Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 1. 6.
Dr. Aigner 1. 6.
Alber 1. 6.
Dr. Bangemann 1. 6.
Dr. Barzel 1. 6.
Dr. Bayerl * 1. 6.
Dr. Becher (Pullach) 1. 6.
Bindig 1. 6.
Dr. von Bismarck 1. 6.
Blumenfeld 1. 6.
Dr. Böhme (Freiburg) 1. 6.
Carstens (Fehmarn) 1. 6.
Conrad (Riegelsberg) 1. 6.
Dr. Dregger 1. 6.
Eymer (Lübeck) 1. 6.
Fellermaier * 1. 6.
Friedrich (Würzburg) 1. 6.
Frau Funcke 1. 6.
Gerster (Mainz) 1. 6.
Haase (Fürth) 1. 6.
Haberl 1. 6.
Handlos 1. 6.
Hofmann (Kronach) 1. 6.
Dr. Holtz ** 1. 6.
Dr. Hüsch 1. 6.
Dr. Jahn (Braunschweig) 1. 6.
Junker 1. 6.
Kiechle 1. 6.
Dr. h. c. Kiesinger 1. 6.
Kittelmann 1. 6.
Dr. Klepsch * 1. 6.
Koblitz 1. 6.
Dr. Kreile 1. 6.
Dr.-Ing. Laermann 1. 6.
Lampersbach 1. 6.
Leber 1. 6.
Lücker * 1. 6.
Müller (Bayreuth) 1. 6.
Müller (Remscheid) 1. 6.
Dr. Müller-Hermann 1. 6.
Neuhaus 1. 6.
Frau Pack 1. 6.
Pfeifer 1. 6.
Dr. Pfennig 1. 6.
Picard 1. 6.
Pieroth 1. 6.
Rainer 1. 6.
Frau Dr. Riede (Oeffingen) 1. 6.
Dr. Rose 1. 6.
Frau Schlei 1. 6.
Schmidt (Kempten) 1. 6.
Schmidt (Wattenscheid) 1. 6.
Schmidt (Würgendorf) 1. 6.
Schröder (Wilhelminenhof) 1. 6.
*) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
**) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Sieglerschmidt 1. 6.
Spranger 1. 6.
Dr. Starke (Franken) 1. 6.
Graf Stauffenberg 1. 6.
Dr. Todenhöfer 1. 6.
Dr. Vohrer ** 1. 6.
Voigt (Sonthofen) 1. 6.
Frau Dr. Walz 1. 6.
Dr. Warnke 1. 6.
Frau Dr. Wex 1. 6.
Wissmann 1. 6.
Dr. Wittmann (München) 1. 6.
Wohlrabe 1. 6.
Würzbach 1. 6.
Zeitler 1. 6.
Zeyer 1. 6.
Anlage 2
Ergänzende Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 3 und 4, 147. Sitzung, Seite 11765 C) :
Die Beseitigung von nicht kondensierbaren Gasen aus dem Primärwasser von Kernkraftwerken ist kein grundsätzlich neues Problem. Unter dem Einfluß der Neutronenstrahlung entstehen im Reaktor eine Reihe von Gasen, z. B. durch Aktivierung oder Radiolyse aus dem Kühlmittel sowie als Spaltgas aus dem Brennstoff. Diese Gase werden routinemäßig durch betriebliche Einrichtungen wie das Volumenregelsystem beim Druckwasserreaktor bzw. die Abgasanlage beim Siedewasserreaktor aus dem Reaktorkühlmittel entfernt.
Die betrieblichen Systeme wird man auch einsetzen, wenn störfallbedingt im Primärkreis Gasblasen entstehen sollten. Darüber hinausgehende Vorkehrungen sind für diesen Fall bisher nicht vorgesehen, da eine Gasblase im Druckbehälter von dem bei Harrisburg aufgetretenen Umfang bei deutschen Anlagen nur vorstellbar wäre, wenn wesentliche Teile des Sicherheitssystems - hier insbesondere die Notkühlung - im Anforderungsfall versagen würden.
Ob und ggf. welche Maßnahmen über die vorhandenen Möglichkeiten hinaus zu treffen sind, um Gasblasen aus dem Primärkreis zu entfernen, ist u. a. Gegenstand der vom Bundesminister des Innern auf Grund der Vorkommnisse in Harrisburg veranlaßten und noch nicht abgeschlossenen Überprüfung aller deutschen Anlagen.
Anlage 3
Ergänzende Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schwarz (CDU/CSU)
12644* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
(Drucksache 8/2763 Fragen A 9 und 10, 147. Sitzung, Seite 11767 D) :
In ihrer Empfehlung zum Konzept und zur Erteilung der 1. Teilerrichtungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich vom 23. Januar 1974 hat es die Reaktor-Sicherheitskommission für erforderlich gehalten, „daß Vorkehrungen für einen eventuellen Einbau von Rekombinatoren oder andere geeignete Maßnahmen zur sicheren Vermeidung es zündfähigen Wasserstoff-Luft-Gemisches getroffen werden". Der Bundesminister des Innern hat sich der Empfehlung der RSK angeschlossen und sie zum Bestandteil seiner Weisung an die zuständige Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz gemacht; sie betrifft jedoch nicht eine Einrichtung zur Unschädlichmachung einer Gasblase innerhalb des Reaktordruckbehälters, wie sie offensichtlich bei dem Störfall im Kernkraftwerk Three Mile Island aufgetreten ist, sondern ist eine vorsorgliche Maßnahme zur sicheren Vermeidung eines zündfähigen Wasserstoff-Luft-Gemisches im Reaktorsicherheitsbehälter nach einem Kühlmittelverluststörfall.
Wasserstoff kann in größeren Mengen bei ungenügender Kühlung des Reaktorkerns infolge ZirkonWasser-Reaktion erzeugt werden. Um dies zu vermeiden, müssen ausreichend dimensionierte und wirksame Notkühlsysteme vorhanden sein. Die Wirksamkeit der Notkühlung und die Wasserstoffkonzentration im Sicherheitsbehälter gehören zu den in meiner Antwort auf Ihre Mündliche Frage Nr. 9 vom 25. April 1979 erwähnten Fragen, die bezüglich der bei Mülheim-Kärlich im Bau befindlichen Anlage noch einer abschließenden Beratung in der Reaktor-Sicherheitskommission bedürfen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 6 und 7):
Sieht die Bundesregierung einen Anlaß, eine Initiative zur Novellierung der derzeit bestehenden Mietrechtsgesetze, insbesondere der Bestimmungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, zu ergreifen, wie sie laut Saarbrüder Zeitung vom 15. Mai 1979 vom Landeswirtschaftsminister Klumpp angeregt worden sein soll?
Hält die Bundesregierung es in diesem Zusammenhang auch für notwendig, die Mieten den gestiegenen Kosten anzupassen, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen?
Zu Frage A 6:
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes vom 2. März 1979 — BT-Drucksache 8/2610 — die Maßnahmen aufgeführt, durch die vereinzelt noch aufgetretene praktische Schwierigkeiten bei der Anwendung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes beseitigt werden können. Sie erwägt die erweiterte Ermöglichung höchstrichterlicher Entscheidungen in Mietsachen und technische Hilfen wie verbesserte Richtlinien für die Aufstellung von Mietspiegeln
und Muster für Mieterhöhungsschreiben sowie die Erstellung von Gutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Weitere Schritte hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Sie sieht insbesondere keinen Anlaß zu einer Novellierung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes.
Zu Frage A 7:
Nach den Regelungen des im Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz enthaltenen Miethöhegesetzes können die Mietvertragsparteien die Mieten eigenverantwortlich etwaigen Kostensteigerungen anpassen. Sofern sie sich nicht einigen, können Erhöhungen der Betriebs- und Kapitalkosten nach den §§ 4 und 5 des Gesetzes auf einfache Weise durch schriftliche Erklärung des Vermieters an den Mieter weitergegeben werden. Andere Kostensteigerungen kann der Vermieter zum Anlaß nehmen, um vom Mieter nach § 2 des Gesetzes die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Höhe der für vergleichbare Wohungen üblichen Entgelte zu verlangen. Die Untersuchungen der Bundesregierung über die Auswirkungen dieser gesetzlichen Regelung, die in dem erwähnten Bericht vom 2. März 1979 im einzelnen wiedergegeben sind, haben keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, daß etwaige Kostensteigerungen nicht durch Mieterhöhungen ausgeglichen werden könnten. Maßnahmen der Bundesregierung sind daher nicht veranlaßt.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 26 und 27) :
Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die bei der Anpassung des Erbbauzinses an die wirtschaftliche Entwicklung dadurch entstehen, daß es hierfür keinen allgemein gültigen und verbindlichen Index gibt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Wird die Bundesregierung den an sie gerichteten Forderungen, jährlich Daten der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung im Sinne der Erbbaurechtsverordnung zu veröffentlichen, nachkommen?
Zu Frage A 26:
Nach § 9 a der Verordnung über das Erbbaurecht kann bei Wohngebäuden auf Grund vertraglicher Anpassungsklauseln eine Erhöhung des Erbbauzinses nur verlangt werden, soweit sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht unbillig ist. Das Gesetz bestimmt weiter, daß ein Erhöhungsanspruch regelmäßig als unbillig anzusehen ist, soweit die Erhöhung über die Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht. Diese Regelung ist durch das Gesetz vom 8. Januar 1974 nach längeren parlamentarischen Beratungen in die Erbbaurechtsverordnung eingefügt worden. Bei der Beurteilung, was unter Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse zu verstehen ist, haben die Gerichte zwar einen nicht unerheblichen Auslegungsspielraum. Die ge-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12645*
setzliche Regelung ermöglicht es jedoch, in der Praxis einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten zu finden. Daß dies weitgehend auch ohne Einschaltung der Gerichte geschieht, zeigt sich nicht zuletzt darin, daß zur Auslegung des Begriffs der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse bisher nur wenige gerichtliche Entscheidungen veröffentlicht worden sind. Die Bundesregierung hält gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen nicht für erforderlich.
Zu Frage A 27:
Was unter der Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 9 a der Erbbaurechtsverordnung im einzelnen zu verstehen ist, unterliegt der Entscheidung durch die unabhängigen Gerichte. Schon aus diesem Grunde kann eine Veröffentlichung von Daten hierzu durch die Bundesregierung nicht in Betracht kommen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 28 und 29) :
Wieviel Anmeldungen sind bisher auf Grund des neuen Gesetzes über die Dienstleistungsmarke beim Deutschen Patentamt eingegangen, und wie hoch wird die Zahl weiterer Anmeldungen geschätzt?
Reichen die dem Deutschen Patentamt für die Erfüllung der neuen Aufgabe der Eintragung der Dienstleistungsmarke bewilligten Dienstkräfte auf Grund der eingegangenen und noch zu erwartenden Anmeldungen aus?
Zu Frage A 28:
Bis zum 21. Mai 1979 sind im Deutschen Patentamt 8 223 Anmeldungen von Dienstleistungsmarken eingegangen, davon 7 086 vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Eintragung von Dienstleistungsmarken (1. April 1979) und 1 137 danach. Das DPA schätzt die Zahl künftiger Anmeldungen auf 6 270 pro Jahr. Diese auf den jüngsten Erfahrungen beruhende Zahl liegt wesentlich höher als frühere Schätzungen des Deutsche Patentamts; es bleibt abzuwarten, ob sich die Eingänge wie bisher weiterentwickeln oder eine Korrektur der Schätzungen erforderlich machen.
Zu Frage A 29:
Nein. Aus diesem Grunde ist der Bereich Dienstleistungsmarke innerhalb des Deutschen Patentamts durch interne Umsetzungen personell verstärkt worden. Darüber hinaus finden im Rahmen der Verhandlungen über den Regierungsentwurf des Haushalts 1980 Gespräche zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium der Finanzen über die Bewilligung neuer Stellen für diesen Bereich statt.
Anlage 7
Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen A 38 und 39) :
Ist es zutreffend, daß im ersten Quartal 1979 die Erdölkonzerne Preiserhöhungen von rund 20 Prozent vorgenommen haben, obwohl die Kosten im Vergleich zum letzten Quartal 1978 lediglich um ca. fünf Prozent gestiegen sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Preisverhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß einerseits die Mineralölkonzerne die konzernabhängigen Tankstellen mit dem Hinweis auf Versorgungsschwierigkeiten auffordern, innerhalb von Stunden die Preise zu erhöhen, während andererseits den Freien Tankstellen mehrjährige Versorgungsgarantien in Aussicht gestellt werden, wenn sie sich einem Konzern anschließen?
Zu Frage A 38:
Nach den der Bundesregierung von den Mineralölgesellschaften übermittelten Daten zur Kosten- und Ertragsentwicklung bei Mineralölverarbeitung und -vertrieb haben sich die Erlöse der Gesellschaften im 1. Quartal 1979 gegenüber den Erlösen des 4. Quartals 1978 um etwa 20 % pro Tonne abgesetztes Mineralölprodukt verbessert. Die Rohöleinstandskosten haben sich in diesem Zeitraum um ca. 5 % erhöht. Die Preisentwicklung bei den einzelnen Mineralölprodukten verlief im 1. Quartal sehr unterschiedlich (bei Benzin ohne Steuer + 4 %, bei leichtem Heizöl + 30 %). Vor allem bei Heizöl wurde sie wesentlich durch Verkäufe zu hohen Rotterdamer Preisen (i. d. Zeitraum + 60 %) beeinflußt.
Zu den Konsequenzen: Es entspricht im Prinzip betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, Verkaufspreise auf der Basis von Wiederbeschaffungskosten zu kalkulieren, weil auch bei sinkenden Wiederbeschaffungskosten der Markt nicht die höheren Produktionskosten zu honorieren pflegt. Durch die langen Transportwege gehen überdies steigende Rohölpreise erst mit einer zeitlichen Verzögerung in die Produktionskosten ein. Die durchschnittlichen deutschen Rohölkosten des 1. Quartals 1979 spiegelten mit + 5 % gegenüber Dezember 1978 deshalb noch nicht die Rohölpreiserhöhungen in diesem Zeitraum wider. Dies wird auch in der Tatsache deutlich, daß sie im April bereits 22 % über dem Dezemberwert lagen.
Grundsätzlich gehört die Wiedergewinnung der Wirtschaftlichkeit der Mineralölverarbeitung in der Bundesrepublik nach Jahren der Verluste zu den auch im Energieprogramm der Bundesregierung formulierten Zielen, weil von dieser Industrie zur Sicherung der künftigen Energieversorgung erhebliche Investitionsaufwendungen erwartet werden. Allerdings. erwartet die Bundesregierung von der Mineralölindustrie auch in einer Marktsituation, die die Durchsetzung von Erlösverbesserungen wegen einer angespannten Versorgungslage leichter ermöglicht, gesamtwirtschaftliche Verantwortung.
Der Bundesminister für Wirtschaft wird diese Frage am 6. Juni 1979 mit der Mineralölwirtschaft erörtern.
12646* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
Zu Frage A 39:
Bei den konzernabhängigen Tankstellen liegt die „Preishoheit" bei den Mineralölgesellschaften. Der Tankstellenunternehmer ist ein im Auftrag und für Rechnung der Mineralölgesellschaften handelnder Agent. Es ist deshalb normal, daß die von den Mineralölgesellschaften festgesetzten Preise unmittelbar danach an den Tankstellen gefordert werden.
Freie Tankstellen sind in der Regel Unternehmen, die ihre Abgabepreise selbständig auf der Grundlage ihrer Bezugskosten kalkulieren. Dabei wird der überwiegende Teil der freien Tankstellen auf der Grundlage traditioneller Lieferbeziehungen aus inländischen Raffinerien versorgt, während ein Teil ganz oder überwiegend auf Importversorgung gesetzt hat. Wenn hiervon jetzt Unternehmen eine längerfristige inländische Versorgung suchen, so ist dies vor allem in den gegenwärtig sehr viel höheren Beschaffungskosten auf den internationalen Märkten begründet.
Anlage 8
Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen A 40 und 41) :
Ist die Preispolitik der Mineralölkonzerne in der Bundesrepublik angesichts der Tatsache, daß bei einem Anstieg der Rohölkosten um 5 v. H. pro Tonne im ersten Quartal 1979 die Erlöse pro Tonne gegenüber dem letzten Quartal 1978 um 20 v. H. stiegen, mit den Zielen der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung vereinbar, und wenn nein, was gedenkt sie gegen diese Entwicklung zu unternehmen?
Hält die Bundesregierung die aktuellen Preissteigerungen beim Heizöl für einkommensschwache Haushalte noch für sozial verkraftbar, und wie wird sie gegebenenfalls dieser einschneidenden Schmälerung der Kaufkraft einkommensschwacher Haushalte entgegenwirken?
Zu Frage A 40:
Es entspricht im Prinzip betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, Verkaufspreise auf der Basis von Wiederbeschaffungskosten zu kalkulieren, weil auch bei sinkenden Wiederbeschaffungskosten der Markt nicht die höheren Produktionskosten zu honorieren pflegt. Bei Mineralöl gehen durch die langen Transportwege steigende Rohölpreise erst mit einer zeitlichen Verzögerung in die Produktionskosten ein. Die durchschnittlichen deutschen Rohölkosten des 1. Quartals 1979 spiegelten mit + 5 % gegenüber Dezember 1978 deshalb noch nicht die OPEC-Preiserhöhungen des 1. Quartals wider. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, daß im April 1979 der durchschnittliche Rohölpreis frei deutsche Grenze bereits 22 °/o über dem Dezemberwert lag.
Die Wiedergewinnung der Wirtschaftlichkeit der Mineralölverarbeitung in der Bundesrepublik nach mehreren Jâhren der Verluste gehört zu den auch im Energieprogramm der Bundesregierung formulierten Zielen, weil von dieser Industrie zur Sicherung der künftigen Energieversorgung erheblich Investitionsaufwendungen erwartet werden. Allerdings erwartet die Bundesregierung von der
Mineralölindustrie auch in einer Marktsituation, die die Durchsetzung von Erlösverbesserungen aufgrund einer angespannten Versorgungslage erleichtert, gesamtwirtschaftliche Verantwortung.
Die Mineralölindustrie hat inzwischen ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, an einer zeitlich und mengenmäßig begrenzten Lösung mitzuwirken, die abrupte Strukturveränderungen zu Lasten der Freien Tankstellen vermeiden soll und die BM Graf Lambsdorff am 6. Juni unterbreitet werden soll.
Zu Frage A 41:
Einkommensschwache Haushalte werden, soweit sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten oder deren Einkommen diesen Bedarfssatz nur unwesentlich — und zwar bis zu 10 v. H. — übersteigen, durch die Preissteigerungen bei Heizöl im Ergebnis nicht belastet. Bei diesen Haushalten werden höhere Heizkosten durch die Sozialhilfeträger bei der Gewährung von Heizungsbeihilfen berücksichtigt. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die Entwicklung auf den Heizölmärkten weiterhin sorgfältig und prüft deren Auswirkungen auf andere einkommensschwache Haushalte. Über das Ergebnis dieser Prüfung kann gegenwärtig noch nichts gesagt werden.
Anlage 9
Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage A 45) :
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, in welchem Umfang gesamtwirtschaftliche Energieeinsparungen durch einen verringerten Kraftstoffverbrauch bei Kraftfahrzeugen in kurz-, mittel- und langfristiger Sicht möglich sind, und welche Instrumente setzt die Bundesregierung bei der Erreichung des Ziels eines geringeren Kraftstoffverbrauchs ein?
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 30. April 1979 mit den Vorstandsvorsitzenden der deutschen Automobilunternehmen ein Gespräch über die beabsichtigten Initiativen der Automobilindustrie zur verstärkten Energieeinsparung geführt. Dabei wurde davon ausgegangen, daß der Straßenverkehr 25 °/o des deutschen Mineralölverbrauchs beansprucht und daß der spezifische Kraftstoffverbrauch auch der Fahrzeuge zunehmend und bewußt gesenkt werden muß. Auf Grund einer Reihe von Maßnahmen, insbesondere konstruktiver Art, soll der Benzinverbrauch bis 1985 um 10 bis 12 % verringert werden.
Unabhängig davon rechnet die Bundesregierung damit, daß langfristig durch alternative Fahrzeuge bzw. durch alternative Kraftstoffe, aber auch durch weitere konstruktive Verbesserungen der Benzinverbrauch weiter gesenkt bzw. durch alternative Brennstoffe substituiert wird.
Eine Quantifizierung dieser Verminderung ist gegenwärtig nicht möglich, weil die mittel- und lang-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12647*
fristige Entwicklung von einer Fülle heute nicht abschätzbarer wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen abhängig ist.
Kurzfristig vertraut die Bundesregierung darauf, daß die Verbraucher durch entsprechendes Fahrverhalten weniger Kraftstoff verbrauchen. Die derzeitige Preisentwicklung und entsprechende Verbraucherinformationen werden dazu beitragen.
Anlage 10
Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2894 Frage A 46) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung ihre Prognose über die Verbraucherpreisentwicklung in diesem Jahr von drei auf 3,5 Prozent korrigiert hat, und in welcher Höhe stehen in dieser Prognose die Nahrungsmittelpreise zu Buche?
Die Bundesregierung hatte im Jahreswirtschaftsbericht für 1979 deutlich gemacht, daß sie im Jahresdurchschnitt unter bestimmten Voraussetzungen eine Begrenzung des Anstiegs der Verbraucherpreise auf rd. 3 % für möglich hält. Auf die Bedingungen für eine Begrenzung hat sie in Ziff. 9 des JWB 1979 ausdrücklich mit dem Satz hingewiesen: „Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus dürfte 1979 ... auf eine Rate von rd. 3 % begrenzt werden können, wenn sich die Entwicklung der Kosten in dem erwarteten Rahmen hält ... "
Inzwischen haben sich die Preise für Mineralöl und Mineralölprodukte in einem weit stärkeren Maße erhöht, als es nach den Beschlüssen der OPEC-Länder vom Dezember 1978 zu erwarten war. So lagen z. B. die Verbraucherpreise für leichtes Heizöl im April 1979 um 67 % höher als im Jahr zuvor. Angesichts dieser Entwicklung erscheint die seinerzeit genannte Verbraucherpreisrate von rd. 3 % im Jahresdurchschnitt nicht mehr realisierbar. So gingen z. B die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute in ihrem Frühjahrsgutachten vom April 1979 für dieses Jahr von einem 31/2 %igen Verbraucherpreisanstieg aus. Der Arbeitskreis „Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen" ist auf seiner Sitzung vom 10. Mai 1979 zu etwa dem gleichen Ergebnis gekommen.
Für die Nahrungsmittelpreise wird dabei im Jahresdurchschnitt 1979 mit einem im Vergleich zur gesamten Verbraucherpreisentwicklung unterdurchschnittlichen Anstieg von rd. 2 % gerechnet.
Wie hoch die Verbraucherpreisrate 1979 tatsächlich ausfallen wird, hängt allerdings von einer Vielzahl z. Z. noch schwer vorhersehbarer Faktoren ab, insbesondere der weiteren Entwicklung der Wechselkurse und damit der Importpreise sowie auch vom Umfang der diesjährigen Ernte.
Anlage 11
Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage A 47):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß vom Vosper-Büro Singapur in enger Zusammenarbeit mit den Hydrodynamik- und Strukturspezialisten der Universitäten Berlin und Aachen eine 62-Meter-Schnellkorvette zum freien Verkauf auf dem Waffenweltmarkt entwickelt worden ist, und wie beurteilt die Bundesregierung eine solche Zusammenarbeit zwischen deutschen Universitäten und ausländischen Waffenproduzenten?
Wir haben die Angaben der Zeitschrift „Internationale Wehrrevue" Nr. 3/1979, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, nachgeprüft. Die Zeitung berichtet, daß das Vosper-Büro in Singapur eine 62-Meter-Schnellkorvette in Zusammenarbeit mit Hydrodynamik- und Strukturspezialisten der Universitäten Berlin und Aachen entworfen 'hat. Die Rumpfform der Korvette sei nach Antriebs-, Festigkeits-, Seetüchtigkeits- und Stabilitätsversuchen festgelegt worden. Die Versuche sollen im Berliner Schiffsbau-Modell-Becken ausgeführt worden sein.
Die Universitäten Berlin und Aachen haben auf Anfrage diesen Sachverhalt bestätigt. Sie haben insbesondere bestätigt, daß es sich nur um Versuche an einem Schiffsmodell gehandelt hat.
Eine derartige Mitwirkung der beiden deutschen Universitäten erfüllt keinen kriegswaffenrechtlichen oder außenwirtschaftsrechtlichen Tatbestand. Zum einen bezogen sich die Berliner Versuche nach unseren Feststellungen nicht speziell auf Kriegswaffentechnologie, sondern auf Fragen der allgemeinen Technologie des Schiffsbaus. Zum anderen wäre zu sagen, daß die Entwicklung von Waffensystemen im Ausland nicht dem deutschen Recht unterliegt; auch für die inländische Beteiligung an der Entwicklung solcher Waffensysteme gelten die Beschränkungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes nicht, da die Genehmigungsvorbehalte dieses Gesetzes erst mit dem Herstellungsbeginn einsetzen.
Anlage 12
Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 62) :
Erwägt die Bundesregierung im Hinblick auf die bereits jetzt erheblich gestiegenen, im kommenden Winter jedoch noch steiler ansteigenden Heizungskosten, verursacht durch hohe Heizölpreise, die Zahlung eines einmaligen Zuschusses oder anderer Heizungsbeihilfen für sozial Schwache, ähnlich wie im Winter 1973/74?
Über die weitere Entwicklung der Heizölpreise besteht bisher noch keine ausreichende Klarheit. Deshalb ist gegenwärtig unklar, welchen Verlauf die Heizungskosten bei Ölheizungen im kommenden Winter nehmen werden.
Einkommensschwache Haushalte werden, soweit sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten oder deren Einkommen diesen Bedarfssatz nur unwesentlich - und zwar bis zu 10 v. H. — übersteigen, durch die Preissteigerungen bei Heizöl im Ergebnis nicht belastet. Bei diesen Haushalten werden höhere Heizkosten durch die Sozialhilfeträger bei der Gewährung von Heizungsbeihilfen berücksichtigt. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die Entwick-
12648* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
lung auf den Heizölmärkten weiterhin sorgfältig und prüft deren Auswirkungen auf andere einkommensschwache Haushalte. Über das Ergebnis dieser Prüfung kann gegenwärtig noch nichts gesagt werden.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 82 und 83) :
Wie viele Kernkraftwerke unterhält, baut oder plant die DDR in einer sicherheitsrelevanten Nähe zur Zonengrenze oder zum Gebiet von Berlin (West), und hat die DDR-Regierung der Bundesregierung über ihre diesbezüglichen Planungen seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages Mitteilung gemacht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Bau von Kernkraftwerken zu den Angelegenheiten gehört, die gemäß der Erklärung beider Seiten bei Unterzeichnung des innerdeutschen Grundlagenvertrages eine Pflicht zur Konsultation der Vertragspartner begründen, und haben die Bundesregierung und die Regierung der DDR sich in Fragen der grenznahen Errichtung von Kernkraftwerken seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages gegenseitig konsultiert?
Zu Frage A 82:
In der DDR sind gegenwärtig insgesamt 2 Kernkraftwerke in Betrieb, ein Kernkraftwerk am Standort Lubmin bei Greifswald und ein Versuchskernkraftwerk am Standort Rheinsberg. Geplant ist die Errichtung eines neuen Kernkraftwerks bei Stendal. Die DDR hat die Bundesregierung über ihre diesbezüglichen Planungen bisher nicht unterrichtet.
Zu Frage A 83:
Der Bau von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ist nicht Gegenstand der bei Unterzeichnung des Grundlagenvertrages vereinbarten politischen Konsultation zwischen den Regierungen beider deutscher Staaten. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß im Interesse beider Seiten eine Unterrichtung über den Bau kerntechnischer Anlagen in Grenznähe erfolgen sollte. Die Bundesregierung hat dementsprechend die Regierung der DDR über das Prüfverfahren für das Entsorgungszentrum Gorleben informiert und dabei die Erwartung ausgesprochen, daß auch die DDR zu einer entsprechenden Unterrichtung über in Grenznähe bereits betriebene oder zu errichtende kerntechnische Anlagen bereit ist.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 84) :
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage (Drucksache 8/2802 Frage B 115), der Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 23. November 1978 zur Behandlung der deutschen Frage im Unterricht sei zwischenzeitlich in allen Bundesländern durch Erlasse, Veröffentlichung in den Amtsblättern o. ä. bekanntgemacht worden, mit der gleichzeitig im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf eine Kleine Anfrage gegebenen Antwort der dortigen Landesregierung (Drucksache 8/4495), sie könne jetzt noch nicht einmal einen Zeitpunkt für eine solche Erlaßregelung nennen, weil der Beschluß „in der Offentlichkeit ungewöhnlich heftig kritisiert" worden sei?
Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Schriftliche Frage zum Ausdruck brachte (Protokoll der 152. Sitzung, Anlage 92), beruhen meine Informationen auf einer eigens eingeholten Auskunft der Kultusministerkonferenz. Mir ist erst durch Ihre Frage und die in diesem Zusammenhang beschaffte Drucksache des Landtages von Nordrhein-Westfalen bekanntgeworden, daß die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen bisher keinen Erlaß zu der Empfehlung der Kultusministerkonferenz herausgegeben hat. Ich habe keine Möglichkeit, die Entscheidung einer Landesregierung in einer ihrer Zuständigkeit unterliegenden Materie zu beeinflussen. Im übrigen hat die Landesregierung in der Antwort ihre Absicht bekundet, eine Erlaßregelung über die Thematik der Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister zu treffen.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 92) :
Hat die Bundesregierung Wissenschaftler und Studenten aus Südwestafrika/Namibia vom staatlichen Austauschprogramm ausgeschlossen, und wenn ja, wie vereinbart sie dies mit ihrer Erklärung anläßlich der Schließung des Generalkonsulats in Windhuk, daß auch die kulturelle Betreuung der Deutschen und deutschsprachigen Bevölkerung (in Südwestafrika/Namibia) fortgeführt werde?
Es gibt im Kulturaustausch weder mit der Republik Südafrika noch mit Namibia staatliche Austauschprogramme. Vielmehr werden die Austauschvereinbarungen auf deutscher Seite von den zuständigen Mittlerorganisationen selbständig abgeschlossen. Diese entscheiden im Rahmen ihrer Förderungsrichtlinien frei über die Vergabe der ihnen zugewiesenen Mittel nach sachlichen und fachlichen Kriterien. Die geographische Herkunft der Kandidaten spielt dabei keine Rolle.
Studenten und Wissenschaftler aus Namibia können sich daher jederzeit um die Förderung durch den DAAD oder die Alexander-von-Humboldt-Stiftung oder die politischen Stiftungen bewerben.
Die Otto-Benecke-Stiftung hat bisher 10 Namibier in die Förderung aufgenommen. Im Rahmen des 1978 eingesetzten Sonderprogramms zur Aus- und Fortbildung politischer Flüchtlinge, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert wird, wurden bis heute an 102 Namibier Stipendien vergeben (82 Sambia sur place, 7 Kenia sur place, 13 in der Bundesrepublik Deutschland).
Deutsche Staatsangehörige aus Namibia können natürlich nicht aus den Mitteln der auswärtigen Kulturpolitik gefördert werden. Für sie kommt wie für alle deutschen Studenten nur Förderung nach BAföG in Frage.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12649*
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 98) :
Beabsichtigt die Bundesregierung — und gegebenenfalls wann —, für rhodesische Staatsbürger, die nicht im Besitz eines britischen Passes sind, die Möglichkeit zu eröffnen, ein Visum für den Besuch der Bundesrepublik zu erlangen, wie es beispielsweise für die Schweiz, Spanien und Griechenland möglich ist?
Die Bundesregierung ist nach der verbindlichen Sicherheits-Resolution Nr. 253 gehalten, die Einreise von Personen zu verhindern, die mit einem rhodesischen Paß einreisen.
Ausnahmen sind nur bei Vorliegen außergewöhnlicher humanitärer Gründe möglich (z. B. Todesfall).
Eine Änderung der bisherigen Praxis kann nur dann ins Auge gefaßt werden, wenn Rhodesien auf Grund einer international akzeptierten Lösung die Unabhängigkeit erlangt hat.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 99) :
Welche Ergebnisse hatten die Interventionen unter anderem auch hoher deutscher Regierungsstellen bei der Führung der CSSR zugunsten bekannter politischer Häftlinge, insbesondere von Vertretern der Charta 77, bzw. welche Ergebnisse verspricht sich die Bundesregierung hiervon?
Die Bundesregierung ist besorgt über die vor wenigen Tagen bekannt gewordenen neuerlichen Verhaftungen und Verurteilungen tschechoslowakischer Bürgerrechtler.
Die Bundesregierung hat die tschechoslowakische Regierung sowohl in Gesprächen als auch öffentlich wiederholt darauf hingewiesen, daß die Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki nicht als interne Angelegenheit der einzelnen Teilnehmerstaaten gelten kann, sondern als eine Frage gemeinsamen Interesses betrachtet werden muß. Auf dieser Grundlage hat sie sich für in der CSSR inhaftierte Personen eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
Anlage 18
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 1) :
Wie hoch sind die Mittel, mit denen in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Nachrichtenagenturen aus Bundesmitteln unterstützt werden, für Leistungen, di sie durch Lieferung ihrer Dienste an die Regierung erbringen bzw. aus dem Titel für die Förderung des Nachrichtenwesens im Ausland?
Die Bundesregierung wendet keine Mittel auf zur Unterstützung von Nachrichtenagenturen. Sie schließt mit solchen Unternehmen Leistungsaustauschverträge ab. Im Jahr 1979 belaufen sich die Mittel zur Abgeltung von Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Nachrichtenagenturen
a) auf 4 286 835 DM für die Lieferung von Diensten an die Bundesregierung,
b) auf 8 345 000 DM aus Titel 53231-013 (Agenturdienste) in Kapitel 0403 des Bundeshaushaltsplans für Leistungen im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit im Ausland.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 2):
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Söhne ausreisewilliger Deutscher aus Rumänien unter Vorwand der Einberufung zum Militärdienst zu Zwangsarbeit verwendet werden, und welche Maßnahmen humanitärer Intervention hat sie dagegen unternommen?
Der Bundesregierung liegen — wie am 10. Mai 1979 Staatsminister von Dohnanyi auf die denselben Sachverhalt betreffende Frage 84 des Herrn Abgeordneten Hupka anführte — keine Informationen vor, die eine allgemeine Feststellung erlauben, wie sie in Ihrer Frage impliziert ist. Der Bundesregierung ist lediglich der Fall eines Sohnes ausreisewilliger deutscher Eltern bekannt, der bei Bauarbeiten seiner Militäreinheit Opfer eines Arbeitsunfalls wurde.
Der Einsatz militärischer Einheiten zu Bau- und Feldarbeiten entspricht der allgemeinen rumänischen Praxis. Der militärische Arbeitseinsatz von Wehrpflichtigen kann deshalb nicht ohne weiteres als Zwangsarbeit gewertet werden.
Die Möglichkeiten der Bundesregierung zu humanitärer Intervention sind dadurch begrenzt, daß es sich bei den Wehrpflichtigen in der Regel um ausschließlich rumänische Staatsbürger handelt. Ihre Ausbildung und Verwendung während der Wehrpflichtszeit unterliegen dem ausschließlichen Ermessen der zuständigen rumänischen Behörden.
Es sollte auch bedacht werden, daß der rein militärische Einsatz den Wehrpflichtigen zum Geheimnisträger machen und seine Ausreise dementsprechend erschweren kann.
Anlage 20
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 3) :
Bestehen Pläne, entlang der deutsch-belgischen Grenze die befahrbaren grenzüberschreitenden Wander- und Wirtschaftswege durch Maschendrahtzäune mit verschließbaren Toren zu verbauen, wie in der Aachener Lokalpresse berichtet wurde?
12650* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
Es bestehen keine Pläne, die befahrbaren grenzüberschreitenden Wander- und Wirtschaftswege an der deutsch-belgischen Grenze durch Maschendrahtzäune zu verschließen. Die entsprechende Meldung in der „Aachener Volkszeitung" vom 12. Mai 1979 ist unzutreffend.
Wohl aber besteht die Absicht, alle nicht als Grenzübergangsstellen zugelassenen und mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Wege auf andere Weise zu sperren oder ihre Sperrung vorzubereiten. Um sowohl den Sicherheitsinteressen als auch den Belangen der Grenzbevölkerung Rechnung zu tragen, ist für die gesamte Bundesgrenze folgendes Verfahren vorgesehen:
1. Kfz-Passierstellen, bei denen kein Bedürfnis für grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen besteht, werden mit technischen Mitteln dauernd gesperrt.
2. Kfz-Passierstellen, bei denen ein Bedürfnis für grenzüberschreitenden Interessentenverkehr mit Kraftfahrzeugen nur für einen kleinen Kreis Berechtigter besteht, werden durch Schranken gesperrt. Den begünstigten Personen, z B. Landwirten, werden Schlüssel ausgehändigt, damit sie die Sperren bei Bedarf selbst öffnen und schließen können.
3. Für Kfz-Passierstellen, bei denen ein Bedürfnis für einen grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen .für einen größeren Personenkreis besteht, werden technische Sperren vorbereitet, damit sie im Falle einer konkreten Gefahr unverzüglich gesperrt werden können. Normalerweise werden diese Passierstellen verstärkt durch Streifen überwacht.
Diese Maßnahmen der Grenzbehörden werden in enger Fühlungnahme mit den örtlich zuständigen Behörden getroffen. Die Sperren verhindern ausschließlich den unerlaubten Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen, bilden also kein Hindernis für Fußwanderer und Radfahrer. Eine ernsthafte Behinderung der Grenzbevölkerung ist bisher nicht eingetreten.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 4) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es der „Autonomen Arbeiterbewegung" des Paduaer Politikwissenschaftlers Prof. Negri gelungen ist, Stützpunkte seiner Bewegung in der Bundesrepublik Deutschland zu errichten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Stützpunkte oder Niederlassungen der italienischen „Autonomen Arbeiterbewegung" („Autonomia Operaia") des Prof. Antonio Negri in der Bundesrepublik Deutschland vor. Auch über sonstige Aktivitäten der „Autonomen Arbeiterbewegung" in der Bundesrepublik ist nichts bekannt.
Anlage 22
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 5) :
Gibt es einen Erlaß des Bundesinnenministers, in dem die Mitarbeiter von Bundesbehörden und anderen Stellen bei Dienstreisen ins Ausland angehalten werden, die Deutsche Lufthansa zu benutzen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit eines solchen Erlasses mit den gesetzlichen Vorschriften zum Schutze des Wettbewerbs?
Die Mitarbeiter von Bundesbehörden und anderen Stellen sind schon seit langem, zuletzt durch Rundschreiben meines Hauses vom 2. April 1979 gehalten, bei Dienstreisen und andere vom Bund finanzierten Flugreisen vorrangig Flugzeuge der Deutschen Lufthansa zu benutzen. Die Regelung geht u. a. auf Empfehlungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrechnungshofes zurück. Wegen der wettbewerbsrechtlichen Seite der Angelegenheit ist der Bundesminister für Wirtschaft beteiligt worden.
Im übrigen weise ich darauf hin, daß auch andere in der Luftfahrt führende Länder ihren Staatsbediensteten bei Dienstreisen grundsätzlich die Benutzung eigener nationaler Luftfahrtgesellschaften vorschreiben.
Ergänzend nehme ich Bezug auf die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Langner und Batz (Stenogr. Bericht des Deutschen Bundestages vom 20. Januar 1978 S. 5091 und vom 7. März 1979 S. 11100) .
Anlage 23
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 6 und 7):
Wann wird das Bundesinnenministerium ein Besoldungsstrukturgesetz vorlegen und in den Gesetzgebungsgang geben, in dem die finanzielle Ungleichbehandlung abgebaut wird, die darin besteht, daß 30 v. H. der Beamten im Spitzenamt des mittleren Dienstes beim BGS eine Amtszulage von 225 DM erhalten, während sie den Beamten des Grenzzolldienstes und Zollfahndungsdienstes nicht gewährt wird, obwohl sie eine nahezu identische Tätigkeit ausüben?
Ist beabsichtigt, in den Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes auch die Gewährung der Polizeizulage an die Beamten des Zollfahndungsdienstes aufzunehmen?
Die Bundesregierung vertritt eine ausgewogene Gesamtlösung in strukturellen Besoldungsfragen. Sie legt großen Wert darauf, daß ein entsprechender, in Vorbereitung befindlicher Gesetzentwurf so weit wie möglich im Einvernehmen mit allen Beteiligten (Länder, Spitzenorganisationen) erstellt wird. Ich bitte um Verständnis, daß derzeit zu Einzelfragen des Gesetzesvorhabens noch keine Aussagen möglich sind. Ich darf noch anmerken, daß mit der Einbeziehung des Zollfahndungsdienstes in die Polizeizulage (Frage 2) sich der Innenausschuß des Bundestages bereits am 10. Mai 1978 befaßt hat. Der Bundesminister des Innern hatte sich in einem Bericht vom 30. Dezember 1978 bereits dafür ausge-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12651*
sprochen; hierzu verweise ich auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs von Schoeler auf eine Frage der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier für die Fragestunden am 17./18. Januar 1979 (Plenarprotokoll 8/128 vom 18. Januar 1979 — S. 10031 f.).
Anlage 24
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 8 und 9) :
Trifft es zu, daß zwar in allen amtlichen Hinweisen aber Sirenensignale im Friedens- und Verteidigungsfall der sogenannte Katastrophenalarm beschrieben ist, die Sirenenanlagen des zentralen Warndienstes aber in den Gemeinden und Städten technisch nicht so angelegt sind, daß ein soldier Katastrophenalarm im Ernstfall auch wirklich ausgelöst werden kann?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um Möglichkeiten zu schaffen, im Katastrophenfall die Einheiten des Katastrophenschutzes und auch die Bevölkerung in kürzester Zeit über die Sirenenanlagen zu alarmieren bzw. auf Katastrophen aufmerksam zu machen?
Das vom Bund vorgehaltene Sirenennetz des Warndienstes ist für den Verteidigungsfall konzipiert und erlaubt eine zentrale Auslösung der Sirenen durch die Warnämter für ein in der Regel länderdeckendes Warngebiet sowie eine dezentrale Alarmierung der Kreise und kreisfreien Städte durch den zuständigen Hauptverwaltungsbeamten. Nach § 52 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den örtlichen Alarmdienst (Vwv Alarmdienst) vom 23. Dezember 1969 (Bundesanzeiger Nr. 240 vom 30. Dezember 1969), zuletzt geändert durch die ÄndVwv vom 24. November 1977 (Bundesanzeiger Nr. 226 vom 30. Dezember 1977), gestattet der Bund die Mitbenutzung der Alarmanlagen des örtlichen Alarmdienstes (Warndienst) auch für Zwecke des friedensmäßigen Katastrophenschutzes, für den die Länder zuständig sind.
Es ist Aufgabe der Länder, die erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen für die Alarmierung der Einheiten des Katastrophenschutzes und der Bevölkerung im Katastrophenfall zu treffen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß es aus technischen und finanziellen Gründen nicht möglich ist, den für den Verteidigungsfall aufgebauten Warndienst in jeder Hinsicht so zu gestalten, daß alle Belange des friedensmäßigen Katastrophenschutzes abgedeckt werden. Dies ist nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht erforderlich, weil eine Alarmierung im Katastrophenfall durch die Mitbenutzung der vorhandenen Einrichtungen des Warndienstes in Verbindung mit ergänzenden Maßnahmen der Länder (z. B. Lautsprecherwarnung, Rundfunkdurchsagen, stille Alarmierung der Einheiten, Schneeballsystem usw.) sichergestellt werden kann.
Anlage 25
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 10 und 11) :
Beabsichtigt die Bundesregierung — wie die Aachener Volkszeitung vom 12. Mai 1979 meldete —, an der Grünen Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien Zäune aufzustellen?
Hat die Bundesregierung gegebenenfalls solche Maßnahmen zuvor mit den Regierungen der Nachbarstaaten erörtert und die von der betroffenen Bevölkerung beiderseits der Grenze vertretenen Wünsche nach Erleichterung im Grenzverkehr berücksichtigt?
Es bestehen keine Pläne, die befahrbaren grenzüberschreitenden Wander- und Wirtschaftswege an der deutsch-belgischen Grenze durch Zäune zu verschließen. Die entsprechende Meldung in der „Aachener Volkszeitung" vom 12. Mai 1979 ist unzutreffend
Wohl aber besteht die Absicht, alle nicht als Grenzübergangsstellen zugelassenen über die Grenz führenden mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Wege auf andere Weise zu sperren oder ihre Sperrung vorzubereiten. Um sowohl den Sicherheitsinteressen als auch den Belangen der Grenzvölkerung Rechnung zu tragen, ist für die gesamte Bundesgrenze folgendes Verfahren vorgesehen:
1. Kfz-Passierstellen, bei denen kein Bedürfnis für grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen besteht, werden mit technischen Mitteln dauernd gesperrt.
2. Kfz-Passierstellen, bei denen ein Bedürfnis für grenzüberschreitenden Interessentenverkehr mit Kraftfahrzeugen nur für einen kleinen Kreis Berechtigter besteht, werden durch Schranken gesperrt. Den begünstigten Personen, z. B. Landwirten, werden Schlüssel ausgehändigt, damit sie die Sperren bei Bedarf selbst öffnen und schließen können.
3. Für Kfz-Passierstellen, bei denen ein Bedürfnis für einen grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen für einen größeren Personenkreis besteht, werden technische Sperren vorbereitet, damit sie im Falle einer konkreten Gefahr unverzüglich gesperrt werden können. Normalerweise werden diese Passierstellen verstärkt durch Streifen überwacht.
Diese Maßnahmen der Grenzbehörden werden in enger Fühlungnahme mit den örtlich zuständigen Behörden getroffen. Die Sperren verhindern ausschließlich den unerlaubten Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen, bilden also kein Hindernis für Fußwanderer und Radfahrer. Eine ernsthafte Behinderung der Grenzbevölkerung ist bisher nicht eingetreten. Selbstverständlich steht die Bundesregierung in Fragen der Grenzüberwachung in Kontakt mit den Regierungen der Nachbarstaaten. Probleme der von Ihnen angesprochenen Art sind dabei bislang nicht aufgetaucht.
Anlage 26
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 12) :
Hält die Bundesregierung die Höhe der Jubiläumszuwendungen im öffentlichen Dienst des Bundes für noch zeitgemäß?
12652* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
Es wird erwogen, die Jubiläumszuwendungen anzuheben. Wegen der erforderlichen Abstimmungen (z. B. mit den Ländern) bitte ich um Verständnis, daß zur Zeit nähere Angaben nicht möglich sind.
Anlage 27
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen B 13 und 14) :
Reichen die geltenden bundesrechtlichen Vorschriften — insbesondere die im Abfallbeseitigungsgesetz enthaltenen Regelungen — aus, den Gefahren zu begegnen, die sich aus der Lagerung von Giftstoffen in stillgelegten Mülldeponien für das Grundwasser ergeben, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Kann die Bundesregierung innerhalb des Rahmens ihrer Kompetenzen Regelungen treffen oder initiieren, mit denen durch Meldepflicht der Betreiber und Benutzer von Mülldeponien eine Ubersicht über die Lagerung gefährlicher Giftstoffe erstellt werden kann, und wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen?
Die Beseitigung von Abfällen unterliegt der Überwachung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörde. Diese kann die Überwachung auch auf stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen erstrekken, wenn dies zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist.
Diese im Abfallbeseitigungsgesetz niedergelegten Grundsätze reichen nach Meinung der Bundesregierung aus, um Gefahren zu begegnen, die sich aus Lagerungen von Giftstoffen in stillgelegten Deponien für das Grundwasser ergeben können. Denn bei Ausübung pflichtgemäßen Ermessens wird die zuständige Behörde gehalten sein, notfalls durch regelmäßige Probeentnahmen den jeweiligen Zustand des Grundwassers zu kontrollieren. Auf diese Weise kann die zuständige Behörde für die rechtzeitige Abwendung eventueller Gefahren Sorge tragen.
Die Überwachungsmaßnahmen richten sich gleichermaßen auf sogenannte Altanlagen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes wie auf Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt zugelassen und inzwischen bereits — nach Anzeige durch den Betreiber — stillgelegt worden sind.
An die Beseitigung von gefährlichen Abfällen werden seit Inkrafttreten der Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz vom 1. Januar 1977 zusätzliche Anforderungen gestellt. Dazu gehört, daß für bestimmte Sonderabfälle, zu denen auch gefährliche Giftstoffe zu rechnen sind, eine Anzeigepflicht besteht. Ohne besonderes Verlangen der zuständigen Behörde sind zur Führung und Vorlage eines Nachweisbuches über derartige Abfälle verpflichtet:
— der Betreiber einer Anlage, in der Abfälle dieser Art anfallen,
— jeder, der Abfälle dieser Art einsammelt oder befördert sowie
— der Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage.
Dieses „Meldesystem", welches in seinen Einzelheiten in der Abfallnachweisverordnung geregelt ist, wird in den Ländern seit 1974 vollzogen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 15 und 16) :
Ist die Bundesregierung bereit, zu klären, ob die für den bundeseigenen Grund im Mechernicher Bergschadensgelände zuständige Bundesbehörde durch die Erlaubnis der Ablagerung von Klärschlamm der Stadt Bonn und die sich daraus ergebenden Umweltbelästigungen auf Mechernich-Strempt gegen das Abfallbeseitigungsgesetz verstößt?
Wird die Bundesregierung im Falle eines Verstoßes die weitere Aufbringung von Klärschlamm im Mechernischer Bergschadensgelände unverzüglich unterbinden, und damit die andauernden Geruchsbelästigungen und Umwelteinwirkungen in der Umgebung zu vermeiden?
Das Aufbringen und Unterarbeiten von Klärschlamm stellt die einzige wirksame Methode dar, um die mangels organischer Stoffe sehr lockeren Bleisandflächen mit dem Ziele einer dauerhaften Bepflanzung zu rekultivieren. Hierdurch würden nachhaltig die bei starkem Wind entstehenden Sandbewegungen, die seit Jahren von der Bevölkerung Mechernichs beklagt werden, unterbunden werden. Ich stimme mit Ihnen überein, daß dabei die Bestimmungen des Abfallbeseitigungsgesetzes zu beachten und die Beeinträchtigungen der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten sind. Dies war eine Bedingung in dem mit der Stadt Bonn im Einvernehmen mit dem Kreis Euskirchen und dem Bundesforstamt Nordrhein am 8. Juli 1977 geschlossenen Gestattungsvertrag.
Leider ist die Stadt Bonn seit Anfang dieses Jahres nach Ausfall eines Faulturmes, in dem der Klärschlamm vor seiner Ablagerung auf den Bleisandflächen ausgefault und somit geruchsfrei gemacht wird, nicht mehr in der Lage, diese Bestimmungen zu erfüllen. Da ihr dies auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird, habe ich veranlaßt, daß die zuständige Behörde der Bundeswehrverwaltung den Gestattungsvertrag mit der Stadt Bonn aus den vorstehenden Gründen mit sofortiger Wirkung kündigt. Andererseits bin ich im eigenen und im Interesse der Bevölkerung weiterhin bemüht, die Rekultivierungsmaßnahmen fortzusetzen. Ich habe deshalb angeordnet, daß derartige Verträge mit anderen zur Beseitigung von Abfällen verpflichteten Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Beachtung des Abfallbeseitigungsgesetzes abgeschlossen werden.
Anlage 29
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 17 und 18) :
In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis hat die Ausgleichsverwaltung einen Antrag auf Einziehung des Vertriebenenausweises durch die Vertriebenenverwaltung gestellt, weil ihr in einem Lastenausgleichsverfahren Zweifel an der deutschen Volkszugehörigkeit des Antragstellers gekommen waren?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu erreichen, daß die Ausgleichsverwaltung bei Inhabern von Vertriebenenausweisen mit Rücksicht auf die Bindungswirkung des § 15 Abs. 5
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12653*
des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Volkszugehörigkeit nicht erneut prüft und Anträge auf Einziehung des Vertriebenenausweises auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen auf Grund der Erhebungen zu anderen Anspruchsvoraussetzungen des Lastenausgleichsrechts Zweifel an der deutschen Volkszugehörigkeit auftreten?
Zu Frage B 17:
Weder von der Vertriebenen- noch von der Ausgleichsverwaltung werden die Zahlen der von den Ausgleichsbehörden gestellten Einziehungsanträge statistisch erfaßt. Nach den kurzfristig angestellten Umfragen bei den Landesflüchtlingsverwaltungen kann davon ausgegangen werden, daß solche Anträge nur in sehr geringem Umfang gestellt worden sind. Sobald die von den Landesflüchtlingsverwaltungen erbetenen Feststellungen hierzu vorliegen, werde ich Ihnen das Ergebnis mitteilen.
Zu Frage B 18:
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) von der ihm im Grundgesetz erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht, indem er in § 319 Abs. 2 Satz 2 LAG bestimmt hat, daß der Präsident des Bundesausgleichsamtes die der Bundesregierung und den zuständigen obersten Bundesbehörden nach Artikel 85 des Grundgesetzes zustehenden Befugnisse nach Maßgabe des Artikels 120 a ausübt. Unberührt von dieser Kompetenz bleiben somit die Normen des Bundesvertriebenengesetzes.
In diesem vom Gesetzgeber gezogenen Rahmen wurden mit dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes eingehend dessen Weisungen an die Ausgleichsverwaltung über die in § 15 Abs. 5 des Bundesvertriebenengesetzes enthaltene Bindungswirkung erörtert. Dabei wurde Einvernehmen über folgende Grundsätze erzielt:
Für eine erneute Prüfung der Volkszugehörigkeit eines Antragstellers im Rahmen des Lastenausgleichsverfahrens ist grundsätzlich kein Raum. Überprüfungen der deutschen Volkszugehörigkeit können daher nicht für bestimmte Personengruppen angeordnet werden, sondern sich nur auf besondere Einzelfälle beschränken, wenn im Rahmen der lastenausgleichsrechtlichen Überprüfungen von Schaden und Schadenshöhe sowie der Umstände der Aufenthaltsnahme erhebliche Zweifel an der Volkszugehörigkeit des Antragstellers aufgetreten sind. Die Ausgleichsverwaltung hat in solchen Fällen nur die Möglichkeit, gemäß § 15 Abs. 5 des Bundesvertriebenengesetzes die Änderung oder Aufhebung der Entscheidung durch die Ausstellungsbehörde zu beantragen.
In den sehr eingehenden Erörterungen mit dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes hat dieser zugesagt, in den von ihm zu erlassenden Weisungen an die Ausgleichsverwaltung diese Begrenzungen zu verdeutlichen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann
(München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 19) :
Wann ist damit zu rechnen, daß die Ausführungsvorschriften zu § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes erlassen werden, damit Auskünfte beim Deutschen Patentamt über den Stand der Technik nunmehr eingeholt werden können?
Folgende Ausführungsvorschriften zu § 23 Abs. 3 PatG sind bereits erlassen worden:
— Die Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes vom 25. Januar 1979 (BGBl. I S. 114), durch die die in § 23 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Patentgesetzes enthaltene Ermächtigung auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts übertragen worden ist;
— die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patentamt vom 12. März 1979 (BGBl. I S. 349), durch deren Artikel 1 Nr. 1 in das Kostenverzeichnis der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patentamt eine Gebühr für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft zum Stand der Technik auf einem der durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiete der Technik (§ 23 Abs. 3 des Patentgesetzes) eingefügt worden ist; die Gebühr beträgt danach 850 Deutsche Mark.
Die Verordnung des Präsidenten des Deutschen Patentamts, die auf Grund der übertragenen Ermächtigung die Einzelheiten der Antragstellung und der Erteilung von Auskünften zum Stand der Technik sowie die in Betracht kommenden Gebiete der Technik regeln wird, ist im wesentlichen fertiggestellt und soll demnächst erlassen werden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 20) :
Ist die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Mehrheitseigner der Saarberg AG bereit, zugunsten der Eigenfinanzierungsmöglichkeiten der Saarbergwerke auf die Ausschüttung von Gewinnanteilen vorläufig zu verzichten, und wenn ja, was sind die dafür im einzelnen maßgebenden Gründe?
Die Saarbergwerke AG hat nach teilweise hohen Verlusten in früheren Jahren erstmals in den Jahren 1976 bis 1978 Überschüsse von insgesamt rund 22 Millionen DM erwirtschaftet. Mit diesen Überschüssen konnten bisher im wesentlichen lediglich die bilanziellen Verlustvorträge aus früheren Jahren ausgeglichen werden, so daß auch im Jahr 1979 keine Ausschüttung von Gewinnanteilen in Betracht kommt.
Die Frage, ob in Zukunft Gewinne ausgeschüttet werden können, hängt einerseits von der weiteren Entwicklung der Ertragslage ab. Eine sichere Vorhersage ist hierzu zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Daneben ist zu berücksichtigen, daß die Saarbergwerke die für die nächsten 5 Jahre geplanten, umfangreichen Investitionen auch bei anhaltend
12654* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
positiver Ertragslage nicht aus eigener Kraft finanzieren könnten. Daher ist vorgesehen, dem Unternehmen in den Jahren 1979 bis 1982 allein zur Stärkung der Eigenmittel aus Bundesmitteln 200 Millionen DM zuzuführen. Für den gleichen Zweck wird das Saarland entsprechend seiner Beteiligungsquote weitere 70 Millionen DM aufbringen.
Über diese Kapitalzuführungen hinaus kann es erforderlich werden, dem Unternehmen etwaige künftige Überschüsse, die für eine Dividendenausschüttung in Betracht kämen, zur weiteren Stärkung der Eigenmittel zu belassen. Daher sieht die Bundesregierung auch davon ab, in den Entwurf des Haushaltsplanes für 1980 Einnahmen aus Dividenden von der Saarbergwerke AG einzustellen.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen B 21 und 22) :
Ist der Bundesminister der Finanzen gewillt, die Aufhebung der Verwaltungsanordnung der Bundesregierung betreffend die Steuerbegünstigung von Zuwendungen an den Deutschen AeroClub e. V. vom 12. Mai 1952 zu betreiben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Einschätzung der Gemeinnützigkeit von dem Schachsport einerseits und der fehlenden Gemeinnützigkeit des Modellflugsports andererseits, die vom Bundesfinanzministerium Anfang 1979 vorgenommen wurde?
Der Deutsche Aero-Club gehört seit über fünfundzwanzig Jahren zu den Organisationen, denen nach § 48 Abs. 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung durch Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Berechtigung zum Empfang steuerbegünstigter Beiträge und Spenden verliehen worden ist. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, an diesem Rechtszustand etwas zu ändern.
Die Gemeinnützigkeit des Schachspiels und des Modellflugs wird auf der Grundlage des geltenden Rechts vom Bundesfinanzministerium nicht unterschiedlich beurteilt. Dieses ist vielmehr mit den obersten Finanzbehörden der Länder der Auffassung, daß im Wege der Gesetzesauslegung weder Schach noch Modellflug als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts beurteilt werden können. Der Bundesminister der Finanzen hat sich allerdings Anfang dieses Jahres dafür eingesetzt, durch Änderung der Abgabenordnung die gesetzliche Voraussetzung für die Anerkennung des Schachspiels als gemeinnützig zu schaffen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesregierung wird vorbereitet.
Die Länder Bremen und Baden-Württemberg haben im Bundesrat bereits Gesetzesanträge mit demselben Ziel eingebracht (BR-Drucks. 182/79 und 208/79); der Antrag Baden-Württembergs bezieht den Modellflug mit ein. Die gesetzgebenden Körperschaften werden also in nächster Zeit Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Frage haben, ob der Modellflug ebenfalls als gemeinnützig anerkannt werden kann, ohne daß damit ein Berufungsfall für alle möglichen anderen Betätigungen aus dem weiten Bereich der privaten Freizeitgestaltung geschaffen wird.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 23) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Errichtung eines Panzerübungsplatzes im Hauptmoorwald bei Bamberg zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung der Anwohner und zur Zerstörung eines wichtigen Naherholungsgebietes für Bamberg führen würde, und welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen und welche gedenkt sie zu unternehmen, um die amerikanischen Stellen von entsprechenden Plänen abzubringen?
Der Standortübungsplatz Bamberg-Hauptsmoor ist den US-Streitkräften auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts zur ausschließlichen Benutzung überlassen. Die Streitkräfte sind nach Artikel 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut berechtigt, innerhalb des Übungsplatzes die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat erstmals im April 1979 aus Zeitungsberichten von Plänen des örtlichen US-Standortkommandanten erfahren, den Standortübungsplatz Bamberg-Hauptsmoor für eine intensivere Nutzung auszubauen. Daraufhin wurde die Oberfinanzdirektion Nürnberg beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen. Die Oberfinanzdirektion hat den US-Verbindungsoffizier für Bayern, die Forstinspektion Süd und das Bundesvermögensamt eingeschaltet.
Sobald der Bericht der Oberfinanzdirektion vorliegt, wird sich das Bundesministerium der Finanzen mit dem Hauptquartier USAREUR in Verbindung setzen.
Bei den Verhandlungen mit den US-Streitkräften wird sich das Bundesministerium der Finanzen dafür einsetzen, daß bei der Planung von Maßnahmen, die zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft notwendig sind, die Belange der Zivilbevölkerung berücksichtigt werden.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen B 24, 25, 26 und 27):
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die beheizte Nutzfläche des Gebäudebestandes des Bundes?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Heizenergie-Einsparungspotential auf Grund der heutigen technischen Möglichkeiten ein?
Lassen sich für solche Maßnahmen Investitions- und Betriebskosten angeben?
Welche Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung hat die Bundesregierung in der Vergangenheit durchgeführt, und was beabsichtigt sie zukünftig, insbesondere zur Einsparung von Energie im Gebäudebestand des Bundes?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12655*
Zu Frage B 24:
Aus Vergleichsrechnungen ergibt sich die gesamte Nutzfläche in den Gebäuden des Bundes zu ca. 35 Millionen qm. Dabei wird vereinfacht angenommen, daß die Nutzfläche beheizt wird.
Zu Frage B 25:
Der Energieverbrauch zur Beheizung des Gebäudebestandes des Bundes wird auf rund 1 Million t SKE/a geschätzt. Das theoretische Heizenergieeinsparungspotential im Gebäudebestand liegt bei ca. 45 % des heutigen Verbrauchs. In der Praxis kann jedoch nur mit Einsparungen von durchschnittlich 15 % gerechnet werden; das entspricht 0,15 Millionen t SKE/a. Dieser Aussage liegen die gleichen Überlegungen zugrunde, wie sie in der Antwort der Bundesregierung vom 28. Juli 1978 auf eine Frage des Abgeordneten Waltemathe zum Wohnungsbestand näher dargestellt wurden.
Zu Frage B 26:
Zuverlässige Investitions- und Betriebskosten für solche Maßnahmen lassen sich nur aufgrund von Objektuntersuchungen angeben, aus denen sich dann die jeweils effektivsten Maßnahmenkombinationen ergeben.
Nach bisher vorliegenden Erfahrungen sind zwischen 30 und 200 DM je qm Nutzfläche aufzuwenden. Die Bundesregierung orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zunächst an dem unteren Richtwert. Bei Gesamtinvestitionen von rund 1 Mrd. DM werden im Endergebnis jährliche Betriebskosteneinsparungen von ca. 60 Millionen DM (Preisverhältnisse 1978) erwartet.
Zu Frage B 27:
Ergriffene Maßnahmen seit 1974:
a) Im Januar 1974 wurde für die Neubaumaßnahmen des Bundes eine Erhöhung des Wärmeschutzes von Gebäuden bis zum Dreifachen der damals geltenden Norm DIN 4108 vorgeschrieben.
b) Im Jahre 1976 wurden die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" um einen besonderen Abschnitt „Energiesparende Maßnahmen" ergänzt. Diese Vorschrift enthält Grundsätze zur rationellen Energieverwendung bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen des Bundes.
c) Die Anforderungen der Verordnungen zum Energieeinsparungsgesetz gelten im übrigen auch für Baumaßnahmen des Bundes.
d) In Zusammenarbeit mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden wurden bestehende Richtlinien für Planung, Bau und Betrieb von Heizungsanlagen den veränderten Verhältnissen in der Energieversorgung angepaßt.
e) Der Bund setzt insbesondere bei Neubaumaßnahmen neue Technologien ein. So werden beispielsweise im unmittelbaren Liegenschaftsbereich des Bundes mit einem Aufwand von 16,5 Millionen
DM ca. 50 Solaranlagen installiert. Für einige Bauvorhaben sind Wärmepumpen vorgesehen.
Zukünftige Maßnahmen zur Einsparung von Energie im Gebäudestand ergeben sich aus den Beschlüssen des Bundeskabinetts zur Energiepolitik vom 16. Mai 1979:
Aufstellung eines Programms zur Verminderung des Heizenergieverbrauchs im Gebäudebestand des Bundes durch bauliche Maßnahmen
Als Sofort- und Übergangsmaßnahme werden die Bundesminister beauftragt, bereits im Haushaltsjahr 1979 Mittel für Bauunterhaltung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten für energiesparende Investitionen aufzuwenden.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Forschung und Technologie umgehend ein breiter angelegtes Programm zur Schaffung eines richtungweisenden energiesparenden Zustandes der Gebäude des Bundes einschließlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen vorzulegen.
Die Bundesregierung empfiehlt den Ländern und Gemeinden, in ihrem Zuständigkeitsbereich in gleicher Weise zu verfahrn.
Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der Betriebsführung und beim Verbrauchsverhalten im Bereich des Bundes
Um eine fünfprozentige Energieeinsparung zu bewirken, werden die Bundesminister aufgefordert, die nach der Energiekrise 1973/74 erlassenen Hausverfügungen zur Energieeinsparung im dienstlichen Bereich erneut zu erlassen und zu ihrer Einhaltung Energiebeauftragte einzusetzen.
Der Bundesminister für Wirtschaft wird beauftragt, den Bundesländern zu empfehlen, entsprechende Maßnahmen im Bereich der Landesverwaltungen zu treffen, auf die Gemeinden im gleichen Sinne einzuwirken.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird beauftragt, im Rahmen der ihm obliegenden Betriebsüberwachung der bundeseigenen Liegenschaften insbesondere Informations- und Lehrgangsveranstaltungen für das Personal der hausverwaltenden Dienststellen durchzuführen und die dafür erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu schaffen. Alle neuen Dienstfahrzeuge sollen mit Verbrauchsanzeigegeräten ausgerüstet werden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 28) :
Welche steuerlichen Belastungen mit welchen Einnahmen im
Haushaltsjahr 1978 bestehen z. Z. bei Mineralölprodukten?
12656* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
Für die einzelnen Mineralölprodukte bestbhen gegenwärtig folgende Mineralölsteuersätze:
Motorenbenzin 44,— DM/100 l
Dieselkraftstoff 49,65 DM/100 kg
= 41,15 DM/100 1
Schmieröl 43,— DM/100 1
Leichtes Heizöl 2,— DM/100 kg
= 1,88 DM/1001
Schweres Heizöl 1,50 DM/100 kg
Flüssiggas 61,25 DM/100 kg
= ca. 33,— DM/100 1
Die Umsatzsteuer betrug im Jahre 1978 12 v. H. vom Endverbrauchspreis. Sie ist im gewerblichen Sektor voll abzugsfähig.
Die Mineralölsteuer erbrachte im Jahre 1978 ein Ist-Aufkommen von 20 462,5 Millionen DM; davon entfielen 916,1 Millionen DM auf Heizöle.
Die dem Endverbrauch an Mineralölprodukten (im wesentlichen leichtes Heizöl, Benzin und Dieselkraftstoff) im Jahre 1978 zuzurechnende Umsatzsteuer ist nach grober Schätzung auf etwa 3,3 Milliarden DM zu veranschlagen.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 29) :
Welche Höhe hat die Wärmepreisdifferenz nach dem Dritten Verstromungsgesetz jeweils in den Monaten Februar, März, April und Mai erreicht (s. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abg. Dr. Warnke vom 7. Februar 1979)?
1. Auf Grund der Meldungen der Kraftwerksbetreiber über den Heizölbezug und den Kohleeinsatz nach dem Dritten Verstromungsgesetz läßt sich die genaue Wärmepreisdifferenz für die einzelnen Monate nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung bestimmen.
Zur Zeit liegen deshalb zuverlässige Daten nur für die Monate Januar und Februar 1979 vor; die Wärmepreisdifferenz betrug 32,66 DM bzw. 26,13 DM/t SKE.
Für die Monate März und April liegen vorläufige Zahlen vor. Danach lag die Wärmepreisdifferenz im März bei 15 DM/t SKE und im April bei 14,50 DM/t SKE.
Im Mai dürfte sich die Wärmepreisdifferenz auf Grund der Anfang des Monats erneut gestiegenen Preise beim schweren Heizöl weiter verringert haben.
Im Durchschnitt der ersten 4 Monate des Jahres ergibt sich eine vorläufige Wärmepreisdifferenz um 22 DM/t SKE.
Bei den Berechnungen wurde von einem gewichteten Kohlepreis aller Zechen in Höhe von 167,50 DM/t SKE ausgegangen; die Angemessenheitsprüfung der Kohlepreise nach dem Dritten Verstromungsgesetz steht noch aus.
2. Die Preise für schweres Heizöl und damit die Wärmepreisdifferenz haben sich — insbesondere in jüngster Zeit — erheblich anders entwickelt als Ende 1978 bei der Festsetzung des Abgabesatzes für 1979 von der Bundesregierung angenommen. Der Bundesminister für Wirtschaft wird — nach Vorliegen des genauen Zahlenbildes über die Wärmepreisdifferenz und die Fondsentwicklung für das erste Halbjahr — erforderliche Entscheidungen über die Höhe der Ausgleichsabgabe in die Wege leiten.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 30 und 31) :
Kann die Bundesregierung darüber Zahlen nennen, wie viele Unternehmen — aufgeteilt nach Branchen: Einzelhandel, Großhandel, Handwerk und Industrie — in den letzten zehn Jahren aus dem Markt ausgeschieden sind?
Hat die Bundesregierung darüber Material vorliegen, welche Gründe für das Ausscheiden der Unternehmen ausschlaggebend waren?
Zu Frage B 30:
Zur Beantwortung Ihrer Frage kann nur auf die Umsatzsteuerstatistik zurückgegriffen werden, deren letzte Ergebnisse für das Berichtsjahr 1976 vorliegen.
Hierbei ist allerdings darauf hinzuweisen, daß Umsatzsteuerpflichtige nicht in jedem Fall mit Unternehmen identisch sind. Die Bestandsveränderungen für den Zeitraum 1968 bis 1976 stellen sich hiernach wie folgt dar:
Zahl der Umsatzsteuerpflichtigen Bestandsverände-
1968 1976 rungen
Produzierendes
Gewerbe 502 001 471 590 — 30 411
Großhandel und
Handelsvermittlung 203 733 197 883 — 5 850
Einzelhandel 402 530 344 752 —57 778
Übrige
Wirtschaftsbereiche 544 144 587 951 +43 007
insgesamt 1 652 408 1 601 376 —51 032
darunter:
Handwerk 496 444 449 023 — 47 421
Quelle: Statistisches Bundesamt
Man kann — neben dem o. g. Vorbehalt — nicht davon ausgehen, daß die angegebenen Bestandsveränderungen die Zahl der tatsächlich aus dem Markt ausgeschiedenen Unternehmen wiedergibt. Denn die Bestandsveränderungen beinhalten für den angegebenen Zeitraum nicht nur die erstmalig
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12657*
in den Markt Eingetretenen, sondern u. a. auch die nur vorübergehend Ausgeschiedenen.
Insbesondere über die aus den verschiedensten Gründen freiwillig schließenden Unternehmen gibt es in der amtlichen Statistik aber keinerlei Informationen. Gleiches gilt auf der anderen Seite für Neugründungen. Die Fluktuation, d. h. Aufgabe bzw. Neugründung, dürfte insbesondere bei kleineren Unternehmen groß sein.
Lediglich über die Unternehmensinsolvenzen gibt es statistische Nachweisungen. Die beigefügte Tabelle enthält eine nach Wirtschaftszweigen gegliederte Aufstellung über Konkursverfahren von 1968 bis 1978.
Zu Frage B 31:
Die Ursachen von Unternehmensinsolvenzen werden in der amtlichen Statistik nicht erfaßt.
Die empirische Wirtschaftsforschung hat sich zwar in den letzten Jahren verstärkt darum bemüht, Gründe für das Ausscheiden von Unternehmen aus dem Markt — insbesondere in Form des Konkurses — anzugeben. Die Ergebnisse dieser Analysen zeigen aber, daß ein vielschichtiges und im Einzelfall stark unterschiedliches Ursachenbündel für das Ausscheiden von Unternehmen aus dem Markt maßgebend ist. Mit Sicherheit stehen jedoch Konjunkturverlauf und Insolvenzgeschehen in ursächlichem Zusammenhang.
Konkursverfahren 1)
Zeit Produzierendes Gewerbe 2) Großhandel u. Einzelhandel Übrige Wirtschaftsbereiche 4) insgesamt darunter:
Handelsvermittlung Handwerk 3)
1 2 3 4 5
1968 822 368 399 1 739 3 582 613
1969 1 008 366 385 1 819 3 578 486
1970 1 006 404 459 2 074 3 943 399
1971 1 190 437 452 2 176 4 255 465
1972 1 177 415 518 2 300 4 410 373
1973 1 691 457 568 2 561 5 277 466
1974 2 775 671 739 3 167 7 352 764
1975 3 303 762 685 4 192 8 942 946
1976 3 077 770 748 4 624 9 220 855
1977 3 077 826 756 4 785 9 444 937
1978 2 594 694 732 4 619 8 639 854
1) Einschließlich mangels Masse abgelehnter Verfahren und Anschlußkonkurse, denen ein eröffnetes Vergleichsverfahren vorausging.
2) Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung.
3) In die Handwerksrolle eingetragene Unternehmen, die sich auf die Spalten 1-4 verteilen.
4) Einschließlich Private Haushalte, Nachlässe und Sonstige Gemeinschuldner.
Quelle : Statistisches Bundesamt
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen B 32 und 33) :
Ist auch die Bundesregierung der Ansicht, daß die jetzt angekündigten Preiserhöhungen für Benzin ungerechtfertigt sind und daß die Parole vom notwendigen Energiesparen über höhere Preise im Grunde bis jetzt nichts anderes darstellt als die Privatisierung von Gewinnen und die Sozialisierung von Verlusten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Hat sich die Bundesregierung mit dem holländischen Modell des Preiskontrollsystems für Ölprodukte und Handelsspannen schon einmal beschäftigt, und wäre dies nicht auch für die Bundesrepublik Deutschland ein gangbarer Weg?
Zu Frage B 32:
Die Benzinpreise sind in der Bundesrepublik seit Herbst 1978 um 6 % für Normalbenzin (14 % ohne
Steuern) und 5 % für Superbenzin (11 % ohne Steuern) gestiegen. Im gleichen Zeitraum betrug der Preisanstieg in Rotterdam, dem wichtigsten internationalen Umschlagplatz für Mineralölprodukte, von dem aus ca. 20 % des Benzinmarktes der Bundesrepublik versorgt wird, über 100 %. Die durchschnittlichen Rohölpreise frei deutsche Grenze sind seit Oktober bis einschließlich April um 25 % gestiegen. Im Verhältnis zum wesentlich stärkeren Anstieg der Heizölpreise sind die Benzinpreiserhöhungen daher bisher eher mäßig ausgefallen.
Von Privatisierung von Gewinnen und Sozialisierung von Verlusten kann nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich der Mineralölverarbeitung nicht gesprochen werden, da die Verluste der Mineralölverarbeitung in den Jahren 1975 bis 1978
12658* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
von den Gesellschaften allein getragen werden mußten. Eine staatliche Intervention zur Milderung der Verlustsituation hat es nicht gegeben.
Zu Frage B 33:
Der Bundesregierung ist das holländische Höchstpreissystem für Mineralölprodukte bekannt. Es stellt nach Ansicht der Bundesregierung keinen gangbaren Weg für die Bundesrepublik Deutschland dar, da dieses System in der gegenwärtigen Situation zu einer Gefährdung der Versorgung sowie zu einer Verschärfung der Strukturprobleme führen würde.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 34 und 35) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob an die Sowjetunion größere Mengen EG-Hähnchen geliefert wurden, und war zu Preisen, die erheblich niedriger liegen als die auf dem einheimischen Markt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob durch diese Geflügelexporte an die Sowjetunion der einheimische Handel Schwierigkeiten hat, günstige Ware für Sonderangebots-Aktionen zu bekommen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Im Rahmen des Exports von Geflügel in Drittländer werden Hähnchen aus der EG auch in die Sowjetunion geliefert. Preisbasis ist der Weltmarktpreis, zu dem die Exporte in Drittländer getätigt werden und der unter dem innergemeinschaftlichen Preis liegt. Über den Umfang der Lieferungen aus der EG in die Sowjetunion liegen mir zur Zeit noch keine Angaben vor.
Ob und in welchem Umfang seitens der Hersteller oder des Handels in einem bestimmten Artikel Sonderaktionen durchgeführt werden, ist eine Frage der Angebots- und Nachfragesituation und somit der Preisgestaltung auf dem betreffenden Markt. Da die Hähnchenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Sowjetunion von Januar bis Mitte Mai nur gut ein Drittel der Gesamtexporte und nur ca. 4 % der Produktion dieses Zeitraums betrugen, können sie die derzeitige Marktlage kaum beeinflußt haben.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß bei einem durchschnittlichen Verbraucherpreis von zur Zeit etwa 4,40 DM/kg, der unter den Durchschnittspreisen der letzten Jahre liegt, Hähnchen nach wie vor zu den preisgünstigsten Lebensmitteln zählen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 36 und 37):
Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung in bezug auf Rodungen und Anbauflächenstopp im Hopfenbau, und wie hoch waren die Aufwendungen im Gebiet der Bundesrepublik für Rodungen insgesamt?
Hält die Bundesregierung es für richtig, diesen Anbauflächenstopp über das Jahr 1979 hinaus nicht zu verlängern, und wenn , ja, welchen Sinn haben dann die Rodungen gehabt?
Nach der ab 1. Juli 1977 geänderten EG-Hopfenmarktordnung werden für die Zeit bis zum 1. Juli 1979 Beihilfen für die Rodung von Hopfenanbauflächen gezahlt. Im Rahmen dieser Maßnahmen sind im Jahr 1978 in der Bundesrepublik 1 628 ha, d. h. 8,5 % der Anbaufläche des Jahres 1977 von insgesamt 19 250 ha gerodet worden. Für 1979 ist mit einer Rodung von rund 500 ha zu rechnen. Die Gesamtaufwendungen an Beihilfen betragen rund 13 Millionen DM.
Das gleichzeitig mit der Rodungsbeihilfe eingeführte Verbot der Erweiterung der Hopfenanbauflächen gilt noch bis zum 31. Dezember 1979. Die Rodungsaktion hat zu einem Rückgang der Anbauflächen in der Europäischen Gemeinschaft um rund 10 % geführt. Die Hopfenpreise haben sich auf angemessenem Niveau stabilisiert. Die Strukturmaßnähmen (einschließlich der Beihilfen für Sortenumstellung und Neugliederung der Pflanzungen) haben mithin ihren Zweck erfüllt. Etwaige Neuanlagen nach dem 31. Dezember 1979 würden sich frühestens im Herbst 1983 am Markt auswirken, da auf Jungflächen erst im dritten jahr ein voller Ertrag erzielt werden kann. Die Bundesregierung hält es deshalb weder für zweckmäßig noch für erforderlich, den Anbaustopp über das Jahr 1979 hinaus zu verlängern. Diese Ansicht wird von der EG-Kommission, dem Verband deutscher Hopfenpflanzer und der Hopfenwirtschaft geteilt.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen B 38 und 39) :
Stellt der Bund dem Land Bayern — wie bayerischerseits wiederholt erklärt wurde — zu geringe Agrarstrukturmittel zur Verfügung, und wie haben sich die Zuweisungen aus Bonn in den letzten Jahren im Vergleich zu dem Zeitraum 1965 bis 1969 entwickelt?
Welche Strukturmittel aus dem Agraretat sind 1979 für Bayern vorgesehen, und wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Maßnahmenblöcke?
Nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beschließt der Planungsausschuß mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen den jährlichen Rahmenplan. Die Verteilung der Bundesmittel ist Bestandteil des Rahmenplans. Mithin entscheidet nicht der Bund über den Verteilungsschlüssel, sondern die Mehrheit des Planungsausschusses, D. h., daß der Beschluß des Rahmenplans und damit auch die Mittelverteilung außer vom Bund auch von der Mehrheit der Länder getragen wird.
Das Land Bayern hat seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" folgende Anteile an den Bundesmitteln erhalten:
Jahr 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979
Mill. DM (Bundesanteil) 258,5 260,5 326,6 297,8 299,5 332,5 344,0
in v. H. 21,5 21,7 23,8 24,6 24,6 25,0 25,0
Ein Vergleich mit der Situation vor Einführung der Gemeinschaftsaufgabe ist aus folgenden Gründen nicht möglich:
- Die Gemeinschaftsaufgabe umfaßt einen Maßnahmenkatalog, der nicht mit den Förderungsmaßnahmen vor der Finanzreform 1969 übereinstimmt.
- Die Förderungskonditionen sind teilweise verändert, teilweise völlig neu konzipiert worden.
- Die Finanzierungsmodalitäten seitens des Bundes als auch seitens der Länder waren unterschiedlich gestaltet.
Der beschlossene Rahmenplan 1979 in Höhe von rund 2 263 Millionen DM (davon 1 375 Millionen DM Bundesmittel) sieht für Bayern ein Mittelvolumen in Höhe von rund 573,3 Millionen DM vor (davon rund 344 Millionen DM Bundesmittel). Das sind 25,0 v. H. aller Mittel der Gemeinschaftsaufgabe. Das Land Bayern erhält damit 1979 rund 85,5 Millionen DM oder 33,1 v. H. mehr Bundesmittel als zu Beginn der Gemeinschaftsaufgabe in 1973. Im gleichen Zeitraum wurden die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe nur um 16,5 v. H. erhöht.
Bei den einzelnen Maßnahmenblöcken erhält das Land Bayern 1979
absolut relativ
Mill. DM in v. H.
1. Agrarstrukturelle Vorplanung, Flurbereinigung 206,5 36,3
2. Einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen 196,1 29,8
davon „Ausgleichszulage" 55,0 48,6
3. Marktstruktur 17,6 20,9
4. Wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen 134,0 19,5
5. Forstliche Maßnahmen 15,5 36,8
6. Weitere Maßnahmen 3,6 7,4
Bei den „weiteren Maßnahmen" ist der Anteil Bayerns an den dafür bereitgestellten Mitteln deshalb weit unterdurchschnittlich, weil das Land die in diesem Block subsumierten Maßnahmen weitgehend als Landesmaßnahmen außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe durchführt.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 40, 41 und 42) :
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß die handwerklichen Betriebe auch die Möglichkeit erhalten, verbilligte EG-Butter zu beziehen, so daß nicht nur gemäß EG-Verordnung Nr. 232/75 Industriebetrieben mit einem Mindestverbrauch von fünf Tonnen Butter im Monat der immense Preisvorteil der EG-Butter zugute kommt, der gegenüber der Butter, die auf üblichem Wege gekauft werden muß, in der Regel zwischen 300 und 400 Prozent liegt?
Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß durch diese Maßnahme die handwerklichen Klein- und Mittelbetriebe, die auf Grund ihrer geringeren Produktionskapazität die Auflage der VO 232/75 nicht in der Form erfüllen können, gegenüber den Großbetrieben diskriminiert werden und daß die VO 232/75 als Basis konkurrenzverzerrender und wettbewerbsverfälschender Auswirkungen zwischen Großbetrieben einerseits und handwerklichen Klein- und Mittelbetrieben andererseits angesehen werden muß?
Ist die Bundesregierung bereit, den Antrag der Union International de la patisserie, confiserie, glacerie - Verwendung von Butter mit beigemischtem Vanilleschotenmark - zu unterstützen, falls die EG-Behörden keine Mittel und Wege finden, um die handwerklichen Klein- und Mittelbetriebe in den Genuß reiner verbilligter Butter gelangen zu lassen, und wäre die Bundesregierung bereit, im Falle von Nichterfüllung vorstehender Forderung, die ersatzlose Streichung der EG-Verordnung 232/75 zu fordern, um die Chancengleichheit zwischen Großbetrieben einerseits und handwerklichen Klein- und Mittelbetrieben andererseits am Markt wiederherzustellen?
Zu Fragen B 40 und 41:
Butter wird nach der VO (EWG) Nr. 262/79 - diese Verordnung löste mit Wirkung vom 5. März 1979 die VO (EWG) Nr. 232/75 ab - für die Herstellung von Backwaren zur Zeit von 802 DM/100 kg (Interventionspreis) um rd. 500 DM = 62 % auf rd. 300 DM/100 kg verbilligt abgegeben. Butter, die zur Verarbeitung in Butterreinfett verwendet wird, wird zum Ausgleich der Verarbeitungskosten um nochmals rd. 48 DM/100 kg verbilligt abgegeben. Da für Betriebe des Backgewerbes, die monatlich weniger als 5 Tonnen Butter verarbeiten, die Möglichkeit besteht, mit einem Kennzeichnungsmittel (Indikator) versehenes, verbilligtes Butterreinfett zu beziehen, besteht bei den Betrieben der Backwarenindustrie kein Preisvorteil gegenüber dem Bäkker- und Konditorenhandwerk. Im Jahre 1978 wurden aus den deutschen Interventionsbeständen 50 823 t Butter verbilligt für die Herstellung von Backwaren abgegeben. Von dieser Menge fanden 15 692 t Butter und 35 131 t Butterreinfett Verwendung. Dies zeigt, daß auch von den handwerklichen Betrieben reger Gebrauch von der Verbilligungsmöglichkeit gemacht wird.
Dennoch habe ich darüber hinaus die Anliegen der handwerklichen Betriebe wiederholt bei den Dienststellen der Kommission - teilweise auch gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten - erörtert. Unter Hinweis auf die Gefahr einer zweckwid-
12660* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
rigen Verwendung der verbilligten Butter sah sich die Kommission außerstande, eine Senkung der 5-
Tonnen-Grenze oder eine Lockerung der strengen Überwachungsbedingungen vorzunehmen.
Die Bundesregierung konnte sich den Argumenten der Kommission nicht verschließen, da bei einer Streichung der Mindestverarbeitungsmenge von 5 Tonnen den Bäckereien und Konditoreien die in der Kommissionsverordnung vorgeschriebenen, über den normalen Rahmen hinausgehenden Buchführungspflichten sowie die getrennte Lagerung und Verarbeitung der verbilligten Butter hätte auferlegt werden müssen, was sich als undurchführbar erwies. Ebenso wäre die erforderliche ständige Überwachung der Verarbeitung von verbilligter Butter in etwa 35 000 Bäckereien und Konditoreien in der Bundesrepublik Deutschland durch die Zolldienststellen personell nicht lösbar. Von den berufsständischen Organisationen des Bäcker- und Konditorenhandwerks wird jedoch vorgetragen, daß das Butterreinfett für die Herstellung einiger Backwaren nicht gleichermaßen verwendbar sei wie Butter und es hierdurch zu Wettbewerbsverzerrungen komme.
Ich habe daher mit Nachdruck unter Einschaltung der einschlägigen Bundesforschungsanstalten versucht, die angegebenen Nachteile der Verarbeitung von Butterreinfett zu klären und — soweit technologisch möglich — abzustellen. Meine diesbezüglichen Bemühungen um die Verbesserung der Situation für das mittelständische Handwerk waren erfolgreich und führten u. a. zu folgender Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 232/75: Back- und Konditoreibetrieben stehen zur Erweiterung der Verarbeitungsmöglichkeiten von Butterreinfett neben Butterreinfett auch pulverförmige Butterfettzubereitungen und aufgeschäumtes Butterreinfett mit festerer Konsistenz zur Verfügung. Darüber hinaus werden Bäckereien und Konditoreien in die Lage versetzt, mit verbilligtem Butterreinfett hergestellte Rohteige und Backvormischungen zu beziehen.
Zu Frage B 42:
Die von mir veranlaßte Untersuchung hinsichtlich der Möglichkeit, Vanille und Vanilleschotenmark der Butter als Indikator beizumischen, führte zu dem Ergebnis, daß für die Beimengung von Vanille zu Butter ohne vorherige Schmelzung geeignete, für den betriebstechnischen Einsatz dimensionierte Dosier- und Mischgeräte nicht vorhanden sind. Ob die Entwicklung solcher Maschinen allein für die Verarbeitung verbilligter Butter aus Interventionsbeständen wirtschaftlich vertretbar ist, dürfte zweifelhaft sein.
Außerdem hat die Kommission der EG die Feststellung getroffen, daß Vanille und Vanilleschotenmark ohne Problem wirtschaftlich sinnvoll wieder aus der Butter entfernt werden können und somit eine zweckgerechte Verwendung der Butter nicht gewährleistet ist.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß angesichts der erreichten Verbesserungen die Verordnung (EWG) Nr. 262/79 wettbewerbsverfälschende Auswirkungen nicht zur Folge hat. Sie sieht daher auch keine Veranlassung, sich für eine ersatzlose Streichung der derzeit geltenden Verordnung (EWG) Nr. 262/79 einzusetzen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 43) :
Trifft es zu, daß — wie die Zeitschrift „Das Landvolk" vom 16. März 1979 meldet — sich die Bundesregierung an der Finanzierung von Hagelabwehrversuchen in den oberbayerischen Landkreisen Miesbach und Rosenheim mittels von Flugzeugen versprühten Silberjoditstaubs zu beteiligen beabsichtigt, und falls ja, wird sich die Bundesregierung auch an Hagelabwehrprojekten in anderen Regionen beteiligen?
Wie die Bundesregierung Ihnen bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22./ 23. Februar 1978 geantwortet hat, hält sie die wissenschaftlichen Grundlagen der laufenden Maßnahmen zur Hagelbekämpfung in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim für noch nicht ausreichend. Sie beteiligt sich deshalb nicht an der Finanzierung der Versuche zur Hagelabwehr.
Eine Beteiligung der Bundesregierung an dem bis 1981 laufenen Großversuch zur Hagelabwehr in der Schweiz wurde mit dem Ergebnis geprüft, daß ein voll geeignetes Meßflugzeug nicht zur Verfügung steht und die schwierigen Fragen der kurzfristigen Finanzierung nicht gelöst werden können. Langfristig beabsichtigt die Bundesregierung, Untersuchungen zu fördern, die die wolkenphysikalischen Grundkenntnisse der Hagelbekämpfung verbessern und Methoden finden helfen, die eine einwandfreie Erfolgsbeurteilung der Abwehrmaßnahmen erlauben.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 44) :
Bereitet der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes vor, oder hält er eine solche Rechtsverordnung nicht für erforderlich?
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereitet derzeit keine Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 (TierSchG) vor.
In dem Bereich „Töten und Schlachten von Tieren" steht derzeit noch eine Reihe von Fragen, vor allem sinnesphysiologischer Art, an, die einer wissenschaftlichen Abklärung bedürfen. Im wesentlichen geht es dabei um eine schnelle und angstfreie Ausschaltung des Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögens (Betäubung) bei Schlacht-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12661*
tieren. Hierzu sind vom Bundesminister Forschungsvorhaben veranlaßt worden z. B. betreffend tierschutzgerechte Schlachtung von Geflügel, Kälbern und Schafen, bei letzteren einschließlich des Problems der Schlachtung nach religionsgesetzlichen Vorschriften. Weitere Forschungsvorhaben, wie z. B. zur Standardisierung des Bolzenschuß-Apparates, sind erforderlich und vorbereitet.
Zur wissenschaftlichen Aufbereitung des Gesamtproblems „Tierschutzgerechtes Töten von Wirbeltieren" hat die Fachgruppe „Tierschutzrecht" der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e. V. bereits im Sommer 1975 eine wissenschaftliche Tagung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Tagung liegt als Broschüre gedruckt vor und trägt den Titel: „Tierschutzgerechtes Töten von Wirbeltieren/ Töten von Wirbeltieren aus der Sicht des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 — wissenschaftliche Tagung der Fachgruppe ,Tierschutzrecht' der DVG in Hannover 1975", Schlütersche Verlagsanstalt und Druckerei — Archiv für tierärztliche Fortbildung.
Vor wenigen Tagen hat die Bundesrepublik Deutschland das beim Europarat unter deutschem Vorsitz erarbeitete Europäische Übereinkommen über den Schutz der Tiere bei ihrer Schlachtung unterzeichnet.
Mit diesem Übereinkommen werden erstmalig einheitliche Leitlinien und Maßstäbe für die tierschutzgerechte Schlachtung von Tieren in den 21 Mitgliedstaaten des Europarates verbindlich aufgezeigt. Sie entsprechen weitgehend den deutschen Vorstellungen.
Nach Abklärung derzeit noch offener wissenschaftlicher Einzelfragen wird der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unverzüglich die Neufassung des Schlachtrechts, das integrierender Bestandteil des Tierschutzgesetzes ist, in Angriff nehmen und dabei auch prüfen, ob und wieweit von der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 TierSchG Gebrauch zu machen ist.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 45) :
Ist der Bundeskanzler, der sich zur 35-Stunden-Woche wiederholt — zuletzt öffentlich am 1. Mai 1979 — geäußert hat, für oder gegen die 35-Stunden-Woche?
Der Bundeskanzler hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß die Einführung der 35-Stunden-Woche ein berechtigtes und notwendiges, längerfristig realisierbares Ziel der Gewerkschaften sei. Dies betonte er auch in seiner Rede auf der zentralen Mai-Kundgebung des DGB am 1. Mai 1979 in Saarbrücken.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 46) :
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maße Schwefelgase, die bei der Roheisenproduktion entstehen, bei den im unmittelbaren Produktionsbereich beschäftigten Arbeitnehmern zu Belastungen führen, beispielsweise erhebliche gesundheitliche Folgen hervorrufen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für den Abbau dieser gesundheitlichen Gefährdung?
Bei der Roheisenproduktion treten Schwefelgase (Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff und evtl. Schwefeltrioxid) bei normaler Betriebsweise eines Hochofens im wesentlichen nur im Bereich der Arbeitsplätze auf, an denen Schlacke abtransportiert und weiterverarbeitet wird. Dabei handelt es sich um das Abkippen der Schlacke in Beete, das Stükkigmachen der Schlacke sowie das Granulieren der Schlacke. Bei letzterem Arbeitsvorgang, bei dem die Entwicklung von Schwefelgasen relativ am höchsten ist, erreichen die Meßwerte für Schwefelwasserstoff und Schwefeldioxid in der Regel kaum 50 % des MAK-Wertes.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden durch die Unfallverhütungsvorschriften „Hochöfen, Direktreduktionsschachtöfen und Gichtgasleitungen (VBG 28) " sowie durch Einzelanordnungen geregelt, so daß nach spezieller arbeitsmedizinischer Erfahrung mit gesundheitlichen Schäden durch Schwefelgas bei der Roheisenherstellung kaum zu rechnen ist. So sind aus dem gesamten Versichertenkreis der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft von 1973 bis 1978 sechs Anzeigen auf eine Berufskrankheit durch Einwirkung von Schwefelgasen erstattet worden, von denen jedoch keine zu einer Entschädigungspflicht führte.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 47):
Ist die Bundesregierung bereit, die Ergebnisse der „Untersuchung zur arbeitsmedizinischen, ergonomischen und gestalterischen Optimierung des Kassenarbeitsplatzes", insbesondere also der Umpackkassen, durch rechtsverbindliche Umsetzung etwa durch Erarbeitung einer entsprechenden Arbeitsstättenrichtlinie bundeseinheitlich zu regeln?
Das Gutachten „Menschengerechte Gestaltung des Kassenarbeitsplatzes in Selbstbedienungsläden" ist von der Bundesregierung im Jahre 1978 veröffentlicht worden, um der Praxis die Gelegenheit zu geben, die Ergebnisse zu diskutieren und praktische Erfahrungen in der Anwendung zu sammeln. Es ist beabsichtigt, im Juli 1979 ein Expertengespräch mit den beteiligten Kreisen zu führen. Ich darf mich insoweit auch auf meine Antwort auf die Mündliche Frage des Kollegen Grobecker in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. Mai 1979 beziehen.
12662* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
Ziel des erwähnten Expertengespräches ist es, festzustellen, wie die Ergebnisse des Gutachtens in der Praxis bewertet werden, welche Erfahrungen mit dem Problem der Kassenarbeitsplätze gesammelt worden sind und ob es noch klärungsbedürftige Fragen gibt. In dem Expertengespräch soll weiterhin erörtert werden, welches weitere Verfahren unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen auf dem Sektor Kassenarbeitsplätze gewählt werden sollte, um die Situation zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer zu verändern. Dabei wird der Erlaß einer Richtlinie des Bundes mit zur Debatte stehen. Denkbar sind jedoch auch andere Maßnahmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint eine endgültige Entscheidung verfrüht.
Sobald die Abklärung mit den betroffenen Kreisen erfolgt ist, wird eine Abstimmung mit den Ländern erfolgen, die inzwischen in einigen Fällen gestützt auf das Forschungsergebnis Richtlinien für die Gewerbeaufsicht herausgegeben haben.
Die Veröffentlichung des Gutachtens hat dazu geführt, daß der Meinungsbildungsprozeß über die menschengerechte Gestaltung des Kassenarbeitsplatzes in Gang gesetzt worden ist. Es zeichnet sich ab, daß sich auch bei den Betreibern von Kassenarbeitsplätzen weitgehend die Einsicht durchgesetzt hat, den Umpackkassentyp in Zukunft nicht mehr neu zu installieren. Ich habe den Eindruck, daß Umpackkassen dort, wo sie existieren, nach und nach ersetzt werden dürften. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es zwingend ist, in diesen Meinungsbildungsprozeß einzugreifen und durch den Erlaß von Vorschriften eine Festschreibung auf dem gegenwärtigen Erkenntnisstand zu treffen.
Die Entwicklung bei den Kassenarbeitsplätzen zeigt, daß auch ohne staatliche Maßnahmen Fortschritte für die Arbeitnehmer erzielt werden können, wenn durch Forschungsergebnisse Argumente für eine sachdienliche Diskussion geliefert werden.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 48) :
Ist die Bundesregierung bereit, den Leistungskatalog so zu ändern, daß die Krankenkassen die Kosten erstatten, die für körperlich behinderte Kinder zusätzlich anfallen, z. B. für Windeln, Fahrkosten für beide Elternteile zum Arzt usw.?
Die Frage der Fahrkostenübernahme ist in § 194 Reichsversicherungsordnung (RVO) dahin gehend geregelt, daß die Fahrkosten für eine erforderliche Begleitperson übernommen werden, wenn sie je einfache Fahrt 3,50 DM im Einzelfall übersteigen. Die Satzungen der Krankenkassen haben jedoch vorgesehen, daß die Fahrkosten unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn sie zu einer unzumutbaren finanziellen Belastung des Versicherten führen würde, voll von der Kasse übernommen werden.
Eine weitergehende Regelung für beide Elternteile erscheint nicht erforderlich, weil es ausreichen dürfte, wenn ein Elternteil das behinderte Kind zum Arzt begleitet.
Die weiter angesprochene Frage der Kostenübernahme für Windeln, die wegen der Behinderung über das übliche Baby-Alter hinaus erforderlich sind, kann nur anhand des konkreten Falles entschieden werden. Eine Kostenübernahme ist nur im Rahmen des § 182 b RVO möglich. Dies ist dann der Fall, wenn die hier genannten Hilfsmittel erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg der Heilbehandlung zu sichern oder eine körperliche Behinderung auszugleichen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 27. Juni 1978 die näheren Einzelheiten der Gewährung von Hilfsmitteln geregelt und einen sogenannten Hilfsmittelkatalog aufgestellt. Unter dem Stichwort „Krankenunterlagen" ist folgendes gesagt: Betteinlagen wie z. B. Cosimaeinlagen, Einwegkrankenunterlagen, Einwegwindeln, Molinaeinlagen, Moltexeinlagen, Zellstoffunterlagen sind zu gewähren, wenn sie zur Unterstützung medizinischer Maßnahmen erforderlich sind. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist zunächst von der zuständigen Kasse, notfalls im Sozialgerichtsverfahren zu entscheiden. Eine über den Gesetzestext des derzeitigen § 182 b RVO hinausgehende Einzelregelung, beispielsweise in Form eines Katalogs, halte ich für wenig praktikabel, weil ein solcher Katalog notwendigerweise unvollständig bleiben muß. Der Rechtsfortentwicklung würden hierdurch jedoch eher Grenzen gesetzt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 49, 50, 51 und 52) :
Welche Vorstellungen im einzelnen hat die Bundesregierung über die halbjährlichen berufsorientierten Vorbereitungsmaßnahmen zur Erreichung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Jugendliche, die im Wege der Familienzusammenführung nach dem 31. Dezember 1976 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind?
Sind hierzu bereits Ausführungsbestimmungen ergangen?
Können solche Maßnahmen an Berufsschulen, Kreisvolkshochschulen oder von Berufsbildungseinrichtungen der Innungen durchgeführt werden?
Welchen Stellenwert hat im Rahmen der berufsorientierten Vorbereitung der deutsche Sprachunterricht?
Die berufsorientierenden Vollzeitmaßnahmen, die von der Bundesregierung zur Verkürzung der zweijährigen Wartezeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zugelassen worden sind, sind unterschiedlicher Art.
Um den ausländischen Jugendlichen ein möglichst breites Angebot zu gewährleisten, wurden sowohl schulische Bildungsgänge wie das Berufsgrundbildungsjahr in Sonderform/Berufsvorbereitungsjahr als auch außerschulische Lehrgänge in
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12663*
den Katalog der berufsorientierenden Maßnahmen aufgenommen. Im einzelnen gehören dazu:
a) Berufsvorbereitende Maßnahmen, die von der Bundesanstalt für Arbeit gefördert werden,
b) vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und/oder den Ländern finanzierte Maßnahmen zur sozialen beruflichen Eingliederung,
c) Maßnahmen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses,
d) das Berufsgrundbildungsjahr in Sonderform einschließlich des Berufsvorbereitungsjahres,
e) Berufsvorbereitungsmaßnahmen auf Grund tarifvertraglicher Regelungen.
Die Neuregelung ist von der Bundesanstalt für Arbeit durch Runderlaß Nr. 107/79 den Ämtern bekanntgemacht worden.
Die Förderung durch die Bundesregierung konzentriert sich auf die Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung ausländischer Jugendlicher. An diesen Kursen, die 9 bis 12 Monate dauern, nehmen z. Z. ca. 3 000 ausländische Jugendliche ohne Hauptschulabschluß teil. Schwerpunkt der Maßnahmen ist ein intensiver Sprachunterricht, der durch eine Berufsvorbereitung und sozialpädagogische Hilfen ergänzt wird. Träger der Maßnahme ist der Sprachverband „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V." in Mainz. Die Kurse werden hauptsächlich von den Mitgliedsorganisationen des Sprachverbandes wie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen der Gewerkschaften durchgeführt. Es sind jedoch auch Organisationen, die nicht Mitglieder des Sprachverbandes sind, wie z. B. Bildungseinrichtungen der Innungen, zugelassen. Die Durchführung der Maßnahmen richtet sich im einzelnen nach den Förderrichtlinien des Sprachverbandes.
Um diese Maßnahmen auf eine breitere Grundlage zu stellen und insbesondere das berufsorientierende Element zu verstärken, beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Programm mit den berufsvorbereitenden Lehrgängen der Bundesanstalt für Arbeit nach § 40 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu einer einheitlichen Maßnahme zu verbinden. Entsprechende Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Arbeit werden zur Zeit geführt. Bei diesem Kurssystem, das Ende 1979/Anfang 1980 beginnen soll, wird der Anteil für Berufsvorbereitung ca. 60 0/o und für den Sprachunterricht ca. 40 % betragen. Im Rahmen der Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit wird eine Ausweitung des Kursangebots auf ca. 5 000 Jugendliche im Jahre 1980 angestrebt.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann
(FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen B 53, 54 und 55) :
Wieviel Zivildienstleistende haben sich in der Zeit vom 1. Oktober 1978 bis zum 30. März 1979 je Monat im Dienst befunden?
Wie hoch jeweils nach Jahren ist die Zahl der Kriegsdienstverweigerer, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, die aber bereits im Jahre 1975 oder früher, 1976, 1977 oder 1978, einen Antrag gestellt bzw. eine Erklärung abgegeben haben?
Um wieviel ist die Zahl der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse und -kammern in der Zeit vom 1. April 1978 bis 1. April 1979 erhöht worden?
Die Zahl der Zivildienstleistenden betrug im
Oktober 1978 27 880
November 1978 27 374
Dezember 1978 26 896
Januar 1979 26 657
Februar 1979 25 638
März 1979 24 199
Am 31. Oktober 1978 waren 69 348 Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch nicht abgeschlossen. Hierin sind enthalten 15 711 Widersprüche und 7 562 Verwaltungsstreitverfahren. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.
Das Kalenderjahr, in dem die den vorbezeichneten Verfahren zugrunde liegenden Anträge oder Erklärungen eingegangen sind, kann nicht genannt werden. Die Statistik weist lediglich die Geburtsjahrgänge der Antragsteller aus.
Die Zahl der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse ist in der Zeit vom 1. April 1978 bis 1. April 1979 von 168 auf 203, die der Vorsitzenden der Prüfungskammern von 34 auf 72 erhöht worden. Ein gewisser Anteil der Vorsitzenden ist teilzeitbeschäftigt.
Umgerechnet auf Vollbeschäftigung ist festzustellen, daß sich die Zahl bei den Prüfungsausschüssen von 109 auf 144, die bei den Prüfungskammern von 30 auf 64 erhöht hat.
Die Wiederbesetzung der Prüfungsgremien ist noch nicht abgeschlossen. Die dahin gehenden Bemühungen werden mit Nachdruck fortgesetzt.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 56) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich nicht mit den unterschiedlichen Besoldungs- bzw. Tarifsystemen begründen läßt, wenn Soldaten gegenüber Zivilbediensteten in der Gewährung von Sonderurlaub für Mehrarbeit durch Teilnahme an den gleichen militärischen Übungen — z. B. WINTEX — vielfach erheblich schlechter gestellt werden, und falls das zutrifft, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen?
Für Soldaten gibt es keine Arbeitszeitregelung, wie im Tarifrecht für die Arbeitnehmer, und auch keine gesetzliche Regelung über die Gewährung von Dienstbefreiung für Mehrarbeit, wie im Beamtenrecht des Bundes und der Länder.
Neben der Möglichkeit, im Einzelfall als Ausgleich für vorweg oder zusätzlich geleisteten Dienst stundenweise Freistellung vom Dienst zu ge-
12664* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
währen, gibt es daher auch keine Rechtsvorschriften, die den Ausgleich von Mehrarbeit größeren Umfangs durch Urlaub oder Dienstbefreiung vorsehen.
Lediglich nach Einsätzen, die mit außergewöhnlichen Belastungen verbunden waren, ist die Erteilung von Sonderurlaub zulässig, jedoch nicht als Ausgleich für geleistete Mehrarbeit, sondern „zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit", wie es in § 6 der Soldatenurlaubsverordnung ausdrücklich heißt.
Regelmäßig wird für je sieben Tage Einsatz/ Übung ein Tag Sonderurlaub gewährt.
Der Bundesminister der Verteidigung kann zwar im Ausnahmefall bei der Bemessung des Urlaubs diesen Maßstab überschreiten, etwa wenn die außergewöhnliche Belastung einen längeren Urlaub erforderlich macht, nicht aber lediglich als Ausgleich für Mehrarbeit.
Entsprechend dieser Rechtslage wurde den Soldaten, die an der Übung WINTEX/CIMEX 1979 teilgenommen haben, bis zu drei Tagen Sonderurlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit gewährt, den Beamten hingegen für jeden vollen Arbeitstag der Teilnahme an der Übung ein halber Tag, für jeden Samstag und Sonntag ein Tag Dienstbefreiung als Ausgleich für die Mehrarbeit. Arbeiter und Angestellte erhielten keine Arbeitsbefreiung, sondern nach den für sie geltenden tarifvertraglichen Regelungen eine Pauschalabfindung in Geld.
Der für Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer unterschiedliche Ausgleich hat seinen Grund zunächst in den unterschiedlichen dienst- und tarifvertraglichen Regelungen über die Arbeitszeit und den Urlaub. Eine Gleichbehandlung im Sinne einer
Vereinheitlichung dieser Regelung ist aber schon für die Soldaten und die Beamten nicht möglich wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellungen und der daraus folgenden Besonderheiten des Dienstes.
Die Frage des Ausgleichs für die von den Soldaten geleistete Mehrarbeit darf auch nicht nur im Einzelfall oder nur aus Anlaß einer bestimmten Übung gesehen werden. Vielmehr muß für das Problem der besonderen Dienstzeitbelastung der Soldaten eine generelle Lösung gesucht werden.
Die Untersuchungen des Bundesministers der Verteidigung, deren Ergebnisse auch im Verteidigungsausschuß erörtert wurden, haben gezeigt, daß eine Lösung hier nicht darin liegen kann, die Regelungen des Beamtenrechts über den Ausgleich von Mehrarbeit auf die Soldaten zu übertragen.
Ein Abbau der zeitlichen Belastung durch mehr Personal scheidet aus Haushaltsgründen als Lösung aus. Ein Abbau durch Verringerung der Dienststunden, insbesondere der Bereitschaftsdienste und Einsatzübungen, verbietet sich aus Gründen der Einsatzbereitschaft. Aus beiden Gründen muß schließlich die Lösung verworfen werden, die für den Soldaten einen Ausgleich von Mehrarbeit durch entsprechend mehr Freizeit vorsieht.
Derzeit prüft die Bundesregierung einen Vorschlag des Bundesministers der Verteidigung, einen finanziellen Ausgleich in Form einer Erschwerniszulage für die Soldaten vorzusehen, die regelmäßig erheblich mehr Wochenstunden Dienst leisten als die Mehrzahl der Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
Ein solcher finanzieller Ausgleich vermag zwar die Stundenbelastung der Soldaten nicht zu reduzieren, er ist aber der zur Zeit einzig gangbare Weg, die besonderen Belastungen anzuerkennen und das Gefühl der Benachteiligung zu mindern, das viele Soldaten verständlicherweise haben, wenn sie — nicht nur aus Anlaß besonderer Einsätze und Übungen — den Vergleich zu anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes ziehen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 57) :
Hält die Bundesregierung die derzeitige militärische meteorologische Koordination zwischen den europäischen Bündnisländern für zufriedenstellend, und wie beurteilt sie die Notwendigkeit, ein europäisches meteorologisches Satellitensystem für Verteidigungszwecke zu schaffen?
1. Die derzeitige militärische meteorologische Koordination ist zufriedenstellend. Allerdings erfolgt diese Koordination nicht nur für den Bereich der europäische Bündnispartner, sondern im Rahmen der gesamten NATO.
Ausgehend vom obersten Gremium für Koordinierung und Planung, der MILITARY COMMITTEE-METEOROLOGICAL GROUP (MCMG), bestehen auf allen Höheren Kommandoebenen der NATO Koordinierungs- und Arbeitsgruppen, in denen die Nationen und die NATO-Kommandobehörden vertreten sind.
Zur Vertretung der Belange der Bundeswehr sind Beamte des BMVg und des Geophysikalischen Beratungsdienstes der Bundeswehr (GeophysBDBw) eingesetzt.
Die Richtlinien der Koordination und Planung sind in NATO-Dokumenten festgelegt.
2. Die militärischen Wetterdienstes der europäischen NATO-Partner nutzen zur Zeit Daten und Informationen von Wettersatelliten der USA und vom europäischen meteorologischen Satelliten METEOSAT. Es wird erwartet, daß der Empfang von Daten dieser zivilen meteorologischen Satelliten im Verteidigungsfall stark eingeschränkt sein wird.
Seit 1974 besteht eine NATO-Forderung, nach der meteorologische Daten und Informationen von Satelliten auch und besonders im Verteidigungsfall zur Verfügung stehen müssen. Diese Forderung schließt jedoch die Schaffung eines meteorologischen Satellitensystems eigens für Verteidigungszwecke nicht ein..
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12665*
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 58) :
Trifft nach Auffassung der Bundesregierung § 42 Wehrpflichtgesetz, wonach Polizeivollzugsbeamte unter bestimmten Voraussetzungen nicht zum Grundwehrdienst herangezogen werden bzw. vom Grundwehrdienst befreit werden, auch auf Beamte der Bahnpolizei zu, die von ihrem Rechtsstatus her Vollzugsbeamte des Bundes gemäß § 6 UZWG sind, und warum hat die Bundesregierung eine entsprechende telegrafische Anfrage vom 4. Mai 1979 trotz fernmündlicher Anmahnung bis zur Stunde nicht beantwortet?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist § 42 WPflG auf Beamte der Bahnpolizei nicht anwendbar. Grundsätzlich werden daher auch Vollzugsbeamte der Bahnpolizei zum Wehrdienst herangezogen, soweit nicht im Einzelfall die Unabkömmlichstellung erfolgt.
Die bis 1965 geltende Fassung des § 42 WPflG beschränkte den Anwendungsbereich auf Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Polizei der Länder. Die am 1. April 1965 in Kraft getretene Gesetzesänderung dehnte ihn auf die übrigen Polizeivollzugsbeamten des Bundes aus.
Dieser Personenkreis ist in der damaligen Fassung des Bundespolizeibeamtengesetzes definiert; Angehörige der Bahnpolizei gehören nicht dazu. Sie sind auch durch spätere Vorschriften nicht einbezogen worden.
Daß Ihre fernschriftliche Anfrage vom 4. Mai 1979 bis jetzt nicht beantwortet worden ist, ist auf ein Büroversehen zurückzuführen, das ich bedauere und zu entschuldigen bitte.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 59 und 60) :
Welche Einheiten der Bundeswehr werden nach dem neuesten Stand der Planungen der Bundesregierung in die frei gewordenen Kasernen in Konstanz und Radolfzell einziehen, und welche Anlagen werden hierfür in Anspruch genommen?
Können genaue Termine für die Belegung der Kasernenanlagen in Konstanz und in Radolfzell genannt und genauere Angaben über die Höhe der Investitionen gemacht werden, um die in Frage kommenden Kasernenanlagen belegungsfähig zu machen?
1. Nach dem derzeitigen Stand der Planung werden in der Cherisy-Kaserne Konstanz ein Jägerbataillon des Territorialheeres und in der Vauban-Kaserne in Radolfzell der Stab mit der Stabskompanie der Panzerbrigade 29, das Beobachtungsbataillon 103 sowie eine Instandsetzungs-Ausbildungs-Kompanie stationiert werden. Für die Kloster- und die Jäger-Kaserne in Konstanz hat die Bundeswehr keinen Anschlußbedarf geltend gemacht und sie daher auch nicht übernommen.
Nach Belegung der von der Bundeswehr in Konstanz und Radolfzell übernommenen Kasernen werden die dort stationierten Truppen auch die dazugehörigen jeweiligen Standortanlagen wie zum Beispiel die Standortübungsplätze Konstanz und Radolfzell und die Standortschießanlage Möggingen in Anspruch nehmen.
2. Die Belegung der Cherisy-Kaserne in Konstanz und der Vauban-Kaserne in Radolfzell ist für 1984 vorgesehen. Die Kosten ihrer Herrichtung werden schätzungsweise 52 Millionen DM betragen. Genauere Daten und Kostenhöhen können zur Zeit noch nicht angegeben werden.
Anlage 55
Antwort
des Staatssektretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 61) :
Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das ihr am 23. August 1978 vorgelegte Memorandum deutscher Ärzte die von ihr schon in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage betreffend neuere Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften (Drucksache 8/2790) angesprochene „Transzendentale Meditation"?
Bei der Transzendentalen Meditation ist zu unterscheiden zwischen ihrem Einsatz ausschließlich als Entspannungstechnik, etwa im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen und derjenigen als umfassendes „Lebensführungsprogramm". Gegen die Entspannungstechnik im Rahmen des Behandlungsplanes dafür ausgebildeter Therapeuten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenngleich der Eindruck wächst, daß ihr therapeutischer Wert geringer einzuschätzen ist, als dies früher zeitweise angenommen wurde. Das Programm der Transzendentalen Meditation „Vollkommene Gesundheit" ist dagegen völlig anders zu bewerten und in diesem Zusammenhang verweise ich auf die von Ihnen angesprochene Antwort in Bundestagsdrucksache 8/2790.
Das Memorandum deutscher Ärzte vom 23. August 1978 und der nachfolgende Offene Brief an den Herrn Bundeskanzler vom 30. August 1978 bestärken die von mir vertretene kritische Auffassung gegenüber der Transzendentalen Meditation als Weltanschauungsgemeinschaft.
Anlage 56
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2894 Frage B 62) :
Ist die Bundesregierung bereit, einen Forschungsauftrag über mögliche Langzeitwirkungen von HCH-Spuren im menschlichen Körper in Auftrag zu geben, nachdem dies nicht nur von namhaften Toxikologen gefordert wurde, sondern auch deshalb geboten erscheint, weil bei einer zweiten Blutuntersuchung im Zusammenhang mit den Hexachlorcyklohexan-Vorkommen im hessischen Ried durch das staatliche chemische Untersuchungsamt in Gießen höhere HCH-Werte im Blut festgestellt wurden als bei einer ersten Untersuchung?
Das Bundesgesundheitsamt hat in einer Stellungnahme zur toxikologischen Beurteilung von HCH-
Rückständen in Lebensmitteln die Empfehlung aus-
12666* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
gesprochen, in Hessen bei der betroffenen Bevölkerung den Gehalt von HCH im Blut feststellen zu lassen und bei Personen mit einem höheren Gehalt als 20 Mikrogramm pro Liter Blut weitere neurophysiologische Untersuchungen durchzuführen. Diese Aktion ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsamt selbst mit gezielten Untersuchungen zur Verteilung und Toxizität von Beta-HCH in Versuchstieren begonnen. Die Frage der Notwendigkeit eines Forschungsauftrages über mögliche Langzeitwirkungen von HCH-
Spuren im menschlichen Körper kann erst nach einer abschließenden Bewertung dieser Untersuchungs- und Forschungsmaßnahmen beurteilt werden.
Anlage 57
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 63, 64, 65 und 66) :
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der erfaßten Alkoholiker ist und wieviel Prozent der Jugendalkoholismus ausmacht, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen?
Läßt es sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht nur formal, sondern auch sachlich rechtfertigen, daß die Alkoholentwöhnung von den Versicherungsträgern getragen wird, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Erfolgsquote einer Alkoholentwöhnung ist und wieviel die Entwöhnung eines Alkoholikers kostet, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung nicht nur formal, sondern auch sachlich zu rechtfertigen, daß die Versicherungsgemeinschaft in Fällen von Suchtkrankheit zuständig ist und als einzige für die Kosten einzustehen hat, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Zu Frage B 63:
Da Alkoholismus nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten gehört, liegen keine genauen Zahlen vor. Bisher wurden nur Schätzzahlen veröffentlicht, die teilweise erheblich voneinander abweichen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage betr. Alkohol- und Drogenmißbrauch und Kriminalität von Kindern und Jugendlichen (Bundestagsdruckasche 8/922) vesucht, auf Grund der täglichen Trinkmenge den Bereich der Personen anzugeben, die durch Alkohol gefährdet sind; auf diese Antwort wird verwiesen.
Zu Frage B 65:
Die Erfolgsquote einer Alkoholentwöhnung ist von mehreren Faktoren abhängig. So spielen z. B. die Art der Einrichtung, die Vorselektion von Patienten durch die Einrichtung sowie die Kriterien, die einem „Erfolg" zugrunde gelegt werden, eine entscheidende Rolle. In den Fachkliniken für Alkoholkranke, die über eine lange Erfahrung in der Behandlung von Alkoholkranken verfügen, werden Erfolgsquoten zwischen 55 %-65 % angegeben.
Bei einer 6monatigen stationären Behandlung eines Alkoholkranken entstehen Behandlungskosten
in Höhe von 15 000-20 000 DM. Die ambulante Behandlung eines Alkoholkranken, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen (stabile Familienverhältnisse, festes Arbeitsverhältnis, keine schweren gesundheitlichen Schäden bzw. Ausfälle durch Alkoholkonsum) durchgeführt werden kann, kostet jährlich zwischen 1 500-1 700 DM pro Klient.
Wegen der inhaltlichen Zusammengehörigkeit beantworte ich die Fragen B 64 und B 66 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zusammen wie folgt:
Zu Fragen B 64 und 66:
Der süchtige Alkoholismus, auf den sich die Fragen inhaltlich beziehen, ist nur eine der durch Alkohol bedingten Erkrankungen und stellt sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen als auch der für diese aufzubringenden Behandlungskosten nur einen schmalen Sektor der insgesamt durch den Überkonsum alkoholischer Getränke verschuldeten Folgekrankheiten dar. Weitaus häufiger sind alkoholbedingte Körperschäden der Leber, des Magens, des Darms, des Kreislaufs und der peripheren Nerven, die nicht gesondert diagnostiziert werden. Die Behandlungskosten für diese Körperschäden werden für die Mitglieder der Versichertengemeinschaft vom Versicherungsträger übernommen.
Die Entstehung einer Alkoholabhängigkeit ist jedoch ein für den einzelnen nicht vorhersehbares Risiko. Bisher gibt es keine abschließenden Erkenntnisse darüber, welche Faktoren entscheidend sind, damit Alkoholabhängigkeit entsteht. Es muß jedoch angenommen werden, daß es eine gewisse Disposition gibt, die das Krankheitsgeschehen beeinflußt. Nach allgemeiner Auffassung werden von hundert Menschen, die vergleichbar viel alkoholische Getränke zu sich nehmen, nur 2-3 vom Alkohol abhängig. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es deshalb gerechtfertigt, daß auch die Alkoholentwöhnung dieser Versicherten vom Versicherungsträger übernommen wird.
Anlage 58
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 67):
Ist die Bundesregierung bereit, eine Lösung herbeizuführen, wonach ein Einfamilienhaus unter das sogenannte geschützte Vermögen gemäß § 88 Bundessozialhilfegesetz fällt bzw. der Wert eines Einfamilienhauses (nach Abzug der Schulden) wesentlich über 130 000 DM liegen darf, wenn Eltern für körperlich oder geistig behinderte Kinder ein Pflegegeld beantragen?
Dem Bundestag liegt der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 8/2534) vor. In der Begründung des darin enthaltenen Vorschlages zur Änderung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) wird darauf hingewiesen, daß ein Hausgrundstück sozialhilferechtlich dann geschützt ist,
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12667*
wenn es unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalles (Größe der Familie, Zuschnitt und Ausstattung des Hauses, besonderer Bedarf infolge dauernder Krankheit oder Behinderung, Verkehrswert) als „klein" anzusehen ist. Eine ausschließliche Beurteilung nach dem Verkehrswert würde demgegenüber sozialhilferechtlichen Grundsätzen zuwiderlaufen und zu unbilligen Ergebnissen führen, weil bedarfsbeeinflussende Besonderheiten des Einzelfalles unberücksichtigt bleiben würden. Aus diesem Grunde hält die Bundesregierung die Festlegung bestimmter Wertgrenzen im Gesetz nicht für angezeigt. Wegen der Mehrstufigkeit des Vermögensschutzes im Rahmen der §§ 88 und 89 BSHG wird im übrigen auf die weiteren Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs (S. 14 der Drucksache) sowie auf die Ihnen in der Fragestunde vom 8./9. März 1978 erteilte Antwort (vgl. Protokoll des Deutschen Bundestages vom 10. März 1979, Seite 6288) verwiesen.
Anlage 59
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen B 68 und 69) :
Haben sich die Modellberatungsstellen zu § 218 StGB, deren Förderung durch den Bund ausläuft, nach dem gegenwärtigen Stand der Beurteilung bewährt, so daß ihre weitere Förderung durch die Länder angebracht erscheint, und ist der Bundesregierung bekannt, ob es Länder gibt, in denen der Bundeszuschuß nach Ablauf der Modellphase von den Ländern nicht übernommen wird?
Läßt sich aus den Erfahrungen mit diesen Modellen der Schluß ziehen, daß nicht nur bei jungen Mädchen, sondern auch bei älteren Frauen ein Informationsdefizit bezüglich Schwangerschaftsverhütung und Familienplanung besteht, so daß entsprechende Modelle durch den Bund verstärkt gefördert werden sollen?
Zu Frage B 68:
Die Modellberatungsstellen, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Reform des § 218 StGB initiierte, haben sich bewährt. Das zeigt sich neben der starken Inanspruchnahme u. a. darin, daß 90 % der Befragten einer allgemeinen Bevölkerungsbefragung, die im Rahmen eines durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Auftrag gegebenen Projekts durchgeführt wurde, „schon einmal davon gehört (hatten), daß es Beratungsstellen gibt, in denen man speziell bei Schwierigkeiten, die mit Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität zusammenhängen, beraten wird". Es zeigt sich aber auch in den abnehmenden Zahlen von deutschen Frauen, die sich in Holland behandeln lassen.
Abschließende Ergebnisse werden in dem Bericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms sowie in dem Bericht der Kommission zur Auswertung der Erfahrungen mit dem reformierten § 218 StGB enthalten sein. Die Berichte werden Ende des Jahres vorliegen.
Die Finanzierung der Modellberatungsstellen ist schon zweimal verlängert worden. Eine über den 31. Dezember 1979 hinausgehende Finanzierung durch die Bundesregierung läßt sich nicht mehr vertreten, weil von der Fortsetzung des Modellprogramms keine neuen Erkenntnisse für die Übertragung auf Regeleinrichtungen zu erwarten sind. Dem Bund fehlt die Kompetenz für eine von der Zielsetzung des Modellprogramms abgehobene Finanzierung, die den Ländern übergangsweise die Förderung von Beratungsstellen erleichtert. Darüber hinaus beständen Haushaltsschwierigkeiten, weil für 1980 in der Finanzplanung des Bundes keine Mittel enthalten sind. Das Problem soll auf der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 5. bis 7. Juni 1979 erörtert werden.
Die Bundesregierung hält es für notwendig, daß nach Auslaufen der Bundesförderung die Länder die Modellberatungsstellen so weiterfördern, daß sie ihre Arbeit im bisherigen Umfang fortsetzen könnten. Bisher hat nur das Land Baden-Württemberg dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mitgeteilt, daß es Schwierigkeiten sieht, den Bundeszuschuß zu übernehmen.
Zu Frage B 69:
Obwohl über 90 % der Befragten einer allgemeinen Bevölkerungsbefragung — wie in der Antwort auf Frage 68 ausgeführt — über Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung und Familienplanung informiert sind, zeigen die detaillierten Befunde, daß die Informiertheit für 2/3 der Bevölkerung recht allgemein bleibt. Es ist aber zu erwarten, daß im Falle einer Beratungsbedürftigkeit konkrete Informationen bei Bekannten und Experten (Ärzte, Sozialarbeiter usw.) eingeholt werden. Darum ist auch auf die gezielte Öffentlichkeitsarbeit der Modellberatungsstellen besonderer Wert gelegt und Informationen speziell für Ärzte, Sozialarbeiter und Behörden entwickelt worden.
Von einer verstärkten Modellförderung sind auch hinsichtlich der Informationssituation junger Mädchen und Frauen keine neuen Erkenntnisse zu gewinnen. Auf Grund der im Modellprogramm gewonnenen Erkenntnisse wird aber geprüft werden, inwieweit durch verbesserte und gezieltere Aufklärungsmaßnahmen noch bestehende Informationslücken abgebaut werden können.
Anlage 60
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 70):
Beabsichtigt die Bundesregierung anläßlich des ,,Internationalen Jahrs des Kindes" einen Wettbewerb auszuschreiben, in dem neue Formen der Gestaltung von Kinderspielplätzen erarbeitet werden sollen unter besonderer Berücksichtigung moderner Erziehungsmethoden und neuester Erkenntnisse von Psychologen und Pädagogen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Wettbewerb der angesprochenen Art auszuschreiben, da unter der besonderen Perspektive, die Spielmöglichkeiten von Kindern in der Wohnumgebung zu verbessern, bereits Bemühungen unter-
12668* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
nommen wurden, die den Zielsetzungen eines solchen Wettbewerbs ensprechen. Hier ist insbesondere auf die vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Jahre 1976 geförderte Schrift „Kinderspielplätze — Beiträge zur kinderorientierten Gestaltung der Wohnumwelt" hinzuweisen, die all denen, die mit Planung, Anlage und Unterhaltung von Spielplätzen privat, beruflich oder politisch befaßt sind, vielfältige Erkenntnisse, Anregungen und Hinweise bietet, um den Kindern ihre Umwelt freundlicher und kindgerechter zu gestalten. Dieses als Band 44 in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlichte Werk von Herrn Prof. Dr. Georg Schottmeyer und seinen Mitarbeitern an der Universität Hamburg, informiert über Planungskriterien für die Gestaltung und Ausstattung wünschenswerter Spieleinrichtungen, gibt einen Überblick über Planungsgrundlagen, stellt Beispiele für kindorientierte Siedlungsgestaltung und verschiedene Typen von Spieleinrichtungen heraus, macht Vorschläge für anzuwendende Planungsmethoden, untersucht Möglichkeiten zweckmäßiger Organisation und Finanzierung und unterbreitet Vorschläge zur Betreuung von Spiel und Spieleinrichtungen.
Ein vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geförderter Modellspielplatz auf der Bundesgartenschau 1979 soll die praktische Umsetzung der aufgezeigten Richtlinien für den Bau von Spielanlagen wie Vielfalt, Abwechslung, Veränderbarkeit, Umweltbezug, Milieugestaltung und Betreuung zeigen. Mit der Förderung dieser Modellspielplatzanlage, die auf dem Konzept des Wissenschaftlichen Beirats des Kinderhilfswerkes e. V. beruht, trägt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit dazu bei, daß Fachleute und interessierte Privatpersonen aus eigener Anschauung erfahren können, welche Kriterien für den Bau von Spielplätzen bedeutend sind. Es verwirklicht zugleich auch ein zentrales Anliegen des Internationalen Jahr des Kindes, die Belange und Interessen von Kindern in allen Lebensbereichen verstärkt zu berücksichtigen. Die Spielanlagen auf der Bundesgartenschau sind daher keine abgesonderten Einrichtungen, die Kinder aus der Erwachsenenwelt ausschließen, sondern beziehen Kinder in das Freizeitleben der Erwachsenen ein. Als Alternative zu den vielfach beklagten herkömmlichen Spielplatzangeboten mit ihrem Charakter von „Spielgettos" stellt die Modellspielplatzanlage Möglichkeiten für eine spielfreundliche Umwelt heraus. Auf der Grundlage von .Spielangeboten für „jung und alt" werden auch die Erwachsenen für Bedeutung und Reiz des Spiels aufgeschlossen.
Anlage 61
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 71):
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Verbreitung der Tollwut in der Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundenen Gefahren für Menschen, und sollten nach ihrer Meinung gegebenenfalls neue Möglichkeiten der Bekämpfung der Tollwut erwogen werden?
Der Stand der Verbreitung der Tollwut in der Bundesrepublik ist in den letzten Jahren unverändert. Es handelt sich um die silvatische Verlaufsform. Hauptüberträger ist der Fuchs. Aus der anliegenden Ablichtung kann die Situation ersehen werden, wie sie sich nach der Übersichtsmeldung an die Weltgesundheitsorganisation für die Bundesrepublik 1977 darstellt. Statistisch ausgewertetes Material für 1978 liegt derzeit noch nicht vor.
Wie das Bundesgesundheitsamt mitteilt, sind in den letzen Jahren jedoch trotz der relativ hohen Zahlen an Tier-Infektionen keine Infektionen beim Menschen mehr bekanntgeworden, die innerhalb der Bundesrepublik erworben worden sind. Gemeldete Fälle sind sämtlich auf Infektionen im Ausland zurückzuführen. Hierzu hat sicher beigetragen, daß dank der neuen Entwicklungen in der Schutzbehandlung (insbesondere Entwicklung einer neuen Tollwutvaccine und eines Human-Tollwut-Hyperimmunglobulins) die Indikation zur Schutzimpfung nicht mehr so eng gestellt werden muß und Impffolgeerkrankungen fehlen.
Neue Möglichkeiten der Bekämpfung der Tollwut sind gesucht worden. Jedoch ist nach Ansicht des Ostertag-Instituts des Bundesgesundheitsamtes der Versuch zur Impfung der Fuchspopulationen über Köder insofern nicht gelungen, als bisher kein Virusstamm gefunden werden konnte, der für die übrigen Tiere ungefährlich ist.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen B 72 und 73):
Ist der Bundesregierung eine vom Deutschen Fremdenverkehrsverband angestellte Untersuchung über „Versorgungsmängel" an den Bundesautobahnen bekannt, und — wenn ja — was gedenkt sie zur Beseitigung der darin aufgeführten Mängel, das Fehlen von Rastanlagen, Tankstellen und Toilettenanlagen, insbesondere an den Grenzen zu Dänemark und den Niederlanden zu unternehmen?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anregung, künftig an den Bundesautobahnen den Typ der jeweils kommenden Rastanlage auf den Ankündigungsschildern anzuzeigen, damit Autofahrer sich rechtzeitig darauf einstellen können?
Eine vom Deutschen Fremdenverkehrsverband angestellte Untersuchung über „Versorgungsmängel" an den Bundesautobahnen ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Der Bundesregierung ist bisher noch nichts über eine unzureichende Versorgung, insbesondere an den Grenzen zu Dänemark und den Niederlanden bekanntgeworden.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 74):
Wie ist der gegenwärtige Sachstand des Ausbaus des Bahnübergangs der Bundesstraße 83 in Hofgeismar, Landkreis Kassel, und wann kann nach den jetzigen Erkenntnissen mit einem Baubeginn gerechnet werden?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12669*
Gegen den Planfeststellungsbeschluß des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik sind Klagen bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben worden. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Mit dem Bau kann erst begonnen werden, wenn der Planfeststellungsbeschluß Rechtskraft erlangt hat. Die hessische Straßenbauverwaltung hofft, noch im Herbst dieses Jahres mit dem Bau beginnen zu können.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 75 und 76) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn kürzlich durch erhebliche Frachtsenkungen für Schnittholztransporte von Osterreich in die Bundesrepublik bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der innerdeutschen Schnittholzfrachten den deutschen, insbesondere den bayerischen Säge- und Holzbearbeitungsbetrieben einen starken Wettbewerbsnachteil zugefügt hat?
Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen?
Zu Frage B 35:
Durch eine Sonderabmachung hat sich die Deutsche Bundesbahn (DB) dem Frachtenniveau des österreichischen Lkw angepaßt, um ihren ständig schrumpfenden Anteil an den Schnittholztransporten aus Osterreich zu verbessern (Anteil DB 1977: 5,9 0/0). Bei dieser Sachlage kann von einem starken Wettbewerbsnachteil durch die DB keine Rede sein.
Zu Frage B 76:
Bei der völlig verschiedenen Wettbewerbslage auf dem Binnenverkehrsmarkt sieht die DB aus wettbewerbsrechtlichen und kommerziellen Gründen keine Möglichkeit, ihre Frachten im Binnentarif für Schnittholz zu senken, ohne das von allen Parteien des Deutschen Bundestages angestrebte Ziel der Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit zu gefährden. Aus den gleichen Gründen scheidet eine Auflage des Bundes aus.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache. 8/2894 Frage B 77) :
Ist die Bundesregierung bereit, die in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vorgesehene Schulung für Fahrer von Tankwagen mit gefährlichen Gütern auch in den europäischen Gremien zu erörtern, und wird sie sich dafür einsetzen, daß eine solche Verordnung auch im ADR (Internationale Regelung über Transporte gefährlicher Güter auf der Straße) übernommen wird?
Die Bundesregierung hat bereits am 21. Mai 1979 in der Sitzung der Sachverständigengruppe „Beförderung gefährlicher Güter" der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE), die für die Weiterentwicklung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zuständig ist, einen entsprechenden Antrag gestellt.
Das ADR soll danach um eine Vorschrift ergänzt werden, die der in dem Entwurf der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vorgesehenen Regelung über die Schulung der Fahrer von Tankfahrzeugen mit gefährlichen Gütern entspricht.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 78) :
Sieht die Bundesregierung durch den Umstand, daß bei Tankstellen mehr und mehr alkoholische Getränke zum Verkauf angeboten werden, ihre Bemühungen um die Senkung der Zahl der durch Alkoholeinwirkung entstehenden Verkehrsunfälle gefährdet, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte darüber vor, daß gerade die an Tankstellen zum Kauf angebotenen alkoholischen Getränke ihr Bemühen gefährden, die alkoholbedingten Unfälle im Straßenverkehr zu verringern.
Auch aus der Entwicklung der alkoholbedingten Unfälle kann nicht gefolgert werden, daß sich der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen auf die Straßenverkehrssicherheit nachteilig auswirkt. Alkoholbedingte Unfälle (Anzahl der von der Polizei ermittelten Fahrzeugführer und Fußgänger, die unter Alkoholeinfluß einen Straßenverkehrsunfall mit Personenschaden verursacht haben) sind im Jahre 1978 gegenüber 1977 um 2,3% zurückgegangen.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 79) :
Hat sich das Bundesverkehrsministerium die Genehmigung für eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs der „Bedarfsfluggesellschaft Holstenflug" Schütze & Co. KG Rendsburg/Kiel vorbehalten, und wenn ja, aus welchem Grund und wann ist mit dieser Genehmigung zu rechnen?
Das Bundesverkehrsministerium hat sich aus Gründen der Sicherheit die Genehmigung für eine Wiederaufnahme der Bedarfsfluggesellschaft Holstenflug vorbehalten.
Die Genehmigung für die Wiederaufnahme des Flugbetriebs ist erst dann möglich, wenn das Unternehmen einen sicheren Flugbetrieg sowie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist. Soweit hierbei eine Tätigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes erforderlich ist, wird das Amt angewiesen, die Angelegenheit vorrangig zu behandeln.
12670* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 80) :
Gibt es Aussagen der Bundesregierung, wonach eine Ausstattung der Notrufsäulen an den Autobahnen mit Warnblinkleuchten für Gefahrenfälle mit dem Hinweis abgelehnt wurde, daß der Energiebedarf nicht über das vorhandene Strecken-Fernmeldekabel übertragen werden kann, und wie erklärt sich die Bundesregierung gegebenenfalls den Widerspruch dazu, daß andererseits mir auf eine schriftliche Anfrage, in der ich die Installation von sogenannten Blindkabeln empfahl, mitgeteilt wurde, daß ein solcher Vorschlag überflüssig sei, da die Anbringung von elektrischen Anlagen durch „bereits in den Streckenfernmeldekabeln des innerbetrieblichen Fernmeldenetzes" befindliche „Reservestromkreise" möglich sei?
Es trifft zu, daß die Bundesregierung in der Vergangenheit die Ausstattung der Notrufsäulen mit Warnblinkleuchten für Gefahrenfälle mit dem Hinweis abgelehnt hat, daß der Energiebedarf nicht über das vorhandene Streckenfernmeldekabel übertragen werden kann.
Die im Rahmen des innerbetrieblichen Fernsprechnetzes verlegten Reservestromkreise (Schwachstromkabel) lassen nur den Anschluß elektrischer Einrichtungen mit geringem Energiebedarf zu. Warnblinkleuchten erfordern dagegen einen weitaus höheren Energiebedarf, der über Schwachstromkabel nicht übertragen werden kann.
Der Bundesregierung liegt seit 1978 ein Firmenvorschlag vor, bei dem der Betrieb von Warnblitz-leuchten, die einen erheblich geringeren Energiebedarf als Warnblinkleuchten haben, über Schwachstromkabel technisch möglich ist. Ob eine generelle Anwendung dieses Systems empfohlen werden kann, wird z. Z. geprüft.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 81) :
Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Änderung des § 34 a Abs. 2 StVZO — betreffend Besetzung von Kraftomnibussen — dahin gehend, daß nicht grundsätzlich je zwei nebeneinanderliegende Plätze im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeug mit drei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besetzt werden?
Die Vorschriften des § 34 a Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wonach zwei nebeneinanderliegende Sitzplätze im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts mit drei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besetzt werden dürfen, gehen zurück auf einen Erlaß des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahre 1951. Damals war das Bundesverkehrsministerium von einer obersten Landesbehörde gebeten worden, für die zulässige Besetzung von Kraftomnibussen des Gelegenheitsverkehrs durch Schulkinder einheitliche Richtlinien aufzustellen. Nach Abstimmung mit den Verkehrsministerien der Länder wurde gestattet, daß im Gelegenheitsverkehr je zwei nebeneinanderliegende Sitzplätze mit drei Kindern bis zum 14. Lebensjahr besetzt werden dürfen, eine Regelung, die 1960 ohne Beschränkung auf den Gelegenheitsverkehr in die StVZO übernommen wurde.
1973 wurde das Alter von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt und die Regelung für den Gelegenheitsverkehr ausgeschlossen. Hierdurch ist dem Umstand Rechnung getragen worden, daß Jugendliche in diesem Altersbereich auf Grund ihrer körperlichen Entwicklung oft nicht weniger Sitzplatzfläche als Erwachsene benötigen. Bei dem von dieser Regelung ausgenommenen Gelegenheitsverkehr — z. B. Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit in der Regel längeren Fahrtstrecken — sollte dagegen sichergestellt werden, daß auch Kinder unter 12 Jahre einen eigenen Sitzplatz erhalten.
Da grundsätzlich durch die Vorschriften des § 34 StVZO lediglich nicht zu überschreitende obere Grenzwerte festgelegt sind, die jederzeit — z. B. infolge einer evtl. festzulegenden Komfortregelung — unterschritten werden können, wird z. Z. eine Änderung dieser Vorschriften nicht in Betracht gezogen.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 82) :
In welchem Planungsstadium befindet sich derzeit der Bau der B 299 Neu insbesondere im Bereich von Traunstein, und wann ist mit der Durchführung der Baumaßnahme — gegebenenfalls in Teilabschnitten — zu rechnen?
Für die Verlegung der B 299 zwischen Garching und Traunstein wird von den zuständigen bayerischen Landesplanungsbehörden zur Zeit das Raumordnungsverfahren durchgeführt; der Bund ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Ein Baubeginn — auch in Teilabschnitten — ist erst nach Vorliegen aller planungsrechtlichen Voraussetzungen (Linienbestimmung durch den BMV und Planfeststellungsverfahren) möglich; ein Termin hierfür läßt sich zunächst noch nicht benennen.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 83 und 84) :
Trifft es zu, daß Kinder von Beschäftigten der Deutschen Bundespost auf die Ehegatten-Pflichtversicherung beim FDGB der DDR verwiesen werden, wenn der andere Ehepartner bei der unter DDR-Verwaltung stehenden Deutschen Reichsbahn in Berlin (West) beschäftigt ist?
Hält es die Bundesregierung für zumutbar, daß Kinder von Beschäftigten der Deutschen Bundespost in solchen Fällen zwingend auf die Pflichtversicherung in der DDR verwiesen werden und im Falle stationärer Behandlung diese auf dem Hoheitsgebiet der DDR erfolgen muß, oder sollte nicht in diesen Fällen eine Mitversicherung bei der Postbeamten-Krankenkasse in Berlin (West) ermöglicht werden?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12671*
Zu Frage B 83:
Es trifft zu, daß Kinder von Beschäftigten der Deutschen Bundespost beihilferechtlich auf die Pflichtversicherung des Ehegatten beim FDGB der DDR verwiesen werden, wenn der andere Ehepartner bei der unter DDR-Verwaltung stehenden Deutschen Reichsbahn in Berlin (West) beschäftigt ist.
Diese Regelung war eine Folge der flankierenden Maßnahmen zum Haushaltsstrukturgesetz und stellte ebenso wie die anderen Änderungen des Beihilferechts das Prinzip der ergänzenden Fürsorge des Dienstherrn stärker in den Vordergrund. Von dieser Regelung wurden auch berücksichtigungsfähige Kinder eines Beihilfeberechtigten betroffen, dessen Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und für die Kinder Anspruch auf Familienhilfe hat. Nach den Beihilfevorschriften sind Aufwendungen für solche Kinder im Krankheitsfall nur dann beihilfefähig, wenn sie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (hier: FDGB) hinausgehen. Diese Auffassung wird von dem für das Beihilferecht zuständigen Bundesminister des Innern geteilt.
Wegen der engen Verzahnung zwischen Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse wirkt sich diese beihilferechtliche Entscheidung auch auf die Mitversicherung der Kinder in der Postbeamtenkrankenkasse aus. Voraussetzung für die Mitversicherung ist nämlich grundsätzlich, daß ein voller Beihilfeanspruch besteht.
Zu Frage B 84:
Die Bundesregierung hält auch für die Versicherungsfälle in Berlin (West) an ihrer Auffassung fest, daß bei der Krankenversorgung von Kindern berufstätiger Ehegatten der Beihilfeberechtigte zunächst auf die Pflichtversicherung verwiesen wird, da gerechterweise eine Gleichbehandlung aller betroffenen Versicherten — Ehegatte und Kinder — im Inland, Ausland und der DDR sichergestellt sein muß.
Die Landespostdirektion Berlin ist angewiesen, über bei diesem Verfahren auftretende Schwierigkeiten zu berichten. Ihr sind von den betroffenen 4 Familien mit 9 Kindern bisher keine Schwierigkeiten bekanntgeworden. Um diese auch für die Zukunft auszuschließen, wird sich der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen unter Beteiligung des Bundesministers des Innern um eine andere Einzelfallregelung bemühen.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 85) :
Ist die Bundesregierung bereit, Werkzeitschriften in den Postzeitungsdienst aufzunehmen, und wenn nein, aus welchen Gründen?
Werkzeitschriften sind keine Druckschriften im Sinne der Postzeitungsordnung. Deshalb können sie
zum Postzeitungsdienst nicht zugelassen werden. Dieser Auffassung haben sich die Verwaltungsgerichte bereits 1966 in zwei rechtskräftigen Urteilen angeschlossen.
Nach der Postzeitungsordnung sind Zeitungen und Zeitschriften im Sinne dieser Verordnung periodisch erscheinende Druckschriften, die zu dem Zweck herausgegeben werden, die Offentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen zu unterrichten. Sie müssen nach Art, Form, Umfang und Verbreitungsweise der im Verkehr üblichen Auffassung von einer Zeitung oder Zeitschrift entsprechen. Die Werkzeitschrift entspricht nicht der Postzeitungsordnung. Nach den Ausführungsbestimmungen zu § 5 Abs. 1 und 2 Postzeitungsordnung entsprechen Druckschriften nur dann der im Verkehr üblichen Auffassung von einer Zeitung oder Zeitschrift, wenn ihr Inhalt Aktualität, Publizität, Kontinuität und Mannigfaltigkeit der Beiträge aufweist.
Die Werkzeitschriften weisen z. B. nicht die Publizität einer üblichen Zeitschrift auf. Unter Publizität einer Druckschrift ist der Öffentlichkeitswille zu verstehen, d. h. das Bestreben, jedermann, der Interesse zeigt, anzusprechen. Dieser Öffentlichkeitswille fehlt der Werkzeitschrift. Sie wendet sich nämlich eingeschränkt nur an die Angehörigen eines Betriebes oder an die in einer bestimmten Branche Beschäftigten.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 86) :
Wer ist für die seinerzeitigen Planungen des Bundeskanzleramtvorplatzes verantwortlich, und wer hat diese Planung genehmigt?
Der Planung des Vorplatzes des Bundeskanzleramtes ist ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren vorausgegangen.
Die zur Ausführung gelangte Konzeption wurde auf Empfehlung der eingesetzten Gutachterkommission ausgewählt und von den planenden Architekten im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem BMBau unter Berücksichtigung der damals überschaubaren funktionalen und protokollarischen Anforderungen weiterentwickelt.
Die Genehmigung der Ausführungsplanung ist im Rahmen der vom BMBau festgesetzten Kosten von der Bundesbaudirektion ausgesprochen worden.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 87):
12672* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
Hat die Bundesregierung eine Auswertung der Erfahrungen mit dem Sonderprogramm Stadtsanierung 1975 (Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen) vorgenommen, und zu welchen Ergebnissen ist sie gegebenenfalls dabei gekommen?
Die Bundesregierung hat das Sonderprogramm Stadtsanierung 1975 noch nicht abschließend ausgewertet. Die bisher vorliegenden Erfahrungen sind jedoch außerordentlich positiv.
Das Sonderprogramm Stadtsanierung wurde als Teilprogramm des am 28. August 1975 von der Bundesregierung mit einem Ausgabevolumen von insgesamt 5,75 Mrd. DM beschlossenen „Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" durchgeführt. Für dieses Teilprogramm waren je 250 Mio. DM Zuschußmittel des Bundes und der Länder sowie 125 Mio. DM Bundesmittel als Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KW) vorgesehen.
Mit dem Sonderprogramm Stadtsanierung 1975 verbanden Bund und Länder ein doppeltes Ziel:
Die städtebauliche Zielsetzung ging dahin, mit den geförderten Maßnahmen höchstmögliche Anstoßwirkungen vor allem für die Bauphase bereits laufender Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden zu erzielen. Die Förderung war daher auf Vorhaben der wohnnahen Infrastruktur und den Aus- und Umbau erhaltenswerter Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und Untersuchungsgebieten ausgerichtet.
Die in diesem Programmbereich geförderten Vorhaben sollten zum anderen — wie das „Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" insgesamt — rasche Beschäftigungsimpulse für die Bauwirtschaft auslösen.
Dem Interesse beider Zielsetzungen diente die gegenüber dem Bundesprogramm nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes erhöhte Beteiligung von Bund und Ländern bei der Förderung. Entsprechend der zwischen ihnen abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung übernahmen sie — je zur Hälfte — bis zu 80 % (in Zonenrandgebieten 90 %) der Investitionskosten der geförderten Vorhaben im Zuschußwege. Die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Darlehensmittel dienten der erleichterten Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der Bauträger.
Die in den Programmteil „Stadtsanierung des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" gesetzten Erwartungen haben sich nach dem bisherigen Informationsstand voll und ganz erfüllt.
Das Programm wurde entsprechend seiner konjunkturpolitischen Zielsetzung außerordentlich zügig abgewickelt. Bereits 3 Monate nach Auflage des Programms waren die Mittel des Bundes vollständig belegt. Bund und Länder haben je 237,49 Mio. DM als Zuschüsse bereitgestellt, weitere 95,84 Mio. DM Bundesmittel wurden als KW-Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils der Bauträger verwendet (ein Restbetrag — 12,51 Mio. DM Bundeszuschüsse und 29,16 Mio. DM KW-Darlehen — wurde aus aktuellen fachlichen Gründen auf den
Programmteil „Kommunale Infrastruktur" übertragen) .
Die auftragsgemäße Umsetzung des Programmteils erfolgte entsprechend den Förderungsbedingungen bereits im letzten Quartal 1975 (s. Jahreswirtschaftsbericht 1976, Anhang 2). Gefördert wurden insgesamt 660 Vorhaben: Davon entfallen 351 auf den Aus- und Umbau erhaltenswerter Gebäude. Außerdem wurden 77 Fußgängerzonen, 67 Parkhäuser und Tiefgaragen, 40 kommunale Verwaltungsgebäude, 34 Sport- und Erholungsanlagen, 30 Stätten der Jugendarbeit und 60 sonstige Vorhaben wie Kindergärten, -tagesstätten, Altentagesstätten, Bürgerhäuser und sonstige Gemeinschaftsgebäude gefördert.
Über die städtebaulichen Auswirkungen des Programmbereichs „Stadtsanierung" liegen erst zwei der Erfahrungsberichte der Länder vor. Sie bestätigen den auch in Fachgremien der ARGEBAU wiederholt von Vertretern aller Länder unterstrichenen Eindruck, daß die Förderung durch das Sonderprogramm Stadtsanierung vielfach als „Initialzündung" für die weitere Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gewirkt hat.
Wie der Innnenminister des Landes Baden-Württemberg in seinem Erfahrungsbericht ausdrücklich betont, hat sich bei diesem von ihm verfahrensmäßig als „erfreulich unbürokratisch" bewerteten Programm bestätigt, daß bei Sanierungsmaßnahmen die öffentliche Hand mit Vorleistungen den Weg weisen muß und ihren Investitionen dabei Signalwirkung zukommt.
Daß über die Hälfte der Vorhaben auf den Aus- und Umbau erhaltenswerter Gebäude entfällt, zeigt zudem, daß das Programm im Europäischen Denkmalschutz 1975 auch einen bedeutenden Beitrag zur Erneuerung erhaltenswerter Bausubstanz in den gewachsenen Stadtbildern geleistet hat.
Eine besonders positive Wirkung übte dabei die gegenüber dem Bundesprogramm nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes erhöhte Beteiligung von Bund und Ländern an der Förderung; sie versetzte auch finanzschwächere Gemeinden in die Lage, von dem Programmangebot Gebrauch zu machen.
Eine endgültige Beurteilung der städtebaulichen Wirkungen des Sonderprogramms Stadtsanierung 1975 wird erst nach Vorliegen der Erfahrungsberichte aller Länder möglich sein; in diese Beurteilungen werden auch die Ergebnisse eines Anfang 1977 vom BMBau in Auftrag gegebenen Gutachtens einzubeziehen sein, das die Auswirkungen der Sonderprogramme seit 1974 auf die städtebauliche Entwicklung untersuchen soll.
Auch in wirtschaftlicher Hinsicht muß das „Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" insgesamt — wie auch der Teil „Stadtsanierung" — nach einer vom Bundesminister für Wirtschaft in Auftrag gegebenen Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) als erfolgreich eingeschätzt werden. Das Programm hat nach dieser Untersuchung (DIW, Beiträge zur Strukturforschung, Heft 45, Rainer
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12673*
Stäglin, Multiplikator des Konjunkturprogramms 1975, Berlin 1975) mit seinem Auftragsvolumen von 5,75 Mrd. DM Produktionseffekte in Höhe von insgesamt 16,3 Mrd. DM und Einkommenseffekte von insgesamt 6,9 Mrd. DM induziert; zur Befriedigung der durch das Programm insgesamt ausgelösten Endnachfrage waren nach Ansicht des Instituts 292 000 Arbeitsplätze erforderlich.
Im Bereich „Stadtsanierung" hat das Programm zu einem Investitionsvolumen von rd. 620 Mio. DM geführt. Daraus ergeben sich Produktionseffekte in Höhe von insgesamt rd. 1,15 Mrd. DM. Konjunkturpolitisch war die frühe auftragsmäßige Umsetzung des Programms von besonderer Bedeutung. Sie hat im Winter 1975/1976 zu einer Stabilisierung der Nachfrage- und damit auch der Beschäftigungssituation der Bauwirtschaft beigetragen.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 88) :
Trifft es zu, daß bei den Endabrechnungen über den Neubau des Bundeskanzleramtes Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, wie eine Illustrierte behauptet, bzw. gibt es dafür Verdachtsmomente?
Nach seiner Prüfungsmitteilung hat der Bundesrechnungshof beim Neubau des Bundeskanzleramtes Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Die Bundesbaudirektion wurde beauftragt, über das Ergebnis der erforderlichen Untersuchungen unverzüglich zu berichten. Der Bundesrechnungshof hat dafür eine 6-Monats-Frist eingeräumt. Der BMBau geht davon aus, daß bereits vor Ablauf dieser Frist detaillierte Erkenntnisse vorliegen.
Wegen des Verdachts betrügerischer Handlungen hat der Bundesrechnungshof die Staatsanwaltschaft in die Angelegenheit eingeschaltet.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja
(CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 89) :
Betrachtet sich das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen an das Wahrungs- und Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes zugunsten ganz Deutschlands im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 und 7. Juli 1975 weiterhin gebunden, nachdem es lediglich „die Zusammenführung der beiden Teile der deutschen Nation unter einem gemeinsamen Dach" anstrebt (BT-Protokoll 11100 C), und können solche Formulierungen nicht als im Gegensatz stehend zum Wortlaut und Sinn der Präambel und zu den Artikeln 23 und 146 GG, zu der in der Verfassung verankerten Schutzpflicht für die Grundrechte aller deutschen Staatsangehörigen, zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 und 7. Juli 1975 und den Rechtsverpflichtungen des Deutschlandvertrages, der Grenzfestlegungen vor einem frei vereinbarten Friedensvertrag verbietet, allzuleicht mißverstanden werden?
Selbstverständlich betrachtet sich das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen an das
Grundgesetz und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Ihre in der Frage zum Ausdruck kommende Befürchtung hinsichtlich eines möglichen Mißverständnisses über die Haltung des Ministeriums oder der Bundesregierung zur Frage der deutschen Teilung vermag ich deshalb nicht zu teilen.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 90) :
Ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Bemühungen, die Kohle zu verflüssigen, bereit, über die Saarbergwerke eine Initiative zum Bau einer entsprechenden Großversuchsanlage an der Saar einzuleiten?
Seit 1974 fördert die Bundesregierung Projekte zur Weiterentwicklung der Technologie für die Erzeugung von Flüssigprodukten aus Kohle. Bereits 1975 konnte bei den Saarbergwerken eine Laboranlage mit einer Durchsatzkapazität von 0,25 t/Tag in Betrieb genommen werden. Weitere Anlagen vergleichbarer Kapazität folgten 1976 bei der Bergbauforschung und 1978 bei den Rheinischen Braunkohlewerken.
Wesentliche Meilensteine in der weiteren Entwicklung der Technologie zur Erzeugung von Flüssigprodukten aus Kohle sind:
— Der Bau und Betrieb einer Pilotanlage mit einer Kapazität von 6 t Kohle/Tag durch die Saarbergwerke,
— der Bau und Betrieb einer Großversuchsanlage durch die Arbeitsgemeinschaft von Ruhrkohle und VEBA in Bottrop. Die Kapazität dieser Anlage wird 200 t Kohle/Tag betragen. Dieses Projekt wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.
— Beteiligung der Bundesregierung mit 25 0/0 an den Bau- und Betriebskosten einer Demonstrationsanlage in den USA mit einer Kapazität von 6000 t Kohle/Tag.
Der Baubeginn für die beiden erstgenannten Anlagen wird 1979 sein. Mit dem Baubeginn der Demonstrationsanlage wird 1980 gerechnet.
Diese Maßnahmen der Bundesregierung sollen die Technologie der Kohlehydrierung für die Erzeugung von Flüssigprodukten aus Kohle möglichst bald technologisch für die kommerzielle Anwendung reif machen. Eine Aussage, wann unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine kommerzielle Nutzung möglich ist, kann heute noch nicht gemacht werden.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeorneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 91) :
12674* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
Wie beurteilt die Bundesregierung den neuen, im Institut für Wasser- und Abfallwirtschaft der Landesanstalt für Umweltschutz in Karlsruhe entwickelten Fischtest, der die schnelle Bestimmung der Giftigkeit eines durch die Umwelt belasteten Gewässers ermöglichen soll, und dessen Entwicklung durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert wurde?
Die Bundesregierung hat in der Fortschreibung des Umweltprogramms vom 14. Juli 1976 dargelegt, daß umfangreiche Forschungsarbeiten zur Erfassung und Verminderung der biologisch-chemischen Belastung von Ökosystemen, die sich unter anderem aus den menschlichen Eingriffen in den natürlichen Wasserkreislauf ergeben, auch in Zukunft erforderlich sein werden.
Zur Abschätzung der Umwelteinwirkung von Chemikalien fördert der Bundesminister für Forschung und Technologie methodische Arbeiten zur Entwicklung, Erprobung und Standardisierung von Verfahren der ökotoxikologischen Prüfung bis hin zur Demonstration über die Verwendbarkeit in gesetzlichen Regelungen.
Ein Schwerpunkt der Förderung, die mit dem Bundesminister des Innern abgestimmt ist, liegt auf der Ermittlung und Gewichtung von Kenngrößen, die zur Beschreibung der Ökotoxität geeignet sind. Fische als Testtiere für die Umweltbelastung spielen hierbei eine wichtige Rolle. Im Rahmen des o. g. Programms werden auch an der Universität Karlsruhe im Institut für Wasser- und Abfallwirtschaft der Landesanstalt für Umweltschutz Forschungsarbeiten gefördert, welche die physiologischen und pathologischen Veränderungen bei Fischen als Indikatoren für die Gefährlichkeit von Chemikalien untersuchen.
Das Verfahren sieht zunächst die Darstellung eines möglichst umfangreichen Bildes über Schadstoffwirkungen auf verschiedene einheimische Fische vor. Klinisch-physiologische Parameter wie Blutuntersuchungen und Gewebeuntersuchungen werden ermittelt und die Befunde mit Verhaltensparametern sowie mit morphologischen Beobachtungen korreliert.
In dieser Wirkungsanalyse soll die zeitliche Folge der Veränderungen einbezogen werden. Ziel des Vorhabens, das mit einem Mittelaufwand von 190 TDM über drei Jahre gefördert wird, ist die Darstellung eines Kurzzeittests, der als diagnostisches Hilfsmittel dienen kann und die subletale Toxizität von Chemikalien in Gewässern erfassen soll. Eine Bewertung der Forschungsarbeiten, die Anfang 1979 begonnen wurden, ist derzeit noch nicht möglich.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 92) :
Ist die Bundesregierung bereit, aussichtsreiche mechanische und biologische Verfahren der Gewässerunterhaltung und -reinigung zu prüfen und zu fördern?
Die Bundesregierung hat in der Fortschreibung des Umweltprogramms (Teil B IV, 4) vom 14. Juli
1976 dargelegt, daß sich die Wasserforschung auch in den kommenden Jahren hauptsächlich mit den Problemen befassen wird, die sich aus den menschlichen Eingriffen in den natürlichen Wasserkreislauf ergeben.
Entsprechend fördert der Bundesminister für Forschung und Technologie im Rahmen des bestehenden Förderungsschwerpunktes „Wassertechnologie" neue Verfahren und Methoden, die einen positiven Beitrag zur Gewässergüte, zur Abwasserreinigung sowie zur besseren Nutzung der Wasserressourcen erwarten lassen. Das Förderungsvolumen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie beträgt z. Zt. ca. 18 Millionen DM p. a. für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Zusätzlich werden z. Zt. ca. 15 Millionen DM p. a. Investitionshilfen für fortgeschrittene Wasserbehandlungssysteme aufgewandt. Ergänzend stehen Finanzierungshilfen für die Wasserwirtschaft beim Bundesministerium des Innern, beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie beim Bundesministerium für Wirtschaft zur Verfügung.
Anlage 80
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 93) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der niedersächsischen Landesregierung, „auf den Bau der Wiederaufbereitungsanlage zu verzichten" mit dem besonderen Hinweis, diese Empfehlung habe keinen „vorläufigen Charakter"?
Die Bundesregierung hat in ihrer ersten Stellungnahme zur Regierungserklärung der niedersächsischen Landesregierung vom 16. Mai 1979 (abgedruckt im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 65, S. 608) erklärt, die von der niedersächsischen Landesregierung in ihrer vorläufigen Stellungnahme gegebene Empfehlung, das Projekt der Wiederaufarbeitung nicht weiter zu verfolgen, nehme sie mit Bedauern zur Kenntnis. Die Bundesregierung habe deswegen die Absicht, der niedersächsischen Landesregierung umgehend ihre Gründe für das Festhalten an der Wiederaufarbeitung noch einmal im einzelnen darzulegen. Ein Gespräch zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen ist daher für Mitte Juni dieses Jahres vorgesehen.
Die niedersächsische Landesregierung hat zur Vorbereitung des Gesprächs auch mitgeteilt, daß sie unbeschadet ihres Standpunktes bereit ist, „an der Entwicklung eines anderen Entsorgungskonzeptes mitzuwirken und insbesondere die Behandlung des Antrages der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen in Gesprächen mit der Bundesregierung zu klären".
Die Bundesregierung wird sich nach Abschluß der Gespräche ein endgültiges Urteil über die Empfehlung der niedersächsischen Landesregierung bilden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12675*
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 94) :
Wie ist der Stand des vom Bundesministerium für Forschung und Technologie erteilten Forschungsauftrags hinsichtlich eines Zwölf-Mann-Schiffs, das vom Verband Deutscher Reeder befürwortet wird?
Das einleitende Vorhaben „Definition der Entwicklung einer neuen Schiffsbetriebstechnik für das Schiff der Zukunft", das unter Federführung der Howaldtswerke Deutsche Werft AG von insgesamt 22 Unternehmen aus den Bereichen Schiffbau, Schiffbauzulieferindustrie und Reedereien durchgeführt wird, wird am 30. Juni 1979 abgeschlossen sein.
Hierbei soll zunächst aufgezeigt werden, in welchen Bereichen — Schiffsführung, Maschinenbau„ Elektrotechnik/Automation, Schiffbau — überhaupt technische Verbesserungen möglich sind, die einen Schiffsbetrieb mit reduzierter Besatzung zulassen. Für die laufenden Arbeiten wird ein Zuschuß von 66,67 % der Selbstkosten gewährt. Technische Lösungen für definierte Probleme sollen erst in der eigentlichen Entwicklungsphase gefunden werden, deren Beginn für den Spätsommer 1979 erwartet werden kann. Nach heutigem vorläufigem Kenntnisstand ist mit Detailuntersuchungen von ca. 60 technischen Teilproblemen zu rechnen, für die ein Zeitraum von 3 1/2 Jahren geschätzt wird.
Die Auswirkungen der in Aussicht genommenen Entwicklung auf Berufs- und Ausbildungsstruktur zukünftiger Schiffsbesatzungen werden erst nach Abschluß der jetzt laufenden Definitionsphase erkennbar werden. Die Berücksichtigung dieser Fragen parallel zu den technischen Entwicklungen wird vor Beginn der Entwicklungsphase mit dem für die Schiffsbesetzung zuständigen Bundesminister für Verkehr, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft zu erörtern sein. Zwischen dem Verband Deutscher Reeder, den Gewerkschaften sowie einigen Seefahrtschulen besteht bereits enger Kontakt.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 95) :
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in Baden-Baden, wo sich das Oberkommando der französischen Streitkräfte in Deutschland befindet, ein gemeinsames deutsch-französisches Gymnasium nach dem Freiburger Modell zu initiieren bzw. mitzutragen?
Auf Grund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, Träger eines Gymnasiums zu werden.
Leider sind auch die Voraussetzungen für eine begrenzte finanzielle Förderung als Modellversuch nicht gegeben, da bereits Gymnasien dieses Modells entwickelt und erprobt sind. Wenn weitere Initiativen in dieser Richtung gefordert werden, dann müßten diese über die Regierung des Landes Baden-Württemberg ergriffen werden.
Anlage 83
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 96) :
Hat der Bundeskanzler in einer Kabinettssitzung zur Vorbereitung der Manila-Konferenz zu einem an der Sitzung teilnehmenden Abgeordneten gesagt: „Geh mir weg mit ProfessorenGutachten. Die schreiben doch alle wofür sie bezahlt werden" (vgl. „Der Spiegel' vom 7. Mai 1979) ?
Die Beratungen des Kabinetts sind vertraulich. Ich habe daher keine Veranlassung, zu Einzelheiten und zum Wortlaut aus dem Zusammenhang gerissener Äußerungen aus Kabinettsitzungen Stellung zu nehmen. Soweit über die Kabinettsitzung vom 23. April 1979 — abgesehen von der Unterrichtung durch die Fachminister — der Offentlichkeit etwas zu sagen ist, hat Staatssekretär Bölling das in seinem im „Spiegel" vom 7. Mai 1979 abgedruckten Leserbrief getan. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.