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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/163 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 163. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Inhalt: Nachruf auf den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Dr. Franz Josef Röder . . . . 12967 C Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Mattick 12968 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13080 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 13081 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 12967 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1978 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/2625, 8/2986 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . . . 12968 C Nagel SPD 12971 D Möllemann FDP 12975 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg 12981 B, 13004 D Dr. Wörner CDU/CSU 12987 A Horn SPD - 12991 D Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages 12995 A Frau Tübler CDU/CSU 13000 A Ludewig FDP 13002 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerlach (Obernau), Handlos, Dr. Dregger, Dr. Wörner, Dr. Marx, Dr. Miltner, de Terra, Spranger, Weiskirch (Olpe), Biechele, Dr. Laufs, Frau Krone-Appuhn, Dr. Kraske, Dr. Riedl (München), Gerster (Mainz), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Broll, Regenspurger, Dr. Friedmann, Frau Pieser, Dr. Hüsch, Dr. II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU Gesamtverteidigung — Drucksache 8/2295 — Dr. Dregger CDU/CSU 13025 D Möhring SPD 13028 C Möllemann FPD 13030 C Baum, Bundesminister BMI 13033 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13038 A Dr. Nöbel SPD 13040 B Biehle CDU/CSU 13043 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3019 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3020 — Dr. Kraske CDU/CSU 13046 D Jahn (Marburg) SPD 13050 C Hölscher FDP 13054 D Dr. Althammer CDU/CSU 13058 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 13060 B Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 — Drucksachen 8/2900, 8/3017 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/3018 — Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . . . 13062 C Grobecker SPD 13065 B Gärtner FDP 13066 C Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 13068 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die • Haushaltsjahre 1975 und 1976 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 8/373, 8/1164, 8/2124, 8/2962 — Metz CDU/CSU 13070 C Frau Simonis SPD 13071 D Gärtner FDP 13073 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Bericht§ des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen 8/2511, 8/2791 — . . . . 13075 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die künftige Methode der Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts — Drucksachen 8/2695, 8/2795 — Carstens (Emstek) CDU/CSU 13075 B Simpfendörfer SPD 13077 A Dr. Bangemann FDP 13078 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1978 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/2913 — 13080 D Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Auswärtigen Amts über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 8/1400, 8/2934 — . . . . 13081 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Vorlage eines Berichts des Petitionsausschusses — Drucksache 8/3009 —. . . . . . . . 13081 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 III Beratung der Sammelübersicht 49 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2974 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 50 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2984 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 51 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3021 — . . . . . . . 13081 D Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2991 — 13081 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2999 — 13082 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 145 über die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten Übereinkommen 146 über den bezahlten Jahresurlaub der Seeleute Empfehlung 153 betreffend den Schutz junger Seeleute Empfehlung 154 betreffend die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten — Drucksachen 8/2634, 8/2983 —. . . . 13082 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 8/2851, 8/2972 — . . . . 13082 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über die vorübergehende Verwendung — Drucksachen 8/2923, 8/2970 —. . . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein sowie der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete — Drucksachen 8/2636 Nr. 15, 8/2976 — . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglukose — Drucksachen 8/2717 Nr. 9, 8/2990 — . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Agenzien bei der Arbeit —Drucksachen 8/2952, 8/2988 — . . . . 13082 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) — Drucksache 8/3001 — 13083 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für die Durch- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 führung der Richtlinie 77 /489 /EWG über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport — Drucksachen 8/2583 Nr. 10, 8/2994 — . . 13083 B Fragestunde — Drucksache 8/3000 vom 22.06.1979 — Betriebliche Altersversorgung und Beitrag zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten sowie Bereitstellung finanzieller Mittel für eine häusliche Pflege bettlägeriger Schwerbehinderter MdlAnfr Al 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD MdlAnfr A2 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13008 B, C, 13009 B, C, D ZusFr Pensky SPD . . 13008 B, 13009 A, B, C, D Gesundheitsgefährdung durch Aluminium, insbesondere durch aluminiumverpackte Fertiggerichte MdlAnfr A3 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU MdlAnfr A4 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 13010 A, B, C, D, 13011 A ZusFr Josten CDU/CSU 13010 B, C, D Änderung der Wohnungsbauförderung MdlAnfr A5 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A6 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13011 A, B, C, D, 13012 A, B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13011 A, C, D, 13012 A ZusFr Josten CDU/CSU 13012 B Nutzung von Biomasse und Stroh zur Energiegewinnung MdlAnfr A7 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD MdlAnfr A8 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 13012 C, 13013 A, B, D, 13014 A ZusFr Stockleben SPD 13013 A, D ZusFr Ey CDU/CSU 13013 B, 13014 A Begabtenförderung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A9 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A10 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . . .13014 B, D, 13015 A, B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 13014 D, 13015 A, B ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU . . . . . 13015 C Einschränkung der Einsatzbereitschaft des Bundesgrenzschutzes durch die Verminderung der Zahl der Sonderwagen MdlAnfr A20 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13016 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . .. . . . . . . . 13016 B Vertragliche Regelung der Übernahme der Programme von ARD und ZDF in kommerzielle Kabelfernsehsysteme in Belgien, der Schweiz und Österreich MdlAnfr A17 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD MdlAnfr A18 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 13016 C, 13017 A, B ZusFr Dr. Dübber SPD . . . . 13016 D, 13017 A Probleme bei der Unterbringung drogenabhängiger Strafgefangener in Anstalten des allgemeinen Strafvollzugs MdlAnfr A23 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A24 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13017 B, C, D, 13018 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . 13017 C ZusFr Hauck SPD .. . . . 13017 D Steuerhinterziehung durch anonymen Ankauf von Wertpapieren MdlAnfr A27 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 13018 B, C, D ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . 13018 C, D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 V Benachteiligung insbesondere des ostwestfälischen und Paderborner Raums durch das Sonderprogramm Ruhr MdlAnfr A28 22.06.79 Drs 08/3000 Thüsing SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13019 A, B, C ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . 13019 B, C ZusFr Dr. Jens SPD 13019 C Einschränkung der Spekulationen gegen den Verbraucher durch Verbesserung der Angebots- und Preistransparenz auf dem Rotterdamer Ölmarkt MdlAnfr A31 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 13019 D, 13020 C ZusFr Dr. Jens SPD 13020 B Zulassung der Aufschließung von Stroh mit Natronlauge für Futtermittelhersteller MdlAnfr. A41 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13020 D Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren MdlAnfr A42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13021 B, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 13021 D Neubaupläne der Bundesbahn für die Strekke Hannover—Würzburg MdlAnfr A46 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV .13022 A, B, D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU . . . . . 13022 B, C Ausbau der Autobahn 98 von Singen nach Lindau MdlAnfr A48 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 13022 D, 13023 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 A Dringlichkeitsstufe für den Ausbau der Autobahn Memmingen—Lindau MdlAnfr A49 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13023 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 C Beurteilung der eingeführten Qualifikation eines Schiffsbetriebsmeisters MdlAnfr A50 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 13023 D, 13024 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 13024 A Verhinderung von Tariferhöhungen der Unternehmer des öffentlichen Personennahverkehrs auf Grund der Preissteigerungen auf dem Mineralölsektor MdlAnfr A53 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU 13024 B Vereinbarkeit des Wegfalls der Belehrung der Bewerber für den öffentlichen Dienst über die politische Betätigung gegen die demokratische Grundordnung mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn MdlAnfr A54 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU MdlAnfr A55 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 C, D, 13025 A, B, C ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . 13024 D, 13025 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13025 C Nächste Sitzung 13083 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13085* A Anlage 2 Leichteres Schuhwerk für die Beamten des Bundesgrenzschutzes im Hochsommer MdlAnfr A11 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP MdlAnfr A12 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* C Anlage 3 Kündigung eines Auftrags für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum Gorleben durch die niedersächsische Landesregierung MdlAnfr A14 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD MdlAnfr A15 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 4 Gesetzgebungsplanspiele bei im Jahre 1978 verabschiedeten Gesetzen MdlAnfr A16 22.06.79 Drs 08/3000 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13086* A Anlage 5 Verweigerung des Datenaustausches mit den Kirchengemeinden durch die zuständigen Behörden MdlAnfr A19 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 13086* B Anlage 6 Beschlagnahme des Buches „texte der RAF" angesichts der in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift „Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" aus diesem Buch angeführten Zitate MdlAnfr A21 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A22 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13086* C Anlage 7 Wechsel der Lohnsteuerklasse zugunsten der weniger verdienenden Ehefrau bei einer Trennung im Laufe des Jahres MdlAnfr A25 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A26 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13087* A Anlage 8 Förderung der Aufforstung von Flächen durch den Bund sowie Abgabe von Wald für Baumaßnahmen; Betreiben von Hühner-, Schweine- und Rinderzucht in bodenunabhängiger Veredelung MdlAnfr A39 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP MdlAnfr A40 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 13087* C Anlage 9 Anteil der Hauptfeldwebel der Bundeswehr an Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 MdlAnfr A43 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU MdlAnfr A44 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* A Anlage 10 Ausgang des Disziplinarverfahrens gegen den Bundesvorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz Hans Günther Schumacher MdlAnfr A45 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* C Anlage 11 Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr durch die Umstellung auf den Sommerfahrplan MdlAnfr A47 22.06.79 Drs 08/3000 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13089* D Anlage 12 Beurteilung der Absichten der amerikanischen Regierung zur Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" im Persischen Golf MdlAnfr A80 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A81 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13090* A Anlage 13 Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen SchrAnfr B36 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* B Anlage 14 Förderung der Dorferneuerung nach Auslaufen des Zukunftsinvestitionsprogramms SchrAnfr B37 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* C Anlage 15 Hilfe der EG für die thailändische Landwirtschaft SchrAnfr B38 22.06.79 Drs 08/3000 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 VII Anlage 16 Aussagen der EG-Kommission über eine Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 SchrAnfr B40 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B41 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13091* B Anlage 17 Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren SchrAnfr B42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13091* D Anlage 18 Sonderablieferungen der Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 SchrAnfr B86 22.06.79 Drs 08/3000 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Anlage 19 Verbesserung des Funk- und Fernsprechverkehrs in Schleswig-Holstein; Einnahmeausfälle bei der Paketbeförderung durch Inanspruchnahme privater Dienste; unterschiedliche Öffnungszeiten bei vergleichbaren Postämtern innerhalb eines Oberpostdirektionsbezirks SchrAnfr B87 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B88 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B89 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 12967 163. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 162. Sitzung, Seite III, Anlage 19: Der Text „Ausstattung des Bahnübergangs der Riedbahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 nach dem neuesten Stand der Technik" ist zu streichen. Einzufügen ist: „Einführung einer gemäßigten Kleinschreibung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 6. Dr. van Aerssen 28. 6. Dr. Ahrens ** 28. 6. Alber ** 28. 6. Dr. Bardens ** 28. 6. Bayha 28. 6. Frau Benedix 28. 6. Böhm (Melsungen) ** 27. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 28. 6. Frau von Bothmer ** 28. 6. Breidbach 28. 6. Büchner (Speyer) ** 28. 6. Daweke 28. 6. Dr. Enders ** 28. 6. Dr. Evers ** 28. 6. Fellermaier * 28. 6. Dr. Geßner ** 28. 6. Handlos ** 28. 6. Dr. Hennig 28. 6. Höffkes 28. 6. Dr. Holtz ** 28. 6. Ibrügger 28.6. Dr. Jahn (Braunschweig) 28. 6. Dr. h. c. Kiesinger 28. 6. Dr. Klepsch * 28.6. Koblitz 28. 6. Lagershausen ** 28. 6. Dr. Graf Lambsdorff 28. 6. Lenzer ** 28. 6. Lücker * 27. 6. Matthöfer 28. 6. Dr. Mende ** 28. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 28. 6. Müller (Remscheid) 28. 6. Pawelczyk ** 28. 6. Reddemann ** 28. 6. Dr. Schäuble ** 28. 6. Scheffler ** 28. 6. Frau Schlei 28. 6. Schmidt (Hamburg) 28. 6. Dr. Schmitt-Vockenhausen 28. 6. Schulte (Unna) ** 28. 6. ' Dr. Schwencke (Nienburg) ** 28. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 6. Spilker 28. 6. Ueberhorst ** 28. 6. Dr. Vohrer ** 28. 6. Walkhoff 28. 6. Dr. Warnke 28. 6. Zebisch ** 28. 6. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 11 und 12) : Aus welchen Gründen müssen die vom Modeschöpfer Oestergard entworfenen grünen Uniformhosen der mit Sicherungsaufgaben im Regierungsviertel beauftragten uniformierten Beamten des Bundesgrenzschutzes in Stiefelschäfte gestopft werden? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß den uniformierten Bundesgrenzschutzbeamten wenigstens im Hochsommer das Tragen leichteren Schuhwerks gestattet wird, wie dies auch bei ihren Kollegen in Zivil der Fall ist? Zu Frage A 11: Für den Schutzdienst der im Raum Bonn eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des BGS ist grundsätzlich der Dienstanzug mit Überfallhose und Stiefeln vorgesehen. Das Tragen von Stiefeln hat sich deshalb als zweckmäßig erwiesen, weil unabhängig von den Witterungsbedingungen regelmäßige Streifengänge auch in unbefestigtem Gelände notwendig sind. Die Bundesregierung hat nicht geprüft, ob und in welcher Tiefe die Uniformhosen im Einzelfall in die Stiefelschäfte gestopft werden. Zu Frage A 12: Ihre Anregung ist in der bereits erwähnten Anzugsordnung für den BGS berücksichtigt. Davon wird auch Gebrauch gemacht. Beispielsweise tragen die Polizeivollzugsbeamten im BGS Halbschuhe, soweit dies ihre dienstliche Tätigkeit im Bereich der Schutzobjekte erlaubt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob - wie gemeldet wurde - die niedersächsische Landesregierung den Auftrag für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum um Gorleben gekündigt hat? Handelt es sich gegebenenfalls bei dieser Entscheidung um eine Maßnahme der Auftragsverwaltung nach Artikel 85 des Grundgesetzes, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidung? Ein von der niedersächsischen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde vorgesehener Auftrag für ein Gutachten über die radioökologischen, ökologischen und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Entsorgungszentrums in Gorleben ist bisher nicht erteilt worden. Eine Kündigung dieses Projekts war daher auch nicht möglich. Die Genehmigungsbehörde hat allerdings nach der Empfehlung von Herrn MP Dr. Albrecht, das bisherige Entsorgungskonzept mit Wiederaufarbeitungsanlage nicht weiterzuverfolgen, einen Vertrag über vorbereitende Arbeiten zur Strukturierung 13086* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 und Planung der Gutachtensarbeit und zur Erhebung jahreszyklusabhängiger ökologischer Daten gekündigt. Die Bundesregierung erwartet, wie ich bereits auf eine Schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Ueberhorst am 13. Juni 1979 dargelegt habe, von den anstehenden Gesprächen mit der Landesregierung auch eine Klärung der weiteren Behandlung des in Aussicht genommenen, oben genannten Gutachtens. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 16) : Bei welchen im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen hat die Bundesregierung im Beratungsstadium Gesetzgebungsplanspiele durchgeführt? Danach hat der Bundesminister der Finanzen 1978 im Einkommensteuerrecht die Realisierbarkeit des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes bei den Kinderadditiven mit Hilfe eines Planspiels untersucht. Die Untersuchung führte dazu, daß die erprobten Vorschläge als zu kompliziert nicht in ein Gesetzgebungsvorhaben übernommen wurden. Bei den im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen wurden, soweit kurzfristig feststellbar, Planspiele nicht durchgeführt. Aus der Vergangenheit sind mir insgesamt 14 Verwaltungsplanspiele bei in Kraft befindlichen Bundesgesetzen bekannt. Darüber hinaus wurden oder werden Planspiele zu 5 Vorhaben durchgeführt, die bisher noch nicht zu einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gedeihen oder zumindest noch nicht im Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind. Diese Übersicht verdeutlicht, daß Planspiele bzw. Praxistests, die innerhalb der Bundesregierung seit längerem bei der Gesetzesvorbereitung genutzt werden, verstärkt als geeignetes Mittel anerkannt werden, mögliche Schwierigkeiten beim Vollzug eines Gesetzes bereits bei dessen Vorbereitung zu berücksichtigen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß nach Erlaß einer mit dem Datenschutzgesetz des Bundes übereinstimmenden innerkirchlichen Datenschutzordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland der Austausch von bei den Einwohnermeldeämtern vorhandenen Daten, die für die kirchliche Gemeindearbeit unerläßlich sind (Bau und Betrieb von Altersheimen, Altenstuben, Sozialstationen, Kindergärten, Gemeindezentren usw.) mit dem Hinweis auf das Datenschutzgesetz des Bundes durch die zuständigen Behörden verweigert werden kann, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit unternehmen, um den Kirchengemeinden eine insoweit nötige Grundlage für ihre Gemeindearbeit zu verschaffen? In dem von Ihnen angesprochenen Fall kann die Übermittlung personenbezogener Daten schon deshalb nicht mit dem Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz verweigert werden, weil die Weitergabe solcher Daten von Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Hamburg in den Datenschutzgesetzen der Länder abschließend geregelt ist. Baden-Württemberg und Hamburg verfahren, soweit mir bekannt ist, mangels datenschutzrechtlicher Grundlage noch nach den Verwaltungsvorschriften zu ihren Landesmeldegesetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 12. Februar 1979 in einer Heidelberger Buchhandlung das Buch „texte der RAF" „wegen Verdachts eines Vergehens nach Paragraph 129 a StGB" beschlagnahmt wurde? tr- Sieht die Bundesregierung hier nicht einen Widerspruch zu der Tatsache, daß in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" von Konrad Hobe dieses Buch auf den Seiten 17, 18, 21, 26 und 33 zitiert und auf Seite 48 im Literaturverzeichnis als eine Quelle aufgeführt wird, mit der nach Bundesjustizminister Dr. Vogel „die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus auf sachlicher Grundlage zu führen" ist? Zu Frage A 21: Ja, Frau Kollegin. Zu Frage A 22: Nein. Zunächst ist im Interessse der Genauigkeit darauf hinzuweisen, daß der Bundesminister der Justiz mit der zitierten Stelle, die aus dem Vorwort stammt, nicht etwa schlechthin zur Verbreitung der im Literaturverzeichnis enthaltenen Schriften aufgefordert, sondern eine geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus als notwendig bezeichnet hat. In der dazu erforderlichen Beschäftigung mit schriftlichen Dokumenten des Terrorismus sieht die Bundesregierung den in der Frage angesprochenen Widerspruch nicht. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung der genannten Schrift Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist, kann nämlich nicht geschlossen werden, daß jeder Zugang zu solchen Schriften durch das Strafrecht verwehrt wird. So kann die Tathandlung des Werbens i. S. des § 129 a StGB zwar auch durch die Verwendung einer Schrift begangen werden. Durchaus Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13087* nicht jede Weitergabe einer solchen Schrift ist aber als Werben i. S. einer auf die Gewinnung von Anhängern gerichteten Tätigkeit zu verstehen. Erfüllt die auf eine solche Schrift bezogene Handlung allein die Voraussetzungen des § 88 a StGB, so läßt die entsprechend anwendbare Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB genügend Raum für die notwendige Weitergabe dieser Schrift zum Zwecke der vom Bundesminister der Justiz geforderten geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Terrorismus. In dieser Bestimmung heißt es ausdrücklich: „Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 25 und 26) : Bedeutet nicht die Regelung des § 39 Abs. 5 Satz 3 EStG, nach der bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, ein Wechsel der Lohnsteuerklassen im Laufe des Jahres nur gemeinsam beantragt werden kann, eine Härte für die Ehefrau in solchen Fällen, in denen der besser verdienende Ehemann in Steuerklasse III, die weniger verdienende Ehefrau in Steuerklasse V eingruppiert ist, die Ehegatten sich im Laufe des Jahres trennen und der Ehemann sich weigert, einem Wechsel der Lohnsteuerklasse zuzustimmen? Wäre die Bundesregierung bereit, eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage etwa dergestalt vorzunehmen, daß im Fall des Auszugs eines der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung für einen Lohnsteuerklassenwechsel nicht mehr die Zustimmung beider Ehegatten erforderlich ist? Ehegatten, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt gelebt haben, werden ganzjährig als Verheiratete besteuert. Diese Regelung ist in der Regel für das Jahr der Eheschließung von Vorteil. Sie kann allerdings zu Nachteilen führen, wenn die Ehe im Laufe des Jahres geschieden wird oder die Ehegatten sich für dauernd trennen. Insbesondere kann sich, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, für einen nach der Steuerklasse V besteuerten Ehegatten eine Härte ergeben, denn die Steuerbeträge der Steuerklasse V sind unverhältnismäßig hoch, weil sich die den Ehegatten insgesamt zustehenden tariflichen Grundfreibeträge und sonstigen Freibeträge bereits bei dem nach der Steuerklasse III besteuerten anderen Ehegatten auswirken. Zwar können die Ehegatten durch einen Antrag auf Änderung der Steuerklasseneintragung in beiderseits Steuerklasse IV eine andere Verteilung der Steuerlast erreichen; aber dieses Verfahren erfordert einen gemeinsamen Antrag der Ehegatten. Eine weitergehende gesetzliche Regelung etwa dahin gehend, daß die Steuerklassenänderung auf Antrag nur eines Ehegatten gegen den Willen des anderen Ehegatten vorgenommen wird, kann nicht befürwortet werden. Sie wäre verwaltungstechnisch nicht praktikabel. Insbesondere wären zeitliche Verzögerungen zu erwarten, wenn die Ehegatten nicht im Bereich desselben Finanzamts wohnen oder wenn sogar die Anschrift eines Ehegatten nicht bekannt ist. Die Härte, die darin besteht, daß die gewählte Lohnsteuerklasseneinteilung während des laufenden Jahres nicht durch einseitigen Antrag eines Ehegatten geändert werden kann, ist jedoch nur vorübergehender Natur. Nach Ende des Jahres kann der benachteiligte Ehegatte für das abgelaufene Jahr die getrennte Veranlagung beantragen. Er wird dann mit dem von ihm bezogenen Einkommen für das ganze Jahr tariflich wie ein Unverheirateter besteuert, wobei sich regelmäßig eine Erstattung ergibt. Der andere, nach der Steuerklasse III besteuerte Ehegatte, muß dann ebenfalls getrennt veranlagt werden, was bei ihm zu Steuernachforderungen führt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 39 und 40) : In welchem Umfang wurde in den letzten Jahren von der öffentlichen Hand des Bundes die Aufforstung von Flächen gefördert, und verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchem Maß im gleichen Zeitraum Wald für Baumaßnahmen und dergleichen abgegeben werden mußte? Hat die Bundesregierung Angaben darüber, in welchem Maß Hühner-, Schweine- und in jüngster Zeit auch Rinderzucht in Form sogenannter bodenunabhängiger Veredlung betrieben wird, und was kann im Zuständigkeitsbereich des Bundes dagegen getan werden, daß durch solche Großbetriebe den bäuerlichen Familienbetrieben auf Dauer möglicherweise die Existenzgrundlage entzogen werden könnte? Zu Frage A 39: Für die Erstaufforstung von Grenzertragsböden und Brachflächen stellte der Bund von 1965 bis 1978 rund 54 Millionen DM als Beihilfen zur Verfügung; damit konnten im Privatwald und ländlichen Körperschaftswald rund 40 500 Hektar aufgeforstet werden. Davon entfallen auf die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" von 1973 bis 1978 rund 20 Millionen DM bzw. rund 18 000 Hektar. Für die Wiederaufforstung von Sturmschadensflächen des Privat- und Körperschaftswaldes gewährte der Bund von 1973 bis 1978 außer den Beihilfen für die Schadensbeseitigung Zuwendungen in Höhe von rund 43,5 Millionen DM; von der gesamten Schadensfläche, die im Privat- und Körperschaftswald etwa 70 000 Hektar betrug, konnten rund 43 000 Hektar mit Hilfe dieser Bundesmittel wieder aufgeforstet werden. 13088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Zum zweiten Teil der Frage, wieviel Wald für bauliche Nutzungen aller Art abgegeben werden mußte, stehen statistische Unterlagen auf Bundesebene nicht zur Verfügung; die entsprechenden Zahlen können auch nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand von den Ländern beschafft werden. Gegenwärtig können deshalb nur die im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1978 enthaltenen Angaben über die Veränderung der Waldfläche herangezogen werden. Danach hat im Zeitraum von 1965 bis 1977 die Waldfläche um etwa 34 000 Hektar zugenommen. Allerdings sind langfristige Vergleiche nur mit Vorbehalt möglich, da die Erhebungsmethoden sich im Laufe der Zeit geändert haben. Darüber hinaus ist die positive Gesamtentwicklung des Waldanteils regional sehr unterschiedlich. Die Waldfläche erhöhte sich in den von der Natur benachteiligten und weniger besiedelten Gebieten, während der Waldanteil besonders in der Nähe von Verdichtungsgebieten abgenommen hat. Zu \Frage A 40: Aus den Sonderaufbereitungen der Dezemberviehzählung (zuletzt 1977) ist ersichtlich, daß die Viehhaltung in den Betrieben mit geringerer Flächenausstattung, das sind vorwiegend Nebenerwerbsbetriebe, reduziert und in den Betrieben der mittleren und oberen Größenklassen verstärkt wurde. Trotz dieser Entwicklung ist der Anteil sog. Großtierhaltungen nach wie vor gering. Im Dezember 1977 wurden in Beständen von 1000 u. m. Mastschweinen von 0,02 % (75) der Halter nur 1,6 °/o (118 000) aller Mastschweine und in Beständen von 50 u. m. Milchkühen von 0,6 % (3 131) der Halter nur 3,7 % (200 000) aller Milchkühe gehalten. In der Legehennen- und Masthühnerhaltung ist der Anteil der Großhaltungen mit 35 % (30 000 u. m. Legehennen) bzw. 68 % (25 000 u. m. Masthühner) dagegen deutlich höher. Bei EG-weiter Betrachtung zeigt sich indessen, daß in einigen unserer Partnerstaaten die Entwicklung zu größeren Einheiten erheblich weiter fortgeschritten ist. 1977 betrug der Anteil an den Mastschweinen insgesamt in Haltungen mit mehr als 1 000 Mastschweinen in Frankreich 5,3 %, Italien 19,1 % und Vereinigtes Königreich 31,0 %. 1977 betrug der Anteil an den Milchkühen insgesamt in Haltungen mit mehr als 50 Milchkühen in Frankreich 6,4 %, Italien 22,7 °/o, Niederlande 35,9 % und Vereinigtes Königreich 68,5 %. Bei den Bemühungen der Bundesregierung, eine breite, bäuerlich strukturierte Landwirtschaft mit einem ausgewogenen Nebeneinander von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben zu erhalten, folgt die Bundesregierung in der Struktur-, Steuer- und Umweltpolitik den nachstehenden Leitlinien: — Im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung gilt generell, daß Förderungsmittel nur insoweit gewährt werden, als der angestrebte agrarstrukturelle und betriebswirtschaftliche Erfolg ohne diese Mittel nicht möglich wäre und der Begünstigte in zumutbarem Maße eigene Leistungen und Vermögenswerte einsetzt. — Nach der sog. Prosperitätsklausel entfallen alle Darlehen und Zuschüsse, wenn im Ausgangsjahr die Förderschwelle, d. h. das vergleichbare Einkommen, überschritten wird. Außerdem ist das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen auf 145 000 DM / Voll-AK und 600 000 DM pro Unternehmen begrenzt. — In der Schweinehaltung entfällt jegliche Förderung, wenn die Investition 185 600 DM übersteigt und nicht mindestens 35 °/o des Futters vom Betrieb erzeugt werden. — In der Milchviehhaltung ist eine Förderung nur bis zu einem Bestand von 60 Milchkühen zulässig. Der Zukauf von Rindvieh kann nur in Betrieben mit mehr als 50 % tatsächlich genutztem Dauergrünland oder in Futterbaubetrieben, deren Futterbauanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche mehr als 80 % beträgt, gefördert werden. — Investitionen im Bereich der Eier- und Geflügelwirtschaft werden nicht gefördert. Seit 1978 wird auch gewerblichen Geflügelmastbetrieben die Förderungswürdigkeit nach dem Investitionszulagengesetz nicht mehr zuerkannt, so daß eine unterschiedliche Behandlung landwirtschaftlicher und gewerblicher Geflügelhaltung nicht mehr besteht. Diese Auffassung halte ich auch für den Mastschweinesektor richtig, doch sind mir Förderungsfälle gewerblicher Schweinehaltungen nach dem Investitionszulagengesetz bisher nicht bekannt. — Die Genehmigung zur Errichtung von Geflügelställen mit mehr als 7 000 Hennenplätzen bzw. 14 000 Mastgeflügelplätzen sowie für Ställe mit mehr als 700 Mastschweineplätzen und mehr als 280 Sauenplätzen kann in der Regel nur erteilt werden, wenn schädliche Unwelteinwirkungen vermieden und die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden. — Kleine Betriebe sind steuerlich günstiger gestellt, da hier der Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird. Außerdem richtet sich die steuerliche Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung einkommensteuerrechtlich nach dem Umfang der je Hektar gehaltenen Vieheinheiten. Um die Gründung von Abschreibungsgesellschaften zur Übernahme von Produktionsanteilen bei gewerblichen Großbetrieben der Hennen- und Mastschweinehaltung zu unterbinden, wurde durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 eine Regelung eingeführt, nach der Verluste aus der gewerblichen Tierhaltung nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können. In der öffentlichen Diskussion werden darüber hinaus häufig Begrenzungen der Bestandsgrößen sowie Beschränkungen bei der Einfuhr von Substituten gefordert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unmittelbare Eingriffe mit unserer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13089* Wirtschaftsform unvereinbar und nicht praktikabel sind. Außerdem müssen außenwirtschaftliche Verpflichtungen berücksichtigt bleiben. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 43 und 44) : Wurde seitens der Bundesregierung das vom Verteidigungsausschuß und vorn Bundesverteidigungsministerium bisher einvernehmlich verfolgte Ziel aufgegeben, zur Angleichung an andere vergleichbare Bereiche des öffentlichen (mittleren) Dienstes auch für die Hauptfeldwebel der Bundeswehr einen 30prozentigen Anteil von Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 bereitzustellen und wurde statt dessen eine neue Zielvergabe von 25 v. H. angekündigt, die sogar erst in zwei Jahresschritten in den Haushaltsjahren 1980' und 1981 verwirklicht werden soll, und wenn ja, warum? Hat die Bundesregierung das oben genannte Ziel eines 30prozentigen Stellenanteils A 9 endgültig aufgegeben, und wäre mit einem 25prozentigen Stellenanteil es später möglich, alle betroffenen Soldaten so rechtzeitig in die Besoldungsgruppe A 9 einzuweisen, daß sie mit dem Anspruch auf diese Besoldungsgruppe zur Ruhe gesetzt werden können? Zu Frage A 43: Die Bundesregierung ist nicht von ihrem grundsätzlichen Anliegen abgegangen, für Hauptfeldwebel den Anteil der Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 auf 30 0/o zu erhöhen. Wie Sie in Ihrer Frage zutreffend andeuten, handelt es sich hierbei um die seit längerem angestrebte Deckung eines zunehmend dringlicher werdenden Nachholbedarfs. Das in den Ressortverhandlungen über den Regierungsentwurf des Verteidigungshaushaltes 1980 nunmehr erzielte Ergebnis stellt das zur Zeit Realisierbare dar. Danach soll das A 9-Planstellenkontingent für Hauptfeldwebel in den Haushalten 1980 und 1981 um jeweils 1 170 Planstellen erhöht werden. Dies ergibt in den kommenden zwei Jahren eine Anhebung des Planstellenanteils von gegenwärtig 15 auf dann zunächst 25 %. Zu Frage A 44: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einweisung in die Besoldungsgruppe A 9 kein Ziel sein kann, das von jedem Hauptfeldwebel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt während seiner Laufbahn automatisch erreicht wird. Vielmehr sollte ein deutlicher Leistungsbezug bestehen. Das heißt, daß leistungsstarke Soldaten früher, leistungsschwächere später in den Genuß der höheren Bezüge kommen. Dieser Grundsatz schlägt sich in den Auswahlverfahren für die Einweisung nieder, nach denen zur Zeit mindestens voll. befriedigende Leistungen erzielt werden müssen. Von den 1978 zur Ruhe gesetzten Hauptfeldwebeln beziehen rund 80 % Ruhegehalt aus der Besoldungsgruppe A 9. Gleichzeitig konnte das Durchschnittsalter bei der Einweisung auf 45,2 Jahre gesenkt werden. Mindestalter für die Einweisung ist das vollendete 42. Lebensjahr. Dieser insgesamt recht befriedigende Stand kann jedoch nur gehalten werden, wenn auf weitere Sicht der A 9-Planstellenanteil entsprechend den bestehenden Forderungen erhöht wird. Als Folge der auch bei den Berufsunteroffizieren ungünstigen Altersstruktur werden nämlich in den kommenden Jahren zunehmend weniger Hauptfeldwebel in den Ruhestand treten, wodurch sich künftig die Zahl der für neue Einweisungen jährlich frei werdenden A 9-Planstellen ebenfalls verringert. Wie ich bereits zur ersten Frage festgestellt habe, hat die Bundesregierung das Ziel eines 30%igen A 9-Planstellenanteils nicht aufgegeben. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 45) : Welchen Ausgang hat das Disziplinarverfahren gegen den bei der Bundeswehrverwaltung beschäftigten Bundesvorsitzenden des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz, Hans-Günther Schumacher, genommen, und wie wurden die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag davon unterrichtet? Das Disziplinarverfahren gegen den bei der Wehrbereichsverwaltung V, Außenstelle Karlsruhe, beschäftigten Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher wurde durch Verfügung des Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung V in Stuttgart vom 14. Februar 1979 eingestellt. Die Verfügung wurde dem Beamten am 20. Februar 1979 durch seinen Dienstvorgesetzten ausgehändigt. Der Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung hat hierzu in der Bundespressekonferenz am 14. Februar 1979 u. a. mitgeteilt: „Der Präsident der Wehrbereichsverwaltung V hatte gegen den Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher, einen der geschäftsführenden Vorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz, Vorermittlungen eingeleitet. Diese Vorermittlungen haben keinen Verstoß gegen die Beamtenpflichten und keine Rechtfertigung des Vorwurfs eines Dienstvergehens ergeben. Deshalb ist das Verfahren mit den eingestellten Vorermittlungen abgeschlossen." Für das Bundesministerium der Verteidigung bestand keine Veranlassung, den Deutschen Bundestag über den Ausgang des Disziplinarverfahrens zu unterrichten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 47) : 13090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach wie vor erhebliche Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr, die auf Grund der Umstellung auf den Sommerfahrplan aufgetreten sind, zur Verärgerung der Reisenden führen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung der Fahrplansituation? Der Bundesminister für Verkehr verfolgt mit Sorge die Schwierigkeiten, die mit der Einführung des IC 79-Systems entstanden sind. Ich hoffe, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn die Einführungsprobleme bald überwunden haben wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 80 und 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absichten der amerikanischen Regierung, mitgeteilt durch den zukünftigen NATO-Oberbefehlshaber Rogers, die Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" zu entwickeln, die u. a. zur Sicherung der Ölversorgung im Persischen Golf aktiv werden soll? Sind in diesem Zusammenhang der Bundesregierung Absichten bekannt, Teile dieser Truppe unter Umständen auch in anderen NATO-Staaten zu stationieren? Zu Frage A 80: Die Äußerungen von General Rogers vom 21. Juni 1979 sind eine erneute Darlegung global-strategischer Überlegungen der USA, im Rahmen des 1V2-Kriege-Konzeptes, welches seit Jahren entwickelt wird; d. h. Fähigkeit zur Abwehr einer großangelegten Aggression gegen die NATO bei gleichzeitiger Fähigkeit zu einer Konflikteindämmung außerhalb des NATO-Gebietes. Mit dem Konzept einer mobilen Eingreiftruppe sind die USA bestrebt, ihre globale Verantwortung glaubhaft zu erhalten bei gleichzeitig effektiverem Einsatz ihrer verfügbaren Kräfte. Das 1 1/2-Kriege-Konzept impliziert, daß keine für die NATO vorgesehenen Verbände für die Eingreiftruppe eingeplant werden. Die strategische mobile Eingreiftruppe der USA muß als konventioneller Beitrag zur Abschreckung vor Konflikten außerhalb der NATO betrachtet werden und damit als Mittel zur Erhaltung des Friedens und des Abbaus von Spannungen. Zu Frage A 81: Der Bundesregierung sind keine Absichten bekannt, Teile dieser Truppen außerhalb der USA zu stationieren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 36) : Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie hoch der Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen ist, nachdem die Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittelfilialbetriebe Preiserhöhungen u. a. wegen der angespannten Lage auf dem Ölmarkt angekündigt hat? Angaben über den Anteil der Energiekosten an den Nahrungsmittelpreisen liegen nicht vor. Der Energieverbrauch ist auf den einzelnen Produktions- und Handelsstufen und zwischen den verschiedenen Produktionszweigen sehr unterschiedlich. Nach groben Schätzungen dürften die Energiekosten im Durchschnitt in der Vergangenheit annähernd etwa 3 % bis 4 % der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel ausgemacht haben. Bei überproportional steigenden Energiepreisen kann sich dieser Anteil erhöhen; Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise sind nicht auszuschließen. Aussagen über ihr Ausmaß bedürfen jedoch noch eingehender Untersuchungen. Soweit. Energiekosten auf den Produktionsbereich der Landwirtschaft entfallen, ist infolge des landwirtschaftlichen Preisstützungssystems eine Überwälzung der Energieverteuerung bei den meisten Produkten auf nachgelagerte Stufen nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Förderung der Dorferneuerung nach 1980, wenn das Zukunftsinvestitionsprogramm ausläuft, zusammen mit den Ländern eventuell im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes fortzusetzen? Das Programm für Zukunftsinvestitionen — ZIP — sollte als ein zeitlich begrenztes Konjunkturprogramm zur Verbesserung der Wachstumsbedingungen und damit zur Wiedergewinnung und Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes beitragen. Im Bereich der Dorferneuerung hat sich jedoch gezeigt, daß bei zahlreichen Gemeinden, die im Rahmen des ZIP nicht mehr berücksichtigt werden konnten, ein Bedarf nach einer Sanierung und damit zugleich nach einer grundlegenden und nachhaltigen Verbesserung der Infrastruktur besteht. Seitens meines Hauses besteht daher der Wunsch, eine Förderung der Dorferneuerung über das Jahr 1980 hinaus als eine im Interesse des gesamten ländlichen Raumes dringende Maßnahme zu ermöglichen. Die finanzielle Förderung der Dorferneuerung durch den Bund hängt aber letztendlich von dem Ergebnis der kommenden Haushaltsberatungen ab. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 38) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13091* Kann die Bundesregierung mitteilen, welche zusätzlichen Maßnahmen der EG geplant sind, um der thailändischen Landwirtschaft, die durch die Beschränkung der Tapiokaeinfuhr in die EG betroffen ist, zu helfen? Thailand gehört zu der Gruppe der nichtassozifierten Länder, die zwar nicht vom Lomé-Abkommen profitiert, für die aber aus dem EG-Haushalt jährlich Mittel im beschränkten Umfang bereitgestellt werden. Hieraus werden — soweit bisher zu übersehen — auf der Suche nach einer TapiokaAlternative die folgenden Maßnahmen finanziert bzw. für eine Finanzierung erwogen: 1. Aus Mitteln des Jahres 1978 sind 200 000 ERE für eine Studie über „Diversifizierungsmöglichkeiten der thailändischen Landwirtschaft" bereitgestellt. Diese Studie soll Ausweichmöglichkeiten an Stelle von Tapioka aufzeigen. Sie wird gegenwärtig durchgeführt und soll Anfang September vorgelegt werden. 2. Die EG zeigt eine grundsätzliche Bereitschaft, Folgemaßnahmen zu finanzieren, die sich aus der unter 1. genannten Studie ergeben sollten.. 3. Auf Grund verschiedener Empfehlungen scheint die der Sojabohne ähnliche „winged bean" (Psophocarpus Tetragonolobus) als Diversifizierungskultur für den Anbau in Nordost-Thailand geeignet. Im Vorgriff auf die erst im November zu erwartende Ratsentscheidung über die für 1979 bereitzustellenden Mittel sind bereits Ende April 600 000 ERE für die Saatgutproduktion von „winged beans" sowie für Laboruntersuchungen und Feldversuche mit dieser Bohne im Ad-hoc-Verfahren bewilligt worden. Dieser vorzeitige Schritt war notwendig, da die Bohnen im Mai gesät werden müssen, andernfalls ein volles Jahr verlorengehen würde. Gleichzeitig mit der Saatgutproduktion werden in einer Studie über die Bohne u. a. die Aspekte der Inlandsnachfrage, Exportmöglichkeiten und EG-Importbedarf an Proteinen (eventuell Verarbeitung der Bohne zu Oelkuchen) untersucht. 4. Die Kommission erwägt die Möglichkeit einer Beteiligung der Gemeinschaft an dem Bewässerungsprojekt Pa Mong — Nordost-Thailand. Das Projekt liegt in dem Tapiokagebiet des Landes und dürfte für die Diversifizierung der dortigen Landwirtschaft von erheblicher Bedeutung sein. Weitere Einzelheiten über dieses Projekt liegen gegenwärtig noch nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 40 und 41) : Kann die Bundesregierung detaillierte Auskunft darüber geben, was die EG-Kommission zu einer erneuten Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 gesagt hat? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, ab 1. Januar 1980 wieder eine Erweiterung der Anbauflächen zuzulassen, und dann wahrscheinlich im Jahr 1983/85 wieder mit Rodungsprämien, wie gehabt, die Überschußproduktion zu vermindern? Die EG-Kommission hat sowohl im sog. beratenden Ausschuß (Fachausschuß der europäischen Hopfenwirtschaft) als auch in der zuständigen Arbeitsgruppe zu erkennen gegeben, daß zur Zeit an eine Verlängerung des Anbaustopps über den 31. Dezember 1979 hinaus nicht gedacht ist. Sie begründet dies mit dem Umfang der durchgeführten Rodungsmaßnahmen und der sich hieraus ergebenden Stabilisierung des Hopfenmarktes. Ferner weist sie darauf hin, daß in den USA und in den hopfenanbauenden COMECON-Ländern eine Tendenz zur Produktionsausweitung zu beobachten ist. Eine Fortsetzung des Anbaustopps würde nach Auffassung der EG-Kommission unbilligerweise die Verantwortung für eine nachhaltige Stabilisierung des Welthopfenmarktes allein den Hopfenpflanzern in der Gemeinschaft aufbürden. Ungeachtet dessen hat die EG-Kommission zugesagt, nach Vorliegen der Ernteergebnisse 1979 mit den Regierungen der Mitgliedstaaten in einen Meinungsaustausch zu dieser Frage einzutreten, in den die Bundesregierung mit der Ihnen bekannten Haltung hineingehen wird. Insoweit darf auf die Antwort auf Ihre schriftlichen Anfragen vorn 21. Mai 1979 verwiesen werden, der lediglich noch hinzuzufügen ist, daß sich inzwischen auch der Freistaat Bayern der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen hat. Ihre Vermutung, in den Jahren 1983/ 85 werde es wieder zur Gewährung von Rodungsprämien kommen, vermag die Bundesregierung nicht zu teilen. Sie vertraut vielmehr auf das im Rahmen der Rodungsmaßnahme gezeigte Verantwortungsbewußtsein der europäischen Hopfenpflanzer. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 42) : Ist gesichert, daß die Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf wirkt? Es entspricht einem gesetzlichen Gebot, daß das Flurbereinigungsgebiet unter Beachtung der j eweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten ist, und daß dabei den Erfordernissen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen ist (§ 37 des Flurbereinigungsgesetzes). Die entsprechenden Maßnahmen sind mithin Teil der Flurbereinigung, so daß sich die Bewilligung von Mitteln für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf auswirken kann. Die Durchführung der Flurbereinigung ist nach § 2 des Flurbereinigungsgesetzes in die Verantwortung der Länder gelegt und von diesen als eine besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. 13092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 86) Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 wieder Sonderablieferungen an den Bund leisten wird, und wenn ja, wie vereinbart sich diese Sonderzahlung mit den Gebührenhaushalten der Deutschen Bundespost? Die Deutsche Bundespost hat im Jahre 1979 gem. § 29 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes eine Sonderablieferung an den Bund in Höhe von 1,1 Mrd. DM zu leisten. Auf die Gebühren der Deutschen Bundespost wird die beschlossene Sonderablieferung keinen Einfluß haben. Das Bundeskabinett wird Anfang Juli 1979 darüber entscheiden, ob der Deutschen Bundespost für den Haushalt 1980 noch einmal eine Sonderablieferung abverlangt werden soll. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 87, 88 und 89) : Was hält die Deutsche Bundespost nach Auswertung der Erfahrungsberichte über die Schneekatastrophe in Norddeutschland unternommen, um den Funk- und Fernsprechverkehr in Schleswig-Holstein zu verbessern (siehe Drucksache 8/2464, Teil B Nr. 142) ? Womit erklärt sich die Bundesregierung, daß die Deutsche , Bundespost viele Kunden verloren hat, die jetzt private Dienste — z. B. bei der Paketbeförderung — in Anspruch nehmen, und wie hoch schätzt sie die hierdurch der Deutschen Bundespost entstandenen Einnahmeausfälle? Wie vertragen sich die unterschiedlichen Öffnungszeiten vergleichbarer Postanstalten (Postämter) innehalb eines Oberpostdirektionsbezirks mit einem „kundenfreundlichen" Service, und ist beabsichtigt, den Kundendienst der Deutschen Bundespost noch weiter einzuschränken? Zu Frage B 87: Die Schwierigkeiten im Fernsprechverkehr während der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein hatten im wesentlichen zwei Ursachen. Zum einen führte die Unterbrechung der Starkstromversorgung zum Ausfall einiger Ortsvermittlungsstellen, weil es wegen der unpassierbaren Straßen nicht möglich war, die fahrbaren Netzersatzanlagen rechtzeitig an die Einsatzorte zu bringen. Auch ein Einsatz von Hubschraubern zum Transport der Netzersatzanlagen war nicht möglich, weil die Hubschrauber während der Schneestürme keine Starterlaubnis erhielten. Zum anderen trat mit der Katastrophe eine außerordentliche Verkehrsüberlastung des Fernsprechnetzes auf. Deshalb wurde in den betroffenen Ortsnetzen von der sogenannten „Katastrophenschaltung" Gebrauch gemacht, d. h., der abgehende Verkehr wurde zugunsten des notwendigen Fernsprechverkehrs der Not- und Hilfsdienste eingeschränkt. Die Auswertung der Erfahrungsberichte hat folgendes ergeben: 1. In Katastrophengebieten kann der zur Bewältigung der Katastrophe erforderliche Fernsprechverkehr nur gewährleistet werden, wenn Verkehrseinschränkungen mit Hilfe der sogenannten „Katastrophenschaltung" vorgenommen werden. 2. Soweit sich geringfügige Mängel hinsichtlich eines schnellen Transports der Netzersatzanlagen durch Hubschrauber ergeben haben, sind die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bereits angelaufen. Es werden z. Z. auch Möglichkeiten untersucht, die es gestatten, Netzersatzanlagen an schwere Bundeswehrfahrzeuge anzukuppeln. 3. Es hat sich gezeigt, daß das Fernsprechnetz im Katastrophengebiet durch ankommenden Fernverkehr aus dem Bundesgebiet und dem Ausland in erheblichem Umgang zusätzlich belastet wurde. Z. Z. werden technische und betriebliche Möglichkeiten untersucht, wie Fernsprechverkehrsströme in Katastrophengebiete begrenzt werden können, um den notwendigen Fernsprechverkehr zu gewährleisten. 4. 1982 wird voraussichtlich mit der Einrichtung eines neuen Funkfernsprechnetzes begonnen werden, das zahlreiche zusätzliche Teilnehmer aufnehmen kann und damit in Katastrophenfällen ebenfalls wesentliche Erleichterungen verschaffen kann. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß im Rahmen des nichtöffentlichen beweglichen Landfunks den „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" Funkfrequenzen, d. h. eigene Funknetze, .zur Verfügung stehen, um u. a. in Notfällen unabhängig vom öffentlichen Fernmeldenetz zu sein. Zu Frage B 88: Im Postwesen ist der Paket- und Päckchendienst der größte und allein wesentliche Bereich, in dem die Deutsche Bundespost im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern steht. Die Kunden haben sich stets desjenigen Transporteurs bedient, dessen Konditionen ihren speziellen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Transportversicherung usw. am besten entsprachen. Der Wettbewerb hat sich mit dem Auftreten weiterer Wettbewerber am Kleingutmarkt in den letzten Jahren nur insofern für die Deutsche Bundespost verschärft, als das Angebot der neuen Konkurrenz, nach Maßen, Gewichten und Gebühren dem Dienstleistungsangebot der Post angenähert ist. Verkehrsumfang und Einnahmen der Deutschen Bundespost im Kleingutbereich haben sich — im Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13093* Gegensatz zu der Zeit vor 1976 — trotz Auftretens der neuen Wettbewerber in den letzten Jahren stabilisiert. Der Zahl der abgewanderten Kunden ist durch Rückwanderungen sowie durch Neuzugänge im wesentlichen kompensiert worden. Dieses Kundenverhalten beweist, daß die Deutsche Bundespost mit ihrem Leistungsangebot den Wünschen ihrer Kunden vielfältig entgegenkommt. Zu Frage B 89: Dauer und zeitliche Lage der Öffnungszeiten von Postämtern richten sich nach den vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen allgemeinen Grundsätzen und orientieren sich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Kundengewohnheiten an dem vorhandenen Verkehrsbedürfnis. Die Belange der Postkunden hinsichtlich bedarfsgerechter Schalterstunden werden dabei ebenso wie der Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung beachtet. Die allgemeinen Grundsätze stellen grundsätzlich eine Gleichbehandlung von Postämtern mit vergleichbarem Bedarf und damit einen guten Kundenservice sicher. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Ob bei Postämtern mit gleichen Voraussetzungen für die Festsetzung von Öffnungszeiten unterschiedlich verfahren wird, läßt sich nur anhand konkreter Beispiele überprüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Möllemann.


Rede von Jürgen W. Möllemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An den Beginn meiner Ausführungen möchte ich anläßlich des 20jährigen Bestehens der Institution des Wehrbeauftragten einen Glückwunsch und einen Dank an den derzeitigen Wehrbeauftragten, seine Vorgänger und die derzeitigen und früheren Mitarbeiter im Amt des Wehrbeauftragten stellen.

(Beifall)

Die Einrichtung des Wehrbeauftragten hat sich bewährt. Der vorliegende Bericht mit seinen zahlreichen guten Anregungen und hilfreichen Warnungen ist ein weiterer Beweis für diese Tatsache. Es ist zu hoffen, daß die nun schon seit Langem geplante Novellierung des Wehrbeauftragtengesetzes bald abgeschlossen werden kann. Die wichtige Aufgabe des Wehrbeauftragten könnte dann von ihm noch effektiver versehen werden.
Im vorliegenden Bericht haben für uns besondere Bedeutung die Aussage, daß der Wehrbeauftragte im Jahre 1978 mehr als in vorangegangenen Berichtszeiträumen von gewichtigen Grundrechtsverletzungen Kenntnis erhielt, und die Aussage, daß Fehler im Führungsverhalten und eine Minderung von Disziplin und Ordnung durch übermäßigen Alkoholgenuß begünstigt wurden. Beide Aussagen stehen im Zusammenhang. Von großem Gewicht ist für uns auch der Abschnitt seines Berichts, in dem sich der Wehrbeauftragte zum Grundsätzlichen der Inneren Führung äußert. Hierauf möchte ich im zweiten Teil meiner Ausführungen eingehen. Zu Fragen der sozialen Lage und des Personalwesens wird mein Kollege Ludewig sprechen.
Wir als Freie Demokraten nehmen es sehr ernst, wenn dem Wehrbeauftragten in diesem Berichtszeitraum mehr schwerwiegende Grundrechtsverletzungen zur Kenntnis gelangt sind, als das im vorausgegangenen Jahr der Fall war. Wir nehmen es sehr ernst, wenn auch in diesem Jahr wieder gravierende Fehler im Führungsverhalten unterliefen. Wir haben andererseits mit Freude zur Kenntnis genommen, daß der Bundesminister der Verteidigung mit Zahlen belegen konnte, daß die im Bericht aufgeführten Grundrechtsverletzungen sowie die Führungsfehler und Disziplingefährdungen nach übermäßigem Alkoholgenuß in der Tat nicht den Schluß auf eine Verschlechterung insgesamt zulassen und daß die Vorgesetzten in nahezu allen Fällen angemessen reagiert haben. Es ist zu hoffen, daß die Tatsachen das falsche Bild wieder zurechtrücken, das in der Öffentlichkeit durch einseitige Berichterstattung entstanden ist.
Zum Thema Alkoholkonsum in der Bundeswehr möchte ich sagen: Ich nehme an, daß er dort im Schnitt vermutlich nicht sehr viel höher ist als in den Redaktionen von Zeitungen und Nachrichtenmagazinen.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Alkoholkonsum ist meines Erachtens ein gesellschaftliches Problem, dem man weder mit pauschalen Diffamierungen noch mit Gartenlaubenidyllen — so kam mir das vorhin doch vor, Frau Kollegin Krone-Appuhn —,

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Aber, aber!)

sondern nur mit Aufklärung und Menschenführung begegnen kann.

(Beifall bei der FDP — Zuruf des Abg. Kittelmann [CDU/CSU])

— Es hat gerade noch gefehlt, daß die Opposition sagt, Herr Kollege Kittelmann, schuld habe natürlich die Regierung. Es wäre auch zu schön, wenn es einmal anders wäre.
Wir begrüßen, daß der Bundesminister der Verteidigung in seiner Stellungnahme erklärt, daß er mit der von ihm veröffentlichten Statistik keine Verharmlosung der Probleme bezweckt.
Wir begrüßen auch, daß er deutlich sieht, daß hier jeder Einzelfall von Verletzung der Menschenwürde für sich gesehen werden muß und sein Gewicht in der Mißachtung von Grundnormen unserer Verfassung liegt. Wie der Bundesminister der Verteidigung meinen auch wir, daß derlei Vorkommnisse die Bereitschaft junger Menschen gefährden, ihre Wehrpflicht abzuleisten oder freiwillig in der Bundeswehr zu dienen. Dies gilt auch für den Einfluß der Eltern, deren besorgte Reaktion auf die Veröffentlichungen solcher Grundrechtsverletzungen in der Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung zum Wehrbeauftragtenbericht beschrieben worden ist.



Möllemann
Alle Vorfälle unterstreichen nachhaltig die Berechtigung der Forderung nach einer Verlängerung und Verbesserung der Unteroffiziersausbildung vor allem dort, wo es um die Befähigung zur Menschenführung geht.

(Beifall bei der FDP)

Wir unterstreichen diese Forderung erneut. Hier muß aber nicht nur bei Unteroffizieren, sondern beim Führungsnachwuchs überhaupt mehr getan werden. Alle hier zur Debatte stehenden Vorkommnisse unterstreichen nachhaltig die Forderung des Wehrbeauftragten — ich zitiere —, daß die Vorgesetzten „das eigene, an den Normvorstellungen unserer Verfassung sich orientierende Rechtsempfinden zu schärfen und durch Beispiel die Untergebenen hierfür zu sensibilisieren" haben.
Sie unterstreichen auch die Richtigkeit der Forderungen, die wir zu Anfang dieser Legislaturperiode gestellt haben. Wir haben damals gesagt — ich zitiere —:
Die Innere Führung muß verbessert werden. Entgegen den Auffassungen des Wehrbeauftragten
— das sind die damals proklamierten Auffassungen des Wehrbeauftragten, die mittlerweile korrigiert worden sind —
weist die Innere Führung in Theorie und Praxis noch erhebliche Mißstände auf. Menschenführung und Fürsorge in der Bundeswehr leiden unter einem immer stärker um sich greifenden Spezialisten- und Funktionärstum. Der Mensch wird Mittel zum Zweck. Verbessert werden muß der Führungsstil durch mehr Delegation, um Entscheidungsfreude, Verantwortungsbereitschaft und geistige Mobilität zu erhöhen. Jede Möglichkeit der Mitgestaltung der Soldaten aller Ebenen
— aller Dienstgradgruppen —
muß genutzt werden. Das Betriebsklima muß verbessert werden durch stärkeres Hervorheben der Menschenführung. Dies erfordert eine Führerauswahl, welche die Fähigkeiten und Kenntnisse in Fürsorge, Menschenführung und politischer Bildung stärker berücksichtigt. Dies muß auch für die Beurteilungen der Führer gelten.
Eingeführt werden müssen partnerschaftliche Unterrichtsmethoden und die Verwirklichung der in der Zentralen Dienstvorschrift 12/1 geforderten zeitgemäßen Lernziele und Lerninhalte. Diese müssen die Notwendigkeit des Verteidigungsauftrages zwar in den Mittelpunkt stellen, aber auch die Notwendigkeit der Fortsetzung der Entspannungspolitik betonen. Die Schule für Innere Führung muß moralisch, personell und organisatorisch stärker unterstützt werden. Die Besuche von Lehrgängen für Innere Führung und politische Bildung für Kommandeure und Einheitsführer müssen obligatorisch werden.
Das war ein Zitat aus dem Arbeitsprogramm unserer Fraktion 1976. Ich glaube, wenn wir die Lageanalyse des Wehrbeauftragten heute mit dem vergleichen, was wir seinerzeit gefordert haben, wird jeder sagen, daß das damals eine richtige Bewertung war.
Der Soldat der Bundeswehr muß willens und bereit sein, das Recht und die Freiheit der Bundesrepublik Deutschland zu verteidigen. Die Innere Führung soll den Soldaten zur Verteidigung unseres freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens führen, indem sie ihn Recht, Freiheit, Fürsorge und Betreuung ebenso wie die anderen Freiheiten des Grundgesetzes im höchstmöglichen Ausmaß im Dienstalltag erleben läßt. Wenn der Soldat seinen Auftrag versteht, wird die Verteidigungsbereitschaft und damit auch die Abschreckung glaubwürdig sein.
Die Opposition hat damals, als wir das vorgetragen haben, gesagt, das seien keine wirklichen Sorgen. Ich finde es ohnehin sehr interessant, daß Kollegen von der Opposition über das Thema Innere Führung reden. Zwar kann ich mir das über Inneres noch vorstellen, aber hinsichtlich der Führung habe ich Zweifel. Im übrigen glaube ich nach der Rede . der Kollegin Krone-Appuhn, der ich in einigen Punkten zustimme, allmählich dem Gerücht, daß es bei Ihnen eine Zentrale Dienstvorschrift 1/1 für Parlamentsreden gibt: Parlamentsreden werden vom engeren Fraktionsvorstand der CDU/CSU- Fraktion — das ist der mit 45 Personen — nur genehmigt, wenn Herbert Wehner mindestens dreimal beschimpft wird.

(Beifall und Heiterkeit bei der FDP und der SPD)

Das wurde vorhin wieder recht deutlich.
Wir waren und sind der Auffassung, daß es wenig sinnvoll ist, die Probleme der Inneren Führung dadurch lösen zu wollen, daß man nur Teilprobleme, z. B. Bürokratisierung, in Angriff nimmt. Wir gingen dabei davon aus, daß die Bürokratie am wenigsten zur Lösung der Probleme der Inneren Führung geeignet ist. Das gilt jedenfalls für diejenigen in der Bürokratie, die diese Probleme selbst geschaffen haben. Wir haben deshalb gefordert, eine Kommission unter einem Sonderbeauftragten für Innere Führung einzusetzen. Wir bedauern, daß dieser Vorschlag nicht akzeptiert wurde. Wir begrüßen hingegen, daß eine Bestandsaufnahme der Inneren Führung vorgenommen worden ist.
Ein großer Teil der von uns gestellten, vorhin zitierten Forderungen wurde in den vom Bundesminister der Verteidigung inzwischen ergriffenen Verbesserungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Beurteilung des inneren Gefüges der Streitkräfte durch die Führungsstäbe, die Erkenntnisse des Beauftragten für Erziehung und Ausbildung beim Generalinspekteur der Bundeswehr sowie sozialwissenschaftliche Untersuchungen waren u. a. Anstoß für die Einsetzung der „Kommission zur Stärkung der Führungsfähigkeit und Entscheidungsverantwortung in der Bundeswehr", für den neuen Auftrag an die Schule für Innere Führung der Bundes-



Möllemann
wehr, für den Auftrag an das Militärgeschichtliche Forschungsamt, für die Berücksichtigung von Fragen der Inneren Führung bei der Wehr- und Heeresstrukturreform, für die Neuordnung der Ausbildung für Offiziere und Unteroffiziere und für die Wiederaufnahme der Informationstagungen mit Mannschaften, Unteroffizieren, Einheitsführern und Kommandeuren.
Es ist etwas weiteres, sehr wesentliches geschehen: Unserer immer wieder erhobenen Forderung entsprechend sind nun endlich qualifizierte Offiziere an den Schalthebeln der Inneren Führung: Schließlich begrüßen wir es auch, daß der Bundesminister der Verteidigung in der ersten Beratung des Berichts des Wehrbeauftragten angekündigt hat, daß er nach der Sommerpause ein Konzept zur Verbesserung der Unteroffiziersausbildung vorlegen werde.

(Würzbach [CDU/CSU] : Nach welcher Sommerpause?)

— Herr Kollege Würzbach, wenn wir von Maßnahmen sprechen, meinen wir immer Maßnahmen, die wir zügig ergreifen. Es ist also diese Sommerpause gemeint. Entscheidungen schnell zu treffen, das ist eines der Prinzipien der Menschenführung, der Tätigkeit eines Verantwortlichen in der Bundeswehr.
Das alles sind also richtige Maßnahmen, deren Erfolg noch abgewartet werden muß und deren Entwicklung wir konstruktiv-kritisch begleiten werden. Lassen Sie mich daher schon jetzt einige Bemerkungen dazu anbringen. Die Schule für Innere Führung muß ausreichend mit Wissenschaftlern ausgestattet sein; das ist zur Zeit nicht der Fall. So, steht für den Auftrag, Feldforschung zu betreiben, kein wissenschaftliches Personal zur Verfügung. Den im Zusammenhang mit der Schule für Innere Führung vom Wehrbeauftragten in seinem Jahresbericht 1978 unterbreiteten Vorschlägen schließen wir uns an, so vor allem den Forderungen nach Lehrpersonal, welches die Innere Führung sachkundig und engagiert vertreten kann, nach dem — teilweise schon verwirklichten — geistigen Verbund des sogenannten geistigen Zentrums der Schule für Innere Führung mit den anderen Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungsstätten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, nach der Aufgabe von Teilstreitkraft-Egoismen und vor allem nach engagiertem und überzeugtem Einsatz der militärischen und politischen Führung der Bundeswehr bei der Durchsetzung der Konzeption der Schule für Innere Führung. Wenn das Militärgeschichtliche Forschungsamt den Auftrag erhalten hat, die Ausbeute der allgemeinen und militärgeschichtlichen Forschung so aufzubereiten, daß sie für den praktischen Gebrauch in der Truppe geeignet ist, so begrüßen wir dies nachhaltig.
Meine Damen und Herren, das alles sind Fortschritte, die wir nicht unterschätzen sollten. Wir dürfen aber auch nicht übersehen, daß es noch erhebliche Defizite gibt. Ich meine damit nicht jene Mängel, die in der Inneren Führung immer bestehen werden — grundsätzlich, aber auch z. B. vor dem Hintergrund der Unerfahrenheit junger Ausbilder —, weil deren Ziele als Hochziele aufzufassen sind. Ich spreche vielmehr jene Defizite an, die aus mangelndem Verständnis von Innerer Führung, mangelndem Willen zur Annahme und damit zum Praktizieren von Innerer Führung resultieren.
Der Wehrbeauftragte stellt in seinem Bericht fest, daß die Innere Führung von den Soldaten im wesentlichen angenommen worden sei. Das Bundesministerium der Verteidigung bemerkt im gleichen Zusammenhang — ich zitiere —:
Während es in der Anfangszeit darauf ankam, die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen der Inneren Führung zu schaffen, durchzusetzen und in der Öffentlichkeit darzustellen, ging es später vorrangig darum, mit Blick in die Zukunft das Konzept für die Anwendung in der Truppe umzusetzen. Heute sollen vor allem Hilfen für die geistige Durchdringung des Konzeptes und die Verbesserung praktischen Führungs- und Ausbildungsverhaltens gegeben werden.
Wir sind aber nicht der Auffassung, daß man die Verhältnisse so pauschal beschreiben kann. Wir betrachten die Situation ein wenig differenzierter und kritischer. Zwar verkennen auch wir die positive Seite der Bilanz nicht: Der Primat der Politik ist gesichert und in der Bundeswehr unumstritten. Die Bundeswehr ist von der Gesellschaft angenommen. Die Bundeswehr ist als funktionsfähige Armee geachtet. Die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen der Inneren Führung sind gelegt. Innere Führung hat in jedem Fall nicht mehr die Funktion eines Legitimierungskonzepts zu erfüllen, eine Funktion, die ihr in den Jahren des Entstehens der Bundeswehr durch die damaligen Verhältnisse zugewachsen ist.
Das Verhältnis der Bundeswehrangehörigen zur Gesellschaft hat sich entkrampft. Das Gefühl, unverstanden und abgekapselt zu sein, und die daraus resultierende Abwehrhaltung sind geschwunden. Der Rechtsschutz unserer Soldaten ist besser als in jeder anderen Armee der Welt. Aber Innere Führung ist eben mehr als nur eine Rechtsschutzkonzeption. Die Zeiten der Grashey und Karst sind ja wohl hoffentlich Vergangenheit. Nach langen Jahren des offenen Kampfes auch führender Soldaten gegen die Innere Führung sind die Widersacher ruhiger geworden. Das erste unter sozialliberaler Regierung erschienene Weißbuch hat deutlich gemacht — ich zitiere —: Das Grundgesetz hat die Bundeswehr demokratisch fundiert. Es hat ... das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform verbindlich gemacht. Und weiter: Wer die Grundsätze der Inneren Führung ablehnt, taugt nicht zum Vorgesetzten unserer Soldaten.
Dennoch, daß das Konzept im allgemeinen angenommen, daß es durchgesetzt sei, davon kann so pauschal nicht die Rede sein. Ich nenne hier zur Untermauerung meiner Behauptung nur die Analyse der Jugendoffiziere der Bundeswehr zum Zustand der Inneren Führung, die ich schon in der ersten Lesung zitiert habe, oder die Widerstände, die



Möllemann
es an den Hochschulen der Bundeswehr und an vielen anderen Stellen der Bundeswehr gegen das Anleitstudium, ja gegen das Integrationskonzept der Hochschulen der Bundeswehr überhaupt gibt. Als ich das letztemal hier die Studie der Jugendoffiziere angesprochen habe, habe ich noch ganz fröhlich gesagt, ich freute mich, daß solchen, die eine solche Analyse erstellten, heute ja keine Schwierigkeiten mehr daraus erwachsen würden, etwa wegen Nichteinhaltens des Dienstweges. Wie mir mittlerweile bekanntgeworden ist, ist das ein viel zu fröhlicher Optimismus gewesen. Ich wäre wirklich dankbar, wenn wir von Innerer Führung in diesem Zusammenhang auch in dem Sinne redeten, daß Vorgesetzten, denen noch nicht ganz klar ist, daß die Erstellung einer Studie Abhilfe schaffen kann, dies einmal verdeutlicht wird.
Ich rate dem, der sich unserer Meinung bei dieser Bewertung nicht anschließen kann, dazu, einmal in der Bundeswehr Gespräche zum Konzept der Inneren Führung aufzunehmen. Sie werden feststellen, daß das Konzept in seiner ganzen Tragweite eben doch noch nicht erkannt oder noch nicht angenommen ist. Es herrschen also, wenn auch keineswegs durchgehend, noch immer mangelnde Klarheit und mangelnde Bereitschaft zur geistigen Durchsetzung, Umsetzung und Annahme des Reformkonzepts sowie Verengung des Konzepts auf Recht und Rechtsanwendung oder auf Menschenführung im herkömmlich verstandenen Sinne oder mangelnde geistige Aufarbeitung der Traditionsfrage und mangelnde Erkenntnis, daß Tradition heute nur auf das vom Grundgesetz gewollte Normen- und Wertsystem bezogen sein kann.
Dies alles ist unseres Erachtens darauf zurückzuführen, daß man in der Bundeswehr unmittelbar nach den hoffnungsvollen Ansätzen des Jahres 1970 kaum noch nennenswerte Anstrengungen zur geistigen Durchdringung und Durchsetzung des Konzepts der Inneren Führung unternahm. Diskussion und Überzeugungsarbeit, die man richtigerweise zu einem Leitsatz der Inneren Führung erhoben hatte, fanden zur Durchsetzung des Grundkonzepts nicht statt. Im Gegenteil, es wurde Denkpause befohlen. Es hieß: Innere Führung wird nicht diskutiert, sondern praktiziert. Praktiziert wurde allerdings eher ein Abbau von Innerer Führung. Zu dieser Zeit begann beispielsweise auch der Niedergang der Schule für Innere Führung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Würzbach? — Bitte.