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ID0815107600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/151 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 151. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Lange 12009 A Eintritt des Abg. Dr. Zumpfort in den Deutschen Bundestag 12009 A Wahl des Abg. Schmidt (Kempten) zum Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 12009 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksache 8/111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2788 - Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 12009 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 12016 C Engelhard FDP 12022 A Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . . 12025 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 12027 D Hasinger CDU/CSU 12033 C Kuhlwein SPD 12036 A Eimer (Fürth) FDP 12038 A Helmrich CDU/CSU 12039 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 12044 C Dr. Emmerlich SPD 12046 B Kleinert FDP 12049 B Namentliche Abstimmung 12050 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens — Drucksache 8/2777 — Russe CDU/CSU 12065 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Entwicklungsländer-Steuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/2778 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12066 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld), Frau Dr. Lepsius, Glombig, Hauck,. Fiebig, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Schmidt (Kempten), Frau Schuchardt, Spitzmüller, Frau Matthäus-Maier, Eimer (Fürth) und den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kin-darn alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz) — Drucksache 8/1952 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2821 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2774 — Frau Karwatzki CDU/CSU 12067 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 12068 C Eimer (Fürth) SPD 12070 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12070 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs — Drucksache 8/2613 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2829 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2797 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kohl, Carstens (Fehmarn), Windelen, Frau Dr. Wex, Franke, Dr. Dregger, Dr. Blüm, Dr. Ritz, Katzer, Dr. Jenninger, Dr. Biedenkopf, Erhard (Bad Schwalbach), Frau Geier, Köster, Pfeifer, Dr. von Weizsäcker, Kunz (Berlin), Dr. Zeitel, Zink, Hauser (Krefeld), Dr. Becker (Frankfurt), Hoffacker, Burger, Vogt (Düren), Haase (Kassel), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Waffenschmidt, Frau Verhülsdonk, Vogel (Ennepetal) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die stufenweise Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz) — Drucksache 8/2650 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2830 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2815 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes — Drucksache 8/2667 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2831 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2816 — Frau Geier CDU/CSU 12072 B Frau Dr. Lepsius SPD 12077 A Frau Matthäus-Maier FDP 12080 D Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12083 D, 12088 C Höpfinger CDU/CSU 12086 B Neumann (Bramsche) SPD 12088 C Hölscher FDP 12091 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12094 C Burger CDU/CSU 12097 A Glombig SPD 12098 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 12102 C Dr. George CDU/CSU 12104 A Frau Funcke FDP . . . 12106 A Dr. Blüm CDU/CSU 12109 A Egert SPD 12111 D Frau Dr. Wex CDU/CSU 12113 C Cronenberg FDP 12116 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 12116 D Namentliche Abstimmungen 12119 A, 12121 A, 12122 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über die Auslieferung — Drucksache 8/1901 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2767 — 12124 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 III Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der für die Wahrung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden des Bundes — Drucksache 8/997 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses • — Drucksache 8/2635 — Pensky SPD . . . . 12124 D Spranger CDU/CSU 12126 B Engelhard FDP 12129 D Baum, Bundesminister BMI 12131 B Schwarz CDU/CSU . 12132 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juli 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Arbeitslosenversicherung — Drucksache 8/2594 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2798 — 12134 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des vorzeitigen Ruhestandseintritts von schwerbehinderten Beamten und Richtern — Drucksache 8/2656 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - — Drucksache 8/2710 — Brandt (Grolsheim) SPD 12135 A Regenspurger CDU/CSU 12135 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 12137 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 8/2534 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12137 C Burger CDU/CSU 12138 A Jaunich SPD 12138 D Spitzmüller FDP 12139 D Erste Beratung des von der Bundesregierung- eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes — Drucksache 8/2722 — 12140 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des .Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/2510, 8/2623 — . . . . 12141 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in WertheimBestenheid; Einwilligung zur Veräußerung gemäß § 64 Abs. 2 BHO — Drucksache 8/2775 — 12141 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu dem Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und Strafrecht — Drucksachen 8/140, 8/2735 — 12141 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung zum Rechtsschutz für Übersetzer und Übersetzungen und die praktischen Mittel zur Verbesserung der Lage der Übersetzer sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 8/1311, '8/2734 — . . . . 12141 C Fragestunde — Drucksache 8/2802 vom 04.05. 1979 — Zuwachsraten für den Primärenergieverbrauch und den Stromverbrauch 1978/79 sowie Bewertung der Energiesparpolitik von Bund und Ländern angesichts dieser Entwicklung MdlAnfr A41 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A42 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12052 D, 12053 A, B, C, D ZusFr Dr. Spöri SPD 12053 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 12053 C, D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Änderung der Liste für sensitives Material im Rahmen der Abmachungen des Londoner Supplier-Clubs auf Grund der Erfahrungen mit dem Aufbau einer pakistanischen Urananreicherungsanlage sowie deren Abstimmung mit den USA MdlAnfr A78 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12054 A Behauptungen über die Verwendung des von der Bundesregierung finanzierten Lagers „Selebi Pikwe" in Botsuana als Rekrutierungslager für Guerillas MdlAnfr Al 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ 12054 B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 12054 C Einrichtung von Internatsschulen in der Türkei für Kinder der in Deutschland arbeitenden Eltern mit Deutschunterricht MdlAnfr A82 04.05.79 Drs 08/2802 Bühling SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12054 D Zahlungen der Vereinten Nationen für die SWAPO MdlAnfr A83 04.05.79 Drs 08/2802 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 12055 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12055 B, C Einberufung der Söhne ausreisewilliger Deutscher in Rumänien zu einem 16monatigen Dienst in sogenannte Schwarze Brigaden MdlAnfr A84 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12055 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12055 D Forderung Polens, die Oder-Neiße-Gebiete in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als Ausland zu behandeln MdlAnfr A85 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12056 A, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12056 B, C Einstellung der Bundesregierung zur Auffassung General Haigs über die Entwicklung der NATO sowie Stellenwert der Entspannungspolitik in diesem Zusammenhang MdlAnfr A86 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12056 D, 12057 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12056 D, 12057 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12057 A Einsatz von Zivildienstleistenden in den Bereichen des Sports zugunsten der Rehabilitation, der Betreuung von Kindern, Behinderten und alten Menschen MdlAnfr A43 04.05.79 Drs 08/2802 Schirmer SPD MdlAnfr A44 04.05.79 Drs 08/2802 Schirmer SPD Antw PStSekr Buschfort BMA • . . . 12057 C, D ZusFr Schirmer SPD 12057 D Herausgabe technischer Normen für Hersteller und Betreiber von Datensicht- bzw. Bildschirmgeräten zum Ausschluß einer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten MdlAnfr A46 04.05.79 Drs 08/2802 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . 12058 A, B, C ZusFr Grobecker SPD 12058 A, B, C Verabschiedung einer Arbeitsstättenrichtlinie für Kassenarbeitsplätze MdlAnfr A47 04.05.79 Drs 08/2802 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 12058 D, 12059 A, B, C ZusFr Grobecker SPD 12058 D, 12059 A ZusFr Dr. Steger SPD 12059 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 12059 C Zulässigkeit von Fragen nach Gewerkschaftszugehörigkeit und Einstellung zu Streiks im Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr A48 04.05.79 Drs 08/2802 Menzel SPD MdlAnfr A49 04.05.79 Drs 08/2802 Menzel SPD Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg 12059 D 12060 A, B ZusFr Menzel SPD 12060 A Tötung des Wehrpflichtigen Hans-Joachim Holten durch einen zum Wachdienst eingeteilten Soldaten; fehlende unverzügliche Sanitätsversorgung in diesem Fall MdlAnfr A56 04.05.79 Drs 08/2802 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 V MdlAnfr A57 04.05.79 Drs 08/2802 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg 12060 B, 12061 A, B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/ CSU 12061 A, B Gesundheitsschäden bei Babys durch Alkoholkonsum der Mütter MdlAnfr A58 04.05.79 Drs 08/2802 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12061 C, D, 12062 A ZusFr Braun CDU/CSU 12061 D, 12062 A Verwendung von in der Bundesrepublik verbotenen Antibiotika und anderen Zusätzen für Futtermittel in Holland zur Erzeugung von Eiern und Geflügel MdlAnfr A62 04.05.79 Drs 08/2802 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12062 B, D, 12063 A ZusFr Niegel CDU/CSU 12062 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12063 A Einführung des europäischen Führerscheins MdlAnfr A67 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 12063 B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 12063 C Verkauf der von einer gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft erworbenen Wohnanlage nach Umwandlung in Eigentumswohnungen mit hohem Gewinn MdlAnfr A68 04.05.79 Drs 08/2802 Henke SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 12063 D, 12064 A, B ZusFr Henke SPD 12064 A ZusFr Menzel SPD 12064 A Gewährung von Zuschüssen aus dem Programm zur Entwicklung für Einfach-Technologien und Technologietransfer durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit MdlAnfr A79 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 12064 C, D ZusFr Dr. Steger SPD 12064 C, D Nächste Sitzung 12141 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12143*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 12009 151. Sitzung Donnerstag, den 10. Mai 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11.5. Dr. van Aerssen * 11. 5. Dr. Ahrens ** 11.5. Dr. Aigner * 11. 5. Alber ** 11.5. Amrehn ** 11.5. Dr. Bangemann 11. 5. Dr. Bardens **. 11.5. Dr. Bayerl * 11.5. Dr. von Bismarck * 10. 5. Blumenfeld * 11. 5. Böhm (Melsungen) ** 11.5. Dr. Böhme (Freiburg) 11.5. Dr. Bötsch 11.5. Frau von Bothmer ** 11. 5. Büchner (Speyer) ** 11. 5. Frau Dr. Czempiel 11. 5. Dr. Dregger 11. 5. Dr. Enders ** 11.5. Dr. Evers ** 11. 5. Fellermaier * 11. 5. Flämig* 11.5. Dr. Früh * 11.5. Dr. Fuchs * 11.5. Dr. Geßner ** 11.5. Haase (Fürth) * 11.5. Handlos ** 11. 5. von Hassel 10. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 11. 5. Dr. Holtz ** 11. 5. Ibrügger * 11. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.5. Jung * 10. 5. Katzer 11.5. Dr. h. c. Kiesinger 11.5. Dr. Klepsch * 11.5. Klinker * 11.5. Lagershausen ** 11. 5. Lange * 11.5. Lemmrich ** 11. 5. Lemp * 11.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 10. 5. Lenzer ** 11.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lücker * 11.5. Luster * 11.5. Marquardt ** 10.5. . Dr. Marx* 11.5. Mattick * 11.5. Dr. Mende ** 11. 5. Möllemann 10. 5. Dr. Müller ** 11.5. Müller (Mülheim) * 11. 5. Müller (Remscheid) 11.5. Müller (Wadern) * 11.5. Dr. Müller-Hermann ' 11. 5. Pawelczyk ** 11. 5. Pfeffermann 10. 5. Dr. Pfennig ** 11. 5. Dr. Pinger 11. 5. Reddemann ** 11. 5. Reichold 11.5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 11. 5. Dr. Schäuble ** 11.5. Scheffler ** 11. 5. Frau Schlei 11. 5. Schmidt (Hamburg) 11. 5. Schmidt (München) * 11. 5. Schmidt (Wattenscheid) 11. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 11. 5. Schreiber * 11. 5. Schulte (Unna) ** 11. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 11. 5. Dr. Schwörer * 11. 5. Seefeld * 11.5. Sieglerschmidt * 11. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 11. 5. Dr. Starke (Franken) * 11. 5. Graf Stauffenberg 10.5. Stommel 11.5. Ueberhorst ** 11. 5. Vogel (Ennepetal) 11.5. Dr. Vohrer ** 11.5. Frau Dr. Walz * 11.5. Wawrzik * 11.5. Weber (Heidelberg) 11.5. Windelen 11.5. Dr. Wittmann (München) ** 11. 5. Wolfram (Recklinghausen) 11.5. Würtz * 11.5. Zebisch ** 11.5. Zeitler 11.5. Dr. Zimmermann 10. 5. Zywietz * 11.5.
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    Rede von Eckart Kuhlwein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein, ich habe nur zehn Minuten Zeit. Deswegen sollten wir die Diskussion um diese Frage versachlichen. — Das war meine Vorbemerkung.
    Eltern sind, meine Damen und Herren, häufig unzureichend auf ihre Erziehungsaufgabe vorbereitet. Schulstreß und überzogene Leistungserwartungen im Elternhaus fördern psychische und physische Störungen bei Kindern. Rund 30 000 Kinder jährlich werden von ihren Eltern mißhandelt, für viele endet die Mißhandlung tödlich, und über die Dunkelziffer hat der Kollege Hasinger hier schon etwas gesagt.
    Über 20 000 Kinder und Jugendliche laufen jährlich von zu Hause weg, 86 Kinder begingen 1977 Selbstmord, über 300 junge Menschen sind 1976 di- rekt oder indirekt durch Drogen ums Leben gekommen. Tausende von Straftaten werden jährlich von Kindern begangen.
    Meine Damen und Herren, das sind einige Zahlen und Fakten aus dem Programm der nationalen Kommission zum Internationalen Jahr des Kindes, und auch das ist gesellschaftliche Wirklichkeit in der Bundesrepublik, die mitdiskutiert werden muß, wenn über das Verhältnis Elternrecht — Kindesrecht — Wächteramt des Staates debattiert wird. Da kann man nicht so tun, als gebe es hier nichts mehr zu regeln. Meine Damen und Herren, Herr Kollege Hasinger, die Kinder, um die es hier geht, hatten zum größeren Teil auch Eltern und Familien, in denen ihnen nicht Recht geworden ist.
    Sie haben gesagt, die gesetzlichen Formulierungen, um die es heute hier geht, änderten an den Problemen nichts, Herr Kollege Hasinger. Ich darf das zurückgeben: Ihre Änderungsanträge zu den Vorschriften, die wir heute beschließen wollen, ändern an den Problemen mit Sicherheit überhaupt nichts.
    Wir wollen die Lage der Kinder in unserer Gesellschaft verbessern, und dazu gibt es viele Ansätze. Einer davon findet sich im Recht der elterlichen Sorge, über einen anderen werden wir heute nachmittag reden, und ein dritter ist der Entwurf für ein neues Jugendhilfegesetz. Da hätten wir dann gern die Unterstützung insbesondere des Kollegen Hasinger, der hier ja vorgetragen hat, daß neue Regelungen — auch gesetzliche Regelungen — für eine Verbesserung des jugendpolitischen Klimas in unserer Gesellschaft insgesamt notwendig seien.
    Mit der abschließenden Beratung des Rechtes der elterlichen Sorge wird der Deutsche Bundestag heute jedenfalls einen wichtigen Beitrag zum Jahr des Kindes leisten. Wir wollen mit dem neuen Sorgerecht das Recht des Kindes auch gegenüber den eigenen Eltern stärken, soweit diese ihren Pflichten nicht nachkommen, und wir erfüllen damit die Forderung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung von 1968, wonach das Kind selbst als Grundrechtsträger Anspruch auf den Schutz des Staates hat. Die Unionsfraktion führt hier den bekannten ideologischen Eiertanz auf, bei dem sie ihre besseren Einsichten verdrängt, um das Pulver für kommende Wahlkämpfe trocken zu halten. Wir werden Sie dennoch nicht aus Ihrer Verantwortung entlassen, sich hier heute in der Abstimmung zu entscheiden.

    (Dr. Ritz [CDU/CSU] : Der stellen wir uns, da können Sie sicher sein!)

    Im § 1626 Abs. 2 BGB fordern wir die Eltern auf, bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu bzw. nach selbständigem, verantwortungsbewußtem Handeln zu berücksichtigen. Sie sollen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge besprechen und
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode. — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 12037
    Kuhlwein
    Einvernehmen anstreben. Die CDU hat die Streichung dieses Paragraphen beantragt. Sie lehnt diesen Appell an die Eltern ab, weil das Verhalten der Eltern gegenüber den Kindern nicht in Form eines Leitbildes festgelegt werden und den Eltern nicht ein bestimmter Erziehungsstil vorgeschrieben werden solle. Nun geht es hier, Herr Kollege Hasinger, aber überhaupt nicht um Stilfragen, sondern es geht um Inhalte der Erziehung. Es geht nicht um die Frage der Bestimmung der religiösen Kindererziehung. Es ist seit 1921 gesetzlich geregelt, von wann an die Kinder insoweit selbst bestimmen dürfen, und in diesem Gesetz wird dazu überhaupt nichts Neues gesagt. Hier geht es darum, ob das Kind als Partner ernstgenommen wird und ob es, wie im Grundgesetz garantiert, seine Persönlichkeit entfalten kann. Der Kollege Stark nennt so etwas „verrückte Vorschriften". Ich habe geglaubt, Herr Kollege Stark, wir hätten Konsens darüber, daß junge Menschen in unserer Gesellschaft zu mündigen Staatsbürgern erzogen werden sollen.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Den Konsens haben wir, daran wollen wir festhalten!)

    Die Katholische Junge Gemeinde hat das im Februar 1978 in einem Positionspapier wie folgt beschrieben:
    Die Familie ist ein Miniaturbild der Gesamtgesellschaft. Daher können in ihr nahezu sämtliche sozialen Fähigkeiten in der Eltern-Kind-Beziehung gelernt werden. Anpassungs-, Widerstands-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit sowie demokratische Willensbildung sind Grunderfahrungen, zu denen partnerschaftliches Erziehungshandeln verhelfen kann. Die Familie soll ein demokratisches Sozialisationsfeld sein, in dem aktive Teilhabe erlernt werden kann.
    Dies ist also nicht von wildgewordenen Jusos so formuliert worden, sondern von der Katholischen Jungen Gemeinde im Frühjahr 1978!

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Woher wissen Sie denn, daß es keine Jusos • waren?)

    Meine Damen und Herren, ich will noch ein zweites Problem ansprechen. § 1631 Abs. 2 BGB erklärt entwürdigende Erziehungsmaßnahmen für unzulässig. Auch diese programmatische Norm, die als Appell an die Eltern zu verstehen ist, ist nicht mit Sanktionen bewehrt. Auch dieses Leitbild hält die Union für überflüssig. Herr Kollege Stark, Sie behaupten, damit werde Unsicherheit erzeugt, und die Norm könne zu unverantwortlichen Anzeigen ermutigen. Gleichzeitig wird dann von der Opposition das Maß an Kindesmißhandlungen in unserer Gesellschaft beklagt! Wir haben es uns mit dieser neuen gesellschaftlichen Normsetzung nicht leichtgemacht. Wenn das Kind ein eigener Grundrechtsträger ist, gilt auch für das Kind das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung seiner Menschenwürde. Deshalb haben viele engagierte Verbände draußen, vom Juristinnenbund bis zum Bund der
    Deutschen katholischen Jugend, ein ausdrückliches Verbot der Gewaltanwendung in der Beziehung zwischen Eltern und Kindern gefordert. Wir haben uns für die Ächtung aller entwürdigenden Erziehungsmaßnahmen entschieden, nicht nur unangemessener körperlicher Züchtigung, sondern auch seelischer Repressionen. Ich bedaure es ein wenig, daß wir hier keine klarere Sprache gefunden haben. Der schwedische Reichstag hat dazu im Jahr des Kindes mehr Mut gezeigt, indem er im März mit Stimmen aus allen Fraktionen bei insgesamt nur sechs Gegenstimmen beschlossen hat: „Ein Kind darf nicht körperlicher Bestrafung oder einer anderen kränkenden Behandlung ausgesetzt sein."

    (Beifall bei der SPD — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Wie ist das denn mit unserem Jugendrecht?)

    Dennoch glaube ich, daß wir mit der neuen Norm langfristig gesellschaftliches Bewußtsein und gesellschaftliche Verhaltensweisen verändern können. Wir sind uns einig, Herr Kollege Hasinger, daß die Norm im Gesetz allein dieses Verhalten nicht wird ändern können. Aber Norm und Bewußtseinsprägung auch in der Öffentlichkeit, zu der auch wir Politiker aufgerufen sind, können sehr wohl langfristig Verhalten und Bewußtsein beeinflussen. Wenn die Union befürchtet, mit dieser Norm entstünden Unsicherheit und Auslegungskonflikte, dann sagen Sie doch mit uns den Menschen draußen im Lande, daß körperliche und seelische Strafen in pädagogischer, psychologischer, soziologischer und medizinischer Hinsicht keine angemessenen und erfolgversprechenden Erziehungsmittel sind. Oder soll in den Familien vielleicht weiterhin pädagogisch sinnvoll sein, was wir aus guten Gründen in der Schule abgeschafft haben, und zwar quer durch die Republik?
    Meine Damen und Herren, die Deutsche Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychiatrie kommt zu dem Ergebnis, körperliche Züchtigung bedeute Hilflosigkeit des Erziehers, und zwischen der Ohrfeige und der schweren Mißhandlung eines Kindes gebe es in dieser Hinsicht keinen grundsätzlichen Unterschied. Geschlagene Kinder seien seelisch gefährdete Kinder. Wie will man eigentlich jungen Menschen deutlich machen, daß Gewalt kein legitimes Mittel ist, um Forderungen durchzusetzen, wenn sie selbst Objekte legitimierter Gewalt gewesen sind? Hier trägt das Gesetz vielleicht doch etwas zur Linderung und Veränderung bei.
    Zu den entwürdigenden Erziehungsmaßnahmen im Sinne des § 1631 Abs. 2 gehören sicherlich auch psychische Strafen, wie sie von Frau Peschel-Gutzeit beschrieben worden sind: brutale Arten von Liebesentzug, seelische Aussetzung des Kindes, die immer wieder gezeigte Ablehnung, die Ein- und Aussperrung des Kindes oder die Nötigung. In jedem Fall handelt es sich um den Versuch, Kinder gefügig zu machen, keineswegs um Lebenshilfe und schon gar nicht um Erziehung.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Also doch die antiautoritäre Erziehung!?)




    Kuhlwein
    Gerade weil der Unterschied zwischen Züchtigung und Mißhandlung fließend ist, kann ich es nicht verstehen, daß jemand, der Kindesmißhandlungen engagierter verfolgen möchte, gleichzeitig das Züchtigungsrecht der Eltern unbeeinträchtigt erhalten will. Ich appelliere deshalb an alle, die es mit den Grundrechten unserer Kinder ernst meinen und der Gesellschaft im Jahr des Kindes einen neuen Denkanstoß geben wollen, der im Rechtsausschuß gefundenen Formulierung zur Ächtung entwürdigender Erziehungsmaßnahmen zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eimer.

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    Rede von Norbert Eimer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die Neuregelung der elterlichen Sorge ist eines der wichtigen großen Vorhaben, die in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Obwohl dies ein ausgesprochen familienpolitisches Thema ist, liegt die Federführung wegen der Einbindung, in das Bürgerliche Gesetzbuch dennoch bei den Juristen im Rechtsausschuß. Ich mache kein Hehl daraus,. daß es mir lieber gewesen wäre, wenn die Federführung bei uns im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit gelegen hätte. Dem Kollegen Stark ist es offensichtlich entgangen, daß wir mitberatend waren. Anders ist seine etwas leichtfertige Bemerkung nicht zu verstehen, daß ich z. B. nicht dabeigewesen sei.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Ich meinte: in unserem Ausschuß!)

    Die Auseinandersetzungen im Plenum und in der Öffentlichkeit überzeichnen, wie ich meine, einen Gegensatz zwischen der Koalition und der Opposition, wie er in den Ausschußberatungen in der Realität nicht vorhanden war. Die Beratungen in den Ausschüssen zeigten unterschiedliche Meinungen nicht nur zwischen Koalition und Opposition, sondern auch zwischen Familienpolitikern und Rechtspolitikern. Ich meine, das war ein positives Beispiel für das Ringen um eine gute Lösung in diesem Bereich. Wenn das jetzt nach einigen Beiträgen der CDU/ CSU nicht so deutlich wird, dann liegt das an dem Wunsch der Opposition nach Außenwirkung, daran, daß man vielleicht, wie es vorhin mein Kollege Kuhlwein gesagt hat, das Pulver trockenhalten will. Der Stil der internen Auseinandersetzungen beim Suchen nach den besten Lösungen hebt sich jedenfalls meiner Überzeugung nach positiv von dem ab, was hier teilweise geboten wurde.
    Der Hauptangriff der Opposition richtet sich immer wieder gegen eine angebliche Verletzung des Elternrechts oder dagegen, wie es der Kollege Dr. Stark sagte, daß der staatliche Einfluß erweitert werden soll. Es wird der Eindruck erweckt, daß das Elternrecht über dem Kindesrecht steht. Nach unserer Meinung ist das Elternrecht aber ein Schutzrecht der Eltern gegen Beeinflussung durch die Gesellschaft und durch den Staat. Eltern vertreten ihre Kinder so weit, wie diese das nach dem Stand der Entwicklung nicht selbst tun können; Kinder sind Träger eigener Grundrechte. Wenn man, wie der
    Kollege Dr. Stark, die Grundrechte in den Bereich von Tarifpartnern, von Vereinen, verweist, stehen nach meiner Meinung nicht wir neben dem Grundgesetz. Der Staat hat ein Wächteramt zum Schutz dieser Grundrechte des Kindes. Von einigen Eltern hört man leider noch vereinzelt den Satz, der nicht Maßstab der Eltern-Kind-Beziehung sein darf und kann: Solange du deine Beine unter meinen Tisch streckst, bestimme ich.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dieses Gesetz ist auch kein Vorreiter, um das Bewußtsein der Bevölkerung zu verändern, sondern dieses Gesetz vollzieht nur das nach, was bereits gesellschaftliche Realität ist.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : So ist es richtig!)

    Eltern sind vernünftiger und fortschrittlicher als das zur Zeit geltende Recht. Deswegen ändern wir dieses Gesetz.
    An zwei Neuregelungen darf ich das deutlich machen. In § 1618 a in der Fassung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses heißt es: „Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig." Ich meine, das ist bisher manchmal etwas zu kurz gekommen. Rechte und Pflichten bedingen sich gegenseitig.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Im ursprünglichen Entwurf ist das zu kurz gekommen!)

    Beide Teile, Eltern und Kinder, haben Rechte, aber auch Pflichten.
    Eine weitere Vorschrift, die ich anführen möchte, ist § 1634: „Der Elternteil, dem die Personensorge nicht zusteht, und der Personensorgeberechtigte haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen beeinträchtigt oder ... erschwert." Wir wissen, daß die Realität bei geschiedenen Ehen anders ausschaut, daß oft versucht wird, die Kinder gegen den anderen Ehepartner einzunehmen. Der vorgesehene § 1634 macht das für diese Eltern riskanter. Ich glaube, diese Vorschrift zeigt sehr deutlich, auf was wir im Endeffekt hinaus wollen.
    Ich sprach am Anfang vom Wächteramt des Staates, der Gesellschaft, von der Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Kindes zu schützen. Auch dafür will ich einige Beispiele bringen. Da ist zunächst einmal § 1631 Abs. 2 über die entwürdigenden Erziehungsmaßnahmen. Ich gebe zu, daß das ein verhältnismäßig unbestimmter Begriff ist. Wie nötig aber eine derartige Regelung ist, erkennt man, wenn man die geprügelten, eingesperrten und an den Pranger gestellten Kinder sieht. Wir waren uns im Auschuß völlig im klaren darüber, daß es schwer ist, alle diese Fälle in einer Formulierung zu erfassen, daß man versuchen muß, in der Begründung nähere Erläuterungen zu geben.
    Ich bin allerdings der Meinung, daß „entwürdigende Erziehungsmaßnahmen" in der Begründung etwas vorsichtig ausgelegt werden. Ich glaube sagen zu können, daß das Ganze in unserem Ausschuß über die Fraktionsgrenzen hinweg etwas weiter gesehen wurde. Für mich sind Körperstrafen eben unangemessen. Wenn ich auch nicht jeden Klaps gleich kriminalisieren will, so halte ich es doch nicht für



    Eimer (Fürth)

    glücklich, daß das Gewohnheitsrecht der Eltern auf Züchtigung in der Begründung erwähnt wird. Leider ist es ja richtig, daß das in unserem Lande Gewohnheit ist. Aber Recht ist es eben nicht.

    (Zuruf des Abg. Dr. Jobst [CDU/CSU])

    — Ich glaube, dieser Zwischenruf ist für Ihre Einstellung Kindern gegenüber sehr bezeichnend.
    Ein weiteres Beispiel, das ich anführen möchte, ist § 1631 b. Er sieht vor, daß die Unterbringung eines Kindes, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist, ohne Genehmigung der Gerichte nicht zulässig ist. Kein Erwachsener darf ohne Gerichtsurteil eingesperrt werden. Warum sollten wir Kindern dieses Grundrecht vorenthalten? Ich kann mir ganz allgemein kaum vorstellen, daß die geschlossene Unterbringung von Kindern deren Erziehung förderlich ist.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch § 1632 ansprechen, besonders dessen Abs. 4. Es geht um das Wohl der Pflegekinder. Ich möchte meinem Kollegen Hasinger ausdrücklich danken, daß er die Verdienste von Frau Lüdemann angesprochen hat. Wir wollten im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — auch wieder quer durch alle Fraktionen — etwas mehr erreichen, als jetzt im Gesetz festgelegt ist. Hier ging es aber wohl nicht so sehr um einen politischen Gegensatz zwischen Koalition und Opposition und wohl auch nicht so sehr um einen Gegensatz zwischen Rechtspolitikern und Jugendpolitikern, sondern um das Problem der grundgesetzkonformen Formulierung. Wir wollten den Schutz der Aufenthaltsfamilie vor allem im Interesse des Kindes stärken. Die Begründung im allgemeinen Teil des Ausschußberichtes macht aber deutlich, was wir alle wollen. Wenn sich die Kommentatoren an den Geist der Begründung halten, können auch die Familienpolitiker mit dieser Regelung zufrieden sein.
    Das wird noch dadurch verstärkt — ich nehme das dankbar zur Kenntnis —, daß ein Antrag der Opposition vorliegt, nach dem „auf Anlaß und Dauer" in § 1632 Abs. 4 in „auf Anlaß oder Dauer" umformuliert werden soll. Damit wird deutlich, daß Anlaß oder Dauer allein für eine Entscheidung des Gerichtes ausreichend ist. Die Begründung des Kollegen Hasinger zeigt deutlich, daß hier ein Punkt ist, wo Koalition und Opposition einig sind. Auch das sollte man einmal positiv erwähnen.
    Lassen Sie mich zum Abschluß sagen: Wir sind glücklich, daß im Verlaufe der Beratungen ein gutes Gesetz geschaffen wurde. Wir werden dem Gesetz zustimmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)