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ID0815415000

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    Plenarprotokoll 8/154 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 154. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1979 Inhalt: Begrüßung der Präsidentin des Senats von Kanada, Frau Renaude Lapointe . . . . 12266 B Bericht zur Lage der Nation Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 12253 A Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . . 12266 C Mattick SPD . . . . . . . . . . 12279 C Hoppe FDP 12285 A Dr. Zimmermann CDU/CSU . . . . . 12289 B Friedrich (Würzburg) SPD . . . . . . 12296 C Dr. Wendig FDP 12301 C Franke, Bundesminister BMB . . . . . 12306 A Dr. Barzel CDU/CSU . . . . . . . . 12309 D Dr. Ehmke SPD 12315 D Dr. Abelein CDU/CSU 12322 D Ludewig FDP 12327 C Dr. Gruhl fraktionslos 12329 A Dr. Czaja CDU/CSU 12331 C Hofmann (Kronach) SPD . . . . . . 12335 C Graf Huyn CDU/CSU 12337 C Schulze (Berlin) SPD 12340 C Baron von Wrangel CDU/CSU . . . . . 12342 B Büchler (Hof) SPD . . . . . . . . . 12343 C Erklärungen nach § 35 GO Jäger (Wangen) CDU/CSU 12344 D Dr. Ehmke SPD 12345 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (UStG 1979) — Drucksache 8/1779 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2864 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2827 — Kühbacher SPD . . . 12345 D, 12347 B, 12353 C Di . Meyer zu Bentrup CDU/CSU . 12346 B, 12347 B Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . . 12347 C Dr. Kreile CDU/CSU 12348 B Frau Funcke FDP 12 357 B Matthöfer, Bundesminister BMF 12360 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1979 Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jenninger, Dr. Jobst, Röhner, Dr. George, Dr. Friedmann, Schröder (Lüneburg), Carstens (Emstek), Dr. von Wartenberg, Sauter (Epfendorf), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dregger, Kolb, Broll, Hanz, Spranger, Seiters, Glos, Susset, Dr. Waigel, Dr. Sprung, Dr. Warnke, Gerlach (Obernau), Dr. Miltner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/2780 — 12361 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung — Drucksache 8/2782 — 12362 A Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. März 1979 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/2786 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2826 — 12362 A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Sportvereine — Drucksache 8/2668 — Dr. Schäuble CDU/CSU 12362 C Schirmer SPD 12364 B Mischnick FDP 12365 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Niegel, Dr. Sprung, Dr. Stavenhagen, Damm, Biehle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 8/2727 —Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . . . 13368 C Wuttke SPD 13370 A Hoffie FDP 12371 B Beratung der Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2800 — 12373 A Nächste Sitzung 12373 C Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . . 12375*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1979 12253 154. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams *** 17. 5. Dr. van Aerssen *** 18.5. Dr. Ahrens ** 17. 5. Dr. Aigner *** 18. 5. Alber *** 18. 5. Dr. Bangemann *** 17. 5. Frau Benedix 18. 5. Dr. von Bismarck 18. 5. Dr. Böhme (Freiburg) 18.5. Frau von Bothmer ** 17. 5. Büchner (Speyer) * 18. 5. Dr. Dollinger 18. 5. Fellermaier *** 18. 5. Dr. Fuchs 18.5. Haberl 18. 5. Handlos * 18. 5. von Hassel 17. 5. Dr. Haussmann 18. 5. Frau Hürland 18. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete () entschuldigt bis einschließlich Katzer 18. 5. Dr. Klepsch *** 17. 5. Dr. h. c. Kiesinger 18. 5. Klinker 18.5. Kolb 13. 5. Frau Krone-Appuhn 17. 5. Lange** 13. 5. Lemp *** 18. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 17. 5. Lenzer *** 13.5. Lücker *** 18. 5. Müller (Bayreuth) 18. 5. Müller (Mülheim) *** 18. 5. Müller (Remscheid) 18. 5. Neumann (Bramsche) 17. 5. Offergeld 18.5. Rapp (Göppingen) 18. 5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 18. 5. Frau Schlei 18.5. Schreiber *** 18. 5. Dr. Schwörer'** 18. 5. Seefeld *** 18. 5. Dr. Starke (Franken) *** 18. 5. Frau Dr. Walz *** 17. 5. Wawrzik *** 18. 5. Weber (Heidelberg) 18. 5. Wohlrabe 18. 5. Würtz *** 17. 5. Zeitler 18. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Bundesfinanzminister Matthöfer.


Rede von Hans Matthöfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch das Umsatzsteuergesetz, das heute verabschiedet werden soll, wird das deutsche Umsatzsteuerrecht an die 6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in den Europäischen Gemeinschaften angepaßt. Mit diesem weiteren Harmonisierungsschritt bei der Umsatzsteuer sind wir dem Ziel, die innergemeinschaftlichen Steuergrenzen zu beseitigen, ein gutes Stück nähergekommen. Der Wegfall der Steuergrenzen innerhalb der Gemeinschaft, der insbesondere die Besteuerung der Einfuhren und die Steuerbefreiung der Ausfuhren entbehrlich macht, ist keine Utopie mehr.
Dieser Erfolg sollte uns nicht darüber hinwegtäuschen, daß eine weitere und überaus schwierige Aufgabe noch vor uns steht — Frau Funcke hat bereits darauf hingewiesen —: die Angleichung der
Steuersätze in den Mitgliedstaaten. Diese letzte Strecke auf dem Wege zur vollen Umsatzsteuerharmonisierung wird bei allen Mitgliedstaaten noch große Anstrengungen und Kompromißbereitschaft erfordern. Das Ausmaß der noch zu bewältigenden Steuersatzharmonisierung wird deutlich, wenn man bedenkt, daß in den neun Mitgliedstaaten gegenwärtig mehr als 20 verschiedene Steuersätze angewandt werden. Zur Steuersatzharmonisierung liegt eine Beschlußempfehlung des Finanzausschusses vor, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich in den Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß die ermäßigt besteuerten Umsätze zunächst noch ohne Angleichung der Steuersätze vereinheitlicht werden. Ich begrüße diese Empfehlung, muß aber darauf aufmerksam machen, daß es große Schwierigkeiten bei diesem ersten Schritt in Richtung der Steuersatzharmonisierung geben wird. Die Vorstellungen darüber, welche Umsätze aus sozial-, struktur-, kulturpolitischen oder sonstigen Erwägungen dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden sollen, gehen in den Mitgliedstaaten weit auseinander. Dazu kommt, daß die Auswirkungen auf das Steueraufkommen, die mit einer solchen Maßnahme verbunden sind, in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sein können. Das möge Ihnen zeigen, daß ein solcher Auftrag an die Bundesregierung, so sehr er von der Sache her berechtigt ist, sicher nicht von heute auf morgen wird erfüllt werden können.
Die Ausschüsse, insbesondere der federführende Finanzausschuß, haben auf Grund einer sehr ausführlichen Beratung dieses umfangreiche Gesetz fertig gemacht. Ich darf Ihnen dafür namens der Bundesregierung danken und darf auch an dieser Stelle den beteiligten Beamten für die enorme Arbeit sehr herzlich danken, die sie hier investiert haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich hoffe, daß der Bundesrat noch vor der Sommerpause dem Gesetz zustimmen wird, zumal die überwiegende Zahl seiner Änderungsvorschläge in der vorliegenden Beschlußempfehlung des Finanzausschusses berücksichtigt ist. Nur dann haben Wirtschaft und Finanzverwaltung eine ausreichende Vorlaufzeit, um sich auf das geänderte Umsatzsteuerrecht einzustellen. Der Entwurf der Bundesregierung beschränkt sich wegen des erwähnten Zeitdrucks auf das Notwendigste. Er enthält die Anpassung unseres Umsatzsteuerrechts an die 6. Richtlinie. Er sieht Maßnahmen vor, die aus Gründen der Wettbewerbsneutralität geboten sind. Er übernimmt bereits praktizierte Vereinfachungen und Erleichterungen in das Gesetz.
Die Bundesregierung dankt dem federführenden Finanzausschuß auch dafür, daß er dieser Konzeption mit der uns vorliegenden Beschlußempfehlung im wesentlichen gefolgt ist. Zahlreiche Wünsche nach Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit dem Entwurf konnten leider nicht aufgegriffen werden. Sozial-, wirtschafts-, kultur- und agrarpolitische Gründe für Umsatzsteuervergünstigungen lassen sich sicher in Fülle anführen. Aber Zurückhaltung ist hier von der Sache her geboten. Umsatzsteuer, die als allgemeine Verbrauchsteuer den Letztverbrau-



Bundesminister Matthöfer
cher belastet, ist für die Begünstigung bestimmter Wirtschaftszweige grundsätzlich kein geeignetes Instrument. Außerdem sollte bedacht werden, daß fast jede Steuervergünstigung unserem Ziel zuwiderläuft, Wirtschaft, steuerberatende Berufe und Steuerverwaltungen nicht mit neuen Komplizierungen zu belasten.
Die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses weicht in verschiedenen Einzelfragen von der Regierungsvorlage ab. Ich nenne die vorgesehene Erweiterung der Steuerbefreiung der Altenheime, die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes für Betriebshelfergestellung an die Sozialversicherungsträger, die großzügigere Kleinunternehmerregelung sowie die Erweiterung des Kreises der Vierteljahreszahler durch Anhebung der maßgeblichen Umsatzsteuergrenze von 2 400 auf 6 000 DM. Damit sind zwar Steuerausfälle verbunden; sie halten sich haushaltsmäßig aber gerade noch im vertretbaren Rahmen. Vor allem will ich betonen, daß das durch die Harmonisierung komplizierter gewordene Umsatzsteuerrecht mit den genannten Maßnahmen wenigstens teilweise wieder vereinfacht wird. Das kommt meinem Anliegen entgegen, soweit wie möglich auf vereinfachende steuerliche Regelungen hinzuwirken.
Allerdings zwingt auch das Umsatzsteuergesetz dazu, die Forderungen und Wünsche nach Steuervereinfachung an der Realität wirtschaftlichen Handelns zu messen. In der Praxis werden mehr als 80 % der Fälle ohne Komplikationen gehandhabt. Mit etlichen, notwendigerweise nicht leicht verständlichen Regelungen müssen schwierige und atypische Sachverhalte erfaßt werden, die im Bereich einzelner Unternehmenszweige bei besonderer Gestaltung der Umsätze auftreten. Darüber hinaus müssen auch hier Ausnahmen von der Regelbesteuerung im Interesse etwa der Wirtschaftsförderung und im sozialen Interesse berücksichtigt werden. Schließlich ist eine Abgrenzung von in der Lebenswirklichkeit dicht beieinander liegenden Bereichen und Tätigkeiten unternehmerischer und nichtunternehmerischer Natur notwendig.
Dieser Gesetzentwurf wurde im Finanzausschuß auf Vereinfachungsmöglichkeiten abgeklopft. Ich erwähnte schon die Erhöhung der Vorjahressteuergrenze für Vierteljahreszahler. Dadurch wird — ich glaube, der Abgeordnete Kühbacher hat schon darauf hingewiesen — die Zahl der zu bearbeitenden Voranmeldungen um jährlich 3,2 Millionen vermindert. Dafür nehmen wir im Jahr der Einführung eine einmalige Minderung des Umsatzsteueraufkommens von 300 Millionen DM in Kauf. Die Anhebung der Umsatzfreigrenze für Kleinbetriebe von 18 000 auf 20 000 DM wird eine ganze Reihe weiterer Kleinunternehmer umsatzsteuerlich freistellen und Arbeitsaufwand sowohl bei diesem Personenkreis als auch bei der Verwaltung einsparen.
Mehr Klarheit für die Beteiligten bringt die Einbeziehung der kleinen Unternehmen in die normale Besteuerung auf Grund des Vorjahresumsatzes anstatt des Umsatzes des laufenden Jahres. Schließlich sollen von der Genehmigung der Istversteuerung Geschäftsveräußerungen ausgenommen werden. Dadurch entsteht bei einer Geschäftsveräußerung ge-
gen Rente oder längerfristige Raten die Umsatzsteuer sofort. Eine jahrelange Überwachung durch die Finanzverwaltung wird vermieden. Ebenso entfällt für die Steuerpflichtigen die Abgabe von Steuererklärungen.
Die Umsetzung der 6. Richtlinie ins nationale Recht gibt nur Anschauungsunterricht für die These, daß die EG-Harmonisierung neben unbestreitbaren Vorzügen leider auch Komplizierungen mit sich bringt. Jede Änderung eines bestehenden Steuergesetzes bürdet Wirtschaft, steuerlichen Beratern und den Finanzbehörden für eine Übergangszeit selbstverständlich zusätzliche Arbeit auf. Auch das Umsatzsteuergesetz 1980 wird Zweifelsfragen aufwerfen. Ich kann Ihnen versichern, daß ich mich — zusammen mit meinen Kollegen aus den Ländern — bemühen werde, bei auftretenden Unklarheiten in der ,Auslegung des neuen Gesetzes durch Übergangsregelungen im Verwaltungswege so rasch wie möglich zu helfen.
Ich bedanke mich für die geleistete Arbeit und bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich schließe die Aussprache.
    Wer dem Gesetz in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das Gesetz ist mit den Stimmen von SPD und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich darf noch darauf hinweisen, daß der Ausschuß auf der Drucksache 8/2827 zwei Beschlußempfehlungen vorgelegt hat, nämlich eine Entschließung und die Bitte, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Kann ich gemeinsam über diese beiden Vorschläge abstimmen lassen? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Wer den Beschlußempfehlungen zustimmt, gebe bitte das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe nunmehr die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jenninger, Dr. Jobst, Röhner, Dr. George, Dr. Friedmann, Schröder (Lüneburg), Carstens (Emstek), Dr. von Wartenberg, Sauter (Epfendorf), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dregger, Kolb, Broll, Hanz, Spranger, Seiters, Glos, Susset, Dr. Waigel, Dr. Sprung, Dr. Warnke, Gerlach (Obernau), Dr. Miltner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes
    — Drucksache 8/2780 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Finanzausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß gemäß I 96 GO



    Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung
    — Drucksache 8/2782 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
    Ich frage, ob dazu das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates liegen Ihnen vor: zu Tagesordnungspunkt 4 an den Finanzausschuß als den federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Wirtschaft und an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung; zu Punkt 5 der Tagesordnung an den Rechtsausschuß. Ich frage, ob andere Vorschläge gemacht werden. — Das ist nicht der Fall. Ich sehe und höre keinen Widerspruch gegen die Überweisungsvorschläge des Ältestenrats. Damit ist die Überweisung beschlossen.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    a) Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. März 1979 eingegangenen Petitionen
    — Drucksache 8/2786 —
    b) Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
    — Drucksache 8/2826 —
    Der Frau Berichterstatterin danke ich für den Bericht. Eine Ergänzung des Berichts wird nicht gewünscht.
    Meine Damen und Herren, ich frage, ob Bedenken bestehen, daß wir gemeinsam über die Punkte 6 a und b abstimmen. — Das ist offensichtlich nicht der Fall. Wer den Vorschlägen zu den Tagesordnungspunkten 6 a und b zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so gebilligt.
    Ich rufe nunmehr den Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU
    Steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Sportvereine
    — Drucksache 8/2668 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß (federführend)

    sportausschuß
    Haushaltsausschuß
    Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit Kurzbeiträgen vereinbart worden. Ich gehe davon aus, daß das Haus das ausdrücklich billigt. Zur Begründung des Antrags und in der Aussprache hat der Abgeordnete Schäuble das Wort.