Plenarprotokoll 8/150
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
150. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979
Inhalt:
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 11983 A Fragestunde
— Drucksache 8/2802 vom 04. 05. 1979 —
Erhöhung der Interventionsmittel im EG-Agrarhaushalt 1979, insbesondere für die Vernichtung von Obst und Gemüse
MdlAnfr A2 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Traupe SPD
MdlAnfr A3 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Traupe SPD
Antw PStSekr Gallus BML 11983 C, D,
11984 A, B, C, D, 11985 A
ZusFr Frau Traupe SPD 11984 A, B
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 11984 B
ZusFr Gansel SPD 11984 C
ZusFr Ey CDU/CSU 11984 D
ZusFr Frau Simonis SPD 11985 A
Intensivierung der Information für Beamte über die verfassungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit
MdlAnfr A4 04.05.79 Drs 08/2802 Marschall SPD
MdlAnfr A5 04.05.79 Drs 08/2802 Marschall SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11985 C, D,
11986 A, B, C, D, 11987 A, B, C
ZusFr Marschall SPD . . . . 11985 D, 11986 A, C
ZusFr Thüsing SPD 11986 D
ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 11987 A
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11987 B
ZusFr Ey CDU/CSU 11987 B
Mangelnde Kenntnisse der Beamten über das Grundgesetz
MdlAnfr A6 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Schöfberger SPD
MdlAnfr A7 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Schöfberger SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11987 C, D, 11988 A, B, C, D, 11989 A, B, C, D,
11990 A, B
ZusFr Dr. Schöfberger SPD 11987 D, 11988 A, B, C
ZusFr Gansel SPD 11988 C, D, 11989 A
ZusFr Frau Simonis SPD 11989 B
ZusFr Hansen SPD 11989 B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11989 C
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979
ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . . 11989 D
ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 11990 A
ZusFr Frau Matthäus-Maier FDP 11990 A
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 11990 B
Verhinderung der Zahlung eines Altersruhegeldes an verurteilte geflohene Spione
MdlAnfr A10 04.05.79 Drs 08/2802 Niegel CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI 11990 C,
11991 B, C
ZusFr Niegel CDU/CSU 11991 A, B
ZusFr Gansel SPD 11991 B
Strafrechtliche Verfolgung möglicher Täter auf Grund der im „Stern" veröffentlichten Artikel über den Geheimdienst
MdlAnfr A11 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Voss CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11991 C, D,
11992 A
ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11991 C, D
ZusFr Gansel SPD 11991 D, 11992 A
ZusFr Thüsing SPD 11992 A
Unterstützung der türkischen Zeitung „Anadolu" sowie Konsequenzen aus den Aktivitäten der türkischen Idealisten- und Kulturvereine in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A12 04.05.79 Drs 08/2802 Thüsing SPD
MdlAnfr A13 04.05.79 Drs 08/2802 Thüsing SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11992 B, C,
11993 A, B, C
ZusFr Thüsing SPD 11992 D, 11993 A
ZusFr Stutzer CDU/CSU 11993 B
ZusFr Becker (Nienberge). SPD 11993 C
Feststellung radioaktiver Substanzen aus den französischen und britischen Wiederaufbereitungsanlagen an der deutschen Nordseeküste sowie Sicherheit der internationalen Atommüllager im Nordatlantik
MdlAnfr A14 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Dr. Hartenstein SPD
MdlAnfr A15 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Dr. Hartenstein SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI 11993 D,
11994 A, B, C, D, 11995 A, B
ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 11994 A, B,
11995 A, B
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 11994 C
ZusFr Marschall SPD 11994 C
ZusFr Frau Simonis SPD 11994 D
Umweltbelastung durch staub- oder gasförmige Emissionen beim Ausbau der Kohlekraftwerkskapazitäten in den Ballungsgebieten
MdlAnfr A16 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Laufs CDU/CSU
MdlAnfr A17 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Laufs CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11995 C, D,
11996 A, B, C, D
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . 11995 D, 11996 A, B, C
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 11996 C
ZusFr Cronenberg FDP 11996 D
Erfahrungen nach Einführung des § 88 a StGB, insbesondere über die Zahl der Ermittlungsverfahren sowie spätere Anklagen auf Grund dieser Ermittlungsverfahren
MdlAnfr A20 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Matthäus-Maier FDP
MdlAnfr A21 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Matthäus-Maier FDP
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 11997 A, B, D,
11998 A, B, C, D, 11999 A, B, C
ZusFr Frau Matthäus-Maier FDP 11997 B,
11998 B, C
ZusFr Gansel SPD 11997 C, D, 11998 D
ZusFr Cronenberg FDP 11999 A
ZusFr Thüsing SPD 11999 B
ZusFr Hansen SPD 11999 B
ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 11999 C
Entwicklung eines energiesparenden Autos
mit einem Verbrauch von 41/100 km durch
den VW-Konzern
MdlAnfr A34 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD
Antw PStSekr Haehser BMF 11999 D,
12000 A, B, C
ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 12000 A, B
ZusFr Dr. Spöri SPD 12000 B
ZusFr Gansel SPD 12000 C
Stabilisierung der Preise für Dieseltreibstoffe
MdlAnfr A32 04.05.79 Drs 08/2802 Hansen SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 12000 D,
12001 A, B, C, D
ZusFr Hansen SPD 12001 A, B
Deutscher Bundestag l— 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979 III
ZusFr Cronenberg FDP 12001 B
ZusFr Dr. Spöri SPD 12001 C
ZusFr Frau Simonis SPD 12001 C
ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 12001 D
Aufklärung der Käufer von Automobilen über den Kraftstoffverbrauch sowie Entwicklung eines energiesparenden Autos mit einem Verbrauch von 41/100 km durch den VW-Konzern
MdlAnfr A33 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 12002 A, B
ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . 12002 A, B
Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes betreffend Genehmigungspflicht für die Entwicklung von Kriegswaffen; Umgehung der Bestimmungen des Waffenexportrechts durch Kooperationsverträge der Rüstungsunternehmen
MdlAnfr A35 04.05.79 Drs 08/2802 Gansel SPD
MdlAnfr A36 04.05.79 Drs 08/2802 Gansel SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 12002 C, D,
12003 A, D
ZusFr Gansel SPD 12002 D, 12003 A, C, D
Nächste Sitzung 12004 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12005*A Anlage 2
Freistellung des Bundesgrenzschutzes von der Sicherung des Frankfurter Flughafens und anderer gefährdeter Objekte in Hessen und Übernahme der Aufgabe durch die hessische Landespolizei
MdlAnfr A8 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU
MdlAnfr A9 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12005* D Anlage 3
Steuerliche Benachteiligung der Berufskraftfahrer durch das Urteil des Bundesfinanzhofs über die Nichtabsetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten
MdlAnfr A23 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Häfele CDU/CSU
MdlAnfr A24 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Häfele CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12006* B
Anlage 4
Anhebung der Kilometergeldpauschale
MdlAnfr A25 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Langner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12006* D
Anlage 5
Anhebung der steuerlichen Kilometerpauschale
MdlAnfr A26 04.05.79 Drs 08/2802 Pfeffermann CDU/CSU
MdlAnfr A27 04.05.79 Drs 08/2802 Pfeffermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12007*A
Anlage 6
Abschaffung der Leuchtmittelsteuer
MdlAnfr A28 04.0539 Drs 08/2802 Amling SPD
MdlAnfr A29 04.05.79 Drs 08/2802 Amling SPD
SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12007* C
.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979 11983
150. Sitzung
Bonn, den 9. Mai 1979
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigung
149. Sitzung, Anlagen 24, 25, 26, 27, 132 und 133: Es ist jeweils „Antwort des Bundesministers Dr. Hauff ..." zu lesen.
Anlage i
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 11.5.
Dr. van Aerssen * 11. 5.
Dr. Ahrens ** 11. 5.
Dr. Aigner * 11.5.
Alber** 11.5.
Amrehn ** 11.5.
Bahr 9. 5.
Dr. Bangemann 11. 5.
Dr. Bardens ** 11.5.
Dr. Bayerl * 11.5.
Dr. von Bismarck * 10. 5.
Blumenfeld * 11. 5.
Böhm (Melsungen) " 11. 5.
Dr. Böhme (Freiburg) 11. 5.
Dr. Bötsch 11. 5.
Frau von Bothmer '* 11. 5.
Büchner (Speyer) ** 11.5.
Frau Dr. Czempiel 11. 5.
Dr. Dregger 11.5.
Dr. Enders ** 11. 5.
Dr. Evers ** 11.5.
Fellermaier * 11. 5.
Flämig * 11.5.
Dr. Früh * 11.5.
Dr. Fuchs * 11.5.
Dr. Geßner '* 11.5.
Haase (Fürth) * 11. 5.
Haberl 9. 5.
Handlos ** 11. 5.
von Hassel 10. 5.
Hauser (Krefeld) 9. 5.
Hoffmann (Saarbrücken) * 11. 5.
Dr. Holtz ** 11.5.
Ibrügger ' 11.5.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.5.
Jung * 10. 5.
Katzer 11.5.
Dr. h. c. Kiesinger ' 11.5.
Klein (Dieburg) 9. 5.
Dr. Klepsch ** 11. 5.
Klinker * * 11.5.
Lagershausen *' 11.5.
Lange * 11.5.
Lemmrich ** 11. 5.
Lemp * 11.5.
Dr. Lenz (Bergstraße) 10. 5.
Lenzer ** 11.5.
Liedtke 9. 5.
Lücker * 11.5.
Luster * 11.5.
Marquardt ** 10. 5.
Dr. Marx 11.5.
Mattick* 11.5.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Mende ** 11.5.
Dr. Müller ** 11.5.
Müller (Mülheim) * 11. 5.
Müller (Remscheid) 11.5.
Müller (Wadern) * 11. 5.
Dr. Müller-Hermann * 11. 5.
Pawelczyk ** 11. 5.
Pfeffermann 10. 5.
.Dr. Pfennig ** 11. 5.
Dr. Pinger 11.5.
Reddemann ** 11. 5.
Reichold 11. 5.
Frau Dr. Riede (Oeffingen) 11. 5.
Dr. Schäuble ** 11. 5.
Scheffler ** 11.5.
Frau Schlei 11. 5.
Schmidt (München) * 11. 5.
Schmidt (Wattenscheid) 9. 5.
Schmidt (Würgendorf) ** 11.5.
Schreiber * 11. 5.
Schulte (Unna) ** 11. 5.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 11.5.
Dr. Schwörer * 11. 5.
Seefeld * 11.5.
Sieglerschmidt * 11. 5.
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 11. 5.
Spilker 9. 5.
Dr. Starke (Franken) * 11. 5.
Stommel 11. 5.
Ueberhorst ** 11. 5.
Dr. Vohrer ** 11.5.
Frau Dr. Walz * 11. 5.
Wawrzik * 11.5.
Weber (Heidelberg) 11.5.
Wiefel 9. 5.
Dr. Wittmann (München) ** 11. 5.
Wolfram (Recklinghausen) 11.5.
Würtz * 11.5.
Zebisch ** 11.5.
Zeitler 11.5.
Zywietz * 11.5.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 8 und 9):
Bleiben die in Hessen stationierten Einheiten des Bundesgrenzschutzes, die vorwiegend zur Sicherung des Frankfurter Flughafens und anderer gefährdeter Objekte eingesetzt sind, vorerst im Land (vgl. die Meldung der Hessischen Allgemeinen Zeitung vom 27. März 1979)?
Wann ist damit zu rechnen, daß der Bundesgrenzschutz von den Aufgaben des Schutzes des Frankfurter Flughafens und anderer in Hessen gelegener gefährdeter Objekte freigestellt und diese Aufgaben wieder ausschließlich durch die hessische Landespolizei wahrgenommen werden?
12006* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979
Die in Hessen stationierten Einheiten des Bundesgrenzschutzes verbleiben im Lande Hessen. Von den dem Innenminister des Landes Hessen zur Unterstützung seiner Polizei auf der Grundlage des § 9 BGS-Gesetz bereitgestellten Kräften des Bundesgrenzschutzes wurden am 20. März 1979 vom Flughafen Frankfurt — nach Modifizierung der dortigen Sicherheitsmaßnahmen — 34 Polizeivollzugsbeamte des BGS abgezogen.
Seitdem unterstützt der Bundesgrenzschutz das Land Hessen beim Objektschutz für den Flughafen noch mit 65 Polizeivollzugsbeamten.
Die Unterstützung des Polizeipräsidenten in Wiesbaden bei der Vorfeldsicherung des Dienstgebäudes des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden durch 21 Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes wurde am 27. März 1979 beendet. Damit sind gegenwärtig Unterstützungskräfte des Bundesgrenzschutzes neben dem Objektschutz auf dem Flughafen Frankfurt nur noch zum Schutz der Privatwohnung eines Kollegen in Hessen eingesetzt.
Die durch diese Modifizierungs- bzw. Reduzierungsmaßnahmen in Frankfurt und Wiesbaden freigewordenen Kräfte stehen dem Grenzschutzkommando Mitte wieder zur Verfügung.
Der Bundesgrenzschutz setzt die Unterstützung der Polizei des Landes Hessen beim Objektschutz für den Flughafen Frankfurt fort, solange dafür die materiellen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BGS-Gesetz vorliegen und die zur Verfügung gestellten BGS-Kräfte nicht für andere Aufgaben des Bundes benötigt werden.
Die Sicherungsmaßnahmen an der Privatwohnung des hessischen Kollegen wird durch BGS-Kräfte weitergeführt, bis die Polizei des Landes diese Aufgabe übernehmen kann, längstens jedoch bis zum 1. September 1979.
Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Hessischen Minister des Innern über eine Entlastung des Bundesgrenzschutzes auch in Hessen, das der Hessische Minister des Innern am 13. März 1979 in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herbert Schneider betreffend Einsatz des Bundesgrenzschutzes in Hessen (Drucksache Hessischer Landtag 9/359) angekündigt hatte.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 23 und 24) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 1978 — VI R 171-172/76 (Bundessteuerblatt 1979 II S. 148), wonach ein Berufskraftfahrer im Ergebnis keine Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann, uneingeschränkt anzuwenden bzw. den Ländern zur Anwendung zu empfehlen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Anwendung des erwähnten Bundesfinanzhofurteils zu einer erheblichen steuerlichen
Benachteiligung der Berufskraftfahrer führt und dadurch in der weiteren Konsequenz Personalkostensteigerungen und Arbeitsplatzverluste im Güterkraftverkehrsgewerbe drohen, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Das von Ihnen erwähnte neue Urteil des Bundesfinanzhofs ist zu den steuerlichen Reisekostenbestimmungen, insbesondere zu dem Begriff der Dienstreise ergangen. Dieser Bereich- ist gesetzlich nicht geregelt; die zu beachtenden Grundsätze sind vielmehr von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt worden. Das neue Urteil liegt auf der Linie dieser bisherigen Rechtsprechung.
Eine Nichtanwendung würde deshalb den steuerlichen Reisekostenbereich insgesamt treffen und kann deshalb nicht erwogen werden.
Es ist richtig, daß die Entscheidung des Bundesfinanzhofs im konkreten Einzelfall dazu führen kann, daß bisher steuerlich pauschal anerkannte Verpflegungsmehraufwendungen künftig nicht mehr berücksichtigt werden können. Andererseits ist es fraglich, ob z. B. den im Nahverkehr eingesetzten Berufskraftfahrern, die täglich nach Hause zurückkehren, tatsächlich regelmäßig Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der ReisekostenPauschbeträge entstehen. Diese liegen immerhin zwischen 29 und 33 DM.
Es muß deshalb eine Lösung gefunden werden, die der besonderen Aufwandssituation dieses Personenkreises Rechnung trägt. Die Überlegungen gehen dahin, die von dem BFH-Urteil betroffenen Kraftfahrer den an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigten Arbeitnehmern gleichzustellen und bei ihnen für Verpflegungsmehraufwendungen täglich 5,— DM pauschal anzuerkennen.
Eine solche Regelung bedarf allerdings der Zustimmung durch die obersten Finanzbehörden der Länder. Die Bundesregierung ist bemüht, die entsprechende Abstimmung noch in diesem Monat herbeizuführen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage A 25) :
Ist die Forderung des hessischen Finanzministers Reitz (vgl. Frankfurter Neue Presse vom 21. April 1979), die steuerliche Kilometergeldpauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 36 auf 50 Pfennig pro Kilometer anzuheben, für die Bundesregierung Veranlassung, ihre bisher ablehnende Haltung in dieser Frage zu überdenken, und was hat die Bundesregierung in dieser Frage bisher auf Grund etwaiger Initiativen des hessischen Finanzministers unternommen?
Die Bundesregierung hat zuletzt in der Fragestunde am 14. März dieses Jahres ausführlich die Gründe dargelegt, die einer Erhöhung des Kilometer-Pauschbetrags von 0,36 DM auf 0,50 DM entgegenstehen. Es sind dies haushaltsmäßige und verkehrspolitische Erwägungen, die auch angesichts der gestiegenen Kraftfahrzeugkosten, insbesondere der Benzinpreise, fortbestehen. Außerdem kann und
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979 12007*
will sie den Auswirkungen der Ölpreiserhöhungen nicht durch Steuersenkungen entgegentreten; dafür ist die Steuerpolitik nicht geeignet.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 26 und 27):
Wird die Bundesregierung die Anregung des hessischen Finanzministers aufgreifen, die derzeitige steuerliche Kilometerpauschale von 0,36 DM bei den Werbungskosten wegen der ständigen Benzinpreissteigerungen anzuheben, und wann ist gegebenenfalls mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen?
Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß zwar von der jetzt eingetretenen Kraftstoff- und Ölverteuerung ein heilsamer Druck für ein energiebewußtes Verhalten von Verbrauchern und Industrie ausgehe, daß die Kosten dieses „marktwirtschaftlichen Spiels" von den Arbeitnehmern, deren finanzielle Belastungsfähigkeit begrenzt sei, nicht unbeschränkt mitgetragen werden könnten, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Wie ich bereits zu der denselben Sachverhalt betreffenden Frage Nr. 25 des Kollegen Dr. Langner erklärt habe, hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, daß eine Erhöhung der km-Pauschale auch unter dem Gesichtspunkt von Kostensteigerungen nicht erwogen werden kann.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß hohe Preise ein wirksames Mittel darstellen, die Verbraucher zu einem sparsameren Umgang mit Benzin und Heizöl zu veranlassen. Die in den letzten Monaten eingetretene Verteuerung von Mineralölprodukten trifft nicht nur Arbeitnehmer, die im eigenen Pkw zur Arbeitsstätte fahren, sondern in besonderem Maße alle Haushalte, die ihre Wohnungen mit 01 beheizen. Deswegen hat die Bundesregierung immer wieder dazu aufgerufen, noch mehr als bisher den Verbrauch von 01 in allen Verwendungsbereichen zu drosseln. Nur auf diesem Wege können höhere, durch die Rohölpreiserhöhung verursachte Belastungen in Grenzen gehalten und Einsparungsmöglichkeiten, die derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft sind, erschlossen werden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen A 28 und 29) :
Trifft es zu, daß der Verwaltungsaufwand bei der Erhebung der Leuchtmittelsteuer zwischenzeitlich ein Ausmaß angenommen hat, das in keiner Weise dem Ertrag gerecht wird bzw. eine gerechte steuerliche Behandlung der Leuchtmittelhersteller nicht gewährleistet?
Gedenkt die Bundesregierung, die Leuchtmittelsteuer in die Liste der Bagatellsteuern mitaufzunehmen, um sie eventtuell abzuschaffen?
1. Die Leuchtmittelsteuer ist 1974 von einer wertabhängigen Steuer auf eine praktikable Stücksteuer umgestellt worden. Das Steueraufkommen ist von 112 Millionen DM im Jahre 1974 auf 121 Millionen DM im Jahre 1978 gestiegen. Der Verwaltungskostenanteil für die Leuchtmittelsteuer wird auf höchstens 1 v. H. des Aufkommens geschätzt. Dieser niedrige Verwaltungsaufwand der Bundeszollverwaltung ist darauf zurückzuführen, daß die Leuchtmittelsteuer nur bei 28 inländischen Leuchtmittelherstellern und — bei der Einfuhr von Leuchtmitteln — zusammen mit anderen Eingangsabgaben erhoben wird. Die Bundesregierung geht außerdem davon aus, daß der Verwaltungsaufwand bei den Leuchtmittelherstellern nicht wesentlich von dem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand abweicht, den andere Hersteller verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu tragen haben. Die Leuchtmittelbesteuerung und die von den Leuchtmittelherstellern zu erfüllenden Steuerpflichten unterscheiden sich grundsätzlich nicht von der Besteuerung und den Steuerpflichten bei vergleichbaren Verbrauchsteuern.
2. Die Leuchtmittelsteuer gehört mit einem Aufkommen von 121 Millionen DM im Jahre 1978 zu den kleineren Verbrauchsteuern. Eine allgemein verbindliche Auffassung vom Begriff „Bagatellsteuern" gibt es nicht. Die Leuchtmittelsteuer ist aus haushalts-, steuer- und finanzpolitischen Erwägungen nicht in die Anhörung einbezogen worden, die der Bundesminister der Finanzen über die Essigsäuresteuer, die Zündwarensteuer, die Spielkartensteuer und die Salzsteuer durchgeführt hat. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode die Aufhebung der Leuchtmittelsteuer nicht vorschlagen.