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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/163 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 163. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Inhalt: Nachruf auf den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Dr. Franz Josef Röder . . . . 12967 C Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Mattick 12968 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13080 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 13081 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 12967 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1978 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/2625, 8/2986 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . . . 12968 C Nagel SPD 12971 D Möllemann FDP 12975 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg 12981 B, 13004 D Dr. Wörner CDU/CSU 12987 A Horn SPD - 12991 D Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages 12995 A Frau Tübler CDU/CSU 13000 A Ludewig FDP 13002 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerlach (Obernau), Handlos, Dr. Dregger, Dr. Wörner, Dr. Marx, Dr. Miltner, de Terra, Spranger, Weiskirch (Olpe), Biechele, Dr. Laufs, Frau Krone-Appuhn, Dr. Kraske, Dr. Riedl (München), Gerster (Mainz), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Broll, Regenspurger, Dr. Friedmann, Frau Pieser, Dr. Hüsch, Dr. II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU Gesamtverteidigung — Drucksache 8/2295 — Dr. Dregger CDU/CSU 13025 D Möhring SPD 13028 C Möllemann FPD 13030 C Baum, Bundesminister BMI 13033 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13038 A Dr. Nöbel SPD 13040 B Biehle CDU/CSU 13043 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3019 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3020 — Dr. Kraske CDU/CSU 13046 D Jahn (Marburg) SPD 13050 C Hölscher FDP 13054 D Dr. Althammer CDU/CSU 13058 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 13060 B Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 — Drucksachen 8/2900, 8/3017 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/3018 — Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . . . 13062 C Grobecker SPD 13065 B Gärtner FDP 13066 C Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 13068 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die • Haushaltsjahre 1975 und 1976 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 8/373, 8/1164, 8/2124, 8/2962 — Metz CDU/CSU 13070 C Frau Simonis SPD 13071 D Gärtner FDP 13073 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Bericht§ des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen 8/2511, 8/2791 — . . . . 13075 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die künftige Methode der Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts — Drucksachen 8/2695, 8/2795 — Carstens (Emstek) CDU/CSU 13075 B Simpfendörfer SPD 13077 A Dr. Bangemann FDP 13078 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1978 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/2913 — 13080 D Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Auswärtigen Amts über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 8/1400, 8/2934 — . . . . 13081 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Vorlage eines Berichts des Petitionsausschusses — Drucksache 8/3009 —. . . . . . . . 13081 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 III Beratung der Sammelübersicht 49 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2974 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 50 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2984 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 51 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3021 — . . . . . . . 13081 D Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2991 — 13081 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2999 — 13082 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 145 über die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten Übereinkommen 146 über den bezahlten Jahresurlaub der Seeleute Empfehlung 153 betreffend den Schutz junger Seeleute Empfehlung 154 betreffend die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten — Drucksachen 8/2634, 8/2983 —. . . . 13082 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 8/2851, 8/2972 — . . . . 13082 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über die vorübergehende Verwendung — Drucksachen 8/2923, 8/2970 —. . . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein sowie der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete — Drucksachen 8/2636 Nr. 15, 8/2976 — . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglukose — Drucksachen 8/2717 Nr. 9, 8/2990 — . . 13082 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Agenzien bei der Arbeit —Drucksachen 8/2952, 8/2988 — . . . . 13082 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) — Drucksache 8/3001 — 13083 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für die Durch- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 führung der Richtlinie 77 /489 /EWG über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport — Drucksachen 8/2583 Nr. 10, 8/2994 — . . 13083 B Fragestunde — Drucksache 8/3000 vom 22.06.1979 — Betriebliche Altersversorgung und Beitrag zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten sowie Bereitstellung finanzieller Mittel für eine häusliche Pflege bettlägeriger Schwerbehinderter MdlAnfr Al 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD MdlAnfr A2 22.06.79 Drs 08/3000 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13008 B, C, 13009 B, C, D ZusFr Pensky SPD . . 13008 B, 13009 A, B, C, D Gesundheitsgefährdung durch Aluminium, insbesondere durch aluminiumverpackte Fertiggerichte MdlAnfr A3 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU MdlAnfr A4 22.06.79 Drs 08/3000 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 13010 A, B, C, D, 13011 A ZusFr Josten CDU/CSU 13010 B, C, D Änderung der Wohnungsbauförderung MdlAnfr A5 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A6 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13011 A, B, C, D, 13012 A, B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13011 A, C, D, 13012 A ZusFr Josten CDU/CSU 13012 B Nutzung von Biomasse und Stroh zur Energiegewinnung MdlAnfr A7 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD MdlAnfr A8 22.06.79 Drs 08/3000 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 13012 C, 13013 A, B, D, 13014 A ZusFr Stockleben SPD 13013 A, D ZusFr Ey CDU/CSU 13013 B, 13014 A Begabtenförderung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A9 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A10 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . . .13014 B, D, 13015 A, B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 13014 D, 13015 A, B ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU . . . . . 13015 C Einschränkung der Einsatzbereitschaft des Bundesgrenzschutzes durch die Verminderung der Zahl der Sonderwagen MdlAnfr A20 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13016 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . .. . . . . . . . 13016 B Vertragliche Regelung der Übernahme der Programme von ARD und ZDF in kommerzielle Kabelfernsehsysteme in Belgien, der Schweiz und Österreich MdlAnfr A17 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD MdlAnfr A18 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 13016 C, 13017 A, B ZusFr Dr. Dübber SPD . . . . 13016 D, 13017 A Probleme bei der Unterbringung drogenabhängiger Strafgefangener in Anstalten des allgemeinen Strafvollzugs MdlAnfr A23 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A24 22.06.79 Drs 08/3000 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13017 B, C, D, 13018 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . 13017 C ZusFr Hauck SPD .. . . . 13017 D Steuerhinterziehung durch anonymen Ankauf von Wertpapieren MdlAnfr A27 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 13018 B, C, D ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . 13018 C, D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 V Benachteiligung insbesondere des ostwestfälischen und Paderborner Raums durch das Sonderprogramm Ruhr MdlAnfr A28 22.06.79 Drs 08/3000 Thüsing SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13019 A, B, C ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . 13019 B, C ZusFr Dr. Jens SPD 13019 C Einschränkung der Spekulationen gegen den Verbraucher durch Verbesserung der Angebots- und Preistransparenz auf dem Rotterdamer Ölmarkt MdlAnfr A31 22.06.79 Drs 08/3000 Gobrecht SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 13019 D, 13020 C ZusFr Dr. Jens SPD 13020 B Zulassung der Aufschließung von Stroh mit Natronlauge für Futtermittelhersteller MdlAnfr. A41 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13020 D Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren MdlAnfr A42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 13021 B, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 13021 D Neubaupläne der Bundesbahn für die Strekke Hannover—Würzburg MdlAnfr A46 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV .13022 A, B, D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU . . . . . 13022 B, C Ausbau der Autobahn 98 von Singen nach Lindau MdlAnfr A48 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 13022 D, 13023 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 A Dringlichkeitsstufe für den Ausbau der Autobahn Memmingen—Lindau MdlAnfr A49 22.06.79 Drs 08/3000 Gertzen SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13023 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13023 C Beurteilung der eingeführten Qualifikation eines Schiffsbetriebsmeisters MdlAnfr A50 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 13023 D, 13024 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 13024 A Verhinderung von Tariferhöhungen der Unternehmer des öffentlichen Personennahverkehrs auf Grund der Preissteigerungen auf dem Mineralölsektor MdlAnfr A53 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU 13024 B Vereinbarkeit des Wegfalls der Belehrung der Bewerber für den öffentlichen Dienst über die politische Betätigung gegen die demokratische Grundordnung mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn MdlAnfr A54 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU MdlAnfr A55 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 13024 C, D, 13025 A, B, C ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . 13024 D, 13025 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13025 C Nächste Sitzung 13083 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13085* A Anlage 2 Leichteres Schuhwerk für die Beamten des Bundesgrenzschutzes im Hochsommer MdlAnfr A11 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP MdlAnfr A12 22.06.79 Drs 08/3000 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* C Anlage 3 Kündigung eines Auftrags für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum Gorleben durch die niedersächsische Landesregierung MdlAnfr A14 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD MdlAnfr A15 22.06.79 Drs 08/3000 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13085* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 4 Gesetzgebungsplanspiele bei im Jahre 1978 verabschiedeten Gesetzen MdlAnfr A16 22.06.79 Drs 08/3000 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 13086* A Anlage 5 Verweigerung des Datenaustausches mit den Kirchengemeinden durch die zuständigen Behörden MdlAnfr A19 22.06.79 Drs 08/3000 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 13086* B Anlage 6 Beschlagnahme des Buches „texte der RAF" angesichts der in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift „Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" aus diesem Buch angeführten Zitate MdlAnfr A21 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A22 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13086* C Anlage 7 Wechsel der Lohnsteuerklasse zugunsten der weniger verdienenden Ehefrau bei einer Trennung im Laufe des Jahres MdlAnfr A25 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A26 22.06.79 Drs 08/3000 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13087* A Anlage 8 Förderung der Aufforstung von Flächen durch den Bund sowie Abgabe von Wald für Baumaßnahmen; Betreiben von Hühner-, Schweine- und Rinderzucht in bodenunabhängiger Veredelung MdlAnfr A39 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP MdlAnfr A40 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 13087* C Anlage 9 Anteil der Hauptfeldwebel der Bundeswehr an Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 MdlAnfr A43 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU MdlAnfr A44 22.06.79 Drs 08/3000 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* A Anlage 10 Ausgang des Disziplinarverfahrens gegen den Bundesvorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz Hans Günther Schumacher MdlAnfr A45 22.06.79 Drs 08/3000 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13088* C Anlage 11 Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr durch die Umstellung auf den Sommerfahrplan MdlAnfr A47 22.06.79 Drs 08/3000 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 13089* D Anlage 12 Beurteilung der Absichten der amerikanischen Regierung zur Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" im Persischen Golf MdlAnfr A80 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A81 22.06.79 Drs 08/3000 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 13090* A Anlage 13 Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen SchrAnfr B36 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* B Anlage 14 Förderung der Dorferneuerung nach Auslaufen des Zukunftsinvestitionsprogramms SchrAnfr B37 22.06.79 Drs 08/3000 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* C Anlage 15 Hilfe der EG für die thailändische Landwirtschaft SchrAnfr B38 22.06.79 Drs 08/3000 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13090* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 VII Anlage 16 Aussagen der EG-Kommission über eine Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 SchrAnfr B40 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B41 22.06.79 Drs 08/3000 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13091* B Anlage 17 Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren SchrAnfr B42 22.06.79 Drs 08/3000 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 13091* D Anlage 18 Sonderablieferungen der Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 SchrAnfr B86 22.06.79 Drs 08/3000 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Anlage 19 Verbesserung des Funk- und Fernsprechverkehrs in Schleswig-Holstein; Einnahmeausfälle bei der Paketbeförderung durch Inanspruchnahme privater Dienste; unterschiedliche Öffnungszeiten bei vergleichbaren Postämtern innerhalb eines Oberpostdirektionsbezirks SchrAnfr B87 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B88 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B89 22.06.79 Drs 08/3000 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13092* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 12967 163. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 162. Sitzung, Seite III, Anlage 19: Der Text „Ausstattung des Bahnübergangs der Riedbahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 nach dem neuesten Stand der Technik" ist zu streichen. Einzufügen ist: „Einführung einer gemäßigten Kleinschreibung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 6. Dr. van Aerssen 28. 6. Dr. Ahrens ** 28. 6. Alber ** 28. 6. Dr. Bardens ** 28. 6. Bayha 28. 6. Frau Benedix 28. 6. Böhm (Melsungen) ** 27. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 28. 6. Frau von Bothmer ** 28. 6. Breidbach 28. 6. Büchner (Speyer) ** 28. 6. Daweke 28. 6. Dr. Enders ** 28. 6. Dr. Evers ** 28. 6. Fellermaier * 28. 6. Dr. Geßner ** 28. 6. Handlos ** 28. 6. Dr. Hennig 28. 6. Höffkes 28. 6. Dr. Holtz ** 28. 6. Ibrügger 28.6. Dr. Jahn (Braunschweig) 28. 6. Dr. h. c. Kiesinger 28. 6. Dr. Klepsch * 28.6. Koblitz 28. 6. Lagershausen ** 28. 6. Dr. Graf Lambsdorff 28. 6. Lenzer ** 28. 6. Lücker * 27. 6. Matthöfer 28. 6. Dr. Mende ** 28. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 28. 6. Müller (Remscheid) 28. 6. Pawelczyk ** 28. 6. Reddemann ** 28. 6. Dr. Schäuble ** 28. 6. Scheffler ** 28. 6. Frau Schlei 28. 6. Schmidt (Hamburg) 28. 6. Dr. Schmitt-Vockenhausen 28. 6. Schulte (Unna) ** 28. 6. ' Dr. Schwencke (Nienburg) ** 28. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 6. Spilker 28. 6. Ueberhorst ** 28. 6. Dr. Vohrer ** 28. 6. Walkhoff 28. 6. Dr. Warnke 28. 6. Zebisch ** 28. 6. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 11 und 12) : Aus welchen Gründen müssen die vom Modeschöpfer Oestergard entworfenen grünen Uniformhosen der mit Sicherungsaufgaben im Regierungsviertel beauftragten uniformierten Beamten des Bundesgrenzschutzes in Stiefelschäfte gestopft werden? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß den uniformierten Bundesgrenzschutzbeamten wenigstens im Hochsommer das Tragen leichteren Schuhwerks gestattet wird, wie dies auch bei ihren Kollegen in Zivil der Fall ist? Zu Frage A 11: Für den Schutzdienst der im Raum Bonn eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des BGS ist grundsätzlich der Dienstanzug mit Überfallhose und Stiefeln vorgesehen. Das Tragen von Stiefeln hat sich deshalb als zweckmäßig erwiesen, weil unabhängig von den Witterungsbedingungen regelmäßige Streifengänge auch in unbefestigtem Gelände notwendig sind. Die Bundesregierung hat nicht geprüft, ob und in welcher Tiefe die Uniformhosen im Einzelfall in die Stiefelschäfte gestopft werden. Zu Frage A 12: Ihre Anregung ist in der bereits erwähnten Anzugsordnung für den BGS berücksichtigt. Davon wird auch Gebrauch gemacht. Beispielsweise tragen die Polizeivollzugsbeamten im BGS Halbschuhe, soweit dies ihre dienstliche Tätigkeit im Bereich der Schutzobjekte erlaubt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob - wie gemeldet wurde - die niedersächsische Landesregierung den Auftrag für ein regionalwirtschaftliches und ökologisches Gutachten für den Raum um Gorleben gekündigt hat? Handelt es sich gegebenenfalls bei dieser Entscheidung um eine Maßnahme der Auftragsverwaltung nach Artikel 85 des Grundgesetzes, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidung? Ein von der niedersächsischen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde vorgesehener Auftrag für ein Gutachten über die radioökologischen, ökologischen und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Entsorgungszentrums in Gorleben ist bisher nicht erteilt worden. Eine Kündigung dieses Projekts war daher auch nicht möglich. Die Genehmigungsbehörde hat allerdings nach der Empfehlung von Herrn MP Dr. Albrecht, das bisherige Entsorgungskonzept mit Wiederaufarbeitungsanlage nicht weiterzuverfolgen, einen Vertrag über vorbereitende Arbeiten zur Strukturierung 13086* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 und Planung der Gutachtensarbeit und zur Erhebung jahreszyklusabhängiger ökologischer Daten gekündigt. Die Bundesregierung erwartet, wie ich bereits auf eine Schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Ueberhorst am 13. Juni 1979 dargelegt habe, von den anstehenden Gesprächen mit der Landesregierung auch eine Klärung der weiteren Behandlung des in Aussicht genommenen, oben genannten Gutachtens. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 16) : Bei welchen im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen hat die Bundesregierung im Beratungsstadium Gesetzgebungsplanspiele durchgeführt? Danach hat der Bundesminister der Finanzen 1978 im Einkommensteuerrecht die Realisierbarkeit des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes bei den Kinderadditiven mit Hilfe eines Planspiels untersucht. Die Untersuchung führte dazu, daß die erprobten Vorschläge als zu kompliziert nicht in ein Gesetzgebungsvorhaben übernommen wurden. Bei den im Jahr 1978 verabschiedeten Gesetzen wurden, soweit kurzfristig feststellbar, Planspiele nicht durchgeführt. Aus der Vergangenheit sind mir insgesamt 14 Verwaltungsplanspiele bei in Kraft befindlichen Bundesgesetzen bekannt. Darüber hinaus wurden oder werden Planspiele zu 5 Vorhaben durchgeführt, die bisher noch nicht zu einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gedeihen oder zumindest noch nicht im Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind. Diese Übersicht verdeutlicht, daß Planspiele bzw. Praxistests, die innerhalb der Bundesregierung seit längerem bei der Gesetzesvorbereitung genutzt werden, verstärkt als geeignetes Mittel anerkannt werden, mögliche Schwierigkeiten beim Vollzug eines Gesetzes bereits bei dessen Vorbereitung zu berücksichtigen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß nach Erlaß einer mit dem Datenschutzgesetz des Bundes übereinstimmenden innerkirchlichen Datenschutzordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland der Austausch von bei den Einwohnermeldeämtern vorhandenen Daten, die für die kirchliche Gemeindearbeit unerläßlich sind (Bau und Betrieb von Altersheimen, Altenstuben, Sozialstationen, Kindergärten, Gemeindezentren usw.) mit dem Hinweis auf das Datenschutzgesetz des Bundes durch die zuständigen Behörden verweigert werden kann, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit unternehmen, um den Kirchengemeinden eine insoweit nötige Grundlage für ihre Gemeindearbeit zu verschaffen? In dem von Ihnen angesprochenen Fall kann die Übermittlung personenbezogener Daten schon deshalb nicht mit dem Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz verweigert werden, weil die Weitergabe solcher Daten von Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Hamburg in den Datenschutzgesetzen der Länder abschließend geregelt ist. Baden-Württemberg und Hamburg verfahren, soweit mir bekannt ist, mangels datenschutzrechtlicher Grundlage noch nach den Verwaltungsvorschriften zu ihren Landesmeldegesetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 12. Februar 1979 in einer Heidelberger Buchhandlung das Buch „texte der RAF" „wegen Verdachts eines Vergehens nach Paragraph 129 a StGB" beschlagnahmt wurde? tr- Sieht die Bundesregierung hier nicht einen Widerspruch zu der Tatsache, daß in der vom Bundesjustizminister herausgegebenen Schrift Zur ideologischen Begründung des Terrorismus" von Konrad Hobe dieses Buch auf den Seiten 17, 18, 21, 26 und 33 zitiert und auf Seite 48 im Literaturverzeichnis als eine Quelle aufgeführt wird, mit der nach Bundesjustizminister Dr. Vogel „die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus auf sachlicher Grundlage zu führen" ist? Zu Frage A 21: Ja, Frau Kollegin. Zu Frage A 22: Nein. Zunächst ist im Interessse der Genauigkeit darauf hinzuweisen, daß der Bundesminister der Justiz mit der zitierten Stelle, die aus dem Vorwort stammt, nicht etwa schlechthin zur Verbreitung der im Literaturverzeichnis enthaltenen Schriften aufgefordert, sondern eine geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Terrorismus als notwendig bezeichnet hat. In der dazu erforderlichen Beschäftigung mit schriftlichen Dokumenten des Terrorismus sieht die Bundesregierung den in der Frage angesprochenen Widerspruch nicht. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung der genannten Schrift Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist, kann nämlich nicht geschlossen werden, daß jeder Zugang zu solchen Schriften durch das Strafrecht verwehrt wird. So kann die Tathandlung des Werbens i. S. des § 129 a StGB zwar auch durch die Verwendung einer Schrift begangen werden. Durchaus Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13087* nicht jede Weitergabe einer solchen Schrift ist aber als Werben i. S. einer auf die Gewinnung von Anhängern gerichteten Tätigkeit zu verstehen. Erfüllt die auf eine solche Schrift bezogene Handlung allein die Voraussetzungen des § 88 a StGB, so läßt die entsprechend anwendbare Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB genügend Raum für die notwendige Weitergabe dieser Schrift zum Zwecke der vom Bundesminister der Justiz geforderten geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Terrorismus. In dieser Bestimmung heißt es ausdrücklich: „Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 25 und 26) : Bedeutet nicht die Regelung des § 39 Abs. 5 Satz 3 EStG, nach der bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, ein Wechsel der Lohnsteuerklassen im Laufe des Jahres nur gemeinsam beantragt werden kann, eine Härte für die Ehefrau in solchen Fällen, in denen der besser verdienende Ehemann in Steuerklasse III, die weniger verdienende Ehefrau in Steuerklasse V eingruppiert ist, die Ehegatten sich im Laufe des Jahres trennen und der Ehemann sich weigert, einem Wechsel der Lohnsteuerklasse zuzustimmen? Wäre die Bundesregierung bereit, eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage etwa dergestalt vorzunehmen, daß im Fall des Auszugs eines der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung für einen Lohnsteuerklassenwechsel nicht mehr die Zustimmung beider Ehegatten erforderlich ist? Ehegatten, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt gelebt haben, werden ganzjährig als Verheiratete besteuert. Diese Regelung ist in der Regel für das Jahr der Eheschließung von Vorteil. Sie kann allerdings zu Nachteilen führen, wenn die Ehe im Laufe des Jahres geschieden wird oder die Ehegatten sich für dauernd trennen. Insbesondere kann sich, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, für einen nach der Steuerklasse V besteuerten Ehegatten eine Härte ergeben, denn die Steuerbeträge der Steuerklasse V sind unverhältnismäßig hoch, weil sich die den Ehegatten insgesamt zustehenden tariflichen Grundfreibeträge und sonstigen Freibeträge bereits bei dem nach der Steuerklasse III besteuerten anderen Ehegatten auswirken. Zwar können die Ehegatten durch einen Antrag auf Änderung der Steuerklasseneintragung in beiderseits Steuerklasse IV eine andere Verteilung der Steuerlast erreichen; aber dieses Verfahren erfordert einen gemeinsamen Antrag der Ehegatten. Eine weitergehende gesetzliche Regelung etwa dahin gehend, daß die Steuerklassenänderung auf Antrag nur eines Ehegatten gegen den Willen des anderen Ehegatten vorgenommen wird, kann nicht befürwortet werden. Sie wäre verwaltungstechnisch nicht praktikabel. Insbesondere wären zeitliche Verzögerungen zu erwarten, wenn die Ehegatten nicht im Bereich desselben Finanzamts wohnen oder wenn sogar die Anschrift eines Ehegatten nicht bekannt ist. Die Härte, die darin besteht, daß die gewählte Lohnsteuerklasseneinteilung während des laufenden Jahres nicht durch einseitigen Antrag eines Ehegatten geändert werden kann, ist jedoch nur vorübergehender Natur. Nach Ende des Jahres kann der benachteiligte Ehegatte für das abgelaufene Jahr die getrennte Veranlagung beantragen. Er wird dann mit dem von ihm bezogenen Einkommen für das ganze Jahr tariflich wie ein Unverheirateter besteuert, wobei sich regelmäßig eine Erstattung ergibt. Der andere, nach der Steuerklasse III besteuerte Ehegatte, muß dann ebenfalls getrennt veranlagt werden, was bei ihm zu Steuernachforderungen führt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Fragen A 39 und 40) : In welchem Umfang wurde in den letzten Jahren von der öffentlichen Hand des Bundes die Aufforstung von Flächen gefördert, und verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchem Maß im gleichen Zeitraum Wald für Baumaßnahmen und dergleichen abgegeben werden mußte? Hat die Bundesregierung Angaben darüber, in welchem Maß Hühner-, Schweine- und in jüngster Zeit auch Rinderzucht in Form sogenannter bodenunabhängiger Veredlung betrieben wird, und was kann im Zuständigkeitsbereich des Bundes dagegen getan werden, daß durch solche Großbetriebe den bäuerlichen Familienbetrieben auf Dauer möglicherweise die Existenzgrundlage entzogen werden könnte? Zu Frage A 39: Für die Erstaufforstung von Grenzertragsböden und Brachflächen stellte der Bund von 1965 bis 1978 rund 54 Millionen DM als Beihilfen zur Verfügung; damit konnten im Privatwald und ländlichen Körperschaftswald rund 40 500 Hektar aufgeforstet werden. Davon entfallen auf die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" von 1973 bis 1978 rund 20 Millionen DM bzw. rund 18 000 Hektar. Für die Wiederaufforstung von Sturmschadensflächen des Privat- und Körperschaftswaldes gewährte der Bund von 1973 bis 1978 außer den Beihilfen für die Schadensbeseitigung Zuwendungen in Höhe von rund 43,5 Millionen DM; von der gesamten Schadensfläche, die im Privat- und Körperschaftswald etwa 70 000 Hektar betrug, konnten rund 43 000 Hektar mit Hilfe dieser Bundesmittel wieder aufgeforstet werden. 13088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Zum zweiten Teil der Frage, wieviel Wald für bauliche Nutzungen aller Art abgegeben werden mußte, stehen statistische Unterlagen auf Bundesebene nicht zur Verfügung; die entsprechenden Zahlen können auch nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand von den Ländern beschafft werden. Gegenwärtig können deshalb nur die im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1978 enthaltenen Angaben über die Veränderung der Waldfläche herangezogen werden. Danach hat im Zeitraum von 1965 bis 1977 die Waldfläche um etwa 34 000 Hektar zugenommen. Allerdings sind langfristige Vergleiche nur mit Vorbehalt möglich, da die Erhebungsmethoden sich im Laufe der Zeit geändert haben. Darüber hinaus ist die positive Gesamtentwicklung des Waldanteils regional sehr unterschiedlich. Die Waldfläche erhöhte sich in den von der Natur benachteiligten und weniger besiedelten Gebieten, während der Waldanteil besonders in der Nähe von Verdichtungsgebieten abgenommen hat. Zu \Frage A 40: Aus den Sonderaufbereitungen der Dezemberviehzählung (zuletzt 1977) ist ersichtlich, daß die Viehhaltung in den Betrieben mit geringerer Flächenausstattung, das sind vorwiegend Nebenerwerbsbetriebe, reduziert und in den Betrieben der mittleren und oberen Größenklassen verstärkt wurde. Trotz dieser Entwicklung ist der Anteil sog. Großtierhaltungen nach wie vor gering. Im Dezember 1977 wurden in Beständen von 1000 u. m. Mastschweinen von 0,02 % (75) der Halter nur 1,6 °/o (118 000) aller Mastschweine und in Beständen von 50 u. m. Milchkühen von 0,6 % (3 131) der Halter nur 3,7 % (200 000) aller Milchkühe gehalten. In der Legehennen- und Masthühnerhaltung ist der Anteil der Großhaltungen mit 35 % (30 000 u. m. Legehennen) bzw. 68 % (25 000 u. m. Masthühner) dagegen deutlich höher. Bei EG-weiter Betrachtung zeigt sich indessen, daß in einigen unserer Partnerstaaten die Entwicklung zu größeren Einheiten erheblich weiter fortgeschritten ist. 1977 betrug der Anteil an den Mastschweinen insgesamt in Haltungen mit mehr als 1 000 Mastschweinen in Frankreich 5,3 %, Italien 19,1 % und Vereinigtes Königreich 31,0 %. 1977 betrug der Anteil an den Milchkühen insgesamt in Haltungen mit mehr als 50 Milchkühen in Frankreich 6,4 %, Italien 22,7 °/o, Niederlande 35,9 % und Vereinigtes Königreich 68,5 %. Bei den Bemühungen der Bundesregierung, eine breite, bäuerlich strukturierte Landwirtschaft mit einem ausgewogenen Nebeneinander von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben zu erhalten, folgt die Bundesregierung in der Struktur-, Steuer- und Umweltpolitik den nachstehenden Leitlinien: — Im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung gilt generell, daß Förderungsmittel nur insoweit gewährt werden, als der angestrebte agrarstrukturelle und betriebswirtschaftliche Erfolg ohne diese Mittel nicht möglich wäre und der Begünstigte in zumutbarem Maße eigene Leistungen und Vermögenswerte einsetzt. — Nach der sog. Prosperitätsklausel entfallen alle Darlehen und Zuschüsse, wenn im Ausgangsjahr die Förderschwelle, d. h. das vergleichbare Einkommen, überschritten wird. Außerdem ist das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen auf 145 000 DM / Voll-AK und 600 000 DM pro Unternehmen begrenzt. — In der Schweinehaltung entfällt jegliche Förderung, wenn die Investition 185 600 DM übersteigt und nicht mindestens 35 °/o des Futters vom Betrieb erzeugt werden. — In der Milchviehhaltung ist eine Förderung nur bis zu einem Bestand von 60 Milchkühen zulässig. Der Zukauf von Rindvieh kann nur in Betrieben mit mehr als 50 % tatsächlich genutztem Dauergrünland oder in Futterbaubetrieben, deren Futterbauanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche mehr als 80 % beträgt, gefördert werden. — Investitionen im Bereich der Eier- und Geflügelwirtschaft werden nicht gefördert. Seit 1978 wird auch gewerblichen Geflügelmastbetrieben die Förderungswürdigkeit nach dem Investitionszulagengesetz nicht mehr zuerkannt, so daß eine unterschiedliche Behandlung landwirtschaftlicher und gewerblicher Geflügelhaltung nicht mehr besteht. Diese Auffassung halte ich auch für den Mastschweinesektor richtig, doch sind mir Förderungsfälle gewerblicher Schweinehaltungen nach dem Investitionszulagengesetz bisher nicht bekannt. — Die Genehmigung zur Errichtung von Geflügelställen mit mehr als 7 000 Hennenplätzen bzw. 14 000 Mastgeflügelplätzen sowie für Ställe mit mehr als 700 Mastschweineplätzen und mehr als 280 Sauenplätzen kann in der Regel nur erteilt werden, wenn schädliche Unwelteinwirkungen vermieden und die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden. — Kleine Betriebe sind steuerlich günstiger gestellt, da hier der Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird. Außerdem richtet sich die steuerliche Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung einkommensteuerrechtlich nach dem Umfang der je Hektar gehaltenen Vieheinheiten. Um die Gründung von Abschreibungsgesellschaften zur Übernahme von Produktionsanteilen bei gewerblichen Großbetrieben der Hennen- und Mastschweinehaltung zu unterbinden, wurde durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 eine Regelung eingeführt, nach der Verluste aus der gewerblichen Tierhaltung nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können. In der öffentlichen Diskussion werden darüber hinaus häufig Begrenzungen der Bestandsgrößen sowie Beschränkungen bei der Einfuhr von Substituten gefordert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unmittelbare Eingriffe mit unserer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13089* Wirtschaftsform unvereinbar und nicht praktikabel sind. Außerdem müssen außenwirtschaftliche Verpflichtungen berücksichtigt bleiben. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen A 43 und 44) : Wurde seitens der Bundesregierung das vom Verteidigungsausschuß und vorn Bundesverteidigungsministerium bisher einvernehmlich verfolgte Ziel aufgegeben, zur Angleichung an andere vergleichbare Bereiche des öffentlichen (mittleren) Dienstes auch für die Hauptfeldwebel der Bundeswehr einen 30prozentigen Anteil von Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 bereitzustellen und wurde statt dessen eine neue Zielvergabe von 25 v. H. angekündigt, die sogar erst in zwei Jahresschritten in den Haushaltsjahren 1980' und 1981 verwirklicht werden soll, und wenn ja, warum? Hat die Bundesregierung das oben genannte Ziel eines 30prozentigen Stellenanteils A 9 endgültig aufgegeben, und wäre mit einem 25prozentigen Stellenanteil es später möglich, alle betroffenen Soldaten so rechtzeitig in die Besoldungsgruppe A 9 einzuweisen, daß sie mit dem Anspruch auf diese Besoldungsgruppe zur Ruhe gesetzt werden können? Zu Frage A 43: Die Bundesregierung ist nicht von ihrem grundsätzlichen Anliegen abgegangen, für Hauptfeldwebel den Anteil der Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 auf 30 0/o zu erhöhen. Wie Sie in Ihrer Frage zutreffend andeuten, handelt es sich hierbei um die seit längerem angestrebte Deckung eines zunehmend dringlicher werdenden Nachholbedarfs. Das in den Ressortverhandlungen über den Regierungsentwurf des Verteidigungshaushaltes 1980 nunmehr erzielte Ergebnis stellt das zur Zeit Realisierbare dar. Danach soll das A 9-Planstellenkontingent für Hauptfeldwebel in den Haushalten 1980 und 1981 um jeweils 1 170 Planstellen erhöht werden. Dies ergibt in den kommenden zwei Jahren eine Anhebung des Planstellenanteils von gegenwärtig 15 auf dann zunächst 25 %. Zu Frage A 44: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einweisung in die Besoldungsgruppe A 9 kein Ziel sein kann, das von jedem Hauptfeldwebel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt während seiner Laufbahn automatisch erreicht wird. Vielmehr sollte ein deutlicher Leistungsbezug bestehen. Das heißt, daß leistungsstarke Soldaten früher, leistungsschwächere später in den Genuß der höheren Bezüge kommen. Dieser Grundsatz schlägt sich in den Auswahlverfahren für die Einweisung nieder, nach denen zur Zeit mindestens voll. befriedigende Leistungen erzielt werden müssen. Von den 1978 zur Ruhe gesetzten Hauptfeldwebeln beziehen rund 80 % Ruhegehalt aus der Besoldungsgruppe A 9. Gleichzeitig konnte das Durchschnittsalter bei der Einweisung auf 45,2 Jahre gesenkt werden. Mindestalter für die Einweisung ist das vollendete 42. Lebensjahr. Dieser insgesamt recht befriedigende Stand kann jedoch nur gehalten werden, wenn auf weitere Sicht der A 9-Planstellenanteil entsprechend den bestehenden Forderungen erhöht wird. Als Folge der auch bei den Berufsunteroffizieren ungünstigen Altersstruktur werden nämlich in den kommenden Jahren zunehmend weniger Hauptfeldwebel in den Ruhestand treten, wodurch sich künftig die Zahl der für neue Einweisungen jährlich frei werdenden A 9-Planstellen ebenfalls verringert. Wie ich bereits zur ersten Frage festgestellt habe, hat die Bundesregierung das Ziel eines 30%igen A 9-Planstellenanteils nicht aufgegeben. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage A 45) : Welchen Ausgang hat das Disziplinarverfahren gegen den bei der Bundeswehrverwaltung beschäftigten Bundesvorsitzenden des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz, Hans-Günther Schumacher, genommen, und wie wurden die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag davon unterrichtet? Das Disziplinarverfahren gegen den bei der Wehrbereichsverwaltung V, Außenstelle Karlsruhe, beschäftigten Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher wurde durch Verfügung des Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung V in Stuttgart vom 14. Februar 1979 eingestellt. Die Verfügung wurde dem Beamten am 20. Februar 1979 durch seinen Dienstvorgesetzten ausgehändigt. Der Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung hat hierzu in der Bundespressekonferenz am 14. Februar 1979 u. a. mitgeteilt: „Der Präsident der Wehrbereichsverwaltung V hatte gegen den Regierungsamtmann Hans-Günther Schumacher, einen der geschäftsführenden Vorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz, Vorermittlungen eingeleitet. Diese Vorermittlungen haben keinen Verstoß gegen die Beamtenpflichten und keine Rechtfertigung des Vorwurfs eines Dienstvergehens ergeben. Deshalb ist das Verfahren mit den eingestellten Vorermittlungen abgeschlossen." Für das Bundesministerium der Verteidigung bestand keine Veranlassung, den Deutschen Bundestag über den Ausgang des Disziplinarverfahrens zu unterrichten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage A 47) : 13090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach wie vor erhebliche Unregelmäßigkeiten im Personenzugverkehr, die auf Grund der Umstellung auf den Sommerfahrplan aufgetreten sind, zur Verärgerung der Reisenden führen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung der Fahrplansituation? Der Bundesminister für Verkehr verfolgt mit Sorge die Schwierigkeiten, die mit der Einführung des IC 79-Systems entstanden sind. Ich hoffe, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn die Einführungsprobleme bald überwunden haben wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3000 Fragen A 80 und 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absichten der amerikanischen Regierung, mitgeteilt durch den zukünftigen NATO-Oberbefehlshaber Rogers, die Errichtung einer militärischen „Feuerwehr" zu entwickeln, die u. a. zur Sicherung der Ölversorgung im Persischen Golf aktiv werden soll? Sind in diesem Zusammenhang der Bundesregierung Absichten bekannt, Teile dieser Truppe unter Umständen auch in anderen NATO-Staaten zu stationieren? Zu Frage A 80: Die Äußerungen von General Rogers vom 21. Juni 1979 sind eine erneute Darlegung global-strategischer Überlegungen der USA, im Rahmen des 1V2-Kriege-Konzeptes, welches seit Jahren entwickelt wird; d. h. Fähigkeit zur Abwehr einer großangelegten Aggression gegen die NATO bei gleichzeitiger Fähigkeit zu einer Konflikteindämmung außerhalb des NATO-Gebietes. Mit dem Konzept einer mobilen Eingreiftruppe sind die USA bestrebt, ihre globale Verantwortung glaubhaft zu erhalten bei gleichzeitig effektiverem Einsatz ihrer verfügbaren Kräfte. Das 1 1/2-Kriege-Konzept impliziert, daß keine für die NATO vorgesehenen Verbände für die Eingreiftruppe eingeplant werden. Die strategische mobile Eingreiftruppe der USA muß als konventioneller Beitrag zur Abschreckung vor Konflikten außerhalb der NATO betrachtet werden und damit als Mittel zur Erhaltung des Friedens und des Abbaus von Spannungen. Zu Frage A 81: Der Bundesregierung sind keine Absichten bekannt, Teile dieser Truppen außerhalb der USA zu stationieren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 36) : Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie hoch der Anteil der Energiekosten an den Lebensmittelpreisen ist, nachdem die Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittelfilialbetriebe Preiserhöhungen u. a. wegen der angespannten Lage auf dem Ölmarkt angekündigt hat? Angaben über den Anteil der Energiekosten an den Nahrungsmittelpreisen liegen nicht vor. Der Energieverbrauch ist auf den einzelnen Produktions- und Handelsstufen und zwischen den verschiedenen Produktionszweigen sehr unterschiedlich. Nach groben Schätzungen dürften die Energiekosten im Durchschnitt in der Vergangenheit annähernd etwa 3 % bis 4 % der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel ausgemacht haben. Bei überproportional steigenden Energiepreisen kann sich dieser Anteil erhöhen; Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise sind nicht auszuschließen. Aussagen über ihr Ausmaß bedürfen jedoch noch eingehender Untersuchungen. Soweit. Energiekosten auf den Produktionsbereich der Landwirtschaft entfallen, ist infolge des landwirtschaftlichen Preisstützungssystems eine Überwälzung der Energieverteuerung bei den meisten Produkten auf nachgelagerte Stufen nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3000 Frage B 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Förderung der Dorferneuerung nach 1980, wenn das Zukunftsinvestitionsprogramm ausläuft, zusammen mit den Ländern eventuell im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes fortzusetzen? Das Programm für Zukunftsinvestitionen — ZIP — sollte als ein zeitlich begrenztes Konjunkturprogramm zur Verbesserung der Wachstumsbedingungen und damit zur Wiedergewinnung und Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes beitragen. Im Bereich der Dorferneuerung hat sich jedoch gezeigt, daß bei zahlreichen Gemeinden, die im Rahmen des ZIP nicht mehr berücksichtigt werden konnten, ein Bedarf nach einer Sanierung und damit zugleich nach einer grundlegenden und nachhaltigen Verbesserung der Infrastruktur besteht. Seitens meines Hauses besteht daher der Wunsch, eine Förderung der Dorferneuerung über das Jahr 1980 hinaus als eine im Interesse des gesamten ländlichen Raumes dringende Maßnahme zu ermöglichen. Die finanzielle Förderung der Dorferneuerung durch den Bund hängt aber letztendlich von dem Ergebnis der kommenden Haushaltsberatungen ab. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3000 Frage B 38) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13091* Kann die Bundesregierung mitteilen, welche zusätzlichen Maßnahmen der EG geplant sind, um der thailändischen Landwirtschaft, die durch die Beschränkung der Tapiokaeinfuhr in die EG betroffen ist, zu helfen? Thailand gehört zu der Gruppe der nichtassozifierten Länder, die zwar nicht vom Lomé-Abkommen profitiert, für die aber aus dem EG-Haushalt jährlich Mittel im beschränkten Umfang bereitgestellt werden. Hieraus werden — soweit bisher zu übersehen — auf der Suche nach einer TapiokaAlternative die folgenden Maßnahmen finanziert bzw. für eine Finanzierung erwogen: 1. Aus Mitteln des Jahres 1978 sind 200 000 ERE für eine Studie über „Diversifizierungsmöglichkeiten der thailändischen Landwirtschaft" bereitgestellt. Diese Studie soll Ausweichmöglichkeiten an Stelle von Tapioka aufzeigen. Sie wird gegenwärtig durchgeführt und soll Anfang September vorgelegt werden. 2. Die EG zeigt eine grundsätzliche Bereitschaft, Folgemaßnahmen zu finanzieren, die sich aus der unter 1. genannten Studie ergeben sollten.. 3. Auf Grund verschiedener Empfehlungen scheint die der Sojabohne ähnliche „winged bean" (Psophocarpus Tetragonolobus) als Diversifizierungskultur für den Anbau in Nordost-Thailand geeignet. Im Vorgriff auf die erst im November zu erwartende Ratsentscheidung über die für 1979 bereitzustellenden Mittel sind bereits Ende April 600 000 ERE für die Saatgutproduktion von „winged beans" sowie für Laboruntersuchungen und Feldversuche mit dieser Bohne im Ad-hoc-Verfahren bewilligt worden. Dieser vorzeitige Schritt war notwendig, da die Bohnen im Mai gesät werden müssen, andernfalls ein volles Jahr verlorengehen würde. Gleichzeitig mit der Saatgutproduktion werden in einer Studie über die Bohne u. a. die Aspekte der Inlandsnachfrage, Exportmöglichkeiten und EG-Importbedarf an Proteinen (eventuell Verarbeitung der Bohne zu Oelkuchen) untersucht. 4. Die Kommission erwägt die Möglichkeit einer Beteiligung der Gemeinschaft an dem Bewässerungsprojekt Pa Mong — Nordost-Thailand. Das Projekt liegt in dem Tapiokagebiet des Landes und dürfte für die Diversifizierung der dortigen Landwirtschaft von erheblicher Bedeutung sein. Weitere Einzelheiten über dieses Projekt liegen gegenwärtig noch nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 40 und 41) : Kann die Bundesregierung detaillierte Auskunft darüber geben, was die EG-Kommission zu einer erneuten Erweiterung der Hopfenflächen nach dem 31. Dezember 1979 gesagt hat? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, ab 1. Januar 1980 wieder eine Erweiterung der Anbauflächen zuzulassen, und dann wahrscheinlich im Jahr 1983/85 wieder mit Rodungsprämien, wie gehabt, die Überschußproduktion zu vermindern? Die EG-Kommission hat sowohl im sog. beratenden Ausschuß (Fachausschuß der europäischen Hopfenwirtschaft) als auch in der zuständigen Arbeitsgruppe zu erkennen gegeben, daß zur Zeit an eine Verlängerung des Anbaustopps über den 31. Dezember 1979 hinaus nicht gedacht ist. Sie begründet dies mit dem Umfang der durchgeführten Rodungsmaßnahmen und der sich hieraus ergebenden Stabilisierung des Hopfenmarktes. Ferner weist sie darauf hin, daß in den USA und in den hopfenanbauenden COMECON-Ländern eine Tendenz zur Produktionsausweitung zu beobachten ist. Eine Fortsetzung des Anbaustopps würde nach Auffassung der EG-Kommission unbilligerweise die Verantwortung für eine nachhaltige Stabilisierung des Welthopfenmarktes allein den Hopfenpflanzern in der Gemeinschaft aufbürden. Ungeachtet dessen hat die EG-Kommission zugesagt, nach Vorliegen der Ernteergebnisse 1979 mit den Regierungen der Mitgliedstaaten in einen Meinungsaustausch zu dieser Frage einzutreten, in den die Bundesregierung mit der Ihnen bekannten Haltung hineingehen wird. Insoweit darf auf die Antwort auf Ihre schriftlichen Anfragen vorn 21. Mai 1979 verwiesen werden, der lediglich noch hinzuzufügen ist, daß sich inzwischen auch der Freistaat Bayern der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen hat. Ihre Vermutung, in den Jahren 1983/ 85 werde es wieder zur Gewährung von Rodungsprämien kommen, vermag die Bundesregierung nicht zu teilen. Sie vertraut vielmehr auf das im Rahmen der Rodungsmaßnahme gezeigte Verantwortungsbewußtsein der europäischen Hopfenpflanzer. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 42) : Ist gesichert, daß die Bewilligung von Bundesmitteln für Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf wirkt? Es entspricht einem gesetzlichen Gebot, daß das Flurbereinigungsgebiet unter Beachtung der j eweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten ist, und daß dabei den Erfordernissen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen ist (§ 37 des Flurbereinigungsgesetzes). Die entsprechenden Maßnahmen sind mithin Teil der Flurbereinigung, so daß sich die Bewilligung von Mitteln für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich nicht verzögernd auf den Verfahrensablauf auswirken kann. Die Durchführung der Flurbereinigung ist nach § 2 des Flurbereinigungsgesetzes in die Verantwortung der Länder gelegt und von diesen als eine besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. 13092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Frage B 86) Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost zur Konsolidierung des Bundeshaushalts 1979 wieder Sonderablieferungen an den Bund leisten wird, und wenn ja, wie vereinbart sich diese Sonderzahlung mit den Gebührenhaushalten der Deutschen Bundespost? Die Deutsche Bundespost hat im Jahre 1979 gem. § 29 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes eine Sonderablieferung an den Bund in Höhe von 1,1 Mrd. DM zu leisten. Auf die Gebühren der Deutschen Bundespost wird die beschlossene Sonderablieferung keinen Einfluß haben. Das Bundeskabinett wird Anfang Juli 1979 darüber entscheiden, ob der Deutschen Bundespost für den Haushalt 1980 noch einmal eine Sonderablieferung abverlangt werden soll. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3000 Fragen B 87, 88 und 89) : Was hält die Deutsche Bundespost nach Auswertung der Erfahrungsberichte über die Schneekatastrophe in Norddeutschland unternommen, um den Funk- und Fernsprechverkehr in Schleswig-Holstein zu verbessern (siehe Drucksache 8/2464, Teil B Nr. 142) ? Womit erklärt sich die Bundesregierung, daß die Deutsche , Bundespost viele Kunden verloren hat, die jetzt private Dienste — z. B. bei der Paketbeförderung — in Anspruch nehmen, und wie hoch schätzt sie die hierdurch der Deutschen Bundespost entstandenen Einnahmeausfälle? Wie vertragen sich die unterschiedlichen Öffnungszeiten vergleichbarer Postanstalten (Postämter) innehalb eines Oberpostdirektionsbezirks mit einem „kundenfreundlichen" Service, und ist beabsichtigt, den Kundendienst der Deutschen Bundespost noch weiter einzuschränken? Zu Frage B 87: Die Schwierigkeiten im Fernsprechverkehr während der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein hatten im wesentlichen zwei Ursachen. Zum einen führte die Unterbrechung der Starkstromversorgung zum Ausfall einiger Ortsvermittlungsstellen, weil es wegen der unpassierbaren Straßen nicht möglich war, die fahrbaren Netzersatzanlagen rechtzeitig an die Einsatzorte zu bringen. Auch ein Einsatz von Hubschraubern zum Transport der Netzersatzanlagen war nicht möglich, weil die Hubschrauber während der Schneestürme keine Starterlaubnis erhielten. Zum anderen trat mit der Katastrophe eine außerordentliche Verkehrsüberlastung des Fernsprechnetzes auf. Deshalb wurde in den betroffenen Ortsnetzen von der sogenannten „Katastrophenschaltung" Gebrauch gemacht, d. h., der abgehende Verkehr wurde zugunsten des notwendigen Fernsprechverkehrs der Not- und Hilfsdienste eingeschränkt. Die Auswertung der Erfahrungsberichte hat folgendes ergeben: 1. In Katastrophengebieten kann der zur Bewältigung der Katastrophe erforderliche Fernsprechverkehr nur gewährleistet werden, wenn Verkehrseinschränkungen mit Hilfe der sogenannten „Katastrophenschaltung" vorgenommen werden. 2. Soweit sich geringfügige Mängel hinsichtlich eines schnellen Transports der Netzersatzanlagen durch Hubschrauber ergeben haben, sind die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bereits angelaufen. Es werden z. Z. auch Möglichkeiten untersucht, die es gestatten, Netzersatzanlagen an schwere Bundeswehrfahrzeuge anzukuppeln. 3. Es hat sich gezeigt, daß das Fernsprechnetz im Katastrophengebiet durch ankommenden Fernverkehr aus dem Bundesgebiet und dem Ausland in erheblichem Umgang zusätzlich belastet wurde. Z. Z. werden technische und betriebliche Möglichkeiten untersucht, wie Fernsprechverkehrsströme in Katastrophengebiete begrenzt werden können, um den notwendigen Fernsprechverkehr zu gewährleisten. 4. 1982 wird voraussichtlich mit der Einrichtung eines neuen Funkfernsprechnetzes begonnen werden, das zahlreiche zusätzliche Teilnehmer aufnehmen kann und damit in Katastrophenfällen ebenfalls wesentliche Erleichterungen verschaffen kann. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß im Rahmen des nichtöffentlichen beweglichen Landfunks den „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" Funkfrequenzen, d. h. eigene Funknetze, .zur Verfügung stehen, um u. a. in Notfällen unabhängig vom öffentlichen Fernmeldenetz zu sein. Zu Frage B 88: Im Postwesen ist der Paket- und Päckchendienst der größte und allein wesentliche Bereich, in dem die Deutsche Bundespost im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern steht. Die Kunden haben sich stets desjenigen Transporteurs bedient, dessen Konditionen ihren speziellen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Transportversicherung usw. am besten entsprachen. Der Wettbewerb hat sich mit dem Auftreten weiterer Wettbewerber am Kleingutmarkt in den letzten Jahren nur insofern für die Deutsche Bundespost verschärft, als das Angebot der neuen Konkurrenz, nach Maßen, Gewichten und Gebühren dem Dienstleistungsangebot der Post angenähert ist. Verkehrsumfang und Einnahmen der Deutschen Bundespost im Kleingutbereich haben sich — im Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1979 13093* Gegensatz zu der Zeit vor 1976 — trotz Auftretens der neuen Wettbewerber in den letzten Jahren stabilisiert. Der Zahl der abgewanderten Kunden ist durch Rückwanderungen sowie durch Neuzugänge im wesentlichen kompensiert worden. Dieses Kundenverhalten beweist, daß die Deutsche Bundespost mit ihrem Leistungsangebot den Wünschen ihrer Kunden vielfältig entgegenkommt. Zu Frage B 89: Dauer und zeitliche Lage der Öffnungszeiten von Postämtern richten sich nach den vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen allgemeinen Grundsätzen und orientieren sich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Kundengewohnheiten an dem vorhandenen Verkehrsbedürfnis. Die Belange der Postkunden hinsichtlich bedarfsgerechter Schalterstunden werden dabei ebenso wie der Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung beachtet. Die allgemeinen Grundsätze stellen grundsätzlich eine Gleichbehandlung von Postämtern mit vergleichbarem Bedarf und damit einen guten Kundenservice sicher. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Ob bei Postämtern mit gleichen Voraussetzungen für die Festsetzung von Öffnungszeiten unterschiedlich verfahren wird, läßt sich nur anhand konkreter Beispiele überprüfen.
Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 1979 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 oder 3 nicht gestellt:
Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz)

Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 7)

Fünftes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (5. AFG-ÄndG)

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Fünftes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1975 über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt
Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz — GPatG —)

Gesetz zum Vertrag vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Autobahnzusammenschluß im Raum Basel und Weil am Rhein
In seiner Sitzung am 22. Juni 1979 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem
Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 6)

nicht zuzustimmen. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/3015 verteilt.
In derselben Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß angerufen wird:
Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (6. BAföGÄndG)

Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und der Gewerbeordnung
Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Seine Schreiben werden als Drucksachen 8/3011, 8/3012, 8/3013 und 8/3014 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 21. Juni 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Röhner, Volmer, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Broll, Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU betr. Dienstpostenbewertung und Zuordnung der Funktionen zu den Ämtern — Drucksache 8/2916 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3008 verteilt.

(Die Abgeordneten erheben sich)

Überraschend erreichte uns die Nachricht vom Tode des saarländischen Ministerpräsidenten Franz Josef Röder. Er starb plötzlich in den gestrigen Morgenstunden. Ein Herzversagen setzte kurz vor seinem 70. Geburtstag seinem Leben ein Ende. Noch am Vortage stand er mitten in der Verantwortung seiner politischen Arbeit.
Franz Josef Röder wurde am 22. Juli 1909 als Sohn eines Seminardirektors in Merzig im Saarland geboren. Er besuchte das Humanistische Gymnasium in St. Wendel und studierte anschließend in Freiburg im Breisgau, Innsbruck und Münster Latein, romanische Sprachen und Geographie. 1935 wurde er Studienassessor und war. von 1937 bis 1945 im Auslandsschuldienst tätig, ab 1940 als Lehrer an der deutschen Schule in Den Haag. Nachdem er mehrere Jahre als Leiter des Sprachendienstes und als Chefdolmetscher bei der Generaldirektion der Deutschen Eisenbahn in Speyer gearbeitet hatte, kehrte er 1948 in den höheren Schuldienst zurück. Er wirkte zuletzt als Oberstudiendirektor am Realgymnasium in Dillingen.
Noch während der Zeit, als das Saarland kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland war und die Parteien dort verboten waren, schloß sich Franz Josef Röder der illegal tätigen CDU-Saar an. Er war seit den ersten freien Landtagswahlen im Jahre 1955 Mitglied der CDU-Fraktion des Saarländischen Landtags. Er erwarb sich bleibende Verdienste bei der Ablehnung des Saarstatuts und für die Rückgliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland. In dieser Zeit war der Verstorbene auch stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates. Als überzeugter Europäer lag ihm die Freundschaft mit unserem französischen Nachbarn ganz besonders am Herzen. Die Annäherung zwischen Deutschen und Franzosen hat er maßgeblich mitgetragen. Mit der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1957 wurde Franz Josef Röder auch Mitglied des Deutschen Bundestages. Er blieb es allerdings nur bis zum Oktober jenen Jahres, weil er sich den Aufgaben der Landespolitik zuwenden wollte. Noch im gleichen Jahre, 1957, wurde er Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung. Dieses Amt bekleidete er bis 1965. Am 30. April 1959 wurde er als Nachfolger des tödlich verunglückten Egon Reinert



Präsident Stücklen
Ministerpräsident des Saarlandes. Als Präsident des Bundesrates 1959 und 1969 hat er mit viel Einfühlungsvermögen und Würde die Bundesrepublik Deutschland bei wichtigen Anlässen repräsentiert.
Franz Josef Röder war ein überzeugter Anhänger des bundesstaatlichen Prinzips. Vor dem Bundesrat stellte er dessen Vorzüge in einer vielbeachteten Rede heraus. Er sagte:
Der bundesstaatliche Charakter der Bundesrepublik Deutschland hat das organische Hineinwachsen des Saarlandes als eines neuen Gliedstaates sehr gefördert. Die Unterschiedlichkeiten in der Staatspraxis, die wirtschaftlichen und sozialen Besonderheiten des Saarlandes können in der föderativen Ordnung unseres Staatswesens besser und im Interesse unserer Bevölkerung sinnvoller gewahrt bleiben, als dies in einem zentralistischen Einheitsstaat der Fall gewesen wäre.
Franz Josef Röder ist die schwierige Aufgabe gelungen, nach der politischen Integration auch die wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes erfolgreich zu vollenden. Dabei gelang es ihm auch, Verständnis für gewisse Sonderstellungen des Saarlandes im. Verhältnis zu Frankreich zu erreichen. Während seiner 20jährigen Amtszeit, die ihn zum dienstältesten Ministerpräsidenten der Bundesrepublik Deurtschland werden ließ, gewann er über die Grenzen des Saarlandes hinaus großes Vertrauen. Als Landesvater war er sehr beliebt und von der Bevölkerung überall anerkannt. Auch der politische Gegner hat ihm die Anerkennung nie versagt. Er hatte Freunde in allen Parteien und Fraktionen.
Im Namen des Deutschen Bundestages spreche ich der Familie des Verstorbenen, der Regierung des Saarlandes, der saarländischen Bevölkerung und der Christlich Demokratischen Union Deutschlands unser Mitgefühl aus. — Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben; ich danke Ihnen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich — so ist das Leben — einem Geburtskind des Deutschen Bundestages, Herrn Kollegen Mattick, die herzlichsten Glückwünsche zu seinem 71. Geburtstag im Namen des Hauses zu übermitteln. Alles Gute und Gesundheit!

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuß) zu dem Jahresbericht 1978 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
— Drucksachen 8/2625, 8/2986 — Berichterstatter: Abgeordnete Ernesti, Horn
Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort?

(Ernesti [CDU/CSU] : Nein!)

— Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Krone-Appuhn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ursula Krone-Appuhn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung wurde dem Herrn Wehrbeauftragten für seinen klaren und nichts beschönigenden Bericht gedankt. Ich möchte das im Namen der CDU/ CSU-Fraktion nachdrücklich wiederholen und Sie, sehr verehrter Herr Wehrbeauftragter, bitten, im Rahmen dieser Debatte zu Ihrem Bericht noch einmal dás Wort zu ergreifen.
    In der Berichterstattung über die Verteidigungspolitik haben wir in den letzten Jahren in erster Linie Abrüstungsverhandlungen, das Kräfteverhältnis Ost-West, Rüstungs- und damit verbundene Finanzprobleme und neue Waffensysteme gelesen. Um so mehr ist es zu begrüßen, daß durch den Bericht des Herrn Wehrbeauftragten endlich einmal der Mensch in den Streitkräften in den Vordergrund der Diskussion gerückt ist. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, die besten und teuersten Waffensysteme, die allen Anforderungen einer modernen Kriegführung entsprechen und damit die Abschreckung gewährleisten, die uns den Frieden garantiert, nützen nichts, wenn der Mensch, der diese Waffensysteme zu beherrschen hat, das Gefühl hat, mißachtet zu werden, verplant zu sein, ohne sich wehren zu können, und, wie der Generalinspekteur es ausgedrückt hat, in bestimmten sozialpolitischen Positionen 80 Jahre hinter den heute allgemein anerkannten sozialen Errungenschaften hinterherhinkt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hier reicht es auch nicht, wenn man — à la Bericht der „Koordinierungsgruppe soziale Maßnahmen der Bundeswehr" — nur eine Bestandsaufnahme macht, sondern die Probleme, die sowohl die Bundeswehr als auch die Bevölkerung beunruhigen, müssen angesprochen werden.
    Wir sind uns interfraktionell darüber einig, daß die Bundeswehr keine Armee von Barbaren ist, die Soldaten wie Söldner der Fremdenlegion behandelt; noch ist sie eine Armee von Trinkern, die ihre Dienstpflicht nicht mehr erfüllen kann.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Trotzdem fragen besorgte Eltern und auch Wehrpflichtige, die demnächst eingezogen werden, dank der überzogenen Presseberichte, was denn nun eigentlich an den Überschreitungen stimmt, Presseberichte, die schlagzeilensüchtig das herausgegriffen haben, was im Bericht des Herrn Wehrbeauftragten als besonders negativ auffiel.
    Lassen Sie mich deswegen zunächst einmal die Grundrechtsverletzungen ansprechen, deren geringe Anzahl, wie das Bundesverteidigungsministerium mit Recht betont, nicht für eine allgemeine Verschlechterung der Situation spricht, die aber dennoch von uns hinterfragt werden müssen, um künftig Vorkommnisse der geschilderten Art überhaupt zu verhindern.
    Mit der Aufstellung der Bundeswehr wurde erstmals auch ein systematischer Rechtsunterricht eingeführt, der nach 20jähriger Zeit überdacht und den neuen Erfordernissen angepaßt werden muß. In der Vergangenheit kam es in der Praxis der Rechtsan-



    Frau Krone-Appuhn
    Wendungen immer wieder zu Schwierigkeiten, weil das Bundesverteidigungsministerium nur Rahmenrichtlinien erließ und in den verschiedenen Ausbildungsgängen unterschiedliche Rechtsauffassungen und Rechtsmeinungen vertreten wurden. Die so entstandene Rechtsunsicherheit kann nur durch eine für den gesamten Rechtsunterricht zuständige zentrale Einrichtung beseitigt werden. Wir sollten die Rechtslehrer nach wiè vor der Dienstaufsicht der leitenden Rechtsberater der Ämter unterstellen, die Fachaufsicht aber einem Inspizienten für den Rechtsunterricht übertragen. Dieser hat darauf hinzuwirken, daß in allen drei Teilstreitkräften und im Territorialheer Rechtsunterricht nach einheitlichen Kriterien betrieben wird und eine einheitliche Rechtsaussage erfolgt. Das ist jedoch nur gewährleistet, wenn ihm ein Inspektionsrecht für die Durchführung des Rechtsunterrichts eingeräumt wird und er die Möglichkeit hat, Rechtslehrer auch bezüglich ihrer pädagogischen Qualifikation zu überprüfen.
    Der Herr Wehrbeauftragte hat recht, wenn er in seinem Bericht darauf hinweist, daß eine vertiefte Rechtsausbildung Rechtsbewußtsein weckt und damit Rechtsverletzungen vorbeugt.
    Bezüglich der Aufnahmeriten bei bestimmten Waffengattungen, die die körperliche Unversehrtheit oft in hohem Maße gefährden, gesundheitsschädlich sind oder die Menschenwürde verletzen, sollten wir einmal grundsätzlich überlegen, ob es berechtigt ist, solche sogenannten Einführungszeremonien einfach zu untersagen.
    Ich möchte das am aufgezeigten Fall der Pioniertruppe darstellen. Es handelt sich dabei um einen alten Spaß, mit dem viele Generationen von Soldaten vom Rekruten zum Pionier geschlagen wurden. Der traurige Fall des Schwerverletzten Soldaten zeigt, daß dieser Ulk außerordentlich gefährlich sein kann. Trotzdem sollte man anstelle eines Verbotes der „Pioniertaufe" einen besseren Ersatz für die Aufnahme in die Gemeinschaft einführen. Dieses könnte z. B. eine sportliche Übung sein. Eine Schlauchbootfahrt mit militärischen Einlagen wäre sinnvoll; sie bildet aus, sie fördert die Kameradschaft. Am Ende steht die Aufnahme in den Kreis der Pioniere durch den Kommandeur und die Anerkennung der gezeigten Leistungen.
    Es ist gar keine Frage, daß Alkoholgenuß während der Dienstzeit Ordnung und Disziplin gefährdet. Der geschilderte Fall des betrunkenen Kompaniechefs fordert die Frage nach der Dienstaufsicht durch den Kommandeur geradezu heraus. Warum gab es hier keine einschneidende Disziplinarmaßnahme? Alkoholiker sind sofort aus der Truppe zu entfernen, zu Entziehungskuren zu entsenden und, falls diese erfolglos sind, aus der Truppe zu entlassen.
    Der angeprangerte übermäßige Alkoholgenuß in der Truppe könnte aber auch dadurch verursacht sein, daß die militärischen Führer nicht in der Lage sind, die Soldaten intensiv genug und sinnvoll zu beschäftigen. Bei Truppenbesuchen kann man immer wieder feststellen, mit welcher Begeisterung die Soldaten an Gefechtsausbildungen und Nachtübungen teilnehmen. Andererseits sitzen sie gelangweilt im vorgeschriebenen politischen Unterricht, weil dieser nicht nach neuesten pädagogischen Erkenntnissen durchgeführt wird. Fragt man dann die Kommandeure, ob nicht mehr sportliche Übungen und Gefechtsausbildungen den Korpsgeist stärken und die Motivation der Soldaten verbessern würden, wird uneingeschränkt mit Ja geantwortet, allerdings darauf verwjesen, daß Übungsmunition für solche militärischen Veranstaltungen fehlt.
    Ersten ist hier im Interesse der militärischen Ausbildung dringend Abhilfe geboten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zweitens sollte man einmal darüber nachdenken, ob in der Bundeswehr nicht analog zu dem, was die amerikanische Armee hier in Deutschland tut, zur sinnvollen Beschäftigung der Soldaten in der Freizeit und während der Bereitschaft Hobbygruppen geschaffen, Wettbewerbe veranstaltet und den Soldaten z. B. Autowerkstätten auf dem Kasernengelände zur Verfügung gestellt werden sollten, so daß sie unter Anleitung und Mithilfe eines Kfz-Mechanikers, der normalerweise bei jeder Einheit vorhanden ist, abends ihre Autos pflegen und reparieren können, statt vor dem Fernseher zu sitzen oder zu trinken. Das heißt, die Soldaten brauchen insgesamt Hilfe zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
    Steigender Alkoholkonsum kann aber auch ein Zeichen dafür sein, daß innerhalb der Bundeswehr eine Identitätskrise besteht, die auf mangelnde Innere Führung zurückzuführen ist. Das berühmte existentielle Vakuum, das auch im zivilen Bereich in der jungen Generation anzutreffen ist, wurde durch eine permanente Kritik an allen Grundwerten, ohne neue Zielvorstellungen zu setzen, hervorgerufen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es wird eine wichtige Aufgabe für den lebenskundlichen Unterricht sein, hier Koordinatensysteme anzubieten, die dem Soldaten Hilfe zur Selbstfindung geben.
    Der Bundesminister der Verteidigung erklärt in seinem Kommentar zum Bericht des Wehrbeauftragten, daß es für den Soldaten im Grundwehrdienst mit Vorrang um die Aufgabe gehe, daß alle militärischen Vorgesetzten den Sinn des Dienstes in den Streitkräften so erklären und jeden Soldaten den Besitz von Freiheit und Recht im Dienst so erleben lassen, daß er die Verteidigungswürdigkeit unserer grundgesetzlichen Ordnung aus eigener Erfahrung einsehen kann.
    Der Kollege Ernesti hat in der Debatte am 18. Mai bereits darauf hingewiesen, daß die Schule für Innere Führung der Bundeswehr ausgezehrt worden sei. Die personelle Ausstattung und die Infrastruktur der Schule für Innere Führung reichten zur Zeit nicht aus, die militärischen Führer in die Lage zu versetzen, dem Soldaten die Einsicht in die Wichtigkeit seiner Aufgabe zu vermitteln.
    Wenn allerdings Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Wehner, die berechtigte Kritik des Kollegen Ernesti auf der sicherheitspolitischen Informationstagung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion in Bre-



    Frau Krone-Appuhn
    men am 19. Mai mit einer gewissen Betrübnis als lauter Fliegenschisse bezeichnen,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU]: Das ist toll!)

    dann muß ich hier die Frage stellen, ob Ihnen die Innere Führung ein wirkliches Anliegen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Schon zeichnen sich nämlich in Reden und Stellungnahmen von Mitgliedern der SPD Tendenzen ab, die mit ihrem militärischen Auftrag verbundene besondere Organisation der Bundeswehr, das Dienst- und Treueverhältnis und die Fürsorgepflicht durch ein völlig anderes Konzept ablösen zu lassen. Z. B. wurde bei einem Grußwort auf einer Bereichsversammlung des Deutschen Bundeswehrverbandes von einem Sozialdemokraten der Soldat mit Arbeitnehmern gleichgestellt und Mitbestimmung für alle Soldaten gefordert.

    (Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU]: Lachhaft!)

    Neuerdings hört man häufig auch die Forderung nach Humanisierung der Arbeitswelt in der Bundeswehr. Sie, sehr verehrter Herr Kollege Wehner, wissen sicher noch sehr genau, was aus der Sowjetarmee geworden ist, nachdem Marschall Tuchatschewskij ermordet und die unbedingte Gleichheit aller Soldaten eingeführt worden war: Im finnischen Winterkrieg stellte man fest, daß man ohne hierarchischen Aufbau und klare Führungsstrukturen nicht auskommt.
    Die CDU/CSU-Fraktion wird sich mit Vehemenz gegen alle Versuche wehren, den Aufbau der Bundeswehr durch Gleichmacherei und Mitbestimmung zu zerstören, weil wir wissen, daß sie dann ihrem militärischen Auftrag nicht mehr gerecht werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bereits am 12. Februar 1970 hatte der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt erklärt, es müsse sehr viel mehr als bisher Wert auf die Fürsorge für den Soldaten und auch für den Unteroffizier gelegt werden. Am 2. November 1978 erklärte Herr Verteidigungsminister Apel, Sozialdemokraten rückten die sozialen Belange der Streitkräfte in den Vordergrund. Außerdem erklärte der derzeitige Minister der Verteidigung sowohl auf der sicherheitspolitischen Tagung am 26. August 1978 in Kassel als auch auf der 23. Kommandeurtagung auf Borkum, daß er sich um die menschliche Seite in den Streitkräften bemühen werde. Acht Jahre immer wieder freundliche Beteuerungen und Versprechungen, so daß Soldaten heute schon auf die Idee kommen, die Bundeswehr als eine Armee der Hoffnung zu bezeichnen.

    (Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Sehr schön!)

    In Wirklichkeit ist die Personalsituation sowohl quantitativ als auch psychologisch mit Sorge zu beurteilen.
    Erstens. Bataillonskommandeure haben nur noch geringe Aussicht — auch nach langer Stehzeit —, auf einen höherwertigen Dienstposten nach A 15 versetzt zu werden.
    Zweitens. Die Situation bei den Hauptleuten ist bekannt. Die Masse versieht ihren Dienst wie eh und je ordentlich. Es muß jedoch festgestellt werden, daß mehr und mehr von ihnen bemüht sind, ihren Bereich mit einem Minimum an Aufwand so zu führen, daß es ihnen keine Schwierigkeiten einbringt. Das Engagement schwindet; das Klima wird frostiger; die Tendenz, Führung auf Administration zu reduzieren, steigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zugführer waren bisher die Träger der Ausbildung. Sie stehen aber in immer geringerem Umfang zur Verfügung, weil sie trotz nahezu vollem Stellenplan als studierte Offiziere noch zirka ein Jahr lang auf militärische Lehrgänge müssen und dann erst noch Erfahrungen sammeln müssen, ehe sie voll zur Verfügung stehen. Die Feldwebel wiederum fallen für längere Zeiten durch Lehrgänge der Fortbildungsstufe A aus.
    Dies alles führt dazu, daß der praktische Dienst nur durch einige wenige aufrechterhalten wird, deren Dienstzeitbelastung in der Tat enorm hoch ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Von diesen guten Leuten versuchen etliche, wegen dieser Belastungen auszuscheiden. So haben z. B. bei einem Panzerbataillon zwei Kompaniefeldwebel die Entlassung beantragt, und zwei weitere Feldwebel haben Antrag auf Umwandlung ihres Dienstverhältnisses, d. h. Verkürzung, gestellt. Dabei treten vermehrt Fälle von Hauptleuten wie von Kompaniefeldwebeln auf, die sich gerade vor belastenden Zeiten wie Übungen oder Truppenübungsplatzaufenthalten krankmelden. Die Dienstzeit beträgt in einem Brigadebereich im Durchschnitt etwa 50 Stunden pro Woche. Dies ist auch erforderlich, um das Ausbildungsziel zu erreichen und bei den zahlreichen Inspizierungen und Überprüfungen bestehen zu können.
    Ob hier ein finanzieller Ausgleich etwas bewirken kann, ist nicht so sicher. Wichtiger erscheint, einiges in Angriff zu nehmen, was im Atmosphärischen liegt. So sollte man z. B. Übungen von Freitag bis Dienstag tunlichst nicht mehr durchführen. Man sollte überhaupt die Wochenenden der Familie belassen, wann immer dies möglich ist. Die vorgesehenen Stoffpläne — Gesamtausbildungsplan, genannt GAP — müssen von zentraler Stelle entrümpelt werden, wobei zwar wünschenwerte, aber nicht zwingend gebotene Ausbildungsteile zu eliminieren wären. Die Schere zwischen F-STAN und StellenIst muß geschlossen werden, um gerade bei Unteroffizieren die entstehenden Lasten auf möglichst viele Schultern verteilen zu können.
    Darüber hinaus sollte jeder Vorgesetzte angehalten werden, so wenig Unruhe wie möglich zu produzieren.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU]: Sehr schön!)

    Haben Sie sich einmal, sehr verehrter Herr Minister Apel, vorlegen lassen, was im Laufe eines Jahres an Ubungsvorhaben auf Bataillone, Brigaden und Divisionen zukommt? Haben Sie einmal nachvollzogen, daß allein aus Übungsvorhaben dieser drei Verbände bzw. Großverbände, rechnet man die beiden



    Frau Krone-Appuhn
    Sommermonate und den Weihnachtsmonat ab, pro Monat ein Übungsvorhaben auf die Basis zukommt? Dabei zähle ich die Sondervorhaben wie Wettbewerbe, Sportveranstaltungen und Alarmübungen mit der jeweiligen Vor- und Nachbereitung gar nicht mit.
    Zu all diesen dienstlichen Belastungen kommen auf die Soldaten auch Belastungen im persönlichen Bereich zu, die es sonst in keiner Institution unserer Gesellschaft gibt.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Mehr als 24 000 Soldatenfamilien müssen jährlich auf Grund einer Versetzung ihren Wohnort wechseln. Es steht zu befürchten, daß die geplanten Strukturmaßnahmen der Streitkräfte das Versetzungskarussell in den nächsten Jahren verstärkt in Gang setzen werden. Bereits jetzt erfolgen Versetzungen in größerem Umfang, ohne daß damit irgendeine Förderung des betroffenen Soldaten verbunden ist.
    Nicht grundlos hat die deutsche Ärzteschaft vor den Versetzungsfolgen gewarnt und die Erfahrungen bestätigt, die auch in der wissenschaftlichen Untersuchung von Frau Dr. Gisela Gerber über die familienindividuelle Mobilität und deren Problematik für Kinder zutage getreten sind. Danach sollen Kinder mindestens fünf Jahre an einem Ort bleiben und in bestimmten Altersstufen ihre vertraute Umgebung möglichst überhaupt nicht verlassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Moderne Streitkräfte können auf Mobilität der Soldaten nicht verzichten; das wissen wir sehr genau. Deshalb sind Versetzungen in bestimmtem Umfang unabdingbar. Die zur Zeit zu verzeichnende Versetzungshäufigkeit könnte jedoch nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion reduziert werden, wenn zumindest folgende Aspekte berücksichtigt würden:
    Erstens. Über organisatorische und planerische Maßnahmen der Streitkräfte darf erst entschieden werden, wenn vorab eine Abstimmung mit der Personalführung über die personellen Konsequenzen dieser Maßnahmen erfolgt ist, wobei das Ziel einer geringstmöglichen Anzahl von Versetzungen verfolgt werden muß.
    Zweitens. Dienstlich notwendige Versetzungen müssen rechtzeitig, mindestens ein Jahr vorher, dem betroffenen Soldaten angekündigt werden, um ihm und seiner Familie hinreichend Gelegenheit für notwendige Dispositionen zu geben.
    Drittens. Die Versetzungstermine der Soldaten sind möglichst den Zeitpunkten der Schulabschlüsse anzupassen, um einen möglichst glatten Schulwechsel zu ermöglichen.
    Außerdem geht es um eine Milderung der sozialen Folgen von Versetzungen. Sofern Versetzungen unvermeidbar sind, muß das soziale Umfeld so geordnet werden, daß ein Wechsel mit so wenig Reibungsverlusten wie möglich verbunden ist.
    Häufig ist lediglich ein Ausgleich über das Trennungsgeld möglich. Die CDU/CSU hält es nach wie vor für das geringere Übel, die Trennung der Familie in Kauf zu nehmen, als Kindern die Zukunft zu verbauen. Ich brauche wohl nicht weiter auszuführen, welche Auswirkungen häufiger Schulwechsel, der Wechsel der Ausbildungsplätze auf die Berufschancen eines Kindes hat. Ich nehme hierzu auf die oben zitierten Ausführungen der deutschen Ärzteschaft Bezug.
    Die langjährigen Bemühungen des Deutschen Bundeswehrverbandes, die sozialen Folgen häufiger Versetzungen durch ein flexibleres Reise- und Umzugskostenrecht abzumildern, sind nunmehr auch vom Bundesminister der Verteidigung aufgegriffen worden.
    Es geht um folgende Maßnahmen, für die ich um Ihre Unterstützung bitte: Verlängerung der Frist für die Zahlung des Trennungsgeldes von derzeit einem Jahr auf zwei Jahre — die derzeitige Regelung entspricht z. B. überhaupt nicht der Situation der reformierten Oberstufe der Gymnasien —, die Zahlung von Trennungsgeld bis zum Ende des laufenden Schuljahres, in gewisser Weise auch Anerkennung der Berufstätigkeit der Ehefrau als Umzugshinderungsgrund.
    Insgesamt ist zu sagen: Das internationale Jahr des Kindes muß auch für Soldatenkinder wirksam werden. Wenn das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in seinem Diskussionspapier den Zigeunerkindern einen ausführlichen Bericht widmet, geht es nicht an, daß die Führung des Bundesministeriums der Verteidigung gleichzeitig aus den Kindern ihrer Soldaten „Zigeunerkinder" macht, die unverschämterweise von Lehrern gelegentlich auch so bezeichnet werden, und deren Zukunftschancen dadurch verbaut, daß man Versetzungen ohne Rücksicht auf die Belange der Familie vornimmt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)