Rede:
ID0815102200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8151

  • date_rangeDatum: 10. Mai 1979

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    Plenarprotokoll 8/151 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 151. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Lange 12009 A Eintritt des Abg. Dr. Zumpfort in den Deutschen Bundestag 12009 A Wahl des Abg. Schmidt (Kempten) zum Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 12009 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksache 8/111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2788 - Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 12009 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 12016 C Engelhard FDP 12022 A Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . . 12025 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 12027 D Hasinger CDU/CSU 12033 C Kuhlwein SPD 12036 A Eimer (Fürth) FDP 12038 A Helmrich CDU/CSU 12039 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 12044 C Dr. Emmerlich SPD 12046 B Kleinert FDP 12049 B Namentliche Abstimmung 12050 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens — Drucksache 8/2777 — Russe CDU/CSU 12065 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Entwicklungsländer-Steuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/2778 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12066 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld), Frau Dr. Lepsius, Glombig, Hauck,. Fiebig, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Schmidt (Kempten), Frau Schuchardt, Spitzmüller, Frau Matthäus-Maier, Eimer (Fürth) und den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kin-darn alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz) — Drucksache 8/1952 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2821 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2774 — Frau Karwatzki CDU/CSU 12067 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 12068 C Eimer (Fürth) SPD 12070 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12070 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs — Drucksache 8/2613 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2829 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2797 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kohl, Carstens (Fehmarn), Windelen, Frau Dr. Wex, Franke, Dr. Dregger, Dr. Blüm, Dr. Ritz, Katzer, Dr. Jenninger, Dr. Biedenkopf, Erhard (Bad Schwalbach), Frau Geier, Köster, Pfeifer, Dr. von Weizsäcker, Kunz (Berlin), Dr. Zeitel, Zink, Hauser (Krefeld), Dr. Becker (Frankfurt), Hoffacker, Burger, Vogt (Düren), Haase (Kassel), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Waffenschmidt, Frau Verhülsdonk, Vogel (Ennepetal) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die stufenweise Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz) — Drucksache 8/2650 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2830 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2815 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes — Drucksache 8/2667 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2831 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2816 — Frau Geier CDU/CSU 12072 B Frau Dr. Lepsius SPD 12077 A Frau Matthäus-Maier FDP 12080 D Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12083 D, 12088 C Höpfinger CDU/CSU 12086 B Neumann (Bramsche) SPD 12088 C Hölscher FDP 12091 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12094 C Burger CDU/CSU 12097 A Glombig SPD 12098 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 12102 C Dr. George CDU/CSU 12104 A Frau Funcke FDP . . . 12106 A Dr. Blüm CDU/CSU 12109 A Egert SPD 12111 D Frau Dr. Wex CDU/CSU 12113 C Cronenberg FDP 12116 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 12116 D Namentliche Abstimmungen 12119 A, 12121 A, 12122 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über die Auslieferung — Drucksache 8/1901 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2767 — 12124 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 III Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der für die Wahrung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden des Bundes — Drucksache 8/997 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses • — Drucksache 8/2635 — Pensky SPD . . . . 12124 D Spranger CDU/CSU 12126 B Engelhard FDP 12129 D Baum, Bundesminister BMI 12131 B Schwarz CDU/CSU . 12132 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juli 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Arbeitslosenversicherung — Drucksache 8/2594 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2798 — 12134 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des vorzeitigen Ruhestandseintritts von schwerbehinderten Beamten und Richtern — Drucksache 8/2656 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - — Drucksache 8/2710 — Brandt (Grolsheim) SPD 12135 A Regenspurger CDU/CSU 12135 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 12137 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 8/2534 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 12137 C Burger CDU/CSU 12138 A Jaunich SPD 12138 D Spitzmüller FDP 12139 D Erste Beratung des von der Bundesregierung- eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes — Drucksache 8/2722 — 12140 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des .Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/2510, 8/2623 — . . . . 12141 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in WertheimBestenheid; Einwilligung zur Veräußerung gemäß § 64 Abs. 2 BHO — Drucksache 8/2775 — 12141 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu dem Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und Strafrecht — Drucksachen 8/140, 8/2735 — 12141 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung zum Rechtsschutz für Übersetzer und Übersetzungen und die praktischen Mittel zur Verbesserung der Lage der Übersetzer sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 8/1311, '8/2734 — . . . . 12141 C Fragestunde — Drucksache 8/2802 vom 04.05. 1979 — Zuwachsraten für den Primärenergieverbrauch und den Stromverbrauch 1978/79 sowie Bewertung der Energiesparpolitik von Bund und Ländern angesichts dieser Entwicklung MdlAnfr A41 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A42 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12052 D, 12053 A, B, C, D ZusFr Dr. Spöri SPD 12053 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 12053 C, D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 Änderung der Liste für sensitives Material im Rahmen der Abmachungen des Londoner Supplier-Clubs auf Grund der Erfahrungen mit dem Aufbau einer pakistanischen Urananreicherungsanlage sowie deren Abstimmung mit den USA MdlAnfr A78 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12054 A Behauptungen über die Verwendung des von der Bundesregierung finanzierten Lagers „Selebi Pikwe" in Botsuana als Rekrutierungslager für Guerillas MdlAnfr Al 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ 12054 B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 12054 C Einrichtung von Internatsschulen in der Türkei für Kinder der in Deutschland arbeitenden Eltern mit Deutschunterricht MdlAnfr A82 04.05.79 Drs 08/2802 Bühling SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12054 D Zahlungen der Vereinten Nationen für die SWAPO MdlAnfr A83 04.05.79 Drs 08/2802 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 12055 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12055 B, C Einberufung der Söhne ausreisewilliger Deutscher in Rumänien zu einem 16monatigen Dienst in sogenannte Schwarze Brigaden MdlAnfr A84 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12055 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12055 D Forderung Polens, die Oder-Neiße-Gebiete in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als Ausland zu behandeln MdlAnfr A85 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12056 A, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12056 B, C Einstellung der Bundesregierung zur Auffassung General Haigs über die Entwicklung der NATO sowie Stellenwert der Entspannungspolitik in diesem Zusammenhang MdlAnfr A86 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12056 D, 12057 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12056 D, 12057 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12057 A Einsatz von Zivildienstleistenden in den Bereichen des Sports zugunsten der Rehabilitation, der Betreuung von Kindern, Behinderten und alten Menschen MdlAnfr A43 04.05.79 Drs 08/2802 Schirmer SPD MdlAnfr A44 04.05.79 Drs 08/2802 Schirmer SPD Antw PStSekr Buschfort BMA • . . . 12057 C, D ZusFr Schirmer SPD 12057 D Herausgabe technischer Normen für Hersteller und Betreiber von Datensicht- bzw. Bildschirmgeräten zum Ausschluß einer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten MdlAnfr A46 04.05.79 Drs 08/2802 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . 12058 A, B, C ZusFr Grobecker SPD 12058 A, B, C Verabschiedung einer Arbeitsstättenrichtlinie für Kassenarbeitsplätze MdlAnfr A47 04.05.79 Drs 08/2802 Grobecker SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 12058 D, 12059 A, B, C ZusFr Grobecker SPD 12058 D, 12059 A ZusFr Dr. Steger SPD 12059 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 12059 C Zulässigkeit von Fragen nach Gewerkschaftszugehörigkeit und Einstellung zu Streiks im Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr A48 04.05.79 Drs 08/2802 Menzel SPD MdlAnfr A49 04.05.79 Drs 08/2802 Menzel SPD Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg 12059 D 12060 A, B ZusFr Menzel SPD 12060 A Tötung des Wehrpflichtigen Hans-Joachim Holten durch einen zum Wachdienst eingeteilten Soldaten; fehlende unverzügliche Sanitätsversorgung in diesem Fall MdlAnfr A56 04.05.79 Drs 08/2802 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 V MdlAnfr A57 04.05.79 Drs 08/2802 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg 12060 B, 12061 A, B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/ CSU 12061 A, B Gesundheitsschäden bei Babys durch Alkoholkonsum der Mütter MdlAnfr A58 04.05.79 Drs 08/2802 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12061 C, D, 12062 A ZusFr Braun CDU/CSU 12061 D, 12062 A Verwendung von in der Bundesrepublik verbotenen Antibiotika und anderen Zusätzen für Futtermittel in Holland zur Erzeugung von Eiern und Geflügel MdlAnfr A62 04.05.79 Drs 08/2802 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12062 B, D, 12063 A ZusFr Niegel CDU/CSU 12062 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12063 A Einführung des europäischen Führerscheins MdlAnfr A67 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 12063 B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 12063 C Verkauf der von einer gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft erworbenen Wohnanlage nach Umwandlung in Eigentumswohnungen mit hohem Gewinn MdlAnfr A68 04.05.79 Drs 08/2802 Henke SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 12063 D, 12064 A, B ZusFr Henke SPD 12064 A ZusFr Menzel SPD 12064 A Gewährung von Zuschüssen aus dem Programm zur Entwicklung für Einfach-Technologien und Technologietransfer durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit MdlAnfr A79 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 12064 C, D ZusFr Dr. Steger SPD 12064 C, D Nächste Sitzung 12141 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12143*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1979 12009 151. Sitzung Donnerstag, den 10. Mai 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11.5. Dr. van Aerssen * 11. 5. Dr. Ahrens ** 11.5. Dr. Aigner * 11. 5. Alber ** 11.5. Amrehn ** 11.5. Dr. Bangemann 11. 5. Dr. Bardens **. 11.5. Dr. Bayerl * 11.5. Dr. von Bismarck * 10. 5. Blumenfeld * 11. 5. Böhm (Melsungen) ** 11.5. Dr. Böhme (Freiburg) 11.5. Dr. Bötsch 11.5. Frau von Bothmer ** 11. 5. Büchner (Speyer) ** 11. 5. Frau Dr. Czempiel 11. 5. Dr. Dregger 11. 5. Dr. Enders ** 11.5. Dr. Evers ** 11. 5. Fellermaier * 11. 5. Flämig* 11.5. Dr. Früh * 11.5. Dr. Fuchs * 11.5. Dr. Geßner ** 11.5. Haase (Fürth) * 11.5. Handlos ** 11. 5. von Hassel 10. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 11. 5. Dr. Holtz ** 11. 5. Ibrügger * 11. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.5. Jung * 10. 5. Katzer 11.5. Dr. h. c. Kiesinger 11.5. Dr. Klepsch * 11.5. Klinker * 11.5. Lagershausen ** 11. 5. Lange * 11.5. Lemmrich ** 11. 5. Lemp * 11.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 10. 5. Lenzer ** 11.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lücker * 11.5. Luster * 11.5. Marquardt ** 10.5. . Dr. Marx* 11.5. Mattick * 11.5. Dr. Mende ** 11. 5. Möllemann 10. 5. Dr. Müller ** 11.5. Müller (Mülheim) * 11. 5. Müller (Remscheid) 11.5. Müller (Wadern) * 11.5. Dr. Müller-Hermann ' 11. 5. Pawelczyk ** 11. 5. Pfeffermann 10. 5. Dr. Pfennig ** 11. 5. Dr. Pinger 11. 5. Reddemann ** 11. 5. Reichold 11.5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 11. 5. Dr. Schäuble ** 11.5. Scheffler ** 11. 5. Frau Schlei 11. 5. Schmidt (Hamburg) 11. 5. Schmidt (München) * 11. 5. Schmidt (Wattenscheid) 11. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 11. 5. Schreiber * 11. 5. Schulte (Unna) ** 11. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 11. 5. Dr. Schwörer * 11. 5. Seefeld * 11.5. Sieglerschmidt * 11. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 11. 5. Dr. Starke (Franken) * 11. 5. Graf Stauffenberg 10.5. Stommel 11.5. Ueberhorst ** 11. 5. Vogel (Ennepetal) 11.5. Dr. Vohrer ** 11.5. Frau Dr. Walz * 11.5. Wawrzik * 11.5. Weber (Heidelberg) 11.5. Windelen 11.5. Dr. Wittmann (München) ** 11. 5. Wolfram (Recklinghausen) 11.5. Würtz * 11.5. Zebisch ** 11.5. Zeitler 11.5. Dr. Zimmermann 10. 5. Zywietz * 11.5.
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    Rede von Dr. Wolfgang Schwenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Herrn Vorredner, der sich leider zu diesem Gesetz wenig geäußert hat, sondern der Schattenringkämpfe mit allerhand Dingen aufgeführt hat, die er sich zusammengelesen hat, der zu den Kernfragen dieses Gesetzes, über das zu verhandeln ist, nur wenig gesagt hat, werde ich Gelegenheit nehmen, der Öffentlichkeit zu sagen, was wir hier vorhaben und warum unser Gesetzesvorhaben erforderlich und wie es durchzusetzen ist.

    (Beifall bei der SPD — Hasinger [CDU/ CSU]: Auch was Sie vorhatten!)

    Die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge schließt als vierter Teil an die Reform des Familienrechts an, zu der das Eherechtsreformgesetz zu zählen ist, wozu erst vor wenigen Tagen erneut zwei zustimmende Urteile des BGH in bezug auf die Verfassungsgemäßheit ergangen sind; das sollten wir nicht vergessen. Das neue Kindesannahmerecht, das Namensänderungsrecht und die Neuregelung der Rechtstellung des nichtehelichen Kindes waren vorausgegangen.
    Bei dieser Aufzählung möchte ich daran erinnern, daß der Bundesrat bereits in der 5. Wahlperiode anläßlich der Neuregelung des Rechts des nichtehelichen Kindes auch eine Neuregelung des Sorgerechts des ehelichen Kindes gefordert hatte. Ebenso haben seit Jahren Fachverbände und Fachleute, und zwar seriöse Fachleute vieler Richtungen, was Herr Kollege Stark wohl nicht sehen wollte, eine Verbesserung der rechtlichen Stellung des Kindes in der Familie einschließlich eines verbesserten Schutzes gefordert.
    Die Forderungen haben ihren stärksten Ausdruck in den Anhörungen gefunden, die der Rechtsausschuß und der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit im Herbst 1977 durchgeführt haben, die Sie leider mit keinem Wort erwähnt haben. Dort ist an uns noch einmal eine Fülle von Gedankengut herangetragen worden, das wir aufgenommen und verarbeitet haben.
    Wenn die CDU jetzt behauptet, sie hätte Wesentliches dazu beigetragen, dann muß ich Ihnen sagen: Das stimmt leider nicht! Sie haben bis zum Schluß eine ablehnende Haltung eingenommen. Erst als Sie



    Dr. Schwenk (Stade)

    gesehen haben, daß die Sache lief, haben Sie sich angehängt. Dann haben Sie einige Vorschläge gemacht, die Sie jetzt als Änderungsanträge wiederholen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die waren so hervorragend!)

    Dennoch versuchen Sie nun, nein zu dem ganzen
    Gesetz zu sagen. Sie sind ja innerlich zerrissen. Sie
    wissen ja gar nicht recht, was Sie eigentlich wollen.

    (Beifall bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Wollen Sie ja, wollen Sie nein? Die einen wollen verbessern, die anderen sagen immer noch nein. Dann wollen Sie wieder etwas hineinbringen, und zum Schluß wollen Sie wieder nein sagen.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Sie werden ja erleben, wie wir abstimmen!)

    Dies ist keine klare Haltung. Demgegenüber möchte ich all denen Dank sagen, die unsere Arbeit kritisch begleitet und gefördert haben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Es ist auch völlig verfehlt, wie es von Vertretern der Opposition immer wieder versucht wird, den mehrheitlich im Ausschuß beschlossenen Bestimmungen — davon bleiben auch die von Ihnen mitgetragenen nicht unberührt — eine familienfeindliche Sinngebung unterschieben zu wollen; denn gegen die Bestimmungen selbst haben Sie nichts Rechtes vorzubringen. Sonst hätte sich der Kollege Stark hier eingehender mit den Sachfragen auseinandergesetzt;

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Sehr wahr!)

    aber dann hätte er wenig dagegen vorbringen können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Also mußte ein Schattenboxen folgen, und das machen wir nicht mit.
    Was wir vorlegen ist — das möchte ich ganz deutlich sagen — eine Reform für das Kind, nicht gegen die Eltern.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Diese Reform soll denjenigen Kindern helfen, denen gegenüber die Achtung ihrer Persönlichkeit nicht wie selbstverständlich gewahrt wird, die von ihren Eltern nicht gehört werden, wenn es um die Weichenstellung für die Zukunft geht und deren Wohl trotz Elternverantwortung gefährdet ist.

    (Heimrich [CDU/CSU] : Aber die Achtung haben Sie selbst herausgestrichen!)

    Diese Reform stellt die intakte Familie an keiner Stelle in Frage, sie bekräftigt das, was in der harmonisch lebenden Familie geschieht, wo die Familienmitglieder je nach ihrer Fähigkeit einander Partner sind.

    (Ey [CDU/CSU] : Sprechen Sie darum von Fremdbestimmung?)

    Ich bin Ihnen dankbar, Herr Kollege Stark, daß Sie
    mich zitiert haben; denn zu den Worten, die Sie
    zitiert haben, stehe ich nach wie vor voll und ganz,
    und ich bin meiner eigenen Überlegungen sehr sicher.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Also ist die Familie ein Verband wie andere auch?)

    Die Vielzahl intakter Familien darf niemanden darüber hinwegtäuschen, daß es leider auch andere Familien gibt, in denen es an gegenseitigem Verständnis fehlt, in denen nicht jeder gleichermaßen das an Liebe, Zuneigung und Schutz erhält, was er für sein Leben braucht. Für diese Familien muß das Wächteramt des Staates Wirklichkeit und nicht nur eine leere Beschwörungsformel sein.

    (Beifall bei der SPD)

    Es kann keine Auseinandersetzung um Zahlen sein, für welchen Prozentsatz von Kindern in Familien verbesserte Regelungen vonnöten sind.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Sehr richtig!)

    Wenn es auch nur wenige sein sollten, für die sich die von uns entworfenen Bestimmungen nicht von selbst verstehen, so hat jedes Kind Anspruch darauf, daß sich der Staat seines Schutzes annimmt und sich darum bemüht, seine Lage zu verbessern.
    Elternverantwortung ist ein vorstaatliches Recht; daran kann und darf kein Zweifel bestehen. Aber ebenso unzweifelhaft ist es, daß die staatliche Gemeinschaft über elterliche Erziehungspflicht zu wachen hat. Das steht sogar in Art. 6 des Grundgesetzes, an das wir uns halten. Elterliche Erziehungsverantwortung hat auch wahrzunehmen, daß jedes Kind ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. So hat es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Beschluß vom 6. Juli 1968 ausgesprochen. Ich möchte dazu noch einmal die ganz besonders tragenden Sätze zitieren:
    Die Anerkennung der Elternverantwortung und der damit verbundenen Rechte findet daher ihre Rechtfertigung darin, daß das Kind des Schutzes und der Hilfe bedarf, um sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbild des Grundgesetzes entspricht.
    Darauf fußen wir.
    Wenn wir in dem heute zu verabschiedenden Entwurf einige Leitbilder für die Verwirklichung der zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern in der Familie und einige wenige über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge durch die Eltern aufnehmen, dann ist das weder staatliches Hineinregieren in die Familie noch gar Öffnung der Familie für staatliche Gewalt, wie Sie es nimmermüde behaupten, sondern Konkretisierung und Sichtbarmachung einiger Grundwahrheiten unserer Verfassung, die auch für die Familie gelten.

    (Beifall bei der SPD)

    Dagegen kann in dieser Zeit niemand etwas haben,
    in der wiederholt und eindringlich Klage über die
    große Zahl von Kindesgefährdungen und Kindes-



    Dr. Schwenk (Stade)

    mißhandlungen geführt wird. In Ihren Ergänzungsvorschlägen schließen Sie sich ja auch schon an, aber Sie sollten ernst damit machen und das in das Gesetz hineinschreiben! Wir wollen hier nicht nur Klagen hören, sondern wir wollen etwas tun.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Hasinger [CDU/CSU] : Was heißt das, daß wir anschließen? Wir bringen etwas Eigenständiges!)

    — Darauf komme ich noch zu sprechen.
    Die große Zahl von Eltern, denen die Kinder Hauptinhalt ihres Familienlebens sind und die ihre Kinder nach besten Kräften fördern, werden durch diese Feststellung überhaupt nicht berührt. Wir alle wissen vielmehr, wie schwierig es in einer hochkommerzialisierten Wohlstandsgesellschaft ist, Kinder zu erziehen, sie auf die Leistungsanforderungen dieser Gesellschaft vorzubereiten, Verführungen einer aufdringlichen Werbung abzuwehren und die Kinder auch noch dazu anzuleiten, gemeinschaftsverbunden und -verpflichtet zu sein. All denen, die das leisten, sind wir zu höchster Anerkennung und Dank verpflichtet. Solche Eltern können sich durch diesen Gesetzentwurf in ihren Rollen nur bestätigt sehen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Als Anregung zum Nachdenken oder auch als Mahnung sind die dem Gedanken des Grundgesetzes entsprechenden Leitlinien für diejenigen zu sehen, die — aus welchen Gründen auch immer — die Persönlichkeit des Kindes oder dessen Entfaltung gering einschätzen, elterliche Erziehungsmittel ohne vertretbares Maß einsetzen, Eignung und Neigung ihres Kindes bei der Ausbildung und Berufswahl schlicht übergehen.
    Um falschen Schlüssen vorzubeugen: Beileibe nicht jeder elterliche Erziehungsfehler, vor dem niemand gefeit ist, kann und darf staatliche Instanzen auf den Plan rufen. Wer Elternverantwortung will, muß auch fehlerhaftes Elternverhalten ertragen. Erst wenn es sich um schwerwiegende Sachverhalte handelt, ist staatlicher Schutz geboten. Das Gesetz will das Bewußtsein schärfen, will Ausgewogenheit zwischen Recht und Pflicht, zwischen Beistand und Rücksichtnahme. Das Gesetz zeigt Grenzen auf, jenseits derer staatliches Eingreifen zur Wahrnehmung des Wächteramts erforderlich ist.
    Es ist nun behauptet worden, die im Entwurf enthaltenen Leitlinien und verstärkten Schutzvorschriften förderten Denunziation. Das kann ich nicht bejahen. Wiederholt ist von engagierter Seite gefordert worden, bei Bekanntwerden von Kindesmißhandlungen und Vernachlässigung öffentliche Stellen zu informieren. Ist das nun Aufforderung zur Denunziation? Ist es Denunziation, wenn — wie in der Nachbarschaft meines Wohnortes geschehen — zwei Installateure bei einer Wartungsarbeit ein halb verhungertes Kind vorfinden und das umgehend den Behörden melden?
    Wer Eltern eins auswischen will, ohne das Kind schützen zu wollen — dann ist das ein mieser Denunziant. Wer mutig für ein mißhandeltes Kind eintritt, ist das nicht.

    (Beifall bei der SPD)

    Das will ich einmal klar und deutlich aussprechen. Danach sollten wir auch handeln.
    Ich wende mich auch gegen die, die sagen, das Gesetz sei gar nicht erforderlich, weil sie meinen, die Praxis sei bisher zu tragbaren Ergebnissen gekommen. Wer das sagt, der übersieht, daß allein schon die neu eingefügten Vorschriften zur Anhörung eines beteiligten Kindes sowohl im materiellen Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs als auch in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit mehr sind als nur eine Ergänzung geltenden Rechts. Die Pflicht zur Anhörung eines Kindes und, wenn es noch nicht reden kann, die Einnahme des Augenscheins bedeuten, daß es nicht übergangen werden kann.

    (Hasinger [CDU/CSU] : In diesem Punkt sind wir einig!)

    — Sehr schön. Aber ich möchte das noch einmal besonders hervorheben und damit auch deutlich machen, daß es mit einigen Korrekturen nicht getan ist.
    Wir legen Ihnen ein ausgewogenes, in sich schlüssiges Gesetz vor. Ihre Kritiken, man hätte nur den einen oder anderen Paragraphen zu ändern brauchen — im übrigen lehnen Sie alles ab —, gehen völlig an der Sache vorbei.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir sind von Anfang an entschlossen vom Verschuldensprinzip abgegangen. Die Sachverständigen haben uns vor Augen geführt, daß es Fälle gibt, in denen im Interesse des Kindes eine Maßnahme nach § 1666 BGB ergriffen werden muß und nicht nach dem persönlichen Verschulden der Eltern gefragt werden darf. Wir haben das getan. Sie haben lange und immer wieder behauptet, vom Verschulden dürfe nicht abgegangen werden. Erst in der Schlußphase der Beratung sind Sie auf unsere Vorschläge eingegangen.

    (Widerspruch des Abg. Hasinger [CDU/ CSU])

    — Herr Hasinger, im Rechtsausschuß ist das so gewesen. Sie können ja darlegen, daß das im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit nicht so gewesen ist. Im Rechtsausschuß war es jedenfalls so.
    Eine geringere Eingriffsschwelle kann nur im Einzelfall befürwortet werden. Das gilt für die Ausbildung und Berufsfindung. Kollegen, die nach mir sprechen, werden darauf noch näher eingehen. Aber eines möchte ich schon vorwegnehmen: Es muß sich jeweils um Angelegenheiten von Gewicht handeln.
    Wir haben als Familiengesetzgeber eben die Pflicht, Recht und Gesetz nicht nur vom Blickpunkt der Eltern aus zu betrachten, sondern auch von dem des Kindes aus. Wir würden unseren Auftrag verfehlen, wenn wir nicht beide Positionen gegeneinander abwägen würden.



    Dr. Schwenk (Stade)

    Denken Sie daran, daß die Kinder auch das Recht haben müssen — das haben uns die Sachverständigen gesagt —, einmal einen Ratschlag von außerhalb einzuholen, damit sie nicht nur auf das angewiesen sind, was die Eltern sagen. Früher konnten sie zum Großvater, konnten sie zum Onkel gehen. Die wohnen heute zumeist ganz woanders, weit weg. Es ist richtig, daß die Möglichkeit bestehen muß, auch eine andere sachverständige Person zu Rate zu ziehen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU])

    Die Eltern dürfen dem Kind das nicht untersagen. Dieses müssen wir im Gesetz klar ausdrücken. Machen Sie darum keinen Bogen!
    Wir haben auch mit gutem Grund vom gerichtlichen Antragsrecht eines Kindes abgesehen. Auch wenn die elterliche Erziehung es erfordert, den Willen des Kindes zu entwickeln, zu lenken und zu leiten, aber nicht, ihn zu brechen, schließt elterliche Erziehung ein, auch gegen den Willen des Kindes zu entscheiden; denn die Verantwortung bleibt den Eltern, bis das Kind volljährig ist. Nach wie vor kann ein Jugendlicher berechtigte Beschwerden beim Vormundschaftsrichter vorbringen, aber kein Vormundschaftsrichter ist gehalten, wegen einer Belanglosigkeit die Eltern in ein Verfahren zu ziehen. Ich möchte noch einmal deutlich sagen: Wenn anderes behauptet wird, dann ist das unrichtig. Kein Jugendlicher kann zum Vormundschaftsgericht gehen, um sich vom Vormundschaftsrichter das heißbegehrte Motorrad unter den Hintern schieben zu lassen.
    Den allgemeinen Grundsatz des Verfassungsrechts von der Wahrung der Würde des Kindes familienrechtlich sichtbar zu machen, das ist unsere Aufgabe. Hier möchte ich noch einmal auf ein Urteil des BGH von 1959 zu sprechen kommen. Sie haben seinerzeit, als wir das im Ausschuß erwähnt haben, gelächelt und gesagt: Das ist veraltete Rechtsprechung. Im Bericht der Minderheitsmeinung kommen Sie auf ein sehr zutreffendes Verfassungsgerichtsurteil von 1959 zurück. Das ist derselbe Jahrgang. Also ist das, was wir vom BGH vorgelegt haben, nicht so weit entfernt. Der BGH hat seinerzeit noch gemeint, das unregelmäßige Kurzscheren eines Mädchens, um es häßlich zu machen, das Festbinden auf einen Stuhl, weil es den falschen Freund hat, seien noch im. Rahmen der Erziehungsgewalt. Das kann ja wohl nicht stimmen!

    (Hasinger [CDU/CSU] : Einverstanden!)

    Deshalb werden wir beschließen, daß entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig sind.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir wollen dieses gesetzlich ausdrücken und nicht nur so nebenbei sagen.

    (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] : Sie meinen, das müssen Sie erst beschließen?)

    — Herr Kollege, wir machen ernst damit, wir nehmen diese Dinge zur Sichtbarmachung in das Gesetz auf. Wir wollen uns nicht damit begnügen, das so nebenbei zu sagen. Dieses ist uns Anlaß genug.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stark?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Anton Stark


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Schwenk, ist Ihnen bekannt, daß Kindesmißhandlungen in unserem Strafrecht in verschiedenen Paragraphen geschützt sind?

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Kindesmißhandlungen sind geschützt? — Wehner [SPD] : Das war doch wohl ein Versprecher!)

    — Ist Ihnen bekannt, daß Kindesmißhandlungen mit Strafe bedroht sind und daß bei Kindesmißhandlungen im Rahmen des § 1626 auch heute schon in das elterliche Sorgerecht eingegriffen werden kann?

    (Weitere Zurufe von der SPD)