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    Plenarprotokoll 8/153 Deutschrer Bundestag Stenographischer Bericht 153. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12225 A Fragestunde — Drucksachen 8/2839 vom 11. 05. 1979 und 8/2854 vom 15. 05. 1979 — Anweisung deutscher Raffinerien an Großhändler hinsichtlich der Belieferung ihrer Kunden mit Dieselkraftstoff DringlAnfr Cl 15.05.79 Drs 08/2854 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 12225 D, 12226 A, B, C, D ZusFr Hasinger CDU/CSU . . . . . 12226 A, B ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . . 12226 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 12226 D Verhandlungen mit der DDR über die gemeinsame Einführung der Sommerzeit MdlAnfr A3 11.05.79 Drs 08/2839 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . . 12227 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 12227 A, B ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . . 12227 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12227 C Grundvermögen der DDR in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A4 11.05.75 Drs 08/2839 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . . 12227 D, 12228 A, B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 12228 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12228 B Bau von Kernkraftwerken nahe der deutschen Grenze in Frankreich und in der DDR nach dem erschwerten deutschen Sicherheitsstandard MdlAnfr A16 11.05.79 Drs 08/2839 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A17 11.05.79 Drs 08/2839 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 12228 D, 12229 A, B, C, D, 12230 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 12228 D, 12229 A, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 12229 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12230 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 Praxisnahe Verwendung von Beamten der Bundesministerien in nachgeordneten Bundes- und Landesbehörden MdlAnfr A23 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 12230 B, D, 12231 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 12230 D ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 12231 A Verhinderung von Wartezeiten in Ferien- und Feiertagszeiten an Grenzübergängen zu den europäischen Nachbarstaaten MdlAnfr A30 11.05.79 Drs 08/2839 Di. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 12231 B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . .12231 C, D Abwehr der Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda durch Anwendung der entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften MdlAnfr A l0 11.05.79 Drs 08/2839 Jahn (Marburg) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ 12232 A, 12233 C, D ZusFr Jahn (Marburg) SPD . . . . . . 12233 C Gewaltsame Überführung der Kinder deutscher Staatsangehöriger im Gebiet östlich der Oder-Neiße in die polnische Nationalität MdlAnfr A24 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 12233 D, 12234 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU .12234 A, B Übermittlung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse über die Morde an Deutschen in Lamsdorf an die polnischen Behörden MdlAnfr A25 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 12234 B, C, D, 12235 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12234 C, D Forderung der Finanzämter, bei Grundstückskäufen über die Herkunft der Mittel für den Kauf Auskunft zu geben MdlAnfr A29 11.05.79 Drs 08/2839 Frau Funcke FDP Antw PStSekr Haehser BMF . . . 12235 B, C, D, 12236 A ZusFr Frau Funcke FDP 12235 C, D ZusFr Hartmann CDU/CSU . . . . . . 12235 D Ausweisung des Nürnberger Reichswaldes als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet MdlAnfr A32 11.05.79 Drs 08/2839 Hartmann CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 12236 B, C ZusFr Hartmann CDU/CSU . . . . 12236 B, C Einhaltung rechtskräftiger Urteile des höchsten Finanzgerichts durch die Finanzverwaltungen MdlAnfr A33 11.05.79 Drs 08/2839 Meinike (Oberhausen) SPD Antw PStSekr Haehser BMF 12236 D, 12237 A, B, D ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD 12236 D, 12237 B ZusFr Hansen (SPD) 12237 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 12237 C Aussagen eines Sprechers des VW-Konzerns über die Serienproduktion eines treibstoffsparenden Turbodieselmotors MdlAnfr A34 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Haehser BMF 12237 D, 12238 B, C ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . 12238 B, C ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 12238 C Werbung für die europäischen Direktwahlen MdlAnfr A43 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 12238 D, 12239 A, B ZusFr Dr. Müller CDU/CSU . . . . . 12239 A, B Beteiligung des ehemaligen Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministerium, Mommsen, an der Vergabe einer Bürgschaft an die in Konkurs gegangene Baufirma Beton und Monierbau MdlAnfr A35 11.05.79 Drs 08/2839 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A36 11.05.79 Drs 08/2839 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 12239 C, 12240 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . 12240 A, B, C Export von 200 Kampfpanzern einer bundesdeutschen Firma nach Argentinien sowie Weiterverkauf durch dasselbe Unternehmen in Argentinien gebauter Schützenpanzer an die Volksrepublik China MdlAnfr A46 11.05.79 Drs 08/2839 Gansel SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 III MdlAnfr A47 11.05.79 Drs. 08/2839 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12240 D, 12241 A, B ZusFr Gansel SPD 12240 D, 12241 B Export von Raketen und Raketenteilen der Firma OTRAG nach Zaire MdlAnfr A48 11.05.79 Drs 08/2839 Coppik SPD MdlAnfr A49 11.05.79 Drs 08/2839 Coppik SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12241 C, D, 12242 A, B ZusFr Coppik SPD 12241 D, 12242 A ZusFr Gansel SPD 12242 A, B Hissung der Landesflagge von Berlin neben der Bundesflagge durch die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin am 1. Mai 1979 MdlAnfr A50 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12242 C Zusammenarbeit zwischen deutschen Universitäten und ausländischen Waffenproduzenten bei der Entwicklung einer 62-MeterSchnellkorvette MdlAnfr A93 11.05.79 Drs 08/2839 Hansen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12242 D ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 12242 D Milderung der gesundheitlichen Belastungen durch Nacht- und Schichtarbeit MdlAnfr A51 11.05.79 Drs 08/2839 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 12243 A, C ZusFr Grobecker SPD 12243 B, C Forschungsvorhaben bezüglich der durch. Asbest verursachten Krankheiten MdlAnfr A66 11.05.79 Drs 08/2839 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 12243 D, 12244 A, B ZusFr Grobecker SPD 12244 A, B Ausgleich für die Verdienstausfälle von Arbeitnehmern während der Schneekatastrophen in Schleswig-Holstein MdlAnfr A52 11.05.79 Drs 08/2839 Stutzer CDU/CSU MdlAnfr A53 11.05.79 Drs 08/2839 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 12244 C, 12245 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU . 12244 D, 12245 A, C Nächste Sitzung 12245 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12247* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Entwicklungsländer-Steuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes 12247* C Anlage 3 Disparitäten in der Altersversorgung im öffentlichen Dienst MdlAnfr A6 11.05.79 Drs 08/2839 Berger (Herne) CDU/CSU MdlAnfr A7 11.05.79 Drs 08/2839 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12243* D Anlage 4 Einbeziehung von Repräsentativerhebungen in den Gesetzentwurf über eine Statistik für Bundeszwecke sowie Verbesserungen zur Beschleunigung der Erhebung statistischer Daten MdlAnfr A8 11.05.79 Drs 08/2839 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A9 11.05.79 Drs 08/2839 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12248* B Anlage 5 Förderung der präventiven Sportmedizin MdlAnfr A14 11.05.79 Drs 08/2839 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr Al 5 11.05.79 Drs 08/2839 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12248* D Anlage 6 Anwendung der amerikanischen Berechnungsmethode für die Krebsgefährdung durch Radioaktivität auf die deutsche Strahlenmedizin MdlAnfr A18 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12249* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 Anlage 7 Erfassung psychisch Kranker in Kriminaldateien MdlAnfr A19 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A20 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12249* D Anlage 8 Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Verbesserung der praktischen Anwendung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes MdlAnfr A26 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12250* B Anlage 9 Verwendung der durch die Ölpreissteigerungen erzielten Steuermehreinnahmen zur Aufstockung eines Energieprogramms MdlAnfr A28 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12250* D Anlage 10 Ausstattung neuer Geldscheine mit Blindenmerkmalen MdlAnfr A31 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12251* A Anlage 11 Befreiung der Spenden für die Sportförderung von der Gewerbesteuer MdlAnfr A39 11.05.79 Drs 08/2839 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12251* B Anlage 12 Klagen von Pflegeeltern über das Recht der leiblichen Eltern auf jederzeitige Herausgabe ihres Kindes MdlAnfr A67 11.05.79 Drs 08/2839 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12251* C Anlage 13 Erklärung des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen zum Problem des wachsenden Waffenexports MdlAnfr A40 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Simonis SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12251* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 12225 153. Sitzung Mittwoch, den 16. Mai 1979 Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams *** 17. 5. Dr. van Aerssen *** 18. 5. Dr. Ahrens ** 17. 5. Dr. Aigner *** 18. 5. Amling 16. 5. Dr. Bangemann 16. 5. Frau Benedix 18. 5. Dr. von Bismarck 18. 5. Dr. Böhme (Freiburg) 18. 5. Frau von Bothmer ** 17. 5. Büchner (Speyer) * 18. 5. Dr. Dollinger 18. 5. Fellermaier *** 18. 5. Dr. Früh *** 16. 5. Gertzen 16. 5. Haberl 18.5. Handlos * 18. 5. von Hassel 17. 5. Katzer 18. 5. Dr. Klepsch *** 17. 5. Dr. h. c. Kiesinger 18. 5. Klinker 18. 5. Kolb 17. 5. Dr. Lauritzen 16. 5. Lemp *** 18. 5. Lenzer ** 17. 5. Lücker *** 18. 5. Luster *** 16. 5. Mischnick 16. 5. Müller (Bayreuth) 18. 5. Müller (Mülheim) *** 18. 5. Müller (Remscheid) 18. 5. Dr. Müller-Hermann *** 16. 5. Frau Dr. Neumeister 16. 5. Offergeld 18. 5. Rapp (Göppingen) 18. 5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 18. 5. Frau Schlei 18. 5. Schmidt (Wattenscheid) 16. 5. Schmidt (Wuppertal) 16. 5. Schreiber *** 18. 5. Seefeld 16. 5. Dr. Starke (Franken) *** 18. 5. Frau Dr. Walz *** 17. 5. Wawrzik *** 18. 5. Weber (Heidelberg) 18. 5. Wohlrabe 18. 5. Baron von Wrangel 16. 5. Würtz *** 16. 5. Zeitler 18. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des EntwicklungsländerSteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes Der Bundesrat hat in seiner 472. Sitzung am 11. Mai 1979 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Mai 1979 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung angenommen: Anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Entwicklungsländer-Steuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes stellt der Bundesrat folgendes fest: In § 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchst. a und in dem neu eingefügten § 1 Abs. 2 des Entwicklungsländer-Steuergesetzes (Art. 1 Nr. 1 Buchst. a bzw. Buchst. b des vorliegenden Änderungsgesetzes) wird die Inanspruchnahme erhöhter Steuervergünstigungen an die Bestätigung zweier Bundesministerien geknüpft. Die Tendenz des Gesetzgebers, steuerliche Vergünstigungen an die vorausgehende Bescheinigung einer oder - wie hier - mehrerer Verwaltungsbehörden zu binden, steht im Widerspruch zu dem allgemeinen Bestreben nach Steuer- und Verwaltungsvereinfachung. Derartige Bescheinigungs-(Bestätigungs-)vorbehalte - die jeweils für sich gesehen als hinnehmbar erscheinen mögen - führen in ihrer Summe zu einer erheblichen Bürokratisierung und erschweren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen den Zugang zu staatlichen Vergünstigungen (negativer Mittelstandseffekt). Bestehende Bescheinigungsverfahren stehen deshalb auf der Liste jener Bestimmungen, die die Finanzministerkonferenz am 26. Oktober 1978 gemäß dem Auftrag der Regierungschefs der Länder vom 13. Oktober 1977 über den Abbau administrativer Hemmnisse als Beispiele für investitionshemmende Regelungen aufgeführt hat. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 6 und 7): Wann gedenkt die Bundesregierung, dem Innenausschuß den Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe vorzulegen, die gemäß Kabinettbeschluß vom 16. März 1977 im Bundesinnenministerium mit dem Auftrag, der Bundesregierung Vorschläge zur Einebnung von Disparitäten in der Altersversorgung innerhalb des öffentlichen Dienstes zu unterbreiten, gebildet worden ist? Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß die Ruhestandsbeamten, die ein Arbeitsleben lang dem Staat, und zwar überwiegend in den schwierigen Aufbaujahren nach dem letzten Krieg, mit vollem Einsatz gedient haben, unsere volle Fürsorge verdienen und daher mit Recht vordringlich die Beseitigung der 12248* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 schon vor vielen Jahren im Treuhandgutachten festgestellten Disparitäten fordern, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Der mit dein Bundesminister der Finanzen abzustimmende Bericht meines Hauses über Disparitäten der Versorgungseinkommen im öffentlichen Dienst soll dem Bundeskabinett vorgelegt werden und ihre erste Frage ist erst nach Beratung im Kabinett zu beantworten. Daß der im Entwurf vorliegende Bericht dem Kabinett noch nicht vorgelegt werden konnte, liegt nicht an der Bundesregierung, sondern daran, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Verfassungsbeschwerden, die gegen die Pensionsbesteuerung erhoben worden sind, bei der Ressortsabstimmung berücksichtigt und daher abgewartet werden muß. Sollten im Disparitätenbericht ungerechtfertigte Unterschiede zwischen Beamtenversorgung und Arbeitnehmerversorgung festgestellt werden, wird sich die Bundesregierung bemühen, diese z. B. auch durch Abbau der Überversorgung im Arbeitnehmerbereich soweit wie möglich zu verringern. Im übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Ruhestandsbeamten und deren Hinterbliebenen im Rahmen des Beamtenversorgungsrechts erfüllt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 8 und 9) : Ist die Bundesregierung bereit, den von ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Drucksache 8/2517) daraufhin noch einmal zu überprüfen, ob nicht in den Gesetzentwurf ein stärkerer Rückgriff auf repräsentative Erhebungen verankert werden könnte und ob nicht zusätzlich auch eine Verpflichtung zur ständigen Rotation der in die Befragungen einbezogenen Firmen und eine stärkere Beschränkung der Informationswünsche auf das Wesentliche eingebaut werden könnte? Ist die Bundesregierung bereit, in den Entwurf des Bundesstatistikgesetzes noch zusätzliche Maßnahmen einzubauen, die als Gegenstück zur Meldepflicht einen schnelleren und brauchbaren Rückfluß der Ergebnisse durch die statistischen Behörden garantieren? Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Auffassung, daß bei der Entscheidung über die Anordnung von Bundesstatistiken jeweils geprüft werden muß, ob repräsentative Erhebungen ausreichen und auf Totalerhebungen verzichtet werden kann. In der Praxis reichen in der Tat für Bundeszwecke überwiegend repräsentative Erhebungen aus. Repräsentativerhebungen haben nicht nur den Vorteil größerer Kostengünstigkeit und Schnelligkeit im Verfahren, sondern sind auch insgesamt mit geringeren Belastungen für die Befragten verbunden. Die Bundesregierung hat deshalb bei der Vorbereitung des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke die Frage geprüft, ob das Prinzip des Vorrangs repräsentativer Erhebungen vor Totalerhebungen ausdrücklich im Gesetz verankert werden sollte. Nach den vorausgegangenen Beratungen mit den Ländern hat sie davon abgesehen. Der Grund dafür liegt darin, daß das Statistikgesetz auch die Informationsbedürfnisse der Länder mit zu berücksichtigen hat. Dieses Informationsbedürfnis geht überwiegend auf die Gewinnung regionalisierter Aussagen, die in der Regel nicht durch Stichprobenbefragungen gewonnen werden können. Gleichwohl hat die Bundesregierung in der Begründung zu § 6 des Gesetzentwurfs festgelegt, daß künftig bei der Anordnung von Bundesstatistiken in jedem Fall zu prüfen ist, „ob sich die benötigten Ergebnisse nicht im Wege einer repräsentativen Statistik und damit kostengünstiger und schneller ermitteln lassen". Der Gesetzentwurf befindet sich z. Z. in der Parlamentarischen Beratung. Dabei wird sicher auch die Frage noch einmal geprüft werden können, ob der jetzt nur in der Begründung zum Ausdruck kommende Grundsatz noch verstärkt werden kann. Zu Ihrer weiteren Frage einer ständigen Rotation der in die Befragungen einbezogenen Firmen weise ich darauf hin, daß ein Austausch einzelner Auskunftspflichtiger bereits in verschiedenen Statistiken praktiziert wird. Ein derartiger Austausch ist jedoch nur auf solche Firmen beschränkt, die unterhalb bestimmter Schwellenwerte (Umsätze, Beschäftigte) liegen, d. h., es handelt sich in der Regel um kleinere Firmen. Ein weitergehender Austausch von Firmen hat sich im Interesse der wirklichkeitsgetreuen Aussagen der einzelnen Statistiken nicht als praktikabel erwiesen. Bezüglich Ihrer Frage nach einer stärkeren Beschränkung der Informationswünsche auf dem Gebiet der Bundesstatistik weise ich darauf hin, daß die Bundesregierung gleichzeitig mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke einen weiteren Gesetzentwurf (Statistikbereinigungsgesetz, Drucksache 8/2518) vorgelegt hat, der den Verzicht auf die Durchführung zahlreicher Einzelstatistiken, die Verringerung der Zahl statistischer Erhebungsmerkmale und die Häufigkeit statistischer Befragungen einschließlich der Zahl der Befragten vorsieht. Die Bundesregierung wird entsprechende restriktive Grundsätze auch künftig anlegen. Was die Veröffentlichung der Ergebnisse der Erhebungen betrifft, so ist die Bundesregierung darum bemüht, für eine möglichst rasche Veröffentlichung zu sorgen. Die manchmal geforderte Festlegung von Veröffentlichungsterminen ist jedoch wegen der damit verbundenen praktischen Schwierigkeiten nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Mittel. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Fragen A 14 und 15) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 12249* Sieht die Bundesregierung angesichts der sich in letzter Zeit häufenden schweren Unfälle im Hochleistungssport die Möglichkeit und die Notwendigkeit, im Rahmen der sportwissenschaftlichen Forschung insbesondere die präventive Sportmedizin verstärkt zu fördern? Hat — und wenn ja, auf welchen Gebieten — die Bundesregierung in der finanziellen Förderung der Sportmedizin Schwerpunkte gesetzt? Über die Unfallhäufigkeit im Hochleistungssport liegen der Bundesregierung keine eigenen Untersuchungen vor. Die Deutsche Sporthilfe hat jedoch nicht feststellen können, daß in letzter Zeit eine auffällige Zunahme solcher Unfälle zu verzeichnen ist. Unabhängig davon sieht die Bundesregierung in der Verhütung von Sportunfällen im Hochleistungssport eine wichtige medizinische, technische und organisatorische Aufgabe der Fachverbände des Sports. Sie hat bei der Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung diesem Problem wie auch generell der Gesundheitsvorsorge für die Hochleistungssportler immer eine vorrangige Bedeutung beigemessen. Die Vorbeugung und Behandlung von Sportverletzungen und Sportschäden haben daher auch in der sportwissenschaftlichen Forschung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft Vorrang. Schwerpunkte liegen dabei in der Leistungsmedizin, den Sportverletzungen und Sportschäden, der Regeneration durch Training, dem Sport als therapeutischer Maßnahme, der Verbesserung der Dopinganalytik und in der Literaturdokumentation der Sportmedizin. Die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis fördert die Bundesregierung besonders durch die Finanzierung der medizinischen Untersuchung und Beratung der Hochleistungssportler in den sportmedizinischen Untersuchungszentren, den Stützpunkten, bei Lehrgängen und Wettkämpfen sowie durch die Finanzierung von Fortbildungsseminaren der Sportverbandsärzte, der Bundestrainer und der Verbandsphysiotherapeuten. Dies hat die Bundesregierung in ihrem Vierten Sportbericht vom 3. August 1978 — Drucksache 8/2033 bereits im einzelnen dargelegt. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung darauf hin, daß das Problem der Unfallverhütung im Hochleistungssport auch bei der Ausbildung der Bundestrainer und bei der Förderung des Sportstättenbaus und der Sportgeräteentwicklung gebührend beachtet wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage A 18) : Lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung mit der vom amerikanischen Gesundheitsminister Califano auf die im Umkreis des Kernkraftwerks bei Harrisburg lebende Bevölkerung angewandte Methode der statistischen Prognose von zusätzlichen Todesfällen durch Krebs als Folge geringer zusätzlicher Strahlendosen auch die Konsequenzen der Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin in der Bundesrepublik Deutschland bestimmen, und falls ja, welches ist das Ergebnis? Die vom amerikanischen Gesundheitsminister Califano verwendete Risikoberechnung ist hier noch nicht in allen Einzelheiten bekannt. Es kann jedoch angenommen werden, daß sie sich auf den im Laufe des Juni 1979 zu erwartenden neuen Bericht des „BEIR" Komitees des nationalen Forschungsrates stützt. Den Prognosen über zusätzliche Krebs-Todesfälle bei zivilisatorischen Strahlenbelastungen in der Größenordnung von einigen oder einigen zehn millirem liegen nicht statistisch gesicherte Zahlen, sondern hypothetische Berechnungen zugrunde. Für den Fall Harrisburg hat Minister Califano einen durch die Strahlung verursachten zusätzlichen Krebs-Todesfall in der betroffenen Bevölkerung von 2 Millionen neben den statistisch zu erwartenden und durch andere Ursachen bedingten ca. 300 000 Krebs-Todesfällen genannt und damit offenbar auf die Geringfügigkeit selbst des hypothetischen Risikos hinweisen wollen. Die Übertragbarkeit solcher Risikoabschätzungen auf Strahlenbelastungen der Bevölkerung aus medizinischen Anwendungen von Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen ist grundsätzlich zu bejahen. Allerdings sollte gerade im Bereich der Strahlenmedizin bedacht werden, daß ein hypothetisches Risiko mit dem zu erwartenden Nutzen für den betroffenen Menschen oder die Gesellschaft in vertretbarer Relation stehen muß. Ist weder für den Einzelnen, noch für die Gesellschaft irgendein Nutzen zu erwarten, so ist das Strahlenrisiko unvertretbar, und sei es auch noch so klein. Kann die Strahlenanwendung für den Einzelnen lebensrettend sein — denken Sie z. B. an die Strahlenbehandlung eines bösartigen Tumors —, so ist auch ein vergleichsweise hohes Risiko gerechtfertigt. Ermittlungen über die Strahlenbelastung der Bevölkerung auch aus der mezizinisch-diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen werden in der Bundesrepublik laufend, besonders vom Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes, durchgeführt und von der Bundesregierung in den Berichten „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" veröffentlicht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2839 Fragen A 19 und 20) : Trifft es zu, daß psychisch Kranke, die verwahrt werden müssen, auf Grund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz in Kriminaldateien des Bundes oder der Länder getrennt oder zusammen mit Kriminellen erfaßt werden oder erfaßt werden sollen, wie die Presse meldet? Welcher kriminalpolitische Zweck wird mit einer solchen Erfassung gegebenenfalls verfolgt, und unter welchen Voraussetzungen werden die Daten psychisch Kranker wieder gelöscht? 12250* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 Nach dem im Jahre 1973 neu gefaßten § 4 des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes sind die Landeskriminalämter gesetzlich verpflichtet, das Bundeskriminalamt unverzüglich über den Beginn, die Unterbrechung und die Beendigung von richterlich angeordneten Freiheitsentziehungen zu benachrichtigen. Der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung wurde darin gesehen, daß damit die Möglichkeit geschaffen wurde, bei der Ausschreibung von Fahndungen vorher festzustellen, ob der zur Fahndung Auszuschreibende sich auf Grund richterlicher Anordnung in Verwahrung befindet. Bei der Anwendung dieser Gesetzesbestimmung ist das Problem entstanden, daß Personen, die auf Grund der Unterbringungsgesetze der Länder verwahrt werden, von einem Meldedienst erfaßt werden, der ansonsten nur straffällig gewordene Personen betrifft. Dies hat die Gesundheitsbehörden von Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein veranlaßt, ihrerseits den Landeskriminalämtern keine Meldungen zu erstatten. Darüber hinaus hat die Gesundheitsministerkonferenz im November 1978 beschlossen, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um die Mitteilungpflicht der zuständigen Stellen in Fällen der Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen der Länder wegfallen zu lassen. Gleichzeitig hat die Gesundheitsministerkonferenz die IMK gebeten, zu prüfen, ob auf diese Meldungen bereits gegenwärtig verzichtet werden kann. Die Innenministerkonferenz hat diesem Verzicht insoweit zugestimmt, als es um den Personenkreis geht, der auf Grund richterlicher Anordnung untergebracht ist, weil er für sich gefährlich ist, nicht aber bei Unterbringungen, die richterlich angeordnet worden sind, weil die Betroffenen für andere gefährlich sind. Die Vorsitzende der Innenministerkonferenz ist gebeten worden, diesen Beschluß den Gesundheitsministern mitzuteilen. Parallel zu diesen Erörterungen zwischen der Konferenz der Gesundheitsminister und der Konferenz der Innenminister hat — wie Sie wissen — der Bundesinnenminister eine Überprüfung aller Dateien im Bereich des Bundeskriminalamtes angeordnet. Dieser Prüfungsauftrag umfaßt nicht nur die Notwendigkeit des Meldedienstes, sondern auch die Frage der Art der Verwertung der Meldungen sowie die Frage der Löschung. Zur Zeit werden solche Meldungen — soweit sie überhaupt erfolgen — in der Haftdatei des INPOL-Systems dann gelöscht, wenn die richterlich angeordnete Unterbringung beendet ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage A 26) : Bedeutet die in der Antwort vom 14. März auf meine Frage Nr. 28 bekundete Absicht der Bundesregierung, die Einrichtung eines höchstrichterlichen Rechtsentscheids zu ermöglichen, sowie die Befürwortung der Einrichtung von Mieteinigungsstellen, daß die Bundesregierung entsprechende Gesetzesinitiativen vorlegen wird, und wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist mit solchen zu rechnen? Das Land Baden-Württemberg hatte im Jahre 1977 eine Gesetzesinitiative angekündigt, die eine Erweiterung des Rechtsentscheids auf alle Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen zum Gegenstand haben sollte. Dieses Vorhaben ist seinerzeit nicht weiterverfolgt worden, weil die anderen Länder sich hierzu ganz überwiegend negativ äußert hatten. Inzwischen hat sich die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Wohraummietrechts weiter auseinanderentwickelt. Es ist zunehmend deutlich geworden, daß der Rechtszersplitterung durch Maßnahmen des Gesetzgebers entgegengewirkt werden muß. Die Bundesregierung hat daher in ihrem Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes ihre Absicht bekundet, Gespräche mit den Ländern aufzunehmen, um die Einrichtung eines höchstrichterlichen Entscheids von Rechtsfragen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes zu ermöglichen. Diese Gespräche stehen bevor. Über ihr Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, daß die Gemeinden Einrichtungen schaffen, die Auskünfte über die ortsüblichen Entgelte und über die Anwendung von Mietspiegeln im Einzelfall geben sollen. Auf welchem Wege dies erreicht werden kann, ist derzeit unter anderem Gegenstand der Beratungen des von der Bundesregierung einberufenen „Arbeitskreises Mietspiegel". Von Mieteinigungsstellen ist in der von Ihnen erwähnten Antwort vom 14. März nicht die Rede. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/2839 Frage A 28) : Sind durch die Ölpreissteigerungen Steuermehreinnahmen von rund 1 Milliarde DM erzielt worden, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Steuermehreinnahmen zur Aufstockung' eines Energieprogramms einzusetzen, dessen Schwerpunkte bei der Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung und der Förderung alternativer Energiequellen liegen? Von Ölpreissteigerungen wird das Mineralölsteueraufkommen nicht beeinflußt, da es sich bei der Mineralölsteuer um eine Mengensteuer handelt. Im Verhältnis zum Preis ist somit der Anteil der Mineralölsteuer rückläufig. Bei der Umsatzsteuer könnten rein rechnerisch Mehreinnahmen aus dem Umsatz von Mineralölprodukten entstehen. Bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsweise ergeben sich jedoch grundsätzlich keine zusätzlichen Umsatzsteuermehreinnahmen bei solchen Preiserhöhungen. Bei Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 12251* gegebenem verfügbaren Einkommen bewirken preisbedingte Mehrausgaben der Endverbraucher für Mineralölprodukte — bei gleichbleibender Sparquote — entweder Einsparungen im Mineralölverbrauch oder Minderausgaben bei anderen Verbrauchsgütern, so daß ein zusätzliches Umsatzsteueraufkommen insgesamt gesehen nicht entsteht. Zu dem letzten Teil Ihrer Frage ist zu bemerken, daß die Bundesregierung beabsichtigt, im Zuge der Akzentuierung ihrer künftigen Energiepolitik der Energieeinsparung in allen Bereichen noch höhere Priorität beizumessen. Entsprechende Beschlußvorschläge liegen dem Bundeskabinett für seine heutige Sitzung vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 31): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Einführung von Banknoten einzusetzen, die auch von Blinden sicher unterschieden werden können? Die Bundesregierung erkennt ein Bedürfnis für die Ausstattung von Banknoten mit abtastbaren Merkmalen für Blinde und Sehbehinderte an. Sie hat sich deshalb vor einiger Zeit gegenüber der Deutschen Bundesbank für eine entsprechende Gestaltung eingesetzt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2839 Frage A 39) : Wie steht die Bundesregierung zum Anliegen von Sportverbänden, im Interesse der Förderung des Sports Spenden aus der Wirtschaft für sportliche Zwecke steuerlich wie wissenschaftliche Spenden zu behandeln, damit solche Spendenbeträge nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen? Nach dem Objektsteuerprinzip unterliegt der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag vor Abzug der Spenden. Eine Ausnahme gilt nur für Spenden zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke. Grund für diese Sonderregelung war, Spenden dieser Art besonders anzuregen. Die geforderte Gleichstellung der Spenden zur Förderung des Sports würde diesen besonderen Anreiz vermindern und im übrigen einen Berufungsfall für Spenden zur Förderung anderer gemeinnütziger Zwecke schaffen. Damit wäre die Priorität der Wissenschaftsförderung gefährdet, die der Gesetzgeber auch durch eine Verdoppelung der Höchstsätze für wissenschaftliche Spenden vor Spenden anderer Art betont hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/2839 Frage A 67) : Wie beurteilt die Bundesregierung die häufigen Klagen der Pflegeeltern, daß nach geltendem Recht die leiblichen Eltern auch nach länger andauerndem Pflegeverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Herausgabe ihres Kindes von den Pflegeeltern verlangen können, und sieht die Bundesregierung in der Neuregelung des elterlichen Sorgerechts eine Lösung des Problems? Der Bundesregierung sind die häufigen Klagen von Pflegeeltern bekannt, daß nach geltendem Recht die leiblichen Eltern auch nach länger andauerndem Pflegeverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Herausgabe ihres Kindes von den Pflegeeltern verlangen können. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß hier Abhilfe durch die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge geschaffen wird. Das in der vorigen Woche im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, daß folgende Bestimmung als § 1632 Absatz 4 in das BGB aufgenommen wird: „Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Vormundschaftsgericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, daß das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange für eine solche Anordnung die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 Satz 1 insbesondere im Hinblick auf Anlaß oder Dauer der Familienpflege gegeben sind." Durch diese Vorschrift wird dem von Ihnen angesprochenen Anliegen Rechnung getragen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage A 40) : Hat die Bundesregierung der Erklärung des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1976 entsprechend inzwischen geprüft, ob das Problem des „wachsenden Exports konventioneller Waffen und Waffentechnologien in fast alle Teile der Welt" durch „regionale Ansätze" gelöst werden kann, und mit welchem Ergebnis ist diese Prüfung gegebenenfalls abgeschlossen worden? Die Bundesregierung hat bei verschiedenen Gelegenheiten, u. a. auch in der von Ihnen zitierten Erklärung des Ständigen Vertreters bei den Vereinten Nationen vor dem Ersten Ausschuß der XXXI. Generalversammlung, ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, daß regionale Ansätze am ehesten geeignet sind, den Bemühungen um internationale Regelungen zur Beschränkung des Rüstungsexports zum Erfolg zu verhelfen. Sie hat dies auch bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktionen des Bundestages zur Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik (Druck- 12252* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1979 sache 8/2587 vom 16. Februar 1979, Ziff. 106) noch einmal ausdrücklich erklärt. Sie ist dabei der Auffassung, daß solche Bemühungen nicht allein von den Lieferländern unternommen werden können, sondern die Initiative und Mitwirkung der Empfängerländer voraussetzen. Bisher gibt es entsprechende Initiativen aber nur im lateinamerikanischen Raum; eine Regionalkonferenz lateinamerikanischer und karibischer Länder in Mexiko City vom 22. bis 24. August 1978 hat erste Beratungen über eine Eingrenzung der Rüstungsausfuhren in diesem Raum geführt und die Fortsetzung dieser Bemühungen beschlossen. Die Bundesregierung hat diese Initiative der lateinamerikanischen und karibischen Staaten mit Interesse zur Kenntnis genommen und bei verschiedenen Anlässen erklärt, daß sie sie unterstützt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Länge der Behandlung dieser Fragen veranlaßt mich, einmal allgemein zu sagen: Es wäre gut, wenn die Ressorts auch die Antworten ein bißchen konzentrierten, so wie die Richtlinien für die Fragestunde auch von den Fragestellern verlangen, sich kurzzufassen.



    Parl. Staatssekretär Dr. de With
    Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, das ist der Bundesregierung, insonderheit dem Bundesminister der Justiz, sehr bewußt. Wir halten uns auch daran. Ich glaube, daß hier wegen des besonderen Themas —


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wegen des besonderen Falles habe ich bei der Antwort auch nichts gesagt. Allgemein sollte aber immer wieder versucht werden, auch kurze Antworten zu geben.

(Parl. Staatssekretär Dr. de With: Ich bedanke mich!)

Die Frage 26 des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 67 des Abgeordneten Kuhlwein wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz abgehandelt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haehser zur Verfügung.
Die Frage 28 des Abgeordneten Dr. Vohrer wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 29 der Abgeordneten Frau Funcke auf :
Beruht das Vorgehen von Finanzämtern, bei Grundstückskäufen den Käufer mit einem Erklärungsformular aufzufordern, über die Herkunft der Mittel für den Kauf Auskunft zu geben, auf einer bundesrechtlichen Vorschrift oder Verwaltungsanweisung, und wenn ja, auf welcher?
Bitte, Herr Staatssekretär.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Haehser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Liebe Frau Kollegin, nach §. 85 der Abgabenordnung haben die Finanzbehörden „die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, daß Steuern nicht verkürzt ... werden". Zur Aufklärung des Sachverhalts können die Finanzbehörden gemäß § 92 der Abgabenordnung „Auskünfte jeder Art von den Beteiligten ... einholen". Auskünfte, die für die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse sachdienlich sind, können auch formularmäßig verlangt werden.
    Der Bundesrechnungshof achtet bei Geschäftsprüfungen besonders auf Grundstücksveräußerungs- und -anschaffungsvorgänge und fordert die Finanzämter regelmäßig auf, die Herkunft der Mittel zu überprüfen, wenn nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen, die sich aus den Steuerakten ergeben, dazu Anlaß besteht.
    Bundeseinheitliche Verwaltungsanweisungen, wonach die Finanzbehörden in jedem Fall nach der Herkunft der Mittel für den Kauf von Grundstükken zu fragen haben, gibt es nicht.