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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/145 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Inhalt: Gedenkworte zum 130. Jahrestag der Verabschiedung der Frankfurter Reichsverfassung 11559 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schachtschabel und Dr. Gradl . . 11560 C Wahl des Abg. Müller (Nordenham) zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Enders zum stellvertretenden Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 11560 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11560 C Erweiterung der Tagesordnung 11561 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 11673 B Beratung des Antrags der- Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Hermann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen Unverjährbarkeit von Mord — Drucksache 8/2539 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurfs eines 18. Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2653 (neu) — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord — Drucksache 8/2616 — Dr. Gradl CDU/CSU 11561 D Dr. Emmerlich SPD 11565 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 11569 D Kleinert FDP 11575 C Schmidt, Bundeskanzler 11579 A Graf Stauffenberg CDU/CSU 11581 A Dr. Wendig FDP 11585 D Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 11590 B Waltemathe SPD 11593 B Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 11596 A Dr. Mikat CDU/CSU 11601 C Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 11607 C Dr. Vogel (München) SPD 11611 C Engelhard FDP 11617 A Dr. Weber (Köln) SPD 11619 C Wissmann CDU/CSU 11622 A Oostergetelo SPD 11624 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 11625 D Frau Matthäus-Maier FDP 11627 C Blumenfeld CDU/CSU 11631 A Hartmann CDU/CSU 11633 B Hansen SPD 11635 B Helmrich CDU/CSU 11638 A Dr. Schwencke (Nienburg) SPD 11639 C Dr. Schwarz- Schilling CDU/CSU 11642 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 11645 B Sieglerschmidt SPD 11647 A Josten CDU/CSU 11649 C Präsident Carstens 11575 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) — Drucksache 8/362 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2708 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2707 — Krey CDU/CSU 11651 A Bühling SPD 11652 C Dr. Klepsch CDU/CSU 11654 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 11656 D Luster CDU/CSU 11657 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — Drucksache 8/2453 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2697 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2696 — Hölscher FDP 11658 C, 11660 C Burger CDU/CSU 11658 D Kratz SPD 11659 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 11661 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" und dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" — Drucksachen 8/2353, 8/2374, 8/2628 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 11663 B Ueberhorst SPD 11664 D Dr.-Ing. Laermann FDP 11666 A Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Riesenhuber, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 III Einrichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 8/1241, 8/2629 (neu) — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 11667 B Stockleben SPD 11669 B Dr.-Ing. Laermann FDP 11670 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 17. November 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Steinenstadt und Ottmarsheim sowie über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Weil am Rhein und Hüningen — Drucksache 8/2437 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2686 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2642 — 11672 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr — Drucksache 8/2366 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2640 — 11673 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über den Luftverkehr — Drucksache 8/2436 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2669 — 11673 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 8/2646 — 11673 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit Drucksache 8/2645 — 11673 D Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2665 11673 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes Bad Vilbel an die Stadt Frankfurt — Drucksachen 8/2478, 8/2648 — 11674- A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksachen 8/2558, 8/2649 — 11674 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/79 — Zollkontingent für Walzdraht 1. Halbjahr 1979) — Drucksachen 8/2536, 8/2632 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anpassung der Kapazität für den gewerblichen Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/2357, 8/2641 — 11674 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein — Drucksachen 8/2513 Nr. 3, 8/2670 — . . 11674 C Beratung des Berichts der Bundesregierung über Möglichkeiten zur Umstellung des 7 b EStG auf ein anderes Förderungssystem — Drucksache 8/2554 — 11674 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes über steudrliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude auf das geltende Grunderwerbsteuerrecht und über die Überlegungen, die zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind — Grunderwerbsteuerbericht — Drucksache 8/2555 — 11674 D Nächste Sitzung 11675 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11677* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1979 11559 145. Sitzung Bonn, den 29. März 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 144. Sitzung, Seite 11 405 A: In den Zeilen 10 bis 13 ist statt „ ... an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend —" zu lesen: ,,... an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — federführend —, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend —" ; Seite 11 526 * D: In der Zeile 8 von unten ist statt „36" zu lesen: „38". Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 30. 3. Dr. Althammer 30.3. Dr. Bangemann* 29. 3. Dr. Becher (Pullach) 30. 3. Frau Berger (Berlin) 30. 3. Blumenfeld ** 30. 3. Dr. Corterier ** 30. 3. Frau Erler 30. 3. Fellermaier * 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Friedrich (Würzburg) 29. 3. Genscher 30. 3. Dr. Hornhues 30. 3. Horstmeier 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 3. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *5) für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung ***) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 30. 3. Klinker 30. 3. Koblitz 30. 3. Lange * 30. 3. Leber 30.3. Lemp * 30.3. Lenzer 30.3. Dr. Müller *** 29.3. Müller (Mülheim) * 30. 3. Müller (Remscheid) 30. 3. Sauer (Salzgitter) 30. 3. Schmidt (München) * 30. 3. Schreiber* 30. 3. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 29. 3. Dr. Schwörer * 29. 3. Seefeld * 30. 3. Spitzmüller 30. 3. Stahlberg 30. 3. Dr. Starke (Franken) * 30. 3. Frau Tübler 30. 3. Dr. Vohrer *** 29. 3. Frau Dr. Walz 30. 3. Baron von Wrangel 30. 3. Wuwer 30.3. Ziegler 30. 3.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Ich möchte vor Eintritt in die Tagesordnung eines historischen Ereignisses gedenken: Am 28. März 1849, gestern vor 130 Jahren, verkündete die Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt am Main nach zehnmonatiger Beratung die Verfassung des Deutschen Reiches. Dieser kurze Zeitraum veränderte das deutsche Staatsdenken entscheidend und schuf die Grundlagen für den Parlamentarismus in Deutschland.
Der 28. März 1849 ist ein großer Tag, er ist ein Ruhmesblatt in unserer Geschichte. Die Frankfurter Verfassung verband nationalstaatliche, rechtsstaatliche und demokratische Elemente. Sie fand einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Forderung nach einer handlungsfähigen Zentralgewalt und den historisch gewachsenen Rechten der Einzelstaaten.
Kernstück der Verfassung war die Garantie der Grundrechte des deutschen Volkes, die schon vorab durch ein besonderes Gesetz im Dezember 1848 in Kraft gesetzt waren. Ich möchte die wichtigsten dieser Grundrechte wörtlich verlesen:
Jeder Deutsche hat das Recht, an jedem Orte des Reichsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen.
Vor dem Gesetz gilt kein Unterschied der Stände.
Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Todesstrafe ... (ist) abgeschafft.
Die Wohnung ist unverletzlich.
Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
Die Pressefreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise ... beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden.
Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.
Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.
Das Eigenthum ist unverletzlich.
Eine Enteignung kann nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen gerechte Entschädigung vorgenommen werden.
Die richterliche Gewalt wird selbständig von den Gerichten geübt.
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Soweit die Zitate aus dem Grundrechtskatalog der Frankfurter Verfassung.
Wir finden in diesem Katalog wesentliche Teile der Grundrechte unserer Verfassung, des hundert Jahre später in Kraft getretenen Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wieder.
Die Verfassung von 1849 führte als erste Verfassung der Welt das Institut der Verfassungsbeschwerde ein. Jeder Bürger konnte wegen Verletzung der durch die Verfassung gewährleisteten Rechte das Reichsgericht anrufen. Es wurde also für den einzelnen Bürger der Rechtsweg unmittelbar zum höchsten Gericht eröffnet. Erst hundert Jahre später, in unserem Grundgesetz und in dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, taucht dieses Rechtsinstitut der Verfassungsbeschwerde wieder auf.
Darf ich Ihnen aus der Begründung des Verfassungsausschusses zur Frankfurter Verfassung einige Sätze vorlesen, die das freiheitliche und rechtsstaatliche Denken unserer Vorfahren kennzeichnen. In der Begründung heißt es mit Bezug auf das Reichsgericht:
Denn nicht darin ist die Vollkommenheit eines entwickelten Verfassungslebens zu suchen, daß alle Reibungen, alle Differenzen gemieden werden — sie sind, wo Leben ist, unvermeidlich —, sondern darin, daß den Streit weder Gewalt noch Willkür noch Sonderinteresse entscheide, sondern das Recht; und Recht zu sprechen, wenn Stände und Regierung, wenn Staat und Staat streiten, ja gegen die Reichsgewalt selbst, wenn sie, ihre Befugnisse überschreitend, über das Recht die Interessen und über die Verfassung die Allgewalt parlamentarischer Majoritäten sollte stellen wollen, ein Hort des Rechts



Präsident Carstens
und der Verfassung zu sein, das ist der Beruf dieses Tribunals, eines Staatsgerichtshofes im höchsten Sinne des Wortes.
Wenn ich der Frankfurter Nationalversammlung gedenke, so möchte ich auch auf ihre beiden bedeutenden Präsidenten hinweisen. Der erste war Heinrich von Gagern aus dem Großherzogtum Hessen, dessen herausragende Leistung darin bestand, trotz einer zunächst fehlenden Geschäftsordnung und trotz Fehlens einer langjährigen parlamentarischen Tradition in Deutschland die Versammlung durch Krisen und turbulente Szenen hindurchgesteuert zu haben. Als Gagern Chef der provisorischen Reichsregierung wurde, löste ihn Eduard Simson ab. Er war in Königsberg gewählt, wurde später der erste Präsident des Deutschen Reichstages von 1871 bis 1873. Auch er hat sich um die Entwicklung des deutschen Parlamentarismus unvergängliche Verdienste erworben.
Das Werk der Paulskirche ist, wie wir wissen, zunächst gescheitert. Die Frage der Einbeziehung des österreichischen Gesamtstaates erwies sich als nicht lösbar. Auch gewannen im Frühjahr 1849 antidemokratische Gegenkräfte wieder die Oberhand. Preußen und Osterreich sowie einige andere deutsche Staaten verweigerten der Reichsverfassung die Anerkennung und riefen ihre Abgeordneten zurück. Ein Rumpfparlament tagte noch einige Wochen in Stuttgart weiter, wurde aber dort im Juni mit Waffengewalt auseinandergetrieben. Viele Freiheitskämpfer wanderten ins Gefängnis oder flohen ins Ausland. Zu ihnen gehörten der Bonner Professor Gottfried Kinkel und der Bonner Student Carl Schurz, der später bedeutende politische Stellungen in Amerika bekleidete. Aufstände in Baden und in der Pfalz, die die Einführung der Verfassung erzwingen wollten, wurden blutig niedergeschlagen.
Aber das traurige Ende der mit großen Hoffnungen verbundenen und zu großen Leistungen gelangten Revolution von 1848 darf uns nicht den Blick für die außerordentliche Wirkung verstellen, die von dieser Erhebung und von der Verfassung vom 28. März ausgegangen ist. Sie bildete die Grundlage, an die alle späteren deutschen Verfassungen, insbesondere die Weimarer Verfassung und unser Grundgesetz, anknüpften. Wir können mit Recht in der Verfassung von 1849 die historischen Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen, föderativen und rechtsstaatlichen Ordnung erblicken.
Es hat Zeiten gegeben, in denen die Deutschen ebenso wie ihre Nachbarn kriegerischer Ereignisse und militärischer Siege als der bedeutendsten Vorgänge ihrer Geschichte gedacht haben. Wir dagegen wollen uns auf die großen geistigen, politischen und vor allem auf die freiheitlichen Errungenschaften besinnen, auf die unser Volk zurückblicken kann.
Der 28. März 1849 ist ein solcher Gedenktag. Im Rückblick auf ihn sollten wir alle einig sein.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, ich habe nun die Freude, einige Glückwünsche auszusprechen. Am 16. März
vollendete der Herr Abgeordnete Dr. Schachtschabel sein 65. Lebensjahr. Ich spreche ihm herzliche Glückwünsche 'aus.

(Beifall)

Am 25. März vollendete der Herr Abgeordnete Dr. Gradl sein 75. Lebensjahr. Ich spreche ihm gleichfalls herzliche Glückwünsche aus.

(Beifall)

Für den aus dem Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt ausscheidenden Abgeordneten Dr. Kreutzmann hat die Fraktion der SPD den Abgeordneten Müller (Nordenham), bisher stellvertretendes Mitglied, benannt. Als stellvertretendes Mitglied wird an Stelle des Abgeordneten Müller (Nordenham) der Abgeordnete Dr. Enders vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Damit sind der Abgeordnete Müller (Nordenham) als ordentliches Mitglied und der Abgeordnete Dr. Enders als stellvertretendes Mitglied im Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt gewählt.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 9. März 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Riedl (München), Dr. Kreile, Glos, Dr. Rose, Dr. Althammer, Dr. Friedmann, Dr. Langner, Dr. Pfennig, Geisenhofer, Spranger, Haase (Kassel), Dr. Meyer zu Bentrup, Gerster (Mainz), Röhner, Dr. Bötsch, Dr. Möller, Kiechle, Dr. Waigel, Gerlach (Obernau), Lintner, Regenspurger, Reichold, Voigt (Sonthofen), Höpfinger, Frau Schleicher, Dr. Probst, Dr. Wittmann (München), Hartmann, Klein (München), Schedl, Höffkes, Dr. Sprung, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Jobst und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zahl und Alter der seit 1969 in den einstweiligen Ruhestand versetzten politischen Beamten des Bundes — Drucksache 8/2572 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2679 verteilt.
Die Monopolverwaltung für Branntwein Berlin hat mit Schreiben vom 19. März 1979 gemäß den §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den
Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein Berlin und die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1977/78 (1. Oktober 1977 bis 30. September 1978)

übersandt. Der Bericht wird als Drucksache 8/2704 verteilt.
Der Stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 23. Februar 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Drucksache 8/1435 Nr. 1 bis 16 und 18 Drucksache 8/1477 Nr. 1 bis 3 und 5
Drucksache 8/1525 Nr. 2 Drucksache 8/1552 Nr. 1 und 2
Drucksache 8/1608 Nr. 1, 2, 4 und 5
. Drucksache 8/1705 Nr. 1 bis 6 Drucksache 8/1724 Nr. 3 und 4 Drucksache 8/1759 Nr. 1
Drucksache 8/1802 Nr. 4 bis 8 Drucksache 8/1851 Nr. 1 und 2 Drucksache 8/1889 Nr. 1 bis 3 Drucksache 8/1928 Nr. 5 und 6 Drucksache 8/2098 Nr. 1 bis 9, 11 bis 23, 25 bis 29
Drucksache 8/2167 Nr. 1 bis 7 Drucksache 8/2238 Nr. 1 bis 9, 11 bis 21
Drucksache 8/2272 Nr. 1 bis 3, 10 und 13 Drucksache 8/2337 Nr. 1, 3 bis 6 und 8 Drucksache 8/2364 Nr. 1 bis 3
Drucksache 8/2395 Nr. 1 bis 20
Drucksache 8/2466 Nr. 1 bis 8, 10 bis 19 Drucksache 8/2513 Nr. 1
Der Stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 23. Februar 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Unterrichtung über den Energieverbrauch durch Etikettierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Anwendung der Richtlinie 78/. ../EWG über die Unterrichtung durch Etikettierung auf elektrische Backöfen
— Drucksache 8/2220 —



Präsident Carstens
Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 6. März 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Baubedarfsartikel
Vorschlag einer Entschließung des Rates zur Aufstellung eines Verzeichnisses vorrangiger Erzeugnisse, die in Anwendung der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Baubedarfsartikel durch Richtlinien zu regeln sind
— Drucksache 8/2466 Nr. 38 —
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 8. März 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit gehacktem, gemahlenem oder in ähnlicher Weise zerkleinertem frischem Fleisch und frischem Geflügelfleisch mit oder ohne Zusatz von anderen Lebensmitteln, Zusatzstoffen und Gewürzen
— Drucksache 8/2337 Nr. 16 —
Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 7. März 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein mehrjähriges Forschungsprogramm auf dem Gebiet der Klimatologie (indirekte Aktion, 1979-1983)

— Drucksache 8/2271 —
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 14. März 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen eine Person eine Zollanmeldung abgeben kann
— Drucksache 8/2583 Nr. 11 —
Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch die Aufnahme alternativer Regeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. .../79 des Gemischten Ausschusses EWG/. .. (1) zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch die Aufnahme alternativer Regeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens
— Drucksache 8/2559 Nr. 3 —
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 8. März 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden, bereits verkündeten EG-Vorlage abgesehen hat:
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung des Berichtigungskoeffizienten, der auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der in Italien dienstlich verwendeten oder ansässigen Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist
— Drucksache 8/2395 Nr. 22 —
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 7. bis 13. März 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/2674 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Die in Drucksache 8/2559 unter Nr. 5 aufgeführte EG-Vorlage
Empfehlung zu einem Beschluß des Rates, mit dem die Kommission zu Verhandlungen über ein Abkommen zur Errichtung eines Europäischen Forschungsinstituts für Wirtschafts-und Sozialpolitik ermächtigt wird
ist als Drucksache 8/2652 verteilt.
Die in Drucksache 8/2583 unter Nr. 2 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine Beteiligung der Gemeinschaft an Umstrukturierungs- oder Umstellungsinvestitionen der Schiffbauindustrie
Vorschlag für einen Beschluß des Rates fiber eine Beteiligung der Gemeinschaft an Umstrukturierungs- oder Umstellungsmaßnahmen der Textilindustrie, insbesondere der Kunstfaserindustrie
wird als Drucksache 8/2687 verteilt.
Die in Drucksache 8/2513 unter Nr. 5 aufgeführte EG-Vorlage
Mitteilung der Kommission an den Rat über die künftige Methode der Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts
wird als Drucksache 8/2695 verteilt.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat wird die Tagesordnung um den Zusatzpunkt „Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Europaabgeordnetengesetzes — Drucksachen 8/362, 8/2707, 8/2708 —" ergänzt.
Ist das Haus mit der so ergänzten Tagesordnung einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist auch das so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 2 auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Hermann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen
Unverjährbarkeit von Mord — Drucksache 8/2539 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurfs eines 18. Strafrechtsänderungsgesetzes (18. StrÄndG)

— Drucksache 8/2653 (neu)
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
c) Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord
— Drucksache 8/2616 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Dr. Gradl das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johann Baptist Gradl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen! Als derzeit ältestes Mitglied möchte ich am Beginn dieser wichtigen Debatte des Bundestages eine kurze Vorbemerkung machen. Jede der drei Fraktionen hat das Thema der Verjährung zur Gewissensfrage erklärt. Jedes Mitglied des Bundestages hat also aus eigener Verantwortung zu entscheiden; keine Fraktionsmehrheit nimmt sie ihm ab. Das entspricht der Bedeutung des Themas mit seinem geschichtlichen Hintergrund, das verlangt aber auch persönliche Toleranz und sachliche Fairneß gegenüber der jeweils anderen Meinung.

    (Josten [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Noch eines möchte ich hinzufügen. Dieser Debatte wird im Inland und im Ausland viel Aufmerksamkeit gewidmet. Deshalb füge ich gerade als Gegner der Verjährung betont hinzu: Bei aller Verschiedenheit der Meinungen und Argumente sind sich alle



    Dr. Gradl
    Abgeordneten dieses Hohen Hauses in einem einig: in der Abscheu gegen die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Nun darf ich den Antrag begründen, den am 7. Februar eine Gruppe von Mitgliedern meiner Fraktion; der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eingebracht hat. Der Antrag hat das Ziel, daß die Strafverfolgung von Mord nicht der Verjährung unterliegen soll. Bereits bei der ersten Erörterung der Verjährungsfrage im Bundestag 1965 war von Mitgliedern meiner Fraktion ein solcher Antrag gestellt worden. Bei der zweiten Beratung 1969 hatte die damalige Bundesregierung der Großen Koalition denselben Standpunkt vertreten; aber beide Male wurde für eine befristete Lösung entschieden. Man wollte in dieser wichtigen Sache jeweils eine möglichst breite Zustimmung gewinnen. 1969 durfte man noch hoffen, daß die Verlängerung der Verjährungsfrist um zehn auf 30 Jahre reichen würde, um die NS-Morde, um die es damals primär ging, in den weiteren zehn Jahren aufzuarbeiten. Man durfte auch annehmen, daß alle in Frage kommenden Staaten für volle Mithilfe bei der Erfassung zu gewinnen seien. Beide Erwartungen haben sich, wie wir heute wissen, als irrig erwiesen. Man muß heute davon ausgehen, daß noch neues Material gefunden bzw. vorgelegt wird.
    Oberstaatsanwalt Rückerl, als Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen unstreitbar sachverständig, glaubt — ich zitiere — „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen" zu können, daß „bisher noch unbekannte größere Tatkomplexe mit einer Vielzahl von Opfern festgestellt werden" können. Aber er rechnet in seiner jüngsten Dokumentation damit, „daß den Strafverfolgungsbehörden auch nach 1979 bisher nicht bekannte nationalsozialistische Gewaltverbrechen zur Kenntnis gebracht werden". Rükkerl fügt hinzu, daß es sich dabei nach der Zahl der Opfer und der Beteiligten um kleinere Komplexe handeln wird. Aber er ergänzt zugleich und mit Recht, daß die Größe der Tatkomplexe für die Bewertung der strafrechtlichen Relevanz nicht wesentlich ist.
    Im übrigen ist damit zu rechnen, daß außerhalb der Bundesrepublik Material auch zurückgehalten ist, um nach etwaigem Ablauf der Verjährungsfrist gegen die Bundesrepublik propagandistisch mißbraucht zu werden.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Vor allem in der DDR!)

    Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach dem Gang der Verfolgung von NS-Verbrechen ist in dieser Hinsicht zurückhaltend formuliert, aber trotzdem aufschlußreich gerade auch in bezug auf das Verhalten der DDR.
    Es gibt noch einen wesentlichen Unterschied zwischen heute und der Situation von 1965 und 1969. Damals ging es vornehmlich um NS-Mord. Auf Mord generell wurde die Verjährungsfrage wegen der Schwierigkeit bezogen, NS-Mord begrifflich abzugrenzen. Heute geht es auch in der Sache um die Nichtverjährung von Mord allgemein. Unbestritten haben den Anstoß zur jetzigen Erörterung wiederum die NS-Morde gegeben. Sie würden, soweit die Verjährung nicht unterbrochen würde, Ende 1979 verjähren.
    Der NS-Mord war politische Barbarei und äußerste Entmenschlichung. Er war, ob als Völkermord oder Massenmord oder in Einzelaktionen, von dem Willen bestimmt, eine nationale, eine rassische, eine religiöse Volksgruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören oder eine politische Opposition, eine bestimmte Gesinnung oder auch eine Eigenart auszutilgen. Über alles dies spannte sich der blutige Bogen der NS-Verbrechen. Vieles solcher Art gibt es auch heute in der Welt. Aber wir Deutschen haben, meine ich, in dieser Sache für unser Tun geradezustehen, für die Schuld, die NS-Verbrechen uns einst aufgelastet haben.
    Der NS-Mord gehört einer vergangenen und überwundenen Periode an. Seine Verjährung verlangt vorrangig politische und moralische Beurteilung. Die Verjährung von Mordtaten, die zum gewohnten kriminellen Geschehen gehören und leider auch in Zukunft gehören werden, ist mit Blick auf den heutigen und den künftigen Schutz unserer Bürger und ihres Gemeinwesens zu beurteilen. Deshalb will unser Antrag ganz allgemein und ganz bewußt und nicht nur taktisch, daß kein Mörder, früherer oder künftiger, in unserem Lande damit rechnen kann, einmal ungestraft — ich betone: ungestraft — von Verfolgung freigestellt zu sein.
    Warum? Wir alle müssen beobachten, daß sich seit geraumer Zeit in unserer Gesellschaft eine wachsende Brutalisierung vollzieht. Seit wir in diesem Hause 1969 das letztemal über Verjährung diskutierten und entschieden, haben insgesamt die Straftaten gegen das Leben erschreckend zugenommen. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist von 1968 bis 1977 die Zahl der Verbrechen gestiegen: in den Delikts-gruppen „Mord und Totschlag" um 41,6 % auf fast 2 600 Fälle, in der Deliktsgruppe „Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer" um 118,3 % auf mehr als 21 000 Fälle, in der Deliktsgruppe „gefährliche und schwere Körperverletzung" um 61 % auf über 52 000 Fälle. Insgesamt ist eine Zunahme dieser Akte der Gewaltkriminalität um 72,9 % zu verzeichnen. Die Zahlen für 1978 liegen noch nicht vor, aber erkennbar ist ein weiterer Anstieg, wenn auch abgeflacht.
    Dies alles sind Verbrechen, bei denen das Äußerste, das Begehen eines Mordes, immer im Spiel ist. In den Erläuterungen der Kriminalstatistik heißt es denn auch, daß gerade in diesen Deliktsgruppen „die meisten Fälle sind, bei denen mit einer Schußwaffe geschossen wurde" und weiter:
    Das Drohen mit einer Schußwaffe war bei den Straftatengruppen „Straftaten gegen die persönliche Freiheit" und • „Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer" besonders häufig.
    Etwas Weiteres kommt hinzu. Sicher, schwere und abscheuliche Gewalttat hat es immer gegeben, aber



    Dr. Gradl
    ganz neue Arten äußerster Gewalt haben sich in den letzten zehn Jahren entfaltet. Was noch vor zehn Jahren Ausnahmeerscheinung war, ist jetzt eben keine Ausnahme mehr, sondern ständige, fast würde ich sagen, allgegenwärtige Gefahr. Der Mord hat in diesen Verbrechenskategorien neue Dimensionen bekommen. Ich meine die Banden- und Erpressungsmorde, die Mafia-Erscheinungen bei uns im Lande, ich meine die Pest der Raubmorde an hilflosen alten Menschen. Der alte Mensch ist heute immer häufiger Anreiz zu gewalttätigem Raub statt zu rücksichtsvollem helfenden und schützenden Verhalten. Ich meine den terroristischen Mord, der, wie z. B. bei Flugzeugentführungen, auch vor Massentötungen nicht zurückschreckt. Keiner von uns wird glauben, daß diese schreckliche Entwicklung am Ende ist. Wir brauchen uns nur die Schutzmaßnahmen rund um dieses Haus anzusehen. Die Menschen haben Anspruch auf jede legale mögliche Abwehr, Gegenwehr. Auch deshalb verlangen wir, daß generell die Strafverfolgung von Mord nicht durch Fristablauf, durch Verjährung aufgehoben wird.
    Natürlich wird von uns nicht erwartet, daß allein mit der Aufhebung der Verjährung von Mord das Anwachsen krimineller Gewalt, daß Mord und Lebensbedrohung als gesellschaftliche Erscheinungen bewältigt werden können. Aber wenn Verjährung von Mord aufgehoben wird, dann wird damit ein unübersehbares Zeichen gesetzt, ein Signal für alle, die kriminelle Gewalt gegen das Leben üben wollen oder mit der Möglichkeit auch nur spielen. Es wird ihnen die Schwere ihrer verbrecherischen Tat oder Absicht auch auf diese Weise warnend deutlich gemacht, daß sie, auch wenn sie zunächst entkommen, zeit ihres Lebens mit Strafverfolgung rechnen müssen. Diese Drohung gewinnt dadurch noch an Gewicht, daß die Kriminalistik heute mit den Mitteln moderner Technik ungleich viel mehr als früher in der Lage ist, Tatvorgänge zu durchleuchten und Beweiselemente zu konservieren.
    Noch einmal: natürlich muß weitaus mehr geschehen, um der Flut krimineller Gewalt Herr zu werden.
    Verzeihen Sie eine kleine Abschweifung. Muß denn z. B. wirklich hingenommen werden, daß mit primitiv-raffiniertem Schrifttum von Skandalblättern über Comic Strips bis zu den Billigheften auf niedrigste Instinkte spekuliert, das Gewalt verherrlicht, daß offen oder unterschwellig zu Gewalt angereizt wird?

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Was in dieser Hinsicht insbesondere auf junge Menschen einfällt, ist gemeingefährlich, und es ist wie Hohn, wenn solche Verfasser und Verleger sich zum Schutze ihres schmutzigen Geschäfts auf die Grundrechte berufen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Wer einen zuverlässigen Eindruck von diesem Bereich gewinnen will, braucht sich nur mit den Erfahrungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vertraut zu machen.
    Dieser Hinweis muß genügen; aber ich meine, es könnte nicht schaden, wenn sich der Bundestag einmal mit diesem Thema ausführlich und gründlich befassen würde. Es wäre sogar ein Kapitel im Bericht zur Lage der Nation in diesem Teil Deutschlands wert. Letzten Endes sind doch Existenz und Zukunft eines Volkes entscheidend auch von seiner Moral abhängig.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Aber nun zurück zur Verjährungsfrage. Für die Verjährung wird argumentiert, sie sei feste deutsche Rechtstradition, auch für Mord. Nun war die deutsche Rechtslage, zumindest bis vor hundert Jahren, ohnehin recht vielfältig. Aber wichtiger ist das Ausmaß und die Brutalität der buchstäblich mörderischen Wirklichkeit, die wir in den letzten 50 Jahren haben erfahren müssen, durch NS-Verbrechen zuerst, durch die Flut der Gewaltkriminalität neuerdings. Dies alles war vor hundert Jahren, als Verjährung allgemein zu einem strafrechtlichen Prinzip — auch bei Mord — gemacht wurde, in Deutschland nicht vorstellbar. Die Frage stellt sich uns heute von Grund auf neu, sowohl aus der NS-Zeit als auch aus der heutigen Gewaltkriminalität. Bei den Angehörigen der Opfer, der NS-Opfer und ihren Landsleuten, würde die Berufung auf deutsche Rechtstradition — das ist jedenfalls meine Überzeugung und mein Wissen — die Frage hervorrufen, wo denn die deutsche Rechtstradition damals von 1933 bis 1945 war,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und bei der SPD)

    von der Röhm-Affäre bis Auschwitz. Darf ich die Blicke einen Augenblick zurücklenken auf die Röhm-Affäre? Sie war eine Auseinandersetzung innerhalb der NSDAP, aber das war sie nicht nur. Die Gelegenheit wurde benutzt — und zynisch wurde es sofort zugegeben —, um gleichzeitig mit alten politischen Feinden abzurechnen. Ich nenne nur drei Namen: den bayerischen Staatskommissar von Kahr, den Ministerialdirektor Erich Klausener und den General von Schleicher, dessen Frau gleich mit umgebracht wurde.
    Ich erinnere mich noch haargenau an meine und meiner Freunde Gedanken und Empfindungen, als nach der Mordserie des 30. Juni — es waren ja drei Tage: 30. Juni, 1. Juli, 2. Juli — im Reichsgesetzblatt eine Verordnung erschien, die dieses Geschehen nachträglich in. aller Form für — so wörtlich — Rechtens erklärte. Diese Verordnung war noch unterschrieben von einem deutschen Reichsjustizminister, der übrigens nicht einmal erklärter Nationalsozialist war. Nein, ich fürchte, im Bereich der NS-Morde kann man eine Verjährung, eine Strafverfolgung noch unbekannter, noch nicht erfaßter Täter mit der deutschen Rechtstradition nicht begründen. In der Welt würde das nicht verstanden.
    Ich will den menschlichen Kern dieses Komplexes an einem Gegenwartsbeispiel, am Terroristenmord, noch deutlicher machen. Denken wir einen Augenblick an die Opfer der Botschaftsangehörigen in Stockholm, an den Lufthansa-Kapitän Jürgen Schumann und an Hanns Martin Schleyer. Die Terrori-



    Dr. Gradl
    sten hatten diese Opfer lebend in ihre Gewalt gebracht. Komplizen des Terrors sollten freigepreßt werden. Ein Nachgeben, so war zu befürchten, hätte die Terroristen zu einer nicht endenden Kette politischer Erpressungen und Morde verleiten, ja herausfordern können. So mußte zum Schutz der Gesamtheit der Bürger und aus Gründen der Staatsräson die Geisel in der Gefahr des Äußersten bleiben.
    Diejenigen, die damals im Krisenstab waren, werden diese Stunden sicherlich nie vergessen. Leben ging dann verloren. Das mußte den Opfern also zugemutet werden, und mit den Opfern mußten die Angehörigen tagelang, im Fall Schleyer sogar wochenlang die Qual, die Todesangst mitleben, mitleiden. Das ist die neue Dimension Mord. Sie stellt sich übrigens in der finanziellen Erpressung durch Entführung für die Opfer und ihre Angehörigen gar nicht anders dar. Ich frage: Sollen solche Verbrechen nach Zeitablauf wirklich verfolgungsfrei bleiben? Kann man das den von solchem Leid getroffenen Angehörigen überhaupt zumuten? Ich meine nein.
    Aber nun zu dem anderen Bereich, zum Thema NS-Mord. Diese mörderischen Verbrechen der NS-Zeit sind — ich sagte es bereits — Verbrechen einer vergangenen Periode, und sie gehören einem System an, daß wir alle niemals wieder aufleben lassen wollen, unter welcher Verkleidung, Farbe, Ideologie auch immer. Aber diese Verbrechen sind noch nicht in die Vergangenheit, in die Geschichte abgesunken. Sie sind in Millionen Angehörigen und Millionen Opfern und ihren Völkern noch immer sehr lebendig. Das Geschehen war nach Art und Umfang eben so ungeheuerlich, daß manche unserer Landsleute es auch heute noch nicht wahrhaben wollen.
    Wer von uns könnte den Wunsch nicht verstehen, es sollte endlich Schluß sein damit, das Schreckliche immer wieder wachzurufen, zumal doch eine ganze Generation nachgewachsen ist, die persönlich überhaupt nichts mit den Verbrechen zu tun hat! Wer heute nicht älter als 50 bis 55 Jahre ist, kann persönlich gar nicht an den Verbrechen beteiligt gewesen sein. Aber wir alle, ob jung oder alt, können nicht aus der Geschichte unseres Volkes aussteigen.

    (Josten [CDU/CSU]: So ist es!)

    Aus unserem Volk ist dieses Entsetzliche hervorgekrochen, sind die Anführer, die Täter und die Verführten gekommen. So sind wir alle mit in der Haft. Der Ruf unseres Volkes, der so schrecklich Schaden genommen hat, ist auch der Ruf eines jeden von uns, jedenfalls für die Welt. Der einzelne mag sich frei wissen von Schuld; an der Gesamthaftung ändert das nichts.
    Es ist wahr: Auch Deutsche haben Widerstand geleistet. Wir wollen es nicht verschweigen, wir dürfen es gar nicht verschweigen. Sie haben sich gegen Gleichschaltung gewehrt und behauptet, haben Opfer an Freiheit und Leben bringen müssen, haben unter Gefahr bedrängten Mitbürgern zu helfen versucht. Dies alles ist in großer Zahl geschehen.
    Aber die Gegenrechnung ist zu ungeheuerlich: die Zahl der jüdischen Mitbürger und die Zahl der Angehörigen anderer Völker, die Opfer des NS-Mordes geworden sind. Vergessen wir doch nicht: Die meisten Länder Europas standen unter deutscher Besatzung, und die mordenden Aktivitäten der NS-Apparatur folgten nach. Ihre Perfektion reichte überall hin, nicht selten begleitet von persönlichem Sadismus.
    So müssen wir tragen, daß es noch immer Vorbehalte gegen uns Deutsche gibt, zumal in Europa, in Ost und in West. So müssen wir respektieren, daß es für die Angehörigen der Opfer und für die Be-. troffenen ein unerträglicher Gedanke ist, daß bisher nicht erfaßte Mörder in Zukunft, nach 1979, unbehelligt bleiben könnten, nur weil sie sich lange genug unerkannt verborgen halten konnten.
    Aber nun wird gefragt: Bringt man nach mehr als dreieinhalb Jahrzehnten mit einer Aufhebung der Verjährung unsere Gerichte nicht in eine unmögliche, ja unzumutbare Lage? Der zur Zeit in Düsseldorf laufende Majdanek-Prozeß z. B. zeigt die Problematik in allen Hinsichten. Das Erinnerungsvermögen der Betroffenen und der Zeugen wird immer unsicherer, das Erkennen und Aufhellen der Tatbestände immer schwieriger. Aber nun bleiben die Gerichte ohnehin in dieser Lage; denn gegen nicht gefaßte, aber bekannte Tatverdächtige kann der Ablauf der Verjährungsfrist unterbrochen werden. Heute schon laufen Verfahren bis über das Jahr 2000 hinaus, theoretisch jedenfalls.
    Trotzdem: Der Einwand der Beweisschwierigkeit muß auf jeden Fall ernst genommen werden. Oberstaatsanwalt Rückerl — ich darf ihn in diesem Zusammenhang noch einmal zitieren — schließt seine Dokumentation mit der Feststellung ab, daß die Chancen, einen erst nach dem 31. Dezember 1979 entdeckten NS-Täter auf die Anklagebank zu bringen, wegen des Alters der Beschuldigten, wegen zunehmender Ermittlungs- und Beweisschwierigkeiten und relativ langer Verfahrensdauer „nur noch äußerst gering" sind. Wahrscheinlich hat er recht. Es sind eben dreieinhalb Jahrzehnte und mehr vergangen. Aber wir, die wir gegen die Verjährung sind, meinen, daß dies kein durchschlagendes Argument gegen die Aufhebung der Verjährung ist.
    Entscheidend ist heute nicht die niedrige Zahl der den Gerichten möglichen Verurteilungen im Verhältnis zu der Zahl der anstehenden oder noch einzuleitenden Verfahren. Entscheidend ist denen, die den Opfern nahestehen, so glaube ich zu wissen, heute nicht so sehr die prozessuale Ergiebigkeit solcher Verfahren. Entscheidend ist vielmehr — darin müssen wir mit ihnen übereinstimmen —, das Geschehene im einzelnen zu ermitteln, klarzulegen und auszusprechen, solange das noch möglich ist. Entscheidend ist — lassen Sie es mich so sagen —, daß Leid und Opfer der Toten, sofern immer möglich, nicht der Anonymität des Massensterbens überlassen bleiben und nicht in den Millionenzahlen untergehen dürfen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und bei der SPD und der FDP)




    Dr. Gradl
    Auch diese Toten haben Anspruch auf die Würde der Person, auf die Verdeutlichung und Kennzeichnung dessen, was mit ihnen ganz persönlich geschehen ist. Auch so betrachtet, sollten die Tatverdächtigen so lange verfolgt werden, bis der unaufhaltsame Gang der Zeit ohnehin Einhalt gebietet.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch dies sagen: Aus unserer Bevölkerung wird auch gefragt, warum nur von dem gesprochen wird, was wir Deutsche angerichtet haben, nicht aber von dem, was andere uns Deutschen angetan haben. Die Frage kann nicht damit erledigt sein, daß Deutschland den Krieg begonnen hat und daß deutsche Truppen zuerst einmarschiert sind, so wahr das ist. Man kann nicht Verbrechen gegen Verbrechen aufrechnen wie die Aktiva und Passiva einer Bilanz.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Jede Seite muß das, was sie gefehlt und verbrochen hat, für sich bewältigen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Wir Deutsche beweisen vor uns selbst und kommenden Generationen mit dem Nein zur Verjährung der NS-Verbrechen unseren Willen, die zwölf schlimmen Jahre unserer Geschichte bis in die äußersten Winkel hinein aufzuhellen. . .

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

    Wir zeigen damit auch unseren jüngeren Generationen, die solche Schrecklichkeiten nicht unmittelbar durchleben mußten, wohin ideologische Verranntheit, politischer Fanatismus und Haß gegen Andersdenkende führen können.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

    Gerade indem wir selber mit uns unnachsichtig ins Gericht gehen, legitimieren wir uns aber auch zu dem Verlangen, daß auch das Unrecht, das von anderen uns angetan worden ist, respektiert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

    Das heißt, daß die mehr als 21 Millionen toten und vermißten Deutschen von der Welt zur Kenntnis genommen werden, die Opfer der Drangsalierungen und Vertreibungen in Ostdeutschland, in der Tschechoslowakei, in Ost- und Südosteuropa geworden sind. Man möge sie dort, wo ihnen dies noch bei und nach Kriegsende angetan worden ist, wenigstens nicht verleugnen!

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

    Verehrte Kollegen, die volle Aufhebung der Verjährbarkeit von Mord ist von der Vergangenheit her letztlich ein Akt moralisch-politischer Selbstreinigung unseres Volkes. Auf die Zukunft hin ist die Aufhebung, d. h. die unbegrenzte Strafverfolgung, eine vorbeugend abschreckende Warnung für jeden, der auch nur mit dem Gedanken eines mörderischen Verbrechens spielt.
    In diesem Sinne bitten wir unseren Antrag zu verstehen. In diesem Sinne bitten wir um Unterstützung für die generelle Aufhebung der Verjährung von Mord.

    (Anhaltender Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)