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    Plenarprotokoll 8/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11763 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11763 A Fragestunde — Drucksachen 8/2763 vom 20. 04. 1979 und 8/2769 vom 24. 04. 1979 — Maßnahmen gegen eine möglicherweise bevorstehende Erhöhung des Zwangsumtauschbetrages bei Reisen nach Mitteldeutschland MdlAnfr Cl 24.04.79 Drs 08/2769 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr C2 24.04.79 Drs 08/2769 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . . 11764B,C,D, 11765A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11764 C, D, 11765 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11765 B Konsequenzen aus den Störfällen in Harrisburg für Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A3 20.04.79 Drs 08/2763 Menzel SPD MdlAnfr A4 20.04.79 Drs 08/2763 Menzel SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11765 C, D, 11766 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . 11765 D, 11766 A Überlegungen der Bundesregierung für die Einrichtung eines weiteren Expertengremiums zur kerntechnischen Beratung MdlAnfr A7 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 11766 B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 11766 C Angebliche Unmöglichkeit ähnlicher Störfälle wie in Harrisburg an Reaktoren in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A8 20.04.79 Drs 08/2763 Frau von Bothmer SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 11766 D, 11767 B ZusFr Frau von Bothmer SPD 11767 A Mit dem Unglücksreaktor in Harrisburg vergleichbare Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland sowie Typ und II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 Sicherheitskonzeption des Kernkraftwerks in Mülheim-Kärlich MdlAnfr A9 20.04.79 Drs 08/2763 Schwarz CDU/CSU MdlAnfr A10 20.04.79 Drs 08/2763 Schwarz CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 11767 B, C, D, 11368 A, B, C ZusFr Schwarz CDU/CSU . . . . 11767 D, 11768 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 11768*B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11768 B Materialfehler im Reaktordruckbehälter in Mülheim-Kärlich sowie Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kernkraftwerks; Zahl und voraussichtlicher Zeitpunkt noch ausstehender Teilerrichtungsgenehmigungen MdlAnfr A11 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Verhülsdonk CDU/CSU MdlAnfr A12 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Verhülsdonk CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 11768 C, 11769A,B,C ZusFr Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . 11769 A ZusFr Frau von Bothmer SPD 11769 B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 11769 C Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen durch den Grenzschutzeinzeldienst bei der Behandlung von Personalangaben MdlAnfr A14 20.04.79 Drs 08/2763 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU MdlAnfr A15 20.04.79 Drs 08/2763 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 11769 D, 11770 B, 11771 B, C, D, 11772 A, B, C ZusFr Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU 11330*B, 11771 A, B, C, D ZusFr Gansel SPD 11772 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 11772 B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11772 C Kartographische Darstellung Deutschlands in den Grenzen von 1937 MdlAnfr A16 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 11772 D, 11773 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 11772D, 11773 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11773 A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11773 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11773 B Ansetzung der Unschädlichkeitsgrenze bei Immissionen bei einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes MdlAnfr A19 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 11773 D 11774 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 11774 A, B Verstärktes Auftreten von Krebserkrankungen im Umfeld von Betriebsanlagen, in denen radioaktives Material verwendet wird MdlAnfr A75 20.04.79 Drs 08/2763 Frau von Bothmer SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 11774 C, 11775 A ZusFr Frau von Bothmer SPD 11774 D Fahrkostenzuschuß für Postbedienstete MdlAnfr A89 20.04.79 Drs 08/2763 Reichold CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 11775 A, C ZusFr Reichold CDU/CSU 11775 B, C Bundeseinheitliche Steuervordrucke und Vordruckmuster MdlAnfr A20 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 11775 D, 11336 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11776 A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU . . . 11776 B ZusFr Gansel SPD 11776 C Zahl der Ermittlungsverfahren wegen mißbräuchlicher Erschleichung der zwischen Dezember 1974 und Juni 1975 gewährten konjunkturpolitischen Investitionszulage MdlAnfr A21 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 11776 D, 11777 A ZusFr Dr. Spöri SPD 11776 D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11777 A Steuerausfälle durch gesetzeswidrige Verwendung von Heizöl für Dieselmotoren MdlAnfr A23 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 11777 A Verringerung der Zahl der Streichhölzer um 20 v. H. in den Schachteln des Zündwarenmonopols MdlAnfr A24 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 11777 C, D, 11778 A ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 11777 D ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU . . . 11778 A ZusFr Niegel CDU/CSU 11778 A ZusFr Dr. Linde SPD 11778 A Neubewertung des Grundbesitzes MdlAnfr A102 20.04.79 Drs 08/2763 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11778 B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 11778 B, C Belastung von Firmen durch den Beschluß des Kartellamts vom 5. März 1979 MdlAnfr A25 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 11778 D, 11779 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 11779 A, B Auswirkungen eines Textilabkommens der EG mit der Volksrepublik China- auf die Sicherheit von Arbeitsplätzen in der Textil-und Bekleidungsindustrie MdlAnfr A36 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Linde SPD MdlAnfr A37 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Linde SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 11779 C, D, 11780 A, B ZusFr Dr. Linde SPD 11780 A ZusFr Dr. Spöri SPD 11779 C, 11780 B Lieferung von zur Urananreicherung geeigneten Materialien nach Pakistan MdlAnfr A38 20.04.79 Drs 08/2763 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 11780 B, D, 11781 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11780 D ZusFr Gansel SPD 11781 A ZusFr Niegel CDU/CSU 11781 A Export von Produktionsanlagen zur Herstellung von Munition nach Südafrika MdlAnfr A39 20.04.79 Drs 08/2763 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 11781 B, C ZusFr Gansel SPD 11781 C Täuschung der Verbraucher durch den Verkauf holländischer Eier unter dem Namen deutscher Firmen MdlAnfr A41 20.04.79 Drs 08/2763 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 11781 D, 11782 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 11782 A, B Kostenanstieg durch Veränderungen in der Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen MdlAnfr A47 20.04.79 Drs 08/2763 Sieler SPD MdlAnfr A48 20.04.79 Drs 08/2763 Sieler SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 11782 D Aufhebung der Beschäftigungsverbote für Frauen; Aufrechterhaltung der Vorschriften des § 19 Abs. 1 der Arbeitszeitverordnung über die Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit von Frauen MdlAnfr A51 20.04.79 Drs 08/2763 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A52 20.04.79 Drs 08/2763 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 11783 A, B, C, D, 11784 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 11783 C, D, 11784 A Verfahren der Versorgungsämter und der Verwaltungsgerichte bei der Berechnung der „häuslichen Ersparnis" bei Erholungsaufenthalten von Kriegerwitwen nach § 27 a des Bundesversorgungsgesetzes MdlAnfr A53 20.04.79 Drs 08/2763 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11784 B, C, D ZusFr Hasinger CDU/CSU 11784 C, D Nächste Sitzung 11784 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11785*A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Luster (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) 11785*C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 Anlage 3 Einführung eines Europäischen Rundfunks SchrAnfr B2 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11786*D Anlage 4 Folgerungen aus dem Reaktorunfall in Harrisburg für den Einbau amerikanischer Druckwasserreaktoren in dem geplanten Kernkraftwerk Cattenom MdlAnfr Al 20.04.79 Drs 08/2763 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A2 20.04.79 Drs 08/2763 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11383*B Anlage 5 Konsequenzen aus dem Störfall in Harrisburg für die Reaktorsicherheit in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A5 20.04.79 Drs 08/2763 Schäfer (Offenburg) SPD MdlAnfr A6 20.04.79 Drs 08/2763 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11787*D Anlage 6 Vermeidung von Herabsetzungen der Versorgungsleistungen durch Änderung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder MdlAnfr A13 20.04.79 Drs 08/2763 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1138*C Anlage 7 Aufwand in den Ministerien für die Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 8/2679 MdlAnfr A17 20.04.79 Drs 08/2763 Löffler SPD MdlAnfr A18 20.04.79 Drs 08/2763 Löffler SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1138*A Anlage 8 Gemeinnützigkeit des Deutschen Atomforums e. V. MdlAnfr A22 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11789*B Anlage 9 Verkauf von Waren durch Kioske und Kleingeschäfte außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten MdlAnfr A44 20.04.79 Drs 08/2763 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11389"B Anlage 10 Verkauf von Waren durch Tankstellen, Kioske oder Kleinverkaufsstellen außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten MdlAnfr A45 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Diederich (Berlin) SPD MdlAnfr A46 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11389"D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11763 147. Sitzung Bonn, den 25. April 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 145. Sitzung, Seite 11565 B: Im dritten Absatz ist in der ersten Zeile statt „21 Millionen" zu lesen: „2,1 Millionen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27.4. Dr. von Aerssen * 27. 4. Dr. Ahrens ** 27. 4. Dr. Aigner * 27. 4. Alber * 27. 4. Dr. Bangemann * 27.4. Dr. Bayerl * 27. 4. Dr. von Bismarck * 27. 4. Blumenfeld * 27. 4. Frau von Bothmer ** 27. 4. Fellermaier * 27. 4. Flämig * 27.4. Francke (Hamburg) 27.4. Dr. Früh * 27.4. Dr. Fuchs * 27.4. Gerstein * 25. 4. von Hassel 26. 4. Hauck 27. 4. Hoffmann (Saarbrücken) * 27. 4. Ibrügger * 27. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 4. Jung * 27. 4. Dr. Klepsch * 27. 4. Klinker * 27. 4. Frau Krone-Appuhn 27. 4. Lange * 27. 4. Lemp * 27. 4. Lücker ' 27. 4. Luster * 27. 4. Dr. Marx 27. 4. Mattick 26. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 27. 4. Müller (Mülheim) * 27. 4. Müller (Remscheid) 27.4. Müller (Wadern) * - 27. 4. Dr. Müller-Hermann * 27.4. Pawelczyk 26. 4. Porzner 25. 4. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 27. 4. Frau Schlei 27. 4. Schmidt (München) * 27. 4. Schreiber * 27. 4. Dr. Schwörer * 27. 4. Seefeld * 27. 4. Spranger 27. 4. Dr. Starke (Franken) * 27.4. Stockleben 27. 4. Dr. Todenhöfer 26.4. Frau Tübler 27. 4. Walkhoff 27. 4. Frau Dr. Walz * 27. 4. Wawrzik * 27. 4. Frau Dr. Wilms 25.4. Würtz * 27. 4. Zeitler 27.4. Zywietz * 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Luster (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) Ich werde bei der heutigen Schlußabstimmung *) über das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz in der dargelegten Fassung ablehnen. Dies begründe ich folgendermaßen: 1. Der vorliegende Entwurf weist folgende negative Merkmale auf: a) Unausgewogenheit wegen teilweiser Vollständigkeit, teilweiser Unvollständigkeit b) damit zugleich Systemlosigkeit c) Vorläufigkeit d) Bruchstückhaftigkeit Man kann das Gesetz generell als Torso betrachten. 2. Dieser Gesetzeszustand ist nicht nur ein ästhetischer Mangel. Ei birgt politische Gefährlichkeit und rechtliche Angreifbarkeit. 3. Die in seiner Torsohaftigkeit begründete rechtliche Angreifbarkeit des Gesetzes könnte in der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gesehen werden. Das Gesetz stellt diejenigen, die neben dem Europamandat ihr Mandat als Abgeordnete des Deutschen Bundestages beibehalten, erheblich besser als solche künftigen Europaabgeordneten ohne solches Doppelmandat. Das Gesetz stellt aber auch Mitglieder des Europäischen Parlaments als solche erheblich schlechter als Mitglieder des Deutschen Bundestages. 4. Ein hierüber nicht auszuschließender und eher wahrscheinlicher Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht stellt in sich einen nicht unerheblichen politischen Nachteil dar. Nicht nur, daß allgemein das Abgeordnetenrecht wiederum zum Gegenstand öffentlicher Kontroverse gemacht wird. Es kann nicht verkannt werden, daß die Folge eines Richterspruchs eine nochmalige Änderung der Statusbestimmungen der deutschen Parlamente insgesamt und des Wiederauflebens gerade abgeklungener Emotionen sein könnte. 5. Der dem Gesetzentwurf beigegebene Entschließungsentwurf enthält die Aufforderung an das Europäische Parlament, seine Statusfragen selbst alsbald zu lösen. *) Siehe 145. Sitzung, Seite 11651 A ff. 11786e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 Der Entwurf verbindet damit die Absichtserklärung, der Deutsche Bundestag werde die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes überprüfen und ergänzen, sofern nicht bis spätestens zum 31. Dezember 1981 eine Regelung des Europäischen Parlaments zustande gekommen ist. Der Entschließungsentwurf geht von .falschen rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Zuständigkeit des Europäischen Parlaments aus. 6. Die Zuständigkeit der Organe der EG ergibt sich aus den EG-Verträgen. Danach steht die Gesetzgebungsbefugnis — das Verordnungsrecht — derzeit allein dem Ministerrat zu. Der Ministerrat wiederum faßt seine Beschlüsse nach der Übung nur einstimmig. Dies zusammen ist gerade der Grund dafür, daß eine einheitliche europäische Regelung des Statusrechts nicht zustande kam. 7. Es trifft zwar zu, daß im Haushaltsrecht — in Ausformung der Verträge — dem Parlament gewisse Mitwirkungsrechte innerhalb eines konzentrierten Verfahrens zwischen Kommission, Ministerrat und Parlament der EG zugewachsen sind. Die hier zu regelnde Frage ist aber nicht nur eine Haushaltsangelegenheit. Sie muß vielmehr durch einen Rechtsakt erledigt werden, der nach EG-Recht allein vom Ministerrat erlassen werden kann. 8. In das künftige Parlament werden Erwartungen gesetzt, die es nach jetziger Rechtslage noch nicht erfüllen kann. Hierfür bedürfte es einer bedeutenden Stärkung des Selbstverständnisses und der Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments. 9. Die Gleichstellung der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit dem Status der Bundestagsabgeordneten wird ihnen durch das vorliegende Gesetz — aus welchen Gründen immer — dennoch ausdrücklich beschnitten. Im Recht nennt man es einen Verstoß gegen Treu und Glauben, ein „venire contra factum proprium", ein arglistiges Verhalten gegen eigenes Vorverhalten, wenn von jemand etwas verlangt wird, wozu man ihn zuvor bewußt außerstand gesetzt hat. 10. Das Europäische Parlament wird sich am 17. Juli 1979 konstituieren. Im Hinblick auf die dann beginnende Ferienzeit ist die von allen gewünschte „europäische Lösung" des Statusrechts bei größter Anstrengung des Europäischen Parlaments und im Glücksfall alsbaldiger und einstimmiger Billigung von dessen Beschlüssen durch den Ministerrat nicht vor dem 31. Dezember 1979 zu erwarten. 11. Das vorliegende Gesetz hat angesichts dieser Sachlage zur Folge, daß mindestens bis Ende 1979 das Europäische Parlament in seiner Arbeitsfähigkeit stark behindert wird. Denn: angesichts der Umstände werden die in das Europäische Parlament gewählten Bundestagsabgeordneten zur Ermöglichung ihrer europäischen Mandatsausübung das Doppelmandat behalten, ohne das sie weder Büroraum noch Personal für den Augenblick zur Verfügung hätten, die deutschen Europaabgeordneten, die nicht aus dem Bundestag kommen, bleiben vorläufig ohne jede Arbeitsunterstützung durch Mitarbeiter und Büroraum. Daß dies nicht für solche gilt, die als Vorstände von Verbänden, Gewerkschaften und Parteien, als Angestellte von Großbetrieben oder aus ähnlichen mit einem Apparat ausgestatteten Arbeitsverhältnissen kommen, kann nicht als prinzipieller Einwand gegen die zu befürchtende Situation gelten. 12. Es bleibt z. B. unverständlich, daß dem Europaabgeordneten zwar Diäten gewährt werden, ihm aber der Restteil der „Alimentation", der Anspruch auf Altersversorgung versagt bleibt. Dies verstößt gegen die Pflicht zur Sicherung der Unabhängigkeit des Abgeordeneten. In den Materialien zum Abgeordnetengesetz des Deutschen Bundestages — Bundestags-Drucksache 7/5531, Seite 7 — heißt es hierzu: „Wesentlicher Bestandteil einer die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung der Mitglieder des Bundestages ist auch eine angemessene Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung." 13. Abschließend bleibt festzustellen: Die vorliegende gesetzliche Regelung für den Status der Europaabgeordneten ist unvollkommen. Sie verstößt mehrfach gegen den Gleichheitsgrundsatz. Sie sichert dem künftigen Mitglied des Europäischen Parlaments nicht die erforderliche Unabhängigkeit. Sie wird für eine unabsehbare Zeit die praktische Arbeit des Europäischen Parlaments behindern. Damit schafft dieses Gesetz den Parlamentariern nicht die Voraussetzungen, von denen sie die von ihnen geforderten Aufgaben mit ganzer Kraft wahrnehmen können, nämlich den europäischen Einigungsprozeß zügig vorwärtszutreiben, die Rechte und Zuständigkeiten des Parlaments zu stärken, damit den Demokratisierungsprozeß in der Gemeinschaft zu beschleunigen und schließlich als verfassungsgebende Versammlung zu wirken. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 2) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Tatsache bei, daß der auch vom Deutschlandfunk getragene Versuch eines Europäischen Rundfunks vorerst gescheitert ist, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, ein solches Projekt durch Verabredungen zwischen den europäischen Regierungen zu fördern? Deutscher Bundestag. — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11787* Bundesaußenminister Genscher hob zur Begründung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 1977 hervor, daß das „Ziel der europäischen Einigung ... nicht nur ein Europa der Regierenden sein (dürfe) ; es muß vielmehr zu einem Europa der Bürger werden". In Übereinstimmung hiermit beantwortete der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Baum, die schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka zu dem Projekt des EURO-Rundfunks am 24. Juni 1977 dahin gehend, daß dieses Ziel zunehmende Informiertheit der Bürger über das gemeinsame Europa voraussetze und deshalb die Bundesregierung Überlegungen und Pläne dieser Art mit Interesse verfolge. Die Bundesregierung hat in der Folgezeit die Bemühungen des Deutschlandfunks, der sich auf Grund seines Gesetzesauftrags für die Veranstaltungen von Rundfunksendungen für Europa einsetzt, unterstützt. Sie bedauert, daß der erste Versuch der Rundfunkanstalten der EG-Staaten, zunächst einmal für die europäischen Direktwahlen zumindest im beweglicheren Hörfunkbereich ein halbstündiges gemeinsam erarbeitetes Zentralprogramm mit europäischer Sicht anzubieten, gescheitert ist. Wenn es auch nicht möglich ist, noch vor den Europawahlen ein solches Projekt zu beginnen, so hat diese Initiative doch zu einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Rundfunkanstalten in Europa geführt. Die gemeinsame Schaltkonferenz der Eurovision wird künftig montags bis freitags von 9.00 bis 9. 30 Uhr die Möglichkeit bieten, Beiträge der einzelnen nationalen Rundfunkanstalten abzurufen. Die Übersetzung soll von der jeweils übernehmenden Anstalt vorgenommen werden. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es sich hierbei nur um einen ersten Ansatz zu einer erforderlichen europäischen Kooperation handelt. Sie möchte jedoch nicht die Anstrengungen übersehen, die alle Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland in Hinblik auf das steigende Informationsbedürfnis über europäische Fragen unternehmen. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet sorgfältig beobachten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 1 und 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie in der Presse gemeldet (Trierischer Volksfreund vom 3. April 1979) — in dem geplanten Kernkraftwerk Cattenom amerikanische Drudrwasserreaktoren eingebaut werden sollen, die weder in England noch in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, weil sie sicherheitstechnische Mängel haben, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Was gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Reaktorunfalls in Harrisburg (USA) zu tun, um zu erreichen, daß in Cattenom nur Reaktoren gebaut werden dürfen, die ein großes Maß an Sicherheit gewährleisten und die zumindest den deutschen Sicherheitsbestimmungen entsprechen? Jedes Kernkraftwerk bedarf eines gesonderten Genehmigungsverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine sorgfältige Überprüfung der Sicherheit auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Sicherheits- und Strahlenschutzvorschriften. Für den bei Cattenom zur Errichtung anstehenden Reaktortyp wurde bisher weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in Großbritannien eine Genehmigung beantragt. Das Problem der Zulassung hat sich somit bisher nicht gestellt. Im Hinblick auf die Grenznähe von Cattenom hat Frankreich zugesichert, daß in der DeutschFranzösischen Kommission die für die deutsche Seite wichtigen Fragen wie — Ableitung radioaktiver Stoffe und zu erwartende Strahlenbelastung in der Umgebung — Auslegung des Kernkraftwerks gegen Störfälle — grenzüberschreitende Abstimmung der Katastrophenschutzplanung ausführlich erörtert werden sollen. Dies wird der deutschen Seite Gelegenheit geben, sich zu vergewissern, ob der dort zugrunde gelegte Sicherheitsstandard dem deutschen vergleichbar ist, und ggf. auf die französische Seite einzuwirken. Die in Frankreich und Deutschland zu ziehenden Schlußfolgerungen aus den Ereignissen in Harrisburg werden bereits Gegenstand von gemeinsamen Erörterungen auf der nächsten Sitzung der Deutsch-Französischen Kommision sein, welche Ende Mai in Paris stattfindet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen A 5 und 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch nach der amerikanischen Risikostudie, Rassmussen-Report, die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten jenes Störfalls war, der sich im Atomreaktor „Three Mile Island" bei Harrisburg im US-Staat Pennsylvania ereignet hat, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Sind bei diesem Störfall die international zulässigen Strahlenschutzwerte überschritten worden, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit gegeben, für ihre Reaktorsicherheitsphilosophie Konsequenzen aus diesem Störfall zu ziehen? Zu Frage A5: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Unfälle der Art, in derenbedenklichen Nähe derjenige in Harrisburg offensichtlich geführt hat, nämlich etwa die Kernschmelze, nach der Rasmussenstudie mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa einmal in 17 000 Jahren auftreten könnte. Allerdings bezieht sich die Rasmussenstudie auf Reaktoren anderer Bauart als der in Harrisburg. Was die Anwendung der Rasmussenmethode für den Unfall in Harrisburg als Wahrscheinlichkeit ausgeworfen hätte, bleibt 11788* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 den noch lange nicht abgeschlossenen Untersuchungen der Vorgänge dort vorbehalten. Allerdings liegt der besondere Wert von Risikountersuchungen der Art, wie sie von Rasmussen vorgenommen wurden — und dies hat auch eine kürzliche öffentliche Kontroverse zu diesem Thema in der USA deutlich gemacht —, vor allem in den Möglichkeiten zu vergleichenden Risikobetrachtungen, viel weniger aber darf den Wahrscheinlichkeitsergebnissen absolute Wirklichkeitsbedeutung beigemessen werden. Außerdem sagen diese Ergebnisse — und auch dies wird in der Öffentlichkeit vielfach verdrängt — nichts darüber aus, wann ein derartiger Stör- oder Unfall eintreten kann. Auch dies hat Harrisburg im öffentlichen Bewußtsein deutlich gemacht. Weil die nach Rasmussen- oder ähnlichen Methoden ermittelten Risikofaktoren keine absolute, sondern nur orientierende und relative Bedeutung haben, sie außerdem erheblich von vereinfachenden Annahmen in einem sehr komplexen System von Wechselwirkungen abhängig sind, eignen sie sich auch aus verfassungsrechtlicher Überlegung nicht für die Festlegung von zumutbaren Risiken. Die zuständigen Genehmigungsbehörden in der Bundesrepublik legen sie — genausowenig übrigens wie diejenigen in den USA — konkreten Genehmigungsverfahren nicht zugrunde. Sie gehen bei der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen vielmehr von im Rahmen praktischer, ingenieurmäßiger Vernunft vorstellbaren Störfallabläufen aus, gegen welche dann in der Auslegung Vorsorge getroffen sein muß. Diese Vorsorge muß ein Maß an Sicherheitsreserve beinhalten, das ausdrücklich nicht mit berücksichtigte Störfallabläufe implizit abdeckt. Aus einer vergleichenden Anwendung einer Risikoanalyse-Methode der von Rasmussen entwikkelten Art auf den konkreten Fall Harrisburg können deshalb keine unmittelbaren Konsequenzen abgeleitet werden. Gleichwohl unterstreicht der Fall die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überprüfung der praktizierten Methoden der Sicherheitsauslegung auf Lückenhaftigkeit. Zu Frage A 6: Nach den bisher hier vorliegenden Informationen sind die international zulässigen Strahlenschutzwerte in der Umgebung von Harrisburg nicht überschritten worden. Die ICRP (International Council on Radiological Protection) hat als Maximalwert für Einzelpersonen eine Ganzkörperbestrahlung von 500 Millirem je Jahr für den Normalbetrieb festgelegt. Die bisher bekanntgewordenen Meßwerte betragen an der ungünstigsten Stelle in unmittelbarer Umgebung des Kernkraftwerkes etwa 70 Millirem. Eine verbindliche Antwort ist allerdings erst nach Abschluß der amerikanischen Untersuchungen möglich. Die amerikanische Umweltschutzbehörde (EPA) wird in voraussichtlich 4 Wochen das Endergebnis bekanntgeben. Die Bundesregierung hat ihre eigene Bewertung der Ereignisse in Harrisburg noch nicht abgeschlossen. Endgültige Schlußfolgerungen sollten auch erst nach Vorliegen der offiziellen amerikanischen Untersuchungsergebnisse gezogen werden, weil erst dann sämtliche authentischen Informationen bewertet werden können. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, etwa Mitte Mai dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages einen weiteren Zwischenbericht vorzulegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 13) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder so zu ändern, daß Herabsetzungen der Versorgungsleistungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze, vermieden werden? Ich gehe davon aus, daß Sie die Satzungsvorschrift der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ansprechen, nach der eine Versorgungsrente der VBL aus bestimmten Anlässen neu zu berechnen ist — so etwa beim Übergang von Erwerbsunfähigkeitsrente zum Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus einer solchen Neuberechnung kann sich je nach Lage des Falles auch eine Herabsetzung der bisherigen VBL-Versorgungsrente ergeben. Die Zusatzversorgung der VBL gewährleistet kraft Vereinbarung der Tarifpartner eine Gesamtversorgung, die in etwa den Versorgungsbezügen vergleichbarer Beamter entspricht. Die Gesamtversorgungsetzt sich zusammen aus der gesetzlichen Rente und der VBL-Versorgungsrente; die VBL-Versorgungsrente wird demgemäß als Differenz zwischen der zustehenden Gesamtversorgung und der gesetzlichen Rente festgesetzt. Wenn sich die gesetzliche Rente ändert, muß also auch die VBL-Rente neu berechnet werden, damit der Zahlbetrag zusammen wieder die satzungsgemäße Gesamtversorgung ergibt. Wenn nun die gesetzliche Rente stärker dynamisiert wurde als die an die Beamtenversorgung gekoppelte Gesamtversorgung, so folgt daraus, daß sich bei einer Neuberechnung eine geringere Versorgungsrente ergibt; das bedeutet aber nichts anderes als die Rückführung auf die zustehende Gesamtversorgung oder, umgekehrt ausgedrückt, daß vor der Neuberechnung zeitweilig mehr gezahlt wurde als nach dem Prinzip der Gesamtversorgung zustand. Die Neuberechnung ist dann, wie auch das Oberschiedsgericht der VBL inständiger Rechtsprechung festgestellt hat, gerechtfertigt und von den Grundsätzen des Leistungssystems der Zusatzversorgung her geboten. Was ich allerdings als etwas problematisch ansehe, ist der Umstand, daß sich die satzungsgebenden Organe seinerzeit aus vorwiegend technischen Gründen entschlossen haben, derartige Neuberechnungen bei den wiederkehrenden „normalen" Rentenanpassungen nicht vorzusehen. Denn dadurch sammeln sich vielfach, zunächst gleichsam unerkannt, über Jahre hinweg Mehrbeträge über die zustehende Gesamtversorgung hinaus an, und wenn nach Jahren ein Neuberechnungsfall eintritt, sind Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11789* die notwendigen Folgen für den Betroffenen subjektiv oft schwer verständlich. Ich halte es daher für zweckmäßig, wenn die Tarifpartner prüfen würden, ob nicht eine regelmäßigere und zeitnähere Rentenanrechnung vorzusehen wäre — wie es übrigens bei der Zusatzversorgung der Bundesbahn schon seit langem praktiziert wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen A 17 und 18) : Wieviel Arbeitsstunden mußten in den Ministerien aufgewendet werden, um die Antwort (Drucksache 8/2679) auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (8/2572) zu erstellen? Kann angegeben werden, was das gekostet hat? Die aus einer Vielzahl von Fragen und Unterfragen bestehende Kleine Anfrage über Zahl und Alter der seit 1969 in den Ruhestand versetzten politischen Beamten des Bundes (BT-Drucksache 8/2679) hat umfangreiche zeit- und arbeitsaufwendige Erhebungen erforderlich gemacht, in die nicht nur die obersten Bundesbehörden, sondern auch nachgeordnete Behörden — insbesondere wegen der Ermittlung des finanziellen Aufwandes — eingeschaltet werden mußten. Die Erarbeitung der Antwort war einsbesondere auch in meinem — hierfür federführenden — Hause mit einer beträchtlichen Anzahl von Arbeitsstunden verbunden. Die Feststellung des genauen Arbeits- und Kostenaufwandes hätte freilich ihrerseits eine eigene Erhebung notwendig gemacht, die sicher nicht im Sinne Ihrer Fragestellung gelegen hätte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage A 22) : Hat die Bundesregierung darauf Einfluß genommen, daß das Deutsche Atomforum e. V. den Status der Gemeinnützigkeit erhalten hat? Über die Gemeinnützigkeit einer bestimmten Vereinigung entscheiden die nach dem Sitz der Vereinigung zuständigen örtlichen Landesfinanzbehörden. Die Bundesregierung ist, soweit in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit festzustellen war, mit der Frage der Gemeinnützigkeit des im Jahre 1959 gegründeten Atomforums nicht befaßt gewesen und hat auch keinen Einfluß auf die Entscheidung der Frage durch die zuständigen Landesfinanzbehörden genommen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage A 44) : Auf Grund welcher Vorschriften können zunehmend Kioske und Kleingeschäfte, die nicht in der Nähe von Bahnhöfen und Flugplätzen liegen, am Abend, in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten Waren (vor allem Getränke, Lebensmittel und kleine Gegenstände des täglichen Bedarfs) verkaufen, und wie stellt sich die Bundesregierung zur in allen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland allgemein zu beobachtenden Duldung solcher Geschäfte? Offene Verkaufsstellen dürfen während der allgemeinen Ladenschlußzeiten für den Verkauf von Waren nur in den im Ladenschlußgesetz zugelassenen Ausnahmefälle geöffnet sein. Das gilt z. B. für Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen und auf Flugplätzen und für Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten. Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften dürfen während der allgemeinen Ladenschlußzeiten im Rahmen des § 5 des Ladenschlußgesetzes geöffnet sein. Kioske, die ein Gaststättengewerbe betreiben, dürfen während der allgemeinen Ladenschlußzeiten im Rahmen des § 7 des Gaststättengesetzes zubereitete Speisen, Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Kioske und Kleingeschäfte während der allgemeinen Ladenschlußzeiten über diese Ausnahmen hinaus in zunehmendem Umfang Waren verkaufen und die Aufsichtsbehörden dies dulden. Sie ist jedoch gern bereit, sich danach bei den obersten Arbeitsbehörden der Länder, die für die Durchführung des Ladenschlußgesetzes zuständig sind, zu erkundigen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen A 45 und 46) : Wie beurteilt die Bundesregierung den zunehmend üblich werdenden Verkauf von Waren, die nicht unter § 6 Abs. 2 des Ladenschlußgesetzes fallen (z. B. Zigaretten, Schokolade, Süßigkeiten, Kaugummi, Alkoholika, Bier und andere Nahrungsmittel, Radiocassetten) durch Tankstellen während der allgemeinen Ladenschlußzeiten gem. § 3 Abs. 1 des Ladenschlußgesetzes, und kann dies als „Abgabe von Reisebedarf an Reisende" analog etwa zu § 9 Abs. 2 ausgelegt und geduldet werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Ladenschlußgesetz dahin gehend zu ändern, daß die Abgabe von Waren außerhalb der geltenden Ladenöffnungszeiten (z. B. durch Tankstellen oder auch durch Kioske oder Kleinverkaufsstellen) legalisiert wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine öffentliche Diskussion über den Verkauf täglicher Bedarfsgegenstände in Tankstellen in Gang gekommen ist. In den Erörterungen spielt zunehmend das Argument eine Rolle, daß die in den letzten Jahrzehnten geänderten Verkehrsverhältnisse und Reisegewohnheiten zu einer Änderung des Ladenschlußgesetzes aus dem Jahre 1956 führen müßte, das dem Verkauf dieser Waren in Tankstellen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten entgegensteht. In der öffentlichen Diskussion wird in der Regel allerdings übersehen, daß mit dieser Frage ein erhebliches Wettbewerbsproblem verbunden ist. Besonders der mittelständische und kleine Einzelhandel in der Nähe der Tankstellen würde bei einem unbeschränktem Verkauf von Waren aller Art rund um die Uhr einen existenzgefährenden Wettbewerbsnachteil erleiden. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb derzeit nicht, eine Änderung des Ladenschlußgesetzes vorzuschlagen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.


Rede von Lorenz Niegel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, würden Sie bei dieser Gelegenheit auch die Frage prüfen lassen, ob die Lieferung dieses Frequenzformers von Libyen finanziert worden sein könnte?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich halte es zwar für ziemlich unwahrscheinlich, daß man solche Ergebnisse dann wird vorlegen können, aber selbstverständlich gehen wir allen uns zugänglichen Informationen nach. Ich muß mit großem Nachdruck betonen, daß hier über Vermutungen gesprochen wird. Auch das, was die Verwendung dieses Frequenzumformers angeht, stützt sich auf Vermutungen, Befürchtungen und nicht auf konkrete, bewiesene Tatsachen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
    Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein bundesdeutsches Unternehmen, das in der Bundesrepublik Deutschland Munition produziert, nach Südafrika Produktionsanlagen oder Pläne für Produktionsanlagen zur Herstellung von Munition zu exportieren beabsichtigt, und wie wird die Bundesregierung gegebenenfalls auf solche Absichten reagieren?
    Bitte, Herr Staatssekretär.
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Sowohl Produktionsanlagen zur Herstellung von Munition als auch Fertigungsunterlagen hierfür unterliegen der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der. Außenwirtschaftsverordnung. Beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn, der zuständigen Genehmigungsbehörde, sind Absichten einer deutschen Firma auf Ausfuhr solcher Waren nach Südafrika nicht bekannt.
    Die in Frage kommenden deutschen Unternehmen wissen, daß solche Ausfuhren auf Grund des Waffenembargos der Bundesrepublik Deutschland gegen die Republik Südafrika keine Aussicht auf Genehmigungserteilung haben. Sollte trotzdem ein Antrag dieser Art gestellt werden, würde das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft ihn ablehnen.