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ID0815615600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8156

  • date_rangeDatum: 30. Mai 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

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    Plenarprotokoll 8/156 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 156. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2873 — . . . . . . . 12491 C Fragestunde - Drucksache 8/2894 vom 25. 05. 1979 — Arzneimittelschäden durch im Tierversuch getestete Medikamente MdlAnfr A63 25.05.79 Drs 08/2894 Stutzer CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 12465 B, D, 12466 A ZusFr Stutzer CDU/CSU . . 12465 C, 12466 A Steigerungsrate des Lehrstellenangebots für 1979 MdlAnfr A3 25.05.79 Drs 08/2894 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . 12466 B, C, D, 12467 A, B ZusFr Thüsing SPD 12466 C, D ZusFr Dr. Dollinger CDU/CSU 12467 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 12467 B Novellierung des Bundesbaugesetzes zur Verbesserung der baulichen Rahmenbedingungen für „Urlaub auf dem Bauernhof" MdlAnfr A4 25.05.79 Drs 08/2894 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . . 12467 C, 12468 A, B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 12468 A, B ZusFr Tillmann CDU/CSU 12468 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 12468 C Förderung von Forschungsprojekten zur Verminderung der Abgasemission und/ oder der Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Kraftfahrzeugen durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie seit 1974 MdlAnfr A12 25.05.79 Drs 08/2894 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 12468 D, 12469 C, D ZusFr Stockleben SPD 12469 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 12469 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 Kontrolle von Produktionsverfahren, bei denen Giftstoffe verwandt werden MdlAnfr A14 25.05.79 Drs 08/2894 Menzel SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 12470 A, C ZusFr Menzel SPD 12470 B Einrichtung eines Fernüberwachungssystems für Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland unter Einbeziehung des französischen Kernkraftwerkes Cattenom MdlAnfr A15 25.05.79 Drs 08/2894 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A16 25.05.79 Drs 08/2894 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12470 C, 12471 A, B, C ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU 12470 D, 12471 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 12471 B ZusFr Gerster (Mainz.) CDU/CSU . . . 12471 C Verzicht auf Paßkontrollen bei Charterflügen ins Ausland MdlAnfr A19 25.05.79 Drs 08/2894 Tillmann CDU/CSU MdlAnfr A20 25.05.79 Drs 08/2894 Tillmann CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 12471 D, 12472 B, C ZusFr Tillmann CDU/CSU 12472 A, B Zahl der ohne die deutsche Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik lebenden Zigeuner MdlAnfr A21 25.05.79 Drs 08/2894 Thüsing SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 12472 D, 12473 A ZusFr Thüsing SPD 12472 D, 12473 A Unterstützung der Aktion von Bürgerinitiativen gegen die geplante Errichtung eines atomaren Entsorgungszentrums in Gorleben durch die DKP MdlAnfr A25 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 12473 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 12473 C ZusFr Thüsing SPD 12473 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12473 D Änderung des Kraftfahrzeugsteuersystems im Sinne des Umweltschutzes zur Verringerung von Lärm und Schadstoffentwick.lung der Fahrzeuge MdlAnfr A34 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 12474 B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 12474 B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 12474 D Preissteigerungen für Heizöl und Vergaserkraftstoff sowie Sicherstellung der Versorgung mit Heizöl MdlAnfr A36 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Jens SPD MdlAnfr A37 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi 12475 A, B, D, 12436 A, B, C, D, 12437 A, C ZusFr Dr. Jens SPD 12475 B, C, 12476 D, 12477 A ZusFr Breidbach CDU/CSU 12475 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 12476 A ZusFr Conradi SPD 12476 B, 12477 B ZusFr Thüsing SPD 12477 B Mineralölversorgung der Freien Tankstellen des mittelständischen Bereichs MdlAnfr A42 25.05.79 Drs 08/2894 Sick CDU/CSU Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . . 12477 D, 12478 B ZusFr Sick CDU/CSU 12478 A ZusFr Breidbach CDU/CSU 12478 B Erhöhung der Diesel-Einkaufspreise für die Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs im Vergleich zu den Tankstellenpreisen für Markendieselkraftstoff MdlAnfr A43 25.05.79 Drs 08/2894 Pfeffermann CDU/CSU Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 12478 C, D, 12479 A ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 12478 D Potential der deutschen Kohle im Falle einer wirtschaftlich vertretbaren Verflüssigung und Vergasung der Kohle MdlAnfr A44 25.05.79 Drs 08/2894 Breidbach CDU/CSU Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . . 12479 A, B, C, D ZusFr Breidbach CDU/CSU 12479 B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 12479 D ZusFr Josten CDU/CSU 12479 D Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 III Ergebnisse der Berlingesprächsrunde führender deutscher Wirtschaftsmanager mit der Bundesregierung; Investitionen in Berlin trotz zunehmenden Mangels an qualifizierten Arbeitskräften MdlAnfr A48 25.05.79 Drs 08/2894 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A49 25.05.79 Drs 08/2894 Kittelmann CDU/CSU Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . . 12480 B, C, D, 12481 A, B, C, D ZusFr Kittelmann CDU/CSU . 12480 C, 12481 B, C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 12480 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12481 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 12481 C Erlaß einer Rechtsverordnung zur Einführung des Berufsgrundbildungsjahres in die landwirtschaftliche Ausbildung MdlAnfr A2 25.05.79 Drs 08/2894 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 12482 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 12482 A Verstöße gegen § 9 des Tierschutzgesetzes MdlAnfr A64 25.05.79 Drs 08/2894 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 12482 B, D, 12483 A ZusFr Stutzer CDU/CSU 12482 D, 12482 A Ausschluß des Schmerzensgeldanspruchs des Arbeitnehmers durch § 636 RVO sowie Änderung dieser Vorschrift bei einem Arbeitsunfall während der Teilnahme des Arbeitnehmers am Straßenverkehr MdlAnfr A50 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A51 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . 12483 B, D, 12484 A, B ZusFr Dr. Ahrens SPD . . . . 12483 C, D, 12484 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 12484 B Aufnahme ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Kinder in Sportvereine MdlAnfr A54 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12484 C, D, 12485 A, B ZusFr Frau Steinhauer SPD 12484 D ZusFr Kühbacher SPD 12485 A Pauschalen für das Wohnen von Soldaten in Gemeinschaftsunterkünften MdlAnfr A59 25.05.79 Drs 08/2894 Josten CDU/CSU MdlAnfr A60 25.05.79 Drs 08/2894 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12485 B, D, 12486 A, B ZusFr Josten CDU/CSU 12485 D, 12486 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . 12486 A, B Liste des Bundesverteidigungsministeriums über MAD-Abhörfälle MdlAnfr A61 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12486 C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 12486 C, D Stationierung von Luftlandetruppen des Warschauer Pakts außerhalb des MBFR- Reduzierungsraumes MdlAnfr A95 25.05.79 Drs 08/2894 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 12486 D, 12487 A ZusFr Josten CDU/CSU 12487 A Stärkere Inanspruchnahme der Nahverkehrsmittel auf Grund steigender Benzinpreise sowie Beschlußfassung des Verwaltungsrats der Bundesbahn über weitere Streckenstillegungen MdlAnfr A66 25.05.79 Drs 08/2894 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 12487 B, C, D, 12488 A ZusFr Braun CDU/CSU 12487 B, C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 12487 D ZusFr Kühbacher SPD 12487 D, 12488 A Aufnahmefähigkeit der Nordsee für das Verklappen von Industrie-Klär- und Baggerschlämmen sowie entsprechende Zusammenarbeit mit den Niederlanden MdlAnfr A70 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 12488 B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 12488 C, D Tarifänderungen im Transportgewerbe durch steigende Mineralölpreise MdlAnfr A73 25.05.79 Drs 08/2894 Sick CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 12489 A, B ZusFr Sick CDU/CSU 12489 A, B Treibstoffeinsparung durch Fahrverhalten der Kraftfahrer; Energieeinsparung im Güterkraftverkehr MdlAnfr A74 25.05.79 Drs 08/2894 Dreyer CDU/CSU MdlAnfr A75 25.05.79 Drs 08/2894 Dreyer CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 12489 C, D, 12490 A, B ZusFr Dreyer CDU/CSU 12489 C, D, 12490 A, B Bundesbahnsondertarife auf den Transitstrecken für junge Berliner; Verhandlungen mit der DDR und Alternativregelungen für die im Juli beginnende Ferien-Reisezeit MdlAnfr A76 25.05.79 Drs 08/2894 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A77 25.05.79 Drs 08/2894 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 12490 C, D, 12491 A ZusFr Straßmeier CDU/CSU . 12490 C, D, 12491 A Nächste Sitzung 12491 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12493* A Anlage 2 Ausgleich der unterschiedlichen Energiekosten und steuerlichen Rahmenbedingungen zwischen dem holländischen und dem deutschen Unterglasgartenbau MdlAnfr Al 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12493*B Anlage 3 Entwicklung der Bevölkerungsbewegung Stadt /Land in den letzten Jahren MdlAnfr A5 25.05.79 Drs 08/2894 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 12493*D Anlage 4 Verringerung des Benzinverbrauchs durch Verwendung von Methanolbeimischungen MdlAnfr A8 25.05.79 Drs 08/2894 Grunenberg SPD MdlAnfr A9 25.05.79 Drs 08/2894 Grunenberg SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12494* B Anlage 5 Einsparung von Benzin durch Methanolbeimischungen MdlAnfr A10 25.05.79 Drs 08/2894 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12495* A Anlage 6 Mehrkosten der Erzeugung von Benzin aus heimischer Steinkohle MdlAnfr All 25.05.79 Drs 08/2894 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12495* B Anlage 7 Sonderprogramm zur Innovationsförderung im Handwerk MdlAnfr A13 25.05.79 Drs 08/2894 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12495* B Anlage 8 Verbesserung der Bewertung der Steuerfahndungsprüfer MdlAnfr A17 25.05.79 Drs 08/2894 Berger (Herne) CDU/CSU MdlAnfr A18 25.05.79 Drs 08/2894 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 12495* D Anlage 9 Einsatz chemischer Mittel bei der Gewässerunterhaltung MdlAnfr A24 25.05.79 Drs 08/2894 Ey CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 12496* B Anlage 10 Nichtanwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofs durch die Finanzverwaltung seit 1975 MdlAnfr A30 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A31 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12496 *C Anlage 11 Reform des Grunderwerbsteuerrechts auf der Grundlage eines Modells des Grunderwerbsteuerberichts der Bundesregierung MdlAnfr A32 25.05.79 Drs 08/2894 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 V von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12496`D Anlage 12 Steuerliche Begünstigung der Kraftstoffgewinnung aus heimischen Rohstoffen z. B. durch Kohlehydrierung MdlAnfr A35 25.05.79 Drs 08/2894 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 124971*B Anlage 13 Erkrankungen der Arbeitnehmer in der Chemischen Industrie durch hochtoxische Substanzen sowie Verbesserung des Arbeitsschutzes MdlAnfr A52 25.05.79 Drs 08/2894 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12497* C Anlage 14 Verhinderung der Strangulierung von Kleinkindern durch die Herstellung von Laufställen mit einem Gitterabstand von mehr als 7,5 cm MdlAnfr A53 25.05.79 Drs 08/2894 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12497* D Anlage 15 Mitwirkung von Gewerkschaften bei Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen der Arbeitsämter; Versagen der Teilnehmer von Fortbildungs- und Umschulungskursen bei Prüfungen der Industrie- und Handelskammern MdlAnfr A55 25.05.79 Drs 08/2894 Milz (CDU/CSU MdlAnfr A56 25.05.79 Drs 08/2894 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12498* A Anlage 16 Aufgaben des in der niederländischen Stadt Brunssum zu errichtenden „zivilen Verwaltungszentrums" für das Frühwarnund Kontrollsystem Awacs sowie Zahl der zivilen und militärischen Beschäftigten MdlAnfr A57 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A58 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12498* C Anlage 17 Zusammenhang zwischen regionaler Abtreibungshäufigkeit und Geburtenrückgang MdlAnfr A65 25.05.79 Drs 08/2894 Ey CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 12499`A Anlage 18 Ausweisung des Bahnhofs Regensburg im Fahrplanheft „Städteverbindungen — Sommer 1979" MdlAnfr A67 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12499* C Anlage 19 Sinn der Kostenuntersuchungen Schiene/ Straße im Bereich der Bundesbahndirektion Frankfurt/Main MdlAnfr A68 25.05.79 Drs 08/2894 Hanz CDU/CSU MdlAnfr A69 25.05.79 Drs 08/2894 Hanz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12499* D Anlage 20 Einrichtung öffentlicher Münzfernsprecher in TEE- und IC-Zügen MdlAnfr A71 25.05.79 Drs 08/2894 Hoffie FDP MdlAnfr A72 25.05.79 Drs 08/2894 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12500* A Anlage 21 Versand von Werkszeitschriften im Postzeitungsdienst MdlAnfr A78 25.0539 Drs 08/2894 Dr.-Ing. Laermann FDP MdlAnfr A79 25.05.79 Drs 08/2894 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12500'B Anlage 22 Vereinbarkeit des Verkaufs von Verpakkungsmaterial durch die Bundespost mit der Mittelstandspolitik der Bundesregierung MdlAnfr A80 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Sprung CDU/CSU MdlAnfr A81 25.05.79 Drs 08/2894 Dr. Sprung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 12500*C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 12465 156. Sitzung Mittwoch, den 30. Mai 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 1. 6. Adams * 30. 5. Dr. Ahrens ** 30.5. Alber 1. 6. Dr. Barzel 1. 6. Blumenfeld 30. 5. Dr. Böhme (Freiburg) 1. 6. Büchner (Speyer) *1 31. 5. Eymer (Lübeck) 1. 6. Fellermaier * 1. 6. Gscheidle 31. 5. Haberl 30. 5. Hofmann (Kronach) 1. 6. Dr. Hüsch 1. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) 1. 6. Katzer 30. 5. Dr. h. c. Kiesinger 1. 6. Kolb 30. 5. Dr.-Ing. Laermann 1. 6. Lampersbach 1. 6. Lücker * 1. 6. Milz ** 31.5. Müller (Remscheid) 1. 6. Neuhaus 1. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 1. 6. Frau Schlei 1. 6. Schmidt (Kempten) ** 31.5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 30. 5. Sieglerschmidt 1. 6. Dr. Todenhöfer 1. 6. Zeitler 1. 6. Zywietz 30. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 1) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die unterschiedlichen Energiekosten und steuerlichen Rahmenbedingungen zwischen dem holländischen und deutschen Unterglasgartenbau mit dem Ziel auszugleichen, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und die Existenz der deutschen Gärtner zu sichern? Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit mit Erfolg darum bemüht, die Energiekosten im niederländischen und deutschen Unterglasgartenbau einander anzugleichen. So konnte erreicht werden, daß der staatlich beeinflußte Erdgaspreis in den Niederlanden seit 1973 soweit angehoben wurde, daß er Ende 1978 den Preis für schweres Heizöl fast erreicht hatte. Allerdings hat die Heizölverteuerung seit Beginn dieses Jahres den Kostenabstand wieder erheblich vergrößert. Deshalb hat die Bundesregierung kürzlich in einem Brief an die Kommission mit Nachdruck Maßnahmen zur Annäherung des Preisniveaus der verschiedenen Energiearten in der EG gefordert. Die Bundesregierung hat darüber hinaus folgende Maßnahmen zur Existenzsicherung des deutschen Gartenbaus ergriffen: - Die erhöhte Mineralölsteuer für Heizöl EL wird dem Unterglausgartenbau im Haushaltsjahr 1979 zu 100 %, im Haushaltsjahr 1980 zu 50 % rückerstattet. - Innerhalb des Rahmenplanes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wurden die Förderungskonditionen für Investitionen zur Energieeinsparung im Unterglasgartenbau für 1979 durch Erhöhung des Zuschusses von 20 % auf 25 % und durch Senkung der Mindestinvestitionssumme von DM 6 000,- auf DM 4 000,- erheblich verbessert. - In besonderen Fällen von Liquiditätsschwierigkeiten der Betriebe können auf Antrag Zins- und Tilgungsraten für Kredite des Bundes und der Länder gestundet werden. - In die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der umweltfreundlichen Energieeinsparung werden auch Projekte aus dem Gartenbausektor einbezogen. Die Angleichung der steuerlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts ist nicht möglich, weil hier eine Harmonisierung in der EG noch aussteht. Insoweit sind daher die Mitgliedstaaten in der Gestaltung der steuerrechtlichen Vorschriften noch frei. Das niederländische Einkommensteuerrecht unterscheidet sich gegenüber dem deutschen Einkommensteuerrecht u. a. darin, daß der Spitzensteuersatz mit 72 % erheblich höher ist als in der Bundesrepublik und die Progression stärker ansteigt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2894 Frage A 5) : Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie sich die Bevölkerungsbewegung Stadt/Land in den letzten Jahren verändert hat, und welche Schlußfolgerungen sind gegebenenfalls im Interesse einer ausgeglichenen Siedlungsstruktur aus diesen Zahlen zu ziehen? Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, daß Sie unter „Bevölkerungsbewegung Stadt/Land" die Wanderungsbewegung von den ländlichen und peripheren Gebieten in die Städte und großen Verdichtungsräume meinen. Nach mir 12494* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 vorliegenden Wanderungszahlen aus den Jahren 1975 und 1976 sind entgegen einer weit verbreiteten Meinung insgesamt rund 4 000 Personen mehr in die ländlichen Räume zu- als abgewandert! Nur muß man allerdings bei den Wanderungen zwischen der Gesamtwanderung und der Wanderung der Erwerbspersonen unterscheiden. Da zeigt sich, daß aus dem ländlichen Raum per saldo in diesen zwei Jahren rund 11 000 Erwerbspersonen abgewandert sind. Nach der jüngsten Entwicklung stellt sich also für den ländlichen Raum in erster Linie das Problem der Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Bundesregierung hat hierzu in der Vergangenheit umfangreiche Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen getroffen. Ich erinnere nur an die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms. Am 16. Mai 1979 hat die Bundesregierung darüber hinaus das arbeitsmarktpolitische Programm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen mit einem Volumen von 500 Millionen DM verabschiedet. Berücksichtigt man den nun auch im ländlichen Raum zu erkennenden Geburtenrückgang, so muß längerfristig auch für diesen Raum mit einem Bevölkerungsrückgang gerechnet werden. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit bei abnehmender Bevölkerung die Siedlungsstruktur im ländlichen Raum, insbesondere in seinen peripheren Teilen, aufrechterhalten werden kann. Dazu ist zweierlei festzustellen: 1. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bevölkerungsdichte im ländlichen Raum noch immer so hoch ist, daß die Versorgung der Bevölkerung in zumutbarer Entfernung auf absehbare Zeit nicht ernsthaft in Frage gestellt ist. 2. Die Bundesregierung hält nach wie vor an ihrem Konzept der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Teilräumen der Bundesrepublik fest. Zu den Maßnahmen im einzelnen verweise ich auf den Raumordnungsbericht 1978. (Weitere Zahlen zu Wanderungen und Geburtendefizit etc. wird in dem in Kürze erscheinenden Materialband zum Raumordnungsbericht 1978 enthalten sein.) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 8/2894 Fragen A 8 und 9) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, angesichts der Versorgungsunsicherheiten auf dem Treibstoffsektor die Versuche, durch Methanolbeimischung zu Vergaserkraftstoffen zu größerer Exportunabhängigkeit zu gelangen, beschleunigt abzuschließen und zu einer praktischen Nutzanwendung schnellstens zu gelangen? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie groß die Benzineinsparungen bei verschiedenen Beimischungsverhältnissen von Methanol an Vergaserkraftstoffen sein werden, und welche wirtschaftlichen Maßnahmen bei welchen Kosten für den Fahrzeughalter damit verbunden sind? Zu Frage A 8: Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluß vom 16. Mai 1979 die 2. Fortschreibung des Energieprogramms bestätigt. Sie hat unter anderem besonders hervorgehoben, daß — der Zuwachs der Energienachfrage durch sparsame und rationelle Energieausnutzung begrenzt, — der Mineralölanteil zurückgedrängt, — die deutsche Stein- und Braunkohle vorrangig genutzt und — die Energieforschung konsequent fortgesetzt werden soll. Zusätzlich hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen und Prüfungsaufträge beschlossen. Zur Förderung neuer, energiesparender Technologien im Verkehrsbereich wurden — die Bundesminister für Verkehr sowie für Forschung und Technologie beauftragt, bis Ende 1979 zu untersuchen, inwieweit geförderten technischen Innovationen gesetzliche Hemmnisse im Wege stehen und ggf., welche Anpassungen gesetzlicher Bestimmungen erforderlich erscheinen. — die Bundesminister für Wirtschaft sowie für Forschung und Technologie beauftragt, in Gesprächen mit der Mineralölwirtschaft unverzüglich zu klären, inwieweit eine sofortige Beimischung von Methanol bis 5 % zur Vorbereitung späterer größerer Beimischungen möglich und sinnvoll ist. Außerdem fördert der Bundesminister für Forschung und Technologie im Rahmen des Schwerpunktprojektes „Alternative Energien für den Straßenverkehr" die Anwendungserprobung von Methanolkraftstoffen unter realen Verkehrsbedingungen. Das bis 1982 laufende Versuchsprogramm wird zur sachgerechten Entscheidungsfindung für die Anwendung von Methanol im Kraftfahrzeug beitragen. Zu Frage A 9: Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden,- daß die Einsparung an Vergaserkraftstoff dem Volumen nach etwa halb so groß ist wie der Anteil von Methanol im Kraftstoff, also bei 15 % Methanol im Benzin etwa 7,5 % Einsparung an Vergaserkraftstoff. Dies ist darin begründet, daß der Energieinhalt von 1 1 Methanol nur etwa halb so groß ist wie der von einem 1 1 Benzin. Am Fahrzeug selbst sind bei einem Betrieb mit einem Mischkraftstoff nur geringfügige Änderungen erforderlich, die im wesentlichen im Austausch nicht methanolbeständiger Teile im kraftstofführenden System bestehen. Nach Auskunft der Automobilindustrie sind die Materialkosten für die zu ersetzenden Teile gering, so daß auch bei im Verkehr befindlichen Fahrzeugen für den Kraftfahrzeughalter im Falle eines Austausches nur geringe zusätzliche Kosten entstehen dürften. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 12495* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 10) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Mengen an Benzin durch Methanolbeimischungen in Höhe von 6 v. H., 15 v. H. und mehr als 15 v. H. eingespart werden könnten? Der Energieinhalt je Liter Methanol ist etwa halb so groß wie der von Benzin. Gleichzeitig kann jedoch durch eine verbesserte Ausnutzung des Kraftstoffs Methanol im Motor eine Erhöhung des Motorwirkungsgrades erreicht werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, daß die Einsparung an Benzin etwa halb so groß ist wie der Methanolanteil im Kraftstoff. Die Volumeneinsparung an Benzin beträgt damit bei einem Methanolanteil von 6 % etwa 3 %, bei 15 % etwa 7,5 % und bei höheren Anteilen entsprechend. Zusätzlich bewirkt die Methanolbeimischung eine Verbesserung der Klopffestigkeit, so daß eine weitere Verringerung des Bleigehaltes möglich erscheint. Auch die Abgasemissionen, vor allem Kohlenmonoxid und unverbrannte Kohlenwasserstoffe, werden durch die Beimischung von Methanol erheblich verringert. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 11) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Ruhrkohle AG, daß Benzin aus heimischer Steinkohle im gegenwärtigen Zeitpunkt zu Mehrkosten von ca. 0,40 DM je Liter erzeugt werden kann, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Angaben der Ruhrkohle AG über die Erzeugungskosten von Benzin aus heimischer Steinkohle lassen sich mit den Daten in Übereinstimmung bringen, die der Bundesregierung zur Kohleverflüssigung vorliegen. Mehrkosten von 0,40 DM/l bedeuten etwa eine Verdoppelung der Erzeugungskosten gegenüber Raffineriebenzin. Die Bundesregierung fördert die Entwicklung von Technologien zur Kohleverflüssigung. Seit 1974 wurden dafür über 120 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung wird die Technologie zur Kohleverflüssigung weiterhin bis zur großtechnischen Erprobung unterstützen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 13) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung auf Grund der veröffentlichten Studie „Strategien einer verstärkten Förderung von Entwicklungsarbeiten im Handwerk" zu ziehen, insbesondere im Hinblick auf ein Sonderprogramm zur Innovationsförderung im Handwerk? Die Studie „Strategien einer verstärkten Förderung von Entwicklungsarbeiten im Handwerk" wurde im Auftrag des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) an der TU Hannover erarbeitet und vom Bundesministerium für Forschung und Technologie finanziell gefördert. Sie vermittelt erstmals einen fundierten Einblick in das Innovationsgeschehen im Handwerk und gibt einen zuverlässigen Überblick über die Innovationshemmnisse und die möglichen Schritte zu ihrer Überwindung. Die Ergebnisse der Untersuchung sind überall im Handwerk mit großem Interesse aufgenommen worden. Sie werden derzeit im Handwerk eingehend erörtert. Minister Hauff hat in einem Gespräch mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Herrn Paul Schnitker, Mitte Februar in Bonn seine Bereitschaft bekräftigt, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit im Handwerk aktiv zu unterstützen. Als ersten und kurzfristig zu realisierenden Schritt beabsichtigt der ZDH, die in der Studie vorgeschlagene „Zentralstelle zur Förderung von Entwicklungsarbeiten im Handwerk" beim HPI einzurichten. Der Bundesminister für Forschung und Technologie befindet sich derzeit am Beginn eines Gespräches mit dem ZDH über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung bei der Einrichtung dieser Stelle. Im weiteren Verlauf der Gespräche werden dann auch die weiteren in der Studie entwickelten Förderungsstrategien — so auch der Vorschlag für ein Sonderprogramm zur Innovationsförderung im, Handwerk — eingehend diskutiert und daraufhin überprüft werden, ob und auf welche Weise sie verwirklicht werden können. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es besonders notwendig, die Förderungsmaßnahmen des forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzeptes für kleine und mittlere Unternehmen auf die spezifischen Bedürfnisse des Handwerks abzustellen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 17 und 18) : Ist angesichts der in ihrer Bedeutung zunehmenden Aufgaben des Steuerfahndungsdienstes im Rahmen der Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität die Bewertung der Steuerfahndungsprüfer nach der sogenannten Funktionsgruppenverordnung problematisch geworden, und kann diese Verordnung nur durch die Bundesregierung und mangels eines Initiativrechts nicht über den Bundesrat verbessert werden? Wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung die erforderliche Verbesserung herbeizuführen, die dringend geworden ist, weil es wegen der Aussichtslosigkeit, befördert zu werden, jetzt schon schwierig ist, geeignete Nachwuchskräfte zu gewinnen und 12496* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 qualifizierte Beamte den Steuerfahnundungsdienst sogar wieder verlassen? Die von Ihnen angesprochenen Steuerfahndungsprüfer sind Landesbeamte. Die diesbezüglichen Regelungen in der sogenannten Funktionsgruppenverordnung beruhen auf Vorschlägen, die der Bundesrat der Bundesregierung übermittelt hatte. Bisher sind der Bundesregierung von den Ländern keine der in Ihrer Frage genannten Probleme mitgeteilt oder Vorschläge für eine Änderung der Verordnung zugunsten der Steuerfahndungsprüfer unterbreitet worden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Funktionsgruppenverordnung für Steuerfahndungsprüfer günstige Stellen- und Beförderungsverhältnisse zuläßt. So können je nach dem Einsatzbereich der Steuerfahndungsprüfer der Länder bis zu 40 v. H. der Planstellen in Bes. Gr. A 12 und der Rest in A 11 oder 65 v. H. in Bes. Gr. A 11 und der Rest in A 9 und A 10 ausgebracht sein. Die allgemeinen Obergrenzen lassen demgegenüber für die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in Bes. Gr. A 12 höchstens 12 v. H. und in Bes. Gr. A 11 höchstens 30 v. H. der Stellen zu. Falls sich die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überprüfung der Regelungen der Funktionsgruppenverordnung ergeben sollte, wird auch das von Ihnen angeschnittene Problem in die Überlegungen einbezogen werden. Für den Erlaß oder die Änderung von Funktionsgruppenverordnungen ist nach § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes die Bundesregierung zuständig. Allerdings ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Der Bundesrat kann der Bundesregierung Vorschläge für eine Änderung der Funktionsgruppenverordnung übermitteln, wie dies schon im Jahre 1971 geschehen ist. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 24) : Hat die Bundesregierung eine Ubersicht darüber, in welchem Umfang (nach Menge und Produktart) sich der Einsatz chemischer Mittel bei der Gewässerunterhaltung entwickelt? Soweit chemische Mittel bei der Gewässerunterhaltung verwendet werden, handelt es sich um Gewässerbenutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer wasserbehördlichen Erlaubnis bedürfen. In der Erlaubnis, für deren Erteilung die Wasserbehörden der Länder zuständig sind, ist der Einsatz chemischer Mittel nach Art und Maß näher zu bestimmen. Eine Übersicht darüber, in welchem Umfang sich der Einsatz chemischer Mittel entwickelt, liegt mir nicht vor. Ich nehme Ihre Frage gern zum Anlaß, entsprechende Informationen aus den Ländern einzuholen und Sie hierüber zu unterrichten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen A 30 und 31): In wieviel Fällen bei welcher Gesamtzahl von in der amtlichen Sammlung des Bundesfinanzhofs (BFH) veröffentlichten Urteilen hat die Finanzverwaltung seit 1975 BFH-Urteile über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet? Welche Gründe sind für die Nichtanwendung von BFH-Urteilen maßgebend? In der Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs — die übrigens. keine amtliche Veröffentlichung ist — sind von den seit 1975 ergangenen Entscheidungen einschließlich der zweiten Ergänzungslieferung des laufenden Bands Nr. 126 insgesamt 1 772 höchstrichterliche Entscheidungen veröffentlicht. In 20 dieser Fälle hat die Finanzverwaltung beschlossen, sie nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Von diesen Fällen betreffen drei vergleichbare Sachverhalte. Die Entscheidung, BFH-Entscheidungen nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, wird getroffen, wenn die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach sorgfältiger Prüfung zu der Überzeugung gelangt sind, daß beispielsweise — nicht sämtliche für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte vorgetragen oder — wichtige Rechtsfragen nicht erörtert oder im Gegensatz zu einer herrschenden Meinung entschieden worden sind. In diesen Fällen wird möglichst schnell eine endgültige Klärung der Rechtsfragen durch weitere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, ggf. auch durch Gesetzesänderung, herbeigeführt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf: — die Antwort auf die schriftliche Anfrage des Kollegen Vogelsang, abgedruckt im Stenographischen Plenarprotokoll Nr. 8/152 über die 152. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11. Mai 1979 und — die Antwort auf die mündliche Anfrage des Kollegen Meinike, abgedruckt in Plenarprotokoll Nr. 8/153 über die 153. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. Mai 1979. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 32 und 33) : Beabsichtigt die Bundesregierung, aus ihrem Grunderwerbsteuerbericht vom 8. Februar 1979 (Drucksache 8/2555) nunmehr konkrete Folgerungen zu ziehen und dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Grunderwerbsteuer vorzulegen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 12497* Welchem der in ihrem Grunderwerbsteuerbericht dargestellten Reformmodelle gibt die Bundesregierung den Vorzug? Die Bundesregierung hat in ihrem Grunderwerbsteuerbericht zum Ausdruck gebracht, daß sie den bei der Grunderwerbsteuer bestehenden Rechtszustand für unbefriedigend hält und deshalb eine Reform anstrebt. Entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. Mai 1977 hat die Bundesregierung sich bemüht, die von ihr erarbeiteten Lösungsmöglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen wertungsfrei darzustellen, um so eine Grundlage für die gewünschte parlamentarische Diskussion zu schaffen. Dieser Diskussion möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen. Sie hat deshalb bisher davon abgesehen, einem der dargestellten Modelle den Vorzug zu geben. Die Bundesregierung rechnet zwar damit, daß die Erörterung der vielschichtigen Probleme, die mit der Reform der Grunderwerbsteuer verbunden sind, einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie geht aber davon aus, daß sie zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf einbringen kann. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) . (Drucksache 8/2894 Frage A 35) : Warum hat die Bundesregierung bis heute keine Initiative zur steuerlichen Begünstigung der Gewinnung von Benzin und Dieselkraftstoff aus heimischen Rohstoffen, z. B. Braun- oder Steinkohle, ergriffen? Die Bundesregierung fördert die Entwicklung von Technologien zur Gewinnung von Benzin und Dieselkraftstoff aus Kohle in den Verfahren zur Kohleverflüssigung. Seit 1974 wurden dafür über 120 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung wird diese Technologie bis zur großtechnischen Erprobung unterstützen. Die technischen Untersuchungen für den Einsatz von alternativen Kraftstoffen, insbesondere von Methanol, werden von der Bundesregierung seit dem Beginn der 70er Jahre gefördert (Grundlagenstudium, Motorenentwicklungen, Fahrzeuggroßversuche). Eine Großdemonstration für die praxisnahe Verwendung alternativer Kraftstoffe wird in den Jahren 1979 bis 1982 mit Schwerpunkt Berlin gefördert. Die Bundesregierung wird darauf achten, daß die Entwicklung und Anwendung dieser Technologien nicht an der Kraftstoffbesteuerung scheitert. Für Methanolbeimischungen zu Benzin wird bereits auf Grund einer besonderen Ermächtigung des Mineralölsteuergesetzes Steuerermäßigung gewährt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage A 52) : Liegen der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse darüber vor, wie viele in der chemischen Industrie Beschäftigte durch die Arbeit mit hochtoxischen Substanzen erkrankt oder verstorben sind, und in welcher Weise hält sie eine Verbesserung des Arbeitsschutzes für die Betroffenen für möglich? Genaue Zahlen über die durch Einwirkung hochtoxischer Stoffe möglicherweise auch nur kurzfristig erkrankten Beschäftigten in der Chemischen Industrie lassen sich nicht angeben. Einen Anhaltspunkt liefern jedoch die Berufskrankheitenstatistiken der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie. Danach wurden im Jahre 1977 von insgesamt rd. 875 000 Versicherten 1 793 Berufskrankheiten gemeldet. 194 davon wurden wegen einer durch chemische Stoffe überhaupt verursachten Berufskrankheit erstmals entschädigt; 12 davon verstarben. Die entsprechenden Zahlen für das Jahr 1978 lauten: rd. 855 000 Versicherte, 1 445 gemeldete Berufskrankheiten, 243 erstmals entschädigte Berufskrankheiten, davon 14 mit tödlichem Ausgang. Zur weiteren Verbesserung des Arbeitsschutzes auf dem Gebiet der gefährlichen Arbeitsstoffe hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen — das Chemikaliengesetz — erarbeitet. Es soll noch in dieser Legislaturperiode von den gesetzgebenden Körperschaften beraten werden. Daneben ist im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung der Entwurf einer Verordnung zur Erweiterung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe fertiggestellt worden. Er wird den beteiligten Kreisen in Kürze übersandt werden. Dieser Entwurf enthält Vorschriften über den Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen, Bestimmungen über die Erweiterung der Kennzeichnungspflicht gefährlicher Arbeitsstoffe auf der Grundlage von EG-Richtlinien und Vorschriften über Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen in Räumen und Behältern. Weitere Schutzmaßnahmen sind in neuen berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften enthalten, die technische Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen vorsehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/2894 Frage A 53) : Sind im Zuständigkeitsbereich des Bundes rechtliche Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, daß sich — wie kürzlich ein 11 Monate alter Junge in Markt Schwaben — Kleinkinder zwischen den Gitterstäben ihres Laufstalles strangulieren können, und wenn nein, wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß entsprechende Schutzvorschriften erlassen werden und Laufställe mit einem Gitterabstand von mehr als 7,5 cm wegen ihrer Gefährlichkeit nicht mehr hergestellt und angeboten werden dürfen? 12498* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 Kinderlaufställe dürfen nach dem Gerätesicherheitsgesetz von Herstellern und Importeuren nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie der DIN-Norm 66076 „Kinderlaufställe und Kinderschutzgitter" entsprechen. Die letzte Ausgabe dieser Norm ist vom Februar 1979. Zur Verhinderung von Strangulationsunfällen darf nach dieser DIN-Norm der lichte Abstand von zwei benachbarten Gitterstäben 75 mm nicht überschreiten und 60 mm nicht unterschreiten. Werden nicht der Norm entsprechende Kinderlaufställe festgestellt, ergehen Untersagungsverfügungen der Gewerbeaufsicht an Hersteller und Importeure. Einige Bundesländer haben bereits 1978 auf Messen, bei Händlern und in Krankenhäusern noch auf der Grundlage der Normausgabe Dezember 1975 auf Kinderbetten und der Normausgabe Mai 1974 auf Kinderlaufställe gezielte Kontrollaktionen durchgeführt. Der bedauerliche Unfall in Markt Schwaben ereignete sich nach Auskunft der zuständigen Länderbehörde an einem alten selbstgefertigten Kinderbett mit einem sicherheitswidrigen Gitterabstand von 13 cm. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 55 und 56) : Trifft es zu, daß für Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen der Arbeitsämter die Gewerkschaften — wie z. B. DGB, DAG usw. — als Organisatoren mitwirken und finanzielle und technische Hilfe leisten, und welche Meinung vertritt gegebenenfalls die Bundesregierung dazu? Trifft es zu, daß eine große Anzahl der Teilnehmer von Fortbildungs- und Umschulungskursen der Arbeitsverwaltungen die Prüfungen in ihren Fächern bei den Industrie- und Handelskammern nicht bestehen, und kann man gegebenenfalls davon ausgehen, daß die von den Arbeitsämtern angebotenen Kurse den Prüfungsmaßstäben und -ordnungen der Industrie und Handelskammern nicht gerecht werden? Die Bundesanstalt für Arbeit ist nach § 33 Arbeitsförderungsgesetz gehalten, mit den Trägern der beruflichen Bildung zusammenzuarbeiten. Sie kann notwendige berufliche Bildungsmaßnahmen von anderen Trägern durchführen lassen oder sie gemeinsam mit diesen Trägern oder auch allein durchführen. Im Rahmen dieses Auftrages arbeitet sie mit weit über i 000 Trägern der beruflichen Bildung eng zusammen. Dabei nutzt sie selbstverständlich auch das fast flächendeckende und vielschichtige Angebot der Bildungseinrichtungen der Gewerkschaften. Die dabei anfallenden Kosten, insbesondere auch für die Inanspruchnahme der technischen Ausstattung der Bildungseinrichtungen werden den Trägern der Maßnahmen im Rahmen des § 45 Arbeitsförderungsgesetz erstattet. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesanstalt für Arbeit arbeitet auch mit den Industrie- und Handelskammern eng zusammen. Vor allem dann, wenn die Teilnehmer die Abschlußprüfung vor einer Kammer ablegen müssen, wird diese schon rechtzeitig eingeschaltet. Nach der neuesten Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit haben im Jahre 1977 rund 82 % der geförderten Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen das Schulungsziel erreicht. Bei den Teilnehmern an Fortbildungsmaßnahmen, die dem beruflichen Aufstieg dienen, waren dies nach einer speziellen Untersuchung im Herbst 1975 sogar rund 86 %. Ich halte dieses Ergebnis für sehr beachtlich. Es zeigt, daß sich die Mißerfolgs- und Abbruchsquoten im Bereich der Erwachsenenbildung in den Grenzen halten, die aus dem Bereich der Erstausbildung bekannt sind. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) Drucksache 8/2894 Fragen A 57 und 58) : Soll das „zivile Verwaltungszentrum" für das Frühwarn- und Kontrollsystem Awacs in der niederländischen Stadt Brunssum errichtet werden, und wann wurde diese Entscheidung gegebenenfalls getroffen und ist sie endgültig? Welchen Umfang (der Zahl der Zivil- und militärischen Beschäftigten nach) wird das „zivile Verwaltungszentrum" für Awacs haben, und welche Aufgaben werden innerhalb dieser Institution wahrgenommen werden? Ihre Fragen beruhen offenbar auf einem Mißverständnis. Ein „ziviles Verwaltungszentrum" für das Frühwarn- und Kontrollsystem AWACS wird es nicht geben. Die Beschaffung von 18 NATO E-3A (AWACS) wird im Auftrag und unter Aufsicht der projektbeteiligten Nationen von der „NATO Airborne Early Warning Programme Management Organization" (NAPMA) im Zeitraum 1979-1985 durchgeführt. Di ese Beschaffungsagentur war bisher provisorisch im NATO-Hauptquartier in Brüssel untergebracht. Am 15. Mai entschieden die Verteidigungsminister einstimmig die endgültige Verlegung nach Bruns-sum. Eine Stationierung der NAPMA in Deutschland hat — da nicht Teil des NATO E-3A-Verbandes — nie zur Debatte gestanden. Die Entscheidung für Brunssum hat jedoch in der Stadt Geilenkirchen Unruhe hervorgerufen, weil dort die NAPMA mit der Verwaltung des ab 1981 aufzubauenden NATO E-3A-Verbandes verwechselt wurde. Dieser Verband wird mit allen wesentlichen Komponenten auf dem Flugplatz Geilenkirchen liegen. Die NAPMA hat einen Gesamtumfang von 190 militärischen und zivilen NATO-Bediensteten aus 13 Nationen. Ihre Aufgabe ist das Management der Beschaffung des NATO E-3A-Systems. Nach Abschluß der Beschaffung wird sich die Agentur voraussichtlich 1985 auflösen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 12499* Der NATO E-3A-Verband untersteht den NATO-Oberbefehlshabern und wird sich weitgehend autonom verwalten. Die Liegenschaftsbetreuung auf dem Flugplatz Geilenkirchen wird allerdings durch eine ca. 120 Mann-starke Komponente der Standortverwaltung Eschweiler wahrgenommen, deren Kosten durch die NATO refinanziert werden. Eine eventuelle Unterbringung dieses Verwaltungselementes in der Stadt Geilenkirchen wird von der Bundesregierung erwogen. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 65) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor über einen möglichen Zusammenhang zwischen regionaler Abtreibungshäufigkeit und Geburtenrückgang? Gemäß Punkt 6 Artikel 4 des 5. Strafrechtsreformgesetzes wird im Rahmen der Meldepflicht über Schwangerschaftsabbrüche zwar der Ort des Eingriffs, nicht aber der Wohnsitz der Patienten erfaßt. Schon deshalb sind Angaben über die regionale Herkunft der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht möglich. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung schon mehrfach zu der Frage Stellung genommen hat, ob ein Zusammenhang zwischen der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs und dem Geburtenrückgang besteht: Von Bevölkerungswissenschaftlern wird ein solcher Zusammenhang verneint. So kommt z. B. ein 1975 im Auftrag der Bundesregierung von Prof. Jürgens erstelltes Gutachten über demographische Auswirkungen der Reform des § 218 zu dem Ergebnis, daß ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und einer Veränderung der Geburtenrate nicht anzunehmen ist. In diesem Gutachten wurden die verfügbaren Daten aus west- und osteuropäischen Ländern ausgewertet. In der Bundesrepublik ist seit Mitte der sechziger Jahre ein kontinuierlicher Geburtenrückgang zu beobachten, während die Reform des § 218 StGB erst Mitte 1976 in Kraft trat. Aus Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Schluß zu ziehen, daß die Reform des § 218 keine unmittelbare Auswirkung auf die Geburtenentwicklung gehabt hat. Vielmehr dürfte die Zahl der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche — 1978 waren es ca. 73 000 — als eine Aufhellung der Dunkelziffer zu werten sein. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Frage A 67): Betrachtet es die Bundesregierung mit ihren Bekundungen, die Lebensverhältnisse und die Wirtschaftskraft in Ostbayern verbessern zu wollen, als vereinbar, wenn im Fahrplanheft „Städteverbindungen — Sommer 1979" der Deutschen Bundesbahn der Bahnhof Regensburg nicht mehr als Ziel- und Abgangsbahnhof gegenüber den Bahnhöfen anderer größerer Städte erscheint, sondern nur noch im Anhang geführt wird, obwohl in allen bisherigen Städteverbindungs-Fahrplännen der Bundesbahn der Bahnhof Regensburg als Bahnhof der Metropole Ostbayerns immer als Ziel- und Abgangsbahnhof aufgeführt war? Die Deutsche Bundesbahn (DB) gibt ihren Kurzfahrplan „Städteverbindungen" in eigenverantwortlicher Zuständigkeit heraus. Es trifft nicht zu, daß der Bahnhof Regensburg außerhalb der alphabetischen Reihenfolge in einem Anhang des Heftes aufgeführt ist. Für den Bahnhof Regensburg wurde erstmalig ab Sommerfahrplan 1979 eine Darstellung der Zugverbindungen gewählt, wie sie bereits seit langem auch für die Bahnhöfe Aachen und Salzburg sowie für die im Zonenrandgebiet liegenden Bahnhöfe Flensburg, Lübeck und der Landeshauptstadt Kiel angewendet wird. In den auf Seite 1 des Kurzfahrplans abgedruckten Hinweisen für die Benutzung sowie bei den unter diesen Bahnhofsnamen erscheinenden Fahrplantabellen wird darauf hinge-wiesen, daß weitergehende Fahrverbindungen durch „Anstoß" an Fahrplantabellen anderer, namentlich genannter Knotenbahnhöfe abgelesen werden können. Für Regensburg sind dies die Bahnhöfe Nürnberg, München und Ulm, wie auf Seite 214 des Kurzfahrplans ausgedruckt. Die Deutsche Bundesbahn weist darauf hin, daß die gewählte Darstellung den Umfang der möglichen Informationen über Fahrverbindungen von und nach den vorgenannten Bahnhöfen nicht schmälert, wohl aber dem Umfang des Heftes, dessen handliches Taschenformat trotz Aufnahme neuer Bahnhöfe erhalten bleiben sollte, zugute kommt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hanz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 68 und 69) : Sind die Zählungen, die zur Zeit im Bereich der Bundesbahndirektion Frankfurt/Main mit einem Kostenaufwand von angeblich ca. 200 000 DM durchgeführt werden, um festzustellen, wie sich der Fahrpreis auf Straße und Schiene aufteilt, notwendig? Ist dieser Aufwand durch ein zu erwartendes Ergebnis gerechtfertigt? Jedes Unternehmen benötigt zur richtigen Kosten- und Ertragsverrechnung aktuelle und präzise Unterlagen. Die Deutsche Bundesbahn ist keine Ausnahme. Im übrigen sollen die Gesamtkosten dieser Erhebung weit unter 200 000 DM liegen. 12500* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 156. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1979 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen A 71 und 72) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, in TEE- und IC-Zügen öffentliche Münzfernsprecher entsprechend dem Beispiel der österreichischen Bundesbahn einzurichten? Sieht die Bundesregierung darin eine Möglichkeit, nicht nur einer kundenfreundlichen Serviceverbesserung, sondern auch einen Weg, billiger, einfacher und häufiger aus Zügen telefonieren zu können? Die Deutsche Bundesbahn, in deren Entscheidungsbereich die Ausrüstung der Züge mit Münzfernsprechern fällt, hat dem Bundesminister für Verkehr mitgeteilt, daß sie an dieser Entwicklung nachdrücklich interessiert ist. Die Kostensituation im Bereich des Zugpostfunkgeräteeinsatzes und des Zugsekretariats sowie das positive Versuchsergebnis mit Münzfernsprechern bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben auch die Deutsche Bundesbahn (DB) zu Überlegungen hinsichtlich des Einsatzes von kostengünstigeren Münzfernsprechern veranlaßt. Die Deutsche Bundesbahn erwägt, Anfang 1980 einen Versuch zu starten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/2894 Fragen A 78 und 79) : Welche Gründe sind nach Meinung der Bundesregierung dafür maßgebend, daß nach presserechtlichen und journalistischen Grundsätzen gestaltete Werkszeitschriften als „Drucksache" oder „Massendrucksache" und nicht im Postzeitungsdienst verschickt werden können? Unter welchen Bedingungen könnten nach Meinung der Bunresregierung Werkszeitschriften zukünftig im Postzeitungsdienst versandt werden? Werkzeitschriften sind keine Druckschriften- im Sinne der Postzeitungsordnung. Deshalb können sie zum Postzeitungsdienst nicht zugelassen werden. Dieser Auffassung haben sich die Verwaltungsgerichte bereits in zwei rechtskräftigen Urteilen angeschlossen. Nach der Postzeitungsordnung sind Zeitungen und Zeitschriften periodisch erscheinende Druckschriften, die zu dem Zweck herausgegeben werden, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeitoder Fachfragen zu unterrichten. Sie müssen nach Art, Form, Umfang und Verbreitungsweise der im Verkehr üblichen Auffassung von einer Zeitung oder Zeitschrift entsprechen. Druckschriften entsprechen nur dann der im Verkehr üblichen Auffassung von einer Zeitung oder Zeitschrift, wenn ihr Inhalt Aktualität, Publizität, Kontinuität und Mannigfaltigkeit der Beiträge aufweist. Die Werkzeitschriften weisen z. B. nicht die Publizität einer üblichen Zeitschrift auf. Unter Publizität einer Druckschrift ist der Öffentlichkeitswille zu verstehen, d. h. das Bestreben, jedermann, der Interesse zeigt, anzusprechen. Werkzeitschriften wenden sich nur an die Angehörigen eines Betriebes oder an die in einer bestimmten Branche Beschäftigten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2894 Fragen A 80 und 81): Hält die Bundesregierung den Verkauf von Verpackungsmaterial durch die Deutsche Bundespost über die Deutsche Postreklame GmbH (siehe Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. Mai 1979) für vereinbar mit der Politik der Bundesregierung, die nach deren Meinung die mittelständische Wirtschaft fördert? Wird die Bundesregierung zulassen, daß die Deutsche Bundespost auch noch in anderen Bereichen als Anbieter auf Märkten auftritt, auf denen es bereits einen ausreichenden Wettbewerb zwischen privaten, insbesondere mittelständischen Unternehmen gibt? Die Deutsche Bundespost hat ab 3. Oktober 1977 in einem Betriebsversuch den Postkunden Verpakkungsmaterial zum Kauf angeboten. Diese Serviceleistung fand eine rege Nachfrage. Damit ordnungspolitische Bedenken ausgeräumt werden, hat die Deutsche Bundespost einvernehmlich mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Dienstleistung mit Wirkung vom 1. Januar 1979 der Deutschen Postreklame GmbH übertragen. Da der Verkauf von Verpackungsmaterial durch die Deutsche Postreklame GmbH in vollem Wettbewerb erbracht wird, ist eine Beeinträchtigung der Mittelstandspolitik der Bundesregierung nicht erkennbar. Ähnliches Verpackungsmaterial ist inzwischen auch im Fach- und Einzelhandel erhältlich. Die Deutsche Bundespost wird ihre Dienstleistungen im Bereich des Post- und Fernmeldewesens auch in Zukunft entsprechend den Erwartungen und Bedürfnissen ihrer Kunden und entsprechend den technischen und betrieblichen Möglichkeiten weiterentwickeln. Sie muß dies auch tun; um den Bestand des Sondervermögens der Deutschen Bundespost für die Zukunft zu sichern. Die Beachtung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft kann dabei nur ein Ziel in einem ganzen Bündel von wirtschaftspolitischen Zielsetzungen sein, die für unsere marktwirtschaftliche Ordnung bestimmend sind. Dazu gehören u. a. auch sinnvolle Auslastung der zur Grundversorgung erforderlichen Kapazitäten, weitgehende Stabilität des Gebührenniveaus und eine am Verbraucherinteresse orientierte Angebotspolitik.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Ab-
    geordnete Milz hat um schriftliche Beantwortung seiner Fragen 55 und 56 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
    Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
    Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Herr Staatssekretär von Bülow steht zur Verfügung.
    Die beiden ersten Fragen 57 und 58 sind von dem Abgeordneten Freiherr Spieß von Büllesheim gestellt. Ich sehe ihn aber nicht im Saal. Die Fragen werden daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
    Die Fragen 59 und 60 sind von dem Abgeordneten Josten eingereicht.


Rede von Dr. Andreas von Bülow
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, gestatten Sie, daß ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworte?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Kollege ist offensichtlich damit einverstanden. Ich rufe beide Fragen auf:
    Hat der Erlaß über höhere Pauschalen für das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft bei den davon betroffenen Soldaten eine große Verärgerung hervorgerufen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
    Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die laut § 18 des Soldatengesetzes zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft Verpflichteten von einer Bezahlung befreit werden, da diese Soldaten gegenüber den nicht Kasernenpflichtigen benachteiligt sind?
    Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Josten, ich gehe davon aus, daß sich Ihre erste
    Frage auf die steuerliche Neubewertung des Wohnens in Gemeinschaftsunterkünften bezieht. Diese Regelung haben die obersten Finanzbehörden der Länder zum 1. Mai 1979 getroffen. Sie beruht auf den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Danach ist unentgeltlich oder verbilligt gewährtes Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft als Sachbezug für Zwecke der Versteuerung zu bewerten. Die Finanzminister der Länder können für die Versteuerung der Sachbezüge Durchschnittswerte festlegen und bekanntgeben. Der Arbeitgeber muß diese Wertansätze bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigen.
    Für unterkunftspflichtige Berufs- und Zeitsoldaten galten seit 1966 unverändert folgende monatliche Wertansätze: 15 DM für Mannschaften, 25 DM für Unteroffiziere, 35 DM für Feldwebel und Offiziere. Diese Ansätze sind von den obersten Finanzbehörden der Länder zum 1. Mai 1979 erhöht worden. Danach wird der Sachbezug „Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Beleuchtung und Heizung" künftig monatlich mit 60,80 DM für Mannschaften, 100,10 DM für Unteroffiziere, 114,40 DM für Feldwebel und Offiziere bewertet und versteuert.
    Die Neubewertung des Sachbezugs „Gemeinschaftsunterkunft" führt bei den Berufs- und Zeitsoldaten zu folgender monatlicher Mehrbelastung mit Lohnsteuer: bei Mannschaften rund 10 DM, bei Unteroffizieren rund 16 DM, bei Feldwebeln und Offizieren rund 17 DM.
    Herr Kollege Josten, ich glaube, keiner von uns ist sehr glücklich darüber, wenn er mehr Steuern zu zahlen hat. Das gilt selbstverständlich auch für den von mir genannten Personenkreis. Das Bundesministerium der Verteidigung muß jedoch, wie jeder andere Arbeitgeber, die neuen Wertansätze beim Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen; sie gelten entsprechend auch für Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder.