lassen Sie mich zum Schluß noch einmal dafür danken, daß es gelungen ist, vor der Sommerpause den Bericht im Parlament zum zweitenmal zu behandeln.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und insbesondere, Frau Präsidentin, für Ihre Geduld, die Sie mit mir gehabt haben.

(Beifall)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Wehrbeauftragter, wir bedanken uns. Das Wort hat Frau Abgeordnete Tübler.