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ID0815415300

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    Plenarprotokoll 8/154 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 154. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1979 Inhalt: Begrüßung der Präsidentin des Senats von Kanada, Frau Renaude Lapointe . . . . 12266 B Bericht zur Lage der Nation Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 12253 A Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . . 12266 C Mattick SPD . . . . . . . . . . 12279 C Hoppe FDP 12285 A Dr. Zimmermann CDU/CSU . . . . . 12289 B Friedrich (Würzburg) SPD . . . . . . 12296 C Dr. Wendig FDP 12301 C Franke, Bundesminister BMB . . . . . 12306 A Dr. Barzel CDU/CSU . . . . . . . . 12309 D Dr. Ehmke SPD 12315 D Dr. Abelein CDU/CSU 12322 D Ludewig FDP 12327 C Dr. Gruhl fraktionslos 12329 A Dr. Czaja CDU/CSU 12331 C Hofmann (Kronach) SPD . . . . . . 12335 C Graf Huyn CDU/CSU 12337 C Schulze (Berlin) SPD 12340 C Baron von Wrangel CDU/CSU . . . . . 12342 B Büchler (Hof) SPD . . . . . . . . . 12343 C Erklärungen nach § 35 GO Jäger (Wangen) CDU/CSU 12344 D Dr. Ehmke SPD 12345 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (UStG 1979) — Drucksache 8/1779 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2864 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2827 — Kühbacher SPD . . . 12345 D, 12347 B, 12353 C Di . Meyer zu Bentrup CDU/CSU . 12346 B, 12347 B Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . . 12347 C Dr. Kreile CDU/CSU 12348 B Frau Funcke FDP 12 357 B Matthöfer, Bundesminister BMF 12360 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1979 Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jenninger, Dr. Jobst, Röhner, Dr. George, Dr. Friedmann, Schröder (Lüneburg), Carstens (Emstek), Dr. von Wartenberg, Sauter (Epfendorf), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dregger, Kolb, Broll, Hanz, Spranger, Seiters, Glos, Susset, Dr. Waigel, Dr. Sprung, Dr. Warnke, Gerlach (Obernau), Dr. Miltner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/2780 — 12361 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung — Drucksache 8/2782 — 12362 A Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. März 1979 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/2786 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2826 — 12362 A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Sportvereine — Drucksache 8/2668 — Dr. Schäuble CDU/CSU 12362 C Schirmer SPD 12364 B Mischnick FDP 12365 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Niegel, Dr. Sprung, Dr. Stavenhagen, Damm, Biehle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 8/2727 —Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . . . 13368 C Wuttke SPD 13370 A Hoffie FDP 12371 B Beratung der Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2800 — 12373 A Nächste Sitzung 12373 C Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . . 12375*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1979 12253 154. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams *** 17. 5. Dr. van Aerssen *** 18.5. Dr. Ahrens ** 17. 5. Dr. Aigner *** 18. 5. Alber *** 18. 5. Dr. Bangemann *** 17. 5. Frau Benedix 18. 5. Dr. von Bismarck 18. 5. Dr. Böhme (Freiburg) 18.5. Frau von Bothmer ** 17. 5. Büchner (Speyer) * 18. 5. Dr. Dollinger 18. 5. Fellermaier *** 18. 5. Dr. Fuchs 18.5. Haberl 18. 5. Handlos * 18. 5. von Hassel 17. 5. Dr. Haussmann 18. 5. Frau Hürland 18. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete () entschuldigt bis einschließlich Katzer 18. 5. Dr. Klepsch *** 17. 5. Dr. h. c. Kiesinger 18. 5. Klinker 18.5. Kolb 13. 5. Frau Krone-Appuhn 17. 5. Lange** 13. 5. Lemp *** 18. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 17. 5. Lenzer *** 13.5. Lücker *** 18. 5. Müller (Bayreuth) 18. 5. Müller (Mülheim) *** 18. 5. Müller (Remscheid) 18. 5. Neumann (Bramsche) 17. 5. Offergeld 18.5. Rapp (Göppingen) 18. 5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 18. 5. Frau Schlei 18.5. Schreiber *** 18. 5. Dr. Schwörer'** 18. 5. Seefeld *** 18. 5. Dr. Starke (Franken) *** 18. 5. Frau Dr. Walz *** 17. 5. Wawrzik *** 18. 5. Weber (Heidelberg) 18. 5. Wohlrabe 18. 5. Würtz *** 17. 5. Zeitler 18. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der steuerlichen Behandlung der gemeinnützigen Sportvereine ist nicht neu. Seit den Beschlüssen der Deutschen Sportkonferenz vom 18. Juni 1971 in Kiel hat die Fraktion der CDU/CSU immer wieder versucht, jene damals einstimmig gefaßten Beschlüsse für steuerliche Erleichterungen für Sportvereine in diesem Hause einer Realisierung zuzuführen.
    Es sind in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt durch unser ständiges Drängen, schrittweise Verbesserungen erreicht worden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Gleichwohl mehren sich die Klagen von Sportvereinen über steuerliche Belastungen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Auch wahr!)

    Dies erklärt sich aus den gewaltig gestiegenen Aufgaben der Sportvereine und Sportverbände, die auf das erfreulich wachsende Bedürfnis von immer mehr Menschen nach sportlicher Betätigung zurückzuführen sind.
    Es kommt hinzu, daß die Kontrollen der Sportvereine durch die Steuerverwaltung offenbar zugenommen haben.
    Dies bestätigt, daß wir mit unseren seit Jahren gestellten Anträgen recht haben und daß wir insbesondere auch darin recht hatten und recht haben, daß die Abgabenordnung 1977 in der von der Mehrheit von SPD und FDP gegen unseren Antrag damals durchgesetzten Fassung für die Belange der gemeinnützigen Sportvereine unzureichend ist.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wir freuen uns, daß auch die Bundesländer diese Probleme zunehmend in der gleichen Weise wie wir sehen, wie das nicht nur aus den Beschlüssen der dritten Sportministerkonferenz, sondern auch — was in diesem Zusammenhang noch wichtiger ist — aus den Beschlüssen der Finanzministerkonferenz von Anfang dieses Monats sichtbar wird. Dies sind Fortschritte, die wir — jedenfalls zum Teil — als Erfolg unserer jahrelangen Bemühungen werten.
    Unser Antrag auf der Drucksache 8/2668 stimmt in der Zielsetzung mit der Initiative der Regierung des Landes Baden-Württemberg überein. Die Initiative des Landes Baden-Württemberg erstrebt steuerliche Erleichterungen für alle gemeinnützigen Vereine. Ich möchte hier ausdrücklich für die Fraktion der CDU/CSU erklären, daß wir diese Ausweitung begrüßen; denn die Probleme der Sportvereine stellen sich in der Tat für viele kulturelle Vereine ganz vergleichbar.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Wir treten mit derselben Entschiedenheit für steuerliche Erleichterungen auch für andere gemeinnützige Vereine ein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Steuerpolitik der CDU/CSU in bezug auf die Sportvereine ist von dem Gedanken geleitet, daß Sportförderung wegen der großen Bedeutung des



    Dr. Schäuble
    Sports für alle Menschen eine öffentliche Aufgabe ist. Nach unserem Verständnis soll sich die Sportförderung nach dem Subsidiaritätsprinzip auf die Förderung, nicht auf die Bevormundung der Sportvereine und Verbände konzentrieren. Sie soll für die Sportvereine mehr Freiräume durch weniger Steuerbelastung schaffen. Es ist ein Widerspruch, wenn der Staat, Bund, Länder und Gemeinden zusammengenommen, auf der einen Seite über 2 Milliarden DM an öffentlichen Mitteln jährlich für die Sportförderung gibt und auf der anderen Seite über die Besteuerung die Möglichkeiten der Sportvereine, sich durch Eigeninitiative und ehrenamtliches Engagement selbst Mittel zu beschaffen, wesentlich beschneidet. Der Staat nimmt so mit der einen Hand, was er mit der anderen Hand gibt. Dieser Widerspruch muß vor allem auch deshalb aufgelöst werden, weil die zunehmende bürokratische Gängelung des Sports die Bereitschaft der Menschen, idealistisch für den Sport und damit für die Allgemeinheit tätig zu sein, behindert. Wir von der CDU/CSU aber wollen das ehrenamtliche Engagement, ohne das eine freie Gesellschaft nicht lebensfähig ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Deshalb beantragen wir, daß für Auf wandsentschädigungen für ehrenamtliche Übungs-, Organisations-und Jugendleiter ein Steuerfreibetrag von 3 600 DM jährlich eingeführt wird. Die heutige Regelung mit der Werbekostenpauschale von 25 °/o hat sich als unzureichend herausgestellt, weil sie eben nicht verhindert, daß der Sportverein für seine Übungsleiter auch bei geringfügigen Bezügen entweder Lohnsteuer abführen muß und dafür gegebenenfalls in Haftung genommen wird oder der ehrenamtlich Tätige selbst wegen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit eine Einkommensteuererklärung fertigen muß.
    Wir haben im übrigen in unserem Einkommensteuergesetz Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit etwa in einem Kommunalparlament bis zu den vergleichbaren Obergrenzen von der Besteuerung freigestellt. Die CDU/CSU ist der Auffassung, daß das ehrenamtliche Engagement in einem gemeinnützigen Verein so wichtig ist wie in der kommunalen Selbstverwaltung.
    Um die Abgrenzung der steuerunschädlichen Zweckbetriebe haben wir ja schon im Rahmen der Verabschiedung der AO '77 miteinander gerungen. SPD und FDP haben damals unseren Antrag abgelehnt, Einkünfte, die gemeinnützige Sportvereine durch Nebenleistungen im Rahmen von sportlichen Maßnahmen und sportlichen Veranstaltungen erzielen, als Zweckbetriebe im § 668 Abgabenordnung von der Besteuerung zu befreien. Wir haben zwar damals durch unseren Antrag als Ergebnis erreicht, daß die Freigrenze für solche Einkünfte auf 12 000 DM jährlich angehoben ist, aber unsere damalige Warnung, daß eine solche Freigrenze die Probleme nicht befriedigend lösen werde, hat sich mittlerweile bestätigt. Dabei haben wir die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen immer sehr ernst genommen.
    Ich bin auch heute noch der Auffassung, daß die Formulierung unseres Antrags bei der Verabschiedung der AO '77, über den wir am 27. November 1975 diskutiert haben, solche Wettbewerbsverzerrungen ausschließen würde.
    Wir haben in unserem heute zu beratenden Antrag unter Ziffer 2 eine Formulierung aus dem Steuermemorandum des Deutschen Sportbundes übernommen. Wir gehen davon aus, daß in den Ausschußberatungen bei gutem Willen aller Beteiligten eine Gesetzesformulierung zu finden sein wird, die den Sportvereinen hilft und gleichwohl Wettbewerbsverzerrungen vermeidet.
    Wir wollen drittens, daß der Ersatz von Ausbildungskosten bis zu einer Obergrenze von 20 000 DM, die einem anderen gemeinnützigen Verein für Sportler erstattet werden, nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit für den erstattenden Verein führen. Diese Klarstellung ist notwendig, weil wir im Zuge der Talentförderung und der Leistungskonzentration immer wieder Fälle haben, in denen jungen nachwachsenden Talenten der Vereinswechsel wegen besserer Trainingsbedingungen oder auch im Zuge der beruflichen oder schulischen Ausbildung empfohlen werden muß. Damit durch einen solchen Vereinswechsel dem abgebenden Verein, häufig genug ländlichen Vereinen, die Früchte jahrelanger Arbeit nicht verlorengehen, muß ein gewisser Kostenersatz der Ausbildungskosten möglich sein.
    Die Finanzverwaltung hat sich, um zu unserem vierten Punkt zu kommen, bis heute auf den Standpunkt gestellt, daß Schach- und Modellflugsport nicht unter dem Begriff Sport im Sinne der Abgabenordnung fallen würden. Nach meiner eigenen Erinnerung entspricht die Finanzverwaltung damit nicht dem Willen, den wir damals im Finanzausschuß bei der Formulierung des § 52 gemeinsam gehabt haben. Denn wir wollten ja durch die Einfügung des Begriffes „Sport" ohne weitere Zusätze gerade eine einschränkende Definition des Sports in den Gemeinnützigkeitsbestimmungen vermeiden. In der Sache selbst, daß nämlich Schach- und Modellflugsport als gemeinnützig anerkannt werden sollen, zeichnet sich offenbar zunehmend Einigkeit ab, so daß wir auf eine Annahme unseres Antrages auch in diesem Punkt hoffen und im übrigen gemeinsam darüber nachdenken können, ob wir wirklich § 52 der Abgabenordnung entsprechend ändern müssen. Ich selbst würde dies nur dann tun wollen, wenn wir tatsächlich nicht im Wege der Interpretation des Begriffes „Sport" das Problem lösen können. Denn ich fürchte, daß wir über eine neue ergänzende Bestimmung wieder die Tür für neue und dann auch einschränkende Definition dessen, was Sport ist, in der Abgabenordnung öffnen.
    Wir wollen schließlich fünftens den gemeinnützigen Sportvereinen die Spendenbescheinigungskompetenz bis zu einer Obergrenze von 600 DM je Spender jährlich gewähren. Wir greifen damit einen Antrag auf, den wir bereits 1974 im Bundestag gestellt haben und den — Frau Kollegin Funcke sehe ich im Augenblick nicht, aber Frau Matthäus-Maier — ja auch die FDP in ihr Sportprogramm 1974 schon übernommen hat.

    (Zuruf)




    Dr. Schäuble
    Ich bitte um Entschuldigung, Frau Präsidentin, ich habe hinten keine Augen.
    Das Argument, die Sportvereine könnten ja auch heute steuerlich abzugsfähige Spenden bekommen, wenn diese ihnen über eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zugeleitet werden, ist theoretisch natürlich richtig. Es übersieht aber, daß die Möglichkeit der Vereine, Spenden zu sammeln, in der Praxis sehr erschwert wird, wenn diese Spenden vom Spender erst der jeweiligen Gemeindeverwaltung zugeleitet werden müssen. Im übrigen finden wir, daß das Mißtrauen gegenüber den Sportvereinen unangebracht ist, die Sportvereine würden eine ordnungsgemäße Abwicklung des Spendenbescheinigungsverfahrens nicht gewährleisten können. Meine Damen und Herren, wir trauen den politischen Parteien die ordnungsgemäße Abwicklung zu. Warum sollen wir den Sportvereinen nicht ebensoviel Vertrauen entgegenbringen? Wann immer man über die Sportförderung spricht, sollte man von seiten der Politiker den Sportverbänden und -vereinen, vor allem ihren vielen ehrenamtlichen Helfern, Dank sagen. Sie alle erbringen eine ungeheuer große Leistung für den freien Sport und damit für unsere freiheitliche Lebensform.

    (Allgemeiner Beifall)

    Mit dem Grundsatz, daß wir die gemeinnützigen Sportvereine möglichst von der Besteuerung freihalten wollen, entsprechen wir dieser Dankespflicht und ermuntern im übrigen eben diese Bereitschaft zum uneigennützigen Einsatz für die Allgemeinheit.
    Unser Antrag dient diesem Ziel. Er bietet die Chance, frühere Entscheidungen zu korrigieren. Er bietet insbesondere den Kollegen der Koalitionsfraktionen die Chance, ihre sportfreundlichen Erklärungen außerhalb dieses Hauses durch ein entsprechendes Abstimmungsverhalten in diesem Hause zu realisieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schirmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedel Schirmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem weitgehend steuerpolitischen Beitrag des Kollegen Dr. Schäuble bleibt es dennoch dabei, daß es hier um den Sport und um seine öffentliche Förderung und nicht entscheidend um Steuerpolitik geht. Lassen Sie uns diesen Schwerpunkt also richtig sehen und setzen.
    Die Qualität und die Höhe der Sportförderung in der Bundesrepublik Deutschland sind weltweit anerkannt. Seit 1969 wurden die Fördermittel des Bundes vervierfacht und betragen heute etwa 250 Millionen DM. Zu den Zuständigkeiten in der Sportförderung gehören auch die im Steuerrecht zu treffenden Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert worden sind. Ich erinnere an die umfassende Formulierung für Sport in der Abgabenordnung und die daraus abzuleitende breitere Gemeinnützigkeit für den Amateursport. Ich erinnere auch an die seit 1974 geltende steuerliche Begünstigung für Übungsleiter in den Sportorganisationen. Da sich die Zahl der sportlich aktiven Bürger erfreulich und ständig stark erhöht hat, sind nun weiterführende Maßnahmen auf diesem Felde geboten. Konkrete Anregungen dazu hat uns zuletzt das Präsidium des Deutschen Sportbundes am 24. April 1979 hier in Bonn vor der SPD-Bundestagsfraktion gegeben. Inzwischen wurden die Beratungen auf der Grundlage dieser Wünsche mit der Bundesregierung geführt, deren Ergebnisse vorliegen. Wir begrüßen die Bereitschaft des Bundesfinanzministers, besonders die in den Bereichen des Breiten- und Freizeitsports tätigen Vereine durch weitere steuerliche Vergünstigungen zu unterstützen, wie das in seinem an uns gerichteten und inzwischen ja auch veröffentlichten Schreiben deutlich geworden ist. Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, daß die sportliche, kulturelle und gesellige Tätigkeit der Amateursportvereine grundsätzlich und dauerhaft abgabenfrei sein muß.
    Diese Auffassung hat sich auch in dem jetzt vorliegenden Bericht zum Umsatzsteuergesetz 1979 niedergeschlagen, in dem das gemeinnützige Wirken der Sportvereine besonders anerkannt und durch großzügige Befreiungsregelungen unterstützt wird. Durch die Vorlage eines Gesetzentwurfes werden wir alsbald weitere Verbesserungen für den Amateursport anstreben und — ich bin dessen sicher — auch erreichen. Dabei gehen wir davon aus, daß dazu eine Verbindung mit dem hier zu behandelnden Antrag erreichbar sein sollte. Zu diesem Antrag haben die Ergebnisse der Finanzministerkonferenz vom 4. Mai 1979, also vor wenigen Tagen, einmal mehr deutlich gemacht, daß die der CDU/CSU angehörenden Minister der Länder ihren antragsfreudigen Kollegen in Bonn nicht folgen.

    (Huonker [SPD] : Sehr richtig!)

    Das ist nicht neu. So hat die CDU/CSU in der 6. Legislaturperiode einen Antrag eingebracht, der durch Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für Professionale Fußballbundesligaclubs Steuervergünstigungen forderte.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Reden Sie doch einmal zum Antrag!)

    — Herr Kollege Dr. Schäuble, daß Ihnen die Erinnerung daran nicht gut gefällt, kann ich mir sehr gut vorstellen.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Haben Sie denn unseren Antrag gelesen, Herr Schirmer?)

    Dennoch ist diese Erinnerung dringend geboten, weil der Zusammenhang mit dem, was hier zur Beratung ansteht, unmittelbar ist.

    (Tillmann [CDU/CSU] : Wie ist das denn mit der Führungsrolle des Bundesfinanzministers, Herr Schirmer? — Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Sprechen Sie doch einmal zu unserem Antrag!)

    Lassen Sie mich also an diese damaligen Anträge erinnern, die von Ihnen offenbar nicht mehr so gern gehört werden.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Er hat ihn gar nicht gelesen und auch nicht verstanden!)




    Schirmer
    Bis heute haben Sie darüber kein Wort mehr gesagt. Solche kurzatmigen, dem Amateursport nicht dienenden, sondern vordergründig auf Effekthascherei angelegten Anträge nutzen dem Sport nicht, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Tillmann [CDU/CSU]: Das ist unerhört!)

    Geboten sind vielmehr kontinuierliche und sachkundige Fördermaßnahmen.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Ist denn das Steuermemorandum der SPD auch Effekthascherei?)

    Das gilt besonders für die steuerliche Behandlung der Entgelte für Übungsleiter. Wir wünschen — zusammen mit dem Bundesfinanzminister —, daß die jetzt fünf Jahre alte Regelung verbessert wird. Dabei kommt es darauf an, eine wirksame, unbürokratische, praxisnahe, der konkreten Wirklichkeit in den Vereinen entsprechende und auch in ihrer Summe zu erhöhende Regelung für die Übungsleiter zu erreichen. Solche fortwährende und auszubauende Sportförderung darf uns jedoch nicht zu einseitigen Fehlentscheidungen veranlassen, die gesamtpolitisch unvertretbar wären.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Es kann nicht ernsthaft erwogen werden, meine Damen und Herren, daß Sportvereine in keinem Fall Steuern zahlen sollen, wenn sie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sofern die Gewinne den Vereinszwecken zugeführt werden. Dadurch würde eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Klein- und Mittelbetrieben, z. B. den Einzelhandelsgeschäften und den Gastwirtschaften, herbeigeführt, die unvertretbar und wohl auch rechtlich unhaltbar wäre.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    In der Begründung zu diesem Antrag sagt die CDU/CSU — Herr Dr. Schäuble hat dies heute noch einmal zu begründen versucht —, daß die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung nicht gegeben sei. Zu einem gleichen, jedoch weniger weitgehenden Antrag des Landes Baden-Württemberg hat die CSU-Regierung des Freistaates Bayern vor ganz kurzer Zeit erklärt, daß dieser Vorschlag die Interessen der konkurrierenden Wirtschaftsbetriebe nichtgemeinnütziger Steuerpflichtiger nicht in angemessener Weise berücksichtige. Hier bringt die bayerische Landesregierung genau die Bedenken, die auch wir haben, zum Ausdruck. Deshalb, so fährt die Bayerische Staatsregierung fort, könne sie nur zustimmen, wenn ein Freibetrag dort entsprechend gekürzt werde. Die CDU-Opposition im Bundestag steht also mit dieser Forderung allein da. Die Unhaltbarkeit dieses Antrages ist nun vor wenigen Tagen von Ihren eigenen Parteifreunden bescheinigt worden. Wir werden uns dagegen zu überlegen haben, ob ein bestimmter Teil der durch sportliche Veranstaltungen entstehenden Kosten mit den Werbeeinnahmen verrechnet und so deren Besteuerung vermindert werden kann.
    Nach Ziffer 3 des CDU/CSU-Antrages soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß der Ersatz von Ausbildungskosten bis zu einer Obergrenze von 20 000 DM, die einem gemeinnützigen Verein für einen Sportler erstattet werden, nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit führt. Der Sprecher der CDU/CSU hat dies noch einmal ausgeführt. Im Klartext muß das doch wohl heißen, daß das leider in einigen Sparten des Amateursports geübte Verfahren, Ablösesummen für den Vereinswechsel von Sportlern zu zahlen, nun staatlich begünstigt werden soll. Damit würden wir dazu beitragen, daß der persönliche Wille des Amateursportlers nebensächlich und die finanziellen Erwägungen von Vereinsvorständen entscheidend würden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Tillmann [CDU/CSU]: Überhaupt keine Rede davon !)

    Ich darf in aller Deutlichkeit sagen: die SPD wird solche Bestrebungen nicht verfolgen, weil wir das, was wir im Berufssport im höchsten Maße als unerfreulich und oftmals inhuman betrachten und was oft und öffentlich als „Spielerverkauf", manchmal gar als „Menschenhandel" bezeichnet wird, nicht auch noch durch unsere staatlichen Entscheidungen fördern wollen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Tillmann [CDU/CSU] : Nichts als Polemik!)

    Die CDU/CSU mag einen solchen Beitrag zur Kommerzialisierung des Amateursports für wünschenswert halten. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
    Meine Damen und Herren, der Bundesfinanzminister und die SPD-Bundestagsfraktion sind sich einig, daß das Schachspiel als gemeinnützig anerkannt werden soll. Wir werden bei den bevorstehenden Gesetzesberatungen intensiv und wohlwollend prüfen, ob dies auch für den Modellflugsport gelten soll.
    Die Forderung nach Spendenbescheinigungskompetenz für Sportvereine wurde erst kürzlich erneut einstimmig von der Länderfinanzministerkonferenz abgelehnt, also auch mit den Stimmen der Finanzminister von CDU und CSU.

    (Zuruf von der SPD: Auch von BadenWürttemberg!)

    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird weiterhin alles tun, um den berechtigten Belangen des Amateursports auch in der Steuergesetzgebung Rechnung zu tragen. Der Sport muß wissen, daß wir ein verläßlicher Partner für ihn bleiben. Mit Anträgen der CDU/CSU-Opposition, die nach einhelliger Meinung der Sachkundigen zumeist nicht realisierbar sind, ist niemandem gedient. Wir stimmen dem Überweisungsvorschlag zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)