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ID0815120800

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    4. Frau: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/151 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 151. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Lange 12009 A Eintritt des Abg. Dr. Zumpfort in den Deutschen Bundestag 12009 A Wahl des Abg. Schmidt (Kempten) zum Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 12009 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksache 8/111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2788 - Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 12009 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 12016 C Engelhard FDP 12022 A Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . . 12025 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 12027 D Hasinger CDU/CSU 12033 C Kuhlwein SPD 12036 A Eimer (Fürth) FDP 12038 A Helmrich CDU/CSU 12039 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 12044 C Dr. Emmerlich SPD 12046 B Kleinert FDP 12049 B Namentliche Abstimmung 12050 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens — Drucksache 8/2777 — Russe CDU/CSU 12065 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Entwicklungsländer-Steuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/2778 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12066 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld), Frau Dr. Lepsius, Glombig, Hauck,. Fiebig, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Schmidt (Kempten), Frau Schuchardt, Spitzmüller, Frau Matthäus-Maier, Eimer (Fürth) und den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kin-darn alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz) — Drucksache 8/1952 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2821 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2774 — Frau Karwatzki CDU/CSU 12067 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 12068 C Eimer (Fürth) SPD 12070 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12070 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs — Drucksache 8/2613 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2829 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2797 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kohl, Carstens (Fehmarn), Windelen, Frau Dr. Wex, Franke, Dr. Dregger, Dr. Blüm, Dr. Ritz, Katzer, Dr. Jenninger, Dr. Biedenkopf, Erhard (Bad Schwalbach), Frau Geier, Köster, Pfeifer, Dr. von Weizsäcker, Kunz (Berlin), Dr. Zeitel, Zink, Hauser (Krefeld), Dr. Becker (Frankfurt), Hoffacker, Burger, Vogt (Düren), Haase (Kassel), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Waffenschmidt, Frau Verhülsdonk, Vogel (Ennepetal) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die stufenweise Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz) — Drucksache 8/2650 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2830 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2815 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes — Drucksache 8/2667 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2831 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2816 — Frau Geier CDU/CSU 12072 B Frau Dr. Lepsius SPD 12077 A Frau Matthäus-Maier FDP 12080 D Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12083 D, 12088 C Höpfinger CDU/CSU 12086 B Neumann (Bramsche) SPD 12088 C Hölscher FDP 12091 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12094 C Burger CDU/CSU 12097 A Glombig SPD 12098 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 12102 C Dr. George CDU/CSU 12104 A Frau Funcke FDP . . . 12106 A Dr. Blüm CDU/CSU 12109 A Egert SPD 12111 D Frau Dr. Wex CDU/CSU 12113 C Cronenberg FDP 12116 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 12116 D Namentliche Abstimmungen 12119 A, 12121 A, 12122 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über die Auslieferung — Drucksache 8/1901 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2767 — 12124 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 III Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der für die Wahrung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden des Bundes — Drucksache 8/997 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses • — Drucksache 8/2635 — Pensky SPD . . . . 12124 D Spranger CDU/CSU 12126 B Engelhard FDP 12129 D Baum, Bundesminister BMI 12131 B Schwarz CDU/CSU . 12132 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juli 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Arbeitslosenversicherung — Drucksache 8/2594 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2798 — 12134 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des vorzeitigen Ruhestandseintritts von schwerbehinderten Beamten und Richtern — Drucksache 8/2656 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - — Drucksache 8/2710 — Brandt (Grolsheim) SPD 12135 A Regenspurger CDU/CSU 12135 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 12137 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 8/2534 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12137 C Burger CDU/CSU 12138 A Jaunich SPD 12138 D Spitzmüller FDP 12139 D Erste Beratung des von der Bundesregierung- eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes — Drucksache 8/2722 — 12140 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des .Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/2510, 8/2623 — . . . . 12141 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in WertheimBestenheid; Einwilligung zur Veräußerung gemäß § 64 Abs. 2 BHO — Drucksache 8/2775 — 12141 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu dem Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und Strafrecht — Drucksachen 8/140, 8/2735 — 12141 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung zum Rechtsschutz für Übersetzer und Übersetzungen und die praktischen Mittel zur Verbesserung der Lage der Übersetzer sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 8/1311, '8/2734 — . . . . 12141 C Fragestunde — Drucksache 8/2802 vom 04.05. 1979 — Zuwachsraten für den Primärenergieverbrauch und den Stromverbrauch 1978/79 sowie Bewertung der Energiesparpolitik von Bund und Ländern angesichts dieser Entwicklung MdlAnfr A41 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A42 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12052 D, 12053 A, B, C, D ZusFr Dr. Spöri SPD 12053 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 12053 C, D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Änderung der Liste für sensitives Material im Rahmen der Abmachungen des Londoner Supplier-Clubs auf Grund der Erfahrungen mit dem Aufbau einer pakistanischen Urananreicherungsanlage sowie deren Abstimmung mit den USA MdlAnfr A78 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12054 A Behauptungen über die Verwendung des von der Bundesregierung finanzierten Lagers „Selebi Pikwe" in Botsuana als Rekrutierungslager für Guerillas MdlAnfr Al 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ 12054 B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 12054 C Einrichtung von Internatsschulen in der Türkei für Kinder der in Deutschland arbeitenden Eltern mit Deutschunterricht MdlAnfr A82 04.05.79 Drs 08/2802 Bühling SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12054 D Zahlungen der Vereinten Nationen für die SWAPO MdlAnfr A83 04.05.79 Drs 08/2802 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 12055 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12055 B, C Einberufung der Söhne ausreisewilliger Deutscher in Rumänien zu einem 16monatigen Dienst in sogenannte Schwarze Brigaden MdlAnfr A84 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12055 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12055 D Forderung Polens, die Oder-Neiße-Gebiete in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als Ausland zu behandeln MdlAnfr A85 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12056 A, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12056 B, C Einstellung der Bundesregierung zur Auffassung General Haigs über die Entwicklung der NATO sowie Stellenwert der Entspannungspolitik in diesem Zusammenhang MdlAnfr A86 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12056 D, 12057 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12056 D, 12057 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12057 A Einsatz von Zivildienstleistenden in den Bereichen des Sports zugunsten der Rehabilitation, der Betreuung von Kindern, Behinderten und alten Menschen MdlAnfr A43 04.05.79 Drs 08/2802 Schirmer SPD MdlAnfr A44 04.05.79 Drs 08/2802 Schirmer SPD Antw PStSekr Buschfort BMA • . . . 12057 C, D ZusFr Schirmer SPD 12057 D Herausgabe technischer Normen für Hersteller und Betreiber von Datensicht- bzw. Bildschirmgeräten zum Ausschluß einer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten MdlAnfr A46 04.05.79 Drs 08/2802 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . 12058 A, B, C ZusFr Grobecker SPD 12058 A, B, C Verabschiedung einer Arbeitsstättenrichtlinie für Kassenarbeitsplätze MdlAnfr A47 04.05.79 Drs 08/2802 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 12058 D, 12059 A, B, C ZusFr Grobecker SPD 12058 D, 12059 A ZusFr Dr. Steger SPD 12059 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 12059 C Zulässigkeit von Fragen nach Gewerkschaftszugehörigkeit und Einstellung zu Streiks im Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr A48 04.05.79 Drs 08/2802 Menzel SPD MdlAnfr A49 04.05.79 Drs 08/2802 Menzel SPD Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg 12059 D 12060 A, B ZusFr Menzel SPD 12060 A Tötung des Wehrpflichtigen Hans-Joachim Holten durch einen zum Wachdienst eingeteilten Soldaten; fehlende unverzügliche Sanitätsversorgung in diesem Fall MdlAnfr A56 04.05.79 Drs 08/2802 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 V MdlAnfr A57 04.05.79 Drs 08/2802 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg 12060 B, 12061 A, B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/ CSU 12061 A, B Gesundheitsschäden bei Babys durch Alkoholkonsum der Mütter MdlAnfr A58 04.05.79 Drs 08/2802 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12061 C, D, 12062 A ZusFr Braun CDU/CSU 12061 D, 12062 A Verwendung von in der Bundesrepublik verbotenen Antibiotika und anderen Zusätzen für Futtermittel in Holland zur Erzeugung von Eiern und Geflügel MdlAnfr A62 04.05.79 Drs 08/2802 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12062 B, D, 12063 A ZusFr Niegel CDU/CSU 12062 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12063 A Einführung des europäischen Führerscheins MdlAnfr A67 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 12063 B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 12063 C Verkauf der von einer gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft erworbenen Wohnanlage nach Umwandlung in Eigentumswohnungen mit hohem Gewinn MdlAnfr A68 04.05.79 Drs 08/2802 Henke SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 12063 D, 12064 A, B ZusFr Henke SPD 12064 A ZusFr Menzel SPD 12064 A Gewährung von Zuschüssen aus dem Programm zur Entwicklung für Einfach-Technologien und Technologietransfer durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit MdlAnfr A79 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 12064 C, D ZusFr Dr. Steger SPD 12064 C, D Nächste Sitzung 12141 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12143*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 12009 151. Sitzung Donnerstag, den 10. Mai 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11.5. Dr. van Aerssen * 11. 5. Dr. Ahrens ** 11.5. Dr. Aigner * 11. 5. Alber ** 11.5. Amrehn ** 11.5. Dr. Bangemann 11. 5. Dr. Bardens **. 11.5. Dr. Bayerl * 11.5. Dr. von Bismarck * 10. 5. Blumenfeld * 11. 5. Böhm (Melsungen) ** 11.5. Dr. Böhme (Freiburg) 11.5. Dr. Bötsch 11.5. Frau von Bothmer ** 11. 5. Büchner (Speyer) ** 11. 5. Frau Dr. Czempiel 11. 5. Dr. Dregger 11. 5. Dr. Enders ** 11.5. Dr. Evers ** 11. 5. Fellermaier * 11. 5. Flämig* 11.5. Dr. Früh * 11.5. Dr. Fuchs * 11.5. Dr. Geßner ** 11.5. Haase (Fürth) * 11.5. Handlos ** 11. 5. von Hassel 10. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 11. 5. Dr. Holtz ** 11. 5. Ibrügger * 11. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.5. Jung * 10. 5. Katzer 11.5. Dr. h. c. Kiesinger 11.5. Dr. Klepsch * 11.5. Klinker * 11.5. Lagershausen ** 11. 5. Lange * 11.5. Lemmrich ** 11. 5. Lemp * 11.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 10. 5. Lenzer ** 11.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lücker * 11.5. Luster * 11.5. Marquardt ** 10.5. . Dr. Marx* 11.5. Mattick * 11.5. Dr. Mende ** 11. 5. Möllemann 10. 5. Dr. Müller ** 11.5. Müller (Mülheim) * 11. 5. Müller (Remscheid) 11.5. Müller (Wadern) * 11.5. Dr. Müller-Hermann ' 11. 5. Pawelczyk ** 11. 5. Pfeffermann 10. 5. Dr. Pfennig ** 11. 5. Dr. Pinger 11. 5. Reddemann ** 11. 5. Reichold 11.5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 11. 5. Dr. Schäuble ** 11.5. Scheffler ** 11. 5. Frau Schlei 11. 5. Schmidt (Hamburg) 11. 5. Schmidt (München) * 11. 5. Schmidt (Wattenscheid) 11. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 11. 5. Schreiber * 11. 5. Schulte (Unna) ** 11. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 11. 5. Dr. Schwörer * 11. 5. Seefeld * 11.5. Sieglerschmidt * 11. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 11. 5. Dr. Starke (Franken) * 11. 5. Graf Stauffenberg 10.5. Stommel 11.5. Ueberhorst ** 11. 5. Vogel (Ennepetal) 11.5. Dr. Vohrer ** 11.5. Frau Dr. Walz * 11.5. Wawrzik * 11.5. Weber (Heidelberg) 11.5. Windelen 11.5. Dr. Wittmann (München) ** 11. 5. Wolfram (Recklinghausen) 11.5. Würtz * 11.5. Zebisch ** 11.5. Zeitler 11.5. Dr. Zimmermann 10. 5. Zywietz * 11.5.
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    Rede von Dr. Renate Lepsius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

    (Hasinger [CDU/CSU] : Hoffentlich hebt sich diese Rede positiv von der in der ersten Lesung ab!)

    — Ich hoffe, ich werde mich positiv von der Rede von Frau Geier abheben.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir beraten heute nur wenige Wochen nach der ersten Lesung das Mutterschaftsurlaubsgesetz, und wir befinden uns in gewisser Weise in einem Wettlauf mit der Zeit; denn der Mutterschaftsurlaub soll schon am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten und damit für alle ab 5. Mai geborenen Kinder von erwerbstätigen Müttern gelten. Man könnte auch sagen, daß dies ein symbolischer Blumenstrauß zum Muttertag am nächsten Sonntag geworden ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Frau Geier [CDU/CSU] : Das haben wir gar nicht nötig, sondern wir sind das ganze Jahr für die Mütter da!)

    Natürlich haben wir dieses Gesetz im federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung kontrovers beraten, aber schließlich haben wir den Mutterschaftsurlaub gegen einige wenige Stimmen aus dem Arbeitgeberlager mit großer Mehrheit verabschiedet.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Nordlohne [CDU/CSU] : Da geht die Polemisierung schon los!)

    — Das war doch so. Für die Einsicht in die Eilbedürftigkeit dieses wichtigen sozialpolitischen Gesetzes möchte ich mich deshalb auch bei den Vertretern der Opposition ausdrücklich bedanken.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit diesem neuen Gesetz unternehmen wir einen weiteren Schritt, eines der ungelösten Folgeprobleme der Industrialisierung anzugehen, die aus der räumlichen Trennung von Haushalt und Betrieb herrühren. Die Internationale Arbeitskonferenz hatte bereits 1965 eine Empfehlung zur Beschäftigung von Frauen mit Familienpflichten ausgesprochen und damals einen Mutterurlaub gewünscht. Einige andere europäische Länder sind dieser Empfehlung schon eher als die Bundesrepublik gefolgt und haben Lösungen mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen Einzelregelungen entwickelt.
    So unterschiedlich diese gesetzlichen Regelungen auch sein mögen, eines haben alle gemeinsam: sie gelten ausnahmslos für die in einem Beschäftigungsverhältnis stehende erwerbstätige Frau.
    Unser Mutterschutzgesetz besteht in seinem Kern nahezu unverändert seit 1965, und es soll nun erst durch den neuen Mutterschaftsurlaub qualitativ erweitert werden. Dabei handelt es sich um eine alte sozialdemokratische Forderung. Für mich war es sehr eindrucksvoll, als ich bei der Durchsicht alter Protokolle aus dem Jahre 1965 nachlesen konnte, daß bereits damals sozialdemokratische Kollegen von mir, insbesondere meine Kollegin Margarete Rudoll, eine Ausdehnung der Mutterschutzfrist auf sechs Monate nach der Entbindung im Interesse eines engeren Mutter-Kind-Verhältnisses beantragt hatten. Es handelt sich also in gewisser Weise um alte soziale Fragen, für die wir heute eine Lösung finden können.
    Nach geltendem Recht muß eine Arbeitnehmerin acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes wieder erwerbstätig sein, d. h., sie muß ihre Pflichten als Arbeitnehmerin auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses voll erfüllen. Ich glaube, welche gesundheitlichen und psychologischen Belastungen hiermit verbunden sind, können nur jene Mütter voll ermessen, die sich schon einmal in einer solchen 'Situation befunden haben. Diese Frist ist — darin stimmen wir wohl mit der Opposition überein — viel zu kurz. Dies gilt sowohl für die physische als auch die psychische Gesundheit der Mutter und für die damit ganz eng verbundene Mutter-Kind-Beziehung.
    Bei der Verabschiedung des Mutterurlaubs geht es uns im Kern darum, der in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Frau innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach der Geburt ihres Babys ebenso wie einer nichterwerbstätigen Mutter, also einer Hausfrau, die Chance zu eröffnen, sich ohne Belastung aus ihrem Arbeitsverhältnis selbst zu regenerieren und sich ohne Belastung aus diesem Arbeitsverhältnis ebenso intensiv wie eine Familienmutter um ihr neugeborenes Baby zu kümmern.

    (Beifall bei der SPD)

    Drei Elemente müssen dabei geregelt werden, damit dieser Urlaub von den erwerbstätigen Müttern angenommen werden kann. Dieses sind übrigens die üblichen rechtlichen Rahmenbedingungen eines jeden Urlaubs, nämlich die Freistellung von der Arbeit mit Arbeitsplatzgarantie, Lohnersatz und die soziale Sicherung. Dies und nichts anderes regelt das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs. Hierfür hat der Bund die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.
    Im einzelnen ist der Mutterschaftsurlaub wie folgt geregelt:
    Erstens. Der Arbeitsplatz muß gesichert sein, damit eine Mutter nach Ablauf des Urlaubs wieder dorthin zurückkehren kann, wenn sie es wünscht. Der in der Regierungsvorlage vorgesehene Kündigungsschutz für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs erschien uns hierfür noch nicht ausreichend. Deshalb haben wir den Kündigungsschutz für die Dauer



    Frau Dr. Lepsius
    von zwei Monaten nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs erweitert, und zwar analog dem bestehenden Kündigungsschutz während der gesetzlichen Mutterschutzfrist, der hier ja ebenfalls zwei Monate überlappt.
    Zweitens. Eine weitere Voraussetzung dafür, daß Arbeitnehmerinnen den Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen können, ist ein finanzieller Ausgleich als Lohnersatz. Wir begrüßen ausdrücklich, daß hierfür ein Betrag bis höchstens 750 DM vorgesehen ist.
    Drittens. Der während des Mutterschaftsurlaubs bezahlte pauschale finanzielle Lohnausgleich wird weder um Steuern noch um Sozialversicherungsabgaben geschmälert. Denn in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes, der heute ebenfalls verabschiedet werden soll, wird das Mutterschaftsgeld in seiner neuen Form von der Einkommensteuer freigestellt. Zugleich werden die Bestimmungen über die Steuerfreiheit des Mutterschaftsgeldes und anderer Leistungen nach dem bisherigen Mutterschaftsgesetz zusammengefaßt und im Einkommensteuergesetz überschaubarer gemacht.
    Viertens. Während des Mutterschaftsurlaubs entstehen — das ist wichtig — keine Lücken in der sozialen Sicherung. Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung werden aus Mitteln der öffentlichen Hand übernommen.
    Mit anderen Worten: Das geltende Mutterschutzgesetz wird um den Mutterschaftsurlaub erweitert, der arbeits-, leistungs- und versicherungsrechtlich ausgestaltet ist, mithin alle Merkmale eines bezahlten Urlaubs aufweist.
    Die Doppelbelastung aus beruflicher und familiärer Verpflichtung wird in dieser Zeit zu einer Einfachbelastung reduziert, auch im Interesse der neugeborenen Kinder. Dies wollen wir, und meine • sozialdemokratische Fraktion mißt dem einen hohen sozialpolitischen Rang bei.
    Den Versuch, die Diskussion über den Mutterschaftsurlaub mit familienpolitischen oder gar ideologischen Lasten zu betrachten, die nicht Gegenstand dieses Gesetzes sind und auch nicht sein können, muß ich namens meiner Fraktion zurückweisen. Ich betone nochmals: Damit ein solcher Urlaubsanspruch kein leeres Versprechen und nicht nur auf dem Papier stehen bleibt, ist es erforderlich, daß auch die für einen gewöhnlichen Urlaub geltenden Rahmenbedingungen die neue Urlaubsregelung für erwerbstätige Mütter begleiten.
    Es ist empirisch belegt, daß nahezu jede Frau zumindest bis zur Geburt ihres ersten Kindes erwerbstätig bleibt. Damit wird eine neue Generation junger Mütter — ich meine, künftig wohl jede Mutter — mindestens einmal in ihrem Leben einen Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen können.
    Aber auch den Kindern erwerbstätiger Mütter wird dieser Mutterschaftsurlaub mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung von Lebenschancen bringen. Jede zeitliche Erweiterung liebevoller Zuwendung durch die Eltern kommt unmittelbar dem Kind und seiner emotionalen wie sozialen Entwicklung zugute.

    (Beifall bei der SPD)

    Dies sage ich mit großem Ernst. Eine solche, zunächst für die Dauer von sechs Monaten zeitlich begrenzte Chancengleichheit der Kinder von erwerbstätigen Müttern und Hausfrauen ist ein familienpolitisches Ziel, für das in dem heute zu verabschiedenden Gesetz die sozialpolitischen Weichen gestellt werden.
    Ich frage mich daher, welcher Grundauffassung es entspricht, den für Arbeitnehmerinnen geltenden Mutterschaftsurlaub so auszulegen, als ob Hausfrauen dadurch diskriminert würden. Von meinem politischen Verständnis und meiner ganzen parlamentarischen Arbeit her könnte ich mich niemals mit einer Diskriminierung dieser oder auch einer anderen Frauengruppen einverstanden erklären.

    (Beifall bei der SPD)

    Schließlich haben wir den Versorgungsausgleich und die Änderung des Eherechts herbeigeführt.

    (Sehr wahr! bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU)

    — Es ist so; das kann man ja feststellen. Es war ein sehr schwieriger Gang, den wir damals getan haben.
    Wer den Mutterschaftsurlaub in der Weise interpretiert, wie es die Opposition in diesem Hause tut, wer nämlich ausschließlich auf die damit verbundenen finanziellen Regelungen abzielt; kann damit eigentlich nur zwei Ziele verfolgen: entweder dem eigenen Gesetzesantrag zu größerer Durchschlagskraft zu verhelfen — das ist natürlich legitim — oder aber die unterschiedliche Belastung, der erwerbstätige und nicht erwerbstätige Mütter mit neugeborenen Kindern in den ersten sechs Monaten ausgesetzt sind, zu verkennen. Durch den neu eingeführten Mutterschaftsurlaub werden Hausfrauen nicht diskriminiert.
    Eine einseitig auf finanzielle Regelungen des Mutterschaftsurlaubs abgestellte Argumentation muß ich nochmals und mit Entschiedenheit zurückweisen. Daher ist der Änderungsantrag der Opposition, übergangsweise für die Dauer von sechs Monaten ein Familiengeld von monatlich 500 DM auch an nicht erwerbstätige Mütter zu zahlen, ebenso abzulehnen wie der Gruppenantrag von 53 CDU- Abgeordneten, ein Familiengeld einzuführen.

    (Beifall bei der SPD — Frau Dr. Wex [CDU/ CSU] : Warum? — Zuruf von der CDU/ CSU: Weil Sie es zur Wahl 1980 bringen wollen!)

    — Sie wollen ja etwas ganz anderes: Honorar.
    Lasse ich einmal völlig außer acht, daß Ihr CDU- Familiengeld nicht finanzierbar ist — Sie sind uns ja jegliche Überlegung darüber schuldig geblieben, wie die 4 Milliarden DM eigentlich gedeckt werden sollen —,

    (Dr. Blüm [CDU/CSU] : Dies stimmt nicht!)

    dann würden sicherlich erwerbstätige Mütter mit
    qualifizierten Berufen und mit interessanten Ar-



    Frau Dr. Lepsius
    beitsplätzen — von den Vätern will ich jetzt einmal schweigen — davon abgehalten, ein solches Familiengeld in Anspruch zu nehmen, knüpft doch die CDU — das tun Sie — daran die Aufgabe der Erwerbstätigkeit für 18 Monate. Aber Sie versäumen es andererseits, den Arbeitsplatz zu sichern.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Aber es besteht ein Anspruch auf bevorzugte Wiedereinstellung! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

    — Wir können doch in der Sozialpolitik keine Adhoc-Gesetzgebung betreiben. Dies bedarf doch alles immer der sorgfältigsten Vorbereitung.

    (Zustimmung bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Wir sind gegen diese Art von Ad-hoc-Gesetzgebung.
    Drei Monate sollen die zur Kindererziehung beurlaubten Mütter oder Väter bevorzugt wieder eingestellt werden. Dies ist in der Tat eine Formulierung, die jeden Betriebsrat oder jeden Gewerkschaftler oder auch jeden, der sich überhaupt mit arbeitsschutzrechtlichen Fragen befaßt hat, erheitern muß. Das bringt den doch zum Lachen. Sie verweisen Mütter kleiner Kinder an den häuslichen Herd, und damit verkennen Sie eben die heutige Realität und auch die gewandelte Einstellung der Frauen zur Erwerbstätigkeit.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber S i e sind realistisch eingestellt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ich sage nicht, daß ich allwissend bin; um Gottes willen. Ich sage aber, daß die erwerbstätigen Frauen heute ein anderes Interesse an der Berufstätigkeit haben und an qualifizierten Berufen interessiert sind. Natürlich ist das Problem der Trennung von Familie und Berufswelt ein ganz zentrales politisches Thema der Gegenwart.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, die Schwierigkeiten, die mit der Einführung des Mutterschaftsurlaubs insbesondere für kleine und mittlere Betriebe entstehen können, haben wir keinesfalls verdrängt. Ich denke hier z. B. an kleinere Einzelhandelsbetriebe; ich denke an freiberuflich Tätige mit nur wenigen Mitarbeitern und insbesondere daran, daß natürlich in den kleineren Betrieben personelle und organisatorische Probleme zu bewältigen sind. Wir meinen aber, das, was kleinere Länder wie Österreich und Schweden mit einem einjährigen Urlaub bei Geburt eines Kindes geschafft haben, werden wir in der Bundesrepublik mit einem halbjährigen Mutterschaftsurlaub erst recht bewältigen können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Hier möchte ich natürlich auch an das Verantwortungsbewußtsein der Betriebe appellieren. Eine Gesellschaft, die ihre Verantwortung gegenüber Kindern und Familien ernst nimmt, eine Gesellschaft, die weiß, wie wichtig der Aufbau einer Mutter-KindBeziehung in dieser entscheidenden ersten Lebensphase ist, eine solche Gesellschaft muß auch ihrerseits bereit sein, zumutbare Opfer zu bringen und mit Flexibilität und Elastizität zu reagieren.
    Meine Damen und Herren, wir haben uns eingehend auch mit dem zeitlichen Zusammentreffen von Erholungsurlaub und Mutterschaftsurlaub auseinandergesetzt. Etwaige Zweifelsfragen wollten wir zur Klärung nicht etwa der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überlassen, und deshalb haben wir eine Regelung vorgesehen, wonach für jeden vollen Kalendermonat Mutterschaftsurlaub der Erholungsurlaub um ein Zwölftel gekürzt werden kann. Diese ebenso klare wie eindeutige Regelung dürfte auch den Interessen der Betriebe entgegenkommen. Verlängerter Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen auf der einen und eine angemessene Kürzung des Erholungsurlaubs auf der anderen Seite, das ist eine Kompromißformel, der die sozialdemokratische Bundestagsfraktion zustimmen konnte.
    Weiter haben wir vorgesehen, daß eine Arbeitnehmerin den Mutterschaftsurlaub spätestens vier Wochen nach der Geburt ihres Kindes verlangen soll, damit auch der Arbeitgeber disponieren kann. Von der beurlaubten Mutter erwarten wir auch, daß sie den Arbeitgeber rechtzeitig darüber unterrichtet, ob sie nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird. Eine solche Mitteilung sollte dem Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes gemacht werden.
    Die Einzelregelungen des Mutterschaftsurlaubsgesetzes sind, so meinen wir, ausgewogen. Sie entsprechen sowohl den berechtigten Interessen der Arbeitnehmerinnen mit kleinen Kindern als auch denen der Betriebe.
    Sehr ernst nehmen wir Sozialdemokraten den kritischen Einwand, daß der Mutterschaftsurlaub die Einstellung von jungen Frauen erschweren und zu einer weiteren Arbeitsmarktdiskriminierung beitragen würde. Wir wissen sehr genau, daß jedes arbeitsschutzrechtliche Gesetz die Gefahr in sich trägt, daß es nicht nur mit Vorteilen für den zu schützenden Personenkreis verbunden ist. Diese Entwicklung müssen wir also sorgfältig und längerfristig beobachten, damit die Bemühungen der Sozialdemokraten, die einseitige Ausrichtung der Frauenarbeit auf nur wenige Berufsgruppen aufzubrechen, nicht unterlaufen werden.
    Für viel problematischer halte ich allerdings das Wegrationalisieren von Arbeitsplätzen, das ja für uns alle eine generelle Herausforderung ist. Angesichts der überproportionalen Arbeitslosigkeit von Frauen, die unbestritten anhält, erwarten wir, daß es den Betrieben gewöhlich gelingen wird, die Zeiten des Mutterschaftsurlaubs durch Aushilfskräfte organisatorisch zu überbrücken.
    Lassen Sie mich abschließend noch auf zwei Aspekte hinweisen, zunächst auf die Einbindung des neuen Mutterschaftsurlaubsgesetzes in die allgemeine Gesetzgebung für Frauen, und zwar sowohl was die historische als auch was die künftige Entwicklung anlangt. Die für den Mutterschaftsurlaub entwickelte sozialversicherungsrechtliche Regelung findet in der Öffentlichkeit leider nicht die Beachtung, die ihr angesichts des Durchbruchs zu einem neuen Prinzip zukommen müßte. Denn zum ersten-



    Frau Dr. Lepsius
    mal in der Geschichte der Sozialversicherung wird die Zeit der Kinderbetreuung im Grundsatz als Beitragszeit anerkannt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Dieser Einstieg ist für uns Sozialpolitiker von hoher prinzipieller Bedeutung für die anstehende Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung 1984. Denn wir Sozialdemokraten kämpfen seit langem für die Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern im Rentenrecht. Diesen Ansatz im Rahmen des finanziellen Machbaren längerfristig gesehen für alle Mütter auszubauen, ist ein Anliegen der Sozialdemokratischen Partei, das auch im Orientierungsrahmen bis 1985 programmatisch festgeschrieben wurde.

    (Frau Dr. Wex [CDU/CSU] : Und das Familiengeld?)

    — Beim Familiengeld ist überhaupt keine soziale Sicherung vorgesehen. Auch das haben Sie wohl übersehen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Der Mutterschaftsurlaub und seine sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen zeigen also bereits jetzt einen Weg, den wir politisch weiterverfolgen werden.
    Die Frauen in der Bundesrepublik wissen sehr wohl, daß sie das Scheitern des Babyjahrs 1972 der Opposition zu verdanken haben, der dieser erste Schritt bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für pflichtversicherte wie für freiwillig versicherte Frauen nicht weit genug ging und die darum das ganze politische Vorhaben vereitelte.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Das Babyjahr kam nur einem Teil der Frauen zugute; deshalb haben wir es abgelehnt!)

    Die Frauen der Bundesrepublik wissen aber auch, daß es Sozialdemokraten und Freie Demokraten waren, die erstmals im deutschen Recht — und das mit erheblichen Folgewirkungen im Sozialversicherungsrecht — die Gleichwertigkeit von Hausarbeit und außerhäusliche Erwerbstätigkeit zwischen den Ehepartnern im neuen Eherecht durchgesetzt haben. Ich muß Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, daran erinnern, welche Schwierigkeiten Sie uns bei der Gleichbehandlung von Hausfrauentätigkeit und Erwerbstätigkeit bei der daraus abgeleiteten gleichmäßigen Aufteilung der Altersversorgung auf beide Ehepartner, wenn ihre Ehe geschieden wird, bereitet haben.
    Dabei wiederholt sich die CDU/CSU in ihrer Argumentation. Ob Babyjahr, ob Versorgungsausgleich im Eherecht, ob Mutterschaftsurlaub — stets lehnen Sie Neuregelungen erst einmal deshalb ab, weil Sie darin eine Benachteiligung der Hausfrauen in bestehender Ehe sehen. Dies hindert Sie andererseits nicht daran, abgelehnte gesetzliche Regelungen gleichzeitig verbal zu fordern. Ich zitiere:
    Familienleistungen der Frau müssen bei der Altersversorgung genau wie Beitragszahlungen aus Erwerbsleben anerkannt werden.
    Ich habe soeben einen Satz aus einem Flugblatt der CDU — „Selbst ist die Frau" — zitiert, das gerade eben veröffentlicht worden ist.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Was haben Sie denn gegen diesen Satz? — Frau Geier [CDU/ CSU]: Was ist denn daran falsch?)

    Dies ist also die Taktik der Opposition: eine Politik des „Alles oder nichts". Wir Sozialdemokraten werden Ihnen darin genausowenig wie in der Vergangenheit folgen. Es ist daher ein Gebot der politischen Fairneß, keine unerfüllbaren Hoffnungen zu wecken, sondern in Gesetze wie in Gesetzesanträge nur solche Maßnahmen aufzunehmen, die auch tatsächlich realisierbar, d. h. finanzierbar sind.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Hasinger [CDU/CSU] : Eines Tages werden Sie unsere Forderungen doch akzeptieren müssen!)

    Wir Sozialdemokraten werden Ihre Politik nicht mitvollziehen. Wir Sozialdemokraten werden aber unsere kleinen Schritte zugunsten von Frauen, die dann zu großen Schritten zugunsten von Familien werden, fortsetzen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion
    stimmt dem Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs zu.
    Ich appelliere an den Bundesrat, dieses Gesetz zügig zu verabschieden, damit die neue soziale Leistung, auf die viele Mütter warten, Mitte dieses Jahres in Kraft treten kann.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Matthäus-Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, daß nun rechtzeitig zum 1. Juli 1979 das Gesetz über die Einführung eines Mutterschaftsurlaubs heute verabschiedet wird. Wir begrüßen das auch deswegen, weil damit der letzte noch offene Punkt aus dem Paket verabschiedet wird, das die Bundesregierung nach dem Weltwirtschaftsgipfel im letzten Jahre dem Bundestag vorgelegt hat: ein Mutterschaftsurlaub, der den erwerbstätigen Frauen die Möglichkeit gibt, über die heutige Schutzfrist von acht Wochen hinaus weitere vier Monate lang auf Antrag zu Hause bei Ihrem Kind zu bleiben, und zwar bei Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes bis zu einem Höchstbetrag von 750 DM und bei entsprechendem Kündigungsschutz.
    Wir sehen in dieser Verlängerung der Mutterschutzfrist überhaupt erst die Chance, daß sich die erwerbstätige Arbeitnehmerin länger als bisher ernsthaft ihrem Kinde widmen kann, und zwar in den sehr wichtigen ersten Lebensmonaten.
    Die FDP-Fraktion bedauert es, daß die Möglichkeit zu diesem Mutterschaftsurlaub nicht auch von den Vätern — wir würden es dann Elternschaftsurlaub nennen — alternativ bzw. von Adoptiveltern wahrgenommen werden kann. Wir meinen,



    Frau Matthäus-Maier
    daß eine solche Wahlmöglichkeit der Eltern ein guter Beitrag zur Auflockerung der starren Rollenverteilung gewesen wäre, die wir ja heute immer noch haben.
    Aber wir wissen, warum wir das nicht tun konnten: Sie haben über die Ausschußberatungen hinaus bis heute nicht eindeutig erklärt, meine Damen und Herren von der Opposition, ob Sie diesem Gesetzentwurf zur Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs zustimmen. Deshalb haben wir es nicht gewagt, die alternative Möglichkeit für Väter in das Gesetz hineinzunehmen, weil der Gesetzentwurf dann zustimmungsbedürftig geworden wäre. Wir hatten nicht die Absicht, uns in dieser wichtigen Frage, die bis zum 1. Juli 1979 zeitlich drängt, vom Bundesrat abhängig zu machen. Wir meinen, daß diese Erweiterung so bald wie möglich an anderer Stelle nachzuholen ist.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir glauben, daß eine solche Erweiterung auch die selbstverständlich nicht ganz von der Hand zu weisende Gefahr etwas stärker gemindert hätte, daß auf Grund dieser Verlängerung der Mutterschutzfrist die junge Arbeitnehmerin im Erwerbsleben benachteiligt werden könnte. Denn bei einer alternativen Möglichkeit für Vater oder Mutter wüßte ja ein Arbeitgeber, der eine junge Frau einstellt, nicht, ob nicht möglicherweise, wenn die Frau einmal schwanger wird, der Vater den Elternurlaub in Anspruch nimmt, so daß auf diese Weise die Gefahr einer Benachteiligung verringert würde.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Ganz schön pfiffig!)

    — Ganz schön pfiffig; da sind Sie völlig fertig! Aber eines ist klar: Bei der wachsenden Erkenntnis gerade auch junger Väter — was offensichtlich Frau Geier in ihrer Rede überhaupt noch nicht zur Kenntnis genommen hat —, daß es für sie nicht nur eine Pflicht ist, an der Kindererziehung teilzunehmen, sondern daß sie sich damit ein Recht nehmen, das ihnen jahrhundertelang verweigert worden ist: sich auch um ihre Kinder zu kümmern,

    (Zuruf der Abg. Frau Geier [CDU/CSU])

    würden in einer solchen Situation sicher auch mehr Väter einen solchen Urlaub wahrnehmen.

    (Beifall bei der FDP)

    Wir meinen, zur Bekämpfung der Gefahr der Benachteiligung von jungen Frauen im Erwerbsleben — eine Gefahr, die, wie gesagt, nicht auszuschließen ist — müssen aber auch andere Instrumente eingesetzt werden. Ich erinnere an die Forderung der FDP, möglichst bald ein sogenanntes Antidiskriminierungsgesetz nach englischem Muster einzuführen, um die Benachteiligung von Frauen u. a. im Erwerbsleben abzubauen oder zu vermeiden, zusammen mit der Schaffung einer Gleichberechtigungskommission, die mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet ist und diese Benachteiligung tatsächlich abbauen soll. Wir glauben, bis zum Inkrafttreten eines solchen Antidiskriminierungsgesetzes nach englichem Muster ist das in der Bundesregierung in der Diskussion befindliche EG-Anpassungsgesetz bereits eine gute Sache. Nach diesem Gesetz soll das
    deutsche Recht an die EG-Richtlinie angepaßt werden, die uns die Gleichbehandlung der Frauen im Berufsleben vorschreibt. Wir hoffen, daß das Anpassungsgesetz bald in Kraft treten kann.
    Meine Damen und Herren, die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt auch den Entschließungsantrag, in dem eine Weiterentwicklung der Unterstützung der Kindererziehung in Aussicht gestellt wird. Wir sind der Meinung, daß wir der Weiterentwicklung der Förderung der Familie mit dem vor wenigen Wochen in unserem Kinderprogramm in Kiel verabschiedeten Gedanken eines Kinderbetreuungszuschlags gerecht werden können. Ein solcher von uns ins Gespräch gebrachter Kinderbetreuungszuschlag, den Frau Geier hier angesprochen hat, kann ein Modell für eine solche Weiterentwicklung sein. Nach unserer Vorstellung soll in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes den Familien ein erhöhtes Kindergeld zur Verfügung gestellt werden, das — das ist wichtig — unabhängig davon gewährt wird, ob in der Familie beide Eltern erwerbstätig sind, ob einer erwerbstätig ist, welcher von beiden das ist, oder ob möglicherweise keiner erwerbstätig ist.