Rede:
ID0814505200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8145

  • date_rangeDatum: 29. März 1979

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    Plenarprotokoll 8/145 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Inhalt: Gedenkworte zum 130. Jahrestag der Verabschiedung der Frankfurter Reichsverfassung 11559 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schachtschabel und Dr. Gradl . . 11560 C Wahl des Abg. Müller (Nordenham) zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Enders zum stellvertretenden Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 11560 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11560 C Erweiterung der Tagesordnung 11561 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 11673 B Beratung des Antrags der- Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Hermann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen Unverjährbarkeit von Mord — Drucksache 8/2539 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurfs eines 18. Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2653 (neu) — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord — Drucksache 8/2616 — Dr. Gradl CDU/CSU 11561 D Dr. Emmerlich SPD 11565 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 11569 D Kleinert FDP 11575 C Schmidt, Bundeskanzler 11579 A Graf Stauffenberg CDU/CSU 11581 A Dr. Wendig FDP 11585 D Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 11590 B Waltemathe SPD 11593 B Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 11596 A Dr. Mikat CDU/CSU 11601 C Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 11607 C Dr. Vogel (München) SPD 11611 C Engelhard FDP 11617 A Dr. Weber (Köln) SPD 11619 C Wissmann CDU/CSU 11622 A Oostergetelo SPD 11624 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 11625 D Frau Matthäus-Maier FDP 11627 C Blumenfeld CDU/CSU 11631 A Hartmann CDU/CSU 11633 B Hansen SPD 11635 B Helmrich CDU/CSU 11638 A Dr. Schwencke (Nienburg) SPD 11639 C Dr. Schwarz- Schilling CDU/CSU 11642 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 11645 B Sieglerschmidt SPD 11647 A Josten CDU/CSU 11649 C Präsident Carstens 11575 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) — Drucksache 8/362 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2708 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2707 — Krey CDU/CSU 11651 A Bühling SPD 11652 C Dr. Klepsch CDU/CSU 11654 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 11656 D Luster CDU/CSU 11657 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — Drucksache 8/2453 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2697 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2696 — Hölscher FDP 11658 C, 11660 C Burger CDU/CSU 11658 D Kratz SPD 11659 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 11661 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" und dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" — Drucksachen 8/2353, 8/2374, 8/2628 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 11663 B Ueberhorst SPD 11664 D Dr.-Ing. Laermann FDP 11666 A Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Riesenhuber, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 III Einrichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 8/1241, 8/2629 (neu) — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 11667 B Stockleben SPD 11669 B Dr.-Ing. Laermann FDP 11670 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 17. November 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Steinenstadt und Ottmarsheim sowie über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Weil am Rhein und Hüningen — Drucksache 8/2437 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2686 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2642 — 11672 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr — Drucksache 8/2366 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2640 — 11673 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über den Luftverkehr — Drucksache 8/2436 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2669 — 11673 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 8/2646 — 11673 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit Drucksache 8/2645 — 11673 D Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2665 11673 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes Bad Vilbel an die Stadt Frankfurt — Drucksachen 8/2478, 8/2648 — 11674- A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksachen 8/2558, 8/2649 — 11674 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/79 — Zollkontingent für Walzdraht 1. Halbjahr 1979) — Drucksachen 8/2536, 8/2632 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anpassung der Kapazität für den gewerblichen Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/2357, 8/2641 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein — Drucksachen 8/2513 Nr. 3, 8/2670 — . . 11674 C Beratung des Berichts der Bundesregierung über Möglichkeiten zur Umstellung des 7 b EStG auf ein anderes Förderungssystem — Drucksache 8/2554 — 11674 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes über steudrliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude auf das geltende Grunderwerbsteuerrecht und über die Überlegungen, die zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind — Grunderwerbsteuerbericht — Drucksache 8/2555 — 11674 D Nächste Sitzung 11675 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11677* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 11559 145. Sitzung Bonn, den 29. März 1979 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 144. Sitzung, Seite 11 405 A: In den Zeilen 10 bis 13 ist statt „ ... an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend —" zu lesen: ,,... an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — federführend —, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend —" ; Seite 11 526 * D: In der Zeile 8 von unten ist statt „36" zu lesen: „38". Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 30. 3. Dr. Althammer 30.3. Dr. Bangemann* 29. 3. Dr. Becher (Pullach) 30. 3. Frau Berger (Berlin) 30. 3. Blumenfeld ** 30. 3. Dr. Corterier ** 30. 3. Frau Erler 30. 3. Fellermaier * 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Friedrich (Würzburg) 29. 3. Genscher 30. 3. Dr. Hornhues 30. 3. Horstmeier 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 3. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *5) für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung ***) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 30. 3. Klinker 30. 3. Koblitz 30. 3. Lange * 30. 3. Leber 30.3. Lemp * 30.3. Lenzer 30.3. Dr. Müller *** 29.3. Müller (Mülheim) * 30. 3. Müller (Remscheid) 30. 3. Sauer (Salzgitter) 30. 3. Schmidt (München) * 30. 3. Schreiber* 30. 3. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 29. 3. Dr. Schwörer * 29. 3. Seefeld * 30. 3. Spitzmüller 30. 3. Stahlberg 30. 3. Dr. Starke (Franken) * 30. 3. Frau Tübler 30. 3. Dr. Vohrer *** 29. 3. Frau Dr. Walz 30. 3. Baron von Wrangel 30. 3. Wuwer 30.3. Ziegler 30. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jan Oostergetelo


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in diesem Hause eine Änderung des Strafgesetzbuches; fragend und in Demut, nicht besserwisserisch oder in Rechthaberei, sondern im Wissen um die Begrenzung unserer Möglichkeiten und in dem Wissen auch um die Begrenzung unseres Wissens.
    Jeder einzelne von uns ist hier in die Pflicht genommen. Man kann sich nicht davonstehlen. Viele Beiträge meiner verehrten Vorredner verdienen Respekt und Anerkennung. Ich betrachte es als Verpflichtung, auch als Nichtjurist einige Gedanken in diese Debatte einzubringen, um so vielleicht einige Bereiche zu erwähnen, die sich dem Zugriff bestehender juristischer Formeln entziehen. Mir ist klar, daß ich dazu nur in der Lage bin, weil viele meiner Vorredner die juristischen Aspekte im wesentlichen abgedeckt haben.
    Trotzdem komme ich um einige juristische Bemerkungen nicht herum, die die Basis meiner Überlegungen bilden.
    Zum ersten kann ich mich denen anschließen, die darlegten, daß es keine zwei Sorten des Mordes geben kann. Gewöhnlicher Mord — ein schreckliches Wort! Menschliches Leben ist unantastbar. Eine Verletzung dieses Gebotes ist nicht teilbar.
    Zweitens nehme ich zur Kenntnis, daß die Änderung des Strafgesetzes, über die wir heute beraten, verfassungsrechtlich möglich ist, d. h., daß es keine Bedenken dagegen gibt, Verjährungsfristen durch den Gesetzgeber zu ändern.
    Zum dritten habe ich für mich zur Kenntnis genommen, daß eines der wichtigsten Argumente für die Verjährung, die sogenannte Prozeßökonomie, sicherlich ihre Berechtigung im Bereich der Alltagskriminalität hat, aber bei der Beurteilung schwerster Verbrechen versagt. Die Einsicht in das Versagen dieses Arguments hat uns ja schon keine Verjährungsfrist für den Tatbestand des Völkermordes schaffen lassen. Von daher setzt die Nichtgewährung einer Verjährungsfrist auch kein neues Recht oder eine unbillige Verschärfung des alten Rechts.
    Wir diskutieren heute die Verjährung von Mord. Der Mord ist sicherlich das abscheulichste Verbrechen, das wir kennen. Mit einem Mord — hier sei ausdrücklich auf die qualifizierenden Merkmale des Strafgesetzes verwiesen lädt. der Täter unter allen Verbrechen die größte Schuld auf sich, eine Schuld, die er sowohl gegenüber dem menschlichen Leben als auch gegenüber der menschlichen Gesellschaft hat.
    Es besteht deshalb ein schutzwürdiges gesellschaftliches Interesse, gerade den Mörder zu fassen und sinnvoll zu strafen. Wo das nicht möglich ist oder war, muß die Gesellschaft die Möglichkeit haben, durch ihre gesetzgebenden Körperschaften die Instrumentarien des Staates so auszustatten, daß man den Mörder fassen und bestrafen kann. Wenn es in der Vergangenheit nicht so war, darf man dazulernen. Die Instrumentarien, die uns zur Verfügung stehen, reichen heute nicht aus. Auch aus diesem Grunde diskutieren wir ja heute. Zu viele Mörder sind noch unentdeckt.
    Der Mangel in unserem System liegt nun aber ganz sicher nicht auf der Seite des Strafens, also in einer zu geringen Strafandrohung. Der Ruf nach ganz allgemeinen Haftverschärfungen, ja sogar der Ruf nach der Todesstrafe werden vereinzelt wieder laut, und das, meine Damen und Herren, 30 Jahre, nachdem wir aus gutem Grund im Grundgesetz diese Ultima ratio des menschlichen Strafens für abgeschafft erklärten.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Der Ruf nach dieser Strafe muß aus vielen Gründen ungehört bleiben, auch deshalb, weil ein möglicher Irrtum furchtbar und irreparabel wäre. Im übrigen lehrt uns die Geschichte, daß Strafen allein — und mögen sie im Einzelfall noch so hart und unmenschlich gewesen sein — nicht ausreichen, um Verbrechen zu verhindern. Unter diesem Aspekt sollten wir zum Bereich der Strafverfolgung zurückkehren.
    Nahrung finden diese Überlegungen durch die mögliche Verjährung der NS-Morde. Die Tatsache, daß bei einer Beibehaltung der bisherigen Regelung am 1. Januar 1980 alle NS-Morde, die noch nicht verfolgt werden, verjährt wären, ist unerträglich, denn noch immer müssen wir befürchten, daß diese Mörder unter uns sind. Vollends unerträglich wäre der Gedanke, wenn auch nur ein einziger Mörder sich frei und ungehindert seiner Taten rühmen dürfte. Hier würde nicht nur ein gesellschaftlicher Anspruch, nämliche Mörder zu fassen und ihrer Strafe zuzuführen, aufgegeben, nein, dieses Nichteinhalten eines gesellschaftlichen Anspruchs wäre bei den Befürchtungen, die ich habe, eine schallende Ohrfeige ins Gesicht dieser Gesellschaft. Überdies wäre es ein Schlag ins Gesicht aller Opfer, die unter den NS-Verbrechen schrecklich gelitten haben. Dieser Punkt spielt bei aller objektiver Betrachtung des Problems eine wichtige Rolle, denn wir dürfen uns nicht in das Schneckenhaus einer nur juristischen Betrachtung zurückziehen. Der Respekt vor dem



    Oostergetelo
    höchsten Rechtsgut, dem menschlichen Leben, legt nahe, die Ahndung der schwersten Schuld in Ausnahme zu anderen Vergehen nicht verjähren zu lassen.
    Da ich es aber dabei nicht bewenden lassen will, nur für den Wegfall der Verjährungsfrist für Mord einzutreten, möchte ich mir Wiederholungen sparen und von der besonderen Chance dieser Debatte sprechen. Ich sehe in dieser Diskussion die Möglichkeit, weitergehend nach Art und Sinn von Strafe und Strafverfolgung zu fragen.
    Der demokratische Staat ist in der Entwicklung menschlicher Gesellschaft eine recht hochstehende Organisationsform. Bleibt diese Organisation eine technische, geht das verloren, was uns erst menschlich macht, mit allen Vorzügen und Nachteilen. Der demokratische Staat hat deshalb die Aufgabe und die Verpflichtung, neben der technisch-zivilisatorischen auch für die kulturell-menschliche Entwicklung der Menschen zu sorgen. Die angestrebte Beteiligung aller an den Abläufen gesellschaftlicher Prozesse oder der Ruf nach dem mündigen Bürger und die Achtung vor dem Menschen muß sich deshalb auch in seinen Strafgesetzen widerspiegeln.
    In der Erkenntnis, daß wir die Rechtsordnung nicht durch Rache und Vergeltung wiederherstellen können, haben wir darauf verzichtet, die alttestamentarische Vorstellung „Wie du mir, so ich dir" oder „Auge um Auge, Zahn um Zahn" zur Grundlage unseres Richtens zu machen.
    Strafe soll nach meiner Vorstellung unter dem Grundgedanken des Schutzes und der Wiedergewinnung für die Gesellschaft stehen. Wir sollten den Menschen verfolgen und strafen, um ihn durch die Strafe hindurch wieder zu gewinnen, allerdings auch, um die Gesellschaft vor solchen Mitmenschen zu schützen, die sich in ihr Recht nicht fügen und den Frieden unter den Menschen gefährden. Diese Sicht von der Möglichkeit des Neuanfangs, von der Wiedergewinnung für die Gesellschaft hat ihre Tradition in der neutestamentarischen Kernaussage von der Versöhnung. Ihre soziale Funktion ist auch nach 2 000 Jahren noch aktuell.
    Die Möglichkeit der gerichtlichen Unterbrechung der Strafaussetzung folgt der Bestrafung, kann also nicht an deren Stelle treten.
    Ich begrüße deshalb in diesem Zusammenhang außerordentlich, daß dieses Parlament über lebenslange Freiheitsstrafen mit dem Ziel einer Verkürzung diskutieren will, daß sich dieses Parlament mit dem Thema Hafterleichterung, Neuordnung des Gnaden- und Bewährungsrechts und der gerichtlichen Aussetzung der Strafe zur Bewährung beschäftigen will.
    Meine Forderung ist ganz allgemein, daß Strafe nur soweit angewandt werden darf, wie durch sie Gewalt abgebaut und Wiedergutmachung durch den Rechtsbrecher und seine Resozialisierung ermöglicht wird. Strafe ist aber andererseits da notwendig, wo ohne sie Wiedergutmachung und Resozialisierung nicht möglich ist. Dazu gehört auch die Verantwortung und das Verantworten-Müssen vor dem menschlichen Richter.
    Eine Aufhebung der Verjährungsfrist muß deshalb nicht nur unter dem Gesichtspunkt einer sicherlich notwendigen politischen Entscheidung gesehen werden, sondern sie könnte ein weiterer Baustein in dem Gebäude einer humanen und der demokratischen Gesellschaft angepaßten Strafrechtsordnung sein. Das gilt es hier einmal zu betonen, und ich möchte Sie bitten, mir hierin zu folgen.
    Was wir gewähren können und sollten, ist die Resozialisierung, die Wiederaufnahme in die menschliche Gesellschaft, und nicht die Aussetzung der Verfolgung nach Verjährung. „Verheimlichte Schuld verwirkt Vergebung" — ein Wort von Präses Scharf, schon 1965 hier im Bundestag zitiert.
    Aus meinem christlichen Verständnis und Bekenntnis heraus halte ich es für keinen Widerspruch, wenn ich für die Möglichkeit der lebenslangen Strafverfolgung bei Mord eintrete und gleichzeitig einem großzügigen Gnaden- und Bewährungsrecht das Wort rede. Zum Beispiel möchte ich es einem sicherlich mit Recht verurteilten und bestraften Rudolf Heß ermöglichen, nicht in -seiner Zelle sterben zu müssen.
    Ich möchte zum Abschluß allen in diesem Hause Versammelten einen Satz in Erinnerung rufen, den der Vorstand der Evangelischen Akademikerschaft in Deutschland bereits vor zehn Jahren in einem Beschluß zur Frage der Verjährung von Mord geschrieben hat: „Der Weg der Gnade kann erst beschritten werden, wenn zuvor Recht gesprochen wurde."

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Das ist klar!)

    Das ist nur möglich, meine Damen und Herren, wenn keine Verjährung es verhindert.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Klein (Göttingen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Hans Hugo Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Graf Stauffenberg hat heute morgen bereits darauf hingewiesen, daß sich der Deutsche Bundestag, wenn richtig gezählt worden ist, zum vierten Male mit der Frage der Verjährung beschäftigt. Es ist nicht leicht, wenn nicht unmöglich, angesichts der umfassenden Diskussionen, die in den Debatten der 60er Jahre in diesem Hause geführt worden sind — ich erinnere an die heute zum Teil schon erwähnten Reden von Adolf Arndt, Thomas Dehler, Richard Jaeger, um nur einige zu nennen —, den damals genannten neue Argumente hinzuzufügen, ja, es ist schwierig, selbst alte Argumente neu zu akzentuieren.
    Die heute vielleicht ist diese vorläufige Bilanz
    zu diesem Zeitpunkt schon erlaubt — in eindrucksvoller Weise geführte neue Debatte über die Frage der Verjährung von Mord wird dadurch nicht einfacher, daß in den zurückliegenden Jahren oder Monaten in zahllosen Gesprächen und eigenen Überlegungen der Standpunkt eines jeden zu weit-



    Dr. Klein (Göttingen)

    gehender Festigkeit gediehen ist, so daß es kaum noch möglich erscheint, einander zu überzeugen.
    Was bleibt, ist die Darstellung der eigenen Position, deren Redlichkeit wechselseitig nicht in Zweifel gezogen werden darf und heute ja auch nicht bezweifelt worden ist. Auch in der heutigen Diskussion sind bereits fast alle Argumente ausgetauscht worden. Dennoch erscheint es nicht falsch, das eine oder andere zu wiederholen; denn das Problem ist schwierig, die Motive der Entscheidung für die eine oder andere Lösung sind vielschichtig. Es kann daher nicht schaden, den einen oder anderen tragenden Gesichtspunkt neuerlich hervorzuheben.
    Das Problem, mit dem wir uns beschäftigen, ist deshalb ein so ernstes, ein uns alle tief ergreifendes Problem, weil es die Auseinandersetzung mit einem Abschnitt unserer Geschichte bedeutet, an dem wir alle schwer zu tragen haben. Es liegt mir daran, noch einmal zu sagen, daß niemand, auch und gerade diejenigen, die für die Beibehaltung des geltenden Rechts eintreten, mit der vor dem Hohen Hause liegenden Entscheidung, wie immer sie ausfallen möge, einen Schlußstrich unter diese unselige Vergangenheit des deutschen Volkes zu ziehen beabsichtigt.
    Dieses Haus ist sich einig im Abscheu vor dem damals Geschehenen, ist sich aber auch einig in der Einsicht, daß es notwendig ist, alles zu tun, um eine Wiederholung des Geschehenen hier und anderswo zu vermeiden. Denn, meine Damen und Herren, 34 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg bleibt uns ja nur die mit Trauer zu treffende Feststellung, daß das Genozid, der Völkermord, keineswegs ein einmaliges historisches Ergebnis war, daß es ihn vor 1933 gegeben hat und daß er sich auch unter unseren Augen, in unserer Gegenwart ereignet.
    Die Frage, mit der wir uns heute und hier zu beschäftigen haben, ist doch die, ob Strafverfahren etwas ,dazu beizutragen vermögen, daß wir der auf uns in besonderem Maße lastenden Verantwortung für das Nicht-sich-Wiederholen dieses Geschehens dadurch gerecht werden können, daß weitere Verfahren gegen die Täter eingeleitet werden, die im Jahre 1980 erstmals bekanntwerden. Denn nur darum geht es.
    In einem Memorandum, das am 31. Dezember des vergangenen Jahres vom Internationalen Auschwitz-Komitee publiziert worden ist, heißt es -ich zitiere aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" —, es gehe nicht so sehr darum, einzelne Personen, die an diesen Verbrechen beteiligt waren, zu verfolgen, zu ergreifen und zu bestrafen, sondern in erster Linie darum, daß das politischmoralische Prinzip, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit verbietet, allseits erfüllt und durchgesetzt wird. — In der Tat! Aber der Zweck des Strafverfahrens ist es — um den Herrn Bundeskanzler von heute morgen zu zitieren —, der irdischen Gerechtigkeit zu genügen, ein Tatgeschehen zu rekonstruieren und die Verantwortlichkeit einzelner für dieses Tatgeschehen nachzuweisen.
    Eben dies erweist sich — es ist heute vielfach dargetan worden — in zunehmendem Maße als unmöglich. Im Jahre 1978 hat die Zahl der Verurteilungen im Vergleich zur Zahl der eingeleiteten Verfahren 0,3 % betragen. Die Verjährungsfrist, die Frist der Verfolgungsverjährung auf 10 Jahre, 20 Jahre oder 30 Jahre zu bemessen, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit. Aber daß den Bemühungen um irdische Gerechtigkeit Grenzen gesetzt sind, ist unbestreitbar. Jede humanen Grundsätzen verpflichtete, jede liberale Rechtsordnung hat ihre Folgerungen daraus gezogen, auch diejenigen, die das Institut der Verjährung nicht kennen.
    Herr Kollege Mikat hat recht, wenn er sagt, daß sich vom Gedanken des Rechtsstaates her kein zwingendes Argument für die Verjährung in der unserer Rechtsordnung bekannten Form ergibt. Das ist zuzugeben. Aber ein anderer Schluß ergibt sich in der Tat, wie ich meine, zwingend aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, nämlich daß ein der Rechtsstaatlichkeit verpflichtetes Recht anzuerkennen hat, daß menschliches Bemühen um Gerechtigkeit endlich und von einem' gewissen Zeitpunkt an letztlich wohl auch vergeblich ist. Die Rechtsordnungen, die das Institut der Verjährung in unserem Sinne nicht kennen, haben aus dieser Erkenntnis zwar andere, aber zum gleichen Ergebnis führende Konsequenzen gezogen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es geht um die Anerkennung der Fehlbarkeit menschlichen Richtens, wie es Herr Mikat formuliert hat.
    Ich kann Herrn Mikat auch darin nicht zustimmen, daß er — so habe ich ihn verstanden, auch in seinen früheren Äußerungen — die Unverjährbarkeit offensichtlich als ein tatbestandsqualifizierendes Merkmal ansieht. Die Verjährung ist weder ein täter- noch ein tatbezogenes Merkmal. Ihr Zweck ist der Schutz des Unschuldigen — um mit Adolf Arndt zu formulieren — und der Schutz der Allgemeinheit davor, daß eine von Menschen verspätet geübte Justiz um jede Glaubwürdigkeit gebracht wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Die deutsche Gerichtsbarkeit hatte es, was die Verwirklichung von Gerechtigkeit in diesem Bereich angeht, von allem Anfang an schwer, . um nicht zu sagen: es war von allem Anfang an unmöglich, in diesem Bereich Gerechtigkeit zu üben, jedenfalls dann, wenn man Gerechtigkeit in jenem umfassenden, hier von Herrn Mikat definierten Sinn versteht, nämlich sowohl als .Einzelfallgerechtigkeit als auch als Gerechtigkeit' im System des Rechts, als Gerechtigkeit des Gesetzes, wie er formulierte. Insbesondere die Gerechtigkeit im letztgenannten Sinn des Wortes ist — schon Adolf Arndt hat es festgestellt — unheilbar zerstört sowohl durch den Überleitungsvertrag, dessen Folgen mehrfach beschrieben worden sind, als auch — und das liegt in unserer sehr eigenen Verantwor-



    Dr. Klein (Göttingen)

    tung — durch § 50 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung von 1968,

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    der zur Folge hatte, daß insbesondere hoch angesiedelte Täter — Schreibtischtäter, wie man sie oft genannt hat — nicht mehr verfolgt werden konnten.
    Je mehr Zeit verstreicht, desto mehr wird der Zufall zum entscheidenden Moment. Zufall kann kein Prinzip des Rechts, der Gerechtigkeit sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Warum nehmen wir diese Fragen so ernst? Weil sich dieser Staat auf dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus, aber auch auf dem Hintergrund der Erfahrungen, die wir bis zum heutigen Tage im anderen Teil unseres Vaterlandes machen, dafür entschieden hat, sich der Gerechtigkeit zu verpflichten und sich damit auch jenen strengen Prinzipien des Rechtsstaats, seinen Verfahrensgrundsätzen zu unterwerfen, die uns Beschränkungen auferlegen, die wir gelegentlich als sehr schmerzlich empfinden. Das gilt besonders für den Fall, der immer wieder beschworen worden ist, ein neuer Täter könne bekanntwerden und lasse sich dann nicht mehr verfolgen.
    In der Tat, dieser Gedanke ist schwer erträglich, wenngleich natürlich zu bedenken ist — daran sei einmal erinnert —, daß wir es vor der rechtskräftigen Verurteilung nie mit Schuldigen, sondern immer nur mit Verdächtigen zu tun haben. Dennoch bleibt der Tatbestand. Aber es bleibt auch abzuwägen, daß auf der anderen Seite in die Strafverfolgung unabdingbar jenes unerträgliche Element der Zufälligkeit gerät, und zwar mit wachsendem Abstand zur Tatzeit in immer stärkerem Maße.
    Die Verjährung erspart dem Tatverdächtigen, d.h. demjenigen, dem bis zur Verurteilung die Vermutung der Unschuld zur Seite steht, den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten, vor allem aber den Zeugen — gerade auch den Zeugen aus der Reihe der Opfer — die Qual eines jahrzehntelangen, meist zur Erfolglosigkeit verurteilten Verfahrens. Die Verjährung bewahrt sie darüber hinaus vor der proportional zum Zeitablauf wachsenden 'Gefahr des Irrtums, eines Irrtums, der ja gleichermaßen fatal ist, gleichgültig ob er sich zuungunsten oder zugunsten des Täters auswirkt. Das gilt jedenfalls in diesem Falle.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In eben diesem Sinne — ich kann es leider nicht mehr länger ausführen — ist natürlich auch der Hinweis auf die Störung des Rechtsfriedens ein ambivalentes Argument.
    In die Diskussion des Jahres 1965 hat der heutige Präsident des Bundesverfassungsgerichts ein Wort eingeführt, das in der Gedenkstätte Yad Waschem in Jerusalem zu lesen ist, in einer Gedenkstätte, angesichts deren jedermann von uns Gefühle beschleichen, überfallen, die sich in Worte nicht fassen lassen. Scham, Trauer, Zorn, das Gefühl der Hilflosigkeit, der Ohnmacht — dies alles sind nur sehr unzureichende Beschreibungen dessen, was gerade den deutschen Besucher dieser Gedenkstätte bewegt. Das Wort heißt „Das Vergessenwollen verlängert das Exil, und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung".
    Wenn wir dafür eintreten, daß die Verjährung nach fast 35 Jahren eintritt, dann hat das mit Vergessenwollen nichts zu tun. Die Erinnerung aber, die Erlösung verheißt, muß so lange Zeit nach dem Ende des nationalsozialistischen Verbrecherregimes vorzüglich auf andere Weise als durch Strafverfahren, die zur Gerechtigkeit immer weniger beizutragen vermögen, ja in der Gefahr sind, die Ungerechtigkeit zu vermehren, wachgehalten und weitergereicht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)