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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8155

  • date_rangeDatum: 18. Mai 1979

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/155 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 155. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 28. Mai 1979 . . . 12377 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse . 12377 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12377 B Beratung des Jahresberichts 1978 des Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 8/2625 — Ernesti CDU/CSU 12391 A Horn SPD 12393 A Möllemann FDP 12395 A Dr. Apel, Bundesminister BMVg 12398 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - Drucksache 8/2467 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drucksache 8/2868 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Dritten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchtsbeträge nach § 21 Abs. 2 BAföG - Drucksachen 8/2269, 8/2868 — Daweke CDU/CSU 12401 C Vogelsang SPD 12404 C Frau Schuchardt FDP . . . . . . . 12406 B Voigt (Sonthofen) CDU/CSU 12408 D Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . . 12410 D, 12416 A Dr. Hornhues CDU/CSU 12414 B Lattmann SPD 12416 A Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 12417 D Rühe CDU/CSU 12419 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Fragestunde — Drucksache 8/2839 vom 11. 05. 1979 — Unterrichtung des Magazins „Der Spiegel" über Sitzungen der Bundesregierung sowie Wahrung der Vertraulichkeit der Kabinettsberatungen MdlAnfr A96 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A97 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 12378 A, B, C, D, 12379 A, B, C, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU 12378 B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 12379 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 12379 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12379 C Übereinkunft zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem niedersächsischen Ministerpräsidenten hinsichtlich des Entsorgungszentrums in Gorleben MdlAnfr A98 11.05.79 Drs 08/2839 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . . 12379 D, 12380 A, C, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU . . . . 12380 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12380 C Aufnahme politischer Gefangener aus Argentinien in der Bundesrepublik MdlAnfr A11 11.05.79 Drs 08/2839 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12380 D, 12381 B ZusFr Thüsing SPD 12381 B Bildung und Zusammensetzung der zur Durchführung der Kulturabkommen mit Polen und der Tschechoslowakei vorgesehenen „Gemischten Kommissionen" MdlAnfr A99 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12381 C, 12382A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 12381 D, 12382 A Bemühungen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge um Kontakte mit polnischen Behörden MdlAnfr A100 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hupka, CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12382 B, C, D, 12383 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12382 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 12382 D ZusFr Voigt' (Sonthofen) CDU/CSU . . 12383 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 12383 A Äußerungen des UNO-Botschafters von Wechmar über die Möglichkeit eines Einsatzes der Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der UNO MdlAnfr A103 11.05.79 Drs 08/2839 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12383 B, C, D ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . 12383 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12383 C Wehrgerechtigkeit für in heimatferne Standorte einberufene Soldaten MdlAnfr A56 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Enders SPD MdlAnfr A57 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 12383 D, 12384 A, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 12384 C, D Benachteiligung der Kinder von Bundeswehrangehörigen durch häufige Versetzungen MdlAnfr A58 11.05.79 Drs 08/2839 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 12385 A Ausbildung von Ärzten aus Ländern der Dritten Welt zum Facharzt an deutschen Krankenhäusern sowie Vereinheitlichung der Handhabung der Genehmigungspraxis der Behörden des Bundes und der Länder zur Ausübung des ärztlichen Berufs MdlAnfr A12 11.05.79 Drs 08/2839 Gattermann FDP MdlAnfr A13 11.05.79 Drs 08/2839 Gattermann FDP Antw PStSekr Zander BMJFG 12385 C, D, 12386 A ZusFr Gattermann FDP . . . . . . . . 12385 D Gewährung der Familienhilfe für Pflegekinder durch die Krankenkasse der Pflegeeltern MdlAnfr A68 11.05.79 Drs 08/2839 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . .12386 B, C ZusFr Kuhlwein SPD 12386 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 III Zulässigkeit der Anrechnung von Kindergeldzahlungen auf das Pflegegeld MdlAnfr A69 11.05.79 Drs 08/2839 Marschall SPD MdlAnfr A70 11.05.79 Drs 08/2839 Marschall SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . . 12386 D, 12387 A, B, C ZusFr Marschall SPD 12387 A, B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . .12387 B Vereinheitlichung der Bekleidungsbeihilfe für Pflegekinder; Pflegegeldzahlungen durch den Jugendhilfeträger an Großeltern für die bei ihnen aufwachsenden Enkelkinder MdlAnfr A71 11.05.79 Drs 08/2839 Fiebig SPD MdlAnfr A72 11.0539 Drs 08/2839 Fiebig SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . 12387 D, 12388 A ZusFr Fiebig SPD 12388 A Kindergesicherte Flaschen- bzw. Behälter- verschlüsse für sogenannte Haushaltsgifte MdlAnfr A73 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 12388 C, D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . 12388 D Abbau des „Gedeckzwangs" und Ermäßigung der Preise für alkoholfreie Getränke in Diskotheken und Beatschuppen MdlAnfr A74 11.05.79 Drs 08/2839 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12389 A Aufrechterhaltung des Personenverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Lauffen—Leonbrunn MdlAnfr A77 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . ,12389 B, C, D ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . .12389 C, D Priorität des Baus der A 4 Olpe—Bad Hersfeld MdlAnfr A78 11.05.79 Drs 08/2839 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . . .12390 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . .12390 A, B Vergabe öffentlich geförderter Werkswohnungen MdlAnfr A85 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hoffacker CDU/CSU 12390 D Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 12420 D Nächste Sitzung 12441 *A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12421* A Anlage 2 Auswirkung der Preiserhöhung für Dieselkraftstoff in der Landwirtschaft der einzelnen EG-Länder; Butterverbilligungsaktion in der EG MdlAnfr Al 11.05.79 Drs 08/7839 Painter FDP MdlAnfr A2 11.05.79 Drs 98/2839 Paintner FPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 12421 *C Anlage 3 Hilfe der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit bei der Einrichtung sogenannter Bio-Gas-Projekte in Entwicklungsländern MdlAnfr A5 11.05.79 Drs 08/2839 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12422*C Anlage 4 Vervollständigung der im Bericht der Bundesregierung vom 6. Mai 1976 (Drucksache 7/5160) gegebenen Hinweise MdlAnfr A27 11.05.79 Drs 8/2839 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 12422*D Anlage 5 Aufkommen aus der sogenannten BergbauAltlast sowie Änderung der Abgaben MdlAnfr A37 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A38 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12423* A Anlage 6 Preissteigerung bei leichtem Heizöl und Dieselkraftstoff sowie Kontingentierung der Zuteilungen an Mineralölhändler durch die Mineralölunternehmen MdlAnfr A40 11.05.79 Drs 08/2839 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A41 11.05.79 Drs 08/2839 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12424* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 7 Einsetzbarkeit der Methode Bio-Gas als alternativer Energieträger MdlAnfr A42 11.05.79 Drs 08/2839 Oostergetelo SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12424*C Anlage 8 Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur MdlAnfr A44 11.05.79 Drs 08/2839 Stockleben SPD MdlAnfr A45 11.05.79 Drs 08/2839 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12425*A Anlage 9 Vereinbarungen mit ausländischen Staaten, insbesondere mit Australien, über die Zahlung von Renten an ehemalige deutsche Staatsangehörige MdlAnfr A54 11.05.79 Drs 08/2839 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A55 11.05.79 Drs 08/2839 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12425*C Anlage 10 Verwendbarkeit des als Bordhubschrauber vorgesehenen „Sea Lynx MK II" sowie Zusammenarbeit zwischen den „Sea Lynx"-Benutzern und Fertigungsanteil für die deutscher Industrie MdlAnfr A59 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A60 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12426*A Anlage 11 Verteilung der Kosten für die Neuzulassung von Arzneimitteln auf die folgenden Zulassungen MdlAnfr A61 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 12426*C Anlage 12 Beeinflussung der Frauen im Rollenkonflikt zwischen Beruf und Kind zugunsten der Familie MdlAnfr A62 11.05.79 Drs 08/2839 Lambinus SPD MdlAnfr A63 11.05.79 Drs 08/2839 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 124264D Anlage 13 Ermöglichung der Beschäftigung Auszubildender im Fleischerhandwerk ab 6 Uhr durch Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes MdlAnfr A64 11.05.79 Drs 08/2839 Milz CDU/CSU MdlAnfr A65 11.05.79 Drs 08/2839 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 12427*C Anlage 14 Umfang des Transports gefährlicher Güter auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland sowie Erlaß von Sicherheits-und Schutzvorschrif ten MdlAnfr A75 11.05.79 Drs 08/2839 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12428*A Anlage 15 Kürzung der Forschungsgelder der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Untersuchung der Sicherheit von Schulkindern im Verkehr MdlAnfr A76 11.05.79 Drs 08/2839 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12428*B Anlage 16 Ermäßigung der Fahrpreise des DB-BusVerkehrs für Senioren, Gruppenreisende und Schüler MdlAnfr A79 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A80 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12428* C Anlage ,17 Freistellung von Postbediensteten zur Erfüllung der Aufgabe als Gemeinderatsmitglied MdlAnfr A81 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . .12428* D Anlage 18 Beschleunigung der Beförderung von Postgut MdlAnfr A82 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . .12429* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 V Anlage 19 Berechnung von Telefongebühren für nicht zustande gekommene Gespräche im Fernsprechverkehr zwischen West-Berlin und Ost-Berlin MdlAnfr A83 11.05.79 Drs 08/2839 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A84 11.05.79 Drs 08/2839 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . .12429*B Anlage 20 Freistellung von Werkswohnungen gemäß § 7 des Wohnungsbindungsgesetzes sowie Lockerung der Belegungsbindung bei firmengebundener Gemeinnützigkeit MdlAnfr A86 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12429'C Anlage 21 Diskriminierung von Ausländern auf dem Wohnungsmarkt MdlAnfr A87 11.05.79 Drs 08/2839 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12429'D Anlage 22 Beteiligung von der Kernenergienutzung skeptisch gegenüberstehenden Wissenschaftlern an der Studie des BMFT über Reaktorsicherheit MdlAnfr A89 11.05.79 Drs 08/2839 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12430*A Anlage 23 Förderung von Projekten der wissenschaftlichen Akademien zur Herausgabe von Musiker-G esamtausgaben MdlAnfr A90 11.05.79 Drs 08/2839 Pfeifer CDU/CSU MdlAnfr A91 11.05.79 Drs 08/2839 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12430*B Anlage 24 Änderung des § 15 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes betreffend Angabe von Gründen bei einer Kündigung während der Probezeit MdlAnfr A92 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12430*D Anlage 25 Entwicklung des Angebots an Teilzeitarbeitsplätzen für Frauen in den letzten Jahren MdlAnfr A94 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A95 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12431 *C Anlage 26 Verhandlungen mit Argentinien über den Bau von Kernkraftwerken und die Lagerung von Atommüll MdlAnfr A101 11.05.79 Drs 08/2839 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A102 11.05.79 Drs 08/2839 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12432*A Anlage 27 Auffassung des Bundeskanzlers über die anhaltende Gesetzesflut SchrAnfr B1 11.05.75 Drs 08/2839 Ey CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 12432*B Anlage 28 Eröffnung der Bibliothek im Goethe-Institut in Tokio SchrAnfr B2 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12432'C Anlage 29 Mangelnde Hilfe des Generalkonsulats in Thessaloniki für die Witwe eines in Griechenland im Urlaub Verstorbenen SchrAnfr B3 11.05.79 Drs 08/2839 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr B4 11.05.79 Drs 08/2839 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12432"D Anlage 30 Äußerungen des Pressereferenten an der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bern über die deutsche Wiedervereinigung SchrAnfr B5 11.0539 Drs 08/2839 Werner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12433*B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 31 Anwendung der Bestimmungen der von den Ostblockstaaten ratifizierten Konvention über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in diesen Staaten, insbesondere in Polen SchrAnfr B6 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12433*C Anlage 32 Einbeziehung der Chirurgen und Krankenhäuser in den Katastrophenschutz SchrAnfr B7 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12433*D Anlage 33 Aufklärung von Brandstiftungen sowie Höhe der Schäden SchrAnfr B8 11.05.79 Drs 08/2839 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12434*A Anlage 34 Finanzielle Einbußen der Beihilfeberechtigten durch den Ausschluß von Sachleistungen einer Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung von der Beihilfe gem. Nr. 3 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen SchrAnfr B9 11.05.79 Drs 08/2839 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12434*B Anlage 35 Verwirklichung des EG-Rechts der beruflichen Niederlassungsfreiheit für Berufssportler in der Bundesrepublik SchrAnfr B10 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12434*C Anlage 36 Personelle und materielle Ausstattung der Deutschen Welle sowie Qualität der Sendungen SchrAnfr B11 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. . . 12435*B Anlage 37 Risse im Siedewasserreaktor Philippsburg I SchrAnfr B12 11.05.79 Drs 08/2839 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12435*D Anlage 38 Vollzug der Trinkwasserverordnung in ländlichen Bereichen SchrAnfr B13 11.05.79 Drs 08/2839 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12436*A Anlage 39 Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beamte im Wechselschichtdienst SchrAnfr B14 11.05.79 Drs 08/2839 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B15 11.05.79 Drs 08/2839 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12436*B Anlage 40 Erhöhung der Haushaltsmittel des Einzelplans 36 für den Ausbau der zivilen Verteidigung SchrAnfr B16 11.05.79 Drs 08/2839 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12436*D Anlage 41 Eingliederung der Bundeswehr in den Katastrophenschutz SchrAnfr B17 11.0539 Drs 08/2839 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12437*A Anlage 42 Belastung der Luft in Ballungsgebieten durch die in Kraftfahrzeugabgasen enthaltenen karzinogenverdächtigen Stoffe und durch Kohlenmonoxid SchrAnfr B18 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12437*D Anlage 43 Nutzung der Sportanlagen des Bundesgrenzschutzes zum Training der Spitzensportler SchrAnfr B19 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12438*B Anlage 44 Wirtschaftsspionage der DDR in der Bundesrepublik Deutschland sowie dadurch bedingte Einsparungen für Forschungs-und Entwicklungsprojekte SchrAnfr B20 11.05.79 Drs 08/2839 Jäger (Wangen) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 VII SchrAnfr B21 11.05.79 Drs 08/2839 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12438*C Anlage 45 Einbeziehung der Handelsrichter in das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter SchrAnfr B22 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12439*A Anlage 46 Gesetzliche Haftungsregelung für Schäden, die von einem im, elterlichen Haushalt lebenden geistesschwachen Volljährigen verursacht werden SchrAnfr B23 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12439*B Anlage 47 Bestimmung der für Asylverfahren zuständigen Verwaltungsgerichte sowie Einführung der künftig zuständigen Richter in ihre Aufgaben SchrAnfr B24 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12439*C Anlage 48 Einsatz von Altpapier SchrAnfr B25 11.05.79 Drs 08/2839 Gerstein, CDU/CSU SchrAnfr B27 11.05.79 Drs 08/2839 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12440*B Anlage 49 Steuerliche Förderung der Verwendung zurückgewonnener Rohstoffe SchrAnfr B26 11.05.79 Drs 08/2839 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12440*D Anlage 50 Mindereinnahmen der Stiftungen für gemeinnützige Wissenschaftsförderung durch die Körperschaftsteuerreform 1977 SchrAnfr B28 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12441 *A Anlage 51 Unterschiedliche Behandlung von Bundesbediensteten bei der Wohnungsfürsorge SchrAnfr B29 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12442*A Anlage 52 Konkurrenzkampf der Mineralölmarkengesellschaften gegenüber den „Freien Tankstellen" SchrAnfr B30 11.05.79 Drs 08/2839 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12442'B Anlage 53 • Entwicklung der Einnahmen aus Lizenzen und Patentverwertung der (Kernforschungsanlagen Jülich und Karlsruhe seit 1970 SchrAnfr B31 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12442*C Anlage 54 Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch Waffenexportgeschäfte der Firma „Euromissile" SchrAnfr B32 11.05.79 Drs 08/2839 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12443'A Anlage 55 Durchführung von Probebefragungen bei den durch die Bundesstatistik betroffenen Unternehmen vor Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke sowie Ausgleich für die Sonderbelastung SchrAnfr B39 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B33 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12443*C Anlage 56 Schiffsbauaufträge für deutsche Werf ten in den letzten fünf Quartalen sowie Beurteilung des Werfthilfeprogramms SchrAnfr B35 11.05.79 Drs 08/2839 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12444*B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 57 Versorgungsengpaß und Preissteigerungen für Heizöl und Benzin sowie Unterbindung der überhöhten Preisforderungen der Mineralölunternehmen SchrAnfr B36 11.05.79 Drs 08/2839 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B37 11.05.79 Drs 08/2839 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B38 11.05.79 Drs 08/2839 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12444*C Anlage 58 Aufhebung der Einfuhrbeschränkung der EG für Tapioka aus Thailand SchrAnfr B44 11.05.79 Drs 08/2839 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr B40 11.05.79 Drs 08/2839 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12445*B Anlage 59 Äußerung von Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff über die Umfunktionierung der Maifeiern durch den DGB SchrAnfr B41 11.05.79 Drs 08/2839 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12445*D Anlage 60 Unterbindung der insbesondere von den Niederlanden praktizierten Wettbewerbsverzerrungen auf dem Eiermarkt SchrAnfr B42 11.05.79 Drs 08/2839 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12446*A Anlage 61 Schutz der deutschen Geflügelwirtschaft gegen die subventionierte niederländische Geflügelwirtschaft SchrAnfr B43 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12446*B Anlage 62 Kennzeichnung abgepackter Eier nur mit einem Zahlencode sowie Verkauf unsortierter niederländischer Eier in der Bundesrepublik Deutschland als deutsche Eier SchrAnfr B44 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B45 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12446*D Anlage 63 Normen für die für die Gruppenhaltung von Kälbern vorgesehene Mindestfläche SchrAnfr B46 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B47 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12447*B Anlage 64 Bekämpfung der seuchenartig auftretenden Viruserkrankung (französische Grippe) bei Rindern SchrAnfr B48 11.05.79 Drs 08/2839 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12447*D Anlage 65 Beteiligung der Betroffenen bei der Vorbereitung für ein „Künstlersozialversicherungsgesetz" SchrAnfr B49 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B50 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . .12448*A Anlage 66 Nichtbesetzung von Zivildienstplätzen insbesondere bei der Caritas, wegen schleppender Abwicklung der Verfahren zur Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern SchrAnfr B51 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B52 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12448*C Anlage 67 Staatshaftungsansprüche wegen des Fahrverbots während der Schneekatastrophe in Norddeutschland SchrAnfr B53 11.05.79 Drs 08/2839 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . .12448*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 IX Anlage 68 Benutzung yon je einer Luftwaffenmaschine an einem Tag von Brüssel nach Bonn durch drei Bundesminister sowie Bereitstellung einer Militärmaschine für einen Mitarbeiter des SPD-Parteivorstandes SchrAnfr B54 11.05.79 Drs 08/2839 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B55 11.05.79 Drs 08/2839 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12449*C Anlage 69 Verbesserung des Stellenvorbehalts und Stellenschlüssels ( 8 des Soldatenversorgungsgesetzes) sowie der Arbeitslosenversicherung für Zeitsoldaten SchrAnfr B56 11.05.79 Drs 08/2839 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12449*D Anlage 70 Kosten für ein Militärmuseum in KoblenzEhrenbreitstein sowie Nutzung des Wehrgeschichtlichen Museums Rastatt SchrAnfr B57 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B58 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12450*C Anlage 71 Rechtfertigung des Umbaus der Energieversorgungszentralen in den Kasernen der Bundeswehr von Kohle auf Ö1 SchrAnfr B59 11.05.79 Drs 08/2839 Kirschner SPD SchrAnfr B60 11.05.79 Drs 08/2839 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg .12450*D Anlage 72 Sanierung des Wehrgeschichtlichen Museums in Rastatt SchrAnfr B61 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B62 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B63 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B64 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg .12451*B Anlage 73 Pockenschutzimpfpflicht für Kinder von Gastarbeitern SchrAnfr B65 11.05.79 Drs 08/2839 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 12451*D Anlage 74 Betriebsfeier des Bundesgesundheitsamtes am 20. Juli 1978 SchrAnfr B66 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B67 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 12452*A Anlage 75 Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Schutzimpfung von Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren gegen Röteln SchrAnfr B68 11.05.79 Drs 08/2839 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 12452"B Anlage 76 Termin für den hochwasserfreien Ausbau der B 42 im Abschnitt (Neuwied)-FahrIrlich SchrAnfr B69 11.05.79 Drs 08/2839 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . .12452*D Anlage 77 Einrichtung einer Auffahrt bzw. Ausfahrt beim Bau der A 39 zwischen den Gemeinden Schandelah und Hordorf bei Kreuzung der K 44 SchrAnfr B30 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B31 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12453*A Anlage 78 Umschulung oder frühzeitige Pensionierung berufsunfähiger Lokomotivführer SchrAnfr B72 11.05.79 Drs 08/2839 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B33 11.05.79 Drs 08/2839 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B74 11.05.79 Drs 08/2839 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B75 11.05.79 Drs 08/2839 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . .12453*B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 79 Einbeziehung unterhaltsberechtigter verheirateter Kinder in die Fahrpreisermäßigung der Bundesbahn für kinderreiche Familien SchrAnfr B76 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12453*D Anlage 80 Notwendigkeit des Baus der A 4 zwischen dem Autobahnkreuz Wenden und dem Autobahndreieck Hattenbach SchrAnfr B77 11.05.79 Drs 08/2839 Milz CDU/CSU SchrAnfr B78 11.05.79 Drs 08/2839 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . .. . 12453*D Anlage 81 Notwendigkeit des Baus der A 48 (Westerwald-Autobahn) SchrAnfr B79 11.05.79 Drs 08/2839 Peiter SPD SchrAnfr B80 11.05.79 Drs 08/2839 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12454*A Anlage 82 Planfeststellungsverfahren für den Bau der B 31 (neu) im Raum Kressborn SchrAnfr B81 11.05.79 Drs 08/2839 Bindig SPD SchrAnfr B82 11.05.79 Drs 08/2839 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 12454*B Anlage 83 Planung einer Ortsdurchfahrt in Teisendorf im Zuge: der B 304 SchrAnfr B83 11.05.79 Drs 08/2839 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12454*C Anlage 84 Organisatorische Maßnahmen der Bundesbahn und Bundespost in den neu entstehenden Landkreisen Gießen und WetzlarDillenburg SchrAnfr B84 11.05.79 Drs 08/2839 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B85 11.05.79 Drs 08/2839 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV/BMP . . 12454*D Anlage 85 Errichtung öffentlicher Fernsprechzellen in Gemeindeortsteilen ohne sonstige öffentliche Fernsprecher SchrAnfr B86 11.05.79 Drs 08/2839 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 12455*A Anlage 86 Extrem hohe Raten vorzeitiger Zurruhesetzung im einfachen und mittleren Dienst bei der Betriebsverwaltung der Bundespost; entsprechende Verhältnisse bei der Bundesbahn SchrAnfr B87 11.05.79 Drs 08/2839 Würtz SPD SchrAnfr B88 11.05.79 Drs 08/2839 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP/BMV . . 12455*B Anlage 87 Flexiblere Arbeitszeitgestaltung im Hotel-und Gaststättengewerbe SchrAnfr B89 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1245513 Anlage 88 Einführung des Feiertagstarifs am Buß- und Bettag im gesamten Fernsprechnetz der Bundespost SchrAnfr B90 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 1245613 Anlage 89 Zuteilung einer neuen Vorwahlnummer für die Stadt Bonn SchrAnfr B91 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12456*B Anlage 90 Verwirklichung des Beschlusses der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 20. April 1978 betreffend Ausgestaltung der Fernsprechnahbereiche SchrAnfr B92 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12456C* Anlage 91 Unzuträglichkeiten und Verwaltungsaufwand durch die unterschiedliche Definition der Betriebskosten nach der Neubaumietenverordnung und der zweiten Berechnungsverordnung SchrAnfr B93 11.05.79 Drs 08/2839 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12457*A Anlage 92 Jährlicher Landverbrauch durch infrastrukturelle Maßnahmen, wie Straßen-, Siedlungs-, zunehmender Städtebau und Energieanlagenbau SchrAnfr B94 11.05.79 Drs 08/2839 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12457*B Anlage 93 Anteil der Landwirtschaft und des ländlichen Raums an den wohnungs- und städtebaulichen Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau SchrAnfr B95 11.05.79 Drs 08/2839 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12457*D Anlage 94 Programme der Länder zur eigenbetrieblichen Förderung SchrAnfr B96 11.05.79 Drs 08/2839 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 12459*B Anlage 95 Entbürokratisierung der Baugenehmigungsverfahren SchrAnfr B97 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12460*A Anlage 96 Inanspruchnahme der vom Bund zum Wohnungsbau für Spätaussiedler gewährten Mittel durch die Länder sowie finanzielle Hilfen für 1979 SchrAnfr B98 11.0539 Drs 08/2839 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B99 11.0539 Drs 08/2839 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12460*B Anlage 97 Ablegen einer Prüfung als Voraussetzung für die Höhergruppierung in die Vergütungsgruppen VI b bis III der Anlage 1 a BAT im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen SchrAnfr B100 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B101 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 12461*A Anlage 98 Berechnungen über das Gefährdungspotential von Solar- und Kernenergie SchrAnfr B102 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12642*C Anlage 99 Anerkennung von Darlehen der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes an Träger der überbetrieblichen Ausbildungsstätten im Baugewerbe als Eigenmittel SchrAnfr B103 11.05.79 Drs 08/2839 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAnfr B104 11.05.79 Drs 08/2839 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12462*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12377 155. -Sitzung Freitag, den 18. Mai 1979 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 18. 5. Dr. van Aerssen ** 18. 5. Dr. Aigner ** 18. 5. Alber ** 18. 5. Frau Benedix 18. 5. Dr. von Bismarck 18.5. Dr. Böhme (Freiburg) 18. 5. Braun 18. 5. Büchner (Speyer) * 18. 5. Dr. Dollinger 18. 5. Fellermaier ** 18. 5. Flämig ** 18. 5. Frau Dr. Focke 18. 5. Friedrich (Würzburg) 18. 5. Dr. Fuchs 18. 5. Haberl 18. 5. Handlos * 18. 5. Hauser (Krefeld) 18. 5. Dr. Haussmann 18. 5. Frau Hürland 18. 5. Jäger (Wangen) 18. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) ** 18. 5. Jaunich 18.5. Dr. Jentsch (Wiesbaden) 18. 5. Katzer 18. 5. Dr. h. c. Kiesinger 18. 5. Klinker 18. 5. Kolb 18. 5. Leber 18. 5. Lemp ** 18. 5. Lücker ** 18. 5. Dr. Mende 18. 5. Müller (Bayreuth) 18. 5. Müller (Mülheim) " 18. 5. Müller (Remscheid) 18. 5. Dr. Müller-Hermann " 18. 5. Müller (Wadern) " 18. 5. Neuhaus 18. 5. Offergeld 18. 5. Pieroth 18. 5. Rapp (Göppingen) 18. 5. Dr. Reimers 18. 5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 18. 5. Dr. Ritz 18. 5. Dr. Rose 18. 5. Frau Schlei 18. 5. Schmidt (Wuppertal) 18. 5. Schreiber ** 18. 5. Dr. Schwörer ** 18. 5. Seefeld ** 18. 5. Spranger 18. 5. Dr. Starke (Franken) " 18. 5. Frau Dr. Walz 18. 5. Dr. Warnke 18. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wawrzik ** 18. 5. Weber (Heidelberg) 18. 5. Wohlrabe 18. 5. Zeitler 18. 5. Zeyer 18. 5. Zywietz ** 18. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2839 Fragen A 1 und 2) : Hat die Bundesregierung einen Uberblick darüber, in welchem Maß sich infolge der Energieverteuerung die Dieselkraftstoffpreise in der Landwirtschaft in den einzelnen EG-Ländern erhöht haben, und wie kann sichergestellt werden, daß von daher keine Wettbewerbsveizerrungen auftreten? Welche Butterverbilligungsaktionen laufen gegenwärtig in der Europäischen Gemeinschaft, und welche Überlegungen gibt es für weitere derartige Maßnahmen? Zu Frage A 1: Angaben über die jüngere Entwicklung der Dieselkraftstoffpreise für die Landwirtschaft liegen für die übrigen EG-Länder bisher kaum vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß auch in den anderen Ländern ähnliche Preiserhöhungen wie in der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sind. So war im März Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland um rd. 16 °/o teurer als im Dezember, in Dänemark z. B. um rd. 17 °/o. Wettbewerbsverzerrungen auf Grund dieser Preiserhöhungen sind bisher nicht bekannt geworden. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung mit Aufmerksamkeit. Sie ist jedoch davon überzeugt, daß der freie Wettbewerb auf dem Dieselkraftstoffmarkt einen Gleichklang der Entwicklungen am besten sicherstellt. Zu Frage A 2: Zur Zeit werden in der EG folgende Butterverbilligungsaktionen durchgeführt: 1. Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen für die Herstellung von Backwaren, Speiseeis und anderen Lebensmitteln (VO [EWG] Nr. 262/79). Im Jahre 1978 wurden im Rahmen dieser Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland 74 748 t Butter, in der EG 103 430 t Butter abgesetzt. 2. Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen an gemeinnützige Einrichtungen (VO [EWG] Nr. 1717/72). Im Jahre 1978 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 10 099 t Butter, in der EG 22 396 t Butter an gemeinnützige Einrichtungen abgesetzt. 3. Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen an die Streitkräfte und ihnen gleichgestellte Einheiten (VO [EWG] Nr. 1282/72). 12422* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Im Jahre 1978 wurden im Rahmen dieser Maßnahme in der Bundesrepublik Deutschland 3 587 t Butter, in der EG 8 214 t Butter abgesetzt. 4. Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen für den unmittelbaren Verbrauch in Form von Butterreinfett (VO [EWG] Nr. 649/78). lm Jahre 1978 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 2 539 t Butter, in der EG 2 804 t Butter zur Herstellung von Butterreinfett abgesetzt. 5. Gewährung einer Beihilfe für den Butterverbrauch (VO [EWG] Nr. 880/77). Diese Maßnahme ermächtigt die Mitgliedstaaten, Verbraucherbeihilfen zu gewähren. Aus Mitteln der Gemeinschaft werden bei einer Verbilligung von 20 RE für 100 kg Butter 25 % und bei einer Verbilligung von 20 bis 56 RE für 100 kg Butter 50 % des Verbilligungsbetrages als Beihilfenteilbetrag getragen. Zur Zeit machen von dieser Regelung Dänemark, Irland, Luxemburg und das Vereinigte Königreich Gebrauch. 6. Im Wirtschaftsjahr 1978/79 wurde eine „Molkereibutteraktion" (VO [EWG] Nr. 1901/78) in der Gemeinschaft durchgeführt, die inzwischen ausgelaufen ist. Aus Interventionsbeständen wurden hierbei — unter 100%iger Finanzierung der Verbilligung aus EG-Mitteln — wahlweise je Mitgliedstaat eine größere Menge mit einer Verbilligung von 35 RE für 100 kg Butter oder eine kleinere Menge mit einer Verbilligung von 75 RE für 100 kg Butter abgegeben. Während die Bundesrepublik Deutschland sich für die Verbilligung einer größeren Menge entschied (35 700 t), machten Frankreich, Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Irland mit insgesamt 29 700 t von der zweiten Möglichkeit Gebrauch. Mangels entsprechender Interventionsbestände wurden für Italien und das Vereinigte Königreich gemeinschaftlich finanzierte Verbilligungsmaßnahmen für frische Butter zugelassen. Nach dem Kommissionsvorschlag für das Milchwirtschaftsjahr 1979/80 ist eine Fortführung der unter Ziffern 1 bis 4 genannten Verbilligungsmaßnahmen vorgesehen. Der Vorschlag sieht darüber hinaus eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten vor, für alle Verbraucher eine Verbilligung der in Kleinpackungen abgegebenen Butter, um bis zu 56 RE für 100 kg Butter vorzunehmen. Aus Mitteln der Gemeinschaft sollen hierbei 75 % des jeweiligen Verbilligungsbetrages erstattet werden. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß gegenwärtig eine zeitlich begrenzte Verbilligungsaktion — wie dies die Molkereibutteraktion zum Jahresende 1978/79 darstellte — in der Bundesrepublik Deutschland einen wesentlich besseren Erfolg im Hinblick auf die dafür aufzuwendenden Mittel verspricht als eine generelle Butterverbilligung. Sie tritt daher für eine Wahlmöglichkeit der Mitgliedstaaten zwischen einer ständigen Verbilligung und einer zeitweiligen ein. Die Kommission hat erkennen lassen, daß sie diesem Gedanken aufgeschlossen gegenüber steht. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 5) : Trifft es zu, daß die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit bestimmten Entwicklungsländern bei der Einrichtung von sogenannten Bio-Gas-Projekten hilft, und wie schätzt die Bundesregierung bejahendenfalls diese Projekte ein? Es trifft zu, daß die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit bereits eine Reihe von Entwicklungsländern (z. B. Indien, Äthiopien, Sudan, Kamerun und Haiti) bei der Gewinnung von Gas aus Biomasse unterstützt. Speziell in bezug auf die Nutzung von durch Methanbakterien erzeugtes Biogas meint die Bundesregierung, daß die Verbreitung dieser Anlagen ein hoffnungsvolles Beispiel sein kann für die Technische Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern. Einige Entwicklungsländer haben über mehrere Jahrzehnte auf diesem Gebiet wertvolle Erfahrungen sammeln können. Die Bundesregierung versucht daher, durch eine Reihe von geeigneten Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern in diesem Bereich zu fördern. Grundsätzlich schätzt die Bundesregierung Projekte der Nutzung von Gas aus Biomasse sehr positiv ein. In Biomasse wird Sonnenenergie besonders effektiv gespeichert, sie kann am Ort des Bedarfs gesammelt werden, und sie kann zu dem Zeitpunkt genutzt werden, wenn die daraus zu gewinnende Energie benötigt wird. Speziell Methan-Biogasprojekte sind zudem besonders geeignet zur Befriedigung von Grundbedürfnissen. Ihre Errichtung kann im Rahmen von Selbsthilfemaßnahmen erfolgen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage A 27): Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Vervollständigung der in dem Bericht der Bundesregierung vom 6. Mai 1976 (Drucksache 7/5160) gegebenen Hinweise zu rechnen? In ihrem Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes (Drucksache 8/2610) hat die Bundesregierung ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, „die in ihrem Bericht vom 6. Mai 1976 (BT-Drucksache 7/5160) gegebenen Hinweise in Zusammenarbeit mit dem von ihr eingerichteten ,Arbeitskreis Mietspiegel' zu vervollständigen" . Entsprechend dieser Absichtserklärung hat unter der Leitung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereits am 26. April 1979 eine erste Arbeitssitzung stattgefunden. Für den 5. Juli 1979 ist eine weitere Sitzung vorgesehen. Der heutige Diskussionsstand zu einzelnen Fragen in Zusammenhang mit Aufstellung und Fortschreibung von Mietspiegeln läßt es noch nicht zu, einen verbindlichen Zeitpunkt für die Vorlage der vervollständigten Hinweise zu nennen. Es ist jedoch beabsichtigt, die Beratungen mit dem „Arbeitskreis Mietspiegel" zu Beginn des Jahres 1980 abzuschließen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 37 und 38) : Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung das Aufkommen aus der sogenannten Bergbau-Altlast? Liegen für die Erhebung der Abgabe immer noch die gleichen Voraussetzungen wie bei ihrer Einführung vor zwölf Jahren vor, oder könnte nicht daran gedacht werden, im Zuge der gegenwärtig diskutierten Fördermaßnahmen für das Ruhrgebiet derartige Abgaben zu bereinigen und durch ein neues, umfassendes Konzept zu ersetzen? Zu Frage A 37: Nach Art. 3 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes wird die Bergbau-Berufsgenossenschaft durch die anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) und die See-BG entlastet, soweit die Belastung ihrer Mitglieder durch Unfallversicherungsbeiträge über bestimmte Höchstgrenzen hinausgeht. Entsprechend den Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung wird die Belastung an ihrem Verhältnis zur Lohnsumme gemessen. Für 1978 betrug der Entlastungsbetrag 911 075 556 DM; geringfügige Berichtigungen dieses Betrages sind noch möglich. Die Entwicklung von 1973 bis 1977 ergibt sich aus dem Verwaltungsbericht der Bergbau-BG für 1977 wie folgt: Entlastung der Bergbau-BG Die jährlichen Schwankungen sind die Folge der unterschiedlichen Entwicklung der Lohnsummen der Bergbau-BG einerseits und der übrigen BGen andererseits. Zu Frage A 38: a) Der Finanzierungsausgleich nach Art. 3 UVNG in der seit 1. Januar 1968 geltenden Fassung soll übermäßige Auswirkungen von Strukturveränderungen auf die Beitragshöhe einer Berufsgenossenschaft abmildern. Wenn sich die Zahl der Versicherten wie im Bergbau verringert und daher die Lohnsumme - wenn überhaupt - nur noch geringfügig steigt, wirkt sich das auf die Aufwendungen erst über längere Zeiträume hinweg aus; denn die Rentenlast wächst infolge der Rentenanpassung weiterhin entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung. Wegen der fachlichen Gliederung der BGen steigt daher die Beitragsbelastung in einem schrumpfenden Wirtschaftszweig. Bei der Bergbau-BG betrug der Beitrag 1953 8,34 v. H. (davon für Renten 7,82 v. H., und 1968 19,86 v. H. (davon für Renten 16,78 v. H.). Die auch heute noch weit überdurchschnittliche Belastung der Mitgliedsunternehmen der Bergbau-BG zeigen folgende Zahlen: Für Renten mußten 1978 bei der Bergbau-BG 16,57 v. H., bei den BGen mit der nächsthohen Belastung 3,19 v. H. und im Durchschnitt aller BGen (unter Einschluß dieser beiden) 0,93 v. H. der Lohnsumme aufgebracht werden. Bezieht man auch die übrigen Leistungen (Heilbehandlung, Berufshilfe) ein, so lauten die Zahlen für die Bergbau-BG 18,22 v. H., für die nächste BG 4,02 v. H. und für den Durchschnitt aller BGen 1,26 v. H. Diese Daten machen deutlich, daß die Voraussetzungen sich seit Inkrafttreten der Neufassung des Art. 3 UVNG am 1. Januar 1968 nicht geändert haben. b) Eine Abschaffung oder Veränderung des seit 1968 gesetzlich verankerten Belastungsausgleichs der Berufsgenossenschaften wird nicht erwogen. Ein solches Anliegen läßt sich auch nicht in die derzeitige Diskussion zusätzlicher struktureller Maß- Jahr Gesamtausgaben bei Entlastung gemäß Zu Lasten der Bergbau-BG Außerachtlassung der Entlastung Art. 3 UVNG verbleibende Ausgaben je 100 DM je 100 DM Entgelt Entgelt DM DM DM DM DM I I 2 t 3 4 I 5 I 6 1973 1 062 963 457,54 19,58 701 951 615,- 361 011 842,54 6,65 1974 1 128 004 293,98 18,13 725 259 093,- 402 745 200,98 6,47 1975 1 218 297 277,93 17,93 763 348 257,- 454 949 020,93 6,70 1976 1 312 288 341,13 18,86 835 326 911,- 476 961 430,13 6,86 1977 1 359 288 909,88 19,00 875 340 576,- 483 948 333,88 6,76 12424' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 nahmen für das Ruhrgebiet einbringen, da es von Grundlage und Zielsetzung her mit diesen nicht in Einklang zu bringen ist. Die gegenwärtig diskutierten Maßnahmen für das Ruhrgebiet stellen primär auf die Strukturen außerhalb des bisher dort dominierenden Steinkohlenbergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie ab. Neue Belastungen für den Steinkohlenbergbau und die Stahlindustrie müssen dabei sicher vermieden werden. Das von Ihnen angesprochene Gemeinlastverfahren der Berufsgenossenschaften beinhaltet dagegen einen angemessenen Ausgleich der berufsgenossenschaftlichen Belastungen der einzelnen Unternehmensbranchen in einem die gesamte Bundesrepublik umfassenden Rahmen. Die daraus resultierende Begünstigung der Bergbauberufsgenossenschaft ist nicht auf den Steinkohlenbergbau an der Ruhr begrenzt, sondern betrifft den Kohlenbergbau aller deutschen Reviere und darüber hinaus auch die übrigen Bergbauzweige in der Bundesrepublik, wie etwa den deutschen Erzbergbau, der in der Vergangenheit noch einem stärkeren Schrumpfungsprozeß unterlegen hat als der Steinkohlenbergbau. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen A 40 und 41) : Inwieweit hält die Bundesregierung die Preissteigerung von leichtem Heizöl und Dieselkraftstoff für ungerechtfertigt, und welche Maßnahmen gedenkt sie gegebenenfalls einzuleiten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Mineralölgesellschaften gegenüber den mittelständischen Mineralölhändlern ihre Zuteilungen rationiert und kontingentiert und damit den Wettbewerb weitgehend ausgeschaltet haben? Zu Frage A 40: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen im Rahmen der Fragestunde wiederholt u. a. auf die Fragen des Kollegen Dr. Enders vom 9. März 1979 (Plenarprotokoll 8/142, S. 11291), des Kollegen Würtz vom 27. April 1979 (Plenarprotokoll 8/149, S. 11958) sowie des Kollegen Hansen vom 10. Mai 1979 zur Entwicklung der Verbraucherpreise für leichtes Heizöl und das weitgehend mit leichtem Heizöl identische Mineralölprodukt Dieselkraftstoff Stellung genommen und dabei darauf hingewiesen, daß wegen der hohen Einfuhrabhängigkeit der Bundesrepublik (40 % bei leichtem Heizöl, 22 % bei Dieselkraftstoff) die Preisentwicklung in der Bundesrepublik sehr stark von der Entwicklung auf den internationalen Mineralölproduktenmärkten beeinflußt wird. Während in der Bundesrepublik die Verbraucherpreise für leichtes Heizöl gegen Oktober 1978 um gut 60 % gestiegen sind, sind die Preise in Rotterdam in dieser Zeit um ca. 110 % gestiegen. Der Grund für den geringeren Preisanstieg in der Bundesrepublik ist in der Tatsache begründet, daß die inländischen Raffinerieabgabepreise für leichtes Heizöl in geringerem Umfang gestiegen sind und deshalb der Heizölhandel Mischpreise bilden konnte. Wie in den erwähnten Antworten betont wurde, sieht die Bundesregierung in verstärkten Appellen an den Verbraucher, Heizöl und auch Dieselkraftstoff sparsam einzusetzen und damit zu einer Begrenzung der Nachfrage beizutragen, die wirksamste Möglichkeit, den Preisauftrieb zu dämpfen. Administrative, auf ein künstliches Niedrighalten der Preise abzielende Eingriffe in den Marktmechanismus würden uns von für die Versorgung notwendigen Importen abschneiden. Zu Frage A 41: Nach Kenntnis der Bundesregierung hat bisher lediglich eine Mineralölgesellschaft mögliche Lieferkürzungen in den nächsten Monaten angekündigt, wobei eventuelle Lieferkürzungen entsprechend den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ohne Diskriminierung, d. h. gleichmäßig gegenüber der eigenen Vertriebsorganisation wie dem traditionell belieferten Handel vorgenommen werden müssen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung bereits geprüft, inwieweit die Methode Bio-Gas als alternativer Energieträger auch in der Bundesrepublik Deutschland einsetzbar wäre, und wie sieht bejahendenfalls das Ergebnis dieser Prüfung aus? Die Bundesregierung hat 1976 eine Studie „Biokonversion" in Auftrag gegeben, um die wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten der Energiegewinnung mit Hilfe biologisch-technischer Systeme sowie damit zusammenhängende Fragen der Wirtschaftlichkeit derartiger Verfahren prüfen zu lassen. Ein Ergebnis dieser Studie war, daß Biogas aus Abfällen, z. B. aus der Landwirtschaft, noch immer doppelt so teuer ist wie Erdöl bzw. Erdgas. Dennoch vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß biotechnische Verfahren zur Herstellung von Biogas entwickelt werden können, bei denen pflanzliche Reststoffe, insbesondere in entlegenen Gebieten, wirtschaftlicher als bisher genutzt werden. Damit dürfte auch ein — wenn auch bescheidener — aktiver Beitrag zur Energieversorgung möglich sein. Es wurden Forschungsvorhaben in Angriff genommen, die sich schwerpunktmäßig dem biologischen Aufschluß von pflanzlichen Stoffen, sowie der Weiterentwicklung biotechnologischer Gärverfahren zuwenden. Zur Gewinnung von Biogas aus verschiedenen pflanzlichen Abfällen aus der Landwirtschaft wurde der Bau einer Versuchsanlage bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig mit Unterstützung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Angriff genommen. Mit aussagefähigen Zwischenergebnissen ist in etwa 1-2 Jahren zu rechnen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12425* Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen A 44 und 45) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur besseren Nutzung und zum Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur ergriffen, und wie sind die Angebote der Bundesregierung hierfür genutzt worden? Worin sieht die Bundesregierung die Haupthemmnisse für den Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur, und wie können nach ihrer Auffassung diese beseitigt werden? Zu Frage A 44: Der Ausbau der Fernwärme auf Basis Kraftwärmekopplung wird bereits in bedeutendem Umfang gefördert. Dies geschieht 1. durch Zuschüsse bis zu 35 % der Investitionskosten nach dem Bundesländerprogramm für Zukunftsinvestitionen (ZIP). Fördermittel in Höhe von 730 Millionen DM sollen Investitionen in Höhe von ca. 2 Milliarden DM mobilisieren. Die Zuschüsse sind inzwischen zu rund 60 % durch konkrete Bewilligungen der Länder, denen die Abwicklung des Programms übertragen wurde, gebunden. 2. durch Investitionszulagen in Höhe von 7,5 % nach § 4 a Investitionszulagengesetz, die zusätzlich zu ZIP-Mitteln in Anspruch genommen werden können. Bislang wurden Zulagen in Höhe von rd. 300 Millionen DM beantragt; hierdurch soll ein Investitionsvolumen von rd. 3,8 Milliarden DM mobilisiert werden. 3. durch Zuschüsse in Höhe von 25 % bzw. Steuervorteile für die Umstellung von Heizungsanlagen durch die Hauseigentümer nach dem Energiesparprogramm der Bundesregierung. 4. durch Zuschüsse des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Höhe von ca. 300 Millionen DM für Forschungs- und Entwicklungsprojekte wie Ruhr- und Saarschiene. Eine indirekte Förderung erfährt die Kraftwärmekopplung ferner durch die Zuschüsse nach dem Dritten Verstromungsgesetz, die für Heizkraftwerke gewährt werden, soweit sie deutsche Kohle einsetzen. Zu Frage A 45: Wegen der hohen Investitionskosten für das Leitungsnetz eignet sich die Fernwärme grundsätzlich für Ballungsgebiete mit hohem Wärmebedarf. Dort steht sie jedoch in scharfer Konkurrenz zu den bereits etablierten Ölheizungen und dem expandierenden Erdgas. Die Umstellung des relativ hohen Anteils der Einzelofenheizungen auf Fernwärme bringt zudem für den jeweiligen Hauseigentümer eine beträchtliche finanzielle Belastung mit sich. Die Gemeinden sind aufgefordert, durch Entwicklung örtlicher Versorgungskonzepte ein sinnvolles Zusammenwirken der einzelnen Energieträger zu unterstützen. Die Bundesregierung erhofft sich von diesen Planungshilfen einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Ausschöpfung des wirtschaftlichen Fernwärmepotentials. Auf Grund der hohen Transportkostenabhängigkeit erfordert die Fernwärme außerdem verbrauchsnahe Standorte für Heizkraftwerke, während aus Umweltschutzgründen die Kraftwerke an den Rand der Ballungsgebiete gedrängt werden. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Programms für Zukunftsinvestitionen prüft die Bundesregierung, ob und wie der weitere Ausbau der Fernwärme gefördert werden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 54 und 55) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den jetzt in Australien lebenden ehemaligen deutschen Staatsbürgern, die in Deutschland Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben, bei Erreichen der für die Rentenzahlung erforderlichen Altersgrenze die an sich fälligen Rentenzahlungen zukommen zu lassen? Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Deutschland und anderen Staaten, in denen ebenfalls große Gruppen ehemaliger deutscher Staatsbürger leben, um diese ehemaligen deutschen Staatsbürger und Beitragszahler zur Rentenversicherung in den Genuß von Rentenzahlungen kommen zu lassen, und sind ähnliche Vereinbarungen auch für die in Australien lebenden ehemaligen deutschen Staatsbürger beabsichtigt? Nach den deutschen Rechtsvorschriften über die Zahlung von Renten an Berechtigte, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, „ruht" die Rente bei Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht oder nicht mehr besitzen. D. h., sie wird für die Zeit des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland nicht gezahlt. Diese Vorschriften sind keine Eigentümlichkeit des deutschen Sozialversicherungsrechts; auch andere Staaten haben entsprechende einschränkende Rechtsvorschriften gegenüber Ausländern im Ausland. Der Weg, auf dem es zur gegenseitigen Aufhebung dieser Rechtsvorschriften kommt, ist der Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens. Solange. ein solches Abkommen nicht besteht, kann im Interesse der deutschen Staatsangehörigen, die Ansprüche gegen einen ausländischen Versicherungsträger haben, auf die Ruhensvorschrift einseitig nicht verzichtet werden. Ein derartiges Abkommen mit einem Staat, in dem große Gruppen ehemaliger deutscher Staatsangehöriger wohnen, besteht zur Zeit nur. im Verhältnis Kanada. Der australischen Regierung ist die grundsätzliche Bereitschaft der deutschen Seite zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens über Soziale Sicherheit seit vielen Jahren bekannt. Gegen Ende des Jahres 1973 ist der australischen Regierung ein entsprechendes „Arbeitspapier" übersandt worden. Es enthielt die deutschen Vorstellungen über die Form und den Inhalt eines solchen Abkommens. Im Mai des Jahres 1975 haben in Bonn erste vorbereitende Gespräche zwischen deutschen und australischen Regierungssachverständigen stattgefunden. Dabei sind die australischen Regierungsvertreter auch mündlich über . die Vor- stellungen der deutschen Seite unterrichtet worden. Die dabei in Aussicht gestellte Stellungnahme der australischen Regierung zu dem Ergebnis dieser Besprechung liegt bisher noch nicht vor. Nach Mitteilung der deutschen Botschaft in Canberra hat vor etwa einem Jahr in einer Fragestunde des australischen Parlaments der Gesundheitsminister in Vertretung des Sozialministers mitgeteilt, daß die australische Regierung die Frage des Abschlusses von Gegenseitigkeitsabkommen über Soziale Sicherheit mit verschiedenen Ländern, darunter auch der Bundesrepublik Deutschland, intensiv und mit Priorität prüft. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 59 und 60) : Wird der als Bordhubschrauber für die Fregatte 122 vorgesehene Hubschrauber „Sea Lynx MK II" von politischer wie militärischer Seite äußerst negativ beurteilt, weil er unter anderem über zu kurze Flugdauer verfügt, als teahnisch veraltet gilt und den Grundsätzen der Standardisierung nicht gerecht wird, wie die Presse meldete? Zeichnet sich zwischen den „Sea Lynx"-Benutzern Großbritannien, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden eine Zusammenarbeit in der Nutzungsphase ab, und wie groß ist der Fertigungsanteil für die deutsche Industrie, der sich auf ihre Beschäftigungssituation auswirkt? Zu Frage A 59: Der für die Fregatte 122 vorgesehene Hubschrauber Sea Lynx MK II ist sowohl von der politischen wie auch militärischen und rüstungstechnischen Seite des Hauses keineswegs negativ beurteilt worden. Ganz im Gegenteil haben die unbestreitbaren Vorteile dieses Musters ja zum einmütigen Votum aller verantwortlichen Stellen des Hauses geführt. Es ist dabei ebenso unbestritten, daß der Typ Sea Lynx MK II gegenüber den größeren Konkurrenzmustern gewisse, jedoch aus Sicht des Hauses ,vertretbare, Minderleistungen aufweist, die jedoch ausgeglichen werden können. Die anfänglich in der Presse falsch wiedergegebenen Flugzeiten sind inzwischen richtiggestellt worden. Der in britisch-französischer Gemeinschaftsproduktion hergestellte Lynx ist keinesfalls veraltet, sondern der modernste Bordhubschrauber, der voll ausgerüstet rechtzeitig zur Einführung der Fregatten zur Verfügung steht. Da sämtliche Nordseeanrainerstaaten des Bündnisses zur gleichen Zeit den Lynx einführen, entspricht er am weitgehendsten den Grundsätzen der Standardisierung und ermöglicht volle Interoperabilität mit den in der Nordsee operierenden Fregatten und Zerstörern unserer Bündnispartner. Zu Frage A 60: Zusätzlich zu den von Ihnen benannten Sea Lynx-Nutzerstaaten führt auch Frankreich dieses Modell als Bordhubschrauber ein. Eine militärische Zusammenarbeit in der Nutzungsphase ist möglich und ihre Durchführung wird derzeit untersucht. Direkte Verhandlungen mit den anderen Nutzerstaaten können allerdings erst aufgenommen werden, wenn die beiden Ausschüsse des Deutschen Bundestages von dieser Typenauswahl Kenntnis genommen haben. Eine eigene Fertigung oder Teilfertigung des Bordhubschraubers ist aufgrund der geringen Stückzahl wirtschaftlich nicht vertretbar. Die von der Fa. Westland angebotene Beteiligung der deutschen Industrie beträgt ca. 30 % der Gesamtkosten und wird vom Haus als das günstigste Angebot auch im Vergleich mit den Konkurrenzfirmen bewertet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 61) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, daß die z. T. nicht unbeträchtlichen Kosten bei der ersten Neuzulassung von Medikamenten auch auf die folgenden Zulassungen verteilt werden, und werden hierzu schon konkrete Modelle erarbeitet? Der Bundesregierung liegt ein Vorschlag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie zur Verteilung der Kosten bei der ersten Neuzulassung von Arzneimitteln auch auf die folgenden Zulassungen nicht vor. Das Problem stellt sich nicht nur im Arzneimittelrecht, sondern auch für andere zulassungspflichtige Industrieprodukte, z. B. im Pflanzenschutz. Die grundsätzliche Seite des Problems wird zwischen den Ressorts erörtert. Dabei sind neben volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch Fragen der ethischen Vertretbarkeit von Doppelversuchen an Mensch und Tier, aber auch der Schutz der berechtigten Interessen des Erstanmelders zu berücksichtigen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen A 62 und 63) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß „viele Frauen sich die Alternative der Berufstätigkeit offen halten und der Rollenkonflikt zwischen Beruf und Kind dann oft zu Lasten der Familie gelöst" wird — wie in der Studie „Kinder — das unbequeme Glück" der Zeitschrift „Eltern" gesagt wird —, und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12427* wenn ja, wie will sie den Frauen helfen, diesen Konflikt zu bewältigen? Denkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über Maßnahmen nach, die den Bevölkerungsrückgang beeinflussen können, wie z. B. psychologische Beeinflussung, medizinische Maßnahmen, finanzielle Maßnahmen (Geburtenprämien), Förderung der Einwanderung, und was tut die Bundesregierung, um das — so die "Eltern"-Studie — Negativimage kinderreicher Familien zu revidieren und um mehr Familien zu ermutigen, sich für Kinder zu entscheiden? Zu Frage A 62: Die Bundesregierung ist bemüht, Männern und Frauen unabhängig von traditionellen Rollenvorstellungen Wahlmöglichkeiten anzubieten; Männer und Frauen sollen frei entscheiden können, ob sie erwerbstätig sein wollen oder sich ausschließlich der Erziehung von Kindern widmen oder beides miteinander in Einklang bringen wollen. Die Entscheidung über Anzahl der Kinder und den Zeitpunkt der Geburt sieht die Bundesregierung ausschließlich als höchst persönliche Sache der Bürger an. Sie ist allerdings der Ansicht, daß Frauen mit Familienaufgaben nicht alleingelassen werden dürfen und Eltern gemeinsam um die Erziehung und Pflege ihrer Kinder bemüht sein sollten. Verschiedene sozialpolitische Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um Eltern zu helfen, familiäre und berufliche Aufgaben vereinbaren und bewältigen zu können (z. B. Freistellungsmöglichkeit bei Krankheit des Kindes, Tagesmüttermodell). Mit der Einführung des neuen Mutterschaftsurlaubs wird für die erwerbstätigen Mütter eine deutliche Erleichterung bewirkt. Frauen, die sich ausschließlich der Kindererziehung widmen, sind durch- den Versorgungsausgleich auch im Falle der Scheidung sozial abgesichert. Die Bundesregierung hält es für wichtig, daß erwerbstätigen Eltern vor allem im Bereich der familienergänzenden Erziehung und Betreuung von Kindern weitere konkrete Hilfen angeboten werden; hierzu sind insbesondere Länder und Gemeinden aufgerufen. Zu Frage A 63: Nach Auffassung der Bundesregierung bietet der Bevölkerungsrückgang keinen Anlaß zu Dramatisierung. Der Geburtenrückgang in der Bundesrepublik Deutschland ist, wie bereits mehrfach in Beantwortung parlamentarischer Anfragen hervorgehoben wurde, auf vielschichtige Ursachen zurückzuführen, nicht auf einen oder mehrere unabhängig voneinander bestehende Gründe. Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung, am 15. November 1978 festgestellt, daß es mit Rücksicht auf die Komplexität der Probleme und vielen Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung wesentlicher Faktoren notwendig ist, die Erforschung der Ursachen der Bevölkerungsentwicklung verstärkt fortzusetzen und Analysen der Auswirkungen auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zú erstellen und zu vertiefen. Im Rahmen vielfältiger Maßnahmen zur Verbesserung der ökonomischen, sozialen und kulturellen Lage der Familie hat die Bundesregierung unter Beweis gestellt, daß kinderreiche Familien nicht zurückstehen, vielmehr zum Ausgleich ihrer besonderen Belastungen gezielte Maßnahmen Vorrang erhalten. So hat die Bundesregierung mit ihren Beschlüssen zum Kindergeld im Juli 1978 bewußt von einer linearen Erhöhung abgesehen. Ihr ging es in erster Linie darum, die bei zunehmender Kinderzahl immer fühlbarer werdende finanzielle Belastung des Familienhaushalts abzubauen. Im übrigen ist das Kindergeld noch nie so oft erhöht worden und so hoch gewesen wie in den letzten 4 Jahren. Die Bundesregierung bemüht sich darüber hinaus, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf kinderfreundlichere Einstellungen in der Gesellschaft hinzuwirken. Diese Bemühungen finden Auftrieb durch das Internationale Jahr des Kindes, das — wie bereits jetzt schon festzustellen ist — bei allen Entscheidungsträgern und der breiten Öffentlichkeit die Bereitschaft gestärkt hat, sich mit den Bedürfnissen und Belangen des Kindes auseinanderzusetzen und in Entscheidungen miteinzubeziehen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 64 und 65) : Ist die Bundesregierung bereit, von der Regelung des § 14 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes abzuweichen und es zu ermöglichen, daß Auszubildende im Fleischerhandwerk bereits ab 6 Uhr im Betrieb beschäftigt und ausgebildet werden dürfen? Warum hat die Bundesregierung bisher einer entsprechenden Forderung des Deutschen Fleischerverbands, der auf die Schwierigkeiten deswegen im geltenden Jugendarbeitsschutzgesetz hingewiesen hat, nicht Rechnung getragen, zumal die derzeitige Situation für die Ausbildungsbetriebe des Fleischerhandwerks dadurch immer schwieriger wird? Die Bundesregierung prüft z. Z., ob Ausnahmen von Beschäftigungsverboten für Jugendliche durch Rechtsverordnung auf Grund der Ermächtigung des § 21 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zugelassen werden können. Dazu gehört auch die von Ihnen angesprochene Abweichung vom Nachtarbeitsverbot im Fleischerhandwerk. Die Bundesregierung hat hierzu eine Anhörung der beteiligten Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften durchgeführt. Diese Anhörung und die ergänzenden Stellungnahmen der Verbände und Gewerkschaften haben deutlich gemacht, daß beide Seiten sehr konträre Standpunkte vertreten, jede Seite sich jedoch auf gewichtige Argumente stützen kann. Dies gilt auch für die Frage der Ausbildung der Jugendlichen in den frühen Morgenstunden im Fleischerhandwerk. Die Bundesregierung versucht in Einzelgesprächen die gegensätzlichen Standpunkte einander anzunähern. Ich hoffe, daß diese Gespräche bald abgeschlossen werden können, und bitte um Verständnis, wenn ich vor Abschluß dieser Gespräche konkrete Angaben zu einer Ausnahmeregelung nicht machen kann. Ich möchte aber schon heute betonen, daß die Bundesregierung nicht bereit sein wird, ohne überzeugende Gründe einen wichtigen Teil des Jugendarbeitsschutzgesetzes zurückzunehmen. 12428* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung, Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 75): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang gefährliche Güter auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland transportiert werden, und gedenkt sie gegebenenfalls, gesetzliche Vorschriften für die Besetzung und Begleitung von Fahrzeugen zu erlassen, mit denen gefährliche Güter transportiert werden, für den Nachweis der Befähigung der Fahrer solcher Fahrzeuge, sowie Schutzvorschriften für das Personal? Auf den Straßen der Bundesrepublik wurden 1977 rund 316,1 Millionen t und 1978 rund 345,2 Millionen t gefährliche Güter transportiert. Die Besetzung und Begleitung der Fahrzeuge ist in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße geregelt, und zwar für die erlaubnispflichtigen Beförderungen besonders gefährlicher Güter, für besonders gefährliche Sprengstoffe und bestimmte organische Peroxide. Der inzwischen fertiggestellte Entwurf einer Neufassung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße enthält eine Vorschrift, die für die Zukunft eine besondere Schulung für Fahrer von Tankwagen vorsieht, die gefährliche Güter befördern. Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Schulung ist durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Fahrer ohne eine solche Bescheinigung dürfen dünn in Zukunft für derartige Transporte nicht mehr eingesetzt werden. Schließlich schreibt die geltende Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße bereits vor, daß der Beförderer dem Fahrer und ggf. auch dem Beifahrer bei der erlaubnispflichtigen Beförderung besonders gefährlicher Güter im Sinne des § 7 der Verordnung und bei der Beförderung sonstiger gefährlicher Güter in Mengen ab 3 000 kg oder 3 0001 je Gutart eine für das zu befördernde Gut geeignete Schutzausrüstung mitzugeben hat. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 76) : Trifft es zu, daß die Forschungsgelder der Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln zur Untersuchung des Problems der Verkehrssicherheit von Schulkindern gekürzt worden sind, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Kürzung angesichts der Tatsache, daß sich die Unfallrate der radfahrenden Kinder seit 1966 verdoppelt hat? Es trifft nicht zu, daß die Forschungsgelder der Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln zur Untersuchung des Problems der Verkehrssicherheit von Schulkindern gekürzt worden sind. Dieser_ Bereich ist vielmehr ein Schwerpunkt im Forschungsprogramm der Bundesanstalt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 79 und 80) : Warum werden Senioren, Gruppenreisende und Schüler beim DB-Bus-Verkehr schlechtergestellt als solche, die den Schienenverkehr benutzen können, so daß der genannte Personenkreis, insbesondere in den ländlichen Räumen, der häufig schon durch die Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße eine Verschlechterung der Reisequalität hinnehmen mußte, auch noch finanziell durch höhere Fahrpreise benachteiligt wird, und bis wann gedenkt die Bundesregierung, dies zu ändern? Wieviel vom Hundert liegen die Fahrpreise des DB-Bus-Verkehrs gegenüber dem Schienenverkehr bei den verschiedenen Kategorien von Reisenden und Gruppen höher? Auf Schiene und Straße besteht grundsätzlich Tarifparität. Im Schienenparallelverkehr kann es in einer Verbindung dann zu unterschiedlichen Fahrpreisen kommen, wenn die Tarifentfernung auf Schiene oder Straße länger ist und dadurch eine andere Preisstufe in Frage kommt. Zum anderen kennt der Bahnbusverkehr als Nahverkehrsmittel solche Fahrpreisermäßigungen nicht, welche im wesentlichen für den Schienenfernverkehr konzipiert sind. Mit Prozentzahlen läßt sich daher Ihre Frage nach den Preisunterschieden im Schienen- und Busverkehr der Deutschen Bundesbahn nicht beantworten. Zu den verschiedenen Kategorien von Fahrkarten ist folgendes zu sagen: Beim Seniorenpaß handelt es sich um ein kommerziell kalkuliertes Sonderangebot. Dieses Sonderangebot richtet sich an einen bestimmten Kreis zeitunabhängiger älterer Bürger mit dem Ziel, Fahrgäste für nicht ausgelastete Kapazitäten im Schienen-Fernverkehr zu gewinnen. Die Neugestaltung des Senioren-Sonderangebotes wird zur Zeit durch die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn geprüft. Für Reisegruppen sieht der Bahnbustarif eine Fahrpreisermäßigung von 50 % vor. Bei den Schülerzeitkarten besteht grundsätzlich Tarifparität zwischen Schiene und Straße. Eine Verschlechterung der Reisequalität tritt beim Schienenersatzverkehr in der Regel nicht ein, da dadurch das Anfahren der Ortskerne, mehr Haltestellen und gestaffelte Fahrzeiten ermöglicht werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage A 81) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost Mitglieder eines Gemeinderats in Nordrhein-Westfalen in einer Gemeinde von ca. 35 000 Einwohnern ganztägig und ca. halbtägig von ihren Verpflichtungen gegenüber der Deutschen Bundespost für die Erfüllung der Aufgabe eines Gemeinderatsmitglieds freistellt, und wenn ja, worauf stützt sich dies? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12429* Die von Ihnen erwähnten Freistellungen treffen zu. Sie stützen sich auf § 89 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz. Danach ist einem Beamten zu einer Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung der erforderliche Urlaub unter Belassung der Dienstbezüge zu gewähren. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Laufzeiten von Pächchen bereits auf der Strecke Bonn—Ruhrgebiet drei bis vier Tage betragen, und gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Beförderung von Postgut zu verkürzen? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, daß die Laufzeiten einzelner Päckchen zwischen Bonn und dem Ruhrgebiet 3-4 Tage betragen. Die Organisation des Kleingüterverkehrs bei der Deutschen Bundespost stellt im Normalfall sicher, daß die Kleingüter am 2. Tage, in peripheren Bereichen des Bundesgebiets am 3. Tage nach der Einlieferung ausgeliefert werden können. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 83 und 84) : Ist es richtig, daß West-Berliner Fernsprechteilnehmern für Gespräche mit Ost-Berlin Gebühren berechnet wurden und werden, obwohl der angestrebte Gesprächskontakt überhaupt nicht zustande gekommen ist? Wenn ja, wieviel derartige Fälle sind bekannt geworden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Im vollautomatischen Fernsprechverkehr nach Berlin (Ost) und der DDR treten Fälle von sogenannter „vorzeitiger Zählung" auf. Das heißt, noch während der Teilnehmerwahl oder wenn das Rufzeichen gesendet wird, kann es vorkommen, daß durch Empfang eines von Vermittlungsstellen in der DDR oder Berlin (Ost) zu früh gesendeten Beginnzeichens beim rufenden Teilnehmer die Zählung vorzeitig eingeleitet wird. Dieses zu frühe Aussenden des Beginnzeichens ist auf die im Netz der DDR und Berlin (Ost) eingesetzte Technik zurückzuführen. Die Häufigkeitsrate liegt im Verkehr nach Berlin (Ost) bei 3 °/o und nach der DDR noch höher. Die zuständigen Stellen in Berlin (Ost) wurden wiederholt darüber unterrichtet und gedrängt, Abhilfe zu schaffen. Diese Schwierigkeiten können jedoch erst behoben werden, wenn die dort vorhandenen Fernmeldesysteme gegen eine neue Technik ausgetauscht werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage A 86) : Inwieweit kommt nach Ansicht der Bundesregierung für die hier betroffenen Wohnungen insbesondere eine Freistellung nach § 7 des Wohnungsbindungsgesetzes in Betracht, und hält die Bundesregierung eine Regelung dahin gehend für vertretbar, die Belegungsbindungen speziell bei firmengebundener Gemeinnützigkeit zu lockern? Nach § 7 des Wohnungsbindungsgesetzes kann bei öffentlich geförderten Wohnungen eine Freistellung auch erfolgen, soweit ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Verfügungsberechtigten oder eines Dritten an der Freistellung besteht. Da diese Vorschrift auch für die gemischt geförderten Betriebs- und Werkwohnungen gilt, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob ein derartiges überwiegendes Interesse an der Freistellung zur Unterbringung von Betriebsangehörigen anerkannt werden kann. Ein genereller Verzicht auf die mit der öffentlichen Förderung verbundenen Auflagen für Werkwohnungen kann nicht in Frage kommen. Er würde kaum auf Werkwohnungen beschränkt bleiben können oder aber zur Beendigung der Förderung des Werkwohnungsbaus mit öffentlichen Mitteln führen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 87) : Hält es die Bundesregierung für mit den Intentionen des Grundgesetzes vereinbar, wenn Makler (so z. B. eine Stuttgarter Maklerfirma) Wohnungen ausschließlich deutschen Familien zum Mieten anbieten, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß auch auf dem Wohnungsmarkt ausländische Staatsbürger nicht diskriminiert werden? Die Bundesregierung sieht ebenso wie die Länder und Gemeinden in einer angemessenen und menschenwürdigen Unterbringung der ausländischen Arbeitnehmer und deren Familien ein zentrales Problem ihrer auf die Integration dieses Personenkreises gerichteten Politik. Sie bedauert es deshalb, wenn Eigentümer von Wohnungen oder Makler in deren Auftrag Wohnungen zur Vermietung ausschließlich an deutsche Familien anbieten. Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung dieses Sachverhalts, insbesondere unter Berücksichtigung des Art. 3 des Grundgesetzes, ist allerdings zu bedenken, daß der Gleichheitsgrundsatz wie alle Grundrechte, für die nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht unmittelbar im Rechtsverkehr zwischen Privaten gilt. Sie sieht deshalb keine rechtliche Handhabe gegen ein solches Verhalten auf dem freien Wohnungsmarkt. Für den Bereich des Wohnungsmarktes, der öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegt, kann dagegen festgestellt werden, daß ausländische Arbeitnehmer bei der Wohnungsvergabe durch die Wohnungsbehörden wohnungssuchenden Deutschen rechtlich und tatsächlich gleichgestellt sind. 12430* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Man kann feststellen, daß auch Ausländer aus Anwerbeländern zukünftig zur Befriedigung ihrer Wohnansprüche ein qualitativ besseres und ihrer Mietzahlungsbereitschaft immer noch entsprechendes Wohnungsangebot vorfinden werden. Die Voraussetzungen dafür, daß ausländische Arbeitnehmer diese Chancen auch nützen können und wollen, werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft verbessern; denn eine zunehmend längere Verweildauer führt zu einem höheren Einkommensniveau, größerer Mietzahlungsfähigkeit und -bereitschaft und auch geringerer Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten .Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 89): In welcher Form hat der Bundesforschungsminister den Beschluß des Ausschusses für Forschung und Technologie vom 15. November 1978 umgesetzt, wonach auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit in der vom Bundesforschungsministerium finanzierten deutschen Risikostudie auch qualifizierte Wissenschaftler einbezogen werden sollten, die der Nutzung der Kernenergie skeptisch gegenüberstehen? Das Ziel der deutschen Risikostudie ist es, das mit dem Betrieb von Leichtwasserreaktoren (LWR) in der Bundesrepublik Deutschland verbundene Risiko abzuschätzen. Die Studie ist in Phasen angelegt; die Phase A wird in enger Anlehnung an die Methoden der Rasmussen-Studie durchgeführt, um zu prüfen, ob und wie das von Rasmussen für die USA ermittelte Ergebnis bei Berücksichtigung von Unterschieden in Anlagentechnik und Standortverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland verändert würde. Nach Veröffentlichung des Ergebnisses von Phase A werden interessierte Personen und Organisationen -natürlich unabhängig von ihrer Einstellung zur Kernenergie — zu einer schriftlichen Kritik eingeladen, um eine möglichst breite Auseinandersetzung mit der Studie einzuleiten. Auf der Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden dann die als wichtig erkannten Aufgaben für die Phase B spezifiziert, die zum Ziele hat, Schwächen in Methodik, physikalischen Modellen und Daten zu nalysieren und durch Weiterentwicklung auszuräumen. Für eine Beteiligung an der sich anschließenden Phase B können sich alle potenten Interessierten bewerben. Erste Vorgespräche mit Interessenten mit unterschiedlicher Grundhaltung zur Kernenergie sind bereits vereinbart bzw. vorgesehen. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeiffer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen •A 90 und 91) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Herausgabe von Musik-Gesamtausgaben durch die wissenschaftlichen Akademien (wie z. B. die Schubert-, die Haydn- und die MozartAusgabe) eine Aufgabe der deutschen Wissenschaft ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Trifft es zu, daß die VW-Stiftung ihre Förderung der MusikerGesamtausgaben zu Ende des laufenden Jahres einstellen wird, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Finanzierung und damit die Fortführung dieser bedeutenden Projekte der wissenschaftlichen Akademien sicherstellen? Zu Frage A 90: Die Bundesregierung sieht in der Herausgabe von Musiker-Gesamtausgaben eine förderungswürdige Aufgabe von überregionaler Bedeutung und bezuschußt diese Arbeiten seit über 20 Jahren. Diese musikwissenschaftlichen Editionen werden von Förderungsvereinen und Institutionen bearbeitet und seit 1976 durch den von der Konferenz der Akademien der Wissenschaften eingesetzten „Ausschuß für musikwissenschaftliche Editionen" koordiniert. Zu Frage A 91: Die VW-Stiftung fördert bisher, z. T. zusammen mit der Bundesregierung und den Ländern, folgende musikwissenschaftliche Editionen: — Neue Bach-Ausgabe — Haydn-Gesamtausgabe — Neue Mozart-Gesamtausgabe — Gluck-Gesamtausgabe — Neue Schubert-Ausgabe — Schönberg-Gesamtausgabe — Wagner-Gesamtausgabe — Internationales Quellenlexikon der Musik (RISM — Repertoire International des Sources Musicales). Darüber hinaus finanziert die VW-Stiftung 1979 86 % der Kosten des Ausschusses für musikwissenschaftliche Editionen. Die VW-Stiftung wird die vorgenannten Förderungen mit Ablauf 1979 einstellen. Die dadurch ausfallenden Förderungsmittel werden ab 1980 vom Bund und den Ländern im Rahmen eines von der Konferenz der Akademien der Wissenschaften koordinierten Programms bereitgestellt, so daß die Fortführung dieser bedeutenden Projekte sichergestellt ist. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit § 15 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes, und erwägt sie eine Änderung dahin gehend, daß bei einer Kündigung während der Probezeit ein fachlich-sachlicher Grund angegeben werden muß? 1. § 15 Abs. 1 BBiG will den Besonderheiten des Berufsausbildungsverhältnisses während der Probe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12431* zeit Rechnung tragen. Der Auszubildende soll in dieser Zeit prüfen können, ob der gewählte Ausbildungsberuf seiner Eignung und seiner Neigung entspricht und ob ihm die äußeren Bedingungen der Ausbildungsstätte personell und fachlich zusagen. Auch der Ausbildungsbetrieb soll in der Lage sein festzustellen, ob ihm im konkreten Fall die Durchführung der Berufsausbildung in einer mehrjährigen vertraglichen Bindung möglich ist. Beide Vertragspartner sollen sich daher während der Probezeit ohne Schwierigkeiten vom Ausbildungsvertrag lösen können. Da die Probezeitkündigung jederzeit auch ohne Angabe eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden kann, ist prinzipiell nicht auszuschließen, daß auch andere Gründe als fachlich/sachliche ausschlaggebend sein können. 2. Abgesehen von wenigen Einzelfällen ist der Bundesregierung aber kein Mißbrauch bekanntgeworden. Die Bundesregierung hat bei entsprechenden Auskünften auf die Grenzen der Probezeitkündigung hingewiesen, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Probezeitkündigung unzulässig und rechtswidrig machen, wenn sie gegen Treu und Glauben oder gegen die guten Sitten verstößt, was dann anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles — letztlich gerichtlich — ermittelt werden muß. 3. Die Bundesregierung hält diese Rechtslage nicht für unangemessen, selbst wenn sie in Zeiten knapper Ausbildungsplätze eher den Ausbildungsbetrieb begünstigt, weil die Auszubildenden häufig einen einmal gefundenen Ausbildungsplatz möglichst nicht wieder aufgeben wollen und daher ihrerseits im allgemeinen während der Probezeit nicht kündigen werden. Der Wegfall der Probezeitkündigung würde gerade schwächere Ausbildungsplatzbewerber treffen, weil die Ausbildungsbetriebe gezwungen wären, das Einstellungsrisiko bereits vor Abschluß des Ausbildungsvertrages genau zu prüfen, mit der voraussehbaren Folge, daß schwächere Bewerber dann einen Vertrag erst gar nicht angeboten erhielten und damit die Chance verlören, in einer Probezeit ihre Eignung trotz anfänglicher Zweifel doch noch zu beweisen. 4. Das Problem ist zahlenmäßig eingrenzbar. Die der Bundesregierung aus dem Bereich des Handwerks für 1978 verfügbaren Zahlen weisen aus, daß von 615 000 Ausbildungsverhältnissen im Handwerk rund 7 300 während der Probezeit gekündigt wurden. Danach ist lediglich in 1,19 °/o der Ausbildungsverhältnisse während der Probezeit gekündigt worden. Im Bereich der übrigen gewerblichen Wirtschaft liegen die Verhältnisse ähnlich. Statistisch nicht ausgewiesen ist dabei, wer gekündigt hat, ob der Auszubildende oder der Ausbildende, was die Größenordnung weiter relativiert. Bei dieser Sach- und Rechtslage hält die Bundesregierung gesetzgeberische Schritte nicht für notwendig. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 94 und 95) Wie hat sich das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen für berufstätige Frauen im öffentlichen Dienst und in der privaten Wirtschaft in den letzten Jahren entwickelt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auch für Arbeitgeber, das Bereitstellen von Teilzeitarbeitsplätzen an Frauen attraktiver zu machen? Welches sind die Ursachen dafür, daß den Arbeitgebern die Beschäftigung zweier Halbtagskräfte teurer zu stehen kommt als die Beschäftigung einer Vollkraft, und hat die Bundesregierung Schritte in die Wege geleitet, diesem Zustand abzuhelfen? Die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze hat trotz der rezessionsbedingten Beschäftigungsschwierigkeiten der letzten Jahre eine erstaunliche Stabilität bewiesen. So waren 1973 rd. 2,6 Millionen Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit beschäftigt. Im Jahre 1978 waren es rd. 50 000 mehr, hiervon der weit überwiegende Teil, nämlich rd. 2,4 Millionen, Frauen. Die Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst verlief in diesen Jahren expansiv: 1978 waren mit 558 000 Personen rd. 200 000 mehr als 1974 in Teilzeitarbeit tätig. Die Bundesregierung setzt sich seit langem für eine Ausweitung der Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten in Wirtschaft und Verwaltung ein. In diesem Zusammenhang weise ich — beispielhaft — auf die gemeinsamen Empfehlungen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst aus dem Jahre 1974 und die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzler vom 16. Dezember 1976 hin. Das kurz vor seiner Verabschiedung stehende „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Teilzeit)" wird die Teilzeitbeschäftigung in diesem Bereich positiv beeinflussen. In der Privatwirtschaft sind die Möglichkeiten der Bundesregierung, die Teilzeitbeschäftigung zu fördern, beschränkt. Hier kann sie im wesentlichen nur an die Bereitschaft der Betriebe appellieren, diese von vielen gewünschte Form der Beschäftigung verstärkt anzubieten sowie über die wesentlichen Fragen der Teilzeitbeschäftigung zu informieren. Dies ist geschehen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat einen Leitfaden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Teilzeitarbeit erarbeitet und diesen an mehr als hunderttausend Betriebe und Arbeitnehmervertretungen versandt. Die Frage, ob die Beschäftigung von zwei Halbtagskräften kostenungünstiger ist als die Beschäftigung einer Vollzeitkraft, wird von den Unternehmen durchaus nicht einhellig beantwortet. Eine gemeinsame Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit und des Ifo-Instituts hat zwar ergeben, daß eine Mehrheit der Unternehmen den Kostenaspekt — so insbesondere den Aufwand für Arbeitsplatzausstattung und Verwaltung — eher negativ beurteilt. Eine beträchtliche Minderheit der Unternehmen ist dagegen der Auffassung, daß die Teilzeit- 12432' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 beschäftigung neutral oder sogar kostengünstiger sei als die Vollzeitbeschäftigung. Die den Kosten gegenüberstehenden Ertragskomponenten — vor allem Leistung je Arbeitsstunde, Flexibilität des Personaleinsatzes, Zahl der Arbeitsunfälle, Krankheits- und Fehlzeiten — werden nach dieser Untersuchung dagegen ganz überwiegend positiv beurteilt. Ihre Frage wird daher nur im konkreten Einzelfall entschieden werden können. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 101 und 102) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die argentinische Regierung der Schweiz die Lagerung von Atommüll in Argentinien für den Fall angeboten hat, daß die Schweiz Argentinien beim Bau von Kernkraftwerken behilflich ist, und ist der Bundesregierung ebenfalls ein solches Angebot unterbreitet worden, weil sich auch die Bundesrepublik Deutschland mit Argentinien in Verhandlungen über die Lieferung und den Bau von Kernkraftwerken befindet? Zieht die Bundesregierung aus diesem von der Schweizer Botschaft in Bonn zwischenzeitlich bestätigten Angebot Argentiniens den Schluß, daß die Regierung Argentiniens den Verhandlungen mit der Schweiz gegenüber denen der Bundesrepublik Deutschland erste Präferenz einräumt? Zu Frage A 101: Der Bundesregierung liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, daß die argentinische Regierung der Schweizer Regierung die Lagerung von radioaktiven Abfällen in Argentinien angeboten hat. Dies ist eine Angelegenheit zwischen den beiden Regierungen, zu der eine Stellungnahme abzugeben die Bundesregierung sich nicht berechtigt fühlt. Von einem Angebot der argentinischen Regierung, deutsche radioaktive Abfälle in Argentinien zu lagern, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Zu Frage A 102: Aus der Beantwortung der vorherigen Frage ergibt sich, daß sich das in dieser Frage aufgeworfene Problem der Präferenz nicht stellt. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 1) : Kann die Bundesregierung zur Erhellung der vom Bundeskanzler vor der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Kiel über die anhaltende Gesetzesflut vertretenen Auffassung einige konkrete Beispiele geben dafür, daß der Gesetzgeber im Einzelfall „wirklich etwas zu viel" getan habe? Zur Lösung der vielfältigen Probleme eines modernen Sozial- und Industriestaates wie der Bundesrepublik Deutschland werden auch in Zukunft neue Gesetze vor allem im Bereich der sogenannten Leistungsverwaltung notwendig sein; das geltende Recht muß an die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen angepaßt werden. Der Bundeskanzler wendet sich nicht gegen neue Gesetze, sondern vor allem gegen Perfektionierung, gegen Gesetze, die durch Aufbau, Sprache und Umfang für die Bürger zunehmend unüberschaubar und unverständlich werden und den Verwaltungsvollzug vor unnötige Schwierigkeiten stellen. In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 15. Februar 1979 wurde Übereinstimmung erzielt, daß Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf das zur Erreichung der politischen Zielsetzung unbedingt Notwendige beschränkt und bürgernah, einfach und verständlich abgefaßt und so sparsam, leicht und bürgernah durchführbar wie möglich gestaltet werden sollten. Es wird bewußt davon abgesehen, einzelne Gesetze oder Teile von Gesetzen negativ zu kommentieren. Die von Ihnen gewünschten Beispiele können aber unschwer bei der Regelung des Kindergeldes (unrationelle Verwaltungszuständigkeiten), beim Wohnungsmodernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz und im Baurecht der Länder gefunden werden, wobei es sich sicher nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 2) : Warum wurde die Eröffnung der Bibliothek im neuen Gebäude des Goethe-Instituts in Tokio nicht in angemessenem Zeitraum zur Fertigstellung des Gebäudes geplant, um zu vermeiden, daß wertvoller Raum viele Monate leer steht (siehe meine Frage B 11, Drucksache 812763)? Die Eröffnung der Bibliothek des Goethe-Instituts im neuen Gebäude der ostasiatischen Gesellschaft in Tokyo war zum gleichen Zeitpunkt geplant wie die übrigen Räumlichkeiten des Instituts. Diese Planung hatte stets eine Eröffnung des Instituts und damit auch der Bibliothek für den Herbst 1979 vorgesehen. Es wäre aus organisatorischen Gründen unmöglich gewesen, die Eröffnung der Bibliothek vor der Eröffnung der übrigen Räume des Instituts vorzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, daß der• Ausbau und die Einrichtung durch die Bundesbaudirektion im Laufe dieses Sommers planungs- und termingerecht vorgenommen wird. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 3 und 4) : Hat das Auswärtige Amt in Sache Wuppermann (AZ 510-511-WL) die Auffassung vertreten, daß es nicht zu den Aufgaben des Generalkonsulats in Thessaloniki gehört, die Witwe ihres in Griechenland im Urlaub verstorbenen Ehemanns über die dort geltenden und bei einer Bestattung zu beachtenden Bestimmungen aufzuklären, und teilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Auffassung? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12433* Kann die Bundesregierung auf Grund der vom Generalkonsulat gegenüber dem Auswärtigen Amt gegebenen Stellungnahme bestätigen, daß infolge der fehlenden Hilfe des Generalkonsulats die sterblichen Uberreste des Verstorbenen gegen den Willen der Frau nicht bestattet, sondern an die Universitätsklinik in Thessaloniki zu wissenschaftlichen Zwecken übergeben worden sind? Zu Frage B3: Die Bundesregierung ist in der Sache Wuppermann der Auffassung, daß es zu den Aufgaben des Generalkonsulats Saloniki gehört, die Witwe ihres in Griechenland verstorbenen Ehemannes bei der Regelung der Bestattung im Rahmen des § 5 des Konsulargesetzes (KG) und der hierzu ergangenen Dienstanweisung zu unterstützen. Zu diesem Zweck ist ein Merkblatt, das als Grundlage der Bearbeitung dient, vom Generalkonsulat erarbeitet worden. Um die Angehörigen so wirkungsvoll wie möglich bei den von ihnen zu treffenden Entscheidungen zu unterstützen, wird ihnen geholfen, mit einheimischen Beerdigungsunternehmen und erforderlichenfalls mit Rechtsanwälten in Kontakt zu treten, damit die bei einer Bestattung zu beachtenden Bestimmungen befolgt werden. Dies ist in der Sache Wuppermann geschehen. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung kann auf Grund der vom Generalkonsulat gegenüber dem Auswärtigen Amt abgegebenen Stellungnahme nicht bestätigen, daß die sterblichen Überreste des Verstorbenen gegen den Willen der Frau nicht bestattet, sondern an die Universitätsklinik in Saloniki zu wissenschaftlichen Zwecken übergeben worden sind. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 5) : Hat der Pressereferent an der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bern — wie „Die Welt" vom 11. Mai 1979 meldete — in einer Zeitschrift die Ansicht vertreten, die Bundesrepublik Deutschland solle auf dem Wege einer Verfassungsänderung Abschied vom Wiedervereinigungsgebot nehmen, da durch dieses die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der europäischen Integration belastet werde, und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesem Vorfall zu ziehen? In einem Artikel der in Wien erscheinenden Vierteljahreszeitschrift für Politik, Wirtschaft und Zeitgeschichte „Europäische Rundschau" Nr. 79/2 mit dem Titel „Eine europäische — keine deutsche Option" hat Herr Dr. Bloemer u. a. den Gedanken entwickelt, die Bundesrepublik Deutschland solle im Wege einer Verfassungsänderung jeder Art von einheitsstaatlicher Lösung der deutschen Frage entsagen, um einer politischen Union (Westeuropas) zum Durchbruch zu verhelfen. Er hat diesen Artikel in seiner Eigenschaft als Kuratoriumsmitglied des Arbeitskreises für Europäische Zusammenarbeit e.V. Berlin und nicht in seiner Eigenschaft als Pressereferent der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bern veröffentlicht. Die in den Beiträgen der genannten Zeitschrift geäußerten Meinungen geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder, was ausdrücklich festgestellt wird. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, aus derartigen privaten Äußerungen eines Pressereferenten an einer Auslandsvertretung irgendwelche Konsequenzen für ihre Haltung zur Frage der deutschen Einheit zu ziehen, die durch den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes bestimmt bleibt und sich in ihrer kontinuierlichen Politik ausdrückt, wie sie in den Briefen zur deutschen Einheit zum Ausdruck kommt und damit auch Bestandteil der Politik der Entspannung ist. Diese Haltung befindet sich in Übereinstimmung mit den Partnern der Bundesrepublik Deutschland im Atlantischen Bündnis und in der Europäischen Gemeinschaft. Es bleibt das politische Ziel der Bundesrepublik Deutschland, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 6) : Kann die Bundesregierung dazu Stellung nehmen, daß die Bestimmungen der von den Ostblockstaaten ratifizierten Konvention über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in diesen Staaten, insbesondere in der Volksrepublik Polen, nicht angewendet werden dürfen, wenn — nach Beendigung der Kriegshandlungen und da nicht zuletzt Frauen und Kinder — die Opfer Deutsche sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die osteuropäischen Staaten bei der Ratifizierung der VN-Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsfristen auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26. November 1968 keine Vorbehalte beim VN-Generalsekretär hinterlegt, die zum Ziel haben könnten, Taten dann von der Unverjährbarkeit auszunehmen, wenn die Opfer deutsche Staatsangehörige waren. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 7) : Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten — entsprechend der Resolution des Chirurgenkongresses in München von Ende April 1979 — die Einbeziehung der Chirurgen und Krankenhäuser in den Katastrophenschutz fördern und bei der Aufstellung entsprechender Pläne und Übungen mitwirken? Das Zusammenwirken zwischen Katastrophenschutz und Krankenhäusern zu regeln und zu fördern ist Aufgabe der Länder. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Aufgabe der Vorsorge für einen Verteidigungsfall die Zusammenarbeit zwischen dem Erweiterten Katastrophenschutz, den Gesundheitsbehörden und den Krankenhausträgern auch weiterhin fördern. Darüber hinaus beabsichtigt 12434* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 die Bundesregierung vorzuschlagen, die gesetzliche Verpflichtung für eine solche Zusammenarbeit in einem Gesundheitssjcherstellungsgesetz ausdrücklich festzulegen. Sie könnte die Grundlage für Maßnahmen darstellen, die eine engere Verklammerung des Gesundheitswesens mit dem Katastrophenschutz gewährleisten. Das wird im einzelnen im weiteren Verlauf der Erörterung des vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit erarbeiteten Entwurfs eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes zu prüfen sein. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 8) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang im Jahr 1977 die Brände durch Brandstiftungen ausgelöst wurden, in welchem Umfang die Brandstiftungen aufgeklärt werden konnten und wie groß der durch die Brandstiftungen verursachte Schaden ist? Die polizeiliche Kriminalstatistik, die vom Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern erstellt wird, hat für 1977 insgesamt 15 843 Fälle von Brandstiftung erfaßt; in 6 511 Fällen handelte es sich um vorsätzliche Brandstiftung. Die Aufklärungsquote betrug 53,5 %. Unterlagen über die Höhe des durch die Brandstiftungen verursachten Schadens liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 9) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen auf Grund des Ausschlusses von Sachleistungen einer Kranken-, Unfalloder Rentenversicherung von der Beihilfe gemäß Nummer 3 Abs. 3 Satz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen vom 1. Februar 1979 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 67) bei den Beihilfeberechtigten finanzielle Einbußen eintreten können, und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese finanzielle Schlechterstellung, und ist sie bereit, die Beihilfevorschriften zugunsten dieses Personenkreises zu ändern? Bei Inanspruchnahme von Sachleistungen kommt eine Beihilfegewährung — entsprechend dem das Beihilferecht prägenden Grundsatz der ergänzenden Alimentation — nicht in Betracht, weil wegen der prinzipiellen Kostenfreistellung durch die gesetzliche Krankenversicherung dem Beihilfeberechtigten kein beihilfefähiger Aufwand verbleibt. Im Beihilferecht gilt deshalb seit jeher unangefochten der Grundsatz, daß zu Sachleistungen keine Beihilfen gewährt werden. Nach den Beihilfevorschriften gilt als Sachleistung auch eine Geldleistung, die einem Sachleistungsberechtigten an Stelle einer Sachleistung gewährt wird, wenn sie die entstandenen Aufwendungen — ggf. unter Abzug des Mengenrabatts der Krankenkasse und dgl. — deckt (Sachleistungssurrogat). Die Anwendung dieser Vorschrift ist in einigen Fällen, vor allem bei der Pauschalerstattung ärztlich verordneter Medikamente von den Betroffenen stark kritisiert worden. Ob eine Änderung der Beihilfevorschriften oder eine restriktive Anwendung der genannten Vorschrift angezeigt ist, hängt zunächst von dem Ausgang mehrerer Verfahren ab, die beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 10) : In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß das EG-Recht der beruflichen Niederlassungsfreiheit auch für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Berufssportler aus anderen EG-Ländern verwirklicht wird und entsprechende Verbotsbestimmungen der Sportorganisationen aufgehoben werden? Die einschlägigen Rechtsnormen der EG (z. B. über Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit) gelten, soweit sie Bestandteil der persönlichen Rechte der Bürger sind, unmittelbar auch im privatrechtlichen Bereich. Der einzelne Bürger kann sich daher bei entgegenstehenden Bestimmungen unmittelbar auf das Gemeinschaftsrecht berufen. In erster Linie ist es Sache der Betroffenen, ihr Recht auf Freizügigkeit geltend zu machen, wenn sie sich darin beeinträchtigt fühlen. Gegebenenfalls haben die zuständigen Gerichte den Einzelfall zu würdigen. Unbeschadet dessen hat die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Juli 1976 (Rechtssache 13/76), wonach die einschlägigen Bestimmungen des EWG-Vertrages, insbesondere über die Freizügigkeit sowie das Diskriminierungsverbot, auch für Berufssportler gelten, zum Anlaß genommen, den in erster Linie betroffenen Deutschen Fußball-Bund auf die Rechtslage hinzuweisen. Dabei hat die Bundesregierung auch zum Ausdruck gebracht, daß die sogenannte „Zwei-Spieler-Regel" in § 22 der DFB-Spielordnung, soweit sie FußballProfis aus EG-Mitgliedstaaten betrifft, grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sein dürfte. Inzwischen hat sich auch die Kommission der EG mit der Freizügigkeit der Fußballspieler befaßt, nachdem sie von „Ausländerklauseln" in den Satzungen europäischer Verbände Kenntnis erlangt hatte. Am 23. Februar 1978 hat die Kommission mit Vertretern des Europäischen Fußball-Verbandes (UEFA) und der Faßballverbände der neun Mitgliedstaaten die Sache erörtert. Dabei haben sich die betreffenden Verbände verpflichtet, in absehbarer Zeit ihren zuständigen Gremien Satzungsänderungen vorzulegen, die zur Beseitigung aller auf der Staatsangehörigkeit beruhenden Diskriminierungen gegenüber Angehörigen von Mitgliedstaaten erforderlich sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12435* Im Hinblick auf die besonderen Probleme, die im Berufssport vor allem bei nationalen Wettbewerben sowie beim Zugang zu europäischen Wettbewerben zu berücksichtigen sind, ist eine Übergangslösung folgenden wesentlichen Inhalts vereinbart worden: — Alle Bestimmungen, die den Abschluß von Verträgen mit Spielern der Gemeinschaft beschränken, sind aufzuheben; — bei nationalen Meisterschaftswettbewerben in der ersten Liga und den dazugehörenden Aufstiegswettbewerben sollen die Vereine auf jeden Fall zur Aufstellung von zwei Staatsangehörigen eines anderen Gemeinschaftslandes in einem Spiel berechtigt sein; auf allen anderen Wettbewerbsebenen bestünden also keine Beschränkungen mehr für Angehörige von Mitgliedstaaten. Die „Zwei-Spieler-Regel" des DFB diente für diese Übergangsregelung als Vorbild. Die Kommission der EG wird weiterhin mit den Verbänden des Berufsfußballs der neun Mitgliedstaaten in Verbindung bleiben, um eine strikte Anwendung der Bestimmungen über die Freizügigkeit und eine Beseitigung der Übergangsregelungen möglichst bald zu erreichen. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit im Auge behalten und, soweit notwendig, auch in Zukunft — unter Beachtung der Autonomie des Sports — darauf hinwirken, daß die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auch im Berufssport beachtet werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 11) : Entspricht die personelle und materielle Ausstattung der Deutschen Welle und die daraus unmittelbar resultierende inhaltliche Qualität der Sendungen dein politischen Gewicht der Bundesrepublik Deutschland in der Welt und dem internationalen Standard der Sendungen vergleichbarer Rundfunkstationen — BBC, Voice of America und Stationen der aufstrebenden Entwicklungsländer —, und wie sieht die Bundesregierung die weitere Entwicklung? Die Deutsche Welle hat zur Zeit rund 1 380 festangestellte und eine Reihe von freien Mitarbeitern. Hierfür und für die materielle Ausstattung der Deutschen Welle werden vom Bund im Wege der Vollfinanzierung im Haushaltsjahr 1979 rund 190,8 Millionen DM aufgewendet. Dies entspricht den Anforderungen der Deutschen Welle zur Erfüllung ihres gesetzlichen Sendeauftrags, der in § i des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 29. November wie folgt festgelegt ist: „Die Sendungen sollen den Rundfunkteilnehmern im Ausland ein umfassendes Bild des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland vermitteln und ihnen die deutsche Auffassung zu wichtigen Fragen darstellen und erläutern". Ausgehend von diesem vom Gesetzgeber gestellten Auftrag vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die quantitative Ausstattung der Deutschen Welle zur Zeit angemessen ist. Die Deutsche Welle wird weltweit nicht weniger beachtet als Voice of America, BBC und Stationen aufstrebender Entwicklungsländer, ungeachtet der weitaus größeren technischen Ausstattung von Voice of America und BBC (VoA: 36 Sprachen, 801 Wochenstunden, 134 Sender, 7 Relaisstationen; BBC: 39 Sprachen, 704 Wochenstunden, 76 Sender, 6 Relaisstationen; Deutsche Welle: 34 Sprachen, 576 Wochenstunden, 27 Sender, 4 Relaisstationen). Als Beispiel 'kann auf eine Analyse der China-Programme von Voice of America, BBC, Radio Australia und Deutsche Welle vom März 1978 verwiesen werden, die von der US-Information Agency erstellt worden ist. Die Untersuchung kommt u. a. zu dem Ergebnis, daß die Deutsche Welle von den verglichenen Stationen das positivste Bild des Senderlandes wie des Empfängerlandes zeichnet. Sie reagiere auch rasch und biete zu relevanten politischen Ereignissen sofort einen Haus-Kommentar an. Die Bundesregierung wird weiterhin bemüht sein, die für die Erfüllung des Auftrags der Deutschen Welle nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung wird der Bau einer Relaisstation auf Sri Lanka sein, über den zur Zeit verhandelt wird. Mit dieser zusätzlichen Anlage könnten die Empfangsmöglichkeiten der Deutschen Welle vor allem im asiatischen Raum entscheidend verbessert werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 12) : Trifft es zu, daß Rißbildungen beim Siedewasserreaktoz Philippsburg I entstanden sind, wie die Zeitschrift „Stern", Ausgabe vom 3. Mai 1979, in dem Artikel „Ein Loch ist im Meiler" ausführt, und welche Konsequenzen bezüglich der Sicherheit ergeben sich daraus? Bei der Überprüfung des Kernkraftwerks Philippsburg I durch die zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde von Baden-Württemberg und deren Gutachter wurden Anfang 1978 Verarbeitungsfehler in den Kühlmittelleitungen entdeckt. Darüber hinaus war auf ein Teilstück einer der vier Speisewasserleitungen bei der Druckprobe versehentlich ein zu hoher Prüfdruck aufgebracht worden. Über die Befunde und die zu treffenden Maßnahmen wurde ausführlich in der RSK beraten. Die überdrückten Rohrteile wurden ausgewechselt, die wesentlichen Mängel in den übrigen Leitungen repariert. Gegen einen befristeten Betrieb der Anlage bestanden hiernach keine Bedenken. Neben einer Reihe anderer Komponenten werden jedoch alle vier Speisewasserleitungen in der Stillstandsphase der Anlage im Jahre 1980 ausgewechselt werden. Dies geschieht aus der grundsätzlichen 12436' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 I Erwägung, daß an derartige Komponenten höchste Qualitätsanforderungen nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu stellen sind. Die beanstandeten Mängel resultieren zum großen Teil aus der Verwendung eines Stahls, der, wie sich in den letzten Jahren zunehmend gezeigt hat, empfindlich gegenüber Verarbeitungsfehlern ist und daher in Kernkraftwerken nicht mehr eingesetzt werden soll. Die RSK hat keinen Grund gesehen, einen sofortigen Austausch der beanstandeten Komponenten zu fordern, da sich die Mängel nach ihrer Meinung erst im Langzeitbetrieb (Materialermüdung, Korrosion) nachteilig auswirken können. In der Übergangszeit können sie durch zusätzliche aktive Maßnahmen, insbesondere fortlaufende Spannungs-, Dehnungs- und Verschiebungsmessungen sowie erhöhte Leckageüberwachung und zusätzliche Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Vollzug der Trinkwasserversorgung in ländlichen Bereichen auf große Widerstände stößt, weil dort seit Jahrhunderten Trinkwasser aus eigenem Brunnen entnommen wird und die ständig wiederkehrenden jährlichen Uberprüfungen neben unnötigem verwaltungsmäßigen Aufwand für die Betroffenen erhebliche Kosten mit sich bringen, und was spricht dagegen, eine Widerholung der Untersuchung nur dort zu verlangen, wo sich Anhaltspunkte ergeben haben, daß die Qualität des Wassers nicht einwandfrei ist? In dem Entwurf einer Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung, den das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in den nächsten Tagen auch den Bundesländern übersenden wird, ist vorgesehen, daß Wiederholungsuntersuchungen von Trinkwasser aus kleineren Wasserversorgungsanlagen und aus Eigenversorgungsanlagen, z. B. aus eigenen Brunnen, in noch größeren zeitlichen Abständen vorzunehmen sind als bisher, und daß der Umfang der Untersuchungen, die Zahl der Stoffe, auf die untersucht werden muß, weiter verringert werden kann. Den zuständigen örtlichen Behörden wird dabei ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt. Dort wo sich Anhaltspunkte ergeben haben, daß die Qualität des Trinkwassers nicht einwandfrei ist, hält es die Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren für unbedingt erforderlich, daß Wiederholungsuntersuchungen so oft und so lange durchgeführt werden, wie es der Gesundheitsschutz erfordert oder, wo dies möglich ist, bis die Ursache etwaiger Verunreinigungen gefunden und beseitigt worden ist. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 14 und 15) : Beabsichtigt die Bundesregierung, verbesserte Arbeitsbedingungen für Beamte, die in Wechselschichten Dienst leisten, z. B. in der Form einzuführen, daß für Schichtdienstleistende die Altersgrenze für die Zurruhesetzung herabgesetzt oder die wöchentliche Arbeitszeit u. U. durch Zeitzuschläge verkürzt werden kann, bzw. Nachtdienstzeiten höher angerechnet werden oder durch eine bessere Urlaubsgewährung den besonderen körperlichen Mehrbelastungen Rechnung getragen wird? Wenn ja, wann ist mit einer derartigen Neuregelung zu rechnen? Im Bereich des Bundes wird Dienst in Wechselschichten vor allem im Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, beim Bundesgrenzschutz und beim Zoll geleistet. Die Verwaltungen sind bestrebt, die mit dem Schichtdienst verbundenen Belastungen durch ëntsprechende Gestaltung der Dienstpläne gering zu halten und durch die Gewährung von zusammenhängenden dienstfreien Tagen nach Möglichkeit auszugleichen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Zulagen, die für den Dienst zu ungünstigen Zeiten nach der Erschwerniszulagenverordnung vom 26. April 1976 (BGBl. I S. 1101) gewährt werden. Erschwerende Arbeitsbedingungen infolge von Schichtdiensten sind auch außerhalb des öffentlichen Dienstes anzutreffen. Die Bundesregierung mißt der Prüfung und Erforschung der aus Schicht- und Nachtdienstarbeit sich ergebenden Fragen erhebliche Bedeutung bei. Im Rahmen der Forschungen zur Humanisierung des Arbeitslebens liegen z. T. bereits Ergebnisse von Forschungsberichten vor, z. T. werden Forschungsprojekte noch durchgeführt oder sind geplant (vgl. Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Buschfort vom 16. Februar 1979 auf die Mündlichen Fragen des Kollegen Menzel, Stenographischer Bericht S. 11051, Anlage 13). Die Innenminister/Senatoren für Inneres der Länder und des Bundes haben im April 1979 beschlossen, ein Forschungsprogramm zur Untersuchung der Probleme des Wechselschichtdienstes bei der Polizei und der Berufsfeuerwehr in Auftrag zu geben. Ob die jetzt vorliegenden Erkenntnisse zu dienstrechtlichen Folgerungen führen werden und welche Einzelmaßnahmen hierfür ggf. geeignet erscheinen, bedarf — auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Verwaltungen — weiterer Erörterungen mit den hauptbeteiligten Ressorts. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 16) : Kann nach der Ankündigung des Bundesinnenministers auf einem FDP-Parteitag, die zivile Verteidigung werde künftig verstärkt ausgebaut, damit gerechnet werden, daß die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1980 eine spürbare Erhöhung der Haushaltsmittel für den Einzelplan 36 vorschlagen wird? Die Bundesregierung ist bemüht, die zivile Verteidigung auch im finanziellen Bereich nachhaltig zu fördern. Wie Ihnen bekannt ist, beträgt der Haushalt 1979 für die zivile Verteidigung 730,7 Millionen DM und enthält damit gegenüber 1978 eine Steigerung von 11,5 °/o. Da der Finanzplan bisher nicht fortgeschrieben wurde, ist die Erhöhung des Ausgaberahmens der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12437' zivilen Verteidigung für die Jahre 1980 ff. bisher noch nicht durchgeführt worden. Es muß daher im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen für 1980 hierüber entschieden werden. Der Bundesminister des Innern wird sich in diesen Verhandlungen für eine angemessene Steigerung der Finanzausstattung der zivilen Verteidigung einsetzen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 17): Befindet sich der Katastrophenschutz in einem katastrophalen Zustand — wie der letzte Chirurgenkongreß in München meint —, wobei in praktisch allen Bereichen eine unzureichende Planung und Vorbereitung sowie eine unzulängliche Einbeziehung der Medizin festzustellen sei, und wie steht die Bundesregierung zu dem dort gemachten Vorschlag, die Bundeswehr fest in den Katastrophenschutz einzugliedern? Die Frage betrifft in erster Linie Probleme des friedensmäßigen Katastrophenschutzes. Im einzelnen ist folgendes zu bemerken: Die Entwicklung des Katastrophenschutzes hat in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Nach Erlaß des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 haben fast alle Länder in Anlehnung an dieses Bundesgesetz den friedensmäßigen Katastrophenschutz in besonderen Landeskatastrophenschutzgesetzen geregelt. Dadurch wurden vor allem die Voraussetzungen für die bundesweite Durchführung einheitlicher Organisations- und Führungsstrukturen geschaffen. Sie sind in dem von Bund und Ländern erarbeiteten Modell einer Katastrophenschutzleitung und Technischen Einsatzleitung konkretisiert worden, das in Kürze von der Innenministerkonferenz verabschiedet werden wird. Dieses Modell erhöht die Transparenz des Hilfeleistungssystems, besonders hinsichtlich der Festlegung und Abgrenzung von Zuständigkeiten und der Erfassung der Ressourcen beträchtlich und wird daher eine weitere Verbesserung der in den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits jetzt vorhandenen Katastrophenschutzvorkehrungen zur Folge haben. Das gleiche gilt für die Einbeziehung der Medizin in den Katastrophenschutz; sie ist durch den Sanitätsdienst als einem besonderen Katastrophenschutz-Fachdienst in das Hilfeleistungssystem eingebunden worden. Die personelle und materielle Leistungskraft des Katastrophenschutzes hängt entscheidend von der Qualität der Helfer und der Ausstattung ab. Das vom Bund getragene Ausbildungssystem, das die Katastrophenschutzschule des Bundes und zur Zeit zehn entsprechende Schulen der Länder umfaßt, trägt dem Ausbildungsbedarf des erweiterten Katastrophenschutzes vom Umfang her voll Rechnung. Es wird gegenwärtig durch Aktualisierung der Lernziele und Ausbildungsinhalte neu geordnet. Die Ausbildung des friedensmäßigen Katastrophenschutzes wird in Ausbildungsstätten der Länder und Hilfsorganisationen durchgeführt; soweit möglich stellt der Bund seine Einrichtungen auch hierfür zur Verfügung. Auf dem Ausstattungssektor müssen demgegenüber trotz der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Haushaltsansätze für den erweiterten Katastrophenschutz noch erhebliche Lücken abgedeckt werden. Hier könnte eine Empfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages für ein Finanzsonderprogramm, das die Bereitstellung von 320 Millionen DM zugunsten des erweiterten Katastrophenschutzes in den nächsten Jahren vorsieht, wirksame Abhilfe schaffen. 1979 wurde bereits eine erste Rate von 75 Millionen DM bereitgestellt. Die einseitige Auffassung des Chirurgenkongresses zum Zustand des Katastrophenschutzes kann hiernach im Hinblick auf die erheblichen Fortschritte der letzten Jahre nicht geteilt werden. Der Vorschlag einer festen Eingliederung der Bundeswehr in den Katastrophenschutz erscheint nicht realistisch. Die Bundeswehr hat primär einen Verteidigungsauftrag zu erfüllen, der die Einbindung in einem anderen Aufgabenbereich nicht zuläßt. Gleichwohl unterstützt die Bundeswehr die für die Bekämpfung von Katastrophen im Frieden zuständigen Länderbehörden im Rahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 GG. Sie hat hierfür Richtlinien erlassen, die das Verfahren präzise regelt. Die Hilfe der Bundeswehr hat sich bei zahlreichen Katastrophen in der Vergangenheit bewährt. Sie würde aber schon in einem Fall erhöhter internationaler Spannungen nicht mehr oder nicht in dem gewohnten Umfang geleistet werden können. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 18) : st der Bundesregierung bekannt, welche Anteile an der durchschnittlichen Belastung der Atemluft durch Kohlenmonoxid sowie karzinogenen und karzinogenverdächtigen Stoffen der Bevölkerung in den Ballungsgebieten aus den Kraftfahrzeugabgasen stammen und welche Nachweise für die Gesundheitsgefährdung durch diese Schadstoffe es gibt? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Anteile an der durchschnittlichen Belastung der Atemluft durch Kohlenmonoxid sowie kanzerogenen und kanzerogenverdächtigen Stoffen in Ballungsgebieten aus den Kraftfahrzeugabgasen stammen. Die Immissionsbelastung in diesen Gebieten ist zwar ermittelt worden, kann jedoch anteilmäßig einzelnen Emittentengruppen nicht zugeordnet werden, weil die Meßgeräte nicht nach der Herkunft der gemessenen Stoffe unterscheiden. Eine solche anteilmäßige Bestimmung der Schadstoffe nach ihrer Herkunft wäre nur mit Hilfe der Ausbreitungsrechnung möglich, wenn die flächenmäßige Verteilung der Emissionen im einzelnen bekannt ist. Aus den Emissionskatastern für die Belastungsgebiete Rheinschiene Süd (Köln), Ruhrgebiet Ost 12438' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 ) und West sowie Ludwigshafen sind diese Anteile der verschiedenen Emittentengruppen (Industrie, Hausbrand und Kleingewerbe, Verkehr) an den Emissionen bekannt. Der Stand der Ausbreitungsrechnung erlaubt es heute jedoch noch nicht, die gemessenen Immissionen den Emittentengruppen eindeutig zuzuordnen. Einen groben Anhalt für die Beiträge der einzelnen Emittentengruppen zur großflächigen Umweltbelastung geben ihre Anteile an den Emissionen. Die Bundesregierung hält jedoch die Angabe von großflächigen Durchschnittsbelastungen, die durch einzelne Emittentengruppen hervorgerufen werden, besonders im Hinblick auf die menschliche Gesundheit, nicht für aussagekräftig. Denn besonders hohe Belastungsspitzen an Kohlenmonoxid sowie kanzerogenen und kanzerogenverdächtigen Stoffen treten regelmäßig in den Gebieten auf, die gleichzeitig eine hohe Industrie- und Verkehrsdichte aufweisen. Die Bundesregierung hält deshalb an dem im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankerten Vorsorgegrundsatz fest. Daß dies richtig ist, zeigt das Beispiel des Benzinbleigesetzes. Den Ottokraftstoffen werden Blei als Antiklopfmittel sowie als sogenannte Reinigungsmittel ( „ Scavenger" ) die Stoffe Athylendichlorid (EDC) und Athylendibromid (EDB), das stark krebsfördernd ist, zugegeben. Nach Wirksamwerden der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes wurde der Gehalt von Blei von 0,4 auf 0,15 Gramm pro Liter begrenzt. In gleichem Maße — also um mehr als 60 % — wurde mit dieser Maßnahme die Bleibela. stung in den verkehrsreichen Gebieten vermindert. Da EDC und EDB im stöchiometrischen Verhältnis zum Blei dem Benzin zugegeben werden, wurde die Belastung der Umwelt durch diese sehr gefährlichen Stoffe ohne besondere Erwähnung nach Wirksamwerden der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes ebenfalls um 60 °/o herabgesetzt. Ebenso wurde infolge des Benzinbleigesetzes eine Verminderung der Belastung des stark krebsfördernden Vinylchlorids (VC) erreicht. VC ist ein Abbauprodukt des EDC bei der Verbrennung von Ottomotorkraftstoffen. Dies erklärt auch den hohen VC-Gehalt in Luft an Autobahnen und in der Frankfurter Innenstadt mit mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft vor der Einführung der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes (Messung Battelle-Institut 1975). Mit der Verminderung des EDC-Gehaltes um 60 °/o ist diese Emissionsquelle in dem gleichen Maße reduziert worden. Die Anhörung von Sachverständigen im Februar 1978 durch den Bundesminister des Innern hat erneut eindeutig bestätigt, daß die schädlichen Wirkungen dieser Schadstoffe auf die menschliche Gesundheit in der Wissenschaft unumstritten sind. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler . auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 19) : Inwieweit werden die Sportanlagen des Bundesgrenzschutzes (BGS) zum Training unserer Spitzensportler genutzt, und ist es beabsichtigt, weitere Einrichtungen des BGS dafür zu verwenden? Durch Beschluß des Deutschen Bundestages können grenzschutzeigene Sportanlagen Dritten, insbesondere Gruppenbenutzern, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, soweit dienstliche Belange und die Förderung des außerdienstlichen Sports der Grenzschutzangehörigen dies zulassen. Inwieweit Spitzensportler, die Mitglieder von Sportvereinen sind, von dieser Möglichkeit Gerauch machen, kann nur durch umfangreiche Erhebungen ermittelt werden. Wegen des hiermit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwandes habe ich diese Ermittlungen zunächst zurückgestellt. Falls Sie dies wünschen, würde ich diese Erhebungen durchführen lassen. Im übrigen werden Sporteinrichtungen des Bundesgrenzschutzes nach den vom Bundesinstitut für Sportwissenschaften herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen sowie den einschlägigen DIN-Vorschriften errichtet. Sie sind daher auch für das Training von Spitzensportlern geeignet. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B20 und 21): Trifft es zu, daß die DDR für Wirtschaftsspionage in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 5 Millionen Mark ausgibt — wie die „Welt" vom 27. April 1979 meldete —, oder wie hoch belaufen sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die jährlichen Aufwendungen der DDR für diesen Zweck? Wie hoch beziffert oder schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Vorteil, den die DDR-Wirtschaft durch Einsparung von Forschungs- und Entwicklungskosten auf Grund ihrer Industriespionage in westlichen Ländern, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, erzielt, und sind — wie die Presse meldete — dem Ministerium für Staatssicherheit in Ost-Berlin nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im vergangenen Jahr 300 Millionen Mark aus der DDR-Wirtschaft zugeflossen? Zu Frage B 20: Über die Höhe der Aufwendungen der DDR für die Wirtschaftsspionage gegen die Bundesrepublik Deutschland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu Frage B 21: Nach Aussage eines früheren Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit in Ost-Berlin betrug für die DDR der Wert der durch Spionage ersparten Forschungs- und Entwicklungskosten im Jahre 1977 etwa 300 Millionen DM. Wie der Überläufer weiter aussagt, haben die Bereiche der Wirtschaft, denen diese Spionageergebnisse zugute kommen, etwa 10 °Io des Wertes der ihnen zufließenden Informationen dem Ministerium für Staatssicherheit zu erstatten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12439' (A) Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 22): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung erstrebenswert, die Handelsrichter hinsichtlich ihrer Entschädigungsvergütung den anderen ehrenamtlichen Richtern gleichzustellen, und würde die Bundesregierung zu diesem Zwedc gegebenenfalls eine Streichung des § 107 des Gerichtsverfassungsgesetzes sowie eine Einbeziehung der Handelsrichter in das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter befürworten? Die Handelsrichter nehmen eine besondere Stellung unter den ehrenamtlichen Richtern ein. Sie können — anders als die ehrenamtlichen Richter, die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Gerichten für Arbeitssachen und in der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit tätig werden — frei entscheiden, ob sie das Ehrenamt übernehmen wollen. Umfragen der Industrie- und Handelskammern haben ergeben, daß die ganz überwiegende Mehrheit der Handelsrichter keinen Wert darauf legt, über die ihnen zustehende Entschädigung hinaus auch für die aufgewendete Zeit entschädigt zu werden (vgl. Deutsche Richterzeitung 1976 S. 351). Unter diesen Umständen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die Handelsrichter hinsichtlich der Entschädigung den ehrenamtlichen Richtern gleichzustellen, die nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter entschädigt werden. (B) Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 23) : Hält die Bundesregierung eine verbesserte oder erweiterte gesetzliche Haftungsregelung in solchen Fällen für erforderlich, in denen ein im elterlichen Haushalt lebender geistesschwacher, aber nicht entmündigter Volljähriger einen Schaden verursacht, der bei bestehender Aufsichtspflicht und gehöriger Aufsichtsführung vermeidbar gewesen wäre, und wenn ja, wird sie entsprechende Konsequenzen ziehen? Wenn ein im elterlichen Haushalt lebender geistesschwacher, aber nicht entmündigter Volljähriger einen Schaden verursacht, gilt nach den haftungsrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgendes: Im Grundsatz haftet der Geistesschwache selbst für den Schaden, .den er durch eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB anrichtet. Diese Haftung wird durch eine geistige Störung nur dann ausgeschlossen, wenn die schädigende Handlung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist (§ 827 Satz 1 BGB). Ob diese Voraussetzung vorliegt, muß im Einzelfall geprüft werden. Ist die Verantwortlichkeit des Schädigers durch § 827 Satz 1 BGB ausgschlossen und kann der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden, so haftet der Schädiger gleichwohl nach § 829 BGB insoweit auf Schadensersatz, als dies nach den Umständen der Billigkeit entspricht und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf. Die Vorschrift des § 832 Abs. 1 BGB, wonach bei Verletzung der Aufsichtspflicht Schadensersatz zu leisten ist, greift nicht ein, da gegenüber einem Volljährigen, für den weder ein Vormund noch ein Pfleger bestellt ist, keine Aufsichtspflicht besteht. Nach der Rechtsprechung können aber die Eltern einer Person, die trotz Volljährigkeit der Aufsicht bedarf, aus der Haus- und Familiengemeinschaft mit ihrem Kind verpflichtet sein, dafür zu sorgen, daß andere nicht durch ihr Kind geschädigt werden. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann eine Haftung der Eltern nach der allgemeinen Bestimmung des § 823 Abs. 1 BGB begründen (vgl. BGH, Lindenmaier-Möhrig Nr. 6 zu § 832 BGB). Durch diese Rechtslage werden die Interessen des Geschädigten weitgehend berücksichtigt. Die Bundesregierung sieht daher für eine Gesetzesänderung derzeit keine hinreichende Veranlassung. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 24) : Hat die Bundesregierung im Sinn von Nummer 2 der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 1978 (Drucksache 8/1945) auf 'die Länder eingewirkt, damit rechtzeitig zum 1. Januar 1980 die für Asylverfahren zuständigen Verwaltungsgerichte bestimmt und die künftig zuständigen Richter in ihre Aufgaben eingeführt werden? Der Bundesminister der Justiz hat im September 1978 die für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständigen obersten Landesbehörden schriftlich gebeten, die erforderlichen gesetzgeberischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen so rechtzeitig in die Wege zu leiten, daß die am 1. Januar 1980 in Kraft tretende Dezentralisierung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Asylsachen die angestrebte beschleunigende Wirkung entfalten kann. In diesem Zusammenhang sind die Länder auf die bei der Beschlußfassung über das Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages (Drucksache 8/1945 unter Nummer 2) hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht worden, daß nach Mitteilung des Bundesministers des Innern .das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bereit sei, im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen auch Informationsbesuche für Verwaltungsrichter durchzuführen. Die rechtzeitige Information über das Asylrecht für die künftig mit diesen Sachen befaßten Verwaltungsrichter sei besonders wichtig. In dieser Frage ist seither ständig Kontakt mit den Ländern gehalten worden. Die Überlegungen der Länder, welche Verwaltungsgerichte ab 1. Januar 1980 für Asylsachen zu- 12440* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 ständig sein sollen, sind weitgehend abgeschlossen. Eine länderübergreifende Konzentration der Zuständigkeit nach § 3 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ist zur Zeit von keinem Lande beabsichtigt. Das wird damit begründet, daß die große Zahl der Asylanträge erwarten lasse, daß die Richter schnell die notwendigen Spezialkenntnisse erwerben könnten. In den Ländern mit mehreren Verwaltungsgerichten ist eine Regelung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 VwGO beabsichtigt, welche die Zuständigkeit auf ein Verwaltungsgericht oder einige Verwaltungsgerichte konzentriert. Die Überlegungen, welche Verwaltungsgerichte das sein werden, sind gleichfalls weitgehend abgeschlossen. Es kann deswegen damit gerechnet werden, daß die Ausführungsgesetze der Länder zur Verwaltungsgerichtsordnung rechtzeitig um entsprechende Vorschriften ergänzt werden. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat sich bereit erklärt, zur Einführung der künftig zuständigen Richter in ihre Aufgaben eine Fortbildungsveranstaltung im 4. Quartal 1979, also rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Dezentralisierung, durchzuführen. Die Länder und der Bundesminister der Justiz haben diese Absicht begrüßt und mitgeteilt, daß eine erhebliche Zahl von Richtern als Teilnehmer in Betracht komme. Im Rahmen der Deutschen Richterakademie soll eine Fortbildungsveranstaltung über Asylrecht in der Zeit vom 14. bis 20. Dezember 1980 durchgeführt werden, um den Richtern nach einer gewissen Zeit der Tätigkeit die Möglichkeit zu geben, ihre Erfahrungen auszutauschen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 25 und 27) : Welche Auflagen hemmen den Einsatz von Altpapier und inwieweit wird überlegt, den Altpapiereinsatz zu fördern? Kann die Bundesregierung die Angaben eines führenden Unternehmens auf dem Gebiet des Altpapiereinsatzes bestätigen, wonach durch Altpapier, das nicht auf dem Müll landet, Beseitigungskosten bis zu 100 DM je t eingespart werden können, und sieht sie Möglichkeiten im Sinne des Verursacherprinzips, den Altpapierhandel an diesen Ersparnissen teilhaben zu lassen, um die Verwendung von Altpapier zu fördern? Zu Frage B 25: Papierprodukte, vor allem Papierverpackungen unterliegen je nach Verwendungszweck besonderen Qualitätsanforderungen. Hervorzuheben ist die Unbedenklichkeit des verwandten Materials in lebensmittelrechtlicher Hinsicht und die Festigkeit gegenüber mechanischen Beanspruchungen. Diese Anforderungen begrenzen in begründeten Einzelfällen die Verwendung von Altpapier oder machen sie sogar unmöglich. Anders ist die Situation dort, wo die Zweckbestimmung von Produkten die Verwendung von Altpapier erlauben, einschlägige Qualitätsanforderungen dies aber unnötigerweise verhindern. Beanstandungen dieser Art wurden bei der Vorbereitung des Abfallwirtschaftsprogramms der Bundesregierung in einer Liste zusammengestellt und systematisch untersucht. Das Ergebnis war, daß einige Produktspezifikationen aus abf allwirtschaf tlicher Sicht einer Überprüfung bedürfen, daß insgesamt aber die Altpapierverwertung nicht in größerem Umfang durch Bestimmungen dieser Art beeinträchtigt wird. Im Bereich des Bundes wurden mittlerweile die zuständigen Vergabegremien z- B: bei Bundespost und Bundeswehr mit einer Überprüfung und Neufassung von Qualitätsanforderungen beauftragt, die bisher der Verwertung von Altpapier entgegenstehen. Weitere Überlegungen zielen darauf ab, den Altpapiereinsatz durch eine vermehrte Verwendung von aus Altpapier hergestellten Produkten und entsprechende Verbraucheraufklärung zu fördern. Mein Ministerium setzt wie eine Reihe anderer Bundes- und Länderbehörden bereits in größerem Umfang Schreib- und Hygienepapiere aus Altpapier ein und erwartet davon weitere Signalwirkungen auf den öffentlichen und privaten Bereich. Zu Frage B 27: Die Bundesregierung kann die Angaben, soweit Altpapier aus Haushaltungen betroffen ist, nicht bestätigen. Durch eine getrennte Erfassung von Altpapier reduzieren sich in der Regel nicht die Kosten für Sammlung und Transport von Abfällen, die den Hauptanteil an den Abfallbeseitigungskosten ausmachen. Allenfalls ist eine kleinere Einsparung bei den Kosten der Endbeseitigung, z. B. bei den Deponiekosten in Höhe von etwa 15 bis 20 DM pro Tonne möglich. Diese Einsparung könnte, wie dies teilweise bereits geschieht, den einsammelnden Unternehmen vergütet werden. Die Entscheidung darüber ist unter Beachtung der jeweiligen lokalen Verhältnisse von den Trägern der Abfallbeseitigung zu treffen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, ob die Unternehmen zu längerfristigen Abnahmeverpflichtungen bereit sind und ob die Vergütung tatsächlich der angestrebten Steigerung der Altpapierverwertung zugute kommt. Etwa 95 % des verwerteten Altpapiers wird bei industriellen und gewerblichen Anfallstellen im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit gesammelt. Bei dem gesammelten Material handelt es sich um Wirtschaftsgüter, nicht um Abfall. Der Hinweis auf angeblich eingesparte Beseitigungskosten entspricht daher nicht der tatsächlichen Problemlage. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage s 26) : Welche Uberlegun1gen hat die Bundesregierung angestellt und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um die Verwendung zurückgewonnener Rohstoffe steuerlich zu fördern? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12441* Die Bundesregierung fördert steuerlich bereits die Rückführung von Abfällen in den Stoffkreislauf dadurch, daß für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern zur Abfallbeseitigung, bei der Rohstoffe zurückgewonnen werden, erhöhte Absetzungen für Umweltschutzinvestitionen nach § 7 d EStG in Betracht kommen können. Im übrigen bedarf die Verwendung zurückgewonnener Rohstoffe nach Ansicht der Bundesregierung ebensowenig einer besonderen steuerlichen Förderung wie die Verwendung anderer Rohstoffe bei der Herstellung bestimmter Produkte. Die Bundesregierung begrüßt alle Bestrebungen, die eine Wiederverwendung von Rohstoffen zum Ziel haben. Sie fördert deshalb auch im Rahmen ihrer Forschungsprogramme eine große Zahl entsprechender Vorhaben. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 28) : Sind durch die Körperschaftsteuerreform 1977 Mindereinnahmen von rund 50 Millionen DM bei Stiftungen für gemeinnützige Wissenschaftsförderung verursacht worden, und will die Bundesregierung gegebenenfalls steuerliche Korrekturen vornehmen? In einer Besprechung im Bundesfinanzministerium haben Vertreter gemeinnütziger Stiftungen kürzlich mitgeteilt, nach bisherigen Schätzungen seien die Einnahmen der Stiftungen infolge der Körperschaftsteuerreform um etwa 50 Millionen DM zurückgegangen. Ob diese Angaben zutreffen, läßt sich ohne eingehende Untersuchungen nicht feststellen. Durch die Körperschaftsteuerreform ist der steuerliche Status von Stiftungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, nicht verändert worden. Diese Stiftungen sind wie in der Vergangenheit grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes = KStG) . Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird ihnen in vollem Umfang erstattet (§ 44 c des Einkommensteuergesetzes). Die Stiftungen unterliegen also mit ihren Erträgen keiner Steuer vom Einkommen. Falls die Stiftungen Ertragseinbußen erleiden, können diese nur mittelbar durch das neue Körperschaftsteuerrecht verursacht werden. Solche Einbußen können dadurch entstehen, daß steuerpflichtige Kapitalgesellschaften wegen der gestiegenen Belastung ihrer Gewinne mit Körperschaftsteuer (vor der Reform: in der Regel 24,6 v. H., nach der Reform: 36 v. H.) ihre Gewinnausschüttungen verringern, so daß die an den Gesellschaften beteiligten Stiftungen niedrigere Dividenden erhalten. Bei den steuerbefreiten Stiftungen ist die von der Gesellschaft gezahlte Dividende gleichbedeutend mit dem Bruttoertrag, weil die steuerbefreiten Stiftungen nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigt sind (§ 51 KStG). Die Angelegenheit war bereits bei den Beratungen im Deutschen Bundestag Gegenstand eingehender Überlegungen. Der Finanzausschuß hat sich aus steuersystematischen Gründen außerstande gesehen, für steuerbefreite Stiftungen eine Vergütung von Körperschaftsteuer vorzuschlagen (vgl. Drucksache 7/5310 S. 9). Es ist ein tragender Grundsatz des neuen Körperschaftsteuersystems, daß nur derjenige die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer beanspruchen kann, dessen Dividenden im Inland voll zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer herangezogen werden. Das ist bei den gemeinnützigen Stiftungen nicht der Fall. Die Aufgabe dieses Grundgedankens hätte eine gefährliche Präjudizwirkung auf andere steuerbefreite, insbesondere ausländische Anteilseigner und würde zu erheblichen Steuerausfällen führen. Es kann auch nicht allgemein unterstellt werden, daß die Beteiligungserträge der gemeinnützigen Stiftungen sich nach der Körperschaftsteuerreform rückläufig entwickeln. Die Entwicklung hängt wesentlich von der Ertragslage und der Ausschüttungspolitik der Kapitalgesellschaften ab. Soweit die Körperschaftsteuermehrbelastung der Kapitalgesellschaften nicht schon durch die zwischenzeitlich eingetretene Senkung der Vermögensteuer ausgeglichen wird, kann sie u. U. ganz oder teilweise zu Lasten der Rücklagenbildung gedeckt werden. Ein Blick auf die Dividendenbeschlüsse der deutschen Publikumsaktiengesellschaften für das Jahr 1977, das erste Geschäftsjahr nach der Körperschaftsteuerreform, zeigt ein sehr unterschiedliches Ausschüttungsverhalten. Nach Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes haben von 459 Aktiengesellschaften, deren Stammaktien Ende 1978 an der Börse notiert waren, die Dividende gegenüber dem Geschäftsjahr 1976 — gesenkt 229 Gesellschaften = 49,0 v. H. — unverändert beibehalten 198 Gesellschaften = 43,1 v. H. — erhöht 32 Gesellschaften = 7 v. H. (vgl. Fachserie 9, Geld und Kredit, Reihe 2, Aktienmärkte, Dezember 1978). Hiernach haben 230 Aktiengesellschaften ihre Dividende nicht herabgesetzt. Die an diesen Gesellschaften beteiligten Stiftungen haben somit keine geringeren, sondern zum Teil sogar höhere Dividenden erhalten. Die bisher vorliegenden Daten lassen nach alledem nicht erkennen, in welchem Maße die Einnahmen der Stiftungen aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften tatsächlich zurückgegangen sind und inwieweit ein etwaiger Einnahmerückgang durch die Körperschaftsteuerreform verursacht worden ist. Die Stiftungen haben hierzu weiteres Zahlenmaterial angekündigt. Nach dessen Eingang wird die Bundesregierung sich erneut mit den Problemen der Stiftungen befassen. Aus dieser Bereitschaft kann jedoch im Hinblick auf den von den gesetzgebenden Körperschaften herausgestellten Grundgedanken des Anrechnungsverfahrens nicht gefolgert werden, die Bundesre- 12442* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 gierung beabsichtige, wegen etwaiger nachteiliger Wirkungen der Körperschaftsteuerreform auf steuerlichem Gebiet Korrekturen zugunsten der gemeinnützigen Stiftungen in die Wege zu leiten. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 29) : Ist es denkbar, daß zum gleichen Zeitpunkt in einem Dienstort die Wohnungsbedarfslage für Angehörige der Bundeswehr sich von der für Angehörige der Deutschen Bundesbahn oder der Deutschen Bundespost unterscheidet, so daß nach den Familienheimrichtlinien des Bundes für Bundesbedienstete des einen Bereichs ein Familienheimdarlehen abgelehnt werden muß, während der Antrag eines Bundesbediensteten aus einem anderen Bereich im selben Dienstort berücksichtigt werden kann, und — wenn dies zutrifft — was hat die Bundesregierung getan oder gedenkt sie zu tun, um eine unterschiedliche Behandlung von Bundesbediensteten bei der Wohnungsfürsorge zu vermeiden? Die Familienheimrichtlinien des Bundes als Teilbereich der Wohnungsbauförderung für Bundesbedienstete gelten nicht unmittelbar für Bedienstete der Bundespost und der Bundesbahn. Grund hierfür ist, daß diese Institutionen selbständige Körperschaften mit eigenen Haushalten sind. Die von diesen Körperschaften herausgegebenen Richtlinien zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen sind zwar den Familienheimrichtlinien des Bundes weitgehend angepaßt, so daß eine einheitliche Handhabung gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für die Bedarfsdeckungsklausel, die eine Förderung ausschließt, wenn nach Größe und Ausstattung ausreichende, der Verfügungsbefugnis der jeweiligen Verwaltung unterliegende Wohnungen zur Unterbringung der Antragsteller vorhanden sind. Durch Gegenseitigkeitsvereinbarungen ist sichergestellt, daß Wohnungen, für die die jeweiligen Verwaltungen — mangels Nachfrage — keine Mieter benennen können, den anderen Verwaltungen zur Besetzung angeboten werden. Gleichwohl vermag ich jedoch nicht auszuschließen, daß von den jeweiligen Verwaltungen im Einzelfall aus besonderen Gründen abweichende Entscheidungen getroffen worden sind. Diese können aber wegen des Ausnahmecharakters nicht verallgemeinert werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 30) : Betreiben die Mineralölmarkengesellschaften gegenüber den „Freien Tankstellen" nach den Erkenntnissen der Bundesregierung unter Ausnutzung einer angeblichen Ölverknappung einen ruinösen Konkurrenzkampf, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls in ihrem Verantwortungsbereich dagegen zu tun? Die Beschaffungskosten für Vergaserkraftstoff auf den internationalen Mineralölproduktmärkten wie Rotterdam sind in den vergangenen Monaten in einem Ausmaß gestiegen, das wesentlich über den Abgabepreisen der inländischen Raffinerien und sogar noch über den Tankstellenpreisen in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Die freien Tankstellen sind dadurch, soweit sie ganz oder überwiegend aus Importen versorgt werden — der Bundesverband freier Tankstellen schätzt den Anteil der Importversorgung seiner Mitglieder auf ca. 40%, wobei dies aber für die einzelnen Unternehmen sehr unterschiedlich ist — in erhebliche Schwierigkeiten geraten, die bei einem Andauern auch existenzbedrohend sein können. Die Bundesregierung steht mit den beteiligten Verbänden in Kontakt. In ihrer Haltung orientiert sie sich einmal an der prioritären Notwendigkeit einer ausreichenden Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Vergaserkraftstoffen und zum anderen aber auch an ihrer Aussage im Energieprogramm, wonach Versorgungsengpässe nicht zu nachhaltigen Änderungen der Marktstruktur führen dürfen. Anlage 53 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 31) : Wie haben sich die Einnahmen aus Lizenzen und Patentverwertung der beiden Kernforschungsanlagen Jülich und Karlsruhe seit 1970 entwickelt, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um diese Einnahmen zu steigern? Bei der KFA einschließlich Knowhow-Verträge von 8,7 TDM im Jahre 1970 auf 522,1 TDM für 1977 und 610,5 TDM für 1978; beim KfK von 299 TDM im Jahre 1970 auf 855 TDM für 1977 und 1,784 Mio. DM für 1978. Diese Art der Kenntnisverwertung stellt deshalb keinen Maßstab für die Arbeit der Zentren dar, weil die meisten Themen so langfristig angelegt sind, daß die Ergebnisse der Arbeiten nicht innerhalb der geschützten Fristen genutzt werden. Sie wird auch durch das traditionelle Wissenschaftssystem, das die Reputation eines Wissenschaftlers zu wenig an der praktischen Verwertung seiner Forschungsergebnisse mißt, erschwert. Die Bundesregierung bemüht sich gleichwohl, die Umsetzung der in den Großforschungseinrichtungen erarbeiteten Ergebnisse weiter zu verstärken. Diesem Ziel dienen insbesondere folgende Maßnahmen: Einrichtung von Technologietransferbüros insbesondere bei der KFA und beim KfK. Sie sollen Anlaufstellen sein für die Industrie und für externe Innovationsberatungsstellen. Sie sollen damit insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zum know-how der Forschungseinrichtungen erleichtern. Einführung der Regelung, daß die Großforschungseinrichtungen 2/3 ihrer Einnahmen aus Lizenz- und Knowhow-Verträgen ohne die sonst übliche An- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12443* rechnung auf den staatlichen Zuschußbedarf zu Zwecken des Technologietransfers einsetzen dürfen. Hierdurch soll die Motivation der Forschungseinrichtungen zur Kenntnisverwertung gestärkt werden. Ermutigung der Zentren zu einer extensiven Patentanmeldepolitik und zur verstärkten Beteiligung an technologischen Messen. Ermutigung der Großforschungseinrichtungen, bei anwendungsnahen Forschungsprojekten bereits in einem frühen Stadium mit einschlägigen Industrieunternehmen Kontakt aufzunehmen und ggf. auch zusammenzuarbeiten. Die Regelung der Kenntnisverwertung ist ein wesentlicher Bestandteil z. B. der von der KFA bzw. dem KfK abgeschlossenen oder in Kürze abzuschließenden Verträge mit einschlägigen Industrieunternehmen zu den Großprojekten Schneller Brüter, Hochtemperaturreaktor und Entsorgung. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 32) : Sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Waffenexportgeschäften der Firma „Euromissile" für die Raketen Hot, Milan und Roland Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (I 4 a) bekannt, und wenn nein, wann wurde die entsprechende Genehmigung zum Waffenhandel erteilt? Die Firma Euromissile ist eine Gesellschaft französischen Rechts mit Sitz in Chatillon bei Paris. Gesellschafter sind zu gleichen Teilen das deutsche Unternehmen Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH (MBB) und die französische Firma Societe Nationale Industrielle Aérospatiale (SNIAS). Die Tätigkeit von Euromissile bewegt sich ganz überwiegend im Rahmen der deutsch-französischen Rüstungskooperation, die auf der Vereinbarung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik aus dem Jahre 1972 beruht und die u. a. die gemeinsame Fertigung der Panzerabwehrflugkörper HOT, MILAN und ROLAND zum Inhalt hat. Für die im Zuge der Kooperation hergestellten Waffensysteme hat Euromissile das ausschließliche Recht zum Vertrieb. Die Exporte von Euromissile unterliegen nur den französischen Ausfuhrbestimmungen. Das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz ist auf sie nicht anwendbar. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte im Sinne des § 4 a Kriegswaffenkontrollgesetz, soweit Euromissile hierbei nicht im Bundesgebiet tätig wird. Derartige Auslandsgeschäfte von Euromissile auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland haben aber nach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattgefunden. Sofern Sie mit Ihrer Frage auf die Kooperationsbeiträge von MBB abzielen, so sind die insoweit nach deutschem Recht — dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsrecht — genehmigungsbedürftigen Handlungen, insbesondere auch die Komponentenzulieferungen, durch entsprechende Einzelfallgenehmigungen abgedeckt. Die Firma MBB unterliegt — wie alle auf dem Kriegswaffensektor tätigen deutschen Unternehmen regelmäßiger Uberwachung durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Bei den bisherigen Überprüfungen sind keine ungenehmigten Handlungen festgestellt worden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 33 und 34) : Ist die Bundesregierung bereit, vor der Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Drucksache 8/2517) durch den Deutschen Bundestag stichprobenweise Probebefragungen bei den durch die Bundesstatistik betroffenen Unternehmen durchzuführen mit dem Ziel, zu ermitteln, welche zusätzliche und wettbewerbsverzerrende Sonderbelastung denjenigen Unternehmen unter Umständen zugemutet wird, die von den Bundesstatistiken betroffen werden? Ist die Bundesregierung bereit, den von den repräsentativen Bundesstatistiken betroffenen Unternehmen einen Ausgleich für die Sonderbelastung zu gewähren und diese Ausgleichsverpflichtung bereits im Entwurf des Bundesstatistikgesetzes zu verankern? Zu Frage B 33: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Ermittlung des den Unternehmen durch ihre Auskunftsverpflichtung entstehenden Arbeitsumfangs nicht zuverlässig durch eine Probebefragung erfolgen kann. Die Hauptschwierigkeiten, die sich einer solchen Kostenschätzung durch die befragten Unternehmen entgegenstellen, liegen darin, daß entsprechende Angaben nicht aus dem Rechnungswesen entnommen werden können. Das Ergebnis einer Umfrage könnte danach nur als zufällig und nicht verallgemeinerungsfähig angesehen werden. Hinzu kommt, daß in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedliche Erhebungen durchgeführt werden, die neben einfachen Postkartenstatistiken (z. B. Großhandelsstatistik) auch sehr differenzierte Befragungen umfassen (z. B. Material- und Wareneingangserhebungen). Die Bundesregierung hat mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Statistikbereinigungsgesetzes (Drucksache 8/2518) vorgeschlagen, zahlreiche statistische Gesetze und Rechtsverordnungen mit dem Ziel abzuändern, einzelne Statistiken sowie statistische Erhebungsmerkmale zu streichen und die Häufigkeit statistischer Befragungen und damit die Zahl der befragten Unternehmen drastisch zu verringern. Bereits jetzt hat sich gezeigt, daß einzelne, von der Bundesregierung vorgeschlagene Kürzungen nicht auf die Zustimmung der zahlreichen Benutzerkreise der Bundesstatistik stoßen. Häufig wird sogar ein weiterer Ausbau des statistischen Instrumentariums gefordert. Gerade im Interesse einer möglichst geringen Belastung der befragten Unternehmen der Wirtschaft hat die Bundesregierung bisher davon abgesehen, solchen zusätzlichen Wünschen nach weiteren Befragungen nachzukommen. 12444* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Zu Frage B 34: Sowohl nach den Vorschriften des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke aus dem Jahre 1953 als auch nach der Neuformulierung in dem Entwurf des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (§ 10 Absatz 3) sind die für eine Bundesstatistik zu erteilenden Antworten kosten- und portofrei zu geben. Ein Ausgleich der den Unternehmen für ihre Auskunftsverpflichtung entstehenden Sonderbelastung war weder in dem geltenden Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke enthalten, noch ist er für die Neufassung des Bundesstatistikgesetzes vorgesehen. Eine Änderung dieser Vorschriften im Sinne Ihrer Fragestellung würde u. a. bedeuten, daß zwar den für eine Bundesstatistik auskunftspflichtigen Unternehmen der Wirtschaft ein Ausgleich zu gewähren wäre, während den befragten Bürgern im Rahmen der verschiedenen Bevölkerungsstatistiken kein Ausgleich zugebilligt würde. Eine solche ungleiche Behandlung wäre nicht vertretbar. Im übrigen ist es der Auftrag der Bundesstatistik, für Parlament, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft amtliche Unterlagen bereitzustellen, deren Auswertung und Umsetzung letztlich wieder der Volkswirtschaft, den einzelnen Unternehmen und den Bürgern dient. Hinzu kommt, daß bei der Vorbereitung statistischer Rechtsvorschriften in jedem Fall die Vertretung der Wirtschaft in weitgehender Form beteiligt werden und die Möglichkeit haben, den Umfang der für eine einzelne Statistik vorzusehenden Fragen mit den Antwortmöglichkeiten der Befragten abzustimmen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 35): Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe deutsche Werften in den letzten fünf Quartalen Schiffsbauaufträge erhalten haben, und wie beurteilt die Bundesregierung das jüngste Werfthilfeprogramm nach den bisherigen Erfahrungen? Die Auftragseingänge der deutschen Seeschiffswerften im Handelsschiffneubau ergaben nach der Berichterstattung des Schiffbauverbandes in den letzten fünf Quartalen folgendes Bild (Schiffe mit 100 BRT oder mehr; nach Abzug von Annullierungen) : BRT Mio. DM I/1978 20 474 170,0 II/1978 3 776 333,2 III/1978 26 288 243,7 IV/1978 99 997 846,2 Sa./1978 150 535 1 593,1 Ø Qu/78 37 634 398,3 I/1979 124 238 596,7 Fünf Qu. 274 773 2 189,8 Im vergangenen Jahr wurde ein wesentlicher Teil der Neubauaufträge gegen Jahresende erteilt. Diese Massierung beruht erfahrungsgemäß stark auf steuerlichen Erwägungen der Besteller. Der Auftragseingang im ersten Quartal dieses Jahres war, verglichen mit dem gleichen Vorjahreszeitraum, deutlich besser; er übertrifft auch die durchschnittlichen Quartalsergebnisse des Vorjahres. Inwieweit die Ankündigung der Bundesregierung, eine Auftragshilfe für neue Aufträge ab Dezember 1978 zu gewähren, das jüngste Ergebnis bereits beeinflußt hat, läßt sich noch nicht beurteilen. Für welche Schiffe Hilfen beantragt werden, wird sich erst ergeben, wenn das Programm nach der noch ausstehenden Genehmigung der EG-Kommission in Kraft tritt. Der Auftragsbestand zu Ende März ist mit 2,9 Milliarden DM gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitpunkt weiter zurückgegangen, er hat sich aber auf niedrigem Niveau seit Mitte des vergangenen Jahres leicht stabilisiert. Die Ablieferungen der deutschen Werften — in den letzten fünf Quartalen 4,1 Milliarden DM — übersteigen das Volumen des Auftragseingangs weiterhin beträchtlich. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 36, 37 und 38) : Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung jetzt oder im überschaubaren Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland ein Mengenproblem im Bereich der Heizöl- und Benzinversorgung? Auf welche Ursachen 'gehen nach Auffassung der Bundesregierung die enormen Preissteigerungen in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Heizöl- und des Dieselkraftstoffmarkts zurück? Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß in der Bundesrepublik Deutschland ähnlich wie in den USA die Ö1gesellschaften im ersten Quartal dieses Jahrs im Vergleich zum letzten Jahr zwei- bis dreistellige Gewinnraten zu verzeichnen haben, und wenn ja, welche Möglichkeiteri sieht die Bundesregierung, die überhöhten Preisforderungen zu unterbinden? Zu Frage. B 36: Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß im späteren Verlauf des Jahres auch Mengenprobleme für die Mineralölversorgung auftreten können. Die wesentlichen im Augenblick noch nicht ab-. schließend zu beurteilenden Risikofaktoren resultieren einmal aus der Tatsache, daß der tatsächliche Beitrag Irans zur Rohölversorgung 1979 bzw. das Ausmaß, bis zu dem andere Förderländer einen Ausfall der Iran-Förderung ausgleichen werden, ungewiß ist. Zum anderen ist noch nicht abzusehen, in welchem Ausmaß es den Verbraucherländern gelingen wird, ihre Nachfrage einzuschränken. Die aktuellen Versorgungsdaten, die monatlich im Rahmen der Internationalen Energie-Agentur erhoben werden und die über den laufenden Monat hinaus auch die beiden folgenden Monate in die Betrachtung einbeziehen, zeigen gegenwärtig ein normales Versorgungsbild. Zu Frage B 37: Die Verbraucherpreise für Heizöl und Dieselkraftstoff in der Bundesrepublik werden wesentlich von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12445* der Preisentwicklung auf den internationalen Mineralölproduktenmärkten, insbesondere in Rotterdam, bestimmt, weil unsere Versorgung bei leichtem Heizöl zu 40 °/o, bei Dieselkraftstoff zu 22 °/o über Produkteneinfuhren gedeckt wird. In Rotterdam sind die Preise für diese Produkte in den vergangenen Monaten um ca. 110 % gestiegen. In der Bundesrepublik lag die Preissteigerung in diesem Zeitraum bei ca. 60 %, da hier der Anstieg der Abgabepreise der inländischen Raffinerien geringer war und der Heizölhandel dadurch einen Mischpreis bilden konnte. Zu Frage B 38: Die Bundesregierung erhält auf Grund eines mit der Mineralölindustrie vereinbarten Informationssystems vierteljährlich Daten zur Kosten- und Ertragsentwicklung in den Bereichen Mineralölverarbeitung und -vertrieb. Nachdem die Mineralölverarbeitung in den Jahren 1975-1978 auf Grund eines weltweiten Überangebots, das über ungehinderte Mineralölprodukteneinfuhren aus Rotterdam in der Bundesrepublik zu einem permanenten Preisdruck führte, erhebliche Verluste hinnehmen mußte, hat sich die Situation im 1. Quartal 1979 grundlegend gewandelt. Die angespannte weltweite Versorgungslage führte zu einem erheblichen Preisanstieg in Rotterdam und in geringerem Umfang auch in der Bundesrepublik. Die Erlösverbesserung der Mineralölgesellschaften im 1. Quartal war bei den einzelnen Mineralölprodukten entsprechend dem unterschiedlichen Anstieg der Verbraucherpreise unterschiedlich. Über alle Mineralölprodukte betrug sie nach den der Bundesregierung übermittelten Daten gegenüber den Erlösen des 4. Quartals etwa 20 %t abgesetztes Mineralprodukt. Die Rohöleinstandskosten haben sich in diesem Zeitraum um ca. 5 °/o erhöht. Die OPEC-Beschlüsse von Ende März und die schon vorher im Laufe des 1. Quartals verlangten Preiszuschläge sind wegen der Transportzeiten für die Rohöleinstandskosten des 1. Quartals noch nicht wirksam geworden. Im April haben sie zu einem Anstieg der Rohölkosten von 15,5% gegenüber den durchschnittlichen Rohöl-Cif-Preisen des 1. Quartals geführt mit weiter steigender Tendenz. Die tatsächliche durch diese Entwicklung erzielte Ertragsverbesserung differiert von Unternehmen zu Unternehmen entsprechend der Entwicklung der anderen Kostenfaktoren wie z. B. der unterschiedlichen Zukaufsnotwendigkeiten von Mineralölprodukten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 39 und 40) : Billigt die Bundesregierung aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten die Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaften zur Einfuhrbeschränkung von Tapioka aus Thailand, nachdem es Thailand auf Grund der Lieferung dieses Futtermittels gelungen ist, gegenüber der EG einen Ausfuhrüberschuß zu erzielen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die EG Einfluß zu nehmen, um die Einfuhrbesdiränkungen aufzuheben, um den 8 Millionen thailändischen Bauern, die von der Tapiokawirtschaft leben und 90 v. H. dieses Produkts ausführen, zu helfen? Die Einfuhren von Tapioka aus Thailand haben sich von 375 000 t im Jahre 1967 auf 5 553 000 t im Jahre 1978 gesteigert. Sie unterliegen keinen mengenmäßigen Beschränkungen. Es wird lediglich eine Abschöpfung in Höhe des seit 1967 im GATT gebundenen Zollsatzes von 6 % erhoben. Angesichts zu befürchtender Störungen auf dem EG-Binnenmarkt bemüht sich die Kommission um eine einvernehmliche Regelung mit Thailand. In Gesprächen zwischen EG-Kommissar Gundelach und der thailändischen Regierung hat sich diese bereit erklärt, die diesjährige Ausfuhr (1979) von Tapioka auf das Niveau von 1978 zu beschränken (5,5 Mio. t) und mit der EG Verhandlungen aufzunehmen, um eine stufenweise Verminderung der Ausfuhren ab 1980 sicherzustellen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß mir bereits im März 1978 der thailändische Handelsminister Nam Phoonwathu von sich aus eine Selbstbeschränkung, damals auf den Stand 1977, angeboten hat. Demgegenüber bedeutet die jetzige Ausgangslage ein weiteres Zugeständnis der Gemeinschaft. Von einseitigen Maßnahmen der EG zur Einfuhrbeschränkung kann keine Rede sein. Entwicklungspolitischen Fehlentwicklungen soll durch Maßnahmen zu einer teilweisen Diversifizierung der thailändischen Landwirtschaft entgegengewirkt werden. Dies geschieht im Rahmen der Hilfe für nichtassoziierte Länder und ist geeignet, im Nordosten Thailands eine Umstellung der Tapioka-Erzeugung auf andere Feldfrüchte einzuleiten, um dadurch die Abhängigkeit — insbesondere des Nordostens — Thailands von den Tapiokaausfuhren in die Gemeinschaft zu mindern. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 41): Hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Graf Lambsdorff — wie die Wochenzeitung „Deutsche Zeitung/Christ und Welt" meldete — erklärt, daß die Maifeiern des DGB weniger mit dem Tag der Arbeit zu tun hätten „als mit gemeinsamen Kundgebungen von SPD und DGB für die bevorstehenden Europawahlen", und es seiner Meinung nach bedenklich sei, wenn der DGB „wie eine Untergliederung der SPD durch die Lande zieht und Maikundgebungen umfunktioniert, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diesen Standpunkt? Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff schreibt für die FDP in vierwöchigem Abstand eine Kolumne für die „Deutsche Zeitung". In der Ausgabe vom 11. Mai 1979 hat der Minister in der Tat die zitierten Äußerungen gemacht. Sie sind richtig wiedergegeben und in der genannten Ausgabe des Blattes nachzulesen. Graf Lambsdorff ist durch die Berichte über den Verlauf einiger großer Maifeiern zu diesen Äußerungen veranlaßt worden. Er hält an seiner Auffassung fest und sieht keinen Grund, sie abzuschwächen. 12446* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Der Bundeswirtschaftsminister hat keine Umfrage innerhalb der Bundesregierung vorgenommen, ob seine Meinung, die er nicht in seiner Eigenschaft als Regierungsmitglied, sondern als Angehöriger der Freien Demokratischen Partei veröffentlicht hat, von der Gesamtheit des Kabinetts geteilt wird oder nicht. Er sieht dazu auch keine Veranlassung, da der Ablauf von Veranstaltungen zum 1. Mai nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fällt. Er vermutet, daß es zu diesem Thema unter den Mitgliedern der Bundesregierung auch andere Meinungen als die seine geben dürfte. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 42) : Welches Ergebnis haben die von der Bundesregierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Gallus zugesagten Bemühungen zur Unterbindung der vor allem von den Niederlanden praktizierten Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der deutschen Erzeuger auf dem Eiermarkt nach dem heutigen Erkenntnisstand der Bundesregierung gezeitigt, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen ihren Erkenntnissen? Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung um eine Beseitigung der sich aus dem niederländischen Investitionsberechnungsgesetz (WIR) ergebenden Vergünstigungen zugunsten der niederländischen Eierproduzenten sind bislang ohne Erfolg geblieben. Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die rechtlichen Möglichkeiten, die niederländische Regierung zu einer Abänderung des WIR zu bewegen, sehr gering sind. Unabhängig von der beihilferechtlichen Beurteilung des WIR, zu der noch eine abschließende Stellungnahme der Kommission der EG erwartet wird, hat Herr Bundesminister Ertl in einem erst kürzlich geführten Gespräch mit Herrn Vizepräsidenten Gundelach von der EG-Kommission erneut auf die große Beunruhigung hingewiesen, die auf Grund der in den Niederlanden im Rahmen des WIR gewährten Investitionsprämien für Legehennen bei den deutschen Geflügelhaltern ausgelöst worden ist. Er hat in diesem Zusammenhang die Kommission nochmals schriftlich aufgefordert, die Niederlande zu einer entsprechenden Abänderung des WIR, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Legehennen, zu bewegen. Herr Vizepräsident Gundelach hat eine erneute Überprüfung der Angelegenheit zugesagt und ein Schreiben der Kommission an den für das WIR zuständigen niederländischen Finanzminister in Aussicht gestellt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die niederländische Regierung der niederländischen Geflügelwirtschaft Fördermaßnahmen zukommen läßt, die mit den EG-Richtlinien unvereinbar sind, und was hat die Bundesregierung zum Schutze der heimischen Geflügelwirtschaft dagegen unternommen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die niederländische Regierung Förderungsmaßnahmen getroffen hat, die speziell die niederländische Geflügelwirtschaft begünstigen. Sofern sie mit Ihrer Frage die Gewährung von Investitionsprämien nach dem niederländischen Investitionsberechnungsgesetz (WIR) ansprechen, so handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, die Bestandteil des niederländischen Steuersystems ist und als solche der gesamten Wirtschaft, also nicht nur der Geflügelwirtschaft zugute kommt. Wegen der Ausgestaltung und der Auswirkungen dieses Gesetzes im einzelnen darf ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 1979 — Bundestagsdrucksache 8/2567 — auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Kiechle, u. a. verweisen. Um Mißverständnisse zu vermeiden, möchte ich nochmals hervorheben, daß die Prämienregelung des WIR, die seit dem 24. Mai 1978 in Kraft ist, keine Vergünstigung gegenüber dem früheren Zustand zur Folge hat, soweit sie an die Stelle der bis dahingeltenden Sonderabschreibungs- und Investitionsabzugsregelung getreten ist. Gegenüber der früheren Regelung dürfte die gewinnunabhängige Prämienregelung für die niederländische Geflügelwirtschaft insgesamt keine wesentlichen neuen Vorteile gebracht haben. Das gilt auch für die 7 bis 13 °/oige Investitionsprämie für Legehennen. Die damit verbundenen Vorteile für die niederländischen Eierproduzenten dürften nach überschlägiger Rechnung bei ca. 1/4 bis l/3 Pfennig pro Ei liegen. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung gegenüber der Kommission diese Maßnahmen mehrfach unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten beanstandet. Erst in jüngster Zeit hat sich Herr Bundesminister Ertl wiederum in dieser Angelegenheit unmittelbar an Herrn Vizepräsidenten Gundelach gewandt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Kommission in der Lage sieht, auf eine Abänderung des WIR hinzuwirken. Die rechtlichen Möglichkeiten hierfür dürften auf Grund der Rechtsauffassung der Kommission als sehr begrenzt einzuschätzen sein. So hat die Bundesregierung in der letzten Sitzung des ständigen Agrarstrukturausschusses der EG in Brüssel am 4. Mai 1979 an die Kommission die Frage nach der Vereinbarkeit der Investitionsprämie des WIR mit dem Beihilfeverbot der EG-Richtlinie Nr. 159/72 im Eier- und Geflügelbereich gerichtet. In einer ersten mündlichen Stellungnahme wurde von der Kommission der bisherige Standpunkt bestätigt, wonach es sich bei den Investitionsprämien des WIR um allgemeine Beihilfen steuerlicher Art handele, die als solche nicht unter das vorgenannte Verbot der EG-Richtlinie Nr. 159/72 fallen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 44 und 45) : Entspricht es geltenden EG-Verordnungen, wenn abgepackte Eier lediglich mit einem Zahlencode gekennzeichnet sind, der es dem Verbraucher unmöglich macht, das Ursprungsland zu erkennen, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12447* Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus anderen EG-Ländern, insbesondere aus den Niederlanden, unsortierte Eier in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, hier abgepackt und dann als deutsche Eier auf den Markt gebracht werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Es entspricht den zwingenden Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2772/75 des Rates über Vermarktungsnormen für Eier, wenn auf Kleinpackungen außer dem Namen und der Anschrift des Betriebes, der die Eier verpackt oder die Verpackung veranlaßt hat, die Kenn-Nummer der Packstelle angegeben ist. Es trifft zu, daß der Verbraucher diesen Angaben nicht entnehmen kann, in welchem Mitgliedstaat der EG die Eier erzeugt worden sind. Auf die Herkunft der Eier im Rahmen der Kennzeichnung der Packungen hinzuweisen, ist nach Art. 21 der genannten Verordnung verwehrt. Damit ist der sonst im Lebensmittelrecht unübliche Grundsatz festgeschrieben, daß Verpackungen nur mit bestimmten in der genannten EG-Verordnung vorgesehenen Angaben versehen werden dürfen. Die Unzulässigkeit von Herkunftsangaben bei Eiern wurde seinerzeit von der EG-Kommission bewußt beschlossen. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der beabsichtigten Änderung der Vermarktungsnormen dafür ausgesprochen, daß Art. 21 ersatzlos gestrichen wird. Werden in anderen Mitgliedstaaten erzeugte Eier in die Bundesrepublik Deutschland verbracht, hier abgepackt und dann als deutsche Eier auf den Markt gebracht, so kann darin eine nach dem allgemeinen Lebensmittelrecht verbotene Täuschung der Verbraucher liegen. Der für das allgemeine Lebensmittelrecht zuständige Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ist von mir auf diesen Tatbestand aufmerksam gemacht worden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 46 und 47): In welcher Norm (Bundesrecht oder EG-Recht) wird die für die Gruppenhaltung von Kälbern vorgesehene frei verfügbare Mindestfläche in Abhängigkeit von der „Widerristhöhe" nach der Formel MF = 0,4 x2 + 70 x + 2720 geregelt, und sind für solche Normen deutsche Stellen unmittelbar oder mittelbar verantwortlich? Geht die Bundesregierung davon aus, daß die Landwirte die für Kälber vorgesehene Mindestfläche in der Praxis nach einer solchen Formel berechnen, oder was hält die Bundesregierung sonst von solchen Normen? Die in der Anfrage genannte Formel ist nicht Inhalt einer Vorschrift des Bundesrechts oder Gemeinschaftsrechts. Sie ist vielmehr das Ergebnis eingehender Beratungen von Sachverständigen, die den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Vorbereitung einer tierschutzrechtlichen Verordnung über das Halten von Kälbern mit ihrem gutachtlichen Rat unterstützen. Diese Verordnung wird auf § 13 Abs. i des Tierschutzgesetzes zu stützen sein und u. a. die Art und den Umfang einer Beschränkung der natürlichen Bewegungs- oder Gemeinschaftsbedürfnisse von Kälbern in Ställen sowie die Anforderungen an Stallräume regeln. Die besondere Schwierigkeit einer ausreichend sicheren rechtlichen Handhabung der Tierschutz-Mindestforderungen liegt hier in der unerläßlichen Beachtung der Raum und Platzansprüche (einschließlich des Liegeverhaltens) schnell wachsender junger Tiere unterschiedlicher Rassen in Gruppenhaltung ohne zwischenzeitliches Umbuchten oder Einzelwiegen. Die in der Anfrage wiedergegebene Formel bringt die tierschutzrechtlichen Flächenansprüche der Kälber zutreffend zum Ausdruck. Es wird Aufgabe des Verordnungsgebers sein, die in dieser Formel enthaltene Aussage bei der Fassung der Verordnung so auszudrücken, daß sie einerseits von den Normanwendern, insbesondere also den Kälberhaltern verstanden und praktisch angewendet werden kann, andererseits aber auch nicht durch Vergröberung in ihrem Aussagewert zum Nachteil der Tiere abgeschwächt wird. Die Bundesregierung denkt hier insbesondere an eine tabellarische Darstellung. Eine solche ist bekanntlich in anderen Rechtsgebieten, in denen die Aussageinhalte mathematischer Formeln für den Staatsbürger verständlich ausgedrückt werden, z. B. im Steuerrecht, üblich. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 48) : Wie beurteilt die Bundesregierung das seuchenartige Auftreten einer Viruserkrankung bei Rindern, die unter der Bezeichnung IBR bzw. IBV (französische Grippe) bekanntgeworden ist und zum Verenden von zahlreichen Tieren mit großer Schadensfolge für die betroffenen Landwirte führte, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, diese seuchenartige Erkrankung nunmehr gezielt zu bekämpfen bzw. sieg da sie nach dem Seuchengesetz nicht meldepflichtig ist, als Seuche analog dem Tierseuchengesetz anzuerkennen? Die IBR/IPV ist eine beim Rind auftretende Infektionskrankheit, die als infektiöse bovine Rhinotracheitis — IBR (Erkrankung der Atemwege) oder als infektiöse pustulöse Vulvovaginitis — IPV (Geschlechtskrankheit) auftreten kann. Beide Erscheinungsformen werden durch den gleichen Erreger verursacht. Der Ausdruck „französische Grippe" ist in der Fachliteratur nicht gebräuchlich. Die IBR/IPV kommt in der ganzen Welt vor. Die IBR verläuft teils mit leichten, teils mit ausgeprägten klinischen Erscheinungen, u. a. Fieber, Nasenausfluß, Husten, Atemnot. Durch Sekundärerreger kann es zu Lungenentzündungen, ggf. auch zu Todesfällen kommen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die IBR bisher regional unterschiedlich beobachtet worden; die klinischen Erscheinungen sind nicht eindeutig von Krankheitserscheinungen, die durch andere Erreger und äußere Faktoren hervorgerufen werden (Rindergrippe-Komplex), zu unterscheiden. 12448* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Nach bisheriger Kenntnis hat die IBR in der Bundesrepublik keine allgemeine volkswirtschaftliche Bedeutung. Es besteht die Möglichkeit, Rinder mit im Handel befindlichen Vakzinen gegen IBR schutzimpfen zu lassen; zudem sind hygienische Maßnahmen und Quarantänevorkehrungen von nicht zu unterschätzendem Nutzen. Die Voraussetzungen für den Erlaß bundeseinheitlicher staatlicher Vorschriften zum Schutz gegen die IBR sind bisher nicht gegeben. Die zuständigen Landesbehörden können auf Grund des Viehseuchengesetzes im Einzelfall ggf. staatliche Maßnahmen anordnen, wenn dies aus Allgemein-Interesse erforderlich ist. Die IPV hat vor allem für Zuchtbullen Bedeutung; bei Infektion der Geschlechtsorgane weiblicher Rinder werden in den meisten Fällen keine klinischen Erscheinungen festgestellt. In der Bundesrepublik Deutschland ist die IPV eine anzeigepflichtige Seuche, die nach der Deckinfektionen-Verordnung — Rinder vom 3. Juni 1975 (BGBl. I S. 1307) mit staatlichen Mitteln bekämpft wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 49 und 50) : Hat die Bundesregierung für den Abschluß der Vorarbeiten einer revidierten Fassung einer Kabinettvorlage für ein „Künstlersozialversicherungsgesetz" in hinreichendem Umfang auch Künstler und Schriftsteller, also die direkt Betroffenen, bzw. ihre Verbandsvertreter — etwa nach dem französischen Vorbild, durch das auf Grund eines Erlasses vom 25. Oktober 1977 deren mehrheitliche Mitwirkung am federführenden Ausschuß gesichert wurde — zur Mitwirkung herangezogen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Ergebnisse der Projektgruppe „Kulturrecht" der Kulturpolitischen Gesellschaft e. V., die unter Leitung der Autoren des „Berichts der Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (Künstlerbericht)" (Drucksache 7/3071), steht, in ihrer Vorlage für den Deutschen Bundestag zu berücksichtigen? Im Anschluß an den Künstlerbericht der Bundesregierung (Drucksache 7/3071) haben die Verbände der betroffenen Künstler und Publizisten sowie ihrer Auftraggeber in den Jahren 1975 und 1976 in mehreren Anhörungen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ihre grundsätzlichen Vorstellungen zur sozialen Sicherung der Künstler und Publizisten dargelegt. Im Zuge der Vorbereitungen für die Wiedereinbringung des Regierungsentwurfs aus der 7. Legislaturperiode haben dann am 5., 6. und 7. Juli 1977 ganztägige Besprechungen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit diesen Verbänden stattgefunden, getrennt nach den Bereichen bildende Kunst/Design (1. Tag), Publizistik (2. Tag) sowie Musik und darstellende Kunst (3. Tag). Dabei haben die Verbände ihre Änderungs- und Ergänzungswünsche zu dem Gesetzesvorhaben detailliert vorgetragen. Diese sind in die Uberlegungen zur Neufassung des Gesetzentwurfs einbezogen worden. Von der von Ihnen genannten Projektgruppe „Kulturrecht" der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. sind bislang keine Vorstellungen zur Ausgestaltung des Entwurfs eines Künstlersozialversicherungsgesetzes an die Bundesregierung herangetragen worden. Da der Gesetzentwurf am 16. Mai 1979 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, verbleibt jetzt die Möglichkeit, solche Vorstellungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwenkke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 51 und 52) : Ist die Abwicklung der Anerkennungsverfahren von Kriegsdienstverweigerern — wie der Deutsche Caritasverband meint — derart schleppend und unbefriedigend, daß bei der Caritas gegenwärtig 40 v. H. des Angebots von Zivildienstplätzen unbesetzt sind, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese Situation zu verbessern? Wieviel der insgesamt vorhandenen Zivildienstplätze für die Kriegsdienstverweigerer sind in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig nicht besetzt? Gegenwärtig sind etwa 2 700 von rund 6 000 Zivildienstplätzen beim Deutschen Caritas-Verband und etwa 16 700 von 40 000 insgesamt im Bundesgebiet vorhandenen Zivildienstplätzen unbesetzt. Die nicht besetzten Plätze ermöglichen es dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, auf ein erhöhtes Aufkommen an Kriegsdienstverweigerern, mit dem auch in Zukunft gerechnet werden muß, jederzeit zu reagieren. Die Anerkennungsverfahren werden keineswegs schleppend abgewickelt. Die erhebliche Zahl unerledigter Fälle beruht vornehmlich auf der durch das Neuregelungsgesetz vom Juli 1977 ausgelösten Zunahme an Kriegsdienstverweigerungen und dem gleichzeitigen Abbau der Prüforganisation. Mit der Wiedereinführung des früheren Rechts wurde der Wiederaufbau dieser Organisation unverzüglich eingeleitet. Die Besetzung der Prüfungsgremien hat inzwischen einen noch nicht dagewesenen Stand er-•reicht. Dieser ist allerdings in Anbetracht der Arbeitsrückstände noch nicht ausreichend. Die Personalverstärkung wird daher mit Nachdruck fortgesetzt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die .Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 53) : Hat sich die Auffassung des Bundesarbeitsministeriums bestätigt, daß wegen des Fahrverbots während der Schneekatastrophe in Norddeutschland eventuelle Staatshaftungsansprüche in Betracht kommen, und wenn ja, welche Konsequenzen werden hieraus gezogen? Zu der Frage, ob die während der diesjährigen Schneekatastrophe ausgesprochenen Fahrverbote bei Lohnausfällen zu öffentlich-rechtlichen Entschädigungsansprüchen aus dem Gesichtspunkt der Enteignung bzw. der Aufopferung führen können, läßt sich folgende Auffassung vertreten: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12449* Ein solcher Anspruch setzt voraus, daß durch eine staatliche Maßnahme unmittelbar in ein von Artikel 14 bzw. Artikel 2 Abs. 2 GG geschütztes Rechtsgut eingegriffen und dadurch dem Betroffenen ein besonderes, anderen nicht zugemutetes schädigendes Sonderopfer auferlegt worden ist. Da hier Anhaltspunkte dafür fehlen, daß durch die Fahrverbote in nichtvermögenswerte Rechtsgüter nach Artikel 2 Abs. 2 GG (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit) eingegriffen worden ist, könnten Entschädigungsansprüche allein aus dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs, nicht auch der Aufopferung in Betracht kommen. Fraglich ist bereits, ob durch die Fahrverbote in eine der Bestandsgarantie des Artikels 14 Abs. 1 GG unterliegende vermögenswerte Rechtsposition eingegriffen worden ist. Dies ist deshalb nicht unzweifelhaft, weil Artikel 14 Abs. 1 GG nur einen Bestandsschutz beinhaltet und allein das bereits Erworbene, das Ergebnis der Betätigung, schützt, nicht jedoch — wie Artikel 12 Abs. 1 GG — bereits den Erwerb, die Betätigung selbst (vgl. BVerfGE 30, 292 [335]). Nur wenn hier die Fahrverbote als Akte der öffentlichen Gewalt begriffen werden, die bereits in den Bestand der Dienst- und Arbeitsverhältnisse eingegriffen haben, würde der Schutzbereich des Artikels 14 Abs. 1 GG als beeinträchtigt angesehen werden können. Hierfür sprechen angesichts einer den Schutzbereich des Artikels 14 GG ausweitenden Rechtsprechung einige Gründe; eine sichere Prognose über die richterliche Urteilsfindung in einem Streitfalle ist jedoch nicht möglich. Das weiter erforderliche Merkmal der Unmittelbarkeit der Schädigung durch den Hoheitsakt selbst wird in denjenigen Fällen bejaht werden können, in denen der Lohnausfall nach geltendem Zivil-, Tarif- und Sozialrecht allein auf die wegen der Fahrverbote nicht geleistete Arbeit zurückzuführen ist. Neben der Unmittelbarkeit der Schadenszufügung muß aber ferner die hoheitliche Maßnahme für den Lohnausfall auch tatsächlich ursächlich gewesen sein. Es müßte also dargetan und ggf. bewiesen werden, daß ohne das Fahrverbot die Arbeitsstelle hätte erreicht und die Arbeit tatsächlich geleistet werden können. Ob dies unter den gegebenen Umständen angenommen werden kann, dürfte nur von Fall zu Fall zu entscheiden sein. Fraglich ist schließlich, ob die Betroffenen ein sie ungleich treffendes Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit erbracht haben. Wenn die Fahrverbote rechtmäßig waren und insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen und ferner innerhalb der einzelnen Städte und Landkreise alle Bewohner entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten gleich trafen, so daß keine Personengruppe willkürlich ausgenommen wurde, dann läge kein die Sozialbindung überschreitendes Sonderopfer vor. Ob für eine solche Annahme die unterschiedlichen Verhältnisse zwischen Norddeutschland einerseits und West- bzw. Süddeutschland andererseits herangezogen werden können, ist entschädigungsrechtlich problematisch. Für eine solche Differenzierungsmöglichkeit fehlen in der bisherigen Rechtsprechung verläßliche Anhaltspunkte. Sollten die Fahrverbote im Einzelfall rechtswidrig gewesen sein, würde in der Rechtswidrigkeit das Sonderopfer gesehen werden. Die übrigen vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen für einen Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff blieben unberührt. Ich weise jedoch darauf hin, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung für Staatshaftungsfragen innerhalb der Bundesregierung nicht federführend ist und daß mit meinen Ausführungen einer Entscheidung im Einzelfalle nicht vorgegriffen wird. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 54 und 55) : Trifft es zu, daß beispielsweise am 21. November vergangenen Jahrs drei Bundesminister am gleichen Tag jeweils in einer eigenen Luftwaffenmaschine von Brüssel nach Bonn flogen, und wenn ja, wie ist dies mit § 2 der vom Bundesverteidigungsminister erlassenen Richtlinien für die Benutzung der Militärflugzeuge durch Zivilisten unter Berücksichtigung der §§ 7 und 34 BHO zu vereinbaren? Haben die zuständigen Dienststellen des Bundes einem Mitarbeiter des SPD-Parteivorstands die Benutzung einer Luftwaffenmaschine gestattet, und wenn ja, aus welchen Gründen? Er trifft zu, daß am 21. November 1978 die Bundesminister Genscher, Graf Lambsdorff und Ertl für den Flug von Brüssel nach Köln/Bonn Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft BMVg benutzt haben. Die Flüge der Minister lagen zeitlich um mehrere Stunden auseinander, die Kapazität von zwei Flugzeugen war durch die beförderten Minister und ihre Begleiter voll ausgelastet, lediglich in einer Maschine wären noch drei Plätze zu besetzen gewesen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß nach dem Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 27. November 1977 („Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs") die Bundesminister die sie begleitenden Personen selbst bestimmen. Am 16. Juli 1978 wurde dem Vorsitzenden der SPD ein Bundeswehrflugzeug nach Ziff. 1.7 des bereits erwähnten Erlasses für einen Flug von Straßburg nach Luxemburg zur Verfügung gestellt. Auf dem Leerflug von Köln nach Straßburg stieg ein Mitglied seiner Delegation bereits in Köln zu. Der Flug wurde voll bezahlt. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sont- hofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 56) : 12450* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, Verbesserungen des Stellenvorbehalts und Stellenschlüssels (§ 8 des Soldatenversorgungsgesetzes) sowie die Arbeitslosenversicherung für Zeitsoldaten analog zum Entwicklungshelfermodell bei der Beratung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes im Interesse der Fürsorge durchzuführen? Die Inhaber eines Eingliederungs-/Zulassungsscheins konnten in der Vergangenheit ohne besondere Schwierigkeiten in den öffentlichen Dienst eingegliedert werden. Soweit dies in wenigen Einzelfällen nicht oder nicht reibungslos gelang, waren in der Regel Gründe maßgebend, die in der Person des Soldaten lagen. Der Stellenvorbehalt wurde jedenfalls in den letzten Jahren bei weitem nicht ausgeschöpft. Die Entwicklung der Eingliederungsmöglichkeiten für geeignete Bewerber wurde im übrigen in den letzten Jahren sehr sorgfältig beobachtet. Für eine Anhebung des Stellenschlüssels besteht augenblicklich kein Bedürfnis. Auch eine Erweiterung des Stellenvorbehalts ist im Rahmen der gegenwärtigen Novellierung des Soldatenversorgungsgesetzes nicht vorgesehen. Den Stellenvorbehalt auf die Laufbahn des höheren Dienstes zu erweitern, ist bereits früher geprüft worden. Die Prüfung hat ergeben, daß eine entsprechende Erweiterung nicht in Frage kommt. Die Gründe dafür habe ich bereits früher dargelegt (Bundestagsdrucksache 8/5598, Anlage 99). Die im Zeitpunkt der Prüfung gegebenen Verhältnisse haben sich seitdem nicht geändert, so daß auch heute noch davon ausgegangen werden muß, daß eine Erweiterung des Stellenvorbehalts auf die Laufbahn des höheren Dienstes ausgeschlossen ist. Es ist nicht beabsichtigt, Stellen für Lehrer in den Stellenvorbehalt aufzunehmen. Die Auswahl der Bewerber durch den jeweils zuständigen Dienstherrn kann wegen der besonderen Bedeutung dieses Berufes nicht durch einen Vorbehalt von Stellen für einen bestimmten Personenkreis eingeschränkt werden. Das Fehlen eines Stellenvorbehalts für den Beruf des Lehrers schließt längerdienende Soldaten auf Zeit auch von der Wahl dieses Berufs nicht aus. Soldaten auf Zeit, die sich für den Beruf des Lehrers entscheiden, erhalten die Ausbildungshilfen des Soldatenversorgungsgesetzes (§§ 4, 5, 5 a SVG — allgemeinberuflicher Unterricht und Fachausbildung —). Sollten sie die in den Laufbahnvorschriften vorgeschriebene Altersgrenze überschritten haben, steht dies im übrigen einer Einstellung nicht entgegen (§ 7 Abs. 2 SVG). • Die Verbesserung der sozialen Sicherheit schließlich der — insbesondere kurzdienenden — Soldaten auf Zeit bei der Eingliederung in das Erwerbsleben nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses wird von der Bundesregierung seit langem angestrebt. Sie konnte aber bisher, insbesondere wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen für den Bund und die Bundesanstalt für Arbeit, auch nicht durch Einbeziehung dieses Personenkreises in die Versicherungspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz oder auf einer dem Entwicklungshelfermodell entsprechenden dienstrechtlichen Grundlage erreicht werden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 57 und 58) : Welche einmaligen und laufenden Kosten würde die Verwirklichung des im Bundesverteidigungsministerium in Ausarbeitung befindlichen Konzepts eines zentralen Militärmuseums in Koblenz-Ehrenbreitstein verursachen, und welche weiteren Schritte sind in dieser Richtung geplant? Welche Rolle ist im Rahmen dieses Konzepts dem Militärgeschichtlichen Museum Rastatt zugedacht, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die dort lagernden, vielfach ungenutzten militärgeschichtlichen Gegenständen museumsgerecht der Öffentlichkeit darbieten zu können? Zu Frage B 57: Die modellhaft auf den Standort Ehrenbreitstein bezogenen Untersuchungen zur Errichtung eines zentralen Militärgeschichtlichen Museums sind vielfältiger Art. Sie lassen noch keine Aussage über den Zeitpunkt des Abschlusses und über das Ergebnis, über die Kostenfrage und ggf. weitere Planungen zu. Zu Frage B 58: Die Frage, welche Rolle das Wehrgeschichtliche Museum in Rastatt bei einer Neuordnung des militärischen Museumwesens künftig spielen werde, kann gegenwärtig noch nicht beantwortet werden. Die räumlichen Verhältnisse im Rastatter Schloß ermöglichen derzeit nur begrenzte militärgeschichtliche Ausstellungen. Weitere Ausstellungsflächen im Rastatter Schloß, die das Land Baden-Württemberg zur Verfügung stellt, werden vom Wehrgeschichtlichen Museum für die Präsentation wertvollen, jetzt noch eingelagerten Museumsgutes genutzt werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 59 und 60) : Hält die Bundesregierung die 1975 durch Erlaß festgelegten Umbaumaßnahmen bei den Energieversorgungszentralen in den Kasernen der Bundeswehr von Kohle auf 01 in Anbetracht der derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Energiesituation für gerechtfertigt? Ist die Bundesregierung bereit, diesen Erlaß zurückzunehmen und anderen alternativen Energieträgern den Vorzug zu geben? Es besteht kein Erlaß aus dem Jahre 1975 über die Umstellung der Heizzentralen in den Liegenschaften der Bundeswehr von Kohle- auf Ölbetrieb. Gemeint sind sicherlich die „Durchführungshinweise zur Planung und Ausführung von Heizungs- und Brauchwasseranlagen (HB-Anlagen) der Bundeswehr" aus dem Jahre 1977, nach denen nur große Kesselanlagen mit Steinkohle als Brennstoff zu errichten waren. Diese Richtlinien wurden jedoch zwischenzeitlich auf Grund der sich abzeichnenden Energieversorgungssituation, insbesondere auf dem Erdölsektor, und zur Stützung des heimischen Kohlebergbaues dahin gehend modifiziert, daß nun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12451* mehr bei Neu- und Erweiterungsbauten vonñ Wärmeversorgungsanlagen sowie bei Ersatz von vorhandenen, abgängigen Anlagen dem Einsatz von Steinkohle Vorrang eingeräumt wird. Das bedeutet, daß nicht nur bei größeren, sondern auch bei mittleren Heizzentralen Kohlefeuerung vorgeschrieben wird, soweit dem Einsatz von Kohle Belange des Umweltschutzes, des Landschaftsschutzes und — wegen der bei Kohleanlagen erforderlichen größeren Schornsteinhöhen — der Flugsicherheit nicht entgegenstehen. Für kleine Heizzentralen sind leider nach dem jetzigen Stand der Technik und dem Angebot der Industrie auf dem Gebiet der Feuerungs- und Kesseltechnik derzeit noch keine Anlagen erhältlich, die einen automatischen und vollmechanischen Heizbetrieb (bei einem noch wirtschaftlich vertretbaren technischen Aufwand) ermöglichen. Der Einsatz alternativer Energieträger sowie die Einführung zusätzlicher — über die bisher getroffenen Regelungen hinausgehender — Energiesparmaßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Forschung und Technologie und dem Bundesministerium für Wirtschaft laufend untersucht. Ihrem Anliegen ist somit bereits Rechnung getragen worden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 61, 62, 63 und 64) : Ist zwischenzeitlich im Hinblick auf eine Sanierung des Wehrgeschichtlichen Museums in Rastatt eine Gesamtkonzeption für die Neuordnung des Museumswesens der Bundeswehr erarbeitet worden, wie sieht die Gesamtkonzeption gegebenenfalls aus, und werden durch diese Neuordnung Bestand und Sanierung des Wehrgechtlichen Museums berührt? Welche Ergebnisse haben die angekündigten Gespräche zwischen Bundesverteidigungsministerium und Bundesfinanzministerium über die bereits zugesagte Finanzierung eines weiteren Ausbaus des Wehrgeschichtlichen Museums erbracht, oder wie stellt sich gegebenenfalls der Stand der Verhandlungen dar? In welcher Weise werden die gemeinsamen räumlichen Belange der im Rastatter Schloß untergebrachten Museen — Wehrgeschichtliches Museum und Freiheitsmuseum — gemäß den Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland konzeptionell berücksichtigt und haushaltsmäßig — kurz- und mittelfristig — abgesichert? Welche Absichten hat die Bundesregierung hinsichtlich der Einberufung eines Kuratoriums beim Wehrgeschichtlichen Museum? Zu Frage B 61: Die laufenden Untersuchungen zur Neuordnung des Museumswesens der Bundeswehr sind noch nicht abgeschlossen. Die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach vorliegendem Ergebnis ist eine Aussage darüber möglich, ob und ggf. in welchem Umfang das Wehrgeschichtliche Museum in die neue Konzeption einbezogen wird. Zu Frage B 62: Wegen der noch ausstehenden haushaltsmäßigen Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen konnte eine Erklärung zur Finanzierung des weiteren Ausbaus des Wehrgeschichtlichen Museums im Schloß Rastatt bisher noch nicht abgegeben werden. Die Bauunterlagen für den Ausbau der rechten Erdgeschoßhälfte im Mittelbau des Schlosses Ra statt wurden dem Bundesministerium der Finanzen zugeleitet. Rückfragen des BMF zur Gesamtkonzep tion der künftigen Museumsarbeit der Bundesweh] und zu den Kosten für den weiteren Ausbau insbesondere des Südflügels des Schlosses Rastatt werden zur Zeit beantwortet, nachdem die entspre chenden Kostenschätzungen des Finanzministerium: Baden-Württemberg in den letzten Tagen einge gangen sind. Zu Frage B 63: Gegenstand des zwischen dem Land Baden-Würt temberg und dem Bund abgeschlossenen Abkom mens vom 30. 9. 1968 war ausschließlich die Errich tung des Wehrgeschichtlichen Museums. Die Unter bringung der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbe wegung in der Deutschen Geschichte („Freiheits museum") beruht auf einem Verzicht des Bundes ministeriums der Verteidigung auf die Nutzung de: linken Erdgeschoßhälfte im Mittelbau des Schlosse; Rastatt durch das Wehrgeschichtliche Museum. Sollte das Land Baden-Württemberg in Zukunf weitere für Ausstellungszwecke geeignete Teile de: Schlosses Rastatt freimachen und entsprechend den Verwaltungsabkommen dem Bund zur Nutzung an bieten, wird im Einzelfall zu entscheiden sein, durci welche museale Einrichtung die zusätzlichen Räum genutzt werden. Diese Entscheidung, die z. Z. weder nach ihren Inhalt noch nach ihrem Zeitpunkt festgelegt wer den kann, läßt sich deshalb haushaltsmäßig noci nicht absichern. Zu Frage B 64: Das Verwaltungsabkommen vom 30. Septembe 1968 zwischen dem Land Baden-Württemberg uni der Bundesrepublik Deutschland sieht für das Wehi geschichtliche Museum ein Kuratorium vor. Das Ku ratorium, dem vier Vertreter des Bundesministe riums der Verteidigung, je ein Vertreter des Ku] tusministeriums und des Finanzministeriums vo: Baden-Württemberg sowie der Oberbürgermeiste der Stadt Rastatt und ein Vorstandsmitglied de Vereinigung der Freunde des Historischen Mu seums Rastatt angehören sollen, ist bisher noci nicht gebildet worden. Der Bundesminister de Verteidigung beabsichtigt, mit dem Land Baden Württemberg in Kürze Verbindung aufzunehmer um dieses Kuratorium einzusetzen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf di Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 65) : Wie soll, nachdem die Podcensutzimpfpflicht in der Bunde republik Deutschland für Deutsche aufgehoben wurde, nach Me 12452* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 nung der Bundesregierung bei Kindern aus Gastarbeiterfamilien verfahren werden, in deren Heimatländer weiterhin die Pockenschutzimpfpflicht besteht? Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die Pflicht zur Erstimpfung gegen Pocken für Säuglinge und Kleinkinder aufgehoben worden ist, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, besondere Vorkehrungen für die Pockenschutzimpfung ausländischer Kinder zu treffen, in deren Heimatländern weiterhin die Pockenschutzimpfpflicht besteht. Diese Kinder sollten grundsätzlich in ihren Heimatländern geimpft werden, falls diese Länder — entgegen den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation — noch eine obligatorische Pokkenschutzimpfung fordern. Sollte jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht so verfahren werden können, besteht nach wie vor die Möglichkeit, in der Bundesrepublik auf freiwilliger Basis eine Pokkenschutzimpfung vornehmen zu lassen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 66 und 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesgesundheitsamt am 20. Juli 1978 eine Betriebsfeier durchgeführt hat, und ist bekannt, ob alle Angehörigen des Bundesgesundheitsamts mit diesem Zeitpunkt einverstanden waren? War mit der Wahl des Zeitpunkts für die Betriebsfeier eine politische Aussage beabsichtigt, und wenn ja, welche? Zu Frage B 66: Das Bundesgesundheitsamt hat seine jährliche Betriebsfeier am 20. Juli 1978 durchgeführt. Da es sich um eine Betriebsfeier für den gesamten Amtsbereich gehandelt hat, wurde der Termin vorher eingehend mit allen Institutsleitern und dem Leiter der Zentralabteilung durchgesprochen. Einwendungen wurden nicht erhoben. Der Personalrat wurde sodann ausdrücklich um Zustimmung zu dem Betriebsfest und seinem Ablauf gebeten. Dieser hat den Planungen am 7. Juni 1978 auch zugestimmt. Anfang Juli 1978 war der Amtsleitung bekanntgeworden, daß ein Mitarbeiter des Amtes Bedenken erhoben hatte. Diese Bedenken sind von ihm auf einer Personalteilversammlung am 13. Juli 1978 wiederholt worden, ohne eine Resonanz bei den anwesenden anderen Mitarbeitern zu finden. Zu Frage B 67: Eine politische Aussage mit der Wahl des Zeitpunkts für die Betriebsfeier war nicht beabsichtigt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 68) : Wird die 1undesregierung die von Medizinern erhobene Forderung, eine allgemeine Schutzimpfung von Mädchen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren gegen Röteln gesetzlich vorzuschreiben, aufgreifen, und gewinnt diese Forderung nicht an Bedeutung, wenn z. Z. in einigen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland Rötelerkrankungen nahezu in Form einer Epidemie auftreten? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, eine gesetzliche Impfpflicht gegen Röteln einzuführen. Auch bei der Novellierung des Bundes-Seuchengesetzes ist für Impfungen eine entsprechende Ermächtigung zum Erlaß einer Verordnung nur für den Fall vorgesehen, daß eine übertragbare Krankheit in bösartiger Form auftritt oder mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Hierbei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, daß Pflichtimpfungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn die Allgemeinheit in hohem Maße bedroht ist. Dies ist jedoch bei Röteln grundsätzlich nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich, wie z. B. auch beim Tetanus und bei der Tollwut, um Schutzimpfungen, die einen individuellen Schutz gewähren sollen. Es wird jedoch von der Bundesregierung und den Landesgesundheitsbehörden angestrebt, daß möglichst viele Mädchen rechtzeitig gegen Röteln freiwillig geimpft werden. Entsprechende Kampagnen laufen seit 1970. Auch ist die Rötelnschutzimpfung in allen Bundesländern eine öffentlich empfohlene Impfung, die bestimmten Personengruppen unentgeltlich angeboten wird. Daher sieht die Bundesregierung auch heute keine Veranlassung, die Rötelnschutzimpfung gesetzlich vorzuschreiben. Sie wird entsprechende Aufklärungsbemühungen fortführen und die obersten Landesgesundheitsbehörden bitten, die Bemühungen ggf. noch zu verstärken. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 69) : Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung im Blick auf den hochwasserfreien Ausbau der B 42 im Abschnitt (Neuwied)—Fahr—Irlich, nachdem der Grundstückserwerb abgeschlossen ist und der Baubeginn für das Jahr 1979 in Aussicht gestellt worden war? Es ist beabsichtigt, die B 42 zwischen Neuwied und Bad Honnef vordringlich auszubauen. Deshalb wird die Maßnahme dem Deutschen Bundestag für den künftigen Bedarfsplan als vordringliche Maßnahme (Dringlichkeit I) vorgeschlagen werden. Die Entwurfsbearbeitung für den hochwasserfreien Ausbau der B 42 im Abschnitt Neuwied-FahrIrlich wurde durch Forderungen von Betroffenen bei der Planung und im Planfeststellungsverfahren sehr erschwert, so daß der Entwurf mehrfach neu bearbeitet werden mußte. Dies ist jetzt abgeschlossen. Für die geänderten Pläne muß ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Der Bundesminister für Verkehr geht davon aus, daß mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, wenn die Pläne rechtskäftig sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12453* Ungeachtet dessen wird bereits jetzt Grunderwerb durchgeführt, der aber noch nicht abgeschlossen ist. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 70 und 71) : Ist die Bundesregierung beim Bau der Bundesautobahn A 39 bereit, die Erschließung des Naherholungsbereichs Elm-Lappwald dadurch zu fördern, daß zwischen den Gemeinden Schandelah und Hordorf bei Kreuzung der K 44 eine Auffahrt bzw. Ausfahrt eingerichtet wird? Erkennt die Bundesregierung die Erforderlichkeit einer solchen Auffahrt bzw. Ausfahrt mit Rücksicht darauf an, daß auf diesem Weg die aus Braunschweiger Kasernen kommenden Bundeswehreinheiten ihr Ubungsgelände bei Hordorf über die Bundesautobahn aufsuchen können, ohne unnötig die Land- und Kreisstraßen zu belasten? Dem Bundesminister für Verkehr liegen die Entwürfe für die BAB A 39 zwischen der BAB A 2 und südöstlich Braunschweig zur Genehmigung vor. Von der Niedersächsischen Straßenb auverwaltung und den örtlichen Verwaltungsinstanzen ist im Rahmen der Entwurfsaufstellung die Notwendigkeit der Erschließung des Raumes südlich der BAB A 2 und östlich von Braunschweig, insbesondere über den angesprochenen Anschluß an der Kreisstraße 47, unter verschiedenen Gesichtspunkten unter- sucht worden. In die in Kürze anlaufende Entwurfsprüfung sollen die von Ihnen genannten Argumente mit einbezogen werden. Über das abschließende Ergebnis der Entwurfsprüfung werden Sie so bald als möglich unterrichtet. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 72, 73, 74 und 75) : Bis zu welchem Alter versehen durchschnittlich die Lokomotivführer der Deutschen Bundesbahn ihren Dienst? Welche Maßnahmen der Umschulung werden für die Lokomotivführer ergriffen, die aus Dienstuntauglichkeit aus dem Fahrdienst ausscheiden? Welche Kosten werden für diese Maßnahmen aufgewandt, und welche Kosten würden durch eine frühzeitige Pensionierung entstehen? Plant die Bundesregierung die Schaffung der Möglichkeit jener frühzeitigen Pensionierung von Lokomotivführern, die für die Ausübung dieser Tätigkeit dienstuntauglich geworden sind? Zu Frage B 72: Nach den Erhebungen der Deutschen Bundesbahn betrug das Durchschnittsalter der Beamten der Lokomotivführerlaufbahn bei Eintritt des Versorgungsfalles in den letzten Jahren zwischen 56 und 58 Jahren. Zu 'Frage B 73: Die Deutsche Bundesbahn ist bestrebt, Beamte der Lokomotivführerlaufbahn, die wegen Dienstunfähigkeit nicht mehr im Betriebsdienst verwendet werden können, für eine amtsgerechte Unterbringung im Verkehrs- oder Verwaltungsdienst umzuschulen; doch sind einer Verwendung auf solchen Dienstposten aus personalwirtschaftlichen Gründen enge Grenzen gesetzt. Zu Frage B 74: Die im Vergleich zu den Gesamtpersonalkosten geringen Kosten für Umschulungen werden in den Kostenrechnungen der Deutschen Bundesbahn nicht besonders ausgewiesen. Diesbezügliche Erhebungen sind nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand möglich. Zu Frage B 75: Nein; denn nach § 42 des Bundesbeamtengesetzes ist ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Die geltende allgemeine Altersgrenze schließt damit eine frühere Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen nicht aus. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 76) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß hei der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien durch die Deutsche Bundesbahn auch verheiratete Kinder berücksichtigt werden sollten, für die Eltern unterhaltspflichtig sind und Kindergeld erhalten, und wenn ja, wird sie sich dafür einsetzen? Der Bundesminister für Verkehr hat in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts eine Kabinettvorlage vorbereitet, die eine Anpassung der Tarifstelle „für kinderreiche Familien" (DPT II VI a) der Deutschen Bundesbahn an die zur Zeit geltenden Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes vorsieht. Danach sind die in der Frage genannten Kinder kinderreicher Familien in die Tarifvergünstigungen einbezogen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 77 und 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit des Baus der Bundesautobahn A 4 zwischen dem Autobahnkreuz Wenden und dem Autobahndreieck Hattenbach? 12454* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Ist der Bundesregierung die Auffassung des Landes Hessen zu diesem Autobahnprojekt bekannt, und wenn ja, welche Meinung vertritt die Bundesregierung dazu? Die Bundesregierung wird auf Grund der Bedeutung, die die Landesregierungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen dem Autobahnprojekt A 4 Olpe—Bad Hersfeld zumessen, bei der Bedarfsplanüberprüfung auch die Einstufung der A 4 untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll Ende 1979 dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet werden. Das genannte Projekt ist in dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nahezu auf der gesamten Länge als möglicher weiterer Bedarf ausgewiesen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 79 und 80) : Erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit des Baus der A 48 (Westerwald-Autobahn) an? Wird die Bundesregierung bei der zweiten Überprüfung des Bedarfsplans für den Ausbau der Bundesfernstraßen für die Bundesautobahn A 48 eine günstigere Dringlichkeitseinstufung vorsehen? Die gesamte BAB A 48 zwischen Höhr-Grenzhausen und Wetzlar wurde bei der 1. BedarfsplanÜberprüfung im Jahre 1975 als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Die Notwendigkeit und ggf. die Dringlichkeit dieser Strecke werden im Rahmen der zur Zeit laufenden 2. Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen untersucht. Das Ergebnis der Überprüfung soll Ende 1979 dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet werden. Vorher ist eine Aussage zur Notwendigkeit dieser Strecke nicht möglich. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 81 und 82) ; Trifft es zu, daß im Verfahrensgang bereits weit fortgeschrittene Planfeststellungsverfahren für den Bau der B 31 (neu) im Raum Kressbronn, welche sich nach dem derzeit geltenden Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in der höchsten Dringlichkeit befindet, bis in den Spätherbst hinein gestoppt worden ist, ist diese Maßnahme gegebenenfalls mit dem Bundesverkehrsminister abgestimmt, und bedeutet dies, daß die Bundesregierung nicht mehr an der erstdringlichen Realisierung dieser Straßenbaumaßnahme festhält? Liegen im Zusammenhang mit den Vorarbeiten für die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Ausbau von Bundesfernstraßen der Bundesregierung bereits jetzt Erkenntnisse vor, die eine Prioritätenverschiebung von der B 31 (neu) zur A 98 als so wahrscheinlich erscheinen lassen, daß eine Aussetzung oder gar Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für die B 31 (neu) im Raum Kressbronn gerechtfertigt erscheint? Das zur Zeit laufende Planfeststellungsverfahren für die Umgehung von Kressbronn im Zuge der B 31 wurde von der Planfeststellungsbehörde des Landes, die das Verfahren in eigener Zuständigkeit durchführt, nicht abgebrochen. Jedoch wurde auf Wunsch der betroffenen, in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung der Erörterungstermin in den Herbst 79 verlegt. Diese Terminfestlegung steht in keinem Zusammenhang mit der zur Zeit in Gang befindlichen Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Ergebnisse über die zukünftige Einstufung der B 31 neu sowie der A 98 im Raume Kressbronn liegen noch nicht vor. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 83) : Sind bei den weiteren Planungen hinsichtlich einer Ortsdurchfahrt in Teisendorf im Zuge der B 304 bereits wesentliche Fortschritte erzielt worden, und wie ist der momentane Stand sowie die weitere Terminplanung? Ein Ausbau der Ortsdurchfahrt Teisendorf im Zuge der Bundesstraße 304 ist nicht vorgesehen. Der Bund hat vielmehr den Bau einer Ortsumgehung für Teisendorf in sein „Programm zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesstraßen (OU-Programm 1979-1985) " aufgenommen. Planung und Bauabwicklung der Ortsumgehung Teisendorf erfolgen durch die Bayerische Straßenbauverwaltung in eigener Zuständigkeit. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn werden voraussichtlich bis 1981 vorliegen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 84 und 85) : Welche organisatorischen Konsequenzen ergeben sich für die Dienststellen der Deutschen Bundesbahn nach der am 1. August 1979 erfolgenden Auflösung der Stadt Lahn und des Lahn-DillKreises in den neu entstehenden Landkreisen Gießen und Wetzlar-Dillenburg? Welche organisatorischen Konsequenzen ergeben sich für die Dienststellen der Deutschen Bundespost nach der am 1. August 1979 erfolgenden Auflösung der Stadt Lahn und des Lahn-DillKreises in den neu entstehenden Landkreisen Gießen und Wetzlar-Dillenburg? Zu Frage B 84: Aus der am 1. August 1979 zu erwartenden Auflösung der Stadt Lahn und des Lahn-Dill-Kreises sind nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn keine organisatorischen Konsequenzen auf der Dienststellenebene zu erwarten. Auch bei der Zusammenlegung von Gießen und Wetzlar waren weder organisatorische noch Namensänderungen vorgenommen worden. Die Knotenpunktbahnhöfe Gießen und Wetzlar sowie die Güterabfertigungen Gießen und Wetzlar bleiben nach wie vor erhalten. Bei der Bildung der Großbahnmeisterei Gießen und der dadurch bedingten Umwandlung der Bahnmeisterei Wetzlar in einen Baubezirk der Bahnmeisterei Gießen am 1. Mai 1979 handelt es sich um eine allgemeine Konzentrations- und Rationalisierungsmaßnahme der Deutschen Bundesbahn. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12455* Zu Frage B 85: Im Falle der Auflösung der Stadt Lahn und des Lahn-Dill-Kreises ergeben sich für die postalische Organisation Konsequenzen ausschließlich als Folge landesgesetzlicher Regelungen. Beim derzeitigen Stand der Gesetzgebung im Hessischen Landtag kann daher die Deutsche Bundespost — die im vorliegenden Fall auch ein Mitwirkungsrecht der Personalvertretung zu beachten hat — noch keine endgültigen Entscheidungen treffen. Die Deutsche Bundespost wird aber sicherstellen, daß nach der Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes die postalischen Maßnahmen kurzfristig getroffen werden können. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 86) : Ist die Deutsche Bundespost bereit, in denjenigen Ortsteilen von Gemeinden öffentliche Fernsprechzellen zu errichten, wo kein öffentlicher Fernsprecher mehr, z. B. wegen der Schließung der Poststelle, zur Verfügung steht? Die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Fernsprechstellen richtet sich nach dem im Einzelfall erkennbaren Bedürfnis. Dabei ist im allgemeinen die Aufstellung eines mit einem Münzfernsprecher ausgestatteten Fernsprechhäuschens oder einer Fernsprechzelle wegen der damit verbundenen hohen Investitions- und Unterhaltungskosten nur vertretbar, wenn auch eine bestimmte Mindestnutzung der öffentlichen Fernsprechstelle erwartet werden kann. Ohne Rücksicht auf die Rentabilität versorgt die Deutsche Bundespost jedoch generell alle Gemeinden oder Ortsteile mit mehr als 200 Einwohnern mit einem öffentlichen Münzfernsprecher. Bei der Schließung einer Poststelle wird insbesondere darauf geachtet, daß der Bevölkerung weiterhin eine öffentliche Fernsprechstelle zur Verfügung steht. Wenn aus diesem Anlaß die Aufstellung einer sehr kostenaufwendigen „öffentlichen Fernsprechzelle mit Münzfernsprecher" mangels ausreichender Inanspruchnahme nicht zu vertreten ist, wird im Benehmen mit der Gemeinde nach Ersatzlösungen gesucht. Zumindest wird der Gemeinde die kostenfreie Einrichtung einer sogenannten „gemeindlichen öffentlichen Sprechstelle" mit gewöhnlichem Sprechapparat und Gebührenanzeiger angeboten. Solche öffentlichen Sprechzellen haben gegenüber einem öffentlichen Münzfernsprecher sogar noch den Vorteil, daß man sie auch anrufen kann. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 87 und 88) : Kann die Bundesregierung die extrem hohen vorzeitigen Zurruhesetzungsraten (um 50 v. H.) im unteren und mittleren Dienst bei der Betriebsverwaltung der Deutschen Bundespost bestätigen, und wenn ja, welches sind die Gründe hierfür und wie sehen die aktuellen Daten aus? Trifft dieser Tatbestand auch für die Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu? Zu Frage B 87: Der Anteil der Beamten an der Gesamtzahl der im Bereich der Deutschen Bundespost zur Ruhe gesetzten Beamten, die vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren auf eigenen Antrag gem. § 42 Abs. 3 BBG in den Ruhestand versetzt worden sind, betrug für die Zeit vom 1. April 1975 — 31. März 1976 (Erhebung nur alle 5 Jahre) im einfachen Dienst 33,7 v. H., im mittleren Dienst 35,9 v. H., im gehobenen Dienst 47,8 v. H., im höheren Dienst 33,3 v. H. Der Anteil der Beamten an der Gesamtzahl der im Bereich der Deutschen Bundespost zur Ruhe gesetzten Beamten, die im Erhebungszeitraum vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren wegen Dienstunfähigkeit (§ 42 Abs. 1 BBG) in den Ruhestand versetzt worden sind, betrug im einfachen Dienst 56,9 v. H. im mittleren Dienst 53,4 v. H. im gehobenen Dienst 32,7 v. H. im höheren Dienst 2,7 v. H. Ein Vergleich der Zahlen der Deutschen Bundespost mit den Durchschnittszahlen aller übrigen Bundesverwaltungen ergibt, daß im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst der Anteil der Beamten, die vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten, bei der Deutschen Bundespost höher ist. Das dürfte sich daraus erklären, daß die Deutsche Bundespost überwiegend Betriebsausgaben wahrzunehmen hat, die bei gleichem Gesundheitszustand und normaler Auslastung an die körperliche Rüstigkeit ihrer Beamten höhere Anforderungen stellen. Zu Frage B 88: Die von Ihnen genannten vorzeitigen Zurruhesetzungsraten im einfachen und mittleren Dienst treffen für den Bereich der Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu. Ursachen hierfür sind die an die Beamten des Betriebsdienstes aus Gründen der Betriebssicherheit zu stellenden hohen Tauglichkeitsanforderungen. Nach den Feststellungen des bahnärztlichen Dienstes der Deutschen Bundesbahn sind die vorzeitigen Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit vorwiegend auf Herz-/Kreislauferkrankungen zurückzuführen. Die Anteile des vorzeitigen Ausscheidens aus dem aktiven Dienst betrugen bei den in Betracht kommenden Beamtengruppen in den letzten Jahren zwischen rund 85 und rund 90 v. H. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 89) : 12456* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Änderung der Arbeitszeitordnung und anderer die Arbeitszeit betreffenden gesetzlichen Regelungen, hinsichtlich einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe, um so dem Verbraucherinteresse und den Bedürfnissen des Gewerbes an einem umfassenden Service gerecht zu werden? Die Bundesregierung überprüft z. Z. die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitordnung und die damit zusammenhängenden Vorschriften über die Arbeitszeit mit dem Ziel, sie den heutigen Verhältnissen anzupassen. In diese Überprüfung sind auch die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe einbezogen. Die Bundesregierung ist bemüht, die neuen Arbeitszeitregelungen auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen möglichst flexibel zu machen, damit das Hotel- und Gaststättengewerbe dem Verbraucherinteresse und den Bedürfnissen des Gewerbes an einem umfassenden Service gerecht werden kann. So sollen z. B. Gaststättenbetriebe mit unterschiedlich hohem Arbeitsanfall im Laufe des Jahres die Möglichkeit erhalten, die Arbeitszeiten in bestimmten Jahreszeiten zu verlängern, wenn die Verlängerung durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit in anderen Jahreszeiten ausgeglichen und damit der notwendige Schutz der Arbeitnehmer auf diese Weise sichergestellt wird. Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Einen Termin für die Vorlage eines neuen Arbeitszeitgesetzes kann ich daher heute noch nicht angeben. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 90) : Gedenkt die Bundesregierung, nach der Einführung des Buß- und Bettags als Feiertag auch in Bayern nunmehr den Feiertagstarif im Fernsprechnetz der Deutschen Bundespost für diesen Tag in der gesamten Bundesrepublik Deutschland einzuführen? Der Buß- und Bettag ist in Bayern zur Zeit nur in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung gesetzlicher Feiertag. Sobald der Buß- und Bettag in ganz Bayern als gesetzlicher Feiertag eingeführt sein wird, wird die Deutsche Bundespost auch die Feiertagsregelung im Fernsprech- und Datexdienst an diesem Tag bundesweit anwenden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 91): Für welchen Zeitpunkt ist beabsichtigt, der Stadt Bonn eine neue Vorwahlnummer zuzuteilen, und welche zwingenden Gründe sprechen für eine solche Maßnahme? Die Stadt Bonn erhält 1980 — voraussichtlich im Mai — die neue Ortsnetzkennzahl 02 28 an Stelle der Kennzahl 022 21. Die Kennzahlverkürzung ist notwendig, um mittel-und langfristig die Stellenzahl der internationalen Rufnummer, die sich aus Länderkennzahl, Ortsnetzkennzahl und Teilnehmerrufnummer/Durchwahlrufnummer zusammensetzt und die nach internationalen Vereinbarungen aus maximal 12 Ziffern bestehen darf, einhalten zu können. Die Durchwahlrufnummer wird gebildet aus der Durchwahlnummer und der Nebenstellennummer. Da in Bonn immer häufiger große Nebenstellenanlagen mit hochstelligen Nebenstellennummern eingerichtet werden, ist eine Verkürzung der Ortsnetzkennzahl zwingend notwendig. Die Maßnahme garantiert also auch künftig die direkte Erreichbarkeit der Nebenstellen großer Durchwahlanlagen aus dem Ausland. Gleichartige Kennzahländerungen sind für Berlin, Hamburg, München, Duisburg, Wuppertal u. a. durchgeführt worden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 92) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung, dem Beschluß der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 20. April 1978 Rechnung zu tragen, der im wesentlichen die Forderung enthält, die Fernsprechnahbereiche so auszugestalten, daß alle Fernsprechteilnehmer eines von den Ländern festgelegten zentralörtlichen Verflechtungsbereichs mittlerer Stufe, in denen sich im wesentlichen die Lebens- und Arbeitsbeziehungen vor allem auch der ländlichen Bevölkerung abspielen, das zugehörige Mittelzentrum im Fernsprechnahverkehr erreichen können? Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat in ihrer Entschließung vom 20. April 1978 ausdrücklich anerkannt, daß bei der Bildung der Nahbereiche raumordnerische Überlegungen berücksichtigt wurden. Sie spricht daher im Zusammenhang mit der von Ihnen angesprochenen Forderung von einer Verbesserung, die ohne grundlegende Änderung des von der Deutschen Bundespost geplanten Systems vorgenommen werden sollte. Vor einer Entscheidungsfindung ist es unbedingt erforderlich zu untersuchen, mit welchen technischen und finanziellen Problemen eine Realisierung der Forderung der Ministerkonferenz für Raumordnung verbunden ist. Eine solche Überprüfung ist erst dann sinnvoll, wenn die Mittelbereiche und deren Zentren endgültig festgelegt sind. Dieser Abstimmungsprozeß ist in einigen Bundesländern noch nicht abgeschlossen, deshalb fand auch ein dem Anliegen der Ministerkonferenz für Raumordnung entsprechender Antrag im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost am 26. April 1978 keine Mehrheit. Die Deutsche Bundespost hat inzwischen erste Untersuchungen über die Erreichbarkeit der Mittelzentren eingeleitet. Diese Ermittlungen können allerdings erst abgeschlossen werden, wenn die endgültige Festlegung der Mittelbereiche vorgenommen wurde. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12457* Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 93) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die unterschiedliche Definition der Betriebskosten nach der Neubaumietenverordnung und nach der Zweiten Berechnungsverrodnung in der Praxis — insbesondere wenn die beiden unterschiedlichen Vorschriften auf verschiedene Wohnungen im gleichen Haus angewandt werden müssen — erhebliche Unzuträglichkeiten und belastender Verwaltungsaufwand entstehen, und denkt sie an eine Vereinheitlichung? Die Betriebskosten sind in § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung definiert. Es sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Bei der Ermittlung ist die Anlage 3 der Verordnung „Aufstellung der Betriebskosten" zugrunde zu legen, die die verschiedenen Arten der Betriebskosten im einzelnen konkretisiert. Die Neubaumietenverordnung enthält keine allgemeine Definition der Betriebskosten. Sie bestimmt in § 20 lediglich einige Betriebskosten, die bei preisgebundenen Wohnungen auch zum Gegenstand einer Umlage neben der Miete gemacht werden können. Insoweit werden die Beschreibungen aus der Anlage 3 der Zweiten Berechnungsverordnung wörtlich wiederholt. Daher können sich keine Unterschiede in der Definition ergeben. Gemeint ist vermutlich, daß nach der Neubaumietenverordnung nicht alle Betriebskosten neben der Miete umgelegt werden dürfen. Das kann in einem Gebäude mit preisgebundenen und frei finanzierten Wohnungen zu unterschiedlichen Umlagen führen, wenn der Vermieter bei den frei finanzierten Wohnungen die gesamten Betriebskosten neben der Miete umgelegt hat. Die daraus resultierende Verwaltungserschwernis kann offenbar behoben oder in Kauf genommen werden; denn ich habe den wohnungswirtschaftlichen Spitzenverbänden vorgeschlagen, die Betriebskosten im preisgebundenen Wohnungsbau insgesamt in die Umlagen zu verlagern, aber keine Zustimmung gefunden. Aus diesem Grunde habe ich meinen Vorschlag für die zur Zeit dem Bundesrat vorliegende Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung und der Neubaumietenverordnung wieder fallengelassen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 94) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie groß in der Bundesrepublik Deutschland der durchschnittliche jährliche Landverbrauch durch infrastrukturelle Maßnahmen wie Straßenbau, Siedlungsbau, zunehmender Städtebau und Energieanlagenbau ist, und welche soziologischen Gruppen von diesem Landverbrauch besonders betroffen sind, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Rund 10 v. H. der Bundesrepublik Deutschland sind bebaut; davon entfällt etwa die Hälfte auf Verkehrsflächen. Über den Umfang und Zuwachs der Bodenflächen für Infrastruktureinrichtungen im einzelnen stehen bis zum Jahre 1978 nur wenige Daten zur Verfügung. Eine Verbesserung der Datenlage ist — auf Grund der Novelle des Gesetzes über Boden-nutzungs- und Ernteerhebung vom 11. August 1978 — erst für die Zeit ab 1979 zu erwarten. Bis 1978 liegen nur Flächenangaben für Verkehrsflächen insgesamt, für Gebäude- und Hofflächen insgesamt sowie für Parks, Grünanlagen, Friedhöfe und Sportplätze ebenfalls insgesamt vor. Daraus ergibt sich, daß seit 1971 jährlich rund 1 bis 2 v. T. des Bundesgebietes für das Wachstum dieser Flächen in Anspruch genommen wird, davon für Verkehrsflächen rund 0,3 bis 0,6 v. T. Angaben über Personengruppen, die von der Bodenhergabe besonders betroffen sind, liegen nicht vor. Der Flächenbedarf für Infrastrukturmaßnahmen ist ganz wesentlich von den Ansprüchen der Bevölkerung an die Versorgung mit Flächen für Wohnung und Wohnumfeld sowie an die technische und soziale Infrastruktur abhängig. Diese sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Demgegenüber ist es Aufgabe der örtlichen und überörtlichen Planungsträger, den Flächenbedarf für diese Ansprüche unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in einem vertretbaren Umfang zu halten. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeit diese Bemühungen. So hat die Politik der Stadterneuerung und -erhaltung u. a. das Ziel, der Zersiedlung des Stadtumlandes entgegenzuwirken. Die Stadthausinitiative des BMBau soll hohe städtische Wohnqualität bei flächensparender Bauweise ermöglichen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2839 Frage B 95) : In welchem Maß partizipieren Landwirtschaft und ländlicher Raum an den wohnungs- und städtebaulichen Förderungsmaßnahmen des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, und wie ist etwa das prozentuale Verhältnis dieses Mitteleinsatzes zwischen Stadt und Land? Die vom Bund den Ländern zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues gewährten Finanzhilfen werden von den für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden nach den jährlich fortgeschriebenen Wohnungsbauprogrammen in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung so verteilt, daß der Wohnungsbau nach den in § 26 II. WoBauG bestimmten Schwerpunkten, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Bundesprogramms für städtebauliche Maßnahmen, gefördert wird (§ 30 II. WoBauG). Auf die Verteilung der Mittel innerhalb des jeweiligen Landes hat der Bund keinen Einfluß, er wird daran auch nicht beteiligt. Ich vermag deshalb 12458* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 über den Anteil der Landwirtschaft bzw. des ländlichen Raums an den verteilten Wohnungsbauförderungsmitteln keine Angaben zu machen. Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, daß Wohnungsbaumittel auch im ländlichen Bereich eingesetzt werden. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß die Wohnungsversorgung des ländlichen Raumes im Vergleich mit den sonstigen Räumen quantitativ besser ist und Mittel des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten z. B. innerhalb des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" der Förderung des Wohnungsbaus im ländlichen Bereich dienen. Unbeschadet der von den Ländern zu veranlassenden Aufteilung der für den Wohnungsbau bestimmten direkten Förderungshilfen kommt ein überproportionaler Anteil der indirekten Hilfen (steuerliche Vergünstigungen nach § 7 b EStG und Bausparförderung) dem ländlichen Raum und dem weiteren Umland der Verdichtungsräume zugute, da viele Bauwillige in diese Bereiche drängen, weil hier erfahrungsgemäß sowohl Grundstücke als auch Bauleistungen kostengünstiger sind. Für die Berücksichtigung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes gilt folgendes: Die im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes und der städtebaulichen Sonderprogramme, zuletzt im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen (Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden") zur Verfügung gestellten Finanzhilfen des Bundes dienen zumindest mittelbar auch der Landwirtschaft, soweit damit städtebauliche Maßnahmen in Gemeinden im ländlichen Raum gefördert werden. Sie tragen zum Erhalt der Funktionsfähigkeit dieser Gemeinden bei und stärken damit insbesondere die infrastrukturelle Versorgung der Landwirtschaft in diesen Räumen. Darüber hinaus werden Fördermittel des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes und des Programms für Zukunftsinvestitionen auch zur Finanzierung sanierungsbedingter Verlagerungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt. Dies gilt ebenso bei einer sanierungsbedingten Beeinträchtigung eines solchen Betriebes, die eine wesentliche Änderung baulicher Anlagen erforderlich macht. Schließlich können die Mittel der genannten Programme auch zur Förderung der Modernisierung landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich eingesetzt werden, soweit dies der Sanierungszweck erforderlich macht. Die im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes eingesetzten Finanzhilfen des Bundes sind nach § 71 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes nach räumlichen oder sachlichen Schwerpunkten gemäß der Bedeutung der Investition für die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung im Bundesgebiet zu gewähren. Bei der Schwerpunktbildung sind neben anderen auch Gesichtspunkte der Raumordnung, der Landes-und Regionalplanung zu berücksichtigen. Bund und Länder haben bei der Aufstellung und Fortschreibung des Bundesprogramms darauf geachtet, daß bei der Schwerpunktbildung der ländliche Raum angemessen berücksichtigt wurde. Im Bundesprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz sind die dem Berücksichtigung des ländlichen Bereichs im Bundesprogramm nach § 72 StBauFG bis 1979 Land Anzahl der Maßnahmen im Finanzhilfen des Bundes in 1 000 DM für Maß- ländlichen Bereich (ohne nahmen im ländlichen Bereich (ohne ausfinanzierte oder fortgeführte Maßnahmen) ausfinanzierte oder fortgeführte Maßnahmen) Sanie- Entwickrung lung Gesamt Sanierung Entwicklung Gesamt Baden-Württemberg 45 1 46 41 146 866 42 012 Bayern 60 2 62 65 915 12 136 78 051 Berlin — — — — — — Bremen — — — — — — Hamburg — — — — — — Hessen 38 5 43 72 108 17 837 89 945 Niedersachsen 26 3 29 30 236 1 208 31 444 Nordrhein-Westfalen 20 — 20 68 566 — 68 566 Rheinland-Pfalz 24 1 25 25 521 3 447 28 968 Saarland 10 1 11 8 059 2 867. 10 926 Schleswig-Holstein 23 1 24 16 261 28 486 44 747 insgesamt 246 14 260 327 812 66 847 394 659 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12459* I städtischen und dem ländlichen Bereich zuzuordnenden Maßnahmen daher jeweils gesondert ausgewiesen. Für die Zwecke der Städtebauförderung wurde mit den Ländern vereinbart, dem ländlichen Bereich zuzurechnen: — Außerhalb der Verdichtungsräume gelegene Unterzentren, Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion, — Mittelzentren, die nach überwiegenden Strukturmerkmalen ihres Verflechtungsbereichs eher dem ländlichen Raum zuzurechnen sind, — Gemeinden in Verdichtungsräumen, die einen betont ländlichen Charakter aufweisen. Nach der von den Ländern dementsprechend vorgenommenen Zuordnung sind bisher 246 Sanierungsmaßnahmen und 14 Entwicklungsmaßnahmen in 222 Gemeinden im ländlichen Bereich mit Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 394,659 Millionen DM gefördert worden. Eine Aufschlüsselung nach Ländern ist in der beigefügten Tabelle enthalten. Bezogen auf die Flächenstaaten (d. h. ohne die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg) bedeutet das 26,21 % der bisher zur Verfügung gestellten Finanzhilfen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Maßnahmen im ländlichen Raum in der Regel nach ihrer Größenordnung einen geringeren Mitteleinsatz erfordern. Für das Programmjahr 1979 beträgt der Anteil der für Sanierungsmaßnahmen in Gemeinden des ländlichen Raums zur Verfügung stehenden Finanzhilfebetrages knapp 29 %. Insgesamt ist damit ein ausgewogenes Verhältnis der Förderung im ländlichen und im städtischen Bereich zu erkennen. Die Belegung der im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden", zur Verfügung gestellten Finanzhilfen des Bundes wird erst im Laufe des Jahres 1979 abgeschlossen. Eine abschließende Beurteilung zur Berücksichtigung des ländlichen Raumes im Rahmen dieses Programms ist daher noch nicht möglich, es zeichnet sich jedoch ab, daß der Anteil der Fördermittel für Gemeinden im ländlichen Raum nicht unter der Quote im Rahmen des Bundesprogramms liegt. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2839 Frage B 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder neben der agrarstrukturellen Gemeinschaftsaufgabe zusätzliche eigene Programme zur einzelbetrieblichen Förderung haben, und welche Programme sind das? Alle Bundesländer wenden das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm (EFP) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" an. Im laufenden Rahmenplan stellt das EFP den zweitgrößten Förderungsschwerpunkt dar; der investive Teil des EFP umfaßt rund 520 Millionen DM, an denen sich der Bund mit 60 % beteiligt. Daneben gibt es gezielte zusätzliche Einzelmaßnahmen bei der einzelbetrieblichen Förderung in den Ländern Schleswig-Holstein: bauliche Maßnahmen für die Rindviehhaltung und Ferkelerzeugung; Dränvorhaben einzelner Landwirte ; Wohnteilförderung in landwirtschaftlichen Betrieben; Niedersachsen: Investitionen in Grünlandbetrieben (Stufeninvestitionsplan) ; Nordrhein-Westfalen: Förderung der Grünlandnutzung für a) Betriebe ohne Milcherzeugung b) Betriebe mit Mutterschafhaltung; Baden-Württemberg: Landwirtschaftliches Regionalprogramm des Landes einschließlich Wohnteilförderung; Zuschüsse an Schäfereibetriebe; Neuanlage und Erweiterung von Weideflächen; Maßnahmen zur regionalen Betriebserhaltung und -entwicklung nichtentwicklungsfähiger Betriebe; Bayern: Bayerisches Alpen- und Mittelgebirgsprogramm Teil A: Prämien für arbeitsextensive Viehhaltung Prämien für die Beweidung von landwirtschaftlichen Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen — beide Prämien nur dann, wenn die Ausgleichszulage innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe nicht gezahlt wird — Teil B: Zuschüsse für Motormäher an Betriebe in benachteiligten Gebieten Teil C: Zuschüsse für Wiedernutzung brachgefallener Flächen, Bodenverbesserungen usw. Förderung der Weide- und Alm/Alpwirtschaft; Landwirtschaftliches Wohnbauprogramm. Daneben fördern die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und 12460* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Bayern Investitionen für den Bereich Ferien auf dem Bauernhof. Außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe haben die Länder Baden-Württemberg und Bayern jeweils ein Agrarkreditprogramm des Landes als Grundförderung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe eingeführt; diese Programme umfassen auch einzelbetriebliche Förderungsbereiche. Alle vorgenannten Maßnahmen zusammengenommen erfordern einen finanziellen Aufwand von rund 97 Millionen DM; hiervon entfallen rund 50 Millionen auf die beiden letztgenannten Agrarkreditprogramme. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 97) : Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, Baugenehmigungsverfahren zu entbürokratisieren, und welche Ergebnisse hat sie dabei im Zusammenwirken mit den Bundesländern erreicht? Beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist eine Studiengruppe „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bauwesen" gebildet worden, in der auch Vertreter der drei Fraktionen aus dem 15. Bundestagsausschuß, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände mitwirken. Die Tätigkeit der Studiengruppe hat im Bereich des Bundesrechts zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht geführt, der zur Zeit in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird (Bundestags-Drucksache 8/2451). Für das Bauordnungsrecht haben die gesetzgebungsbefugten Länder mehrere Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens ausgearbeitet, die teilweise in den einzelnen Bundesländern bereits umgesetzt wurden bzw. noch umgesetzt werden. Diese verschiedenen Maßnahmen und nicht zuletzt die damit verbundene öffentliche Diskussion haben bewirkt, daß sich im Regelfall die Baugenehmigungsverfahren verkürzen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 98 und 99) : Wurden die vom Bund gewährten Mittel zur Durchführung von Wohnungsbauprogrammen zur Unterbringung von Spätaussiedlern in den vergangenen Jahren jeweils ausgeschöpft, und wenn nein, durch welche Länder nicht? Welche finanziellen Hilfen zur Durchführung von Wohnungsbauprogrammen erhalten im Jahr 1979 die einzelnen Bundesländer? Zu Frage B 98: Die vom Bund den Ländern gewährten Finanzhilfen zur Förderung des Wohnungsbaus für Spätaussiedler (und Zuwanderer aus der DDR) sind in den vergangen Jahren von den Ländern jeweils in Anspruch genommen, d. h. ausgeschöpft, worden. Das gilt auch für die Länder, die keine eigenen Wohnungsbauprogramme durchführen, sondern Aussiedler vorrangig im Rahmen des allgemeinen sozialen Wohnungsbaus unterbringen. Auf meine schriftliche Antwort vom 28. März 1979 auf Ihre Frage zur Durchführung von Wohnungsbauprogrammen in den Ländern und die Unterbringung der Spätaussiedler nehme ich insoweit Bezug. Zu Frage B 99: Für 1979 wurden an die Länder folgende Finanzhilfen des Bundes verteilt: 2. Förde- Aussiedler 1. Förde- rungsweg und Zurungsweg — Eigen- wanderer Land (Personen- tumsprogr. — (Personenkreis gem. (Personen- kreis gem. § 25 kreis gem. 25 II. WoBauG) § 88 a II. WoBauG) II. WoBauG) DM Baden- Württem- berg 73 072 000 152 292 000 48 181 464 Bayern 89 528 000 181 104 000 39 078 832 Berlin 15 128 000 32 928 000 15 275 196 Bremen 5 324 000 11 319 000 3 711 138 Hamburg 12 472 000 28 812 000 6 607 430 Hessen 43 544 000 92 610 000 24 833 804 Nieder- sachsen 26 914 000 121 422 000 25 061 792 Nordrhein- Westfalen 138 152 000 286 062 000 111 798 560 Rheinland- Pfalz 28 556 000 60 711 000 10 896 982 Saarland 6 429 000 18 522 000 2 144 776 Schleswig- Holstein 24 232 000 43 218 000 3 934 904 Da die Mittel des Landes Niedersachsen und des Saarlandes nach ihren eigenen Angaben im 1. Förderungsweg eine vorgesehene Beteiligungsquote von 70 v. H. nicht erreichen, wurde entsprechend den bereitgestellten Landesmitteln a) von dem für Niedersachsen vorgesehenen Betrag von 61 280 000 DM vorerst nur ein Teilbetrag von 26 914 000 DM, b) von dem für das Saarland vorgesehenen Betrag von 8 712 000 DM zunächst nur ein Teilbetrag von 6 429 000 DM freigegeben. Über die nicht verteilten Beträge können Niedersachsen und das Saarland verfügen, soweit und so- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12461* bald sie die Mittel aufbringen, die einer Quote von 70 v. H. entsprechen. Darüber hinaus ist der Bund bereit, über die Freigabe der noch nicht verteilten Beträge zu verhandeln, wenn die betreffenden Länder eine angemessene Aufstockung ihrer Mittel anbieten sollten und sich damit schrittweise den Beteiligungsquoten der übrigen Länder annähern. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 100 und 101) : Verlangt der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen von Angestellten, die in eine der Vergütungsgruppen VI b bis III der Anlage 1 a zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) höhergruppiert werden sollen, eine Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abzulegen ist? Wie vereinbart sich dieses Verfahren gegebenenfalls mit dem § 25 BAT, der das Prüfungserfordernis nur für Angestellte im Kommunaldienst vorsieht, und ist die Bundesregierung bereit, für eine Gleichbehandlung der genannten Angestellten mit den Angestellten im übrigen Bundesdienst zu sorgen, von denen eine solche Prüfung nicht verlangt wird? Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen verlangt von Angestellten, die in eine der Vergütungsgruppen VI b bis III der Anlage 1 a zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) höhergruppiert werden sollen, keine Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abzulegen ist. Um Haushaltseinnahmen und -ausgaben rechnerisch und sachlich feststellen zu können (§ 77 Abs. 1 Rechnungslegungsordnung — RRO —), ist es erforderlich, daß Bedienstete des Hauses zur rechnerischen und sachlichen Feststellung befugt sind. Auf Grund der intensiven und umfangreichen Mittelbewirtschaftung des BMB ist es notwendig, auch Beamten des mittleren Dienstes und den ihnen gleichgestellten Angestellten die rechnerische und ggf. sachliche Feststellungsbefugnis zuzuerkennen, denen diese Befugnisse grundsätzlich nicht zustehen. Auf Grund des § 117 RRO sind daher im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof Bestimmungen für die Zuerkennung der Befähigung zur rechnerischen Feststellung nach § 86 Abs. 1 RRO und zur sachlichen Feststellung nach § 80 Abs. 1 und 2 RRO erlassen worden. (Diese Bestimmungen sind zur Unterrichtung beigefügt.) Die Bestimmungen enthalten einen Hinweis, unter welchen Voraussetzungen der Nachweis der Befähigung zur rechnerischen und sachlichen Feststellung von Rechnungsbelegen als erbracht angesehen werden kann. Sie dienen somit dem Nachweis der Eignung, die erforderlich ist, um die notwendigen Funktionen zur Mittelbewirtschaftung auf dem jeweiligen Arbeitsplatz wahrnehmen zu können. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß von diesen Bestimmungen auch dann nicht abgewichen werden kann, wenn ein Angestellter eine langjährige Erfahrung im öffentlichen Dienst aufzuweisen hat. Im übrigen werden die genannten Bestimmungen seit vielen Jahren zum Vorteil der Angestellten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen angewendet: der Nachweis der Befähigung zur rechnerischen und sachlichen Feststellungsbefugnis ermöglicht nämlich bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern — insbesondere aus dem Schreibdienst — den Aufstieg in Sachbearbeiterfunktionen, der ihnen ohne diesen Nachweis verschlossen wäre. Bestimmungen für die Zuerkennung der Befähigung zur rechnerischen Feststellung nach § 86 Abs. 1 RRO und zur sachlichen Feststellung nach § 80 Abs. 1 und 2 RRO im Geschäftsbereich des Bundes- ministeriums für gesamtdeutsche Fragen Auf Grund des § 117 der Rechnungslegungsordnung für das Reich (RRO) vom 3. Juli 1929 (RMB1 S. 439) wird im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen zur Durchführung der §§ 80 Abs. 1 und 2, 86 Abs. 1 RRO folgendes bestimmt: I. Rechnerische Feststellung von Rechnungsbelegen nach §§ 84 ff. RRO 1. Zur rechnerischen Feststellung sind Beamte befähigt, die der Besoldungsgruppe A 9 und höher des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl I S. 993) angehören oder für eine dieser Besoldungsgruppen geprüft sind. 2. Zur rechnerischen Feststellung sind Angestellte befähigt, die mindestens der Vergütungsgruppe V b angehören, soweit ihre Heranziehung nach Lage der Verhältnisse geboten ist. 3. Sofern ein Bedürfnis vorliegt, kann die Befähigung zur rechnerischen Feststellung zuerkannt werden a) Beamten, die mindestens der Besoldungsgruppe A 6 angehören, b) Angestellten, die mindestens der Vergütungsgruppe VII angehören. 4. Die Befähigung zur rechnerischen Feststellung kann den Beamten und Angestellten nach Ziffer 3 nur zuerkannt werden, die a) nach ihrer Persönlichkeit, ihren Leistungen und Kenntnissen geeignet sind, die rechnerische Feststellung von Rechnungsbelegen in eigener Verantwortung zu treffen, b) mindestens 3 Monate in einem Arbeitsgebiet tätig gewesen sind, das die rechnerische Feststellungsbefugnis erfordert. 5. Die Eignung ist von den Beamten und Angestellten nach Ziffer 3 vor einem aus drei erfahrenen Beamten bestehenden Gremium nachzuweisen (Probearbeiten, Befragung). Hiervon kann insbesondere abgesehen werden, wenn die Beamten eine ihrer Laufbahn entsprechende Laufbahnprüfung bzw. die 12462* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Angestellten die Verwaltungsprüfung I oder II für Angestellte oder eine vergleichbare Fachprüfung abgelegt haben. II. Sachliche Feststellung von Rechnungsbelegen nach §§ 78 ff. RRO 1. Die sachliche Feststellung darf nur von Personen vorgenommen werden, die hierzu nach Ziffern 2 und 3 befähigt und auf Grund der in ihrer Dienststellung erlangten Kenntnis von den Vorgängen des einzelnen Falles oder von den ihnen darüber zur Verfügung stehenden Schriftstücken oder auf Grund ihrer Fachkenntnis tatsächlich in der Lage sind. 2. Zur sachlichen Feststellung sind Beamte befähigt, die der Besoldungsgruppe A 9 und höher des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGB1 I S. 993) angehören oder für eine dieser Besoldungsgruppen geprüft sind. 3. Zur sachlichen Feststëllung sind Angestellte befähigt, die mindestens der Vergütungsgruppe V b angehören, soweit ihre Heranziehung nach Lage der Verhältnisse geboten ist. 4. Sofern ein Bedürfnis vorliegt, kann die Befähigung zur sachlichen Feststellung in Ausnahmefällen zuerkannt werden a) Beamten, die mindestens der Besoldungsgruppe A 7 angehören, b) Angestellten, die mindestens der Vergütungsgruppe VI b angehören. 5. Die Befähigung zur sachlichen Feststellung kann den Beamten mid Angestellten nach Ziff.4 nur zuerkannt werden, die a) die Voraussetzungen der Ziff. 1 erfüllen, b) mindestens 6 Monate in einem Arbeitsgebiet tätig gewesen sind, das die sachliche Feststellungsbefugnis erfordert. 6. Die Eignung im Sinne der Ziff. 1 ist vor einem aus drei erfahrenen Beamten bestehenden Gremium nachzuweisen (Probearbeiten, Befragung) von a) den Beamten nach Ziff. 4, b) den Angestellten nach Ziffern 3 und 4, soweit sie den Vergütungsgruppen VI b — IV angehören. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Beamten und Angestellten die Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder die Verwaltungsprüfung II für Angestellte abgelegt haben. III. Allgemeine Bestimmungen 1. Die Befugnis zur rechnerischen und sachlichen Feststellung ist den Beamten und Angestellten nach Ziffern I 2 und 3, II 3 und 4 vom Personalreferat schriftlich unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und nur für das jeweilige Arbeitsgebiet zu erteilen. Der Sachbearbeiter des Haushalts wirkt bei der Zuerkennung der Befähigung zur rechnerischen und sachlichen Feststellung mit. 2. Der Vorprüfungsstelle, dem Haushaltsreferat und dem beteiligten Referat sind Abschriften der schriftlichen Mitteilungen nach Ziffer 1 zuzuleiten. Eine Abschrift ist zu den Personalakten zu nehmen. 3. Die Feststeller nach Ziffern I 3 und II 4 haben neben den Angaben über Amtsbezeichnung oder Dienststellung die Abkürzung „z.F.b." (zur Feststellung befugt) in Klammern anzufügen. Anlage 98 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 102) : In welchem Umfang hat die Bundesregierung die Risiken regenerativer Arten von Energieerzeugung und Umwandlung untersuchen lassen, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Untersuchungen über die Risiken der Solarenergie, die zum Ergebnis haben, daß die Solarenergie bezogen auf die Energieeinheit ein viel größeres Gefährdungspotential für die Bevölkerung aufweist als die Kernenergie (z. B. IAEA-Bulletin 21/1979, 1, S. 13)? In welchem Umfang die Bundesregierung die Risiken der verschiedenen Arten von Energieumwandlung hat untersuchen lassen und wie sie die einschlägigen Untersuchungen auf diesem Gebiet einschätzt, hat der Bundesminister des Innern in der Antwort vom 28. August 1978 auf Ihre Frage hin ausführlich dargestellt. Hierbei hat die Bundesregie, rung insbesondere auf die Problematik hingewiesen, die bei der Bewertung von Risikoabschätzungen in Rechnung gestellt werden muß. Die in dem IAEA Bulletin, Volume 21, Nr. 1, 1979, zitierte Studie „Risk of Energy Production" von H. Inhaber basiert auf den kanadischen Produktions-und Infrastrukturverhältnissen. Die Bundesregierung hat bisher keine eigenen vergleichenden Untersuchungen zum Risiko von Solarenergie- und Kernenergienutzung durchführen lassen und kann deshalb zu den zitierten Aussagen nicht Stellung nehmen. Für die Zukunft ist jedoch geplant, Methoden und Instrumente der Risikoanalyse weiterzuentwickeln und, soweit sinnvoll und möglich, zur Beschreibung der durch den Einsatz moderner Technologien bedingten Risiken einzusetzen. Daraus werden sich auch zusätzliche Anregungen zur Minimierung von Risiken für die im Rahmen des laufenden Programms Energieforschung und Energietechnologien laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ergeben. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 103 und 104) : Trifft es zu, daß das Bundeswissenschaftsministerium nicht bereit ist, den Trägern der überbetrieblichen Ausbildungsstätten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12463* im Baugewerbe seitens der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes (Wiesbaden) gewährten Darlehen als Eigenmittel im Sinne der Richtlinien zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Ausgabe 1973) anzuerkennen? Ist die Bundesregierung für den Fall, daß die vorstehende Annahme richtig ist, bereit, geeignete Schritte mit dem Ziel zu unternehmen, daß die ausschließlich von den Arbeitgebern des Baugewerbes aufgebrachten Mittel der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes (Wiesbaden) als Eigenmittel im Sinne der Richtlinien zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Ausgabe 1973) anerkannt werden? Zu Frage B 103: Vor Anlaufen des Schwerpunktprogramms zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten im Jahre 1974 waren die Investitionen in diesem Bereich überwiegend durch Aufnahme von Darlehen der Träger bei der Bundesanstalt für Arbeit und bei Geschäftsbanken finanziert worden. Hierdurch war eine erhebliche Belastung der Träger durch den Kapitaldienst eingetreten. Das neue Programm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft wurde daher so konzipiert, daß es diese Belastungen für die Zukunft vermeidet. Dies geschieht einmal dadurch, daß aus Haushaltsmitteln nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 80 v. H. der förderungsfähigen Gesamtkosten bewilligt werden. Dementsprechend ist die Quote der zumindest erforderlichen Eigenbeteiligung auf 10 v. H. der förderungsfähigen Gesamtkosten erheblich gesenkt worden, da weitere 10 % in der Regel die Länder tragen. Dieser geringe Eigenanteil ist kapitaldienstfrei aufzubringen, damit keine Belastung des Trägers bei den laufenden Kosten eintritt. Eine solche Leistung ist zumutbar, weil sonst das Eigeninteresse des Trägers an der Investition nicht hinreichend zum Ausdruck käme. Aus dieser Regelung folgt, daß im Rahmen der 10prozentigen Mindestquote an Eigenmitteln Darlehen von dritter Seite nicht eingesetzt werden können. Dies gilt auch für Darlehen der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes. Da diese Mittel zudem für einen anderen Zweck als die Errichtung überbetrieblicher Ausbildungsstätten angesammelt werden, kann dem Umstand, daß sie von den Arbeitgebern des Baugewerbes aufgebracht werden, keine entscheidende Bedeutung zugemessen werden. Zu Frage B 104: Aus den geschilderten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, Darlehen der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes künftig als Eigenmittel im Rahmen der Mindestbeteiligungsquote von 10 v. H. der förderungsfähigen Gesamtkosten anzuerkennen.
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    Weitere Zusatzfragen werden nicht gewünscht. — Dann rufe ich die Frage 71 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
    Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Kreise und Gemeinden für Pflegekinder Bekleidungsbeihilfe in unterschiedlicher Höhe gewähren, und wie könnte eine Vereinheitlichung erreicht werden?
    Herr Staatssekretär.
    Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fiebig, das geltende Jugendwohlfahrtsgesetz enthält weder eine präzise Regelung über die Bemessung des Familienpflegegeldes insgesamt noch darüber, welche Leistungen mit dem Familienpflegegeld abgegolten werden.
    Der Regierungsentwurf eines Jugendhilfegesetzes sieht eine Ermächtigung vor, die das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in die Lage versetzen soll, diese Fragen im Wege einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einheitlich zu regeln. Insoweit bleibt der Fortgang der parlamentarischen Beratungen hier in diesem Hause abzuwarten.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Keine Zusatzfragen. —
Ich rufe die Frage 72 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
Hält die Bundesregierung die Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1977 (Az. VC 22/77) für voll gerechtfertigt, daß in jedem Fall die Jugendhilfe nachrangig eintritt, wenn Enkelkinder bei Großeltern aufwachsen, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, Pflegegeldzahlungen durch den Jugendhilfeträger an Großeltern wenigstens in den Fällen sicherzustellen, in denen den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen ist?
Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: Im Interesse des Kindes und zur Vermeidung seiner Unterbringung bei Fremden oder in Heimen ist die Bundesregierung an einer Pflegegeldzahlung auch an Großeltern interessiert. Deshalb sollte auch den bei Großeltern untergebrachten und von ihnen betreuten



Parl. Staatssekretär Zander
Enkelkindern der Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts zustehen.
Diese Frage entscheiden die Jugendämter jedoch im weisungsfreien Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Diese verstehen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts großenteils in dem von Ihnen dargestellten Sinne und orientieren ihre Pflegegeldpraxis daran.
Die Tatsache, daß Großeltern dem Enkelkind gegenüber nach § 1601 BGB unterhaltspflichtig sind, bildet einen der maßgeblichen Gesichtspunkte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Tatsache aber, daß den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen ist, spielt bei der Zahlung von Pflegegeld keine Rolle, weil die Eltern auch nach Entzug des Sorgerechts dem Kind gegenüber, und zwar vor den Großeltern, unterhaltspflichtig sind und bleiben.

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    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fiebig.