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ID0815410000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/154 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 154. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1979 Inhalt: Begrüßung der Präsidentin des Senats von Kanada, Frau Renaude Lapointe . . . . 12266 B Bericht zur Lage der Nation Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 12253 A Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . . 12266 C Mattick SPD . . . . . . . . . . 12279 C Hoppe FDP 12285 A Dr. Zimmermann CDU/CSU . . . . . 12289 B Friedrich (Würzburg) SPD . . . . . . 12296 C Dr. Wendig FDP 12301 C Franke, Bundesminister BMB . . . . . 12306 A Dr. Barzel CDU/CSU . . . . . . . . 12309 D Dr. Ehmke SPD 12315 D Dr. Abelein CDU/CSU 12322 D Ludewig FDP 12327 C Dr. Gruhl fraktionslos 12329 A Dr. Czaja CDU/CSU 12331 C Hofmann (Kronach) SPD . . . . . . 12335 C Graf Huyn CDU/CSU 12337 C Schulze (Berlin) SPD 12340 C Baron von Wrangel CDU/CSU . . . . . 12342 B Büchler (Hof) SPD . . . . . . . . . 12343 C Erklärungen nach § 35 GO Jäger (Wangen) CDU/CSU 12344 D Dr. Ehmke SPD 12345 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (UStG 1979) — Drucksache 8/1779 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2864 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2827 — Kühbacher SPD . . . 12345 D, 12347 B, 12353 C Di . Meyer zu Bentrup CDU/CSU . 12346 B, 12347 B Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . . 12347 C Dr. Kreile CDU/CSU 12348 B Frau Funcke FDP 12 357 B Matthöfer, Bundesminister BMF 12360 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1979 Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jenninger, Dr. Jobst, Röhner, Dr. George, Dr. Friedmann, Schröder (Lüneburg), Carstens (Emstek), Dr. von Wartenberg, Sauter (Epfendorf), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dregger, Kolb, Broll, Hanz, Spranger, Seiters, Glos, Susset, Dr. Waigel, Dr. Sprung, Dr. Warnke, Gerlach (Obernau), Dr. Miltner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/2780 — 12361 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung — Drucksache 8/2782 — 12362 A Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. März 1979 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/2786 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2826 — 12362 A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Sportvereine — Drucksache 8/2668 — Dr. Schäuble CDU/CSU 12362 C Schirmer SPD 12364 B Mischnick FDP 12365 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Niegel, Dr. Sprung, Dr. Stavenhagen, Damm, Biehle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 8/2727 —Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . . . 13368 C Wuttke SPD 13370 A Hoffie FDP 12371 B Beratung der Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2800 — 12373 A Nächste Sitzung 12373 C Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . . 12375*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 154. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1979 12253 154. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1979 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams *** 17. 5. Dr. van Aerssen *** 18.5. Dr. Ahrens ** 17. 5. Dr. Aigner *** 18. 5. Alber *** 18. 5. Dr. Bangemann *** 17. 5. Frau Benedix 18. 5. Dr. von Bismarck 18. 5. Dr. Böhme (Freiburg) 18.5. Frau von Bothmer ** 17. 5. Büchner (Speyer) * 18. 5. Dr. Dollinger 18. 5. Fellermaier *** 18. 5. Dr. Fuchs 18.5. Haberl 18. 5. Handlos * 18. 5. von Hassel 17. 5. Dr. Haussmann 18. 5. Frau Hürland 18. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete () entschuldigt bis einschließlich Katzer 18. 5. Dr. Klepsch *** 17. 5. Dr. h. c. Kiesinger 18. 5. Klinker 18.5. Kolb 13. 5. Frau Krone-Appuhn 17. 5. Lange** 13. 5. Lemp *** 18. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 17. 5. Lenzer *** 13.5. Lücker *** 18. 5. Müller (Bayreuth) 18. 5. Müller (Mülheim) *** 18. 5. Müller (Remscheid) 18. 5. Neumann (Bramsche) 17. 5. Offergeld 18.5. Rapp (Göppingen) 18. 5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 18. 5. Frau Schlei 18.5. Schreiber *** 18. 5. Dr. Schwörer'** 18. 5. Seefeld *** 18. 5. Dr. Starke (Franken) *** 18. 5. Frau Dr. Walz *** 17. 5. Wawrzik *** 18. 5. Weber (Heidelberg) 18. 5. Wohlrabe 18. 5. Würtz *** 17. 5. Zeitler 18. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf der Drucksache 8/2871 unter Ziffer 1. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe!

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Der Gallus stimmt dagegen! Das müßt Ihr ins Protokoll schreiben! — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Schande über den Bauernleger Gallus! — Ich stimme hier nicht ab, ich habe auch im Ausschuß nicht abgestimmt!)


Rede von Georg Gallus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über § 4 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den



Vizepräsident Frau Funcke
bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! —Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Vorhin hätten wir die Mehrheit gehabt! Da wäre es angenommen worden!)

Ich rufe nun die §§ 4 a bis 11 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Zu § 12 liegt auf der eben aufgerufenen Drucksache 8/2871, unter Ziffer 2 ein Änderungsantrag vor. Eine Begründung wird nicht gewünscht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über § 12 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die §§ 13 bis 30, das Zweite und das Dritte Kapitel, Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Damit beenden wir die zweite Beratung und treten in die
dritte Beratung
ein.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kreile.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhold Kreile


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 17. Mai 1977 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften die 6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern erlassen. Heute, auf den Tag genau zwei Jahre später, soll das deutsche Parlament das auf Grund dieser Richtlinie harmonisierte und neugestaltete deutsche Umsatzsteuergesetz verabschieden. Es steht zu erwarten und zu befürchten, daß die Bundesregierung und die SPD /FDP-Koalition dieses Umsatzsteuergesetz als ein europäisches Gesetz, als einen weiteren Schritt zu einem vereinten Europa feiern will und feiern wird. Wer aber solches gerade bei diesem Gesetz versucht, das eine beklemmende Mixtur aus europäischer Superbürokratie, kleinlichem Anpassungszwang, perfektionistischer Kasuistik und Überbelastung des Steuerbürgers darstellt, tut Europa, der europäischen Idee und ihrer Umsetzung in die staatliche Wirklichkeit bitter unrecht und erweist Europa einen schlechten Dienst. Dies, meine Damen und Herren, ist kein Gesetz, das man preisen kann, es ist nicht einmal ein Gesetz, das man, nimmt man es mit der Erfüllung der gesetzgeberischen Aufgabe ernst, noch hinnehmen kann. Verehrter Herr Kollege Kühbacher, die Handschrift von Steuer- bzw. Umsatzsteuerkennern trägt dieses Gesetz nicht.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Ich bin mir durchaus darüber im klaren, daß sich ein Teil dieser Kritik an dem neuen Umsatzsteuergesetz gegen die 6. EG-Richtlinie richtet, im Grunde sogar gegen die gesamte Richtlinienpraxis der EG-Kommission und des EG-Ministerrates, also gegen die überbordenden Ansprüche der EG-Exekutive. Gerade das aber ist nun in der Tat einer der Hauptvorwürfe, welcher der Bundesregierung, welcher dem Bundesfinanzminister — wenn ich auch einräume, Herr Matthöfer, nicht Ihnen persönlich, sondern Ihrem Vorgänger im Amt — gemacht werden muß: daß eine solche Richtlinie ausgehandelt wurde, daß einer solchen Richtlinie zugestimmt worden ist.
    Dabei ist der Grundgedanke der 6. Richtlinie zur Umsatzsteuerharmonisierung richtig und zu begrüßen. Um der Europäischen Gemeinschaft eigene Einnahmen zu ermöglichen, um sie von den bisherigen Finanzbeiträgen der Mitgliedstaaten unabhängig zu machen, sollte und mußte die Bemessungsgrundlage der einzelnen Umsatzsteuergesetze so vereinheitlicht werden, daß — unabhängig vom Steuersatz — überall dieselbe Belastung des letzten Verbrauchs herbeigeführt wird. Wie dieser Grundgedanke aber in die Tat umgesetzt wurde, ist für jedes Parlament der Europäischen Gemeinschaft erschreckend. Diese 6. Umsatzsteuerrichtlinie hat bei ihrer Umsetzung in die nationalen Rechte den europäischen Parlamenten wieder einmal — und diesmal mit besonderer Deutlichkeit — gezeigt, daß ihnen fast jegliche Gestaltungsmöglichkeit genommen worden ist, daß an die Stelle der parlamentarischen Gesetzgebung eine unkontrollierbare bürokratische Normensetzung getreten ist, daß das nationale Parlament zum Bestätigungsorgan ausgehandelter Regierungskompromisse geworden ist. Es war nur zu verständlich, daß deswegen die Französische Nationalversammlung in ihrer Sitzung vom 30. November 1978 das französische Anpassungsgesetz zur Harmonisierung der Umsatzsteuer mit beachtlicher Mehrheit abgelehnt hat.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Daß dann im Dezember eine Zustimmung erfolgte, die, wie die französische Presse so zutreffend schrieb, auf einem parlamentarischen Trick beruhte, nimmt dieser Ablehnung nichts von ihrer Bedeutung.
    Gerade kurz vor den Wahlen zum Europäischen Parlament erscheint es mir bedeutsam, die beachtlichen Gründe, die in der Französischen Nationalversammlung zu dieser Ablehnung geführt haben, auch hier in die Debatte einzuführen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Französischen Nationalversammlung, Jean Foyer, warf die Frage auf, wie weit die Befugnisse eines Parlaments gegenüber den vom EG-Ministerrat ausgehandelten Richtlinien noch gehen, wenn solche Richtlinien, einmal in Brüssel beschlossen, die Staaten der EG binden. Unter Zustimmung der Französischen Nationalversammlung gab er folgende Antwort — ich darf sie zitieren —:
    Wir stehen
    — sagte er im französischen Parlament —
    einem unheilvollen, ja sogar entarteten Mechanismus gegenüber. Wenn sich diese Praxis der Richtliniengesetzgebung fortsetzt, so wird bei allen Harmonisierungsmaßnahmen der Gesetzgeber so eingeschränkt, wie dies gegenwärtig



    Dr. Kreile
    bei der Ratifizierung von Verträgen der Fall ist, wo man nur mehr ja oder nein sagen kann. Dies ist eine Usurpation der gesetzgeberischen Befugnisse der Mitgliedsländer durch Exekutivorgane.
    Meine Damen und Herren, mir liegt daran, hier und heute klarzustellen, daß wir, ebenso wie die Französische Nationalversammlung, nicht gewillt sind, es hinzunehmen, daß bei Harmonisierungsgesetzen die Regierung bei jedem Beratungspunkt erklärt, hier sei kein Beratungsspielraum mehr gegeben, hier sei der Deutsche Bundestag gebunden, nur weil sie sich zu früh und ohne rechtzeitige weitere und endgültige Abstimmung mit den parlamentarischen Körperschaften der Bundesrepublik Deutschland bei ' den Verhandlungen in Brüssel gebunden hat.
    Gewiß, ein vereintes Europa, zu dem wir uns bekennen und das wir wollen, kann nur entstehen, wenn die nationalen Parlamente bereit sind, auf einen Teil ihrer Souveränität zugunsten einer übernationalen Organisation zu verzichten. Ein solcher Verzicht kann aber nicht auf die Dauer zugunsten eines Exekutivorgans erfolgen, sondern nur zugunsten eines Gremiums, das parlamentarischen Charakter hat, in welchem die frei gewählten Vertreter der europäischen Völker sitzen.
    Bis dahin aber kann der Bundesregierung für die künftige Richtlinienpraxis nicht nachdrücklich genug gesagt werden — und wir wissen doch jetzt schon, daß dieser 6. Richtlinie die 7., die 8., die 9., die 10., die 11. Richtlinie nachfolgen werden —, daß die Regierung durch ihre Erklärungen ein Parlament nicht bis in die geringsten und kleinsten Teilaspekte binden kann und darf. Man möge seitens der Bundesregierung einmal einen Blick über den Zaun werfen und sich die Praxis anderer Parlamente und anderer Regierungen der Europäischen Gemeinschaften ansehen. Dort wird während der Beratungen in Brüssel das Parlament konsultiert. Manche Länder gehen so weit, daß ihre Parlamente den Regierungen eine eng begrenzte Marschroute für die Verhandlungen in Brüssel mitgeben.
    Die hier vorgetragene Grundsatzkritik an der Richtlinienpraxis wäre nicht so deutlich ausgefallen, wenn nicht das Ergebnis dieser Richtlinie im Umsatzsteuerbereich so beklagenswert wäre. Ich habe mich manchmal gefragt, welche Überlegungen - sachgemäße können es nicht gewesen sein — der Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland wohl angestellt haben mag, als er beispielsweise einen Richtlinien-Artikel akzeptierte, der dann in der transformierten deutschen Fassung zum § 3 a dieses Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes geführt hat. Hier muß nun das deutsche Parlament bei der bevorstehenden Abstimmung beispielsweise definieren, was als der „Ort der sonstigen Leistung" zu verstehen ist. Ich fürchte, daß die Steuerpflichtigen nur schwer zu bewegen sein werden, Verständnis für diesen Wust an Definitionen, Begriffsbestimmungen und Begriffsverwirrungen aufzubringen. Ich könnte mir das Vergnügen machen — hoffentlich auch diesem Parlament —, hier den zwei Druckspalten in der amtlichen Drucksache umfassenden neuen § 3 a vorzulesen. Als Kostprobe mag der Hinweis auf dessen Absatz 3 genügen. In diesem Absatz 3 wird erklärt, daß dann, wenn der Empfänger eine in Absatz 4 bezeichnete Leistung erhält, alles abweichend von Absatz 1 beurteilt wird und daß selbstverständlich Absatz 2 unberührt bleibt.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Der Steuerpflichtige, der von so viel Gesetzestechnik erschreckt sein wird, wird mit Sicherheit das Lesen bei § 3 a aufgeben — und würde am liebsten auch das Steuerzahlen hier aufgeben.
    Nun kann sich der Bundesfinanzminister nicht damit herausreden, dies sei bei der Annahme der 6. Richtlinie für ihn noch nicht vorhersehbar gewesen. Der Bundesminister der Finanzen verfügt über höchst sachkundige, hervorragende Beamte, die natürlich auf die, unlösbaren Transformationsschwierigkeiten nicht genügend ausdiskutierter Richtlinen hingewiesen haben müssen. Zu dem hier in Frage stehenden und von mir zitierten Dienstleistungsartikel bemerkt beispielsweise der Richter am Bundesfinanzhof Wachweger in seinem Kommentar zur 6. EG-Richtlinie, dies sei eine Lösung, die auf politischer Ebene im Kompromißwege gefunden worden sei, und stellt dann, unterkühlt im Ton, aber deutlich in der Zielrichtung, fest — ich zitiere wörtlich —: „Nur so ist manche fachlich nicht mehr voll verständliche Lösung erklärbar."
    Aber das deutsche Parlament soll nun durchaus wissen, daß es, wenn es heute diesen Paragraphen im Umsatzsteuergesetz beschließen sollte — zunächst ist ja die Beschlußfassung hier nahezu schiefgegangen —, eine Vorschrift beschließt, die noch vor ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 1980 von diesem Parlament wieder geändert werden muß. Denn zwischenzeitlich liegt ein Vorschlag für eine 10. Richtlinie zur Umsatzsteuer-Harmonisierung vor, in welcher in schöner Offenheit gesagt wird, daß in diesem Bereich die Mitgliedstaaten „Schwierigkeiten vermelden" und daß deswegen Art. 9 der 6. Richtlinie geändert werden muß, was dann eine Änderung des § 3 a unseres neuen Umsatzsteuergesetzes nach sich ziehen wird. Das nennt man den Bürokratiestaat, der die Staatsverdrossenheit unserer Bürger hervorruft.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung und dieses Parlament einschließlich der Opposition sind aufgerufen, alles zu. vermeiden, was zu einer Staatsverdrossenheit oder gar zu einer Europa-Verdrossenheit führt.

    (Zuruf von der SPD: Dazu sind Sie aufgerufen, Herr Kreile!)

    — Ja, darum sage ich es ja hier. Auch Selbsterkenntnis hat einen Zweck.
    Dieses Umsatzsteuergesetz bringt nahezu nichts für die Vereinfachung des Steuerrechts. Der Bundesminister der Finanzen hat zwar in seinem Haus ein neues Referat für die Steuervereinfachung eingeführt. Ein Beitrag zur Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts ist aber weder von diesem Referat noch von anderer Seite geleistet worden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist gar nicht notwendig! Hauptsache, daß es besteht!)




    Dr. Kreile
    War es beispielsweise, wenn man schon stets von Steuervereinfachung und von sozialer Gestaltung des Steuerrechts redet, unabdingbar notwendig, im Umsatzsteuergesetz 1979 jetzt ausdrücklich festzuschreiben, daß Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, für die diese kein besonderes Entgelt aufwenden, der Umsatzsteuer unterliegen? Hier handelt es sich doch meist um Sozialleistungen, die vom Unternehmer freiwillig gewährt werden, die große Bedeutung für das Betriebsklima haben, die die Verbundenheit der Arbeitnehmer mit dem Betrieb fördern sollen. Diese Sachzuwendungen sind meistens von einer Größenordnung, daß sie weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber als Teil des Entgelts für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers betrachtet werden. Warum also muß, was doch ohnehin der Lohnsteuer unterliegt, auch noch der Umsatzsteuer unterworfen werden?
    Der Handwerker beispielsweise, der seinen Gesellen den Firmenwagen für die abendliche Nachhausefahrt zur Verfügung stellt und dafür künftig, wie wenn er ein Autoverleihunternehmer wäre, Umsatzsteuer bezahlen muß, wird das nicht verstehen. Und der Hinweis darauf, daß wir, das deutsche Parlament, von Brüssel, von der EG dazu gezwungen worden seien, wird ihm bei der nächsten Urlaubsreise nur die Frage aufdrängen, ob beispielsweise der neapolitanische Handwerksmeister für die Fahrt seines Gesellen zum Meer auch Umsatzsteuer zahlen muß.
    Ich habe mir, wie alle Mitglieder des Finanzausschusses, die Umsetzung dieser 6. Richtlinie in die Umsatzsteuergesetze unserer EG-Partnerstaaten angesehen. In keinem ist der einzelstaatliche Perfektionismus so weit wie bei uns getrieben worden. Die verbissene Entschlossenheit, mit der wir Deutsche unsere Grundsätze bis aufs i-Tüpfelchen in die Praxis und damit in die Gesetzgebung umsetzen, ist einer der Gründe, warum unser Steuersystem so unübersichtlich, so perfektionistisch und so bürgerfremd geworden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Daß die Umsetzung der 6. EG-Richtlinie in das deutsche Umsatzsteuergesetz die perfektionistische Handschrift ebenfalls trägt, ist nun gewiß nicht die Schuld der Beamten des Bundesfinanzministeriums oder der Länderfinanzministerien, denen ich ebenso wie den beteiligten Damen und Herren des Sekretariats des Finanzausschusses für ihre Mühen und ihren Einsatz besonderen Dank aussprechen möchte. Dem Dank, den mein verehrter Kollege Kühbacher vorhin generell ausgesprochen hat, schließe ich mich sehr gerne an. Sie versuchen sicherlich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Gesetze und Verordnungen so einfach wie möglich zu gestalten. Doch der Anstoß für die Vereinfachung muß von der politischen Spitze des Ministeriums und auch von diesem Hause ausgehen. Er darf sich nicht in Verbalismen erschöpfen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Der der Fraktion der CDU/CSU angehörende Berichterstatter zu diesem Gesetz, mein verehrter Freund und Kollege Dr. Meyer zu Bentrup, hat in der zweiten Lesung die Änderungsanträge aufgeführt, welche die CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuß gestellt hat und die von der SPD/ FDP-Koalition zurückgewiesen worden sind. Ich habe angesichts der Geschlossenheit dieser Zurückweisung SPD und FDP als Blockparteien bezeichnet.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Da die FDP diese Bezeichnung für undemokratisch, für unparlamentarisch, ja geradezu für ehrenrührig hält — meine Damen und Herren von der SPD, Sie müssen sich vorstellen, daß man es für ehrenrührig hält, mit Ihnen eine Blockpartei zu sein —, muß ich an einem besonderen Beispiel nochmals auf die Funktion und die Arbeitsweise der Blockparteien SPD und FDP eingehen.

    (Huonker [SPD] : Fällt Ihnen nicht ein, daß Blockpartei eine etwas merkwürdige Formulierung ist?)

    Seit der Einführung des Umsatzsteuergesetzes sind sich nahezu alle Sachkenner darin einig, daß die unterschiedliche Behandlung von Speiseumsätzen in Gaststätten über den Ladentisch steuersystematisch schwer erträglich und nur aus der besonderen Haushaltslage bei der Einführung des Mehrwertsteuergesetzes im Jahre 1968 zu rechtfertigen war. In den vergangenen Jahren wurde immer deutlicher, daß durch die volle Belastung der Speiseumsätze in der Gastronomie die deutsche Gastronomie einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten erleidet. Deswegen haben nahezu alle Politiker, die sich mit Steuerfragen befassen, in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen, daß bei der Neugestaltung des Umsatzsteuerrechts dieses Problem überdacht werden müsse. Insbesondere die FDP konnte sich gar nicht genug tun, darauf hinzuweisen, sie habe sich schon immer, vor allem bei der Einführung der Mehrwertsteuer, dafür ausgesprochen, diese Speisen- und Getränkeumsätze im Gaststättengewerbe nur mit dem halben Steuersatz zu erfassen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Der Fraktionsvorsitzende der FDP, unser verehrter Kollege Wolfgang Mischnick, hat noch im April 1978 erklärt, daß die Forderung nach Streichung der Ausnahmebestimmung des § 12 des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen der anstehenden Beratung des Umsatzsteuergesetzes unterstützt werde.