Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich darf als Berichterstatter zunächst meinen Dank sagen, natürlich auch meinem Kollegen Dr. Kreile, der nachher für unsere Fraktion begründen wird, warum wir das Gesetz ablehnen.
Als Berichterstatter möchte ich mit Rücksicht auf die vorgerückte Zeit nur ganz kurz auf die Änderungsanträge eingehen, die meine Fraktion zu dem Gesetzentwurf gestellt hat und die im Finanzausschuß keine Mehrheit gefunden haben.
Das ist erstens der Änderungsantrag zum Inlandsbegriff. Hier hat die Mehrheit von SPD und FDP u. a. nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen, die wir zu § 1 Abs. 2 geltend gemacht haben.
Der zweite Antrag galt der Absicht, die Psychotherapeuten in die Umsatzsteuerbefreiung der Heilberufe einzubeziehen. Wir konnten die Umsatzsteuerbefreiung gegenwärtig nicht gesetzlich regeln. Es wird darauf ankommen, dies in der nächsten Zukunft nachzuvollziehen. Zunächst ist zugesagt worden, das im Verwaltungswege durch eine Erlaßregelung zu klären.
Der dritte Antrag, der von unserer Fraktion gestellt wurde und keine Mehrheit fand, bezog sich auf die Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen für landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger. Wir konnten eine Steuerbefreiung nicht erreichen. SPD und FDP haben den Antrag abgelehnt, der auf eine Gleichbehandlung mit anderen Bereichen der sozialen Dienstleistungen in § 4 Nr. 27 abzielte.
Ein vierter Antrag zielte auf die Halbierung der Mehrwertsteuersätze für Speisen in Gaststätten ab, ein Antrag, auf den nachher mein Kollege Dr. Kreile noch ausführlich eingehen wird. Die Ausschußmehrheit von SPD und FDP war nicht bereit, diesem Antrag zu entsprechen, einmal aus steuersystematischen Gründen, zum anderen aber aus haushaltspolitischen Gründen auf Grund des hohen Steuerausfalls.
Ein fünfter Antrag der CDU/CSU, der keine Mehrheit fand, bezweckte die Steuerermäßigung für Dienstleistungen von Kooperationen in der Landwirtschaft. Hier ist zugleich das einstimmige Votum des Ernährungsausschusses überstimmt worden. Die Ausschußmehrheit von SPD und FDP hat ihre Ablehnung damit begründet, daß es sonst u. a. zu Sonderfällen in der steuerlichen Behandlung von Dienstleistungen kommen könne.
— Wir werden nachher, Herr Kollege Kiechle, bei
der Stellung unserer Anträge noch darauf eingehen.
Ein sechster Antrag, der von der CDU/CSU gestellt, aber abgelehnt worden ist, ist der Antrag gewesen, Bergbahnen, Drahtseilbahnen und sonstige mechanische Aufstiegshilfen aller Art in den für Personennahverkehr geltenden ermäßigten Steuersatz einzubeziehen. Das entsprach auch einem Votum des Bundesrates. Von der Mehrheit des Ausschusses, von SPD und FDP, ist dieser Antrag mit der Begründung abgelehnt worden, es seien keine Wettbewerbsnachteile für die Betriebe in grenznahen Gebieten zu erwarten.
Ein siebenter Antrag war der Antrag der Opposition, die beschlossene Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Juli 1979 auszusetzen. Die Opposition hat diesen Antrag gestellt, um im gegenwärtigen Zeitpunkt der preis- und konjunkturpolitischen Situation zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Dieser Antrag ist von SPD und FDP abgelehnt worden mit der Begründung, die Steuererhöhung sei die Geschäftsgrundlage für die Steuerentlastungen im Bereich der Einkommen- und Gewerbesteuer.
So weit mein kurzer Bericht!