Protokoll:
8158

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 158

  • date_rangeDatum: 1. Juni 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 08:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:41 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/158 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 158. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 12605 A Erweiterung der Tagesordnung 12605 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12605 C Beratung der Sammelübersicht 47 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2874 — Müntefering SPD 12614 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 8/2624 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2915 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2914 — Dr. Blüm CDU/CSU 12616 C Lutz SPD 12618 B Cronenberg FDP 12621 A Kraus CDU/CSU 12623 B Frau Steinhauer SPD 12625 D Hölscher FDP 12628 D Zink CDU/CSU 12631 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA 12634 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel — Drucksache 8/856 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2824 — Zweite Beratung des von den Abgeordneten Müller (Remscheid), Dr. Blüm, Zink, Dr. Becker (Frankfurt), Pohlmann, Frau Dr. Neumeister, Franke, Vogt (Dünen), Burger, Stutzer, Hasinger, Kroll-Schlüter, Braun und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Prüfungspflicht für medizinisch-technische Geräte — Drucksache 8/2387 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2824 — Pohlmann CDU/CSU 12637 B Lutz SPD 12639 A Cronenberg FDP 12640 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak über den Luftverkehr — Drucksache 8/2882 — 12642 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr — Drucksache 8/2878 — 12642 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/2609, 8/2857 — 12642 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in Wiesbaden, SchloBplatz 3/Mühlgasse 4-6 (ehemalige Rheumaklinik) ; Einwilligung zur Veräußerung gem. § 64 Abs. 2 BHO — Drucksachen 8/2607, 8/2879 — 12642 C Beratung der Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2892 — . 12642 D Fragestunde — Drucksache 8/2894 vom 25. 05. 1979 — Verweigerung einer Grußbotschaft zum 90jährigen Bestehen der deutschsprachigen Tageszeitung Abendpost-Sonntagspost, Chicago, durch den Bundeskanzler und den Staatssekretär im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bölling MdlAnfr A85 25.05.79 Drs 08/2894 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A86 25.05.79 Drs 08/2894 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 12606 A, B, D, 12607 A, B, C, D, 12608 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 12606 A, D, 12607 B ZusFr Broll CDU/CSU 12607 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12607 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12607 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 12608 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12608 C Änderung der Bestimmungen des deutschtürkischen Konsularvertrags von 1929 über die Erbregelung bei Todesfällen von Türken in Deutschland MdlAnfr A87 25.05.79 Drs 08/2894 Urbaniak SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12608 D, 12609 A, B ZusFr Urbaniak SPD 12609 A Wahrnehmung der Austauchprogramme im Rahmen des Kulturabkommens von 1962 durch die Republik Südafrika MdlAnfr A88 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 12609 B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 12609 D ZusFr Dr. Corterier SPD 12609 C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 12609 D Beteiligung von Südwestafrika/Namibia an Austauschprogrammen im Rahmen des Kulturabkommens von 1962 MdlAnfr A89 25.05.79 Drs 08/2894 Broll CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 12610 A, B ZusFr Broll CDU/CSU 12610 A, B Einbeziehung Südwestafrikas in das Kulturabkommen mit der Republik Südafrika MdlAnfr A90 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Hammans CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 12610 C, D ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 12610 C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 12610 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 III Einbeziehung von Südwestafrika/Namibia in Austauschprogramme im Rahmen des Kulturabkommens von 1962 MdlAnfr A91 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Hornhues CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12610 D, 12611 A, B, C, D ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU . 12611 A, B ZusFr Petersen CDU/CSU 12611 B ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 12611 C Zahl der auf Grund von Aktivitäten der SWAPO in Südwestafrika/Namibia in den letzten zwei Jahren getöteten oder verletzten Personen MdlAnfr A93 25.05.79 Dr. 08/2894 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 12612 A, B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 12612 A, B ZusFr Dr. Corterier SPD 12612 B ZusFr Broll CDU/CSU 12612 C Praxis der Tschechoslowakei bei Anträgen auf Familienzusammenführung MdlAnfr A94 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 12612C, D, 12613 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12612 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12613 A Verbesserung der Kenntnisse über die deutschlandpolitischen Rechtspositionen bei den Verbündeten der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 12613 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12613 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12613 D Erörterung von Fragen der Familienzusammenführung der Verwandtenbesuche und der Kriegsgräberfürsorge beim Staatsbesuch des Bundeskanzlers in Bulgarien MdlAnfr A97 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 12614 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12614 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12614 B Nächste Sitzung 12642 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12643*A Anlage 2 Konsequenzen aus den Störfällen in Harrisburg für Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A3 20.04.79 Drs 08/2763 Menzel SPD MdlAnfr A4 20.04.79 Drs 08/2763 Menzel SPD ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 12643* C Anlage 3 Mit dem Unglücksreaktor in Harrisburg vergleichbare Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland sowie Typ und Sicherheitskonzeption des Kernkraftwerks in Mülheim-Kärlich MdlAnfr A9 20.04.79 Drs 08/2763 Schwarz CDU/CSU MdlAnfr A10 20.04.79 Drs 08/2763 Schwarz CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Schwarz CDU/CSU 12643* D Anlage 4 Novellierung des Zweiten WohnraumKündigungsschutzgesetzes, insbesondere Anpassung der Mieten an gestiegene Kosten MdlAnfr A6 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A7 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 12644* B Anlage 5 Jährliche Veröffentlichung von Daten zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung für die Anpassung des Erbbauzinses im Sinne der Erbbaurechtsverordnung MdlAnfr A26 25.05.79 Drs 08/2894 Francke (Hamburg) CDU/CSU MdlAnfr A27 25.05.79 Drs 08/2894 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 12644* D Anlage 6 Personelle Ausstattung des Deutschen Patentamtes zur Bearbeitung der Anmeldungen auf Eintragung einer Dienstleistungsmarke IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 MdlAnfr A28 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A29 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 12645* A Anlage 7 Preisverhalten der Erdölkonzerne; Preise und Mineralölversorgung konzernabhängiger und Freier Tankstellen MdlAnfr A38 25.05.79 Drs 08/2894 Gansel SPD MdlAnfr A39 25.05.79 Drs 08/2894 Gansel SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 12645* C Anlage 8 Preispolitik der Mineralölkonzerne MdlAnfr A40 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A41 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Spöri SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 12646*A Anlage 9 Möglichkeit einer Senkung des Kraftstoffverbrauchs bei Kraftfahrzeugen MdlAnfr A45 25.05.79 Drs 08/2894 Stockleben SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 12646* D Anlage 10 Prognose der Bundesregierung über die Verbraucherpreisentwicklung MdlAnfr A46 25.05.79 Drs 08/2894 Paintner FDP SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 12647* A Anlage 11 Zusammenarbeit zwischen deutschen Universitäten und ausländischen Waffenproduzenten MdlAnfr A47 5.05.79 Drs 08/2894 Hansen SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 12643* B Anlage 12 Heizungsbeihilfen für sozial Schwache bei steigenden Heizölpreisen MdlAnfr A62 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 12647* D Anlage 13 Kernkraftwerke der DDR in der Nähe der Zonengrenze oder zum Gebiet von Berlin (West) sowie gegenseitige Konsultation in Fragen der grenznahen Errichtung von Kernkraftwerken seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrags MdlAnfr A82 25.05.79 Drs 08/2894 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 25.05.79 Drs 08/2894 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 12648* A Anlage 14 Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Behandlung der deutschen Frage im Schulunterricht MdlAnfr A84 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 12648* B Anlage 15 Einbeziehung von Wissenschaftlern und Studenten aus Südwestafrika/Namibia in Austauschprogramme im Rahmen des Kulturabkommens von 1962 MdlAnfr A92 25.05.79 Drs 08/2894 Werner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12648* C Anlage 16 Visaerteilung für rhodesische Staatsbürger zum Besuch der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A98 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12649* A Anlage 17 Ergebnisse der Interventionen zugunsten politischer Häftlinge in der CSSR MdlAnfr A99 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12649* A Anlage 18 Höhe der Bundesmittel zur Unterstützung in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Nachrichtenagenturen SchrAnfr B1 25.05.79 Drs 08/2894 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 12649* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 V Anlage 19 Verwendung der zum Militär einberufenen Söhne aussiedlungswilliger Deutscher in Rumänien zu Zwangsarbeiten SchrAnfr B2 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12649* C Anlage 20 Schließung der grenzüberschreitenden Wander- und Wirtschaftswege im deutschbelgischen Grenzgebiet SchrAnfr B3 25.05.79 Drs 08/2894 Koblitz SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12649* D Anlage 21 Stützpunkte der „Autonomen Arbeiterbewegung" des Prof. Negri in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B4 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12650* B Anlage 22 Erlaß des Bundesinnenministers betr. Benutzung der „Lufthansa" bei Auslandsdienstreisen SchrAnfr B5 25.05.79 Drs 08/2894 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12650* D Anlage 23 Vorlage eines Besoldungsstrukturgesetzes zum Ausgleich finanzieller Nachteile des Grenzzoll- und Zollfahndungsdienstes SchrAnfr B6 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B7 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12650* D Anlage 24 Funktionstüchtigkeit der Sirenenanlagen des zentralen Warndienstes für die Auslösung eines Katastrophenalarms SchrAnfr B8 25.05.79 Drs 08/2894 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B9 25.05.79 Drs 08/2894 Biehle CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12651* A Anlage 25 Aufstellen von Zäunen an der Grünen Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien SchrAnfr B10 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B11 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12651* B Anlage 26 Jubiläumszuwendungen im öffentlichen Dienst des Bundes SchrAnfr B12 25.05.79 Drs 08/2894 Würtz SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 126511* D Anlage 27 Gefährdung durch Giftmülldeponien; Einführung einer Meldepflicht SchrAnfr B13 25.05.79 Drs 08/2894 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B14 25.05.79 Drs 08/2894 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12652* A Anlage 28 Ablagerung von Klärschlamm im Mechernicher Bergschadensgelände SchrAnfr B15 25.05.79 Drs 08/2894 Milz CDU/CSU SchrAnfr B16 25.05.79 Drs 08/2894 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12652* C Anlage 29 Anträge der Lastenausgleichsverwaltung auf Einziehung von Vertriebenenausweisen bei Zweifeln an der deutschen Volkszugehörigkeit SchrAnfr B17 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B18 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12652* D Anlage 30 Erlaß von Ausführungsvorschriften zu § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes SchrAnfr B19 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 12653* B Anlage 31 Verzicht auf Gewinnausschüttungen der Saarbergwerke AG zur Verbesserung der Eigenfinanzierungsmöglichkeiten SchrAnfr B20 25.05.79 Drs 08/2894 Peter SPD SchrAntw PStSekr. Haehser BMF 12653* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Anlage 32 Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Deutschen Aero-Club e. V. SchrAnfr B21 25.05.79 Drs 08/2894 Würtz SPD SchrAnfr B22 25.05.79 Drs 08/2894 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12654* A Anlage 33 Einrichtung eines amerikanischen Panzerübungsplatzes im Hauptmoorwald bei Bamberg SchrAnfr B23 25.05.79 Drs 08/2894 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12654* C Anlage 34 Technisch realisierbare Heizenergieeinsparung beim Wohnungsbestand des Bundes; Investitions- und Betriebskosten der nötigen Maßnahmen sowie entsprechende Aktivitäten des Bundes SchrAnfr B24 25.05.79 Drs 08/2894 Krockert SPD SchrAnfr B25 25.05.79 Drs 08/2894 Krockert SPD SchrAnfr B26 25.05.79 Drs 08/2894 Krockert SPD SchrAnfr B27 25.05.79 Drs 08/2894 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 12654* D Anlage 35 Steuereinnahmen aus der Belastung von Mineralölprodukten im Haushaltsjahr 1978 SchrAnfr B28 25.05.79 Drs 08/2894 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12655* D Anlage 36 Höhe der Wärmepreisdifferenz nach dem 3. Verstromungsgesetz in den Monaten Februar bis Mai 1979 SchrAnfr B29 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12656* A Anlage 37 Umfang und Gründe des Ausscheidens von Unternehmen in Einzelhandel, Großhandel, Handwerk und Industrie in den letzten 10 Jahren SchrAnfr B30 25.05.79 Drs 08/2894 Lampersbach CDU/CSU SchrAnfr B31 25.05.79 Drs 08/2894 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12656* C Anlage 38 Beurteilung der Benzinpreiserhöhungen und der Energieeinsparung über höhere Preise sowie Übernahme des niederländischen Modells eines Preiskontrollsystems für Ölprodukte und Handelsspannen SchrAnfr B32 25.05.79 Drs 08/2894 Kretkowski SPD SchrAnfr B33 25.05.79 Drs 08/2894 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12657* B Anlage 39 Verbilligte EG-Geflügelexporte an die Sowjetunion sowie Bezugsschwierigkeiten des heimischen Handels für Sonderangebots-Aktionen SchrAnfr B34 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU SchrAnfr B35 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12658* A Anlage 40 Rodungen und Anbauflächenstopp im Hopfenbau SchrAnfr B36 25.05.79 Drs 08/2894 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B37 25.05.79 Drs 08/2894 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12658* B Anlage 41 Agrarstrukturmittel des Bundes für Bayern SchrAnfr B38 25.05.79 Drs 08/2894 Paintner FDP SchrAnfr B39 25.05.79 Drs 08/2894 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 12658* D Anlage 42 Verbilligte EG-Butter, eventuell mit beigemischtem Vanilleschotenmark, für handwerklichen Klein- und Mittelbetriebe SchrAnfr B40 25.0539 Drs 08/2894 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B41 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B42 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML. 12659* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 VII Anlage 43 Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Hagelabwehrversuchen in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim SchrAnfr B43 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12660* C Anlage 44 Vorlage einer Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes SchrAnfr B44 25.05.79 Drs 08/2894 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12660* D Anlage 45 Haltung des Bundeskanzlers zur 35-Stunden-Woche SchrAnfr B45 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12661* B Anlage 46 Gesundheitliche Belastung der Arbeitnehmer in der Roheisenproduktion durch Schwefelgase SchrAnfr B46 25.05.79 Drs 08/2894 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12661* C Anlage 47 Verwertung der Ergebnisse einer Untersuchung über Kassenarbeitsplätze in einer entsprechenden Arbeitsstättenrichtlinie SchrAnfr B47 25.05.79 Drs 08/2894 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12661* D Anlage 48 Erweiterung des Krankenkassen-Leistungskatalogs auf die zusätzlichen Kosten für körperbehinderte Kinder SchrAnfr B48 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12662* B Anlage 49 Berufsorientierte Vorbereitungsmaßnahmen für im Wege der Familienzusammenführung eingereiste ausländische Jugendliche zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis, Träger der Vorbereitungskurse und Anteil des Deutschunterrichts SchrAnfr B49 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B50 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B51 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B52 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12662* D Anlage 50 Zivildienstleistende in der Zeit vom 1. Oktober 1978 bis 30. März 1979; Zahl der noch nicht abgeschlossenen Kriegsdienstverweigerungsverfahren sowie Erhöhung der Zahl der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse und -kammern in der Zeit vom 1. April 1978 bis 1. April 1979 SchrAnfr B53 25.05.79 Drs 08/2894 Möllemann FDP SchrAnfr B54 25.05.79 Drs 08/2894 Möllemann FDP SchrAnfr B55 25.05.79 Drs 08/2894 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12663* B Anlage 51 Gleichbehandlung von Soldaten und Zivilbediensteten bei der Gewährung von Sonderurlaub für Mehrarbeit durch Teilnahme an militärischen Ubungen SchrAnfr B56 25.05.79 Drs 08/2894 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12663* D Anlage 52 Schaffung eines europäischen meteorologischen Satellitensystems für Verteidigungszwecke SchrAnfr B57 25.05.79 Drs 08/2894 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12664* C Anlage 53 Befreiung der Beamten der Bahnpolizei unter bestimmten Voraussetzungen vom Grundwehrdienst SchrAnfr B58 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12665* A Anlage 54 Belegung der Kasernen in Konstanz und Radolfszell SchrAnfr B59 25.05.79 Drs 08/2894 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B60 25.05.79 Drs 08/2894 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 12665* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Anlage 55 Beurteilung der „Transzendentalen Meditation" SchrAnfr B61 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG 12665* C Anlage 56 Vergabe eines Forschungsauftrags über mögliche Langzeitwirkungen von HCH- Spuren im menschlichen Körper SchrAnfr B62 25.05.79 Drs 08/2894 Hoffie FDP SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG 2665* D Anlage 57 Zahl der erfaßten erwachsenen und jugendlichen Alkoholiker in der Bundesrepublik; Übernahme der Kosten für die Alkoholentwöhnung durch die Versicherungsträger; Erfolgsquote und Kosten einer Alkoholentwöhnung; Zuständigkeit der Versicherungsgemeinschaft in Fällen von Suchtkrankheit SchrAnfr B63 25.05.79 Drs 08/2894 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B64 25.05.79 Drs 08/2894 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B65 25.05.79 Drs 08/2894 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B66 25.05.79 Drs 08/2894 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG 12666* A Anlage 58 Einstufung eines Einfamilienhauses unter das sogenannte geschützte Vermögen gemäß § 88 des Bundessozialhilfegesetzes SchrAnfr B67 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG 12666* D Anlage 59 Bewährung der Modellberatungsstellen zu § 218 StGB SchrAnfr B68 25.05.79 Drs 08/2894 Hölscher FDP SchrAnfr B69 25.05.79 Drs 08/2894 Hölscher FDP SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG 12667* A Anlage 60 Ausschreibung eines Wettbewerbs über die Gestaltung von Kinderspielplätzen aus Anlaß des „Internationalen Jahrs des Kindes" SchrAnfr B70 25.05.79 Drs 08/2894 Amling SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG 12667* D Anlage 61 Bekämpfung der Tollwut SchrAnfr B71 25.05.79 Drs 08/2894 Biechele CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG 12668* B Anlage 62 Untersuchungen des Deutschen Fremdenverkehrsverbands über „Versorgungsmängel" an den Bundesautobahnen SchrAnfr B72 25.05.79 Drs 08/2894 Seefeld SPD SchrAnfr B73 25.05.79 Drs 08/2894 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12668* D Anlage 63 Ausbau des Bahnübergangs B 83 in Hofgeismar SchrAnfr B74 25.05.79 Drs 08/2894 Walther SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12668* D Anlage 64 Wettbewerbsnachteile für die deutschen Säge- und Holzbearbeitungsbetriebe durch Frachtsenkungen für Schnittholztransporte aus Osterreich SchrAnfr B75 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAnfr B76 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12669* A Anlage 65 Internationale Regelung für die Schulung der Fahrer von Tankwagen mit gefährlichen Gütern SchrAnfr B77 25.05.79 Drs 08/2894 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12669* B Anlage 66 Verkauf alkoholischer Getränke an Tankstellen SchrAnfr B78 25.05.79 Drs 08/2894 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12669* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 IX Anlage 67 Wiederaufnahme des Flugbetriebs der „Bedarfsfluggesellschaft Holstenflug" Schütze und Co KG Rendsburg/Kiel SchrAnfr B79 25.05.79 Drs 08/2894 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12669* D Anlage 68 Ausstattung der Notrufsäulen an Autobahnen mit Warnblinkleuchten SchrAnfr B80 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12670* A Anlage 69 Änderung des § 34 a Abs. 2 StVZO betreffend Besetzung von Kraftomnibussen SchrAnfr B81 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12670* B Anlage 70 Bau der B 229 (neu) im Bereich Traunstein SchrAnfr B82 25.05.79 Drs 08/2894 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12670* C Anlage 71 Regelung der Krankenversicherung für Kinder von Bediensteten der Bundespost, deren Ehepartner bei der unter DDR-Verwaltung stehenden Deutschen Reichsbahn in Berlin (West) beschäftigt sind SchrAnfr B83 25.05.79 Drs 08/2894 Volmer CDU/CSU SchrAnfr B84 25.05.79 Drs 08/2894 Volmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12670* D Anlage 72 Aufnahme von Werkzeitschriften in den Postzeitungsdienst SchrAnfr B85 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 12671* B Anlage 73 Verantwortliche für die seinerzeitigen Planungen des Bundeskanzleramtsvorplatzes SchrAnfr B86 25.05.79 Drs 08/2894 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 12671* D Anlage 74 Erfahrungen mit dem Sonderprogramm Stadtsanierung 1975 SchrAnfr B87 25.05.79 Drs 08/2894 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 12671* D Anlage 75 Unregelmäßigkeiten bei den Endabrechungen über den Neubau des Bundeskanzleramtes SchrAnfr B88 25.05.79 Drs 08/2894 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 12672* A Anlage 76 Auffassung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen über die Zusammenführung der beiden Teile der deutschen Nation SchrAnfr B89 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 12672* B Anlage 77 Bau einer Großversuchsanlage zur Kohleverflüssigung an der Saar SchrAnfr B90 25.05.79 Drs 08/2894 Peter SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12673* C Anlage 78 Entwicklung eines Fischtests im Institut für Wasser- und Abfallwirtschaft der Landesanstalt für Umweltschutz in Karlsruhe SchrAnfr B91 25.05.79 Drs 08/2894 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12673* D Anlage 79 Prüfung mechanischer und biologischer Verfahren der Gewässerunterhaltung und -reinigung SchrAnfr B92 25.05.79 Drs 08/2894 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12674* B Anlage 80 Beurteilung der Empfehlung der niedersächsischen Landesregierung, „auf den Bau der Wiederaufbereitungsanlage zu verzichten" SchrAnfr B93 25.05.79 Drs 08/2894 Ey CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12674*C X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Anlage 81 Stand des Forschungsauftrags hinsichtlich eines Zwölf-Mann-Schiffs SchrAnfr B94 25.05.79 Drs 08/2894 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12675* A Anlage 82 Errichtung eines deutsch-französischen Gymnasiums in Baden-Baden nach dem Freiburger Modell SchrAnfr B95 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 12675* C Anlage 83 Äußerung des Bundeskanzlers über Professoren-Gutachten SchrAnfr B96 25.05.79 Drs 08/2894 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK 12675* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12605 158. Sitzung Freitag, den 1. Juni 1979 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 1. 6. Dr. Aigner 1. 6. Alber 1. 6. Dr. Bangemann 1. 6. Dr. Barzel 1. 6. Dr. Bayerl * 1. 6. Dr. Becher (Pullach) 1. 6. Bindig 1. 6. Dr. von Bismarck 1. 6. Blumenfeld 1. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 1. 6. Carstens (Fehmarn) 1. 6. Conrad (Riegelsberg) 1. 6. Dr. Dregger 1. 6. Eymer (Lübeck) 1. 6. Fellermaier * 1. 6. Friedrich (Würzburg) 1. 6. Frau Funcke 1. 6. Gerster (Mainz) 1. 6. Haase (Fürth) 1. 6. Haberl 1. 6. Handlos 1. 6. Hofmann (Kronach) 1. 6. Dr. Holtz ** 1. 6. Dr. Hüsch 1. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) 1. 6. Junker 1. 6. Kiechle 1. 6. Dr. h. c. Kiesinger 1. 6. Kittelmann 1. 6. Dr. Klepsch * 1. 6. Koblitz 1. 6. Dr. Kreile 1. 6. Dr.-Ing. Laermann 1. 6. Lampersbach 1. 6. Leber 1. 6. Lücker * 1. 6. Müller (Bayreuth) 1. 6. Müller (Remscheid) 1. 6. Dr. Müller-Hermann 1. 6. Neuhaus 1. 6. Frau Pack 1. 6. Pfeifer 1. 6. Dr. Pfennig 1. 6. Picard 1. 6. Pieroth 1. 6. Rainer 1. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 1. 6. Dr. Rose 1. 6. Frau Schlei 1. 6. Schmidt (Kempten) 1. 6. Schmidt (Wattenscheid) 1. 6. Schmidt (Würgendorf) 1. 6. Schröder (Wilhelminenhof) 1. 6. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Sieglerschmidt 1. 6. Spranger 1. 6. Dr. Starke (Franken) 1. 6. Graf Stauffenberg 1. 6. Dr. Todenhöfer 1. 6. Dr. Vohrer ** 1. 6. Voigt (Sonthofen) 1. 6. Frau Dr. Walz 1. 6. Dr. Warnke 1. 6. Frau Dr. Wex 1. 6. Wissmann 1. 6. Dr. Wittmann (München) 1. 6. Wohlrabe 1. 6. Würzbach 1. 6. Zeitler 1. 6. Zeyer 1. 6. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 3 und 4, 147. Sitzung, Seite 11765 C) : Die Beseitigung von nicht kondensierbaren Gasen aus dem Primärwasser von Kernkraftwerken ist kein grundsätzlich neues Problem. Unter dem Einfluß der Neutronenstrahlung entstehen im Reaktor eine Reihe von Gasen, z. B. durch Aktivierung oder Radiolyse aus dem Kühlmittel sowie als Spaltgas aus dem Brennstoff. Diese Gase werden routinemäßig durch betriebliche Einrichtungen wie das Volumenregelsystem beim Druckwasserreaktor bzw. die Abgasanlage beim Siedewasserreaktor aus dem Reaktorkühlmittel entfernt. Die betrieblichen Systeme wird man auch einsetzen, wenn störfallbedingt im Primärkreis Gasblasen entstehen sollten. Darüber hinausgehende Vorkehrungen sind für diesen Fall bisher nicht vorgesehen, da eine Gasblase im Druckbehälter von dem bei Harrisburg aufgetretenen Umfang bei deutschen Anlagen nur vorstellbar wäre, wenn wesentliche Teile des Sicherheitssystems - hier insbesondere die Notkühlung - im Anforderungsfall versagen würden. Ob und ggf. welche Maßnahmen über die vorhandenen Möglichkeiten hinaus zu treffen sind, um Gasblasen aus dem Primärkreis zu entfernen, ist u. a. Gegenstand der vom Bundesminister des Innern auf Grund der Vorkommnisse in Harrisburg veranlaßten und noch nicht abgeschlossenen Überprüfung aller deutschen Anlagen. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schwarz (CDU/CSU) 12644* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 (Drucksache 8/2763 Fragen A 9 und 10, 147. Sitzung, Seite 11767 D) : In ihrer Empfehlung zum Konzept und zur Erteilung der 1. Teilerrichtungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich vom 23. Januar 1974 hat es die Reaktor-Sicherheitskommission für erforderlich gehalten, „daß Vorkehrungen für einen eventuellen Einbau von Rekombinatoren oder andere geeignete Maßnahmen zur sicheren Vermeidung es zündfähigen Wasserstoff-Luft-Gemisches getroffen werden". Der Bundesminister des Innern hat sich der Empfehlung der RSK angeschlossen und sie zum Bestandteil seiner Weisung an die zuständige Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz gemacht; sie betrifft jedoch nicht eine Einrichtung zur Unschädlichmachung einer Gasblase innerhalb des Reaktordruckbehälters, wie sie offensichtlich bei dem Störfall im Kernkraftwerk Three Mile Island aufgetreten ist, sondern ist eine vorsorgliche Maßnahme zur sicheren Vermeidung eines zündfähigen Wasserstoff-Luft-Gemisches im Reaktorsicherheitsbehälter nach einem Kühlmittelverluststörfall. Wasserstoff kann in größeren Mengen bei ungenügender Kühlung des Reaktorkerns infolge ZirkonWasser-Reaktion erzeugt werden. Um dies zu vermeiden, müssen ausreichend dimensionierte und wirksame Notkühlsysteme vorhanden sein. Die Wirksamkeit der Notkühlung und die Wasserstoffkonzentration im Sicherheitsbehälter gehören zu den in meiner Antwort auf Ihre Mündliche Frage Nr. 9 vom 25. April 1979 erwähnten Fragen, die bezüglich der bei Mülheim-Kärlich im Bau befindlichen Anlage noch einer abschließenden Beratung in der Reaktor-Sicherheitskommission bedürfen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 6 und 7): Sieht die Bundesregierung einen Anlaß, eine Initiative zur Novellierung der derzeit bestehenden Mietrechtsgesetze, insbesondere der Bestimmungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, zu ergreifen, wie sie laut Saarbrüder Zeitung vom 15. Mai 1979 vom Landeswirtschaftsminister Klumpp angeregt worden sein soll? Hält die Bundesregierung es in diesem Zusammenhang auch für notwendig, die Mieten den gestiegenen Kosten anzupassen, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen? Zu Frage A 6: Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes vom 2. März 1979 — BT-Drucksache 8/2610 — die Maßnahmen aufgeführt, durch die vereinzelt noch aufgetretene praktische Schwierigkeiten bei der Anwendung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes beseitigt werden können. Sie erwägt die erweiterte Ermöglichung höchstrichterlicher Entscheidungen in Mietsachen und technische Hilfen wie verbesserte Richtlinien für die Aufstellung von Mietspiegeln und Muster für Mieterhöhungsschreiben sowie die Erstellung von Gutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Weitere Schritte hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Sie sieht insbesondere keinen Anlaß zu einer Novellierung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes. Zu Frage A 7: Nach den Regelungen des im Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz enthaltenen Miethöhegesetzes können die Mietvertragsparteien die Mieten eigenverantwortlich etwaigen Kostensteigerungen anpassen. Sofern sie sich nicht einigen, können Erhöhungen der Betriebs- und Kapitalkosten nach den §§ 4 und 5 des Gesetzes auf einfache Weise durch schriftliche Erklärung des Vermieters an den Mieter weitergegeben werden. Andere Kostensteigerungen kann der Vermieter zum Anlaß nehmen, um vom Mieter nach § 2 des Gesetzes die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Höhe der für vergleichbare Wohungen üblichen Entgelte zu verlangen. Die Untersuchungen der Bundesregierung über die Auswirkungen dieser gesetzlichen Regelung, die in dem erwähnten Bericht vom 2. März 1979 im einzelnen wiedergegeben sind, haben keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, daß etwaige Kostensteigerungen nicht durch Mieterhöhungen ausgeglichen werden könnten. Maßnahmen der Bundesregierung sind daher nicht veranlaßt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 26 und 27) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die bei der Anpassung des Erbbauzinses an die wirtschaftliche Entwicklung dadurch entstehen, daß es hierfür keinen allgemein gültigen und verbindlichen Index gibt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wird die Bundesregierung den an sie gerichteten Forderungen, jährlich Daten der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung im Sinne der Erbbaurechtsverordnung zu veröffentlichen, nachkommen? Zu Frage A 26: Nach § 9 a der Verordnung über das Erbbaurecht kann bei Wohngebäuden auf Grund vertraglicher Anpassungsklauseln eine Erhöhung des Erbbauzinses nur verlangt werden, soweit sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht unbillig ist. Das Gesetz bestimmt weiter, daß ein Erhöhungsanspruch regelmäßig als unbillig anzusehen ist, soweit die Erhöhung über die Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht. Diese Regelung ist durch das Gesetz vom 8. Januar 1974 nach längeren parlamentarischen Beratungen in die Erbbaurechtsverordnung eingefügt worden. Bei der Beurteilung, was unter Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse zu verstehen ist, haben die Gerichte zwar einen nicht unerheblichen Auslegungsspielraum. Die ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12645* setzliche Regelung ermöglicht es jedoch, in der Praxis einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten zu finden. Daß dies weitgehend auch ohne Einschaltung der Gerichte geschieht, zeigt sich nicht zuletzt darin, daß zur Auslegung des Begriffs der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse bisher nur wenige gerichtliche Entscheidungen veröffentlicht worden sind. Die Bundesregierung hält gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen nicht für erforderlich. Zu Frage A 27: Was unter der Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 9 a der Erbbaurechtsverordnung im einzelnen zu verstehen ist, unterliegt der Entscheidung durch die unabhängigen Gerichte. Schon aus diesem Grunde kann eine Veröffentlichung von Daten hierzu durch die Bundesregierung nicht in Betracht kommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 28 und 29) : Wieviel Anmeldungen sind bisher auf Grund des neuen Gesetzes über die Dienstleistungsmarke beim Deutschen Patentamt eingegangen, und wie hoch wird die Zahl weiterer Anmeldungen geschätzt? Reichen die dem Deutschen Patentamt für die Erfüllung der neuen Aufgabe der Eintragung der Dienstleistungsmarke bewilligten Dienstkräfte auf Grund der eingegangenen und noch zu erwartenden Anmeldungen aus? Zu Frage A 28: Bis zum 21. Mai 1979 sind im Deutschen Patentamt 8 223 Anmeldungen von Dienstleistungsmarken eingegangen, davon 7 086 vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Eintragung von Dienstleistungsmarken (1. April 1979) und 1 137 danach. Das DPA schätzt die Zahl künftiger Anmeldungen auf 6 270 pro Jahr. Diese auf den jüngsten Erfahrungen beruhende Zahl liegt wesentlich höher als frühere Schätzungen des Deutsche Patentamts; es bleibt abzuwarten, ob sich die Eingänge wie bisher weiterentwickeln oder eine Korrektur der Schätzungen erforderlich machen. Zu Frage A 29: Nein. Aus diesem Grunde ist der Bereich Dienstleistungsmarke innerhalb des Deutschen Patentamts durch interne Umsetzungen personell verstärkt worden. Darüber hinaus finden im Rahmen der Verhandlungen über den Regierungsentwurf des Haushalts 1980 Gespräche zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium der Finanzen über die Bewilligung neuer Stellen für diesen Bereich statt. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen A 38 und 39) : Ist es zutreffend, daß im ersten Quartal 1979 die Erdölkonzerne Preiserhöhungen von rund 20 Prozent vorgenommen haben, obwohl die Kosten im Vergleich zum letzten Quartal 1978 lediglich um ca. fünf Prozent gestiegen sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Preisverhalten? Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß einerseits die Mineralölkonzerne die konzernabhängigen Tankstellen mit dem Hinweis auf Versorgungsschwierigkeiten auffordern, innerhalb von Stunden die Preise zu erhöhen, während andererseits den Freien Tankstellen mehrjährige Versorgungsgarantien in Aussicht gestellt werden, wenn sie sich einem Konzern anschließen? Zu Frage A 38: Nach den der Bundesregierung von den Mineralölgesellschaften übermittelten Daten zur Kosten- und Ertragsentwicklung bei Mineralölverarbeitung und -vertrieb haben sich die Erlöse der Gesellschaften im 1. Quartal 1979 gegenüber den Erlösen des 4. Quartals 1978 um etwa 20 % pro Tonne abgesetztes Mineralölprodukt verbessert. Die Rohöleinstandskosten haben sich in diesem Zeitraum um ca. 5 % erhöht. Die Preisentwicklung bei den einzelnen Mineralölprodukten verlief im 1. Quartal sehr unterschiedlich (bei Benzin ohne Steuer + 4 %, bei leichtem Heizöl + 30 %). Vor allem bei Heizöl wurde sie wesentlich durch Verkäufe zu hohen Rotterdamer Preisen (i. d. Zeitraum + 60 %) beeinflußt. Zu den Konsequenzen: Es entspricht im Prinzip betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, Verkaufspreise auf der Basis von Wiederbeschaffungskosten zu kalkulieren, weil auch bei sinkenden Wiederbeschaffungskosten der Markt nicht die höheren Produktionskosten zu honorieren pflegt. Durch die langen Transportwege gehen überdies steigende Rohölpreise erst mit einer zeitlichen Verzögerung in die Produktionskosten ein. Die durchschnittlichen deutschen Rohölkosten des 1. Quartals 1979 spiegelten mit + 5 % gegenüber Dezember 1978 deshalb noch nicht die Rohölpreiserhöhungen in diesem Zeitraum wider. Dies wird auch in der Tatsache deutlich, daß sie im April bereits 22 % über dem Dezemberwert lagen. Grundsätzlich gehört die Wiedergewinnung der Wirtschaftlichkeit der Mineralölverarbeitung in der Bundesrepublik nach Jahren der Verluste zu den auch im Energieprogramm der Bundesregierung formulierten Zielen, weil von dieser Industrie zur Sicherung der künftigen Energieversorgung erhebliche Investitionsaufwendungen erwartet werden. Allerdings. erwartet die Bundesregierung von der Mineralölindustrie auch in einer Marktsituation, die die Durchsetzung von Erlösverbesserungen wegen einer angespannten Versorgungslage leichter ermöglicht, gesamtwirtschaftliche Verantwortung. Der Bundesminister für Wirtschaft wird diese Frage am 6. Juni 1979 mit der Mineralölwirtschaft erörtern. 12646* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Zu Frage A 39: Bei den konzernabhängigen Tankstellen liegt die „Preishoheit" bei den Mineralölgesellschaften. Der Tankstellenunternehmer ist ein im Auftrag und für Rechnung der Mineralölgesellschaften handelnder Agent. Es ist deshalb normal, daß die von den Mineralölgesellschaften festgesetzten Preise unmittelbar danach an den Tankstellen gefordert werden. Freie Tankstellen sind in der Regel Unternehmen, die ihre Abgabepreise selbständig auf der Grundlage ihrer Bezugskosten kalkulieren. Dabei wird der überwiegende Teil der freien Tankstellen auf der Grundlage traditioneller Lieferbeziehungen aus inländischen Raffinerien versorgt, während ein Teil ganz oder überwiegend auf Importversorgung gesetzt hat. Wenn hiervon jetzt Unternehmen eine längerfristige inländische Versorgung suchen, so ist dies vor allem in den gegenwärtig sehr viel höheren Beschaffungskosten auf den internationalen Märkten begründet. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen A 40 und 41) : Ist die Preispolitik der Mineralölkonzerne in der Bundesrepublik angesichts der Tatsache, daß bei einem Anstieg der Rohölkosten um 5 v. H. pro Tonne im ersten Quartal 1979 die Erlöse pro Tonne gegenüber dem letzten Quartal 1978 um 20 v. H. stiegen, mit den Zielen der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung vereinbar, und wenn nein, was gedenkt sie gegen diese Entwicklung zu unternehmen? Hält die Bundesregierung die aktuellen Preissteigerungen beim Heizöl für einkommensschwache Haushalte noch für sozial verkraftbar, und wie wird sie gegebenenfalls dieser einschneidenden Schmälerung der Kaufkraft einkommensschwacher Haushalte entgegenwirken? Zu Frage A 40: Es entspricht im Prinzip betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, Verkaufspreise auf der Basis von Wiederbeschaffungskosten zu kalkulieren, weil auch bei sinkenden Wiederbeschaffungskosten der Markt nicht die höheren Produktionskosten zu honorieren pflegt. Bei Mineralöl gehen durch die langen Transportwege steigende Rohölpreise erst mit einer zeitlichen Verzögerung in die Produktionskosten ein. Die durchschnittlichen deutschen Rohölkosten des 1. Quartals 1979 spiegelten mit + 5 % gegenüber Dezember 1978 deshalb noch nicht die OPEC-Preiserhöhungen des 1. Quartals wider. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, daß im April 1979 der durchschnittliche Rohölpreis frei deutsche Grenze bereits 22 °/o über dem Dezemberwert lag. Die Wiedergewinnung der Wirtschaftlichkeit der Mineralölverarbeitung in der Bundesrepublik nach mehreren Jâhren der Verluste gehört zu den auch im Energieprogramm der Bundesregierung formulierten Zielen, weil von dieser Industrie zur Sicherung der künftigen Energieversorgung erheblich Investitionsaufwendungen erwartet werden. Allerdings erwartet die Bundesregierung von der Mineralölindustrie auch in einer Marktsituation, die die Durchsetzung von Erlösverbesserungen aufgrund einer angespannten Versorgungslage erleichtert, gesamtwirtschaftliche Verantwortung. Die Mineralölindustrie hat inzwischen ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, an einer zeitlich und mengenmäßig begrenzten Lösung mitzuwirken, die abrupte Strukturveränderungen zu Lasten der Freien Tankstellen vermeiden soll und die BM Graf Lambsdorff am 6. Juni unterbreitet werden soll. Zu Frage A 41: Einkommensschwache Haushalte werden, soweit sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten oder deren Einkommen diesen Bedarfssatz nur unwesentlich — und zwar bis zu 10 v. H. — übersteigen, durch die Preissteigerungen bei Heizöl im Ergebnis nicht belastet. Bei diesen Haushalten werden höhere Heizkosten durch die Sozialhilfeträger bei der Gewährung von Heizungsbeihilfen berücksichtigt. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die Entwicklung auf den Heizölmärkten weiterhin sorgfältig und prüft deren Auswirkungen auf andere einkommensschwache Haushalte. Über das Ergebnis dieser Prüfung kann gegenwärtig noch nichts gesagt werden. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage A 45) : Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, in welchem Umfang gesamtwirtschaftliche Energieeinsparungen durch einen verringerten Kraftstoffverbrauch bei Kraftfahrzeugen in kurz-, mittel- und langfristiger Sicht möglich sind, und welche Instrumente setzt die Bundesregierung bei der Erreichung des Ziels eines geringeren Kraftstoffverbrauchs ein? Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 30. April 1979 mit den Vorstandsvorsitzenden der deutschen Automobilunternehmen ein Gespräch über die beabsichtigten Initiativen der Automobilindustrie zur verstärkten Energieeinsparung geführt. Dabei wurde davon ausgegangen, daß der Straßenverkehr 25 °/o des deutschen Mineralölverbrauchs beansprucht und daß der spezifische Kraftstoffverbrauch auch der Fahrzeuge zunehmend und bewußt gesenkt werden muß. Auf Grund einer Reihe von Maßnahmen, insbesondere konstruktiver Art, soll der Benzinverbrauch bis 1985 um 10 bis 12 % verringert werden. Unabhängig davon rechnet die Bundesregierung damit, daß langfristig durch alternative Fahrzeuge bzw. durch alternative Kraftstoffe, aber auch durch weitere konstruktive Verbesserungen der Benzinverbrauch weiter gesenkt bzw. durch alternative Brennstoffe substituiert wird. Eine Quantifizierung dieser Verminderung ist gegenwärtig nicht möglich, weil die mittel- und lang- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12647* fristige Entwicklung von einer Fülle heute nicht abschätzbarer wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen abhängig ist. Kurzfristig vertraut die Bundesregierung darauf, daß die Verbraucher durch entsprechendes Fahrverhalten weniger Kraftstoff verbrauchen. Die derzeitige Preisentwicklung und entsprechende Verbraucherinformationen werden dazu beitragen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2894 Frage A 46) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung ihre Prognose über die Verbraucherpreisentwicklung in diesem Jahr von drei auf 3,5 Prozent korrigiert hat, und in welcher Höhe stehen in dieser Prognose die Nahrungsmittelpreise zu Buche? Die Bundesregierung hatte im Jahreswirtschaftsbericht für 1979 deutlich gemacht, daß sie im Jahresdurchschnitt unter bestimmten Voraussetzungen eine Begrenzung des Anstiegs der Verbraucherpreise auf rd. 3 % für möglich hält. Auf die Bedingungen für eine Begrenzung hat sie in Ziff. 9 des JWB 1979 ausdrücklich mit dem Satz hingewiesen: „Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus dürfte 1979 ... auf eine Rate von rd. 3 % begrenzt werden können, wenn sich die Entwicklung der Kosten in dem erwarteten Rahmen hält ... " Inzwischen haben sich die Preise für Mineralöl und Mineralölprodukte in einem weit stärkeren Maße erhöht, als es nach den Beschlüssen der OPEC-Länder vom Dezember 1978 zu erwarten war. So lagen z. B. die Verbraucherpreise für leichtes Heizöl im April 1979 um 67 % höher als im Jahr zuvor. Angesichts dieser Entwicklung erscheint die seinerzeit genannte Verbraucherpreisrate von rd. 3 % im Jahresdurchschnitt nicht mehr realisierbar. So gingen z. B die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute in ihrem Frühjahrsgutachten vom April 1979 für dieses Jahr von einem 31/2 %igen Verbraucherpreisanstieg aus. Der Arbeitskreis „Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen" ist auf seiner Sitzung vom 10. Mai 1979 zu etwa dem gleichen Ergebnis gekommen. Für die Nahrungsmittelpreise wird dabei im Jahresdurchschnitt 1979 mit einem im Vergleich zur gesamten Verbraucherpreisentwicklung unterdurchschnittlichen Anstieg von rd. 2 % gerechnet. Wie hoch die Verbraucherpreisrate 1979 tatsächlich ausfallen wird, hängt allerdings von einer Vielzahl z. Z. noch schwer vorhersehbarer Faktoren ab, insbesondere der weiteren Entwicklung der Wechselkurse und damit der Importpreise sowie auch vom Umfang der diesjährigen Ernte. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage A 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß vom Vosper-Büro Singapur in enger Zusammenarbeit mit den Hydrodynamik- und Strukturspezialisten der Universitäten Berlin und Aachen eine 62-Meter-Schnellkorvette zum freien Verkauf auf dem Waffenweltmarkt entwickelt worden ist, und wie beurteilt die Bundesregierung eine solche Zusammenarbeit zwischen deutschen Universitäten und ausländischen Waffenproduzenten? Wir haben die Angaben der Zeitschrift „Internationale Wehrrevue" Nr. 3/1979, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, nachgeprüft. Die Zeitung berichtet, daß das Vosper-Büro in Singapur eine 62-Meter-Schnellkorvette in Zusammenarbeit mit Hydrodynamik- und Strukturspezialisten der Universitäten Berlin und Aachen entworfen 'hat. Die Rumpfform der Korvette sei nach Antriebs-, Festigkeits-, Seetüchtigkeits- und Stabilitätsversuchen festgelegt worden. Die Versuche sollen im Berliner Schiffsbau-Modell-Becken ausgeführt worden sein. Die Universitäten Berlin und Aachen haben auf Anfrage diesen Sachverhalt bestätigt. Sie haben insbesondere bestätigt, daß es sich nur um Versuche an einem Schiffsmodell gehandelt hat. Eine derartige Mitwirkung der beiden deutschen Universitäten erfüllt keinen kriegswaffenrechtlichen oder außenwirtschaftsrechtlichen Tatbestand. Zum einen bezogen sich die Berliner Versuche nach unseren Feststellungen nicht speziell auf Kriegswaffentechnologie, sondern auf Fragen der allgemeinen Technologie des Schiffsbaus. Zum anderen wäre zu sagen, daß die Entwicklung von Waffensystemen im Ausland nicht dem deutschen Recht unterliegt; auch für die inländische Beteiligung an der Entwicklung solcher Waffensysteme gelten die Beschränkungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes nicht, da die Genehmigungsvorbehalte dieses Gesetzes erst mit dem Herstellungsbeginn einsetzen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 62) : Erwägt die Bundesregierung im Hinblick auf die bereits jetzt erheblich gestiegenen, im kommenden Winter jedoch noch steiler ansteigenden Heizungskosten, verursacht durch hohe Heizölpreise, die Zahlung eines einmaligen Zuschusses oder anderer Heizungsbeihilfen für sozial Schwache, ähnlich wie im Winter 1973/74? Über die weitere Entwicklung der Heizölpreise besteht bisher noch keine ausreichende Klarheit. Deshalb ist gegenwärtig unklar, welchen Verlauf die Heizungskosten bei Ölheizungen im kommenden Winter nehmen werden. Einkommensschwache Haushalte werden, soweit sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten oder deren Einkommen diesen Bedarfssatz nur unwesentlich - und zwar bis zu 10 v. H. — übersteigen, durch die Preissteigerungen bei Heizöl im Ergebnis nicht belastet. Bei diesen Haushalten werden höhere Heizkosten durch die Sozialhilfeträger bei der Gewährung von Heizungsbeihilfen berücksichtigt. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die Entwick- 12648* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 lung auf den Heizölmärkten weiterhin sorgfältig und prüft deren Auswirkungen auf andere einkommensschwache Haushalte. Über das Ergebnis dieser Prüfung kann gegenwärtig noch nichts gesagt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 82 und 83) : Wie viele Kernkraftwerke unterhält, baut oder plant die DDR in einer sicherheitsrelevanten Nähe zur Zonengrenze oder zum Gebiet von Berlin (West), und hat die DDR-Regierung der Bundesregierung über ihre diesbezüglichen Planungen seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages Mitteilung gemacht? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Bau von Kernkraftwerken zu den Angelegenheiten gehört, die gemäß der Erklärung beider Seiten bei Unterzeichnung des innerdeutschen Grundlagenvertrages eine Pflicht zur Konsultation der Vertragspartner begründen, und haben die Bundesregierung und die Regierung der DDR sich in Fragen der grenznahen Errichtung von Kernkraftwerken seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages gegenseitig konsultiert? Zu Frage A 82: In der DDR sind gegenwärtig insgesamt 2 Kernkraftwerke in Betrieb, ein Kernkraftwerk am Standort Lubmin bei Greifswald und ein Versuchskernkraftwerk am Standort Rheinsberg. Geplant ist die Errichtung eines neuen Kernkraftwerks bei Stendal. Die DDR hat die Bundesregierung über ihre diesbezüglichen Planungen bisher nicht unterrichtet. Zu Frage A 83: Der Bau von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ist nicht Gegenstand der bei Unterzeichnung des Grundlagenvertrages vereinbarten politischen Konsultation zwischen den Regierungen beider deutscher Staaten. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß im Interesse beider Seiten eine Unterrichtung über den Bau kerntechnischer Anlagen in Grenznähe erfolgen sollte. Die Bundesregierung hat dementsprechend die Regierung der DDR über das Prüfverfahren für das Entsorgungszentrum Gorleben informiert und dabei die Erwartung ausgesprochen, daß auch die DDR zu einer entsprechenden Unterrichtung über in Grenznähe bereits betriebene oder zu errichtende kerntechnische Anlagen bereit ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 84) : Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage (Drucksache 8/2802 Frage B 115), der Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 23. November 1978 zur Behandlung der deutschen Frage im Unterricht sei zwischenzeitlich in allen Bundesländern durch Erlasse, Veröffentlichung in den Amtsblättern o. ä. bekanntgemacht worden, mit der gleichzeitig im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf eine Kleine Anfrage gegebenen Antwort der dortigen Landesregierung (Drucksache 8/4495), sie könne jetzt noch nicht einmal einen Zeitpunkt für eine solche Erlaßregelung nennen, weil der Beschluß „in der Offentlichkeit ungewöhnlich heftig kritisiert" worden sei? Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Schriftliche Frage zum Ausdruck brachte (Protokoll der 152. Sitzung, Anlage 92), beruhen meine Informationen auf einer eigens eingeholten Auskunft der Kultusministerkonferenz. Mir ist erst durch Ihre Frage und die in diesem Zusammenhang beschaffte Drucksache des Landtages von Nordrhein-Westfalen bekanntgeworden, daß die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen bisher keinen Erlaß zu der Empfehlung der Kultusministerkonferenz herausgegeben hat. Ich habe keine Möglichkeit, die Entscheidung einer Landesregierung in einer ihrer Zuständigkeit unterliegenden Materie zu beeinflussen. Im übrigen hat die Landesregierung in der Antwort ihre Absicht bekundet, eine Erlaßregelung über die Thematik der Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister zu treffen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 92) : Hat die Bundesregierung Wissenschaftler und Studenten aus Südwestafrika/Namibia vom staatlichen Austauschprogramm ausgeschlossen, und wenn ja, wie vereinbart sie dies mit ihrer Erklärung anläßlich der Schließung des Generalkonsulats in Windhuk, daß auch die kulturelle Betreuung der Deutschen und deutschsprachigen Bevölkerung (in Südwestafrika/Namibia) fortgeführt werde? Es gibt im Kulturaustausch weder mit der Republik Südafrika noch mit Namibia staatliche Austauschprogramme. Vielmehr werden die Austauschvereinbarungen auf deutscher Seite von den zuständigen Mittlerorganisationen selbständig abgeschlossen. Diese entscheiden im Rahmen ihrer Förderungsrichtlinien frei über die Vergabe der ihnen zugewiesenen Mittel nach sachlichen und fachlichen Kriterien. Die geographische Herkunft der Kandidaten spielt dabei keine Rolle. Studenten und Wissenschaftler aus Namibia können sich daher jederzeit um die Förderung durch den DAAD oder die Alexander-von-Humboldt-Stiftung oder die politischen Stiftungen bewerben. Die Otto-Benecke-Stiftung hat bisher 10 Namibier in die Förderung aufgenommen. Im Rahmen des 1978 eingesetzten Sonderprogramms zur Aus- und Fortbildung politischer Flüchtlinge, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert wird, wurden bis heute an 102 Namibier Stipendien vergeben (82 Sambia sur place, 7 Kenia sur place, 13 in der Bundesrepublik Deutschland). Deutsche Staatsangehörige aus Namibia können natürlich nicht aus den Mitteln der auswärtigen Kulturpolitik gefördert werden. Für sie kommt wie für alle deutschen Studenten nur Förderung nach BAföG in Frage. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12649* Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 98) : Beabsichtigt die Bundesregierung — und gegebenenfalls wann —, für rhodesische Staatsbürger, die nicht im Besitz eines britischen Passes sind, die Möglichkeit zu eröffnen, ein Visum für den Besuch der Bundesrepublik zu erlangen, wie es beispielsweise für die Schweiz, Spanien und Griechenland möglich ist? Die Bundesregierung ist nach der verbindlichen Sicherheits-Resolution Nr. 253 gehalten, die Einreise von Personen zu verhindern, die mit einem rhodesischen Paß einreisen. Ausnahmen sind nur bei Vorliegen außergewöhnlicher humanitärer Gründe möglich (z. B. Todesfall). Eine Änderung der bisherigen Praxis kann nur dann ins Auge gefaßt werden, wenn Rhodesien auf Grund einer international akzeptierten Lösung die Unabhängigkeit erlangt hat. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 99) : Welche Ergebnisse hatten die Interventionen unter anderem auch hoher deutscher Regierungsstellen bei der Führung der CSSR zugunsten bekannter politischer Häftlinge, insbesondere von Vertretern der Charta 77, bzw. welche Ergebnisse verspricht sich die Bundesregierung hiervon? Die Bundesregierung ist besorgt über die vor wenigen Tagen bekannt gewordenen neuerlichen Verhaftungen und Verurteilungen tschechoslowakischer Bürgerrechtler. Die Bundesregierung hat die tschechoslowakische Regierung sowohl in Gesprächen als auch öffentlich wiederholt darauf hingewiesen, daß die Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki nicht als interne Angelegenheit der einzelnen Teilnehmerstaaten gelten kann, sondern als eine Frage gemeinsamen Interesses betrachtet werden muß. Auf dieser Grundlage hat sie sich für in der CSSR inhaftierte Personen eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 1) : Wie hoch sind die Mittel, mit denen in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Nachrichtenagenturen aus Bundesmitteln unterstützt werden, für Leistungen, di sie durch Lieferung ihrer Dienste an die Regierung erbringen bzw. aus dem Titel für die Förderung des Nachrichtenwesens im Ausland? Die Bundesregierung wendet keine Mittel auf zur Unterstützung von Nachrichtenagenturen. Sie schließt mit solchen Unternehmen Leistungsaustauschverträge ab. Im Jahr 1979 belaufen sich die Mittel zur Abgeltung von Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Nachrichtenagenturen a) auf 4 286 835 DM für die Lieferung von Diensten an die Bundesregierung, b) auf 8 345 000 DM aus Titel 53231-013 (Agenturdienste) in Kapitel 0403 des Bundeshaushaltsplans für Leistungen im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit im Ausland. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 2): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Söhne ausreisewilliger Deutscher aus Rumänien unter Vorwand der Einberufung zum Militärdienst zu Zwangsarbeit verwendet werden, und welche Maßnahmen humanitärer Intervention hat sie dagegen unternommen? Der Bundesregierung liegen — wie am 10. Mai 1979 Staatsminister von Dohnanyi auf die denselben Sachverhalt betreffende Frage 84 des Herrn Abgeordneten Hupka anführte — keine Informationen vor, die eine allgemeine Feststellung erlauben, wie sie in Ihrer Frage impliziert ist. Der Bundesregierung ist lediglich der Fall eines Sohnes ausreisewilliger deutscher Eltern bekannt, der bei Bauarbeiten seiner Militäreinheit Opfer eines Arbeitsunfalls wurde. Der Einsatz militärischer Einheiten zu Bau- und Feldarbeiten entspricht der allgemeinen rumänischen Praxis. Der militärische Arbeitseinsatz von Wehrpflichtigen kann deshalb nicht ohne weiteres als Zwangsarbeit gewertet werden. Die Möglichkeiten der Bundesregierung zu humanitärer Intervention sind dadurch begrenzt, daß es sich bei den Wehrpflichtigen in der Regel um ausschließlich rumänische Staatsbürger handelt. Ihre Ausbildung und Verwendung während der Wehrpflichtszeit unterliegen dem ausschließlichen Ermessen der zuständigen rumänischen Behörden. Es sollte auch bedacht werden, daß der rein militärische Einsatz den Wehrpflichtigen zum Geheimnisträger machen und seine Ausreise dementsprechend erschweren kann. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 3) : Bestehen Pläne, entlang der deutsch-belgischen Grenze die befahrbaren grenzüberschreitenden Wander- und Wirtschaftswege durch Maschendrahtzäune mit verschließbaren Toren zu verbauen, wie in der Aachener Lokalpresse berichtet wurde? 12650* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Es bestehen keine Pläne, die befahrbaren grenzüberschreitenden Wander- und Wirtschaftswege an der deutsch-belgischen Grenze durch Maschendrahtzäune zu verschließen. Die entsprechende Meldung in der „Aachener Volkszeitung" vom 12. Mai 1979 ist unzutreffend. Wohl aber besteht die Absicht, alle nicht als Grenzübergangsstellen zugelassenen und mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Wege auf andere Weise zu sperren oder ihre Sperrung vorzubereiten. Um sowohl den Sicherheitsinteressen als auch den Belangen der Grenzbevölkerung Rechnung zu tragen, ist für die gesamte Bundesgrenze folgendes Verfahren vorgesehen: 1. Kfz-Passierstellen, bei denen kein Bedürfnis für grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen besteht, werden mit technischen Mitteln dauernd gesperrt. 2. Kfz-Passierstellen, bei denen ein Bedürfnis für grenzüberschreitenden Interessentenverkehr mit Kraftfahrzeugen nur für einen kleinen Kreis Berechtigter besteht, werden durch Schranken gesperrt. Den begünstigten Personen, z B. Landwirten, werden Schlüssel ausgehändigt, damit sie die Sperren bei Bedarf selbst öffnen und schließen können. 3. Für Kfz-Passierstellen, bei denen ein Bedürfnis für einen grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen .für einen größeren Personenkreis besteht, werden technische Sperren vorbereitet, damit sie im Falle einer konkreten Gefahr unverzüglich gesperrt werden können. Normalerweise werden diese Passierstellen verstärkt durch Streifen überwacht. Diese Maßnahmen der Grenzbehörden werden in enger Fühlungnahme mit den örtlich zuständigen Behörden getroffen. Die Sperren verhindern ausschließlich den unerlaubten Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen, bilden also kein Hindernis für Fußwanderer und Radfahrer. Eine ernsthafte Behinderung der Grenzbevölkerung ist bisher nicht eingetreten. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 4) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob es der „Autonomen Arbeiterbewegung" des Paduaer Politikwissenschaftlers Prof. Negri gelungen ist, Stützpunkte seiner Bewegung in der Bundesrepublik Deutschland zu errichten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Stützpunkte oder Niederlassungen der italienischen „Autonomen Arbeiterbewegung" („Autonomia Operaia") des Prof. Antonio Negri in der Bundesrepublik Deutschland vor. Auch über sonstige Aktivitäten der „Autonomen Arbeiterbewegung" in der Bundesrepublik ist nichts bekannt. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 5) : Gibt es einen Erlaß des Bundesinnenministers, in dem die Mitarbeiter von Bundesbehörden und anderen Stellen bei Dienstreisen ins Ausland angehalten werden, die Deutsche Lufthansa zu benutzen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit eines solchen Erlasses mit den gesetzlichen Vorschriften zum Schutze des Wettbewerbs? Die Mitarbeiter von Bundesbehörden und anderen Stellen sind schon seit langem, zuletzt durch Rundschreiben meines Hauses vom 2. April 1979 gehalten, bei Dienstreisen und andere vom Bund finanzierten Flugreisen vorrangig Flugzeuge der Deutschen Lufthansa zu benutzen. Die Regelung geht u. a. auf Empfehlungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrechnungshofes zurück. Wegen der wettbewerbsrechtlichen Seite der Angelegenheit ist der Bundesminister für Wirtschaft beteiligt worden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß auch andere in der Luftfahrt führende Länder ihren Staatsbediensteten bei Dienstreisen grundsätzlich die Benutzung eigener nationaler Luftfahrtgesellschaften vorschreiben. Ergänzend nehme ich Bezug auf die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Langner und Batz (Stenogr. Bericht des Deutschen Bundestages vom 20. Januar 1978 S. 5091 und vom 7. März 1979 S. 11100) . Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 6 und 7): Wann wird das Bundesinnenministerium ein Besoldungsstrukturgesetz vorlegen und in den Gesetzgebungsgang geben, in dem die finanzielle Ungleichbehandlung abgebaut wird, die darin besteht, daß 30 v. H. der Beamten im Spitzenamt des mittleren Dienstes beim BGS eine Amtszulage von 225 DM erhalten, während sie den Beamten des Grenzzolldienstes und Zollfahndungsdienstes nicht gewährt wird, obwohl sie eine nahezu identische Tätigkeit ausüben? Ist beabsichtigt, in den Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes auch die Gewährung der Polizeizulage an die Beamten des Zollfahndungsdienstes aufzunehmen? Die Bundesregierung vertritt eine ausgewogene Gesamtlösung in strukturellen Besoldungsfragen. Sie legt großen Wert darauf, daß ein entsprechender, in Vorbereitung befindlicher Gesetzentwurf so weit wie möglich im Einvernehmen mit allen Beteiligten (Länder, Spitzenorganisationen) erstellt wird. Ich bitte um Verständnis, daß derzeit zu Einzelfragen des Gesetzesvorhabens noch keine Aussagen möglich sind. Ich darf noch anmerken, daß mit der Einbeziehung des Zollfahndungsdienstes in die Polizeizulage (Frage 2) sich der Innenausschuß des Bundestages bereits am 10. Mai 1978 befaßt hat. Der Bundesminister des Innern hatte sich in einem Bericht vom 30. Dezember 1978 bereits dafür ausge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12651* sprochen; hierzu verweise ich auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs von Schoeler auf eine Frage der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier für die Fragestunden am 17./18. Januar 1979 (Plenarprotokoll 8/128 vom 18. Januar 1979 — S. 10031 f.). Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 8 und 9) : Trifft es zu, daß zwar in allen amtlichen Hinweisen aber Sirenensignale im Friedens- und Verteidigungsfall der sogenannte Katastrophenalarm beschrieben ist, die Sirenenanlagen des zentralen Warndienstes aber in den Gemeinden und Städten technisch nicht so angelegt sind, daß ein soldier Katastrophenalarm im Ernstfall auch wirklich ausgelöst werden kann? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um Möglichkeiten zu schaffen, im Katastrophenfall die Einheiten des Katastrophenschutzes und auch die Bevölkerung in kürzester Zeit über die Sirenenanlagen zu alarmieren bzw. auf Katastrophen aufmerksam zu machen? Das vom Bund vorgehaltene Sirenennetz des Warndienstes ist für den Verteidigungsfall konzipiert und erlaubt eine zentrale Auslösung der Sirenen durch die Warnämter für ein in der Regel länderdeckendes Warngebiet sowie eine dezentrale Alarmierung der Kreise und kreisfreien Städte durch den zuständigen Hauptverwaltungsbeamten. Nach § 52 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den örtlichen Alarmdienst (Vwv Alarmdienst) vom 23. Dezember 1969 (Bundesanzeiger Nr. 240 vom 30. Dezember 1969), zuletzt geändert durch die ÄndVwv vom 24. November 1977 (Bundesanzeiger Nr. 226 vom 30. Dezember 1977), gestattet der Bund die Mitbenutzung der Alarmanlagen des örtlichen Alarmdienstes (Warndienst) auch für Zwecke des friedensmäßigen Katastrophenschutzes, für den die Länder zuständig sind. Es ist Aufgabe der Länder, die erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen für die Alarmierung der Einheiten des Katastrophenschutzes und der Bevölkerung im Katastrophenfall zu treffen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß es aus technischen und finanziellen Gründen nicht möglich ist, den für den Verteidigungsfall aufgebauten Warndienst in jeder Hinsicht so zu gestalten, daß alle Belange des friedensmäßigen Katastrophenschutzes abgedeckt werden. Dies ist nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht erforderlich, weil eine Alarmierung im Katastrophenfall durch die Mitbenutzung der vorhandenen Einrichtungen des Warndienstes in Verbindung mit ergänzenden Maßnahmen der Länder (z. B. Lautsprecherwarnung, Rundfunkdurchsagen, stille Alarmierung der Einheiten, Schneeballsystem usw.) sichergestellt werden kann. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 10 und 11) : Beabsichtigt die Bundesregierung — wie die Aachener Volkszeitung vom 12. Mai 1979 meldete —, an der Grünen Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien Zäune aufzustellen? Hat die Bundesregierung gegebenenfalls solche Maßnahmen zuvor mit den Regierungen der Nachbarstaaten erörtert und die von der betroffenen Bevölkerung beiderseits der Grenze vertretenen Wünsche nach Erleichterung im Grenzverkehr berücksichtigt? Es bestehen keine Pläne, die befahrbaren grenzüberschreitenden Wander- und Wirtschaftswege an der deutsch-belgischen Grenze durch Zäune zu verschließen. Die entsprechende Meldung in der „Aachener Volkszeitung" vom 12. Mai 1979 ist unzutreffend Wohl aber besteht die Absicht, alle nicht als Grenzübergangsstellen zugelassenen über die Grenz führenden mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Wege auf andere Weise zu sperren oder ihre Sperrung vorzubereiten. Um sowohl den Sicherheitsinteressen als auch den Belangen der Grenzvölkerung Rechnung zu tragen, ist für die gesamte Bundesgrenze folgendes Verfahren vorgesehen: 1. Kfz-Passierstellen, bei denen kein Bedürfnis für grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen besteht, werden mit technischen Mitteln dauernd gesperrt. 2. Kfz-Passierstellen, bei denen ein Bedürfnis für grenzüberschreitenden Interessentenverkehr mit Kraftfahrzeugen nur für einen kleinen Kreis Berechtigter besteht, werden durch Schranken gesperrt. Den begünstigten Personen, z. B. Landwirten, werden Schlüssel ausgehändigt, damit sie die Sperren bei Bedarf selbst öffnen und schließen können. 3. Für Kfz-Passierstellen, bei denen ein Bedürfnis für einen grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen für einen größeren Personenkreis besteht, werden technische Sperren vorbereitet, damit sie im Falle einer konkreten Gefahr unverzüglich gesperrt werden können. Normalerweise werden diese Passierstellen verstärkt durch Streifen überwacht. Diese Maßnahmen der Grenzbehörden werden in enger Fühlungnahme mit den örtlich zuständigen Behörden getroffen. Die Sperren verhindern ausschließlich den unerlaubten Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen, bilden also kein Hindernis für Fußwanderer und Radfahrer. Eine ernsthafte Behinderung der Grenzbevölkerung ist bisher nicht eingetreten. Selbstverständlich steht die Bundesregierung in Fragen der Grenzüberwachung in Kontakt mit den Regierungen der Nachbarstaaten. Probleme der von Ihnen angesprochenen Art sind dabei bislang nicht aufgetaucht. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 12) : Hält die Bundesregierung die Höhe der Jubiläumszuwendungen im öffentlichen Dienst des Bundes für noch zeitgemäß? 12652* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Es wird erwogen, die Jubiläumszuwendungen anzuheben. Wegen der erforderlichen Abstimmungen (z. B. mit den Ländern) bitte ich um Verständnis, daß zur Zeit nähere Angaben nicht möglich sind. Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen B 13 und 14) : Reichen die geltenden bundesrechtlichen Vorschriften — insbesondere die im Abfallbeseitigungsgesetz enthaltenen Regelungen — aus, den Gefahren zu begegnen, die sich aus der Lagerung von Giftstoffen in stillgelegten Mülldeponien für das Grundwasser ergeben, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Kann die Bundesregierung innerhalb des Rahmens ihrer Kompetenzen Regelungen treffen oder initiieren, mit denen durch Meldepflicht der Betreiber und Benutzer von Mülldeponien eine Ubersicht über die Lagerung gefährlicher Giftstoffe erstellt werden kann, und wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen? Die Beseitigung von Abfällen unterliegt der Überwachung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörde. Diese kann die Überwachung auch auf stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen erstrekken, wenn dies zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist. Diese im Abfallbeseitigungsgesetz niedergelegten Grundsätze reichen nach Meinung der Bundesregierung aus, um Gefahren zu begegnen, die sich aus Lagerungen von Giftstoffen in stillgelegten Deponien für das Grundwasser ergeben können. Denn bei Ausübung pflichtgemäßen Ermessens wird die zuständige Behörde gehalten sein, notfalls durch regelmäßige Probeentnahmen den jeweiligen Zustand des Grundwassers zu kontrollieren. Auf diese Weise kann die zuständige Behörde für die rechtzeitige Abwendung eventueller Gefahren Sorge tragen. Die Überwachungsmaßnahmen richten sich gleichermaßen auf sogenannte Altanlagen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes wie auf Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt zugelassen und inzwischen bereits — nach Anzeige durch den Betreiber — stillgelegt worden sind. An die Beseitigung von gefährlichen Abfällen werden seit Inkrafttreten der Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz vom 1. Januar 1977 zusätzliche Anforderungen gestellt. Dazu gehört, daß für bestimmte Sonderabfälle, zu denen auch gefährliche Giftstoffe zu rechnen sind, eine Anzeigepflicht besteht. Ohne besonderes Verlangen der zuständigen Behörde sind zur Führung und Vorlage eines Nachweisbuches über derartige Abfälle verpflichtet: — der Betreiber einer Anlage, in der Abfälle dieser Art anfallen, — jeder, der Abfälle dieser Art einsammelt oder befördert sowie — der Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage. Dieses „Meldesystem", welches in seinen Einzelheiten in der Abfallnachweisverordnung geregelt ist, wird in den Ländern seit 1974 vollzogen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 15 und 16) : Ist die Bundesregierung bereit, zu klären, ob die für den bundeseigenen Grund im Mechernicher Bergschadensgelände zuständige Bundesbehörde durch die Erlaubnis der Ablagerung von Klärschlamm der Stadt Bonn und die sich daraus ergebenden Umweltbelästigungen auf Mechernich-Strempt gegen das Abfallbeseitigungsgesetz verstößt? Wird die Bundesregierung im Falle eines Verstoßes die weitere Aufbringung von Klärschlamm im Mechernischer Bergschadensgelände unverzüglich unterbinden, und damit die andauernden Geruchsbelästigungen und Umwelteinwirkungen in der Umgebung zu vermeiden? Das Aufbringen und Unterarbeiten von Klärschlamm stellt die einzige wirksame Methode dar, um die mangels organischer Stoffe sehr lockeren Bleisandflächen mit dem Ziele einer dauerhaften Bepflanzung zu rekultivieren. Hierdurch würden nachhaltig die bei starkem Wind entstehenden Sandbewegungen, die seit Jahren von der Bevölkerung Mechernichs beklagt werden, unterbunden werden. Ich stimme mit Ihnen überein, daß dabei die Bestimmungen des Abfallbeseitigungsgesetzes zu beachten und die Beeinträchtigungen der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten sind. Dies war eine Bedingung in dem mit der Stadt Bonn im Einvernehmen mit dem Kreis Euskirchen und dem Bundesforstamt Nordrhein am 8. Juli 1977 geschlossenen Gestattungsvertrag. Leider ist die Stadt Bonn seit Anfang dieses Jahres nach Ausfall eines Faulturmes, in dem der Klärschlamm vor seiner Ablagerung auf den Bleisandflächen ausgefault und somit geruchsfrei gemacht wird, nicht mehr in der Lage, diese Bestimmungen zu erfüllen. Da ihr dies auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird, habe ich veranlaßt, daß die zuständige Behörde der Bundeswehrverwaltung den Gestattungsvertrag mit der Stadt Bonn aus den vorstehenden Gründen mit sofortiger Wirkung kündigt. Andererseits bin ich im eigenen und im Interesse der Bevölkerung weiterhin bemüht, die Rekultivierungsmaßnahmen fortzusetzen. Ich habe deshalb angeordnet, daß derartige Verträge mit anderen zur Beseitigung von Abfällen verpflichteten Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Beachtung des Abfallbeseitigungsgesetzes abgeschlossen werden. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 17 und 18) : In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis hat die Ausgleichsverwaltung einen Antrag auf Einziehung des Vertriebenenausweises durch die Vertriebenenverwaltung gestellt, weil ihr in einem Lastenausgleichsverfahren Zweifel an der deutschen Volkszugehörigkeit des Antragstellers gekommen waren? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu erreichen, daß die Ausgleichsverwaltung bei Inhabern von Vertriebenenausweisen mit Rücksicht auf die Bindungswirkung des § 15 Abs. 5 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12653* des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Volkszugehörigkeit nicht erneut prüft und Anträge auf Einziehung des Vertriebenenausweises auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen auf Grund der Erhebungen zu anderen Anspruchsvoraussetzungen des Lastenausgleichsrechts Zweifel an der deutschen Volkszugehörigkeit auftreten? Zu Frage B 17: Weder von der Vertriebenen- noch von der Ausgleichsverwaltung werden die Zahlen der von den Ausgleichsbehörden gestellten Einziehungsanträge statistisch erfaßt. Nach den kurzfristig angestellten Umfragen bei den Landesflüchtlingsverwaltungen kann davon ausgegangen werden, daß solche Anträge nur in sehr geringem Umfang gestellt worden sind. Sobald die von den Landesflüchtlingsverwaltungen erbetenen Feststellungen hierzu vorliegen, werde ich Ihnen das Ergebnis mitteilen. Zu Frage B 18: Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) von der ihm im Grundgesetz erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht, indem er in § 319 Abs. 2 Satz 2 LAG bestimmt hat, daß der Präsident des Bundesausgleichsamtes die der Bundesregierung und den zuständigen obersten Bundesbehörden nach Artikel 85 des Grundgesetzes zustehenden Befugnisse nach Maßgabe des Artikels 120 a ausübt. Unberührt von dieser Kompetenz bleiben somit die Normen des Bundesvertriebenengesetzes. In diesem vom Gesetzgeber gezogenen Rahmen wurden mit dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes eingehend dessen Weisungen an die Ausgleichsverwaltung über die in § 15 Abs. 5 des Bundesvertriebenengesetzes enthaltene Bindungswirkung erörtert. Dabei wurde Einvernehmen über folgende Grundsätze erzielt: Für eine erneute Prüfung der Volkszugehörigkeit eines Antragstellers im Rahmen des Lastenausgleichsverfahrens ist grundsätzlich kein Raum. Überprüfungen der deutschen Volkszugehörigkeit können daher nicht für bestimmte Personengruppen angeordnet werden, sondern sich nur auf besondere Einzelfälle beschränken, wenn im Rahmen der lastenausgleichsrechtlichen Überprüfungen von Schaden und Schadenshöhe sowie der Umstände der Aufenthaltsnahme erhebliche Zweifel an der Volkszugehörigkeit des Antragstellers aufgetreten sind. Die Ausgleichsverwaltung hat in solchen Fällen nur die Möglichkeit, gemäß § 15 Abs. 5 des Bundesvertriebenengesetzes die Änderung oder Aufhebung der Entscheidung durch die Ausstellungsbehörde zu beantragen. In den sehr eingehenden Erörterungen mit dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes hat dieser zugesagt, in den von ihm zu erlassenden Weisungen an die Ausgleichsverwaltung diese Begrenzungen zu verdeutlichen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 19) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Ausführungsvorschriften zu § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes erlassen werden, damit Auskünfte beim Deutschen Patentamt über den Stand der Technik nunmehr eingeholt werden können? Folgende Ausführungsvorschriften zu § 23 Abs. 3 PatG sind bereits erlassen worden: — Die Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes vom 25. Januar 1979 (BGBl. I S. 114), durch die die in § 23 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Patentgesetzes enthaltene Ermächtigung auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts übertragen worden ist; — die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patentamt vom 12. März 1979 (BGBl. I S. 349), durch deren Artikel 1 Nr. 1 in das Kostenverzeichnis der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patentamt eine Gebühr für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft zum Stand der Technik auf einem der durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiete der Technik (§ 23 Abs. 3 des Patentgesetzes) eingefügt worden ist; die Gebühr beträgt danach 850 Deutsche Mark. Die Verordnung des Präsidenten des Deutschen Patentamts, die auf Grund der übertragenen Ermächtigung die Einzelheiten der Antragstellung und der Erteilung von Auskünften zum Stand der Technik sowie die in Betracht kommenden Gebiete der Technik regeln wird, ist im wesentlichen fertiggestellt und soll demnächst erlassen werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 20) : Ist die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Mehrheitseigner der Saarberg AG bereit, zugunsten der Eigenfinanzierungsmöglichkeiten der Saarbergwerke auf die Ausschüttung von Gewinnanteilen vorläufig zu verzichten, und wenn ja, was sind die dafür im einzelnen maßgebenden Gründe? Die Saarbergwerke AG hat nach teilweise hohen Verlusten in früheren Jahren erstmals in den Jahren 1976 bis 1978 Überschüsse von insgesamt rund 22 Millionen DM erwirtschaftet. Mit diesen Überschüssen konnten bisher im wesentlichen lediglich die bilanziellen Verlustvorträge aus früheren Jahren ausgeglichen werden, so daß auch im Jahr 1979 keine Ausschüttung von Gewinnanteilen in Betracht kommt. Die Frage, ob in Zukunft Gewinne ausgeschüttet werden können, hängt einerseits von der weiteren Entwicklung der Ertragslage ab. Eine sichere Vorhersage ist hierzu zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Daneben ist zu berücksichtigen, daß die Saarbergwerke die für die nächsten 5 Jahre geplanten, umfangreichen Investitionen auch bei anhaltend 12654* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 positiver Ertragslage nicht aus eigener Kraft finanzieren könnten. Daher ist vorgesehen, dem Unternehmen in den Jahren 1979 bis 1982 allein zur Stärkung der Eigenmittel aus Bundesmitteln 200 Millionen DM zuzuführen. Für den gleichen Zweck wird das Saarland entsprechend seiner Beteiligungsquote weitere 70 Millionen DM aufbringen. Über diese Kapitalzuführungen hinaus kann es erforderlich werden, dem Unternehmen etwaige künftige Überschüsse, die für eine Dividendenausschüttung in Betracht kämen, zur weiteren Stärkung der Eigenmittel zu belassen. Daher sieht die Bundesregierung auch davon ab, in den Entwurf des Haushaltsplanes für 1980 Einnahmen aus Dividenden von der Saarbergwerke AG einzustellen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen B 21 und 22) : Ist der Bundesminister der Finanzen gewillt, die Aufhebung der Verwaltungsanordnung der Bundesregierung betreffend die Steuerbegünstigung von Zuwendungen an den Deutschen AeroClub e. V. vom 12. Mai 1952 zu betreiben? Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Einschätzung der Gemeinnützigkeit von dem Schachsport einerseits und der fehlenden Gemeinnützigkeit des Modellflugsports andererseits, die vom Bundesfinanzministerium Anfang 1979 vorgenommen wurde? Der Deutsche Aero-Club gehört seit über fünfundzwanzig Jahren zu den Organisationen, denen nach § 48 Abs. 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung durch Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Berechtigung zum Empfang steuerbegünstigter Beiträge und Spenden verliehen worden ist. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, an diesem Rechtszustand etwas zu ändern. Die Gemeinnützigkeit des Schachspiels und des Modellflugs wird auf der Grundlage des geltenden Rechts vom Bundesfinanzministerium nicht unterschiedlich beurteilt. Dieses ist vielmehr mit den obersten Finanzbehörden der Länder der Auffassung, daß im Wege der Gesetzesauslegung weder Schach noch Modellflug als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts beurteilt werden können. Der Bundesminister der Finanzen hat sich allerdings Anfang dieses Jahres dafür eingesetzt, durch Änderung der Abgabenordnung die gesetzliche Voraussetzung für die Anerkennung des Schachspiels als gemeinnützig zu schaffen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesregierung wird vorbereitet. Die Länder Bremen und Baden-Württemberg haben im Bundesrat bereits Gesetzesanträge mit demselben Ziel eingebracht (BR-Drucks. 182/79 und 208/79); der Antrag Baden-Württembergs bezieht den Modellflug mit ein. Die gesetzgebenden Körperschaften werden also in nächster Zeit Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Frage haben, ob der Modellflug ebenfalls als gemeinnützig anerkannt werden kann, ohne daß damit ein Berufungsfall für alle möglichen anderen Betätigungen aus dem weiten Bereich der privaten Freizeitgestaltung geschaffen wird. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 23) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Errichtung eines Panzerübungsplatzes im Hauptmoorwald bei Bamberg zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung der Anwohner und zur Zerstörung eines wichtigen Naherholungsgebietes für Bamberg führen würde, und welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen und welche gedenkt sie zu unternehmen, um die amerikanischen Stellen von entsprechenden Plänen abzubringen? Der Standortübungsplatz Bamberg-Hauptsmoor ist den US-Streitkräften auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts zur ausschließlichen Benutzung überlassen. Die Streitkräfte sind nach Artikel 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut berechtigt, innerhalb des Übungsplatzes die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Bundesministerium der Finanzen hat erstmals im April 1979 aus Zeitungsberichten von Plänen des örtlichen US-Standortkommandanten erfahren, den Standortübungsplatz Bamberg-Hauptsmoor für eine intensivere Nutzung auszubauen. Daraufhin wurde die Oberfinanzdirektion Nürnberg beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen. Die Oberfinanzdirektion hat den US-Verbindungsoffizier für Bayern, die Forstinspektion Süd und das Bundesvermögensamt eingeschaltet. Sobald der Bericht der Oberfinanzdirektion vorliegt, wird sich das Bundesministerium der Finanzen mit dem Hauptquartier USAREUR in Verbindung setzen. Bei den Verhandlungen mit den US-Streitkräften wird sich das Bundesministerium der Finanzen dafür einsetzen, daß bei der Planung von Maßnahmen, die zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft notwendig sind, die Belange der Zivilbevölkerung berücksichtigt werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen B 24, 25, 26 und 27): Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die beheizte Nutzfläche des Gebäudebestandes des Bundes? Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Heizenergie-Einsparungspotential auf Grund der heutigen technischen Möglichkeiten ein? Lassen sich für solche Maßnahmen Investitions- und Betriebskosten angeben? Welche Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung hat die Bundesregierung in der Vergangenheit durchgeführt, und was beabsichtigt sie zukünftig, insbesondere zur Einsparung von Energie im Gebäudebestand des Bundes? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12655* Zu Frage B 24: Aus Vergleichsrechnungen ergibt sich die gesamte Nutzfläche in den Gebäuden des Bundes zu ca. 35 Millionen qm. Dabei wird vereinfacht angenommen, daß die Nutzfläche beheizt wird. Zu Frage B 25: Der Energieverbrauch zur Beheizung des Gebäudebestandes des Bundes wird auf rund 1 Million t SKE/a geschätzt. Das theoretische Heizenergieeinsparungspotential im Gebäudebestand liegt bei ca. 45 % des heutigen Verbrauchs. In der Praxis kann jedoch nur mit Einsparungen von durchschnittlich 15 % gerechnet werden; das entspricht 0,15 Millionen t SKE/a. Dieser Aussage liegen die gleichen Überlegungen zugrunde, wie sie in der Antwort der Bundesregierung vom 28. Juli 1978 auf eine Frage des Abgeordneten Waltemathe zum Wohnungsbestand näher dargestellt wurden. Zu Frage B 26: Zuverlässige Investitions- und Betriebskosten für solche Maßnahmen lassen sich nur aufgrund von Objektuntersuchungen angeben, aus denen sich dann die jeweils effektivsten Maßnahmenkombinationen ergeben. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen sind zwischen 30 und 200 DM je qm Nutzfläche aufzuwenden. Die Bundesregierung orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zunächst an dem unteren Richtwert. Bei Gesamtinvestitionen von rund 1 Mrd. DM werden im Endergebnis jährliche Betriebskosteneinsparungen von ca. 60 Millionen DM (Preisverhältnisse 1978) erwartet. Zu Frage B 27: Ergriffene Maßnahmen seit 1974: a) Im Januar 1974 wurde für die Neubaumaßnahmen des Bundes eine Erhöhung des Wärmeschutzes von Gebäuden bis zum Dreifachen der damals geltenden Norm DIN 4108 vorgeschrieben. b) Im Jahre 1976 wurden die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" um einen besonderen Abschnitt „Energiesparende Maßnahmen" ergänzt. Diese Vorschrift enthält Grundsätze zur rationellen Energieverwendung bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen des Bundes. c) Die Anforderungen der Verordnungen zum Energieeinsparungsgesetz gelten im übrigen auch für Baumaßnahmen des Bundes. d) In Zusammenarbeit mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden wurden bestehende Richtlinien für Planung, Bau und Betrieb von Heizungsanlagen den veränderten Verhältnissen in der Energieversorgung angepaßt. e) Der Bund setzt insbesondere bei Neubaumaßnahmen neue Technologien ein. So werden beispielsweise im unmittelbaren Liegenschaftsbereich des Bundes mit einem Aufwand von 16,5 Millionen DM ca. 50 Solaranlagen installiert. Für einige Bauvorhaben sind Wärmepumpen vorgesehen. Zukünftige Maßnahmen zur Einsparung von Energie im Gebäudestand ergeben sich aus den Beschlüssen des Bundeskabinetts zur Energiepolitik vom 16. Mai 1979: Aufstellung eines Programms zur Verminderung des Heizenergieverbrauchs im Gebäudebestand des Bundes durch bauliche Maßnahmen Als Sofort- und Übergangsmaßnahme werden die Bundesminister beauftragt, bereits im Haushaltsjahr 1979 Mittel für Bauunterhaltung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten für energiesparende Investitionen aufzuwenden. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Forschung und Technologie umgehend ein breiter angelegtes Programm zur Schaffung eines richtungweisenden energiesparenden Zustandes der Gebäude des Bundes einschließlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen vorzulegen. Die Bundesregierung empfiehlt den Ländern und Gemeinden, in ihrem Zuständigkeitsbereich in gleicher Weise zu verfahrn. Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der Betriebsführung und beim Verbrauchsverhalten im Bereich des Bundes Um eine fünfprozentige Energieeinsparung zu bewirken, werden die Bundesminister aufgefordert, die nach der Energiekrise 1973/74 erlassenen Hausverfügungen zur Energieeinsparung im dienstlichen Bereich erneut zu erlassen und zu ihrer Einhaltung Energiebeauftragte einzusetzen. Der Bundesminister für Wirtschaft wird beauftragt, den Bundesländern zu empfehlen, entsprechende Maßnahmen im Bereich der Landesverwaltungen zu treffen, auf die Gemeinden im gleichen Sinne einzuwirken. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird beauftragt, im Rahmen der ihm obliegenden Betriebsüberwachung der bundeseigenen Liegenschaften insbesondere Informations- und Lehrgangsveranstaltungen für das Personal der hausverwaltenden Dienststellen durchzuführen und die dafür erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu schaffen. Alle neuen Dienstfahrzeuge sollen mit Verbrauchsanzeigegeräten ausgerüstet werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 28) : Welche steuerlichen Belastungen mit welchen Einnahmen im Haushaltsjahr 1978 bestehen z. Z. bei Mineralölprodukten? 12656* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Für die einzelnen Mineralölprodukte bestbhen gegenwärtig folgende Mineralölsteuersätze: Motorenbenzin 44,— DM/100 l Dieselkraftstoff 49,65 DM/100 kg = 41,15 DM/100 1 Schmieröl 43,— DM/100 1 Leichtes Heizöl 2,— DM/100 kg = 1,88 DM/1001 Schweres Heizöl 1,50 DM/100 kg Flüssiggas 61,25 DM/100 kg = ca. 33,— DM/100 1 Die Umsatzsteuer betrug im Jahre 1978 12 v. H. vom Endverbrauchspreis. Sie ist im gewerblichen Sektor voll abzugsfähig. Die Mineralölsteuer erbrachte im Jahre 1978 ein Ist-Aufkommen von 20 462,5 Millionen DM; davon entfielen 916,1 Millionen DM auf Heizöle. Die dem Endverbrauch an Mineralölprodukten (im wesentlichen leichtes Heizöl, Benzin und Dieselkraftstoff) im Jahre 1978 zuzurechnende Umsatzsteuer ist nach grober Schätzung auf etwa 3,3 Milliarden DM zu veranschlagen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 29) : Welche Höhe hat die Wärmepreisdifferenz nach dem Dritten Verstromungsgesetz jeweils in den Monaten Februar, März, April und Mai erreicht (s. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abg. Dr. Warnke vom 7. Februar 1979)? 1. Auf Grund der Meldungen der Kraftwerksbetreiber über den Heizölbezug und den Kohleeinsatz nach dem Dritten Verstromungsgesetz läßt sich die genaue Wärmepreisdifferenz für die einzelnen Monate nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung bestimmen. Zur Zeit liegen deshalb zuverlässige Daten nur für die Monate Januar und Februar 1979 vor; die Wärmepreisdifferenz betrug 32,66 DM bzw. 26,13 DM/t SKE. Für die Monate März und April liegen vorläufige Zahlen vor. Danach lag die Wärmepreisdifferenz im März bei 15 DM/t SKE und im April bei 14,50 DM/t SKE. Im Mai dürfte sich die Wärmepreisdifferenz auf Grund der Anfang des Monats erneut gestiegenen Preise beim schweren Heizöl weiter verringert haben. Im Durchschnitt der ersten 4 Monate des Jahres ergibt sich eine vorläufige Wärmepreisdifferenz um 22 DM/t SKE. Bei den Berechnungen wurde von einem gewichteten Kohlepreis aller Zechen in Höhe von 167,50 DM/t SKE ausgegangen; die Angemessenheitsprüfung der Kohlepreise nach dem Dritten Verstromungsgesetz steht noch aus. 2. Die Preise für schweres Heizöl und damit die Wärmepreisdifferenz haben sich — insbesondere in jüngster Zeit — erheblich anders entwickelt als Ende 1978 bei der Festsetzung des Abgabesatzes für 1979 von der Bundesregierung angenommen. Der Bundesminister für Wirtschaft wird — nach Vorliegen des genauen Zahlenbildes über die Wärmepreisdifferenz und die Fondsentwicklung für das erste Halbjahr — erforderliche Entscheidungen über die Höhe der Ausgleichsabgabe in die Wege leiten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 30 und 31) : Kann die Bundesregierung darüber Zahlen nennen, wie viele Unternehmen — aufgeteilt nach Branchen: Einzelhandel, Großhandel, Handwerk und Industrie — in den letzten zehn Jahren aus dem Markt ausgeschieden sind? Hat die Bundesregierung darüber Material vorliegen, welche Gründe für das Ausscheiden der Unternehmen ausschlaggebend waren? Zu Frage B 30: Zur Beantwortung Ihrer Frage kann nur auf die Umsatzsteuerstatistik zurückgegriffen werden, deren letzte Ergebnisse für das Berichtsjahr 1976 vorliegen. Hierbei ist allerdings darauf hinzuweisen, daß Umsatzsteuerpflichtige nicht in jedem Fall mit Unternehmen identisch sind. Die Bestandsveränderungen für den Zeitraum 1968 bis 1976 stellen sich hiernach wie folgt dar: Zahl der Umsatzsteuerpflichtigen Bestandsverände- 1968 1976 rungen Produzierendes Gewerbe 502 001 471 590 — 30 411 Großhandel und Handelsvermittlung 203 733 197 883 — 5 850 Einzelhandel 402 530 344 752 —57 778 Übrige Wirtschaftsbereiche 544 144 587 951 +43 007 insgesamt 1 652 408 1 601 376 —51 032 darunter: Handwerk 496 444 449 023 — 47 421 Quelle: Statistisches Bundesamt Man kann — neben dem o. g. Vorbehalt — nicht davon ausgehen, daß die angegebenen Bestandsveränderungen die Zahl der tatsächlich aus dem Markt ausgeschiedenen Unternehmen wiedergibt. Denn die Bestandsveränderungen beinhalten für den angegebenen Zeitraum nicht nur die erstmalig Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12657* in den Markt Eingetretenen, sondern u. a. auch die nur vorübergehend Ausgeschiedenen. Insbesondere über die aus den verschiedensten Gründen freiwillig schließenden Unternehmen gibt es in der amtlichen Statistik aber keinerlei Informationen. Gleiches gilt auf der anderen Seite für Neugründungen. Die Fluktuation, d. h. Aufgabe bzw. Neugründung, dürfte insbesondere bei kleineren Unternehmen groß sein. Lediglich über die Unternehmensinsolvenzen gibt es statistische Nachweisungen. Die beigefügte Tabelle enthält eine nach Wirtschaftszweigen gegliederte Aufstellung über Konkursverfahren von 1968 bis 1978. Zu Frage B 31: Die Ursachen von Unternehmensinsolvenzen werden in der amtlichen Statistik nicht erfaßt. Die empirische Wirtschaftsforschung hat sich zwar in den letzten Jahren verstärkt darum bemüht, Gründe für das Ausscheiden von Unternehmen aus dem Markt — insbesondere in Form des Konkurses — anzugeben. Die Ergebnisse dieser Analysen zeigen aber, daß ein vielschichtiges und im Einzelfall stark unterschiedliches Ursachenbündel für das Ausscheiden von Unternehmen aus dem Markt maßgebend ist. Mit Sicherheit stehen jedoch Konjunkturverlauf und Insolvenzgeschehen in ursächlichem Zusammenhang. Konkursverfahren 1) Zeit Produzierendes Gewerbe 2) Großhandel u. Einzelhandel Übrige Wirtschaftsbereiche 4) insgesamt darunter: Handelsvermittlung Handwerk 3) 1 2 3 4 5 1968 822 368 399 1 739 3 582 613 1969 1 008 366 385 1 819 3 578 486 1970 1 006 404 459 2 074 3 943 399 1971 1 190 437 452 2 176 4 255 465 1972 1 177 415 518 2 300 4 410 373 1973 1 691 457 568 2 561 5 277 466 1974 2 775 671 739 3 167 7 352 764 1975 3 303 762 685 4 192 8 942 946 1976 3 077 770 748 4 624 9 220 855 1977 3 077 826 756 4 785 9 444 937 1978 2 594 694 732 4 619 8 639 854 1) Einschließlich mangels Masse abgelehnter Verfahren und Anschlußkonkurse, denen ein eröffnetes Vergleichsverfahren vorausging. 2) Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung. 3) In die Handwerksrolle eingetragene Unternehmen, die sich auf die Spalten 1-4 verteilen. 4) Einschließlich Private Haushalte, Nachlässe und Sonstige Gemeinschuldner. Quelle : Statistisches Bundesamt Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen B 32 und 33) : Ist auch die Bundesregierung der Ansicht, daß die jetzt angekündigten Preiserhöhungen für Benzin ungerechtfertigt sind und daß die Parole vom notwendigen Energiesparen über höhere Preise im Grunde bis jetzt nichts anderes darstellt als die Privatisierung von Gewinnen und die Sozialisierung von Verlusten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Hat sich die Bundesregierung mit dem holländischen Modell des Preiskontrollsystems für Ölprodukte und Handelsspannen schon einmal beschäftigt, und wäre dies nicht auch für die Bundesrepublik Deutschland ein gangbarer Weg? Zu Frage B 32: Die Benzinpreise sind in der Bundesrepublik seit Herbst 1978 um 6 % für Normalbenzin (14 % ohne Steuern) und 5 % für Superbenzin (11 % ohne Steuern) gestiegen. Im gleichen Zeitraum betrug der Preisanstieg in Rotterdam, dem wichtigsten internationalen Umschlagplatz für Mineralölprodukte, von dem aus ca. 20 % des Benzinmarktes der Bundesrepublik versorgt wird, über 100 %. Die durchschnittlichen Rohölpreise frei deutsche Grenze sind seit Oktober bis einschließlich April um 25 % gestiegen. Im Verhältnis zum wesentlich stärkeren Anstieg der Heizölpreise sind die Benzinpreiserhöhungen daher bisher eher mäßig ausgefallen. Von Privatisierung von Gewinnen und Sozialisierung von Verlusten kann nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich der Mineralölverarbeitung nicht gesprochen werden, da die Verluste der Mineralölverarbeitung in den Jahren 1975 bis 1978 12658* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 von den Gesellschaften allein getragen werden mußten. Eine staatliche Intervention zur Milderung der Verlustsituation hat es nicht gegeben. Zu Frage B 33: Der Bundesregierung ist das holländische Höchstpreissystem für Mineralölprodukte bekannt. Es stellt nach Ansicht der Bundesregierung keinen gangbaren Weg für die Bundesrepublik Deutschland dar, da dieses System in der gegenwärtigen Situation zu einer Gefährdung der Versorgung sowie zu einer Verschärfung der Strukturprobleme führen würde. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob an die Sowjetunion größere Mengen EG-Hähnchen geliefert wurden, und war zu Preisen, die erheblich niedriger liegen als die auf dem einheimischen Markt? Ist der Bundesregierung bekannt, ob durch diese Geflügelexporte an die Sowjetunion der einheimische Handel Schwierigkeiten hat, günstige Ware für Sonderangebots-Aktionen zu bekommen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Im Rahmen des Exports von Geflügel in Drittländer werden Hähnchen aus der EG auch in die Sowjetunion geliefert. Preisbasis ist der Weltmarktpreis, zu dem die Exporte in Drittländer getätigt werden und der unter dem innergemeinschaftlichen Preis liegt. Über den Umfang der Lieferungen aus der EG in die Sowjetunion liegen mir zur Zeit noch keine Angaben vor. Ob und in welchem Umfang seitens der Hersteller oder des Handels in einem bestimmten Artikel Sonderaktionen durchgeführt werden, ist eine Frage der Angebots- und Nachfragesituation und somit der Preisgestaltung auf dem betreffenden Markt. Da die Hähnchenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Sowjetunion von Januar bis Mitte Mai nur gut ein Drittel der Gesamtexporte und nur ca. 4 % der Produktion dieses Zeitraums betrugen, können sie die derzeitige Marktlage kaum beeinflußt haben. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß bei einem durchschnittlichen Verbraucherpreis von zur Zeit etwa 4,40 DM/kg, der unter den Durchschnittspreisen der letzten Jahre liegt, Hähnchen nach wie vor zu den preisgünstigsten Lebensmitteln zählen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 36 und 37): Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung in bezug auf Rodungen und Anbauflächenstopp im Hopfenbau, und wie hoch waren die Aufwendungen im Gebiet der Bundesrepublik für Rodungen insgesamt? Hält die Bundesregierung es für richtig, diesen Anbauflächenstopp über das Jahr 1979 hinaus nicht zu verlängern, und wenn , ja, welchen Sinn haben dann die Rodungen gehabt? Nach der ab 1. Juli 1977 geänderten EG-Hopfenmarktordnung werden für die Zeit bis zum 1. Juli 1979 Beihilfen für die Rodung von Hopfenanbauflächen gezahlt. Im Rahmen dieser Maßnahmen sind im Jahr 1978 in der Bundesrepublik 1 628 ha, d. h. 8,5 % der Anbaufläche des Jahres 1977 von insgesamt 19 250 ha gerodet worden. Für 1979 ist mit einer Rodung von rund 500 ha zu rechnen. Die Gesamtaufwendungen an Beihilfen betragen rund 13 Millionen DM. Das gleichzeitig mit der Rodungsbeihilfe eingeführte Verbot der Erweiterung der Hopfenanbauflächen gilt noch bis zum 31. Dezember 1979. Die Rodungsaktion hat zu einem Rückgang der Anbauflächen in der Europäischen Gemeinschaft um rund 10 % geführt. Die Hopfenpreise haben sich auf angemessenem Niveau stabilisiert. Die Strukturmaßnähmen (einschließlich der Beihilfen für Sortenumstellung und Neugliederung der Pflanzungen) haben mithin ihren Zweck erfüllt. Etwaige Neuanlagen nach dem 31. Dezember 1979 würden sich frühestens im Herbst 1983 am Markt auswirken, da auf Jungflächen erst im dritten jahr ein voller Ertrag erzielt werden kann. Die Bundesregierung hält es deshalb weder für zweckmäßig noch für erforderlich, den Anbaustopp über das Jahr 1979 hinaus zu verlängern. Diese Ansicht wird von der EG-Kommission, dem Verband deutscher Hopfenpflanzer und der Hopfenwirtschaft geteilt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen B 38 und 39) : Stellt der Bund dem Land Bayern — wie bayerischerseits wiederholt erklärt wurde — zu geringe Agrarstrukturmittel zur Verfügung, und wie haben sich die Zuweisungen aus Bonn in den letzten Jahren im Vergleich zu dem Zeitraum 1965 bis 1969 entwickelt? Welche Strukturmittel aus dem Agraretat sind 1979 für Bayern vorgesehen, und wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Maßnahmenblöcke? Nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beschließt der Planungsausschuß mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen den jährlichen Rahmenplan. Die Verteilung der Bundesmittel ist Bestandteil des Rahmenplans. Mithin entscheidet nicht der Bund über den Verteilungsschlüssel, sondern die Mehrheit des Planungsausschusses, D. h., daß der Beschluß des Rahmenplans und damit auch die Mittelverteilung außer vom Bund auch von der Mehrheit der Länder getragen wird. Das Land Bayern hat seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" folgende Anteile an den Bundesmitteln erhalten: Jahr 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 Mill. DM (Bundesanteil) 258,5 260,5 326,6 297,8 299,5 332,5 344,0 in v. H. 21,5 21,7 23,8 24,6 24,6 25,0 25,0 Ein Vergleich mit der Situation vor Einführung der Gemeinschaftsaufgabe ist aus folgenden Gründen nicht möglich: - Die Gemeinschaftsaufgabe umfaßt einen Maßnahmenkatalog, der nicht mit den Förderungsmaßnahmen vor der Finanzreform 1969 übereinstimmt. - Die Förderungskonditionen sind teilweise verändert, teilweise völlig neu konzipiert worden. - Die Finanzierungsmodalitäten seitens des Bundes als auch seitens der Länder waren unterschiedlich gestaltet. Der beschlossene Rahmenplan 1979 in Höhe von rund 2 263 Millionen DM (davon 1 375 Millionen DM Bundesmittel) sieht für Bayern ein Mittelvolumen in Höhe von rund 573,3 Millionen DM vor (davon rund 344 Millionen DM Bundesmittel). Das sind 25,0 v. H. aller Mittel der Gemeinschaftsaufgabe. Das Land Bayern erhält damit 1979 rund 85,5 Millionen DM oder 33,1 v. H. mehr Bundesmittel als zu Beginn der Gemeinschaftsaufgabe in 1973. Im gleichen Zeitraum wurden die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe nur um 16,5 v. H. erhöht. Bei den einzelnen Maßnahmenblöcken erhält das Land Bayern 1979 absolut relativ Mill. DM in v. H. 1. Agrarstrukturelle Vorplanung, Flurbereinigung 206,5 36,3 2. Einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen 196,1 29,8 davon „Ausgleichszulage" 55,0 48,6 3. Marktstruktur 17,6 20,9 4. Wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen 134,0 19,5 5. Forstliche Maßnahmen 15,5 36,8 6. Weitere Maßnahmen 3,6 7,4 Bei den „weiteren Maßnahmen" ist der Anteil Bayerns an den dafür bereitgestellten Mitteln deshalb weit unterdurchschnittlich, weil das Land die in diesem Block subsumierten Maßnahmen weitgehend als Landesmaßnahmen außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe durchführt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 40, 41 und 42) : Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß die handwerklichen Betriebe auch die Möglichkeit erhalten, verbilligte EG-Butter zu beziehen, so daß nicht nur gemäß EG-Verordnung Nr. 232/75 Industriebetrieben mit einem Mindestverbrauch von fünf Tonnen Butter im Monat der immense Preisvorteil der EG-Butter zugute kommt, der gegenüber der Butter, die auf üblichem Wege gekauft werden muß, in der Regel zwischen 300 und 400 Prozent liegt? Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß durch diese Maßnahme die handwerklichen Klein- und Mittelbetriebe, die auf Grund ihrer geringeren Produktionskapazität die Auflage der VO 232/75 nicht in der Form erfüllen können, gegenüber den Großbetrieben diskriminiert werden und daß die VO 232/75 als Basis konkurrenzverzerrender und wettbewerbsverfälschender Auswirkungen zwischen Großbetrieben einerseits und handwerklichen Klein- und Mittelbetrieben andererseits angesehen werden muß? Ist die Bundesregierung bereit, den Antrag der Union International de la patisserie, confiserie, glacerie - Verwendung von Butter mit beigemischtem Vanilleschotenmark - zu unterstützen, falls die EG-Behörden keine Mittel und Wege finden, um die handwerklichen Klein- und Mittelbetriebe in den Genuß reiner verbilligter Butter gelangen zu lassen, und wäre die Bundesregierung bereit, im Falle von Nichterfüllung vorstehender Forderung, die ersatzlose Streichung der EG-Verordnung 232/75 zu fordern, um die Chancengleichheit zwischen Großbetrieben einerseits und handwerklichen Klein- und Mittelbetrieben andererseits am Markt wiederherzustellen? Zu Fragen B 40 und 41: Butter wird nach der VO (EWG) Nr. 262/79 - diese Verordnung löste mit Wirkung vom 5. März 1979 die VO (EWG) Nr. 232/75 ab - für die Herstellung von Backwaren zur Zeit von 802 DM/100 kg (Interventionspreis) um rd. 500 DM = 62 % auf rd. 300 DM/100 kg verbilligt abgegeben. Butter, die zur Verarbeitung in Butterreinfett verwendet wird, wird zum Ausgleich der Verarbeitungskosten um nochmals rd. 48 DM/100 kg verbilligt abgegeben. Da für Betriebe des Backgewerbes, die monatlich weniger als 5 Tonnen Butter verarbeiten, die Möglichkeit besteht, mit einem Kennzeichnungsmittel (Indikator) versehenes, verbilligtes Butterreinfett zu beziehen, besteht bei den Betrieben der Backwarenindustrie kein Preisvorteil gegenüber dem Bäkker- und Konditorenhandwerk. Im Jahre 1978 wurden aus den deutschen Interventionsbeständen 50 823 t Butter verbilligt für die Herstellung von Backwaren abgegeben. Von dieser Menge fanden 15 692 t Butter und 35 131 t Butterreinfett Verwendung. Dies zeigt, daß auch von den handwerklichen Betrieben reger Gebrauch von der Verbilligungsmöglichkeit gemacht wird. Dennoch habe ich darüber hinaus die Anliegen der handwerklichen Betriebe wiederholt bei den Dienststellen der Kommission - teilweise auch gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten - erörtert. Unter Hinweis auf die Gefahr einer zweckwid- 12660* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 rigen Verwendung der verbilligten Butter sah sich die Kommission außerstande, eine Senkung der 5- Tonnen-Grenze oder eine Lockerung der strengen Überwachungsbedingungen vorzunehmen. Die Bundesregierung konnte sich den Argumenten der Kommission nicht verschließen, da bei einer Streichung der Mindestverarbeitungsmenge von 5 Tonnen den Bäckereien und Konditoreien die in der Kommissionsverordnung vorgeschriebenen, über den normalen Rahmen hinausgehenden Buchführungspflichten sowie die getrennte Lagerung und Verarbeitung der verbilligten Butter hätte auferlegt werden müssen, was sich als undurchführbar erwies. Ebenso wäre die erforderliche ständige Überwachung der Verarbeitung von verbilligter Butter in etwa 35 000 Bäckereien und Konditoreien in der Bundesrepublik Deutschland durch die Zolldienststellen personell nicht lösbar. Von den berufsständischen Organisationen des Bäcker- und Konditorenhandwerks wird jedoch vorgetragen, daß das Butterreinfett für die Herstellung einiger Backwaren nicht gleichermaßen verwendbar sei wie Butter und es hierdurch zu Wettbewerbsverzerrungen komme. Ich habe daher mit Nachdruck unter Einschaltung der einschlägigen Bundesforschungsanstalten versucht, die angegebenen Nachteile der Verarbeitung von Butterreinfett zu klären und — soweit technologisch möglich — abzustellen. Meine diesbezüglichen Bemühungen um die Verbesserung der Situation für das mittelständische Handwerk waren erfolgreich und führten u. a. zu folgender Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 232/75: Back- und Konditoreibetrieben stehen zur Erweiterung der Verarbeitungsmöglichkeiten von Butterreinfett neben Butterreinfett auch pulverförmige Butterfettzubereitungen und aufgeschäumtes Butterreinfett mit festerer Konsistenz zur Verfügung. Darüber hinaus werden Bäckereien und Konditoreien in die Lage versetzt, mit verbilligtem Butterreinfett hergestellte Rohteige und Backvormischungen zu beziehen. Zu Frage B 42: Die von mir veranlaßte Untersuchung hinsichtlich der Möglichkeit, Vanille und Vanilleschotenmark der Butter als Indikator beizumischen, führte zu dem Ergebnis, daß für die Beimengung von Vanille zu Butter ohne vorherige Schmelzung geeignete, für den betriebstechnischen Einsatz dimensionierte Dosier- und Mischgeräte nicht vorhanden sind. Ob die Entwicklung solcher Maschinen allein für die Verarbeitung verbilligter Butter aus Interventionsbeständen wirtschaftlich vertretbar ist, dürfte zweifelhaft sein. Außerdem hat die Kommission der EG die Feststellung getroffen, daß Vanille und Vanilleschotenmark ohne Problem wirtschaftlich sinnvoll wieder aus der Butter entfernt werden können und somit eine zweckgerechte Verwendung der Butter nicht gewährleistet ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß angesichts der erreichten Verbesserungen die Verordnung (EWG) Nr. 262/79 wettbewerbsverfälschende Auswirkungen nicht zur Folge hat. Sie sieht daher auch keine Veranlassung, sich für eine ersatzlose Streichung der derzeit geltenden Verordnung (EWG) Nr. 262/79 einzusetzen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 43) : Trifft es zu, daß — wie die Zeitschrift „Das Landvolk" vom 16. März 1979 meldet — sich die Bundesregierung an der Finanzierung von Hagelabwehrversuchen in den oberbayerischen Landkreisen Miesbach und Rosenheim mittels von Flugzeugen versprühten Silberjoditstaubs zu beteiligen beabsichtigt, und falls ja, wird sich die Bundesregierung auch an Hagelabwehrprojekten in anderen Regionen beteiligen? Wie die Bundesregierung Ihnen bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22./ 23. Februar 1978 geantwortet hat, hält sie die wissenschaftlichen Grundlagen der laufenden Maßnahmen zur Hagelbekämpfung in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim für noch nicht ausreichend. Sie beteiligt sich deshalb nicht an der Finanzierung der Versuche zur Hagelabwehr. Eine Beteiligung der Bundesregierung an dem bis 1981 laufenen Großversuch zur Hagelabwehr in der Schweiz wurde mit dem Ergebnis geprüft, daß ein voll geeignetes Meßflugzeug nicht zur Verfügung steht und die schwierigen Fragen der kurzfristigen Finanzierung nicht gelöst werden können. Langfristig beabsichtigt die Bundesregierung, Untersuchungen zu fördern, die die wolkenphysikalischen Grundkenntnisse der Hagelbekämpfung verbessern und Methoden finden helfen, die eine einwandfreie Erfolgsbeurteilung der Abwehrmaßnahmen erlauben. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 44) : Bereitet der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes vor, oder hält er eine solche Rechtsverordnung nicht für erforderlich? Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereitet derzeit keine Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 (TierSchG) vor. In dem Bereich „Töten und Schlachten von Tieren" steht derzeit noch eine Reihe von Fragen, vor allem sinnesphysiologischer Art, an, die einer wissenschaftlichen Abklärung bedürfen. Im wesentlichen geht es dabei um eine schnelle und angstfreie Ausschaltung des Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögens (Betäubung) bei Schlacht- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12661* tieren. Hierzu sind vom Bundesminister Forschungsvorhaben veranlaßt worden z. B. betreffend tierschutzgerechte Schlachtung von Geflügel, Kälbern und Schafen, bei letzteren einschließlich des Problems der Schlachtung nach religionsgesetzlichen Vorschriften. Weitere Forschungsvorhaben, wie z. B. zur Standardisierung des Bolzenschuß-Apparates, sind erforderlich und vorbereitet. Zur wissenschaftlichen Aufbereitung des Gesamtproblems „Tierschutzgerechtes Töten von Wirbeltieren" hat die Fachgruppe „Tierschutzrecht" der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e. V. bereits im Sommer 1975 eine wissenschaftliche Tagung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Tagung liegt als Broschüre gedruckt vor und trägt den Titel: „Tierschutzgerechtes Töten von Wirbeltieren/ Töten von Wirbeltieren aus der Sicht des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 — wissenschaftliche Tagung der Fachgruppe ,Tierschutzrecht' der DVG in Hannover 1975", Schlütersche Verlagsanstalt und Druckerei — Archiv für tierärztliche Fortbildung. Vor wenigen Tagen hat die Bundesrepublik Deutschland das beim Europarat unter deutschem Vorsitz erarbeitete Europäische Übereinkommen über den Schutz der Tiere bei ihrer Schlachtung unterzeichnet. Mit diesem Übereinkommen werden erstmalig einheitliche Leitlinien und Maßstäbe für die tierschutzgerechte Schlachtung von Tieren in den 21 Mitgliedstaaten des Europarates verbindlich aufgezeigt. Sie entsprechen weitgehend den deutschen Vorstellungen. Nach Abklärung derzeit noch offener wissenschaftlicher Einzelfragen wird der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unverzüglich die Neufassung des Schlachtrechts, das integrierender Bestandteil des Tierschutzgesetzes ist, in Angriff nehmen und dabei auch prüfen, ob und wieweit von der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 TierSchG Gebrauch zu machen ist. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 45) : Ist der Bundeskanzler, der sich zur 35-Stunden-Woche wiederholt — zuletzt öffentlich am 1. Mai 1979 — geäußert hat, für oder gegen die 35-Stunden-Woche? Der Bundeskanzler hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß die Einführung der 35-Stunden-Woche ein berechtigtes und notwendiges, längerfristig realisierbares Ziel der Gewerkschaften sei. Dies betonte er auch in seiner Rede auf der zentralen Mai-Kundgebung des DGB am 1. Mai 1979 in Saarbrücken. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 46) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maße Schwefelgase, die bei der Roheisenproduktion entstehen, bei den im unmittelbaren Produktionsbereich beschäftigten Arbeitnehmern zu Belastungen führen, beispielsweise erhebliche gesundheitliche Folgen hervorrufen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für den Abbau dieser gesundheitlichen Gefährdung? Bei der Roheisenproduktion treten Schwefelgase (Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff und evtl. Schwefeltrioxid) bei normaler Betriebsweise eines Hochofens im wesentlichen nur im Bereich der Arbeitsplätze auf, an denen Schlacke abtransportiert und weiterverarbeitet wird. Dabei handelt es sich um das Abkippen der Schlacke in Beete, das Stükkigmachen der Schlacke sowie das Granulieren der Schlacke. Bei letzterem Arbeitsvorgang, bei dem die Entwicklung von Schwefelgasen relativ am höchsten ist, erreichen die Meßwerte für Schwefelwasserstoff und Schwefeldioxid in der Regel kaum 50 % des MAK-Wertes. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden durch die Unfallverhütungsvorschriften „Hochöfen, Direktreduktionsschachtöfen und Gichtgasleitungen (VBG 28) " sowie durch Einzelanordnungen geregelt, so daß nach spezieller arbeitsmedizinischer Erfahrung mit gesundheitlichen Schäden durch Schwefelgas bei der Roheisenherstellung kaum zu rechnen ist. So sind aus dem gesamten Versichertenkreis der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft von 1973 bis 1978 sechs Anzeigen auf eine Berufskrankheit durch Einwirkung von Schwefelgasen erstattet worden, von denen jedoch keine zu einer Entschädigungspflicht führte. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 47): Ist die Bundesregierung bereit, die Ergebnisse der „Untersuchung zur arbeitsmedizinischen, ergonomischen und gestalterischen Optimierung des Kassenarbeitsplatzes", insbesondere also der Umpackkassen, durch rechtsverbindliche Umsetzung etwa durch Erarbeitung einer entsprechenden Arbeitsstättenrichtlinie bundeseinheitlich zu regeln? Das Gutachten „Menschengerechte Gestaltung des Kassenarbeitsplatzes in Selbstbedienungsläden" ist von der Bundesregierung im Jahre 1978 veröffentlicht worden, um der Praxis die Gelegenheit zu geben, die Ergebnisse zu diskutieren und praktische Erfahrungen in der Anwendung zu sammeln. Es ist beabsichtigt, im Juli 1979 ein Expertengespräch mit den beteiligten Kreisen zu führen. Ich darf mich insoweit auch auf meine Antwort auf die Mündliche Frage des Kollegen Grobecker in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. Mai 1979 beziehen. 12662* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Ziel des erwähnten Expertengespräches ist es, festzustellen, wie die Ergebnisse des Gutachtens in der Praxis bewertet werden, welche Erfahrungen mit dem Problem der Kassenarbeitsplätze gesammelt worden sind und ob es noch klärungsbedürftige Fragen gibt. In dem Expertengespräch soll weiterhin erörtert werden, welches weitere Verfahren unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen auf dem Sektor Kassenarbeitsplätze gewählt werden sollte, um die Situation zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer zu verändern. Dabei wird der Erlaß einer Richtlinie des Bundes mit zur Debatte stehen. Denkbar sind jedoch auch andere Maßnahmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint eine endgültige Entscheidung verfrüht. Sobald die Abklärung mit den betroffenen Kreisen erfolgt ist, wird eine Abstimmung mit den Ländern erfolgen, die inzwischen in einigen Fällen gestützt auf das Forschungsergebnis Richtlinien für die Gewerbeaufsicht herausgegeben haben. Die Veröffentlichung des Gutachtens hat dazu geführt, daß der Meinungsbildungsprozeß über die menschengerechte Gestaltung des Kassenarbeitsplatzes in Gang gesetzt worden ist. Es zeichnet sich ab, daß sich auch bei den Betreibern von Kassenarbeitsplätzen weitgehend die Einsicht durchgesetzt hat, den Umpackkassentyp in Zukunft nicht mehr neu zu installieren. Ich habe den Eindruck, daß Umpackkassen dort, wo sie existieren, nach und nach ersetzt werden dürften. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es zwingend ist, in diesen Meinungsbildungsprozeß einzugreifen und durch den Erlaß von Vorschriften eine Festschreibung auf dem gegenwärtigen Erkenntnisstand zu treffen. Die Entwicklung bei den Kassenarbeitsplätzen zeigt, daß auch ohne staatliche Maßnahmen Fortschritte für die Arbeitnehmer erzielt werden können, wenn durch Forschungsergebnisse Argumente für eine sachdienliche Diskussion geliefert werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 48) : Ist die Bundesregierung bereit, den Leistungskatalog so zu ändern, daß die Krankenkassen die Kosten erstatten, die für körperlich behinderte Kinder zusätzlich anfallen, z. B. für Windeln, Fahrkosten für beide Elternteile zum Arzt usw.? Die Frage der Fahrkostenübernahme ist in § 194 Reichsversicherungsordnung (RVO) dahin gehend geregelt, daß die Fahrkosten für eine erforderliche Begleitperson übernommen werden, wenn sie je einfache Fahrt 3,50 DM im Einzelfall übersteigen. Die Satzungen der Krankenkassen haben jedoch vorgesehen, daß die Fahrkosten unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn sie zu einer unzumutbaren finanziellen Belastung des Versicherten führen würde, voll von der Kasse übernommen werden. Eine weitergehende Regelung für beide Elternteile erscheint nicht erforderlich, weil es ausreichen dürfte, wenn ein Elternteil das behinderte Kind zum Arzt begleitet. Die weiter angesprochene Frage der Kostenübernahme für Windeln, die wegen der Behinderung über das übliche Baby-Alter hinaus erforderlich sind, kann nur anhand des konkreten Falles entschieden werden. Eine Kostenübernahme ist nur im Rahmen des § 182 b RVO möglich. Dies ist dann der Fall, wenn die hier genannten Hilfsmittel erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg der Heilbehandlung zu sichern oder eine körperliche Behinderung auszugleichen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 27. Juni 1978 die näheren Einzelheiten der Gewährung von Hilfsmitteln geregelt und einen sogenannten Hilfsmittelkatalog aufgestellt. Unter dem Stichwort „Krankenunterlagen" ist folgendes gesagt: Betteinlagen wie z. B. Cosimaeinlagen, Einwegkrankenunterlagen, Einwegwindeln, Molinaeinlagen, Moltexeinlagen, Zellstoffunterlagen sind zu gewähren, wenn sie zur Unterstützung medizinischer Maßnahmen erforderlich sind. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist zunächst von der zuständigen Kasse, notfalls im Sozialgerichtsverfahren zu entscheiden. Eine über den Gesetzestext des derzeitigen § 182 b RVO hinausgehende Einzelregelung, beispielsweise in Form eines Katalogs, halte ich für wenig praktikabel, weil ein solcher Katalog notwendigerweise unvollständig bleiben muß. Der Rechtsfortentwicklung würden hierdurch jedoch eher Grenzen gesetzt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 49, 50, 51 und 52) : Welche Vorstellungen im einzelnen hat die Bundesregierung über die halbjährlichen berufsorientierten Vorbereitungsmaßnahmen zur Erreichung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Jugendliche, die im Wege der Familienzusammenführung nach dem 31. Dezember 1976 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind? Sind hierzu bereits Ausführungsbestimmungen ergangen? Können solche Maßnahmen an Berufsschulen, Kreisvolkshochschulen oder von Berufsbildungseinrichtungen der Innungen durchgeführt werden? Welchen Stellenwert hat im Rahmen der berufsorientierten Vorbereitung der deutsche Sprachunterricht? Die berufsorientierenden Vollzeitmaßnahmen, die von der Bundesregierung zur Verkürzung der zweijährigen Wartezeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zugelassen worden sind, sind unterschiedlicher Art. Um den ausländischen Jugendlichen ein möglichst breites Angebot zu gewährleisten, wurden sowohl schulische Bildungsgänge wie das Berufsgrundbildungsjahr in Sonderform/Berufsvorbereitungsjahr als auch außerschulische Lehrgänge in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12663* den Katalog der berufsorientierenden Maßnahmen aufgenommen. Im einzelnen gehören dazu: a) Berufsvorbereitende Maßnahmen, die von der Bundesanstalt für Arbeit gefördert werden, b) vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und/oder den Ländern finanzierte Maßnahmen zur sozialen beruflichen Eingliederung, c) Maßnahmen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses, d) das Berufsgrundbildungsjahr in Sonderform einschließlich des Berufsvorbereitungsjahres, e) Berufsvorbereitungsmaßnahmen auf Grund tarifvertraglicher Regelungen. Die Neuregelung ist von der Bundesanstalt für Arbeit durch Runderlaß Nr. 107/79 den Ämtern bekanntgemacht worden. Die Förderung durch die Bundesregierung konzentriert sich auf die Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung ausländischer Jugendlicher. An diesen Kursen, die 9 bis 12 Monate dauern, nehmen z. Z. ca. 3 000 ausländische Jugendliche ohne Hauptschulabschluß teil. Schwerpunkt der Maßnahmen ist ein intensiver Sprachunterricht, der durch eine Berufsvorbereitung und sozialpädagogische Hilfen ergänzt wird. Träger der Maßnahme ist der Sprachverband „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V." in Mainz. Die Kurse werden hauptsächlich von den Mitgliedsorganisationen des Sprachverbandes wie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen der Gewerkschaften durchgeführt. Es sind jedoch auch Organisationen, die nicht Mitglieder des Sprachverbandes sind, wie z. B. Bildungseinrichtungen der Innungen, zugelassen. Die Durchführung der Maßnahmen richtet sich im einzelnen nach den Förderrichtlinien des Sprachverbandes. Um diese Maßnahmen auf eine breitere Grundlage zu stellen und insbesondere das berufsorientierende Element zu verstärken, beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Programm mit den berufsvorbereitenden Lehrgängen der Bundesanstalt für Arbeit nach § 40 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu einer einheitlichen Maßnahme zu verbinden. Entsprechende Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Arbeit werden zur Zeit geführt. Bei diesem Kurssystem, das Ende 1979/Anfang 1980 beginnen soll, wird der Anteil für Berufsvorbereitung ca. 60 0/o und für den Sprachunterricht ca. 40 % betragen. Im Rahmen der Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit wird eine Ausweitung des Kursangebots auf ca. 5 000 Jugendliche im Jahre 1980 angestrebt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen B 53, 54 und 55) : Wieviel Zivildienstleistende haben sich in der Zeit vom 1. Oktober 1978 bis zum 30. März 1979 je Monat im Dienst befunden? Wie hoch jeweils nach Jahren ist die Zahl der Kriegsdienstverweigerer, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, die aber bereits im Jahre 1975 oder früher, 1976, 1977 oder 1978, einen Antrag gestellt bzw. eine Erklärung abgegeben haben? Um wieviel ist die Zahl der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse und -kammern in der Zeit vom 1. April 1978 bis 1. April 1979 erhöht worden? Die Zahl der Zivildienstleistenden betrug im Oktober 1978 27 880 November 1978 27 374 Dezember 1978 26 896 Januar 1979 26 657 Februar 1979 25 638 März 1979 24 199 Am 31. Oktober 1978 waren 69 348 Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch nicht abgeschlossen. Hierin sind enthalten 15 711 Widersprüche und 7 562 Verwaltungsstreitverfahren. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Das Kalenderjahr, in dem die den vorbezeichneten Verfahren zugrunde liegenden Anträge oder Erklärungen eingegangen sind, kann nicht genannt werden. Die Statistik weist lediglich die Geburtsjahrgänge der Antragsteller aus. Die Zahl der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse ist in der Zeit vom 1. April 1978 bis 1. April 1979 von 168 auf 203, die der Vorsitzenden der Prüfungskammern von 34 auf 72 erhöht worden. Ein gewisser Anteil der Vorsitzenden ist teilzeitbeschäftigt. Umgerechnet auf Vollbeschäftigung ist festzustellen, daß sich die Zahl bei den Prüfungsausschüssen von 109 auf 144, die bei den Prüfungskammern von 30 auf 64 erhöht hat. Die Wiederbesetzung der Prüfungsgremien ist noch nicht abgeschlossen. Die dahin gehenden Bemühungen werden mit Nachdruck fortgesetzt. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 56) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich nicht mit den unterschiedlichen Besoldungs- bzw. Tarifsystemen begründen läßt, wenn Soldaten gegenüber Zivilbediensteten in der Gewährung von Sonderurlaub für Mehrarbeit durch Teilnahme an den gleichen militärischen Übungen — z. B. WINTEX — vielfach erheblich schlechter gestellt werden, und falls das zutrifft, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen? Für Soldaten gibt es keine Arbeitszeitregelung, wie im Tarifrecht für die Arbeitnehmer, und auch keine gesetzliche Regelung über die Gewährung von Dienstbefreiung für Mehrarbeit, wie im Beamtenrecht des Bundes und der Länder. Neben der Möglichkeit, im Einzelfall als Ausgleich für vorweg oder zusätzlich geleisteten Dienst stundenweise Freistellung vom Dienst zu ge- 12664* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 währen, gibt es daher auch keine Rechtsvorschriften, die den Ausgleich von Mehrarbeit größeren Umfangs durch Urlaub oder Dienstbefreiung vorsehen. Lediglich nach Einsätzen, die mit außergewöhnlichen Belastungen verbunden waren, ist die Erteilung von Sonderurlaub zulässig, jedoch nicht als Ausgleich für geleistete Mehrarbeit, sondern „zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit", wie es in § 6 der Soldatenurlaubsverordnung ausdrücklich heißt. Regelmäßig wird für je sieben Tage Einsatz/ Übung ein Tag Sonderurlaub gewährt. Der Bundesminister der Verteidigung kann zwar im Ausnahmefall bei der Bemessung des Urlaubs diesen Maßstab überschreiten, etwa wenn die außergewöhnliche Belastung einen längeren Urlaub erforderlich macht, nicht aber lediglich als Ausgleich für Mehrarbeit. Entsprechend dieser Rechtslage wurde den Soldaten, die an der Übung WINTEX/CIMEX 1979 teilgenommen haben, bis zu drei Tagen Sonderurlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit gewährt, den Beamten hingegen für jeden vollen Arbeitstag der Teilnahme an der Übung ein halber Tag, für jeden Samstag und Sonntag ein Tag Dienstbefreiung als Ausgleich für die Mehrarbeit. Arbeiter und Angestellte erhielten keine Arbeitsbefreiung, sondern nach den für sie geltenden tarifvertraglichen Regelungen eine Pauschalabfindung in Geld. Der für Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer unterschiedliche Ausgleich hat seinen Grund zunächst in den unterschiedlichen dienst- und tarifvertraglichen Regelungen über die Arbeitszeit und den Urlaub. Eine Gleichbehandlung im Sinne einer Vereinheitlichung dieser Regelung ist aber schon für die Soldaten und die Beamten nicht möglich wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellungen und der daraus folgenden Besonderheiten des Dienstes. Die Frage des Ausgleichs für die von den Soldaten geleistete Mehrarbeit darf auch nicht nur im Einzelfall oder nur aus Anlaß einer bestimmten Übung gesehen werden. Vielmehr muß für das Problem der besonderen Dienstzeitbelastung der Soldaten eine generelle Lösung gesucht werden. Die Untersuchungen des Bundesministers der Verteidigung, deren Ergebnisse auch im Verteidigungsausschuß erörtert wurden, haben gezeigt, daß eine Lösung hier nicht darin liegen kann, die Regelungen des Beamtenrechts über den Ausgleich von Mehrarbeit auf die Soldaten zu übertragen. Ein Abbau der zeitlichen Belastung durch mehr Personal scheidet aus Haushaltsgründen als Lösung aus. Ein Abbau durch Verringerung der Dienststunden, insbesondere der Bereitschaftsdienste und Einsatzübungen, verbietet sich aus Gründen der Einsatzbereitschaft. Aus beiden Gründen muß schließlich die Lösung verworfen werden, die für den Soldaten einen Ausgleich von Mehrarbeit durch entsprechend mehr Freizeit vorsieht. Derzeit prüft die Bundesregierung einen Vorschlag des Bundesministers der Verteidigung, einen finanziellen Ausgleich in Form einer Erschwerniszulage für die Soldaten vorzusehen, die regelmäßig erheblich mehr Wochenstunden Dienst leisten als die Mehrzahl der Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Ein solcher finanzieller Ausgleich vermag zwar die Stundenbelastung der Soldaten nicht zu reduzieren, er ist aber der zur Zeit einzig gangbare Weg, die besonderen Belastungen anzuerkennen und das Gefühl der Benachteiligung zu mindern, das viele Soldaten verständlicherweise haben, wenn sie — nicht nur aus Anlaß besonderer Einsätze und Übungen — den Vergleich zu anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes ziehen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 57) : Hält die Bundesregierung die derzeitige militärische meteorologische Koordination zwischen den europäischen Bündnisländern für zufriedenstellend, und wie beurteilt sie die Notwendigkeit, ein europäisches meteorologisches Satellitensystem für Verteidigungszwecke zu schaffen? 1. Die derzeitige militärische meteorologische Koordination ist zufriedenstellend. Allerdings erfolgt diese Koordination nicht nur für den Bereich der europäische Bündnispartner, sondern im Rahmen der gesamten NATO. Ausgehend vom obersten Gremium für Koordinierung und Planung, der MILITARY COMMITTEE-METEOROLOGICAL GROUP (MCMG), bestehen auf allen Höheren Kommandoebenen der NATO Koordinierungs- und Arbeitsgruppen, in denen die Nationen und die NATO-Kommandobehörden vertreten sind. Zur Vertretung der Belange der Bundeswehr sind Beamte des BMVg und des Geophysikalischen Beratungsdienstes der Bundeswehr (GeophysBDBw) eingesetzt. Die Richtlinien der Koordination und Planung sind in NATO-Dokumenten festgelegt. 2. Die militärischen Wetterdienstes der europäischen NATO-Partner nutzen zur Zeit Daten und Informationen von Wettersatelliten der USA und vom europäischen meteorologischen Satelliten METEOSAT. Es wird erwartet, daß der Empfang von Daten dieser zivilen meteorologischen Satelliten im Verteidigungsfall stark eingeschränkt sein wird. Seit 1974 besteht eine NATO-Forderung, nach der meteorologische Daten und Informationen von Satelliten auch und besonders im Verteidigungsfall zur Verfügung stehen müssen. Diese Forderung schließt jedoch die Schaffung eines meteorologischen Satellitensystems eigens für Verteidigungszwecke nicht ein.. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12665* Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 58) : Trifft nach Auffassung der Bundesregierung § 42 Wehrpflichtgesetz, wonach Polizeivollzugsbeamte unter bestimmten Voraussetzungen nicht zum Grundwehrdienst herangezogen werden bzw. vom Grundwehrdienst befreit werden, auch auf Beamte der Bahnpolizei zu, die von ihrem Rechtsstatus her Vollzugsbeamte des Bundes gemäß § 6 UZWG sind, und warum hat die Bundesregierung eine entsprechende telegrafische Anfrage vom 4. Mai 1979 trotz fernmündlicher Anmahnung bis zur Stunde nicht beantwortet? Nach Auffassung der Bundesregierung ist § 42 WPflG auf Beamte der Bahnpolizei nicht anwendbar. Grundsätzlich werden daher auch Vollzugsbeamte der Bahnpolizei zum Wehrdienst herangezogen, soweit nicht im Einzelfall die Unabkömmlichstellung erfolgt. Die bis 1965 geltende Fassung des § 42 WPflG beschränkte den Anwendungsbereich auf Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Polizei der Länder. Die am 1. April 1965 in Kraft getretene Gesetzesänderung dehnte ihn auf die übrigen Polizeivollzugsbeamten des Bundes aus. Dieser Personenkreis ist in der damaligen Fassung des Bundespolizeibeamtengesetzes definiert; Angehörige der Bahnpolizei gehören nicht dazu. Sie sind auch durch spätere Vorschriften nicht einbezogen worden. Daß Ihre fernschriftliche Anfrage vom 4. Mai 1979 bis jetzt nicht beantwortet worden ist, ist auf ein Büroversehen zurückzuführen, das ich bedauere und zu entschuldigen bitte. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 59 und 60) : Welche Einheiten der Bundeswehr werden nach dem neuesten Stand der Planungen der Bundesregierung in die frei gewordenen Kasernen in Konstanz und Radolfzell einziehen, und welche Anlagen werden hierfür in Anspruch genommen? Können genaue Termine für die Belegung der Kasernenanlagen in Konstanz und in Radolfzell genannt und genauere Angaben über die Höhe der Investitionen gemacht werden, um die in Frage kommenden Kasernenanlagen belegungsfähig zu machen? 1. Nach dem derzeitigen Stand der Planung werden in der Cherisy-Kaserne Konstanz ein Jägerbataillon des Territorialheeres und in der Vauban-Kaserne in Radolfzell der Stab mit der Stabskompanie der Panzerbrigade 29, das Beobachtungsbataillon 103 sowie eine Instandsetzungs-Ausbildungs-Kompanie stationiert werden. Für die Kloster- und die Jäger-Kaserne in Konstanz hat die Bundeswehr keinen Anschlußbedarf geltend gemacht und sie daher auch nicht übernommen. Nach Belegung der von der Bundeswehr in Konstanz und Radolfzell übernommenen Kasernen werden die dort stationierten Truppen auch die dazugehörigen jeweiligen Standortanlagen wie zum Beispiel die Standortübungsplätze Konstanz und Radolfzell und die Standortschießanlage Möggingen in Anspruch nehmen. 2. Die Belegung der Cherisy-Kaserne in Konstanz und der Vauban-Kaserne in Radolfzell ist für 1984 vorgesehen. Die Kosten ihrer Herrichtung werden schätzungsweise 52 Millionen DM betragen. Genauere Daten und Kostenhöhen können zur Zeit noch nicht angegeben werden. Anlage 55 Antwort des Staatssektretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 61) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das ihr am 23. August 1978 vorgelegte Memorandum deutscher Ärzte die von ihr schon in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage betreffend neuere Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften (Drucksache 8/2790) angesprochene „Transzendentale Meditation"? Bei der Transzendentalen Meditation ist zu unterscheiden zwischen ihrem Einsatz ausschließlich als Entspannungstechnik, etwa im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen und derjenigen als umfassendes „Lebensführungsprogramm". Gegen die Entspannungstechnik im Rahmen des Behandlungsplanes dafür ausgebildeter Therapeuten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenngleich der Eindruck wächst, daß ihr therapeutischer Wert geringer einzuschätzen ist, als dies früher zeitweise angenommen wurde. Das Programm der Transzendentalen Meditation „Vollkommene Gesundheit" ist dagegen völlig anders zu bewerten und in diesem Zusammenhang verweise ich auf die von Ihnen angesprochene Antwort in Bundestagsdrucksache 8/2790. Das Memorandum deutscher Ärzte vom 23. August 1978 und der nachfolgende Offene Brief an den Herrn Bundeskanzler vom 30. August 1978 bestärken die von mir vertretene kritische Auffassung gegenüber der Transzendentalen Meditation als Weltanschauungsgemeinschaft. Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2894 Frage B 62) : Ist die Bundesregierung bereit, einen Forschungsauftrag über mögliche Langzeitwirkungen von HCH-Spuren im menschlichen Körper in Auftrag zu geben, nachdem dies nicht nur von namhaften Toxikologen gefordert wurde, sondern auch deshalb geboten erscheint, weil bei einer zweiten Blutuntersuchung im Zusammenhang mit den Hexachlorcyklohexan-Vorkommen im hessischen Ried durch das staatliche chemische Untersuchungsamt in Gießen höhere HCH-Werte im Blut festgestellt wurden als bei einer ersten Untersuchung? Das Bundesgesundheitsamt hat in einer Stellungnahme zur toxikologischen Beurteilung von HCH- Rückständen in Lebensmitteln die Empfehlung aus- 12666* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 gesprochen, in Hessen bei der betroffenen Bevölkerung den Gehalt von HCH im Blut feststellen zu lassen und bei Personen mit einem höheren Gehalt als 20 Mikrogramm pro Liter Blut weitere neurophysiologische Untersuchungen durchzuführen. Diese Aktion ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsamt selbst mit gezielten Untersuchungen zur Verteilung und Toxizität von Beta-HCH in Versuchstieren begonnen. Die Frage der Notwendigkeit eines Forschungsauftrages über mögliche Langzeitwirkungen von HCH- Spuren im menschlichen Körper kann erst nach einer abschließenden Bewertung dieser Untersuchungs- und Forschungsmaßnahmen beurteilt werden. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 63, 64, 65 und 66) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der erfaßten Alkoholiker ist und wieviel Prozent der Jugendalkoholismus ausmacht, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Läßt es sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht nur formal, sondern auch sachlich rechtfertigen, daß die Alkoholentwöhnung von den Versicherungsträgern getragen wird, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Erfolgsquote einer Alkoholentwöhnung ist und wieviel die Entwöhnung eines Alkoholikers kostet, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Ist es nach Auffassung der Bundesregierung nicht nur formal, sondern auch sachlich zu rechtfertigen, daß die Versicherungsgemeinschaft in Fällen von Suchtkrankheit zuständig ist und als einzige für die Kosten einzustehen hat, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 63: Da Alkoholismus nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten gehört, liegen keine genauen Zahlen vor. Bisher wurden nur Schätzzahlen veröffentlicht, die teilweise erheblich voneinander abweichen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage betr. Alkohol- und Drogenmißbrauch und Kriminalität von Kindern und Jugendlichen (Bundestagsdruckasche 8/922) vesucht, auf Grund der täglichen Trinkmenge den Bereich der Personen anzugeben, die durch Alkohol gefährdet sind; auf diese Antwort wird verwiesen. Zu Frage B 65: Die Erfolgsquote einer Alkoholentwöhnung ist von mehreren Faktoren abhängig. So spielen z. B. die Art der Einrichtung, die Vorselektion von Patienten durch die Einrichtung sowie die Kriterien, die einem „Erfolg" zugrunde gelegt werden, eine entscheidende Rolle. In den Fachkliniken für Alkoholkranke, die über eine lange Erfahrung in der Behandlung von Alkoholkranken verfügen, werden Erfolgsquoten zwischen 55 %-65 % angegeben. Bei einer 6monatigen stationären Behandlung eines Alkoholkranken entstehen Behandlungskosten in Höhe von 15 000-20 000 DM. Die ambulante Behandlung eines Alkoholkranken, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen (stabile Familienverhältnisse, festes Arbeitsverhältnis, keine schweren gesundheitlichen Schäden bzw. Ausfälle durch Alkoholkonsum) durchgeführt werden kann, kostet jährlich zwischen 1 500-1 700 DM pro Klient. Wegen der inhaltlichen Zusammengehörigkeit beantworte ich die Fragen B 64 und B 66 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zusammen wie folgt: Zu Fragen B 64 und 66: Der süchtige Alkoholismus, auf den sich die Fragen inhaltlich beziehen, ist nur eine der durch Alkohol bedingten Erkrankungen und stellt sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen als auch der für diese aufzubringenden Behandlungskosten nur einen schmalen Sektor der insgesamt durch den Überkonsum alkoholischer Getränke verschuldeten Folgekrankheiten dar. Weitaus häufiger sind alkoholbedingte Körperschäden der Leber, des Magens, des Darms, des Kreislaufs und der peripheren Nerven, die nicht gesondert diagnostiziert werden. Die Behandlungskosten für diese Körperschäden werden für die Mitglieder der Versichertengemeinschaft vom Versicherungsträger übernommen. Die Entstehung einer Alkoholabhängigkeit ist jedoch ein für den einzelnen nicht vorhersehbares Risiko. Bisher gibt es keine abschließenden Erkenntnisse darüber, welche Faktoren entscheidend sind, damit Alkoholabhängigkeit entsteht. Es muß jedoch angenommen werden, daß es eine gewisse Disposition gibt, die das Krankheitsgeschehen beeinflußt. Nach allgemeiner Auffassung werden von hundert Menschen, die vergleichbar viel alkoholische Getränke zu sich nehmen, nur 2-3 vom Alkohol abhängig. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es deshalb gerechtfertigt, daß auch die Alkoholentwöhnung dieser Versicherten vom Versicherungsträger übernommen wird. Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 67): Ist die Bundesregierung bereit, eine Lösung herbeizuführen, wonach ein Einfamilienhaus unter das sogenannte geschützte Vermögen gemäß § 88 Bundessozialhilfegesetz fällt bzw. der Wert eines Einfamilienhauses (nach Abzug der Schulden) wesentlich über 130 000 DM liegen darf, wenn Eltern für körperlich oder geistig behinderte Kinder ein Pflegegeld beantragen? Dem Bundestag liegt der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 8/2534) vor. In der Begründung des darin enthaltenen Vorschlages zur Änderung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) wird darauf hingewiesen, daß ein Hausgrundstück sozialhilferechtlich dann geschützt ist, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12667* wenn es unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalles (Größe der Familie, Zuschnitt und Ausstattung des Hauses, besonderer Bedarf infolge dauernder Krankheit oder Behinderung, Verkehrswert) als „klein" anzusehen ist. Eine ausschließliche Beurteilung nach dem Verkehrswert würde demgegenüber sozialhilferechtlichen Grundsätzen zuwiderlaufen und zu unbilligen Ergebnissen führen, weil bedarfsbeeinflussende Besonderheiten des Einzelfalles unberücksichtigt bleiben würden. Aus diesem Grunde hält die Bundesregierung die Festlegung bestimmter Wertgrenzen im Gesetz nicht für angezeigt. Wegen der Mehrstufigkeit des Vermögensschutzes im Rahmen der §§ 88 und 89 BSHG wird im übrigen auf die weiteren Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs (S. 14 der Drucksache) sowie auf die Ihnen in der Fragestunde vom 8./9. März 1978 erteilte Antwort (vgl. Protokoll des Deutschen Bundestages vom 10. März 1979, Seite 6288) verwiesen. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen B 68 und 69) : Haben sich die Modellberatungsstellen zu § 218 StGB, deren Förderung durch den Bund ausläuft, nach dem gegenwärtigen Stand der Beurteilung bewährt, so daß ihre weitere Förderung durch die Länder angebracht erscheint, und ist der Bundesregierung bekannt, ob es Länder gibt, in denen der Bundeszuschuß nach Ablauf der Modellphase von den Ländern nicht übernommen wird? Läßt sich aus den Erfahrungen mit diesen Modellen der Schluß ziehen, daß nicht nur bei jungen Mädchen, sondern auch bei älteren Frauen ein Informationsdefizit bezüglich Schwangerschaftsverhütung und Familienplanung besteht, so daß entsprechende Modelle durch den Bund verstärkt gefördert werden sollen? Zu Frage B 68: Die Modellberatungsstellen, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Reform des § 218 StGB initiierte, haben sich bewährt. Das zeigt sich neben der starken Inanspruchnahme u. a. darin, daß 90 % der Befragten einer allgemeinen Bevölkerungsbefragung, die im Rahmen eines durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Auftrag gegebenen Projekts durchgeführt wurde, „schon einmal davon gehört (hatten), daß es Beratungsstellen gibt, in denen man speziell bei Schwierigkeiten, die mit Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität zusammenhängen, beraten wird". Es zeigt sich aber auch in den abnehmenden Zahlen von deutschen Frauen, die sich in Holland behandeln lassen. Abschließende Ergebnisse werden in dem Bericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms sowie in dem Bericht der Kommission zur Auswertung der Erfahrungen mit dem reformierten § 218 StGB enthalten sein. Die Berichte werden Ende des Jahres vorliegen. Die Finanzierung der Modellberatungsstellen ist schon zweimal verlängert worden. Eine über den 31. Dezember 1979 hinausgehende Finanzierung durch die Bundesregierung läßt sich nicht mehr vertreten, weil von der Fortsetzung des Modellprogramms keine neuen Erkenntnisse für die Übertragung auf Regeleinrichtungen zu erwarten sind. Dem Bund fehlt die Kompetenz für eine von der Zielsetzung des Modellprogramms abgehobene Finanzierung, die den Ländern übergangsweise die Förderung von Beratungsstellen erleichtert. Darüber hinaus beständen Haushaltsschwierigkeiten, weil für 1980 in der Finanzplanung des Bundes keine Mittel enthalten sind. Das Problem soll auf der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 5. bis 7. Juni 1979 erörtert werden. Die Bundesregierung hält es für notwendig, daß nach Auslaufen der Bundesförderung die Länder die Modellberatungsstellen so weiterfördern, daß sie ihre Arbeit im bisherigen Umfang fortsetzen könnten. Bisher hat nur das Land Baden-Württemberg dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mitgeteilt, daß es Schwierigkeiten sieht, den Bundeszuschuß zu übernehmen. Zu Frage B 69: Obwohl über 90 % der Befragten einer allgemeinen Bevölkerungsbefragung — wie in der Antwort auf Frage 68 ausgeführt — über Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung und Familienplanung informiert sind, zeigen die detaillierten Befunde, daß die Informiertheit für 2/3 der Bevölkerung recht allgemein bleibt. Es ist aber zu erwarten, daß im Falle einer Beratungsbedürftigkeit konkrete Informationen bei Bekannten und Experten (Ärzte, Sozialarbeiter usw.) eingeholt werden. Darum ist auch auf die gezielte Öffentlichkeitsarbeit der Modellberatungsstellen besonderer Wert gelegt und Informationen speziell für Ärzte, Sozialarbeiter und Behörden entwickelt worden. Von einer verstärkten Modellförderung sind auch hinsichtlich der Informationssituation junger Mädchen und Frauen keine neuen Erkenntnisse zu gewinnen. Auf Grund der im Modellprogramm gewonnenen Erkenntnisse wird aber geprüft werden, inwieweit durch verbesserte und gezieltere Aufklärungsmaßnahmen noch bestehende Informationslücken abgebaut werden können. Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 70): Beabsichtigt die Bundesregierung anläßlich des ,,Internationalen Jahrs des Kindes" einen Wettbewerb auszuschreiben, in dem neue Formen der Gestaltung von Kinderspielplätzen erarbeitet werden sollen unter besonderer Berücksichtigung moderner Erziehungsmethoden und neuester Erkenntnisse von Psychologen und Pädagogen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Wettbewerb der angesprochenen Art auszuschreiben, da unter der besonderen Perspektive, die Spielmöglichkeiten von Kindern in der Wohnumgebung zu verbessern, bereits Bemühungen unter- 12668* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 nommen wurden, die den Zielsetzungen eines solchen Wettbewerbs ensprechen. Hier ist insbesondere auf die vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Jahre 1976 geförderte Schrift „Kinderspielplätze — Beiträge zur kinderorientierten Gestaltung der Wohnumwelt" hinzuweisen, die all denen, die mit Planung, Anlage und Unterhaltung von Spielplätzen privat, beruflich oder politisch befaßt sind, vielfältige Erkenntnisse, Anregungen und Hinweise bietet, um den Kindern ihre Umwelt freundlicher und kindgerechter zu gestalten. Dieses als Band 44 in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlichte Werk von Herrn Prof. Dr. Georg Schottmeyer und seinen Mitarbeitern an der Universität Hamburg, informiert über Planungskriterien für die Gestaltung und Ausstattung wünschenswerter Spieleinrichtungen, gibt einen Überblick über Planungsgrundlagen, stellt Beispiele für kindorientierte Siedlungsgestaltung und verschiedene Typen von Spieleinrichtungen heraus, macht Vorschläge für anzuwendende Planungsmethoden, untersucht Möglichkeiten zweckmäßiger Organisation und Finanzierung und unterbreitet Vorschläge zur Betreuung von Spiel und Spieleinrichtungen. Ein vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geförderter Modellspielplatz auf der Bundesgartenschau 1979 soll die praktische Umsetzung der aufgezeigten Richtlinien für den Bau von Spielanlagen wie Vielfalt, Abwechslung, Veränderbarkeit, Umweltbezug, Milieugestaltung und Betreuung zeigen. Mit der Förderung dieser Modellspielplatzanlage, die auf dem Konzept des Wissenschaftlichen Beirats des Kinderhilfswerkes e. V. beruht, trägt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit dazu bei, daß Fachleute und interessierte Privatpersonen aus eigener Anschauung erfahren können, welche Kriterien für den Bau von Spielplätzen bedeutend sind. Es verwirklicht zugleich auch ein zentrales Anliegen des Internationalen Jahr des Kindes, die Belange und Interessen von Kindern in allen Lebensbereichen verstärkt zu berücksichtigen. Die Spielanlagen auf der Bundesgartenschau sind daher keine abgesonderten Einrichtungen, die Kinder aus der Erwachsenenwelt ausschließen, sondern beziehen Kinder in das Freizeitleben der Erwachsenen ein. Als Alternative zu den vielfach beklagten herkömmlichen Spielplatzangeboten mit ihrem Charakter von „Spielgettos" stellt die Modellspielplatzanlage Möglichkeiten für eine spielfreundliche Umwelt heraus. Auf der Grundlage von .Spielangeboten für „jung und alt" werden auch die Erwachsenen für Bedeutung und Reiz des Spiels aufgeschlossen. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Verbreitung der Tollwut in der Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundenen Gefahren für Menschen, und sollten nach ihrer Meinung gegebenenfalls neue Möglichkeiten der Bekämpfung der Tollwut erwogen werden? Der Stand der Verbreitung der Tollwut in der Bundesrepublik ist in den letzten Jahren unverändert. Es handelt sich um die silvatische Verlaufsform. Hauptüberträger ist der Fuchs. Aus der anliegenden Ablichtung kann die Situation ersehen werden, wie sie sich nach der Übersichtsmeldung an die Weltgesundheitsorganisation für die Bundesrepublik 1977 darstellt. Statistisch ausgewertetes Material für 1978 liegt derzeit noch nicht vor. Wie das Bundesgesundheitsamt mitteilt, sind in den letzen Jahren jedoch trotz der relativ hohen Zahlen an Tier-Infektionen keine Infektionen beim Menschen mehr bekanntgeworden, die innerhalb der Bundesrepublik erworben worden sind. Gemeldete Fälle sind sämtlich auf Infektionen im Ausland zurückzuführen. Hierzu hat sicher beigetragen, daß dank der neuen Entwicklungen in der Schutzbehandlung (insbesondere Entwicklung einer neuen Tollwutvaccine und eines Human-Tollwut-Hyperimmunglobulins) die Indikation zur Schutzimpfung nicht mehr so eng gestellt werden muß und Impffolgeerkrankungen fehlen. Neue Möglichkeiten der Bekämpfung der Tollwut sind gesucht worden. Jedoch ist nach Ansicht des Ostertag-Instituts des Bundesgesundheitsamtes der Versuch zur Impfung der Fuchspopulationen über Köder insofern nicht gelungen, als bisher kein Virusstamm gefunden werden konnte, der für die übrigen Tiere ungefährlich ist. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen B 72 und 73): Ist der Bundesregierung eine vom Deutschen Fremdenverkehrsverband angestellte Untersuchung über „Versorgungsmängel" an den Bundesautobahnen bekannt, und — wenn ja — was gedenkt sie zur Beseitigung der darin aufgeführten Mängel, das Fehlen von Rastanlagen, Tankstellen und Toilettenanlagen, insbesondere an den Grenzen zu Dänemark und den Niederlanden zu unternehmen? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anregung, künftig an den Bundesautobahnen den Typ der jeweils kommenden Rastanlage auf den Ankündigungsschildern anzuzeigen, damit Autofahrer sich rechtzeitig darauf einstellen können? Eine vom Deutschen Fremdenverkehrsverband angestellte Untersuchung über „Versorgungsmängel" an den Bundesautobahnen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der Bundesregierung ist bisher noch nichts über eine unzureichende Versorgung, insbesondere an den Grenzen zu Dänemark und den Niederlanden bekanntgeworden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 74): Wie ist der gegenwärtige Sachstand des Ausbaus des Bahnübergangs der Bundesstraße 83 in Hofgeismar, Landkreis Kassel, und wann kann nach den jetzigen Erkenntnissen mit einem Baubeginn gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12669* Gegen den Planfeststellungsbeschluß des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik sind Klagen bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben worden. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Mit dem Bau kann erst begonnen werden, wenn der Planfeststellungsbeschluß Rechtskraft erlangt hat. Die hessische Straßenbauverwaltung hofft, noch im Herbst dieses Jahres mit dem Bau beginnen zu können. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 75 und 76) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn kürzlich durch erhebliche Frachtsenkungen für Schnittholztransporte von Osterreich in die Bundesrepublik bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der innerdeutschen Schnittholzfrachten den deutschen, insbesondere den bayerischen Säge- und Holzbearbeitungsbetrieben einen starken Wettbewerbsnachteil zugefügt hat? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen? Zu Frage B 35: Durch eine Sonderabmachung hat sich die Deutsche Bundesbahn (DB) dem Frachtenniveau des österreichischen Lkw angepaßt, um ihren ständig schrumpfenden Anteil an den Schnittholztransporten aus Osterreich zu verbessern (Anteil DB 1977: 5,9 0/0). Bei dieser Sachlage kann von einem starken Wettbewerbsnachteil durch die DB keine Rede sein. Zu Frage B 76: Bei der völlig verschiedenen Wettbewerbslage auf dem Binnenverkehrsmarkt sieht die DB aus wettbewerbsrechtlichen und kommerziellen Gründen keine Möglichkeit, ihre Frachten im Binnentarif für Schnittholz zu senken, ohne das von allen Parteien des Deutschen Bundestages angestrebte Ziel der Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit zu gefährden. Aus den gleichen Gründen scheidet eine Auflage des Bundes aus. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache. 8/2894 Frage B 77) : Ist die Bundesregierung bereit, die in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vorgesehene Schulung für Fahrer von Tankwagen mit gefährlichen Gütern auch in den europäischen Gremien zu erörtern, und wird sie sich dafür einsetzen, daß eine solche Verordnung auch im ADR (Internationale Regelung über Transporte gefährlicher Güter auf der Straße) übernommen wird? Die Bundesregierung hat bereits am 21. Mai 1979 in der Sitzung der Sachverständigengruppe „Beförderung gefährlicher Güter" der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE), die für die Weiterentwicklung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zuständig ist, einen entsprechenden Antrag gestellt. Das ADR soll danach um eine Vorschrift ergänzt werden, die der in dem Entwurf der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vorgesehenen Regelung über die Schulung der Fahrer von Tankfahrzeugen mit gefährlichen Gütern entspricht. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 78) : Sieht die Bundesregierung durch den Umstand, daß bei Tankstellen mehr und mehr alkoholische Getränke zum Verkauf angeboten werden, ihre Bemühungen um die Senkung der Zahl der durch Alkoholeinwirkung entstehenden Verkehrsunfälle gefährdet, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte darüber vor, daß gerade die an Tankstellen zum Kauf angebotenen alkoholischen Getränke ihr Bemühen gefährden, die alkoholbedingten Unfälle im Straßenverkehr zu verringern. Auch aus der Entwicklung der alkoholbedingten Unfälle kann nicht gefolgert werden, daß sich der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen auf die Straßenverkehrssicherheit nachteilig auswirkt. Alkoholbedingte Unfälle (Anzahl der von der Polizei ermittelten Fahrzeugführer und Fußgänger, die unter Alkoholeinfluß einen Straßenverkehrsunfall mit Personenschaden verursacht haben) sind im Jahre 1978 gegenüber 1977 um 2,3% zurückgegangen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 79) : Hat sich das Bundesverkehrsministerium die Genehmigung für eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs der „Bedarfsfluggesellschaft Holstenflug" Schütze & Co. KG Rendsburg/Kiel vorbehalten, und wenn ja, aus welchem Grund und wann ist mit dieser Genehmigung zu rechnen? Das Bundesverkehrsministerium hat sich aus Gründen der Sicherheit die Genehmigung für eine Wiederaufnahme der Bedarfsfluggesellschaft Holstenflug vorbehalten. Die Genehmigung für die Wiederaufnahme des Flugbetriebs ist erst dann möglich, wenn das Unternehmen einen sicheren Flugbetrieg sowie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist. Soweit hierbei eine Tätigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes erforderlich ist, wird das Amt angewiesen, die Angelegenheit vorrangig zu behandeln. 12670* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 80) : Gibt es Aussagen der Bundesregierung, wonach eine Ausstattung der Notrufsäulen an den Autobahnen mit Warnblinkleuchten für Gefahrenfälle mit dem Hinweis abgelehnt wurde, daß der Energiebedarf nicht über das vorhandene Strecken-Fernmeldekabel übertragen werden kann, und wie erklärt sich die Bundesregierung gegebenenfalls den Widerspruch dazu, daß andererseits mir auf eine schriftliche Anfrage, in der ich die Installation von sogenannten Blindkabeln empfahl, mitgeteilt wurde, daß ein solcher Vorschlag überflüssig sei, da die Anbringung von elektrischen Anlagen durch „bereits in den Streckenfernmeldekabeln des innerbetrieblichen Fernmeldenetzes" befindliche „Reservestromkreise" möglich sei? Es trifft zu, daß die Bundesregierung in der Vergangenheit die Ausstattung der Notrufsäulen mit Warnblinkleuchten für Gefahrenfälle mit dem Hinweis abgelehnt hat, daß der Energiebedarf nicht über das vorhandene Streckenfernmeldekabel übertragen werden kann. Die im Rahmen des innerbetrieblichen Fernsprechnetzes verlegten Reservestromkreise (Schwachstromkabel) lassen nur den Anschluß elektrischer Einrichtungen mit geringem Energiebedarf zu. Warnblinkleuchten erfordern dagegen einen weitaus höheren Energiebedarf, der über Schwachstromkabel nicht übertragen werden kann. Der Bundesregierung liegt seit 1978 ein Firmenvorschlag vor, bei dem der Betrieb von Warnblitz-leuchten, die einen erheblich geringeren Energiebedarf als Warnblinkleuchten haben, über Schwachstromkabel technisch möglich ist. Ob eine generelle Anwendung dieses Systems empfohlen werden kann, wird z. Z. geprüft. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Änderung des § 34 a Abs. 2 StVZO — betreffend Besetzung von Kraftomnibussen — dahin gehend, daß nicht grundsätzlich je zwei nebeneinanderliegende Plätze im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeug mit drei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besetzt werden? Die Vorschriften des § 34 a Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wonach zwei nebeneinanderliegende Sitzplätze im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts mit drei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besetzt werden dürfen, gehen zurück auf einen Erlaß des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahre 1951. Damals war das Bundesverkehrsministerium von einer obersten Landesbehörde gebeten worden, für die zulässige Besetzung von Kraftomnibussen des Gelegenheitsverkehrs durch Schulkinder einheitliche Richtlinien aufzustellen. Nach Abstimmung mit den Verkehrsministerien der Länder wurde gestattet, daß im Gelegenheitsverkehr je zwei nebeneinanderliegende Sitzplätze mit drei Kindern bis zum 14. Lebensjahr besetzt werden dürfen, eine Regelung, die 1960 ohne Beschränkung auf den Gelegenheitsverkehr in die StVZO übernommen wurde. 1973 wurde das Alter von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt und die Regelung für den Gelegenheitsverkehr ausgeschlossen. Hierdurch ist dem Umstand Rechnung getragen worden, daß Jugendliche in diesem Altersbereich auf Grund ihrer körperlichen Entwicklung oft nicht weniger Sitzplatzfläche als Erwachsene benötigen. Bei dem von dieser Regelung ausgenommenen Gelegenheitsverkehr — z. B. Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit in der Regel längeren Fahrtstrecken — sollte dagegen sichergestellt werden, daß auch Kinder unter 12 Jahre einen eigenen Sitzplatz erhalten. Da grundsätzlich durch die Vorschriften des § 34 StVZO lediglich nicht zu überschreitende obere Grenzwerte festgelegt sind, die jederzeit — z. B. infolge einer evtl. festzulegenden Komfortregelung — unterschritten werden können, wird z. Z. eine Änderung dieser Vorschriften nicht in Betracht gezogen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 82) : In welchem Planungsstadium befindet sich derzeit der Bau der B 299 Neu insbesondere im Bereich von Traunstein, und wann ist mit der Durchführung der Baumaßnahme — gegebenenfalls in Teilabschnitten — zu rechnen? Für die Verlegung der B 299 zwischen Garching und Traunstein wird von den zuständigen bayerischen Landesplanungsbehörden zur Zeit das Raumordnungsverfahren durchgeführt; der Bund ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Ein Baubeginn — auch in Teilabschnitten — ist erst nach Vorliegen aller planungsrechtlichen Voraussetzungen (Linienbestimmung durch den BMV und Planfeststellungsverfahren) möglich; ein Termin hierfür läßt sich zunächst noch nicht benennen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen B 83 und 84) : Trifft es zu, daß Kinder von Beschäftigten der Deutschen Bundespost auf die Ehegatten-Pflichtversicherung beim FDGB der DDR verwiesen werden, wenn der andere Ehepartner bei der unter DDR-Verwaltung stehenden Deutschen Reichsbahn in Berlin (West) beschäftigt ist? Hält es die Bundesregierung für zumutbar, daß Kinder von Beschäftigten der Deutschen Bundespost in solchen Fällen zwingend auf die Pflichtversicherung in der DDR verwiesen werden und im Falle stationärer Behandlung diese auf dem Hoheitsgebiet der DDR erfolgen muß, oder sollte nicht in diesen Fällen eine Mitversicherung bei der Postbeamten-Krankenkasse in Berlin (West) ermöglicht werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12671* Zu Frage B 83: Es trifft zu, daß Kinder von Beschäftigten der Deutschen Bundespost beihilferechtlich auf die Pflichtversicherung des Ehegatten beim FDGB der DDR verwiesen werden, wenn der andere Ehepartner bei der unter DDR-Verwaltung stehenden Deutschen Reichsbahn in Berlin (West) beschäftigt ist. Diese Regelung war eine Folge der flankierenden Maßnahmen zum Haushaltsstrukturgesetz und stellte ebenso wie die anderen Änderungen des Beihilferechts das Prinzip der ergänzenden Fürsorge des Dienstherrn stärker in den Vordergrund. Von dieser Regelung wurden auch berücksichtigungsfähige Kinder eines Beihilfeberechtigten betroffen, dessen Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und für die Kinder Anspruch auf Familienhilfe hat. Nach den Beihilfevorschriften sind Aufwendungen für solche Kinder im Krankheitsfall nur dann beihilfefähig, wenn sie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (hier: FDGB) hinausgehen. Diese Auffassung wird von dem für das Beihilferecht zuständigen Bundesminister des Innern geteilt. Wegen der engen Verzahnung zwischen Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse wirkt sich diese beihilferechtliche Entscheidung auch auf die Mitversicherung der Kinder in der Postbeamtenkrankenkasse aus. Voraussetzung für die Mitversicherung ist nämlich grundsätzlich, daß ein voller Beihilfeanspruch besteht. Zu Frage B 84: Die Bundesregierung hält auch für die Versicherungsfälle in Berlin (West) an ihrer Auffassung fest, daß bei der Krankenversorgung von Kindern berufstätiger Ehegatten der Beihilfeberechtigte zunächst auf die Pflichtversicherung verwiesen wird, da gerechterweise eine Gleichbehandlung aller betroffenen Versicherten — Ehegatte und Kinder — im Inland, Ausland und der DDR sichergestellt sein muß. Die Landespostdirektion Berlin ist angewiesen, über bei diesem Verfahren auftretende Schwierigkeiten zu berichten. Ihr sind von den betroffenen 4 Familien mit 9 Kindern bisher keine Schwierigkeiten bekanntgeworden. Um diese auch für die Zukunft auszuschließen, wird sich der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen unter Beteiligung des Bundesministers des Innern um eine andere Einzelfallregelung bemühen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 85) : Ist die Bundesregierung bereit, Werkzeitschriften in den Postzeitungsdienst aufzunehmen, und wenn nein, aus welchen Gründen? Werkzeitschriften sind keine Druckschriften im Sinne der Postzeitungsordnung. Deshalb können sie zum Postzeitungsdienst nicht zugelassen werden. Dieser Auffassung haben sich die Verwaltungsgerichte bereits 1966 in zwei rechtskräftigen Urteilen angeschlossen. Nach der Postzeitungsordnung sind Zeitungen und Zeitschriften im Sinne dieser Verordnung periodisch erscheinende Druckschriften, die zu dem Zweck herausgegeben werden, die Offentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen zu unterrichten. Sie müssen nach Art, Form, Umfang und Verbreitungsweise der im Verkehr üblichen Auffassung von einer Zeitung oder Zeitschrift entsprechen. Die Werkzeitschrift entspricht nicht der Postzeitungsordnung. Nach den Ausführungsbestimmungen zu § 5 Abs. 1 und 2 Postzeitungsordnung entsprechen Druckschriften nur dann der im Verkehr üblichen Auffassung von einer Zeitung oder Zeitschrift, wenn ihr Inhalt Aktualität, Publizität, Kontinuität und Mannigfaltigkeit der Beiträge aufweist. Die Werkzeitschriften weisen z. B. nicht die Publizität einer üblichen Zeitschrift auf. Unter Publizität einer Druckschrift ist der Öffentlichkeitswille zu verstehen, d. h. das Bestreben, jedermann, der Interesse zeigt, anzusprechen. Dieser Öffentlichkeitswille fehlt der Werkzeitschrift. Sie wendet sich nämlich eingeschränkt nur an die Angehörigen eines Betriebes oder an die in einer bestimmten Branche Beschäftigten. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 86) : Wer ist für die seinerzeitigen Planungen des Bundeskanzleramtvorplatzes verantwortlich, und wer hat diese Planung genehmigt? Der Planung des Vorplatzes des Bundeskanzleramtes ist ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren vorausgegangen. Die zur Ausführung gelangte Konzeption wurde auf Empfehlung der eingesetzten Gutachterkommission ausgewählt und von den planenden Architekten im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem BMBau unter Berücksichtigung der damals überschaubaren funktionalen und protokollarischen Anforderungen weiterentwickelt. Die Genehmigung der Ausführungsplanung ist im Rahmen der vom BMBau festgesetzten Kosten von der Bundesbaudirektion ausgesprochen worden. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 87): 12672* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Hat die Bundesregierung eine Auswertung der Erfahrungen mit dem Sonderprogramm Stadtsanierung 1975 (Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen) vorgenommen, und zu welchen Ergebnissen ist sie gegebenenfalls dabei gekommen? Die Bundesregierung hat das Sonderprogramm Stadtsanierung 1975 noch nicht abschließend ausgewertet. Die bisher vorliegenden Erfahrungen sind jedoch außerordentlich positiv. Das Sonderprogramm Stadtsanierung wurde als Teilprogramm des am 28. August 1975 von der Bundesregierung mit einem Ausgabevolumen von insgesamt 5,75 Mrd. DM beschlossenen „Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" durchgeführt. Für dieses Teilprogramm waren je 250 Mio. DM Zuschußmittel des Bundes und der Länder sowie 125 Mio. DM Bundesmittel als Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KW) vorgesehen. Mit dem Sonderprogramm Stadtsanierung 1975 verbanden Bund und Länder ein doppeltes Ziel: Die städtebauliche Zielsetzung ging dahin, mit den geförderten Maßnahmen höchstmögliche Anstoßwirkungen vor allem für die Bauphase bereits laufender Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden zu erzielen. Die Förderung war daher auf Vorhaben der wohnnahen Infrastruktur und den Aus- und Umbau erhaltenswerter Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und Untersuchungsgebieten ausgerichtet. Die in diesem Programmbereich geförderten Vorhaben sollten zum anderen — wie das „Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" insgesamt — rasche Beschäftigungsimpulse für die Bauwirtschaft auslösen. Dem Interesse beider Zielsetzungen diente die gegenüber dem Bundesprogramm nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes erhöhte Beteiligung von Bund und Ländern bei der Förderung. Entsprechend der zwischen ihnen abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung übernahmen sie — je zur Hälfte — bis zu 80 % (in Zonenrandgebieten 90 %) der Investitionskosten der geförderten Vorhaben im Zuschußwege. Die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Darlehensmittel dienten der erleichterten Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der Bauträger. Die in den Programmteil „Stadtsanierung des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" gesetzten Erwartungen haben sich nach dem bisherigen Informationsstand voll und ganz erfüllt. Das Programm wurde entsprechend seiner konjunkturpolitischen Zielsetzung außerordentlich zügig abgewickelt. Bereits 3 Monate nach Auflage des Programms waren die Mittel des Bundes vollständig belegt. Bund und Länder haben je 237,49 Mio. DM als Zuschüsse bereitgestellt, weitere 95,84 Mio. DM Bundesmittel wurden als KW-Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils der Bauträger verwendet (ein Restbetrag — 12,51 Mio. DM Bundeszuschüsse und 29,16 Mio. DM KW-Darlehen — wurde aus aktuellen fachlichen Gründen auf den Programmteil „Kommunale Infrastruktur" übertragen) . Die auftragsgemäße Umsetzung des Programmteils erfolgte entsprechend den Förderungsbedingungen bereits im letzten Quartal 1975 (s. Jahreswirtschaftsbericht 1976, Anhang 2). Gefördert wurden insgesamt 660 Vorhaben: Davon entfallen 351 auf den Aus- und Umbau erhaltenswerter Gebäude. Außerdem wurden 77 Fußgängerzonen, 67 Parkhäuser und Tiefgaragen, 40 kommunale Verwaltungsgebäude, 34 Sport- und Erholungsanlagen, 30 Stätten der Jugendarbeit und 60 sonstige Vorhaben wie Kindergärten, -tagesstätten, Altentagesstätten, Bürgerhäuser und sonstige Gemeinschaftsgebäude gefördert. Über die städtebaulichen Auswirkungen des Programmbereichs „Stadtsanierung" liegen erst zwei der Erfahrungsberichte der Länder vor. Sie bestätigen den auch in Fachgremien der ARGEBAU wiederholt von Vertretern aller Länder unterstrichenen Eindruck, daß die Förderung durch das Sonderprogramm Stadtsanierung vielfach als „Initialzündung" für die weitere Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gewirkt hat. Wie der Innnenminister des Landes Baden-Württemberg in seinem Erfahrungsbericht ausdrücklich betont, hat sich bei diesem von ihm verfahrensmäßig als „erfreulich unbürokratisch" bewerteten Programm bestätigt, daß bei Sanierungsmaßnahmen die öffentliche Hand mit Vorleistungen den Weg weisen muß und ihren Investitionen dabei Signalwirkung zukommt. Daß über die Hälfte der Vorhaben auf den Aus- und Umbau erhaltenswerter Gebäude entfällt, zeigt zudem, daß das Programm im Europäischen Denkmalschutz 1975 auch einen bedeutenden Beitrag zur Erneuerung erhaltenswerter Bausubstanz in den gewachsenen Stadtbildern geleistet hat. Eine besonders positive Wirkung übte dabei die gegenüber dem Bundesprogramm nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes erhöhte Beteiligung von Bund und Ländern an der Förderung; sie versetzte auch finanzschwächere Gemeinden in die Lage, von dem Programmangebot Gebrauch zu machen. Eine endgültige Beurteilung der städtebaulichen Wirkungen des Sonderprogramms Stadtsanierung 1975 wird erst nach Vorliegen der Erfahrungsberichte aller Länder möglich sein; in diese Beurteilungen werden auch die Ergebnisse eines Anfang 1977 vom BMBau in Auftrag gegebenen Gutachtens einzubeziehen sein, das die Auswirkungen der Sonderprogramme seit 1974 auf die städtebauliche Entwicklung untersuchen soll. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht muß das „Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" insgesamt — wie auch der Teil „Stadtsanierung" — nach einer vom Bundesminister für Wirtschaft in Auftrag gegebenen Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) als erfolgreich eingeschätzt werden. Das Programm hat nach dieser Untersuchung (DIW, Beiträge zur Strukturforschung, Heft 45, Rainer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12673* Stäglin, Multiplikator des Konjunkturprogramms 1975, Berlin 1975) mit seinem Auftragsvolumen von 5,75 Mrd. DM Produktionseffekte in Höhe von insgesamt 16,3 Mrd. DM und Einkommenseffekte von insgesamt 6,9 Mrd. DM induziert; zur Befriedigung der durch das Programm insgesamt ausgelösten Endnachfrage waren nach Ansicht des Instituts 292 000 Arbeitsplätze erforderlich. Im Bereich „Stadtsanierung" hat das Programm zu einem Investitionsvolumen von rd. 620 Mio. DM geführt. Daraus ergeben sich Produktionseffekte in Höhe von insgesamt rd. 1,15 Mrd. DM. Konjunkturpolitisch war die frühe auftragsmäßige Umsetzung des Programms von besonderer Bedeutung. Sie hat im Winter 1975/1976 zu einer Stabilisierung der Nachfrage- und damit auch der Beschäftigungssituation der Bauwirtschaft beigetragen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 88) : Trifft es zu, daß bei den Endabrechnungen über den Neubau des Bundeskanzleramtes Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, wie eine Illustrierte behauptet, bzw. gibt es dafür Verdachtsmomente? Nach seiner Prüfungsmitteilung hat der Bundesrechnungshof beim Neubau des Bundeskanzleramtes Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Bundesbaudirektion wurde beauftragt, über das Ergebnis der erforderlichen Untersuchungen unverzüglich zu berichten. Der Bundesrechnungshof hat dafür eine 6-Monats-Frist eingeräumt. Der BMBau geht davon aus, daß bereits vor Ablauf dieser Frist detaillierte Erkenntnisse vorliegen. Wegen des Verdachts betrügerischer Handlungen hat der Bundesrechnungshof die Staatsanwaltschaft in die Angelegenheit eingeschaltet. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 89) : Betrachtet sich das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen an das Wahrungs- und Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes zugunsten ganz Deutschlands im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 und 7. Juli 1975 weiterhin gebunden, nachdem es lediglich „die Zusammenführung der beiden Teile der deutschen Nation unter einem gemeinsamen Dach" anstrebt (BT-Protokoll 11100 C), und können solche Formulierungen nicht als im Gegensatz stehend zum Wortlaut und Sinn der Präambel und zu den Artikeln 23 und 146 GG, zu der in der Verfassung verankerten Schutzpflicht für die Grundrechte aller deutschen Staatsangehörigen, zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 und 7. Juli 1975 und den Rechtsverpflichtungen des Deutschlandvertrages, der Grenzfestlegungen vor einem frei vereinbarten Friedensvertrag verbietet, allzuleicht mißverstanden werden? Selbstverständlich betrachtet sich das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen an das Grundgesetz und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Ihre in der Frage zum Ausdruck kommende Befürchtung hinsichtlich eines möglichen Mißverständnisses über die Haltung des Ministeriums oder der Bundesregierung zur Frage der deutschen Teilung vermag ich deshalb nicht zu teilen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 90) : Ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Bemühungen, die Kohle zu verflüssigen, bereit, über die Saarbergwerke eine Initiative zum Bau einer entsprechenden Großversuchsanlage an der Saar einzuleiten? Seit 1974 fördert die Bundesregierung Projekte zur Weiterentwicklung der Technologie für die Erzeugung von Flüssigprodukten aus Kohle. Bereits 1975 konnte bei den Saarbergwerken eine Laboranlage mit einer Durchsatzkapazität von 0,25 t/Tag in Betrieb genommen werden. Weitere Anlagen vergleichbarer Kapazität folgten 1976 bei der Bergbauforschung und 1978 bei den Rheinischen Braunkohlewerken. Wesentliche Meilensteine in der weiteren Entwicklung der Technologie zur Erzeugung von Flüssigprodukten aus Kohle sind: — Der Bau und Betrieb einer Pilotanlage mit einer Kapazität von 6 t Kohle/Tag durch die Saarbergwerke, — der Bau und Betrieb einer Großversuchsanlage durch die Arbeitsgemeinschaft von Ruhrkohle und VEBA in Bottrop. Die Kapazität dieser Anlage wird 200 t Kohle/Tag betragen. Dieses Projekt wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. — Beteiligung der Bundesregierung mit 25 0/0 an den Bau- und Betriebskosten einer Demonstrationsanlage in den USA mit einer Kapazität von 6000 t Kohle/Tag. Der Baubeginn für die beiden erstgenannten Anlagen wird 1979 sein. Mit dem Baubeginn der Demonstrationsanlage wird 1980 gerechnet. Diese Maßnahmen der Bundesregierung sollen die Technologie der Kohlehydrierung für die Erzeugung von Flüssigprodukten aus Kohle möglichst bald technologisch für die kommerzielle Anwendung reif machen. Eine Aussage, wann unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine kommerzielle Nutzung möglich ist, kann heute noch nicht gemacht werden. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeorneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 91) : 12674* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 Wie beurteilt die Bundesregierung den neuen, im Institut für Wasser- und Abfallwirtschaft der Landesanstalt für Umweltschutz in Karlsruhe entwickelten Fischtest, der die schnelle Bestimmung der Giftigkeit eines durch die Umwelt belasteten Gewässers ermöglichen soll, und dessen Entwicklung durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert wurde? Die Bundesregierung hat in der Fortschreibung des Umweltprogramms vom 14. Juli 1976 dargelegt, daß umfangreiche Forschungsarbeiten zur Erfassung und Verminderung der biologisch-chemischen Belastung von Ökosystemen, die sich unter anderem aus den menschlichen Eingriffen in den natürlichen Wasserkreislauf ergeben, auch in Zukunft erforderlich sein werden. Zur Abschätzung der Umwelteinwirkung von Chemikalien fördert der Bundesminister für Forschung und Technologie methodische Arbeiten zur Entwicklung, Erprobung und Standardisierung von Verfahren der ökotoxikologischen Prüfung bis hin zur Demonstration über die Verwendbarkeit in gesetzlichen Regelungen. Ein Schwerpunkt der Förderung, die mit dem Bundesminister des Innern abgestimmt ist, liegt auf der Ermittlung und Gewichtung von Kenngrößen, die zur Beschreibung der Ökotoxität geeignet sind. Fische als Testtiere für die Umweltbelastung spielen hierbei eine wichtige Rolle. Im Rahmen des o. g. Programms werden auch an der Universität Karlsruhe im Institut für Wasser- und Abfallwirtschaft der Landesanstalt für Umweltschutz Forschungsarbeiten gefördert, welche die physiologischen und pathologischen Veränderungen bei Fischen als Indikatoren für die Gefährlichkeit von Chemikalien untersuchen. Das Verfahren sieht zunächst die Darstellung eines möglichst umfangreichen Bildes über Schadstoffwirkungen auf verschiedene einheimische Fische vor. Klinisch-physiologische Parameter wie Blutuntersuchungen und Gewebeuntersuchungen werden ermittelt und die Befunde mit Verhaltensparametern sowie mit morphologischen Beobachtungen korreliert. In dieser Wirkungsanalyse soll die zeitliche Folge der Veränderungen einbezogen werden. Ziel des Vorhabens, das mit einem Mittelaufwand von 190 TDM über drei Jahre gefördert wird, ist die Darstellung eines Kurzzeittests, der als diagnostisches Hilfsmittel dienen kann und die subletale Toxizität von Chemikalien in Gewässern erfassen soll. Eine Bewertung der Forschungsarbeiten, die Anfang 1979 begonnen wurden, ist derzeit noch nicht möglich. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 92) : Ist die Bundesregierung bereit, aussichtsreiche mechanische und biologische Verfahren der Gewässerunterhaltung und -reinigung zu prüfen und zu fördern? Die Bundesregierung hat in der Fortschreibung des Umweltprogramms (Teil B IV, 4) vom 14. Juli 1976 dargelegt, daß sich die Wasserforschung auch in den kommenden Jahren hauptsächlich mit den Problemen befassen wird, die sich aus den menschlichen Eingriffen in den natürlichen Wasserkreislauf ergeben. Entsprechend fördert der Bundesminister für Forschung und Technologie im Rahmen des bestehenden Förderungsschwerpunktes „Wassertechnologie" neue Verfahren und Methoden, die einen positiven Beitrag zur Gewässergüte, zur Abwasserreinigung sowie zur besseren Nutzung der Wasserressourcen erwarten lassen. Das Förderungsvolumen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie beträgt z. Zt. ca. 18 Millionen DM p. a. für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Zusätzlich werden z. Zt. ca. 15 Millionen DM p. a. Investitionshilfen für fortgeschrittene Wasserbehandlungssysteme aufgewandt. Ergänzend stehen Finanzierungshilfen für die Wasserwirtschaft beim Bundesministerium des Innern, beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie beim Bundesministerium für Wirtschaft zur Verfügung. Anlage 80 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 93) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der niedersächsischen Landesregierung, „auf den Bau der Wiederaufbereitungsanlage zu verzichten" mit dem besonderen Hinweis, diese Empfehlung habe keinen „vorläufigen Charakter"? Die Bundesregierung hat in ihrer ersten Stellungnahme zur Regierungserklärung der niedersächsischen Landesregierung vom 16. Mai 1979 (abgedruckt im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 65, S. 608) erklärt, die von der niedersächsischen Landesregierung in ihrer vorläufigen Stellungnahme gegebene Empfehlung, das Projekt der Wiederaufarbeitung nicht weiter zu verfolgen, nehme sie mit Bedauern zur Kenntnis. Die Bundesregierung habe deswegen die Absicht, der niedersächsischen Landesregierung umgehend ihre Gründe für das Festhalten an der Wiederaufarbeitung noch einmal im einzelnen darzulegen. Ein Gespräch zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen ist daher für Mitte Juni dieses Jahres vorgesehen. Die niedersächsische Landesregierung hat zur Vorbereitung des Gesprächs auch mitgeteilt, daß sie unbeschadet ihres Standpunktes bereit ist, „an der Entwicklung eines anderen Entsorgungskonzeptes mitzuwirken und insbesondere die Behandlung des Antrages der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen in Gesprächen mit der Bundesregierung zu klären". Die Bundesregierung wird sich nach Abschluß der Gespräche ein endgültiges Urteil über die Empfehlung der niedersächsischen Landesregierung bilden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979 12675* Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage B 94) : Wie ist der Stand des vom Bundesministerium für Forschung und Technologie erteilten Forschungsauftrags hinsichtlich eines Zwölf-Mann-Schiffs, das vom Verband Deutscher Reeder befürwortet wird? Das einleitende Vorhaben „Definition der Entwicklung einer neuen Schiffsbetriebstechnik für das Schiff der Zukunft", das unter Federführung der Howaldtswerke Deutsche Werft AG von insgesamt 22 Unternehmen aus den Bereichen Schiffbau, Schiffbauzulieferindustrie und Reedereien durchgeführt wird, wird am 30. Juni 1979 abgeschlossen sein. Hierbei soll zunächst aufgezeigt werden, in welchen Bereichen — Schiffsführung, Maschinenbau„ Elektrotechnik/Automation, Schiffbau — überhaupt technische Verbesserungen möglich sind, die einen Schiffsbetrieb mit reduzierter Besatzung zulassen. Für die laufenden Arbeiten wird ein Zuschuß von 66,67 % der Selbstkosten gewährt. Technische Lösungen für definierte Probleme sollen erst in der eigentlichen Entwicklungsphase gefunden werden, deren Beginn für den Spätsommer 1979 erwartet werden kann. Nach heutigem vorläufigem Kenntnisstand ist mit Detailuntersuchungen von ca. 60 technischen Teilproblemen zu rechnen, für die ein Zeitraum von 3 1/2 Jahren geschätzt wird. Die Auswirkungen der in Aussicht genommenen Entwicklung auf Berufs- und Ausbildungsstruktur zukünftiger Schiffsbesatzungen werden erst nach Abschluß der jetzt laufenden Definitionsphase erkennbar werden. Die Berücksichtigung dieser Fragen parallel zu den technischen Entwicklungen wird vor Beginn der Entwicklungsphase mit dem für die Schiffsbesetzung zuständigen Bundesminister für Verkehr, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft zu erörtern sein. Zwischen dem Verband Deutscher Reeder, den Gewerkschaften sowie einigen Seefahrtschulen besteht bereits enger Kontakt. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 95) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in Baden-Baden, wo sich das Oberkommando der französischen Streitkräfte in Deutschland befindet, ein gemeinsames deutsch-französisches Gymnasium nach dem Freiburger Modell zu initiieren bzw. mitzutragen? Auf Grund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, Träger eines Gymnasiums zu werden. Leider sind auch die Voraussetzungen für eine begrenzte finanzielle Förderung als Modellversuch nicht gegeben, da bereits Gymnasien dieses Modells entwickelt und erprobt sind. Wenn weitere Initiativen in dieser Richtung gefordert werden, dann müßten diese über die Regierung des Landes Baden-Württemberg ergriffen werden. Anlage 83 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage B 96) : Hat der Bundeskanzler in einer Kabinettssitzung zur Vorbereitung der Manila-Konferenz zu einem an der Sitzung teilnehmenden Abgeordneten gesagt: „Geh mir weg mit ProfessorenGutachten. Die schreiben doch alle wofür sie bezahlt werden" (vgl. „Der Spiegel' vom 7. Mai 1979) ? Die Beratungen des Kabinetts sind vertraulich. Ich habe daher keine Veranlassung, zu Einzelheiten und zum Wortlaut aus dem Zusammenhang gerissener Äußerungen aus Kabinettsitzungen Stellung zu nehmen. Soweit über die Kabinettsitzung vom 23. April 1979 — abgesehen von der Unterrichtung durch die Fachminister — der Offentlichkeit etwas zu sagen ist, hat Staatssekretär Bölling das in seinem im „Spiegel" vom 7. Mai 1979 abgedruckten Leserbrief getan. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815800000
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 16. bis 29. Mai 1979 eingegangnen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/2919 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Die in Drucksache 8/2781 unter Nr. 28 und 29 aufgeführten EG-Vorlagen
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen gegen hypothetische Gefahren beim Umgang mit neukombinierter DNS
Vorschlag eines Beschlusses des Rates für ein Mehrjahresprogramm der Gemeinsamen Forschungsstelle 1980 bis 1983 mit Anlage (Technischer Anhang)

werden als Drucksachen 8/2890 und 8/2891 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 30. Mai 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Rühe, Frau Dr. Walz, Frau Benedix, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU betr. Fernunterricht im Bereich der beruflichen Bildung — Drucksache 8/2856 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/2920 verteilt.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung um die auf der Ihnen vorliegenden Liste unter der Bezeichnung „Zusatzpunkte zur Tagesordnung" aufgeführten Beratungspunkte ergänzt werden:
1. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak über den Luftverkehr (Drucksache 8/2882)

Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
2. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr (Drucksache 8/2878)

Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
3. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen 8/2609, 8/2857)
Berichterstatter: Abgeordneter Dreyer
4. Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen
Bundeseigene Liegenschaft in Wiesbaden, Schloßplatz 3/ Mühlgasse 4-6 (ehemalige Rheumaklinik) ;
Einwilligung zur Veräußerung gem. § 64 Abs. 2 BHO (Drucksachen 8/2607, 8/2879)

Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
5. Beratung der Ubersicht 10 des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 8/2892)
Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Weiter liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor — Stand: 29. Mai 1979 —, die keiner Beschlußfassung bedürfen und gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Herstellung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln (Drucksache 8/2834)

zuständig:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Stellungnahme der Bundesregierung zum Zweiten Hauptgutachten der Monopolkommission nach § 24 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 8/2835)

zuständig:
Ausschuß für Wirtschaft
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Organbanken (Drucksache 8/2840)

zuständig:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 896 05
— Leistung einer einmaligen finanziellen Sondermaßnahme im Rahmen der Konferenz für internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) (Drucksache 8/2883)
zuständig: Haushaltsausschuß
Werden gegen die Überweisung dieser Vorlagen irgendwelche Einwendungen erhoben? — Das ist nicht der Fall. Ich stelle die Überweisung fest.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/2894 —
Zuerst kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Staatssekretär Bölling zur Verfügung.
Ich rufe die Fragen 85 und 86 des Abgeordneten Böhm (Melsungen) auf:
Hat der Bundeskanzler der einzigen deutschsprachigen Tageszeitung Nordamerikas, der Abendpost-Sonntagspost, Chicago, zu ihrem 90jährigen Bestehen eine Grußbotschaft verweigert, und, wenn ja, welche Gründe haben ihn dazu bewogen?



Präsident Stücklen
Hat sich Staatssekretär Bölling vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung geweigert, das 90jährige Bestehen der einzigen deutschsprachigen Tageszeitung Nordamerikas, der Abendpost-Sonntagspost, zum Anlaß einer Grußadresse zu nehmen, die von ihm erbeten worden ist, und, wenn ja, aus welchen Gründen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815800100
Herr Abgeordneter Böhm, meine Antwort lautet, daß es sowohl dem Bundeskanzler als auch dem Chef des Bundespresse- und Informationsamts vorbehalten bleiben muß, welche der zahlreichen Bitten um Grußbotschaften, die von vielen Zeitungen, vornehmlich natürlich aus der Bundesrepublik Deutschland, eingehen, positiv beantwortet werden, d. h. mit einer solchen Grußbotschaft bedacht werden. Sie können sich unschwer, vorstellen, daß es solche Bitten in Hülle und Fülle gibt.
Ein zweiter Gesichtspunkt. Natürlich wird dabei das jeweilige Blatt, das um eine. solche Grußbotschaft bittet, angesehen. Das halte ich für normal, Herr Abgeordneter.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Wenn das Blatt nicht farbentreu ist, kriegt es keine Grußbotschaft!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815800200
Eine Zusatzfrage.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0815800300
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß durch dieses Verhalten der Bundesregierung der Eindruck entstehen muß, daß sie im Gegensatz zu den Regierungen anderer Staaten kein positives Verhältnis zu den Auswanderern der eigenen Nation und deren Nachfahren hat, die oft einen engen kulturellen und persönlichen Kontakt mit der alten Heimat wünschen und oft über das Desinteresse der Bundesregierung für sie enttäuscht und verbittert sind?
Balling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Böhm, ich bin überhaupt nicht bereit, dies zur Kenntnis zu nehmen, und glaube, daß die Voraussetzungen, von denen Sie ausgehen, wenn Sie solche prinzipiellen, mir sehr einleuchtenden Überlegungen vortragen, im Falle des Blattes, das Sie heute morgen zum Anlaß Ihrer Frage nehmen, überhaupt ,nicht zutreffen.
Ich bin gern bereit, Ihnen zahlreiche Belegstücke dieses Blattes zur Lektüre zu geben. Mein Eindruck ist, daß Sie nicht die Möglichkeit hatten, zu den Quellen vorzustoßen. Weil das augenscheinlich so ist, möchte ich Ihnen eine sachliche Begründung für die Ablehnung des Wunsches der Abendpost-Sonntagspost in Chikago geben, die erst vor wenigen Jahren — ich will das nicht zu ausführlich zitieren — in ihren Spalten den Eindruck zu erwecken versucht hat, daß der Herr Bundesaußenminister und Vizekanzler dieser Regierung, Herr Genscher, in der Nachbarschaft des DDR-Spions Guillaume anzusiedeln sei. Dazu könnte ich Ihnen hier jetzt eine ganze Reihe von Zitaten bringen.
Darüber hinaus wird auch ein angesehener deutscher Diplomat, der heute Botschafter in Südamerika ist, verdächtigt, daß er, weil er einige Tage Urlaub in der DDR zum Zwecke eines Verwandtenbesuchs verbracht habe, in die Nähe der Spionage zu bringen wäre.
Dieselbe Zeitung, Herr Abgeordneter, hat in einer anderen Nummer — wie mir scheint, oberflächlich und mit schwachen Argumenten — Ihre Fraktion angegriffen und hat der Opposition Unglaubwürdigkeit im Zusammenhang mit der innerdeutschen Politik vorgeworfen. Das hat sie ein anderes Mal auch getan, indem sie Ihrer Fraktion vorgeworfen hat, sie hätte erschreckende strategische Fehlschlüsse aus der Diskussion darüber gezogen, ob die Bundesrepublik Deutschland Kernwaffenmacht werden solle oder nicht; Ihnen wird unterstellt, Sie hätten solchen Ehrgeiz.

(Dr. Corterier [SPD] : Hört! Hört!)

Schließlich aus dieser Blütenlese dieses „vorbildlich ausgewogenen, leidenschaftlich demokratisch konzipierten" Blattes ein Zitat des Herrn Chefredakteurs dieser in Chicago erscheinenden Zeitung: Dort beklagt er — wie Sie heute morgen —, daß ihm eine solche Grußbotschaft verweigert worden ist, und verweist darauf, daß der über Amerikas Grenzen hinaus bekannten und renommierten Zeitschrift „Aufbau" vor einigen Jahren einmal ein solches Grußwort zur Verfügung gestellt worden ist. Er unterläßt es nicht, nach Mitteilung des Sachverhalts dabei von der „jüdischen Zeitung" „Aufbau" zu sprechen. Ich bin nicht arglos genug, um diese Formulierung für politischen Zufall zu halten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815800400
Eine weitere Zusatzfrage.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0815800500
Herr Statssekretär, warum hat die Bundesregierung, wenn dies ihre Auffassung ist, dies nicht in aller Deutlichkeit erklärt, sondern am 30. April 1979 der „AbendpostSonntagspost" mitgeteilt, daß sich der Bundeskanzler „wegen seiner allzu zahlreichen Verpflichtungen zu seinem Bedauern nicht in der Lage sieht, Ihrer Bitte zu entsprechen"?

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeodneter, wir haben auch nicht von ferne, weder im Zusammenhang mit dem Blatt in Chicago noch im Blick auf andere Zeitungen, die Absicht, den Eindruck zu erwecken, als wollten wir auf Zeitungen Einfluß nehmen oder an solchen Zeitungen so etwas wie Zensur auszuüben versuchen. Dafür haben Sie doch sicherlich Verständnis.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815800600
Eine weitere Zusatzfrage? — BItte.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0815800700
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie es sich dann, daß z. B. der amerikanische Präsident Jimmy Carter der Zeitung selbstverständlich ein Grußwort zu diesem Jubiläum geschrieben hat und daß die Zeitung vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung



Böhm (Melsungen)

darauf aufmerksam gemacht worden ist, der deutsche Botschafter in Washington sei sicher gern bereit, das 90jährige Bestehen der „Abendpost-Sonntagspost" zum Anlaß einer Grußadresse zu nehmen?

(Zuruf von der CDU/CSU: Da kann man nur lachen!)

Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Böhm, abgesehen davon, daß ich darüber erstaunt bin, daß Sie meine Zitatensammlung in Ihre Zusatzfragen einzubeziehen nicht geneigt sind, will ich Ihnen sagen, daß nach meiner Kenntnis der Pressearbeit im Weißen Haus — und der amerikanische Präsident ist ja der deutschen Sprache nicht mächtig, woraus ihm kein gerecht Denkender einen Vorwurf machen wird — dieses Blatt sicherlich nicht so genau gelesen worden ist, wie wir solche Zeitungen lesen, und daß der amerikanische Präsident wohl sicherlich — das ist jedenfalls meine Vermutung —, wenn solche Zitate der Presseabteilung des Weißen Hauses bekannt gewesen wären, gezögert hätte, eine solche Grußbotschaft zu geben.
Zum zweiten Teil Ihrer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, will ich Ihnen sagen, daß die Botschaft grundsätzlich bereit ist, solche Anliegen zu prüfen. Ich bin nicht sicher, ob Herr von Staden oder sein Pressereferent nach genauer Lektüre dieses Blattes zu dem Schluß gekommen wäre, daß eine solche Botschaft aus der Feder des Botschafters nach Chicago geschickt werden sollte.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815800800
Eine letzte Zusatzfrage.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0815800900
Herr Staatssekretär, darf ich aus dem ersten Teil Ihrer Antwort schließen, daß Sie hier im Deutschen Bundestag ganz offiziell dem Weißen Haus den Vorwurf machen, bei der Auswahl von Grußadressen und damit bei seiner Arbeit weniger sorgfältig zu sein als die Bundesregierung bzw. das Bundespresseamt in Deutschland?
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Böhm, das ist eine etwas dramatisierende Schlußfolgerung aus meiner Bemerkung. Aber ich zögere nicht Ihnen zu sagen, daß, wenn ich Gelegenheit habe, mich in der nächsten Woche mit dem Pressesprecher des amerikanischen Präsidenten über den Vorgang zu unterhalten, der heute morgen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages eine Rolle gespielt hat, ich ihm erklären werde, daß der deutsche Außenminister und Vizekanzler in diesem Blatt in die Nähe eines professionellen Spions gerückt worden ist und daß wir darin eine Infamie erkennen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815801000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broll.

Werner Broll (CDU):
Rede ID: ID0815801100
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Zitatenschatz in meine Zusatzfrage einbeziehen und Sie fragen, ob es in Zukunft zur Übung der Bundesregierung gehören wird, all jenen Blättern den Kontakt zu verweigern, die so töricht sein sollten, Kritik an der CDU zu üben?
Bölling, Staatssekretär: Es kommt darauf an, ob es sich um ein seriöses Blatt handelt. Ich habe mir erlaubt, hier im Falle dieses Blattes, das zeitweilig schwarz-weiß-rote Tendenzen verfolgt — und das seit vielen Jahren —, nicht nur den Bundesaußenminister und Vizekanzler gegen eine ungehörige Unterstellung in Schutz zu nehmen, sondern auch die Bundestagsfraktion der CDU gegen eine böswillige Vereinfachung ihrer politischen Motive in Schutz zu nehmen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir sind da großzügiger!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815801200
Eine Zusatzfrage, Herr, Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0815801300
Herr Staatssekretär, wie können Sie den Widerspruch aufklären, der darin besteht, daß Sie uns hier sagen, man habe nicht den Eindruck der Zensur erwecken wollen und man habe deswegen jene verharmlosende Ausrede bei der Absage für ein Grußwort gewählt, während die wahren Gründe, die Sie uns hier nannten, eben in einem Verhalten liegen, das Sie selber hier als Zensur qualifiziert haben?
Bölling, Staatsekretär: Aber ich bin doch nicht genötigt, die Verweigerung einer Grußbotschaft an eine Zeitschrift ausführlich zu begründen. Dafür gibt es keinerlei Pflicht. Wenn sich der Chefredakteur dieses schwarz-weiß-rot getönten Blattes ein weiteres Mal an mich gewendet hätte, hätte ich überhaupt nicht gezögert, ihm in einer Antwort genau das zu schreiben, Herr Abgeordneter Jäger, was ich heute morgen Gelegenheit gehabt habe, Herrn Abgeordneten Böhm zu antworten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815801400
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0815801500
Herr Staatssekretär, haben Sie eigentlich Beweise für Ihre soeben geäußerte massive Behauptung über die Unkenntnisse — auch sprachlicher Art — in der offiziellen Pressearbeit der amerikanischen Administration?
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Czaja, Sie formulieren das besonders hart. Ich habe nur mitgeteilt, daß solche Zeitungen in aller Regel — es handelt sich ja wohlgemerkt um eine amerikanische. Zeitung und nicht um eine deutsche, die in den Vereinigten Staaten erscheint — solche Grußbotschaften bekommen, ohne daß sich der amerikanische Präsident — das wäre ihm nun wirklich nicht zuzumuten — Belegexemplare eines solchen Blattes ansieht.



Staatssekretär Bölling
Im übrigen bin ich sicher, daß .im amerikanischen Außenministerium in der mit deutschen Fragen beschäftigten Abteilung ein sehr klares Bild von der politischen Tendenz solcher Blätter, die dort erscheinen, besteht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815801600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kunz.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0815801700
Herr Staatssekretär, können Sie mir den Widerspruch erklären, der darin liegt, daß — wie Sie soeben gesagt haben — Sie aus Gründen der Richtung der Zeitung, wenn ich Sie richtig interpretiere, und der dort gemachten Aussagen ein Grußwort abgelehnt haben, während hier der Chefredakteur zum Ausdruck bringt, daß er beim Pressesprecher Dr. Grünewald gewesen sei und dieser ihm erklärt habe, der Bundeskanzler habe wirklich keine Zeit?
Bolling, Staatssekretär: Ich bin nicht sicher, ob mein Vertreter im Sprecheramt eine so gute Kenntnis von der deutschen Presse in Amerika hat, wie ich sie mir erworben habe.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Aber selbstverständlich. Er hat bona fide gesagt, der Bundeskanzler habe keine Zeit. Und der Bundeskanzler hatte in der Tat keine Zeit. Wenn Sie das nicht für unbescheiden halten: Auch ich habe keine Zeit für Grußbotschaften an Zeitungen, die noch nicht zur Kenntnis genommen haben, daß es in Deutschland seit 30 Jahren eine demokratische Republik gibt.

(Zustimmung bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815801800
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kunz.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0815801900
Herr Staatssekretär, wollen Sie nicht doch eingestehen, daß Sie sich bei der Beantwortung dieser Anfragen durch Ausreden, die doch nicht zutreffen, in widersprüchlicher Weise winden?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich glaube, dies ist eine von der Sache her — und ich drücke mich sehr zurückhaltend aus — überhaupt nicht gerechtfertigte Unterstellung. Ich bin im Gegenteil erstaunt, Herr Abgeordneter, daß Sie aus den Zitaten, die ich aus diesem Blatt habe vortragen können, nicht genau wie ich den Schluß ziehen, daß eine solche Zeitschrift eine Grußbotschaft der Bundesregierung nicht verdient.

(Kunz [Berlin] [CDU/CSU] : Diese Wertung geht zu weit! Es steht Ihnen nicht zu, Fragen von Abgeordneten zu qualifizieren! Das ist unerträglich, Herr Präsident!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815802000
Einen Moment, Herr Abgeordneter Kunz. Diese Frage zu entscheiden steht dem Präsidenten zu.
Ich bin auch der Meinung, Herr Staatssekretär, daß Sie bei der Beantwortung Wertungen über Abgeordnete möglichst zurückstellen sollten.
Bölling, Staatssekretär: Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815802100
Die letzte Zusatzfrage hat Herr Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815802200
Herr Staatssekretär, Sie haben sich soeben des Plurals bedient. Haben Sie den Eindruck, daß die von Ihnen vorhin mit Belegen zitierte Tendenz allgemein bei deutschsprachigen Zeitungen vorhanden ist?
Bolling, Staatssekretär: Das habe ich mit keiner Silbe angedeutet, Herr Abgeordneter Hupka. Hier geht es um dieses Blatt, aus dem ich Ihnen mehrere Belege für den Mangel an Seriosität vorgeführt habe. Das ist eine sehr behutsame Umschreibung dessen, was nach genauer Lektüre jeder, der das hier in Bonn anschaut, über dieses Blatt zu urteilen hätte.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815802300
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher zur Verfügung.
Ich darf bemerken: Sollte sich die Fragestunde etwas kürzer abwickeln lassen, treten wir sofort in die Tagesordnung ein.
Ich rufe Frage 87 des Abgeordneten Urbaniak auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Falle des Todes eines türkischen Arbeitnehmers in der Bundesrepublik Deutschland die Lohn- und Spargelder nicht der hinterbliebenen Ehefrau zustehen, sondern nach einem Konsularvertrag aus dem Jahre 1929 der türkische Staat der Erbe ist, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesen Konsularvertrag zu ändern, damit die Hinterbliebenen wenigstens in den Besitz des in der Bundesrepublik Deutschland deponierten Geldes kommen können?

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0815802400
Herr Kollege, nach dem Nachlaßabkommen, das als Anlage zum fortgeltenden Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der türkische Republik vom 28. Mai 1929 vereinbart wurde, können türkische Konsularbeamte in der Bundesrepublik Deutschland türkische Erben vertreten, ohne daß sie gehalten sind, ihre Vertretungsbefugnis durch eine besondere Urkunde nachzuweisen. Die Vertretungsbefugnis der Konsularbeamten fällt weg, wenn alle Berechtigten anwesend oder vertreten sind. Dies bedeutet also, daß türkische Konsularbeamte in der Bundesrepublik Deutschland bei Abwesenheit der Erben oder falls diese nicht ausdrücklich einen Vertreter bestellt haben, die Rechte der Erben gegenüber Dritten geltend machen können. Zu der Geltendmachung von Rechten gehört auch der Einzug von Forderungen wie Lohnansprüchen und Sparguthaben. Die Vertretungsbefugnis bedeutet jedoch nicht, daß die türkische Republik das Erbe beanspruchen kann. Die Konsularbeamten handeln vielmehr treuhänderisch für die Erben.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815802500
Zusatzfrage? — Bitte schön.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0815802600
Frau Staatsminister, ist Ihnen bekannt, daß diese Konsularbeamten in vielen Fällen — es handelt sich meist um Todesfälle der Männer — dafür eintreten, daß die verbleibenden Lohngelder nicht zur Auszahlung an die Ehefrauen kommen, so daß die überlebenden Ehegatten gezwungen sind, unsere Sozialämter aufzusuchen, um den Lebensunterhalt von dort garantiert zu bekommen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, dieser Sachverhalt ist mir im Augenblick nicht bekannt. Ich darf Ihnen aber mitteilen, daß dieser Konsularvertrag nach Ansicht der Bundesregierung nicht mehr zeitgemäß ist. Wir haben bereits Ende 1978 der türkischen Regierung in einer Note vorgeschlagen, diesen Konsularvertrag aufzuheben, nachdem wir in mancherlei Fällen Kenntnis erhalten haben, daß bei der Frage der treuhänderischen Verwaltung des Erbes Schwierigkeiten aufgetreten sind.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815802700
Zusatzfrage, bitte schön.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0815802800
Kann die Bundesregierung abschätzen, wann diese Verhandlungen zu Ende gehen könnten, um einen neuen Status für die betreffenden Personen zu erreichen?
Frati Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich sagte Ihnen, es war Ende letzten Jahres, daß wir diesen Vorschlag gemacht haben. Wenn in wenigen Wochen oder Monaten keine befriedigende Antwort vorliegt, wird die Bundesregierung neuerlich um eine Antwort bitten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815802900
Ich rufe Frage 88 des Abgeordneten von Geldern auf:
Wie hoch ist die Zahl der Hochschullehrer, Dozenten, Lehrer, Forscher, Studenten, Journalisten und anderer empfohlener Personen, die bis heute im Rahmen des Kulturabkommens zwischen der Republik Südafrika und der Bundesrepublik Deutschland von 1962 in die Bundesrepublik kamen?
Bitte sehr.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Zahlen, nach denen Sie gefragt haben, kann ich Ihnen nicht seit dem Jahr 1962 vorlegen — trotz aller Bemühungen —; sie datieren seit 1964, manchmal seit 1968. Ich habe Ihnen eine ausführliche Aufschlüsselung der Zahlen für die einzelnen Jahre, die Sie erbeten haben, mitgebracht. Es würde mindestens eine Viertelstunde dauern, bis ich sie Ihnen — Jahr für Jahr — verlesen habe. Aber ich möchte Ihnen die Gesamtzahlen geben, weil ich glaube, daß auch sie ein aussagekräftiges Bild geben.
Im Rahmen der Förderung durch den DAAD kamen seit 1969 145 Stipendiaten in die Bundesrepublik Deutschland, zwischen 1974 und 1978 70 Praktikanten und von 1969 bis 1978 96 Wissenschaftler. Die Alexander-von-Humboldt-Stiftung vergab seit
1964 71 Forschungsstipendien. Im Rahmen eines Weiterbildungsangebots für deutschsprachige Lehrer an Auslandsschulen kamen 28 Lehrer aus Südafrika für jeweils ein Jahr Unterrichtstätigkeit in die Bundesrepublik Deutschland sowie neun Fremdsprachenassistenten seit 1972. Im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesregierung besuchten insgesamt 55 Personen die Bundesrepublik Deutschland. Journalisten wurden nicht im Rahmen des Kulturabkommens eingeladen, sondern im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815803000
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0815803100
Frau Staatsminister, können Sie über die zahlenmäßige Tendenz dieses Austausches etwas sagen? Hat er in den letzten Jahren zugenommen oder abgenommen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, in der Tendenz ist der Austausch etwa gleichgeblieben. Wir haben nur in den letzten Jahren sehr darauf Bedacht genommen, daß auch nichtweiße Angehörige im Geltungsbereich des Kulturabkommens mit berücksichtigt worden sind.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815803200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Corterier.

Dr. Peter Corterier (SPD):
Rede ID: ID0815803300
Frau Staatsminister, im Anschluß an das, was Sie zuletzt gesagt haben, möchte ich doch noch einmal, damit Klarheit herrscht, fragen: Ist sichergestellt, daß bei der Abwicklung des Abkommens die rassistischen Prinzipien, die die südafrikanische Regierung vertritt, nicht zum Tragen kommen und daß genügend Angehörige der nichtweißen Mehrheit bei dem Abkommen berücksichtigt werden?

(Dr. Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Wo ist da der Zusammenhang?)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ja, Herr Kollege, wir bemühen uns sehr darum. Wir haben für die letzten Jahre hierfür auch getrennte Statistiken geführt, um sicher zu sein, daß der Grundsatz der Nichtdiskriminierung bei der Durchführung des Kulturabkommens streng beachtet wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815803400
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hammans.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0815803500
Frau Staatsminister, sind Sie bereit, dem Kollegen Corterier mitzuteilen, daß die von ihm erwähnten rassistischen Trennungen für Südwestafrika/Namibia seit längerer Zeit nicht mehr gelten?

(Zuruf des Abg. Dr. Corterier [SPD])

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Frage, Herr Kollege, bezog sich lediglich auf das Kulturabkommen insgesamt, und wir kommen jetzt erst auf die Fragen, die sich speziell auf Namibia beziehen.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815803600
Ich rufe die Frage 89 des Abgeordneten Broll auf:
Wie hoch war dabei der Anteil der Personen, die aus dem Gebiet Südwestafrika/Namibia kamen, das gemäß Artikel 8 des Kulturabkommens in dieses Abkommen einbezogen ist?
Bitte sehr.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, für den Zeitraum bis 1977, also bis zur Einschränkung des Geltungsbereichs des Kulturabkommens, ist der Anteil der aus Namibia stammenden Wissenschaftler und Studenten an Hand der vorliegenden Unterlagen nicht zu bestimmen. Er dürfe jedoch proportional gewesen sein, d. h. der Größe des Landes und dem Stand des Bildungssystems entsprochen haben.
Wir bemühen uns seitdem verstärkt um die Ausbildung namibischer Fach- und Führungskräfte. So hat die Otto-Benecke-Stiftung acht Namibier in die Förderung aufgenommen. An dem Weiterbildungsprogramm für deutschsprechende Lehrer haben bisher 17 Namibier teilgenommen. Von den im Rahmen des Gäste-Programms Eingeladenen kamen insgesamt 19 Personen aus Namibia.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815803700
Zusatzfrage, bitte.

Werner Broll (CDU):
Rede ID: ID0815803800
Frau Staatsminister, ist bei diesen Besuchen von Bürgern Namibias/Südwestafrikas in der Bundesrepublik sichtbar geworden, daß, wie Kollege Hammans bereits gesagt hat, dort seit einigen Jahren die rassistischen Gesetze aufgehoben sind?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ja, selbstverständlich. Ich habe Ihnen auch bei den Zahlen gesagt, daß sich überhaupt kein Unterschied mehr in der Auswahl der Stipendiaten bemerkbar macht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815803900
Weitere Zusatzfrage, bitte.

Werner Broll (CDU):
Rede ID: ID0815804000
Frau Staatsminister, welche Absicht hat die Regierung hinsichtlich der Ausweitung von Besuchen und Stipendien für Bürger Namibias in der Bundesrepublik?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, wir machen unsere Austauschprogramme nach dem Angebot und nach den Wünschen der Partner. Wir werden vor allem nach Erreichung der Unabhängikeit Namibias sehr intensiv die Kulturbeziehungen ausbauen und verstärken.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815804100
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 90 des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans auf :
Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland einseitig am 8. August 1977 Südafrika gegenüber erklärte, daß für sie das Kulturabkommen mit sofortiger Wirkung nicht mehr für das Gebiet Südwestafrika gelte?
Bitte.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, unsere Botschaft in Pretoria hat der südafrikanischen Regierung durch eine Verbalnote vom 8. April 1977 mitgeteilt, daß sich die Bundesregierung gehindert sieht, das Kulturabkommen weiterhin für Namibia anzuwenden. Das südafrikanische Außenminsterium hat diese Note mit Verbalnote vom 12. August 1977 bestätigt. Damit hat die südafrikanische Regierung nach internationaler Gepflogenheit unsere Entscheidung akzeptiert.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815804200
. Zusatzfrage, bitte.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0815804300
Frau Staatsminister, ist Ihre Antwort nicht ein Grund mehr für die Bundesregierung, alles daranzusetzen, was ihr im Rahmen der Fünf möglich ist, um dafür zu sorgen, daß das Land Südwestafrika/Namibia in diesem Jahr tatsächlich die Unabhängigkeit bekommt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der Initiative der fünf Sicherheitsratsmitglieder, an der wir maßgeblich mitgewirkt haben, in diesem Sinne auf alle Beteiligten einzuwirken.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815804400
Zusatzfrage, bitte sehr.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0815804500
Frau Staatsminister, wie paßt eigentlich diese Verselbständigung — wenn ich das so sagen darf der Beziehungen zu Namibia dazu, daß das Konsulat in Windhuk geschlossen wurde und die Betreuung Namibias seitens der Bundesrepublik Deutschland heute von Südafrika aus geschieht?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, in diesem Hohen Hause ist wiederholt dargelegt worden, weshalb die Schließung des Generalkonsulats Windhuk notwendig war. Auch die Einschränkung der Geltung des Kulturabkommens ist im Rahmen der internationalen Rechtslage, z. B. von Beschlüssen der Vereinten Nationen, erfolgt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815804600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 91 des Herrn Abgeordneten Dr. Hornhues auf:
Welche Möglichkeiten haben zur Zeit Dozenten, Lehrer, Forscher, Studenten oder Journalisten aus Südwestafrika/Namibia, im Rahmen staatlicher Austauschprogramme die Bundesrepublik Deutschland zu besuchen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, es gibt im Kulturaustausch weder -mit der Republik Südafrika noch mit Namibia staatliche Austauschprogramme. Vielmehr werden die Austauschvereinbarungen auf deutscher Seite von den zuständigen Mittlerorganisationen selbständig abgeschlossen. Diese entscheiden im Rahmen ihrer Förderungsrichtlinien frei über die Vergabe der ihnen zugewiesenen Mittel nach sachlichen und fachlichen Kriterien. Die geographische Herkunft der Kandidaten spielt dabei keine Rolle.



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
Studenten und Wissenschaftler aus Namibia können sich daher jederzeit um Förderung durch den DAAD oder die Alexander-von-Humboldt-Stiftung oder die politischen Stiftungen bewerben.
Die Otto-Benecke-Stiftung hat bisher zehn Namibier in die Förderung aufgenommen. Im Rahmen des 1978 eingesetzten Sonderprogramms zur Aus- und Fortbildung politischer Flüchtlinge, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert wird, wurden bis heute an 102 Namibier Stipendien vergeben.
Deutsche Staatsangehörige aus Namibia können allerdings nicht aus den Mitteln der auswärtigen Kulturpolitik gefördert werden. Für sie kommt — wie für alle deutschen Studenten — Förderung nach dem BAföG in Frage.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815804700
Zusatzfrage, bitte.

Dr. Karl-Heinz Hornhues (CDU):
Rede ID: ID0815804800
Frau Staatsminister, sind Sie der Auffassung, daß die hier angesprochenen Kulturbeziehungen gegenwärtig als ausreichend zu bewerten sind?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, im Rahmen des derzeit Möglichen können sie als ausreichend bezeichnet werden. Aber wir sehen weiteren Wünschen und Anträgen entgegen und werden sie im Interesse der notwendigen Zusammenarbeit nach Möglichkeit auch berücksichtigen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815804900
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Dr. Karl-Heinz Hornhues (CDU):
Rede ID: ID0815805000
Haben Sie bereits konkrete Überlegungen angestellt, wie diese Beziehungen für den Fall verbessert und ausgebaut werden könnten, daß jetzt in nächster Zeit Namibia unabhängig wird?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ja, Herr Kollege. Vor allem die politischen Stiftungen haben ja großes Interesse und auch bereits Projekte für den Tag X der Unabhängigkeit, von dem wir hoffen, daß er bald kommen wird. Wir werden dann die Tätigkeit der politischen Stiftungen zusammen mit dem Ausbau der Stipendienprogramme unserer Mittlerorganisationen fördern. Wir bemühen uns, im Haushalt 1980 gerade für die Kulturbeziehungen zum südlichen Afrika eine Verstärkung der Mittel mit Hilfe des Deutschen Bundestages zu erreichen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815805100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Petersen.

Peter Petersen (CDU):
Rede ID: ID0815805200
Frau Staatsminister, angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung, daß verschiedene Stiftungen und wir alle eine ganze Menge tun für Stipendiatenprogramme zugunsten von aus diesen von Ihnen genannten Gebieten geflüchteten jungen Leuten, die jetzt in Mozambique oder Sambia oder sonst irgendwo sitzen: Ist das nicht ein Ungleichgewicht bezüglich der Chancen, die wir jungen Schwarzen, etwa aus Südafrika oder Namibia anbieten? Ist es nicht unlogisch, denen dann quasi zu sagen: Kameraden ihr müßt erst einmal flüchten, bevor wir euch fördern können?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Nein. Das Programm, das von der Otto-Benecke-Stiftung durchgeführt wird, hat ja auf die Flüchtlingssituation reagiert. In dem Augenblick, in dem es keine Flüchtlinge mehr geben wird — was wir sehr hoffen —, wird dieses Programm natürlich auslaufen. Aber parallel dazu laufen ja die regulären Austausch- und Förderungsprogramme unserer Mittlerorganisationen. Die werden nicht beeinträchtigt, sondern, wie die Zahlen zeigen, von Jahr zu Jahr etwas zunehmen

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815805300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Geldern.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0815805400
Frau Staatsminister, wäre es nicht notwendig und wünschenswert, nach der Ausgliederung Namibias aus dem Kulturabkommen mit der Republik Südafrika, sozusagen unabhängig von der Unabhängigkeit schon jetzt mehr zu tun für die kulturellen Beziehungen gerade zu Namibia?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich darf hier einmal folgendes deutlich machen. Kulturbeziehungen zu einem Land hängen nicht vom Bestehen eines Kulturabkommens ab. Wir haben mit etwa zweimal soviel Staaten der Welt ohne Kulturabkommen mindestens ebenso intensive Kulturbeziehungen wie zu Staaten mit Kulturabkommen. Auf der anderen Seite haben wir Kulturabkommen mit Ländern, zu denen die Beziehungen gar nicht so intensiv sind wie zu anderen Ländern. Wir gestalten also unsere Kulturbeziehungen auch unabhängig von Kulturabkommen, und so werden wir es zunächst auch in dem Falle Namibias halten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815805500
Keine weitere Zusatzfrage.
Frage 92 des Abgeordneten Werner. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Bevor ich die nächste Frage aufrufe, darf ich noch mitteilen, daß die Frage 98 des Abgeordneten Dr. Voss und die Frage 99 des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) schriftlich beantwortet werden sollen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 93 des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen im Gebiet von Südwestafrika/Namibia in den vergangenen zwei Jahren auf Grund von Aktivitäten der SWAPO getötet bzw. verletzt wurden und wie sich die Zahl der Opfer auf Angehörige der Streitkräfte bzw. weiße oder nichtweiße Zivilpersonen verteilt?



Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, der Bundesregierung liegen keine verläßlichen Angaben über die Anzahl der auf Grund von Aktivitäten der SWAPO getöteten Personen in den vergangenen zwei Jahren vor.
Wir haben gerade ein Telegramm von unserer Botschaft in Pretoria erhalten. Darin werden Schätzungszahlen des südafrikanischen Außenministeriums angegeben. Ich betone aber: es sind geschätzte Zahlen. Danach wurden in der Zeit von Juni 1977 bis Mai 1979 in Namibia durch SWAPO-Aktivitäten 61 südafrikanische Soldaten getötet sowie fünf weiße und 223 schwarze Zivilisten. Aber das sind, wie gesagt, Schätzungen des südafrikanischen Außenministeriums.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815805600
Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0815805700
Frau Staatsminister, darf ich Sie angesichts der sich in den letzten Tagen steigernden Pressemitteilungen über solche Todesfälle fragen, ob Sie der Meinung sind, daß die Bundesregierung diese Dinge in ihrer täglichen Arbeit, auch wenn sie nicht ausdrücklich danach gefragt wird, deutlich genug beim Namen nennt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Selbstverständlich, Herr Kollege. Denn unabhängig von der Zahl verurteilt die Bundesregierung jegliche Art kriegerischer Auseinandersetzungen im Zuge der Lösung der Konflikte im südlichen Afrika.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815805800
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0815805900
Frau Staatsminister, sehen Sie überhaupt noch eine Chance, diese Zustände in Namibia im Rahmen der Initiative der fünf Sicherheitsratsmitglieder zu einem baldigen Ende zu bringen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Bundesregierung bemüht sich darum und spricht regelmäßig mit allen Beteiligten. Wir hoffen zuversichtlich, daß diese Initiative und die damit zusammenhängenden Vorschläge doch noch zu einem positiven Ergebnis führen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815806000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Corterier.

Dr. Peter Corterier (SPD):
Rede ID: ID0815806100
Frau Staatsminister, stimmen Sie mir zu, wenn ich feststelle, daß die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, daß den Angaben der offiziellen südafrikanischen Stellen oft kein Glauben geschenkt werden kann, und wären Sie bereit, mir mitzuteilen, wie viele Tote es durch die Verfolgungsmaßnahmen der südafrikanischen Streitkräfte und der Polizei in Namibia gegeben hat?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe diese Zahlen ja ausdrücklich mit allem Vorbehalt genannt. Auf den zweiten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen keine Antwort geben,
weil mir entsprechende Zahlen hier nicht vorliegen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815806200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broll.

Werner Broll (CDU):
Rede ID: ID0815806300
Frau Staatsminister, sind Sie der Meinung, daß der Begriff „kriegerisch", den Sie vorhin für diese, so möchte ich einmal sagen, terroristischen Aktivitäten gebraucht haben, die richtige Bezeichnung war?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung bemüht sich immer um friedliche Konfliktlösung. Ob der Begriff „kriegerisch" oder der Begriff „terroristisch" angebracht ist, möchte ich in diesem Zusammenhang nicht besonders werten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815806400
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 94 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Tschechoslowakei, daß „regelmäßig der erste Antrag auf Familienzusammenführung abgelehnt wird und daß in 10 Prozent der Fälle der Antrag negative Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Antragsteller oder seiner Familienangehörigen hat"?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, daß der erste Antrag auf Familienzusammenführung von den Behörden der Tschechoslowakei in vielen Fällen abgelehnt wird. In den ihr bekannt gewordenen Fällen negativer Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Antragstellers oder seiner Familienangehörigen hat die Bundesregierung bei der tschechoslowakischen Regierung interveniert. Sie wird sich auch künftig im Sinne des Humanitären Briefwechsels zum Prager Vertrag für alle betroffenen Personen einsetzen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815806500
Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815806600
Frau Staatsminister, Sie haben soeben gesagt, daß die Bundesregierung in Fällen, die ihr bekannt geworden seien, interveniert habe. Die Frage: Wie oft hat die Bundesregierung bisher interveniert?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, dazu kann ich Ihnen im Augenblick keine konkrete Zahl nennen. Wir werden einmal versuchen, das festzustellen, und Ihnen das dann mitteilen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815806700
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815806800
Frau Staatsminister, können Sie mir darin zustimmen, daß das Verhalten der tschechoslowakischen Regierung im eklatanten Widerspruch zu der Bemerkung im Briefwechsel über humanitäre Fragen zum Prager Vertrag



Dr. Hupka
steht, wonach die Behandlung von Ausreiseanträgen „wohlwollend" durchgeführt wird?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich kann nur das wiederholen, was ich vorhin gesagt habe: daß die Bundesregierung in Fällen, in denen entgegen der Vereinbarung und entgegen dem Wortlaut des Briefwechsels gehandelt wird, interveniert.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815806900
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0815807000
Frau Staatsminister, trifft es zu, daß die Antragsteller nach der von Ihnen soeben betonten, fast immer stattfindenden ersten Ablehnung überhaupt keine Antragsformulare mehr für eine weitere Antragstellung bekommen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, das, was Sie soeben gesagt haben, trifft nicht zu: daß der Antrag in allen Fällen abgelehnt wird.

(Dr. Czaja [CDU/CSU] : In den meisten!)

Ich habe vielmehr gesagt — ich möchte das wiederholen —, daß der erste Antrag in vielen Fällen abgelehnt wird. Das ist doch, wenn ich das bemerken darf, ein beträchtlicher Unterschied.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Würden Sie meine Frage beantworten?)

Es ist uns nicht bekannt, daß die Antragsformulare bei weiteren Antragstellungen verweigert worden wären.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815807100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 96 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Hat die Bundesregierung — in Erfüllung des Wahrungs- und Wiedervereinigungsgebots des Grundgesetzes — im Zusammenhang mit den Glückwünschen der Verbündeten zum 30jährigen Bestehen des Grundgesetzes mit ihnen Maßnahmen zur zweckmäßigen aktuellen Verfolgung der Rechtsverpflichtungen aller Vertragspartner aus dem Deutschlandvertrag, der endgültige Grenzregelungen vor einem frei vereinbarten Friedensvertrag verbietet und die Wiedervereinigung gebietet, erörtert und angeregt, die Kenntnisse über diese Rechtsverpflichtungen sowie die im Schlußkommuniqué der Londoner Neunmächtekonferenz verankerten gemeinsamen politischen Ziele bei der Administration, den Parlamenten und der Bevölkerung aller Vertragspartner zu vertiefen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, im Zusammenhang mit dem 30. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, mit ihren Verbündeten Maßnahmen zu erörtern, wie sie in der Frage angeregt worden sind. Die Bundesregierung hat sich zu den in der Frage aufgeworfenen Punkten in ihrer Antwort auf Ihre Frage 107 in der Fragestunde vom 7. Dezember 1978 ausführlich geäußert. Ich habe dieser Antwort von damals heute nichts hinzuzufügen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815807200
Eine Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0815807300
Frau Staatsminister, da ich nicht nach dem Anlaß, sondern nach den Glückwünschen zu diesem 30jährigen Bestehen gefragt habe, frage ich Sie nun: Wird sich die Bundesregierung zum silbernen Jubiläum des Deutschland-Vertrages, auf das auch der amerikanische Präsident in seiner Grußbotschaft Bezug nimmt, mit den verbündeten Regierungen um eine Renaissance hinsichtlich des Bewußtseins der fortbestehenden Rechtsverpflichtungen des Deutschland-Vertrages bei der deutschen Bevölkerung und der Bevölkerung der Verbündeten verstärkt bemühen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung hat auf diese Frage wiederholt geantwortet. Wir haben keinen Anlaß, neuerlich auf diese Zusammenhänge und auf diese Verpflichtungen hinzuweisen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815807400
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0815807500
Frau Staatsminister, nachdem ich Sie gefragt habe, ob Maßnahmen erörtert worden sind, frage ich, warum diese nicht ergriffen werden, nachdem der amerikanische Botschafter im vorigen Jahr in Bonn öffentlich erklärt hat, daß es eine gemeinsame deutsche und amerikanische Aufgabe sei, die Rechtsverpflichtungen des Deutschland-Vertrages und die sich daraus ergebenden Folgen und Maßnahmen verstärkt in das Bewußtsein der Bevölkerung beider Staaten zu rücken.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die Drei Mächte nach wie vor zu den für sie aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen stehen und daß sie das auch in der Öffentlichkeit ihrer Länder ausreichend bekanntmachen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815807600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0815807700
Frau Staatsminister, könnte sich die Bundesregierung mit der Anregung befreunden, zu diesem Zweck zusammen mit den drei Westmächten in der Bundesrepublik Deutschland ein öffentliches Symposium abzuhalten, bei dem die gesamten Fragen der Weitergeltung und der politischen und rechtlichen Bedeutung des Deutschland-Vertrages in einer für die Offentlichkeit sichtbaren Weise erörtert werden?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich möchte darauf weder mit Ja noch mit Nein antworten; es bleibt den vielen politischen Einrichtungen in unserem Land ja unbenommen, ein solches Symposium zu veranstalten. Das wäre sicherlich interessant.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815807800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 97 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja auf:



Präsident Stücklen
Hat der Bundeskanzler beim Staatsbesuch in Bulgarien die Fragen der Familienzusammenführung, der Verwandtenbesuche neben den Fragen der Kriegsgräberfürsorge erörtert, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, alle anliegenden vier Fälle von Familienzusammenführung, die der Bundesregierung im Verhältnis zu Bulgarien bekannt sind, wurden beim Besuch des Bundeskanzlers angesprochen. Einer der Fälle konnte inzwischen positiv gelöst werden, bei den drei anderen wartet die Bundesregierung noch auf eine Entscheidung der bulgarischen Seite.
Die der Bundesregierung bekannten insgesamt neun Fälle von Schwierigkeiten bei Verwandtenbesuchen wurden ebenfalls beim Besuch des Bundeskanzlers mit der bulgarischen Seite erörtert. Eine diesbezügliche endgültige Entscheidung der bulgarischen Seite steht noch aus.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815807900
Eine Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0815808000
Frau Staatsminister, wie viele Fälle von Familienzusammenführung und wie viele Verwandtenbesuche gab es etwa in den Jahren 1977 und 1978?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Czaja, diese Zahl habe ich hier nicht vorliegen. Ich werde sie Ihnen umgehend schriftlich mitteilen.

(Dr. Czaja [CDU/CSU): Danke schön!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815808100
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0815808200
Könnten Sie mir dabei auch die Zahl der abgelehnten oder nicht vollzogenen Fälle der Familienzusammenführung und Verwandtenbesuche mitteilen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich will das gern tun, Herr Kollege. Ich möchte nur sagen, daß die Zusammenarbeit mit der bulgarischen Regierung in diesen Fällen der Familienzusammenführung und der Verwandtenbesuche grundsätzlich außerordentlich verständnisvoll und positiv verlaufen ist und daß wir keinerlei Anlaß haben, hier irgendwelche Beanstandungen vorzutragen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815808300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815808400
Frau Staatsminister, von meinem Kollegen Dr. Czaja war noch nach der Kriegsgräberfürsorge gefragt worden. Gibt es irgendwelche Auskünfte, daß hinsichtlich der Kriegsgräberfürsorge das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Bulgarien weit besser als das Verhältnis zwischen uns und der Volksrepublik Polen ist?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe in ganz anderem Zusammenhang,
wenn ich mich richtig erinnere, in einer der vorigen Fragestunden im Zusammenhang mit der Problematik der Kriegsgräberfürsorge in Polen gesagt, daß der Bundeskanzler bei seinem Besuch in Bulgarien diese Frage angesprochen habe und daß eine wohlwollende Antwort erteilt worden sei. Ich möchte hier nicht bewerten, ob die Situation im Verhältnis zu Bulgarien günstiger als die Situation im Verhältnis zu Polen sei; nach den mir vorliegenden Informationen scheint das aber so zu sein.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815808500
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir sind am Ende der Fragestunde.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 47 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 8/2874 —
Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Bitte, Herr Abgeordneter Müntefering.

Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID0815808600
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das im Grundgesetz verbriefte Recht der Bürger unseres Landes, Bitten und Beschwerden an die Volksvertretungen zu richten, wird bekanntlich in großem und zunehmendem Maß genutzt. 1977 waren es 12 306, 1978 schon 13 795 Briefe, die uns erreichten. Hinzu kamen 1977/78 über 500 Sammelpetitionen mit insgesamt 25 352 Unterschriften.
Diese Zahlen machen deutlich, daß wir als Parlament allen Grund haben, uns der Bedeutung und Funktion des Petitionswesens bewußt zu sein, und daß wir darauf achten müssen, daß alle Bürger, die sich an uns wenden, merken, daß sie mit ihren großen und auch mit ihren kleinen Anliegen ernst genommen werden.
Der Petitionsausschuß berichtet etwa einmal je Quartal dem Plenum kurz über aktuelle Aspekte seiner Arbeit. Ich will das heute tun und mich dabei in der gebotenen Kürze auf solche Petitionen konzentrieren, die über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Fragen oder Fragen von allgemeinem Interesse berühren.
So hat sich eine Reihe von Mitbürgern an uns mit der Sorge gewandt, daß die sogenannten neuen Jugendreligionen die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit mißbrauchen. Die Petenten werfen diesen Gruppen vor, bei ihnen handle es sich um politische, militante und kommerzielle Vereinigungen. Sie träten vor allem an Jugendliche heran, die sich in alters- und entwicklungsbedingter Unsicherheit oder sonstigen Schwierigkeiten befänden. Die häufig angewandten Psychotechniken führten oft zu einer Entpersönlichung, die den einzelnen zur Kommunikation mit Menschen außerhalb dieser Gruppen unfähig mache. Die so manipulierten Jugendlichen lösten sich von Familie und Freunden, gäben den Ausbildungs- oder Arbeitsplatz auf und seien daher ohne soziale Sicherheit. Ihr Eigentum träten sie viel-



Müntefering
fach an ihre Vereinigung ab. Das Geld aus Sammlungen für angeblich wohltätige Zwecke fließe vorwiegend den Gruppenführern zu. Wer sich von der Vereinigung lösen könne, müsse sich häufig einer langwierigen und kostspieligen Rehabilitation unterziehen.
Die Petenten fordern uns auf, alle Möglichkeiten gegen diese Aktivitäten zu ergreifen und gegebenenfalls neue Regelungen zu schaffen.
Mit der Gesamtproblematik haben sich bereits seit einiger Zeit Fachausschüsse des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung beschäftigt, die an einem Konzept zur Lösung arbeitet.
Wegen der Dringlichkeit und des Gewichts dieser Frage wurden jetzt auf Vorschlag des Petitionsausschusses diese Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen mit der Bitte, schon im Herbst dieses Jahres über den Stand der Bemühungen zu berichten. Auch die zuständigen Fachausschüsse und vor allem die Landesparlamente wurden von uns noch einmal um Unterstützung gebeten, denn ganz sicher ist dies kein Problem, das allein auf Bundesebene geregelt werden kann. Hier müssen viele Bereiche, auch über die Politik hinaus, zusammenwirken.
Ziel muß es nach Ansicht des Petitionsausschusses sein, die Religionsfreiheit zu garantieren, aber bei allen nicht zu billigenden Bestrebungen und Methoden, wie sie von neuen Jugendreligionen bekanntgeworden sind, in geeigneter Weise gegenzuhalten. Es muß den betroffenen Bürgern geholfen und die Öffentlichkeit ausreichend informiert werden.
In einer anderen Eingabe wurde angeregt, daß Inhaber des Seniorenpasses der Deutschen Bundesbahn nicht nur das gesamte Streckennetz der Bundesbahn, sondern auch jene Strecken verbilligt benutzen dürfen, die von der Bundesbahn und angeschlossenen Verkehrsunternehmen im Gemeinschaftsunternehmen und in Tarifverbünden bedient werden. Der Petent hält es für sozial ungerecht, daß die älteren Mitbürger beim Umsteigen von der einen auf die andere Strecke nicht mehr die Seniorenkarte benutzen dürfen. Nun handelt es sich bei dem Versuchstarifs „Seniorenpaß" aber nicht um einen Sozialtarif, sondern um ein nach ,kaufmännischen Gesichtspunkten kalkuliertes Rabattangebot, daß vor allem der besseren Ausnutzung freier Kapazitäten im Fernverkehr der Bundesbahn dient. Dennoch halten wir die jetzige Situation für unbefriedigend. Wir meinen, der Bundesverkehrsminister sollte nach einem Weg suchen, dem Anliegen • dieser Mitbürger — wenn auch vielleicht noch nicht von heute auf morgen — zu entsprechen. Diese Eingabe wurde der Bundesregierung zur Erwägung überwiesen.
Tiefflugübungen von Militärflugzeugen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wegen ihrer oft heftigen Lärmemissionen Inhalt einer ganzen Reihe von Petitionen gewesen. In Klammern gesagt: Kaum ein Abgeordneter kennt dieses Thema nicht aus den Veranstaltungen im Wahlkreis. Die kürzlich behandelte Petition eines Bürgermeisters aus dem Westfälischen, seine Stadt zum Sperrgebiet für die tieffliegenden Militärflugzeuge zu erklären, war
insofern kein Sonderfall, auch wenn er noch verstärkend auf ein Unglück, das durch Fluglärm ausgelöst wurde, hinweisen konnte.
Der Ausschuß ist aber auch hier bei seiner auch in anderen Fällen gegebenen Antwort geblieben und hat in Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Verteidigung darauf hingewiesen, daß Übungsflüge von Militärflugzeugen mit den sich daraus ergebenden Lärmbelästigungen im Interesse der Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt werden können. Die Luftstreitkräfte sind von sich aus bemüht, gerade über dichtbesiedelten Gebieten die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten und diese Gebiete möglichst zu umfliegen. Auf Grund der hohen Besiedlungsdichte der Bundesrepublik Deutschland können aber nicht alle Gebiete umflogen werden, da sonst der militärische Auftrag nicht mehr erfüllt werden könnte.
Eingaben zum Sachgebiet Fischerei, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind bei uns nicht gerade alltäglich. Dennoch ist mit der letzten Sammelübersicht eine Eingabe aus diesem Bereich der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen worden, also mit der höchsten Empfehlungsstufe, die wir aussprechen können.
Hintergrund dieser Eingabe, die von einer Fischereigenossenschaft aus Lübeck kam, war die Beeinträchtigung von Fischereirechten in einem Nebenarm der Trave durch Baumaßnahmen sowie Schiffsverkehr der Bundeswehr. Vor acht Jahren war eine kleine Insel in einem Flußteil zum militärischen Übungsplatz erklärt worden, und im Zusammenhang damit waren verschiedene Baumaßnahmen erforderlich, die nicht nur die Fische vertrieben, sondern zugleich die Fischereigeräte immer wieder beschädigten. Schließlich kam die Fischerei fast völlig zum Erliegen.
Die Fischereigenossenschaft hatte darauf hingewiesen, daß ihr von der Bundeswehr bereits 1971 eine Fangausfallentschädigung zugesichert worden war. Das Bundesverteidigungsministerium hat jedoch mit Argumenten zur Rechtslage und zur Frage der Schadensursachen eine umfassende Schadensregelung abgelehnt, die nach Meinung des Petitionsausschusses gerechtfertigt wäre. Bei unserer Entscheidung, eine Berücksichtigung dieser Petition vorzuschlagen, haben wir auch bedacht, daß es für die Fischerei besonders schwierig ist, Einnahmeausfälle anderweitig auszugleichen.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Mit gemischten Gefühlen haben wir in diesen Tagen einen Fall abgeschlossen, in dem ein Speditionsunternehmer uns um Hilfe angegangen war. Bei einer Transitfahrt im Frühjahr 1978 war ihm beim Grenzübertritt von der Türkei nach Griechenland sein Lastzug von türkischen Zollbehörden beschlagnahmt worden, obwohl er auf der Hinfahrt ordnungsgemäß abgefertigt worden war. Wir hatten die Eingabe im Februar dieses Jahres der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen, d. h. sie um Hilfe für den Speditionsunternehmer gebeten.



Müntefering
Nunmehr teilte uns der Bundesaußenminister mit, das Auswärtige Amt, das sich in dieser Sache an die türkischen Behörden gewandt habe, habe im Januar erfahren, daß der Lastzug bereits Ende November 1978 freigegeben worden sei. Der Fall war also insofern zufriedenstellend geregelt. Leider unterließ es der Petent, das Gelingen, das hier nicht erkannt werden konnte, mitzuteilen und uns und dem Auswärtigen Amt Arbeit zu ersparen und zu verhindern, daß wiederholt bei türkischen Behörden — auch auf hoher und höchster Ebene — interveniert werden mußte.
Wir haben ihm dies geschrieben, nehmen aber zu seinen Gunsten an, daß ihn die Freude überwältigt hatte und sein Wagen längst wieder unbehelligt durch die Türkei rollen kann.
Meine Damen und Herren, die Ihnen mit der Drucksache 8/2874 vorgelegte Sammelübersicht 47 ist erstmals in einem wesentlichen Punkt geändert worden. Wir wollen künftig davon absehen, bei den einzelnen Eingaben die Namen der Einsender anzugeben, um auszuschließen, daß einem Mitbürger irgendein Nachteil dadurch entstehen könnte, daß er namentlich in dieser Liste aufgeführt ist. Wir werden aber neben der Eingabennummer und der Angabe des Sachgebiets jeweils den Wohnort des Petenten angeben; nicht zuletzt deshalb, damit sich beispielsweise interessierte Kollegen Eingaben aus ihrem Wahlkreis vorlegen lassen können. Wir glauben, auf diese Weise dem berechtigten Schutzinteresse der Bürger einerseits und dem Informationsinteresse der Abgeordneten andererseits am besten gerecht werden zu können.
Ich bitte Sie nunmehr um Zustimmung zur Sammelübersicht 47.

(Beifall)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815808700
Ich danke dem Berichterstatter und vor allen Dingen auch der Vorsitzenden sowie den übrigen Mitgliedern dieses Ausschusses, die für die Wirksamkeit des Parlaments und der Demokratie einen wertvollen Dienst leisten.
Das Wort wird anderweitig nicht gewünscht? — Wer der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2874, die in der Sammelübersicht 47 enthaltenen Anträge zu Petitionen anzunehmen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (5. AFG-ÄndG)

— Drucksache 8/2624 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/2915 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/2914 —
Berichterstatter: Abgeordneter Lutz (Erste Beratung 144. Sitzung)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache in der zweiten Beratung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Blüm.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID0815808800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum fünften Male ändern wir das Arbeitsförderungsgesetz. Warum auch nicht? Jeder kann klüger werden, auch der Gesetzgeber. Mit der Einrichtung von Gesetzesnovellierungen folgen wir ja auch der Lebenserfahrung, daß nichts vollkommen ist und selbst das stabilste Haus von Zeit zu Zeit renoviert werden muß. Allein, der Eifer, der in diesem Hause bezüglich Gesetzesnovellierungen Brauch zu werden scheint, läßt darauf schließen, daß ein Teil der Novellierungen auf dem Vorurteil beruht, jede Veränderung sei schon eine Verbesserung. Auf der Stelle treten ist zwar Bewegung, aber noch kein Fortschritt.
Nun will ich nicht verheimlichen, daß in dieser fünften Novelle Verbesserungen des Arbeitsförderungsgesetzes enthalten sind. Der große Schaden, der mit dem Haushaltsstrukturgesetz der Arbeitsförderung angetan wurde, ist allerdings nicht beseitigt worden. Wir haben es weiterhin mit einer gespaltenen, mit einer schiefen Arbeitsmarktpolitik zu tun. Es gibt weiterhin Unterhaltsgeld, das für einen Teil der Unterhaltsempfänger unter dem Niveau des Arbeitslosengeldes liegt. Damit wird, meine ich, dem Kerngedanken der Arbeitsförderung Schaden zugefügt.
Was war und ist denn der Kerngedanke dieser Arbeitsförderung? Das Bahnbrechende war und ist, daß Bildung, Beruf und Praxis miteinander verbunden werden sollen, mit anderen Worten: daß diejenigen, die die Welt mit der Hand begreifen, genausoviel wie diejenigen wert sind, die es mit dem Kopf schaffen, und daß der beruflichen Bildung endlich ein gleich hoher Stellenwert in der staatlichen Förderung eingeräumt wird wie der herkömmlichen Allgemeinbildung. Die „Hochschule", von der das Arbeitsförderungsgesetz ausgeht, ist insofern die Schule des Lebens. Das Arbeitsförderungsgesetz legt also die Praxis als Bildungsgut zugrunde.
Der zweite bahnbrechende Gedanke bestand darin, daß wir in der beruflichen Bildung jene Idylle verabschiedet haben, nach der Schule mit anschließender Lehre ausreichen würde, das entsprechende berufliche Gepäck für den Weg durch das Arbeitsleben zu bekommen. So wie in der sogenannten höheren Bildung immer ein Stück Vorbereitung auf lebenslanges Lernen enthalten war, so beinhaltet das Arbeitsförderungsgesetz die Chance, den beruflichen Herausforderungen ein Leben lang gewachsen zu sein, wenn man sich weiterbildet, wenn man sich umschult.



Dr. Blüm
Dies allerdings wird sehr stark dadurch behindert, daß für die arbeitsmarktpolitisch zweckmäßigen Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen ein Unterhaltsgeld angeboten wird, das 10 % unter dem Arbeitslosengeld liegt. Meine Damen und Herren, um es auf die Spitze zu bringen: Damit werden Nichtstun und erzwungene Arbeitslosigkeit rentabler als Bildungsanstrengungen. Oder anders gesagt: Die Bildungsaktivität wird finanziell niedriger bewertet als die Arbeitslosenpassivität. Es geht ja nicht darum, hier Geschenke zu verteilen, sondern darum, einen finanziellen Anreiz, eine finanzielle Anerkennung der Bildungsleistung des Erwachsenen im Gesetz festzulegen.
Die von Ihnen mit dem Haushaltsstrukturgesetz vorgenommene Beseitigung der alten Regelung zeigt nach wie vor ihre schlimmen Folgen. Die Zahl der Teilnehmer an beruflichen Förderungsmaßnahmen hat nicht mehr den Stand erreicht, den sie vor dem Haushaltsstrukturgesetz hatte. Insofern hat sich das Haushaltsstrukturgesetz als Arbeitsförderungszertrümmerungsgesetz erwiesen.
Nichts wäre auf dem Sektor der individuellen Förderung jetzt wichtiger als berufliche Qualifizierung. Der Verlust von Arbeitsplätzen ist die eine Seite der Arbeitslosigkeit. Die andere Seite ist der Mangel an Fachleuten. Die Anforderungen an die Arbeitskräfte und die Anforderungen an den Arbeitsplatz gehen auseinander. Das ist ein Grund für die Misere auf dem Arbeitsmarkt.
Man kann das auch an Zahlen nachweisen. Unter den offenen Stellen befinden sich 37 %, die für qualifizierte Angestelltentätigkeiten geeignet sind. Der Anteil der qualifizierten Angestellten unter den Arbeitslosen beträgt dagegen nur 19 %. Unter den offenen Stellen befinden sich 26 % Facharbeiterplätze. Der Anteil der Facharbeiter unter den Arbeitslosen beträgt jedoch 18 %. Unter den offenen sind 17 % mit ungelernten Tätigkeiten verbunden. Unter den Arbeitslosen beträgt der Anteil der Ungelernten aber 60 %.
Meine Damen und Herren, das arbeitsmarktpolitische Elementargesetz der Arbeitsförderung erweist sich jetzt als dringend. Wir brauchen mehr berufliche Qualifizierung. Dabei handelt es sich auch um die Höherqualifizierung der bereits Qualifizierten. Ich bin sicher, daß auf diese Weise auch Plätze für die noch Ungelernten freigemacht werden. Aufstieg durch Bildung vollzieht sich ja nicht als Hochsprungunternehmen, sondern in Form von Nachrücken in freiwerdende Stellen.
Insofern ist die gespaltene Regelung des Unterhaltsgelds ein Schlag nicht nur gegen diejenigen, die bereits qualifiziert sind und jetzt nur Anspruch auf ein Unterhaltsgeld unterhalb des Arbeitslosengeldes haben, sondern sie schadet zu guter Letzt auch den Ungelernten.
Was wir jetzt fordern, ist eigentlich nichts anderes als Rückkehr zu dem, was das Arbeitsförderungsgesetz wollte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, es ist in der Tat schlimm,
daß wir Rückkehr jetzt schon als Fortschritt feiern
müssen. Wir wollen gar nicht mehr als das, was zu CDU-Zeiten unter Hans Katzer im Arbeitsförderungsgesetz festgelegt war.

(Egert [SPD]: Herr Kollege, es freut mich, daß Sie im Plenum so beredt sind!)

— Beredt nicht nur im Plenum. Wie Sie wissen, haben wir den Antrag ja auch im Ausschuß gestellt. Wir wollten mit unserem Antrag wenigstens die Gleichstellung der Bildungswilligen mit den Arbeitslosen erreichen, was die finanzielle Regelung anlangt. Das ist ja wohl nicht zuviel verlangt.
Im übrigen haben Sie in dieser Frage wirklich einen Slalom gefahren. Erst war Ihnen das Unterhaltsgeld nicht hoch genug. Da wollten Sie es fast in die Höhe des letztes Nettoverdienstes bringen. Sie sind von 80 auf 90 % hochgeklettert. Kaum waren Sie bei 90 % angekommen, da haben Sie — zwölf Monate später — das Ganze für die einen auf 58 % und für die anderen auf 80 °/o zurückgenommen. Damit verschwindet aus der Sozialpolitik jede Berechenbarkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Zusagen der Sozialpolitik müssen auf Dauer angelegt sein, wenn überhaupt noch soziale Sicherheit von der Sozialpolitik ausgehen und Sozialpolitik nicht ein Lotteriespiel sein soll.
Ein weiterer Punkt. Sicherlich ist vieles Nützliche in diesem Gesetz, aber auch manches Überflüssige. Sie haben da offenbar ein Druckseiten-Soll und gehen davon aus, daß ein Gesetz um so besser, je umfangreicher es ist. So wird hier offenbar als Verbesserung eine Erweiterung der Mitbestimmung gefeiert, die längst im Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist. Die Leidtragenden einer solchen Politik, die das Duplikat als Reform feiert, sind die Bürger selber. Wer soll sich denn durch diesen Gesetzeswald überhaupt noch durchfinden? Sie pflanzen ja jetzt einen Baum an mehreren Stellen gleichzeitig, damit die Unübersichtlichkeit noch zunimmt.
Ich glaube, wir sollten den Ehrgeiz, alles gesetzlich regeln zu wollen, aufgeben. Damit komme ich zum kritischen Punkt „Zumutbarkeit". Meine Damen und Herren, ich frage mich wirklich, ob die Kriterien der Zumutbarkeit nicht besser von der Selbstverwaltung geregelt werden können als von einem perfektionistischen Gesetzgeber.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich frage mich, ob die Selbstverwaltung nicht näher an der Praxis ist, als der Gesetzgeber — und sei es der beste, der überhaupt denkbar ist — es je sein kann. Aber der Betätigungsdrang des Herrn Arbeitsministers kennt ja keine Grenzen. Ich fürchte, er wird erst zur Ruhe kommen, wenn er die Selbstverwaltung zur Filiale des Arbeitsministeriums degradiert hat.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der FDP)

— Daß die Liberalen da mitmachen, wundert mich nicht mehr. Bei Ihnen überrascht mich gar nichts mehr.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)




Dr. Blüm
Der Schaffensdrang des Arbeitsministers ist mehr ein Reglementierungszwang. Dabei ist die Treffsicherheit nicht gerade überwältigend, sonst hätten wir ja nicht in Sachen Zumutbarkeit nacharbeiten müssen. Ich rechne es diesem Parlament als Verdienst an, daß wir die Zumutbarkeitskriterien des Arbeitsministeriums verbessert haben, aus meiner Sicht - das gebe ich zu — immer noch nicht voll befriedigend, aber besser — und damit zustimmungsfähig — als das, was der Herr Arbeitsminister vorgelegt hatte, sind sie doch; denn zunächst bestand die Gefahr, daß in Verbindung mit der Zumutbarkeit eine Abstiegsautomatik in die Arbeitslosenversicherung eingebaut wurde. Wenn ich die Vorstellungen des Herrn Arbeitsminister von räumlicher Mobilität richtig verstehe, hält er wohl so eine Campinggesellschaft für ideal, in der die Menschen ihre Heimat wie eine Luftmatratze zusammenlegen und wieder aufblasen können. Das ist nicht die Vorstellung von räumlicher Mobilität, die wir haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß dieses Gesetz und die Diskussion über dieses Gesetz auch Anlaß sein sollten, noch einmal darüber nachzudenken, ob wir als Sozialpolitiker nicht bescheidener werden sollten, ob wir nicht für Autonomie der Gesellschaft, für die Tarifpartnerschaft, für die Sozialpartnerschaft und für die Selbstverwaltung mehr Spielräume zur Verfügung stellen sollten, weil ich sicher bin: Das Leben kennt immer noch einen Fall mehr, als die Gesetzgebungsperfektionisten sich ausdenken können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Näher am Leben, näher an der Praxis ist die Selbstverwaltung, weil sie von den Erfahrungen der Betroffenen lebt. Insofern, meine Damen und Herren: Weniger Staat, mehr Selbstverwaltung, weniger Theorie, mehr Erfahrung — das könnte die Leitlinie einer menschennahen Arbeitsmarktpolitik sein.
Dabei darf — lassen Sie mich das am Ende betonen — bei allem Streit — und der wird nötig sein, damit wir uns wechselseitig zu höheren Leistungen antreiben — nie vergessen werden, um was es geht. Es geht um die Hilfe für die Arbeitslosen, es geht darum, daß Beruf, Arbeit und menschliche Zufriedenheit miteinander verbunden bleiben und keine Gegensätze werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815808900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lutz.

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID0815809000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen heute am Ende eines intensiven parlamentarischen Beratungsverfahrens über die 5. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes. Wir haben diesen Entwurf monatelang diskutiert — im Plenum, im Ausschuß, in hundertfachen Gesprächen innerhalb und außerhalb des Bundestages. Wir haben mit den Gewerkschaften geredet, mit den Kirchen, mit Arbeitgebern, mit den Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und natürlich auch mit den Arbeitslosen selbst. Ich gebe zu: Das waren die
schwierigsten Gespräche bei der Beratung dieser Novelle.
Die Offentlichkeit hat an den Debatten lebhaften Anteil genommen. Es hat Schlagzeilen gegeben. Es war die Rede von großen Konflikten mit dem Arbeitsminister. Einige Herren der Opposition eröffneten ein gar schreckliches Feldgeschrei. Heute blasen sie mit gedämpfter Trompete.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Sie kennen unsere Trompeten nicht!)

Und wenn man heute die übliche Freitagskulisse als Gradmesser für den Stand der Diskussion nähme, dann müßte man eigentlich unterstellen, da sei viel Rauch und wenig Feuer und viel Lärm um nichts gewesen.

(Beifall bei Abgeordneten der FPD)

Da wir allerdings keine Schlagzeilen zu produzieren haben, sondern vernünftige Gesetze, stimmt mich das nicht weiter traurig. Denn diese 5. Novelle beweist in der Tat, was die intensive Arbeit der Regierung, die intensiven Gespräche mit den Betroffenen und die intensive Arbeit im Parlament zu leisten vermögen, nämlich dies: Nicht- und Fehlqualifizierten noch bessere Chancen der beruflichen Förderung zu eröffnen, den Zugang zu beruflicher Fortbildung und Umschulung besonders für jugendliche Arbeitslose zu erleichtern, strukturelle Wandlungen durch gezielte Hilfen für ein Umsteigen in Mangelberufe zu begleiten, den Frauen die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nach den Phasen der Kleinkindererziehung möglich zu machen, Langzeitarbeitslosen neue Chancen auf einem schwieriger gewordenen Arbeitsmarkt zu bieten, die Arbeitsämter zu noch intensiverer Betreuung der Arbeitslosen anzuhalten, ihren Charakter als Dienstleistungseinrichtung noch nachhaltiger zu unterstreichen, der Selbstverwaltung größere Kompetenzen und Kontrollrechte einzuräumen — das ist einer der Kernpunkte dieses Gesetzes —, die Positionen der Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit — etwa im Konkursfall, bei Kurzarbeit und beim Winterbau — zu verbessern und den behinderten Mitbürgern ihre Rehabilitationschancen voll zu erhalten. Das alles steht in diesem Gesetz. Es ist so vernünftig, daß sogar die Opposition ihm letztlich zustimmen wird.
Einige Herren hier im Plenum mag es enttäuschen, daß der große Krach mit dem Minister in der Koalition ausgeblieben ist. Für eine große Fernsehanstalt war das Thema 5. Novelle deshalb „gestorben", weil es keinen Krach gab, wie uns freimütig mitgeteilt wurde.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Wie war das mit den Nachtschichten?)

Für ein paar hunderttausend Bürger in diesem Lande allerdings hat unsere Arbeit Bedeutung, und darauf kommt es an. Das Gesetz steht. Niemand wurde beschädigt, und die Opposition beugt sich unseren besseren Einsichten.

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Wir beugen uns nie!)

Das kann einen mit Genugtuung erfüllen. Ich sage
ganz offen für meine Fraktion, daß wir noch mehr
darüber befriedigt sind, daß die 5. Novelle des Ar-



Lutz
beitsförderungsgesetzes — nimmt man alles in allem — im Einverständnis mit den Gewerkschaften und nicht gegen sie hier heute beschlossen wird. Natürlich hätten sich DGB und DAG noch bessere Regelungen gewünscht. Natürlich hat so mancher andere Verband und so mancher Betroffene noch fortschrittlichere Regelungen gefordert. Aber nicht einer von denen, mit denen wir geredet haben, wird bestreiten, daß der zustande gekommene Kompromiß tragfähig und vernünftig ist.
Ich will das an einem Beispiel erläutern, und zwar an dem Beispiel, dem auch der Herr Blüm gerade so viel Zeit gewidmet hat. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur wurde aus finanziellen Erwägungen die Förderung der beruflichen Aufsteiger zurückgenommen. Die Teilnehmer an derartigen Bildungsmaßnahmen erhielten als Unterhaltsgeld nicht mehr 90 % ihres vormaligen Nettolohnes, wenn sie an einer derartigen Bildungsmaßnahme teilnahmen, sondern nur noch 58 v. H. ihres vormaligen Einkommens. Das ist uns bei der Verabschiedung des Haushaltsstrukturverbesserungsgesetzes schwergefallen. Aber die knappen Kassen von Bund und Bundesanstalt haben uns dazu gezwungen.
Auch in der 5. Novelle wird die berufliche Förderung, die lediglich zweckmäßig erscheint, finanziell nicht aufgestockt. Das stimmt. Die Gewerkschaften hatten gerade das gefordert. Das stimmt auch. Die Opposition — Sie, Herr Blüm, und andere —, die finanzielle Konsequenzen nicht zu verantworten hat, hat sich diese Forderung zu eigen gemacht.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Wir konnten ihr bei einem Jahresdefizit von weit über 2 Milliarden DM auch bei dieser Fünften AFG-Novelle nicht entsprechen. Die Finanzen zwingen nach wie vor zu ökonomisch vernünftigen Lösungen

(Hasinger [CDU/CSU] : SPD-Mißwirtschaft!)

und damit auch dazu, daß nicht wahllos jeder gefördert wird, der bildungsbeflissen ist, sondern gezielt derjenige, der dies am notwendigsten braucht.
Ein Unterhaltsgeld von 80 % bekommen jetzt schon Arbeitnehmer, die arbeitslos sind oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht werden, nichtqualifizierte Arbeitnehmer, die erstmals die Notwendigkeit des Erwerbs beruflicher Qualifikationen erkennen, Frauen, die aus persönlichen Gründen, etwa weil der Mann starb oder die Ehe heillos zerrüttet und die Scheidung unausweichlich war, zur Rückkehr ins Erwerbsleben gezwungen sind. Wir führen mit diesem Gesetz darüber hinaus eine neue Kategorie ein, Arbeitnehmer nämlich, die bereit sind, sich in einen Mangelberuf umschulen zu lassen. Auch sie bekommen 80 v. H. ihres vormaligen Nettoverdienstes als Unterhaltsgeld während der Bildungsmaßnahme. Wir sagen gleichzeitig, daß uns nicht daran gelegen ist, daß jetzt die Bundesanstalt etwa in Versuchung geriete, einen Katalog von Mangelberufen erstellen zu wollen, sondern daß dies sehr von den regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarktes abhängt und deshalb dort und im Benehmen mit der Selbstverwaltung bei den Arbeitsämtern festzulegen ist.
Übrigens bleiben in der Tat nach wie vor die Aufsteiger aus eigenem Antrieb in der Förderung. Sie müssen sich aber mit 58 % begnügen. Vor dem Arbeitsförderungsgesetz — mein Kollege Blüm hat natürlich in der Eile wieder vergessen zu erwähnen, daß es ein Gesetz der Großen Koalition war — wurden die Bildungsbemühungen der Aufsteiger überhaupt nicht honoriert. Jetzt kriegen sie deutlich mehr als die Hälfte ihres Einkommens. Man kann darüber nachsinnen, ob es 580 oder 1000 oder wieviel Prozent mehr sind, wenn man von der Basis Null vor dem Arbeitsförderungsgesetz ausgeht. Die Beispiele könnte man weiterführen.
Wir betrachten es als wesentlichen Fortschritt in diesem Gesetz, daß jetzt die Rückkehr von Frauen ins Erwerbsleben nach Abschluß der Phase der frühkindlichen Erziehung erheblich erleichtert wurde. Wir betrachten es als großen Fortschritt, daß mit den Bildungsmaßnahmen in Form des § 41 a langfristig Arbeitslose aus Vergessenheit und Lethargie herausgeholt und in ein intensives etwa vierwöchiges Gespräch über ihre persönliche Situation, die vorhandenen Bildungsangebote, über Lage und Chance des Arbeitsmarktes hineingeholt werden. Wir bürden mit diesem Gesetz der Selbstverwaltung vor Ort neue Aufgaben, mehr Verantwortung, aber auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten auf. Wir hoffen, daß dieses Angebot extensiv genutzt wird. Wir vergrößern die Voraussetzungen für die Förderung der Winterbautätigkeit um einen halben Monat und führen erstmals ein korrektes Umlageverfahren ein.
Wir haben beim Kurzarbeitergeld die Konsequenzen aus der Schneekatastrophe in diesem Winter gezogen. Wir stärken die Position des Arbeitnehmers im Konkursfall und sorgen für eine frühere Benachrichtigung der Betriebsvertretung im Falle einer Abweisung des Konkursverfahrens mangels Masse.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815809100
Herr Abgeordneter Lutz, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID0815809200
Bitte schön.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0815809300
Herr Kollege Lutz, Sie sagten, Sie hätten die Konsequenzen aus der Schneekatastrophe gezogen. Ist Ihnen bekannt, daß nach einer Mitteilung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit Leistungen nicht deswegen nicht gewährt werden konnten, weil die Anzeige nicht rechtzeitig erfolgte, sondern weil die Voraussetzungen nicht vorlagen? Ich darf an den Mindestausfall beim Kurzarbeitergeld erinnern.

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID0815809400
Wir haben aber jetzt eine Regelung gefunden, die in der Tat noch bestehende Mängel beseitigt, so daß der Arbeitnehmer, wenn etwa wegen einer Schneekatastrophe die Kurzarbeit nicht rechtzeitig angemeldet werden konnte, trotzdem in den Bezug des Kurzarbeitergeldes kommt, sobald die Meldung nachgereicht wird. Wir haben das im Ausschuß einvernehmlich mit den Stimmen der Opposition beschlossen.



Lutz
Wir haben auch die Binnen- und Seeschiffahrt einvernehmlich in den Geltungsbereich der Kurzarbeiterregelung einbezogen, natürlich nur — das versteht sich von selbst —, soweit es die Seeschiffahrt innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer betrifft.
Ferner haben wir Anregungen für die Selbstverwaltung gegeben, sich bei Lohnkostenzuschüssen, Einarbeitungszuschüssen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auch des kritischen Sachverstands der Betriebs- und Personalräte zu bedienen. Herr Blüm, das war weiß Gott keine Selbstverständlichkeit. Das ist bisher noch nicht erfolgt. Wir ermuntern immer dann, wenn dies im Einzelfall angezeigt erscheint, die Arbeitsämter, eine solche Auskunft seitens der Betriebs- und Personalräte einzuholen.
Schließlich wird das Parlament heute, wie ich hoffe, durch eine Entschließung deutlich machen, daß wir im Widerspruchsverfahren das Handeln der Verwaltung nicht durch die Verwaltung, sondern durch die Selbstverwaltung überprüft wissen wollen, dies in Form paritätisch besetzter Widerspruchsausschüsse nach dem Sozialgerichtsgesetz.
Lassen Sie mich auch zur Frage des § 103, zum Problem der Zumutbarkeit, kommen. Ich muß hier sehr sorgfältig formulieren, damit der Fülle von Desinformationen und Falschauslegungen nicht weitere hinzugefügt werden. Wie ich schon in der ersten Lesung sagte, enthielt der Regierungsentwurf den Obersatz, der ganz deutlich machen sollte, daß bei der Beurteilung der Zumutbarkeit alle Umstände des Einzelfalles, die berufliche Tätigkeit, die Kenntnisse und Fertigkeiten des Arbeitslosen, seine familiären und sonstigen Verhältnisse abzuwägen seien mit den Interessen der Gesamtheit der Beitragszahler und der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes. Das hat z. B. damals bei dem Herrn Blüm wütende Aufschreie hervorgerufen, weil er die nachfolgenden Zumutbarkeitskriterien nicht an diesem verpflichtenden Obersatz gemessen hat. Das hat auch bei dem Herrn Stingl Irritationen ausgelöst und bei anderen dazu.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Und wie war es bei dem Herrn Lutz?)

Wir haben immer die Meinung vertreten — ich betone das heute noch einmal —, daß die Frage, ob eine Arbeit zumutbar oder unzumutbar ist, in einem ganz entscheidenden Umfang von der Individualsphäre des Betroffenen abhängt.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich habe hier im Plenum und in der Offentlichkeit namens meiner Fraktion viele Male Zweifel darüber geäußert, ob es überhaupt gesetzestechnisch möglich ist, einen Katalog von Zumutbarkeiten bzw. Unzumutbarkeiten in das Gesetz hineinzuschreiben. Wir haben uns nicht geirrt. Der Gesetzgeber ist einfach überfordert, wenn er die individuelle Situation von Hunderttausenden Einzelschicksalen zutreffend beschreiben sollte und daraus letztgültige Zumutbarkeitskriterien abzuleiten hätte.
Im jetzt vorliegenden Gesetzestext schärfen wir das Bewußtsein der Verwaltung und der Selbstverwaltung für das Individualschicksal und beschreiben
dann im Bericht des Ausschusses — auf den ich mit großem Ernst hinweisen möchte —, wie wir den Gesetzestext verstehen. Beides zusammen soll und kann der Selbstverwaltung, die durch Anordnung des Verwaltungsrates letztlich die Bestimmungen auszufüllen hat, den Weg weisen, damit Erlasse wie der 230/78 nie wieder Verwaltungshandeln in eine Richtung lenken, die in der Tat unzumutbar ist. Liest man den Text des 230/78, dann stellt man fest, daß der Wortlaut die bedingungslose Unterordnung des Arbeitslosen unter die Bedingungen des Arbeitsmarktes gebietet und die individuelle Betroffenheit ignoriert. Das kann zu keiner Zeit und von niemandem gewollt gewesen sein. Aber es ist verfügt, es ist erlassen worden.
Mit Gesetz und Bericht stellen wir klar, daß einem Arbeitslosen zwar der Wechsel eines Rentenversicherungszweiges zugemutet werden kann, nicht aber eine damit verbundene berufliche Dequalifikation, daß einem Arbeitslosen das Wochenendpendeln zuzumuten ist, falls dies nicht unzumutbare Härten für die Angehörigen und die Familie des Betroffenen in sich birgt, daß kein Arbeitsloser, der längere Zeit hindurch teilzeitbeschäftigt war, zur Vollzeitarbeit gezwungen werden darf und dies auch keinem Arbeitslosen zuzumuten ist, der sich in seinem Haushalt der Betreung der Kinder oder pflegebedürftiger Personen widmen muß. Kein Arbeitsloser kann und soll zu einem Teilzeitarbeitsverhältnis gezwungen werden, das mit unregelmäßiger Inanspruchnahme und damit ständiger Arbeitsbereitschaft verbunden wäre. Schließlich ist auch die Frage, ob einem Arbeitslosen Nachtschicht zugemutet werden kann, daran zu messen, ob die Verhältnisse des Betroffenen und seine körperliche bzw. psychische Konstitution den besonderen Beschwernissen, die aus der Nachtschichtarbeit erwachsen, entsprechen.
Wir haben übrigens keinen Zweifel, daß die Vermittler bei den Arbeitsämtern auch schon bisher sehr am Einzelfall orientiert entschieden haben. Das kann auch gar nicht anders sein. Die persönliche, die berufliche, die familiäre Sphäre hat der Gesetzgeber, hat auch das Arbeitsamt zu beachten. Sie haben bei der Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ihr besonderes Gewicht.
Möglicherweise ließen sich noch bessere gesetzliche Definitionen finden. Möglicherweise wird die zu erwartende Anordnung der Selbstverwaltung schon die bessere Präzisierung bringen. Wir hoffen das. Aber eines können weder Gesetz noch Bericht noch Anordnung erreichen: dem einzelnen Vermittler mehr als nur generelle Anleitungen für seine schwierige Arbeit mit den Arbeitslosen und im Dienste der Arbeitslosen zu geben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, daß ich zum Abschluß Dank sage: dem Minister und seinem Hause für die ungewöhnlich enge Kooperation während des gesamten Beratungsverfahrens, unserem Koalitionspartner für die Bereitwilligkeit, mit uns unvoreingenommen alle Einzelpunkte dieser Novelle zu durchleuchten, den Gewerkschaften, deren kritisches Echo unseren Blick



Lutz
für Schwachstellen der Novelle geschärft hat, und natürlich auch den Damen und Herren der Opposition,

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Ungeahnte Höflichkeit!)

denen — hoffentlich nur aus besserer Einsicht — heute die Zustimmung zu dieser Fünften Novelle mit ihren beträchtlichen Veränderungen möglich ist.
Es hat viel Geschrei um viel gegeben, aber es hat sich gelohnt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815809500
Das Wort hat der Abgeordnete Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0815809600
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich den Dank des Kollegen Lutz aufgreifen, auch den Dank an die Opposition, die sich in dieser Sache redlich bemüht hat, zur Sachlichkeit beizutragen.

(Müller [Berlin] [CDU/CSU] : Das machen wir immer! Bloß ihr merkt es nicht!)

Daß dabei ein differenziertes Angebot, wie vom Kollegen Blüm heute morgen vorgetragen, mit zum Spektrum gehört, möchte ich weniger kritisch denn lobend vermerken. Dieses unterschiedliche Angebot macht es immer wieder reizvoll, sich mit Ihnen auseinanderzusetzen.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : So sind wir Liberalen haft! — Franke [CDU/CSU] : So sind die echten Liberalen, nämlich wir!)

— Danke schön, Herr Kollege Blüm. — Den Streit möchte ich nicht hier ausfechten, Kollege Franke.
Ein bedauerndes Wort möchte ich in diesem Zusammenhang — und das war die Ursache, warum ich das überhaupt erwähne — schon sagen: Die veröffentlichte Meinung im Lande ist immer gern bereit, zu berichten, wenn vermeintlicher oder tatsächlicher Streit innerhalb von Parteien, innerhalb von Koalitionen oder zwischen Einzelpersonen vorhanden ist. In dem Moment aber, wo eine breite Übereinstimmung, erreicht durch sachliche Diskussion, einer Gesetzesberatung förderlich ist, ist das Interesse der Presse bedauerlicherweise gering. Ich befürchte, daß es auch bei der Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes so sein wird.
Für die meisten Menschen ist Arbeit die einzige Möglichkeit, in eigener Verantwortung ihre Existenz zu sichern. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich durch Entfaltung ihrer individuellen und sozialen Fähigkeiten selbst zu verwirklichen und die Gemeinschaft zu formen. Dieser Grundsatz bestimmt die Beschäftigungspolitik der Liberalen.
Mit unserer Wirtschaftspolitik haben wir dafür gesorgt, daß für den leistungsfähigen und Leistungswillen Arbeitnehmer, der Vollzeitarbeit sucht, im allgemeinen ein Arbeitsplatz vorhanden ist. Der rasche Abbau der Fluktuations- und Saisonarbeitslosigkeit unterstreicht deutlich diese Entwicklung.
Wir verkennen dabei nicht, daß uns Problemgruppen, Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit, teilzeitarbeitsuchende Frauen, entlassene ältere Angestellte, große Sorge bereiten. Erfreulicherweise brauche ich in diesem Zusammenhang heute nicht mehr von der Personengruppe der Jugendlichen zu sprechen, die uns ja zeitweilig gemeinsam große Sorge gemacht hat.
Sicher ist es richtig, daß die Wirtschafts-, Finanz- und Strukturpolitik für die Beschäftigung in unserer Gesellschaft eine hohe Bedeutung hat. Eine richtige und gute Wirtschaftspolitik ist die erste Voraussetzung für eine gute Beschäftigung. In konjunkturellen Aufschwungphasen, wie wir jetzt erfreulicherweise eine erleben, bleiben aber offensichtlich Schwierigkeiten der Problemgruppen weitestgehend erhalten. Hier bedarf es ergänzender und flankierender Maßnahmen in Form von gezielten Hilfen für eben diese Problemgruppen. Zahlreiche Spezialprogramme der letzten Jahre haben gewisse Entlastungen gebracht, aber ich verhehle nicht, daß für diese Problemgruppen noch vieles zu tun ist.
Die Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz, die wir heute verabschieden, ist ein weiterer Beitrag, die Arbeitslosigkeit auch bei den Problemgruppen abzubauen. Im Vordergrund — Kollege Lutz hat dies geschildert — stehen die verbesserte Förderung der beruflichen Qualifizierung, insbesondere für Frauen und Behinderte, sowie erhöhte Vermittlungshilfen in Form von Einarbeitungszuschüssen und Eingliederungsbeihilfen.
Einen breiten Raum in der Diskussion um dieses Gesetz hat die Frage der Zumutbarkeit bei der Aufnahme einer neuen Arbeit eingenommen. Um es vorab deutlich, klar und unmißverständlich zu sagen: Niemand möchte Unzumutbares zumuten, weder dem Arbeitsuchenden noch dem Beschäftigten. Bitte verübeln Sie es mir deswegen nicht, wenn ich in diesem Zusammenhang einmal daran erinnere, daß Hunderttausende von selbständigen kleinen Einzelhändlern, von selbständigen kleinen Landwirten, selbständigen Handwerkern, ob Schuster oder Damenschneider, die als Opfer einer technologischen Entwicklung und des Strukturwandels ihre Selbständigkeit aufgeben mußten, ohne Zögern eine abhängige Tätigkeit aufgenommen haben, daß sie sich, ohne auf den Schutz der Arbeitslosenversicherung zurückgreifen zu können, bemüht haben, sich selbst so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern. Es hat für diese Leute überhaupt keine Rolle gespielt, daß das ein Wechsel vom Status des Selbständigen hin zum Status des Angestellten oder des Arbeiters war. Für sie war es im Interesse ihrer Familien eine selbstverständliche Pflicht, so schnell wie möglich eine neue Arbeit aufzunehmen, oft eine minder entgoltene Arbeit. Das gilt aber nicht nur für Selbständige. Genauso sind Arbeitnehmer, egal ob Angestellte oder Arbeiter, vom Strukturwandel betroffen.
Dieses Haus ist sich hoffentlich einig, daß Erhaltungssubventionen für überlebte Strukturen in unserer Wirtschaft im Interesse aller Steuerzahler nicht zu verantworten sind. Wer aber ja zum Struk-



Cronenberg
turwandel als Prinzip sagt, wer den Strukturwandel als Ergebnis des technologischen Fortschritts bejaht, der muß notwendigerweise auch in Kauf nehmen, daß Beschäftigte dieser Betriebe, dieser Branchen ihren Arbeitsplatz wechseln, neue Arbeit annehmen müssen.
In einer von uns bejahten, sozial verpflichteten Marktwirtschaft ist es selbstverständlich, daß soziale Gesichtspunkte bei der Zumutbarkeit des Wechsels einen sehr, sehr hohen Stellenwert haben. Aus diesem Grunde haben wir auch die Ihnen bekannte Generalklausel dem § 103 vorangestellt und neugefaßt. Dadurch haben wir klargestellt, daß bei der Abwägung der Interessen des Arbeitslosen und des Beitragszahlers die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
Die Berücksichtigung dieser persönlichen Umstände hat im Einzelfall richtigerweise durch den Vermittler vor Ort beim Arbeitsamt zu erfolgen. Deswegen war es die Aufgabe des Gesetzgebers, dem Vermittler notwendiges Handwerkszeug in Form von einzelnen Tatbeständen an die Hand zu geben. Ich möchte in diesem Zusammenhang gern den Kollegen von der SPD-Fraktion danken, die besonderen Wert darauf gelegt haben, daß bei diesen Konkretisierungen keine Mißverständnisse auftreten können.

(Beifall bei der FDP)

So haben wir gemeinsam festgelegt, daß es unter Berücksichtigung der Einzelumstände für einen Arbeiter durchaus zumutbar ist, eine Angestelltentätigkeit auszuüben, und umgekehrt. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit eine persönliche Bemerkung machen: Für den Streit an dieser Stelle, ob das Prestige eines Arbeiters oder das eines Angestellten höher ist, habe ich persönlich überhaupt kein Verständnis.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wir haben ferner festgelegt, daß Wochenendpendeln unter bestimmten Voraussetzungen durchaus zumutbar ist. Niemand soll und kann verlangen, daß der Junggeselle, der zwei behinderte Elternteile pflegt, zum Wochenendpendler wird; darin sind wir uns mit dem Kollegen Blüm durchaus einig. Aber ebenso wenig kann jemand verlangen, daß der Familienvater aus dem Bayerischen Wald, der in der Woche als Bauarbeiter in München arbeitet, Beiträge zahlt, von denen ein junger Mann aus dem Nachbarort Arbeitslosengeld bekommt, und zwar deswegen, weil er es ablehnt, auswärts zu arbeiten.
Ähnlich verhält es sich hinsichtlich der Schichtarbeit. Zigtausende von Schichtarbeitern im Ruhrgebiet zahlen ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Sie können mit Recht verlangen, daß wir hier dafür Sorge tragen, daß ihr Beitragsaufkommen nicht dazu verwandt wird, Leuten Arbeitslosengeld zu zahlen, die es ablehnen, eine neue Arbeit aufzunehmen, weil Dauer, Lage oder Verteilung der Arbeitszeit anders als vorher sind. Damit hier kein Mißverständnis auftaucht: Die in der Generalklausel festgelegten Grundsätze, insbesondere der Bezug auf die individuelle Situation des einzelnen Arbeit-
suchenden, müssen und sollen Grundlage der Entscheidung des Vermittlers, sein.
Noch etwas möchte ich im Zusammenhang mit der Zumutbarkeitsregelung, gerade auch im Interesse des Arbeitslosen selber, hier sehr deutlich ansprechen: Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, um so schwieriger wird die berufliche Wiedereingliederung. Die Neugliederung zielt darauf ab, dem Arbeitslosen die Dauerarbeitslosigkeit mit ihren verhängnisvollen Folgen für sein Selbstwertgefühl, für seine soziale Anerkennung, für den sozialen Status seiner Familie zu ersparen. Es ist eine böswillige Unterstellung, wenn behauptet wird, wir wollten mit dieser Novellierung etwa Arbeitslose schikanieren. Uns geht es vielmehr darum, den Arbeitslosen unter zumutbaren Bedingungen so schnell wie nur eben möglich wieder in eine eigenverantwortliche Rolle, in eine eigenverantwortliche Position gegenüber seiner Familie und gegenüber der Gesellschaft zu bringen. Es versteht sich von selbst — trotzdem möchte ich es hier sehr betonen —, daß den Arbeitslosen notwendige berufliche Qualifizierungen genauso zugemutet werden können und müssen, wie dies bei der unmittelbaren Arbeitsaufnahme der Fall ist. Ich wäre dankbar, wenn die Vermittler vor Ort sehr darauf achteten, daß von diesen im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten viel, möglichst viel Gebrauch gemacht wird.
Daß sich für die Lösung in der Form des vorliegenden Gesetzesvorschlags eine so breite Mehrheit findet, scheint mir ein überzeugender Beweis dafür zu sein, daß es sich alles in allem um einen ausgewogenen Gesetzesvorschlag, um eine ausgewogene Novellierung handelt. All denjenigen in den Fraktionen, die an diesem Gestz konstruktiv mitgearbeitet haben, gilt mein Dank.
Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, daß einige Kollegen, insbesondere der Kollege George, die Auffassung vertreten, daß die eine oder andere Formulierung juristisch nicht voll ihren Wünschen entspricht. Ich betone: juristisch-technisch, nicht inhaltlich. Ich habe zwar Verständnis dafür, daß man dem Gesetz unter solchen Umständen nicht ganz zustimmen kann, möchte aber den Kollegen George darauf aufmerksam machen, daß diese kritische Betrachtung der Gesetzestechnik im Sozialrecht — bedauerlicherweise, wie ich meine — recht häufig zu finden ist.

(Franke [CDU/CSU] : Aber deswegen muß man das ja nicht immer wiederholen! — Müller [Berlin] [CDU/CSU] : Darum muß man es verbessern!)

Ich hätte mich gefreut, wenn sich diejenigen, die das Gesetz insgesamt ablehnen, an den notwendigen Auseinandersetzungen im Plenum und im Ausschuß mehr beteiligt hätten, als dies der Fall war.
Schließlich bringt die Novelle die Gleichstellung der befreiten Angestellten hinsichtlich des Beitrags der Bundesanstalt für Arbeit zur Alterssicherung bei Arbeitslosigkeit. Wir werden prüfen, ob hier möglicherweise vorhandene Benachteiligungen bei den Angestellten, die gleichzeitig freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind,



Cronenberg
abgebaut werden müssen. Ich überblicke im Moment den Gesamtsachverhalt nicht ausreichend, um hier ein endgültiges Urteil abgeben zu können.
Zum Schluß möchte ich noch einige Bemerkungen zu dem Entschließungsantrag machen. Für die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit ist es bekanntlich nach geltendem Recht möglich, paritätisch besetzte Widerspruchsstellen einzurichten. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hatte bisher davon abgesehen, dies zu tun. Widerspruchsstelle im Bereich der Bundesanstalt ist vielmehr der Direktor des Arbeitsamtes. Wir Freien Demokraten respektieren die Entscheidung der Selbstverwaltung. Wir haben es deshalb abgelehnt, das Sozialgerichtsgesetz zu ändern und die Errichtung paritätisch besetzter Widerspruchsstellen vorzuschreiben. Mit dem vorgelegten Entschließungsantrag möchten wir die Selbstverwaltung der Bundesanstalt bitten, die Gründe, aus denen sie bisher von paritätisch besetzten Widerspruchsstellen abgesehen hat, noch einmal zu überprüfen. Dies ist auch die übereinstimmende Auffassung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung gewesen. Daß nach den Gepflogenheiten in unserem Staat der Verwaltungsrat seine Auffassung dein Bundestag nicht unmittelbar mitteilen kann, ist der einzige Grund dafür, daß wir in diesem Zusammenhang die Bundesregierung einschalten. Dies, nicht mehr, aber auch nicht weniger, hat es mit dem Entschließungsantrag auf sich, und ich bitte daher auch hier um möglichst breite Zustimmung.
Alles in allem gilt also noch einmal mein Dank nicht nur den Herren aus dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, sondern auch den Kollegen und Mitarbeitern in beiden Fraktionen. Mir geht es jetzt darum, daß dieses Gesetz bei dem Vermittler vor Ort all diejenigen Möglichkeiten schafft, die wir uns davon versprechen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815809700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kraus.

Rudolf Kraus (CSU):
Rede ID: ID0815809800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich mit dem Herrn Cronenberg über die große Vielfalt von Meinungen, die in einzelnen Parteien oder Fraktionen vorhanden sein können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Ausführungen von Herrn Cronenberg hatten mit der Meinung des Herrn Lutz nur noch geringfügige Ähnlichkeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das zeigt auch, daß dieses Gesetz offensichtlich so abgeschlossen werden konnte, daß die ursprüngliche Meinung des Herrn Lutz, die er heute wieder anklingen ließ, nicht zum Tragen gekommen ist. Das ist übrigens auch eine Erklärung dafür, daß sich der Krach in Grenzen gehalten hat. Herr Lutz konnte seine ursprünglichen Forderungen und die Dinge, die er angekündigt hat, wirklich nicht durchsetzen; er ist damit voll gescheitert. Er muß nach-
geben, und es ist bewundernswert, mit welcher Eloquenz er jetzt versucht, auf den Zug aufzuspringen, der abgefahren ist, um sozusagen auch noch bei den Siegern zu sein. Wir wollen ihm diese Freude, wenn es für ihn eine ist, durchaus gönnen.
Für uns als CSU hatte und hat die Fünfte Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz zwei Ziele. Einmal soll sie der Arbeitsverwaltung mehr Möglichkeiten geben, das ursprüngliche Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes zu verfolgen, nämlich die Menschen rechtzeitig in die Lage zu versetzen, sich an die Schwankungen und Veränderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Die Arbeitsverwaltung soll in die Lage versetzt werden, vorbeugend die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Zum zweiten denken wir, daß es ein großer Vorteil des Gesetzes hätte werden können, wenn es gelungen wäre, die Kriterien der Zumutbarkeit völlig klar zu fassen, und zwar im Sinne des Runderlasses 230. Diese beiden Ziele wurden sicher nur sehr unvollkommen erreicht.
Schon im Vorfeld der jetzigen Gesetzesberatungen hat Herr Minister Ehrenberg in dieser Angelegenheit ein echtes Trauerspiel geboten. Ich erinnere hier nochmals an die Vorgänge um diesen Runderlaß 230. Nachdem er zunächst einmal zugestimmt hatte und damit mit den Bestimmungen einverstanden war, mußte er auf Druck des Herrn Lutz und anderer nachgeben; es mußten sogar personelle Opfer gebracht werden. Später hat man sich die Sache wieder überlegt, und man hat dann den Inhalt dieses Runderlasses annähernd in das neue Gesetz hineingeschrieben. Angesichts dieser Vorgänge ist es natürlich sehr merkwürdig zu hören, daß sich die Opposition der besseren Einsicht der Regierung gebeugt habe. Die Frage ist hier: Welcher Einsicht? Der Einsicht Nr. 1: Ursprünglicher Runderlaß? Der Einsicht Nr. 2: Abschießen von Herrn Baden? Der Einsicht Nr. 3: Endgültiger Gesetzentwurf? Und dann noch diese merkwürdigen Änderungen zum Schluß! Die Opposition hat sich der Einsicht der Sachkenner, der Leute, die diesen Runderlaß ursprünglich ausgearbeitet haben, einem Ergebnis der Selbstverwaltung, gebeugt, weil hier die sachdienlichste Lösung angeboten worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die weit überwiegende Zahl der Arbeitslosen ist nach unserer Auffassung arbeitswillig und vermittlungsbereit. Dies beweisen schon die Vermittlungszahlen der Bundesanstalt für Arbeit. Diese Arbeitslosen sind nicht die Problemfälle, die zu ihrer Lösung der Unterstützung durch den Gesetzgeber bedürfen.
Es bleibt aber die vielfältig belegte Tatsache bestehen, daß einige Arbeitslose, sei es aus falscher Einschätzung ihrer Person oder der Arbeitsmarktlage, sei es aus Willensschwäche oder übertriebenem Egoismus, mit den großzügigen finanziellen Unterstützungen und tatsächlichen Hilfen der Bundesanstalt für Arbeit allein nicht zu bewegen sind, die ihnen mögliche berufliche oder regionale Mobilität an den Tag zu legen, die vom Arbeitsmarkt gefordert wird. Für diese bedarf es klarer gesetzlicher Aussagen, was ihnen an beruflicher und



Kraus
örtlicher Mobilität zuzumuten ist, um die ohnehin sehr schwierige Tätigkeit der Vermittler der Arbeitsämter vor Ort zu unterstützen und zu erleichtern.
Diese Hilfestellung zu verweigern und die Vermittler im Stich zu lassen, stände dem Gesetzgeber schlecht an. Sie ist zudem aus Gründen der Gleichbehandlung und der Gerechtigkeit geboten, um eine gleichförmige Behandlung und Beurteilung dieser Frage im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten und an alle Arbeitslosen bei allen Arbeitsämtern die gleichen Anforderungen zu stellen.
Wie wichtig dabei die regionale Mobilität, insbesondere bei jungen und unverheirateten Arbeitslosen, ist, verdeutlicht eine jüngst beendete Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit über die großen regionalen Unterschiede in der Struktur der Arbeitslosigkeit und der offenen Stellen. Die regionalen Arbeitsmärkte werden danach teils durch fehlende Arbeitskräfte, teils durch häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse, aber auch durch einen Arbeitskräftemangel bei anderen Arbeitsämtern nachdrücklich beeinflußt.
Wenn im Zusammenhang mit der Zumutbarkeit von Arbeitsplätzen in der Offentlichkeit von einer Verschärfung der Anforderungen durch das 5. Änderungsgesetz die Rede war, so trifft dies nicht die wirklichen Verhältnisse. Denn nach den jetzt dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorliegenden Kriterien wird seit längerem bei vielen Arbeitsämtern von vielen Vermittlern verfahren, aber eben nicht von allen. Dabei werden, der bestehenden Rechtslage entsprechend, in jedem Einzelfall die persönlichen Verhältnisse und hier alle relevanten Umstände, insbesondere die bisherige berufliche Tätigkeit des Arbeitslosen, seine familiären Verhältnisse und die Vermittlungsmöglichkeiten bei der gegebenen Arbeitsmarktlage, berücksichtigt. Die Beachtung aller Umstände führt zugleich dazu, eine Arbeitsstelle erst dann als zumutbar anzusehen, wenn überhaupt kein Umstand im Persönlichkeitsbereich des Arbeitslosen entgegensteht. Wäre es anders, hätten wir mit Sicherheit bisher wesentlich mehr Beschwerden der Betroffenen gehabt. Die Beschwerden wurden in erster Linie von den Theoretikern vorgebracht.
Die Arbeitnehmer erwarten, daß die von ihnen als Pendler und unter oft schwierigen Umständen erarbeiteten Beiträge bestens verwertet werden, nicht vergeudet werden und nicht denen zugute kommen, die sich auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung ausruhen möchten.
Eine weitere Änderung ,der vorgeschlagenen Regelung oder ihre Verwässerung durch Erklärungen und Interpretationen, die offensichtlich beabsichtigt sind, würde zwangsläufig die Handlungsfreiheit der Arbeitsämter einengen, die Vermittler zuweilen vor unlösbare Aufgaben stellen und einen besseren Ausgleich des Arbeitsmarktdefizits zwischen Arbeitslosenzahl und offenen Stellen verhindern.
Das letzte ist ja ganz besonders wichtig vor dem Hintergrund unserer aktuellen Arbeitsmarktsituation. Der Rückgang der Arbeitslosenzahl steht in keinem Verhältnis mehr zu den tatsächlich offenen Stellen. Hier geht es also nicht um zusätzliche Arbeitsplätze, sondern zunächst einmal darum, die vorhandenen freien Arbeitsplätze überhaupt zu besetzen. Zunehmend wird das ein Problem. Wird dies nicht erreicht, können eine zusätzliche Belastung der berufstätigen Arbeitnehmer, eine Wettbewerbserschwernis oder gar ein Verlust weiterer Arbeitsplätze nicht ausbleiben.
Ich teile hier die Meinung von Herrn Schmidt von der FDP. Er hat hierzu in der „Frankfurter Rundschau" vom 15. Mai 1979 gesagt, die Bundesanstalt für Arbeit dürfe in ihrer Handlungsfähigkeit nicht kastriert werden, und derjenige, der die Tricks beherrsche, dürfe nicht auf Kosten der Beitragszahler durch die Maschen fallen. Das ist eine Äußerung des Herrn Schmidt, die wir voll unterstützen können.
Wir müssen dafür sorgen, daß unsere Gesellschaft sich nicht selber in eine Gruppe der Anspruchsbürger und in eine Gruppe der Leistungsbürger spaltet;

(Beifall bei der CDU/CSU)

Anspruchsbürger, die jede gesetzliche oder sonstige von unserem sozialen Sicherungssystem gebotene Möglichkeit nutzen — oft mit sehr viel Sachverstand und viel Aufwand an Intelligenz —, und Leistungsbürger, die bereit sind, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips alle ihre Probleme, soweit sie überhaupt dazu in der Lage sind, selbst zu lösen, und die damit einen entscheidenden Beitrag für die soziale Sicherheit aller leisten.
Es stellt sich die Frage: Warum sollte einem langfristig Arbeitslosen, der von der Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherung unterstützt und unterhalten wird, nicht grundsätzlich das zuzumuten sein, was Hunderttausende Tag für Tag freiwillig in Kauf nehmen? Zum Beispiel nehmen nahezu 20 % der Angehörigen von Bauberufen allein im ostbayerischen Grenzland Wochenendpendeln auf sich. Ein hoher Prozentsatz aller im Bundesgebiet beschäftigten Arbeitnehmer der Stahlbau- und -montageindustrie können wegen der Eigenart und der Bedingungen ihres Berufs nur am Wochenende mit ihren Familien zusammen sein. Wieviel Arbeiter und Angestellte, die vorwärtskommen und aufsteigen wollen, nehmen für eine Verbesserung ihrer Arbeits- und Einkommensbedingungen darüber hinaus das Wochenendpendeln in Kauf!
Dabei war es selbstverständlich — so soll es auch in Zukunft sein —, daß die familiären und sonstigen Verhältnisse bei der Zumutbarkeit Berücksichtigung finden. Infolgedessen bedarf es nicht der Anreicherung oder Ausschmückung des von der Bundesregierung vorgelegten § 103 durch die ausdrückliche Erwähnung dieser von der Praxis der Arbeitsämter ohnehin berücksichtigten Grundsätze. Allerdings: Es schadet auch nichts, sie in den Gesetzestext aufzunehmen. Offenbar ist es sehr, sehr schwer, den mit den Forderungen bestimmter Leute an den Tag gelegten Fehlgriff offen einzugestehen. Aus „echter Nächstenliebe" wird dann das



Kraus
.) Ganze verpackt. Unter diesem Gesichtspunkt sind wir bereit zu akzeptieren. Nur so läßt sich der von der Regierungskoalition eingebrachte Änderungsantrag überhaupt erklären.
Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen sind ungelernte Arbeitnehmer. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Hilfen für berufliche Ausbildung und Fortbildung zu verbessern. Seit Erlaß des Haushaltsstrukturgesetzes werden daher von der CDU/ CSU permanent entsprechende Forderungen erhoben.
Endlich wird in dem vorliegenden Entwurf einschließlich der Änderungsanträge ein entsprechender Schritt unternommen. Die CDU/CSU hätte sich gewünscht, daß dabei der Weg konsequent zu Ende gegangen worden wäre. Sie bedauert insbesondere die mangelnden Förderungsmöglichkeiten für diejenigen Arbeitnehmer, die sich selbständig machen wollen, und für die Frauen. Die Selbständigen schaffen nämlich neue Arbeitsplätze und bieten zudem die Möglichkeit zu sinnvoller und guter beruflicher Ausbildung.

(Zuruf des Abg. Lutz [SPD])

In dem vorliegenden Gesetzesvorschlag wird auch nicht genügend berücksichtigt, daß die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden, trotz der sehr erheblichen finanziellen Hilfen der Bundesanstalt für Arbeit bei manchen Arbeitslosen sehr gering ist. Soweit Arbeitslose, die trotz nachdrücklicher Bemühungen des Arbeitsamts noch keinen Arbeitsplatz finden konnten, sich weigern, an einer vom Arbeitsamt vorgeschlagenen beruflichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen, die sie erfolgreich beenden und dadurch eine bessere Vermittlungschance erlangen könnten, lassen sie sich in unverantwortlicher Weise von der Solidargemeinschaft tragen.

(Erneuter Zuruf des Abg. Lutz [SPD])

Nichts anderes kann für die verweigerte Teilnahme an anderen Vermittlungsmaßnahmen gelten. Auch hier müssen deshalb Sperrzeiten verhängt werden können. Anderenfalls wird der Schutz der Steuern und Beiträge zahlenden Arbeitnehmer vor Ausbeutung durch trickreiche Egoisten vernachlässigt. Leider kommt dieser Schutz der arbeitenden Bevölkerung beim Fünften Änderungsgesetz zu kurz.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß mit diesem Gesetz — Herr Cronenberg erwähnte es bereits — eine Reihe von Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten, die zu Beginn dieser Legislaturperiode im Rahmen der Neuordnung der Renten- und Krankenversicherung entstanden sind, nunmehr korrigiert werden. Ich denke hierbei in erster Linie an die Fortzahlung der Altersvorsorgebeiträge für die Angehörigen berufsständischer Versorgungswerke und Inhaber befreiender Lebensversicherungen durch die Bundesanstalt für Arbeit im Falle ihrer Arbeitslosigkeit. Hier bestand tatsächlich die Gefahr, daß eine Reihe von Menschen zumindest mit ihrer Altersvorsorge durch das soziale Netz der Sicherung gefallen wären. Ursprünglich sollten nur für die rentenversicherten Angestellten und Arbeiter im Falle ihrer Arbeitslosigkeit Beiträge durch die Bundesanstalt gezahlt werden. Obgleich der Gesetzgeber Angehörige berufsständischer Versorgungswerke aus der Pflichtversicherung der Arbeiter- und Rentenversicherung herausgenommen hat und für eine Reihe weiterer Personen Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen hatte, sollten die Angehörigen dieser Gruppe ursprünglich also keine Beiträge zur Altersicherung durch die Bundesanstalt erhalten. Wir begrüßen deshalb noch einmal ausdrücklich, daß es in den langen, dieser heutigen Sitzung vorausgegangenen Ausschußberatungen gelungen ist, die Einsicht dafür zu wecken — sie war zunächst wirklich nicht vorhanden; ich erinnere an jene merkwürdige Rede des Kollegen Urbaniak ganz zu Anfang dieser Diskussion —, daß dieser unserem Sozialstaat sicher unwürdige Zustand beendet werden mußte.
Meine Damen und Herren, wir werden diesem Gesetz wegen der grundsätzlichen Zielrichtung zustimmen, auch wenn sehr viele Fragen offen und viele Probleme ungelöst bleiben. Wegen der großen ideologischen Differenzen in dieser Frage und der letztlich doch geringen Mehrheit ist es Ihnen eben nicht möglich, wirklich klare, eindeutige Gesetze zu verabschieden.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815809900
Das Wort hat Frau Abgeordnete Steinhauer.

Waltraud Steinhauer (SPD):
Rede ID: ID0815810000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen noch einmal besonders betonen, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung einer 5. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz in zäher Kleinarbeit verbessert und fortentwickelt worden ist, so wie es sich für ein parlamentarisches Verfahren gehört. Ausgehend von dem Entwurf sind in Zusammenarbeit von Koalition und Bundesregierung konkrete Fortschritte erreicht worden. Das kann nur diejenigen überrascht haben, die unabhängig von den Inhalten von Anfang an eine negative Diskussion führen wollten.

(Beifall bei der SPD)

Wenn ich heute morgen die beiden Herren Blüm und Kraus höre, weiß ich überhaupt nicht mehr, wohin die Reise eigentlich gehen, wie die Kurve eigentlich geschlagen werden soll.

(Erneuter Beifall bei der SPD)

Ich darf die wichtigsten Punkte, um die es tatsächlich geht, noch einmal in Erinnerung rufen.
Wir haben dafür gesorgt, daß die berufliche Förderung von Behinderten, die häufig schulisch durchgeführt werden muß, weiter im Förderungsbereich des Arbeitsförderungsgesetzes bleibt.
Arbeitnehmer werden das erhöhte Unterhaltsgeld von 80 % des bisherigen Nettolohnes bekommen, wenn sie sich in einen Mangelberuf umschulen lassen. Was ein Mangelberuf ist, kann natürlich nicht von oben herab bundesweit bestimmt werden. Die geeignete Definition kann man nur vor Ort bestimmen. Hier stellt sich der örtlichen Selbstverwaltung
12626 Deutscher Bundestau — 8. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1979
Frau Steinhauer
eine konkrete Aufgabe; sie kann insbesondere regionale Besonderheiten berücksichtigen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen)

Diese Mangelberufsregelung ist allseits positiv gewürdigt worden.
In der Tat ist ja die Situation des Arbeitsmarktes nicht nur durch die Arbeitslosenzahl, sondern auch durch den Mangel an Fachkräften gekennzeichnet. Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß Umschulungsmaßnahmen generell als nachträgliche Reparatur anzusehen sind. Mehr als die Hälfte aller Arbeitslosen sind ungelernt. Da paßt doch einiges nicht zusammen. Die Arbeitgeber können auf der einen Seite nicht den Mangel an Fachkräften beklagen, aber auf der anderen Seite zu wenig Ausbildungsplätze bereitstellen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsstellen ist kein Gnadenakt der Unternehmer, sondern zwingende Notwendigkeit im Interesse der Arbeitnehmer und der Unternehmer selbst.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wer das duale Ausbildungssystem erhalten will, muß sich auch der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, insbesondere der Jugend stellen und für qualifizierte und ausreichende Ausbildungsplätze sorgen. Übrigens, Herr Kollege Blüm: Sozialdemokraten brauchen keinen Nachhilfeunterricht hinsichtlich des Stellenwertes der beruflichen Bildung.

(Beifall bei der SPD)

Das sollten Sie in Ihrer eigenen Partei einmal regeln. Zweimal hat die Unionsmehrheit in der letzten Legislaturperiode entsprechende Berufsbildungsgesetze im Bundesrat abgelehnt.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Das Unterhaltsgeld haben wir nie kürzen wollen!)

— Das steht hier nicht zur Debatte. Wir sprechen von dem Stellenwert. Das paßt Ihnen jetzt nicht. Sie haben doch den Stellenwert der beruflichen Bildung ganz besonders herausgestellt, da haben Sie Nachholbedarf.

(Beifall bei der SPD)

Zurück. zum Arbeitsförderungsgesetz und zu den Besonderheiten, die wir heute fortentwickeln. Frauen, die wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, erhalten ebenfalls die erhöhte Förderung von 80 %. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt.
Von Bedeutung ist hier aber besonders die Anrechnung der Zeit der Kindererziehung bei der Berechnung der Rahmenfrist. Bisher ist es so, daß Anspruch auf Förderung diejenige Frau hat, die innerhalb der letzten zwei Jahre erwerbstätig war. Jetzt werden pro Kind bis zu drei Jahren zusätzlich angerechnet. Ich will ein konkretes Beispiel bringen: Wenn sich eine Frau vier Jahre vorrangig um ihr Kind gekümmert hat, kann sie anschließend eine
Förderungsmaßnahme in Anspruch nehmen, um wieder auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, wenn sie innerhalb der letzten sechs Jahre zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war. Das ist für mich ein Stück praktischer Familienpolitik.
An dieser Stelle eine etwas auflockernde Einschaltung. Heute morgen habe ich in einer Zeitung ein Zitat, aufgespießt aus der Buxtehuder Zeitung, gelesen: „Frauen sind arbeitsloser als Männer". Daß paßt nicht ganz hierher, aber vielleicht kann es uns doch ein bißchen aufrufen, gerade dem Problem der arbeitslosen Frauen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die berufliche Wiedereingliederung längerfristig Arbeitsloser wird durch die Einführung kurzfristiger Bildungsmaßnahmen erleichtert. Für die Teilnahme an diesen Kursen wird ein Unterhaltsgeld von 80 % gezahlt.
Bei der Diskussion dieses neuen arbeitsmarktpolitischen Instruments ist zum Teil befürchtet worden, es gehe um ein neues „Psychotraining". Ich meine, diese Befürchtung ist unbegründet. Es geht dabei um nichts anderes als um eine Intensivierung der Vermittlungsbemühungen. Das setzt voraus, daß die Kurse ausreichend lang sind, mindestens also vier Wochen dauern. Dabei geht es nicht nur um die Berufsfeldvermittlung, sondern auch um eine intensive sozialpädagogische Begleitung.
Wenn die Kurse Erfolg haben sollen, müssen die langfristig Arbeitslosen sorgfältig darauf vorbereitet werden. Insbesondere müssen diese auch danach umfassend betreut werden. Das sind Aufgaben, die dem Arbeitsamt vor Ort direkt obliegen.
Da für derartige Maßnahmen im vorhinein keinerlei Erfahrungen vorliegen, sind die Bundesanstalt für Arbeit und auch die Träger solcher Lehrgänge gut beraten, uns nach angemessener Zeit einen Überblick über die Praxis zu verschaffen. Da die Position der Selbstverwaltung durch die 5. Novelle zum AFG generell gestärkt wird, ist auch dies ein Grund, aufmerksam zu verfolgen, welche konkreten Ergebnisse sich einstellen.
Bei zurückliegenden Diskussionen mußte man leider oft den Eindruck haben, als wäre die 5. Novelle zum AFG allein von Fragen der Zumutbarkeit bestimmt. Daß dies nicht zutrifft, dürfte dem aufmerksamen Zuhörer dieser Debatte und dem Leser des Gesetzestextes schnell klar sein. Ich habe heute allerdings von Herrn Blüm und Herrn Kraus gehört, daß diese hier schon etwas Unterschiedliches hineinlesen, was ich aus dem Gesetz vergeblich herauszulesen versucht habe.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das liegt an Ihnen!)

Ich möchte zum Problem der Zumutbarkeit, die in § 103 geregelt ist, noch etwas sagen, was mir in der Offentlichkeit bisher sehr wenig diskutiert worden zu sein scheint, weshalb ich es ganz besonders herausstreichen möchte. Das bisher geltende Recht ging bei der Beurteilung der Frage der Zumutbar-



Frau Steinhauer
keit von den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und den Interessen der Gesamtheit der Beitragszahler und erst dann von den Interessen des einzelnen Arbeitslosen selber aus. Das heute zur Verabschiedung anstehende Gesetz setzt andere Prioritäten. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit kommt es in Zukunft verstärkt darauf an, die Interessen des Arbeitslosen, seine berufliche Tätigkeit und seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie seine persönlichen Verhältnisse mit den Interessen der Gesamtheit der Beitragszahler gegeneinander abzuwägen und diese in Verbindung mit dem Arbeitsmarkt und seine Entwicklung zu setzen. Das ist also eine völlige Umkehrung — zunächst der Arbeitslose, dann der Arbeitsmarkt; vorher erst der Arbeitsmarkt und dann der Arbeitslose —, und das scheint mir bei der ganzen Diskussion um den § 103 sehr bedeutsam zu sein.
Bei den Beispielen ist auch von einem etwaigen Wechsel in der Rentenversicherung die Rede. Ich verstehe nicht, daß in der Diskussion hierüber ein Wechsel zur Arbeiterrentenversicherung immer als Abqualifizierung angesehen wurde. Dies ist eine negative Bewertung der Arbeitertätigkeit schlechthin; dagegen setze ich mich entschieden zur Wehr. Eine solche Abwertung ihrer Tätigkeit müssen die Millionen Arbeiter in unserem Land als schwere Brüskierung ansehen.

(Beifall bei der SPD)

Übrigens hat eine Studie aus dem letzten Jahr für den Facharbeiter bessere Chancen am Arbeitsmarkt als für den nicht hochqualifizierten Angestellten festgestellt. Auf die Nachfrage nach Fachkräften habe ich in meinen Ausführungen schon hingewiesen. Das bei den Diskussionen zutage getretene Statusdenken paßt jedenfalls nicht mehr in unsere Zeit.
Lassen Sie mich auch dies noch einflechten: Die gesamte Diskussion über die Zumutbarkeit in bezug auf die Arbeitslosen ist übrigens von den Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen vielfach als Zumutung für sie empfunden worden. Die SPD fordert im übrigen seit jeher die Neuregelung und Fortentwicklung des Arbeitnehmerverhältnisrechts, und unser Ziel ist, daß ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff und ein einheitlicher Arbeitnehmerstatus geschaffen werden.

(Beifall bei der SPD)

In der Frage „Teilzeit — Vollzeit" wäre eine noch bessere Regelung durchaus denkbar. Das ist jedenfalls meine Meinung. Zwar ist klargestellt, daß auch in derartigen Fällen die Interessen des Arbeitslosen und die der Gesamtheit der Beitragszahler unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, nicht zuletzt der familiären und sonstigen persönlichen Verhältnisse, gegeneinander abzuwägen sind, doch müßte es meines Erachtens ausreichen, daß jemand aus rein subjektiver Sicht feststellt, er wolle nur Teilzeitarbeit verrichten. Ich habe keinen Zweifel daran, daß sich langfristig diese Lösung durchsetzen wird. Der Umfang der Teilzeitarbeit breitet sich aus; das ist zur Zeit vorrangig das Verdienst der Tarifvertragsparteien.
Die Beiträge der Opposition zur Diskussion der 5. Novelle zum AFG müssen bescheiden genannt werden,

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Der Kollege Lutz hat sich bedankt!)

und ich bin eigentlich auch darüber enttäuscht, daß heute morgen nichts Besseres kam. In der ersten Lesung wurde beklagt, die Initiativen der Koalition seien zu spät und zu halbherzig gekommen; demgegenüber wurde gleichzeitig am Umfang der Verschuldung Anstoß genommen, obwohl die Defizite der öffentlichen Haushalte gerade unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten unverzichtbar waren. Auf der einen Seite wurde durch den Kollegen Kraus eine Anpassung der Arbeitnehmer an die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen verlangt; auf der anderen Seite sah Herr Blüm den Haupteinwand gegen den Regierungsentwurf in der „technokratischen Gesinnung" des zuständigen Arbeitsministers.

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Da liegt ein nicht zu übersehender Widerspruch.
Immerhin hat der Kollege Kraus es als unerträglich bezeichnet, daß die Arbeitgeber einen hohen Prozentsatz der offenen Stellen mit Höchstaltersgrenzen vorgeben. Das ist in der Tat nicht hinnehmbar. An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, daß der Kollege Urbaniak in der ersten Lesung die Arbeitgeber darauf hingewiesen hat, daß sie offensichtlich nur Olympiakämpfer anfordern und sich der Frage der Behinderten und insbesondere auch der Frage der älteren Arbeitnehmer in keiner Weise oder doch nicht in der geeigneten Form stellen.

(Zustimmung des Abg. Wehner [SPD])

Die . von mir im Zusammenhang mit dem Höchstalter erwähnte Haltung widerspricht ja auch den objektiven Erkenntnissen. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind zusammen zu berücksichtigen. Die in jedem Beruf notwendige Lern- und Anpassungsfähigkeit nimmt auch mit zunehmendem Alter dann nicht ab, wenn sie laufend trainiert wird. Das kann man aus einer Reihe von Untersuchungen der Bundesanstalt direkt ablesen.
Schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs hat der Sprecher der Sozialausschüsse exakt am Thema vorbeigeredet. Das Hauptproblem ist das Defizit an Arbeitsplätzen. Ausgerechnet die CDA will glauben machen, es habe in den letzten Jahren am Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums gefehlt.
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation kommt es darauf an, für ein ausreichendes qualitatives Wachstum zu sorgen, die soziale Beherrschung der Produktivitätsentwicklung zu sichern und arbeitszeitpolitische Maßnahmen zu ergreifen. Die Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne hat eine ergänzende Funktion, nicht mehr und nicht weniger. Wenn dem Bundesarbeitsminister vorgehalten wird, er verwalte die Arbeitslosigkeit, so ist das eine bewußte Verdrehung der Tatsachen. Aus der letzten Zeit sei nur an das 3. Sonderprogramm zur



Frau Steinhauer
Wiedereingliederung Behinderter und an das arbeitsmarktpolitische Programm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen erinnert.
Die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter — ich habe soeben schon mit einem Satz darauf hingewiesen — ist, wie die letzten Arbeitsmarktdaten beweisen, noch immer ein sehr, sehr ernstes Problem. Es kann nicht unerwähnt bleiben, daß hier auch die öffentliche Hand ganz besonders gefordert wird. Ich möchte hier auch die Länder nicht aus der Verantwortung entlassen, die ihre Beschäftigungspflicht für diesen Personenkreis vernachlässigen. Obwohl 6 % der Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung gestellt werden müssen, melden die Länder Schleswig-Holstein mit 3,1 % und Baden-Württemberg mit 3,3 % für 1977 unerreichte Negativ-Rekorde.

(Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

Der Beitrag der Union zu den Ausschußberatungen war, mehr als' bescheiden.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Das haben Sie schon einmal gesagt!)

Für uns kam es dagegen darauf an, aus der öffentlichen Anhörung, die der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ende März durchgeführt hat, Konsequenzen zu ziehen. Wenn schon die Experten zum Teil unterschiedliche Interpretationen gaben, galt es, bessere Formulierungen zu finden. Daß das gelungen ist, braucht nicht mehr bewiesen zu werden. Darüber wird heute konkret abgestimmt.
Wenn auf seiten der Union im Wege der Arbeitsteilung einerseits politisch-moralische Einwände formuliert werden, auf der anderen Seite die Disziplinierungsthese vertreten wird, kann im Endergebnis keine Linie herauskommen. Das wird wohl auch der Grund gewesen sein, warum die Schlußabstimmung im Ausschuß fast einvernehmlich aussah. Wenn vorher von einem Vertreter der Union behauptet wurde, mit dem Gesetzentwurf werde ein ,,bundesrepublikanisches Gastarbeitermodell" entworfen, darf man sich doch sehr wundern, daß keine Gegenanträge, insbesondere im Zusammenhang mit § 103 AFG, auf den Tisch gekommen sind.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Wann haben Sie nachgearbeitet?)

— Zu § 103 habe ich von Ihnen nichts gehört.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Warum wird denn nachgearbeitet, wenn gar kein Grund vorlag?)

— Wir haben zu § 103 sehr viel konkret nachgearbeitet.
Die parlamentarische Beratung wird heute abgeschlossen. Parlamentarische Beratung setzt gründliche Diskussion in allen Punkten eines Gesetzentwurfs voraus. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat nicht nur gründlich, sondern auch schnell gearbeitet, damit das Gesetz ohne Zeitverzögerung in Kraft treten kann. Was erreicht wurde, kann sich sehen lassen. Das zeigt auch die Reaktion der an der Fortentwicklung interessierten Offentlichkeit. Das Ergebnis wird von den Gewerkschaften respektiert und anerkannt. Zugleich werden alle diejenigen Lügen gestraft, die darauf spekuliert hatten, daß es bei der 5. Novelle zum AFG um Sieg oder Niederlage in der Koalition mit oder gegen den Minister, gehe. Insofern werden manche auf seiten der Opposition enttäuscht sein.
Sich verbessernde Arbeitsmarktdaten sollten die Diskussion über die Fortentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums erleichtern. Die Situation ist in der Tat heute besser als vor einem Jahr. Insgesamt kann der Zustand aber noch nicht befriedigen. Durch die besseren Rahmenbedingungen werden die Vermittlungsbemühungen erleichtert. Diese Erfolge stellen sich aber nicht von alleine ein, sondern sie sind abhängig von dem Einsatz der Mitarbeiter in der Bundesanstalt, insbesondere in den örtlichen Arbeitsämtern.
Auch die Selbstverwaltung, d. h. alle in ihr Tätigen, sind aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten. Hier geht es nicht um eine Einschränkung der Selbstverwaltung, wie hier heute dargetan wurde, sondern um eine Ausweitung der Tätigkeit der Selbstverwaltung. Dem Zuwachs an Rechten steht ein Mehr an Pflichten gegenüber. Der Gesetzgeber hat seine Pflichten erfüllt. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in den einzelnen Arbeitsämtern an. Ich bin sicher: die Erfolge werden nicht ausbleiben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815810100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0815810200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es nach dem, was hier seitens der Koalitionsvertreter schon alles gesagt worden ist, zumutbar ist, jetzt Wiederholungen anzubringen. Darum will ich unter Verzicht auf vorbereitete Manuskripte einmal etwas zu Themen sagen, die in die Debatte neu eingeführt wurden, die mir deshalb wichtig erscheinen.
Aber gestatten Sie, daß auch ich mit einem Dank an die Opposition beginne. Dies war ja heute eine neue Note, die atmosphärisch nicht schlecht war. Ich möchte mich diesem Dank auch anschließen, weil nämlich die Zurückhaltung der Opposition bei der Debatte um dieses Gesetz die Einigung in der Koalition und auch die zügige Verabschiedung des Gesetzes erleichtert hat. Dies ist erfreulich. Dafür herzlichen Dank!
Allerdings wurde auch heute durch die Debattenbeiträge von Herrn Blüm einerseits und Herrn Kraus andererseits deutlich, warum die Opposition so zurückhaltend sein mußte. Man muß hier ja von einer sehr gegensätzlichen Bewertung dieses Gesetzes ausgehen. Ich sage das wertneutral.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Kennen Sie unser Antragspaket nicht?)

Dies zeigt die ganze. Spannbreite einer Einheitspartei, die von christlich-sozialer bis hin zu mehr — dies ist auch legitim - wirtschaftspolitischer Fixierung Politik versteht.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Kennen Sie unser Antragspaket nicht?)




Hölscher
— Herr Kollege Blüm, es ist natürlich sehr interessant, wenn Sie sagen — und dies begrüßen, wenn ich Sie richtig verstanden habe —, daß das, was Sie am Runderlaß 230 kritisiert haben, nun durch diesen Gesetzentwurf erheblich verbessert worden ist, und wenn der Kollege Kraus sagt, die Bundesregierung habe den Runderlaß 230 im großen und ganzen unverändert in dieses Gesetz hineingeschrieben. Das müssen Sie unter sich ausmachen.
Ich kann nur feststellen, daß wir trotz unterschiedlicher Ansätze in der Koalition — dies liegt im Wesen einer Koalition, daß man versucht, trotz unterschiedlicher Betrachtungsweisen zu einer Einigung zu kommen — offensichtlich eher in der Lage sind, eine gemeinsame Haltung einzunehmen, als es Ihnen in der Opposition möglich ist. Insofern habe ich auch bei diesem Gesetz den Eindruck, daß das notwendige Korrektiv, manchmal auch die oppositionelle Haltung gegenüber der Bundesregierung aus dem parlamentarischen Selbstverständnis heraus von den Koalitionsfraktionen mitgetragen werden muß,

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Sie wollen aber auch alles!)

weil Sie sich in der großen allumfassenden christsozial-christdemokratischen Spannweite gegenseitig neutralisieren.
Herr Kollege Blüm, ich muß Sie daran erinnern, daß Sie keinen einzigen Änderungsantrag zum Kernpunkt des Gesetzes, nämlich zum Begriff der Zumutbarkeit, gebracht haben. Sie haben diese Regelungen heute kritisiert. Das ist ihr gutes Recht. Einen Antrag durften Sie aber nicht einbringen, Herr Kollege Blüm, und wir wissen auch, warum nicht.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Sie haben dann weiter bedauert, daß wir Ihrem Antrag, die individuelle Förderungssätze bei der beruflichen Weiterbildung von heute 58 % auf 68 % zu erhöhen, nicht gefolgt sind. Auch wir sind der Meinung, daß im Grunde genommen über die arbeitsmarktpolitische notwendige Förderung hinaus frühzeitiger Anreize geschaffen werden müssen, um einen Arbeitnehmer, der langfristig seinen Arbeitsplatz in seinem erlernten Beruf nicht gesichert sieht, die Chance zu geben, langfristig einen sicheren Beruf durch Umschulung zu ergreifen. Aber seien wir ehrlich, die Aufstockung von 58 auf 68 % bringt so schnell niemanden dazu, seinen Arbeitsplatz aufzugeben und in die Umschulung hineinzugehen.
Wir sollten weitergehen, Herr Kollege Blüm,

(Dr. Blüm [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— bevor Sie sich zu Wort melden, darf ich das vielleicht zu Ende führen —, und haben öffentlich wie auch in der ersten Lesung in diesem Hause vorgeschlagen, uns einmal gemeinsam zu überlegen, ob wir das nicht über Darlehen finanzieren können. Ich weiß nicht, ob Ihnen das jetzt gefällt, aber ich darf Sie an eine Publikation Ihres „Generalisten" Biedenkopf erinnern — der Kollege Cronenberg ist so nett, diese Publikation zu zeigen; wir haben das
nicht nur gedanklich, sondern auch körperlich griffbereit —, der im Zusammenhang mit Mobilitätsförderung, mit der Motivation, sich weiterzubilden, auch aus bildungspolitischem Selbstzweck, mit Recht gesagt hat: Da anzunehmen ist, daß man durch eine Weiterbildung und höhere berufliche Qualifikation auch mehr verdient, kann man erwarten, daß der Staat zwar vorschießt, hinterher aber aus dem höherem Einkommen ein Teil zurückgezahlt wird. Auch hier scheinen Sie sich nicht einigen zu können. Wir haben von Ihnen nicht und leider auch nicht von den Tarifpartnern weder in der Anhörung noch in den Beratungen im Ausschuß auch nur einen Antrag, auch nur ein positives Wort zu dem Darlehensvorschlag bekommen. Deshalb muß ich sagen: was Sie heute zu diesem Punkt vorgetragen haben, ist wohl ein bißchen Schaustellerei gewesen.

(Franke [CDU/CSU] : Wo ist euer Antrag?)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815810300
Herr Kollege, wollen Sie die Zwischenfrage des Kollegen Blüm zulassen?

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0815810400
Wenn er sich noch traut, ja, bitte.

(Heiterkeit und Zurufe von der CDU/ CSU)


Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID0815810500
Wenn Sie gestatten, daß ich mich traue, möchte ich noch untertänigst eine Frage an Sie richten, Herr Kollege Hölscher: Wie erklären Sie sich den Widerspruch, daß Sie einerseits behaupten, ein um 10 % höheres Unterhaltsgeld würde nicht als Anreiz wirken, und andererseits sagen, die Sache käme zu teuer?

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0815810600
Herr Kollege Blüm, ich persönlich hätte aus sozialpolitischen Gründen nichts dagegen, den Satz von 58 % auf 68 % zu erhöhen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wer denn?)

Aber in Anbetracht der knappen Kassen würde ich dies als unmittelbare, nicht rückholbare Leistung der Bundesanstalt im Augenblick nicht für vertretbar halten. Deshalb war unser Vorschlag: Darlehensfinanzierung, wie wir es ja z. B. beim BAföG haben, wo eben vom Haushaltsansatz, auch wenn Haushaltspolitiker selbst, wie ich weiß, anderer Meinung sind, —

(Franke [CDU/CSU] : Wo haben Sie den Vorschlag konkretisiert?)

— Wir haben den Vorschlag konkretisiert, Herr Kollege Franke,

(Franke [CDU/CSU] : Wo?)

und wir haben keine Unterstützung bei Ihnen gefunden.

(Franke [CDU/CSU] : Wo?)

Lesen Sie die Protokolle der Anhörung nach. Ich muß aber fairerweise sagen, daß wir weder von den Arbeitgebern noch von den Gewerkschaften Unterstützung erfahren haben. Leider nicht. Ich



Hölscher
möchte hier nur noch einmal dokumentieren, daß die Vorschläge auf dem Tisch waren. Wir werden zu gegebener Zeit mit Sicherheit wieder darauf zurückkommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815810700
Herr Kollege, wollen Sie noch eine Zusatzfrage zulassen, damit uns die Ausschußberatungen noch einmal transparent werden?

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)


Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0815810800
Herr Präsident, ich danke Ihnen für den Hinweis. Aber erlauben Sie mir dennoch, daß ich die Frage des Kollegen zulasse. Ich werde ganz kurz antworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815810900
Aber bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815811000
Herr Kollege Hölscher, wenn Sie schon den Vorwurf gegen uns erheben, wir hätten in dieser Frage nicht konkret auf eine von Ihnen gemachte Anregung reagiert, darf ich dann fragen: wo ist denn Ihr konkreter Antrag im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zu diesem Komplex gewesen?

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0815811100
Herr Kollege Franke, Liberale sind auch hier und da zum Heldentum sicher in der Lage. Aber so blindlings erfolglos gegen die Wand zu laufen, obwohl man weiß, man kriegt ohnehin keine Unterstützung, gleich von welcher Seite, das machen wir eben nicht. Da werden wir uns in den nächsten Monaten mal um mehr Überzeugung noch bemühen. Vielleicht können wir dann interfrakfionell da auch mal etwas machen.

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Auf gut Deutsch lautet das: Sie haben keinen Antrag gestellt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ich nehme die versteckte Rüge des Herrn Präsidenten sehr dankbar zur Kenntnis. Sicher ist es gerade im Plenum des Deutschen Bundestages wichtig, nicht zu sehr das zu wiederholen, was unter Fachleuten im Ausschuß verständlich ist, aber in der 'Offentlichkeit unverständlich sein kann. Deshalb möchte ich noch einige allgemeine Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf machen.
Hier und da ist der Eindruck entstanden — gerade im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über diesen Gesetzentwurf —, das Problem der Arbeitslosigkeit sei ein Problem der Arbeitswilligkeit. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen, daß wir mit dem Gesetzentwurf, so wichtig er ist, selbstverständlich nicht die Ursachen, die eigentlichen Ursachen für die hohen Arbeitslosenzahlen beseitigen. Aber wir leisten Hilfen. Wir leisten insbesondere in der Verbesserung der beruflichen Förderung Hilfen. Dies ist in der öffentlichen Diskussion leider untergegangen. Denn wir haben uns aus verständlichen Gründen — auch durch die Medien provoziert — eigentlich immer nur über die
Frage gestritten, was einem Arbeitslosen bei der Annahme einer neuen Stelle zumutbar ist. Ich darf Sie noch einmal darauf hinweisen, daß der Gesetzentwurf in wesentlichen Teilen sehr viel nützliche Hilfen für Arbeitslose bringt, für Jungendliche bringt, die z. B., wenn sie nur ein Jahr beschäftigt waren, berufsvorbereitende Maßnahmen mit Ausbildungsförderung unabhängig von ihrer Einkommenssituation bekommen. Für Frauen — dies ist ein sehr wichtiger Punkt —, bei denen die Zeiten der Kindererziehung als Leistungsvoraussetzung für Weiterbildung, für Umschulung angerechnet werden, tritt ebenfalls ein Vorteil ein. Wir haben im Grunde genommen — ich sage das als FDP-Mann mit besonderer Genugtuung — hier im Bereich der Arbeitslosenversicherung etwas vorgezogen, was wir in unseren Rentenvorschlägen im Zusammenhang mit der Altersversorgung bereits vorgeschlagen haben. Damit wird die Bewertung der Kindererziehung als Leistungsvoraussetzung für die Arbeitslosenversicherung vorgenommen.

(Hasinger. [CDU/CSU] : Das haben Sie doch erst im Haushaltsstrukturgesetz als Verschlechterung eingefügt!)

Künftig bekommt eine Frau — dafür müssen wir dankbar sein —, die einen Teil ihres Lebens ihre Arbeitskraft auf die Erziehung und Betreuung der Kinder verwandt hat, dadurch aber vom Beruf abgehängt wurde, sofort, wenn die Kinder größer sind und sie bereit ist,

(Hasinger [CDU/CSU] : Das hat doch schon 1969 darin gestanden, das haben Sie wieder herausgestrichen!)

wieder entweder in den alten Beruf oder in einen neuen Beruf einzusteigen, die entsprechenden Hilfen, um die entstandenen Qualifikationslücken zu schließen.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal klarstellen, um was es bei der Zumutbarkeitsdebatte geht: Es geht im Grunde genommen nur darum, einen Rahmen zu schaffen, durch den sichergestellt ist, daß einem Arbeitslosen das zugemutet werden kann, was einem Beschäftigten ohnehin zugemutet wird. Deshalb war es von vornherein unsere Meinung, daß man bei einem Arbeitslosen nicht generell ausschließen darf, daß er auswärts arbeitet; denn Hunderttausende von Arbeitnehmern müssen am Wochenende pendeln. Hier sind in der öffentlichen Diskussion sicher einige Mißverständnisse entstanden. Es wäre doch wohl undenkbar, wenn jemand, der noch Arbeit hat, aber am Wochenende pendeln muß — also nur am Wochenende bei seiner Familie sein kann, was ihn sehr stört und was auch eine Belastung ist —, selbst dafür sorgt, daß er arbeitslos wird, nur, um dann niemals mehr am Wochenende pendeln zu müssen. Daran war nie gedacht. Dieses Mißverständnis sollte damit auch aufgeklärt sein.
Der Kollege Cronenberg hat an Hand konkreter Beispiele deutlich gemacht, daß hier die individuelle, die persönliche, die familiäre Situation letzten Endes bei der Entscheidung den Ausschlag geben muß, ob einem Arbeitslosen zugemutet werden



Hölscher
kann, eine Stelle auswärts anzunehmen, oder von der Angestelltenversicherung in die Arbeiterrentenversicherung zu wechseln. Es darf doch wohl — das möchte ich auch noch einmal unterstreichen — in dieser Gesellschaft nicht diskriminierend sein, Arbeiter zu sein. Ich glaube, einem Hilfsbuchhalter, der arbeitslos geworden und nicht mehr unterzubringen ist, der jedoch Angestellter war, ist zuzumuten — ich sehe das nicht als einen Statusverlust an —, eine Stelle anzunehmen, wo er Arbeiter wird, wo er aber einen langfristig sicheren Arbeitsplatz hat und möglicherweise sogar ein höheres Einkommen erzielt.

(Zustimmung bei der FDP)

Selbstverständlich — und hier setzt meine Kritik am Runderlaß 230 an — durfte es nicht zu einer automatischen Abstufung vom Ingenieur, über den Techniker, Facharbeiter, Vorarbeiter bis hin zum Hilfsarbeiter kommen. Dies geht nicht. Dies wäre unzumutbar.

(Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

Ich freue mich, daß wir dies durch die Änderungen, die wir als Koalition bei den Ausschußberatungen eingefügt haben, deutlich gemacht haben. Damit sind der Wechsel des Versicherungsträgers, das Wochenendpendeln und anderes grundsätzlich erlaubt, wobei aber letzten Endes die persönliche Situation den Ausschlag gibt.

(Zuruf des Abg. Hasinger [CDU/CSU])

Lassen Sie mich noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Die Arbeitsämter sind verpflichtet — und dies werden wir kontrollieren —, sich in dem Fall, wenn jemand eine Tätigkeit ausüben muß, die nicht seiner früheren Berufsausbildung entspricht, bemühen müssen, den Betreffenden in seinen alten Beruf zu vermitteln. Dies ist kein Appell, sondern dies ist eine Soll-Vorschrift. Ich muß noch einmal sagen: Wir erwarten von der Arbeitsverwaltung, daß sie auch entsprechend verfährt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, da meine Redezeit abgelaufen ist und in Anbetracht des Freitags Zeitüberschreitungen in unser aller Interesse und im Interesse unserer Familien unzumutbar wären, danke ich für die im Grunde genommen sehr sachlich geführte Diskussion innerhalb der Fraktionen. Ich hoffe, daß wir mit diesem Gesetz der Arbeitsverwaltung ein Werkzeug an die Hand geben können, mit dem dafür gesorgt werden kann, daß Arbeitslosigkeit in unserer Gesellschaft nicht diskriminierend ist und daß Menschen, die arbeitslos geworden sind, möglichst schnell wieder in den Beruf kommen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815811200
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich schließe die Aussprache in der zweiten Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer Art. 1 bis Art. 10, Einleitung und Überschrift in der zweiten Beratung zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? —
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig gebilligt.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein.
Das Wort zu einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Zink.

Otto Zink (CDU):
Rede ID: ID0815811300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Bundestagsfraktion der CDU/CSU darf ich zum Ende dieser Debatte folgende Erklärung abgeben.
Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß der Deutsche Bundestag heute mit der Verabschiedung des 5. Änderungsgesetzes zum Arbeitsförderungsgesetz den Schlußstein in der Reihe der in der 8. Wahlperiode beratenen arbeitsrechtlichen Vorlagen mit herausragender sozialpolitischer Bedeutung setzen wird. Die heute zu beschließende 5. Novelle wird uns ein Arbeitsförderungsgesetz bescheren, das nach Auffassung der CDU/CSU kaum geeignet ist, die aktuellen und, was noch schwerer wiegt, die mittelfristigen Arbeitsmarktprobleme in der Bundesrepublik Deutschland zu lösen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Leider wahr!)

Erwartungsgemäß behauptet die Bundesregierung durch den Mund ihres Arbeitsministers, Herrn Dr. Ehrenberg, diese Novelle trage den Anforderungen eines fortschrittlichen Konzepts der Arbeitsmarktpolitik Rechnung und berücksichtige insbesondere den jüngsten Erkenntnisstand und die aktuellen Diskussionen zu diesem Thema. Um des brüchig gewordenen Friedens zwischen den Koalitionsparteien willen loben heute die arbeitsmarktpolitischen Sprecher von SPD und FDP einträchtig einen Gesetzentwurf, obwohl sie in der zentralen arbeitsmarktpolitischen Frage der Zumutbarkeit der einem anderen Arbeitslosen vom Arbeitsamt angebotenen Arbeit nach hektischer Betriebsamkeit und heftigen inneren Auseinandersetzungen in letzter Minute nur einen Formelkompromiß erzielt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Vorrat an Gemeinsamkeiten — das zeichnet sich überdeutlich ab — neigt sich wohl auch im sozialpolitischen Bereich dem Ende zu.

(Zurufe von der CDU/CSU: So ist es!)

Der wieder aufgeflammte Streit um die Renten und die Reform des Arbeitszeitrechts verstärkt, bei uns zumindest, diesen Eindruck.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die verunglückte Fassung des § 103 Abs. 1 AFG spiegelt deutlich das qualvolle Bemühen der Koalitionsparteien wider, den auch heute noch fortbestehenden Dissens zwischen SPD und FDP über die materiellen Grenzen der einem Arbeitslosen zumutbaren räumlichen und beruflichen Mobilität durch einen Scheinkompromiß zu verschleiern. SPD und FDP haben eine komplizierte Regelung geschaffen, in welcher in rechtssystematisch überaus bedenklicher Weise unbestimmte Gesetzesbegriffe und Auslegungsregeln miteinander vermengt worden sind.



Zink
Unbegründetes Mißtrauen gegenüber der Arbeitsverwaltung und eine verhängnisvolle Neigung zu einer umfangreichen Kasuistik sind hier eine unheilige Allianz eingegangen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Um das kümmerliche Resultat in der Sprache des Volksmundes zu beschreiben, muß man wohl sagen: Die letzten Klarheiten wurden nun beseitigt. Aber das war ja vielleicht die geheime Absicht eines Teils der geistigen Urheber dieses Formelkompromisses. Denn eine schwammige Formulierung, die gegensätzlichen Interpretationen Raum läßt, erleichtert es, zukünftig politischen Druck auf die Bundesanstalt für Arbeit auszuüben. Unter Berufung auf den angeblich so zu interpretierenden Willen des Gesetzgebers kann man je nach politischer Opportunität zukünftig mal eine extensive, mal eine restriktive Handhabung des § 103 durchsetzen.
Derartige gesetzgeberische Sündenfälle hat uns das sogenannte sozialliberale Bündnis in reichem Maße beschert. Der § 103 reiht sich daher nahtlos in eine langjährige schlechte Tradition der Koalitionsparteien ein. Zu bedauern sind allerdings die' Bediensteten der deutschen Arbeitsämter, die dieses Monstrum des § 103 in der täglichen Praxis anzuwenden haben. Wir prophezeien Ihnen schon heute eine Flut von Sozialgerichtsprozessen, die eine zwangsläufige Folge der offenbar von beiden Koalitionsparteien in Kauf genommenen Doppeldeutigkeiten des Gesetzeswortlautes sind.
Über dem monatelangen Streit um die endgültige Fassung des § 103 hat die Kaolition offensichtlich übersehen, daß sich der Schwerpunkt einer wirklich fortschrittlichen, d. h. den Anforderungen der Zukunft gerecht werdenden Arbeitsmarktpolitik immer stärker auf das Gebiet der präventiven Maßnahmen verlagert. Wie uns die bitteren Erfahrungen der letzten, durch eine hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichneten Jahre lehren, können dauerhafte Erfolge im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit im wesentlichen nur durch vorbeugende Maßnahmen auf dem Felde der beruflichen Bildung erzielt werden.
Ein großer Teil der Maßnahmen bei schon eingetretener Arbeitslosigkeit beschränkt sich darauf, die negativen sozialen Folgen der Arbeitslosigkeit zu lindern. Ein Vergleich der Strukturanalyse der Bundesanstalt für Arbeit aus den letzten Jahren zeigt, wie begrenzt die Erfolge einer lediglich reaktiven Arbeitsmarktpolitik sind. Milliardenbeträge aus zahllosen Sonderprogrammen haben nicht verhindern können, daß sich der „harte Kern" der Arbeitslosigkeit — nach jahrelangem kontinuierlichen Anwachsen — unterdessen bei rund 500 000 verfestigt hat. Der sogenannte harte Kern der Arbeitslosigkeit ist zwar nicht größer geworden, meine Damen und Herren, aber er ist als solcher gegenüber früheren Jahren „härter" geworden.
Obwohl der Bundesregierung und den Koalitionsparteien diese traurigen Tatsachen bekannt sind, haben sie sich leider nicht dazu entschließen können, über ihren eigenen Schatten zu springen
und die von der CDU/CSU eingebrachten Änderungsanträge mitzutragen, die darauf abzielten, die Instrumente der vorbeugenden Arbeitsmarktpolitik im Bereich der beruflichen Bildung nachhaltig zu verbessern und zu erweitern. Bundesregierung und Koalition haben in erster Linie finanzpolitische Einwände ins Feld geführt. Wie fadenscheinig diese Argumente sind, folgt schon aus der Tatsache, daß ohne Schwierigkeiten 500 Millionen DM für ein Sonderprogramm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen aus dem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit bereitgestellt werden konnten. Aber offensichtlich wiegt der kurzfristige, taktische Aspekt des Machterhalts in Nordrhein-Westfalen schwerer als eine großzügig bemessene und mittelfristig angelegte Strategie des Gesetzgebers, die allerdings erst in den 80er Jahren Früchte tragen würde. Die für SPD und FDP gleichermaßen bedrohliche strukturelle Dauerkrise des Ruhrgebiets mit der' daraus resultierenden extrem hohen Arbeitslosigkeit im Kerngebiet des Reviers läßt Arbeitsmarktstrategien hinter kurzfristigen, taktischen Vorteilen zurücktreten.
Meine Damen und Herren, angesichts der sich heute abzeichnenden mittelfristigen Entwicklungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland wäre eine über den Tellerrand des nächsten Wahltermins hinausschauende Arbeitsmarktpolitik geradezu eine lebensnotwendige Aufgabe.

(Hasinger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Der Bundesarbeitsminister und die ihn stützenden Koalitionsfraktionen verweisen gern auf die aktuelle, von leichten Besserungstendenzen gekennzeichnete Arbeitsmarktsituation, um die gegenwärtig sinkenden Arbeitslosenzahlen propagandistisch zu einem Erfolg ihrer Arbeitsmarktpolitik umzumünzen.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Kosmetiker!)

Ich will dem Herrn Bundesarbeitsminister gern zugestehen: Im Vergleich zu einer Massenarbeitslosigkeit, die über vier Jahre hinweg — saisonbereinigt — stets mehr als eine Million betrug, ist eine für 1979 für wahrscheinlich gehaltene durchschnittliche Arbeitslosenzahl von knapp 900 000 ein relativer Erfolg. Nach den vollmundigen Erklärungen des sozialdemokratischen Bundeskanzlers und der Finanzminister in der ersten Hälfte der 70er Jahre, die leichtfertig Vollbeschäftigungsgarantien abgaben und damit die Wähler täuschten, sind zwischenzeitlich auch Sozialdemokraten in dieser Frage bescheidener geworden.

(Pohlmann [CDU/CSU]: Richtig!)

Nun, meine Damen und Herren, was der Arbeitsminister allerdings geflissentlich verschweigt oder verdrängt, sind die überaus pessimistischen mittelfristigen Arbeitsmarktprognosen für die 80er Jahre.

(Franke [CDU/CSU]: So ist es!)

Der heute festzustellende positive Trend, dessen Stärke und Dauer von vielen Unsicherheiten begleitet werden — ich nenne hier nur beispielhaft die Gefahren, die sich aus der aktuellen Energieverknappung ergeben —, darf einen verantwor-



Zink
tungsbewußt handelnden Sozialpolitiker nicht davon abhalten, sich schon jetzt durch eine vorausschauende Gesetzgebung gegen die mit Sicherheit auf uns zukommenden mittelfristigen Arbeitsmarktprobleme zu wappnen.
Durch die Veränderung des Bevölkerungsaufbaus werden sich in den 80er Jahren die Diskrepanzen zwischen dem Arbeitskräfteangebot und der Arbeitskräftenachfrage auf dem Arbeitsmarkt drastisch verschärfen. In den nächsten zehn Jahren wird das inländische Erwerbspersonenpotential kräftig anwachsen, weil die geburtenstarken Jahrgänge der 60er Jahre in diesem Zeitraum auf den Arbeitsmarkt drängen.
Um Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD und der FDP, eventuell die polemische Erwiderung abzuschneiden, ich zeichnete hier ein Horrorgemälde ohne jeden realen Hintergrund, will ich die wissenschaftlichen Quellen für meine pessimistische Prognose nennen, die sich durch eine bemerkenswerte Übereinstimmung in der allgemeinen Tendenz auszeichnen.
In einer am 7. November 1978 veröffentlichten Wachstums- und Strukturprognose des Ifo-Instituts für die 80er Jahre wird das Erwerbspersonenpotential im Jahre 1989, dem Jahr seines voraussichtlichen Höhepunktes, auf rund 27,2 Millionen geschätzt. Es liegt also um rund 700 000 über dem des Jahres 1977, als wir bekanntlich durchschnittlich 1 030 000 registrierte Arbeitslose und zirka 500 000 Angehörige der sogenannten stillen Reserve zählten. Legt man diese schon heute relativ genau zu schätzenden Zahlen zugrunde, so wäre ein reales Wirtschaftswachstum von mindestens 5 % pro Jahr, d. h. das durchschnittliche Wachstum der 60er Jahre, erforderlich, um mittelfristig wieder eine Vollbeschäftigung zu erreichen. Selbst wenn man nicht die Auffassung des Ifo-Institutes teilt, das — ich zitiere wörtlich — „ein so starkes Wachstum für absolut unmöglich hält", muß sich eine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik darauf einstellen, daß sich bei einem allgemein für wahrscheinlich gehaltenen jährlichen realen Wirtschaftswachstum von 3,5 % die Zahl der registrierten Arbeitslosen bereits mittelfristig auf rund 1,5 Millionen belaufen könnte.
Diese von mir soeben zitierte Prognose des IfoInstitutes ist im Vergleich zu derjenigen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung noch als relativ optimistisch zu bezeichnen; denn das Berliner Institut befürchtet in seinem Bericht vom 13. April 1978, daß sich das Erwerbspersonenpotential ohne Arbeit bereits 1985 auf rund 2,6 Millionen belaufen werde.

(Franke [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Das sind zwei Millionen registrierte Arbeitslose und 0,6 Millionen stille Reserve.
Auch wir wissen,

(Wehner [SPD] : Wissen Sie überhaupt etwas?)

daß mittelfristige Schätzungen, zumal wenn sie
quantitative Aussagen enthalten, das Risiko der
Fehlprognose in sich bergen. Aber diese Erkenntnis
darf uns nicht zu dem gefährlichen Fehlschluß verleiten,

(Wehner [SPD]: Harmonika zu spielen!)

wir könnten die Dinge einfach treiben lassen, da möglicherweise die pessimistischen Prophezeiungen nicht in Erfüllung gehen werden.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Wer tut das denn?)

Für die Wirtschafts- und Sozialpolitik unseres Landes, eines modernen Industriestaates mit einem sensiblen System der sozialen Sicherheit, sind solche Prognosen zumindest ein unüberhörbares Warnsignal. Die Arbeitsmarktpolitiker sind aufgefordert, rechtzeitig Vorbereitungen zu treffen, damit die Folgen dieser demographischen Entwicklung, die mit einem rasanten wirtschaftlichen Strukturwandel einhergeht, sozial beherrschbar werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die begrenzten Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes reichen für sich allein selbstverständlich auch nach unserer Meinung nicht aus; andere Maßnahmen müssen flankierend hinzutreten.

(Wehner [SPD]: Können Sie irgendwann nicht sagen „Fortsetzung folgt" und mit dem Geseich aufhören?)

Aber durch ein weit gefaßtes, großzügiges und für die Arbeitnehmer attraktives Angebot von präventiven Maßnahmen der beruflichen Bildung können wir rechtzeitig Vorsorge treffen. Wir können dazu beitragen, daß der einzelne Arbeitnehmer die Chance erhält, im Laufe seines Arbeitslebens mit dem äußerst dynamischen wirtschaftlichen Strukturwandel Schritt zu halten. Präventive Arbeitsmarktpolitik reagiert nicht nur auf das vorgegebene Arbeitsplatzangebot, sondern beeinflußt in positiver Weise auch die Status-quo-Prognose eines unterstellten Wirtschaftswachstums.
Aus der jüngsten Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit geht hervor, daß schon heute in zahlreichen Branchen und Regionen ein spürbarer Mangel an qualifizierten Arbeitskräften das erhoffte Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen droht. Gemessen an diesen durch die mittelfristige Entwicklung des Arbeitskräftepotentials vorgegebenen Anforderungen ist die von der Mehrheit von SPD und FDP im Ausschuß durchgesetzte Fassung des Fünften Änderungsgesetzes zum Arbeitsförderungsgesetz leider nur ein unzureichender und halbherziger Schritt. Er schafft nicht das optimale Rüstzeug, um die schwierigen Arbeitsmarktprobleme der 80er Jahre bewältigen zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nur in Würdigung der Tatsache, daß halbherzige Regelungen, die in die richtige Richtung gehen, das geringere Übel gegenüber völliger Passivität sind, wird die Bundestagsfraktion der CDU/CSU dem Gesetzentwurf in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben.

(Wehner [SPD] : Das ist ein Ding! Nach der langen Ziehharmonika-Erklärung!)




Zink
— Herr Wehner, wir tun dies ohne große Begeisterung!

(Wehner [SPD] : Die brauchen wir auch nicht!)

Um es richtig zu sagen: Mit zwiespältigen Gefühlen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Um sagen zu können: Wir sind dabeigewesen!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815811400
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Dr. Herbert Ehrenberg (SPD):
Rede ID: ID0815811500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich auf die Ausführungen des Kollegen Zink, vor allen Dingen seine mittelfristigen Perspektiven, eingehe, zum Abschluß der zweiten und dritten Lesung ein herzliches Wort des Dankes für die intensive und zügige Arbeit und das abschließende Ergebnis dieser Beratungen. Der Dank gilt neben den Kollegen in den mitberatenden Ausschüssen vor allen Dingen allen Abgeordneten des zuständigen Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung und in ganz besonderer Weise dem Berichterstatter, dem Kollegen Lutz, der sich hier in ungewöhnlich umfassender Form um die Einzelheiten gekümmert und entschieden dazu beigetragen hat, daß dieses schwierige Gesetzgebungswerk ein handliches, brauchbares arbeitspolitisches Instrument geworden ist.

(Franke [CDU/CSU] Die Kenner der Verhältnisse wissen, warum Sie das hier sagen! Deswegen wird Ihr Ansehen bei den Gewerkschaften doch nicht besser!)

— Verehrter Herr Kollege Franke, das lassen Sie meine Sorge und die Sorge der Gewerkschaften sein. Wir kommen gut miteinander zurecht — ohne Ihre Hilfe!

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Man hört es dauernd!)

— Ich weiß es, Herr Blüm: Man hört es dauernd.

(Franke [CDU/CSU] : Man hört und liest es dauernd! Die Kollegen in den Betrieben jubeln!)

— Lassen Sie mich nicht philosophieren, was man über Herrn Blüm so in der Öffentlichkeit hört.

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Nur Mut!)

Ich würde gern eine Bemerkung zu der häufig zu hörenden Kritik machen, die Zeit für die parlamentarische Beratung sei zu kurz gewesen.

(Hasinger [CDU/CSU]: Wie immer!)

Zugegebenermaßen ist hier sehr schnell und zügig gearbeitet worden.

(Franke [CDU/CSU] : Nicht wahr!)

Aber es hat an der gebotenen Sorgfalt ebensowenig gefehlt.

(Franke [CDU/CSU] : Nicht wahr! Ihr habt euch bis in die letzte Minute hinein nicht einigen können!)

Herr Kollege Franke, die Problemstellungen des Arbeitsmarkts verlangen

(Franke [CDU/CSU] : Ihr habt euch bis in die letzte Minute nicht einigen können!)

das Handeln jetzt und hier und nicht im Herbst oder übermorgen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Darum ging es. Deshalb herzlichen Dank an die Kollegen, die das so schnell und zügig getan haben.

(Franke [CDU/CSU] : Tosender Beifall war das!)

Sie dürften mit mir vielleicht auch darin übereinstimmen, daß es unverkennbar ist — das hat auch der Kollege Zink erwähnt —, daß der Arbeitsmarkt im Laufe dieses Jahres von Monat zu Monat besser wird, freilich natürlich längst noch nicht die Probleme auf dem Arbeitsmarkt beseitigt sind. Gerade im Zug der besser werdenden konjunkturellen Entwicklung

(Hasinger [CDU/CSU] : Ankündigungen!)

haben sich die Problemregionen besonders deutlich gezeigt. Die Bundesregierung hat darum sehr schnell und genauso sorgfältig, wie die Beratungen im Ausschuß geführt worden sind, für alle Arbeitsamtsbezirke mit mehr als 6 % Arbeitslosigkeit im Durchschnitt des Jahres 1976 ein gezieltes, auf diese Regionen bezogenes Sonderprogramm beschlossen, das gleichzeitig mit dem 5. Arbeitsförderungsgesetz in Kraft treten wird, nämlich am 1. August.

(Franke [CDU/CSU] : Wenn ihr eine bessere Wirtschaftspolitik machen würdet, hättet ihr das nicht nötig!)

— Wir haben eine so gute Wirtschaftspolitik gemacht, Herr Kollege Franke,

(Franke [CDU/CSU] : Über eine Million Arbeitslose!)

daß die Bundesrepublik Deutschland im europäischen Vergleich bei den Preisen und der Arbeitslosenquote ganz unten steht, und wir sind stolz darauf, daß uns das gelungen ist.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Hasinger [CDU/CSU] : SPD-Regierung und Arbeitslosigkeit sind identisch!)

— Ach ja! Aber nur nach dem, was Sie da vorne glauben. Sonst glaubt das in dieser Republik und in Europa kein Mensch, verehrter Herr Kollege.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut! — Pfeffermann [CDU/CSU]: Tosender Beifall! — Hasinger [CDU/CSU] : Die Zahlen beweisen es!)

Aber es gibt eine große Differenzierung, die im April dieses Jahres von 1,2 % in Nagold und 1,4 % in Göppingen einerseits bis 7,7 % in Emden und Saarbrücken andererseits reichte. Diese breite Differenzierung widerlegt eindeutiger als alles andere dieses immer wieder in der Offentlichkeit erhobene Klagelied, daß die vorhandenen Arbeitslosen nicht qualifiziert genug oder zeitweise auch nicht ar-



Bundesminister Dr. Ehrenberg
beitswillig genug seien. Ich würde jeden, der daran zweifelt, doch sehr herzlich bitten, mit mir zusammen nach Emden oder Saarbrücken zu gehen und dort den Beweis dafür anzutreten, daß diese Arbeitnehmer weniger qualifiziert und weniger befähigt und arbeitswillig sind als in Nagold, in Korbach oder in Waiblingen, wo die Konjunktur dafür gesorgt hat, daß wir wieder Vollbeschäftigung haben und alle angeblich nicht Qualifizierten wieder eingestellt worden sind.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Gegen wen reden Sie denn da? — Pfeffermann [CDU/CSU]: Sitzt Ihnen Herr Lutz auf der Pelle? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Wenn Sie genau zugehört hätten, hätten Sie gemerkt, wieviel bei Herrn Kraus unterschwellig von dem vorhanden war, was heute in den Zeitungen als eine Veröffentlichung von Gesamtmetall steht, wo genau dies wieder behauptet wird, daß zuwenig Arbeitnehmer unter den Arbeitslosen qualifiziert genug sind, um den Einstellungsanforderungen zu genügen.
Ich halte es für sehr wichtig, daß von diesem Platz aus nochmals wiederholt wird, wie unzumutbar die immer noch vorhandenen Höchstaltersbegrenzungen bei vielen Unternehmen und wie überzogen die Qualifikationsanforderungen sind.

(Beifall bei der SPD — Hasinger [CDU/ CSU] : Alle anderen sind schuld, nur nicht die Regierung!)

— Nein, die Regierung hat auch keine Schuld an diesen überzogenen Vorstellungen, Die kann ihnen jemand anders beigebracht haben; die Regierung mit Sicherheit nicht.

(Hasinger [CDU/CSU] : Sie setzen sich hier mit Ihrer eigenen Vergangenheit auseinander!)

Die Regierung hat das ihrige getan, um dort, wo die Arbeitslosenquote noch sehr viel höher ist als in den größten Teilen von Baden-Württemberg oder in den Ballungsgebieten in Südbayern und um Frankfurt herum, das Nötige präventiv zu tun, Herr Kollege Zink, wie Sie es gefordert haben, um mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, daß vorhandene Qualifikationsunterschiede einander näherkommen. In 23 Arbeitsamtsbezirken im Ruhrgebiet, im Saarland, in Ostfriesland, im niedersächsischen Zonenrandgebiet und in Ostbayern wird ab 1. August dieses neue arbeitsmarktpolitische Programm den Unternehmen, die ihre Produktion umstellen und auf Grund der Produktionsumstellung neue berufliche Qualifikationen brauchen, dabei helfen, dieses schnell im Interesse der Arbeitslosen und im Interesse eines Anschlusses dieser Unternehmen an die wirtschaftliche Entwicklung durchführen zu können.
Schwerpunkte dieses Programms sind, daß bis zu 90 % der Lohnkosten für Umschulung innerbetrieblicher Art mit anerkannten Ausbildungsabschlüssen übernommen werden, zur Wiedereingliederung langfristig Arbeitsloser 70 bis 80 % der Kosten bis zu einem vernünftigen Abschluß dieser Wiedereingliederungsphase.
Wir haben ganz bewußt in dieses Programm hineingeschrieben, daß das in enger Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung, Betriebsräten und Arbeitsverwaltung zu geschehen hat. Herr Kollege Blüm, die Betonung dieser Mitwirkung der Betriebsräte bei diesen Maßnahmen ist kein Duplikat des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht für die Arbeitsverwaltung. Wir wollen die Arbeitsverwaltung ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß mit Unternehmensleitungen und Betriebsräten gleichzeitig zusammengearbeitet werden muß.

(Beifall bei der SPD — Hasinger [CDU/ CSU] : War das bisher nicht der Fall? — Dr. Blüm [CDU/CSU] : Was ist neu daran?)

— Das ist bisher leider nicht in zureichendem Maße überall durchgeführt worden. Genau deshalb haben wir es ausdrücklich in dieses Programm und in die Begründung für das Fünfte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hineingeschrieben, aus guten Gründen.

(Beifall bei der SPD — Hasinger [CDU/ CSU] : Seit zehn Jahren haben Sie die Aufsicht über die Bundesanstalt! Der Minister kann sich offenbar bei der Anstalt nicht durchsetzen!)

Ebenfalls glauben wir, daß es notwendig war, die Schwerpunkte der 5. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz noch einmal ausdrücklich herauszustellen: die berufliche Bildung, die Stärkung der Vermittlungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitslosen durch neue Informationskurse und die Stärkung der Selbstverwaltung.
Herr Kollege Blüm, wenn Sie sagen, mehr Selbstverwaltung und weniger Theorie, so haben Sie damit dem 5. Arbeitsförderungsgesetz ein Kompliment gemacht; denn genau das steht in ihm.

(Hasinger [CDU/CSU] : Deswegen die vielen komplizierten Regelungen, nicht wahr!)

— Das Leben ist kompliziert, verehrter Herr Kollege, und ich hoffe nicht, daß Sie dem Irrtum von Herrn Fredersdorf unterliegen, die einfachste wäre auch gleichzeitig die gerechteste Lösung. Sonst müßten Sie beispielsweise für eine Kopfsteuer sein. Das ist die einfachste aller Steuern, aber gleichzeitig auch die ungerechteste.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Althammer [CDU/CSU] : So einfach ist das?!)

Genauso wäre es, wenn jemand versuchen wollte, das komplizierte Geschehen am Arbeitsmarkt in drei handfeste Faustregeln zu pressen. Das wollen wir nicht. Gerade weil wir für Gerechtigkeit sind, ist ein gewisses Maß von komplizierten Regelungen unvermeidbar. An der Redlichkeit desjenigen, der das Gegenteil behauptet, sind Zweifel angebracht.

(Franke [CDU/CSU] : Na, na!)

Zu § 103: Er ist in der öffentlichen Diskussion sehr zu Unrecht als Schwerpunkt der Neuregelun-



Bundesminister Dr. Ehrenberg
gen angesehen worden. Die Schwerpunkte liegen und lagen vielmehr bei den notwendigen Verbesserungen der Qualifikation. Worum es aber ging, war, die in dem Runderlaß 230 zu einseitig auf die Anpassung des Arbeitslosen an den Arbeitsmarkt ausgerichtete Grundrichtung in eine vernünftig austarierte Abwägung der Einzelinteressen umzugestalten. In den Beratungen ist das, was im Regierungsentwurf zu regeln versucht wurde, aber, wie die Beratungen gezeigt haben, in Einzelfällen nicht deutlich genug war, durch die Koalitionsfraktionen konkretisiert, verdeutlicht und verbessert worden. Ich vermag in gar keiner Weise darin eine Prestigefrage zu sehen, daß ein Regierungsentwurf in den Beratungen durch die Koalitionsparteien besser gemacht wird. Es ist der Sinn parlamentarischer Beratungen, einen Regierungsentwurf zu verbessern.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Blüm [CDU/CSU] : Wir können die Regierung verbessern! — Zuruf des Abg. Zink [CDU/CSU])

— Verehrter Herr Kollege Zink, Sie brauchen das nicht, und Herr Kollege Blüm, ich glaube, Sie können das auch nicht. Aber meine Kollegen zu meiner linken und rechten Seite haben es gekonnt. Mein Respekt, daß sie dazu in der Lage waren.

(Hasinger [CDU/CSU] : Sie selbst haben es nicht gekonnt?! — Zink [CDU/CSU] : Ein Formelkompromiß!)

— Verehrter Herr Kollege Zink, ein Formelkompromiß ist das, was § 103 enthält, mit Sicherheit nicht, sondern die Grundrichtung der Generalklausel — um Mißverständnissen vorzubeugen — ist bei den einzelnen Fällen noch einmal verdeutlicht worden.

(Pohlmann [CDU/CSU] : Sie werden es in der Praxis erleben!)

— Wir werden es erleben, ich sehr viel schneller als Sie. Sie können sich darauf verlassen, daß ich mich sofort darum kümmern werde, wie die Praxis aussieht.
Sehr zu Recht ist festgestellt worden, daß hinsichtlich dieser Fragen überhaupt kein Gesetz alle Einzelheiten aufzählen kann. Darum die Bestimmung, daß die Bundesanstalt für Arbeit diese Einzelheiten nicht durch einen Erlaß des Präsidenten, sondern durch eine Anordnung des Verwaltungsrates, dieses sehr viel größeren Selbstverwaltungsgremiums, zu regeln hat. Das wird die Selbstverwaltung sehr schnell regeln. Das ist einer der vielen Punkte, verehrter Herr Kollege Blüm, wo das Gesetz mehr Selbstverwaltung vorschreibt und wenig Theorie enthält. Vor allen Dingen wird die Selbstverwaltung vor Ort gestärkt.
Herr Kollege Zink, wenn Sie von Mißtrauen gegenüber der Arbeitsverwaltung sprechen: Wir haben bei vielen Gelegenheiten feststellen können, wie gut in den einzelnen Arbeitsämtern gearbeitet wird. Wir haben in den vergangenen Haushalten die Zahl der Berufsberaterstellen und Vermittlerstellen in der Arbeitsverwaltung nicht ohne Grund um 1 600 bzw. 1 200 erhöht, sondern das ist geschehen, um diese Arbeit noch effektiver zu gestalten, damit vor Ort noch intensiver gearbeitet werden kann. Genau deshalb ist auch die Stärkung der Selbstverwaltung vor Ort ein besonders wichtiges Ziel des 5. Arbeitsförderungsgesetzes.
Gestatten Sie mir abschließend einige Bemerkungen zu den mittelfristigen Perspektiven, die Sie, Herr Zink, hier ausgearbeitet haben. Sie haben das, was die Institute geschrieben haben, richtig wiedergegeben. Es ist auch richtig, daß bei dem jetzt erkennbaren Trend etwa 5 % reales Wachstum für die Vollbeschäftigung Mitte der achtziger Jahre notwendig wären. Sie haben aber vergessen, hinzuzufügen, daß allein die Fortsetzung des Trends an Arbeitszeitverkürzungen aus den letzten 20 Jahren die Lücke schließen würde. Ich habe auf Grund der gegenwärtigen Aktivitäten der Gewerkschaften die Gewißheit, daß noch etwas mehr an Arbeitszeitverkürzungen in verschiedenster Form geschehen wird als im Trend der letzten 20 Jahre.

(Zustimmung bei der SPD)

Wenn Sie beides zusammenziehen, sieht die mittelfristige Perspektive für den Arbeitsmarkt sehr viel freundlicher aus.
Es gehört nicht viel Phantasie dazu zu sagen: Wenn die deutsche Wirtschaft ihre Anstrengungen nicht ganz erheblich erweitert, noch über die anerkennenswerten Anstrengungen in der Vergangenheit bei der Zurverfügungstellung von Ausbildungsplätzen hinaus, kann man mit besseren Gründen eine Facharbeiterlücke für 1985 als Schwierigkeit am Arbeitsmarkt voraussagen. Aber ich hoffe, es wird uns — der Arbeitsverwaltung und der gewerblichen Wirtschaft — gemeinsam gelingen, diese Lücke vorbeugend zu schließen.
Vorbeugende Arbeitsmarktpolitik und vorbeugende Ausbildungsbereitschaft — das ist das, was der Arbeitsmarkt heute und morgen braucht. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes gibt hierfür eine gute, geeignete Grundlage. Ich bitte Sie, dieser Grundlage zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815811600
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? — Keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist in dritter Beratung gegen eine Stimme angenommen worden.
Der Ausschuß hat in seiner Beschlußempfehlung unter Ziffer 2 — Buchst. a und b — eine Entschließung vorgelegt und unter Ziffer 3 beantragt, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. Ich unterstelle, daß ich über beide Ziffern geschlossen abstimmen lassen kann. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel
— Drucksache 8/856 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/2824 —Berichterstatter: Abgeordneter Pohlmann (Erste Beratung 42. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Müller (Remscheid), Dr. Blüm, Zink, Dr. Bekker (Frankfurt), Pohlmann, Frau Dr. Neumeister, Franke, Vogt (Düren), Burger, Stutzer, Hasinger, Kroll-Schlüter, Braun und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Prüfungspflicht für medizinisch-technische Geräte
— Drucksache 8/2387 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/2824 —
Berichterstatter: Abgeordneter Pohlmann (Erste Beratung 128. Sitzung)

Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt eine verbundene Debatte bis zu einer Stunde vor.
Ich frage zunächst, ob der Berichterstatter eine Ergänzung des Berichts zu geben wünscht.

(Pohlmann [CDU/CSU] : Ja! Ich möchte aber um die Genehmigung bitten, daß ich danach noch eine kurze Erklärung für die CDU/CSU-Fraktion abgebe!)

— Herr Kollege, dann machen Sie aber bitte einen deutlichen Schnitt, damit es darüber nachher im Hause keinen Streit gibt. Sie haben das Wort.

Eberhard Pohlmann (CDU):
Rede ID: ID0815811700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksache 8/2824 enthält den Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und zu dem von der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Prüfungspflicht für medizinisch-technische Geräte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich diesem Bericht noch einige wenige Bemerkungen für alle diejenigen anfügen, die sich mit der Materie nicht ausreichend vertraut gemacht haben oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht vertraut machen konnten. Ziel dieser Gesetzentwürfe ist es, den Schutz unserer Mitbürger vor den Gefahren der modernen Technik zu verbessern. Wir wissen aus den Unfallverhütungsberichten, daß auf diesem Sektor eine Menge geleistet wird. Wir wissen auch, daß das Verständnis für den Sicherheitsgedanken in den
letzten Jahren immer ausgeprägter geworden ist. Ich glaube, daß wir heute feststellen können, daß sich das vor gut zehn Jahren verabschiedete Gesetz über technische Arbeitsmittel durchaus bewährt hat. Zweifellos hat es dazu beigetragen, daß die Unfallgefahren, soweit sie auf technischen Mängeln beruhen, eingedämmt worden sind. Ich sage ganz bewußt „eingedämmt worden sind", denn selbstverständlich hat das Gesetz nicht alle technisch bedingten Unfälle ausschließen können. Die Möglichkeit z. B. des menschlichen Versagens ist immer gegeben und läßt sich auch durch das perfektionierteste Gesetz nicht' ausschalten.
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat die Initiative des Bundesrates, das Gesetz über technische Arbeitsmittel zu ändern, zum Anlaß genommen, in einer Sachverständigenanhörung zu erforschen, welche Lücken noch bestehen und in welcher Form Verbesserungen im Sinne des Schutzes des Verbrauchers eingeführt werden können.
Der Ausschuß hat sich zunächst einmal einstimmig dafür ausgesprochen, den Gesetzestitel zu ändern. Ich sagte schon, daß das Gesetz „Gesetz über technische Arbeitsmittel" heißt. Landläufig wurde es, als . „Maschinenschutzgesetz" bezeichnet. Diese Bezeichnung ist einfach irreführend, denn das Gesetz über technische Arbeitsmittel betrifft keineswegs nur den Maschinenschutz, sondern hat ebenso große Bedeutung für den Schutz aller Geräte, die der private Verbraucher benutzt, z. B. der Haushalts- und der Sportgeräte sowie der Spielwaren. Wir meinen, daß die Bezeichnung ,,Gerätesicherheitsgesetz" in Verbindung mit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eingeführten Sicherheitszeichen „GS" — das heißt „geprüfte Sicherheit" — den Kern trifft und vom Verbraucher letztlich auch nicht mißverstanden werden kann.
Lassen Sie mich an diesem Punkte darauf hinweisen — ich glaube, dem Herrn Präsidenten liegt die entsprechende Mitteilung vor —, daß sich in die Drucksache 8/2824 der Druckfehlerteufel eingeschlichen hat. Die in Art. 1 unter 01 in Klammern aufgeführte Kurzbezeichnung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel — Sie finden sie auf Seite 4 der Drucksache in der rechten Spalte — muß richtig „Gerätesicherheitsgesetz" und nicht „Gerätesicherungsgesetz" heißen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815811800
Ich stelle ausdrücklich fest, daß wir das zur Beschlußgrundlage machen; dann brauche ich es nachher nicht zu wiederholen.

Eberhard Pohlmann (CDU):
Rede ID: ID0815811900
Ich bedanke mich, Herr Präsident.
Das Sicherheitszeichen selbst, das ich eben schon erwähnte, darf in Zukunft vom Hersteller oder Einführer eines technischen Arbeitsmittels benutzt werden, wenn das Erzeugnis von einer bestimmten Prüfstelle einer Bauartprüfung unterzogen worden ist und den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Selbstverständlich besteht weder eine Prüfpflicht noch eine Prüfzeichnungspflicht. Auch bleiben an-



Pohlmann
dere Zeichen wie z. B. das VDE-Zeichen unberührt. Der Ausschuß ist aber der Ansicht, daß sich das Sicherheitszeichen zunehmend als werbewirksames Mittel für sichere Produkte bewährt hat; von der gestzlichen Verankerung erhofft er sich eine weitere Förderung.
Auch ist der Schutz der Verbraucher und der Hersteller, insbesondere derjenigen Hersteller, die ihre Produkte einer strengen Bauartprüfung haben unterziehen lassen, insofern verbessert worden, als in Zukunft eine mißbräuchliche Verwendung als Ordnungswidrigkeit behandelt wird und damit den Bußgeldvorschriften unterliegt.
Meine Damen und Herren, der Ausschuß begrüßt ferner, daß der Bundesrat den sogenannten Messefall aufgegriffen hat. Auch wir sind der Ansicht, daß eine ungleiche Behandlung von Herstellern, Importeuren und Händlern nicht gerechtfertigt ist. Die bisherigen Bestimmungen ermöglichten es, nur gegen Hersteller und • Importeure vorzugehen und ihnen die Ausstellung mangelhafter Erzeugnisse zu untersagen. Der ausstellende Händler, dagegen war nicht zu fassen. In Zukunft soll es möglich sein, auch ihm die Ausstellung nicht einwandfreier Geräte zu untersagen.
Die generelle Einbeziehung des Handels sowie von Teilen technischer Arbeitsmittel in den Geltungsbereich des neuen Gerätesicherheitsgesetzes lehnte der Ausschuß übereinstimmend ab. Wir meinen, daß ein solches Vorhaben eine Überforderung insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen bedeuten würde. Sowohl von der Vielfalt des Sortiments — im Regelfall handelt es sich hier um einige tausend Artikel —, aber auch von der immer komplizierter werdenden Technik der Geräte her sind diese Betriebe in der Regel nicht in der Lage, laufend die sicherheitstechnische Beschaffenheit aller technischen Arbeitsmittel ihres Vertriebsprogramms zu überprüfen.
Es fehlen meistens Spezialkenntnisse, es fehlt aber auch die technische Ausstattung. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Prüfung weiterhin an der Quelle, d. h. bei den Herstellern und den Importeuren vornehmen zu lassen.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung des Ausschusses wurde dadurch erleichtert, daß sich Industrie und Handel im Interesse eines verbesserten Verbraucherschutzes an einen Tisch setzten und im April 1978 eine gemeinsame Erklärung unterzeichneten, die die Fragen des zivilrechtlichen Rückabwicklungsverhältnisses zwischen Händler und Hersteller zufriedenstellend regeln und damit auch gewährleisten soll, daß Arbeitsmittel, die behördlich beanstandet worden sind, nicht an den Verbraucher gelangen. Der Ausschuß geht davon aus, daß das funktioniert. Er hat die Prüfungspflicht wunschgemäß in die Selbstverantwortung der Wirtschaft gegeben. Ich glaube, damit haben wir ein gutes Beispiel dafür gegeben, daß man nicht alles gesetzlich regeln soll, wenn auch die Möglichkeit zu privatrechtlichen Vereinbarungen gegeben ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

Ein besonders wichtiger Komplex ist die Prüfungspflicht für medizinisch-technische Geräte. Hier bestand effektiv eine Gesetzeslücke. Insbesondere ausländische Geräte haben sich häufig als außerordentlich mangelhaft erwiesen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf für diese Spezialmaterie eingebracht. Dieser Entwurf sollte sicherstellen, daß die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der medizinisch-technischen Geräte und Anlagen erhöht wird und daß ein wirkungsvollerer Schutz für die Patienten, für die Ärzte und für das bedienende Personal garantiert wird. In der Zielsetzung bestand Einigkeit mit der Koalition, die diesen Komplex aber im Gesetz über technische Arbeitsmittel unterbringen wollte. Es konnte letztlich eine interfraktionelle Einigung in der Form erzielt werden, daß diese Materie in einem besonderen Abschnitt des neuen Gerätesicherheitsgesetzes geregelt wird. Die Einzèlheiten der Festlegung sicherheitstechnischer Anforderungen, der Prüf- und Nachweispflichten sowie der Beratung und der Unterweisungspflichten werden in Zukunft in einer Verordnung zu regeln sein, für die Sie die Ermächtigung in dem genannten Gesetz finden.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, so weit die Berichterstattung. Ich weiß, daß ein SPD- und ein FDP-Kollege noch nach mir sprechen werden. Lassen Sie mich deshalb zu dem Gesetz über die Prüfungspflicht für medizinisch-technische Geräte noch eine Erklärung für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgeben.
Ich sagte schon, daß wir uns letztlich geeinigt haben. Das geschah insbesondere, um nicht noch mehr Zeit ins Land gehen zu lassen und um einen schnelleren Schutz der Bürger vor den Unfallgefahren zu erreichen, die ja erheblich sind und die der Kollege Müller (Remscheid) in der ersten Lesung, wie ich glaube, sehr eindringlich an Hand von Prüfungsberichten der Zentralstelle für Sicherheitstechnik in Düsseldorf nachgewiesen hat.
Immerhin ist die Bundesregierung ja schon am 8. Januar 1978 aufgefordert worden, in dieser Sache etwas zu tun. Als dort, wie so häufig, Sendepause zu verzeichnen war, haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht, der sicherstellen sollte, daß ein neues Gerätemodell ohne Bauartprüfung nicht auf den Markt kommen darf. Auch laufende Kontrollen und sachgemäße Wartung bei den Betreibern, den öffentlich-rechtlichen wie privaten Krankenhäusern und den Arztpraxen, haben wir als zwingende Voraussetzung für die Sicherheit vorgesehen.
Herr Hölscher hat sich heute bei der Opposition bedankt. Ich möchte mich auch meinerseits bei der FDP bedanken, daß sie uns ausdrücklich in unserem Vorhaben unterstützte. Herr Kollege Schmidt (Kemp-ten) hat sich in der ersten Lesung für unser Vorhaben eingesetzt. Er hat bemerkenswerterweise auch gesagt, daß er den Bereich der medizinisch-technischen Geräte für so speziell hält, daß es ihm besser erschiene, hierfür eigene Regelungen zu treffen. Die FDP war also mit uns auf einem guten Weg, gemeinsam ein Spezialgesetz einzubringen. Leider war das Durchhalte- und Durchstehvermögen zum Schluß nicht mehr so ausgeprägt.
Ich möchte hier für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion festhalten, daß wir ein Spezialgesetz für richtiger gehalten hätten. In der Richtigkeit dieser Auffassung sind wir nebenbei auch von einer Reihe von Sach-



Pohlmann
verständigen bestätigt worden. Die Koalition wählte in der Form einen anderen Weg. Wir bedauern das. Uns kam es aber im wesentlichen auf den Inhalt an, und wir freuen uns, daß die Koalition inhaltlich unserer Initiative letztlich gefolgt ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wir hoffen, daß wir mit diesem neuen Gerätesicherheitsgesetz einen weiteren wichtigen Meilenstein in Richtung Sicherheit gesetzt haben. Als Berichterstatter bitte ich das Hohe Haus, der Beschlußempfehlung des Ausschusses zu folgen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815812000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lutz.

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID0815812100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitunter tun wir uns alle schwer, das, was wir meinen, auch in die richtige Gesetzessprache umzusetzen, wie schon vom Berichterstatter gesagt wurde: Wer würde dem Gesetz über technische Arbeitsmittel — bisher in der Kurzform auch „Maschinenschutzgesetz" genannt — anmerken, daß es sich um ein Gesetz handelt, mit dem die Sicherheit unserer Haushaltsgeräte ebenso wie die der Skistöcke oder Kinderbettchen, der Fernsehleuchten oder der Gartengeräte gemeint ist? Wer würde wohl den Lockenwickler einer Dame für ein technisches Arbeitsmittel halten? Wer würde wohl von Maschinenschutz reden, wenn es um die Sicherheit einer Haushaltsleiter geht? Die neue Kurzbezeichnung „Gerätesicherheitsgesetz" kommt dem Zweck des Gesetzes schon näher, verdeutlicht schon eher, daß es uns um die Verbesserung der Sicherheit der Dinge geht, mit denen wir es im täglichen Leben zu tun haben. Dieses Gesetz ist nämlich ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Es soll die Gefahren bannen helfen, die im täglichen Leben aus der sicherheitsgefährdenden Konstruktion unserer Konsumgüter erwachsen, und es soll dem Verbraucher eine Hilfe bieten, ein sorgfältig sicherheitsgeprüftes Gerät von einem anderen, das diese Prüfung nicht durchlaufen hat, zu unterscheiden.
Das Gesetz, über das wir heute beschließen, ändert das aus dem Jahre 1968 stammende Gesetz über technische Arbeitsmittel zum erstenmal. Es führt erstmals zu umfassenden Regelungen betreffend die Sicherheit medizinisch-technischer Geräte, auf einem Sektor also, der bisher — in diesem Falle kann ich dem Berichterstatter nur zustimmen — noch schutzbedürftig war, noch aus den gesetzlichen Bestimmungen ausgeklammert war.
Kollege Pohlmann hat vorhin ausgeführt, daß CDU und CSU ursprünglich an ein eigenes Gesetz dachten, mit dem die Prüfpflicht medizinisch-technischer Geräte geregelt werden soll. Auch unsere Kollegen von der FDP haben eine Zeitlang mit dieser Idee gespielt. Das aber hätte mitnichten zu einer Gesetzesvereinfachung geführt. Ich freue mich, daß sich die Union unseren besseren Einsichten anschließen wird.
Ich freue mich auch, daß es uns gelungen ist, die Opposition davon zu überzeugen, daß im bisherigen Gesetzesbereich weitere Verbesserungen notwendig sind. Für den Bundesratsentwurf war nämlich ursprünglich von der Opposition ein anderes Schicksal
ausersehen worden: Man wollte ihn schlicht vergessen und durch Nichterledigung einen sanften Tod sterben lassen. Wir und die Kollegen von der FDP-Fraktion dachten da anders. Wir haben uns die Bundesratsvorlage vorgenommen, haben das, was uns nicht praktikabel und nicht konsensfähig erschien, herausgestrichen und die Dinge hineingeschrieben, die uns regelungsfähig dünkten. Wir haben uns Monate mit dieser Vorlage beschäftigt. Es erfüllt uns mit Genugtuung, daß sich schließlich auch die Opposition unseren Überlegungen genähert hat. Es wäre auch zu merkwürdig und unserem parlamentarischen Auftrag nicht angemessen, wenn ein verbesserter Verbraucherschutz im Streite der Parteien und der Interessenten auf der Strecke bliebe.
Vergegenwärtigen Sie sich noch einmal die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates. Sie werden feststellen, daß wir sie gründlich umgearbeitet haben. Im Klartext: Es ist kaum noch etwas davon übriggeblieben. Die generelle Einbeziehung des Handels in das Gerätesicherheitsgesetz — das will ich offen sagen, sie war vom Bundesrat beabsichtigt — erwies sich als nicht mehrheitsfähig. Selbst die bayerische Staatsregierung, die einst mit diesem Gedanken spielte, den sie in Form der Bundesratsinitiative eingebracht hatte, vergaß ihn unter ihrem neuen Ministerpräsidenten schlagartig : Interesse gleich Null.
Immerhin — das machen wir jetzt — wird der Handel mit unserer Gesetzesvorlage, wie wir sie gemeinsam beschließen werden, künftig in zwei Punkten gefordert sein. Zum einen wird man ein gefährliches Gerät, das die Prüfung auf Messen nie passieren würde, wenn es vom Hersteller oder Importeur ausgestellt würde, jetzt auch dann aus dem Verkehr ziehen können, wenn man es über den Handel auf Messen einschleusen wollte. Eine solche Regelung sind wir unseren Herstellern, unseren korrekten Importeuren, aber auch und vor allen Dingen unseren Verbrauchern schuldig.
Zum anderen klaffte nach wie vor angesichts der Tatsache eine Sicherheitslücke, daß man zwar den Vertrieb sicherheitsgefährdender Geräte beim Hersteller oder Importeur unterbinden konnte, aber machtlos war, wenn der Artikel sich bereits beim Handel befand und der Händler nicht von sich aus bereit war, das mit einer Untersagungsverfügung belegte Gerät an den Hersteller bzw. Importeur zurückzugeben. Das wird jetzt geändert. Jetzt wird man uneinsichtige Händler in die Verantwortung nehmen können und somit ein doch sehr bedenkliches Sicherheitsrisiko für den Verbraucher ausschalten.
Es wäre reizvoll, nachzuzeichnen, wie schwierig es war, in diesem Punkt einen Fortschritt zu erzielen. Der Verbraucher würde sicher darüber nur den Kopf schütteln. Immerhin ist es gelungen. Es erfüllt die Mitglieder meiner Fraktion mit Genugtuung, daß unsere Beharrlichkeit sich letztlich doch ausgezahlt hat.
Nicht verwirklichen ließ sich die Bundesratsvorstellung, auch die Einzelteile von Geräten den Bedingungen des Gerätesicherheitsgesetzes zu unterwerfen. Ein Verzicht darauf allerdings ist uns deswegen leichter gefallen, weil es doch eines erheblichen Prüf- und Verwaltungsaufwandes bedurft



Lutz
hätte, um zu erreichen, daß eine solche Forderung nicht nur auf dem Gesetzespapier steht, sondern praktische Konsequenzen hat.
Bei der Einbeziehung der medizinisch-technischen Geräte in den Schutzbereich des Gesetzes waren die Widerstände nicht so gravierend. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung bezweifelte angesichts bekanntgewordener tragischer Unfälle mit medizinisch-technischen Geräten keine Fraktion. Wir ziehen nur den Schluß daraus, daß wir künftig bei erkennbaren Gefahren Gesetzeslücken schneller müßten schließen können. Es darf nicht erst die ersten Toten geben, bis gehandelt werden kann. Es darf nicht erst eine so quälend lange Frist verstreichen, bis dieses Parlament sich auf eine Regelung zu verständigen vermag.

(Pohlmann [CDU/CSU] : Sie sprechen die Bundesregierung an!)

— Nein, Herr Pohlmann. Wenn Sie der Bundesregierung Untätigkeit vorwerfen, dann wissen Sie, daß dieser Vorwurf nicht stimmt.

(Pohlmann [CDU/CSU] : Ohne uns wäre in dieser Sache doch gar nichts gelaufen!)

Wir haben über Monate mit der Regierung nach einem vernünftigen konsensfähigen Gesetzestext gerungen. Aber es war nicht so einfach, einen konsensfähigen Gesetzestext zu finden. Das ist die Krux. Die Monate dazwischen mit dem langen und zähen Ringen, die Monate, in denen die Sicherheit, die notwendig ist, nicht geschaffen werden kann, sind schmerzlich. Da müssen wir alle gemeinsam noch ein bißchen schneller arbeiten. Dieses Parlament würde nicht korrekt handeln, wenn es dann sagte: Du, Regierung, arbeite schneller, als das Parlament bereit ist, den Vorstellungen und Gesetzesüberlegungen zu folgen.
Jetzt ist in dem Gesetz, abgestuft nach den Gefährdungsgraden, eine flexible Lösung gefunden worden, die zu mehr Sicherheit in den Arztpraxen und Krankenhäusern führen wird. Seien wir gemeinsam froh darüber.
Schließlich — hier sollten wir alle gemeinsam dem Sicherheitsbemühen des Bundesarbeitsministeriums ein dickes Lob zollen — ziehen wir auf gesetzlichem Wege den Schluß aus der Tatsache, daß nach etwa einem halben Jahrzehnt die verbesserte Sicherheit von Geräten endlich beim Konsumenten auch als Verkaufsargument anschlägt. Das Sicherheitszeichen „GS" wird jetzt von uns besonders gegen unbefugtes Anbringen und gegen Nachahmung geschützt. „Geprüfte Sicherheit" ist zu einem Qualitätsmerkmal geworden. Das spricht für die Qualität der Institute, die dieses Zeichen verleihen dürfen. Das spricht für das Sicherheitsbewußtsein der Hersteller, Importeure und des Handels, die auf diese Güteklassifizierung Wert legen. Das spricht für den Verbraucher, der sich an diesem Zeichen mehr und mehr orientiert.
Das zwingt uns dazu, diesen erreichten Standard auszubauen, zu festigen und vor Mißbrauch zu schützen.
Der Fortschritt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt mitunter auf leisen Solen daher, undramatisch, routinemäßig, wie es scheint. Er
kann sich nicht vor den Fernsehkameras aufplustern, und die großen Leitartikler werden ihn nicht zur Kenntnis nehmen. Es ist ja „nur" ein Mehr an Sicherheit, was wir heute beschließen. Es schützt „nur" Hunderttausende vor abwendbaren Gefahren. Es werden ja „nur" einige schreckliche Tragödien verhindert werden können.
Trotzdem, so glaube ich, ruht auf solcher Alltagsarbeit des Parlaments mehr Segen — auch die Effizienz ist größer — als auf so mancher Debatte, in der so mancher Wortheld der Nation die Worte bewegt und nicht die Dinge.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815812200
Das
Wort hat der Herr Abgeordnete Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0815812300
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Lust für einen Liberalen, zu dieser Frage sprechen zu können. Es ist deswegen eine Lust, weil wir in diesem Fall nur Blumen und Dank zu verteilen haben — zunächst einmal an die hier heute nicht mehr vertretene CSU aus Bayern, die eine ausgezeichnete Vorlage eingebracht hat. Das war eine Vorlage, die es uns ermöglicht hat, genau das zu tun, was die CSU landauf, landab verlangt; weniger Verwaltungsvorschriften, weniger Bürokratie, weniger Stempel. Kurz: Wir haben den Gesetzesvorschlag, der uns aus dem Bundesrat von der CSU aus Bayern präsentiert worden ist, genauso behandelt, wie sie, die CSU, es unter anderem in ihren Fernsehwahlspots verlangt, nach genau den gleichen Maßstäben, die uns dort vorgeführt werden. Wir können, so hoffe ich, des Lobes und Dankes gewiß sein, daß wir uns so verhalten haben, wie es dort gefordert wird. Am Rande sei vermerkt, daß wir nicht böse wären, wenn wir deswegen auch ein wenig gelobt würden.
Ernsthaft möchte ich auch den Dank an den Koalitionspartner zum Ausdruck bringen. Nach fairen und offenen Diskussionen haben wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegen können, in dem das Notwendige geregelt und auf das Überflüssige, insbesondere überflüssige Verwaltungsarbeit, verzichtet wird. Wir glauben, daß es richtig ist, die Dinge so zu behandeln.
Ich bitte, sich einmal vorzustellen, was passiert wäre, wenn die Bundesregierung einen solchen Gesetzesvorschlag, wie er aus Bayern kam, eingebracht hätte. Ich bin sicher, es hätte überall geheißen: „Kalte Sozialisierung", „Erdrosselung des Mittelstandes", „Ausuferung der staatlichen Bürokratie" — und was es da noch mehr an schönen Sprüchen gibt.

(Hölscher [FDP] : So ist das Herz-Jesu-Sozialismus aus Bayern!)

— Ja.
Wir haben uns bemüht, keine rhetorischen Kraftakte zu veranstalten, sondern wir haben ganz schlicht und einfach Industrie und Handel nahegelegt, doch einmal zu überlegen, ob man nicht eine vernünftige Absprache treffen könne, die es ersparen würde, 300 000 Einzelhändler permanent zu kontrollieren, staatlicher Überwachung zu unter-



Cronenberg
stellen. Diese Gespräche — und das war für uns gar nicht erstaunlich — führten bei Industrie und Handel zu einer freiwillig getroffenen Absprache, die sicherheitsbedenklichen Arbeitsmittel so zu behandeln, wie sie behandelt werden müssen, also zu vermeiden, daß solche sicherheitsbedenklichen Arbeitsmittel an den Verbraucher gelangen. Dieses liberale Konzept ist auch ein wirksamer Beitrag, so meinen wir, ein konkreter Beitrag gegen zunehmende Staatsmacht, gegen zunehmende Bürokratie.

(Pohlmann [CDU/CSU] : Nur, eine Schwalbe macht noch keinen Sommer!)

— Dem möchte ich nicht widersprechen. Aber es ist vielleicht beispielhaft für gutes Verhalten.
Die Novelle wurde deshalb bei den Ausschußberatungen grundlegend umgestaltet. Sie beschränkt sich in der Ihnen heute vorliegenden Form darauf, die Vereinbarungen zwischen Industrie und Handel zum notwendigen Schutz des Endverbrauchers in zwei Punkten zu ergänzen.
Erstens. Die Vereinbarung kann dann nicht greifen, wenn ein Einzelhändler sich bewußt über diese Vereinbarung hinwegsetzt. In diesem Falle — positiv, wie wir Liberalen nun einmal eingestellt sind, gehen wir davon aus, daß es sich um ganz wenige Ausnahmefälle handelt — kann die Gewerbeaufsicht dem Einzelhändler den Verkauf des mangelhaften Arbeitsmittels untersagen. Dies ist nach unserer Auffassung auch notwendig.
Zweitens. Die Vereinbarung kann auch dann nicht zum Zuge kommen, wenn ein Händler auf einer Messe mangelhafte Arbeitsmittel ausstellt und der Hersteller oder Importeur dieses Arbeitsmittels nicht festgestellt werden kann. Auch in diesem Falle kann die Gewerbeaufsicht künftig gegen den Aussteller vorgehen. Ein solcher Aussteller muß sich so behandeln lassen, als ob er selbst Hersteller oder Importeur wäre.
Mit dieser liberalen Lösung erreichen wir außerdem einen wirksamen, Verbraucherschutz, und zwar wirksamer, meinen wir, als das Bürokratiemodell der CSU aus südlichen Gefilden unseres Vaterlandes.
Ferner wollen wir die Sicherheit technischer Geräte durch besondere Prüf-, Nachweis-, Wartungs-
und Unterweisungspflichten verbessern, und zwar im Interesse der Patienten und auch des Bedienungspersonals. Über die Notwendigkeit solcher ergänzenden Regelungen bestand nach der in der Praxis gewonnenen Erfahrung von Anfang an Übereinstimmung bei allen Fraktionen. Die zuständigen Bundesministerien werden ermächtigt, die Einzelheiten durch Verordnung zu regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Die FDP legt ganz besonderen Wert darauf und bittet dafür um Unterstützung im ganzen Hause, daß die vorgesehenen Prüfungen soweit wie nur eben möglich auch durch private Unternehmen, und zwar mehrere private Unternehmen, durchgeführt werden können.
Nun möchte ich noch ein Mißverständnis aufklären. Herr Kollege Pohlmann, Sie haben gesagt, Hansheinrich Schmidt habe hier von dieser Stelle
bei der ersten Lesung eine Sonderregelung für medizinisch-technische Geräte verlangt.

(Pohlmann [CDU/CSU] : Ich habe wörtlich zitiert!)

Dikes ist korrekt und richtig. Hansheinrich Schmidt hat aber nicht verlangt, daß wir ein Sondergesetz machen, sondern wollte eine Sonderregelung. Und genau diese Sonderregelung haben wir nun auch in diesem Gesetz getroffen.

(Pohlmann [CDU/CSU] : Durch Wiederholung wird das nicht richtiger! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Insofern, lieber Kollege Pohlmann, ist die Kritik an dem Kollegen Schmidt (Kempten) und der FDP in diesem Punkt nicht ganz gerechtfertigt.
Erfreulicherweise konnten wir auch eine vernünftige Regelung in der Frage des Prüfzeichens finden. Das neue Prüfzeichen wird hoffentlich im Interesse unserer produzierenden Industrie weltweit einen hohen Werbewert für deutsche Qualität und Sicherheit erlangen.
Am Rande sei vermerkt — das zu sagen mag mir als mittelständischem Unternehmer erlaubt sein —, daß es noch einen erfreulichen Nebeneffekt gibt: Mögliche Wettbewerbsvorteile durch firmeneigene Prüfstellen — die großen Importeure haben sinnvollerweise solche eigenen Prüfstellen — werden durch dieses gemeinsame Sicherheitszeichen natürlich ein wenig abgebaut. Dies schien uns vernünftig und richtig zu sein.
Quintessenz des ganzen Unternehmens: Es wurde uns ein bayerischer Gesetzentwurf vorgelegt, der ein vorhandenes Problem lösen sollte. Wir vermerken dankbar, daß sich Bayern um diese Sache so bemüht hat. Der Lösungsvorschlag war aber bestenfalls ein Beitrag zu mehr Verwaltung, zu mehr Bürokratie. Deswegen haben wir gemeinsam ein praktikables, vernünftiges Gesetz daraus gemacht. Das wiederum sollten Sie dankbar anerkennen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Über unseren Dank bestimmen wir selber!)

So haben wir ein hoffentlich nicht so seltenes Beispiel, daß Bundesrat — in diesem Fall der Freistaat Bayern —, die Opposition und die Koalitionsfraktionen gemeinsam zu einem vernünftigen, unbürokratischen Gesetz gekommen sind. Wir stimmen diesem Gesetz daher verständlicherweise gern zu. Mein Appell gilt nunmehr dem Bundesrat, er möge sich dieser besseren, liberalen Lösung nicht verschließen. Denn anderenfalls müßte der Kandidat aus Bayern, der Kandidat für die Kanzlerkandidatur, Franz Josef Strauß, zum Schluß noch unter dem Motto antreten: Mehr Bürokratie wagen! Und das möchten wir ihm allen Ernstes nicht zumuten.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0815812400
Meine
Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen
nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir
kommen zur Abstimmung in der zweiten Beratung.
Ich rufe Art. 1, 1 a, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen Wortmeldungen zur
dritten Beratung
liegen nicht vor. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmige Beschlußfassung.
Meine Damen und Herren, es liegt noch der Gesetzentwurf des Abgeordneten Müller (Remscheid) und Genossen der Fraktion der CDU/CSU vor. Wir stehen vor der Frage, ob wir ihn noch in zweiter Beratung behandeln oder ob wir ihn im Sinne des Ausschußvorschlages durch den soeben gefaßten Beschluß als erledigt betrachten.

(Pohlmann [CDU/CSU] : Wie Ausschußvorschlag!)

— Dann können wir — Ziffer 1 der Beschlußempfehlung ist bereits erledigt — über die Ziffern 2 und 3 der Beschlußempfehlung, nämlich den Gesetzentwurf des Abgeordneten Müller (Remscheid) und Genossen der CDU/CSU-Fraktion sowie die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären, gemeinsam abstimmen. Wer den Ziffern 2 und 3 der Beschlußempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nun die Zusatzpunkte 1 und 2 auf:
1. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak über den Luftverkehr
— Drucksache 8/2882 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
2. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr
— Drucksache 8/2878 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
Das Wort zur Begründung und zur Aussprache wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlagen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu überweisen. — Ich gehe davon aus, daß das Haus den Vorschlag des Ältestenrates billigt.
Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG)
Nr. 3164/76 über das Gemeinschaftskontingent
für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten
— Drucksachen 8/2609, 8/ 2857 —Berichterstatter: Abgeordneter Dreyer
Ich darf dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht danken; er hat auf eine Ergänzung verzichtet. Auch anderweitig wird das Wort nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses auf der Drucksache 8/2857.
Wer der Beschlußempfehlung, die Bundesregierung zu ersuchen, den in Drucksache 8/2609 enthaltenen Verordnungsvorschlag abzulehnen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlußempfehlung des Ausschusses angenommen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 4 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen
Bundeseigene Liegenschaften in Wiesbaden, Schloßplatz 3/Mühlgasse 4-6 (ehemalige Rheumaklinik) ;
Einwilligung zur Veräußerung gem. § 64 Abs. 2 BHO
— Drucksachen 8/2607, 8/2879 — Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Ich danke dem Herrn Berichterstatter; auf eine mündliche Ergänzung wird verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung auf der Drucksache 8/2879.
Wer für die Beschlußempfehlung des Ausschusses, dem Antrag des Bundesministers der Finanzen zuzustimmen, ist, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Zusatzpunkt 5 auf:
Beratung der Ubersicht 10 des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
' — Drucksache 8/2892 —
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/2892, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den aufgeführten Streitsachen abzusehen. Wer dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich darf Ihnen ein gesegnetes Pfingstfest wünschen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 13. Juni 1979, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.