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    6. Bühling.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/145 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Inhalt: Gedenkworte zum 130. Jahrestag der Verabschiedung der Frankfurter Reichsverfassung 11559 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schachtschabel und Dr. Gradl . . 11560 C Wahl des Abg. Müller (Nordenham) zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Enders zum stellvertretenden Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 11560 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11560 C Erweiterung der Tagesordnung 11561 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 11673 B Beratung des Antrags der- Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Hermann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen Unverjährbarkeit von Mord — Drucksache 8/2539 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurfs eines 18. Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2653 (neu) — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord — Drucksache 8/2616 — Dr. Gradl CDU/CSU 11561 D Dr. Emmerlich SPD 11565 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 11569 D Kleinert FDP 11575 C Schmidt, Bundeskanzler 11579 A Graf Stauffenberg CDU/CSU 11581 A Dr. Wendig FDP 11585 D Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 11590 B Waltemathe SPD 11593 B Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 11596 A Dr. Mikat CDU/CSU 11601 C Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 11607 C Dr. Vogel (München) SPD 11611 C Engelhard FDP 11617 A Dr. Weber (Köln) SPD 11619 C Wissmann CDU/CSU 11622 A Oostergetelo SPD 11624 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 11625 D Frau Matthäus-Maier FDP 11627 C Blumenfeld CDU/CSU 11631 A Hartmann CDU/CSU 11633 B Hansen SPD 11635 B Helmrich CDU/CSU 11638 A Dr. Schwencke (Nienburg) SPD 11639 C Dr. Schwarz- Schilling CDU/CSU 11642 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 11645 B Sieglerschmidt SPD 11647 A Josten CDU/CSU 11649 C Präsident Carstens 11575 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) — Drucksache 8/362 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2708 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2707 — Krey CDU/CSU 11651 A Bühling SPD 11652 C Dr. Klepsch CDU/CSU 11654 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 11656 D Luster CDU/CSU 11657 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — Drucksache 8/2453 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2697 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2696 — Hölscher FDP 11658 C, 11660 C Burger CDU/CSU 11658 D Kratz SPD 11659 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 11661 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" und dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" — Drucksachen 8/2353, 8/2374, 8/2628 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 11663 B Ueberhorst SPD 11664 D Dr.-Ing. Laermann FDP 11666 A Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Riesenhuber, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 III Einrichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 8/1241, 8/2629 (neu) — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 11667 B Stockleben SPD 11669 B Dr.-Ing. Laermann FDP 11670 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 17. November 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Steinenstadt und Ottmarsheim sowie über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Weil am Rhein und Hüningen — Drucksache 8/2437 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2686 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2642 — 11672 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr — Drucksache 8/2366 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2640 — 11673 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über den Luftverkehr — Drucksache 8/2436 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2669 — 11673 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 8/2646 — 11673 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit Drucksache 8/2645 — 11673 D Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2665 11673 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes Bad Vilbel an die Stadt Frankfurt — Drucksachen 8/2478, 8/2648 — 11674- A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksachen 8/2558, 8/2649 — 11674 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/79 — Zollkontingent für Walzdraht 1. Halbjahr 1979) — Drucksachen 8/2536, 8/2632 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anpassung der Kapazität für den gewerblichen Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/2357, 8/2641 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein — Drucksachen 8/2513 Nr. 3, 8/2670 — . . 11674 C Beratung des Berichts der Bundesregierung über Möglichkeiten zur Umstellung des 7 b EStG auf ein anderes Förderungssystem — Drucksache 8/2554 — 11674 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes über steudrliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude auf das geltende Grunderwerbsteuerrecht und über die Überlegungen, die zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind — Grunderwerbsteuerbericht — Drucksache 8/2555 — 11674 D Nächste Sitzung 11675 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11677* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 11559 145. Sitzung Bonn, den 29. März 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 144. Sitzung, Seite 11 405 A: In den Zeilen 10 bis 13 ist statt „ ... an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend —" zu lesen: ,,... an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — federführend —, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend —" ; Seite 11 526 * D: In der Zeile 8 von unten ist statt „36" zu lesen: „38". Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 30. 3. Dr. Althammer 30.3. Dr. Bangemann* 29. 3. Dr. Becher (Pullach) 30. 3. Frau Berger (Berlin) 30. 3. Blumenfeld ** 30. 3. Dr. Corterier ** 30. 3. Frau Erler 30. 3. Fellermaier * 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Friedrich (Würzburg) 29. 3. Genscher 30. 3. Dr. Hornhues 30. 3. Horstmeier 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 3. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *5) für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung ***) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 30. 3. Klinker 30. 3. Koblitz 30. 3. Lange * 30. 3. Leber 30.3. Lemp * 30.3. Lenzer 30.3. Dr. Müller *** 29.3. Müller (Mülheim) * 30. 3. Müller (Remscheid) 30. 3. Sauer (Salzgitter) 30. 3. Schmidt (München) * 30. 3. Schreiber* 30. 3. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 29. 3. Dr. Schwörer * 29. 3. Seefeld * 30. 3. Spitzmüller 30. 3. Stahlberg 30. 3. Dr. Starke (Franken) * 30. 3. Frau Tübler 30. 3. Dr. Vohrer *** 29. 3. Frau Dr. Walz 30. 3. Baron von Wrangel 30. 3. Wuwer 30.3. Ziegler 30. 3.
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    Rede von Franz Heinrich Krey


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst bitten, in der Beschlußempfehlung auf Drucksache 8/2707 noch eine kleine Korrektur vorzunehmen. In § 5 Abs. 1 Satz 1 der Beschlußempfehlung, Seite 6 rechte Spalte, muß das Wort „Abgeordneten" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt werden. Ich bitte, diese Berichtigung zu Protokoll zu nehmen.
    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider ist es zu dieser späten Stunde nicht mehr möglich, auf die gesamten politischen Aspekte einzugehen, die mit dem Europäischen Parlament, der Wahl seiner Abgeordneten und ihrem Status verbunden sind. Ich möchte deshalb versuchen, in gebotener Kürze das Wesentliche aus unserer Sicht in diese Debatte einzuführen.
    Der kühne Traum Adenauers, Alcide de Gasperis und Robert Schumans von einem politisch geeinten Europa soll durch die ersten Direktwahlen des Europäischen Parlaments' seiner Verwirklichung ein großes Stück nähergebracht werden.
    Der Weg bis zu diesem Datum war schwer und — darüber müssen wir uns im klaren sein — wird auch in den kommenden Jahren keineswegs frei von Gefahren, Risiken, Rückschlägen und Enttäuschungen verlaufen. Um so größer sind die Erwartungen, die wir alle und mit uns viele Millionen Menschen in allen Völkern unseres Erdteils in jene Frauen und Männer setzen, die sich in diesen Wochen und in den kommenden zweieinhalb Monaten um das Vertrauen der wahlberechtigten Bürger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bewerben. Um so bedeutungsvoller ist ihr Beitrag zu dem
    Weg, den dieses unser Europa in seine gemeinsame Zukunft gehen soll. Der europäische Wahlkampf muß dazu beitragen, daß sich die Bürger entscheiden können, daß sie wählen können zwischen den alternativen Angeboten in der politischen Sachaussage und aus dem personellen Angebot der Kandidaten.
    Der uns heute zur abschließenden Entscheidung vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland kann und soll nur vorläufig regeln, was das Europäische Parlament als frei gewählte Volksvertretung einmal für alle seine Mitglieder festlegen soll.
    Das uns vorliegende Gesetz regelt den Status der direkt gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments. Es enthält die Bestimmungen zur freien Mandatsausübung, zur Indemnität und Immunität und regelt das Verhältnis von Amt und Mandat im Europaparlament. Die getroffenen Regelungen sind im Zusammenhang mit dem Europawahlgesetz zu sehen und basieren auf den Rechtsgrundsätzen, die auch den Status" der Mitglieder unseres Hohen Hauses bestimmen.
    Meine Freunde und ich bedauern es sehr, daß auf Grund der Haltung im Rat der Europäischen Gemeinschaft nicht schon jetzt mehr Gemeinsamkeit der Staaten möglich war, hoffen aber sehr, daß dies bald der Fall sein wird.
    Beschäftigung mit Diäten und Versorgungsfragen, der Amtsausstattung und der Altersversorgung der Parlamentarier ist alles andere als populär. Vielleicht hat dies auch unsere Beratungen so schwierig gemacht. Aber wir haben angesichts der nicht zustande gekommenen europäischen Regelung die Pflicht, durch eine nationale Übergangsregelung dafür zu sorgen, daß unsere Abgeordneten, die nach Europa gehen, auch in der Lage sind, ihren großen Auftrag zu erfüllen. Dem dient dieses Gesetz, dessen Einzelregelungen wir für notwendig halten, wenn die Gewählten von Anfang an als freie, unabhängige, an Aufträge und Weisungen nicht gebundene Abgeordnete die Völker Europas politisch vertreten, ihren Willen formulieren und die komplizierten Apparaturen, die mächtigen Bürokratien und vielfältigen Instanzen kontrollieren und schließlich — das halte ich für besonders wichtig — sich volle Parlamentsrechte erkämpfen sollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich will nicht verhehlen, daß angesichts der europäischen Wirklichkeit dieses Gesetz in manchen Bereichen sogar erhebliche Mängel aufweist. So bleibt leider offen, welche Hilfsmittel den Europaabgeordneten insgesamt zur Verfügung stehen, die heute für eine parlamentarische Arbeit und ihre politische Tätigkeit im Lande unerläßlich sind.
    In der heute ebenfalls zur Beratung und Beschlußfassung anstehenden Entschließung legen wir unsere Absicht fest, diese Mängel zu beseitigen, wenn für das Europäische Parlament nicht bald eine befriedigende Lösung erfolgt sein wird. Hier geht es eben nicht um Pfründe, um die Mehrung von Ein-



    Krey
    kommen und die Aussicht auf ein gesichertes Leben. Hier geht es um die Sicherung einer für alle Menschen in Europa entscheidenden Aufgabe, die denen, die sie übernehmen und ernst nehmen, viel Kraft, Opfer und Leistung abverlangen wird.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sehr viel!)

    Es kann nicht im Interesse der Menschen in unserem Lande und in ganz Europa liegen, wenn nur diejenigen etwa über ein Büro verfügen, die als Vertreter großer und •mächtiger Organisationen und Verbände in das Europäische Parlament einziehen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    während die anderen ihre Schreibtischarbeit in einem Hotelzimmer am jeweiligen Tagungsort — mal in Straßburg, mal in Luxemburg, in Brüssel oder gar in Rom — abwickeln müssen. Es kann nicht im Interesse der Völker liegen, wenn die Abgeordneten nur als Sendboten ihrer politischen Gruppierungen oder gar als „gebriefte Sonderbotschafter" ihrer Regierung fungieren. Das neue Europa, wie wir es wollen, bedarf der freien Abgeordneten, die die ganze Fülle europäischer Lebenswirklichkeit einbringen und in der lebendigen Wechselbeziehung zu den Wählern ihres Amtes walten. Wer das anders sieht, hat eine total andere Vorstellung von der europäischen Zukunft als ich und — davon bin ich überzeugt — als die Mehrheit der Bürger unseres Kontinents. Ich habe es daher bei der Beratung des Europawahlgesetzes schon sehr bedauert — ich möchte .das noch einmal zum Ausdruck bringen —, daß wir damals keine Übereinstimmung gefunden haben, die Europaabgeordneten nach den Prinzipien der Persönlichkeitswahl zu wählen, statt dessen vielmehr nur die Listenwahl praktizieren. Ich hoffe sehr, daß das Europäische Parlament das ändern wird, daß es auch diese im Interesse der europäischen Wähler liegende Aufgabe lösen wird.
    Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetz in der vorliegenden Fassung trotz ihrer Bedenken zu. Wir stimmen gleichzeitig der Ihnen vorliegenden Entschließung zu. Wir begrüßen es, daß noch in letzter Minute ein Kompromiß zustande gekommen ist; denn auch diesen letzten notwendigen Schritt in der Vorbereitung der Direktwahlen wollen wir nicht im Gegeneinander, sondern im Miteinander gehen. Wir werden aber darauf achten, daß das Ziel, das wir mit dem neuen Kapitel in der Geschichte des Europäischen Parlaments verfolgen, 'nicht aus dem Blickfeld des Deutschen Bundestages verschwindet, nämlich die politische Zukunft eines geeinten, freien, sozialen, demokratischen Europas freier Bürger in all ihrer Vielfalt und Eigenart.
    Die CDU/CSU will ein direkt gewähltes Parlament, das in der Lage sein wird, dem freien Willen der Völker wirkungsvoll Ausdruck zu verleihen. Dafür werden wir arbeiten, werben und, wo immer es not-tut, auch kämpfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das 'Wort hat der Abgeordnete Bühling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Bühling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ebenso wie mein Vorredner auf das Wesentlichste dessen beschränken, was heute entschieden werden muß. Ich möchte allerdings im Gegensatz zu Herrn Krey nicht noch einmal ausdrücklich auf das zurückkommen, was schon bei der Verabschiedung des Europawahlgesetzes an grundsätzlichen Erwägungen in diesem Hause angestellt worden ist.
    Das Gesetz, das heute in der letzten denkbaren Minute verabschiedet werden soll, heißt Europaabgeordnetengesetz und nicht — oder nicht nur — Europaabgeordneten-Entschädigungsgesetz. Es erscheint mir doch wesentlich, darauf hinzuweisen, daß zunächst einmal die Rechtsstellung der vom deutschen Volk gewählten 81 Europaabgeordneten umfassend geregelt wird. Ursprünglich sollten ja nach dem Entwurf .der Bundesregierung überhaupt nur Bestimmungen über die Rechtsstellung der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments verabschiedet werden, ohne jede Diätenoder sonstige materielle Regelung. Darauf wird in der Begründung des Entwurfs ausdrücklich hingew iesen.
    Wenn nun doch einige solche Regelungen über materielle Fragen zur Beschlußfassung vorliegen, so geschieht das nachträglich, weil in den europäischen Gremien, genauer gesagt: im Rat der Gemeinschaft, bedauerlicherweise keine Einigung zustande gekommen ist. Das hat zuletzt der Präsident des Europäischen Parlaments mit seinem Schreiben vom 21. März dieses Jahres im einzelnen dargelegt. So bedauerlich das ist, so können wir doch nichts daran ändern, sondern müssen nun die notwendigste, aber auch nur die notwendigste Vorsorge auf nationaler Ebene treffen. Wir haben bis zum letzten Augenblick gewartet und gehofft, daß noch eine Einigung im europäischen Maßstab zustande käme.
    Wir haben uns auch bis zuletzt — und glücklicherweise mit Erfolg — um ein Einvernehmen mit der Opposition bemüht. Deshalb sind wir auch zeitlich etwas in Verzug; denn die Wahlen zum Europäischen Parlament sollen schon am 10. Juni 1979 stattfinden. Der Zeitdruck ist um so größer, als den Bewerbern für das Europäische Parlament ein Wahlurlaub von zwei Monaten zusteht und dieser mithin schon am 10. April dieses Jahres beginnt.
    Ich glaube, wir sind auch dem Bundesrat ein Wort des Dankes dafür schuldig, daß er unter Verzicht auf jede ihm an sich zustehende Frist das Gesetz seinerseits schon am 6. April 1979 beraten will.
    Wenn wir nun auch weitgehend national tätig werden, so entbindet dieser Umstand das Europäische Parlament und den Ministerrat nicht für immer von der Pflicht, zu einer einheitlichen Regelung des Status aller europäischen Abgeordneten zu kommen. Es erscheint mit dem Begriff des Parlaments, auf welcher Ebene es auch tätig sei, schwerlich vereinbar, daß alle seine Abgeordneten zwar gleiche Rechte und Pflichten haben, aber einem neunfach verschiedenen rechtlichen Status unterliegen und für die gleiche Arbeit nach neun ver-



    Bühling
    schiedenen Diätensätzen entschädigt werden. Daran müssen wir festhalten, so schwierig auch eine einheitliche Regelung erscheint, so viele Hindernisse aller Art auch einer einheitlichen Regelung entgegenstehen mögen und wie lange der Weg dahin auch dauern mag.
    Insofern ist das Gesetz, das wir heute beschließen müssen, nur ein vorläufiges. Es soll die Regelungen, die zur Wahrnehmung des Mandats der 81 deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments unbedingt benötigt werden, treffen, mehr nicht. Was nicht unbedingt jetzt und hier gesetzlich bestimmt werden muß, soll zunächst dem Europäischen Parlament überlassen bleiben. Ihm soll nicht die Gelegenheit gegeben werden, sich selbst von dem Sachzwang und der Pflicht zur Regelung seiner eigenen Angelegenheiten zu dispensieren. Zu den ureigensten Angelegenheiten eines jeden Parlaments gehört nun einmal die Regelung der Rechtsverhältnisse seiner Mitglieder einschließlich ihrer Entschädigung und ihrer materiellen Arbeitsbedingungen. Das mag in mancher Beziehung unbequem sein und ist in der Regel auch von kritischer Anteilnahme der Öffentlichkeit begleitet. Indessen liegt das in der Natur der Sache. Auch der Deutsche Bundestag hat sich seit 1949 mehrfach über diese Fragen schlüssig werden müssen. Es ist nicht einzusehen, warum sich nicht auch das Europäische Parlament nach seinem Zusammentritt diesen Problemen zuwenden sollte.
    Wenn nun aber schon — hoffentlich nicht allzu lange — zunächst neun verschiedene nationale Regelungen für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gelten werden, erschien es um so mehr geboten, wenigstens die Einigung in diesem Hause zwischen allen Fraktionen herbeizuführen. Die Schwierigkeiten der Materie, ihre Vielschichtigkeit und der Zeitdruck, unter dem der Innenausschuß stand, haben diesen notwendigen Kompromiß sehr schwer gemacht. Um so mehr möchte ich meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß Ihnen der Ausschuß nun doch einen einvernehmlichen Gesetzesvorschlag vorlegen kann. Es erschien manchmal fast unmöglich, die verschiedenen gedanklichen Ausgangspunkte auf einen Nenner zu bringen. Es ist um so besser, daß nun ein einstimmiger Beschluß vorliegt.
    Um diesen einstimmigen Beschluß zustande zu bringen, haben meine Freunde viele Zugeständnisse gegenüber ihren ursprünglichen Vorstellungen und Beschlüssen machen müssen. Wir haben aber das Ziel einer einvernehmlichen Regelung wenigstens im Deutschen Bundestag auch über solche Gesichtspunkte gestellt, die uns an sich durchaus wichtig erschienen. Damit will ich natürlich diese Haltung keineswegs allein für uns in Anspruch nehmen; denn ich will nicht in den Fehler verfallen, nach erfolgter Einigung noch über die Vorgeschichte zu polemisieren. Entsprechende Äußerungen im heutigen CDU-Pressedienst möchte ich deshalb einfach zurückweisen und im einzelnen dazu keine Ausführungen machen.
    Maßgeblich ist allein das einvernehmliche Ergebnis. Jeder vernünftige Mensch freut sich darüber.
    Wer auch immer sich darüber geärgert hat, daß auch er zur Hälfte hat nachgeben müssen, und nicht einsieht, daß dieses das Wesen des Kompromisses ist, ist daran selbst schuld und soll sich allein mit seinem Unmut auseinandersetzen.
    Ich will mich nun den wichtigsten Einzelbestimmungen zuwenden. Zunächst hervorzuheben ist die Statuierung des freien Mandats in § 2 des Gesetzes. Dort ist genau das bestimmt, was auch in Art. 38 im Grundgesetz steht: daß die Abgeordneten des Europäischen Parlaments an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und- nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Bedeutsam sind weiterhin der Schutz des Mandatsbewerbers gemäß § 3 des Gesetzes, der insbesondere im Arbeitsrecht seine Bedeutung hat, der in anderem Zusammenhang schon erwähnte Wahlurlaub von zwei Monaten und das Zeugnisverweigerungsrecht der Abgeordneten.
    Nun zum dritten Abschnitt des Gesetzes, den wir nachträglich haben einfügen müssen — ich betone: müssen —, der die Leistungen an die Mitglieder des Europäischen Parlaments behandelt. Im Vordergrund der Diskussion steht erfahrungsgemäß die Höhe der Grundentschädigung. Gerade hier wäre es am nötigsten gewesen, eine einheitliche europäische Regelung zu treffen. Wenn aber die entsprechenden Vorschläge leider nicht durchgedrungen sind, die ich jetzt nicht mehr im einzelnen behandeln will, dann erschien uns von allen in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkten ein Argument das wichtigste: Der Abgeordnete des Europäischen Parlaments soll dieselbe Grundentschädigung erhalten wie ein Bundestagsabgeordneter. Jede andere Regelung, möge sie auch noch so geringfügige Abweichungen bringen, würde nur eine abwegige Wertdiskussion auslösen. Es würde dann nämlich auf unabsehbare Zeit darüber gestritten, welches Mandat und welche Aufgabe höher- oder geringerwertig sei. Damit wäre dem Europaparlament sicher nicht gedient. Auch den nationalen Parlamenten könnten solche Auseinandersetzungen wohl nichts nützen.
    Aber in diesem Zusammenhang gilt es noch, eine oft gestellte Frage zu beantworten bzw. einen viel verbreiteten Irrtum zu widerlegen. Ein Doppelmandatar, der zugleich einen Sitz im Europäischen Parlament und im Bundestag innehat, bekommt den Entschädigungsbetrag nur einmal. — Die Freifahrt im ganzen Bundesgebiet braucht der Europaabgeordnete, weil er ja jeweils ein großes Gebiet betreuen muß und auch im ganzen Bundesgebiet tätig werden soll.
    Schließlich haben wir uns entschlossen, eine Regelung über Zuschüsse in Krankheitsfällen und über Unterstützungen entsprechend §§ 27 und 28 des Abgeordnetengesetzes mit einzufügen. Es wird dem Europäischen Parlament damit bedauerlicherweise wiederum etwas von seiner eigenen Verantwortung abgenommen. Dies haben wir aus den grundsätzlichen Erwägungen, die ich vorhin dargelegt habe, nur sehr ungern getan. Auf der anderen Seite war aber nicht zu verkennen, daß der bisherige Krankheitsschutz für die Europaabgeordneten nur am jeweiligen Sitz des Parlaments wirksam



    Bühling
    wird, also offensichtlich unzulänglich ist. Um hier keine Härtefälle, vermeintlichen Härtefälle oder Zweifelsfälle aufkommen zu lassen, haben wir uns schließlich damit einverstanden erklärt, die entsprechende Bundestagsregelung für den Krankheitsfall zu übernehmen. Es ist also auch auf diesem Gebiet allen Beschwerden vorgebeugt, daß etwa ein Abgeordneter für Europa gegenüber einem Bundestagsabgeordneten benachteiligt werden könnte.
    Verhältnismäßig leicht ist es uns dagegen gefallen, die Regelungen des Abgeordnetengesetzes über die Unterstützung bei Notfällen auch für frühere Abgeordnete und die Hinterbliebenen von Abgeordneten entsprechend zu übernehmen. Die Erfahrung hat erwiesen, daß „in besonderen Fällen", wie das Abgeordnetengesetz sagt, eine solche Hilfe durchaus nötig ist. Nicht immer sind gesetzliche Ansprüche vorhanden, und dann muß der Präsident des Deutschen Bundestages über angemessene Unterstützungen entscheiden. Hier hat sich eine verhältrismäßig strenge, aber dennoch wohl ausreichende Praxis gebildet. Diese kann der Präsident des Deutschen Bundestages auch für die Mitglieder des Europäischen Parlamentes bzw. ihrer Hinterbliebenen anwenden.
    Selbstverständlich gehen wir bei den Bestimmungen des Sechsten Abschnitts des Abgeordnetengesetzes hinsichtlich der Europaparlamentarier ebenfalls davon aus, daß das Europäische Parlament auch diese nationalen Vorschriften möglichst bald durch eine eigene einheitliche Regelung ersetzt.
    Nun zu den Punkten, die offenbleiben und offenbleiben müssen, um das Europäische Parlament wenigstens in hinreichendem Umfang an seine Rechtssetzungspflicht für seine eigenen Mitglieder zu erinnern. Es sind dies im wesentlichen die Altersversorgung, das Übergangsgeld und die Amtsausstattung mit Personal und Büro.
    Hinsichtlich des letzten Punktes besteht begründete Absicht, daß das Europäische Parlament bald selbst tätig wird. Seine Überlegungen sind schon sehr konkret geworden. Man kann hoffen, daß sie bald nach der Konstituierung des Parlaments in Kraft gesetzt werden. Sie wären auch ein erstes Beispiel dafür, daß das Europäische Parlament die eigenen Angelegenheiten und Rechtsverhältnisse seiner Mitglieder regeln kann, und könnten dann zu weiteren Fortschritten auf anderen Gebieten führen.
    Eine Regelung betreffend die Altersversorgung und das Übergangsgeld kann zunächst ohne Bedenken offenbleiben. Wenn das Europaparlament hier bedauerlicherweise untätig bleiben sollte, kann der Bundestag die entsprechenden Regelungen nachholen und sie eventuell rückwirkend in Kraft setzen, so daß mithin keinem Europaabgeordneten ein Schaden entstehen würde. Um den Betroffenen die Sorge zu nehmen, daß diese beiden wichtigen Probleme zu ihrem Nachteil verschleppt werden könnten, haben wir Ihnen gleichzeitig die Entschließung vorgelegt, mit der sich der Deutsche Bundestag selbst durch die Setzung einer Frist bis zum 31. Dezember 1981 binden soll. Diese Frist erscheint
    ausreichend für die Erkenntnis, ob das Europäische Parlament nun eine entsprechende Regelung zustande bringt oder nicht.
    Der letzte Satz des Gesetzentwurfes, wonach der Wahlurlaub der Bewerber für das Europaparlament möglicherweise verkürzt werden muß, wird allenfalls, so hoffe ich, einige Tage betreffen. Wir rechnen damit, daß alle verfassungsmäßig und technisch Beteiligten für eine möglichst schnelle Verkündung des Gesetzes Sorge tragen werden, so daß kein größerer Zeitverlust für die Bewerber eintritt. Es wird dies dann mehr oder minder ein bloßer Schönheitsfehler bleiben, der sich aus der komplizierten Entstehungsgeschichte des Gesetzes erklärt.
    Lassen Sie mich zum Abschluß noch eine dringende Hoffnung und eine feste Erwartung aussprechen: Wir hoffen dringend, daß wir uns heute in diesem Hause zum letzten Mal mit den Rechtsverhältnissen der europäischen Abgeordneten befassen müssen, weil das Europäische Parlament alle weiteren Regelungen selbst treffen und die national bereits getroffenen Regelungen durch eigene ersetzen wird. Wir wären dann ein für allemal der widersprüchlichen Pflicht enthoben, nationale Beschlüsse über Abgeordnete eines internationalen Parlaments zu fassen. Sollte diese Hoffnung nicht in Erfüllung gehen, so können wir uns darauf verlassen, daß wir mit dem vorliegenden Beschluß einen allgemeinen Konsens erzielt haben. Bleiben wirklich weitere Fragen offen und müssen wir oder unsere Nachfolger des 9. Deutschen Bundestages erneut gesetzlich entscheiden, so können wir nach meiner festen Überzeugung darauf bauen, daß auch dann wieder — ebenso, wie das heute der Fall sein wird — eine einvernehmliche und angemessene Regelung auf dem Boden der vorgelegten Entschließung zustande kommen wird.

    (Beifall bei der SPD)