Sehen Sie, jetzt machen Sie einen Fehler, indem Sie diesen Gesichtspunkt nicht im Zusammenhang mit den Überlegungen sehen, die der Kollege Schirmer soeben vorgebracht hat, als er sagte: Wir müssen bei den Einzelberatungen einmal feststellen, wieweit Ausgaben unmittelbar für sportliche Zwecke im Rahmen dieser Behandlung stärker berücksichtigt werden können als bisher. So wie Sie es formuliert haben, geht das weit über den Rahmen hinaus, der uns in diesen Diskussionen machbar erscheint. Hier könnten Sie nämlich alles mögliche mit absetzen, was wir dabei auf keinen Fall berücksichtigt wissen wollen.
Wir können darüber diskutieren, wenn eine größere Sportveranstaltung stattfindet und dabei entsprechende Einnahmen erzielt werden, aber die Ausgaben für diese Sportveranstaltung eine so hohe Summe ausmachen, daß ein Teil der wirtschaftlichen Einnahmen gebraucht wird, um sie zu finanzieren. Wenn es hier bessere Abgrenzungsmöglichkeiten gibt, sind wir gern bereit, darüber zu diskutieren. Wir sind aber nicht bereit, eine solche Pauschalgenehmigung zu erteilen.
Ich will zu den anderen Punkten nicht im Detail Stellung nehmen, sondern zum Schluß nur eine Anmerkung zu einer Frage machen. Hier teile ich die Auffassung, die Kollege Schirmer vertreten hat.
Wenn wir beispielsweise bei den Ausbildungskos sten eine generelle Ermächtigung vorsehen, wie halten Sie es dann eigentlich bei den Abteilungen in Sportvereinen, die Profisport oder Teilprofisport treiben? Sollen deren Ausbildungskosten, wenn sie mit einem anderen Amateurverein Sportler austauschen, absetzungsfähig oder nicht absetzungsfähig sein? Welchen Weg wollen Sie hier gehen? Das alles sind Fragen, die sich automatisch stellen und über die wir zu reden haben werden. Deshalb sollte man das nicht so pauschal anpacken, sondern es eher etwas detaillierter sehen.
Darüber, daß es hier Punkte gibt, die zusammen mit den Überlegungen, die im Sportbericht der Bundesregierung stehen, durchaus diskutiert werden müssen, sind wir uns einig, nur nicht in der pauschalen Form, wie Sie es vorsehen.
Über Schach ist bereits gesprochen worden. Als wir den Begriff „Sport" in die Abgabenordnung hineinbrachten, wollten wir ihn umfassend und nicht eingeschränkt sehen. Deshalb sind wir froh, daß bei Schach die Entscheidung bereits gefallen ist.
— Die Entscheidung ist insoweit gefallen, als bei dem gemeinsamen Gespräch deutlich geworden ist: das zweite soll folgen, damit wir einen Schritt weiterkommen.
Noch ein Wort zum letzten Punkt. Sie reden wieder von der Spendenbescheinigung. Das klingt ganz hervorragend. Aber wenn Sie wie ich sowohl mit Sportkreisen als auch mit Sportvereinen über die Spendenbescheinigung sprechen, werden Sie es immer wieder erleben, daß bei den Betroffenen die Meinung darüber, ob sie selbst die Ermächtigung zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen bekommen sollen oder nicht, unterschiedlich ist. Warum? Weil dies natürlich bedeutet, daß jeder kleine Sportverein dann auch im Hinblick darauf geprüft werden muß, ob er mit diesen Bescheinigungen entsprechend dem Gesetz umgegangen ist. Das bedeutet für ihn Verwaltungsaufwand, den er heute nicht hat, der heute über kommunale Einrichtungen oder wen sonst noch — abgewickelt wird.