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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/145 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Inhalt: Gedenkworte zum 130. Jahrestag der Verabschiedung der Frankfurter Reichsverfassung 11559 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schachtschabel und Dr. Gradl . . 11560 C Wahl des Abg. Müller (Nordenham) zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Enders zum stellvertretenden Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 11560 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11560 C Erweiterung der Tagesordnung 11561 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 11673 B Beratung des Antrags der- Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Hermann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen Unverjährbarkeit von Mord — Drucksache 8/2539 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurfs eines 18. Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2653 (neu) — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord — Drucksache 8/2616 — Dr. Gradl CDU/CSU 11561 D Dr. Emmerlich SPD 11565 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 11569 D Kleinert FDP 11575 C Schmidt, Bundeskanzler 11579 A Graf Stauffenberg CDU/CSU 11581 A Dr. Wendig FDP 11585 D Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 11590 B Waltemathe SPD 11593 B Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 11596 A Dr. Mikat CDU/CSU 11601 C Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 11607 C Dr. Vogel (München) SPD 11611 C Engelhard FDP 11617 A Dr. Weber (Köln) SPD 11619 C Wissmann CDU/CSU 11622 A Oostergetelo SPD 11624 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 11625 D Frau Matthäus-Maier FDP 11627 C Blumenfeld CDU/CSU 11631 A Hartmann CDU/CSU 11633 B Hansen SPD 11635 B Helmrich CDU/CSU 11638 A Dr. Schwencke (Nienburg) SPD 11639 C Dr. Schwarz- Schilling CDU/CSU 11642 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 11645 B Sieglerschmidt SPD 11647 A Josten CDU/CSU 11649 C Präsident Carstens 11575 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) — Drucksache 8/362 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2708 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2707 — Krey CDU/CSU 11651 A Bühling SPD 11652 C Dr. Klepsch CDU/CSU 11654 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 11656 D Luster CDU/CSU 11657 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — Drucksache 8/2453 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2697 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2696 — Hölscher FDP 11658 C, 11660 C Burger CDU/CSU 11658 D Kratz SPD 11659 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 11661 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" und dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" — Drucksachen 8/2353, 8/2374, 8/2628 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 11663 B Ueberhorst SPD 11664 D Dr.-Ing. Laermann FDP 11666 A Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Riesenhuber, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 III Einrichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 8/1241, 8/2629 (neu) — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 11667 B Stockleben SPD 11669 B Dr.-Ing. Laermann FDP 11670 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 17. November 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Steinenstadt und Ottmarsheim sowie über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Weil am Rhein und Hüningen — Drucksache 8/2437 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2686 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2642 — 11672 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr — Drucksache 8/2366 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2640 — 11673 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über den Luftverkehr — Drucksache 8/2436 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2669 — 11673 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 8/2646 — 11673 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit Drucksache 8/2645 — 11673 D Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2665 11673 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes Bad Vilbel an die Stadt Frankfurt — Drucksachen 8/2478, 8/2648 — 11674- A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksachen 8/2558, 8/2649 — 11674 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/79 — Zollkontingent für Walzdraht 1. Halbjahr 1979) — Drucksachen 8/2536, 8/2632 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anpassung der Kapazität für den gewerblichen Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/2357, 8/2641 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein — Drucksachen 8/2513 Nr. 3, 8/2670 — . . 11674 C Beratung des Berichts der Bundesregierung über Möglichkeiten zur Umstellung des 7 b EStG auf ein anderes Förderungssystem — Drucksache 8/2554 — 11674 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes über steudrliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude auf das geltende Grunderwerbsteuerrecht und über die Überlegungen, die zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind — Grunderwerbsteuerbericht — Drucksache 8/2555 — 11674 D Nächste Sitzung 11675 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11677* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 11559 145. Sitzung Bonn, den 29. März 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 144. Sitzung, Seite 11 405 A: In den Zeilen 10 bis 13 ist statt „ ... an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend —" zu lesen: ,,... an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — federführend —, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend —" ; Seite 11 526 * D: In der Zeile 8 von unten ist statt „36" zu lesen: „38". Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 30. 3. Dr. Althammer 30.3. Dr. Bangemann* 29. 3. Dr. Becher (Pullach) 30. 3. Frau Berger (Berlin) 30. 3. Blumenfeld ** 30. 3. Dr. Corterier ** 30. 3. Frau Erler 30. 3. Fellermaier * 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Friedrich (Würzburg) 29. 3. Genscher 30. 3. Dr. Hornhues 30. 3. Horstmeier 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 3. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *5) für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung ***) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 30. 3. Klinker 30. 3. Koblitz 30. 3. Lange * 30. 3. Leber 30.3. Lemp * 30.3. Lenzer 30.3. Dr. Müller *** 29.3. Müller (Mülheim) * 30. 3. Müller (Remscheid) 30. 3. Sauer (Salzgitter) 30. 3. Schmidt (München) * 30. 3. Schreiber* 30. 3. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 29. 3. Dr. Schwörer * 29. 3. Seefeld * 30. 3. Spitzmüller 30. 3. Stahlberg 30. 3. Dr. Starke (Franken) * 30. 3. Frau Tübler 30. 3. Dr. Vohrer *** 29. 3. Frau Dr. Walz 30. 3. Baron von Wrangel 30. 3. Wuwer 30.3. Ziegler 30. 3.
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    Rede von Friedrich Hölscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht zum Verplaudern, aber zum Nachlesen wollte ich meinen Beitrag leisten. Ich glaube, das ist das Entscheidende zu dieser späten Stunde.
    Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur unentgeltlichen Beförderung von Schwerbehinderten im öffentlichen Personenverkehr beenden wir praktisch den zweiten Anlauf eines Gesetzes, das nach dem Mehrheitswillen des Bundestages eigentlich schon 1974 in Kraft treten sollte. Damals scheiterte es am Widerstand des Bundesrates. Heute liegt die Verantwortung wiederum bei der Länderkammer, ob das, was im Interesse der Gleichbehandlung aller Schwerbehinderten zur Regelung längst überfällig ist, nun Wirklichkeit wird oder nicht.
    Wenn es nach unserem Willen, dem Willen des Bundestages einschließlich der Opposition dieses Hauses geht, wird das neue Schwerbehindertenrecht in Zukunft auch im öffentlichen Personenverkehr unabhängig von der Ursache der Behinderung angewandt. Die kostenlose Beförderung im Nahverkehr und die kostenlose Fahrt für Begleitpersonen im Fernverkehr gilt dann nicht, wie heute, z. B. nur für Kriegsbeschädigte, sondern für alle Behinderten.
    Ich begrüße, daß es bei den Ausschußberatungen in einigen Punkten noch Verbesserungen gegeben hat. Ich freue mich besonders, daß auch einige Anregungen, die ich für meine Fraktion bereits in der ersten Lesung machen konnte, verwirklicht wurden.
    In den Auschußberatungen wurde noch einmal eindeutig festgestellt, daß unter die Anspruchsvoraussetzungen des § 58 auch geistig Behinderte fallen, wenn sie infolge ihrer Behinderung auf ein öffentliches Verkehrsmittel angewiesen sind. Darüber hinaus wurde der Regierungsentwurf dahin gehend ergänzt, daß alle Schwerbehinderten, die um wenigstens 80 % in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, in den begünstigten Personenkreis einbezogen werden. Diese Regelung trägt nicht nur zur Verwaltungsvereinfachung bei, sondern geht auch mit Recht von der Annahme aus, daß bei einem so hohen Behinderungsgrad die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr als erheblich beeinträchtigt gelten muß.
    Meine Damen und Herren, eine wichtige Verbesserung des Gesetzentwurfes ist auch darin zu sehen, daß nunmehr die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr auch dort erfolgt, wo z. B. noch kein Verkehrsverbund besteht. Hätten wir es beim Regierungsentwurf belassen — hier zeigt sich, daß die 'parlamentarischen Korrekturen manchmal von sehr großer Wichtigkeit sind —, so wäre es z. B. einem Karlsruher Schwerbehinderten nicht möglich gewesen, die Bundesbahn im Nahverkehr zu benutzen, nur weil es dort keinen Verkehrsverbund gibt,



    Hölscher
    während die kostenlose Beförderung mit der Bundesbahn für einen Stuttgarter Schwerbehinderten selbstverständlich geworden wäre, weil dort ein Verkehrsverbund einschließlich Bundesbahn besteht. Im geänderten Gesetzentwurf sind jetzt alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bundesbahn einbezogen.
    Ich glaube, es ist nicht notwendig, daß ich auf alle Änderungen hier eingehe. Das haben die Vorredner zum großen Teil schon getan. Ich bedaure allerdings, daß sich der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung aus Kostengründen nicht in der Lage sah, meiner Anregung zu folgen, die Regelungen, die für die unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im Fernverkehr vorgesehen sind, auch auf den innerdeutschen Linienflugverkehr auszuweiten. Herr Kollege Burger sprach hier u. a. mit Recht die Blinden an. Alerdings bestand im Ausschuß Einvernehmen darüber, daß die Bundesregierung bei der Deutschen Lufthansa darauf hinwirken soll, bei ihren Sondertarifen das Finalprinzip zu beachten und die zur Zeit noch für Kriegsbeschädigte bestehenden Sondertarife auch auf Zivilbehinderte auszudehnen. Darüber hinaus waren wir im Ausschuß einvernehmlich der Auffassung, die Bundesregierung solle bei den ausländischen Fluggesellschaften darauf hinwirken, daß im Berlin-Verkehr ebenfalls entsprechende Vergünstigungen für Schwerbehinderte eingeführt werden. Es sollte sich bei dem durch Bundesmittel geförderten Berlin-Flugverkehr eine gleiche Regelung einführen lassen, so denke ich, wie sie bei der Deutschen Lufthansa bereits gilt bzw. noch ergänzt werden muß.
    Ich werde mir mit Ihrer Zustimmung als Berichterstatter erlauben, den verantwortlichen Stellen hier die einvernehmliche Meinung des Arbeits- und Sozialausschusss noch ausdrücklich mitzuteilen.
    Von den öffentlichen Verkehrsunternehmen wurde in den letzten Tagen noch einmal die Erstattungsregelung für die Fahrgeldausfälle kritisiert mit dem Argument, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Erstattungsregelung keinen gerechten Ausgleich schaffe, u. a. deshalb, weil sich das neue Erstattungssystem am Fahrverhalten der übrigen Bevölkerung orientiert, während man — so die Verkehrsverbände — eine höhere Inanspruchnahme durch schwerbehinderte Fahrgäste vermutet. Meine Damen und Herren, diese Argumentation kann zwangsläufig nur auf Vermutungen gestützt werden, weil ja bis jetzt keine Erfahrungen mit dem neuen Ausgleichsverfahren vorliegen. Selbstverständlich ist es dem Gesetzgeber freigestellt, später eine andere Regelung einzuführen, wenn sich etwa durch unbestreitbare Erhebungen der Verkehrsträger herausstellen sollte, daß tatsächlich keine gerechte Erstattung der Fahrgeldausfälle erfolgt. Aber zur Zeit kann ich nur auf die sehr eingehenden und meines Erachtens auch fundierten Darlegungen in der Regierungsbegründung verweisen. Hiernach berücksichtigt das neue System durchaus die Tatsache, daß freifahrtsberechtigte Behinderte zwar wegen ihrer Behinderung und angesichts der kostenlosen Beförderung öffentliche Verkehrsmittel häufiger in Anspruch nehmen als die übrige Bevölkerung, jedoch wird diese Tatsache — und das leuchtet ein — mehr als ausgeglichen
    durch diejenigen Schwerbehinderten, die öffentliche Verkehrsmittel wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in Anspruch nehmen können, weil sie ans Bett gebunden sind, in Rehabilitationseinrichtungen oder Pflegeheimen oder sonstigen Anstalten untergebracht sind oder besondere Fahrdienste von Einrichtungen und Kommunen benutzen. Schließlich müssen auch die vielen Schwerbehinderten berücksichtigt werden, die ein eigenes Kraftfahrzeug führen. Ihr Anteil dürfte höher liegen als der der übrigen Bevölkerung, da ihre Motorisierung infolge zahlreicher finanzieller Förderungsmöglichkeiten besonders hoch ist.
    Strittig blieb im Ausschuß die Frage der Kostenverteilung zwischen Bund und Land, auch wenn wir es Gott sei Dank in der Schlußabstimmung zu einer einvernehmlichen Haltung gebracht haben. Ich habe schon in der ersten Lesung ausführlich darauf hingewiesen, daß sich die Länder der gesetzlichen Pflicht nicht entziehen können, in ihren Zuständigkeitsbereichen auch die Kosten für die unentgeltliche Beförderung zu tragen. In den Ausschußberatungen wurde noch einmal — auch durch Vertreter der Bundesregierung — überzeugend klargemacht, daß eine anderweitige Kostenverteilung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu vertreten ist. Ich kann im Interesse der Schwerbehinderten nur hoffen, daß die Länderkammer diesmal die Hürde nimmt und das Gesetz nicht noch einmal aus Kostengründen scheitern läßt. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß wir auch unter einem Gebot des Bundesverfassungsgerichts stehen, welches dem Gesetzgeber bereits 1975 auferlegt hat, in angemessener Zeit die Begünstigungen nach dem Schwerbehindertenrecht für alle Schwerbehinderten, unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung, einzuführen. Will der Bundesrat, so möchte ich fragen, wirklich die Verantwortung dafür tragen, daß in Karlsruhe etwa eine Anfechtung durch Sozialgerichte erfolgt? Diese haben es bereits angekündigt. Ich kann es nicht glauben, sondern ich hoffe, daß die Länderkammer Einsicht zeigt und den schwerbehinderten Zivilgeschädigten nicht noch einmal das Recht vorenthält, das für die Kriegsbeschädigten schon lange selbstverständlich ist.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich herzlich dafür bedanken, daß dieses Gesetz über alle Fraktionsgrenzen hinweg so sorgfältig beraten und einhellig verabschiedet und damit die sozialpolitische Dringlichkeit, die die Bundesregierung diesem Gesetzentwurf beigemessen hat, so nachdrücklich unterstrichen worden ist.
    Alle Änderungswünsche, die interfraktionell und. auch übereinstimmend eingebracht worden sind, sind mit dem Ziel gestellt worden, noch mehr für die behinderten Bürger zu tun, die vorgesehenen Leistun-



    Bundesminister Dr. Ehrenberg
    gen zu erweitern und zu verbessern. Als Sozialpolitiker begrüße ich die vom federführenden Ausschuß vorgenommenen Verbesserungen. Ich hoffe sehr, daß sich die in der Öffentlichkeit lautgewordenen Stimmen, mit diesen Verbesserungen würde es noch schwieriger werden, das Gesetzesvorhaben durch den Bundesrat zu bringen, nicht bewahrheiten werden. Wir hoffen — in diesem Zusammenhang unterstreiche ich das, was meine Vorredner gesagt haben daß der Bundesrat dieser geänderten Fassung zustimmen wird, daß er sich von der Einstimmigkeit im Deutschen Bundestag beeindrucken läßt. Die Tatsache, daß Bund und Länder in der Vergangenheit in Fragen der Rehabilitation so vorbildlich zusammengearbeitet haben, sollte dazu beitragen, diesem Gesetzentwurf auch im Bundesrat zu einem Erfolg zu verhelfen.
    Natürlich sind die finanziellen Mehraufwendungen nicht zu übersehen. Aber sie scheinen angesichts des Ziels, um das es hier geht, tragbar zu sein. Richtig eingesetzt sind es Mittel, die von Bund und Ländern guten Gewissens getragen werden können. Für die Betroffenen, für unsere behinderten Mitbürger wäre es schlicht unverständlich, wenn das Gesetz an gegensätzlichen Meinungen zwischen Bund und Ländern über die Kostenverteilung ein zweites Mal scheitern würde.
    Die Bundesregierung kann darauf verweisen — das ist sorgfältig geprüft worden —, daß der vorliegende Gesetzentwurf in seiner Kostenverteilung eindeutig der Zuständigkeitsregelung des Grundgesetzes folgt. So darf man auch von den Bundesländern erwarten, daß sie die anfallenden Mehraufwendungen in der Größenordnung von 75 Millionen DM im Jahre 1980 und 111 Millionen DM im Jahre 1982 tragen. Es ist ja auch nicht so, daß der Bund die Absicht hätte, Verbesserungen zu Lasten der Länder durchzusetzen. Es geht darum, die Aufgabenverteilung so vorzunehmen, wie sie das Grundgesetz vorschreibt. Es geht um das gemeinsame Zusammenwirken von Bund und Ländern in der Rehabilitation.
    Ich möchte die Länder an dieser Stelle auch noch daran erinnern, daß der Bund alleine in den Jahren 1970 bis 1978 für die finanzielle Förderung von Einrichtungen der Rehabilitation in den Ländern rund 500 Millionen DM aufgebracht hat. Nimmt man hinzu, daß im Jahre 1980 für die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte, für die Verbesserung des Kindergeldes und für den Mutterschutzurlaub insgesamt rund 3,7 Milliarden DM aus der Bundeskasse aufgebracht werden, dann sollten die im Zusammenhang mit diesem Gesetz für die Länder anfallenden Belastungen in den von mir vorhin genannten Größenordnungen zumutbar und tragbar sein.
    Seit Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes im Mai 1974 sind fast fünf Jahre vergangen. Fünf Jahre ist es her, daß sich Bundestag und Bundesrat gemeinsam selbst dazu verpflichtet und angekündigt haben, die Vergünstigungen für Schwerbehinderte „final" zu gestalten und die „kausale" Ausrichtung der Hilfen für Behinderte Schritt für Schritt zu überwinden. Dabei muß es auch das gemeinsame Anliegen
    von Bund und Ländern sein, alles daranzusetzen, das im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs zu erreichen. Mit dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und mit dem Gesetz über die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze ist uns das schon gelungen. Das jetzt vorliegende Gesetz folgt. Wir wissen alle, wie dringlich die Einlösung des gemeinsam vom Bundestag und Bundesrat abgegebenen Versprechens ist.
    Dieses Gesetz wird auch, Herr Kollege Kratz, Grundlage dafür sein, Ihrer Anregung zu folgen. Die entsprechende Ausweisverordnung ist schon in Vorbereitung und wird in Kürze erlassen werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Lassen Sie mich abschließend zum Ausdruck bringen, daß mit diesem Gesetzentwurf, wie er heute hier verabschiedet werden wird, das Kapitel „Rehabilitation Behinderter" und das Kapitel „Arbeitsmarkt und Sozialpolitik für Behinderte" keineswegs abgeschlossen sind. Die Bundesregierung wird weiterhin an dieser großen Aufgabe, die Lage der Behinderten ständig zu verbessern, weiterarbeiten. Das Dritte Sonderprogramm für Schwerbehinderte wird ab 1. April in Kraft treten, und die Fortschreibung des Aktionsprogramms „Rehabilitation" wird einer der nächsten Schritte sein.

    (Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)