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ID0816018600

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    554. sollten.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/160 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 160. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Schmidt (Gellersen) 12737 A Begrüßung einer Delegation der Republik Korea 12758 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12737 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12737 D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Sicherung des inneren Friedens — Drucksache 8/2855 — Dr. Dregger CDU/CSU . . . . . . . 12755 D Liedtke SPD 12758 D Dr. Wendig FDP 12762 B Baum, Bundesminister BMI 12765 A Spranger CDU/CSU 12769 D Dr. Wernitz SPD 12773 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12776 B Schmidt, Bundeskanzler 12779 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 12780 C Namentliche Abstimmung 12783 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 15. März 1976 — 76/308/EWG — Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 73/18 vom 19. März 1976 — (Beitreibungsrichtlinie) über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems der Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sind, sowie von Abschöpfungen und Zöllen (Beitreibungsgesetz-EG) — Drucksache 8/1715 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2866 — Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der von der Bundesregierung übersandten Untersuchung von Bundesminister a. D. Rechtsanwalt Hermann Höcherl in Verbindung mit der H Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen in Teil II des von Bundesminister a. D. Hermann Höcherl erstatteten Berichts — Drucksachen 8/1881, 8/1923, 8/2889 — Spranger CDU/CSU 12785 D Pensky SPD 12788 A Dr. Wendig FDP 12790 D Baum, Bundesminister BMI 12792 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs — Drucksache 8/2677 — Dr. Miltner CDU/CSU . . . . . . . 12793 C Pensky SPD 12795 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12796 A Fragestunde — Drucksache 8/2969 vom 15. 06. 1979 — Rückgang des Auslandsstudiums durch die Regelstudienzeit MdlAnfr A4 15.06.79 Drs 08/2969 Vogelsang SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 12738 A, B, C ZusFr Vogelsang SPD . . . . . . . 12738 B, C Erreichen einer Endreinigung des in Großfeuerungsanlagen anfallenden Abgases durch Erlaß einer Verordnung sowie Beachtung dieser Auflagen durch Wärmekraftwerke MdlAnfr A10 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Spöri SPD MdlAnfr All 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 12728 D, 12739 A, B, C ZusFr Dr. Spöri SPD 12739 A, B, C Nachweis eines zeitweiligen Auslandsstudiums bzw. -praktikums als wünschenswerte Qualifikation für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst MdlAnfr Al2 15.06.79 Drs 08/2969 Vogelsang SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12739 C, D ZusFr Vogelsang SPD . . . . . . . . 12739 D Bestimmungen des BundesimmissionsSchutzgesetzes beim Austausch eines Aggregats in genehmigungspflichtigen Anlagen MdlAnfr A14 15.06.79 Drs 08/2969 Topmann SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . • 12740 A, B, C ZusFr Topmann SPD 12740 B, C Mißbrauch des Entwicklungsländersteuergesetzes bei Reinvestitionen in Entwicklungsländern MdlAnfr A15 15.06.79 Drs 08/2969 Bindig SPD Antw PStSekr Haehser BMF . 12740 D, 12741 B, D ZusFr Bindig SPD . . . . . . . . 12741 B, C ZusFr Cronenberg FDP . . . . . . . . 12741 D Zusätzliche Förderung von Privatinvestitionen, die durch das Entwicklungsländersteuergesetz begünstigt sind, durch Entwicklungsländer MdlAnfr A16 15.06.79 Drs 08/2969 Bindig SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 12742 A, B, C ZusFr Bindig SPD 12742 A, B Höhe und Verwendung der Steuermehreinnahmen infolge der Öl- und Benzinpreissteigerungen MdlAnfr A21 15.06.79 Drs 08/2969 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A22 15.06.79 Drs 08/2969 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . . 12742 C, D, 12743 A, B, C, D, 12744 A, B, C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 12743 A, B, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . 12743 C, D ZusFr Kolb CDU/CSU 12744 A ZusFr Dr. Spöri SPD 12744 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 12744 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 12744 C, D Gemeinnützigkeit der Afrika-Fördergesellschaft e. V. und der Vereinigung Internationaler Kulturaustausch e. V. MdlAnfr A23 15.06.79 Drs 08/2969 Conradi SPD MdlAnfr A24 15.06.79 Drs 08/2969 Conradi SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . 12745 A, B, C, D, 12746 A, B ZusFr Conradi SPD 12745 B, C, D ZusFr Kiechle CDU/CSU 12746 A, B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 III Förderung der Gewerbeansiedlung in Berlin MdlAnfr A29 15.0639 Drs 08/2969 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A30 15.0639 Drs 08/2969 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 12746 B, C, D, 12747 A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . 12746 C, 12747 A Preissteigerungen als Folge der Kontingentierung des Heizöls und Treibstoffs durch die Mineralölgesellschaften MdlAnfr A25 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12747 C, D, 12748 A, B, C, D ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . 12747 C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . . . . . . 12748 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . . 12748 B ZusFr Cronenberg FDP . . . . . . . . 12748 C ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . . 12748 D Auswirkungen der Verwendung von Wärmepumpenheizungen auf die Kraftwerkskapazität und den Strompreis MdlAnfr A27 15.06.79 Drs 08/2969 Menzel SPD MdlAnfr A28 15.06.79 Drs 08/2969 Menzel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12749 A, B ZusFr Menzel SPD 12749 B Kostensteigerungen bei den sozialen Krankenkassen MdlAnfr A34 15.06.79 Drs 08/2969 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A35 15.06.79 Drs 08/2969 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 12749 D, 12750 B, C, D, 12751 A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . 12750 A, B, C, 12751 B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 12750 D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 12750 D, 12751 A Lange Bearbeitungszeiten durch Übertragung des Anerkennungsverfahrens für Schwerbehinderte auf die Versorgungsämter MdlAnfr A36 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Unland CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12751 C, D 12752 B, C ZusFr Dr. Unland CDU/CSU . . 12751 D, 12752 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 12752 B Dunkelziffern bei der Erfassung der Ausbildungs- und Beschäftigungssituation von Jugendlichen sowie zunehmende Abwanderung Jugendlicher aus ländlichen Gebieten in Ballungsräume MdlAnfr A37 15.06.79 Drs 08/2969 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A38 15.06.79 Drs 08/2969 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . .12752 C, D, 12753 A, B, C, D, 12754 A, B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . 12753 A, B, C ZusFr Dr. Unland CDU/CSU . . 12753 B, 12754 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 12754 B ZusFr Lintner CDU/CSU 12754 B, C Untersuchung der Margarine auf krankheitsverursachende, insbesondere krebserregende Faktoren MdlAnfr A39 15.06.79 Drs 08/2969 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . . 12754 D, 12755 A, B, C ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 12754 D, 12755 A ZusFr Fiebig SPD 12755 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . 12755 B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 12755 C Nächste Sitzung 12796 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12797*A Anlage 2 Höhe der Bürgschaften für den Export kerntechnischer Anlagen sowie finanzielle Belastung der Steuerzahler bei Kündigung der Verträge mit der Kraftwerksunion durch den Iran MdlAnfr A43 08.06.79 Drs 08/2948 Schäfer (Offenburg) SPD MdlAnfr A44 08.06.79 Drs 08/2948 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12797*C Anlage 3 Heizölkostenzuschuß für einkommensschwache Bezieher MdlAnfr A45 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12789*A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 Anlage 4 Einschaltung des Bundeskartellamts bei Kontingentierung der Mineralöllieferungen durch die Esso AG MdlAnfr A46 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12798*B Anlage 5 Verpflichtung der Bundesregierung gegenüber der IEA zur Senkung des Ölverbrauchs MdlAnfr A47 08.06.79 Drs 08/2948 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12798*C Anlage 6 Internationale Kontrolle der Lieferpolitik und Preisgestaltung der multinationalen gesellschaften MdlAnfr A48 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12798*D Anlage 7 Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften für das Hotel- und Gaststättengewerbe nach dem „Schweizer Modell" MdlAnfr A61 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . .12799*A Anlage 8 Humanisierung der Arbeit im Bereich der Fleischwarenindustrie MdlAnfr A62 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12799*C Anlage 9 Belastung der privaten Haushalte durch die Verteuerung der Heizölpreise MdlAnfr A71 08.06.79 Drs 08/2948 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12799*C Anlage 10 Änderung des Verfahrens für den Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen in Baden-Württemberg; Übereinstimmung mit den Forderungen des „Mängelberichts" nach Berücksichtigung der Elternwünsche sowie Vereinbarungen und Maßnahmen der Länder zur Vereinheitlichung des Schulwesens MdlAnfr A97 08.06.79 Drs 08/2948 Weisskirchen (Wiesloch) SPD MdlAnfr A98 08.06.79 Drs 08/2948 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12799*D Anlage 11 Einhaltung des Verhaltenskodex für die Beziehungen zu Südafrika durch deutsche Unternehmen und diesbezügliche Kritik von Amnesty International SchrAnfr B12 08.06.79 Drs 08/2948 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12801*C Anlage 12 Senkung der Ausgleichsabgabe gemäß 3. Verstromungsgesetz auf Grund der Ö1preisentwicklung SchrAnfr B36 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12801 *C Anlage 13 Erkentnisse über die gleichzeitige Erhöhung der Kredit- und Sparzinsen durch die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Commerzbank SchrAnfr B44 08.06.79 Drs 08/2948 Schlaga SPD SchrAnfr B45 08.06.79 Drs 08/2948 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12801 *D Anlage 14 Vereinbarkeit des Erlasses betr. die vorrangige Benutzung von Lufthansamaschinen bei Dienstreisen mit dem Wettbewerbsrecht SchrAnfr B46 08.06.79 Drs 08/2948 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 128021A Anlage 15 Dumpingpraktiken der DDR auf dem Uhrensektor SchrAnfr B47 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B48 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12802*B Anlage 16 Zeitliche Beschränkung der Bevorzugung gewisser Bewerber bei der Vergabe öffent- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 V licher Aufträge zur Verbesserung der Chancen junger Handwerker und Unternehmer SchrAnfr B49 08.06.79 Drs 08/2948 Kühbacher SPD SchrAnfr B50 08.06.79 Drs 08/2948 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12802*D Anlage 17 Förderung von Modellversuchen der niedersächsischen Verbraucherberatung zu Energiesparmaßnahmen durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen SchrAnfr B51 08.06.79 Drs 08/2948 Stockleben CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12803*B Anlage 18 Abschaffung der Hemmnisse zur Einführung elektrischer Wärmepumpen durch eine Änderung der Bundestarifordnung; Mehrverbrauch an Strom durch elektrische Wärmepumpen SchrAnfr B52 08.06.79 Drs 08/2948 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B53 08.06.79 Drs 08/2948 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12803*C Anlage 19 Abbau der Exporterschwernisse für deutsche Firmen durch Harmonisierung der Sicherheits- und Lärmvorschriften in den EG-Ländern SchrAnfr B54 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12803*D Anlage 20 Auswirkung der Erhöhung des Rohölpreises auf die Preissteigerungsrate SchrAnfr B55 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12804*C Anlage 21 Auszahlung von Renten an Empfänger mit erstem Wohnsitz in den Grenzgebieten der Nachbarstaaten der Bundesrepublik SchrAnfr B59 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B60 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12804*D Anlage 22 Verbot der Beschäftigung von Frauen auf Baustellen gemäß der Arbeitsordnung von 1938; Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach über die einschlägigen Bestimmungen SchrAnf B61 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B62 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 12805*A Anlage 23 Kostenerstattung bei homöopathischen Arzneimitteln SchrAnfr B63 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12805*C Anlage 24 Abbau der Bürokratisierung in der Bundeswehr SchrAnfr B64 08.06.79 Drs 08/2948 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B65 08.06.79 Drs 08/2948 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12805*D Anlage 25 Erfahrungen mit der 12monatigen Ausbildung zum Unteroffizier SchrAnfr B66 08.06.79 Drs 08/2948 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12806*D Anlage 26 Anschaffung eines US-Trägerfahrzeugs für das MLR-System SchrAnfr B67 08.06.79 Drs 08/2948 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12807*A Anlage 27 Höhe der Ausgaben für den Bau eines zentralen wehrgeschichtlichen Museums in Koblenz-Ehrenbreitstein SchrAnfr B68 08.06.78 Drs 08/2948 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12807*C Anlage 28 Verbot für einen Zivilbediensteten der Bundeswehr, ein Kasernengelände mit einem Personenkraftwagen mit Parteiaufkleber zur Europawahl zu befahren VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 SchrAnfr B69 08.06.79 Drs 08/2948 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12807*D Anlage 29 Förderung von Patenschaften von Schiffen der Bundesmarine und Städten; Genehmigung offizieller Reisen von Bootsbesatzungen im Rahmen dieser Patenschaften als Dienstreise SchrAnfr B70 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12808*A Anlage 30 Heizöl-Beihilfen für Minderbemittelte und Kleinbetriebe SchrAnfr B72 08.06.79 Drs 08/2948 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B73 08.06.79 Drs 08/2948 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12808*C Die Frage B 83 — Drucksache 8/2948 vom 08. 06. 79 — des Abgeordneten Pensky (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 31 Zahl der im Bau befindlichen Kohlekraftwerke sowie Stand der Genehmigungsverfahren SchrAnfr B110 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12808*D Anlage 32 Zahl der männlichen und weiblichen Stelleninhaber der verschiedenen Kategorien an Universitäten und Hochschulen in den Jahren 1976 ff. SchrAnfr B111 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAnfr B112 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12809*C Anlage 33 Staatsbeihilfen bzw. Kostenerstattung aus Gemeinschaftskassen der jeweiligen Wirtschaftsbranche für Betriebe, die Lehrlinge über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden SchrAnfr B113 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12810*A Anlage 34 Übertragung der Zuständigkeiten für Streitigkeiten über die gesetzliche Unterhaltspflicht auf die Zivilkammern. der Landgerichte MdlAnfr Al 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Geßner SPD MdlAnfr A2 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12810*C Anlage 35 Verbilligte Treibstoffe für Sportflieger-Vereine MdlAnfr A3 15.06.79 Drs 08/2969 Walther SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12810*D Anlage 36 Regelung der Schadenshaftung für Kernenergieanlagen MdlAnfr A5 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12811*B Anlage 37 Novellierung des Abwasserabgabengesetzes; Höchsteinnahmen auf Grund des Abwasserabgabengesetzes im Jahr 1986 sowie Ausgaben für Verwaltungsaufwand MdlAnfr A7 15.06.79 Drs 08/2969 Braun CDU/CSU MdlAnfr A8 15.06.79 Drs 08/2969 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12811 *D Anlage 38 Schutz der Bürger vor Lärm durch Sportflugzeuge MdlAnfr A9 15.06.79 Drs 08/2969 Walther SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12812*B Anlage 39 Verstärkung des Datenschutzes gegenüber der Presse MdlAnfr A13 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12812*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 VII Anlage 40 Versteuerung von Investitionszuwendungen nach dem Erstinnovationsprogramm MdlAnfr A17 15.06.79 Drs 08/2969 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12813*A Anlage 41 Nutzung der Mittel des Europäischen Sozialfonds zugunsten der beruflichen Weiterbildung von Frauen in den EG-Mitgliedstaaten MdlAnfr A19 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A20 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12813*C Anlage 42 Änderung des § 21 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes betreffend Beschäftigung von Auszubildenden im Fleischerhandwerk ab 6 Uhr morgens MdlAnfr A32 15.06.79 Drs 08/2969 Milz CDU/CSU MdlAnfr A33 15.06.79 Drs 08/2969 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12813*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 12737 160. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 20. 6. Dr. Aigner * 22. 6. Alber ** 22. 6. Amrehn ** 22. 6. Arendt 20. 6. Dr. Bayerl * 20. 6. Frau Benedix 22. 6. Böhm (Melsungen) ** 21. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 22. 6. Frau von Bothmer ** 22. 6. Büchner (Speyer) ** 22. 6. Carstens (Fehmarn) 20. 6. Dr. Enders ** 22. 6. Dr. Evers ** 22. 6. Fellermaier * 20. 6. Flämig * 20. 6. Handlos ** 21. 6. von Hassel ** 22. 6. Höpfinger 20. 6. Hoffmann (Saarbrücken) * 20. 6. Dr. Holtz ** 22. 6. Ibrügger * 21. 6. Dr. h. c. Kiesinger 22. 6. Dr. Klepsch * 21. 6. Koblitz 22. 6. Lagershausen ** 22. 6. Lange * 20. 6. Lemmrich ** 21. 6. Lemp * 21.6. Lenzer ** 22. 6. Marquardt ** 20. 6. Frau Dr. Martiny-Glotz 20. 6. Mattick ** 22. 6. Dr. Mende ** 21. 6. Dr. Müller ** 22. 6. Müller (Mülheim) 21. 6. Müller (Remscheid) 22. 6. Dr. Pfennig ** 20. 6. Reddemann ** 22. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 22. 6. Russe 20. 6. Scheffler ** 20. 6. Frau Schlei 22. 6. Schmidt (München) * 20. 6. Schmidt (Würgendorf) 20. 6. Schreiber * 20. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 21. 6. Dr. Schwenk (Stade) 20.6. Sieglerschmidt * 20. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 22. 6. Spilker 22. 6. Ueberhorst ** 22. 6. Dr. Waffenschmidt 20. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Wisniewski 20. 6. Dr. Wittmann (München) ** 22. 6. Würtz * 20. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen A 43 und 44) : Wie hoch sind die Bürgschaften, die die Bundesrepublik Deutschland für den Export kerntechnischer Anlagen leistet? Wie hoch wären die finanziellen Belastungen für den Steuerzahler für den Fall, daß die Regierung des Iran die Verträge mit der Kraftwerksunion zur Lieferung kerntechnischer Anlagen kündigt? Zu Frage A 43: Bundesbürgschaften für den Export kerntechnischer Anlagen sind bisher in Höhe von insgesamt 12,7 Mrd. DM übernommen worden. Es handelt sich dabei um Kernkraftwerks- und an-der kerntechnische Anlagen in Spanien, Argentinien, Brasilien, Mexiko, Indien und Iran. Zahlungsprobleme, die also die Gewährleistungsverpflichtungen des Bundes berühren könnten, haben sich bei diesen Projekten bisher nicht ergeben, mit einer Ausnahme: Beim Kernkraftwerksprojekt des KWU in Bushir/ Iran bestehen überfällige Forderungen; die Fortführung dieses Vorhabens erscheint ungewiß. Zu Frage A 44: Eine detaillierte Beantwortung Ihrer Frage ist mir leider nicht möglich, da ich nicht befugt bin, die zwischen Bund und privaten deutschen Bürgschaftsnehmern geschlossenen Bürgschaftsverträge und die zugrunde liegenden Sachverhalte offenzulegen. Der wichtige Grundsatz des Vertrauensschutzes zwischen Bund und Bürgschaftsnehmer läßt es allenfalls zu, daß ich Sie persönlich über den vertraulichen Sachverhalt unterrichte, wenn Sie dies wünschen. (Vorsorglich ist eine Aufzeichnung zur Übergabe an Herrn Abgeordneten Schäfer beigefügt.) Zur Sache selbst kann ich hier erklären, daß die bei einem etwaigen Abbruch des Iran-Projekts der KWU eventuell ergebenden Schadensleistungen des Bundes auf jeden Fall nur einen Bruchteil der Summe ausmachen würden, die seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit diskutiert wird. 12798* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20, Juni 1979 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 45) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Heizölkostensteigerung der letzten Zeit, den einkommensschwächeren Beziehern einen Heizölkostenzuschuß zu gewähren, und bis wann ist die Bundesregierung in der Lage, gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen? Wie die Bundesregierung schon auf Anfrage der Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) und Dr. Reimers (CDU/CSU) — Protokoll des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode, 158. Sitzung vom 1. Juni 1979, Anlagen 8 und 12 — mitgeteilt hat, werden einkommensschwache Haushalte, soweit sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten oder deren Einkommen diesen Bedarfssatz nur unwesentlich — und zwar bis zu 10 % — übersteigen, durch die Preissteigerungen bei Heizöl im Ergebnis nicht belastet. Bei diesen Haushalten werden höhere Heizkosten durch die Sozialhilfeträger bei der Gewährung von Heizungsbeihilfen berücksichtigt. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die Entwicklung auf den Heizölmärkten weiterhin sorgfältig und prüft deren Auswirkungen auf andere einkommensschwache Haushalte. Über das Ergebnis dieser Prüfung kann gegenwärtig noch nichts gesagt werden. Ein Gesetzentwurf könnte ggf. kurzfristig erarbeitet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 46) : Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Mitteilung der EssoAG an ihre Vertragshändler, nur beschränkte Kontingente von Mineralölen liefern zu wollen, für das Bundeskartellamt Anlaß, tätig zu werden, wenn man berücksichtigt, daß die Rohöleinfuhr im Mai gegenüber dem Vorjahr sogar gestiegen ist? Das Bundeskartellamt sieht keinen Anlaß, gegen die Kontingentierungsmaßnahmen der ESSO AG, die Anfang Juni 1979 angelaufen sind, einzuschreiten. Es ist grundsätzlich Sache der ESSO AG, ihre Absatzpolitik festzulegen, sofern dabei der Grundsatz der Nichtdiskriminierung beachtet wird. Die ESSO ist durch den teilweisen Ausfall der Iranlieferungen besonders betroffen. Sie hat — nicht zuletzt im Hinblick auf den erheblichen Preisanstieg in Rotterdam — darauf verzichtet, über ihre traditionellen Importe hinaus weitere Zukäufe am Weltmarkt zu tätigen. Der Entschluß, in dieser relativen Knappheitssituation die verfügbaren Mengen den Kunden gegenüber zu kontingentieren, ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden, zumal ESSO, die als einzige Gesellschaft zu Lieferbeschränkungen gegriffen hat, das Risiko trägt, als Konsequenz ihrer Entscheidung möglicherweise Marktanteile zu verlieren. Hierzu steht nicht im Widerspruch, daß die gesamten Rohölimporte im Verhältnis zum Vorjahr deutlich angestiegen sind und die mengenmäßige Versorgung insgesamt derzeit nicht gefährdet ist. Hinter dieser globalen Feststellung können sich durchaus — wie der vorliegende Fall zeigt — von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedliche Entwicklungen verbergen. Anlage S Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 47) : Auf Grund welcher Erkenntnisse hat sich die Bundesregierung gegenüber der IEA verpflichtet, den für 1979 vorgesehenen Ölverbrauch um 5 v. H. zu senken, und wie soll dies im einzelnen erreicht werden? 1. Eine Situationsanalyse des IEA-Sekretariates hat ergeben, daß 1979 im Gesamtbereich der IEA mit einer Minderversorgung von ca. 2 mbd gerechnet werden muß (das sind 100 Millionen t oder 5 % des IEA-Verbrauchs). 2. Auf Grund dieser Erkenntnisse hat der IEA-Verwaltungsrat auf seiner Sitzung am 1./2. März 1979 beschlossen, daß die IEA-Mitgliedsländer durch Drosselung ihrer Nachfrage nach Erdöl in gleicher Höhe zu einer Stabilisierung des Erdölmarktes beitragen. 3. Bei dem Einsparbeschluß handelt es sich um ein Globalziel für die Mitgliedstaaten der IEA insgesamt. Für die einzelnen Mitgliedstaaten besteht deshalb keine quantitative Individualverpflichtung; sie sind jedoch gehalten, von diesem Beschluß als Richtschnur bei der Ausgestaltung ihrer Einsparpolitik auszugehen, um dadurch ihren Beitrag zur Erfüllung des Einsparzieles der IEA zu leisten. 4. Die Bundesregierung hat am 16. Mai 1979 eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die das Einsparprogramm der Zweiten Fortschreibung verstärken und besonderes Gewicht auf die bessere Aufklärung des Konsumenten legt. Mit diesen Beschlüssen und den Auswirkungen der marktwirtschaftlich bedingten Entwicklung der Preise leistet die Bundesregierung ihren angemessenen Beitrag zur Erfüllung des von der IEA und in etwa gleichlautend auch von der EG beschlossenen Einsparziels. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage A 48) : Wird die Bundesregierung gegenüber ihren Partnerstaaten im Rahmen der Internationalen Energieagentur dafür eintreten, daß Lieferpolitik und Preisgestaltung der multinationalen Ölgesellschaften einer wirksamen internationalen Kontrolle unterworfen werden? Die Bundesregierung hat sich im Jahre 1974 für das Zustandekommen des Übereinkommens über ein internationales Energieprogramm eingesetzt, zu Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 12799* dessen wesentlichen Zielsetzungen auch der Aufbau eines umfassenden Informationssystems über die Aktivitäten der weltweit tätigen Ölgesellschaften gehört. Dieses Transparenzsystem erfaßt vierteljährlich die Preise für Rohöl und Mineralölprodukte und jährlich die Investitionen und Gewinne. Die weltweiten Lieferströme Rohöl und Produkten sind ebenfalls in dieses System einbezogen. Zu Beginn dieses Jahres wurde der Melderhythmus für die Rohöllieferungen aus Anlaß der eingetretenen Versorgungsanspannungen auf monatliche Berichterstattung umgestellt. Der Ministerrat der Internationalen Energieagentur hat in seiner Mai-Sitzung die Ölmarktgruppe der IEA beauftragt, die Spot-Märkte und ihre Auswirkungen auf das internationale Preisgefüge sowie die inzwischen eingetretenen Veränderungen der Marktstruktur zu analysieren. Im Rahmen dieser Arbeiten wird dem für die Bundesrepublik wichtigen Rotterdam-Markt besondere Bedeutung zukommen. Die Bundesregierung wird sich an diesen Arbeiten aktiv beteiligen und selbstverständlich für alle Maßnahmen eintreten, die geeignet sind, die Transparenz auf dem Weltälmarkt weiter zu verbessern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage A 61): Wird die Bundesregierung dem vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Späth vorgeschlagenen „einmaligen zeitlich und zahlenmäßig begrenzten Versuch", nach dem „Schweizer Modell" kurzfristig Arbeitskräfte aus dem Ausland für das Hotel- und Gaststättengewerbe anzuwerben, zustimmen? Die Bundesregierung wird dem Vorschlag des Ministerpräsidenten Späth nicht zustimmen. Die Zulassung von Saisonarbeitnehmern aus Nicht-EG-Staaten für eine Tätigkeit im Hotel- und Gaststättengewerbe würde eine Lockerung des Anwerbestopps darstellen und ihn letztlich aushöhlen. Forderungen anderer Bereiche auf Ausnahmen vom Anwerbestopp ließen sich dann nicht mehr abweisen. Als arbeitsmarkt- wie gesellschaftspolitisch unvertretbare Konsequenz käme es zu einem Wiederanstieg der Ausländerbeschäftigung bei weiterhin hoher Arbeitslosigkeit. Wir dürfen insbesondere folgendes nicht übersehen: Die deutsche Erwerbsbevölkerung wird bis Mitte der 80er Jahre demographisch bedingt um rd. 650 000 Personen ansteigen. Zusätzlich müssen — ebenfalls mittelfristig — über 200 000 ausländische Jugendliche mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in unser Beschäftigungssystem eingegliedert werden. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß erst zum 1. April 1979 die Arbeitsmarktzugangssperre für nach dem 30. November 1974 eingereiste Ehegatten und nach dem 31. Dezember 1976 zugezogene Kinder ausländischer Arbeitnehmer von einer individuellen Wartezeitenregelung abgelöst wurde. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage A 62) : Welche Projekte zur Humanisierung der Arbeit im Bereich der Fleischwarenindustrie hat die Bundesregierung seit 1976 gefördert, und wie sind deren Ergebnisse bzw. Umsetzungsmöglichkeiten zu beurteilen? Im Rahmen des Aktionsprogramms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" wurde bisher noch kein Projekt in der Fleischwarenindustrie gefördert. Es gab von seiten des zuständigen Projektträgers des Bundesministers für Forschung und Technologie Gespräche mit einer Firma aus dieser Branche. Sie haben jedoch bisher noch nicht zur Vergabe eines Forschungsauftrags geführt. Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund wird Lehrmaterial für Auszubildende in der Fleischwarenindustrie ausgearbeitet. Darin werden die Arbeitsschutzerkenntnisse eingehen, die spezifisch diesen Wirtschaftszweig betreffen, aber nicht Ergebnis einzelner Forschungsvorhaben der Bundesregierung sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 71): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die durch die Verteuerung der Heizölpreise bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebrachten Haushalte zu entlasten? Wie die Bundesregierung schon auf Anfrage der Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) und Dr. Reimers (CDU/CSU) — Protokoll des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode, 158. Sitzung vom 1. Juni 1979, Anlage 8 und 12 — mitgeteilt hat, werden einkommensschwache Haushalte, soweit sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten oder deren Einkommen diesen Bedarfssatz nur unwesentlich — und zwar bis zu 10 % — übersteigen, durch die Preissteigerungen bei Heizöl im Ergebnis nicht belastet. Bei diesen Haushalten werden höhere Heizkosten durch die Sozialhilfeträger bei der Gewährung von Heizungsbeihilfen berücksichtigt. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die Entwicklung auf den Heizölmärkten weiterhin sorgfältig und prüft deren Auswirkungen auf andere einkommensschwache Haushalte. Über das Ergebnis dieser Prüfung kann gegenwärtig noch nichts gesagt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen A 97 und 98) : 12800' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 Ist der Bundesregierung die Änderung des Verfahrens zum Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen bekannt, die die Landesregierung Baden-Württembergs laut „Stuttgarter Zeitung" vom 5. Mai 1979 beabsichtigt, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung, sofern die beabsichtigten Änderungen nicht den Forderungen des Strukturberichts der Bundesregierung vom 22. Februar 1978 entsprechen und insbesondere nicht die auch von der Kultusministerkonferenz in ihrer Stellungnahme zum Strukturbericht vertretene Auffassung berücksichtigen, nach der „eine Vereinbarung wünschenswert wäre, bei der nach Abschluß der Orientierungsstufe dem Elternwunsch auf der Grundlage eines Schulgutachtens entscheidende Bedeutung zukommt"? Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls welche Vereinbarungen die Länder entsprechend der Ankündigung in der Stellungnahme der Kultusministerkonferenz vom 22. Februar 1978, „daß in der Bundesrepublik Deutschland ein stärkeres Maß an Einheitlichkeit, insbesondere in den von der Bundesregierung angesprochenen Problembereichen angestrebt werden muß" und „Änderungen und Verbesserungen in den genannten Bereichen notwendig und durch die Länder mit Vorrang zu realisieren sind", abgeschlossen und verwirklicht haben, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 97: Der Bundesregierung ist nach einer ihr vorliegenden Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus und Sport Baden-Württemberg vom 3. Mai 1979 (Nr. 63) bekannt, daß das in Baden-Württemberg geltende Verfahren zum Übergang von der Klasse 4 der Grundschule in die weiterführenden Schulen der Mittelstufe ab dem Schuljahr 1979/1980 geändert werden soll. Nach dem bislang in Baden-Württemberg noch geltenden Übergangsverfahren müssen alle Grundschüler der Klasse 4 vom Kultusministerium zentral vergebene Probearbeiten ablegen. Für die Aufnahme in das Gymnasium oder in die Realschule muß das Grundschulgutachten darüber hinaus eine Eignungsempfehlung aussprechen. Für die Aufnahme in diese beiden Schulformen sind dabei sowohl in den Probearbeiten als auch im Abschlußzeugnis der Klasse 4 bestimmte Noten erforderlich; in Deutsch und Mathematik muß z. B. im Abschlußzeugnis mindestens ein Notendurchschnitt von 2,5 für das Gymnasium und von 3,0 für die Realschule erreicht werden. Erfüllt der Schüler diese Leistungsanforderungen nicht und wollen die Eltern dennoch ihr Kind das Gymnasium oder Realschule besuchen lassen, muß der Schüler eine dreitägige schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung bestehen. Gegenüber dem noch geltenden Übergangsverfahren in und am Ende der Klasse 4 der Grundschule sieht die angekündigte Neuregelung nach einer Presseerklärung des Kultusministeriums Baden-Württemberg u. a. die folgenden Änderungen vor: — Die Probearbeiten sollen durch vom Kultusministerium zentral vergebene „Orientierungsarbeiten" in den Fächern Deutsch und Mathematik ersetzt werden, die in die Notenbewertung des Abschlußzeugnisses der Grundschulklasse 4 einbezogen werden und nicht mehr wie bisher als gesonderter Bestandteil in die Entscheidung über den Übergang in die weiterführenden Schulformen eingehen. — Eine Eignung für das Gymnasium bzw. die Realschule soll in der Regel dann ausgesprochen werden können, wenn die durchschnittlichen Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Note 2,5 bzw. 3,0 erreichen. Mit Zweidrittelmehrheit sollen die unterrichtenden Lehrer jedoch eine Eignungsempfehlung für diese Schulformen künftig auch dann abgeben können, wenn dieser Notendurchschnitt nicht erreicht wurde; wird eine derartige Eignungsempfehlung nicht abgegeben, können die Eltern außerdem zusätzlich die Erstellung einer „Beratungslehrerempfehlung" beantragen. Aus dieser zusätzlichen Empfehlung und der Grundschulempfehlung wird dann die „Gemeinsame Bildungsempfehlung" erarbeitet. Gegen das Votum der „Gemeinsamen Bildungsempfehlung" kann das Gymnasium oder die Realschule nur besucht werden, wenn der Schüler eine Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik besteht. Die bislang in Baden-Württemberg vorgesehenen Probezeiten am Gymnasium und an der Realschule in Klasse 5 sollen außerdem durch eine Regelung ersetzt werden, nach der jeweils am Ende des 1. und 2. Halbjahres der Klassen 5 und 6 Empfehlungen für eine „Schullaufbahnkorrektur" gegeben werden; ein Schulartwechsel gegen den Elternwillen soll jedoch künftig erst möglich sein, wenn der Schüler in den Klassen 5 und 6 derselben Schulart mehr als einmal nicht versetzt werden kann. Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems vom 22. Februar 1978 vorgeschlagen, dem Elternwillen, entsprechend den bereits bestehenden Regelungen in einigen Bundesländern, bis zum Übergang in Klasse 7 der weiterführenden Schulen auch gegen eine Empfehlung des Schulgutachtens Vorrang einzuräumen. In ihrer Stellungnahme vom 20./21. April 1978 zu dem Bericht der Bundesregierung hat die Kultusministerkonferenz der Länder zu diesem Vorschlag unter anderem ausgeführt: „Die Kultusministerkonferenz hat zur Frage eines einheitlichen Zeitpunktes (ergänze: , bis zu dem der Wille der Erziehungsberechtigten vor dem Übergang in eine weiterführende Schule von ausschlaggebender Bedeutung ist) in ihren Vereinbarungen stets die Bedeutung der Berücksichtigung des Elternwillens hervorgehoben, ohne jedoch eine Aussage darüber zu machen, ob und bis zu welchem Zeitpunkt er für die Zuweisung eines Schülers zu einer bestimmten Schulart, auch gegen das Votum eines Schulgutachtens, von ausschlaggebender Bedeutung sein soll. Deshalb wäre eine Vereinbarung wünschenswert, bei der nach Abschluß der Orientierungsstufe dem Elternwunsch auf der Grundlage eines Schulgutachtens entscheidende Bedeutung zukommt." Damit hat die Kultusministerkonferenz der Forderung der Bundesregierung nach dem Vorrang des Elternwahlrechts bis zum Übergang in die Klasse 7 zugestimmt. Die Bundesregierung hat in ihren Schlußfolgerungen vom 21. Juni 1978 zu dem Bericht vom 22. Februar 1978, die dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet wurden, diese Übereinstimmung und die Absicht der Länder begrüßt, zu dieser Frage eine Vereinbarung abzuschließen. Die nach der Pressemitteilung des Kultusministeriums Baden-Württemberg beabsichtigte Änderung des Verfahrens zum Übergang von der Grundschule sieht zwar Erleichterungen gegenüber dem bis- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 12801* her geltenden strengen Prüfungsverfahren in und am Ende der Klasse 4 vor. Gegen die Empfehlungen der Schule nach Klasse 4 der Grundschule können die Eltern jedoch, wie bisher, nur entscheiden, wenn ihr Kind zuvor eine Aufnahmeprüfung besteht. Die angekündigte Änderung des Übergangsverfahrens entspricht demnach nicht den Forderungen des Berichts der Bundesregierung und der Stellungnahme der Länder vom 20./21. April 1978, die sich für den Vorrang des Elternwahlrechts aussprechen. Diese Forderungen sind bislang in vier Ländern — in Berlin, Bremen, Hamburg und seit 1979 in Niedersachsen — erfüllt. Die von den Ländern im April 1978 angekündigte Vereinbarung ist im übrigen noch nicht abgeschlossen worden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Vereinbarung, wie in der Länderstellungnahme von 1978 angekündigt, bald abgeschlossen wird. Eine derartige Vereinbarung ist, wie auch die beabsichtigte Änderung des Übergangsverfahrens in Baden-Württemberg zeigt, nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um im Interesse der Bürger ein Mindestmaß an gleichen Rechten für die Eltern und Schüler in allen Bundesländern zu gewährleisten und eine weitere Auseinanderentwicklung der Regelungen der einzelnen Bundesländer zu verhindern. Zu Frage A 98: Die Kultusministerkonferenz der Länder hat ein besonderes Gremium eingesetzt, das ein Arbeitsprogramm für die Vorbereitung der in der Länderstellungnahme vom 20./21. April 1978 angekündigten Ländervereinbarung ausarbeiten soll. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen will die Kultusministerkonferenz in diesem Monat über das Arbeitsprogramm beschließen. Die in der Länderstellungnahme vom April 1978 angekündigten Vereinbarungen sind dementsprechend noch nicht abgeschlossen worden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die von den Ländern angekündigten Vereinbarungen jetzt rasch abgeschlossen und auch in den einzelnen Ländern verwirklicht werden, um eine weitere Auseinanderentwicklung zu verhindern. Nach der übereinstimmenden Beurteilung im Bericht der Bundesregierung und in der Stellungnahme der Länder vom 20./21. April 1978 sind diese Vereinbarungen notwendig, um ein Mindestmaß an Einheitlichkeit im föderativen Bildungssystem im Interesse der Freizügigkeit und gleicher Möglichkeiten im Rahmen einheitlicher Lebensverhältnisse für alle Bürger zu sichern. Nach über einem Jahr vorbereitender Verhandlungen kann daher erwartet werden, daß bald die angekündigten Einzelvereinbarungen zu den Übergängen und Bildungsabschlüssen, zur Schul- und Bildungspflicht sowie zur Abstimmung der Ausbildungsinhalte in der beruflichen Bildung verwirklicht werden. Die Bundesregierung wird dem federführenden Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft zu gegebener Zeit über die Ergebnisse der Verhandlungen in der Kultusministerkonferenz berichten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 12) : Wird der von der Bundesregierung aufgestellte Verhaltenskodex von deutschen Firmen in Südafrika eingehalten, oder ist die von der Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International geübte Kritik an der Bundesrepublik Deutschland wegen des Verhaltens deutscher Firmen in Südafrika berechtigt? Die Bundesregierung hat sich über die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft an die in Südafrika tätigen Unternehmen gewandt und um Berichterstattung nach Ziffer 7 des Verhaltenskodex gebeten. Die Antworten hierauf gehen zur Zeit ein. Die Bundesregierung wird diese Antworten auswerten und das Ergebnis in einem Gesamtbericht vorlegen. Im jetzigen Stadium ist es ihr noch nicht möglich, hierzu schon eine Stellungnahme abzugeben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 36) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wärmepreisdifferenz nach § 3 Abs. 3 des Dritten Verstromungsgesetzes auf Grund der Ölpreisentwicklung der vergangenen Monate erheblich zurückgegangen ist, und ist die Bundesregierung bereit, durch Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 4 des Dritten Verstromungsgesetzes den Kohlepfennig (Ausgleichsabgabe nach § 3 des Dritten Verstromungsgesetzes) zu senken? Es ist richtig, daß sich die Preise für schweres Heizöl und damit die Wärmepreisdifferenz — insbesondere in jüngster Zeit — erheblich anders entwickelt haben als Ende 1978 bei der Festsetzung des Abgabesatzes für 1979 von der Bundesregierung angenommen. Der Bundesminister für Wirtschaft wird — nach Vorliegen des genauen Zahlenbildes über die Wärmepreisdifferenz und die Fondsentwicklung für das 1. Halbjahr — erforderliche Entscheidungen über die Höhe der Ausgleichsabgabe in die Wege leiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 44 und 45) : Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß der gleichzeitigen Erhöhung der Zinsen für Kredite (am 6. April 1979) und der Sparzinsen (am 17. April 1979) durch die drei Großbanken Deutsche, Dresdner und Commerzbank (laut Spiegel vom 21. Mai 1979)) gesetzwidrige Absprachen zugrunde gelegen haben? Sieht die Bundesregierung die Ermittlungen in diesem Zusammenhang als abgeschlossen an, oder ist sie um weitere Untersuchungen der doch auffälligen Terminierung der Zinserhöhungen bemüht? Die Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank haben Anfang April gleichzeitig ihre 12802* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 Sollzinssätze erhöht. Die Habenzinsen wurden -wiederum gleichzeitig — zwei Wochen danach und vier bis sechs Wochen später als bei den Sparkassen angehoben. Nach zunächst nur informellen Recherchen des Bundeskartellamtes verdichtete sich nach Auffassung des Amtes die Vermutung einer koordinierten Zinspolitik der genannten Banken zum Nachteil der Kunden. Das Amt leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (nach § 38 Abs. 1 Nr. 8 GWB) wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot aufeinander abgestimmten Verhaltens (§ 25 Abs. 1 GWB) ein. Weitere eingehende Ermittlungen hat das Amt Ende Mai durchgeführt. Die Ergebnisse werden zur Zeit ausgewertet; ich kann — angesichts des schwebenden Verfahrens — keine Aussage darüber machen, ob der vom Bundeskartellamt vermutete Sachverhalt sich bestätigt und ob zusätzliche Untersuchungen zweckmäßig oder notwendig sein werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 46) : Welche Überlegungen brachten das Bundeswirtschaftsministerium zu dem Ergebnis, daß in den Erlassen des Bundesinnenministeriums, in denen Mitarbeiter von Bundesbehörden und anderen Stellen gehalten werden, bei Dienstreisen und anderen vom Bund finanzierten Flugreisen vorrangig Flugzeuge der Deutschen Lufthansa zu benutzen, kein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Wettbewerbs zu sehen ist? Anläßlich der kürzlich vorgenommenen Aktualisierung der Richtlinien des Bundesministers des Innern aus dem Jahr 1971, die Grundsätze für die Benutzung der Deutschen Lufthansa durch Angehörige von Bundesbehörden enthalten, hat der Bundesminister für Wirtschaft eingehend die wirtschafts-und wettbewerbspolitischen Aspekte der Neuregelung geprüft. Zugleich hat er den Bundesrechnungshof, der sich für eine weitgehende Präferenz der Lufthansa bei Dienstreisen ausgesprochen hatte, auf Probleme vor allem aus wettbewerbspolitischer Sicht hingewiesen. Es galt eine Lösung zu finden, die gesamtwirtschaftlich unerwünschte protektionistische und wettbewerbsverzerrende Auswirkungen vermeidet. Der Bundesminister für Wirtschaft hat sich letztlich der Neufassung der Richtlinien nicht verschlossen, weil auf eine zwingende Präferenz zugunsten der Benutzung der deutschen Lufthansa verzichtet wurde. Die jetzt geltenden Richtlinien enthalten wie bisher lediglich eine Soll-Regelung. Neu vorgesehen ist allerdings die Beschaffung der Tickets von Amts wegen mit dem Ziel, etwa mögliche Mißbräuche von Dienstreisenden beim Wechsel auf andere Fluggesellschaften zu vermeiden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 47 und 48) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dem Uhrensektor seitens der DDR ein diskriminierender Preiswettbewerb durchgeführt wird, dessen schädliche Wirkungen für die heimische Uhrenindustrie durch die Umsatzsteuerregelung für Warenbezüge aus der DDR noch verstärkt werden? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, entsprechende Untersuchungen einzuleiten und Gegenmaßnahmen (z. B. durch Streichung oder Herabsetzung des Umsatzsteuerkürzungssatzes) zu ergreifen? Der Bundesregierung sind die Sorgen der deutschen Uhrenindustrie über die Preisgestaltung von Uhrenerzeugnissen aus der DDR bekannt. Der Verband der Deutschen Uhrenindustrie e. V. (VDU) hat sich bisher jedoch nicht entschließen können, ein Preisprüfungsverfahren gegen die Bezüge aus der DDR zu beantragen. Der EG-Kommission liegt zur Zeit eine Anti-Dumpingklage des britischen Uhrenverbands gegen Einfuhren mechanischer Wecker und Armbanduhren aus bestimmten Staatshandelsländern vor. Ob die eingereichten Unterlagen zur Einleitung eines Anti-Dumpingverfahrens ausreichen werden, läßt sich im Augenblick noch nicht beurteilen. Die in Ihrer Frage angesprochene umsatzsteuerliche Regelung bei Bezügen aus der DDR ist im Jahr 1970 getroffen worden, um die Warenbezüge und Dienstleistungen aus der DDR zu stimulieren und damit eine ausgeglichenere Handelsbilanz zu erreichen. Diese Voraussetzungen gelten auch heute noch. Aus diesem Grunde ist derzeit nicht beabsichtigt, den Umsatzsteuer-Kürzungsanspruch herabzusetzen oder völlig fortfallen zu lassen. Im übrigen handelt es sich hierbei um eine handelspolitische Globalmaßnahme, die sektorale Abweichungen zugunsten einzelner Wirtschaftszweige nicht zuläßt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 49 und 50) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Evakuierte, Verfolgte, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten) vom 15. August 1975 dahin gehend zu ändern, daß die Bevorzugung der Vertriebenen, der Sowjetzonenflüchtlinge, der Evakuierten und der Verfolgten zehn Jahre nach Ausstellung des Ausweises beendet wird, die Werkstätten für Behinderte und die Blindenwerkstätten jedoch uneingeschränkt weiter berücksichtigt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß zahlreiche junge Handwerker und Unternehmer durch die Tatsache der Bevorzugung insbesondere von Vertriebenen, Flüchtlingen und Evakuierten seit nunmehr mehr als 25 Jahren bei der Erlangung öffentlicher Aufträge Schwierigkeiten haben, und daß die Gründung von Neuexistenzen auch durch diese nicht mehr zeitgemäße Handhabung der Bevorzugung erschwert wird, und beabsichtigt sie, daraus Folgerungen auch für die Auftraggeber bei den übrigen öffentlichen Händen (Länder, Gemeinden u. a.) zu empfehlen? Zu Frage B 49: Die Bundesregierung beabsichtigt z. Z. nicht, die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vertriebene, Sowjetzonen-Flüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten) vom 11. August 1975 — BAnz. Nr. 152 vom 20. August 1975 — zu ändern. Die Bundesregierung hat sich gleichwohl mit dem Problem der sog. Aussteuerung seit längerem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 12803* befaßt und Anstrengungen unternommen, nicht mehr gerechtfertigte Bevorzugungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge abzubauen. Mit den Wirtschaftsministerien der Länder wurde vereinbart, daß — zusätzlich zu der Einleitung von Aussteuerungsverfahren durch die Landesflüchtlingsämter — die Beschaffungsstellen der Länder die Durchführung des Aussteuerungsverfahrens bei vermuteter Eingliederung des Bewerbers bei den zuständigen Stellen beantragen. Die Überprüfungen können zwar erst nach der Zuschlagserteilung des jeweiligen Beschaffungsvorgangs abgeschlossen werden, ihr Ergebnis ist aber für die nachfolgenden Vergabefälle bedeutsam. Die Vergaberessorts des Bundes haben sich bereit erklärt, den für die Entscheidung über die Beendigung der Rechte und Vergünstigungen zuständigen Stellen entsprechende Hinweise zu geben, wenn die Ausweise bzw. Bescheide über die Bevorzugteneigenschaft älter als 15 Jahre sind oder dem öffentlichen Auftraggeber Beschwerden bekanntgeworden sind, die vermuten lassen, daß der Bewerber in das wirtschaftliche und soziale Leben mit Erfolg eingegliedert ist. Zu Frage B 50: Der Bundesregierung sind gewisse Schwierigkeiten bekannt, die sich in den letzten 25 Jahren aus der Anwendung der Bevorzugtenrichtlinien ergeben haben. Sie hat sich daher im Zusammenwirken mit den Ländern um ein ausgewogenes Aussteuerungsverfahren bemüht. Das Ergebnis dieser Bemühungen sind die o. a. mit den Vergaberessorts des Bundes und mit den Ländern erzielten Vereinbarungen. Mit diesen Verfahrensregelungen ist ein wirtschaftspolitisch sinnvoller Ausgleich zwischen dem Interesse an der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge einerseits und der wettbewerbsneutralen wirtschaftlichen Betätigung einheimischer Unternehmen andererseits gefunden worden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 51) : Welche Modellvorhaben zu Energiesparmaßnahmen der niedersächsischen Verbraucherberatung werden durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, und wie lange wird dieser Modellversuch fortgeführt werden? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen führt lediglich in Hannover ein Vorhaben der Energieberatung im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch. Diese Energieberatung erstreckt sich vorrangig auf die Bereiche Wärmedämmung und Heizungstechniken. Im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wird ein Mitarbeiter (grad. Heizungsingenieur) beschäftigt. Dieses Projekt ist am 1. Dezember 1978 begonnen worden und wird voraussichtlich am 30. November 1979 auslaufen. Die anfallenden Personalkosten werden voll von der Bundesanstalt für Arbeit getragen. Bei dieser Arbeitsbeschaffungsmaßnahme handelt es sich um ein Vorhaben, dem seitens der Verbraucherzentrale Niedersachsen kein ausdrücklicher Modellcharakter beigemessen wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 52 und 53) : Plant die Bundesregierung, die Hemmnisse zur Einführung elektrischer Wärmepumpen durch eine Änderung der Bundestarifordnung/Elektrizität abzuschaffen, und wenn ja, aus welchen Gründen? In welchem Umfang wird nach ihrer Auffassung durch die Nachfrage nach elektrischen. Wärmepumpen der Stromverbrauch steigen? Zu Frage B 52: Die Bundesregierung beabsichtigt, bei ihren Bemühungen um sparsame und rationelle Energieverwendung auch den Einsatz der elektrischen Wärmepumpe zu erleichtern. Im Rahmen der vorgesehenen Novellierung der Bundestarifordnung Elektrizität soll deshalb sichergestellt werden, daß der Haushaltstarif auch für die Wärmepumpe gilt. Ferner soll ermöglicht werden, daß Wärmepumpen grundsätzlich ohne Leistungspreiszuschläge betrieben werden können, die sich bisher häufig mit als hinderlich für die Markteinführung erwiesen haben. Zu Frage B 53: Bei den elektrisch betriebenen Wärmepumpen werden verschiedene technische Entwicklungen mit sehr unterschiedlichen Anwendungsvarianten am Markt angeboten. Diese Wärmepumpen können je nach Anwendungsfall und Wärmequelle (Luft, Grundwasser, Erdreich) mit Wärmespeichern unterbrechbar, ganzjährig wie die übrigen Heizungssysteme oder nur während der Übergangszeit, d. h. mit einer konventionellen Ö1/Gas-Zusatzheizung betrieben werden. Verläßliche Prognosen zum Anwendungspotential liegen im Hinblick auf die Ungewißheit bei der übrigen Primärenergiepreisentwicklung nicht vor. Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage möglich, in welchem Umfang der Stromverbrauch durch die elektrische Wärmepumpe steigt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 54) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit die bisher in den einzelnen Ländern der EG noch sehr unterschiedlichen Sicherheits- und Lärmvorschriften harmonisiert werden, um so auch eine Exporterschwernis deutscher Firmen, z. B. im Werkzeugmaschinenbau, abzubauen? 12804* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 1. Der freie Warenverkehr in der Gemeinschaft wird noch immer durch staatliche Vorschriften und durch Industrienormen, die zum Teil auch zur Konkretisierung von staatlichen Vorschriften herangezogen werden, behindert. Alle Mitgliedstaaten haben aus verschiedenen Motiven, vor allem aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit oder des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes Regelungen für die Produktion, Vermarktung oder Verwendung zahlreicher Waren erlassen. Die unterschiedliche Ausgestaltung dieser Regeln und Normen wirkt in der Praxis als Hindernis für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Derartige „technische Handelshemmnisse" können meist nur durch die inhaltliche Angleichung der nationalen Vorschriften und Normen beseitigt werden. 2. Die Bundesregierung ist sich der damit verbundenen Aufgabe seit langem bewußt. Sie betrachtet die Rechtsangleichung zur Beseitigung der technischen Handelshemmnisse als wesentlichen Bestandteil ihrer Europapolitik und arbeitet an der kontinuierlichen Durchführung des 1969 vom Rat der EG beschlossenen und 1974 aktualisierten „Allgemeinen Programms zur Beseitigung der Technischen Handelshemmnisse in der EG" aktiv mit. Über 100 Richtlinien konnte der Rat der EG auf diesem Gebiet seither erlassen. Von der Bundesregierung wird eine Beschleunigung der von Kommission und Rat kontinuierlich betriebenen Arbeit angestrebt. Dies ist aber nur schwer erreichbar, zumal da nach Artikel 100 EWG-Vertrag für jede Harmonisierungsmaßnahme Einstimmigkeit im Rat erforderlich ist und in jedem Einzelfall eine Vielzahl von Einzelinteressen in Einklang gebracht werden müssen. Erst kürzlich hat sich die Bundesregierung daher für eine Intensivierung der weitgehend von der Wirtschaft selbst betriebenen europäischen Normung eingesetzt. Kommission und Rat können dann für ihre Harmonisierungsarbeiten verstärkt auf technische Vorarbeiten zurückgreifen. 3. Als Grundlage für die Angleichung der Vorschriften über Werkzeugmaschinen hat die Kommission dem Rat im Jahre 1978 eine sog. Rahmenrichtlinie vorgelegt, durch die zusammen mit der Harmonisierung der allgemeinen Zulassungsvorschriften ein Programm zur Erarbeitung von Einzelrichtlinien mit den technischen Detailanforderungen für die einzelnen Maschinenarten festgelegt wird. Über die Rahmenrichtlinie und über die mit ihr zugleich vorgelegte Einzelrichtlinie über handgeführte Schleifmaschinen wird in den zuständigen Gremien des Rates verhandelt. Für weitere Einzelrichtlinien fehlen noch die technischen Vorarbeiten. Noch ganz im Anfangsstadium befinden sich die Arbeiten zur Harmonisierung der Lärmvorschriften für Werkzeugmaschinen. In den Mitgliedstaaten bestehen sehr unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeit zur Begrenzung von Lärmemissionen in diesem Bereich. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 55) : Eine wieviel Prozent höhere Preissteigerungsrate wird -nach den Erkenntnissen der Bundesregierung durch eine Steigerung des Rohölpreises um 8,7 v. H. verursacht? Die Preise für Rohöl haben sich — gemessen am Index der Einfuhrpreise — von Oktober 1978 auf April 1979 um 18,3 °/o erhöht. Eine Quantifizierung des Einflusses dieser Verteuerungen auf das Verbraucherpreisniveau ist nicht möglich. Im übrigen wird das deutsche Preisniveau neben den Rohölpreisen erheblich durch die Preise für importierte Mineralölprodukte mitbestimmt. Der direkte Verbraucherpreiseffekt läßt sich primär auf Grund der Veränderungsraten der im Warenkorb des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte enthaltenen Mineralölprodukte beurteilen. Danach stiegen die Preise für leichtes Heizöl von Oktober 1978 bis April 1979 um durchschnittlich 66,7 °/o; Kraftstoffe (Normalbenzin, Superbenzin, Dieselkraftstoff) verteuerten sich im gleichen Zeitraum um 3,8 °/o. Die Auswirkungen auf den Gesamtindex sind trotz des geringen Indexgewichts dieser Positionen von weniger als 3 % beträchtlich: Ohne die seit Oktober 1978 bei leichtern Heizöl und Kraftstoffen eingetretenen Preiserhöhungen hätte die Vorjahresrate des Preisindex für die Lebenshaltung im April nicht + 3,5 %, sondern lediglich + 2,5 °/o betragen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Preiserhöhungen im Ölsektor auch andere im Warenkorb des Verbraucherpreisindex enthaltene Waren und Dienstleistungen (z. B. Kunststofferzeugnisse, Chemischreinigung, Verkehrsleistungen) beeinflussen. Diese indirekten Preiseffekte lassen sich jedoch nicht quantifizieren. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 59 und 60) : Trifft es zu, daß die Bundesversicherungsanstalt die Auszahlung der Renten davon abhängig machen kann, daß der Rentenempfänger seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat? Wie beabsichtigt die Bundesregierung künftig mit den Rentnern zu verfahren, die aus persönlichen Gründen oder deshalb, weil sie an eine europäische Einigung glauben, ihren ersten Wohnsitz in den Grenzgebieten unserer Nachbarstaaten nehmen? Die Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und die mit fast allen europäischen Staaten geschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit ermöglichen Rentnern, auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder den Abkommensstaaten ihre deutsche Rente uneingeschränkt zu beziehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 12805* Im übrigen gilt folgendes: Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung werden Leistungen grundsätzlich nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin gezahlt. Aus diesem Grund ruht in der Regel die Rente an Berechtigte im Ausland, unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen Staatsangehörigen oder um einen Ausländer handelt. Das Gesetz läßt für deutsche Staatsangehörige die Gewährung von Renten ins Ausland insoweit zu, als dem leistungsverpflichteten Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge des Rentenberechtigten zugeflossen sind. An Ausländer im Ausland wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung — vorbehaltlich über- bzw. zwischenstaatlicher Regelungen und Abkommen — nicht gezahlt. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig. Sie tragen nicht zuletzt dazu bei, den Abschluß von zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen zu erleichtern, in denen unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit eine Leistung der Rentenversicherung vielfach auch an Ausländer vorgesehen wird. Soweit an diese eine Rente in das Ausland nicht gezahlt wird, haben sie grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der von ihnen entrichteten Beiträge. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 61 und 62) : Ist die von der Bundesregierung angekündigte Prüfung der Frage, ob Art und Schwere der Arbeit auf Baustellen auch heute noch ein Beschäftigungsverbot zum Schutz von Frauen im Sinne der Arbeitsordnung von 1938 erforderlich macht, bereits abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis oder bis wann ist mit einem Abschluß zu rechnen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Verwaltungsgericht Ansbach im Wege der einstweiligen Anordnung die einschlägigen Bestimmungen der Arbeitsordnung von 1938 für grundgesetzwidrig erklärt hat, und will die Bundesregierung zuwarten, bis diese vorläufige Entscheidung in einem Hauptsachverfahren rechtskräftig bestätigt wird? Die Prüfung der Frage, ob Art und Schwere der Arbeit auf Baustellen auch heute noch ein Beschäftigungsverbot zum Schutze der Frauen erforderlich macht, ist noch nicht abgeschlossen. Außer dem Verbot der Beschäftigung von Frauen auf Bauten werden zur Zeit weitere Arbeitsschutzvorschriften für Frauen überprüft. Die meisten dieser Vorschriften sind in der Arbeitszeitordnung enthalten und mit den allgemeinen Arbeitszeitvorschriften der Arbeitszeitordnung eng verzahnt. Die umfassende Prüfung dieser Vorschriften ist eine schwierige Aufgabe, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher kann ich zur Zeit auch noch keinen bestimmten Termin für den Abschluß der Prüfung nennen. Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 9. Januar 1979 ist der Bundesregierung bekannt. Der Bundesarbeitsminister bemüht sich bereits längere Zeit mit Nachdruck darum, die veraltete Arbeitszeitordnung zu novellieren. Ich hoffe, daß dies noch vor einer endgültigen Entscheidung gelingen wird. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 63) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß die homöopathischen Arzneimittel wie im AMG auch in der Kostenerstattung gleichgestellt sind, und nicht so verfahren wird, wie aus einer Mitteilung der AOK Bonn vom 19. April 1979 an ein Heil- und Erziehungsinstitut für Seelenpflege bedürftiger Kinder hervorgeht, daß Mittel der Laienwerbung sowie Homoöpathika in der kassenärztlichen Verordnung nicht verordnet werden sollen? Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben. im Krankheitsfall u. a. auch Anspruch auf Arzneimittelversorgung. Den Umfang dieses Anspruchs beschreiben unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der Wirtschaftlichkeit die geltenden Arzneimittel-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in der Fassung vom 19. Juni 1978. Weder das Gesetz noch die Richtlinien enthalten ein allgemeines Verbot der Verschreibung von Homöopathika. Sie sind im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung den Arzneimitteln anderer Therapierichtungen gleichgestellt und in Einzelfällen nur dann nicht auf Kosten der Krankenkassen verordnungsfähig, wenn sie bestimmte Voraussetzungen, die für alle Arzneimittel gelten, nicht erfüllen. Als einen solchen alle, also nicht nur homöopathische Arzneimittel betreffenden Verordnungshinweis enthalten die Arzneimittel-Richtlinien u. a. folgende Bestimmung, die Sie mit Ihrem Hinweis auf den Gesichtspunkt der „Laienwerbung" ansprechen: „Gegenüber Verordnungswünschen der Versicherten ist Zurückhaltung geboten, insbesondere bei Arzneimitteln, für die nicht nur in Fachkreisen geworben wird, weil erfahrungsgemäß die Publikumswerbung zu einem das therapeutisch notwendige Maß übersteigenden Arzneimittelverbrauch anreizt und damit gesundheitliche Gefahren mit sich bringt." Die von Ihnen erwähnte Mitteilung der AOK Bonn ist mir nicht bekannt. Es handelt sich insoweit auch um eine Angelegenheit, welche in die Zuständigkeit des nordrhein-westfälischen Arbeits-und Sozialministers fällt. Ich werde veranlassen, daß Ihre Frage dorthin weitergeleitet wird, damit Ihnen unmittelbar geantwortet werden kann. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 64 und 65) : Sind von der Bundesregierung zur Zeit Maßnahmen eingeleitet bzw. ergriffen worden, um innerhalb der Bundeswehr die „Bürokratisierung" mit all ihren schädlichen Folgewirkungen auf den täglichen militärischen Dienstablauf aber eben auch auf Verantwortungsbereitschaft und Verantwortungsbewußtsein einzudämmen und abzubauen, oder wartet die Bundesregierung erst auf Ergebnisse der dafür eingesetzten „Kommission"? Trifft es zu, daß eine an der Führungsakademie der Bundeswehr für den Generalstabs- und Admiralsstabslehrgang geplante Abschlußveranstaltung zum Thema „Bundeswehr und Bürokratie" nach entsprechender Vorbereitung und Erarbeitung eines wissenschaftlichen Rahmens dazu nicht durchgeführt werden konnte, und wenn ja, aus welchem Grund? 12806* Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 Zu Frage 64: Bereits im September 1978 hat der Bundesminister der Verteidigung eine Kommission zur „Stärkung der Führungsfähigkeit und Entscheidungsverantwortung in der. Bundeswehr" eingesetzt. Die Kommission hat den Auftrag, bürokratische Fehlentwicklungen in der Bundeswehr mit dem Ziel aufzuzeigen, mehr Raum für Eigeninitiative und Selbstverantwortung zu schaffen, den Ermessensspielraum und die Entscheidungsfreiheit der unteren und mittleren Führung in den Streitkräften zu erweitern und Führungsverantwortung zu dezentralisieren. Die Kommission wird ihren Bericht Ende Oktober 1979 vorlegen. Es wird erwartet, daß der Bericht wichtige Erkenntnisse für eine Verbesserung und Stärkung der Führungsmöglichkeiten in den Streitkräften bringt und Grundlage für eine Reihe weiterer Maßnahmen sein wird, um ein mögliches Übermaß an Bürokratie abzubauen. Unabhängig davon sind auf Grund des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung vom 13. Dezember 1978 zur Verbesserung des Verhältnisses Bürger/ Verwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung folgende Maßnahmen veranlaßt worden bzw. vorgesehen: 1. Bestandsaufnahme aller wesentlichen Vordrucke, vor allem der im Verkehr mit dem Bürger verwendeten Vordrucke. 2. Überprüfung dieser Vordrucke, insbesondere im Bereich der Bundeswehrverwaltung, daraufhin, ob und inwieweit sie erforderlich bzw. verbesserungsfähig sind, d. h. einfacher, verständlicher und übersichtlicher gestaltet werden können. 3. Ausdehnung dieser Überprüfung auf Formulare für den internen Dienstgebrauch, auf Verfahrensabläufe, geltende Vorschriften und Bestimmungen, um weitere Möglichkeiten der Verbesserung und Vereinfachung zu nutzen. 4. Einführung des Themas „Bürger/Verwaltung" in den Aus- und Fortbildungsbetrieb der Bundeswehrverwaltung. An der Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik wurde bereits im April 1979 ein erstes Seminar „Bürgerfreundliches Kreiswehrersatzamt" abgehalten. Für die Einrichtung bzw. den Ausbau weiterer Lehrgänge, Fachtagungen und Seminare an der Bundesakademie und anderen Bildungseinrichtungen der Bundeswehr zum Thema „Entbürokratisierung" bzw. „Verbesserung des Verhältnisses Bürger/Verwaltung" sind die erforderlichen Vorarbeiten eingeleitet. Darüber hinaus nutzt der Bundesminister der Verteidigung seit langem jede Möglichkeit, bei Truppenbesuchen und Gesprächen mit Angehörigen der Bundeswehrverwaltung das Bewußtsein der Mitarbeiter für mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, mehr Entscheidungsfreude und Mitverantwortung für das Ganze zu wecken. Es besteht die Hoffnung, daß die eingeleiteten Maßnahmen und gemeinsamen Bemühungen schon bald Erfolge zeigen und geeignet sind, Tendenzen einer „Überbürokratisierung" entgegenzuwirken und ein Übermaß an Bürokratie abzubauen. Zu Frage B 65: Durch die Führungsakademie der Bundeswehr wurde als Teil der Abschlußveranstaltung für den Generalstabs- und Admiralstabslehrgang 77 am 26. Juni 1979 bereits im März erwogen, das Thema „Bundeswehr und Bürokratie" zu behandeln. Ein Auftrag an die zuständige Fachgruppe Sozialwissenschaften zur Vorbereitung und Erarbeitung eines wissenschaftlichen Rahmens war noch nicht ergangen. Die Fachgruppe SOW wurde jedoch ihrerseits bereits initiativ tätig. Bei dieser Veranstaltung sollten neben Vertretern der Hochschule der Bundeswehr auch die „Kommission des BMVg zur Stärkung der Führungsfähigkeit und Entscheidungsverantwortung" (de Maizière-Kommission) beteiligt werden. Die Behandlung des Themas hätte durch Mitwirkung dieser Kommission aktuellen Hintergrund erfahren. Da die Kommission jedoch nicht befugt ist, vor Abschluß ihrer Untersuchungen, etwa Ende Oktober 1979, Aussagen oder Teilergebnisse zu veröffentlichen oder an den nachgeordneten Bereich weiterzuleiten, wurde eine Behandlung der aufgeführten Thematik ohne ihre Beteiligung für wenig sinnvoll erachtet. Der Direktor für Ausbildung, Lehre und Forschung (DirALF) der Führungsakademie der Bundeswehr hat daher die geplante Abschlußveranstaltung abgesagt und plant ggf. eine Behandlung dieses für die Streitkräfte wichtigen Themas im kommenden Jahr. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 66) : Welche Erfahrungen hat der Bundesverteidigungsminister mit der 12monatigen Ausbildung zum Unteroffizier inzwischen gemacht? Das Konzept für die Ausbildung und Bildung der Unteroffiziere aller Dienstgrade hat sich im allgemeinen bewährt. Dieses wird auch durch den Vergleich der Einheiten mit entsprechenden NATO-Verbänden bewiesen. Dennoch muß festgestellt werden, daß ein Teil der Unteroffiziere o. P. die ihnen in den Streitkräften gestellten Aufgaben aufgrund der derzeitigen Vorgaben für die Ausbildung nur eingeschränkt erfüllen kann. Dies gilt besonders für den jungen Unteroffizier, der nach 12 Monaten Gesamtdienstzeit mit abgeschlossener Unteroffizierausbildung als Vorgesetzter und Ausbilder eingesetzt wird. Ihm fehlt es insbesondere an Truppenpraxis und Erfahrung im Umgang mit Untergebenen. Bei vielen jungen Unteroffizieren sind deshalb Unsicherheit vor der Front und geringes Selbstvertrauen zu beobachten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 12807* In Kenntnis dieser Situation hat der Generalinspekteur der Bundeswehr eine Untersuchung angeordnet, die Wege aufzeigen soll, wie die Ausbildung des Unteroffiziers und seine Vorbereitung auf Führungsfunktionen verbessert werden können,. Über das Ergebnis wird der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages unterrichtet werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 67) : Plant das Bundesverteidigungsministerium, im Rahmen des deutsch-amerikanischen Rüstungsabkommens vom 17. Oktober 1978 ein US-Trägerfahrzeug für das MLRS (Multiple Launch Rocket System) für den deutschen Bedarf auszuwählen, und wenn ja, sind etwaige Folgen für die deutsche Industrie und eventuell entstehende Probleme in bezug auf Standardisierung schon untersucht worden? Ich beabsichtige zunächst, den gegenwärtigen Abschnitt der Entwicklungsphase in USA abzuwarten, der mit der Auswahl einer der in Konkurrenz entwickelten Systemvarianten durch USA abschließt. Die Verwendung eines bereits bei der Bundeswehr eingeführten Trägerfahrzeuges für MARS/ MLRS führt zwangsläufig zu technischen Kompromissen, da sowohl der Schützenpanzer MARDER als auch der Kanonenjagdpanzer originär für andere Einsatzaufgaben ausgelegt worden sind. Andererseits steht die geplante leichte und mittlere Kettenfahrzeug-Generation der 90er Jahre für die Einführung von MARS/MLRS nicht rechtzeitig zur Verfügung. Ich möchte darauf hinweisen, daß die berechtigten Interessen der deutschen Industrie durch die Regierungsvereinbarung über MARS/MLRS gewahrt sind. In ihr ist als Prinzip festgelegt, daß jedes an der gemeinsamen Entwicklung und Beschaffung von diesem Waffensystem beteiligte Land wertmäßig im Umfang seines Eigenbedarfs an der Produktion beteiligt wird. Über erste Einzelheiten einer europäischen Produktion wurden die entsprechenden deutschen Firmen am 14. Mai 1979 im Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung orientiert. Wegen der geringen Stückzahl der einzuführenden Waffensysteme MARS/MLRS im amerikanischen, britischen, französischen und deutschen Heer muß der Aspekt der Standardisierung im Bündnis aus finanziellen und operativen Gründen und wegen der sich daraus ergebenden Vorteile bei einer gemeinsamen Ausbildung und Instandsetzung in Europa in Betracht gezogen werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 68) : Will der Bundesverteidigungsminister mehr als 100 Millionen DM für den Bau und die Einrichtung eines zentralen wehrgeschichtlichen Museums in Koblenz-Ehrenbreitstein ausgeben, und wenn ja, wie sind diese Ausgaben mit der angespannten Finanzlage im Verteidigungsbereich mit Rücksicht darauf zu vereinbaren, daß in Rastatt ein vorbildliches Museum bereits besteht, das zu weit geringeren Kosten im Zusammenwirken mit dem Land Baden-Württemberg erweitert werden könnte? Voraussetzung für die Entscheidung über die Aufnahme von Planungsarbeiten zur Errichtung eines zentralen militärgeschichtlichen Museums in Koblenz-Ehrenbreitstein oder anderswo ist der Abschluß umfangreicher Untersuchungen und eine darauf beruhende Kostenberechnung. Dieser Zeitpunkt ist noch nicht gekommen. Es gibt keinen Anhalt dafür, daß im Zuge der notwendigen Neuordnung des militärischen Museumswesens ein zentrales militärgeschichtliches Museum für einen Kostenaufwand von mehr als 100 Millionen DM errichtet werden soll, da objektive Berechungsgrundlagen für ein Kostenmodell noch nicht vorliegen. Überdies entsprächen Kosten in dieser Höhe nicht den Vorstellungen des Bundesministers der Verteidigung. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 69) : Ist es zutreffend, daß im Unterschied zu einer vom Bundesverteidigungsminister persönlich gehandhabten Praxis in der Koblenzer Augusta-Kaserne es einem Zivilbediensteten der Bundeswehr verboten worden ist, mit seinem Personenkraftwagen, der einen Parteiaufkleber zur Europa-Wahl trug, das Kasernengelände zu befahren, und womit wird gegebenenfalls diese unterschiedliche Handhabung begründet? Wie Ihnen bekannt ist, verbietet § 15 des Soldatengesetzes (SG) es den Soldaten, sich im Dienst zugunsten oder zuungunsten einer politischen Partei zu betätigen. Daher ist es ihnen auch nicht erlaubt, beim Befahren und beim Parken in Liegenschaften der Bundeswehr an ihren Kraftfahrzeugen Parteiaufkleber mitzuführen. Diese Auffassung ist durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Für die zivilen Angehörigen der Bundeswehr gelten zwar nicht so eindeutige gesetzliche Regelungen, aber auch sie haben als Angehörige des öffentlichen Dienstes unter Einschränkung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung die Pflicht, sich bei politischer Betätigung Mäßigung und Zurückhaltung aufzuerlegen. Eine differenzierte Regelung, die den zivilen Bundeswehr-Angehörigen erlaubt, was den Soldaten eindeutig verboten ist, müßte den Betriebsfrieden stören und würde den Zweck des § 15 SG unterlaufen. Daher mußte die Weisung des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 2. August 1976 aufrechterhalten werden, wonach auch Beamte und Arbeitnehmer der Bundes- 12808* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 wehr aufzufordern sind, auf das Mitführen von politischen Werbemitteln, also auch von Autoaufklebern, zu verzichten. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, ihre Kraftfahrzeuge nicht mit politischen Aufklebern zu versehen, sind sie anzuweisen, ihre Kraftfahrzeuge außerhalb des Dienststellenbereiches zu parken. Der Bundesminister der Verteidigung hält sich an diese Regelung. Allerdings trifft es zu, daß der Bundesminister der Verteidigung bei einem außerdienstlichen Besuch der Bundeswehrhochschule Hamburg dem diensttuenden Offizier auf die Aufforderung, seinen mit einem Parteiaufkleber versehenen Kraftwagen lieber außerhalb des Geländes zu parken, entgegnet hat, er sei zwar Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, nicht aber Soldat. Dessenungeachtet aber wird der Bundesminister der Verteidigung künftig bei Besuchen von Liegenschaften der Bundeswehr kein mit einem Parteiaufkleber versehenes Fahrzeug benutzen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 70): Wie fördert die Bundesregierung Patenschaften von Schiffen der Bundesmarine und Städten, und warum werden offizielle Reisen von Bootsbesatzungen im Rahmen dieser Patenschaften nicht als Dienstreise (gegebenenfalls ohne Kostenerstattung) genehmigt, damit ein Versicherungsschutz für die Soldaten besteht? Die Kontaktpflege von Schiffen und Booten mit ihren Patenländern und -gemeinden ist wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Marine. Durch den Besuch der Patenländer und -gemeinden und die Gegenbesuche hat die Marine in besonderem Maße Gelegenheit, Kontakt mit der Bevölkerung aufzunehmen und zu pflegen, die Kenntnisse der Bevölkerung über Aufgabe und Bedeutung der Marine durch Information zu vertiefen und darüber hinaus eine aktive Nachwuchswerbung zu betreiben. Zur Zeit haben 172 Schiffe und Boote der Marine ein Patenschaftsverhältnis. Diese Patenschaften bestehen nicht nur zwischen Ländern und Kommunen, deren Namen ein Schiff trägt, sondern für alle schwimmenden Einheiten. Auf weitere Bitten auf Übernahme von Patenschaften können daher im Augenblick nicht eingegangen werden. Wegen der Bedeutung dieser Patenschaften für die Öffentlichkeitsarbeit können das Flottenkommando und das Marineamt im Sinne des § 2 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes Besuchsreisen als Dienstreisen anordnen. Dies ist jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Aus diesem Grund können Dienstreisen als Besuchsreisen mit Übernahme der Dienstreisekosten nicht häufiger als alle zwei Jahre angeordnet werden. Diese Regelung wurde in diesem Jahr ergänzt, weil vielfach der Wunsch geäußert wurde, zusätzlich zum Zwei-Jahres-Rhythmus Besatzungen schwimmender Einheiten einladen zu können, um die Patenschaftsverhältnisse zu intensivieren. Nunmehr können Soldaten eine zusätzliche Dienstreiseanordnung erhalten, wenn das Patenland oder die Patengemeinde die Übernahme der Kosten zusichert. Diese zusätzlichen Dienstreisen bedürfen der Genehmigung des Befehlshabers der Flotte bzw. des Amtschefs des Marineamtes. Die Anordnung einer derartigen Dienstreise ist — auch wenn keine Dienstreisekosten dem Bund entstehen — erforderlich, um den dienstrechtlichen Unfallschutz der Soldaten zu gewährleisten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 72 und 73) : Ab wann und in welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, Minderbemittelten Beihilfen zu den Ölkosten zu gewähren? Welchem Personenkreis wird die Bundesregierung diese Beihilfen gewähren, denkt sie daran, auch kleinen Betrieben, die durch die Ölpreiserhöhung besonders stark belastet sind und deren Wettbewerbs- und Existenzfähigkeit hierdurch bedroht wird, zu helfen? Wie die Bundesregierung auf Anfrage der Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) und Dr. Reimers (CDU/ CSU) — Protokoll des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode, 158. Sitzung vom 1. Juni 1979, Anlagen 8 und 12 — mitgeteilt hat, werden einkommensschwache Haushalte, soweit sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten oder deren Einkommen diesen Bedarfssatz nur unwesentlich — und zwar bis zu 10 % — übersteigen, durch die Preissteigerungen bei Heizöl im Ergebnis nicht belastet. Bei diesen Preissteigerungen werden höhere Heizkosten durch die Sozialhilfeträger bei der Gewährung von Heizungsbeihilfen berücksichtigt. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die Entwicklung auf den Heizölmärkten weiterhin sorgfältig und prüft deren Auswirkungen auf andere einkommensschwache Haushalte. Über das Ergebnis dieser Prüfung kann gegenwärtig noch nichts gesagt werden. Spezifische Maßnahmen zum Ausgleich der erhöhten Kosten von Mineralölprodukten im Unternehmensbereich kommen grundsätzlich nicht in Betracht. Einer etwaigen Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen wirkt im übrigen das Instrumentarium der Mittelstandsförderung entgegen, das zugleich Hilfen bei etwa erforderlichen Anpassungsmaßnahmen bereithält. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 110) : Welche Kohlekraftwerke befinden sich gegenwärtig im Bau, welches ist der Stand der Genehmigungsverfahren? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 12809* Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zur Zeit 9 Steinkohlenkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 4 730 MW in Bau. Im einzelnen handelt es sich dabei um das Kraftwerk Mehrum in Niedersachsen 200 MW Bremen-Hafen 300 MW Scholven Block F in NRW 740 MW Voerde mit 2 Blöcken je 707 MW Bergkamen Block A 747 MW Elverlingsen in NRW 300 MW Flensburg 30 MW Neumünster 24 MW Großkraftwerk Mannheim 475 MW. Die 3 erstgenannten Kraftwerke werden voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres in Betrieb genommen. In den Fällen Scholven, Voerde und Bergkamen A sind die Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen. In konkreter Planung sind Projekte mit einer Leistung von ca. 4 700 MW, d. h. hier ist die Stromabnahme gesichert und das Genehmigungsverfahren in einem fortgeschrittenen Stadium und in einigen Fällen abgeschlossen, so daß in absehbarer Zeit mit dem Baubeginn zu rechnen ist. BMBW —IIA6 Darüber hinaus laufen für eine Reihe von Standorten Genehmigungsverfahren; hier ist eine Realisierung weitgehend von der langfristigen Strombedarfsentwicklung abhängig und noch nicht absehbar. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 111 und 112) : Wie viele Stelleninhaber der verschiedenen Kategorien an Universitäten und Hochschulen gab es in den Jahren 1976 ff. gemäß Hochschulstatistikgesetz? Wie viele dieser Stelleninhaber waren Frauen? Aus der vom Statistischen Bundesamt aufgrund des Hochschulstatistikgesetzes im Oktober 1977 durchgeführten Individualbefragung des Hochschulpersonals, aus der sich erstmals Daten über den weiblichen Anteil ermitteln lassen, liegen z. Z. nur erste vorläufige (ungeprüfte) Ergebnisse vor. Das Statistische Bundesamt hat diese Daten noch nicht zur Weitergabe freigegeben. Aus dem vorliegenden Material lassen sich lediglich grobe Anteilwerte für Bonn, den 13. Juni 1979 Personalbestand sowie besetzte und nicht besetzte Planstellen der Hochschulen nach Dienstbezeichnungsgruppen — Stand: 2. Oktober 1976 Personal Stellen laut Haushaltsplan Dienstbezeichnungsgruppe Insgesamt darunter davon weiblich 1) Anzahl Prozent Insgesamt besetzt nicht besetzt Professoren 23 663 5 27 545 24 182 3 363 Dozenten 1 863 11 2 483 2 201 282 Studien-Prof.-räte im Hochschuldienst 2 524 19 2 237 1 993 244 Akad. Räte, Oberräte, Direktoren 5 978 15 7 198 6 754 444 Oberassistenten, Oberingenieure, Oberärzte 1 345 4 1957 1 595 362 Assistenzprofessoren, Hochschulassistenten 1 101 10 1 415 1 174 241 wissenschaftliche Assistenten 18 347 13 24 177 21 659 2 518 wissenschaftliche Angestellte, wissen- schaftliche Mitarbeiter 21 307 16 9 852 8 906 916 sonstiges Personal im höheren Dienst 2 764 24 3 131 2 814 317 sonstiges Personal 139 926 129 764 122 848 6 916 Insgesamt 218 818 3) 12 2) 209 759 194 126 9 15 633 1) Errechnet nach ersten vorläufigen Ergebnissen aus der Individualbefragung vom Oktober 1977. 2) Ohne „Sonstiges Personal" (Verwaltungs- und technisches Personal außerhalb des höheren Dienstes). 3) Die Zahl des Personalbestandes stimmt mit der Zahl der besetzten Stellen nicht überein, da auf eine Stelle mehrere Personen entfallen können und auch Personal außerhalb des Stellenplanes aus Sachtiteln und Mitteln Dritter finanziert werden kann. Quelle: Statistisches Bundesamt 12810* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 das weibliche Hochschulpersonal im wissenschaftlichen Bereich ermitteln. Diese Anteile wurden zusammen mit Daten über den Personalbestand sowie über besetzte und nicht besetzte Planstellen des Jahres 1976 in der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellt. Sobald das Statistische Bundesamt die endgültigen Ergebnisse vorlegt, werde ich Ihnen diese übermitteln. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 113) : Hält es die Bundesregierung für möglich bzw. wünschenswert, daß Betriebe, die Lehrlinge nachweisbar über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden, hierfür eine Kostenerstattung bzw. Beteiligung aus einer zu errichtenden Gemeinschaftskasse der jeweiligen Wirtschaftsbranche bzw. eine Beihilfe vom Staat erhalten, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen? Für das duale System der Berufsausbildung ist es kennzeichnend, daß in den einzelnen Betrieben und Branchen der Wirtschaft und in den übrigen Ausbildungsbereichen unterschiedliche Ausbildungsleistungen erbracht werden. Viele Betriebe bilden in erheblichem Umfang aus, andere weisen eine geringe Ausbildungsleistung auf oder bilden gar nicht aus. Die überdurchschnittlich ausbildenden Betriebe tragen damit einen Teil der Kosten für Arbeitgeber mit, die ihren Fachkräftebedarf über den Markt decken. Die Sachverständigenkommission Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung hat in ihrem 1974 vorgelegten Abschlußbericht nicht zuletzt aus diesem Grunde empfohlen, die Kosten der betrieblichen Berufsausbildung aus einer Umlage zu finanzieren, die von allen Arbeitgebern aufgebracht wird und zu einem Ausgleich der Lasten führt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß einerseits die primäre Verantwortung für ein ausreichendes Angebot von betrieblichen Ausbildungsplätzen in unserem System der Berufsausbildung bei der Wirtschaft und den anderen Trägern des Beschäftigungssystems bleiben muß. Andererseits muß sichergestellt werden, daß für alle schulentlassenen .Jugendlichen ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen zur Verfügung steht. Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz sieht deshalb als Teilkostenerstattung die Gewährung finanzieller Hilfen für Zeiten eines unzureichenden Angebots an Ausbildungsplätzen vor, wenn sonst ein ausreichendes Ausbildungsplatzangebot nicht zu erwarten ist; es läßt aber gleichzeitig die primäre Verantwortung des Beschäftigungssystems für die betriebliche Berufsausbildung unangetastet. Eine besondere staatliche Förderung der Ausbildung über den „eigenen Bedarf" hinaus hält die Bundesregierung deshalb nicht für gerechtfertigt. Sie begrüßt aber gleichzeitig die Initiativen der Sozialparteien, die in einigen Bereichen, wie zum Bei- spiel im Baugewerbe, tarifvertragliche Umlagefinanzierungen zur Förderung der Berufsausbildung eingeführt haben, weil diese sich auch positiv auf das Ausbildungsplatzangebot auswirken. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/2969 Fragen A 1 und 2) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung unter Berücksichtigung von Theorie und Praxis gerechtfertigt, daß nach dem Gerichtsverfassungsgesetz für Streitigkeiten über die gesetzliche Unterhaltspflicht die Amtsgerichte mit jeweils nur einem entscheidenden Richter zuständig sind, obgleich hier stets um Summen von weit mehr als 3 000 DM gestritten und durch die richterliche Entscheidung die Lebenssituation der Parteien regelmäßig auf die Dauer existentiell bestimmt wird, während für Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche ab einem Streitwert von mehr als 3 000 DM die Zuständigkeit der Zivilkammern der Landgerichte mit drei Berufsrichtern gegeben ist? Ist nach Auffassung der Bundesregierung, insbesondere im Vergleich zu den erstinstanzlichen Verfahren vor den Landgerichten als Kollegialgerichten, ein adäquater Schutz für die Fälle eines Versagens eines als einzelner Richter entscheidenden Familienrichters gegeben? Zu Frage A 1: Die Antwort lautet: Ja. In Unterhaltssachen kommt es in erster Linie darauf an, daß der Unterhaltsberechtigte möglichst schnell ein Urteil erhält, aus dem er vollstrecken kann. Amtsgerichtsprozesse werden im Durchschnitt schneller als Landgerichtsprozesse abgewickelt. Die Zivilprozeßstatistik des Jahres 1977, in der die Familiensachen allerdings noch nicht enthalten sind, zeigt dies deutlich: Binnen drei Monaten waren am Amtsgericht 50,6 % aller gewöhnlichen Prozesse erledigt, am Landgericht — die Statistik ist wegen des Übergangs der Familiensachen hier in Halbjahre gegliedert — nur etwa 40 %. Umgekehrt haben beim Amtsgericht nur 1,3 %, beim Landgericht etwa 4,4 % aller gewöhnlichen Prozesse länger als 24 Monate gedauert. Zu Frage A 2: Auch diese Frage möchte ich bejahen. Etwa notwendige Korrekturen können im Rechtsmittelzug erfolgen. Über die Berufung gegen ein Endurteil des Familienrichters entscheidet das Oberlandesgericht. Dieses kann, wenn es sich um eine Unterhaltssache handelt, die Revision zulassen, sofern die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Rechtsprechungsdivergenz vorliegt. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 3) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr und andere öffentliche Stellen des Bundes Treibstoffe für Sportflieger-Vereine zum verbilligten Preis liefern, und hält die Bundesregierung zutreffendenfalls angesichts der Mineralölverknappung solche verbilligten Treibstofflieferungen für die Zukunft noch für gerechtfertigt? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 12811* Auf Flugplätzen der Bundeswehr dürfen zivile Flugzeuge nur dann landen, wenn Notfälle vorliegen oder mit Vereinen Mitbenutzungsverträge geschlossen sind. Diese Mitbenutzungsverträge werden grundsätzlich nur bei einem bestehenden Interesse der Bundeswehr (Förderung des Flugsportgedankens) und nur dann abgeschlossen, wenn dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Die Flugzeuge werden auf den Bundeswehr-Flugplätzen gegen Kostenerstattung betankt. Die Kostenerstattung richtet sich nach einer vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung herausgegebenen Kostenrichtlinie; diese wird laufend der Preisentwicklung angeglichen. Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Juni 1979, die für zivile Luftfahrzeuge einen Preis von 631,— DM/m3 für den Otto-Flugkraftstoff (F 18) vorschreibt. In diesem Preis ist ein Verwaltungskostenzuschlag von 69,— DM/m3 enthalten. Dieser Abgabepreis liegt in vergleichbarer Größenordnung zu zivilen Lieferanten von Flugkraftstoff. Sofern der Abgabepreis ziviler Lieferanten leicht oberhalb des Abgabepreises der Bundeswehr liegt, hat dies seine Ursache darin, daß die Bundeswehr als Großabnehmer z. T. günstigere Einkaufspreise erzielt. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß die an zivile Luftfahrzeuge abgegebenen Flugkraftstoffmengen minimal sind. So betrug der Jahresbedarf 1977 der Bw an Flugkraftstoff F 18 14 500 m3; abgegeben an zivile Luftfahrzeuge wurden lediglich 90 m3. Zusammenfassend ist festzustellen, daß eine verbilligte Abgabe von Flugbetriebsstoffen an zivile Luftfahrzeuge — etwa in Form einer Subvention durch die Bundeswehr — nicht erfolgt. Da zur Zeit bei der Betriebsstoffversorgung kein Mengenproblem besteht, ist zunächst an keine Änderung gedacht. Für den Fall einer Betriebstoffverknappung ist eine Einstellung der Betankung ziviler Luftfahrzeuge auf Plätzen der Bundeswehr jedoch vorgesehen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 5) : Wie bewertet die Bundesregierung die Regelung über Schadenshaftung für Anlagen der Kernenergie im internationalen Vergleich, und beabsichtigt sie, im Hinblick auf internationale Standards wie auf Grund von gewonnenen Erfahrungen im Inland hierzu gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu unterbreiten? In der Bundesrepublik Deutschland bestimmt sich das Atomhaftungsrecht — wie bei der Mehrheit der westeuropäischen Staaten — nach dem Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie i. d. F. des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und nach dem Brüsseler Zusatzübereinkommen vom 31. Januar 1963 i. d. F. des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964. In den Vertragsstaaten dieser Abkommen gilt ein vereinheitlichtes Haftungssystem für nukleare Schäden. Das Pariser Übereinkommen begrenzt zwischen den Vertragsstaaten die Haftung des Inhabers einer Kernanlage auf 15 Millionen Rechnungseinheiten, das sind z. Z. umgerechnet etwa 37,5 Millionen DM. Die Ergänzungen im Brüsseler Zusatzübereinkommen sehen über diesen Betrag hinaus den möglichen Staatseintritt bis zu einem Höchstentschädigungsbetrag von umgerechnet etwa 300 Millionen DM je nukleares Ereignis vor. Die Bundesregierung hält diese Höchstbeträge für unzureichend. Im Rahmen der 3. Novelle zum Atomgesetz ist deshalb die nationale Haftungshöchstsumme bereits auf 1 Mrd. DM angehoben worden. Von diesem Betrag hat der Kernkraftwerksbetreiber 500 Millionen DM zu decken. Hinsichtlich der weiteren 500 Millionen DM wird er von Bund und Land freigestellt. Damit liegt die Bundesrepublik Deutschland an der Spitze der Vertragsstaaten. Hierzu einige Vergleichszahlen: Belgien: etwa 32 Mio. DM Dänemark: etwa 300 Mio. DM Frankreich: etwa 300 Mio. DM Italien: etwa 300 Mio. DM Niederlande: etwa 400 Mio. DM Spanien: etwa 300 Mio. DM Vereinigtes Königreich: etwa 300 Mio. DM Außerhalb der Vertragsstaaten kennen im Bereich der Gefährdungshaftung bisher nur Japan und die DDR die unbeschränkte atomrechtliche Haftung. In der Schweiz befindet sich ein Gesetzentwurf, der ebenfalls eine unbeschränkte atomrechtliche Haftung vorsieht, im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung prüft, ob auch für die Bundesrepublik Deutschland eine Aufhebung der Haftungsbegrenzung erfolgen kann. Die hiermit verbundenen völkerrechtlichen und versicherungsrechtlichen Probleme werden auf Vorschlag des Bundesministers des Innern im Oktober dieses Jahres auf dem 6. Atomrechtssymposium erörtert. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 7 und 8) : Ist die Bundesregierung ebenfalls der in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit immer wieder aufgetretenen Meinung, daß das Abwasserabgabengesetz vom 13. September 1976 so nicht praktikabel und unwirtschaftlich sei, und beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls eine Novellierung dieses Gesetzes vorzuschlagen? Wie hoch wird die Höchsteinnahme im Jahre 1986 auf Grund des Abwasserabgabengesetzes sein, und wieviel Prozent der erwarteten Einnahme werden durch Verwaltungsaufwand aufgezehrt? 12812* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 Zu Frage A 7: Das Bundesministerium des Innern hat diese insbesondere von Baden-Württemberg und Bayern ausgehende unzutreffende Bewertung bereits mehrfach in der Öffentlichkeit mit Nachdruck zurückgewiesen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind diese Argumente gegen die Abwasserabgabe in der Sache nicht haltbar und politisch im Sinne einer notwendigen Gewässersanierung nicht dienlich. Das praktisch einstimmig von Bundestag und Bundesrat im Jahre 1976 verabschiedete Gesetz hat gerade auf Betreiben der für den Vollzug des Gesetzes zuständigen Länder durch die Anbindung der Abgabenerhebung an den wasserrechtlichen Bescheid in besonderem Maße den Bedürfnissen der Praktikabilität Rechnung getragen und ein Abgabensystem geschaffen, das keinen großen Verwaltungsaufwand erfordert. Dieser Aufwand ist im Verhältnis zum Nutzen, den das Gesetz für den Gewässerschutz bringt, gering. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, daß das Gesetz bereits vor Einsetzen der Abgabepflicht am 1. Januar 1981 die erwarteten Wirkungen zeigt und die Abwassereinleiter zur Verbesserung ihrer Gewässerschutzmaßnahmen anhält. Es ist auch, wie die Arbeiten besonders in Nordrhein-Westfalen beweisen, praktikabel. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß zu Zweifeln, daß das Gesetz für die Praxis geeignet ist. Eine Novellierung des Gesetzes ist daher nicht beabsichtigt. Zu Frage A 8: Das Abgabeaufkommen für 1986 wurde von der Bundesregierung bei Erlaß des Gesetzes auf etwa 800 Millionen DM, der Verwaltungsaufwand auf etwa 10 °/o der Einnahmen geschätzt. Hierbei war dieser Aufwand allerdings nicht in vollem Umfang allein der Abwasserabgabe zuzurechnen. Interne Überprüfungen haben diese Größenordnungen in etwa bestätigt. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß Funktion und Wirkungsweise der Abwasserabgabe verkannt werden, wenn man Abgabeaufkommen und Verwaltungsaufwand in Beziehung zueinander setzt und die Relation als Beurteilungsmaßstab für die Wirtschaftlichkeit des Gesetzes betrachtet. Das Abwasserabgabengesetz ist kein Finanzgesetz zur Erzielung von Staatseinnahmen, sondern ein Gewässerschutzgesetz, das den Abgabepflichtigen gerade zur Einsparung von Abgabezahlungen anreizen will, indem er seine Abwassermaßnahmen verbessert und dadurch die Gewässer weniger verschmutzt. Der „Ertrag" des Gesetzes beschränkt sich also nicht auf die erzielten Einnahmen, im Gegenteil: Null-Einnahme wäre der Idealfall. Der Verwaltungsaufwand dient dann der Erhaltung einer ordnungsgemäßen Gewässergüte. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 9) : Wie und durch welche bundesrechtlichen Vorschriften werden die Bürger gegen unzumutbaren Lärm, der von Sportflugzeugen ausgeht, geschützt, und sieht die Bundesregierung diesen Schutz als ausreichend an? Durch Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer vom 17. Juli 1975 wurden für Propellerflugzeuge bis 5 700 kg Höchstgewicht und für Motorsegler Lärmgrenzwerte festgesetzt. Sie sollen sicherstellen, daß das beim Betrieb des Luftfahrzeugs entstehende Geräusch das nach dem Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Luftfahrzeuge dürfen nicht zum Verkehr zugelassen werden, wenn sie die Lärmgrenzwerte nicht einhalten. Ferner sind in der Luftverkehrsordnung Sicherheitsmindesthöhen festgesetzt, die nur bei Start und Landung unterschritten werden dürfen und auch dem Lärmschutz dienen. Zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung von Landeplätzen vor Fluglärm hat die Bundesregierung die Verordnung über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Landeplätzen vom 16. August 1976 erlassen. Durch die Verordnung wird der nichtgewerbliche, zivile Flugbetrieb an Landeplätzen mit mehr als 20 000 Flugbewegungen im Jahr eingeschränkt. An diesen Flugplätzen sind für Flugzeuge mit einem Höchstgewicht bis 2 000 kg und Motorsegler Start, Landung und Platzrundenflüge werktags vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sowie sonn- und feiertags vor 9.00 Uhr und nach 13.00 Uhr unzulässig. Leichtflugzeuge und Motorsegler, die erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen, d. h. die festgesetzten Lärmgrenzwerte um mindestens 8 dB (A) unterschreiten, sind von den Einschränkungen ausgenommen. Der Bundesminster des Innern hat das Umweltbundesamt mit einer Untersuchung über die Wirksamkeit der Verordnung beauftragt. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob die Verordnung in ihrer derzeitigen Form ausreicht oder ob Verbesserungen erforderlich sind. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2969 Frage A 13) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Datenschutz auch gegenüber der Presse zu verstärken, wie es zum Beispiel in dem insgesamt nicht mehr verfolgten Entwurf eines Presserechtsrahmengesetzes vorgesehen wird und wie es vom Datenschutzbeauftragten als flankierende Maßnahme zum Datenschutzgesetz gefordert worden war? Der Referentenentwurf eines Presserechtsrahmengesetzes sah in § 6 für den Datenschutz in Pressearchiven folgende Regelungen vor: — Organisatorische und technische Maßnahmen der Datensicherung — Verpflichtung zur Speicherung von Gegendarstellungen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 12813* — Auskunft an den Betroffenen über die der Berichterstattung zugrunde liegenden gespeicherten Daten unter bestimmten Voraussetzungen. Die organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Datensicherung werden bereits durch § 6 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, von dessen Anwendungsbereich die Presse nicht ausgenommen ist, zur Verpflichtung gemacht. Bezüglich der beiden anderen Punkte wird die Bundesregierung, nachdem die Erarbeitung eines Presserechtsrahmengesetzes zurückgestellt wurde, prüfen, ob und wie der bereichsspezifische Datenschutz im Pressewesen verstärkt werden kann. In diese Prüfung wird sie auch die von Ihnen erwähnte Anregung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz einbeziehen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Frage A 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluß des Bundesfinanzministeriums und der Ländersteuerreferenten, wonach die Investitionszuwendungen nach dem Erstinnovationsprogramm sofort zu versteuern sind? Die Entscheidung der Einkommensteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder über die bilanzielle Behandlung der Erstinnovationszuwendungen des Bundesministers für Wirtschaft entspricht nach Auffassung der Bundesregierung geltendem Handels- und Steuerrecht. Sie führt im Ergebnis nicht zu einer zusätzlichen ertragsteuerlichen Belastung der Unternehmen. Die Erstinnovationszuwendungen sind bedingt rückzahlbare Zuwendungen. Die Rückzahlungsverpflichtung entsteht, wenn und soweit der Zuwendungsempfänger innerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung des Zuschusses Gewinne aus der Verwertung des geförderten Vorhabens erzielt. Nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die wegen des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz auch für die steuerliche Gewinnermittlung gelten (§ 5 Abs. 1 EStG), dürfen Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Gewinnen späterer Wirtschaftsjahre entstehen, erst in dem Jahr passiviert werden, in dem der zur Rückzahlungspflicht führende Gewinn entsteht. Die ertragsteuerliche Gesamtbelastung erhöht sich durch die Erfassung der Zuwendungen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen nicht, da mit den Zuwendungen Ausgaben begünstigt werden, die steuerlich sofort oder im Wege der Abschreibung abziehbar sind. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die „Vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes zur Förderung von Erstinnovationen und der hierzu erforderlichen Entwicklung" demnächst überarbeitet werden. Grundlage hierfür stellt u. a. ein noch in Arbeit befindliches Gutachten des Ifo-Instituts dar. Dabei werden auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/2969 Fragen A 19 und 20) : Hat die Bundesregierung aus den 1978 erstmals bereitgestellten Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Beteiligungen an Maßnahmen zugunsten der beruflichen Weiterbildung von Frauen in den EG-Mitgliedstaaten trotz unausgenutzter Haushaltsmittel nur insgesamt 65 600 ERE in Anspruch genommen, wenn ja, aus welchem Grund? Woraus ergeben sich gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für eine derart unterschiedliche Nutzung dieser Finanzierungshilfe durch die einzelnen Mitgliedstaaten der EG, wenn z. B. Frankreich ca. 4,8 Millionen ERE, Italien ca. 2 Millionen ERE, die Bundesrepublik Deutschland dagegen nur rund 65 000 ERE im Jahre 1978 in Anspruch genommen hat? Die Bundesregierung hat den Sozialfonds im sog. Beteiligungsbereich Frauen nicht in Anspruch genommen, weil sie selbst keine Maßnahmen durchführt, die nach den Regeln des Fonds Zuschüsse erhalten können. Die Vorlage von Anträgen durch die Bundesregierung setzt voraus, daß andere öffentliche oder private Stellen Programme verwirklichen, die einer Vielzahl von Kriterien entsprechen müssen, an die der Fonds seine Beteiligung knüpft. Der Fonds beteiligt sich nämlich nicht an der beruflichen Bildung von Frauen schlechthin. Infolge der einschränkenden Kriterien haben praktisch nur Modellvorhaben eine Chance gehabt deren Anzahl naturgemäß begrenzt ist. Im Jahr 1978 wurden 'zwei derartige deutsche Modellvorhaben mit 65 600 ERE (= 165 000 DM) gefördert. Wenn anderen Mitgliedstaaten höhere Mittel bewilligt wurden als der Bundesrepublik Deutschland, könnte das zwei Ursachen haben: 1. In diesen Mitgliedstaaten bestanden seinerzeit mehr förderungsfähige Modellprogramme. 2. Die EG-Kommission hat, als für sie erkennbar wurde, daß die vorhandenen Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft werden würden, die Vergabekriterien nachträglich großzügig angewandt. Die Bundesregierung wird künftig mehr als bisher bemüht sein, in der Bundesrepublik Deutschland darauf hinzuwirken, daß von den Möglichkeiten des Sozialfonds auch im sog. Beteiligungsbereich Frauen ein stärkerer Gebrauch gemacht wird. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2969 Fragen A 32 und 33) : 12814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1979 Hält die Bundesregierung eine Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes für gerechtfertigt, um damit dem Anliegen des Fleischerhandwerks Rechnung zu tragen, Auszubildende bereits ab 6.00 Uhr morgens beschäftigen zu dürfen? Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch eine Veränderung der Ausbildungssituation im Sinne des Fleischerhandwerks die Funktionsfähigkeit dieser handwerklichen Betriebe zu verbessern? Das Anliegen des Fleischerhandwerks, jugendliche Auszubildende bereits ab 6.00 Uhr beschäftigen zu dürfen, ist bekannt. Es ist zusammen mit Anträgen von zehn weiteren Wirtschaftszweigen Gegenstand einer im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durchgeführten Prüfung gewesen. Diese Prüfung und eine Anhörung der Verbände der Arbeitgeber und der Gewerkschaften haben gezeigt, daß die Standpunkte zur Frage der Notwendigkeit einer Rechtsverordnung sehr kontrovers sind. Beide Seiten können sich auf gewichtige Argumente stützen. Das betrifft auch die Frage der Ausbildung Jugendlicher in den frühen Morgenstunden. Eine Entscheidung darüber, ob diese Ausnahme für das Fleischerhandwerk gerechtfertigt ist, ist noch nicht getroffen worden. Ausnahmen auf Grund des § 21 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes läßt dieses Gesetz im Interesse des Jugendarbeitsschutzes aber nur zu, wenn sie zur Erreichung des Ausbildungszieles des Jugendlichen erforderlich sind. Zu der zweiten Frage ist zu bemerken, daß nach Auffassung der Bundesregierung die Funktionsfähigkeit handwerklicher Betriebe nicht von der Ausbildungssituation abhängig ist; sonst müßten auch Betriebe betroffen sein, die nicht ausbilden. Eine andere Frage ist die Verbesserung der Ausbildungssituation im Wege der Neuordnung der Berufsausbildung im Fleischerhandwerk. Das Bundesinstitut für Berufsbildung bereitet zusammen mit Sachverständigen aus dem Fleischerhandwerk den Entwurf einer neuen Ausbildungsordnung vor. Hierin soll durch eine zusätzliche Fachrichtung sichergestellt werden, daß auch die Betriebe ausbilden können, die neben Produktion und Verkauf die Tiere noch selbst schlachten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlungen des Innenausschusses auf der Drucksache 8/2889.
    Der Ausschuß empfiehlt dein Bundestag als Punkt 1, den Bericht des Bundesministers a. D. Hermann Höcherl zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und Herrn Bundesminister a. D. Höcherl für seinen Bericht zu danken. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. —

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Wollt Ihr Höcherl nicht danken?)

    Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen angenommen.
    Der Ausschuß empfiehlt auf der gleichen Drucksache als Punkt 2 die Annahme einer Entschließung. Wer dieser Entschließung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. —

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Überwältigende Mehrheit!)

    Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit beschlossen.
    Als Punkt 3 empfiehlt der Ausschuß, den Antrag der CDU/CSU-Fraktion — Drucksache 8/1852 — für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! Enthaltungen? — Mit Mehrheit so beschlossen.
    Als Punkt 4 empfiehlt der Ausschuß, die zu den Vorlagen eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs
    — Drucksache 8/2677 -
    Überweisungsvorschlag des .Ältestenrates:
    Innenausschuß (federführend) Rechtsausschuß
    Die Begründung soll wohl mit der Aussprache verbunden werden. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Miltner.


Rede von Dr. Karl Miltner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute eingebrachte Gesetzentwurf der CDU/CSU will durch die Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs sicherstellen, daß das im Grundgesetz verankerte Versammlungsrecht nicht zu gewalttätigen Ausschreitungen mißbraucht wird.
Wenn das Versammlungsrecht bei der Bevölkerung nicht diskreditiert werden soll, muß es so ausgestaltet sein, daß gegen jene, die den Rechtsfrieden bei Demonstrationen stören, wirksam vorgegangen werden kann. Das Strafrecht ist unter anderem für die Friedfertigen da. Sie sollen die Gewißheit haben, daß es sich noch lohnt, gesetzestreu zu bleiben.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Darüber hinaus hieße es, die Polizei bei ihrer Aufgabe im Stich zu lassen, wenn der Gesetzgeber nicht seine Verantwortung auf diesem Gebiet wahrnähme.
Wie Sie wissen, hat meine Fraktion bereits früher Vorschläge eingebracht. Sie sind jedoch abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf ist daher ein Ceterum censeo. Wir wiederholen damit unsere eigenen Vorschläge, weil wir von der Notwendigkeit überzeugt sind.

(Konrad [SPD] : Und Ihnen nichts Neues einfällt!)

Wir wollen verhindern, daß sich gewalttätige Demonstranten mit solchen Gegenständen versehen, die sie vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei schützen sollen. Wir wollen auch verhindern, daß solche Gegenstände bereits auf dem Weg zu Demonstrationen mitgeführt werden. Wer sich bei Demonstrationen hinter Tüchern und Masken versteckt, offenbart damit nach allzuhäufiger Erfahrung seine Absicht, unerkannt und unerkennbar Gewalt zu üben. Jeder hier im Haus kennt die Bilder
12794 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch. den 20. Juni 1979
Dr. Miltner
gewaltsamer Demonstrationen, die z. B. in Grohnde, Brokdorf oder Frankfurt stattgefunden haben. — Dort sind gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei von vornherein eingeplant und teilweise sogar strategisch vorbereitet worden. Dem müssen wir durch Vorschriften besser als bisher vorbeugen.
Durch die vorgesehenen Regelungen soll für die Versammlungsteilnehmer wie auch für die Polizei besser als bisher unzweideutig festgelegt werden, daß das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch ein Verhalten wie bei den genannten Demonstrationen verletzt und mißbraucht wird. Das Grundrecht gilt ausdrücklich nur für die friedliche Versammlung. Es handelt sich bei unserem Vorschlag also um keine Einschränkung dieses Grundrechts, sondern lediglich um eine wichtige Klarstellung dessen, was zur rechtmäßigen Ausübung des Versammlungsrechts gehört und was nicht dazu gehört.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Der Mißbrauch des Versammlungsrechts soll nach unserem Vorschlag auch strafrechtlich geahndet werden. Es soll unter anderem die Bestimmung des Landfriedensbruchs dahin gehend ergänzt werden, daß sich auch derjenige strafbar macht, der sich einer Menschenmenge anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl aus dieser Menschenmenge heraus erkennbar Gewaltakte verübt werden.
Unsere Vorschläge in diesem Gesetzentwurf stützen sich auf die Erfahrungen der Polizei bei den bisherigen gewaltsamen Demonstrationen. Diese Erfahrungen sind nach unserer Auffassung von der Koalition bisher weitgehend in den Wind geschlagen worden. Wir hoffen jedoch, daß mit der Beratung dieses Entwurfs die Einsicht bei der Koalition wächst.
Die Polizeipräsidenten im Bundesgebiet haben schon vor neun Jahren davor gewarnt, das Demonstrationsrecht so, wie geschehen, zu liberalisieren. Die Koalition hat darauf nicht hören wollen, weil sie sich die Gelegenheit zu sogenannter liberaler Profilierung nicht entgehen lassen mochte, ohne Rücksicht darauf, daß sie in Wahrheit nur die Verantwortung abschob; denn selbstverständlich wird von der Polizei erwartet, daß sie gewalttätige Demonstrationen verhindert. Nur die Mittel dazu werden eingeschränkt. Diese Erkenntnis der Polizei gilt auch heute noch, eben ergänzt durch eine Reihe von Erfahrungen.
Die Taktik der aktiven Gewalttäter bei Demonstrationen ist uns allen bekannt: Die Menge aus Sympathisanten oder Neugierigen wird als Deckung und Abschirmung für ihre Gewaltaktionen mißbraucht. Erst wenn sich diese Bürger wohlwissend, also vorsätzlich, als Schutzwall für die Schläger vor die Polizei stellen, um Gewalttäter vor dem Zugriff der Polizei zu schützen und ihnen die Gewaltaktionen zu ermöglichen, ist dieses Verhalten nicht weniger schädlich und strafwürdig als das Verhalten der Gewalttäter selbst. Wer bei einem Einbruch Schmiere steht, wird als Einbruchstäter behandelt. Eine Verharmlosung dieses Unrechtsgehalts hat uns nie überzeugen können. Als ob wir etwa den Bürger bestrafen wollten, der an einer Demonstration teilnimmt, aus der heraus später Gewaltakte begangen werden! Wir wollen erst dann die strafrechtliche Ahndung, wenn strafbare Handlungen durch das abschirmende Verhalten ermöglicht werden, der Zugriff der Polizei verhindert wird und das auch dem Täter bewußt ist. Insoweit müssen wir natürlich die unsinnige Behauptung von der Kriminalisierung des friedlichen Bürgers zurückweisen.
Ein solches Verhalten als Landfriedensbruch zu ahnden entspricht — wie im übrigen Strafrecht — dem Grundsatz, daß der Mittäter die gleiche Strafe verdient. Wir sind der Auffassung, daß es mit einer Ahndung dieses Verhaltens als Ordnungswidrigkeit nicht abgetan ist.
Für die Polizei ist dies ein unerträglicher Zustand. Bei gewaltsamen Demonstrationen steht die Polizei vor einem nahezu undurchdringbaren Kordon von Helfershelfern, die die Rädelsführer und Schläger abschirmen. Gegen diejenigen, die die Gewaltaktionen ermöglichen und den Zugriff der Polizei verhindern wollen, soll nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, also nach dem Opportunitätsprinzip, vorgegangen werden. Wir verlangen mit der bisherigen Regelung praktisch, daß sich die Polizei zu den Gewalttätern durchprügelt. Sie muß ja gegen die Strafyyyyyytäter vorgehen, und zwar in erster Linie. Bei derartigen Situationen läßt es der Gesetzgeber also zu, daß die Polizei ihrem Auftrag nicht oder kaum mehr nachkommen kann.
Die große Demonstration im November vergangenen Jahres in Frankfurt hat uns wieder gezeigt, welcher persönlich bedrohlichen Lage der einzelne Polizist bei Straßenschlachten ausgesetzt ist. Die „Frankfurter Rundschau" zum Beispiel brachte damals als Überschrift über ihren Bericht die Aussage der Polizei — ich zitiere —: „Wir hatten Todesangst". Am vergangenen Wochenende konnte in Frankfurt gerade noch eine große Demonstration, die mit Sicherheit zu gewaltsamen Ausschreitungen geführt hätte, verboten und in der beabsichtigten, auf Konfrontation angelegten Form verhindert werden. Wir müssen auch weiterhin damit rechnen, daß unsere Polizei in eine äußerst schwierige Lage gebracht werden kann und daß das Demonstrationsrecht gerade bei dieser Rechtslage allzu gern für gewaltsame Ausschreitungen mißbraucht wird.
Wir als Gesetzgeber sollten diese Situation erfassen und die auf dem Spiele stehenden Grundrechte gegeneinander abwägen. Wer durch gewaltsame Aktionen das Versammlungsrecht mißbraucht, kann sich nicht mehr darauf berufen, daß ihm ein Grundrecht vorenthalten wird, zumal er selber das Grundrecht eines anderen in erheblichem Maße verletzt. Wenn der Gesetzgeber hier versagt, dann zeigt er allenfalls ein nur scheinbares liberales Verhalten, und das auch noch auf Kosten des Lebens und der Gesundheit unserer Polizeibeamten. Unsere Polizeibeamten, die sich für die Durchführung und Inanspruchnahme des Versammlungsrechts einsetzen, haben Anspruch darauf, daß ihr Berufsrisiko nicht ohne Not vergrößert wird. Im Interesse des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung und des Demonstrationsrechtes sind wir von der CDU/CSU der Auffassung, daß die gesetzlichen Regelungen, die wir vor-



Dr. Miltner
geschlagen haben, durch den Bundestag beschlossen werden sollten.

(Beifall bei der CDU/CSU)


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    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pensky.