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ID0814011400

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    Plenarprotokoll 8/140 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 11091 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11091 B Fragestunde — Drucksache 8/2608 vom 02. 03. 1979 — Grundlage der im Pressedienst des BMJFG angegebenen Zahl der Mißhandlungen von Frauen durch ihre Ehemänner MdlAnfr Al 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 11092 A, B, C, D ZusFr Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . 11092 B, C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 11092 C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 11092 D Ausweisung von Einkommensdisparitäten landwirtschaftlicher Betriebe im nächsten Agrarbericht MdlAnfr A5 02.03.79 Drs 08/2608 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A6 02.03.79 Drs 08/2608 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 11093 A, B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 11093 C Vorbereitung auf die Weltkonferenz über Agrarreform und ländliche Entwicklung sowie Koordination mit der EG und der OECD MdlAnfr A99 02.03.79 Drs 08/2608 Oostergetelo SPD MdlAnfr A100 02.0339 Drs 08/2608 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML . 11093 D, 11094 A, B ZusFr Oostergetelo SPD 11094 A, B Anwendbarkeit des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf die Beschäftigung von Kindern mit der Pflege von Ponys und Säuberung der Stallungen MdlAnfr A7 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . 11094 C, D, 11095 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 11094 D, 11095 A Geltendmachung von Rentenansprüchen im Ausland lebender ehemaliger deutscher Staatsbürger MdlAnfr A8 02.03.39 Drs 08/2608 Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU Antw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . 11095 B, C ZusFr Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU 11095 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Gewährung des Mutterschaftsgeldes „zu Lasten des Bundes" MdlAnfr A9 02.03.79 Drs 08/2608 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A10 02.03.79 Drs 08/2608 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . . . 11095 D, 11096 A, B, C, D, 11097 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . 11096 B, C, 11097 A ZusFr Ey CDU/CSU 11097 A Gefahren bei der Anwendung von Asbest; Ersatz durch andere Stoffe, z. B. Textilglas MdlAnfr All 02.03.79 Drs 08/2608 Urbaniak SPD MdlAnfr Al2 02.03.79 Drs 08/2608 Urbaniak SPD Antw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . 11097 B, C, 11098 A, B ZusFr Urbaniak SPD 11098 A, B Vereinbarkeit der Verhaftung des Joachim Sloga und anderer Transitreisender mit dem Transitabkommen MdlAnfr A25 02.03.79 Drs 08/2608 Graf Huyn CDU/CSU Antw StSekr Spangenberg BMB . 11099 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11099 B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 11099 B Geheimgespräche zwischen SPD und SED im November 1978 in Algerien MdlAnfr A26 02.03.79 Drs 08/2608 Graf Huyn CDU/CSU Antw StSekr Spangenberg BMB . . . 11099 C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11099 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11099 D Äußerung des Bundeskanzlers in der Zeitung „France Soir" zu den Wiedervereinigungsaussichten MdlAnfr A27 02.03.79 Drs 08/2608 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StSekr Spangenberg BMB . . . . 11099 D, 11100 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 11100 A ZusFr Dr. Mende CDU/CSU 11100 B ZusFr Ey CDU/CSU 11100 C Manipulationen Bundesbediensteter bei Flugreisen zu Lasten des Bundes MdlAnfr A28 02.03.79 Drs 08/2608 Batz SPD MdlAnfr A29 02.03.79 Drs 08/2608 Batz SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . . 11100 D, 11101 A, B, C ZusFr Batz SPD 11101 A, B Ausrüstung des Bundesgebiets mit Katastrophenalarmwarngeräten (Sirenen) sowie System der Wartung von Geräten des erweiterten Katastrophenalarms MdlAnfr A30 02.03. 79 Drs 08/2608 Krey CDU/CSU MdlAnfr A31 02.03.79 Drs 08/2608 Krey CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11101 C, D, 11102 A, B ZusFr Krey CDU/CSU . . . . 11101 D, 11102 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 11102 B Gerichtliches Vorgehen des Präsidenten des Bundeskriminalamts, Horst Herold, gegen den Datenschutzexperten Professor Wilhelm Steinmüller MdlAnfr A32 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Schöfberger SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 11102 B Einschleusung eines Spitzels in den Verein „Sozialistische Selbsthilfe Köln" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr A40 02.03.79 Drs 08/2608 Thüsing SPD MdlAnfr A41 02.03.79 Drs 08/2608 Thüsing SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 11102 D, 11103 A ZusFr Thüsing SPD 11103 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 11103 B Äußerung des Bundesinnenministers zur Verwendung der Abkürzung BRD bei Sportveranstaltungen MdlAnfr A42 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Benedix CDU/CSU MdlAnfr A43 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Benedix CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . . 11103 C, 11104 A, B, C, D, 11105 A ZusFr Frau Benedix CDU/CSU . . . . 11104 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 11104 C, D ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 11104 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 11105 A Verwendung der Abkürzung „BRD" bei Sportveranstaltungen MdlAnfr A44 02.03.79 Drs 08/2608 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 III MdlAnfr A45 02.0339 Drs 08/2608 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 11105 B, D, 11106 A, B, C, D, 11107 B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 11105 D, 11106 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 11106 C ZusFr Dr. Mende CDU/CSU 11106 D ZusFr Frau Benedix CDU/CSU . . . . 11107 A ÄuBerung des PStSekr von Schoeler über die Vereinbarkeit des Vorschlags des bayerischen Innenministers, Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen, mit Artikel 16 GG; Übereinstimmung dieser Aussage mit der Handhabung des § 38 des Ausländergesetzes MdlAnfr A47 02.03.79 Drs 08/2608 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A48 02.03.79 Drs 08/2608 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . . 11107 C, 11108 A, B, D, 11109 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . 11107 D, 11108 A, D, 11109 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 11109 B Treuepflichtverletzung der an der Lauschaktion gegen Dr. Traube beteiligten Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz MdlAnfr A50 02.03.79 Drs 08/2608 Conradi SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 11109 C, 11110 A, B ZusFr Conradi SPD 11109 D, 11110 A ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 11110 B Verwendung umweltfreundlicherer Streumittel als Streusalz bei Schnee und Glatteis MdlAnfr A51 02.03. 79 Drs 08/2608 Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 11110 D, 11111 A ZusFr Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU 11110 D, 11111 A Voraussetzung intensiver Kenntnisse über die Situation der Kinder im Straßenverkehr für die Abnahme der Führerscheinprüfung MdlAnfr A57 02.03.79 Drs 08/2608 Vogelsang SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . 11111 B, C, D ZusFr Vogelsang SPD 11111 B, C ZusFr Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU 11111 D Einbeziehung Berlins in den Intercity-Verkehr MdlAnfr A58 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . . 11111 D Bau der A 98, zwischen Markdorf und Lindau MdlAnfr A61 02.03.79 Drs 08/2608 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 11112 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11112 C Nächste Sitzung 11112 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11113*A Anlage 2 Konsequenzen aus der Einstellung der Versuchseinlagerungen radioaktiver Abfälle in der Grube Asse 2; . Entsorgung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle MdlAnfr Al2 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A13 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11113*C Anlage 3 Konsequenzen aus der Einstellung der Versuchseinlagerungen radioaktiver Abfälle in der Grube Asse 2; Entsorgung schwach-und mittelradioaktiver Abfälle MdlAnfr Al2 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A13 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Kühbacher SPD 11114*B Anlage 4 Bemühungen der USA, den Export einer Schwerwasseranlage aus der Bundesrepublik Deutschland nach Argentinien zu verhindern MdlAnfr A95 09.02.78 Drs 08/2561 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 111141C Anlage 5 Auflösung der. Rebsortenprüfstelle Bad Kreuznach MdlAnfr A4 02.03.79 Drs 08/2608 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 11114*D Anlage 6 ProzeBvertretungsbefugnis des Schutzverbands für Impfgeschädigte e. V. vor den Sozialgerichten MdlAnfr A13 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A14 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Ahrens SPD SchrAntw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . 11115*A Anlage 7 Anerkennung der von Deutschen nach 1945 in der CSSR abgeleisteten Wehrdienstzeit für die Rentenversicherung MdlAnfr A15 02.03.79 Drs 08/2608 Augstein SPD SchrAntw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . 11115*B Anlage 8 Auswirkung der Stornierung des AWACS-Auftrags durch den Iran auf das AWACS-Beschaffungsprogramm der NATO MdlAnfr A17 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11.115*D Anlage 9 Einberufung von Kriegsdienstverweigereran, deren vor der Zivildienstnovelle von 1977 eingeleitetes Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist MdlAnfr A18 02.03.79 Drs 08/2608 Brandt (Grolsheim) SPD MdlAnfr A19 02.03.79 Drs 08/2608 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11116*A Anlage 10 Einberufung Wehrpflichtiger in heimatferne Standorte durch das Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg MdlAnfr A20 02.03.79 Drs 08/2608 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A21 02.03.79 Drs 08/2608 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11116*B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Anlage 11 Verhandlungen mit der DDR wegen der Versalzung von Werra und Weser durch Kaligruben der DDR MdlAnfr A33 02.03.79 Drs Ó8/2608 Eickmeyer SPD MdlAnfr A34 02.03.79 Drs 08/2608 Eickmeyer SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 11116*D Anlage 12 MaBnahmen gegen die erhöhte Strahlengefährdung von Kleinkindern MdlAnfr A35 02.03.79 Drs 08/2608 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11117*TB Anlage 13 Trockene Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken; Vereinbarkeit des vom Bundesinnenminister für die Ausschreibung 'und Bewertung von EDV-Anlagen empfohlenen Phasen- bzw. Vorauswahlsystems mit den Vergaberichtlinien der öffentlichen Hand MdlAnfr A37 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A38.02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11117*C Anlage 14 Eindringen Radikaler mit agitatorischen Absichten in Unternehmen mit Hilfe von Zeugnissen von Scheinfirmen MdlAnfr A46 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11118*C Anlage 15 Ersetzung der Generalklauseln des Gesetzes über parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit durch detaillierte Vorschriften über Befugnisse und Zuständigkeiten eines jeden Dienstes MdlAnfr A49 02.03.79 Drs 08/2608 Coppik SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 111181C Anlage 16 Anwendbarkeit der ADAC-Atemmaske durch Laien MdlAnfr A60 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11118*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11091 140. Sitzung Bonn, den 7. März 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 8. 3. Dr. Ahrens ** 8. 3. Dr. Aigner * 9; 3. Dr. Bangemann * 9. 3. Dr. Blüm 7. 3. Büchner (Speyer) ** 8. 3. Dr. Ehmke 7. 3. Frau Erler 9. 3. Dr. Evers 9. 3. Fellermaier * 9. 3. Frau Fischer 9. 3. Flämig * 8. 3. Dr. Früh * 8. 3. Dr. Fuchs * 9. 3. Genscher 9. 3. Gerster (Mainz) 7. 3. Gscheidle 9. 3. Haase (Fürth) * 9. 3. Handlos ** 8. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 9. 3. Frau Hürland 9. 3. Ibrügger * 9. 3. Kaffka 9. 3. Dr. h. c. Kiesinger 9. 3. Kittelmann 7. 3. Dr. Klepsch 9. 3. Klinker * 9. 3. Koblitz 9. 3. Krockert 8. 3. Dr.-Ing. Laermann 9.3. Lemmrich ** 8. 3. Lemp * 9.3. Lücker * 7. 3. Lutz 7. 3. Matthöfer 8. 3. Metz 9. 3. Möhring 9. 3. Müller (Mülheim) * 9. 3. Pawelczyk ** 8. 3.. Rosenthal 9. 3. Schmidt (München) * 9. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 8. 3. Schreiber * 9. 3. Schröder (Luneburg) 9. 3. Dr. Schwarz-Schilling 9. 3. Seefeld * 8. 3. Sieglerschmidt * 8. 3. Dr. Spöri 8. 3. Dr. Starke (Franken) * 8. 3. Vogt (Duren) 7. 3. Dr. Vohrer** 8. 3. Frau Dr. Walz * 9. 3. Wawrzik* 9. 3. Dr. von Weizsäcker 7. 3. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Wisniewski 9. 3. Würtz * 8. 3. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 12 und 13) (127. Sitzung, Seite 9924 B): Ihre Frage, Welche Mengen an schwach- und mittelaktiven Abfällen bisher in der Asse im Rahmen von Versuchseinlagerungen deponiert worden sind, beantworte ich wie folgt: An schwachradioaktiven Abfällen wurden vom Beginn der Einlagerung im Jahr 1967 bis zum Auslaufen der Genehmigung Ende 1978 insgesamt ca. 124 600 Fässer (zu 2001 und 400 1) und sonstige Behältnisse wie sog. verlorene Betonabschirmungen eingelagert, was einem Gesamtvolumen einschl. Abschirmung von etwa 41 400 Kubikmetern entspricht. An mittelaktiven Abfällen wurden von 1972 bis zum Auslaufen der Genehmigung im Frühjahr 1977 1 293 Fässer zu 2001 eingelagert, was einem Volumen von 258,6 Kubikmetern entspricht. Ihre weitere Frage, Welches Material und welche Mengen bei den Landessammelstellen anfallen und wie sich die Lage nach der Asse-Schließung weiter entwikkeln wird, beantworte ich wie folgt: Bei den an die Landessammelstellen abgelieferten radioaktiven Abfällen handelt es sich um Festabfälle sowie um flüssige Abfälle, die dann je nach Beschaffenheit eingedampft und eingedickt und schließlich verfestigt werden. Sie fallen bei der Produktion und Anwendung von Radionukliden in Industrie, gewerblicher Wirtschaft und Medizin sowie bei wissenschaftlicher und industrieller Forschung an. Im einzelnen enthalten diese Abfälle etwa Rückstände, Fehlchargen, verbrauchte radioaktive Stoffe, nicht mehr benötigte Präparate und Strahler, Putzmaterial, kontaminierte oder aktivierte Geräte und Teile, Schlämme und Verdampferrückstände, verbrauchte Filter und Ionenaustauscherharze aus der Abluft- und Abwasserreinigung, Tierkadaver, Ausscheidungen, organische Stoffe und Lösungen aus biologisch-medizinischen Versuchen und Anwendungen und anderes. Die Landessammelstellen verzeichneten im Jahre 1977 einen Eingang von 7 454 Kubikmetern festen und 13 900 Kubikmetern flüssigen radioaktiven Abfällen. Nach Reduzierung des Abfalls durch Konditionierung sowie nach Verpackung und Abschirmung ergab sich eine Gesamtmenge von ca. 4 690 11114* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Kubikmetern, die an die Asse abgeliefert wurde. In dieser Menge sind auch die aus dem Betrieb der Kernforschungszentren einschließlich der Karlsruher Wiederaufbereitungsanlage (WAK) angefallenen radioaktiven Abfälle enthalten. Nicht berücksichtigt sind hierbei 2 133 Kubikmeter radioaktive Abfälle aus Kernkraftwerken, kerntechnischen Instituten und Industrien, die unmittelbar an die Asse abgeliefert wurden. Die Abfallmengen in den Jahren 1978 und 1979 dürften sich mit steigender Tendenz größenordnungsmäßig im Rahmen der Mengen des Jahres 1977 halten. Nach Stillegung der Asse am 1. Januar 1979 müssen die Landessammelstellen die an sie abgelieferten radioaktiven Abfälle bis auf weiteres ohne Abgabemöglichkeit zwischenlagern. Hinsichtlich Zwischenlagerkapazität ist die Situation in den acht Landessammelstellen (die vier Küstenländer benutzen eine gemeinsame Sammelstelle bei der Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt in Geesthacht, Schleswig-Holstein) sehr unterschiedlich. So haben Landessammelstellen mit relativ geringem Abfalldurchsatz im allgemeinen Lagerkapazitäten für längere Zeiträume, während die Lagerkapazitäten der bei den Kernforschungszentren eingerichteten Sammelstellen mit hohen Abfalldurchsätzen schneller ausgelastet werden. Eine Schätzung, für welche Zeiträume die vorhandenen Zwischenlager im einzelnen ausreichen, ist nur sehr schwer durchführbar, da die weitere Entwicklung des Abfallaufkommens, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Abfallmengen von Abfallerzeugern, die bisher ihre radioaktiven Abfälle direkt an die Asse abliefern konnten, z. Z. noch nicht übersehen werden kann. Nach Angaben der Länder reichen die Lagerkapazitäten der einzelnen Landessammelstellen unter Zugrundelegung des bisherigen Abfallaufkommens von etwa sechs Monaten bis zu einem Jahr. Nicht berücksichtigt sind dabei eventuelle Kapazitätserweiterungen. Anláge 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kühbacher zu den Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 12 und 13, 127. Sitzung, Seite 9924) : Hinsichtlich Zwischenlagerkapazität ist die Situation in den acht Landessammelstellen (die vier Küstenländer benutzen eine gemeinsame Sammelstelle bei der Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt in Geesthacht, Schleswig-Holstein) sehr unterschiedlich. So haben Landessammelstellen mit relativ geringem Abfalldurchsatz im allgemeinen Lagerkapazitäten für längere Zeiträume, während die Lagerkapazitäten der bei den Kernforschungszentren eingerichteten Sammelstellen mit hohen Abfalldurchsätzen schneller ausgelastet werden. Eine Schätzung, für welche Zeiträume die vorhandenen Zwischenlager im einzelnen ausreichen, ist nur sehr schwer durchführbar, da die Entwicklung des Abfallaufkommens, besonders im Hinblick auf zusätzliche Abfallmengen von Abfallerzeugern, die bisher ihre radioaktiven Abfälle direkt an die Asse abliefern konnten, z. Z. noch nicht übersehen werden kann. Nach Angaben der Länder reichen die Lagerkapazitäten der einzelnen Landessammelstellen unter Zugrundelegung des bisherigen Abfallaufkommens von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Nicht berücksichtigt sind dabei eventuelle Kapazitätserweiterungen. Gemessen an der Kapazität der Landessammelstellen sind die Einlagerungsmöglichkeiten in der Asse — und nur diese Grube kann zur Zeit praktisch in Erwägung gezogen werden — so zahlreich, daß von dieser Seite auf absehbarer Zeit ein Engpaß nicht zu erwarten wäre. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 95) : Sind Pressemitteilungen zutreffend, wonach von den Vereinigten Staaten von Amerika Druck auf die Bundesrepublik Deutschland ausgeübt wurde„ um den Export einer Schwerwasseranlage nach Argentinien zu verhindern, und wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert? Der Bundesregierung liegt kein Antrag auf Erteilung einer Exportgenehmigung für die Lieferung einer Schwerwasserproduktionsanlage an Argentinien vor; daher ist zur Zeit kein Entscheidungsbedarf gegeben. Diese Frage wird sich erst dann stellen, wenn ein entsprechender Exportantrag förmlich eingereicht sein wird. Die Bundesregierung wird zum gegebenen Zeitpunkt alle für die Entscheidung erforderlichen Gesichtspunkte berücksichtigen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 4) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Auflösung der Rebsortenprüfstelle Bad Kreuznach eine Entscheidung darstellt, die für die nördlichen Weinbaugebiete von Rheinland-Pfalz von Nachteil Ist, weil damit die EWG-Verordnung Nr. 2005/70 vom 6. Dezember 1970 nicht mehr erfüllt wird, da für eine Klassifizierung einer Keltertraubensorte die vorgeschriebene Prüfung dieser Rebsorte — unter anderem an mindestens zwei, nach ökologischen Gegebenheiten unterschiedlichen Orten — nicht mehr möglich ist? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Auflösung der Rebsortenprüfstelle Bad Kreuznach eine Entscheidung darstellt, die für die nördlichen Weinbaugebiete von Rheinland-Pfalz aus Gründen der Klassifizierung von Rebsorten von Nachteil ist. Weder die Verordnung (EWG) Nr. 2005/70 der Kommission vom 6. Oktober 1970 über die Klassifizierung von Rebsorten noch die Verordnung (EWG) Nr. 2314/72 der Kommission vom 30. Oktober 1972 mit Bestimmungen zur Prüfung der An- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11115* baueignung von Rebsorten schreibt vor, daß für die Klassifizierung einer Keltertraubensorte die Prüfung an mindestens zwei nach ökologischen Gegebenheiten unterschiedlichen Orten erforderlich ist. Ebensowenig ist vorgeschrieben, daß diese Prüfung amtlich durch das Bundessortenamt erfolgen muß; vielmehr genügt es für diese Prüfungen, wenn sie unter der Aufsicht von amtlichen Stellen (des jeweiligen Landes) erfolgen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Dr. Ehrenberg auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 13 und 14) : Werden die Rechtsbevollmächtigten des Schutzverbands für Impfgeschädigte e. V. vor den Sozialgerichten infolge von bundesrechtlichen Regelungen anders behandelt als Rechtsbevollmächtigte der Kriegsopferverbände, und wenn ja, welche Gründe gibt es für diese unterschiedliche Regelung? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Prozeßvertretungsbefugnis aller Verbände vor den Sozialgerichten einheitlich zu regeln, und wann ist gegebenenfalls mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu rechnen? Das Sozialgerichtsgesetz läßt zu, daß sich ein Beteiligter in einem Sozialgerichtsverfahren auch durch ein Mitglied oder einen Angestellten einer Vereinigung der Kriegsopfer vertreten lassen kann. Die Frage einer Erstreckung dieser Regelung auf Vereinigungen der Impfgeschädigten ist — im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes — im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages am 29. März 1974 erörtert worden. Der Ausschuß hat einen entsprechenden Antrag jedoch abgelehnt. Er war der Auffassung, daß die derzeitige gesetzliche Regelung eine ausreichende Einzelvertretung der Behinderten und damit auch der Impfgeschädigten sicherstelle. Die Frage, welchen Verbänden das Recht zustehen sollte, durch ihre Mitglieder und Angestellten Beteiligte im Sozialgerichtsverfahren zu vertreten, wird derzeit im Rahmen des Entwurfs einer — auch das Sozialgerichtsverfahren umfassenden — neuen Verwaltungsprozeßordnung geprüft. Die Bundesregierung hat bisher in der von Ihnen angesprochenen Frage jedoch noch keine Entscheidung getroffen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Ehrenberg auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Augstein (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 15) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Vorschriften über die Anerkennung der abgeleisteten Wehrdienstzeit für die Rentenversicherung dahin gehend, daß auch den Deutschen, die nach 1945 ihren Wehrdienst in der CSSR abgeleistet haben, diese Wehrdienstzeit rentenversicherungsmäßig anerkannt wird? Nach den §§ 15 und 16 des Fremdrentengesetzes können u. a. Vertriebenen und Aussiedlern aus der CSSR Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die sie in der CSSR zurückgelegt haben, bei der Rentenfeststellung in der Bundesrepublik Deutschland rentensteigernd angerechnet werden. Hierzu gehören nach Auffassung der Rentenversicherungsträger nicht die in der CSSR zurückgelegten Wehrdienstzeiten. Während dieser Zeit werden für die Wehrdienstpflichtigen allgemein keine Beiträge entrichtet oder gleichwertige Abzüge für die Rentenversicherung vorgenommen. Das Wehrdienstverhältnis wird auch nicht als ein „Beschäftigungsverhältnis" verstanden, weil der Wehrdienstpflichtige nicht als Arbeitnehmer angesehen werden kann. Schließlich kann eine Wehrdienstzeit in der CSSR auch nicht als Ersatzzeit nach § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO angerechnet werden, weil es sich hierbei um keinen militärischen Dienst im Sinne der §§ 2 und 3 des Bundesversorgungsgesetzes handelt. Die Bundesregierung hält es jedoch für möglich, daß sich das Bundessozialgericht in absehbarer Zeit mit diesem Problemkreis befassen wird, nachdem die Frage, was unter einer Beitragszeit im Sinne des Fremdrentengesetzes zu verstehen ist, durch die Rechtsprechung in Bewegung geraten ist. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Rechtsänderung vorzuschlagen, weil diese präjudizielle Auswirkungen hätte und erhebliche finanzielle Mehraufwendungen verursachen würde. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 17): Kann und wird die Stornierung des Auftrags für AWACS-Flugzeuge durch die Regierung des Iran für die NATO zu einer Verteuerung ihres AWACS-Beschaffungsprogramm führen, und kann dies auch zu einer Veränderung oder Stornierung des AWACS-Auftrags der NATO führen? Nachdem die USA die Stornierung des Auftrages zur Beschaffung von 7 E-3A („AWACS") durch den Iran am 8. Februar 1979 formell bestätigten, hat die Bundesregierung eine umfassende Analyse der eventuellen finanziellen Konsequenzen für das NATO-Beschaffungsprogramm gefordert. Obwohl das Ergebnis der diesbezüglichen Untersuchungen noch aussteht, hat der Bundesminister der Verteidigung der US-Regierung gegenüber bereits mit Nachdruck verdeutlicht, daß die Bundesrepublik eine Kostensteigerung der AWACS-Beschaffung durch den Ausfall des Iran-Projektes keinesfalls hinzunehmen gedenkt. Der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages hat diese Haltung am 14. Februar 1979 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß etwaige Kostenerhöhungen (erste US-Schätzung: 30 bis 40 Millionen Dollar) auf das US E-3A Programm übertragen oder von der Herstellerfirma Boeing im Rahmen der in nächster Zeit vorgesehenen Preisverhandlungen übernommen werden. In diesem Fall ist eine Veränderung oder gar Stornierung des AWACS-Auftrages der NATO nicht zu erwarten. 11116* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Wehrpflichtige, deren Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer begann, bevor die Zivildienstnovelle von 1977 in Kraft trat, deren Verfahren dann während der Geltungsdauer des Gesetzes eingestellt wurde, um nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder aufgenommen zu werden, nun ihren Einberufungsbefehl erhalten, bevor für das wiederaufzunehmende Verfahren auch nur ein Termin anberaumt ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß ein seit Jahren anhängiges, auf Grund der unterschiedlichen Rechtslage noch nicht abgeschlossenes Verfahren, nicht kurzerhand dadurch beendet wird, daß ein Einberufungsbescheid ergeht? Soweit die von Ihnen angesprochenen Kriegsdienstverweigerer nach dem Wehrpflichtgesetz ungeachtet des noch schwebenden Anerkennungsverfahrens zum Wehrdienst einberufen sind, ist durch die Einberufungsanordnungen des Bundesministers der Verteidigung sichergestellt, daß sie nicht herangezogen werden, wenn andere ebenso geeignete Wehrpflichtige verfügbar sind. Die rechtlichen Möglichkeiten einer Nichtheranziehung sind damit ausgeschöpft. Diese großzügige Handhabung hat bisher nur in den seltenen Ausnahmefällen zu einer Heranziehung geführt, in denen ein gleichwertiger Ersatz nicht verfügbar war. In Anbetracht der sich mittelfristig bessernden Bedarfsdeckungslage der Bundeswehr wird die Heranziehung des in Rede stehenden Personenkreises auch künftig auf Ausnahmen beschränkt bleiben. Im übrigen darf ich darauf hinweisen — und damit komme ich zu Ihrer 2. Frage —, daß die Einberufung eines Wehrpflichtigen das von ihm betriebene Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht beendet. Die Prüfungsgremien für Kriegsdienstverweigerer sind angewiesen, über den Anerkennungsantrag eines Einberufenen mit Vorrang zu entscheiden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 20 und 21): Ist es auf die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung zurückzuführen oder welche anderen Gründe sind dafür maßgeblich, daß das Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg für den Termin 2. April 1979 Wehrpflichtige aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg überwiegend in Standorte, die 200 und mehr Kilometer vom Heimatort entfernt sind, einberuft und dem Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg in den großen unterfränkischen Standorten Veitshöchheim und Hammelburg, wie bisher üblich, Plätze nicht mehr zur Verfügung stehen, und aus welchen Einzugsgebieten werden die in den genannten Standorten benötigten Wehrpflichtigen einberufen? Sind derartige Abweichungen von der bisherigen Einberufungspraxis auch bei anderen Kreiswehrersatzämtern zu verzeichnen, und falls das zutrifft, welche Maßnahmen gedenkt die Regierung zu ergreifen, um dem Prinzip einer möglichst heimatnahen Einberufung Rechnung zu tragen? Im Interesse einer möglichst heimatnahen Einberufung erfolgt die personelle Bedarfsdeckung grundsätzlich aus dem Bereich des Kreiswehrersatzamtes, der dem Standort am nächsten liegt; Abweichungen ergeben sich aus dem Gebot, das Wehrpflichtigenaufkommen gleichmäßig auszuschöpfen und aus der Notwendigkeit, die unterschiedlichen Eignungsanforderungen zu erfüllen. Da die dem Amtsbereich des Kreiswehrersatzamtes Aschaffenburg nächstgelegenen Standorte sich sämtlich in noch näher gelegenen Bereichen anderer Kreiswehrersatzämter befinden, kommt die Heranziehung von Wehrpflichtigen aus dem Bereich des Kreiswehrersatzamtes Aschaffenburg in die ihm nächstgelegenen Standorte nur in geringem Umfang in Betracht. Die heimatnahe Einberufung der möglichst großen Zahl führt mithin bei einer Minderheit von Wehrpflichtigen zu größeren Entfernungen. In Fällen dieser Art müssen vornehmlich die standortnah nicht realisierbaren Bedarfsanforderungen erfüllt werden. Auch bisher standen dem Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg Plätze in den Standorten Veitshöchheim und Hammelburg nur in geringem Umfang zur Verfügung. Die erstmalige Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung bei der Bedarfsverteilung für die Einberufung zum 2. April 1979 hat insoweit keine spürbare Verschlechterung gebracht; sie hat aber das Prinzip der heimatnahen Einberufung, die für eine Minderheit von Wehrpflichtigen zu größeren Entfernungen führt, konsequenter beachtet. Es liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, daß sich bei anderen Kreiswehrersatzämtern die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung nachteilig ausgewirkt hat. Die Standorte Veitshöchheim und Hammelburg erhalten ganz überwiegend Wehrpflichtige aus dem Bereich des nächstgelegenen Kreiswehrersatzamtes Würzburg. Die weiteren Einberufungen — aus Nordbayern und auch aus dem Mannheimer und Kölner Raum — beruhen darauf, daß in Standortnähe eine ausreichende Anzahl von Wehrpflichtigen der geforderten Eignung nicht verfügbar ist. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die konsequente Durchführung der heimatnahen Einberufung, die bei einer Minderheit von Wehrpflichtigen zu größeren Entfernungen führt, bestimmte Bereiche unverhältnismäßig stark belastet. Es ist beabsichtigt — mehr als bisher und unter Inkaufnahme einer höheren Belastung der größeren Zahl an Wehrpflichtigen — jedem Kreiswehrersatzamt einen bestimmten Mindestanteil an heimatnahen Plätzen zuzuteilen.. Diese Maßnahme wird voraussichtlich zum Einberufungstermin Oktober 1979 wirksam werden können. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 33 und 34) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11117* Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um in Verhandlungen mit der DDR das Problem der Versalzung von Werra und Weser durch die Kaligruben in der DDR zur Spache zu bringen? Welche Lösungsmöglichkeiten zeichnen sich gegebenenfalls ab? Zu Frage A 33: Bereits bei der ersten Gesprächsrunde der Umweltverhandlungen mit der DDR im November 1973 hat die Bundesregierung das Problem der Versalzung von Werra und Weser angesprochen. Damals hat die DDR zur geplanten zweiten Gesprächsrunde nicht mehr eingeladen. Im Hinblick auf die zunehmende Dringlichkeit des Problems hat die Bundesregierung in der Folgezeit und insbesondere in jüngster Zeit bei der Regierung der DDR mit Nachdruck darauf gedrängt, umgehend Gespräche über Gewässerschutzprobleme aufzunehmen. Am 13. Januar 1979 hat Staatsminister Wischnewski bei einem Gespräch mit dem Außenminister der DDR den Wunsch der Bundesregierung nach konkreten Verhandlungen noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Staatssekretär Gaus führt diesen Kontakt in Sondierungsgesprächen derzeit weiter fort. Zu Frage A 34: Zur Vorbereitung von Gewässerschutzverhandlungen prüft die Bundesregierung alle Möglichkeiten, die geeignet sein könnten, eine nachhaltige Verringerung der Salzbelastung in Werra und Weser zu erreichen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Reduzierung des Anfalls an Salzabwässern ebenso wie Maßnahmen zur Ableitung dann noch verbleibender Salzabwässer. Eine Festlegung auf einzelne Lösungsmöglichkeiten wird Gegenstand der angestrebten Verhandlungen mit der Regierung der DDR sein. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 35) : Wird die Bundesregierung den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die erhöhte Strahlengefährdung von 'Kleinkindern unverzüglich Rechnung tragen, indem sie niedrigere Grenzwerte für Kleinkinder in die Strahlenschutzverordnung aufnimmt? Die erhöhte Strahlenempfindlichkeit von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen ist der Wissenschaft seit vielen Jahren bekannt. Neuere wissenschaftliche Ergebnisse haben dies lediglich bestätigt und quantitative Abschätzungen verbessert. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP), auf deren Empfehlungen die Strahlenschutzverordnungen fast aller Staaten basieren, hat diese erhöhte Strahlenempfindlichkeit schon 1959 und 1965 bei den von ihr empfohlenen Grenzwerten für die Gesamtbevölkerung berücksichtigt. Diese von der ICRP empfohlenen Grenzwerte liegen auch den EURATOM-Grundnormen zugrunde. Die Bundesregierung hat in der Strahlenschutzverordnung vom 13. Oktober 1976 den von der Internationalen Strahlenschutzkommission vorgeschlagenen Dosisgrenzwert (500 Millirem) für außerbetriebliche Überwachungsbereiche auf 30 Prozent (d. h. 150 Millirem), und für Bereiche, die nicht Strahlenschutzbereich sind, auf sechs Prozent (d. h. 30 Millirem) reduziert. Sie hat zudem der erhöhten Strahlenempfindlichkeit der Schilddrüse von Kleinkindern durch die Festlegung eines besonders restriktiven Dosisgrenzwertes Rechnung getragen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 37 und 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung aus genehmigungsrechtlicher Sicht die trockene Zwischenlagerung von weitgehend abgekühlten, abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken in dafür geeigneten Transportbehältern, und sieht sie in diesem Verfahren eine Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der Eingangs-und Zwischenlagerbecken im Rahmen des nationalen Entsorgungskonzepts? Inwieweit läßt sich das vom Bundesinnenminister in der Richtlinie über die Ausschreibung und Bewertung von EDV-Anlagen empfohlene Phasen- bzw. Vorauswahlsystem, das dem Bieter hohen Personal- und Kostenaufwand verursacht, mit den einschlägigen allgemein angewandten Vergaberichtlinien der öffentlichen Hand vereinbaren, die wettbewerbsneutral sind und die Belange mittelständischer Bieter berücksichtigen? Zu Frage A 37: Die Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken in Transportbehältern bedarf im Regelfall einer Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, soweit die Aufbewahrung nicht Vorbereitung. oder Teil einer Tätigkeit ist, die nach § 7 AtK (Genehmigung von Anlagen) oder § 9 AtG (Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen) genehmigungsbedürftig ist. Falls die Lagerung von Brennelementen in Transportbehältern technisch, insbesondere auch räumlich, eng mit dem Betrieb einer Anlage nach § 7 AtG verbunden ist, z. B. auf dem Gelände eines Kernkraftwerkes, oder falls die Lagerung Vorbereitung oder Teil einer nach § 9 AtG genehmigungspflichtigen Tätigkeit sein sollte, kann im Einzelfall ein Genehmigungsverfahren nach diesen Rechtsvorschriften erforderlich sein, das von der zuständigen Landesbehörde durchzuführen wäre. In allen Fällen. sind die sicherheitstechnischen Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden und des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter zu treffen. Das Grundkonzept einer Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken in Transportbehältern hat die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) im Herbst 1978 dem Bundesminister des Innern und auf dessen Veranlassung der Reaktorsi- 11118* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 cherheitskommission vorgestellt. Eine abschließende sicherheitstechnische Beurteilung war noch nicht möglich, weil die technischen Unterlagen noch nicht ausreichend weit entwickelt waren. Im Februar 1979 hat die DWK erstmals einen Sicherheitsbericht über „Trockene Lagerung. abgebrannter Brennelementbündel in einem Transportbehälterlager" vorgelegt. Hiervon ausgehend werden die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission das Grundkonzept genauer prüfen. Zur Zeit kann die Bundesregierung die sicherheitstechnische Genehmigungsfähigkeit noch nicht abschließend beurteilen. Gründe, die eine Genehmigungsfähigkeit ausschließen würden, sind bisher nicht bekannt. Falls die Lagerung von abgebrannten Brennelementen in Transportbehältern sich als genehmigungsfähig erweisen wird, kann dieses Verfahren unter Umständen als Übergangslösung neben dem Zwischenlager in Ahaus bis zur Inbetriebnahme der Eingangslager des Entsorgungszentrums in Betracht kommen. Wegen der zur Zeit noch geringen Reife des Projekts hält die Bundesregierung die Trockenlagerung in Transportbehältern aber nicht für eine heute schon geeignete Alternative zur nassen Zwischenlagerung, wie sie in Ahaus geplant ist. Die Verwirklichung des Zwischenlagers in Ahaus muß vielmehr zielstrebig weiterverfolgt werden. Zu Frage A 38: Die vom BMI herausgegebenen „Unterlagen für die Ausschreibung und Bewertung von Hardware, Software und Verfahrensentwicklung für die Bundesverwaltung" richten sich an der im 3. Datenverarbeitungsprogramm der Bundesregierung dargestellten öffentlichen Beschaffungspolitik für EDV-Anlagen aus. Sie sollen es ermöglichen, Ausschreibungen vollständig zu erstellen, die Bewertung von Angeboten objektiv vorzunehmen und den Bietern die Angebotsabgabe erleichtern. Gleichzeitig soll verhindert werden, daß Ausschreibungen schon auf ganz bestimmte EDV-Anlagen hinzielen. Insbesondere soll die Offenlegung des Verfahrens für die Bewertung der Angebote den Wettbewerb unterstützen und den spezifischen Möglichkeiten aller Bieter optimal Rechnung tragen. Gerade bei schwierigen Beschaffungen (z. B. mit hohem Mitteleinsatz und mit erheblichen Konsequenzen bei Fehlentscheidungen) soll eine Vorauswahl das Herausfinden des günstigsten Bieters erleichtern und verhindern, daß Bietern noch Aufwendungen entstehen, wenn sie für eine Auftragsvergabe nicht mehr in Frage kommen. Die Unterlagen sollen über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren erprobt werden, und es sollen während der Erprobung gewonnene Erfahrungen eingebracht werden, bevor über den Grad der Verbindlichkeit entschieden werden soll. Eine Benachteiligung mittelständischer Bieter wird bisher nicht gesehen. Eventuelle Ansatzpunkte hierfür könnten bereits während der vorgesehenen Erprobung durch Anpassung der Unterlagen ausgeräumt werden. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 46) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß Radikale mit Hilfe von Zeugnissen von Scheinfirmen in Unternehmen eindringen, um dort später als Agitatoren aufzutreten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 49) : Wird die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes über parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit initiieren, mit dem Ziel, die darin enthaltenen Generalklauseln durch detaillierte Vorschriften über Befugnisse und Zuständigkeiten eines jeden Dienstes sowie über die Uberprüfungs-, Aufsichts- und Entscheidungsprozesse zu ersetzen? Das „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" vom 11. April 1978 beruht auf einer Initiative aus der Mitte des Bundestages. In den parlamentarischen Beratungen haben es die Beteiligten nicht für zweckmäßig gehalten, weitere Vorschriften in das Gesetz aufzunehmen, wie sich auch aus den Ausführungen der Berichterstatter in der Bundestagsdrucksache 8/1599 ergibt. Die Bundesregierung befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des. Parlaments. Sie hat zur Zeit nicht die Absicht, eine Gesetzesnovelle einzubringen. Ihr ist auch eine diesbezügliche Absicht aus dem parlamentarischen Raum nichts bekannt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 60) : Ist die wissenschaftliche Überprüfung der Anwendbarkeit der ADAC-Atemmaske durch Laien mittlerweile abgeschlossen, und welches sind gegebenenfalls die Ergebnisse? Im September 1978 fand in München ein Expertengespräch über die divergierenden Auffassungen des DRK und des ADAC zu der von Ihnen erwähnten Atemmaske statt. Die mit der Frage befaßten beiden Wissenschaftler waren der Auffassung, daß eine weitere Prüfung der Anwendbarkeit der Atemmaske erforderlich sei. Sie sollte von Experten geprüft werden, die von den beiden Organisationen unabhängig sind. Diese Untersuchungen sollen sich jedoch schwierig gestalten, weil kein geeignetes Organmodell für die praktischen Versuche zur Verfügung stehe. Mit dem Abschluß der Untersuchungen kann nach Auskunft des ADAC und des DRK voraussichtlich erst in ein bis zwei Jahren gerechnet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr
    Abgeordneter Dr. Jentsch zu einer weiteren Zusatzfrage.


Rede von Dr. Hans-Joachim Jentsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, auch in voller Anerkennung der Unabhängigkeit des deutschen Sportes: Stimmen Sie mir zu, daß aus der Partnerschaft zwischen Sport und Staat der Staat, in diesem Falle die Bundesregierung, durchaus legitimiert ist, dem deutschen Sport Ratschläge zur Verhaltensweise im internationalen Bereich zu geben, und hat die Bundesregierung versucht, bei diesem Prozeß der Veränderung der Bezeichnungen mit dem Sport darüber zu reden, und welche Empfehlungen haben Sie gegeben?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr
    Kollege, das sind jetzt schon drei Fragen. So geht es natürlich nicht.
    Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Möglichkeiten der Bundesregierung, Ratschläge an den Sport zu geben, vor allem für seine Verhandlungen im internationalen Bereich, sind be grenzt. Man würde hier sehr schnell an die Grenzen dessen geraten, was einen Eingriff in die Autonomie des Sportes bedeuten würde. Es ist allerdings sehr schwierig, und ich weiß nicht, ob Sie dazu hier einen Beitrag liefern würden, einen Ratschlag zu geben, in welcher Drei-Buchstaben-Kombination Sie künftig die Bundesrepublik Deutschland auf den Anzeigetafeln repräsentiert sehen möchten. Ich weiß es im Augenblick nicht.