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ID0816200600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/162 Deutscher B Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Monate Juli und August 1979 . . . 12899 A Verlängerung der Geltungsdauer der Rege- lung über die Führung der Aussprachen . 12899 B Erweiterung der Tagesordnung 12935 D Überweisung einer Vorlage an einen Aussionsschutzgesetzes schuß 12899 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 12899 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — Drucksache 8/2751 — Baum, Bundesminister BMI . . . . . . 12899 D Volmer CDU/CSU . . . . . . . . 12902 C Konrad SPD 12906 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12909 B Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 12912 A Dr. Laufs CDU/CSU . . . . . . . . . 12914 C Dr. Gruhl fraktionslos . . . . . . . 12917 D Cronenberg FDP 12919 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Pfeffermann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Sick, Dr. Jobst, Schröder (Lüneburg), Dr. Stavenhagen, Weber (Heidelberg), Lenzer, Straßmeir, Dr. Friedmann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Riesenhuber, Wissmann, Dr. Langguth, Bühler (Bruchsal), Dr. Stark (Nürtingen) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen — Drucksache 8/2691 — Pfeffermann CDU/CSU 12920 C Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . 12922 D Dr.-Ing. Laermann FDP 12924 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . . . 12926 B Horstmeier CDU/CSU . . . . . . 12927 B Kirschner SPD 12929A Paintner FDP 12930 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Häfele, Windelen, Dr. Jobst, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Möller, Dr. Friedmann und der Fraktion der CDU/CSU Senkung von Fernmeldegebühren — Drucksachen 8/2311, 8/2849 — Sick CDU/CSU 12932 B Wuttke SPD 12933 A Hoffie FDP 12934 A Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz) — Drucksachen 8/2997, 8/3002 — Namentliche Abstimmung . . . . . . . 12936 B Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksachen 8/2998, 8/3003 — Namentliche Abstimmung 12938 B Nächste Sitzung 12939 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12941*A Anlage 2 Stand der Verhandlungen zwischen der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke und dem Bundesverband Industrie/Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft über die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit MdlAnfr A6 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12941*C Anlage 3 Änderung des Erstinnovationsprogramms mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei Innovationsvorhaben zu unterstützen MdlAnfr A18 15.06.79 Drs 08/2969 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12941*D Anlage 4 Verhinderung des Vertriebs von Kriegsspielzeug MdlAnfr A26 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12942*B Anlage 5 Abweichende Beschilderung an Autobahnen in Hessen MdlAnfr A43 15.06.79 Drs 08/2969 Merker FDP MdlAnfr A44 15.06.79 Drs 08/2969 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . . 12942*C Anlage 6 Unterschiedliche Nutzlasten von Lastkraftwagen innerhalb der EG MdlAnfr A49 15.06.79 Drs 08/2969 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A50 15.06.79 Drs 08/2969 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12942*D Anlage 7 Deckung des Treibstoffbedarfs zu angemessenen Preisen für den öffentlichen Personennahverkehr MdlAnfr A51 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Emmerlich SPD MdlAnfr A52 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12943*B Anlage 8 Einschränkung der Berichterstattung westlicher Journalisten in der DDR im Zusammenhang mit dem Strafprozeß gegen Robert Havemann sowie Bildung einer gemeinsamen Schiedskommission zur Behandlung von Beschwerdefällen MdlAnfr A57 15.06.79 Drs 08/2969 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A58 15.06.79 Drs 08/2969 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 12943*C Anlage 9 Verzicht der Bundesregierung auf die nach dem Transitabkommen fällige Rückzahlung durch die DDR sowie Pauschalzahlungen für die Benutzung der Transitwege an die DDR unabhängig vom Verkehrsaufkommen MdlAnfr A59 15.06.79 Drs 08/2969 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A60 15.06.79 Drs 08/2969 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 12943*D Anlage 10 Nutzung von Biogas MdlAnfr A61 15.06.79 Drs 08/2969 Lenzer CDU/CSU Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 III MdlAnfr A62 15.06.79 Drs 08/2969 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12944*B Anlage 11 Qualität der Uranvorkommen im Raum Baden-Baden/Gernsbach MdlAnfr A64 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12944*D Anlage 12 Förderung der Gewinnung von Brennstoff aus Stroh MdlAnfr A65 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A66 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12945*A Anlage 13 Vorlage eines Berichts über die Einhaltung des EG-Codex in Südafrika durch deutsche Unternehmen MdlAnfr A67 15.06.79 Drs 08/2969 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12945*D Anlage 14 Überplanmäßige Haushaltsausgaben der Auslandsvertretungen zur Abdeckung des Kursverlustes MdlAnfr A68 15.06.79 Drs 08/2969 Picard CDU/CSU MdlAnfr A69 15.06.79 Drs 08/2969 Picard CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12945*D Anlage 15 Erfassung, Herrichtung und Pflege deutscher Soldatengräber in Osteuropa MdlAnfr A74 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Klepsch CDU/CSU MdlAnfr A75 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12946*B Anlage 16 Richtlinien für die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit; Zahl der seit 1978 nicht mehr geförderten Organisationen und Vereinigungen SchrAnfr B1 15.06.79 Drs 08/2969 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B2 15.06.79 Drs 08/2969 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B3 15.06.79 Drs 08/2969 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw MD Dr. Hofsähs BPA . . . . . 12946*C Anlage 17 Aufbewahrung der Protokolle zum Moskauer und Warschauer Vertrag SchrAnfr B4 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12947*A Anlage 18 Einhaltung der Kulturabkommen mit den sozialistischen Staaten durch den Ostblock SchrAnfr B5 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12947*A Anlage 19 Ausstattung des Bahnübergangs der Ried- bahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 nach dem neuesten Stand der Technik SchrAnfr B6 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoener BMI . . . 12947*C Anlage 20 Veranstaltung der türkischen „Idealisten-" oder „Kulturvereinigungen" in Rüsselsheim SchrAnfr B7 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12947*D Anlage 21 Tätigkeit ehrenamtlicher Ausbildungskräfte des Bundesverbandes für den Selbstschutz SchrAnfr B8 15.06.79 Drs 08/2969 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12948*B Anlage 22 Einschränkung des militärischen Flugbetriebs über dem Rhein bei Germersheim im Interesse der Sicherheit des Kernkraftwerks Philippsburg SchrAnfr B9 15.06.79 Drs 08/2969 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12948'B Die Frage B 10 — Drucksache 8/2969 vom 15.06.79 — des Abgeordneten Dr. Spöri IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen worden Anlage 23 Gefährdung des Trinkwassers aus dem Bodensee durch die Senkung der Ölpipeline von Genua nach Ingolstadt im Bereich von Ingolstadt SchrAnfr B11 15.06.79 Drs 08/2969 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12948*D Anlage 24 Kriterien für die Zulassung einer Direktversicherung für im Betrieb mitarbeitende Frauen SchrAnfr B12 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B13 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12949*A, Anlage 25 Wahrung des Vertrauenstatbestands bei einer Änderung der Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung SchrAnfr B14 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12949*B Anlage 26 Erstattung der Umsiedlern im Herkunftsland entstandenen Studien- und Ausbildungskosten SchrAnfr B15 15.06.79 Drs 08/2969 Schlaga SPD SchrAnfr B16 15.06.79 Drs 08/2969 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12949*C Anlage 27 Nutzung des Waldgeländes im Bereich als Panzerübungs- und -schießplatz der US-Mannheim, Viernheim und Lampertheim Streitkräfte SchrAnfr B17 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAnfr B18 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12949*D Anlage 28 Besichtigung der Hindenburg-Kaserne und der Emery-Barracks in Würzburg durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages SchrAnfr B19 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr B20 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12950*A Anlage 29 Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen mittelständischen Textilindustrie SchrAnfr B21 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B22 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12950*B Anlage 30 Vorschläge der EG-Kommission für eine Reglementierung des Ölmarkts SchrAnfr B23 15.06.79 Drs 08/2969 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12951 *A Anlage 31 Verstärkung der Programme zur Erzeugung von Elektrizität nuklearen Ursprungs SchrAnfr B24 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12951 *B Anlage 32 Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus über das Einkommen in der Landwirtschaft SchrAnfr B25 15.06.79 Drs 08/2969 Kirschner SPD SchrAnfr B26 15.06.79 Drs 08/2969 Kirschner SPD SchrAnfr B27 15.06.79 Drs 08/2969 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 12951*D Anlage 33 Förderung des Forschungsvorhabens zum Konflikt zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Schutz der Natur und Tierwelt beim Abbau von Torfvorräten SchrAnfr B28 15.06.79 Drs 08/2969 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 12952*C Anlage 34 Bürokratischer Aufwand bei der Ausarbeitung der Verordnungen über die Körung von Hengsten, Schafböcken und Ebern SchrAnfr B29 15.06.79 Drs 08/2969 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 V SchrAnfr B30 15.06.79 Drs 08/2969 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 12952*D Anlage 35 Entwicklung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1978 SchrAnfr B31 15.06.79 Drs 08/2969 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12953*A Anlage 36 Behördenzuständigkeit für die Ersatzbeschaffung von Kraftfahrzeugen und andere Leistungen nach § 6 der Ausgleichsabgabenverordnung gemäß Schwerbehindertengesetz SchrAnfr B32 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12953*C Anlage 37 Schaffung von Ausbildungsplätzen bei der Artillerieschule in Idar-Oberstein oder im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder zur Behebung des Mangels an Ausbildungsstellen insbesondere im Landkreis Birkenfeld SchrAnfr B33 15.06.79 Drs 08/2969 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12953*D Anlage 38 Konsequenzen der Bundesregierung aus der von den USA geplanten Einrichtung des Satellitensystems „Navstar" für ihre Beteiligung am NATO-Frühwarnsystem AWACS SchrAnfr B34 15.06.79 Drs 08/2969 Haase (Kassel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12954*A Anlage 39 Einberufung von Auszubildenden der Krankenpflege zur Wehrübung SchrAnfr B35 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12954*B Anlage 40 Umgehung der Wehrpflicht oder des zivilen Ersatzdienstes durch Verlegung des Wohnsitzes nach Berlin, durch Untertauchen oder durch Flucht ins Ausland SchrAnfr B36 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B37 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B38 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B39 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12954*C Anlage 41 Einberufungsquote der in den Jahren 1975 bis 1979 zum Grundwehrdienst anstehenden Jahrgänge sowie Ableistung von Reserveübungen nach dem Wehrdienst SchrAnfr B40 15.06.79 Drs 08/2969 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B41 15.06.79 Drs 08/2969 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B42 15.06.79 Drs 08/2969 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12955*C Anlage 42 Finanzielle Entschädigung der Grundwehrdienstleistenden für überdurchschnittliche Wochenstundenbelastungen SchrAnfr B43 15.06.79 Drs 08/2969 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12955*D Anlage 43 Internationale Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung der Anforderungen und Methoden bei der toxikologischen Prüfung chemischer Stoffe SchrAnfr B44 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12956*A Anlage 44 Erweiterung der Voraussetzungen für die Weitergewährung des Kindergeldes bis zum 27. Lebensjahr SchrAnfr B45 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12956*C Anlage 45 Verbesserung des Bahnübergangs der Riedbahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 SchrAnfr B46 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12957*A Anlage 46 Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften über die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 SchrAnfr B47 15.06.79 Drs 08/2969 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . . 12957* Anlage 47 Baubeginn der Autobahnraststätte „Hunsrück" bei Stromberg SchrAnfr B48 15.06.79 Drs 08/2969 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12957*C Anlage 48 Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs auf der Bundesbahnstrecke LangwedelUelzen—Braunschweig SchrAnfr B49 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B50 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B51 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12953'D Anlage 49 Trassenführungen im Zuge des Ausbaus der B 264 und B 477 im Bereich der Stadt Kerpen SchrAnfr B52 15.06.79 Drs 08/2969 Milz CDU/CSU SchrAnfr B53 15.06.79 Drs 08/2969 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12958*A Anlage 50 Umbauarbeiten am Bahnhof Baden-Baden; Absenkung des zu hohen Grundwasserstands in den Gemarkungen Rheinmünster, Hügelsheim und Iffezheim SchrAnfr B54 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B55 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12958*B Anlage 51 Versorgung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Kraftstoff SchrAnfr B56 15.06.79 Drs 08/2969 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12958'D Anlage 52 Erwerb des Gebäudes der Reemtsma-Zigarettenfabriken in Hamburg durch die Bundespost sowie Erhaltung der denkmalgeschützten Fassade bei Umbauarbeiten SchrAnfr B57 15.06.79 Drs 08/2969 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAnfr B58 15.06.79 Drs 08/2969 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . . 12959*B Anlage 53 Erhebung der vollen Gebühr für den Anschluß von Telefonen auf Messeständen durch die Bundespost SchrAnfr B59 15.06.79 Drs 08/2969 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . . 12959*C Anlage 54 Förderung der Arbeit von Vereinen des Natur- und Landschaftsschutzes durch Herausgabe von Sonderpostwertzeichen mit Zuschlag SchrAnfr B60 15.06.79 Drs 08/2969 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . . 12959*D Anlage 55 Einbeziehung der Kieler Umlandgemeinden bei Einführung des Kabelfernsehens in Kiel SchrAnfr B61 15.06.79 Drs 08/2969 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B62 15.06.79 Drs 08/2969 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12960*B Anlage 56 Erfahrungen mit der Neueinteilung der Briefzustellbezirke und Personalbemessung für Postämter ohne Verwaltung SchrAnfr B63 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Steger SPD SchrAnfr B64 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12960*C Anlage 57 Dienstbereitschaft nur eines Postamtes an Wochenenden in Wuppertal SchrAnfr B65 15.06.79 Drs 08/2969 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAnfr B66 15.06.79 Drs 08/2969 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12961 *B Anlage 58 Angespannte Personallage bei den Postämtern in Hofheim, Königstein und Frankfurt-Höchst Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 VII SchrAnfr B67 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12961 *C Anlage 59 Personalpolitische Auswirkungen der Überführung des Postreisedienstes in handelsrechtliche Gesellschaften SchrAnfr B68 15.06.79 Drs 08/2969 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B69 15.06.79 Drs 08/2969 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . . 12961 *D Anlage 60 Nichtzustandekommen von Telefonverbindungen mit Kattowitz und Oppeln wegen Abschaltung eines Teils der Direktwahlkapazität SchrAnfr B70 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12962*A Anlage 61 Verlust von Paketsendungen in die DDR SchrAnfr B31 15.06.79 Drs 08/2969 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B72 15.06.79 Drs 08/2969 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12962*B Anlage 62 Bau von Kernkraftwerken in der DDR SchrAnfr B73 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 12962*C Anlage 63 Förderung der mikrobiellen Laugung zur Gewinnung metallischer Rohstoffe SchrAnfr B74 15.06.79 Drs 08/2969 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B35 15.06.79 Drs 08/2969 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12962'D Anlage 64 Ergebnisse und Rentabilität der Umwandlung von Agrarprodukten in Energie SchrAnfr B76 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B33 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B78 15.0639 Drs 08/2969 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 12963*B Anlage 65 Gefahren für das Klima durch Abholzen der Wälder in Ländern der Dritten Welt SchrAnfr B79 15.06.79 Drs 08/2969 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12964*C Anlage 66 Förderung der Entwicklung benzinsparender Motoren SchrAnfr B80 15.06.79 Drs 08/2969 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12965"A Anlage 67 Konsequenzen aus der Auffassung des US- Energieministeriums über die Sonnenenergie als wichtigster Energiequelle in 20 Jahren SchrAnfr B81 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12965*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12899 162. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 22. 6. Dr. Ahrens** 22. 6. Dr. Aigner* 22. 6. Alber** 22. 6. Amrehn** 22. 6. Dr. Arnold 22. 6. Frau Benedix 22. 6. Berger (Herne) 22. 6. Dr. Biedenkopf 22. 6. Blumenfeld* 22. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 22. 6. Frau von Bothmer** 22. 6. Büchner (Speyer)* 22. 6. Dr. Enders** 22. 6. Dr. Evers*** 22. 6. Flämig 22. 6. Dr. Gradl 22. 6. Handlos 22. 6. von Hassel** 22. 6. Dr. Holtz** 22. 6. Jäger (Wangen) 22. 6. Dr. h. c. Kiesinger 22. 6. Koblitz 22. 6. Dr. Köhler (Duisburg) 22. 6. Köster 22. 6. Dr. Kreile 22. 6. Lagershausen** 22. 6. Lenzer 22. 6. Lücker* 22. 6. Mattick** 22. 6. Dr. Müller** 22. 6. Müller (Remscheid) 22. 6. Dr. Narjes 22. 6. Neuhaus 22. 6. Palwelczyk** 22. 6. Reddemann** 22. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 22. 6. Dr. Riedl (München) 22. 6. Schedl 22. 6. Frau Schlei 22. 6. Dr. Schwarz-Schilling 22. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim** 22. 6. Spilker 22. 6. Ueberhorst** 22. 6. Frau Dr. Walz* 22. 6. Dr. Wittmann (München)** 22. 6. Dr. Zeitel 22. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht • Anlage 2 - Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 6) : Wie ist - nach Kenntnis der Bundesregierung - der gegenwärtige Stand der Verhandlungen zwischen Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke und Bundesverband der Deutschen Industrie/Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft über die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ziehen, daß die Zustimmung der Industrie-Verbandsgremien zu den Verhandlungsergebnissen durchaus offen ist? Die seit Mitte 1977 auf Drängen der Bundesregierung zwischen Elektrizitätswirtschaft und Industrie laufenden Verhandlungen über die Verbesserung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit haben zu folgendem Ergebnis geführt: Neben der Erleichterung der Eigenerzeugung durch - den Wegfall der sogenannten Parallelfahr-Gebühr, d. h. des Entgelts für den nahtlosen Zusammenschluß der industriellen Stromerzeugung mit dem öffentlichen Netz, - die Beseitigung der diskriminierenden Behandlung der Zusatzstrombezieher und - die Verbesserung der Bedingungen für den Bezug von, Reservestrom hat man sich nunmehr auch über die preisliche Vergütung der Einspeisung von industriellem Überschußstrom in das öffentliche Netz geeinigt. Dieses Verhandlungsergebnis bedarf noch der Zustimmung der jeweiligen Verbandsgremien. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Zustimmung alsbald erfolgt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage A 18) : Ist die Bundesregierung bereit, das Erstinnovationsprogramm so zu ändern, daß der angestrebte Effekt, gezielt kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Innovationsvorhaben zu unterstützen, in der Praxis auch erreicht werden kann? Seitdem die erste Zuwendung im Rahmen des Erstinnovationsprogramms im März 1972 gewährt worden ist, sind bis Mai 1979 für 197 Vorhaben insgesamt 95,9 Mio DM bewilligt worden. Von den Vorhaben entfielen 49 % auf Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und weitere 33 % auf Unternehmen mit 100 bis 500 Beschäftigten. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß das Erstinnovationsprogramm kleine und mittlere Unternehmen tatsächlich wirkungsvoll bei ihren Innovationsvorhaben unterstützt. Sollte mit Ihrer Anfrage die Tatsache angesprochen sein, daß die Einkommensteuerreferenten der Länder im Dezember 1978 beschlossen haben, daß 12942* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 die Zuwendung im Zeitpunkt des Zuflusses nicht passiviert werden darf, so ist darauf hinzuweisen, daß schon vor diesem Entschluß zahlreiche geförderte Unternehmen entsprechend verfahren sind und die Zuwendung als Erlöse verbucht und versteuert haben. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die volle Besteuerung der Zuschüsse die Ziele der Erstinnovationsförderung durchkreuzt. Die Kritik an der steuerlichen Behandlung der Erstinnovationsförderung übersieht nämlich, daß im Rahmen dieses Programms nur solche Vorhaben gefördert werden können, deren „Durchführung ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur wesentlich verzögert zu erwarten ist". Den Zuwendungen stehen deshalb stets gewinnmindernde Aufwendungen gegenüber und zwar wegen der nur 50%igen Beteiligung des Bundes sogar in doppelter Höhe. Dadurch werden die Zuwendungen insgesamt steuerlich mehr als neutralisiert. Unabhängig von der steuerlichen Problematik soll jedoch noch in diesem Jahr das Erstinnovationsprogramm überarbeitet werden. Grundlage hierzu wird ein derzeit in Arbeit befindliches Gutachten des Ifo-Instituts München sowie eine im Augenblick durchgeführte Prüfung des Bundesrechnungshofes sein. Die steuerlichen Konsequenzen der Rückzahlungsregelung werden hierbei besondere Beachtung finden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. MartinyGlotz (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 26) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welchen Erfolg der Appell des Bundesjustizministers an Spielzeugindustrie und Handel gehabt hat, freiwillig auf Produktion und Vertrieb von Kriegsspielzeug zu verzichten, und welche weiteren Maßnahmen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung erwogen, um den Vertrieb von Kriegsspielzeug zu verhindern? Der Appell des Bundesministers der Justiz vom Oktober 1978 an Spielzeugindustrie und Handel, freiwillig auf Produktion und Vertrieb von Kriegsspielzeug zu verzichten, hat die Präsidenten der betroffenen Wirtschaftsverbände veranlaßt, die Mitglieder ihrer Verbände eindringlich dazu aufzurufen, künftig Kriegsspielzeug und darüber hinaus auch Spielzeug mit Brutalcharakter nicht mehr herzustellen, einzuführen und zu vertreiben. Die Präsidenten der zuständigen Verbände des Einzelhandels, des Großhandels und der Industrie haben inzwischen mitgeteilt, daß dieser Appell von der Branche außerordentlich positiv aufgenommen worden sei. Nach Angaben von Einzelhändlern sei die Nachfrage infolge auch der Öffentlichkeitswirkung des Appells bereits rückläufig. Vor allem auch der Importhandel, von dem die Hauptmenge der am Markt vertriebenen Waren stamme, habe Konsequenzen gezogen. Die Bundesregierung wird die eingeleitete Entwicklung weiterhin sorgfältig beobachten und ver- traut darauf, daß dieser ernsthaft bekundete Wille zur Selbstbeschränkung mehr und mehr zu einem auch in der Öffentlichkeit sichtbaren Rückgang des Angebots von Kriegsspielzeug führen wird. Sie sieht daher bisher keinen Anlaß, gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung des Vertriebs von Kriegsspielzeug vorzuschlagen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/2969 Fragen A 43 und 44) : Trifft es zu, daß — wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 23. Mai 1979 berichtete — auf den Bundesautobahnen in Hessen abweichend von der im übrigen Bundesgebiet einheitlichen Handhabung eine andere Pfeildarstellung in der Autobahnwegweisung eingeführt ist und wenn ja, welche Vorteile hat diese abweichende Regelung gegenüber der seit Jahrzehnten praktizierten Handhabung, und wer trägt die Kosten? Ist die Bundesregierung auf Grund der geschilderten Sachlage der Auffassung, daß — auch unter Berücksichtigung des Charakters des deutschen Autobahnverkehrs, der von hohem Ausländeranteil geprägt ist — auf eine im ganzen Bundesgebiet einheitliche Autobahnbeschilderung verzichtet werden kann, und was wird sie tun, um Bestrebungen nach Aufgabe der Einheitlichkeit auf dem Autobahnnetz entgegenzuwirken? Der in Ihrer ersten Frage geschilderte Sachverhalt ist zutreffend. Die abweichende Handhabung erstreckt sich auf einen großen Teil der Bundesautobahnen in Hessen. Ein begrenzter Versuch war vom Bundesminister für Verkehr im Jahre 1975 gebilligt worden. Die Kosten für den Versuch fallen dem Bund als Baulastträger der Bundesfernstraßen zu. Die Bundesregierung ist nach wir vor der Auffassung, daß eine einheitliche Autobahnbeschilderung im Bundesgebiet sichergestellt sein muß. In Kürze werden daher entsprechende Verhandlungen mit der hessischen Landesregierung aufgenommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 49 und 50) : Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Nutzlasten von Lkws deutscher Bauart innerhalb der EG, trifft es danach zu, daß gleiche Lkw-Typen unterschiedliche Nutzlasten innerhalb der EG haben? Wenn ja, kann die Bundesregierung begründen, weshalb deutsche Vorschriften eine geringere Nutzlast zulassen, was im Endeffekt doch zu einem wesentlich stärkeren Kraftstoffverbrauch führt? Erkenntnisse über die Nutzlasten von im Ausland zugelassenen Lastkraftwagen deutscher Fertigung liegen der Bundesregierung nicht vor. Es ist jedoch denkbar, daß Fahrzeuge mit gleicher Typenbezeichnung aber unterschiedlicher Ausführung wie z. B. Federung, Stoßdämpfung, Räder, Bereifung mit einem anderen Gesamtgewicht und damit einer anderen Nutzlast als in der Bundesrepublik Deutschland zulässig, im Ausland zugelassen werden. Ein solches Vorgehen ist jedoch nur in den Ländern möglich, in denen höhere Achslasten als in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt sind. Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12943* Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 16. Mai 1979 beschlossen zu prüfen, ob und wie Energieeinsparungen bei Erhöhung der Fahrzeugabmesungen und -gewichte hei Nutzfahrzeugen verstärkt berücksichtigt werden können. Ein entsprechender Forschungsauftrag wurde erteilt. Das Ergebnis dieser Arbeit sollte zunächst abgewartet werden. Es ist zutreffend, daß in einigen europäischen Ländern höhere Achslasten als in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Fest steht jedoch auch, daß nur durch ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EG eine für alle befriedigende Lösung gefunden werden kann. Die EG-Kommission beschäftigt sich schon seit längerer Zeit mit den Maßen und Gewichten der Nutzkraftfahrzeuge. Sämtliche Versuche, eine Vereinheitlichung zu verwirklichen, sind in der Vergangenheit gescheitert. Nunmehr hat die EG-Kommission einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Gewichte und bestimmte andere Merkmale (außer Abmessungen) von Straßenfahrzeugen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, eingebracht. Den Inhalt wollen Sie bitte der Bundestagsdrucksache 8/2514 entnehmen. Die Beratung dieses Vorschlags der EG-Kommission in den parlamentarischen Gremien bleibt abzuwarten. Anlage 7 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 8/2969 Fragen A 51 und 52) : Gibt es für den öffentlichen Personennahverkehr Schwierigkeiten, seinen Treibstoffbedarf mengenmäßig und zum Marktpreis zu decken? Hält es die Bundesregierung für notwendig sicherzustellen, daß der öffentliche Personennahverkehr mit ausreichenden Treibstoffmengen zu angemessenen Preisen versorgt wird? Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß das globale Bild einer im ganzen ausreichenden Versorgungslage nicht ausschließt, daß die Versorgungslage zwischen den Mineralölgesellschaften und insbesondere auch auf der Handelsstufe sehr unterschiedlich ist, so daß es auch auf Verbraucherebene in Einzelfällen zu Versorgungsschwierigkeiten gekommen ist und auch weiter kommen kann. Davon können auch Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs betroffen sein. Mengenmäßige Versorgungsschwierigkeiten auf der Verbraucherebene konnten bisher in allen Fällen unbürokratisch und ohne besondere institutionelle Vorkehrungen in Zusammenarbeit mit der Mineralölindustrie gelöst werden. Die Versorgung von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs gehört für den Fall echter Versorgungsstörungen zu den prioritär zu versorgenden Fällen. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung alles tun wird, um ihre Versorgung auch in der gegenwärtigen Situation einer nur angespannten Versorgungslage sicherzustellen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 57 und 58) : Trifft es zu, daß — wie die Presse meldet — westlichen Journalisten jegliche journalistische Tätigkeit in der DDR im Zusammenhang mit dem Strafprozeß gegen Robert Have-mann untersagt worden ist, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen oder was wird sie unternehmen, um zusammen mit den anderen betroffenen westlichen Staaten diesem Verhalten der DDR-Behörden zu begegnen und eine den bestehenden Abmachungen entsprechende freie Berichterstattung sicherzustellen? Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund der Erfahrungen mit der Haltung der DDR in den Fragen der Freiheit der Berichterstattung durch Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland der DDR-Regierung die Bildung einer gemeinsamen Schiedskommission vorzuschlagen, in der alle Beschwerdefälle sofort unbürokratisch behandelt werden können? Zu Frage A 57: Im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen Robert Havemann vor dem Kreisgericht Fürstenwalde waren Film- und Fotoaufnahmen vor dem Gerichtsgebäude sowie eine Berichterstattung und Kommentierung am Ort möglich. Nicht gestattet wurden Aufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes und Interviews mit Robert Havemann. Die betroffenen Journalisten haben die genauen Arbeitsbedingungen für die Berichterstattung über den Prozeß — wie bei anderen Ereignissen auch — in direktem Kontakt mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR erfahren. Die Ständige Vertretung war über die Kontakte der Ständigen Korrespondenten mit Vertretern der Regierung der DDR fortlaufend unterrichtet. Eine Beteiligung der Bundesregierung darüber hinaus war von den Korrespondenten nicht erbeten und schien in diesem Falle auch nicht sachdienlich. Zu Frage A 58: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, der DDR die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedskommission für Beschwerdefälle aus dem Bereich der journalistischen Berichterstattung vorzuschlagen. Gerade um einer unbürokratischen Erledigung der Streitfälle willen erscheint die Behandlung eines jeden einzelnen Falles durch die Ständigen Vertretungen als der Sache am zweckdienlichsten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 59 und 60) : Hat die Bundesregierung auf die nach dem Transitabkommen fällige Rückzahlung von 176 Millionen DM durch die „DDR" verzichtet, und wenn ja, hat sich dieser Verzicht in irgendeiner Weise auf die innerdeutschen Beziehungen ausgewirkt, und gegebenenfalls in welchen Bereichen? Warum hat die Bundesregierung mit der SED Pauschalzahlungen für die Benutzung der Transitwege durch Bewohner Westdeutschlands und West-Berlins vereinbart und damit die Höhe der Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland vom tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf den Transitwegen abkoppelt? 12944* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Zu Frage A 59: Die Bundesregierung hat nicht auf fällige Rückzahlung von Transitgebühren verzichtet. Voraussetzung für die Anwendung der 1975 vereinbarten Korrekturklausel war, daß die tatsächliche Entwicklung des Transitverkehrs „im beiderseitigen Einvernehmen" festgestellt wurde. Anläßlich des Austausches der effektiven Transitdaten hat sich aber gezeigt, daß die Zählergebnisse bei der Berechnung der Straßenbenutzungsgebühren vor allem für Lkw und bei der Berechnung der Steuerausgleichabgaben nach Tonnen-Kilometer nicht übereinstimmten. Daher konnte auch bei der Überprüfung der Transitdaten für die Jahre 1976 und 1977 das erforderliche Einvernehmen nicht hergestellt werden. Damit fehlte es an den Voraussetzungen für das Wirksamwerden der Korrekturklausel. Angesichts dessen kann von einem Verzicht der Bundesregierung auf zuviel gezahlte Transitgebühren nicht gesprochen werden. Zu Frage A 60: Das Viermächte-Abkommen über Berlin hat die Möglichkeit der Pauschalierung der Transitgebühren eröffnet. Im Interesse einer schnellen Abfertigung und der finanziellen Entlastung der Berlin-Reisenden hat die Bundesregierung im Transitabkommen mit der DDR diese Möglichkeit realisiert. Die Pauschalierung ist allgemein als großer Fortschritt begrüßt worden. Auch die Pauschalierung orientiert sich an der voraussichtlichen Verkehrs- und Gebührenentwicklung. Die langfristige Pauschalierung für die Jahre 1980 bis 1989 schafft nach Auffassung der Bundesregierung eine stabile und konfliktfreie Basis für die Abwicklung des Transitverkehrs im Interesse Berlins. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 61 und 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nutzung von Biogas in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. aus städtischen Kläranlagen) in Anbetracht der Tatsache, daß hier große Erfahrungen vorliegen und 1938 33 städtische Kläranlagen schon 18 Millionen m3 Biogas erzeugten? Welche Chancen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch Nutzung von Biogas aus den verschiedensten Abfällen in der Bundesrepublik Deutschland, und ist ihr bekannt, welche Mengen hier in Frage kommen? Zu Frage A 61: Die Bundesregierung hält es für notwendig, Biogas, das beim biologischen Abbau von organischen Substanzen in großen Mengen in jeder biologischen Kläranlage, im sog. Faulturm anfällt, intensiver als bisher zu nutzen. Bei den technisch durchgeführten Faulungsprozessen steht aber die Geruchsstabilisierung und die Hygienisierung des Faulschlamms und weniger das anfallende Biogas im Vordergrund des Interesses. Zur Zeit wird versucht, den Betrieb der Faultürme so zu optimieren, daß zumindest die Energieversorgung der Kläranlage selbst aus dem gewonnenen Biogas gedeckt werden kann. Die Einspeisung von Biogas in das öffentliche Gasversorgungsnetz ist allerdings wegen des unterschiedlichen Heizwertes und wegen auftretenderVerunreinigungen nur schwer möglich; auch dürften entsprechende technische Verfahren z. Z. aus Kostengründen kaum in der Praxis eingeführt werden können. Zu Frage A 62: Da Biogas nicht ohne weiteres in das bestehende Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann, ist die Nutzung nur dort sinnvoll, wo größere Mengen an organischem Abfall ohne hohen Transportkostenanfall und darüber hinaus das Biogas an Ort und Stelle genutzt werden kann. Dies ist bei Kläranlagen, landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Ernährungsindustrie der Fall. Bei der Nutzung aller in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden organischen Abfälle, Klärschlämme und Rückstände aus der Massentierhaltung in der Größenordnung von ca. 8 Millionen Tonnen, könnten, theoretisch betrachtet, ca. 4 Mrd. cbm Biogas gewonnen werden. Dies entspräche ungefähr 1 0/0 des gesamten Energiebedarfs der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings ist dabei unberücksichtigt geblieben, daß eine beträchtliche Energiemenge für das Sammeln und den Transport des Abfalls selbst verlorengeht. In der Praxis werden deshalb gegenwärtig nur etwa 500 Millionen cbm Biogas als Energieträger für die Abwasserreinigung genutzt. Um die Gewinnung und dezentrale Nutzung von Biogas, das in landwirtschaftlichen und nahrungsmittelverarbeitenden Betrieben gewonnen werden kann, voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie den Bau einer Versuchsanlage bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig in Angriff genommen. Mit ersten Zwischenergebnissen dürfte in 1-2 Jahren zu rechnen sein. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage A 64) : Hat der zuständige Referent für Kernbrennstoffbeschaffung im BMFT, Dr. Budde, erklärt, die Uranvorkommen im Raum BadenBaden/Gernsbach, erreichten mit "1,6 kg/Tonne schwedische Abbauqualitäten" — wie im Badischen Tagblatt vom 9. Juni 1979 gemeldet — und wenn ja, wie ist dies damit zu vereinbaren, daß mir die Bundesregierung noch in der Fragestunde vom 10. Mai 1979 (Drucksache 8/2802) antwortete, das Uranerz trete mit einem durchschnittlichen Gehalt von etwa 500 g U3 08 pro Tonne Erz auf? Der beim Bundesministerium für Forschung und Technologie fachlich zuständige Mitarbeiter, Dipl.Geol. Dr. Budde, hat am 31. Mai 1979 vor einer Besuchergruppe aus dem Raum Baden-Baden/Rastatt erklärt, daß eine 26-t-Großprobe aus der Uranlagerstätte Müllenbach, die durch Aussortieren von Hand (einem gängigen bergmännischen Verfahren) angereichert wurde, einen Gehalt von 1,6 kg Uranoxid pro Tonne aufwies. Die Aussage in der Fragestunde Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12945* vom 10. Mai 1979 betraf mit „etwa 500 g U308 pro Tonne" den durchschnittlichen Gehalt des unsortierten Roherzes. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 65 und 66) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung angesichts weiterer Verteuerung und zukünftiger Verknappung des Erdöls der „Biomasse" Stroh bei, in welchem Umfang fördert sie Versuche zur wirtschaftlichen Verwendung von Stroh, insbesondere als Brennstoff? Trifft es zu, daß die Bundesregierung gegen eine Aufschließung von Stroh im einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb keine Einwände erhebt, andererseits aber zur Produktionsaufnahme bereiten Industriebetrieben — trotz jahrelanger positiver Erfahrungen im Ausland — die Zulassung versagt, und wann könnte gegegebenenfalls mit der Zulassung gerechnet werden? Zu Frage A 65: Durch die strohlose Tierhaltung in Ställen fallen in der Landwirtschaft zunehmend Strohmengen an, für die der bäuerliche Betrieb keine Verwendungsmöglichkeit hat. Die Bundesregierung hat dieses Problem aufgegriffen und die sinnvolle Verwendung überschüssiger Strohabfälle untersuchen lassen. Die bereits 1975 durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, daß die regionale Verteilung dieses Strohaufkommens äußerst unterschiedlich ist. Am effektivsten und wirtschaftlichsten erscheint die Einarbeitung des Strohs in den Boden, diese Methode findet jedoch ihre Grenzen in der jeweiligen Bodenbeschaffenheit und den regionalen Niederschlagsmengen. Es hat sich gezeigt, daß auf längere Sicht geeignete und wirtschaftliche Strohverwertungsverfahren entwickelt werden müssen, die insbesondere eine biologische und chemische Nutzung des Strohs als Rohstoff ermöglichen sollen. Nach einer neueren Untersuchung der Landesanstalt für Landtechnik in Weihenstephan fallen derzeit jährlich etwa 25 Millionen t Getreidestroh in der Bundesrepublik Deutschland an. Der größte Teil wird schon in den Boden eingearbeitet, ein Rest von etwa 3 bis 5 Millionen t stünde für eine anderweitige Verwendung zur Verfügung und entspräche einem Energiepotential von 1 bis 1,7 Millionen t Heizöl. Die Bundesregierung fördert deshalb nicht nur die Verwendung von Stroh als Brennstoff, sondern fördert auch Projekte bzw. Verfahren, die u. U. interessantere, höherwertigere Nutzungsmöglichkeiten erschließen könnten, wie z. B. Herstellung von Hartfaserplatten, Dämmstoffen, Gewinnung hochwertiger Futtermittel, Chemiegrundstoffe und zur Zellstoffgewinnung für die Papierherstellung. Zu Frage A 66: Es trifft zu, daß die Bundesregierung gegen eine Aufschließung von Stroh im einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb keine Einwendungen erhebt. Der Bundesregierung ist derzeit kein Fall bekannt, wonach einem Industriebetrieb die Aufnahme der Produktion zur Herstellung von Strohheizkesseln versagt worden wäre, wie bei vergleichbaren Feuerungsanlagen müssen natürlich auch Strohverbrennungsanlagen dem Stand der Technik bzw. den üblichen Sicherheitsanforderungen ebenso wie den Erfordernissen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechen — nicht zuletzt auf Grund der Staubbzw. Ascheemissionen. Insofern ist es möglich, daß es in einzelnen Fällen zur Versagung einer Baumuster-Zulassung kommen kann oder daß zusätzliche Auflagen gemacht werden. Sofern Stroh mit dem Ziel der Wärmegewinnung verbrannt wird, fällt es nicht unter das Abfallbeseitigungsgesetz. Für das Verbrennen von Stroh in solchen Anlagen gelten, soweit der Umweltschutz betroffen ist, die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen (Verordnung über Feuerungsanlagen, 1. BImSchV). Das von der Bundesregierung u. a. geförderte Vorhaben „Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten der Energiegewinnung aus Stroh" hat neben der Weiterentwicklung von Transport-, Lagerungs- und Verbrennungstechnik auch das Ziel., die Grundlagen zu schaffen zur Fortschreibung der einschlägigen Rechtsvorschriften, damit ggfs. weitere Maßnahmen eingeleitet werden können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 67): Ist die Bundesregierung willens und in der Lage, dem Deutschen Bundestag in absehbarer Zeit einen Bericht über die Einhaltung des EG-Codex in Südafrika durch deutsche Unternehmen vorzulegen, und wenn nein, welches sind die Gründe? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Bericht über die Anwendung des Kodex durch deutsche Firmen mit Töchtern in Südafrika bis zum Jahresende vorzulegen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 68 und 69) : Trifft es zu, daß (trotz der mehrfachen Beanstandung der Praktiken der deutschen Auslandsvertretungen bei der Haltung von Kassenbeständen durch den Bundesrechnungshof) auch 1978 wieder überplanmäßige Mehrausgaben zur Abdeckung des Kursverlustes benötigt wurden, und zwar diesmal in einer Höhe, die den Haushaltsansatz 1978 um mehr als das Sechsfache übertraf, und wenn ja, worauf ist dies zurückzuführen? Welche Schritte mit welchem Ergebnis sind in diesem Zusammenhang zur Prüfung der Haftungsfrage und zur Verbesserung der Dienstaufsicht unternommen worden bzw. beabsichtigt? 12946* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Zu Frage A 68: Die Information trifft zu. Der Grund für diese Kursverluste lag in den erheblichen Kursbewegungen des letzten Jahres, die zu einem entsprechenden Wertschwund der lokalen Währungsbestände unserer Auslandsvertretungen führten. 60 °/o der Kursverluste traten in drei Vertretungen in Osteuropa auf, bei denen hohe Einnahmen in nicht konvertibler lokaler Währung, insbesondere aus Sichtvermerksgebühren, anfallen. Zu 25 % entstanden die Kursverluste bei unseren Vertretungen in den USA und in Argentinien, da dort der Kursverlust des Dollars bzw. der argentinischen Währung besonders stark zu Buche schlug. Unsere Auslandsvertretungen sind angewiesen, ihre Bestände an Zahlungsmitteln in der Landeswährung möglichst gering zu halten. Die Überprüfung der Abrechnungen der Auslandsvertretungen hat ergeben, daß die eingetretenen Kursverluste nicht durch Verletzung der geltenden Kassenhaltungsregeln verursacht worden sind. Ich weise darauf hin, daß beim aktuellen Weltwährungssystem das Eintreten von Kursverlusten unvermeidbar ist. Zu Frage A 69: Das Gebaren der Auslandsvertretungen bei der Haltung von Kassenbeständen wird vom Auswärtigen Amt durch ständige Kontrolle der Abrechnungen und der monatlich vorzulegenden Meldungen der getätigten Akkreditivziehungen beaufsichtigt. Der Aufsicht dienen ferner Runderlasse, Erlaß im Einzelfall und Maßnahmen der Inspektion. Zuletzt wurden die Leiter der Auslandsvertretungen, die Kassenaufsichtsbeamten sowie die Zahlstellenleiter am 15. Mai 1979 generell daran erinnert, daß sie in jeweils eigener Verantwortung für die strikte Einhaltung der geltenden Regeln verantwortlich sind. Da in keinem Fall festgestellt wurde, daß die Verletzung geltender Bestimmungen Ursache von Kursverlusten gewesen wäre, bestand auch kein Anlaß zur Prüfung der Haftungsfrage. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A '74 und 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Angehörigen von allein im Zweiten Weltkrieg über 3 Millionen gefallenen Soldaten der ehemaligen deutschen Wehrmacht in den Ländern Ost-und Südosteuropas nicht wissen, ob ein Grab vorhanden und nachweisbar ist, und daß 34 Jahre nach Kriegsende der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge immer noch nicht die Möglichkeit einer Fürsorge für die deutschen Kriegsgräber im Osten erhalten hat, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um dieses humanitäre Anliegen großer Bevölkerungskreise aufzugreifen und die Voraussetzungen zur Erfassung, Herrichtung und Pflege der deutschen Soldatengräber in Osteuropa zu schaffen, u. U. auf der Grundlage entsprechender völkerrechtlich verbindlicher Vereinbarungen z. B. im Moskauer Vertrag, im Warschauer Vertrag, im Grundlagen-Vertrag sowie in der KSZE-Schlußakte, und wann gedenkt die Bundesregierung auf diesem Gebiet eine befriedigende Lösung dieses Problems herbeizuführen? Die Probleme der Kriegsgräberfürsorge der Länder Ost- und Südosteuropas sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung hat bei ihren Gesprächen mit den Regierungen der betroffenen Länder das Problem des Nachweises und der Pflege deutscher Kriegsgräber wiederholt aufgenommen. Hierbei konnten erste Ergebnisse erzielt werden, deren Aufzählung über den Rahmen der Fragestellung hinausgehen würde. Selbstverständlich ist die Bundesregierung bereit, den Bundestag auf entsprechende Anfragen im einzelnen zu unterrichten. Allgemein läßt sich sagen, daß der Abschluß der von Ihnen angeführten Verträge und Vereinbarungen erst das Klima geschaffen hat, in dem eine schrittweise Lösung dieses humanitären Problems in Angriff genommen werden konnte. Anlage 16 Antwort des Ministerialdirektors Dr. Hofsähs auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) Drucksache 8/2969 Fragen B 1, 2 und 3): Welche Richtlinien gelten für die Durchführung von Veranstaltungen der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit, die durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gefördert werden? Welche Organisationen, Vereinigungen und andere Institutionen wurden 1978 und bisher in 1979 nicht mehr gefördert? In welcher Höhe beläuft sich die Förderung in dem genannten Zeitraum? Zu Frage B 1: Für die Durchführung von Veranstaltungen, die im Rahmen der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aus Mitteln des Bundesministers der Verteidigung gefördert werden, gelten als Richtlinien und Kriterien a) die Zweckbestimmung von Kap. 1401 Tit. 531 02 des Bundeshaushalts, b) die Grundsätze für die Verwendung von Zuwendungen des Bundes sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze), c) die Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes nach § 44 BHO, d) die Bereitschaft und die Fähigkeit des Antragstellers, die Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Zu Frage B 2: Der Empfängerkreis der Zuwendungen liegt nicht fest. Das Amt muß in jedem Jahr neu entscheiden, welche Anträge den genannten Kriterien am ehesten entsprechen. 1978 wurde gegenüber dem Vorjahr der Arbeitskreis für Landesverteidigung, Bonn, 1979 wurden die Arbeitsgruppe Volk und Verteidigung, München/Kiel, und der Arbeitskreis für Landesverteidigung, Bonn, nicht mehr berücksichtigt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12947* Zu Frage B 3: Die aus Kap. 1401 Tit. 531 02 vergebenen Zuwendungen betrugen 1978 (Ist-Ausgabe) 136 970,10 DM. Für 1979 sind 185 000 DM vorgesehen; dieser Ansatz ist bereits verplant. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 4) : Ist das politische Archiv des Auswärtigen Amtes noch im Besitz der Protokolle zum Moskauer und Warschauer Vertrag, oder sind diese Unterlagen in der Zwischenzeit vernichtet worden? Protokolle über die Verhandlungen, die zum Moskauer und Warschauer Vertrag geführt haben, sind vorhanden. Sie unterliegen den Bestimmungen der Verschlußsachenanweisung für die Bundesbehörden und kommen für eine Vernichtung nicht in Betracht. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 5) : Trifft die Auffassung des russischen Cellisten Rostropowitsch über die Kulturabkommen mit den „Sozialistischen Staaten" zu, daß die gegenseitigen Abkommen über den Kulturaustausch nicht im Sinne einer freiheitlichen Begegnung funktionieren, weil im Ostblock alles nur über die zuständigen Ministerien geht „und die schicken nur, wen sie wollen; das ist natürlich eine Farce" (Die Welt vom 30. Mai 1979), und wenn ja, was tut die Bundesregierung, dies im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der für beide Seiten geltenden internationalen menschenrechtlichen Vertragsverpflichtungen zu berücksichtigen und zu ändern? Die von der Bundesregierung mit den „Sozialistischen Staaten" Osteuropas abgeschlossenen Kulturabkommen haben das Ziel, den Kulturaustausch zu fördern und zu entwickeln. Dieser Aufgabe wurden die Kulturabkommen auch vollauf gerecht. Der Bundesregierung ist bekannt, daß gemäß der zentralistischen innerstaatlichen Ordnung der „Sozialistischen Staaten" Osteuropas der Kulturaustausch auf deren Seite von den jeweils zuständigen zentralen staatlichen Stellen gesteuert wird, die auch die Auswahl ihrer offiziellen Teilnehmer am Kulturaustausch bestimmen. Die Bundesregierung bedauert das. Sie hält einen Kulturaustausch mit einer möglichst geringen staatlichen Einflußnahme für effektiver und fruchtbarer. Die Regeln des Kulturaustausches werden aber nicht einseitig von der Bundesregierung bestimmt. Jede Seite organisiert ihren Kulturaustausch gemäß ihren innerstaatlichen Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Kultur. Davon hat die Bundesregierung auch bei der Umsetzung der Kulturabkommen mit den Sozialistischen Staaten auszugehen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 6) : In welcher Weise wird die Bundesregierung das von der wissenschaftlichen Arbeitstagung zur deutschen Orthographie in Mannheim am 26. Mai 1979 angenommene Neun-Punkte-Programm in Richtung auf eine Einigung mit Osterreich, der Schweiz und der DDR über eine gemäßigte Kleinschreibung fördern? Die Bundesregierung begrüßt insbesondere den in dem auf der wissenschaftlichen Arbeitstagung zur Deutschen Orthographie am 26. Mai 1979 verabschiedete Neun-Punkte-Programm formulierten Willen der Teilnehmer, nach Lösungen zu suchen, die sowohl den Gesichtspunkt des Lesens und den des Schreibens von Texten berücksichtigen und die von einem breiten Konsens in allen deutschsprachigen Ländern getragen sind. Angesichts der Vielzahl und Vielfalt der in der Sprachwissenschaft vertretenen Meinungen zur Rechtschreibreform und dabei insbesondere zur Frage der Groß- und Kleinschreibung der Substantive ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine weitere Abklärung der wissenschaftlichen Positionen dringend erforderlich ist. Wesentliche Bedeutung wird dabei einer verstärkten Kooperation der Wissenschaftler im deutschsprachigen Raum und den Diskussionen in den Rechtschreibkommissionen des Instituts für deutsche Sprache sowie der Gesellschaft für deutsche Sprache zukommen. Beide Institutionen werden von der Bundesregierung finanziell gefördert. Bei der Vielfalt der Reformvorschläge sieht es die Bundesregierung allerdings noch als verfrüht an, mit der Kultusministerkonferenz Gespräche über die im Programm geforderte Wiederbelebung des Arbeitskreises für Rechtschreibregelung aufzunehmen. Sie hält an der von Staatssekretär Dr. Fröhlich in der Antwort auf Ihre für die Fragestunde am 15./16. November 1978 (Sitzungsprotokoll vom 17. November 1978, Seite 9213) gestellten Fragen bekundeten Ansicht fest, daß über die Wiederbelebung dieses Arbeitskreises, insbesondere seiner personellen Zusammensetzung, erst auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme über die relevanten Reformvorschläge entschieden werden sollte. Diese — u. a. von der Bundesregierung angeregte Dokumentation — dürfte voraussichtlich nach Beendigung der für den Herbst 1979 in Wien geplanten Konferenz fertiggestellt werden, auf der sich nunmehr die Anhänger der sogenannten bereinigten Großschreibung treffen wollen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 7): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um gegen Veranstaltungen der türkischen „Idealisten" oder „Kulturvereinigungen" mit bewaffneten Teilnehmern, wie am Pfingstwochenende 12948* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 in Rüsselsheim, wirksam vorzugehen und Aufrufe zu Gewalttaten, wie von dem Parlamentarischen Staatssekretär von Schoeler in der Monitorsendung am 5. Juni 1979 ausgeführt, zu unterbinden? Nach einem Bericht des Hessischen Ministers des Innern fand am 2. Juni 1979 in der Stadthalle in Rüsselsheim eine zunächst verbotene, dann verwaltungsgerichtlich mit Auflagen zugelassene Veranstaltung des rechtsgerichteten „Türkischen Kulturvereins" statt, während linksgerichtete Türken gegen diese Veranstaltung auf der Straße demonstrierten. Bei der Gegendemonstration fielen mehrere Schüsse. Polizeiliche Kontrollen bei links- und rechtsgerichteten Türken führten im Stadtgebiet zur Sicherstellung zahlreicher Waffen und Schlagwerkzeuge. Vier Personen wurden vorläufig festgenommen. Die Bundesregierung wertet diesen Sachverhalt und andere ähnliche Ereignisse als gefährliche Eskalation der politischen Auseinandersetzung innerhalb der extremistisch beeinflußten türkischen Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe deshalb die für den Gesetzesvollzug überwiegend zuständigen Länder gebeten, dieser Entwicklung mit allen Mitteln des Ausländer-, Versammlungs-, Vereins- und Strafrechts entgegenzutreten. Die vorhandenen Rechtsgrundlagen bieten nach Auffassung der Bundesregierung dazu ein ausreichendes Instrumentarium. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 8) : Kann die Bundesregierung eine eindeutige Erklärung darüber abgeben, ob es sich bei der Tätigkeit ehrenamtlicher Ausbildungskräfte des Bundesverbands für den Selbstschutz um eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit und um ein „Beschäftigungsverhältnis" im Sinne des § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes handelt? Die von Ihnen angesprochene Frage wurde im Bundesministerium des Innern hinsichtlich der Tätigkeit von ehrenamtlichen Helfern des Bundesverbandes für den Selbstschutz (BVS) als BVS-Fachlehrer geprüft. Nach dem Ergebnis der Prüfung überwiegen bei einer Gesamtbetrachtung dieser Tätigkeit die für ein abhängiges Dienstverhältnis sprechenden Umstände derart, daß diese Tätigkeit als eine Verwendung im öffentlichen Dienst im Sinne des § 53 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes zu beurteilen ist. Dies hat der BMI mit Rundschreiben vom 20. Oktober 1978 —D III 4 — 223 311 — 1/107 — den obersten Bundesbehörden sowie den obersten Dienstbehörden nach dem G 131 mitgeteilt. Fälle von Versorgungsempfängern, die als ehrenamtliche Helfer des BVS andere Ausbildungsaufgaben als die eines BVS-Fachlehrers wahrnehmen, wurden bisher an mein Haus nicht herangetragen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 9) : Hält es die Bundesregierung für angebracht, im Interesse der Sicherheit des Kernkraftwerkes Philippsburg über dem Rhein bei Germersheim, wo offensichtlich zu Aufklärungsübungen immer wieder die dortige Rheinbrücke angeflogen wird, den militärischen Flugbetrieb einzustellen oder zumindest einzuschränken, und wäre die Bundesregierung bereit, in diesem Sinn auch mit den Bündnispartnern zu verhandeln? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß vom Luftverkehr und damit auch vom militärischen Luftverkehr keine erhöhte Gefährdung für Kernkraftwerke ausgeht. Das Kernkraftwerk Philippsburg befindet sich in der nuklearen Inbetriebnahmephase seit 9. März 1979. Es wird, wie alle Industrieanlagen hoher Gefahrenklassen, in die Fliegerkarten eingedruckt. Diese Anlagen sind bei der Planung von Tiefflügen mit Strahlflugzeugen auszusparen; Zielanflüge auf derartige Anlagen sind untersagt. Im übrigen sind Kernkraftwerke mit ihren markanten Strukturen für den Flugzeugführer von weitem auszumachen. Der Flugzeugführer kann somit verhindern, daß sein Luftfahrzeug auf eine derartige Anlage abstürzt, falls es in eine Luftnotlage gerät. Ein Flugverbot ist daher sachlich nicht zu rechtfertigen. Auch eine Verdünnung des militärischen Flugbetriebes im Raum Germersheim ist nicht möglich. Die dortige Luftraumstruktur führt bereits zu einer Kanalisierung. Eine weitere Einschränkung würde im unverzichtbar notwendigen Durchflugbereich zwischen Karlsruhe und Mannheim das Unfallrisiko erhöhen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 11): Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß sich die angeblich sicherste Ölpipeline der Welt von Genua nach Ingolstadt ganz unerwartet dort gesenkt habe, wie bei der 7. Tagung der "Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rhein-Einzugsgebiet (IAWR)" in Basel mitgeteilt wurde, wo sie im Bodenseeufer eingebettet ist, im Hinblick auf die Gefährdung des Bodensees, des größten Trinkwasserspeichers Europas, und was muß gegebenenfalls getan werden, um dieser Gefahr wirkungsvoll vorzubeugen? Der Bundesregierung liegen z. Z. keine Informationen über ein aufgetretenes Absenken der Ölpipeline im Bereich des Bodensees vor. Eine Rückfrage im zuständigen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt in Baden-Württemberg ergab, daß auch dort keine Hinweise auf eine aktuelle Absenkung vorliegen. Offenbar handelt es sich um ein Mißverständnis. Die Mitteilung auf der IAWR-Sitzung bezog sich offensichtlich auf einen Fall, der vor etwa P/2 Jahren aufgetreten war. Die damals erfolgte Absenkung führte glücklicherweise zu keinem Bruch der Leitung. Als Konsequenz wurde sowohl von deutscher Seite als auch von österreichischer Seite ein Meßsystem zur Feststellung etwaiger Absenkungen der Pipeline installiert, so daß bei Überschreiten bestimmter Toleranzen ein Ausgleich der Absenkung eingeleitet werden kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12949* Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 12 und 13) : Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß viele Arbeitnehmer ihren Arbeitslohn lieber für dringendere Zwecke als für eine Alterssicherung verwenden, für richtig, daß eine steuerbegünstigte Direktversicherung der im Betrieb mitarbeitenden Ehefrau nur dann zugelassen wird, wenn für die gleichwertigen Arbeitnehmer eine Direktversicherung tatsächlich zugesagt ist (einheitlicher Ländererlaß vom 20. Februar 1978, S. 2176 — 11 — 311)? Muß es nicht als ausreichend angesehen werden, daß die Direktversicherung allen gleichwertigen Arbeitnehmern nachweisbar angeboten worden ist? Die Finanzverwaltung erkennt in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine zugunsten seines im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten abgeschlossene Direktversicherung unter den in Abschnitt III des BMF-Schreibens vom 1. Februar 1977 — IV B 1 — S 2176 — 6/77 (BStBl I S. 56) und der entsprechenden Erlasse der Länder genannten Voraussetzungen als Betriebsausgaben an. Der von Ihnen zitierte Erlaß vom 20. Februar 1978 enthält Erläuterungen zu den vorbezeichneten Ländererlassen. Wegen der besonderen persönlichen Beziehungen der Vertragspartner ist es geboten, an den Nachweis der betrieblichen Veranlassung einer zugunsten eines Arbeitnehmer-Ehegatten abgeschlossenen Direktversicherung strenge Anforderungen zu stellen. Außerdem muß die betriebliche Veranlassung objektiv nachprüfbar sein. Deshalb kann nicht auf die Nennung konkreter Vergleichsfälle, in denen eine Direktversicherung auch einem vergleichbaren familienfremden Arbeitnehmer erteilt worden ist, verzichtet werden. Die Darlegung, dem fremden Arbeitnehmer sei der Abschluß einer Direktversicherung angeboten worden, von diesem aus welchen Gründen auch immer jedoch abgelehnt worden, reicht nicht aus. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 14) : Welche Anpassungsregeln, die der Bundesfinanzhof im Urteil III R 1678 vom 23. Februar 1979 fordert, wird die Bundesregierung — gegebenenfalls zusammen mit den Landesregierungen und deren Landesfinanzverwaltungen — herbeiführen, um den durch eine bisherige Judikatur geschaffenen nachhaltigen Vertrauenstatbestand bei einer Änderung der Rechtsprechung (Verschärfung der Rechtsprechung) gleichwohl zu gewährleisten? Die im BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 — III R 16/78 — behandelte Frage, wie bei Verschärfung der Rechtsprechung dem Grundsatz des Vertrauensschutzes Rechnung zu tragen ist, ist von grundsätzlicher Bedeutung. Ich beabsichtige daher, diese Frage mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu erörtern. Über das Ergebnis der Erörterung werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/2969 Fragen B 15 und 16) : Kann die Bundesregierung die Gründe darlegen, warum sie bei der Erstattung der den Aussiedlern bei der Umsiedlung entstandenen Kosten die Erstattung der Studien- und Ausbildungskosten, die im Herkunftsland von den Aussiedlern vor der Ausreise bezahlt werden müssen, ausgenommen hat? Ist die Bundesregierung bereit, künftig auch die Studien- und Ausbildungskosten, die Aussiedler in Ländern des Ostblocks vor ihrer Ausreise zu bezahlen haben, zu erstatten? Zu Ihren Fragen habe ich in der Antwort auf eine Frage des Herrn Kollegen Dr. Hennig im Zusammenhang mit der Rückforderung der Ausbildungskosten von Ausiedlern aus Polen kürzlich bereits eingehend Stellung genommen worden (Protokoll der 146. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 30. März 1979, S. 11730 f.). Da diese Frage in anderen Aussiedlungsländern nicht aufgetreten ist, darf ich auf die beigefügte Antwort Bezug nehmen. Neben der dort aufgezeigten Lösung prüfe ich auf Grund eines mir vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages zugeleiteten und gemäß § 113 seiner Geschäftsordnung herbeigeführten Beschlusses des Deutschen Bundestages z. Zt. auch, ob den betroffenen Aussiedlern möglicherweise zinsgünstige und langfristige Darlehen gewährt werden können. Diese Prüfung ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Angesichts der rechtlichen Schwierigkeiten der Materie dürfte sie noch einige Zeit dauern. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unterrichten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 17 und 18) : 1st die Bundesregierung nunmehr in der Lage mitzuteilen, welche Haltung sie zu den Plänen der US-Streitkräfte einnimmt, die Nutzung des von diesen bisher nur allgemein zu Übungszwecken genutzten Waldgeländes im Bereich Mannheim, Viernheim und Lampertheim zu einem Panzerübungs- und Panzerschießplatz zu verändern? Welche Bedeutung hat es, daß der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesfinanzminister in seinem Schreiben vom 11. Juni 1979 bei der Beschreibung der geographischen Lage des Übungsgeländes nur noch die Städte Viernheim und Lampertheim erwähnt? Zur Frage einer Änderung der Nutzung des Übungsgeländes Viernheim-Lampertheim kann ich leider auch jetzt noch nicht in der Sache Stellung nehmen. Die Erörterungen mit den amerikanischen Streitkräften sind noch nicht abgeschlossen. Wegen der Bedeutung der Angelegenheit ist nunmehr beabsichtigt, die US-Armee kurzfristig um eine Erörterung des Fragenkomplexes im Bundesministerium •der Finanzen zu bitten. Sobald es mir möglich ist, komme ich auf Ihre Frage zurück. 12950* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Das von Ihnen genannte Gelände wird unter der Bezeichnung „Übungsgelände Viernheim-Lampertheim" geführt, da es ausschließlich in diesen hessischen Gemarkungen liegt. Dementsprechend ist es in meinem Schreiben vom 11. Juni 1979 bezeichnet worden. Ich bin mir gleichwohl bewußt, daß auch die Stadt Mannheim ein starkes Interesse an seiner künftigen Nutzüng hat. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 19 und 20) : Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister gegenüber Mandatsträgern der SPD jetzt eine Besichtigung der Hindenburg-Kaserne und der Emery-Barracks in Würzburg zugesagt hat, und wenn ja, welche Änderung der Sachlage gegenüber den Schreiben des Bundesfinanzministeriums an das Mitglied des Deutschen Bundestages, Dr. Wolfgang Bötsch, vom 14. Dezember 1978 und an den CSU-Ortsverband Zellerau vom 17. Januar 1979 ist inzwischen eingetreten? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß im Zuge der Freigabeverhandlungen alle an den Minister Herantretenden, die ein Mandat der Bevölkerung wahrnehmen, insbesondere Abgeordnete des Deutschen Bundestages, laufend auf dem gleichen Informationsstand gehalten werden? Eine Besichtigung der Emery- und der Hindenburg-Kaserne in Würzburg ist im Augenblick nicht vorgesehen. Bezüglich der Emery-Kaserne wird die baldmögliche Freigabe einer Teilfläche angestrebt, um mit dem Bau der höhenfreien Anschlußstelle „Zeller Brücke" (Rothofkreuzung) an die B 27 beginnen zu können. Die gesamte Freimachung der Emery-Kaserne oder die Errichtung zusätzlicher Bauten auf dem Gelände dieser Kaserne wird nicht mehr erwogen. Die Stadt Würzburg ist weiterhin an einer Freigabe der Hindenburg-Kaserne und neuerdings längerfristig auch an einer Freigabe der FaulenbergKaserne interessiert. Bevor das Bundesministerium der Finanzen mit den US-Streitkräften über diese neue Sachlage Verhandlungen aufnimmt, müssen noch verschiedene Einzelfragen geklärt werden. Dabei kann es notwendig werden, die von den US-Streitkräften genutzten Kasernen in Würzburg zu besichtigen. Das Bundesministerium der Finanzen beantwortet Anfragen unter Berücksichtigung des jeweils neuesten Sachstandes. Dies trifft auch auf Ihre Anfrage vom 28. November 1978 zu, die Herr Minister Matthöfer mit Schreiben vom 14. Dezember 1978 beantwortet hat; ebenso auf die Anfrage des CSU-Ortsverbandes Zellerau vom 21. Dezember 1978, die am 17. Januar 1979 beantwortet wurde. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt daß die deutsche Textilindustrie starke Bedenken hat wegen möglicher Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Strukturverbesserung in diesem Bereich, und ist sie dazu bereit, darauf hinzuwirken, daß nicht einseitige Begünstigungsmaßnahmen dazu führen, daß Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen mittelständischen Textilindustrie zustande kommen, und daß die von der Europäischen Kommission zu vergebenden Mittel Verkaufsorganisation oder Großfirmen zugute kommen, die in gewissen Mitgliedstaaten heute schon große Vorteile haben, indem ihnen Steuern und Abgaben gestundet oder erlassen werden und sogar der Maschinenpark staatlich finanziert wird? Wird die Bundesregierung gerade bei der Beratung von Strukturverbesserungsmaßnahmen für eine gleichmäßige Behandlung gleichartiger Betriebe und Gebiete eintreten, z. B. im Zusammenhang mit der jetzt vom Ministerrat beschlossenen OrtoliAnleihe? Zu Frage B 21: Die Bundesregierung teilt die von Ihnen angedeuteten Bedenken gegen strukturpolitische Aktivitäten auf Gemeinschaftsebene, wie sie von der Kommission in einem Entwurf für einen Beschluß des Rates über eine Beteiligung der Gemeinschaft an Umstrukturierungs- oder Umstellungsmaßnahmen der Textilindustrie, insbesondere der Kunstfaserindustrie (BT-Drucksache 8/2687) vorgeschlagen worden sind. Die Kommission hat diesen Vorschlag im Vorgriff auf eine von ihr angestrebte Verordnung über die Schaffung eines neuen generellen Interventionsinstruments mit sektorspezifischen finanziellen Eingriffsmöglichkeiten im gesamten Industriebereich vorgelegt. Für einen solchen Interventionsmechanismus besteht nach Auffassung der Bundesregierung keine Notwendigkeit, da die Gemeinschaft bereits über ausreichende, zum Teil noch nicht einmal erprobte, geschweige denn ausgeschöpfte finanzielle Instrumente verfügt. Die von der Kommission vorgeschlagene Rahmenverordnung könnte zudem wegen ihrer Tendenz zur Etikettierung von Krisensektoren und angesichts des permanenten Umstrukturierungsbedarfs in der Gemeinschaft zu einer wachsenden Zahl von Sektorbeihilfen führen. Sie würde damit im Ergebnis strukturkonservierend wirken, was zumindest längerfristig auf Kosten von Wachstum und Beschäftigung ginge. Was speziell die Textilindustrie anbelangt, so dürfen die deutschen Unternehmen, die aus eigener Kraft und unter erheblichen Opfern schon sehr frühzeitig mit der notwendigen Umstrukturierung begonnen haben, nicht dadurch um den Erfolg ihrer bisherigen Anstrengungen gebracht werden, daß Unternehmen in anderen Ländern der Gemeinschaft jetzt mit Gemeinschaftsmitteln aus einem Sektorfonds subventioniert werden. Aus diesen Gründen wendet sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel gegen den Verordnungsvorschlag der Kommission. Ebenso tritt die Bundesregierung — insoweit in Übereinstimmung mit der Kommission — wettbewerbsverzerrenden Beihilfen der einzelnen Mitgliedstaaten entgegen. Dies gilt sowohl im Fall von Hilfen an Privatunternehmen als auch bei der Übernahme der Verluste staatlicher oder halbstaatlicher Unternehmen durch den Staat. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12951* Zu Frage B 22: Wie sich aus der Antwort zu Frage 21 ergibt, lehnt die Bundesregierung sektorspezifische Strukturmaßnahmen der Gemeinschaft grundsätzlich ab. Die Bundesregierung ist andererseits stets dafür eingetreten, daß die Gemeinschaft ihre Mittel für strukturwirksame Maßnahmen mit Vorrang zur Verbesserung der Situation besonders benachteiligter Gebiete der Mitgliedstaaten einsetzen sollte, um eine größere Konvergenz der Volkswirtschaften herbeizuführen. Auch die Darlehen der als Finanzierungsinstrument neugeschaffenen sog. Ortoli-Fazilität, die zu Marktbedingungen vergeben werden, sollten vorwiegend in den Gebieten der Gemeinschaft eingesetzt werden, in denen der Kapitalbedarf am dringendsten ist. Einer Forderung des Europäischen Parlaments entsprechend wird die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit der einzelnen Vorhaben von der Kommission getroffen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Kommission dabei auch mittelständische Unternehmen angemessen berücksichtigen wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 23) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Vorschläge der EG-Kommission für eine Reglementierung des Ölmarkts im RG-Ministerrat abgelehnt hat, und wenn ja, aus welchen Gründen? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung Vorschläge der EG-Kommission zu einer Reglementierung des Ölmarktes im EG-Ministerrat abgelehnt hätte. Die EG-Kommission hat eine Reglementierung des Ölmarktes nicht vorgeschlagen. Sie hat vielmehr in der Ratstagung am 18. Juni die Einführung einer Registrierung von Ölgeschäften oberhalb bestimmter Referenzpreise vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag vorbehaltlich einer Ausdehnung auch auf andere wichtige Verbraucherregionen und einer Ausdehnung auf alle Importgeschäfte zugestimmt. Mit diesem Änderungsvorschlag wollte die Bundesregierung vor al-. lem der Gefahr einer Verlagerung von Importströmen auf andere Märkte, in denen eine Registrierung nicht erfolgt, entgegenwirken. Der Rat ist dieser Anregung gefolgt. Der Vorschlag einer Registrierpflicht soll nun den USA und Japan auf dem bevorstehenden Weltwirtschaftsgipfel unterbreitet werden und für den Fall einer positiven Aufnahme in Kraft gesetzt werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 24) : Welche praktischen Konsequenzen hat die Bundesregierung bisher aus dem vom Bundeskanzler mitbeschlossenen Satz im Kommuniqué des Europäischen Rates vom 12./13. März 1979 in Paris gezogen, die Programme zur Erzeugung von Elektrizität nuklearen Ursprungs müßten verstärkt und beschleunigt werden, wann immer die Umstände dies erlauben, und welche Schritte sind zusätzlich zu bisherigen Planungen vorgesehen? Grundlage der Kernenergiepolitik der Bundesregierung ist nach wie vor die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms. Danach hält die Bundesregierung auch nach vorrangiger Nutzung anderer Möglichkeiten, insbesondere der Energieeinsparung und der Nutzung heimischer Kohle, den Bau weiterer Kernkraftwerke für unerläßlich und — auch auf Grund des erreichten hohen Sicherheitsstandards — für vertretbar. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Bundesregierung die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der Kernenergie auch nach den Ereignissen von Harrisburg wiederholt betont. Zugleich hat sie erneut darauf hingewiesen, daß der Sicherheit unter allen Umständen der Vorrang gebührt. Mit ihrer Kernenergiepolitik befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit nahezu allen westlichen Partnerstaaten. Dies zeigen sowohl der Bonner Weltwirtschaftsgipfel vom 16./17. Juli 1978 als auch mehrere Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaft, darunter die von Ihnen erwähnte Erklärung vom 12./13. März 1979. Diese Erklärungen stellen politische Willensbekundungen dar, die einen Grundkonsens zum Ausdruck bringen, der von den einzelnen beteiligten Staaten im Rahmen ihrer nationalen Energiepolitik umgesetzt wird. Im übrigen weise ich darauf hin, daß es in der Bundesrepublik anders als in einigen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft — kein „Programm zur Erzeugung von Elektrizität nuklearen Ursprungs" gibt. Die Bundesregierung setzt vielmehr in der Energiepolitik nur die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die für die Elektrizitätsversorgung primär verantwortlichen Energieversorgungsunternehmen ihre Investitionsentscheidungen treffen und die hierfür zuständigen Behörden der Bundesländer die Genehmigung erteilen. Gleichwohl unternimmt die Bundesregierung alle Anstrengungen, um den Ausbau der Kernenergie zu flankieren und den notwendigen Rückhalt zu geben. Dabei konzentrieren sich die Bemühungen der Bundesregierung in erster Linie auf die Sicherheit der Kernkraftwerke und die Entsorgungsvorsorge. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, daß die Bundesregierung unverzüglich nach dem Störfall von Harrisburg die erforderlichen Überprüfungen der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke eingeleitet und darüber hinaus eine Initiative für eine internationale Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit von Kernkraftwerken ergriffen hat. Bei der Entsorgung ist die Bundesregierung unverändert bemüht, das gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelte integrierte Entsorgungskonzept zu verwirklichen. Sie ist dabei, wie Sie wissen, insbesondere auf die Mithilfe der Bundesländer angewiesen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2969 Fragen B 25, 26 und 27) : Hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium. für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Georg Gallus MdB — wie im „Schwarzwälder Boten" vom 26./27. Mai 1979 gemeldet —, erklärt, daß „nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe dem bäuerlichen Nachwuchs ein befriedigendes Einkom- 12952* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 men garantieren können. Der bereits vorhandene starke Wettbewerb um die Flächen und Marktanteile in der Landwirtschaft werde sich unerträglich steigern, wenn die gesamte Landjugend in den Bauernberuf dränge", und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung? Wenn ja, wie viele landwirtschaftliche Betriebe garantieren derzeit in der Bundesrepublik Deutschland und im Bundesland Baden-Württemberg ein „befriedigendes landwirtschaftliches Einkommen"? Wie viele landwirtschaftliche Betriebe können — den Schätzungen des Herrn Staatssekretärs zufolge — in zwei Jahrzehnten zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland und im Bundesland Baden-Württemberg bei etwa konstanter Entwicklung des technischen Fortschritts, also bei einer Entwicklung der Technologie wie in den vergangenen 20 Jahren, ihren Inhabern noch ein „befriedigendes Einkommen" garantieren? Zu Frage B 25: Das Zeitungszitat gibt die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus sinngemäß richtig wieder. Die entsprechende Passage der Rede lautete: „Wir müssen unserer Landjugend immer wieder sagen, daß trotz der zu erwartenden geringen Zunahme der Einkommensansprüche die Produktionskapazitäten nicht in allen Betrieben ausreichen, um ein befriedigendes Familieneinkommen zu erwirtschaften." Es wäre fatal, wenn der jetzt schon zu beobachtende starke Wettbewerb um die Fläche und um die Marktanteile dadurch unerträglich steigen würde, daß zu viele junge Menschen durch eine unzureichende Ausbildung die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihres späteren Berufes zu sehr einengen. Diese Auffassung teilt die Bundesregierung. Zu Frage B 26: Von den 843 600 landwirtschaftlichen Betrieben ab 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahre 1978 wurden 404 500 Betriebe, das sind 48 %, im Vollerwerb bewirtschaftet. In Baden-Württemberg gab es 1978 rd. 150 000 landwirtschaftliche Betriebe, von denen 56 500, das sind etwa 38 %, Vollerwerbsbetriebe waren. In diesen Betrieben verfügt der Inhaber über keine oder über nur geringe außerbetriebliche Einkommen. Das Einkommen für die Lebenshaltung und die Eigenkapitalbildung muß in dieser Gruppe aus dem landwirtschaftlichen Unternehmen erwirtschaftet werden. Es kann davon ausgegangen werden, daß ca. 80-90 0/o dieser Betriebe im Bundesgebiet wie auch in Baden-Württemberg über befriedigende Einkommen verfügen, während die restlichen Betriebe teilweise Problembetriebe sind. Die Zu- und Nebenerwerbsbetriebe (52 % aller Betriebe) beziehen definitionsgemäß außerbetriebliche Einkommen wechselnden Umfanges. Sofern sie ihre arbeitswirtschaftlichen Probleme befriedigend lösen, sind diese Betriebe kleineren Vollerwerbsbetrieben wirtschaftlich häufig überlegen. Zu Frage B 27: Soweit eine Prognose möglich ist, werden sicherlich auch im Jahre 2000 Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe nebeneinander bestehen. Die Entwicklung der Anzahl der Betriebe hängt von vielerlei Faktoren ab, so daß eine Vorhersage über einen Zeitraum von 20 Jahren problematisch ist. Ein Rückgang auf 500 000-600 000 Betriebe wäre unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Daten denkbar. In Baden-Württemberg dürften sich die jetzt 150 000 Betriebe wahrscheinlich mit einer ähnlichen prozentualen Abnahmerate wie bisher vemindern. Voraussichtlich wird sich der Anteil der Vollerwerbs-betriebe erhöhen. Wenn sich die Verminderung der Betriebe und der Arbeitskräfte jährlich etwa wie bisher festsetzt, sehe ich keinen Grund für ein Ansteigen der Betriebe mit unbefriedigendem Einkommen. Die wirtschaftliche „Mobilitätsschwelle" wird auch in Zukunft die weitere strukturelle Anpassung der Landwirtschaft in freier Entscheidung der Betriebsinhaber und speziell der potentiellen Hoferben regulieren. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 28) : Unterstützt die Bundesregierung das beim Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung laufende Forschungsvorhaben zur Findung neuer Beurteilungskriterien im Zielkonflikt zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Schutz der Natur und Tierwelt beim Abbau von Torfvorräten finanziell, und ist der Bundesregierung gegebenenfalls bekannt, wann mit dem Abschluß der Forschungsarbeiten zu rechnen ist? Das Forschungsvorhaben zum Zielkonflikt zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Schutz von Natur und Tierwelt beim Torfabbau ist der Bundesregierung bekannt. Es wird vom Landesamt für Bodenkunde, Hannover, gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt durchgeführt. Nach Auskunft des Landesamtes ist mit dem Abschluß der Forschungsarbeiten Anfang 1980 zu rechnen. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch das Land Niedersachsen aus Mitteln des Lotto-Fonds. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 29 und 30) : Wie viele Beamte der Bundesregierung waren bei der Ausarbeitung der Verordnungen über die Körung von Hengsten, Schafböcken und Ebern beschäftigt (Bundesratsdrucksachen 202/79, 205/79 und 206/79), und welches Verhältnis besteht nach Meinung der Bundesregierung zwischen Aufwand und Ertrag bei diesen Verordnungen? Ist es der Bundesregierung nicht möglich, die. in Frage kommenden Verordnungen über die Körung von Hengsten, Ebern und Schafböcken, wenn überhaupt, nur in sehr kurzer Fassung dem Bundesrat zuzuleiten, damit der bürokratische Aufwand minimiert wird? Die Entwürfe der Verordnungen über die Körung von Bullen, Ebern, Schafböcken und Hengsten sind von drei Beamten bei gleichzeitiger Erledigung ihrer sonstigen dienstlichen Aufgaben erarbeitet worden. Der Umfang der Verordnungen entspricht der zu regelnden Materie. Hierbei wurden im Interesse einer guten Lesbarkeit und Klarheit der Rechtsvor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12953* schriften der eigentliche Verordnungstext kurz gefaßt und die technischen Regelungen in Anlagen getroffen. Die Verordnungen sind im übrigen bereits am 8. Mai dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden. Der Agrarausschuß hat in seiner Sitzung am 7. Juni 1979 zu diesen Verordnungen mit Änderungen positiv Stellung genommen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 31): WIN Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich 1978 der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt entwickelt hat, und wie bei den einzelnen Kassenarten im besonderen? Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller Krankenkassen betrug am 1. Januar 1978 11,47 v. H. Er hat sich im Verlauf des Jahres 1978 leicht ermäßigt und betrug am 1. Januar 1979 11,27 v. H. Das Ziel des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes, die Beitragssätze zu stabilisieren, konnte damit im Jahre 1978 verwirklicht werden. Diese Entwicklung hat sich auch im 1. Quartal 1979 fortgesetzt; am 1. April 1979 lag der durchschnittliche Beitragssatz bei 11,24 v. H. Bei den einzelnen Kassenarten gab es im Jahre 1978 folgende Entwicklung: Bei den Ortskrankenkassen ermäßigte sich der durchschnittliche Beitragssatz, der am 1. Januar 1978 11,51 v. H. betrug, zum 1. Januar 1979 auf 11,46 v. H. Die Betriebskrankenkassen wiesen am 1. Januar 1978 einen durchschnittlichen Beitragssatz von 10,61 v. H. aus, der bis zum 1. Januar 1979 auf 10,49 v. H. abgebaut werden konnte. Die Innungskrankenkassen lagen mit 11,23 v. H. am 1. Januar 1979 nach einem vorübergehenden leichten Anstieg unter dem Ausgangsniveau vom 1. Januar 1978 mit 11,34 v. H. Der Beitragssatz der Seekasse blieb mit 10,2 v. H. im gesamten Jahr unverändert; am 1. Januar 1979 konnte der Beitragssatz auf 9,9 v. H. ermäßigt werden. Die Bundesknappschaft hat mit 12,6 v. H. ihren Beitragssatz unverändert beibehalten. Die Arbeiter-Ersatzkassen konnten ihren Beitragssatz von 11,46 v. H. am 1. Januar 1978 auf 11,40 v. H. zum 1. Januar 1979 ermäßigen. Die Angestellten-Krankenkassen wiesen in den ersten 8 Monaten des Jahres 1978 einen durchschnittlichen Beitragssatz, von 11,82 v. H. aus, der zum 1. September 1978 auf 11,24 v. H. gesenkt wurde. Am 1. Januar 1979 betrug der Beitragssatz durchschnittlich 11,23 v. H. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretär Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 32) : Welche Stelle ist als zuständige Behörde bestimmt worden für die Beurteilung von Hilfen (z. B. Ersatzbeschaffung von Kraftfahrzeugen) nach § 6 der Ausgleichsabgabeverordnung nach dem Schwerbehindertengesetz vor der Leistungspflicht der Hauptfürsorgestelle, und sind schon Ausführungsbestimmungen über den Vollzug und die Leistung nach dieser Ausgleichsabgabeverordnung vorhanden? Für die Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes nach § 6 Ausgleichabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz (SchwbAV) sind die Träger der beruflichen Rehabilitation vorrangig vor den Hauptfürsorgestellen zuständig. Dies sind die Bundesanstalt für Arbeit, die gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträger sowie die Träger der Kriegsopferfürsorge. Die Bundesregierung hat keine Kompetenz, Durchführungsbestimmungen zur Ausgleichsabgabeverordnung SchwbG zu erlassen. Die Durchführung des Schwerbehindertengestzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ist Angelegenheit der Länder. Die Bundesregierung ist jedoch darüber unterrichtet, daß derzeit auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen Richtlinien zur Durchführung des § 6 der Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz für die Gewährung von Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes an Schwerbehinderte vorbereitet werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage 33) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des allgemeinen Mangels an Ausbildungsstellen und insbesondere auf Grund der besonders problematischen Ausbildungssituation im Landkreis Birkenfeld die Zahl der Ausbildungsplätze in der bundeswehreigenen Ausbildungsstätte bei der Artillerieschule in Idar-Oberstein zu erhöhen oder im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder eine Ausbildungsstätte zu schaffen, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls die nötigen materiellen Voraussetzungen, eventuell im Zusammenwirken mit dem Bundeswirtschaftsminister, schaffen? In meiner Antwort auf Ihr Schreiben vom 13. November 1978 zur Einrichtung einer Ausbildungsstätte in Sobernheim/Pferdsfeld habe ich die Voraussetzungen für die Einrichtung von Ausbildungswerkstätten dargelegt. Dabei habe ich darauf hingewiesen, daß sowohl das langfristige Stellensoll für Auszubildende als auch das wegen des allgemeinen Ausbildungsplatzmangels vorübergehend angehobene Stellensoll durch die — auch in IdarOberstein — seit 1975 durchgeführten Erweiterungsprogramme voll ausgeschöpft sind und die Einrichtung einer weiteren Ausbildungswerkstatt schon aus diesem Grunde leider nicht möglich ist. Da sich an dieser Sachlage nichts geändert hat, sehe ich mich leider nicht in der Lage, Ihrer Anregung zu entsprechen. 12954* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 I Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 34) : Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus der von den USA für die Mitte der 80er Jahre geplanten Einrichtung des Satellitensystems „Navstar" (vgl. Pressenotiz im Spiegel vom 5. Juni 1979) für ihre Beteiligung am NATO-Frühwarnsystem AWACS zu ziehen? Bei NAVSTAR handelt es sich um ein System, das ausschließlich dazu dienen soll, Navigationsprobleme zu lösen (Navigation System using Timing and Ranging). Insoweit ist die Formulierung in der Notiz des Spiegels vom 05. 06. 1979 mißverständlich. Mit Hilfe der Navigationssatelliten kann nur die eigene Position weltweit mit großer Genauigkeit bestimmt werden, nicht jedoch die eines gegnerischen Zieles. Dennoch trägt ein solches System wesentlich zur Treffgenauigkeit eigener bemannter oder unbemannter Waffensysteme bei, weil die Annäherung an Ziele mit bekannter Position weitaus präziser erfolgen kann als mit z. Z. verfügbaren Mitteln. Da die Satelliten des NAVSTAR nicht mit eigenen Sensoren ausgerüstet sind, besteht in der Aufgabenstellung keine Überlappung mit dem NATO-Frühwarnsystem AWACS. Nach Einführung NAV-STAR könnte AWACS jedoch mit einem Empfänger ausgerüstet werden, um die eigene Positionsbestimmung weiter zu verbessern, wodurch automatisch auch die Meßdaten des AWACS-Radars genauer werden. Diese Vorteile würden sich in gleicher Weise auch für andere Benutzer der NAVSTAR-Signale ergeben, d. h. Flugzeuge, Schiffe oder auch Landfahrzeuge. Die Bundesregierung arbeitet in den entsprechenden NATO-Gremien an der Untersuchung der Möglichkeiten eines Satelliten-Navigationssystems mit, um sich ausreichende Informationen zu sichern. Entscheidungen über eine eventuelle Beteiligung mit dem Ziel der operationellen Anwendung durch die Streitkräfte stehen noch nicht heran. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 35) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob Auszubildende der Krankenpflege aus ihrer Ausbildung heraus zur Wehrübung einberufen werden können? Krankenpflegeschüler können — wie andere Auszubildende auch — zu Wehrübungen herangezogen werden. Der Reservist wird jedoch auf Antrag von der Wehrübung zurückgestellt, wenn diese für ihn eine besondere Härte bedeuten würde. Dies ist der Fall, wenn er bei Ableistung der Wehrübung Gefahr liefe, das Ausbildungsziel nicht oder nur unter Zeitverlust zu erreichen. Vorübergehende Belastungen — wie z. B. das Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff — reichen dagegen für eine Zurückstellung nicht aus. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 36, 37, 38 und 39) : Wie viele junge Männer aus der Bundesrepublik Deutschland, die unmittelbar vor oder in dem wehrpflichtigen Alter stehen, entzogen sich seit 1969 durch einen Umzug nach West-Berlin der Ableistung der Wehrpflicht oder des zivilen Ersatzdienstes? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie lange nach den bisherigen Erfahrungen ein Wehrpflichtiger in Berlin wohnen bleiben muß, damit er durch seinen Umzug nach West-Berlin de facto um die Ableistung der Wehrpflicht oder des zivilen Ersatzdienstes herumkommt? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Jahre ein Wehrpflichtiger, der sich durch Untertauchen der Ableistung des Wehrdienstes entzieht, strafrechtlich verfolgt wird, und mit welcher Strafe er bisher belegt wurde, wenn er gefaßt und verurteilt wurde? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich die Zahl der jungen Männer, die sich durch Verlegung des Wohnsitzes nach Berlin, durch. Untertauchen oder durch eine Flucht ins Ausland der Wehrpflicht entziehen, auf bestimmte Berufsgruppen konzentrieren? Zu Frage B 36: Wehrdienstpflichtige : Statistische Nachweise über den Aufenthalt in West-Berlin liegen der Bundesregierung erst für die Zeit seit 1974 und nur für Grundwehrdienstpflichtige vor. Sie sind nicht auf Zeiträume, sondern auf den 1. Januar jedes Jahres bezogen. Danach hielten sich am jeweiligen Stichtag in West-Berlin auf: mit ohne Genehmigung Genehmigung 1974 1 079 7 523 1975 872 7 987 1976 867 9 528 1977 894 10 632 1978 971 11 209 1979 907 10 711 Inwieweit bei nicht genehmigtem Aufenthalt von einer Wehrdienstentziehung gesprochen werden kann, läßt sich nicht feststellen. Überwiegend scheint der Wunsch, in Berlin zu studieren, bestimmend gewesen zu sein. Zivildienstpflichtige: Die Gesamtzahl der Zivildienstpflichtigen, die seit 1969 ihren Aufenthalt in West-Berlin genommen haben, ist bekannt. Es handelt sich um 233 Wehrpflichtige mit und 1 010 ohne Genehmigung des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12955* Bundesamts für den Zivildienst. Auch insoweit darf angenommen werden, daß die Absicht, in Berlin zu studieren, vorherrschend gewesen ist. Zu Frage B 37: Durch einen Umzug nach West-Berlin kommt ein Wehrpflichtiger um die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes herum, wenn er von dort so spät in den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes zurückkehrt, daß ihm der Einberufungsbescheid für den Grundwehrdienst oder für den Zivildienst nicht mehr zugestellt werden kann. In jedem Fall muß der Dienstantrittstermin vor Vollendung des 28. oder — sofern der Wehrpflichtige militärfachlich verwendet werden soll oder für besondere Aufgaben im Zivildienst vorgesehen ist — vor Vollendung des 32. Lebensjahrs liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß häufig die unterbliebene Musterung nachzuholen ist und daß der sich anschließende Einberufungsbescheid vier Wochen vor dem Dienstantritt zugestellt sein muß. Dieses Verfahren kann sich — insbesondere bei Einlegung von Rechtsbehelfen — über mehrere Monate erstrecken. Zu Frage B 38: Bei Fahnenflucht beträgt die Verfolgungsfrist 5 Jahre. Diese beginnt erst mit der rechtlichen Beendigung der Straftat, d. h. in der Regel mit dem Eintreffen oder der Rückkehr des Betroffenen bei der Truppe, spätestens aber mit Ablauf des Jahres, in dem er 45 Jahre alt geworden ist. In den beiden vergangenen Jahren, die als repräsentativ auch für die vorausgegangene Zeit angesehen werden können, wurden an Wehrpflichtigen wegen Fahnenflucht verurteilt: 1977 99 zu Freiheitsstrafe unter 6 Monaten, 279 zu Freiheitsstrafe von 6 bis 12 Monaten, 23 zu Freiheitsstrafe von 1 Jahr und mehr, 37 zu Strafarrest unter 3 Monaten, 235 zu Strafarrest von 3 bis 6 Monaten, 8 zu Geldstrafe unter 30 Tagessätzen, 18 zu Geldstrafe von 30 bis 90 Tagessätzen, 4 zu Geldstrafe von 90 bis 180 Tagessätzen, 262 zu Jugendstrafe, 1978 81 zu Freiheitsstrafe unter 6 Monaten, 256 zu Freiheitsstrafe von 6 bis 12 Monaten, 35 zu Freiheitsstrafe von 1 Jahr und mehr, 18 zu Strafarrest unter 3 Monaten, 212 zu Strafarrest von 3 bis 6 Monaten, 5 zu Geldstrafe unter 30 Tagessätzen, 38 zu Geldstrafe von 30 bis 90 Tagessätzen, 274 zu Jugendstrafe. Frage B 39: Erkenntnisse darüber, ob sich die Fälle der Wohnsitzverlegung nach Berlin, des Untertauchens oder der Flucht ins Ausland auf bestimmte Berufsgruppen konzentrieren, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 40, 41 und 42) : Wieviel Prozent der in den Jahren 1975 bis 1979 zur Einberufung anstehenden Geburtsjahrgänge wurden tatsächlich zum Grundwehrdienst in der Bundeswehr einberufen, und was waren die Gründe für die nicht zum Grundwehrdienst eingezogenen Wehrpflichtigen? Wieviel Prozent der in den Jahren 1975 bis heute zum Grundwehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen haben in ihren Geburtsjahrgängen nach dem Grundwehrdienst Reserveübungen abgeleistet? Wie lange waren die durchschnittlichen Reserveübungszeiten für den jeweiligen Geburtsjahrgang? Zu Frage B 40: Von den gemusterten Wehrpflichtigen der in den Jahren 1975 bis 1979 zur Einberufung heranstehenden Geburtsjahrgänge wurden 48,9 °/o zum Grundwehrdienst herangezogen. 6,1 °/o sind wegen freiwilliger Dienstleistungen in der Bundeswehr, im Vollzugsdienst der Polizei oder im Bundesgrenzschutz nicht einberufen worden. 25,3 % konnten wegen vorübergehender oder dauernder Wehrdienstunfähigkeit bisher nicht einberufen werden. Bei 19,7 °/o der Gemusterten liegen vorübergehende oder dauernde Wehrdienstausnahmen oder sonstige Einberufungshindernisse vor. Überwiegend • handelt es sich dabei um befristete Zurückstellungen wegen Vorliegens einer besonderen Härte aus persönlichen Gründen, sowie um vorübergehende Unabkömmlichstellungen wegen Unentbehrlichkeit am Arbeitsplatz. Ein geringer Teil wird den geistigen oder charakterlichen Anforderungen der Bundeswehr nicht voll gerecht oder beschränkt sich auf Verwendungsmöglichkeiten, die in der Truppe nicht ausreichend vorhanden sind. Zu Frage B 41 und 42: Die nach Geburtsjahrgängen aufgeschlüsselten Prozentsätze der seit 1975 zum Grundwehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen, die Reserveübungen abgeleistet haben, gehen aus der vorhandenen Statistik nicht hervor. Das gleiche gilt für. die Frage nach den durchschnittlichen Reserveübungszeiten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 43) : 12956* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Werden die wehrpflichtigen Grundwehrdienstleistenden ebenso wie Berufs- und Zeitsoldaten künftig für überdurchschnittliche Wochenstundenbelastungen zusätzlich finanziell entschädigt, und wie sieht eine solche Regelung aus, bzw. ab wann tritt sie in Kraft? Wie in dem Schreiben des Bundesministers der Verteidigung an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 7. Februar 1979 ausgeführt, sind die Wehrpflichtigen in einen finanziellen Ausgleich für Spitzendienstzeiten der Soldaten einzubeziehen. Dabei muß aber der Charakter der grundgesetzlich verankerten Wehrpflicht sichtbar gewahrt bleiben. Demgemäß ist zum Ausgleich der Spitzendienstzeiten von mehr als 56 Wochenstunden für Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, die Erhöhung des Wehrsoldes um 54,— DM monatlich netto beabsichtigt. Diese Neuregelung ist für das Haushaltsjahr 1980 vorgesehen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 44) : Was unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um die internationale Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung der Anforderungen und Methoden bei der toxikologischen Prüfung chemischer Stoffe baldmöglichst zu erreichen? Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf eines Chemikaliengesetzes verabschiedet. Zweck des Gesetzes sind Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor den Einwirkungen gefährlicher Stoffe, die jährlich in erheblicher Menge auf den Markt kommen. Von allen bekannten Stoffen sind bisher nur wenige Hundert hinlänglich und nur einige Dutzend ausreichend auf ihre potentielle Gefährlichkeit geprüft. Wesentliches Ziel der beabsichtigten Regelung ist daher, sicherzustellen, daß künftig kein neuer Stoff mehr unkontrolliert in den Verkehr gebracht wird. Dieses Ziel soll erreicht werden durch eine Verpflichtung des Herstellers oder Einführers, einen neuen Stoff vor dem beabsichtigten Inverkehrbringen bei einer staatlichen Behörde unter Beifügung von Prüfunterlagen anzumelden. Im Rahmen der vorgesehenen Prüfung von Chemikalien ist die Toxikologie nur ein Teil des zur Beschreibung der umweltbezogenen Stoffeigenschaften notwendigen Prüfumfangs. Physikochemische und ökotoxikologische Prüfungen haben einen gleichrangigen Stellenwert neben der toxikologischen, da ohne sie keine Aussagen über die zu erwartende Verteilung der Substanz in der Umwelt, ihren Abbau und ihre Akkumulation gemacht werden kann. Der Entwurf des Gesetzes ist in Übereinstimmung mit dem bei der EG am 19. Juni 1979 verabschiedeten 6. Änderungsvorschlag der Richtlinie des Rats vom 27. Juni 1967 erstellt worden. Durch die EG-Regelung wird innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ein einheitliches Regelwerk bestimmt, Als erste internationale Organisation hat die OECD die Gefahr der Entstehung nichttarifärer Hemmnisse für den internationalen Handel durch den Erlaß von Chemikaliengesetzen in einzelnen Ländern erkannt. Unter maßgeblicher fachlicher und finanzieller Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland hat daher die OECD im Jahre 1977 sechs Expertengruppen und nach einer internationalen Konferenz in Stockholm im April 1978 noch drei weitere Expertengruppen gebildet, die die Grundlagen zur Harmonisierung und gegenseitigen Anerkennung von Prüf- und Bewertungsmethoden von Stoffen erarbeiten sollen. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften mit ihren nachgeordneten Behörden an der Harmonisierung von Prüfvorschriften für physikochemische, ökotoxikologische und toxikologische Prüfungen von Substanzen mit. Im Rahmen dieser Kooperation wird demnächst die Arbeit „Guide to the Characterization .and Hazard Assessment of Chemicals" von der Kommission der EG veröffentlicht werden, an dem die Bundesregierung führend mitgearbeitet hat. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 45) : Kann sich die Bundesregierung der Auffassung anschließen, daß die Verschiebung der Altersgrenze von 27 Jahren für die Kindergeldzahlung für in Schuh oder Berufsausbildung befindliche Kinder nicht nur durch den in § 2 des Bundeskindergeldgesetzes aufgeführten berufsbedingten Wohnortwechsel, sondern auch durch andere schwerwiegende Gründe wie zum Beispiel durch Unfallfolgen eintreten sollte, und welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die Voraussetzung einer Weiterzahlung neu zu regeln? Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 des Bundeskindergeldgesetzes werden in Ausbildung stehende Kinder nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kindergeldrechtlich berücksichtigt. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in Satz 2 der genannten Vorschrift abschließend aufgeführt (Erfüllung der Wehrpflicht; Verzögerung der Ausbildung infolge berufsbedingten Wohnortwechsels der Eltern oder infolge Fehlens von Ausbildungsplätzen). Zu den Ausnahmen zählt nicht der Fall, daß ein Kind infolge Erkrankung oder Unfalls oder aus einem sonstigen schwerwiegenden Grund seine Ausbildung nicht bis zu dem genannten Zeitpunkt abgeschlossen hat. Dies erklärt sich folgendermaßen: Das Kindergeldrecht muß stark typisieren, damit die große Zahl der Kindergeldfälle verwaltungsmäßig ohne allzu großen Aufwand bewältigt werden kann. Daher erfaßt § 2 Abs. 3 Satz 2 Bundeskindergeldgesetz nur die typischen, im Einzelfall verhältnismäßig einfach feststellbaren Verzögerungstatbestände. Eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelung auf weitere — möglicherweise individuell sehr unterschiedliche — Verzögerungsfälle (z. B. Unfall, Körperverletzung, Krankheit) würde zu einem ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12957* hältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen, da sie mit erheblichen Feststellungsschwierigkeiten verbunden wäre. Daher kann ich eine Ergänzung der Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2 Bundeskindergeldgesetz im Sinne Ihres Anliegens nicht in Aussicht stellen. Hierbei ist auch berücksichtigt, daß die Eltern ihre Unterhaltsaufwendungen für Kinder, für die weder Kindergeld noch eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gezahlt wird, nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bei der Lohnoder Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen können. Auch insoweit besteht also eine Entlastungsmöglichkeit. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 46) : Warum ist der Bahnübergang der besonders stark befahrenen Riedbahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 noch nicht nach dem neuesten Stand der Technik ausgestattet? Die vorhandene Sicherung des Bahnübergangs im Zuge der B 44 in Mörfelden durch eine nahbediente Schrankenanlage entspricht den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung. Darüber hin- aus ist die Schrankenanlage bereits mit einem Anrückmelder ausgerüstet. Dem Schrankenwärter wird somit neben dem üblichen Meldeverfahren das Herannahen eines Zuges optisch und akustisch angezeigt. Eine weitere Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen kann durch den Einbau der sogenannten Signalabhängigkeit (Bedienungsabhängigkeit Schranke/Signal) erreicht werden. Die Deutsche Bundesbahn hat diese Maßnahme an dem o. a. Bahnübergang für 1980 eingeplant. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 47) : Trifft es nach Meinung der Bundesregierung zu, daß die gesetzlichen Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße ungenügend sind und eine wirksame Kontrolle, die den vorhandenen Vorschriften und praktischen Erfordernissen entspricht, nicht stattfindet — wie die Zeitschrift „Wirtschaftswoche" vom 21. Mai 1979 feststellt —, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ggf. ziehen? Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ausreichend. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen notwendigen Kontrollen hat der Bundesminister für Verkehr die hierfür zuständigen Landesminister mit Schreiben vom 15. Mai 1979 aufgefordert, die durchgeführten Kon- trollen in der nächsten Zeit verstärkt und in kürzeren Abständen fortzusetzen. Er hat außerdem angeregt, diese Sonderkontrollen so lange durchzuführen, bis erkennbar wird, daß die Beförderung gefährlicher Güter den Auflagen und Vorschriften entsprechend durchgeführt wird. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 48) : Wie weit ist die Planung für die Autobahn-Raststätte „Hunsrück" bei Stromberg (BAB 61), und wann ist voraussichtlich mit dem Baubeginn zu rechnen? Die Planunterlagen für den Neubau der Raststätte Hunsrück, Ostseite, (Haushaltsunterlage-Bau) sind aufgestellt und liegen dem Bundesminister für Verkehr zur Prüfung vor. Die Baufreigabe erfolgt in Kürze. Nach Fertigung der Ausführungsunterlagen-Bau einschließlich der Leistungsverzeichnisse durch die Finanzbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz ist voraussichtlich im Mai/Juni 1980 mit dem Baubeginn zu rechnen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 49, 50 und 51) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieweit die Konzeption der Deutschen Bundesbahn zur Einstellung des Schienenverkehrs auf der Strecke Langwedel — Uelzen — Braunschweig ist? Sollte nicht auf Grund der energiepolitische kritischen Situation die Bundesregierung alles tun, um ein Verkehrsangebot auch für künftige ölärmere Zeiten aufrechtzuerhalten, das nachweisbar energiesparsameren Transport garantiert? Wie sieht die Bundesregierung die Möglichkeit zur Vergabe einer Modellprojektstudie, die über die Bedeutung der Strecke Uelzen—Langwedel und Uelzen Braunschweig für die betroffene Region gefertigt werden könnte? Zu Frage B 49: Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat das Verfahren zur Umstellung des Reisezugbetriebes auf Busbedienung für die DB-Strecken Uelzen—Braunschweig Hbf und Uelzen—Langenwedel am 14. Juni 1978 eingeleitet. Das Land Niedersachsen hat gem. § 44 Bundesbahngesetz hierzu Stellung genommen. Ein Beschluß des Verwaltungsrats der DB liegt noch nicht vor. Zu Frage B 50: Bei Entscheidungen über die Verlagerung von Reiseverkehren auf die Straße wird neben anderen volkswirtschaftlichen Belangen insbesondere auch die Energiesituation berücksichtigt. 12958* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Zu Frage B 51: Die DB hat umfassende Unterlagen über die beiden Strecken erstellt. Mit der Einbindung von Regionalgesprächen in das gesetzliche Verfahren ist darüber hinaus eine breite Meinungsbildung ermöglicht worden. Sollte es zu einer Entscheidung kommen, ist außerdem sichergestellt, daß sowohl gesamtwirtschaftliche Kriterien als auch Aspekte der Raumordnung, der Sozial- und Strukturpolitik und des Umweltschutzes angemessene Berücksichtigung finden. Aus der Sicht der Bundesregierung erscheint deshalb die Vergabe einer Studie nicht erforderlich. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 52 und 53) : Welche Trassenführungen im Zuge des Ausbaus der B 264 und B 477 im Bereich der Stadt Kerpen sind im einzelnen vorgesehen, und welche Dringlichkeit mißt das Bundesverkehrsministerium dieser Maßnahme bei? Ist das Bundesverkehrsministerium bereit, den in dem Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Kerpen an den Bundesverkehrsminister vom 7. Juni 1979 unterbreiteten Vorstellungen zur Trassenführung der B 264 und B 477 im Bereich der Stadt Kerpen Rechnung zu tragen? Die B 264 n als Südumgehung Kerpen schließt an den Knoten A 61/B 264 n an und mündet westlich Blatzheim wieder in die bestehende B 264. Sie ist im Bedarfsplan mit 2 Fahrstreifen in der Dringlichkeitsstufe I a und mit 2 weiteren Fahrstreifen als „möglicher weiterer Bedarf" dargestellt. Die B 447 n ist als westliche Umgehung Blatzheim geplant und hat im Bedarfsplan die Dringlichkeitsstufe I b, erhalten. Im Rahmen der z. Zt. laufenden Überprüfung des Bedarfsplanes ist beantragt, die Maßnahme vorrangig auszuweisen. Der Bürgermeister der Stadt Kerpen hat mit Schreiben vom 7. Juni 1979, entgegen Ihrer Annahme, nicht die Frage der Trassenführungen angesprochen, sondern den baldigen 4streifigen Ausbau der B 264 n in der geplanten Trassenführung befürwortet. Das Land Nordrhein-Westfalen 'hält jedoch 2 Fahrstreifen für ausreichend. Eine Entscheidung hierüber soll bei der z. Zt. laufenden Bedarfsplanprüfung getroffen werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 54 und 55) : Worauf sind die Verzögerungen bei den Umbauarbeiten am Bahnhof Baden-Baden zurückzuführen, und wie hoch wird die Gesamtsumme der Umbaukosten voraussichtlich sein? Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen einzuleiten, die den zu hohen Grundwasserstand vor allem in den Gemarkungen Rheinmünster, Hügelsheim und Iffezheim, wie er sich in Folge des Rheinstaustufenbaus ergeben hat, absenken, um das drohende Absterben der reizvollen, für den Naturhaushalt unentbehrlichen Auenwälder zu verhindern? Zu Frage B 54: Für den Umbau und die Renovierung des Empfangsgebäudes Baden-Baden (ehemals Baden-Oos) hat die Deutsche Bundesbahn (DB) Gesamtausgaben in Höhe von 1,62 Millionen DM veranschlagt. Die Baumaßnahme umfaßt u. a. die Vergrößerung der Gepäck- und Expreßgutabfertigung, Verlegung der Bahnhofsgaststätte, Dach- und Deckenrenovierung sowie die Herstellung einer direkten Treppenverbindung zwischen Empfangshalle und Personenunterführung. Da diese umfassenden und schwierigen Bauarbeiten im laufenden Dienstbetrieb und bei voller Nutzung dieser Anlagen durchgeführt werden müssen, sind Verzögerungen nicht auszuschließen. Nach dem Bericht der DB konnten jedoch die Rohbauarbeiten inzwischen abgeschlossen werden. Die Ausbauarbeiten nehmen einen größeren Zeitraum in Anspruch; die DB rechnet mit einem Fertigstellungstermin Ende 1980. Zu Frage B 55: Die hohen Grundwasserstände im Bereich der Staustufe Iffezheim sind auf die zur Zeit hohe Grundwasserneubildung und den schnellen Bewuchs in den Vorflutgräben zurückzuführen. Der starke Bewuchs in den Vorflutern wird durch die hohen Temperaturen erheblich gefördert. Von seiten der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes werden die Rheinseitengräben regelmäßig entkrautet, was jedoch von den Gräben, die in der Zuständigkeit des Landes und der Gemeinden liegen, nicht immer gesagt werden kann. In den letzten 6 Wochen wurden die Seitengräben zweimal geräumt. Die letzte Entkrautung erfolgte am 16./17. Juni 1979. Hierdurch konnte am 18. Juni 1979 eine Wasserspiegelabsenkung in den Seitengräben, die vom Bund zu unterhalten sind, bis zu 0,50 m festgestellt werden. Es bleibt jedoch festzustellen, daß auch vor der Grabenräumung die Gräben nicht ausgeufert sind und an allen Bauwerken noch ein ausreichender Freibord vorhanden war. Grundsätzlich ist jedoch zu bemerken, daß eine weitere Verbesserung der Vorflut und damit der Grundwasserstände durch den Ausbau der Weiterleitung des Rheinniederungskanals von der Gemarkung Hügelsheim bis Rastatt/Wintersdorf erreicht werden könnte. Das Planfeststellungsverfahren für diese zusätzliche Ausbaumaßnahme wurde jedoch bisher durch Einsprüche der Forstverwaltung Rastatt und der Bezirksstelle für Naturschutz Karlsruhe dadurch verhindert, daß diese Landesbehörden den Ausbau für die Weiterleitung des Rheinniederungskanals nur in Verbindung mit der Staustufe Au-Neuburg behandeln wollen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 56) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12959* Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Versorgung von Unternehmen des Nahverkehrs (Kommunale Verkehrsbetriebe etc.) mit dem zum Betrieb der Fahrzeuge erforderlichen Kraftstoff derzeit und in absehbarem Zeitraum gesichert, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls und wann ergreifen, um die Versorgung in jedem Fall sicherzustellen? Die Bundesregierung beurteilt die mengenmäßige Versorgung der Bundesrepublik mit Mineralöl gegenwärtig als angespannt, aber ausreichend. Dieses globale Bild schließt nicht aus, daß die Situation zwischen den verschiedenen Mineralölgesellschaften und vor allem aber auch auf der Handelsstufe unterschiedlich ist und daß dadurch Versorgungsschwierigkeiten auf der Verbraucherebene in Einzelfällen aufgetreten sind und auch weiter auftreten können. Bisher konnten in allen Fällen mengenmäßige Versorgungsprobleme auf der Verbraucherebene unbürokratisch in Zusammenarbeit mit der Mineralölindustrie gelöst werden. Die Versorgung von Unternehmen des Nahverkehrs gehört für den Fall echter Versorgungsstörungen zu den prioritär zu versorgenden Fällen. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung alles tun wird, um ihre Versorgung auch in der gegenwärtigen, weniger ernsten Situation einer nur angespannten Versorgungslage sicherzustellen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 57 und 58) : Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, in Kürze das Gebäude der Firma Reemtsma-Zigarettenfabriken GmbH, in HamburgWandsbek, Walddörfer Straße 103, zum Zwecke der Zentralisierung des Fernmeldeamtes 2 in Hamburg zu erwerben? Ist die Deutsche Bundespost gegebenenfalls nach dem erfolgten Erwerb des Werksgebäudes der Reemtsma-Zigarettenfabriken GmbH in Hamburg-Wandsbek, Walddörfer Straße 103, bereit, und wird sie sicherstellen, daß bei den notwendigen Umbaumaßnahmen die denkmalgeschützte Fassade des Gebäudes erhalten bleibt? Zu Frage B 57: Neben vier weiteren Alternativen kommt auch der Erwerb des Produktionsgebäudes der Fa. Reemtsma-Zigarettenfabriken GmbH an der Walddörferstraße 103 zur Unterbringung des Fernmeldeamts 2 in Hamburg in Frage. Die abschließende Entscheidungsfindung ist beim Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen eingeleitet. Das Ergebnis wird jedoch erst in einigen Monaten nach Abschluß eingehender Prüfungen vorliegen. Zu Frage B 58: Nach Auskunft des Denkmalschutzamtes steht die Fassade des Gebäudes noch nicht unter Denkmalschutz. Die ggf. nach einer Entscheidung zugunsten des Reemtsma-Produktionsgebäudes notwendig werdenden Umbaumaßnahmen sehen jedoch keine Eingriffe in die Fassade vor. Anlage 53 Antwort des Parl. -Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2969 Frage B 59) : Wie rechtfertigt die Deutsche Bundespost die Tatsache, daß auf Messeständen beim Anschluß von Telefongeräten für wenige Tage an bereits in den Messehallen vorhandenen Leitungen und ohne weitere Kosten für z. B. Eintragung in Telefonbücher die volle Anschlußgebühr von 200 DM erhoben wird, und hält die Deutsche Bundespost Vorschläge für sinnvoll, die statt dessen auf die Erhebung einer doppelten Monatsgrundgebühr oder darauf hinauslaufen, daß die Erhebung der 200-DM-Gebühr als „Mindestgebühr" auf die Gesprächseinheiten verrechnet wird? Auch bei den Messe-Hauptanschlüssen fallen für die Deutsche Bundespost Schalt- und sonstige technische Arbeiten sowie Verwaltungstätigkeiten an, z. B. Erteilung des Bauauftrages zur Einrichtung des Anschlusses, Gebührenabrechnung, Bekanntgabe der Messe-Rufnummer durch die Auskunftsstellen der Deutschen Bundespost und Störungsbeseitigung, die entsprechende Kosten verursachen. Hinzu kommt, daß die Deutsche Bundespost für Messe-und Ausstellungszwecke stets eine bestimmte Anzahl von Anschlüssen vorhält, um eine kurzfristige Bereitstellung in ausreichender Zahl gewährleisten zu können. Dadurch entstehen der Deutschen Bundespost zusätzliche Kosten, weil diese Anschlüsse nur sporadisch benutzt werden und somit auch ein entsprechend geringes Gebührenaufkommen haben. Außerdem sind nicht alle bei einer Messe den Ausstellern überlassenen Anschlüsse Hauptanschlüsse der Deutschen Bundespost. Ein Teil dieser Anschlüsse sind Nebenstellen der Nebenstellenanlagen der Betriebsgesellschaft, so daß die dafür angesetzten Gebühren nicht in die Kompetenz der Deutschen Bundespost fallen. In vielen Fällen erübrigen sich auch die Anschließungsgebühren, da die Voraussetzungen für eine Übernahme gegeben sind. Die Deutsche Bundespost ist jedoch bemüht, im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung ihr Tarifsystem — auch für Messeanschlüsse — für den Fernsprechkunden günstiger zu gestalten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2969 Frage B 60) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, durch Herausgabe von Sonderpostwertzeichen mit Zuschlag die unverzichtbare, uneigennützige und freiwillige Leistung und Arbeit von Verbänden und Organisationen zu fördern, die sich der Pflege, des Erhalts und der Wiedergewinnung von Landschafts- und Naturschutz annehmen? Die Deutsche Bundespost gibt jährlich 54 Sondermarken (32 der Ausgabe „Deutsche Bundespost", 22 der Ausgabe „Deutsche Bundespost Berlin") heraus. Dabei nehmen die Zuschlagsmarken „Für die Wohlfahrt" regelmäßig 10, die Zuschlagsmarken „Für die Jugend" regelmäßig 8 Plätze ein. Dies bedeutet, 12960* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 daß allein die Herausgabe dieser zur Tradition gewordenen, in der Öffentlichkeit akzeptierten Serien ein Drittel des Ausgabeprogramms der Deutschen Bundespost abdeckt. Außerdem werden Sondermarken mit Zuschlag zur Förderung des Sports und zur Förderung der Philatelie herausgegeben. Diese hohe Zahl von Zuschlagsmarken, die bei den großen Postverwaltungen ohne Beispiel ist, kann nicht erhöht werden, ohne daß schwere Störungen auf dem philatelistischen Markt auftreten. Eine seriöse Postwertzeichen-Ausgabepolitik muß auf die finanzielle Belastbarkeit der Sammler Rücksicht nehmen, da es nach den bisherigen Erfahrungen als gesichert angesehen werden kann, daß Zuschlagsmarken überwiegend von Sammlern gekauft werden. Die Philatelisten vervollständigen entweder ihre Sammlungen lückenlos durch den Kauf aller Neuausgaben oder sie müssen die Hauptsammelgebiete „Deutsche Bundespost" und „Deutsche Bundespost Berlin" aufgeben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß viele Briefmarkensammler einkommensschwachen Schichten (Jugendliche und Personen im Rentenalter) angehören. Es ist deshalb leider nicht möglich, auch Zuschlagsmarken zugunsten des Landschafts- und Naturschutzes vorzusehen. Die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes sind jedoch von der Deutschen Bundespost wiederholt durch Sondermarken (ohne Zuschlag) der Öffentlichkeit bewußtgemacht worden. 1969 wurden 4 Sondermarken mit dem Thema „Natur- und Landschaftsschutz" herausgegeben. 1973 erschien eine Serie mit 4 Postwertzeichen mit dem Motiv „Umweltschutz". Für 1980 ist eine Sondermarke „Deutsche Naturschutzgebiete" geplant. Außerdem waren die Jugendmarken 1972 dem Thema „Tierschütz", 1973 dem Thema „Vögel" gewidmet. Die Wohlfahrtsmarken-Serien erscheinen seit 1974 mit Blumenmotiven. 1979 werden Blüten und Früchte von Bäumen und Sträuchern, 1980 geschützte, vom Aussterben bedrohte Pflanzen dargestellt. Damit werden die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes durch die Deutsche Bundespost in großem Umfang gewürdigt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 61 und 62) : Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß auch in den Kieler Umlandgemeinden Kabelfernsehen eingeführt wird, wenn es zu einer Verkabelung des Kieler Ortsnetzes kommt, wenn nein, welche Gründe sprechen gegen die technisch mögliche Einbeziehung des Umlandes? Wann wird voraussichtlich in Kiel Kabelfernsehen eingeführt, und welche Umlandgemeinden könnten in diesen Versuch miteinbezogen werden? Zu Frage B 61: Bei der geplanten Verkabelung des Kieler Ortsnetzes ist vorgesehen, die vorhandene Infrastruktur im Fernmeldenetz möglichst weitgehend auszunutzen. Daher beabsichtigt die Deutsche Bundespost, die Netze so zu gestalten, daß die Grenzen der bisherigen Fernsprechortsnetze im allgemeinen auch Grenzen für den Breitbandkabelausbau werden. Die geplante Verkabelung des Kieler Ortsnetzes ist Teil eines Versuchskonzepts der Deutschen Bundespost, das insgesamt 11 Versuchsnetze vorsieht. Der Rahmen eines Versuchs würde durch die Einbeziehung des Kieler Umlandes jedoch weit überschritten. Zu Frage B 62: Nach dem vorläufigen Zeitplan ist beabsichtigt, etwa Anfang 1981 mit dem Netzausbau zu beginnen. Ein vollständiger Ausbau für die Stadt Kiel wird nach den vorliegenden Schätzungen 6 bis 10 Jahre in Anspruch nehmen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2969 Fragen B 63 und 64) : Welche Erfahrungen hat die Deutsche Bundespost bisher mit dem neuen Bemessungssystem für die Einteilung der Brief-Zustellbezirke gemacht, und steht insbesondere der umfangreiche Meßaufwand in angemessenem Verhältnis zur erreichten Personalkostenersparnis? Welche Zuschläge bei der Personalbemessung werden im Rahmen der Post-Neuordnung den Postämtern ohne Verwaltung gewährt, und reichen sie aus, um eine ortsnahe und unbürokratische Verwaltung dieser Ämter, vor allem bei der Haus- und, Grundstücksbewirtschaftung, zu gewährleisten? Zu Frage B 63: Das bei der Deutschen Bundespost angewandte System zur Ermittlung des Personalbedarfs („Personalbemessung") beruht auf der Berechnung des Personalbedarfs anhand von bundeseinheitlichen Bemessungsvorgaben. Diese Vorgaben werden nach arbeitswissenschaftlichen Verfahren ermittelt, die mit den bei der Deutschen Bundespost vertretenen Berufsverbänden vereinbart worden sind. Der Zeitbedarf ergibt sich aus der Multiplikation der Bemessungswerte mit der Zahl der Bezugseinheiten, wie z. B. in der Briefzustellung der Zahl der zuzustellenden Sendungen, der Postabgabestellen sowie der Länge der Wege. Seit 1977 werden derartige bundeseinheitliche Bemessungsvorgaben auch für rund 38 200 Bezirke der Briefzustellung zu Fuß und mit Fahrrad angewandt. Die bisherigen, von Amt zu Amt und Oberpostdirektions-Bezirk zu OberpostdirektionsBezirk teilweise sehr unterschiedlichen Ergebnisse bestätigen die schon bei der Einführung anderer Bemessungswerte gemachten Erfahrungen, nämlich den vorher bei den verschiedensten Ämtern recht unterschiedlichen Bemessungsstand und die daraus resultierende unterschiedliche Beanspruchung der einzelnen Zusteller. Diese Unterschiede sind grundsätzlich durch Anwendung des neuen Bemessungsmaßstabs beseitigt worden. Damit wurde das vorrangige Ziel der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12961* Neuregelung erreicht. Auch in den Einzelheiten hat sich das Bemessungsverfahren für die Briefzustellung bewährt. Im übrigen werden die Erfahrungen der Ämter und Oberpostdirektionen — z. B. zu Fragen der Verkehrsmengenermittlung — soweit noch erforderlich eingearbeitet werden. Art und Zahl der Bezugseinheiten ergeben sich unabänderbar aus den vorhandenen signifikanten Einflußgrößen für den Zeitbedarf; diese lassen sich weder im voraus bestimmen noch etwa beliebig verändern oder durch andere ersetzen. Während es etwa im Briefverteildienst im wesentlichen nur eine Bezugseinheit, die Zahl der zu verteilenden Briefsendungen gibt, wird der Zeitbedarf in der Briefzustellung durch eine verhältnismäßig große Zahl von Bezugseinheiten repräsentiert. Sie spiegeln die verschiedenartigsten örtlichen Verhältnisse. Ihre Zahl ist soweit reduziert worden, wie es ohne Beeinträchtigung des Ergebnisses nur irgend möglich war. Eine Reihe von Bezugseinheiten (darunter die Länge der Wege) ist von Grund auf nur bei der erstmaligen Anwendung dieser Bemessungsvorgaben zu ermitteln; für die Zukunft genügt die Fortschreibung der Grunddaten. Zu Frage B 64: Die Deutsche Bundespost hat für die Betriebsleitungen der Ämter, die in Postämter ohne Verwaltung umgewandelt werden, über die allgemeinen Bemessungsvorgaben hinaus einen nach der Größe der Postämter gestaffelten Zeitzuschlag zugestanden. Damit werden diese Ämter in die Lage versetzt, den in ihrem Zuständigkeitsbereich anfallenden besonderen Leitungsaufgaben gerecht zu werden. Bei Postämtern ohne Verwaltung nimmt die Hausund Grundstücksbewirtschaftung neben der eigentlichen Betriebsabwicklung und -überwachung nur einen unbedeutenden Raum ein. Die Aufgaben können ohne Nachteil durch das zuständige Postamt mit Verwaltung wahrgenommen werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 65 und 66) : Hält es die Bundesregierung im Hinblick auf die gebotene Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung für vertretbar, daß in der Stadt Wuppertal mit ca. 400 000 Einwohnern von Sonnabend 20 Uhr bis Montag 6 Uhr für Postkunden nur ein einziges Postamt für eine Stunde geöffnet ist, während in Bonn mit ca. 285 000 Einwohnern an zumindest einem Postamt ein ununterbrochener Service geboten wird? Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne vorstehender Frage eine Gleichbehandlung größerer Städte mit zumindest annähernd gleichem Bedarf anzustreben? Zu Frage B 65: Die Festlegung von Schalterstunden orientiert sich vorrangig an dem vorhandenen Verkehrsbedürfnis. Die Inanspruchnahme der Dienstbereitschaft während der Abend- und Nachtstunden beim Postamt (mit Verwaltung) Wuppertal 1 wurde über einen längeren Zeitraum sorgfältig beobachtet. Nach dem Ergebnis mußte die Dienstbereitschaft wegen mangelnder Nachfrage leider aufgehoben werden. Zu Frage B 66: Die vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen allgemeinen Grundsätze für die Festsetzung von Schalterstunden und Zeiten der Dienstbereitschaft ermöglichen eine Gleichbehandlung größerer Städte mit zumindest vergleichbarem Bedarf. Die Einwohnerzahlen der Städte Wuppertal und Bonn sind im Vergleich untereinander kein geeigneter Maßstab zur Beurteilung der Frage, ob eine Dienstbereitschaft erforderlich ist. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 67) : Trifft es zu, daß der Personalbestand bei den Postämtern Hofheim, Königstein und Frankfurt-Höchst so niedrig ist, daß wichtige Dienstleistungen der Post für den Bürger nur bei Ableistung einer großen Zahl von Überstunden aufrecht erhalten werden können und daß die dort Beschäftigten ihren Urlaub wegen der angespannten Personallage nicht planmäßig antreten können? Die Schwierigkeiten in der Dienst- und Urlaubsabwicklung bei den genannten Postämtern — insbesondere im mittleren nichttechnischen Dienst — sind dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, können jedoch nur mittelfristig behoben werden. Bis dahin lassen sich über die Norm hinausgehende Belastungen des Personals in Einzelfällen leider nicht völlig vermeiden. Kräfte aus der näheren Umgebung zur Verbesserung der Personallage sind nur in geringer Zahl zu gewinnen, weil die Industrie in Frankfurt-Höchst viele Arbeitsplätze anbietet und daher die Arbeitslosenquote weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 68 und 69) : Beabsichtigt die Deutsche Bundespost die Überführung des Postreisedienstes in handelsrechtliche Gesellschaften, und wenn ja, wann ist mit der Beendigung dieses Vorhabens zu rechnen? Welche personalpolitischen Auswirkungen, auch im dienstrechtlichen Bereich, hätte gegebenenfalls eine derartige Überführung des Postreisedienstes in handelsrechtliche Gesellschaften? Zu Frage B 68: Die Omnibusdienste des Bundes—Bahnbusverkehr und Postreisedienst — sind bisher in vier größeren Gebieten mit gutem wirtschaftlichen Erfolg in handelsrechtliche Gesellschaften zusammengeführt worden. Auf Wunsch der Gewerkschaften bei der Deut- 12962* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 schen Bundesbahn und Deutschen Bundespost wird derzeit geprüft, ob die Ziele der Zusammenführung auch im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform wirksam erreicht werden können. Es wird mit einem baldigen Abschluß gerechnet. Zu Frage 69: Die Angehörigen des Fahrpersonals von Bahn und Post bleiben bei der Zusammenführung in handelsrechtliche Gesellschaften Dienstkräfte von Bahn und Post. Sie stellen lediglich ihre Dienstleistungen gegen Abgeltung durch die Gesellschaften zur Verfügung. Es ergeben sich daher keine personal- oder sozialrechtliche Konsequenzen. Dies ist inzwischen auch durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt worden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 70): Trifft es zu, daß es in den letzten Wochen wegen angeblicher Abschaltung eines Teils der Direktwahlkapazität praktisch unmöglich sei, zu irgend einer Zeit Teilnehmer der Postbezirke Kattowitz und Oppeln telefonisch in Direktwahl anzurufen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, um so mehr, als die Direktwahl in angrenzende Postbereiche solche Schwierigkeiten nicht bereitet? Im Fernsprechverkehr mit den Ortsnetzbereichen Kattowitz und Oppeln wurden keinerlei Abschaltungen vorgenommen. Die Verbindungsschwierigkeiten liegen in der starken Überlastung der Leitungen nach Polen und des polnischen Fernsprechnetzes. Nach Aussage der polnischen Verwaltung werden die notwendigen Ausbauarbeiten noch bis zum Jahresende andauern, so daß sich die Verhältnisse voraussichtlich Anfang 1980 bessern werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Linter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2929 Fragen B 71 und 72) : Wie viele Paketsendungen erreichen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ihre Empfänger in der DDR überhaupt nicht oder nur unvollständig? Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der Pakete, bzw. Paketinhalte bekannt? Die Zahl der Verluste im Paketverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) ist in den letzten Jahren verhältnismäßig konstant. 1978 gingen 22 841 Pakete verloren. Gegenüber der Zeit bis 1970, als jährlich ca. 90 000 Pakete verlorengingen, ist also ein erheblicher Rückgang der Verlustfälle zu verzeichnen. Die Quote der in Verlust geratenen Pakete beträgt nur etwa 0,1 %. Die Zahl der Paketsendungen, bei denen eine Inhaltsschmälerung vorliegt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sie dürfte jedoch nicht allzu groß sein. Ein Teil der Pakete, die die Empfänger nicht erreichen, wird durch die Zollorgane der DDR eingezogen. Aufgrund der mit der DDR getroffenen Vereinbarungen sind die DDR-Behörden gehalten, die Beschlagnahmungen der Deutschen Bundespost mitzuteilen. In anderen Fällen dürften die Verluste auf betriebliche Fehler, z. B. Falschaushändigungen, oder auch auf Diebstähle zurückzuführen sein. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 73) : War der Bundesregierung bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Jäger (Wangen) (Anlage 13 zum Protokoll vom 1. Juni 1979), wonach die DDR lediglich die Errichtung eines weiteren Kernkraftwerks bei Stendal plane, nicht bekannt, daß in der DDR derzeit fünf weitere Kernkraftwerke im Bau und ein Dutzend geplant sind, die in 20 Jahren 50 v. H. der für den „Aufbau des Kommunismus" benötigten Energie liefern sollen? Die in Ihrer Frage genannten Zahlen der im Bau befindlichen und geplanten Kernkraftwerke in der DDR ergeben nur einen scheinbaren Widerspruch zur Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Kollegen Jäger (Wangen) (Anlage 13 zum Protokoll vom 1. Juni 1979). Es ist, wie Herrn Kollegen Jäger mitgeteilt wurde, zutreffend, daß in der DDR an insgesamt 3 Standorten Kernkraftwerke betrieben, geplant oder gebaut werden. Die von Ihnen erwähnten Zahlen beziehen sich offensichtlich auf die Anzahl der Kraftwerksblöcke in diesen Kraftwerken. Sowohl im Kernkraftwerk Nord als auch im Kernkraftwerk Stendal sollen insgesamt 8 Blöcke mit je 440 MW Leistung errichtet werden. Davon haben im Kernkraftwerk Nord 3 den Dauerbetrieb aufgenommen, so daß 5 weitere Blöcke im Bau sind. Die genannte Zahl von einem Dutzend geplanter Kernkraftwerke dürfte somit die im Kernkraftwerk Nord und im Kernkraftwerk Stendal im Bau befindlichen bzw. geplanten Blöcke umfassen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 74 und 75): Welche Methoden der mikrobiellen Laugung zur Gewinnung metallischer Rohstoffe werden in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet und als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von der Bundesregierung im einzelnen unterstützt? Ist der Bundesregierung bekannt, warum sich der Einsatz von Bakterien zur Armerzaufbereitung in der Bundesrepublik Deutschland (mikrobielle Laugung) im Gegensatz zu der Praxis in anderen Ländern noch nicht im vollen Umfang in Deutschland auch im Interesse der Verringerung der Rohstoffabhängigkeit durchgesetzt hat? Zu Frage B 74: Die Bundesregierung fördert Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der mikrobiellen Laugung von min- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12963* derwertigen metallhaltigen Erzen. Auch die Wiedergewinnung von Metallen aus Industrierückständen kann auf diese Weise erfolgen. Die Forschungsbemühungen gelten hierbei insbesondere der Gewinnung von Kupfer, Nickel, Uran, Blei und Zink. Die Grundlagen dieser Methoden wurden bisher im Labormaßstab erarbeitet. Für den praktischen Einsatz sind Halden-, Haufen- oder Untertage-in-situ-Laugung zu unterscheiden. Zu Frage B 75: Ein breiterer Einsatz dieser Methode zur Gewinnung von metallischen Rohstoffen setzt das Vorhandensein geeigneter und umfangreicher Armerzvorkommen voraus. Solche günstigen Bedingungen werden im Ausland vereinzelt angetroffen, z. B. in den USA, wo schon heute 25 % der Kupfergewinnung durch mikrobielle Laugung erfolgen. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese notwendigen Bedingungen jedoch meist nicht erfüllt. Auch der ausgedehnte Flächenbedarf dieser Methode bereitet im Inland aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes Schwierigkeiten. Alternative Verfahren mit geringerem Flächenbedarf, wie die 1974 vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderte Kessellaugung, wurden wegen ihrer Unwirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt. Das mikrobielle Laugen uranhaltiger Erze erscheint aussichtsreich und soll weiterentwickelt werden. Daneben mißt die Bundesregierung vor allem der mikrobiellen Laugung von Abraum- und Industrierückstandshalden Bedeutung bei. Hierbei geht es nicht nur um die Gewinnung von wertvollen metallischen Rohstoffen. Ein ebenso wichtiges Ziel ist es daneben, die gefährliche Zunahme von Schwermetallgehalten in unserem Grundwasser einzudämmen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/2969 Fragen B 76, 77 und 78) : Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der Lage auf dem Energiesektor ihre Forschungsbemühungen zur Umwandlung von. Agrarprodukten in Energie zu verstärken und auf neue Möglichkeiten wie z. B. der Energiegewinnung aus Zuckerrüben auszuweiten? Haben die bislang abgeschlossenen Forschungsvorhaben zur Erschließung neuer Energiequellen aus Agrarprodukten für die Praxis verwertbare Ergebnisse gebracht, und welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls daraus zu ziehen? Bei welchem 01- oder Benzinpreis werden agrarische Erdölsubstitute oder alternative Kraftstoffe aus Agrarprodukten rentabel unter Berücksichtigung neuer Produktionskapazitäten? Zu Frage B 76: Die Möglichkeiten zur Verwertung agrarischer Biomasse für energetische Zwecke sind seit längerem Gegenstand von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die vom Bundesminister für Ernährung (BML) im Rahmen seiner Ressortforschung, vom Bundesminister für Forschung im Rahmen besonderer Fachprogramme („Biotechnische Nutzung der Sonnenenergie", „Biologisch-technische Systeme zur Energiegewinnung") und auch seitens des Bundesministers für Wirtschaft gefördert werden. Im Gesellschaftsbereich des BML hat die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft ein Forschungsschwerpunktprogramm zur Energiegewinnung aus Pflanzen erarbeitet. Im Rahmen dieses Programmes konzentrieren sich die Untersuchungen auf biologische, technische und ökonomische Bedingungen, unter denen Biomasse erzeugt werden kann, die nicht oder nicht ausschließlich als Nahrungs- oder Futtermittel verwendet wird. Sie beschränken sich dabei nicht auf die Verwendung bislang bekannter und üblicher Kulturpflanzen und auch nicht auf die Verwertung von „Reststoffen", die bei der Produktion von Nahrungsmitteln anfallen. Es werden vielmehr auch Pflanzen gesucht oder ggf. gezüchtet, die als Substitute für heute übliche (fossile) Rohstoffe für den industriellen Bereich oder als Energieträger wettbewerbsfähig angebaut werden können. Unter diesem Aspekt wird zur Zeit auch die Eignung der Zuckerrübe als Energiequelle geprüft. Die Möglichkeit, Energie in Form von Alkohol aus der Zuckerrübe zu gewinnen, kann dann Bedeutung gewinnen, wenn es gelingt, Sorten mit geringerem Zuckergehalt, aber hohem Massenertrag zu entwickeln. Zu Frage B 77: Zu einer Reihe von Einzelproblemen liegen Untersuchungsergebnisse vor. Sie beziehen sich in erster Linie auf die Verwertung von Reststoffen und auf die Erzeugung von Biogas. Einer breiteren Einführung dieser Methoden in die Praxis ,stehen bislang vor allem wirtschaftliche Gründe, nämlich die hohen Investitionskosten für vorhandene Technologien, entgegen. Beispielhaft gilt dies für die Verdichtung von Stroh zu Transportzwecken und die Bergung, Sammlung und Lagerung von Schwachholz aus dichten Waldbeständen. Um die Einführung und Verbreitung derartiger Technologien in Wirtschaftsbetriebe zu initiieren und zu beschleunigen, sind von der Bundesregierung spezielle Programme geschaffen worden, aus denen derartige Investitionen gefördert werden können. Für Vorhaben zur Energieeinsparung und Energiegewinnung im Zusammenhang mit Umweltschutz im Agrarbereich stehen neuerdings auch dem BML Mittel zur Verfügung. Das weitergreifende wichtige Problem der Biomasse-Erzeugung zur Substitution von fossilen Rohstoffen oder — generell — zur Verwendung als Nicht-Nahrungsmittel ist aufgegriffen. Es ist aber so komplex, daß Ergebnisse nur mittelbis langfristig zu erwarten sind. Zu Frage B 78: Die möglichen agrarischen Erdölsubstitute sind sehr vielseitig. Alle Möglichkeiten werden intensiv 12964* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 untersucht oder erforscht, die Ergebnisse daraus bedürfen der praktichen Erprobung. Bisher vorliegende Erkenntnisse möchte ich Ihnen an drei Beispielen erläutern. — Stroh — Durch Verbrennen von 1 kg Stroh können etwa 0,3 1 Heizöl ersetzt werden. Bei den in der Bundesrepublik zwischen 3 bis 5 Millionen t Überschußstroh kann demnach mit einem Heizöl-Äquivalent von 1 bis 1,5 Millionen t gerechnet werden. Die Strohverbrennung im landwirtschaftlichen Betrieb kann je nach Höhe des Stroh- und Heizölpreises kostengünstiger als die Ölverbrennung sein. Bei einem derzeitigen Preis für Heizöl von 0,50 DM/1 und den Strohpreisen des vergangenen Jahres von 6 bis 7 DM/dt, kann eine derartige Strohnutzung heute bereits wirtschaftlich interessant sein. Bei den auf dem Markt befindlichen Strohverbrennungsöfen bedürfen allerdings die Beschickungsvorrichtungen und der emissionsarme Verbrennungsablauf einer wesentlichen Verbesserung. — Biogas — Bei der Biogasgewinnung hängt die Gasausbeute von der Zusammensetzung der zu verarbeitenden Stoffe ab (Rest- oder Abfallstoffe aus der Pflanzenproduktion und der Tierhaltung). Für Einrichtungen zur Speicherung, Aufbereitung und Dosierung des zu faulenden Gutes, für die Faulanlage mit Gasspeicherung, für die Reinigung und Verwertung des Gases sowie für die Zwischenlagerung des anfallenden Faulschlammes sind hohe Investitions- und Unterhaltungskosten erforderlich. An die Biogasanlagen werden hohe Anforderungen gestellt, deshalb sind qualifizierte Bedienung und Wartung Voraussetzung für das einwandfreie Funktionieren. Unter bestimmten Bedingungen (genügend Rest- oder Abfallstoffe und entsprechend dimensionierte Biogasanlage sowie optimal gewähltes Verfahren) kann der Energiebedarf eines landwirtschaftlichen Betriebes einschließlich Betreiben der Anlage aus dem gewonnenen Gas gedeckt werden. Für landwirtschaftliche Betriebe, die ihren Flüssigmist zur Geruchsbeseitigung behandeln müssen, kann das sog. Speicherverfahren der Biogasgewinnung eine sinnvolle und kostengünstige Lösung sein. Gleichzeitig kann ein hochwertiger gerucharmer Dünger gewonnen werden. Bei Zusammentreffen mehrerer günstiger Umstände kann die Biogasgewinnung bei den derzeitigen Heizölpreisen (0,50 DM/1) wirtschaftlich sein. In der Mehrzahl der Fälle muß bei dem gegenwärtigen Entwicklungsstand der technischen Verfahren die Energieeinheit über Biogas drei- bis sechsmal teurer bezahlt werden als über Elektrizität oder Heizöl. An der Verbesserung und damit Verbilligung des bisher bekannten Verfahrens zur Biogasgewinnung wird gearbeitet. — Äthanol — Die Verwendung des Äthanol als Kraftstoff ist ohne technische Schwierigkeiten möglich, wenn es in Mengen von nicht mehr als 20 % dem Benzin oder nicht mehr als 3 % dem Dieselkraftstoff beigemischt wird. Höhere Beimischungen erfordern technische Änderungen an den Motoren. In der Bundesrepublik Deutschland könnte aus Zuckerrüben oder Mais Äthanol hergestellt werden. Die Herstellung von 1 1 Äthanol aus Zuckerrüben mit 16 % Zuckergehalt würde gegenwärtig für Rohstoff, Verarbeitungs- und Reinigungskosten etwa 2,20 DM kosten. Bei Mais mit 60% Stärkegehalt würde der Preis für 1 1 gebrauchsfertiges Äthanol etwa 3,00 DM betragen. Bei diesen hohen Kosten muß außerdem bedacht werden, daß zur Gewinnung von 100 1 Äthanol etwa 70 1 Heizöl erforderlich sind. Da der Energiegehalt von Äthanol niedriger ist als der von Heizöl, würde bei der Äthanolherstellung mehr Energie verbraucht als gewonnen. Eine Verbesserung dieser ungünstigen Relationen durch andere oder verbesserte Destillationsverfahren ist nicht ausgeschlossen. Deshalb wird auch an der Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen weiter gearbeitet. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 79) : Sind der Bundesregierung die Gefahren bekannt, die durch das planlose Abholzen der Wälder in Ländern der Dritten Welt für das Weltklima und damit auch für das Klima in der Bundesrepublik Deutschland drohen, und welche Schritte kann die Bundesregierung unternehmen, um der drohenden Entwicklung vorzubeugen? Der Bundesregierung sind die Gefahren bekannt, die durch Rodungen großer Wälder auch in der Dritten Welt für das Weltklima gegeben sind. Das Abholzen von Wäldern trägt dazu bei, die ohnehin hohe CO2-Konzentration in der Biosphäre weiter zu vergrößern. Nach derzeit bekannten Schätzungen liegt die durch Rodung bedingte jährliche Zufuhrrate an CO2 in der Größenordnung von 1 bis 5 Mrd. t CO2-C. Bei gleichbleibender Zunahme des CO2 in der Atmosphäre sind negative Auswirkungen auf das Weltklima in den nächsten 50 bis 100 Jahren nicht unwahrscheinlich. Die Bundesregierung ist daher schon seit Jahren bemüht, den Ländern der Dritten Welt umweltfreundliche Energietechnologien, moderne Wasserkraftwerke, Nutzung der Sonnenenergie u.a. zu vermitteln, bei deren Anwendung die Rodung großer Waldgebiete sich erübrigt. Appelle allein an die Entwicklungsländer, auf Abholzungen zu verzichten, hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für wenig wirkungsvoll. Vielmehr kommt den Industrieländern auch angesichts des von ihnen verfolgten Energieeinsatzes eine gewisse Verantwortung für die weltweite Bereitstellung neuer umweltfreundlicher Energiearten zu. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12965* Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 80) : Ist der Bundesregierung die erste digital gesteuerte, nach Presseinformationen vom britischen Autoelektrik-Unternehmen Lucas entwickelte Benzineinspritzung für Automotoren bekannt, durch die der Benzinverbrauch um 5 bis 25 Prozent gesenkt werden kann, und ist sie gegebenenfalls bereit, ähnliche benzinsparende Motorentwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß entsprechend der zunehmend stärkeren Anwendung der Elektronik in vielen technischen Bereichen auch im Automobilsektor Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt werden, um mechanische Systeme durch elektronische zu ersetzen. Dazu zählt auch die Benzineinspritzung für die Motoren. Durch eine genauere elektronische Regelung und Steuerung sind günstigere Verbrauchswerte zu erzielen. Hieran wird in der deutschen Industrie schon seit längerem intensiv gearbeitet. Eine finanzielle staatliche Förderung erscheint nicht notwendig. Heute werden jedoch die meisten Personenkraftwagen mit Vergasermotoren ausgerüstet, da auch in der Vergaserentwicklung erhebliche Entwicklungsfortschritte erzielt wurden und Kostenvorteile gegenüber der Einspritzung bestehen. Im Rahmen des Programms Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr des Bundesministeriums für Forschung und Technologie wird die Entwicklung verbrauchsgünstiger und schadstoffarmer Antriebssysteme gefördert. Über die erzielten Entwicklungsfortschritte wird alljährlich auf Statusseminaren berichtet. In der Veröffentlichung „Entwicklungslinien in Kraftfahrzeugtechnik und Straßenverkehr" sind die Forschungsergebnisse des Jahres 1978 zusammenfassend dargestellt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 81) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des US-Energieministeriums, Sonnenenergie in jeder Form — Licht, Wind, Meeresströmungen und Biomassen — „wird schon in 20 Jahren die wichtigste Energiequelle sein", vorgetragen vor der 25. Jahrestagung der Internationalen Gesellschaft für Sonnenenergie (ISES), die vom 28. Mai bis 1. Juni 1979 in Atlanta (Georgia) abgehalten wurde, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Energiepolitik der Bundesregierung? Welche Bedeutung die Bundesregierung neuen Primärenergiequellen, darunter Sonnenenergie und Energie aus durch die Solarstrahlung an der Erdoberfläche verursachten Vorgänge (Wind, Meeresströmung, Photosynthese) beimißt bzw. wie sie die Nutzungsmöglichkeiten und deren Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland einschätzt, hat sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP am 4. Juni 1976 (BT-Drucksache 7/5313) ausführlich dargestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Nutzung der solaren Strahlungsenergie, die Windenergie und Energie aus sogenannten Biomassen (z. B. Holz, Stroh) in 20 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Energiebilanz der Bundesrepublik Deutschland leisten können. Eine breite Palette von Energietechnologien bzw. Energiequellen ist unter sachgerechter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren bei der Energieumwandlung und Anwendung, der Begrenzt- heit der Ressourcen, der Sicherung der Energieversorgung, der Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in der Energietechnik erforderlich, ohne daß eine davon als mehr oder weniger wichtig eingestuft werden sollte. Das Programm der Bundesregierung „Energieforschung und Energietechnologien 1977-1980" bringt diese Auffassung zum Ausdruck in den Vier Förderschwerpunkten — Rationelle Energieverwendung im Anwendungs- — und Sekundärenergiebereich — Kohle und andere fossile Primärenergieträger — neue Energiequellen — Kernenergie. Weltweit gesehen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die Entwicklung von angepaßten Technologien zur Nutzung regenerativer Energiequellen ein Teil des steigenden Energiebedarfs durch diese Energiequellen, vor allem in den sonnenreichen Ländern der Dritten Welt, gedeckt werden kann. Die Bedeutung, welche die Bundesregierung diesem Sachverhalt beimißt, kommt in zahlreichen internationalen Kooperationsprojekten auf dem Gebiet der Sonnenenergie zum Ausdruck (vgl. hierzu BT-Drucksache 8/1999, Internationale Zusammenarbeit bei der Forschung und Entwicklung im Energiebereich).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Konrad.


Rede von Klaus Konrad
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An der Bundestagsdrucksache 8/2751, mit der der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt wurde, fällt auf, daß der größere Teil der Vorlage — genau 30 Seiten — der Änderung einer Verwaltungsvorschrift, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, gewidmet ist. Die Bestimmungen der TA Luft, die geändert werden sollen, der Beschluß des Bundesrates und die vorläufige Stellungnahme der Bundesregierung hierzu sind dem Bundestag zugeleitet worden, obwohl er keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf die Technische Anleitung Luft hat. Doch stehen — wie der Bundesrat es ausdrückt — die Änderung des Gesetzes und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wegen der engen Verzahnung „im parlamentarisch zu entscheidenden Gesamtzusammenhang", so daß es nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu geboten war, ein „Immissionsschutzpaket" zu schnüren.
Ich bin insofern schon erfreut, daß auch der wegen seiner sonst immer bevorzugten Sachlichkeit so hoch von mir geschätzte Kollege Volmer die TA Luft ebenfalls bereits in die Erörterungen hier einbezogen hat. Wir werden das in bewährter Kollegialität im Innenausschuß fortsetzen.

(Zurufe vonder CDU/CSU)

Dieser anscheinend beispiellose Fall in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland war zu Beginn meines Beitrags zur Aussprache zu erwähnen, um eine Besonderheit des Entwurfs zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu unterstreichen, auf die ich noch eingehen werde.
Zunächst aber noch ein Blick zurück — keineswegs im Zorn, sondern im Bemühen, aus früheren Zielvorgaben und Landmarken die Richtung wieder sichtbar zu machen, die der Deutsche Bundestag am 18. Januar 1974 bei der einstimmigen Verabschiedung des „Gesetzes gegen Schmutz und Lärm jeder Art und jeder Herkunft" eingeschlagen hatte:
Ich habe soeben eine Wendung des damaligen Bundesministers des Innern, Genscher, aufgegriffen, und ebenso wie Herr Bundesinnenminister Baum heute hat Herr Genscher damals von einer „Magna
Charta der Luftreinhaltung" gesprochen, die „zu den modernsten und weitestgehenden Gesetzgebungsvorhaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes in der Welt" gehören. Richtungweisend in des Wortes strengster und bester Bedeutung war ein in der dritten Lesung vom damaligen Vorsitzenden des Innenausschusses, unserem Kollegen Prof. Dr. Friedrich Schäfer, vorgetragener Gedanke, den ich — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten — wörtlich in einem längeren Zitat wiederholen will:
Der Umweltschutz ist ein Bereich, in dem sich das Bewußtsein unserer Bürger und der politisch Verantwortlichen dafür entwickelt hat, daß es Werte gibt, die planend zu gestalten und zu bewahren und zu fördern unser aller Pflicht und unser aller Interesse ist. Umweltschutz heißt nicht, einen einzelnen oder eine kleine Gruppe vor Gefahren, Nachteilen oder Belästigungen zu schützen; Umweltschutz heißt vielmehr, alle Vorgänge unseres Wirtschafts- und Verwaltungslebens so zu planen und zu gestalten, daß der Gemeinschaft bestmögliche Umweltbedingungen erhalten bleiben können oder wiederbeschafft werden ... Es ist dies ein Rechtsgedanke, der nicht nur in der modernen Entwicklung auf dem Gebiete des Umweltschutzes Platz greift, sondern insbesondere auf all den Gebieten, in denen Planungsmaßnahmen notwendig sind, beschlossen werden können und in denen es Vorsorgemaßnahmen gibt ... Die Ergänzung von § 1 des Regierungsentwurfs durch den Ausschuß, wonach dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen zur Pflicht gemacht wird, macht klar, welche Bedeutung dem Vorsorgecharakter als Rechtsverpflichtung beigemessen wird.
Das könnte ebenso gut heute und zu der uns jetzt bewegenden Problematik des Immissionsschutzes gesagt worden sein und beruht gewiß weniger auf Prophetengabe als auf umfassender Sachkenntnis und mehr als dreijähriger Beschäftigung als Vorsitzender des federführenden Ausschusses mit dem im Jahre 1974 verabschiedeten Gesetz; denn vor nunmehr acht Jahren hatte der Innenausschuß des Deutschen Bundestages zur Vorbereitung der Umweltgesetze, darunter auch eines „Gesetzes zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge" — so die vollständige Bezeichnung —, mehrere Sachverständigenanhörungen durchgeführt. Die zur Luftreinhaltung fand am 14. Juni 1971 statt. Das Protokoll ist lesenswert und heute noch aktuell. Ich werde darauf zurückkommen.
Wenn sich der Deutsche Bundestag nun mit einem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beschäftigen hat, drängt sich die Frage auf, ob und gegebenenfalls wo etwas an der Frucht langwieriger parlamentarischer, mit Unterstützung der Wissenschaft und des in der Bevölkerung erwachten Umweltbewußtseins vollbrachter Anstrengungen faul sein könnte. Im Kern ist sie es bestimmt nicht; denn die beiden Umweltgutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen



Konrad
aus dem Jahre 1974 und dem Jahre 1978, der Umweltbericht 1976 der Bundesregierung und der Erste Immissionsschutzbericht der Bundesregierung auf Drucksache 8/2006 vom 24. Juli 1978 lassen erkennen, daß trotz zugegeben unterschiedlicher Entwicklungen „gute Fortschritte" und „erste Erfolge" bei der allgemeinen Entwicklung der Luftqualität festzustellen sind. Freilich sei das Belastungsniveau „gelegentlich unerwartet hoch", und zu einem befriedigenden Zustand könnten nur „weitere Anstrengungen" führen, meint der Rat der Sachverständigen.
Ohne auf Einzelheiten, für die hier die Zeit fehlt, einzugehen, darf gesagt werden, daß der Ausstoß bei den wichtigen Schadstoffen, also die Emissionen, rückläufig oder gleichbleibend ist und entsprechend vorausgeschätzt wird. Nur die Emission von Stickoxiden steigt leider noch an. Besonders der Immissionsschutzbericht erläutert eingehend die anlagen-, produkt- und gebietsbezogenen Maßnahmen der Gesetzgebung und im Vollzug, die dem Immissionsschutz dienen. Das Zahlenwerk, teilweise auf Schätzungen von Instituten, teilweise auf Angaben der Wirtschaft beruhend, bestätigt das Bemühen der Bundesregierung, die finanzielle Belastung der Wirtschaft, die durch Anforderungen des Umweltschutzes entsteht, in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Wir wären auch hier über Einzelheiten besser unterrichtet, wenn der Bundesverband der Deutschen Industrie das ihm schon seit langem vorliegende Gutachten zur Veröffentlichung früher freigegeben hätte.
Größte Aufmerksamkeit in den erwähnten Gutachten und Berichten verdienen die überzeugenden Hinweise auf die Notwendigkeit verstärkten Schutzes gegen die wichtigsten der bekannten Schadstoffe und die Ergebnisse der Wirkungsforschung. Auf die unterschiedlichen Anforderungen an den Schutz der verschiedenen Rechtsgüter — Mensch einerseits und Tiere, Pflanzen und Sachen andererseits — möchte ich schon an dieser Stelle ebenso hinweisen wie auf die Besonderheiten von Blei und Cadmium sowie einiger Stoffe, deren krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, auch wenn der Immissionsschutzbericht zutreffend auf „neue Herausforderungen", die bei anderer Gelegenheit zu erörtern wären, aufmerksam macht, daß das Regelwerk des Gesetzes zu greifen und im Zusammenwirken mit den zum Vollzug berufenen Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden den von uns als Gesetzgeber bestimmten Zweck zu verwirklichen beginnt. Viele Durchführungsverordnungen sind erst kurze Zeit in Kraft. Einige gesetzliche Ermächtigungen konnten noch nicht ausgeschöpft werden, wie auch Herr Kollege Volmer mit sichtbarer Befriedigung erwähnt hat. Aber anknüpfend an den für meinen Rückblick angeführten Grund möchte ich sagen: Die Richtung, die Bundestag und Bundesregierung bei der Beratung und der Verabschiedung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingeschlagen haben, stimmt.
Worauf ist dann die Vorlage des Entwurfs eines zweiten Änderungsgesetzes zurückzuführen? Im Zuge der Ölverknappung im Herbst 1973 und des
sich verlangsamenden Wirtschaftswachstums mit zunehmender Arbeitslosigkeit war von vielen vor allem dem Immissionsschutz wegen behaupteter und teilweise auch festgestellter Verzögerungen von Investitionen, ebenfalls wegen vermeintlicher Gefährdung von Arbeitsplätzen der Platz auf der Anklagebank zugedacht worden. Hinzu kamen gerichtliche Entscheidungen zum Bau des Steinkohlekraftwerks Voerde, die zu anfänglich nicht gänzlich unberechtigter Sorge bei der Industrie um die Rechtssicherheit der Investitionsplanungen für genehmigungsbedürftige Großanlagen führten. Die Bestrebungen, zusammen mit dem Gewinn von mehr Rechtssicherheit, gelegentlich in dem modischen Zauberwort „gerichtsfest" gipfelnd, auch gleich einige ungeliebte Belastungen des Immissionsschutzes abstoßen zu können, sind zwar verhaltener geworden, aber keineswegs ausgelaufen.
Andere Forderungen nach Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beruhen auf den Ergebnissen der bereits erwähnten Forschung über die Wirkung von Schadstoffen. Sie veranlaßten den Bundesminister des Innern zu einer Sachverständigenanhörung im Februar 1978 in Berlin, die zwar die Immissionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft hinsichtlich des Schutzes der menschlichen Gesundheit bestätigte, aber gleichzeitig ergab, daß sie nicht immer ausreichen, um empfindliche Tiere, Pflanzen und sonstige Sachgüter zu schützen. Die Erkenntnisse der Sachverständigenanhörung, über die ein Wortprotokoll vorliegt, können nicht als sensationell oder überraschend abgetan werden. Denn kaum anders haben sich schon am 14. Juni 1971 drei Sachverständige auf der öffentlichen Informationssitzung des Innenausschusses geäußert. Zumindest haben sie gefordert, daß die Entwicklung beim Schutz für Tiere, Pflanzen und sonstige erhaltenswerte Güter sorgfältig beobachtet wird.
Der Entwurf der Bundesregierung wird den mit Kabinettsbeschluß vom 11. November 1978 gestellten Forderungen nach Verstärkung der Rechtssicherheit und nach einer Güterabwägung zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes und den Erfordernissen von Beschäftigung und wirtschaftlichem Wachstum gerecht. Daß er weder bei engagierten Umweltschützern noch in den Kreisen der Wirtschaft noch im Bundesrat vorbehaltslose Zustimmung gefunden hat, darf bei der Schwierigkeit der aufgetretenen Zweifelsfragen und bei den weit auseinanderklaffenden Grundansätzen nicht überraschen.
Das Kernstück der beabsichtigten Verstärkung der Rechtssicherheit ist die Vermutungsklausel des j 6 a, mit der die Immissionswerte nach Nr. 2.5 der TA Luft auch für die Gerichte verbindlich festgelegt werden und Gesetzesrang erhalten. Im Gesetzgebungsverfahren werden hier gründliche Prüfungen stattfinden müssen, in welche Rolle der Bundestag, der schon bei der Verabschiedung dieses Entwurfs und später immer wieder etwaige Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu sanktionieren hat, gebracht wird.
Ich will hier gleich auch noch die Kritik des Kollegen Volmer aufnehmen, soweit sie sich auf die TA



Konrad
Luft und die beabsichtigte enge Verzahnung mit dem Gesetz bezieht. Wenn der Bundesrat z. B. vorschlägt, auch die Nr. 2.6 in die Vermutungsklausel aufzunehmen, dann endet die gesetzliche Vermutung bei den DIN-Normen. Damit wird schon auf den ersten Blick deutlich, wie die Vorschläge des Bundesrates gelegentlich gegen die auch von ihm selbst angestrebte Rechtssicherheit verstoßen.
Die aus der TA Luft in den Gesetzentwurf übernommenen Klauseln über die Sanierung belasteter Gebiete und Luftreinhaltepläne sollen und werden Investitionsvorhaben erleichtern.
Das Verschlechterungsverbot in belasteten Gebieten wird ergänzt durch ein Vorsorgegebot in bisher wenig belasteten Gebieten zum Schutz besonders empfindlicher Tiere, Pflanzen und anderer Sachen vor schädlichen Luftverunreinigungen. Diese ebenfalls in § 6 a des Entwurfs vorgesehene Regelung ist stark umstritten, obwohl Abwägungsklauseln eingebaut sind, die es den Landesregierungen ermöglichen, Ausnahmen aus dem Vorsorgegebot zuzulassen, wenn an der Industrialisierung eines bisher wenig belasteten Gebietes ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Ich kann mir hier zusätzliche Bemerkungen ersparen, da Herr Minister Baum diesen Problemkreis ausführlich dargestellt hat.
An diesem gewiß entscheidenden Punkt hat der Bundesrat mit Mehrheit und im allgemeinen dem Votum seines Wirtschaftsausschusses folgend eine andere Lösung vorgeschlagen, die zu harten Reaktionen im Bundesministerium des Innern geführt hat. Auch darauf ist Herr Kollege Volmer unter Namensnennung eingegangen. Da die Fronten zur Zeit noch verhärtet zu sein scheinen, den Bundesländern, die im Bundesrat die Mehrheit bei seiner Stellungnahme — unter Einschluß von Nordrhein-Westfalen — bildeten, auch nicht bestritten werden soll, daß ihr Konzept zur Ausweisung von Gebieten „besonderer Luftreinhaltung" in sich schlüssig ist, muß im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sorgsam ausgelotet werden, wie ein Weg zu einer Verständigung gefunden werden kann. Denn eine regional unterschiedliche Ausgestaltung des Immissionsschutzes für Tiere, Pflanzen und Sachgüter — natürlich keineswegs für Menschen — erlaubt nicht nur die wirtschaftliche Weiterentwicklung traditioneller Industriegebiete, sondern auch die — allerdings von den Umweltschutzverbänden mißbilligte — Herabsetzung der Luftreinhaltungserfordernisse zur wirtschaftlichen Entwicklung in Gebieten, die nach den Vorstellungen der Bundesregierung auf Grund des § 49 a des Entwurfs ausgewiesen werden sollen. Es zeichnet sich ab, daß der federführende Ausschuß gemeinsam mit den mitberatenden Ausschüssen auf ein Anhörverfahren zu den zwischen Bundesregierung und Bundesrat strittig gebliebenen Fragen angewiesen sein wird. Mir wird es wohl erlaubt sein, der Bundesregierung dafür zu danken, daß sie bis heute an ihrem Entwurf festgehalten hat.
Ohne von dieser Stelle aus zu den kurz geschilderten, aber tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten abschließend Stellung zu nehmen, liegt mir doch daran, § 3 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausdrücklich zu erwähnen. In ihm sind die schädlichen Umwelteinwirkungen dahin umschrieben, daß es sich um Immissionen handelt, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen nicht nur für die Nachbarschaft, sondern auch für die Allgemeinheit herbeizuführen geeignet sind. Der Schutz der Allgemeinheit muß aber unter gesamtökologischen Gesichtspunkten erfolgen. Der Mensch kann nicht ohne einen umfassenden Artenbestand an Tieren und Pflanzen leben, der sich ohnehin beängstigend vermindert.
Vielleicht wirkt der Anfangsschwung der von außen gekommenen heftigen Anstöße zur Novellierung noch immer zu stark nach. Sonst wäre bei vielen zum Handeln berufenen Politikern und auch bei ihren Kritikern nicht so sehr verdrängt, daß es zur Milderung des gern und häufig beschworenen und meist schmerzhaften „Zielkonfliktes zwischen Ökologie und Ökonomie" wenigstens auf dem Gebiet des Immissionsschutzes nicht nur eine Radikalkur oder scharfe Arzneien, sondern vielleicht ein Rezept gibt, das sich als Naturheilmittel einordnen ließe, was wiederum zum Bild des Umweltschutzes gut passen könnte.

(Ey [CDU/CSU] : Bescheidenheit üben I)

— So ist es. Das ist eine Zier. Doch weiter kommt man — —

(Heiterkeit)

Ministerialdirigent Dr. Feldhaus hat in einer Abhandlung über „Zumutbarkeitsgrenzen als Wege zur Konfliktlösung am Beispiel des Immissionsschutzrechtes" mit Recht darauf hingewiesen, daß nur unzumutbare Umwelteinwirkungen der Genehmigung einer Anlage entgegenstehen und daß die Bundesregierung nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei der Festsetzung der Immissionswerte in der TA Luft die Frage der Zumutbarkeit mitentscheidet. Versteht man das Bundes-Immissionsschutzgesetz richtig dahin — da gehe ich eigentlich von völliger Übereinstimmung auch mit Ihnen aus, Kollege Volmer —, daß es abwägungserhebliche und nicht abwägungserhebliche wirtschaftliche Interessen auf der Seite der Betreiber von Anlagen anerkennt, so wird sich die Entscheidung daran ausrichten müssen, ob die wirtschaftlichen Interessen ein ähnliches Gewicht haben oder bekommen können wie die Interessen am Schutz des Lebensraumes, also die Interessen der Allgemeinheit. In diesem Zusammenhang hat Dr. Feldhaus dankenswerterweise an die zur Reichsgewerbeordnung erlassene preußische Technische Anleitung von 1895 erinnert, von der auch ich hier den entscheidenden Satz — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — im Wortlaut wiederholen will:
Es ist zu erwägen, ob jene Nachteile, Gefahren oder Belästigungen dasjenige Maß überschreiten, dessen Duldung der für die allgemeine Wohlfahrt unentbehrlichen Industrie angesonnen werden kann.
Das altertümliche Wort „angesonnen" steht hier für
den heutigen Ausdruck „zugemutet". — Nun mache



Konrad
ich eine Anstandspause, um Ihnen, Herr Volmer, auch einmal Gelegenheit zum Übereinstimmungsbeifall mit mir zu geben. Sie gönnen mir den aber nicht, obwohl ich von der für die Wohlfahrt unentbehrlichen Industrie gesprochen habe.

(Volmer [CDU/CSU] : Mir genügt es, Herr Konrad, wenn Sie mit mir übereinstimmen!)

— Es ehrt Sie natürlich als christlichen Gewerkschaftler, daß Sie mit Zustimmung zur Industrie sparsam umgehen. Aber hier wäre eine Gelegenheit gewesen.

(Heiterkeit — Zuruf des Abg. Ey [CDU/ CSU])

Es geht mir weder um ein Ablenkungsmanöver noch uni einen unnützen Griff in die Geschichte der Gesetzgebung, wenn ich diesen höchst interessanten und in meinen Augen für die Entschärfung des Problems hilfreichen Hinweis aufgreife. Denn die Grundwertentscheidung des § 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — ich erinnere an das Zitat von Professor Dr. Schäfer — bleibt unberührt.
Doch handelt es sich damals wie heute nicht um den Versuch, dem Umweltschutz einen unbedingten Vorrang zu sichern, sondern darum, eine vernünftige, der Allgemeinheit gerecht werdende Lösung eines Zielkonflikts durch Güterabwägung zu schaffen.
Der dem Haus vorliegende Entwurf, für den die SPD-Bundestagsfraktion der Bundesregierung dankt, bleibt, was ich wiederholen möchte, in der richtigen Richtung. Unser Bemühen muß dahin gehen, am Ende der Beratungen ein Gesetz vorzulegen, das den mit Recht anspruchsvollen Immissionsschutz in der Bundesrepublik Deutschland in seinem Kern unangetastet läßt, hinter den zu erwartenden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft nicht zurückbleibt und dennoch der wirtschaftlichen Entwicklung und damit auch der Industrie keine unzumutbaren Grenzen zieht. Ein solches Gesetz liegt nicht zuletzt im Interesse aller arbeitenden Menschen und ihrer Gesundheit.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Ausschußberatungen ihren Beitrag leisten. Sie stimmt der vorgeschlagenen Ausschußüberweisung zu.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat
    der Herr Abgeordnete Wolfgramm.