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ID0815006900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/150 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 150. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 11983 A Fragestunde — Drucksache 8/2802 vom 04. 05. 1979 — Erhöhung der Interventionsmittel im EG-Agrarhaushalt 1979, insbesondere für die Vernichtung von Obst und Gemüse MdlAnfr A2 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Traupe SPD MdlAnfr A3 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Traupe SPD Antw PStSekr Gallus BML 11983 C, D, 11984 A, B, C, D, 11985 A ZusFr Frau Traupe SPD 11984 A, B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 11984 B ZusFr Gansel SPD 11984 C ZusFr Ey CDU/CSU 11984 D ZusFr Frau Simonis SPD 11985 A Intensivierung der Information für Beamte über die verfassungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit MdlAnfr A4 04.05.79 Drs 08/2802 Marschall SPD MdlAnfr A5 04.05.79 Drs 08/2802 Marschall SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11985 C, D, 11986 A, B, C, D, 11987 A, B, C ZusFr Marschall SPD . . . . 11985 D, 11986 A, C ZusFr Thüsing SPD 11986 D ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 11987 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11987 B ZusFr Ey CDU/CSU 11987 B Mangelnde Kenntnisse der Beamten über das Grundgesetz MdlAnfr A6 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A7 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11987 C, D, 11988 A, B, C, D, 11989 A, B, C, D, 11990 A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 11987 D, 11988 A, B, C ZusFr Gansel SPD 11988 C, D, 11989 A ZusFr Frau Simonis SPD 11989 B ZusFr Hansen SPD 11989 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11989 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979 ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . . 11989 D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 11990 A ZusFr Frau Matthäus-Maier FDP 11990 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 11990 B Verhinderung der Zahlung eines Altersruhegeldes an verurteilte geflohene Spione MdlAnfr A10 04.05.79 Drs 08/2802 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 11990 C, 11991 B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 11991 A, B ZusFr Gansel SPD 11991 B Strafrechtliche Verfolgung möglicher Täter auf Grund der im „Stern" veröffentlichten Artikel über den Geheimdienst MdlAnfr A11 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11991 C, D, 11992 A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11991 C, D ZusFr Gansel SPD 11991 D, 11992 A ZusFr Thüsing SPD 11992 A Unterstützung der türkischen Zeitung „Anadolu" sowie Konsequenzen aus den Aktivitäten der türkischen Idealisten- und Kulturvereine in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A12 04.05.79 Drs 08/2802 Thüsing SPD MdlAnfr A13 04.05.79 Drs 08/2802 Thüsing SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11992 B, C, 11993 A, B, C ZusFr Thüsing SPD 11992 D, 11993 A ZusFr Stutzer CDU/CSU 11993 B ZusFr Becker (Nienberge). SPD 11993 C Feststellung radioaktiver Substanzen aus den französischen und britischen Wiederaufbereitungsanlagen an der deutschen Nordseeküste sowie Sicherheit der internationalen Atommüllager im Nordatlantik MdlAnfr A14 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A15 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 11993 D, 11994 A, B, C, D, 11995 A, B ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 11994 A, B, 11995 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 11994 C ZusFr Marschall SPD 11994 C ZusFr Frau Simonis SPD 11994 D Umweltbelastung durch staub- oder gasförmige Emissionen beim Ausbau der Kohlekraftwerkskapazitäten in den Ballungsgebieten MdlAnfr A16 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A17 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11995 C, D, 11996 A, B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . 11995 D, 11996 A, B, C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 11996 C ZusFr Cronenberg FDP 11996 D Erfahrungen nach Einführung des § 88 a StGB, insbesondere über die Zahl der Ermittlungsverfahren sowie spätere Anklagen auf Grund dieser Ermittlungsverfahren MdlAnfr A20 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A21 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Matthäus-Maier FDP Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 11997 A, B, D, 11998 A, B, C, D, 11999 A, B, C ZusFr Frau Matthäus-Maier FDP 11997 B, 11998 B, C ZusFr Gansel SPD 11997 C, D, 11998 D ZusFr Cronenberg FDP 11999 A ZusFr Thüsing SPD 11999 B ZusFr Hansen SPD 11999 B ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 11999 C Entwicklung eines energiesparenden Autos mit einem Verbrauch von 41/100 km durch den VW-Konzern MdlAnfr A34 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Haehser BMF 11999 D, 12000 A, B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 12000 A, B ZusFr Dr. Spöri SPD 12000 B ZusFr Gansel SPD 12000 C Stabilisierung der Preise für Dieseltreibstoffe MdlAnfr A32 04.05.79 Drs 08/2802 Hansen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12000 D, 12001 A, B, C, D ZusFr Hansen SPD 12001 A, B Deutscher Bundestag l— 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979 III ZusFr Cronenberg FDP 12001 B ZusFr Dr. Spöri SPD 12001 C ZusFr Frau Simonis SPD 12001 C ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 12001 D Aufklärung der Käufer von Automobilen über den Kraftstoffverbrauch sowie Entwicklung eines energiesparenden Autos mit einem Verbrauch von 41/100 km durch den VW-Konzern MdlAnfr A33 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12002 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . 12002 A, B Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes betreffend Genehmigungspflicht für die Entwicklung von Kriegswaffen; Umgehung der Bestimmungen des Waffenexportrechts durch Kooperationsverträge der Rüstungsunternehmen MdlAnfr A35 04.05.79 Drs 08/2802 Gansel SPD MdlAnfr A36 04.05.79 Drs 08/2802 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 12002 C, D, 12003 A, D ZusFr Gansel SPD 12002 D, 12003 A, C, D Nächste Sitzung 12004 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12005*A Anlage 2 Freistellung des Bundesgrenzschutzes von der Sicherung des Frankfurter Flughafens und anderer gefährdeter Objekte in Hessen und Übernahme der Aufgabe durch die hessische Landespolizei MdlAnfr A8 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU MdlAnfr A9 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12005* D Anlage 3 Steuerliche Benachteiligung der Berufskraftfahrer durch das Urteil des Bundesfinanzhofs über die Nichtabsetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten MdlAnfr A23 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A24 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12006* B Anlage 4 Anhebung der Kilometergeldpauschale MdlAnfr A25 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12006* D Anlage 5 Anhebung der steuerlichen Kilometerpauschale MdlAnfr A26 04.05.79 Drs 08/2802 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A27 04.05.79 Drs 08/2802 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12007*A Anlage 6 Abschaffung der Leuchtmittelsteuer MdlAnfr A28 04.0539 Drs 08/2802 Amling SPD MdlAnfr A29 04.05.79 Drs 08/2802 Amling SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12007* C . Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979 11983 150. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1979 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 149. Sitzung, Anlagen 24, 25, 26, 27, 132 und 133: Es ist jeweils „Antwort des Bundesministers Dr. Hauff ..." zu lesen. Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11.5. Dr. van Aerssen * 11. 5. Dr. Ahrens ** 11. 5. Dr. Aigner * 11.5. Alber** 11.5. Amrehn ** 11.5. Bahr 9. 5. Dr. Bangemann 11. 5. Dr. Bardens ** 11.5. Dr. Bayerl * 11.5. Dr. von Bismarck * 10. 5. Blumenfeld * 11. 5. Böhm (Melsungen) " 11. 5. Dr. Böhme (Freiburg) 11. 5. Dr. Bötsch 11. 5. Frau von Bothmer '* 11. 5. Büchner (Speyer) ** 11.5. Frau Dr. Czempiel 11. 5. Dr. Dregger 11.5. Dr. Enders ** 11. 5. Dr. Evers ** 11.5. Fellermaier * 11. 5. Flämig * 11.5. Dr. Früh * 11.5. Dr. Fuchs * 11.5. Dr. Geßner '* 11.5. Haase (Fürth) * 11. 5. Haberl 9. 5. Handlos ** 11. 5. von Hassel 10. 5. Hauser (Krefeld) 9. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 11. 5. Dr. Holtz ** 11.5. Ibrügger ' 11.5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.5. Jung * 10. 5. Katzer 11.5. Dr. h. c. Kiesinger ' 11.5. Klein (Dieburg) 9. 5. Dr. Klepsch ** 11. 5. Klinker * * 11.5. Lagershausen *' 11.5. Lange * 11.5. Lemmrich ** 11. 5. Lemp * 11.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 10. 5. Lenzer ** 11.5. Liedtke 9. 5. Lücker * 11.5. Luster * 11.5. Marquardt ** 10. 5. Dr. Marx 11.5. Mattick* 11.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mende ** 11.5. Dr. Müller ** 11.5. Müller (Mülheim) * 11. 5. Müller (Remscheid) 11.5. Müller (Wadern) * 11. 5. Dr. Müller-Hermann * 11. 5. Pawelczyk ** 11. 5. Pfeffermann 10. 5. .Dr. Pfennig ** 11. 5. Dr. Pinger 11.5. Reddemann ** 11. 5. Reichold 11. 5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 11. 5. Dr. Schäuble ** 11. 5. Scheffler ** 11.5. Frau Schlei 11. 5. Schmidt (München) * 11. 5. Schmidt (Wattenscheid) 9. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 11.5. Schreiber * 11. 5. Schulte (Unna) ** 11. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 11.5. Dr. Schwörer * 11. 5. Seefeld * 11.5. Sieglerschmidt * 11. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 11. 5. Spilker 9. 5. Dr. Starke (Franken) * 11. 5. Stommel 11. 5. Ueberhorst ** 11. 5. Dr. Vohrer ** 11.5. Frau Dr. Walz * 11. 5. Wawrzik * 11.5. Weber (Heidelberg) 11.5. Wiefel 9. 5. Dr. Wittmann (München) ** 11. 5. Wolfram (Recklinghausen) 11.5. Würtz * 11.5. Zebisch ** 11.5. Zeitler 11.5. Zywietz * 11.5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 8 und 9): Bleiben die in Hessen stationierten Einheiten des Bundesgrenzschutzes, die vorwiegend zur Sicherung des Frankfurter Flughafens und anderer gefährdeter Objekte eingesetzt sind, vorerst im Land (vgl. die Meldung der Hessischen Allgemeinen Zeitung vom 27. März 1979)? Wann ist damit zu rechnen, daß der Bundesgrenzschutz von den Aufgaben des Schutzes des Frankfurter Flughafens und anderer in Hessen gelegener gefährdeter Objekte freigestellt und diese Aufgaben wieder ausschließlich durch die hessische Landespolizei wahrgenommen werden? 12006* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979 Die in Hessen stationierten Einheiten des Bundesgrenzschutzes verbleiben im Lande Hessen. Von den dem Innenminister des Landes Hessen zur Unterstützung seiner Polizei auf der Grundlage des § 9 BGS-Gesetz bereitgestellten Kräften des Bundesgrenzschutzes wurden am 20. März 1979 vom Flughafen Frankfurt — nach Modifizierung der dortigen Sicherheitsmaßnahmen — 34 Polizeivollzugsbeamte des BGS abgezogen. Seitdem unterstützt der Bundesgrenzschutz das Land Hessen beim Objektschutz für den Flughafen noch mit 65 Polizeivollzugsbeamten. Die Unterstützung des Polizeipräsidenten in Wiesbaden bei der Vorfeldsicherung des Dienstgebäudes des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden durch 21 Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes wurde am 27. März 1979 beendet. Damit sind gegenwärtig Unterstützungskräfte des Bundesgrenzschutzes neben dem Objektschutz auf dem Flughafen Frankfurt nur noch zum Schutz der Privatwohnung eines Kollegen in Hessen eingesetzt. Die durch diese Modifizierungs- bzw. Reduzierungsmaßnahmen in Frankfurt und Wiesbaden freigewordenen Kräfte stehen dem Grenzschutzkommando Mitte wieder zur Verfügung. Der Bundesgrenzschutz setzt die Unterstützung der Polizei des Landes Hessen beim Objektschutz für den Flughafen Frankfurt fort, solange dafür die materiellen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BGS-Gesetz vorliegen und die zur Verfügung gestellten BGS-Kräfte nicht für andere Aufgaben des Bundes benötigt werden. Die Sicherungsmaßnahmen an der Privatwohnung des hessischen Kollegen wird durch BGS-Kräfte weitergeführt, bis die Polizei des Landes diese Aufgabe übernehmen kann, längstens jedoch bis zum 1. September 1979. Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Hessischen Minister des Innern über eine Entlastung des Bundesgrenzschutzes auch in Hessen, das der Hessische Minister des Innern am 13. März 1979 in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herbert Schneider betreffend Einsatz des Bundesgrenzschutzes in Hessen (Drucksache Hessischer Landtag 9/359) angekündigt hatte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 23 und 24) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 1978 — VI R 171-172/76 (Bundessteuerblatt 1979 II S. 148), wonach ein Berufskraftfahrer im Ergebnis keine Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann, uneingeschränkt anzuwenden bzw. den Ländern zur Anwendung zu empfehlen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Anwendung des erwähnten Bundesfinanzhofurteils zu einer erheblichen steuerlichen Benachteiligung der Berufskraftfahrer führt und dadurch in der weiteren Konsequenz Personalkostensteigerungen und Arbeitsplatzverluste im Güterkraftverkehrsgewerbe drohen, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Das von Ihnen erwähnte neue Urteil des Bundesfinanzhofs ist zu den steuerlichen Reisekostenbestimmungen, insbesondere zu dem Begriff der Dienstreise ergangen. Dieser Bereich- ist gesetzlich nicht geregelt; die zu beachtenden Grundsätze sind vielmehr von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt worden. Das neue Urteil liegt auf der Linie dieser bisherigen Rechtsprechung. Eine Nichtanwendung würde deshalb den steuerlichen Reisekostenbereich insgesamt treffen und kann deshalb nicht erwogen werden. Es ist richtig, daß die Entscheidung des Bundesfinanzhofs im konkreten Einzelfall dazu führen kann, daß bisher steuerlich pauschal anerkannte Verpflegungsmehraufwendungen künftig nicht mehr berücksichtigt werden können. Andererseits ist es fraglich, ob z. B. den im Nahverkehr eingesetzten Berufskraftfahrern, die täglich nach Hause zurückkehren, tatsächlich regelmäßig Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der ReisekostenPauschbeträge entstehen. Diese liegen immerhin zwischen 29 und 33 DM. Es muß deshalb eine Lösung gefunden werden, die der besonderen Aufwandssituation dieses Personenkreises Rechnung trägt. Die Überlegungen gehen dahin, die von dem BFH-Urteil betroffenen Kraftfahrer den an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigten Arbeitnehmern gleichzustellen und bei ihnen für Verpflegungsmehraufwendungen täglich 5,— DM pauschal anzuerkennen. Eine solche Regelung bedarf allerdings der Zustimmung durch die obersten Finanzbehörden der Länder. Die Bundesregierung ist bemüht, die entsprechende Abstimmung noch in diesem Monat herbeizuführen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage A 25) : Ist die Forderung des hessischen Finanzministers Reitz (vgl. Frankfurter Neue Presse vom 21. April 1979), die steuerliche Kilometergeldpauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 36 auf 50 Pfennig pro Kilometer anzuheben, für die Bundesregierung Veranlassung, ihre bisher ablehnende Haltung in dieser Frage zu überdenken, und was hat die Bundesregierung in dieser Frage bisher auf Grund etwaiger Initiativen des hessischen Finanzministers unternommen? Die Bundesregierung hat zuletzt in der Fragestunde am 14. März dieses Jahres ausführlich die Gründe dargelegt, die einer Erhöhung des Kilometer-Pauschbetrags von 0,36 DM auf 0,50 DM entgegenstehen. Es sind dies haushaltsmäßige und verkehrspolitische Erwägungen, die auch angesichts der gestiegenen Kraftfahrzeugkosten, insbesondere der Benzinpreise, fortbestehen. Außerdem kann und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1979 12007* will sie den Auswirkungen der Ölpreiserhöhungen nicht durch Steuersenkungen entgegentreten; dafür ist die Steuerpolitik nicht geeignet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 26 und 27): Wird die Bundesregierung die Anregung des hessischen Finanzministers aufgreifen, die derzeitige steuerliche Kilometerpauschale von 0,36 DM bei den Werbungskosten wegen der ständigen Benzinpreissteigerungen anzuheben, und wann ist gegebenenfalls mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen? Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß zwar von der jetzt eingetretenen Kraftstoff- und Ölverteuerung ein heilsamer Druck für ein energiebewußtes Verhalten von Verbrauchern und Industrie ausgehe, daß die Kosten dieses „marktwirtschaftlichen Spiels" von den Arbeitnehmern, deren finanzielle Belastungsfähigkeit begrenzt sei, nicht unbeschränkt mitgetragen werden könnten, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Wie ich bereits zu der denselben Sachverhalt betreffenden Frage Nr. 25 des Kollegen Dr. Langner erklärt habe, hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, daß eine Erhöhung der km-Pauschale auch unter dem Gesichtspunkt von Kostensteigerungen nicht erwogen werden kann. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß hohe Preise ein wirksames Mittel darstellen, die Verbraucher zu einem sparsameren Umgang mit Benzin und Heizöl zu veranlassen. Die in den letzten Monaten eingetretene Verteuerung von Mineralölprodukten trifft nicht nur Arbeitnehmer, die im eigenen Pkw zur Arbeitsstätte fahren, sondern in besonderem Maße alle Haushalte, die ihre Wohnungen mit 01 beheizen. Deswegen hat die Bundesregierung immer wieder dazu aufgerufen, noch mehr als bisher den Verbrauch von 01 in allen Verwendungsbereichen zu drosseln. Nur auf diesem Wege können höhere, durch die Rohölpreiserhöhung verursachte Belastungen in Grenzen gehalten und Einsparungsmöglichkeiten, die derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft sind, erschlossen werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen A 28 und 29) : Trifft es zu, daß der Verwaltungsaufwand bei der Erhebung der Leuchtmittelsteuer zwischenzeitlich ein Ausmaß angenommen hat, das in keiner Weise dem Ertrag gerecht wird bzw. eine gerechte steuerliche Behandlung der Leuchtmittelhersteller nicht gewährleistet? Gedenkt die Bundesregierung, die Leuchtmittelsteuer in die Liste der Bagatellsteuern mitaufzunehmen, um sie eventtuell abzuschaffen? 1. Die Leuchtmittelsteuer ist 1974 von einer wertabhängigen Steuer auf eine praktikable Stücksteuer umgestellt worden. Das Steueraufkommen ist von 112 Millionen DM im Jahre 1974 auf 121 Millionen DM im Jahre 1978 gestiegen. Der Verwaltungskostenanteil für die Leuchtmittelsteuer wird auf höchstens 1 v. H. des Aufkommens geschätzt. Dieser niedrige Verwaltungsaufwand der Bundeszollverwaltung ist darauf zurückzuführen, daß die Leuchtmittelsteuer nur bei 28 inländischen Leuchtmittelherstellern und — bei der Einfuhr von Leuchtmitteln — zusammen mit anderen Eingangsabgaben erhoben wird. Die Bundesregierung geht außerdem davon aus, daß der Verwaltungsaufwand bei den Leuchtmittelherstellern nicht wesentlich von dem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand abweicht, den andere Hersteller verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu tragen haben. Die Leuchtmittelbesteuerung und die von den Leuchtmittelherstellern zu erfüllenden Steuerpflichten unterscheiden sich grundsätzlich nicht von der Besteuerung und den Steuerpflichten bei vergleichbaren Verbrauchsteuern. 2. Die Leuchtmittelsteuer gehört mit einem Aufkommen von 121 Millionen DM im Jahre 1978 zu den kleineren Verbrauchsteuern. Eine allgemein verbindliche Auffassung vom Begriff „Bagatellsteuern" gibt es nicht. Die Leuchtmittelsteuer ist aus haushalts-, steuer- und finanzpolitischen Erwägungen nicht in die Anhörung einbezogen worden, die der Bundesminister der Finanzen über die Essigsäuresteuer, die Zündwarensteuer, die Spielkartensteuer und die Salzsteuer durchgeführt hat. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode die Aufhebung der Leuchtmittelsteuer nicht vorschlagen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Norbert Gansel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß die Personen, die nach 1949 politische Straftaten begangen haben, in der Altersversorgung wesentlich schlechter gestellt sind als die, die von 1933 bis 1945 politische Straftaten begangen haben?

    (Hansen [SPD] : 131 er!)

    von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich würde das gern schriftlich beantworten, weil ich jetzt nicht ganz verstehe, auf welchen Punkt Sie abzielen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Herr Staatssekretär beantwortet die Frage schriftlich.
Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Voss auf:

(Nr. 17 bis 19 mit den Titeln „Freiheit 79 ,Dein Bild für den Geheimdienst', Schnüffelstaat ,Die Leichen in Herolds Keller' und Freiheit 79 ,Ein Geheimdienst geht baden"', denen geheimhaltungsbedürftiges und entsprechend eingestuftes Material zugrundeliegt, zum Anlaß genommen, nach den möglichen Tätern zu forschen und strafrechtliche Maßnahmen gegen sie einzuleiten? Bitte, Herr Staatssekretär. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, den erwähnten Veröffentlichungen liegt nur zum Teil, nämlich im Fall der im „Stern" Nr. 19 angesprochenen Überprüfungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigem und entsprechend eingestuftem Material zugrunde. Ich habe insoweit Maßnahmen zur Ermittlung der oder des Informanten eingeleitet. Wenn diese Nachforschungen konkrete Hinweise ergeben sollten, wird über die Einschaltung der Strafverfolgungsorgane zu entscheiden sein. Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Voss. Herr Staatssekretär, ich darf Sie fragen, wie Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Ermittlungen einschätzen und ob sich diese Ermittlungen im Rahmen der bisher — für meine Begriffe nicht ausreichenden Erfolgsaussichten halten. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Voss, ich weiß nicht, wie Sie bei Beginn von Ermittlungen die Erfolgsaussichten solcher Maßnahmen einschätzen wollen. Allerdings muß ich Ihnen eines sagen, nämlich daß wir die Suche nicht für erfolglos halten. Sonst hätten wir die Ermittlungen nicht eingeleitet. Zweite Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich oder für wahrscheinlich, daß die Quelle dieser Geheimnisverletzung in der Spitze des Ressorts zu suchen ist? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Voss, das ist eine Unterstellung, die ich zurückweisen muß. Das halte ich weder für wahrscheinlich noch für sonst was, sondern für ausgeschlossen. Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel. Herr Staatssekretär, bei welchen Gelegenheiten erfährt ein Abgeordneter eigentlich, welche Presseinformationen wie eingestuft sind? Ist nicht möglicherweise auch schon die Frage danach ein Kollidieren mit den Geheimhaltungsvorschriften? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, Presseinformationen werden nicht eingestuft, sondern es werden Aktenvorgänge in Ministerien eingestuft. Insofern bitte ich darum, noch einmal nachzufragen, damit ich weiß, worum es Ihnen geht. Woher weiß der arglose Staatsbürger, was in einem Presseartikel geheim ist? Dann muß er doch die Geheimnisse kennen. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Bei der Frage des Kollegen Voss ging es nicht um die Presse und auch nicht um den Staatsbürger, sondern es ging um die Frage, ob Ermittlungen eingeleitet werden, wer diese Informationen, die als „geheim" eingestuft waren, nach draußen gegeben hat. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing. Herr Staatssekretär, ist es nicht Pflicht von Presseorganen, bekanntgewordene Rechtsbrüche, wenn sie allgemeine Bedeutung haben, zu veröffentlichen bzw. die Öffentlichkeit über sie zu informieren? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Thüsing, sicherlich kann es, wenn Presseorganen Rechtsbrüche bekannt werden, eine Verpflichtung von Presseorganen geben, solche zu veröffentlichen. In dem angezogenen Fall handelt es sich aber nicht um ein solches Beispiel. Ich rufe Frage 12 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf: Hat die Bundesregierung die türkische Zeitung „Anadolu" in der Vergangenheit finanziell oder anderweitig unterstützt, und wie sieht die Unterstützung gegebenenfalls zur Zeit aus? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Thüsing, die Bundesregierung hat bis zum Jahre 1971 eine unter dem Namen „Anadolu" erscheinende Zeitschrift durch finanzielle Zuwendungen gefördert. Es handelte sich nach Auskunft des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung um eine politisch neutrale Zeitschrift für türkische Gastarbeiter. Ihr Erscheinen wurde später eingestellt. Seit September 1978 erscheint eine neue Wochenzeitschrift gleichen Namens, die mit dem vorerwähnten Blatt jedoch nur den Namen gemeinsam hat. Die Zeitung steht der Gerechtigkeitspartei des ehemaligen türkischen Ministerpräsidenten Demirel nahe und bezieht insofern auch eine eindeutige politische Position. Eine Förderung durch die Bundesregierung findet nicht statt. Keine Zusatzfrage. Ich rufe Frage 13 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten der türkischen Idealistenund Kulturvereine in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls aus diesen Aktivitäten ziehen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Soweit bekannt, Herr Kollege, bestehen in der Bundesrepublik Deutschland etwa 100 türkische „Idealistenvereinigungen", die entweder von der extrem nationalistischen türkischen Partei der nationalen Bewegung, MHP, gegründet worden oder stark unter ihren Einfluß geraten sind. Diesen Vereinigungen, die seit dem 18. Juni 1978 in der sogenannten Föderation demokratischer türkischer Idealistenvereinigungen zusammengeschlossen sind, gehören derzeit etwa 20 000 Mitglieder an. Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, daß alle diese Mitglieder der MHP angehören oder sich voll mit ihrer Zielsetzung und Ideologie identifizieren. Die Bundesregierung beobachtet die offenbar im Zusammenhang mit den innenpolitischen Ereignissen in der Türkei anwachsende Tätigkeit türkischer extremistischer Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland mit Sorge. Es ist festzustellen, daß die Tätigkeit sowohl der rechtsals auch der linksextremistischen türkischen Organisationen bei uns zugenommen hat. Was die Tätigkeit der rechtsextremistischen türkischen Vereinigungen betrifft, so habe ich zu Beginn dieses Jahres eine intensive Untersuchung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes veranlaßt. Dabei hat sich bestätigt, daß sich die Agitation dieser Gruppen spürbar verschärft hat. In diesem Zusammenhang weise ich z. B. auf Äußerungen führender MHP-Funktionäre anläßlich von Veranstaltungen MHP-nahestehender Vereinigungen im Bundesgebiet sowie auf verschiedene Flugblattaktionen hin. Bei der Überprüfung der Vorwürfe in konkreten Einzelfällen, die MHP habe auch in der Bundesrepublik Deutschland Gewaltakte gegenüber Andersdenkenden begangen, habe ich festgestellt, daß die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder solchen Vorwürfen zwar nachgegangen sind, jedoch keine Beweise dafür erbringen konnten. Dies ändert jedoch keineswegs etwas daran, daß die Tätigkeit der extremistischen Organisationen angesichts der oben geschilderten Situation besonders sorgfältiger Beobachtung bedarf. Als Konsequenz der von mir veranlaßten Untersuchung wird die Tätigkeit extremistischer türkischer Organisationen z. B. im kommenden Verfassungsschutzbericht ausführlicher als bisher dargestellt werden, damit die Öffentlichkeit auf diese Weise über die Entwicklung auf diesem Gebiet besser aufgeklärt wird. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing. Herr Staatssekretär, stimmen Sie meiner Befürchtung zu, daß die Ergebnisse der Nachforschungen der Sicherheitsbehörden der Länder auch deshalb so unvollständig waren, weil von den von Ihnen genannten Organisationen türkische Bürger, die in der Bundesrepublik leben, unter Druck gesetzt werden, und daß auch deshalb so wenig an Thüsing Ergebnissen vorgelegt werden konnte, weil Streitigkeiten unter Türken, die politischen Hintergrund haben, naiverweise noch immer als „Familienfehden" bezeichnet werden? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Thüsing, zunächst einmal muß man zwei Bereiche voneinander unterscheiden, den Bereich der Tätigkeit der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz und den Bereich der Staatsanwaltschaften und der Polizei, in dem es um konkrete Ermittlungen in konkreten Strafverfahren geht. Nun haben Sie die Frage gestellt, ob bei diesen Ermittlungen im Bereich der Polizei und der Staatsanwaltschaft teilweise auch deshalb keine Beweise herauskommen, weil mögliche Zeugen durch die Tätigkeit beispielsweise rechtsextremistischer türkischer Organisationen eingeschüchtert sind. Es liegt in, der Natur dieser Frage, daß ich das weder ausschließen noch bestätigen kann, weil Sie in diesem Bereich weitgehend auf Spekulationen angewiesen sind. Die Strafverfolgungsbehörden können nur feststellen, daß ein Zeuge einen bestimmten Vorwurf nicht bestätigt; aus welchen Motiven dies passiert, wird im Einzelfall sehr schwer festzustellen sein. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, wenn Ihre Untersuchungen das von mir angenommene Ergebnis haben, nämlich die eindeutige Verbindung dieser genannten Organisationen — denen andere hinzuzufügen wären — zu fachistischen Vereinigungen, Gruppierungen und Parteien der Türkei nachzuweisen ist, nicht nur gegen einzelne Mitglieder solcher Organisationen, denen Straftaten nachgewiesen werden können, vorzugehen, sondern auch gegen die Organisationen an sich? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Thüsing, auch das möchte ich nicht ausschließen, will aber dazu sagen, daß Verbotserwägungen — darauf zielen Sie jetzt offensichtlich ab — von der Bundesregierung vor der Entscheidung über eine bestimmte Maßnahme nie in der Öffentlichkeit angestellt werden. Das ist ein allgemeiner Grundsatz, an den ich mich auch hier halten möchte. Herr Abgeordneter Stutzer zu einer Zusatzfrage. Sie betonen in Ihrer Antwort, daß die Bundesregierung die Aktivitäten der Rechtsextremisten hat untersuchen lassen. Daran schließt sich meine Frage an: Ist die Bundesregierung auch bereit, die Aktivitäten der Linksextremisten untersuchen zu lassen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der linksextremistischen Türken? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe das geantwortet, weil ich so gefragt worden bin. Selbstverständlich haben wir uns auch mit dem anderen Sektor des politischen Extremismus von Ausländern beschäftigt, speziell auch was die Türkei betrifft. Ich habe das sogar mit einem Satz in meiner Antwort erwähnt. Auch hier ist ein Ansteigen der Tendenz zu verfolgen, wie ich bereits dargestellt habe. Ich bin gern bereit, Ihnen die Zahlen nochmal zu übermitteln, aber Sie werden ohnehin im nächsten Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker Herr Staatssekretär: hat die Bundesregierung alle Möglichkeiten ausgeschöpft oder wahrgenommen, gewalttätige Auseinandersetzungen türkischer Extremisten auf deutschem Boden zu unterbinden oder zu verhindern? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ja, Herr Kollege Becker. Wir unternehmen alle Anstrengungen, um zu verhindern, daß innenpolitische Auseinandersetzungen der Türkei auf deutschem Boden mit Gewalt ausgetragen werden. Vizepräsdent Frau Renger: Ich rufe die Frage 14 der Frau Abgeordneten Dr. Hartenstein auf: Trifft es zu, daß radioaktive Substanzen, die aus den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague Bitte schön, Herr Staatssekretär. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, im Rahmen der Überwachung der Umweltradioaktivität auf Kernwaffen-fallout wird das Meerwasser im Bereich der Deutschen Bucht seit dem Jahr 1962 regelmäßig untersucht. In diesem Zusammenhang konnte nach Abklingen der aus Kernwaffenversuchen stammenden Radioaktivität Anfang der siebziger Jahre ein gewisser Einfluß radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen nachgewiesen werden. Im Rahmen eines ausgedehnten Untersuchungsprogramms des Deutschen Hydrographischen Instituts ergaben sich Hinweise, die darauf schließen lassen, daß die in der Deutschen Bucht gefundenen radioaktiven Stoffe aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague durch den Ärmelkanal und aus der englischen Wiederaufarbeitungsanlage Windscale über die Irische See um die Nordspitze Schottlands herum mit den jeweiligen Meeresströmungen zur Deutschen Bucht transportiert werden. Bei der nachgewiesenen Radioaktivität handelt es sich um Storntium-90, Cäsium-137, verschiedene Plutoniumisotope und Americium-241. Die bisher beobachteten Meßwerte bewegen sich in unbedenklichen Bereichen und liegen weit unter den in den Euratom-Grundnormen oder der Strahlenschutzverordnung genannten Grenzwerten. Auf Grund der niedrigen Aktivitätskonzentration und der damit verbundenen vernachlässigbar geringen Gefährdung sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit im Rahmen internationaler oder bilateParl. Staatssekretär von Schoeler raler Übereinkommen auf eine Reduzierung der Aktivitätsabgaben bei den genannten Wiederaufarbeitungsanlagen hinzuwirken. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, daß bei der Genehmigung neuer Wiederaufarbeitungsanlagen — auf Grund der inzwischen verbesserten Technologien zur Rückhaltung radioaktiver Stoffe beim Wiederaufarbeitungsprozeß — die Bundesregierung nach Art. 37 des Euratom-Grundvertrages auf die Festsetzung niedrigerer Aktivitätsabgaben hinwirken würde. Zusatzfrage, Frau Dr. Hartenstein. Herr Staatssekretär, ist sichergestellt, daß die Untersuchungen an der deutschen Nordseeküste in regelmäßigen und so kurzen Zeitabständen erfolgen, daß auf keinen Fall radioaktiv verseuchte Fische, Muscheln oder andere Meeresfrüchte auf den Markt gelangen können und damit Gefährdungen der Bevölkerung beim Genuß dieser Nahrungsmittel erfolgen können? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich bin von meinen Mitarbeitern darüber unterrichtet worden, daß das der Fall ist. Ich werde aber die Fragestunde noch einmal zum Anlaß nehmen, dies sicherzustellen. Zweite Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Windscale-Report — der jetzt auch in deutscher Übersetzung vorliegt — ausweist, daß seit 1970 verschiedentlich durch die Abwässer aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Windscale — ähnliches gilt auch für La Hague — tatsächlich relativ hohe Dosen von Cäsium 134 und 137 in die Irische See und von da auch in die Deutsche Bucht gelangt sind, und hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um darauf hinzuwirken, daß hier ein größeres Maß an Sicherheit erreicht wird? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, wir sind bemüht, dafür zu sorgen, daß in diesem Bereich möglichst restriktiv verfahren wird. Was die Meßwerte betrifft, so kann ich Ihnen nur die mir vorliegende Information wiedergeben, die ich bereits vorhin in der Antwort auf die Ausgangsfrage gegeben habe, nämlich daß sich die bisher beobachteten Meßwerte in unbedenklichen Bereichen bewegen und weit unter den in den Euratom-Grundnormen oder in der Strahlenschutzverordnung genannten Grenzwerten liegen. Sie haben jetzt noch einmal speziell einen bestimmten Abschnitt im Windscale-Bericht angesprochen. Ich werde dem nachgehen und die Frage schriftlich beantworten, was dort zu diesem Thema steht. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Laufs. Herr Staatssekretär, können Sie uns mitteilen, in welchem Ausmaß sich die natürlich vorhandene Radioaktivität im Meerwasser vor der Nordseeküste durch die aus La Hague und Windscale stammenden radioaktiven Stoffe erhöht hat? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, das kann ich Ihnen mit konkreten Zahlen im Augenblick nicht im einzelnen angeben. Ich kann nur die generelle Aussage machen, die ich bereits gemacht habe. Ich weiß nicht, ob uns solche Zahlen vorliegen, die einen derartigen Vergleich ermöglichen. Wenn das der Fall ist, bin ich gern bereit, Ihnen das Material zuzustellen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marschall. Herr Staatssekretär, zu welchem Zeitpunkt sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die angesprochenen Höchstwerte der Euratom-Normen zu reduzieren? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Marschall, weil es sich um eine internationale Angelegenheit handelt, kann ich Ihnen nicht sagen, daß dann und dann ein bestimmtes Ergebnis erzielt wird. ich kann Ihnen nur sagen, daß wir dort, wo wir Möglichkeiten haben, darauf hinarbeiten. Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Simonis. Herr Staatssekretär, da offensichtlich selbst bei ordnungsgemäßem Arbeiten dieser beiden Wiederaufbereitungsanlagen das Auftreten von Substanzen festgestellt worden ist, deren Werte allerdings noch im nichtgefährlichen Bereich liegen, frage ich Sie: Ist von Ihrem Hause aus sichergestellt worden, daß Sie bei einem möglichen Störfall rechtzeitig unterrichtet werden, falls höhere Werte im Wasser auftreten? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Simonis, ich weiß nicht, ob Ihnen bewußt ist, daß wir über Anlagen in England und Frankreich reden. (Frau Simonis [SPD]: Doch! Deswegen frage ich ja: Wann erfahren Sie das?)