Protokoll:
8162

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 162

  • date_rangeDatum: 22. Juni 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:54 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/162 Deutscher B Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Monate Juli und August 1979 . . . 12899 A Verlängerung der Geltungsdauer der Rege- lung über die Führung der Aussprachen . 12899 B Erweiterung der Tagesordnung 12935 D Überweisung einer Vorlage an einen Aussionsschutzgesetzes schuß 12899 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 12899 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — Drucksache 8/2751 — Baum, Bundesminister BMI . . . . . . 12899 D Volmer CDU/CSU . . . . . . . . 12902 C Konrad SPD 12906 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12909 B Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 12912 A Dr. Laufs CDU/CSU . . . . . . . . . 12914 C Dr. Gruhl fraktionslos . . . . . . . 12917 D Cronenberg FDP 12919 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Pfeffermann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Sick, Dr. Jobst, Schröder (Lüneburg), Dr. Stavenhagen, Weber (Heidelberg), Lenzer, Straßmeir, Dr. Friedmann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Riesenhuber, Wissmann, Dr. Langguth, Bühler (Bruchsal), Dr. Stark (Nürtingen) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen — Drucksache 8/2691 — Pfeffermann CDU/CSU 12920 C Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . 12922 D Dr.-Ing. Laermann FDP 12924 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . . . 12926 B Horstmeier CDU/CSU . . . . . . 12927 B Kirschner SPD 12929A Paintner FDP 12930 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Häfele, Windelen, Dr. Jobst, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Möller, Dr. Friedmann und der Fraktion der CDU/CSU Senkung von Fernmeldegebühren — Drucksachen 8/2311, 8/2849 — Sick CDU/CSU 12932 B Wuttke SPD 12933 A Hoffie FDP 12934 A Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz) — Drucksachen 8/2997, 8/3002 — Namentliche Abstimmung . . . . . . . 12936 B Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksachen 8/2998, 8/3003 — Namentliche Abstimmung 12938 B Nächste Sitzung 12939 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12941*A Anlage 2 Stand der Verhandlungen zwischen der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke und dem Bundesverband Industrie/Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft über die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit MdlAnfr A6 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12941*C Anlage 3 Änderung des Erstinnovationsprogramms mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei Innovationsvorhaben zu unterstützen MdlAnfr A18 15.06.79 Drs 08/2969 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12941*D Anlage 4 Verhinderung des Vertriebs von Kriegsspielzeug MdlAnfr A26 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12942*B Anlage 5 Abweichende Beschilderung an Autobahnen in Hessen MdlAnfr A43 15.06.79 Drs 08/2969 Merker FDP MdlAnfr A44 15.06.79 Drs 08/2969 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . . 12942*C Anlage 6 Unterschiedliche Nutzlasten von Lastkraftwagen innerhalb der EG MdlAnfr A49 15.06.79 Drs 08/2969 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A50 15.06.79 Drs 08/2969 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12942*D Anlage 7 Deckung des Treibstoffbedarfs zu angemessenen Preisen für den öffentlichen Personennahverkehr MdlAnfr A51 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Emmerlich SPD MdlAnfr A52 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12943*B Anlage 8 Einschränkung der Berichterstattung westlicher Journalisten in der DDR im Zusammenhang mit dem Strafprozeß gegen Robert Havemann sowie Bildung einer gemeinsamen Schiedskommission zur Behandlung von Beschwerdefällen MdlAnfr A57 15.06.79 Drs 08/2969 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A58 15.06.79 Drs 08/2969 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 12943*C Anlage 9 Verzicht der Bundesregierung auf die nach dem Transitabkommen fällige Rückzahlung durch die DDR sowie Pauschalzahlungen für die Benutzung der Transitwege an die DDR unabhängig vom Verkehrsaufkommen MdlAnfr A59 15.06.79 Drs 08/2969 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A60 15.06.79 Drs 08/2969 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 12943*D Anlage 10 Nutzung von Biogas MdlAnfr A61 15.06.79 Drs 08/2969 Lenzer CDU/CSU Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 III MdlAnfr A62 15.06.79 Drs 08/2969 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12944*B Anlage 11 Qualität der Uranvorkommen im Raum Baden-Baden/Gernsbach MdlAnfr A64 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12944*D Anlage 12 Förderung der Gewinnung von Brennstoff aus Stroh MdlAnfr A65 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A66 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12945*A Anlage 13 Vorlage eines Berichts über die Einhaltung des EG-Codex in Südafrika durch deutsche Unternehmen MdlAnfr A67 15.06.79 Drs 08/2969 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12945*D Anlage 14 Überplanmäßige Haushaltsausgaben der Auslandsvertretungen zur Abdeckung des Kursverlustes MdlAnfr A68 15.06.79 Drs 08/2969 Picard CDU/CSU MdlAnfr A69 15.06.79 Drs 08/2969 Picard CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12945*D Anlage 15 Erfassung, Herrichtung und Pflege deutscher Soldatengräber in Osteuropa MdlAnfr A74 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Klepsch CDU/CSU MdlAnfr A75 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12946*B Anlage 16 Richtlinien für die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit; Zahl der seit 1978 nicht mehr geförderten Organisationen und Vereinigungen SchrAnfr B1 15.06.79 Drs 08/2969 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B2 15.06.79 Drs 08/2969 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B3 15.06.79 Drs 08/2969 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw MD Dr. Hofsähs BPA . . . . . 12946*C Anlage 17 Aufbewahrung der Protokolle zum Moskauer und Warschauer Vertrag SchrAnfr B4 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12947*A Anlage 18 Einhaltung der Kulturabkommen mit den sozialistischen Staaten durch den Ostblock SchrAnfr B5 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12947*A Anlage 19 Ausstattung des Bahnübergangs der Ried- bahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 nach dem neuesten Stand der Technik SchrAnfr B6 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoener BMI . . . 12947*C Anlage 20 Veranstaltung der türkischen „Idealisten-" oder „Kulturvereinigungen" in Rüsselsheim SchrAnfr B7 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12947*D Anlage 21 Tätigkeit ehrenamtlicher Ausbildungskräfte des Bundesverbandes für den Selbstschutz SchrAnfr B8 15.06.79 Drs 08/2969 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12948*B Anlage 22 Einschränkung des militärischen Flugbetriebs über dem Rhein bei Germersheim im Interesse der Sicherheit des Kernkraftwerks Philippsburg SchrAnfr B9 15.06.79 Drs 08/2969 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12948'B Die Frage B 10 — Drucksache 8/2969 vom 15.06.79 — des Abgeordneten Dr. Spöri IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen worden Anlage 23 Gefährdung des Trinkwassers aus dem Bodensee durch die Senkung der Ölpipeline von Genua nach Ingolstadt im Bereich von Ingolstadt SchrAnfr B11 15.06.79 Drs 08/2969 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12948*D Anlage 24 Kriterien für die Zulassung einer Direktversicherung für im Betrieb mitarbeitende Frauen SchrAnfr B12 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B13 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12949*A, Anlage 25 Wahrung des Vertrauenstatbestands bei einer Änderung der Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung SchrAnfr B14 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12949*B Anlage 26 Erstattung der Umsiedlern im Herkunftsland entstandenen Studien- und Ausbildungskosten SchrAnfr B15 15.06.79 Drs 08/2969 Schlaga SPD SchrAnfr B16 15.06.79 Drs 08/2969 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12949*C Anlage 27 Nutzung des Waldgeländes im Bereich als Panzerübungs- und -schießplatz der US-Mannheim, Viernheim und Lampertheim Streitkräfte SchrAnfr B17 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAnfr B18 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12949*D Anlage 28 Besichtigung der Hindenburg-Kaserne und der Emery-Barracks in Würzburg durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages SchrAnfr B19 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr B20 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12950*A Anlage 29 Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen mittelständischen Textilindustrie SchrAnfr B21 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B22 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12950*B Anlage 30 Vorschläge der EG-Kommission für eine Reglementierung des Ölmarkts SchrAnfr B23 15.06.79 Drs 08/2969 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12951 *A Anlage 31 Verstärkung der Programme zur Erzeugung von Elektrizität nuklearen Ursprungs SchrAnfr B24 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12951 *B Anlage 32 Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus über das Einkommen in der Landwirtschaft SchrAnfr B25 15.06.79 Drs 08/2969 Kirschner SPD SchrAnfr B26 15.06.79 Drs 08/2969 Kirschner SPD SchrAnfr B27 15.06.79 Drs 08/2969 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 12951*D Anlage 33 Förderung des Forschungsvorhabens zum Konflikt zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Schutz der Natur und Tierwelt beim Abbau von Torfvorräten SchrAnfr B28 15.06.79 Drs 08/2969 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 12952*C Anlage 34 Bürokratischer Aufwand bei der Ausarbeitung der Verordnungen über die Körung von Hengsten, Schafböcken und Ebern SchrAnfr B29 15.06.79 Drs 08/2969 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 V SchrAnfr B30 15.06.79 Drs 08/2969 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 12952*D Anlage 35 Entwicklung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1978 SchrAnfr B31 15.06.79 Drs 08/2969 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12953*A Anlage 36 Behördenzuständigkeit für die Ersatzbeschaffung von Kraftfahrzeugen und andere Leistungen nach § 6 der Ausgleichsabgabenverordnung gemäß Schwerbehindertengesetz SchrAnfr B32 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12953*C Anlage 37 Schaffung von Ausbildungsplätzen bei der Artillerieschule in Idar-Oberstein oder im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder zur Behebung des Mangels an Ausbildungsstellen insbesondere im Landkreis Birkenfeld SchrAnfr B33 15.06.79 Drs 08/2969 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12953*D Anlage 38 Konsequenzen der Bundesregierung aus der von den USA geplanten Einrichtung des Satellitensystems „Navstar" für ihre Beteiligung am NATO-Frühwarnsystem AWACS SchrAnfr B34 15.06.79 Drs 08/2969 Haase (Kassel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12954*A Anlage 39 Einberufung von Auszubildenden der Krankenpflege zur Wehrübung SchrAnfr B35 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12954*B Anlage 40 Umgehung der Wehrpflicht oder des zivilen Ersatzdienstes durch Verlegung des Wohnsitzes nach Berlin, durch Untertauchen oder durch Flucht ins Ausland SchrAnfr B36 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B37 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B38 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B39 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12954*C Anlage 41 Einberufungsquote der in den Jahren 1975 bis 1979 zum Grundwehrdienst anstehenden Jahrgänge sowie Ableistung von Reserveübungen nach dem Wehrdienst SchrAnfr B40 15.06.79 Drs 08/2969 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B41 15.06.79 Drs 08/2969 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B42 15.06.79 Drs 08/2969 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12955*C Anlage 42 Finanzielle Entschädigung der Grundwehrdienstleistenden für überdurchschnittliche Wochenstundenbelastungen SchrAnfr B43 15.06.79 Drs 08/2969 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12955*D Anlage 43 Internationale Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung der Anforderungen und Methoden bei der toxikologischen Prüfung chemischer Stoffe SchrAnfr B44 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12956*A Anlage 44 Erweiterung der Voraussetzungen für die Weitergewährung des Kindergeldes bis zum 27. Lebensjahr SchrAnfr B45 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12956*C Anlage 45 Verbesserung des Bahnübergangs der Riedbahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 SchrAnfr B46 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12957*A Anlage 46 Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften über die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 SchrAnfr B47 15.06.79 Drs 08/2969 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . . 12957* Anlage 47 Baubeginn der Autobahnraststätte „Hunsrück" bei Stromberg SchrAnfr B48 15.06.79 Drs 08/2969 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12957*C Anlage 48 Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs auf der Bundesbahnstrecke LangwedelUelzen—Braunschweig SchrAnfr B49 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B50 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B51 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12953'D Anlage 49 Trassenführungen im Zuge des Ausbaus der B 264 und B 477 im Bereich der Stadt Kerpen SchrAnfr B52 15.06.79 Drs 08/2969 Milz CDU/CSU SchrAnfr B53 15.06.79 Drs 08/2969 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12958*A Anlage 50 Umbauarbeiten am Bahnhof Baden-Baden; Absenkung des zu hohen Grundwasserstands in den Gemarkungen Rheinmünster, Hügelsheim und Iffezheim SchrAnfr B54 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B55 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12958*B Anlage 51 Versorgung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Kraftstoff SchrAnfr B56 15.06.79 Drs 08/2969 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12958'D Anlage 52 Erwerb des Gebäudes der Reemtsma-Zigarettenfabriken in Hamburg durch die Bundespost sowie Erhaltung der denkmalgeschützten Fassade bei Umbauarbeiten SchrAnfr B57 15.06.79 Drs 08/2969 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAnfr B58 15.06.79 Drs 08/2969 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . . 12959*B Anlage 53 Erhebung der vollen Gebühr für den Anschluß von Telefonen auf Messeständen durch die Bundespost SchrAnfr B59 15.06.79 Drs 08/2969 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . . 12959*C Anlage 54 Förderung der Arbeit von Vereinen des Natur- und Landschaftsschutzes durch Herausgabe von Sonderpostwertzeichen mit Zuschlag SchrAnfr B60 15.06.79 Drs 08/2969 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . . 12959*D Anlage 55 Einbeziehung der Kieler Umlandgemeinden bei Einführung des Kabelfernsehens in Kiel SchrAnfr B61 15.06.79 Drs 08/2969 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B62 15.06.79 Drs 08/2969 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12960*B Anlage 56 Erfahrungen mit der Neueinteilung der Briefzustellbezirke und Personalbemessung für Postämter ohne Verwaltung SchrAnfr B63 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Steger SPD SchrAnfr B64 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12960*C Anlage 57 Dienstbereitschaft nur eines Postamtes an Wochenenden in Wuppertal SchrAnfr B65 15.06.79 Drs 08/2969 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAnfr B66 15.06.79 Drs 08/2969 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12961 *B Anlage 58 Angespannte Personallage bei den Postämtern in Hofheim, Königstein und Frankfurt-Höchst Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 VII SchrAnfr B67 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12961 *C Anlage 59 Personalpolitische Auswirkungen der Überführung des Postreisedienstes in handelsrechtliche Gesellschaften SchrAnfr B68 15.06.79 Drs 08/2969 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B69 15.06.79 Drs 08/2969 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . . 12961 *D Anlage 60 Nichtzustandekommen von Telefonverbindungen mit Kattowitz und Oppeln wegen Abschaltung eines Teils der Direktwahlkapazität SchrAnfr B70 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12962*A Anlage 61 Verlust von Paketsendungen in die DDR SchrAnfr B31 15.06.79 Drs 08/2969 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B72 15.06.79 Drs 08/2969 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12962*B Anlage 62 Bau von Kernkraftwerken in der DDR SchrAnfr B73 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 12962*C Anlage 63 Förderung der mikrobiellen Laugung zur Gewinnung metallischer Rohstoffe SchrAnfr B74 15.06.79 Drs 08/2969 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B35 15.06.79 Drs 08/2969 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12962'D Anlage 64 Ergebnisse und Rentabilität der Umwandlung von Agrarprodukten in Energie SchrAnfr B76 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B33 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B78 15.0639 Drs 08/2969 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 12963*B Anlage 65 Gefahren für das Klima durch Abholzen der Wälder in Ländern der Dritten Welt SchrAnfr B79 15.06.79 Drs 08/2969 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12964*C Anlage 66 Förderung der Entwicklung benzinsparender Motoren SchrAnfr B80 15.06.79 Drs 08/2969 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12965"A Anlage 67 Konsequenzen aus der Auffassung des US- Energieministeriums über die Sonnenenergie als wichtigster Energiequelle in 20 Jahren SchrAnfr B81 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12965*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12899 162. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 22. 6. Dr. Ahrens** 22. 6. Dr. Aigner* 22. 6. Alber** 22. 6. Amrehn** 22. 6. Dr. Arnold 22. 6. Frau Benedix 22. 6. Berger (Herne) 22. 6. Dr. Biedenkopf 22. 6. Blumenfeld* 22. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 22. 6. Frau von Bothmer** 22. 6. Büchner (Speyer)* 22. 6. Dr. Enders** 22. 6. Dr. Evers*** 22. 6. Flämig 22. 6. Dr. Gradl 22. 6. Handlos 22. 6. von Hassel** 22. 6. Dr. Holtz** 22. 6. Jäger (Wangen) 22. 6. Dr. h. c. Kiesinger 22. 6. Koblitz 22. 6. Dr. Köhler (Duisburg) 22. 6. Köster 22. 6. Dr. Kreile 22. 6. Lagershausen** 22. 6. Lenzer 22. 6. Lücker* 22. 6. Mattick** 22. 6. Dr. Müller** 22. 6. Müller (Remscheid) 22. 6. Dr. Narjes 22. 6. Neuhaus 22. 6. Palwelczyk** 22. 6. Reddemann** 22. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 22. 6. Dr. Riedl (München) 22. 6. Schedl 22. 6. Frau Schlei 22. 6. Dr. Schwarz-Schilling 22. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim** 22. 6. Spilker 22. 6. Ueberhorst** 22. 6. Frau Dr. Walz* 22. 6. Dr. Wittmann (München)** 22. 6. Dr. Zeitel 22. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht • Anlage 2 - Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 6) : Wie ist - nach Kenntnis der Bundesregierung - der gegenwärtige Stand der Verhandlungen zwischen Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke und Bundesverband der Deutschen Industrie/Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft über die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ziehen, daß die Zustimmung der Industrie-Verbandsgremien zu den Verhandlungsergebnissen durchaus offen ist? Die seit Mitte 1977 auf Drängen der Bundesregierung zwischen Elektrizitätswirtschaft und Industrie laufenden Verhandlungen über die Verbesserung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit haben zu folgendem Ergebnis geführt: Neben der Erleichterung der Eigenerzeugung durch - den Wegfall der sogenannten Parallelfahr-Gebühr, d. h. des Entgelts für den nahtlosen Zusammenschluß der industriellen Stromerzeugung mit dem öffentlichen Netz, - die Beseitigung der diskriminierenden Behandlung der Zusatzstrombezieher und - die Verbesserung der Bedingungen für den Bezug von, Reservestrom hat man sich nunmehr auch über die preisliche Vergütung der Einspeisung von industriellem Überschußstrom in das öffentliche Netz geeinigt. Dieses Verhandlungsergebnis bedarf noch der Zustimmung der jeweiligen Verbandsgremien. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Zustimmung alsbald erfolgt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage A 18) : Ist die Bundesregierung bereit, das Erstinnovationsprogramm so zu ändern, daß der angestrebte Effekt, gezielt kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Innovationsvorhaben zu unterstützen, in der Praxis auch erreicht werden kann? Seitdem die erste Zuwendung im Rahmen des Erstinnovationsprogramms im März 1972 gewährt worden ist, sind bis Mai 1979 für 197 Vorhaben insgesamt 95,9 Mio DM bewilligt worden. Von den Vorhaben entfielen 49 % auf Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und weitere 33 % auf Unternehmen mit 100 bis 500 Beschäftigten. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß das Erstinnovationsprogramm kleine und mittlere Unternehmen tatsächlich wirkungsvoll bei ihren Innovationsvorhaben unterstützt. Sollte mit Ihrer Anfrage die Tatsache angesprochen sein, daß die Einkommensteuerreferenten der Länder im Dezember 1978 beschlossen haben, daß 12942* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 die Zuwendung im Zeitpunkt des Zuflusses nicht passiviert werden darf, so ist darauf hinzuweisen, daß schon vor diesem Entschluß zahlreiche geförderte Unternehmen entsprechend verfahren sind und die Zuwendung als Erlöse verbucht und versteuert haben. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die volle Besteuerung der Zuschüsse die Ziele der Erstinnovationsförderung durchkreuzt. Die Kritik an der steuerlichen Behandlung der Erstinnovationsförderung übersieht nämlich, daß im Rahmen dieses Programms nur solche Vorhaben gefördert werden können, deren „Durchführung ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur wesentlich verzögert zu erwarten ist". Den Zuwendungen stehen deshalb stets gewinnmindernde Aufwendungen gegenüber und zwar wegen der nur 50%igen Beteiligung des Bundes sogar in doppelter Höhe. Dadurch werden die Zuwendungen insgesamt steuerlich mehr als neutralisiert. Unabhängig von der steuerlichen Problematik soll jedoch noch in diesem Jahr das Erstinnovationsprogramm überarbeitet werden. Grundlage hierzu wird ein derzeit in Arbeit befindliches Gutachten des Ifo-Instituts München sowie eine im Augenblick durchgeführte Prüfung des Bundesrechnungshofes sein. Die steuerlichen Konsequenzen der Rückzahlungsregelung werden hierbei besondere Beachtung finden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. MartinyGlotz (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 26) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welchen Erfolg der Appell des Bundesjustizministers an Spielzeugindustrie und Handel gehabt hat, freiwillig auf Produktion und Vertrieb von Kriegsspielzeug zu verzichten, und welche weiteren Maßnahmen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung erwogen, um den Vertrieb von Kriegsspielzeug zu verhindern? Der Appell des Bundesministers der Justiz vom Oktober 1978 an Spielzeugindustrie und Handel, freiwillig auf Produktion und Vertrieb von Kriegsspielzeug zu verzichten, hat die Präsidenten der betroffenen Wirtschaftsverbände veranlaßt, die Mitglieder ihrer Verbände eindringlich dazu aufzurufen, künftig Kriegsspielzeug und darüber hinaus auch Spielzeug mit Brutalcharakter nicht mehr herzustellen, einzuführen und zu vertreiben. Die Präsidenten der zuständigen Verbände des Einzelhandels, des Großhandels und der Industrie haben inzwischen mitgeteilt, daß dieser Appell von der Branche außerordentlich positiv aufgenommen worden sei. Nach Angaben von Einzelhändlern sei die Nachfrage infolge auch der Öffentlichkeitswirkung des Appells bereits rückläufig. Vor allem auch der Importhandel, von dem die Hauptmenge der am Markt vertriebenen Waren stamme, habe Konsequenzen gezogen. Die Bundesregierung wird die eingeleitete Entwicklung weiterhin sorgfältig beobachten und ver- traut darauf, daß dieser ernsthaft bekundete Wille zur Selbstbeschränkung mehr und mehr zu einem auch in der Öffentlichkeit sichtbaren Rückgang des Angebots von Kriegsspielzeug führen wird. Sie sieht daher bisher keinen Anlaß, gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung des Vertriebs von Kriegsspielzeug vorzuschlagen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/2969 Fragen A 43 und 44) : Trifft es zu, daß — wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 23. Mai 1979 berichtete — auf den Bundesautobahnen in Hessen abweichend von der im übrigen Bundesgebiet einheitlichen Handhabung eine andere Pfeildarstellung in der Autobahnwegweisung eingeführt ist und wenn ja, welche Vorteile hat diese abweichende Regelung gegenüber der seit Jahrzehnten praktizierten Handhabung, und wer trägt die Kosten? Ist die Bundesregierung auf Grund der geschilderten Sachlage der Auffassung, daß — auch unter Berücksichtigung des Charakters des deutschen Autobahnverkehrs, der von hohem Ausländeranteil geprägt ist — auf eine im ganzen Bundesgebiet einheitliche Autobahnbeschilderung verzichtet werden kann, und was wird sie tun, um Bestrebungen nach Aufgabe der Einheitlichkeit auf dem Autobahnnetz entgegenzuwirken? Der in Ihrer ersten Frage geschilderte Sachverhalt ist zutreffend. Die abweichende Handhabung erstreckt sich auf einen großen Teil der Bundesautobahnen in Hessen. Ein begrenzter Versuch war vom Bundesminister für Verkehr im Jahre 1975 gebilligt worden. Die Kosten für den Versuch fallen dem Bund als Baulastträger der Bundesfernstraßen zu. Die Bundesregierung ist nach wir vor der Auffassung, daß eine einheitliche Autobahnbeschilderung im Bundesgebiet sichergestellt sein muß. In Kürze werden daher entsprechende Verhandlungen mit der hessischen Landesregierung aufgenommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 49 und 50) : Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Nutzlasten von Lkws deutscher Bauart innerhalb der EG, trifft es danach zu, daß gleiche Lkw-Typen unterschiedliche Nutzlasten innerhalb der EG haben? Wenn ja, kann die Bundesregierung begründen, weshalb deutsche Vorschriften eine geringere Nutzlast zulassen, was im Endeffekt doch zu einem wesentlich stärkeren Kraftstoffverbrauch führt? Erkenntnisse über die Nutzlasten von im Ausland zugelassenen Lastkraftwagen deutscher Fertigung liegen der Bundesregierung nicht vor. Es ist jedoch denkbar, daß Fahrzeuge mit gleicher Typenbezeichnung aber unterschiedlicher Ausführung wie z. B. Federung, Stoßdämpfung, Räder, Bereifung mit einem anderen Gesamtgewicht und damit einer anderen Nutzlast als in der Bundesrepublik Deutschland zulässig, im Ausland zugelassen werden. Ein solches Vorgehen ist jedoch nur in den Ländern möglich, in denen höhere Achslasten als in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt sind. Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12943* Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 16. Mai 1979 beschlossen zu prüfen, ob und wie Energieeinsparungen bei Erhöhung der Fahrzeugabmesungen und -gewichte hei Nutzfahrzeugen verstärkt berücksichtigt werden können. Ein entsprechender Forschungsauftrag wurde erteilt. Das Ergebnis dieser Arbeit sollte zunächst abgewartet werden. Es ist zutreffend, daß in einigen europäischen Ländern höhere Achslasten als in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Fest steht jedoch auch, daß nur durch ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EG eine für alle befriedigende Lösung gefunden werden kann. Die EG-Kommission beschäftigt sich schon seit längerer Zeit mit den Maßen und Gewichten der Nutzkraftfahrzeuge. Sämtliche Versuche, eine Vereinheitlichung zu verwirklichen, sind in der Vergangenheit gescheitert. Nunmehr hat die EG-Kommission einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Gewichte und bestimmte andere Merkmale (außer Abmessungen) von Straßenfahrzeugen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, eingebracht. Den Inhalt wollen Sie bitte der Bundestagsdrucksache 8/2514 entnehmen. Die Beratung dieses Vorschlags der EG-Kommission in den parlamentarischen Gremien bleibt abzuwarten. Anlage 7 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 8/2969 Fragen A 51 und 52) : Gibt es für den öffentlichen Personennahverkehr Schwierigkeiten, seinen Treibstoffbedarf mengenmäßig und zum Marktpreis zu decken? Hält es die Bundesregierung für notwendig sicherzustellen, daß der öffentliche Personennahverkehr mit ausreichenden Treibstoffmengen zu angemessenen Preisen versorgt wird? Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß das globale Bild einer im ganzen ausreichenden Versorgungslage nicht ausschließt, daß die Versorgungslage zwischen den Mineralölgesellschaften und insbesondere auch auf der Handelsstufe sehr unterschiedlich ist, so daß es auch auf Verbraucherebene in Einzelfällen zu Versorgungsschwierigkeiten gekommen ist und auch weiter kommen kann. Davon können auch Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs betroffen sein. Mengenmäßige Versorgungsschwierigkeiten auf der Verbraucherebene konnten bisher in allen Fällen unbürokratisch und ohne besondere institutionelle Vorkehrungen in Zusammenarbeit mit der Mineralölindustrie gelöst werden. Die Versorgung von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs gehört für den Fall echter Versorgungsstörungen zu den prioritär zu versorgenden Fällen. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung alles tun wird, um ihre Versorgung auch in der gegenwärtigen Situation einer nur angespannten Versorgungslage sicherzustellen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 57 und 58) : Trifft es zu, daß — wie die Presse meldet — westlichen Journalisten jegliche journalistische Tätigkeit in der DDR im Zusammenhang mit dem Strafprozeß gegen Robert Have-mann untersagt worden ist, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen oder was wird sie unternehmen, um zusammen mit den anderen betroffenen westlichen Staaten diesem Verhalten der DDR-Behörden zu begegnen und eine den bestehenden Abmachungen entsprechende freie Berichterstattung sicherzustellen? Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund der Erfahrungen mit der Haltung der DDR in den Fragen der Freiheit der Berichterstattung durch Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland der DDR-Regierung die Bildung einer gemeinsamen Schiedskommission vorzuschlagen, in der alle Beschwerdefälle sofort unbürokratisch behandelt werden können? Zu Frage A 57: Im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen Robert Havemann vor dem Kreisgericht Fürstenwalde waren Film- und Fotoaufnahmen vor dem Gerichtsgebäude sowie eine Berichterstattung und Kommentierung am Ort möglich. Nicht gestattet wurden Aufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes und Interviews mit Robert Havemann. Die betroffenen Journalisten haben die genauen Arbeitsbedingungen für die Berichterstattung über den Prozeß — wie bei anderen Ereignissen auch — in direktem Kontakt mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR erfahren. Die Ständige Vertretung war über die Kontakte der Ständigen Korrespondenten mit Vertretern der Regierung der DDR fortlaufend unterrichtet. Eine Beteiligung der Bundesregierung darüber hinaus war von den Korrespondenten nicht erbeten und schien in diesem Falle auch nicht sachdienlich. Zu Frage A 58: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, der DDR die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedskommission für Beschwerdefälle aus dem Bereich der journalistischen Berichterstattung vorzuschlagen. Gerade um einer unbürokratischen Erledigung der Streitfälle willen erscheint die Behandlung eines jeden einzelnen Falles durch die Ständigen Vertretungen als der Sache am zweckdienlichsten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 59 und 60) : Hat die Bundesregierung auf die nach dem Transitabkommen fällige Rückzahlung von 176 Millionen DM durch die „DDR" verzichtet, und wenn ja, hat sich dieser Verzicht in irgendeiner Weise auf die innerdeutschen Beziehungen ausgewirkt, und gegebenenfalls in welchen Bereichen? Warum hat die Bundesregierung mit der SED Pauschalzahlungen für die Benutzung der Transitwege durch Bewohner Westdeutschlands und West-Berlins vereinbart und damit die Höhe der Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland vom tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf den Transitwegen abkoppelt? 12944* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Zu Frage A 59: Die Bundesregierung hat nicht auf fällige Rückzahlung von Transitgebühren verzichtet. Voraussetzung für die Anwendung der 1975 vereinbarten Korrekturklausel war, daß die tatsächliche Entwicklung des Transitverkehrs „im beiderseitigen Einvernehmen" festgestellt wurde. Anläßlich des Austausches der effektiven Transitdaten hat sich aber gezeigt, daß die Zählergebnisse bei der Berechnung der Straßenbenutzungsgebühren vor allem für Lkw und bei der Berechnung der Steuerausgleichabgaben nach Tonnen-Kilometer nicht übereinstimmten. Daher konnte auch bei der Überprüfung der Transitdaten für die Jahre 1976 und 1977 das erforderliche Einvernehmen nicht hergestellt werden. Damit fehlte es an den Voraussetzungen für das Wirksamwerden der Korrekturklausel. Angesichts dessen kann von einem Verzicht der Bundesregierung auf zuviel gezahlte Transitgebühren nicht gesprochen werden. Zu Frage A 60: Das Viermächte-Abkommen über Berlin hat die Möglichkeit der Pauschalierung der Transitgebühren eröffnet. Im Interesse einer schnellen Abfertigung und der finanziellen Entlastung der Berlin-Reisenden hat die Bundesregierung im Transitabkommen mit der DDR diese Möglichkeit realisiert. Die Pauschalierung ist allgemein als großer Fortschritt begrüßt worden. Auch die Pauschalierung orientiert sich an der voraussichtlichen Verkehrs- und Gebührenentwicklung. Die langfristige Pauschalierung für die Jahre 1980 bis 1989 schafft nach Auffassung der Bundesregierung eine stabile und konfliktfreie Basis für die Abwicklung des Transitverkehrs im Interesse Berlins. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 61 und 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nutzung von Biogas in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. aus städtischen Kläranlagen) in Anbetracht der Tatsache, daß hier große Erfahrungen vorliegen und 1938 33 städtische Kläranlagen schon 18 Millionen m3 Biogas erzeugten? Welche Chancen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch Nutzung von Biogas aus den verschiedensten Abfällen in der Bundesrepublik Deutschland, und ist ihr bekannt, welche Mengen hier in Frage kommen? Zu Frage A 61: Die Bundesregierung hält es für notwendig, Biogas, das beim biologischen Abbau von organischen Substanzen in großen Mengen in jeder biologischen Kläranlage, im sog. Faulturm anfällt, intensiver als bisher zu nutzen. Bei den technisch durchgeführten Faulungsprozessen steht aber die Geruchsstabilisierung und die Hygienisierung des Faulschlamms und weniger das anfallende Biogas im Vordergrund des Interesses. Zur Zeit wird versucht, den Betrieb der Faultürme so zu optimieren, daß zumindest die Energieversorgung der Kläranlage selbst aus dem gewonnenen Biogas gedeckt werden kann. Die Einspeisung von Biogas in das öffentliche Gasversorgungsnetz ist allerdings wegen des unterschiedlichen Heizwertes und wegen auftretenderVerunreinigungen nur schwer möglich; auch dürften entsprechende technische Verfahren z. Z. aus Kostengründen kaum in der Praxis eingeführt werden können. Zu Frage A 62: Da Biogas nicht ohne weiteres in das bestehende Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann, ist die Nutzung nur dort sinnvoll, wo größere Mengen an organischem Abfall ohne hohen Transportkostenanfall und darüber hinaus das Biogas an Ort und Stelle genutzt werden kann. Dies ist bei Kläranlagen, landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Ernährungsindustrie der Fall. Bei der Nutzung aller in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden organischen Abfälle, Klärschlämme und Rückstände aus der Massentierhaltung in der Größenordnung von ca. 8 Millionen Tonnen, könnten, theoretisch betrachtet, ca. 4 Mrd. cbm Biogas gewonnen werden. Dies entspräche ungefähr 1 0/0 des gesamten Energiebedarfs der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings ist dabei unberücksichtigt geblieben, daß eine beträchtliche Energiemenge für das Sammeln und den Transport des Abfalls selbst verlorengeht. In der Praxis werden deshalb gegenwärtig nur etwa 500 Millionen cbm Biogas als Energieträger für die Abwasserreinigung genutzt. Um die Gewinnung und dezentrale Nutzung von Biogas, das in landwirtschaftlichen und nahrungsmittelverarbeitenden Betrieben gewonnen werden kann, voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie den Bau einer Versuchsanlage bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig in Angriff genommen. Mit ersten Zwischenergebnissen dürfte in 1-2 Jahren zu rechnen sein. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage A 64) : Hat der zuständige Referent für Kernbrennstoffbeschaffung im BMFT, Dr. Budde, erklärt, die Uranvorkommen im Raum BadenBaden/Gernsbach, erreichten mit "1,6 kg/Tonne schwedische Abbauqualitäten" — wie im Badischen Tagblatt vom 9. Juni 1979 gemeldet — und wenn ja, wie ist dies damit zu vereinbaren, daß mir die Bundesregierung noch in der Fragestunde vom 10. Mai 1979 (Drucksache 8/2802) antwortete, das Uranerz trete mit einem durchschnittlichen Gehalt von etwa 500 g U3 08 pro Tonne Erz auf? Der beim Bundesministerium für Forschung und Technologie fachlich zuständige Mitarbeiter, Dipl.Geol. Dr. Budde, hat am 31. Mai 1979 vor einer Besuchergruppe aus dem Raum Baden-Baden/Rastatt erklärt, daß eine 26-t-Großprobe aus der Uranlagerstätte Müllenbach, die durch Aussortieren von Hand (einem gängigen bergmännischen Verfahren) angereichert wurde, einen Gehalt von 1,6 kg Uranoxid pro Tonne aufwies. Die Aussage in der Fragestunde Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12945* vom 10. Mai 1979 betraf mit „etwa 500 g U308 pro Tonne" den durchschnittlichen Gehalt des unsortierten Roherzes. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 65 und 66) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung angesichts weiterer Verteuerung und zukünftiger Verknappung des Erdöls der „Biomasse" Stroh bei, in welchem Umfang fördert sie Versuche zur wirtschaftlichen Verwendung von Stroh, insbesondere als Brennstoff? Trifft es zu, daß die Bundesregierung gegen eine Aufschließung von Stroh im einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb keine Einwände erhebt, andererseits aber zur Produktionsaufnahme bereiten Industriebetrieben — trotz jahrelanger positiver Erfahrungen im Ausland — die Zulassung versagt, und wann könnte gegegebenenfalls mit der Zulassung gerechnet werden? Zu Frage A 65: Durch die strohlose Tierhaltung in Ställen fallen in der Landwirtschaft zunehmend Strohmengen an, für die der bäuerliche Betrieb keine Verwendungsmöglichkeit hat. Die Bundesregierung hat dieses Problem aufgegriffen und die sinnvolle Verwendung überschüssiger Strohabfälle untersuchen lassen. Die bereits 1975 durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, daß die regionale Verteilung dieses Strohaufkommens äußerst unterschiedlich ist. Am effektivsten und wirtschaftlichsten erscheint die Einarbeitung des Strohs in den Boden, diese Methode findet jedoch ihre Grenzen in der jeweiligen Bodenbeschaffenheit und den regionalen Niederschlagsmengen. Es hat sich gezeigt, daß auf längere Sicht geeignete und wirtschaftliche Strohverwertungsverfahren entwickelt werden müssen, die insbesondere eine biologische und chemische Nutzung des Strohs als Rohstoff ermöglichen sollen. Nach einer neueren Untersuchung der Landesanstalt für Landtechnik in Weihenstephan fallen derzeit jährlich etwa 25 Millionen t Getreidestroh in der Bundesrepublik Deutschland an. Der größte Teil wird schon in den Boden eingearbeitet, ein Rest von etwa 3 bis 5 Millionen t stünde für eine anderweitige Verwendung zur Verfügung und entspräche einem Energiepotential von 1 bis 1,7 Millionen t Heizöl. Die Bundesregierung fördert deshalb nicht nur die Verwendung von Stroh als Brennstoff, sondern fördert auch Projekte bzw. Verfahren, die u. U. interessantere, höherwertigere Nutzungsmöglichkeiten erschließen könnten, wie z. B. Herstellung von Hartfaserplatten, Dämmstoffen, Gewinnung hochwertiger Futtermittel, Chemiegrundstoffe und zur Zellstoffgewinnung für die Papierherstellung. Zu Frage A 66: Es trifft zu, daß die Bundesregierung gegen eine Aufschließung von Stroh im einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb keine Einwendungen erhebt. Der Bundesregierung ist derzeit kein Fall bekannt, wonach einem Industriebetrieb die Aufnahme der Produktion zur Herstellung von Strohheizkesseln versagt worden wäre, wie bei vergleichbaren Feuerungsanlagen müssen natürlich auch Strohverbrennungsanlagen dem Stand der Technik bzw. den üblichen Sicherheitsanforderungen ebenso wie den Erfordernissen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechen — nicht zuletzt auf Grund der Staubbzw. Ascheemissionen. Insofern ist es möglich, daß es in einzelnen Fällen zur Versagung einer Baumuster-Zulassung kommen kann oder daß zusätzliche Auflagen gemacht werden. Sofern Stroh mit dem Ziel der Wärmegewinnung verbrannt wird, fällt es nicht unter das Abfallbeseitigungsgesetz. Für das Verbrennen von Stroh in solchen Anlagen gelten, soweit der Umweltschutz betroffen ist, die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen (Verordnung über Feuerungsanlagen, 1. BImSchV). Das von der Bundesregierung u. a. geförderte Vorhaben „Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten der Energiegewinnung aus Stroh" hat neben der Weiterentwicklung von Transport-, Lagerungs- und Verbrennungstechnik auch das Ziel., die Grundlagen zu schaffen zur Fortschreibung der einschlägigen Rechtsvorschriften, damit ggfs. weitere Maßnahmen eingeleitet werden können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 67): Ist die Bundesregierung willens und in der Lage, dem Deutschen Bundestag in absehbarer Zeit einen Bericht über die Einhaltung des EG-Codex in Südafrika durch deutsche Unternehmen vorzulegen, und wenn nein, welches sind die Gründe? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Bericht über die Anwendung des Kodex durch deutsche Firmen mit Töchtern in Südafrika bis zum Jahresende vorzulegen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 68 und 69) : Trifft es zu, daß (trotz der mehrfachen Beanstandung der Praktiken der deutschen Auslandsvertretungen bei der Haltung von Kassenbeständen durch den Bundesrechnungshof) auch 1978 wieder überplanmäßige Mehrausgaben zur Abdeckung des Kursverlustes benötigt wurden, und zwar diesmal in einer Höhe, die den Haushaltsansatz 1978 um mehr als das Sechsfache übertraf, und wenn ja, worauf ist dies zurückzuführen? Welche Schritte mit welchem Ergebnis sind in diesem Zusammenhang zur Prüfung der Haftungsfrage und zur Verbesserung der Dienstaufsicht unternommen worden bzw. beabsichtigt? 12946* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Zu Frage A 68: Die Information trifft zu. Der Grund für diese Kursverluste lag in den erheblichen Kursbewegungen des letzten Jahres, die zu einem entsprechenden Wertschwund der lokalen Währungsbestände unserer Auslandsvertretungen führten. 60 °/o der Kursverluste traten in drei Vertretungen in Osteuropa auf, bei denen hohe Einnahmen in nicht konvertibler lokaler Währung, insbesondere aus Sichtvermerksgebühren, anfallen. Zu 25 % entstanden die Kursverluste bei unseren Vertretungen in den USA und in Argentinien, da dort der Kursverlust des Dollars bzw. der argentinischen Währung besonders stark zu Buche schlug. Unsere Auslandsvertretungen sind angewiesen, ihre Bestände an Zahlungsmitteln in der Landeswährung möglichst gering zu halten. Die Überprüfung der Abrechnungen der Auslandsvertretungen hat ergeben, daß die eingetretenen Kursverluste nicht durch Verletzung der geltenden Kassenhaltungsregeln verursacht worden sind. Ich weise darauf hin, daß beim aktuellen Weltwährungssystem das Eintreten von Kursverlusten unvermeidbar ist. Zu Frage A 69: Das Gebaren der Auslandsvertretungen bei der Haltung von Kassenbeständen wird vom Auswärtigen Amt durch ständige Kontrolle der Abrechnungen und der monatlich vorzulegenden Meldungen der getätigten Akkreditivziehungen beaufsichtigt. Der Aufsicht dienen ferner Runderlasse, Erlaß im Einzelfall und Maßnahmen der Inspektion. Zuletzt wurden die Leiter der Auslandsvertretungen, die Kassenaufsichtsbeamten sowie die Zahlstellenleiter am 15. Mai 1979 generell daran erinnert, daß sie in jeweils eigener Verantwortung für die strikte Einhaltung der geltenden Regeln verantwortlich sind. Da in keinem Fall festgestellt wurde, daß die Verletzung geltender Bestimmungen Ursache von Kursverlusten gewesen wäre, bestand auch kein Anlaß zur Prüfung der Haftungsfrage. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A '74 und 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Angehörigen von allein im Zweiten Weltkrieg über 3 Millionen gefallenen Soldaten der ehemaligen deutschen Wehrmacht in den Ländern Ost-und Südosteuropas nicht wissen, ob ein Grab vorhanden und nachweisbar ist, und daß 34 Jahre nach Kriegsende der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge immer noch nicht die Möglichkeit einer Fürsorge für die deutschen Kriegsgräber im Osten erhalten hat, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um dieses humanitäre Anliegen großer Bevölkerungskreise aufzugreifen und die Voraussetzungen zur Erfassung, Herrichtung und Pflege der deutschen Soldatengräber in Osteuropa zu schaffen, u. U. auf der Grundlage entsprechender völkerrechtlich verbindlicher Vereinbarungen z. B. im Moskauer Vertrag, im Warschauer Vertrag, im Grundlagen-Vertrag sowie in der KSZE-Schlußakte, und wann gedenkt die Bundesregierung auf diesem Gebiet eine befriedigende Lösung dieses Problems herbeizuführen? Die Probleme der Kriegsgräberfürsorge der Länder Ost- und Südosteuropas sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung hat bei ihren Gesprächen mit den Regierungen der betroffenen Länder das Problem des Nachweises und der Pflege deutscher Kriegsgräber wiederholt aufgenommen. Hierbei konnten erste Ergebnisse erzielt werden, deren Aufzählung über den Rahmen der Fragestellung hinausgehen würde. Selbstverständlich ist die Bundesregierung bereit, den Bundestag auf entsprechende Anfragen im einzelnen zu unterrichten. Allgemein läßt sich sagen, daß der Abschluß der von Ihnen angeführten Verträge und Vereinbarungen erst das Klima geschaffen hat, in dem eine schrittweise Lösung dieses humanitären Problems in Angriff genommen werden konnte. Anlage 16 Antwort des Ministerialdirektors Dr. Hofsähs auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) Drucksache 8/2969 Fragen B 1, 2 und 3): Welche Richtlinien gelten für die Durchführung von Veranstaltungen der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit, die durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gefördert werden? Welche Organisationen, Vereinigungen und andere Institutionen wurden 1978 und bisher in 1979 nicht mehr gefördert? In welcher Höhe beläuft sich die Förderung in dem genannten Zeitraum? Zu Frage B 1: Für die Durchführung von Veranstaltungen, die im Rahmen der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aus Mitteln des Bundesministers der Verteidigung gefördert werden, gelten als Richtlinien und Kriterien a) die Zweckbestimmung von Kap. 1401 Tit. 531 02 des Bundeshaushalts, b) die Grundsätze für die Verwendung von Zuwendungen des Bundes sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze), c) die Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes nach § 44 BHO, d) die Bereitschaft und die Fähigkeit des Antragstellers, die Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Zu Frage B 2: Der Empfängerkreis der Zuwendungen liegt nicht fest. Das Amt muß in jedem Jahr neu entscheiden, welche Anträge den genannten Kriterien am ehesten entsprechen. 1978 wurde gegenüber dem Vorjahr der Arbeitskreis für Landesverteidigung, Bonn, 1979 wurden die Arbeitsgruppe Volk und Verteidigung, München/Kiel, und der Arbeitskreis für Landesverteidigung, Bonn, nicht mehr berücksichtigt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12947* Zu Frage B 3: Die aus Kap. 1401 Tit. 531 02 vergebenen Zuwendungen betrugen 1978 (Ist-Ausgabe) 136 970,10 DM. Für 1979 sind 185 000 DM vorgesehen; dieser Ansatz ist bereits verplant. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 4) : Ist das politische Archiv des Auswärtigen Amtes noch im Besitz der Protokolle zum Moskauer und Warschauer Vertrag, oder sind diese Unterlagen in der Zwischenzeit vernichtet worden? Protokolle über die Verhandlungen, die zum Moskauer und Warschauer Vertrag geführt haben, sind vorhanden. Sie unterliegen den Bestimmungen der Verschlußsachenanweisung für die Bundesbehörden und kommen für eine Vernichtung nicht in Betracht. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 5) : Trifft die Auffassung des russischen Cellisten Rostropowitsch über die Kulturabkommen mit den „Sozialistischen Staaten" zu, daß die gegenseitigen Abkommen über den Kulturaustausch nicht im Sinne einer freiheitlichen Begegnung funktionieren, weil im Ostblock alles nur über die zuständigen Ministerien geht „und die schicken nur, wen sie wollen; das ist natürlich eine Farce" (Die Welt vom 30. Mai 1979), und wenn ja, was tut die Bundesregierung, dies im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der für beide Seiten geltenden internationalen menschenrechtlichen Vertragsverpflichtungen zu berücksichtigen und zu ändern? Die von der Bundesregierung mit den „Sozialistischen Staaten" Osteuropas abgeschlossenen Kulturabkommen haben das Ziel, den Kulturaustausch zu fördern und zu entwickeln. Dieser Aufgabe wurden die Kulturabkommen auch vollauf gerecht. Der Bundesregierung ist bekannt, daß gemäß der zentralistischen innerstaatlichen Ordnung der „Sozialistischen Staaten" Osteuropas der Kulturaustausch auf deren Seite von den jeweils zuständigen zentralen staatlichen Stellen gesteuert wird, die auch die Auswahl ihrer offiziellen Teilnehmer am Kulturaustausch bestimmen. Die Bundesregierung bedauert das. Sie hält einen Kulturaustausch mit einer möglichst geringen staatlichen Einflußnahme für effektiver und fruchtbarer. Die Regeln des Kulturaustausches werden aber nicht einseitig von der Bundesregierung bestimmt. Jede Seite organisiert ihren Kulturaustausch gemäß ihren innerstaatlichen Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Kultur. Davon hat die Bundesregierung auch bei der Umsetzung der Kulturabkommen mit den Sozialistischen Staaten auszugehen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 6) : In welcher Weise wird die Bundesregierung das von der wissenschaftlichen Arbeitstagung zur deutschen Orthographie in Mannheim am 26. Mai 1979 angenommene Neun-Punkte-Programm in Richtung auf eine Einigung mit Osterreich, der Schweiz und der DDR über eine gemäßigte Kleinschreibung fördern? Die Bundesregierung begrüßt insbesondere den in dem auf der wissenschaftlichen Arbeitstagung zur Deutschen Orthographie am 26. Mai 1979 verabschiedete Neun-Punkte-Programm formulierten Willen der Teilnehmer, nach Lösungen zu suchen, die sowohl den Gesichtspunkt des Lesens und den des Schreibens von Texten berücksichtigen und die von einem breiten Konsens in allen deutschsprachigen Ländern getragen sind. Angesichts der Vielzahl und Vielfalt der in der Sprachwissenschaft vertretenen Meinungen zur Rechtschreibreform und dabei insbesondere zur Frage der Groß- und Kleinschreibung der Substantive ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine weitere Abklärung der wissenschaftlichen Positionen dringend erforderlich ist. Wesentliche Bedeutung wird dabei einer verstärkten Kooperation der Wissenschaftler im deutschsprachigen Raum und den Diskussionen in den Rechtschreibkommissionen des Instituts für deutsche Sprache sowie der Gesellschaft für deutsche Sprache zukommen. Beide Institutionen werden von der Bundesregierung finanziell gefördert. Bei der Vielfalt der Reformvorschläge sieht es die Bundesregierung allerdings noch als verfrüht an, mit der Kultusministerkonferenz Gespräche über die im Programm geforderte Wiederbelebung des Arbeitskreises für Rechtschreibregelung aufzunehmen. Sie hält an der von Staatssekretär Dr. Fröhlich in der Antwort auf Ihre für die Fragestunde am 15./16. November 1978 (Sitzungsprotokoll vom 17. November 1978, Seite 9213) gestellten Fragen bekundeten Ansicht fest, daß über die Wiederbelebung dieses Arbeitskreises, insbesondere seiner personellen Zusammensetzung, erst auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme über die relevanten Reformvorschläge entschieden werden sollte. Diese — u. a. von der Bundesregierung angeregte Dokumentation — dürfte voraussichtlich nach Beendigung der für den Herbst 1979 in Wien geplanten Konferenz fertiggestellt werden, auf der sich nunmehr die Anhänger der sogenannten bereinigten Großschreibung treffen wollen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 7): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um gegen Veranstaltungen der türkischen „Idealisten" oder „Kulturvereinigungen" mit bewaffneten Teilnehmern, wie am Pfingstwochenende 12948* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 in Rüsselsheim, wirksam vorzugehen und Aufrufe zu Gewalttaten, wie von dem Parlamentarischen Staatssekretär von Schoeler in der Monitorsendung am 5. Juni 1979 ausgeführt, zu unterbinden? Nach einem Bericht des Hessischen Ministers des Innern fand am 2. Juni 1979 in der Stadthalle in Rüsselsheim eine zunächst verbotene, dann verwaltungsgerichtlich mit Auflagen zugelassene Veranstaltung des rechtsgerichteten „Türkischen Kulturvereins" statt, während linksgerichtete Türken gegen diese Veranstaltung auf der Straße demonstrierten. Bei der Gegendemonstration fielen mehrere Schüsse. Polizeiliche Kontrollen bei links- und rechtsgerichteten Türken führten im Stadtgebiet zur Sicherstellung zahlreicher Waffen und Schlagwerkzeuge. Vier Personen wurden vorläufig festgenommen. Die Bundesregierung wertet diesen Sachverhalt und andere ähnliche Ereignisse als gefährliche Eskalation der politischen Auseinandersetzung innerhalb der extremistisch beeinflußten türkischen Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe deshalb die für den Gesetzesvollzug überwiegend zuständigen Länder gebeten, dieser Entwicklung mit allen Mitteln des Ausländer-, Versammlungs-, Vereins- und Strafrechts entgegenzutreten. Die vorhandenen Rechtsgrundlagen bieten nach Auffassung der Bundesregierung dazu ein ausreichendes Instrumentarium. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 8) : Kann die Bundesregierung eine eindeutige Erklärung darüber abgeben, ob es sich bei der Tätigkeit ehrenamtlicher Ausbildungskräfte des Bundesverbands für den Selbstschutz um eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit und um ein „Beschäftigungsverhältnis" im Sinne des § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes handelt? Die von Ihnen angesprochene Frage wurde im Bundesministerium des Innern hinsichtlich der Tätigkeit von ehrenamtlichen Helfern des Bundesverbandes für den Selbstschutz (BVS) als BVS-Fachlehrer geprüft. Nach dem Ergebnis der Prüfung überwiegen bei einer Gesamtbetrachtung dieser Tätigkeit die für ein abhängiges Dienstverhältnis sprechenden Umstände derart, daß diese Tätigkeit als eine Verwendung im öffentlichen Dienst im Sinne des § 53 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes zu beurteilen ist. Dies hat der BMI mit Rundschreiben vom 20. Oktober 1978 —D III 4 — 223 311 — 1/107 — den obersten Bundesbehörden sowie den obersten Dienstbehörden nach dem G 131 mitgeteilt. Fälle von Versorgungsempfängern, die als ehrenamtliche Helfer des BVS andere Ausbildungsaufgaben als die eines BVS-Fachlehrers wahrnehmen, wurden bisher an mein Haus nicht herangetragen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 9) : Hält es die Bundesregierung für angebracht, im Interesse der Sicherheit des Kernkraftwerkes Philippsburg über dem Rhein bei Germersheim, wo offensichtlich zu Aufklärungsübungen immer wieder die dortige Rheinbrücke angeflogen wird, den militärischen Flugbetrieb einzustellen oder zumindest einzuschränken, und wäre die Bundesregierung bereit, in diesem Sinn auch mit den Bündnispartnern zu verhandeln? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß vom Luftverkehr und damit auch vom militärischen Luftverkehr keine erhöhte Gefährdung für Kernkraftwerke ausgeht. Das Kernkraftwerk Philippsburg befindet sich in der nuklearen Inbetriebnahmephase seit 9. März 1979. Es wird, wie alle Industrieanlagen hoher Gefahrenklassen, in die Fliegerkarten eingedruckt. Diese Anlagen sind bei der Planung von Tiefflügen mit Strahlflugzeugen auszusparen; Zielanflüge auf derartige Anlagen sind untersagt. Im übrigen sind Kernkraftwerke mit ihren markanten Strukturen für den Flugzeugführer von weitem auszumachen. Der Flugzeugführer kann somit verhindern, daß sein Luftfahrzeug auf eine derartige Anlage abstürzt, falls es in eine Luftnotlage gerät. Ein Flugverbot ist daher sachlich nicht zu rechtfertigen. Auch eine Verdünnung des militärischen Flugbetriebes im Raum Germersheim ist nicht möglich. Die dortige Luftraumstruktur führt bereits zu einer Kanalisierung. Eine weitere Einschränkung würde im unverzichtbar notwendigen Durchflugbereich zwischen Karlsruhe und Mannheim das Unfallrisiko erhöhen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 11): Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß sich die angeblich sicherste Ölpipeline der Welt von Genua nach Ingolstadt ganz unerwartet dort gesenkt habe, wie bei der 7. Tagung der "Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rhein-Einzugsgebiet (IAWR)" in Basel mitgeteilt wurde, wo sie im Bodenseeufer eingebettet ist, im Hinblick auf die Gefährdung des Bodensees, des größten Trinkwasserspeichers Europas, und was muß gegebenenfalls getan werden, um dieser Gefahr wirkungsvoll vorzubeugen? Der Bundesregierung liegen z. Z. keine Informationen über ein aufgetretenes Absenken der Ölpipeline im Bereich des Bodensees vor. Eine Rückfrage im zuständigen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt in Baden-Württemberg ergab, daß auch dort keine Hinweise auf eine aktuelle Absenkung vorliegen. Offenbar handelt es sich um ein Mißverständnis. Die Mitteilung auf der IAWR-Sitzung bezog sich offensichtlich auf einen Fall, der vor etwa P/2 Jahren aufgetreten war. Die damals erfolgte Absenkung führte glücklicherweise zu keinem Bruch der Leitung. Als Konsequenz wurde sowohl von deutscher Seite als auch von österreichischer Seite ein Meßsystem zur Feststellung etwaiger Absenkungen der Pipeline installiert, so daß bei Überschreiten bestimmter Toleranzen ein Ausgleich der Absenkung eingeleitet werden kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12949* Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 12 und 13) : Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß viele Arbeitnehmer ihren Arbeitslohn lieber für dringendere Zwecke als für eine Alterssicherung verwenden, für richtig, daß eine steuerbegünstigte Direktversicherung der im Betrieb mitarbeitenden Ehefrau nur dann zugelassen wird, wenn für die gleichwertigen Arbeitnehmer eine Direktversicherung tatsächlich zugesagt ist (einheitlicher Ländererlaß vom 20. Februar 1978, S. 2176 — 11 — 311)? Muß es nicht als ausreichend angesehen werden, daß die Direktversicherung allen gleichwertigen Arbeitnehmern nachweisbar angeboten worden ist? Die Finanzverwaltung erkennt in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine zugunsten seines im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten abgeschlossene Direktversicherung unter den in Abschnitt III des BMF-Schreibens vom 1. Februar 1977 — IV B 1 — S 2176 — 6/77 (BStBl I S. 56) und der entsprechenden Erlasse der Länder genannten Voraussetzungen als Betriebsausgaben an. Der von Ihnen zitierte Erlaß vom 20. Februar 1978 enthält Erläuterungen zu den vorbezeichneten Ländererlassen. Wegen der besonderen persönlichen Beziehungen der Vertragspartner ist es geboten, an den Nachweis der betrieblichen Veranlassung einer zugunsten eines Arbeitnehmer-Ehegatten abgeschlossenen Direktversicherung strenge Anforderungen zu stellen. Außerdem muß die betriebliche Veranlassung objektiv nachprüfbar sein. Deshalb kann nicht auf die Nennung konkreter Vergleichsfälle, in denen eine Direktversicherung auch einem vergleichbaren familienfremden Arbeitnehmer erteilt worden ist, verzichtet werden. Die Darlegung, dem fremden Arbeitnehmer sei der Abschluß einer Direktversicherung angeboten worden, von diesem aus welchen Gründen auch immer jedoch abgelehnt worden, reicht nicht aus. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 14) : Welche Anpassungsregeln, die der Bundesfinanzhof im Urteil III R 1678 vom 23. Februar 1979 fordert, wird die Bundesregierung — gegebenenfalls zusammen mit den Landesregierungen und deren Landesfinanzverwaltungen — herbeiführen, um den durch eine bisherige Judikatur geschaffenen nachhaltigen Vertrauenstatbestand bei einer Änderung der Rechtsprechung (Verschärfung der Rechtsprechung) gleichwohl zu gewährleisten? Die im BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 — III R 16/78 — behandelte Frage, wie bei Verschärfung der Rechtsprechung dem Grundsatz des Vertrauensschutzes Rechnung zu tragen ist, ist von grundsätzlicher Bedeutung. Ich beabsichtige daher, diese Frage mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu erörtern. Über das Ergebnis der Erörterung werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/2969 Fragen B 15 und 16) : Kann die Bundesregierung die Gründe darlegen, warum sie bei der Erstattung der den Aussiedlern bei der Umsiedlung entstandenen Kosten die Erstattung der Studien- und Ausbildungskosten, die im Herkunftsland von den Aussiedlern vor der Ausreise bezahlt werden müssen, ausgenommen hat? Ist die Bundesregierung bereit, künftig auch die Studien- und Ausbildungskosten, die Aussiedler in Ländern des Ostblocks vor ihrer Ausreise zu bezahlen haben, zu erstatten? Zu Ihren Fragen habe ich in der Antwort auf eine Frage des Herrn Kollegen Dr. Hennig im Zusammenhang mit der Rückforderung der Ausbildungskosten von Ausiedlern aus Polen kürzlich bereits eingehend Stellung genommen worden (Protokoll der 146. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 30. März 1979, S. 11730 f.). Da diese Frage in anderen Aussiedlungsländern nicht aufgetreten ist, darf ich auf die beigefügte Antwort Bezug nehmen. Neben der dort aufgezeigten Lösung prüfe ich auf Grund eines mir vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages zugeleiteten und gemäß § 113 seiner Geschäftsordnung herbeigeführten Beschlusses des Deutschen Bundestages z. Zt. auch, ob den betroffenen Aussiedlern möglicherweise zinsgünstige und langfristige Darlehen gewährt werden können. Diese Prüfung ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Angesichts der rechtlichen Schwierigkeiten der Materie dürfte sie noch einige Zeit dauern. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unterrichten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 17 und 18) : 1st die Bundesregierung nunmehr in der Lage mitzuteilen, welche Haltung sie zu den Plänen der US-Streitkräfte einnimmt, die Nutzung des von diesen bisher nur allgemein zu Übungszwecken genutzten Waldgeländes im Bereich Mannheim, Viernheim und Lampertheim zu einem Panzerübungs- und Panzerschießplatz zu verändern? Welche Bedeutung hat es, daß der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesfinanzminister in seinem Schreiben vom 11. Juni 1979 bei der Beschreibung der geographischen Lage des Übungsgeländes nur noch die Städte Viernheim und Lampertheim erwähnt? Zur Frage einer Änderung der Nutzung des Übungsgeländes Viernheim-Lampertheim kann ich leider auch jetzt noch nicht in der Sache Stellung nehmen. Die Erörterungen mit den amerikanischen Streitkräften sind noch nicht abgeschlossen. Wegen der Bedeutung der Angelegenheit ist nunmehr beabsichtigt, die US-Armee kurzfristig um eine Erörterung des Fragenkomplexes im Bundesministerium •der Finanzen zu bitten. Sobald es mir möglich ist, komme ich auf Ihre Frage zurück. 12950* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Das von Ihnen genannte Gelände wird unter der Bezeichnung „Übungsgelände Viernheim-Lampertheim" geführt, da es ausschließlich in diesen hessischen Gemarkungen liegt. Dementsprechend ist es in meinem Schreiben vom 11. Juni 1979 bezeichnet worden. Ich bin mir gleichwohl bewußt, daß auch die Stadt Mannheim ein starkes Interesse an seiner künftigen Nutzüng hat. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 19 und 20) : Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister gegenüber Mandatsträgern der SPD jetzt eine Besichtigung der Hindenburg-Kaserne und der Emery-Barracks in Würzburg zugesagt hat, und wenn ja, welche Änderung der Sachlage gegenüber den Schreiben des Bundesfinanzministeriums an das Mitglied des Deutschen Bundestages, Dr. Wolfgang Bötsch, vom 14. Dezember 1978 und an den CSU-Ortsverband Zellerau vom 17. Januar 1979 ist inzwischen eingetreten? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß im Zuge der Freigabeverhandlungen alle an den Minister Herantretenden, die ein Mandat der Bevölkerung wahrnehmen, insbesondere Abgeordnete des Deutschen Bundestages, laufend auf dem gleichen Informationsstand gehalten werden? Eine Besichtigung der Emery- und der Hindenburg-Kaserne in Würzburg ist im Augenblick nicht vorgesehen. Bezüglich der Emery-Kaserne wird die baldmögliche Freigabe einer Teilfläche angestrebt, um mit dem Bau der höhenfreien Anschlußstelle „Zeller Brücke" (Rothofkreuzung) an die B 27 beginnen zu können. Die gesamte Freimachung der Emery-Kaserne oder die Errichtung zusätzlicher Bauten auf dem Gelände dieser Kaserne wird nicht mehr erwogen. Die Stadt Würzburg ist weiterhin an einer Freigabe der Hindenburg-Kaserne und neuerdings längerfristig auch an einer Freigabe der FaulenbergKaserne interessiert. Bevor das Bundesministerium der Finanzen mit den US-Streitkräften über diese neue Sachlage Verhandlungen aufnimmt, müssen noch verschiedene Einzelfragen geklärt werden. Dabei kann es notwendig werden, die von den US-Streitkräften genutzten Kasernen in Würzburg zu besichtigen. Das Bundesministerium der Finanzen beantwortet Anfragen unter Berücksichtigung des jeweils neuesten Sachstandes. Dies trifft auch auf Ihre Anfrage vom 28. November 1978 zu, die Herr Minister Matthöfer mit Schreiben vom 14. Dezember 1978 beantwortet hat; ebenso auf die Anfrage des CSU-Ortsverbandes Zellerau vom 21. Dezember 1978, die am 17. Januar 1979 beantwortet wurde. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt daß die deutsche Textilindustrie starke Bedenken hat wegen möglicher Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Strukturverbesserung in diesem Bereich, und ist sie dazu bereit, darauf hinzuwirken, daß nicht einseitige Begünstigungsmaßnahmen dazu führen, daß Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen mittelständischen Textilindustrie zustande kommen, und daß die von der Europäischen Kommission zu vergebenden Mittel Verkaufsorganisation oder Großfirmen zugute kommen, die in gewissen Mitgliedstaaten heute schon große Vorteile haben, indem ihnen Steuern und Abgaben gestundet oder erlassen werden und sogar der Maschinenpark staatlich finanziert wird? Wird die Bundesregierung gerade bei der Beratung von Strukturverbesserungsmaßnahmen für eine gleichmäßige Behandlung gleichartiger Betriebe und Gebiete eintreten, z. B. im Zusammenhang mit der jetzt vom Ministerrat beschlossenen OrtoliAnleihe? Zu Frage B 21: Die Bundesregierung teilt die von Ihnen angedeuteten Bedenken gegen strukturpolitische Aktivitäten auf Gemeinschaftsebene, wie sie von der Kommission in einem Entwurf für einen Beschluß des Rates über eine Beteiligung der Gemeinschaft an Umstrukturierungs- oder Umstellungsmaßnahmen der Textilindustrie, insbesondere der Kunstfaserindustrie (BT-Drucksache 8/2687) vorgeschlagen worden sind. Die Kommission hat diesen Vorschlag im Vorgriff auf eine von ihr angestrebte Verordnung über die Schaffung eines neuen generellen Interventionsinstruments mit sektorspezifischen finanziellen Eingriffsmöglichkeiten im gesamten Industriebereich vorgelegt. Für einen solchen Interventionsmechanismus besteht nach Auffassung der Bundesregierung keine Notwendigkeit, da die Gemeinschaft bereits über ausreichende, zum Teil noch nicht einmal erprobte, geschweige denn ausgeschöpfte finanzielle Instrumente verfügt. Die von der Kommission vorgeschlagene Rahmenverordnung könnte zudem wegen ihrer Tendenz zur Etikettierung von Krisensektoren und angesichts des permanenten Umstrukturierungsbedarfs in der Gemeinschaft zu einer wachsenden Zahl von Sektorbeihilfen führen. Sie würde damit im Ergebnis strukturkonservierend wirken, was zumindest längerfristig auf Kosten von Wachstum und Beschäftigung ginge. Was speziell die Textilindustrie anbelangt, so dürfen die deutschen Unternehmen, die aus eigener Kraft und unter erheblichen Opfern schon sehr frühzeitig mit der notwendigen Umstrukturierung begonnen haben, nicht dadurch um den Erfolg ihrer bisherigen Anstrengungen gebracht werden, daß Unternehmen in anderen Ländern der Gemeinschaft jetzt mit Gemeinschaftsmitteln aus einem Sektorfonds subventioniert werden. Aus diesen Gründen wendet sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel gegen den Verordnungsvorschlag der Kommission. Ebenso tritt die Bundesregierung — insoweit in Übereinstimmung mit der Kommission — wettbewerbsverzerrenden Beihilfen der einzelnen Mitgliedstaaten entgegen. Dies gilt sowohl im Fall von Hilfen an Privatunternehmen als auch bei der Übernahme der Verluste staatlicher oder halbstaatlicher Unternehmen durch den Staat. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12951* Zu Frage B 22: Wie sich aus der Antwort zu Frage 21 ergibt, lehnt die Bundesregierung sektorspezifische Strukturmaßnahmen der Gemeinschaft grundsätzlich ab. Die Bundesregierung ist andererseits stets dafür eingetreten, daß die Gemeinschaft ihre Mittel für strukturwirksame Maßnahmen mit Vorrang zur Verbesserung der Situation besonders benachteiligter Gebiete der Mitgliedstaaten einsetzen sollte, um eine größere Konvergenz der Volkswirtschaften herbeizuführen. Auch die Darlehen der als Finanzierungsinstrument neugeschaffenen sog. Ortoli-Fazilität, die zu Marktbedingungen vergeben werden, sollten vorwiegend in den Gebieten der Gemeinschaft eingesetzt werden, in denen der Kapitalbedarf am dringendsten ist. Einer Forderung des Europäischen Parlaments entsprechend wird die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit der einzelnen Vorhaben von der Kommission getroffen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Kommission dabei auch mittelständische Unternehmen angemessen berücksichtigen wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 23) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Vorschläge der EG-Kommission für eine Reglementierung des Ölmarkts im RG-Ministerrat abgelehnt hat, und wenn ja, aus welchen Gründen? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung Vorschläge der EG-Kommission zu einer Reglementierung des Ölmarktes im EG-Ministerrat abgelehnt hätte. Die EG-Kommission hat eine Reglementierung des Ölmarktes nicht vorgeschlagen. Sie hat vielmehr in der Ratstagung am 18. Juni die Einführung einer Registrierung von Ölgeschäften oberhalb bestimmter Referenzpreise vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag vorbehaltlich einer Ausdehnung auch auf andere wichtige Verbraucherregionen und einer Ausdehnung auf alle Importgeschäfte zugestimmt. Mit diesem Änderungsvorschlag wollte die Bundesregierung vor al-. lem der Gefahr einer Verlagerung von Importströmen auf andere Märkte, in denen eine Registrierung nicht erfolgt, entgegenwirken. Der Rat ist dieser Anregung gefolgt. Der Vorschlag einer Registrierpflicht soll nun den USA und Japan auf dem bevorstehenden Weltwirtschaftsgipfel unterbreitet werden und für den Fall einer positiven Aufnahme in Kraft gesetzt werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 24) : Welche praktischen Konsequenzen hat die Bundesregierung bisher aus dem vom Bundeskanzler mitbeschlossenen Satz im Kommuniqué des Europäischen Rates vom 12./13. März 1979 in Paris gezogen, die Programme zur Erzeugung von Elektrizität nuklearen Ursprungs müßten verstärkt und beschleunigt werden, wann immer die Umstände dies erlauben, und welche Schritte sind zusätzlich zu bisherigen Planungen vorgesehen? Grundlage der Kernenergiepolitik der Bundesregierung ist nach wie vor die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms. Danach hält die Bundesregierung auch nach vorrangiger Nutzung anderer Möglichkeiten, insbesondere der Energieeinsparung und der Nutzung heimischer Kohle, den Bau weiterer Kernkraftwerke für unerläßlich und — auch auf Grund des erreichten hohen Sicherheitsstandards — für vertretbar. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Bundesregierung die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der Kernenergie auch nach den Ereignissen von Harrisburg wiederholt betont. Zugleich hat sie erneut darauf hingewiesen, daß der Sicherheit unter allen Umständen der Vorrang gebührt. Mit ihrer Kernenergiepolitik befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit nahezu allen westlichen Partnerstaaten. Dies zeigen sowohl der Bonner Weltwirtschaftsgipfel vom 16./17. Juli 1978 als auch mehrere Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaft, darunter die von Ihnen erwähnte Erklärung vom 12./13. März 1979. Diese Erklärungen stellen politische Willensbekundungen dar, die einen Grundkonsens zum Ausdruck bringen, der von den einzelnen beteiligten Staaten im Rahmen ihrer nationalen Energiepolitik umgesetzt wird. Im übrigen weise ich darauf hin, daß es in der Bundesrepublik anders als in einigen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft — kein „Programm zur Erzeugung von Elektrizität nuklearen Ursprungs" gibt. Die Bundesregierung setzt vielmehr in der Energiepolitik nur die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die für die Elektrizitätsversorgung primär verantwortlichen Energieversorgungsunternehmen ihre Investitionsentscheidungen treffen und die hierfür zuständigen Behörden der Bundesländer die Genehmigung erteilen. Gleichwohl unternimmt die Bundesregierung alle Anstrengungen, um den Ausbau der Kernenergie zu flankieren und den notwendigen Rückhalt zu geben. Dabei konzentrieren sich die Bemühungen der Bundesregierung in erster Linie auf die Sicherheit der Kernkraftwerke und die Entsorgungsvorsorge. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, daß die Bundesregierung unverzüglich nach dem Störfall von Harrisburg die erforderlichen Überprüfungen der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke eingeleitet und darüber hinaus eine Initiative für eine internationale Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit von Kernkraftwerken ergriffen hat. Bei der Entsorgung ist die Bundesregierung unverändert bemüht, das gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelte integrierte Entsorgungskonzept zu verwirklichen. Sie ist dabei, wie Sie wissen, insbesondere auf die Mithilfe der Bundesländer angewiesen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2969 Fragen B 25, 26 und 27) : Hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium. für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Georg Gallus MdB — wie im „Schwarzwälder Boten" vom 26./27. Mai 1979 gemeldet —, erklärt, daß „nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe dem bäuerlichen Nachwuchs ein befriedigendes Einkom- 12952* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 men garantieren können. Der bereits vorhandene starke Wettbewerb um die Flächen und Marktanteile in der Landwirtschaft werde sich unerträglich steigern, wenn die gesamte Landjugend in den Bauernberuf dränge", und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung? Wenn ja, wie viele landwirtschaftliche Betriebe garantieren derzeit in der Bundesrepublik Deutschland und im Bundesland Baden-Württemberg ein „befriedigendes landwirtschaftliches Einkommen"? Wie viele landwirtschaftliche Betriebe können — den Schätzungen des Herrn Staatssekretärs zufolge — in zwei Jahrzehnten zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland und im Bundesland Baden-Württemberg bei etwa konstanter Entwicklung des technischen Fortschritts, also bei einer Entwicklung der Technologie wie in den vergangenen 20 Jahren, ihren Inhabern noch ein „befriedigendes Einkommen" garantieren? Zu Frage B 25: Das Zeitungszitat gibt die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus sinngemäß richtig wieder. Die entsprechende Passage der Rede lautete: „Wir müssen unserer Landjugend immer wieder sagen, daß trotz der zu erwartenden geringen Zunahme der Einkommensansprüche die Produktionskapazitäten nicht in allen Betrieben ausreichen, um ein befriedigendes Familieneinkommen zu erwirtschaften." Es wäre fatal, wenn der jetzt schon zu beobachtende starke Wettbewerb um die Fläche und um die Marktanteile dadurch unerträglich steigen würde, daß zu viele junge Menschen durch eine unzureichende Ausbildung die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihres späteren Berufes zu sehr einengen. Diese Auffassung teilt die Bundesregierung. Zu Frage B 26: Von den 843 600 landwirtschaftlichen Betrieben ab 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahre 1978 wurden 404 500 Betriebe, das sind 48 %, im Vollerwerb bewirtschaftet. In Baden-Württemberg gab es 1978 rd. 150 000 landwirtschaftliche Betriebe, von denen 56 500, das sind etwa 38 %, Vollerwerbsbetriebe waren. In diesen Betrieben verfügt der Inhaber über keine oder über nur geringe außerbetriebliche Einkommen. Das Einkommen für die Lebenshaltung und die Eigenkapitalbildung muß in dieser Gruppe aus dem landwirtschaftlichen Unternehmen erwirtschaftet werden. Es kann davon ausgegangen werden, daß ca. 80-90 0/o dieser Betriebe im Bundesgebiet wie auch in Baden-Württemberg über befriedigende Einkommen verfügen, während die restlichen Betriebe teilweise Problembetriebe sind. Die Zu- und Nebenerwerbsbetriebe (52 % aller Betriebe) beziehen definitionsgemäß außerbetriebliche Einkommen wechselnden Umfanges. Sofern sie ihre arbeitswirtschaftlichen Probleme befriedigend lösen, sind diese Betriebe kleineren Vollerwerbsbetrieben wirtschaftlich häufig überlegen. Zu Frage B 27: Soweit eine Prognose möglich ist, werden sicherlich auch im Jahre 2000 Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe nebeneinander bestehen. Die Entwicklung der Anzahl der Betriebe hängt von vielerlei Faktoren ab, so daß eine Vorhersage über einen Zeitraum von 20 Jahren problematisch ist. Ein Rückgang auf 500 000-600 000 Betriebe wäre unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Daten denkbar. In Baden-Württemberg dürften sich die jetzt 150 000 Betriebe wahrscheinlich mit einer ähnlichen prozentualen Abnahmerate wie bisher vemindern. Voraussichtlich wird sich der Anteil der Vollerwerbs-betriebe erhöhen. Wenn sich die Verminderung der Betriebe und der Arbeitskräfte jährlich etwa wie bisher festsetzt, sehe ich keinen Grund für ein Ansteigen der Betriebe mit unbefriedigendem Einkommen. Die wirtschaftliche „Mobilitätsschwelle" wird auch in Zukunft die weitere strukturelle Anpassung der Landwirtschaft in freier Entscheidung der Betriebsinhaber und speziell der potentiellen Hoferben regulieren. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 28) : Unterstützt die Bundesregierung das beim Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung laufende Forschungsvorhaben zur Findung neuer Beurteilungskriterien im Zielkonflikt zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Schutz der Natur und Tierwelt beim Abbau von Torfvorräten finanziell, und ist der Bundesregierung gegebenenfalls bekannt, wann mit dem Abschluß der Forschungsarbeiten zu rechnen ist? Das Forschungsvorhaben zum Zielkonflikt zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Schutz von Natur und Tierwelt beim Torfabbau ist der Bundesregierung bekannt. Es wird vom Landesamt für Bodenkunde, Hannover, gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt durchgeführt. Nach Auskunft des Landesamtes ist mit dem Abschluß der Forschungsarbeiten Anfang 1980 zu rechnen. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch das Land Niedersachsen aus Mitteln des Lotto-Fonds. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 29 und 30) : Wie viele Beamte der Bundesregierung waren bei der Ausarbeitung der Verordnungen über die Körung von Hengsten, Schafböcken und Ebern beschäftigt (Bundesratsdrucksachen 202/79, 205/79 und 206/79), und welches Verhältnis besteht nach Meinung der Bundesregierung zwischen Aufwand und Ertrag bei diesen Verordnungen? Ist es der Bundesregierung nicht möglich, die. in Frage kommenden Verordnungen über die Körung von Hengsten, Ebern und Schafböcken, wenn überhaupt, nur in sehr kurzer Fassung dem Bundesrat zuzuleiten, damit der bürokratische Aufwand minimiert wird? Die Entwürfe der Verordnungen über die Körung von Bullen, Ebern, Schafböcken und Hengsten sind von drei Beamten bei gleichzeitiger Erledigung ihrer sonstigen dienstlichen Aufgaben erarbeitet worden. Der Umfang der Verordnungen entspricht der zu regelnden Materie. Hierbei wurden im Interesse einer guten Lesbarkeit und Klarheit der Rechtsvor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12953* schriften der eigentliche Verordnungstext kurz gefaßt und die technischen Regelungen in Anlagen getroffen. Die Verordnungen sind im übrigen bereits am 8. Mai dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden. Der Agrarausschuß hat in seiner Sitzung am 7. Juni 1979 zu diesen Verordnungen mit Änderungen positiv Stellung genommen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 31): WIN Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich 1978 der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt entwickelt hat, und wie bei den einzelnen Kassenarten im besonderen? Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller Krankenkassen betrug am 1. Januar 1978 11,47 v. H. Er hat sich im Verlauf des Jahres 1978 leicht ermäßigt und betrug am 1. Januar 1979 11,27 v. H. Das Ziel des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes, die Beitragssätze zu stabilisieren, konnte damit im Jahre 1978 verwirklicht werden. Diese Entwicklung hat sich auch im 1. Quartal 1979 fortgesetzt; am 1. April 1979 lag der durchschnittliche Beitragssatz bei 11,24 v. H. Bei den einzelnen Kassenarten gab es im Jahre 1978 folgende Entwicklung: Bei den Ortskrankenkassen ermäßigte sich der durchschnittliche Beitragssatz, der am 1. Januar 1978 11,51 v. H. betrug, zum 1. Januar 1979 auf 11,46 v. H. Die Betriebskrankenkassen wiesen am 1. Januar 1978 einen durchschnittlichen Beitragssatz von 10,61 v. H. aus, der bis zum 1. Januar 1979 auf 10,49 v. H. abgebaut werden konnte. Die Innungskrankenkassen lagen mit 11,23 v. H. am 1. Januar 1979 nach einem vorübergehenden leichten Anstieg unter dem Ausgangsniveau vom 1. Januar 1978 mit 11,34 v. H. Der Beitragssatz der Seekasse blieb mit 10,2 v. H. im gesamten Jahr unverändert; am 1. Januar 1979 konnte der Beitragssatz auf 9,9 v. H. ermäßigt werden. Die Bundesknappschaft hat mit 12,6 v. H. ihren Beitragssatz unverändert beibehalten. Die Arbeiter-Ersatzkassen konnten ihren Beitragssatz von 11,46 v. H. am 1. Januar 1978 auf 11,40 v. H. zum 1. Januar 1979 ermäßigen. Die Angestellten-Krankenkassen wiesen in den ersten 8 Monaten des Jahres 1978 einen durchschnittlichen Beitragssatz, von 11,82 v. H. aus, der zum 1. September 1978 auf 11,24 v. H. gesenkt wurde. Am 1. Januar 1979 betrug der Beitragssatz durchschnittlich 11,23 v. H. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretär Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 32) : Welche Stelle ist als zuständige Behörde bestimmt worden für die Beurteilung von Hilfen (z. B. Ersatzbeschaffung von Kraftfahrzeugen) nach § 6 der Ausgleichsabgabeverordnung nach dem Schwerbehindertengesetz vor der Leistungspflicht der Hauptfürsorgestelle, und sind schon Ausführungsbestimmungen über den Vollzug und die Leistung nach dieser Ausgleichsabgabeverordnung vorhanden? Für die Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes nach § 6 Ausgleichabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz (SchwbAV) sind die Träger der beruflichen Rehabilitation vorrangig vor den Hauptfürsorgestellen zuständig. Dies sind die Bundesanstalt für Arbeit, die gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträger sowie die Träger der Kriegsopferfürsorge. Die Bundesregierung hat keine Kompetenz, Durchführungsbestimmungen zur Ausgleichsabgabeverordnung SchwbG zu erlassen. Die Durchführung des Schwerbehindertengestzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ist Angelegenheit der Länder. Die Bundesregierung ist jedoch darüber unterrichtet, daß derzeit auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen Richtlinien zur Durchführung des § 6 der Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz für die Gewährung von Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes an Schwerbehinderte vorbereitet werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage 33) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des allgemeinen Mangels an Ausbildungsstellen und insbesondere auf Grund der besonders problematischen Ausbildungssituation im Landkreis Birkenfeld die Zahl der Ausbildungsplätze in der bundeswehreigenen Ausbildungsstätte bei der Artillerieschule in Idar-Oberstein zu erhöhen oder im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder eine Ausbildungsstätte zu schaffen, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls die nötigen materiellen Voraussetzungen, eventuell im Zusammenwirken mit dem Bundeswirtschaftsminister, schaffen? In meiner Antwort auf Ihr Schreiben vom 13. November 1978 zur Einrichtung einer Ausbildungsstätte in Sobernheim/Pferdsfeld habe ich die Voraussetzungen für die Einrichtung von Ausbildungswerkstätten dargelegt. Dabei habe ich darauf hingewiesen, daß sowohl das langfristige Stellensoll für Auszubildende als auch das wegen des allgemeinen Ausbildungsplatzmangels vorübergehend angehobene Stellensoll durch die — auch in IdarOberstein — seit 1975 durchgeführten Erweiterungsprogramme voll ausgeschöpft sind und die Einrichtung einer weiteren Ausbildungswerkstatt schon aus diesem Grunde leider nicht möglich ist. Da sich an dieser Sachlage nichts geändert hat, sehe ich mich leider nicht in der Lage, Ihrer Anregung zu entsprechen. 12954* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 I Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 34) : Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus der von den USA für die Mitte der 80er Jahre geplanten Einrichtung des Satellitensystems „Navstar" (vgl. Pressenotiz im Spiegel vom 5. Juni 1979) für ihre Beteiligung am NATO-Frühwarnsystem AWACS zu ziehen? Bei NAVSTAR handelt es sich um ein System, das ausschließlich dazu dienen soll, Navigationsprobleme zu lösen (Navigation System using Timing and Ranging). Insoweit ist die Formulierung in der Notiz des Spiegels vom 05. 06. 1979 mißverständlich. Mit Hilfe der Navigationssatelliten kann nur die eigene Position weltweit mit großer Genauigkeit bestimmt werden, nicht jedoch die eines gegnerischen Zieles. Dennoch trägt ein solches System wesentlich zur Treffgenauigkeit eigener bemannter oder unbemannter Waffensysteme bei, weil die Annäherung an Ziele mit bekannter Position weitaus präziser erfolgen kann als mit z. Z. verfügbaren Mitteln. Da die Satelliten des NAVSTAR nicht mit eigenen Sensoren ausgerüstet sind, besteht in der Aufgabenstellung keine Überlappung mit dem NATO-Frühwarnsystem AWACS. Nach Einführung NAV-STAR könnte AWACS jedoch mit einem Empfänger ausgerüstet werden, um die eigene Positionsbestimmung weiter zu verbessern, wodurch automatisch auch die Meßdaten des AWACS-Radars genauer werden. Diese Vorteile würden sich in gleicher Weise auch für andere Benutzer der NAVSTAR-Signale ergeben, d. h. Flugzeuge, Schiffe oder auch Landfahrzeuge. Die Bundesregierung arbeitet in den entsprechenden NATO-Gremien an der Untersuchung der Möglichkeiten eines Satelliten-Navigationssystems mit, um sich ausreichende Informationen zu sichern. Entscheidungen über eine eventuelle Beteiligung mit dem Ziel der operationellen Anwendung durch die Streitkräfte stehen noch nicht heran. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 35) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob Auszubildende der Krankenpflege aus ihrer Ausbildung heraus zur Wehrübung einberufen werden können? Krankenpflegeschüler können — wie andere Auszubildende auch — zu Wehrübungen herangezogen werden. Der Reservist wird jedoch auf Antrag von der Wehrübung zurückgestellt, wenn diese für ihn eine besondere Härte bedeuten würde. Dies ist der Fall, wenn er bei Ableistung der Wehrübung Gefahr liefe, das Ausbildungsziel nicht oder nur unter Zeitverlust zu erreichen. Vorübergehende Belastungen — wie z. B. das Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff — reichen dagegen für eine Zurückstellung nicht aus. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 36, 37, 38 und 39) : Wie viele junge Männer aus der Bundesrepublik Deutschland, die unmittelbar vor oder in dem wehrpflichtigen Alter stehen, entzogen sich seit 1969 durch einen Umzug nach West-Berlin der Ableistung der Wehrpflicht oder des zivilen Ersatzdienstes? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie lange nach den bisherigen Erfahrungen ein Wehrpflichtiger in Berlin wohnen bleiben muß, damit er durch seinen Umzug nach West-Berlin de facto um die Ableistung der Wehrpflicht oder des zivilen Ersatzdienstes herumkommt? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Jahre ein Wehrpflichtiger, der sich durch Untertauchen der Ableistung des Wehrdienstes entzieht, strafrechtlich verfolgt wird, und mit welcher Strafe er bisher belegt wurde, wenn er gefaßt und verurteilt wurde? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich die Zahl der jungen Männer, die sich durch Verlegung des Wohnsitzes nach Berlin, durch. Untertauchen oder durch eine Flucht ins Ausland der Wehrpflicht entziehen, auf bestimmte Berufsgruppen konzentrieren? Zu Frage B 36: Wehrdienstpflichtige : Statistische Nachweise über den Aufenthalt in West-Berlin liegen der Bundesregierung erst für die Zeit seit 1974 und nur für Grundwehrdienstpflichtige vor. Sie sind nicht auf Zeiträume, sondern auf den 1. Januar jedes Jahres bezogen. Danach hielten sich am jeweiligen Stichtag in West-Berlin auf: mit ohne Genehmigung Genehmigung 1974 1 079 7 523 1975 872 7 987 1976 867 9 528 1977 894 10 632 1978 971 11 209 1979 907 10 711 Inwieweit bei nicht genehmigtem Aufenthalt von einer Wehrdienstentziehung gesprochen werden kann, läßt sich nicht feststellen. Überwiegend scheint der Wunsch, in Berlin zu studieren, bestimmend gewesen zu sein. Zivildienstpflichtige: Die Gesamtzahl der Zivildienstpflichtigen, die seit 1969 ihren Aufenthalt in West-Berlin genommen haben, ist bekannt. Es handelt sich um 233 Wehrpflichtige mit und 1 010 ohne Genehmigung des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12955* Bundesamts für den Zivildienst. Auch insoweit darf angenommen werden, daß die Absicht, in Berlin zu studieren, vorherrschend gewesen ist. Zu Frage B 37: Durch einen Umzug nach West-Berlin kommt ein Wehrpflichtiger um die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes herum, wenn er von dort so spät in den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes zurückkehrt, daß ihm der Einberufungsbescheid für den Grundwehrdienst oder für den Zivildienst nicht mehr zugestellt werden kann. In jedem Fall muß der Dienstantrittstermin vor Vollendung des 28. oder — sofern der Wehrpflichtige militärfachlich verwendet werden soll oder für besondere Aufgaben im Zivildienst vorgesehen ist — vor Vollendung des 32. Lebensjahrs liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß häufig die unterbliebene Musterung nachzuholen ist und daß der sich anschließende Einberufungsbescheid vier Wochen vor dem Dienstantritt zugestellt sein muß. Dieses Verfahren kann sich — insbesondere bei Einlegung von Rechtsbehelfen — über mehrere Monate erstrecken. Zu Frage B 38: Bei Fahnenflucht beträgt die Verfolgungsfrist 5 Jahre. Diese beginnt erst mit der rechtlichen Beendigung der Straftat, d. h. in der Regel mit dem Eintreffen oder der Rückkehr des Betroffenen bei der Truppe, spätestens aber mit Ablauf des Jahres, in dem er 45 Jahre alt geworden ist. In den beiden vergangenen Jahren, die als repräsentativ auch für die vorausgegangene Zeit angesehen werden können, wurden an Wehrpflichtigen wegen Fahnenflucht verurteilt: 1977 99 zu Freiheitsstrafe unter 6 Monaten, 279 zu Freiheitsstrafe von 6 bis 12 Monaten, 23 zu Freiheitsstrafe von 1 Jahr und mehr, 37 zu Strafarrest unter 3 Monaten, 235 zu Strafarrest von 3 bis 6 Monaten, 8 zu Geldstrafe unter 30 Tagessätzen, 18 zu Geldstrafe von 30 bis 90 Tagessätzen, 4 zu Geldstrafe von 90 bis 180 Tagessätzen, 262 zu Jugendstrafe, 1978 81 zu Freiheitsstrafe unter 6 Monaten, 256 zu Freiheitsstrafe von 6 bis 12 Monaten, 35 zu Freiheitsstrafe von 1 Jahr und mehr, 18 zu Strafarrest unter 3 Monaten, 212 zu Strafarrest von 3 bis 6 Monaten, 5 zu Geldstrafe unter 30 Tagessätzen, 38 zu Geldstrafe von 30 bis 90 Tagessätzen, 274 zu Jugendstrafe. Frage B 39: Erkenntnisse darüber, ob sich die Fälle der Wohnsitzverlegung nach Berlin, des Untertauchens oder der Flucht ins Ausland auf bestimmte Berufsgruppen konzentrieren, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 40, 41 und 42) : Wieviel Prozent der in den Jahren 1975 bis 1979 zur Einberufung anstehenden Geburtsjahrgänge wurden tatsächlich zum Grundwehrdienst in der Bundeswehr einberufen, und was waren die Gründe für die nicht zum Grundwehrdienst eingezogenen Wehrpflichtigen? Wieviel Prozent der in den Jahren 1975 bis heute zum Grundwehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen haben in ihren Geburtsjahrgängen nach dem Grundwehrdienst Reserveübungen abgeleistet? Wie lange waren die durchschnittlichen Reserveübungszeiten für den jeweiligen Geburtsjahrgang? Zu Frage B 40: Von den gemusterten Wehrpflichtigen der in den Jahren 1975 bis 1979 zur Einberufung heranstehenden Geburtsjahrgänge wurden 48,9 °/o zum Grundwehrdienst herangezogen. 6,1 °/o sind wegen freiwilliger Dienstleistungen in der Bundeswehr, im Vollzugsdienst der Polizei oder im Bundesgrenzschutz nicht einberufen worden. 25,3 % konnten wegen vorübergehender oder dauernder Wehrdienstunfähigkeit bisher nicht einberufen werden. Bei 19,7 °/o der Gemusterten liegen vorübergehende oder dauernde Wehrdienstausnahmen oder sonstige Einberufungshindernisse vor. Überwiegend • handelt es sich dabei um befristete Zurückstellungen wegen Vorliegens einer besonderen Härte aus persönlichen Gründen, sowie um vorübergehende Unabkömmlichstellungen wegen Unentbehrlichkeit am Arbeitsplatz. Ein geringer Teil wird den geistigen oder charakterlichen Anforderungen der Bundeswehr nicht voll gerecht oder beschränkt sich auf Verwendungsmöglichkeiten, die in der Truppe nicht ausreichend vorhanden sind. Zu Frage B 41 und 42: Die nach Geburtsjahrgängen aufgeschlüsselten Prozentsätze der seit 1975 zum Grundwehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen, die Reserveübungen abgeleistet haben, gehen aus der vorhandenen Statistik nicht hervor. Das gleiche gilt für. die Frage nach den durchschnittlichen Reserveübungszeiten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 43) : 12956* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Werden die wehrpflichtigen Grundwehrdienstleistenden ebenso wie Berufs- und Zeitsoldaten künftig für überdurchschnittliche Wochenstundenbelastungen zusätzlich finanziell entschädigt, und wie sieht eine solche Regelung aus, bzw. ab wann tritt sie in Kraft? Wie in dem Schreiben des Bundesministers der Verteidigung an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 7. Februar 1979 ausgeführt, sind die Wehrpflichtigen in einen finanziellen Ausgleich für Spitzendienstzeiten der Soldaten einzubeziehen. Dabei muß aber der Charakter der grundgesetzlich verankerten Wehrpflicht sichtbar gewahrt bleiben. Demgemäß ist zum Ausgleich der Spitzendienstzeiten von mehr als 56 Wochenstunden für Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, die Erhöhung des Wehrsoldes um 54,— DM monatlich netto beabsichtigt. Diese Neuregelung ist für das Haushaltsjahr 1980 vorgesehen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 44) : Was unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um die internationale Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung der Anforderungen und Methoden bei der toxikologischen Prüfung chemischer Stoffe baldmöglichst zu erreichen? Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf eines Chemikaliengesetzes verabschiedet. Zweck des Gesetzes sind Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor den Einwirkungen gefährlicher Stoffe, die jährlich in erheblicher Menge auf den Markt kommen. Von allen bekannten Stoffen sind bisher nur wenige Hundert hinlänglich und nur einige Dutzend ausreichend auf ihre potentielle Gefährlichkeit geprüft. Wesentliches Ziel der beabsichtigten Regelung ist daher, sicherzustellen, daß künftig kein neuer Stoff mehr unkontrolliert in den Verkehr gebracht wird. Dieses Ziel soll erreicht werden durch eine Verpflichtung des Herstellers oder Einführers, einen neuen Stoff vor dem beabsichtigten Inverkehrbringen bei einer staatlichen Behörde unter Beifügung von Prüfunterlagen anzumelden. Im Rahmen der vorgesehenen Prüfung von Chemikalien ist die Toxikologie nur ein Teil des zur Beschreibung der umweltbezogenen Stoffeigenschaften notwendigen Prüfumfangs. Physikochemische und ökotoxikologische Prüfungen haben einen gleichrangigen Stellenwert neben der toxikologischen, da ohne sie keine Aussagen über die zu erwartende Verteilung der Substanz in der Umwelt, ihren Abbau und ihre Akkumulation gemacht werden kann. Der Entwurf des Gesetzes ist in Übereinstimmung mit dem bei der EG am 19. Juni 1979 verabschiedeten 6. Änderungsvorschlag der Richtlinie des Rats vom 27. Juni 1967 erstellt worden. Durch die EG-Regelung wird innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ein einheitliches Regelwerk bestimmt, Als erste internationale Organisation hat die OECD die Gefahr der Entstehung nichttarifärer Hemmnisse für den internationalen Handel durch den Erlaß von Chemikaliengesetzen in einzelnen Ländern erkannt. Unter maßgeblicher fachlicher und finanzieller Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland hat daher die OECD im Jahre 1977 sechs Expertengruppen und nach einer internationalen Konferenz in Stockholm im April 1978 noch drei weitere Expertengruppen gebildet, die die Grundlagen zur Harmonisierung und gegenseitigen Anerkennung von Prüf- und Bewertungsmethoden von Stoffen erarbeiten sollen. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften mit ihren nachgeordneten Behörden an der Harmonisierung von Prüfvorschriften für physikochemische, ökotoxikologische und toxikologische Prüfungen von Substanzen mit. Im Rahmen dieser Kooperation wird demnächst die Arbeit „Guide to the Characterization .and Hazard Assessment of Chemicals" von der Kommission der EG veröffentlicht werden, an dem die Bundesregierung führend mitgearbeitet hat. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 45) : Kann sich die Bundesregierung der Auffassung anschließen, daß die Verschiebung der Altersgrenze von 27 Jahren für die Kindergeldzahlung für in Schuh oder Berufsausbildung befindliche Kinder nicht nur durch den in § 2 des Bundeskindergeldgesetzes aufgeführten berufsbedingten Wohnortwechsel, sondern auch durch andere schwerwiegende Gründe wie zum Beispiel durch Unfallfolgen eintreten sollte, und welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die Voraussetzung einer Weiterzahlung neu zu regeln? Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 des Bundeskindergeldgesetzes werden in Ausbildung stehende Kinder nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kindergeldrechtlich berücksichtigt. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in Satz 2 der genannten Vorschrift abschließend aufgeführt (Erfüllung der Wehrpflicht; Verzögerung der Ausbildung infolge berufsbedingten Wohnortwechsels der Eltern oder infolge Fehlens von Ausbildungsplätzen). Zu den Ausnahmen zählt nicht der Fall, daß ein Kind infolge Erkrankung oder Unfalls oder aus einem sonstigen schwerwiegenden Grund seine Ausbildung nicht bis zu dem genannten Zeitpunkt abgeschlossen hat. Dies erklärt sich folgendermaßen: Das Kindergeldrecht muß stark typisieren, damit die große Zahl der Kindergeldfälle verwaltungsmäßig ohne allzu großen Aufwand bewältigt werden kann. Daher erfaßt § 2 Abs. 3 Satz 2 Bundeskindergeldgesetz nur die typischen, im Einzelfall verhältnismäßig einfach feststellbaren Verzögerungstatbestände. Eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelung auf weitere — möglicherweise individuell sehr unterschiedliche — Verzögerungsfälle (z. B. Unfall, Körperverletzung, Krankheit) würde zu einem ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12957* hältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen, da sie mit erheblichen Feststellungsschwierigkeiten verbunden wäre. Daher kann ich eine Ergänzung der Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2 Bundeskindergeldgesetz im Sinne Ihres Anliegens nicht in Aussicht stellen. Hierbei ist auch berücksichtigt, daß die Eltern ihre Unterhaltsaufwendungen für Kinder, für die weder Kindergeld noch eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gezahlt wird, nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bei der Lohnoder Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen können. Auch insoweit besteht also eine Entlastungsmöglichkeit. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 46) : Warum ist der Bahnübergang der besonders stark befahrenen Riedbahn bei Mörfelden im Zuge der B 44 noch nicht nach dem neuesten Stand der Technik ausgestattet? Die vorhandene Sicherung des Bahnübergangs im Zuge der B 44 in Mörfelden durch eine nahbediente Schrankenanlage entspricht den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung. Darüber hin- aus ist die Schrankenanlage bereits mit einem Anrückmelder ausgerüstet. Dem Schrankenwärter wird somit neben dem üblichen Meldeverfahren das Herannahen eines Zuges optisch und akustisch angezeigt. Eine weitere Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen kann durch den Einbau der sogenannten Signalabhängigkeit (Bedienungsabhängigkeit Schranke/Signal) erreicht werden. Die Deutsche Bundesbahn hat diese Maßnahme an dem o. a. Bahnübergang für 1980 eingeplant. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 47) : Trifft es nach Meinung der Bundesregierung zu, daß die gesetzlichen Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße ungenügend sind und eine wirksame Kontrolle, die den vorhandenen Vorschriften und praktischen Erfordernissen entspricht, nicht stattfindet — wie die Zeitschrift „Wirtschaftswoche" vom 21. Mai 1979 feststellt —, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ggf. ziehen? Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ausreichend. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen notwendigen Kontrollen hat der Bundesminister für Verkehr die hierfür zuständigen Landesminister mit Schreiben vom 15. Mai 1979 aufgefordert, die durchgeführten Kon- trollen in der nächsten Zeit verstärkt und in kürzeren Abständen fortzusetzen. Er hat außerdem angeregt, diese Sonderkontrollen so lange durchzuführen, bis erkennbar wird, daß die Beförderung gefährlicher Güter den Auflagen und Vorschriften entsprechend durchgeführt wird. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 48) : Wie weit ist die Planung für die Autobahn-Raststätte „Hunsrück" bei Stromberg (BAB 61), und wann ist voraussichtlich mit dem Baubeginn zu rechnen? Die Planunterlagen für den Neubau der Raststätte Hunsrück, Ostseite, (Haushaltsunterlage-Bau) sind aufgestellt und liegen dem Bundesminister für Verkehr zur Prüfung vor. Die Baufreigabe erfolgt in Kürze. Nach Fertigung der Ausführungsunterlagen-Bau einschließlich der Leistungsverzeichnisse durch die Finanzbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz ist voraussichtlich im Mai/Juni 1980 mit dem Baubeginn zu rechnen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 49, 50 und 51) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieweit die Konzeption der Deutschen Bundesbahn zur Einstellung des Schienenverkehrs auf der Strecke Langwedel — Uelzen — Braunschweig ist? Sollte nicht auf Grund der energiepolitische kritischen Situation die Bundesregierung alles tun, um ein Verkehrsangebot auch für künftige ölärmere Zeiten aufrechtzuerhalten, das nachweisbar energiesparsameren Transport garantiert? Wie sieht die Bundesregierung die Möglichkeit zur Vergabe einer Modellprojektstudie, die über die Bedeutung der Strecke Uelzen—Langwedel und Uelzen Braunschweig für die betroffene Region gefertigt werden könnte? Zu Frage B 49: Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat das Verfahren zur Umstellung des Reisezugbetriebes auf Busbedienung für die DB-Strecken Uelzen—Braunschweig Hbf und Uelzen—Langenwedel am 14. Juni 1978 eingeleitet. Das Land Niedersachsen hat gem. § 44 Bundesbahngesetz hierzu Stellung genommen. Ein Beschluß des Verwaltungsrats der DB liegt noch nicht vor. Zu Frage B 50: Bei Entscheidungen über die Verlagerung von Reiseverkehren auf die Straße wird neben anderen volkswirtschaftlichen Belangen insbesondere auch die Energiesituation berücksichtigt. 12958* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 Zu Frage B 51: Die DB hat umfassende Unterlagen über die beiden Strecken erstellt. Mit der Einbindung von Regionalgesprächen in das gesetzliche Verfahren ist darüber hinaus eine breite Meinungsbildung ermöglicht worden. Sollte es zu einer Entscheidung kommen, ist außerdem sichergestellt, daß sowohl gesamtwirtschaftliche Kriterien als auch Aspekte der Raumordnung, der Sozial- und Strukturpolitik und des Umweltschutzes angemessene Berücksichtigung finden. Aus der Sicht der Bundesregierung erscheint deshalb die Vergabe einer Studie nicht erforderlich. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 52 und 53) : Welche Trassenführungen im Zuge des Ausbaus der B 264 und B 477 im Bereich der Stadt Kerpen sind im einzelnen vorgesehen, und welche Dringlichkeit mißt das Bundesverkehrsministerium dieser Maßnahme bei? Ist das Bundesverkehrsministerium bereit, den in dem Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Kerpen an den Bundesverkehrsminister vom 7. Juni 1979 unterbreiteten Vorstellungen zur Trassenführung der B 264 und B 477 im Bereich der Stadt Kerpen Rechnung zu tragen? Die B 264 n als Südumgehung Kerpen schließt an den Knoten A 61/B 264 n an und mündet westlich Blatzheim wieder in die bestehende B 264. Sie ist im Bedarfsplan mit 2 Fahrstreifen in der Dringlichkeitsstufe I a und mit 2 weiteren Fahrstreifen als „möglicher weiterer Bedarf" dargestellt. Die B 447 n ist als westliche Umgehung Blatzheim geplant und hat im Bedarfsplan die Dringlichkeitsstufe I b, erhalten. Im Rahmen der z. Zt. laufenden Überprüfung des Bedarfsplanes ist beantragt, die Maßnahme vorrangig auszuweisen. Der Bürgermeister der Stadt Kerpen hat mit Schreiben vom 7. Juni 1979, entgegen Ihrer Annahme, nicht die Frage der Trassenführungen angesprochen, sondern den baldigen 4streifigen Ausbau der B 264 n in der geplanten Trassenführung befürwortet. Das Land Nordrhein-Westfalen 'hält jedoch 2 Fahrstreifen für ausreichend. Eine Entscheidung hierüber soll bei der z. Zt. laufenden Bedarfsplanprüfung getroffen werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 54 und 55) : Worauf sind die Verzögerungen bei den Umbauarbeiten am Bahnhof Baden-Baden zurückzuführen, und wie hoch wird die Gesamtsumme der Umbaukosten voraussichtlich sein? Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen einzuleiten, die den zu hohen Grundwasserstand vor allem in den Gemarkungen Rheinmünster, Hügelsheim und Iffezheim, wie er sich in Folge des Rheinstaustufenbaus ergeben hat, absenken, um das drohende Absterben der reizvollen, für den Naturhaushalt unentbehrlichen Auenwälder zu verhindern? Zu Frage B 54: Für den Umbau und die Renovierung des Empfangsgebäudes Baden-Baden (ehemals Baden-Oos) hat die Deutsche Bundesbahn (DB) Gesamtausgaben in Höhe von 1,62 Millionen DM veranschlagt. Die Baumaßnahme umfaßt u. a. die Vergrößerung der Gepäck- und Expreßgutabfertigung, Verlegung der Bahnhofsgaststätte, Dach- und Deckenrenovierung sowie die Herstellung einer direkten Treppenverbindung zwischen Empfangshalle und Personenunterführung. Da diese umfassenden und schwierigen Bauarbeiten im laufenden Dienstbetrieb und bei voller Nutzung dieser Anlagen durchgeführt werden müssen, sind Verzögerungen nicht auszuschließen. Nach dem Bericht der DB konnten jedoch die Rohbauarbeiten inzwischen abgeschlossen werden. Die Ausbauarbeiten nehmen einen größeren Zeitraum in Anspruch; die DB rechnet mit einem Fertigstellungstermin Ende 1980. Zu Frage B 55: Die hohen Grundwasserstände im Bereich der Staustufe Iffezheim sind auf die zur Zeit hohe Grundwasserneubildung und den schnellen Bewuchs in den Vorflutgräben zurückzuführen. Der starke Bewuchs in den Vorflutern wird durch die hohen Temperaturen erheblich gefördert. Von seiten der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes werden die Rheinseitengräben regelmäßig entkrautet, was jedoch von den Gräben, die in der Zuständigkeit des Landes und der Gemeinden liegen, nicht immer gesagt werden kann. In den letzten 6 Wochen wurden die Seitengräben zweimal geräumt. Die letzte Entkrautung erfolgte am 16./17. Juni 1979. Hierdurch konnte am 18. Juni 1979 eine Wasserspiegelabsenkung in den Seitengräben, die vom Bund zu unterhalten sind, bis zu 0,50 m festgestellt werden. Es bleibt jedoch festzustellen, daß auch vor der Grabenräumung die Gräben nicht ausgeufert sind und an allen Bauwerken noch ein ausreichender Freibord vorhanden war. Grundsätzlich ist jedoch zu bemerken, daß eine weitere Verbesserung der Vorflut und damit der Grundwasserstände durch den Ausbau der Weiterleitung des Rheinniederungskanals von der Gemarkung Hügelsheim bis Rastatt/Wintersdorf erreicht werden könnte. Das Planfeststellungsverfahren für diese zusätzliche Ausbaumaßnahme wurde jedoch bisher durch Einsprüche der Forstverwaltung Rastatt und der Bezirksstelle für Naturschutz Karlsruhe dadurch verhindert, daß diese Landesbehörden den Ausbau für die Weiterleitung des Rheinniederungskanals nur in Verbindung mit der Staustufe Au-Neuburg behandeln wollen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 56) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12959* Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Versorgung von Unternehmen des Nahverkehrs (Kommunale Verkehrsbetriebe etc.) mit dem zum Betrieb der Fahrzeuge erforderlichen Kraftstoff derzeit und in absehbarem Zeitraum gesichert, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls und wann ergreifen, um die Versorgung in jedem Fall sicherzustellen? Die Bundesregierung beurteilt die mengenmäßige Versorgung der Bundesrepublik mit Mineralöl gegenwärtig als angespannt, aber ausreichend. Dieses globale Bild schließt nicht aus, daß die Situation zwischen den verschiedenen Mineralölgesellschaften und vor allem aber auch auf der Handelsstufe unterschiedlich ist und daß dadurch Versorgungsschwierigkeiten auf der Verbraucherebene in Einzelfällen aufgetreten sind und auch weiter auftreten können. Bisher konnten in allen Fällen mengenmäßige Versorgungsprobleme auf der Verbraucherebene unbürokratisch in Zusammenarbeit mit der Mineralölindustrie gelöst werden. Die Versorgung von Unternehmen des Nahverkehrs gehört für den Fall echter Versorgungsstörungen zu den prioritär zu versorgenden Fällen. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung alles tun wird, um ihre Versorgung auch in der gegenwärtigen, weniger ernsten Situation einer nur angespannten Versorgungslage sicherzustellen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 57 und 58) : Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, in Kürze das Gebäude der Firma Reemtsma-Zigarettenfabriken GmbH, in HamburgWandsbek, Walddörfer Straße 103, zum Zwecke der Zentralisierung des Fernmeldeamtes 2 in Hamburg zu erwerben? Ist die Deutsche Bundespost gegebenenfalls nach dem erfolgten Erwerb des Werksgebäudes der Reemtsma-Zigarettenfabriken GmbH in Hamburg-Wandsbek, Walddörfer Straße 103, bereit, und wird sie sicherstellen, daß bei den notwendigen Umbaumaßnahmen die denkmalgeschützte Fassade des Gebäudes erhalten bleibt? Zu Frage B 57: Neben vier weiteren Alternativen kommt auch der Erwerb des Produktionsgebäudes der Fa. Reemtsma-Zigarettenfabriken GmbH an der Walddörferstraße 103 zur Unterbringung des Fernmeldeamts 2 in Hamburg in Frage. Die abschließende Entscheidungsfindung ist beim Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen eingeleitet. Das Ergebnis wird jedoch erst in einigen Monaten nach Abschluß eingehender Prüfungen vorliegen. Zu Frage B 58: Nach Auskunft des Denkmalschutzamtes steht die Fassade des Gebäudes noch nicht unter Denkmalschutz. Die ggf. nach einer Entscheidung zugunsten des Reemtsma-Produktionsgebäudes notwendig werdenden Umbaumaßnahmen sehen jedoch keine Eingriffe in die Fassade vor. Anlage 53 Antwort des Parl. -Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2969 Frage B 59) : Wie rechtfertigt die Deutsche Bundespost die Tatsache, daß auf Messeständen beim Anschluß von Telefongeräten für wenige Tage an bereits in den Messehallen vorhandenen Leitungen und ohne weitere Kosten für z. B. Eintragung in Telefonbücher die volle Anschlußgebühr von 200 DM erhoben wird, und hält die Deutsche Bundespost Vorschläge für sinnvoll, die statt dessen auf die Erhebung einer doppelten Monatsgrundgebühr oder darauf hinauslaufen, daß die Erhebung der 200-DM-Gebühr als „Mindestgebühr" auf die Gesprächseinheiten verrechnet wird? Auch bei den Messe-Hauptanschlüssen fallen für die Deutsche Bundespost Schalt- und sonstige technische Arbeiten sowie Verwaltungstätigkeiten an, z. B. Erteilung des Bauauftrages zur Einrichtung des Anschlusses, Gebührenabrechnung, Bekanntgabe der Messe-Rufnummer durch die Auskunftsstellen der Deutschen Bundespost und Störungsbeseitigung, die entsprechende Kosten verursachen. Hinzu kommt, daß die Deutsche Bundespost für Messe-und Ausstellungszwecke stets eine bestimmte Anzahl von Anschlüssen vorhält, um eine kurzfristige Bereitstellung in ausreichender Zahl gewährleisten zu können. Dadurch entstehen der Deutschen Bundespost zusätzliche Kosten, weil diese Anschlüsse nur sporadisch benutzt werden und somit auch ein entsprechend geringes Gebührenaufkommen haben. Außerdem sind nicht alle bei einer Messe den Ausstellern überlassenen Anschlüsse Hauptanschlüsse der Deutschen Bundespost. Ein Teil dieser Anschlüsse sind Nebenstellen der Nebenstellenanlagen der Betriebsgesellschaft, so daß die dafür angesetzten Gebühren nicht in die Kompetenz der Deutschen Bundespost fallen. In vielen Fällen erübrigen sich auch die Anschließungsgebühren, da die Voraussetzungen für eine Übernahme gegeben sind. Die Deutsche Bundespost ist jedoch bemüht, im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung ihr Tarifsystem — auch für Messeanschlüsse — für den Fernsprechkunden günstiger zu gestalten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2969 Frage B 60) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, durch Herausgabe von Sonderpostwertzeichen mit Zuschlag die unverzichtbare, uneigennützige und freiwillige Leistung und Arbeit von Verbänden und Organisationen zu fördern, die sich der Pflege, des Erhalts und der Wiedergewinnung von Landschafts- und Naturschutz annehmen? Die Deutsche Bundespost gibt jährlich 54 Sondermarken (32 der Ausgabe „Deutsche Bundespost", 22 der Ausgabe „Deutsche Bundespost Berlin") heraus. Dabei nehmen die Zuschlagsmarken „Für die Wohlfahrt" regelmäßig 10, die Zuschlagsmarken „Für die Jugend" regelmäßig 8 Plätze ein. Dies bedeutet, 12960* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 daß allein die Herausgabe dieser zur Tradition gewordenen, in der Öffentlichkeit akzeptierten Serien ein Drittel des Ausgabeprogramms der Deutschen Bundespost abdeckt. Außerdem werden Sondermarken mit Zuschlag zur Förderung des Sports und zur Förderung der Philatelie herausgegeben. Diese hohe Zahl von Zuschlagsmarken, die bei den großen Postverwaltungen ohne Beispiel ist, kann nicht erhöht werden, ohne daß schwere Störungen auf dem philatelistischen Markt auftreten. Eine seriöse Postwertzeichen-Ausgabepolitik muß auf die finanzielle Belastbarkeit der Sammler Rücksicht nehmen, da es nach den bisherigen Erfahrungen als gesichert angesehen werden kann, daß Zuschlagsmarken überwiegend von Sammlern gekauft werden. Die Philatelisten vervollständigen entweder ihre Sammlungen lückenlos durch den Kauf aller Neuausgaben oder sie müssen die Hauptsammelgebiete „Deutsche Bundespost" und „Deutsche Bundespost Berlin" aufgeben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß viele Briefmarkensammler einkommensschwachen Schichten (Jugendliche und Personen im Rentenalter) angehören. Es ist deshalb leider nicht möglich, auch Zuschlagsmarken zugunsten des Landschafts- und Naturschutzes vorzusehen. Die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes sind jedoch von der Deutschen Bundespost wiederholt durch Sondermarken (ohne Zuschlag) der Öffentlichkeit bewußtgemacht worden. 1969 wurden 4 Sondermarken mit dem Thema „Natur- und Landschaftsschutz" herausgegeben. 1973 erschien eine Serie mit 4 Postwertzeichen mit dem Motiv „Umweltschutz". Für 1980 ist eine Sondermarke „Deutsche Naturschutzgebiete" geplant. Außerdem waren die Jugendmarken 1972 dem Thema „Tierschütz", 1973 dem Thema „Vögel" gewidmet. Die Wohlfahrtsmarken-Serien erscheinen seit 1974 mit Blumenmotiven. 1979 werden Blüten und Früchte von Bäumen und Sträuchern, 1980 geschützte, vom Aussterben bedrohte Pflanzen dargestellt. Damit werden die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes durch die Deutsche Bundespost in großem Umfang gewürdigt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 61 und 62) : Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß auch in den Kieler Umlandgemeinden Kabelfernsehen eingeführt wird, wenn es zu einer Verkabelung des Kieler Ortsnetzes kommt, wenn nein, welche Gründe sprechen gegen die technisch mögliche Einbeziehung des Umlandes? Wann wird voraussichtlich in Kiel Kabelfernsehen eingeführt, und welche Umlandgemeinden könnten in diesen Versuch miteinbezogen werden? Zu Frage B 61: Bei der geplanten Verkabelung des Kieler Ortsnetzes ist vorgesehen, die vorhandene Infrastruktur im Fernmeldenetz möglichst weitgehend auszunutzen. Daher beabsichtigt die Deutsche Bundespost, die Netze so zu gestalten, daß die Grenzen der bisherigen Fernsprechortsnetze im allgemeinen auch Grenzen für den Breitbandkabelausbau werden. Die geplante Verkabelung des Kieler Ortsnetzes ist Teil eines Versuchskonzepts der Deutschen Bundespost, das insgesamt 11 Versuchsnetze vorsieht. Der Rahmen eines Versuchs würde durch die Einbeziehung des Kieler Umlandes jedoch weit überschritten. Zu Frage B 62: Nach dem vorläufigen Zeitplan ist beabsichtigt, etwa Anfang 1981 mit dem Netzausbau zu beginnen. Ein vollständiger Ausbau für die Stadt Kiel wird nach den vorliegenden Schätzungen 6 bis 10 Jahre in Anspruch nehmen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2969 Fragen B 63 und 64) : Welche Erfahrungen hat die Deutsche Bundespost bisher mit dem neuen Bemessungssystem für die Einteilung der Brief-Zustellbezirke gemacht, und steht insbesondere der umfangreiche Meßaufwand in angemessenem Verhältnis zur erreichten Personalkostenersparnis? Welche Zuschläge bei der Personalbemessung werden im Rahmen der Post-Neuordnung den Postämtern ohne Verwaltung gewährt, und reichen sie aus, um eine ortsnahe und unbürokratische Verwaltung dieser Ämter, vor allem bei der Haus- und, Grundstücksbewirtschaftung, zu gewährleisten? Zu Frage B 63: Das bei der Deutschen Bundespost angewandte System zur Ermittlung des Personalbedarfs („Personalbemessung") beruht auf der Berechnung des Personalbedarfs anhand von bundeseinheitlichen Bemessungsvorgaben. Diese Vorgaben werden nach arbeitswissenschaftlichen Verfahren ermittelt, die mit den bei der Deutschen Bundespost vertretenen Berufsverbänden vereinbart worden sind. Der Zeitbedarf ergibt sich aus der Multiplikation der Bemessungswerte mit der Zahl der Bezugseinheiten, wie z. B. in der Briefzustellung der Zahl der zuzustellenden Sendungen, der Postabgabestellen sowie der Länge der Wege. Seit 1977 werden derartige bundeseinheitliche Bemessungsvorgaben auch für rund 38 200 Bezirke der Briefzustellung zu Fuß und mit Fahrrad angewandt. Die bisherigen, von Amt zu Amt und Oberpostdirektions-Bezirk zu OberpostdirektionsBezirk teilweise sehr unterschiedlichen Ergebnisse bestätigen die schon bei der Einführung anderer Bemessungswerte gemachten Erfahrungen, nämlich den vorher bei den verschiedensten Ämtern recht unterschiedlichen Bemessungsstand und die daraus resultierende unterschiedliche Beanspruchung der einzelnen Zusteller. Diese Unterschiede sind grundsätzlich durch Anwendung des neuen Bemessungsmaßstabs beseitigt worden. Damit wurde das vorrangige Ziel der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12961* Neuregelung erreicht. Auch in den Einzelheiten hat sich das Bemessungsverfahren für die Briefzustellung bewährt. Im übrigen werden die Erfahrungen der Ämter und Oberpostdirektionen — z. B. zu Fragen der Verkehrsmengenermittlung — soweit noch erforderlich eingearbeitet werden. Art und Zahl der Bezugseinheiten ergeben sich unabänderbar aus den vorhandenen signifikanten Einflußgrößen für den Zeitbedarf; diese lassen sich weder im voraus bestimmen noch etwa beliebig verändern oder durch andere ersetzen. Während es etwa im Briefverteildienst im wesentlichen nur eine Bezugseinheit, die Zahl der zu verteilenden Briefsendungen gibt, wird der Zeitbedarf in der Briefzustellung durch eine verhältnismäßig große Zahl von Bezugseinheiten repräsentiert. Sie spiegeln die verschiedenartigsten örtlichen Verhältnisse. Ihre Zahl ist soweit reduziert worden, wie es ohne Beeinträchtigung des Ergebnisses nur irgend möglich war. Eine Reihe von Bezugseinheiten (darunter die Länge der Wege) ist von Grund auf nur bei der erstmaligen Anwendung dieser Bemessungsvorgaben zu ermitteln; für die Zukunft genügt die Fortschreibung der Grunddaten. Zu Frage B 64: Die Deutsche Bundespost hat für die Betriebsleitungen der Ämter, die in Postämter ohne Verwaltung umgewandelt werden, über die allgemeinen Bemessungsvorgaben hinaus einen nach der Größe der Postämter gestaffelten Zeitzuschlag zugestanden. Damit werden diese Ämter in die Lage versetzt, den in ihrem Zuständigkeitsbereich anfallenden besonderen Leitungsaufgaben gerecht zu werden. Bei Postämtern ohne Verwaltung nimmt die Hausund Grundstücksbewirtschaftung neben der eigentlichen Betriebsabwicklung und -überwachung nur einen unbedeutenden Raum ein. Die Aufgaben können ohne Nachteil durch das zuständige Postamt mit Verwaltung wahrgenommen werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 65 und 66) : Hält es die Bundesregierung im Hinblick auf die gebotene Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung für vertretbar, daß in der Stadt Wuppertal mit ca. 400 000 Einwohnern von Sonnabend 20 Uhr bis Montag 6 Uhr für Postkunden nur ein einziges Postamt für eine Stunde geöffnet ist, während in Bonn mit ca. 285 000 Einwohnern an zumindest einem Postamt ein ununterbrochener Service geboten wird? Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne vorstehender Frage eine Gleichbehandlung größerer Städte mit zumindest annähernd gleichem Bedarf anzustreben? Zu Frage B 65: Die Festlegung von Schalterstunden orientiert sich vorrangig an dem vorhandenen Verkehrsbedürfnis. Die Inanspruchnahme der Dienstbereitschaft während der Abend- und Nachtstunden beim Postamt (mit Verwaltung) Wuppertal 1 wurde über einen längeren Zeitraum sorgfältig beobachtet. Nach dem Ergebnis mußte die Dienstbereitschaft wegen mangelnder Nachfrage leider aufgehoben werden. Zu Frage B 66: Die vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen allgemeinen Grundsätze für die Festsetzung von Schalterstunden und Zeiten der Dienstbereitschaft ermöglichen eine Gleichbehandlung größerer Städte mit zumindest vergleichbarem Bedarf. Die Einwohnerzahlen der Städte Wuppertal und Bonn sind im Vergleich untereinander kein geeigneter Maßstab zur Beurteilung der Frage, ob eine Dienstbereitschaft erforderlich ist. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage B 67) : Trifft es zu, daß der Personalbestand bei den Postämtern Hofheim, Königstein und Frankfurt-Höchst so niedrig ist, daß wichtige Dienstleistungen der Post für den Bürger nur bei Ableistung einer großen Zahl von Überstunden aufrecht erhalten werden können und daß die dort Beschäftigten ihren Urlaub wegen der angespannten Personallage nicht planmäßig antreten können? Die Schwierigkeiten in der Dienst- und Urlaubsabwicklung bei den genannten Postämtern — insbesondere im mittleren nichttechnischen Dienst — sind dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, können jedoch nur mittelfristig behoben werden. Bis dahin lassen sich über die Norm hinausgehende Belastungen des Personals in Einzelfällen leider nicht völlig vermeiden. Kräfte aus der näheren Umgebung zur Verbesserung der Personallage sind nur in geringer Zahl zu gewinnen, weil die Industrie in Frankfurt-Höchst viele Arbeitsplätze anbietet und daher die Arbeitslosenquote weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 68 und 69) : Beabsichtigt die Deutsche Bundespost die Überführung des Postreisedienstes in handelsrechtliche Gesellschaften, und wenn ja, wann ist mit der Beendigung dieses Vorhabens zu rechnen? Welche personalpolitischen Auswirkungen, auch im dienstrechtlichen Bereich, hätte gegebenenfalls eine derartige Überführung des Postreisedienstes in handelsrechtliche Gesellschaften? Zu Frage B 68: Die Omnibusdienste des Bundes—Bahnbusverkehr und Postreisedienst — sind bisher in vier größeren Gebieten mit gutem wirtschaftlichen Erfolg in handelsrechtliche Gesellschaften zusammengeführt worden. Auf Wunsch der Gewerkschaften bei der Deut- 12962* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 schen Bundesbahn und Deutschen Bundespost wird derzeit geprüft, ob die Ziele der Zusammenführung auch im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform wirksam erreicht werden können. Es wird mit einem baldigen Abschluß gerechnet. Zu Frage 69: Die Angehörigen des Fahrpersonals von Bahn und Post bleiben bei der Zusammenführung in handelsrechtliche Gesellschaften Dienstkräfte von Bahn und Post. Sie stellen lediglich ihre Dienstleistungen gegen Abgeltung durch die Gesellschaften zur Verfügung. Es ergeben sich daher keine personal- oder sozialrechtliche Konsequenzen. Dies ist inzwischen auch durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt worden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 70): Trifft es zu, daß es in den letzten Wochen wegen angeblicher Abschaltung eines Teils der Direktwahlkapazität praktisch unmöglich sei, zu irgend einer Zeit Teilnehmer der Postbezirke Kattowitz und Oppeln telefonisch in Direktwahl anzurufen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, um so mehr, als die Direktwahl in angrenzende Postbereiche solche Schwierigkeiten nicht bereitet? Im Fernsprechverkehr mit den Ortsnetzbereichen Kattowitz und Oppeln wurden keinerlei Abschaltungen vorgenommen. Die Verbindungsschwierigkeiten liegen in der starken Überlastung der Leitungen nach Polen und des polnischen Fernsprechnetzes. Nach Aussage der polnischen Verwaltung werden die notwendigen Ausbauarbeiten noch bis zum Jahresende andauern, so daß sich die Verhältnisse voraussichtlich Anfang 1980 bessern werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Linter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2929 Fragen B 71 und 72) : Wie viele Paketsendungen erreichen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ihre Empfänger in der DDR überhaupt nicht oder nur unvollständig? Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der Pakete, bzw. Paketinhalte bekannt? Die Zahl der Verluste im Paketverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) ist in den letzten Jahren verhältnismäßig konstant. 1978 gingen 22 841 Pakete verloren. Gegenüber der Zeit bis 1970, als jährlich ca. 90 000 Pakete verlorengingen, ist also ein erheblicher Rückgang der Verlustfälle zu verzeichnen. Die Quote der in Verlust geratenen Pakete beträgt nur etwa 0,1 %. Die Zahl der Paketsendungen, bei denen eine Inhaltsschmälerung vorliegt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sie dürfte jedoch nicht allzu groß sein. Ein Teil der Pakete, die die Empfänger nicht erreichen, wird durch die Zollorgane der DDR eingezogen. Aufgrund der mit der DDR getroffenen Vereinbarungen sind die DDR-Behörden gehalten, die Beschlagnahmungen der Deutschen Bundespost mitzuteilen. In anderen Fällen dürften die Verluste auf betriebliche Fehler, z. B. Falschaushändigungen, oder auch auf Diebstähle zurückzuführen sein. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 73) : War der Bundesregierung bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Jäger (Wangen) (Anlage 13 zum Protokoll vom 1. Juni 1979), wonach die DDR lediglich die Errichtung eines weiteren Kernkraftwerks bei Stendal plane, nicht bekannt, daß in der DDR derzeit fünf weitere Kernkraftwerke im Bau und ein Dutzend geplant sind, die in 20 Jahren 50 v. H. der für den „Aufbau des Kommunismus" benötigten Energie liefern sollen? Die in Ihrer Frage genannten Zahlen der im Bau befindlichen und geplanten Kernkraftwerke in der DDR ergeben nur einen scheinbaren Widerspruch zur Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Kollegen Jäger (Wangen) (Anlage 13 zum Protokoll vom 1. Juni 1979). Es ist, wie Herrn Kollegen Jäger mitgeteilt wurde, zutreffend, daß in der DDR an insgesamt 3 Standorten Kernkraftwerke betrieben, geplant oder gebaut werden. Die von Ihnen erwähnten Zahlen beziehen sich offensichtlich auf die Anzahl der Kraftwerksblöcke in diesen Kraftwerken. Sowohl im Kernkraftwerk Nord als auch im Kernkraftwerk Stendal sollen insgesamt 8 Blöcke mit je 440 MW Leistung errichtet werden. Davon haben im Kernkraftwerk Nord 3 den Dauerbetrieb aufgenommen, so daß 5 weitere Blöcke im Bau sind. Die genannte Zahl von einem Dutzend geplanter Kernkraftwerke dürfte somit die im Kernkraftwerk Nord und im Kernkraftwerk Stendal im Bau befindlichen bzw. geplanten Blöcke umfassen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen B 74 und 75): Welche Methoden der mikrobiellen Laugung zur Gewinnung metallischer Rohstoffe werden in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet und als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von der Bundesregierung im einzelnen unterstützt? Ist der Bundesregierung bekannt, warum sich der Einsatz von Bakterien zur Armerzaufbereitung in der Bundesrepublik Deutschland (mikrobielle Laugung) im Gegensatz zu der Praxis in anderen Ländern noch nicht im vollen Umfang in Deutschland auch im Interesse der Verringerung der Rohstoffabhängigkeit durchgesetzt hat? Zu Frage B 74: Die Bundesregierung fördert Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der mikrobiellen Laugung von min- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12963* derwertigen metallhaltigen Erzen. Auch die Wiedergewinnung von Metallen aus Industrierückständen kann auf diese Weise erfolgen. Die Forschungsbemühungen gelten hierbei insbesondere der Gewinnung von Kupfer, Nickel, Uran, Blei und Zink. Die Grundlagen dieser Methoden wurden bisher im Labormaßstab erarbeitet. Für den praktischen Einsatz sind Halden-, Haufen- oder Untertage-in-situ-Laugung zu unterscheiden. Zu Frage B 75: Ein breiterer Einsatz dieser Methode zur Gewinnung von metallischen Rohstoffen setzt das Vorhandensein geeigneter und umfangreicher Armerzvorkommen voraus. Solche günstigen Bedingungen werden im Ausland vereinzelt angetroffen, z. B. in den USA, wo schon heute 25 % der Kupfergewinnung durch mikrobielle Laugung erfolgen. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese notwendigen Bedingungen jedoch meist nicht erfüllt. Auch der ausgedehnte Flächenbedarf dieser Methode bereitet im Inland aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes Schwierigkeiten. Alternative Verfahren mit geringerem Flächenbedarf, wie die 1974 vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderte Kessellaugung, wurden wegen ihrer Unwirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt. Das mikrobielle Laugen uranhaltiger Erze erscheint aussichtsreich und soll weiterentwickelt werden. Daneben mißt die Bundesregierung vor allem der mikrobiellen Laugung von Abraum- und Industrierückstandshalden Bedeutung bei. Hierbei geht es nicht nur um die Gewinnung von wertvollen metallischen Rohstoffen. Ein ebenso wichtiges Ziel ist es daneben, die gefährliche Zunahme von Schwermetallgehalten in unserem Grundwasser einzudämmen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/2969 Fragen B 76, 77 und 78) : Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der Lage auf dem Energiesektor ihre Forschungsbemühungen zur Umwandlung von. Agrarprodukten in Energie zu verstärken und auf neue Möglichkeiten wie z. B. der Energiegewinnung aus Zuckerrüben auszuweiten? Haben die bislang abgeschlossenen Forschungsvorhaben zur Erschließung neuer Energiequellen aus Agrarprodukten für die Praxis verwertbare Ergebnisse gebracht, und welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls daraus zu ziehen? Bei welchem 01- oder Benzinpreis werden agrarische Erdölsubstitute oder alternative Kraftstoffe aus Agrarprodukten rentabel unter Berücksichtigung neuer Produktionskapazitäten? Zu Frage B 76: Die Möglichkeiten zur Verwertung agrarischer Biomasse für energetische Zwecke sind seit längerem Gegenstand von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die vom Bundesminister für Ernährung (BML) im Rahmen seiner Ressortforschung, vom Bundesminister für Forschung im Rahmen besonderer Fachprogramme („Biotechnische Nutzung der Sonnenenergie", „Biologisch-technische Systeme zur Energiegewinnung") und auch seitens des Bundesministers für Wirtschaft gefördert werden. Im Gesellschaftsbereich des BML hat die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft ein Forschungsschwerpunktprogramm zur Energiegewinnung aus Pflanzen erarbeitet. Im Rahmen dieses Programmes konzentrieren sich die Untersuchungen auf biologische, technische und ökonomische Bedingungen, unter denen Biomasse erzeugt werden kann, die nicht oder nicht ausschließlich als Nahrungs- oder Futtermittel verwendet wird. Sie beschränken sich dabei nicht auf die Verwendung bislang bekannter und üblicher Kulturpflanzen und auch nicht auf die Verwertung von „Reststoffen", die bei der Produktion von Nahrungsmitteln anfallen. Es werden vielmehr auch Pflanzen gesucht oder ggf. gezüchtet, die als Substitute für heute übliche (fossile) Rohstoffe für den industriellen Bereich oder als Energieträger wettbewerbsfähig angebaut werden können. Unter diesem Aspekt wird zur Zeit auch die Eignung der Zuckerrübe als Energiequelle geprüft. Die Möglichkeit, Energie in Form von Alkohol aus der Zuckerrübe zu gewinnen, kann dann Bedeutung gewinnen, wenn es gelingt, Sorten mit geringerem Zuckergehalt, aber hohem Massenertrag zu entwickeln. Zu Frage B 77: Zu einer Reihe von Einzelproblemen liegen Untersuchungsergebnisse vor. Sie beziehen sich in erster Linie auf die Verwertung von Reststoffen und auf die Erzeugung von Biogas. Einer breiteren Einführung dieser Methoden in die Praxis ,stehen bislang vor allem wirtschaftliche Gründe, nämlich die hohen Investitionskosten für vorhandene Technologien, entgegen. Beispielhaft gilt dies für die Verdichtung von Stroh zu Transportzwecken und die Bergung, Sammlung und Lagerung von Schwachholz aus dichten Waldbeständen. Um die Einführung und Verbreitung derartiger Technologien in Wirtschaftsbetriebe zu initiieren und zu beschleunigen, sind von der Bundesregierung spezielle Programme geschaffen worden, aus denen derartige Investitionen gefördert werden können. Für Vorhaben zur Energieeinsparung und Energiegewinnung im Zusammenhang mit Umweltschutz im Agrarbereich stehen neuerdings auch dem BML Mittel zur Verfügung. Das weitergreifende wichtige Problem der Biomasse-Erzeugung zur Substitution von fossilen Rohstoffen oder — generell — zur Verwendung als Nicht-Nahrungsmittel ist aufgegriffen. Es ist aber so komplex, daß Ergebnisse nur mittelbis langfristig zu erwarten sind. Zu Frage B 78: Die möglichen agrarischen Erdölsubstitute sind sehr vielseitig. Alle Möglichkeiten werden intensiv 12964* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 untersucht oder erforscht, die Ergebnisse daraus bedürfen der praktichen Erprobung. Bisher vorliegende Erkenntnisse möchte ich Ihnen an drei Beispielen erläutern. — Stroh — Durch Verbrennen von 1 kg Stroh können etwa 0,3 1 Heizöl ersetzt werden. Bei den in der Bundesrepublik zwischen 3 bis 5 Millionen t Überschußstroh kann demnach mit einem Heizöl-Äquivalent von 1 bis 1,5 Millionen t gerechnet werden. Die Strohverbrennung im landwirtschaftlichen Betrieb kann je nach Höhe des Stroh- und Heizölpreises kostengünstiger als die Ölverbrennung sein. Bei einem derzeitigen Preis für Heizöl von 0,50 DM/1 und den Strohpreisen des vergangenen Jahres von 6 bis 7 DM/dt, kann eine derartige Strohnutzung heute bereits wirtschaftlich interessant sein. Bei den auf dem Markt befindlichen Strohverbrennungsöfen bedürfen allerdings die Beschickungsvorrichtungen und der emissionsarme Verbrennungsablauf einer wesentlichen Verbesserung. — Biogas — Bei der Biogasgewinnung hängt die Gasausbeute von der Zusammensetzung der zu verarbeitenden Stoffe ab (Rest- oder Abfallstoffe aus der Pflanzenproduktion und der Tierhaltung). Für Einrichtungen zur Speicherung, Aufbereitung und Dosierung des zu faulenden Gutes, für die Faulanlage mit Gasspeicherung, für die Reinigung und Verwertung des Gases sowie für die Zwischenlagerung des anfallenden Faulschlammes sind hohe Investitions- und Unterhaltungskosten erforderlich. An die Biogasanlagen werden hohe Anforderungen gestellt, deshalb sind qualifizierte Bedienung und Wartung Voraussetzung für das einwandfreie Funktionieren. Unter bestimmten Bedingungen (genügend Rest- oder Abfallstoffe und entsprechend dimensionierte Biogasanlage sowie optimal gewähltes Verfahren) kann der Energiebedarf eines landwirtschaftlichen Betriebes einschließlich Betreiben der Anlage aus dem gewonnenen Gas gedeckt werden. Für landwirtschaftliche Betriebe, die ihren Flüssigmist zur Geruchsbeseitigung behandeln müssen, kann das sog. Speicherverfahren der Biogasgewinnung eine sinnvolle und kostengünstige Lösung sein. Gleichzeitig kann ein hochwertiger gerucharmer Dünger gewonnen werden. Bei Zusammentreffen mehrerer günstiger Umstände kann die Biogasgewinnung bei den derzeitigen Heizölpreisen (0,50 DM/1) wirtschaftlich sein. In der Mehrzahl der Fälle muß bei dem gegenwärtigen Entwicklungsstand der technischen Verfahren die Energieeinheit über Biogas drei- bis sechsmal teurer bezahlt werden als über Elektrizität oder Heizöl. An der Verbesserung und damit Verbilligung des bisher bekannten Verfahrens zur Biogasgewinnung wird gearbeitet. — Äthanol — Die Verwendung des Äthanol als Kraftstoff ist ohne technische Schwierigkeiten möglich, wenn es in Mengen von nicht mehr als 20 % dem Benzin oder nicht mehr als 3 % dem Dieselkraftstoff beigemischt wird. Höhere Beimischungen erfordern technische Änderungen an den Motoren. In der Bundesrepublik Deutschland könnte aus Zuckerrüben oder Mais Äthanol hergestellt werden. Die Herstellung von 1 1 Äthanol aus Zuckerrüben mit 16 % Zuckergehalt würde gegenwärtig für Rohstoff, Verarbeitungs- und Reinigungskosten etwa 2,20 DM kosten. Bei Mais mit 60% Stärkegehalt würde der Preis für 1 1 gebrauchsfertiges Äthanol etwa 3,00 DM betragen. Bei diesen hohen Kosten muß außerdem bedacht werden, daß zur Gewinnung von 100 1 Äthanol etwa 70 1 Heizöl erforderlich sind. Da der Energiegehalt von Äthanol niedriger ist als der von Heizöl, würde bei der Äthanolherstellung mehr Energie verbraucht als gewonnen. Eine Verbesserung dieser ungünstigen Relationen durch andere oder verbesserte Destillationsverfahren ist nicht ausgeschlossen. Deshalb wird auch an der Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen weiter gearbeitet. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 79) : Sind der Bundesregierung die Gefahren bekannt, die durch das planlose Abholzen der Wälder in Ländern der Dritten Welt für das Weltklima und damit auch für das Klima in der Bundesrepublik Deutschland drohen, und welche Schritte kann die Bundesregierung unternehmen, um der drohenden Entwicklung vorzubeugen? Der Bundesregierung sind die Gefahren bekannt, die durch Rodungen großer Wälder auch in der Dritten Welt für das Weltklima gegeben sind. Das Abholzen von Wäldern trägt dazu bei, die ohnehin hohe CO2-Konzentration in der Biosphäre weiter zu vergrößern. Nach derzeit bekannten Schätzungen liegt die durch Rodung bedingte jährliche Zufuhrrate an CO2 in der Größenordnung von 1 bis 5 Mrd. t CO2-C. Bei gleichbleibender Zunahme des CO2 in der Atmosphäre sind negative Auswirkungen auf das Weltklima in den nächsten 50 bis 100 Jahren nicht unwahrscheinlich. Die Bundesregierung ist daher schon seit Jahren bemüht, den Ländern der Dritten Welt umweltfreundliche Energietechnologien, moderne Wasserkraftwerke, Nutzung der Sonnenenergie u.a. zu vermitteln, bei deren Anwendung die Rodung großer Waldgebiete sich erübrigt. Appelle allein an die Entwicklungsländer, auf Abholzungen zu verzichten, hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für wenig wirkungsvoll. Vielmehr kommt den Industrieländern auch angesichts des von ihnen verfolgten Energieeinsatzes eine gewisse Verantwortung für die weltweite Bereitstellung neuer umweltfreundlicher Energiearten zu. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1979 12965* Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 80) : Ist der Bundesregierung die erste digital gesteuerte, nach Presseinformationen vom britischen Autoelektrik-Unternehmen Lucas entwickelte Benzineinspritzung für Automotoren bekannt, durch die der Benzinverbrauch um 5 bis 25 Prozent gesenkt werden kann, und ist sie gegebenenfalls bereit, ähnliche benzinsparende Motorentwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß entsprechend der zunehmend stärkeren Anwendung der Elektronik in vielen technischen Bereichen auch im Automobilsektor Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt werden, um mechanische Systeme durch elektronische zu ersetzen. Dazu zählt auch die Benzineinspritzung für die Motoren. Durch eine genauere elektronische Regelung und Steuerung sind günstigere Verbrauchswerte zu erzielen. Hieran wird in der deutschen Industrie schon seit längerem intensiv gearbeitet. Eine finanzielle staatliche Förderung erscheint nicht notwendig. Heute werden jedoch die meisten Personenkraftwagen mit Vergasermotoren ausgerüstet, da auch in der Vergaserentwicklung erhebliche Entwicklungsfortschritte erzielt wurden und Kostenvorteile gegenüber der Einspritzung bestehen. Im Rahmen des Programms Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr des Bundesministeriums für Forschung und Technologie wird die Entwicklung verbrauchsgünstiger und schadstoffarmer Antriebssysteme gefördert. Über die erzielten Entwicklungsfortschritte wird alljährlich auf Statusseminaren berichtet. In der Veröffentlichung „Entwicklungslinien in Kraftfahrzeugtechnik und Straßenverkehr" sind die Forschungsergebnisse des Jahres 1978 zusammenfassend dargestellt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage B 81) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des US-Energieministeriums, Sonnenenergie in jeder Form — Licht, Wind, Meeresströmungen und Biomassen — „wird schon in 20 Jahren die wichtigste Energiequelle sein", vorgetragen vor der 25. Jahrestagung der Internationalen Gesellschaft für Sonnenenergie (ISES), die vom 28. Mai bis 1. Juni 1979 in Atlanta (Georgia) abgehalten wurde, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Energiepolitik der Bundesregierung? Welche Bedeutung die Bundesregierung neuen Primärenergiequellen, darunter Sonnenenergie und Energie aus durch die Solarstrahlung an der Erdoberfläche verursachten Vorgänge (Wind, Meeresströmung, Photosynthese) beimißt bzw. wie sie die Nutzungsmöglichkeiten und deren Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland einschätzt, hat sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP am 4. Juni 1976 (BT-Drucksache 7/5313) ausführlich dargestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Nutzung der solaren Strahlungsenergie, die Windenergie und Energie aus sogenannten Biomassen (z. B. Holz, Stroh) in 20 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Energiebilanz der Bundesrepublik Deutschland leisten können. Eine breite Palette von Energietechnologien bzw. Energiequellen ist unter sachgerechter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren bei der Energieumwandlung und Anwendung, der Begrenzt- heit der Ressourcen, der Sicherung der Energieversorgung, der Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in der Energietechnik erforderlich, ohne daß eine davon als mehr oder weniger wichtig eingestuft werden sollte. Das Programm der Bundesregierung „Energieforschung und Energietechnologien 1977-1980" bringt diese Auffassung zum Ausdruck in den Vier Förderschwerpunkten — Rationelle Energieverwendung im Anwendungs- — und Sekundärenergiebereich — Kohle und andere fossile Primärenergieträger — neue Energiequellen — Kernenergie. Weltweit gesehen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die Entwicklung von angepaßten Technologien zur Nutzung regenerativer Energiequellen ein Teil des steigenden Energiebedarfs durch diese Energiequellen, vor allem in den sonnenreichen Ländern der Dritten Welt, gedeckt werden kann. Die Bedeutung, welche die Bundesregierung diesem Sachverhalt beimißt, kommt in zahlreichen internationalen Kooperationsprojekten auf dem Gebiet der Sonnenenergie zum Ausdruck (vgl. hierzu BT-Drucksache 8/1999, Internationale Zusammenarbeit bei der Forschung und Entwicklung im Energiebereich).
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0816200000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich einige Mitteilungen machen.
Im interfraktionellen Einvernehmen wird für die Sommerpause folgende Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde empfohlen. Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, in den Monaten Juli und August 1979 je vier Fragen an die Bundesregierung zu richten, die schriftlich beantwortet werden. Die Fragen für den Monat Juli müssen bis spätestens Freitag, den 27. Juli 1979, 12 Uhr, die für den Monat August bis spätestens Freitag, den 24. August 1979, 12 Uhr, im Parlamentssekretariat, Zimmer 23 A, eingehen.
Diese Abweichung von der Geschäftsordnung muß vom Bundestag nach § 127 der Geschäftsordnung mit der in diesem Paragraphen vorgesehenen Mehrheit beschlossen werden. Ich frage, ob das Haus damit einverstanden ist. Ich bitte um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Damit ist dies nach § 127 so beschlossen.
Eine weitere Mitteilung: Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Geltung der Regelung über die Führung der Aussprachen und damit insbesondere die Geltungsdauer der Bestimmungen über die Aussprache mit Kurzbeiträgen, die in der ersten Juliwoche abläuft, bis zum Ende dieser Legislaturperiode zu verlängern. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Im übrigen darf ich hinzufügen, daß sich die Kurzdebatte außerordentlich gut bewährt hat.
Es liegt Ihnen ein Überweisungsvorschlag zu einer Vorlage vor, die keiner Beschlußfassung bedarf und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden soll. Es handelt sich um folgende Vorlage:
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1979 bis 1982 Sonderrahmenplan 1977 bis 1980
— Drucksache 8/2754 —
zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß
Erhebt sich Widerspruch gegen die vorgeschlagene Überweisung? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Vermittlungsausschuß hat zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs und zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes
das Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen.
Seine Schreiben werden als Drucksachen 8/2995 und 8/2996 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 13. Juni 1979 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und in Abstimmung mit dem Bundesminister des Innern die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schulte (Unna), Spitzmüller und Genossen betr. Risiken bei der Verwendung von Strahlen — Drucksache 8/2905 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2985 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 15. Juni 1979 in Abstimmung mit den Bundesministern des Innern, für Arbeit und Sozialordnung, für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Bundeskanzleramtes die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Wörner, Dr. Dregger, Franke, Frau Dr. Neumeister, Frau Geier, Frau Karwatzki, Dr. George, Dr. Hammans, Gerlach (Obernau), Frau Verhülsdonk, Höpfinger, Horstmeier und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung im Spannungs- und Verteidigungsfall — Drucksache 8/2906 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2992 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 30. Mai bis 19. Juni 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/3004 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe als ersten Punkt den Tagesordnungspunkt 28 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
— Drucksache 8/2751 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Das Wort hat der Bundesminister des Innern.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0816200100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung bleibt bei ihrer zielstrebigen, langfristigen und konsequenten Politik der Vorsorge zur Sicherung unserer natürlichen Umwelt. Sie



Bundesminister Baum
wird sich weder von der Schwärmerei der „Grünen" noch von denjenigen beirren lassen, die unter der falschen Flagge der Energiesicherung eine Demontage des Umweltschutzes anstreben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Erst in einer energiewirtschaftlich schwierigen Situation zeigt sich, ob wir es wirklich ernst meinen mit dem Umweltschutz. Wie immer sich die Lage auf dem Ölmarkt in der nächsten Zeit entwickeln wird und wie immer der Anteil der Kernenergie an der Energieversorgung der Bundesrepublik ausfallen wird, sicher muß jedenfalls mittelfristig verstärkt auf die heimischen fossilen Brennstoffe zurückgegriffen werden. Werden aber neue Kohlekraftwerke gebaut, so muß beachtet werden, daß konventionelle Kraftwerke, mit fossilen Brennstoffen betrieben, in erheblichem Maße zur Luftverunreinigung beitragen trotz ständiger Verbesserung der Feuerungstechnik. Nur bei Ausrüstung der Kohlekraftwerke nach neuestem Stand der Technik mit Umweltschutzanlagen kann ein Ansteigen der Belastungen vermieden werden. Nach den Forderungen der TA Luft werden allein in einem 700-MW-Kohlekraftwerk die Schwefeldioxidemissionen von 26 000 Tonnen Mittelwert 1975 auf 8 500 Tonnen herabgesetzt, bei Staub von 4 000 Tonnen 1975 auf 1 500 Tonnen. Die Entwicklung, also der Sprung, den man machen kann, ist doch erheblich; vorausgesetzt, daß man die neuen Werte und Vorschriften akzeptiert, über die wir heute reden, meine Damen und Herren.
Die Sanierungsklausel des neuen § 6 b BImSchG soll den Einbau neuer Techniken beschleunigen, die geplante Verordnung über Großfeuerungsanlagen die Luftverschmutzung durch Groß-Emittenten eindämmen. Erst mit diesen flankierenden Maßnahmen, zu denen auch Investitionshilfen und -anreize gehören, ist Nutzung der Kohle zur Lösung der Probleme des Noch-Ölzeitalters zu vertreten.
Ohne den Einsatz aller technischen Möglichkeiten zur Verminderung der bei Kohlekraftwerken entstehenden Schadstoffe werden neue Standorte für Kohlekraftwerke schwer zu finden sein. Andererseits zeigt die Genehmigungspraxis in Nordrhein-Westfalen, daß selbst in belasteten Gebieten neue Steinkohlekraftwerke mit einer Leistung von bisher über 9 000 MW errichtet werden können, ohne daß schädliche Umwelteinwirkungen in unzumutbarer Weise hervorgerufen werden. Erst diese durchgeführten Umweltschutzauflagen machen Investitionsentscheidungen der Kraftwerksunternehmen kalkulierbar.
Anlaß für die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes war eine gerichtliche Entscheidung zum Bau des Steinkohlekraftwerks in Voerde. Diese Entscheidung hatte die Anwendbarkeit der TA Luft in Frage gestellt. Die dadurch entstandene Rechtsunsicherheit ist inzwischen durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 1978 behoben worden. Diese Rechtsprechung will der Gesetzentwurf verfestigen.
Die Vermutungsklausel bindet jetzt alle Gerichte an die Immissionswerte der TA Luft. Das Bundes-
Immissionsschutzgesetz schützt als Magna Charta der Luftreinhaltung nicht nur die Gesundheit des Menschen, sondern darüber hinaus seine Lebensgrundlagen. Das bedeutet Schutz von Tieren, Pflanzen und empfindlichen Sachgütern. Dieser weitreichende Schutz besteht im übrigen seit der Preußischen Gewerbeordnung von 1845. Es geht dabei heute nicht nur um den Schutz des Eigentums, sondern viel stärker auch um die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von ökologischen Systemen.

(Zustimmung bei der SPD)

Wir werden in unserer Umweltpolitik viel stärker als bisher von der punktuellen Betrachtung einzelner Medien — Wasser, Luft — wegkommen müssen. Wir müssen vielmehr zu einer ökologischen Gesamtbetrachtung der verschiedenen Ökosysteme in unserem Lande kommen, also nicht mehr so sehr generelle Lösungen, sondern solche Lösungen anstreben, die auf die einzelnen Ökosysteme bezogen werden auf der Grundlage von genauen Erkenntnissen, die wir über die einzelnen Systeme gewinnen. Dies wird die Umweltpolitik der achtziger Jahre kennzeichnen.
Die Novellierung des heutigen Gesetzes ist eine Gesetzgebungsarbeit der Verfeinerung und der Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die wir jetzt vornehmen müssen. Im übrigen treten wir in eine Phase ein, die nicht so sehr durch Gesetzgebung gekennzeichnet sein wird, sondern durch die Umsetzung der Gesetze, die in diesem Hause — meistens von allen Parteien gemeinsam
— beschlossen worden sind.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist die Abkehr vom polizeirechtlichen Begriff des Störers!)

— So ist es, Herr Kollege. Im übrigen werden wir uns dagegen wehren, daß die Gesetze, die wir hier gemeinsam beschlossen haben, von einigen Ländern in Frage gestellt werden. Ich denke an das Abwasserabgabengesetz.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die Anhörung von Sachverständigen im Februar 1978 in Berlin hat ergeben, daß die Immissionswerte nicht in allen Fällen ausreichen, um den angestrebten Schutzzweck zu erfüllen. Die Bundesregierung muß hieraus Konsequenzen ziehen. Sie konnte nicht weite Bereiche des Bundesgebietes einer schleichenden Umweltzerstörung preisgeben.
Auf der anderen Seite sind die in den letzten 100 Jahren entstandenen hochindustrialisierten Regionen an Rhein, Ruhr und Saar ein Faktum, auf dem der hohe Leistungsstand unserer Wirtschaft weitgehend beruht. Von niemandem ist — bei allen Kontroversen im einzelnen — bestritten worden, daß immer und überall der Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleistet sein muß. In Abwägung zwischen den klaren Schutzzielen des Gesetzes und den Erfordernissen von Beschäftigung und wirtschaftlichem Wachstum konnte die Bundesregierung auf keinen Fall jetzt auch die bisher wenig belasteten Räume der Verschmutzung preisgeben.



Bundesminister Baum
Die Novellierung bestätigt die über einhundertjährige Tradition des vorsorgenden Umweltschutzes. Sie schafft nicht, wie vielfach in der Öffentlichkeit behauptet, Bürger erster und zweiter Klasse. Es geht auch nicht um den Schutz von Lurchen und Mimosen um ihrer selbst willen. Ziel der Novellierung ist, dem Vorsorgegebot für die bisher wenig belasteten Gebiete ein verstärktes Verbesserungsgebot für belastete Gebiete an die Seite zu stellen. Ohne Umweltschutz wäre das Wirtschaftswachstum der Nachkriegszeit an Rhein, Ruhr und Saar gar nicht denkbar gewesen. Wir haben intensive Anstrengungen unternommen, auch unter Einsatz von Steuermitteln; denken Sie an das RheinBodensee-Programm. Wir haben Erfolge erzielt, aber auf einer ganzen Reihe von Gebieten den Durchbruch im Umweltschutz noch nicht erreicht. Wir haben einen Stillstand, ein Abstoppen der Zuwachsraten erreicht. Doch es muß noch vieles geschehen. Zur Selbstzufriedenheit ist kein Anlaß.
Man kann also sagen: Die weitere wirtschaftliche Entwicklung und das weitere Wirtschaftswachstum hängen ganz eng mit einem intensiven Umweltschutz zusammen. Ohne vorsorgenden Umweltschutz gibt es kein Wirtschaftswachstum.
Verbesserung wird auch weiterhin durch Luftreinhalteplanung und -sanierung erreicht werden, so daß die notwendige wirtschaftliche Weiterentwicklung auch in den Belastungsgebieten sichergestellt ist.
Eine Hochschornsteinpolitik ist allerdings keine Verbesserung. Sie würde nur dazu führen, daß der Schmutz bis in unsere Nachbarländer verteilt wird.

(Ey [CDU/CSU] : Sachlich falsch!)

Im November wird eine Konferenz der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) eine Konvention verabschieden, die Vereinbarungen über die Kontrolle und Bekämpfung weiträumiger Luftverschmutzungen zum Inhalt hat. Im übrigen ist auch in der EG niemand bereit, die Hochschornsteinpolitik mitzutragen.
In der EG beraten wir im übrigen zur Zeit die 1. Richtlinie gegen Luftverschmutzung. Sie betrifft das Schwefeldioxid. In dieser Woche haben wir in Luxemburg einige wichtige Vorentscheidungen dazu getroffen, die unsere Meinung bestätigen.
Die Bundesregierung will nicht jegliche Ansiedlung von Gewerbebetrieben in wenig belasteten Gebieten verhindern. Im Normalfall ist die Umweltschutztechnik längst auf einem Leistungsstand, daß die schädlichen Auswirkungen in Grenzen gehalten werden können. Für die auftretenden Probleme sind differenzierte Regelungen im Gesetzentwurf vorgesehen, die in jedem Einzelfall ein Abwägen zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes und wirtschaftlichem Wachstum ermöglichen. Diese Entscheidungen müssen selbstverständlich vor Ort, also von den Ländern selbst getroffen werden. Nur auf diese Weise können örtliche und regionale Zielkonflikte sachgerecht, bürgernah und
entsprechend unserer föderativen Verfassungsordnung getroffen werden.

(Zustimmung bei der FDP)

Der Bundesrat stellt nun die Konzeption der Bundesregierung geradezu auf den Kopf. Nach seinen Vorstellungen sollen überall nur jene Immissionswerte angewendet werden, die die menschliche Gesundheit schützen. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, Gebiete besonderer Luftreinhaltung zu bestimmen. Nur in diesen „Naturschutzreservaten" — wie ich es einmal nennen möchte — würde der Schutzzweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in vollem Umfang erhalten bleiben. Die Ausnahme würde zum Regelfall. Das wäre — so möchte ich behaupten — eine Demontage der Umweltschutzziele, die wir hier für richtig halten und die wir auch dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugrunde gelegt haben.

(Zustimmung bei der FDP)

Die vom Bundesrat vorgeschlagene grundsätzliche Einengung des Umweltschutzes auf Gesundheitsschutz ist auch aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht geboten, schon gar nicht aus Gründen einer gesicherten Energieversorgung. Nach wie vor können auf Grund von Ausnahmegenehmigungen der Landesregierungen Kohlekraftwerke in wenig belasteten Gebieten gebaut werden. Selbst in Belastungsgebieten wird der Bau von Kohlekraftwerken nicht zu einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung führen, wenn wir die Umweltschutzvorschriften und den Stand der Technik, der sich enorm entwickelt hat, strikt beachten. Notwendig ist allerdings, daß überalterte Anlagen, insbesondere die ersten Kohlekraftwerke der Nachkriegszeit, überall, vor allem in Ballungsgebieten, endlich durch umweltfreundliche Kraftwerke mit höherem Energienutzungsgrad — das kommt j a hinzu — ersetzt werden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die Kraftwerkswirtschaft und die Energieversorgungsunternehmen sind aufgerufen, gleichzeitig ihren Beitrag zur Verbesserung der energiewirtschaftlichen Lage und der Umweltsituation zu leisten.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: In allen Bundesländern!)

— Und zwar in allen Bundesländern. Das ist ein wichtiger Hinweis, Herr Kollege.
Die Novellierung ist mit dem Ziel begonnen worden, mehr Rechtssicherheit für Investitionen zu schaffen. Es darf aber nicht dahin kommen, daß diese Bemühungen durch rechtlich gewagte. und umweltpolitisch nicht zu verantwortende Lösungen letztlich in Frage gestellt werden. Ich bin mir bewußt, daß das Problem des Pflanzenschutzes in einem so unterschiedlich strukturierten Land wie der Bundesrepublik Deutschland nicht leicht zu lösen ist. Hier verdienen die Bemühungen der für die Genehmigungspraxis verantwortlichen Fachgremien der Länder Anerkennung, schon auf der Grundlage des geltenden Rechts nach Lösungen zu suchen, die den Anliegen der Bundesregierung und des Bundesrats gleichermaßen gerecht werden, nämlich



Bundesminister Baum
Stärkung der Rechtssicherheit und Güterabwägung.
Angemessener Pflanzenschutz soll dadurch gewährleistet werden, daß in jedem Genehmigungsverfahren individuell, also nicht schematisiert, und unter Anwendung der von der Rechtsprechung zum Nachbarschutz entwickelten Grundsätze geprüft wird, ob Pflanzen und Ökosysteme ausreichend geschützt sind. Im Interesse der Rechtssicherheit werden den Genehmigungsbehörden klare Auslegungskriterien an die Hand gegeben. Ich meine, daß sich hier möglicherweise Ansätze zeigen könnten, um gemeinsam zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Die Bundesregierung legt Ihnen mit dieser Novellierung ein ausgewogenes Konzept zur Fortschreibung unserer Luftreinhaltepolitik vor. 1974 fand das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Zustimmung aller Fraktionen. Nach wie vor ist dieses Gesetz eines der fortschrittlichsten Umweltgesetze der Welt und Kernstück des von uns allen in diesem Hohen Hause in den letzten Jahren erarbeiteten Gesetzgebungsprogramms im Umweltschutz. Wir stehen jetzt in der Tat an einer Wende: Wollen wir leichtfertig das Erreichte aufs Spiel setzen oder gemeinsam nach Wegen suchen, auch angesichts energiewirtschaftlicher Zwänge den geraden Kurs unserer Umweltpolitik kontinuierlich fortzusetzen?
Umweltschutz ist keine tagespolitische Schönwetteraufgabe, die heute so und morgen so betrieben werden kann. Sie braucht langen Atem und Festigkeit in der Abwehr von Interessenforderungen an allen Fronten, auch beim Zurückweisen des vorgeschobenen Vorwurfs der Überbürokratisierung durch Umweltgesetze, wie er jetzt beim Abwasserabgabengesetz erhoben wird. Ich habe schon darauf hingewiesen: Wir werden es nicht zulassen, daß dieses Gesetz, das von einigen ohnehin als unzureichend empfungen wird und das wir in der nächsten Legislaturperiode sicher noch einmal überprüfen müssen, durch den vorgeschobenen Vorwand in Frage gestellt werden soll, es führe zu einer Überbürokratisierung.

(V o r s i t z: Vizepräsident Dr. von Weizsäcker)

Es wäre verhängnisvoll, wenn wir hinter die Preußische Gewerbeordnung von 1845 zurückgingen. Wir sollten bei der Novellierung nicht vergessen, daß wir in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Umweltschutz brauchen, gerade wenn wir als Industrienation überleben wollen. Wir brauchen Umweltpolitik mit Augenmaß, eine kontinuierliche Umweltpolitik, auf die sich alle einstellen können. Es darf kein Auf und Ab geben, etwa nach den Gegebenheiten der Wirtschaftskonjunktur oder nach den Gegebenheiten der Energiesicherung. Wir brauchen den „Grünen" nicht nachzulaufen. Wir haben uns in einer kontinuierlichen Umweltpolitik nie beirren lassen.
Wir stehen jetzt vor der Frage, wie wir das vorhandene Umweltbewußtsein der Bevölkerung noch
stärker als bisher für die Ziele der Umweltpolitik einsetzen können. Wir stehen vor der Frage, wie die Umweltpolitik der 80er Jahre gestaltet sein soll. Sie wird nicht mehr allein eine Gesetzgebungspolitik sein können — Gesetz und Verordnung werden in den Hintergrund treten —, sondern es wird verstärkt um die Bewertung einzelner Ökosysteme gehen müssen, unter Einbeziehung verschiedenster Fachpolitiken, vor allem aber aller Elemente auch des Naturschutzes und der Landschaftspflege, und zwar in einer Gesamtbetrachtung. Wir müssen also von Reparaturen zu konsequenter Umweltvorsorge kommen.
Das Parlament, hoffe ich, wird zu gegebener Zeit Gelegenheit finden, diese ökologischen Perspektiven der zweiten Phase unserer Umweltpolitik zu diskutieren. Heute geht es darum, daß wir das 1974 gemeinsam Vereinbarte nicht in Frage stellen, sondern im Interesse des Schutzes unserer Umwelt gemeinsam fortentwickeln.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0816200200
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Volmer.

Günter Volmer (CDU):
Rede ID: ID0816200300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu Beginn einige allgemeine Gedanken vorausschicken. Der bekannte britische Volkswirt David Ricardo erklärte im Jahre 1817, daß Wasser und Luft, obwohl schlechthin existenznotwendig, dennoch ohne jeden Marktwert seien, während doch zugleich das viel weniger wichtige Gold einen so unvergleichlichen Marktwert besitze.
Zu Ricardos Zeiten waren Wasser und Luft eben • noch im Überfluß vorhanden; genauer gesagt: Es gab genügend unverschmutztes Wasser, und die Luft war so rein, wie man es sich nur wünschen konnte. Niemand wurde durch Mangel an diesen Dingen ernstlich bedrückt. Volkswirtschaftliche Kosten entstanden nicht. Kurz: Die Umwelt gehörte damals zum außerwirtschaftlichen Bereich; trotz ihres immensen Nutzens war diese Umwelt nichts wert.
Heute, meine Damen und Herren, ist das völlig anders geworden. Durch die unerhörte Ausweitung der industriellen Aktivität in den letzten 200 Jahren, die sprunghaft gestiegene Belastung der Umwelt mit Abfallstoffen und durch den Zwang, diese Umweltbelastung zu begrenzen, hat die Umwelt den außerwirtschaftlichen Bereich längst verlassen. Entscheidungen, die sich auf die Umwelt auswirken, sind damit zugleich auch ökonomische Entscheidungen geworden.
Umweltgüter gehören zu den knappsten Gütern überhaupt. Jede Beanspruchung der Umwelt verursacht ganz erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Wenn die Umweltbelastung nämlich schließlich zum Zusammenbruch des ökologischen Gleichgewichts und damit zur Vernichtung unserer Existenzgrundlage führen würde, so wären die volks-



Volmer
wirtschaftlichen Kosten umweltbelastender Aktivitäten ganz einfach unendlich.
Nun muß das Ausmaß der Gesamtbelastung irgendwie begrenzt werden. Aber gerade dadurch erhält das Problem seine ökonomische Dimension; denn durch politisch verfügte Beschränkungen der zulässigen Umweltbelastung entsteht Knappheit an erlaubten Umweltnutzungen.
Wer jetzt und heute eine dieser verknappten Nutzungen für sich beansprucht, entzieht sie einem anderen potentiellen Nutzer und verursacht infolgedessen volkswirtschaftliche Kosten. Ihre Höhe hängt davon ab, wie nachdrücklich die Beschränkung insgesamt geduldeter Umweltbelastung gehandhabt wird. Werden nur wenige Nutzungen gestattet, so muß auf weitere hochwertige Nutzungen verzichtet werden, was wiederum hohe volkswirtschaftliche Kosten bedeutet. Sind die Beschränkungen locker, so ergeben sich niedrigere volkswirtschaftliche Kosten, da die erforderlichen Nutzungsverzichte weniger schwerwiegend sind. Das ist natürlich nicht allein im Bereich des Umweltschutzes so, sondern ganz allgemein.
Wenn heute lautstark die Forderung erhoben wird: Ökologie vor Ökonomie — so las ich es kürzlich; dies soll der Staatssekretär Dr. Hartkopf gesagt haben —, kann ich diese Auffassung nicht teilen und nicht mit vertreten. Gerade wirksame Umweltpolitik macht den Umweltschutz zu einem ökonomischen Problem. Dieses außer acht zu lassen hieße nichts anderes, als ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Zusammenhänge vorzugehen. Das wäre extrem teuer und würde den Widerstand in der Bevölkerung gegen wirksamen Umweltschutz rasch anwachsen lassen. Ökologie vor Ökonomie ernstgenommen, bietet so die Gewähr für mangelhaften und weniger wirksamen Umweltschutz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Solide Umweltpolitik muß mit den unvermeidlichen Knappheitsfolgen rechnen, um die Kasten des Umweltschutzes niedrig zu halten. Die Belange der Ökologie können wirksam nur mit Hilfe der Ökonomie wahrgenommen werden. Diese Zusammenhänge gilt es zu beachten, wenn wir an die Beratung dieses Gesetzes gehen. Man muß sich diese Zusammenhänge vor Augen halten, wenn man in vernünftiger und verantwortungsbewußter Weise Anforderungen zur Verringerung unerwünschter und schädlicher Umweltbelastungen festsetzen will.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist gerade gut fünf Jahre in Kraft und hat schon einige Veränderungen erfahren.

(Konrad [SPD]: Eine kleine!)

— Herr Konrad, wenn ich Ihre Veröffentlichung lese, halten Sie ja den vorliegenden Entwurf auch nicht für der Weisheit letzten Schluß. Von verschiedenen Ermächtigungen zum Erlaß von Verordnungen ist bisher noch nicht Gebrauch gemacht worden. So fehlt uns z. B. noch die Störfall-Verordnung. Gerade diese Verordnung wäre so notwendig, wenn eine bessere Vorbeugung gegen Störfälle der chemischen Industrie erreicht werden soll.
Auch im praktischen Vollzug sind die Möglichkeiten des Gesetzes noch gar nicht voll ausgeschöpft und ausgelotet worden. Ich meine, dazu gehört auch die Durchführung von Gerichtsverfahren.
Nun liegt uns der Entwurf eines Zweiten Änderungsgesetzes vor, mit dem erhebliche Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes herbeigeführt werden sollen. Wir hören von vielen Seiten, diese Änderung sei dringend erforderlich, um einmal die Rechtssicherheit zu erhöhen und zum anderen eine Güterabwägung zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes und den Erfordernissen von Beschäftigung und wirtschaftlichem Wachstum zu erleichtern. Der Deutsche Industrie- und Handelstag sagt dazu in einem Schreiben vom 16. Juni 1979 folgendes:
Der Regierungsentwurf verfolgt diese Zielsetzung nur in den von den Landesregierungen ausgewiesenen Belastungsgebieten, die, bezogen auf die Gesamtfläche des Bundesgebietes, noch nicht einmal 5 °/o ausmachen.

(Konrad [SPD] : Ein schlimmeres Mißverständnis gibt es nicht!)

— Sie können es ja gleich gradestellen, Herr Konrad. Es heißt dort weiter:
Auf 95 °/o der Fläche und damit auch für den größten Teil der Förderungsgebiete nach der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur werden durch das sogenannte Verschlechterungsgebot die bestehende Rechtsunsicherheit durch Einführung neuer, unbestimmter Rechtsbegriffe verstärkt, Genehmigungsverfahren in diesen Gebieten also unkalkulierbar gemacht und die wirtschaftliche Weiterentwicklung im größten Teil des Bundesgebietes durch eine immissionsrechtliche Status-quo-Politik unterhalb des Niveaus der Immissionswerte der Technischen Anleitung Luft gebremst bzw. von Ausnahmeentscheidungen der Landesregierung abhängig gemacht. Der Gesetzentwurf, der vorliegt, kehrt
— so folgert der Industrie- und Handelstag —
damit die Zielsetzungen des Kabinettsbeschlusses vom 11. 11. 1977 in ihr Gegenteil um.
So weit der Deutsche Industrie- und Handelstag.

(Konrad [SPD] : Aber keineswegs gut!)

Gerade der Bundeskanzler und diejenigen, die am lebhaftesten diese Gesetzesänderung fordern, haben bisher häufig mit beredten Worten über die Flut immer neuer Gesetze und Vorschriften Klage geführt. Da auch wir für eine energische Eindämmung der Gesetzesflut eintreten, werden wir, wenn auch vieles für die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes spricht, die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung sehr sorgfältig prüfen.
Im Umweltgutachten, Herr Kollege Konrad, — wir haben neulich darüber gesprochen —, aus dem Jahre 1978 heißt es in Ziffer 707:



Volmer
Es erscheint vielmehr geraten, das Abfallbeseitigungsrecht bereits sehr kritisch auf mögliche Überregelungen zu prüfen.
Wir sollten also sehr darauf achten, daß dieselbe Formulierung nicht in einem späteren Umweltgutachten bei der Luftreinhaltung zu finden ist.
Auch die Verrechtlichung der bisherigen Verwaltungsvorschriften der Technischen Anleitung Luft muß sehr kritisch gewürdigt werden.
Wer vom Umweltschutz redet, denkt natürlich an das stark belastete Ruhrgebiet, aus dem ich selbst komme. Hierzu schrieb jedoch der Kollege Reuschenbach am 3. April 1979 im „Sozialdemokratischen Pressedienst"

(Konrad [SPD] : Wo sollte er auch sonst schreiben?)

— eben; aber hören Sie einmal bis zum Ende zu, dann werden Ihre Zwischenrufe vielleicht ein bißchen leiser —, das offenbar unausrottbare Image eines verrußten und verdreckten Landstriches sei nicht nur ärgerlich und falsch, sondern vor allem der dringend erforderlichen Strukturverbesserung abträglich.
Die Wirklichkeit sei anders, denn nirgendwo sei der Kampf gegen Umweltbelastungen entschlossener aufgenommen worden als im Herzen Nordrhein-Westfalens.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : So ist es!)

— Sie stimmen mir alle zu; hoffentlich stimmen Sie gleich auch meiner Schlußfolgerung zu.

(Konrad [SPD] : Wenn sie gut ist!)

Dann zählt der Kollege Reuschenbach auf: Nordrhein-Westfalen erläßt Anfang der 60er Jahre als erstes Bundesland ein Landes-Immissionsschutzgesetz.

(Zuruf von der CDU/CSU: Unter Meyers!)

1963 richtet Nordrhein-Westfalen die Landesanstalt für Immissionsschutz ein, die die größte und modernste in Europa sei. Seit 1964, so schreibt der Kollege Reuschenbach, betreibe Nordrhein-Westfalen ein Smog-Warnsystem zur Gefahrenabwehr bei schlechten Wetterlagen. Seit 15 Jahren betreibe Nordrhein-Westfalen die umfassendste, flächendekkende Luftüberwachung, die ohne Parallele in der Welt sei.

(Lampersbach [CDU/CSU] : Minister Grundmann war das!)

Seit Mitte der 60er Jahre leitet Nordrhein-Westfalen ein Programm zur Beseitigung des braunen Rauches aus Thomas-Stahlkonvertern ein. Ab 1965 läßt Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die häuslichen Ölfeuerungen überwachen und reduziert den Anteil schlecht eingestellter Anlagen von 60 auf 10 %. Wahrlich beachtenswerte Leistungen!

(Zustimmung des Abg. Konrad ]SPD])

— Ich bestätige gern Ihren Beifall, Kollege Konrad, aber auch die Richtigkeit der vom Kollegen Reuschenbach in so superlativer Form vorgetragenen
Leistungen, und ergänze ganz schlicht und eindeutig: Dies alles wurde von der CDU-Regierung Meyers geleistet.

(Beifall bei der CDU/CSU — Konrad [SPD] : Nachdem Willy Brandt 1961 den blauen Himmel über der Ruhr gefordert hat!)

— Willy Brandt hat schon vieles versprochen und wenig gehalten. Dafür ist er bekannt.
Nun lassen Sie mich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und auch zur Stellungnahme des Bundesrats noch einige Worte sagen. Anlaß für diese Gesetzesinitiative der Bundesregierung war
— ich halte es einfach für notwendig, auch dies einmal ins Gedächtnis zurückzurufen — nicht etwa nur die Sorge um die weitere Verbesserung des Umweltschutzes, der Luftreinhaltung, sondern die Sorge über einen insbesondere Anfang dieses Jahres vielbeklagten Investitionsstau. Industrievorhaben in Milliardenhöhe sollen laut Angaben des Regierungssprechers Grünewald durch Hindernisse in den Genehmigungsverfahren und durch sonstige Widerstände gegen ihre Verwirklichung nicht realisiert worden sein. Für den Kraftwerksbereich nennt Grünewald alleine einen Investitionsstau von 9,4 Milliarden DM.
Durch den Gang der Diskussion sah sich Minister Baum im Mai 1978, damals noch Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, veranlaßt, öffentlich zu beteuern, die beabsichtigte Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes solle nicht zum Abbau des Umweltschutzes führen — er hat das vorhin ja wiederholt —, sondern im Gegenteil werde das bewährte Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung Luft zur Reinhaltung der Luft uneingeschränkt in Kraft bleiben und weiteren Schutz vor weiteren Schadstoffen bieten. Außerdem werde der Schutz tierischen und pflanzlichen Lebens in weiteren Gebieten der Bundesrepublik Deutschland erheblich verstärkt.
Wenn man die im Vorblatt des uns jetzt vorgelegten Gesetzentwurfes genannte Zielsetzung liest, fragt man sich, woher die von Herrn Baum propagierte Verschärfung der Umweltschutzanforderungen kommt.
Aber vielleicht ist Herr Baum nur Opfer seiner Rolle, in die er immer wieder allzu gerne schlüpft, und einer möglicherweise daraus abgeleiteten selbstverschuldeten Legendenbildung geworden, nämlich d e r Umweltschützer zu sein. Vielleicht ist er aus diesem Grund nicht in der Lage, die harte Notwendigkeit zu erkennen, Umweltschutz und Wirtschaftentwicklung in unserem Land in vernünftige Übereinstimmung zu bringen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816200400
Wo sind die Ziele — Er-



Volmer
höhung der Rechtssicherheit und Verbesserung des Schutzes unserer Umwelt — geblieben?
Dazu rufe ich einen für uns unverdächtigen Zeugen auf, nämlich die von der gleichen Koalition wie in Bonn getragene Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Sie hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 13. März 1979 festgestellt — ich zitiere —:
... würden die Karten zur Darstellung der Immissionsbelastung auf diese
— ich ergänze: von der Bundesregierung vorgeschlagenen 16 qkm großen —
Beurteilungsflächen umgestellt, so ergäben sich bei der im Ruhrgebiet wesentlichen Luftverunreinigungskomponente Schwefeldioxid z. B. in den Jahren 1977 und 1978 keine Überschreitungsflächen mehr. Demgegenüber ergeben sich nach der bisherigen Methode Überschreitungen auf etwa 230 qkm oder 7 °/o des Meßgebietes.
Und ich zitiere weiter:
Wenn künftig auf 16 qkm große Beurteilungsflächen abgestellt wird, ist im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage zur Festsetzung von Belastungsgebieten in § 44 Abs. 2. BImSchG bei der Aufstellung
— ich füge hinzu: von Luftreinhalteplänen -
mit Schwierigkeiten zu rechnen. Ferner würde die systematische Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Ballungsräumen beeinträchtigt werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt eingehend dar, daß bei einer größeren Beurteilungsfläche die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit außergewöhnlich ungleichmäßiger Schadstoffverteilung geringer ist als bei einer kleineren Beurteilungsfläche.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Wofür sind Sie denn!)

Landesminister Zöpel hat dies, wenn Sie einmal das Protokoll nachlesen wollen, auch im Bundesrat deutlich gemacht, als er erklärte, daß sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen noch nicht in der Lage sehe, der Konzeption dieses Gesetzentwurfs voll zuzustimmen. Sobald abzusehen sei, so Herr Zöpfel, welche Fassung das Gesetz erhalte, werde seine Landesregierung die Auswirkungen der vorgesehenen Rechtsänderungen noch einmal sogfältig prüfen und dann eine endgültige Stellungnahme abgeben. Ich gehe davon aus, daß Herr Minister Baum die Landesregierung Nordrhein-Westfalen vorhin ausdrücklich einbezogen hat, als er das Verhalten des Bundesrates kritisiert hat.
Dieses Beispiel zeigt nicht nur, daß es der Bundesregierung wieder einmal gelungen ist, ein Gesetz vorzulegen, das nicht einmal die Zustimmung der eigenen Freunde findet. Es zeigt bei genauerem Hinsehen auch — wie so oft —, daß der Bundesinnenminister immer häufiger in erschütternder Weise sogar selbst gesteckte Ziele verfehlt und auch
selbst erhobene Ansprüche in keiner Weise erfüllen kann.

(Krey [CDU/CSU] : Hört! Hört! — Lampersbach [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Dem für Umweltschutz zuständigen Minister fällt zum „Tag der Umwelt", wie im „Bulletin" der Bundesregierung vom 7. Juni nachzulesen ist, als praktischen Beitrag jedes einzelnen zum Umweltschutz nicht viel mehr zum Thema Gewässerschutz ein als der Aufruf — ich zitiere —:
Umweltpolitik verlangt Opfer, Umweltschutz ist nicht billig. Umweltschutz ist nicht nur Sache des Staates oder der Industrie, sondern Sache jedes einzelnen. Ich rufe daher jeden von uns auf, Tag für Tag praktischen Umweltschutz zu betreiben: Zu Hause wie am Arbeitsplatz. Möglichkeiten dazu gibt es genug, z. B.: Thema Wasser: Wasch- und Spülmittel sparsam gebrauchen, umweltfreundliches weißes statt farbiges Toilettenpapier kaufen, auch das kann jeder.
Dies, meine Damen und Herren, offenbart einen beängstigenden Zustand eines zu einer wirksamen Umweltschutzpolitik unfähigen Ministers.
Abschließend stellt sich für mich die Frage, ob es die Bundesregierung mit diesem Gesetz ernst meint und — wenn ja — wie ernst. Wenn die Bundesregierung dieses Gesetz genauso lasch behandelt wie das Verkehrslärmschutzgesetz, dann wird auch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lediglich den Status eines Gesetzentwurfs erreichen und dann in der Schublade der nicht realisierten Absichten verschwinden.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Nun sagen Sie doch endlich einmal, was Sie wollen!)

Einiges — und damit komme ich zum Schluß, Herr Wolfram — spricht für die Richtigkeit dieser Sorge. Staatssekretär Dr. Hartkopf, der das Verhalten der Bundesratsmehrheit zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vor wenigen Tagen in Berlin kritisiert haben soll, hat vor dem Bundesverband der Deutschen Industrie am 12. Juni in Bonn erklärt, heute sei das- Rechtssystem des reagierenden Umweltschutzes weitgehend vollständig; was noch ausstehe, seien im wesentlichen nur noch das Chemiekaliengesetz und die Störfallverordnung. Beide Rechtsetzungsaufgaben müßten von dieser Regierung noch gelöst werden. Dieser Zwang — so sagt Herr Hartkopf — bestehe nicht für die von außen betriebene Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Darum frage ich: Wenn im Innenministerium die Auffassung vertreten wird, daß für diese Regierung nicht der Zwang besteht, das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu novellieren, dann bleibt die Frage offen, warum sie diesen Gesetzentwurf überhaupt vorgelegt hat.

(Zuruf des Abg. Wolfram [Recklinghausen] [SPD])




Volmer
Wenn es zutrifft, daß diese Novellierung von außen betrieben wird, stellt sich ebenso die Frage, wer die Regierung von außen beeinflußt hat,

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Fragen Sie doch Herrn Katzer!)

einen Gesetzentwurf vorzulegen, von dessen Notwendigkeit sie selbst nicht überzeugt ist.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird diesen Gesetzentwurf sehr sorgfältig prüfen und darauf achten, daß ein ausgewogenes Gesetz verabschiedet wird, das der Ökologie und der Ökonomie Rechnung trägt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0816200500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Konrad.

Klaus Konrad (SPD):
Rede ID: ID0816200600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An der Bundestagsdrucksache 8/2751, mit der der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt wurde, fällt auf, daß der größere Teil der Vorlage — genau 30 Seiten — der Änderung einer Verwaltungsvorschrift, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, gewidmet ist. Die Bestimmungen der TA Luft, die geändert werden sollen, der Beschluß des Bundesrates und die vorläufige Stellungnahme der Bundesregierung hierzu sind dem Bundestag zugeleitet worden, obwohl er keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf die Technische Anleitung Luft hat. Doch stehen — wie der Bundesrat es ausdrückt — die Änderung des Gesetzes und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wegen der engen Verzahnung „im parlamentarisch zu entscheidenden Gesamtzusammenhang", so daß es nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu geboten war, ein „Immissionsschutzpaket" zu schnüren.
Ich bin insofern schon erfreut, daß auch der wegen seiner sonst immer bevorzugten Sachlichkeit so hoch von mir geschätzte Kollege Volmer die TA Luft ebenfalls bereits in die Erörterungen hier einbezogen hat. Wir werden das in bewährter Kollegialität im Innenausschuß fortsetzen.

(Zurufe vonder CDU/CSU)

Dieser anscheinend beispiellose Fall in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland war zu Beginn meines Beitrags zur Aussprache zu erwähnen, um eine Besonderheit des Entwurfs zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu unterstreichen, auf die ich noch eingehen werde.
Zunächst aber noch ein Blick zurück — keineswegs im Zorn, sondern im Bemühen, aus früheren Zielvorgaben und Landmarken die Richtung wieder sichtbar zu machen, die der Deutsche Bundestag am 18. Januar 1974 bei der einstimmigen Verabschiedung des „Gesetzes gegen Schmutz und Lärm jeder Art und jeder Herkunft" eingeschlagen hatte:
Ich habe soeben eine Wendung des damaligen Bundesministers des Innern, Genscher, aufgegriffen, und ebenso wie Herr Bundesinnenminister Baum heute hat Herr Genscher damals von einer „Magna
Charta der Luftreinhaltung" gesprochen, die „zu den modernsten und weitestgehenden Gesetzgebungsvorhaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes in der Welt" gehören. Richtungweisend in des Wortes strengster und bester Bedeutung war ein in der dritten Lesung vom damaligen Vorsitzenden des Innenausschusses, unserem Kollegen Prof. Dr. Friedrich Schäfer, vorgetragener Gedanke, den ich — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten — wörtlich in einem längeren Zitat wiederholen will:
Der Umweltschutz ist ein Bereich, in dem sich das Bewußtsein unserer Bürger und der politisch Verantwortlichen dafür entwickelt hat, daß es Werte gibt, die planend zu gestalten und zu bewahren und zu fördern unser aller Pflicht und unser aller Interesse ist. Umweltschutz heißt nicht, einen einzelnen oder eine kleine Gruppe vor Gefahren, Nachteilen oder Belästigungen zu schützen; Umweltschutz heißt vielmehr, alle Vorgänge unseres Wirtschafts- und Verwaltungslebens so zu planen und zu gestalten, daß der Gemeinschaft bestmögliche Umweltbedingungen erhalten bleiben können oder wiederbeschafft werden ... Es ist dies ein Rechtsgedanke, der nicht nur in der modernen Entwicklung auf dem Gebiete des Umweltschutzes Platz greift, sondern insbesondere auf all den Gebieten, in denen Planungsmaßnahmen notwendig sind, beschlossen werden können und in denen es Vorsorgemaßnahmen gibt ... Die Ergänzung von § 1 des Regierungsentwurfs durch den Ausschuß, wonach dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen zur Pflicht gemacht wird, macht klar, welche Bedeutung dem Vorsorgecharakter als Rechtsverpflichtung beigemessen wird.
Das könnte ebenso gut heute und zu der uns jetzt bewegenden Problematik des Immissionsschutzes gesagt worden sein und beruht gewiß weniger auf Prophetengabe als auf umfassender Sachkenntnis und mehr als dreijähriger Beschäftigung als Vorsitzender des federführenden Ausschusses mit dem im Jahre 1974 verabschiedeten Gesetz; denn vor nunmehr acht Jahren hatte der Innenausschuß des Deutschen Bundestages zur Vorbereitung der Umweltgesetze, darunter auch eines „Gesetzes zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge" — so die vollständige Bezeichnung —, mehrere Sachverständigenanhörungen durchgeführt. Die zur Luftreinhaltung fand am 14. Juni 1971 statt. Das Protokoll ist lesenswert und heute noch aktuell. Ich werde darauf zurückkommen.
Wenn sich der Deutsche Bundestag nun mit einem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beschäftigen hat, drängt sich die Frage auf, ob und gegebenenfalls wo etwas an der Frucht langwieriger parlamentarischer, mit Unterstützung der Wissenschaft und des in der Bevölkerung erwachten Umweltbewußtseins vollbrachter Anstrengungen faul sein könnte. Im Kern ist sie es bestimmt nicht; denn die beiden Umweltgutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen



Konrad
aus dem Jahre 1974 und dem Jahre 1978, der Umweltbericht 1976 der Bundesregierung und der Erste Immissionsschutzbericht der Bundesregierung auf Drucksache 8/2006 vom 24. Juli 1978 lassen erkennen, daß trotz zugegeben unterschiedlicher Entwicklungen „gute Fortschritte" und „erste Erfolge" bei der allgemeinen Entwicklung der Luftqualität festzustellen sind. Freilich sei das Belastungsniveau „gelegentlich unerwartet hoch", und zu einem befriedigenden Zustand könnten nur „weitere Anstrengungen" führen, meint der Rat der Sachverständigen.
Ohne auf Einzelheiten, für die hier die Zeit fehlt, einzugehen, darf gesagt werden, daß der Ausstoß bei den wichtigen Schadstoffen, also die Emissionen, rückläufig oder gleichbleibend ist und entsprechend vorausgeschätzt wird. Nur die Emission von Stickoxiden steigt leider noch an. Besonders der Immissionsschutzbericht erläutert eingehend die anlagen-, produkt- und gebietsbezogenen Maßnahmen der Gesetzgebung und im Vollzug, die dem Immissionsschutz dienen. Das Zahlenwerk, teilweise auf Schätzungen von Instituten, teilweise auf Angaben der Wirtschaft beruhend, bestätigt das Bemühen der Bundesregierung, die finanzielle Belastung der Wirtschaft, die durch Anforderungen des Umweltschutzes entsteht, in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Wir wären auch hier über Einzelheiten besser unterrichtet, wenn der Bundesverband der Deutschen Industrie das ihm schon seit langem vorliegende Gutachten zur Veröffentlichung früher freigegeben hätte.
Größte Aufmerksamkeit in den erwähnten Gutachten und Berichten verdienen die überzeugenden Hinweise auf die Notwendigkeit verstärkten Schutzes gegen die wichtigsten der bekannten Schadstoffe und die Ergebnisse der Wirkungsforschung. Auf die unterschiedlichen Anforderungen an den Schutz der verschiedenen Rechtsgüter — Mensch einerseits und Tiere, Pflanzen und Sachen andererseits — möchte ich schon an dieser Stelle ebenso hinweisen wie auf die Besonderheiten von Blei und Cadmium sowie einiger Stoffe, deren krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, auch wenn der Immissionsschutzbericht zutreffend auf „neue Herausforderungen", die bei anderer Gelegenheit zu erörtern wären, aufmerksam macht, daß das Regelwerk des Gesetzes zu greifen und im Zusammenwirken mit den zum Vollzug berufenen Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden den von uns als Gesetzgeber bestimmten Zweck zu verwirklichen beginnt. Viele Durchführungsverordnungen sind erst kurze Zeit in Kraft. Einige gesetzliche Ermächtigungen konnten noch nicht ausgeschöpft werden, wie auch Herr Kollege Volmer mit sichtbarer Befriedigung erwähnt hat. Aber anknüpfend an den für meinen Rückblick angeführten Grund möchte ich sagen: Die Richtung, die Bundestag und Bundesregierung bei der Beratung und der Verabschiedung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingeschlagen haben, stimmt.
Worauf ist dann die Vorlage des Entwurfs eines zweiten Änderungsgesetzes zurückzuführen? Im Zuge der Ölverknappung im Herbst 1973 und des
sich verlangsamenden Wirtschaftswachstums mit zunehmender Arbeitslosigkeit war von vielen vor allem dem Immissionsschutz wegen behaupteter und teilweise auch festgestellter Verzögerungen von Investitionen, ebenfalls wegen vermeintlicher Gefährdung von Arbeitsplätzen der Platz auf der Anklagebank zugedacht worden. Hinzu kamen gerichtliche Entscheidungen zum Bau des Steinkohlekraftwerks Voerde, die zu anfänglich nicht gänzlich unberechtigter Sorge bei der Industrie um die Rechtssicherheit der Investitionsplanungen für genehmigungsbedürftige Großanlagen führten. Die Bestrebungen, zusammen mit dem Gewinn von mehr Rechtssicherheit, gelegentlich in dem modischen Zauberwort „gerichtsfest" gipfelnd, auch gleich einige ungeliebte Belastungen des Immissionsschutzes abstoßen zu können, sind zwar verhaltener geworden, aber keineswegs ausgelaufen.
Andere Forderungen nach Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beruhen auf den Ergebnissen der bereits erwähnten Forschung über die Wirkung von Schadstoffen. Sie veranlaßten den Bundesminister des Innern zu einer Sachverständigenanhörung im Februar 1978 in Berlin, die zwar die Immissionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft hinsichtlich des Schutzes der menschlichen Gesundheit bestätigte, aber gleichzeitig ergab, daß sie nicht immer ausreichen, um empfindliche Tiere, Pflanzen und sonstige Sachgüter zu schützen. Die Erkenntnisse der Sachverständigenanhörung, über die ein Wortprotokoll vorliegt, können nicht als sensationell oder überraschend abgetan werden. Denn kaum anders haben sich schon am 14. Juni 1971 drei Sachverständige auf der öffentlichen Informationssitzung des Innenausschusses geäußert. Zumindest haben sie gefordert, daß die Entwicklung beim Schutz für Tiere, Pflanzen und sonstige erhaltenswerte Güter sorgfältig beobachtet wird.
Der Entwurf der Bundesregierung wird den mit Kabinettsbeschluß vom 11. November 1978 gestellten Forderungen nach Verstärkung der Rechtssicherheit und nach einer Güterabwägung zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes und den Erfordernissen von Beschäftigung und wirtschaftlichem Wachstum gerecht. Daß er weder bei engagierten Umweltschützern noch in den Kreisen der Wirtschaft noch im Bundesrat vorbehaltslose Zustimmung gefunden hat, darf bei der Schwierigkeit der aufgetretenen Zweifelsfragen und bei den weit auseinanderklaffenden Grundansätzen nicht überraschen.
Das Kernstück der beabsichtigten Verstärkung der Rechtssicherheit ist die Vermutungsklausel des j 6 a, mit der die Immissionswerte nach Nr. 2.5 der TA Luft auch für die Gerichte verbindlich festgelegt werden und Gesetzesrang erhalten. Im Gesetzgebungsverfahren werden hier gründliche Prüfungen stattfinden müssen, in welche Rolle der Bundestag, der schon bei der Verabschiedung dieses Entwurfs und später immer wieder etwaige Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu sanktionieren hat, gebracht wird.
Ich will hier gleich auch noch die Kritik des Kollegen Volmer aufnehmen, soweit sie sich auf die TA



Konrad
Luft und die beabsichtigte enge Verzahnung mit dem Gesetz bezieht. Wenn der Bundesrat z. B. vorschlägt, auch die Nr. 2.6 in die Vermutungsklausel aufzunehmen, dann endet die gesetzliche Vermutung bei den DIN-Normen. Damit wird schon auf den ersten Blick deutlich, wie die Vorschläge des Bundesrates gelegentlich gegen die auch von ihm selbst angestrebte Rechtssicherheit verstoßen.
Die aus der TA Luft in den Gesetzentwurf übernommenen Klauseln über die Sanierung belasteter Gebiete und Luftreinhaltepläne sollen und werden Investitionsvorhaben erleichtern.
Das Verschlechterungsverbot in belasteten Gebieten wird ergänzt durch ein Vorsorgegebot in bisher wenig belasteten Gebieten zum Schutz besonders empfindlicher Tiere, Pflanzen und anderer Sachen vor schädlichen Luftverunreinigungen. Diese ebenfalls in § 6 a des Entwurfs vorgesehene Regelung ist stark umstritten, obwohl Abwägungsklauseln eingebaut sind, die es den Landesregierungen ermöglichen, Ausnahmen aus dem Vorsorgegebot zuzulassen, wenn an der Industrialisierung eines bisher wenig belasteten Gebietes ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Ich kann mir hier zusätzliche Bemerkungen ersparen, da Herr Minister Baum diesen Problemkreis ausführlich dargestellt hat.
An diesem gewiß entscheidenden Punkt hat der Bundesrat mit Mehrheit und im allgemeinen dem Votum seines Wirtschaftsausschusses folgend eine andere Lösung vorgeschlagen, die zu harten Reaktionen im Bundesministerium des Innern geführt hat. Auch darauf ist Herr Kollege Volmer unter Namensnennung eingegangen. Da die Fronten zur Zeit noch verhärtet zu sein scheinen, den Bundesländern, die im Bundesrat die Mehrheit bei seiner Stellungnahme — unter Einschluß von Nordrhein-Westfalen — bildeten, auch nicht bestritten werden soll, daß ihr Konzept zur Ausweisung von Gebieten „besonderer Luftreinhaltung" in sich schlüssig ist, muß im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sorgsam ausgelotet werden, wie ein Weg zu einer Verständigung gefunden werden kann. Denn eine regional unterschiedliche Ausgestaltung des Immissionsschutzes für Tiere, Pflanzen und Sachgüter — natürlich keineswegs für Menschen — erlaubt nicht nur die wirtschaftliche Weiterentwicklung traditioneller Industriegebiete, sondern auch die — allerdings von den Umweltschutzverbänden mißbilligte — Herabsetzung der Luftreinhaltungserfordernisse zur wirtschaftlichen Entwicklung in Gebieten, die nach den Vorstellungen der Bundesregierung auf Grund des § 49 a des Entwurfs ausgewiesen werden sollen. Es zeichnet sich ab, daß der federführende Ausschuß gemeinsam mit den mitberatenden Ausschüssen auf ein Anhörverfahren zu den zwischen Bundesregierung und Bundesrat strittig gebliebenen Fragen angewiesen sein wird. Mir wird es wohl erlaubt sein, der Bundesregierung dafür zu danken, daß sie bis heute an ihrem Entwurf festgehalten hat.
Ohne von dieser Stelle aus zu den kurz geschilderten, aber tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten abschließend Stellung zu nehmen, liegt mir doch daran, § 3 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausdrücklich zu erwähnen. In ihm sind die schädlichen Umwelteinwirkungen dahin umschrieben, daß es sich um Immissionen handelt, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen nicht nur für die Nachbarschaft, sondern auch für die Allgemeinheit herbeizuführen geeignet sind. Der Schutz der Allgemeinheit muß aber unter gesamtökologischen Gesichtspunkten erfolgen. Der Mensch kann nicht ohne einen umfassenden Artenbestand an Tieren und Pflanzen leben, der sich ohnehin beängstigend vermindert.
Vielleicht wirkt der Anfangsschwung der von außen gekommenen heftigen Anstöße zur Novellierung noch immer zu stark nach. Sonst wäre bei vielen zum Handeln berufenen Politikern und auch bei ihren Kritikern nicht so sehr verdrängt, daß es zur Milderung des gern und häufig beschworenen und meist schmerzhaften „Zielkonfliktes zwischen Ökologie und Ökonomie" wenigstens auf dem Gebiet des Immissionsschutzes nicht nur eine Radikalkur oder scharfe Arzneien, sondern vielleicht ein Rezept gibt, das sich als Naturheilmittel einordnen ließe, was wiederum zum Bild des Umweltschutzes gut passen könnte.

(Ey [CDU/CSU] : Bescheidenheit üben I)

— So ist es. Das ist eine Zier. Doch weiter kommt man — —

(Heiterkeit)

Ministerialdirigent Dr. Feldhaus hat in einer Abhandlung über „Zumutbarkeitsgrenzen als Wege zur Konfliktlösung am Beispiel des Immissionsschutzrechtes" mit Recht darauf hingewiesen, daß nur unzumutbare Umwelteinwirkungen der Genehmigung einer Anlage entgegenstehen und daß die Bundesregierung nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei der Festsetzung der Immissionswerte in der TA Luft die Frage der Zumutbarkeit mitentscheidet. Versteht man das Bundes-Immissionsschutzgesetz richtig dahin — da gehe ich eigentlich von völliger Übereinstimmung auch mit Ihnen aus, Kollege Volmer —, daß es abwägungserhebliche und nicht abwägungserhebliche wirtschaftliche Interessen auf der Seite der Betreiber von Anlagen anerkennt, so wird sich die Entscheidung daran ausrichten müssen, ob die wirtschaftlichen Interessen ein ähnliches Gewicht haben oder bekommen können wie die Interessen am Schutz des Lebensraumes, also die Interessen der Allgemeinheit. In diesem Zusammenhang hat Dr. Feldhaus dankenswerterweise an die zur Reichsgewerbeordnung erlassene preußische Technische Anleitung von 1895 erinnert, von der auch ich hier den entscheidenden Satz — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — im Wortlaut wiederholen will:
Es ist zu erwägen, ob jene Nachteile, Gefahren oder Belästigungen dasjenige Maß überschreiten, dessen Duldung der für die allgemeine Wohlfahrt unentbehrlichen Industrie angesonnen werden kann.
Das altertümliche Wort „angesonnen" steht hier für
den heutigen Ausdruck „zugemutet". — Nun mache



Konrad
ich eine Anstandspause, um Ihnen, Herr Volmer, auch einmal Gelegenheit zum Übereinstimmungsbeifall mit mir zu geben. Sie gönnen mir den aber nicht, obwohl ich von der für die Wohlfahrt unentbehrlichen Industrie gesprochen habe.

(Volmer [CDU/CSU] : Mir genügt es, Herr Konrad, wenn Sie mit mir übereinstimmen!)

— Es ehrt Sie natürlich als christlichen Gewerkschaftler, daß Sie mit Zustimmung zur Industrie sparsam umgehen. Aber hier wäre eine Gelegenheit gewesen.

(Heiterkeit — Zuruf des Abg. Ey [CDU/ CSU])

Es geht mir weder um ein Ablenkungsmanöver noch uni einen unnützen Griff in die Geschichte der Gesetzgebung, wenn ich diesen höchst interessanten und in meinen Augen für die Entschärfung des Problems hilfreichen Hinweis aufgreife. Denn die Grundwertentscheidung des § 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — ich erinnere an das Zitat von Professor Dr. Schäfer — bleibt unberührt.
Doch handelt es sich damals wie heute nicht um den Versuch, dem Umweltschutz einen unbedingten Vorrang zu sichern, sondern darum, eine vernünftige, der Allgemeinheit gerecht werdende Lösung eines Zielkonflikts durch Güterabwägung zu schaffen.
Der dem Haus vorliegende Entwurf, für den die SPD-Bundestagsfraktion der Bundesregierung dankt, bleibt, was ich wiederholen möchte, in der richtigen Richtung. Unser Bemühen muß dahin gehen, am Ende der Beratungen ein Gesetz vorzulegen, das den mit Recht anspruchsvollen Immissionsschutz in der Bundesrepublik Deutschland in seinem Kern unangetastet läßt, hinter den zu erwartenden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft nicht zurückbleibt und dennoch der wirtschaftlichen Entwicklung und damit auch der Industrie keine unzumutbaren Grenzen zieht. Ein solches Gesetz liegt nicht zuletzt im Interesse aller arbeitenden Menschen und ihrer Gesundheit.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Ausschußberatungen ihren Beitrag leisten. Sie stimmt der vorgeschlagenen Ausschußüberweisung zu.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0816200700
Das Wort hat
der Herr Abgeordnete Wolfgramm.

Torsten Wolfgramm (FDP):
Rede ID: ID0816200800
Herr Präsident! Ich freue mich, daß ich Sie unter Ihrem ersten Präsidium begrüßen darf.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich meine, wir betreiben mit der Vorlage dieses Gesetzes Schritt für Schritt die Verwirklichung des Umweltprogramms der Bundesregierung von 1971. Marksteine auf diesem Weg sind das Abfallbeseitigungsgesetz, das Waschmittelgesetz, das Benzinbleigesetz und das Abwasserabgabengesetz. Die Fortschreibung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ein wichtiger weiterer Zielpunkt. Überhaupt
ist die Verbesserung der Situation in der Bekämpfung des Lärms, der Wasserverschmutzung und der Luftverunreinigung eine unserer tragenden politischen Säulen.
Herr Kollege Volmer, dabei darf ich gleich an. Sie appellieren. Sie haben hier für die CDU/CSU den Vollzug beklagt. Ich bitte Sie sehr herzlich, sich im Rahmen Ihrer Argumentation, die Sie hier hinsichtlich des Vollzugs vorgetragen haben, dafür einzusetzen, daß die Länder, und zwar gerade die, die von ihren politischen Freunden regiert oder von ihrer politischen Mehrheit getragen werden, sich um diesen Vollzug bemühen.

(Volmer [CDU/CSU] : Was hat Herr Zöpel gesagt?)

— Gerade zum Abwasserabgabengesetz, Herr Kollege Volmer, hören wir sehr unangenehme Nachrichten. Es geht da um die Entscheidung, die wir im Deutschen Bundestag nach langer und intensiver Beratung gemeinsam festgelegt haben. Auch Sie waren in dem Unterausschuß, der sich um die Verwirklichung dieses Gesetzes sehr viel Mühe gegeben hat. Aus Bayern und Baden-Württemberg kommen nun die ersten Querschüsse massiver Art, dieses Gesetz überhaupt nicht zu vollziehen.

(Zuruf des Abg. Volmer [CDU/CSU])

Übrigens hat das Land, aus dem ich komme, Niedersachsen, ebenfalls noch keine Ausführungsbestimmungen beschlossen. Ich meine, wenn das Gesetz 1981 mit der Abgabe beginnen soll und 1980 in Kraft tritt, ist es wohl an der Zeit, daß wir alle uns hier dafür einsetzen. Auch Sie sind aufgerufen, das zu tun.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich möchte auch gleich noch auf eine Anmerkung eingehen, Herr Kollege Volmer. Sie haben gefragt: Wer ist eigentlich die treibende Kraft bei diesem Gesetz? Die treibende Kraft ist die Bundesregierung, die hier ihr Umweltprogramm vorgelegt hat. Die treibende Kraft sind der Bundesinnenminister

(Volmer [CDU/CSU] : Der hat aber etwas anderes gesagt!)

und die Koalition, die Liberalen und die Sozialdemokraten, und, wenn ich Ihrem Vortrag folge, ja auch Sie selbst, jedenfalls soweit ich das positiv hier registrieren konnte. Sie schießen dabei auf die falsche Scheibe, wenn ich das einmal im Schützenjargon sagen darf. Sie bauen sich hier einen Umweltminister auf, wie Sie ihn gerne hätten. Aber so ist er nicht, Gott sei Dank.

(Volmer [CDU/CSU] : Leider!)

Er tritt nämlich ganz intensiv für die Umweltschutzposition ein.
Ziel dieser Novellierung ist die Verstärkung der Rechtssicherheit. Sie alle kennen das Urteil Voerde, das uns schon hier in der Debatte beschäftigt hat. Der Kollege Konrad hat auch auf die Entwicklung hingewiesen. Ziel ist die Verstärkung der Rechtssicherheit, speziell für die Genehmigung von Kohlekraftwerken, und die Güterabwägung zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes



Wolfgramm (Göttingen)

und den Erfordernissen von Beschäftigung und wirtschaftlichem Wachstum.
Wenn ich das recht sehe, Herr Kollege Volmer, hat auch der beamtete Staatssekretär Herr Hartkopf nicht von einem Vorrang der Ökologie vor der Ökonomie gesprochen, sondern er hat sich klar für beide Zielvorstellungen ausgesprochen. Er hat ganz deutlich gemacht, daß wir beide Zielvorstellungen in einer optimalen Form verwirklichen wollen. Das ist überhaupt eine Position, die sicher sehr anspruchsvoll und mühevoll ist, die aber der Mühe der Edlen wert ist. Der Kollege Gruhl, der sich noch zu Wort gemeldet hat, wird uns nachher wahrscheinlich darstellen, wie man sich eine einseitige Position hier vorstellen muß. Wir sind der Meinung, daß der Weg der Vernunft, die Abwägung zwischen beiden, die Gratwanderung, die auch schwierige Gratwanderung, die manchmal nicht alle Zielvorgaben erfüllen kann, der richtige Weg ist.
Das Gesetz, dessen Entwurf wir vor uns liegen haben, enthält zu dieser Güterabwägung eine Menge von Möglichkeiten. Es enthält die Vermutungsklausel, die den Beweiswert der Immissionswerte der TA Luft auch für die Gerichte verbindlich festlegt, es enthält ein Vorsorgegebot, das in den bisher wenig belasteten Gebieten den Schutz besonders empfindlicher Tiere, Pflanzen und anderer Sachen vor schädlichen Umweltverunreinigungen festschreibt und es enthält spezielle Abwägungsklauseln, die es den Länderregierungen ermöglichen, Ausnahmen von diesem Vorsorgegebot zu erlassen. Auch hier sehen Sie das Bestreben, auch im Einzelfall zu vernünftigen Abwägungen zu kommen, wenn die Länder der Meinung sind, daß an einer Industrialisierung eines bisher wenig belasteten Gebiets ein fast unabweisbares, möchte ich sagen, öffentliches Interesse besteht. Umgekehrt — das ist noch wichtiger — soll das Vorsorgegebot im Interesse einer besseren Luftqualität auch in bisher zu stark belasteten Gebieten zur Anwendung kommen.
Das Gesetz enthält eine Sanierungsklausel, die in belasteten Gebieten trotz Überschreitung der Immissionswerte eine Genehmigungserteilung ermöglicht. Wir alle wollen, daß neue Kohlekraftwerke entstehen können, mit besseren Filteranlagen gegenüber den alten. Ich erlaube mir, Ihnen Berechnungen der Braunschweiger Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zu zitieren, die sich auf die Mengen der Schadstoffe des ja nicht alten Kohlekraftwerkes bei Verden beziehen. Die jährlich anfallenden Mengen, auf Verden bezogen, sind: 28 000 Zentner Asche, 200 Zentner Schwefelstoffe, 78 Zentner Zink, 66 Zentner Blei — ein Gift, das kumulativ wirkt, das nicht mehr abgebaut werden kann —, 13,8 Zentner hochgiftigen Arsens, 43 Kilo Uran — trotz der besten Filter, die im Augenblick vorhanden sind, also den Stand der Technik darstellen, wenn Sie so wollen. Ich meine, daß wir wirklich Anlaß haben, uns angesichts der Energiesituation so intensiv wie möglich zu bemühen — wir werden das in der Energie-Debatte, die noch vor der Sommerpause geführt werden wird, hier noch ausführlich behandeln —, auch die Alternative Kohle
in einen Stand zu versetzen, daß sie bei der permanenten Umweltbelastung so wenig wie möglich Risiken verbreitet.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Die Luftreinhalteklausel ist schon eingehend behandelt und beschrieben worden; ich will sie der Vollständigkeit halber hier nur noch einmal aufführen. Sie ermöglicht in den belasteten Gebieten trotz Überschreitung der Immissionswerte eine Genehmigung, wenn ein Luftreinhalteplan vorgelegt wird.
Nun komme ich zur Verwaltungsvorschrift, zur Änderung der TA Luft, die ebenfalls Gegenstand der Beratung ist, bei der die Herabsetzung der Immissionen für Fluorverbindungen, für Stickstoffdioxyde und für Schwefelstaub, Schwefelschwebstoffe eine wichtige Beseitigungsposition bildet. Erstmalig werden auch hier Immissionswerte für Blei und Cadmium eingeführt, die ich eben auch als besonders gefährliche Gifte zitiert habe. Wir haben weiter eine Verpflichtung der Betreiber, die Emission krebserregender Stoffe so weit wie möglich zu verringern. Das ist eine sehr wichtige Position, bei der ich gleich die Kritik anbringen möchte, daß die Frage, ob es hier ausreichend ist, die Verpflichtung der Betreiber auf in keinem Falle mehr als fünf Milligramm pro Kubikmeter festzulegen, noch offen ist. Denn wir wissen alle, daß diese Stoffe eben schon in der geringsten Konzentration ein tatsächliches Gefährdungspotential für die menschliche Gesundheit darstellen.
Das Sachverständigengutachten, das sich auch mit der Frage beschäftigt hat, hat deutlich gemacht, daß die Abwägung zwischen der weiteren Verschärfung der Emissionswerte eben die wirtschaftliche Weiterentwicklung blockieren werde — jedenfalls die traditioneller Industriegebiete —, umgekehrt aber eine Preisgabe des Pflanzenschutzes für den Umweltschutz nicht vertretbar sei und ein Rückschritt wäre. Wir als Liberale würden einem solchen Rückschritt niemals unsere Zustimmung geben können.
Herr Volmer, die Position vier mal vier, d. h. die Beschränkung auf diese Meßfläche, hat sich ja nicht geändert.

(Beifall bei der SPD)

Das, was Sie hier zitiert haben, ist nicht korrekt;

(Konrad [SPD] : Er weiß es auch!)

denn seit 1974 besteht diese Position. Sie ist fortgeschrieben worden. Sie hätten das vielleicht etwas deutlicher zum Ausdruck bringen müssen.

(Volmer [CDU/CSU]: Herr Wolfgramm, das, was ich zitiert habe, ist korrekt! Das entstammt einer Landtagsdrucksache mit der Antwort der Landesregierung! Sie können ja einmal die Landesregierung, Ihren Minister, fragen, ob er korrekt geantwortet hat!)

— Herr Kollege, wir behandeln hier die Probleme
aus der Bundessicht. Ich bin nicht zuständig — Sie
sicherlich auch nicht — für die Landesseite. Es ist



Wolfgramm (Göttingen)

korrekt, wenn ich hier feststelle, daß es sich seit 1974 nicht geändert hat, und es ist nicht korrekt, wenn Sie feststellen, daß hier neue Werte und Verringerungen der Meßfläche eingetreten seien. Ich möchte das noch einmal ganz deutlich sagen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir werden doch wohl auch einmal FDP-Minister zitieren dürfen!)

Meine Damen und Herren, die Gratwanderung „alles oder nichts" wird in diesem Gesetzentwurf, meine ich, in einer zumutbaren Weise vorgenommen. Wir werden das in den Beratungen noch eingehend ausloten, und wir werden sicher hier und da Änderungen anbringen. Aber ich meine, daß im Grundsatz beide Zielvorgaben richtig gesehen worden sind und daß der Weg der Vernunft, sowohl die Ökonomie voranzutreiben als auch die Ökologie mit einem höchsten Maß an Verbesserung auszustatten, richtig gesehen worden ist.
Was ich als Problem sehe, ist einmal die Frage der Emissionsstoffe, die ich im Zusammenhang mit den krebserzeugenden Stoffen bereits darzustellen versucht habe, und ist die Frage der Genehmigungsverfahren, die sicher länger, komplizierter und bürokratischer werden, eben unter Einschluß all dieser vielen Klauseln, die wir hier vor uns haben. Ob wir damit eine klarere Position erreichen können, kann ich im Augenblick noch nicht übersehen. Der Bundesrat hat erhebliche Einsprüche erhoben. Er hat am 20. Oktober 1978 über die Novellierung des Immissionsschutzgesetzes beraten und im Grunde nur die Sanierungsklausel und die Luftreinhalteklausel akzeptiert. Das Vorsorgegebot und die damit zusammenhängende Abwägungsklausel sollen gestrichen werden, und die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, Gebiete mit besonderer Luftreinhaltung auszuweisen. Das ist genau die Umkehrung dessen — der Bundesinnenminister hat es schon angesprochen —, was wir wollen. Ich sage Ihnen an dieser Stelle, wir werden in dieser Position nicht kompromißbereit sein, sondern werden diese Position, die wir hier als Zielvorstellung vorgegeben haben, vertreten. Die Mehrheit des Bundesrates, die diese Position noch vertritt, muß sich dann fragen lassen, ob sie wirklich reinere Luft haben will oder ob sie die Dinge möglicherweise wegen dieser Vorstellungen scheitern lassen will.
Dasselbe gilt für die Position des Bundesrates zur TA Luft. Wir werden hier nicht akzeptieren, daß die Länder lieber die schlechten Luftverhältnisse im Ruhrgebiet zur Norm für das ganze Bundesgebiet machen wollen, als im Einzelfall auf Grund der Klausel betreffend die Abwägung zwischen ökologischen und ökonomischen Belangen zu entscheiden. Das ist sicher ein mühsamerer Weg, und das ist sicher ein schwierigerer Weg. Aber wir bestehen auf dieser Position, weil wir eine wirkliche Verbesserung erreichen wollen und nicht die Fortschreibung des bisherigen Zustandes wünschen.
Meine Damen, meine Herren, die Störfallverordnung — Herr Kollege Volmer, das wissen Sie — ist seit über einem Jahr in der Beratung. Die Bundesregierung hat vor einem Jahr die Störfalliste vorgelegt. Sie wissen auch, weshalb die Beratungen sich bisher in Schwierigkeiten befunden haben. Es liegt daran, daß die von Ihren politischen Freunden vertretenen Länder hier immer wieder Störmanöver betrieben haben.
Was uns in dieser Situation positiv stimmt, ist die Haltung der Europäischen Gemeinschaft. Am 18./19. Juni hat es eine Grundsatzentscheidung gegeben, die die EG-Richtlinien für die Verbesserung der Luftqualität bei Schwefeldioxyd und bei Schwebeteilchen die Position der Bundesregierung eindeutig unterstrichen hat. Hier wird nämlich in Normalwertgebiete und in Reinluftgebiete geteilt. Ich meine, daß das für die Bundesratsmehrheit eine Motivierung sein könnte, sich ihre Position noch einmal zu überlegen.
Es reicht nicht aus, daß wir uns auf die Frage der Verbesserung der Luft beschränken. Wir müssen im Rahmen der Energiesituation versuchen, so wenig wie möglich Kohleanteile einzusetzen. Wir müssen versuchen, weitere Einsparmaßnahmen zu forcieren. Ich begrüße es, daß die Bundesregierung sich über ihr Einsparprogramm hinaus noch weitere Sparmaßnahmen vorstellt. Ich begrüße es, daß das Energiesparprogramm mit zusätzlichen Sparvorschlägen der Ministerien angereichert werden soll. Ich meine, daß die Förderung der Alternativenergien — Sonne, Abwärme, Kraft-Wärme-Koppelung — so intensiv vorangetrieben werden muß, daß wir wirklich den so wichtigen Rohstoff Kohle, den wir in der weiteren Zukunft noch für viele andere Dinge brauchen werden, nur dosiert und sparsam einsetzen.
Die Luftreinhaltung fügt sich in weitere Vorhaben der Bundesregierung, die noch vor uns stehen, nahtlos ein: Chemikaliengesetz, Lärmschutzgesetz und die Durchführung des Abwasserabgabengesetzes. Wir haben damit eine Umweltschutzpolitik der Vernunft, eine Umweltschutzpolitik, die sich ganz entschieden von dem abhebt, was der Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz hier vor kurzem auf einer Pressekonferenz festgestellt hat. Wir sind uns klar darüber, daß die ökologische Wende noch nicht erreicht ist und daß die Anstrengungen zur Sicherung der Umwelt noch gesteigert werden müssen. Aber wir werden das mit den Steuerungsmechanismen der Marktwirtschaft, der Rahmenplanung, der Strukturpolitik und der Bürgermitsprache tun. Wir wenden uns entschieden dagegen — und kein Liberaler wird sich daran beteiligen, sondern es entschieden bekämpfen —, daß wir hier zu einer kafkaesken Kontrolle der Energiesituation bei jedem einzelnen Bürger kommen, daß wir versuchen, uns hier mit Zwangsmaßnahmen zu einer Art von Mikroagrarstaat zurückzuschrauben, während wir alle wissen, wovon diese Bundesrepublik lebt.

(Beifall bei der FDP)

Wir begrüßen die Initiativen der Regierung bei diesen nicht leichten Vorarbeiten und das Zustandekommen des Regierungsentwurfs. Wir werden ihn in den Ausschüssen sorgfältig beraten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)





Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0816200900
Das Wort hat der Herr Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff.

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0816201000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vielleicht erinnert sich der eine oder andere von Ihnen noch an die Presseüberschriften an dem Tage, als der damalige Bundesinnenminister und ich gemeinsam diesen Kompromiß, der nun Inhalt der Novelle geworden ist, gefunden haben. Sie waren außerordentlich einleuchtend. Einige Zeitungen berichteten: „Umweltschutz massiv verschlechtert", andere schrieben: „Deutliche Verbesserung des Umweltschutzes" und lobten die Regierung für Umweltschutz und umweltpolitische Aktivitäten. Aber das damalige Echo schien mir schon zum Ausdruck zu bringen — ich will nicht darüber philosophieren, inwieweit die Kommentatoren das alles so schnell schon verstanden hatten; es ist auch schwierig genug —, daß wir uns, kritisiert von beiden Seiten, wahrscheinlich auf einer vernünftigen mittleren Linie gefunden hatten.
Derjenige, der erwartete, daß nun nach dem für den Umweltschutz verantwortlichen Innenminister der Wirtschaftsminister eine mehr oder weniger abweichende Ansicht zu dieser Gesetzesnovelle vertreten würde, muß enttäuscht werden. An diesem Gesetzentwurf haben die beiden hauptbeteiligten Ministerien und beide Minister in sehr intensiven Gesprächen sehr lange miteinander gearbeitet, so lange nämlich, bis die Lösung gefunden war, die nach der Ansicht beider zur bestmöglichen Abwägung der Erfordernisse des Umweltschutzes und unser aller Interesse an der Erhaltung von Beschäftigung und wirtschaftlichem Wachstum geeignet ist. Eine solche volle Einigung war nur möglich auf der Grundlage der Gleichrangigkeit beider Interessen. Es gibt weder einen absoluten Vorrang des Umweltschutzes vor der Sicherheit der Energieversorgung noch einen absoluten Vorrang der wirtschaftlichen Interessen vor dem Umweltschutz.

(Gerstein [CDU/CSU] : Herr Hartkopf denkt aber anders!)

— Herr Kollege, Sie werden uns beide nicht für so töricht halten, daß wir nicht auch über das, was wir hier sagen werden, vorher gesprochen hätten.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, aber der schönste Kompromiß ändert nichts an der Tatsache, daß die beiden involvierten Interessen ihrer Natur nach einander entgegenstehen und immer wieder aufeinanderprallen; und das wird auch so bleiben. An dieser Ausgangslage ändern wir alle miteinander überhaupt nichts.
Aber gerade weil es nach unserer Ansicht ein guter Kompromiß ist, obliegt es uns nun, die Notwendigkeit und Richtigkeit der gefundenen Lösung insbesondere denen zu erläutern, für die wir innerhalb der Regierung eine besondere Verantwortung tragen. Es ist in erster Linie sicher Sache des Innenministers und wird von ihm auch so verstanden, den am Umweltschutz Interessierten zu erläutern, warum es in Einzelfällen nötig und sogar zweckmäßig erscheint, selbst in Gebieten, wo die Höchstwerte der zulässigen Schadstoffkonzentration in der Luft überschritten sind, neue Anlagen zu genehmigen. Ich denke dabei an die beiden neugeschaffenen Ausnahmeklauseln, die Sanierungs-und die Luftreinhalteplanklausel. Es ist Sache des Innenministers, zu erläutern, daß es in den im Laufe der industriellen Entwicklung entstandenen Belastungsgebieten und in künftig auszuweisenden neuen Industrialisierungsgebieten nicht möglich ist, empfindliche Pflanzen, Tiere und Kunstdenkmäler zu schützen.
Meine Sache ist es hingegen, der Wirtschaft zu erläutern, warum die vorgesehenen Höchstwerte, die im wesentlichen den jetzt geltenden entprechen, nicht automatisch für das gesamte Bundesgebiet gültig sein sollen. Dies zu tun wird mir — ich will das gar nicht leugnen — dadurch etwas erschwert, daß sich der Bundesrat im ersten Durchgang — sicherlich auch nach eingehenden langen Diskussionen — genau für diese Lösung entschieden hat.
Ich glaube, wir müssen uns und vor allem die Wirtschaft muß sich die Ergebnisse der breit angelegten Anhörung von Sachverständigen in Berlin im Februar 1978 noch etwas deutlicher vor Augen führen, als das bisher geschehen ist. Den angenehmen Teil der Ergebnisse hat die Wirtschaft schnell zur Kenntnis genommen und verdaut. Die geltenden und in der Novelle zur TA Luft vorgesehenen Werte sichern die gesundheitliche Unversehrtheit im ganzen Bundesgebiet — sogar mit einem angemessenen Sicherheitsabstand. Das war wohl die große Enttäuschung vieler Umweltschützer, die nach einigen Gerichtsurteilen auf eine wesentliche Herabsetzung dieser Werte gehofft hatten.
Das für alle überraschende Ergebnis des Hearings war aber doch, daß eben diese für die Gesundheit der Menschen unschädlichen Werte einen größeren Kreis von Planzen und Tieren und auch Gebäude stärker schädigen, als man das bis dahin wußte. Nun entstand die Frage, inwieweit wir weitere schädliche Eingriffe in diese Güter einfach der künftigen Entwicklung unserer Industrie überlassen sollen, oder ob es angemessene, zumutbare Mittel gibt, die Entwicklung zu kontrollieren.
Wir meinen in der Tat, daß die jetzt vorgeschlagene Lösung angemessen und zumutbar ist; denn sie eröffnet dem Staat die Möglichkeit, Anlagen zu genehmigen, die auch nach Einbau angemessener Reinigungsanlagen noch erheblich emittieren, für deren Bau in einer bestimmten Region aber ein starkes Allgemeininteresse besteht. Ich sage mit Bedacht: erhebliche emittierende Anlagen, also große Kraftwerke, große Chemiefabriken, Metallhütten und ähnliches; denn die ganze Vielzahl sonstiger Industrieanlagen ist ohnehin weit entfernt davon, den Bestand an Pflanzen und Tieren wesentlich beeinträchtigen zu können. Bei Licht besehen verkleinert sich der Stein des Anstoßes also auf das Faktum, daß der Staat außerhalb von Bela-



Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
stungs- und Industrialisierungsgebieten entscheiden muß, wo Anlagen der genannten Art gebaut werden dürfen und wo nicht.
Der Staat sind in diesem Falle naturgemäß die Länder, denen die Regionalplanung ohnehin obliegt. Damit weist der Entwurf den Landesregierungen eine weitreichende Entscheidungsbefugnis mit großen regionalwirtschaftlichen Auswirkungen zu. Die Landesregierungen setzen im Einzelfall fest, in welchen Regionen das öffentliche Interesse an der wirtschaftlichen Entwicklung Vorrang genießt. Aber bei den etwa 90 % des Bundesgebietes, die nicht Belastungs- oder Industrialisierungsgebiete sind, wäre es nun einmal nicht die beste Lösung, die Güterabwägung zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes und den Erfordernissen von Beschäftigung und wirtschaftlichem Wachstum a priori zu treffen. Mir scheint es vielmehr besser zu sein, diese Abwägung zu einer Frage des Einzelfalls zu machen; denn wir brauchen nun einmal beides: Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung.
Wenn wir den Streit auf seinen wahren Gehalt und auf seinen wahren Kern zurückführen, dann ist es im Grunde genommen die Auseinandersetzung darum, wem ich denn nun vielleicht die nicht ganz populäre Entscheidung auf den Tisch und zuschieben soll. Das sollte doch einmal gesagt werden, das wissen wir alle. Die Länder, die in diesen Fragen nun einmal näher an der Regionalplanung, näher an dieser Verantwortung sind, haben einen von mir durchaus verstandenen Drang dazu zu sagen: Daran wollen wir uns — im wahrsten Sinne des Wortes — die Finger nicht so gerne schmutzig machen; das soll der Bund erledigen.— Aber es liegt doch wohl in der klaren Linie des sonstigen berechtigten Zuständigkeitsbeharrens der Länder, daß sie die Entscheidung treffen müssen.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Sie müssen ja auch die Standorte ausweisen!)

— Richtig.
Wir meinen, daß die vorgeschlagene Lösung auch praktikabel ist und daß die Länder den Widerstand der öffentlichen Meinung gegen derartige, wie gesagt, nur in Einzelfällen erforderliche Genehmigungen möglicherweise doch überschätzen. Angesichts einer jahrelangen und auch jetzt noch nicht ganz beseitigten strukturellen Arbeitslosigkeit und einer sich viel deutlicher als bisher am Horizont abzeichnenden Energieknappheit dürfte das Verständnis der Bevölkerung für den Wert neuer Arbeitsplätze und den Wert einer gesicherten Stromversorgung in letzter Zeit stärker gewachsen sein, als das Regierenden und Abgeordneten manchmal bewußt ist. Die Sicherheit der Stromversorgung rückt noch mehr ins Bewußtsein in einer Zeit, in der viele angesichts der hohen 01-preise dazu übergehen, an kühlen Abenden eben nicht die Zentralheizung anzustellen, sondern das Wohnzimmer mit einem elektrischen Heizgerät anzuwärmen und uns damit naturgemäß noch schneller an die Grenzen unserer Kraftwerkskapazität zu führen.

(Konrad [SPD] : Wärmende Freiübungen sind sehr zu empfehlen!)

— Herr Konrad, wärmende Freiübungen sind sicherlich ein hilfreiches Mittel, aber nicht dauerhaft. Denn wir wollen ja gelegentlich auch noch anderen sinnvollen Beschäftigungen nachgehen können.

(Beifall bei der FDP)

Ich verkenne aber, wie gesagt, keineswegs, daß hier politische Verantwortung auf die Bundesländer zukommt. Ich bitte darum, daß sie sich dieser Verantwortung nicht entziehen.
Nun hat der Kollege Volmer gesagt, die Bundesregierung könne nicht einmal die Zustimmung der eigenen Freunde finden. Herr Volmer, das ist — jedenfalls zur Zeit — ein etwas gefährliches Argument aus Ihrem Munde.

(Volmer [CDU/CSU] : Lesen Sie einmal nach, was Herr Zöpel als Minister für Bundesratsangelegenheiten gesagt hat!)

Ich habe mir heute einmal, was die Zustimmung eigener Freunde angeht, nur die erste Seite der drei großen Tageszeitungen angesehen und dort gelesen: „CDU-Abgeordnete: Die Last von zwei Ämtern ist für Kohl zu schwer" ; „Stoiber prophezeit einen Kampf mit harten Bandagen" ; „Unionsstreit auch über Schule" . Also, Zustimmung im eigenen Lager ist in vielen Fragen so leicht wohl nicht zu erreichen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Volmer [CDU/CSU] : Was sagen Sie zur FDP in Nordrhein-Westfalen? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Was im übrigen, meine Damen und Herren, die Zustimmung der eigenen Freunde im Bundesrat anlangt, so erhält Ihre Bemerkung eine von Ihnen immer bestrittene Position, eine von uns geübte, von Ihnen getadelte Kritik am Verhalten des Bundesrates. Ist er nicht dazu da, so sagen Sie immer, Länderinteressen zu vertreten und dieselben wahrzunehmen? Darf denn dann von Ihnen unterstellt werden, daß eine abweichende Meinung der nordrhein-westfälischen Landesregierung in die Kategorie sozialliberale Meinungsverschiedenheiten einzuordnen ist?

(Volmer [CDU/CSU] : Die Kritik hat Herr Baum heute morgen geübt!)

Dies eröffnet, meine Damen und Herren, ein weites Feld von Diskussionsmöglichkeiten. Wir sind gerne bereit, diese Diskussion zu führen. Nur, Herr Volmer, hier sei völlig klar gesagt, daß die Bundesregierung, der Bundesinnenminister und ich in dieser Frage anderer Meinung sind als die nordrhein-westfälische Landesregierung.

(Volmer [CDU/CSU] : Aha!)

Ist dies untersagt? Die nordrhein-westfälische Landesregierung — ich habe es vorhin gesagt — nimmt ihre Interessen wahr. Ich glaube, sie nimmt ihre Interessen auch deswegen wahr — ich wieder-



Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
hole es —, weil man die hier zu treffenden Entscheidungen nicht so gern trifft und weil man sagt, das sollten besser andere machen.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Das ist nicht der Grund!)

— Das ist auch ein Grund. — Wir werden im Bundesrat dafür zu sorgen haben, daß wir diese Meinungsverschiedenheiten austragen und Klarheit darüber schaffen, wo der Weg langgehen soll. Jedenfalls sollten uns diese Meinungsverschiedenheiten nicht daran hindern, diese Novelle so schnell wie möglich zu beraten und zu verabschieden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816201100
Umweltpolitisch, Herr Volmer, könnten wir mit den jetzigen Bestimmungen, was die Werte und die Durchsetzungsfähigkeit anlangt, sicherlich leben. Aber was die Rechtsprechung, die Klarheit der Bestimmungen, die Rechtssicherheit hinsichtlich des Umgangs mit diesem Gesetz anlangt, .so besteht aus dieser Richtung — nicht umweltpolitisch! — durchaus eine Notwendigkeit, zu dieser Novelle zu kommen. Das hat ja das von Ihnen erwähnte Stichwort Verrechtlichung der TA Luft, wobei ich große Zweifel habe, ob das ein sinnvoller Weg wäre, deutlich gemacht. Hier, wie gesagt, gibt es einen Zwang. Hinsichtlich des umweltpolitischen Bereichs hat der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums recht, wenn er einen solchen Zwang nicht sieht.
Gerade die Gerichtsverfahren um Voerde und um die Aluminiumhütte in Hamburg haben deutlich gemacht, daß die unbedingt notwendige Kalkulierbarkeit von Investitionsentscheidungen klare Umweltnormen erfordert. Durch diese Novelle erhalten Wirtschaft, Verwaltung und Gerichte konkrete Fixpunkte für die umweltrechtliche Zulässigkeit von Neuanlagen. Sie bringt uns damit für den Bau neuer Kohlekraftwerke, dringend notwendiger neuer Kohlekraftwerke einen Schritt weiter. Meine Damen und Herren, ich erinnere auch in diesem Zusammenhang daran: Es ist ja gar nicht so, daß etwa nur die Investitionsvorhaben für Kernkraftwerke auf Eis gelegt oder sehr behindert werden. Es gibt ja auch keine wesentlich neuen Entscheidungen über den Baubeginn von Kohlekraftwerken. Eben deswegen brauchen wir für den Bau neuer Kohlekraftwerke, aber auch für andere große Industrieanlagen die notwendige Rechtssicherheit.
Wenn die Novelle nicht alle Wünsche der Wirtschaft und der Mehrheit des Bundesrates erfüllt, so liegt das an den neuen Erkenntnissen aus der Berliner Anhörung und an dem nötigen Interessenausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits und den Belangen des Umweltschutzes andererseits. Diese Wechselbeziehung zwischen Umweltpolitik und Wirtschaft sowie der sich daraus für die Wirtschaft ergebende Zwang zur Anpassung an sich verändernde Anforderungen sind unvermeidlich.
Worauf es ankommt, ist, daß wir in der Umweltpolitik stets mit großem wirtschaftlichen Verantwortungsbewußtsein vorgehen. Eine Überforderung
der Wirtschaft hat die Bundesregierung bei ihrer erfolgreichen und ausgewogenen Umweltpolitik bisher vermieden; sie wird sie auch in Zukunft vermeiden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0816201200
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0816201300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch diese Debatte demonstriert, wie heillos die Bundesregierung in die Zielkonflikte ihrer Energie- und Umweltpolitik verstrickt ist.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Sie fordert Vorrang für die Kohle, sie setzt auf Fernwärme und auf Kraft-Wärme-Koppelung. Sie will die Energievorräte schonen und Wirkungsgrade steigern.

(Zuruf von der SPD: Das ist doch alles sehr vernünftig!)

Sie will mit anderen Worten den zügigen Ausbau der Kohlekraft verbrauchernah in den revierfernen Flächen und schlägt gleichzeitig eine Immissionsschutzgesetzgebung vor, die genau dieses unmöglich macht.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Das ist doch gar nicht wahr! — Gegenruf von der CDU/CSU)

Im Konflikt, ob sie mutig Vorsorge treffen soll, damit die Lichter nicht irgendwann zu flackern beginnen, oder ob sie besser auf die Gegnerschaft der Grünen Rücksicht nimmt, findet sie keine klare Linie. Es ist eben noch einmal ein Kompromiß, Graf Lambsdorff, wie Sie meinen. Sie lassen die Dinge treiben — wie bisher. Das vermeintliche umweltpolitische Zugeständnis an das Ruhrgebiet wird weit überkompensiert durch eine drastische Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen für das ganze übrige Bundesgebiet.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Bundesgebiet in zwei verschiedenartige Bereiche aufgeteilt werden: in Gebiete mit besonderem Schutz für empfindliche Pflanzen, Tiere und Sachgüter und solche ohne diesen besonderen Schutz. In voraussichtlich 95 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der wenigen Belastungsgebiete wird dieser besondere Pflanzenschutz ausdrücklich verrechtlicht.
Zusammen mit der Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft wird außerhalb des Ruhrgebiets und des Saarlandes eine Rechtslage geschaffen, nach der Kohlekraftwerke und große Industrieanlagen überhaupt nicht mehr oder nur noch unter sehr erschwerten Bedingungen gebaut und in Betrieb genommen werden können.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Normale Genehmigungsvoraussetzung in den Reinhaltungsgebieten soll sein, daß keine wesentliche
Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und anderen



Dr. Laufs
Sachen hervorgerufen wird. In Baden-Wüttemberg gibt es z. B. keinen Kraftwerksstandort, in dessen Umkreis nicht empfindliche Blumen, Nadelhölzer und Lurche vorkommen, die selbstverständlich niemand ohne weiteres preisgeben will.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung werden für diese besonderen Schutzzwecke aber keine Zumutbarkeitsgrenzen genannt. Nur die neue TA Luft führt einige Fälle auf, bei denen in der Regel wesentliche Beeinträchtigungen nicht gegeben sind. Auch diese wenigen Anhaltspunkte sind wissenschaftlich nicht vollständig abgesichert.
In den künftigen Genehmigungsverfahren wird es deshalb naheliegen, daß die betroffenen Bürger, Behörden und Gerichte alle anderen Fälle als möglicherweise schädlich einschätzen werden. Dies gilt insbesondere für den Ausbau von Kohlekraftwerken mit einer Leistung über 150 Megawatt, deren Massenströme am Schornstein die Unbedenklichkeitswerte der TA Luft auch bei Rauchgasentschwefelung übertreffen, obwohl sie am Boden nur geringe, weit unter den Schwellenwerten der TA Luft liegende Immissionen hervorrufen.
Es ist vorauszusehen, daß in den Genehmigungsverfahren zur Klärung der außerordentlich strittigen Erkenntnisse über die Schädlichkeit geringer zusätzlicher Immissionen eine Vielzahl von biologischen und ökologischen Gutachten benötigt und eingeholt werden wird. Die Sachverständigenanhörung in Berlin zeigte aber, wie schwankend und widersprüchlich die Aussagen der Wissenschaft im Bereich geringer Immissionswerte derzeit sind. Die Schadensvermutung wird dann im allgemeinen nicht auszuschließen sein, und die Genehmigungsvoraussetzungen werden für die Behörden und Gerichte nicht vorliegen. Hier ist unsere Beurteilung absolut nicht die des Herrn Bundeswirtschaftsministers.

(Beifall bei der CDU/CSU — Konrad [SPD] : Deswegen braucht sie nicht richtig zu sein!)

Im Regelfall wird also die erklärte Absicht des Regierungsvorhabens, die Rechtssicherheit der Genehmigungsverfahren zu verstärken, in das genaue Gegenteil verkehrt.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Das ist zu befürchten!)

Der Bundesrat vertritt deshalb die Auffassung, daß die Vermutung der Unschädlichkeit von Immissionen bestimmter Grenzwerte grundsätzlich für das ganze Bundesgebiet gelten müsse.
Die Bundesregierung dagegen beharrt auf dem Verschlechterungsverbot. Sie versteht das übergeordnete Vorsorgegebot des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Weise, daß es nicht nur artengefährdende, sondern auch lediglich wachstumsverringernde Immissionswirkungen an besonders empfindlichen Pflanzen generell auszuschließen gelte.
Die Bundesregierung geht in der öffentlichen Diskussion sogar noch einen Schritt weiter. Obwohl sie betont, daß die Immissionswerte in der

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0816201400

Die Rheinversalzung kann ich noch ein paar Jahre abwarten, aber daß die Leute Krebs kriegen, das ertrage ich nicht.
Auf Anfrage räumte die Bundesregierung ein, daß die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht ausreichen, für krebserregende Schadstoffe tolerierbare Immissionswerte festzulegen.

(Konrad [SPD]: Tolerierbare!)

Solche Werte sind deshalb in der TA Luft auch nicht enthalten.
Aber sie besteht darauf, daß, solange die Zusammenhänge nicht genügend aufgeklärt sind, über die festgelegten Immissionswerte hinaus Vorsorge getroffen werden müsse. Die beabsichtigten Schutzmaßnahmen werden also unter anderem mit der Vermutung begründet, daß Schadstoffe, die in hoher Konzentration karzinogen sind, auch dann Gesundheitsschäden verursachen könnten, wenn sie in weit subakuter starker Verdünnung auf viele Menschen langfristig einwirken.
Wer sich eine auf diese Vermutung gestützte Umweltpolitik zu eigen macht und nach dem Grundsatz „Sicherheit geht vor Versorgung" konsequent ist, müßte dann allerdings die emittierenden Industrieanlagen, insbesondere die Kohlekraftwerke, abschalten.
Die Befolgung des vom Kollegen Wolfgramm ge- forderten und später etwas eingeschränkten Prinzips „So wenig Verschmutzung wie möglich" beendet alle Aktivität; denn „so wenig wie möglich" bedeutet Null.
Alle Maßnahmen des Umweltschutzes stellen Eingriffe in Grundrechte dar, wie das auf freier Entfaltung der Persönlichkeit, freie Berufsausübung, Eigentum und schließlich selbst das auf menschliche Gesundheit, wenn es um die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern geht. Jeder Eingriff in Grundrechte muß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

Extreme Forderungen des Umweltschutzes werden diesem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gerecht.
Die Position der Bundesregierung ist, daß allgemein angewandte Immissionsgrenzwerte ihren Charakter als Schutzwerte verlören und zu Verschmutzungsrechten degenerierten.
Diese Auffassung steht in einem bemerkenswerten Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1978, wonach nur solche Risiken mit hinreichender, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein müssen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung, insbesondere nach dem gesicherten Stand der Wissenschaft, als solche er-



Dr. Laufs
kannt sind. Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schließt sich die Bundesregierung in der Begründung ihres Änderungsentwurfs voll an.
Hier kommt also die ganze Widersprüchlichkeit einer im Bann der Grünen schillernden Umweltpolitik zum Vorschein. So kann man die ohnehin schon übermäßig emotional angeheizte Umweltdiskussion nicht versachlichen.

(Konrad [SPD] : Nun üben Sie mal keine so heftige Selbstkritik!)

Niemand will die Luft in Duisburg zur Norm für das ganze Bundesgebiet machen. Nirgendwo in den Reinluftgebieten ist auch im entferntesten eine Region auszumachen, in der sich eine ähnliche industrielle Ballungsdichte wie im Ruhrgebiet entwikkeln könnte.
Wir werden der Frage der Regionalisierung gründlich nachgehen und prüfen, ob unterschiedliche Richtlinien für die zulässigen Immissionswerte verbindlich gemacht werden können. Es erscheint mir fraglich, ob die wissenschaftlichen Grundlagen gegenwärtig dafür genügen.
Die vorhandene Luftbelastung ist mit Ausnahme der wenigen Ballungsgebiete in der Bundesrepublik insgesamt so gering, daß der Betrieb einzelner neuer Großanlagen mit hohen Schornsteinen von der Emissionslage her auch bei regional verschärften Richtwerten unbedenklich erscheint. Problematisch wäre jedoch eine Verdichtung vieler kleiner Anlagen, deren Auswurf aus niedriger Quellhöhe die Umwelt belasten würde. Uns befriedigt deshalb nicht, daß die Bundesregierung die Vorsorgemaßnahmen zur Emissionsbegrenzung nach dem Stand der Technik ohne Bewertung der verursachten Immissionen auf Großanlagen konzentriert.
Die Bestimmung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ließe auch eine, wie mir scheint, andere Interpretation zu. Volkswirtschaftliche Investitionen in Milliardenhöhe verbessern so die Luft praktisch überhaupt nicht. Die Luft in den Ballungsgebieten bleibt so schlecht, wie sie ist, und in den Reinluftgebieten so gut, wie sie ist. Wer die Luft für die Menschen dort, wo sie atmen, wirklich besser machen will, muß anders ansetzen. An erster Stelle stünde die Entgiftung der Autoabgase. Dann käme die Sanierung der vielen kleinen Feuerstellen, insbesondere des Hausbrands. Die Einführung von Gas-und Elektroheizungen — in welcher Form auch immer — sowie der Fernwärme würde den entscheidenden Durchbruch in den Ballungsgebieten bringen.
Eine optimale Umweltpolitik, die beschränkt vorhandene volkswirtschaftliche Mittel wirkungsvoll einsetzt, muß sorgfältig zwischen Kosten und Nutzen abwägen. Dies ist bisher nicht in ausreichendem Maß geschehen.
Wir verkennen nicht, Herr Bundesinnenminister, daß die langfristig andauernde Ablagerung von Schadstoffen aus der Luft ernst genommen werden muß. Während uns die Wirkungen freigesetzter radioaktiver Stoffe gut bekannt sind, bestehen noch große Unsicherheiten bei der Bewertung der Fernwirkung von Emissionen aus Kohlekraftwerken. Als Stichwort sei hier der „saure Regen" genannt, der zu Schäden in Wäldern führen kann. Dies ist zuerst auch ein länderübergreifendes Problem; denn wir erhalten von unseren Nachbarstaaten etwa die Mengen an Schadstoffen, die wir an sie abgeben. England beabsichtigt meines Wissens nicht, Rauchgasreinigungsanlagen zu installieren; denn sie sind wirkungslos. Italien verhält sich ähnlich. Frankreich, die Niederlande und Belgien waren auf diesem Gebiet bisher untätig; ihre zukünftige Position ist, soweit mir bekannt, unklar.
Ein 700-MW-Block auf Kohlebasis im Mittellastbereich erzeugt jährlich annähernd 3 Millionen t Kohlendioxid, etwa 25 000 t Schwefeldioxid, 2 000 t Chlorverbindungen und 300 t Fluorverbindungen.
Durch die Abgasendreinigung nach dem Stand der Technik, die mindestens 2 Pf je Kilowattstunde kostet und in Deutschland erst in wenigen, bescheidenen Ansätzen verwirklicht ist, können diese Emissionen mit Ausnahme des Kohlendioxids und auch vieler Stickoxide je nach Verfahren und Schadstoff um 50 bis 80% vermindert werden. Die freigesetzten Mengen sind aber auch dann noch sehr beträchtlich. Andere Umweltprobleme wie Schadstoffdeponierung und hohe Salzfrachten der Abwässer sind zusätzlich zu bewältigen.
Der Bundeskanzler hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Kohleverbrennung zu globalen Umweltveränderungen führt, die nicht mehr korrigierbar sind und deren Gefahren bald ebenso erregt diskutiert werden könnten wie die der Kernenergienutzung. Bleibt nur zu fragen, warum der Bundeskanzler dann die Kernenergie zur Restbedarfsenergie hinabstuft, obwohl nach vorherrschender Meinung der Fachleute die Reaktorsicherheit leichter zu handhaben ist als die Umweltveränderung durch Kohle.
Der Novellierungsentwurf der Bundesregierung sieht vor, daß das Verschlechterungsverbot in Ausnahmefällen durchbrochen werden kann, wenn dies bei Abwägung der Umweltbelastung gegen Gründe des Gemeinwohls, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur oder Erfordernisse der Raumordnung angezeigt ist.

(V o r s i t z: Vizepräsident Frau Funcke)

Die Bundesregierung mit ihrer energiepolitischen Verantwortung lädt aber die ganze politische Last dieser Entscheidung auf die ausführenden Länder ab.

(Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört! — Das ist der Fehler!)

Die Ausweisung besonders belastbarer wirtschaftlicher Entwicklungsgebiete durch die Landesregierungen als „Schlechtluftgebiete" — auch wenn dies faktisch gar nicht zuträfe — ist heute — machen wir uns doch nichts vor — politisch überhaupt nicht durchsetzbar.

(Zuruf von der CDU/CSU: Man muß nur Herrn Hirsch lesen!)

Auch bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für einzelne Anlagen wird den Ländern die Be-

:

Dr. Laufs
weislast für ein überwiegendes öffentliches Interesse aufgebürdet. So ist etwa der Nachweis des öffentlichen Energiebedarfs für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren im voraus — so lange dauert die Verwirklichung eines Bauvorhabens — nicht mit absoluter Sicherheit zu führen und deshalb ein leichtes Ziel der Kraftwerksgegner.
Neue unbestimmte Rechtsbegriffe haben in den Regierungsentwurf Eingang gefunden und werden die Rechtslage noch unsicherer machen als bisher.
Besondere Beachtung verdient der Umkehrschluß des Bundesrates, den Ländern die Ausweisung von Gebieten besonderer Luftreinhaltung zu ermöglichen, wenn der vorhandene Bestand von Tieren, Pflanzen und anderen Sachen wesentlich gefährdet werden kann. Dieser Weg scheint mir realistisch und gangbar zur Erhaltung besonders empfindlicher Biotope, falls dies nicht schon durch Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten geschehen ist, und bei zunehmender Industrialisierung, falls man mit dieser überhaupt noch rechnen kann.
Bei den anstehenden Beratungen wird auch sorgfältig geprüft werden müssen, inwieweit die landesplanerisch bereits verbindlichen Standortvorsorgepläne der Bundesländer von der geplanten Neuregelung nach § 49 a des Entwurfes unterlaufen und Rechtsmittel und Normenkontrollen unterliegen würden.
Mit Sicherheit ist schon heute festzustellen: Wer glaubt, die speziellen Abwägungsklauseln dienten der Zielsetzung der verbesserten Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit immissionsschutzrechtlicher Entscheidungen, ist blauäugig und wirklichkeitsfremd. Der industrielle Investitionsstau läßt sich so nicht auflösen. Wir bedauern, daß der Bundeswirtschaftsminister zu dieser Problematik keine Stellungnahme abgegeben hat. Denn die schwierigen, in ihrem zeitlichen Ablauf nicht abschätzbaren und lang andauernden Genehmigungsverfahren wirken sich generell negativ auf die Investitionsneigung der Wirtschaft aus. Mit der Dynamik unserer kochindustrialisierten Wirtschaft im internationalen Wettbewerb verträgt sich nicht, daß Investitionsvorhaben jahrelang in der Schwebe sind, bis sich ihre rechtliche Zulässigkeit eindeutig herausstellt. Der Zeitfaktor ist von entscheidender Bedeutung. Er würde durch die vorgeschlagenen Regelungen noch unkalkulierbarer werden. Wir stellen deshalb fest: Die Bundesregierung ist für die zukünftigen Engpässe bei der Stromversorgung voll verantwortlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Bemerkung zur Entschädigungsregelung machen, die in der Stellungnahme des Bundesrates kommentarlos gestrichen wurde. Ob diese Streichung schlicht verfassungswidrig ist, wie die Bundesregierung meint, ist zumindest sehr umstritten. Soweit Verschulden des Betreibers oder ein enteignungsgleicher Eingriff durch einen rechtswidrigen Verwaltungsakt bei der Anlagengenehmigung vorliegt, ist die Entschädigung bei Schäden durch
Emissionen aus Industrieanlagen im allgemeinen Schadensersatzrecht ausreichend geregelt. Eine umfangreiche Rechtsprechung zeigt dies. Gleichwohl werden wir uns bei den Beratungen in den Ausschüssen mit der Entschädigungsfrage in den hypothetischen Fällen auseinandersetzen müssen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Und zwar sehr genau!)

in denen Schäden erst im nachhinein erkannt und nachgewiesen werden können. Betroffen werden davon eher Anlagen der Chemie oder Hüttenwerke, weniger die Kraftwerke sein.
Einen Objektschutz zur Erhaltung besonders schadstoffempfindlicher Objekte, wie z. B. Kunstdenkmäler, der durch Rauchgasentschwefelung, hohe Schornsteine oder Verschlechterungsverbot nicht möglich ist, kennt das Bundes-Immissionsschutzgesetz, auch der Änderungsentwurf, nicht. Hier kann ich die Auffassung des Bundeswirtschaftsministers nicht teilen. Die gefährlichen Schadstoffe stammen in der Regel nicht aus Großanlagen, sondern von den vielen kleinen Luftverschmutzern in den Innenstädten. Diese Problematik sollte ebenfalls einmal aufgegriffen werden.
Staatssekretär Hartkopf sagte vor der Technischen Universität Berlin zur Ablehnung der Änderungsnovelle durch den Bundesrat, ein ökologischer Morgenthaupaln für unser Land stehe vor der Tür. Dies ist ein böses Wort am Beginn eines schwierigen Gesetzgebungsvorhabens. Man könnte gegenfragen, ob gute Umweltpolitik unbedingt die Zurückführung unseres Industriestaates auf den Stand eines Agrarlandes bedeuten muß.
Wir werden sehen, ob der Regierungsentwurf mehr sein wird als ein Vehikel zur grüngetönten Selbstdarstellung der Bundesregierung.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816201500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gruhl.

Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0816201600
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundes-Immissionsschutzgesetz, also das Gesetz gegen Luftverunreinigungen und gegen Lärm, war im Jahre 1974 das letzte gemeinsam verabschiedete große Gesetz im Umweltbereich. Seitdem ging es mit der Umweltschutzgesetzgebung bergab. Ich habe eigentlich heute zu Beginn der Debatte gehofft zu erfahren, was denn die Novellierung dieses guten Gesetzes aus dem Jahre 1974 überhaupt bewirken solle. Ich habe aber zunächst über den Sinn dieser Novellierung kaum etwas gehört, auch nicht vom Bundesinnenminister. Nun hat zuletzt der Kollege Laufs eine Rede gehalten, aus der ich nur schließen kann, daß für die CDU/CSU der Umweltbereich total begraben worden ist.

(Beifall bei der SPD — Konrad [SPD] : Leider sehr wahr! — Zuruf von der CDU/ CSU: Nur keine Hektik, Herr Kollege!)

Es wird uns sehr angenehm sein, Herr Laufs, end-
lich einmal für Klarheit zu sorgen. Wir werden in



Dr. Gruhl
unserem Bereich der Grünen und der Bürgerinitiativen für die Verbreitung gerade Ihrer Rede sorgen, denn diese sagt nun alles über die neueste Politik aus. Herr Volmer hatte sich wenigstens noch bemüht, eine etwas ausgleichende Stellungnahme zu dieser Gesetzgebung vorzutragen. Herrn Konrad fiel es gewiß etwas schwer — aber das beherrscht er geschickt —, mit einem gewissen Eiertanz Vorzüge und Nachteile dieser Novellierung noch einigermaßen zu kaschieren.
Der einzige, der sich sehr deutlich geäußert hat — außer Herrn Laufs natürlich —, ist der Herr Wirtschaftsminister gewesen. Er hat klargemacht, worauf es eigentlich ankommt. Es kommt darauf an, die „Rechtssicherheit" zu verstärken, wie er sagte und wie andere ja auch sagten. Die Rechtssicherheit aber für den Antragsteller, der eine neue Fabrik, ein neues Kraftwerk oder so etwas errichten will, soll verstärkt werden, nicht etwa die Rechtssicherheit der beteiligten Bürger, die dann davon betroffen sind.

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : Rechtssicherheit ist nicht teilbar!)

Es ist auch verräterisch, wenn immer mit der Formulierung zugunsten eines neuen Betriebes gearbeitet wird, „wenn für dieses Vorhaben ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht".
Daß auch ein „überwiegendes öffentliches Interesse" zur Erhaltung der Umwelt vorhanden sein könnte, ist in der Sprachregelung der Bundesregierung und der deutschen Gesetzgebung noch gar nicht klargeworden. Da wird das öffentliche Interesse immer nur einseitig ausgelegt. Das öffentliche Interesse ändert sich aber im Verlauf der Geschichte. Mag in den 50er, 60er Jahren das öffentliche Interesse immer auf seiten der Neuansiedlung gelegen haben — in den letzten Jahren und künftig liegt das öffentliche Interesse immer weniger auf seiten der Betriebsansiedlung. Dadurch ändert sich auch die „Verhältnismäßigkeit" — ein Begriff, den Herr Laufs hier angewendet hat —; die Verhältnismäßigkeit bekommt ein ganz anderes Gewicht: Jetzt ist es bei einer Abwägung verhältnismäßig richtiger, Umwelt- und Lebensgrundlagen in jeder Richtung zu vertreten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das sagen wir doch!)

Die Anhörung von Fachleuten hat nicht nur damals in Berlin, sondern wiederholt das Ergebnis gehabt: Der Mensch verträgt offensichtlich mehr an Gift — in diesem Fall an Luftverunreinigung — als verschiedene empfindliche Pflanzen und Tiere, ja, sogar mehr als verschiedene empfindliche Sachgüter. Hier ist natürlich die Frage sehr offen, ob der Mensch nicht darum mehr verträgt, weil er sich der Medizin bedient und in jedem Fall zum Arzt gehen kann, wenn er irgendwelche Schäden an sich bemerkt. Eine Pflanze oder ein Tier können das ja nicht tun. Vielleicht hängt das damit zusammen. Ich weiß es nicht. Ich warne nur davor, hier immer zu unterstellen: Der Mensch verträgt ohnehin mehr als Pflanzen und Tiere.
Dies hat in der Novellierung eine beträchtliche Auswirkung. Man sagt nämlich — ich vereinfache etwas —: In den Ballungsgebieten ist für Pflanzen und Tiere ohnehin nichts mehr zu verderben; dort können wir noch höhere Belastungen zulassen; der Mensch verträgt ja noch mehr. Aber draußen auf dem Land, das noch nicht so industrialisiert ist, wollen wir Pflanzen und Tiere in höherem Maß schützen. Darum diese Zweiteilung des Bundesgebiets in bezug auf den Immissionsschutz, die eine Neuerung dieser Novellierung ist.
Nun hat der Bundesrat — und das kann man nicht scharf genug angreifen — die Folgerung gezogen: Machen wir es nicht so, wie es die Bundesregierung vorschlägt, nämlich nur in Ausnahmefällen auch für den ländlichen Bereich eine erhöhte Belastung zu gestatten, sondern genehmigen wir durchgehend in allen Bereichen die höhere Belastung, wobei die Landesregierung im Einzelfall über eine Verschärfung entscheiden soll. Das bedeutet: In der Bundesrepublik sollen gewisse Reservate offengehalten werden, wo Pflanzen und Tiere, in diesem Fall auch empfindliche Pflanzen und Tiere, noch leben können.
Damit ist dem Interessengesichtspunkt — das kam ja auch über den Wirtschaftsausschuß des Bundesrats — in einer schamlosen Weise Rechnung getragen worden. Das tun nicht nur CDU/ CSU-regierte Länder, sondern, wie hier schon mit Recht gesagt worden ist, auch SPD-regierte Länder.
Diese Entwicklung des Gesetzes, die hier stattgefunden hat, verheißt nichts Gutes für das Ergebnis, das vielleicht eines Tages herauskommt, womöglich — was unter Umständen ein Vorteil sein könnte — nicht mehr vor der nächsten Bundestagswahl.
Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt möchte ich hinweisen, der von Professor Heinhard Steiger vorgebracht worden ist. Es geht darum, daß man hier einerseits eine Rechtsverordnung, die TA Luft

(Konrad [SPD] : Eine Verwaltungsvorschrift!)

— eine Verwaltungsvorschrift, gut —, praktisch mit zum Gegenstand des Gesetzes macht, auf der anderen Seite aber für die Änderungen Bundesregierung und Bundesrat zuständig sind und auch weiterhin sein werden. Das heißt — nach den Worten von Professor Steiger —, daß der Bundesrat dann etwas tun könnte, was der Bundestag vorher nicht absehen konnte. Dies hält er in verfassungsrechtlicher Hinsicht für bedenklich.

(Konrad [SPD] : Das ist zwar ein bißchen einfach dargestellt, aber im Ergebnis haben Sie recht!)

— Ich kann es wörtlich zitieren:
.Es ist unklar, ob der Bundesrat seine Zustimmung womöglich erst nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag, also nach dem Gesetzesbeschluß, erteilen will. Das würde bedeuten, daß der Bundestag nicht einmal bei dem Gesetzesbeschluß wüßte, welchen Inhalt die Norm hat, die er verabschiedet.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22 Juni 1979 12919
Dr. Gruhl
Denn deren Inhalt steht erst fest, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Zustimmung des Bundesrates gegeben sind. Hier soll sogar
— so sagt er weiter — •
durch eine Verwaltungsvorschrift eine gesetzlich vertretene Norm geschaffen werden. Eine derartige Delegationsbefugnis steht dem Bundestag nicht zu. Er kann über seine Gesetzgebungsbefugnis nicht frei verfügen, sondern Delegationen nur im Rahmen des Grundgesetzes vornehmen. Somit wird das vorgesehene Verfahren auch nicht durch eine zusätzliche Teildelegation getragen.
Auf Grund seiner Erwägungen, die sicher eine ganze Menge für sich haben, sagt er, daß das Verfahren in diesem Fall deutlich macht, „was in Wirklichkeit vor Sicht geht: Der Bundestag nimmt Entscheidungen der Bundesregierung und des Bundesrates zur Grundlage seiner gesetzlichen Festlegungen. Seine Willensbestätigung ist also beschränkt." Dies hält Herr Steiger ganz schlicht und einfach für verfassungswidrig.

(Pfeffermann [CDU/CSU] : Wie halten denn Sie es?)

— Ich bin geneigt, mich dem anzuschließen.

(Pfeffermann [CDU/CSU]: Vor oder nach der Prüfung?)

Dies wird sicherlich auch bei den Beratungen über diese Novellierung eine wichtige Rolle spielen.
Ich schließe mich voll dem an, was Herr Volmer im Hinblick auf die andere Bewertung auf Grund der Prüfungen auf der Basis von 16 Quadratkilometern statt einem Quadratkilometer vorgetragen hat. Eindeutige Stellungnahmen liegen dazu vor — nicht nur von seiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen —, aus denen hervorgeht, daß dies eine beträchtliche Verschlechterung ergibt.
Es wäre also besser, wenn diese Novelle überhaupt wieder in der Versenkung verschwände. Ich halte es für bezeichnend, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister sich so warm für diese Novellierung eingesetzt hat. Wenn der Bundeswirtschaftsminister mit der Novellierung einverstanden ist und mit ihr sogar zufrieden ist, dann ist das der beste Beweis dafür, daß diese Novellierung nichts taugt. Zumindest taugt sie nichts unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Umwelt und der Sicherung der ökologischen Lebensgrundlagen in unserem ohnehin bereits völlig überlasteten Raum in Mitteleuropa. Ich hoffe, daß der Bundestag, wenn nicht dieser, dann vielleicht der nächste, daraus die Schlußfolgerung ziehen wird, andere grundsätzliche Maßstäbe an die gesamte Umweltpolitik anzulegen.

(Konrad [SPD] : Aber im nächsten haben wir Sie doch nicht mehr! Wie soll das denn werden?)

— Das wissen Sie doch noch gar nicht, Herr Konrad.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816201700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0816201800
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte lediglich noch einige kurze Bemerkungen zu den Ausführungen der Kollegen Laufs und Gruhl machen.
Herr Kollege Laufs, wenn Sie hier feststellen, daß es einen Zielkonflikt zwischen Sicherheit und Versorgung gebe, dann ist das eine der Selbstverständlichkeiten, die diese Debatte beherrschen. Nur die Schlußfolgerung, eine heillos zerstrittene Bundesregierung habe hier einen Gesetzestext vorgelegt, der weder dem einen noch dem anderen Anspruch Genüge tue, ist schlicht und ergreifend falsch.

(Zuruf von der CDU/CSU: Da hat er etwas mißverstanden!)

Ich glaube, daß hier eine saubere Kompromißlösung genau zwischen diesen beiden Zielvorstellungen gefunden worden ist, die diese Diskussion selbstverständlich zu beherrschen haben.
Wenn Sie bedauern, daß Genehmigungsverfahren möglicherweise länger dauern würden,

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : Noch länger!)

dann kann ich Ihrem Bedauern nur insoweit beipflichten, als daß niemand von uns längere Genehmigungsverfahren wünscht, weil hier etwa bewußt verzögert werden soll.

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : Aber damit stellen Sie doch die Zielsetzung dieses Entwurfs in Frage!)

Es ist vielmehr so, daß das Ergebnis der Sicherheitsbemühungen im einen oder anderen Fall gewissenhafte Prüfungen verlangen wird. Nur diese gewissenhaften Prüfungen können Ursache für solche von Ihnen mit mir gemeinsam beklagten Verlängerungen sein.
Ihre Feststellung, Herr Kollege Laufs, die Kernenergie sei sauber und sei die umweltfreundlichste Energieform, würde ich unbesehen unterschreiben. Dies ist genau meine Position; hier gibt es überhaupt keinen Zweifel. Aber wenn Sie in dieser Frage redlich diskutieren wollen, wäre es doch ungewöhnlich unaufrichtig, wenn Sie übersehen wollten, daß sich hier erhebliche Sicherheitsprobleme ergeben.

(Dr. Laufs [CDU/CSU] : Lesen Sie meine Rede nach!)

In der Abwägung zwischen Sicherheitsproblemen, Umweltschutzinteressen und Wettbewerbspositionen wird die richtige Lösung zu finden sein. Daß die einzelnen Positionen nicht rigoros allein Maßstab der Dinge sein können, sondern auch hier der Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Positionen zu berücksichtigen ist, ist jedenfalls für uns selbstverständlich. Wir werden keine totale Sicherheit, keinen totalen Umweltschutz und nicht die Spitzenposition im internationalen Wettbewerb mit technologisch vergleichbaren Volkswirtschaften erreichen können, sondern wir werden uns jeweils darauf einzurichten haben, daß wir unter Berücksichtigung der



Cronenberg
jeweiligen Positionen vernünftige Kompromisse, wie hier geschehen, zu finden haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber auch etwas mehr Klarheit!)

Wenn der Herr Kollege Gruhl mit der ungewöhnlichen Feststellung, der Herr Bundeswirtschaftsminister würde deutlich sprechen, hier seine Position verdeutlicht, so kann ich nur feststellen: In der Tat, Graf Lambsdorff hat die angenehme Eigenschaft, die Dinge deutlich, klar und unmißverständlich darzustellen. Ich finde, das ist etwas Lobenswertes und Gutes, weil das auch die Diskussion vereinfacht.

(Dr. Gruhl [fraktionslos] : Sogar vor Ihrem Parteitag!)

— Auch vor dem Parteitag, jawohl!
Herr Gruhl, wenn Sie hier den Eindruck zu erwecken versuchen, die Rechtssicherheit für den Antragsteller — nebenbei: eine andere Position als die Sie, Herr Laufs, einnehmen — sei für uns das Primäre, dann muß hier folgende Feststellung getroffen werden: Selbstverständlich ist die oberste Zielprojektion der Umweltschutz. Damit er aber realisiert werden kann, bedarf es selbstverständlich auch für den Antragsteller einer Rechtssicherheit. Rechtsunsicherheiten verhindern Neuansiedlungen wie Umrüstungen von Betrieben. Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß auch nach Ihren Vorstellungen, Zielen und Maßstäben, wenn ich Sie bisher richtig verstanden habe, Umrüstungen alter Betriebe in möglicherweise umweltfreundlichere Betriebe nicht abzulehnen sind. Wenn wir also erreichen wollen, daß neue Betriebe um dieser Volkswirtschaft und dieser Gesellschaft willen angesiedelt werden und daß schlechte, umweltfeindliche Betriebe durch umweltfreundliche Betriebe ersetzt werden, dann kann es doch gar nicht anders sein, als daß wir dafür zu sorgen haben, daß mehr Rechtssicherheit auch für den Antragsteller erreicht wird.
Welche Partei setzt sich mehr für die Interessen derjenigen ein, die möglicherweise im Interesse des Umweltschutzes klagen wollen? Wir z. B. überlegen ernsthaft, ob in diesem Zusammenhang nicht auch die Verbandsklage ein geeignetes Hilfsmittel sein kann. Wir lassen uns überhaupt nicht absprechen, daß die Interessenlage derjenigen, die möglicherweise durch die Umweltverschmutzung bedroht sind, für uns einen ganz hohen Stellenwert hat. Das steht aber überhaupt nicht in Widerspruch zu der Feststellung, daß wir für den Antragsteller mehr Rechtssicherheit wünschen und verlangen. Das Ziel des Gesetzes ist es, u a. die Bedingungen für die Neuansiedlung, die Bedingungen für Umrüstung so klarzumachen, so daß der Antragsteller die notwendige Rechtssicherheit hat. Der Formulierung, Lambsdorff setze sich für diese Novelle ein, deswegen sei sie schlecht — so die Kurzform in Ihren Schlußsätzen —, kann ich nun beim besten Willen und bei aller persönlichen Sympathie nicht beipflichten.

(Beifall bei der FDP — Dr. Gruhl [fraktionslos]: Dafür habe ich sogar Verständnis!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816201900
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich
schließe die Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt, die Gesetzesvorlage an den Innenausschuß — federführend — und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Jugend, Familie und Gesundheit zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ichrufe nun Tagesordnungspunkt 29 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Pfeffermann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Sick, Dr. Jobst, Schröder (Lüneburg), Dr. Stavenhagen, Weber (Heidelberg), Lenzer, Straßmeir, Dr. Friedmann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Riesenhuber, Wissmann, Dr. Langguth, Bühler (Bruchsal), Dr. Stark (Nürtingen) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen
— Drucksache 8/2691 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
Interfraktionell ist ein Kurzbeitrag je Fraktion vereinbart. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pfeffermann.

Gerhard O. Pfeffermann (CDU):
Rede ID: ID0816202000
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gefährliche Abhängigkeit von knapper werdendem Mineralöl wird in diesen Tagen deutlicher den je zuvor empfunden. Es liegt in unserer Verantwortung, auch die Energieversorgung im Straßenverkehr zur Erhaltung der individuellen Mobilität langfristig sicherzustellen. Dabei muß jede Gelegenheit, Mineralöl zu substituieren, genutzt werden. Der Forschungsminister hat einmal gesagt, jede ausgelassene Möglichkeit, 01 zu sparen oder zu substituieren, bedeutet Inkaufnahme eines sonst vermeidbaren Versorgungsrisikos, das unsere soziale Sicherheit und schließlich auch unsere politische Stabilität gefährden könnte. Darin stimmen wir mit ihm voll überein.
Den Nahverkehrsbereich, den Verteiler- und Zustellverkehr durch Einführung der Elektrizität weniger abhängig zu machen, ist sicher eine uns alle verpflichtende Aufgabe, die jetzt schon aufgegriffen werden muß und nicht erst dann, wenn es noch bessere Batterien gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Insoweit unterscheiden wir uns von den Wertungen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage zum Thema Zukunftsaussichten des elektrischen Straßenverkehrs gegeben hat.
Der heutige technische Entwicklungsstand der Elektrotraktion reicht für viele Anwendungsfälle aus. Die Praxis beweist es. Jeder kann sich im Rahmen eines von der Industrie getragenen Elektrofahrzeugprogramms davon überzeugen. Die heu-



Pfeffermann
tigen Anwendungsmöglichkeiten genügen, um einen ersten Markt schaffen zu können, der wiederum dafür sorgen wird, daß die Entwicklung in der Industrie weitergeht. Wenn wir — und vor allen Dingen die Regierung — hier nicht tätig werden, kommt diese Entwicklung ganz sicher wieder zum Erliegen. Dabei muß diese Entwicklung gleichzeitig und parallel auf allen Gebieten der Elektrotraktion vorangetrieben werden; denn für neue Technologien betragen die Entwicklungszeiten Jahrzehnte.
Seitens der Bundesregierung wird immer wieder auf die noch zu hohen Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge hingewiesen. Aber warum sind die Kosten denn so hoch? Doch nur, weil noch keine Serienfertigung besteht und bestehen kann. Und warum besteht keine Serienfertigung? Weil die neuen Technologien ohne Hilfe nicht mit eingeführten Technologien konkurrieren können. Gäbe es genug Mineralöl, brauchten wir uns um die Einführung 01 substituierender Techniken nicht zu bemühen. Dann könnten wir dies dem Markt allein überlassen. Die für die Zukunft erkennbare Situation aber läßt es nicht zu, daß wir tatenlos zuwarten.
Die von heutigen Elrktrofahrzeugen bekannten Nachteile, wie z. B. das Fehlen einer elektrofahrzeuggerechten Heizung oder der erhöhte Reifenverschleiß und das noch nicht voll befriedigende Fahrverhalten der Batterieanhängerbusse in den vorliegenden Versuchen auf winterglatten Straßen sind keine unlösbaren technischen Probleme, sondern ebenfalls die Folge zu geringer Stückzahlen. Heute muß man, auch wenn technische Lösungen nicht immer voll befriedigen, der Kosten wegen soviel wie möglich auf dem Markt vorhandene Serienkomponenten einsetzen, auch wenn diese den erkennbaren Notwendigkeiten nicht voll entsprechen. Nur für eine gewisse Serienfertigung lassen sich neue Komponenten entwickeln.
Herr Minister Hauff hat dazu auf der Internationalen Verkehrsausstellung in Hamburg erklärt —ich zitiere —:
Das Ziel der staatlichen Förderung des Verkehrswesens ist nicht das Einheitsverkehrsmittel für das Jahr 2 000, sondern die Bereitstellung von Bausteinen für ein Verkehrssystem der Zukunft, das den Anforderungen der unterschiedlichen Einsatzfälle individuell gerecht wird. Als Bausteine bezeichne ich dabei
— so sagte er —
neben den uns bekannten auch die neuen, in der Entwicklung befindlichen Verkehrsmittel. Manchem mag die eine oder andere neue Verkehrstechnik zunächst recht exotisch erscheinen. Aber täuschen wir uns nicht: auch beim Automobil war der Weg von der Tüftlerwerkstatt der Anfangsjahre zur modernen Autoindustrie relativ kurz. Niemand weiß, wie die Zukunft wirklich aussehen wird. Aber wir tun gut daran, auf Überraschungen vorbereitet zu sein. Mehr noch: wir tun gut daran, positive Überraschungen zu organisieren.
Sie, meine Damen und Herren, sollten solche Ausführungen nicht zu Sonntagsreden degradieren. Mit
der Zustimmung zu unserem Antrag haben Sie die Möglichkeit, nachzuweisen, daß Sie den Forschungsminister nicht nur verstehen, sondern auch in seinem Anliegen unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn ich bedenke, daß er ja als einer der wenigen aussichtsreichen zukünftigen Hoffnungen im Personalangebot der SPD gilt, dann ist dies ja noch mit besonderem Nachdruck hier vorzutragen.

(Zuruf des Abg. Pieroth [CDU/CSU])

— Da kann man sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein, Herr Kollege Pieroth, aber Hoffnungen darf man ja noch mit Aufmerksamkeit sich entwickeln sehen. Ob es dann später dazu kommt, wird die politische Entwicklung noch mit sich bringen.
Wir halten es für an der Zeit, einmal darüber nachzudenken, ob auch der Postminister als Betreiber von mehr als 80 000 Nahverkehrsfahrzeugen eine volkswirtschaftliche Verantwortung im Hinblick auf das Energieprogramm der Bundesregierung hat. Ich nenne deswegen die Post, weil bei ihr schon früher in verstärktem Maße Elektrofahrzeuge im Einsatz waren. Wäre nur ein Promille dieses Fahrzeugparks elektrifiziert, brauchten wir diesen Antrag hier nicht zu stellen, sondern die Markteinführung und Markterprobung wären bereits gegeben. Ich bin sicher, daß die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Post bei einem solchen Elektrofahrzeuganteil — gemessen am Gesamtbedarf -selbst dann nicht durcheinandergeraten würde, wenn die Elektrofahrzeuge im Anfang das Doppelte vergleichbarer anderer Fahrzeuge kosteten. Alternativ hierzu wäre ein Programm zur Förderung elektrifizierter Fahrzeugparks der öffentlichen Hand, wie z. B. die der großen Städte, denkbar.
Der Bundeskanzler hat in den letzten Tagen den Eindruck erweckt, daß zumindest er sich noch immer am Energieprogramm der Bundesregierung orientiert.

(Pieroth [CDU/CSU] : Allein auf weiter Flur!)

Danach fällt der Elektrizität in den nächsten Jahren die größte Aufgabe zur Substitution von Mineralöl zu. So soll der Elektrizitätsbedarf allein im Verkehrssektor von 8,9 Milliarden Kilowattstunden des Jahres 1975 auf 17 Milliarden Kilowattstunden im Jahre 1990 ansteigen. Wie soll dieses Programm denn erfüllt werden, wenn nicht jeder Verbraucher, der der Elektrizität zugänglich gemacht werden kann, auch für sie erschlossen wird? Energie sparen kann doch nicht nur Strom sparen bedeuten, sondern heißt doch auch, in erster Linie durch Strom andere und besonders die wertvollsten Primärenergien zu schonen.
Elektrizität läßt sich bekanntlich als solche nicht speichern, und deshalb ist nicht Verbraucher gleich Verbraucher, Wärmepumpe nicht gleich Elektrofahrzeug zu setzen. Ganzjahresschwachlastverbraucher wie Elektrofahrzeuge führen zu einer höheren Benutzungsdauer für Kraftwerke und Infrastrukturen. Die Benutzungsdauer ist neben dem



Pfeffermann
Preis der Primärenergie ein entscheidendes Kriterium für die Strompreisbildung und deshalb volkswirtschaftlich nicht außer acht zu lassen.
Man muß sich darüber klar sein, daß die heute für den Straßenverkehr zur Diskussion stehenden Alternativen wie Methanol, synthetisches Benzin oder gar Wasserstoff Sekundärenergien sind, die sicher für die meisten Verkehrsaufgaben benötigt werden, aber in der Anwendung gegenüber der Elektrizität zu einem höheren Primärenergieverbrauch führen. Das erfordert bei Außer-acht-Lassen der Elektrotraktion noch mehr Erzeugungsanlagen und zusätzliche Standorte. Was davon zu halten ist, haben wir in der gerade vorher stattgefundenen Debatte gehört. Das dient nicht nur der betont sparsamen Handhabung mit Energie, die der Forschungsminister so gern in den Vordergrund stellt, ja sogar als Schicksalsfrage unserer Generation bezeichnet.
Wir haben den Eindruck, daß man den energiewirtschaftlichen Zusammenhängen keine ausreichende Bedeutung beimißt. Wir möchten hier einen — ich räume gerne ein: bescheidenen — Beitrag zur Koordination der verschiedenen Aktivitäten in den unterschiedlichen Ministerien zur Erfüllung des Energieprogramms leisten.
Selbst wenn sich später einmal herausstellen sollte, daß die Elektrizität nur einen geringeren Beitrag zur Mineralölsubstitution im Straßenverkehr leisten kann, als heute von Experten angenommen wird, so können wir an dieser Aufgabenstellung für Forschung und Technologie heute ebensowenig vorbeigehen, wie wir die Sparmaßnahmen oder die Nutzung regenerativer Energiequellen wie Wind und Sonne unbeachtet lassen können, obwohl wir wissen, daß sie nur wenige Prozente zur Deckung des Energiebedarfs beitragen können.
Ich selbst bin in bezug auf die Einsatzmöglichkeiten der Elektrotraktion durchaus optimistisch. Ich konnte mich persönlich vom Entwicklungsstand der Natrium-Schwefel-Batterie überzeugen und rechne damit, daß in den nächsten Jahren die ersten Prototypen in Elektrotransportern erprobt werden können. Im Vergleich zu den heutigen Batterien sollte man bei halbem Gewicht die doppelte Reichweite ohne Nachladen erreichen können. Ein so wichtiges Teilgebiet wie die Förderung dieser leistungsfähigen Batterie wird von der Bundesregierung immerhin — allerdings auch nur — mit 3 Millionen DM im Jahr unterstützt. Aber trotz dieser im Vergleich zu anderen Energiebereichen geringen Forschungsmittel wurde Beachtliches erreicht. Selbstverständlich gibt es auch hier noch Nachteile, die nicht verschwiegen werden sollen. Die Betriebstemperatur der Batterie, besonders bei abgestellten Fahrzeugen, und die Sicherheitsfragen den Einsatz von Natrium betreffend sind solche Fragen.
Aus Amerika kommen die Nachrichten über die Entwicklung der Aluminium-Luft-Batterie, deren Stand ich nicht mit gleicher Sicherheit beschreiben kann, wie das für die deutsche Parallelentwicklung gilt.
Allen Entwicklungen gemeinsam aber ist die Frage, ob ihnen der Einsatz unter Betriebsbedingungen ermöglicht wird. Förderungen dürfen sich eben nicht nur auf die Forschung und Entwicklung beschränken, sondern müssen die ersten Schritte zur Markteinführung beinhalten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816202100
Herr Kollege, es ist Kurzbeitrag vereinbart. Sie müssen zum Schluß kommen.

Gerhard O. Pfeffermann (CDU):
Rede ID: ID0816202200
Frau Präsident, ich bin im Moment fertig.
Das hat überhaupt nichts mit staatlichem Dirigismus zu tun, sondern hängt ausschließlich mit der Tatsache zusammen, daß die Notwendigkeit der 01-substitution erkannt ist und darum heute Vorleistungen für das Auto von morgen erbracht werden können.
Nun wird mancher sicherlich einwenden, wir würden mit dem Antrag offene Türen einrennen. Die Praxis sieht leider anders aus.
Frau Präsident, lassen Sie mich zum Verfahren einen Hinweis geben. In der Tagesordnung ist ausgewiesen, daß dieser Antrag an den Ausschuß für Wirtschaft — federführend — und an den Verkehrsausschuß — mitberatend — überwiesen werden soll. Ich empfehle dem Hohen Hause, das umzukehren, weil es der Aufgabenstellung besser entspricht.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816202300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wolfram.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0816202400
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat, Herr Kollege Pfeffermann, ich fange mit der Bemerkung an: Ihr Antrag rennt offene Türen ein. Sie haben dem ja auch nicht widersprochen. Sie wußten sehr wohl, daß diese Feststellung berechtigt ist.
Wenn dem so ist, fragt man sich: Erfüllt der Antrag nur eine Alibifunktion, um nach draußen den Eindruck zu erwecken, Sie wären auf dem Gebiete alternativer Energien besonders aktiv? Denn vieles, was diese Bundesregierung getan hat und tut, hätte ja auch schon zu Ihren Regierungszeiten geschehen können.
Sie haben die Kohle eine lange Zeit im Stich gelassen und einseitig auf das 01 gesetzt.

(Krey [CDU/CSU] : Das ist nicht wahr, das wissen Sie doch besser!)

Sie singen einseitig das hohe Lied der Kernenergie. Jetzt suchen Sie krampfhaft nach Alternativen, um eine Alibifunktion in einer Frage zu haben, in der wir in der Sache alle einer Meinung sind.

(Erneuter Zuruf des Abg. Krey [CDU/ CSU])

— Nun hören Sie sich doch erst einmal an, was ich zum Thema sagen möchte.



Wolfram (Recklinghausen)

Es besteht sicherlich grundsätzliche Übereinstimmung darüber, daß elektrische Batteriefahrzeuge im flächenorientierten Straßenverkehr prinzipiell eine der Alternativen zu den heute fast ausschließlich mit Kraftstoffen aus Erdöl betriebenen Kraftfahrzeugen sein können. Sie konkurrieren mit Lösungen, die im wesentlichen eine Beibehaltung der Antriebssysteme und die Verwendung alternativer Kraftstoffe zum Ziele haben.
Die „Zukunftsaussichten des elektrischen Straßenverkehrs" sind von der Bundesregierung in der Antwort zu der Kleinen Anfrage der CDU/CSU in der Drucksache 8/2455 vom 8. Januar 1979 ausführlich dargelegt worden. Wenn Ihnen diese Antworten nicht genügen, dann hätte man dieses Thema in den Fachausschüssen für Verkehr, für Forschung und Technologie und für Wirtschaft ohne weiteres vertiefen können. Dazu bedurfte es dieses Antrages nicht, dazu sind wir ja jederzeit bereit.
Sie wissen, daß besonders die Antworten zu den Fragen 6 bis 15 die Vor- und Nachteile der Elektrofahrzeuge aufgezeigt haben. Sie wissen auch, daß sich bis heute keine neuen, zusätzlichen Erkenntnisse ergeben haben, die eine grundsätzliche Änderung der Politik erfordern.
Beim heutigen Entwicklungsstand — das wissen wir alle — ist das elektrische Batteriefahrzeug noch nicht konkurrenzfähig; wir wollen dies ändern. Es gibt noch eine Reihe ungelöster Probleme, z. B. die noch unzureichende Energie- und Leistungsdichte der Batterien, hohes Leer- und geringes Zuladegewicht, geringe Reichweite, Probleme bei der Heizung und energieaufwendige Nebenaggregate. Das alles sind noch zu lösende Probleme. Im übrigen wissen Sie doch — Sie haben hier die Energieeinsparung angesprochen — genauso gut wie ich — wenn nicht, sollten Sie es nachlesen —, daß der Primärenergieaufwand insgesamt zur Zeit bei Elektrofahrzeugen dem Aufwand für herkömmliche Kraftfahrzeuge vergleichbar ist. Wir können nur hoffen, daß das besser wird.

(Hasinger [CDU/CSU] : Sie sollten nicht nur hoffen, sondern etwas tun!)

Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat in mehreren Studien die Einsatzmöglichkeiten von batterieelektrischen Straßenfahrzeugen — auch unter Berücksichtigung ausländischer Erkenntnisse' — untersuchen lassen. Sie fördert schwerpunktmäßig die Entwicklung leistungsfähiger Batterien. Gefördert wird vor allem die Entwicklung der Natrium-Schwefel-Batterie und die Verbesserung der Bleibatterie. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die Erprobung und den Linieneinsatz von Hybrid-Elektrobussen: batterieelektrisch in Ballungsgebieten, dieselelektrisch in Außenbezirken. Die Nachladung erfolgt aus der Steckdose bzw. über Batterie-Schnellwechseltechnik. Das geschieht doch alles; dazu bedurfte es doch nicht des Antrags der CDU/CSU.
Es ist auch bekannt, daß die Bundesregierung neuartige Antriebssysteme aus Dieselmotor, Elektroantrieb und Schwungradkomponente für den Einsatz in Bussen fördert. Ebenso wird gefördert
die Entwicklung und der Einsatz von Duo-Bussen — Oberleitung in Innenstädten, direkter Fahrdiesel-, Batterie-Elektroantrieb in Außenbezirken bzw. in oberleitungsfreien Abschnitten. Besonders gefördert wird der Einsatz von Elektrotransportern im Projektbereich „Alternative Energien für den Straßenverkehr" mit Demonstrationsschwerpunkt Berlin. Das alles wissen Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, doch. Warum erwecken Sie dann hier den Eindruck, Sie müßten der Bundesregierung einen Schubs geben, damit sie tätig wird? Das ist doch überflüssig. Hier kann es doch nur darum gehen, daß man sachlich prüft: Ist genügend an Förderung geschehen? Müssen noch einige zusätzliche Maßnahmen gefördert werden? Gibt es weitere Schwerpunkte, über die wir uns unterhalten können?

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816202500
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Pfeffermann?

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0816202600
Bitte schön, gern.

Gerhard O. Pfeffermann (CDU):
Rede ID: ID0816202700
Herr Kollege, haben Sie für mich Verständnis, wenn ich den Eindruck habe, daß Sie meinem eigentlichen Anliegen, nämlich der verstärkten Markteinführung und der Unterstützung auf diesem Sektor, mit Ihrem Beitrag konstant ausweichen?

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0816202800
Herr Kollege Pfeffermann, wenn Sie die Gabe hätten, einem Diskussionsbeitrag bis zu Ende zu folgen, dann könnten Sie am Ende auch feststellen,

(Pfeffermann [CDU/CSU]: Ich höre aufmerksam zu!)

daß ich sicherlich auch auf diese Frage eingegangen bin. Nur bin ich es gewohnt, den ersten Schritt vor dem zweiten zu tun und ein Argument nach dem anderen zu verwenden. Sie müssen also Ihre Ungeduld noch wenige Minuten zügeln; ich spreche erst knapp fünf Minuten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Also Halbzeit!)

— Schön, vielleicht komme ich auch mit weniger aus.
In den projektvorbereitenden Verhandlungen über die Teilbereiche Elektrotraktion und Hybrid-Technologie wurde von den Projektbeteiligten die Auffassung vertreten, daß ein gezielter Einsatz in speziellen Anwendungsfällen ausreicht, um die notwendigen Erkenntnisse zum Vergleich mit konkurrierenden Alternativen zu gewinnen. Auch mit
— damit komme ich zu Ihrer Frage — größeren Stückzahlen

(Zuruf des Abg. Pfeffermann [CDU/CSU])

dürfte eine entscheidende Kostendegression nicht
zu erreichen sein, da, wie Sie selbst anerkannt ha-
ben, die Batterie im Grunde genommen das entscheidende Element und auch der wesentliche Kostenfaktor ist.



Wolfram (Recklinghausen)

Auf diesem Gebiet müssen die Forschungen sicher verstärkt werden. Auch ich meine, hier sollten noch zusätzliche Forschungsmittel aufgewandt werden. Aber das hängt nicht von der Stückzahl der laufenden Fahrzeuge ab.
Was Ihre Anregung in Richtung auf die Bundespost betrifft, so wissen Sie sicher auch, daß die Deutsche Bundespost zur Zeit die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Versuchsbetriebes mit Elektrofahrzeugen im Bereich der Paketzustellung prüft, wobei die Realisierung dieser Absicht vor allem von der Lieferung geeigneter Fahrzeuge abhängt.

(Pfeffermann [CDU/CSU] : Was von diesem Minister nicht schon alles geprüft worden ist!)

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang weise ich nur kurz darauf hin, daß es im Falle eines hohen Fahrleistungsanteils der Elektrofahrzeuge notwendig ist, beachtliche zusätzliche Kraftwerkskapazitäten bereitzustellen. Denn die Annahme, daß man mit vorhandenen „Lasttälern" in der Stromerzeugung die Aufladung vornehmen könnte, trifft nur zu, wenn man von einem geringen Anteil ausgeht. Wenn man aber will — und wir wollen es auch —, daß der Anteil der Elektrofahrzeuge mittelfristig steigt, und zwar aus vielen guten Gründen, dann muß man wissen, daß man dafür zusätzliche Kraftwerkskapazitäten benötigt.
Es ist ausgerechnet worden — ich gehe davon aus, daß die Zahlen stimmen —, daß bei einem Anteil von Elektrofahrzeugen in Höhe von 20 % an der derzeitigen Kraftfahrzeugfahrleistung eine Kraftwerkskapazität von 5 600 Megawatt — Sie wissen, das ist die Leistung mehrerer Großkraftwerke vom Typ Voerde oder Biblis — erforderlich wäre. Über die Problematik, wie wir die künftige Stromversorgung in diesem Zusammenhang sichern können, werden wir gewiß im Wirtschaftsausschuß und in den Fachausschüssen mit Ihnen noch reden müssen.
Zusammenfassend stelle ich für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion fest:
Erstens. Die Bundesregierung ist längst tätig. Es bedürfte eigentlich gar nicht des Antrages der CDU/CSU.
Zweitens. Wir sind uns einig, daß der 01- und Benzinverbrauch reduziert und substituiert werden muß.
Drittens. Das Elektrofahrzeug kann eine Alternative zum herkömmlichen Kraftfahrzeug werden.
Viertens. Forschung und Entwicklung sind zu forcieren. Ein gezielter Einsatz von Elektrofahrzeugen reicht aus, um Vergleiche zu ziehen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Fünftens. Im Verkehrsausschuß — wir sind bereit, zuzustimmen, daß dieser federführend wird — sowie im Ausschuß für Wirtschaft, im Innenausschuß und im Ausschuß für Forschung und Technologie werden wir uns über das weitere Vorgehen sachlich auseinandersetzen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816202900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Laermann.

Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (FDP):
Rede ID: ID0816203000
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die beiden Vorredner zu dem anstehenden Thema haben es schon zum Ausdruck gebracht; lassen Sie es mich dennoch wiederholen: die Notwendigkeit nämlich, sich mit der Substitution und der Einsparung von nicht erneuerbaren Energiequellen zu befassen.
Die Entwicklung und die Schwierigkeiten am 01-markt, insbesondere die Preissteigerungen für Diesel- und Vergaserkraftstoff, die zweifellos zu erwartenden Verknappungserscheinungen in der Ölversorgung, aber auch wachsende Umweltprobleme, hervorgerufen durch Lärm- und Abgasimmissionen vor allem in den großen Städten und in den Ballungszentren, müssen Anlaß sein, sich mit alternativen Technologien auch im Verkehrsbereich intensiver zu beschäftigen.
Aus den genannten Gründen ist es dringend geboten, im Verkehrsbereich wirkungsvolle Möglichkeiten der Einsparung von Energie und Möglichkeiten der Substitution von 01 bzw. von Ölderivaten zu nutzen. Der Verkehr hat heute insgesamt einen Anteil von rund 18 °/o am gesamten Nutzenergiebedarf. Aber mehr als 80 °/o der eingesetzten Nutzenergie werden nicht genutzt, sondern gehen verloren, was die Umwelt erheblich belastet. Diese wenigen Zahlen mögen deutlich machen, welches Einsparpotential sich auf dem Verkehrssektor ergibt.
Es zeichnen sich inzwischen eine Reihe von Möglichkeiten ab — und ich sage ausdrücklich: nicht nur im Bereich des Elektroautos —, die nach dem Stand der Technik zum Teil bereits kurzfristig realisierbar sind. Ich glaube, wir müssen aber davon ausgehen, daß sie weitgehend erst längerfristig nennenswert in bezug auf Einsparungen von Energie wirksam werden können.
Zu nennen ist hier z. B. die Möglichkeit der Methanol-Beimischung, die heute schon in einem Umfang von bis zu 3 % bei angepaßtem Grundkraftstoff möglich ist. Zu nennen ist auch die Möglichkeit einer Beimischung von Methanol in höherem Umfang bis zu 15 °/o. Es ist erfreulich, zu hören — wenn diese Informationen stimmen; ich habe daran keinen Zweifel —, daß die Automobilindustrie ab sofort bereit ist, methanolresistente Werkstoffe zu verwenden, insbesondere auch Kunststoffe. Ich glaube, daß das ein erster und wichtiger Schritt zur Einsparung von Öl bzw. Ölderivaten ist.
Wir müssen uns aber darüber im klaren sein, daß die Anpassung sicher nur längerfristig möglich ist. Acht bis zehn Jahre scheinen hier ein realistischer Zeitraum zu sein.
Eine weitere Möglichkeit besteht zweifellos in der verstärkten Umstellung auf Flüssiggasantriebe, vor allen Dingen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Es ist auch möglich und notwendig, Kraftfahrzeuge und Motoren zu entwickeln, die einen im Durchschnitt wesentlich geringeren Kraftstoffverbrauch haben als bisher. Die Beispiele aus dem benachbarten Ausland, insbesondere aus Frank-



Dr. Ing. Laermann
reich, zeigen, welche Möglichkeiten hier gegeben sind.
Nun zum Antrag: Die Einführung elektrisch betriebener Straßenfahrzeuge als Personenkraftwagen, aber wohl schwerpunktmäßig als Transporter und auch als Elektrobusse im Nahverkehrsbereich, kann durchaus als eine weitere Möglichkeit zur Lösung der eingangs angesprochenen Probleme angesehen werden.
Der Anwendungsnutzungsgrad solcher Antriebe, ungefähr 50 °/o, liegt zwar wesentlich höher als der aller anderen derzeit bekannten Antriebsarten, vergleichbar mit bisher höchstens 45 °/o bei Methanol-Beimischung, jedoch dürfen die auch im Bereich des Elektroautos vorhandenen Schwierigkeiten, die einer stärkeren Nutzung entgegenstehen, nicht verkannt werden. Ich nenne nur beispielhaft:
Erstens. Reichen die Lasttäler in der Elektrizitätserzeugung aus, um den Strombedarf zu decken?
Zweitens. Wie läßt sich unter Berücksichtigung der Netzkapazitäten die notwendige Versorgungsinfrastruktur verwirklichen?
Drittens. Wann kann erwartet werden, daß Batterien mit höherer Speicherdichte, geringerem Gewicht und größerer Unfallsicherheit verfügbar sind?
Herr Pfeffermann, der Hinweis auf die NatriumSchwefel-Batterien scheint mir zwar wichtig zu sein, weil diese Batterieart eine doppelt so hohe Energiespeicherdichte aufweist wie die bisherigen Bleibatterien, aber sie haben den Nachteil, daß sie bisher erst im Labormaßstab entwickelt sind. Es ist zu erwarten — und wir sollten solche Entwicklungen auch nach Kräften fördern —, daß wir diese NatriumSchwefel-Batterien zunächst erst einmal im stationären Bereich einsetzen können.
Auf dem Batteriesektor gibt es eine Reihe von Entwicklungen. Aber allen haftet derzeit noch der Nachteil an, daß sie über ein zu hohes Gewicht verfügen und dieses Gewicht natürlich mitgeschleppt werden muß. Wenn Sie heute einen Mittelklassewagen mit Elektroantrieb versehen, dann schleppen Sie rund 300 kg zusätzliche Last mit. Das müssen wir bei diesen Überlegungen doch mit berücksichtigen.
Ich habe nur einige der Fragen, die zu behandeln sind, ansprechen können und wollte auch nur einige ansprechen. Ich meine, daß wir uns mit diesen Fragen auseinanderzusetzen haben, bevor wir zu dem Problem der verstärkten Markteinführung von Elektrofahrzeugen kommen.
Hier ist schon darauf hingewiesen worden — und ich möchte dies wiederholen —, daß die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Opposition im Januar dieses Jahres sehr umfassend, wie ich meine, die Möglichkeiten, die erkennbaren Entwicklungen und ihre politisch-administrativen Bemühungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der alternativen Verkehrstechnologien dargestellt hat, insbesondere mit Bezug auf das batteriebetriebene Elektrofahrzeug. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich begrüßen, daß diese Bemühungen eingeleitet worden sind und laufen und daß
sich in vielen Bereichen Erfolge abzeichnen. Ich bin auch der Meinung — da stimme ich den Vorrednern zu —, daß diese Bemühungen zu intensivieren sind.
Wir werden abzuwarten haben, wie sich im Berlin-Programm und in anderen Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs Elektrobusse und Hybridbusse, also Busse mit einer Art dieselelektrischem Verbundantrieb, bewähren werden. Von der Bewährung wird es abhängen, inwieweit diese Busse schließlich auch kommerziell in verstärktem Maß eingesetzt werden.
Parlament und Regierung können und sollten unter Berücksichtigung der energiepolitischen Entwicklungen und Notwendigkeiten die Rahmenbedingungen für die verstärkte Einführung alternativer Verkehrstechnologien auch im individuellen Straßenverkehr und unter Einbeziehung aller Möglichkeiten — nicht nur des Elektrofahrzeugs — schaffen. Im übrigen aber müssen die marktwirtschaftlichen Mechanismen ausreichen, um die Produktion insbesondere von Elektrofahrzeugen in der Industrie einzuleiten.
Herr Kollege Pfeffermann, Sie haben in Ihren Forderungen konkrete Vorschläge vermissen lassen. Ich war sehr gespannt darauf, zu hören, welche Forderung Sie haben, wenn Sie ebenfalls Dirigismus und Subventionspolitik ablehnen. Aber darauf sind Sie die Antwort leider schuldig geblieben.

(Pfeffermann [CDU/CSU]: Herr Kollege, haben Sie die Vorschläge überhört, die gemacht worden sind? Herr Kollege Wolfram hat einen davon aufgegriffen!)

— Ich würde mich mit diesen Vorschlägen gern noch einmal auseinandersetzen. Aber mir scheint, daß diese Vorschläge allein nicht genügen, um das angestrebte Ziel zu erreichen und hier vor allen Dingen, Herr Kollege Pfeffermann, keinen Dirigismus einreißen zu lassen. Denn, ich glaube, Sie sind der letzte, der diesem Dirigismus das Wort reden würde; Sie haben das ja ausgeführt. Aber auf was sonst läuft es hinaus, wenn Sie die Regierung veranlassen wollen, das Elektrofahrzeug einzuführen? Zweifellos mag es da Möglichkeiten im Bereich der öffentlichen Hand geben. Ich komme darauf noch zurück. Aber das ist wohl nicht ausreichend.
Ich meine, die öffentliche Hand sollte hier beispielhaft vorangehen, allerdings unter kostenorientierten Bedingungen. Wir wollen nicht verkennen, daß wir die Kostenfrage mit im Auge behalten müssen. Was Punkt 2 Ihres Antrags betrifft, sollte geprüft werden, ob z. B. die Deutsche Bundespost verstärkt Elektrofahrzeuge im Verteilerdienst, d. h. im Nahbereich, einsetzen kann. Aber Sie wissen — und es war auch zu hören —, daß die Bundespost diese Frage unter Berücksichtigung der Kostenorientierung bereits prüft; das ist sie dem Bürger wohl auch schuldig, der schließlich über Porto und Telefongebühren durch die Kosten der Post belastet wird.
In Anbetracht der Bedeutung der Frage, wie und unter welchen technischen, wirtschaftlichen und zeit-



Dr. Ing. Laermann
lichen Bedingungen alternative Antriebsarten im Verkehr eingesetzt werden können, begrüßt die FDP-Fraktion den Überweisungsvorschlag ; sie stimmt ihm zu. Wegen der zahlreichen im Forschungsbereich liegenden Fragen .beantrage ich hier gleichzeitig die Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Forschung und Technologie zur Mitberatung.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0816203100
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Abweichend von dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrats ist nunmehr folgende Überweisung beantragt: an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — federführend — sowie an den Auschuß für Wirtschaft, den Innenausschuß und den Ausschuß für Forschung und Technologie zur Mitberatung. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 30 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz —2. ASEG)

— Drucksache 8/2844
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Es ist wieder ein Kurzbeitrag je Fraktion interfraktionell vereinbart. Das Wort zur Begründung hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort.

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0816203200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes ist ein weiterer Schritt zum Ausbau des sozialen Sicherungssystems in der Bundesrepublik. Unser Ziel ist es, die soziale Sicherung der Hinterbliebenen landwirtschaftlicher Unternehmer, der Fluß- und Seenfischer sowie der Imker und der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern.
In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, daß jüngere hinterbliebene Ehegatten es oft sehr schwer haben, ihr landwirtschaftliches Unternehmen nach dem Tode des anderen Ehegatten aus eigener Kraft weiter zu leiten. Dem konnte auch durch Nachbarschaftshilfe oder teilweise Verpachtung nicht angemessen begegnet werden. Insbesondere für hinterbliebene Ehegatten, die noch Kinder zu erziehen haben, ergaben sich oft Schwierigkeiten bei der Weiterführung ihres landwirtschaftlichen Unternehmens.
Die Bundesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen praktikablen Weg zur Lösung dieses Problems aufgezeigt. Jüngeren Witwen und Witwern landwirtschaftlicher Unternehmen werden in der Altershilfe für Landwirte vorrangig Fachkräfte, die für die Weiterführung des Hofes notwendig sind, bereitgestellt. Wird das Unternehmen nicht weitergeführt, wird eine Grundsicherung gewährt, wenn wegen Kindererziehung oder aus Altersgründen eine ausreichende Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Soll der Hinterbliebene in ein abhängiges Arbeitsverhältnis eingegliedert werden, sieht der Entwurf eine befristete Übergangshilfe vor.
Die Unternehmer der Fluß- und Seenfischerei sowie der Imkerei sollen in die Altershilfe der Landwirte einbezogen werden. Außerdem werden die Ausgleichsleistungen für ältere Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft angehoben.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf stellt nicht die Rente in den Vordergrund, er hat vielmehr zum Ziel, der Familie das landwirtschaftliche Unternehmen als Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen und ihrer Existenzgrundlage zu erhalten. Das Grundanliegen des Regierungsentwurfs ist, durch Bereitstellung von Fachkräften die Erhaltung des Hofes für den hinterbliebenen Ehegatten und dessen Kinder sicherzustellen. Wir tun dies sowohl im wohlverstandenen Sinne und der Sorge um die Hinterbliebenen als auch aus arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Deswegen sieht unser Gesetzentwurf in erster Linie die notwendigen Hilfen im Betrieb und Haushalt vor.
Natürlich gibt es den Fall, daß der hinterbliebene Ehegatte trotz dieser Fachhilfen glaubt, das Unternehmen nicht weiterführen zu können, und deshalb diesen Betrieb abgibt. Dann soll er ein Hinterbliebenengeld erhalten, sofern er wegen der Kindererziehung oder aus Altersgründen eine sonstige ausreichende Erwerbstätigkeit nicht wahrnehmen kann. Eine mögliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt wird durch eine vorübergehende Geldleistung erleichtert.
Der hinterbliebene Ehegatte erhält somit die notwendige Unterstützung für die Startchancen in einen neuen Lebensabschnitt. Die soziale Absicherung wird noch dadurch abgerundet, daß die Empfänger von Hinterbliebenengeld zu Lasten des Bundes in die Krankenversicherung der Landwirte einbezogen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe gewiß Verständnis dafür, daß — wie der erste Durchgang im Bundesrat gezeigt hat — trotz Zustimmung zur Grundkonzeption versucht wird, dem Regierungsentwurf zusätzliche Leistungen aufzupacken. Ich will aber auch sehr deutlich sagen, daß ich keine Notwendigkeit sehe, Personen im erwerbsfähigen Alter, die nicht durch besondere Umstände an einer Arbeitsaufnahme gehindert sind, Rente zu zahlen. Vielmehr ist es unser vorrangiges Ziel, die Möglichkeiten des Arbeitsmarkts und des Arbeitsförderungsgesetzes auch für die jüngeren Hinterbliebenen in der Landwirtschaft zu nutzen.

(V o r sitz: Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen)




Parl. Staatssekretär Buschfort
Auch müßte jeder Verzicht auf die Hofabgabe als Leistungsvoraussetzung in der Altershilfe für Landwirte, wie es beispielsweise der Deutsche Bauernverband gefordert hat, unabdingbar Rückwirkungen auf die Finanzierung des Sicherungssystems haben; denn sozialpolitische Entscheidungen müssen jeweils die Interessen aller berücksichtigen und den finanziellen Notwendigkeiten Rechnung tragen. Man muß schließlich berücksichtigen, daß z. B. die Belastung der Arbeitnehmer für ihre Altersversorgung fast fünfmal so hoch ist wie die der landwirtschaftlichen Unternehmer. Ich habe deshalb Verständnis für die auch aus den Reihen meiner Fraktion erhobene Forderung nach mehr Beitragsgerechtigkeit in der Altershilfe für Landwirte. Es ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, daß die vom Bund finanzierte Ausgleichsleistung für die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft kräftig angehoben wird. Dadurch vermindern wir die negative Auswirkung, die sich für ältere Arbeitnehmer aus den bestehenden Lohndisparitäten zur gewerblichen Wirtschaft ergeben.
Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren wurde die soziale Sicherung im landwirtschaftlichen Bereich wesentlich ausgebaut und verbessert. Ich darf hier kurz an folgende Veränderungen noch einmal erinnern: die Einführung der Dynamisierung der Geldleistungen, die Einführung des Waisengeldes und die Landabgaberente. Alle diese Maßnahmen haben allerdings nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine agrarstrukturelle Zielrichtung, nämlich die Heranbildung von jungen, den Anforderungen einer modernen Betriebsführung gewachsenen landwirtschaftlichen Unternehmen.
Dieser Erfolg war allerdings mit sehr erheblichen finanziellen Aufwendungen des Bundes verbunden. So wurden in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung von 1969 bis 1978 19,5 Milliarden DM an Bundesmitteln aufgewendet. Für 1979 sind allein für die Altershilfe für Landwirte rund 1,9 Milliarden DM an Bundesmitteln vorgesehen worden.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ergänzt das soziale Sicherungssystem im Agrarbereich vornehmlich zugunsten der in der Landwirtschaft tätigen Frauen und Hinterbliebenen. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung und um eine zügige Beratung in den Ausschüssen, damit wir alsbald hier die zweite und dritte Lesung durchführen können.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0816203300
Damit ist die Regierungsvorlage begründet.
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Horstmeier. Ich darf noch einmal daran erinnern, daß wir uns auf Kurzdebatte geeinigt haben.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0816203400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf mit dem Kernstück „Witwenregelung im Rahmen der Altershilfe für Landwirte" kommt keinen Tag zu früh. Sehr lange ist das Pro-
blem der Hinterbliebenenversorgung in der Landwirtschaft bekannt. Lange ist bei allen sich bietenden Gelegenheiten darüber geredet worden, aber Taten folgten leider nicht.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: So ist es! Jahrelang!)

Daher hat die CDU/CSU-Fraktion vor eineinhalb Jahren die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf eingebracht, der aber im Ausschuß nicht beraten werden konnte, weil die Vorstellungen der Regierung in dieser Frage nicht bekannt waren. Bis heute hat es nun gedauert, daß die Regierung nach einem schwierigen Einigungsprozeß in der Koalition, bei dem man die Entscheidung immer wieder vor sich herschob, endlich einen Entwurf auf den Tisch gelegt hat. Ich bin sicher, wenn die Regie- rung nicht durch die Opposition in Zugzwang gebracht worden wäre, würden wir immer noch warten.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Über die Höhe der zu gewährenden Hilfen und den zu erfassenden Personenkreis gibt es in beiden Entwürfen kaum einen Unterschied. Der neuralgische Punkt des Regierungsentwurfes ist die Forderung nach der Hofabgabe als Leistungsvoraussetzung für das Witwengeld. Da sich die Auseinandersetzung in dem vorliegenden Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes auf die Bedingungen für das Hinterbliebenengeld konzentriert, möchte ich dazu wie folgt Stellung nehmen.
Erstens. Wenn man wirklich helfen will, muß man auf die Hofabgabe als Leistungsvoraussetzung verzichten,

(Beifall bei der CDU/CSU)

wie es die CDU/CSU erst nach gründlicher Diskussion getan hat. Anderenfalls entzieht man den Betroffenen doch die Existenzgrundlage.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Und der nachfolgenden Generation gleich mit!)

Meine Damen und Herren, Witwengeld ist nicht gleich Witwenversorgung. Es entspricht auch gar nicht der Zielsetzung des Altershilfegesetzes, das bei den zu versorgenden Altenteilern auch von bestimmten Hofleistungen ausgeht. Erst beides zusammen bildet dann die Versorgung. Die Frage ist: Woher sollen denn die Hofleistungen für jüngere Witwen eigentlich kommen, wenn die Ländereien an Fremde verpachtet werden müssen, weil die möglichen Hofnachfolger noch Kinder sind? Ich frage weiter: Wer trägt die Reallasten, die eventuell auf einem Betrieb ruhen, wenn das verfügbare Einkommen der Witwe nach der Hofabgabe in den meisten Fällen unter dem Sozialhilfeniveau liegt? Denn das zu gewährende Witwengeld von monatlich 288,70 DM im Jahr 1980 kann keine Versorgung darstellen, auch wenn man die Pachteinnahmen hinzunimmt. Besonders kleinere und mittlere Betriebe, bei denen die Pachteinnahmen naturgemäß gering ausfallen, können dieses neue Gesetz, wenn es in der vorliegenden Form verabschiedet wird, überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Und



Horstmeier
denen sollte doch in erster Linie geholfen werden. Oder für wen wird dieses Gesetz eigentlich gemacht?
Zweitens. Ist es nicht im Zusammenhang mit der Hofabgabeforderung ein Widerspruch, wenn man bis zu einem eigenen Einkommen von drei Zehnteln der Beitragsbemessungsgrenze der RVO —1979 monatlich 1 200 DM — das Witwengeld zusätzlich gewähren will, aber Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bei Weiterbewirtschaftung des Hofs nicht zuläßt? Diese Logik verstehe ich überhaupt nicht. Die müssen Sie mir noch eingehend erläutern.

(Zuruf von der SPD: Machen wir!)

Daß das Einkommen aus einer eventuellen Weiterbewirtschaftung anders als außerbetriebliche Einnahmen bewertet werden soll, dafür habe ich ein- fach kein Verständnis. Das ist für mich eine Diskriminierung von selbständiger Tätigkeit, die so einfach nicht stehen bleiben kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens. Es gibt eine weitere Vorschrift, daß der verstorbene Ehegatte den Unterhalt seiner Familie überwiegend 'bestritten haben muß. Dies hat mit praxisnaher Politik nichts zu tun, weil landwirtschaftliche Unternehmen in der Regel gemeinsam bewirtschaftet werden und es eine Bestreitung des Lebensunterhalts überwiegend durch den einen oder den anderen Ehegatten gar nicht gibt. Auch die Rechtsprechung hat diesen Standpunkt schon öfters untermauert.
Viertens. Die Altersbegrenzung der zu versorgenden Kinder auf 15 Jahre als Leistungsvoraussetzung findet im Sozialrecht keine Parallele. Da kennt man nur die Grenze von 18 Jahren.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: So ist es!)

Weshalb das bei Landwirtsfamilien anders geregelt werden soll, ist mir unerfindlich.

(Rawe [CDU/CSU] : Das versteht nur noch Herr Buschfort!)

Ist die Schul- und Ausbildungszeit im ländlichen Bereich etwa kürzer als anderswo? Die Unterhaltspflicht des überlebenden Elternteils für Kinder endet auch in der Landwirtschaft nicht mit 15 Jahren. Warum diese Sonderregelung?
Fünftens. Ich muß in diesem Zusammenhang der Diskussion um das Ja oder Nein zur Hofabgabe ein Wort zur Einbringungsrede von Herrn Staatssekretär Dr. Strehlke im Bundesrat sagen. Es ist der Sache sicher nicht dienlich, ja, meine ich, sogar unzulässig, zu drohen: Wenn zusätzliche Forderungen gestellt würden, müßte mit Rückwirkungen auf die Finanzierung des Systems der Altershilfe im ganzen gerechnet werden. Hier wird versucht, ein Junktim herzustellen, obwohl überhaupt kein Zusammenhang besteht. Die Finanzierungsgrundlage der Altershilfe für Landwirte hat doch nichts mit der Schließung einer Soziallücke in diesem System zu tun, wie Sie das selbst nennen. Allenfalls geht es — auch das muß ich hier herausstellen — um die Finanzierung dieser zusätzlichen Leistung.
Aber dafür hat Ihnen die Opposition wiederholt im Rahmen der Haushaltsberatung konkrete Vorschläge gemacht, auf die Sie leider nicht eingegangen sind.
Das waren fünf Anmerkungen, die ich zu dieser Hinterbliebenenregelung machen wollte.
Über die vorgeschlagenen flankierenden Maßnahmen: die Haushalts- und Betriebshilfe sowie die Überbrückungshilfe, ist durchaus zu sprechen. Beides sind gute Ansätze. Aber sie müssen so formuliert und gestaltet werden, daß sie greifen. Hauptanliegen dieses Gesetzentwurfs muß es sein, daß das landwirtschaftliche Unternehmen trotz der durch den Tod eingetretenen Belastungen dem Hofnachfolger erhalten bleibt.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: So ist es!)

Dafür ist eben ein Jahr Überbrückungshilfe zu wenig. Auch die Haushalts- und Betriebshilfe, die jetzt auf zwei Jahre erweitert werden soll, wirft finanzielle Belastungsprobleme auf, da sie nur für ein halbes Jahr unentgeltlich gestellt werden soll und danach selbst mitfinanziert werden muß.

(Susset [CDU/CSU] : Und dann nicht gewährt werden können, weil sie nicht da sind!)

— Auch das kommt hinzu.
Der Einsatzzeitraum von zwei Jahren ist ebenfalls zu kurz bemessen, um den einzelbetrieblichen Gegebenheiten in allen Fällen gerecht zu werden. Über beide Leistungen muß noch einmal intensiv beraten werden.
Die weiteren Inhalte dieses zweiten agrarsozialen Ergänzungsgesetzes, einmal die Einbeziehung der Binnenfischer und der Imker in die Altershilfe und die landwirtschaftliche Krankenversicherung, werden ebenso von der Opposition begrüßt wie die vorgesehenen Änderungen der Landabgaberentebestimmungen. Auch die Verbesserung der Zusatzversorgung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer findet unsere volle Zustimmung.
Zusammenfassend darf ich folgendes feststellen. Für diesen Entwurf gilt wohl nicht der Spruch: Was lange währt, wird endlich gut. Ich glaube auch nicht, daß es am Wissen um die tatsächliche Lage des betroffenen Personenkreises liegt. Vielmehr neige ich zu der Meinung, daß es mehr am Wollen liegt, eine praxisnahe, sozial gerechte Lösung für die Hinterbliebenen in der Landwirtschaft zu finden.
In diesen Entwurf jedenfalls ist, soweit es die Witwenregelung betrifft, gleich eine Bremse für die Inanspruchnahme mit eingebaut. Ich hoffe, daß wir diese Bremse im Ausschuß etwas lockern können und daß am Ende doch noch ein praktikables Gesetz verabschiedet werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0816203500
Das
Wort hat der Abgeordnete Kirschner.




Klaus Kirschner (SPD):
Rede ID: ID0816203600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf will, wie sein Titel sagt, soziale Maßnahmen in der Landwirtschaft verbessern und ergänzen. Ein solches Anliegen wird von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion grundsätzlich begrüßt. Dort, wo im System unserer sozialen Sicherung noch Lücken bestehen, sollen sie geschlossen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muß eine Vielfalt von Aufgaben in einer Vielzahl von verschiedenen Versorgungssystemen angepackt werden. Dabei sollen Prioritäten beachtet werden.
Ob mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes heute die richtige Priorität gesetzt worden ist, will ich hier nicht untersuchen. Der vorliegende Gesetzentwurf geht der Opposition, wie wir gehört haben, nicht weit genug. Sie fordert ein unbedingtes Hinterbliebenengeld für die jüngere Landwirtswitwe, und zwar ohne die Verpflichtung zur Hofabgabe. Damit will die Opposition, wie ihr entsprechend vorgelegter Gesetzentwurf zeigt, die Zielsetzung des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte tiefgreifend verändern. Wenn die agrarstrukturelle Komponente dieses Gesetzes nach Auffassung der Opposition nicht mehr gelten soll, dann erwarten wir, daß die Opposition sich unserer Forderung anschließt, die Beitragsgestaltung in der Altershilfe für Landwirte neu zu regeln.

(Beifall bei der SPD)

Hofabgabe und Zahlung eines Hinterbliebenengeldes stehen keineswegs im Vordergrund dieses Gesetzes. Entsprechend auch der agrarstrukturellen Zielsetzung der Altershilfe für Landwirte werden für den Hinterbliebenenfall in erster Linie Betriebshilfe und Übergangshilfe angeboten. Dies ist auch sozialpolitisch zu begrüßen. Das Angebot einer Dienstleistung in Fällen sozialer Hilfsbedürftigkeit wird der sozialpolitischen Aufgabe oftmals weit mehr gerecht als die Auszahlung eines Geldbetrages. Die Inanspruchnahme der Betriebshilfe wird sechs Monate lang kostenlos gewährt. Ab dem siebten Monat kann eine Selbstbeteiligung in Höhe von höchstens 50 v. H. der entstehenden Kosten verlangt werden. Dies ist sinnvoll, um gerade jene, die hohe Einkünfte aus der Weiterführung ihres Betriebes haben, an dieser Leistung der Solidargemeinschaft der Versicherten, der Altershilfe für Landwirte, zu beteiligen. Auf die Selbstbeteiligung wird in der Regel dann zu verzichten sein, wenn es sich um einen Kleinbetrieb mit ohnehin nur geringem Einkommen für die hinterbliebenen Landwirte handelt. Für den Fall, daß die oder der Hinterbliebene sich nicht in der Lage sieht, den Betrieb weiterzuführen, ist die Leistung eines Hinterbliebenengeldes vorgesehen. Diese ist allerdings an die Hofabgabe gebunden analog der gesetzlichen Regelung als Voraussetzung zur Gewährung von Altersgeld für Landwirte. Im übrigen kann eine jüngere Hinterbliebene, die nach diesem Gesetzentwurf Hinterbliebenengeld erhalten soll, nicht anders gestellt werden als jene Witwe, die mit 60 Jahren oder wegen Erwerbsunfähigkeit Hinterbliebenengeld dann erhält, wenn sie den Betrieb abgibt.
Dabei darf auch nicht unterschlagen werden, daß die oder der Hinterbliebene ein Viertel der Mindestfläche nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte trotz Hofabgabe für sich zurückbehalten kann. Außerdem werden bei Hofabgabe in der Regel Einkünfte aus Pacht erzielt. Diese Einkünfte können so beträchtlich sein, daß sie die Frage aufwerfen, ob es vertretbar ist, sie bei der Prüfung der Bedarfssituation für Hinterbliebenengeld nicht zu berücksichtigen. Hier wird der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung eine eingehende Prüfung vorzunehmen haben.
Für den Anspruch auf Hinterbliebenengeld sieht der Gesetzentwurf zwei Voraussetzungen vor. Die eine ist: Die oder der Hinterbliebene muß das 45. Lebensjahr vollendet haben, und es muß zu erwarten sein, daß sie keine Beschäftigung mehr ausüben können, die drei Zehntel der Beitragsbemessungsgrenze nach der RVO übersteigt.
Die andere Voraussetzung stellt auf die Erziehung eines Kindes ab, das das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Auch hier darf das zusätzlich erzielte Arbeitseinkommen drei Zehntel der genannten Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.
Diese Regelung ist in gewisser Weise ein Vorgriff auf das Vorhaben, bis 1984 eine Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen. Auch der Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung sieht eine entsprechende Regelung für Hinterbliebene vor, die Kinder erziehen. Nach diesem Vorschlag soll sonstiges Arbeitseinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Im Unterschied zu dem vor uns liegenden Gesetzentwurf ist jedoch für den Leistungsbezug wegen Kindererziehung nach dem Kommissionsvorschlag eine Altersgrenze von 45 Jahren vorgesehen. Ob es sehr glücklich und sinnvoll ist, mit diesem Gesetzentwurf für landwirtschaftliche Witwen bereits heute eine Regelung im Vorgriff auf die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung 1984 zu treffen, braucht in diesem Stadium nicht geklärt zu werden.
Hervorzuheben und ausdrücklich zu begrüßen ist jedoch, daß die Bundesregierung in der Begründung zu diesem Gesetzentwurf ihre Auffassung verdeutlicht: Diese für die landwirtschaftlichen Witwen jetzt vorgesehene Regelung muß im Rahmen der Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung 1984 mit einbezogen und überprüft werden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird während der weiteren parlamentarischen Beratungen dieses Gesetzentwurfs prüfen, ob dieses Gesetz in diesem Teil nur befristet bis zur Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung 1984 in Kraft zu setzen ist.
Die gesetzliche Altershilfe für Landwirte ist ein eigenes, ganz eigentümliches Finanzierungssystem. Der Bund zahlt hier 87,6 % der für Altersgelder anfallenden Kosten. Zu begrüßen ist daher einerseits, daß die Leistungen für neu in die Altershilfe für Landwirte aufzunehmende Fluß- und Seenfischer



Kirschner
sowie Imker allein über Beiträge finanziert werden. Ausschließlich von der Solidargemeinschaft der Versicherten werden auch die Kosten getragen, die für Übergangshilfen und Betriebshilfen entstehen.
Im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen muß daher zur Diskussion stehen, daß auch die Hinterbliebenengeldzahlungen allein aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden. Dies würde eine Beitragserhöhung um ca. 3 DM monatlich gegenüber der jetzt vorgeschlagenen Erhöhung des Beitragssatzes bedeuten. Würde es dabei bleiben, daß auch die Hinterbliebenengelder zu 87,6 % vom Bund finanziert werden, so würden sich das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und das Recht der gesetzlichen Altershilfe für Landwirte weiter auseinanderentwickeln. Es würde ein neues ungerechtfertigtes Privileg geschaffen. Ziel muß es sein, solche ungerechtfertigten Privilegien in der Finanzierung der Altershilfe für Landwirte selbstverständlich aber auch in anderen Versicherungszweigen abzubauen.

(Beifall bei der SPD)

Eine verstärkte Beitragsfinanzierung der gesamten Altershilfe für Landwirte ist gerade auch angesichts der den Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Konsolidierung des 20. und 21. Rentenanpassungsgesetzes zugemuteten, nicht unbeträchtlichen Lasten zur Sicherung des Generationenvertrages notwendig, ja überfällig.

(Beifall bei der SPD)

Eine neue Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Altershilfe für Landwirte wird auch die Frage einzubeziehen haben, ob es bei dem bisher geltenden Einheitsbetrag für alle Versicherten in der Altershilfe für Landwirte bleiben kann. In der Beitragsgestaltung sollte mehr Beitragsgerechtigkeit durch einen höheren Anteil aller Versicherten am Beitragsaufkommen der Altershilfe für Landwirte, aber auch durch mehr Beitragsgerechtigkeit unter den versicherten Landwirten geschaffen werden. Eine konsequentere Besteuerung der Landwirtschaft, die noch in dieser Legislaturperiode in Angriff genommen werden soll, wird daraufhin zu überprüfen sein, wie eine Beitragsneugestaltung unter Beitragsbemessung am Wirtschaftswert des landwirtschaftlichen Betriebes sich verwirklichen läßt.
Ganz aktuell in diesem Zusammenhang aber ist, daß der Beitragsanteil der Versicherten in der Altershilfe für Landwirte ab 1. 1. 1981 erhöht werden muß. Zu diesem Zeitpunkt steigt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,5 °/o. Daher muß auch in der Alterssicherung für Landwirte eine Beitragssatzerhöhung zu Lasten der Versicherten mindestens in gleichem Umfang erfolgen.

(Beifall bei der SPD)

Der Gesetzentwurf weitet den Personenkreis der Berechtigten nach der Altershilfe für Landwirte aus. Mit der Einbeziehung der Imker sowie der Fluß- und Seenfischer sollte jedoch eine Grenze erreicht sein. Es dürfen keine neuen Türen in der Altershilfe für Landwirte geöffnet werden für weitere Kreise, die zwar eine als landwirtschaftlich zu be-
urteilende Tätigkeit ausüben, aber nicht, wie es eigentlich Voraussetzung für die Berechtigung nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte ist, eine Bodenbewirtschaftung durchführen. Wer als Selbständiger sich eine Altersversicherung aufbauen will, der hat die Möglichkeit zur Pflichtversicherung auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, und er hatte in den Jahren 1972 bis 1975 die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig zu versichern.
Es gibt eine weitere Verbesserung in dem Gesetzentwurf, die in der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit leider zu kurz kommt. Dies ist die Aufstockung der Ausgleichsleistung für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer. Diese Ausgleichsleistung zu der vertraglich vereinbarten Zusatzversorgung ist seit 1973/74 noch nicht wieder angehoben worden. Deshalb begrüßen wir es ganz besonders, daß vorgesehen ist, im Hinblick auf die veränderten Verhältnisse diese Ausgleichsleistung von 50 DM auf 70 DM monatlich zu erhöhen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird in der Ausschußarbeit intensiv zu prüfen sein. Dabei geht es neben den konkreten Regelungen auch um Grundsatzfragen. Sie dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden, sie müssen anläßlich dieses Gesetzentwurfs behandelt werden.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0816203700
Das Wort hat der Abgeordnete Paintner.

Johann Paintner (FDP):
Rede ID: ID0816203800
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der FDP-Fraktion begrüße ich die Vorlage des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes durch die Bundesregierung. Die Zielsetzung dieses Entwurfs ist die Verbesserung der sozialen Lage für Witwen und Witwer von Landwirten, die Einbeziehung der Berufsfischer an Flüssen und Seen sowie der Imker in die Alters- und Krankenversicherung der Landwirte und die Aufbesserung der Zusatzaltersversorgung der älteren Landarbeiter.
Hier gleich ein Wort zu meinem Vorredner von der CDU. Auch uns und im besonderen mir als praktizierendem Landwirt wäre es sehr angenehm, wenn wir beides anbieten könnten, ein Hinterbliebenengeld und einen Betriebshelfer. Aber Politik ist halt immer noch die Kunst des Möglichen, und man kann nicht alles haben. Man kann auch nicht alles fordern, auf der einen Seite eine Konsolidierung des Haushalts und auf der anderen Seite hier noch hohe Beträge im besonderen.
Wir von der FDP und diese Bundesregierung sind maßgeblich davon geleitet, daß wir Eigentum und viele bäuerliche Existenzen erhalten wollen, ganz besonders dann, wenn ein Schicksalsfall eintritt. Ich glaube, jeder, der die Praxis kennt und der aus der Praxis kommt, weiß, was ein Schicksalsschlag für eine Familie, für eine Witwe oder einen Witwer bedeutet, der weiß, daß manchmal und sogar meistens ein paar Pfennige Rente an der Sache nichts ändern würden, aber ein Betriebshel-



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fer vom ersten Tag an sehr gut gebraucht werden kann, daß man dadurch den Notstand kurzerhand überwinden kann.

(Susset [CDU/CSU] : Wenn man ihn kriegen kann! — Horstmeier [CDU/CSU] : Mit einer Abgabe erhalten Sie doch nichts!)

Wir begrüßen es, daß das Schwergewicht der Verbesserung der sozialen Lage der jüngeren Hinterbliebenen eindeutig auf den Maßnahmen liegt, die dem hinterbliebenen Ehegatten — meist wird es sich um die Bäuerin handeln — die Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens sichern. Die Betriebshelfergestellung und eine Übergangshilfe halten wir hierbei für wesentlich wirksamer als die Gewährung einer Rente — das habe ich eben erwähnt —, die auch nach dem entscheidenden Ausbau des agrarsozialen Sicherungssystems durch die sozialliberale Koalition nach wie vor von dem Konzept der Grundsicherung ausgeht.
Wir halten es auch nicht für zumutbar — so ist es in dem seinerzeit von der Opposition vorgelegten Gesetzentwurf vorgesehen —, dem hinterbliebenen Ehegatten eine Rente zu bieten und gleichzeitig zu erwarten, daß er von dieser Rente alle sozialen Abgaben eines Landwirts trägt.
Wir halten es weiter nicht für vertretbar — auch das ist nach dem Gesetzentwurf der Opposition möglich —, daß der selbst gutverdienende Witwer oder die Landwirtin eine Rente erhalten soll, die aus den Beiträgen der Landwirte und aus den Mitteln finanziert wird, die aus agrarpolitischen Gründen von der Allgemeinheit für die Altershilfe der Landwirte zur Verfügung gestellt werden.
Wir begrüßen es daher, daß der Regierungsentwurf des Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes vorsieht, unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mann und Frau das Hinterbliebenengeld und die beitragsfreie Krankenversicherung nur in den Fällen bereitzustellen, in denen die Weiterbewirtschaftung des landwirtschaftlichen Unternehmens nicht möglich ist und wegen der Betreuung eines Kindes unterhalb des Volljährigkeitsalters ein bestimmtes Arbeitseinkommen nicht erzielt werden kann.
Damit nimmt der Gesetzentwurf in ausgewogener Form Rücksicht auf die in der nächsten Legislaturperiode notwendige Neugestaltung des Hinterbliebenenrechts. Trotzdem kann der hier vorliegende Entwurf keine abschließende Regelung der Hinterbliebenenversicherung der Altershilfe für Landwirte enthalten. Dieses Hohe Haus wird in der nächsten Legislaturperiode Beschlüsse über die soziale Sicherung der Frau und der Hinterbliebenen zu fassen haben, die möglicherweise die soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich verändern werden. Hiervon kann auch die Altershilfe für Landwirte nicht unberührt bleiben.
Die Bäuerinnen erwarten von uns vor allem, daß ihre Mitarbeit in Betrieb und Haushalt endlich auch in der Alterssicherung anerkannt wird. Wir
Freien Demokraten werden uns dieser Aufgabe stellen.
Unter Wahrung des eigenständigen Systems der Alterssicherung der Landwirte werden wir uns dafür einsetzen, die Alterssicherung der Landwirte und Landwirtinnen in der für sie gemäßen Form weiterzuentwickeln. Der Regierungsentwurf des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes ist ein richtiger Schritt auf dem richtigen Weg zum Ziel. Er enthält — das sollten alle bedenken, die andere Vorstellungen verfolgen — ausschließlich Verbesserungen des geltenden Rechts der Alterssicherung der Landwirte. Dort, wo es sozialpolitisch unerläßlich ist, wird geholfen, ohne die grundsätzliche Reform der Hinterbliebenensicherung zu erschweren. Die Kosten der neuen Leistungen werden in fairer Weise zwischen den Beitragszahlern und der öffentlichen Hand geteilt.
Die Grundtendenz des Gesetzentwurfs steht für uns nicht zur Disposition. Verbesserungsvorschläge in Einzelfragen werden wir unvoreingenommen in den Ausschußberatungen prüfen. So halte ich es z. B. für etwas lebensfremd, die Gewährung des Hinterbliebenengeldes von dem Nachweis abhängig zu machen, daß der verstorbene Landwirt den Unterhalt seiner Familie überwiegend bestritten hat. Das Betriebsergebnis eines landwirtschaftlichen Unternehmens, sein Gewinn, wird heute in aller Regel durch beide Eheleute partnerschaftlich erarbeitet.
Prüfenswert erscheint mir auch die Anregung des Bundesrates, die soziale Lage der älteren mitarbeitenden Familienangehörigen zu verbessern; denn hier handelt es sich um einen kleinen Personenkreis, für dessen Alterssicherung sich keine Lobby stark gemacht hat. Nach dem, was wir wissen, haben diese Menschen wohl die schlechteste Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist nicht unbedingt ein Vorwurf gegen die Landwirte, auf deren Höfen diese Menschen arbeiten oder gearbeitet haben. Die Vorstellungen über eine angemessene soziale Sicherung haben sich auch in der Landwirtschaft geändert. Heute werden schon deshalb kaum noch Familienangehörige nur für Unterhalt und Taschengeld ihre Arbeitskraft ihr Leben lang dem Hof zur Verfügung stellen. Wir können davon ausgehen, daß nur noch einige tausend ältere mitarbeitende Familienangehörige eine völlig unzureichende Alterssicherung besitzen. Diesen Menschen sollte im Rahmen der Alterssicherung geholfen werden.
Eines möchte ich hier noch deutlich sagen. Anträge, die auf eine Änderung der im Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte und der in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Finanzregelung hinauslaufen, werden wir Freien Demokraten nicht unterstützen. Wir halten das Bundesengagement in der Altershilfe für Landwirte aus sozial-und agrarpolitischen Gründen für erforderlich, nicht zuletzt um Wettbewerbsverfälschungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu mildern. Auf der anderen Seite meinen wir jedoch, daß derjenige, der weitere Leistungsverbesserungen in der Altershilfe fordert, sich darüber im klaren sein



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muß, daß diese Leistungsverbesserungen durch die Landwirtschaft finanziert werden.
Die FDP-Fraktion stimmt der Überweisung dieses Gesetzentwurfes an die zuständigen Ausschüse dieses Hohen Hauses zu.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0816203900
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlage dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung — zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Punkt 31 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Häfele, Windelen, Dr. Jobst, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Möller, Dr. Friedmann und der Fraktion der CDU/CSU
Senkung von Fernmeldegebühren — Drucksachen 8/2311, 8/2849 — Berichterstatter: Abgeordneter Wuttke
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob eine Ergänzung des Berichts gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sick.

Willi-Peter Sick (CDU):
Rede ID: ID0816204000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Vorlage, die wir zu behandeln haben, haben wir es mit viel Geld zu tun. Trotzdem ist, so muß ich sagen, die Art und Weise, wie diese Sache behandelt wurde, vielleicht eher als Posse zu bezeichnen. Wenn man aber die Folgen dieser Behandlung betrachtet, muß man das für ein Trauerspiel halten; denn Sie, Herr Bundespostminister, ziehen dem Bürger seit Jahren Geld aus der Tasche, das Ihnen nicht zusteht. Sie wissen, daß Sie es tun, Sie tun es vorsätzlich. Es geht uns um nichts anderes, als hier dafür zu sorgen, daß der Bürger für seine Leistung auch die Gegenleistung erhält, und zwar die, die angemessen ist.
Herr Minister Gscheidle, ich will einmal kurz den Weg aufzeigen, den dieser unser Antrag gegangen ist, der darauf ausgerichtet war, dieses Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wieder einigermaßen vernünftig zu gestalten. Der Oppositionsantrag wurde am 23. November 1978 vorgelegt. Er wurde am 15. Februar 1979 fast pflichtgemäß von der Regierung abgelehnt. Er kam dann zu uns, meine Kollegen, am 14. März in den Ausschuß und wurde natürlich auch dort abgelehnt. Nun beginnt es, interessant zu werden. Als der Antrag am 9. Mai
dem Haushaltsausschuß vorgelegt wurde, ließ der Herr Staatssekretär Elias, der heute ebenfalls hier bei uns ist, bereits durchblicken, daß man an Senkungen der Gebühren durchaus denke. Das heißt, das war schon die Hinwendung zu unserem Antrag, der ursprünglich abgelehnt worden war. Wie wurde er abgelehnt? Mit dem ganzen Ritual dessen, was dazu gehört. Herr Kollege Wuttke damals: Propagandaantrag der Union. Herr Kollege Hoffie damals — man konnte förmlich spüren, wie er sein Gewissen strapazierte —: Gefährdung solider Geschäftspolitik der Deutschen Bundespost — eines Unternehmens mit mehr als 5 Milliarden DM Rücklagen und Rückstellungen —, das Haushaltsvolumen ist noch nicht klar. — Na ja! Also, auch hier wurde unser Antrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren, in der Auseinandersetzung um diese Dinge ist, insbesondere von der Bundesregierung, oft das Wort „Kontinuität" gebraucht worden; die einzelnen Anlässe will ich hier gar nicht nennen. In einer Kontinuität, Herr Bundespostminister, befinden Sie sich in der Tat: in der Kontinuität, den Bürger zu schröpfen, ihm mehr abzunehmen, als es erforderlich ist.

(Tillmann [CDU/CSU]: So ist das!)

Damit wecken Sie eine andere Kontinuität, die Kontinuität der Begehrlichkeit. Denn anstatt daß nun Ihre Kollegen im Kabinett Ihnen gesagt hätten: Fahre die Gebühren nun zurück, fiel dem Herrn Bundesfinanzminister nichts Besseres ein, als zu sagen: Nun gib mir aus dem Überschuß einmal schnell 1,5 Milliarden DM — mit dem blauäugigen Zusatz: Aber das soll nur einmal geschehen. Bereits kurz darauf, in der Kabinettssitzung vom 28. Mai, wurde gesagt: Na ja, aber nächstes Jahr auch noch einmal.

(Hoffie [FDP]: Waren Sie dabei?)

— Sie können es ja bestreiten, Herr Hoffie, und sagen: Es war alles ganz anders. — Ich will hier nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber ich will für die CDU/CSU-Fraktion doch eines in allem Ernst hier zu Protokoll geben: Wenn der Trend bestehen sollte, durch die Einführung einer Übung auf diesem Gebiet eine Gebühr zu einer Steuer zu machen, dann ist das eindeutig verfassungswidrig. Wir als Union werden dann das Erforderliche unternehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dazu nur dieser Hinweis.
Herr Minister Gscheidle, wir, die Union, aber auch die Öffentlichkeit, die betroffene Öffentlichkeit verlangen von Ihnen, daß Sie heute klipp und klar sagen, was Sie in puncto Senkung von Fernmeldegebühren vorhaben. In der „Bild-Zeitung" und in anderen Medien haben Sie bereits zu erkennen gegeben, daß Sie unser Grundanliegen anerkennen. Sagen Sie hier bitte klipp und klar, was Sie vorhaben, zu welchem Zeitpunkt Sie es vorhaben, und sagen Sie auch einmal ein Wort darüber, ob Sie bereit sind, sich mit Ihrem Kollegen Finanzminister zugunsten Ihrer Kunden auseinanderzusetzen und ihm zu sagen, er solle seinen maroden Haushalt lieber durch eine ordentliche Haushaltsführung in Ord-



Sick
nung bringen und nicht dadurch, daß er sich das Geld woanders herholt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir lehnen jedenfalls die Fortführung der gegenwärtigen Übung und die Art und Weise, wie es
bisher gemacht wird, entschieden ab, Herr Minister.
Ich möchte zum Schluß noch ein Wort an uns alle — da nehme ich uns natürlich nicht aus — richten. Auch hier wieder, meine Damen und Herren, stellen wir eines fest: Es werden zwar dieselben Ausdrücke gebraucht, aber offensichtlich meint jeder etwas anderes damit. Wir sind ja nicht im Zustand der Unschuld; reden wir also nicht aneinander vorbei. Daß Sie die Bundestagswahl mit im Auge haben, dafür habe ich sogar noch ein gewisses Verständnis. Aber gewöhnen wir uns doch wieder daran, daß wir auch sagen, was wir meinen. Verhalten wir uns nicht so wie Jochen und der Pastor. Sagt der Pastor zu Jochen: „Du, Jochen, dir traue ich nicht." Darauf Jochen: „Das macht nichts, Herr Pastor. Ich heirate sowieso nicht."

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0816204100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wuttke.

Günther Wuttke (SPD):
Rede ID: ID0816204200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einwände meiner Fraktion gegen den vorliegenden Antrag der CDU/CSU-Opposition kann ich auf die in diesem Hause schon lange bekannte Kurzformel bringen: So nicht und jetzt nicht. Über die Gründe haben wir uns in den Ausschüssen hinreichend unterhalten. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, machen mit diesem Antrag den Versuch, die Diskussion über die Nahbereiche erneut zu eröffnen — ungeachtet der positiven Stellungnahmen, die Gremien unseres Hauses zu der nunmehr von der Deutschen Bundespost einzuführenden Regelung bereits abgegeben haben. Wenn man aber insbesondere die ländlichen Gemeinden möglichst bald in den Genuß dieser Nahbereichsregelung kommen lassen will, dann kann man nicht in kurzer Folge immer neue Regelungen treffen und damit stets von neuem die Umgestaltung des gesamten technischen Apparats in Gang setzen.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Das leuchtet selbst dem technischen Laien ein.
Nur Sie von der CDU/CSU wollen es nicht einsehen, weil Sie Ihre Forderungen für publikumswirksamer halten, als sie sind, und eine Opposition ja stets den Vorteil hat, keine Verantwortung für die Folgen der von ihr geforderten Maßnahmen übernehmen zu müssen. Nur so kann man doch Ihre Vorschläge werten, wenn man weiß, daß die Deutsche Bundespost mit Einführung des Nahdienstes insgesamt auf Einnahmen in Höhe von 1,4 Milliarden DM verzichten wird und daß die vorgesehenen Nahbereichstarife voraussichtlich nicht kostendeckend sein werden.
Alle diese Daten stehen auch Ihnen zur Verfügung. Die Fachleute des Bundespostministeriums
sprechen mit Ihnen ebenso darüber wie mit mir. Aber Sie verfahren ja lieber nach dem Manager-Grundsatz: Denken hindert am Reden.
An den genannten Tatsachen führt kein noch so hoher Gewinn der Deutschen Bundespost — den sie für 1979 erst noch erwirtschaften soll —, führt keine noch so hohe Forderung des Bundesfinanzministers — über die ja erst im Kabinett beschlossen werden muß — vorbei.
Die Deutsche Bundespost erwartet für 1979 einen Gewinn von rund 2 Milliarden DM. Ich halte es für müßig, hier ein Seminar über die betriebswirtschaftliche Frage abzuhalten, was noch zum Gewinn zu zählen ist und was nicht. Der zuständige Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost hat mit eingehender Begründung den Voranschlag der Post mit einem Gewinn in der eben genannten Höhe gebilligt — mit einem Gewinn, den die Deutsche Bundespost dank des Einfallsreichtums ihrer Leitung und des Engagements ihrer Mitarbeiter, die zur Verbesserung der Dienste auch Erschwernisse in Kauf nehmen, erwirtschaften wird. Das möchte ich seitens der SPD-Fraktion hier klar herausstellen.
Die Gewinnerwartung der Deutschen Bundespost ist allerdings mit hohen Risiken verbunden, da die außerordentliche Steigerung der Energiekosten bei Aufstellung des Voranschlags für dieses Jahr noch nicht vorauszusehen war. Wir alle wissen — das ist doch eine praktische Erfahrung aus zurückliegenden Krisenzeiten —: Wenn die deutschen Bürger und die deutsche Wirtschaft auf Sparkurs gehen, dann werden von all denen, die schon Telefonbesitzer sind, weniger Gespräche geführt, und von denen, die noch kein Telefon haben, wird die Ansçhaffung eines Telefons zunächst zurückgestellt, weil es etwa im Vergleich zu den unbedingt erforderlichen Heizstoffen wieder mehr als Luxus angesehen wird.
An diesem Beispiel rechtfertigt sich die Vorsicht, zunächst genauere Daten zu erhalten

(Zuruf von der CDU/CSU: Und teuer zu bleiben!)

und das Fell des Bären erst dann zu verteilen, wenn man ihn hat. Ich bedaure, daß die CDU/CSU-Fraktion das nicht einsehen will; man hätte ja sonst zu einem gemeinsamen Beschluß kommen können.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Die SPD-Fraktion muß deshalb entsprechend dem Beschlußvorschlag des Ausschusses für - Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen diesen Antrag ablehnen.
Die Deutsche Bundespost ist ein öffentliches Unternehmen. Ihre Aufgabe ist die optimale Deckung des Bedarfs unserer Bürger und unserer Wirtschaft, nicht Gewinnmaximierung.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Deshalb sollten die Überschüsse aus dem Fernsprechwesen, soweit sie nicht für Investitionen
oder für den Ausgleich der Kostenunterdeckungen



Wuttke
in anderen Unternehmenszweigen wie im Postwesen benötigt werden, an die Kunden zurückgegeben werden.

(Tillmann [CDU/CSU]: Sehr bald!)

Die SPD-Fraktion erwartet deshalb von dem Postminister, wie auch im Ausschuß erläutert, im Herbst dieses Jahres, wenn größere Sicherheit besteht, welcher Betrag für Gebührensenkungen diskutabel sein wird, einen Bericht darüber, welche Maßnahmen er dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost zur Gebührensenkung vorzuschlagen gedenkt. Bis dahin müssen wir allerdings noch abwarten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0816204300
Das
Wort hat der Herr Abgeordnete Hoffie.

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0816204400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es hat nicht allzuviel Sinn, wenn die Opposition heute hier noch einmal ein Scheingefecht in Sachen Postgebührenpolitik führt; denn in der Sache selbst, der Forderung nach spürbarer Absenkung der Fernmeldegebühren, sind sich alle Fraktionen dieses Hauses einig. Dies ist auch in den Ausschußberatungen sehr deutlich geworden.
In Übereinstimmung befinden sich die Politiker dabei auch mit dem Bundespostminister, der schon heftig — und auch heute wieder — dafür kritisiert worden ist, daß er sich etwas früher als erwartet zur Frage der Gebührenabsenkung öffentlich Gedanken gemacht hat.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen Koalitionsfraktionen und Opposition gibt es lediglich noch in der Frage des Zeitpunkts und der Art der Gebührenermäßigungen. Aber gerade das sollte hier noch einmal Anlaß sein, darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung, daß der Bundespostminister, daß das Unternehmen Deutsche Bundespost und die Koalitionsfraktionen seit Jahren eine vor den Bürgern bejahte, von vielen unerwartete und deshalb auch bestaunte solide und erfolgreiche Unternehmenspolitik eingeleitet und gesteuert haben. Darüber, meine Damen und Herren, können auch die gelegentlichen Auseinandersetzungen in Detailfragen nicht hinwegtäuschen, die auf Grund von Anträgen und Anfragen der Oppositionsparteien in diesem Hause angezettelt wurden, um auch in diesem Bereich, dem Post- und Fernmeldewesen, den Versuch zu machen, das gute Zeugnis, das der Deutschen Bundespost ausgestellt wird, am Ende doch noch, wo immer möglich, abzuqualifizieren.
Daß sich die Deutsche Bundespost unter sozialliberaler Verantwortung nach wie vor in besseren Händen befindet, beweist einmal mehr der Antrag, den die Opposition zur Problematik der Fernmeldegebühren eingebracht hat und der heute hier zur Abstimmung steht.
Ich wiederhole, Herr Kollege Sick, was ich beim Einbringen des Antrags gesagt habe, damit es deutlich wird: Die solide Geschäftspolitik der Deutschen Bundespost würde durch die Verwirklichung Ihres Antrags empfindlich gestört,

(Beifall bei der FDP)

da Ihre Forderungen unrealistisch, in sich widersprüchlich und auch gefährlich für die Prosperität des Unternehmens sind. Sie werden deshalb — mit Ihrem Antrag gestellt — von der FDP-Fraktion entschieden abgelehnt. Insoweit erübrigt sich sicher ein Eingehen auf Detailfragen und genügt ein Hinweis auf die Protokolle der bisherigen Plenums-und Ausschußberatungen.
Die FDP-Fraktion nimmt für sich in Anspruch, demgegenüber sehr konkrete, maßgeschneiderte Vorstellungen entwickelt zu haben, die zu einer gerechten und für die Fernmeldekunden auch sehr spürbaren Gebührenabsenkung führen würden. Wir sind ganz sicher, daß bei den etwa 200 Möglichkeiten, im Gebührenbereich etwas Spürbares zu tun, auch unsere Vorschläge am Ende nicht unberücksichtigt bleiben werden. Aber diese Anzahl der Modelle ist nun einmal durchzuspielen. Man kann nicht einfach unausgegoren einen Antrag schreiben, mit dem man publikumswirksam das eine oder andere herausgreift, um die bisher eingeleitete solide und vernünftige Gebührenpolitik zu stören.
Meine Damen und Herren, wir von der FDP legen Wert auf die Beseitigung sogenannter Bagatellgebühren. Dazu gehören Gebühren für Fernsprechapparate mit zwei Leitungen, eingebaute Gebührenanzeiger, Anschlußdosen, Wechselschalter oder Wecker. Dies alles sind Gebühren, die teilweise erheblich überhöht sind und einen unnötigen Verwaltungsaufwand darstellen, die Nachfrage drosseln und für das breite Publikum in der Tat ein Ärgernis sind.
Unsere Überlegungen konzentrieren sich aber insbesondere auf den Preis für die Gebühreneinheit, auf die Anschluß- und Grundgebühr und auf die Einräumung einer bestimmten monatlichen Anzahl freier Gesprächseinheiten pro Anschluß. Die Dosierung entsprechender Maßnahmen muß von der Nachfrageentwicklung abhängig gemacht werden. Allein von daher wäre es leichtfertig, sich heute und hier für das eine oder andere schon im vorhinein zu entscheiden, ehe man die Entwicklungen genau beurteilen, kann.
Insbesondere stellt sich heute die Frage, wie der Rückgang der Nachfrage nach Telefonhauptanschlüssen allein im Monat Mai — vielleicht nur als Reaktion auf den Ölschock — zu bewerten ist. Es muß sehr genau beobachtet werden, ob es sich nur um einen vorübergehenden Einbruch handelt oder ob sich bereits das Ende der Sonderkonjunktur im Fernmeldebereich abzeichnet. Sollte dies allerdings der Fall sein, wäre die Finanzmasse, die zur Senkung von Telefongebühren zur Verfügung stehen könnte, erheblich eingeschränkt. In diesem Fall wäre es sicher richtig, den Akzent stärker auf solche Maßnahmen zu legen, die die Nachfrage stützen und anregen.
Zur Verstärkung der sozialen Komponente hat die Gewährung einer gewissen Anzahl freier Ge-



Hoffie
bühreneinheiten als erster Schritt für die FDP nach wie vor hohe Attraktivität.
Meine Damen und Herren, ich will mich abschließend aber auch nicht vor einer, wie ich hoffe, klaren Stellungnahme zur Frage der Sonderablieferung der Deutschen Bundespost an den Bundeshaushalt drücken, die Sie — Herr Dollinger hatte das bereits öffentlich eingeleitet — in den Mittelpunkt der heutigen Debatte gestellt haben. Es ist unbestreitbar, daß alle Fraktionen des Hauses und die Bundesregierung, aber auch alle Vertreter im Postverwaltungsrat die Sonderablieferung an den diesjährigen Bundeshaushalt als eine einmalige und nicht wiederholbare Maßnahme betrachtet hatten. Darin sind wir uns einig.
Dabei muß aber hier und heute noch einmal der Hinweis erlaubt sein, daß dabei die Begehrlichkeit der Bundesländer, insbesondere des Landes Baden-Württemberg, wie Sie wissen, sehr viel größer und intensiver war als die des Bundesfinanzministers oder unserer Haushaltsexperten. Eine solche Entwicklung zeichnet sich jetzt erneut ab. Die Länder sind nach wie vor sehr viel stärker daran interessiert, aus den projizierten 2 Milliarden DM Gewinn der Deutschen Bundespost auch im Haushaltsjahr 1980 den größten Teil ganz elegant an den Taschen der Fernmeldekunden vorbei direkt in den Staatssäckel fließen zu lassen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie sollten nicht so tun, als ginge es hier nur um eine Auseinandersetzung zwischen Bundesfinanz-und Bundespostminister, der sich ja dieser Begehrlichkeit mit voller Unterstützung der FDP widersetzt. Ich meine, der Bundespostminister ist hier schon deshalb ausdrücklich zu unterstützen, weil die Deutsche Bundespost, die es geschafft hat, seit 1975 etwa 41/2 Milliarden DM in die Rücklagen zu stellen, der es gelungen ist, im Fernmeldebereich 1978 rund 6,6 Milliarden DM Überschuß zu erwirtschaften, und der es erfreulicherweise auch gelungen ist, das Eigenkapital auf nahezu 40 %aufzustocken, inzwischen an die Grenze des auch verfassungsrechtlich Haltbaren — insofern gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Sick — gestoßen ist, wenn sie aus den Überschüssen des Fernmeldebereichs die Defizite des Postbereichs in dieser Form und in diesem Umfang weiter abdecken will.
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtablieferung der Deutschen Bundespost von immerhin 62/3 % an den Bundeshaushalt ist inzwischen auch eine Verzinsung erreicht worden, wie sie so leicht wohl kaum in der Privatwirtschaft und schon gar nicht in anderen öffentlichen Bereichen zu finden ist; sie macht etwa 17 °/o aus.
Für meine eigene und sehr persönliche Position in dieser Frage möchte ich anfügen, daß ich ebenso wie alle anderen Mitglieder des Postverwaltungsrates, aber auch als für das Post- und Fernmeldewesen in der Bundestagsfraktion der FDP Zuständiger nicht bereit bin, eine erneute Begehrlichkeit der Finanzexperten des Bundes hinzunehmen. Ich glaube aber, jede voreilige Aufregung und alle Scheingefechte — auch in dieser Frage — sind verfrüht, da das Bundeskabinett ja erst Anfang des kommenden Monats eine Entscheidung in dieser Frage treffen wird. Dabei werden wir gleichzeitig mit großer Sorgfalt beobachten, ob und inwieweit die Vertreter der Bundesländer bereit sind, auf eine Politik einzuschwenken, die eine klare Absage an jede indirekte Steuer zu Lasten der Fernmeldekunden und ein klares Ja zu spürbaren Gebührensenkungen im kommenden Jahr bedeutet.
Bei der Gebührenpolitik ist klares Augenmaß und eine langfristige Fortsetzung der soliden, vernünftigen und auch auf wirtschaftlichen Erfolg gerichteten Unternehmenspolitik der Deutsche Bundespost gefordert, die durch leichtfertiges Herumoperieren am Tarifgefüge im Fernmeldebereich eines Tages wieder in die Schräglage geraten könnte. Daher sollten wir uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages alle gemeinsam dafür einsetzen, daß das Unternehmen Deutsche Bundespost nicht in stürmische Turbulenzen hineinmanövriert wird, denn unter dem Strich wäre niemandem — schon gar nicht dem Fernmeldekunden — gedient, wenn wir kurzfristigen oder unüberlegten Gebührenabsenkungen eines Tages um so kräftigere Gebührensteigerungen entgegensetzen müßten.
Meine Damen und Herren, wenn wir Gebührensenkungen durchsetzen wollen, müssen sich diese schon als sinnvoll und in das Gesamtkonzept eingepaßt darstellen. Deswegen ist der Antrag der Oppositionsparteien, so wie er gestellt ist, eindeutig abzulehnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0816204500
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf Drucksache 8/2849. Wer ihr zu folgen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Damit ist der Punkt 31 der heutigen Tagesordnung abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, gemäß einer Vereinbarung im Ältestenrat unterbreche ich jetzt die Sitzung. Der Zeitpunkt des Wiederbeginns der Sitzung wird den Fraktionen mitgeteilt. Außerdem werden die Kolleginnen und Kollegen über die Hausrufanlage und durch die Signalanlage unterrichtet. Ich hoffe, das funktioniert. Ich gehe davon aus, daß wir etwa um 14 Uhr wieder beginnen.
Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung von 13.03 bis 14.05 Uhr)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0816204600
Die unterbrochene Sitzung wird wieder aufgenommen.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung um die Beratungspunkte er-



Vizepräsident Frau Renger
gänzt werden, die in der vorliegenden Liste „Zusatzpunkte zur Tagesordnung" aufgeführt sind.
Ich darf schon jetzt darauf aufmerksam machen, daß wir zwei namentliche Abstimmungen haben werden. Ich bitte also auch dann im Raum zu bleiben, wenn die erste Abstimmung erfolgt ist.
Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 1 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz — FFG)

— Drucksachen 8/2997, 8/3002 —
Wird das Wort zur Abgabe einer Erklärung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es wird namentliche Abstimmung verlangt. Der Antrag ist ausreichend unterstützt.
Der Bundesrat hat den Einspruch mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen. Der Einspruch kann deshalb nach Art. 77 Abs. 4 des Grundgesetzes mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Hauses — das sind 249 Stimmen — zurückgewiesen werden. Wer also den Einspruch des Bundesrates zurückweisen will, muß mit Ja abstimmen.
Ich bitte, mit der Abstimmung zu beginnen.
Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß Sie den Raum nicht zu verlassen brauchen. Es folgt eine weitere amtliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren, haben alle ihre Stimmkarte abgegeben? — Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Die namentliche Abstimmung über den Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates auf Drucksache 8/3002 hat folgendes Ergebnis gehabt. Von den voll stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben 446 ihre Stimme abgegeben. Davon haben 250 Mitglieder des Hauses mit Ja gestimmt;

(Beifall bei der SPD und der FDP)

mit Nein haben 196 Mitglieder des Hauses gestimmt.
18 Berliner Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. Davon haben 10 Abgeordnete mit Ja und 8 Abgeordnete mit Nein gestimmt.
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 446 und 18 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 250 und 10 Berliner Abgeordnete,
nein: 196 und 8 Berliner Abgeordnete.
Ja Amling
Dr. Apel
SPD Arendt
Augstein
Adams Baack
Ahlers Bahr
Dr. Ahrens Dr. Bardens
Batz
Dr. Bayerl
Becker (Nienberge) Biermann
Bindig
Frau von Bothmer Brandt
Brandt (Grolsheim) Brück
Buchstaller Büchler (Hof)

Büchner (Speyer)

Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet
Conradi
Coppik
Dr. Corterier Curdt
Frau Dr. Czempiel
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eickmeyer
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm Frau Erler Esters
Ewen
Fellermaier Fiebig
Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover) Friedrich (Würzburg) Gansel
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner Glombig Gobrecht Grobecker Grunenberg Gscheidle Dr. Haack Haar
Haase (Fürth)

Haehser
Hansen
Frau Dr. Hartenstein Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn
Hoffmann (Saarbrücken) Hofmann (Kronach)
Dr. Holtz Horn
Frau Huber Huonker Ibrügger
Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg)
Jaunich
Dr. Jens
Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein (Dieburg)

Konrad
Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krockert Kühbacher Kuhlwein Lambinus Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen
Leber
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller (Bayreuth)

Müller (Nordenham)

Müller (Schweinfurt)

Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle)
Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn
Porzner
Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim)

Frau Renger
Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Sander
Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Offenburg)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (München) Schmidt' (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiber Schulte (Unna)

Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Seefeld
Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl (Kempen)


Vizepräsident Frau Renger Dr. Steger
Frau Steinhauer Stockleben
Stöckl
Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Voigt (Frankfurt) Walkhoff Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner
Weisskirchen (Wiesloch) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer (Neuötting) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolfram (Recklinghausen) Wrede
Würtz
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich (Berlin)

Dr. Dübber
Egert
Löffler Männing Mattick
Schulze (Berlin) Sieglerschmidt
FDP
Angermeyer
Dr. Bangemann
Baum
Cronenberg
Eimer (Fürth)

Engelhard
Ertl
Frau Funcke
Gärtner Gallus
Gattermann
Genscher Grüner
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann
Hölscher Hof fie
Jung
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Dr. Graf Lambsdorff Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer
Frau Matthäus-Maier Merker
Mischnick
Möllemann
Paintner Schäfer (Mainz)

Schmidt (Kempten)

von Schoeler Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer
Dr. Wendig Wolfgramm (Göttingen) Wurbs
Dr. Zumpfort Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Nein
CDU/CSU
Dr. van Aerssen Alber
Dr. Althammer Dr. Barzel
Bayha
Dr. Becher (Pullach)

Dr. Becker (Frankfurt) Benz
Berger (Lahnstein) Biechele
Biehle
Dr. Blüm
Böhm (Melsungen)

Dr. Bötsch
Braun
Breidbach
Broll
Bühler (Bruchsal)

Burger
Carstens (Emstek)

Conrad (Riegelsberg)

Dr. Czaja
Damm
Daweke
Dreyer
Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Ey
Eymer (Lübeck) Feinendegen Frau Fischer
Francke (Hamburg) Franke
Dr. Friedmann Dr. Früh
Dr. Fuchs
Geisenhofer
Dr. von Geldern Dr. George Gerlach (Obernau) Gerstein
Gerster (Mainz) Gierenstein Glos
Haase (Kassel) Haberl
Dr. Hammans Hanz
Hartmann
Hasinger
von Hassel Hauser (Bonn-Bad Godesberg)

Hauser (Krefeld) Helmrich
Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Hoya)

Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Dr. Jaeger
Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jahn (Münster)
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Kiechle
Dr. Klein (Göttingen) Klein (München)
Klinker
Dr. Köhler (Wolfsburg) Krampe
Dr. Kraske Kraus
Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth
Dr. Laufs Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda
Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup
Dr. Mikat Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller Müller (Wadern)

Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne Frau Pack Petersen
Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pieroth
Dr. Pinger Prangenberg Dr. Probst Rainer
Rawe
Reddemann Dr. Reimers Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz
Dr. Rose
Rühe
Russe
Sauer '(Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Dr. Schäuble Schartz (Trier)

Schetter
Frau Schleicher
Schmidt (Wuppertal) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulte (Schwäbisch
Gmünd)
Dr. Schwörer Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spranger
Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken Stommel
Stücklen
Stutzer
Susset
de Terra
Tillmann
Dr. Todenhöfer
Frau Tübler Dr. Unland Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Düren) Voigt (Sonthofen)
Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel Wawrzik
Weber (Heidelberg) Weiskirch (Olpe)
Dr. von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer

(Mönchengladbach) Windelen

Frau Dr. Wisniewski Wissebach Wissmann
Dr. Wittmann (München) Dr. Wörner
Baron von Wrangel Würzbach
Dr. Wulff Zeyer
Ziegler
Zink
Berliner Abgeordnete
Frau Berger (Berlin) Kittelmann
Kunz (Berlin) Luster
Müller (Berlin)

Dr. Pfennig Frau Pieser Straßmeir
fraktionslos Dr. Gruhl
Die nach Art. 77 Abs. 4 des Grundgesetzes erforderliche Mehrheit von 249 Stimmen ist mit 250 Stimmen erreicht. Der Einspruch des Bundesrates ist damit zurückgewiesen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)




Meine Damen und Herren, ich darf noch bekanntgeben, daß wegen europäischer Verpflichtungen 22 Abgeordnete, wegen Krankheit 9 Abgeordnete und wegen Dienstreisen 2 Abgeordnete fehlen mußten. Insgesamt 33 Abgeordnete konnten an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Erlauben Sie mir, vor der nächsten Abstimmung noch schnell bekanntzugeben: Für die Damen und Herren, die die Mitfluggelegenheit mit der Bundeswehr nach Hannover, Hamburg, Nürnberg, Stuttgart und München in Anspruch nehmen müssen, stehen Busse auf dem Parkdeck des Neuen Hochhauses nach der Abstimmung bereit.
Meine Damen und Herren, ich rufe nun den Zusatzpunkt 2 zur Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge
— Drucksachen 8/2998, 8/3003 —
Erklärungen werden nicht gewünscht. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung verlangt.
Der Bundestag hat den Einspruch mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen. Der Einspruch kann deshalb nach Art. 77 Abs. 4 des Grundgesetzes mit der Mehrheit der Mitglieder des Hauses — das sind 249 Stimmen — zurückgewiesen werden.
Wer also den Einspruch des Bundesrats zurückweisen will, muß mit Ja stimmen. Ich bitte, mit der Abstimmung zu beginnen. —
Meine Damen und Herren, ich darf das vorläufige Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates auf Drucksache 8/3003 bekanntgeben. Von den voll stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben 447 ihre Stimme abgegeben. Davon haben 250 Mitglieder des Hauses mit Ja gestimmt. 197 Mitglieder des Hauses haben mit Nein gestimmt. Berliner Stimmen: 18 Berliner Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. Davon haben 10 Abgeordnete des Hauses mit Ja gestimmt; mit Nein haben 8 Abgeordnete des Hauses gestimmt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 446 und 18 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 250 und 10 Berliner Abgeordnete,
nein: 196 und 8 Berliner Abgeordnete.
Ja Bahr
Dr. Bardens
SPD Batz
Dr. Bayerl
Adams Becker (Nienberge)

Ahlers Biermann
Dr. Ahrens Bindig
Amling Frau von Bothmer
Dr. Apel Brandt
Arendt Brandt (Grolsheim)

Augstein Brück
Baack Buchstaller
Büchler (Hof)

Büchner (Speyer)

Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann Collet
Conradi
Coppik
Dr. Corterier Curdt
Frau Dr. Czempiel
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eickmeyer
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm Frau Erler Esters
Ewen
Fellermaier Fiebig
Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover) Friedrich (Würzburg) Gansel
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner Glombig Gobrecht Grobecker Grunenberg Gscheidle Dr. Haack Haar
Haase (Fürth)

Haehser Hansen
Frau Dr. Hartenstein Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn
Hoffmann (Saarbrücken) Hofmann (Kronach)
Dr. Holtz Horn
Frau Huber Huonker Ibrügger
Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg)
Jaunich
Dr. Jens Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein (Dieburg)

Konrad
Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann Krockert Kühbacher Kuhlwein Lambinus
Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen
Leber
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller (Bayreuth)

Müller (Nordenham)

Müller (Schweinfurt)

Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle)
Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn
Porzner
Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim)

Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Sander
Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Offenburg)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiber Schulte (Unna)

Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Seefeld
Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling Dr. Spöri
Stahl (Kempen)

Dr. Steger
Frau Steinhauer Stockleben Stöckl
Sybertz
Thüsing
Frau Dr. Timm
Tönjes
Topmann Frau Traupe
Ueberhorst Urbaniak



Dr. Vogel (München) Vogelsang
Voigt (Frankfurt) Walkhoff
Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner
Weisskirchen (Wiesloch) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal
Wiefel Wilhelm
Wimmer (Neuötting) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolfram (Recklinghausen) Wrede
Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete Bühling
Dr. Diederich (Berlin) Dr. Dübber
Egert
Löffler
Manning
Mattick
Schulze (Berlin) Sieglerschmidt
FDP
Angermeyer Dr. Bangemann
Baum
Cronenberg Eimer (Fürth) Engelhard Ertl
Frau Funcke Gärtner
Gallus
Gattermann Genscher
Grüner
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann
Hölscher
Hoffie
Jung
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Dr. Graf Lambsdorff Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer
Frau Matthäus-Maier Merker
Mischnick Möllemann Paintner
Schäfer (Mainz)

Schmidt (Kempten)

von Schoeler Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer Dr. Wendig
Wolfgramm (Göttingen) Wurbs
Dr. Zumpfort Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Nein CDU/CSU
Dr. van Aerssen Alber
Dr. Althammer Dr. Barzel
Bayha
Dr. Becher (Pullach) Dr. Becker (Frankfurt) Benz
Berger (Lahnstein) Biechele
Biehle
Dr. Blüm
Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch
Braun
Breidbach
Broll
Bühler (Bruchsal) Burger
Carstens (Emstek) Conrad (Riegelsberg)
Dr. Czaja
Damm
Daweke
Dreyer
Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Ey
Eymer (Lübeck) Feinendegen
Frau Fischer
Francke (Hamburg) Franke
Dr. Friedmann Dr. Früh
Dr. Fuchs
Geisenhofer
Dr. von Geldern Dr. George
Gerlach (Obernau) Gerstein
Gerster (Mainz) Gierenstein
Glos
Haase (Kassel) Haberl
Dr. Hammans Hanz
Hartmann
Hasinger
von Hassel

(BonnBad Godesberg)

Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Hoya) Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig
Frau Hürland Dr. Hüsch
Dr. Hupka
Graf Huyn
Dr. Jaeger
Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jahn (Münster)
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki Kiechle
Dr. Klein (Göttingen) Klein (München)
Klinker
Dr. Köhler (Wolfsburg) Krampe
Dr. Kraske
Kraus
Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth
Dr. Laufs Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Lintner Löher
Dr. Luda Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup
Dr. Mikat
Dr. Miltner
Milz
Dr. Möller
Dr. Müller
Müller (Wadern)

Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Frau Pack
Petersen Pfeffermann
Pfeifer Picard Pieroth Dr. Pinger
Prangenberg
Dr. Probst
Rainer Rawe
Reddemann
Dr. Reimers
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz Dr. Rose Rühe
Russe
Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein
Dr. Schäuble
Schartz (Trier)

Schetter
Frau Schleicher
Schmidt (Wuppertal) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulte

(Schwäbisch Gmünd)

Dr. Schwörer Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spranger
Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken Stommel
Stücklen
Stutzer
Susset
de Terra
Tillmann
Dr. Todenhöfer
Frau Tübler Dr. Unland Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Düren) Voigt (Sonthofen)
Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel Wawrzik
Weber (Heidelberg) Weiskirch (Olpe)
Dr. von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer

(Mönchengladbach) Windelen

Frau Dr. Wisniewski Wissebach Wissmann
Dr. Wittmann (München) Dr. Wörner
Baron von Wrangel Würzbach
Dr. Wulff Zeyer
Ziegler
Zink
Berliner Abgeordnete Frau Berger (Berlin) Kittelmann
Kunz (Berlin) Luster
Müller (Berlin)

Dr. Pfennig Frau Pieser Straßmeir
fraktionslos Dr. Gruhl
Die nach Art. 77 Abs. 4 des Grundgesetzes erforderliche Mehrheit von 249 Stimmen ist erreicht. Der Einspruch des Bundesrates ist damit zurückgewiesen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir sind damit amEnde unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 27. Juni 1979, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.