Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 24. April 1979 gemäß Anlage 4 Nr. 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Aussprache über die Haltung der Bundesregierung zu den jüngst bekanntgewordenen Äußerungen und Plänen zur Wiedervereinigung Deutschlands sowie zu den Behinderungen der Arbeitsmöglichkeiten von in Ost-Berlin akkreditierten Journalisten beantragt. Interfraktionell ist vereinbart worden, diese Aussprache morgen, Donnerstag, um 16.15 Uhr zu führen. — Dies zur Mitteilung an die Fraktionen.Amtliche Mitteilungen ohne VerlesungDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. April 1979 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 nicht gestellt:Gesetz zur Änderung des BerlinförderungsgesetzesGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Gesetz zu dem Zollübereinkommen vom 14. November 1975 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen VerkehrGesetz zu dem Abkommen vom 15. Juli 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Schweden über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen VerkehrGesetz zu dem Abkommen vom 18. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, Ertrag und VermögenGesetz zu dem Abkommen vom 17. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom VermögenGesetz zu dem Abkommen vom 17. März 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der SeeschiffahrtGesetz zu dem Abkommen vom 13. Juli 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom VermögenGesetz zu der Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und, den Vereinigten Staaten von Amerika zur' Durchführung des Abkommens vom 7. Januar 1976 über Soziale SicherheitGesetz zu dem Übereinkommen vom 14. Januar 1975 über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten GegenständenIn der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, gegen das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen.Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. April 1979 ferner beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Entwicklungsländer-Steuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2746 verteilt.Der Staatsminister im Auswärtigen Amt hat mit Schreiben vom 28. März 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wittmann , Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Arnold, Wimmer (Mönchengladbach), Dr. Pfennig, Helmrich, Hartmann, Dr. Bötsch, Dr. Klein (Göttingen), Biehle, Schwarz, Dr. Miltner, Glos, Berger (Herne), Broll, Dr. Laufs, Krey, Dr. Rose, Kraus, Dr. Voss, Lintner, Voigt (Sonthofen), Kiechle, Röhner, Rainer und Genossen betr. Rudolf Heß — Drucksache 8/2660 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2719 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 29. März 1979 nach Abstimmung mit dent Bundesminister für Verkehr die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baron von Wrangel, Würzbach, Straßmeir, Lintner, Graf Huyn, Dr. Abelein, Böhm , Röhner, Dr. Hennig, Dr. Hupka, Höffkes, Dr. Gradl, Dr. Marx, Amrehn, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Narjes, Reddemann, Sauer (Salzgitter), Dr. Todenhöfer, Dr. Hoffacker, Weiskirch (Olpe) und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Inhaftierung von Reisenden in der DDR wegen ihnen zur Last gelegter Verkehrsverstöße — Drucksache 8/2659 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2721 verteilt.Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 29. März 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard , Spranger, Röhner, Berger (Herne), Regenspurger, Broll, Dr. Jentsch (Wiebaden), Biechele, Dr. Langguth, Dr. Miltner und der Fraktion der CDU/CSU betr. Krankenfürsorge für Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge — Drucksache 8/2658 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2737 verteilt.Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 4. April 1979 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Häfele, Windelen, Haase , Dr. Riedl (München), Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zahlungen an die Vereinten Nationen (VN) — Drucksache 8/2683 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2740 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 4. April 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Frau Benedix, Daweke, Prangenberg, Frau Krone-Appuhn, Dr. Hornhues, Dr. Müller, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Voigt , Berger (Lahnstein), Rühe, Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Frau Pieser, Röhner, Dr. Hüsch, Kittelmann, Dr. von Wartenberg, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Berlinfahrten von Schulklassen — Drucksache 8/2702 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2742 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 5. April 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Waigel, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Jobst, Röhner, Engelsberger, Glos, Spilker, Dr. von Wartenberg und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Stand der Mineralölbevorratung — Drucksache 8/2676 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2743 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 5. April 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Waigel Dr. Jobst, Spilker, Röhner, Dr. Früh, Sauter, , Wissmann, Engelsberger, Kraus, Dr. Voss, Biehle, Dr. Evers, Dr. von Wartenberg und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Forderungen deutscher Exporteure gegenüber der türkischen Zentralbank — Drucksache 8/2672 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2744 verteilt.Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 6. April 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schulte , Straßmeir, Feinendegen, Dreyer, Hanz, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Jobst, Pfeffermann, Röhner, Sick,
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11764 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979
Vizepräsident Frau RengerTillmann, Dr. Waffenschmidt, Weber , Dr. Stark (Nürtingen), Lenzer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Winterschäden an Straßen — Drucksache 8/2701 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2745 verteilt.Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 11. April 1979 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Frau Benedix, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt , Röhner, Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Klein (München), Picard, Dr. Hüsch, Hasinger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Anerkennung der Reifezeugnisse von Schulen in der Bundesrepublik Deutschland für die Hochschulzulassung in der Schweiz und in Osterreich — Drucksache 8/2700 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2752 verteilt.Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 11. April 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Voigt , Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms, Röhner, Frau Benedix, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller und der Fraktion der CDU/CSU betr. Hochschulwechsel der Deutschen Studenten — Drucksache 812693 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2753 verteilt.Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 18. April 1979 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sprung, Dr. Häfele, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Zeitel, Dr. Köhler , Dr. Voss, Breidbach, Spilker, Dr. Langner, Dr. Meyer zu Bentrup, Wohlrabe, Dr. von Wartenberg, Stutzer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwendung der Währungsreserven der Bundesbank für Rohstofflager der Bundesregierung — Drucksache 8/2720 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2758 verteilt.Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 18. April 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Häfele, Dr. Kreile, Dr. Schäuble, Dr. Sprung, Stutzer, Dr. Langner, Dr. von Wartenberg, Dr. Voss, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Zeitel, Dr. Jenninger, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU betr. Kinderbetreuungsbetrag — Drucksache 8/2724 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2759 verteilt.Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat mit Schreiben vom 20. April 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard , Dr. Klein (Göttingen), Spranger, Dr. Lenz (Bergstraße), Schwarz, Dr. Langguth, Krey, Broll, Röhner, Regenspurger, Dr. Jentsch (Wiesbaden) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Aufklärungsarbeit der Bundesregierung in den EG-Staaten und in Skandinavien über das Problem der Fernhaltung von Verfassungsfeinden vom öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 8/2657 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2761 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 18. April 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hüsch, Dr. Todenhöfer, Frau Fischer, Höffkes, Dr. Hoffacker, Josten, Dr. Köhler , Dr. Kunz (Weiden), Petersen, Stommel, Werner, Dr. Klein (Göttingen), Klein (München), Dr. Hupka, Graf Huyn, Dr. von Geldern, Dr. Stercken, Frau Dr. Wilms, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Ländern der Dritten Welt auf dem Gebiet des Informationswesens — Drucksache 8/2688 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2762 verteilt.Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde— Drucksachen 8/2763, 8/2769 —Meine Damen und Herren, uns liegen Dringlichkeitsfragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen vor. Ich rufe die Dringlichkeitsfrage 1 des Herrn Abgeordneten Jäger auf:Muß nach den Erkenntnissen der Bundesregierung damit gerechnet werden, daß — wie Presse- und Rundfunkmeldungen zu entnehmen ist — die DDR erwägt, den Zwangsumtausch für Reisende nach Mitteldeutschland drastisch zu erhöhen und diesen Schritt bereits in den nächsten Tagen, möglicherweise zum 1. Mai, zu vollziehen, und wenn ja, welche Sofortmaßnahmen zieht die Bundesregierung für diesen Fall in Betracht?Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kreutzmann steht zur Beantwortung zur Verfügung. — Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Jäger, der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß die DDR den Mindestumtauschbetrag erhöhen wird.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte.
Herr Staatssekretär, da die Meldungen ja wohl nicht aus der Luft gegriffen sind und sie von Ihnen auch nicht in das Reich der Fabel verwiesen worden sind, frage ich Sie, ob die Bundesregierung angesichts der Situation der DDR deutliche Signale gegeben hat, daß sie es nicht hinnehmen würde, wenn eine solche drastische Erhöhung des Zwangsumtauschbetrages eingeführt würde.
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, die Bundesregierung ist der Meinung, daß man sich nicht um solcher Spekulationen willen auseinandersetzen sollte, weil sonst die Gefahr bestünde, daß man schlafende Hunde wecken könnte.
Zweite Frage, Herr Abgeordneter Jäger.
Herr Staatssekretär, da die DDR in den letzten Tagen bewiesen hat, daß sie nicht aus „schlafenden Hunden" besteht, und da die Reaktion leider zu. spät kam, möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung hier rechtzeitig Vorsorge treffen wird, ehe es ein böses Erwachen für viele Menschen geben wird.
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, es hat keinen Zweck, hier eine Diskussion zu führen, die sich auf Hörensagen gründet. Ich glaube vielmehr, daß einzig und allein Tatsachen die Bundesregierung veranlassen sollten, dann auch entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Ich rufe die Dringlichkeitsfrage 2 des Herrn Abgeordneten Jäger auf:
Was wird die Bundesregierung ggf. unternehmen, damit eine derartige Vertragsverletzung unterbleibt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, ich möchte noch einmal dazu sagen, daß die Bundesregierung keinen Sinn darin sieht, sich über mögliche Reaktionen auf eventuelle Maßnahmen der DDR-Regierung zu äußern.
Bitte, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung gerade angesichts der jüngsten Vorkommnisse die DDR-Regierung konkret wissen lassen, daß die Frage der Mindestumtauschsätze für die Bundesregierung eigentlich noch mit einer alten Forderung belastet ist, da die DDR in einem
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11765
Jäger
ganz bestimmten Punkt noch nicht einmal zur vor 1974 bestehenden Rechtsgrundlage zurückgekehrt war?Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, da keine Anzeichen erkennbar sind, daß die DDR den Mindestumtausch ändern will, besteht auch kein Grund, auch nur irgendeine Initiative von seiten der Bundesregierung zu entfalten, die die DDR unter Umständen nur zum Nachdenken über derartige Maßnahmen veranlassen könnte.
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Abgeordneter Jäger.
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung im klaren, daß ein Verzicht auf deutliche Signale unter Umständen dazu führen kann, daß die Erfahrungen, die die DDR jetzt in der Journalistenfrage gemacht hat, daß nämlich im Grunde nichts, keine wirkungsvolle Reaktion aus Bonn kommt, sie veranlassen könnten, auch auf anderen Gebieten die Daumenschrauben anzuziehen?
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, ich glaube, daß kein akuter Anlaß dazu besteht, diese Frage in die Diskussion zu bringen, und daß man die beiden Vorgänge nicht miteinander vergleichen kann. Durch die Auseinandersetzungen um die Intershops war eine andere Lage geschaffen worden. Es besteht kein akuter Anlaß, die Frage des Mindestumtausches hochzuspielen.
Vizepräsident Frau Renger Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.
Herr Staatssekretär, obwohl die Bundesregierung offenbar keinen akuten Anlaß sieht, was erfreulich wäre, wenn es den Tatsachen entspräche, frage ich dennoch, ob sich die Bundesregierung für den Fall, daß dies eintritt, schon Gedanken darüber gemacht hat, welche Gegenmaßnahmen sie dann ergreifen wird, um dann nicht in gleicher Weise wie bei den Journalistenbeschränkungen hilflos dazustehen.
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Graf Huyn, es wäre keine Strategie der Bundesregierung, öffentlich über solche Dinge zu diskutieren.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Fragen 1 und 2 des Herrn Abgeordneten Schartz werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Menzel auf:
Sind bei der Sicherheitsplanung der Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Störfälle, wie sie in Harrisburg aufgetreten sind, berücksichtigt worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, wären Sie mit einer zusammenfassenden Beantwortung Ihrer beiden Fragen einverstanden?
Dann rufe ich auch die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Menzel auf:
Wird die Bundesregierung Konsequenzen — und gegebenenfalls welche — hinsichtlich im Bau und im Betrieb befindlicher Kernkraftwerke sowie hinsichtlich späterer Antragsverfahren aus den Vorfällen in Pennsylvania ziehen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Der durch eine Serie von technischen Fehlern und offensichtlich auch menschlichen Fehlhandlungen im Kernkraftwerk Harrisburg ausgelöste Unfall hat offenkundig in die Nähe von Risiken geführt, gegen welche die Kernkraftwerke weltweit nicht ausgelegt werden. Der Bundesminister des Innern hat sofort nach Bekanntwerden des schweren Störfalles in Harrisburg Experten in die Vereinigten Staaten von Amerika gesandt. Auf Grund der gewonnenen Informationen ergab sich wegen der unterschiedlichen sicherheitstechnischen Auslegung keine Notwendigkeit, bei den in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland Sofortmaßnahmen vorzunehmen. Darüber wurde der Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 5. April 1979 ausführlich unterrichtet.
Nach Auffassung der Bundesregierung können sich die Folgerungen aus dem Unfall in Harrisburg jedoch nicht auf die Untersuchung beschränken, ob nur solche oder bestenfalls ähnliche Störfälle bei den in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb, Bau oder Planung befindlichen Kernkraftwerken denkbar wären. Erforderlich ist vielmehr eine umfassende Überprüfung der sicherheitstechnischen Konzeption und Schutzsysteme. Diese Überprüfungen sind eingeleitet. Der Bundesminister des Innern wird dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages im Mai über die bis dahin vorliegenden Ergebnisse einen Zwischenbericht abgeben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Laufs.
Herr Staatssekretär, sind die Primärkreisläufe in deutschen Kernkraftwerken verfahrenstechnisch so ausgelegt, daß eine bei eventuellen Störfällen entstandene Gasblase sicher und schnell wieder entfernt werden kann?von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, das ist eine Frage sehr technischer Natur, die ich im Augenblick nicht aus dem Stegreif beantworten möchte. Ich bin gern bereit, Ihnen das exakt mitzuteilen.
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Eine zweite Zusatzfrage, bitte.
Ich möchte noch eine weitere technische Frage nachschieben: Wird die Bundesregierung, falls das nicht bereits geschehen ist, die Schlußfolgerungen aus dem amerikanischen Störfall ziehen, daß die Meß-, Kontroll- und Steuerungseinrichtungen im Reaktorsicherheitsgebäude bei deutschen Kernkraftwerken so gegen Strahlenschädigungen geschützt werden, daß sie für eine längere Zeit in einer hochradioaktiven Umgebung noch sicher funktionieren?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, es gibt hier bereits Schutzvorkehrungen. Wir werden die Frage, ob weitere Schlußfolgerungen zu ziehen sind, in dem Bericht im Innenausschuß, den wir, wie ich angekündigt habe, im Mai geben werden, beantworten.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 5 und 6 des Herrn Abgeordneten Schäfer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung mit ihrer laut Presseberichten nach dem Störfall im Kernkraftwerk Three Mile Island gefaßten Absicht, neben der Reaktorsidierheitskommission ein weiteres Expertengremium zur kerntechnischen Beratung einzurichten?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Störfall im amerikanischen Kernkraftwerk Harrisburg hat zum einen sicherheitstechnische Fragestellungen aufgeworfen, welche hierzulande von den Behörden der Länder und dem Bundesinnenministerium sowie den von diesen zugezogenen Sachverständigen sorgfältig geprüft werden. Der Bundesminister des Innern hat hierzu insbesondere die Reaktorsicherheitskommission zu einer Beratung eingeschaltet.
Mit Harrisburg hat zum anderen die energiepolitische Diskussion nach Auffassung des für die Sicherheit verantwortlichen Bundesministers des Innern insbesondere auf dem Gebiet der Kernenergie eine neue Dimension erhalten. Deshalb muß die Frage beantwortet werden — denn ohne eine Antwort wäre die sicherheitstechnische Überprüfung allein verfehlt und nicht glaubwürdig —, ob angesichts der Abwägung der durch Harrisburg im Bewußtsein der Allgemeinheit deutlich gewordenen Gefahren der Kernenergie mit den Risiken anderer Energieformen die Nutzung der Kernenergie entsprechend der bisherigen Planung fortgeführt werden kann. Wenn unter diesen Umständen von einem zusätzlichen Beratungsbedarf der Bundesregierung zur Kernenergie die Rede ist, handelt es sich um die Vorbereitung dieser politisch schwierigen Güterabwägung, die den fachlich auf Sicherheit
begrenzten Kompetenzbereich der Reaktorsicherheitskommission sprengt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, welche konkreten Gründe lassen es unter Umständen angezeigt erscheinen, die Kontinuität in der Weiterentwicklung der deutschen Reaktorsicherheit zu unterbrechen, und welche neuen Unsicherheiten sind dadurch zu erwarten, daß das bisherige Vorgehen grundsätzlich in Frage gestellt wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, das bisherige Vorgehen wird keineswegs grundsätzlich in Frage gestellt. Nur ist in der Of fentlichkeit eine neue Frage gestellt worden. Ich glaube, daß die Glaubwürdigkeit der Kernenergiepolitik insgesamt sehr davon abhängt, wie die Politiker auf diese neue Fragestellung reagieren, ob sie glaubwürdig darauf reagieren. Das, worüber wir im Augenblick reden, kann ein Beitrag zu dieser Diskussion sein, deren Ergebnisse man nicht vorwegnehmen darf, wenn sie glaubwürdig geführt werden soll.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist es die Absicht der Bundesregierung, ein Forum für ausgesprochene Kernenergiekritiker als neues Beratungsinstitut zu schaffen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege Laufs, das ist nicht die Vorstellung bei unseren Überlegungen. Wir werden diese Vorstellung konkretisieren, und wir werden darüber — auch bei der Innenausschußsitzung, die ich bereits erwähnt habe — auch mit dem Parlament sprechen. Ich bin zu jedem Dialog in dieser Frage bereit.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 8 der Frau Abgeordneten von Bothmer auf:
Wie nimmt die Bundesregierung zu den in der Presse vielfach wiedergegebenen Versicherungen hochrangiger Fachleute Stellung, ein ähnlicher „Betriebsunfall" wie in Harrisburg sei an Reaktoren in der Bundesrepublik Deutschland undenkbar?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich darf zunächst auf die Antworten verweisen, die ich auf die Fragen des Kollegen Menzel gegeben habe. Denn diesen Fragen liegt eine ähnliche Problemstellung zugrunde. Ergänzend möchte ich folgendes sagen: Wir haben nach Bekanntwerden des Unfalls Experten in die Vereinigten Staaten gesandt. Es ergaben sich — ich habe das im einzelnen ausgeführt — keine Notwendigkeiten von Sofortmaßnahmen. Ich möchte noch einmal betonen, daß sich die Schlußfolgerungen aus dem Unfall in
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Parl. Staatssekretär von Schoeler
Harrisburg — damit komme ich nun genau zu der Frage, die Sie gestellt haben — nicht auf die Untersuchung beschränken können, ob solche oder bestenfalls ähnliche Störfälle bei den in der Bundesrepublik Deutschland im Betrieb, im Bau oder in der Planung befindlichen Kernkraftwerken denkbar wären. Eine solche Schlußfolgerung allein würde die Bundesregierung für verfehlt halten.
Erforderlich ist vielmehr eine umfassende Überprüfung der sicherheitstechnischen Konzeption und Schutzsysteme, wie ich bereits vorhin ausgeführt habe. Die Überprüfungen sind eingeleitet; auch darauf habe ich hingewiesen. Der Innenausschuß wird über das Ergebnis unterrichtet werden.
Zusatzfrage, Frau von Bothmer.
Es fällt mir zwar schwer, das, was ich sagen möchte, in eine Frage zu fassen, aber ich werde mir Mühe geben. — Ich entnehme Ihrer Antwort, Herr Staatssekretär, daß wir weitgehend übereinstimmen. Ich frage nur noch: Würden Sie mir zustimmen, daß solche Verlautbarungen, auf die ich mich beziehe, die Bevölkerung eher beunruhigen, vor allen Dingen deshalb, weil etwa acht Tage nach dem Unfall in Harrisburg in den Zeitungen zu lesen stand, daß auch die Atombehörde in Amerika eigentlich nicht wisse, wie dieser Unfall habe zustande kommen können?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich glaube, das Problem liegt in folgendem: Auf Grund der unterschiedlichen sicherheitstechnischen Auslegung der Kernkraftwerke kann man eine Frage, ob dieser Unfall exakt so hier beim Kernkraftwerk eines bestimmten Typs hätte passieren können, klar beantworten. Aber das ist nur ein schmaler Ausschnitt aus der Fragestellung, die von Bürgern in diese Diskussion hineingebracht wird und auf die man auch eine Antwort geben muß. Man darf vor allem nicht den Eindruck erwecken, als ob eine solche Antwort die vollständige Antwort auf die aufgeworfenen Fragen wäre. Da scheint mir das Problem zu liegen.
Keine weitere Frage.
Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Schwarz auf:
Welche im Betrieb, im Bau und in der Planung befindlichen Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland sind vom Typ und der Sicherheitskonzeption her weitgehend mit dem Unglücksreaktor in Harrisburg vergleichbar, und trifft es insbesondere zu, daß das in Mülheim-Kärlich im Bau befindliche Kernkraftwerk weitgehend mit dem Unglücksreaktor in Harrisburg identisch ist?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich würde Ihre Fragen wegen des Sachzusammenhangs gern zusammen beantworten.
Einverstanden, Herr Kollege Schwarz?
Ich rufe dann auch die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Schwarz auf:
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind getroffen worden, um auszuschließen, daß Schäden annähernd gleichen Ausmaßes eintreten wie in Harrisburg?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Reaktoren in der Bundesrepublik Deutschland sind, wie die Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 5. April 1979 bereits festgestellt hat, mit Ausnahme des noch im Bau befindlichen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich nach einem anderen technischen Sicherheitskonzept als die Anlage Harrisburg konstruiert worden. Gleichwohl hat die Bundesregierung die Ereignisse in Harrisburg zum Anlaß für eine umfassende und kritische Bestandsaufnahme der für deutsche Kernkraftwerke geltenden Sicherheitsvorkehrungen genommen. Das für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich beantragte nukleare Dampferzeugungssystem ist in einigen Merkmalen dem bei Three Mile Island verwirklichten Konzept vergleichbar. Die Errichtung dieses Systems wie auch der Sicherheitseinspeisesysteme und des Reaktorschutzsystems für MülheimKärlich ist noch nicht genehmigt. Entsprechende atomrechtliche Teilgenehmigungen werden nur dann erteilt werden, wenn die — noch nicht abgeschlossenen — Prüfungen ergeben, daß diese Systeme den strengen in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Sicherheitsanforderungen, die im übrigen bereits zu Beginn des Genehmigungsverfahrens der Beurteilung des Anlagekonzepts zugrunde gelegt wurden, voll genügen.
Über eine Reihe von sicherheitstechnischen Fragen muß noch in der Reaktorsicherheitskommission beraten werden. Vor Abschluß dieser Beratungen wird keine weitere Teilerrichtungsgenehmigung erteilt werden. Entsprechendes gilt auch für das geplante Kernkraftwerk Neupotz, das in seiner Konzeption ebenfalls der Anlage in Harrisburg vergleichbar ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schwarz? — Bitte.
Stimmt die Information in der Wochenzeitung „Die Zeit", daß bereits beim Genehmigungsverfahren 1974 von der Reaktorsicherheitskommission eine Wasserstoffblase in diesem Behälter für möglich gehalten worden ist und daß es deshalb Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist, daß besondere Kühlsysteme eingerichtet werden müssen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Schwarz, ich muß das nachprüfen und werde Ihnen schriftlich antworten.
Die zweite Zusatzfrage, bitte schön.
Ist sichergestellt, daß Schäden am Material, die vor dessen Einbau ins Kernkraftwerk erkannt werden, beanstandet werden und daß nur sicheres Material in Kernkraftwerke eingebaut wird?
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11368 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Das ist die Grundvoraussetzung. Es gibt Überprüfungen, und es werden entsprechende Auflagen gemacht, wenn sich bei Überprüfungen Beanstandungen ergeben haben.
Ich habe noch zwei Fragen, Frau Präsidentin.
Ja, Sie können noch zwei Zusatzfragen stellen. Bitte sehr.
Die erste: Ist die Bundesregierung bereit, in besonderer Weise die lokalen Organisationen der die Koalition tragenden Parteien in der Nähe von Kernkraftwerken über die Sicherheitsmaßnahmen, die die Bundesregierung ergreift, zu informieren? Und die zweite Frage: Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diesen lokalen Organisationen deutlich zu machen, daß die Bundesregierung — ähnlich wie Landesregierungen — Verantwortung für die Sicherheit der Kernkraftwerke trägt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Zur zweiten Frage, Herr Kollege Schwarz: Daran haben wir nie einen Zweifel gelassen. Bei Ihrer ersten Frage habe ich akustisch nicht ganz verstanden, wen wir informieren sollen; aber wir sind bereit, jeden über alles zu informieren.
— Auch das, Herr Kollege.
Die Antwort ist schon gegeben?
— Herzlichen Dank.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung in ihr Sicherheitskonzept die Beherrschung des schwersten Störfalles, der Kernschmelze, dadurch einbeziehen, daß sie technische Maßnahmen zur kontrollierten Druckminderung im Sicherheitsbehälter fordern wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, wir werden die Konsequenzen dem Innenausschuß im Mai in einem Zwischenbericht vortragen. Ich kann diesem Bericht im Augenblick nicht vorgreifen. An ihm wird noch gearbeitet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Voss.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, das Ausmaß des Schadens in Harrisburg einmal an Hand des Ausmaßes an Strahlung zu quantifizieren, das beispielsweise bei einer ThoraxRöntgenuntersuchung auftritt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Voss, dazu bin ich aus dem Stand nicht in der Lage, und ich glaube auch, daß diese Frage von den Experten, die die Auswertung in Harrisburg vornehmen, einer so eingehenden Überprüfung unterzogen wird und daß auch die Thesen, die dazu vertreten werden, so heftig diskutiert werden, daß ich nicht weiß, ob ich Ihnen zusagen soll, daß ich dem jetzt eine ausführliche schriftliche Beantwortung widme.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 11 der Abgeordneten Frau Verhülsdonk auf:
Treffen Meldungen der Illustrierten Stern" zu, wonach im Reaktordruckbehälter in Mülheim-Kärlich eine Reihe von Materialfehlern gefunden worden sein sollen und bis zu 2,20 m lange Risse hätten ausgedreht und neu zugeschweißt werden müssen, wobei die Erhaltung der Materialqualität nicht an jeder Stelle möglich gewesen sei, und wann wird nach dem derzeitigen Stand der Planungen das Kernkraftwerk in MülheimKärlich endgültig in Betrieb genommen werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Darf ich fragen, ob ich die beiden Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk zusammen beantworten darf?
Ja, bitte. Dann rufe ich zusätzlich die Frage 12 der Abgeordneten Frau Verhülsdonk auf:Wie viele Teilerrichtungsgenehmigungen sind noch zu erteilen, und wann ist mit ihrer Erteilung zu rechnen?von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Meldungen der Illustrierten „Stern" — Nr. 16 vom 11. April 1979 — über Reparaturen am Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich treffen zu, soweit wörtlich aus einem Protokoll der Reaktorsicherheitskommission zitiert wird. Es handelt sich um das Protokoll der 138. Sitzung der RSK, das einen Zwischenstand der Beratungen wiedergibt, keinesfalls jedoch zwingend zu einer Wertung führt, wie sie der „Stern" in seinem Artikel vornimmt.Im amerikanischen Herstellerwerk sind auf Forderung bzw. unter Kontrolle des im Auftrage der Genehmigungsbehörde die Fertigung überwachenden Technischen Überwachungsvereins Ausbesserungen am Reaktordruckbehälter vorgenommen worden. Die beanstandeten Schweißnähte enthielten Schlackeneinschlüsse. Ausbesserungsmaßnahmen sind bei der Fertigung von Großkomponenten nichts Ungewöhnliches und durchaus üblich. Es handelt sich um einen bei Schweißarbeiten normalen Vorgang zur Gewährleistung der Qualität des Endprodukts.Bei Reaktordruckbehältern werden in Deutschland außerordentlich hohe Anforderungen an Konstruktion, Werkstoff, Fertigung, Prüfung während der Fertigung und Wiederholungsprüfung gestellt. Die genannten Ausbesserungen können daher auch als Beweis der außerordentlich sorgfältigen Überprüfung gewertet werden.Die Reaktorsicherheitskommission hat sich im Zuge ihrer Beratungen zum Kernkraftwerk MülheimKärlich auch mit dem Reaktordruckbehälter befaßt und in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen aufgeworfen, von denen einige im Zuge der
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11769
Parl. Staatssekretär von Schoelerweiteren Beratungen noch abschließend zu behandeln sind. Insofern liegt noch keine endgültige Beurteilung der Lage durch die RSK vor. Bis dahin wird eine atomrechtliche Genehmigung für den Einbau des Reaktordruckbehälters in das Kernkraftwerk nicht erteilt werden.Nach vorläufigen Terminvorstellungen des Betreibers soll das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich etwa Ende 1981 1 Anfang 1982 in Betrieb genommen werden. Von der Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz sind bis dahin neben den bisher erteilten vier Teilgenehmigungen zum Standortkonzept und zur Errichtung noch drei weitere Teilerrichtungsgenehmigungen vorgesehen, die bei positivem Ausgang der noch notwendigen Prüfungen im Herbst 1979, 1980 und Anfang 1981 erteilt werden könnten.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, daß Sie die Vorgänge, über die im „Stern" berichtet wurde, soweit sie dem genannten Protokoll entsprechen, nicht als einen Grund ansehen, bei Teilerrichtungsgenehmigungen schon auf Grund dieser Vorfälle Bedenken zu haben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Fragen, die sich im Genehmigungsverfahren stellen, ergeben sich nicht aus den im „Stern" dargestellten Sachverhalten, sondern aus anderen technischen Fragen, die ich im einzelnen dargestellt habe. Es gibt also ein Problem im Genehmigungsverfahren, aber es ist aus unserer Sicht nicht das Problem, das der „Stern" dargestellt hat.
Frau Abgeordnete von Bothmer, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, lesen wir nicht überdies fast jeden Tag in der Zeitung, daß das eine oder andere der inzwischen in Betrieb genommenen Kernkraftwerke einen Störfall größeren oder kleineren Ausmaßes hat — ein Ventil ist nicht dicht; ein Rohr ist nicht fest; weiß der Himmel, was —, und steht das nicht in einem bedenklichen Gegensatz zu den Sicherheitsmaßnahmen, von denen immer wieder beteuert wird, sie seien derart, daß sich die Bevölkerung in keiner Weise zu beunruhigen brauche?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nein, Frau Kollegin; zwischen diesen Meldungen sehe ich diesen Widerspruch nicht. Ich habe darauf hingewiesen, daß gerade die Sorgfalt der Kontrollen oft auch zu Materialausbesserungen und Nachbesserungen führt. Es handelt sich um ein im Bau befindliches Kernkraftwerk, nicht um ein in Betrieb befindliches Kernkraftwerk.
— Gut. Insofern haben wir uns etwas von der Fragestellung entfernt. Aber auch dafür gilt, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland hohe sicherheitstechnische Anforderungen haben und man allein aus der Tatsache, daß eine Störung im Ablauf eingetreten ist, nicht darauf schließen kann, daß diese sicherheitstechnische Konzeption falsch ist. Das wäre eine so wesentlich verkürzte Darstellung, daß sie verzerrt und falsch wäre.
Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, ist es nach Auffassung der Bundesregierung zumutbar und tragbar, das Restrisiko der Kerntechnik so, wie wir es bis heute verstehen, weiterhin auf uns zu nehmen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, ich habe darauf hingewiesen, daß die Diskussion über die friedliche Nutzung der Kernenergie durch die Ereignisse in Harrisburg eine neue Dimension gewonnen hat und daß wir daraus zwei Konsequenzen ziehen müssen: daß wir zum einen die Auswirkungen für unsere sicherheitstechnische Konzeption berücksichtigen müssen und daß wir darüber hinaus die aufgeworfene grundsätzliche Frage uns stellen und diskutieren müssen; und in diesem Diskussionsprozeß befinden wir uns im Augenblick.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 13 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Erhard auf:
Ist es zutreffend, daß im Bericht einer im Bundesinnenministerium eingesetzten Prüfgruppe Verstöße gegen Datensthutzbestimmungen durch den Grenzschutzeinzeldienst bei der Behandlung der in seinen Fahndungsarchiven und Karteien gesammelten Personalangaben festgestellt wurden, und wenn ja, welche Verstöße wurden ermittelt?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich die Fragen 14 und 15 wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworten dürfte.
Ich rufe dann auch die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Erhard auf:Hat der Bundesinnenminister von seiner Fachaufsicht Gebrauch gemacht und Richtlinien, Erlasse, Durchführungsbestimmungen oder vergleichbare andere Anweisungen erlassen, um die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes im Grenzschutzeinzeldienst einerseits und die Gewährleistung der Belange der inneren Sicherheit andererseits sicherzustellen, und wenn ja, welche Anordnungen sind konkret getroffen worden?von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Prüfgruppe des Bundesministeriums des Innern hat, einem Auftrag des BMI vom 7. Juli 1978 entsprechend, einen
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11770 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979
Parl. Staatssekretär von SchoelerBericht vorgelegt, der Vorschläge für eine Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation bei der Grenzschutzdirektion und ihren nachgeordneten Dienststellen sowie Vorschläge für eine verbesserte Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht durch die Fachabteilung des Bundesministeriums des Innern enthält. Der Bericht weist auch darauf hin, daß sich bei der Sammlung personenbezogener Daten im Bereich des Grenzschutzeinzeldienstes Beschränkungen sowohl aus den §§ 9, 10 und 14 Bundesdatenschutzgesetz wie auch aus dem gesetzlichen Auftrag des Grenzschutzeinzeldienstes ergeben. Er stellt die sich daraus ergebenden Fragen und Schlußfolgerungen im einzelnen dar. Bundesinnenminister Baum wird den Innenausschuß des Deutschen Bundestages heute u. a. über die Ergebnisse des Berichts informieren. Ich bin, wenn Sie das wünschen, gerne bereit, Ihnen den Bericht der Prüfgruppe zuzustellen.Der Bundesinnenminister hat nach Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 1976 eine Reihe von Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ergriffen. Auch diese werden in dem Bericht im einzelnen dargestellt. Das ist sehr umfangreich; ich bin aber, wenn Sie es wünschen, gerne bereit, das auch hier ins einzelne gehend darzulegen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erhard.
Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Staatssekretär, wenn Sie Ihre Antwort so gäben, daß man mit ihr auch etwas anfangen kann, und wenn Sie nicht nur auf irgendwelche Unterlagen verwiesen, die Sie haben.
Herr Kollege, ich bitte darum, den Staatssekretär nicht zu kritisieren.
Ich habe ihn gebeten, mir noch zu sagen, was er angeben wollte. Das war eine Frage.
Ich nehme zur Kenntnis, daß Sie ihn nur gebeten haben. Aber trotzdem!
Ich habe gesagt „Ich wäre Ihnen dankbar, ...".
Sie haben das Wort, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, mir zuerst die Angaben, die Sie soeben angekündigt haben, zu machen, damit ich dann weiter fragen kann.von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin dazu gerne bereit. Ich wollte Ihnen eine umfassende Unterrichtung durch die Einsichtnahme in den Prüfungsbericht insgesamt ermöglichen. Ichbin gern bereit, Ihnen aufzuzählen, was der Bundesminister des Innern in Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes in dem Bereich, über den wir uns hier unterhalten, getan hat. Ich fasse das in acht Punkten zusammen.Erstens. Bereits am 11. Juli 1977 wurden alle Mittelbehörden des Bundesgrenzschutzes angewiesen, für ihren Bereich jeweils einen Beamten mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Datenschutzes zu beauftragen. Die Grenzschutzdirektion hat diese Weisung umgehend vollzogen.Zweitens. Am 6. Dezember 1977 wurden die Mittelbehärden des Bundesgrenzschutzes auf die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergebenden Verpflichtungen mit ergänzenden Erläuterungen hingewiesen. Die Erläuterungen beziehen sich insbesondere auf die Verpflichtung der mit der Datenverarbeitung' befaßten Bediensteten zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz.Drittens. Zur Erstellung der gemäß § 15 Bundesdatenschutzgesetz bei den obersten Bundesbehörden zu führenden Übersichten über vorhandene Dateien wurden die Mittelbehörden des Bundesgrenzschutzes am 14. März 1978 aufgefordert, die erforderlichen Angaben zu machen. Diese bezogen sich nach § 15 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz auch auf die Angabe der Aufgabe, zu deren rechtmäßiger Erfüllung die Speicherung der personenbezogenen Daten diente.Viertens. Im Mai 1978 wurden die für den Datenschutz im Bundesgrenzschutz zuständigen Beamten mit der vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz herausgegebenen Informationsschrift „Was bringt das Datenschutzgesetz?" ausgestattet.Fünftens. Am 7. Juni 1978 wurde die Grenzschutzdirektion angewiesen, die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Bundesdatenschutzgesetz zu überprüfen. Die Grenzschutzdirektion hat sodann berichtet, welche Maßnahmen noch erforderlich sind und daß diese eingeleitet werden. Eine Überprüfung dieser Maßnahmen wurde vom BMI Anfang des Jahres 1979 in Angriff genommen.Sechstens. Bei einer Arbeitsbesprechung der Leiter der Bundesgrenzschutzmittelbehörden am 13. Juni 1978 in Bonn wurden diese über die Fragen, die im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz im Bundesgrenzschutz auftreten können, unterrichtet. Hierbei wurde insbesondere auf die in § 9 Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Voraussetzungen hingewiesen, wonach eine Speicherung personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn dies zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stellen liegenden Aufgaben erforderlich ist.Siebtens. Am 21. Juli 1978 wurde nach Auswertung der durchgeführten Bestandsaufnahme das Ergebnis der für die Führung der Übersicht nach § 15 Bundesdatenschutzgesetz zuständigen Stelle meines Hauses übermittelt. Die Bundesgrenzschutzmittelbehörden wurden über das Ergebnis der Auswertung, insbesondere über die Klassifizierung der gemeldeten Dateien, die zum Teil nicht unter das Bundesdatenschutzgesetz fielen, unterrichtet.
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11771
Parl. Staatssekretär von SchoelerAchtens. Auch in der Anordnung einer Geschäftsprüfung des Grenzschutzeinzeldienstes durch die erwähnte Prüfgruppe des Bundesinnenministeriums ist eine fachaufsichtliche Maßnahme zur Sicherstellung des Datenschutzes zu sehen. Ziel der Überprüfung war es, gerade auch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Grenzschutzeinzeldienst zu überprüfen und festzustellen, ob die in Ausführung des Datenschutzgesetzes ergangenen Weisungen beachtet werden und ausreichend sind.Ich sehe, Herr Kollege, daß Sie angesichts der umfangreichen Beantwortung unruhig geworden sind.
Der Umfang und die Tatsache, daß dies alles heute mittag im Innenausschuß noch umfangreicher vorgetragen wird, waren der Grund für die von Ihnen kritisierte Tatsache, daß ich es nicht gleich am Anfang so ausführlich gemacht habe.
Herr Kollege, Sie haben noch vier Fragen. Das erste war ja keine Frage; ich hatte Sie da mißverstanden. Bitte schön, eine Zusatzfrage, Herr Kollege.
Danke schön. — Trifft es zu, daß der Innenminister am 6. Juli sämtliche Amtshilfeersuchen aller sogenannten Dienste dem Grenzschutzeinzeldienst untersagt und erst am 7. Juli eine Prüfkommission eingesetzt hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Erhard, dies trifft nicht zu. Der Bundesinnenminister hat am 6. Juli 1978 — wenn ich das Datum aus der Erinnerung richtig im Kopf habe — angeordnet, daß alle weiteren Amtshilfeersuchen seiner Genehmigung bedürfen.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Trifft es zu, daß die Überprüfungen, die im Anschluß an die von mir unterstellte Weisung erfolgten, ergeben haben, daß alle Amtshilfeersuchen in der Folgezeit sicherheitsrelevante Elemente enthielten und deswegen zulässig waren?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Erhard, die Frage habe ich akustisch nicht verstanden.
Hat die Prüfung ergeben, daß alle Amtshilfeersuchen von den Diensten an den Bundesgrenzschutz sicherheitsrelevante Bezüge hatten und deshalb im Rahmen der Amtshilfe zulässig waren?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Erhard, jetzt scheint ein Mißverständnis vorzuliegen, das aus Ihrem ursprünglichen Mißverständnis resultiert. Die Weisung vom 6. Juli 1978 lautete, daß zusätzliche Amtshilfeersuchen nur nach Genehmigung durch den Bundesminister des Innern ausgeführt werden sollten. Dies bedeutet, daß jedes zusätzliche Amtshilfeersuchen, das nach diesem Zeitpunkt gestellt wurde, überprüft worden ist und daß ihm nur stattgegeben wurde, wenn es rechtmäßig war. Ich bin gern bereit, Ihnen alle Einzelheiten darüber, zu welcher Zeit welche Amtshilfeersuchen gestellt und mit welchem Ergebnis sie überprüft worden sind, auf den Tisch zu legen.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Erhard.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß im Bericht der Abteilung P konkret und positiv ausgeführt ist, daß alle vorgelegten Amtshilfeersuchen sicherheitsrelevante Bezüge hatten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Erhard, Sie haben einen Bericht vorliegen, den wir heute morgen dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet haben. Ich bitte, durch Ihre Fragestellung nicht den Eindruck zu erwecken, als ob wir irgendeine Information, nach der Sie hier fragen, nicht schon gegeben hätten. Sie haben ja den Bericht in der Hand. Selbstverständlich kann ich bestätigen, daß das, was darin steht, zutrifft. Sonst hätten wir Ihnen den Bericht ja nicht auf den Tisch gelegt, Herr Kollege:
Letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie Fälle oder konkrete Sachbereiche angeben, in denen der Bundesgrenzschutzeinzeldienst rechtswidrig irgendwelche Dinge getan hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Erhard, der Prüfbericht der Prüfgruppe geht exakt der Frage nach, wo sich aus den Gesichtspunkten der genannten Paragraphen des Bundesdatenschutzgesetzes und aus der Aufgabenstellung des Grenzschutzeinzeldienstes Beschränkungen gegenüber der bisherigen Praxis ergeben. Ich bin bereit, Ihnen diese drei Seiten des Prüfberichts, dessen Übersendung ich Ihnen zugesagt habe und über den heute mittag im Innenausschuß berichtet wird, jetzt vorzulesen. Ich bin nicht daran interessiert, hier auch nur irgendeine Information zurückzuhalten. Nur weise ich darauf hin, daß ich dann drei Seiten vorlesen muß. Ich bin gern bereit, das zu tun.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Gansel.
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11772 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979
Ich darf jetzt zwei Zusatzfragen stellen, nicht wahr, Frau Präsidentin?
Ja, Sie können zwei Zusatzfragen stellen.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß Amtshilfeersuchen — vor allen Dingen von Behörden, die keine Exekutivbefugnisse haben — noch nicht deshalb zulässig sind, weil sie sicherheitsrelevant sein können?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, bei jedem Amtshilfeersuchen stellen sich zwei Fragen. Es geht nicht nur um die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Vielmehr muß der Dienstherr auch die Frage beantworten, ob er in den Fällen, in denen etwas rechtlich zulässig ist, diese Maßnahmen unter Abwägung der Gesichtspunkte des Datenschutzes und der Gesichtspunkte der Sicherheitsgewährleistung für erforderlich hält. Beide Fragen müssen in die Prüfung der Amtshilfe, die eingeleitet ist, einbezogen werden. Das ist aber nicht Gegenstand des Berichts der Prüfgruppe, der Ausgangspunkt der Frage von Herrn Kollegen Erhard war.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Gansel.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie bitten, im Zusammenhang mit der Frage des Kollegen Erhard die Darstellung der Illustrierten „Quick" zu dementieren, derzufolge die Prüfgruppe des Bundesinnenministeriums auch festgestellt haben soll, daß neben anderem Gruppen auch die Gruppe „Bundestags- und Landtagsabgeordnete" durch Fotografieren von Ausreisedokumenten besonders observiert worden ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, diese Meldungen beziehen sich nicht auf den Bericht der Prüfgruppe. Sie werden heute trotzdem im Innenausschuß durch den Bundesinnenminister und den Vertreter des Bundeskanzleramts als der obersten für den BND zuständigen Behörde beantwortet werden. Ich möchte dieser Beantwortung im Augenblick nicht vorgreifen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, inwieweit werden die Prüfung und die Ablichtung von Ausweispapieren durch Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, zu dieser. Frage hat der Bundesminister des Innern am 9. April 1979 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Entscheidend bei dieser Angelegenheit ist für uns, daß der Bundesnachrichtendienst die Angaben so gewonnener Art nicht unter personenbezogenen Gesichtspunkten verarbeitet, so daß wir der Auffassung sind, daß ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz nicht vorliegt. Auch das ist in aller Öffentlichkeit erklärt worden.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, inwieweit fällt es dann in den Aufgabenbereich des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sich dieser Problematik anzunehmen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, zu dieser Frage kann ich deshalb nicht Stellung nehmen, weil sie mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz diskutiert werden müßte.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Voss.
Herr Staatssekretär, würden Sie es für richtig halten, wenn bei diesen Überprüfungen aus sicherheitsrelevanten Erwägungen Unterschiede zwischen Mitgliedern dieses Hauses und den übrigen Bürgern unseres Landes gemacht würden?
von Schoeler, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege Voss, die Frage wird heute mittag in aller Ausführlichkeit im Innenausschuß des Deutschen Bundestages erörtert werden. Dazu wird ein Bericht gegeben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir diese Unterrichtung hier nicht vorwegnehmen müßten.
Keine weitere Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Welche kartographische Darstellung von Deutschland in den Grenzen von 1937 entspricht nach Auffassung der Bundesregierung den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 und 7. Juli 1975?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 31. Juli 1973 und vom 7. Juli 1975 keine Aussage zur Darstellung der Grenzen von 1937 getroffen. Die Bundesregierung hält daher an ihrer Auffassung fest, daß die Darstellung dieser Grenzen in Landkarten davon abhängt, welche Gegebenheiten in der jeweiligen Karte nach ihrer Zweckbestimmung dargestellt werden sollen. Danach sollen die alten Reichsgrenzen dann in den Karten eingezeichnet werden, wenn deren rechtlicher oder historischer Gehalt diese Darstellung erforderlich macht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hupka.
Welcher Karte, Herr Staatssekretär, würden Sie dann den Namen Deutschlandkarte geben?
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11733
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hupka, die Bundesregierung ist nicht der Herausgeber von Karten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Frage, welche Darstellung Deutschlands nach Auffassung der Bundesregierung gewählt werden sollte, habe ich in der Ausgangsfrage beantwortet.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie kann man dem Bürger deutlich machen, daß es sich um eine rechtlich-historische Deutschlandkarte handelt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hupka, ich glaube nicht, daß das eine Frage ist, die sich an die Bundesregierung richtet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger .
Herr Staatssekretär, würden Sie mir widersprechen, wenn ich die Auffassung zum Ausdruck bringe, daß es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die deutsche Frage im Innern offenzuhalten, zu den Aufgaben der Bundesregierung gehört, dafür zu sorgen, daß vor allem in Karten, die in amtlichen Druckwerken zu finden sind, die von der Bundesregierung herausgegeben werden, eine Darstellung der Grenzen Deutschlands enthalten ist, die den beiden von Ihnen genannten Urteilen entspricht?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, ich betrachte die Zeichnung von Karten nicht als ein wesentliches Mittel der Deutschlandpolitik.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Voss.
Herr Staatssekretär, sehen Sie die Karten, die vom Bundespresseamt und vom Bundesverkehrsministerium ständig herausgegeben werden, als amtliche Karten der Bundesrepublik Deutschland an, und wie bewerten Sie es, wenn in diesen Karten das nicht beachtet wird, wonach der Kollege Hupka gefragt hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Voss, ich würde es — um mit dem zweiten Teil Ihrer Frage anzufangen — nicht beanstanden. Und zum ersten Teil möchte ich sagen: Es sind von amtlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland herausgegebene Karten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.
Herr Staatssekretär, sieht es die Bundesregierung nicht doch für geboten an, das zu beantworten, nachdem im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Juli 1973 ausdrücklich
ausgeführt ist, daß die Zonengrenze, also die Grenze zwischen dem freien Teil Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, so zu betrachten ist wie die Grenze zwischen zwei deutschen Bundesländern?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Graf Huyn, wir haben die entsprechenden Fragen hier in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in großer Zahl gehabt und in großer Zahl beantwortet. Ich kann dieser großen Zahl von Beantwortungen keine neue hinzufügen. Für die Bundesregierung ergibt sich aus den angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts keine Aussage zur Darstellung der Grenzen von 1937 in Karten.
Keine weiteren Zusatzfragen.Ich rufe die Fragen 17 und 18 des Herrn Abgeordneten Löffler auf. — Der Fragesteller ist nicht im Raum. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Dann rufe ich die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:Hat Staatssekretär Dr. Hartkopf in einem Vortrag vor der Technischen Universität in Berlin am 21. März 1979 die Auffassung geäußert, daß der Vorschlag des Bundesrats, die Vermutung der Unschädlichkeit gewisser Immissionswerte bei der Änderung des Bundes-Immissionschutzgesetzes auf das ganze Bundesgebiet anzuwenden, zu einem „ökologischen Morgenthauplan" führe, der die „Luftbelastung des Ruhrgebiets zum Maßstab für die gesamte Bundesrepublik" mache und „schlicht verfassungswidrig" sei, und falls ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung, und hält sie Maßnahmen, die außerhalb von Ballungsgebieten zu Luftbelastungen führen, grundsätzlich für rechtlich undurchführbar?Bitte schön, Herr Staatssekretär.von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung teilt die von Herrn Staatssekretär Dr. Hartkopf vertretene Auffassung, daß die Vorschläge des Bundesrats zu der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung Luft in allen wesentlichen Punktete aus umweltpolitischen Gründen nicht akzeptabel und in ihrem Kerngehalt nicht verfassungskonform sind. Die Vorschläge des Bundesrats laufen in der Tat darauf hinaus, daß die Anlagenbetreiber in bisher wenig belasteten Gebieten Luftverschmutzung in einem Maße verursachen dürfen, daß empfindliche Tiere und Pflanzen geschädigt und damit die natürlichen Lebensgrundlagen unseres Landes zerstört werden. Nach seinen Vorschlägen sollen Genehmigungen für den Betrieb von Anlagen erteilt werden, bei deren Inanspruchnahme enteignende Wirkungen für Land- und Forstwirtschaft eintreten können. Ein solches Gesetz wäre ohne entsprechende Entschädigungsregelung, die der Bundesrat nicht vorsieht, nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungswidrig.Eine verfassungskonforme Lösung, die auch in bisher wenig belasteten Gebieten wirtschaftliche Entwicklungen ermöglicht, enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Zu den Vorschlägen des Bundesrats im einzelnen hat die Bundesregierung am 4. April 1979 Stellung genommen. Die Drucksache geht dem Deutschen Bundestag in diesen Tagen zu.
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11774 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Ist die Bundesregierung tatsächlich der Meinung, daß irgendwo in den Reinluftgebieten eine Industrialisierung bevorsteht, die zu einer Struktur- und Ballungsdichte ähnlich der des Ruhrgebiets führen könnte?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, bei der Konzeption unserer umweltpolitischen Gesetze, insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung Luft, die ja sehr grundlegende Fragen enthalten, sollte man langfristige Konzeptionen verfolgen. Dies erfordert nicht nur, sich den Fragen von heute zu stellen, sondern auch die grundsätzliche Aussage zu machen, unter welchen Bedingungen und nach welchen Konstellationen Genehmigungsverfahren in Luftreingebieten in Zukunft erfolgen sollen.
Dafür .sieht es die Bundesregierung als erforderlich an, daß das Ruhrgebiet eben nicht zum Verschmutzungsmaßstab gemacht wird, gerade um diese langfristige Orientierung zu ermöglichen, unabhängig von der Frage, die Sie aufgeworfen haben, welche Aktualität eine Übertragung der tatsächlichen Situation des Ruhrgebiets auf andere Gebiete der Bundesrepublik Deutschland heute hätte. Das sind aus meiner Sicht zwei unterschiedliche Fragen.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs.
Da die Bundesregierung umweltbelastende Einzelmaßnahmen in Reinluftgebieten ja nicht ausschließt: Ist es die Absicht des Regierungsentwurfs, die Verantwortung für solche Umweltbelastungen ganz den Ländern zu überlassen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, es geht nicht darum, jemandem die Verantwortung zu überlassen oder zuzuschieben. Manchmal wird uns der Vorwurf gemacht, wir würden es auf andere abschieben. Uns geht es vielmehr darum, daß dann, wenn in wenig belasteten Gebieten Genehmigungen erfolgen sollen mit umweltrelevanten Auswirkungen, die Entscheidung darüber, die jeweils immer eine Güterabwägung voraussetzt, unter politischen Gesichtspunkten getroffen und politisch verantwortet wird, weil wir glauben, daß dies keine Entscheidung ist, die der Verwaltung überlassen werden sollte, sondern sie sollte von Politikern, die danach auch gefragt werden, denen der Bürger die Frage stellt, ob diese Maßnahme in der Abwägung unterschiedlicher Interessen richtig war, selbst getroffen werden.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 75 der Frau Abgeordneten von Bothmer auf:
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon genommen, daß in den USA kürzlich ein verstärktes Auftreten von Krebserkrankungen im Umfeld von Betriebsanlagen, in denen radioaktives Material hergestellt, verwertet oder vernichtet wird, wissenschaftlich nachgewiesen worden ist, und beabsichtigt sie, ähnliche Untersuchungen zu dieser Problematik in der Bundesrepublik durchzuführen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Frage bezieht sich offenbar auf die Arbeit von Mancuso und anderen, die 1977 in der Zeitschrift „Health Physics" erschienen ist und zu der die Bundesregierung in der Fragestunde am 25./26. Januar 1978 auf eine Frage des Kollegen Wüster und in der Fragestunde am 10./11. Mai vergangenen Jahres auf eine Frage des Kollegen Dr. Steger schriftlich Stellung genommen hat.
Die genannte Arbeit basiert auf statistischen Auswertungen der Totenscheine von Arbeitern, die zwischen 1944 und 1972 in den kerntechnischen Anlagen in Hanford, USA, beschäftigt waren. Die angewandten statistischen Verfahren sind immer noch wissenschaftlich strittig, und die Autoren selbst erwähnen in einer Antwort auf wissenschaftliche Angriffe gegen ihre Arbeit — veröffentlicht im Januar 1979 in „Health Physics" —, daß sie nicht behauptet hätten, Krebs sei eine wesentliche Gefahr in der Nuklearindustrie oder sogar die Sterberate an Krebs sei bei Arbeitern in Hanford nachweisbar erhöht. Entsprechende Behauptungen sind damit gegenstandslos. Über die statistische Methodik geht die wissenschaftliche Diskussion weiter.
Wie ich bereits in meiner Antwort auf die mündliche Frage des Kollegen Gansel in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. November 1978 dargelegt habe, werden ständig Untersuchungen und Forschungsarbeiten z. B. von den Landesämtern für Umweltschutz und Arbeitsschutz über generelle Probleme des Zusammenhangs zwischen der möglichen Auswirkung von Strahlen, aber auch anderen Umwelteinflüssen im beruflichen Arbeitsbereich durchgeführt. Darüber hinaus überprüft eine Arbeitsgruppe des Ausschusses „Medizin und Strahlenschutz" bei der Strahlenschutzkommission die Möglichkeit, eine Studie über den möglichen Zusammenhang zwischen Erkrankungen und Strahlenexposition bei strahlenexponierten Personen in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Die Problematik einer solchen Studie liegt in der Tatsache begründet, daß die relativ geringe Anzahl beruflich und anderweitig strahlenexponierter Personen in der Bundesrepublik Deutschland für eine statistische gesicherte Aussage nicht ausreichen könnte. Dennoch könnte eine solche Studie den Sachverhalt unterstützen, daß eine Strahlenexposition unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte keine sichtbare Erhöhung irgendeiner Erkrankungsrate ergibt.
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau von Bothmer.
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, daß in der Umgebung von Asse von Ärzten dahin gehende Beobachtungen gemacht worden sind, daß Krebs dort häufiger auftritt, als das vor der Ablagerung der atomreichen Stoffe der Fall war?
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11775
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, mir sind die Meldungen, auf die Sie sich beziehen, nicht bekannt. Ich kann nur generell sagen, daß der Bundesregierung Meldungen über den Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Krebserkrankungen und beispielsweise dem Vorhandensein einer kerntechnischen Anlage nicht vorliegen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 89 des Herrn Abgeordneten Reichold auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, den auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes von 1975 gestrichenen Fahrkostenzuschuß für Beschäftigte im Bereich der Deutschen Bundespost wiedereinzuführen, sofern die vereinbarte Besitzstandswahrung zwischenzeitlich durch Lohnerhöhungen aufgezehrt wurde und vor allem Briefträgern und Schichtdienstbeschäftigten ein finanzieller Nachteil von 50 DM bis 150 DM entstanden ist?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat bereits in ihren Antworten auf die schriftlichen Fragen der Kollegen Dr. Riedl und Dr. Kunz im Februar bzw. März dieses Jahres dargelegt, aus welchen Gründen ab 1. Januar 1976 Fahrtkostenzuschüsse fortgefallen sind. Sie hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die Fahrtkostenzuschußregelung seinerzeit getroffen worden ist, um im Hinblick auf den Mangel an Dienstkräften einen finanziellen Anreiz zu schaffen, Arbeitskräfte zu gewinnen. Diese Voraussetzung ist zwischenzeitlich entfallen.
Der Wegfall der Fahrtkostenzuschüsse gilt ausnahmslos für alle Bediensteten des Bundes, nicht nur für einzelne Bereiche wie z. B. die Deutsche Bundespost. Die Höhe der Fahrtkostenzuschüsse war im übrigen von der Entfernung zwischen Dienstort und Wohnort abhängig. Weite Fahrstrecken, die zu relativ hohen Fahrtkostenzuschüssen führten, wurden deshalb nur von einem verhältnismäßig kleinen Personenkreis in Kauf genommen.
Zur Klarstellung sei bemerkt, daß soziale Härten auf Grund einer Besitzstandsregelung vermieden wurden und daß rechnerische Nachteile das Ergebnis einer Aufzehrung seit 1. Januar 1976 darstellen. Der Bedienstete kann wie jeder andere Berufstätige jedoch die von ihm selbst aufzubringenden Fahrtkosten im Rahmen der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als Werbungskosten geltend machen. Der Wegfall des Fahrtkostenzuschusses wird durch die steuerliche Ersparnis daher teilweise ausgeglichen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, sollte man nicht gerade den Personenkreis, der im Jahre 1970 im oberpfälzischen und fränkischen Bereich mit der Zusicherung des Fahrtkostenzuschusses angeworben wurde, durch eine Ausnahmeregelung nun wieder etwas besserstellen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich wüßte nicht, warum eine solche Ausnahme für eine spezielle Region erfolgen sollte, nachdem der Grund für die Gewährung der Fahrtkostenzuschüsse, wie ich dargestellt habe, insgesamt entfallen ist. Es gibt keinen Raum für eine unterschiedliche Behandlung in unterschiedlichen Regionen.
Eine zweite Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß z. B. im Bereich des BMVg eine Zeitlang ein sogenannter Nörvenich-Erlaß bestanden hat, um eben solche Zusicherungen, die einmal gegeben warden sind, aufrechtzuerhalten, und könnte in den genannten Gebieten eine solche Regelung nicht auch im Postbereich angewandt werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mir ist dieser Erlaß aus dem Bereich eines anderen Ressorts im Augenblick nicht bekannt. Ich will der Fragestellung gern noch einmal nachgehen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Böhme steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:
Wieviel Steuervordrucke und Vordrudcmuster sind zur Zeit bundeseinheitlich oder werden in der Gestaltung von Bundesbehörden koordiniert, und bei welchen dieser Vordrucke ist die amtliche Gestaltung bundesrechtlich vorgeschrieben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Zur Zeit gibt es 227 Steuervordrucke und Vordruckmuster, die bundeseinheitlich sind oder in der Gestaltung von Bundesbehörden koordiniert werden. In dieser Zahl sind 111 Steuererklärungs- und Antragsvordrucke — mit den dazugehörigen Anlagen — enthalten. Bei diesen Vordrucken ist die amtliche Gestaltung bundeseinheitlich und bundesrechtlich vorgeschrieben.Im Bundesfinanzministerium werden große Anstrengungen zur Verbesserung der Vordrucke unternommen. So wird jetzt nach langwierigen Verhandlungen mit den Ländern für die Einkommensteuererklärung und den Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich einheitlich ein vierseitiger Vordruck — mit Anlagen — verwendet. Das Nebeneinander verschiedener Vordrucke ist damit beseitigt.Der Bundesfinanzminister hat sich im Juni 1978 in einem 'Schreiben an die Finanzminister und -senatoren der Länder dafür eingesetzt, daß alle Steuervordrucke für die Jahre ab 1979 vereinheitlicht werden soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen. Die Finanzministerkonferenz hat dar-
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Parl. Staatssekretär Dr. Böhmeaufhin die zuständigen Fachgremien beauftragt, die Vereinheitlichung zügig durchzuführen.Zur Zeit wird auch geprüft, ob die Erklärungsvordrucke für die Einkommensteuerveranlagung und den Lohnsteuer-Jahresausgleich weiter verbessert werden können. Schon in diesem Jahre ist den Erklärungsvordrucken eine völlig neu gestaltete ausführliche Anleitung beigefügt worden, die den Bürgern das Ausfüllen der Vordrucke wesentlich erleichtern soll.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Voss.
Herr Staatssekretär, vermögen Sie mir zu sagen, wie viele Vordrucke, die nicht bundeseinheitlich gestaltet sind, es im Länderbereich gibt?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Nein, diese Frage kann ich Ihnen jetzt aus dem Stand nicht beantworten.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sehen Sie, da sich auf diesem Gebiet sehr viel — um es einmal so zu sagen — Unrat befindet, die Steuervordrucke für den Bürger schwer überschaubar sind und deshalb unbedingt vereinfacht werden müßten, dennoch eine Möglichkeit, daß hier eine Vereinfachung im Rahmen der angestrebten Verwaltungsvereinfachung erfolgt?
Dr. Böhme, Parl Staatssekretär: Ich stimme Ihnen da völlig zu. Der Bundesfinanzminister hat — wie ich ausführte — Anstrengungen unternommen, um auf diesem Gebiet weiterzukommen.
Auch die Finanzministerkonferenz der Länder ist auf unseren Vorschlag mit der Frage befaßt worden und hat sich bemüht, in diesem Sinne weiterzukommen. Die Einzelheiten hatte ich Ihnen in der Antwort vorhin mitgeteilt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spies von Büllesheim.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, angesichts der Tatsache, daß die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung immer umfangreicher geworden sind, frage ich an, ob eine weitere „Verbesserung" auch darin bestehen könnte, daß die Vordrucke noch umfangreicher werden und damit für den Steuerpflichtigen noch schwieriger zu bearbeiten sein werden.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Nein, dies ist nicht beabsichtigt, Herr Kollege.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel.
Herr Staatssekretär, da es doch wohl auch darum gehen muß, diese Formulare für den Steuerzahler verständlicher zu machen, möchte ich Sie fragen, inwieweit bei der Neugestaltung dieser Formulare nicht nur Steuerfachleute aus den Behörden herangezogen werden, sondern Sie sich auch bemühen, Verbraucherinteressen oder Bürgerperspektiven bei einer solchen Neugestaltung zu berücksichtigen.
Dr. Böhme, Pari. Staatssekretär: Die Frage ist sehr berechtigt, Herr Kollege. Wir bemühen uns zur Zeit, mit entsprechenden Institutionen Vereinbarungen zu treffen und Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie man durch eine entsprechende Gestaltung der Vordrucke — auch durch farbliche Heraushebung bestimmter wichtiger Punkte in der Steuererklärung — die Übersicht verbessern könnte. Diese Arbeiten sind im Gange.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri auf:
Hat die Bundesregierung durch die zuständigen Länderfinanzverwaltungen inzwischen einen Überblick über die Ermittlungsverfahren wegen mißbräuchlicher Erschleichung der zwischen Dezember 1974 und Juni 1975 gewährten konjunkturpolitischen Investitionszulage erhalten bzw. sich um einen derartigen Bericht bemüht, und welche Schlußfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Herr Staatssekretär, bitte sehr.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat von den Ländern noch keine Berichte über Ermittlungsverfahren wegen ungerechtfertigter Inanspruchnahme von Investitionszulagen zur Konjunkturbelebung nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes erhalten. Soweit die Bundesregierung unterrichtet ist, sind die Ermittlungen noch nicht so weit fortgeschritten, daß Angaben mit hinreichendem Aussagewert gemacht werden können.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Spöri.
Herr Staatssekretär, wird die Tatsache, daß — wie mir der baden-württembergische Finanzminister Gleichauf brieflich mitgeteilt hat — in Baden-Württemberg 2 100 Betrugsfälle im Zusammenhang mit dieser konjunkturpolitischen Investitionszulage aufgetreten sind, für die Bundesregierung Anlaß sein, noch einmal bei den Bundesländern zügig nachzufragen, ob solche Daten nicht doch vorliegen?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Information, die Sie hier geben, werde ich sehr gern auch aus eigenem Interesse nachgehen; ich werde Ihnen auf Wunsch wieder berichten.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Voss.
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11777
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir zuzugeben, daß die Schwierigkeiten, die sich auf diesem Gebiet ergeben haben, nicht unwesentlich darauf beruhen, daß sich Investitionssteuer und Investitionszulage zuweilen sehr stark überschnitten?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dem kann ich nicht zustimmen, weil die Subvention auf Grund des Investitionszulagengesetzes ganz bestimmt und befristet gewährt worden ist, so daß hier eine eventuelle Überschneidung kein Anlaß zu unberechtigten Inanspruchnahmen gab. Dies will ich hier ausdrücklich feststellen.
Keine weitere Frage.
Frage 22 der Frau Abgeordneten Dr. Hartenstein wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 23 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz auf:
Wie hoch waren die geschätzten Steuerausfälle durch die gesetzeswidrige Verwendung von Heizöl für Dieselmotoren in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch sind die Kosten für das Färben des Heizöls jährlich?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hatte in der Begründung des Gesetzentwurfes zur Einführung der Heizölkennzeichnung den jährlichen Ausfall an Mineralölsteuer durch den Mißbrauch von Heizöl als Treibstoff auf 200 bis 300 Millionen DM geschätzt. Die mit dem Beginn der Kennzeichnung eingetretene Zunahme der Einnahmen aus der Versteuerung von Dieselkraftstoff läßt erkennen, daß diese Schätzung um gut 50 bis 100 Millionen DM zu niedrig war. Zum gleichen Schluß führt die Beobachtung, daß die Zuwachsraten beim Verbrauch von Dieselkraftstoff die bis dahin immer erheblich höheren Zuwachsraten des Vergaserkraftstoffes nach Einführung der Kennzeichnung überstiegen haben.
Die erwarteten Kosten der Heizölkennzeichnung waren in der Begründung des Gesetzes mit 0,1 Pfennig je Liter Heizöl angegeben worden; das sind etwa 1,20 DM je Tonne. Dieser Betrag wird offensichtlich jedoch nicht erreicht, denn zur Zeit wird die Kennzeichnung im Schnitt nur mit 0,50 DM je Tonne kalkuliert. Danach können die Gesamtkosten für die* 1978 versteuerte Heizölmenge von ca. 50 Millionen t mit 25 Millionen DM angesetzt werden.
Diese Kosten belasten jedoch nicht den Mineralölhandel, sondern werden auf den Verbraucher abgewälzt. Nur etwa 2 % der im Heizölhandel tätigen Betriebe kennzeichnen Heizöl selbst. Die Mehrzahl der Händler ist durch die Einführung der Heizölkennzeichnung sogar in den Genuß wesentlicher Verfahrenserleichterungen gekommen, weil die bis dahin für den Verkehr mit Heizöl benötigten über 11 Millionen Erlaubnisscheine und die durch sie verursachten zusätzlichen Buchführungspflichten entfallen sind.
Keine Zusatzfragen? — Danke sehr.
Ich rufe Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Müller auf:
Worauf ist der Umstand, daß die Zahl der Streichhölzer in den Schachteln des Zündwarenmonopols um 20 v. H. verringert wurde, zurückzuführen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die gängigsten Zündholzsorten — das sind „Haushaltsware" und „Welthölzer" — enthielten vor dem Zweiten Weltkrieg 60 Hölzer je Schachtel.
Der Schachtelinhalt von „Haushaltsware" ist 1949 auf 50 Stück und der von „Welthölzer" 1950 auf 40 Stück vermindert worden. Die Füllmengen sind dadurch bei „Haushaltsware" um 16 2/3 % und bei „Welthölzer" um 33 1/3 % gesunken. Das geschah im Interesse der Hersteller und Einzelhändler. Den Herstellern ging es darum, gestiegene Kosten auszugleichen. Die Einzelhändler wünschten den Schachtelpreis von 10 Pf zu erhalten, um den Verkauf nicht zu erschweren.
Daran hat sich bis heute nichts geändert. Auch ,,Welthölzer"-Schachteln, die eine Werbung oder Information tragen — bei „Haushaltsware" ist das gar nicht zulässig —, enthalten die geforderte Stückzahl. Unterschreitungen der Nennfüllmenge, die abfülltechnisch nicht ganz vermeidbar sind, dürfen nach der Fertigpackungsverordnung höchstens 10 °/o betragen.
Herr Dr. Müller, bitte sehr.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, es besteht also kein Zusammenhang damit, daß neuerdings die „Haushaltsware", die verkauft wird, auch mit Regierungspropaganda bedruckt ist?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, die Frage ist sehr weit hergeholt, und ein Zusammenhang besteht nicht.
Ihre zweite Frage, Herr Kollege Dr. Müller.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, würden Sie es mit der föderalistischen Grundordnung unserer Bundesrepublik für vereinbar halten, wenn auch die Landesregierungen eventuell Werbung auf den Streichholzschachteln des Zündholzmonopols betreiben könnten?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich gebe hier Auskünfte für die Bundesregierung. Ich bitte, mich auf diesen Teil meiner Auskunftspflicht beschränken zu dürfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spies von Büllesheim.
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11778 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, würden Sie es angesichts der stark wechselnden Zahl von Zündhölzern in einer Schachtel für angebracht halten, eine Aufschrift auf die jeweilige Schachtel mit der Zahl der darin enthaltenen Hölzer zu geben, damit der einzelne nicht immer zählen muß?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Eine sehr sinnreiche Anregung, Herr Kollege.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, wäre es möglich, daß nicht nur Regierungspropaganda auf die Zündholzschachteln kommt, sondern daß man auch Darlegungen der Opposition verwenden könnte?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, auf Welthölzerschachteln kann jegliche Form von Werbung oder sonstiger Informationen gedruckt werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Linde.
Herr Staatssekretär, begreift die Bundesregierung die wechselnde Zahl von Zündhölzern in den Schachteln nicht als Beeinträchtigung der Lebensqualität, weil man nicht mehr sicher sein kann, mit einer genügenden Anzahl von Personen mit Streichhölzern knobeln zu können?
Ich glaube, die Frage ist kaum zu beantworten. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.
Ich rufe Frage 102 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Neubewertung des Grundbesitzes, und in welcher Zeit beabsichtigt sie, diese zu realisieren?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Vorbereitungsarbeiten für eine Neubewertung des Grundbesitzes, die zusammen mit den Ländern durchgeführt werden, sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf die umfangreichen Arbeiten für eine Neubewertung der Grundstücke kann ein genauer Zeitpunkt für eine Neubewertung zur Zeit nicht angegeben werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Welche Zielsetzung hat die neue Bewertung von Grundstücken, und welche Kriterien soll sie beinhalten?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die jetzige Bewertung wird nach zwei Verfahren durchgeführt, dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren. Es geht im Moment darum, die
beiden Verfahren auf ihre Wertigkeit zu überprüfen und zu fragen, ob man nicht ein einheitliches Verfahren finden kann, das zu möglichst zeitnahen Werten kommt. Das ist das Ziel einer Neubewertung.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Hat sich nach Ihren Darlegungen das sogenannte Ertragswertverfahren nicht bewährt?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, so weit würde ich nicht gehen. Dies ist Teil der Prüfungen, die zur Zeit angestellt werden. Sie wissen, daß dazu eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern eingesetzt worden ist, die sich mit diesen Arbeiten befaßt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner steht zur Beantwortung zur Verfügung.
In welcher Form gedenkt die Bundesregierung, die die Wirtschaftlichkeit von Firmen beeinträchtigende Überforderung durch die öffentliche Verwaltung zu entschädigen, bzw. was gedenkt sie gegen diese wachsende Belastung zu unternehmen, wie sie z. B. im Beschluß des Kartellamts der 6. Beschlußabteilung zum Ausdruck kommt, wonach ohne Vergütung des Zeitaufwands, der mit diesem Beschluß für die betroffenen Firmen verbunden ist, eine Unzahl von Fragen gestellt werden, deren Beantwortung die Führungskräfte der Betriebe tagelang in Anspruch nimmt?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, die Bundesregierung ist sich der Belastungen durchaus bewußt, die Anfragen der öffentlichen Verwaltung für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unter Umständen verursachen können. Sie ist deshalb darum bemüht, den damit verbundenen Aufwand möglichst gering zu halten.In diesem Sinne hat auch das Bundeskartellamt die Fragen, die es im Zusammenhang mit den von Ihnen mittelbar angesprochenen Fusionskontrollverfahren EDEKA/HORTEN an Unternehmen des Lebensmittelhandels gerichtet hat, auf das nach seiner Auffassung Notwendigste beschränkt. Das Amt hat sich dabei an seine gesetzlich festgelegten. Befugnisse zur Einholung von Auskünften gehalten und nur Informationen erfragt, die für die Entscheidung im 'konkreten Fall unbedingt erforderlich waren. Auskünfte für eine Branchenstrukturuntersuchung ohne Bezug zum Einzelfall sind nicht verlangt worden.Gleichwohl war, gemessen an Inhalt und Adressatenkreis, ein Auskunftsersuchen von einem gewissen Umfang erforderlich, weil das Bundeskartellamt für das Fusionskontrollverfahren ein umfassendes Marktstrukturbild erstellen mußte, für das Daten über die Marktbeteiligten erforderlich sind, die nur
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Parl. Staatssekretär Grünerbei den Unternehmen selbst vorhanden sind. Die besondere Struktur des Lebensmittelhandelsbereichs mit zahlreichen einzelnen Anbietern erforderte darüber hinaus Daten von relativ vielen Unternehmen, um ein repräsentatives Bild zu gewinnen. In der Mehrzahl der Fälle reichen Infusionskontrollverfahren, jedoch weniger umfangreiche Auskunftsersuchen aus, so daß in diesem Zusammenhang von einer wachsenden Belastung der Wirtschaft nach Auffassung der Bundesregierung nicht gesprochen werden kann. Die Grundsatzfrage einer Entschädigung stellt sich daher gerade in diesem Zusammenhang nicht.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kunz.
Herr Staatssekretär, da es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, möchte ich an die Bundesregierung die Frage richten, ob sie sich überhaupt Gedanken darüber macht, wie sich die zunehmenden Anforderungen an Statistiken und die Belastungen, die sich aus den neu geschaffenen Gesetzen ergeben, auch finanziell auf die Wirtschaft auswirken.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das tut die Bundesregierung. Sie wissen ja, daß gerade zur Einschränkung dieser Belastungen eigene Untersuchungen angestellt worden sind und daß dieses Thema den Bundestag ständig beschäftigt.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie sprechen von Bemühungen bzw. Untersuchungen der Bundesregierung. Gibt es darüber schon Ergebnisse?
Grüner, Parl. 'Staatssekretär: Ja, es gibt Ergebnisse, die im Wirtschaftsausschuß des Bundestages vorgetragen worden sind. Dies sind Ergebnisse einer Arbeitsgruppe, die sich mit der Möglichkeit befaßt hat, auf statistische Erhebungen zu verzichten.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 26 und 27 des Herrn Abgeordneten Wolfram werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 28 und 29 des Herrn Abgeordneten Reuschenbach, die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Dr. Steger, die Fragen 31 und 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Häfele und die Frage 33 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz werden schriftlich beantwortet, da die Abgeordneten nicht im Raum sind. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 34 des Herrn Abgeordneten Milz und 35 des Herrn Abgeordneten Spöri werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Dr. Linde auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhandlungen der Europäischen Gemeinschaft mit der Volksrepublik China über den Abschluß eines Textilabkommens, das für die Bundesrepublik Deutschland eine Aufstockung der Kontingente hei Baumwollgewebe von 900 t auf 7 250 t, bei Hemden von 400 000 auf 1,5 Millionen Stück und bei Pullovern von 420 000 auf 3 Millionen Stück vorsehen soll, und welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit von Arbeitsplätzen in der Textil-und Bekleidungsindustrie?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die EG, die Europäische Gemeinschaft, hat dem chinesischen Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen über ein besonderes Textilabkommen aus außenpolitischen und handelspolitischen Gründen entsprochen. Die von China gewünschten und zum Teil in Ihrer Frage erwähnten Mengen sind aber unrealistisch hoch. Die Bundesregierung wird bei den Verhandlungen die deutschen Interessen auch weiterhin nachdrücklich vertreten, und zwar auch im Hinblick auf die Sicherheit der Arbeitsplätze.
'Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.
Herr Staatssekretär, wie ist aus der Sicht der Bundesregierung die gegenwärtige arbeitsmarktpolitische Verfassung der Textilbranche in der Bundesrepublik, und ist aus dieser Sicht überhaupt eine so weitgehende zusätzliche Öffnung des Textilmarktes, wie sie hier diskutiert wird, für die bundesrepublikanische Arbeitsmarktsituation erträglich?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Lage auf dem Textil- und Bekleidungsmarkt, von den Produzenten her gesehen, ist durch das Welttextilabkommen im Sinne einer Stabilisierung beeinflußt worden. Ich habe in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Linde schon ausgeführt, daß die verständlichen Wünsche der Volksrepublik China hinsichtlich der Höhe von uns im Interesse der deutschen Arbeitsplätze nicht voll erfüllt werden können und die deutschen Interessen im Rahmen der Verhandlungen der Europäischen Gemeinschaft nachdrücklich vertreten werden.
Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Dr. Linde auf:
Hat das Welttextilabkommen nach Auffassung der Bundesregierung eine Stabilisierung des Textilmarkts bewirkt, und welche Folgen würde eine Sondervereinbarung mit der Volksrepublik China haben auch im Hinblick auf mögliche weitere Sonderwünsche nach höheren Exportquoten etwa aus Hongkong, Taiwan, Macao oder Singapur?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das Ende 1977 verlängerte Welttextilabkommen hat zur Stabilisierung dieses Marktes beigetragen. Das Ergebnis dürfte durch ein besonderes Textilabkommen im Rahmen des allgemeinen Handelsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik China nicht in Frage gestellt werden. Für Sonderwünsche nach höheren Exportquoten, etwa aus Hongkong, Taiwan, Macao oder Singapur, im Zusammenhang mit den Chinaverhandlungen sieht die Bundesregierung ebenso wie ihre EG-Partner keinen Anlaß.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Linde.
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11780 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979
Herr Staatssekretär, mit welchen höheren Importmengen ist generell zu rechnen, oder kann die Bundesregierung noch nicht sagen, wann die Verhandlungen zum Abschluß kommen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, das läßt sich im Augenblick noch nicht sagen. Es muß gleichzeitig darauf hingewiesen werden, daß wir, wenn es zu einem Abschluß der Europäischen Gemeinschaft mit China kommt, selbstverständlich auch auf eine entsprechende Lastenverteilung hinsichtlich der Einfuhren im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft Wert legen werden.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Arbeitgeber in der Textilbranche generell eine Erhöhung der Importquoten begrüßen oder dieser zugestimmt haben?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, das trifft nicht zu. Selbstverständlich sind sich die Arbeitgeber auch im Bereich der Textil- und Bekleidungsindustrie des internationalen Zusammenhangs einer auf internationale Arbeitsteilung gerichteten Weltwirtschaftsordnung bewußt. Sie haben deshalb Verständnis dafür, daß der Wunsch Chinas auf Verhandlungen über ein solches Kontingent mit guten Gründen nicht abgelehnt werden kann. Es liegt auch im Interesse der heimischen Textilindustrie, daß unsere Lage eine angemessene Berücksichtigung findet — nicht nur hinsichtlich der Arbeitsplätze —, was wir auch zugesichert haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Spöri.
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben ausgeführt, daß es keinen politischen Anlaß dafür gibt, zusätzliche Quoten seitens der zitierten Drittländer auf dem Textilmarkt zu fordern. Ist es in dem von Ihnen zitierten Welttextilabkommen auch juristisch abgesichert, daß ein juristischer Anspruch auf Quotenerhöhung nicht daraus abgeleitet werden kann, daß in einem solchen Fall zusätzliche Verhandlungen mit anderen Ländern stattgefunden haben?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das ist auch juristisch abgesichert.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Graf Huyn auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Firmen Material an pakistanische Stellen geliefert haben, das auch zur Konstruktion einer Gaszentrifugenanlage zur Urananreicherung, in der Material zur Kernwaffenproduktion erzeugt werden kann, verwendbar ist, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Export derartiger Güter zu kontrollieren?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht bedarf die Ausfuhr
von Materialien, die zur Konstruktion einer Gaszentrifugenanlage besonders geeignet sind, einer Genehmigung. Derartige Genehmigungen zur Ausfuhr nach Pakistan sind beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft weder beantragt noch erteilt worden. Die Bundesregierung hat auch keine Kenntnis davon, daß deutsche Unternehmen ohne Genehmigung Materialien nach Pakistan ausgeführt haben, die zur Konstruktion einer Gaszentrifuge verwendet werden können.
Ein besonderes Augenmerk hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf die Ausfuhr von Frequenzumformern gerichtet, die nicht besonders für Gaszentrifugenanlagen konstruiert sind und deshalb keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen. Es ist nicht auszuschließen, daß solche handelsüblichen Frequenzumformer, wie sie z. B. in der Zucker-und Spinnereiindustrie und zur Flughafenbefeuerung verwandt werden, für Zwecke der Urananreicherung — wenn auch erst nach schwierigeren und kostspieligeren Änderungen — herangezogen werden können. Um unkontrollierte Ausfuhren, die zu einem solchen Verwendungszweck führen, verhindern zu können, prüft die Bundesregierung gegenwärtig in Abstimmung mit westlichen Partnerländern, wie durch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung auch solche Frequenzumformer, die nicht besonders für die Verwendung in Anreicherungsanlagen konstruiert sind, aber zu diesem Zweck umgebaut werden könnten, unter die Ausfuhrgenehmigungspflicht gestellt werden können.
Bitte sehr, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die britische Regierung erst nach der Anfrage eines Kollegen im britischen Unterhaus in einem analogen Fall die Ausfuhrbestimmungen für geheimzuhaltendes Material verschärft hat, und ist die Bundesregierung bereit, auch entsprechend vorzugehen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das mögen Sie meiner Antwort entnehmen. Mir ist dieser konkrete Fall, den Sie ansprechen, nicht bekannt. Das heißt aber nicht, daß darüber keine Informationen vorliegen. Das ist eine Auskunft, die ich jetzt persönlich gebe.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit — außer den von Ihnen genannten Umformern —, auch andere Teile, die möglicherweise für solche Projekte benötigt werden und die nicht nur friedlicher, sondern möglicherweise auch militärischer Nutzung dienen können, unter eine verschärfte Ausfuhraufsicht zu stellen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Gansel.
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979 11781
Herr Staatssekretär, wie ist es möglich, daß über diesen Vorgang — nach meinen Informationen handelt es sich um die Lieferung eines Frequenzumformers unter dem Etikett „Textilfabrik in Pakistan", die zu außenpolitischen Debatten in England geführt hat — hier so wenig bekannt ist? Denn es ist ja eine hochbrisante Angelegenheit. Es geht ja immerhin um die Produktion von Atomwaffen in Pakistan.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, daß uns die Möglichkeit, einen solchen Frequenzumwandler entsprechend zu verwerten, bekannt ist. Darauf bezieht sich die Anfrage. Die Informationen darüber stammen u. a. aus England. Ich habe lediglich auf die ganz konkrete Frage des Kollegen Graf Huyn betreffend eine Anfrage im englischen Parlament geantwortet, daß diese Anfrage und ihre Hintergründe mir persönlich im Augenblick nicht bekannt sind. Aber das Thema hat zu Gesprächen zwischen den Vereinigten Staaten und uns geführt. Der hier in Frage stehende Lieferfall ist die Lieferung eines Frequenzumformers aus einem englischen Werk über eine deutsche Handelsfirma.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, würden Sie bei dieser Gelegenheit auch die Frage prüfen lassen, ob die Lieferung dieses Frequenzformers von Libyen finanziert worden sein könnte?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich halte es zwar für ziemlich unwahrscheinlich, daß man solche Ergebnisse dann wird vorlegen können, aber selbstverständlich gehen wir allen uns zugänglichen Informationen nach. Ich muß mit großem Nachdruck betonen, daß hier über Vermutungen gesprochen wird. Auch das, was die Verwendung dieses Frequenzumformers angeht, stützt sich auf Vermutungen, Befürchtungen und nicht auf konkrete, bewiesene Tatsachen.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein bundesdeutsches Unternehmen, das in der Bundesrepublik Deutschland Munition produziert, nach Südafrika Produktionsanlagen oder Pläne für Produktionsanlagen zur Herstellung von Munition zu exportieren beabsichtigt, und wie wird die Bundesregierung gegebenenfalls auf solche Absichten reagieren?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Sowohl Produktionsanlagen zur Herstellung von Munition als auch Fertigungsunterlagen hierfür unterliegen der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der. Außenwirtschaftsverordnung. Beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn, der zuständigen Genehmigungsbehörde, sind Absichten einer deutschen Firma auf Ausfuhr solcher Waren nach Südafrika nicht bekannt.
Die in Frage kommenden deutschen Unternehmen wissen, daß solche Ausfuhren auf Grund des Waffenembargos der Bundesrepublik Deutschland gegen die Republik Südafrika keine Aussicht auf Genehmigungserteilung haben. Sollte trotzdem ein Antrag dieser Art gestellt werden, würde das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft ihn ablehnen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel.
Herr Staatssekretär, könnten Sie meine Frage auch mit solcher Bestimmtheit beantworten, wenn das in Frage stehende Unternehmen das technologische Know-how für die Produktion von Munition nach Südafrika exportieren würde?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Dann wäre eine andere, noch zu prüfende Rechtslage gegeben.
Die zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie darum bitten, daß Sie vermehrte Aufmerksamkeit darauf lenken, daß es nicht etwa durch eine Lücke im deutschen Waffenexportrecht nicht verhindert werden kann, daß mit deutscher Hilfe in Südafrika Munition produziert werden wird?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir wenden dieser Frage große Aufmerksamkeit zu.
Die Fragen 40 des Abgeordneten Thüsing sowie 122 und 123 des Abgeordneten Dr. Hoffacker werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet; die Antworten werder als Anlagen abgedruckt. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Statssekretär Gallus zur Verfügung. Ich rufe Frage 41 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Hält es die Bundesregierung für eine Umgehung der Vermarktungsnormen und für eine Irreführung der Verbraucher, wenn beispielsweise auf Eierkleinpadrungen der Name einer deutschen Firma steht, die Eier jedoch in Holland abgepackt worden sind, bzw. glaubt die Bundesregierung in diesem Fall an eine Täuschung des Verbrauchers, der kaum wissen kann, daß lediglich anhand der Kennummern zu erkennen ist, aus welchem Land diese Eier kommen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Niegel, die Verordnung Nr. 2772/75 des Rates über Vermarktungsnormen für Eier schreibt zwingend vor, daß auf Kleinpackungen in deutlich sichtbarer und leicht lesbarer Schrift unter anderem der Name und die Anschrift des Betriebes, der die Eier verpackt oder die Verpackung veranlaßt hat, und die Kenn-Nummer der Packstelle, die die Eier verpackt hat, angegeben werden müssen.Aus diesen Angaben kann aber immer nur auf den Ort oder das Land, in dem die Eier tatsächlich verpackt worden. sind, oder darauf geschlossen werden, von wem das Verpacken veranlaßt worden ist. Hin-
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11782 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1979
Parl. Staatssekretär Gallusweise darauf, in welchem Mitgliedstaat der EG diese Hühnereier erzeugt worden sind, lassen sich aus diesen Angaben jedoch nicht herleiten. Deshalb kann hier nicht von einer Umgehung der Vermarktungsnormen für Hühnereier gesprochen werden.Auf die Herkunft der Eier im Rahmen der Kennzeichnung der Packungen hinzuweisen ist durch Art. 21 der genannten Verordnung verwehrt. Durch diesen Artikel ist der sonst im Lebensmittelrecht unübliche Grundsatz festgeschrieben, daß Verpakkungen nur mit den Angaben versehen werden dürfen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind. Angaben bezüglich der Herkunft der Eier wurden seinerzeit von der EG-Kommission bewußt ausgeschlossen.Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der beabsichtigten Änderung der Vermarktungsnormen dafür ausgesprochen, daß Art. 21 ersatzlos gestrichen wird.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, wenn sich die Bundesregierung schon dafür ausgesprochen hat: Was betreibt sie, damit das im Sinne der Aufklärung unseres Verbrauchers auch tatsächlich geändert wird?
Gallus, Parl. Staatssekretär, Herr Kollege, die Bundesregierung kann sich hier nur an die vorgegebenen Rechtsnormen der EWG halten. Sie haben meinen Ausführungen entnommen, daß die Bundesregierung bei der EG die ersatzlose Streichung dieses Art. 21 betreibt.
Hinzu kommt, daß es dann, wenn in anderen Mitgliedstaaten erzeugte Eier als deutsche Eier angeboten werden, z. B. unter Firmenbezeichnungen, die auf eine deutsche Herkunft schließen lassen, im konkreten Fall nach allgemeinem Lebensmittelrecht eine Angelegenheit der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stellen ist, zu entscheiden, ob eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt. Dem BMJFG ist dieser Tatbestand bekannt.
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte sehr.
Herr Staatssekretär, besteht in diesem Zusammenhang auch die Gefahr, daß solche importierten Eier, die mit Kennzeichnungen deutscher Vertriebsfirmen versehen sind, dann auch das Markenzeichen „Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch" tragen können?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Zu dieser Frage habe ich bereits in der Fragestunde vom 15. November 1978 Stellung genommen. Irrtümer sind nie ausgeschlossen, Herr Kollege. Das muß von den zuständigen Überwachungsstellen geprüft werden.
Die Fragen 42 und 43 des Abgeordneten Schedl werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. — Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Die Fragen 44 des Abgeordneten Kühbacher sowie 45 und 46 des Abgeordneten Dr. Diederich werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Sieler auf:
Befürchtet die Bundesregierung, daß die Empfehlung der „Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen" über Veränderungen in der Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen zu erheblichen Kostenfolgen führt, die mit einer Zunahme von mindestens 8,5 v. H. im nächsten Jahr anzusetzen ist?
Wenn es gestattet ist, würde ich die Fragen 47 und 48 gern zusammen beantworten.
Ich rufe daher jetzt auch die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Sieler auf:Sieht die Bundesregierung ihre Grundsätze- und die im Kostendämpfungsgesetz festgelegten Ziele, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen in Grenzen zu halten, gefährdet, und welche Gestaltungsräume der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Sozialversicherung und der Anbieter von Leistungen im Gesundheitswesen sollten und könnten zur Eingrenzung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen noch genutzt werden?Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Sieler, die Empfehlungen der Konzertierten Aktion vom 22. März 1979 sehen vor, daß bei der Erhöhung der Gesamtvergütungen für Ärzte und Zahnärzte der erwartete Anstieg der durchschnittlichen Grundlohnsumme je Versicherten berücksichtigt wird. Der Anstieg der Grundlohnsumme ist im Vorbereitenden Ausschuß der Konzertierten Aktion für 1979/80 auf rund 5,5 bis 6 °/o prognostiziert worden. Die Empfehlungen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen geben somit keinen Anlaß zu der Erwartung, daß die Gesamtvergütungen für Ärzte bzw. Zahnärzte in dem von Ihnen genannten Ausmaß ansteigen werden.Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesregierung sieht ihr Ziel, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen in Grenzen zu halten, durch die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen bestätigt. Alle Mitglieder der Konzertierten Aktion waren sich in der Erwartung einig, daß die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin stabil bleiben. Sie haben dies in den Empfehlungen ausdrücklich zum Ausdruck gebracht und damit die Ziele der Bundesregierung unterstützt.Die Empfehlung der Konzertierten Aktion und die ihnen zugrunde liegenden Vereinbarungen der Beteiligten räumen allerdings der Selbstverwaltung ein großes Maß an Handlungsspielraum und damit auch an Verantwortung für die Erreichung des Zieles der Beitragssatzstabilität ein. Insbesondere haben die Empfehlungen es zu einem guten Teil der Selbstverwaltung überlassen, die Ausweitung der Menge der Leistungen im ärztlichen und zahnärztli-
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Parl. Staatssekretär Buschfortchen Bereich in eigener Verantwortung .und mit den ihr als zweckmäßig erscheinenden Mitteln so zu begrenzen, daß eine die Grundlohnentwicklung übersteigende Veränderung der Gesamtvergütungen nicht eintritt. Eine eindeutige Mengenbegrenzung fehlt insbesondere im Ersatzkassenbereich.Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Selbstverwaltung der Ärzte bzw. Zahnärzte und der Krankenkassen den ihr von der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen eingeräumten Handlungsspielraum in voller Verantwortung gegenüber dem Gesetz und den Empfehlungen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen nutzen und die Erhöhung der Gesamtvergütungen nach Maßgabe der Grundlohnentwicklung begrenzen wird.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sieler? — Keine Zusatzfragen.
Die Fragen 49 und 50 sind zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Müller auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die zur Zeit noch geltenden Beschäftigungsverbote für Frauen aus Gründen der Gleichberechtigung von Mann und Frau aufgehoben oder mindestens gelockert werden müßten?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl, Staatssekretär: Wenn es gestattet ist, würde ich auch diese beiden Fragen gern zusammenhängend beantworten.
Ich rufe daher jetzt die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Müller auf:
Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Vorschriften des § 19 Abs. 1 der Arbeitszeitordnung, wonach Arbeiterinnen nicht in der Nachtzeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und an den Tagen vor Sonn- und Feiertagen nicht nach 17 Uhr beschäftigt werden dürfen, für nicht mehr zumutbar oder aus gesundheitspolitischen Gründen nach wie vor für berechtigt?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Müller, die Bundesregierung überprüft zur Zeit die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitordnung. Sie soll an die heutigen Verhältnisse angepaßt werden. Dazu gehört auch der Frauenarbeitsschutz mit den von Ihnen genannten Beschäftigungsverboten und der Vorschrift über die Nachtruhe und den Frühschluß vor Sonn- und Feiertagen im Dritten Abschnitt der Arbeitszeitordnung. So erscheint es z. B. auf Grund der technischen Entwicklung im Baugewerbe heute nicht mehr notwendig, die Beschäftigung von Frauen auf Bauten aus Gründen des Arbeitsschutzes generell zu verbieten. Bei der Regelung der Nachtruhe stellt sich die Situation aber anders dar. Nachtarbeit bringt bekanntlich Gefahren für die Gesundheit mit sich. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen auf Beeinträchtigungen durch Nachtarbeit immer eindringlicher hin. Hier erscheint es nicht sinnvoll, den bestehenden Schutz für Arbeiterinnen abzubauen.
Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Müller.
Herr Staatssekretär, können Sie nähere Angaben machen, welcher Art die jetzt noch geltenden Beschäftigungsverbote sind bzw. welcher Anteil der gesamten berufstätigen Frauen darunterfällt?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann über die gewerblichen Arbeitnehmer im Moment keine zahlenmäßigen Angaben machen. Ich kann aber sagen, daß vor allem im Gesamtbereich des Bauhauptgewerbes und des Bergbaus zur Zeit noch ein Beschäftigungsverbot besteht und daß insbesondere der Gesamtbereich der gewerblichen Nachtarbeit für Frauen mit einem Beschäftigungsverbot belegt ist. Ich gehe davon aus, daß die Beschäftigungsverbote in den einzelnen Branchen weitgehend aufgehoben werden können. Das werden wir sicher noch eingehend zu erörtern haben.
Allerdings sehe ich keine Möglichkeit, das Nachtarbeitsverbot für Frauen generell aufzuheben. Denn wenn Nachtarbeit gesundheitsgefährdend ist, darf die Zielrichtung nicht sein, Nachtarbeit für weitere Personenkreise zuzulassen, sondern müßte unser Ziel eigentlich sein, Nachtarbeit für weitere Personen zu verbieten.
Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.
Es trifft also zu, daß das Nachtarbeitsverbot nicht generell für Frauen gilt, sondern nur für Arbeiterinnen, und außerdem auch nicht für solche Frauen, die hauptsächlich in den Dienstgewerben — ich könnte die Paragraphen hier alle aufzählen — arbeiten, und das Verbot, wie Sie richtig sagen, immerhin mit eventuellen gesundheitsschädlichen Einwirkungen begründet wird. Stimmt das?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, das stimmt. Wenn ich richtig informiert bin, ist die grobe Abgrenzung: gewerbliche Arbeitnehmerinnen und übrige. Der gesamte Bereich z. B. der kaufmännischen und technischen Angestellten ist also nicht erfaßt. Ich bin auch der Überzeugung, daß wir die Einbeziehung dieses ganzen Bereiches nicht erreichen werden; denn man kann ja auf die Hilfe der Krankenschwester während der Nachtzeit — um nur ein Beispiel zu nennen —, nicht verzichten. Bei der arbeitsmedizinischen Beurteilung dieser Fragen müssen wir jedoch, glaube ich, vorsichtig sein. Ich denke, wir sollten hier insbesondere den medizinischen Sachverstand noch einmal zu Rate ziehen.
Bitte, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wann kann man damit rechnen, daß eine Bereinigung stattfindet bzw. daß die AZO durch modernere, an den heutigen Verhältnissen orientierte Schutzvorschriften abgelöst wird?Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Problematik der AZO könnte nach den Vorstellun-
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Parl. Staatssekretär Buschfortgen der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode weiter erörtert werden. Zur Zeit finden Abstimmungsgespräche der Ressorts statt. Ich kann Ihnen aber heute nicht sagen, mit welcher zeitlichen Vorstellung diese ischwierigen Fragen abschließend behandelt werden können. Wir möchten dem Deutschen Bundestag jedenfalls so schnell wie möglich ein Arbeitszeitgesetz vorlegen. Ich kann Ihnen aber nicht zusagen, daß das noch in dieser Legislaturperiode möglich sein wird.
Eine letzte Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, wenn Sie sich schon damit befassen: Ist damit zu rechnen, daß alles gesetzlich neugeregelt wird, was bisher in der AZO geregelt ist, oder nur der Teil, der nicht irgendwie tarifvertraglich geregelt werden kann?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, auch diese Frage ist sehr schwierig zu beantworten. Zunächst einmal muß entschieden werden, ob mit einer zukünftigen Arbeitszeitgesetzgebung den Tarifvertragsparteien ein stärkerer Spielraum einzuräumen eist oder ob die Probleme, die sich seit 1938 entwickelt haben, entsprechend der bisherigen Rechtslage gesetzlich zu regeln sind? Ich kann in dieser Frage heute noch keine eindeutige Tendenz angeben. Persönlich allerdings würde ich gern zum Ausdruck bringen, daß ich den Tarifvertragsparteien ganz gern einen breiten Spielraum geben würde. Auch sähe ich es ganz gern, wenn die Betriebsräte in einem beachtlichen Umfang einbezogen werden könnten. Aber wie gesagt, diese Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe, daß das in den nächsten Monaten der Fall sein wird. Aber bitte, verlangen Sie von mir heute noch keine zeitliche Festlegung.
Danke schön.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Hasinger auf:
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß Versorgungsämter und Verwaltungsgerichte bei der Berechnung der „häuslichen Ersparnis" bei Erholungsaufenthalten von Kriegerwitwen nach § 27 a des Bundesversorgungsgesetzes Erwägungen über die Kosten des täglichen Nachmittagskaffees mit einem Stück Kuchen, des Friseurbesuchs, der Kurtaxe und des Verbrauchs von Seife anstellen, und wie gedenkt sie einem derartigen Bürokratismus Einhalt zu gebieten?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hasinger, auf Grund neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Waren die Träger der Kriegsopferfürsorge in der Vergangenheit gehalten, bei der Bewilligung von Leistungen der Erholungsfürsorge nach § 27 a Abs. 2 BVG a. F. zur Ermittlung des sogenannten erholungsbedingten Sonderbedarfs des Erholungsuchenden Erwägungen in der von Ihnen aufgezeigten Richtung anzustellen. Zwischenzeitlich wurde dieser Rechtszustand im Zusammenhang mit der zum 1. Januar 1979 in Kraft getretenen Neuordnung des Rechts der Kriegsopferfürsorge durch das 10. Anpassungsgesetz-KOV vom 10. August 1978 und die dazu ergangene Verordnung zur Kriegsopferfürsorge vom 16. Januar 1979 bereinigt.
Mit dem 10. Anpassungsgesetz-KOV wurde bei der Neuregelung der Erholungshilfe in § 27 b Abs. 3 Satz 2 BVG die rechtliche Möglichkeit geschaffen, den erholungsbedingten Sonderbedarf durch pauschale Beträge abzugelten.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hasinger.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, würden Sie ,auf Grund dieser neuen Rechtslage ausschließen, daß in Zukunft die Versorgungsämter oder auch die Gerichte Einzelerwägungen über die sogenannte häusliche Ersparnis anstellen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hasinger, ich glaube, 'auf Grund der jetzt bestehenden Rechtslage gibt es keinen größeren Spielraum mehr, da prozentual festgelegt worden ist, in welchem Ausmaß jeweils pauschalierte Anrechnungen stattzufinden haben.
Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, würde es die Bundesregierung nicht überhaupt für sinnvoll halten, von dieser kleinlichen Anrechnung der häuslichen Ersparnis bei Kriegerwitwen — ab nun im Einzelfall ausgerechnet oder nach Pauschalsätzen festgestellt — abzusehen, weil es sich hier immerhin um Familienangehörige handelt, die ein ganz erhebliches Sonderopfer gebracht haben?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hasinger, diese Regelung ist gerade im Bundestag einvernehmlich verabschiedet worden, und zwar im Zusammenhang mit dem 10. KOV. Ich sehe keinen Grund, schon nach so kurzer Zeit eine getroffene Regelung wiederaufzuheben.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.
Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Donnerstag, 26. April 1979, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.