Protokoll:
8155

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 155

  • date_rangeDatum: 18. Mai 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 08:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:03 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/155 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 155. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 28. Mai 1979 . . . 12377 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse . 12377 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12377 B Beratung des Jahresberichts 1978 des Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 8/2625 — Ernesti CDU/CSU 12391 A Horn SPD 12393 A Möllemann FDP 12395 A Dr. Apel, Bundesminister BMVg 12398 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - Drucksache 8/2467 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drucksache 8/2868 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Dritten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchtsbeträge nach § 21 Abs. 2 BAföG - Drucksachen 8/2269, 8/2868 — Daweke CDU/CSU 12401 C Vogelsang SPD 12404 C Frau Schuchardt FDP . . . . . . . 12406 B Voigt (Sonthofen) CDU/CSU 12408 D Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . . 12410 D, 12416 A Dr. Hornhues CDU/CSU 12414 B Lattmann SPD 12416 A Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 12417 D Rühe CDU/CSU 12419 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Fragestunde — Drucksache 8/2839 vom 11. 05. 1979 — Unterrichtung des Magazins „Der Spiegel" über Sitzungen der Bundesregierung sowie Wahrung der Vertraulichkeit der Kabinettsberatungen MdlAnfr A96 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A97 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 12378 A, B, C, D, 12379 A, B, C, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU 12378 B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 12379 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 12379 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12379 C Übereinkunft zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem niedersächsischen Ministerpräsidenten hinsichtlich des Entsorgungszentrums in Gorleben MdlAnfr A98 11.05.79 Drs 08/2839 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . . 12379 D, 12380 A, C, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU . . . . 12380 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12380 C Aufnahme politischer Gefangener aus Argentinien in der Bundesrepublik MdlAnfr A11 11.05.79 Drs 08/2839 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12380 D, 12381 B ZusFr Thüsing SPD 12381 B Bildung und Zusammensetzung der zur Durchführung der Kulturabkommen mit Polen und der Tschechoslowakei vorgesehenen „Gemischten Kommissionen" MdlAnfr A99 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12381 C, 12382A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 12381 D, 12382 A Bemühungen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge um Kontakte mit polnischen Behörden MdlAnfr A100 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hupka, CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12382 B, C, D, 12383 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12382 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 12382 D ZusFr Voigt' (Sonthofen) CDU/CSU . . 12383 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 12383 A Äußerungen des UNO-Botschafters von Wechmar über die Möglichkeit eines Einsatzes der Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der UNO MdlAnfr A103 11.05.79 Drs 08/2839 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12383 B, C, D ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . 12383 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12383 C Wehrgerechtigkeit für in heimatferne Standorte einberufene Soldaten MdlAnfr A56 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Enders SPD MdlAnfr A57 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 12383 D, 12384 A, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 12384 C, D Benachteiligung der Kinder von Bundeswehrangehörigen durch häufige Versetzungen MdlAnfr A58 11.05.79 Drs 08/2839 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 12385 A Ausbildung von Ärzten aus Ländern der Dritten Welt zum Facharzt an deutschen Krankenhäusern sowie Vereinheitlichung der Handhabung der Genehmigungspraxis der Behörden des Bundes und der Länder zur Ausübung des ärztlichen Berufs MdlAnfr A12 11.05.79 Drs 08/2839 Gattermann FDP MdlAnfr A13 11.05.79 Drs 08/2839 Gattermann FDP Antw PStSekr Zander BMJFG 12385 C, D, 12386 A ZusFr Gattermann FDP . . . . . . . . 12385 D Gewährung der Familienhilfe für Pflegekinder durch die Krankenkasse der Pflegeeltern MdlAnfr A68 11.05.79 Drs 08/2839 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . .12386 B, C ZusFr Kuhlwein SPD 12386 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 III Zulässigkeit der Anrechnung von Kindergeldzahlungen auf das Pflegegeld MdlAnfr A69 11.05.79 Drs 08/2839 Marschall SPD MdlAnfr A70 11.05.79 Drs 08/2839 Marschall SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . . 12386 D, 12387 A, B, C ZusFr Marschall SPD 12387 A, B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . .12387 B Vereinheitlichung der Bekleidungsbeihilfe für Pflegekinder; Pflegegeldzahlungen durch den Jugendhilfeträger an Großeltern für die bei ihnen aufwachsenden Enkelkinder MdlAnfr A71 11.05.79 Drs 08/2839 Fiebig SPD MdlAnfr A72 11.0539 Drs 08/2839 Fiebig SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . 12387 D, 12388 A ZusFr Fiebig SPD 12388 A Kindergesicherte Flaschen- bzw. Behälter- verschlüsse für sogenannte Haushaltsgifte MdlAnfr A73 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 12388 C, D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . 12388 D Abbau des „Gedeckzwangs" und Ermäßigung der Preise für alkoholfreie Getränke in Diskotheken und Beatschuppen MdlAnfr A74 11.05.79 Drs 08/2839 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12389 A Aufrechterhaltung des Personenverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Lauffen—Leonbrunn MdlAnfr A77 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . ,12389 B, C, D ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . .12389 C, D Priorität des Baus der A 4 Olpe—Bad Hersfeld MdlAnfr A78 11.05.79 Drs 08/2839 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . . .12390 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . .12390 A, B Vergabe öffentlich geförderter Werkswohnungen MdlAnfr A85 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hoffacker CDU/CSU 12390 D Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 12420 D Nächste Sitzung 12441 *A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12421* A Anlage 2 Auswirkung der Preiserhöhung für Dieselkraftstoff in der Landwirtschaft der einzelnen EG-Länder; Butterverbilligungsaktion in der EG MdlAnfr Al 11.05.79 Drs 08/7839 Painter FDP MdlAnfr A2 11.05.79 Drs 98/2839 Paintner FPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 12421 *C Anlage 3 Hilfe der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit bei der Einrichtung sogenannter Bio-Gas-Projekte in Entwicklungsländern MdlAnfr A5 11.05.79 Drs 08/2839 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12422*C Anlage 4 Vervollständigung der im Bericht der Bundesregierung vom 6. Mai 1976 (Drucksache 7/5160) gegebenen Hinweise MdlAnfr A27 11.05.79 Drs 8/2839 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 12422*D Anlage 5 Aufkommen aus der sogenannten BergbauAltlast sowie Änderung der Abgaben MdlAnfr A37 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A38 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12423* A Anlage 6 Preissteigerung bei leichtem Heizöl und Dieselkraftstoff sowie Kontingentierung der Zuteilungen an Mineralölhändler durch die Mineralölunternehmen MdlAnfr A40 11.05.79 Drs 08/2839 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A41 11.05.79 Drs 08/2839 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12424* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 7 Einsetzbarkeit der Methode Bio-Gas als alternativer Energieträger MdlAnfr A42 11.05.79 Drs 08/2839 Oostergetelo SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12424*C Anlage 8 Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur MdlAnfr A44 11.05.79 Drs 08/2839 Stockleben SPD MdlAnfr A45 11.05.79 Drs 08/2839 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12425*A Anlage 9 Vereinbarungen mit ausländischen Staaten, insbesondere mit Australien, über die Zahlung von Renten an ehemalige deutsche Staatsangehörige MdlAnfr A54 11.05.79 Drs 08/2839 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A55 11.05.79 Drs 08/2839 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12425*C Anlage 10 Verwendbarkeit des als Bordhubschrauber vorgesehenen „Sea Lynx MK II" sowie Zusammenarbeit zwischen den „Sea Lynx"-Benutzern und Fertigungsanteil für die deutscher Industrie MdlAnfr A59 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A60 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12426*A Anlage 11 Verteilung der Kosten für die Neuzulassung von Arzneimitteln auf die folgenden Zulassungen MdlAnfr A61 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 12426*C Anlage 12 Beeinflussung der Frauen im Rollenkonflikt zwischen Beruf und Kind zugunsten der Familie MdlAnfr A62 11.05.79 Drs 08/2839 Lambinus SPD MdlAnfr A63 11.05.79 Drs 08/2839 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 124264D Anlage 13 Ermöglichung der Beschäftigung Auszubildender im Fleischerhandwerk ab 6 Uhr durch Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes MdlAnfr A64 11.05.79 Drs 08/2839 Milz CDU/CSU MdlAnfr A65 11.05.79 Drs 08/2839 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 12427*C Anlage 14 Umfang des Transports gefährlicher Güter auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland sowie Erlaß von Sicherheits-und Schutzvorschrif ten MdlAnfr A75 11.05.79 Drs 08/2839 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12428*A Anlage 15 Kürzung der Forschungsgelder der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Untersuchung der Sicherheit von Schulkindern im Verkehr MdlAnfr A76 11.05.79 Drs 08/2839 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12428*B Anlage 16 Ermäßigung der Fahrpreise des DB-BusVerkehrs für Senioren, Gruppenreisende und Schüler MdlAnfr A79 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A80 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12428* C Anlage ,17 Freistellung von Postbediensteten zur Erfüllung der Aufgabe als Gemeinderatsmitglied MdlAnfr A81 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . .12428* D Anlage 18 Beschleunigung der Beförderung von Postgut MdlAnfr A82 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . .12429* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 V Anlage 19 Berechnung von Telefongebühren für nicht zustande gekommene Gespräche im Fernsprechverkehr zwischen West-Berlin und Ost-Berlin MdlAnfr A83 11.05.79 Drs 08/2839 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A84 11.05.79 Drs 08/2839 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . .12429*B Anlage 20 Freistellung von Werkswohnungen gemäß § 7 des Wohnungsbindungsgesetzes sowie Lockerung der Belegungsbindung bei firmengebundener Gemeinnützigkeit MdlAnfr A86 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12429'C Anlage 21 Diskriminierung von Ausländern auf dem Wohnungsmarkt MdlAnfr A87 11.05.79 Drs 08/2839 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12429'D Anlage 22 Beteiligung von der Kernenergienutzung skeptisch gegenüberstehenden Wissenschaftlern an der Studie des BMFT über Reaktorsicherheit MdlAnfr A89 11.05.79 Drs 08/2839 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12430*A Anlage 23 Förderung von Projekten der wissenschaftlichen Akademien zur Herausgabe von Musiker-G esamtausgaben MdlAnfr A90 11.05.79 Drs 08/2839 Pfeifer CDU/CSU MdlAnfr A91 11.05.79 Drs 08/2839 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12430*B Anlage 24 Änderung des § 15 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes betreffend Angabe von Gründen bei einer Kündigung während der Probezeit MdlAnfr A92 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12430*D Anlage 25 Entwicklung des Angebots an Teilzeitarbeitsplätzen für Frauen in den letzten Jahren MdlAnfr A94 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A95 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12431 *C Anlage 26 Verhandlungen mit Argentinien über den Bau von Kernkraftwerken und die Lagerung von Atommüll MdlAnfr A101 11.05.79 Drs 08/2839 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A102 11.05.79 Drs 08/2839 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12432*A Anlage 27 Auffassung des Bundeskanzlers über die anhaltende Gesetzesflut SchrAnfr B1 11.05.75 Drs 08/2839 Ey CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 12432*B Anlage 28 Eröffnung der Bibliothek im Goethe-Institut in Tokio SchrAnfr B2 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12432'C Anlage 29 Mangelnde Hilfe des Generalkonsulats in Thessaloniki für die Witwe eines in Griechenland im Urlaub Verstorbenen SchrAnfr B3 11.05.79 Drs 08/2839 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr B4 11.05.79 Drs 08/2839 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12432"D Anlage 30 Äußerungen des Pressereferenten an der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bern über die deutsche Wiedervereinigung SchrAnfr B5 11.0539 Drs 08/2839 Werner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12433*B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 31 Anwendung der Bestimmungen der von den Ostblockstaaten ratifizierten Konvention über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in diesen Staaten, insbesondere in Polen SchrAnfr B6 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12433*C Anlage 32 Einbeziehung der Chirurgen und Krankenhäuser in den Katastrophenschutz SchrAnfr B7 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12433*D Anlage 33 Aufklärung von Brandstiftungen sowie Höhe der Schäden SchrAnfr B8 11.05.79 Drs 08/2839 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12434*A Anlage 34 Finanzielle Einbußen der Beihilfeberechtigten durch den Ausschluß von Sachleistungen einer Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung von der Beihilfe gem. Nr. 3 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen SchrAnfr B9 11.05.79 Drs 08/2839 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12434*B Anlage 35 Verwirklichung des EG-Rechts der beruflichen Niederlassungsfreiheit für Berufssportler in der Bundesrepublik SchrAnfr B10 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12434*C Anlage 36 Personelle und materielle Ausstattung der Deutschen Welle sowie Qualität der Sendungen SchrAnfr B11 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. . . 12435*B Anlage 37 Risse im Siedewasserreaktor Philippsburg I SchrAnfr B12 11.05.79 Drs 08/2839 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12435*D Anlage 38 Vollzug der Trinkwasserverordnung in ländlichen Bereichen SchrAnfr B13 11.05.79 Drs 08/2839 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12436*A Anlage 39 Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beamte im Wechselschichtdienst SchrAnfr B14 11.05.79 Drs 08/2839 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B15 11.05.79 Drs 08/2839 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12436*B Anlage 40 Erhöhung der Haushaltsmittel des Einzelplans 36 für den Ausbau der zivilen Verteidigung SchrAnfr B16 11.05.79 Drs 08/2839 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12436*D Anlage 41 Eingliederung der Bundeswehr in den Katastrophenschutz SchrAnfr B17 11.0539 Drs 08/2839 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12437*A Anlage 42 Belastung der Luft in Ballungsgebieten durch die in Kraftfahrzeugabgasen enthaltenen karzinogenverdächtigen Stoffe und durch Kohlenmonoxid SchrAnfr B18 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12437*D Anlage 43 Nutzung der Sportanlagen des Bundesgrenzschutzes zum Training der Spitzensportler SchrAnfr B19 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12438*B Anlage 44 Wirtschaftsspionage der DDR in der Bundesrepublik Deutschland sowie dadurch bedingte Einsparungen für Forschungs-und Entwicklungsprojekte SchrAnfr B20 11.05.79 Drs 08/2839 Jäger (Wangen) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 VII SchrAnfr B21 11.05.79 Drs 08/2839 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12438*C Anlage 45 Einbeziehung der Handelsrichter in das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter SchrAnfr B22 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12439*A Anlage 46 Gesetzliche Haftungsregelung für Schäden, die von einem im, elterlichen Haushalt lebenden geistesschwachen Volljährigen verursacht werden SchrAnfr B23 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12439*B Anlage 47 Bestimmung der für Asylverfahren zuständigen Verwaltungsgerichte sowie Einführung der künftig zuständigen Richter in ihre Aufgaben SchrAnfr B24 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12439*C Anlage 48 Einsatz von Altpapier SchrAnfr B25 11.05.79 Drs 08/2839 Gerstein, CDU/CSU SchrAnfr B27 11.05.79 Drs 08/2839 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12440*B Anlage 49 Steuerliche Förderung der Verwendung zurückgewonnener Rohstoffe SchrAnfr B26 11.05.79 Drs 08/2839 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12440*D Anlage 50 Mindereinnahmen der Stiftungen für gemeinnützige Wissenschaftsförderung durch die Körperschaftsteuerreform 1977 SchrAnfr B28 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12441 *A Anlage 51 Unterschiedliche Behandlung von Bundesbediensteten bei der Wohnungsfürsorge SchrAnfr B29 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12442*A Anlage 52 Konkurrenzkampf der Mineralölmarkengesellschaften gegenüber den „Freien Tankstellen" SchrAnfr B30 11.05.79 Drs 08/2839 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12442'B Anlage 53 • Entwicklung der Einnahmen aus Lizenzen und Patentverwertung der (Kernforschungsanlagen Jülich und Karlsruhe seit 1970 SchrAnfr B31 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12442*C Anlage 54 Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch Waffenexportgeschäfte der Firma „Euromissile" SchrAnfr B32 11.05.79 Drs 08/2839 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12443'A Anlage 55 Durchführung von Probebefragungen bei den durch die Bundesstatistik betroffenen Unternehmen vor Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke sowie Ausgleich für die Sonderbelastung SchrAnfr B39 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B33 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12443*C Anlage 56 Schiffsbauaufträge für deutsche Werf ten in den letzten fünf Quartalen sowie Beurteilung des Werfthilfeprogramms SchrAnfr B35 11.05.79 Drs 08/2839 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12444*B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 57 Versorgungsengpaß und Preissteigerungen für Heizöl und Benzin sowie Unterbindung der überhöhten Preisforderungen der Mineralölunternehmen SchrAnfr B36 11.05.79 Drs 08/2839 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B37 11.05.79 Drs 08/2839 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B38 11.05.79 Drs 08/2839 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12444*C Anlage 58 Aufhebung der Einfuhrbeschränkung der EG für Tapioka aus Thailand SchrAnfr B44 11.05.79 Drs 08/2839 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr B40 11.05.79 Drs 08/2839 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12445*B Anlage 59 Äußerung von Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff über die Umfunktionierung der Maifeiern durch den DGB SchrAnfr B41 11.05.79 Drs 08/2839 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12445*D Anlage 60 Unterbindung der insbesondere von den Niederlanden praktizierten Wettbewerbsverzerrungen auf dem Eiermarkt SchrAnfr B42 11.05.79 Drs 08/2839 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12446*A Anlage 61 Schutz der deutschen Geflügelwirtschaft gegen die subventionierte niederländische Geflügelwirtschaft SchrAnfr B43 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12446*B Anlage 62 Kennzeichnung abgepackter Eier nur mit einem Zahlencode sowie Verkauf unsortierter niederländischer Eier in der Bundesrepublik Deutschland als deutsche Eier SchrAnfr B44 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B45 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12446*D Anlage 63 Normen für die für die Gruppenhaltung von Kälbern vorgesehene Mindestfläche SchrAnfr B46 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B47 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12447*B Anlage 64 Bekämpfung der seuchenartig auftretenden Viruserkrankung (französische Grippe) bei Rindern SchrAnfr B48 11.05.79 Drs 08/2839 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . .12447*D Anlage 65 Beteiligung der Betroffenen bei der Vorbereitung für ein „Künstlersozialversicherungsgesetz" SchrAnfr B49 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B50 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . .12448*A Anlage 66 Nichtbesetzung von Zivildienstplätzen insbesondere bei der Caritas, wegen schleppender Abwicklung der Verfahren zur Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern SchrAnfr B51 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B52 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12448*C Anlage 67 Staatshaftungsansprüche wegen des Fahrverbots während der Schneekatastrophe in Norddeutschland SchrAnfr B53 11.05.79 Drs 08/2839 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . .12448*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 IX Anlage 68 Benutzung yon je einer Luftwaffenmaschine an einem Tag von Brüssel nach Bonn durch drei Bundesminister sowie Bereitstellung einer Militärmaschine für einen Mitarbeiter des SPD-Parteivorstandes SchrAnfr B54 11.05.79 Drs 08/2839 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B55 11.05.79 Drs 08/2839 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12449*C Anlage 69 Verbesserung des Stellenvorbehalts und Stellenschlüssels ( 8 des Soldatenversorgungsgesetzes) sowie der Arbeitslosenversicherung für Zeitsoldaten SchrAnfr B56 11.05.79 Drs 08/2839 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12449*D Anlage 70 Kosten für ein Militärmuseum in KoblenzEhrenbreitstein sowie Nutzung des Wehrgeschichtlichen Museums Rastatt SchrAnfr B57 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B58 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12450*C Anlage 71 Rechtfertigung des Umbaus der Energieversorgungszentralen in den Kasernen der Bundeswehr von Kohle auf Ö1 SchrAnfr B59 11.05.79 Drs 08/2839 Kirschner SPD SchrAnfr B60 11.05.79 Drs 08/2839 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg .12450*D Anlage 72 Sanierung des Wehrgeschichtlichen Museums in Rastatt SchrAnfr B61 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B62 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B63 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B64 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg .12451*B Anlage 73 Pockenschutzimpfpflicht für Kinder von Gastarbeitern SchrAnfr B65 11.05.79 Drs 08/2839 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 12451*D Anlage 74 Betriebsfeier des Bundesgesundheitsamtes am 20. Juli 1978 SchrAnfr B66 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B67 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 12452*A Anlage 75 Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Schutzimpfung von Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren gegen Röteln SchrAnfr B68 11.05.79 Drs 08/2839 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 12452"B Anlage 76 Termin für den hochwasserfreien Ausbau der B 42 im Abschnitt (Neuwied)-FahrIrlich SchrAnfr B69 11.05.79 Drs 08/2839 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . .12452*D Anlage 77 Einrichtung einer Auffahrt bzw. Ausfahrt beim Bau der A 39 zwischen den Gemeinden Schandelah und Hordorf bei Kreuzung der K 44 SchrAnfr B30 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B31 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12453*A Anlage 78 Umschulung oder frühzeitige Pensionierung berufsunfähiger Lokomotivführer SchrAnfr B72 11.05.79 Drs 08/2839 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B33 11.05.79 Drs 08/2839 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B74 11.05.79 Drs 08/2839 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B75 11.05.79 Drs 08/2839 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . .12453*B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 79 Einbeziehung unterhaltsberechtigter verheirateter Kinder in die Fahrpreisermäßigung der Bundesbahn für kinderreiche Familien SchrAnfr B76 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12453*D Anlage 80 Notwendigkeit des Baus der A 4 zwischen dem Autobahnkreuz Wenden und dem Autobahndreieck Hattenbach SchrAnfr B77 11.05.79 Drs 08/2839 Milz CDU/CSU SchrAnfr B78 11.05.79 Drs 08/2839 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . .. . 12453*D Anlage 81 Notwendigkeit des Baus der A 48 (Westerwald-Autobahn) SchrAnfr B79 11.05.79 Drs 08/2839 Peiter SPD SchrAnfr B80 11.05.79 Drs 08/2839 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12454*A Anlage 82 Planfeststellungsverfahren für den Bau der B 31 (neu) im Raum Kressborn SchrAnfr B81 11.05.79 Drs 08/2839 Bindig SPD SchrAnfr B82 11.05.79 Drs 08/2839 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 12454*B Anlage 83 Planung einer Ortsdurchfahrt in Teisendorf im Zuge: der B 304 SchrAnfr B83 11.05.79 Drs 08/2839 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 12454*C Anlage 84 Organisatorische Maßnahmen der Bundesbahn und Bundespost in den neu entstehenden Landkreisen Gießen und WetzlarDillenburg SchrAnfr B84 11.05.79 Drs 08/2839 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B85 11.05.79 Drs 08/2839 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV/BMP . . 12454*D Anlage 85 Errichtung öffentlicher Fernsprechzellen in Gemeindeortsteilen ohne sonstige öffentliche Fernsprecher SchrAnfr B86 11.05.79 Drs 08/2839 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 12455*A Anlage 86 Extrem hohe Raten vorzeitiger Zurruhesetzung im einfachen und mittleren Dienst bei der Betriebsverwaltung der Bundespost; entsprechende Verhältnisse bei der Bundesbahn SchrAnfr B87 11.05.79 Drs 08/2839 Würtz SPD SchrAnfr B88 11.05.79 Drs 08/2839 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP/BMV . . 12455*B Anlage 87 Flexiblere Arbeitszeitgestaltung im Hotel-und Gaststättengewerbe SchrAnfr B89 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1245513 Anlage 88 Einführung des Feiertagstarifs am Buß- und Bettag im gesamten Fernsprechnetz der Bundespost SchrAnfr B90 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 1245613 Anlage 89 Zuteilung einer neuen Vorwahlnummer für die Stadt Bonn SchrAnfr B91 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12456*B Anlage 90 Verwirklichung des Beschlusses der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 20. April 1978 betreffend Ausgestaltung der Fernsprechnahbereiche SchrAnfr B92 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12456C* Anlage 91 Unzuträglichkeiten und Verwaltungsaufwand durch die unterschiedliche Definition der Betriebskosten nach der Neubaumietenverordnung und der zweiten Berechnungsverordnung SchrAnfr B93 11.05.79 Drs 08/2839 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12457*A Anlage 92 Jährlicher Landverbrauch durch infrastrukturelle Maßnahmen, wie Straßen-, Siedlungs-, zunehmender Städtebau und Energieanlagenbau SchrAnfr B94 11.05.79 Drs 08/2839 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12457*B Anlage 93 Anteil der Landwirtschaft und des ländlichen Raums an den wohnungs- und städtebaulichen Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau SchrAnfr B95 11.05.79 Drs 08/2839 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12457*D Anlage 94 Programme der Länder zur eigenbetrieblichen Förderung SchrAnfr B96 11.05.79 Drs 08/2839 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 12459*B Anlage 95 Entbürokratisierung der Baugenehmigungsverfahren SchrAnfr B97 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12460*A Anlage 96 Inanspruchnahme der vom Bund zum Wohnungsbau für Spätaussiedler gewährten Mittel durch die Länder sowie finanzielle Hilfen für 1979 SchrAnfr B98 11.0539 Drs 08/2839 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B99 11.0539 Drs 08/2839 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12460*B Anlage 97 Ablegen einer Prüfung als Voraussetzung für die Höhergruppierung in die Vergütungsgruppen VI b bis III der Anlage 1 a BAT im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen SchrAnfr B100 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B101 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 12461*A Anlage 98 Berechnungen über das Gefährdungspotential von Solar- und Kernenergie SchrAnfr B102 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 12642*C Anlage 99 Anerkennung von Darlehen der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes an Träger der überbetrieblichen Ausbildungsstätten im Baugewerbe als Eigenmittel SchrAnfr B103 11.05.79 Drs 08/2839 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAnfr B104 11.05.79 Drs 08/2839 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12462*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12377 155. -Sitzung Freitag, den 18. Mai 1979 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 18. 5. Dr. van Aerssen ** 18. 5. Dr. Aigner ** 18. 5. Alber ** 18. 5. Frau Benedix 18. 5. Dr. von Bismarck 18.5. Dr. Böhme (Freiburg) 18. 5. Braun 18. 5. Büchner (Speyer) * 18. 5. Dr. Dollinger 18. 5. Fellermaier ** 18. 5. Flämig ** 18. 5. Frau Dr. Focke 18. 5. Friedrich (Würzburg) 18. 5. Dr. Fuchs 18. 5. Haberl 18. 5. Handlos * 18. 5. Hauser (Krefeld) 18. 5. Dr. Haussmann 18. 5. Frau Hürland 18. 5. Jäger (Wangen) 18. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) ** 18. 5. Jaunich 18.5. Dr. Jentsch (Wiesbaden) 18. 5. Katzer 18. 5. Dr. h. c. Kiesinger 18. 5. Klinker 18. 5. Kolb 18. 5. Leber 18. 5. Lemp ** 18. 5. Lücker ** 18. 5. Dr. Mende 18. 5. Müller (Bayreuth) 18. 5. Müller (Mülheim) " 18. 5. Müller (Remscheid) 18. 5. Dr. Müller-Hermann " 18. 5. Müller (Wadern) " 18. 5. Neuhaus 18. 5. Offergeld 18. 5. Pieroth 18. 5. Rapp (Göppingen) 18. 5. Dr. Reimers 18. 5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 18. 5. Dr. Ritz 18. 5. Dr. Rose 18. 5. Frau Schlei 18. 5. Schmidt (Wuppertal) 18. 5. Schreiber ** 18. 5. Dr. Schwörer ** 18. 5. Seefeld ** 18. 5. Spranger 18. 5. Dr. Starke (Franken) " 18. 5. Frau Dr. Walz 18. 5. Dr. Warnke 18. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wawrzik ** 18. 5. Weber (Heidelberg) 18. 5. Wohlrabe 18. 5. Zeitler 18. 5. Zeyer 18. 5. Zywietz ** 18. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2839 Fragen A 1 und 2) : Hat die Bundesregierung einen Uberblick darüber, in welchem Maß sich infolge der Energieverteuerung die Dieselkraftstoffpreise in der Landwirtschaft in den einzelnen EG-Ländern erhöht haben, und wie kann sichergestellt werden, daß von daher keine Wettbewerbsveizerrungen auftreten? Welche Butterverbilligungsaktionen laufen gegenwärtig in der Europäischen Gemeinschaft, und welche Überlegungen gibt es für weitere derartige Maßnahmen? Zu Frage A 1: Angaben über die jüngere Entwicklung der Dieselkraftstoffpreise für die Landwirtschaft liegen für die übrigen EG-Länder bisher kaum vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß auch in den anderen Ländern ähnliche Preiserhöhungen wie in der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sind. So war im März Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland um rd. 16 °/o teurer als im Dezember, in Dänemark z. B. um rd. 17 °/o. Wettbewerbsverzerrungen auf Grund dieser Preiserhöhungen sind bisher nicht bekannt geworden. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung mit Aufmerksamkeit. Sie ist jedoch davon überzeugt, daß der freie Wettbewerb auf dem Dieselkraftstoffmarkt einen Gleichklang der Entwicklungen am besten sicherstellt. Zu Frage A 2: Zur Zeit werden in der EG folgende Butterverbilligungsaktionen durchgeführt: 1. Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen für die Herstellung von Backwaren, Speiseeis und anderen Lebensmitteln (VO [EWG] Nr. 262/79). Im Jahre 1978 wurden im Rahmen dieser Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland 74 748 t Butter, in der EG 103 430 t Butter abgesetzt. 2. Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen an gemeinnützige Einrichtungen (VO [EWG] Nr. 1717/72). Im Jahre 1978 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 10 099 t Butter, in der EG 22 396 t Butter an gemeinnützige Einrichtungen abgesetzt. 3. Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen an die Streitkräfte und ihnen gleichgestellte Einheiten (VO [EWG] Nr. 1282/72). 12422* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Im Jahre 1978 wurden im Rahmen dieser Maßnahme in der Bundesrepublik Deutschland 3 587 t Butter, in der EG 8 214 t Butter abgesetzt. 4. Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen für den unmittelbaren Verbrauch in Form von Butterreinfett (VO [EWG] Nr. 649/78). lm Jahre 1978 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 2 539 t Butter, in der EG 2 804 t Butter zur Herstellung von Butterreinfett abgesetzt. 5. Gewährung einer Beihilfe für den Butterverbrauch (VO [EWG] Nr. 880/77). Diese Maßnahme ermächtigt die Mitgliedstaaten, Verbraucherbeihilfen zu gewähren. Aus Mitteln der Gemeinschaft werden bei einer Verbilligung von 20 RE für 100 kg Butter 25 % und bei einer Verbilligung von 20 bis 56 RE für 100 kg Butter 50 % des Verbilligungsbetrages als Beihilfenteilbetrag getragen. Zur Zeit machen von dieser Regelung Dänemark, Irland, Luxemburg und das Vereinigte Königreich Gebrauch. 6. Im Wirtschaftsjahr 1978/79 wurde eine „Molkereibutteraktion" (VO [EWG] Nr. 1901/78) in der Gemeinschaft durchgeführt, die inzwischen ausgelaufen ist. Aus Interventionsbeständen wurden hierbei — unter 100%iger Finanzierung der Verbilligung aus EG-Mitteln — wahlweise je Mitgliedstaat eine größere Menge mit einer Verbilligung von 35 RE für 100 kg Butter oder eine kleinere Menge mit einer Verbilligung von 75 RE für 100 kg Butter abgegeben. Während die Bundesrepublik Deutschland sich für die Verbilligung einer größeren Menge entschied (35 700 t), machten Frankreich, Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Irland mit insgesamt 29 700 t von der zweiten Möglichkeit Gebrauch. Mangels entsprechender Interventionsbestände wurden für Italien und das Vereinigte Königreich gemeinschaftlich finanzierte Verbilligungsmaßnahmen für frische Butter zugelassen. Nach dem Kommissionsvorschlag für das Milchwirtschaftsjahr 1979/80 ist eine Fortführung der unter Ziffern 1 bis 4 genannten Verbilligungsmaßnahmen vorgesehen. Der Vorschlag sieht darüber hinaus eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten vor, für alle Verbraucher eine Verbilligung der in Kleinpackungen abgegebenen Butter, um bis zu 56 RE für 100 kg Butter vorzunehmen. Aus Mitteln der Gemeinschaft sollen hierbei 75 % des jeweiligen Verbilligungsbetrages erstattet werden. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß gegenwärtig eine zeitlich begrenzte Verbilligungsaktion — wie dies die Molkereibutteraktion zum Jahresende 1978/79 darstellte — in der Bundesrepublik Deutschland einen wesentlich besseren Erfolg im Hinblick auf die dafür aufzuwendenden Mittel verspricht als eine generelle Butterverbilligung. Sie tritt daher für eine Wahlmöglichkeit der Mitgliedstaaten zwischen einer ständigen Verbilligung und einer zeitweiligen ein. Die Kommission hat erkennen lassen, daß sie diesem Gedanken aufgeschlossen gegenüber steht. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 5) : Trifft es zu, daß die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit bestimmten Entwicklungsländern bei der Einrichtung von sogenannten Bio-Gas-Projekten hilft, und wie schätzt die Bundesregierung bejahendenfalls diese Projekte ein? Es trifft zu, daß die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit bereits eine Reihe von Entwicklungsländern (z. B. Indien, Äthiopien, Sudan, Kamerun und Haiti) bei der Gewinnung von Gas aus Biomasse unterstützt. Speziell in bezug auf die Nutzung von durch Methanbakterien erzeugtes Biogas meint die Bundesregierung, daß die Verbreitung dieser Anlagen ein hoffnungsvolles Beispiel sein kann für die Technische Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern. Einige Entwicklungsländer haben über mehrere Jahrzehnte auf diesem Gebiet wertvolle Erfahrungen sammeln können. Die Bundesregierung versucht daher, durch eine Reihe von geeigneten Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern in diesem Bereich zu fördern. Grundsätzlich schätzt die Bundesregierung Projekte der Nutzung von Gas aus Biomasse sehr positiv ein. In Biomasse wird Sonnenenergie besonders effektiv gespeichert, sie kann am Ort des Bedarfs gesammelt werden, und sie kann zu dem Zeitpunkt genutzt werden, wenn die daraus zu gewinnende Energie benötigt wird. Speziell Methan-Biogasprojekte sind zudem besonders geeignet zur Befriedigung von Grundbedürfnissen. Ihre Errichtung kann im Rahmen von Selbsthilfemaßnahmen erfolgen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage A 27): Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Vervollständigung der in dem Bericht der Bundesregierung vom 6. Mai 1976 (Drucksache 7/5160) gegebenen Hinweise zu rechnen? In ihrem Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes (Drucksache 8/2610) hat die Bundesregierung ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, „die in ihrem Bericht vom 6. Mai 1976 (BT-Drucksache 7/5160) gegebenen Hinweise in Zusammenarbeit mit dem von ihr eingerichteten ,Arbeitskreis Mietspiegel' zu vervollständigen" . Entsprechend dieser Absichtserklärung hat unter der Leitung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereits am 26. April 1979 eine erste Arbeitssitzung stattgefunden. Für den 5. Juli 1979 ist eine weitere Sitzung vorgesehen. Der heutige Diskussionsstand zu einzelnen Fragen in Zusammenhang mit Aufstellung und Fortschreibung von Mietspiegeln läßt es noch nicht zu, einen verbindlichen Zeitpunkt für die Vorlage der vervollständigten Hinweise zu nennen. Es ist jedoch beabsichtigt, die Beratungen mit dem „Arbeitskreis Mietspiegel" zu Beginn des Jahres 1980 abzuschließen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 37 und 38) : Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung das Aufkommen aus der sogenannten Bergbau-Altlast? Liegen für die Erhebung der Abgabe immer noch die gleichen Voraussetzungen wie bei ihrer Einführung vor zwölf Jahren vor, oder könnte nicht daran gedacht werden, im Zuge der gegenwärtig diskutierten Fördermaßnahmen für das Ruhrgebiet derartige Abgaben zu bereinigen und durch ein neues, umfassendes Konzept zu ersetzen? Zu Frage A 37: Nach Art. 3 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes wird die Bergbau-Berufsgenossenschaft durch die anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) und die See-BG entlastet, soweit die Belastung ihrer Mitglieder durch Unfallversicherungsbeiträge über bestimmte Höchstgrenzen hinausgeht. Entsprechend den Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung wird die Belastung an ihrem Verhältnis zur Lohnsumme gemessen. Für 1978 betrug der Entlastungsbetrag 911 075 556 DM; geringfügige Berichtigungen dieses Betrages sind noch möglich. Die Entwicklung von 1973 bis 1977 ergibt sich aus dem Verwaltungsbericht der Bergbau-BG für 1977 wie folgt: Entlastung der Bergbau-BG Die jährlichen Schwankungen sind die Folge der unterschiedlichen Entwicklung der Lohnsummen der Bergbau-BG einerseits und der übrigen BGen andererseits. Zu Frage A 38: a) Der Finanzierungsausgleich nach Art. 3 UVNG in der seit 1. Januar 1968 geltenden Fassung soll übermäßige Auswirkungen von Strukturveränderungen auf die Beitragshöhe einer Berufsgenossenschaft abmildern. Wenn sich die Zahl der Versicherten wie im Bergbau verringert und daher die Lohnsumme - wenn überhaupt - nur noch geringfügig steigt, wirkt sich das auf die Aufwendungen erst über längere Zeiträume hinweg aus; denn die Rentenlast wächst infolge der Rentenanpassung weiterhin entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung. Wegen der fachlichen Gliederung der BGen steigt daher die Beitragsbelastung in einem schrumpfenden Wirtschaftszweig. Bei der Bergbau-BG betrug der Beitrag 1953 8,34 v. H. (davon für Renten 7,82 v. H., und 1968 19,86 v. H. (davon für Renten 16,78 v. H.). Die auch heute noch weit überdurchschnittliche Belastung der Mitgliedsunternehmen der Bergbau-BG zeigen folgende Zahlen: Für Renten mußten 1978 bei der Bergbau-BG 16,57 v. H., bei den BGen mit der nächsthohen Belastung 3,19 v. H. und im Durchschnitt aller BGen (unter Einschluß dieser beiden) 0,93 v. H. der Lohnsumme aufgebracht werden. Bezieht man auch die übrigen Leistungen (Heilbehandlung, Berufshilfe) ein, so lauten die Zahlen für die Bergbau-BG 18,22 v. H., für die nächste BG 4,02 v. H. und für den Durchschnitt aller BGen 1,26 v. H. Diese Daten machen deutlich, daß die Voraussetzungen sich seit Inkrafttreten der Neufassung des Art. 3 UVNG am 1. Januar 1968 nicht geändert haben. b) Eine Abschaffung oder Veränderung des seit 1968 gesetzlich verankerten Belastungsausgleichs der Berufsgenossenschaften wird nicht erwogen. Ein solches Anliegen läßt sich auch nicht in die derzeitige Diskussion zusätzlicher struktureller Maß- Jahr Gesamtausgaben bei Entlastung gemäß Zu Lasten der Bergbau-BG Außerachtlassung der Entlastung Art. 3 UVNG verbleibende Ausgaben je 100 DM je 100 DM Entgelt Entgelt DM DM DM DM DM I I 2 t 3 4 I 5 I 6 1973 1 062 963 457,54 19,58 701 951 615,- 361 011 842,54 6,65 1974 1 128 004 293,98 18,13 725 259 093,- 402 745 200,98 6,47 1975 1 218 297 277,93 17,93 763 348 257,- 454 949 020,93 6,70 1976 1 312 288 341,13 18,86 835 326 911,- 476 961 430,13 6,86 1977 1 359 288 909,88 19,00 875 340 576,- 483 948 333,88 6,76 12424' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 nahmen für das Ruhrgebiet einbringen, da es von Grundlage und Zielsetzung her mit diesen nicht in Einklang zu bringen ist. Die gegenwärtig diskutierten Maßnahmen für das Ruhrgebiet stellen primär auf die Strukturen außerhalb des bisher dort dominierenden Steinkohlenbergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie ab. Neue Belastungen für den Steinkohlenbergbau und die Stahlindustrie müssen dabei sicher vermieden werden. Das von Ihnen angesprochene Gemeinlastverfahren der Berufsgenossenschaften beinhaltet dagegen einen angemessenen Ausgleich der berufsgenossenschaftlichen Belastungen der einzelnen Unternehmensbranchen in einem die gesamte Bundesrepublik umfassenden Rahmen. Die daraus resultierende Begünstigung der Bergbauberufsgenossenschaft ist nicht auf den Steinkohlenbergbau an der Ruhr begrenzt, sondern betrifft den Kohlenbergbau aller deutschen Reviere und darüber hinaus auch die übrigen Bergbauzweige in der Bundesrepublik, wie etwa den deutschen Erzbergbau, der in der Vergangenheit noch einem stärkeren Schrumpfungsprozeß unterlegen hat als der Steinkohlenbergbau. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen A 40 und 41) : Inwieweit hält die Bundesregierung die Preissteigerung von leichtem Heizöl und Dieselkraftstoff für ungerechtfertigt, und welche Maßnahmen gedenkt sie gegebenenfalls einzuleiten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Mineralölgesellschaften gegenüber den mittelständischen Mineralölhändlern ihre Zuteilungen rationiert und kontingentiert und damit den Wettbewerb weitgehend ausgeschaltet haben? Zu Frage A 40: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen im Rahmen der Fragestunde wiederholt u. a. auf die Fragen des Kollegen Dr. Enders vom 9. März 1979 (Plenarprotokoll 8/142, S. 11291), des Kollegen Würtz vom 27. April 1979 (Plenarprotokoll 8/149, S. 11958) sowie des Kollegen Hansen vom 10. Mai 1979 zur Entwicklung der Verbraucherpreise für leichtes Heizöl und das weitgehend mit leichtem Heizöl identische Mineralölprodukt Dieselkraftstoff Stellung genommen und dabei darauf hingewiesen, daß wegen der hohen Einfuhrabhängigkeit der Bundesrepublik (40 % bei leichtem Heizöl, 22 % bei Dieselkraftstoff) die Preisentwicklung in der Bundesrepublik sehr stark von der Entwicklung auf den internationalen Mineralölproduktenmärkten beeinflußt wird. Während in der Bundesrepublik die Verbraucherpreise für leichtes Heizöl gegen Oktober 1978 um gut 60 % gestiegen sind, sind die Preise in Rotterdam in dieser Zeit um ca. 110 % gestiegen. Der Grund für den geringeren Preisanstieg in der Bundesrepublik ist in der Tatsache begründet, daß die inländischen Raffinerieabgabepreise für leichtes Heizöl in geringerem Umfang gestiegen sind und deshalb der Heizölhandel Mischpreise bilden konnte. Wie in den erwähnten Antworten betont wurde, sieht die Bundesregierung in verstärkten Appellen an den Verbraucher, Heizöl und auch Dieselkraftstoff sparsam einzusetzen und damit zu einer Begrenzung der Nachfrage beizutragen, die wirksamste Möglichkeit, den Preisauftrieb zu dämpfen. Administrative, auf ein künstliches Niedrighalten der Preise abzielende Eingriffe in den Marktmechanismus würden uns von für die Versorgung notwendigen Importen abschneiden. Zu Frage A 41: Nach Kenntnis der Bundesregierung hat bisher lediglich eine Mineralölgesellschaft mögliche Lieferkürzungen in den nächsten Monaten angekündigt, wobei eventuelle Lieferkürzungen entsprechend den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ohne Diskriminierung, d. h. gleichmäßig gegenüber der eigenen Vertriebsorganisation wie dem traditionell belieferten Handel vorgenommen werden müssen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung bereits geprüft, inwieweit die Methode Bio-Gas als alternativer Energieträger auch in der Bundesrepublik Deutschland einsetzbar wäre, und wie sieht bejahendenfalls das Ergebnis dieser Prüfung aus? Die Bundesregierung hat 1976 eine Studie „Biokonversion" in Auftrag gegeben, um die wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten der Energiegewinnung mit Hilfe biologisch-technischer Systeme sowie damit zusammenhängende Fragen der Wirtschaftlichkeit derartiger Verfahren prüfen zu lassen. Ein Ergebnis dieser Studie war, daß Biogas aus Abfällen, z. B. aus der Landwirtschaft, noch immer doppelt so teuer ist wie Erdöl bzw. Erdgas. Dennoch vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß biotechnische Verfahren zur Herstellung von Biogas entwickelt werden können, bei denen pflanzliche Reststoffe, insbesondere in entlegenen Gebieten, wirtschaftlicher als bisher genutzt werden. Damit dürfte auch ein — wenn auch bescheidener — aktiver Beitrag zur Energieversorgung möglich sein. Es wurden Forschungsvorhaben in Angriff genommen, die sich schwerpunktmäßig dem biologischen Aufschluß von pflanzlichen Stoffen, sowie der Weiterentwicklung biotechnologischer Gärverfahren zuwenden. Zur Gewinnung von Biogas aus verschiedenen pflanzlichen Abfällen aus der Landwirtschaft wurde der Bau einer Versuchsanlage bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig mit Unterstützung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Angriff genommen. Mit aussagefähigen Zwischenergebnissen ist in etwa 1-2 Jahren zu rechnen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12425* Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen A 44 und 45) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur besseren Nutzung und zum Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur ergriffen, und wie sind die Angebote der Bundesregierung hierfür genutzt worden? Worin sieht die Bundesregierung die Haupthemmnisse für den Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur, und wie können nach ihrer Auffassung diese beseitigt werden? Zu Frage A 44: Der Ausbau der Fernwärme auf Basis Kraftwärmekopplung wird bereits in bedeutendem Umfang gefördert. Dies geschieht 1. durch Zuschüsse bis zu 35 % der Investitionskosten nach dem Bundesländerprogramm für Zukunftsinvestitionen (ZIP). Fördermittel in Höhe von 730 Millionen DM sollen Investitionen in Höhe von ca. 2 Milliarden DM mobilisieren. Die Zuschüsse sind inzwischen zu rund 60 % durch konkrete Bewilligungen der Länder, denen die Abwicklung des Programms übertragen wurde, gebunden. 2. durch Investitionszulagen in Höhe von 7,5 % nach § 4 a Investitionszulagengesetz, die zusätzlich zu ZIP-Mitteln in Anspruch genommen werden können. Bislang wurden Zulagen in Höhe von rd. 300 Millionen DM beantragt; hierdurch soll ein Investitionsvolumen von rd. 3,8 Milliarden DM mobilisiert werden. 3. durch Zuschüsse in Höhe von 25 % bzw. Steuervorteile für die Umstellung von Heizungsanlagen durch die Hauseigentümer nach dem Energiesparprogramm der Bundesregierung. 4. durch Zuschüsse des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Höhe von ca. 300 Millionen DM für Forschungs- und Entwicklungsprojekte wie Ruhr- und Saarschiene. Eine indirekte Förderung erfährt die Kraftwärmekopplung ferner durch die Zuschüsse nach dem Dritten Verstromungsgesetz, die für Heizkraftwerke gewährt werden, soweit sie deutsche Kohle einsetzen. Zu Frage A 45: Wegen der hohen Investitionskosten für das Leitungsnetz eignet sich die Fernwärme grundsätzlich für Ballungsgebiete mit hohem Wärmebedarf. Dort steht sie jedoch in scharfer Konkurrenz zu den bereits etablierten Ölheizungen und dem expandierenden Erdgas. Die Umstellung des relativ hohen Anteils der Einzelofenheizungen auf Fernwärme bringt zudem für den jeweiligen Hauseigentümer eine beträchtliche finanzielle Belastung mit sich. Die Gemeinden sind aufgefordert, durch Entwicklung örtlicher Versorgungskonzepte ein sinnvolles Zusammenwirken der einzelnen Energieträger zu unterstützen. Die Bundesregierung erhofft sich von diesen Planungshilfen einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Ausschöpfung des wirtschaftlichen Fernwärmepotentials. Auf Grund der hohen Transportkostenabhängigkeit erfordert die Fernwärme außerdem verbrauchsnahe Standorte für Heizkraftwerke, während aus Umweltschutzgründen die Kraftwerke an den Rand der Ballungsgebiete gedrängt werden. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Programms für Zukunftsinvestitionen prüft die Bundesregierung, ob und wie der weitere Ausbau der Fernwärme gefördert werden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 54 und 55) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den jetzt in Australien lebenden ehemaligen deutschen Staatsbürgern, die in Deutschland Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben, bei Erreichen der für die Rentenzahlung erforderlichen Altersgrenze die an sich fälligen Rentenzahlungen zukommen zu lassen? Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Deutschland und anderen Staaten, in denen ebenfalls große Gruppen ehemaliger deutscher Staatsbürger leben, um diese ehemaligen deutschen Staatsbürger und Beitragszahler zur Rentenversicherung in den Genuß von Rentenzahlungen kommen zu lassen, und sind ähnliche Vereinbarungen auch für die in Australien lebenden ehemaligen deutschen Staatsbürger beabsichtigt? Nach den deutschen Rechtsvorschriften über die Zahlung von Renten an Berechtigte, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, „ruht" die Rente bei Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht oder nicht mehr besitzen. D. h., sie wird für die Zeit des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland nicht gezahlt. Diese Vorschriften sind keine Eigentümlichkeit des deutschen Sozialversicherungsrechts; auch andere Staaten haben entsprechende einschränkende Rechtsvorschriften gegenüber Ausländern im Ausland. Der Weg, auf dem es zur gegenseitigen Aufhebung dieser Rechtsvorschriften kommt, ist der Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens. Solange. ein solches Abkommen nicht besteht, kann im Interesse der deutschen Staatsangehörigen, die Ansprüche gegen einen ausländischen Versicherungsträger haben, auf die Ruhensvorschrift einseitig nicht verzichtet werden. Ein derartiges Abkommen mit einem Staat, in dem große Gruppen ehemaliger deutscher Staatsangehöriger wohnen, besteht zur Zeit nur. im Verhältnis Kanada. Der australischen Regierung ist die grundsätzliche Bereitschaft der deutschen Seite zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens über Soziale Sicherheit seit vielen Jahren bekannt. Gegen Ende des Jahres 1973 ist der australischen Regierung ein entsprechendes „Arbeitspapier" übersandt worden. Es enthielt die deutschen Vorstellungen über die Form und den Inhalt eines solchen Abkommens. Im Mai des Jahres 1975 haben in Bonn erste vorbereitende Gespräche zwischen deutschen und australischen Regierungssachverständigen stattgefunden. Dabei sind die australischen Regierungsvertreter auch mündlich über . die Vor- stellungen der deutschen Seite unterrichtet worden. Die dabei in Aussicht gestellte Stellungnahme der australischen Regierung zu dem Ergebnis dieser Besprechung liegt bisher noch nicht vor. Nach Mitteilung der deutschen Botschaft in Canberra hat vor etwa einem Jahr in einer Fragestunde des australischen Parlaments der Gesundheitsminister in Vertretung des Sozialministers mitgeteilt, daß die australische Regierung die Frage des Abschlusses von Gegenseitigkeitsabkommen über Soziale Sicherheit mit verschiedenen Ländern, darunter auch der Bundesrepublik Deutschland, intensiv und mit Priorität prüft. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 59 und 60) : Wird der als Bordhubschrauber für die Fregatte 122 vorgesehene Hubschrauber „Sea Lynx MK II" von politischer wie militärischer Seite äußerst negativ beurteilt, weil er unter anderem über zu kurze Flugdauer verfügt, als teahnisch veraltet gilt und den Grundsätzen der Standardisierung nicht gerecht wird, wie die Presse meldete? Zeichnet sich zwischen den „Sea Lynx"-Benutzern Großbritannien, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden eine Zusammenarbeit in der Nutzungsphase ab, und wie groß ist der Fertigungsanteil für die deutsche Industrie, der sich auf ihre Beschäftigungssituation auswirkt? Zu Frage A 59: Der für die Fregatte 122 vorgesehene Hubschrauber Sea Lynx MK II ist sowohl von der politischen wie auch militärischen und rüstungstechnischen Seite des Hauses keineswegs negativ beurteilt worden. Ganz im Gegenteil haben die unbestreitbaren Vorteile dieses Musters ja zum einmütigen Votum aller verantwortlichen Stellen des Hauses geführt. Es ist dabei ebenso unbestritten, daß der Typ Sea Lynx MK II gegenüber den größeren Konkurrenzmustern gewisse, jedoch aus Sicht des Hauses ,vertretbare, Minderleistungen aufweist, die jedoch ausgeglichen werden können. Die anfänglich in der Presse falsch wiedergegebenen Flugzeiten sind inzwischen richtiggestellt worden. Der in britisch-französischer Gemeinschaftsproduktion hergestellte Lynx ist keinesfalls veraltet, sondern der modernste Bordhubschrauber, der voll ausgerüstet rechtzeitig zur Einführung der Fregatten zur Verfügung steht. Da sämtliche Nordseeanrainerstaaten des Bündnisses zur gleichen Zeit den Lynx einführen, entspricht er am weitgehendsten den Grundsätzen der Standardisierung und ermöglicht volle Interoperabilität mit den in der Nordsee operierenden Fregatten und Zerstörern unserer Bündnispartner. Zu Frage A 60: Zusätzlich zu den von Ihnen benannten Sea Lynx-Nutzerstaaten führt auch Frankreich dieses Modell als Bordhubschrauber ein. Eine militärische Zusammenarbeit in der Nutzungsphase ist möglich und ihre Durchführung wird derzeit untersucht. Direkte Verhandlungen mit den anderen Nutzerstaaten können allerdings erst aufgenommen werden, wenn die beiden Ausschüsse des Deutschen Bundestages von dieser Typenauswahl Kenntnis genommen haben. Eine eigene Fertigung oder Teilfertigung des Bordhubschraubers ist aufgrund der geringen Stückzahl wirtschaftlich nicht vertretbar. Die von der Fa. Westland angebotene Beteiligung der deutschen Industrie beträgt ca. 30 % der Gesamtkosten und wird vom Haus als das günstigste Angebot auch im Vergleich mit den Konkurrenzfirmen bewertet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 61) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, daß die z. T. nicht unbeträchtlichen Kosten bei der ersten Neuzulassung von Medikamenten auch auf die folgenden Zulassungen verteilt werden, und werden hierzu schon konkrete Modelle erarbeitet? Der Bundesregierung liegt ein Vorschlag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie zur Verteilung der Kosten bei der ersten Neuzulassung von Arzneimitteln auch auf die folgenden Zulassungen nicht vor. Das Problem stellt sich nicht nur im Arzneimittelrecht, sondern auch für andere zulassungspflichtige Industrieprodukte, z. B. im Pflanzenschutz. Die grundsätzliche Seite des Problems wird zwischen den Ressorts erörtert. Dabei sind neben volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch Fragen der ethischen Vertretbarkeit von Doppelversuchen an Mensch und Tier, aber auch der Schutz der berechtigten Interessen des Erstanmelders zu berücksichtigen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen A 62 und 63) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß „viele Frauen sich die Alternative der Berufstätigkeit offen halten und der Rollenkonflikt zwischen Beruf und Kind dann oft zu Lasten der Familie gelöst" wird — wie in der Studie „Kinder — das unbequeme Glück" der Zeitschrift „Eltern" gesagt wird —, und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12427* wenn ja, wie will sie den Frauen helfen, diesen Konflikt zu bewältigen? Denkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über Maßnahmen nach, die den Bevölkerungsrückgang beeinflussen können, wie z. B. psychologische Beeinflussung, medizinische Maßnahmen, finanzielle Maßnahmen (Geburtenprämien), Förderung der Einwanderung, und was tut die Bundesregierung, um das — so die "Eltern"-Studie — Negativimage kinderreicher Familien zu revidieren und um mehr Familien zu ermutigen, sich für Kinder zu entscheiden? Zu Frage A 62: Die Bundesregierung ist bemüht, Männern und Frauen unabhängig von traditionellen Rollenvorstellungen Wahlmöglichkeiten anzubieten; Männer und Frauen sollen frei entscheiden können, ob sie erwerbstätig sein wollen oder sich ausschließlich der Erziehung von Kindern widmen oder beides miteinander in Einklang bringen wollen. Die Entscheidung über Anzahl der Kinder und den Zeitpunkt der Geburt sieht die Bundesregierung ausschließlich als höchst persönliche Sache der Bürger an. Sie ist allerdings der Ansicht, daß Frauen mit Familienaufgaben nicht alleingelassen werden dürfen und Eltern gemeinsam um die Erziehung und Pflege ihrer Kinder bemüht sein sollten. Verschiedene sozialpolitische Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um Eltern zu helfen, familiäre und berufliche Aufgaben vereinbaren und bewältigen zu können (z. B. Freistellungsmöglichkeit bei Krankheit des Kindes, Tagesmüttermodell). Mit der Einführung des neuen Mutterschaftsurlaubs wird für die erwerbstätigen Mütter eine deutliche Erleichterung bewirkt. Frauen, die sich ausschließlich der Kindererziehung widmen, sind durch- den Versorgungsausgleich auch im Falle der Scheidung sozial abgesichert. Die Bundesregierung hält es für wichtig, daß erwerbstätigen Eltern vor allem im Bereich der familienergänzenden Erziehung und Betreuung von Kindern weitere konkrete Hilfen angeboten werden; hierzu sind insbesondere Länder und Gemeinden aufgerufen. Zu Frage A 63: Nach Auffassung der Bundesregierung bietet der Bevölkerungsrückgang keinen Anlaß zu Dramatisierung. Der Geburtenrückgang in der Bundesrepublik Deutschland ist, wie bereits mehrfach in Beantwortung parlamentarischer Anfragen hervorgehoben wurde, auf vielschichtige Ursachen zurückzuführen, nicht auf einen oder mehrere unabhängig voneinander bestehende Gründe. Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung, am 15. November 1978 festgestellt, daß es mit Rücksicht auf die Komplexität der Probleme und vielen Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung wesentlicher Faktoren notwendig ist, die Erforschung der Ursachen der Bevölkerungsentwicklung verstärkt fortzusetzen und Analysen der Auswirkungen auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zú erstellen und zu vertiefen. Im Rahmen vielfältiger Maßnahmen zur Verbesserung der ökonomischen, sozialen und kulturellen Lage der Familie hat die Bundesregierung unter Beweis gestellt, daß kinderreiche Familien nicht zurückstehen, vielmehr zum Ausgleich ihrer besonderen Belastungen gezielte Maßnahmen Vorrang erhalten. So hat die Bundesregierung mit ihren Beschlüssen zum Kindergeld im Juli 1978 bewußt von einer linearen Erhöhung abgesehen. Ihr ging es in erster Linie darum, die bei zunehmender Kinderzahl immer fühlbarer werdende finanzielle Belastung des Familienhaushalts abzubauen. Im übrigen ist das Kindergeld noch nie so oft erhöht worden und so hoch gewesen wie in den letzten 4 Jahren. Die Bundesregierung bemüht sich darüber hinaus, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf kinderfreundlichere Einstellungen in der Gesellschaft hinzuwirken. Diese Bemühungen finden Auftrieb durch das Internationale Jahr des Kindes, das — wie bereits jetzt schon festzustellen ist — bei allen Entscheidungsträgern und der breiten Öffentlichkeit die Bereitschaft gestärkt hat, sich mit den Bedürfnissen und Belangen des Kindes auseinanderzusetzen und in Entscheidungen miteinzubeziehen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 64 und 65) : Ist die Bundesregierung bereit, von der Regelung des § 14 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes abzuweichen und es zu ermöglichen, daß Auszubildende im Fleischerhandwerk bereits ab 6 Uhr im Betrieb beschäftigt und ausgebildet werden dürfen? Warum hat die Bundesregierung bisher einer entsprechenden Forderung des Deutschen Fleischerverbands, der auf die Schwierigkeiten deswegen im geltenden Jugendarbeitsschutzgesetz hingewiesen hat, nicht Rechnung getragen, zumal die derzeitige Situation für die Ausbildungsbetriebe des Fleischerhandwerks dadurch immer schwieriger wird? Die Bundesregierung prüft z. Z., ob Ausnahmen von Beschäftigungsverboten für Jugendliche durch Rechtsverordnung auf Grund der Ermächtigung des § 21 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zugelassen werden können. Dazu gehört auch die von Ihnen angesprochene Abweichung vom Nachtarbeitsverbot im Fleischerhandwerk. Die Bundesregierung hat hierzu eine Anhörung der beteiligten Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften durchgeführt. Diese Anhörung und die ergänzenden Stellungnahmen der Verbände und Gewerkschaften haben deutlich gemacht, daß beide Seiten sehr konträre Standpunkte vertreten, jede Seite sich jedoch auf gewichtige Argumente stützen kann. Dies gilt auch für die Frage der Ausbildung der Jugendlichen in den frühen Morgenstunden im Fleischerhandwerk. Die Bundesregierung versucht in Einzelgesprächen die gegensätzlichen Standpunkte einander anzunähern. Ich hoffe, daß diese Gespräche bald abgeschlossen werden können, und bitte um Verständnis, wenn ich vor Abschluß dieser Gespräche konkrete Angaben zu einer Ausnahmeregelung nicht machen kann. Ich möchte aber schon heute betonen, daß die Bundesregierung nicht bereit sein wird, ohne überzeugende Gründe einen wichtigen Teil des Jugendarbeitsschutzgesetzes zurückzunehmen. 12428* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung, Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 75): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang gefährliche Güter auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland transportiert werden, und gedenkt sie gegebenenfalls, gesetzliche Vorschriften für die Besetzung und Begleitung von Fahrzeugen zu erlassen, mit denen gefährliche Güter transportiert werden, für den Nachweis der Befähigung der Fahrer solcher Fahrzeuge, sowie Schutzvorschriften für das Personal? Auf den Straßen der Bundesrepublik wurden 1977 rund 316,1 Millionen t und 1978 rund 345,2 Millionen t gefährliche Güter transportiert. Die Besetzung und Begleitung der Fahrzeuge ist in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße geregelt, und zwar für die erlaubnispflichtigen Beförderungen besonders gefährlicher Güter, für besonders gefährliche Sprengstoffe und bestimmte organische Peroxide. Der inzwischen fertiggestellte Entwurf einer Neufassung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße enthält eine Vorschrift, die für die Zukunft eine besondere Schulung für Fahrer von Tankwagen vorsieht, die gefährliche Güter befördern. Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Schulung ist durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Fahrer ohne eine solche Bescheinigung dürfen dünn in Zukunft für derartige Transporte nicht mehr eingesetzt werden. Schließlich schreibt die geltende Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße bereits vor, daß der Beförderer dem Fahrer und ggf. auch dem Beifahrer bei der erlaubnispflichtigen Beförderung besonders gefährlicher Güter im Sinne des § 7 der Verordnung und bei der Beförderung sonstiger gefährlicher Güter in Mengen ab 3 000 kg oder 3 0001 je Gutart eine für das zu befördernde Gut geeignete Schutzausrüstung mitzugeben hat. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 76) : Trifft es zu, daß die Forschungsgelder der Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln zur Untersuchung des Problems der Verkehrssicherheit von Schulkindern gekürzt worden sind, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Kürzung angesichts der Tatsache, daß sich die Unfallrate der radfahrenden Kinder seit 1966 verdoppelt hat? Es trifft nicht zu, daß die Forschungsgelder der Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln zur Untersuchung des Problems der Verkehrssicherheit von Schulkindern gekürzt worden sind. Dieser_ Bereich ist vielmehr ein Schwerpunkt im Forschungsprogramm der Bundesanstalt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 79 und 80) : Warum werden Senioren, Gruppenreisende und Schüler beim DB-Bus-Verkehr schlechtergestellt als solche, die den Schienenverkehr benutzen können, so daß der genannte Personenkreis, insbesondere in den ländlichen Räumen, der häufig schon durch die Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße eine Verschlechterung der Reisequalität hinnehmen mußte, auch noch finanziell durch höhere Fahrpreise benachteiligt wird, und bis wann gedenkt die Bundesregierung, dies zu ändern? Wieviel vom Hundert liegen die Fahrpreise des DB-Bus-Verkehrs gegenüber dem Schienenverkehr bei den verschiedenen Kategorien von Reisenden und Gruppen höher? Auf Schiene und Straße besteht grundsätzlich Tarifparität. Im Schienenparallelverkehr kann es in einer Verbindung dann zu unterschiedlichen Fahrpreisen kommen, wenn die Tarifentfernung auf Schiene oder Straße länger ist und dadurch eine andere Preisstufe in Frage kommt. Zum anderen kennt der Bahnbusverkehr als Nahverkehrsmittel solche Fahrpreisermäßigungen nicht, welche im wesentlichen für den Schienenfernverkehr konzipiert sind. Mit Prozentzahlen läßt sich daher Ihre Frage nach den Preisunterschieden im Schienen- und Busverkehr der Deutschen Bundesbahn nicht beantworten. Zu den verschiedenen Kategorien von Fahrkarten ist folgendes zu sagen: Beim Seniorenpaß handelt es sich um ein kommerziell kalkuliertes Sonderangebot. Dieses Sonderangebot richtet sich an einen bestimmten Kreis zeitunabhängiger älterer Bürger mit dem Ziel, Fahrgäste für nicht ausgelastete Kapazitäten im Schienen-Fernverkehr zu gewinnen. Die Neugestaltung des Senioren-Sonderangebotes wird zur Zeit durch die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn geprüft. Für Reisegruppen sieht der Bahnbustarif eine Fahrpreisermäßigung von 50 % vor. Bei den Schülerzeitkarten besteht grundsätzlich Tarifparität zwischen Schiene und Straße. Eine Verschlechterung der Reisequalität tritt beim Schienenersatzverkehr in der Regel nicht ein, da dadurch das Anfahren der Ortskerne, mehr Haltestellen und gestaffelte Fahrzeiten ermöglicht werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage A 81) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost Mitglieder eines Gemeinderats in Nordrhein-Westfalen in einer Gemeinde von ca. 35 000 Einwohnern ganztägig und ca. halbtägig von ihren Verpflichtungen gegenüber der Deutschen Bundespost für die Erfüllung der Aufgabe eines Gemeinderatsmitglieds freistellt, und wenn ja, worauf stützt sich dies? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12429* Die von Ihnen erwähnten Freistellungen treffen zu. Sie stützen sich auf § 89 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz. Danach ist einem Beamten zu einer Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung der erforderliche Urlaub unter Belassung der Dienstbezüge zu gewähren. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Laufzeiten von Pächchen bereits auf der Strecke Bonn—Ruhrgebiet drei bis vier Tage betragen, und gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Beförderung von Postgut zu verkürzen? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, daß die Laufzeiten einzelner Päckchen zwischen Bonn und dem Ruhrgebiet 3-4 Tage betragen. Die Organisation des Kleingüterverkehrs bei der Deutschen Bundespost stellt im Normalfall sicher, daß die Kleingüter am 2. Tage, in peripheren Bereichen des Bundesgebiets am 3. Tage nach der Einlieferung ausgeliefert werden können. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 83 und 84) : Ist es richtig, daß West-Berliner Fernsprechteilnehmern für Gespräche mit Ost-Berlin Gebühren berechnet wurden und werden, obwohl der angestrebte Gesprächskontakt überhaupt nicht zustande gekommen ist? Wenn ja, wieviel derartige Fälle sind bekannt geworden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Im vollautomatischen Fernsprechverkehr nach Berlin (Ost) und der DDR treten Fälle von sogenannter „vorzeitiger Zählung" auf. Das heißt, noch während der Teilnehmerwahl oder wenn das Rufzeichen gesendet wird, kann es vorkommen, daß durch Empfang eines von Vermittlungsstellen in der DDR oder Berlin (Ost) zu früh gesendeten Beginnzeichens beim rufenden Teilnehmer die Zählung vorzeitig eingeleitet wird. Dieses zu frühe Aussenden des Beginnzeichens ist auf die im Netz der DDR und Berlin (Ost) eingesetzte Technik zurückzuführen. Die Häufigkeitsrate liegt im Verkehr nach Berlin (Ost) bei 3 °/o und nach der DDR noch höher. Die zuständigen Stellen in Berlin (Ost) wurden wiederholt darüber unterrichtet und gedrängt, Abhilfe zu schaffen. Diese Schwierigkeiten können jedoch erst behoben werden, wenn die dort vorhandenen Fernmeldesysteme gegen eine neue Technik ausgetauscht werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage A 86) : Inwieweit kommt nach Ansicht der Bundesregierung für die hier betroffenen Wohnungen insbesondere eine Freistellung nach § 7 des Wohnungsbindungsgesetzes in Betracht, und hält die Bundesregierung eine Regelung dahin gehend für vertretbar, die Belegungsbindungen speziell bei firmengebundener Gemeinnützigkeit zu lockern? Nach § 7 des Wohnungsbindungsgesetzes kann bei öffentlich geförderten Wohnungen eine Freistellung auch erfolgen, soweit ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Verfügungsberechtigten oder eines Dritten an der Freistellung besteht. Da diese Vorschrift auch für die gemischt geförderten Betriebs- und Werkwohnungen gilt, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob ein derartiges überwiegendes Interesse an der Freistellung zur Unterbringung von Betriebsangehörigen anerkannt werden kann. Ein genereller Verzicht auf die mit der öffentlichen Förderung verbundenen Auflagen für Werkwohnungen kann nicht in Frage kommen. Er würde kaum auf Werkwohnungen beschränkt bleiben können oder aber zur Beendigung der Förderung des Werkwohnungsbaus mit öffentlichen Mitteln führen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 87) : Hält es die Bundesregierung für mit den Intentionen des Grundgesetzes vereinbar, wenn Makler (so z. B. eine Stuttgarter Maklerfirma) Wohnungen ausschließlich deutschen Familien zum Mieten anbieten, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß auch auf dem Wohnungsmarkt ausländische Staatsbürger nicht diskriminiert werden? Die Bundesregierung sieht ebenso wie die Länder und Gemeinden in einer angemessenen und menschenwürdigen Unterbringung der ausländischen Arbeitnehmer und deren Familien ein zentrales Problem ihrer auf die Integration dieses Personenkreises gerichteten Politik. Sie bedauert es deshalb, wenn Eigentümer von Wohnungen oder Makler in deren Auftrag Wohnungen zur Vermietung ausschließlich an deutsche Familien anbieten. Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung dieses Sachverhalts, insbesondere unter Berücksichtigung des Art. 3 des Grundgesetzes, ist allerdings zu bedenken, daß der Gleichheitsgrundsatz wie alle Grundrechte, für die nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht unmittelbar im Rechtsverkehr zwischen Privaten gilt. Sie sieht deshalb keine rechtliche Handhabe gegen ein solches Verhalten auf dem freien Wohnungsmarkt. Für den Bereich des Wohnungsmarktes, der öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegt, kann dagegen festgestellt werden, daß ausländische Arbeitnehmer bei der Wohnungsvergabe durch die Wohnungsbehörden wohnungssuchenden Deutschen rechtlich und tatsächlich gleichgestellt sind. 12430* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Man kann feststellen, daß auch Ausländer aus Anwerbeländern zukünftig zur Befriedigung ihrer Wohnansprüche ein qualitativ besseres und ihrer Mietzahlungsbereitschaft immer noch entsprechendes Wohnungsangebot vorfinden werden. Die Voraussetzungen dafür, daß ausländische Arbeitnehmer diese Chancen auch nützen können und wollen, werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft verbessern; denn eine zunehmend längere Verweildauer führt zu einem höheren Einkommensniveau, größerer Mietzahlungsfähigkeit und -bereitschaft und auch geringerer Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten .Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 89): In welcher Form hat der Bundesforschungsminister den Beschluß des Ausschusses für Forschung und Technologie vom 15. November 1978 umgesetzt, wonach auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit in der vom Bundesforschungsministerium finanzierten deutschen Risikostudie auch qualifizierte Wissenschaftler einbezogen werden sollten, die der Nutzung der Kernenergie skeptisch gegenüberstehen? Das Ziel der deutschen Risikostudie ist es, das mit dem Betrieb von Leichtwasserreaktoren (LWR) in der Bundesrepublik Deutschland verbundene Risiko abzuschätzen. Die Studie ist in Phasen angelegt; die Phase A wird in enger Anlehnung an die Methoden der Rasmussen-Studie durchgeführt, um zu prüfen, ob und wie das von Rasmussen für die USA ermittelte Ergebnis bei Berücksichtigung von Unterschieden in Anlagentechnik und Standortverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland verändert würde. Nach Veröffentlichung des Ergebnisses von Phase A werden interessierte Personen und Organisationen -natürlich unabhängig von ihrer Einstellung zur Kernenergie — zu einer schriftlichen Kritik eingeladen, um eine möglichst breite Auseinandersetzung mit der Studie einzuleiten. Auf der Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden dann die als wichtig erkannten Aufgaben für die Phase B spezifiziert, die zum Ziele hat, Schwächen in Methodik, physikalischen Modellen und Daten zu nalysieren und durch Weiterentwicklung auszuräumen. Für eine Beteiligung an der sich anschließenden Phase B können sich alle potenten Interessierten bewerben. Erste Vorgespräche mit Interessenten mit unterschiedlicher Grundhaltung zur Kernenergie sind bereits vereinbart bzw. vorgesehen. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeiffer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen •A 90 und 91) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Herausgabe von Musik-Gesamtausgaben durch die wissenschaftlichen Akademien (wie z. B. die Schubert-, die Haydn- und die MozartAusgabe) eine Aufgabe der deutschen Wissenschaft ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Trifft es zu, daß die VW-Stiftung ihre Förderung der MusikerGesamtausgaben zu Ende des laufenden Jahres einstellen wird, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Finanzierung und damit die Fortführung dieser bedeutenden Projekte der wissenschaftlichen Akademien sicherstellen? Zu Frage A 90: Die Bundesregierung sieht in der Herausgabe von Musiker-Gesamtausgaben eine förderungswürdige Aufgabe von überregionaler Bedeutung und bezuschußt diese Arbeiten seit über 20 Jahren. Diese musikwissenschaftlichen Editionen werden von Förderungsvereinen und Institutionen bearbeitet und seit 1976 durch den von der Konferenz der Akademien der Wissenschaften eingesetzten „Ausschuß für musikwissenschaftliche Editionen" koordiniert. Zu Frage A 91: Die VW-Stiftung fördert bisher, z. T. zusammen mit der Bundesregierung und den Ländern, folgende musikwissenschaftliche Editionen: — Neue Bach-Ausgabe — Haydn-Gesamtausgabe — Neue Mozart-Gesamtausgabe — Gluck-Gesamtausgabe — Neue Schubert-Ausgabe — Schönberg-Gesamtausgabe — Wagner-Gesamtausgabe — Internationales Quellenlexikon der Musik (RISM — Repertoire International des Sources Musicales). Darüber hinaus finanziert die VW-Stiftung 1979 86 % der Kosten des Ausschusses für musikwissenschaftliche Editionen. Die VW-Stiftung wird die vorgenannten Förderungen mit Ablauf 1979 einstellen. Die dadurch ausfallenden Förderungsmittel werden ab 1980 vom Bund und den Ländern im Rahmen eines von der Konferenz der Akademien der Wissenschaften koordinierten Programms bereitgestellt, so daß die Fortführung dieser bedeutenden Projekte sichergestellt ist. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit § 15 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes, und erwägt sie eine Änderung dahin gehend, daß bei einer Kündigung während der Probezeit ein fachlich-sachlicher Grund angegeben werden muß? 1. § 15 Abs. 1 BBiG will den Besonderheiten des Berufsausbildungsverhältnisses während der Probe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12431* zeit Rechnung tragen. Der Auszubildende soll in dieser Zeit prüfen können, ob der gewählte Ausbildungsberuf seiner Eignung und seiner Neigung entspricht und ob ihm die äußeren Bedingungen der Ausbildungsstätte personell und fachlich zusagen. Auch der Ausbildungsbetrieb soll in der Lage sein festzustellen, ob ihm im konkreten Fall die Durchführung der Berufsausbildung in einer mehrjährigen vertraglichen Bindung möglich ist. Beide Vertragspartner sollen sich daher während der Probezeit ohne Schwierigkeiten vom Ausbildungsvertrag lösen können. Da die Probezeitkündigung jederzeit auch ohne Angabe eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden kann, ist prinzipiell nicht auszuschließen, daß auch andere Gründe als fachlich/sachliche ausschlaggebend sein können. 2. Abgesehen von wenigen Einzelfällen ist der Bundesregierung aber kein Mißbrauch bekanntgeworden. Die Bundesregierung hat bei entsprechenden Auskünften auf die Grenzen der Probezeitkündigung hingewiesen, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Probezeitkündigung unzulässig und rechtswidrig machen, wenn sie gegen Treu und Glauben oder gegen die guten Sitten verstößt, was dann anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles — letztlich gerichtlich — ermittelt werden muß. 3. Die Bundesregierung hält diese Rechtslage nicht für unangemessen, selbst wenn sie in Zeiten knapper Ausbildungsplätze eher den Ausbildungsbetrieb begünstigt, weil die Auszubildenden häufig einen einmal gefundenen Ausbildungsplatz möglichst nicht wieder aufgeben wollen und daher ihrerseits im allgemeinen während der Probezeit nicht kündigen werden. Der Wegfall der Probezeitkündigung würde gerade schwächere Ausbildungsplatzbewerber treffen, weil die Ausbildungsbetriebe gezwungen wären, das Einstellungsrisiko bereits vor Abschluß des Ausbildungsvertrages genau zu prüfen, mit der voraussehbaren Folge, daß schwächere Bewerber dann einen Vertrag erst gar nicht angeboten erhielten und damit die Chance verlören, in einer Probezeit ihre Eignung trotz anfänglicher Zweifel doch noch zu beweisen. 4. Das Problem ist zahlenmäßig eingrenzbar. Die der Bundesregierung aus dem Bereich des Handwerks für 1978 verfügbaren Zahlen weisen aus, daß von 615 000 Ausbildungsverhältnissen im Handwerk rund 7 300 während der Probezeit gekündigt wurden. Danach ist lediglich in 1,19 °/o der Ausbildungsverhältnisse während der Probezeit gekündigt worden. Im Bereich der übrigen gewerblichen Wirtschaft liegen die Verhältnisse ähnlich. Statistisch nicht ausgewiesen ist dabei, wer gekündigt hat, ob der Auszubildende oder der Ausbildende, was die Größenordnung weiter relativiert. Bei dieser Sach- und Rechtslage hält die Bundesregierung gesetzgeberische Schritte nicht für notwendig. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 94 und 95) Wie hat sich das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen für berufstätige Frauen im öffentlichen Dienst und in der privaten Wirtschaft in den letzten Jahren entwickelt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auch für Arbeitgeber, das Bereitstellen von Teilzeitarbeitsplätzen an Frauen attraktiver zu machen? Welches sind die Ursachen dafür, daß den Arbeitgebern die Beschäftigung zweier Halbtagskräfte teurer zu stehen kommt als die Beschäftigung einer Vollkraft, und hat die Bundesregierung Schritte in die Wege geleitet, diesem Zustand abzuhelfen? Die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze hat trotz der rezessionsbedingten Beschäftigungsschwierigkeiten der letzten Jahre eine erstaunliche Stabilität bewiesen. So waren 1973 rd. 2,6 Millionen Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit beschäftigt. Im Jahre 1978 waren es rd. 50 000 mehr, hiervon der weit überwiegende Teil, nämlich rd. 2,4 Millionen, Frauen. Die Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst verlief in diesen Jahren expansiv: 1978 waren mit 558 000 Personen rd. 200 000 mehr als 1974 in Teilzeitarbeit tätig. Die Bundesregierung setzt sich seit langem für eine Ausweitung der Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten in Wirtschaft und Verwaltung ein. In diesem Zusammenhang weise ich — beispielhaft — auf die gemeinsamen Empfehlungen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst aus dem Jahre 1974 und die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzler vom 16. Dezember 1976 hin. Das kurz vor seiner Verabschiedung stehende „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Teilzeit)" wird die Teilzeitbeschäftigung in diesem Bereich positiv beeinflussen. In der Privatwirtschaft sind die Möglichkeiten der Bundesregierung, die Teilzeitbeschäftigung zu fördern, beschränkt. Hier kann sie im wesentlichen nur an die Bereitschaft der Betriebe appellieren, diese von vielen gewünschte Form der Beschäftigung verstärkt anzubieten sowie über die wesentlichen Fragen der Teilzeitbeschäftigung zu informieren. Dies ist geschehen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat einen Leitfaden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Teilzeitarbeit erarbeitet und diesen an mehr als hunderttausend Betriebe und Arbeitnehmervertretungen versandt. Die Frage, ob die Beschäftigung von zwei Halbtagskräften kostenungünstiger ist als die Beschäftigung einer Vollzeitkraft, wird von den Unternehmen durchaus nicht einhellig beantwortet. Eine gemeinsame Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit und des Ifo-Instituts hat zwar ergeben, daß eine Mehrheit der Unternehmen den Kostenaspekt — so insbesondere den Aufwand für Arbeitsplatzausstattung und Verwaltung — eher negativ beurteilt. Eine beträchtliche Minderheit der Unternehmen ist dagegen der Auffassung, daß die Teilzeit- 12432' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 beschäftigung neutral oder sogar kostengünstiger sei als die Vollzeitbeschäftigung. Die den Kosten gegenüberstehenden Ertragskomponenten — vor allem Leistung je Arbeitsstunde, Flexibilität des Personaleinsatzes, Zahl der Arbeitsunfälle, Krankheits- und Fehlzeiten — werden nach dieser Untersuchung dagegen ganz überwiegend positiv beurteilt. Ihre Frage wird daher nur im konkreten Einzelfall entschieden werden können. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 101 und 102) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die argentinische Regierung der Schweiz die Lagerung von Atommüll in Argentinien für den Fall angeboten hat, daß die Schweiz Argentinien beim Bau von Kernkraftwerken behilflich ist, und ist der Bundesregierung ebenfalls ein solches Angebot unterbreitet worden, weil sich auch die Bundesrepublik Deutschland mit Argentinien in Verhandlungen über die Lieferung und den Bau von Kernkraftwerken befindet? Zieht die Bundesregierung aus diesem von der Schweizer Botschaft in Bonn zwischenzeitlich bestätigten Angebot Argentiniens den Schluß, daß die Regierung Argentiniens den Verhandlungen mit der Schweiz gegenüber denen der Bundesrepublik Deutschland erste Präferenz einräumt? Zu Frage A 101: Der Bundesregierung liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, daß die argentinische Regierung der Schweizer Regierung die Lagerung von radioaktiven Abfällen in Argentinien angeboten hat. Dies ist eine Angelegenheit zwischen den beiden Regierungen, zu der eine Stellungnahme abzugeben die Bundesregierung sich nicht berechtigt fühlt. Von einem Angebot der argentinischen Regierung, deutsche radioaktive Abfälle in Argentinien zu lagern, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Zu Frage A 102: Aus der Beantwortung der vorherigen Frage ergibt sich, daß sich das in dieser Frage aufgeworfene Problem der Präferenz nicht stellt. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 1) : Kann die Bundesregierung zur Erhellung der vom Bundeskanzler vor der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Kiel über die anhaltende Gesetzesflut vertretenen Auffassung einige konkrete Beispiele geben dafür, daß der Gesetzgeber im Einzelfall „wirklich etwas zu viel" getan habe? Zur Lösung der vielfältigen Probleme eines modernen Sozial- und Industriestaates wie der Bundesrepublik Deutschland werden auch in Zukunft neue Gesetze vor allem im Bereich der sogenannten Leistungsverwaltung notwendig sein; das geltende Recht muß an die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen angepaßt werden. Der Bundeskanzler wendet sich nicht gegen neue Gesetze, sondern vor allem gegen Perfektionierung, gegen Gesetze, die durch Aufbau, Sprache und Umfang für die Bürger zunehmend unüberschaubar und unverständlich werden und den Verwaltungsvollzug vor unnötige Schwierigkeiten stellen. In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 15. Februar 1979 wurde Übereinstimmung erzielt, daß Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf das zur Erreichung der politischen Zielsetzung unbedingt Notwendige beschränkt und bürgernah, einfach und verständlich abgefaßt und so sparsam, leicht und bürgernah durchführbar wie möglich gestaltet werden sollten. Es wird bewußt davon abgesehen, einzelne Gesetze oder Teile von Gesetzen negativ zu kommentieren. Die von Ihnen gewünschten Beispiele können aber unschwer bei der Regelung des Kindergeldes (unrationelle Verwaltungszuständigkeiten), beim Wohnungsmodernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz und im Baurecht der Länder gefunden werden, wobei es sich sicher nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 2) : Warum wurde die Eröffnung der Bibliothek im neuen Gebäude des Goethe-Instituts in Tokio nicht in angemessenem Zeitraum zur Fertigstellung des Gebäudes geplant, um zu vermeiden, daß wertvoller Raum viele Monate leer steht (siehe meine Frage B 11, Drucksache 812763)? Die Eröffnung der Bibliothek des Goethe-Instituts im neuen Gebäude der ostasiatischen Gesellschaft in Tokyo war zum gleichen Zeitpunkt geplant wie die übrigen Räumlichkeiten des Instituts. Diese Planung hatte stets eine Eröffnung des Instituts und damit auch der Bibliothek für den Herbst 1979 vorgesehen. Es wäre aus organisatorischen Gründen unmöglich gewesen, die Eröffnung der Bibliothek vor der Eröffnung der übrigen Räume des Instituts vorzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, daß der• Ausbau und die Einrichtung durch die Bundesbaudirektion im Laufe dieses Sommers planungs- und termingerecht vorgenommen wird. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 3 und 4) : Hat das Auswärtige Amt in Sache Wuppermann (AZ 510-511-WL) die Auffassung vertreten, daß es nicht zu den Aufgaben des Generalkonsulats in Thessaloniki gehört, die Witwe ihres in Griechenland im Urlaub verstorbenen Ehemanns über die dort geltenden und bei einer Bestattung zu beachtenden Bestimmungen aufzuklären, und teilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Auffassung? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12433* Kann die Bundesregierung auf Grund der vom Generalkonsulat gegenüber dem Auswärtigen Amt gegebenen Stellungnahme bestätigen, daß infolge der fehlenden Hilfe des Generalkonsulats die sterblichen Uberreste des Verstorbenen gegen den Willen der Frau nicht bestattet, sondern an die Universitätsklinik in Thessaloniki zu wissenschaftlichen Zwecken übergeben worden sind? Zu Frage B3: Die Bundesregierung ist in der Sache Wuppermann der Auffassung, daß es zu den Aufgaben des Generalkonsulats Saloniki gehört, die Witwe ihres in Griechenland verstorbenen Ehemannes bei der Regelung der Bestattung im Rahmen des § 5 des Konsulargesetzes (KG) und der hierzu ergangenen Dienstanweisung zu unterstützen. Zu diesem Zweck ist ein Merkblatt, das als Grundlage der Bearbeitung dient, vom Generalkonsulat erarbeitet worden. Um die Angehörigen so wirkungsvoll wie möglich bei den von ihnen zu treffenden Entscheidungen zu unterstützen, wird ihnen geholfen, mit einheimischen Beerdigungsunternehmen und erforderlichenfalls mit Rechtsanwälten in Kontakt zu treten, damit die bei einer Bestattung zu beachtenden Bestimmungen befolgt werden. Dies ist in der Sache Wuppermann geschehen. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung kann auf Grund der vom Generalkonsulat gegenüber dem Auswärtigen Amt abgegebenen Stellungnahme nicht bestätigen, daß die sterblichen Überreste des Verstorbenen gegen den Willen der Frau nicht bestattet, sondern an die Universitätsklinik in Saloniki zu wissenschaftlichen Zwecken übergeben worden sind. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 5) : Hat der Pressereferent an der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bern — wie „Die Welt" vom 11. Mai 1979 meldete — in einer Zeitschrift die Ansicht vertreten, die Bundesrepublik Deutschland solle auf dem Wege einer Verfassungsänderung Abschied vom Wiedervereinigungsgebot nehmen, da durch dieses die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der europäischen Integration belastet werde, und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesem Vorfall zu ziehen? In einem Artikel der in Wien erscheinenden Vierteljahreszeitschrift für Politik, Wirtschaft und Zeitgeschichte „Europäische Rundschau" Nr. 79/2 mit dem Titel „Eine europäische — keine deutsche Option" hat Herr Dr. Bloemer u. a. den Gedanken entwickelt, die Bundesrepublik Deutschland solle im Wege einer Verfassungsänderung jeder Art von einheitsstaatlicher Lösung der deutschen Frage entsagen, um einer politischen Union (Westeuropas) zum Durchbruch zu verhelfen. Er hat diesen Artikel in seiner Eigenschaft als Kuratoriumsmitglied des Arbeitskreises für Europäische Zusammenarbeit e.V. Berlin und nicht in seiner Eigenschaft als Pressereferent der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bern veröffentlicht. Die in den Beiträgen der genannten Zeitschrift geäußerten Meinungen geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder, was ausdrücklich festgestellt wird. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, aus derartigen privaten Äußerungen eines Pressereferenten an einer Auslandsvertretung irgendwelche Konsequenzen für ihre Haltung zur Frage der deutschen Einheit zu ziehen, die durch den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes bestimmt bleibt und sich in ihrer kontinuierlichen Politik ausdrückt, wie sie in den Briefen zur deutschen Einheit zum Ausdruck kommt und damit auch Bestandteil der Politik der Entspannung ist. Diese Haltung befindet sich in Übereinstimmung mit den Partnern der Bundesrepublik Deutschland im Atlantischen Bündnis und in der Europäischen Gemeinschaft. Es bleibt das politische Ziel der Bundesrepublik Deutschland, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 6) : Kann die Bundesregierung dazu Stellung nehmen, daß die Bestimmungen der von den Ostblockstaaten ratifizierten Konvention über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in diesen Staaten, insbesondere in der Volksrepublik Polen, nicht angewendet werden dürfen, wenn — nach Beendigung der Kriegshandlungen und da nicht zuletzt Frauen und Kinder — die Opfer Deutsche sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die osteuropäischen Staaten bei der Ratifizierung der VN-Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsfristen auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26. November 1968 keine Vorbehalte beim VN-Generalsekretär hinterlegt, die zum Ziel haben könnten, Taten dann von der Unverjährbarkeit auszunehmen, wenn die Opfer deutsche Staatsangehörige waren. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 7) : Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten — entsprechend der Resolution des Chirurgenkongresses in München von Ende April 1979 — die Einbeziehung der Chirurgen und Krankenhäuser in den Katastrophenschutz fördern und bei der Aufstellung entsprechender Pläne und Übungen mitwirken? Das Zusammenwirken zwischen Katastrophenschutz und Krankenhäusern zu regeln und zu fördern ist Aufgabe der Länder. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Aufgabe der Vorsorge für einen Verteidigungsfall die Zusammenarbeit zwischen dem Erweiterten Katastrophenschutz, den Gesundheitsbehörden und den Krankenhausträgern auch weiterhin fördern. Darüber hinaus beabsichtigt 12434* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 die Bundesregierung vorzuschlagen, die gesetzliche Verpflichtung für eine solche Zusammenarbeit in einem Gesundheitssjcherstellungsgesetz ausdrücklich festzulegen. Sie könnte die Grundlage für Maßnahmen darstellen, die eine engere Verklammerung des Gesundheitswesens mit dem Katastrophenschutz gewährleisten. Das wird im einzelnen im weiteren Verlauf der Erörterung des vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit erarbeiteten Entwurfs eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes zu prüfen sein. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 8) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang im Jahr 1977 die Brände durch Brandstiftungen ausgelöst wurden, in welchem Umfang die Brandstiftungen aufgeklärt werden konnten und wie groß der durch die Brandstiftungen verursachte Schaden ist? Die polizeiliche Kriminalstatistik, die vom Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern erstellt wird, hat für 1977 insgesamt 15 843 Fälle von Brandstiftung erfaßt; in 6 511 Fällen handelte es sich um vorsätzliche Brandstiftung. Die Aufklärungsquote betrug 53,5 %. Unterlagen über die Höhe des durch die Brandstiftungen verursachten Schadens liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 9) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen auf Grund des Ausschlusses von Sachleistungen einer Kranken-, Unfalloder Rentenversicherung von der Beihilfe gemäß Nummer 3 Abs. 3 Satz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen vom 1. Februar 1979 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 67) bei den Beihilfeberechtigten finanzielle Einbußen eintreten können, und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese finanzielle Schlechterstellung, und ist sie bereit, die Beihilfevorschriften zugunsten dieses Personenkreises zu ändern? Bei Inanspruchnahme von Sachleistungen kommt eine Beihilfegewährung — entsprechend dem das Beihilferecht prägenden Grundsatz der ergänzenden Alimentation — nicht in Betracht, weil wegen der prinzipiellen Kostenfreistellung durch die gesetzliche Krankenversicherung dem Beihilfeberechtigten kein beihilfefähiger Aufwand verbleibt. Im Beihilferecht gilt deshalb seit jeher unangefochten der Grundsatz, daß zu Sachleistungen keine Beihilfen gewährt werden. Nach den Beihilfevorschriften gilt als Sachleistung auch eine Geldleistung, die einem Sachleistungsberechtigten an Stelle einer Sachleistung gewährt wird, wenn sie die entstandenen Aufwendungen — ggf. unter Abzug des Mengenrabatts der Krankenkasse und dgl. — deckt (Sachleistungssurrogat). Die Anwendung dieser Vorschrift ist in einigen Fällen, vor allem bei der Pauschalerstattung ärztlich verordneter Medikamente von den Betroffenen stark kritisiert worden. Ob eine Änderung der Beihilfevorschriften oder eine restriktive Anwendung der genannten Vorschrift angezeigt ist, hängt zunächst von dem Ausgang mehrerer Verfahren ab, die beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 10) : In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß das EG-Recht der beruflichen Niederlassungsfreiheit auch für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Berufssportler aus anderen EG-Ländern verwirklicht wird und entsprechende Verbotsbestimmungen der Sportorganisationen aufgehoben werden? Die einschlägigen Rechtsnormen der EG (z. B. über Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit) gelten, soweit sie Bestandteil der persönlichen Rechte der Bürger sind, unmittelbar auch im privatrechtlichen Bereich. Der einzelne Bürger kann sich daher bei entgegenstehenden Bestimmungen unmittelbar auf das Gemeinschaftsrecht berufen. In erster Linie ist es Sache der Betroffenen, ihr Recht auf Freizügigkeit geltend zu machen, wenn sie sich darin beeinträchtigt fühlen. Gegebenenfalls haben die zuständigen Gerichte den Einzelfall zu würdigen. Unbeschadet dessen hat die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Juli 1976 (Rechtssache 13/76), wonach die einschlägigen Bestimmungen des EWG-Vertrages, insbesondere über die Freizügigkeit sowie das Diskriminierungsverbot, auch für Berufssportler gelten, zum Anlaß genommen, den in erster Linie betroffenen Deutschen Fußball-Bund auf die Rechtslage hinzuweisen. Dabei hat die Bundesregierung auch zum Ausdruck gebracht, daß die sogenannte „Zwei-Spieler-Regel" in § 22 der DFB-Spielordnung, soweit sie FußballProfis aus EG-Mitgliedstaaten betrifft, grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sein dürfte. Inzwischen hat sich auch die Kommission der EG mit der Freizügigkeit der Fußballspieler befaßt, nachdem sie von „Ausländerklauseln" in den Satzungen europäischer Verbände Kenntnis erlangt hatte. Am 23. Februar 1978 hat die Kommission mit Vertretern des Europäischen Fußball-Verbandes (UEFA) und der Faßballverbände der neun Mitgliedstaaten die Sache erörtert. Dabei haben sich die betreffenden Verbände verpflichtet, in absehbarer Zeit ihren zuständigen Gremien Satzungsänderungen vorzulegen, die zur Beseitigung aller auf der Staatsangehörigkeit beruhenden Diskriminierungen gegenüber Angehörigen von Mitgliedstaaten erforderlich sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12435* Im Hinblick auf die besonderen Probleme, die im Berufssport vor allem bei nationalen Wettbewerben sowie beim Zugang zu europäischen Wettbewerben zu berücksichtigen sind, ist eine Übergangslösung folgenden wesentlichen Inhalts vereinbart worden: — Alle Bestimmungen, die den Abschluß von Verträgen mit Spielern der Gemeinschaft beschränken, sind aufzuheben; — bei nationalen Meisterschaftswettbewerben in der ersten Liga und den dazugehörenden Aufstiegswettbewerben sollen die Vereine auf jeden Fall zur Aufstellung von zwei Staatsangehörigen eines anderen Gemeinschaftslandes in einem Spiel berechtigt sein; auf allen anderen Wettbewerbsebenen bestünden also keine Beschränkungen mehr für Angehörige von Mitgliedstaaten. Die „Zwei-Spieler-Regel" des DFB diente für diese Übergangsregelung als Vorbild. Die Kommission der EG wird weiterhin mit den Verbänden des Berufsfußballs der neun Mitgliedstaaten in Verbindung bleiben, um eine strikte Anwendung der Bestimmungen über die Freizügigkeit und eine Beseitigung der Übergangsregelungen möglichst bald zu erreichen. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit im Auge behalten und, soweit notwendig, auch in Zukunft — unter Beachtung der Autonomie des Sports — darauf hinwirken, daß die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auch im Berufssport beachtet werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 11) : Entspricht die personelle und materielle Ausstattung der Deutschen Welle und die daraus unmittelbar resultierende inhaltliche Qualität der Sendungen dein politischen Gewicht der Bundesrepublik Deutschland in der Welt und dem internationalen Standard der Sendungen vergleichbarer Rundfunkstationen — BBC, Voice of America und Stationen der aufstrebenden Entwicklungsländer —, und wie sieht die Bundesregierung die weitere Entwicklung? Die Deutsche Welle hat zur Zeit rund 1 380 festangestellte und eine Reihe von freien Mitarbeitern. Hierfür und für die materielle Ausstattung der Deutschen Welle werden vom Bund im Wege der Vollfinanzierung im Haushaltsjahr 1979 rund 190,8 Millionen DM aufgewendet. Dies entspricht den Anforderungen der Deutschen Welle zur Erfüllung ihres gesetzlichen Sendeauftrags, der in § i des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 29. November wie folgt festgelegt ist: „Die Sendungen sollen den Rundfunkteilnehmern im Ausland ein umfassendes Bild des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland vermitteln und ihnen die deutsche Auffassung zu wichtigen Fragen darstellen und erläutern". Ausgehend von diesem vom Gesetzgeber gestellten Auftrag vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die quantitative Ausstattung der Deutschen Welle zur Zeit angemessen ist. Die Deutsche Welle wird weltweit nicht weniger beachtet als Voice of America, BBC und Stationen aufstrebender Entwicklungsländer, ungeachtet der weitaus größeren technischen Ausstattung von Voice of America und BBC (VoA: 36 Sprachen, 801 Wochenstunden, 134 Sender, 7 Relaisstationen; BBC: 39 Sprachen, 704 Wochenstunden, 76 Sender, 6 Relaisstationen; Deutsche Welle: 34 Sprachen, 576 Wochenstunden, 27 Sender, 4 Relaisstationen). Als Beispiel 'kann auf eine Analyse der China-Programme von Voice of America, BBC, Radio Australia und Deutsche Welle vom März 1978 verwiesen werden, die von der US-Information Agency erstellt worden ist. Die Untersuchung kommt u. a. zu dem Ergebnis, daß die Deutsche Welle von den verglichenen Stationen das positivste Bild des Senderlandes wie des Empfängerlandes zeichnet. Sie reagiere auch rasch und biete zu relevanten politischen Ereignissen sofort einen Haus-Kommentar an. Die Bundesregierung wird weiterhin bemüht sein, die für die Erfüllung des Auftrags der Deutschen Welle nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung wird der Bau einer Relaisstation auf Sri Lanka sein, über den zur Zeit verhandelt wird. Mit dieser zusätzlichen Anlage könnten die Empfangsmöglichkeiten der Deutschen Welle vor allem im asiatischen Raum entscheidend verbessert werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 12) : Trifft es zu, daß Rißbildungen beim Siedewasserreaktoz Philippsburg I entstanden sind, wie die Zeitschrift „Stern", Ausgabe vom 3. Mai 1979, in dem Artikel „Ein Loch ist im Meiler" ausführt, und welche Konsequenzen bezüglich der Sicherheit ergeben sich daraus? Bei der Überprüfung des Kernkraftwerks Philippsburg I durch die zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde von Baden-Württemberg und deren Gutachter wurden Anfang 1978 Verarbeitungsfehler in den Kühlmittelleitungen entdeckt. Darüber hinaus war auf ein Teilstück einer der vier Speisewasserleitungen bei der Druckprobe versehentlich ein zu hoher Prüfdruck aufgebracht worden. Über die Befunde und die zu treffenden Maßnahmen wurde ausführlich in der RSK beraten. Die überdrückten Rohrteile wurden ausgewechselt, die wesentlichen Mängel in den übrigen Leitungen repariert. Gegen einen befristeten Betrieb der Anlage bestanden hiernach keine Bedenken. Neben einer Reihe anderer Komponenten werden jedoch alle vier Speisewasserleitungen in der Stillstandsphase der Anlage im Jahre 1980 ausgewechselt werden. Dies geschieht aus der grundsätzlichen 12436' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 I Erwägung, daß an derartige Komponenten höchste Qualitätsanforderungen nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu stellen sind. Die beanstandeten Mängel resultieren zum großen Teil aus der Verwendung eines Stahls, der, wie sich in den letzten Jahren zunehmend gezeigt hat, empfindlich gegenüber Verarbeitungsfehlern ist und daher in Kernkraftwerken nicht mehr eingesetzt werden soll. Die RSK hat keinen Grund gesehen, einen sofortigen Austausch der beanstandeten Komponenten zu fordern, da sich die Mängel nach ihrer Meinung erst im Langzeitbetrieb (Materialermüdung, Korrosion) nachteilig auswirken können. In der Übergangszeit können sie durch zusätzliche aktive Maßnahmen, insbesondere fortlaufende Spannungs-, Dehnungs- und Verschiebungsmessungen sowie erhöhte Leckageüberwachung und zusätzliche Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Vollzug der Trinkwasserversorgung in ländlichen Bereichen auf große Widerstände stößt, weil dort seit Jahrhunderten Trinkwasser aus eigenem Brunnen entnommen wird und die ständig wiederkehrenden jährlichen Uberprüfungen neben unnötigem verwaltungsmäßigen Aufwand für die Betroffenen erhebliche Kosten mit sich bringen, und was spricht dagegen, eine Widerholung der Untersuchung nur dort zu verlangen, wo sich Anhaltspunkte ergeben haben, daß die Qualität des Wassers nicht einwandfrei ist? In dem Entwurf einer Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung, den das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in den nächsten Tagen auch den Bundesländern übersenden wird, ist vorgesehen, daß Wiederholungsuntersuchungen von Trinkwasser aus kleineren Wasserversorgungsanlagen und aus Eigenversorgungsanlagen, z. B. aus eigenen Brunnen, in noch größeren zeitlichen Abständen vorzunehmen sind als bisher, und daß der Umfang der Untersuchungen, die Zahl der Stoffe, auf die untersucht werden muß, weiter verringert werden kann. Den zuständigen örtlichen Behörden wird dabei ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt. Dort wo sich Anhaltspunkte ergeben haben, daß die Qualität des Trinkwassers nicht einwandfrei ist, hält es die Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren für unbedingt erforderlich, daß Wiederholungsuntersuchungen so oft und so lange durchgeführt werden, wie es der Gesundheitsschutz erfordert oder, wo dies möglich ist, bis die Ursache etwaiger Verunreinigungen gefunden und beseitigt worden ist. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 14 und 15) : Beabsichtigt die Bundesregierung, verbesserte Arbeitsbedingungen für Beamte, die in Wechselschichten Dienst leisten, z. B. in der Form einzuführen, daß für Schichtdienstleistende die Altersgrenze für die Zurruhesetzung herabgesetzt oder die wöchentliche Arbeitszeit u. U. durch Zeitzuschläge verkürzt werden kann, bzw. Nachtdienstzeiten höher angerechnet werden oder durch eine bessere Urlaubsgewährung den besonderen körperlichen Mehrbelastungen Rechnung getragen wird? Wenn ja, wann ist mit einer derartigen Neuregelung zu rechnen? Im Bereich des Bundes wird Dienst in Wechselschichten vor allem im Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, beim Bundesgrenzschutz und beim Zoll geleistet. Die Verwaltungen sind bestrebt, die mit dem Schichtdienst verbundenen Belastungen durch ëntsprechende Gestaltung der Dienstpläne gering zu halten und durch die Gewährung von zusammenhängenden dienstfreien Tagen nach Möglichkeit auszugleichen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Zulagen, die für den Dienst zu ungünstigen Zeiten nach der Erschwerniszulagenverordnung vom 26. April 1976 (BGBl. I S. 1101) gewährt werden. Erschwerende Arbeitsbedingungen infolge von Schichtdiensten sind auch außerhalb des öffentlichen Dienstes anzutreffen. Die Bundesregierung mißt der Prüfung und Erforschung der aus Schicht- und Nachtdienstarbeit sich ergebenden Fragen erhebliche Bedeutung bei. Im Rahmen der Forschungen zur Humanisierung des Arbeitslebens liegen z. T. bereits Ergebnisse von Forschungsberichten vor, z. T. werden Forschungsprojekte noch durchgeführt oder sind geplant (vgl. Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Buschfort vom 16. Februar 1979 auf die Mündlichen Fragen des Kollegen Menzel, Stenographischer Bericht S. 11051, Anlage 13). Die Innenminister/Senatoren für Inneres der Länder und des Bundes haben im April 1979 beschlossen, ein Forschungsprogramm zur Untersuchung der Probleme des Wechselschichtdienstes bei der Polizei und der Berufsfeuerwehr in Auftrag zu geben. Ob die jetzt vorliegenden Erkenntnisse zu dienstrechtlichen Folgerungen führen werden und welche Einzelmaßnahmen hierfür ggf. geeignet erscheinen, bedarf — auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Verwaltungen — weiterer Erörterungen mit den hauptbeteiligten Ressorts. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 16) : Kann nach der Ankündigung des Bundesinnenministers auf einem FDP-Parteitag, die zivile Verteidigung werde künftig verstärkt ausgebaut, damit gerechnet werden, daß die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1980 eine spürbare Erhöhung der Haushaltsmittel für den Einzelplan 36 vorschlagen wird? Die Bundesregierung ist bemüht, die zivile Verteidigung auch im finanziellen Bereich nachhaltig zu fördern. Wie Ihnen bekannt ist, beträgt der Haushalt 1979 für die zivile Verteidigung 730,7 Millionen DM und enthält damit gegenüber 1978 eine Steigerung von 11,5 °/o. Da der Finanzplan bisher nicht fortgeschrieben wurde, ist die Erhöhung des Ausgaberahmens der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12437' zivilen Verteidigung für die Jahre 1980 ff. bisher noch nicht durchgeführt worden. Es muß daher im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen für 1980 hierüber entschieden werden. Der Bundesminister des Innern wird sich in diesen Verhandlungen für eine angemessene Steigerung der Finanzausstattung der zivilen Verteidigung einsetzen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 17): Befindet sich der Katastrophenschutz in einem katastrophalen Zustand — wie der letzte Chirurgenkongreß in München meint —, wobei in praktisch allen Bereichen eine unzureichende Planung und Vorbereitung sowie eine unzulängliche Einbeziehung der Medizin festzustellen sei, und wie steht die Bundesregierung zu dem dort gemachten Vorschlag, die Bundeswehr fest in den Katastrophenschutz einzugliedern? Die Frage betrifft in erster Linie Probleme des friedensmäßigen Katastrophenschutzes. Im einzelnen ist folgendes zu bemerken: Die Entwicklung des Katastrophenschutzes hat in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Nach Erlaß des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 haben fast alle Länder in Anlehnung an dieses Bundesgesetz den friedensmäßigen Katastrophenschutz in besonderen Landeskatastrophenschutzgesetzen geregelt. Dadurch wurden vor allem die Voraussetzungen für die bundesweite Durchführung einheitlicher Organisations- und Führungsstrukturen geschaffen. Sie sind in dem von Bund und Ländern erarbeiteten Modell einer Katastrophenschutzleitung und Technischen Einsatzleitung konkretisiert worden, das in Kürze von der Innenministerkonferenz verabschiedet werden wird. Dieses Modell erhöht die Transparenz des Hilfeleistungssystems, besonders hinsichtlich der Festlegung und Abgrenzung von Zuständigkeiten und der Erfassung der Ressourcen beträchtlich und wird daher eine weitere Verbesserung der in den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits jetzt vorhandenen Katastrophenschutzvorkehrungen zur Folge haben. Das gleiche gilt für die Einbeziehung der Medizin in den Katastrophenschutz; sie ist durch den Sanitätsdienst als einem besonderen Katastrophenschutz-Fachdienst in das Hilfeleistungssystem eingebunden worden. Die personelle und materielle Leistungskraft des Katastrophenschutzes hängt entscheidend von der Qualität der Helfer und der Ausstattung ab. Das vom Bund getragene Ausbildungssystem, das die Katastrophenschutzschule des Bundes und zur Zeit zehn entsprechende Schulen der Länder umfaßt, trägt dem Ausbildungsbedarf des erweiterten Katastrophenschutzes vom Umfang her voll Rechnung. Es wird gegenwärtig durch Aktualisierung der Lernziele und Ausbildungsinhalte neu geordnet. Die Ausbildung des friedensmäßigen Katastrophenschutzes wird in Ausbildungsstätten der Länder und Hilfsorganisationen durchgeführt; soweit möglich stellt der Bund seine Einrichtungen auch hierfür zur Verfügung. Auf dem Ausstattungssektor müssen demgegenüber trotz der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Haushaltsansätze für den erweiterten Katastrophenschutz noch erhebliche Lücken abgedeckt werden. Hier könnte eine Empfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages für ein Finanzsonderprogramm, das die Bereitstellung von 320 Millionen DM zugunsten des erweiterten Katastrophenschutzes in den nächsten Jahren vorsieht, wirksame Abhilfe schaffen. 1979 wurde bereits eine erste Rate von 75 Millionen DM bereitgestellt. Die einseitige Auffassung des Chirurgenkongresses zum Zustand des Katastrophenschutzes kann hiernach im Hinblick auf die erheblichen Fortschritte der letzten Jahre nicht geteilt werden. Der Vorschlag einer festen Eingliederung der Bundeswehr in den Katastrophenschutz erscheint nicht realistisch. Die Bundeswehr hat primär einen Verteidigungsauftrag zu erfüllen, der die Einbindung in einem anderen Aufgabenbereich nicht zuläßt. Gleichwohl unterstützt die Bundeswehr die für die Bekämpfung von Katastrophen im Frieden zuständigen Länderbehörden im Rahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 GG. Sie hat hierfür Richtlinien erlassen, die das Verfahren präzise regelt. Die Hilfe der Bundeswehr hat sich bei zahlreichen Katastrophen in der Vergangenheit bewährt. Sie würde aber schon in einem Fall erhöhter internationaler Spannungen nicht mehr oder nicht in dem gewohnten Umfang geleistet werden können. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 18) : st der Bundesregierung bekannt, welche Anteile an der durchschnittlichen Belastung der Atemluft durch Kohlenmonoxid sowie karzinogenen und karzinogenverdächtigen Stoffen der Bevölkerung in den Ballungsgebieten aus den Kraftfahrzeugabgasen stammen und welche Nachweise für die Gesundheitsgefährdung durch diese Schadstoffe es gibt? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Anteile an der durchschnittlichen Belastung der Atemluft durch Kohlenmonoxid sowie kanzerogenen und kanzerogenverdächtigen Stoffen in Ballungsgebieten aus den Kraftfahrzeugabgasen stammen. Die Immissionsbelastung in diesen Gebieten ist zwar ermittelt worden, kann jedoch anteilmäßig einzelnen Emittentengruppen nicht zugeordnet werden, weil die Meßgeräte nicht nach der Herkunft der gemessenen Stoffe unterscheiden. Eine solche anteilmäßige Bestimmung der Schadstoffe nach ihrer Herkunft wäre nur mit Hilfe der Ausbreitungsrechnung möglich, wenn die flächenmäßige Verteilung der Emissionen im einzelnen bekannt ist. Aus den Emissionskatastern für die Belastungsgebiete Rheinschiene Süd (Köln), Ruhrgebiet Ost 12438' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 ) und West sowie Ludwigshafen sind diese Anteile der verschiedenen Emittentengruppen (Industrie, Hausbrand und Kleingewerbe, Verkehr) an den Emissionen bekannt. Der Stand der Ausbreitungsrechnung erlaubt es heute jedoch noch nicht, die gemessenen Immissionen den Emittentengruppen eindeutig zuzuordnen. Einen groben Anhalt für die Beiträge der einzelnen Emittentengruppen zur großflächigen Umweltbelastung geben ihre Anteile an den Emissionen. Die Bundesregierung hält jedoch die Angabe von großflächigen Durchschnittsbelastungen, die durch einzelne Emittentengruppen hervorgerufen werden, besonders im Hinblick auf die menschliche Gesundheit, nicht für aussagekräftig. Denn besonders hohe Belastungsspitzen an Kohlenmonoxid sowie kanzerogenen und kanzerogenverdächtigen Stoffen treten regelmäßig in den Gebieten auf, die gleichzeitig eine hohe Industrie- und Verkehrsdichte aufweisen. Die Bundesregierung hält deshalb an dem im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankerten Vorsorgegrundsatz fest. Daß dies richtig ist, zeigt das Beispiel des Benzinbleigesetzes. Den Ottokraftstoffen werden Blei als Antiklopfmittel sowie als sogenannte Reinigungsmittel ( „ Scavenger" ) die Stoffe Athylendichlorid (EDC) und Athylendibromid (EDB), das stark krebsfördernd ist, zugegeben. Nach Wirksamwerden der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes wurde der Gehalt von Blei von 0,4 auf 0,15 Gramm pro Liter begrenzt. In gleichem Maße — also um mehr als 60 % — wurde mit dieser Maßnahme die Bleibela. stung in den verkehrsreichen Gebieten vermindert. Da EDC und EDB im stöchiometrischen Verhältnis zum Blei dem Benzin zugegeben werden, wurde die Belastung der Umwelt durch diese sehr gefährlichen Stoffe ohne besondere Erwähnung nach Wirksamwerden der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes ebenfalls um 60 °/o herabgesetzt. Ebenso wurde infolge des Benzinbleigesetzes eine Verminderung der Belastung des stark krebsfördernden Vinylchlorids (VC) erreicht. VC ist ein Abbauprodukt des EDC bei der Verbrennung von Ottomotorkraftstoffen. Dies erklärt auch den hohen VC-Gehalt in Luft an Autobahnen und in der Frankfurter Innenstadt mit mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft vor der Einführung der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes (Messung Battelle-Institut 1975). Mit der Verminderung des EDC-Gehaltes um 60 °/o ist diese Emissionsquelle in dem gleichen Maße reduziert worden. Die Anhörung von Sachverständigen im Februar 1978 durch den Bundesminister des Innern hat erneut eindeutig bestätigt, daß die schädlichen Wirkungen dieser Schadstoffe auf die menschliche Gesundheit in der Wissenschaft unumstritten sind. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler . auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 19) : Inwieweit werden die Sportanlagen des Bundesgrenzschutzes (BGS) zum Training unserer Spitzensportler genutzt, und ist es beabsichtigt, weitere Einrichtungen des BGS dafür zu verwenden? Durch Beschluß des Deutschen Bundestages können grenzschutzeigene Sportanlagen Dritten, insbesondere Gruppenbenutzern, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, soweit dienstliche Belange und die Förderung des außerdienstlichen Sports der Grenzschutzangehörigen dies zulassen. Inwieweit Spitzensportler, die Mitglieder von Sportvereinen sind, von dieser Möglichkeit Gerauch machen, kann nur durch umfangreiche Erhebungen ermittelt werden. Wegen des hiermit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwandes habe ich diese Ermittlungen zunächst zurückgestellt. Falls Sie dies wünschen, würde ich diese Erhebungen durchführen lassen. Im übrigen werden Sporteinrichtungen des Bundesgrenzschutzes nach den vom Bundesinstitut für Sportwissenschaften herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen sowie den einschlägigen DIN-Vorschriften errichtet. Sie sind daher auch für das Training von Spitzensportlern geeignet. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B20 und 21): Trifft es zu, daß die DDR für Wirtschaftsspionage in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 5 Millionen Mark ausgibt — wie die „Welt" vom 27. April 1979 meldete —, oder wie hoch belaufen sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die jährlichen Aufwendungen der DDR für diesen Zweck? Wie hoch beziffert oder schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Vorteil, den die DDR-Wirtschaft durch Einsparung von Forschungs- und Entwicklungskosten auf Grund ihrer Industriespionage in westlichen Ländern, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, erzielt, und sind — wie die Presse meldete — dem Ministerium für Staatssicherheit in Ost-Berlin nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im vergangenen Jahr 300 Millionen Mark aus der DDR-Wirtschaft zugeflossen? Zu Frage B 20: Über die Höhe der Aufwendungen der DDR für die Wirtschaftsspionage gegen die Bundesrepublik Deutschland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu Frage B 21: Nach Aussage eines früheren Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit in Ost-Berlin betrug für die DDR der Wert der durch Spionage ersparten Forschungs- und Entwicklungskosten im Jahre 1977 etwa 300 Millionen DM. Wie der Überläufer weiter aussagt, haben die Bereiche der Wirtschaft, denen diese Spionageergebnisse zugute kommen, etwa 10 °Io des Wertes der ihnen zufließenden Informationen dem Ministerium für Staatssicherheit zu erstatten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12439' (A) Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 22): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung erstrebenswert, die Handelsrichter hinsichtlich ihrer Entschädigungsvergütung den anderen ehrenamtlichen Richtern gleichzustellen, und würde die Bundesregierung zu diesem Zwedc gegebenenfalls eine Streichung des § 107 des Gerichtsverfassungsgesetzes sowie eine Einbeziehung der Handelsrichter in das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter befürworten? Die Handelsrichter nehmen eine besondere Stellung unter den ehrenamtlichen Richtern ein. Sie können — anders als die ehrenamtlichen Richter, die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Gerichten für Arbeitssachen und in der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit tätig werden — frei entscheiden, ob sie das Ehrenamt übernehmen wollen. Umfragen der Industrie- und Handelskammern haben ergeben, daß die ganz überwiegende Mehrheit der Handelsrichter keinen Wert darauf legt, über die ihnen zustehende Entschädigung hinaus auch für die aufgewendete Zeit entschädigt zu werden (vgl. Deutsche Richterzeitung 1976 S. 351). Unter diesen Umständen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die Handelsrichter hinsichtlich der Entschädigung den ehrenamtlichen Richtern gleichzustellen, die nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter entschädigt werden. (B) Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 23) : Hält die Bundesregierung eine verbesserte oder erweiterte gesetzliche Haftungsregelung in solchen Fällen für erforderlich, in denen ein im elterlichen Haushalt lebender geistesschwacher, aber nicht entmündigter Volljähriger einen Schaden verursacht, der bei bestehender Aufsichtspflicht und gehöriger Aufsichtsführung vermeidbar gewesen wäre, und wenn ja, wird sie entsprechende Konsequenzen ziehen? Wenn ein im elterlichen Haushalt lebender geistesschwacher, aber nicht entmündigter Volljähriger einen Schaden verursacht, gilt nach den haftungsrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgendes: Im Grundsatz haftet der Geistesschwache selbst für den Schaden, .den er durch eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB anrichtet. Diese Haftung wird durch eine geistige Störung nur dann ausgeschlossen, wenn die schädigende Handlung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist (§ 827 Satz 1 BGB). Ob diese Voraussetzung vorliegt, muß im Einzelfall geprüft werden. Ist die Verantwortlichkeit des Schädigers durch § 827 Satz 1 BGB ausgschlossen und kann der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden, so haftet der Schädiger gleichwohl nach § 829 BGB insoweit auf Schadensersatz, als dies nach den Umständen der Billigkeit entspricht und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf. Die Vorschrift des § 832 Abs. 1 BGB, wonach bei Verletzung der Aufsichtspflicht Schadensersatz zu leisten ist, greift nicht ein, da gegenüber einem Volljährigen, für den weder ein Vormund noch ein Pfleger bestellt ist, keine Aufsichtspflicht besteht. Nach der Rechtsprechung können aber die Eltern einer Person, die trotz Volljährigkeit der Aufsicht bedarf, aus der Haus- und Familiengemeinschaft mit ihrem Kind verpflichtet sein, dafür zu sorgen, daß andere nicht durch ihr Kind geschädigt werden. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann eine Haftung der Eltern nach der allgemeinen Bestimmung des § 823 Abs. 1 BGB begründen (vgl. BGH, Lindenmaier-Möhrig Nr. 6 zu § 832 BGB). Durch diese Rechtslage werden die Interessen des Geschädigten weitgehend berücksichtigt. Die Bundesregierung sieht daher für eine Gesetzesänderung derzeit keine hinreichende Veranlassung. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 24) : Hat die Bundesregierung im Sinn von Nummer 2 der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 1978 (Drucksache 8/1945) auf 'die Länder eingewirkt, damit rechtzeitig zum 1. Januar 1980 die für Asylverfahren zuständigen Verwaltungsgerichte bestimmt und die künftig zuständigen Richter in ihre Aufgaben eingeführt werden? Der Bundesminister der Justiz hat im September 1978 die für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständigen obersten Landesbehörden schriftlich gebeten, die erforderlichen gesetzgeberischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen so rechtzeitig in die Wege zu leiten, daß die am 1. Januar 1980 in Kraft tretende Dezentralisierung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Asylsachen die angestrebte beschleunigende Wirkung entfalten kann. In diesem Zusammenhang sind die Länder auf die bei der Beschlußfassung über das Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages (Drucksache 8/1945 unter Nummer 2) hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht worden, daß nach Mitteilung des Bundesministers des Innern .das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bereit sei, im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen auch Informationsbesuche für Verwaltungsrichter durchzuführen. Die rechtzeitige Information über das Asylrecht für die künftig mit diesen Sachen befaßten Verwaltungsrichter sei besonders wichtig. In dieser Frage ist seither ständig Kontakt mit den Ländern gehalten worden. Die Überlegungen der Länder, welche Verwaltungsgerichte ab 1. Januar 1980 für Asylsachen zu- 12440* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 ständig sein sollen, sind weitgehend abgeschlossen. Eine länderübergreifende Konzentration der Zuständigkeit nach § 3 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ist zur Zeit von keinem Lande beabsichtigt. Das wird damit begründet, daß die große Zahl der Asylanträge erwarten lasse, daß die Richter schnell die notwendigen Spezialkenntnisse erwerben könnten. In den Ländern mit mehreren Verwaltungsgerichten ist eine Regelung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 VwGO beabsichtigt, welche die Zuständigkeit auf ein Verwaltungsgericht oder einige Verwaltungsgerichte konzentriert. Die Überlegungen, welche Verwaltungsgerichte das sein werden, sind gleichfalls weitgehend abgeschlossen. Es kann deswegen damit gerechnet werden, daß die Ausführungsgesetze der Länder zur Verwaltungsgerichtsordnung rechtzeitig um entsprechende Vorschriften ergänzt werden. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat sich bereit erklärt, zur Einführung der künftig zuständigen Richter in ihre Aufgaben eine Fortbildungsveranstaltung im 4. Quartal 1979, also rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Dezentralisierung, durchzuführen. Die Länder und der Bundesminister der Justiz haben diese Absicht begrüßt und mitgeteilt, daß eine erhebliche Zahl von Richtern als Teilnehmer in Betracht komme. Im Rahmen der Deutschen Richterakademie soll eine Fortbildungsveranstaltung über Asylrecht in der Zeit vom 14. bis 20. Dezember 1980 durchgeführt werden, um den Richtern nach einer gewissen Zeit der Tätigkeit die Möglichkeit zu geben, ihre Erfahrungen auszutauschen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 25 und 27) : Welche Auflagen hemmen den Einsatz von Altpapier und inwieweit wird überlegt, den Altpapiereinsatz zu fördern? Kann die Bundesregierung die Angaben eines führenden Unternehmens auf dem Gebiet des Altpapiereinsatzes bestätigen, wonach durch Altpapier, das nicht auf dem Müll landet, Beseitigungskosten bis zu 100 DM je t eingespart werden können, und sieht sie Möglichkeiten im Sinne des Verursacherprinzips, den Altpapierhandel an diesen Ersparnissen teilhaben zu lassen, um die Verwendung von Altpapier zu fördern? Zu Frage B 25: Papierprodukte, vor allem Papierverpackungen unterliegen je nach Verwendungszweck besonderen Qualitätsanforderungen. Hervorzuheben ist die Unbedenklichkeit des verwandten Materials in lebensmittelrechtlicher Hinsicht und die Festigkeit gegenüber mechanischen Beanspruchungen. Diese Anforderungen begrenzen in begründeten Einzelfällen die Verwendung von Altpapier oder machen sie sogar unmöglich. Anders ist die Situation dort, wo die Zweckbestimmung von Produkten die Verwendung von Altpapier erlauben, einschlägige Qualitätsanforderungen dies aber unnötigerweise verhindern. Beanstandungen dieser Art wurden bei der Vorbereitung des Abfallwirtschaftsprogramms der Bundesregierung in einer Liste zusammengestellt und systematisch untersucht. Das Ergebnis war, daß einige Produktspezifikationen aus abf allwirtschaf tlicher Sicht einer Überprüfung bedürfen, daß insgesamt aber die Altpapierverwertung nicht in größerem Umfang durch Bestimmungen dieser Art beeinträchtigt wird. Im Bereich des Bundes wurden mittlerweile die zuständigen Vergabegremien z- B: bei Bundespost und Bundeswehr mit einer Überprüfung und Neufassung von Qualitätsanforderungen beauftragt, die bisher der Verwertung von Altpapier entgegenstehen. Weitere Überlegungen zielen darauf ab, den Altpapiereinsatz durch eine vermehrte Verwendung von aus Altpapier hergestellten Produkten und entsprechende Verbraucheraufklärung zu fördern. Mein Ministerium setzt wie eine Reihe anderer Bundes- und Länderbehörden bereits in größerem Umfang Schreib- und Hygienepapiere aus Altpapier ein und erwartet davon weitere Signalwirkungen auf den öffentlichen und privaten Bereich. Zu Frage B 27: Die Bundesregierung kann die Angaben, soweit Altpapier aus Haushaltungen betroffen ist, nicht bestätigen. Durch eine getrennte Erfassung von Altpapier reduzieren sich in der Regel nicht die Kosten für Sammlung und Transport von Abfällen, die den Hauptanteil an den Abfallbeseitigungskosten ausmachen. Allenfalls ist eine kleinere Einsparung bei den Kosten der Endbeseitigung, z. B. bei den Deponiekosten in Höhe von etwa 15 bis 20 DM pro Tonne möglich. Diese Einsparung könnte, wie dies teilweise bereits geschieht, den einsammelnden Unternehmen vergütet werden. Die Entscheidung darüber ist unter Beachtung der jeweiligen lokalen Verhältnisse von den Trägern der Abfallbeseitigung zu treffen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, ob die Unternehmen zu längerfristigen Abnahmeverpflichtungen bereit sind und ob die Vergütung tatsächlich der angestrebten Steigerung der Altpapierverwertung zugute kommt. Etwa 95 % des verwerteten Altpapiers wird bei industriellen und gewerblichen Anfallstellen im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit gesammelt. Bei dem gesammelten Material handelt es sich um Wirtschaftsgüter, nicht um Abfall. Der Hinweis auf angeblich eingesparte Beseitigungskosten entspricht daher nicht der tatsächlichen Problemlage. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage s 26) : Welche Uberlegun1gen hat die Bundesregierung angestellt und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um die Verwendung zurückgewonnener Rohstoffe steuerlich zu fördern? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12441* Die Bundesregierung fördert steuerlich bereits die Rückführung von Abfällen in den Stoffkreislauf dadurch, daß für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern zur Abfallbeseitigung, bei der Rohstoffe zurückgewonnen werden, erhöhte Absetzungen für Umweltschutzinvestitionen nach § 7 d EStG in Betracht kommen können. Im übrigen bedarf die Verwendung zurückgewonnener Rohstoffe nach Ansicht der Bundesregierung ebensowenig einer besonderen steuerlichen Förderung wie die Verwendung anderer Rohstoffe bei der Herstellung bestimmter Produkte. Die Bundesregierung begrüßt alle Bestrebungen, die eine Wiederverwendung von Rohstoffen zum Ziel haben. Sie fördert deshalb auch im Rahmen ihrer Forschungsprogramme eine große Zahl entsprechender Vorhaben. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 28) : Sind durch die Körperschaftsteuerreform 1977 Mindereinnahmen von rund 50 Millionen DM bei Stiftungen für gemeinnützige Wissenschaftsförderung verursacht worden, und will die Bundesregierung gegebenenfalls steuerliche Korrekturen vornehmen? In einer Besprechung im Bundesfinanzministerium haben Vertreter gemeinnütziger Stiftungen kürzlich mitgeteilt, nach bisherigen Schätzungen seien die Einnahmen der Stiftungen infolge der Körperschaftsteuerreform um etwa 50 Millionen DM zurückgegangen. Ob diese Angaben zutreffen, läßt sich ohne eingehende Untersuchungen nicht feststellen. Durch die Körperschaftsteuerreform ist der steuerliche Status von Stiftungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, nicht verändert worden. Diese Stiftungen sind wie in der Vergangenheit grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes = KStG) . Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird ihnen in vollem Umfang erstattet (§ 44 c des Einkommensteuergesetzes). Die Stiftungen unterliegen also mit ihren Erträgen keiner Steuer vom Einkommen. Falls die Stiftungen Ertragseinbußen erleiden, können diese nur mittelbar durch das neue Körperschaftsteuerrecht verursacht werden. Solche Einbußen können dadurch entstehen, daß steuerpflichtige Kapitalgesellschaften wegen der gestiegenen Belastung ihrer Gewinne mit Körperschaftsteuer (vor der Reform: in der Regel 24,6 v. H., nach der Reform: 36 v. H.) ihre Gewinnausschüttungen verringern, so daß die an den Gesellschaften beteiligten Stiftungen niedrigere Dividenden erhalten. Bei den steuerbefreiten Stiftungen ist die von der Gesellschaft gezahlte Dividende gleichbedeutend mit dem Bruttoertrag, weil die steuerbefreiten Stiftungen nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigt sind (§ 51 KStG). Die Angelegenheit war bereits bei den Beratungen im Deutschen Bundestag Gegenstand eingehender Überlegungen. Der Finanzausschuß hat sich aus steuersystematischen Gründen außerstande gesehen, für steuerbefreite Stiftungen eine Vergütung von Körperschaftsteuer vorzuschlagen (vgl. Drucksache 7/5310 S. 9). Es ist ein tragender Grundsatz des neuen Körperschaftsteuersystems, daß nur derjenige die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer beanspruchen kann, dessen Dividenden im Inland voll zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer herangezogen werden. Das ist bei den gemeinnützigen Stiftungen nicht der Fall. Die Aufgabe dieses Grundgedankens hätte eine gefährliche Präjudizwirkung auf andere steuerbefreite, insbesondere ausländische Anteilseigner und würde zu erheblichen Steuerausfällen führen. Es kann auch nicht allgemein unterstellt werden, daß die Beteiligungserträge der gemeinnützigen Stiftungen sich nach der Körperschaftsteuerreform rückläufig entwickeln. Die Entwicklung hängt wesentlich von der Ertragslage und der Ausschüttungspolitik der Kapitalgesellschaften ab. Soweit die Körperschaftsteuermehrbelastung der Kapitalgesellschaften nicht schon durch die zwischenzeitlich eingetretene Senkung der Vermögensteuer ausgeglichen wird, kann sie u. U. ganz oder teilweise zu Lasten der Rücklagenbildung gedeckt werden. Ein Blick auf die Dividendenbeschlüsse der deutschen Publikumsaktiengesellschaften für das Jahr 1977, das erste Geschäftsjahr nach der Körperschaftsteuerreform, zeigt ein sehr unterschiedliches Ausschüttungsverhalten. Nach Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes haben von 459 Aktiengesellschaften, deren Stammaktien Ende 1978 an der Börse notiert waren, die Dividende gegenüber dem Geschäftsjahr 1976 — gesenkt 229 Gesellschaften = 49,0 v. H. — unverändert beibehalten 198 Gesellschaften = 43,1 v. H. — erhöht 32 Gesellschaften = 7 v. H. (vgl. Fachserie 9, Geld und Kredit, Reihe 2, Aktienmärkte, Dezember 1978). Hiernach haben 230 Aktiengesellschaften ihre Dividende nicht herabgesetzt. Die an diesen Gesellschaften beteiligten Stiftungen haben somit keine geringeren, sondern zum Teil sogar höhere Dividenden erhalten. Die bisher vorliegenden Daten lassen nach alledem nicht erkennen, in welchem Maße die Einnahmen der Stiftungen aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften tatsächlich zurückgegangen sind und inwieweit ein etwaiger Einnahmerückgang durch die Körperschaftsteuerreform verursacht worden ist. Die Stiftungen haben hierzu weiteres Zahlenmaterial angekündigt. Nach dessen Eingang wird die Bundesregierung sich erneut mit den Problemen der Stiftungen befassen. Aus dieser Bereitschaft kann jedoch im Hinblick auf den von den gesetzgebenden Körperschaften herausgestellten Grundgedanken des Anrechnungsverfahrens nicht gefolgert werden, die Bundesre- 12442* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 gierung beabsichtige, wegen etwaiger nachteiliger Wirkungen der Körperschaftsteuerreform auf steuerlichem Gebiet Korrekturen zugunsten der gemeinnützigen Stiftungen in die Wege zu leiten. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 29) : Ist es denkbar, daß zum gleichen Zeitpunkt in einem Dienstort die Wohnungsbedarfslage für Angehörige der Bundeswehr sich von der für Angehörige der Deutschen Bundesbahn oder der Deutschen Bundespost unterscheidet, so daß nach den Familienheimrichtlinien des Bundes für Bundesbedienstete des einen Bereichs ein Familienheimdarlehen abgelehnt werden muß, während der Antrag eines Bundesbediensteten aus einem anderen Bereich im selben Dienstort berücksichtigt werden kann, und — wenn dies zutrifft — was hat die Bundesregierung getan oder gedenkt sie zu tun, um eine unterschiedliche Behandlung von Bundesbediensteten bei der Wohnungsfürsorge zu vermeiden? Die Familienheimrichtlinien des Bundes als Teilbereich der Wohnungsbauförderung für Bundesbedienstete gelten nicht unmittelbar für Bedienstete der Bundespost und der Bundesbahn. Grund hierfür ist, daß diese Institutionen selbständige Körperschaften mit eigenen Haushalten sind. Die von diesen Körperschaften herausgegebenen Richtlinien zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen sind zwar den Familienheimrichtlinien des Bundes weitgehend angepaßt, so daß eine einheitliche Handhabung gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für die Bedarfsdeckungsklausel, die eine Förderung ausschließt, wenn nach Größe und Ausstattung ausreichende, der Verfügungsbefugnis der jeweiligen Verwaltung unterliegende Wohnungen zur Unterbringung der Antragsteller vorhanden sind. Durch Gegenseitigkeitsvereinbarungen ist sichergestellt, daß Wohnungen, für die die jeweiligen Verwaltungen — mangels Nachfrage — keine Mieter benennen können, den anderen Verwaltungen zur Besetzung angeboten werden. Gleichwohl vermag ich jedoch nicht auszuschließen, daß von den jeweiligen Verwaltungen im Einzelfall aus besonderen Gründen abweichende Entscheidungen getroffen worden sind. Diese können aber wegen des Ausnahmecharakters nicht verallgemeinert werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 30) : Betreiben die Mineralölmarkengesellschaften gegenüber den „Freien Tankstellen" nach den Erkenntnissen der Bundesregierung unter Ausnutzung einer angeblichen Ölverknappung einen ruinösen Konkurrenzkampf, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls in ihrem Verantwortungsbereich dagegen zu tun? Die Beschaffungskosten für Vergaserkraftstoff auf den internationalen Mineralölproduktmärkten wie Rotterdam sind in den vergangenen Monaten in einem Ausmaß gestiegen, das wesentlich über den Abgabepreisen der inländischen Raffinerien und sogar noch über den Tankstellenpreisen in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Die freien Tankstellen sind dadurch, soweit sie ganz oder überwiegend aus Importen versorgt werden — der Bundesverband freier Tankstellen schätzt den Anteil der Importversorgung seiner Mitglieder auf ca. 40%, wobei dies aber für die einzelnen Unternehmen sehr unterschiedlich ist — in erhebliche Schwierigkeiten geraten, die bei einem Andauern auch existenzbedrohend sein können. Die Bundesregierung steht mit den beteiligten Verbänden in Kontakt. In ihrer Haltung orientiert sie sich einmal an der prioritären Notwendigkeit einer ausreichenden Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Vergaserkraftstoffen und zum anderen aber auch an ihrer Aussage im Energieprogramm, wonach Versorgungsengpässe nicht zu nachhaltigen Änderungen der Marktstruktur führen dürfen. Anlage 53 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 31) : Wie haben sich die Einnahmen aus Lizenzen und Patentverwertung der beiden Kernforschungsanlagen Jülich und Karlsruhe seit 1970 entwickelt, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um diese Einnahmen zu steigern? Bei der KFA einschließlich Knowhow-Verträge von 8,7 TDM im Jahre 1970 auf 522,1 TDM für 1977 und 610,5 TDM für 1978; beim KfK von 299 TDM im Jahre 1970 auf 855 TDM für 1977 und 1,784 Mio. DM für 1978. Diese Art der Kenntnisverwertung stellt deshalb keinen Maßstab für die Arbeit der Zentren dar, weil die meisten Themen so langfristig angelegt sind, daß die Ergebnisse der Arbeiten nicht innerhalb der geschützten Fristen genutzt werden. Sie wird auch durch das traditionelle Wissenschaftssystem, das die Reputation eines Wissenschaftlers zu wenig an der praktischen Verwertung seiner Forschungsergebnisse mißt, erschwert. Die Bundesregierung bemüht sich gleichwohl, die Umsetzung der in den Großforschungseinrichtungen erarbeiteten Ergebnisse weiter zu verstärken. Diesem Ziel dienen insbesondere folgende Maßnahmen: Einrichtung von Technologietransferbüros insbesondere bei der KFA und beim KfK. Sie sollen Anlaufstellen sein für die Industrie und für externe Innovationsberatungsstellen. Sie sollen damit insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zum know-how der Forschungseinrichtungen erleichtern. Einführung der Regelung, daß die Großforschungseinrichtungen 2/3 ihrer Einnahmen aus Lizenz- und Knowhow-Verträgen ohne die sonst übliche An- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12443* rechnung auf den staatlichen Zuschußbedarf zu Zwecken des Technologietransfers einsetzen dürfen. Hierdurch soll die Motivation der Forschungseinrichtungen zur Kenntnisverwertung gestärkt werden. Ermutigung der Zentren zu einer extensiven Patentanmeldepolitik und zur verstärkten Beteiligung an technologischen Messen. Ermutigung der Großforschungseinrichtungen, bei anwendungsnahen Forschungsprojekten bereits in einem frühen Stadium mit einschlägigen Industrieunternehmen Kontakt aufzunehmen und ggf. auch zusammenzuarbeiten. Die Regelung der Kenntnisverwertung ist ein wesentlicher Bestandteil z. B. der von der KFA bzw. dem KfK abgeschlossenen oder in Kürze abzuschließenden Verträge mit einschlägigen Industrieunternehmen zu den Großprojekten Schneller Brüter, Hochtemperaturreaktor und Entsorgung. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 32) : Sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Waffenexportgeschäften der Firma „Euromissile" für die Raketen Hot, Milan und Roland Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (I 4 a) bekannt, und wenn nein, wann wurde die entsprechende Genehmigung zum Waffenhandel erteilt? Die Firma Euromissile ist eine Gesellschaft französischen Rechts mit Sitz in Chatillon bei Paris. Gesellschafter sind zu gleichen Teilen das deutsche Unternehmen Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH (MBB) und die französische Firma Societe Nationale Industrielle Aérospatiale (SNIAS). Die Tätigkeit von Euromissile bewegt sich ganz überwiegend im Rahmen der deutsch-französischen Rüstungskooperation, die auf der Vereinbarung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik aus dem Jahre 1972 beruht und die u. a. die gemeinsame Fertigung der Panzerabwehrflugkörper HOT, MILAN und ROLAND zum Inhalt hat. Für die im Zuge der Kooperation hergestellten Waffensysteme hat Euromissile das ausschließliche Recht zum Vertrieb. Die Exporte von Euromissile unterliegen nur den französischen Ausfuhrbestimmungen. Das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz ist auf sie nicht anwendbar. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte im Sinne des § 4 a Kriegswaffenkontrollgesetz, soweit Euromissile hierbei nicht im Bundesgebiet tätig wird. Derartige Auslandsgeschäfte von Euromissile auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland haben aber nach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattgefunden. Sofern Sie mit Ihrer Frage auf die Kooperationsbeiträge von MBB abzielen, so sind die insoweit nach deutschem Recht — dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsrecht — genehmigungsbedürftigen Handlungen, insbesondere auch die Komponentenzulieferungen, durch entsprechende Einzelfallgenehmigungen abgedeckt. Die Firma MBB unterliegt — wie alle auf dem Kriegswaffensektor tätigen deutschen Unternehmen regelmäßiger Uberwachung durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Bei den bisherigen Überprüfungen sind keine ungenehmigten Handlungen festgestellt worden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 33 und 34) : Ist die Bundesregierung bereit, vor der Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Drucksache 8/2517) durch den Deutschen Bundestag stichprobenweise Probebefragungen bei den durch die Bundesstatistik betroffenen Unternehmen durchzuführen mit dem Ziel, zu ermitteln, welche zusätzliche und wettbewerbsverzerrende Sonderbelastung denjenigen Unternehmen unter Umständen zugemutet wird, die von den Bundesstatistiken betroffen werden? Ist die Bundesregierung bereit, den von den repräsentativen Bundesstatistiken betroffenen Unternehmen einen Ausgleich für die Sonderbelastung zu gewähren und diese Ausgleichsverpflichtung bereits im Entwurf des Bundesstatistikgesetzes zu verankern? Zu Frage B 33: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Ermittlung des den Unternehmen durch ihre Auskunftsverpflichtung entstehenden Arbeitsumfangs nicht zuverlässig durch eine Probebefragung erfolgen kann. Die Hauptschwierigkeiten, die sich einer solchen Kostenschätzung durch die befragten Unternehmen entgegenstellen, liegen darin, daß entsprechende Angaben nicht aus dem Rechnungswesen entnommen werden können. Das Ergebnis einer Umfrage könnte danach nur als zufällig und nicht verallgemeinerungsfähig angesehen werden. Hinzu kommt, daß in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedliche Erhebungen durchgeführt werden, die neben einfachen Postkartenstatistiken (z. B. Großhandelsstatistik) auch sehr differenzierte Befragungen umfassen (z. B. Material- und Wareneingangserhebungen). Die Bundesregierung hat mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Statistikbereinigungsgesetzes (Drucksache 8/2518) vorgeschlagen, zahlreiche statistische Gesetze und Rechtsverordnungen mit dem Ziel abzuändern, einzelne Statistiken sowie statistische Erhebungsmerkmale zu streichen und die Häufigkeit statistischer Befragungen und damit die Zahl der befragten Unternehmen drastisch zu verringern. Bereits jetzt hat sich gezeigt, daß einzelne, von der Bundesregierung vorgeschlagene Kürzungen nicht auf die Zustimmung der zahlreichen Benutzerkreise der Bundesstatistik stoßen. Häufig wird sogar ein weiterer Ausbau des statistischen Instrumentariums gefordert. Gerade im Interesse einer möglichst geringen Belastung der befragten Unternehmen der Wirtschaft hat die Bundesregierung bisher davon abgesehen, solchen zusätzlichen Wünschen nach weiteren Befragungen nachzukommen. 12444* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Zu Frage B 34: Sowohl nach den Vorschriften des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke aus dem Jahre 1953 als auch nach der Neuformulierung in dem Entwurf des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (§ 10 Absatz 3) sind die für eine Bundesstatistik zu erteilenden Antworten kosten- und portofrei zu geben. Ein Ausgleich der den Unternehmen für ihre Auskunftsverpflichtung entstehenden Sonderbelastung war weder in dem geltenden Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke enthalten, noch ist er für die Neufassung des Bundesstatistikgesetzes vorgesehen. Eine Änderung dieser Vorschriften im Sinne Ihrer Fragestellung würde u. a. bedeuten, daß zwar den für eine Bundesstatistik auskunftspflichtigen Unternehmen der Wirtschaft ein Ausgleich zu gewähren wäre, während den befragten Bürgern im Rahmen der verschiedenen Bevölkerungsstatistiken kein Ausgleich zugebilligt würde. Eine solche ungleiche Behandlung wäre nicht vertretbar. Im übrigen ist es der Auftrag der Bundesstatistik, für Parlament, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft amtliche Unterlagen bereitzustellen, deren Auswertung und Umsetzung letztlich wieder der Volkswirtschaft, den einzelnen Unternehmen und den Bürgern dient. Hinzu kommt, daß bei der Vorbereitung statistischer Rechtsvorschriften in jedem Fall die Vertretung der Wirtschaft in weitgehender Form beteiligt werden und die Möglichkeit haben, den Umfang der für eine einzelne Statistik vorzusehenden Fragen mit den Antwortmöglichkeiten der Befragten abzustimmen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 35): Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe deutsche Werften in den letzten fünf Quartalen Schiffsbauaufträge erhalten haben, und wie beurteilt die Bundesregierung das jüngste Werfthilfeprogramm nach den bisherigen Erfahrungen? Die Auftragseingänge der deutschen Seeschiffswerften im Handelsschiffneubau ergaben nach der Berichterstattung des Schiffbauverbandes in den letzten fünf Quartalen folgendes Bild (Schiffe mit 100 BRT oder mehr; nach Abzug von Annullierungen) : BRT Mio. DM I/1978 20 474 170,0 II/1978 3 776 333,2 III/1978 26 288 243,7 IV/1978 99 997 846,2 Sa./1978 150 535 1 593,1 Ø Qu/78 37 634 398,3 I/1979 124 238 596,7 Fünf Qu. 274 773 2 189,8 Im vergangenen Jahr wurde ein wesentlicher Teil der Neubauaufträge gegen Jahresende erteilt. Diese Massierung beruht erfahrungsgemäß stark auf steuerlichen Erwägungen der Besteller. Der Auftragseingang im ersten Quartal dieses Jahres war, verglichen mit dem gleichen Vorjahreszeitraum, deutlich besser; er übertrifft auch die durchschnittlichen Quartalsergebnisse des Vorjahres. Inwieweit die Ankündigung der Bundesregierung, eine Auftragshilfe für neue Aufträge ab Dezember 1978 zu gewähren, das jüngste Ergebnis bereits beeinflußt hat, läßt sich noch nicht beurteilen. Für welche Schiffe Hilfen beantragt werden, wird sich erst ergeben, wenn das Programm nach der noch ausstehenden Genehmigung der EG-Kommission in Kraft tritt. Der Auftragsbestand zu Ende März ist mit 2,9 Milliarden DM gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitpunkt weiter zurückgegangen, er hat sich aber auf niedrigem Niveau seit Mitte des vergangenen Jahres leicht stabilisiert. Die Ablieferungen der deutschen Werften — in den letzten fünf Quartalen 4,1 Milliarden DM — übersteigen das Volumen des Auftragseingangs weiterhin beträchtlich. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 36, 37 und 38) : Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung jetzt oder im überschaubaren Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland ein Mengenproblem im Bereich der Heizöl- und Benzinversorgung? Auf welche Ursachen 'gehen nach Auffassung der Bundesregierung die enormen Preissteigerungen in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Heizöl- und des Dieselkraftstoffmarkts zurück? Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß in der Bundesrepublik Deutschland ähnlich wie in den USA die Ö1gesellschaften im ersten Quartal dieses Jahrs im Vergleich zum letzten Jahr zwei- bis dreistellige Gewinnraten zu verzeichnen haben, und wenn ja, welche Möglichkeiteri sieht die Bundesregierung, die überhöhten Preisforderungen zu unterbinden? Zu Frage. B 36: Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß im späteren Verlauf des Jahres auch Mengenprobleme für die Mineralölversorgung auftreten können. Die wesentlichen im Augenblick noch nicht ab-. schließend zu beurteilenden Risikofaktoren resultieren einmal aus der Tatsache, daß der tatsächliche Beitrag Irans zur Rohölversorgung 1979 bzw. das Ausmaß, bis zu dem andere Förderländer einen Ausfall der Iran-Förderung ausgleichen werden, ungewiß ist. Zum anderen ist noch nicht abzusehen, in welchem Ausmaß es den Verbraucherländern gelingen wird, ihre Nachfrage einzuschränken. Die aktuellen Versorgungsdaten, die monatlich im Rahmen der Internationalen Energie-Agentur erhoben werden und die über den laufenden Monat hinaus auch die beiden folgenden Monate in die Betrachtung einbeziehen, zeigen gegenwärtig ein normales Versorgungsbild. Zu Frage B 37: Die Verbraucherpreise für Heizöl und Dieselkraftstoff in der Bundesrepublik werden wesentlich von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12445* der Preisentwicklung auf den internationalen Mineralölproduktenmärkten, insbesondere in Rotterdam, bestimmt, weil unsere Versorgung bei leichtem Heizöl zu 40 °/o, bei Dieselkraftstoff zu 22 °/o über Produkteneinfuhren gedeckt wird. In Rotterdam sind die Preise für diese Produkte in den vergangenen Monaten um ca. 110 % gestiegen. In der Bundesrepublik lag die Preissteigerung in diesem Zeitraum bei ca. 60 %, da hier der Anstieg der Abgabepreise der inländischen Raffinerien geringer war und der Heizölhandel dadurch einen Mischpreis bilden konnte. Zu Frage B 38: Die Bundesregierung erhält auf Grund eines mit der Mineralölindustrie vereinbarten Informationssystems vierteljährlich Daten zur Kosten- und Ertragsentwicklung in den Bereichen Mineralölverarbeitung und -vertrieb. Nachdem die Mineralölverarbeitung in den Jahren 1975-1978 auf Grund eines weltweiten Überangebots, das über ungehinderte Mineralölprodukteneinfuhren aus Rotterdam in der Bundesrepublik zu einem permanenten Preisdruck führte, erhebliche Verluste hinnehmen mußte, hat sich die Situation im 1. Quartal 1979 grundlegend gewandelt. Die angespannte weltweite Versorgungslage führte zu einem erheblichen Preisanstieg in Rotterdam und in geringerem Umfang auch in der Bundesrepublik. Die Erlösverbesserung der Mineralölgesellschaften im 1. Quartal war bei den einzelnen Mineralölprodukten entsprechend dem unterschiedlichen Anstieg der Verbraucherpreise unterschiedlich. Über alle Mineralölprodukte betrug sie nach den der Bundesregierung übermittelten Daten gegenüber den Erlösen des 4. Quartals etwa 20 %t abgesetztes Mineralprodukt. Die Rohöleinstandskosten haben sich in diesem Zeitraum um ca. 5 °/o erhöht. Die OPEC-Beschlüsse von Ende März und die schon vorher im Laufe des 1. Quartals verlangten Preiszuschläge sind wegen der Transportzeiten für die Rohöleinstandskosten des 1. Quartals noch nicht wirksam geworden. Im April haben sie zu einem Anstieg der Rohölkosten von 15,5% gegenüber den durchschnittlichen Rohöl-Cif-Preisen des 1. Quartals geführt mit weiter steigender Tendenz. Die tatsächliche durch diese Entwicklung erzielte Ertragsverbesserung differiert von Unternehmen zu Unternehmen entsprechend der Entwicklung der anderen Kostenfaktoren wie z. B. der unterschiedlichen Zukaufsnotwendigkeiten von Mineralölprodukten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 39 und 40) : Billigt die Bundesregierung aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten die Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaften zur Einfuhrbeschränkung von Tapioka aus Thailand, nachdem es Thailand auf Grund der Lieferung dieses Futtermittels gelungen ist, gegenüber der EG einen Ausfuhrüberschuß zu erzielen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die EG Einfluß zu nehmen, um die Einfuhrbesdiränkungen aufzuheben, um den 8 Millionen thailändischen Bauern, die von der Tapiokawirtschaft leben und 90 v. H. dieses Produkts ausführen, zu helfen? Die Einfuhren von Tapioka aus Thailand haben sich von 375 000 t im Jahre 1967 auf 5 553 000 t im Jahre 1978 gesteigert. Sie unterliegen keinen mengenmäßigen Beschränkungen. Es wird lediglich eine Abschöpfung in Höhe des seit 1967 im GATT gebundenen Zollsatzes von 6 % erhoben. Angesichts zu befürchtender Störungen auf dem EG-Binnenmarkt bemüht sich die Kommission um eine einvernehmliche Regelung mit Thailand. In Gesprächen zwischen EG-Kommissar Gundelach und der thailändischen Regierung hat sich diese bereit erklärt, die diesjährige Ausfuhr (1979) von Tapioka auf das Niveau von 1978 zu beschränken (5,5 Mio. t) und mit der EG Verhandlungen aufzunehmen, um eine stufenweise Verminderung der Ausfuhren ab 1980 sicherzustellen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß mir bereits im März 1978 der thailändische Handelsminister Nam Phoonwathu von sich aus eine Selbstbeschränkung, damals auf den Stand 1977, angeboten hat. Demgegenüber bedeutet die jetzige Ausgangslage ein weiteres Zugeständnis der Gemeinschaft. Von einseitigen Maßnahmen der EG zur Einfuhrbeschränkung kann keine Rede sein. Entwicklungspolitischen Fehlentwicklungen soll durch Maßnahmen zu einer teilweisen Diversifizierung der thailändischen Landwirtschaft entgegengewirkt werden. Dies geschieht im Rahmen der Hilfe für nichtassoziierte Länder und ist geeignet, im Nordosten Thailands eine Umstellung der Tapioka-Erzeugung auf andere Feldfrüchte einzuleiten, um dadurch die Abhängigkeit — insbesondere des Nordostens — Thailands von den Tapiokaausfuhren in die Gemeinschaft zu mindern. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 41): Hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Graf Lambsdorff — wie die Wochenzeitung „Deutsche Zeitung/Christ und Welt" meldete — erklärt, daß die Maifeiern des DGB weniger mit dem Tag der Arbeit zu tun hätten „als mit gemeinsamen Kundgebungen von SPD und DGB für die bevorstehenden Europawahlen", und es seiner Meinung nach bedenklich sei, wenn der DGB „wie eine Untergliederung der SPD durch die Lande zieht und Maikundgebungen umfunktioniert, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diesen Standpunkt? Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff schreibt für die FDP in vierwöchigem Abstand eine Kolumne für die „Deutsche Zeitung". In der Ausgabe vom 11. Mai 1979 hat der Minister in der Tat die zitierten Äußerungen gemacht. Sie sind richtig wiedergegeben und in der genannten Ausgabe des Blattes nachzulesen. Graf Lambsdorff ist durch die Berichte über den Verlauf einiger großer Maifeiern zu diesen Äußerungen veranlaßt worden. Er hält an seiner Auffassung fest und sieht keinen Grund, sie abzuschwächen. 12446* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Der Bundeswirtschaftsminister hat keine Umfrage innerhalb der Bundesregierung vorgenommen, ob seine Meinung, die er nicht in seiner Eigenschaft als Regierungsmitglied, sondern als Angehöriger der Freien Demokratischen Partei veröffentlicht hat, von der Gesamtheit des Kabinetts geteilt wird oder nicht. Er sieht dazu auch keine Veranlassung, da der Ablauf von Veranstaltungen zum 1. Mai nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fällt. Er vermutet, daß es zu diesem Thema unter den Mitgliedern der Bundesregierung auch andere Meinungen als die seine geben dürfte. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 42) : Welches Ergebnis haben die von der Bundesregierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Gallus zugesagten Bemühungen zur Unterbindung der vor allem von den Niederlanden praktizierten Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der deutschen Erzeuger auf dem Eiermarkt nach dem heutigen Erkenntnisstand der Bundesregierung gezeitigt, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen ihren Erkenntnissen? Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung um eine Beseitigung der sich aus dem niederländischen Investitionsberechnungsgesetz (WIR) ergebenden Vergünstigungen zugunsten der niederländischen Eierproduzenten sind bislang ohne Erfolg geblieben. Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die rechtlichen Möglichkeiten, die niederländische Regierung zu einer Abänderung des WIR zu bewegen, sehr gering sind. Unabhängig von der beihilferechtlichen Beurteilung des WIR, zu der noch eine abschließende Stellungnahme der Kommission der EG erwartet wird, hat Herr Bundesminister Ertl in einem erst kürzlich geführten Gespräch mit Herrn Vizepräsidenten Gundelach von der EG-Kommission erneut auf die große Beunruhigung hingewiesen, die auf Grund der in den Niederlanden im Rahmen des WIR gewährten Investitionsprämien für Legehennen bei den deutschen Geflügelhaltern ausgelöst worden ist. Er hat in diesem Zusammenhang die Kommission nochmals schriftlich aufgefordert, die Niederlande zu einer entsprechenden Abänderung des WIR, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Legehennen, zu bewegen. Herr Vizepräsident Gundelach hat eine erneute Überprüfung der Angelegenheit zugesagt und ein Schreiben der Kommission an den für das WIR zuständigen niederländischen Finanzminister in Aussicht gestellt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die niederländische Regierung der niederländischen Geflügelwirtschaft Fördermaßnahmen zukommen läßt, die mit den EG-Richtlinien unvereinbar sind, und was hat die Bundesregierung zum Schutze der heimischen Geflügelwirtschaft dagegen unternommen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die niederländische Regierung Förderungsmaßnahmen getroffen hat, die speziell die niederländische Geflügelwirtschaft begünstigen. Sofern sie mit Ihrer Frage die Gewährung von Investitionsprämien nach dem niederländischen Investitionsberechnungsgesetz (WIR) ansprechen, so handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, die Bestandteil des niederländischen Steuersystems ist und als solche der gesamten Wirtschaft, also nicht nur der Geflügelwirtschaft zugute kommt. Wegen der Ausgestaltung und der Auswirkungen dieses Gesetzes im einzelnen darf ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 1979 — Bundestagsdrucksache 8/2567 — auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Kiechle, u. a. verweisen. Um Mißverständnisse zu vermeiden, möchte ich nochmals hervorheben, daß die Prämienregelung des WIR, die seit dem 24. Mai 1978 in Kraft ist, keine Vergünstigung gegenüber dem früheren Zustand zur Folge hat, soweit sie an die Stelle der bis dahingeltenden Sonderabschreibungs- und Investitionsabzugsregelung getreten ist. Gegenüber der früheren Regelung dürfte die gewinnunabhängige Prämienregelung für die niederländische Geflügelwirtschaft insgesamt keine wesentlichen neuen Vorteile gebracht haben. Das gilt auch für die 7 bis 13 °/oige Investitionsprämie für Legehennen. Die damit verbundenen Vorteile für die niederländischen Eierproduzenten dürften nach überschlägiger Rechnung bei ca. 1/4 bis l/3 Pfennig pro Ei liegen. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung gegenüber der Kommission diese Maßnahmen mehrfach unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten beanstandet. Erst in jüngster Zeit hat sich Herr Bundesminister Ertl wiederum in dieser Angelegenheit unmittelbar an Herrn Vizepräsidenten Gundelach gewandt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Kommission in der Lage sieht, auf eine Abänderung des WIR hinzuwirken. Die rechtlichen Möglichkeiten hierfür dürften auf Grund der Rechtsauffassung der Kommission als sehr begrenzt einzuschätzen sein. So hat die Bundesregierung in der letzten Sitzung des ständigen Agrarstrukturausschusses der EG in Brüssel am 4. Mai 1979 an die Kommission die Frage nach der Vereinbarkeit der Investitionsprämie des WIR mit dem Beihilfeverbot der EG-Richtlinie Nr. 159/72 im Eier- und Geflügelbereich gerichtet. In einer ersten mündlichen Stellungnahme wurde von der Kommission der bisherige Standpunkt bestätigt, wonach es sich bei den Investitionsprämien des WIR um allgemeine Beihilfen steuerlicher Art handele, die als solche nicht unter das vorgenannte Verbot der EG-Richtlinie Nr. 159/72 fallen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 44 und 45) : Entspricht es geltenden EG-Verordnungen, wenn abgepackte Eier lediglich mit einem Zahlencode gekennzeichnet sind, der es dem Verbraucher unmöglich macht, das Ursprungsland zu erkennen, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12447* Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus anderen EG-Ländern, insbesondere aus den Niederlanden, unsortierte Eier in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, hier abgepackt und dann als deutsche Eier auf den Markt gebracht werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Es entspricht den zwingenden Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2772/75 des Rates über Vermarktungsnormen für Eier, wenn auf Kleinpackungen außer dem Namen und der Anschrift des Betriebes, der die Eier verpackt oder die Verpackung veranlaßt hat, die Kenn-Nummer der Packstelle angegeben ist. Es trifft zu, daß der Verbraucher diesen Angaben nicht entnehmen kann, in welchem Mitgliedstaat der EG die Eier erzeugt worden sind. Auf die Herkunft der Eier im Rahmen der Kennzeichnung der Packungen hinzuweisen, ist nach Art. 21 der genannten Verordnung verwehrt. Damit ist der sonst im Lebensmittelrecht unübliche Grundsatz festgeschrieben, daß Verpackungen nur mit bestimmten in der genannten EG-Verordnung vorgesehenen Angaben versehen werden dürfen. Die Unzulässigkeit von Herkunftsangaben bei Eiern wurde seinerzeit von der EG-Kommission bewußt beschlossen. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der beabsichtigten Änderung der Vermarktungsnormen dafür ausgesprochen, daß Art. 21 ersatzlos gestrichen wird. Werden in anderen Mitgliedstaaten erzeugte Eier in die Bundesrepublik Deutschland verbracht, hier abgepackt und dann als deutsche Eier auf den Markt gebracht, so kann darin eine nach dem allgemeinen Lebensmittelrecht verbotene Täuschung der Verbraucher liegen. Der für das allgemeine Lebensmittelrecht zuständige Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ist von mir auf diesen Tatbestand aufmerksam gemacht worden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 46 und 47): In welcher Norm (Bundesrecht oder EG-Recht) wird die für die Gruppenhaltung von Kälbern vorgesehene frei verfügbare Mindestfläche in Abhängigkeit von der „Widerristhöhe" nach der Formel MF = 0,4 x2 + 70 x + 2720 geregelt, und sind für solche Normen deutsche Stellen unmittelbar oder mittelbar verantwortlich? Geht die Bundesregierung davon aus, daß die Landwirte die für Kälber vorgesehene Mindestfläche in der Praxis nach einer solchen Formel berechnen, oder was hält die Bundesregierung sonst von solchen Normen? Die in der Anfrage genannte Formel ist nicht Inhalt einer Vorschrift des Bundesrechts oder Gemeinschaftsrechts. Sie ist vielmehr das Ergebnis eingehender Beratungen von Sachverständigen, die den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Vorbereitung einer tierschutzrechtlichen Verordnung über das Halten von Kälbern mit ihrem gutachtlichen Rat unterstützen. Diese Verordnung wird auf § 13 Abs. i des Tierschutzgesetzes zu stützen sein und u. a. die Art und den Umfang einer Beschränkung der natürlichen Bewegungs- oder Gemeinschaftsbedürfnisse von Kälbern in Ställen sowie die Anforderungen an Stallräume regeln. Die besondere Schwierigkeit einer ausreichend sicheren rechtlichen Handhabung der Tierschutz-Mindestforderungen liegt hier in der unerläßlichen Beachtung der Raum und Platzansprüche (einschließlich des Liegeverhaltens) schnell wachsender junger Tiere unterschiedlicher Rassen in Gruppenhaltung ohne zwischenzeitliches Umbuchten oder Einzelwiegen. Die in der Anfrage wiedergegebene Formel bringt die tierschutzrechtlichen Flächenansprüche der Kälber zutreffend zum Ausdruck. Es wird Aufgabe des Verordnungsgebers sein, die in dieser Formel enthaltene Aussage bei der Fassung der Verordnung so auszudrücken, daß sie einerseits von den Normanwendern, insbesondere also den Kälberhaltern verstanden und praktisch angewendet werden kann, andererseits aber auch nicht durch Vergröberung in ihrem Aussagewert zum Nachteil der Tiere abgeschwächt wird. Die Bundesregierung denkt hier insbesondere an eine tabellarische Darstellung. Eine solche ist bekanntlich in anderen Rechtsgebieten, in denen die Aussageinhalte mathematischer Formeln für den Staatsbürger verständlich ausgedrückt werden, z. B. im Steuerrecht, üblich. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 48) : Wie beurteilt die Bundesregierung das seuchenartige Auftreten einer Viruserkrankung bei Rindern, die unter der Bezeichnung IBR bzw. IBV (französische Grippe) bekanntgeworden ist und zum Verenden von zahlreichen Tieren mit großer Schadensfolge für die betroffenen Landwirte führte, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, diese seuchenartige Erkrankung nunmehr gezielt zu bekämpfen bzw. sieg da sie nach dem Seuchengesetz nicht meldepflichtig ist, als Seuche analog dem Tierseuchengesetz anzuerkennen? Die IBR/IPV ist eine beim Rind auftretende Infektionskrankheit, die als infektiöse bovine Rhinotracheitis — IBR (Erkrankung der Atemwege) oder als infektiöse pustulöse Vulvovaginitis — IPV (Geschlechtskrankheit) auftreten kann. Beide Erscheinungsformen werden durch den gleichen Erreger verursacht. Der Ausdruck „französische Grippe" ist in der Fachliteratur nicht gebräuchlich. Die IBR/IPV kommt in der ganzen Welt vor. Die IBR verläuft teils mit leichten, teils mit ausgeprägten klinischen Erscheinungen, u. a. Fieber, Nasenausfluß, Husten, Atemnot. Durch Sekundärerreger kann es zu Lungenentzündungen, ggf. auch zu Todesfällen kommen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die IBR bisher regional unterschiedlich beobachtet worden; die klinischen Erscheinungen sind nicht eindeutig von Krankheitserscheinungen, die durch andere Erreger und äußere Faktoren hervorgerufen werden (Rindergrippe-Komplex), zu unterscheiden. 12448* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Nach bisheriger Kenntnis hat die IBR in der Bundesrepublik keine allgemeine volkswirtschaftliche Bedeutung. Es besteht die Möglichkeit, Rinder mit im Handel befindlichen Vakzinen gegen IBR schutzimpfen zu lassen; zudem sind hygienische Maßnahmen und Quarantänevorkehrungen von nicht zu unterschätzendem Nutzen. Die Voraussetzungen für den Erlaß bundeseinheitlicher staatlicher Vorschriften zum Schutz gegen die IBR sind bisher nicht gegeben. Die zuständigen Landesbehörden können auf Grund des Viehseuchengesetzes im Einzelfall ggf. staatliche Maßnahmen anordnen, wenn dies aus Allgemein-Interesse erforderlich ist. Die IPV hat vor allem für Zuchtbullen Bedeutung; bei Infektion der Geschlechtsorgane weiblicher Rinder werden in den meisten Fällen keine klinischen Erscheinungen festgestellt. In der Bundesrepublik Deutschland ist die IPV eine anzeigepflichtige Seuche, die nach der Deckinfektionen-Verordnung — Rinder vom 3. Juni 1975 (BGBl. I S. 1307) mit staatlichen Mitteln bekämpft wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 49 und 50) : Hat die Bundesregierung für den Abschluß der Vorarbeiten einer revidierten Fassung einer Kabinettvorlage für ein „Künstlersozialversicherungsgesetz" in hinreichendem Umfang auch Künstler und Schriftsteller, also die direkt Betroffenen, bzw. ihre Verbandsvertreter — etwa nach dem französischen Vorbild, durch das auf Grund eines Erlasses vom 25. Oktober 1977 deren mehrheitliche Mitwirkung am federführenden Ausschuß gesichert wurde — zur Mitwirkung herangezogen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Ergebnisse der Projektgruppe „Kulturrecht" der Kulturpolitischen Gesellschaft e. V., die unter Leitung der Autoren des „Berichts der Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (Künstlerbericht)" (Drucksache 7/3071), steht, in ihrer Vorlage für den Deutschen Bundestag zu berücksichtigen? Im Anschluß an den Künstlerbericht der Bundesregierung (Drucksache 7/3071) haben die Verbände der betroffenen Künstler und Publizisten sowie ihrer Auftraggeber in den Jahren 1975 und 1976 in mehreren Anhörungen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ihre grundsätzlichen Vorstellungen zur sozialen Sicherung der Künstler und Publizisten dargelegt. Im Zuge der Vorbereitungen für die Wiedereinbringung des Regierungsentwurfs aus der 7. Legislaturperiode haben dann am 5., 6. und 7. Juli 1977 ganztägige Besprechungen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit diesen Verbänden stattgefunden, getrennt nach den Bereichen bildende Kunst/Design (1. Tag), Publizistik (2. Tag) sowie Musik und darstellende Kunst (3. Tag). Dabei haben die Verbände ihre Änderungs- und Ergänzungswünsche zu dem Gesetzesvorhaben detailliert vorgetragen. Diese sind in die Uberlegungen zur Neufassung des Gesetzentwurfs einbezogen worden. Von der von Ihnen genannten Projektgruppe „Kulturrecht" der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. sind bislang keine Vorstellungen zur Ausgestaltung des Entwurfs eines Künstlersozialversicherungsgesetzes an die Bundesregierung herangetragen worden. Da der Gesetzentwurf am 16. Mai 1979 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, verbleibt jetzt die Möglichkeit, solche Vorstellungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwenkke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 51 und 52) : Ist die Abwicklung der Anerkennungsverfahren von Kriegsdienstverweigerern — wie der Deutsche Caritasverband meint — derart schleppend und unbefriedigend, daß bei der Caritas gegenwärtig 40 v. H. des Angebots von Zivildienstplätzen unbesetzt sind, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese Situation zu verbessern? Wieviel der insgesamt vorhandenen Zivildienstplätze für die Kriegsdienstverweigerer sind in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig nicht besetzt? Gegenwärtig sind etwa 2 700 von rund 6 000 Zivildienstplätzen beim Deutschen Caritas-Verband und etwa 16 700 von 40 000 insgesamt im Bundesgebiet vorhandenen Zivildienstplätzen unbesetzt. Die nicht besetzten Plätze ermöglichen es dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, auf ein erhöhtes Aufkommen an Kriegsdienstverweigerern, mit dem auch in Zukunft gerechnet werden muß, jederzeit zu reagieren. Die Anerkennungsverfahren werden keineswegs schleppend abgewickelt. Die erhebliche Zahl unerledigter Fälle beruht vornehmlich auf der durch das Neuregelungsgesetz vom Juli 1977 ausgelösten Zunahme an Kriegsdienstverweigerungen und dem gleichzeitigen Abbau der Prüforganisation. Mit der Wiedereinführung des früheren Rechts wurde der Wiederaufbau dieser Organisation unverzüglich eingeleitet. Die Besetzung der Prüfungsgremien hat inzwischen einen noch nicht dagewesenen Stand er-•reicht. Dieser ist allerdings in Anbetracht der Arbeitsrückstände noch nicht ausreichend. Die Personalverstärkung wird daher mit Nachdruck fortgesetzt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die .Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 53) : Hat sich die Auffassung des Bundesarbeitsministeriums bestätigt, daß wegen des Fahrverbots während der Schneekatastrophe in Norddeutschland eventuelle Staatshaftungsansprüche in Betracht kommen, und wenn ja, welche Konsequenzen werden hieraus gezogen? Zu der Frage, ob die während der diesjährigen Schneekatastrophe ausgesprochenen Fahrverbote bei Lohnausfällen zu öffentlich-rechtlichen Entschädigungsansprüchen aus dem Gesichtspunkt der Enteignung bzw. der Aufopferung führen können, läßt sich folgende Auffassung vertreten: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12449* Ein solcher Anspruch setzt voraus, daß durch eine staatliche Maßnahme unmittelbar in ein von Artikel 14 bzw. Artikel 2 Abs. 2 GG geschütztes Rechtsgut eingegriffen und dadurch dem Betroffenen ein besonderes, anderen nicht zugemutetes schädigendes Sonderopfer auferlegt worden ist. Da hier Anhaltspunkte dafür fehlen, daß durch die Fahrverbote in nichtvermögenswerte Rechtsgüter nach Artikel 2 Abs. 2 GG (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit) eingegriffen worden ist, könnten Entschädigungsansprüche allein aus dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs, nicht auch der Aufopferung in Betracht kommen. Fraglich ist bereits, ob durch die Fahrverbote in eine der Bestandsgarantie des Artikels 14 Abs. 1 GG unterliegende vermögenswerte Rechtsposition eingegriffen worden ist. Dies ist deshalb nicht unzweifelhaft, weil Artikel 14 Abs. 1 GG nur einen Bestandsschutz beinhaltet und allein das bereits Erworbene, das Ergebnis der Betätigung, schützt, nicht jedoch — wie Artikel 12 Abs. 1 GG — bereits den Erwerb, die Betätigung selbst (vgl. BVerfGE 30, 292 [335]). Nur wenn hier die Fahrverbote als Akte der öffentlichen Gewalt begriffen werden, die bereits in den Bestand der Dienst- und Arbeitsverhältnisse eingegriffen haben, würde der Schutzbereich des Artikels 14 Abs. 1 GG als beeinträchtigt angesehen werden können. Hierfür sprechen angesichts einer den Schutzbereich des Artikels 14 GG ausweitenden Rechtsprechung einige Gründe; eine sichere Prognose über die richterliche Urteilsfindung in einem Streitfalle ist jedoch nicht möglich. Das weiter erforderliche Merkmal der Unmittelbarkeit der Schädigung durch den Hoheitsakt selbst wird in denjenigen Fällen bejaht werden können, in denen der Lohnausfall nach geltendem Zivil-, Tarif- und Sozialrecht allein auf die wegen der Fahrverbote nicht geleistete Arbeit zurückzuführen ist. Neben der Unmittelbarkeit der Schadenszufügung muß aber ferner die hoheitliche Maßnahme für den Lohnausfall auch tatsächlich ursächlich gewesen sein. Es müßte also dargetan und ggf. bewiesen werden, daß ohne das Fahrverbot die Arbeitsstelle hätte erreicht und die Arbeit tatsächlich geleistet werden können. Ob dies unter den gegebenen Umständen angenommen werden kann, dürfte nur von Fall zu Fall zu entscheiden sein. Fraglich ist schließlich, ob die Betroffenen ein sie ungleich treffendes Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit erbracht haben. Wenn die Fahrverbote rechtmäßig waren und insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen und ferner innerhalb der einzelnen Städte und Landkreise alle Bewohner entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten gleich trafen, so daß keine Personengruppe willkürlich ausgenommen wurde, dann läge kein die Sozialbindung überschreitendes Sonderopfer vor. Ob für eine solche Annahme die unterschiedlichen Verhältnisse zwischen Norddeutschland einerseits und West- bzw. Süddeutschland andererseits herangezogen werden können, ist entschädigungsrechtlich problematisch. Für eine solche Differenzierungsmöglichkeit fehlen in der bisherigen Rechtsprechung verläßliche Anhaltspunkte. Sollten die Fahrverbote im Einzelfall rechtswidrig gewesen sein, würde in der Rechtswidrigkeit das Sonderopfer gesehen werden. Die übrigen vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen für einen Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff blieben unberührt. Ich weise jedoch darauf hin, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung für Staatshaftungsfragen innerhalb der Bundesregierung nicht federführend ist und daß mit meinen Ausführungen einer Entscheidung im Einzelfalle nicht vorgegriffen wird. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 54 und 55) : Trifft es zu, daß beispielsweise am 21. November vergangenen Jahrs drei Bundesminister am gleichen Tag jeweils in einer eigenen Luftwaffenmaschine von Brüssel nach Bonn flogen, und wenn ja, wie ist dies mit § 2 der vom Bundesverteidigungsminister erlassenen Richtlinien für die Benutzung der Militärflugzeuge durch Zivilisten unter Berücksichtigung der §§ 7 und 34 BHO zu vereinbaren? Haben die zuständigen Dienststellen des Bundes einem Mitarbeiter des SPD-Parteivorstands die Benutzung einer Luftwaffenmaschine gestattet, und wenn ja, aus welchen Gründen? Er trifft zu, daß am 21. November 1978 die Bundesminister Genscher, Graf Lambsdorff und Ertl für den Flug von Brüssel nach Köln/Bonn Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft BMVg benutzt haben. Die Flüge der Minister lagen zeitlich um mehrere Stunden auseinander, die Kapazität von zwei Flugzeugen war durch die beförderten Minister und ihre Begleiter voll ausgelastet, lediglich in einer Maschine wären noch drei Plätze zu besetzen gewesen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß nach dem Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 27. November 1977 („Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs") die Bundesminister die sie begleitenden Personen selbst bestimmen. Am 16. Juli 1978 wurde dem Vorsitzenden der SPD ein Bundeswehrflugzeug nach Ziff. 1.7 des bereits erwähnten Erlasses für einen Flug von Straßburg nach Luxemburg zur Verfügung gestellt. Auf dem Leerflug von Köln nach Straßburg stieg ein Mitglied seiner Delegation bereits in Köln zu. Der Flug wurde voll bezahlt. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sont- hofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 56) : 12450* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, Verbesserungen des Stellenvorbehalts und Stellenschlüssels (§ 8 des Soldatenversorgungsgesetzes) sowie die Arbeitslosenversicherung für Zeitsoldaten analog zum Entwicklungshelfermodell bei der Beratung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes im Interesse der Fürsorge durchzuführen? Die Inhaber eines Eingliederungs-/Zulassungsscheins konnten in der Vergangenheit ohne besondere Schwierigkeiten in den öffentlichen Dienst eingegliedert werden. Soweit dies in wenigen Einzelfällen nicht oder nicht reibungslos gelang, waren in der Regel Gründe maßgebend, die in der Person des Soldaten lagen. Der Stellenvorbehalt wurde jedenfalls in den letzten Jahren bei weitem nicht ausgeschöpft. Die Entwicklung der Eingliederungsmöglichkeiten für geeignete Bewerber wurde im übrigen in den letzten Jahren sehr sorgfältig beobachtet. Für eine Anhebung des Stellenschlüssels besteht augenblicklich kein Bedürfnis. Auch eine Erweiterung des Stellenvorbehalts ist im Rahmen der gegenwärtigen Novellierung des Soldatenversorgungsgesetzes nicht vorgesehen. Den Stellenvorbehalt auf die Laufbahn des höheren Dienstes zu erweitern, ist bereits früher geprüft worden. Die Prüfung hat ergeben, daß eine entsprechende Erweiterung nicht in Frage kommt. Die Gründe dafür habe ich bereits früher dargelegt (Bundestagsdrucksache 8/5598, Anlage 99). Die im Zeitpunkt der Prüfung gegebenen Verhältnisse haben sich seitdem nicht geändert, so daß auch heute noch davon ausgegangen werden muß, daß eine Erweiterung des Stellenvorbehalts auf die Laufbahn des höheren Dienstes ausgeschlossen ist. Es ist nicht beabsichtigt, Stellen für Lehrer in den Stellenvorbehalt aufzunehmen. Die Auswahl der Bewerber durch den jeweils zuständigen Dienstherrn kann wegen der besonderen Bedeutung dieses Berufes nicht durch einen Vorbehalt von Stellen für einen bestimmten Personenkreis eingeschränkt werden. Das Fehlen eines Stellenvorbehalts für den Beruf des Lehrers schließt längerdienende Soldaten auf Zeit auch von der Wahl dieses Berufs nicht aus. Soldaten auf Zeit, die sich für den Beruf des Lehrers entscheiden, erhalten die Ausbildungshilfen des Soldatenversorgungsgesetzes (§§ 4, 5, 5 a SVG — allgemeinberuflicher Unterricht und Fachausbildung —). Sollten sie die in den Laufbahnvorschriften vorgeschriebene Altersgrenze überschritten haben, steht dies im übrigen einer Einstellung nicht entgegen (§ 7 Abs. 2 SVG). • Die Verbesserung der sozialen Sicherheit schließlich der — insbesondere kurzdienenden — Soldaten auf Zeit bei der Eingliederung in das Erwerbsleben nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses wird von der Bundesregierung seit langem angestrebt. Sie konnte aber bisher, insbesondere wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen für den Bund und die Bundesanstalt für Arbeit, auch nicht durch Einbeziehung dieses Personenkreises in die Versicherungspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz oder auf einer dem Entwicklungshelfermodell entsprechenden dienstrechtlichen Grundlage erreicht werden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 57 und 58) : Welche einmaligen und laufenden Kosten würde die Verwirklichung des im Bundesverteidigungsministerium in Ausarbeitung befindlichen Konzepts eines zentralen Militärmuseums in Koblenz-Ehrenbreitstein verursachen, und welche weiteren Schritte sind in dieser Richtung geplant? Welche Rolle ist im Rahmen dieses Konzepts dem Militärgeschichtlichen Museum Rastatt zugedacht, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die dort lagernden, vielfach ungenutzten militärgeschichtlichen Gegenständen museumsgerecht der Öffentlichkeit darbieten zu können? Zu Frage B 57: Die modellhaft auf den Standort Ehrenbreitstein bezogenen Untersuchungen zur Errichtung eines zentralen Militärgeschichtlichen Museums sind vielfältiger Art. Sie lassen noch keine Aussage über den Zeitpunkt des Abschlusses und über das Ergebnis, über die Kostenfrage und ggf. weitere Planungen zu. Zu Frage B 58: Die Frage, welche Rolle das Wehrgeschichtliche Museum in Rastatt bei einer Neuordnung des militärischen Museumwesens künftig spielen werde, kann gegenwärtig noch nicht beantwortet werden. Die räumlichen Verhältnisse im Rastatter Schloß ermöglichen derzeit nur begrenzte militärgeschichtliche Ausstellungen. Weitere Ausstellungsflächen im Rastatter Schloß, die das Land Baden-Württemberg zur Verfügung stellt, werden vom Wehrgeschichtlichen Museum für die Präsentation wertvollen, jetzt noch eingelagerten Museumsgutes genutzt werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 59 und 60) : Hält die Bundesregierung die 1975 durch Erlaß festgelegten Umbaumaßnahmen bei den Energieversorgungszentralen in den Kasernen der Bundeswehr von Kohle auf 01 in Anbetracht der derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Energiesituation für gerechtfertigt? Ist die Bundesregierung bereit, diesen Erlaß zurückzunehmen und anderen alternativen Energieträgern den Vorzug zu geben? Es besteht kein Erlaß aus dem Jahre 1975 über die Umstellung der Heizzentralen in den Liegenschaften der Bundeswehr von Kohle- auf Ölbetrieb. Gemeint sind sicherlich die „Durchführungshinweise zur Planung und Ausführung von Heizungs- und Brauchwasseranlagen (HB-Anlagen) der Bundeswehr" aus dem Jahre 1977, nach denen nur große Kesselanlagen mit Steinkohle als Brennstoff zu errichten waren. Diese Richtlinien wurden jedoch zwischenzeitlich auf Grund der sich abzeichnenden Energieversorgungssituation, insbesondere auf dem Erdölsektor, und zur Stützung des heimischen Kohlebergbaues dahin gehend modifiziert, daß nun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12451* mehr bei Neu- und Erweiterungsbauten vonñ Wärmeversorgungsanlagen sowie bei Ersatz von vorhandenen, abgängigen Anlagen dem Einsatz von Steinkohle Vorrang eingeräumt wird. Das bedeutet, daß nicht nur bei größeren, sondern auch bei mittleren Heizzentralen Kohlefeuerung vorgeschrieben wird, soweit dem Einsatz von Kohle Belange des Umweltschutzes, des Landschaftsschutzes und — wegen der bei Kohleanlagen erforderlichen größeren Schornsteinhöhen — der Flugsicherheit nicht entgegenstehen. Für kleine Heizzentralen sind leider nach dem jetzigen Stand der Technik und dem Angebot der Industrie auf dem Gebiet der Feuerungs- und Kesseltechnik derzeit noch keine Anlagen erhältlich, die einen automatischen und vollmechanischen Heizbetrieb (bei einem noch wirtschaftlich vertretbaren technischen Aufwand) ermöglichen. Der Einsatz alternativer Energieträger sowie die Einführung zusätzlicher — über die bisher getroffenen Regelungen hinausgehender — Energiesparmaßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Forschung und Technologie und dem Bundesministerium für Wirtschaft laufend untersucht. Ihrem Anliegen ist somit bereits Rechnung getragen worden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 61, 62, 63 und 64) : Ist zwischenzeitlich im Hinblick auf eine Sanierung des Wehrgeschichtlichen Museums in Rastatt eine Gesamtkonzeption für die Neuordnung des Museumswesens der Bundeswehr erarbeitet worden, wie sieht die Gesamtkonzeption gegebenenfalls aus, und werden durch diese Neuordnung Bestand und Sanierung des Wehrgechtlichen Museums berührt? Welche Ergebnisse haben die angekündigten Gespräche zwischen Bundesverteidigungsministerium und Bundesfinanzministerium über die bereits zugesagte Finanzierung eines weiteren Ausbaus des Wehrgeschichtlichen Museums erbracht, oder wie stellt sich gegebenenfalls der Stand der Verhandlungen dar? In welcher Weise werden die gemeinsamen räumlichen Belange der im Rastatter Schloß untergebrachten Museen — Wehrgeschichtliches Museum und Freiheitsmuseum — gemäß den Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland konzeptionell berücksichtigt und haushaltsmäßig — kurz- und mittelfristig — abgesichert? Welche Absichten hat die Bundesregierung hinsichtlich der Einberufung eines Kuratoriums beim Wehrgeschichtlichen Museum? Zu Frage B 61: Die laufenden Untersuchungen zur Neuordnung des Museumswesens der Bundeswehr sind noch nicht abgeschlossen. Die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach vorliegendem Ergebnis ist eine Aussage darüber möglich, ob und ggf. in welchem Umfang das Wehrgeschichtliche Museum in die neue Konzeption einbezogen wird. Zu Frage B 62: Wegen der noch ausstehenden haushaltsmäßigen Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen konnte eine Erklärung zur Finanzierung des weiteren Ausbaus des Wehrgeschichtlichen Museums im Schloß Rastatt bisher noch nicht abgegeben werden. Die Bauunterlagen für den Ausbau der rechten Erdgeschoßhälfte im Mittelbau des Schlosses Ra statt wurden dem Bundesministerium der Finanzen zugeleitet. Rückfragen des BMF zur Gesamtkonzep tion der künftigen Museumsarbeit der Bundesweh] und zu den Kosten für den weiteren Ausbau insbesondere des Südflügels des Schlosses Rastatt werden zur Zeit beantwortet, nachdem die entspre chenden Kostenschätzungen des Finanzministerium: Baden-Württemberg in den letzten Tagen einge gangen sind. Zu Frage B 63: Gegenstand des zwischen dem Land Baden-Würt temberg und dem Bund abgeschlossenen Abkom mens vom 30. 9. 1968 war ausschließlich die Errich tung des Wehrgeschichtlichen Museums. Die Unter bringung der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbe wegung in der Deutschen Geschichte („Freiheits museum") beruht auf einem Verzicht des Bundes ministeriums der Verteidigung auf die Nutzung de: linken Erdgeschoßhälfte im Mittelbau des Schlosse; Rastatt durch das Wehrgeschichtliche Museum. Sollte das Land Baden-Württemberg in Zukunf weitere für Ausstellungszwecke geeignete Teile de: Schlosses Rastatt freimachen und entsprechend den Verwaltungsabkommen dem Bund zur Nutzung an bieten, wird im Einzelfall zu entscheiden sein, durci welche museale Einrichtung die zusätzlichen Räum genutzt werden. Diese Entscheidung, die z. Z. weder nach ihren Inhalt noch nach ihrem Zeitpunkt festgelegt wer den kann, läßt sich deshalb haushaltsmäßig noci nicht absichern. Zu Frage B 64: Das Verwaltungsabkommen vom 30. Septembe 1968 zwischen dem Land Baden-Württemberg uni der Bundesrepublik Deutschland sieht für das Wehi geschichtliche Museum ein Kuratorium vor. Das Ku ratorium, dem vier Vertreter des Bundesministe riums der Verteidigung, je ein Vertreter des Ku] tusministeriums und des Finanzministeriums vo: Baden-Württemberg sowie der Oberbürgermeiste der Stadt Rastatt und ein Vorstandsmitglied de Vereinigung der Freunde des Historischen Mu seums Rastatt angehören sollen, ist bisher noci nicht gebildet worden. Der Bundesminister de Verteidigung beabsichtigt, mit dem Land Baden Württemberg in Kürze Verbindung aufzunehmer um dieses Kuratorium einzusetzen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf di Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 65) : Wie soll, nachdem die Podcensutzimpfpflicht in der Bunde republik Deutschland für Deutsche aufgehoben wurde, nach Me 12452* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 nung der Bundesregierung bei Kindern aus Gastarbeiterfamilien verfahren werden, in deren Heimatländer weiterhin die Pockenschutzimpfpflicht besteht? Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die Pflicht zur Erstimpfung gegen Pocken für Säuglinge und Kleinkinder aufgehoben worden ist, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, besondere Vorkehrungen für die Pockenschutzimpfung ausländischer Kinder zu treffen, in deren Heimatländern weiterhin die Pockenschutzimpfpflicht besteht. Diese Kinder sollten grundsätzlich in ihren Heimatländern geimpft werden, falls diese Länder — entgegen den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation — noch eine obligatorische Pokkenschutzimpfung fordern. Sollte jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht so verfahren werden können, besteht nach wie vor die Möglichkeit, in der Bundesrepublik auf freiwilliger Basis eine Pokkenschutzimpfung vornehmen zu lassen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 66 und 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesgesundheitsamt am 20. Juli 1978 eine Betriebsfeier durchgeführt hat, und ist bekannt, ob alle Angehörigen des Bundesgesundheitsamts mit diesem Zeitpunkt einverstanden waren? War mit der Wahl des Zeitpunkts für die Betriebsfeier eine politische Aussage beabsichtigt, und wenn ja, welche? Zu Frage B 66: Das Bundesgesundheitsamt hat seine jährliche Betriebsfeier am 20. Juli 1978 durchgeführt. Da es sich um eine Betriebsfeier für den gesamten Amtsbereich gehandelt hat, wurde der Termin vorher eingehend mit allen Institutsleitern und dem Leiter der Zentralabteilung durchgesprochen. Einwendungen wurden nicht erhoben. Der Personalrat wurde sodann ausdrücklich um Zustimmung zu dem Betriebsfest und seinem Ablauf gebeten. Dieser hat den Planungen am 7. Juni 1978 auch zugestimmt. Anfang Juli 1978 war der Amtsleitung bekanntgeworden, daß ein Mitarbeiter des Amtes Bedenken erhoben hatte. Diese Bedenken sind von ihm auf einer Personalteilversammlung am 13. Juli 1978 wiederholt worden, ohne eine Resonanz bei den anwesenden anderen Mitarbeitern zu finden. Zu Frage B 67: Eine politische Aussage mit der Wahl des Zeitpunkts für die Betriebsfeier war nicht beabsichtigt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 68) : Wird die 1undesregierung die von Medizinern erhobene Forderung, eine allgemeine Schutzimpfung von Mädchen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren gegen Röteln gesetzlich vorzuschreiben, aufgreifen, und gewinnt diese Forderung nicht an Bedeutung, wenn z. Z. in einigen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland Rötelerkrankungen nahezu in Form einer Epidemie auftreten? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, eine gesetzliche Impfpflicht gegen Röteln einzuführen. Auch bei der Novellierung des Bundes-Seuchengesetzes ist für Impfungen eine entsprechende Ermächtigung zum Erlaß einer Verordnung nur für den Fall vorgesehen, daß eine übertragbare Krankheit in bösartiger Form auftritt oder mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Hierbei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, daß Pflichtimpfungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn die Allgemeinheit in hohem Maße bedroht ist. Dies ist jedoch bei Röteln grundsätzlich nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich, wie z. B. auch beim Tetanus und bei der Tollwut, um Schutzimpfungen, die einen individuellen Schutz gewähren sollen. Es wird jedoch von der Bundesregierung und den Landesgesundheitsbehörden angestrebt, daß möglichst viele Mädchen rechtzeitig gegen Röteln freiwillig geimpft werden. Entsprechende Kampagnen laufen seit 1970. Auch ist die Rötelnschutzimpfung in allen Bundesländern eine öffentlich empfohlene Impfung, die bestimmten Personengruppen unentgeltlich angeboten wird. Daher sieht die Bundesregierung auch heute keine Veranlassung, die Rötelnschutzimpfung gesetzlich vorzuschreiben. Sie wird entsprechende Aufklärungsbemühungen fortführen und die obersten Landesgesundheitsbehörden bitten, die Bemühungen ggf. noch zu verstärken. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage B 69) : Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung im Blick auf den hochwasserfreien Ausbau der B 42 im Abschnitt (Neuwied)—Fahr—Irlich, nachdem der Grundstückserwerb abgeschlossen ist und der Baubeginn für das Jahr 1979 in Aussicht gestellt worden war? Es ist beabsichtigt, die B 42 zwischen Neuwied und Bad Honnef vordringlich auszubauen. Deshalb wird die Maßnahme dem Deutschen Bundestag für den künftigen Bedarfsplan als vordringliche Maßnahme (Dringlichkeit I) vorgeschlagen werden. Die Entwurfsbearbeitung für den hochwasserfreien Ausbau der B 42 im Abschnitt Neuwied-FahrIrlich wurde durch Forderungen von Betroffenen bei der Planung und im Planfeststellungsverfahren sehr erschwert, so daß der Entwurf mehrfach neu bearbeitet werden mußte. Dies ist jetzt abgeschlossen. Für die geänderten Pläne muß ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Der Bundesminister für Verkehr geht davon aus, daß mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, wenn die Pläne rechtskäftig sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12453* Ungeachtet dessen wird bereits jetzt Grunderwerb durchgeführt, der aber noch nicht abgeschlossen ist. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 70 und 71) : Ist die Bundesregierung beim Bau der Bundesautobahn A 39 bereit, die Erschließung des Naherholungsbereichs Elm-Lappwald dadurch zu fördern, daß zwischen den Gemeinden Schandelah und Hordorf bei Kreuzung der K 44 eine Auffahrt bzw. Ausfahrt eingerichtet wird? Erkennt die Bundesregierung die Erforderlichkeit einer solchen Auffahrt bzw. Ausfahrt mit Rücksicht darauf an, daß auf diesem Weg die aus Braunschweiger Kasernen kommenden Bundeswehreinheiten ihr Ubungsgelände bei Hordorf über die Bundesautobahn aufsuchen können, ohne unnötig die Land- und Kreisstraßen zu belasten? Dem Bundesminister für Verkehr liegen die Entwürfe für die BAB A 39 zwischen der BAB A 2 und südöstlich Braunschweig zur Genehmigung vor. Von der Niedersächsischen Straßenb auverwaltung und den örtlichen Verwaltungsinstanzen ist im Rahmen der Entwurfsaufstellung die Notwendigkeit der Erschließung des Raumes südlich der BAB A 2 und östlich von Braunschweig, insbesondere über den angesprochenen Anschluß an der Kreisstraße 47, unter verschiedenen Gesichtspunkten unter- sucht worden. In die in Kürze anlaufende Entwurfsprüfung sollen die von Ihnen genannten Argumente mit einbezogen werden. Über das abschließende Ergebnis der Entwurfsprüfung werden Sie so bald als möglich unterrichtet. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 72, 73, 74 und 75) : Bis zu welchem Alter versehen durchschnittlich die Lokomotivführer der Deutschen Bundesbahn ihren Dienst? Welche Maßnahmen der Umschulung werden für die Lokomotivführer ergriffen, die aus Dienstuntauglichkeit aus dem Fahrdienst ausscheiden? Welche Kosten werden für diese Maßnahmen aufgewandt, und welche Kosten würden durch eine frühzeitige Pensionierung entstehen? Plant die Bundesregierung die Schaffung der Möglichkeit jener frühzeitigen Pensionierung von Lokomotivführern, die für die Ausübung dieser Tätigkeit dienstuntauglich geworden sind? Zu Frage B 72: Nach den Erhebungen der Deutschen Bundesbahn betrug das Durchschnittsalter der Beamten der Lokomotivführerlaufbahn bei Eintritt des Versorgungsfalles in den letzten Jahren zwischen 56 und 58 Jahren. Zu 'Frage B 73: Die Deutsche Bundesbahn ist bestrebt, Beamte der Lokomotivführerlaufbahn, die wegen Dienstunfähigkeit nicht mehr im Betriebsdienst verwendet werden können, für eine amtsgerechte Unterbringung im Verkehrs- oder Verwaltungsdienst umzuschulen; doch sind einer Verwendung auf solchen Dienstposten aus personalwirtschaftlichen Gründen enge Grenzen gesetzt. Zu Frage B 74: Die im Vergleich zu den Gesamtpersonalkosten geringen Kosten für Umschulungen werden in den Kostenrechnungen der Deutschen Bundesbahn nicht besonders ausgewiesen. Diesbezügliche Erhebungen sind nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand möglich. Zu Frage B 75: Nein; denn nach § 42 des Bundesbeamtengesetzes ist ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Die geltende allgemeine Altersgrenze schließt damit eine frühere Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen nicht aus. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 76) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß hei der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien durch die Deutsche Bundesbahn auch verheiratete Kinder berücksichtigt werden sollten, für die Eltern unterhaltspflichtig sind und Kindergeld erhalten, und wenn ja, wird sie sich dafür einsetzen? Der Bundesminister für Verkehr hat in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts eine Kabinettvorlage vorbereitet, die eine Anpassung der Tarifstelle „für kinderreiche Familien" (DPT II VI a) der Deutschen Bundesbahn an die zur Zeit geltenden Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes vorsieht. Danach sind die in der Frage genannten Kinder kinderreicher Familien in die Tarifvergünstigungen einbezogen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 77 und 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit des Baus der Bundesautobahn A 4 zwischen dem Autobahnkreuz Wenden und dem Autobahndreieck Hattenbach? 12454* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Ist der Bundesregierung die Auffassung des Landes Hessen zu diesem Autobahnprojekt bekannt, und wenn ja, welche Meinung vertritt die Bundesregierung dazu? Die Bundesregierung wird auf Grund der Bedeutung, die die Landesregierungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen dem Autobahnprojekt A 4 Olpe—Bad Hersfeld zumessen, bei der Bedarfsplanüberprüfung auch die Einstufung der A 4 untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll Ende 1979 dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet werden. Das genannte Projekt ist in dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nahezu auf der gesamten Länge als möglicher weiterer Bedarf ausgewiesen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 79 und 80) : Erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit des Baus der A 48 (Westerwald-Autobahn) an? Wird die Bundesregierung bei der zweiten Überprüfung des Bedarfsplans für den Ausbau der Bundesfernstraßen für die Bundesautobahn A 48 eine günstigere Dringlichkeitseinstufung vorsehen? Die gesamte BAB A 48 zwischen Höhr-Grenzhausen und Wetzlar wurde bei der 1. BedarfsplanÜberprüfung im Jahre 1975 als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Die Notwendigkeit und ggf. die Dringlichkeit dieser Strecke werden im Rahmen der zur Zeit laufenden 2. Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen untersucht. Das Ergebnis der Überprüfung soll Ende 1979 dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet werden. Vorher ist eine Aussage zur Notwendigkeit dieser Strecke nicht möglich. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 81 und 82) ; Trifft es zu, daß im Verfahrensgang bereits weit fortgeschrittene Planfeststellungsverfahren für den Bau der B 31 (neu) im Raum Kressbronn, welche sich nach dem derzeit geltenden Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in der höchsten Dringlichkeit befindet, bis in den Spätherbst hinein gestoppt worden ist, ist diese Maßnahme gegebenenfalls mit dem Bundesverkehrsminister abgestimmt, und bedeutet dies, daß die Bundesregierung nicht mehr an der erstdringlichen Realisierung dieser Straßenbaumaßnahme festhält? Liegen im Zusammenhang mit den Vorarbeiten für die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Ausbau von Bundesfernstraßen der Bundesregierung bereits jetzt Erkenntnisse vor, die eine Prioritätenverschiebung von der B 31 (neu) zur A 98 als so wahrscheinlich erscheinen lassen, daß eine Aussetzung oder gar Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für die B 31 (neu) im Raum Kressbronn gerechtfertigt erscheint? Das zur Zeit laufende Planfeststellungsverfahren für die Umgehung von Kressbronn im Zuge der B 31 wurde von der Planfeststellungsbehörde des Landes, die das Verfahren in eigener Zuständigkeit durchführt, nicht abgebrochen. Jedoch wurde auf Wunsch der betroffenen, in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung der Erörterungstermin in den Herbst 79 verlegt. Diese Terminfestlegung steht in keinem Zusammenhang mit der zur Zeit in Gang befindlichen Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Ergebnisse über die zukünftige Einstufung der B 31 neu sowie der A 98 im Raume Kressbronn liegen noch nicht vor. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 83) : Sind bei den weiteren Planungen hinsichtlich einer Ortsdurchfahrt in Teisendorf im Zuge der B 304 bereits wesentliche Fortschritte erzielt worden, und wie ist der momentane Stand sowie die weitere Terminplanung? Ein Ausbau der Ortsdurchfahrt Teisendorf im Zuge der Bundesstraße 304 ist nicht vorgesehen. Der Bund hat vielmehr den Bau einer Ortsumgehung für Teisendorf in sein „Programm zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesstraßen (OU-Programm 1979-1985) " aufgenommen. Planung und Bauabwicklung der Ortsumgehung Teisendorf erfolgen durch die Bayerische Straßenbauverwaltung in eigener Zuständigkeit. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn werden voraussichtlich bis 1981 vorliegen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 84 und 85) : Welche organisatorischen Konsequenzen ergeben sich für die Dienststellen der Deutschen Bundesbahn nach der am 1. August 1979 erfolgenden Auflösung der Stadt Lahn und des Lahn-DillKreises in den neu entstehenden Landkreisen Gießen und Wetzlar-Dillenburg? Welche organisatorischen Konsequenzen ergeben sich für die Dienststellen der Deutschen Bundespost nach der am 1. August 1979 erfolgenden Auflösung der Stadt Lahn und des Lahn-DillKreises in den neu entstehenden Landkreisen Gießen und Wetzlar-Dillenburg? Zu Frage B 84: Aus der am 1. August 1979 zu erwartenden Auflösung der Stadt Lahn und des Lahn-Dill-Kreises sind nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn keine organisatorischen Konsequenzen auf der Dienststellenebene zu erwarten. Auch bei der Zusammenlegung von Gießen und Wetzlar waren weder organisatorische noch Namensänderungen vorgenommen worden. Die Knotenpunktbahnhöfe Gießen und Wetzlar sowie die Güterabfertigungen Gießen und Wetzlar bleiben nach wie vor erhalten. Bei der Bildung der Großbahnmeisterei Gießen und der dadurch bedingten Umwandlung der Bahnmeisterei Wetzlar in einen Baubezirk der Bahnmeisterei Gießen am 1. Mai 1979 handelt es sich um eine allgemeine Konzentrations- und Rationalisierungsmaßnahme der Deutschen Bundesbahn. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12455* Zu Frage B 85: Im Falle der Auflösung der Stadt Lahn und des Lahn-Dill-Kreises ergeben sich für die postalische Organisation Konsequenzen ausschließlich als Folge landesgesetzlicher Regelungen. Beim derzeitigen Stand der Gesetzgebung im Hessischen Landtag kann daher die Deutsche Bundespost — die im vorliegenden Fall auch ein Mitwirkungsrecht der Personalvertretung zu beachten hat — noch keine endgültigen Entscheidungen treffen. Die Deutsche Bundespost wird aber sicherstellen, daß nach der Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes die postalischen Maßnahmen kurzfristig getroffen werden können. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 86) : Ist die Deutsche Bundespost bereit, in denjenigen Ortsteilen von Gemeinden öffentliche Fernsprechzellen zu errichten, wo kein öffentlicher Fernsprecher mehr, z. B. wegen der Schließung der Poststelle, zur Verfügung steht? Die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Fernsprechstellen richtet sich nach dem im Einzelfall erkennbaren Bedürfnis. Dabei ist im allgemeinen die Aufstellung eines mit einem Münzfernsprecher ausgestatteten Fernsprechhäuschens oder einer Fernsprechzelle wegen der damit verbundenen hohen Investitions- und Unterhaltungskosten nur vertretbar, wenn auch eine bestimmte Mindestnutzung der öffentlichen Fernsprechstelle erwartet werden kann. Ohne Rücksicht auf die Rentabilität versorgt die Deutsche Bundespost jedoch generell alle Gemeinden oder Ortsteile mit mehr als 200 Einwohnern mit einem öffentlichen Münzfernsprecher. Bei der Schließung einer Poststelle wird insbesondere darauf geachtet, daß der Bevölkerung weiterhin eine öffentliche Fernsprechstelle zur Verfügung steht. Wenn aus diesem Anlaß die Aufstellung einer sehr kostenaufwendigen „öffentlichen Fernsprechzelle mit Münzfernsprecher" mangels ausreichender Inanspruchnahme nicht zu vertreten ist, wird im Benehmen mit der Gemeinde nach Ersatzlösungen gesucht. Zumindest wird der Gemeinde die kostenfreie Einrichtung einer sogenannten „gemeindlichen öffentlichen Sprechstelle" mit gewöhnlichem Sprechapparat und Gebührenanzeiger angeboten. Solche öffentlichen Sprechzellen haben gegenüber einem öffentlichen Münzfernsprecher sogar noch den Vorteil, daß man sie auch anrufen kann. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen B 87 und 88) : Kann die Bundesregierung die extrem hohen vorzeitigen Zurruhesetzungsraten (um 50 v. H.) im unteren und mittleren Dienst bei der Betriebsverwaltung der Deutschen Bundespost bestätigen, und wenn ja, welches sind die Gründe hierfür und wie sehen die aktuellen Daten aus? Trifft dieser Tatbestand auch für die Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu? Zu Frage B 87: Der Anteil der Beamten an der Gesamtzahl der im Bereich der Deutschen Bundespost zur Ruhe gesetzten Beamten, die vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren auf eigenen Antrag gem. § 42 Abs. 3 BBG in den Ruhestand versetzt worden sind, betrug für die Zeit vom 1. April 1975 — 31. März 1976 (Erhebung nur alle 5 Jahre) im einfachen Dienst 33,7 v. H., im mittleren Dienst 35,9 v. H., im gehobenen Dienst 47,8 v. H., im höheren Dienst 33,3 v. H. Der Anteil der Beamten an der Gesamtzahl der im Bereich der Deutschen Bundespost zur Ruhe gesetzten Beamten, die im Erhebungszeitraum vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren wegen Dienstunfähigkeit (§ 42 Abs. 1 BBG) in den Ruhestand versetzt worden sind, betrug im einfachen Dienst 56,9 v. H. im mittleren Dienst 53,4 v. H. im gehobenen Dienst 32,7 v. H. im höheren Dienst 2,7 v. H. Ein Vergleich der Zahlen der Deutschen Bundespost mit den Durchschnittszahlen aller übrigen Bundesverwaltungen ergibt, daß im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst der Anteil der Beamten, die vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten, bei der Deutschen Bundespost höher ist. Das dürfte sich daraus erklären, daß die Deutsche Bundespost überwiegend Betriebsausgaben wahrzunehmen hat, die bei gleichem Gesundheitszustand und normaler Auslastung an die körperliche Rüstigkeit ihrer Beamten höhere Anforderungen stellen. Zu Frage B 88: Die von Ihnen genannten vorzeitigen Zurruhesetzungsraten im einfachen und mittleren Dienst treffen für den Bereich der Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu. Ursachen hierfür sind die an die Beamten des Betriebsdienstes aus Gründen der Betriebssicherheit zu stellenden hohen Tauglichkeitsanforderungen. Nach den Feststellungen des bahnärztlichen Dienstes der Deutschen Bundesbahn sind die vorzeitigen Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit vorwiegend auf Herz-/Kreislauferkrankungen zurückzuführen. Die Anteile des vorzeitigen Ausscheidens aus dem aktiven Dienst betrugen bei den in Betracht kommenden Beamtengruppen in den letzten Jahren zwischen rund 85 und rund 90 v. H. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 89) : 12456* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Änderung der Arbeitszeitordnung und anderer die Arbeitszeit betreffenden gesetzlichen Regelungen, hinsichtlich einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe, um so dem Verbraucherinteresse und den Bedürfnissen des Gewerbes an einem umfassenden Service gerecht zu werden? Die Bundesregierung überprüft z. Z. die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitordnung und die damit zusammenhängenden Vorschriften über die Arbeitszeit mit dem Ziel, sie den heutigen Verhältnissen anzupassen. In diese Überprüfung sind auch die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe einbezogen. Die Bundesregierung ist bemüht, die neuen Arbeitszeitregelungen auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen möglichst flexibel zu machen, damit das Hotel- und Gaststättengewerbe dem Verbraucherinteresse und den Bedürfnissen des Gewerbes an einem umfassenden Service gerecht werden kann. So sollen z. B. Gaststättenbetriebe mit unterschiedlich hohem Arbeitsanfall im Laufe des Jahres die Möglichkeit erhalten, die Arbeitszeiten in bestimmten Jahreszeiten zu verlängern, wenn die Verlängerung durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit in anderen Jahreszeiten ausgeglichen und damit der notwendige Schutz der Arbeitnehmer auf diese Weise sichergestellt wird. Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Einen Termin für die Vorlage eines neuen Arbeitszeitgesetzes kann ich daher heute noch nicht angeben. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 90) : Gedenkt die Bundesregierung, nach der Einführung des Buß- und Bettags als Feiertag auch in Bayern nunmehr den Feiertagstarif im Fernsprechnetz der Deutschen Bundespost für diesen Tag in der gesamten Bundesrepublik Deutschland einzuführen? Der Buß- und Bettag ist in Bayern zur Zeit nur in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung gesetzlicher Feiertag. Sobald der Buß- und Bettag in ganz Bayern als gesetzlicher Feiertag eingeführt sein wird, wird die Deutsche Bundespost auch die Feiertagsregelung im Fernsprech- und Datexdienst an diesem Tag bundesweit anwenden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 91): Für welchen Zeitpunkt ist beabsichtigt, der Stadt Bonn eine neue Vorwahlnummer zuzuteilen, und welche zwingenden Gründe sprechen für eine solche Maßnahme? Die Stadt Bonn erhält 1980 — voraussichtlich im Mai — die neue Ortsnetzkennzahl 02 28 an Stelle der Kennzahl 022 21. Die Kennzahlverkürzung ist notwendig, um mittel-und langfristig die Stellenzahl der internationalen Rufnummer, die sich aus Länderkennzahl, Ortsnetzkennzahl und Teilnehmerrufnummer/Durchwahlrufnummer zusammensetzt und die nach internationalen Vereinbarungen aus maximal 12 Ziffern bestehen darf, einhalten zu können. Die Durchwahlrufnummer wird gebildet aus der Durchwahlnummer und der Nebenstellennummer. Da in Bonn immer häufiger große Nebenstellenanlagen mit hochstelligen Nebenstellennummern eingerichtet werden, ist eine Verkürzung der Ortsnetzkennzahl zwingend notwendig. Die Maßnahme garantiert also auch künftig die direkte Erreichbarkeit der Nebenstellen großer Durchwahlanlagen aus dem Ausland. Gleichartige Kennzahländerungen sind für Berlin, Hamburg, München, Duisburg, Wuppertal u. a. durchgeführt worden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 92) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung, dem Beschluß der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 20. April 1978 Rechnung zu tragen, der im wesentlichen die Forderung enthält, die Fernsprechnahbereiche so auszugestalten, daß alle Fernsprechteilnehmer eines von den Ländern festgelegten zentralörtlichen Verflechtungsbereichs mittlerer Stufe, in denen sich im wesentlichen die Lebens- und Arbeitsbeziehungen vor allem auch der ländlichen Bevölkerung abspielen, das zugehörige Mittelzentrum im Fernsprechnahverkehr erreichen können? Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat in ihrer Entschließung vom 20. April 1978 ausdrücklich anerkannt, daß bei der Bildung der Nahbereiche raumordnerische Überlegungen berücksichtigt wurden. Sie spricht daher im Zusammenhang mit der von Ihnen angesprochenen Forderung von einer Verbesserung, die ohne grundlegende Änderung des von der Deutschen Bundespost geplanten Systems vorgenommen werden sollte. Vor einer Entscheidungsfindung ist es unbedingt erforderlich zu untersuchen, mit welchen technischen und finanziellen Problemen eine Realisierung der Forderung der Ministerkonferenz für Raumordnung verbunden ist. Eine solche Überprüfung ist erst dann sinnvoll, wenn die Mittelbereiche und deren Zentren endgültig festgelegt sind. Dieser Abstimmungsprozeß ist in einigen Bundesländern noch nicht abgeschlossen, deshalb fand auch ein dem Anliegen der Ministerkonferenz für Raumordnung entsprechender Antrag im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost am 26. April 1978 keine Mehrheit. Die Deutsche Bundespost hat inzwischen erste Untersuchungen über die Erreichbarkeit der Mittelzentren eingeleitet. Diese Ermittlungen können allerdings erst abgeschlossen werden, wenn die endgültige Festlegung der Mittelbereiche vorgenommen wurde. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12457* Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 93) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die unterschiedliche Definition der Betriebskosten nach der Neubaumietenverordnung und nach der Zweiten Berechnungsverrodnung in der Praxis — insbesondere wenn die beiden unterschiedlichen Vorschriften auf verschiedene Wohnungen im gleichen Haus angewandt werden müssen — erhebliche Unzuträglichkeiten und belastender Verwaltungsaufwand entstehen, und denkt sie an eine Vereinheitlichung? Die Betriebskosten sind in § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung definiert. Es sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Bei der Ermittlung ist die Anlage 3 der Verordnung „Aufstellung der Betriebskosten" zugrunde zu legen, die die verschiedenen Arten der Betriebskosten im einzelnen konkretisiert. Die Neubaumietenverordnung enthält keine allgemeine Definition der Betriebskosten. Sie bestimmt in § 20 lediglich einige Betriebskosten, die bei preisgebundenen Wohnungen auch zum Gegenstand einer Umlage neben der Miete gemacht werden können. Insoweit werden die Beschreibungen aus der Anlage 3 der Zweiten Berechnungsverordnung wörtlich wiederholt. Daher können sich keine Unterschiede in der Definition ergeben. Gemeint ist vermutlich, daß nach der Neubaumietenverordnung nicht alle Betriebskosten neben der Miete umgelegt werden dürfen. Das kann in einem Gebäude mit preisgebundenen und frei finanzierten Wohnungen zu unterschiedlichen Umlagen führen, wenn der Vermieter bei den frei finanzierten Wohnungen die gesamten Betriebskosten neben der Miete umgelegt hat. Die daraus resultierende Verwaltungserschwernis kann offenbar behoben oder in Kauf genommen werden; denn ich habe den wohnungswirtschaftlichen Spitzenverbänden vorgeschlagen, die Betriebskosten im preisgebundenen Wohnungsbau insgesamt in die Umlagen zu verlagern, aber keine Zustimmung gefunden. Aus diesem Grunde habe ich meinen Vorschlag für die zur Zeit dem Bundesrat vorliegende Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung und der Neubaumietenverordnung wieder fallengelassen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 94) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie groß in der Bundesrepublik Deutschland der durchschnittliche jährliche Landverbrauch durch infrastrukturelle Maßnahmen wie Straßenbau, Siedlungsbau, zunehmender Städtebau und Energieanlagenbau ist, und welche soziologischen Gruppen von diesem Landverbrauch besonders betroffen sind, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Rund 10 v. H. der Bundesrepublik Deutschland sind bebaut; davon entfällt etwa die Hälfte auf Verkehrsflächen. Über den Umfang und Zuwachs der Bodenflächen für Infrastruktureinrichtungen im einzelnen stehen bis zum Jahre 1978 nur wenige Daten zur Verfügung. Eine Verbesserung der Datenlage ist — auf Grund der Novelle des Gesetzes über Boden-nutzungs- und Ernteerhebung vom 11. August 1978 — erst für die Zeit ab 1979 zu erwarten. Bis 1978 liegen nur Flächenangaben für Verkehrsflächen insgesamt, für Gebäude- und Hofflächen insgesamt sowie für Parks, Grünanlagen, Friedhöfe und Sportplätze ebenfalls insgesamt vor. Daraus ergibt sich, daß seit 1971 jährlich rund 1 bis 2 v. T. des Bundesgebietes für das Wachstum dieser Flächen in Anspruch genommen wird, davon für Verkehrsflächen rund 0,3 bis 0,6 v. T. Angaben über Personengruppen, die von der Bodenhergabe besonders betroffen sind, liegen nicht vor. Der Flächenbedarf für Infrastrukturmaßnahmen ist ganz wesentlich von den Ansprüchen der Bevölkerung an die Versorgung mit Flächen für Wohnung und Wohnumfeld sowie an die technische und soziale Infrastruktur abhängig. Diese sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Demgegenüber ist es Aufgabe der örtlichen und überörtlichen Planungsträger, den Flächenbedarf für diese Ansprüche unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in einem vertretbaren Umfang zu halten. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeit diese Bemühungen. So hat die Politik der Stadterneuerung und -erhaltung u. a. das Ziel, der Zersiedlung des Stadtumlandes entgegenzuwirken. Die Stadthausinitiative des BMBau soll hohe städtische Wohnqualität bei flächensparender Bauweise ermöglichen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2839 Frage B 95) : In welchem Maß partizipieren Landwirtschaft und ländlicher Raum an den wohnungs- und städtebaulichen Förderungsmaßnahmen des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, und wie ist etwa das prozentuale Verhältnis dieses Mitteleinsatzes zwischen Stadt und Land? Die vom Bund den Ländern zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues gewährten Finanzhilfen werden von den für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden nach den jährlich fortgeschriebenen Wohnungsbauprogrammen in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung so verteilt, daß der Wohnungsbau nach den in § 26 II. WoBauG bestimmten Schwerpunkten, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Bundesprogramms für städtebauliche Maßnahmen, gefördert wird (§ 30 II. WoBauG). Auf die Verteilung der Mittel innerhalb des jeweiligen Landes hat der Bund keinen Einfluß, er wird daran auch nicht beteiligt. Ich vermag deshalb 12458* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 über den Anteil der Landwirtschaft bzw. des ländlichen Raums an den verteilten Wohnungsbauförderungsmitteln keine Angaben zu machen. Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, daß Wohnungsbaumittel auch im ländlichen Bereich eingesetzt werden. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß die Wohnungsversorgung des ländlichen Raumes im Vergleich mit den sonstigen Räumen quantitativ besser ist und Mittel des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten z. B. innerhalb des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" der Förderung des Wohnungsbaus im ländlichen Bereich dienen. Unbeschadet der von den Ländern zu veranlassenden Aufteilung der für den Wohnungsbau bestimmten direkten Förderungshilfen kommt ein überproportionaler Anteil der indirekten Hilfen (steuerliche Vergünstigungen nach § 7 b EStG und Bausparförderung) dem ländlichen Raum und dem weiteren Umland der Verdichtungsräume zugute, da viele Bauwillige in diese Bereiche drängen, weil hier erfahrungsgemäß sowohl Grundstücke als auch Bauleistungen kostengünstiger sind. Für die Berücksichtigung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes gilt folgendes: Die im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes und der städtebaulichen Sonderprogramme, zuletzt im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen (Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden") zur Verfügung gestellten Finanzhilfen des Bundes dienen zumindest mittelbar auch der Landwirtschaft, soweit damit städtebauliche Maßnahmen in Gemeinden im ländlichen Raum gefördert werden. Sie tragen zum Erhalt der Funktionsfähigkeit dieser Gemeinden bei und stärken damit insbesondere die infrastrukturelle Versorgung der Landwirtschaft in diesen Räumen. Darüber hinaus werden Fördermittel des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes und des Programms für Zukunftsinvestitionen auch zur Finanzierung sanierungsbedingter Verlagerungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt. Dies gilt ebenso bei einer sanierungsbedingten Beeinträchtigung eines solchen Betriebes, die eine wesentliche Änderung baulicher Anlagen erforderlich macht. Schließlich können die Mittel der genannten Programme auch zur Förderung der Modernisierung landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich eingesetzt werden, soweit dies der Sanierungszweck erforderlich macht. Die im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes eingesetzten Finanzhilfen des Bundes sind nach § 71 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes nach räumlichen oder sachlichen Schwerpunkten gemäß der Bedeutung der Investition für die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung im Bundesgebiet zu gewähren. Bei der Schwerpunktbildung sind neben anderen auch Gesichtspunkte der Raumordnung, der Landes-und Regionalplanung zu berücksichtigen. Bund und Länder haben bei der Aufstellung und Fortschreibung des Bundesprogramms darauf geachtet, daß bei der Schwerpunktbildung der ländliche Raum angemessen berücksichtigt wurde. Im Bundesprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz sind die dem Berücksichtigung des ländlichen Bereichs im Bundesprogramm nach § 72 StBauFG bis 1979 Land Anzahl der Maßnahmen im Finanzhilfen des Bundes in 1 000 DM für Maß- ländlichen Bereich (ohne nahmen im ländlichen Bereich (ohne ausfinanzierte oder fortgeführte Maßnahmen) ausfinanzierte oder fortgeführte Maßnahmen) Sanie- Entwickrung lung Gesamt Sanierung Entwicklung Gesamt Baden-Württemberg 45 1 46 41 146 866 42 012 Bayern 60 2 62 65 915 12 136 78 051 Berlin — — — — — — Bremen — — — — — — Hamburg — — — — — — Hessen 38 5 43 72 108 17 837 89 945 Niedersachsen 26 3 29 30 236 1 208 31 444 Nordrhein-Westfalen 20 — 20 68 566 — 68 566 Rheinland-Pfalz 24 1 25 25 521 3 447 28 968 Saarland 10 1 11 8 059 2 867. 10 926 Schleswig-Holstein 23 1 24 16 261 28 486 44 747 insgesamt 246 14 260 327 812 66 847 394 659 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12459* I städtischen und dem ländlichen Bereich zuzuordnenden Maßnahmen daher jeweils gesondert ausgewiesen. Für die Zwecke der Städtebauförderung wurde mit den Ländern vereinbart, dem ländlichen Bereich zuzurechnen: — Außerhalb der Verdichtungsräume gelegene Unterzentren, Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion, — Mittelzentren, die nach überwiegenden Strukturmerkmalen ihres Verflechtungsbereichs eher dem ländlichen Raum zuzurechnen sind, — Gemeinden in Verdichtungsräumen, die einen betont ländlichen Charakter aufweisen. Nach der von den Ländern dementsprechend vorgenommenen Zuordnung sind bisher 246 Sanierungsmaßnahmen und 14 Entwicklungsmaßnahmen in 222 Gemeinden im ländlichen Bereich mit Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 394,659 Millionen DM gefördert worden. Eine Aufschlüsselung nach Ländern ist in der beigefügten Tabelle enthalten. Bezogen auf die Flächenstaaten (d. h. ohne die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg) bedeutet das 26,21 % der bisher zur Verfügung gestellten Finanzhilfen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Maßnahmen im ländlichen Raum in der Regel nach ihrer Größenordnung einen geringeren Mitteleinsatz erfordern. Für das Programmjahr 1979 beträgt der Anteil der für Sanierungsmaßnahmen in Gemeinden des ländlichen Raums zur Verfügung stehenden Finanzhilfebetrages knapp 29 %. Insgesamt ist damit ein ausgewogenes Verhältnis der Förderung im ländlichen und im städtischen Bereich zu erkennen. Die Belegung der im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden", zur Verfügung gestellten Finanzhilfen des Bundes wird erst im Laufe des Jahres 1979 abgeschlossen. Eine abschließende Beurteilung zur Berücksichtigung des ländlichen Raumes im Rahmen dieses Programms ist daher noch nicht möglich, es zeichnet sich jedoch ab, daß der Anteil der Fördermittel für Gemeinden im ländlichen Raum nicht unter der Quote im Rahmen des Bundesprogramms liegt. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2839 Frage B 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder neben der agrarstrukturellen Gemeinschaftsaufgabe zusätzliche eigene Programme zur einzelbetrieblichen Förderung haben, und welche Programme sind das? Alle Bundesländer wenden das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm (EFP) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" an. Im laufenden Rahmenplan stellt das EFP den zweitgrößten Förderungsschwerpunkt dar; der investive Teil des EFP umfaßt rund 520 Millionen DM, an denen sich der Bund mit 60 % beteiligt. Daneben gibt es gezielte zusätzliche Einzelmaßnahmen bei der einzelbetrieblichen Förderung in den Ländern Schleswig-Holstein: bauliche Maßnahmen für die Rindviehhaltung und Ferkelerzeugung; Dränvorhaben einzelner Landwirte ; Wohnteilförderung in landwirtschaftlichen Betrieben; Niedersachsen: Investitionen in Grünlandbetrieben (Stufeninvestitionsplan) ; Nordrhein-Westfalen: Förderung der Grünlandnutzung für a) Betriebe ohne Milcherzeugung b) Betriebe mit Mutterschafhaltung; Baden-Württemberg: Landwirtschaftliches Regionalprogramm des Landes einschließlich Wohnteilförderung; Zuschüsse an Schäfereibetriebe; Neuanlage und Erweiterung von Weideflächen; Maßnahmen zur regionalen Betriebserhaltung und -entwicklung nichtentwicklungsfähiger Betriebe; Bayern: Bayerisches Alpen- und Mittelgebirgsprogramm Teil A: Prämien für arbeitsextensive Viehhaltung Prämien für die Beweidung von landwirtschaftlichen Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen — beide Prämien nur dann, wenn die Ausgleichszulage innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe nicht gezahlt wird — Teil B: Zuschüsse für Motormäher an Betriebe in benachteiligten Gebieten Teil C: Zuschüsse für Wiedernutzung brachgefallener Flächen, Bodenverbesserungen usw. Förderung der Weide- und Alm/Alpwirtschaft; Landwirtschaftliches Wohnbauprogramm. Daneben fördern die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und 12460* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Bayern Investitionen für den Bereich Ferien auf dem Bauernhof. Außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe haben die Länder Baden-Württemberg und Bayern jeweils ein Agrarkreditprogramm des Landes als Grundförderung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe eingeführt; diese Programme umfassen auch einzelbetriebliche Förderungsbereiche. Alle vorgenannten Maßnahmen zusammengenommen erfordern einen finanziellen Aufwand von rund 97 Millionen DM; hiervon entfallen rund 50 Millionen auf die beiden letztgenannten Agrarkreditprogramme. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 97) : Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, Baugenehmigungsverfahren zu entbürokratisieren, und welche Ergebnisse hat sie dabei im Zusammenwirken mit den Bundesländern erreicht? Beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist eine Studiengruppe „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bauwesen" gebildet worden, in der auch Vertreter der drei Fraktionen aus dem 15. Bundestagsausschuß, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände mitwirken. Die Tätigkeit der Studiengruppe hat im Bereich des Bundesrechts zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht geführt, der zur Zeit in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird (Bundestags-Drucksache 8/2451). Für das Bauordnungsrecht haben die gesetzgebungsbefugten Länder mehrere Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens ausgearbeitet, die teilweise in den einzelnen Bundesländern bereits umgesetzt wurden bzw. noch umgesetzt werden. Diese verschiedenen Maßnahmen und nicht zuletzt die damit verbundene öffentliche Diskussion haben bewirkt, daß sich im Regelfall die Baugenehmigungsverfahren verkürzen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 98 und 99) : Wurden die vom Bund gewährten Mittel zur Durchführung von Wohnungsbauprogrammen zur Unterbringung von Spätaussiedlern in den vergangenen Jahren jeweils ausgeschöpft, und wenn nein, durch welche Länder nicht? Welche finanziellen Hilfen zur Durchführung von Wohnungsbauprogrammen erhalten im Jahr 1979 die einzelnen Bundesländer? Zu Frage B 98: Die vom Bund den Ländern gewährten Finanzhilfen zur Förderung des Wohnungsbaus für Spätaussiedler (und Zuwanderer aus der DDR) sind in den vergangen Jahren von den Ländern jeweils in Anspruch genommen, d. h. ausgeschöpft, worden. Das gilt auch für die Länder, die keine eigenen Wohnungsbauprogramme durchführen, sondern Aussiedler vorrangig im Rahmen des allgemeinen sozialen Wohnungsbaus unterbringen. Auf meine schriftliche Antwort vom 28. März 1979 auf Ihre Frage zur Durchführung von Wohnungsbauprogrammen in den Ländern und die Unterbringung der Spätaussiedler nehme ich insoweit Bezug. Zu Frage B 99: Für 1979 wurden an die Länder folgende Finanzhilfen des Bundes verteilt: 2. Förde- Aussiedler 1. Förde- rungsweg und Zurungsweg — Eigen- wanderer Land (Personen- tumsprogr. — (Personenkreis gem. (Personen- kreis gem. § 25 kreis gem. 25 II. WoBauG) § 88 a II. WoBauG) II. WoBauG) DM Baden- Württem- berg 73 072 000 152 292 000 48 181 464 Bayern 89 528 000 181 104 000 39 078 832 Berlin 15 128 000 32 928 000 15 275 196 Bremen 5 324 000 11 319 000 3 711 138 Hamburg 12 472 000 28 812 000 6 607 430 Hessen 43 544 000 92 610 000 24 833 804 Nieder- sachsen 26 914 000 121 422 000 25 061 792 Nordrhein- Westfalen 138 152 000 286 062 000 111 798 560 Rheinland- Pfalz 28 556 000 60 711 000 10 896 982 Saarland 6 429 000 18 522 000 2 144 776 Schleswig- Holstein 24 232 000 43 218 000 3 934 904 Da die Mittel des Landes Niedersachsen und des Saarlandes nach ihren eigenen Angaben im 1. Förderungsweg eine vorgesehene Beteiligungsquote von 70 v. H. nicht erreichen, wurde entsprechend den bereitgestellten Landesmitteln a) von dem für Niedersachsen vorgesehenen Betrag von 61 280 000 DM vorerst nur ein Teilbetrag von 26 914 000 DM, b) von dem für das Saarland vorgesehenen Betrag von 8 712 000 DM zunächst nur ein Teilbetrag von 6 429 000 DM freigegeben. Über die nicht verteilten Beträge können Niedersachsen und das Saarland verfügen, soweit und so- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12461* bald sie die Mittel aufbringen, die einer Quote von 70 v. H. entsprechen. Darüber hinaus ist der Bund bereit, über die Freigabe der noch nicht verteilten Beträge zu verhandeln, wenn die betreffenden Länder eine angemessene Aufstockung ihrer Mittel anbieten sollten und sich damit schrittweise den Beteiligungsquoten der übrigen Länder annähern. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 100 und 101) : Verlangt der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen von Angestellten, die in eine der Vergütungsgruppen VI b bis III der Anlage 1 a zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) höhergruppiert werden sollen, eine Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abzulegen ist? Wie vereinbart sich dieses Verfahren gegebenenfalls mit dem § 25 BAT, der das Prüfungserfordernis nur für Angestellte im Kommunaldienst vorsieht, und ist die Bundesregierung bereit, für eine Gleichbehandlung der genannten Angestellten mit den Angestellten im übrigen Bundesdienst zu sorgen, von denen eine solche Prüfung nicht verlangt wird? Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen verlangt von Angestellten, die in eine der Vergütungsgruppen VI b bis III der Anlage 1 a zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) höhergruppiert werden sollen, keine Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abzulegen ist. Um Haushaltseinnahmen und -ausgaben rechnerisch und sachlich feststellen zu können (§ 77 Abs. 1 Rechnungslegungsordnung — RRO —), ist es erforderlich, daß Bedienstete des Hauses zur rechnerischen und sachlichen Feststellung befugt sind. Auf Grund der intensiven und umfangreichen Mittelbewirtschaftung des BMB ist es notwendig, auch Beamten des mittleren Dienstes und den ihnen gleichgestellten Angestellten die rechnerische und ggf. sachliche Feststellungsbefugnis zuzuerkennen, denen diese Befugnisse grundsätzlich nicht zustehen. Auf Grund des § 117 RRO sind daher im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof Bestimmungen für die Zuerkennung der Befähigung zur rechnerischen Feststellung nach § 86 Abs. 1 RRO und zur sachlichen Feststellung nach § 80 Abs. 1 und 2 RRO erlassen worden. (Diese Bestimmungen sind zur Unterrichtung beigefügt.) Die Bestimmungen enthalten einen Hinweis, unter welchen Voraussetzungen der Nachweis der Befähigung zur rechnerischen und sachlichen Feststellung von Rechnungsbelegen als erbracht angesehen werden kann. Sie dienen somit dem Nachweis der Eignung, die erforderlich ist, um die notwendigen Funktionen zur Mittelbewirtschaftung auf dem jeweiligen Arbeitsplatz wahrnehmen zu können. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß von diesen Bestimmungen auch dann nicht abgewichen werden kann, wenn ein Angestellter eine langjährige Erfahrung im öffentlichen Dienst aufzuweisen hat. Im übrigen werden die genannten Bestimmungen seit vielen Jahren zum Vorteil der Angestellten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen angewendet: der Nachweis der Befähigung zur rechnerischen und sachlichen Feststellungsbefugnis ermöglicht nämlich bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern — insbesondere aus dem Schreibdienst — den Aufstieg in Sachbearbeiterfunktionen, der ihnen ohne diesen Nachweis verschlossen wäre. Bestimmungen für die Zuerkennung der Befähigung zur rechnerischen Feststellung nach § 86 Abs. 1 RRO und zur sachlichen Feststellung nach § 80 Abs. 1 und 2 RRO im Geschäftsbereich des Bundes- ministeriums für gesamtdeutsche Fragen Auf Grund des § 117 der Rechnungslegungsordnung für das Reich (RRO) vom 3. Juli 1929 (RMB1 S. 439) wird im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen zur Durchführung der §§ 80 Abs. 1 und 2, 86 Abs. 1 RRO folgendes bestimmt: I. Rechnerische Feststellung von Rechnungsbelegen nach §§ 84 ff. RRO 1. Zur rechnerischen Feststellung sind Beamte befähigt, die der Besoldungsgruppe A 9 und höher des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl I S. 993) angehören oder für eine dieser Besoldungsgruppen geprüft sind. 2. Zur rechnerischen Feststellung sind Angestellte befähigt, die mindestens der Vergütungsgruppe V b angehören, soweit ihre Heranziehung nach Lage der Verhältnisse geboten ist. 3. Sofern ein Bedürfnis vorliegt, kann die Befähigung zur rechnerischen Feststellung zuerkannt werden a) Beamten, die mindestens der Besoldungsgruppe A 6 angehören, b) Angestellten, die mindestens der Vergütungsgruppe VII angehören. 4. Die Befähigung zur rechnerischen Feststellung kann den Beamten und Angestellten nach Ziffer 3 nur zuerkannt werden, die a) nach ihrer Persönlichkeit, ihren Leistungen und Kenntnissen geeignet sind, die rechnerische Feststellung von Rechnungsbelegen in eigener Verantwortung zu treffen, b) mindestens 3 Monate in einem Arbeitsgebiet tätig gewesen sind, das die rechnerische Feststellungsbefugnis erfordert. 5. Die Eignung ist von den Beamten und Angestellten nach Ziffer 3 vor einem aus drei erfahrenen Beamten bestehenden Gremium nachzuweisen (Probearbeiten, Befragung). Hiervon kann insbesondere abgesehen werden, wenn die Beamten eine ihrer Laufbahn entsprechende Laufbahnprüfung bzw. die 12462* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 Angestellten die Verwaltungsprüfung I oder II für Angestellte oder eine vergleichbare Fachprüfung abgelegt haben. II. Sachliche Feststellung von Rechnungsbelegen nach §§ 78 ff. RRO 1. Die sachliche Feststellung darf nur von Personen vorgenommen werden, die hierzu nach Ziffern 2 und 3 befähigt und auf Grund der in ihrer Dienststellung erlangten Kenntnis von den Vorgängen des einzelnen Falles oder von den ihnen darüber zur Verfügung stehenden Schriftstücken oder auf Grund ihrer Fachkenntnis tatsächlich in der Lage sind. 2. Zur sachlichen Feststellung sind Beamte befähigt, die der Besoldungsgruppe A 9 und höher des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGB1 I S. 993) angehören oder für eine dieser Besoldungsgruppen geprüft sind. 3. Zur sachlichen Feststëllung sind Angestellte befähigt, die mindestens der Vergütungsgruppe V b angehören, soweit ihre Heranziehung nach Lage der Verhältnisse geboten ist. 4. Sofern ein Bedürfnis vorliegt, kann die Befähigung zur sachlichen Feststellung in Ausnahmefällen zuerkannt werden a) Beamten, die mindestens der Besoldungsgruppe A 7 angehören, b) Angestellten, die mindestens der Vergütungsgruppe VI b angehören. 5. Die Befähigung zur sachlichen Feststellung kann den Beamten mid Angestellten nach Ziff.4 nur zuerkannt werden, die a) die Voraussetzungen der Ziff. 1 erfüllen, b) mindestens 6 Monate in einem Arbeitsgebiet tätig gewesen sind, das die sachliche Feststellungsbefugnis erfordert. 6. Die Eignung im Sinne der Ziff. 1 ist vor einem aus drei erfahrenen Beamten bestehenden Gremium nachzuweisen (Probearbeiten, Befragung) von a) den Beamten nach Ziff. 4, b) den Angestellten nach Ziffern 3 und 4, soweit sie den Vergütungsgruppen VI b — IV angehören. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Beamten und Angestellten die Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder die Verwaltungsprüfung II für Angestellte abgelegt haben. III. Allgemeine Bestimmungen 1. Die Befugnis zur rechnerischen und sachlichen Feststellung ist den Beamten und Angestellten nach Ziffern I 2 und 3, II 3 und 4 vom Personalreferat schriftlich unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und nur für das jeweilige Arbeitsgebiet zu erteilen. Der Sachbearbeiter des Haushalts wirkt bei der Zuerkennung der Befähigung zur rechnerischen und sachlichen Feststellung mit. 2. Der Vorprüfungsstelle, dem Haushaltsreferat und dem beteiligten Referat sind Abschriften der schriftlichen Mitteilungen nach Ziffer 1 zuzuleiten. Eine Abschrift ist zu den Personalakten zu nehmen. 3. Die Feststeller nach Ziffern I 3 und II 4 haben neben den Angaben über Amtsbezeichnung oder Dienststellung die Abkürzung „z.F.b." (zur Feststellung befugt) in Klammern anzufügen. Anlage 98 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage B 102) : In welchem Umfang hat die Bundesregierung die Risiken regenerativer Arten von Energieerzeugung und Umwandlung untersuchen lassen, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Untersuchungen über die Risiken der Solarenergie, die zum Ergebnis haben, daß die Solarenergie bezogen auf die Energieeinheit ein viel größeres Gefährdungspotential für die Bevölkerung aufweist als die Kernenergie (z. B. IAEA-Bulletin 21/1979, 1, S. 13)? In welchem Umfang die Bundesregierung die Risiken der verschiedenen Arten von Energieumwandlung hat untersuchen lassen und wie sie die einschlägigen Untersuchungen auf diesem Gebiet einschätzt, hat der Bundesminister des Innern in der Antwort vom 28. August 1978 auf Ihre Frage hin ausführlich dargestellt. Hierbei hat die Bundesregie, rung insbesondere auf die Problematik hingewiesen, die bei der Bewertung von Risikoabschätzungen in Rechnung gestellt werden muß. Die in dem IAEA Bulletin, Volume 21, Nr. 1, 1979, zitierte Studie „Risk of Energy Production" von H. Inhaber basiert auf den kanadischen Produktions-und Infrastrukturverhältnissen. Die Bundesregierung hat bisher keine eigenen vergleichenden Untersuchungen zum Risiko von Solarenergie- und Kernenergienutzung durchführen lassen und kann deshalb zu den zitierten Aussagen nicht Stellung nehmen. Für die Zukunft ist jedoch geplant, Methoden und Instrumente der Risikoanalyse weiterzuentwickeln und, soweit sinnvoll und möglich, zur Beschreibung der durch den Einsatz moderner Technologien bedingten Risiken einzusetzen. Daraus werden sich auch zusätzliche Anregungen zur Minimierung von Risiken für die im Rahmen des laufenden Programms Energieforschung und Energietechnologien laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ergeben. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen B 103 und 104) : Trifft es zu, daß das Bundeswissenschaftsministerium nicht bereit ist, den Trägern der überbetrieblichen Ausbildungsstätten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12463* im Baugewerbe seitens der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes (Wiesbaden) gewährten Darlehen als Eigenmittel im Sinne der Richtlinien zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Ausgabe 1973) anzuerkennen? Ist die Bundesregierung für den Fall, daß die vorstehende Annahme richtig ist, bereit, geeignete Schritte mit dem Ziel zu unternehmen, daß die ausschließlich von den Arbeitgebern des Baugewerbes aufgebrachten Mittel der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes (Wiesbaden) als Eigenmittel im Sinne der Richtlinien zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Ausgabe 1973) anerkannt werden? Zu Frage B 103: Vor Anlaufen des Schwerpunktprogramms zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten im Jahre 1974 waren die Investitionen in diesem Bereich überwiegend durch Aufnahme von Darlehen der Träger bei der Bundesanstalt für Arbeit und bei Geschäftsbanken finanziert worden. Hierdurch war eine erhebliche Belastung der Träger durch den Kapitaldienst eingetreten. Das neue Programm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft wurde daher so konzipiert, daß es diese Belastungen für die Zukunft vermeidet. Dies geschieht einmal dadurch, daß aus Haushaltsmitteln nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 80 v. H. der förderungsfähigen Gesamtkosten bewilligt werden. Dementsprechend ist die Quote der zumindest erforderlichen Eigenbeteiligung auf 10 v. H. der förderungsfähigen Gesamtkosten erheblich gesenkt worden, da weitere 10 % in der Regel die Länder tragen. Dieser geringe Eigenanteil ist kapitaldienstfrei aufzubringen, damit keine Belastung des Trägers bei den laufenden Kosten eintritt. Eine solche Leistung ist zumutbar, weil sonst das Eigeninteresse des Trägers an der Investition nicht hinreichend zum Ausdruck käme. Aus dieser Regelung folgt, daß im Rahmen der 10prozentigen Mindestquote an Eigenmitteln Darlehen von dritter Seite nicht eingesetzt werden können. Dies gilt auch für Darlehen der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes. Da diese Mittel zudem für einen anderen Zweck als die Errichtung überbetrieblicher Ausbildungsstätten angesammelt werden, kann dem Umstand, daß sie von den Arbeitgebern des Baugewerbes aufgebracht werden, keine entscheidende Bedeutung zugemessen werden. Zu Frage B 104: Aus den geschilderten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, Darlehen der Zusatzversorgungskasse des Deutschen Baugewerbes künftig als Eigenmittel im Rahmen der Mindestbeteiligungsquote von 10 v. H. der förderungsfähigen Gesamtkosten anzuerkennen.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815500000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Ich darf zunächst einige amtliche Mitteilungen verlesen.
Erstens. Die Richtlinien für die Fragestunde sehen bekanntlich vor, in jeder Sitzungswoche zwei Fragestunden mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchzuführen. In Abweichung von dieser Regelung wird auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung vorgeschlagen, in der nächsten Sitzungswoche eine Fragestunde von 120 Minuten und eine weitere Fragestunde von 60 Minuten Dauer durchzuführen. Die erste Fragestunde soll am Mittwoch von 13 bis 15 Uhr, die zweite soll am Freitag von 8 bis 9 Uhr stattfinden.
Die vorgeschlagene Abweichung von den Richtlinien bedarf nach § 127 unserer Geschäftsordnung der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der 'anwesenden Mitglieder des Bundestages. Wer mit der Abweichung einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich stelle fest, daß die Abweichung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen worden ist.
Zweitens. Ihnen liegt eine Liste von Vorlagen — Stand: 15. Mai 1979 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Bericht der Bundesregierung über die Durchführung des
tourismuspolitischen Programms von 1975 (Drucksache 8/2805)

zuständig:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Haushaltsausschuß
Sozialbericht 1978 (Drucksache 8/1805)

zuständig:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, daß die Überweisungen erfolgt sind.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben von 14. Mai 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Picard, Frau Dr. Walz, Dr. Warnke, Dr. Unland, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion
der CDU/CSU betr. Situation auf dem Häute- und Ledermarkt — Drucksache 8/2783 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2863 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 9. bis 15. Mai 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/2880 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Die in Drucksache 8/2583 unter Nummer 14 aufgeführte EG-Vorlage
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds in den Haushaltsplan
wird als Drucksache 8/2876 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Aufhebbare Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 8/2851)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 29. Juni 1979 vorzulegen.
Nunmehr rufe ich Punkt 1 unserer Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksache 8/2839 —
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.
Bei den Fragen 54 und 55 des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach), 64 und 65 des Abgeordneten Milz sowie 94 und 95 des Abgeordneten Dr. Friedmann haben die Fragesteller um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden demgemäß als Anlagen abgedruckt.
Damit .ist der Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung abgehandelt.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundenskanzleramts. Zur Beantwortung der Fragen ist Herr Staatsminister Wischnewski anwesend.
Ich rufe Frage 96 des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) auf:
Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß das Magazin „Der Spiegel" über jede Sitzung der Bundesregierung direkt und indirekt und gegebenenfals unter Vorlage des Protokolls unterrichtet wird, und, wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun?
Zur Beantwortung der Herr Staatsminister.




Hans-Jürgen Wischnewski (SPD):
Rede ID: ID0815500100
Herr Präsident, ich wäre dankbar, wenn ich die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Becher zusammen beantworten dürfte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815500200
Ist der Fragesteller damit einverstanden?

(Dr. Becher [Pullach] [CDU/CSU]: Ja!)

- Dann rufe ich zusätzlich Frage 97 des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) auf:
Was gedenkt der Bundeskanzler gegebenenfalls zu tun, um die Beratungen des Kabinetts mit dem gebotenen Maß an Vertraulichkeit durchzuführen?
Bitte.
Wischnewski, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Becher, die Bundesrepierung hat keinerlei Anhaltspunkte für Vorgänge im Sinne Ihrer Frage. Dem Magazin „Der Spiegel" steht insbesondere das Kabinettsprotokoll nicht zur Verfügung. Der Bundeskanzler erwartet, daß die Teilnehmer an Kabinettssitzungen das gebotene Maß an Vertraulichkeit wahren. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, daß Kabinettsmitglieder, insbesondere der Regierungssprecher, die Öffentlichkeit über Beratungsergebnisse der Kabinettssitzungen unterrichten. Da jedoch, wie eingangs gesagt, keine Anhaltspunkte für eine darüber hinausgehende, d. h. die notwendige Vertraulichkeit nicht wahrende Berichterstattung aus dem Kabinett bestehen, bedarf es auch keiner entsprechenden zusätzlichen Anordnungen oder Maßnahmen des Bundeskanzlers.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815500300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0815500400
Herr Staatsminister, darf ich davon ausgehen, daß der „Spiegel" bezüglich der Manila-Sitzung des Bundeskabinetts, bei der es nach seinen Angaben wie beim Stammtisch in Hamburg-Barmbek zuging, über Informationen verfügte, die von Teilnehmern dieser Sitzung stammten?
Wischnewski, Staatsminister: Insbesondere was diese Kabinettssitzung betrifft, hat zu dem Bericht des Magazins „Der Spiegel" der Sprecher der Bundesregierung in einem Leserbrief Stellung genommen, und er hat dabei auf eine Reihe von Punkten hingewiesen, die den Tatsachen nicht entsprechen.
Ich lese diese Berichte im „Spiegel" auch immer mit großem Interesse; ich kann nicht bestreiten, daß sie spannend geschrieben sind. Aber für jemanden, der die Möglichkeit hat, an all diesen Kabinettssitzungen teilzunehmen, stellt sich sehr oft heraus, daß den inneren Zusammenhängen bei weitem nicht in dem notwendigen Maße Rechnung getragen wird.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815500500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0815500600
Herr Staatsminister, muß die Tatsache, daß Bundespressechef Bölling in der von Ihnen zitierten Ausgabe Nr. 19 des „Spiegels" über konkrete Aussagen von Kabinettsmitgliedern diskutiert, die dann vom „Spiegel" mit konkreten Gegendarstellungen derselben Kabinettsmitglieder richtiggestellt werden, in der Öffentlichkeit nicht den bedauerlichen Eindruck erwecken, daß wir von einem Kabinett regiert werden, in dem gegeneinander und nicht miteinander regiert wird?
Wischnewski, Staatsminister: Ich glaube, es ist für ein Kabinett eine Selbstverständlichkeit, daß in Sachfragen in erheblichem Maße um eine gemeinsame Meinung gerungen wird. Das ist sicher auch an diesem Tage der Fall gewesen. Ich halte das für einen völlig normalen Vorgang. Sie wissen, daß im übrigen zum Schluß dieser Kabinettsitzung die Bundesregierung selbstverständlich zu einer einheitlichen Haltung in der betreffenden Frage gekommen ist.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815500700
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0815500800
Herr Staatsminister, trifft es zu, daß Kabinettsvorlagen vor der besagten Manila-Sitzung des Kabinetts von einem der teilnehmenden Minister an die Öffentlichkeit manipuliert wurden, wie es „Der Spiegel" schreibt, und daß sich der Herr Bundeskanzler über diese Indiskretion besonders ärgerte, wie „Der Spiegel" schreibt, und erklärte, man dürfe Kabinettsvorlagen, deren Auflage über 100 Stück hinausgehe, nicht mit Angaben über konkrete Prozentsätze von Etatsteigerungen und dergleichen belasten?
Wischnewski, Staatsminister: Es entspricht den Tatsachen, daß Kabinettsvorlagen in der sehr hohen Auflage von über 100 Exemplaren vor den Kabinettsitzungen an die Ressorts, aber auch an andere Institutionen des Bundes gegeben werden. Aber es liegen keinerlei Erkenntnisse darüber vor, daß ein Mitglied der Bundesregierung eine der Kabinettsvorlagen in ungerechtfertigter Weise weitergegeben hätte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815500900
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0815501000
Herr Staatsminister, darf ich Ihre erste Antwort so verstehen, daß es über Kabinettsitzungen überhaupt keine Geheimhaltungsbestimmungen gibt, und wäre es zuviel verlangt, wenn man von den ehrenwerten Teilnehmern an diesen Sitzungen zumindest das gleiche Maß von Vertraulichkeit wie von den Abgeordneten dieses Hohen Hauses verlangte, wenn in unseren Ausschußsitzungen das Leuchtzeichen „vertraulich" oder „geheim" aufleuchtet?
Wischnewski, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Becher, die Regelungen, die insbesondere in der



Staatsminister Wischnewski
Geschäftsordnung der Bundesregierung getroffen sind, sind eindeutig. § 22 Abs. 3 lautet:
Die Sitzungen der Bundesregierung sind vertraulich. Insbesondere sind Mitteilungen über Ausführungen einzelner Bundesminister, über das Stimmenverhältnis und über den Inhalt der Niederschrift ohne besondere Ermächtigung des Bundeskanzlers unzulässig.
Dies ist die Grundlage, und danach wird gehandelt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815501100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815501200
Herr Staatsminister, ich möchte an Ihre Antwort an Herrn Kollegen Becher anknüpfen, daß dem „Spiegel" Protokolle über Kabinettsitzungen nicht zur Verfügung stehen. Möchten Sie damit ausschließen, daß der „Spiegel" auf andere Weise in den Besitz von Protokollen über Kabinettsitzungen kommen könnte?
Wischnewski, Staatsminister: Ich halte das für ausgeschlossen. Derartige Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815501300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815501400
Herr Staatsminister, wie erklären Sie es sich dann, daß der „Spiegel" trotz aller dichterischen Beigabe, die dann mit eingeblendet wird, immerhin über ein reiches Maß an Informationen über Kabinettsitzungen verfügt?
Wischnewski, Staatsminister: Ich sage es noch einmal: Man muß sich das auch in bezug auf die Berichterstattung sehr genau anschauen. Im Zusammenhang mit der Kabinettsitzung, die Herr Dr. Becher insbesondere gemeint hat, wird mir z. B. nachgesagt, ich hätte dem Herrn Bundeskanzler hinterher einen Brief geschrieben. Dies entspricht z. B. nicht den Tatsachen.

(Unruhe bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das stünde wohl auch nicht im Protokoll, wenn Sie ihm einen Brief geschrieben hätten!)

Ich habe in der Tat dem Herrn Bundeskanzler drei Tage vorher einen Brief geschrieben, aber dieser hatte nichts mit der Kabinettsitzung zu tun, sondern mit der Fraktionssitzung meiner Fraktion, an der ich ausnahmsweise nicht habe teilnehmen können. An diesem sehr praktischen Beispiel können Sie sehen, wie manchmal Dinge zusammengebraut werden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815501500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0815501600
Herr Staatsminister, stellt die Bundesregierung gegenwärtig Überlegungen an, die Vertraulichkeit der Sitzungen zu verbessern?
Wischnewski, Staatsminister: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, an den bestehenden rechtlichen Voraussetzungen etwas zu verbessern. Die Bundesregierung wird sich immer große Mühe geben, ein hohes Maß an Vertraulichkeit zu erreichen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815501700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0815501800
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß telepathische Fähigkeiten Außenstehende vielleicht befähigen, das zu erfahren, was unter „vertraulich" läuft?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815501900
Ich lasse die Frage zu, Herr Staatsminister; ich überlasse es Ihnen, ob Sie sie beantworten wollen.
Wischnewski, Staatsminister: Die Bundesregierung hat keine solche Erkenntnisse.

(Heiterkeit)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815502000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0815502100
Herr Staatsminister, Sie haben vorhin Richtlinien für die Vertraulichkeit genannt. Gibt es auch Richtlinien für die Geheimhaltungspflicht?
Wischnewski, Staatsminister: Selbstverständlich gibt es auch solche Richtlinien.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815502200
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Ich rufe dann Frage 98 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Ist Bundeskanzler Schmidt — wie die Presse meldete — mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Albrecht dahin gehend übereingekommen, das integrierte Entsorgungszentrum in Gorleben vorerst nicht zu bauen, weil es in der Bevölkerung nicht durchsetzbar sei, und wie ist bejahendenfalls eine solche Übereinkunft in Einklang zu bringen sowohl mit der Pflicht der Regierung, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie momentan unpopulär sind, als auch mit deutlichem Votum des Bundeskanzlers für die Nutzung der Kernenergie bei der Eröffnung der europäischen Nuklearkonferenz?
Bitte, Herr Staatsminister.
Wischnewski, Staatsminister: Ich darf die Frage des Kollegen Engelsberger wie folgt beantworten.
Der Bundeskanzler hat am 30. April 1979 mit dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Dr. Albrecht, ein Gespräch über das nukleare Entsorgungszentrum geführt. Übereinkünfte wurden nicht getroffen.
Die niedersächsische Landesregierung hat ihre Entscheidung zur grundsätzlichen sicherheitstechnischen Realisierbarkeit des nuklearen Entsorgungszentrums in ihrer Regierungserklärung vom 16. Mai 1979 bekanntgegeben und ihre Haltung zum Bau des nuklearen Entsorgungszentrums begründet. Die Bundesregierung hat auf die Regierungserklärung der niedersächsischen Landesregie-



Staatsminister Wischnewski
rung zum geplanten nuklearen Entsorgungszentrum am 16. Mai 1979 umgehend mit einer ersten Stellungnahme geantwortet und darin ihre Position zur Verwirklichung des integrierten Entsorgungskonzepts zum Ausdruck gebracht. Ich gehe von der Voraussetzung aus, daß diese Erklärung der Bundesregierung bekannt ist.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815502300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0815502400
Herr Staatsminister, hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, daß ein technisches Problem von der Dimension des Entsorgungszentrums in Gorleben von allen Parteien in Bonn und Hannover getragen wird, und sind Sie nicht der Meinung, daß es eine massive Täuschung der Bürger ist, wenn die Bundesregierung in Bonn für die Entsorgung, die SPD in Hannover aber dagegen stimmt?

(Wehner [SPD] : Vielleicht ein Angebot, daß endlich auch in Bayern etwas gemacht wird!)

Wischnewski, Staatsminister: Es sollte eigentlich nicht die Aufgabe der Bundesregierung sein, hier die Haltung von Landesparteien zu kritisieren. Allerdings darf ich folgendes sagen. Es ist für mich hochinteressant, daß innerhalb des Landes Niedersachsen die Differenzen zwischen den politischen Parteien nicht so weit auseinandergehen, vor allen Dingen, wenn ich eine Analyse der vorgelegten Resolutionen der beiden Fraktionen im niedersächsischen Landtag anläßlich der Regierungserklärung vornehme.
Von entscheidender Bedeutung für das Projekt ist, ob die notwendigen Sicherheitsgarantien gegeben sind. Auf Grund dieser Sicherheitsvoraussetzungen können dann die notwendigen politischen Entscheidungen getroffen werden. Da liegt es dann allerdings im Interesse der Sache, wenn eine möglichst breite Grundlage gegeben ist. Wenn ich die Erklärung des Ministerpräsidenten und die Erklärung des Oppositionsführers sehe, dann erkenne ich eine Reihe von gemeinsamen Punkten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815502500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0815502600
Herr Staatsminister, sind Sie nicht der Meinung, daß zwischen der Erklärung des Ministerpräsidenten Albrecht und der Erklärung des Oppositionsführers Ravens im Landtag in Hannover schwere Differenzen insoweit bestehen, als Ministerpräsident Albrecht gesagt hat, daß die Anlage von der Sicherheitspolitik her sicherheitstechnisch gebaut werden könne, daß sie nur politisch nicht realisierbar sei, und sind Sie nicht der Meinung, daß eben die Basis der Partei, die den Bundeskanzler trägt, nicht für die Kernenergie ist, sondern im Gegenteil den Bundeskanzler in .dieser Frage, wie man so schön sagt, allein im Regen stehen läßt?
Wischnewski, Staatsminister: Herr Kollege Engelsberger, ich nehme an, auch Sie werden bald die Möglichkeit haben, sich mit dieser Frage zu beschäftigen; denn wenn es darum gehen wird, das Problem der Zwischenlagerung zu lösen, wird sich diese Frage ja auch für das Land Bayern stellen. Ich hoffe, daß die Bayerische Staatsregierung und die sie tragende Partei dann die Haltung einnehmen, die dem Interesse der Allgemeinheit dienlich ist.

(Beifall bei der SPD — Engelsberger [CDU/CSU] : Davon können Sie ausgehen! — Böhm [Melsungen] [CDU/CSU] : Das gilt auch für die Opposition in Bayern!)

— Jeder muß doch wissen, daß es vorher bereits Zusagen und Erklärungen des früheren bayerischen Ministerpräsidenten gegeben hat. Wir werden zur gegebenen Zeit auf die Frage zurückkommen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815502700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815502800
Herr Staatsminister, Sie haben als Datum der Zusammenkunft zwischen dem Bundeskanzler und dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen den 30. April 1979 genannt. Hat dieses Datum eine ursächlichen Zusammenhang mit der vorangegangenen Wahl in Schleswig-Holstein?
Wischnewski, Staatsminister: Ich sehe einen direkten oder indirekten Zusammenhang nicht. Das war der Termin, den beide Herren miteinander vereinbart hatten. Es ist normal, daß solche Termine nur zustande kommen, Herr Kollege Dr. Hupka, wenn sich beide Herren darauf verständigen.

(Böhm [Melsungen] [CDU/CSU] : Die waren zufällig beide einverstanden!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815502900
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt. Damit ist der Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts abgehandelt. Ich danke dem Herrn Staatsminister.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf. Zur Beantwortung steht Frau Staatsminister Hamm-Brücher zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 11, des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Trifft es zu, daß — trotz der Zusage der Bundesregierung vor etwa einem Jahr, 500 politische Gefangene aus Argentinien in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen — bisher kein einziger dieser Gefangenen bei uns eingetroffen ist, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls dieses für die Betroffenen sicher unerträgliche schleppende Verfahren?
Bitte schön.

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0815503000
Herr Kollege, bekanntlich liegt die Entscheidung über die Aufnahmequote für politische Flüchtlinge nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den Bundesländern. Es trifft zu, daß bisher kein politischer Gefangener aus Argentinien in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen ist.



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
Die Bundesregierung bedauert das. Es liegt jedoch nicht an der Bundesregierung oder an sonstigen deutschen Stellen, daß bisher keine Flüchtlinge bei uns eingetroffen sind.
Bisher sind insgesamt 155 Aufnahmeanträge eingegangen; davon sind 28 seitens der Antragsteller wieder zurückgezogen worden. 127 Anträge sind daher noch in Bearbeitung. Es liegen 51 definitive Zusagen vor. Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgte und erfolgt zügig und ohne Zeitverlust. Die eigentliche Ursache dafür, daß bisher keiner der politischen Häftlinge Argentinien verlassen konnte, liegt darin, daß die argentinische Regierung bisher in keinem dieser Fälle eine Ausreisegenehmigung erteilt hat.
Die Bundesregierung und die Botschaft in Buenos Aires bemühen sich, die argentinischen Behörden zu einer raschen Entscheidung in diesen Fällen zu bewegen. Konkrete Einwirkungsmöglichkeiten bezüglich des argentinischen Ausreisegenehmigungsverfahrens, das eine Entscheidungsfrist von 120 Tagen, also vier Monaten, vorsieht, bestehen für uns jedoch nicht. Andere Länder, die zur Aufnahme politischer Gefangener aus Argentinien bereit sind, haben die gleiche Erfahrung wie wir gemacht.
Ich möchte allerdings erwähnen, daß die argentinische Regierung in den vergangenen Monaten eine Reihe von politischen Gefangenen, um deren Freilassung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland wir uns bemüht hatten, freigelassen hat. Sie haben sich daraufhin entschlossen, in Argentinien zu verbleiben.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815503100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0815503200
Frau Staatsminister, können Sie mich darüber aufklären, aus welchen Gründen die genannten 28 Antragsteller ihre Anträge zurückgezogen haben?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, das ist uns im einzelnen nicht bekannt. Aber, wie ich vorhin schon andeutete, ist unterdessen offenkundig eine größere Zahl politischer Gefangener in Argentinien freigelassen worden, die darauf auf die Ausreise verzichtet haben. Das wird wohl der eigentliche Grund sein.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815503300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0815503400
Frau Staatsminister, können Sie Meldungen bestätigen, nach denen aus der Reihe der 500 politischen Gefangenen, die in die Bundesrepublik ausreisen sollten, inzwischen, weil weniger Hindernisse im Wege gestanden haben, einige dieser Gefangenen in andere Länder ausreisen konnten?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Nein, Herr Kollege, das kann ich durchaus nicht bestätigen. Im Gegenteil: Unsere Auskünfte haben ergeben, daß auch in anderen Fällen die gleichen Schwierigkeiten vorliegen und die gleichen Fristen voll angewandt worden sind.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815503500
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt. Ich rufe die Frage 99 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Sind die zur Durchführung des deutsch-polnischen und des deutschtschechoslowakischen Kulturabkommens vorgesehenen „Gemischten Kommissionen" gebildet worden, und wie sind sie zusammengesetzt?
Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, Art. 14 des deutsch-polnischen Kulturabkommens, das im November 1977 in Kraft getreten ist, sieht vor, daß die Kommission wenigstens einmal in zwei Jahren zusammentritt, um Durchführungsprogramme auszuarbeiten, den Stand der Verwirklichung dieses Abkommens zu beurteilen und entsprechende Empfehlungen vorzuschlagen.
Wir haben nun bei den deutsch-polnischen Konsultationen vom 2. bis 4. Oktober 1978 eine Sitzung der Gemischten Kommission angeregt. Eine allgemeine Einladung zu einer ersten Sitzung der Gemischten Kommission in Bonn mit Terminvorschlag Mitte Februar 1979 wurde von uns im vorigen November ausgesprochen. Ein endgültiger Termin ist bisher jedoch leider nicht zustande gekommen.
Das deutsch-tschechoslowakische Kulturabkommen, nach dem Sie auch fragten, ist am 16. März dieses Jahres in Kraft getreten. Die in Art. 12 vorgesehene Gemischte Kommission wurde bisher noch nicht einberufen.
Die deutschen Mitglieder der beiden Gemischten Kommissionen werden wie üblich von der Bundesregierung und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder bestimmt. In die deutsch-polnische Gemischte Kommission werden seitens der Bundesländer die Staatssekretäre Dr. Stollenwerk vom Kultusministerium Rheinland-Pfalz und Thiele vom Kultusministerium Nordrhein-Westfalen entsandt. Seitens der Bundesregierung gehören der Gemischten Kommission der Leiter der Abteilung für auswärtige Kulturpolitik des Auswärtigen Amts, der die deutsche Delegation leitet, sowie weitere Beamte des Auswärtigen Amts und der deutschen Botschaft in Warschau an.
Die polnische Delegation wird, wie uns mitgeteilt wurde, aus Vertretern des polnischen Außen-und des Kulturministeriums sowie der polnischen Botschaft Köln bestehen und vom Leiter der Kulturabteilung im polnischen Außenministerium geleitet werden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815503600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.
Dr. Hupka (CDU/CSU) Frau Staatsminister, nach welchem Schlüssel und in welcher Personenzahl wird diese deutsch-polnische Kommission besetzt?



Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, wie ich Ihnen sagte, sind zwei Vertreter der Bundesländer sowie Mitglieder des Auswärtigen Amts und, falls erforderlich, weiterer Bundesbehörden Mitglieder dieser Gemischten Kommission. Auf der anderen Seite ist die Zusammensetzung ähnlich. Einen bestimmten Schlüssel hierfür kann ich Ihnen nicht bekanntgeben; das weiß ich nicht genau.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815503700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815503800
Frau Staatsminister, wann ist — nachdem Sie uns einige Daten, die nicht eingehalten worden sind, genannt haben — mit dem Zusammenkommen der beiden Kommissionen zu rechnen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, wir hoffen und wir haben vorgeschlagen, daß noch im Juni dieses Jahres die erste Sitzung der deutsch-polnischen Gemischten Kommission zusammentreten wird.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815503900
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt. Dann rufe ich die Frage 100 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Welches sind die Gründe dafür, daß, laut Denkschrift des Vorstands des „Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge", „alle Bemühungen um Kontakte mit den Behörden der Volksrepublik Polen leider bisher erfolglos blieben", und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, das Problem der deutschen Kriegsgräber in Polen, das bereits Gegenstand von wiederholten deutsch-polnischen Konsultationen war, wurde zuletzt durch die Bundesregierung anläßlich des Besuchs des Bundeskanzlers in Polen im Herbst 1977 und auch durch den Bundesminister des Auswärtigen bei seinem Besuch in' Warschau im November 1978 angesprochen. Eine Auflockerung der bisherigen negativen Haltung der Polen hat sich dabei jedoch nicht abgezeichnet. Die polnische Haltung wird mit psychologischen Hemmnissen in der Bevölkerung und innenpolitischen Schwierigkeiten begründet.
Dessenungeachtet wird die Bundesregierung weiterhin bemüht bleiben, auch in Polen dieser wichtigen humanitären Aufgabe gerecht zu werden und eine umfassende Regelung der Kriegsgräberfrage in Polen zu erreichen. Eine solche Regelung hängt aber nach Auffassung der Bundesregierung von der künftigen gesamtpolitischen Entwicklung mit den Ostblockstaaten wie auch von den bilateralen Beziehungen zwischen Polen und der Bundesrepublik Deutschland ab.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815504000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815504100
Frau Staatsminister, Sie sagten eben, eine Auflockerung habe sich nicht ergeben. Hierzu, wenn ich fragen darf, steht doch
wohl im Widerspruch, was als Antwort auf die Frage meines Kollegen Dr. Hennig im November vorigen Jahres erteilt wurde, nämlich daß erste Fortschritte nach dem Besuch des Bundesaußenministers in Warschau erzielt worden seien.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, wenn Sie die Frage des Kollegen Dr. Hennig vom 10. November meinen, so habe ich die Antwort, die ich damals gegeben habe, vor mir. Ich kann nicht finden, daß von Fortschritten die Rede gewesen ist.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815504200
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0815504300
Leider entgeht mir jetzt eine Frage, ich möchte aber zitieren, Frau Staatsminister:
Bereits zuvor hatte die polnische Seite in RotKreuz-Gesprächen die Bereitschaft zu ersten Fortschritten in der Kriegsgräberfrage erkennen lassen.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich darf meinerseits auch aus dieser Antwort zitieren:
Die Bundesregierung hat gegenüber der polnischen Seite wiederholt auf dieses Problem hingewiesen und betont, daß mehr als 30 Jahre nach Kriegsende diese Frage im Zuge des Normalisierungsprozesses nicht mehr unlösbar sein sollte.
Sie hat dann ihre weitere Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, sich in dieser Frage einzusetzen.
Ich finde hier allerdings — und ich muß Sie dahin gehend bestätigen — in Fortsetzung der damaligen Antwort, daß tatsächlich Rot-Kreuz-Gespräche jedenfalls nicht mehr ausgeschlossen worden sind. Sie haben seither nicht stattgefunden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815504400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0815504500
Frau Staatsminister, Sie haben eben für die Lösung dieser Frage auf zukünftige normalisierte Beziehungen verwiesen. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die gegenwärtigen Beziehungen so unzureichend, daß die Pflege der Gräber von Toten nicht möglich ist?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe diese allgemeine Bemerkung angeschlossen, weil es ja in der Tat in einem großen Zusammenhang steht. Wir sind insgesamt mit den Fortschritten in den deutsch-polnischen Beziehungen zufrieden.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Aber nicht für die Toten!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815504600
Weitere Zusatzfragen? — Bitte schön, Herr Abgeordneter Voigt.
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1979 12383

Ekkehard Voigt (CSU):
Rede ID: ID0815504700
Frau Staatsminister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß, die Bundesregierung in gewisser Weise unter Zeitdruck steht, wenn man aus Presseberichten entnehmen kann, daß die polnische Regierung damit begonnen hat, deutsche Soldatengräber einzuplanieren?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung tut alles, um darauf hinzuwirken, und zwar bei jeder hierfür geeigneten Gelegenheit. Mehr können wir, wie Sie ja wissen, leider nicht tun.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815504800
Frau Kollegin Berger, wollen Sie eine Zusatzfrage stellen? — Bitte schön, Frau Berger.

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0815504900
Frau Kollegin, wären Sie so liebenswürdig, mir zu sagen, wie ich die Antwort auf die Frage des Kollegen Wittmann in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15. März zu verstehen habe, wo ausdrücklich geantwortet worden ist: „Die Bundesregierung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge das Problem der deutschen Kriegsgräber . .. angesprochen und versucht, eine Lösung ... zu erzielen. Dabei konnten allerdings nur Teilerfolge erreicht werden"?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Kollegin, ich habe diese Antwort auch vor mir. Damals war ganz allgemein von der Kriegsgräberfürsorge in Ostblockstaaten die Rede. Es ist auch heute noch so, daß wir leider nur Teilerfolge haben. Ein Teilerfolg ist es beispielsweise, daß kürzlich anläßlich des Besuches des Bundeskanzlers in Bulgarien auch die Frage der Kriegsgräberfürsorge angesprochen und seitens der bulgarischen Seite eine Zusage gegeben wurde, daß Gespräche zwischen den Organisationen stattfinden können. Das ist zweifellos ein Teilerfolg.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815505000
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Die Fragen 101 und 102 des Herrn Abgeordneten Lenzer sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 103 des Herrn Abgeordneten Voigt (Sonthofen) auf:
Hat UNO-Botschafter von Wechmar in einem Gespräch mit Generalsekretär Waldheim einen baldigen Einsatz der Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der UNO nicht mehr ausgeschlossen, wie aus Pressemeldungen hervorgeht?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, es trifft nicht zu, daß Botschafter von Wechmar in einem Gespräch mit VN-Sekretär Waldheim einen baldigen Einsatz der Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der UNO nicht mehr ausgeschlossen hat. Entsprechende anderslautende Meldungen entbehren jeder Grundlage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815505100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Voigt.

Ekkehard Voigt (CSU):
Rede ID: ID0815505200
Frau Staatsminister, wie kann ich dann aber die Äußerung des Herrn Bundeskanzlers deuten, der in einer Besprechung mit Feldwebeln der Bundeswehr ähnliche Absichten deutlich gemacht hat?
Frau Dr. Hamm-BrüCher, Staatsminister: Herr Kollege, ich weiß nicht, worauf Sie sich hier beziehen wollen. Seitens der Bundesregierung ist erst kürzlich, nämlich im März, von Regierungssprecher Grünewald neuerlich deutlich gemacht worden, daß eine solche Frage nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen gar nicht zur Diskussion stehen kann.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815505300
Herr Abgeordneter Dr. Czaja zu einer Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0815505400
Frau Staatsminister, fanden überhaupt Gespräche mit Herrn Generalsekretär Waldheim über diese Frage statt, und halten Sie die Bundesregierung — eine Meinung, die ich teile — für befugt, im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen ihre Auffassung gegenüber Handlungen des Generalsekretärs zum Ausdruck zu bringen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, mir ist nur bekannt, daß Generalsekretär Waldheim in einer Presseerklärung ausdrücklich auf die Unterrichtung seitens der Bundesregierung, aus welchen Gründen diese Frage gar nicht erörtert werden könne, Bezug genommen hat. Es kann also eigentlich ein solches Mißverständnis gar nicht entstanden sein.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815505500
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt. Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen abgeschlossen. Ich danke der Frau Staatsminister für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.
Ich rufe Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders auf:
Entspricht es dem organisatorischen Konzept der Bundeswehr, daß von einem Kreiswehrersatzamt Anfang April 1979 über 40 v. H. der Wehrpflichtigen in heimatferne Standorte einberufen wurden?
Bitte schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

Dr. Andreas von Bülow (SPD):
Rede ID: ID0815505600
Gestatten Sie, daß ich beide Fragen im Zusammenhang beantworte?




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815505700
Ist der Herr Fragesteller damit einverstanden?

(Dr. Enders [SPD] : Bitte sehr!)

Dann rufe ich auch Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders auf:
Wie wird die Bundesregierung eine größere Wehrgerechtigkeit für Soldaten in heimatfernen Standorten herbeiführen, die höhere Ausgaben und längere Zeiten für ihre Heimfahrten aufwenden müssen und zum Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Heimatorte an Wochenenden nur schwerlich erreichen?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung strebt nach wie vor eine möglichst heimatnahe Einberufung der Wehrpflichtigen an. Sie wäre gewährleistet, wenn es gelingen würde, das jeweils dem Truppenstandort nächstgelegene Kreiswehrersatzamt mit der Bedarfsdeckung zu beauftragen. Das ist jedoch nichtmöglich.
Der Bedarf der Truppe ist regional sehr unterschiedlich und stimmt mit dem jeweiligen Aufkommen an Wehrpflichtigen nicht überein. Durch die Dislozierung der Streitkräfte besteht gerade in den bevölkerungsschwachen Gebieten unseres Bundesgebietes ein hoher Bedarf an Wehrpflichtigen, während der Truppenbedarf in den Bevölkerungsballungsgebieten des Westens und Südwestens weitaus geringer ist.
Der deshalb erforderliche Ausgleich wird durch die sogenannte Bedarfsverteilung vorgenommen. Sie wurde zum Einberufungstermin 2. April 1979 erstmals durch die elektronische Datenverarbeitung vorgenommen.
Hierbei werden folgende Grundsätze beachtet.
Erstens. Die Ausschöpfungsquote des Verfügungsbestandes an Wehrpflichtigen ist für jedes Kreiswehrersatzamt gleich.
Zweitens. Die Stellen sind eignungsgerecht zu besetzen.
Drittens. Der Bedarf wird so verteilt, daß die größtmögliche Anzahl von Wehrpflichtigen geringstmögliche Reisewege zurückzulegen hat. Insoweit größere Entfernungen unvermeidbar sind, sind damit möglichst wenige Wehrpflichtige zu belasten.
Die heimatfernen Einberufungen, die nach Zuordnung aller heimatnah zu besetzenden Stellen verbleiben, belasten die Kreiswehrersatzämter unterschiedlich. Der Anteil heimatferner Stellen kann mitunter bei 40 0/o liegen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß grundsätzlich die Kreiswehrersatzämter mit heimatfernen Einberufungen belastet werden, deren Wehrpflichtige den Standort verkehrsgünstig erreichen können.
Im übrigen ist die Bundesregierung bemüht, die bisher erzielten Ergebnisse durch weitere - wenn auch sehr zeitaufwendige — Programmierarbeiten noch zu verbessern.
Zu Ihrer zweiten Frage. Um die Grundwehrdienstleistenden weiter finanziell zu entlasten, werden ihnen ab 1. Juli 1979 ohne Rücksicht auf die Entfernung beliebig viele Familienheimfahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln gewährt. Bei
Durchführung der Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn soll auch der IC-Zug in der 2. Klasse benutzt werden können. Diese Familienheimfahrten sind mit Ausnahme der geringfügigen Kosten für Zu- und Abgang am Standort und Wohnort unentgeltlich. Insoweit sind heimatnah und heimatfern Einberufene finanziell gleichgestellt.
Die Disziplinarvorgesetzten sind ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen worden, den Dienstschluß für heimatfern einberufene Soldaten so festzusetzen, daß sie ihren Wohnort mit öffentlichen Beförderungsmitteln erreichen können. Dennoch verbleibende Erschwernisse durch längere Fahrzeiten für heimatfern Einberufene oder mehrmaliges Umsteigen sind jedoch nicht gänzlich auszugleichen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815505800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Enders.

Dr. Wendelin Enders (SPD):
Rede ID: ID0815505900
Herr Staatssekretär, liegen nach diesen Ausführungen die Lasten der Einberufung in heimatferne Standorte bei jenen Wehrpflichtigen, die aus dem ländlichen Raum kommen und ungünstige Verkehrsverhältnisse haben?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Nein. Dieser Eindruck dürfte unzutreffend sein. Es ist zwar nicht auszuschließen, daß auch in ländlichen Regionen dadurch, daß die entsprechenden Garnisonen der, Bundeswehr weit entfernt sind, prozentual hohe heimatferne Einberufungen stattfinden. Aber wenn Sie die Landkarte zur Hand nehmen, sehen Sie, daß der größte Teil der heimatfernen Einberufungen aus dem Ballungsraum des Ruhrgebiets zu verzeichnen ist. Die Rekruten aus dem Ruhrgebiet müssen zu erheblichen Prozentsätzen nach Schleswig-Holstein, nach Niedersachsen und an die Zonenrandgrenze in Hessen herangeführt werden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815506000
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Enders.

Dr. Wendelin Enders (SPD):
Rede ID: ID0815506100
Herr Staatssekretär, wie gedenken Sie die Leistungen von Angehörigen von Wehrpflichtigen auszugleichen, die zu entfernten Eisenbahnstationen fahren müssen, um am Freitagabend ihren Sohn abzuholen oder ihn am Sonntagmorgen wieder dorthin zu bringen?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Soweit die Entfernung mehr als 3 km beträgt und die Gemeindegrenze überschreitet, kann der Eisenbahntarif 2. Klasse auf Antrag vergütet werden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815506200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Voigt auf:
Erwägt die Bundesregierung, für den Bereich der Bundeswehr aus einer Pressemitteilung der deutschen Ärzteschaft vom 21. März 1979 Konsequenzen zu ziehen, in der es u. a. heißt, Ärzte sind der Meinung, daß Kinder im entscheidenden Entwicklungsalter von etwa sechs bis 16 Jahren möglichst nicht um-



Präsident Carstens
geschult werden sollten. Die Eltern werden aufgefordert, wenn irgend möglich, dafür zu sorgen, daß sie in dieser Zeit keinesfalls öfter als alle fünf Jahre versetzt werden, falls sie Berufen angehören, für die ein Standortwechsel von Zeit zu Zeit unvermeidlich ist."?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesminister der Verteidigung ist bereits seit Jahren — und zwar mit Erfolg — bemüht, die Anzahl der Versetzungen zu reduzieren und die Versetzungsprobleme der Soldaten mit schulpflichtigen Kindern generell zu mildern und im Einzelfall zu lösen. Es ist jedoch nicht möglich, auf die Versetzung von Soldaten, die Kinder im entscheidenden Entwicklungsalter von 6 bis 16 Jahren haben, zu verzichten.
Für die Versetzungspraxis der Bundeswehr haben die Stehzeiten der Soldaten — dies ist die Dauer der Verwendung in einer Einheit oder einer Dienststelle — größeren Aussagewert als die Anzahl der jährlichen Versetzungen.
Kurze Stehzeiten haben Unteroffiziere ohne Portepee und Leutnante/Oberleutnante des Truppendienstes. Sie haben ein Durchschnittsalter bis etwa 28 Jahre. Ihre häufigen Versetzungen sind ausbildungsbedingt.
Soldaten mit einem Durchschnittsalter von über 30 Jahren — erfahrungsgemäß das Gros der Väter mit schulpflichtigen Kindern — haben heute bereits zu einem hohen Prozentsatz Stehzeiten von fünf und mehr Jahren.
Es ist nicht beabsichtigt, für Soldaten mit schulpflichtigen Kindern die Stehzeit generell z. B. auf mindestens fünf Jahre festzulegen. Eine solche Maßnahme würde weder im Interesse der betroffenen Soldaten noch im Interesse der Personalführung liegen. Die Soldaten wären für diesen Zeitraum von der Förderung in ihrer Laufbahn grundsätzlich ausgeschlossen. Die Personalführung könnte in die Lage kommen, für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr wichtige Dienstposten überhaupt nicht oder nicht mehr optimal besetzen zu können.
Da Versetzungen trotz Vorliegens zwingender persönlicher Gründe dienstlich unerläßlich sein können, wurde eine Milderung der Folgen von Versetzungen angestrebt und zum Teil auch verwirklicht. Ich darf hier insbesondere auf die Erweiterung der Gründe hinweisen, die zu einer Umzugsverzögerung aus schulischen Gründen führen können, ohne daß der Anspruch auf Trennungsgeld und auf Familienheimfahrt erlischt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815506300
Keine Zusatzfragen.
Die Fragen 59 und 60 des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl (München) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung abgehandelt. Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Gattermann auf:
Entspricht es nach wie vor der Zielsetzung der Bundesregierung, Ärzten aus Ländern der Dritten Welt die Ausbildung zum Facharzt an deutschen Krankenhäusern zu ermöglichen?
Herr Staatssekretär.

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0815506400
Herr Kollege Gattermann, die Einreise ausländischer Ärzte aus Ländern außerhalb der EG in die Bundesrepublik Deutschland zur Berufsausübung ist in jüngster Zeit auf Grund verschiedener Regelungen eingeschränkt worden. Da der Bedarf an Ärzten in der Bundesrepublik Deutschland — mit Ausnahme einiger Fachdisziplinen — weitgehend gedeckt ist, sind die Möglichkeiten der Berufstätigkeit und der Weiterbildung zum Facharzt für ausländische Ärzte begrenzt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß diesè erschwerte Situation mit den Bemühungen ausländischer Ärzte kollidieren kann, die sich in der Bundesrepublik Deutschland zum Facharzt weiterbilden wollen, was auch im Interesse ihres Landes liegen dürfte. Soweit solche Möglichkeiten noch bestehen und sofern besondere Gründe der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung dies erfordern, wird im Einzelfall geprüft, ob einem ausländischen Arzt die Weiterbildung zum Facharzt in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt werden kann.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815506500
Bitte schön, eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gattermann.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0815506600
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, daß über diese Frage unterschiedliche Auffassungen im Außenministerium, im Arbeitsministerium, in Ihrem Hause und im Innenministerium bestehen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Von unterschiedlichen Auffassungen auf dieser Ebene ist mir nichts bekannt. Natürlich ist die Bundesregierung hier ständig im Gespräch mit den Ländern, die ja im wesentlichen die Zuständigkeit in dieser Frage haben. Hier gibt es natürlich hin und wieder — je nach dem Versorgungsgrad in einzelnen Regionen — Meinungsverschiedenheiten über den Umfang dieser Zulassung. Das ist ja aber gerade der Grund, warum auf die Einzelfallprüfung abgehoben worden ist.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815506700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gattermann.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0815506800
Hält die Bundesregierung es für tragbar, daß z. B. einem von einem Krankenhaus dringend benötigten ausländischen Arzt vom Regierungspräsidenten die besondere Erlaubnis nach § 10 zur Ausübung des ärztlichen Berufes erteilt wird und das zuständige Arbeitsamt dann



Gattermann
sagt: Auf Grund eines Runderlasses dürfen wir keine Arbeitserlaubnis erteilen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gattermann, ich kenne diesen Fall im einzelnen nicht und kann ihn daher auch nicht beurteilen. Es ist ja aber gerade Sinn der Einzelfallprüfung, die örtlichen Gegebenheiten zu untersuchen, um in einer solchen Frage dann zu entscheiden. Ich finde, es hat schon Gewicht, wenn der Regierungspräsident hier eine Zulassung erteilt hat. Ich kenne die Gründe nicht, die das Arbeitsamt zu seiner Entscheidung bewogen haben. Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß sie gegenüber dem Versorgungsgesichtspunkt durchschlagend waren, der beim Regierungspräsidenten eine Rolle gespielt hat. Man müßte aber die Einzelheiten dieses Falles kennen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815506900
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Gattermann auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die unterschiedliche Handhabung in der Genehmigungspraxis der Behörden des Bundes und der Länder (Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs) im Sinne vorgenannter Zielsetzung zu vereinheitlichen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gattermann, die zuständigen Behörden in Bund und Ländern waren von jeher bemüht, in ihrer Verwaltungspraxis einheitlich zu verfahren. Um ein möglichst hohes Maß an Einheitlichkeit zu erreichen, wird diese Frage derzeit unter den beteiligten Stellen in Bund und Ländern erörtert.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815507000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Dr. Steger sowie die Fragen 62 und 63 des Herrn Abgeordneten Lambinus sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe dann die Frage 68 des Herrn Abgeodneten Kuhlwein auf:
Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bekannt, die Pflegeeltern bzw. Jugendämter mit der Anforderung von Krankenscheinen bei der Krankenkasse des Unterhaltsverpflichteten haben, und ist die Bundesregierung erforderlichenfalls bereit, eine Änderung der Reichsversicherungsordnung mit dem Ziel vorzulegen, Pflegekindern die Familienhilfe durch die Krankenkasse ihrer Pflegeeltern gewähren zu lassen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kuhlwein, der Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen solche Schwierigkeiten aufgetreten sind. Eine Rechtsänderung mit dem Ziel, Pflegekinder krankenversicherungsrechtlich den Pflegeeltern zuzuordnen, ist bisher nicht erwogen worden. Sie könnte insoweit mit Rechtsnachteilen für das Pflegekind verbunden sein, als gleichzeitig die von den leiblichen Eltern abgeleitete Familienkrankenhilfeberechtigung beendet werden müßte. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß das Pflegekind gerade hierauf unter Umständen angewiesen sein wird, insbesondere wenn die Pflegeeltern nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehören und so ein Anspruch auf Familienkrankenhilfe für das
Pflegekind bei ihnen nicht begründet werden könnte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815507100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0815507200
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung dennoch bereit, die praktische Situation und die Rechtslage noch einmal zu überprüfen, weil aus der Praxis immer wieder Fälle bekanntwerden, in denen es erhebliche Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Krankenscheinen gibt?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich bin gern bereit, noch einmal zu versuchen herauszufinden, in welchem Umfang diese Schwierigkeiten auftreten, und würde mich bemühen, die Praktiker etwa aus den Jugendämtern oder bei den Sozialversicherungsträgern an einen Tisch zu bringen, damit man sich, wenn hier in nennenswertem Umfang Probleme auftreten, um Abhilfe bemühen kann.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815507300
Herr Abgeordneter Kuhlwein wünscht keine weitere Zusatzfrage zu stellen. Auch sonst gibt es keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 69 des Herrn Abgeordneten Marschall auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergelds auf das Pflegegeld in den Ländern und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wird, und hält die Bundesregierung die Anrechnung von Kindergeldzahlungen auf das Pflegegeld überhaupt für vertretbar?
Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Marschall, weder das Jugendwohlfahrtsgesetz noch das Bundeskindergeldgesetz enthält eine Regelung über die Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine Frage der Bemessung des Pflegegeldes, die wiederum im Jugendwohlfahrtsgesetz nur im Grundsatz geregelt ist. Die Länder führen dieses Gesetz nach Art. 83 und Art. 30 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit aus. Mangels detaillierter gesetzlicher Regelungen entscheiden die Jugendämter im weisungsfreien Bereich der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung und Zuständigkeit über die Bemessung des Pflegegeldes ebenso wie beispielsweise über die Frage der Nichtanrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld. Deshalb steht weder dem Bund noch der obersten zuständigen Landesjugendbehörde insoweit ein generelles oder im Einzelfall bindendes Weisungsrecht gegenüber den Ländern oder den Jugendämtern zu.
Aus dieser Lage resultiert die unterschiedliche Handhabung bei den Ländern und Gemeinden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat bereits im Rundschreiben vom 25. November 1974 die obersten Jugendbehörden der Länder aus jugendpolitischen Grilnden gebeten, darauf hinzuwirken, daß einheitlich von einer Kürzung



Parl. Staatssekretär Zander
des Pflegegeldes wegen Anrechnung des Kindergeldes abgesehen wird.
Die Bundesregierung ist ferner bemüht, im Rahmen der Reform des Jugendhilferechts das Problem bundeseinheitlich in der Weise zu regeln, daß das Kindergeld auf das Pflegegeld nicht angerechnet wird.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815507400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Marschall.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0815507500
Herr Staatssekretär, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bemühungen der Länder, untereinander eine Vereinheitlichung der Praxis zu erreichen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Mir ist von solchen Bemühungen nichts bekannt. Ich habe Ihnen das Datum genannt, unter dem die Bundesregierung versucht hat, hier einzuwirken. Leider ist die Praxis nach wie vor uneinheitlich.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815507600
Keine weitere Zusatzfrage des Fragestellers. — Auch sonst keine Zusatzfragen? —
Dann rufe ich die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Marschall auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Ungerechtigkeiten abzubauen, die dadurch entstehen, daß das Pflegegeld in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich bemessen wird?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: In dem Gesetzentwurf zur Reform des Jugendhilferechts ist in Art. 1 § 52 eine Ermächtigung für den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit vorgesehen, diese und mit ihr zusammenhängende weitere Fragen im Wege einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bundeseinheitlich zu regeln.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815507700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Marschall.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0815507800
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für zweckmäßig, daß Jugendämter bemüht sind, die Pflegegeldzahlungen möglichst gering zu halten?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich könnte dies weder aus pädagogischen noch aus finanzwirtschaftlichen Gründen für zweckmäßig halten; denn dies führt im Grunde dazu, daß -sich weniger Pflegeeltern bereit fänden, ein Pflegekind zu übernehmen. Das hat die Konsequenz, daß dann mehr Heimeinweisungen notwendig sind. Dies ist sowohl aus humanen wie auch aus finanziellen Gründen unerwünscht.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815507900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0815508000
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, schon vor Verabschiedung des
Jugendhilfegesetzes die Länder und die Gemeinden auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen, damit schon heute das eintritt, was wir mit dem neuen Recht anstreben, nämlich eine Verhinderung von Heimeinweisungen zugunsten des Aufenthalts in Pflegefamilien?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kuhlwein, ich gehe davon aus, daß dieser Tatbestand weitgehend bekannt ist. Aber wenn es erforderlich ist, wird dieses Thema bei Gelegenheit der Beratungen des Jugendhilfegesetzes sicher auch in der Öffentlicheit beachtet werden. Ich nehme an, daß von daher eigentlich jeder, der mit dieser Frage befaßt ist, weiß, welche Konsequenz es hat, wenn man die Stellung, auch die materielle Stellung, der Pifegeeltern nicht so ausgestaltet, daß dem weit vorhandenen Interesse, ein Pflegekind zu übernehmen, auch eine materielle Absicherung gegenübersteht.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815508100
Weitere Zusatzfragen werden nicht gewünscht. — Dann rufe ich die Frage 71 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Kreise und Gemeinden für Pflegekinder Bekleidungsbeihilfe in unterschiedlicher Höhe gewähren, und wie könnte eine Vereinheitlichung erreicht werden?
Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fiebig, das geltende Jugendwohlfahrtsgesetz enthält weder eine präzise Regelung über die Bemessung des Familienpflegegeldes insgesamt noch darüber, welche Leistungen mit dem Familienpflegegeld abgegolten werden.
Der Regierungsentwurf eines Jugendhilfegesetzes sieht eine Ermächtigung vor, die das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in die Lage versetzen soll, diese Fragen im Wege einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einheitlich zu regeln. Insoweit bleibt der Fortgang der parlamentarischen Beratungen hier in diesem Hause abzuwarten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815508200
Keine Zusatzfragen. —
Ich rufe die Frage 72 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
Hält die Bundesregierung die Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1977 (Az. VC 22/77) für voll gerechtfertigt, daß in jedem Fall die Jugendhilfe nachrangig eintritt, wenn Enkelkinder bei Großeltern aufwachsen, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, Pflegegeldzahlungen durch den Jugendhilfeträger an Großeltern wenigstens in den Fällen sicherzustellen, in denen den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen ist?
Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: Im Interesse des Kindes und zur Vermeidung seiner Unterbringung bei Fremden oder in Heimen ist die Bundesregierung an einer Pflegegeldzahlung auch an Großeltern interessiert. Deshalb sollte auch den bei Großeltern untergebrachten und von ihnen betreuten



Parl. Staatssekretär Zander
Enkelkindern der Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts zustehen.
Diese Frage entscheiden die Jugendämter jedoch im weisungsfreien Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Diese verstehen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts großenteils in dem von Ihnen dargestellten Sinne und orientieren ihre Pflegegeldpraxis daran.
Die Tatsache, daß Großeltern dem Enkelkind gegenüber nach § 1601 BGB unterhaltspflichtig sind, bildet einen der maßgeblichen Gesichtspunkte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Tatsache aber, daß den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen ist, spielt bei der Zahlung von Pflegegeld keine Rolle, weil die Eltern auch nach Entzug des Sorgerechts dem Kind gegenüber, und zwar vor den Großeltern, unterhaltspflichtig sind und bleiben.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815508300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fiebig.

Udo Fiebig (SPD):
Rede ID: ID0815508400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf für ein Pflegekinderrecht vorzulegen, um diese und die von meinen Kollegen Marschall und Kuhlwein angesprochenen Fragen gesetzlich zu regeln?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fiebig, ich glaube nicht, daß es eines solchen Gesetzes bedarf. Hinsichtlich des Pflegegeldes und der damit zusammenhängenden Fragen sieht ja der Entwurf des Jugendhilferechts eine bundeseinheitliche Regelung vor, selbstverständlich mit Zustimmung des Bundesrates.
Auf der anderen Seite sind durch Entscheidungen, die wir hier in der letzten Woche im Recht der elterlichen Sorge getroffen haben, auch ganz deutliche Verbesserungen der rechtlichen Stellung der Pflegeeltern eingetreten, so daß es nach meiner Überzeugung nach Verabschiedung des Jugendhilfegesetzes — in dem Sinne, wie die Bundesregierung diese Regelung anstrebt — nicht erforderlich ist, ein spezielles Gesetz zu diesem Zweck zu verabschieden. Man wird dann, so meine ich, die Entwicklung beobachten müssen, um zu sehen, wie sich die Verbesserungen, die jetzt schon durch die Reform des Rechts der elterlichen Sorge eingetreten sind und vielleicht künftig durch das Jugendhilfegesetz eintreten, auswirken.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815508500
Keine weiteren Zusatzfragen des Herrn Abgeordneten Fiebig; auch sonst keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 73 der Frau Abgeordneten Dr. Däubler-Gmelin auf:
Wie weit sind die zu Beginn des Jahres 1979 angekündigten Bemühungen der Bundesregierung gediehen, für sogenannte Haushaltsgifte kindergesicherte Flaschen- bzw. Behälterverschlüsse durch Rechtsverordnungen verbindlich vorzuschreiben?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, seit meiner Antwort auf Ihre Fragen in der Fragestunde am 18. Januar 1979 hat die Kommission „Erkennung und Behandlung von Vergiftungen" des Bundesgesundheitsamtes einen Katalog von Stoffen erarbeitet, bei deren Verwendung in Bedarfsgegenständen ein kindergesicherter Verschluß erforderlich erscheint. Anhand dieser Aufstellung wird nunmehr bei den Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen festgestellt, welche Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen diese Stoffe enthalten und ob diese bereits zu Vergiftungsfällen im Haushalt geführt haben.
Auch die Arbeiten an der Vornorm „Kindergesicherte Packungen" des Deutschen Instituts für Normung e. V. sind inzwischen vorangeschritten. Im Rahmen eines Forschungsauftrages des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit wird zur Zeit in einem sogenannten Seniorentest geprüft, welche Anforderungen an kindergesicherte Verschlüsse gestellt werden müssen, damit derart verschlossene Erzeugnisse auch von Verbrauchern im höheren Alter noch geöffnet werden können. Dieser Test wird voraussichtlich im Juli dieses Jahres abgeschlossen sein. Die Ergebnisse werden im Herbst 1979 im Fachnormenausschuß erörtert werden können, so daß mit der Verabschiedung einer endgültigen Norm noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Bis dahin wird festzustellen sein, ob die Hersteller der betreffenden Bedarfsgegenstände bereit sind, ihre Erzeugnisse von sich aus mit kindergesicherten Verschlüssen zu versehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird im Vorgriff auf eine künftige Gesamtregelung der Bedarf sgegenstände eine spezielle Rechtsverordnung erlassen werden müssen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815508600
Eine Zusatzfrage, Frau Dr. Däubler-Gmelin.

Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD):
Rede ID: ID0815508700
Herr Staatssekretär, ich darf auf den ersten Teil Ihrer Antwort zurückkommen und Sie fragen: Wann werden die Ermittlungen des Ministeriums darüber abgeschlossen sein, welche Art von Haushaltsgiften kindergesicherte Verschlüsse oder Darreichungsformen erfordert?
Zander, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, wir bemühen uns, mit Hilfe der von mir angesprochenen Umfrage bei den Giftzentralen diese Daten beschleunigt zu ermitteln. Ich kann, wie das bei einer solchen Umfrage in der Natur der Sache liegt, nun kein festes Datum nennen. Aber wir betreiben das mit erheblicher Beschleunigung. Allerdings darf das — darin werden wir sicher übereinstimmen — nicht auf Kosten der auch dabei gebotenen Sorgfalt gehen. Ich nehme an, es wird nur noch wenige Monate dauern. Aber ich möchte mich hier nicht auf ein Datum festlegen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815508800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 74 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Hält es die Bundesregierung für geboten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, daß in manchen Diskotheken



Präsident Carstens
und Beatschuppen jedenfalls für Jugendliche der sogenannte Gedeckzwang abgebaut und der verbreiteten Unsitte begegnet wird, in diesen Lokalen an Jugendliche nichtalkoholische Getränke teurer als alkoholische zu verkaufen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, nach § 3 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit ist die gewerbliche Abgabe von Branntwein und überwiegend branntweinhaltigen Genußmitteln an Kinder und Jugendliche überhaupt nicht zulässig, während andere alkoholische Getränke zum eigenen Genuß an Kinder nicht und an Jugendliche unter 16 Jahren nur bei Begleitung durch Erziehungsberechtigte abgegeben werden dürfen.
Auch von der Bundesregierung wird die nicht seltene Praxis, nichtalkoholische Getränke teurer abzugeben als alkoholische und damit einen entsprechenden Anreiz auf junge Menschen auszuüben, mit Sorge registriert. Eingriffe des Gesetzgebers in das Preisgefüge sind auf der Grundlage des geltenden Rechts allerdings nur in sehr eingeschränktem Maße möglich und können für den hier angesprochenen Bereich nicht in Betracht gezogen werden.
Angesichts der gegebenen Verhältnisse hat Frau Bundesminister Huber schon mehrmals Appelle an das Gaststättengewerbe und die Getränkeindustrie gerichtet, neben der strikten Einhaltung der eingangs erwähnten gesetzlichen Vorschriften auch bei der Preisgestaltung für Getränke Gesichtspunkte des Jugend- und Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815508900
Keine weiteren Zusatzfragen? — Dann ist der Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit abgeschlossen. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe — wir haben noch fünf Minuten Zeit — den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wrede zur Verfügung.
Zunächst Frage 75 des Herrn Abgeordneten Menzel. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage muß schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Thüsing hat um schriftliche Beantwortung der von ihm gestellten Frage 76 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 77 ist von Herrn Abgeordneten Dr. Spöri gestellt worden:
Stellt die Entscheidung des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesbahn vom 26. April, bei der u. a. die Stillegung des Personenverkehrs auf der Strecke Lauffen—Leonbronn abgelehnt wurde, eine endgültige Entscheidung dar, oder wird sich der Verwaltungsrat mit den am 26. April nicht zur Stillegung freigegebenen Strecken erneut befassen?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0815509000
Herr Kollege Spöri, daß der Verwaltungsrat den Vorschlag abgelehnt hat, den Personenverkehr auf der Strecke Lauffen—Leonbrunn einzustellen, bedeutet, daß die hierfür erforderliche übereinstimmende Willensbildung der Unternehmensorgane der Deutschen Bundesbahn bisher nicht zustande gekommen ist. Sofern der Vorstand der Deutschen Bundesbahn im Rahmen einer nunmehr erforderlichen Überprüfung seines Standpunktes zu dem Ergebnis kommt, der Personenverkehr sei bei Beachtung der für die Deutsche Bundesbahn maßgebenden Wirtschaftsführungsgrundsätze doch einzustellen, wird der Verwaltungsrat jederzeit erneut über einen Antrag des Vorstandes beschließen und gegebenenfalls auch neue Tatsachen berücksichtigen müssen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815509100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Spöri.

Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0815509200
Herr Staatssekretär, sind nicht die rechnerischen Grundlagen für die Frage der Rentabilität der einzelnen von mir angesprochenen Strecken schon längst veraltet, wenn wir das gegenwärtig doch rasch steigende Energiepreisniveau berücksichtigen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, bei der Beschlußfassung über den Antrag des Vorstands wird der Verwaltungsrat in seine Überlegungen selbstverständlich auch einbeziehen, ob sich neue Tatsachen ergeben haben, die dafür sprechen, dem Antrag des Vorstands nicht zu folgen. Aber dies entbindet den Vorstand nicht von der Verpflichtung, den Antrag, wenn er auf Grund seiner Übersicht der Meinnung ist, nach wie vor diesen Antrag stellen zu müssen, erneut im Verwaltungsrat einzubringen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815509300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Spöri.

Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0815509400
Herr Staatssekretär, stellt sich nicht für die Bundesregierung nach dem Ende der Beratungen im Verwaltungsrat und auf Bundesbahnebene bei ihren anschließenden Beratungen die Frage eines Streckenstillegungskonzepts völlig neu, wenn wir die gegenwärtige Preisdynamik auf dem Energiesektor berücksichtigen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Spöri, die Bundesregierung ist erst gefragt, wenn durch eine Beschlußfassung des Verwaltungsrats im Sinne des Antrags des Vorstandes ein solcher rechtswirksamer Beschluß zustande kommt. Erst dann wird er dem Bundesverkehrsminister vorgelegt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815509500
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
. Ich rufe die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Böhm (Melsungen) auf:
Sieht die Bundesregierung sich veranlaßt, den beabsichtigten Bau der Autobahn A 4 Olpe—Bad Hersfeld zu überprüfen, oder mißt sie diesem Projekt wie bisher hohe Priorität zu?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.



Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung wird auf Grund der Bedeutung, die die Landesregierungen in Hessen und in Nordrhein-Westfalen dem Autobahnprojekt A 4 Olpe—Bad Hersfeld zumessen, bei der Bedarfsplanüberprüfung auch die Einstufung der A 4 untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll Ende 1979 dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet werden.
Das genannte Projekt ist in dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nahezu auf der gesamten Länge als möglicher weiterer Bedarf ausgewiesen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815509600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0815509700
Herr Staatssekretär, wird sich die Bundesregierung aus verkehrspolitisch übergeordneten Interessen den Ländern gegenüber, ganz besonders gegenüber dem Lande Nordrhein-Westfalen, für den möglichst baldigen Bau dieser Autobahn A 4 einsetzen oder nicht?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung ist gar nicht in der Situation, sich für den möglichst baldigen Bau dieser Autobahn einsetzen zu können. Denn, wie ich sagte, in dem jetzt gültigen Bedarfsplan, der ja Gesetz ist, ist diese Autobahn fast ausschließlich als möglicher weiterer Bedarf, nicht aber als konkreter, aktueller Bedarf ausgewiesen. Die . Bundesregierung kann sich also nur dann für den Bau dieser Autobahn einsetzen, wenn der Deutsche Bundestag, der dieses Gesetz zu beschließen hat, vermutlich zu Beginn des nächsten Jahres, diese A 4 in den Bedarfsplan aufnimmt. Erst dann besteht überhaupt die Möglichkeit, diese Straße zu planen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815509800
Eine weitere Zusatzf rage, Herr Abgeordneter Böhm.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0815509900
Herr Staatssekretär, bedeutet das, daß die Bundesregierung in dieser Angelegenheit die Initiative völlig dem Bun. destag überläßt? Hat sie tatsächlich zu diesem wichtigen verkehrspolitischen Thema keine Meinung?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich dachte, in meiner ersten Antwort auf Ihre Frage hätte ich deutlich gemacht, daß dieses Projekt bei der zur Zeit anstehenden Überprüfung des Bedarfsplans von der Bundesregierung geprüft wird, und diese wird dem Deutschen Bundestag Ende dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres einen Vorschlag — auch zu all den anderen Maßnahmen — machen. Das heißt, die Bundesregierung überprüft dieses Projekt wie viele andere, die von den Ländern als Bedarf angemeldet werden, auch.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815510000
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Bei den Fragen 79 und 80 des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden), 81 des Abgeordneten Dr. Hüsch und 82 des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) haben die Fragesteller um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 83 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht anwesend. Die Frage muß schriftlich beantwortet werden. Dasselbe gilt für die Frage 84 des Abgeordneten Wohlrabe. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen abgehandelt. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.

(Kunz [Berlin] [CDU/CSU] : Herr Präsident, kann man nicht noch die Fragen des Kollegen Dr. Hoffacker, der gerade hier ist, hinzunehmen?)

— Ja, wir haben noch eine Minute Zeit, und ich bin gern bereit, diese Minute für die Beantwortung der Frage zu nutzen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sperling zur Verfügung.
Wir kommen zunächst zu Frage 27 des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster). Ist der Herr Abgeordnete Dr. Jahn anwesend? — Er ist nicht anwesend. Dann muß die Frage schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 85 des Herrn Abgeordneten Dr. Hoffacker auf:
Welche Möglichkeiten zur Beseitigung der Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung, die sich bei der Vergabe von werkseigenen mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen an Werksangehörige daraus ergeben, daß deren Einkommen vielfach die zulässigen Grenzen bereits überschreiten?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär, bitte.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0815510100
Auf Grund der für Betriebs- und Werkswohnungen geltenden öffentlich-rechtlichen Bindungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz dürfen nur solche Betriebsangehörige die Wohnung beziehen, die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau wohnberechtigt sind, d. h. solche, deren Jahreseinkommen die in § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Es ist damit zu rechnen, daß im Rahmen des zur Zeit im zuständigen Bundestagsausschuß beratenen Entwurfs eines Wohnungsbauänderungsgesetzes 1978 diese Einkommensgrenze erhöht wird. Damit dürfte sich auch die Problematik, die auf der Überlagerung der sogenannten Werksbindung, also des Belegungsrechts der Unternehmen, durch die öf-



Parl. Staatssekretär Dr. Sperling
fentlich-rechtlichen Bindungen beruht, entschärfen.

(Abg. Dr. Hoffacker [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zusatzfrage)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815510200
Es tut mir leid, Herr Abgeordneter Dr. Hoffacker, die Fragestunde ist abgelaufen; ich muß hier abbrechen. Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär für die Beantwortung der Frage.
Die Frage 88 des Herrn Abgeordneten Horstmeier ist zurückgezogen worden.
Die Fragen, die nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Nunmehr rufe ich Punkt 10 unserer Tagesordnung auf:
Beratung des Jahresberichts 1978 des Wehrbeauftragten des Bundestages
— Drucksache 8/2625 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Verteidigungsausschuß
Ich begrüße den Herrn Wehrbeauftragten, der bei den Beratungen anwesend sein wird, und eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ernesti.

Leo Ernesti (CDU):
Rede ID: ID0815510300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion begrüße ich, daß in diesem Jahr eine frühzeitige erste Beratung des Jahresberichts 1978 des Wehrbeauftragten im Deutschen Bundestag stattfindet. Am 13. Juni dieses Jahres soll der Bericht im Verteidigungsausschuß beraten werden, und noch vor der Sommerpause soll eine abschließende Beratung in diesem Hohen Hause durchgeführt werden. Ich erwarte, daß vom Bundesministerium der Verteidigung unverzüglich eine Stellungnahme zu diesem Jahresbericht vorgelegt wird, damit das vorgesehene Programm termingerecht abgewickelt werden kann.
Meine Damen und Herren, es bleibt zu hoffen, daß in diesem Jahr die vom Bundesministerium der Verteidigung angebotenen Lösungen so vorgetragen werden, daß dieses Hohe Haus damit auch zufrieden sein kann. Es muß konkretere Aussagen als bisher geben, denn man zog sich in den letzten Jahren immer mehr, zu gern und zu oft auf Formulierungen wie „es wird seit längerer Zeit überlegt", „es muß noch eingehend untersucht werden", „es wird derzeit geprüft" zurück, ohne eingehend Stellung zu beziehen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
In diesem Zusammenhang bedaure ich es, Herr Wehrbeauftragter, daß sie meinem Vorschlag, alle bisher unerledigten von Ihnen aufgezeigten Probleme und vorgeschlagenen Änderungen in diesem Bericht aufzulisten, nicht gefolgt sind. Ich hoffe, daß das Verteidigungsministerium in diesem Bericht eine solche Auflistung vornimmt, damit wir im Verteidigungsausschuß auch einmal kontrollieren können, welche festgestellten Probleme noch unerledigt sind. Die heutigen ersten Ausführungen zum Jahresbericht
des Wehrbeauftragten müssen ohne eine vorliegende Stellungnahme durch das Bundesministerium der Verteidigung zwangsläufig unvollständige Bemerkungen sein.
Aber ohne den einzelnen Beratungen im Verteidigungsausschuß vorzugreifen, kann hier bereits festgestellt werden, daß der Jahresbericht zahlreiche Hinweise auf Probleme bietet, die die CDU/CSU schon seit Jahren aufgezeigt hat. Nun verschließt sich auch der Wehrbeauftragte nichtmehr vor ihnen. Hierbei denke ich besonders an die Probleme im Zusammenhang mit der Bürokratisierung, mit den Mängeln in der Ausbildung der Unteroffiziere, mit dem Verwendungs- und Beförderungsstau und mit der so- zialen Lage.
In der Berichterstattung über die Vorstellung des Jahresberichts vor der deutschen Presse durch den Wehrbeauftragten ist leider der Eindruck entstanden, als sei die Bundeswehr mittlerweile zu einer Bande von Trinkern, Raufbolden und Gewalttätern geworden. Natürlich ist es am einfachsten, derartige Fälle herauszugreifen und gleichzeitig die bereits angesprochenen Probleme, die in ihrer Tragweite viel schwerer sind, dahinter zu vergessen. Wenn ich einige Schlagzeilen hier noch einmal vortrage, tue ich das nur, um diesem Eindruck entgegenzuwirken. Es stand dort: „Verstöße gegen die Menschenwürde nehmen zu", „Fehlerhaftes Führungsverhalten durch Trunkenheit", „Berkhan beklagt rüden Umgangston in der Bundeswehr", „Alkoholmißbrauch", „Schwere Übergriffe in der Bundeswehr", „Berkhan läßt aufhorchen", „Bundeswehrsoldaten schauen zu tief ins Glas". Dadurch entstand in der Offentlichkeit das Bild einer Säuferarmee. Sicherlich waren die aufgeführten Beispiele schlimm genug, und sie sollten auch nicht dadurch gemildert werden, daß man auf eine Armee verweist, die das Spiegelbild der Gesellschaft sei. Alkoholmißbrauch stört die militärische Ordnung und Disziplin in besonderer Weise. Jede Verallgemeinerung von einzelnem Fehlverhalten wird jedoch unseren Soldaten nicht gerecht. Die Truppe ist besser als ihr Ruf.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn der Verteidigungsminister dies allerdings durch einen schneidigen Sattelbefehl, jeglichen Alkoholausschank während der Dienststunden zu verbieten, abstellen will, so ist das wieder einmal eine typisch nervöse Überreaktion, die am Kern der Sache vorbeizielt. Im übrigen gibt es schon Verbote in ausreichender Zahl, was eigentlich auch der Minister wissen müßte, sofern er ausreichend informiert wird. Dennoch ist es zu diesen Verfehlungen gekommen.
Die Ursachen für diese aufgeführten Fehlverhalten liegen meist darin, daß Vorgesetzte und Untergebene aller Ebenen in der Truppe durch eine als unerträglich empfundene Dichte von Vorschriften aller Art, von ergänzenden Arbeitsanweisungen usw. überfordert werden. Der Untergebene, der sich durch einen Wust von Vorschriften und Anweisungen hindurchlavieren muß, der selektiven Gehorsam betreiben muß, wird von einem Vorgesetzten



Ernesti
geführt, der die Einhaltung dieser ganzen Bürokratie überwachen muß. Damit hat der Vorgesetzte kaum Zeit, sich um die Menschenführung, einen wichtigen Bestandteil der inneren Führung, zu kümmern. Wenn wir bei gelegentlichen Anlässen sowohl vom Minister als auch vom Generalinspekteur hören, daß der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen sollte, muß erwartet werden, daß endlich geeignete Maßnahmen getroffen werden, um dieses Ziel auch in der Praxis zu verwirklichen. Starke Worte auf Kommandeurstagungen ändern hier nichts. Die Ursache von manchem Fehlverhalten liegt darin, daß die Praktizierung einer sachgerechten Dienstaufsicht durch zuviel Bürokratisierung behindert wird, anstatt Ruhe in die Truppe zu bringen und dem Vorgesetzten die Möglichkeit zu geben, sich auch den menschlichen Problemen zu widmen. Dies wird dadurch verhindert.
Es müßte endlich einmal aufhören, daß nur an Symptomen kuriert wird. Die Einsetzung einer Entbürokratisierungskommission allein genügt nicht. Wir brauchen vielmehr eine verbesserte Dienst- und Fachaufsicht sowie den Mut und die Bereitschaft der Vorgesetzten, wirksam durchzugreifen. Dazu muß ihnen allerdings der Rücken gestärkt werden. Die Ausbildung und Vorbereitung der Vorgesetzten auf die Probleme der Truppenführung ist zu verbessern, d. h., es sollte mehr Erziehung und Ausbildung im Bereich der Menschenführung stattfinden. Ich frage: Ist mit der damaligen Außerkraftsetzung der zentralen Dienstvorschrift 11/1 gleichzeitig die Zielvorstellung bezüglich eines Wertbewußtseins abgeschafft worden? Da stand noch darin — sie wurde von Verteidigungsminister Schmidt damals außer Kraft gesetzt —: „Sittliche und moralische Kräfte bestimmen mehr noch als fachliches Können den Wert des Soldaten."
Ordnung und Disziplin sind, wie erwähnt, unerläßliche Voraussetzung für eine funktionierende Armee. Dafür zu sorgen ist die erste Führungsaufgabe. Die Verantwortung hierfür trägt in erster Linie der Bundesminister der Verteidigung. Er sollte weniger vom Menschen, der im Mittelpunkt zu stehen habe, sprechen als durch geeignete Maßnahmen die Grundlage für ein erfolgreiches Funktionieren schaffen.
Wir alle wissen — und der Inspekteur des Heeres hat dies kürzlich noch einmal ausdrücklich bestätigt —, daß die Ausbildung der Unteroffiziere unzureichend ist. Wie kann der Verteidigungsminister es verantworten, daß unzureichend ausgebildete Unteroffiziere komplizierten Technologien ausgesetzt sind, wie es z. B. beim Kampfpanzer „Leopard" oder beim „Marder" oder beim „Gepard" der Fall ist? Wie kann der Bundesminister der Verteidigung nun schon seit Jahren zusehen, wie Soldaten, die sich nicht wehren können, ständig überfordert werden? Hinzu kommt, daß die Kampfverbände personell nur „auf Rand" genäht sind. Wie soll hier der Einheits- und Verbandsführer den täglichen Schwund in der Antretestärke, der nicht ausgeglichen werden kann, auffangen? Hier wird kompensiert, hier wird improvisiert, ja hier wird leider auch „dienstlich" gelogen.
Der Verwendungs- und Beförderungsstau bei Offizieren und Unteroffizieren ist den Verantwortlichen seit Jahren bekannt. Auch dem damaligen Verteidigungsminister Helmut Schmidt. Er hat sich einen auf den ersten Blick schneidigen Einstand bei der Bundeswehr gegen und mit Hilfe der Weißbuchstellen dieses Problem damals kurzfristig gelöst, aber in seiner ganzen Schwere in die Zukunft verlagert. Nun muß sich sein Nachfolger mit diesem Problem herumschlagen. Inzwischen müßte eigentlich Hans Apel den Wechsel auf die Zukunft, den Helmut Schmidt ihm seinerzeit in die Wiege gelegt hat, einlösen.
Mit Recht kritisiert der Wehrbeauftragte eine große Anzahl von Versäumnissen und Fehlleistungen des Ministeriums, auf die im einzelnen in Ermangelung der noch nicht vorliegenden Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung und vor der Beratung im Verteidigungsausschuß sowie der Kürze der Zeit, die heute zur Verfügung steht, noch nicht mit der erforderlichen Ausführlichkeit eingegangen werden kann. Eines sei aber hier schon mit aller Deutlichkeit festgestellt. Von den falschen Entscheidungen und Maßnahmen sowie Versäumnissen der Bundesregierung darf ich einige hier aufzählen: Folgerungen aus der Verkürzung der Grundwehrdienstzeit, Abschaffung des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer durch ein verfassungswidriges Gesetz, mangelnde Unteroffiziersausbildung und Beförderung zum Unteroffizier bereits nach 12 Monaten, durch parteipolitisches Fehlverhalten ermöglichte skandalöse Spionagefälle, auf die Dauer unzumutbare Dienstzeitbelastung, unerträglicher Beförderungs- und Verwendungsstau, un- nötiges Verlängern der besonderen Dienstaltersgrenze mit den bekannten Folgen, Rausschmiß von Generalen, dauernder Streit an der Führungsakademie der Bundeswehr, Parteipolitisierung der Streitkräfte, truppenfremdes Studienkonzept, mangelnde Wohnungsfürsorge, ungelöste Probleme der Familienheimfahrten, übertriebene Bürokratisierung, Auszehrung der Schule für Innere Führung, um ihren Wert nach Jahren wieder neu zu entdecken, Unklarheiten und Vernebelung bezüglich der militärischen Bedrohung, Vernachlässigung der Zivilverteidigung. Wenn eine Bundesregierung dadurch Unruhe und Unsicherheit in die Streitkräfte trägt, darf sie sich nicht wundern, wenn die Stimmung in der Truppe schlecht ist und hierdurch Fehlverhalten von Vorgesetzten und Untergebenen, von denen der Wehrbeauftragte berichtete, in erschreckendem Maße zunehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Truppe im allgemeinen ist trotz der aufgezeigten Sachverhalte besser als ihr Ruf.

(Lachen und Zurufe von der SPD — Wehner [SPD] : Wie paßt das mit dem zusammen, was Sie eben gesagt haben?)

Die entscheidenden Mängel liegen in der Führung. Hier ist in erster Linie der Minister gefordert.
Wir werden den Bericht unverzüglich im Verteidigungsausschuß beraten und danach im Plenum des Deutschen Bundestages ausführlich behandeln.



Ernesti
Dann werden wir über die Einzelheiten reden. Schon heute danke ich dem Herrn Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeitern für den Jahresbericht 1978.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815510400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Horn.

Erwin Horn (SPD):
Rede ID: ID0815510500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Wehrbeauftragten bereits im März 1979 für die Vorlage seines Berichtes gedankt. Das ist für uns nicht nur eine obligatorische Pflichtübung, sondern Anerkennung für die kritische Berichterstattung, die uns, dem Parlament, und in Umsetzung dann auch der Bundesregierung bei der künftigen Arbeit im Bereich der Sicherheitspolitik hilfreich sein kann und sollte.
Die Fragen der Inneren Führung, von Bildung und Ausbildung in der Bundeswehr und die Sozialprobleme standen auch in den letzten Jahren im Mittelpunkt der Berichterstattung des Wehrbeauftragten. Für die SPD-Bundestagsfraktion darf ich in diesem Zusammenhang vermerken, daß an diesem Wochenende eine große sicherheitspolitische Konferenz der Sozialdemokratischen Partei stattfindet, auf der auch hier genannte Fragen und Probleme ein zentrales Thema darstellen. Im Sinne der Ausführungen des Wehrbeauftragten werden Grundsätze zur Bildungs-und Ausbildungspolitik diskutiert und gegebenenfalls auch verabschiedet.
Die einzelnen Fragen zu diesen Themen wurden in den letzten drei Jahren im Verteidigungsausschuß und im Parlament eingehend behandelt, so daß sich eine Erörterung im breiteren erübrigt. Mir erscheint die Diskussion über den eigentlichen Schwerpunkt des Wehrbeauftragtenberichts viel wichtiger, nämlich die Frage der Grundrechtsverletzungen im Bereich der Bundeswehr.
Ich will die Bundeswehr keineswegs — das ist der einzige Punkt, in dem ich mit Herrn Kollegen Ernesti übereinstimme — zu einer Alkohl- und Schinderarmee abstempeln. Die von dem Wehrbeauftragten dargestellten Entgleisungen und schweren Vergehen sind Einzelfälle und müssen auch als solche gesehen und gewertet werden. Dennoch ist jedes Fehlverhalten auf diesem Gebiet so bedeutsam, daß es nicht übergangen werden kann, sondern der kritischen Überprüfung und Überlegung bedarf, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann.
Ich bin dem Wehrbeauftragten dankbar, daß er dieses Thema in einer sachlichen, aber bestimmten Weise aufgegriffen hat. Es wäre für die Bundeswehr schädlich, auch über nur einzelnen Entgleisungen und Vergehen den Mantel des Schweigens auszubreiten. Ich stelle fest: Sie sind für die Bundeswehr nicht bezeichnend, aber sie waren immerhin möglich. Entwürdigungen, Demütigungen und Mißhandlungen, wie sie, wenn auch nur in Einzelfällen, beschrieben wurden, müssen uns alle aufhorchen lassen. Bei denjenigen, die sie begangen haben, handelt es sich in der Regel um langjährige Vorgesetzte.
Umgekehrt ist es kaum anzunehmen, daß das die ersten Fehlhandlungen dieser Art waren. Es ist auch anzunehmen, daß unter Vorgesetzten, die um solche Vorgänge wußten, nicht noch ähnliche Fehlhandlungen vorgekommen sind.
Der Wehrbeauftragte hat sich in seinem Bericht auf die Darstellung dieser im wahrsten Sinne des Wortes leidigen Vorgänge beschränkt. Dabei ist gegenüber dem Bericht kritisch anzumerken, daß den Ursachen leider nicht nachgegangen wurde noch Überlegungen angestellt wurden, in welcher Weise solche Vergehen künftig eingeschränkt werden können. Hier ist wiederum ein zentraler Punkt, der im strengen Sinne Fragen der Inneren Führung und der Bildung und Ausbildung in der Truppe berührt. Sosehr man dem Bundesminister der Verteidigung dankbar sein muß für die vorbeugenden Maßnahmen in Hinsicht auf den Alkoholmißbrauch bei der Truppe und auch in bezug auf seine vielfältigen Bemühungen zur Erreichung eines menschlicheren Klimas in der Truppe, so muß doch gesagt werden, daß einige Probleme der Aufarbeitung bedürfen, Angelegenheiten, die den einzelnen Soldaten menschlich und ganz unmittelbar betreffen.
In einem Gespräch mit Vertretern der Kirche wurde ich kürzlich auf die seelische Grundstimmung vieler junger Menschen aufmerksam gemacht, die zum ersten Male in einer neuen Gemeinschaft fern des Elternhauses leben müssen. Heimweh, Schwierigkeiten mit der neuen Umgebung, ein völlig neues Unterordnungsverhältnis und dazu ein bis dahin nicht gekanntes Lern- und Trainingsverhalten belasten junge Menschen in einem weit größeren Maße, als wir es gemeinhin annehmen.
Es muß positiv herausgestellt werden, daß der größte Teil der Gruppen- und Zugführer und auch der Kompaniechefs sich außerordentlich viel Mühe geben. Zugleich aber weist der Arbeits- und Dienstplan aus, daß gerade diese Leute oft völlig überfordert sind und Uberstunden ableisten, wie sie weder sonst im öffentlichen Dienst noch in der freien Wirtschaft üblich sind.
Für die Wehrpflichtigen, für den Newcomer, bedeutet die Bundeswehr einen völlig neuen Einschnitt. Es ist die erste Begegnung mit dem Staat in dieser Form. Ihre Ausbilder sind fast gleichaltrige Kameraden, zum großen Teil nicht in der notwendigen Weise für die Aufgaben der Menschenführung ausgebildet und manchmal hinsichtlich der von ihnen geforderten Arbeitsleistung überfordert. Dies ist das entscheidende Dilemma im unteren Führungsbereich der Bundeswehr.
Zusätzlich werden unsere Soldaten bis in die unteren Führungsränge mit unmäßigen und zum großen Teil unerfüllbaren bürokratischen Anforderungen belastet.

(Damm [CDU/CSU] : Das hat Herr Ernesti gerade gesagt!)

Ich will in dieser Analyse nicht nur bei technisch vordergründigen Vorgängen hängenbleiben, obwohl eine vernünftige Überprüfung seitens des Ministeriums in diesem Bereich unerläßlich ist. Wir sind



Horn
dankbar, daß mit der Einsetzung der Kommission unter dem General a. D. de Maizière hier ein Anfang gemacht wird, zumal ein alter Praktiker diese Kommission leitet.
Angesichts dieser Grundrechtsverletzungen, angesichts so übler Vorkommnisse — wenn es auch Einzelvorkommnisse sind — ist für die politisch Verantwortlichen die Frage nach den Konsequenzen unabdingbar. Es stellt sich für uns die Frage einer besseren menschlichen Betreuung des jungen Menschen, der sich als Wehrpflichtiger oder Zeitsoldat oft isoliert empfindet. Gewiß ist die Bundeswehr keine Heilsarmee, aber als moderne Streitkraft ist sie auf die willige Zuarbeit aller Soldaten angewiesen. Das Prinzip von Befehl und Gehorsam allein genügt nicht mehr. Deshalb ist es auch notwendig, Kameradschaftshilfe nicht nur in organisierten Zirkeln mit Festansprachen zu pflegen, sondern sie mit den Gefreiten oder Schützen auch zu erleben.
Die Ausbildung darf sich für den Unterführer nicht nur in der Handhabung der Waffen und in taktischen Gefechtsübungen erschöpfen, sondern sie muß den einzelnen als Kameraden unmittelbar einbeziehen, denjenigen, der heimatfern eingezogen wurde, der familiäre Probleme oder Schwierigkeiten hat. Ausbildung in Menschführung ist unabdingbar notwendig. Alte Truppiers mögen dem Typ des Landsknechts nachweinen und darüber vergrämt sein, daß eine sensiblere Generation nachgewachsen ist. Aber wenn die Bundeswehr sich nicht selbst isolieren will und vor allem der Grundsatz der Humanität auch in den Streitkräften bewahrt werden soll, dann muß dies beachtet werden. Kein vernünftiger Politiker wird die Notwendigkeit eines Sachunterrichts in der Bundeswehr im Umgang mit Waffen und Geräten und der Gefechtsübung in Frage stellen. Aber die Ausbildung des Ausbilders im Bereich der Menschenführung wird die zentrale Frage der Bundeswehrfür die nächste Generation.
Keine Armee kann auf die Funktionsfähigkeit verzichten. Diese aber ist nur und ausschließlich zu sichern, wenn die entsprechende Motivation, wenn die entsprechende Bereitschaft der Soldaten auch vorhanden ist. Dies kann nicht nur erzwungen werden, sondern es muß durch das persönliche Beispiel und die konkrete Erlebbarkeit der Freiheitswerte, die wir verteidigen, auch in der Bundeswehr beispielhaft dargestellt werden. Dazu gehören einige konkrete Anregungen.
Erstens. Eine Überprüfung des Beurteilungssystems in der Bundeswehr ist längst überfällig. Der Bundesverteidigungsminister spricht zwar zu Recht in seiner Borkumer Rede davon, daß heute nur das Meßbare in die Beurteilung einbezogen wird. Ich stimme mit ihm überein, daß es die Qualitäten eines Unteroffiziers oder Offiziers erheblich verkürzt, wenn sie nur nach diesen Kriterien bemessen werden. Zugleich fordere ich ihn auch namens der SPD-Bundestagsfraktion auf, auch Kriterien in die Beurteilung einzubeziehen und zum wesentlichen Bestandteil zu machen, welche die Fähigkeiten der Menschenführung - Innere Führung und politische Bildung — beinhalten.
Zweitens. Die Offiziersprüfzentrale in Köln und die Freiwilligen-Annahmestellen müssen die Kriterien für die Bewerbung nicht nur formal, sondern auch inhaltlich darauf abstellen, ob ein Bewerber auch tatsächlich für die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland eintritt.

(Daweke [CDU/CSU]: Wie geht denn das?)

Vorrangig für eine Annahme muß die Bejahung des demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaates sein vor jeder Einzeleinrichtung des Staates. Die demokratische Grundordnung unseres Staates hat den Charakter aller seiner Institutionen zu bestimmen, auch den der Bundeswehr, wie sich dies aus dem Primat der Politik ergibt. Das Bild der Bundeswehr muß das Bild einer republikanischen Streitkraft bleiben, die vom Willen des Volkes geschaffen wurde und die Sicherheit dieses Volkes im Bündnis garantiert.
Für mich war es ein erschreckendes Erlebnis, als in einer Sendung der ARD über „Wotans Erben" ein junger Rechtsradikaler auf die Frage nach seinem Berufswunsch prompt antwortete: Berufsoffizier. Das Bild der Bundeswehr kann nicht von Leuten geprägt werden, die aus dem Vorgestern leben und bereit wären, unser Volk erneut in die Katastrophe hineinzuführen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ist es auch nicht!)

Die Offiziersprüfzentralen und die FreiwilligenAnnahmestellen sind aufgefordert, Kriterien zugrunde zu legen, die den Maßstäben einer modernen Streitmacht in einer Demokratie entsprechen.
In gleicher Weise sollte das BmVg die Werbung für die künftigen Zeit- und Berufssoldaten überprüfen. Mit dem Schlagwort „Ganze Kerle gesucht" kann man vielleicht junge Menschen anlocken, die das Abenteuer suchen. Sie werden dann aber über die realen Verhältnisse in der Bundeswehr selbst getäuscht, denn die Bundeswehr ist kein Tummelplatz für Abenteurer. Nachdenkliche junge Menschen, die wir als Nachwuchs für die Unteroffiziers- und Offizierslaufbahn brauchen, werden von einer solchen Werbung abgeschreckt. Ich bin der Auffassung, daß nicht der dümmliche Draufgänger, sondern der nachdenkliche Soldat das Bild des Vorgesetzten in der Bundeswehr repräsentiert.
Obwohl Einzelfälle, erschüttern die Beispiele des Wehrbeauftragten durch die Brutalität und Grausamkeit der dort benannten Vorgesetzten. Alexander Mitscherlich sagt in seinem Werk „Die Unfähigkeit zu trauern", daß Fremderniedrigung Selbsterhöhung bewirken solle. Der Typus von Vorgesetzten, der Freude an der Erniedrigung und Demütigung eines anderen Menschen empfindet, ist für uns untragbar. Es liegt auch an uns, in der Bundeswehr eine Vorstellungswelt zu schaffen, in der zwar Befehl und Gehorsam unumstößlich sind, aber kameradschaftliche Zusammenarbeit und Mitwirkung unabdingbar notwendig sind.
Drittens. Ich habe den Wehrbeauftragten im letzten Jahr gebeten, eine Synopse zu erstellen, aus der ersichtlich wird, welche Fälle schon jahrelang



Horn
anstehen, unerledigt bleiben oder sachlich nicht zu lösen sind. Ich möchte den Wehrbeauftragten noch einmal auf diese Anforderung hinweisen, eine solche Zusammenstellung für den nächsten Jahresbericht vorzunehmen, die ihm und uns allen hilfreich ist. Das gleiche gilt auch für die Stellungnahme des Bundesverteidigungsministeriums zu dem Bericht des Wehrbeauftragten.
Zum Schluß möchte ich dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion herzlich danken für die Anregungen, die wir besonders seit der Tagung in Leverkusen von ihm erhalten haben, und für die aktive Unterstützung, wenn es um die Belange der Bundeswehr und unserer Soldaten ging.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Daweke [CDU/CSU]: Jawohl!)

Präsdent Carstens: DasWort hat der Herr Abgeordnete Möllemann.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Den Dank an Mischnick nicht vergessen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0815510600
Gemach, gemach, das kommt alles zu seiner Zeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Horn hat mit einem Dank geschlossen. Ich möchte mit einem Dank beginnen, jedenfalls um einmal den Wünschen der Opposition gerecht zu werden, und zwar möchte ich dem Wehrbeauftragten für den Bericht danken, der vorgelegt worden ist. Ich finde es erfreulich, daß wir diesmal zu einem relativ frühen Zeitpunkt dazu kommen, den Bericht zu beraten. Ich hoffe, daß wir diese' Tatsache auch als Ansporn dafür auffassen können, die schon lange geplante Novellierung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten nunmehr abzuschließen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Bei einer ersten Beratung, die wir hier vornehmen, möchte ich mich auf einige Schwerpunkte konzentrieren und dabei mit dem Themenkomplex beginnen, der im Mittelpunkt des Berichts des Wehrbeauftragten steht, nämlich der Inneren Führung. Ich freue mich sehr darüber, daß wir jetzt eine sehr sachliche und breite Diskussion über diesen Themenbereich auch in der Öffentlichkeit haben, nicht zuletzt auch deshalb, weil wir seit einigen Jahren darauf hingewiesen haben, daß nicht nur Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr wichtig sind, sondern eben auch die Frage, wie es mit den Menschen in der Bundeswehr aussieht, wie es mit der Menschenführung steht, also der Inneren Führung.
Ich finde es gut, daß der Bundesverteidigungsminister in diesem Themenkomplex eine Reihe von Veränderungen eingeleitet hat — auch im Blick auf die Schule für Innere Führung —, die geeignet sind, Mängel abzustellen. Aber es bleiben eine Reihe von Mängeln bestehen. Dies belegen ja nicht nur unsere Truppenbesuche und unsere Gespräche mit Soldaten, sondern dies belegt z. B. auch ein Bericht
über die diesjährige Informations- und Arbeitstagung der hauptamtlichen Jugendoffiziere, die am
6. April in Koblenz stattgefunden hat. Diese Jugendoffiziere haben dort ein einstimmig verabschiedetes Berichtspapier vorgelegt, in dem sie sich mit Schwächen der Inneren Führung beschäftigen. Etwa 40 Oberleutnante und Hauptleute sagen in diesem Papier folgendes — ich zitiere —:
1. Die von der Öffentlichkeit reflektierten Mißstände der Inneren Führung resultieren aus: teilweise unzeitgemäßen Strukturen der Bundeswehr, vor allem jedoch auch aus der gegebenen Möglichkeit willkürlich falscher Auslegung von Vorschriften.
2. Eine Veränderung des truppendienstlichen Alltags kann nur dann stattfinden, wenn es gelingt, angemessenes Verständnis der Umweltsituation und Fähigkeit sowie Bereitschaft zur Einführung in die Untergebenensituation zu vereinen, um die Erfüllung des soldatischen Auftrags zu verbessern.
3. Die Jugendoffiziere sind der Meinung, daß keineswegs Vorschriften zu verschärfen und Freiräume weiter zu verengen sind. Vorschriften sind daraufhin zu überprüfen, ob sie in ihrer gesamten Aussage den Anforderungen eines mündigen Mitarbeiters und damit dem Prinzip „zeitgemäßer Menschenführung" entsprechen.
4. Dies könnte ebenfalls bedeuten, daß in dem einen oder anderen Bereich Abschied genommen werden muß von tradierten Verhaltensweisen und der Inhalt von einschlägigen Vorschriften überdacht werden muß, was ihre Aufhebung und Neukonzipierung zur Folge haben kann.
5. Weitergehende Vorstellungen hinsichtlich etwa eines Ausgleichs von Dienstzeitbelastung, verschieden zu bewertender Dienste oder veränderte Formen einer Mitwirkung in den Streitkräften dürfen nicht tabuisiert werden.
Ich finde, das ist eine ganz wichtige Aussage von Offizieren der Bundeswehr, die in diesem Bereich ja nun hauptamtlich tätig sind. Sie folgern für den Bereich der Führungsmaßnahmen — ich zitiere noch einmal —:
1. Allgemeines
Unsere Vorschläge haben das Ziel, den z. Z. besonders von dem Wehrpflichtigen empfundenen Bruch zwischen seinen bisherigen zivilen Erfahrungen und dem militärischen Alltag zu verhindern. Dadurch könnte die alte Forderung: „Soldat = Staatsbürger in Uniform" besser verwirklicht werden, weil es die Pflicht aus Einsicht zu erfüllen hilft.
2. Vorschläge
a. Mehr praxisorientierte Ausbildung der Ausbilder im Bereich der Menschenführung, d. h. konkret: kooperativer Führungsstil, Rollenspiele, Auswertung von Video-Aufzeichnungen ..., Konfliktlösungstraining.



Möllemann
b. Diese Grundausbildung in Menschenführung muß im gesamten Ausbildungsweg fortgeführt werden.
c. Bei der Auswahl und Förderung militärischen Führungspersonals sind soziale Fähigkeiten stärker zu berücksichtigen und zu gewichten.
Sie kommen zu der Schlußbemerkung — damit endet das Zitat —:
Der Spannungsbogen von Befehl und Gehorsam ist unverzichtbarer Rahmen, erlaubt jedoch die Diskussion über Liberalisierung und Vermenschlichung in Teilbereichen des militärischen Alltags.
Ich habe dieses etwas ausführliche Zitat hier gebracht, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, weil es aus der Bundeswehr selbst kommt, auch nicht von einzelnen Soldaten, die man vielleicht in diese oder jene Ecke einsortieren könnte, sondern von den Jugendoffizieren der Bundeswehr. Ich meine, ein solches Papier wäre eine gründliche Diskussion wert. Wir sollten vielleicht die Diskussion über den Bericht des Wehrbeauftragten im Ausschuß zum Anlaß nehmen, dieses Papier einmal zu diskutieren.
Ich finde, es ist im übrigen ein Ausdruck des Praktizierens von Innerer Führung, daß ein solches Papier auch tatsächlich offen diskutiert wird, und ich freue mich darüber, daß es uns in die Diskussion gegeben worden ist. In früheren Zeiten wären möglicherweise dem einen oder anderen Soldaten deswegen Schwierigkeiten erwachsen. Es ist schön, daß das heute nicht mehr passieren kann.
Ich möchte nun einige Punkte nennen, auf die wir in der Beratung über dieses Thema besonders achten wollen.
Erstens. Wir werden darauf achten, daß der neue Auftrag der Schule für Innere Führung auch tatsächlich umgesetzt wird. Dabei unterstreichen wir noch einmal die Notwendigkeit, diese Schule auch materiell, personell und politisch nachhaltig zu unterstützen. Dies gilt auch und gerade für die neue Anlauf- und Erprobungsphase. Ich bin skeptisch, ob die derzeit gegebene Ausstattung dafür ausreicht.
Es wird darauf hingewiesen, daß dafür im Moment nicht mehr Personal zur Verfügung stehe. Vielleicht hat das ein wenig damit zu tun, daß in der Bundeswehr insgesamt ein wenig das Prinzip vorherrscht: Zu viele Häuptlinge, zu wenige Indianer. Wir haben in anderem Zusammenhang bereits darauf hingewiesen, daß man die Funktionen der in den Stäben Diensttuenden einmal auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen sollte.
Zweitens. Gemeinsam sollten wir darauf achten, daß Ausbildung und Qualifikation im Bereich der Inneren Führung für Kommandeure und Einheitsführer obligatorische Bestandteile des Werdegangs und wichtiges Kriterium bei der Beurteilung und Beförderung sind. Der Herr Kollege Horn hat soeben nachdrücklich darauf hingewiesen. Ich stimme ihm zu.
Drittens. Bis Ende 1979 soll die vom Verteidigungsminister eingesetzte Kommission, die unter der
Leitung von Herrn de Maizière steht, Vorschläge zum Abbau bürokratischer Strukturen unterbreiten und so helfen, den Weg zu mehr eigenständigem, selbstverantworteten Handeln freizumachen. Wir sind auf die Ergebnisse der Kommission natürlich mit Ihnen, Herr Dr. Apel, sehr gespannt.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : In der Tat!)

Viertens. Wir müssen gemeinsam nach Wegen suchen, um die Möglichkeiten der Mitwirkung der Soldaten aller Dienstgradgruppen auszuweiten. Am besten scheint mir das durch einen Großversuch mit den verschiedenen vorliegenden Mitwirkungsmodellen zu gehen. Sonst verfängt man sich bei der Frage der Mitwirkung sehr schnell im Ideologischen. Ich finde, praktizierte Mitwirkungsmodelle geben durch die Erfahrung eher die Möglichkeit, zu sagen, ob es geht oder nicht geht.
Fünftens. Politische Bildung als Bestandteil einer lebendigen Inneren Führung verlangt die Möglichkeit praktischer Anwendung der vermittelten Theorien. Dies kann im Rahmen einer ausgeweiteten Mitwirkung geschehen. Es sollte aber auch ganz allgemein ein breiteres politisches Engagement der' Soldaten erfolgen. Das von manchen immer noch gehätschelte Idealbild, Idealbild des unpolitischen, mindestens aber parteineutralen Soldaten ist meines Erachtens eine Karikatur des Staatsbürgers in Uniform.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Gibt es doch gar nicht, Herr Möllemann!)

Wir möchten die Soldaten bitten, im eigenen und im Gemeinschaftsinteresse im Wortsinn Partei zu ergreifen, sich politisch zu engagieren — natürlich am besten bei uns; aber wenn das gar nicht geht, dann eben bei einer anderen demokratischen Partei.

(Zuruf von der CDU/CSU: Schleichwerbung!)

Alle einschlägigen Bestimmungen, die den Soldaten in der Wahrnehmung seiner politischen Rechte besondere Zurückhaltung auferlegen, sollten wir überprüfen und, wo nötig, aufheben. Wir haben gerade in der vorigen Sitzung des Verteidigungsausschusses über einige dieser Punkte gesprochen, etwa die Frage, ob Soldaten Parteiaufkleber an ihrem Wagen haben dürfen, oder die Frage, ob man nur noch in bestimmten Zeitabständen politische Veranstaltungen in den Kasernen machen dürfen soll, oder die Frage, ob Soldaten bei politischen Veranstaltungen Uniform tragen dürfen. Ich bin der Auffassung: Wer politisches Engagement als Bestandteil funktionierender Innerer Führung wirklich will, der sollte hier die Regelungen nicht so eng auslegen, sondern mehr das Ziel sehen und diese Restriktionen aufheben.
Der zweite große Teilkomplex im Bericht des Wehrbeauftragten wird von den Sozialfragen gekennzeichnet. Wir hoffen sehr, daß Ihre Analyse, Herr Berkhan, wie auch die Analyse der Kommission des Verteidigungsministeriums zu den notwendigen Konsequenzen führen werden.
Schwerpunkte sind von meinen Vorrednern bereits genannt worden. Ich möchte hier nur drei



Möllemann
aufgreifen, nämlich erstens die Frage der Versetzungshäufigkeit, die auf das dienstlich unverzichtbar notwendige Maß eingegrenzt werden muß, zweitens das Thema der Dienstzeitbelastung — hier können wir zwar von einem besonderen Berufsbild des Soldaten nach wie vor sprechen, aber nicht eine so unvertretbar hohe zeitliche Belastung von bestimmten Dienstgradgruppen abverlangen —, drittens das Thema Beförderungsstau bzw. Verwendungsstau, dem Sie mit Recht ein gewisses Augenmerk gewidmet haben; denn in der Tat werden der Personalkegel einerseits und die Motivation andererseits in bestimmten Bereichen so sehr darunter leiden, daß die Bundeswehr Schwierigkeiten haben wird, ihren Auftrag zu erfüllen.

(Damm [CDU/CSU] : Sie leidet schon!)

Sie haben völlig recht, Herr Wehrbeauftragter, wenn Sie darauf hinweisen, daß die Parlamentarier dann natürlich auch haushaltsrechtliche oder haushaltsmäßige Konsequenzen werden ziehen müssen. Jeder Lösungsweg, der denkbar ist, kostet einfach mehr Geld.

(Damm [CDU/CSU] : Die Regierung vor allem!)

— Das ist nicht eine Frage der Regierung, Herr Kollege Damm, sondern das ist eine Frage der Prioritäten, die wir bei den Haushaltsberatungen setzen müssen. Es steht ja auch Ihnen als einem Abgeordneten der Oppositionspartei völlig frei, einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushalt einzubringen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Sie haben, Herr Wehrbeauftragter, eine Frage angesprochen, über die wir im Ausschuß sicher detailliert werden beraten müssen und zu der Sie möglicherweise bei der zweiten Beratung hier vor dem Plenum Stellung nehmen werden, nämlich die Frage der Familienheimfahrten. Das ist ein Thema, mit dem wir uns schon lange auseinandersetzen. Dazu bin ich nach wie vor der Meinung, daß wir den Soldaten die freie Wahl geben sollten,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

ob sie mit ihrem Pkw oder mit einem öffentlichen Nah- oder Fernverkehrsmittel nach Hause fahren. Diejenigen Soldaten nämlich, die an weit abgelegenen Standorten Dienst tun oder ihren Heimatort mit Zügen nur schwer erreichen können, würden gewissermaßen bestraft, wenn sie mit dem Zug fahren müssen. Sie hingen das ganze Wochenende auf der Bahn. Das kann man, wie ich finde, von ihnen nicht verlangen. Man sollte ihnen den Betrag, den sie für eine Fahrkarte bekommen, in Form von Spritgeld auszahlen.
Es wird weiter gesagt, dies erhöhe möglicherwei- se die Unfallhäufigkeit. Wir Abgeordneten haben ja auch freie Fahrt auf den Bundesbahnstrecken, und keiner von uns läßt sich vorschreiben, wegen der Unfallhäufigkeit nicht mehr mit dem Auto fahren zu dürfen. Wir sollten es anderen auch zubilligen, frei darüber zu entscheiden, mit welchem Verkehrsmittel sie fahren.
Als dritten Bereich möchte ich den Bereich von Bildung und Ausbildung in den Streitkräften ansprechen. Hier möchte ich mich kurz mit zwei Gruppen befassen, und zwar zunächst mit der Gruppe der Unteroffiziere. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir müssen allmählich eine Konsequenz aus der Tatsache ziehen, daß die Unteroffiziere mit ihrer Aufgabenstellung durch die Bank überfordert sind und bleiben, wenn wir sie nicht intensiver auf ihre Aufgabe der Menschenführung vorbereiten. Die einjährige Ausbildungszeit reicht nicht aus. Sie reicht vielleicht aus, um sie fachlich zu qualifizieren. Um sie aber als Vorgesetzte von Wehrpflichtigen hinreichend im Bereich der Menschenführung auszubilden, reicht diese Zeit nicht aus. Das empfinden im übrigen die Wehrpflichtigen ebenso wie die Unteroffiziere selbst. Deswegen sollten wir ihnen wirklich eine längere Ausbildungszeit einräumen. Keine Gruppe von Vorgesetzten prägt nämlich das Bild der Wehrpflichtigen von der Bundeswehr so stark und keine Gruppe ist für den Erfolg der Ausbildung so entscheidend wie die der Unteroffiziere. Hier werden wir also Konsequenzen im Sinne der Verlängerung der Ausbildung ziehen müssen.
Was die zweite Gruppe, die Gruppe der Offiziere, angeht, so interessiert uns ein Thema nach wie vor ganz besonders, nämlich der Abschnitt der Hochschulausbildung der Offiziere. Wir hatten in dieser Woche Gelegenheit, die Bundeswehrhochschule in Hamburg zu besuchen und uns dort noch etwas sachkundiger zu machen. Dies ist ja ab und zu ganz angemessen, auch für uns. In drei Positionen können wir unsere Auffassung eigentlich nur noch einmal unterstreichen.
Erstens. Die studierenden Offiziere an den Hochschulen der Bundeswehr brauchen eine längere Vorlaufzeit in der Truppe. Sie sollten etwa ein Jahr als Gruppen- oder Zugführer tätig gewesen sein, bevor sie ihr Studium aufnehmen, um dann schon einen unmittelbaren Bezug zu ihrem angestrebten Beruf zu haben. Wenn sie eine Vorgesetztentätigkeit schon ausgeübt haben, erleichtert dies sicherlich eine entsprechende Ausrichtung des Studiums.
Zweitens. Das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Anleitstudium ist nach wie vor nicht verwirklicht. Es ist aber ganz entscheidend dafür, ob die Offiziere im Bereich der Menschenführung einerseits und im Bereich der Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft andererseits ihren Auftrag erfüllen können.
Drittens. Nach wie vor bleiben wir bei der Auffassung, daß die Bundeswehrhochschulen für zivile Studenten geöffnet werden sollten. Zu den Argumenten, die wir hierzu schon mehrfach vorgetragen haben, kommt nach unserem Besuch an der Bundeswehrhochschule Hamburg ein weiteres hinzu. Wir stellen fest, daß diese Hochschulen praktisch — verständlicherweise — keinen eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs rekrutieren können, dies



Möllemann
aber natürlich gern wie jede andere Hochschule auch tun würden. Hier würde sicherlich die Öffnung für zivile Studenten ebenfalls eine Erleichterung bringen.

(Daweke [CDU/CSU] : Die Öffnung für Studenten bringt doch keinen Nachwuchs von Wissenschaftlichkeit!)

— Herr Kollege, wenn Sie etwas genauer zugehört hätten, hätte es dieses Mißverständnis bei Ihnen nicht gegeben. Ich habe nicht gesagt, daß es ein Defizit an Wissenschaftlichkeit gebe. Wohl aber gibt es ein Defizit an wissenschaftlichem Nachwuchs für die Hochschullehrerlaufbahn dort, und zwar deshalb, weil die dort studierenden Soldaten anschließend in militärische Verwendungen zurückgehen und nicht an der Hochschule als Assistenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Dozenten bleiben können. Dies habe ich gemeint. Jetzt dürfte es, wie ich glaube, klar sein. Hier wäre also eine Erleichterung möglich. Wir plädieren dafür, unter diesem Gesichtspunkt eine solche Veränderung herbeizuführen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815510700
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Schluß zu kommen.

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0815510800
Ja.
Der Bericht des Wehrbeauftragten enthält eine Fülle von guten Anregungen, die einer intensiven Beratung im Ausschuß bedürfen. Ich möchte dem Wehrbeauftragten deshalb noch einmal für seinen Bericht danken. Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815510900
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Verteidigung.

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0815511000
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich dem Wehrbeauftragten für seinen Bericht danke, so ist das keine Floskel. Sein Bericht zeigt erneut, wie wesentlich und wie wichtig die Institution des Wehrbeauftragten für die Innere Führung, für das Funktionieren, für die Einbettung der Bundeswehr in unserer Demokratie ist.
Im übrigen kann ich dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages mitteilen, daß wir die Arbeit an unserer Stellungnahme zum Bericht des Herrn Wehrbeauftragten abgeschlossen haben. Die Stellungnahme ist auf dem Wege. Ich denke, daß der Verteidigungsausschuß die Unterlagen nach der nächsten, der sitzungsfreien Woche haben wird.
Ich habe auch sehr viel Verständnis dafür, daß Sie, meine Damen und Herren, der Meinung sind, es sollte einmal aufgelistet werden, was denn eigentlich liegengeblieben sei. Wir haben eine derartige Auflistung nicht zu scheuen. Ich denke, sie wird zeigen, daß wir mit aller Akribie und mit aller Genauigkeit den Anregungen nachgegangen sind.
Ich möchte Ihnen gerne auch an einem Beispiel zeigen, wie sich Dinge entwickeln. Der Herr Wehrbeauftragte hat uns immer wieder aufgefordert, die Fragen des Uniformtrageverbots — und wir hatten darüber im Verteidigungsausschuß vor einer Woche eine Debatte — neu zu regeln, nicht zuletzt deswegen, weil es vor Ort Schwierigkeiten gibt, wenn die Vorgesetzten zu entscheiden haben, ob ein Soldat in Uniform zu einer Veranstaltung berufsständischen oder gewerkschaftlichen Charakters gehen darf oder soll.
Der 1. Mai ist ein Tag, an dem dieses Problem besonders gravierend ist, weil der 1. Mai radikale Gruppen einlädt, die Uniform für ihre politischen Ziele zu mißbrauchen. Da muß man sich dann die Entwicklung anschauen, um sehen zu können, daß sich die Dinge in den letzten Jahren entspannt haben: 1976 gab es 136 Verstöße gegen das Uniformtrageverbot, 1977 120, 1978 36 und am letzten 1. Mai 19. Zu diesen 19 kann man vielleicht 2 Soldaten rechnen, die aber auf dem Bürgersteig mitmarschiert sind, so daß nicht genau zu definieren war, ob sie nun in dem Demonstrationszug und damit in der Gefahr, gegen das Verbot zu verstoßen, waren oder ob sie nebenhermarschiert sind. Von diesen 19 haben am 1. Mai wahrscheinlich 10 gegen § 15 des Soldatengesetzes verstoßen.

(Daweke [CDU/CSU] : Wer zählt das eigentlich?)

Man muß derartige Größenordnungen bei 500 000 Soldaten vor Augen haben, um zu sehen, worum es geht.
Dennoch, Herr Wehrbeauftragter, haben wir uns alle Mühe gemacht. Wir haben alle Alternativen durchgespielt. Wir sind vor den Verteidigungsausschuß gegangen; ich glaube, Sie haben an der Sitzung teilgenommen. Am Ende hat sich herausgestellt, daß es eine bessere als die gegenwärtige — eine durchaus unvollkommene — Regelung leider nicht gibt.
Eine zweite Bemerkung: Auch ich, Herr Abgeordneter Horn, denke, daß die Werbung zugunsten der Bundeswehr manchmal dümmlich ist. Werbung ist nach meiner Einschätzung grundsätzlich dümmlich.

(Heiterkeit — Beifall bei der SPD)

Insofern unterscheidet sich die Werbung der Bundeswehr auch nicht von der Werbung der politischen Parteien für sich selbst.

(Heiterkeit bei der SPD — Daweke [CDU/ CSU] : Was halten Sie denn von der SPDWerbung für den Europawahlkampf?)

Ich bin aber durchaus der Meinung — und wir haben Entsprechendes eingeleitet —, daß wir nuancierter argumentieren sollten. Wenn Sie sich die letzten Nummern unseres Werbematerials anschauen, werden Sie sehen, daß darauf abgestellt wird, auch an die Adresse von 16- und 18jährigen gewandt, ein Mindestmaß an demokratischen, politischen Notwendigkeiten darzustellen und zu verdeutlichen, daß Wehrdienst Friedensdienst und damit auch in demokratisches Leben einbezogen ist.



Bundesminister Dr. Apel
Zu Herrn Möllemann — ich komme am Ende meiner Ausführungen zu Herrn Ernesti; ich möchte in dieser Reihenfolge vorgehen —: Ich möchte ihm ausdrücklich zustimmen. Für mich ist die Schule für Innere Führung ein zentrales Instrument. Sie haben selbst anerkannt, daß viel geschehen ist. Wir wollen den Weg weitergehen, auch was die Ausstattung dieser Schule materiell wie personell anbelangt, wobei ich eines hinzufügen möchte: Das, was uns derzeit personell an der Schule für Innere Führung entgegentritt, verlangt allerhöchste Anerkennung — das ist schon gut — und macht auch deutlich, daß viele Offiziere in der Bundeswehr diese zentrale Aufgabe mit großem Engagement sehen. Im übrigen ist das — da bin ich mit Ihnen einer Meinung — Gott sei Dank auch ein Generationenproblem; junge Menschen sehen die Dinge anders. Ich bin zwar für diese offene Diskussion, Herr Ernesti, nur dürfen Sie die Diskussion an der Führungsakademie nicht so charakterisieren, wie Sie das getan haben.
Herr Möllemann, ich bin auch für das politische Engagement unserer Soldaten. Nur — und in diesem Punkt unterscheiden wir uns doch —: Bitte außerhalb des militärischen Bereichs, außerhalb des Dienstbetriebes!

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Ich möchte auf keinen Fall, daß wir unsere parteipolitischen Auseinandersetzungen, die zwangsläufig kontrovers, die Teil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses sind, in einen Bereich hineintragen, in den sie nicht hineingehören. Da muß es dann auch der Bundesminister der Verteidigung, wenn er in der Turnhalle der Bundeswehrhochschule in Hamburg Sonntag für Sonntag Fußball spielt, ertragen

(Kühbacher [SPD] : So viel Zeit hat der?)

— ja, der hat viel Zeit, das ist richtig —, daß er von dem diensttuenden Offizier gefragt wird, ob er nicht seinen mit einem Parteiaufkleber versehenen Wagen lieber vom Gelände entfernen wolle. Ich habe unseren Freund dort natürlich darauf aufmerksam gemacht, daß ich zwar Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt sei, aber eben kein Soldat.

(Daweke [CDU/CSU]: Aber nur im Frieden! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Nie gewesen!)

— Der Frieden ist ja, wenn die sozialliberale Koalition weiterregiert, in unserem Land ein Dauerzustand.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Daweke [CDU/CSU]: Ich sage jetzt nichts mehr!)

Eine letzte Bemerkung noch zu Herrn Möllemann
— ich glaube, auch für Sie, Herr Ernesti, wie auch für Sie, Herr Abgeordneter Horn, war diese Frage von Bedeutung —, zur Unteroffiziersausbildung: Alles das, was Sie sagen, ist im Prinzip richtig. Ich habe mich bei unseren Herren, die diese Arbeit auf der Hardthöhe mit mir zusammen leisten, noch einmal vergewissert: Wir sind an der Arbeit. Alle Teilstreitkräfte ziehen mit. Wir wollen nicht versprechen, noch vor der Sommerpause ein angepaßtes Konzept vorlegen zu können, aber nach der Sommerpause sind wir diskussionsbereit. Auch in diesem Punkt lege ich allergrößten Wert auf die offene Diskussion im Verteidigungsausschuß. Wir können nicht genug Sachverstand versammeln, um für unsere Bundeswehr das Beste und damit für unsere Demokratie das Angemessene zu erreichen.
Ich möchte jetzt zu den Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Ernesti kommen. Herr Ernesti, Sie haben in einer Schlußapotheose eine ganze Reihe von Problemen dargestellt: von dem bedauerlichen Spionagefall Lutze/Wiegel, der auf der Hardthöhe zu einer ganzen Reihe von einschneidenden Konsequenzen geführt hat, bis hin zu einer von Ihnen behaupteten, aber nie zu beweisenden Parteipolitisierung der Bundeswehr. Wenn Sie meinen, mit diesen polemischen Bemerkungen — —

(Zuruf)

— Entschuldigen Sie, tut mir leid. So weit nach links habe ich Sie nicht eingeordnet.

(Damm [CDU/CSU] : Die Aufklärung klappt nicht!)

— Das ist genau das Problem. In dem Bereich hat auch die NATO in einem Bericht einer „Task Force" festgestellt, daß wir noch mehr tun müssen, Herr Damm. Aber Sie werden das in den Ausschüssen der Nordatlantischen Versammlung schon mit richten.

(Damm [CDU/CSU] : Ganz bestimmt! — Daweke [CDU/CSU]: Spähtrupps einsetzen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich doch einfach sagen: Wenn Sie aus all dem, was Sie aufgezählt haben, den Schluß ziehen, daß die Zahl der Dienstvergehen zunehme, dann ist dazu anzumerken, daß erstens diese Schlußfolgerung falsch ist wie zweitens auch die Feststellung, daß die Zahl der Vergehen zunehme. Das muß ich hier nun einmal in aller Deutlichkeit sagen. Die Zahl der Dienstvergehen betrug im Jahre 1975 113 000, im Jahre 1976 80 000, im Jahre 1978 64 000. Die Zahl der Dienstvergehen nimmt also ab.
Alle Debattenredner haben deutlich gemacht, daß wir nicht den Eindruck erwecken dürfen, als sei die Bundeswehr eine Horde von Saufbolden. Auch hier in dieser Debatte muß gesagt werden — wir werden Ihnen das auch schriftlich vorlegen —, daß die Zahl der Dienstvergehen unter Alkoholeinwirkung — das, was außerhalb der Kaserne im privaten Bereich geschieht, können wir nicht beeinflussen; hier sind wir den Tendenzen dieser Gesellschaft unterworfen — von 1978 auf 1979 um 27 °/o abgenommen hat. Die Schlagzeilen sind also nicht berechtigt.
Die Zahl der Grundrechtsverletzungen durch Offiziere betrug 1978 fünf — bei 41 000 Offizieren —, die durch Unteroffiziere 49 — bei 144 000 Unteroffizieren. Das heißt nun keineswegs, daß wir die Gravamina des Wehrbeauftragten nicht ernst zu nehmen hätten. Jeder Fall für sich ist ernst zu nehmen, muß geahndet, muß beurteilt werden. Aber ich wehre



Bundesminister Dr. Apel
mich gegen den Eindruck, als seien Alkohol oder Grundrechtsverletzungen Probleme mit zunehmender Tendenz. Dieser Eindruck ist falsch.
Und im übrigen, wo haben Sie eigentlich einen Befehl von mir zum Alkoholverbot gefunden? Bitte genau nachlesen! Wir haben darauf hingewiesen, Herr Ernesti, daß Generalinspekteur Zimmermann im Juni 1974 den Ausschank von Alkohol während der Dienstzeit untersagt hat. Darauf habe ich verwiesen. Dies ist meine Pflicht. Ansonsten bin ich der Meinung: auch hier ist mit Befehl allein nichts zu machen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Damit bin ich bei einem wichtigen Punkt, der uns augenscheinlich doch deutlich unterscheidet. Wenn ich „uns" sage, meine ich die FDP und die Sozialdemokraten. Sie haben zu dem Thema Dienstvergehen, in diesem Zusammenhang auch zum Thema Bürokratisierung, gesagt: bitte schön, da muß verbesserte Dienst- und Fachaufsicht her!

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Ist auch richtig!)

— Herr Weiskirch, Sie sagen, dies sei richtig. Ich bin überhaupt nicht gegen verbesserte Dienst- und Fachaufsicht. Dies ist meine Pflicht. Aber wenn wir meinen, Probleme innerhalb einer Großorganisation wie der Bundeswehr allein über Dienstaufsicht und Fach. aufsicht lösen zu können, dann fügen wir der auch von Ihnen beklagten Verbürokratisierung ein neues Element hinzu, und wir akzeptieren dann auch nur in Grenzen die Prinzipien der Inneren Führung, die ja darauf angelegt ist, den Menschen in seiner Individualität anzusprechen und in seiner Individualität davon zu überzeugen, daß er seine Pflicht zu tun hat — nicht wegen der Dienst- und Fachaufsicht, sondern wegen der Einsicht, wegen der Kameradschaft, wegen der Notwendigkeit, die Bundeswehr funktionsfähig zu erhalten. Über diese Frage müssen wir weiter debattieren.
Ich habe die de-Maizière-Kommission nicht eingesetzt, um Dienst- und Fachaufsicht zu verstärken, sondern um Menschen, die in unserer demokratischen Gesellschaft groß geworden sind, von ihr geprägt sind, junge Menschen — und die jungen Menschen, die zur Bundeswehr kommen, sind genauso wie die jungen Menschen draußen, nicht besser und nicht schlechter, nicht radikaler und auch nicht demokratischer —, die wir immer besser ausbilden, die wir jetzt auf die Bundeswehrhochschulen schicken, in ihre eigene Verantwortung zu stellen. Wir können doch nicht junge Menschen immer besser ausbfl den und dann durch Fach- und Dienstaufsicht immer mehr gängeln wollen. Welches Bild vom Menscher steckt eigentlich hinter derartigen Bemerkungen?
Zu Herrn Möllemann noch einen Satz. Die Umzugshäufigkeit ist sicherlich ein Problem. Die föderale Bildungsstruktur in unserem Land macht ja einen Umzug für viele Kinder zu einem echten Abenteuer. Dies werden wir nicht ändern, und auch das Problem der reduzierten Möglichkeiten der mitarbeitenden Ehefrauen, anderswo einen Arbeitsplatz zu finden, bleibt ein Problem — auch bei Rückgewinnung eines hohen Beschäftigungsstands. Aber in einem Punkt, glaube ich, müssen wir auch Fakten zur Kenntnis nehmen — wir werden das im Weißbuch darstellen —: Im Jahre 1969 sind 35 % der Offiziere versetzt worden, im Jahre 1977 waren es nur noch 26 %. Wir bemühen uns also schon. 1969 sind 21 % der Unteroffiziere versetzt worden, 1977 noch 12 %. Aber ein Mindestmaß an Mobilität müssen wir bei der Bundeswehr auch weiterhin verlangen.
Im übrigen: Wenn wir über die soziale Lage der Bundeswehr reden, uns abstützen auf den Bericht des Herrn Wehrbeauftragten, dann müssen wir bitte auch das für mich wesentliche Zitat zur Kenntnis nehmen: daß die soziale Sicherheit innerhalb der Bundeswehr ein hohes Niveau erreicht hat. Das heißt nicht, daß das Thema Dienstzeitausgleich nicht auf der Tagesordnung bleibt. Hier lade ich Sie alle, meine Damen und Herren Abgeordneten, ein, etwas mehr Zivilcourage auch dann zu zeigen, wenn in Ihren Wahlkreisen die Bürgermeister, die Landräte — wer auch immer — kommen und wünschen, die Bundeswehr möge doch ein Zelt stellen, die Bundeswehr möge am Wochenende dies oder jenes tun.

(Vorsitz: Vizepräsident Stücklen)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundeswehr ist nicht dazu da, Pferdeäpfel in Aachen zu fegen. Dies kann anders gemacht und anders finanziert werden. Bei mir stoßen Sie hier auf Granit. Wenn wir den Dienstzeitausgleich ernst nehmen, wenn wir die Belastung für die Bundeswehr ernst nehmen, müssen wir auch die Zivilcourage haben, allen Beteiligten zu sagen, wir seien nicht die Hilfstruppe der Nation.
Zum Thema „Dienstzeitausgleich" haben wir Ihnen übrigens eine Vorlage gemacht. Ich werde einige Schwierigkeiten haben, diese Vorlage in die Realität umzusetzen; ich vertraue auf Ihre Unterstützung.
Wir werden im übrigen zum Thema „Beförderungs- und Verwendungsstau" im Weißbuch unsere Vorstellungen entwickeln. Ich gebe Ihnen ohne weiteres zu, daß dieses eines der schwerwiegendsten Themen ist, die unsere Bundeswehr in den 80er Jahren betreffen werden.

(Damm [CDU/CSU]: Schon jetzt!)

Wir haben eine zunehmende Überalterung des Offizierskorps — beim Unteroffizierskorps haben wir, wie Sie sehen werden, die Probleme weitgehend gelöst — und einen unglaublichen Nachholbedarf bei der Einstellung junger Offiziere in den 90er Jahren, nämlich dann, wenn uns die sehr geburtenschwachen Jahrgänge eine ganze Reihe von auch ökonomischen Problemen bereiten werden. Wir werden Ihnen dazu Vorschläge machen, damit vom Beginn der nächsten Legislaturperiode an dieses Problem auch mit Geld — dies wird nicht billig werden — gelöst werden kann.
Schlußbemerkung: Ich freue mich auf eine sehr genaue und detaillierte Aussprache im Verteidigungsausschuß. Eine Organisation wie die Bundeswehr mit 500 000 Soldaten und 170 000 Zivilbedien-



Bundesminister Dr. Apel
steten, eine Organisation von bald 700 000 Menschen, ist zwangsläufig auch zu kritisieren. Ich fordere meine Mitarbeiter, die Soldaten und die Zivilbediensteten, auf, diese Kritik als einen Teil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses zu nehmen und nicht unnötig nervös zu reagieren — wie ich uns insgesamt mehr Gelassenheit verordne. In mir finden Sie — das ist mein Angebot — einen Partner, der selbstkritisch genug ist, um auch zu wissen, daß nur der Dialog in der Lage ist, das zu tun, was dieser Republik und der Bundeswehr angemessen ist.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815511100
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung des Jahresberichts 1978 des Wehrbeauftragten auf Drucksache 8/2625 an den Verteidigungsausschuß vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Es gibt keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

(6. BAföGÄndG)

— Drucksache 8/2467 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/2870 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Stavenhagen
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (18. Ausschuß)

— Drucksache 8/2868 — Berichterstatter:
Abgeordneter Daweke Abgeordneter Vogelsang

(Erste Beratung 135. Sitzung)

b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (18. Ausschuß) zu dem Dritten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 BAföG
— Drucksachen 8/2269, 8/2868 Berichterstatter:
Abgeordneter Daweke Abgeordneter Vogelsang
Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Daweke.

Klaus Daweke (CDU):
Rede ID: ID0815511200
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft, der insgesamt 4,1 Milliarden DM umfaßt, nimmt das sogenannte BAföG insgesamt 2 Milliarden DM in Anspruch. Sie ersehen aus dieser Relation, daß das Gesetz, das wir heute beraten, von großer Wichtigkeit ist; man könnte sagen, es ist neben dem Posten des Gehalts des Ministers und des Staatssekretärs sozusagen der wichtigste Punkt im Haushalt des Ministers, der übrigens nicht hier ist und offensichtlich dieses Gesetz etwas anders einschätzt, als wir es tun.
Die Union hat dem Gesetz von Beginn der Beratungen an einen hohen Stellenwert zugemessen. Wir haben sehr früh unsere Vorschläge zur Änderung dieses Gesetzentwurfes eingebracht, und wir haben auch nach Auskunft unserer Kollegen aus den anderen Fraktionen damit einen sehr konstruktiven Beitrag zur Diskussion über die sechste Novelle gemacht.
Ich möchte noch ganz kurz in Erinnerung zurückrufen, welche Vorstellungen wir hier anläßlich der ersten Lesung eingebracht haben, die wir dann auch in die Ausschußberatungen weitergetragen haben.

(Hasinger [CDU/CSU] : Die Regierungsbank ist völlig unbesetzt!)

— Ich habe es bemerkt, daß die Regierungsbank unbesetzt ist. Ich bedauere das sehr,

(Zuruf von der SPD: Wir bedauern das auch!)

da dies ein wichtiges Gesetz ist, das vielen Studenten, Schülern und Eltern natürlich auf den Nägeln brennt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0815511300

Bei den Freibeträgen ist durch die seit 1971 vorgesehenen Erhöhungen im wesentlichen allein der Anstieg der Lebenshaltungskosten ausgeglichen worden. Die Eltern waren damit gezwungen, sowohl den üblichen Umfang wie auch den durch besondere Leistungen erzielten realen Einkommenszuwachs fast vollständig für die Ausbildung ihrer Kinder einzusetzen. Auch die Eltern der geförderten Auszubildenden blieben damit weithin vom allgemeinen Anstieg des Lebensstandards ausgeschlossen. Dieser Tatbestand wiegt um so schwerer, als



Daweke
die ausreichend qualifizierten Ausbildungen zunehmend länger andauern.
Eine zweite Bemerkung aus diesem Bericht lautet:
Die Zukunftssicherung des Staates und der Gesellschaft wird dadurch in einem nach Auffassung des Beirats unvertretbaren Maße einem Teil der Bevölkerung aufgelastet, nämlich den Eltern, deren Kinder sich häufig nicht zuletzt auf ihr Veranlassen hin in einer qualifizierenden Ausbildung befinden. Die Eltern bezahlen diese Leistung oft mit einem vieljährigen Absinken ihres Lebensstandards gegenüber den anderen Bürgern. Besonders betroffen sind hier die Eltern, die untere und mittlere Einkommen beziehen, sowie die Eltern, die gleichzeitig mehrere Kinder in der Ausbildung haben. Der Beirat stellt hier einen empfindlichen Mangel an sozialem Ausgleich fest.
Dies ist ein Zitat aus einem Bericht eines unabhängigen Gremiums. Wir können dem eigentlich nichts hinzufügen.
Wir haben im Zusammenhang mit der Forderung über die Höhe der Freibeträge eine weitere Forderung erhoben, die sich auf die Verstetigung der Freibetragsregelungen bezog. Wenn man die Investitionen einer Familie in die Bildung als eine Kapitalinvestition betrachtet, ist es sehr wichtig, daß man über die Belastungen dieser Investition auch für Jahre im voraus planen kann. Das wäre nach unserer Auffassung besser möglich, wenn man den Familien nicht nur alle zwei Jahre — de facto alle drei Jahre — sagte, mit welchen Einkommensfrei-grenzen sie zu rechnen haben. Wir haben deshalb gefordert, daß wir jährlich einen Bericht vorgelegt bekommen.
Eine drittte Forderung ist in dem Zusammenhang zu nennen. Auch die Einführung oder die Wiedereinführung des sogenannten Widerspruchsdarlehens war im wesentlichen familienpolitisch begründet. Diese Regelung ermöglicht es den Studenten, die Klage eines Amtsgerichts gegen die Eltern dadurch zu verhindern, daß sie selbst ein Darlehen in Anspruch nehmen, wenn sie von den Eltern nicht gefördert werden. Wir hatten vorgesehen, daß dieses Darlehen maßvoll zu verzinsen ist, um so einen Mißbrauch auszuschließen.
Weiter hatten wir für zügig Studierende einen Teilerlaß des Darlehens vorgesehen. Dies sollte ein Anreiz für diejenigen sein, die ihr Studium tatsächlich rechtzeitig beenden. Wir hatten uns auf Vorschlag unserer ehemaligen Kollegin und jetzigen Ministerin in Stuttgart, Frau Griesinger, einen Vorschlag zu eigen gemacht, der für diejenigen Mütter, die ihre Kinder erziehen, ebenfalls einen Darlehenserlaß in Höhe von 80 DM monatlich vorsehen sollte.
Zwei weitere wichtige Forderungen unseres Antrags im Februar waren, daß derjenige, der sein Fach wechselt, zwar immer noch in der gleichen Förderungshöchstdauer bleiben sollte, aber gleichzeitig wollten wir die Regelung des Haushaltsstrukturgesetzes beseitigen, daß danach nur noch mit Darlehen gefördert wird. Wir wollten, daß auch hier Zuschüsse möglich sind.
Schließlich haben wir die Einführung einer Altersgrenze von 30 Jahren abgelehnt und statt dessen gefordert, daß die alte Regelung „35 Jahre" bestehen bleiben sollte.
Ich habe das jetzt sehr zusammengefaßt. Aber dies waren wohl die wesentlichen Vorschläge, die wir gemacht haben.
Man konnte nach der ersten Lesung am 8. Februar den Eindruck gewinnen, diese Vorschläge seien mehrheitsfähig. Ich möchte daran erinnern, daß in der ersten Lesung beispielsweise der Kollege Maihofer erklärt hat — ich darf das aus dem Protokoll vom 8. Februar vorlesen —:
Schon jetzt aber kann ich für unsere Fraktion feststellen - also für die Fraktion der FDP —, daß es uns hierbei vorrangig um eine verstärkte Anhebung der Elternfreibeträge gehen wird, da nur so einem zunehmenden Herausfallen der mittleren Einkommensschichten aus der Ausbildungsförderung entgegengewirkt werden kann, mit all den unguten Folgen für Eltern, Schüler und Studenten gerade in diesem besonders auch politisch kritischen Bereich.
Zu einem anderen Punkt aus unserer Diskussion am 8. Februar hat Herr Maihofer damals für seine Fraktion festgestellt:
Unbefriedigend erscheint es unserer Fraktion auch, daß eine der nach unserer Überzeugung wichtigsten strukturellen Verbesserungen, nämlich die Wiederherstellung des sogenannten Widerspruchsdarlehens, im Entwurf nicht enthalten ist. Hier sind wir mit der Opposition•der Auffassung, daß auch aus allgemeinen familienpolitischen Gründen die ursprüngliche Regelung wiederhergestellt werden muß, die es vermeidet, die Kinder von Staats wegen in einen Prozeß gegen ihre Eltern zu treiben.
Also exakt die Argumentation, die auch ich eben vorgetragen habe.
In den sogenannten Ostwestfalen-Derbys — das waren die Besprechungen des Abgeordneten Maihofer (Bielefeld), Vogelsang (Bielefeld) und Daweke (Lippe) — wurde dann auch von seiten der SPD signalisiert, daß es, mindestens was die Freibetragsregelung angeht, eine Bewegung in der Koalition gegeben habe. Wir haben gehört, daß es sogar einen Vorstandsbeschluß in der SPD-Fraktion in dieser Sache gegeben hat. Allerdings wurde hier offensichtlich die Rechnung ohne den Wirt — ohne Herrn Matthöfer — gemacht. Jedenfalls haben wir dann sehr schnell zu hören bekommen, dieser Vorstandsbeschluß werde sich nicht in der Gesamtfraktion durchsetzen lassen.
Es blieb also bei dem Bemühen, zwischen den Koalitionsparteien zunächst einmal irgendwie eine Einigkeit zu erzielen. Wir haben in den Ausschüssen eine sehr gespannte Beratung gehabt, wenn ich das mal untertreibend sagen darf. Wir haben am 24. April eine Sitzung angesetzt bekommen — blaues



Daweke
Papier, wichtige Sache, ganztägige Beratung —, alle Termine wurden gestrichen, der Ausschuß war vollzählig da, Fernsehen und so. Dann haben wir nach sieben Minuten diese Sitzung beenden müssen, weil es in der Koalition noch keine gemeinsame Stellungnahme gegeben hat.
Wir haben Ihnen dann 14 Tage Zeit gelassen und gesagt: Nun wollen wir am 9. Mai das Thema erneut beraten. Der Herr Vorsitzende hatte die dankbare Aufgabe, die Sitzung um eine Stunde zu verschieben — mit dem Ergebnis, daß wir dann die wenig strittigen Punkte beraten konnten. Ab 12 Uhr wurden die Berichterstatter zum Herrn Vorsitzenden der SPD-Fraktion gebeten. Ich denke, Herr Mischnick war dabei. Aber wie ich an Ihrem etwas freundlich-erstaunten Gesicht sehe, wissen Sie ganz genau das Ergebnis: Es war nämlich nichts zu machen.

(Wehner [SPD] : Wie wäre es, wenn wir z. B. eine Strategiekommission einsetzten? — Lachen bei der CDU/CSU)

— Ja, ihr müßt eine Strategiekommission haben, sehr richtig. Dann würden Sie mindestens beschließen, daß Sie nach der Sommerpause darüber weiter nachdenken. Aber das haben Sie ja auch nicht gemacht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815511400
Einen Augenblick! — Herr Abgeordneter Wehner, da ist das Patent schon vergeben.

(Heiterkeit)


Klaus Daweke (CDU):
Rede ID: ID0815511500
Wir haben dann am 16. Mai eine Berlin-Sitzung verschoben und haben erlebt, daß auch in dieser Sitzung noch keine endgültige Stellungnahme zu diesem Problem möglich war. Man hat uns dann auf heute morgen vertröstet. Man hat gesagt, jetzt werde sich an höchster Stelle
— Herr Wehner, ich weiß nicht, ob das noch geht, wenn Sie schon befaßt waren — Herr Genscher mit einem Sprechzettel um das BAföG kümmern, er werde zum Kanzler Schmidt gehen und dann versuchen, das noch durchzusetzen. Das Ergebnis ist inzwischen bekanntgeworden. Es ist eigentlich ein Nullum.
Herr Präsident, es gibt ja eine Diskussion um die Frage, wie man in der Geschäftsordnung einen besseren Minderheitenschutz einbauen kann. Nach den Erfahrungen, die wir jetzt gemacht haben, schlage ich vor, daß man ernsthaft auch über die Ausgestaltung eines Mehrheitsschutzes nachdenken sollte.

(Heiterkeit und Beifall)

Wie kann man Mehrheiten helfen, wenn sie das Vernünftige wollen, aber gegen kleinkarierte Finanzer nicht durchsetzen können?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Es ist auch Aufgabe der Minderheit, der Mehrheit zu helfen!)

— Das haben wir ja auch versucht, Herr Schäfer. Wir haben es nur nicht hingekriegt, weil Sie nämlich tatsächlich nicht beweglich waren.
Wir haben das aber sehr ernst genommen. Wir haben tatsächlich gemeint, daß wir Ihnen mit den sehr maßvollen Forderungen zunächst einmal helfen würden. Für eine Opposition ist es ja doch sehr leicht zu sagen, wir können noch ein bißchen drauflegen. Das haben wir nicht gemacht. Wir haben uns auf den wesentlichen Punkt in der Hoffnung konzentriert, daß das, was angekündigt worden war, auch durchsetzbar wäre. Aber ich sage noch einmal: Das ist im Ergebnis null, und das gestrige Gespräch an höchster Stelle ist dann wohl auch nur als interessantes Rückzugsgefecht aufzufassen.
Nachdem der Minister jetzt da ist, möchte ich ihn auch gerne fragen — nicht nur, wo Sie vorhin waren; das werden Sie nachher sicher noch erklären können —, wo er während der gesamten Beratungen eigentlich abgeblieben ist. Sie sind nämlich weggetaucht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Man hat zwar gelegentlich gehört, daß Sie telefoniert oder vor dem Kabinettssaal mit Herrn Matthöfer gerungen hätten, aber man hat überhaupt nicht gemerkt, daß Sie in dieser Sache eine Position beziehen. Ich denke, wir sind als Parlamentarier doch zunächst einmal Verbündete, wenn wir eine richtige Sache durchsetzen wollen. Da hätte man von Ihnen doch irgendeine Stellungnahme erwarten können und nicht nur die: Es gibt im Zusammenhang mit dem BAföG noch viel zu tun; warten wir es ab! — Das war ungefähr Ihre Linie.
Das Argument der Koalition ist im wesentlichen finanzpolitischer Natur. Sie sagen, wir könnten die zusätzlichen Mittel, die wir brauchten, nicht aufbringen. Ich möchte zu diesem Argument gerne Stellung nehmen.
Die Mechanik der Freibetragsregelung führt Jahr für Jahr zu folgendem Ergebnis. Mit jeder Tariferhöhung, die von den Tarifparteien vereinbart wird, fällt ein Großteil der Studenten aus der Förderung heraus bzw. werden die Beträge, die den Studenten zur Verfügung stehen, gemindert.

(Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

Das hat in den letzten Jahren ständig zu Haushaltsresten geführt, die maximal 200 Millionen DM betragen haben. Wenn man sich einmal überlegt, welchen Eindruck es bei den Studenten, aber vor allen Dingen bei den Familien hinterläßt, daß das Parlament zunächst einen Haushalt beschließt, in diesen Haushalt genügend Mittel einstellt, die politisch gewollt sind, gleichzeitig aber ein Gesetz beschließt, das diese Mittel voraussehbar gar nicht abfließen lassen wird, kann man sich, glaube ich, nicht gegen den Vorwuf wehren, daß das unseriös sei.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn sich darüber hinaus der Eindruck immer mehr verstärken muß, daß das sogar vom Finanzminister sozusagen mit eingeplant ist, wendet sich die Stimmung zum Schluß insgesamt gegen das Parlament, solange wir das mitmachen, solange wir diese Regelung eben nicht außer Kraft setzen.



Daweke
Ich glaube, es gibt noch ein anderes Argument, von dem ich allerdings nicht weiß, ob es zutreffend ist. Aber die Journalisten sagen ja, sie hätten eine Trefferquote von 30 %. Dann können wir uns ja einmal darauf verlassen, daß das, was ich am 7. Mai 1979 in der „Wirtschaftswoche" gelesen habe, zutrifft. Da wird von Herrn Matthöfer berichtet, der stolz sei, als Finanzminister jetzt neue Schwerpunkte setzen zu können. Zum Beispiel will er mehr für die Vollbeschäftigung, für die Modernisierung der Wirtschaft, für Randgruppen, Gastarbeiterkinder, Behinderte und psychisch Kranke tun. Matthöfer: „Die Antje Huber war ziemlich skeptisch, als ich ihr dafür 100 Millionen Mark zusätzlich geben wollte. Die mußte ich ihr geradezu aufdrängen."

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Selbst wenn das übertrieben ist, hätte ich mir gedacht, daß unser Bildungsminister mindestens in der Lage gewesen wäre, die Mittel, die er ohnehin im Haushalt hat, voll auszuschöpfen, wobei er nicht einmal mit den Finanzpolitikern in Kollision geraten wäre, wenn man einmal davon ausgeht, die vernünftige Linie „keine Ausweitung" durchhalten zu wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Kollege Maihofer hat uns versprochen, daß er über die Gesetzgebung ein Buch schreiben wird. Das ist für ihn ja ein völlig neues Erlebnis. Ich nehme an, daß dieser Ablauf in dem Buch eine wesentliche Rolle spielen wird. Herr Kollege Horn hat vorhin Mitscherlichs „Die Unfähigkeit zu trauern" zitiert. Maihofers Buch wird dann sicherlich den Titel tragen: Über die Fähigkeit eines Parlamentariers, über dieses furchtbare Schicksal zu trauern.
Ich glaube feststellen zu müssen, daß wir uns bei unseren Forderungen nur in zwei Punkten durchgesetzt haben. Der erste Punkt betrifft — ich habe es vorhin schon erwähnt — die Anregung, daß man denjenigen Frauen, die Kinder erziehen und nicht berufstätig sind, Darlehen erläßt, und zwar mit einer Summe von 80 DM monatlich, für die Zeit, in der sie die Kinder erziehen. Das ist im Ausschuß einvernehmlich geregelt worden.
Das zweite Anliegen, mit dem wir uns durchsetzen konnten, war unser Vorschlag, das Studium im Ausland mehr zu fördern. Wir haben ebenfalls einvernehmlich mit der Koalition durchgesetzt, daß Studienzeiten bis zu einem Jahr, die nicht in der Bundesrepublik verbracht werden, nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet werden, daß sie also sozusagen unschädlich sind, was die finanzielle Förderung angeht. Das ist ein wichtiger Bestandteil unserer Offensive gegen die immer stärker werdende Tendenz, daß sich unsere Akademiker provinzialisieren, daß sie Scheu haben, ins Ausland zu gehen. Wir sind dafür dankbar, aber es ist wirklich ein Minimum dessen gewesen, was wir hier durchsetzen könnten.
Ich darf feststellen: Das Ergebnis insgesamt ist mager. Die Beratungen — wenn Sie überlegen, mit wieviel Aufwand sie betrieben wurden und wer
sich dort plötzlich alles mit dem BAföG beschäftigen mußte — haben ein Ergebnis gezeigt, das im Grunde bei der Rgierungsvorlage nichts Wesentliches bewegt hat.
Nun könnte man sagen: Das ist nicht schlimm, die Opposition ist es gewöhnt, mit ihren Anträgen nicht durchzukommen. In diesem Fall ist es besonders schlimm, weil Sie durch Ihre Ankündigungen bei den Eltern — ich sage es noch einmal: das ist ganz wichtig, was die Bildungsplanung in einer Familie angeht — und bei den betroffenen Studenten und Schülern sehr hohe Erwartungen geweckt hatten, und zwar mit der Ankündigung, daß Sie unseren Vorschlägen geneigt seien, daß Sie sie mittragen würden. Diese Hoffnungen werden Sie nun enttäuschen.
Ich hätte mich gern bei Ihnen bedankt für die Vernunft, daß Sie unseren Vorschlägen folgten. Das ist mir nicht möglich; ich kann mich bei Ihnen eigentlich nur für den Anstand bedanken, mit dem Sie unterlegen sind.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815511600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Vogelsang.

Kurt Vogelsang (SPD):
Rede ID: ID0815511700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sicherlich nichts dagegen einzuwenden, wenn ein ernstes Thema auch einmal ein bißchen humorvoll, teilweise bis ins Lächerliche hinein behandelt wird, Herr Daweke. Aber ich freue mich, immerhin feststellen zu können, daß die Gewichtigkeit dieses Themas und dieses Gesetzes von Ihnen genausowenig in Zweifel gezogen wird wie von uns. Sie haben sicherlich zu Recht auf die Bedeutung des Gesetzes hingewiesen, auch auf seinen finanziellen Umfang. Ich möchte mich dem voll anschließen. Mehr kann die politische Bedeutung, wie ich meine, auch daran ersehen, daß es bisher — sowohl bei der Schaffung des Gesetzes als auch bei allen Novellen — immer möglich war, daß wir in diesem Bundestag zu einmütigen oder fast einstimmigen Beschlüssen gekommen sind.
Herr Kollege Daweke — ich meine, damit mußten wir uns alle angesprochen fühlen —, wir sollten uns bei diesem Gesetz davor hüten, diese politische Leistung mit Resignation oder möglicherweise mit Kleinmut zu betrachten. Ich meine, wir stehen alle miteinander in der Gefahr, daß wir dieses Gesetz gegenüber denjenigen, für die es gemacht worden ist, nämlich den Schülern, Studenten und deren Eltern gegenüber, nicht offen und offensiv genug vertreten.
Auch Ihre Anträge, über die Sie eben gesprochen haben, führen mit dazu, daß wir selber in der Gefahr stehen — ich will das nur auf Ihre Seite beziehen —, ein wirklich gutes Gesetz der Bevölkerung und insbesondere den Betroffenen nicht in dem Maße nahezubringen, wie es dieses Gesetz in der Tat verdient.
Überlegen Sie einmal: Seit Bestehen dieses Gesetzes bis zum diesjährigen Haushalt haben Bund und Länder 17,3 Milliarden DM aufgebracht.



Vogelsang
Ich meine, dies ist eine verdammt beachtenswerte Leistung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es ist eine beachtenswerte Leistung für diejenigen, die das Geld empfangen konnten, wie ich meine, aber auch eine beachtenswerte Leistung derjenigen, die das Geld aufgebracht haben, nämlich der deutschen Steuerzahler.

(Beifall — Rühe [CDU/CSU] : Die erwarten aber auch, daß das Geld nur wirklich Studierende bekommen!)

— Herr Rühe, auf Ihren Einwurf werde ich gerne eingehen. Sie scheinen sich dieser Sache aber nicht mehr ganz sicher zu sein, denn Herr Daweke hat eben in der Aufzählung Ihrer Anträge diesen Punkt
— sicherlich nicht unbewußt, sondern geflissentlich — übergangen.

(Rühe [CDU/CSU] : Der ist schon am bekanntesten, deshalb brauchte er ihn nicht zu erwähnen!)

— Aber die Redlichkeit hätte es erfordert, ihn doch noch zu erwähnen.

(Frau Benedix [CDU/CSU]: Wir schieben das dann noch nach!)

Ich weiß auch, daß das Bessere der Feind des Guten ist.

(Dr. Hennig [CDU/CSU] : Das sieht man hier!)

Ich meine aber, im Blickfeld verantwortlicher Sozialpolitiker darf nicht nur der Personenkreis stehen, der von einer gesetzlichen Regelung etwas zu erwarten hat, sondern es muß immer auch der Personenkreis betrachtet werden, der diese Leistungen zu erbringen hat. Ich meine, das muß ein Grundprinzip aller politischen Leistungen werden.
Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, Sie haben nun Anträge vorgelegt, die dieses gute Gesetz aus Ihrer Sicht noch verbessern sollen. Diese Anträge, insbesondere die, die heute noch einmal erwähnt wurden, kosten viel Geld. Sie haben behauptet, man könne das mit dem, was Sie Haushaltsreste nennen, finanzieren. Das ist mit Sicherheit zu bestreiten, denn insgesamt hätte dies zusätzliche 400 Millionen DM bedeutet, die sicherlich nicht in den Haushaltsresten stecken.
Nun gut, ich will da nicht nachkarten, sondern mich mit Ihrem heutigen Antrag auseinandersetzen. Wenn Sie heute behaupten — es sind ja immerhin auch zusätzliche Ausgaben in Höhe von 210 Millionen DM —, das könne im Bereich des gegenwärtigen Haushaltsansatzes verkraftet werden, dann muß ich daran die Frage knüpfen: Wie ernst nimmt sich dieses Parlament selbst, nachdem es vor einigen Wochen den Bundesfinanzminister beauftragt hat, eine Minderausgabe von 2,4 Milliarden DM durchzusetzen? Man kann dann nicht im nächsten Augenblick sagen: Alle Mittel, die wir im Haushalt veranschlagt haben, müssen bis zum letzten Pfennig ausgegeben werden. Das ist nicht mehr
konsequent. Ich meine, dann nähmen wir unsere eigenen Beschlüsse nicht ausreichend ernst.

(Beifall bei der SPD — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist genau richtig! — Daweke [CDU/CSU] : Schleiertanz!)

— Dazu müßte Ihr Hintermann, der Herr Windelen, als Vorsitzender des Haushaltsausschusses etwas sagen. Da müßte man fragen: Wie ernst war seine Rede zu nehmen, als er in der Plenardebatte gesagt hat: „Wir sind zu solchen unpopulären Maßnahmen bereit"?

(Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

In dem Augenblick, wo es nur darum geht, zusätzliche Ausgaben abzuwehren, sprechen Sie bereits von einem Schleiertanz. Ich kann nicht annehmen, daß das, was Sie jetzt gesagt haben, oder das, was Herr Windelen gesagt hat, noch ernst zu nehmen ist.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr gut! — Dr. Hennig [CDU/CSU] : Wir hoffen, daß Sie das ernst nehmen!)

— Entschuldigen Sie, Sie haben den Gang der Beratungen im Ausschuß nicht verfolgt.

(Hasinger [CDU/CSU] : Sprechen Sie hier nur zu den Ausschußmitgliedern?)

— Entschuldigen Sie, Sie werden mir doch gestatten, daß ich auf einen Zwischenruf eingehe. Oder nehmen Sie ihn so wenig ernst, daß Sie es nicht einmal für notwendig erachten, daß ich darauf eingehe? Das ist auch eine Möglichkeit.

(Beifall bei der SPD — Hasinger [CDU/CSU] : Ich frage Sie, ob Sie hier nur zu den Ausschußmitgliedern sprechen!)

— Na gut, ich werde darauf nicht eingehen und das nicht ernst nehmen.
Ich bitte noch um eines: Tun wir doch nicht so, als wenn in diesem Gesetz keine Anpassung der Freibeträge und der Bedarfssätze erfolgte. Immerhin werden die Elternfreibeträge um 8 % auf 1 220 DM angehoben, die Förderbeträge für Schüler werden bis zu 10 % und die der Studenten um 7 % angehoben. Hier geht es wieder um das offensive Vertreten, daß nicht der Eindruck erweckt wird, es geschähe nichts. Es kann nur noch darum gehen, ob noch mehr geschehen kann. Von daher sollten wir uns einig sein, daß wir dieses Gesetz entsprechend seiner Bedeutung gegenüber der Bevölkerung einhellig vertreten.
Wenn der Deutsche Bundestag dieses Gesetz einstimmig — davon gehe ich im Augenblick aus — verabschieden wird, so möchte ich den Deutschen Bundesrat bitten, dieses Votum politisch entsprechend zu gewichten. Denn wir haben auch die schwerwiegende Anregung des Bundesrates, bestimmte Bereiche in diesem Gesetz 1981 nicht auslaufen zu lassen, sehr ernst genommen. Sie finden in unserer Beschlußempfehlung die Aufforderung an die Regierung, bis zum 1. April nächsten Jahres dem Parlament einen Zwischenbericht darüber vorzulegen, ob nach den Erfahrungen mit der 5. Novelle zum Bundesausbildungsförderungsgesetz eine



Vogelsang
Aufhebung der jetzigen Befristung des 5. BAföG-Änderungsgesetzes empfohlen werden kann.
So wie wir seine Anregungen aufgenommen haben, sollte auch der Bundesrat bei seinen Beratungen dieses Gesetzes das wahrscheinlich einstimmige Votum des Deutschen Bundestages beachten und sich mit einer Entscheidung, den Vermittlungsausschuß anzurufen, sehr zurückhalten.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich nach Abschluß dieser Beratungen bei dem Sekretär des Ausschusses und bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken.

(Beifall)

Insbesondere die Beratungen bei der Erstellung des Berichts und bei der Abfassung der Beschlußempfehlung haben unter einem solchen Zeitdruck gestanden — ich räume das ein, Herr Daweke —, daß hier ein Dank in der Tat wirklich angebracht ist. Ich möchte mich aber auch bei den Mitarbeitern aus den Ministerien bedanken, die uns ebenfalls, gemeinsam mit dem Ausschußsekretär und seinen Mitarbeitern, sehr intensiv bei der Abfassung des Berichts und der Beschlußempfehlung geholfen haben.

(Beifall)

Wie ich einer Pressemeldung der CDU/CSU — ich gehe davon aus, daß ich sie richtig verstanden habe — entnehmen kann, wird das Bundesausbildungsförderungsgesetz von Ihnen als ein Gesetz von großer familienpolitischer Bedeutung gewertet. Ich kann mich dieser Bewertung nur vollinhaltlich anschließen.

(Beifall bei der SPD und der FDP) Vizepräsdent Stücklen: Das Wort hat Frau Abgeordnete Schuchardt.


Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0815511800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verabschieden heute ein Gesetz, das sich sicherlich viele von uns — dies ist schon durch meine beiden Vorredner klar geworden — und schon erst recht alle Bildungspolitiker noch besser gewünscht hätten. Aber ich glaube, man sollte, wenn man über ein solches Gesetz debattiert, doch noch einmal darauf hinweisen, daß es kein anderes Land der Welt gibt, das so eine umfassende Ausbildungsförderung hat wie die Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Daweke [CDU/CSU]: Insbesondere die afrikanischen Staaten kennen so etwas gar nicht!)

— Ich meine natürlich ähnlich leistungsfähige Länder wie die Bundesrepublik. Daß das bei den anderen nicht der Fall sein kann, finde ich, sollten wir hier einmal unerwähnt lassen.
Ich möchte gleich mit dem Elternfreibetrag beginnen, weil meine Partei bei der ersten Lesung an dieser Stelle sehr eindeutig angekündigt hat, daß sie versuchen wolle, alles zu tun, um die Haushaltsansätze tatsächlich auszuschöpfen, wobei das Problem bei den Haushaltsansätzen für ein solches
Gesetz immer darin liegt, daß die Fehlerquote sehr groß ist. In den letzten Jahren war im Haushalt immer mehr veranschlagt, als ausgegeben werden konnte. Die Wahrscheinlichkeit, daß es ähnlich ist wie in den Vorjahren, ist doch auch diesmal wieder groß. Trotzdem konnte sich die Koalition insgesamt nicht auf eine erhebliche Steigerung der Ausgaben für die Bundesausbildungsförderung verständigen. Ich möchte gleich sagen: Zu dem von der Union eingebrachten Antrag, den Elternfreibetrag um 80 DM zu erhöhen, sind wir der Auffassung, daß hierfür der Haushaltsansatz nicht mehr ausreichen könnte. Herr Daweke hat eine Reihe anderer ausgabeträchtiger Bereiche genannt, die diesen Betrag erheblich erhöht hätten. Hier konnten wir selbstverständlich im großen und ganzen nicht folgen.
Ich möchte darauf hinweisen, daß der Zuwachs der Freibeträge von 1971 bis 1979 41 % betrug und im gleichen Zeitraum die Nettolöhne und Nettogehälter eine Steigerung von 89 % erlebten. Die Freibeträge wären heute also erheblich höher, wenn sie mit den Einkommen gestiegen wären.
Allerdings muß man denen, die die Anpassung an die Lohn- und Gehaltsentwicklung für richtig halten, eines sagen: Natürlich ist es das Ziel einer positiven Lohn- und Gehaltsentwicklung, die Bedürftigkeit der Menschen gegenüber staatlichen Leistungen zu reduzieren. Insofern brauchen wir uns nicht zu wundern, daß dann, wenn die Einnahmen der Familien steigen, ihre Bedürftigkeit und ihre Ansprüche gegenüber staatlichen Leistungen entsprechend sinken. Eine solche Forderung, mit der wir uns natürlich bei jeder BAföG-Anpassung auseinandersetzen müssen, halte ich insofern für unrealistisch.
Dennoch muß es uns bedenklich stimmen — und das sollte das Kabinett für die nächste Anpassung mitnehmen —,

(Zuruf des Abg. Daweke [CDU/CSU])

daß die Quote der Geförderten, die 1973 46 % betrug, bei der letzten Anpassung auf 39 % gefallen ist und jetzt wahrscheinlich auf weniger als 35 % sinken wird.

(Rühe [CDU/CSU] : Das ist genau der Punkt!)

Das sollte uns zu der Frage veranlassen, ob man sich nicht im Grundsatz darauf einigen könnte, die Quote der Geförderten wenigstens zu erhalten, zumal wir wissen, daß gerade Menschen aus unteren Einkommensschichten Bildungschancen zunehmend wahrnehmen.
Es ist auf die Haushaltslage hingewiesen worden. Auch ich finde, man darf bei einem solchen ausgabenträchtigen Gesetz die angespannte Haushaltslage nicht unberücksichtigt lassen. Herr Daweke, Sie haben heute noch einmal darauf hingewiesen, daß wir hier keinen Haushaltsrest übrig haben sollten. Darf ich Sie daran erinnern, daß die Union in diesem Haus einer globalen Minderausgabe von 2,5 Milliarden DM zugestimmt hat, ja daß sie — wie ich soeben bei meinen Erkundigungen



Frau Schuchardt
erfahren habe — diese globale Minderausgabe um Milliarde erhöhen wollte? Dies paßt allerdings überhaupt nicht zu den Argumenten, die Sie soeben gebracht haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Auf eines darf ich allerdings hinweisen, Herr Matthöfer. Es ist für die Bildungspolitiker eine nicht ganz erfreuliche Tatsache, daß man in diesem Bereich einen überproportionalen Anteil einsparen möchte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Insofern verstehen Sie bitte, daß sich die Bildungspolitiker in den letzten Wochen so hartnäckig gezeigt haben. Ich hoffe, daß dies in den nächsten Jahren Auswirkungen haben wird.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Darf ich noch eines zur CDU/CSU sagen. Es muß auffallen, daß der Bundesrat beim ersten Durchgang keine Freibetragserhöhung beantragt hat.

(Zuruf des Abg. Rühe [CDU/CSU])

Hier sieht man unmittelbar die unterschiedliche Art, in der Opposition und in der Regierung Politik zu machen.

(Rühe [CDU/CSU] : Intellektuell unredlich!)

Die Union ist überall dort, wo sie in der Regierung ist und also für den Haushalt verantwortlich zeichnet, in dieser Forderung zurückhaltender gewesen. Ich will nicht unterstellen, daß der Bundesrat bei einer Erhöhung des Freibetrags nicht die Mehrheit zustande brächte.

(Rühe [CDU/CSU]: Sie sprechen intellektuell unredlich! Wir haben Ihnen das im Ausschuß an Hand der C-Besoldung widerlegt!)

— Herr Rühe, nun regen Sie sich nicht auf! Hören Sie mal zu! Ich habe soeben etwas gesagt, was diesen Hinweis beantwortet, nämlich: ich unterstelle nicht, daß die unionsregierten Länder im Bundesrat einer Erhöhung des Freibetrags die Zustimmung verweigern würden. Ich gehe davon aus, daß sie dies sicherlich. nicht täten. Allerdings ist festzustellen, daß die Regierungen der Unionsländer beim ersten Durchgang im Bundesrat diese Elternfreibetragserhöhung nicht vorgesehen haben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815511900
Frau Abgeordnete Schuchardt, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Rühe?

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0815512000
Aber sicher.

Volker Rühe (CDU):
Rede ID: ID0815512100
Frau Schuchardt, finden Sie es nicht vernünftig, daß eine solche Initiative von uns aus der Bundestagsfraktion kommt, so wie auch bei der C-Besoldung für Hochschullehrer, der dann nach dem Beschluß des Bundestages auf Initiative auch unserer Fraktion im Anschluß der Bundesrat ebenfalls zugestimmt hat?

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0815512200
Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre, Herr Rühe. Insofern glaube ich, daß die Bundesregierung inzwischen auch daran gewöhnt ist, manche hier im Hause vorgenommene Änderungen an Gesetzen, die sie eingebracht hat, hinzunehmen. Dieses ist guter parlamentarischer Brauch. Ich hätte mir in der Tat gewünscht, wir hätten eine Mehrheit gefunden, die auch in diesem Fall so verfahren wäre.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815512300
Frau Abgeordnete Schuchardt, gestatten Sie eine weitere Zusatzfrage? — Bitte schön, Herr Abgeordneter Westphal.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0815512400
Frau Schuchardt, würden Sie mir bestätigen, daß der Bundesrat mit seiner andersgearteten Mehrheit schon wegen viel geringerer Beträge den Vermittlungsausschuß angerufen hat? Ich denke z. B. an das heiße Problem des freien Transports auf Nahverkehrsmitteln für Schwerbehinderte.

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0815512500
Ja, das haben wir in den letzten Jahren hinlänglich beobachten können.
Ich möchte auf ein zweites Thema eingehen, das Thema der Grunddarlehen. Der Haushaltsausschuß hat vor einiger Zeit ein Gutachten des Rechnungshofes darüber angefordert, ob das Grunddarlehen, das wir ja im Zuge des Haushaltsstrukturgesetzes eingeführt haben, finanzpolitisch, haushaltspolitisch und bildungspolitisch eigentlich sinnvoll ist. Der Rechnungshof hat sein Gutachten jetzt vorgelegt, das von der Bundesregierung allerdings noch nicht im einzelnen geprüft worden ist. In dem Gutachten wird in ungewöhnlicher Klarheit darüber Auskunft gegeben, daß dieses Grunddarlehen die finanziellen Auswirkungen, die man damals damit verbunden hat, nicht erbringt. Insofern ist es logisch, daß sich der Ausschuß bei der Ungeklärtheit hinsichtlich des Sinns dieses Grunddarlehens darauf verständigt hat, diesen Darlehensanteil nicht auszuweiten. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist ein Sozialgesetz. Vor vielen Jahren war einmal die familienunabhängige Förderung angestrebt. Diese ist, wie wir alle wissen, nicht finanzierbar. Also werden nur diejenigen gefördert, die bedürftig sind. In dem Gutachten des Rechnungshofes wird festgestellt, daß Kinder aus solchen Familien leider offenbar durch diesen Darlehensanteil abgeschreckt werden, weil sie befürchten, mit einem hohen Schuldenberg in das Berufsleben einzutreten. Dies ist sicherlich nicht der Sinn des Gesetzes. Außerdem hat es außerordentlich geringe finanzwirtschaftliche Auswirkungen. Auch stehen die Verwaltungsaufwendungen in gar keinem Verhältnis zu dem Nutzen, den man erwartet hatte. Insofern hat der Ausschuß beschlossen — das möchte ich hier außerordentlich begrüßen —, daß wir die generelle Abschaffung des Grunddarlehens prüfen und gegebenenfalls beim nächstenmal vornehmen sollten.
Ein weiterer Bereich, der sich wesentlich verbessert hat — ich möchte mich, was diesen Punkt angeht, kurz fassen, weil Herr Daweke darauf schon



Frau Schuchardt
eingegangen ist —, ist der des Auslandsstudiums. Wir haben bei anderer Gelegenheit hier einmal beklagt, wie gering die Bereitschaft von deutschen Studenten geworden ist, auch einmal im Ausland einen Studienabschnitt zu absolvieren. Man kann den einzelnen natürlich nicht sozusagen zu einem Auslandsstudium verpflichten. Man kann ihn aber durch die erleichterte Förderung dazu in die Lage versetzen. Insofern ist es wichtig, daß für einen Studenten, der ins Ausland geht, die Höchstförderungsdauer um bis zu einem Jahr erweitert wird. Er wird durch das Erlernen einer neuen Sprache wohl zwangsläufig einige Verluste, was die Dauer betrifft, hinnehmen müssen. Ich halte dieses Auslandsstudium für sehr wichtig und möchte alle interessierten Studenten ermutigen, von der Förderung Gebrauch zu machen und einmal im Ausland zu studieren. Ich meine, dies wird sich später im Erwerbsleben positiv im Sinne einer Chance auswirken.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die Höchstaltersgrenze nach dem Regierungsentwurf von 35 auf 30 Jahre reduziert werden sollte. Es ist so — auch darauf haben wir bei der ersten Lesung hingewiesen —, daß durch eine solche Herabsetzung der Höchstaltersgrenze möglicherweise gerade kindererziehende Elternteile benachteiligt werden. Es war deshalb logisch, daß wir im Ausschuß den Gesetzentwurf dahin gehend erweitert haben, daß für kindererziehende Elternteile die Ausnahmeregelung gelten soll, und zwar sogar unbegrenzt. Ich meine, daß die hier zur Verabschiedung anstehende Lösung eine gute Lösung ist.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Verstetigung: Seit vielen Jahren diskutieren wir darüber, wie wir es schaffen können, daß bei der zweijährigen Anpassung nicht zunächst förderungswürdige Familien nach einem Jahr wieder aus der Förderung herausfallen, um dann nach einem weiteren Jahr wieder hineinzukommen. Ich halte es deshalb für logisch, daß in diesem Gesetzentwurf erstmalig allein eine Anpassung der Elternfreibeträge im Jahre 1980 um 3 % vorgesehen ist. Wir werden im nächsten Jahr beobachten müssen, was für eine Auswirkung dies auf die Anzahl der Geförderten haben wird, und das Ergebnis dann bei der nächsten Novelle berücksichtigen.
Die CDU/CSU hat eine Reihe von Anträgen eingebracht, denen wir — ich habe es nicht verhehlt
— gerne zugestimmt hätten. Es gibt aber einen Unterschied zwischen einer Fraktion, die in der Opposition ist, und einer, die die Regierung stellt.

(Daweke [CDU/CSU] : Das können Sie haben!)

— Aber die Vorteile sind auf der anderen Seite nicht zu unterschätzen. Die gönnen wir Ihnen nicht.

(Daweke [CDU/CSU]: Das glaube ich! Zum Beispiel Dienstwagen mit Blaulicht!)

Es gibt allerdings zwei Punkte, die Herr Daweke so richtig vornehm hat unter den Tisch fallen lassen. Hier konnten wir der Union bei weitem nicht folgen. Ich meine einmal den zweiten Leistungsnachweis nach dem 6. Semester, durch den eine zusätzliche Bürokratie an den Hochschulen entstehen würde. Wenn so etwas von der Union gefordert wird, die ununterbrochen über die Bürokratie stöhnt, dann liegt darin ein Widerspruch. Das, was von der Union gefordert worden ist, würde einen Rückfall in das Honnefer Modell zur Folge haben. Deshalb konnten wir diesem Antrag selbstverständlich nicht folgen.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD — Rühe [CDU/CSU] : Das ist Studiennachweis!)

Der zweite Punkt ist unter dem Begriff „ChaotenKlausel" bekanntgeworden. Die Union wollte, z. B. im Hinblick auf streikende Studenten, über das BAföG eine zusätzliche Disziplinierungsmaßnahme einführen. Nun frage ich mich, wie sich dies mit einem Sozialgesetz auch nur in irgendeiner Weise in Einklang bringen ließe.

(Rühe [CDU/CSU] : Sie wollen Gewalttätern Steuermittel geben!)

— Ach, Gewalttätern, lesen Sie doch mal genau, was in dem Entwurf steht!
Es geht darum, daß das Hochschulrahmengesetz dies für alle klären kann. Das ist aber doch nicht Aufgabe eines Förderungsgesetzes, eines Sozialgesetzes. Die von Ihnen an dieser Stelle geäußerte Grundauffassung überrascht mich allerdings nicht.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Meine Damen und Herren, bei solchen Gesetzen werden wir immer vor der Aufgabe stehen, einen Kompromiß zwischen dem, was die Betroffenen wünschen, und dem, was finanziell möglich ist, zu finden.
Herr Daweke, Sie haben darauf hingewiesen, daß sich plötzlich in den letzten Wochen sehr viele mit diesem Gesetz beschäftigen mußten. Ich finde, das ist gut so. Ich verbinde damit die Hoffnung, daß das Kabinett dies bei der nächsten Anpassung entsprechend berücksichtigen wird.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815512600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Voigt. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort zur Debatte und zur Begründung eines Antrags.

Ekkehard Voigt (CSU):
Rede ID: ID0815512700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich mich mit der Problematik des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auseinandersetze, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Wenn man den Verlauf der Debatte und auch die Pressemitteilungen verfolgt hat, dann konnte man wieder einmal den Eindruck gewinnen, als ob FDP und SPD vor der Offentlichkeit den Eindruck zu erwecken versuchten, das Ausbildungsförderungsgesetz sei ein Erfolg nur dieser Koalition.

(Westphal [SPD]: Das ist es auch!)

Wir sollten an dieser Stelle nicht vergessen, daß
schon im Jahre 1955 das sogenannte Honnefer Mo-



Voigt (Sonthofen)

dell ins Leben gerufen wurde, der Vorläufer des heutigen Bundesausbildungsförderurigsgesetzes. Wir wissen auch, daß die Leistungen nach diesem Gesetz mittlerweile gemeinsam modifiziert und auch mehrfach verbessert worden sind. Aber es sollte auch an dieser Stelle nicht vergessen werden, daß die Initiatoren des Vorläufers des heutigen BAföG in den Reihen der heutigen Opposition zu suchen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In § 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes heißt es — ich zitiere —:
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach der Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Dieser Grundsatz wurde vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 erfreulicherweise bekräftigt, indem er sagte — ich zitiere —:
Nun kann es sich kein Volk leisten, seine Begabungsreserven zu vernachlässigen. Dies ist nicht nur ein Gebot der Vernunft, sondern auch der Solidarität

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Sprüche!)

Er versprach weiter, „die Bundesregierung werde die Ausbildungsförderung in den nächsten Jahren" — das wäre also bereits 1977 gewesen — „verbessern, sie stärker auf soziale Kriterien und mehr auf Darlehensförderung ausrichten".
Zwei Jahre später ergänzte ihn der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in der Debatte über die Große Anfrage der Fraktionen von SPD und FDP am 9. Juni 1978 zur Bildungspolitik — ich zitiere —:
Die Kosten einer der Neigung und Begabung entsprecheden Bildung sind niemals verschwendet. Bildungsaufwendungen sind Investitionen für die Zukunft.
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß sich hier im Saal niemand befindet, der sich den Ausführungen des Kanzlers und auch des Ministers nicht mit vollem Herzen anschließen würde. Nur ist es in diesem Fall — das möchte ich unterstreichen — wieder einmal bei starken Kanzlerworten geblieben, auf deren Einlösung die Betroffenen seit dem bis heute warten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wie sieht denn die Praxis aus? Sind die Erwartungen und Versprechungen, die durch diese Erklärungen — vor allem bei den Eltern — geweckt worden sind, tatsächlich realisiert worden? Wir wissen, viele Familien haben sich auf diese Versprechungen verlassen, haben sie in ihre Überlegungen und Planungen mit den Kindern einbezogen und berücksichtigt. Ich möchte hier an einigen ganz eklatanten Fällen herausheben, wie enttäuscht die Betroffenen sind.
Erstens. Ich möchte hier einmal die beabsichtigte Herabsetzung der Altersgrenze von 35 auf 30 Jahre herausgreifen. Was hat dies zur Folge? Für Frauen erweist sich bereits die jetzige Förderungsaltersgrenze von 35 Jahren als Erschwernis. Ich halte es deshalb für unverständlich, daß man diese Altersgrenze jetzt sogar auf 30 Jahre herabsetzen will. Wenn man von seiten der Regierung darauf hinweist, daß man die Möglichkeit der Förderung für diejenigen, die älter als dreißig Jahre sind, in Einzelfällen abgesichert habe — wenn Sie so wollen, auf dem Verwaltungswege —, dann kann ich dazu nur sagen, daß man auch den Frauen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht ständig einen „Krieg" mit den Behörden zumuten darf.

(Rühe [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Zweitens. Ich möchte hier noch einen Bereich herausgreifen, der in der Diskussion in der Öffentlichkeit weitgehend untergegangen ist, nämlich die mit dieser Neuregelung verbundene Benachteiligung der Zeitsoldaten. Mit der beabsichtigten Neuregelung wäre tatsächlich eine Verschlechterung der Rechtsposition der Zeitsoldaten verbunden. Hunderte von Zeitsoldaten im Alter zwischen 30 und 35 Jahren nehmen jährlich die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Anspruch. Die bisherige Regelung der Altersgrenze hat zu überhaupt keinen Schwierigkeiten geführt. Bei der Herabsetzung dieser Grenze würden sich allerdings für die Mehrzahl der Zeitsoldaten Schwierigkeiten ergeben,

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

und zwar besonders für diejenigen, die sich für 12 und 15 Jahre verpflichten. Die Bundeswehr braucht solche Zeitsoldaten, um eben Spezialisten in der Armee zu haben. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb die von Ausbildungsstätten des zweiten Bildungsweges kommenden Auszubildenden bevorzugt behandelt werden, während bei Zeitsoldaten regelmäßig eine Prüfung erforderlich wird, ob die Art der Ausbildung oder die Lage des Einzelfalles die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigt. Speziell Zeitsoldaten mit einer Verpflichtung von 12 bis 15 Jahren sind regelmäßig bei der Aufnahme eines Studiums auf eine Förderung nach dem BAföG angewiesen. Es sollte im Interesse des Gesetzgebers liegen, z. B. den Beruf des Unteroffiziers durch die Beibehaltung der bisherigen Regelung auch weiterhin attraktiv zu gestalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich darf Ihnen sagen: Wenn die Änderung kommt, werden die Zeitsoldaten die neue Regelung als eine gegen sie gerichtete Maßnahme ansehen. Das hat die Regierung dann auch zu verantworten.
Ein dritter Punkt: Die CDU/CSU-Fraktion bedauert es ferner außerordentlich, daß ihr Antrag, die Befristung der Einbeziehung der zehnten Klasse der beruflichen Fachschulen und des Berufsgrundbildungsjahres in die Förderung bis zum Jahre 1981 aufzuheben, von der Koalition abgelehnt worden ist. Die Förderung des Besuchs der hier genannten Klassen des beruflichen Schulwesens erstrebt —



Voigt (Sonthofen)

und so war es auch in der Regierungserklärung von 1976 zu lesen — eine Aufwertung der beruflichen Bildung. Hier sollte ein Anreiz zur Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung geschaffen werden. Mit der Befristung bis 1981 wird diese gewünschte Motivation zu einer verbesserten Ausbildung automatisch außer Kraft gesetzt. Die Union geht deshalb davon aus, daß die Befristung noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist aufgehoben wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun noch ein Wort zu der Forderung auf Erhöhung der Freibeträge. Wie Sie wissen, beantragt die CDU/CSU-Fraktion die Erhöhung der Freibeträge für das Einkommen der Eltern auf insgesamt 1 380 DM. Mit dieser Forderung wollen wir vorab die Bezieher mittlerer Einkommen berücksichtigen und besserstellen. Wir wollen gerade diejenigen Elternkreise weiter fördern, die besondere Anstrengungen zur besseren Bildung ihrer Kinder unternehmen. Wir haben nämlich eindeutig festgestellt, daß diese, wenn die Entwicklung so weitergeht wie bisher, aus der eigentlichen Ausbildungsförderung im wahrsten Sinne des Wortes herausfallen. Wir wollen hier auch vor der Öffentlichkeit mit der Erhöhung der Freibeträge unterstreichen, daß es uns um die Familienfreundlichkeit der Ausbildungsförderung insgesamt geht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Lage ist klar, wie Beispiele deutlich zeigen. Wie sieht es denn heute aus? Die Regierungskoalition lehnt unseren Antrag ab, obwohl etliche Mitglieder der SPD- und der FDP-Fraktion den Vorschlägen der CDU/CSU in diesen Fällen durchaus zustimmen. Allerdings sagt man uns auch, daß dies von der Regierung nicht genehmigt würde. Nun, ich frage mich allen Ernstes — und das werden sicherlich auch die tun, die hier zu fördern sind —: Was ist das für ein Parlament, in dem diejenigen, die sich in den Ausschüssen mit diesen Dingen beschäftigt haben, erkennen, daß im Interesse einer gerechten und sozialen Förderung eine Erhöhung der Elternfreibeträge notwendig ist, dann aber nicht für eine solche Erhöhung stimmen, weil die Regierung aus sachfremden Erwägungen dagegen ist!

(Westphal [SPD] : Was heißt denn hier sachfremd? Kein Geld!)

— Auch das Argument, es sei kein Geld vorhanden, stimmt nicht. Die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Gelder reichen für diesen Bereich aus, aber die Regierung will diese Mittel herausnehmen und für andere Zwecke verwenden.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Eine merkwürdige Formulierung!)

Geschähe dies, so würde das mit Sicherheit zu einer großen Enttäuschung und Erbitterung bei vielen Eltern, Schülern und Hochschulabsolventen führen. Und alle wären doch mit Recht verwirrt angesichts der von mir zu Beginn meiner Rede aufgeführten Zitate und Versprechungen des Bundeskanzlers und des Ministers. Noch am Mittwoch haben im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft die
SPD-Politiker eingeräumt, der Antrag auf Erhöhung der Freibeträge, den die Opposition ihnen hiermit erneut vorlegt, sei durchaus akzeptabel. Wir wissen allerdings auch, daß namhafte SPD-Politiker wie Herbert Wehner und Bundeskanzler Schmidt meinen, berechtigte Forderungen der Opposition und einiger SPD-FDP-Politiker einfach negieren zu müssen. Meine Damen und Herren, hier wird am falschen Punkt angesetzt, hier setzt man den Rotstift wieder einmal bei der Bildungspolitik an.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Es ist kein Wunder, wenn die Bürger nach solchen Versprechungen angesichts dieser Tatsachen immer mehr Staatsverdrossenheit zeigen.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Ich fasse zusammen. Alle Bildungsexperten, auch die der Koalition, sind mit den von der Opposition ausgearbeiteten Vorschlägen hinsichtlich der Erhöhung der Freibeträge im Prinzip einverstanden. Ich glaube, daß sich die Opposition hier nicht auf Kritik beschränkt, sondern ganz konkrete Alternativen aufgezeigt hat. Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, ich bitte das Parlament im Interesse der betroffenen Eltern und Auszubildenden um den Willen, aber auch um den Mut, auf Grund besserer Argumente für den Antrag auf Erhöhung der Freibeträge im Sinne der CDU/CSU zu stimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Das war eine gute Jungfernrede!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815512800
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht der Unhöflichkeit bezichtigt werden. Es ist abgeschafft worden, daß man nach einer Jungfernrede noch eine besondere Anerkennung ausspricht, aber das ist hiermit ja doch geschehen.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU/ CSU)

Das Wort hat der Herr Bundesminister für Bildung und Wissenschaft.

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0815512900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um ihre Nachsicht dafür, daß ich zu dieser Debatte etwas verspätet eingetroffen bin.

(Zuruf von der CDU/CSU: Symbolisch!)

Eine Fehleinschätzung des Beginns der Debatte und ein Verkehrsstau kamen zusammen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Fehleinschätzung der Materie!)

— Wir haben unsere Fehleinschätzungen auf weniger wichtigen Gebieten; in Sachfragen sind wir sehr viel sicherer.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, als wir 1971 dieses Bundesausbildungsförderungsgesetz fast einstimmig verabschiedeten, war es unser gemeinsames Ziel, Bildungschancen durch Abbau finanzieller Barrieren zu stärken. Keinem Jugendlichen sollte eine



Bundesminister Dr. Schmude
Ausbildung deshalb verwehrt sein, weil seine Eltern ein niedriges Einkommen haben.
Wir waren uns damals darüber einig, daß wir keinen Schüler- und Studentenlohn schaffen wollten. Weiterhin sollten die Eltern die Verantwortung für die Ausbildung ihrer Kinder tragen. Für Ausbildungskosten, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern übersteigen, wurde die Förderung aus öffentlichen Mitteln vorgesehen. Ich betone das deshalb, weil das in der aktuellen Debatte manchmal etwas in den Hintergrund zu treten scheint.
Das Angebot dieses Gesetzes wurde angenommen. Zunächst waren es knapp 500 000 Schüler und Studenten, heute, sieben. Jahre später, sind es etwa 700 000, die gefördert werden. Die jährlichen Aufwendungen der Länder und des Bundes haben sich fast verdoppelt. Rund 3 Milliarden DM werden heute dafür ausgegeben. Ich glaube, allein diese Zahl widerlegt das Gerede von dem Rotstift, der hier besonders kräftig angesetzt werde.
Dem Ziel der Chancengleichheit im Bildungswesen sind wir mit der Förderung ein Stück nähergekommen. Die Zahl der Arbeiterkinder — um diese Gruppe zu nehmen — an Hochschulen steigt deutlich. Derzeit stammen 13 °/o der Studenten aus der Arbeiterschicht, 1963 waren es noch 6 °/o. Der Anteil geförderter Arbeiterkinder lag 1976 mit rund 26 % vor dem geförderten Schüler und Studenten aus anderen sozialen Schichten.
Uns ging es nicht um ein bloßes Studentenförderungsgesetz. Schon in den Schulen und den beruflichen Schulen sollten Barrieren abgebaut werden. Dabei stand der Wunsch nach großzügiger Förderung der Empfänger von Anfang an im Wiederspruch zu dem Wunsch, den Kreis der geförderten Jungendlichen zu erweitern. Für mich war es im vorigen Jahr eine erfreuliche und wichtige Entscheidung, Schüler des Berufsgrundschuljahres und der Klasse 10 der Berufsfachschulen in die Förderung einzubeziehen. Diese fünfte BAFöG-Novelle hat vielen Jugendlichen einen zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung gegeben.
Die heute zur Entscheidung anstehende sechste Novelle ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Ausbildungsförderung. Auch wenn sie manche Erwartungen nicht erfüllt, bringt sie den Geförderten beachtliche Vorteile. Ich glaube, es ist nicht gerechtfertigt, Herr Daweke, daß Sie sagen, das Ergebnis der Beratungen sei mager.
Ich möchte auch gleich Ihre Frage beantworten, was der Bundesbildungsminister tat und tut. Er vertritt die Auffassung, die sich die Bundesregierung dazu gebildet hat. Er hat sich Mühe gegeben, Ihre Beratungen im Ausschuß nicht nur zu verfolgen, sondern nach Kräften zu unterstützen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wie denn?)

Ich denke, da werden von Ihrer Seite keine Beanstandungen erhoben. Daß es mir im übrigen zeitliche Uberschneidungen leider nicht möglich machen, an Ausschußsitzungen teilzunehmen, sollten Sie wissen.

(Daweke [CDU/CSU] : D'accord! — Rühe [CDU/CSU]: Aber in der Öffentlichkeit sollten Sie etwas mehr kämpfen!)

— Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Der Bundesbildungsminister vertritt die Auffassung der Bundesregierung. Sie haben hier nicht mehrere Bundesregierungen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Daß es Ihnen nicht gefällt, wenn keine Widersprüche und Auseinandersetzungen sichtbar werden, verstehe ich; aber es liegt genau in unserem Interesse, das so beizubehalten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es ist eine Verbesserung, daß die Förderungsbeträge für Studenten um 7 °Io und für Schüler zum Teil erheblich mehr angehoben werden. Die Steigerung liegt damit über dem Anstieg der Lebenshaltungskosten. Es ist eine weitere Verbesserung, daß der Elternfreibetrag um 8 % erhöht wird. Dies wird viele Eltern spürbar entlasten.
Zuweilen höre ich den Vorwurf, daß der Realwert der Leistungen nach diesem Ausbildungsförderungsgesetz seit Bestehen des Gesetzes gesunken sei. Diese unrichtige Behauptung läßt sich leicht widerlegen, wenn man die Entwicklung der Bedarfssätze und der Lebenshaltungskosten seit 1971 vergleicht. Der hier maßgebliche Lebenshaltungskostenindex wird sich zwischen September 1971 und September 1979 um etwa 47% erhöhen. Dem steht nach den in der Novelle vorgesehenen Anhebungen eine Erhöhung der Bedarfssätze für zu Hause wohnende Schüler von 160 auf 260 DM, d. h. um 62,5 °/o, und für auswärts wohnende Studenten von 420 auf 620 DM, d. h. um fast 48 °/o, gegenüber. Der Realwert der Bedarfssätze wird also, über den gesamten Zeitraum gesehen, für die Schüler deutlich steigen und für Studenten jedenfalls gehalten werden. Ähnlich sieht es bei den Freibeträgen aus.
Es ist auch eine Verbesserung, daß 1980 erstmals eine Zwischenanpassung der Freibeträge erfolgt und dadurch mit der weiterhin angestrebten Leistungsverstetigung ein Anfang gemacht wird.
Es ist schließlich eine Verbesserung, daß das Alter für die elternunabhängige Förderung herabgesetzt wird. Ich meine, dies sollten Sie auch würdigen, wenn Sie die Herabsetzung der Altersgrenze im übrigen kritisieren. Was diese Herabsetzung an Schwierigkeiten und Erschwernissen im begründeten Einzelfall mit sich bringen kann, wird durch Ausnahmeregelungen, die Sie nicht zuletzt im Ausschuß noch einmal präzisiert habèn, aufgehoben.
Hinsichtlich der Zeitsoldaten kann ich Ihnen sagen, daß Ihre Sorgen nicht begründet sind. Soweit sie nicht mit Mitteln der Berufsförderung studieren — es sind weniger als 200, die Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen —, wird durch Verwaltungsvorschriften sichergestellt werden, daß sie durch diese veränderte Altersgrenze keinen Nachteil haben. Insoweit sind sich Verteidigungsminister und Bildungsminister durchaus einig.



Bundesminister Dr. Schmude
Mit diesen und anderen Verbesserungen können wir in der öffentlichen Diskussion bestehen und der in diesen Tagen besonders laut vernehmbaren Kritik an der Novelle eine überzeugende Antwort geben. Studentische Kritiker halten uns vor, die Zahl der Geförderten ginge zurück, immer mehr Studenten fielen aus der Förderung heraus.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Das ist richtig!)

Die Bundesregierung spare auf Kosten der Studenten, und ein Beweis dafür seien die Haushaltsreste, die im BAföG-Topf liegenblieben. Förderungssätze und Elternfreibeträge müßten drastisch erhöht werden, damit Studenten nicht an jenem Hungertuch nagen müßten, das mir in dieser Woche, säuberlich genäht und beschriftet, ins Ministerium geliefert worden ist.
Aber wie ist die Wirklichkeit? Niemandem ist Ausbildungsförderung vorenthalten worden. Alle gesetzlichen Ansprüche wurden erfüllt und werden weiterhin erfüllt. Haushaltsreste zeigen nur, daß es schwierig ist, den Bedarf im voraus genau einzuschätzen. Nehmen z. B. weniger Abiturienten als erwartet ein Studium auf, so kann das schnell zu auffälligen Minderausgaben führen. Ich muß auch der Auffassung entgegentreten, die an dieser Stelle geäußert wird, der Haushaltsansatz sei der Rahmen für das, was wir ausgeben können und auch ausgeben sollten. Wie ich schon betonte, ist das eine Frage der Vorwegschätzung. Wenn diese Schätzung etwas zu gering ausfallen sollte, also der Ansatz geringer ist als die gesetzlichen Ansprüche der Begünstigten, dann muß nachbewilligt werden. Dann könnte auch niemand kommen und sagen: Nun ist der Topf leer, und wir können nicht mehr auszahlen. Das heißt, nicht der Ansatz im Haushalt, sondern die gesetzlichen Ansprüche bestimmen das Maß der Leistungen.

(Beifall bei der SPD — Daweke [CDU/CSU] : Deshalb konnen wir doch das Gesetz ändern!)

Sie sind nicht nur der Auffassung, man müsse diesen Haushaltstopf in vollem Umfang ausschöpfen, also die Betrachtung, daß es allein um den gesetzlichen Anspruchsrahmen geht, verlassen, sondern Sie stellen hier auch einen Antrag — das will ich ganz deutlich sagen —, der selbst etwaige Haushaltsreste, wenn sie noch entstehen sollten, deutlich übersteigt und nicht mit der mittelfristigen Finanzplanung abzudecken ist. Das sollen Sie wissen.

(Rühe [CDU/CSU] : Können Sie einmal die genauen Zahlen sagen?)

— Es sind etwa 220 Millionen DM, die Ihr Antrag jährlich kosten wird, für Bund und Länder, und für, den Bund sind es etwa 140 Millionen DM. Das ist ganz bestimmt nicht darin.

(Daweke [CDU/CSU] : Und wieviel Haushaltsreste hatten Sie bisher?)

— Die Haushaltsreste der vergangenen Jahre können Sie nicht zugrunde legen, weil unsere Schätzungsmethoden sich verbessert haben,

(Zurufe und Lachen bei der CDU/CSU)

und weil wir auch damit rechnen müssen, daß nach der 5. BAföG-Novelle —• des vergangenen Jahres — eine bessere Ausschöpfung in diesem Jahr erfolgt. Ich sage Ihnen nur: Das, was Sie verlangen, ist ganz bestimmt nicht darin, unabhängig davon, daß es eine recht unmaßgebliche Betrachtungsweise ist, zu sagen: Da ist noch Geld, das muß nun ausgegeben werden.
Auch der Versuch, an Hand der Quote der Geförderten die Förderung zu bewerten, geht fehl. Wir halten an der subsidiären Ausbildungsförderung fest. Nicht elternunabhängige Förderung, sondern eine Verbesserung der Sozialleistung „Ausbildungsförderung" ist unser Ziel. Es bleibt Aufgabe der Eltern, nach ihren finanziellen Möglichkeiten die Ausbildungskosten zu tragen. Wenn das Realeinkommen von immer mehr Familien in unserem Land steigt, dann muß zwangsläufig für eine zunehmende Zahl von Studenten und Schülern der Anspruch auf Förderung entfallen. Wer dagegen den Anteil der Geförderten an der Gesamtzahl der Schüler und Studenten festschreiben oder gar steigern wollte, müßte die Steigerung der Leistungssätze an der Entwicklung der Einkommen statt an der der Lebenshaltungskosten orientieren. Die Ausbildungsförderung bekäme damit den Charakter eines Lohnersatzes, was sie nach unserem übereinstimmenden Willen nicht sein sollte und auch jetzt nicht werden soll.
Auch von denjenigen, die der vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs ohne Änderung zustimmen, würde sicher mancher eine weitergehende Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze bevorzugen. Wir haben das hier in dieser Debatte nochmals gehört. Gemeinsam müssen wir aber doch zur Kenntnis nehmen, daß zu dieser Entscheidung die Abwägung mit anderen begründeten finanziellen Ansprüchen gegen den Staat gehört. Wir müssen diese Novelle und ihre Verbesserungen mit Anstand gegenüber Arbeitern und Rentnern verteidigen können, auch z. B. gegenüber arbeitslosen Jugendlichen und natürlich gegenüber dem Steuerzahler. Da sind 620 DM zuzüglich der Ergänzungen nach der Härteverordnung — auch das Kindergeld muß hier berücksichtigt werden — für den voll geförderten Studenten weder ein kümmerlicher Bagatellbetrag noch — das will ich auch sagen — ein üppiges Staatssalär, von dem sich ein bequemes Leben machen läßt.
Da mögen sich auf der einen Seite die Interessenten noch so geschickt und laut zu Wort melden, da mögen auf der anderen Seite noch so tief verwurzelte Emotionen immer wieder Vorurteile nähren: beide Bewertungen der Förderungsleistungen sind falsch und sollten entsprechend geringe Beachtung finden.
Ich bin dankbar dafür, daß der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft dem Antrag der CDU/CSU auf Einfügung einer sogenannten Chaotenklausel in das Gesetz nicht gefolgt ist. Das billige Schlagwort „Kein Geld für Krawallstudenten" wird Ihnen vielleicht von denen dankbar abgenommen, deren Studentenbild ohnehin von Vorurteilen und Emotionen verzerrt ist. Sie tragen mit diesem Vorstoß,



Bundesminister Dr. Schmude
den Sie ja auch öffentlich ausgewertet haben, unmittelbar zu solcher Verzerrung bei. An der studentischen Wirklichkeit aber geht Ihr Vorschlag vorbei.

(Beifall bei der SPD)

Er ist weder angemessen noch praktikabel.
Das Ausbildungsförderungsgesetz eignet sich nicht zum Ordnungsrecht. Es verträgt ohne Schädigung seines Charakters keinen Einsatz zu Strafsanktionen. Daß Sie das nicht selbst erkennen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, zeigt, wie fremd Ihnen die heutige Studentengeneration geworden ist; sonst hätte doch wenigstens der Widerspruch des RCDS Sie zur Einsicht bewegen müssen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815513000
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rühe?

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0815513100
Bitte.

Volker Rühe (CDU):
Rede ID: ID0815513200
Herr Bundesminister, Sie haben vorhin selber von der Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler gesprochen. Können Sie die Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler dafür übernehmen, daß Gewalttäter Steuermittel erhalten?

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0815513300
Ich muß dem Steuerzahler und jedem Bürger gegenüber die Verantwortung dafür übernehmen, daß diejenigen, die sich in unserem Staat ordnungswidrig oder gar strafbar verhalten, dafür in angemessener, rechtsstaatlicher Weise zur Rechenschaft gezogen werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Aber — das wiederhole ich — das kann nicht dadurch geschehen, daß man eine Sozialleistung entzieht, die an einen ganz bestimmten Tatbestand anknüpft, nämlich die Durchführung der Ausbildung. Dies ist kein Gesetz, in dem sich Strafsanktionen unterbringen lassen. Bitte besorgen Sie das auf anderem Wege. Ich meine allerdings, wir haben auf anderem Wege ausreichend Vorkehrungen getroffen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815513400
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Daweke?

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0815513500
Bitte.

Klaus Daweke (CDU):
Rede ID: ID0815513600
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, daß sich bei der Anwendung des jetzigen § 20 Abs. 2, also auch schon im geltenden Recht, erhebliche Schwierigkeiten ergeben, und wären Sie weiter bereit, zuzugeben, daß Sie durch Ihre eigene Stellungnahme im Ausschuß eigentlich unsere Argumentation unterstützt haben, hier ein besseres Recht zu schaffen?

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0815513700
Beim zweiten Punkt kann ich Ihnen nicht folgen. Ich weiß nicht, welche Stellungnahme Sie ansprechen. Vielleicht benutzen Sie eine weitere Zwischenfrage, um das noch einmal zu verdeutlichen.
Zum ersten: Schwierigkeiten dieser Art entstehen nur bei demjenigen, der die Möglichkeiten des § 20 Abs. 2 überdehnen will. Dort ist vorgesehen, daß für diejenigen, die ihre Ausbildung unterbrechen, während dieser Zeit keine Ausbildungsförderung gezahlt wird. Freilich, das muß im Einzelfall nachgewiesen werden; dann kann man daraus Folgerungen ziehen. Wem dieser Nachweis nicht gelingt, der kann die Folgerungen nicht ziehen. So ist das bei allen Gesetzen. Das ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815513800
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Rühe?

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0815513900
Bitte.

Volker Rühe (CDU):
Rede ID: ID0815514000
Herr Bundesminister, können Sie dem Plenum bestätigen, daß einige Bundesländer in Abweichung von der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung solche Steuermittel nicht zurückgefordert haben, obwohl die Studenten Vorlesungen boykottiert haben?

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0815514100
Das kann ich dem Plenum und Ihnen, Herr Kollege Rühe, nicht bestätigen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Im Ausschuß haben Sie es bestätigt!)

Ich gehe vielmehr davon aus, daß die Bundesländer die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, sorgfältig verfolgen und von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen.

(Daweke [CDU/CSU] : Sie haben doch selbst eine Vorlage gemacht, in der das steht! Sie können sich doch nicht von Ihrer eigenen Vorlage distanzieren!)

Wenn im Einzelfall von Rückforderungen abgesehen wurde, liegen dafür offenbar triftige Gründe vor, die mit den Schwierigkeiten in Verbindung stehen mögen, die Sie vorhin angesprochen haben.

(Rühe [CDU/CSU] : Das darf doch nicht wahr sein!)

Aber lassen Sie uns über dem Streit über diese Punkte nicht vergessen, daß es uns in den letzten Jahren gemeinsam gelungen ist, die Wirksamkeit der Ausbildungsförderung zu verbessern, den Förderungsbereich schrittweise auszudehnen, zuletzt für das Berufsgrundschuljahr.



Bundesminister Dr. Schmude
Dieses Gesetz hat sich in seiner Struktur bewährt. Es hat für eine wachsende Zahl von Jugendlichen und ihren Familien mit materiellen Voraussetzungen für mehr Chancengleichheit geschaffen. Natürlich ist der Wunsch nach weiteren Verbesserungen verständlich. Ebenso verständlich muß es aber sein, daß sie nur schrittweise zu erreichen sind. Um dieses Verständnis bitte ich auch die, die auf dieses Gesetz angewiesen sind.
Ich danke dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft für die engagierte Beratung dieser Novelle. Diesen Dank spreche ich besonders dem Ausschußvorsitzenden, unserem Kollegen Meinekke, aus.

(Beifall)

Ich glaube, wir stimmen darin überein, daß er diese nicht einfachen Beratungen überlegen und geduldig mit großem Einsatz zu einem guten Abschluß geführt hat.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesen Abschluß nun auch hier zu vollziehen, indem Sie der Gesetzesnovelle zustimmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815514200
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für die zweite Lesung liegen nicht mehr vor. Wir kommen zur Einzelberatungen und Abstimmung in zweiter Lesung.
Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 8/2872 vor. Er ist bereits begründet. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
Wer Art. 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Ich rufe Art. 2 bis 6, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Das Gesetz ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein.
Das Wort hat der Abgeordnete Hornhues.

Dr. Karl-Heinz Hornhues (CDU):
Rede ID: ID0815514300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man am Ende der Beratungen der sechsten Novelle steht, erinnert man sich an den Anfang der Beratungen; das war das Ende der vierten Novelle. Damals war einer der wichtigen Punkte, daß wir herangehen wollten, die Gesamtstruktur der Ausbildungsförderung auf den Prüfstand zu stellen und zu fragen: Gibt es Alternativen?
Ich möchte zu Beginn der dritten Lesung an diesen Punkt erinnern, weil ich glaube, wir haben uns über die Diskussion hinweg gemeinsam zu diesem Punkt hinbewegt, nachdem wir in diese und jene
Richtung liebäugelt hatten, mit dieser oder jener Alternative, daß das BAföG letztlich so schlecht nicht sei.
Ich glaube aber, daß es wichtig ist, ganz am Anfang hier noch einmal daran zu erinnern, daß wir vielleicht die eine oder andere Alternative ein wenig schnell beiseite gelegt haben und daß wir mit Blick auf kommende Beratungen uns die weitere kritische Verfolgung der Gesamtstruktur des Ausbildungsförderungssystems so ohne weiteres nicht ersparen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben eben unseren Antrag auf Erhöhung der Freibeträge, der für uns der wichtigste war — deswegen haben wir nur ihn gestellt —, abgelehnt. Ich bin damit an einem Punkt, bei dem man, glaube ich, ganz kritisch feststellen muß, daß in diesem Gesetz zwar das eine oder andere verbessert wurde, wobei der eine oder andere Vorschlag von uns übernommen wurde, daß aber doch letztlich nicht unerhebliche Strukturprobleme offengeblieben sind.

(Daweke [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Dabei scheint mit der wichtigste Punkt das Problem der Freibeträge zu sein. Ich will mich gar nicht auf eine Diskussion darüber einlassen, wie das mit den Haushaltsresten ist. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, sehr geehrter Herr Minister: Verstehen Sie bitte uns und auch die Öffentlichkeit, daß gefragt wird „Warum ist dies und jenes nicht möglich, wenn inzwischen im soundsovielten Jahr nicht ein oder zwei Millionen, sondern gewaltige Beträge — jeweils über 100 Millionen DM über Jahre hinweg —verblieben sind?"
Herr Minister, Ihre Einlassung von eben kennen wir von Ihrem Vorgänger, von Ihrem Vorvorgänger; vermutlich wird es auch Ihr Nachfolger vortragen. Es wird alles beim alten bleiben, und Jahr um Jahr wird das Geld weiter da sein.
Das ist ein Widerspruch, mit dem wir — ich glaube, das muß man ganz deutlich sagen — alles das provozieren, was wir von außen her zu hören bekommen. Das müssen wir irgendwie verändern. Wenn Sie es so nicht wollen, dann müssen wir es eben anders machen. Ich glaube nicht, daß wir damit über lange Zeiten hinwegkommen, daß wir auf der einen Seite die Überschüsse haben und auf der anderen Seite, wenn wir dies und jenes verändern wollen, sagen, dafür sei kein Geld vorhanden. Wir glauben unverändert, daß der Kernpunkt der Strukturverbesserung bei der Freibetragsregelung liegen muß, weil gerade hier — nicht nur beim BAföG, sondern auch bei anderen Gesetzen, die an Einkommensentwicklungen gebunden sind — eine Einkommenserhöhung relativ schmerzhaft und hart auf eine Minderung der Leistungen auf Grund von Sozialgesetzen durchschlägt.
Ich kann dem Kollegen Maihofer nur zustimmen, der — ich glaube, im „Westfalenblatt" vom 16. Mai — erklärt hat, dies sei ein Skandal, und er wolle dies mit aller Macht verändern.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Hornhues
Ich hoffe, Herr Maihofer, nachdem es diesmal nicht geklappt hat, sind wir beim nächsten Versuch in einer Allianz. Ich stimme Ihnen nämlich voll zu. Dies ist ein Punkt, an dem wir erneut überlegen müssen, was da besser gemacht werden kann.
Vielleicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, — ich sage dies zu uns Bildungspolitikern, vor allem zu den Bildungspolitikern von SPD und FDP — wäre es uns Bildungspolitikern gelungen, es diesmal schon durchzubekommen, wenn Sie nicht nur diesen Punkt unserer Vorschläge wenigstens innerlich unterstützt hätten, sondern auch bereit gewesen wären, sich die anderen Punkte ein wenig ernsthafter anzusehen, als Sie dies hier öffentlich bekunden. Ich meine genau die Punkte, die wir unter der Überschrift der Verhinderung von Mißbrauch bei BAföG sehen. Ich bin ziemlich sicher, daß in Ihren Reihen eine ganze Menge von Kollegen sitzt — Herr Ewen, Sie zur Not eingeschlossen —, die sagen: Im Grunde, müßte man da wirklich ein bißchen intensiver nachsehen, damit dies und jenes nicht da ist. Wenn Sie uns da gefolgt wären, würde es uns sicherlich helfen, gegenüber der Öffentlichkeit, aber auch gegenüber Mehrheiten in Fraktionen im Sinne einer Verbesserung der Förderung noch das eine oder andere zu erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Minister, Sie haben eben § 20 angesprochen und gesagt, daß es da keine Probleme gebe. Wir haben uns darüber sehr gewundert. Es ist von meinen Kollegen angemerkt worden, daß Sie dem Problem BAföG vielleicht nicht die wünschenswerte Aufmerksamkeit geschenkt hätten. Ich bitte um Nachsicht, aber Sie haben uns gerade den Beweis dafür geliefert, daß wir offensichtlich recht haben. Ich darf Sie bitten, die Tischvorlage Ihres Ministeriums vom 24. April 1979 für den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft einmal durchzulesen, in der Sie sehr deutlich auf die Probleme hinweisen, die es im Zusammenhang mit Boykotts und sogenannten Streikmaßnahmen an Hochschulen gibt, die es offensichtlich auch hinsichtlich der Auffassung Ihres Hauses und der der Regierung der Hansestadt Hamburg gibt. Darüber haben Sie freundlicherweise einen dezidierten Vermerk vorgelegt. Ich bitte, ihn nachzulesen. Sie werden dann sehen, daß wir nicht so ganz falsch liegen.

(Hasinger [CDU/CSU]: Der Minister kennt seine eigenen Akten nicht!)

— Das ist ja verständlich, aber wichtige sollte man vielleicht doch kennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben — ich betone dies — unsere Vorstellung zur sechsten Novelle frühzeitig eingebracht. Wir wollen offen gestehen,' daß wir mit der Zahl der Vorschläge, die übernommen worden sind, nicht ganz zufrieden sind. Wir sind mit einem erheblichen Teil der Diskussion zufrieden. Wir sind z. B. sehr damit zufrieden, daß es möglich war, über die sogenannte Chaoten-Klausel, über die sogenannten weiteren Möglichkeiten von Mißbrauchskontrollen im Ausschuß sehr vernünftig zu diskutieren. Ich bedaure es daher außerordentlich — ich darf dies hier am Ende feststellen —, daß der polemische Unterton der ersten Lesung, nachdem wir im Ausschuß sehr vernünftig zur Sache geredet haben, aus vordergründigen Erwägungen hier am Ende noch einmal aufgekommen ist.

(Daweke [CDU/CSU] : Als Verbeugung vor der Linken!)

— Natürlich, was soll es denn sonst anderes sein.
Wir sind vor allen Dingen damit zufrieden, daß die Regelungen für das Auslandsstudium verbessert werden.
Wir sind mit einer Reihe von Punkten unzufrieden, so mit der Freibetragsregelung. Wir sind unzufrieden mit dem zwar vorgenommenen Einstieg in die Verstetigung und halten dies für noch lange nicht optimal. Wir sind weiterhin der Auffassung, daß wir uns um eine Verbesserung der Mißbrauchskontrollen bemühen müssen, daß wir sehen müssen, wie wir die Regelung der Darlehensproblematik familienfreundlicher gestalten. Wir sind der Auffassung, daß das Berufsgrundbildungsjahr — die fünfte Novelle — so schnell wie möglich endgültig abgesichert werden muß. Dies sind alles Punkte, die wir am Ende der Beratung der 6. Novelle mit Blick auf die nächste Novelle zielstrebig weiterverfolgen werden. Wir haben die Bitte, daß Sie sich, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, dann vielleicht vor der ersten Lesung schon ein wenig besser in Ihren Fraktionen abgestimmt haben und dann doch nicht so manches Versprechen abgeben, das Erwartungshorizonte aufbaut, die dann nicht einzuhalten sind. Wir bedauern dies außerordentlich.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eines zu den Ländern sagen. Wir haben versucht — Sie wissen das sehr genau; wir haben Ihnen das wiederholt erläutert —, das, was wir vorgeschlagen haben, in langen Gesprächen mit den von uns regierten Ländern abzustimmen, damit sichergestellt war, daß im Bupdesrat im Erfolgsfalle kein Widerspruch dagegen eingelegt würde. Wir haben dies nach langen Verhandlungen mit unseren Finanzpolitikern erreicht. Und ich bitte, dies, was Sie ja im Ausschuß akzeptiert haben und was Sie auch genau wissen, auch einmal so hinzunehmen und dies hier auch einmal zu sagen, und nicht immer wieder die übliche Kehrtwendung zu machen und die übliche routinemäßige Polemik hier vom Stapel zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz könnte unserer Auffassung nach in vielen Punkten besser sein. Wir werden diese Punkte mit Blick auf die nächste Novelle weiterverfolgen. Wir hoffen dabei auf Ihre Unterstützung und auf Zusammenarbeit, wie Sie dies nehmen wollen. Diese Novelle hätte besser sein können; sie hätte letztlich aber auch schlechter sein können. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir in der Schlußabstimmung der 6. BAföG-Novelle zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)





Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815514400
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Bildung und Wissenschaft.

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0815514500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Gang der dritten Beratung wirklich nicht aufhalten, aber ich kann die Behauptung, hier sei ein Vorgang ganz anders gelaufen, als ich das dargestellt hätte, nicht im Raum stehenlassen, zumal ich mich um diesen Vorgang, der das Land Hamburg betrifft, mit großer Intensität selbst gekümmert und bemüht habe. Da ging es genau um die Frage, daß die Feststellung mit der erforderlichen Zuverlässigkeit nach 20 Abs. 2 des Ausbildungsförderungsetzes nicht getroffen werden konnte. Es ging genau um die Auffassung, daß andere Erwägungen allgemeiner, politischer oder sonstiger Art hier nicht zum Zuge kommen können. An dieser Auffassung halte ich fest. Alles andere würden den Charakter dieses Gesetzes verändern.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815514600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lattmann.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0815514700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren hier heute morgen in einer ziemlich entspannten Atmosphäre und setzen damit im Plenum die Diskussion fort, wie wir sie auch schon im Ausschuß geführt haben. Ich finde dies dankenswert. Mir bleibt, noch einige Sachfragen zu beantworten, wo noch Antwort offensteht, und dann noch für die Sozialdemokratische Fraktion einige abschließende Bemerkungen zu machen.
Herr Kollege Daweke, Sie haben in der amüsanten Gangart, die Ihr Beitrag hier hatte, das Gesetz abschließend im Ergebnis als etwas „mager" bezeichnet. Darauf möchte ich nur in einem Satz antworten: Das ist sicherlich auch eine Generationsfrage; als „mager" kann das nur jemand bezeichnen, der magere Jahre nie erlebt hat.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Aber dazu kann man Sie ja nur beglückwünschen und dies nicht etwa beklagen.
Ich möchte aber auch all denjenigen Studentenorganisationen und einzelnen Studentensprechern, die mit uns in den zurückliegenden Wochen die Frage der Möglichkeit, ob nicht doch bei den Freibeträgen etwas geschehen könne, erneut diskutiert haben, auch von dieser Stelle aus bestätigen: Die Bemühung der Bildungspolitiker der Koalition, hier noch etwas zu verbessern, war sehr ernsthaft. Wir müssen — wie die Dinge liegen — dies auf die nächste Runde zu diesem Gesetz vertagen. Wir stehen selbstverständlich auch zu diesem Ergebnis, obwohl wir ,in diesem Bestreben eine ganze Menge Gemeinsamkeiten mit den Bildungspolitikern der Opposition praktizieren können, zumindest in dem, was das weitere Bemühen um die Verbesserung des Gesetzes anbelangt.
Herr Kollege Voigt, Ihnen bleibt zur Herabsetzung des Förderalters von 35 Jahren auf 30 Jahre zu antworten. Sie haben offensichtlich nicht genau genug
erwogen, daß im Gesetz der zweite Bildungsweg — und hier sind die eigentlichen sozialen Problemgruppen — vollständig ausgenommen ist, da dort die Förderung dem Alter nach unbegrenzt möglich ist und das Gesetz damit eine Verbesserung enthält.
Sie haben auch bedauert, daß die Zeitsoldaten benachteiligt würden. Ich vermag dem nicht zu folgen, gerade aus der Sicht, daß wir beide als Kollegen aus dem Oberallgäuer Wahlkreis speziell die Probleme der Bundeswehr vor Ort kennen. Die Zeitsoldaten, Herr Kollege Voigt, haben zwei Möglichkeiten, durch die sie mit den meisten, die eine Ausbildung beginnen, unvergleichbar sind: Erstens kommen sie aus einem gestandenen Beruf, haben gut verdient und konnten für eine anschließende Ausbildung natürlich selber durch Bildung von Ersparnissen Vorsorge treffen. Zweitens erhalten sie aus anderen Etats so erhebliche Übergangsgelder und Abschlußzahlungen, daß sie praktisch eine Grundausstattung — ich will nicht sagen: ein kleines Vermögen — für eine Ausbildung mit auf den Weg bekommen.

(Reddemann [CDU/CSU] : Wenn das die Zeitsoldaten hören!)

— Die Zeitsoldaten können dies auf Grund eigener Erfahrungen, wenn sie verfolgen, was sie real im Geldbeutel haben, sehr gut bestätigen.

(Reddemann [CDU/CSU] : Real!)

Ich möchte noch etwas über den seltsamen Mechanismus sagen, den wir nach achtjährigem Bestehen dieses Gesetzes bei der sechsten Novelle erleben, daß wir uns nämlich jedes Jahr auf die eine oder andere Weise — durch die Debatte über den BAföG-Bericht oder durch die Diskussion über Erhöhungen — erneut mit diesem Gesetz beschäftigen und daß jedes Jahr genau jene, die dafür arbeiten, daß Verbesserungen für die junge Generation, für Schüler und Studenten, eintreten, eine Art öffentlichen Verdruß hinnehmen müssen, und zwar Verdruß wegen konkreter Verbesserungen.
Das ist ein absurder Zustand. Mit dem muß man auch einmal in der Weise umgehen, daß man so, wie ich es jetzt tue, sagt: Es ist wirklich nicht meine Aufgabe, hier nur aus der Perspektive der Zwanzigoder Dreißigjährigen zu sprechen. Man muß auch einmal aus der Erfahrung der Älteren, nämlich der Elterngeneration, sprechen. Ich weiß sehr genau: Erfahrungen sind zwischen den Generationen nicht ohne weiteres übertragbar; jede Generation hat ihre spezifischen Schwierigkeiten.
Aber jenen Studentensprechern, die die jetzigen konkreten Verbesserungen durch diese Novelle so darstellen wollen, als liege eine Notlage der Studenten vor, muß einmal ganz klar gesagt werden: Mit Not hat dies nichts zu tun. Not haben die erlebt, die unmittelbar nach 1945 in diesem Land eine Ausbildung begonnen haben. Damals gab es einen massiven sozialen Numerus clausus; damals gab es verstopfte Universitäten. Im Vergleich dazu sind alle Ausbildungschancen unserer heutigen jungen Generation hervorragend.

(Beifall bei der SPD und der FDP)




La ttmann
Jedenfalls — um noch drei Zahlen zu bringen — beträgt die konkrete Erhöhung durch dieses Gesetz im Jahr 1980 300 Millionen DM. Das sind, für die einzelnen Bezugsgruppen unterschiedlich, Zuwächse zwischen 8 und 14 %. Ganz sicher kann man sagen, daß eine Ausbildungsförderung, die für Schüler in bestimmten Fällen ab dem 10. Schuljahr, sonst ab dem 11. Schuljahr, insgesamt zwischen 465 und — für Schüler von Abendschulen — 560 DM und für Studenten von 620 bis — dazu kommen Krankenversicherung, Wohngeld, Anteile aus dem Kindergeld, also eine Realförderung — fast 700 DM im Monat beträgt, kein beklagenswerter Zustand ist.
Ich möchte umgekehrt sagen: Wenn — was wir Bildungspolitiker ja gern hätten — in allen Bereichen 100 DM noch hätten draufgelegt werden können, dann fände die Debatte im Grund genommen ebenso statt, nur auf einem um 100 DM höheren Niveau.

(Daweke [CDU/CSU]: Das stimmt ja gar nicht!)

Damit komme ich zu meinem abschließenden Punkt. Bei der dritten Lesung einer Novelle zu einem solchen Ausbildungsförderungsgesetz kann man, wie ich glaube, in ganz wenigen Minuten auch noch einen weiterreichenden Gedanken anfügen, und zwar sehr wohl im Anschluß an das, was der Bundeskanzler und auch andere Sprecher in der gestrigen Debatte über den Bericht zur Lage der Nation gesagt und bedacht haben: nämlich die in der Tat bedenkenswerte Erfahrung, daß Geld in unserer Gesellschaft nicht das Hauptproblem ist und daß man mit der Verbesserung von materieller Förderung weder die inhaltliche Motivation noch eine wirkliche Lebenszufriedenheit bei der jungen Generation erreicht. Dazu sind ganz andere Dinge wichtig. Warum ist es denn so, daß so viele alternative Lebensformen aufkommen? Warum ist es so, daß uns so viele junge Leute im Lande an Schulen und Universitäten sagen: Wie redet ihr da eigentlich im Bundestag? Wir kommen bei euch ja kaum noch vor. Die Sprache, die ihr sprecht, ist für uns schwer zu verstehen. — Dies ist für uns doch ein Anlaß, zuzuhören, wenn wir wirklich das tun wollen, was das Grundgesetz uns nicht nur nahelegt, sondern befiehlt, nämlich Abgeordnete der ganzen Bevölkerung zu sein.

(Dr. Hennig [CDU/CSU] : Das gilt natürlich besonders für die Bildungspolitiker!)

— Dies gilt mit Sicherheit für alle Angehörigen dieses Hauses. Die Bildungspolitiker in allen Fraktionen waren in den letzten Jahren manchmal gemeinsam in der besonderen Schwierigkeit, daß wir uns nach einer Phase Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre, in der alle Fraktionen in der Bildungspolitik in erheblichem Maße Reformen wollten, jetzt in einer Phase befinden, wo vieles schwerer zu bewegen ist.
Ich sage es noch einmal: Nicht die materielle Förderung ist das eigentliche Problem. Das Problem ist vielmehr die inhaltliche Reform der Bildungspolitik, die steckengeblieben ist. Jeder Wahlkreispolitiker weiß doch, daß in seine Sprechstunden eine Menge Wahlbürger kommen, die in dem einen
oder anderen Bereich etwas wollen. Bei uns hat sich eine Art von Anspruchsniveau, aber auch Anspruchsdenken in einem Ausmaß entwickelt, das man noch vor zehn, 15 Jahren in der Bundesrepublik nicht für möglich hielt. Dies ist ganz in Ordnung, aber — —

(Zuruf des Abg. Daweke [CDU/CSU])

— Herr Daweke, es geht Ihnen vielleicht genauso. Zu mir kommen viele Leute, die Erhöhungen da und Erhöhungen dort wollen. Es geht dann um Rentenfragen oder andere Probleme. Es kommt ganz selten einer, der sagt: Ich will eine bessere Demokratie.
Die jungen Leute aber kommen und sagen genau das. Sie sind nämlich in der Politik noch nicht so ausschließlich materiell orientiert, wie es manche Gruppen von Älteren sind. Herr Kollege Voigt, Sie haben hier nicht nur als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion, sondern speziell auch als Politiker der CSU gesprochen. Wenn ich mir die Schülergruppen und die Studentengruppen, die aus unserem engeren Bereich hier ankommen, anschaue und ihnen zuhöre, meine ich, sollte gerade Ihre Partei als die stärkste im südlichsten Bundesland einmal nicht so viel von finanzieller Verbesserung, sondern von der konkreten Verbesserung der Freiheit reden, die nämlich in Bayern sehr wohl Mangel leidet.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Widerspruch bei der CDU/CSU — Dr. Hennig [CDU/CSU] : Das sieht man an den Wahlergebnissen!)

Ich komme zum Schluß, indem ich sage: Die sozialliberale Koalition und speziell die SPD-Fraktion hat sich allen Bestrebungen widersetzt, über die Bedingungen der finanziellen Förderung Wohlverhalten an den Schulen und Universitäten zu erzeugen. Wir haben beobachtet, daß Sie das Stichwort von der Chaoten-Klausel selbst haben fallenlassen. Ich möchte ein anderes Stichwort dagegensetzen: Wir wollen aber auch nicht, daß uns bildungspolitisches Spalierobst geboten wird, sondern wir wollen, daß in unserem Bildungssystem demokratische Grunderziehung — sehr wohl im Sinne von Erziehung zum Mut, im Sinne von Erziehung zu den freiheitlichen Grundprinzipien unserer Verfassung — geboten wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815514800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Maihofer.

Dr. Werner Maihofer (FDP):
Rede ID: ID0815514900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen am Ende der dritten Lesung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Wenn wir angesichts der nunmehr zur Abstimmung stehenden Endfassung eine Gesamtbilanz dieser sechsten BAföG-Novelle ziehen, dann muß diese Bilanz für die beiden Teile dieser Novelle, erstens die linearen Anpassungen und zweitens die strukturellen Veränderungen, ebenso positiv wie kritisch ausfallen. Dabei kann ich an manches anknüpfen,



Dr. Dr. h. c. Maihofer
was Herr Kollege Hornhues, aber auch Herr Kollege Lattmann in ihren Beiträgen ausgeführt haben.
Erstens. Es ist unbestreitbar, daß bei der nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geforderten Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge an — wie es dort heißt — die Entwicklung der Einkommensverhältnisse und die Veränderungen der Lebenshaltungskosten durchaus achtenswerte Verbesserungen erreicht worden sind, deren positive Aspekte von meinen Vorrednern von der Koalition eingehend gewürdigt worden sind.
Wenn man sich hier allerdings nichts in die Tasche lügen will — wie man so sagt —, dann muß man ebenso offen feststellen, daß diese Anpassungen nicht nur unter den Erwartungen der Studenten und ihrer Familien, sondern auch — das hat Herr Lattmann mit begrüßenswerter Deutlichkeit eben festgestellt — unter den Erwartungen der in Bildungsfragen tätigen Parlamentarier aller Bundestagsfraktionen geblieben sind.

(Hasinger [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Zwar bringt die Novelle eine durchschnittliche Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge um 6 °/o und gleicht so den geschätzten Anstieg der Lebenshaltungskosten von etwa 5,5 °/o aus. Nicht annähernd ausgeglichen werden damit jedoch — darum sollte man nicht herumreden — die mit dem Zuwachs der Nettoeinkommen um fast 90 °/o seit 1971 angesichts einer Anhebung der Elternfreibeträge um weniger als 45 °/o — also um die Hälfte — eingetretenen Folgewirkungen: Bei gleichem realen Einkommen fallen immer mehr Familien aus der Ausbildungsförderung heraus.

(Hasinger [CDU/CSU] : Jetzt kommen die Dinge auf den Tisch!)

Wurden 1973 noch 46 % gefördert, so waren es 1977 nur mehr 39 %, also 7 % weniger. Künftig, so die Schätzungen, wird die Zahl wohl unter 35 % liegen. Das führt dazu, daß ein alleinstehender Elternteil mit Kind heute schon mit einem Nettoeinkommen von etwa 1 800 DM monatlich ganz aus der Förderung herausfällt. Dies führt, in Zahlen gesagt, dazu, daß trotz steigender Studentenzahl auch die absolute Zahl der geförderten Studenten in der Zeit von 1978 bis 1981 um weitere 25 000 absinken wird. So lauten die Schätzungen.
Wir haben — und das gilt für alle hier im Parlament — deshalb bis zuletzt versucht, eine innerhalb der Haushaltsansätze mögliche bescheidene Steigerung der Elternfreibeträge um 40 DM zu erreichen, um wenigstens die jetzige Quote der Ausbildungsförderung zu stabilisieren. Es war nicht zu erreichen.
Ich stehe nicht an, dies als einen empfindlichen Mangel dieses Gesetzentwurfs zu bezeichnen,

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

der mich dazu bewegen wird, mich trotz aller Fortschritte, die er bringt, bei der Endabstimmung der Stimme zu enthalten.
Ich stehe auch nicht an — und dies ist der eigentliche Grund meiner Stimmenthaltung —, zu erklä-
ren, daß ich hier die Grenze einer Denaturierung des Parlaments erreicht sehe, die möglicherweise zwar eingegefahrenen Gepflogenheiten entspricht, aber den verfassungsmäßigen Gegebenheiten widerspricht, nach denen

(Wehner [SPD] : Witz!) — das ist kein Witz, Herr Wehner —


(Wehner [SPD]: Schade!)

die Abgeordneten — und nicht nur bei sogenannten Gewissensentscheidungen —

(Wehner [SPD]: Bleiben Sie ruhig dabei!)

nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Was meinen Sie von uns? Dummheiten! — Reddemann [CDU/CSU] : „Dummheiten" dürfen Sie nicht sagen, Herr Wehner, selbst Sie nicht!)

— Das ist Ihre Beurteilung. Es täte mir leid, wenn Sie unsere Verfassung so für ein Stück Papier halten.

(Wehner [SPD]: Ich verbitte mir diese Belehrung!)

— Aber ich bitte Sie, Sie belehren ja uns hier!

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Ich belehre Sie gar nicht, ich bin nur enttäuscht über Sie!)

Um es klar zu sagen: Was in Art. 38 unserer Verfassung steht, muß zumindest überall dort unbedingte Geltung haben, wo es sich nicht um Grundsatzfragen der Regierungsfähigkeit oder der Mehrheitsverhältnisse,

(Dr. Hennig [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

sondern schlicht und einfach um die freie Entscheidung jedes Abgeordneten innerhalb der gegebenen Haushaltsansätze handelt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweitens. Bei den strukturellen Veränderungen fällt die Bilanz dieser Novelle insgesamt positiver aus. Kritische Einschränkung verdient aus unserer Sicht lediglich die diesmal noch nicht erreichte Wiederherstellung der sogenannten Widerspruchsdarlehen, die es den Studenten ersparen würde, sich bei Konflikten mit ihren Eltern im Prozeß völlig auseinanderzustreiten, wie dies heute vom geltenden Recht gefordert wird, und es ihnen statt dessen ermöglichen würde, verzinsliche Darlehen aufzunehmen, um so ihre Ausbildungsförderung zu bestreiten,
Kritische Vorbehalte verdient auch die Herabsetzung der Altersgrenze auf 30 Jahre. Diese Regelung sieht auf unser Drängen auch für die betroffenen Frauen ausdrücklich Ausnahmen vor, die ihnen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Recht auf Förderung sichern. Darauf kam es ja an. Aber es wird in der Ausführung dieser Regelung doch sorgfältig zu prüfen sein, inwieweit sich in der Wirklichkeit nicht die Ausnahme zur Regel verkehren, wodurch die ganze komplizierte Prozedur ad



Dr. Dr. h. c. Maihofer
absurdum geführt würde. Das muß man im Verwaltungsvollzug — wir sind es uns alle schuldig, daß wir das heute noch einmal bekräftigen — prüfen. Nur unter diesem Vorbehalt haben wir dieser Kompromißregelung endgültig zugestimmt.
Im übrigen aber sind gerade für das Auslandsstudium — in konstruktivem Zusammenwirken zwischen Wissenschaftsministerium und Bildungsausschuß und zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen — großzügige Regelungen für eine verstärkte Förderung des Auslandsstudiums erreicht worden, die durch gezielte Stipendienprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes unterstützt werden sollen. Es ist zu hoffen, daß damit der allseits beklagten Provinzialisierung des Hochschulstudiums — auch und gerade für den Bereich der Ausbildungsförderung — kräftig entgegengewirkt werden kann.
Auf der Tagesordnung für die nächste BAföGÄnderung bleiben die durch den jüngsten Bericht des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung unter finanzwirtschaftlichen wie kapitalwirtschaftlichen Gesichtspunkten grundsätzlich in Frage gestellten Grunddarlehen. Wir hätten es gern gesehen, wenn die nach dem festgestellten Mißverhältnis von Aufwand und Ertrag überfällige Aufhebung der sogenannten Grunddarlehen schon bei dieser Novelle mitentschieden worden wäre. Deshalb haben wir auch die geplante Anhebung der Darlehenssätze verhindert. Sollte sich bei der Prüfung dieses Berichts am Ende nicht ein gegenteiliges Ergebnis herausstellen — das ist kaum zu erwarten —, so werden wir bei der nächsten Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ohne Wenn und Aber auf die vollständige Abschaffung der Grunddarlehen hinwirken.

(Beifall bei der FDP)

Mit zur positiven Gesamtbilanz dieser BAföG-Novelle gehört auch, daß die Opposition nach den sehr sachlich und auch, wie ich meine, einigermaßen schonungslos geführten Aussprachen im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft ihre ursprüngliche Absicht aufgegeben hat, das BAföG durch eine auch in der Öffentlichkeit viel erörterte sogenannte Chaoten-Klausel zu einem Disziplinierungsinstrument gegen rebellierende Studenten umzufunktionieren.

(Daweke [CDU/CSU] : Das haben wir nicht aufgegeben!)

und sich am Ende den tatsächlichen wie rechtlichen Gründen nicht verschlossen hat, die gegen eine solche Veränderung sprechen.
Das gleiche gilt für den zweiten Leistungsnachweis, der, wie wir in den Beratungen immer wieder gesagt haben, nur zu einem Rückfall in die massenhaften Scheinnachweise und Scheinprüfungen geführt hätte, die uns aus Zeiten des Honnefer Modells noch in abschreckender Erinnerung sind.
In allen diesen Hinsichten ist das jetzt zur Verabschiedung anstehende Gesetz am Ende auch durch zahlreiche überzeugende Verbesserungsvorschläge — das will ich hier nicht unterdrücken —
des Bundesrates besser geworden, als es die Regierung, aber auch die Opposition ursprünglich vorgeschlagen hatte. Und was kann man Besseres über ein Gesetz, in dieser Hinsicht jedenfalls, sagen?
Daß es in einigen empfindlichen Hinsichten auch unter den Erwartungen der im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft tätigen Parlamentarier geblieben ist, hängt allerdings nicht nur mit der, wie ich meine, heute falschen Optik und falschen Priorität der Politik auf dem früher allseits so beliebten Felde der Bildungs- und Hochschulpolitik zusammen, sondern hängt zusammen auch — und dies möchte ich auch den Vertretern der Studentenorganisationen bei diesem Anlaß nicht ersparen — mit dem Ausfall einer handlungsfähigen Gesamtvertretung der Studentenschaft als ständigem verantwortlichem Gesprächspartner der Parlamentarier und der Regierenden in allen diesen Fragen, wie dies der VDS — und da habe ich noch persönliche Erinnerungen aus den 70er Jahren — so erfolgreich für die Belange der Studenten wie der Hochschulen insgesamt gewesen ist. Vielleicht sollte das Unbehagen mancher an manchen der heute verabschiedeten Regelungen auch die Studentenschaften einmal zu einem grundsätzlichen Nachdenken darüber bringen, warum sich hier Prioritäten der Politik selbst gegen das heftige Widerstreben aller Bildungspolitiker in allen Fraktionen dieses Hauses zu verschieben begonnen haben. Ich meine, nach dem Ende des „Bruderkrieges" an den Hochschulen wäre es auch für die Gesamtvertretung der Studentenschaften jetzt an der Zeit, sich auf ihre Rolle als Partner in dem politischen Prozeß zurückzubesinnen, der in Bildungs- und Hochschulpolitik in Bund und Ländern stattfindet und in dem angemessene Fortschritte auch für die Belange der Studenten nur dann erzielt werden können, wenn auch sie selbst wieder ihren hierbei unverzichtbaren Part als Nächstbeteiligte und Nächstbetroffene sachkundig und verantwortlich wahrnehmen.
Dies entlastet uns nicht von der Verantwortung für das vorliegende Gesetz. Aber ich glaube, es gibt hier doch Anlaß, über ein neues Verhältnis von Parlament und Studenten in künftigen Gesetzgebungsrunden nachzudenken, auch von seiten der Studentenschaften. Dieses Schlußwort kann ich nicht unterdrücken.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie Abgeordneten der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815515000
Das Wort hat der Abgeordnete Rühe.

Volker Rühe (CDU):
Rede ID: ID0815515100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Worte gemeldet, weil Herr Bundesminister Schmude das Plenum zweimal falsch informiert hat über die tatsächlichen Probleme im Zusammenhang mit § 20, also Rückforderung von BAföG-Mitteln von streikenden Studenten. Ich hoffe, daß Sie das nur aus Unkenntnis getan haben.



Rühe
Zum einen ist im Gegensatz zu Ihren Ausführungen darauf hinzuweisen, daß es in dieser Sache riesige Unterschiede in der Handhabung zwischen den einzelnen Ländern gibt. In einer Tischvorlage — Sie zwingen mich, daraus zu zitieren — für die Sitzung vom 7. März stellt Ihr eigenes Haus fest:
In Schleswig-Holstein wurde gegen Teilnehmer am Boykott ermittelt. Bei früheren Boykottmaßnahmen sind Rückforderungsansprüche in erheblichem Umfang geltend gemacht worden. Hamburg verwies wie schon früher auf erhebliche Ermittlungs- und Beweisschwierigkeiten und beabsichtigte daher, von der Verfolgung von Rückforderungsansprüchen abzusehen. Seitens des Bundes wurde jedoch unter ausdrücklicher Bezugnahme auf Art. 85 Abs. 4 Grundgesetz darauf hingewiesen, daß es bei der Geltendmachung solcher Ansprüche keinen Ermessensspielraum gebe.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Und ich füge ein Zweites an: Vom 9. bis 20. Mai 1977 hat es in Hamburg einen Streik gegeben, an dem viele tausend Studenten teilgenommen haben. Die Hamburger Landesregierung hat im Gegensatz zu Ihren Ausführungen, Herr Schmude, nicht nur auf Beweisschwierigkeiten abgehoben, sondern — wörtlich — von der „Gefahr einer erheblichen Unruhe" unter den Studenten für den Fall gesprochen, daß sie das Bundesgesetz anwenden würde.
Daraufhin hat Ihr Ministerium der Hamburger Landesregierung mitgeteilt — ich zitiere wörtlich —:
Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft vertritt die Auffassung, daß nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 2 BAföG kein Raum für allgemein- und hochschulpolitische sowie verwaltungsökonomische Erwägungen bestehe.
Ich meine, daß Sie hier auch hätten sagen müssen, daß die Kollegen von SPD und FDP im Ausschuß auf den Bundeszwang hingewiesen und Sie aufgefordert haben, in Zukunft ein solches unterschiedliches Verhalten nicht mehr zu dulden. Ich frage mich auch: Wo kommen wir eigentlich hin, wenn Gesetze nur dann angewandt werden, wenn es keine Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gibt?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wo kommen wir denn eigentlich hin, wenn einerseits die schleswig-holsteinische Landesregierung
im Interesse des Steuerzahlers Mittel von Studenten zurückfordert, die nicht studieren oder darüber hinaus sogar andere mit Gewalt am Studium hindern, und auf der anderen Seite die Hamburger Landesregierung, von SPD und FDP geführt, unter Hinweis auf erhebliche Unruhe darauf verzichtet, das Bundesgesetz anzuwenden?
Das ist die Wahrheit, und ich bedaure, Herr Bundesminister, daß Sie das Plenum zweimal in unrichtiger Weise informiert haben. Sie sollten sich korrigieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0815515200
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zur dritten Lesung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Zwei Enthaltungen. Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, es liegen noch zwei weitere Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt unter den Nrn. 2 bis 4 und 6 der Drucksache 8/2868, die Bundesregierung zu verschiedenen Maßnahmen aufzufordern und die Petitionen für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe? — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Der Ausschuß empfiehlt unter Nr. 5 der genannten Drucksache weiter, den Dritten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Drucksache 8/2269 — es handelt sich dabei um die Vorlage, die auf der Tagesordnung unter 11. b) aufgeführt ist —, zur Kenntnis zu nehmen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 30. Mai 1979, 13 Uhr ein.
Abschließend mache ich noch auf die 7. Bundesversammlung aufmerksam, die am nächsten Mittwoch, dem 23. Mai 1979, stattfindet.
Die Sitzung ist geschlossen.