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ID0815108400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/151 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 151. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Lange 12009 A Eintritt des Abg. Dr. Zumpfort in den Deutschen Bundestag 12009 A Wahl des Abg. Schmidt (Kempten) zum Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 12009 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksache 8/111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2788 - Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 12009 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 12016 C Engelhard FDP 12022 A Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . . 12025 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 12027 D Hasinger CDU/CSU 12033 C Kuhlwein SPD 12036 A Eimer (Fürth) FDP 12038 A Helmrich CDU/CSU 12039 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 12044 C Dr. Emmerlich SPD 12046 B Kleinert FDP 12049 B Namentliche Abstimmung 12050 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens — Drucksache 8/2777 — Russe CDU/CSU 12065 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Entwicklungsländer-Steuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/2778 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12066 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld), Frau Dr. Lepsius, Glombig, Hauck,. Fiebig, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Schmidt (Kempten), Frau Schuchardt, Spitzmüller, Frau Matthäus-Maier, Eimer (Fürth) und den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kin-darn alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz) — Drucksache 8/1952 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2821 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2774 — Frau Karwatzki CDU/CSU 12067 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 12068 C Eimer (Fürth) SPD 12070 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12070 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs — Drucksache 8/2613 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2829 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2797 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kohl, Carstens (Fehmarn), Windelen, Frau Dr. Wex, Franke, Dr. Dregger, Dr. Blüm, Dr. Ritz, Katzer, Dr. Jenninger, Dr. Biedenkopf, Erhard (Bad Schwalbach), Frau Geier, Köster, Pfeifer, Dr. von Weizsäcker, Kunz (Berlin), Dr. Zeitel, Zink, Hauser (Krefeld), Dr. Becker (Frankfurt), Hoffacker, Burger, Vogt (Düren), Haase (Kassel), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Waffenschmidt, Frau Verhülsdonk, Vogel (Ennepetal) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die stufenweise Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz) — Drucksache 8/2650 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2830 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2815 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes — Drucksache 8/2667 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2831 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2816 — Frau Geier CDU/CSU 12072 B Frau Dr. Lepsius SPD 12077 A Frau Matthäus-Maier FDP 12080 D Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12083 D, 12088 C Höpfinger CDU/CSU 12086 B Neumann (Bramsche) SPD 12088 C Hölscher FDP 12091 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12094 C Burger CDU/CSU 12097 A Glombig SPD 12098 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 12102 C Dr. George CDU/CSU 12104 A Frau Funcke FDP . . . 12106 A Dr. Blüm CDU/CSU 12109 A Egert SPD 12111 D Frau Dr. Wex CDU/CSU 12113 C Cronenberg FDP 12116 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 12116 D Namentliche Abstimmungen 12119 A, 12121 A, 12122 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über die Auslieferung — Drucksache 8/1901 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2767 — 12124 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 III Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der für die Wahrung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden des Bundes — Drucksache 8/997 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses • — Drucksache 8/2635 — Pensky SPD . . . . 12124 D Spranger CDU/CSU 12126 B Engelhard FDP 12129 D Baum, Bundesminister BMI 12131 B Schwarz CDU/CSU . 12132 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juli 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Arbeitslosenversicherung — Drucksache 8/2594 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2798 — 12134 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des vorzeitigen Ruhestandseintritts von schwerbehinderten Beamten und Richtern — Drucksache 8/2656 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - — Drucksache 8/2710 — Brandt (Grolsheim) SPD 12135 A Regenspurger CDU/CSU 12135 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 12137 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 8/2534 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12137 C Burger CDU/CSU 12138 A Jaunich SPD 12138 D Spitzmüller FDP 12139 D Erste Beratung des von der Bundesregierung- eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes — Drucksache 8/2722 — 12140 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des .Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/2510, 8/2623 — . . . . 12141 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in WertheimBestenheid; Einwilligung zur Veräußerung gemäß § 64 Abs. 2 BHO — Drucksache 8/2775 — 12141 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu dem Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und Strafrecht — Drucksachen 8/140, 8/2735 — 12141 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung zum Rechtsschutz für Übersetzer und Übersetzungen und die praktischen Mittel zur Verbesserung der Lage der Übersetzer sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 8/1311, '8/2734 — . . . . 12141 C Fragestunde — Drucksache 8/2802 vom 04.05. 1979 — Zuwachsraten für den Primärenergieverbrauch und den Stromverbrauch 1978/79 sowie Bewertung der Energiesparpolitik von Bund und Ländern angesichts dieser Entwicklung MdlAnfr A41 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A42 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12052 D, 12053 A, B, C, D ZusFr Dr. Spöri SPD 12053 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 12053 C, D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Änderung der Liste für sensitives Material im Rahmen der Abmachungen des Londoner Supplier-Clubs auf Grund der Erfahrungen mit dem Aufbau einer pakistanischen Urananreicherungsanlage sowie deren Abstimmung mit den USA MdlAnfr A78 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12054 A Behauptungen über die Verwendung des von der Bundesregierung finanzierten Lagers „Selebi Pikwe" in Botsuana als Rekrutierungslager für Guerillas MdlAnfr Al 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ 12054 B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 12054 C Einrichtung von Internatsschulen in der Türkei für Kinder der in Deutschland arbeitenden Eltern mit Deutschunterricht MdlAnfr A82 04.05.79 Drs 08/2802 Bühling SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12054 D Zahlungen der Vereinten Nationen für die SWAPO MdlAnfr A83 04.05.79 Drs 08/2802 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 12055 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12055 B, C Einberufung der Söhne ausreisewilliger Deutscher in Rumänien zu einem 16monatigen Dienst in sogenannte Schwarze Brigaden MdlAnfr A84 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12055 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12055 D Forderung Polens, die Oder-Neiße-Gebiete in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als Ausland zu behandeln MdlAnfr A85 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12056 A, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12056 B, C Einstellung der Bundesregierung zur Auffassung General Haigs über die Entwicklung der NATO sowie Stellenwert der Entspannungspolitik in diesem Zusammenhang MdlAnfr A86 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12056 D, 12057 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12056 D, 12057 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12057 A Einsatz von Zivildienstleistenden in den Bereichen des Sports zugunsten der Rehabilitation, der Betreuung von Kindern, Behinderten und alten Menschen MdlAnfr A43 04.05.79 Drs 08/2802 Schirmer SPD MdlAnfr A44 04.05.79 Drs 08/2802 Schirmer SPD Antw PStSekr Buschfort BMA • . . . 12057 C, D ZusFr Schirmer SPD 12057 D Herausgabe technischer Normen für Hersteller und Betreiber von Datensicht- bzw. Bildschirmgeräten zum Ausschluß einer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten MdlAnfr A46 04.05.79 Drs 08/2802 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . 12058 A, B, C ZusFr Grobecker SPD 12058 A, B, C Verabschiedung einer Arbeitsstättenrichtlinie für Kassenarbeitsplätze MdlAnfr A47 04.05.79 Drs 08/2802 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 12058 D, 12059 A, B, C ZusFr Grobecker SPD 12058 D, 12059 A ZusFr Dr. Steger SPD 12059 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 12059 C Zulässigkeit von Fragen nach Gewerkschaftszugehörigkeit und Einstellung zu Streiks im Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr A48 04.05.79 Drs 08/2802 Menzel SPD MdlAnfr A49 04.05.79 Drs 08/2802 Menzel SPD Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg 12059 D 12060 A, B ZusFr Menzel SPD 12060 A Tötung des Wehrpflichtigen Hans-Joachim Holten durch einen zum Wachdienst eingeteilten Soldaten; fehlende unverzügliche Sanitätsversorgung in diesem Fall MdlAnfr A56 04.05.79 Drs 08/2802 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 V MdlAnfr A57 04.05.79 Drs 08/2802 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg 12060 B, 12061 A, B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/ CSU 12061 A, B Gesundheitsschäden bei Babys durch Alkoholkonsum der Mütter MdlAnfr A58 04.05.79 Drs 08/2802 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12061 C, D, 12062 A ZusFr Braun CDU/CSU 12061 D, 12062 A Verwendung von in der Bundesrepublik verbotenen Antibiotika und anderen Zusätzen für Futtermittel in Holland zur Erzeugung von Eiern und Geflügel MdlAnfr A62 04.05.79 Drs 08/2802 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12062 B, D, 12063 A ZusFr Niegel CDU/CSU 12062 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12063 A Einführung des europäischen Führerscheins MdlAnfr A67 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 12063 B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 12063 C Verkauf der von einer gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft erworbenen Wohnanlage nach Umwandlung in Eigentumswohnungen mit hohem Gewinn MdlAnfr A68 04.05.79 Drs 08/2802 Henke SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 12063 D, 12064 A, B ZusFr Henke SPD 12064 A ZusFr Menzel SPD 12064 A Gewährung von Zuschüssen aus dem Programm zur Entwicklung für Einfach-Technologien und Technologietransfer durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit MdlAnfr A79 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 12064 C, D ZusFr Dr. Steger SPD 12064 C, D Nächste Sitzung 12141 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12143*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 12009 151. Sitzung Donnerstag, den 10. Mai 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11.5. Dr. van Aerssen * 11. 5. Dr. Ahrens ** 11.5. Dr. Aigner * 11. 5. Alber ** 11.5. Amrehn ** 11.5. Dr. Bangemann 11. 5. Dr. Bardens **. 11.5. Dr. Bayerl * 11.5. Dr. von Bismarck * 10. 5. Blumenfeld * 11. 5. Böhm (Melsungen) ** 11.5. Dr. Böhme (Freiburg) 11.5. Dr. Bötsch 11.5. Frau von Bothmer ** 11. 5. Büchner (Speyer) ** 11. 5. Frau Dr. Czempiel 11. 5. Dr. Dregger 11. 5. Dr. Enders ** 11.5. Dr. Evers ** 11. 5. Fellermaier * 11. 5. Flämig* 11.5. Dr. Früh * 11.5. Dr. Fuchs * 11.5. Dr. Geßner ** 11.5. Haase (Fürth) * 11.5. Handlos ** 11. 5. von Hassel 10. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 11. 5. Dr. Holtz ** 11. 5. Ibrügger * 11. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.5. Jung * 10. 5. Katzer 11.5. Dr. h. c. Kiesinger 11.5. Dr. Klepsch * 11.5. Klinker * 11.5. Lagershausen ** 11. 5. Lange * 11.5. Lemmrich ** 11. 5. Lemp * 11.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 10. 5. Lenzer ** 11.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lücker * 11.5. Luster * 11.5. Marquardt ** 10.5. . Dr. Marx* 11.5. Mattick * 11.5. Dr. Mende ** 11. 5. Möllemann 10. 5. Dr. Müller ** 11.5. Müller (Mülheim) * 11. 5. Müller (Remscheid) 11.5. Müller (Wadern) * 11.5. Dr. Müller-Hermann ' 11. 5. Pawelczyk ** 11. 5. Pfeffermann 10. 5. Dr. Pfennig ** 11. 5. Dr. Pinger 11. 5. Reddemann ** 11. 5. Reichold 11.5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 11. 5. Dr. Schäuble ** 11.5. Scheffler ** 11. 5. Frau Schlei 11. 5. Schmidt (Hamburg) 11. 5. Schmidt (München) * 11. 5. Schmidt (Wattenscheid) 11. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 11. 5. Schreiber * 11. 5. Schulte (Unna) ** 11. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 11. 5. Dr. Schwörer * 11. 5. Seefeld * 11.5. Sieglerschmidt * 11. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 11. 5. Dr. Starke (Franken) * 11. 5. Graf Stauffenberg 10.5. Stommel 11.5. Ueberhorst ** 11. 5. Vogel (Ennepetal) 11.5. Dr. Vohrer ** 11.5. Frau Dr. Walz * 11.5. Wawrzik * 11.5. Weber (Heidelberg) 11.5. Windelen 11.5. Dr. Wittmann (München) ** 11. 5. Wolfram (Recklinghausen) 11.5. Würtz * 11.5. Zebisch ** 11.5. Zeitler 11.5. Dr. Zimmermann 10. 5. Zywietz * 11.5.
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    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt unzweifelhaft Meinungsverschiedenheiten von Eltern über die konkreten Entscheidungen in der Erziehung der Kinder. Es gibt Meinungsverschiedenheiten und Differenzen zwischen den Eltern einerseits und ihren Kindern andererseits. Es gibt die Auflehnung des Kindes gegen die Eltern in vielen kleinen, größeren und wichtigen Angelegenheiten, im Trotzalter, in der Pubertät, ein üblicher und natürlicher Vorgang. Das wird durch kein Gesetz der Welt auszuschließen oder zu vermeiden sein, es sei denn, man schafft die Ehe ab, man schafft die Familie ab, man schafft die Erziehung ab und hofft, damit das endgültige Glück für jeden einzelnen zu schaffen, das Paradies, in dem jeder frei von Not, Angst und Zwang ist.
    Von solchen Traumvorstellungen, meine Damen und Herren, ist der vorliegende Gesetzentwurf frei. Es kann und soll nicht verkannt werden — es kann auch nicht übersehen werden —, daß zwischen den ursprünglichen Vorschlägen der Regierung und der Koalitionsfraktionen und den heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetzestexten ein weitgehender, ein tiefgreifender und wesentlicher Unterschied besteht.
    Ganz überwiegend sind die jetzt aufgeschriebenen Paragraphen und Veränderungen von der Sache her überflüssig. Es handelt sich zum großen Teil um Worthülsen, die eine Reform dort vortäuschen, wo keine stattfindet.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie es bei der SPD üblich ist!)

    Gesellschaftsverändernde Absichten sind zu einem erheblichen Teil zusammengeschrumpft auf die Verpackung, auf die Aufschrift und die Garnierung. Dafür soll als Propagandainstrument das Bundesgesetzblatt ge- oder mißbraucht werden.
    Ich will Ihnen ein Beispiel dafür nennen, obwohl das die dritte Lesung ist. Im geltenden Recht heißt es:
    Der Vater und die Mutter haben Kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen.
    Jetzt soll es heißen:
    Der Vater und die Mutter haben das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

    (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] : Eine „grundlegende" Reform!)

    Meine Damen und Herren, es sind Worte geändert, der materielle Inhalt ist absolut unverändert. Damit auch deutlich wird, daß sich in der Sache nichts ändern soll, heißt es in der Übergangsvorschrift
    ich zitiere wörtlich —:
    In Bundesgesetzen treten jeweils in derselben sprachlichen Form an die Stelle



    Erhard (Bad Schwalbach)

    der Worte „elterliche Gewalt" die Worte „elterliche Sorge",
    der Worte „elterliche Gewalt über" die Worte „elterliche Sorge für",
    der Worte „persönlicher Verkehr" das Wort „Umgang".

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD] : Dem stimmen Sie doch zu!)

    — Sicherlich stimmen wir dem zu; es ist eine Worthülse, gnädige Frau.

    (Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der CDU/CSU)

    Aber damit kein Zweifel entsteht: schon heute wird der gesetzliche Wortlaut „elterliche Gewalt" seinem Inhalt nach als elterliche Sorge verstanden, beschrieben und in der Praxis angewendet. Über das Wort besteht kein Streit, aber wir lehnen — —

    (Wehner [SPD] : Aber dann rühren Sie doch nicht darin herum!)

    — Ach, Herr Wehner, ich komme noch auf Sie. —Über das Wort besteht kein Streit, aber wir lehnen eine solche überflüssige Gesetzesmacherei ab.
    Im Bundestag waren wir uns seither in allen Parteien darüber einig, daß im Wettbewerbsrecht Mogelpackungen unzulässig sind, weil dadurch der Verbraucher getäuscht wird. Bei der Gesetzgebung über das Familienrecht soll das jetzt offenbar anders sein.

    (Dr. Ehmke [SPD] : Warum stimmen Sie zu?)

    Wenige Bestimmungen des Gesetzentwurfs bringen Klarstellungen und Veränderungen. Richtig ist die vom Rechtsausschuß eingearbeitete Änderung des Pflegekinderverhältnisses. Gewisse Bedenken bestehen noch im Bereich der unmittelbaren Eingriffsmöglichkeit des Staates. Aber damit ist die Reihe der grundlegenden Veränderungen, soweit man ihnen auch noch in möglichen Fällen zustimmen kann, schon am Ende.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Verfahrensrecht und Anhörungsrecht haben Sie vergessen! Dem stimmen Sie doch uneingeschränkt zu!)

    — Herr Kollege Emmerlich, ich mache das so, wie es der Herr Justizminister gemacht hat. Er hat sich auf die wesentlichen Dinge konzentriert. Deshalb kann ich das ganz genauso tun, zumal in der dritten Lesung.
    Ablehnen aber müssen wir den sonstigen, noch übrigbleibenden Teil der Vorlage, ausgenommen die Vorschriften, die relativ wenig bedeuten. Lassen Sie mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, festhalten: Wir sind der Meinung, das Recht der Eltern, die Erziehungsziele und -Inhalte für ihre Kinder selbst zu bestimmen, muß rechtlich gesichert sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Weder der Staat noch die Gesellschaft haben das
    Erziehungsziel festzusetzen. Wir bleiben dabei und
    sagen: Staatliche Eingriffe in die Familie, staatliche Bevormundung der Familie ist grundsätzlich abzulehnen. Nur beim Vorliegen wirklich gravierender Fälle ist der Eingriff in das Elternrecht zulässig. Die innerhalb einer Familie auftretenden Konflikte sind von ihr selbst zu lösen.
    Diesen Grundvorstellungen wird die Vorlage trotz der Änderungen auch heute noch nicht gerecht. Die angeblich sanktionslosen Programmbestimmungen sind die Vorgabe für das beabsichtigte Jugendhilferecht. Auf diesen Gesichtspunkt hat Herr Kollege Schwenk (SPD) in seiner Handreichung für seine Fraktionskollegen in seinem Exposé vom 4. April dieses Jahres auch hingewiesen. Die Familie soll für öffentliche Einflüsse weiter geöffnet werden, und damit soll die Gesellschaft verändert werden. So sollen auch die Eingriffsmöglichkeiten erweitert werden.
    Familienpolitik ist für die SPD offenbar immer noch, wie auch Frau Eilers in ihrem Aufsatz zum 70. Geburtstag von Herrn Kollegen Dr. Schellenberg schrieb, integrierter Bestandteil der Gesellschaftspolitik. Deutlicher und noch entlarvender wird Thomas Nipperdey, Professor, Sozialdemokrat, der diese Vorstellungen wörtlich charakterisiert:
    Es geht um die Auflösung einer personalen Bindung durch Soziologisierung, und zwar mit pädagogischen Mitteln.
    Das Familienverständnis der SPD wird aus dem Orientierungsrahmen '85 deutlich; Herr Kollege Stark hat heute schon darauf hingewiesen. Hier heißt es — auch wieder wörtlich —:
    Dabei ist sie — die Familie —
    von Aufgaben zu entlasten, die kooperativ oder öffentlich besser erfüllt werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der wahre Sinn, das ist der Geist und das ist das Ziel, welche den hier vorgelegten Gesetzentwurf begleiten. Die Weichenstellungen, die jetzt noch übriggeblieben sind, sind vorsichtig, behutsam aufgeschrieben. Wieder einmal sind aber Sozialdemokraten dem Prinzip treu geblieben, Rechtsreform als Gesellschaftsreform zu nutzen. Diese Vorgabe hat hier im Plenum schon mehrfach zur Diskussion gestanden. Martin Hirsch, der jetzige Bundesverfassungsrichter, schrieb noch am 17. Dezember 1970, daß der Gesetzgeber Gesetze schaffen solle, die zum Ziele haben, soziologische Verhaltensmuster für die Zukunft zu umschreiben.
    Die gesellschaftsideologische Zielsetzung solcher Rechtspolitik hat die Zukunftsgesellschaft im Visier, und zwar die sozialistische Zukunftsgesellschaft. Dies läßt sich mühelos und konsequent zurückverfolgen auf das geradezu klassische Lehrbuch sozialistischer Gesellschaftstheorie von Karl Kautsky aus dem Jahre 1902. Er wollte durch die staatliche Ganztagsschule mit staatlicher Verköstigung der Kinder den Einfluß der Eltern und der Kirchen systematisch abbauen. Er empfahl, den Weg zur sozialistischen Gesellschaft in behutsa-



    Erhard (Bad Schwalbach)

    men und kleinen Schritten zu gehen, weil andernfalls zu viele Gruppen die Absicht erkennen, sich zusammenschließen und diesen Absichten machtvoll entgegentreten würden.
    Die Fabel vom Wolf und den sieben Geißlein fällt mir ein.

    (Heiterkeit)

    Erst nachdem der Wolf die Beine mit Mehl weiß gemacht und seine Stimme verändert hatte, indem er Kalk — hier muß ich sagen — gefressen hatte,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Kreide!)

    öffneten ihm die Geißlein die Tür, was sie ihm vorher verwehrt hatten.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD] : Solche grausigen Märchen lehnen wir ab!)

    Sie haben den Rat Kautskys, die kleinen Schritte zu gehen, mit Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf nicht befolgt. Ihr großer Vorsitzender Herbert Wehner hat dann dafür gesorgt, daß Sie zu den kleinen Schritten zurückgefunden, den Weg der Salamitaktik eingeschlagen und sich dafür der Zustimmung der großen Gruppen, vor allen Dingen der Kirchen, vergewissert haben.

    (Wehner [SPD] : Wir machen doch keinen Kohl!)

    — Sie machen kleine Schritte, das akzeptiere ich ja. Aber Sie machen anderes Gemüse. Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der jetzt vorliegenden Fassung ist sicherlich bedeutend, wie ich schon sagte.
    Schließlich hat der große Vorsitzende Herbert Wehner aber Kautskys Schrift besonders empfohlen und neu herausgegeben. Im Vorspruch gibt er sein politisches Ziel offen an, nämlich die sozialistische Neugestaltung unseres Lebens. Vielleicht haben Sie inzwischen Ihre Sinne gewandelt, Herr Wehner. Folgen wir dem von Ihnen behutsam gestellten Schienenweg, so wird das Ende des Weges ein anderes sein, als wir es für die Freiheit unserer Bürger, unserer Kinder und Familien wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Diesen Weg müssen Sie allein gehen.
    Reform als Gesellschaftsreform, Gesellschaftsveränderung durch Bewußtseinsveränderung muß Ihr Anliegen und Ihre Sache bleiben. Beides dient nicht den Menschen, beides dient nicht einer freiheitlichen Gesellschaft. Das Recht und die Rechtsordnung sollen aber diesen Menschen helfen, ihnen schützend und fördernd dienen. Weil das durch diesen Gesetzentwurf in der Richtung nicht mehr stimmt, lehnen wir den Entwurf ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Emmerlich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Emmerlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir Herrn Erhards Märchenstunde und die Fabel vom Wolf und den sieben Geißlein mit Vergnügen genossen haben, gestatten Sie mir, daß ich nunmehr zu der Ihnen vorliegenden Gesetzesvorlage zurückkehre. Meine Absicht ist es, Ihnen die Motive und Hintergründe, die uns bei diesem Gesetzentwurf geleitet haben,

    (Hartmann [CDU/CSU]: Zu verschleiern!) zu verdeutlichen.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Das wäre gefährlich für Sie!)

    — Ich glaube nicht, daß das gefährlich wäre. Es ist unangenehm für Sie, diese Absichten so hinzunehmen, wie das ein ehrlicher Mann von einem anderen tut. Sie sind offenbar darauf angewiesen — ich bedaure das sehr —, die notwendigen Auseinandersetzungen über notwendigerweise unterschiedliche Meinungen und Positionen nicht zu führen, sondern ihnen auszuweichen, indem Sie Popanze aufbauen, Gespensterschlachten durchführen. Ich kann daraus nur den Schluß ziehen, daß es Ihnen unmöglich ist, die Sachdiskussion mit uns aufzunehmen und zu bestehen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein wichtiges Ziel der Familien- und Jugendpolitik, das Recht auf Pflege und Erziehung für alle Kinder durchzusetzen. Um dieses' Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, einerseits die Erziehungskraft der Familie zu stärken und andererseits den Schutz gefährdeter Kinder zu verbessern.

    (Zuruf des Abg. Helmrich [CDU/CSU])

    Zu diesem Ziel kann und muß das Recht der elterlichen Sorge einen wichtigen Beitrag leisten. Dieser Beitrag wird mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf erbracht.
    Maßstab und Rahmen für das Recht der elterlichen Sorge ist das Grundgesetz, nicht nur weil wir als Gesetzgeber selbstverständlich an die Verfassung gebunden sind, sondern weil wir Sozialdemokraten den Wertungen der hier einschlägigen grundgesetzlichen Vorschriften voll zustimmen, weil wir sie voll für richtig halten.
    Das Grundgesetz stellt die Familie unter den besonderen Schutz des Staates und legt fest, daß Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern, aber auch die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist, über deren Bestätigung die staatliche Gemeinschaft zu wachen hat. Über die Bedeutung und die Tragweite dieser grundgesetzlichen Regelung sind insbesondere im Verlauf der Diskussion um das Recht der elterlichen Sorge manche Fehlinterpretationen entstanden und verbreitet worden. Art. 6 des Grundgesetzes gewährleistet das Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder als ein natürliches, d. h. der staatlichen Rechtsordnung vorgegebenes, der staatlichen Verfügungsbefugnis nicht unterliegendes Recht. Art. 6 stellt aber gleichermaßen die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder fest. Elternrecht und Elternpflicht sind gleichgewichtig, gleichrangig und bedingen einander. Nach Art. 6 ist es die Aufgabe und damit die Verpflichtung des Staates, dar-



    Dr. Emmerlich '
    über zu wachen, daß das Elternrecht respektiert und die Elternpflicht erfüllt wird. Der Charakter des Elternrechts als eines natürlichen, nicht vom Staat gewährten, sondern von ihm zu gewährleistenden Recht schließt allerdings rechtliche Regelungen der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern nicht aus. Das staatliche Wächteramt macht dagegen Regelungen notwendig, die Eingriffe in das Elternrecht zum Zwecke der Erfüllung der Elternpflicht ermöglichen. Wer den vorliegenden Gesetzentwurf kritisiert, sollte überprüfen, ob er alle Elemente des Art. 6 Elternrecht, Elternpflicht und staatliches Wächteramt ausgewogen berücksichtigt oder ob er nicht vielleicht das Elternrecht überbetont und die Elternpflicht und das staatliche Wächteramt zu gering bewertet.
    Bei der Ausgestaltung des Rechts der elterlichen Sorge — darauf ist mehrfach hingewiesen worden, und ich wiederhole das, weil mir diese Hinweise bei Ihnen nicht recht angekommen zu sein scheinen — ist nicht nur Art. 6, sondern auch zu beachten, daß Kindern die Grundrechte unserer Verfassung ebenso wie Erwachsenen zustehen. Im Verhältnis zu Dritten, im Außenverhältnis, nehmen die Eltern diese Grundrechte ihrer Kinder kraft des ihnen zustehenden Sorgerechts wahr. Das bedeutet jedoch nicht, daß das Innenverhältnis, also das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, ein grundrechtsfreier Raum ist. Daraus folgt insbesondere: Auch bei der Erziehung gilt, daß die Menschenwürde des Kindes unantastbar ist und daß ihm das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zusteht.

    (Helmrich [CDU/CSU] : Das wird nicht bestritten!)

    — Ich freue mich darüber und bin dafür dankbar, daß wir in diesen grundsätzlichen Fragen offenbar einer Meinung sind. Ich halte das im Interesse unseres gesamten Staates, unserer Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande, für überaus wichtig.
    Für die Gerichtsverfahren, die Angelegenheiten des Kindes betreffen, ergibt sich aus der Grundrechtsfähigkeit der Kinder, daß sie den Anspruch auf rechtliches Gehör selbständig wahrnehmen können müssen, soweit das ihre geistige Reife zuläßt.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Rechtliches Gehör?)

    — Herr Erhard, dies ist für mich keine Randfrage dieses Gesetzentwurfs, sondern das ist einer der zentralen Punkte, eines der zentralen Anliegen dieses Gesetzentwurfs.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Bei unseren Bemühungen im Recht der elterlichen Sorge, Elternrecht, Elternpflicht, das staatliche Wächteramt sowie die Grundrechtsfähigkeit des Kindes ausgewogen zu berücksichtigen, haben wir uns stets von unserer Überzeugung leiten lassen, daß Pflege und Erziehung der Kinder prinzipiell in der eigenen Familie am besten möglich sind, daß die Familie besser als jede Einrichtung bzw. Institution dazu in der Lage ist. Die Liebe der Eltern zu ihren Kindern und die Liebe der Kinder zu Vater, Mutter und Geschwistern sind durch nichts zu ersetzen. Eine Familie, in der diese gegenseitige Zuneigung, diese innige emotionale Bindung besteht, gibt dem Kinde die Geborgenheit, die Sicherheit und das Vertrauen, die die beste Voraussetzung dafür sind, daß es seine Persönlichkeit entfalten kann und zu sozialem Verhalten befähigt wird.
    Diese Einsicht darf uns aber keineswegs den Blick dafür verstellen, daß es Eltern gibt, die ihre Elternpflicht nicht erfüllen. Allerdings dürfen wir andererseits an die Eltern auch nicht absolute, vom Menschen im täglichen Leben nicht zu erfüllende Ansprüche stellen. Unser Maßstab darf auch kein theoretischer sein, selbst wenn er wissenschaftlich begründet wird, und schon gar nicht, wenn er sich nur ein wissenschaftliches Gewand zugelegt hat. Wer handelt, macht Fehler. Auch Eltern machen Fehler und sind nicht in der Lage, den Ansprüchen, die sie an sich selbst stellen und die an sie gestellt werden dürfen und müssen, immerzu und alle Zeit hundertprozentig gerecht zu werden.
    Trotzdem sind unsere Kinder bei ihren Eltern gut aufgehoben, besser als bei jedem anderen. Im übrigen sind die Möglichkeiten des Staates, Erziehungsfehler auszugleichen, unübersehbar begrenzt und in der Regel nur in ganz schwerwiegenden Fällen gegeben. Weil das alles so ist, garantiert Art. 6 des Grundgesetzes zu Recht den Eltern gegenüber dem Staat den Vorrang als Erziehungsträger.
    Die Summe dieser auf das Grundgesetz und unsere Grundauffassung von der Familie gestützten Erwägungen hat zu der Ihnen vorliegenden Ausformulierung der Tatbestände geführt, die staatliche Eingriffe in das Elternrecht in den Ausnahmefällen erlauben, in denen die Elternpflicht grob mißachtet wird und ein solcher Eingriff zum Wohl des Kindes erforderlich und möglich ist. Diese Erwägungen, insbesondere die Berücksichtigung dessen, daß dem Kind „als Grundrechtsträger eigene Menschenwürde und ein eigenes Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit" zukommt — jetzt habe ich wörtlich aus dem 4. Leitsatz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 1968 zitiert —, müssen auch in den Bestimmungen des Rechts der elterlichen Sorge ihren Niederschlag finden, in denen der Inhalt der elterlichen Sorge konkretisiert wird.
    In dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf ist das insbesondere in den bereits mehrfach kontrovers diskutierten Bestimmungen der §§ 1626 Abs. 2 und 1631 Abs. 2 dadurch geschehen, daß ausgeführt wird, daß Eltern bei der Pflege und Erziehung der Kinder das wachsende Bedürfnis und die wachsende Fähigkeit zu selbständigem, verantwortungsbewußtem Handeln berücksichtigen sollen und daß sie, soweit das nach dem Entwicklungsstand des Kindes angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge mit dem Kind besprechen sollen, um möglichst ein Einvernehmen herzustellen. Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage des Gesetzentwurfs zu beachten, daß entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig sind.



    Dr. Emmerlich
    Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat die ersatzlose Streichung dieser beiden Bestimmungen beantragt. Mir ist dieser Antrag unverständlich.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Bundesminister der Justiz hat in seiner Rede heute morgen bereits aus einer Ansprache von Papst Johannes Paul II. vom 9. März 1979 zum Jahr des Kindes zitiert. In dieser Aussage des Papstes findet sich als die Haltung der katholischen Kirche das wieder, was den Inhalt der beiden Bestimmungen in § 1626 Abs. 2 und § 1631 Abs. 2 ausmacht. Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, diese Haltung der katholischen Kirche richtig zu würdigen.
    Ich bitte Sie, dabei auch folgendes zu erwägen. Wie soll ein volljährig gewordener junger Mensch zu selbständigem, verantwortungsbewußtem Handeln in der Lage sein, wenn ihm seine Eltern dazu nicht schon vor Erreichen der Volljährigkeit Gelegenheit gegeben haben? Wie soll der junge Mensch lernen, Konflikte mit anderen so auszutragen, wie das im Interesse des friedlichen Zusammenlebens und Zusammenwirkens sowie aus Respekt vor dem anderen und mit Rücksicht auf die Wahrung der Menschenwürde aller Beteiligten erforderlich ist, wenn er nicht in seiner eigenen Familie erlebt, erfahren und eingeübt hat, daß man bei auftauchenden Konflikten miteinander reden muß, daß man bereit sein muß, auf den anderen einzugehen, daß es am besten für alle ist, wenn eine Lösung gefunden wird, mit der alle Beteiligten leben können, die von allen Beteiligten akzeptiert wird?

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Das sind doch Banalitäten!)

    Wie soll die Fähigkeit zu einem solchen sozialen Verhalten entwickelt werden können, wenn das Leben in unseren Familien nicht von dem Gespräch, von der gegenseitigen Rücksichtnahme, vom Aufeinandereingehen geprägt wird, sondern von Befehlen und bloßem Gehorchen,

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Wer will das denn?)

    vom Kommandieren und Kommandiertwerden, vom Bestrafen und Bestraftwerden, vom Herrschen und Beherrschtwerden?
    Wie wollen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Demokratie festigen, wie sollen die demokratischen Tugenden zum selbstverständlichen Verhaltenskodex für das Miteinander der Menschen werden, wenn das Leben in unseren Familien von autoritären und hierarchischen Herrschaftsstrukturen und Verhaltensmustern bestimmt wird?

    (Beifall bei der SPD)

    Wie können wir eine demokratische Gesellschaft erreichen, wenn der vom Volk gewählte Gesetzgeber es nicht für nötig hält, in dem Gesetz, das die Familienbeziehungen regelt, die Idee der partnerschaftlichen Familie als Leitbild niederzulegen, um allen Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu sagen, wie die Familie in unserer Zeit aussehen und gelebt werden muß, damit die Familie das Fundament unserer Gesellschaft bleibt, damit sich die Menschen in der Familie wohl und geborgen fühlen können, damit die Familie als die beste Lebensform bejaht, angenommen und verteidigt wird?

    (Beifall bei der SPD)

    Das Ja zur Familie und die Stärkung ihrer Funktionsfähigkeit sind abhängig davon, daß der Übergang zur partnerschaftlichen Familie gelingt. Nur wenn Erziehung, wie es in § 1626 Abs. 2 in der Fassung des Entwurfs heißt, die Kinder zu selbständigen, verantwortungsbewußtem Handeln befähigt, wenn ungeachtet fortbestehender und ungeschmälerter elterlicher Verantwortung und elterlicher Entscheidungsbefugnis das vertrauensvolle Gespräch, die Bereitschaft zum Kompromiß und das Streben nach Konsens die Grundlagen des Familienlebens sind, kann die Erziehungsfähigkeit und damit auch die Erziehungsbereitschaft der Familien erhalten und, wo nötig, gewonnen und gestärkt werden.
    Wenn das Miteinanderreden, die Bereitschaft zum Ausgleich und zu einvernehmlichen Entscheidungen Grundlagen unseres Familienlebens sind, dann ist schließlich auch die beste Gewähr dafür gegeben, daß die noch immer auch im familiären Bereich in beklagenswertem Ausmaß vorhandene Gewalttätigkeit in all ihren vielfältigen physischen und psychischen Varianten, unter der vor allem Frauen und Kinder zu leiden haben, mehr und mehr zurückgeht und hoffentlich eines Tages nahezu vollständig beseitigt wird.
    Das wirksamste Mittel gegen Kindesmißhandlungen ist nämlich, wie die Erfahrung lehrt, nicht, daß diese verboten und unter Strafe gestellt sind und daß wir dieses im Strafrecht .bereits normierte Verbot im Sorgerecht wiederholen, sondern daß wir im Rahmen unserer gewiß begrenzten Möglichkeiten durch das Recht der elterlichen Sorge einen Beitrag dazu leisten, daß die Beziehungen der Familienmitglieder zueinander von einer Qualität sind, die Gewalttätigkeit nicht aufkommen läßt.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Kollege Erhard hat davon gesprochen, daß sich der Ihnen vorliegende Text weitgehend und tiefgreifend von der Regierungsvorlage der letzten Legislaturperiode unterscheidet. Der Kollege Klein hat, wenn ich mich recht erinnere, im Zusammen- hang mit der Beratung des Justizhaushalts von einem Rückzug, von einer Revision gesprochen. Richtig ist, daß es zu einer ganzen Reihe von Änderungen dieser Regierungsvorlage gekommen ist. Damit teilt diese Regierungsvorlage das Schicksal fast aller Vorlagen, die dieses Haus erreichen. Wir sollten stolz darauf sein, daß wir hier nicht nur etwas nachvollziehen, was die Exekutive uns vorschlägt,

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    sondern die Gesetzgebungsarbeit als unsere eigene verstehen und uns dieser Aufgabe stellen und sie wahrnehmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)




    Dr. Emmerlich
    Wir sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, in diese Beratungen ohne Scheuklappen, ohne Vorurteile, mit einer offenen Haltung gegenüber jedem Einwand gegangen. Ich bitte, es nicht polemisch zu verstehen, wenn ich mir manchmal und auch heute noch die Frage gestellt habe, ob Sie dieselbe Freiheit in der Beratung gehabt haben. Ich erinnere dabei an die Ausführungen, die Herr Strauß in seiner Abschiedsrede vor Ihrer Fraktion gemacht hat. Dort hat er ausgeführt:
    Diese beiden Gesetze dürfen weder so noch in anderer Form das Licht der Welt erblicken. Wir müssen zu . ihnen ein bedingungsloses Nein sagen. Das Wort „Konfrontation" ist kein unsittliches Gewerbe, sondern Konfrontation gehört zum normalen Handwerk der parlamentarischen Demokratie.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    Ich habe ein anderes Verständnis von parlamentarischer Demokratie. Ich meine, daß der Wille zum Kompromiß auch das Handeln dieses Parlaments bestimmen muß, insbesondere dann, wenn es sich darum dreht, so wichtige Vorhaben wie die Regelung des Rechts der elterlichen Sorge zu behandeln.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich bitte Sie sehr herzlich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und hoffe, daß Ihnen das trotz mancher vielleicht noch vorhandenen Bedenken auch gelingt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)