Rede:
ID0814413400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 46
    1. Herr: 2
    2. hat: 2
    3. die: 2
    4. Dokumente: 2
    5. Staatssekretär,: 1
    6. Bundesregierung: 1
    7. das: 1
    8. Oberlandesgericht: 1
    9. Köln: 1
    10. über: 1
    11. Behandlung: 1
    12. dieser: 1
    13. befragt,: 1
    14. und,: 1
    15. wenn: 1
    16. ja,: 1
    17. welche: 1
    18. Antwort: 1
    19. sie: 1
    20. erhalten?Dr.: 1
    21. Schüler,: 1
    22. Staatssekretär:: 1
    23. Nein,: 1
    24. es: 1
    25. entspricht: 1
    26. auch: 1
    27. nicht: 1
    28. der: 1
    29. Praxis,: 1
    30. Abgeordneter,: 1
    31. Gerichten: 1
    32. Belehrungen: 1
    33. zu: 1
    34. erteilen.Wir.: 1
    35. haben: 1
    36. diese: 1
    37. mit: 1
    38. den: 1
    39. einschlägigen: 1
    40. Maßgaben: 1
    41. überstellt: 1
    42. und: 1
    43. um: 1
    44. entsprechende: 1
    45. Beachtung: 1
    46. gebeten.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/144 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 144. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11379 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 11379 B Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 26. März 1979' . 11443 B Beratung der Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2586 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2633 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 11379 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs — Drucksache 8/2613 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kohl, Carstens (Fehmarn), Windelen, Frau Dr. Wex, Franke, Dr. Dregger, Dr. Blüm, Dr. Ritz, Katzer, Dr. Jenninger, Dr. Biedenkopf, Erhard (Bad Schwalbach), Frau Geier, Köster, Pfeifer, Dr. von Weizsäcker, Kunz (Berlin), Dr. Zeitel, Zink, Hauser (Krefeld), Dr. Becker (Frankfurt),. Hoffacker, Burger, Vogt (Duren), Haase (Kassel), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Waffenschmidt, Frau Verhülsdonk, Vogel (Ennepetal) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die stufenweise Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz) — Drucksache 8/2650 — in Verbindung mit Erste Beratung des von' den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes — Drucksache 8/2667 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister 'BMA . . 11382 B Franke CDU/CSU 11384 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Frau Dr. Lepsius SPD 11389 A Höpfinger CDU/CSU 11393 B Frau Matthäus-Maier FDP 11395 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 11399 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 11401 B Dr. Zeitel CDU/CSU 11402 C Präsident Carstens 11392 D Fortsetzung der Beratung des Agrarberichts 1979 der Bundesregierung — Drucksachen 8/2530, 8/2531 — Dr. Ritz CDU/CSU 11405 B Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 11410 A Peters (Poppenbüll) FDP 11415 C Kiechle CDU/CSU 11438 D Müller (Schweinfurt) SPD 11443 C Paintner FDP 11446 A Schartz (Trier) CDU/CSU 11448 B Wimmer (Neuötting) SPD 11450 D Susset CDU/CSU . 11452 B Oostergetelo SPD 11454 C Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 11456 A Dr. von Geldern CDU/CSU 11457 C Eickmeyer SPD 11459•A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 11459 C Ertl, Bundesminister BML 11461 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtschutzgesetz) — Drucksache 8/2615 — 11467 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungsländer-Steuergesetzes Drucksache 8/1857 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2548 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2501 — Rapp (Göppingen) SPD 11468 B Stommel CDU/CSU 11470 A Dr. Vohrer SPD 11472 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 8/2624 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 11473 C, 11489 B Kraus CDU/CSU 11478 C Lutz SPD 11481 A Hölscher FDP 11484 B Dr. Blüm CDU/CSU 11486 C Urbaniak SPD 11490 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuches - Jugendhilfe —— Drucksache 8/2571 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . . 11491 C Kroll-Schlüter CDU/CSU 11495 D Hauck SPD 11498 C Eimer (Fürth) FDP 11503 A Frau Karwatzki CDU/CSU 11505 C Kuhlwein SPD 11507 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 11509 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Januar 1975 über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen — Drucksache 8/2232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie — Drucksache 8/2595 — 11511 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juli 1978 zwischen .der Bundesrepublik Deutschland und der Republik österreich über Arbeitslosenversicherung — Drucksache 8/2594 — 11512 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Autobahnzusammenschluß im Raum Basel und Weil am Rhein — Drucksache 8/2592 — 11512 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksache 8/2651 — . 11512 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 III Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der Eisen-und Stahlindustrie der Gemeinschaft — Drucksache 8/2540 — 11512 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in Wiesbaden, Schloßplatz 3/Mühlgasse 4-6 (ehemalige Rheumaklinik) — Drucksache 8/2607 — 11512 D Fragestunde — Drucksachen 8/2637 vom 09. 03. 1979 und 8/2664 vom 14. 03. 1979 — Erklärungen der DDR-Regierung gegenüber Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff sowie Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verweigerung der Einreise in die DDR zum Besuch der Leipziger Messe für 49 Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland DringlAnfr Cl 14.03.79 Drs 08/2664 Jäger (Wangen) CDU/CSU DringlAnfr C2 14.03.79 Drs 08/2664 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 11418 B, C, D, 11419 A, B, C, D, 11420 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11418 D, 11419A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 11419 C ZusFr Ey CDU/CSU 11419D, 11420 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11420 A Unterschiedliche Informationen der Bundesregierung über die Lage bei der Entsorgung von Kernkraftwerken MdlAnfr A30 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT 11420 B, C, D, 11421 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 11420 B, C ZusFr Broll CDU/CSU 11420 D ZusFr Ey CDU/CSU 11420 D Konstruktion lärmarmer Kraftfahrzeuge MdlAnfr A33 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Dr. Hartenstein SPD Mdl Anfr A34 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 11421 B, C, D, 11422 A, B, C, D, ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 11421 C, D, 11422 B, C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 11421 D Verhinderung der Weitergabe geheimer Dokumente des Kanzleramts an die Presse MdlAnfr A101 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A102 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK 11422 D, 11423 A, B, 'C ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU 11422 D, 11423 A, B Auswirkungen der einseitigen Vorausleistungen gegenüber der UdSSR bei den SALT-II-Verhandlungen auf die MBFRVerhandlungen in Wien MdlAnfr A103 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 11423 D, 11424 A ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . . 11423 D, 11424 A Verhalten der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Abstimmungen über die Aufnahme der aus nichtgewählten Mitgliedern der SWAPO bestehenden Namibia-Delegationen in die VN-Unterorganisation MdlAnfr A105 09.03.79 Drs 08/2637 Broll CDU/CSU MdlAnfr A106 09.03.79 Drs 08/2637 Broll CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 11424 A, B, C, D, 11425 A, B, C ZusFr Broll CDU/CSU . . . . 11424 B, C, 11425 B ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU . . 11424 C, 11425 C ZusFr Dr. Corterier SPD 11424 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11424 D Zusammensetzung der UN-Friedensstreitmacht für SWA-Namibia MdlAnfr A110 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr A111 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hammans CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 11425 D, 11426 A, B, C, D, 11427 A ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU . . . 11426 A, B, C ZusFr Broll CDU/CSU 11426 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11426 D ZusFr Dr. Corterier SPD 11426 D Behandlung der Fragen der Deutschland-und Berlinpolitik in der auswärtigen Kulturpolitik auf der Grundlage des Wahrungs- und Wiedervereinigungsgebots des Grundgesetzes; Darstellung der Gebiete IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 östlich von Oder und Neiße auf Atlanten und Karten MdlAnfr A113 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A114 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Czaja CDU/CSU Antw. StMin Dr. von Dohnanyi AA 11427 A, B, C, 11428 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 11427 B, C, D, 11428 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 11428 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11428 B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 11428 C Beschimpfungen der deutschen katholischen Bischöfe durch das polnische KP-Organ „Trjbuna Ludu MdlAnfr A115 09.03.79 Drs 08/2637 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 11428 D Einmischungsversuche der „Zentralkommission für die Untersuchung von NaziVerbrechen in Polen" in die interne Diskussion über die Verjährung von Mord MdlAnfr A116 09.03.79 Drs 08/2637 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11429 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 11429 A Technische Hilfen der deutschen Botschaft in Den Haag bei Vorbereitung der ZDF-Sendung vom 22. Februar 1979 in Holland MdlAnfr A117 09.03.79 Drs 08/2637 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A118 09.03.79 Drs 08/2637 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11429 B, D, 11430 A, B, C, D, 11431 A ZusFr Niegel CDU/CSU . . 11429 D, 11430 A, B, C ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 11430 D ZusFr Mattick SPD 11430 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11431 A Förderung von Internaten im Bereich des Leistungssports sowie Einhaltung der Bedingungen des „humanen Leistungssports" .und der Jugendschutzbestimmungen in diesen Einrichtungen MdlAnfr A35 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A36 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 11431 B, C, D, 11432B ZusFr Frau Steinhauer SPD 11431 C, D, 11432 A, B Zunahme der alkoholbedingten Dienstvergehen in der öffentlichen Verwaltung sowie Forderung nach einer stärkeren Personalführung MdlAnfr A40 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Diederich (Berlin) SPD MdlAnfr A41 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 11432 C, 11433A,B,C ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD 11432 D, 11433 A, B, C Einschränkung bzw. Einstellung des Betriebs von Atomkraftwerken wegen mangelnder Entsorgungsmöglichkeiten MdlAnfr A45 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 11433 D, 11434 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 11434 A ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 11434 B Einbeziehung der Verwaltungsbeamten im Bundesgrenzschutz und der Beamten des Zollfahndungsdienstes in den Kreis der Empfänger der sogenannten Polizeizulage MdlAnfr A47 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Jentsch (Wiesbaden.) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 11434 C, D, 11435 A ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . 11434 D Benachteiligung kurz vor der Pensionierung beförderter Beamter durch § 5 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes MdlAnfr A49 09.03.79 Drs 08/2637 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 11435 B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 11435 C Übernahme von Patienten in Altenkrankenheimen in den Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr A56 09.03.79 Drs 08/2637 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 11435 D, 11436 B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 11436 A Änderung des Einzugsverfahrens für Arbeitgeberleistungen und für Beiträge freiwillig Versicherter zur Sozialversicherung zugunsten der Ersatzkassen MdlAnfr A59 09.03.79 Drs 08/2637 Hasinger CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 V MdlAnfr A60 09.03.79 Drs 08/2637 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11436 B, C, D, 11437 A ZusFr Hasinger CDU/CSU . 11436 B, C, D, 11437 A Folgerungen aus dem „Schnee-Lohnausfall" in Norddeutschland für die gesetzliche Schlechtwettergeld-Regelung MdlAnfr A62 09.03.79 Drs 08/2637 Heyenn SPD MdlAnfr A63 09.03.79 Drs 08/2637 Heyenn SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11437 B, C, D, 11438 A, B, D ZusFr Heyenn SPD . 11437 D, 11438 A, B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 11438 C Nächste Sitzung 11512 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11513*A Anlage 2 Senkung des Ölverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A15 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11513*C Anlage 3 Kosten für den vom BMFT angekündigten „Bürger-Dialog" im Zusammenhang mit dem Entsorgungszentrum Gorleben sowie Darstellung der Position der Kernenergiegegner im Rahmen dieser Aktion MdlAnfr A31 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A32 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 11514*A Anlage 4 Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung angesichts der Bestrebungen der Postgewerkschaft, die Beteiligung anderer Gruppen an der Wahl des Personalrats der Bundespost zu verhindern MdlAnfr A37 09.03.79 Drs 08/2637 Reichold CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11514*C Anlage 5 Beteiligung der Gesellschaft für Umweltüberwachung GmbH an dem Genehmigungsverfahren für das geplante Entsorgungszentrum für den Bereich Radioökologie MdlAnfr A38 09.03.79 Drs 08/2637 Ueberhorst SPD MdlAnfr A39 09.03.79 Drs 08/2637 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI' . . . 11514*D Anlage 6 Beobachtung der Industriegewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes durch den Verfassungsschutz MdlAnfr A42 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11515*B Anlage 7 Verfassungsänderung mit dem Ziel einer Volkswahl des Bundespräsidenten; kommunistischer Einfluß bei den in der Arbeitsgemeinschaft sozialistischer Verleger und Buchhändler zusammengeschlossenen Unternehmen MdlAnfr A43 09.03.79 Drs 08/2637 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A44 09.03.79 Drs 08/2637 Gerster (Mainz) CDU/CSU , SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11515*B Anlage 8 Drohende Stillegung der Kernkraftwerke in Neckarwestheim und Obrigheim durch Entsorgungsschwierigkeiten in La Hague MdlAnfr A46 09.03.79 Drs 08/2637 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11515•D Anlage 9 Anspruch jüdischer Aussiedler und Flüchtlinge aus osteuropäischen Staaten auf Ausstellung von Vertriebenenausweisen und Einbürgerung MdlAnfr A48 09.03.79 Drs 08/2637 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler. BMI . . . 11516*B Anlage 10 Einebnung deutscher Kriegsgräber in Ostblockstaaten MdlAnfr A50 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A51 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11516*D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Anlage 11 Abbau steigender Interventionskosten im EG-Agrarhaushalt durch Liberalisierung der Einfuhr von Agrarprodukten aus Entwicklungsländern MdlAnfr A52 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 11517*A Anlage 12 Untersagung von Tierversuchen MdlAnfr A53 09.03.79 Drs 08/2637 Milz CDU/CSU MdlAnfr A54 09.03.79 Drs 08/2637 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 11517*C Anlage 13 Europäischer Rechtsschutz der fränkischen Bocksbeutelflasche MdlAnfr A55 09.03.79 Drs 08/2637 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11518*A Anlage 14 Ursachen der erhöhten Zahl von Arbeitsunfällen am Wochenanfang MdlAnfr A57 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11518*C Anlage 15 Hautveränderungen und Hautkrebs durch Solarien MdlAnfr A61 09.03.79 Drs 08/2637 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11518*D Anlage 16 Ausgleichsleistungen für die katastrophenbedingten Lohnausfälle in Norddeutschland MdlAnfr A64 09.03.79 Drs 08/2637 Stutzer CDU/CSU MdlAnfr A65 09.03.79 Drs 08/2637 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11519*A Anlage 17 Ablehnung einer Bereitstellung von Trägerwaffen für amerikanische Sprengköpfe im Verteidigungsfall durch Bundeskanzler Schmidt; Zweifel der USA an der Fähigkeit der NATO zur Verteidigung Europas MdlAnfr A68 09.03.79 Drs 08/2637 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A69 09.03.79 Drs 08/2637 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11519*C Anlage 18 Entwicklung neuer Interkontinentalbomber durch die UdSSR MdlAnfr A70 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11520*A Anlage 19 Herabdotierung von A 11-Stellen für Offiziere des militärfachlichen Dienstes in den mittleren Heeresfliegertransportregimentern (Rheine, Mendig, Laupheim) MdlAnfr A71 09.03.79 Drs 08/2637 Tönjes SPD MdlAnfr A72 09.03.79 Drs 08/2637 Tönjes SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11520*B Anlage 20 Schutz der Verbraucher von Chlorgasunfällen durch den Sanitärreiniger Domestos MdlAnfr A82 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11520*D Anlage 21 Werbeschriften der Spirituosenindustrie über die Toleranzgrenze des Alkoholkonsums MdlAnfr A83 09.03.79 Drs 08/2637 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11521*B Anlage 22 Kochsalzgehalt in Nahrungsmitteln MdlAnfr A84 09.03.79 Drs 08/2637 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11521*D Anlage 23 Einschränkung des Personenverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Aschaffenburg—Miltenberg MdlAnfr A85 09.03.79 Drs 08/2637 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11522*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 VII Anlage 24 Einführung geschlossener Rettungsboote MdlAnfr A86 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. von Geldern CDU/CSU MdlAnfr A87 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11522*B Anlage 25 Hilfsmaßnahmen für private Schiffseigner in der Binnenschiffahrt sowie Erreichen einer größeren Frachtengerechtigkeit MdlAnfr A88 09.03.79 Drs 08/2637 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A89 09.03.79 Drs 08/2637 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11522*C Anlage 26 Erhaltung der der Bundesbahn gehörenden Baudenkmäler MdlAnfr A90 09.03.79 Drs 08/2637 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11523*A Anlage 27 Bessere Information der Bundesbürger über die einschlägigen Vorschriften für Rundfunkempfänger MdlAnfr A91 09.03.79 Drs 08/2637 Löffler SPD MdlAnfr A92 09.03.79 Drs 08/2637 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 11523`A Anlage 28 Genehmigung des Freistempleraufdrucks „die Opfer der Kriege verpflichten zum Frieden" für den Vòlksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. MdlAnfr A93 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hoffacker CDU/CSU MdlAnfr A94 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11523`C Anlage 29 Beitrag der Deutschen Bundespost zur Deckung der bei der Entwicklung des EWS-Systems entstandenen Kosten; Entwicklung des vollelektronischen Wählersystems MdlAnfr A95 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A96 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11523*D Anlage 30 Facharbeiterlücke bei der Deutschen Bundespost MdlAnfr A97 09.03.79 Drs 08/2637 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11524*B Anlage 31 Zahl der 1978 von Gerichten der DDR wegen Fluchthilfe ausgesprochenen Urteile sowie Höhe des Strafmaßes; Veröffentlichung der wirtschaftlichen und politischen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland in der Presse der DDR MdlAnfr A98 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A99 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 11524*C Anlage 32 Kredit an die DDR zur Linderung ihrer wirtschaftlichen Einbußen durch den strengen Winter MdlAnfr A100 09.03.79 Drs 08/2637 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 11525*A Anlage 33 Drängen der Sowjetunion auf Festigung der „Legalität" der DKP MdlAnfr A104 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11525*B Anlage 34 Aufnahme nichtgewählter Delegationen eines Landes in internationale Gremien MdlAnfr A107 09.03.79 Drs 08/2637 Petersen CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11525*B Anlage 35 Einführung einer Visumspflicht für Südafrikaner MdlAnfr A108 09.03.79 Drs 08/2637 Frau von Bothmer SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11525*C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Anlage 36 Unterstützung der von der UdSSR geförderten kommunistischen SWAPO durch die UNO MdlAnfr A112 09.03.79 Drs 08/2637 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA .11525*D Anlage 37 Public-Relation-Arbeit der Bundesregierung in den Niederlanden MdlAnfr A119 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11526*B Anlage 38 Weiterleitung des „Übereinkommens vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen" an die gesetzgebenden Körperschaften MdlAnfr A120 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11526*D Anlage 39 Einstellung des Strafverfahrens gegen den verstorbenen Hitler-Adjutanten, General a. D. Engel, wegen illegalen Waffenhandels MdlAnfr A121 09.03.79 Drs 08/2637 Coppik SPD MdlAnfr A122 09.03.79 Drs 08/2637 Coppik SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11523'A Anlage 40 Vorlage des Berichts zur Lage der Nation 1979 SchrAnfr B1 09.03.79 Drs 08/2637 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schüler BK . . . . 11523'B Anlage 41 Äußerung des Bundeskanzlers über Straßburg als Sitz des Europäischen Parlaments; Beteiligung der EG an den Stationierungskosten ausländischer Truppen in Zaire SchrAnfr B2 09.03.79 Drs 08/2637 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B5 09.03.79 Drs 08/2637 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11527*C Anlage 42 Art der Schuldvorwürfe gegen in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige SchrAnfr B3 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B4 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11527'D Anlage 43 Bezeichnung unseres Staates als „Bundesrepublik Deutschland"; Unterscheidung von Ländern in solche mit und solche ohne Folterungen und politische Morde auf einer von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Weltkarte zum Thema Menschenrecht SchrAnfr B6 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B7 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B8 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B13 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11528`A Anlage 44 Novellierung des Fluglärmgesetzes sowie Erhöhung der Erstattungen für Schallschutzanlagen SchrAnfr B9 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B10 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11528*C Anlage 45 Förderung von internationalen Sportbegegnungen von Sportvereinen und Sportverbänden SchrAnfr B11 09.03.79 Drs 08/2637 Büchner (Speyer) SPD SchrAnfr B12 09.03.79 Drs 08/2637 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11528'D Anlage 46 Gesetzliche Absicherung bußgeldrelevanter kurzfristiger Fahrverbote, insbesondere in Katastophenfällen SchrAnfr B14 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11529*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 IX Anlage 47 Verkauf pyrotechnischer Gegenstände vor dem für den Einzelhandel festgelegten Verkaufzeitraum durch Großmärkte SchrAnfr B15 09.03.79 Drs 08/2637 Menzel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11529*D Anlage 48 Erfassung der im öffentlichen Gesundheitswesen tätigen Ärzte und Zahnärzte im Statistischen Jahrbuch SchrAnfr B16 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11530*A Anlage 49 Zahl der seit 1973 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen chilenischen Flüchtlinge und deren Verteilung auf die Bundesländer SchrAnfr B17 09.03.79 Drs 08/2637 Jaunich SPD SchrAnfr B18 09.03.79 Drs 08/2637 Jaunich SPD SchrAnfr B19 09.03.79 Drs 08/2637 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11530*B Anlage 50 Entsorgungsnachweis für das Kernkraft-Werk bei Hamm-Uentrop SchrAnfr B20 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11530*D Anlage 51 Finanzielle Leistungen für die DDR für Ablichtungen der Altbestandsverzeichnisse für die im Westen vorhandenen Bücher und Zeitschriften aus der Preußischen Staatsbibliothek SchrAnfr B22 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11531*A Anlage 52 Information für die Schulen über Lehrgänge für Lehrer und neue Unterrichtsmaterialien durch die Bundeszentrale für politische Bildung SchrAnfr B23 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B24 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .11531*B Anlage 53 Kennzeichnung und Beschaffung der Flugscheine für Dienstreisen durch die Dienststelle sowie Ausnahmeregelung für Entwicklungshelfer SchrAnfr B25 09.03.79 Drs 08/2637 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAnfr B26 09.03.79 Drs 08/2637 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11531*D Anlage 54 Auflösung des Berufsstandes der Rechtsbeistände SchrAnfr B27 09.03.79 Drs 08/2637 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11532*B -Anlage 55 Neuregelung der ambulanten sozialen Dienste der Justiz, insbesondere der Bewährungshilfe SchrAnfr B28 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11532*B Anlage 56 Finanzielle Hilfe der Bundesregierung für die von der Schneekatastrophe betroffenen norddeutschen Bundesländer SchrAnfr B29 09.03.79 Drs 08/2637 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B30 09.03.79 Drs 08/2637 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11532*C Anlage 57 Einstufung niederländischer und belgischer bei verbündeten Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer in die ihren Familienstand entsprechende Steuerklasse SchrAnfr B31 09.03.79 Drs 08/2637 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B32 09.03.79 Drs 08/2637 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 11533*A Anlage 58 Untersuchung aller pflanzlicher Einfuhren aus der DDR auf chemische Rückstände SchrAnfr B35 09.03.79 Drs 08/2637 Böhm (Melsungen) CDU/CSU X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 SchrAnfr B36 09.03.79 Drs 08/2637 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11533*B Anlage 59 Verlängerung der in § 82 EStDV auf den 31. Dezember 1979 begrenzten Frist für Abschreibungen in festgelegten Sanierungsgebieten SchrAnfr B37 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11533*D Anlage 60 Verweigerung eines Darlehens an die Lufthansa als erster Schritt zur Privatisierung des Unternehmens sowie Gründe für die Nichtzustimmung zu einer Kapitalerhöhung für 1979 SchrAnfr B38 09.03.79 Drs 08/2633 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAnfr B39 09.03.79 Drs 08/2637 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11534*A Anlage 61 Bundesmittel zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur des Saarlandes seit 1976 SchrAnfr B40 09.03.79 Drs 08/2637 Peter SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11534*B Anlage 62 Novellierung des Blindenwarenvertriebsgesetzes SchrAnfr B41 09,03.79 Drs 08/2637 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11534*D Anlage 63 Senkung der Frachthilfe für Industrieholz ab 1. Januar 1979 • SchrAnfr B42 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11535*A Anlage 64 Einstufung supranationaler Bediensteter gemäß Ziffer 9 b Abs. 1 Nr. 6 der Tarifbestimmungen für Kraftfahrversicherungen in die Tarifgruppe B SchrAnfr B43 09.03.79 Drs 08/2637 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11535*B Anlage 65 Nationale Energievorräte in Form von Steinkohle und Rohöl nach dem Stand von 1978 SchrAnfr B45 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11535*C Anlage 66 Nationale Energievorräte in Form von Uran nach dem Stand von 1978 SchrAnfr B46 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 11535*D Anlage 67 Einsatz neuer Energiequellen im Verkehrsbereich SchrAnfr B48 09.03.79 Drs 08/2637 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11535*A Anlage 68 Besteuerung von Benzin-Methanolgemischen und Elektroautos SchrAnfr B49 09.03.79 Drs 08/2637 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11535*B Anlage 69 Erlaß einer neuen Verordnung über Körung von Hengsten SchrAnfr B50 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B51 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B52 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 11536*C Anlage 70 Hilfe für die durch Ölpreissteigerung in Bedrängnis geratenen Unterglas-Gartenbaubetriebe sowie in anderen EG-Ländern gewährte Hilfen insbesondere in den Niederlanden SchrAnfr B53 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 11537*B Anlage 71 Verkauf von EG-Butter an die UdSSR und an Polen; Verbilligungsaktionen für die EG-Bevölkerung; finanzielle Aufwendun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 XI gen des EAGFL für Drittlandgeschäfte und Verbilligungsaktionen SchrAnfr B54 09.03.79 Drs 08/2637 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B55 09.03.79 Drs 08/2637 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B56 09.03.79 Drs 08/2637 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B57 09.03.79 Drs 08/2637 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 11537*C Anlage 72 Aufnahme einer von den Lebensversicherungen vorgeschlagenen Vermögensbeteiligungspolice als Anlageform bei der Novellierung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes SchrAnfr B58 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11538*B Anlage 73 Befreiung der Waisenrentner von der Rezeptblattgebühr SchrAnfr B59 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11538*C Anlage 74 Ausbildung und Beschäftigung weiblicher Arbeitnehmer im Bau- und Zimmereigewerbe SchrAnfr B60 09.03.79 Drs 08/2637 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11539*A Anlage 75 Garantie der Vollbeschäftigung und Ausbau des sozialen Besitzstands der Arbeitnehmer SchrAnfr B61 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11539*B Anlage 76 Einführung einer Schichtarbeiterabgabe der Arbeitgeber sowie Abbau der Mehrfachbelastungen der Schichtarbeiter durch die Umweltbedingungen an ihren Arbeitsplätzen SchrAnfr B62 09.03.79 Drs 08/2637 Stockleben SPD SchrAnfr B63 09.03.79 Drs 08/2637 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11539*D Anlage 77 Kriterien der Rentenversicherungsträger bei der rentenrechtlichen Anrechnung von Dienstzeiten bei der Nationalen Volksarmee der DDR SchrAnfr B64 09.03.79 Drs 08/2637 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11540*B Anlage 78 Kosten und Verteilung der neuaufgelegten Kindergeld-Broschüre SchrAnfr B65 09.03.79 Drs 08/2637 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr B66 09.03.79 Drs 08/2637 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr B67 09.03.79 Drs 08/2637 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11540*D Anlage 39 Anteil saarländischer Betriebe an Beschaffungen der Bundeswehr in den Jahren 1977 und 1978 SchrAnfr B68 09.03.79 Drs 08/2637 Peter SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11541*B Anlage 80 Einsatzbedingungen der Soldaten in der Luftverteidigung, insbesondere der Fla Rak; Verlust von Skontobeträgen durch Einrichtung der Großkassen in der Bundeswehr SchrAnfr B69 09.03.79 Drs 08/2637 Würtz SPD SchrAnfr B70 09.03.79 Drs 08/2637 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11541*C Anlage 81 Auflösung des Bundeswehrkrankenhauses Kempten sowie künftige Nutzung des Gebäudekomplexes SchrAnfr B71 09.03.79 Drs 08/2637 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11542*B Anlage 82 Sicherheitsüberprüfung der bisherigen Mitarbeiterin des NATO-Generalsekretariats, Ursel Lorenzen SchrAnfr B72 09.03.79 Drs 08/2637 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Schoeler BMI . 11543*A XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 • Anlage 83 Freigabe des Bundeswehr-Übungsplatzes München-Feldmoching zu städtebaulicher Nutzung SchrAnfr B73 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11543*B Anlage 84+ Durchführung medizinischer Spezialbehandlungen auf der Grundlage des Artikels 4 des Abkommens mit der DDR auf dem Gebiet des Gesundheitswesens SchrAnfr B74 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B75 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11543*C Anlage 85 Verdacht schädlicher Nebenwirkungen der Clofibrat-Präparate SchrAnfr B76 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11544*A Anlage 86 Förderung der Einrichtung von Zufluchtstätten für mißhandelte Frauen SchrAnfr B77 09.03.79 Drs 08/2637 Schreiber SPD . SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11544*D Anlage 87 Sonderurlaub für Bundesbahnbedienstete zur Ausübung jugendpflegerischer Tätigkeit SchrAnfr B78 09.03.79 Drs 08/2637 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11545*A Anlage 88 Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Arzte auf dem Gebiet der Zahnheilkunde; Verwirklichung des Programms von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" SchrAnfr B79 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B80 09.03.79 Drs 08/2637 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11545*B - Anlage 89 Lärmbelästigung der Umgebung des Flughafens Frankfurt;, Veranlasser des Ausbaus von Waldwegen vor der Startbahnverschiebung durch die Flughafen AG Frankfurt SchrAnfr B81 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B82 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BML 11546*A Anlage 90 . Errichtung der Ost-West-S-Bahn (HagenWuppertal-Düsseldorf-Mönchengladbach) SchrAnfr B83 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11546*B Anlage 91 Berücksichtigung der unterschiedlichen Regelungen von Feiertagen in den Bundesländern beim Sonn- und Feiertagsverbot für Lastkraftwagen • SchrAnfr B84 09.03.79 Drs 08/2637 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11546*C Anlage 92 Seit 1969 erteilte Genehmigungen zur Einleitung von Abfällen im Bereich des Festlandsockels SchrAnfr B85 09.03.79 Drs 08/2637 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAnfr B86 09.03.79 Drs 08/2637 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 11546*D Anlage 93 Kosten-/Nutzeneffekt der A-Strecke in Frankfurt sowie Konsequenzen daraus für den Aus- und Neubau von U-Bahnnetzen im Ruhrgebiet SchrAnfr B87 09.03.79 Drs 08/2637 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B88 09.03.79 Drs 08/2637 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11547*B Anlage 94 Schließung des Bundesbahnbetriebswerks in Husum SchrAnfr B89 09.03.79 Drs 08/2637 Sick CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 XIII verwaltung der Deutschen Bundesbahn sowie Entwicklung von Nachfolgemodellen für den Schienenbus VT 798 SchrAnfr B99 09.03.79 Drs 08/2637 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B100 09.03.79 Drs 08/2637 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11550*A Anlage 102 Investitionen der Bundesbahn seit 1969 bei den süd-ost-niedersächsischen Schienenstrecken Braunschweig/Salzgitter-Ringelheim, Salzgitter-Drütte/Derneburg und Hildesheim/Braunschweig; Ausbau der A 39 zwischen Salzgitter-Salder und Salzgitter-Osterlinde bzw. Westerlinde SchrAnfr B101 09.03.79 Drs 08/2637 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B102 09.03.79 Drs 08/2637 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11550*C Anlage 103 Umgehung der Stadt Baden-Baden im Zuge der B 500 SchrAnfr B103 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11551*A Anlage 104 Anwendung des im Heilbronner Raum von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion praktizierten Verkaufs von Baggerschlamm aus Flußläufen auch im Gebiet anderer Wasser- und Schiffahrtsdirektionen; Verhinderung umweltschädigender Auswirkungen bei Verwendung des Baggerguts SchrAnfr B104 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Spöri SPD SchrAnfr B105 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11551*B Anlage 105 Beseitigung der schienengleichen Bahn-Übergänge im Kestert SchrAnfr B106 09.03.79 Drs 08/2637 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11551 *C Die Frage B 107 — Drucksache 8/2637 vom 09. 03. 79 — der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) ist von der Fragestellerin zurückgezogen. SchrAnfr B90 09.03.79 Drs 08/2637 Sick CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11547 *C Anlage 95 Verhinderung des Ausbaus der B 3 (neu) zwischen Darmstadt und Eberstadt durch Geländeforderungen der Amerikaner SchrAnfr B91 09.03.79 Drs 08/2637 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11547*D Anlage 96 Fahrpreisermäßigung in Bahnbussen für Senioren SchrAnfr B92 09.03.79 Drs 08/2637 Amling CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 11548*A Anlage 97 Einführung des Mikrowellenlandesystems auf Großflughäfen SchrAnfr B93 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B94 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11548*B Anlage 98 Kosten für die Fertigstellung der Neubautrasse Mannheim-Stuttgart der Bundesbahn SchrAnfr B95 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11549*A Anlage 99 Behinderung deutscher Lebensmitteltransporte in Frankreich SchrAnfr B96 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B97 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 11549*B Anlage 100 Werbung der Deutschen Bundesbahn zugunsten der SPD SchrAnfr B98 09.03.79 Drs 08/2637 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11549*D Anlage 101 Ergebnisse . der Untersuchungen der Arbeitsgruppe „Billigbetrieb" bei der Haupt- XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Anlage 106 Überprüfung der Dringlichkeitskriterien für den Ausbau der A 98 zwischen Markdorf und Lindau SchrAnfr B108 09.03.79 Drs 08/2637 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11551"D Anlage 107 Finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Kosten für die Einrichtung von Schallschutzfenstern an Durchgangsstraßen SchrAnfr B109 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11552"A Anlage 108, Einführung des Selbstwählfernverkehrs mit Südwestafrika/Namibia; beschädigte öffentliche Fernsprecher auf Bahnhöfen und Bundesbahn SchrAnfr B110 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B111 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B112 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11552*A Anlage 109 Nichtbesetzung freier Arbeitsplätze bei der Bundespost SchrAnfr B113 09.03.79 Drs 08/2637 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B114 09.03.79 Drs 08/2637 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B115 09.03.79 Drs 08/2637 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B116 09.03.79 Drs 08/2637 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11552*D Anlage 110 Übernahme der zu Fernmeldehandwerkern ausgebildeten Jugendlichen in den Fernmeldedienst der Oberpostdirektionen SchrAnfr B117 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B118 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B119 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B120 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11553*B Anlage 111 Aufhebung der den Oberpostdirektionen auferlegten Einstellungssperre für Fernmeldehandwerker SchrAnfr B121 09.03.79 Drs 08/2637 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B122 09.03.79 Drs 08/2637 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B123 09.03.79 Drs 08/2637 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B124 09.03.79 Drs 08/2637 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11553*D Anlage 112 Wegfall der Vorschriften über die Stärke des Wärmedämmaterials bei der Bewilligung staatlicher Hilfen für Baumaßnahmen zur Energieeinsparung SchrAnfr B125 09.03.79 Drs 08/2637 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B126 09.03.79 Drs 08/2637 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11554*C Anlage 113 Ausweitung der Studie „Faktoren der Standortwahl für Kernkraftwerke in ausgewählten Industriestaaten" SchrAnfr B127 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11555*A Anlage 114 Guthaben der Deutschen Bundesbahn im Zahlungsverkehr mit der DDR SchrAnfr B128 09.03.79 Drs 08/2637 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B129 09.03.79 Drs 08/2637 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 11555"B Anlage 115 Pro- und Contra-Untersuchungen zur Frage der ökologischen Notwendigkeit und Vertretbarkeit der Technologie der plutoniumerzeugenden Wiederaufarbeitung SchrAnfr B130 09.03.79 Drs 08/2637 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11555`D Anlage 116 Zahl der seit 1970 aus dem Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie geförderten Forschungsprojekte sowie Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 XV Höhe der aufgewendeten Mittel und Überprüfung des Innovationserfolgs SchrAnfr B131 09.03.79 Drs 08/2637 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B132 09.03.79 Drs 08/2637 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B133 09.03.79 Drs 08/2637 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B134 09.03.79 Drs 08/2637 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11556*A Anlage 117 Beteiligung der Arbeitnehmer und deren Vertreterorgane an den Projekten im Rahmen des Aktionsprogramms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" SchrAnfr B135 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B136 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Holtz SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . 11556*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11379 144. Sitzung Bonn, den 15. März 1979 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 15. 3. Dr. van Aerssen 15. 3. Dr. Aigner * 15. 3. Alber * 15. 3. Dr. Bangemann 15. 3. Dr. Bayerl * 15. 3. Dr. Becher (Pullach) 15. 3. Biechele 15. 3. Blumenfeld * 15. 3. Frau Erler 15. 3. Fellermaier * 15. 3. Flämig * 15. 3. Franke (Hannover) 15. 3. Dr. Früh * 15. 3. Dr. Fuchs * 15. 3. Genscher 15. 3. Gerster (Mainz) 15. 3. Gscheidle 15. 3. Haase (Fürth) * 15. 3. Haberl 15. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 3. Frau Hürland 15. 3. Ibrügger * 15. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 3. Jung * 15. 3. Kaffka 15. 3. Dr. h. c. Kiesinger 15. 3. Dr. Klepsch * 15. 3. Klinker * 15. 3. Koblitz 15.3. Dr. Kohl 15. 3. Dr. Kreile 15. 3. Dr.-Ing. Laermann 15. 3. Lampersbach 15. 3. Lange * 15. 3. Lemp * 15. 3. Lenzer * 15. 3. Dr. Luda 15. 3. Dr. Lücker * 15. 3. Luster * 15. 3. Dr. Mertes (Gerolstein) 15. 3. Möhring 15. 3. Müller (Mülheim) * 15. 3. Müller (Remscheid) 15. 3. Müller (Wadern) * 15. 3. Dr. Müller-Hermann * 15. 3. Pawelczyk 15. 3. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 15. 3. Scheffler * . 15. 3. Schmidt (München) * 15. 3. Schreiber * 15. 3. Dr. Schwarz-Schilling 15. 3. Dr. Schwörer * 15. 3. Seefeld * V 15. 3. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenografischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Sieglerschmidt * 15. 3. Dr. Spöri 15. 3. Dr. Starke (Franken) * 15. 3. Frau Tübler 15. 3. Ueberhorst ** 15. 3. Frau Dr. Walz * 15. 3. Wawrzik * 15. 3. Dr. von Weizsäcker 15. 3. Wischnewski 15. 3. Wittmann (Straubing) 15. 3. Wolfgramm (Göttingen) 15. 3. Würtz * 15. 3. Würzbach 15. 3. Ziegler 15. 3. Zywietz * 15. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage A 15) : Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß - wie im Rahmen der Vereinbarung der Internationalen Energieagentur (IEA) vorausgesetzt - der Ölverbrauch 1979 um 5 v. H. sinkt, wenn bis Ende April 1979 der Ölverbrauch in diesem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland bereits um 2,5 v. H. über dem Vorjahresstand lag? Der Verwaltungsrat der IEA hat sich in seiner einstimmig gefaßten Entschließung vom 2. März 1979 darauf verständigt, daß der Ölverbrauch 1979 um 2 Millionen b/d gesenkt werden soll, was 5 Prozent des für die gesamte IEA 1979 erwarteten VerBrauchs entspricht. Die Entschließung nimmt nicht Bezug auf den Verbrauch des Jahres 1978. Dieses Einsparziel wurde auf der Basis eines möglichen Szenarios entwickelt, das das IEA-Sekretariat auf Grund der seit Januar 1979 laufenden monatlichen Umfrage über die Versorgungssituation der IEA-Länder und in Abstimmung mit der Mineralölwirtschaft erarbeitet hat. Die Entschließung beläßt den Mitgliedstaaten die Freiheit, mit welchen Mitteln sie das Einsparziel erreichen wollen. Als geeignete Maßnahmen werden genannt: - verstärkte Energieeinsparung - Ausnutzung der Möglichkeiten der Substitution von Öl durch andere Energieträger - möglichst starke Nutzung der heimischen (IEA) Energieproduktion - nationale Preispolitik - flexible Vorratspolitik - Verstärkung der langfristigen Politik des „Weg vom Ö1". Die Bundesregierung geht davon aus, daß in der Bundesrepublik Deutschland die Einschränkung des Ölverbrauchs in erster Linie über den Preis und 11514* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 ohne administrative Maßnahmen zu erreichen ist. Es wird zur Zeit geprüft, ob und welche weiteren Maßnahmen (u. a. Verstärkung des Energiebewußtseins der Verbraucher, Gespräch mit der Wirtschaft über die Möglichkeiten der weiteren Substitution von 01 durch andere Energieträger) notwendig und möglich sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/2637 Fragen A 31 und 32) : Mit welchen Kosten ist die mit Pressemitteilung 24/79 vom. 21. Februar 1979 vom Bundesminister für Forschung und Technologie angekündigte „breite Informations- und Diskussionsaktion im Rahmen des ,Bürgerdialogs Kernenergie' zu dem geplanten nuklearen Entsorgungszentrum in Gorleben" verbunden? Wird die Bundesregierung sicherstellen, um den Eindruck einer einseitigen Pro-Kernenergieaktion erst gar nicht aufkommen zu lassen, daß im Rahmen der bei dieser Aktion geplanten Informationsmittel auch die Gegner der Kernenergie ihre Position darstellen können? Zu Frage A 31: Im Haushalt 1979 sind dafür unter Titel Unterrichtung der Öffentlichkeit über Notwendigkeit und Sicherheit friedlicher Nutzung der Kernenergie (3005-531 05) 1 Million DM vorgesehen. Davon sind vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages 200 000 DM bis zur Vorlage des Konzepts der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Entsorgung, das auf der Vereinbarung mit dein Land Niedersachsen beruht, qualifiziert gesperrt. Zu Frage A 32: Ich habe am 24. Januar 1979 vor dem Gesprächskreis der gesellschaftlichen Gruppen im Rahmen des Kernenergiedialogs ausgeführt, daß die Informations- und Diskussionsaktion in Bezug auf Gorleben nach den gleichen Grundsätzen geführt werde, die für die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geführte Kernenergie-Diskussion insgesamt gelten. Diese Grundsätze zielen ab — auf die Gewährleistung einer offenen Diskussion, in der jedes sachliche und ehrliche Argument eine faire Chance hat, — auf die Respektierung auch der Meinung, die man selbst nicht teilt, — auf die bewußte Einbeziehung der Meinung anderer, in diesem Fall der Skeptiker und Kritiker gegenüber der Nutzung der Kernenergie in den Diskussionsprozeß, — auf die Verdeutlichung der allgemeinpolitischen Bedeutung der Energie- und Kernenergiediskussion, in der grundlegende Fragen einer künftigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung angesprochen werden müssen. In Bezug auf die Informationsarbeit im Landkreis Lüchow-Dannenberg habe ich Briefe an den Vorsitzenden der Gorleben-Kommission, an den Oberkreisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg und an die Vorsitzende der örtlichen Bürgerinitiative gesandt, mit der Bitte um „Vorschläge und Anregungen zu der konkreten Aufgabenstellung und zur Ausgestaltung dieses geplanten, Informationsforums sowie des gesamten Diskussionsprozesses im Landkreis Lüchow-Dannenberg". Ich gehe davon aus, „daß es möglich sein sollte, eine gemeinsame Grundlage dafür zu finden, wie vor Ort fair miteinander umgegangen, offen und ehrlich informiert und wie sich die sachliche Kontroverse nach vernünftigen Spielregeln vollziehen kann". Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reichold (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 37) : Werden von seiten der Bundesregierung Überlegungen angestellt, das Bundespersonalvertretungsgesetz und die Wahlordnung zu ändern, angesichts der Tatsache, daß die Deutsche Postgewerkschaft in einem am 19. Oktober 1978 in Frankfurt veröffentlichten Rundschreiben ihre Vertrauensleute auffordert, sicherzustellen, daß möglichst alle Wahlberechtigten die Liste der Postgewerkschaft durch Unterschrift unterstützen; um damit zu verhindern, daß sich andere Gruppen zum Personalrat der Deutschen Bundespost beteiligen können? Ihre Frage bezieht sich auf den gleichen Sachverhalt wie die für die Fragestunden am 13./14. Dezember vorigen Jahres gestellte Frage des Kollegen Jäger (Wangen), auf die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Wrede (Sitzungsprotokoll vom 15. Dezember 1978, S. 9875) geantwortet hat. Wie in dieser Antwort ausgeführt wird, verbietet es das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht, daß die Wahlvorschläge von mehr Wahlberechtigten als der gesetzlich geforderten Mindestzahl unterzeichnet werden. Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes (BT-Drucksache VI/3721) vorgesehen, daß Wahlvorschläge der Gewerkschaften keiner Unterschriften von Dienststellenangehörigen mehr bedürfen. Das Hohe Haus hat jedoch in der von ihm am 12. Dezember 1973 nahezu einstimmig beschlossenen Gesetzesfassung nicht auf das Unterschriftenerfordernis für gewerkschaftliche Wahlvorschläge verzichten wollen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, eine Änderung dieser Regelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vorzuschlagen oder die Wahlordnung zu ändern. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen A 38 und 39) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die niedersächsische Landesregierung die Firma Gesellschaft für Umweltüberwachung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11515` GmbH in das Genehmigungsverfahren des geplanten nuklearen Entsorgungszentrums für den Bereich Radioökologie einschalten will? Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die erforderliche insbesondere vom Antragsteller unabhängige Begutachtung des geplanten Zentrums gewährleistet, wenn die Gesellschaft für Umweltüberwachung GmbH gutachterlich tätig würde, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Eine offizielle Mitteilung der Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen über Erwägungen, die Firma Gesellschaft für Umweltüberwachung GmbH in das Genehmigungsverfahren des geplanten nuklearen Entsorgungszentrums für den Bereich Radioökologie einzuschalten, liegt der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung ist aber bekannt, daß im Zuge der Vorberatungen über die Hinzuziehung von Sachverständigen zur Begutachtung des geplanten Entsorgungszentrums auch erste Kontakte zwischen der Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen und der Firma Gesellschaft für Umweltüberwachung GmbH stattgefunden haben. Zwischen Bund und Ländern ist vereinbart worden, über Bestimmung und Berufung der Sachverständigen Benehmen herzustellen. Vorschläge seitens des Niedersächsischen Sozialministeriums auf Grund dieser Absprache bezüglich der von Ihnen genannten Firma liegen der Bundesregierung. nicht vor. Die Bundesregierung kann sich erst nach Vorliegen solcher Vorschläge unter Beachtung der Kriterien der Unabhängigkeit und der Sachkunde zu einzelnen Sachverständigen äußern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung eine Weisung erteilt — oder beabsichtigt sie, dies zu tun —, daß die Industriegewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen? Für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. April 1978 (vgl. Stenographischer Bericht, 87. Sitzung, Seite 6877) hatten Sie eine ähnliche Frage gestellt. Inzwischen hat sich nichts geändert. Die damals getroffenen Feststellungen gelten daher nach wie vor unverändert. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen A 43 und 44) : Wird die Bundesregierung eine Verfassungsänderung mit dem Ziele einer Volkswahl des Bundespräsidenten vorschlagen? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wonach es sich bei der Arbeitsgemeinschaft sozialistischer Verleger und Buchhändler mit 17 Verlagen und mehr als 40 "Collektiv"Buchläden, der Plambeck & Co. Druck und Verlag GmbH, Neuß/ Düsseldorf, der Großdruckerei Heska im rheinischen Hainau, dem Verlag Marxistische Blätter in Frankfurt und dem Kölner Verlag Pahl-Rugenstein um von der DDR gelenkte kommunistische Firmen handelt? Zu Frage A43: Die Frage, ob durch Änderung des Grundgesetzes die unmittelbare Volkswahl des Bundespräsidenten eingeführt werden sollte, war Gegenstand gründlicher Beratungen der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission Verfassungsreform. Die Kommission hat sich gegen eine solche Verfassungsänderung ausgesprochen, weil sie der Auffassung gewesen ist, daß die vom Parlamentarischen Rat getroffenen Entscheidungen über die Ausgestaltung des Präsidentenamtes und über die Organisation der Regierungsgewalt nach wie vor richtig sind, also keiner Reform bedürfen. Wegen der Erwägungen im einzelnen, die für dieses Votum bestimmend waren, darf ich auf den Schlußbericht der Enquete-Kommission (BT-Drucksache 7/5924, S. 20/ 21) verweisen. Da von keiner Seite entsprechende Vorschläge mit Auswirkungen für die jetzt bevorstehende Wahl gemacht worden sind, sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, den Beratungen des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse über diese Empfehlung vorzugreifen. Zu Frage A 44: Auf Ihre Schriftliche Frage für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 6./7. Dezember 1978 nach den Namen von der DDR- gelenkter kommunistischer Firmen in der Bundesrepublik Deutschland habe ich Ihnen u. a. folgendes geantwortet: Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich Ihnen die Namen dieser Wirtschaftsunternehmen nicht mitteilen kann. Da es sich hier um Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden handelt, die aus Gründen des Quellenschutzes und • aus Gründen der Geheimhaltung des Erkenntnisstandes der Sicherheitsbehörden besonders empfindlich sind, ist mir ihre Bekanntgabe nicht möglich. Die in Ihrer Frage erwähnten Firmen Plambeck & Co. — Druck- und Verlag GmbH, Neuß/Düsseldorf und die Großdruckerei HESKA sind in dem Beitrag über kommunistische Firmen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) im Informationsdienst meines Hauses „Innere Sicherheit" Nr. 41 vom Dezember 1977 deshalb als einzige namentlich erwähnt worden, weil ihre Beziehungen zur DKP offensichtlich sind. Weitere Einzelheiten kann ich Ihnen aus den bereits erwähnten Gründen nicht mitteilen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler. auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 46) : 11516* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Trifft es zu, daß die augenblickliche Lagerkapazität in La Hague praktisch erschöpft ist und die dortige Betriebssgesellschaft Cogema sich in ihren Entsorgungsverträgen mit den deutschen Kernkraftwerken nicht verpflichtet hat, abgebrannte Brennstäbe auf jeden Fall zu übernehmen, so daß vor allem den Kernkraftwerken in Neckarwestheim und Obrigheim die Stillegung droht (Südwest Presse vom 1. März 1979)? Die Entsorgung der zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke stellt ab auf eine Zwischenlegung der abgebrannten Brennelemente in den anlageneigenen Lagerbecken, auf Verträge mit der französischen Firma COGEMA, die inzwischen, wie im Entsorgungsbericht der Bundesregierung vom 30. November 1977 angekündigt, von der Energiewirtschaft abgeschlossen worden sind, und — langfristig — auf die Planungen für das nationale nukleare Entsorgungszentrum. An der mit der Firma COGEMA vertraglich vereinbarten Lagerung und Wiederaufarbeitung von zusammen 600 Tonnen abgebranntem Brennstoff aus der Zeit von 1977 bis 1979 und insgesamt 1 705 Tonnen Brennstoff aus den Jahren 1980 bis 1984 sind praktisch alle in Betrieb und in Bau befindlichen Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland mit unterschiedlichen Teilmengen beteiligt. In La Hague sind zur Zeit noch für 40 Tonnen abgebranntem Brennstoff freie Lagerkapazitäten vorhanden. Die Aufarbeitung von 100 Tonnen Brennstoff im Jahre 1979 steht bevor, so daß entsprechend dieser Menge Lagerkapazität frei wird. Der Betriebsplan für die Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague ist so ausgelegt, daß die Abnahmevereinbarungen der Verträge eingehalten werden können, selbst wenn kleinere Störungen — die einkalkuliert sind — auftreten sollten. Bei unerwarteten, längere Ausfallzeiten bedingenden Störungen ist eine entsprechende zeitliche Verschiebung — aber nicht Aufhebung — der Abnahmeverpflichtungen mit der COGEMA vereinbart. Eine größere zeitliche Verschiebung der Abnahme von abgebrannten Brennelementen könnte zu Entsorgungsengpässen bei verschiedenen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland führen. So auch bei den Kernkraftwerken Neckar-Westheim und Obrigheim, wo, unter der Voraussetzung des 100prozentigen Leistungsbetriebs und einer Nichterweiterung der anlageneigenen Brennelementlager, Engpässe in den Jahren 1979 bzw. 1980 auftreten könnten. Abschließend sei betont, daß eine etwaige, vorübergehende Verschärfung der Entsorgungslage allenfalls wirtschaftliche, keinesfalls jedoch sicherheitstechnische Nachteile zur Folge hätte. Hierfür wird im Rahmen der Aufsicht nach dem Grundsatz des Vorranges der Sicherheit vor Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten Rechnung getragen werden. Anlage 9 Antwort des Part. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage A 48) : Ist die Bundesregierung bereit, in geeigneter Form klarzustellen, daß für die Anerkennung als Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland die Registrierung in den auf Grund des Führererlasses über die Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete vom Oktober 1939 geführten Listen von „Volksdeutschen" keine wesentliche Voraussetzung ist, um zu verhindern, daß jüdischen Aussiedlern und Flüchtlingen aus osteuropäischen Staaten auch weiterhin aus diesen Gründen Vertriebenenausweise wie auch Einbürgerung verweigert werden kann? Eine derartige Klarstellung ist in § 11 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 getroffen. Durch diese Bestimmung ist deutschen Volkszugehörigen jüdischen Glaubens, die vom Erwerb der Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, ein Einbürgerungsanspruch eingeräumt worden. Auf Grund unserer Gespräche im Anschluß an die Fragestunde vom 29. November 1978 bestätige ich Ihnen im übrigen gern, daß für die Freistellung der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Bundesvertriebenengesetz, jeweils im Einzelfall durch die dafür ausschließlich zuständigen Landesbehörden eine Prüfung der Frage vorzunehmen ist, ob der Antragsteller sich für Dritte wahrnehmbar zur deutschen Volksgruppe bekannt hat. Dabei gilt selbstverständlich der Grundsatz, daß an dieses Bekenntnis aus heutiger Sicht nicht Anforderungen gestellt werden können, die dem Betroffenen aus damaliger Sicht wegen der besonderen Verhältnisse im Deutschen Reich nicht zumutbar waren. Aus diesem Grunde wird z. B. für die Zeit nach 1933 — worauf ich in der Fragestunde vom 29. November 1978 bereits hingewiesen hatte — ein ausdrückliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht mehr verlangt. Im übrigen ist bei der Prüfung der Voraussetzung des § 6 Bundesvertriebenengesetz im Einzelfall nicht schematisch auf einen bestimmten Tatbestand, so z. B. die Eintragung als Zugehöriger zur deutschen Volksgruppe anläßlich der Volkszählung 1930 in Rumänien, abzustellen, sondern es sind alle im Einzelfall für die Frage des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum wichtigen Merkmale zu berücksichtigen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen A 50 und 51) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß Ostblockstaaten entgegen internationaler Verpflichtungen Kriegsgräber deutscher Soldaten auch jetzt noch einebnen? Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen unternommen, und wie unterstützt sie entgegengesetzte Bestrebungen des Volksbunds deutscher Kriegsgräberfürsorge? 1. Nach dem 1. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, Gräberlisten auszutauschen, Gräber zu schonen und sie angemessen instand zu halten und zu kennzeichnen. Es muß allerdings davon ausgegangen werden, daß Einebnungen oder Auflassung von Gräbern ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11517* schehen sind. Die Erfassung dieser Gräber wurde damit unmöglich gemacht. Neue Erkenntnisse darüber, daß in den Staaten Osteuropas weiterhin deutsche Kriegsgräber eingeebnet werden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Falls Ihnen solche Erkenntnisse vorliegen sollten, wäre ich dankbar, wenn Sie diese dem Auswärtigen Amt mitteilen könnten. 2. Die Bundesregierung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge das Problem der deutschen Kriegsgräber in Osteuropa angesprochen und versucht, eine Lösung der Fragen zu erzielen. Dabei konnten allerdings nur Teilerfolge erreicht werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage A 52) : Wird sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, daß die Einfuhr von agrarischen Erzeugnissen der Entwicklungsländer im Interesse der Verbraucher nicht wie bisher unterbunden wird, und welche Möglichkeiten sieht sie, die Steigerung der Interventionsmittel im EG-Agrarhaushalt (1979 fast 14 Milliarden DM) in Zukunft zu verhindern? Die Einfuhr von agrarischen Erzeugnissen aus den Entwicklungsländern in die EG, die nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern der gesamten arbeitsteiligen Wirtschaft liegt, ist bisher keineswegs unterbunden worden. Als Staatengruppe ist die EG vielmehr der größte Agrarimporteur der Welt. Allein aus Drittländern, das heißt, ohne innergemeinschaftlichen Handel, betrug der Wert ihrer agrarischen Einfuhren einschließlich der landwirtschaftlichen Rohstoffe 1977 75,7 Milliarden DM. Davon stammten fast 54 Prozent aus Entwicklungsländern. Die Bundesrepublik Deutschland führte 1977 Agrarerzeugnisse im Wert von rund 40 Milliarden DM ein. Damit ist die Bundesrepublik der größte Importeur von Agrarerzeugnissen in der Welt. Von diesen Einfuhren entfielen über 20 Milliarden DM auf Drittländer, davon über zehn Milliarden DM auf Entwicklungsländer. Am Gesamtimport der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 235 Milliarden DM waren 1977 die Agrargüter zu 17 Prozent beteiligt. Damit haben sich die deutschen Einfuhren von Gütern der Ernährungswirtschaft aus den Entwicklungsländern von 1960 bis 1977 genauso entwickelt wie die Handelsbeziehungen zu den Ländern der gesamten Welt. Lediglich der Handel zwischen den EG-Mitgliedstaaten hatte größere Zuwachsraten aufzuweisen. Diese Entwicklung ist durch die laufende Ausweitung des "Allgemeinen Zollpräferenzsystems der Gemeinschaft für alle Entwicklungsländer und durch die Zollpräferenzen bei Agrarprodukten für die 56 AKP-Staaten wesentlich gefördert worden. So hat sich die Gemeinschaft im AKP-Abkommen zur jährlichen Abnahme von 1,3 Millionen Tonnen Zucker aus diesen Ländern verpflichtet. Dies verursacht derzeit jährliche Kosten von rund einer Milliarde DM, weil dieser Zucker im vollen Umfang wieder reexportiert werden muß. Ferner werden jährlich fast 600000 Tonnen Bananen zollfrei in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Darüber hinaus hat der Import von Tapioka in die EG in den letzten Jahren stetig zugenommen. Für 1978/79 wird er auf mehr als sechs Millionen Tonnen geschätzt. Diese Einfuhren stammen ausschließlich aus Entwicklungsländern. Damit leistet die Gemeinschaft entsprechend Artikel 110 EWG-Vertrag ihren Beitrag zur harmonischen Entwicklung des Welthandels und zur Intensivierung des internationalen Handelsverkehrs. Die Bundesregierung verfolgt seit Jahren eine Politik der Eindämmung der Ausgaben des EAGFL. Sie wird auch in Zukunft konsequent darauf drängen, durch vorsichtige Preispolitik und geeignete flankierende Maßnahmen die Ausgaben im Marktordnungsbereich in Grenzen zu halten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen A 53 und 54) : Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und der Technik Tierversuche keine Erkenntnisse mehr bringen, und daß daher derartige Versuche grundsätzlich überflüssig sind und im wesentlichen der Geschäftemacherei dienen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß Tierversuche grundsätzlich untersagt werden und nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden? Zu Frage A 53: Die Bundesregierung hat sowohl bei der Beratung des Tierschutzgesetzes als auch nach seinem Erlaß stets den Grundsatz vertreten, daß Tierversuche nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn sie für den verfolgten Zweck unvermeidbar sind. Um die Grenze dieser Unvermeidbarkeit möglichst sicher festsetzen zu können; hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu Fragen der Einschränkung und Ersetzbarkeit von Tierversuchen sowie zur tierschutzgerechten Haltung von Versuchstieren namhafte Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis um gutachtliche Bestandsaufnahmen gebeten. Diese Gutachten liegen vor und sind interessierten Kreisen bekannt gemacht worden. Aus ihnen ergibt sich, daß Tierversuche nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht verzichtbar sind. Obwohl bereits heute Tierversuche soweit als möglich durch geeignete Zell- und Kulturmethoden ersetzt werden, wird auch in Zukunft auf Versuche am Ganztier nicht verzichtet werden können. Tierversuche unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Die Voraussetzungen, unter de- 11518* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 nen eine Genehmigung erteilt wird, sind so streng und haben eine so große Kostenbelastung zur Folge, daß die Vornahme von unnötigen Tierversuchen allein aus finanziellen Gründen erheblich eingeschränkt wird. Zu Frage A 54: Die Feststellung der Sachverständigen, daß Tierversuche derzeit nicht verzichtbar sind, kann von der Bundesregierung nicht entkräftet werden. Sie beabsichtigt daher nicht, das Tierschutzgesetz dahin gehend zu ändern, daß anstelle der derzeit bestehenden grundsätzlichen Genehmigungspflicht ein generelles Verbot der Tierversuche mit der Möglichkeit einer Genehmigung für besonders begründete Ausnahmefälle tritt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 55) : Welche Schritte hat die Bundesregierung nach dem Gespräch mit Vertretern des fränkischen Weinbauverbands am 18. Januar 1979 zur Sicherstellung des europäischen Rechtsschutzes der fränkischen Bocksbeutelflasche unternommen? Wie Ihnen sicherlich aus der Presse bekanntgeworden ist, hat sich in der Frage des Schutzes der Bocksbeutelflasche eine bedeutsame Entwicklung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1979 ergeben, mit dem dieser die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom 9. April 1975 zurückgewiesen hat. Das Landgericht Köln hatte in seinem Urteil zwar eingeräumt, wegen der Ähnlichkeit der Bocksbeutelflasche und der für den portugiesischen Rosé-wein verwendeten Cantilflasche könnten die beiden Flaschen — ohne irgendwelche sonstige Aufmachung - durchaus miteinander verwechselt werden. Diese Verwechselung führe jedoch wegen der in der Etikettierung enthaltenen Hinweise auf Portugal, auf die Herstellerfirma und wegen des Namens des Weines nicht zu einer Täuschung über die Herkunft der in den Flaschen enthaltenen Weine. Wegen der fehlenden Täuschungsgefahr liege auch kein Verstoß gegen § 17 der Wein-Verordnung vor, der auf Grund j 46 des Weingesetzes zum Schutze vor Täuschung erlassen worden sei. Die rechtliche Argumentation für einen Schutz der Bocksbeutelflasche stützt sich im wesentlichen auf den Schutz der Verbraucher vor Täuschung. Es liegt daher auf der Hand, daß vor weiteren Schritten zunächst der Eingang der schriftlichen Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs abgewartet werden muß, damit geprüft werden kann, ob und gegebenenfalls mit welchen Einschränkungen diese rechtliche Argumentation aufrechterhalten werden kann. Schon jetzt muß jedoch angenommen werden, daß den Bemühungen der Bundesregierung um einen Schutz der Bocksbeutelflasche im Gemeinschaftsrecht weitgehend die Grundlage entzogen worden ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 57): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Gründe ursächlich dafür sind, daß die Zahl der Arbeitsunfälle am Wodienanfang deutlich größer ist als am Ende der Arbeitswoche? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Ursachen einer möglichen Überhöhung der Zahl der Arbeitsunfälle am Wochenanfang vor. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Statistiken des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften über eine Verteilung von Berufsunfällen auf die Wochentage hinweisen. Sie zeigen im Durchschnitt zwar eine Unfallüberhöhung am Wochenbeginn aus. Eine Untergliederung der Unfallverteilung auf die einzelnen Wochentage nach Gewerbezweigen bietet jedoch wieder ein anderes Bild. Hier zeigt sich, daß nicht in allen Wirtschaftszweigen am Montag die meisten Unfälle ausgewiesen werden. Generell kann also nicht von einer höheren Unfallzahl am Wochenbeginn gesprochen werden. Für eine Beurteilung der Zahl der an den einzelnen Wochentagen geschehenen Unfälle müßte die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer an jedem Tage, d. h. die Zahl der exponierten Personen, gegenübergestellt werden. Dies geschieht in den vorliegenden Statistiken nicht. Wichtiger als die Kenntnis der Unfallhäufigkeit an einzelnen Tagen scheint mir aber die erfreuliche Entwicklung der Arbeitssicherheit im allgemeinen zu sein. So konnte z. B. seit 1970 die Zahl der gemeldeten Berufsunfälle um 25 °/o gesenkt werden. Hier wirkt sich insbesondere die erfolgreiche Arbeitsschutzpolitik der Bundesregierung aus. Diese Entwicklung beruht auf Aktivitäten im innerbetrieblichen Arbeitsschutz, bei den Berufsgenossenschaften und in der Gewerbeaufsicht, die durch das von der Bundesregierung vorgelegte Arbeitssicherheitsgesetz ausgelöst wurden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 61) : Hat das Bundesgesundheitsamt die Meinung vertreten, daß beim Umgang mit Solarien Gefahren auftreten können, die zu schweren Veränderungen, etwa zu vorzeitiger Alterung der Haut, zu Verhornungen sowie zu Hautkrebs führen, und was kann nach Meinung der Bundesregierung getan werden, um diesen Gefahren zu begegnen? Es trifft zu, daß das Bundesgesundheitsamt auf die Gesundheitsgefahren, die bei der Anwendung von Solarien durch die ultravioletten Strahlen eintreten können, hingewiesen hat: In der Presseerklärung vom 6. Februar 1979 hat das Bundesgesundheitsamt auf mögliche Veränderungen der Haut selbst bei sachgemäßer, allerdings langzeitiger UV- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11519* Bestrahlung aufmerksam gemacht. Bei unsachgemäßer Anwendung können Augenentzündungen und verbrennungsähnliche Hautreaktionen auftreten. Über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Anwendung von UV-Licht sollte daher der Arzt, entscheiden; die medizinische Anwendung sollte nur unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Die Bundesregierung kann z. Z. nur durch sachgemäße Informationen aufklärend und warnend einwirken, z. B. durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Weitere rechtliche Möglichkeiten besitzt sie nicht. Sicherlich werden die Solarien bei den anstehenden Beratungen zur besseren Überprüfung und Überwachung der Sicherheit medizinisch-technischer Geräte in die Überlegungen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, mit einbezogen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen A 64 und 65) : Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit und Eilbedürftigkeit, für die katastrophenbedingten Lohnausfälle der Arbeitnehmer in Norddeutschland „Ausgleichsleistungen" zu gewähren, und warum erfolgte noch keine Reaktion auf meine diesbezügliche Eingabe an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vom 21. Februar 1979? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen mit dem Ziel, den Arbeitnehmern in Norddeutschland für die katastrophenbedingten Lohnausfälle einen Ausgleich zu gewähren, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß durch gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten versucht werden soll, die Folgen der schneebedingten Arbeitsausfälle zu mildern. Hier sind zunächst einmal die Küstenländer aufgerufen, mit unbürokratischen und schnellen Hilfen einzuspringen. Dies ist auch in der Vergangenheit z. B. bei Flutkatastrophen mehrfach geschehen. Solche Hilfen müßte allerdings nicht nur Landwirten, Eigentümern und Unternehmern, sondern auch den Arbeitnehmern zugute kommen. Zu begrüßen sind auch Betriebsvereinbarungen, die einen Ausgleich für die Arbeitnehmer vorsehen. Bekanntlich sind in einigen größeren Betrieben vernünftige Lösungen gefunden worden. Aus der Sicht der Bundesregierung bietet sich das Kurzarbeitergeld am besten für eine Lösung an. Die Bundesregierung weiß sich mit der Bundesanstalt für Arbeit darin einig, daß schon auf der Grundlage des geltenden Rechts so großzügig wie möglich geholfen wird und formelle Hindernisse unbürokratisch bewältigt werden sollen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob es im Rahmen der 5. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz eine Möglichkeit gibt, eine generelle Regelung für derartige Fälle vorzusehen. Schließlich ist noch auf die Fälle hinzuweisen, in denen die Betriebe wegen höherer Gewalt nicht arbeiten konnten, wozu z. B. auch ein behördliches Fahrverbot gehört. Hier spricht man vom Betriebsrisiko des Arbeitgebers, der auch in diesen Fällen zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Im übrigen möchte ich bemerken, daß Ihr Schreiben vom 21. Februar, welches im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erst am 28. Februar eingegangen ist, inzwischen von Herrn Minister Dr. Ehrenberg beantwortet worden ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen ,A 68 und 69) : Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundeskanzler Schmidt es abgelehnt hat, Flugzeuge oder Raketen bereitzustellen, mit denen im Verteidigungsfall amerikanische Sprengköpfe auf sowjetisches Territorium transportiert werden könnten, und wie ist gegebenenfalls eine solche Haltung vereinbar mit einer wirksamen Verteidigung unseres Staates, dessen Territorium auf Grund der im US-Kongreß festgestellten mangelnden Feuerkraft der NATO-Verbände und wegen der gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten sowjetischen SS-20-Raketen äußerst gefährdet ist? Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Unterausschuß des Streitkräfteausschusses im US-Repräsentantenhaus beziehungsweise ergänzend die Haushaltsstelle des US-Kongresses festgestellt hat, die Fähigkeit der NATO-Truppen, Europa zu verteidigen, sei mangels Munition und Nachschub höchst zweifelhaft und die norddeutsche Tiefebene dabei besonders verwundbar, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese für unsere Sicherheit wichtigen Feststellungen? Zu Frage A 68: Das Thema Ihrer Frage war Gegenstand der Debatte des Deutschen Bundestages über die Sicherheitspolitik der Bundesregierung am 8. und 9. März 1979. Der Bundeskanzler hat im Rahmen dieser Debatte die Position der Bundesregierung ausführlich dargelegt. Er hat im Zusammenhang mit der Bedrohung durch sowjetische Mittelstreckenwaffen u. a. ausgeführt, daß wenn in diesen Waffen eine Bedrohung liegt, die sich gegen das gesamte europäische Gebiet der Allianz richtet, daß die Allianz eine politischstrategische Einheit ist, eine Risikogemeinschaft, in der jedes Mitglied bei Nutzung der eigenen Vorteile bereit sein muß, die Risiken der ganzen Verteidigung solidarisch mitzutragen. Die Bundesregierung darf daher nicht — und sie wird auch nicht — allein Erklärungen zu Fragen abgeben, die das Bündnis als Ganzes betreffen. Es sind hier gemeinsame Entscheidungen im Bündnis notwendig, die unter Wahrung der Interessen aller Betroffenen herbeigeführt werden müssen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Zu Frage A 69: Der von Ihnen angesprochene sogenannte „NATO-Unterausschuß" wurde am 2. März 1978 durch den Streitkräfteausschuß des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten für die Dauer der 11520* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Legislaturperiode des 95. Kongresses eingesetzt. Seine Aufgabe war, einen Bericht über den Stand der Bemühungen um Standardisierung und Interoperabilität in der NATO zu erstellen und Schwächen im Bereitschaftsstand der NATO-Truppen aufzuzeigen, die sich aus dem Fehlen gemeinsamer Doktrin, Verfahren und Ausrüstung ableiten lassen. Der Bericht wurde am 18. Februar 1979 vorgelegt. Er ist der Bundesregierung bekannt. Die amerikanische Regierung hat bisher zu diesem Bericht nicht offiziell Stellung genommen. Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, einer offiziellen Stellungnahme der amerikanischen Regierung vorzugreifen. Anlage 18. Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 70) : Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß die UdSSR — wie Pressemeldungen zu entnehmen ist — zwei neue Interkontinentalbomber entwickelt, wovon einer den Backfire-Bomber (TU 26) ablöst und bereits 1982 operationsfähig ist mit den gleichen Merkmalen und Fähigkeiten, die der 1977 gestoppte B-1-Bomber der USA haben sollte, und der andere den TU-95 (NATO: Bear), dessen bisherige Reichweite von 7 800 Meilen auf 10 000 Meilen gesteigert werden soll und der 1983 einsatzbereit ist? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, daß die Sowjetunion zwei neue Interkontinental-Bomber entwickelt. Sicherlich hat die Sowjetunion die technologische Fähigkeit, neue Interkontinental-Bomber mit verbesserten Charakteristiken gegenüber den derzeit eingeführten zu entwickeln und zu produzieren. Es erscheint möglich, daß in der Sowjetunion Entwicklungsarbeiten an solchen Nachfolge-Flugzeugen durchgeführt werden. Hierbei wären Nachfolgemuster für die Flugzeuge BEAR und BISON zu erwarten. Ob es jedoch tatsächlich zur Einführung solcher neuer Bomber kommen wird, ist noch nicht vorhersehbar. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, daß die Entwicklung verbesserter weitreichender Luft/Boden-Flugkörper seitens der Sowjetunion bereits bisher als erfolgversprechender Weg zur Verlängerung der nutzbaren Einsatzdauer von Interkontinental-Bombern angesehen wird, die — wie die TU-95 „BEAR" — nicht mehr als modern gelten können. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen A 71 und 72) : Ist es richtig, daß bei den STAN-Neuverhandlungen in den mittleren Heeresfliegertransportregimentern (Rheine, Mendig, Laupheim) eine große Anzahl von A 11-Stellen (Hauptmann) für Offiziere des militärfachlichen Dienstes (FD) herabdotiert worden sind? Warum ist dies gegebenenfalls geschehen, und für welche Bereiche sind diese Stellen vorgesehen? Zu Frage A 71: In den mittleren Heeresfliegertransportregimentern sind pro Regiment je 5 STAN-Dienstposten für Hauptleute A 11 (FD) in STAN-Dienstposten für Leutnante/Oberleutnante (FD) umgewandelt worden. Zu Frage A 72: Die auf Leutnant/Oberleutnant (FD) herabdotierten STAN-Dienstposten liegen vor allem im Bereich der Luftfahrzeugführer. Der zwischen den Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums der Finanzen verhandelte Schlüssel für Luftfahrzeugführer läßt in den STAN der Heeresfliegertruppe ein Verhältnis von Hauptleuten zu Leutnanten/Oberleutnanten wie 1 zu 2 zu. Darüber hinaus haben sich durch organisatorische Veränderungen Verschiebungen von Dienstposten für Hauptleute A 11 (FD) in diesen Verbänden ergeben. Alle Dienstposten wurden in einer vorgezogenen Haushaltsverhandlung im Februar 1979 zwischen den Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums der Finanzen in Anwesenheit eines Vertreters des Bundesrechnungshofes verhandelt. Dabei wurden alle Diensposten nach den Grundsätzen der sachgerechten Dienstpostenbewertung und funktionsgerechten Besoldung (§ 18 BBesG) überprüft und bewertet. Das Ergebnis war die Umwandlung von insgesamt 15 STAN-Dienstposten für Hauptleute A 11 (FD) in den 3 Heeresfliegertransportregimentern. Einsparungen werden bei der Aufstellung der drei neuen Panzerabwehrhubschrauberregimenter berücksichtigt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage A 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob durch den Sanitärreiniger „Domestos" der Firma Lever Sunlicht Chlorgasunfälle verursadit wurden, und sieht sie gegebenenfalls Möglichkeiten, die Verbraucher und insbesondere auch Kinder durch vorgeschriebene Warnhinweise, Kindersicherungen für die Verschlüsse oder Verkaufsverbote vor den Gefahren dieser Chemikalie zu schützen? Der Bundesregierung sind Presseberichte bekannt, nach denen es bei Verwendung eines Sanitär-Reinigungsmittels in drei Fällen zu Vergiftungen gekommen ist. Offensichtlich ist dabei Chlorgas Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11521* eingeatmet worden, das sich aus einem im Erzeugnis enthaltenen Wirkstoff bei Anwendung gebildet hatte. Regelungen für Gegenstände dieser Art bestehen bereits. Nach § 30 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 ist es verboten, Bedarfsgegenstände derart herzustellen und in den Verkehr zu bringen, daß sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung zu schädigen. Unter Hinweis auf die erwähnten Vergiftungsfälle ist das Bundesgesundheitsamt von mir bereits veranlaßt worden zu prüfen, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch Haushaltsreinigungsmittel, die Chlor abspaltende Stoffe enthalten, zu erwarten ist. Sollte das Bundesgesundheitsamt dabei zu der Ansicht gelangen, daß eine solche Gefahr besteht, werde ich unverzüglich die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden unterrichten. Unabhängig davon wird zu prüfen sein, ob von den in § 32 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes aufgeführten, Ermächtigungen Gebrauch gemacht werden muß. Danach kann unter anderem vorgeschrieben werden, daß bestimmte Bedarfsgegenstände nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, sofern sie z. B. Warnhinweise tragen, mit kindergesicherten Verschlüssen versehen sind oder bestimmte Stoffe, Stoffgruppen und Stoffgemische nicht oder nur bis zu bestimmten Höchstmengen enthalten. Die auf dem Sanitär-Reinigungsmittel „Domestos" angebrachten Warnhinweise sollen nach Mitteilung des Herstellers umgehend verbessert werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage A 83) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit Werbeschriften der Spirituosen-Industrie, die darstellen, Wissenschaftler hätten weltweit die Toleranzgrenze des Alkoholkonsums bei 80 Gramm Alkohol pro Tag festgesetzt, ohne zugleich darauf hinzuweisen, daß dieser Wert z. B. für Frauen erheblich niedriger liegt, irreführender und gesundheitsschädlicher Werbung auf diesem Feld entgegenzutreten? Aus der Sicht der Bundesregierung sind Werbeschriften, die den Verbraucher unvollständig über die gesundheitlich relevanten Daten für den Alkoholgenuß unterrichten und hierdurch zu einem Fehlverhalten führen können, gesundheitspolitisch bedenklich. Die Werbung für alkoholische Getränke unterliegt jedoch keinen speziellen gesetzlichen Regelungen. Zu beachten sind vielmehr die in den §§ 17 und 18 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes verankerten allgemeinen Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers vor Täuschung. Ob der geschilderte Sachverhalt Anlaß zu einem Einschreiten unter den Gesichtspunkten der genannten Bestimmungen, insbesondere des § 17 Abs. 1 Nr. 5 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes gibt, muß anhand der genauen Umstände des Einzelfalles, die der Bundesregierung nicht bekannt sind, von den für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln zuständigen obersten Landesbehörden geprüft werden. Frühere Aussagen über die Unbedenklichkeit eines täglichen Alkoholkonsums von umgerechnet 80 Gramm stützten sich auf damals offenbar gültige wissenschaftliche Erkenntnisse. Teilweise dieselben Autoren haben auf Grund weiterführender Arbeiten nunmehr darauf hingewiesen, daß der unbedenkliche Grenzwert für den täglichen Konsum beim gesunden Mann mit 60 Gramm angesetzt werden muß, bei der Frau noch weit darunter. Da die wissenschaftlichen Meinungen noch nicht einheitlich sind, hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren gebeten, über ihr wissenschaftliches Kuratorium dazu ein Votum erarbeiten zu lassen. Das Kuratorium hat darüber zweimal beraten, ein Votum liegt jedoch noch nicht vor. Die angenommenen Grenzwerte beziehen sich nur auf körperliche Folgeschäden; das „Suchtrisiko" ist primär kein Problem der Trinkmenge, sondern hängt nach heutigem Wissen entscheidend von einer vorhandenen Disposition ab. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage A 84) : • Teilt die Bundesregierung die Auffassung verschiedener Ärzte und Wissenschaftler, wonach der Kochsalzgehalt in der Nahrung, insbesondere bei konservierten Nahrungsmitteln, so hoch ist, daß von einer akuten Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung gesprochen werden kann, und wenn ja, welche Konsequenzen ist die Bundesregierung bereit, daraus zu ziehen? Nach den im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorliegenden Unterlagen hat sich der Kochsalzverbrauch in den letzten 10 Jahren nicht verändert; er beträgt bei Erwachsenen im Durchschnitt 15 g pro Tag. Die Bundesregierung teilt die vor kurzem geäußerte Auffassung, „wonach der Kochsalzgehalt in der Nahrung, insbesondere bei konservierten Nahrungsmitteln, so hoch ist, daß von einer akuten Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung gesprochen werden kann", in dieser Form nicht. . Ein überhöhter Kochsalzverbrauch stellt bei entsprechender individueller Disposition einen Risikofaktor für die Entstehung des Bluthochdrucks dar. Deshalb sollte grundsätzlich eine Senkung des Kochsalzverbrauchs angestrebt werden, zumal in der Fachliteratur als normaler Tagesbedarf eines Erwachsenen 5-6 g Kochsalz angegeben wird. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit eine Sen- 11522* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 kung des Kochsalzangebots einschließlich in konservierten Lebensmitteln möglich ist. Der 4. Ernährungsbericht, dessen Veröffentlichung 1980 vorgesehen ist, wird in diesem Zusammenhang nähere Angaben über den Kochsalzverbrauch veröffentlichen. Sollte sich herausstellen, daß der Kochsalzverbrauch ein wissenschaftlich vertretbares Maß überschreitet, wird die Bundesregierung Gespräche mit den Verbänden der Lebensmittelwirtschaft führen, um zu erreichen, daß der Kochsalzzusatz entsprechend verringert wird. Als flankierende Maßnahme wird — falls erforderlich - eine verstärkte Aufklärung des Verbrauchers eingeleitet werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 85) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn neben den vorgesehenen Einstellungen des Personenverkehrs auf den Bundesbahnstrecken Miltenberg—Wertheim und Miltenberg—Seckach nun auch eine weitere Einschränkung auf der Bundesbahnstrecke Aschaffenburg—Miltenberg in der Form erwägt, daß der Personenverkehr an Sonn- und Feiertagen eingestellt wird, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung, bzw. ist sie bereit, im Interesse der betroffenen Bevölkerung diese Reduzierung des Bundesbahnangebots zu unterbinden? Die Deutsche Bundesbahn (DB) ist gehalten, ihr Leistungsangebot im Schienenpersonennahverkehr an den vorhandenen Bedarf anzupassen und durch eine rationelle Betriebsabwicklung einen möglichst hohen Kostendeckungsgrad anzustreben. Nach Angabe der DB wurde für die Strecke Aschaffenburg—Miltenberg noch keine spezielle Untersuchung erstellt. Es besteht auch nicht die Absicht, zum Jahresfahrplan 1979/80 auf dieser Strecke den Personenverkehr an Sonn- und Feiertagen auf die Straße zu verlagern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen A 86 und 87): . Trifft es zu, daß die seit Jahren zugelassenen geschlossenen Rettungsboote, die wesentlich mehr Sicherheit bei Schiffsunglükken bieten als offene Rettungsboote, seit ebenfalls schon geraumer Zeit von der See-Berufsgenossenschaft als verpflichtend einzuführen gefordert werden, dies jedoch bis heute nicht erfolgt ist? Wird die Bundesregierung, insbesondere nach dem schweren Schiffsunglück der „München", den Fragen der Schiffssicherheit, insbesondere auch den Fragen geeigneter Rettungsboote und weiteren geeigneten Rettungsmaterials, die gebotene Aufmerksamkeit widmen? Zu Frage A 86: Es ist zutreffend, daß derzeit national und international noch keine Verpflichtung besteht, nur geschlossene Rettungsboote zu verwenden. Bei der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtsorganisation (IMCO) wird allerdings zur Zeit eine Neufassung der Bestimmungen des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages über die Rettungsmittel mit dem Ziel erarbeitet, künftig nur noch geschlossene Rettungsboote zu benutzen. Die Bundesregierung unterstützt die beabsichtigte Neuregelung und wird nach deren Ratifizierung die entsprechende •Änderung in den nationalen Vorschriften, der Schiffssicherheitsverordnung, betreiben. Im übrigen ist es nicht zutreffend, daß die Seeberufsgenossenschaft seit geraumer Zeit die ausschließliche Verwendung geschlossener Rettungsboote fordert. Zu Frage A 87: Die Bundesregierung widmet ständig dem Problem der Schiffssicherheit und damit auch der Rettungsmittel große Aufmerksamkeit. Nicht von ungefähr liegt daher der Sicherheitsstandard deutscher Schiffe erheblich über der internationalen Norm. Inwieweit sich aus dem Untergang der „München" neue Initiativen ergeben, kann erst beurteilt werden, wenn das Untersuchungsergebnis vorliegt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen A 88 und 89): Sind der Bundesregierung die schweren wirtschaftlichen Schäden der privaten Schiffseigner in der Binnenschiffahrt bekannt, die durch den langen Winter und die damit verbundene lange Liegezeit entstanden sind, und ist sie bereit, diese durch ein Eisliegegeld, Zinsverbilligung oder andere Hilfsmaßnahmen wenigstens zum Teil auszugleichen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die private Binnenschiffahrt die gegenwärtig gesetzlich verankerten Frachtfestsetzungen für außerordentlich ungerecht hält, und ist sie bereit, im Interesse einer größeren Frachtengerechtigkeit, die Tarife künftig so festzusetzen, daß vor allem die erbrachten Leistungen, wie Arbeitsaufwand, Weg, Tonnage und Zeit berücksichtigt werden? Zu Frage A 88: Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die Auswirkungen dieses Winters einem Teil der privaten Schiffseigner wirtschaftliche Schäden entstanden sind. Derartige Naturrisiken müssen jedoch von jedem Unternehmer mit einkalkuliert und getragen werden. Im übrigen waren im wesentlichen nur Kanäle vereist, so daß eine allgemeine und schwerwiegende Beeinträchtigung der Binnenschifffahrt nicht gegeben ist. Die Bundesregierung kann daher die von Ihnen genannten Hilfsmaßnahmen nicht in Betracht ziehen. Dem Bundesverband der deutschen Binnenschiffahrt ist dies bereits in einem Gespräch mitgeteilt worden. Zu Frage A 89: Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß die gegenwärtigen rechtsverbindlich festgesetzten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11523* Entgelte für Verkehrsleistungen der Binnenschifffahrt den Marktverhältnissen entsprechen. Klagen der genannten Art sind ihr gegenüber bislang nicht geäußert worden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage A 90) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die Baudenkmäler, die im Besitz der Deutschen Bundesbahn sind, auch dann erhalten werden, wenn diese Gebäude betrieblich nicht mehr benötigt werden? Nicht mehr benötigte, aber schutzwürdige Gebäude sind von der Deutschen Bundesbahn nach den landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des Zumutbaren — wie von jedem anderen Bürger — zu unterhalten. Ist die Unterhaltung nicht zumutbar, kommt eine Unterhaltung oder ein Erwerb im Rahmen des § 5 BbG, d. h. gegen angemessene Abgeltung durch die Denkmalschutzbehörden, in Betracht. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen A 91 und 92) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost Staatsanwaltschaften veranlaßt hat, gegen Bundesbürger zu ermitteln, die in Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften Rundfunkempfänger betrieben haben? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung angesichts des wachsenden Personenkreises, der ein solches Gerät betreibt, zu ergreifen, um eine bessere Information zu gewährleisten? Nach § 15 Fernmeldeanlagengesetz ist der Betrieb von nicht genehmigungsfähigen Funkanlagen mit Strafe bedroht. Eine in den letzten Jahren verstärkt festgestellte Verwendung solcher Funkanlagen hat die Deutsche Bundespost veranlaßt, für den Verkauf von unzulässigen Ton- und Fernseh-Rundfunkempfängern werbende Händler darauf hinzuweisen, daß sie sich wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einem Vergehen nach § 15 Fernmeldeanlagengesetz strafbar machen. Soweit geboten, wurden nach mehrmaliger Abmahnung auch Anzeigen wegen Beihilfe zur Verletzung gesetzlicher Vorschriften erstattet. Im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren bei Händlern wurden von den Staatsanwaltschaften auch Ermittlungsverfahren gegen Rundfunkteilnehmer als Käufer der unzulässigen Geräte eingeleitet. Die Deutsche Bundespost hat in der Vergangenheit mehrfach die Offentlichkeit über den Schutz informiert, den die Beachtung des FTZ-Prüfzeichens auf dem jeweiligen Gerät beim Kauf von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfängern gewährt. rium erneut auf diese Kennzeichnung hingewiesen Vor wenigen Wochen hat das Bundespostministe- und davor gewarnt, unzulässige Exportgeräte, mit denen man beispielsweise den Polizeifunk, Autotelefone und Flugfunk abhören kann, zu erwerben. Händler, die nicht genehmigungsfähige Funkempfänger anbieten und Zeitschriftenredaktionen, die entsprechende Anzeigen zulassen, werden, sobald die Deutsche Bundespost davon Kenntnis erhält, gezielt über die Folgen des Vertriebs dieser Geräte aufgeklärt. Außerdem erfolgt im Laufe der nächsten Monate eine Veröffentlichung der Neufassung der Allgemeinen Genehmigung für Ton- und Fern- seh-Rundfunkempfänger und der zugehörigen Technischen Vorschriften. Dabei werden die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen im Interesse des Schutzes der Bürger bzw. des nichtöffentlichen Nachrichtenverkehrs noch stärker verdeutlicht. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen A 93 und 94) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es sich bei der Aussage „die Opfer der Krieg? verpflichten zum Frieden" um einen politischen Vermerk im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 der Postordnung handelt und deshalb in einem Freistempleraufdruck nicht verwendet werden darf? Hält die Bundesregierung den „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V." für eine Einrichtung, die für ein Ziel wirbt, das aus der Sicht der Bundesregierung nicht volle Unterstützung der Deutschen Bundespost erwarten kann? Ja. Als „Vermerke politischen Inhalts" im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 der Postordnung gelten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung alle Vermerke, mit denen der einzelne „im staatlichen oder auch gesellschaftlichen Bereich ... beeinflußt oder in einer bestimmten Richtung zum Handeln veranlaßt" werden soll. Diese Regelung schließt politische Vermerke lediglich bei Postsendungen auf der Vorderseite, die im wesentlichen postalischen Vermerken vorbehalten ist, aus. Die Rückseite steht in vollem Umfang — auch für politische Vermerke — dem Absender zur Verfügung. Selbstverständlich unterstützt die Bundesregierung die Ziele des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge e. V. Die Beurteilung der Frage, ob ein bestimmter Vermerk politischen Inhalt hat oder nicht, kann die Deutsche Bundespost jedoch nicht darauf abstellen, ob für nach Meinung der Bundesregierung unterstützenswerte Ziele geworben wird oder nicht. Anlage 29 Antwort • des Parl. Staatssekretärs' Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen A 95 und 96) : 11524* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Inwieweit hat die Deutsche Bundespost direkt oder indirekt zur Deckung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des EWS-Systems bei den beteiligten Firmen und bei der Deutschen Bundespost in Milliardenhöhe angefallen sind, beigetragen? Warum soll das neue vollelektronische Wählsystem überwiegend zusammen mit demjenigen Unternehmen entwickelt werden, das bei der Entwicklung des nunmehr aufgegebenen EWS-Systems überwiegend beteiligt war, und dies, obwohl andere Unternehmen bereits über das vollelektronische System verfügen und dieses in anderen Ländern installiert haben? Bei der Fernmeldeindustrie fallen ständig Entwicklungskosten für fernsprechvermittlungstechnische Systeme an — für die Weiterentwicklung des bestehenden Systems und — für die Entwicklung neuer Systeme. Diese Kosten werden den potentiellen Kunden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind vielmehr, wie bei anderen marktgängigen Erzeugnissen, im Preis für die Lieferungen enthalten. Das gilt auch für die Entwicklungskosten des Elektronischen Wählsystems einschließlich des Teilkomplexes „Elektronisches Wählsystem für den Fernverkehr". Die Unterstellung, das neue System der digitalen Vermittlungstechnik werde von der Deutschen Bundespost mit einer Firma entwickelt, entbehrt jeglicher Grundlage. Die Deutsche Bundespost hat sich vielmehr für eine Bereitstellung der digitalen Vermittlungstechnik auf der Basis von Konkurrenzangeboten entschieden. Fachkundige und leistungsfähige Firmen der Fernmeldeindustrie, die sich an diesem Konkurrenzverfahren beteiligen möchten, erhalten die Gelegenheit, ihr Produkt in einem Probebetrieb der Deutschen Bundespost vorzustellen. Welche Firma mit ihrem Produkt später zum Zuge kommen wird, hängt ausschließlich von der Qualität der angebotenen Produkte ab. Ein digitales System, das unter den deutschen Netzbedingungen sofort einsatzbereit wäre, ist am Markt nicht vorhanden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 97) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost mit ihrem gegenwärtigen Stand an Fernmeldehandwerkern nicht in der Lage ist, der Nachfrage nach neuen Fernmeldeanschlüssen reibungslos Rechnung zu tragen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese Facharbeiterlücke bei der Deutschen Bundespost durch unverzügliche Aufhebung der Anweisung des Bundespostministers vom 19. Februar 1979 zur Nichteinstellung von auslernenden Fernmeldehandwerkern zu schließen? Die Deutsche Bundespost ist personell auch gegegenwärtig in der Lage, alle Fernmeldeanschlüsse rechtzeitig herzustellen. Die Anordnung des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen ist zudem eine bis zum 30. April 1979 befristete Maßnahme, die eine schrittweise Anpassung der Zahl der Arbeitskräfte an den tatsächlichen Bedarf sicherstellen soll. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen A 98 und 99) : Wieviel Urteile und mit welchem Strafmaß sind im Jahr 1978 im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren von Gerichten der DDR wegen Fluchthilfe ausgesprochen worden? Besteht die Möglichkeit, daß die Bundesregierung dem Beispiel der DDR folgend gleichfalls eine ganzseitige Anzeige mit einer Darstellung der politischen und wirtschaftlichen Leistungen und Absichten der Bundesrepublik Deutschland in der Presse der DDR veröffentlicht, und ist eine derartige Möglichkeit gegebenenfalls bereits wahrgenommen worden? Zu Frage A 98: Verurteilungen in der DDR wegen Beihilfe zum ungesetzlichen Grenzübertritt nach §§ 213, 22 StGB/ DDR Strafmaße 1976 1977 1978 1. bis zu 2 Jahren 11 Monaten 40 36 15 2. von 3 Jahren bis 3 Jahren 11 Monaten 2 8 5 3. von 4 Jahren bis 4 Jahren 11 Monaten 2 — 1 4. von 5 Jahren bis 5 Jahren 11 Monaten — 2 — 5. von 6 Jahren bis 9 Jahren 11 Monaten . — - — 6. von 10 Jahren bis 15 Jahren — — — Zahl der Urteile insgesamt: 44 46 21 Verurteilung in der DDR wegen staatsfeindlichen Menschenhandels nach § 105 StGB/DDR Strafmaße 1976 1977 1978 1. bis zu 2 Jahren 11 Monaten 15 19 5 2. von 3 Jahren bis 3 Jahren 11 Monate 32 29 8 3. von 4 Jahren bis 4 Jahren 11 Monaten 27 31 20 4. von 5 Jahren bis 5 Jahren 11 Monaten 18 6 15 5. von 6 Jahren bis 9 Jahren 11 Monaten 28 16 35 6. von 10 Jahren bis 15 Jahren 7 8 12 Zahl der Urteile insgesamt: 127 109 95 Zu Frage A 99: 1. In ' der Bundesrepublik Deutschland richten sich die Entgegennahme und die Veröffentlichung von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften nach dem geltenden Presserecht und den Gesetzen des freien Wettbewerbs. Anzeigen können danach nur verweigert werden, wenn Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11525* — deren Inhalt und Form gegen die guten Sitten verstoßen, — sie Beleidigungen enthalten oder — wenn sie dem unlauteren Wettbewerb dienen sollen. 2. Die Presse der DDR ist bekanntermaßen eine partei- und staatseigene Presse, die sich publizistisch allein an deren Maximen orientiert. Die Bundesregierung hat daher bisher keine Versuche unternommen, Anzeigen der von Ihnen genannten Art in der DDR-Presse zu veröffentlichen, zumal sich gezeigt hat, daß selbst Todesanzeigen von Bewohnern des Bundesgebietes von den dortigen Presseorganen zurückgewiesen wurden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 100) : Hat die „DDR" direkt oder indirekt bei der Bundesregierung um die Gewährung eines Kredits zur Linderung ihrer wirtschaftlichen Einbußen auf Grund des strengen Winters nachgesucht, und wurde ein diesbezügliches Ersuchen gegebenenfalls über den Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin an die Bundesregierung herangetragen? Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 104) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, daß die Sowjetunion „verstärkt darauf drängen" will, daß die „Legalität der DKP in der Praxis mehr respektiert wird", wie Zeitungsmeldungen zu entnehmen ist, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus diesem Drängen der Sowjetunion? Die Bundesregierung verfügt über keine derartigen Erkenntnisse. Ihre Frage bezieht sich vermutlich auf eine in der „Welt" am 30. Januar 1979 erschienene Meldung. Die sowjetischen Medien kritisieren bekanntlich seit Jahren den sog. „Radikalenerlaß" und sprechen in dem Zusammenhang von einem Berufsverbot in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei spielt die sowjetische Solidarität mit der DKP eine Rolle. Die Haltung der Bundesregierung zu den betreffenden Fragen ist bekannt. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Petersen (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 107) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Aufnahme von durch keinerlei demokratische Wahlen legitimierten Delegationen eines Landes, das z. Z. seine Unabhängigkeit noch nicht erlangt hat, in internationale Gremien zu verhindern? Nach Auffassung der Bundesregierung sind bei ' der. Aufnahme in internationale Gremien die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zu beachten. Da in den meisten' internationalen Gremien die Aufnahme an eine Mehrheitsentscheidung der Mitglieder gebunden ist, sind jedoch einem einzelnen Staat Grenzen seiner Einwirkungsmöglichkeit gesetzt. So erfolgt gemäß Artikel 4 der VN-Charta die Aufnahme von Staaten in die Vereinten Nationen durch Beschluß der Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates; bei der Aufnahme in Sonderorganisationen der VN entfällt das Erfordernis der Empfehlung durch den Sicherheitsrat. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage A 108) : Zieht die Bundesregierung die Einführung einer Visumspflictht für Südafrikaner in Erwägung? Die Bundesregierung hat wiederholt die Einführung des Sichtvermerkszwangs für Südafrikaner geprüft. Anlaß hierzu war die Verweigerung von Sichtvermerken oder die Ausweisung von Deutschen aus nach unserer Auffassung rein politischen Gründen. Die Bundesregierung hat in diesen Fällen interveniert, um Südafrika darauf zu drängen, im Reiseverkehr zwischen beiden Staaten, wenn nicht formell — d. h. durch Aufhebung des Visumszwangs für Deutsche - , so doch materiell — d. h. durch Beendigung ihrer restriktiven Praxis die Gleichheit herzustellen. Seit der letzten Intervention der Bundesrepublik im Juni vergangenen Jahres sind keine Visumsverweigerungen und keine Ausweisungen mehr bekannt geworden. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Gegenseitigkeit im Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika nicht durch die Einführung des Sichtvermerkszwangs für Südafrikaner hergestellt werden sollte, sondern durch die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Deutsche. Anlage 36 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 112) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die einseitige Unterstützung der von der UdSSR geförderten kommunistischen 11526* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 SWAPO durch die UNO zu beenden und auf eine friedliche poli- tische Entwicklung in Südwestafrika/Namibia hinzuwirken? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Vereinten Nationen SWAPO einseitig unterstützen. Ich gehe davon aus, daß sich, der Tenor Ihrer Frage auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen bezieht, in denen SWAPO seit 1973 als „authentische" und seit 1976 als „alleinige" Vertreterin .des namibischen Volkes bezeichnet wird. Diese Resolutionen der Generalversammlung haben jedoch auf die praktische Politik der Vereinten Nationen zur' Lösung der Namibia-Frage kaum Auswirkungen gehabt. Sicherheitsrat und Generalsekretär als die exekutiv mit dem Namibia-Komplex befaßten Organe der Vereinten Nationen haben SWAPO niemals - weder ausdrücklich noch konkludent — als authentische oder alleinige Vertreterin des namibischen Volkes anerkannt. Der Sicherheitsrat hat sich vielmehr -- aufbauend auf seiner Res 385 vom 30. Januar 1976 — in einer Reihe von Resolutionen für eine Namibia-Lösung ausgesprochen, die der Bevölkerung des Territoriums die Möglichkeit verschafft, in allgemeinen, freien, von den Vereinten Nationen überwachten Wahlen selbst über ihre Zukunft zu bestimmen. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 119) : Welche Formen der Public-Relation-Arbeit hat die Bundesregierung in den letzten Jahren bei unserem Nachbarn Niederlande eingesetzt, um dort ein unparteiisches und differenziertes, der Wahrheit entsprechendes Bild vom Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu vermitteln und damit einseitigen Vorstellungen entgegenzuwirken? Dem Nachbarland Niederlande hat stets ein besonderes Interesse unserer Öffentlichkeitsarbeit gegolten. Ziel dieser Arbeit ist, Verständnis zu wekken und zu überzeugen, ohne zu belehren. Das Deutschlandbild der Niederländer hat sich in den letzten Jahren langsam, aber stetig verbessert. Vorgänge in der Bundesrepublik Deutschland, die nach niederländischer Auffassung eine Gefahr für Demokratie und individuelle Freiheit darstellten (Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung, Bestimmungen hinsichtlich der Zulassung zum öffentlichen Dienst etc.), haben vorübergehend zu Verschlechterungen dieses Bildes in der veröffentlichten Meinung geführt. Zwischen öffentlicher und veröffentlichter Meinung in den Niederlanden bestehen Unterschiede, die nicht unerheblich sind. Der Mann auf der Straße hat von uns überwiegend eine bessere Meinung als sie in den Medien zum Ausdruck kommt. Diese These wird durch eine Meinungsumfrage erhärtet, die das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Ende 1977 in den Niederlanden durchführen ließ. In dieser Meinungsumfrage waren 32 % der befragten Niederländer der Ansicht, daß sich ihr Urteil über die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren gebessert hat, 72 % plädierten für unsere Wiedervereinigung, 75 % beurteilten die wirtschaftliche und soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland besser als in Schweden und den USA. Zu den besten Mitteln unserer Öffentlichkeitsarbeit zählen nach wie vor Informationsreisen, die einzeln und in Gruppen unter bestimmten Themenstellungen durchgeführt werden. Sie kommen dem häufig geäußerten Wunsch entgegen, sich selbst von der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Bundesrepublik Deutschland zu überzeugen. In den letzten Jahren wurden niederländische Chef- oder außenpolitische Redakteure zu solchen Reisen eingeladen. Für das laufende Jahr konnten die entsprechenden Mittel für die Niederlande aufgestockt werden, obgleich allgemein Einsparungen notwendig waren. Wir wollen durch diese Reisen die sogenannten Multiplikatoren informieren und damit breite Bevölkerungsschichten ansprechen. Darüber hinaus bedient sich unsere Auslandsarbeit des breiten Angebots von Einzelmaßnahmen, die sich bewährt haben und laufend auf ihre weitere Eignung hin überprüft werden. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage A 120): Warum hat die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften noch keinen Vertragsgesetzentwurf zu dem von der Bundesrepublik Deutschland bereits vor sechs Jahren unterzeichneten ,übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Verniditung soldier Waffen" zugeleitet, so daß dieses wichtige Abrüstungsabkommen parlamentarisch nodi nicht beraten werden konnte? Die Bundesregierung hat alle acht bisher vorliegenden weltweiten Rüstungskontrollabkommen unterzeichnet und davon sechs schon ratifiziert. Sie legt großen Wert darauf, auch das bisher noch nicht ratifizierte B-Waffen-Ubereinkommen sobald wie möglich im Verhältnis zwischen ihr und den anderen Vertragspartnern in Kraft treten zu lassen. Die Bundesregierung mißt dein Verbot bakteriologischer Waffen größte Bedeutung bei. Sie hat dies bereits 1954 durch den gegenüber ihren Bündnispartnern ausgesprochenen Verzicht auf solche Waffen dokumentiert. Von 114 Staaten, die das BWaffen-Ubereinkommen unterzeichnet haben, haben 76 (u. a. Belgien, Niederlande, Spanien, Japan und Rumänien) noch nicht ratifiziert. Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines entsprechenden Vertragsgesetzes vorzulegen, sobald die Probleme geklärt sind, die in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 23. Januar 1979 auf ihre entsprechende Frage erwähnt sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11527* Wie Sie wissen, prüfen die Drei Mächte in jedem Einzelfall die Möglichkeit und gegebenenfalls den Umfang der Erstreckung völkerrechtlicher Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland auf Ber-lin. Dabei wird -die Bundesregierung gegebenenfalls konsultiert. Dies gilt auch für das B-Waffen-Übereinkommen. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das seit Anfang der fünfziger Jahre so gehandhabt wird und durch das Viermächteabkommen bestätigt worden ist. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen A 121 und 122) : Hat die Bundesregierung Anstoß zu dem Strafverfahren gegen den verstorbenen Hitler-Adjutanten, General a. D. Engel, wegen illegalem Waffenhandel gegeben, obwohl General a. D. Engel dem in „Die Welt" vom 12. Dezember 1978 abgedruckten Brief des ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes zufolge, vom Bundesnachrichtendienst als Geschäftsführer der betreffenden Waffenhandelsfirma „namhaft gemacht" worden ist, und wenn ja, aus welchen Gründen? Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen das Verfahren eingestellt worden ist? Zu Frage A 121: Das Ermittlungsverfahren gegen General a. D. Gerhard Engel ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft auf Grund von Erkenntnissen eingeleitet worden, die in einem anderen Strafverfahren angefallen waren. In diesem Strafverfahren hatte das Bundeskanzleramt auf Anforderung der Staatsanwaltschaft Materialien übermittelt, die dieser Anlaß zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegeben haben. Zu Frage A 122: Wie aus der Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft vom 5. Oktober 1976 hervorgeht, ist das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil dem Beschuldigten ein strafbares Verhalten nicht nachgewiesen werden konnte. Anlage 40 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftliche . Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 1): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, den Bericht zur Lage der Deutschen Nation 1979 entgegen der Übung in den vergangenen Jahren bisher nicht zu erstatten, und wann gedenkt die Bundesregierung, ihrer Verpflichtung zur Vorlage dieses Berichts nachzukommen? Ihre schriftliche Anfrage an die Bundesregierung beantworte ich wie folgt: Die Regierungserklärung „Bericht zur Lage der Nation" ist in diesem Jahr bisher nicht abgegeben worden sowohl wegen großer Terminschwierigkeiten des Herrn Bundeskanzlers als auch wegen der vielen bedeutenden Debatten, die es von Januar bis März im Parlament gab bzw. noch geben wird. In der heutigen Sitzung des Ältestenrates ist auf Ankündigung des Vertreters der Bundesregierung vereinbart worden, daß Bericht und Debatte zur Lage der Nation am 17. Mai 1979 stattfinden. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 2 und 5) : Hat sich der Bundeskanzler für Straßburg als endgültigen Sitz für das Europäische Parlament ausgesprochen und dieses als Meinung auch der Bundesregierung bezeichnet, wie das Luxemburger „tageblatt" vom 3. Februar 1979 meldet? Ist die belgische Regierung über den europäischen Ministerrat oder auf anderem Weg mit der Bundesregierung in die Erörterung der Frage eingetreten, ob es eine gemeinschaftliche Beteiligung der Länder der Europäischen Gemeinschaft an den Stationierungskosten ausländischer Truppen in Zaire geben könne? Zu Frage B 2: Zu Ihrer im Zusammenhang mit der luxemburgischen Pressemitteilung vom 3. Februar 1979 gestellten Frage möchte ich bemerken, daß sich der Bundeskanzler nicht für Straßburg als dem einzigen endgültigen Sitz des Europäischen Parlaments ausgesprochen hat. Die von Ihnen zitierte Pressemeldung dürfte auf eine mißverstandene Äußerung des Bundeskanzlers in Paris am 1. Februar 1979 im Verlauf der Fernsehsendung „Bürger fragen -- Politiker antworten" zurückzuführen sein. Die Erwähnung von Straßburg in dieser Sendung bezog sich auf die seit langem bestehende Praxis von parla- mentarischen Sitzungswochen an verschiedenen Orten in der Gemeinschaft und in diesem Zusammenhang auf die wohl etablierte Rolle Straßburgs. Zu Frage B 5: Auf Ihre Frage, ob die belgische Regierung mit der Bundesregierung eine Beteiligung der EG-Länder an den Stationierungskosten ausländischer Truppen in Zaire erörtert hat, darf ich Ihnen mit nein antworten. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen, der Abgeordneten Frau Ber- 11528* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 ger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 3 und 4) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele deutsche Staatsangehörige z. Z. in der Türkei inhaftiert sind? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie der Schuldvorwurf in diesen Fällen lautet? In der Türkei sind zur Zeit 19 deutsche Staatsangehörige inhaftiert. Der Schuldvorwurf in diesen Fallen lautet: Mord — 1 Fahrlässige Tötung— 5 (Verkehrsunfälle) Rauschgift — 4 Schmuggel — 6 illegaler Autoverkauf — 3. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sterkken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 6, 7, 8 .und 13) : Identifiziert sich die Bundesregierung weiterhin mit der zuletzt von den beamteten Staatssekretären am 5. November 1973 festgelegten Praxis, unseren Staat verfassungsgemäß als „Bundesrepublik Deutschland" zu bezeichnen? Wie beurteilt die Bundesregierung Vorgänge, bei denen auf die sich aus Überschrift, Präambel sowie Ausfertigungs- und Verkündungsklausel des Grundgesetzes ergebende Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" verzichtet wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Verfassung nicht vorgesehene Abkürzung der Bezeichnung unseres Staates von vielen nur benutzt wird, um die Bundesrepublik Deutschland mit der Bezeichnung DDR gleichzustellen, und was tut die Bundesregierung, um diesen Tendenzen entgegenzuwirken? Billigt die Bundesregierung die Unterscheidung in Länder mit und ohne Folterungen und politische Morde, die auf einer Weltkarte zum Thema Menschenrechte in der von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Zeitschrift .Zeitlupe", Nr. 8, getroffen wird, und wo sieht die Bundesregierung die Ursache für eine derartige Klassifizierung? Zu den Fragen B 6, 7 und 8: Die Bundesregierung hat zu den von Ihnen angesprochenen Fragen im Deutschen Bundestag mehrfach, zuletzt in der Fragestunde vom 7. März 1979 (Stenographischer Bericht der 140. Sitzung), ausführlich Stellung genommen. Ich hebe hervor, die Empfehlung der Regierungschefs des Bundes und der Lander vom 31. Mai 1974, die es für „wünschenswert" gehalten haben, „daß im amtlichen Sprachgebrauch die volle Bezeichnung ,Bundesrepublik Deutschland' verwendet werden sollte", gilt unverändert. Gegenüber der Verwendung bestimmter Kürzel im nichtstaatlichen Bereich sieht die Bundesregierung weder Möglichkeiten noch Notwendigkeiten der Reglementierung. Zu Frage B 13: Ihre Frage hat die Bundesregierung auf Grund der mündlichen Anfrage des Kollegen Dr. von Gel-dem und mehrerer Zusatzfragen in der 125. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 1978 ausführlich beantwortet. Auf das entsprechende Sitzungsprotokoll, S. 9779, darf ich, um Wiederholungen zu vermeiden, -verweisen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 9 und 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, in absehbarer Zeit zu einer umfassenden Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 zu gelangen mit dem Ziel, Ansprüche der Betroffenen durchschaubar darzustellen? Hält es die Bundesregierung, nachdem die in den letzten Jahren gestellten Mittel nicht ausgeschöpft worden sind, für möglich, die Erstattungen für baulichen Schallschutz zu erhöhen und zu einer umfassenden Erstattungsregelung für beide Lärmschutzzonen zu gelangen, das heißt, auch für die Bereiche der Lärmschutzzone II befriedigende Erstattungen zu ermöglichen? 1. In ihrem Fluglärmbericht vom 7. November 1978 (Bundestagsdrucksache 8/2254) hat die Bundesregierung ihre Erfahrungen mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm eingehend dargelegt und deutlich gemacht, an welchen Punkten sie eine Verbesserung des Gesetzes für erforderlich hält. Ihre bisherigen Erfahrungen lassen es gerechtfertigt erscheinen, die Grundstruktur des Fluglärmgesetzes nicht in Frage zu stellen, so daß eine umfassende Novellierung nicht erforderlich ist. Soweit die Bundesregierung Änderungen für wünschenswert hält, wird sie in den kommenden Monaten dem Bundestag Vorschläge für eine Verbesserung des Gesetzes unterbreiten. 2. Der Erstattungshöchstbetrag für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz wurde durch die Schallschutzerstattungsverordnung 77 vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1553) der allgemeinen Erhöhung der Baukosten durch eine Erhöhung von 100 DM auf 130 DM je Quadratmeter Wohnfläche angepaßt. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung -zu einer weiteren Erhöhung der Erstattungsbeträge. Der Bundesregierung ist bekannt, daß mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Ausdehnung der Aufwendungserstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen auch auf die Schutzzone 2 der Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmgesetz fordern und daß diese Frage voraussichtlich in die parlamentarischen Beratungen der Verbesserungsvorschläge zum Fluglärmgesetz einbezogen wird. Der Bundesminister des Innern hat deshalb das Umweltbundesamt mit einer Untersuchung über die voraussichtlichen Kosten einer Ausdehnung der Erstattung auf Schutzzone 2 beauftragt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11529' (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 11 und 12) : Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Mitteln kann die Bundesregierung auch internationale Sportbegegnungen von Sportvereinen und Sportverbänden fördern? Verfügt die Bundesregierung fiber eine Ubersicht, ob und in welcher Weise sich auch die Bundesländer finanziell an der Förderung von internationalen Sportbegegnungen von Sportvereinen und Sportverbänden beteiligen? Zu Frage B 11: Die Bundesregierung fördert internationale Sportbegegntingen von Sportvereinen und Sportverbänden wie folgt: 1. Der Bundesminister des Innern fördert internationale Sportbegegnungen der Bundessportfachverbände im Bereich des Hochleistungssports; gefördert werden Veranstaltungen im In- und Ausland (insbesondere Welt- und Europameisterschaften). Die Mittel sind im Bundeshaushalt bei Kapitel 06 02 Titel. 68 461 veranschlagt und betragen im Jahre 1979 6,8 Millionen DM. 2. Das Auswärtige Amt fördert internationale Sportbegegnungen von Sportvereinen und Sportverbänden im Rahmen der Förderungsmaßnahmen in Entwicklungsländern und osteuropäischen Ländern sowie der Volksrepublik China. Die dafür benötigten Mittel sind bei Kapitel 05 04 Titel 68 617 veranschlagt. Für Begegnungen mit den Entwicklungsländern sollen 1979 223 500 DM aufgewendet werden. Für die Förderung von Begegnungen mit den osteuropäischen Ländern sowie der Volksrepublik China, die ebenfalls im Rahmen der allgemeinen kulturpolitischen Zielsetzung des AA erfolgt, ist für das Jahr 1979 ein Betrag von 978 000 DM eingeplant. Im Jahre 1978 wurden 186 Begegnungen im In- und Ausland mit insgesamt 862 412 DM gefördert. Zu Frage B 12: Die Bundesregierung verfügt über eine solche Übersicht nicht. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 14) : Wird die Bundesregierung die Auffassung des Gaus Hansa des ADAC, es müsse grundsätzlich geklärt werden, ob die meistens sehr kurzfristig ausgesprochenen Fahrverbote überhaupt als Grundlage für ein Bußgeldverfahren gegen Zuwiderhandelnde dienen könnten, zum Anlaß einer Prüfung und gegebenenfalls zum Anlaß für eine Initiative zur Ergänzung des bisherigen Katastrophenschutzgesetzes nehmen? Der Bund hat nur im Verteidigungsfall die Gesetzgebungskompetenz für den Katastrophenschutz (Artikel 73 GG). Seine Zuständigkeit erstreckt sich also nur auf die Abwehr der besonderen Gefahren und Schäden, die in einem Verteidigungsfall drohen (Gesetzliche Grundlage: Gesetz über die Erweiterung dieses Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968, BGBl. I S. 776). Die Bekämpfung von Katastrophen in Friedenszeiten ist dagegen Bestandteil des Polizei- und Ordnungsrechts. Sie fällt in die ausschließliche Verantwortung der Länder. Allerdings besteht in dieser Frage noch keine einheitliche Auffassung bei den Bundesländern. In einer routinemäßigen Besprechung mit den für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden am 8./9. März 1979 wurde das Problem der sogenannten flächendekkenden Fahrverbote andiskutiert. Hierbei war der Vertreter Niedersachsens der Ansicht, daß das Polizei- und Ordnungsrecht des Landes Niedersachsen mit Rücksicht auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet des Straßenverkehrs (Artikel 74 Nr. 22 GG) .für diese Fahrverbote keine geeignete Rechtsgrundlage sei. Der Vertreter Schleswig-Holsteins vertrat den entgegengesetzten Standpunkt. Falls sich in der weiteren Diskussion bei den Ländern mehrheitlich die Auffassung durchsetzt, diese Art Fahrverbote bei Katastrophen in Friedenszeiten müßten im Straßenverkehrsrecht, also im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrs-Ordnung, geregelt werden, ist die Bundesregierung zu einer entsprechenden Ergänzung dieser Gesetze bereit. Von sich aus wird die Bundesregierung in dieser Angelegenheit nicht initiativ werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob Großmärkte und C & C Märkte pyrotechnische Gegenstände auch vor dem für den Einzelhandel festgelegten Verkaufszeitraum (ab 28. Dezember) verkaufen, ohne zu prüfen, ob es sich bei den Käufern ausschließlich um Wiederverkäufer handelt, und gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen eine Regelung herbeizuführen, wonach während der Zeit vom 1. November bis 29. Dezember pyrotechnische Artikel grundsätzlich nur dann verkauft werden dürfen, wenn vom Käufer der Nachweis erbracht wird, daß der Erwerber den Handel mit pyrotechnischen Gegenständen betreibt? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft wie folgt: Der Bundesregierung ist auf Grund von Beschwerden aus früheren Jahren bekannt, daß im Großhandel — z. B. in C & C-Betrieben — gelegentlich entgegen dem Verbot nach § 21 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) und entsprechenden früheren Bestimmungen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in der Zeit vor Weihnachten an gewerbliche Abnehmer vertrieben worden sind, die diese ganz oder teilweise zur Deckung des Eigenbedarfs verwenden. Ich verweise insoweit auch auf meine Ant-. wort auf eine für die Fragestunde am 7./8. Februar 1979 gestellte Schriftliche Anfrage des Herrn Kollegen Schmöle, in der ich u. a. ausgeführt habe, daß die Großhandelsbetriebe selbst verpflichtet sind, in 11530* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 geeigneter Weise sicherzustellen, daß die fraglichen Gegenstände während der Dauer des Vertriebsverbotes nicht an Letztverbraucher abgegeben werden (Stenographischer Bericht der 136. Sitzung vom 9. Februar 1979e S. 10823). Sie haben sich zu diesem Zweck zu vergewissern, ob ihre Kunden auch den Handel mit Feuerwerksartikeln betreiben, z. B. durch Vorlage der Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Es handelt sich bei dieser Frage nach Auffassung der Bundesregierung im wesentlichen um ein Problem der Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Diese Aufgabe fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder. Ich verweise dazu auf die o. a. Antwort der Bundesregierung an den Kollegen Schmöle. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 16) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Statistische Bundesamt weiterhin auf die Erfassung der im öffentlichen Gesundheitswesen tätigen Ärzte und Zahnärzte verzichten sollte, oder sind diese bereits unter dem Begriff „Verwaltung und Forschung" (Statistisches Jahrbuch 1978, Seite 380 — 17. 10.) aufgeführt, und wenn ja, müßte dann der notwendigen Klarheit wegen nicht doch eine Trennung zwischen den im öffentlichen Gesundheitsdienst und in der Forschung tätigen Medizinern erfolgen? Die Ärzte und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind in der Position „in Verwaltung und Forschung" (Statistisches Jahrbuch 1978, S. 380, Tabelle 17.10) enthalten. Eine tiefere Gliederung der vorgenannten Position wird in der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 12, Reihe 5 ,;Berufe des Gesundheitswesen") ausgewiesen, so auch für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 17, 18 und 19) : Wie hoch ist die Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 aufgenommenen Flüchtlinge aus Chile insgesamt? Wie verteilt sich die Zahl auf die einzelnen Jahre? Wie ist der Anteil der Bundesländer an der Gesamtzahl der aufgenommenen Flüchtlinge aus Chile? 1. Seit 1973 wurden in der Bundesrepublik Deutschland rd. 2 500 Personen aus Chile aufgenommen. 2. Die ganz überwiegende Zahl der Aufnahmen erfolgte in den Jahren 1973 bis 1977. Im Jahre 1978 trafen rd. 20 Personen aus Chile in der Bundesrepublik Deutschland ein. Im Jahre 1979 ist bisher 1 Flüchtling eingereist. Die Aufnahmen erfolgten in den genannten Fällen auf Grund von Zusagen, die bereits vor 1978 erteilt wurden. Eine genaue Aufschlüsselung der aufgenommenen Flüchtlinge aus Chile nach einzelnen Jahren liegt mir nicht vor. Sie ließe sich auch nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand erstellen. 3. Die im Rahmen der Hilfsaktion aufgenommenen Flüchtlinge wurden entsprechend einem vom Bundesrat am 15. Dezember 1961 festgelegten Prozent-Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Der Verteilungsschlüssel wurde Anfang 1978 leicht geändert. Die neuen Zahlen sind in Klammern gesetzt. Baden-Württemberg 16,9 °/o (16,9) Berlin 8,0 °/o ( 4,5) Bremen 1,2 °/o ( 1,3) Hamburg 3,1 °/o ( 3,4) Hessen 8,5 °/o ( 8,9) Niedersachsen 8,2 °/o ( 9,2) Nordrhein-Westfalen 31,7 °/o (31,7) Rheinland-Pfalz 4,9 °/° ( 5,3) Saarland 2,5 °/o ( 2,5) Schleswig-Holstein 1,8 °/o ( 2,5) Der Freistaat Bayern — 13,2 °/o (13,8) — hat sich an der Hilfsaktion zugunsten chilenischer Flüchtlinge nicht beteiligt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 20) : In welcher Weise ist der Entsorgungsnachweis für das THTR300-Prototyp-Kernkraftwerk bei Hamm-Uentrop geplant, welche Vertrage insbesondere sind dafür in Vorbereitung bzw. bereits abgeschlossen? Zum Nachweis der Entsorgungsvorsorge für das THTR 300 Prototypkernkraftwerk bei Hamm-Uentrop hat die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (Betreiberin) dargelegt, daß die bestrahlten Brennstoffelemente zunächst in dem kraftwerksinternen luftgekühlten Lager des Reaktorbetriebsgebäudes gelagert werden. Wenn dieses Lager gefüllt ist — die Lagerkapazität ist ausreichend für den Ausfall der ersten drei Betriebsjahre; Betriebsbeginn voraussichtlich 1981 — sollen die Elemente — bis zur Fertigstellung einer Wiederaufarbeitungsanlage für Brennstoffelemente aus Hochtemperaturreaktoren oder bis zur Endlagerung in einem geeigneten Salzstock — in ein Zwischenlager für abgebrannte Brennstoffelemente aus Hochtemperaturreaktoren, dessen Errichtung im Lande Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist, transportiert und dort gelagert werden. Über das Konzept des Zwischenlagers für die THTR-Brennstoffelemente liegt ein vorläufiger Si- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11531* cherheitsbericht vor. Nach den der Genehmigungsbehörde vorliegenden vorläufigen Untersuchungsergebnissen sind keine Sicherheitsprobleme zu erwarten, die die technische Realisierung des Lagerkonzepts grundsätzlich in Frage stellen könnten. Die Projektplanung sieht eine Lagerkapazität für mindestens zehn Betriebsjahre des Kernkraftwerkes vor. Die zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Angaben und Planungen der Betreiberin als ausreichenden Nachweis der Entsorgungsvorsorge im Sinne der „Grundsätze der Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" in der Teilerrichtungsgenehmigung Nr. 7/8 b THTR vom 9. Februar 1978 bestätigt. Nach diesen Grundsätzen ist dieser Nachweis im Laufe der weiteren Errichtung der Anlage zu konkretisieren, wobei spätestens zur Inbetriebnahme nachgewiesen sein muß, daß für einen Betriebszeitabschnitt von sechs Jahren im voraus der sichere Verbleib der bestrahlten Brennelemente durch zugelassene Einrichtungen der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH oder durch bindende Verträge mit Dritten sichergestellt ist. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B22): Hat die Bundesregierung der DDR finanzielle Leistungen angeboten, um von ihr Ablichtungen oder Zweitkataloge der Altbestandsverzeichnisse für die im Westen vorhandenen Bücher und Zeitschriften aus dem Besitz der Preußischen Staatsbibliothek zu erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Ergebnissen? Die Bundesregierung hat der DDR keine finanziellen Leistungen angeboten, um von ihr die genannten Ablichtungen oder Zweitkataloge zu erhalten, weil nach der bekannten Haltung der DDR gegenüber der Stiftung Preußischer Kulturbesitz derartige Bemühungen keinen Erfolg versprechen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 23 und 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, nach welchen Prinzipien die Bundeszentrale für politische Bildung die Schulen in der Bundesrepublik Deutschland über Lehrgänge für Lehrer und neu erschienene Unterrichtsmaterialien informiert? Wie wird diese Information durch die Bundeszentrale gewährleistet? Lehrgänge, die der Fortbildung von Lehrern dienen, werden in Anbetracht der Kulturhoheit der Länder grundsätzlich von Länderbehörden durchgeführt; diese informieren, die Schulen in geeigneter Weise (z. B. durch Rundschreiben oder durch Veröffentlichung in Amtsblättern). Soweit die Landeszentralen für politische Bildung Tagungen für Lehrer veranstalten, unterrichten sie den potentiellen Teilnehmerkreis. Die freien Träger der politischen Bildung geben ihre Tagungen selbst bekannt und zwar auch dann, wenn die Bundeszentrale die Tagungen fördert. Die Bundeszentrale führt Eigentagungen für Lehrer gelegentlich im Ostkolleg in Köln durch. Bei diesen Tagungen besteht eine enge Kooperation mit den in Betracht kommenden Fachlehrverbänden. Diese Verbände schreiben die Tagungen in ihren Organen aus und schlagen dem Ostkolleg Tagungsteilnehmer vor. Außerdem schreibt das Ostkolleg frühere Teilnehmer mit der Bitte an, mögliche Interessenten für eine bestimmte Tagung zu benennen; das Ostkolleg prüft dann, ob Einladungen in Betracht kommen. Soweit die Bundeszentrale Massenpublikationen (z. B. „Informationen zur politischen Bildung", „Zeitlupe") als Unterrichtsmaterialien herausgibt, werden diese in ausreichender Zahl an die Schulen gesandt; Lehrer haben die Möglichkeit, Klassensätze nachzubestellen. Das Verzeichnis der Filme der Bundeszentrale, die im Schulunterricht einzusetzen sind, kann angefordert werden bei der Bundeszentrale sowie bei den Landesbildstellen und den Landesfilmdiensten; von den genannten Landesstellen können die Filme auch ausgeliehen werden. Lehrer können in begrenztem Umfang für die politische Bildungsarbeit auch Bücher unentgeltlich bei der Bundeszentrale beziehen. Das entsprechende Publikationsverzeichnis sendet die Bundeszentrale auf Anforderung zu. Zur Information über Unterrichtsmaterialien, die nicht von der Bundeszentrale herausgegeben werden, ist folgendes zu sagen: Die Bundeszentrale veröffentlicht gelegentlich Rezensionen von Unterrichtsmaterialien auf der Seite „Das politische Buch" der Wochenzeitung „Das Parlament", die allen Schulen kostenlos zugeht. In den „Informationen zur politischen Bildung" werden die wichtigsten Unterrichtsmaterialien, die zu dem jeweiligen Thema des Heftes vorliegen, mit einer Kurzcharakteristik aufgeführt. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 25 und 26) : Trifft es zu, daß erst am 6. März 1979 von der Bundesregierung beschlossen wurde, die Flugscheine bei Dienstreisen mit NON REF zu kennzeichnen, Flugscheine nur noch durch die Dienststellen beschaffen zu lassen, sie den Abrechnungen beizufügen und keinen Erlaß herauszugeben, sondern lediglich die alte Empfehlung von 1971 neu zu fassen? Mit welcher Begründung will die Bundesregierung gegebenenfalls Heimaturlaubsreisen und Rückreisen der Entwicklungshelfer von dieser Regelung ausnehmen? 1. Zwischen den hauptbeteiligten Ressorts ist am 6. März 1979 Einvernehmen erzielt worden, die be- 11532* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 stehende Regelung über die Benutzung von Lufthansaflugzeugen durch ergänzenden Erlaß des Bundesministers des Innern um die folgenden Punkte zu erweitern: — Flugscheinbeschaffung von Amts wegen — Flugscheinvermerk „NONREF/GOVT" — Vorlage des- Flugscheins bei der Reisekostenabrechnung. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen, die insoweit den Vorschlägen des Bundesministers für Verkehr, des Bundesrechnungshofes und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Rechnung tragen, wird die Bindung der Dienstreisenden an die Deutsche Lufthansa verstärkt. Sie sind nicht Ausdruck des Mißtrauens gegenüber Dienstreisenden. Die in Presseberichten allgemein behaupteten Manipulationen sind — auch in Einzelfällen — unbewiesen. 2. Die Prüfung der hauptbeteiligten Bundesressorts, ob Heimaturlaubsreisen und Rückreisen der Entwicklungshelfer wie Dienstreisen an eine bestimmte Reiseroute gebunden werden können, konnte noch nicht abgeschlossen werden. Die Bundesregierung vermag deshalb zu dieser Frage eine abschließende Stellungnahme noch nicht abzugeben. Anlage 54 des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 27) : Ist beabsichtigt, daß der Berufsstand der Rechtsbeistände geschlossen werden soll und eine Überführung in die Anwaltschaft erfolgt? In meiner Antwort auf die schriftlichen Fragen des Herrn Kollegen Dr. Jobst (CSU) vom 17. Januar 1979 (Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode —129. Sitzung, Anlage 28 — S. 10088) habe ich bereits dargelegt, daß zur Zeit im Bundesministerium der Justiz Material für eine Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes gesammelt wird. Im Zusammenhang mit dieser Novellierung wird auch zu prüfen sein, ob der Beruf des Rechtsbeistandes mit Vollerlaubnis geschlossen und die Teilerlaubnis künftig auf bestimmte, gesetzlich umgrenzte Rechtsbereiche beschränkt werden soll. Mir ist bekannt, daß die Verbände und Organisationen der beteiligten Berufe seit geraumer Zeit gemeinsam Überlegungen anstellen, wie das von Ihnen angesprochene Problem gesetzlich geregelt werden könnte. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 28) : Plant die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzgeberische oder sonstige Initiative über die ambulanten sozialen Dienste der Justiz, insbesondere der Bewährungshilfe, und wenn nein, welche Gründe sind gegebenenfalls dafür angesichts der sehr auseinanderlaufenden Entwicklungen in den Bundesländern ausschlaggebend? Bestrebungen einzelner Bundesländer, die Organisation der sozialen Dienste in der Justiz fortzuentwickeln, werden von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. Bei dem gegenwärtigen Stand der Diskussion hält es die Bundesregierung noch für verfrüht, ihrerseits im Rahmen der Bundeskompetenzen liegende Initiativen zu ergreifen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 29 und 30) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die zweimaligen gewaltigen ungewöhnlichen Schneemassen in Norddeutschland und die damit bereits unmittelbar und als Folge noch später eintretenden Schäden für die dortigen Bundesländer, Kreise und Kommunen ungeplante und das eigene Finanzvolumen weit übersteigende Folgekosten mit sich bringen, und ist die Bundesregierung bereit und hat sie konkrete Überlegungen angestellt, durch Sonderprogramme bei den notwendigen Finanzierungen zu helfen? Wie sehen gegebenenfalls diese Planungen aus? Aus Gründen der Zweckmäßigkeit darf ich Ihre Fragen zusammen beantworten. Die Bundesregierung teilt nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht die Auffassung, daß die beiden Naturkatastrophen zum Jahreswechsel und im Februar 1979 zu Schäden geführt haben, die die finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Bundesländer mit ihren Körperschaften übersteigen. In Katastrophenfällen sind nach Art. 30 GG in erster Linie die .Länder zuständig. Eine Mitfinanzierung durch den Bund kann nur ausnahmsweise aus dem Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Repräsentation in Betracht kommen, wenn die nicht durch Versicherung abgedeckten Schäden so groß sind, daß von einer Katastrophe nationalen Ausmaßes gesprochen werden muß. Diese Voraussetzung liegt bei den durch die Naturkatastrophe hervorgerufenen Schäden im privaten Bereich und bei den Küstenschutzanlagen nicht vor. Erst recht gilt dies für Schäden an öffentlichen Einrichtungen der Gemeinden, weil insoweit noch weitaus strengere Anforderungen an eine Mitfinanzierung des Bundes zu stellen sind. Soweit der Bund zuständig ist, hat er sich an der Beseitigung der Schäden beteiligt. Bundeswehr und Bundesgrenzschutz/THW haben sofort nach Hereinbrechen der Katastrophen in großem Umfange Hilfe geleistet, die zu erheblichen Kosten geführt hat. Der Bund ist bereit, auf. die Erstattung dieser Einsatzkosten zu verzichten. Außerdem hat der Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein auf Grund einer Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen eine Reihe von steuerlichen Sofortmaßnahmen zugunsten der Geschädigten beschlossen, die auch beim Bund zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11533* Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 31 und 32) : Ist es zutreffend, daß niederländische Arbeitnehmer, die bei den englischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind und ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben, unabhängig vom Familienstand in die Steuerklasse I eingestuft werden, und welche Gründe sind dafür maßgebend? Hat die Bundesregierung bezüglich belgischer Arbeitnehmer, die bei den NATO-Streitkräften auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind und für die ebenfalls die in Frage 31 genannte Einstufung in die Steuerklasse I vorgeschrieben war, mit dem Königreich Belgien vertraglich vereinbart, daß diese Arbeitnehmer entsprechend ihrem tatsächlichen Familienstand steuerlich behandelt werden, oder beabsichtigt sie, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen? Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben, sind hinsichtlich ihrer inländischen Einkünfte beschränkt einkommensteuerpflichtig. Nach § 39 d des Einkommensteuergesetzes werden diese Arbeitnehmer für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs nur dann in die Steuerklasse I eingereiht, wenn sie unverheiratet sind und vor Beginn des Kalenderjahres das 49. Lebensjahr nicht vollendet haben. Unverheiratete Arbeitnehmer, die das 49. Lebensjahr vollendet haben, sowie verheiratete Arbeitnehmer werden in die Steuerklasse II eingeordnet. Soweit niederländische und belgische Arbeitnehmer ausländischer Streitkräfte überhaupt der deutschen Besteuerung unterliegen, ist ihnen die Steuerklasse nach der vorstehenden Regelung zu bescheinigen. Damit wird bei verheirateten Arbeitnehmern automatisch ein Haushaltsfreibetrag von 840 DM und bei verheirateten Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind ein Haushaltsfreibetrag von 3 000 DM berücksichtigt. Eine Unterscheidung nach dem Familienstand findet insofern bereits heute statt. Eine weitergehende steuerliche Berücksichtigung des Familienstandes beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Zur Zeit werden mit den Niederlanden Verhandlungen mit dem Ziel geführt, die steuerlichen Verhältnisse dieser Personen im Interesse der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft zu verbessern. Mit Belgien sind entsprechende Verhandlungen beabsichtigt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 35 und 36) : Ist im Verantwortungsbereich des Bundes sichergestellt, daß alle Importe pflanzlicher Produkte, die auf Schiene und Straße über die Zonengrenze in die Bundesrepublik Deutschland kommen, und zwar Gemüse, Obst und besonders Getreide, auf chemische Rückstände untersucht werden? Ist im Verantwortungsbereich des Bundes sichergestellt, daß entnommene Proben bei Importen von pflanzlichen Produkten, die auf Schiene und Straße über die Zonengrenze in die Bundesrepublik Deutschland kommen, so rechtzeitig untersucht werden, daß gegebenenfalls zu beanstandende Sendungen noch angehalten und zurückgewiesen werden können? Zu Frage B 35: Importe pflanzlicher Lebensmittel — auch diejenigen, die aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden — unterliegen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften in gleicher Weise wie in der Bundesrepublik Deutschland erzeugte Produkte. Dies gilt auch im Hinblick auf Vorschriften über Pflanzenschutzmittelrückstände. Die Beachtung der Vorschriften ist auf Grund des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) durch die zuständigen Behörden der Länder zu überwachen. Die nach dem LMBG vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung und Probenahme erfolgt bei eingeführten wie auch bei inländischen pflanzlichen Erzeugnissen stichprobenweise. Eine Untersuchung aller Importe auf chemische Rückstände ist aus der Natur der Sache nicht möglich. Ein Vergleich der Ergebnisse von Untersuchungen inländischer und importierter pflanzlicher Produkte läßt keine Notwendigkeit dafür erkennen, eingeführte Erzeugnisse intensiver als inländische pflanzliche Lebensmittel zu untersuchen. Soweit die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) in Frankfurt für die Bundesreserve Getreide aus der DDR bezieht, ist in den Einkaufsbedingungen der BALM ausdrücklich auf die Höchstmengenverordnung Pflanzenbehandlungsmittel hingewiesen. Bei diesen Bezügen aus der DDR werden alle Sendungen auf Veranlassung der BALM auf die Einhaltung dieser Vorschriften untersucht. Bei Überschreiten der festgelegten Höchstmengen wird die Sendung zurückgewiesen. Zu Frage B 36: Die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist — wie ausgeführt — Sache der hiermit beauftragten zuständigen Stellen der Länder. Auf Anregung der Bundesregierung sind zur Sicherstellung einer wirksamen Lebensmittelüberwachung von Importen die Zolldienststellen angewiesen worden, den ihnen im einzelnen benannten Stellen der amtlichen Lebensmittelüberwachung größere Sendungen von Obst und Gemüse zu melden, damit eine rasche Untersuchung insbesondere auf Pflanzenschutzmittelrückstände erfolgen kann. Geeignete Analysenmethoden erlauben es der amtlichen Lebensmittelüberwachung, innerhalb von etwa vier Stunden Untersuchungsergebnisse über eine Vielzahl von Pflanzenschutzmitteln zu erzielen und die Lebensmittel gegebenenfalls zu beanstanden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 37) : Ist die Bundesregierung bereit, die in § 82 g Abs. 4 EStDV auf 31. Dezember 1979 begrenzte Frist für Abschreibungen in form- 11534* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 lich festgelegten Sanierungsgebieten über diesen Termin hinaus zu verlängern? Die Bundesregierung prüft, im Rahmen der nächsten Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) die bis zum 31. Dezember 1979 begrenzte Frist für die Vornahme erhöhter Absetzungen nach § 82 g EStDV zu verlängern. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 38 und 39): Hat die Bundesregierung der Deutschen Lufthansa 85 Millionen DM Darlehen nicht gewährt und damit die in Kapital umwandlungsfähige Darlehensmasse drastisch verringert, und ist dies gegebenenfalls als erster Schritt zur Privatisierung des Unternehmens (Reduzierung des Bundesanteils auf 51 v. H.) zu sehen? Hat die Bundesregierung einer Kapitalerhöhung für die Deutsche Lufthansa in Höhe von 300 Millionen DM für das Jahr 1979 nicht zugestimmt, und wenn ja, warum? Zu Frage B 38: Der von der Bundesregierung in den Haushaltsentwurf 1979 eingestellte Betrag von 85 Millionen DM ist vom Deutschen Bundestag in 2. Lesung auf Grund der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses gestrichen worden. Trotz dieser Maßnahme wird der Bund seine Bezugsrechte bei der bevorstehenden Kapitalerhöhung in voller Höhe ausüben. Zu Frage B 39: Die Bundesregierung hat gegenüber der Deutschen Lufthansa erklärt, daß sie einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft von 600 Millionen DM um 300 Millionen DM auf 900 Millionen DM zustimmt und der Bund sein Bezugsrecht in Höhe der Beteiligungsquote von 74,31 Prozent ausüben wird. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 40) : In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem Jahr 1976 Mittel zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur für das Saarland zur Verfügung gestellt, und in welchem Umfang sind dieselben tatsächlich in Anspruch genommen worden? Der Regierung des Saarlandes wurden in den Jahren 1976 bis 1978 aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" jährlich 42 Millionen DM Bundesmittel (insgesamt 126 Millionen DM) zugewiesen. Von diesem Gesamtbetrag sind den Investoren bis zum 31. Dezember 1978 116 Millionen DM verbindlich zugesagt und 92,6 Millionen DM abgerufen worden. Im Haushaltsjahr 1979 stehen wieder 42 Millionen DM Bundesmittel zur Verfügung. Von dem als Teil der Gemeinschaftsaufgabe geführten Sonderprogramm für Zukunftsinvestitionen — Infrastruktur — beträgt der Anteil des Saarlandes 35,7 Millionen DM Bundesmittel. Davon hat das Land bis zum 31. Dezember 1978 31,8 Millionen DM den Investoren gegenüber zugesagt. Bis zu diesem Datum erhielt das Land zur haushaltsmäßigen Bewirtschaftung 20,7 Millionen DM zugewiesen, von denen 10,6 Millionen DM abgerufen worden sind. Im Haushaltsjahr 1979 werden dem Land weitere 10,71 Millionen DM zur haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zugewiesen. Das bis 1981 befristete Sonderprogramm zur Flankierung des Anpassungsprozesses der saarländischen Stahlindustrie sieht für das Saarland 90 Millionen DM Bundesmittel vor. Im Jahr 1978 wurde ein Betrag von 4,5 Millionen DM Bundesmittel zugewiesen, der voll mit Zusagen belegt und auch ab- gerufen wurde. Von den restlichen 85,5. Millionen DM sind bereits 12,7 Millionen DM durch Zusagen belegt. Das Land erhält seinen Anteil zur Bewirtschaftung mit 31,5 Millionen DM' im Jahr 1979, 27 Millionen DM im Jahr 1980 und weiteren 27 Millionen DM im Jahr 1981 zugewiesen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 41) : Ist die Bundesregierung bereit, das Blindenwarenvertriebsgesetz dahin gehend zu novellieren, daß die bisher für den Vertrieb in Blindenbetrieben mit einer 25-Prozent-Klausel belegte „Zusatzware" prozentual erhöht wird? Das Blindenwarenvertriebsgesetz vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311) sieht vor, daß zusammen mit Blindenwaren zu deren Absatzförderung auch sog. Zusatzwaren, die nicht von Blinden hergestellt werden, vertrieben werden dürfen. Durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Wirtschaft ist festgelegt, daß der Erlös aus dem Verkauf dieser Zusatzwaren 25 0/o des Gesamterlöses der Blindenwaren und Zusatzwaren während eines Kalenderjahres nicht übersteigen darf (vgl. § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Blindenwarenvertriebsgesetzes vom 11. August 1965 [BGBl. I S. 807]). Der Bundesminister für Wirtschaft bereitet z. Z. eine Änderung dieser Verordnung vor, wodurch entsprechend dem Antrag der Blindenverbände, vertreten durch die Deutsche Blindenarbeit e. V., u. a. der Anteil der Zusatzwaren am Gesamterlös auf 30 % erhöht werden soll. Mit dieser Änderung soll der Absatz von Blindenwaren gefördert und die wirtschaftliche Situation der Blindenwerkstätten verbessert werden; andererseits bleibt hierdurch sichergestellt, daß beim Vertrieb der Absatz der Blindenwaren nach wie vor im Vordergrund steht. Mit dem Erlaß der Änderungsverordnung kann im Laufe dieses Jahres gerechnet werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 42): Welche Grande .veranlaßten die Bundesregierung, die Frachthilfe für Industrieholz ab 1. Januar 1979 auf 17 v. H. herabzusetzen? Wie bereits zur Frage von Herrn Kollegen. Kiechle in der Fragestunde vom 9. März 1979 ausgeführt, wurde die Bewilligung der Frachthilfe für den Ver- sand von Industrieholz im Jahre 1972 unter der Vor- aussetzung ausgesprochen, nicht mehr als 500 000, DM für dieses Gut aufzuwenden. Bei einem Übersteigen dieses Betrages sollte der Frachthilfesatz neu festgesetzt werden. Nach einer Anlaufzeit wurden bereits im Jahr 1974 rd. 1,1. Millionen DM gewährt. Das hatte eine Herabsetzung des Satzes ab 1976 auf 19 % zur Folge. Trotz dieser Verminderung sind im Jahr 1976 rd. 0,8 Millionen DM und 1977 rd. 0,9 Millionen DM an Zahlungen angefallen. Folgerichtig ist nach dem unverminderten Ansteigen der Zahlungen der Frachthilfesatz ab. dem 1. Januar 1979 auf 17 0/o herabgesetzt worden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/2637 Frage. B 43) Mit welcher Begründung dürfen Beamte, Angestellte und Arbeiter oberstaatlicher oder zwischenstaatlicher Einrichtungen gem. Ziffer 9 b, Abs. 1, Nr. 6 der Tarifbestimmungen für Kraftfahrversicherungen nur dann in die begünstigte Tarifgruppe B eingestuft werden, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, und Ist die Bundesregierung. insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Besetzung von Stellen in solchen Einrichtungen durdt aus- ländische Mitarbeiter aus dem EG-Bereich bereft, auch diese in, die Sonderregelung einzubeziehen? Die Tarifgruppe B dient dem Ziel, gleiche Wettbewerbsverhältnisse für die sog. „Jedermann-Versicherer" (das sind Versicherungsunternehmen, die hinsichtlich des versicherbaren Personenkreises keine Beschränkungen auf Berufsgruppen kennen) und für die sog. „Beamten Spezialversicherer" zu schaffen. Die Regelung der Tarifbestimmung 9 b über die Abgrenzung des zur Tarifgruppe B gehörenden Per- sonenkreises hat sich daher aus den mitgliedschaftlithen Bestimmungen der Beamtenspezialversicherer entwickelt. Da diese Spezialversicherer die Bediensteten überstaatlidier oder zwischenstaatlicher Einrichtungen nur versichern, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist diese Abgrenzung auch seinerzeit von der Sonderkommission, die die Jedermann-Versicherer mit, der Ausarbeitung der Tarifbestimmung beauftragt haben, übernommen worden. Sie dürfte im übrigen mit dem Bestreben der Spezialversidierer zusammenhängen, deutschen Staatsangehörigen, die, von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu überstaatichen oder zwischenstaatlichen Einrichtungen überwechselten, die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Tarifgruppe B und ihre Abgrenzung sind das Pflichtversicherungsgesetz und § 7 Abs. 2 der Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung. Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen sind die Versicherungsunternehmen in der Ausgestaltung ihrer Tarife frei. Die Ge- nehmigungsbehörden können den Versicherungsunternehmen keine bestimmte Tarifgestaltung vorschreiben (Antragsprinzip). Sie sind nach § 8 Abs. 2 Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet, eine beantragte Genehmigung zu erteilen, wenn die im einzelnen normierten Voraussetzungen vorliegen und der Tarif schaden- und kostengerecht kalkuliert ist. Die Bundesregierung hat daher auch keine Möglichkeit, ausländische Mitarbeiter aus dem EG-Bereich in überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Einrichtungen gegen den Willen der Versicherer in die Tarifgruppe B einzubeziehen. Anlage 65 Antwort des Parl: Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber. (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 45): Wie hoch sind die nationalen Energievorräte in form von nationaler Steinkohlenreserve und Bundesrohölreserven nach Standdes Jahres 1978? In Durchführung der Entscheidungen des Energieprogramms zur Krisenversorgung hat die Bundesregierung zwischenzeitlich entsprechende Vorräte an Kohle und Rohöl angelegt. Die „nationale Kohlereserve" umfaßt seit Februar 1978 die vorgesehene Gesamthöhe von 10 Millionent. Die Bundesrohölreserve beträgt zur Zeit 6 Millionen t. Die Haushaltsmittel zur Aufstockung auf die vorgesehene . Gesamthöhe' von 8 Millionen t stehen im Haushalt 1979 zur Verfügung. Anlage 66 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B.46) : Wie hoch sind die nationalen Energievorräte in Form .von mit staatlichen Mitteln angekaufter Umrechnung und Umrechnung ihres Energieinhalts auf Einsatz in Leichtwasserrekatoren nach dem Stand des Jahres 1978? Die Bundesregierung hat im Rahmen der früheren Devisenausgleichsvereinbarungen mit den USA insgesamt rund 400 t angereichertes- Uran gekauft und in die Bundesrepublik Deutschland gebracht. Dieser Vortat entspricht bei einer mittleren Ausnutzung in Leichtwasserreaktoren von 30 0Q0 MWd/t (Megawatt-Tage pro Tonne) einem Äquivalent an elektrischer Arbeit von 288 TWh (Terawattstunden) . Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 48): Welche Bundesgesetze und sonstigen Vorschriften des Bundes behindern den Einsatz neuer Energiequellen, die nicht auf der Basis Mineralöl beruhen, im Verkehrsbereich der Bundesrepublik Deutschland? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der Einsatz neuer Energiequellen, die nicht auf der Basis Mineralöl beruhen, im Verkehrsbereich durch gesetzliche Bestimmungen des Bundes behindert wird. Der Einsatz neuer Energiequellen im Verkehr wird in erster Linie vom Bedarf, ihrer Verfügbarkeit, ihrer Wirtschaftlichkeit, ihrer Umweltverträglichkeit, ihrer Einpassung in die bereits vorhandenen Verkehrssysteme und von den notwendigen Finanzmitteln bestimmt. Zu dem Gesamtkomplex des Einsatzes neuer Energiearten im Verkehr hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Antwort ,auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits ausführlich Stellung genommen (BT-Drucksache 8/2455 vom 8. Januar 1979). Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schrift- liche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 49) : Wie beurteilt insbesondere die Bundesregierung den derzeitigen Stand der Besteuerung von Benzin-Methanolgemischen und der Elektroautos, und gedenkt sie, gegebenenfalls eine Besteuerung auf Grund der Energiedichte -der verwendeten Energiequellen einzuführen, damit ein wirtschaftlicher Anreiz für die Einführung neuer Energiequellen im Verkehrsbereich existiert? Methanol unterliegt im unvermischten Zustand nicht der Mineralöisteuer. Wird es dagegen mit Benzin vermischt, entsteht ein Kraftstoff, der auf Grund der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Mineralölsteuergesetz steuerpflichtig ist. Er wird wie Benzin besteuert, weil er diesem in der Beschaffenheit weitgehend entspricht. Methanolanteile in Benzin-Methanolgemischen sind danach mit der Benzinsteuer, von 44 Pf/1 belastet. Dadurch wird erreicht; daß die herkömmlichen Treibstoffe nur unter entsprechender Mehrbelastung gestreckt werden können. Die Verwendung von Methanol als Kraftstoff bzw. als Kraftstoffkomponente ist noch nicht wesentlich über das Versuchsstadium hinaus gediehen: Dem Vernehmen nach sind technische .Mängel an Kraftfahrzeugen bei Methanolzusätzen zum Benzin aufgetreten. Die Schwierigkeiten sind noch .nicht all- gemein von der Automobilindustrie behoben. Dort und bei den Kraftfahrerverbänden bestehen Bedenken gegen einen verbreiteten Einsatz von Methanol. Die Bundesregierung hält es deshalb für verfrüht, sich mit der Frage zu befassen, ob Methanol generell in die Mineralölbesteuerung einbezogen werden soll und ob dann der erheblich niedrigere Heizwert von Methanol im Vergleich zu den herkömmlichen Treibstoffen angemessen berücksichtigt werden kann: Bei einem Großversuch mit Personen- und Kombikraftwagen im Straßenverkehr ist dies für Benzin-Methanolgemisdi mit 15 % Methanoigehalt im Wege eines Billigkeitserlasses geschehen. Im Rahmen des Möglichen hat die Bundesregierung auch hier die Erschließung neue r Energiequellen im Verkehrsbereich gefördert. Die Entwicklung und der Einsatz von Elektrofahrzeugen wird durch eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer gefördert (§ 10 Abs. 4 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 1. Dezember 1972, BGBl. 1 S. 2209) . Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 50, 51 und 52): Wann gedenkt die Bundesregierung, eine neue Verordnung über Körung von Hengsten zu erlassen, nachdem die alte Verordnung von 1974 mit dem Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes wegfällt? Wie begründet die Bundesregierung die vorgeschriebene Stationsprüfung, von 100 Tagen Dauer, wenn dem privaten Hengsthalter nicht gleichzeitig erlaubt wird, die Kosten einer so langen Prüfung durch kostendeckende Decktaxen zu finanzieren? Führt die direkte. Subventionierung von Landgestüten nicht zu einer indirekten Subventionierung der Decktaxen von Landbeschälern und verzerrt so die Kostenlage der privaten und öffentlichen Hengsthalter? Zu Frage B 50: Es trifft nicht zu, daß die bisher geltende Rege- lung für die Körung von Hengsten mit dein Inkrafttreten des Tierzuchtgesetzes am 1. Januar 1977 außer Kraft getreten sei. Die Vierte Durchführungsverordnung zum (alten) Tierzuchtgesetz über die Körung von. Hengsten wird vielmehr erst zu dem Zeitpunkt. aufgehoben, in dem die zur Zeit in Vorbereitung befindliche, auf das neue Tierzuchtgesetz gestützte Verordnung über die Körung von Hengsten in Kraft tritt. Der Entwurf dieser Verordnung wird voraussichtlich im Laufe des Frühjahres 1979 dem Bundesrat zugeleitet werden. Zu Frage B 51: Wie ich bereits in meiner Antwort vom 19. Juli 1978 auf Ihre diesbezügliche Anfrage zur Begründung der Stationsprüfung für Hengste in der Zuchtrichtung Reitpferd dargelegt habe, geht die im Entwurf einer Verordnung über die Körung Von Hengsten vorgesehene Regelung davon aus, daß — die Anforderungen hinsichtlich der Feststellung des Zuchtwertes unabhängig davon gelten, in wessen ` Eigentum sich ein Hengst befindet; diese Regelung ist zur Gewährleistung von Chancengleichheit und Markttransparenz erforderlich; - die Anforderungen außer durch die Stationsprüfung auch durch andere, in dem Verordnungsent- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11537* Wurf im einzelnen geregelte Leistungsprüfungen (Turniersportprüfungen nach § 4 Abs. 2 Satz 4 des Tierzuchtgesetzes, Zuchtrennen und Feldprüfung) erfüllt werden können; — die aus einer mindestens 100 Tage dauernden Vorprüfung und einem abschließenden Leistungstest bestehende Stationsprüfung eine Lösung dar- stellt, die die Auffassung der Tierzuchtwissenschaft, die eine längere Prüfungsdauer für optimal hält, wie auch die Belange der Hengsthalter in angemessener Weise berücksichtigt. Die genannten Regelungen für die Durchführung der Leistungsprüfungen haben die Billigung der an den Beratungen laufend beteiligten Spitzenorganisationen, darunter auch der Reiterlichen Vereinigung (FN), in der die anerkannten Züchtervereinigungen im Bereich der Pferdezucht zusammengeschlossen sind, gefunden. Die für die Stationsprüfung zu erhebenden Gebühren werden von den Ländern auf Grund ihrer Zuständigkeit festgesetzt. Bei der Beurteilung des Verhältnisses zwischen den Prüfungsgebühren und den Deckgeldern wird zu berücksichtigen sein, daß die Höhe der aus der Zuchtverwendung der Hengste zu erwartenden Einnahmen insbesondere durch die Qualität der von den Hengsthaltern zum Decken verwendeten Hengste beeinflußt wird. Zu Frage B 52: Eine Subventionierung von Landgestüten "aus Bundesmitteln findet nicht statt. Die Landgestüte unterstehen der Zuständigkeit der Länder und werden von diesen finanziert. Die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang die Unterhaltung von Landgestüten durch die Länder die Kostensituation bei privaten Hengsthaltern beeinflußt, entzieht sich einer pauschalen Beurteilung. Hierzu bedarf es vielmehr einer Prüfung im Einzelfall, die jedoch nicht in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 53) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, den auf Grund der Ölpreissteigerung erneut in Bedrängnis geratenen Unterglasgartenbaubetrieben Hilfe zuteil werden zu lassen, und ist ihr bekannt, welche Hilfen konkurrierenden Betrieben in anderen EG-Ländern, insbesondere in den Niederlanden, gewährt werden? Die Bundesregierung hat unmittelbar bei Bekanntwerden der Schwierigkeiten im Gartenbau die Lage analysiert und Überlegungen gemeinsam mit den Ländern angestellt, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können. Von Sofortmaßnahmen einzelner Länder abgesehen, ist diese Prüfung noch im Gange. Sie bezieht sich insbesondere auf die Investitionshilfen zur Energieeinsparung des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Noch im schriftlichen Umlaufverfahren für den Rahmenplan 1979 wird vom Bund vorgeschlagen, die beihilfefähige Mindestinvestitionssumme von 6 000,— DM auf 4 000,— DM zu senken. Über andere investive Maßnahmen im Strukturbereich ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Betriebe mit Liquiditätsschwierigkeiten können im Einzelfall die Stundung von Zinsen und Tilgung ihrer Kredite beantragen, soweit diese vom Land bzw. Bund bereitgestellt werden. Schließlich wird die Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der Energieeinsparung fördern. Auf Antrag der Bundesregierung hat der Absatzfonds beschlossen, zur Verbesserung des Absatzes von Erzeugnissen des deutschen Zierpflanzenbaues eine situationsbedingte Schwerpunktmaßnahme durchzuführen. Der Bundesregierung sind staatliche Hilfen in anderen Mitgliedstaaten auf Grund der Ölpreissteigerung nicht bekannt. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 54, 55, 56 und 57) : Sind — wie in der Presse gemeldet wurde — seit dem vergangenen Herbst bereits rund 60 000 t EG-Butter an die UdSSR verkauft und über weitere 10 000 t Lieferverträge mit Polen abgeschlossen worden, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls den Sachverhalt? Wie hoch belaufen sich die finanziellen Aufwendungen des EAGFL — Abteilung Garantie — für diese Geschäfte im letzten halben Jahr? Was wird die Bundesregierung bei der EG-Kommission und im Ministerrat unternehmen, damit Drittlandgeschäfte dieser Art angemessen sind und die EG-Bevölkerung durch Verbilligungsaktionen begünstigt wird? Wie hoch belaufen sich die finanziellen Aufwendungen des EAGFL — Abteilung Garantie — für andere Drittlandgesdiäfte und für Verbilligungsaktionen innerhalb der EG im gleidien Zeitraum? Der Bundesregierung ist derzeit noch nicht bekannt, in welchem Ausmaß seit dem vergangenen Herbst Kaufverträge für Butter zwischen EG-Exporteuren und Importeuren aus Ostblockstaaten abgeschlossen und welche Buttermengen in diese Länder exportiert wurden. eine Übersicht über die finanziellen Aufwendungen der EG im letzten Halbjahr kann deshalb nicht gegeben werden. Die in der Presse angegebenen Mengen erscheinen jedoch überhöht. Die Bundesregierung hat in Übereinstimmung mit ihren EG-Partnern dafür Sorge getragen, daß Butterexporte — auf die die EG angesichts der Lage auf dem Buttermarkt angewiesen ist — in alle Drittländer zu den gleichen Konditionen erfolgen. Beim Export in Drittländer wird je Tonne Butter zur Zeit eine Erstattung in Höhe von 1 645,20 RE währt. Die Bundesregierung hat bei allen Verhandlungen immer wieder betont, daß im Interesse der Verbraucher der EG ein ausgewogenes Verhältnis zwischen 11538* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Exportförderung und Sonderabsatzmaßnahmen auf dem inneren Markt der Gemeinschaft erforderlich ist. Die Verbraucher in der EG haben entsprechend dem Wunsche der Bundesregierung deutlich gegenüber Exporten in Drittländer den Vorzug erhalten. Im Rahmen der verschiedenen Verbilligungsmaßnahmen wurden nämlich im zweiten Halbjahr 1978 rd. 365 000 t Butter für die Verbraucher in der EG verbilligt, während im gleichen Zeitraum schätzungsweise 80 000 t Butter in Drittländer (einschließlich Ostblockländer) exportiert wurden. Hierfür sind Mittel aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, in Höhe von rd. 400 Mio. RE für den Binnenmarkt und rd. 130 Mio. RE für den Export aufzuwenden. Während beim Export ein Mehrabsatz von 100 % der exportierten Menge unterstellt werden kann, treten bei Verbilligungsmaßnahmen innerhalb der EG (je nach Maßnahme unterschiedlich) Verdrängungseffekte bei Butter zu Marktpreisen auf. Die tatsächlichen Kosten je Kilogramm Mehrverbrauch beim Export in Drittländer sind zumindest nicht höher als diejenigen, die bei Verbilligungsmaßnahmen in der EG anfallen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 58) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufnahme einer von den Lebensversicherern seit längerem vorgeschlagenen Vermögensbeteiligungspolice in den Katalog der Anlageform bei der Novellierung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes, und ist sie gegebenenfalls bereit, sie aufzunehmen? Im Verband der Lebensversicherungsunternehmen e. V. ist — einer Pressemitteilung des Verbandes vom 10. Dezember 1976 zufolge — für eine Ausweitung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Tarifvertrag eine „neue Vermögensbildungspolice" entwickelt worden: Die auf solche Policen entfallenden Spargelder der Arbeitnehmer sollten grundsätzlich in der gewerblichen Wirtschaft — in Aktien, Industrieobligationen, Schuldscheindarlehen, Refinanzierungsdarlehen, gewerblichen Grundstücken und gewerblichen Hypotheken — angelegt werden. Die „Vermögensbildungspolice" sollte den gesetzlichen Voraussetzungen des Dritten Vermögensbildungsgesetzes entsprechen. Ein ähnliches Modell hat laut Pressemeldungen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft anläßlich der vermögenspolitischen Vorschläge der Arbeitgeberverbände vom 7. Oktober 1976 als zusätzliche Anlageform im Rahmen der dort vorgesehenen „Tarifverträge zur stärkeren Beteiligung der Arbeitnehmer an dem in der Wirtschaft arbeitenden Kapital" zur Diskussion gestellt. Er hat Anfang 1978 mit dem Angebot einer „Vermögensbeteiligungspolice" gegen sog. laufende Einmalbeiträge ausdrücklich an seine früheren Überlegungen angeknüpft, die Anwendbarkeit des Dritten Vermögensbildungsgesetzes dabei jedoch nicht erörtert. Eine Erweiterung des Anlagekatalogs des Dritten Vermögensbildungsgesetzes um Lebensversicherungen in der vorgeschlagenen Form einer „Vermögensbeteiligungspolice" ist (auch) von der Versicherungswirtschaft, soweit ersichtlich, bisher nicht gefordert worden. Eine solche Erweiterung kann von der Bundesregierung auch nicht befürwortet werden: Der Gesetzgeber des Dritten Vermögensbildungsgesetzes von 1970 hat ausschließlich Lebensversicherungen, die schon im ersten Jahr der Vertragsdauer zu einem nicht kurzbaren Sparanteil von mindestens 50 v. H. des gezahlten Beitrags führen, in den Kreis der begünstigten Anlageformen aufgenommen. Hieran möchte die Bundesregierung festhalten. Die von der Lebensversicherungswirtschaft vorgeschlagene „Vermögensbildungspolice" entspricht dieser Voraussetzung nicht, weil die Beitragszahlung des ersten Jahres ausschließlich für die Abdeckung des Todesfallrisikos verwendet und damit kein Sparanteil gebildet wird. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 59) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Befreiung von der Rezeptblattgebühr bei Waisenrentnern einzuführen, da diese Kinder im Gegensatz zu den familienversicherten Kindern von dieser Gebühr nicht befreit sind? Bezieher einer Waisenrente sind von der Zahlung der Arzneikostenbeteiligung nicht befreit, sondern insoweit den übrigen Rentnern und sonstigen Mitgliedern der Krankenversicherung gleichgestellt. Sie können aber wie auch die anderen Versicherten in besonderen Härtefällen von der Arzneikostenbeteiligung befreit werden (§ 182 Satz 2 RVO). Bei den Einkommensverhältnissen der meisten Waisenrentenbezieher dürfte angesichts der von den Spitzenverbänden der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung empfohlenen Einkommensgrenze (700 DM monatlich im Jahr 1979) in der Regel ein Härtefall im Sinne dieser Vorschrift vorliegen, wenn Arzneimittel laufend benötigt werden. Soweit mir bekannt ist, bestehen bei der Handhabung der Vorschrift durch die Krankenkassen im allgemeinen keine Schwierigkeiten. Eine allgemeine Befreiung der Waisenrentner von der Arzneikostenbeteiligung wäre dagegen nur durch eine Gesetzesänderung möglich. Dabei müßte aber berücksichtigt werden, daß es sich um einen vielschichtigen Sachverhalt handelt, so daß die verschiedenen Auswirkungen einer Gesetzesänderung sorgfältig zu prüfen wären. So gibt es Bezieher einer Waisenrente, die als Auszubildende oder als Arbeitnehmer über Einkünfte aus dieser Tätigkeit verfügen und daher nicht anders behandelt werden kön- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11539* nen, wie andere Auszubildende oder Arbeitnehmer. Andererseits gibt es Mitglieder in der Krankenversicherung, die den gleichen Altersgruppen angehören wie die Waisenrentner, aber 'keine Waisenrente beziehen und vielfach über geringere Einkünfte als die Bezieher von Waisenrente verfügen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 60) : Ist die Bundesregierung bereit, die Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung vom 12. Dezember 1938 in ihrer Änderung vom 16. Februar 1960, die die Beschäftigung von weiblichen Arbeitnehmern mit eigentlichen Betriebsarbeiten bei Bauten verbietet, dahin gehend zu ändern, daß auch Mädchen und Frauen die Berufserlernung und Berufsausübung im Bau- und Zimmereihandwerk ermöglicht wird, und welche Ansichten vertritt die Bundesregierung zur Ausbildung und Beschäftigung weiblicher Arbeitnehmer im Bau- und Zimmereigewerbe? Wie ich bereits in Beantwortung der Anfragen der Abgeordneten Dr. Schöfberger, Renger und Dr. Waigel erklärt habe (vgl. die Niederschrift über die 116., 129. und 139. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15. November 1978, 19. Januar 1979 und 16. Februar 1979, S.9053, 10102 und 11080), untersucht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Überprüfung der Arbeitszeitordnung, ob und in welchem Umfang das auf Grund der Arbeitszeitordnung erlassene Verbot, Frauen auf Bauten mit den eigentlichen Betriebsarbeiten zu beschäftigen, den heutigen Verhältnissen angepaßt werden kann. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch schon ab, daß es auf Grund der technischen Entwicklung im Baugewerbe nicht mehr notwendig erscheint, die Beschäftigung von Frauen auf Bauten aus Gründen des Arbeitsschutzes generell zu verbieten. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 61): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung weiterhin zu ergreifen, um Vollbeschäftigung zu garantieren und den sozialen Besitzstand der Arbeitnehmer nicht nur zu erhalten, sondern noch weiter auszubauen? Die Bundesregierung hat die Weichen für eine günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung und damit für die schrittweise Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung gestellt. Wesentliche Maßnahmen waren die Verpflichtung der wichtigsten westlichen Industriestaaten auf dem Bonner Weltwirtschaftsgipfel vom Juli 1978, einen Gleichklang ihrer Konjunkturpolitik herzustellen, und die im Spätsommer 1978 beschlossene und zum größten Teil seit Januar 1979 wirksam gewordene Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage in einem Umfang von rd. 1 % des Bruttosozialprodukts. In der Arbeitsmarktpolitik geht es neben einer leistungsfähigen Vermittlung vor allem darum, die Beschäftigungschancen der Problemgruppen des Arbeitsmarktes zu verbessern. Deshalb werden mit dem 5. Änderungsgesetz zum Arbeitsförderungsgesetz schwergewichtig die Möglichkeiten der beruflichen Bildung, Fortbildung und Umschulung verbessert. Damit wird insbesondere auch den arbeitslosen Ungelernten das Angebot gemacht, durch berufliche Qualifikation ihre Vermittlungschancen zu verbessern. Die neuen Bestimmungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der soziale Besitzstand der Arbeitnehmer blieb auch während der Rezession erhalten; die soziale Sicherung wurde nach den unvermeidlichen Auswirkungen der Rezession finanziell stabilisiert. Die Solidarität der Versicherten, die Basis unserer sozialen Sicherung, blieb damit auch in schwierigerer gesamtwirtschaftlicher Lage erhalten. In der Sozialpolitik ist es aber nicht nur um die Erhaltung des erreichten Standes gegangen, sondern zugleich um eine sachgerechte Weiterentwicklung. Zu nennen sind hier vor allem: die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte zum 1. Januar 1979 auf das 61. und zum 1. Januar 1980 auf das 60. Lebensjahr und die in der parlamentarischen Beratung stehenden Vorlagen zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs von zusätzlich 4 Monaten unter Fortzahlung des bisherigen Mutterschaftsgeldes für diese Zeit bis zu 750,— DM netto, ferner der Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr. Weiter wird die Bundesregierung demnächst den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes über die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben vorlegen. Auch die bis 1984 zu verwirklichende Neuordnung der sozialen Sicherung der Frau und der Hinterbliebenen soll zu mehr sozialer Gerechtigkeit und zu einer eigenständigeren sozialen Sicherung der Frau führen. Soziale Leistungen und Verbesserungen müssen sich selbstverständlich im Rahmen des jeweils Finanzierbaren halten. Die Bundesregierung hat mit ihren finanziell ausgewogenen Maßnahmen auch angesichts eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfeldes deutliche Fortschritte auf dem Gebiet der sozialen Sicherung beschlossen und dein Parlament vorgelegt. Auf dieser Linie wird sie ihre Politik fortsetzen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 62 und 63) : In welchem Maß könnte die Einführung einer Schichtarbeiterabgabe der Arbeitgeber nach Ansicht der Bundesregierung die sozialen, gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Kosten ausgleichen, die durch Schichtarbeit entstehen, und verfolgt die Bundesregierung entsprechende Pläne? 11540* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Verfügt die Bundesregierung über Informationen, in welchem Maß gerade Schichtarbeiter Mehrfachbelastungen durch die Umweltbedingungen an ihren Arbeitsplätzen ausgesetzt sind, und wie können diese Mehrfachbelastungen abgebaut werden? Zu Frage B 62: Die Bundesregierung verfolgt keine Pläne, eine Schichtarbeiterabgabe der Arbeitgeber zum Ausgleich der sozialen, gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Kosten einzuführen. Wie sich die Schichtarbeit auf diese Kosten auswirkt, ist bisher im einzelnen nicht bekannt. Auch dürfte die Grenzziehung zu anderen Arbeitnehmergruppen schwierig und der unmittelbare individuelle Nutzen für den einzelnen Schichtarbeiter zweifelhaft sein. Zu Frage B 63: Die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durchgeführten Forschungsvorhaben „Belastungsschwerpunkte und Praxis der Arbeitssicherheit" und „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" — beide Berichte sind in der Schriftenreihe „Humanisierung des Arbeitslebens" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erschienen — liefern Informationen dafür, daß an mehrfach belastenden Arbeitsplätzen Schichtarbeit in Verbindung mit Hitze, Lärm und Staub sowie hoher Verantwortung für Maschinen auftritt. Es gibt Hinweise darauf, daß Verbesserungen vorrangig durch Abbau der Belastungskombinationen erreicht werden können. Die Belastungssituationen sind jedoch außerordentlich vielfältig; wirksame Rezepte zum Abbau der Belastungen gibt es bisher nicht. Die Forschungsarbeiten können hier nur als Einstieg angesehen werden. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens um eine weitere schrittweise Verbesserung bemühen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rentenversicherungsträger hinsichtlich der rentenrechtlichen Anrechnung von Dienstzeiten bei der Nationalen Volksarmee der DDR danach differenzieren, ob es sich um Zeiten von Offizieren/längerdienenden Unterführern und Mannschaften oder um Zeiten von Wehrpflichtigen handelt, und hält sie dieses Vorgehen für vertretbar? Der Bundesregierung ist diese Verfahrensweise der Rentenversicherungsträger bekannt. Sie geht auf das Urteil des BSG vom 31. August 1977 —1 RA 155/75 — zurück. Hiernach sind die von Offizieren, länger dienenden Unteroffizieren und Mannschaftsdienstgraden der Nationalen Volkspolizei auf Grund der Versorgungsordnung vom 1. Juli 1954 zu dem Versorgungsfonds beim Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik entrichteten Beiträge als Beiträge im Sinne des § 15 des Fremdrentengesetzes (FRG) bei der Rentenberechnung in der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen. Die Rentenversicherungsträger wenden diese Entscheidung auch auf Offiziere und längendienende Unteroffiziere und Mannschaftsdienstgrade der Nationalen Volksarmee an, nicht jedoch auf Wehrpflichtige der Deutschen Demokratischen Republik. Sie sind hierzu der Auffassung, daß die Anwendung des § 15 FRG eine irgendwie geartete Beitragsleistung zu einer Versicherungseinrichtung voraussetzt, die bei Wehrdienstpflichtigen in der Deutschen Demokratischen Republik nicht vorliegt. Das bereits eingeschaltete Bundesversicherungsamt hat berichtet, daß es keine Möglichkeit sehe, die Rentenversicherungsträger zur Anerkennung von Wehrdienstzeiten ohne eine Beitragsleistung im Rahmen des § 15 FRG zu veranlass en. Bei der Beurteilung dieses Sachverhalts sind insofern Unterschiede vorhanden, als die anzurechnenden Zeiten von Berufssoldaten und Wehrpflichtigen unterschiedlich lang sind. Vor allem werden aber von den Bezügen der Berufssoldaten Abzüge für ihre soziale Sicherung gemacht, für Wehrpflichtige nicht. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß nicht alle Zeiten, die innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik ohne Beitragsleistung geblieben sind, bei der Rentenberechnung angerechnet werden, wie z. B. Reichswehrzeiten oder Zeiten des freiwilligen Arbeitsdienstes. Eine Ausdehnung des Katalogs der beitragslosen Zeiten dürfte auch zu Berufungen führen, ganz abgesehen davon, daß sie finanziert werden müßte. Die Bundesregierung wird gleichwohl prüfen, ob eine Gleichbehandlung der Personenkreise herbeigeführt werden kann. Dabei müßte man allerdings auch überlegen, ob der nach der Rechtsprechung begünstigte Personenkreis nicht eingeengt werden sollte. Solche Überlegungen erscheinen mir aber nicht dringlich, weil der hier infrage kommende Personenkreis noch nicht zu rentennahen Jahrgängen gehört. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 65, 66 und 67): Welche Kosten sind durch die Neuauflage der Kindergeldbroschüre entstanden, nachdem im Herbst 1978 während der Beratungen zur Verbesserung des Kindergelds mit einem Kostenaufwand von über 3 Millionen DM die Bundesanstalt für Arbeit an alle Kindergeldbezieher eine Kindergeldbroschüre versandt hat? Wird auch diese Kindergeldbroschüre an alle Kindergeldbezieher versandt, und ist gesichert, daß nicht auch die Bundesanstalt für Arbeit eine eigene Broschüre an alle Kindergeldbezieher verschickt? Ist die Bundesregierung bereit, die neue Kindergeldbroschüre über die Standesämter der Gemeinden, bei denen jede Geburt angemeldet werden muß, zu verteilen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11541* Zu Frage B 65: Die Broschüre „Das Kindergeld" wurde in einer Auflage von 200 000 Exemplaren gedruckt. Die Kosten hierfür betrugen 31 500,— DM. Zu Frage B 66: Das Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit dient der detaillierten Information über das Kindergeldrecht. So enthält es z. B. Hinweise für die Ausfüllung des Antragsformulars und über die während des Bezugs vom Kindergeld zu beachtenden Bestimmungen. Das Merkblatt ist daher 1978 an sämtliche Bezieher von Kindergeld versandt worden und wird seitdem Antragstellern mit dem Antragsformular ausgehändigt. Demgegenüber enthält die Schrift. des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit allgemeine Informationen über Entwicklung und Zweck des Familienlastenausgleichs sowie über die bestehenden Rechtsansprüche. Sie richtet sich vorwiegend an Multiplikatoren, damit diese potentionelle Antragsberechtigte über ihre Ansprüche aufklären können. Die Schrift wird daher nicht den Kindergeldbeziehern unaufgefordert zur Verfügung gestellt, sondern an Interessenten (z. B. Familienverbände, Betriebsräte) auf Anforderung versandt. Zu Frage B 67: Es ist heute allgemein bekannt, daß Kindergeld vom 1: Kind an gezahlt wird. Verspätete Anträge auf Kindergeld sind daher bisher kaum festgestellt worden. Die Bundesregierung sieht deshalb kein Bedürfnis für eine Verteilung der Broschüre über die Standesämter. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 68) : In welchem Wertumfang sind Betriebe im Saarland in den Jahren 1977 und 1978 an Beschaffungen für die Bundeswehr beteiligt worden, und wie verhält sich der auf die saarländischen Betriebe entfallende Wertanteil im Verhältnis zu den anderen Bundesländern? In den beiden letzten Jahren haben Betriebe mit Sitz im Saarland von der Bundeswehr Aufträge im Wert von 79,4 bzw. 145,0 Millionen DM erhalten, das sind 0,7 bzw. 1,2 % aller (regional aufgliederbaren) Inlandsaufträge der Bundeswehr. Der verhältnismäßig geringe Anteil des Saarlandes an den Aufträgen der Bundeswehr erklärt sich aus der sozioökonomischen Struktur dieses Bundeslandes: Größe, Bevölkerungsanteil und insbesondere seine Wirtschaftsstruktur. Der Bergbau und die stahl- und eisenschaffende Industrie herrschen vor — beides Bereiche, für die unmittelbare Bundeswehraufträge kaum in Betracht kommen. Auch im verarbeitenden Gewerbe fehlen spzielle Rüstungskapazitäten fast völlig. Die eingangs erwähnten Angaben beziehen sich allerdings nur auf die direkt erteilten Aufträge; sie enthalten nicht die von den Auftragnehmern der Bundeswehr erteilten Unteraufträge. Bei komplexen Waffensystemen und Großgerät belaufen sich die Zulieferungen Dritter an Generalunternehmer nicht selten auf 70-80 % und mehr des gesamten Auftragswertes. In welchem Umfang saarländische Unternehmen über Unteraufträge beteiligt werden, kann leider nicht festgestellt werden. Im übrigen richtet sich die Auftragsvergabe der Bundeswehr nach den für alle Bundesressorts geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien. Sie sehen vor, daß die Aufträge im Wettbewerb an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber vergeben werden. Eine Auftragssteuerung nach regionalpolitischen Gesichtspunkten ist grundsätzlich nicht zulässig. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 69 und 70): Kann der Bundesverteidigungsminister die besondere Situation der in der Luftverteidigung (insbesondere Fla Rak) eingesetzten Soldaten in bezug auf deren Einsatzbedingungen bestätigen, und welche Maßnahmen werden zur Zeit geplant, um die Belastungen erträglicher zu gestalten? Gehen der Bundesrepublik Deutschland enorme Skontobeträge wegen Zeitüberschreitungen infolge der Einrichtung von Großkassen innerhalb der Bundeswehr verloren, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Zu Frage B 69: Es ist zutreffend, daß sich die in der integrierten NATO-Luftverteilung eingesetzten Verbände in Erfüllung der von SACEUR festgelegten Forderungen ständig - d. h. rund um die Uhr — in Einsatzbereitschaft befinden. In besonderem Maße wird dabei das Einsatzpersonal der Flugabwehrraketenverbände NIKE und HAWK mit z. T. über 70 Wochenstunden belastet. Der Luftverteidigungsbereitschaftsdienst wird im Rahmen eines für alle deutschen Flugabwehrraketenverbände gültigen Schichtplanes in den Friedenseinsatzstellungen versehen, die durchschnittlich etwa 10 km von den Truppenunterkünften entfernt liegen. 48 Stunden — bzw. an Wochenenden 72 Stunden — kontinuierlicher Bereitschaftsdienst in den Einsatzstellungen unter z. T. eingeschränkten infrastrukturellen Verhältnissen kennzeichnen neben den Belastungen häufiger Überprüfungen die besondere Situation der eingesetzten Soldaten. 11542* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Folgende Entlastungs-/Ausgleichsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren erreicht: — Eine teilweise Herabsetzung der hohen NATO-Bereitschaftsforderungen, die jedoch nur eine Reduzierung der Intensität der Belastung während des Luftverteidigungsbereitschaftsdienstes nicht aber seines zeitlichen Umfangs bewirkte, — Gewährung von zusammenhängenden dienstfreien Tagen (Freistellung vom Dienst), — Ausgleich für mehr als 70 geleistete Wochenstunden, soweit dienstliche Erfordernisse es zulassen, — Verbesserung der infrastrukturellen Gegebenheiten in den Einsatzstellungen im Rahmen der „ Weißbuchmaßnahmen" , — Schaffung der Voraussetzungen für die Einrichtung von zivilen Wachen bei den ausschließlich mit konventionellen Kampfmitteln ausgestatteten Flugabwehrraketenverbänden HAWK, um die Kampfbesatzungen während des Bereitschaftsdienstes in der Friedenseinsatzstellung von Wachaufgaben zu entlasten. Zusätzlich sind folgende Maßnahmen geplant: — In Ergänzung zu bisherigen finanziellen Leistungen wird eine Ausgleichszahlung angestrebt, die für zeitlich besonders belastete Berufs- und Zeitsoldaten 90,— DM und für Wehrpflichtige 54,—DM pro Monat betragen soll. An dieser Verbesserung würden alle im Stellungsbereich der Flugabwehrraketenverbände eingesetzten Soldaten teilhaben. Hierzu fehlt allerdings noch die Zustimmung des BMF und des Bundeskabinetts. — In Verhandlung über „Stärke- und Ausrüstungsnachweisungen" (STAN) der FlaRakVerbände wurde die Forderung nach einer zusätzlichen Kampfbesatzung vom BMF zwar grundsätzlich anerkannt und es wurden entsprechende Organisationsgrundlagen geschaffen, bis auf weiteres ist jedoch eine personelle Abdeckungsmöglichkeit innerhalb des Friedensumfangs der Luftwaffe nicht erreichbar. Zu Frage B 70: Durch die Errichtung der Großkassen der Bundeswehr ergeben sich keine Skontoverluste. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf meine Antwort vom 1. Juni 1978 zu Ihrer Frage der Neuregelung der Kassenorganisation verweisen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B71): Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, das Bundeswehrkrankenhaus Kempten aufzulösen, und falls ja, welche Pläne hat die Bundesregierung, das vorhandene zivile und militärische Personal anderweitig einzusetzen, und hat die Bundesregierung schon Überlegungen angestellt, inwieweit der vorhandene Gebäudekomplex in Kempten weiterhin genutzt werden kann? In der lang- und mittelfristigen BundeswehrKrankenhausplanung war entsprechend einer Forderung des Bundesministers der Finanzen bereits im Jahre 1971 vorgesehen, daß das Bundeswehrkrankenhaus Kempten mit der Fertigstellung des Bundeswehrkrankenhauses Ulm geschlossen werden muß. Aus dem zu erwartenden Aufkommen an Patienten im Einzugsbereich beider Bundeswehrkrankenhäuser war ersichtlich, daß eine Auslastung des Bettenangebotes von zusammen 800 Betten und damit ein wirtschaftlich rationeller Betrieb der Krankenhäuser nebeneinander nicht zu erreichen war. Die angespannte Personallage — festgeschriebene Umfangszahlen für zivile und militärische Mitarbeiter lassen eine Erhöhung der Zahl der Dienstposten nicht zu — zwingt zudem dazu, mit dem vorhandenen Personal eine möglichst hohe Effektivität der Bundeswehrkrankenhäuser zu erreichen. Dieses Ziel kann in Ulm nach Fertigstellung, des Neubaus eines Bundeswehrkrankenhauses 600 Betten und in enger Zusammenarbeit mit der dortigen Universität eher erreicht werden als bei weiterem Auf- und Ausbau des Bundeswehrkrankenhaus es Kempten. Die Bauarbeiten in Ulm sind inzwischen soweit fortgeschritten, daß mit Teilen der Betrieb des Bundeswehrkrankenhauses Mitte des Jahres 1979 aufgenommen werden kann. Die Planung sieht ferner vor, daß bis Ende 1980 das Bundeswehrkrankenhaus Ulm voll betrieben wird. Als Zeitpunkt für die Auflösung des Bundeswehrkrankenhauses Kempten wird daher der 30. September 1980 festgelegt werden, wobei an eine abschnittsweise Einstellung des Betriebes der Bettenstationen und der Fachärztlichen Untersuchungsstellen — beginnend im Juli 1979 — gedacht ist. Die Personalplanung sieht vor, daß die Mehrzahl der beim Bundeswehrkrankenhaus Kempten eingerichteten Dienstposten zum Bundeswehrkrankenhaus Ulm übertragen werden, um dort damit den personellen Aufbau dieses Bundeswehrkrankenhauses zu ermöglichen. Allen beim Bundeswehrkrankenhaus Kempten derzeit Beschäftigten ist daher eine Weiterverwendung beim Bundeswehrkrankenhaus Ulm angeboten worden. Für einen Teil des Personals wird mit Einrichtung eines Bundeswehrsanitätszentrums in Kempten — die Planungen für die neue Struktur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr sehen in Kempten ein Sanitätszentrum mit Facharztgruppen und Zahnstation vor — eine Weiterbeschäftigung in Kempten möglich sein. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11543* Die personalbearbeitenden Dienststellen prüfen derzeit die Unterbringungsmöglichkeiten für das durch die Auflösung des Bundeswehrkrankenhauses Kempten frei werdende Personal, das nicht umzugswillig ist und eine Weiterbeschäftigung beim Bundeswehrkrankenhaus Ulm nicht wünscht. Über die Anschlußnutzung des Liegenschaftsobjektes „Bundeswehrkrankenhaus Kempten" kann erst nach abschließender Entscheidung über die Neuordnung des Sanitätsdienstes verbindlich entschieden werden. Alternativ wird erwogen, die vorhandene Unterkunftskapazität zur Unterbringung der Bundeswehrfachschulkompanie Kempten zu nutzen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 72): Wurde die bisherige persönliche Mitarbeiterin des NATO-Generalsekretariats, Ursel Lorenzen, nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen, und wenn ja, sind der Regierung auch die Gründe für diese Unterlassung bekannt? Frau Ursel Lorenzen wurde anläßlich ihrer vorgesehenen Einstellung als Mitarbeiterin im NATO-Generalsekretariat im Jahre 1966 einer Karteiüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen durch das BfV mit dem Ergebnis „ohne Erkenntnisse" unterzogen. Auf Grund der NATO-Sicherheitsbestimmungen wurden die Überprüfungen im Abstand von jeweils 5 Jahren 1971 und 1976 wiederholt; auch hier sind keine Erkenntnisse angefallen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 73) : Wann ist damit zu rechnen, daß der derzeit von der Bundeswehr genutzte Übungsplatz München-Feldmoching endgültig zum Zweck städtebaulicher Nutzung freigegeben werden kann? Der Grunderwerb für den neuen Standortübungsplatz der Garnison München auf der Vorbehaltsfläche B ist überaus schwierig und konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Insbesondere müssen noch einige Grundstücke in der Kernzone des Platzes erworben werden, um den neuen Übungsplatz nutzen zu können. Zur Zeit besteht Aussicht, daß es in Kürze zu einer Einigung mit den Grundstückseigentümern über die Besitz- und Eigentumsübertragung auf den Bund kommt. Sobald diese Einigung erzielt ist, werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen (u. a. Entwidmung öffentlicher Wege, Aufstellung von Warnschildern, Herrichtung von Fahrstrecken) veranlaßt, damit baldmöglichst der Übungsbetrieb vom Feldmochinger Teil des bestehenden Übungsplatzes auf die Vorbehaltsfläche B verlegt werden kann. Ich bitte aber um Verständnis, daß die Freigabe von Feldmoching aus Sicherheitsgründen erst nach ordnungsgemäßer Aufnahme des Betriebes auf dem neuen Übungsplatz möglich ist. Ich gehe aber davon aus, daß bei positivem Abschluß der schwebenden Grundstücksverhandlungen die notwendigen Vorarbeiten auf der Vorbehaltsfläche B Ende 1979, spätestens aber im Jahre 1980 beendet sein werden, so daß in etwa zwei Jahren die Feldmochinger Teilfläche dem vom Bundesminister der Finanzen verwalteten Allgemeinen Grundvermögen zur Verwertung zugeführt werden kann. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 74 und 75): In wieviel Fällen sind auf der Grundlage des Artikels 4 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. April 1974 auf dem Gebiet des Gesundheitswesens medizinische Spezialbehandlungen — getrennt nach Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik — ermöglicht worden? Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Durchführung dieses Abkommens? Zu Frage B 74: Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR haben sich auf der Grundlage des Artikels 4 des im Jahre 1974 abgeschlossenen Gesundheitsabkommens bei Spezialbehandlungen, Spezialkuren und Organtransplantationen gegenseitig unterstützt. Dies geschah im Jahre 1974 in 8 Fällen, im Jahre 1975 in 4 Fällen, im Jahre 1976 in 15 Fällen, im Jahre 1977 in 46 Fällen, im Jahre 1978 in 89 Fällen, im Jahre 1979 in 23 Fällen (Jan./Febr.). Seit Unterzeichnung des Gesundheitsabkommens wurden also 185 Fälle vermittelt. Davon betrafen 32 Behandlungen Patienten aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) und 153 Behandlun- 11544* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 gen Patienten aus der DDR und Berlin (Ost). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß alle Behandlungen vom Patienten oder seinem Kostenträger bezahlt werden. Zu Frage B 75: Wesentliche Schwierigkeiten haben sich bisher nicht ergeben. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 76): Wie hat sich das BGA bei der Rückziehung der Clofibrat-Präparate davon überzeugen können, daß tatsächlich ein begründeter Verdacht schädlicher Nebenwirkungen von Clofibrat besteht und nicht nur auf Grund statistischer oder methodischer Fehler die WHO-Studie vorgetäuscht wurde, zumal keine andere Arzneimittelbehörde dem BGA gefolgt ist und der Entscheid des BGA beim Hearing der FDA als nicht rational charakterisiert wurde, und warum hat sich das BGA nicht an den Stufenplan gehalten und nicht die zuständige Arzneimittelzulassungs- bzw. Aufbereitungskommission konsultiert? Die Bundesregierung hat in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17./18. Januar 1979 die Gründe für die Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes zum Verbot clofibrathaltiger Präparate ausführlich dargelegt. Den Antworten kann entnommen werden, daß zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes der begründete Verdacht schädlicher Nebenwirkungen im Sinne der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen gegeben war, so daß ein Einschreiten des Amtes kraft Gesetz geboten war. Bei der WHO-Studie, die die Grundlage der Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes abgegeben hat, sind statistische und methodische Fehler nicht erkennbar. Den bisherigen Studien zu Clofibrat ist die WHO-Studie nach Einschätzung des Bundesgesundheitsamtes an Umfang, Zeitdauer und methodischem Niveau überlegen. Im übrigen ist die Anordnung des Bundesgesundheitsamtes Gegenstand eines Rechtsstreites, der zur Zeit vor den Verwaltungsgerichten Berlin geführt wird. Das Verwaltungsgericht hat im Verfahren der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs die Annahme eines begründeten Verdachtes bestätigt. Es trifft zu, daß die Arzneimittelbehörden anderer Länder der Maßnahme des Bundesgesundheitsamtes bisher nicht gefolgt sind. Ob sich eine nationale Zulassungsbehörde in einem Verdachtsfalle dazu entschließt, das Medikament vom Markt zu nehmen, hängt nicht nur davon ab, welche objektiven Fakten zur Beurteilung der Nutzen-Risiko-Bilanz im Augenblick der Entscheidung zur Verfügung stehen, sondern etwa auch von Fassung und Interpretation der die behördliche Entscheidung bestimmenden Rechtsnormen, von der Bedeutung des Medikamentes für die jeweils nationale ärztliche Praxis, vom Vorhandensein alternativer Behandlungsmöglichkeiten, die von Land zu Land durchaus verschieden sein können. Es ist bekannt, daß eine Reihe ausländischer Behörden ebenfalls den Widerruf der Zulassung erwogen haben, weil sie die Nutzen-Risiko-Bilanz entsprechend der Ergebnisse der WHO-Studie ähnlich wie das Bundesgesundheitsamt bewerten. Bei dem Hearing der FDA, an dem ein Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamtes teilgenommen hat, wurde die Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes .von FDA-Vertretern nicht in der Weise charakterisiert („nicht rational"), wie Sie ausführen. Es wurde vielmehr deutlich, daß man von , einem Verbot hauptsächlich deshalb abgesehen hat, weil man anders als in der Bundesrepublik Deutschland keine hinreichenden medikamentösen Alternativen sah. Das Bundesgesundheitsamt hat in einem mündlichen Anhörungstermin den betroffenen pharmazeutischen Untefnehmern sowie den am Verfahren der Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken nach dem Arzneimittelgesetz zu beteiligenden Stellen Gelegenheit gegeben, sich zu den bekanntgewordenen Arzneimittelrisiken zu äußern. Dieses Verfahren war auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Berlin rechtlich einwandfrei. Arzneimittelzulassungs- oder Arzneimittelaufbereitungskommissionen waren in diesem Zusammenhang nicht zu beteiligen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 77) : In welchem Umfang gewährt die Deutsche Bundesbahn ihren Arbeitern, Angestellten und Beamten Sonderurlaub für jugendpflegerische Tätigkeiten? Die Bundesregierung kann aus Gründen . der Kompetenz Zufluchtsstätten für mißhandelte Frauen nicht allgemein fördern. Hierfür sind die Länder zuständig. Die Bundesregierung kann nur Modellversuche unterstützen. Dementsprechend fördert sie die Berliner Zufluchtsstätte für mißhandelte Frauen seit Oktober 1976 zusammen mit dem Berliner Senat. Der Bund trägt 80 % (das waren 1978 = 427 200,— DM) und der Berliner Senat den Rest der Kosten. Der Modellversuch wird wissenschaftlich begleitet; die Mittel hierfür werden vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit getragen. Sie betrugen 1978 = 196 300,— DM. Das Modell Berlin hat dazu beigetragen, daß sich die für diese Aufgabe zuständigen Länder und Gemeinden nunmehr in breiterer Form mit der Mißhandlungsproblematik befassen und Initiativen für entsprechende Einrichtungen ergreifen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11545* Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 78): In welchem Umfang gewährt die Deutsche Bundesbahn ihren Arbeitern, Angestellten und Beamten Sonderurlaub für jugendpflegerische Tätigkeit? Die Deutsche Bundesbahn (DB) gewährt für jugendpflegerische Tätigkeit ihren Arbeitern, Angestellten und Beamten Sonderurlaub — zur Teilnahme an Lehrgängen zur Ausbildung zum Jugendgruppenleiter, — für die Tätigkeit als ehrenamtliche Jugendgruppenleiter bei Veranstaltungen im Rahmen des Bundesjugendplans oder eines Landesjugendplans. Der Urlaub wird auf Antrag nach Maßgabe der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst bewilligt: — bis zu drei Werktagen im Einzelfall, — bis zu sechs Werktagen in besonders begründeten Fällen oder bei mehreren Veranstaltungen in einem Urlaubsjahr, — Sonderurlaub bis zu zwölf Tagen wird nur in geringem Umfang beantragt. Die DB hat ihren Beschäftigten im Urlaubsjahr 1976/77 1 675 Tage und im Urlaubsjahr 1977/78 1 580 Tage Sonderurlaub für jugendpflegerische Tätigkeit gewährt. Für das Urlaubsjahr 1978/79 wird voraussichtlich Urlaub in etwa gleichem Umfang erteilt worden sein. Die endgültigen Zahlen können erst nach Ablauf des Urlaubsjahres (31. März 1979) festgestellt werden. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 79 und 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Ärzte außer einer theoretischen Vorlesung über Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten keinerlei praktische Ausbildung in den Disziplinen der Zahnheilkunde erhalten, sie aber auf Grund ihrer Approbation uneingeschränkt berechtigt sind, Zahnheilkunde auszuüben, und wie will sie den Gefahren einer „selbstgestrickten" Aus-und Weiterbildung der Ärzte auf dem Gebiet der Zahnheilkunde mit den Konsequenzen der Niederlassung zur selbständigen Ausübung der Zahnheilkunde begegnen, um auch weiterhin eine optimale Versorgung der Bevölkerung auf dem Gebiet der Zahnmedizin sicherzustellen? Denkt die Bundesregierung daran, zur Verwirklichung des „Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" ein Lenkungsprogramm zu schaffen, das durch Projektformulierung Projektkoordinierung und Projektvergabe für einen effizienten Mitteleinsatz sorgt, und handelt es sich, falls ein solches Lenkungsgremium gebildet wurde oder gebildet werden soll, bei den Mitgliedern dieses Gremiums um Personen, die unabhängig und an den einzelnen Forschungsprojekten unbeteiligt sind? Zu Frage B 79: Der Bundesregierung ist der Sachverhalt bekannt. Die Approbationsordnung für Ärzte sieht kein Pflichtpraktikum in der Zahnheilkunde vor. Die im Zahnheilkundegesetz vorgesehene Berechtigung für Ärzte, die Zahnheilkunde ausüben zu dürfen, die allerdings nicht mit der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Zahnarzt" verbunden ist, beruht auf der Überlegung, daß Ärzte, insbesondere allgemein-medizinisch tätige Landärzte, ohne Verstoß gegen Rechtsvorschriften in der Lage sein sollen, erforderlichenfalls eine Zahnbehandlung durchzuführen, wenn Zahnärzte nur schwer erreichbar sind. Die Regelung hat bisher nicht zu Schwierigkeiten geführt. Dies deutet nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß die Ärzte von ihrer Befugnis nur sehr begrenzt und verantwortungsbewußt Gebrauch machen. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß sich an dieser grundsätzlichen Einstellung der Ärzte etwas geändert habe. Zu Frage B 80: Zur Verwirklichung des „Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst' der Gesundheit 1978-1981" hat die Bundesregierung ein interministerielles Koordinierungsgremium eingesetzt, dem neben den das Programm durchführenden Ressorts — Bundesministerium für Forschung und Technologie, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit — auch das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft angehören. Aufgabe dieses Gremiums ist insbesondere die Abstimmung der Förderungsschwerpunkte auf der Basis des Aktionsprogramms und die Festlegung des für die Durchführung und für die fachliche Betreuung verantwortlichen und beteiligten Ressorts. Ziel dieser Koordinierung ist es, die im Aktionsprogramm genannten Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte durch Einzelvorhaben und Projekte (Vorhabenbündel) auszufüllen und, soweit erforderlich, eine Gesamtkonzeption für die einzelnen Schwerpunkte auszuarbeiten. Die Ressorts gehen dabei arbeitsteilig vor. Durch abgestimmte Beteiligung der Ressorts wird sichergestellt, daß alle für ein Vorhaben relevanten Gesichtspunkte unabhängig von der federführenden Zuständigkeit berücksichtigt werden können. Die Projektformulierung und Projektvergabe erfolgen durch das jeweils für das Projekt federführende Ressort. Soweit zur Beratung bei den Projekten die Heranziehung von unabhängigen Sachverständigen erforderlich ist, so erfolgt diese ebenfalls durch das jeweils federführende Ressort. 11546* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vokkenhausen (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 81 und 82) : Welche Untersuchungen sind erfolgt bzw. erfolgen im Hinblick auf die zusätzliche Lärmbelästigung der Umgebung des Flughafens Frankfurt, die durch den durch die Schwellenverlegung erforderlichen Waldeinschlag hervorgerufen wird, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ziehen? Ist bei den Ermittlungen, die zur Beantwortung meiner Frage in Drucksache 8/2561, B 63, erforderlich waren, diejenige Stelle festgestellt oder mitgeteilt worden, die veranlaßt hat, daß vor Ankauf des für die Startbahnverschiebung erforderlichen Geländes durch die Flughafen AG Frankfurt und auch vor Beginn der Ausbaumaßnahmen mehrere Kilometer Waldwege für einen Betrag von 350 000 DM ausgebaut wurden, und wenn ja, welche Stelle wurde festgestellt bzw. genannt? Zu Frage B 81: Die Bundesregierung hat die vom Land Hessen auf dem Flughafen Frankfurt vorgesehene Parallelbahnverschiebung nach Westen bereits bei der Festlegung des Lärmschutzbereichs gemäß Fluglärmgesetz berücksichtigt. Dabei ist die lärmmindernde Wirkung des Waldes nicht angerechnet worden, so daß der von Ihnen angesprochene Waldeinschlag den Lärmschutzbereich nicht verändert. Des weiteren hat die Bundesregierung über den Gesetzesauftrag hinaus weitere Zonen geringerer Dauerschallbelastungen berechnet, für die das Land in eigener Zuständigkeit zum Schutze der Flughafenanwohner zusätzliche Baubeschränkungen vorgeschrieben hat. Zur vorerwähnten Lärmminderung des Waldes ist zu bemerken, daß Wald nur den Lärm, der von Flugzeugen am Boden ausgeht, mindern kann aber nicht den Fluglärm aus der Luft. Zwischen dem Flughafen und den westlichen Nachbargemeinden verbleiben auch nach der Parallelbahnverschiebung noch ausreichende Waldbestände für eine wirkungsvolle Abminderung dieses Bodenlärms. Zu Frage B 82: Nach den Feststellungen der Bundesregierung hat der Hessische Minister des Innern der hessischen Forstverwaltung finanzielle Mittel für die Instandsetzung von Waldwegen in dem fraglichen Gelände, die von hessischen Polizeikräften in Durchführung von Kontrollaufgaben benutzt werden, zur Verfügung gestellt. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 83) : Wie ist der Sadistand bei der Errichtung der Ost-West-S-Bahn (Hagen—Wuppertal—Düsseldorf—Möndiengladbach), und ist damit zu rechnen, daß die zeitlichen Vorgaben eingehalten werden können? Der Planungsstand der Ost-West-S-Bahn entspricht dem Zeitplan. Bei den Bauausführungen der ersten Teilmaßnahmen sind durch den strengen Winter kleinere Verzögerungen eingetreten. Es besteht jedoch keine Veranlassung daran zu zweifeln, daß die zeitlichen Vorgaben eingehalten werden. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 84) : Ist die Bundesregierung bereit, hinsichtlich des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lastkraftwagen den unterschiedlichen Regelungen von Feiertagen der Bundesländer in der Weise Rechnung zu tragen, daß an Wochenfeiertagen zwischen dienstags und freitags keinerlei Beeinträchtigung und Belästigung für die Umwelt und Bevölkerung entsteht, wenn anstatt um 0.00 Uhr das Fahrverbot um etwa 3.00 Uhr morgens eintreten würde, damit Fahrpersonal und Lastwagen noch den Heimatplatz erreichen, zumal ein Teil der Wochenfeiertage nicht in allen Bundesländern gleich sind? Nicht bundeseinheitlich gelten Lkw-Fahrverbote von 0-22 Uhr nur an Fronleichnam, Allerheiligen und am Buß- und Bettag (§ 30 Abs. 3 und 4 StVO). Alle Bemühungen des Bundesministers für Verkehr, auch hier zu einer einheitlichen Regelung zu kommen, waren bisher erfolglos. Sie scheiterten an der Haltung der betroffenen — und allein zuständigen — Länder. Ihre Auffassung, daß „keinerlei Beeinträchtigungen und Belästigungen für die Umwelt und Bevölkerung" entstehen, wenn die Fahrverbote statt um 0.00 Uhr erst um 3.00 Uhr beginnen, vermag die Bundesregierung nicht zu teilen. Hinzu kommt, daß die so gewonnenen 3 Stunden keineswegs in allen Fällen ausreichen würden, den Heimatort zu erreichen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 85 und 86) : Welche Genehmigungen nach Art, Umfang und Örtlichkeit hat die Bundesregierung zur Einleitung von flüssigen und festen Abfällen zwecks Beseitigung im Bereich des Festlandsockels der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1969 erteilt? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß von einer Beseitigung derartiger Abfälle in anderer — umweltfreundlicher — Weise abgesehen werden muß, und welche Gründe führt sie dafür an? Zu Frage B 85: Nach dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11. Februar 1977 (BGBl. II S. 165) sind vom Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11547* Deutschen Hydrographischen Institut als der zuständigen Erlaubnisbehörde bisher zwei Erlaubnisse zur Einbringung in die Hohe See erteilt worden. Es wurde erlaubt 1. der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1. November 1978 bis 31. Dezember 1979 insgesamt 340 000 m3 ausgefaulten Klärschlamm in ein Gebiet nordöstlich Feuerschiff „Elbe 1" und 2. der Kronus Titan GmbH, Zweigwerk Nordenham, vom 1. November 1978 bis 31. Dezember 1979 insgesamt 875 000 t Dünnsäure in ein Gebiet nordwestlich Helgoland einzubringen. Zu Frage B 86: Nein. Nach Artikel 2 Abs. 2 des vorgenannten Gesetzes darf eine Erlaubnis nur erteilt werden, wenn 1. Stoffe eingebracht oder eingeleitet werden sollen, die nicht ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Land beseitigt werden können, 2. durch das Einbringen oder Einleiten keine nachteilige Veränderung der Beschaffenheit des Meerwassers zu besorgen ist, die die menschliche Gesundheit gefährdet, die lebenden Bestände sowie die Tier- und Pflanzenwelt des Meeres schädigt, die Erholungsmöglichkeiten beeinträchtigt oder sonstige rechtmäßige Nutzungen des Meeres behindert und die nicht durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden kann. Damit ist sichergestellt, daß Umweltbelange gebührend berücksichtigt werden. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 87 und 88) : Wie bewertet die Bundesregierung die Batelle-Untersuchung über den Kosten-/Nutzungseffekt der A-Strecke in Frankfurt, und welche Konsequenzen zieht sie aus den Ergebnissen im Hinblick auf die Finanzhilfe des Bundes für den Ausbau der U-Bahnnetze im Ruhrgebiet? Hält die Bundesregierung in Anbetracht ihres Finanzierungsanteils den Ausbau und Neubau von U-Bahnnetzen im Ruhrgebiet weiterhin für erforderlich, obwohl zwischenzeitlich erkannt wird, daß ihr verkehrspolitischer Nutzen ebenso in Frage gestellt ist wie die Finanzierung der Folgekosten? Zu Frage B 87: Bei der im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr durchgeführten Studie „Kosten-Nutzen-Analyse am Beispiel einer U-Bahn in Frankfurt a. M." sollten Möglichkeiten und Probleme einer mittelfristigen Erfolgskontrolle festgestellt und geeignete Lösungswege aufgezeigt werden. Es handelt sich um eine methodische Untersuchung am praktischen Beispiel. Da die Probleme einer Kosten-Nutzen-Untersuchung durch das Gutachten noch nicht ausreichend gelöst sind, können weder für das Anwendungsbeispiel noch für andere Vorhaben Schlußfolgerungen gezogen werden. Aus dem Ergebnis der Untersuchung zieht die Bundesregierung die Konsequenz, daß das Verfahren für Kosten-Nutzen-Untersuchungen bei Nahverkehrsvorhaben im Hinblick auf § 7 Bundeshaushaltsordnung weiterentwickelt werden muß, um zu aussagekräftigen Resultaten zu kommen. Zu Frage B 88: Da die Bundesregierung den verkehrspolitischen Nutzen von Stadtbahnen ebensowenig in Frage gestellt sieht wie die Finanzierung der Folgekosten, hält sie deren Ausbau im Ruhrgebiet weiterhin für erforderlich. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 89 und 90) : Ist der Bundesregierung bekannt und billigt sie die Absicht der Deutschen Bundesbahn, das Bundesbahnbetriebswerk in Husum zu schließen? Wenn ja, sind der Bundesregierung die Gründe für diese Absicht im einzelnen vorgetragen worden, und sind der Bundesregierung die damit zusammenhängenden Probleme für die Arbeitsmarktstruktur des dortigen Gebiets bekannt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn (DB) zur Senkung der Ausgaben für die Betriebsführung beabsichtigt, Einsatz und Unterhaltung der Schienenfahrzeuge in Schwerpunkten des Betriebes zu konzentrieren und die Zahl der selbständigen maschinen- und elektrotechnischen Dienststellen im gesamten Bundesgebiet in den nächsten Jahren auf etwa die Hälfte zu reduzieren. Auf Anpassungs- und Rationalisierungsmaßnahmen dieser Art kann die DB zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage grundsätzlich nicht verzichten. Die Entscheidung über den künftigen organisatorischen Status des Bahnbetriebswerkes (Bw) Husum hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB), der nach Bundesbahngesetz darüber in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung befindet, noch nicht getroffen. Die DB hat auf Rückfrage mitgeteilt, daß diese Entscheidung nach dem derzeitigen Sachstand voraussichtlich erst Ende dieses Jahres zu erwarten ist. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 91) : 11548* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Wird der für eine wirksame verkehrliche Entlastung von Darmstadt-Eberstadt notwendige Ausbau der B 3 (neu) zwischen Darmstadt und Eberstadt erneut durch die Amerikaner durch Geländeforderungen behindert, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls getan, damit diese Einwände überwunden werden können? Beim Ausbau der B 3 neu, Umgehung DarmstadtEberstadt wird 11. a. auch Gelände der von den US-Streitkräften genutzten Lincoln-Siedlung in Anspruch genommen. Hierfür fordern die US-Streitkräfte die Gestellung von Ersatzgelände. Die für den Grunderwerb zuständige Oberfinanzdirektion Frankfurt steht z. Z. noch in Verhandlungen mit der Stadt Darmstadt. Der Abschluß dieser Verhandlungen ist in Kürze zu erwarten. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 92) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Deutsche Bundesbahn die Möglichkeit schaffen sollte, zukünftig in Bahnbussen ermäßigte Fahrkarten für Senioren anzubieten, da nach der derzeitigen Regelung ermäßigte Fahrkarten nur an Bahnhöfen erworben werden können, was beispielsweise für Personen eine Härte darstellt, die zwar berechtigt sind, eine ermäßigte Fahrkarte zu erhalten, aber mangels einer schnell erreichbaren Verkaufsstelle dieses Angebot nicht ausnützen können? Beim Seniorenpaß handelt es sich um ein kommerziell kalkuliertes Sonderangebot der Deutschen Bundesbahn für ihren Schienenverkehr. Die Fahrpreisermäßigung richtet sich an einen bestimmten Kreis zeitunabhängiger älterer Bürger, um nicht vollausgelastete Kapazitäten im Fernreiseverkehr zu nutzen. Diese Zielsetzung erklärt zum einen, warum die Ausgabe des Seniorenpasses wie der Verkauf von Fahrausweisen auf die Fahrkartenausgaben der Bahnhöfe beschränkt sind. Der Bahnbusverkehr hat ausschließlich Funktionen im Nahverkehrsbereich wahrzunehmen; das bedingt eine andere Fahrzeugvorhaltung und beschränkte Abfertigungsbefugnisse für das Fahrpersonal. Der Seniorenpaß kann deshalb in den Bahnbussen nur im Rahmen der allgemeinen Anerkennung von Schienenfahrausweisen genutzt werden. Eine Ausdehnung dieser Fahrpreisermäßigung auf den Bahnbusverkehr — und damit zwangsläufig auch auf den Postreisedienst — würde die Grundkonzeption nachhaltig verändern: Das kommerzielle, für den Fernreiseverkehr konzipierte Sonderangebot würde sich dann in eine Sozialermäßigung verwandeln. Die daraus erwachsenden Fahrgeldausfälle wären vom Bund auszugleichen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 93 und 94): Wann wird nach Auffassung der Bundesregierung das Instrumentenlandesystem (ILS) auf den Großflughäfen der Bundesrepublik Deutschland durch das neue Mikrowellenlandesystem (MLS) abgelöst, nachdem in der International Civil Aviation Organization (ICAO) unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland eine grundsätzliche Einigung über die Einführung der MLS erzielt werden konnte, und teilt die Bundesregierung die verschiedentlich geäußerte Auffassung, daß bei Einführung des MLS sowohl die Kapazitätsberechnungen für die bestehenden Flughäfen, als auch die Lärmgrenzen der geplanten neuen Flughäfen überarbeitet werden müssen? Hält es die Bundesregierung für möglich und technisch sowie wirtschaftlich sinnvoll, daß geplante neue Großflughäfen noch mit dem ILS ausgerüstet werden, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß geplante neue Großflughäfen von vornherein mit dem neuen MLS ausgerüstet werden sollten? Zu Frage B93: Die Staaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben das Mikrowellenlandesystem (MLS) als Nachfolger des Instrumentenlandesystems (ILS) zunächst zum Zwecke der internationalen Standardisierung ausgewählt, eine Entscheidung über den Zeitpunkt der Einführung ist noch nicht gefallen. Im Hinblick darauf hat die ICAO empfohlen, unter Berücksichtigung ökonomischer, technischer und betrieblicher Gesichtspunkte sowie regionaler Besonderheiten ein Übergangsplan von ILS auf MLS weltweit abzustimmen; dabei werden auch mögliche Auswirkungen auf die Kapazitätswerte und Lärmminderungsverfahren an den bestehenden Flughäfen zu berücksichtigen sein. Ein erster Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene hat vor einigen Tagen in Amsterdam mit dem Ziel stattgefunden, europäische Besonderheiten bei der Einführung von MLS abzustimmen; eine Fortsetzung auf Expertenebene ist beabsichtigt. Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf die bei der Einführung von MLS notwendige internationale Abstimmung im Augenblick keine Veranlassung, den Einführungszeitpunkt für MLS in einem nationalen Alleingang festzulegen. Zu Frage B 94: Für die Auswahl der Anflughilfen (MLS oder ILS) für geplante neue Großflughäfen ist in erster Linie der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Flughäfen maßgebend. Im Rahmen des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (ICAO-Abkommen) haben sich die Vertragsstaaten — darunter auch die Bundesrepublik Deutschland — u. a. verpflichtet, das jeweils international standardisierte Anflugsystem während dessen Schutzfrist vorzuhalten; z. Z. ist dies das Instrumentenlandesystem (ILS). Die Schutzfrist des ILS soll von 1985 bis 1995 durch die ICAO verlängert werden. Über eine weitere Verlängerung über 1995 hinaus wird noch vor 1985 entschieden. Flughäfen, deren Betriebsaufnahme vor 1995 liegt, werden deshalb zumindest mit ILS auszurüsten sein; ob eine zusätzliche Ausstattung mit MLS technisch/betrieblich notwendig und ökonomisch vertretbar sein wird, ist im Rahmen der Erarbeitung der Übergangspläne ILS/MLS noch zu untersuchen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11549* Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 95) : Mit welchen zeitlichen Verzögerungen rechnet die Bundesregierung nach dem gegenwärtigen Stand far die Fertigstellung der Neubautrasse Mannheim—Stuttgart der Deutschen Bundesbahn, und mit welchen Kostenänderungen gegenüber den ursprünglichen Schätzzahlen ist nach dem heutigen Stand zu rechnen? Nach dem derzeitigen Stand der Verfahren zur rechtlichen Sicherung der Trasse der Neubaustrekke Mannheim–Stuttgart ist wegen anhängiger Rechtsverfahren bereits eine Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Terminplan (Fertigstellung der Neubaustrecke 1985) von 2-3 Jahren eingetreten. Nach dem derzeitigen Erfahrungsstand ist bei entsprechendem Verlauf der noch ausstehenden Planfeststellungsverfahren mit einer Inbetriebnahme der Strecke nicht vor 1990 zu rechnen. Im Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn (DB) für das Geschäftsjahr 1979 sind für den Neubau der Strecke Mannheim—Stuttgart Gesamtausgaben in Höhe von 2 825 Millionen DM ausgewiesen. Die Mehrausgaben gegenüber den Investitionskosten laut Genehinigungserlaß vom 30. Dezember 1975 in Höhe von 2 500 Millionen DM (Preisstand 1975) setzen sich wie folgt zusammen: Preis- und Lohnerhöhungen für die Jahre 1975, 1976, und 1977 235 Millionen DM durch höhere Grunderwerbs- kosten und Entschädigungen 43 Millionen DM Erkenntnisse aus der Detailplanung (Bodenverhältnisse) 47 Millionen DM insgesamt 325 Millionen DM Die sich aus der Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über weitere Verbesserungen zum Schutze der Landschaft, Umwelt sowie der Landwirtschaft ergebenden Mehrkosten sind hierin nicht enthalten. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 96 und 97): Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fällen deutsche Lebensmitteltransporte in Frankreich in der jüngsten Vergangenheit behindert bzw. gekapert worden sind, in welchem Umfang es dabei zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen ist, und inwieweit den Betroffenen dabei Hilfe von französischen Stellen zuteil geworden ist? Wie beurteilt die Bundesregierung diese anhaltenden tätlichen Behinderungen der Lkw-Fahrer und Vernichtung von Lebensmitteln und Fahrzeugen bei Lieferungen nach Frankreich, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen unhaltbaren Zustand zu beheben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der Zeit vom 26. Februar bis zum 6. März 1979 deutsche Fleischlieferungen in Frankreich im Rahmen von Protestaktionen durch französische Landwirte stark behindert wurden. Dabei ist es in einigen Fällen auch zu tätlichen Übergriffen gekommen, bei denen zum Teil auch Ladungen beschädigt oder vernichtet wurden. Angaben über die Zahl der Übergriffe und den Umfang der Schäden liegen nicht vor. Offensichtlich ist die Zahl der Zwischenfälle vor allem deshalb begrenzt geblieben, weil eine größere Zahl von Export- bzw. Speditionsfirmen auf Grund von Vorwarnungen der Verbände und der Grenzbehörden den Vieh- und Fleischexport vorübergehend eingestellt oder an der Grenze auf eine Weiterfahrt nach Frankreich verzichtet hat. Die Bundesregierung hat die Behinderung von Fleischeinfuhren nach Frankreich sehr ernst genommen und sofort auf diplomatischem Wege die französische Regierung ersucht, die Aktionen der französischen Landwirte zu unterbinden und den freien Warenverkehr wiederherzustellen. Gleichzeitig wurde die EG-Kommission um Unterstützung dieser Forderung gebeten. Diesen Aktivitäten und meinen Forderungen so-' wie den Interventionen mehrerer Kollegen zu Beginn und während der Sitzung der Landwirtschaftsminister in Brüssel am 5./6. März 1979 ist es wohl in erster Linie zu verdanken, daß die Aktionen am 6. März 1979 eingestellt wurden und seither weitere Behinderungen nicht mehr stattgefunden haben. Anlage 100 - Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 98) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn völlig einseitig in Zeitungen wie „Vorwärts°, „Welt der Arbeit", „SozialdemokratMagazin", „Pardon", "Bilanz" sowie „Stern" und „Spiegel" Inseriert, und ist dies gegebenenfalls mit den Grundsätzen der Deutschen Bundesbahn vereinbar, wenn auf diese Weise über die Aufkommen der Steuerzahler und Bahnbenützer Werbung einseitig zugunsten der der SPD und den Gewerkschaften nahestehenden Zeitungen erfolgt? Die Behauptung, daß die Deutsche Bundesbahn (DB) völlig einseitig in Zeitungen, wie sie von Ihnen genannt werden, inseriert, trifft nicht zu. Auch die Anzeigen der DB werden unter Gesichtspunkten des Marketings auf der Basis einer von der jeweils beauftragten Werbeagentur ausgearbeiteten Strategie aufgegeben. Dabei sind — wie in der Werbebranche allgemein üblich — u. a. ausschlaggebend: Auflagenhöhe, Seitenpreise, Leserschaftsstrukturen, Kontakthäufigkeiten und Zielgruppen. Daneben wird bei geeigneten Themen in beschränktem Umfange auch in Zeitungen und Zeitschriften inseriert, die auf Grund ihrer starken Ver- 11550* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 breitung bei politisch besonders aktiven und meinungsbildenden Lesern einen hohen Wirkungsgrad haben. Wie bisher schon ist die DB-Werbung für das Jahr 1979 unter diesen Aspekten geplant worden. Zu den Zeitungen und Zeitschriften, in denen die DB wirbt, gehören neben den von Ihnen erwähnten Presseerzeugnissen auch Zeitungen. wie: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Die Welt,. Handelsblatt, Bild, Bild am Sonntag, Welt am Sonntag, Deutsche Zeitung, Rheinischer Merkur, Bayernkurier und Wirtschaftswoche. In Abhängigkeit vom Thema des Inserats und vom Adressatenkreis werden auch Blätter wie: Deutsches Monatsmagazin, Deutsches Monatsblatt, Arbeitgeber und Mittelstandsmagazin berücksichtigt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 99 und 100) : Welche Ergebnisse haben die Untersuchungen und Beratungen der Arbeitsgruppe „Billigbetrieb" bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn erbracht? Welche Nachfolgemodelle für den Schienenbus VT 798 hat die Deutsche Bundesbahn entwickelt, und welcher Kostendeckungsgrad wird bei ihrer Verwendung nach den Erfahrungen der Deutschen Bundesbahn durchschnittlich erzielt? Zu Frage B 99: Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat mitgeteilt, daß die Notwendigkeit, eine sog. Arbeitsgruppe „Billigbetrieb" einzusetzen, weder bestand noch besteht. Der Vorstand der DB hat allerdings mit Verfügung vom 23. August 1977 die beteiligten Stellen auf die nach der Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung möglichen, vereinfachten Betriebsformen hingewiesen und angeordnet, daß auf Strecken ohne Reisezugbetrieb unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten die kostengünstigste Betriebsweise einzuführen ist. Ergänzt wurde diese Weisung durch eine Verfügung der Hauptverwaltung der DB vom 26. Mai 1978 über die technische Ausrüstung dieser Strecken. Zu Frage B 100: Als mögliche Nachfolgefahrzeuge für den zweimotorigen Schienenbus der Baureihe VT 798 hat die Deutsche Bundesbahn (DB) bis zum Jahre 1974 bei der Industrie acht Prototypen des einteiligen Dieseltriebwagens der Baureihe VT 627 und zwölf Prototypen des zweiteiligen Dieseltriebwagens der Baureihe VT 628 beschafft. Beim Einsatz dieser Fahrzeuge hat sich der Kostendeckungsgrad des Schienenpersonennahverkehrs in der Fläche bisher nicht wesentlich geändert. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 101 und 102) : In welcher Höhe hat die Deutsche Bundesbahn seit 1969 bei den südostniedersächsischen Schienenstrecken Braunschweig/ Salzgitter-Ringelheim (Fahrplan-Nr. 235), Salzgitter-Drütte/ Derneburg (Fahrplan-Nr. 231), Hildesheim/Braunschweig (FahrplanNr. 265) und bei den Einrichtungen der Bundesbahnverwaltungen Investitionen vorgenommen, und welche weiteren Investitionen sind für die o. a. Objekte in welchem Zeitraum geplant? Wie beurteilt die Bundesregierung die bei der Stadt Salzgitter und dem Regierungspräsidenten in Braunschweig vorliegenden Eingaben gegen den geplanten Bau der A 39 zwischen SalzgitterSalder und Salzgitter-Osterlinde bzw. Westerlinde, und ist zu befürchten, daß der dringend notwendige Bau der geplanten Trasse dadurch verzögert werden könnte? Zur Frage B 101: Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat an den genannten Strecken von 1969 bis 1978 im Rahmen ihrer Wirtschaftsplanung Investitionen in Bahnanlagen einschließlich Hochbau in Höhe von 60,459 Millionen DM getätigt. Die Investitionen verteilen sich auf die einzelnen Strecken wie folgt: Braunschweig-Salzgitter-Ringelheim 2,870 Millionen DM Salzgitter-Drütte-Derneburg 3,134 Millionen DM Hildesheim-Braunschweig 54,455 Millionen DM. Für die Jahre 1979 bis 1985 hat die DB Investitionen in Höhe von 41,511 Millionen DM an den o. a. Strecken eingeplant. Zu Frage B 102: Hinsichtlich der Zuständigkeit bei dem hier anstehenden Planfeststellungsverfahren verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. Januar 1979 (Drucksache 8/2477 Fragen B 139/140). Der Bundesregierung sind auf Grund der dort genannten gesetzlichen Zuständigkeitsregelung Eingaben gegen die Planung der A 39 in dem genannten Bereich nicht bekannt; eine Beurteilung dieser Eingaben durch die Bundesregierung ist deshalb beim gegenwärtigen Planungsstand — das Anhörungsverfahren nach § 18 FStrG wird erst in Kürze abgeschlossen — nicht möglich. Die niedersächsische Straßenbauverwaltung hat auf fernmündliche Anfrage mitgeteilt, daß die Planung zur Zeit noch im vorgegebenen Zeitplan liegt. Nach Einschätzung der bereits vorliegenden Eingaben, die die Linie, die Gradiente und die künftige Klassifikation der Neubaustrecke betreffen, wird von dort eine Verzögerung des Baubeginns erwartet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11551* Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 103) : Wie ist der Stand der Planungen für eine dringend notwendige Umgehung der Kurstadt Baden-Baden im Zuge der B 500, nachdem für den innerstädtischen Bereich eine Tunnellösung realisiert werden wird, und bis wann ist mit der Umgehung zu rechnen? Dem Bundesminister für Verkehr liegt noch keine Planung für die vorgesehene Verlegung der Bundesstraße 500 im Bereich Baden-Baden vor. Nach Mitteilung der für die Aufstellung der Planung im Auftrag des Bundes zuständigen Landesstraßenbauverwaltung ist die Vorplanung und die Abstimmung mit der Stadt Baden-Baden weitgehend abgeschlossen. Nunmehr wird auf die Festlegung der Linie nach § 16 Fernstraßengesetz und den Entwurf mit anschließendem Genehmigungsverfahren hingearbeitet. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren wird sich daran anschließen. Bei diesem Sachstand kann ein Zeitpunkt für die Verwirklichung noch nicht genannt werden. Es wird angestrebt, die Maßnahme vor 1985 im 3. Fünfjahresplan in Angriff zu nehmen. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 104 und 105) : Wird der im Heilbronner Raum von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion praktizierte Verkauf von Baggerschlamm aus Flußläufen auch im Gebiet anderer Wasser- und Schiffahrtsdirektionen praktiziert, und welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, daß künftig nur in der chemischen Zusammensetzung unbedenkliches Baggergut an landwirtschaftliche Betriebe zur Bodenverbesserung abgegeben wird? Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Heilbronner Raum die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen veranlassen, vor dem Verkauf von Baggergut mit den für Umweltschutz in Flußläufen zuständigen Landesbehörden Rücksprache zu halten, um umweltschädigende Auswirkungen bei der Verwendung des Baggerguts von vornherein auszuschalten? Baggergut, das zum Teil später landwirtschaftlich genutzt wird, wird auch im Bereich anderer Wasser- und Schiffahrtsdirektionen (WSD) abgegeben. Sofort nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse der chemischen Untersuchungsanstalt des Landes Baden-Württemberg wurden durch einen besonderen Erlaß alle WSDen noch einmal nachdrücklich auf die sich aus dem Abfallbeseitigungsrecht ergebende Verpflichtung hingewiesen, bei Verwendung von Baggergut für landwirtschaftliche Zwecke sicherzustellen, daß die für Abfallbeseitigung/Umweltschutz zuständigen Landesbehörden eingeschaltet werden. Das Verfahren im einzelnen regelt sich nach den zum Abfallbeseitigungsgesetz des Bundes ergangenen Ausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 106) : Wann ist nunmehr mit der Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in Kestert (Rhein-Lahn-Kreis) zu rechnen? Infolge der engen Bebauung und der Rheinuferlage der Gemeinde Kestert wirken sich die Baumaßnahmen zur Beseitigung der Bahnübergänge auf die vorhandenen Anlagen der Deutschen Bundesbahn (DB) aus. Die Abstimmung dieser Planung zwischen den Beteiligten bereitet daher erhebliche Schwierigkeiten und setzt eine Kompromißbereitschaft aller Beteiligten voraus. Wie die DB versichert, ist sie bemüht, die Planungen einvernehmlich mit dem Straßenbaulastträger bis Ende 1979 abzuschließen. Aus ihrer Sicht wäre dann ein Baubeginn nach Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen (Planfeststellung, Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz) Anfang 1981 möglich. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Fracre des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 108) : Muß aus der mündlichen Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wrede in der Fragestunde vom 7. März 1979 auf meine Anfrage zur A 98 geschlossen werden, daß die Bundesregierung nicht bereit ist, bei der Überprüfung der Dringlichkeitskriterien für die A 98 zwischen Markdorf und Lindau dem Vorschlag des Regionalverbands Rndensee-Oberschwaben zu folgen und eine Transierung der B 31 zugrunde zu legen. die lediglich die Umgehung Meersburg und die Stadttangente Friedrichshafen abweichend von der vorhandenen Trasse vorsieht? Wie der Antwort vom 7. März 1979 zu entnehmen ist, besteht seitens des Bundes — im Einvernehmen mit den beteiligten Ländern Baden-Württemberg und Bayern — nicht die Absicht, die im Bedarfsplan in Dringlichkeit I a eingestuften Abschnitte der Bundesstraße 31 am Bodensee bei der laufenden Bedarfsplanüberprüfung in Frage zu stellen. Dies bedeutet, daß die entsprechenden Maßnahmen — einschließlich der Verlegung im Bereich Kreßbronn–Lindau — als fest disponiert und bei der Fortschreibung des Bedarfsplans ohne weitere Überprüfung für die künftige Dringlichkeit I a (1980-1990) vorgesehen werden. Dies wird bei der Überprüfung der A 98 Überlingen–Wangen zugrunde gelegt. Dabei wird davon ausgegangen, daß eine Änderung dieser Konzeption der Verkehrsfunktion der Bundesstraße 31 nicht gerecht wird, da der auf ihr liegende Verkehr mit seinem hohen Anteil am Regionalverkehr sich nicht auf eine vom Seeufer abliegende Autobahn verlagern läßt. 11552* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 109) : In welchem Umfang ist der Bund bereit, sich an Schallschutzmaßnahmen, insbesondere an Programmen zur Einrichtung von Schallschutzfenstern an Durchgangsstraßen in Kommunen, zu beteiligen? Der Bund trägt die Kosten für Schallschutzfenster an Durchgangsstraßen in den Kommunen, wenn diese als Bundesstraßen in seiner Baulast stehen und der Mittelungspegel des Verkehrslärms über 75 dB(A) tags sowie über 65 dB(A) nachts liegt. An Schallschutzkosten bei bestehenden Durchgangsstraßen in der Baulast der Kommunen beteiligt sich der Bund nicht. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 110, 111 und 112) : Wann gedenkt die Bundesregierung, fernsprechtechnisch mit Südwestafrika/Namibia gleichzuziehen, von wo aus die Bundesrepublik Deutschland im Selbstwahlverfahren erreichbar ist, um so eine gravierende Erschwerung des Kontakts zu den 30 000 dort lebenden Deutschen zu beseitigen? Kann die Bundesregierung zusichern, daß dann das Telefonieren von der Bundesrepublik Deutschland nach Südwestafrika/ Namibia zumindest nicht mehr teurer sein wird als in umgekehrter Richtung, was jetzt noch der Fall ist? Hat die Bundesregierung' Kenntnis von der Tatsache, daß von den auf Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn installierten öffentlichen Telefonen mindestens die Hälfte ständig kaputt ist, ohne daß äußerliche Beschädigungen sichtbar sind, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu Frage B 110: Die Deutsche Bundespost hat seit längerer Zeit die Absicht, den internationalen Selbstwählferndienst auch auf Namibia auszudehnen. Die dazu mit den zuständigen Post- und Fernmeldeverwaltungen notwendigen Verhandlungen konnten jedoch bisher nicht abgeschlossen werden, so daß ein Zeitpunkt für die Aufnahme des Selbstwählferndienstes noch nicht angegeben werden kann. Zu Frage B 111: Ein Vergleich der Gebühren ist wegen der unterschiedlichen organisatorischen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen ebensowenig möglich wie auf der Grundlage der Umrechnungskurse der nationalen Währungen. Die Gebühren für selbstgewählte Gespräche nach Namibia werden jedoch gegenüber den bisher durch Handvermittlung hergestellten Gesprächen um etwa 24 v. H. billiger sein. Zu Frage B 112: Öffentliche Münzfernsprecher sind zwar auf Grund ihrer ungünstigen Einsatzbedingungen und infolge gezielter Manipulationen oder Zerstörungen I durch einzelne Benutzer im Mittel 80 mal häufiger gestört als andere Fernsprechanschlüsse. Öffentliche Münzfernsprecher auf Bahnhöfen sind dabei jedoch nicht überproportional vertreten. Um die Ausfälle der Öffentlichen Münzfernsprecher so gering wie möglich zu halten, bestehen neben laufenden gerätetechnischen Verbesserungen ein planmäßiger Wartungs- und Inspektionsdienst und darüber hinaus — um Geräteausfälle rechtzeitig aufzuspüren — ein vorsorglicher Kontrolldienst, da im Gegensatz zum gewöhnlichen Fernsprechanschluß Benutzer von Öffentlichen Münzfernsprechern sehr selten Störungen selbst weitermelden. Abhängig vom Aufstellungsort (Gesprächsaufkommen, Verschmutzungsgrad, Gefährdung durch Manipulation) werden Münzfernsprecher zwischen einmal täglich bis einmal 14täglich gezielt aufgesucht, die Mehrzahl der • Münzfernsprecher alle 1 bis 3 Tage. Dabei gilt es, Kosten und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten. Die Deutsche Bundespost ist gern bereit, konkreten Angaben Ihrerseits nachzugehen und vorhandene Mängel abzustellen. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 113, 114, 115 und 116) : Billigt die Bundesregierung die die Vorgehensweise des Bundespostministers, im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister die Zahl der arbeitseinsatzfähigen Kräfte bei der Deutschen Bundespost auf 450 000 zu begrenzen, wenn seit Jahren in Teilbereichen des Post- und Fernmeldedienstes nachweislich ein erheblicher Personalmangel besteht und im Rechnungsjahr 1979 bei realistischer Ermittlung mindestens rund 455 000 Kräfte benötigt werden? Wie vereinbart sich der aus diesem Anlaß vom Bundespostminister praktisch verfügte Einstellungsstopp mit der Forderung der Bundesregierung nach Schaffung von Arbeitsplätzen, wenn selbst im öffentlichen Dienst bei der Deutschen Bundespost freie Arbeitsplätze nicht bedarfsgerecht besetzt werden? Teilt die Bundesregierung meine Befürchtungen, daß sich wegen des reduzierten Personalbedarfs die Dienstleistungen im Post- und Fernmeldedienst für den Bürger verschlechtern werden? Sind vom Bundespostminister weitere Maßnahmen angekündigt worden, die personalunfreundlich sind, den Bestrebungen der Bundesregierung nach Humanisierung der Arbeitswelt zuwiderlaufen und die Lebensqualität far die Beschäftigten bei der Deutschen Bundespost verschlechtern, und wenn ja, billigt die Bundesregierung diese Maßnahmen? Zu den Fragen B 113 und 114: Der nach § 17 Abs. 4 Postverwaltungsgesetz an das Einvernehmen dès Finanzministers gebundene Haushalt 1979 begrenzt die Zahl der im Jahresdurchschnitt zu beschäftigenden Arbeitskräfte auf 450 000. Der Vorschlag der Deutschen Bundespost lautete ursprünglich auf 452 000. Das Einvernehmen des Finanzministers war jedoch wegen der Einwendungen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11553* des Bundesrechnungshofes nur bei 450 000 zu erreichen. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß in bestimmten Bereichen vornehmlich des Fernmeldewesens ein Personalüberhang vorhanden ist. Diese Beanstandungen waren — wenn auch nicht in der vom Bundesrechnungshof angegebenen Art und Höhe — im Prinzip anzuerkennen. Die Vorgabe des Haushalts ist für die Deutsche Bundespost bindend. Die Anordnung des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen vom 19. Februar 1979 war erforderlich, um die Einhaltung der Haushaltsvorgabe sicherzustellen. Sie ist eine bis zum 30. April 1979 befristete Maßnahme, die ergänzt werden wird durch differenzierte Regelungen, die eine schrittweise Anpassung der Zahl der Arbeitsplätze an den tatsächlichen Bedarf sicherstellen. Es wäre unvertretbar gewesen, die Einwendungen des Bundesrechnungshofes unberücksichtigt zu lassen. Es würden sonst jetzt Arbeitsplätze besetzt, die u. U. künftig wegfallen werden. Zu Frage B 115: Die Dienstleistungen im Post- und Fernmeldewesen für den Bürger sind in der gewohnten Güte sichergestellt. Zu Frage B 116: Die Maßnahme war unter Abwägung aller Umstände erforderlich und ihre Durchführung vertretbar. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 117, 118, 119 und 120) : Hat die Bundesregierung die Oberpostdirektion München angewiesen, 83 Fernmeldehandwerker, die ihre Ausbildung bei der Deutschen Bundespost im Februar mit hervorragenden Leistungen abgeschlossen haben, nicht in den Fernmeldedienst zu übernehmen, obwohl den Auszubildenden noch mit BPM-Vfg. Nr. 30009 — 8430/0 und BPM-Vfg. Nr. 3000 — 3 — 8430/0 vom 19. Juli 1978 nebst nachfolgender OPD-Vfg. 34/8 8434/0B vom 16. August 1978 die Einstellung verbindlich zugesichert worden war, und obwohl die Oberpostdirektion München derzeit einen ungedeckten Bedarf von 129 Fernmeldehandwerkern hat, und wenn ja, welche Gründe haben sie dazu veranlaßt? Wie kann gegebenenfalls angesichts solcher Vorgänge erwartet werden, daß die betroffenen Jugendlichen und deren Familienangehörigen noch Vertrauen in die Zuverlässigkeit behördlicher Zusagen aufbringen, und ist die Bundesregierung bereit, die 83 Betroffenen alsbald, zumindest im Laufe dieses Jahrs, in den Fernmeldedienst zu übernehmen? Können die derzeit bei der Oberpostdirektion München in der Ausbildung zum Fernmeldehandwerk stehenden Jugendlichen,. die diese Ausbildung im Mai 1979 (Sonderprogramm) und im Juli 1979 (regulärer Jahrgang) abschließen, mit einer unmittelbaren oder wenigstens absehbaren Übernahme in den Fernmeldedienst rechnen, und falls nein, warum nicht? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Tatsache, daß bei erheblichem Bedarf an Fernmeldehandwerkern in den Oberpostdirektionen neu ausgebildete Fernmeldehandwerker aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht übernommen werden können, dem Bundestag eine entsprechende Personalmehrung vorzuschlagen, und bis wann ist gegebenenfalls mit einem solchen Vorschlag zu rechnen? Zu Frage B 117: Der nach § 17 Abs. 4 Postverwaltungsgesetz an das Einvernehmen des Finanzministers gebundene Haushalt 1979 begrenzt die Zahl der im Jahresdurchschnitt zu beschäftigenden Arbeitskräfte auf 450 000. Der Vorschlag der Deutschen Bundespost lautete ursprünglich auf 452 000. Das Einvernehmen des Finanzministers war jedoch wegen der Einwendungen des Bundesrechnungshofes nur bei 450 000 zu erreichen. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß. in bestimmten Bereichen vornehmlich des Fernmeldewesens ein Personalüberhang vorhanden ist. Diese Beanstandungen waren — wenn auch nicht in der vom Bundesrechnungshof angegebenen Art und Höhe — im Prinzip anzuerkennen. Die Vorgabe des. Haushalts ist für die Deutsche Bundespost bindend. Die Anordnung des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen vom 19. Februar 1979 war erforderlich, um die Einhaltung der Haushaltsvorgabe sicherzustellen. Sie ist eine bis zum 30. April 1979 befristete Maßnahme und wird ergänzt werden durch differenzierte Regelungen, die eine schrittweise Anpassung der Zahl der Arbeitsplätze an den tatsächlichen Bedarf sicherstellen. Es wäre unvertretbar gewesen, die Einwendungen des Bundesrechnungshofes unberücksichtigt zu lassen. Es würden jetzt Arbeitsplätze besetzt, die u. U. künftig wegfallen werden. Dies trifft nicht nur für den Bereich der Oberpostdirektion München zu. Die Übernahme von Nachwuchskräften ist durch diese Maßnahme nicht gefährdet. Allen Auszubildenden, die jetzt auslernen, konnte eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zugesagt werden, wenn auch vorübergehend nicht ausbildungsgerecht im Postwesen. Im übrigen ist folgendes zu bemerken: Soweit an Auszubildende im Einzelfall rechtsverbindliche Zusagen erteilt worden sein sollten, werden sie auch eingehalten werden. Zu Frage B 118: Die angesprochenen Einzelmaßnahmen werden es ermöglichen, die Auszubildenden mit besonders guten Leistungen ab 30. April 1979 ausbildungsgerecht im fernmeldetechnischen Dienst zu beschäftigen. Zu Frage B 119: Ja. Zu Frage B 120: Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost hat am 8. März 1979 eine entsprechende. Empfehlung beschlossen. Verhandlungen mit dem Bundesminister der Finanzen wurden bereits unter Beteiligung des Bundesrechnungshofes aufgenommen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) 11554* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 (Drucksache 8/2637 Fragen B 121, 122, 123 und 124) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre in einem Fernschreiben an die Oberpostdirektionen angeordnete Einstellungssperre für Fernmeldehandwerker und die Annullierung der bisher erteilten Einstellungsquoten umgehend zu überprüfen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung eines für die betroffenen Auszubildenden derart einschneidenden Verfahrens angesichts der Tatsache, daß eben diese jungen Menschen vor wenigen Wochen auf Anordnung des Ministeriums über ihre Berufsaussichten im Fernmeldebereich unterrichtet und ihnen damit große Hoffnungen gemacht wurden? Mit welchen Begründungen rechtfertigt die Bundesregierung ihr Vorgehen im Hinblick auf die Grundsätze der Führungsleitlinie des Bundespostministeriums und die geltenden Regeln für die Feststellung des Personalbedarfs und der Personalbemessungsrichtlinien? Ist die Bundesregierung bereit, wenigstens dafür Sorge zu tragen, daß an den Fernmeldeämtern, an denen ein ausgesprochener Bedarf an der Einstellung der von ihnen selbst ausgebildeten Fernmeldehandwerkern besteht, wie etwa in Kemp-ten, der generelle Einstellungsstopp aufgehoben und eine der jeweiligen Situation angemessene Regelung angewendet wird? Der nach § 17 Abs. 4 Postverwaltungsgesetz an das Einvernehmen des Finanzministers gebundene Haushalt 1979 begrenzt die Zahl ,der im Jahresdurchschnitt zu beschäftigenden Arbeitskräfte auf 450 000. Der Vorschlag der Deutschen Bundespost lautete ursprünglich auf 452 000. Das Einvernehmen des Finanzministers war jedoch wegen der Einwendungen des Bundesrechnungshofs nur bei 450 000 zu erreichen. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß in bestimmten Bereichen vornehmlich des Fernmeldewesens ein Personalüberhang vorhanden ist. Diese Beanstandungen waren — wenn auch nicht in der vom Bundesrechnungshof angegebenen Art und Höhe — im Prinzip anzuerkennen. Die Vorgabe des Haushalts ist für die Deutsche Bundespost bindend. Die Anordnung des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen vom 19. Februar 1979 war erforderlich, um die Einhaltung der Haushaltsvorgabe sicherzustellen. Sie ist eine bis zum 30. April 1979 befristete Maßnahme, die ergänzt werden wird durch differenzierte Regelungen, die nicht nur eine schrittweise Anpassung der Zahl der Arbeitsplätze an den tatsächlichen Bedarf sicherstellen, sondern auch ermöglichen, die jetzt auslernenden Fernmeldehandwerker alsbald in den fernmeldetechnischen Bereich zu übernehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß Dienststellen des nachgeordneten Bereichs auf Grund' ihres Informationsstands nicht zutreffende Hoffnungen bei den auslernenden Fernmeldehandwerkern geweckt haben. Dennoch ist die zeitlich eng befristete Maßnahme vertretbar. Den Kräften ist vor Beginn der Ausbildung eindeutig erklärt worden, daß sie nach Abschluß der Ausbildung nicht mit einer Beschäftigung im erlernten Beruf rechnen können und auch eine Beschäftigungszusage im Bereich der Deutschen Bundespost nicht abgegeben werden könne. Unter diesen Voraussetzungen ist nicht einzusehen, daß bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation einem Auslernenden eine vorübergehende Beschäftigung in einem ausbildungsfremden Bereich bei der Deutschen Bundespost nicht zugemutet werden kann. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 125 und 126): Sieht die Bundesregierung in der Vorschrift, wonach bei Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie (nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz) das Wärmedämmaterial im Gebälk ausgebauter und beheizter Dachgeschosse und in nicht ausgebauten Dachräumen auf der obersten Geschoßdecke eine Mindestdicke von 60 mm aufweisen muß, eine Forderung, die sich nachteilig auf die Entwicklung, Verwendung oder Verbreitung hochdämmender Materialien, welche bei kleineren Materialstärken die gleiche Isolierfähigkeit haben wie herkömmliche 60 mm starke Wärmedämmaterialien, auswirken kann? Ist die Bundesregierung bejahendenfalls bereit, im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen und Kontakte mit den Bundesländern, darauf hinzuwirken, daß diese bei der Bewilligung von staatlichen Hilfen für Baumaßnahmen zur Energieeinsparung dann von einer Vorschrift der Dämmaterialstärke absehen, wenn der Antragsteller den Nachweis erbringt, daß, das von ihm vorgesehene Isoliermaterial trotz eventueller niedrigerer Materialstärke mindestens die gleiche Dämmfähigkeit besitzt wie herkömmliches Dämmaterial in der geforderten Mindestdicke? Zu Frage B 125: Der Bundesmister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat sich mit den Bauministern der Länder im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz, die sich zur Zeit im Stadium der Unterzeichnung befindet, darauf geeinigt, daß Wärmedämmaterial im Gebälk ausgebauter und beheizter Dachgeschosse und im nicht ausgebauten Dachraum auf der obersten Geschoßdecke nur bei einer Mindestdicke von 6 cm gefördert werden soll. Damit wird dem gesetzlichen Auftrag (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 ModEnG) Genüge getan, nur dann zu fördern, wenn die Wohnungen wesentlich verbessert werden. Neben den im Katalog genannten Maßnahmen können die Länder gemäß einer Protokollnotiz zur Verwaltungsvereinbarung zusätzlich auch andere Maßnahmen fördern. Eine nachteilige Wirkung auf die Entwicklung oder Verwendung hochdämmender Materialien erwartet die Bundesregierung nicht, da eine erhöhte Isolierfähigkeit bei gleicher Dicke die gewünschte Wirkung der Maßnahmen verstärkt. In idem Katalog zur Verwaltungsvereinbarung wird deshalb auch ausdrücklich von Mindestdicken von 6 cm gesprochen. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Förderung heizenergiesparender Maßnahmen aus zwei gleichgewichtigen Teilen, dem Förderungsprogramm nach dem ModEnG und der Möglichkeit zur Sonderabschreibung nach § 82 a EStDV, besteht. Für die Steuerförderung sind keine Mindeststärken vorgeschrieben. Zu Frage B 126: Entsprechend der Protokollnotiz zur Verwaltungsvereinbarung kann der Maßnahmenkatalog des Zuschußprogramms jederzeit im Einvernehmen aller Länder und des Bundes geändert werden. Damit ist es möglich, den Katalog neuen technischwissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung hierzu. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11555* Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 127): Inwieweit wurde die Studie „Faktoren der Standortwahl für Kernkraftwerke in ausgewählten Industriestaaten" (Schriftenreihe Raumordnung des Bundesbauministeriums 06.017) ausgewertet, und welche Initiatitiven will die Bundesregierung ergreifen, um die gewonnenen Ergebnisse umzusetzen? Die Studie „Faktoren der Standortwahl für Kernkraftwerke in ausgewählten Industriestaaten" ist im Rahmen der gemeinsamen Bemühungen von Bund und Ländern um eine Verbesserung der Standortvorsorge bei Kraftwerken vergeben wor4en. Ziel war es vor allem, einen Überblick über die Methoden in vergleichbaren Industrieländern zu gewinnen, um auf entsprechende Erfahrungen zurückgreifen zu können. Die Studie hat ergeben, daß in der Mehrzahl der einbezogenen Staaten vor der Errichtung von Kernkraftwerken ein besonderes Vorplanungsverfahren — wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung — durchgeführt wird. Die Ergebnisse der Studie fließen über die BundLänder-Koordination in die Standortvorsorgemaßnahmen der Länder ein. So werden sie z. B. für die laufende Zusammenstellung von Standortvorsorgekriterien für Kernkraftwerke im Rahmen der Ministerkonferenz für Raumordnung nutzbar gemacht. Diese Kriterien sollen den Standortvorsorgemaßnahmen der Länder (fachliche Entwicklungspläne, Raumordnungsverfahren) zugrundegelegt werden. Bei den Europäischen Gemeinschaften ist ferner auf Grund einer Entschließung des Ministerrats eine „Informationsgruppe Kraftwerkstandorte" eingesetzt worden, die u. a. die im Gemeinschaftsbereich benutzten Standortkriterien darstellen und beraten soll; auch insoweit sind die Ergebnisse dieser Studie von Bedeutung. Schließlich dienen die Ergebnisse der Studie der Abstimmung von Vorhaben mit grenzüberschreitender Wirkung. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß der von der Bundesregierung in der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms angekündigte Gesetzentwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes, durch den die Länder zur Aufstellung von Standortvorsorgeplänen für Kraftwerke verpflichtet werden sollten, auf Grund des Ergebnisses des am 20. Oktober 1978 stattgefundenen Gesprächs mit den Regierungschefs der Länder nicht weiter verfolgt wird. Die Bundesregierung prüft jedoch derzeit im Zusammenwirken mit den Ländern, ob und inwieweit das Planungsrecht für die Errichtung von Kraftwerken zu verbessern ist. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 128 und 129) : Wie ist der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betr. „Zahlungen an die DDR und andere Ostblockstaaten . " (Drucksachen 8/2562, 8/2598) ausgewiesene „Aktivsaldo" der Deutschen Bundesbahn in Höhe von 480,5 Millionen DM zustande gekommen? Ist vereinbart, daß dieser Saldo ausgeglichen wird, oder muß davon ausgegangen werden, daß der Saldo welter steigt und als „Dauervergünstigung" seitens der Deutschen Bundesbahn an die DDR betrachtet werden muß? Zu Frage B 128: In den Jahren 1973 bis 1978 sind für die Deutsche Bundesbahn gegenüber der Deutschen Reichsbahn Aktivsalden von insgesamt 427,8 Millionen DM entstanden (vgl. Einzelangaben in den Drucksachen 8/1554, 8/2598), nicht 480,5 Millionen DM. Die Zahlungsansprüche gehen zurück auf das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahnpersonen-und -gepäckverkehr (CIV), dem beide deutsche Staaten mit Wirkung vom 1. Mai 1973 beigetreten sind. Zuvor hat eine umfassende Verrechnung zwischen den beiden Eisenbahnverwaltungen nicht stattgefunden. Die Salden sind entstanden, weil die Deutsche Reichsbahn mehr Dienstleistungen der Deutschen Bundesbahn in Anspruch genommen hat, als es umgekehrt der Fall war. Zu Frage B 129: Der Ausgleich der Salden wird periodisch über das Verrechnungskonto U 3 des innerdeutschen Handels in Verrechnungseinheiten vorgenommen; es entsteht also keine „Dauervergünstigung" für die Deutsche Reichsbahn. Anlage 115 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage B 130) : Welche abwägenden Pro- und Contra-Untersuchungen zur Frage der ökologischen Notwendigkeit und Vertretbarkeit der plutoniumerzeugenden Wiederaufarbeitungstechnologie kann die Bundesregierung dem informationssuchenden Bürger anbieten, und hält sie das vorhandene Informationsangebot für ausreichend? Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren vielfach auf Fragen aus dem Deutschen Bundestag, auf direkte Fragen interessierter Bürger sowie bei vielen größeren Veranstaltungen im Rahmen des von ihr initiierten und unterstützten Bürgerdialogs zur Kernenergie erläutert, welche zentrale Rolle der Wiederaufarbeitung im Rahmen des von ihr vertretenen nuklearen Entsorgungskonzeptes zukommt. Dazu gehört u. a., daß die Wiederaufarbeitung es ermöglicht, das in den Reaktoren anfallende Plutonium wieder zur Verbrennung in die Reaktoren (LWR oder SNR) zurückzuführen, so daß es nicht zu einer stetigen Akkumulierung von Plutonium kommt. 11556* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 Informationsmaterial hierzu, auch zu Entsorgungskonzepten ohne Wiederaufarbeitung (FordMITRE, Lovins), stellt der Bundesminister für Forschung und Technologie informationssuchenden Bürgern zur Verfügung. Er unterstützt ferner z. B. die Veranstaltung kontroverser Diskussionen im Bereich der Kernenergie. Darüber hinaus ist ein pro-contra Expertengespräch zum Thema „Entsorgung mit und ohne Wiederaufarbeitung" geplant. Die Bundesregierung hält das vorhandene Informationsangebot für ausreichend. Anlage 116 Antwort des Bundesminsters Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 131, 132, 133 und 134) : Wieviel Forschungsprojekte wurden seit 1970 aus dem Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie gefördert? Welche Finanzmittel wurden dafür aufgewendet? Wieviel dieser Projekte führten zu, einem marktfähigen Projekt oder Verfahren? Auf welche Weise überprüft der Bundesminister für Forschung und Technologie, ob ein Innovationserfolg eines geförderten Projekts eintritt? Zu den Fragen B 131 und 132: Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat seit 1972 bis 1978 (für 1971 und 1970 sind keine Daten in DAVOR gespeichert) 12 425 Forschungs- und Entwicklungs-Projekte gefördert; dafür wurden 12,9 Milliarden DM aufgewendet. Zu den Fragen B 133 und 134: Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert grundsätzlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen seiner Förderprogramme; die Innovation und Markteinführung ist Aufgabe der Unternehmen. Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat von der Einführung eines genauen Überprüfungsverfahrens für einzelne Projekte abgesehen, weil er den Unternehmen Berichts- und Meldepflichten sowie zusätzliche Kontrollaufgaben für den ganzen Innovationszeitraum auferlegen müßte, die zu einem erheblichen Mehraufwand an Personal und Mitteln sowie im Ministerium ebenfalls zu einer stärkeren Bürokratisierung führen würde. Anlage 113 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen B 135 und 136) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Unternehmen unter Ausnutzung der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Projekte im Rahmen des Aktionsprogramms .Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens Rationalisierungsmaßnahmen zu Lasten ihrer Arbeitnehmer durchführen und falls ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bei den vom Bundesministerium für Forschung und Technologie im Rahmen des Aktionsprogramms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" geförderten Projekten die Arbeitnehmer und deren Vertretungsorgane an der Projektzielbestimmung zu beteiligen? Zu Frage B 135: Der Bundesregierung ist bekannt, daß auch bei Projekten, die zur Humanisierung der betrieblichen Arbeitswelt beitragen, begleitend Gesichtspunkte der Modernisierung und damit Rationalisierung der Volkswirtschaft eine Rolle spielen; Überlegungen dieser Art werden verständlicherweise von den Unternehmen im Zusammenhang mit technischorganisatorischen Umstellungsprozessen in der Regel angestellt. Aus der Sicht des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" ist bei solchen Vorhaben entscheidend, inwieweit die Gesamtkonzeption des betrieblichen Vorhabens von Überlegungen der Humanisierung des Arbeitslebens getragen wird und wie die evtl. erarbeiteten Effizienzvorteile verwendet werden. Damit Maßnahmen sich nicht zu Lasten sondern zum Vorteil der betroffenen Arbeitnehmer auswirken, wurden von Seiten des Bundesministeriums für Forschung und Technologie folgende Vorkehrungen getroffen: — Drittelparitätische Beteiligung von Vertretern der Gewerkschaften (neben Vertretern der Wissenschaft und der Arbeitgeber) im Fachausschuß „Humanisierung des Arbeitslebens", der den Bundesminister für Forschung und Technologie in Grundsatzfragen des Programms berät. — Beteiligung von Vertretern der Gewerkschaften (neben Vertretern der Wissenschaft und der Arbeitgeber) in den thematisch ausgerichteten Sachverständigenkreisen, die den Bundesminister für Forschung und Technologie hinsichtlich der Förderung von Einzelprojekten beraten. — Schriftliche Zustimmung des Betriebsrates/Personalrates zu den betrieblichen Vorhaben als eine der wesentlichen Bedingungen für die Bewilligung eines Vorhabens zur Humanisierung des Arbeitslebens. In der Projektabwicklung sind die Betriebsräte/Personalräte in der Regel in den entsprechenden Projektsteuerungsorganen vertreten. - Darüber hinaus wurden bei einzelnen Vorhaben zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung zur möglichst reibungslosen Durchführung des Vorhabens Betriebsvereinbarungen geschlossen. Der Abschluß solcher Betriebsvereinbarungen ist allerdings grundsätzlich Sache der Betriebsverfassungsparteien. Zu Frage B 136: Die intensive Beteiligung der von Projekten zur Humanisierung des Arbeitslebens betroffenen Arbeitnehmer und ihrer Vertretungsorgane im Planungsstadium der Projekte, insbesondere auch bei Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1979 11557* der Projektzielbestimmung, ist sinnvoll und notwendig, aber bisher leider noch nicht ausreichend entwickelt. Ein erster Einstieg ist die oben genannte Regelung der schriftlichen Zustimmung der Betriebsräte/Personalräte zu einem betrieblichen Projekt zur Humanisierung des Arbeitslebens. Die Chancen, welche diese Regelung enthält, können von den Betriebsräten/Personalräten insbesondere dann intensiv genutzt werden, wenn die Unternehmensleitung den Betriebsrat/Personalrat bei der Planung des Vorhabens nicht oder nur unzureichend beteiligt hat. Ein zweiter Ansatzpunkt ist die Entwicklung von Projektvorschlägen, die von den Arbeitnehmern selbst konzipiert wurden; verstärkte Initiativen dieser Art würde ich sehr begrüßen. Um die sachkundige Mitarbeit der von Projekten betroffenen Arbeitnehmer und ihrer Vertretungsorgane auch in der Projektinitiierungs- und Projektantragsphase — d. h. also auch bei der „Projektzielbestimmung" — zu fördern, wurden im Rahmen dieses Programms die Voraussetzungen für Beratungsmöglichkeiten dieser Art geschaffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage.


Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung das Oberlandesgericht Köln über die Behandlung dieser Dokumente befragt, und, wenn ja, welche Antwort hat sie erhalten?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Nein, es entspricht auch nicht der Praxis, Herr Abgeordneter, Gerichten Belehrungen zu erteilen.
Wir. haben diese Dokumente mit den einschlägigen Maßgaben überstellt und um entsprechende Beachtung gebeten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sie haben noch eine Zusatzfrage.