Protokoll:
8140

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 140

  • date_rangeDatum: 7. März 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:33 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/140 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 11091 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11091 B Fragestunde — Drucksache 8/2608 vom 02. 03. 1979 — Grundlage der im Pressedienst des BMJFG angegebenen Zahl der Mißhandlungen von Frauen durch ihre Ehemänner MdlAnfr Al 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 11092 A, B, C, D ZusFr Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . 11092 B, C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 11092 C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 11092 D Ausweisung von Einkommensdisparitäten landwirtschaftlicher Betriebe im nächsten Agrarbericht MdlAnfr A5 02.03.79 Drs 08/2608 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A6 02.03.79 Drs 08/2608 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 11093 A, B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 11093 C Vorbereitung auf die Weltkonferenz über Agrarreform und ländliche Entwicklung sowie Koordination mit der EG und der OECD MdlAnfr A99 02.03.79 Drs 08/2608 Oostergetelo SPD MdlAnfr A100 02.0339 Drs 08/2608 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML . 11093 D, 11094 A, B ZusFr Oostergetelo SPD 11094 A, B Anwendbarkeit des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf die Beschäftigung von Kindern mit der Pflege von Ponys und Säuberung der Stallungen MdlAnfr A7 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . 11094 C, D, 11095 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 11094 D, 11095 A Geltendmachung von Rentenansprüchen im Ausland lebender ehemaliger deutscher Staatsbürger MdlAnfr A8 02.03.39 Drs 08/2608 Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU Antw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . 11095 B, C ZusFr Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU 11095 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Gewährung des Mutterschaftsgeldes „zu Lasten des Bundes" MdlAnfr A9 02.03.79 Drs 08/2608 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A10 02.03.79 Drs 08/2608 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . . . 11095 D, 11096 A, B, C, D, 11097 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . 11096 B, C, 11097 A ZusFr Ey CDU/CSU 11097 A Gefahren bei der Anwendung von Asbest; Ersatz durch andere Stoffe, z. B. Textilglas MdlAnfr All 02.03.79 Drs 08/2608 Urbaniak SPD MdlAnfr Al2 02.03.79 Drs 08/2608 Urbaniak SPD Antw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . 11097 B, C, 11098 A, B ZusFr Urbaniak SPD 11098 A, B Vereinbarkeit der Verhaftung des Joachim Sloga und anderer Transitreisender mit dem Transitabkommen MdlAnfr A25 02.03.79 Drs 08/2608 Graf Huyn CDU/CSU Antw StSekr Spangenberg BMB . 11099 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11099 B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 11099 B Geheimgespräche zwischen SPD und SED im November 1978 in Algerien MdlAnfr A26 02.03.79 Drs 08/2608 Graf Huyn CDU/CSU Antw StSekr Spangenberg BMB . . . 11099 C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11099 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11099 D Äußerung des Bundeskanzlers in der Zeitung „France Soir" zu den Wiedervereinigungsaussichten MdlAnfr A27 02.03.79 Drs 08/2608 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StSekr Spangenberg BMB . . . . 11099 D, 11100 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 11100 A ZusFr Dr. Mende CDU/CSU 11100 B ZusFr Ey CDU/CSU 11100 C Manipulationen Bundesbediensteter bei Flugreisen zu Lasten des Bundes MdlAnfr A28 02.03.79 Drs 08/2608 Batz SPD MdlAnfr A29 02.03.79 Drs 08/2608 Batz SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . . 11100 D, 11101 A, B, C ZusFr Batz SPD 11101 A, B Ausrüstung des Bundesgebiets mit Katastrophenalarmwarngeräten (Sirenen) sowie System der Wartung von Geräten des erweiterten Katastrophenalarms MdlAnfr A30 02.03. 79 Drs 08/2608 Krey CDU/CSU MdlAnfr A31 02.03.79 Drs 08/2608 Krey CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11101 C, D, 11102 A, B ZusFr Krey CDU/CSU . . . . 11101 D, 11102 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 11102 B Gerichtliches Vorgehen des Präsidenten des Bundeskriminalamts, Horst Herold, gegen den Datenschutzexperten Professor Wilhelm Steinmüller MdlAnfr A32 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Schöfberger SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 11102 B Einschleusung eines Spitzels in den Verein „Sozialistische Selbsthilfe Köln" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr A40 02.03.79 Drs 08/2608 Thüsing SPD MdlAnfr A41 02.03.79 Drs 08/2608 Thüsing SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 11102 D, 11103 A ZusFr Thüsing SPD 11103 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 11103 B Äußerung des Bundesinnenministers zur Verwendung der Abkürzung BRD bei Sportveranstaltungen MdlAnfr A42 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Benedix CDU/CSU MdlAnfr A43 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Benedix CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . . 11103 C, 11104 A, B, C, D, 11105 A ZusFr Frau Benedix CDU/CSU . . . . 11104 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 11104 C, D ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 11104 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 11105 A Verwendung der Abkürzung „BRD" bei Sportveranstaltungen MdlAnfr A44 02.03.79 Drs 08/2608 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 III MdlAnfr A45 02.0339 Drs 08/2608 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 11105 B, D, 11106 A, B, C, D, 11107 B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 11105 D, 11106 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 11106 C ZusFr Dr. Mende CDU/CSU 11106 D ZusFr Frau Benedix CDU/CSU . . . . 11107 A ÄuBerung des PStSekr von Schoeler über die Vereinbarkeit des Vorschlags des bayerischen Innenministers, Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen, mit Artikel 16 GG; Übereinstimmung dieser Aussage mit der Handhabung des § 38 des Ausländergesetzes MdlAnfr A47 02.03.79 Drs 08/2608 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A48 02.03.79 Drs 08/2608 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . . 11107 C, 11108 A, B, D, 11109 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . 11107 D, 11108 A, D, 11109 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 11109 B Treuepflichtverletzung der an der Lauschaktion gegen Dr. Traube beteiligten Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz MdlAnfr A50 02.03.79 Drs 08/2608 Conradi SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 11109 C, 11110 A, B ZusFr Conradi SPD 11109 D, 11110 A ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 11110 B Verwendung umweltfreundlicherer Streumittel als Streusalz bei Schnee und Glatteis MdlAnfr A51 02.03. 79 Drs 08/2608 Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 11110 D, 11111 A ZusFr Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU 11110 D, 11111 A Voraussetzung intensiver Kenntnisse über die Situation der Kinder im Straßenverkehr für die Abnahme der Führerscheinprüfung MdlAnfr A57 02.03.79 Drs 08/2608 Vogelsang SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . 11111 B, C, D ZusFr Vogelsang SPD 11111 B, C ZusFr Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU 11111 D Einbeziehung Berlins in den Intercity-Verkehr MdlAnfr A58 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . . 11111 D Bau der A 98, zwischen Markdorf und Lindau MdlAnfr A61 02.03.79 Drs 08/2608 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 11112 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11112 C Nächste Sitzung 11112 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11113*A Anlage 2 Konsequenzen aus der Einstellung der Versuchseinlagerungen radioaktiver Abfälle in der Grube Asse 2; . Entsorgung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle MdlAnfr Al2 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A13 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11113*C Anlage 3 Konsequenzen aus der Einstellung der Versuchseinlagerungen radioaktiver Abfälle in der Grube Asse 2; Entsorgung schwach-und mittelradioaktiver Abfälle MdlAnfr Al2 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A13 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Kühbacher SPD 11114*B Anlage 4 Bemühungen der USA, den Export einer Schwerwasseranlage aus der Bundesrepublik Deutschland nach Argentinien zu verhindern MdlAnfr A95 09.02.78 Drs 08/2561 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 111141C Anlage 5 Auflösung der. Rebsortenprüfstelle Bad Kreuznach MdlAnfr A4 02.03.79 Drs 08/2608 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 11114*D Anlage 6 ProzeBvertretungsbefugnis des Schutzverbands für Impfgeschädigte e. V. vor den Sozialgerichten MdlAnfr A13 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A14 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Ahrens SPD SchrAntw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . 11115*A Anlage 7 Anerkennung der von Deutschen nach 1945 in der CSSR abgeleisteten Wehrdienstzeit für die Rentenversicherung MdlAnfr A15 02.03.79 Drs 08/2608 Augstein SPD SchrAntw BMin Dr. Ehrenberg BMA . . . 11115*B Anlage 8 Auswirkung der Stornierung des AWACS-Auftrags durch den Iran auf das AWACS-Beschaffungsprogramm der NATO MdlAnfr A17 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11.115*D Anlage 9 Einberufung von Kriegsdienstverweigereran, deren vor der Zivildienstnovelle von 1977 eingeleitetes Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist MdlAnfr A18 02.03.79 Drs 08/2608 Brandt (Grolsheim) SPD MdlAnfr A19 02.03.79 Drs 08/2608 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11116*A Anlage 10 Einberufung Wehrpflichtiger in heimatferne Standorte durch das Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg MdlAnfr A20 02.03.79 Drs 08/2608 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A21 02.03.79 Drs 08/2608 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11116*B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Anlage 11 Verhandlungen mit der DDR wegen der Versalzung von Werra und Weser durch Kaligruben der DDR MdlAnfr A33 02.03.79 Drs Ó8/2608 Eickmeyer SPD MdlAnfr A34 02.03.79 Drs 08/2608 Eickmeyer SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 11116*D Anlage 12 MaBnahmen gegen die erhöhte Strahlengefährdung von Kleinkindern MdlAnfr A35 02.03.79 Drs 08/2608 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11117*TB Anlage 13 Trockene Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken; Vereinbarkeit des vom Bundesinnenminister für die Ausschreibung 'und Bewertung von EDV-Anlagen empfohlenen Phasen- bzw. Vorauswahlsystems mit den Vergaberichtlinien der öffentlichen Hand MdlAnfr A37 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A38.02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11117*C Anlage 14 Eindringen Radikaler mit agitatorischen Absichten in Unternehmen mit Hilfe von Zeugnissen von Scheinfirmen MdlAnfr A46 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11118*C Anlage 15 Ersetzung der Generalklauseln des Gesetzes über parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit durch detaillierte Vorschriften über Befugnisse und Zuständigkeiten eines jeden Dienstes MdlAnfr A49 02.03.79 Drs 08/2608 Coppik SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 111181C Anlage 16 Anwendbarkeit der ADAC-Atemmaske durch Laien MdlAnfr A60 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11118*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11091 140. Sitzung Bonn, den 7. März 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 8. 3. Dr. Ahrens ** 8. 3. Dr. Aigner * 9; 3. Dr. Bangemann * 9. 3. Dr. Blüm 7. 3. Büchner (Speyer) ** 8. 3. Dr. Ehmke 7. 3. Frau Erler 9. 3. Dr. Evers 9. 3. Fellermaier * 9. 3. Frau Fischer 9. 3. Flämig * 8. 3. Dr. Früh * 8. 3. Dr. Fuchs * 9. 3. Genscher 9. 3. Gerster (Mainz) 7. 3. Gscheidle 9. 3. Haase (Fürth) * 9. 3. Handlos ** 8. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 9. 3. Frau Hürland 9. 3. Ibrügger * 9. 3. Kaffka 9. 3. Dr. h. c. Kiesinger 9. 3. Kittelmann 7. 3. Dr. Klepsch 9. 3. Klinker * 9. 3. Koblitz 9. 3. Krockert 8. 3. Dr.-Ing. Laermann 9.3. Lemmrich ** 8. 3. Lemp * 9.3. Lücker * 7. 3. Lutz 7. 3. Matthöfer 8. 3. Metz 9. 3. Möhring 9. 3. Müller (Mülheim) * 9. 3. Pawelczyk ** 8. 3.. Rosenthal 9. 3. Schmidt (München) * 9. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 8. 3. Schreiber * 9. 3. Schröder (Luneburg) 9. 3. Dr. Schwarz-Schilling 9. 3. Seefeld * 8. 3. Sieglerschmidt * 8. 3. Dr. Spöri 8. 3. Dr. Starke (Franken) * 8. 3. Vogt (Duren) 7. 3. Dr. Vohrer** 8. 3. Frau Dr. Walz * 9. 3. Wawrzik* 9. 3. Dr. von Weizsäcker 7. 3. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Wisniewski 9. 3. Würtz * 8. 3. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 12 und 13) (127. Sitzung, Seite 9924 B): Ihre Frage, Welche Mengen an schwach- und mittelaktiven Abfällen bisher in der Asse im Rahmen von Versuchseinlagerungen deponiert worden sind, beantworte ich wie folgt: An schwachradioaktiven Abfällen wurden vom Beginn der Einlagerung im Jahr 1967 bis zum Auslaufen der Genehmigung Ende 1978 insgesamt ca. 124 600 Fässer (zu 2001 und 400 1) und sonstige Behältnisse wie sog. verlorene Betonabschirmungen eingelagert, was einem Gesamtvolumen einschl. Abschirmung von etwa 41 400 Kubikmetern entspricht. An mittelaktiven Abfällen wurden von 1972 bis zum Auslaufen der Genehmigung im Frühjahr 1977 1 293 Fässer zu 2001 eingelagert, was einem Volumen von 258,6 Kubikmetern entspricht. Ihre weitere Frage, Welches Material und welche Mengen bei den Landessammelstellen anfallen und wie sich die Lage nach der Asse-Schließung weiter entwikkeln wird, beantworte ich wie folgt: Bei den an die Landessammelstellen abgelieferten radioaktiven Abfällen handelt es sich um Festabfälle sowie um flüssige Abfälle, die dann je nach Beschaffenheit eingedampft und eingedickt und schließlich verfestigt werden. Sie fallen bei der Produktion und Anwendung von Radionukliden in Industrie, gewerblicher Wirtschaft und Medizin sowie bei wissenschaftlicher und industrieller Forschung an. Im einzelnen enthalten diese Abfälle etwa Rückstände, Fehlchargen, verbrauchte radioaktive Stoffe, nicht mehr benötigte Präparate und Strahler, Putzmaterial, kontaminierte oder aktivierte Geräte und Teile, Schlämme und Verdampferrückstände, verbrauchte Filter und Ionenaustauscherharze aus der Abluft- und Abwasserreinigung, Tierkadaver, Ausscheidungen, organische Stoffe und Lösungen aus biologisch-medizinischen Versuchen und Anwendungen und anderes. Die Landessammelstellen verzeichneten im Jahre 1977 einen Eingang von 7 454 Kubikmetern festen und 13 900 Kubikmetern flüssigen radioaktiven Abfällen. Nach Reduzierung des Abfalls durch Konditionierung sowie nach Verpackung und Abschirmung ergab sich eine Gesamtmenge von ca. 4 690 11114* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Kubikmetern, die an die Asse abgeliefert wurde. In dieser Menge sind auch die aus dem Betrieb der Kernforschungszentren einschließlich der Karlsruher Wiederaufbereitungsanlage (WAK) angefallenen radioaktiven Abfälle enthalten. Nicht berücksichtigt sind hierbei 2 133 Kubikmeter radioaktive Abfälle aus Kernkraftwerken, kerntechnischen Instituten und Industrien, die unmittelbar an die Asse abgeliefert wurden. Die Abfallmengen in den Jahren 1978 und 1979 dürften sich mit steigender Tendenz größenordnungsmäßig im Rahmen der Mengen des Jahres 1977 halten. Nach Stillegung der Asse am 1. Januar 1979 müssen die Landessammelstellen die an sie abgelieferten radioaktiven Abfälle bis auf weiteres ohne Abgabemöglichkeit zwischenlagern. Hinsichtlich Zwischenlagerkapazität ist die Situation in den acht Landessammelstellen (die vier Küstenländer benutzen eine gemeinsame Sammelstelle bei der Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt in Geesthacht, Schleswig-Holstein) sehr unterschiedlich. So haben Landessammelstellen mit relativ geringem Abfalldurchsatz im allgemeinen Lagerkapazitäten für längere Zeiträume, während die Lagerkapazitäten der bei den Kernforschungszentren eingerichteten Sammelstellen mit hohen Abfalldurchsätzen schneller ausgelastet werden. Eine Schätzung, für welche Zeiträume die vorhandenen Zwischenlager im einzelnen ausreichen, ist nur sehr schwer durchführbar, da die weitere Entwicklung des Abfallaufkommens, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Abfallmengen von Abfallerzeugern, die bisher ihre radioaktiven Abfälle direkt an die Asse abliefern konnten, z. Z. noch nicht übersehen werden kann. Nach Angaben der Länder reichen die Lagerkapazitäten der einzelnen Landessammelstellen unter Zugrundelegung des bisherigen Abfallaufkommens von etwa sechs Monaten bis zu einem Jahr. Nicht berücksichtigt sind dabei eventuelle Kapazitätserweiterungen. Anláge 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kühbacher zu den Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 12 und 13, 127. Sitzung, Seite 9924) : Hinsichtlich Zwischenlagerkapazität ist die Situation in den acht Landessammelstellen (die vier Küstenländer benutzen eine gemeinsame Sammelstelle bei der Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt in Geesthacht, Schleswig-Holstein) sehr unterschiedlich. So haben Landessammelstellen mit relativ geringem Abfalldurchsatz im allgemeinen Lagerkapazitäten für längere Zeiträume, während die Lagerkapazitäten der bei den Kernforschungszentren eingerichteten Sammelstellen mit hohen Abfalldurchsätzen schneller ausgelastet werden. Eine Schätzung, für welche Zeiträume die vorhandenen Zwischenlager im einzelnen ausreichen, ist nur sehr schwer durchführbar, da die Entwicklung des Abfallaufkommens, besonders im Hinblick auf zusätzliche Abfallmengen von Abfallerzeugern, die bisher ihre radioaktiven Abfälle direkt an die Asse abliefern konnten, z. Z. noch nicht übersehen werden kann. Nach Angaben der Länder reichen die Lagerkapazitäten der einzelnen Landessammelstellen unter Zugrundelegung des bisherigen Abfallaufkommens von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Nicht berücksichtigt sind dabei eventuelle Kapazitätserweiterungen. Gemessen an der Kapazität der Landessammelstellen sind die Einlagerungsmöglichkeiten in der Asse — und nur diese Grube kann zur Zeit praktisch in Erwägung gezogen werden — so zahlreich, daß von dieser Seite auf absehbarer Zeit ein Engpaß nicht zu erwarten wäre. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 95) : Sind Pressemitteilungen zutreffend, wonach von den Vereinigten Staaten von Amerika Druck auf die Bundesrepublik Deutschland ausgeübt wurde„ um den Export einer Schwerwasseranlage nach Argentinien zu verhindern, und wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert? Der Bundesregierung liegt kein Antrag auf Erteilung einer Exportgenehmigung für die Lieferung einer Schwerwasserproduktionsanlage an Argentinien vor; daher ist zur Zeit kein Entscheidungsbedarf gegeben. Diese Frage wird sich erst dann stellen, wenn ein entsprechender Exportantrag förmlich eingereicht sein wird. Die Bundesregierung wird zum gegebenen Zeitpunkt alle für die Entscheidung erforderlichen Gesichtspunkte berücksichtigen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 4) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Auflösung der Rebsortenprüfstelle Bad Kreuznach eine Entscheidung darstellt, die für die nördlichen Weinbaugebiete von Rheinland-Pfalz von Nachteil Ist, weil damit die EWG-Verordnung Nr. 2005/70 vom 6. Dezember 1970 nicht mehr erfüllt wird, da für eine Klassifizierung einer Keltertraubensorte die vorgeschriebene Prüfung dieser Rebsorte — unter anderem an mindestens zwei, nach ökologischen Gegebenheiten unterschiedlichen Orten — nicht mehr möglich ist? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Auflösung der Rebsortenprüfstelle Bad Kreuznach eine Entscheidung darstellt, die für die nördlichen Weinbaugebiete von Rheinland-Pfalz aus Gründen der Klassifizierung von Rebsorten von Nachteil ist. Weder die Verordnung (EWG) Nr. 2005/70 der Kommission vom 6. Oktober 1970 über die Klassifizierung von Rebsorten noch die Verordnung (EWG) Nr. 2314/72 der Kommission vom 30. Oktober 1972 mit Bestimmungen zur Prüfung der An- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11115* baueignung von Rebsorten schreibt vor, daß für die Klassifizierung einer Keltertraubensorte die Prüfung an mindestens zwei nach ökologischen Gegebenheiten unterschiedlichen Orten erforderlich ist. Ebensowenig ist vorgeschrieben, daß diese Prüfung amtlich durch das Bundessortenamt erfolgen muß; vielmehr genügt es für diese Prüfungen, wenn sie unter der Aufsicht von amtlichen Stellen (des jeweiligen Landes) erfolgen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Dr. Ehrenberg auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 13 und 14) : Werden die Rechtsbevollmächtigten des Schutzverbands für Impfgeschädigte e. V. vor den Sozialgerichten infolge von bundesrechtlichen Regelungen anders behandelt als Rechtsbevollmächtigte der Kriegsopferverbände, und wenn ja, welche Gründe gibt es für diese unterschiedliche Regelung? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Prozeßvertretungsbefugnis aller Verbände vor den Sozialgerichten einheitlich zu regeln, und wann ist gegebenenfalls mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu rechnen? Das Sozialgerichtsgesetz läßt zu, daß sich ein Beteiligter in einem Sozialgerichtsverfahren auch durch ein Mitglied oder einen Angestellten einer Vereinigung der Kriegsopfer vertreten lassen kann. Die Frage einer Erstreckung dieser Regelung auf Vereinigungen der Impfgeschädigten ist — im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes — im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages am 29. März 1974 erörtert worden. Der Ausschuß hat einen entsprechenden Antrag jedoch abgelehnt. Er war der Auffassung, daß die derzeitige gesetzliche Regelung eine ausreichende Einzelvertretung der Behinderten und damit auch der Impfgeschädigten sicherstelle. Die Frage, welchen Verbänden das Recht zustehen sollte, durch ihre Mitglieder und Angestellten Beteiligte im Sozialgerichtsverfahren zu vertreten, wird derzeit im Rahmen des Entwurfs einer — auch das Sozialgerichtsverfahren umfassenden — neuen Verwaltungsprozeßordnung geprüft. Die Bundesregierung hat bisher in der von Ihnen angesprochenen Frage jedoch noch keine Entscheidung getroffen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Ehrenberg auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Augstein (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 15) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Vorschriften über die Anerkennung der abgeleisteten Wehrdienstzeit für die Rentenversicherung dahin gehend, daß auch den Deutschen, die nach 1945 ihren Wehrdienst in der CSSR abgeleistet haben, diese Wehrdienstzeit rentenversicherungsmäßig anerkannt wird? Nach den §§ 15 und 16 des Fremdrentengesetzes können u. a. Vertriebenen und Aussiedlern aus der CSSR Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die sie in der CSSR zurückgelegt haben, bei der Rentenfeststellung in der Bundesrepublik Deutschland rentensteigernd angerechnet werden. Hierzu gehören nach Auffassung der Rentenversicherungsträger nicht die in der CSSR zurückgelegten Wehrdienstzeiten. Während dieser Zeit werden für die Wehrdienstpflichtigen allgemein keine Beiträge entrichtet oder gleichwertige Abzüge für die Rentenversicherung vorgenommen. Das Wehrdienstverhältnis wird auch nicht als ein „Beschäftigungsverhältnis" verstanden, weil der Wehrdienstpflichtige nicht als Arbeitnehmer angesehen werden kann. Schließlich kann eine Wehrdienstzeit in der CSSR auch nicht als Ersatzzeit nach § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO angerechnet werden, weil es sich hierbei um keinen militärischen Dienst im Sinne der §§ 2 und 3 des Bundesversorgungsgesetzes handelt. Die Bundesregierung hält es jedoch für möglich, daß sich das Bundessozialgericht in absehbarer Zeit mit diesem Problemkreis befassen wird, nachdem die Frage, was unter einer Beitragszeit im Sinne des Fremdrentengesetzes zu verstehen ist, durch die Rechtsprechung in Bewegung geraten ist. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Rechtsänderung vorzuschlagen, weil diese präjudizielle Auswirkungen hätte und erhebliche finanzielle Mehraufwendungen verursachen würde. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 17): Kann und wird die Stornierung des Auftrags für AWACS-Flugzeuge durch die Regierung des Iran für die NATO zu einer Verteuerung ihres AWACS-Beschaffungsprogramm führen, und kann dies auch zu einer Veränderung oder Stornierung des AWACS-Auftrags der NATO führen? Nachdem die USA die Stornierung des Auftrages zur Beschaffung von 7 E-3A („AWACS") durch den Iran am 8. Februar 1979 formell bestätigten, hat die Bundesregierung eine umfassende Analyse der eventuellen finanziellen Konsequenzen für das NATO-Beschaffungsprogramm gefordert. Obwohl das Ergebnis der diesbezüglichen Untersuchungen noch aussteht, hat der Bundesminister der Verteidigung der US-Regierung gegenüber bereits mit Nachdruck verdeutlicht, daß die Bundesrepublik eine Kostensteigerung der AWACS-Beschaffung durch den Ausfall des Iran-Projektes keinesfalls hinzunehmen gedenkt. Der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages hat diese Haltung am 14. Februar 1979 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß etwaige Kostenerhöhungen (erste US-Schätzung: 30 bis 40 Millionen Dollar) auf das US E-3A Programm übertragen oder von der Herstellerfirma Boeing im Rahmen der in nächster Zeit vorgesehenen Preisverhandlungen übernommen werden. In diesem Fall ist eine Veränderung oder gar Stornierung des AWACS-Auftrages der NATO nicht zu erwarten. 11116* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Wehrpflichtige, deren Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer begann, bevor die Zivildienstnovelle von 1977 in Kraft trat, deren Verfahren dann während der Geltungsdauer des Gesetzes eingestellt wurde, um nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder aufgenommen zu werden, nun ihren Einberufungsbefehl erhalten, bevor für das wiederaufzunehmende Verfahren auch nur ein Termin anberaumt ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß ein seit Jahren anhängiges, auf Grund der unterschiedlichen Rechtslage noch nicht abgeschlossenes Verfahren, nicht kurzerhand dadurch beendet wird, daß ein Einberufungsbescheid ergeht? Soweit die von Ihnen angesprochenen Kriegsdienstverweigerer nach dem Wehrpflichtgesetz ungeachtet des noch schwebenden Anerkennungsverfahrens zum Wehrdienst einberufen sind, ist durch die Einberufungsanordnungen des Bundesministers der Verteidigung sichergestellt, daß sie nicht herangezogen werden, wenn andere ebenso geeignete Wehrpflichtige verfügbar sind. Die rechtlichen Möglichkeiten einer Nichtheranziehung sind damit ausgeschöpft. Diese großzügige Handhabung hat bisher nur in den seltenen Ausnahmefällen zu einer Heranziehung geführt, in denen ein gleichwertiger Ersatz nicht verfügbar war. In Anbetracht der sich mittelfristig bessernden Bedarfsdeckungslage der Bundeswehr wird die Heranziehung des in Rede stehenden Personenkreises auch künftig auf Ausnahmen beschränkt bleiben. Im übrigen darf ich darauf hinweisen — und damit komme ich zu Ihrer 2. Frage —, daß die Einberufung eines Wehrpflichtigen das von ihm betriebene Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht beendet. Die Prüfungsgremien für Kriegsdienstverweigerer sind angewiesen, über den Anerkennungsantrag eines Einberufenen mit Vorrang zu entscheiden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 20 und 21): Ist es auf die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung zurückzuführen oder welche anderen Gründe sind dafür maßgeblich, daß das Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg für den Termin 2. April 1979 Wehrpflichtige aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg überwiegend in Standorte, die 200 und mehr Kilometer vom Heimatort entfernt sind, einberuft und dem Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg in den großen unterfränkischen Standorten Veitshöchheim und Hammelburg, wie bisher üblich, Plätze nicht mehr zur Verfügung stehen, und aus welchen Einzugsgebieten werden die in den genannten Standorten benötigten Wehrpflichtigen einberufen? Sind derartige Abweichungen von der bisherigen Einberufungspraxis auch bei anderen Kreiswehrersatzämtern zu verzeichnen, und falls das zutrifft, welche Maßnahmen gedenkt die Regierung zu ergreifen, um dem Prinzip einer möglichst heimatnahen Einberufung Rechnung zu tragen? Im Interesse einer möglichst heimatnahen Einberufung erfolgt die personelle Bedarfsdeckung grundsätzlich aus dem Bereich des Kreiswehrersatzamtes, der dem Standort am nächsten liegt; Abweichungen ergeben sich aus dem Gebot, das Wehrpflichtigenaufkommen gleichmäßig auszuschöpfen und aus der Notwendigkeit, die unterschiedlichen Eignungsanforderungen zu erfüllen. Da die dem Amtsbereich des Kreiswehrersatzamtes Aschaffenburg nächstgelegenen Standorte sich sämtlich in noch näher gelegenen Bereichen anderer Kreiswehrersatzämter befinden, kommt die Heranziehung von Wehrpflichtigen aus dem Bereich des Kreiswehrersatzamtes Aschaffenburg in die ihm nächstgelegenen Standorte nur in geringem Umfang in Betracht. Die heimatnahe Einberufung der möglichst großen Zahl führt mithin bei einer Minderheit von Wehrpflichtigen zu größeren Entfernungen. In Fällen dieser Art müssen vornehmlich die standortnah nicht realisierbaren Bedarfsanforderungen erfüllt werden. Auch bisher standen dem Kreiswehrersatzamt Aschaffenburg Plätze in den Standorten Veitshöchheim und Hammelburg nur in geringem Umfang zur Verfügung. Die erstmalige Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung bei der Bedarfsverteilung für die Einberufung zum 2. April 1979 hat insoweit keine spürbare Verschlechterung gebracht; sie hat aber das Prinzip der heimatnahen Einberufung, die für eine Minderheit von Wehrpflichtigen zu größeren Entfernungen führt, konsequenter beachtet. Es liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, daß sich bei anderen Kreiswehrersatzämtern die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung nachteilig ausgewirkt hat. Die Standorte Veitshöchheim und Hammelburg erhalten ganz überwiegend Wehrpflichtige aus dem Bereich des nächstgelegenen Kreiswehrersatzamtes Würzburg. Die weiteren Einberufungen — aus Nordbayern und auch aus dem Mannheimer und Kölner Raum — beruhen darauf, daß in Standortnähe eine ausreichende Anzahl von Wehrpflichtigen der geforderten Eignung nicht verfügbar ist. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die konsequente Durchführung der heimatnahen Einberufung, die bei einer Minderheit von Wehrpflichtigen zu größeren Entfernungen führt, bestimmte Bereiche unverhältnismäßig stark belastet. Es ist beabsichtigt — mehr als bisher und unter Inkaufnahme einer höheren Belastung der größeren Zahl an Wehrpflichtigen — jedem Kreiswehrersatzamt einen bestimmten Mindestanteil an heimatnahen Plätzen zuzuteilen.. Diese Maßnahme wird voraussichtlich zum Einberufungstermin Oktober 1979 wirksam werden können. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 33 und 34) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11117* Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um in Verhandlungen mit der DDR das Problem der Versalzung von Werra und Weser durch die Kaligruben in der DDR zur Spache zu bringen? Welche Lösungsmöglichkeiten zeichnen sich gegebenenfalls ab? Zu Frage A 33: Bereits bei der ersten Gesprächsrunde der Umweltverhandlungen mit der DDR im November 1973 hat die Bundesregierung das Problem der Versalzung von Werra und Weser angesprochen. Damals hat die DDR zur geplanten zweiten Gesprächsrunde nicht mehr eingeladen. Im Hinblick auf die zunehmende Dringlichkeit des Problems hat die Bundesregierung in der Folgezeit und insbesondere in jüngster Zeit bei der Regierung der DDR mit Nachdruck darauf gedrängt, umgehend Gespräche über Gewässerschutzprobleme aufzunehmen. Am 13. Januar 1979 hat Staatsminister Wischnewski bei einem Gespräch mit dem Außenminister der DDR den Wunsch der Bundesregierung nach konkreten Verhandlungen noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Staatssekretär Gaus führt diesen Kontakt in Sondierungsgesprächen derzeit weiter fort. Zu Frage A 34: Zur Vorbereitung von Gewässerschutzverhandlungen prüft die Bundesregierung alle Möglichkeiten, die geeignet sein könnten, eine nachhaltige Verringerung der Salzbelastung in Werra und Weser zu erreichen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Reduzierung des Anfalls an Salzabwässern ebenso wie Maßnahmen zur Ableitung dann noch verbleibender Salzabwässer. Eine Festlegung auf einzelne Lösungsmöglichkeiten wird Gegenstand der angestrebten Verhandlungen mit der Regierung der DDR sein. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 35) : Wird die Bundesregierung den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die erhöhte Strahlengefährdung von 'Kleinkindern unverzüglich Rechnung tragen, indem sie niedrigere Grenzwerte für Kleinkinder in die Strahlenschutzverordnung aufnimmt? Die erhöhte Strahlenempfindlichkeit von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen ist der Wissenschaft seit vielen Jahren bekannt. Neuere wissenschaftliche Ergebnisse haben dies lediglich bestätigt und quantitative Abschätzungen verbessert. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP), auf deren Empfehlungen die Strahlenschutzverordnungen fast aller Staaten basieren, hat diese erhöhte Strahlenempfindlichkeit schon 1959 und 1965 bei den von ihr empfohlenen Grenzwerten für die Gesamtbevölkerung berücksichtigt. Diese von der ICRP empfohlenen Grenzwerte liegen auch den EURATOM-Grundnormen zugrunde. Die Bundesregierung hat in der Strahlenschutzverordnung vom 13. Oktober 1976 den von der Internationalen Strahlenschutzkommission vorgeschlagenen Dosisgrenzwert (500 Millirem) für außerbetriebliche Überwachungsbereiche auf 30 Prozent (d. h. 150 Millirem), und für Bereiche, die nicht Strahlenschutzbereich sind, auf sechs Prozent (d. h. 30 Millirem) reduziert. Sie hat zudem der erhöhten Strahlenempfindlichkeit der Schilddrüse von Kleinkindern durch die Festlegung eines besonders restriktiven Dosisgrenzwertes Rechnung getragen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 37 und 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung aus genehmigungsrechtlicher Sicht die trockene Zwischenlagerung von weitgehend abgekühlten, abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken in dafür geeigneten Transportbehältern, und sieht sie in diesem Verfahren eine Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der Eingangs-und Zwischenlagerbecken im Rahmen des nationalen Entsorgungskonzepts? Inwieweit läßt sich das vom Bundesinnenminister in der Richtlinie über die Ausschreibung und Bewertung von EDV-Anlagen empfohlene Phasen- bzw. Vorauswahlsystem, das dem Bieter hohen Personal- und Kostenaufwand verursacht, mit den einschlägigen allgemein angewandten Vergaberichtlinien der öffentlichen Hand vereinbaren, die wettbewerbsneutral sind und die Belange mittelständischer Bieter berücksichtigen? Zu Frage A 37: Die Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken in Transportbehältern bedarf im Regelfall einer Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, soweit die Aufbewahrung nicht Vorbereitung. oder Teil einer Tätigkeit ist, die nach § 7 AtK (Genehmigung von Anlagen) oder § 9 AtG (Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen) genehmigungsbedürftig ist. Falls die Lagerung von Brennelementen in Transportbehältern technisch, insbesondere auch räumlich, eng mit dem Betrieb einer Anlage nach § 7 AtG verbunden ist, z. B. auf dem Gelände eines Kernkraftwerkes, oder falls die Lagerung Vorbereitung oder Teil einer nach § 9 AtG genehmigungspflichtigen Tätigkeit sein sollte, kann im Einzelfall ein Genehmigungsverfahren nach diesen Rechtsvorschriften erforderlich sein, das von der zuständigen Landesbehörde durchzuführen wäre. In allen Fällen. sind die sicherheitstechnischen Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden und des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter zu treffen. Das Grundkonzept einer Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken in Transportbehältern hat die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) im Herbst 1978 dem Bundesminister des Innern und auf dessen Veranlassung der Reaktorsi- 11118* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 cherheitskommission vorgestellt. Eine abschließende sicherheitstechnische Beurteilung war noch nicht möglich, weil die technischen Unterlagen noch nicht ausreichend weit entwickelt waren. Im Februar 1979 hat die DWK erstmals einen Sicherheitsbericht über „Trockene Lagerung. abgebrannter Brennelementbündel in einem Transportbehälterlager" vorgelegt. Hiervon ausgehend werden die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission das Grundkonzept genauer prüfen. Zur Zeit kann die Bundesregierung die sicherheitstechnische Genehmigungsfähigkeit noch nicht abschließend beurteilen. Gründe, die eine Genehmigungsfähigkeit ausschließen würden, sind bisher nicht bekannt. Falls die Lagerung von abgebrannten Brennelementen in Transportbehältern sich als genehmigungsfähig erweisen wird, kann dieses Verfahren unter Umständen als Übergangslösung neben dem Zwischenlager in Ahaus bis zur Inbetriebnahme der Eingangslager des Entsorgungszentrums in Betracht kommen. Wegen der zur Zeit noch geringen Reife des Projekts hält die Bundesregierung die Trockenlagerung in Transportbehältern aber nicht für eine heute schon geeignete Alternative zur nassen Zwischenlagerung, wie sie in Ahaus geplant ist. Die Verwirklichung des Zwischenlagers in Ahaus muß vielmehr zielstrebig weiterverfolgt werden. Zu Frage A 38: Die vom BMI herausgegebenen „Unterlagen für die Ausschreibung und Bewertung von Hardware, Software und Verfahrensentwicklung für die Bundesverwaltung" richten sich an der im 3. Datenverarbeitungsprogramm der Bundesregierung dargestellten öffentlichen Beschaffungspolitik für EDV-Anlagen aus. Sie sollen es ermöglichen, Ausschreibungen vollständig zu erstellen, die Bewertung von Angeboten objektiv vorzunehmen und den Bietern die Angebotsabgabe erleichtern. Gleichzeitig soll verhindert werden, daß Ausschreibungen schon auf ganz bestimmte EDV-Anlagen hinzielen. Insbesondere soll die Offenlegung des Verfahrens für die Bewertung der Angebote den Wettbewerb unterstützen und den spezifischen Möglichkeiten aller Bieter optimal Rechnung tragen. Gerade bei schwierigen Beschaffungen (z. B. mit hohem Mitteleinsatz und mit erheblichen Konsequenzen bei Fehlentscheidungen) soll eine Vorauswahl das Herausfinden des günstigsten Bieters erleichtern und verhindern, daß Bietern noch Aufwendungen entstehen, wenn sie für eine Auftragsvergabe nicht mehr in Frage kommen. Die Unterlagen sollen über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren erprobt werden, und es sollen während der Erprobung gewonnene Erfahrungen eingebracht werden, bevor über den Grad der Verbindlichkeit entschieden werden soll. Eine Benachteiligung mittelständischer Bieter wird bisher nicht gesehen. Eventuelle Ansatzpunkte hierfür könnten bereits während der vorgesehenen Erprobung durch Anpassung der Unterlagen ausgeräumt werden. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 46) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß Radikale mit Hilfe von Zeugnissen von Scheinfirmen in Unternehmen eindringen, um dort später als Agitatoren aufzutreten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 49) : Wird die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes über parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit initiieren, mit dem Ziel, die darin enthaltenen Generalklauseln durch detaillierte Vorschriften über Befugnisse und Zuständigkeiten eines jeden Dienstes sowie über die Uberprüfungs-, Aufsichts- und Entscheidungsprozesse zu ersetzen? Das „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" vom 11. April 1978 beruht auf einer Initiative aus der Mitte des Bundestages. In den parlamentarischen Beratungen haben es die Beteiligten nicht für zweckmäßig gehalten, weitere Vorschriften in das Gesetz aufzunehmen, wie sich auch aus den Ausführungen der Berichterstatter in der Bundestagsdrucksache 8/1599 ergibt. Die Bundesregierung befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des. Parlaments. Sie hat zur Zeit nicht die Absicht, eine Gesetzesnovelle einzubringen. Ihr ist auch eine diesbezügliche Absicht aus dem parlamentarischen Raum nichts bekannt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 60) : Ist die wissenschaftliche Überprüfung der Anwendbarkeit der ADAC-Atemmaske durch Laien mittlerweile abgeschlossen, und welches sind gegebenenfalls die Ergebnisse? Im September 1978 fand in München ein Expertengespräch über die divergierenden Auffassungen des DRK und des ADAC zu der von Ihnen erwähnten Atemmaske statt. Die mit der Frage befaßten beiden Wissenschaftler waren der Auffassung, daß eine weitere Prüfung der Anwendbarkeit der Atemmaske erforderlich sei. Sie sollte von Experten geprüft werden, die von den beiden Organisationen unabhängig sind. Diese Untersuchungen sollen sich jedoch schwierig gestalten, weil kein geeignetes Organmodell für die praktischen Versuche zur Verfügung stehe. Mit dem Abschluß der Untersuchungen kann nach Auskunft des ADAC und des DRK voraussichtlich erst in ein bis zwei Jahren gerechnet werden.
Gesamtes Protokol
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814000000
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich darf das Haus darauf aufmerksam machen, daß die Abrüstungsdebatte — Punkt 2 a und b der Tagesordnung — am Freitag, dem 9. März, um 9.00 Uhr in jedem Fall fortgesetzt wird.
Interfraktionell ist ferner vereinbart worden, daß die Tagesordnung für Donnerstag, wenn die Ausschußberatungen rechtzeitig abgeschlossen werden können, um eventuelle Beschlußfassungen zu Beratungsergebnissen des Vermittlungsauschusses — ich rechne mit einem Aufruf etwa gegen 19.30 Uhr — und um die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Europaabgeordnetengesetzes und des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes ergänzt werden soll. — Ich gehe davon aus, daß das Haus zustimmend Kenntnis nimmt.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Aufhebbare verkündete Siebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
— Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —
— Drucksache 8/2564 —
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 31. Mai 1979
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 1979 beschlossen, zu den nachstehenden Gesetzen einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979)

Gesetz zu dem Vertrag vom 20. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Dreieckmark—Dandlbachmündung" und in einem Teil des Grenzabschnittes „Scheibelberg—Bodensee" sowie über Befugnisse der Grenzkommission
In seiner Sitzung am 16. Februar 1979 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Gesetz über die Änderung des Ehenamens (Ehenamensänderungsgesetz — EheNÄndG)

Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Reisevertragsgesetz)

Seine Schreiben sind als Drucksachen 8/2588 und 8/2589 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 16. Februar 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen betr. Risiko der Psychochirurgie — Drucksache 8/2527 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2593 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 21. Februar
1979 im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bun- desminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Häfele, Dr. Sprung, Haase (Kassel), Dr. Narjes, Schröder (Lüneburg), Dr. Riedl (München) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zahlungen an die DDR und die anderen Ostblockstaaten sowie Warenaustausch mit der DDR und den anderen Ostblockstaaten in den Jahren 1970 bis 1978 einschließlich — Drucksache 8/2562 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2598 verteilt.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 23. Februar 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten de Terra, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Möller, Pfeifer, Dr. Kreile, Broll, Daweke, Dr. Sprung, Rühe, Voigt (Sonthofen), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Regelung der Beteiligung bildender Künstler an öffentlichen Baumaßnahmen — Drucksache 8/2563 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2600 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 19. Februar 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Egert, Fiebig, Heyenn, Dr. Jens, Marschall, Dr. Steger, Eimer (Fürth), Dr. Haussmann, Spitzmüller und der Fraktionen. der SPD und FDP betr. Schutz der Kinder im Konsum- und Freizeitbereich — Drucksache 8/2494 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2601 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 22. Februar 1979 im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verfolgung von NS-Verbrechen — Drucksache 8/2557 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2602 verteilt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 28. Februar 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Dr. Häfele, Dr. Sprung, Kiechle, Susset, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Früh, Dr. Schwörer, Dr. Schäuble, Dr. Langguth, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Dr. von Geldern, Lagershausen, Sauter (Epfendorf), Dr. Meyer zu Bentrup, Schröder (Wilhelminenhof) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Europäisches Währungssystem und Agrarwährungssystem — Drucksache 8/2556 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2606 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 1. März 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Haase (Kassel), Dr. Warnke, Röhner, Gerster (Mainz), Glos, Dr. Friedmann, Dr. Riedl (München), Wohlrabe, Sick, Dr. von Wartenberg, Dr. Meyer zu Bentrup, Carstens (Emstek), Dr. Zeitel, Dr. Pfennig, Metz, Schmitz (Baesweiler), Dr. Schwörer, Engelsberger, Seiters, Dr. Bötsch, Schedl, Dr. Köhler (Duisburg), Landré, Frau Benedix, Sauer (Salzgitter), Pohlmann, Nordlohne, Broll, Dr. Rose, Dr. Müller und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. EG-Regionalfonds — Drucksache 8/2573 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2611 verteilt.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/2608 —Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf:
Worauf gründet der Bundesminister für Jugend und Gesundheit, Frau Antje Huber, seine Behauptungen, wie sie im Pressedienst des Ministeriums vom 12. Februar 1979 aufgestellt wird, wonach pro Jahr vier Millionen Frauen von ihren Ehemännern körperlich mißhandelt würden und die Kinder fast immer dabei seien?
Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.




Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0814000100
Herr Kollege Dr. Stark, es gibt in der Bundesrepublik keine amtlich abgesicherten Angaben über die Gesamtzahl der Fälle körperlicher Mißhandlungen von Frauen durch ihre Ehemänner. Die Ursachenforschung über Gewaltanwendung in Familien steckt in den Anfängen.
Die Zahl von 4 Millionen Mißhandlungsfällen, die Frau Bundesminister Huber in dem zitierten Artikel genannt hat, beruht auf Schätzungen von Fachleuten. Diese Schätzungen bewegen sich zwischen 100 000 und 4 Millionen Fällen. Diese Zahlen wurden in zahlreichen Veröffentlichungen der letzten Jahre genannt, so z. B. in dem Buch von Erin Pizzey „Schrei leise", erschienen in der Deutschen Verlagsanstalt, Stuttgart. Auch die 1978 unter redaktioneller Verantwortung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung erschienene Beilage in der Zeitschrift „Für Sie" unter dem Titel „Wie der Staat der Familie hilft" schätzt die Zahl der Mißhandlungsfälle zwischen 100 000 und .4 Millionen.
In der Stadt Hamburg, wo dazu Erhebungen angestellt wurden, erreichten die Polizei im Verlauf eines Jahres 4000 telefonische Hilferufe mißhandelter Frauen. Die Zahl der tatsächlich vorkommenden Mißhandlungen dürfte aber nach übereinstimmender Meinung von Fachleuten noch erheblich höher liegen, da der Polizei überhaupt nur ein Teil der Fälle bekannt wird.
Aus den Berichten der Jugendämter und der Polizeibehörden wissen wir, daß in sehr vielen Fällen Kinder Zeugen dieser Mißhandlungen werden. Es liegt auf der Hand, daß solche Erlebnisse die psychische Entwicklung von Kindern und Heranwachsenden auf das schwerste beeinträchtigen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814000200
Zusatzfrage.

Dr. Anton Stark (CDU):
Rede ID: ID0814000300
Herr Staatssekretär, halten Sie es in Anbetracht Ihrer eigenen Angaben für verantwortbar, daß ein Minister dieser Bundesregierung solche Zahlen in den Raum stellt, die praktisch unterstellen, daß jeder vierte Eheman seine Frau körperlich mißhandelt?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814000400
Herr
Kollege, das ist genau der Punkt. Nach den Richtlinien sollen wir nicht unterstellen. — Aber bitte, Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stark, ich hielte es für unverantwortlich, wenn es die Frau Bundesminister angesichts der Schwierigkeiten der Erhebung, die von der Sache her wegen der großen Dunkelziffer verständlich sind, unterlassen würde, auf diesen schwerwiegende Tatbestand hinzuweisen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814000500
Eine
weitere Zusatzfrage.

Dr. Anton Stark (CDU):
Rede ID: ID0814000600
Herr Staatssekretär, halten Sie es, nachdem Sie gerade von Schätzungen zwischen 100 000 und 4 Millionen Fällen sprachen, nicht für richtig, daß eine Ministerin, bevor sie eine solche schwerwiegende Behauptung in die Welt setzt, wirklich sorgfältig nachprüft, inwieweit diese Behauptung verifizierbar ist?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stark, ich wiederhole: Die Äußerungen stützen sich auf Schätzungen von Fachleuten, die angesichts des dargelegten Hamburger Beispiels sehr fundiert sind. Frau Minister Huber hat bei ihrer Äußerung die obere Grenze der vorhandenen Schätzungen genannt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814000700
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0814000800
Herr Staatssekretär, auf welche Weise wird die Bundesregierung versuchen, diesen außerordentlich breiten und allzu großen Schätzungsrahmen auf Grund einer Ursachenermittlung präziser einzugrenzen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung fördert in einigen Fällen Zufluchtstätten für mißhandelte Frauen, aber erst seit einem kurzen Zeitraum. Ich nehme an, die Erkenntnisse, die man dort gewinnen kann, werden auch dazu dienen, diese Grauzone etwas aufzuhellen und in der nächsten Zeit etwas fundiertere Zahlen zu gewinnen._

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814000900
Zu einer letzten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kunz.

Gerhard Kunz (CDU):
Rede ID: ID0814001000
Herr Staatssekretär, ohne die Ernsthaftigkeit dieses Problems im Kern bezweifeln zu wollen, frage ich Sie: welche Seriosität liegt einer Bekanntgabe zugrunde, wenn die Frau Bundesminister eine ihr richtig erscheinende obere Zahl einfach ohne irgendwie sichtbar gewordene Kriterien nennt?
Zander, Parl. Staatssekretär: Diese Zahl ist der Literatur entnommen. Das heißt: Die Fachleute, die diesen Gegenstand und diese Vorkommnisse untersucht haben, haben darüber Schätzungen angestellt und Hochrechnungen durchgeführt. Das sind Methoden, mit denen man zu solchen Ergebnissen kommt. Aber ich sage noch einmal: Es wird sehr schwierig sein — auch mit den Mitteln der Jugendämter und der Polizeibehörden —, dies zu erhellen, weil es eben sehr viele Fälle gibt, in denen sich so etwas in der Familie abspielt und nicht öffentlich wird. Darin liegt die ganze Problematik.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814001100
Die
Frage 60 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Abg. Dr. Reimers (CDU/CSU), schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Ge-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
sundheit beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich ,des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Pieroth auf. — Der Herr Abgeordnete Pieroth ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Ist die Bundesregierung in der Lage, zu dem auf Seite 27 Nummer 68 des Agrarberichts 1979 angegebenen Abstand des Landarbeiterlohns zum Vergleichslohn von 27,6 v. H. gesondert auch die Disparität der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Arbeitnehmer beschäftigen, zu nennen, und wenn ja, wie hoch ist der Abstand?
Herr Abgeordneter Horstmeier, Sie haben zwei Fragen eingereicht. Herr Staatssekretär, wollen Sie die gemeinsam — ich gehe davon aus, daß das möglich ist — beantworten?

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0814001200
Ja.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814001300
Ich rufe dann auch die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wenn nein, kann sie diese Vergleichszahlen im nächsten Agrarbericht mit ausweisen?
Bitte.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die im Agrarbericht ausgewiesene Differenz zwischen Landarbeiterlohn und Vergleichslohn beruht auf Unterlagen aus der allgemeinen Statistik und nicht auf Ergebnissen der Testbetriebe.
Es ist bereits wiederholt geprüft worden, ob die von .Ihnen vorgeschlagene spezielle Vergleichsrechnung für die im Testbetriebsnetz vorhandenen Betriebe mit Lohnarbeitskräften durchgeführt werden kann. Die Prüfungen haben ergeben, daß eine solche Vergleichsrechnung aus statistisch-methodischen Gründen nicht möglich ist. Insbesondere ist die Zahl der Testbetriebe mit Lohnarbeitskräften so gering, daß sie in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Lohnarbeit in den landwirtschaftlichen Betrieben für eine gesicherte Aussage nicht ausreicht.
Um dennoch eine Information über die Einkommen der Testbetriebe in Abhängigkeit vom unterschiedlichen Besatz an Lohnarbeitskräften zu geben, enthält die Tabelle „Schichtung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe nach den Arbeitskräften je Betrieb" in den Materialbänden der Agrarberichte 1978 und 1979 die Kennzahl „entlohnte Arbeitskräfte". Dieses Verfahren soll auch in den nächsten Jahren beibehalten werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814001400
Eine Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0814001500
Herr Staatssekretär, läßt § 4 des Landwirtschaftsgesetzes eine derartige Gegenüberstellung zu?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Er läßt es sicher zu, Herr Kollege. Nur: Ich habe ja soeben erklärt, wie schwierig es ist, das statistisch überhaupt zu erfassen und dann entsprechend auszuweisen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814001600
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0814001700
Herr Staatssekretär, würden Sie dem Gedanken nicht doch nähertreten können, wenn man davon ausgeht, daß für diese Betriebe nicht nur die Lohnbelastung eine Rolle spielt, sondern auch die sogenannten Lohnnebenkosten von Bedeutung sind? Es wäre doch ein interessanter Vergleich, herauszufinden, wie diese Betriebe gegenüber vergleichbaren Betrieben dastehen.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich will gern noch einmal der Frage nachgehen, ob dies möglich ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814001800
Vielen, Dank. Ich rufe die Frage 99 des Herrn Abgeordneten Oostergetelo auf:
Wie hat sich die Bundesregierung auf die von der FAO ausgerichtete Weltkonferenz über Agrarreform und ländliche Entwicklung im Juli in Rom sowie auf die vorbereitende Vorkonferenz vom 12. bis 16. März in Rom vorbereitet, und welche politische Linie verfolgt sie dabei?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat an den Vorbereitungen für die Weltkonferenz über Agrarreform und ländliche Entwicklung von Anbeginn aktiv mitgewirkt. Die Erörterung des Konferenzthemas auf den fünf im. Jahre 1978 abgehaltenen FAO-Regionalkonferenzen hat die Auffassung der Bundesregierung bestätigt, daß es kein allgemein gültiges Konzept für ländliche Entwicklung und Agrarreform gibt und geben kann. Eigenverantwortlichkeit und Souveränität für diese vorrangige, doch primär interne Aufgabe wurden unterstrichen. Ihrer bisherigen politischen Linie folgend, wird die Bundesregierung auf der bevorstehenden Konferenz dafür eintreten, daß der weltweite Erfahrungsaustausch zu Ergebnissen führt, aus denen die teilnehmenden Staaten die beste praktische Nutzanwendung für die ländliche Entwicklung ziehen können.
Zur Vorbereitung der Weltkonferenz wurde von allen teilnehmenden Staaten ein Länderbericht erbeten. Die Bundesregierung hat ihren Bericht dem Konferenzsekretariat bereits im Juni 1978 übermittelt. Dieser Bericht wird auch auf dem Vorbereitungstreffen und auf der Konferenz den anderen Staaten zugänglich gemacht werden.
Ferner hat die Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung nach vorheriger Abstimmung mit der Bundesregierung die Ergebnisse von fünf regionalen Expertenkonsultationen über integrierte ländliche Entwicklung, die 1975 und 1976 in Zusammenarbeit mit der FAO und der Schwedischen

Parl. Staatssekretär Gallus
Internationalen Entwicklungsbehörde durchgeführt worden sind, in einem interregionalen Symposium zusammengefaßt. Der Bericht hierüber ist von der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung neu aufgelegt worden und wird der Weltkonferenz als weiterer deutscher Beitrag zur Verfügung gestellt werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814001900
Zusatzfrage.

Jan Oostergetelo (SPD):
Rede ID: ID0814002000
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie der Meinung sind, daß landwirtschaftliches Fachwissen im theoretischen und im praktischen Bereich unbedingt notwendig ist, um sowohl die Entwicklung in der Landwirtschaft allgemein als auch in den ländlichen Räumen im besonderen in positivem Sinne voranzutreiben?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie haben mich richtig verstanden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814002100
Ich rufe die Frage 100 des Herrn Abgeordneten Oostergetelo auf:
Inwieweit sind die interministerielle Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sowie die Koordination mit der EG und der OECD sichergestellt worden?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Mitwirkung der Bundesregierung an der Weltkonferenz über Agrarreform und ländliche Entwicklung und die Vorbereitung hierzu sind wie üblich im Ressortkreis abgestimmt worden. Eine Abstimmung mit den EG-Partnern und den OECD-Mitgliedsstaaten ist im Gange. Diese Länder betonen jedoch auch, daß diese Regierungskonferenz und ihr Thema in erster Linie auf die individuelle Teilnahme der UN-Mitgliedstaaten zugeschnitten sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814002200
Zwischenfrage.

Jan Oostergetelo (SPD):
Rede ID: ID0814002300
Herr Staatssekretär, besonders in den Entwicklungsländern ist uns aufgefallen, daß gerade die Agrarprogramme als sehr positiv zu bezeichnen sind und positiv verliefen. Ist hier eine Koordination zwischen der Landwirtschaft und dem Entwicklungsministerium in der- Hinsicht gegeben, daß wir davon ausgehen können, daß dies auch weiter so positiv genutzt werden kann? Ist das innerhalb der EG abgestimmt, z. B. mit unserem französischen Nachbarn?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, zum ersten können Sie davon ausgehen, daß unsere Auffassung mit den übrigen Ressorts abgestimmt ist. Sie können weiter davon ausgehen, daß wir unsere Erkenntnisse und unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet mit unserem französischen Nachbarn austauschen. Die Frage ist aber, ob im jeweiligen Land dieselben Erfahrungen gemacht wurden oder ob eigene Erfahrungen das Leitbild des Handelns in bezug auf die Entwicklungshilfe darstellen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0814002400
Keine
weiteren Zusatzfragen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Bundesminister Dr. Ehrenberg zur Verfügung.
Ich rufe zunächst die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) auf:
Was ist das Ergebnis der angekündigten Bemühungen von Bundesminister Ertl, im Zusammenhang mit dem Urteil eines Berliner Amtsgerichts, das einen Ponyhofbesitzer mit einer Geldbuße von 10 000 DM belegte, weil dieser Kinder Ponys pflegen und Stallungen säubern ließ, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich des Jugendarbeitsschutzgesetzes, damit nicht durch derartige Entscheidungen sinnvolle Beschäftigung von Jugendlichen verhindert wird und zum Müßiggang mit all den bekannten Folgen zwingt?
Herr Bundesminister.

Dr. Herbert Ehrenberg (SPD):
Rede ID: ID0814002500
Herr Kollege, wie bereits auf die mündliche Frage des Kollegen Wohlrabe in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. November 1978 ausgeführt wurde, hat Frau Staatssekretärin Fuchs ein Schreiben von Herrn Minister Ertl, mit dem dieser mich wegen eines Urteils des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in Sachen Kinderarbeit angeschrieben hatte, dahin gehend beantwortet, daß im Rechtsstreit des Berliner Ponyhofbesitzers das Urteil des Kammergerichts Berlin abgewartet werden sollte. Bisher ist uns von dieser Entscheidung nichts bekannt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das neue Jugendarbeitsschutzgesetz sinnvolle Beschäftigungen von Kindern und Jugendlichen ebensowenig behindert wie das Jugendarbeitsschutzgesetz aus dem Jahre 1960. Sie ist aber auch der Meinung, daß die Beantwortung der in Einzelfällen sicherlich schwierigen Abgrenzungsfrage, ob eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorliegt, den nach unserer Verfassung für die Auslegung von Gesetzen ausschließlich zuständigen Gerichten überlassen bleiben sollte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814002600
Zusatzfrage.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0814002700
Herr Bundesminister, ich möchte Sie fragen: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, wenn solche Gesetze zu einer so engen Auslegung führen, daß — wie in diesem zitierten Urteil geschehen — eine Strafe in Höhe von 10 000 DM auferlegt wird, wenn also solche Auswüchse zustande kommen, die Gesetze notwendigerweise entsprechend geändert werden müßten?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich würde nicht schon allein auf Grund eines einzigen Urteils, das Ihrer Meinung nach eine zu enge Auslegung beinhaltet, Gesetzesänderungen in Betracht ziehen. In diesem Einzelfall werden wir in erster Linie die



Bundesminister Dr. Ehrenberg
ausstehende Entscheidung des Kammergerichts abwarten und dann den Tatbestand sorgfältig prüfen. Meiner Meinung nach ist das Jungendarbeitsschutzgesetz nicht hinderlich.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814002800
Sie haben eine weitere Frage.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0814002900
Herr Bundesminister, stimmen Sie mit mir überein, daß gerade solche Fälle einer freiwillig übernommenen Tierpflege, die einen hohen pädagogischen Wert hat — die freiwillig übernommen und in einem beschränkten Rahmen abgeleistet wird — dazu angetan sind, die einschlägigen Gesetze entsprechend zu formulieren?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich glaube, daß dieses Gesetz sorgfältig formuliert ist. Im übrigen dürfte die Frage, was freiwillig ist und was nicht und ob versteckte entgeltliche Kinderarbeit vorliegt oder nicht, in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen sein. Das können nur die dafür zuständigen Instanzen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814003000
Ich
rufe die Frage 8 der Abgeordneten Frau Dr. Riede auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Ausland Beratungsbüros für ehemalige Bundesbürger gibt, die sich anbieten, bei der Durchsetzung der Rentenansprüche gegen deutsche Sozialversicherungsträger für Entgelt behilflich zu sein, und können im Ausland lebende ehemalige deutsche Bürger ihre Rentenansprüche gegen deutsche Sozialversicherungsträger mit Hilfe der deutschen Konsularbeamten oder auf anderem Weg kostenlos geltend machen?
Herr Bundesminister.
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Frau Kollegin Riede, es ist bekannt, daß im Ausland Beratungsbüros ihre entgeltlichen Dienste zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen deutsche Sozialversicherungsträger anbieten. Bereits im Februar 1974 wurden die Rentenversicherungsträger gebeten, in solchen Fällen die Empfangsbestätigung für den Rentenantrag über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland zurücklaufen zu lassen. Die deutsche Botschaft kann dann den Antragsteller über seine Rechtsposition aufklären und ihm geeignete Maßnahmen gegenüber dem Beratungsbüro nahelegen. Seither sind mir Klagen in dieser Hinsicht nicht mehr bekannt geworden.
Seit 1976 können Anträge auf Sozialleistungen von Personen, die sich im Ausland aufhalten, bei jeder amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden. Diese ist verpflichtet, den Antrag unverzüglich an den zuständigen deutschen Leistungsträger weiterzuleiten. Jeder Antragsteller kann sich im übrigen direkt an den deutschen Versicherungsträger wenden. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind auch die ausländischen Versicherungsträger verpflichtet, Hilfe zu leisten. Das entsprechende Verfahren ist kostenfrei.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814003100
Eine
Zusatzfrage.

Dr. Paula Riede (CDU):
Rede ID: ID0814003200
Herr Minister, offensichtlich ist Ihnen nicht bekannt, daß auch in neuester Zeit wieder bundesdeutsche Anwälte durch Vermittlung dieser Beratungsbüros eingeschaltet wurden, die für ihre Tätigkeit angeblich überhöhte — in einem mir bekanntgewordenen Fall über 30 % — Honorare verlangen?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich kann nur empfehlen, die Auskunftssuchenden darauf hinzuweisen, sich an die deutsche Botschaft, die deutschen Konsulate zu wenden und nicht an fragwürdige Beratungsbüros, für deren Existenz die Bundesregierung nicht aufkommen, die sie auch nicht kontrollieren kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814003300
Eine
weitere Zusatzfrage.

Dr. Paula Riede (CDU):
Rede ID: ID0814003400
Herr Minister, nachdem alle Bemühungen — auch über das Auswärtige Amt — bis jetzt nicht gefruchtet haben und diese Beratungsbüros immer noch Menschen finden, die in Not sind: Wäre es nicht doch möglich, in einem zweiten Vorstoß alle Konsulate und auswärtigen Stellen zu informieren, daß sie gezielt auf die von Ihnen angesprochene Möglichkeit verweisen sollten?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich will gerne bei der nächsten Zusammenkunft der Sozialattachés noch einmal darauf hinweisen, daß sie darauf entsprechend hinwirken. Im übrigen aber möchte ich den Konsulaten und Botschaften gerne bescheinigen, daß sie in der Mehrzahl aller Fälle auf diesem Gebiet vorzügliche Arbeit leisten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814003500
Ich
rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Hält es die Bundesregierung — obwohl nach allgemeiner Auffassung „Mutterschaft keine Krankheit" ist — noch immer für richtig bzw. zumutbar, daß die Krankenversicherten auch weiterhin den größten Teil der Kosten für das für die Zeit des Beschäftigungsverbots nach § 3 (für werdende Mütter) und § 6 (nach der Entbindung) des Mutterschutzgesetzes zu gewährende Nettoentgelt in Form des Mutterschaftsgelds tragen müssen?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Präsident, Herr Kollege Müller hat zwei Fragen gestellt. Ich bitte, sie gemeinsam beantworten zu dürfen. -

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814003600
Der
Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Wäre es angesichts der seit 1968 (Inkrafttreten des Finanzänderungsgesetzes 1967) zu verzeichnenden Lohnentwicklung und des Steuer-, insbesondere Lohnsteueraufkommens nicht in erster Linie gerechtfertigt, den ursprünglichen § 13 des Mutterschutzgesetzes und den § 200 a RVO wiederherzustellen, d. h., daß das Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes" zu gewähren und nicht auf höchstens 25 DM je Kalendertag zu begrenzen ist und der Unterschiedsbetrag bis zum Nettoentgelt entsprechend dem internationalen Übereinkommen Nr. 103 nicht allein vom Arbeitgeber zu tragen ist, und wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen?
Bitte, Herr Minister.



Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Kollege Müller, zu Ihrer ersten Frage: Die in einem Arbeitsverhältnis stehenden Frauen erhalten für die Dauer der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes ihren durchschnittlichen Nettolohn als Mutterschaftsgeld weiter gezahlt. Die Ausgaben für das Mutterschaftsgeld verteilen sich auf die Krankenkassen, die Arbeitgeber und den Bund. Diese Lastenverteilung hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1974 ausdrücklich als verfassungsgemäß bezeichnet. Eine Änderung ist schon wegen der damit verbundenen finanziellen Verschiebungen nicht beabsichtigt.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Müller: Mit den Ausgaben für Mutterschaftsgeld den Bund zu belasten läßt die Haushaltslage des Bundes gegenwärtig nicht zu. Die Bundesregierung sieht es als ihre vordringliche Aufgabe an, den Mutterschutz der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Frauen nach Ablauf der Schutzfrist des Mutterschutzgesetzes durch Einführung eines Mutterschaftsurlaubs auszubauen. Sie schlägt deshalb mit dem von ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs auch die Verlängerung der Bezugszeit des Mutterschaftsgeldes auf insgesamt sechs Monate nach der Entbindung vor. Das für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs zu zahlende Mutterschaftsgeld wird in voller Höhe vom Bund getragen. Die Belastung des Bundes beträgt — einschließlich der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge — rund 900 Millionen DM jährlich. Die Bundesregierung hält diese Verwendung von Haushaltsmitteln für sinnvoller und mehr im Interesse der berufstätigen Frauen liegend als eine Umschichtung in der Finanzierung der heute bestehenden Leistungen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814003700
Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0814003800
Herr Minister, da Sie gesagt haben, daß die Bundesregierung nicht beabsichtige, etwas zu ändern, frage ich Sie: Wie hoch schätzen Sie den Betrag, den der Bund zur Zeit aufbringen müßte, wenn er das Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, wie es ursprünglich, d. h. nach der Fassung vom 24. August 1965, vorgesehen war, einschließlich der damals in § 200 d der Reichsversicherungsordnung vorgesehenen Pauschale für Verwaltungskosten in Höhe von 4 % voll erstatten würde?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr . Kollege Müller, ich darf vielleicht in diesem Zusammenhang darauf hinweisen — daraus leiten sich die Schätzungen ab —, daß die Krankenkassen für Mutterschaftsgeld 1977 — die Zahlen für 1978 liegen noch nicht endgültig vor — 682 Millionen DM aufgewendet haben, der Bund 125 Millionen DM und die Arbeitgeber rund 400 Millionen DM. Wenn Sie jetzt die 900 Millionen DM für die neue Leistung hinzuzählen, dann wird der Bund in dieser Dreiteilung der Zahlungen den weitaus größten Teil dieser Leistungen tragen, die Krankenkassen den zweitgrößten, die Arbeitgeber den geringsten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814003900
Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0814004000
Würden Sie mir bestätigen, daß die Begrenzung des Mutterschaftsgeldes nach § 200 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung auf 25 DM je Kalendertag, d. h. auf 750 DM im Monat, und die Erstattung in Höhe von 400 DM je Fall durch den Bund nur deshalb mit dem sogenannten Finanzänderungsgesetz 1977 vorgenommen wurden, um den Bundeshaushalt wegen ungenügenden Steueraufkommens infolge der voraufgegangenen Rezession auszugleichen, diese Maßnahmen also neben anderen Sparmaßnahmen nur als vorübergehende Maßnahme gedacht waren?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich kann Ihnen das nicht bestätigen. Den Willen des Bundes, in diesem Bereich mehr zu tun, macht der vorliegende Entwurf zur Erweiterung der Leistungen an berufstätige Mütter deutlich.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814004100
Ihre
nächste Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0814004200
Herr Minister, würden Sie mir dann wenigstens bestätigen, daß die SPD-Fraktion — was der Bundesregierung nicht unbekannt sein dürfte — bereits am 29. Juni 1962 einen Vorschlag zur Änderung des Mutterschutzgesetzes eingebracht hatte, in dem es unter Nr. 13 hieß — ich darf zitieren —:
Die den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung in Durchführung dieses Gesetzes erwachsenen Kasten werden vom Bund erstattet,
und daß Ihr Sprecher bei der Verabschiedung des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 24. August 1965 ausdrücklich betonte:
Wir sind der Auffassung, daß die Belastung durch das Mutterschaftsgeld nicht eine Angelegenheit der Krankenkassen ist, sondern daß der Bund für diese Beträge aufkommen muß.
Warum macht sich die Bundesregierung diese Auffassung nicht zu eigen?

(Becker [Nienberge] [SPD] : Das ist keine Frage! Das ist ein Vortrag!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814004300
Herr
Kollege Müller, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie
Ihre letzte Zusatzfrage etwas konzentrieren. — Bitte.
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Kollege Müller, der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in voller Übereinstimmung mit den Regierungsfraktionen eingebracht worden ist, zeigt, daß es der Bundesregierung hier mit der Verwendung von Mitteln für zusätzlichen .Schutz für Mütter ernst ist. Ich kann noch einmal wiederholen — und befinde mich da in Übereinstimmung mit der SPD-Bundestagsfraktion —, daß diese zusätzliche



Bundesminister Dr. Ehrenberg
Leistung wichtiger ist, als die vorhandenen Finanzmittel umzuschichten. Das hätte keinen Erfolg für die davon betroffenen Mütter.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814004400
Letzte Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0814004500
Wollen Sie trotzdem Ihre Meinung aufrechterhalten, wie sie damals von der SPD vorgetragen worden ist, daß das eigentlich eine Angelegenheit des Bundes und nicht der Krankenversicherung sei?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich halte es für wenig zweckmäßig, mit dem Wort „eigentlich" zu operieren. Das verschleiert immer die tatsächlichen Tatbestände.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814004600
Herr Abgeordneter Ey, Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0814004700
Herr Minister, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß diese Art der Aufbringung des Mutterschaftsgeldes im Grunde in ihren Elementen frauenbeschäftigungsfeindlich ist?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich vermag keinerlei Art von Beschäftigungsfeindlichkeit in dem geltenden Mutterschutzgesetz und erst recht nicht in der beabsichtigten Verbesserung zu sehen. Im Gegenteil, beide sind in hohem Maße geeignet, die immer schwierige Vereinbarkeit von Mutterschaft und eigener beruflicher Entwicklung leichter zu machen. Keine Regierung und keine Partei wird jemals diese Entscheidung den Frauen abnehmen können. Was wir tun können und auch tun, ist, die materielle Voraussetzung für diese Entscheidung zu verbessern.

(Zustimmung bei der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814004800
Ich rufe Frage 11 des Herrn Abgeordneten Urbaniak auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahren bei der Anwendung von Asbest, und welche Maßnahmen gedenkt sie in Zukunft dagegen zu ergreifen?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Präsident, ich bitte auch hier, die zwei eingereichten Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814004900
Der Herr Kollege ist einverstanden.
Ich rufe auch die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Urbaniak auf:
Gibt es vom Bund geförderte Forschungsaufträge darüber, Asbest durch einen anderen Stoff zu ersetzen, und wenn ja, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß Textilglas dieser Stoff sein könnte?
Bitte.
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Kollege Urbaniak, der Bundesregierung ist bekannt, daß der bei der Bearbeitung von Asbest oder asbesthaltigen Produkten entstehende Staub gesundheitsgefährdend ist. Menschen, die Asbeststaub ausgesetzt sind, können an Asbestose, aber auch an Krebs erkranken.
Arbeitsschutzvorschriften für den Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen bestehen bereits in der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe sowie in der Unfallverhütungsvorschrift „Schutz gegen gesundheitsgefährlichen mineralischen Staub".
Im Jahre 1977 ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein Richtlinienvorschlag über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von bestimmten Asbestarten vorgelegt worden. Seit einigen Monaten liegt ferner ein EG-Richtlinienvorschlag über die Begrenzung gefährlicher chemischer, physikalischer und biologischer Schadstoffe in der Arbeitsumgebung vor. Es ist noch nicht abzusehen, wann diese Richtlinien verabschiedet werden. Angesichts der Gesundheitsgefahren, die von Asbest und anderen krebserzeugenden Stoffen ausgehen, ist die Bundesregierung daher der Auffassung, daß möglichst schnell ein weiterer Ausbau der bestehenden nationalen Arbeitsschutzvorschriften erfolgen muß.
Mit besonderen Gesundheitsgefahren ist die Anwendung des Asbest-Spritzverfahrens für die Arbeitnehmer verbunden. In Abstimmung mit meinem Hause werden deshalb die Berufsgenossenschaften in Kürze eine Unfallverhütungsvorschrift vorlegen, die ein allgemeines Verbot des Asbest-Spritzverfahrens enthält.
Die Bundesregierung bereitet im übrigen zur Zeit eine Erweiterung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vor. Damit soll das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe verursachten Berufsgefahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung wird Vorschriften über den Umgang mit etwa 40 krebserzeugenden Arbeitsstoffen — einschließlich Asbest — enthalten. Von den Berufsgenossenschaften wird gleichzeitig eine ergänzende Unfallverhütungsvorschrift vorbereitet, die technische Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen vorschreibt.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung mißt dem Asbestproblem im Rahmen der Humanisierung des Arbeitslebens vorrangige Bedeutung zu.
Vom Bundesminister für Forschung und. Technologie sind in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium Forschungsvorhaben zum Auffinden von Ersatzfasern für Asbest in Asbestzement sowie in chemisch beständigen Kunststoffteilen vergeben worden. Zwei weitere Forschungsvorhaben zum Ersatz von Asbest in Reibbelägen und in Wärmedämmplatten stehen vor der Vergabe.



Bundesminister Dr. Ehrenberg
Zusammen mit Vertretern der Asbestindustrie, der Gewerkschaften, der Arbeitsmedizin und der Berufsgenossenschaften wird zur Zeit der weitere Forschungsbedarf zum Ersatz von Asbest durch andere faserförmige Materialien erörtert. Dabei stehen organische Fasern ebenso zur Diskussion wie anorganische Faserstoffe, wie z. B. textile und nichttextile Glasfasern, Metalldrähte oder Kohlenstoffäden. Zur Zeit gibt es leider noch keinen Faserstoff, der mit Asbest in allen Eigenschaften vergleichbar ist und diesen damit in allen Einsatzbereichen ersetzen kann.
Die bisher eingereichten Forschungsthemen bedürfen noch der Überarbeitung; entsprechend ihrer Priorität werden sie anschließend zur Förderung ausgeschrieben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814005000
Eine
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Urbaniak.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0814005100
Herr Minister, ist es so, daß sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung weiterhin mit der Bekämpfung dieses gefährlichen Arbeitsstoffes beschäftigt?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Die Bundesanstalt in Dortmund beschäftigt sich mit diesen und anderen Vorhaben. Sie ist auch an der von mir vorhin genannten Vorbereitung der Erweiterung der Vorschriften intensiv beteiligt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814005200
Eine
weitere Zusatzfrage.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0814005300
Ist es so, Herr Minister, daß die. ses Material, wenn darauf für die Arbeitswelt nicht verzichtet werden kann, bei der nationalen Meldestelle für gefährliche Stoffe — wenn sie gebildet sein wird — angemeldet und dort geprüft werden müßte?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Neue Stoffe müssen mit Sicherheit dort geprüft werden. Wenn ein Ersatz nicht möglich ist, müssen die technischen Schutzvorschriften durch die Berufsgenossenschaften in Verbindung mit der Dortmunder Anstalt so weitgehend verändert, in diesem Sinne verschärft werden, daß gesundheitliche Gefahren minimiert werden.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0814005400
Gehen Sie davon aus, daß wir bei einer Einrichtung dieser Art auf dem Feld der Humanisierung der Arbeitswelt gerade beim Schutz der Arbeitnehmer einen ganz erheblichen Schritt nach vorn kommen?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Wir sind dabei, das zu tun. Ich würde sagen, daß wir gerade im Bereich der Verbesserung der technischen Arbeitsbedingungen und der gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen in den letzten acht Jahren große Schritte nach vorn getan haben. Aber es ist auch
noch viel zu tun. Wir kommen gerade mit dieser Verordnung ein großes Stück weiter.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814005500
Keine
weitere Zusatzfrage.
Herr Abgeordneter Dr. Ahrens hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 13 und 14 gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Herr Abgeordneter Augstein ist nicht im Saal, so daß die von ihm eingereichte Frage 15 schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Bundesminister, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.
Die Frage 16 der Frau Abgeordneten Krone-Appuhn ist gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig, weil sie Punkt 2 der morgigen Tagesordnung betrifft.
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Brandt (Grolsheim) hat gebeten, die beiden von ihm eingereichten Fragen 18 und 19 schriftlich zu beantworten. Dem Begehren wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Das gilt auch für die vom Herrn Abgeordneten Biehle eingereichten Fragen 20 und 21.
Die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Engelsberger ist ebenso wie die Frage der Frau Abgeordneten Krone-Appuhn gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien unzulässig. Ich verweise auf die morgige Tagesordnung.
Herr Staatssekretär, damit ist der Fragenkomplex aus dem Bereich des Bundesministers der Verteidigung bereits erledigt. Ich danke Ihnen für Ihre Anwesenheit.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Spangenberg zur Verfügung.
Der Herr Abgeordnete Graf Stauffenberg hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 23 und 24 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Graf Huyn auf:
Sieht die Bundesregierung in der Verhaftung des Transitreisenden Joachim Solga 1974 auf den Transitwegen und in der Nichtinformierung der Bundesregierung über diesen Fall eine



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Verletzung des Transitabkommens, die vor die Transitkommission gebracht werden muß, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß noch weitere Transitreisende in „DDR"-Gefängnissen oder Zuchthäusern inhaftiert sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0814005600
Herr Abgeordneter, der Fall des von Ihnen genannten Transitreisenden wird zur Zeit überprüft, da der Fall uns erst vor wenigen Tagen bekanntgeworden ist. Eine endgültige Stellungnahme ist erst nach Abschluß dieser Prüfung möglich.
Die Regierung der DDR hat die Bundesregierung nicht über die Festnahme des von Ihnen genannten Reisenden unterrichtet. Sollte die Prüfung des Falles ergeben, daß es sich um einen Transitreisenden im Sinne des Transitabkommens gehandelt hat, so würde die Bundesregierung den Fall selbstverständlich in der Transitkommission zur Sprache bringen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich bemerken, daß vom Inkrafttreten des Transitabkommens am 3. Juni 1972 bis zum 31. Januar 1979 insgesamt 901 Reisende im Transitverkehr von und nach Berlin (West) durch die DDR-Behörden festgenommen worden sind — die meisten wegen Fluchthilfe oder wegen des Herbeiführens eines schweren Verkehrsunfalls —, von denen während desselben Zeitraums 687 Personen wieder aus der DDR-Haft entlassen worden sind. Die übrigen befanden sich am 31. Januar 1979 also noch in DDR-Haft. Die 901 Festnahmen sind von der DDR-Regierung offiziell mitgeteilt worden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814005700
Zusatzfrage.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0814005800
Herr Staatssekretär, meine Frage hatte sich eigentlich darauf bezogen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, daß sich noch weitere Transitreisende in Haft befinden, von denen die 'Bundesregierung nicht informiert ist.
Spangenberg, Staatssekretär: Nach den Erfahrungen der Bundesregierung würde ich sagen, daß ich es für unwahrscheinlich halte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814005900
Eine
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0814006000
Herr Staatssekretär, da Sie soeben hier gesagt haben, daß die Verhaftung des Transitreisenden Joachim Solga der Bundesregierung nicht bekanntgeworden ist, frage ich, ob dieser Fall — und möglicherweise andere — erneut Anlaß für die Bundesregierung sein sollte, darüber nachzudenken, ob es sinnvoll wäre, dem Vorschlag der Opposition in diesem Hause zu folgen und eine amtliche Beschwerdestelle einzurichten, an die sich alle Bürger oder deren Verwandte wenden können, die beim innerdeutschen Post- und Reiseverkehr von den DDR-Behörden entgegen den geltenden Bestimmungen behandelt werden.
Spangenberg, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich würde sagen, daß die bestehenden Einrichtungen sowohl des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen als auch des Senats von Berlin ausreichend sind, um solchen Dingen, die zu beanstanden wären, nachzugehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814006100
Ich
rufe die nächste Frage — die Frage 26 — des Herrn Abgeordneten Graf Huyn auf:
Hat die Bundesregierung die Geheimgespräche, die im November 1978 zwischen der SPD und der kommunistischen SED Mitteldeutschlands in Algerien stattgefunden haben sollen, initiiert oder autorisiert, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls über den Verlauf und etwaige Ergebnisse der Gespräche Kenntnis erhalten?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Spangenberg, Staatssekretär: Ich antworte mit Nein.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0814006200
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung auch nicht bekannt, daß für die Fortsetzung der Gespräche das Datum vom 10. Januar festgelegt worden ist?
Spangenberg, Staatssekretär: Herr Abgeordneter,
es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, über vermutete oder stattgefundene Gespräche von Parteien hier Bericht zu erstatten.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0814006300
Herr Staatssekretär, darf ich dann davon ausgehen, daß diese Gespräche von Parteien hinter dem Rücken der Bundesregierung stattgefunden haben?
Spangenberg, Staatssekretär: Ich kann noch einmal wiederholen, daß ich hier auf die von Ihnen gestellte Frage mit Nein antworte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814006400
Herr
Abgeordneter Jäger, Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0814006500
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung Schritte unternommen, und gegebenenfalls welche, nachdem dieser Vorgang bekanntgeworden ist, um sich von dem Inhalt dieser Gespräche Kenntnis zu verschaffen?
Spangenberg, Staatssekretär: Es ist mir nicht bekannt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814006600
Ich
rufe die Frage 27 des Abgeordneten Jäger auf:
Hat der Bundeskanzler gegenüber der französischen Zeitung „France Soir" geäußert, er glaube nicht, daß uns die Geschichte in diesem Jahrhundert die Chance bieten könnte, zu einer Wiedervereinigung .des deutschen Volks zu gelangen, und wenn ja, welche Bedeutung im Gesamtzusammenhang der Deutschlandpolitik der Bundesregierung hat diese Äußerung des Bundeskanzlers, und besteht nicht die Gefahr, daß die Deutschen jenseits des Eisernen Vorhangs durch eine derartige Äußerung des Bundeskanzlers entmutigt und in die Resignation getrieben werden?
Spangenberg, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, der Äußerung des Bundeskanzlers liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die Zusammenführung der deutschen Nation '„unter einem gemeinsamen Dach" ein Prozeß ist, der langfristige Bemühungen
11100 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14Q. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Staatssekretär Spangenberg
erforderlich macht. Die Bundesregierung hält deshalb daran fest, in Europa auf einen Zustand des Friedens hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung über seine Einheit entscheiden kann. Es besteht aber keine Veranlassung zu der Annahme, dieses Ziel sei heute unmittelbar durch die Tagespolitik zu vollenden. Der Bundeskanzler hat in diesem Zusammenhang betont, daß die Deutschen beiderseits der Grenze an dem Willen festhalten, „in ein gemeinsames Haus zurückzukehren". Ihre in der Frage zum Ausdruck gebrachte Befürchtung vermag ich daher nicht zu teilen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814006700
Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0814006800
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß der Bundeskanzler, selbst wenn ihn die Analyse der deutschen Situation zu diesem Ergebnis gebracht hat, eine solche Prognose im Interesse einer sinnvollen Deutschlandpolitik besser nicht ausgesprochen hätte?
Spangenberg, Staatssekretär: Nein, diese Auffassung teile ich nicht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814006900
Eine letzte Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0814007000
Herr Staatssekretär, wie würden Sie oder wie würde die Bundesregierung diese Äußerungen des Bundeskanzlers im Hinblick auf ihre verfassungsrechtliche Pflicht sehen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Urteil zum Grundlagenvertrag so beschrieben hat, daß dieses Ziel nach draußen gegenüber dem Ausland ständig bekräftigt werden muß? Sehen Sie darin nicht eine Schwächung dieser Position?
Spangenberg, Staatssekretär: Nein, sehe ich nicht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814007100
Herr Abgeordneter Mende.

Dr. Erich Mende (CDU):
Rede ID: ID0814007200
Hat nicht der Artikel des bekannten Journalisten Matthias Walden in der „Welt am Sonntag" vox kurzer Zeit bewiesen, daß durch die Äußerung des Bundeskanzlers leider Mißverständnisse sowohl im Innern wie im Ausland ausgelöst werden können, und macht es nicht das Verfassungsgebot notwendig, Mißverständnisse über das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes möglichst auszuschließen?
Spangenberg, Staatssekretär: Herr Präsident, darf ich dann das Zitat des Herrn Bundeskanzlers bringen?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814007300
Ich
bitte darum.
Spangenberg, Staatssekretär: Ich wäre sehr dafür, daß es Herr Walden damals auch voll gebracht hätte. Es lautet:
Ich sehe in diesem Jahrhundert rational keine geschichtliche Chance für die Zusammenführung der beiden Teile der deutschen Nation unter einem gemeinsamen Dach.
Wenn Frankreich in seiner Geschichte und zu seinem Unglück so geteilt worden wäre, wie Deutschland es zur Zeit ist, dann würde ganz sicher jeder Franzose den Wunsch zur Wiederherstellung der nationalen Einheit und der nationalen Identität bewahrt haben. Auch wenn es lange gedauert hätte, würden die Franzosen den Willen, in ein gemeinsames Haus zurückzukehren, nicht aufgegeben haben. Dies gilt gleichermaßen für die Deutschen diesseits und jenseits der Demarkationslinie, die mitten durch Europa verläuft.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814007400
Herr Abgeordneter Ey, eine Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0814007500
Herr Staatssekretär, ist nicht dieser Auslassung des Herrn Bundeskanzlers in Wirklichkeit zu entnehmen, daß diese Regierung weder dem erklärten Ziel noch dem Auftrag aus der Verfassung im Laufe der letzten Jahre nähergekommen ist?
Spangenberg, Staatssekretär: Dies halte ich für eine Unterstellung, die durch nichts gerechtfertigt ist.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814007600
Der Herr Abgeordnete Kuhlwein hat um schriftliche Beantwortung seiner Fragen 109 und 110 gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für Ihre Antworten im Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Staatssekretär Dr. Fröhlich zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Batz auf:
Trifft es zu, daß infolge Fehlens einer .Behördenpassage-Anweisung" oder eindeutiger Erlasse bei Flugreisen von Bundesbediensteten Manipulationen zum Nachteil des Bundes möglich sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0814007700
Herr Abgeordneter, die Presseberichte über mögliche Manipulationen mit Lufthansaflugscheinen zum Nachteil des Bundes sind bekannt; es liegen der Bundesregierung aber keine konkreten Hinweise vor. Im übrigen gibt es für die Kostenerstattung eindeutige Regelungen. Reisekostenrechtlich werden nur entstandene notwendige Auslagen erstattet. Dazu hat der Dienstreisende in der Reisekostenrechnung pflichtgemäß zu versi-



Staatssekretär Dr. Fröhlich
ehern, daß ihm die angegebenen Auslagen wirklich entstanden sind. Zusätzlich ist der Flugschein beizufügen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814007800
Eine Zusatzfrage.

Hans Batz (SPD):
Rede ID: ID0814007900
Herr Staatssekretär, wie erklärt man es sich dann, daß es trotzdem immer wieder Auffassungen gibt, nach denen die Bundesregierung oder die entsprechenden Ressorts nicht bereit sind, Beschränkungen einzuführen, wie sie in anderen Staaten 'üblich sind?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, damit komme ich zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage, die das zum Inhalt hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814008000
Dann rufe ich die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Batz auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß weltweit nahezu ausnahmslos für Staatsbedienstete grundsätzlich bargeldloser Flugscheinerwerb für die jeweilige nationale Fluggesellschaft vorgeschrieben ist, und welche Gründe sprechen dagegen, auch in der Bundesrepublik Deutschland eine derartige Regelung einzuführen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt, daß viele europäische Länder und die USA ihren Staatsbediensteten vorschreiben, bei Dienstreisen vorrangig die eigene nationale Luftfahrtgesellschaft zu benutzen. Eine entsprechende Regelung hat auch der Bund für seine Bediensteten getroffen. Es wird zur Zeit geprüft, ob diese Regelung zugunsten der Lufthansa verbessert werden kann, insbesondere ob die Möglichkeit einer Manipulation durch einen bargeldlosen Flugscheinerwerb dann verringert werden kann, wenn der Flugpreis nicht dem Dienstreisenden, sondern unmittelbar der Behörde in Rechnung gestellt wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814008100
Eine Zusatzfrage.

Hans Batz (SPD):
Rede ID: ID0814008200
Herr Staatssekretär, mir liegt die Pressemitteilung 10/17 des Auswärtigen Amtes vor, in der u. a. darauf hingewiesen wird, daß es z. B. bei schlechtem Wetter, bei Streiks, bei Verspätungen, ausgebuchten Maschinen oder ähnlichem notwendig oder im dienstlichen Interesse geboten sein kann, eine andere Luftverkehrsgesellschaft zu benutzen. Wie wird in einem solchen Fall abgerechnet?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es finden Ressortbesprechungen statt, die auch diesen Sachverhalt zum Gegenstand haben. Es gibt gewisse Schwierigkeiten, weil wegen wettbewerbsrechtlicher und verwaltungsökonomischer Bedenken einiger Ressorts bisher keine Übereinstimmung erzielt werden konnte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814008300
Eine weitere Zusatzfrage.

Hans Batz (SPD):
Rede ID: ID0814008400
Darf ich davon ausgehen, daß mir detailliert berichtet wird, wenn diese Überprüfungen auch im Interesse der im großen und ganzen vernünftigen Beamtenschaft, was ich nicht anzweifle, abgeschlossen sind?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich bitte Sie, davon auszugehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814008500
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Krey auf:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob das Bundesgebiet ausreichend mit Katastrophenalarmgeräten (Sirenen) ausgerüstet ist und wieviel der installierten Warngeräte sich in einem nicht betriebsfähigen Zustand befinden, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eventuell vorhandene Mängel zu beseitigen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, von zirka 81 500 erforderlichen Sirenenanlagen im Bundesgebiet sind zirka 68 000 aufgebaut. Das sind zirka 83 °/o des Planungssolls. Die notwendige Verdichtung des Sirenennetzes kann wegen des großen Investitionsbedarfs für den Restaufbau — es handelt sich um 90 Millionen DM — nur schrittweise erfolgen. Alle installierten Sirenen befinden sich in einem betriebsfähigen Zustand. Bedingt durch die nicht immer zeitlich parallel verlaufenden Arbeiten zum Aufbau einer Sirene und zu deren Anschluß an das Fernsteuernetz des Warndienstes ist es nicht zu vermeiden, daß einzelne Sirenen für eine gewisse Zeitspanne nicht fernsteuerbar, sondern nur örtlich auslösbar sind. Diese eingeschränkte Funktionsfähigkeit von Sirenen kann sich gelegentlich auch dann ergeben, wenn Arbeiten zur Umstellung der Steuertechnik oder zur Änderung von Fernmeldewegen durchgeführt werden müssen. Letzteres gilt insbesondere für den Fall, daß ein Fernsprechteilnehmer, dessen Anschluß für die Sirenensteuerung mitbenutzt wird, diesen Fernsprechanschluß aufgibt oder die Mitbenutzung nicht mehr gestattet. Die Gemeinden sind gemeinsam mit den Warnämtern bemüht, die volle Betriebsfähigkeit solcher Sirenen möglichst schnell wiederherzustellen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814008600
Zusatzfrage.

Franz Heinrich Krey (CDU):
Rede ID: ID0814008700
Darf ich Sie fragen, in welchen Zeiträumen die Betriebsfähigkeit dieser Sirenen überprüft wird.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Meinen Sie jetzt den Ausbau des vorhandenen Netzes?

Franz Heinrich Krey (CDU):
Rede ID: ID0814008800
Nein, die installierten und nach Ihrer Bemerkung ja alle betriebsfähigen Sirenen — , mit der Einschränkung, daß sie nicht alle fernsteuerbar sind —, müssen doch regelmäßig überprüft werden. Meine Frage geht dahin, in welchen Zeiträumen diese Überprüfung stattfindet.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Warnämter sind laufend damit beschäftigt, die Betriebsfähigkeit zu überprüfen und notwendige Eingriffe vorzunehmen.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814008900
Ich
rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Krey auf:
Hält die Bundesregierung das gegenwärtige System der Wartung von Geräten des erweiterten Katastrophenalarms, soweit sie bei örtlichen Feuerwehren stationiert sind, durch Zentralstellen für geeignet, oder ist daran gedacht, diese Wartung dezentral zu organisieren, um unnötigen Aufwand zu vermeiden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Auf Veranlassung des Bundesministers der Finanzen hat der Bundesrechnungshof als Bundesbeauftragter für Wirtschaftslichkeit in der Verwaltung ab 1975 die Zentralwerkstätten des erweiterten Katastrophenschutzes eingehend auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht. Im November 1978 hat er seinen Abschlußbericht vorgelegt. Darin wird das bestehende Wartungs- und Instandsetzungssystem im Katastrophenschutz grundsätzlich bejaht. Gleichzeitig hat er eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, u. a. auch die Anregung, eine verstärkte Einbeziehung örtlich vorhandener Instandsetzungskapazitäten der gewerblichen Wirtschaft zu prüfen. Dieser Vorschlag wird zur Zeit von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe untersucht. Ich werde mir erlauben, Ihnen zu gegebener Zeit das Ergebnis mitzuteilen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814009000
Eine
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Franz Heinrich Krey (CDU):
Rede ID: ID0814009100
Zur Zeit wird die. Instandsetzung also noch ausschließlich durch die Zentralwerkstätten vorgenommen und nicht örtlich?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Das ist richtig, Herr Abgeordneter.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814009200
Herr
Abgeordneter Ey!

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0814009300
Herr Staatssekretär, ist mit einer ausreichenden Dislozierung des Unterhaltungs- und Wartungssystems zu rechnen, das wesentlich enger sein muß als bei einer zentralen Wartung?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die im Gang befindlichen Überprüfungen haben auch diesen Gesichtspunkt zum Gegenstand. Denn natürlich könnte eine Inanspruchnahme vorhandener gewerblicher Kapazität auch eine Verdichtung des Instandsetzungsnetzes bedeuten, was ein erwünschtes Ergebnis wäre.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814009400
Ich
rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Erfolgt das gerichtliche Vorgehen des Präsidenten des Bundeskriminalamts, Horst Herold, gegen den Datenschutzexperten Professor Wilhelm Steinmüller wegen dessen kritischer Äußerungen über das Informations- und Überwachungssystem der Bundesrepublik Deutschland mit Einwilligung oder stillschweigender Billigung der Bundesregierung, oder liegt eine private Initiative des Präsidenten des Bundeskriminalamts vor?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, nach der vom Bundesminister des Innern erlassenen Vertretungsordnung war der Präsident des Bundeskriminalamts berechtigt, die von Ihnen genannte Klage in Vertretung des Bundesministers des Innern und der Bundesrepublik Deutschland zu erheben. Einer vorherigen Zustimmung des Bundesministers des Innern bedurfte es nicht. Der Bundesminister des Innern war von der Klageerhebung unterrichtet. Er hielt es nicht für angebracht, auf die Entscheidung des Präsidenten des Bundeskriminalamts Einfluß zu nehmen.

(Dr. Schöfberger [SPD] : Danke!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814009500
Der
Abgeordnete Eickmeyer hat um schriftliche Beantwortung der beiden von ihm eingereichten Fragen 33 und 34 gebeten. Ebenso hat der Abgeordnete Schäfer (Offenburg) um schriftliche Beantwortung der Frage 35 gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 36 des Herrn Abgeordneten Löffler. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Der Abgeordnete Dr. Laufs hat um schriftliche Beantwortung der Fragen 37 und 38 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Peiter auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Trifft es zu, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Reihen des Kölner Vereins „Sozialistische Selbsthilfe Köln" (SSK) einen Spitzel eingeschleust hat, um — laut Bericht vom 15. Februar 1979 — die sozial geschädigten Jugendlichen zum „rumsaufen und rumhuren, damit es möglichst viel Theater gibt" (Seite 62) zu animieren, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Aktion?
Vielleicht steht die Frage 41 mit der Frage 40 in einem gewissen Zusammenhang?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wenn Sie gestatten, würde ich die beiden Fragen in der Tat wegen des Sachzusammenhangs gern gemeinsam beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814009600

p Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also auch, die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Wird die Bundesregierung gegebenenfalls die Verantwortlichen für die geschilderte Aktion gegen die .Sozialistische Selbsthilfe Köln" zur Rechenschaft ziehen und den Schaden, der den SSKMitgliedern durch den Provokateur des Bundesamts für Verfassungsschutz zugefügt wurde, wiedergutmachen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es trifft nicht zu, daß vom Bundesamt für Verfassungsschutz bei der SSK ein V-Mann mit dem in der Anfrage genannten Auftrag eingeschleust worden ist. Es besteht daher nach der Sachlage keine Veranlassung, einen Bediensteten dieses Amtes zur Rechenschaft zu ziehen oder zu irgendeiner Art von Wiedergutmachung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814009700
Zusatzfrage.




Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0814009800
Ist also das, Herr Staatssekretär — wenn ich Ihre Antwort zusammenfassen darf —, was der „Stern", wie irrtümlich in der Frage nicht ausgedruckt, in seinem Bericht vom 15. Februar 1979 dargestellt hat, frei erfunden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, der Bundesminister des Innern hat bereits in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages am 15. Februar darauf hingewiesen, daß die „Stern"-Serie, auf die Sie anspielen, eine Fülle von Unrichtigkeiten und falschen Behauptungen enthält, die wir im einzelnen nicht richtigstellen können oder auch nicht richtigstellen wollen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Dies gilt insbesondere auch für die Sachverhaltsdarstellung des Herrn Milewsky, wie er genannt wird, die der Ursprung der von Ihnen gestellten Frage ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814009900
Zusatzfrage.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0814010000
Herr Staatssekretär, trifft Ihr Urteil auch auf andere, sich zum Teil häufende Berichte über die Einschleusung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes in andere Organisationen, beispielsweise Bürgerinitiativen, zu? Sie kennen vielleicht den Marburger Fall.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814010100
Herr
Kollege, ich bitte um Verständnis dafür, daß ich nach den Richtlinien eine Ausweitung des Themas Ihrer Fragen durch diese Zusatzfrage nicht zulassen kann.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0814010200
Danke schön.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814010300
Eine
letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0814010400
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, daß die vielen Falschmeldungen, die der „Stern" in letzter Zeit über das Bundesamt für Verfassungsschutz verbreitet hat, zu einer erheblichen Erschwerung der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden und auch zu einer Demoralisierung der Mitarbeiter dieser Behörden geführt haben?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814010500
Herr
Abgeordneter Spranger, auch diese Zusatzfrage steht nicht in dem notwendigen Zusammenhang mit der eingereichten Frage. Ich lasse sie nicht zu.
Ich rufe die Frage 42 der Frau Abgeordneten Benedix auf:
Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister, angesprochen auf die Kurzform BRD, von einem Tabu gesprochen hat, in das wir uns hineingeredet haben, und im Sportstudio des ZDF erklärte, der Sport solle frei bleiben, das zu wählen, was er für richtig erachte, er würde die Abkürzung BRD nicht ausklammern?
Die nächste Frage steht in einem gewissen Zusammenhang mit dieser. Ich weiß nicht, Herr Staatssekretär, ob Sie vielleicht beide Fragen zusammen beantworten wollen.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, wenn Sie gestatten, würde ich die Fragen in der Tat gern zusammen beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814010600
Dann
rufe ich auch die Frage 43 der Frau Abgeordneten Benedix auf:
Bedeutet das im bejahenden Fall, daß der Bundesinnenminister mit Bezug auf den Beschluß der Kultusministerkonferenz sich in die Reihe derjenigen einordnet, die hinsichtlich der dort geforderten Bezeichnungsrichtlinien von einer Verkrampfung sprechen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Bundesminister Baum hat am 10. Februar 1979 im „Sportstudio" des ZDF zunächst zu der Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees Stellung genommen, die Mannschaft der Bundesrepublik Deutschland unter diesem Namen an den Olympischen Spielen teilnehmen zu lassen. Er hat dazu wörtlich erklärt: ,,Bundesrepublik Deutschland ist unsere Staatsbezeichnung."
Zu der Frage, wie die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" z. B. auf Schrifttafeln abgekürzt werden sollte, was manchmal unvermeidlich ist, hat Herr Bundesminister Baum u. a. ausgeführt:
Es gibt keine verbindliche deutsche Abkürzung ... Ich meine, der Sport sollte frei sein, das zu wählen, was er für richtig hält. Ich bin der Meinung, wir sollten keine Tabus aufrichten ... Ich würde also „BRD" nicht ausklammern; allerdings darf mit dieser Bezeichnung nicht verbunden werden die Forderung, daß Berlin abgesondert ist. Wenn das zur Vorbedingung gemacht würde, dann würde ich das ablehnen. Ansonsten, gibt es keine staatliche Weisung; der Sport ist frei, das zu vereinbaren, was er will.
Das waren wörtliche Zitate.
Im Rahmen dieser Autonomie des Sports, auf welche die Bundesregierung in den Fragestunden des Deutschen Bundestages schon wiederholt hingewiesen hat, verwendet die Praxis der internationalen Sportfachverbände eine Vielzahl von Abkürzungen, und zwar nicht nur deutsche Abkürzungen wie BRD oder DEU, sondern vor allem auch Abkürzungen in anderen Sprachen wie FRG, GFR, RFA oder GER. Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler hat bereits in seiner Antwort vom 26. April 1978 auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka hervorgehoben, daß die Sportverbände der Bundesrepublik Deutschland insoweit in ihren jeweiligen internationalen Föderationen nur beschränkte Möglichkeiten haben, ihre Vorstellungen durchzusetzen. Er hat hinzugefügt, „daß eine einheitliche Abkürzungspraxis — wenn man diese überhaupt für erforderlich hält — im Hinblick auf die internationalen Zusammenhänge und Gegebenheiten nicht in allen Fällen zu verwirklichen wäre".



Staatssekretär Dr. Fröhlich
Von diesen Erwägungen für den Bereich des Sports und nur dazu, Frau Abgeordnete, hat sich Herr Bundesminister Baum in dieser Sendung geäußert — ist die ganz andere Frage zu unterscheiden, wie staatliche Stellen unseren Staat bezeichnen sollten. Insofern gilt unverändert die Empfehlung der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 31. Mai 1974, die es für „wünschenswert" gehalten haben, „daß im amtlichen Sprachgebrauch die volle Bezeichnung ,Bundesrepublik Deutschland' verwendet werden sollte". Auch der von Ihnen erwähnte Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. Juni 1978 trägt dem Rechnung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814010700
Zusatzfrage.

Ursula Benedix (CDU):
Rede ID: ID0814010800
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß die Lehrer an unseren Schulen kaum in der Lage sind, den Schülern die Notwendigkeit der bewußten Verwendung des Begriffs „Deutschland" gerade im Zusammenhang mit der Staatsbezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" überzeugend klarzumachen, wie es in den Richtlinien der Kultusministerkonferenz zur deutschen Frage gefordert wird, wenn der Herr Innenminister als Verfassungsminister das auf diese Art und Weise ganz persönlich relativiert?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, ich wäre dieser Meinung, wenn die Äußerungen des Bundesinnenministers irgend etwas mit dem amtlichen Sprachgebrauch zu tun gehabt hätten. Der Bundesinnenminister hat aber darauf hingewiesen, daß eine Reglementierung der Sportverbände vor allem im internationalen Bereich in der Frage einer Abkürzung seitens der Bundesregierung weder möglich noch beabsichtigt ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814010900
Eine
weitere Zusatzfrage.

Ursula Benedix (CDU):
Rede ID: ID0814011000
Herr Staatssekretär, würden Sie einer Erklärung zustimmen können, die am Schluß eines Hearings des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zur deutschen Frage gestanden hat, die etwa lautete, daß dem nationalen Bewußtseinsschwund entgegengewirkt werden müsse und daß dazu die bewußte Verwendung des Begriffes „Deutschland" gehöre und daß das primär eine Aufgabe der Politiker sei, und würden Sie mir zustimmen, daß man in der Reihe der Politiker doch wahrscheinlich dem Innenminister in der Verpflichtung den höchsten Prioritätsrang zubilligen müßte?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich kann dieser Erklärung ohne weiteres zustimmen, Frau Abgeordnete. Ich sehe nur keinen Sachzusammenhang mit der Drei-Buchstaben-Abkürzung auf den Anzeigetafeln bei Sportveranstaltungen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814011100
Sie haben keine weitere Zusatzfrage? — Dann hat der Herr Abgeordnete Dr. Hupka eine Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0814011200
Herr Staatssekretär, wenn Sie mir darin zustimmen könnten, daß in der Abkürzung „BRD" ein Politikum steckt, wäre es dann nicht angebracht, daß sich die Bundesregierung einmal Gedanken darüber macht, den Verbänden eine besondere Kürzung vorzuschlagen wie etwa „D" am Auto für „Bundesrepublik Deutschland"?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, „D" ist kein Kürzel für die Bezeichnung unseres Staatswesens, sondern ist ein Identitätskennzeichen, das auf vorkonstitutionellen Vereinbarungen beruht. Insoweit ist das kein Beispiel. Ich glaube auch nicht, daß es richtig wäre, für unseren Staat ein Kürzel „D" vorzusehen. Abgesehen davon, daß eine amtliche Festlegung eines solchen Kürzels meines Erachtens aus Rechtsgründen nicht möglich ist, würde ich eine Gleichsetzung von „Deutschland" und „Bundesrepublik Deutschland" nach meinem deutschlandrechtlichen Verständnis ohnehin für problematisch halten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814011300
Herr
Abgeordneter Dr. Jentsch zu einer weiteren Zusatzfrage.

Dr. Hans-Joachim Jentsch (CDU):
Rede ID: ID0814011400
Herr Staatssekretär, auch in voller Anerkennung der Unabhängigkeit des deutschen Sportes: Stimmen Sie mir zu, daß aus der Partnerschaft zwischen Sport und Staat der Staat, in diesem Falle die Bundesregierung, durchaus legitimiert ist, dem deutschen Sport Ratschläge zur Verhaltensweise im internationalen Bereich zu geben, und hat die Bundesregierung versucht, bei diesem Prozeß der Veränderung der Bezeichnungen mit dem Sport darüber zu reden, und welche Empfehlungen haben Sie gegeben?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814011500
Herr
Kollege, das sind jetzt schon drei Fragen. So geht es natürlich nicht.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Möglichkeiten der Bundesregierung, Ratschläge an den Sport zu geben, vor allem für seine Verhandlungen im internationalen Bereich, sind be grenzt. Man würde hier sehr schnell an die Grenzen dessen geraten, was einen Eingriff in die Autonomie des Sportes bedeuten würde. Es ist allerdings sehr schwierig, und ich weiß nicht, ob Sie dazu hier einen Beitrag liefern würden, einen Ratschlag zu geben, in welcher Drei-Buchstaben-Kombination Sie künftig die Bundesrepublik Deutschland auf den Anzeigetafeln repräsentiert sehen möchten. Ich weiß es im Augenblick nicht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814011600
Letzte
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0814011700
Herr Staatssekretär, wenn Sie seitens des Sports um einen Rat gefragt würden, kann ich davon ausgehen, daß die Bundes-



Dr. Hupka
regierung auf keinen Fall den Rat erteilen würde, die Kürzung „BRD" zu gebrauchen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, daß wir dem Sport, wenn wir um Rat gefragt werden, empfehlen würden, im Rahmen des Durchsetzbaren für Abkürzungen einzutreten, die unseren Gesichtspunkten Rechnung tragen, und ich glaube, das sind gemeinsame Gesichtspunkte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814011800
Herr
Abgeordneter Becker, Sie hatten sich gemeldet. — Bitte.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0814011900
Herr Staatssekretär, würden Sie den Bundesinnenminister darauf aufmerksam machen, daß wir, bevor der Sport über solche Abkürzungen entscheidet, auch einmal darüber nachdenken sollten, ob wir englische und französische Abkürzungen verwenden müssen, oder ob es nicht möglich ist, daß wir deutsche Abkürzungen verwenden, ohne daß wir damit politische Vorstellungen verbinden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich gebe diese Anregung gerne weiter. Ich kann Ihnen aber sagen, daß dem Bundesinnenminister die Merkwürdigkeit schon aufgefallen ist, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland bei Sportveranstaltungen fremdsprachliche Abkürzungen antreffen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814012000
Die
nächste Frage, Frage 44, ist von dem Herrn Abgeordneten böhm:
Teilt die Bundesregierung die im ZDF-Sportstudio vom 10. Februar 1979 vertretene Ansicht von Bundesinnenminister Baum, daß wir hinsichtlich der Kurzform „BRD" für Bundesrepublik Deutschland „in ein Tabu hineingeredet haben", daß der Sport frei sein sollte, „das zu wählen, was er für richtig hält", daß er „BRD nicht ausklammern" würde, und wie verträgt sich diese Ansicht mit der des Parlamentarischen Staatssekretärs Baum vom 18. April 1975, der auf die mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) damals deutlich zum Ausdruck gebracht hat, daß vom Gebrauch der Abkürzung „BRD" abgesehen werden solle und diese Praxis der staatlichen Organe für den nichtstaatlichen Bereich beispielgebend sein sollte?
Es geht da auch um zwei Fragen, die in einem gewissen Zusammenhang stehen. Herr Staatssekretär.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wenn der Herr Abgeordnete einverstanden ist, würde ich die Fragen gern gemeinsam beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814012100
Ja, der
Herr Abgeordnete ist einverstanden. Ich rufe auch noch die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Böhm (Melsungen) auf:
Wie verträgt sich die im ZDF-Sportstudio vom 10. Januar 1979 vertretene Ansicht des Bundesinnenministers Baum zum Thema Kurzform „BRD" mit den Richtlinien des Auswärtigen Amts, nach denen diese Kurzform nicht erwünscht ist, und mit dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. Juni 1978, nach dem die Abkürzung „BRD" für Schulbücher nicht zulässig sei, und welche Kurzform für „Bundesrepublik Deutschland" ist für die Bundesregierung verbindlich?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Ihre Fragen decken sich weitgehend mit den Fragen, die Frau Abgeordnete Benedix gestellt hat und die ich beantwortet habe. Ich darf deshalb auf die Antwort, die ich gegeben habe, Bezug nehmen. Diese Antwort macht deutlich, daß zwischen den Ausführungen, die Herr Bundesminister Baum am 10. Februar 1979 im Sportstudio des ZDF gemacht hat, und der Antwort vom 18. April auf die mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Engelsberger kein Widerspruch besteht, weil wir zwischen dem Sprachgebrauch im nichtstaatlichen Bereich und dem Sprachgebrauch der staatlichen Organe unterscheiden müssen.
Selbstverständlich ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß die korrekte Bezeichnung für unseren Staat Bundesrepublik Deutschland lautet; so steht es ja auch bereits in der Präambel des Grundgesetzes.
Das gilt auch für den Bereich des Sports. Doch machen es gerade hier praktische Gründe häufig unausweichlich, Abkürzungen zu verwenden, für die es, wenn wir am Prinzip der Autonomie unserer Sportorganisation festhalten wollen, keine amtliche Reglementierung geben darf.
Unverändert ist auf der anderen Seite, daß die staatlichen Stellen nach der Empfehlung der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 31. Mai 1974 verfahren und für unseren Staat die volle Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" verwenden sollten.
Der von Ihnen erwähnte Erlaß des Auswärtigen Amts und der Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. Juni 1978 stehen damit in Einklang. Beide Regelungen sehen, wie ich meine, aus gutem Grund davon ab, für den Staatsnamen „Bundesrepublik Deutschland" eine bestimmte amtliche Abkürzung festzulegen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814012200
Zusatzfrage.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0814012300
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir nicht überein, daß zwischen der Erklärung des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Baum aus dem Jahre 1975, in der gesagt wurde, daß für den nichtstaatlichen Bereich die Praxis der staatlichen Organe, nämlich „BRD" nicht zu verwenden, beispielgebend sein soll, und der Äußerung in ZDF-Sportstudio ein erheblicher Gegensatz besteht, wo der jetzige Bundesinnenminister Baum erklärt hat, der Sport sollte frei sein, das zu wählen, was er für richtig hält?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich sehe nach Gesichtspunkten der Logik keinen Widerspruch zwischen der Hoffnung, daß die staatliche Praxis beispielgebend ist, und der Feststellung, daß der Sport grundsätzlich frei ist. Das eine schließt das andere nicht aus.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814012400
Eine
weitere Zusatzfrage.




Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0814012500
Herr Staatssekretär, da der Bundesinnenminister in dem Interview im ZDF auch erklärt hat, daß die DDR mit der Abkürzung „BRD" eine politische Vorstellung verbindet, die wir nicht teilen, frage ich die Bundesregierung, ob sie nicht bereit und willens ist, in der gleichen Weise darauf hinzuwirken, wie es in früheren Jahren geschehen ist, daß die Abkürzung BRD nicht verwendet wird und sich auch der Sport diesem Verhalten anschließt?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, in diesen Fragen besteht ein Meinungsaustausch mit den Sportverbänden. Aber diese, vor allem die Sportfachverbände, weisen mit Recht darauf hin, daß sie, weil zum Teil Präzedenzfälle vorliegen, die viele Jahre zurückreichen, im internationalen Bereich die Handhabung dieser Dinge nicht diktieren können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814012600
Zusatzfrage.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0814012700
Herr Staatssekretär, in dem Verwaltungsabkommen, das die beiden deutschen Postminister miteinander abgeschlossen haben, ist für die Bundesrepublik Deutschland die Abkürzung „D" gewählt worden. Ich frage Sie, warum es nicht möglich sein soll, die Bezeichnung „D", die unseren Anspruch, das ganze Deutschland zu vertreten, symbolisiert, im Verkehr mit den Sportverbänden im internationalen Bereich zu verwenden.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, hier gilt meines Erachtens ähnliches wie bei den Kraftfahrzeugkennzeichen. Die Bezeichnung „D" im Postverkehr ist keine Abkürzung für einen Staatsnamen, sondern eine Markierung.
Ich hätte auch tatsächlich Bedenken, die Kurzform „D" ohne weiteres als Abkürzung für „Bundesrepublik Deutschland" zu verwenden, weil es sich — ich muß es noch einmal sagen — nach meinem Verfassungsverständnis um zwei unterschiedliche völkerrechtliche Subjekte handelt. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht mit Deutschland identisch; daran wollen wir ja wohl gemeinsam festhalten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814012800
Herr
Abgeordneter Böhm hatte zwei Fragen eingereicht. Er kann jetzt seine letzte Zusatzfrage stellen. Danach lasse ich noch zwei weitere Zusatzfragen zu, und dann fahren wir fort.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0814012900
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt geworden, ob internationale Sportverbände im Rahmen der Vorbereitungen der Olympischen Spiele von sich aus darauf gedrängt haben, daß die Bundesrepublik Deutschland mit „BRD" abgekürzt wird, oder ist das ein freiwilliges Angebot von seiten des deutschen Sports gewesen, das jetzt durch den Bundesinnenminister in seinem öffentlichen Auftritt im ZDF gewissermaßen den Segen der Bundesregie- rung bekommen hat?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Kurzbezeichnung „BRD" für die Mannschaft der Bundesrepubklik Deutschland ist bei einem Teil der internationalen Sportfachverbände schon seit Jahren üblich. Es geht also in erster Linie nicht darum, sie jetzt neu einzuführen, sondern es geht darum, ob ein Sachstand, der seit Jahren als gegeben hingenommen worden ist, jetzt revidiert werden kann. Mir ist nicht bekannt, daß im Augenblick — ich müßte das überprüfen — von irgendeiner Seite in den Sportfachverbänden konkret auf das Kürzel „BRD" gedrungen wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814013000
Eine
Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0814013100
Herr Staatssekretär, da die Verwendung des Kürzels „BRD" von der Bundesregierung — gerade mit Rücksicht auf die mit dieser Abkürzung verbundene Diskriminierungspolitik bestimmter Kreise in der DDR — als unerwünscht erklärt worden ist, frage ich: Sieht sich die Bundesregierung, da es verschiedene, vielfältige Möglichkeiten der Abkürzung gibt, nicht veranlaßt, dem Sport und seinen Verbänden dies freizustellen, aber darum zu bitten und dahin zu wirken, daß gerade die Abkürzung „BRD" unterbleibt?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Sportverbände wissen sehr wohl, welche Abkürzungsformeln für uns wünschenswert und welche weniger wünschenswert sind. Sie sehen sich nur nicht in der Lage, Vorstellungen Rechnung zu tragen, die zum Teil auf eine Revision von seit vielen Jahren eingefahrenen Bezeichnungen hinauslaufen würden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814013200
Eine
letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Mende.

Dr. Erich Mende (CDU):
Rede ID: ID0814013300
Darf ich unterstellen, daß der heutigen Bundesregierung die Bezeichnungsrichtlinien der damaligen Bundesregierung vom Juli 1965 bekannt sind, in denen es, hieß,
Die Verwendung der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland ist unerläßlich, wenn wegen der fortdauernden Teilung Deutschlands die Kurzform „Deutschland" oder „deutsch" zu Mißverständnissen führen könnte. Deshalb ist insbesondere bei Gegenüberstellung des freien Teiles Deutschlands mit den anderen Teilen Deutschlands die Verwendung der vollen Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" erforderlich,
und gilt das heute, nachdem beide deutsche Staaten, der freiheitliche, demokratische Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland und der kommunistische Zwangsstaat DDR, Mitglieder internationaler



Dr. Mende
Organisationen geworden sind, nicht mehr denn je,
um Mißverständnisse zu beseitigen, und sollte die
Bundesregierung jetzt nicht neue Richtlinien für
Bund, Länder und Gemeinden und Empfehlungen für die Verbände geben, um solche Mißverständnisse, wie sie hier schon zutage getreten sind, Herr Präsident, auszuschließen?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814013400
Herr
Kollege Mende, kein Mißverständnis kann darüber bestehen, daß das keine Zusatzfrage im Sinne der Richtlinien war.

(Heiterkeit)

Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Herr Staatssekretär diesen gesamten Komplex so abhandeln kann.

(Kunz [Berlin] [CDU/CSU] : Doch, der Herr Staatssekretär kann sich das vorstellen!)

Unter diesen Umständen bin ich in der Lage, Ihnen, Frau Abgeordnete Benedix — Sie haben vorhin auf zwei Zusatzfragen verzichtet —, die Möglichkeit zu geben, noch eine Zusatzfrage zu stellen.

Ursula Benedix (CDU):
Rede ID: ID0814013500
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Erklärung, daß der Sport in der Bezeichnung frei sei, so interpretieren, daß die Richtlinien der Kultusministerkonferenz, die die Bezeichnung nicht freistellen, sondern die Ausschreibung verlangen, eine gewisse Verkrampfung zum. Ausdruck bringen, wie einige Kreise das geäußert haben?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, die Richtlinien der Kultusministerkonferenz empfehlen — ich bitte, mich zu korrigieren, wenn ich etwas Falsches sage —, Schulbücher, die die Abkürzung „BRD" enthalten, nicht zuzulassen. Insoweit sind diese Richtlinien Bestandteil der zwischen Bund und Ländern völlig unstreitigen Auffassung, daß die amtliche Bezeichnung unseres Staates im amtlichen Schriftverkehr „Bundesrepublik Deutschland" heißt. Ich betrachte die Bezeichnung in den Schulbüchern, die amtlich eingeführt werden, als Gegenstand der amtlichen Bezeichnungsrichtlinien. Insoweit sehe ich hier eine durchaus harmonische Verbindung zwischen dem, was ich gesagt habe, und, dem Beschluß der Kultusministerkonferenz.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814013600
Die
Frage 46 des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Abgeordneter Spranger, Sie haben zwei Fragen eingebracht, die auch in einem gewissen Zusammenhang stehen. Herr Staatssekretär, haben Sie eine gemeinsame Beantwortung vorgesehen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich würde vorschlagen, daß ich sie getrennt beantworte. Das ist etwas übersichtlicher.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814013700
Dann
rufe ich zunächst nur die Frage 47 auf:
Hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, von Schoeler, am 20. Februar 1979 im WDR erklärt, der Vorschlag des bayerischen Innenministers, Ausländer, die unter offensichtlichem Mißbrauch unseres Asylrechts einzureisen versuchen, bereits an der Grenze zurückzuweisen, sei eine Aushöhlung des durch Artikel 16 des Grundgesetzes garantierten Asylrechts, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler hat am 20. Februar dieses Jahres zu der Forderung des bayerischen Staatsminsters des Innern Stellung genommen, die Grenzbehörden müßten kraft Gesetzes befugt sein, Ausländern, die .einen nicht schlüssigen rechtsmißbräuchlichen oder sonst unbeachtlichen Asylantrag stellen, die Einreise zu verweigern. Herr von Schoeler hat eine solche Regelung als eine Aushöhlung des durch Art. 16 des Grundgesetzes als Grundrecht verbürgten Asylrechts bezeichnet.
Herr Abgeordneter, diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1975, in der das Bundesverwaltungsgericht u. a. festgestellt hat:
Das Grundrecht auf Asyl hat zunächst einen klar umrissenen und unverzichtbaren Kerngehalt. Es verbürgt demjenigen, der vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, daß er an der Grenze des zur Asylgewährung verpflichteten Staats nicht zurückgewiesen wird.
Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1973 erheblich, in der das Bundesverfassungsgericht erklärt, daß der in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes verbürgte umfassende und effektive gerichtliche Schutz, der in vollem Umfang auch für Ausländer gelte, „illusorisch wird, wenn die Verwaltungsbehörden irreparable Maßnahmen durchführen, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben".
In Einklang mit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat Herr von Schoeler in dem Interview am 20. Februar ausgeführt, daß die Zurückweisung eines Asylsuchenden an der Grenze den Rechtsschutz praktisch verkürzen oder aber ganz beseitigen kann, weil er die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes kaum in Anspruch nehmen kann, wenn er in den Heimatstaat zurückgeschickt wird, in dem er nach seiner Behauptung verfolgt wird.
Insgesamt und zusammenfassend darf ich sagen, daß eine Regelung, die eine endgültige Entscheidung darüber, ob ein Asylanspruch begründet ist oder nicht, nicht einem Gericht, sondern einem Grenzbeamten überträgt, in der Tat kaum mit der geltenden Verfassung in Einklang stehen würde.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814013800
Zusatz-
frage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0814013900
Wissen Sie, Herr Staatssekretär, ob Herrn Staatssekretär von Schoeler be-



Spranger
kannt ist, daß bei den Beratungen zur Verbesserung des Asylrechts in den vergangenen Jahren seitens der CDU/CSU-Fraktion haargenau dieser Vorschlag schon einmal unterbreitet wurde, ohne daß von irgendeiner Seite verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen Vorschlag, den Herr Tandler jetzt noch einmal vorgelegt hat, vorgetragen wurden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, was Herrn von Schoeler zu diesem Zeitpunkt bekannt war. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die Bundesregierung, vor allem die Verfassungsressorts, zu dem Vorschlag, den Sie erwähnen, in einer Weise Stellung genommen hat, die einen Zweifel daran erwecken konnte, daß eine Entscheidung eines Grenzbeamten über die Begründetheit eines Asylantrags von uns nicht für vertretbar angesehen wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814014000
Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0814014100
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, daß nach dem Grundgesetz ein Asylrechtsmißbrauch verhindert werden darf und daß die Möglichkeit, offensichtlichen Asylrechtsmißbrauch festzustellen, bereits an der Grenze gegeben sein könnte?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es bestehen in der Tat an der Grenze Möglichkeiten. Es besteht z. B. die Möglichkeit — wir werden sie verstärkt durch den Ausbau der Grenzbehörden ausnutzen —, daß man Ausländer, die als sogenannte Scheintouristen in die Bundesrepublik einreisen, um sich dann hinterher auf das Asylrecht zu berufen, bereits an der Grenze zurückweist.
Das ist aber strikt von dem Fall zu unterscheiden, in dem ein Ausländer an der Grenze schlüssig vorbringt, er sei politisch verfolgt und begehre deswegen politisches Asyl. Es besteht von Verfassungs wegen — daran kann man nicht vorbeireden — ein Rechtsanspruch darauf,' daß über die Begründetheit dieses Anspruchs in einem Verfahren entschieden wird, das den Erfordernissen des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes Rechnung trägt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814014200
Ich
rufe die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Wie vereinbart die Bundesregierung gegebenenfalls diese Auffassung mit der in den Nummern 3 und 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes zu § 38 getroffenen Regelung, nach der bereits jetzt Ausländer, deren Asylantrag unschlüssig ist oder die offensichtlich rechtsmißbräuchlich einreisen wollen, zurückgewiesen werden können?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Diese Rechtsauffassung — damit schließe ich an das an, was ich gesagt habe, Herr Abgeordneter — steht in vollem Einklang mit der Verwaltungsvorschrift des § 38 des Ausländergesetzes. Die Nr. 3 zu § 38 des Ausländergesetzes befaßt sich lediglich mit der Frage, ob überhaupt ein Asylbegehren vorliegt. Es heißt dort:
Ein Begehren auf Anerkennung als Asylberechtigter liegt nicht vor, wenn sich aus den eigenen Erklärungen des Ausländers ergibt, daß ein Anerkennungsgrund offensichtlich nicht geltend gemacht wird.
Das trifft, Herr Abgeordneter, vor allem die Fälle, in denen der Ausländer nicht politische Verfolgung, sondern andere Gründe, z. B. wirtschaftliche Gründe, für sein Begehren vorbringt. Hier ist in der Tat ein effektives Einschreiten der Grenzbehörden möglich.
Hinsichtlich der Nr. 6 zu § 38 in der Verwaltungsvorschrift über offensichtlich rechtsmißbräuchliche Asylanträge hat das Bundesministerium des Innern bereits wiederholt klargestellt, daß es sich hierbei um keine Bestimmung für die Grenzbehörden handelt. Nr. 6 zu § 38 des Ausländergesetzes bestimmt ausdrücklich, daß ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch nur bejaht werden kann, wenn durch das Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit seinem Asylbegehren eindeutig feststeht, daß mit dem Begehren ausschließlich asylfremde Ziele verfolgt werden. Dementsprechend hat der Bundesminister des Innern bereits am 21. Juli 1977 auf eine Bundestagsanfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs erklärt:
Aus den Formulierungen der Verwaltungsvorschrift ergibt sich auch, daß ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch nicht bejaht werden kann, wenn•ein Asylantrag bei der erstmaligen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestellt wird, selbst wenn dieser offensichtlich unbegründet sein sollte, da es nicht auf das Asylbegehren als solches, sondern nur auf das Verhalten des Asylanten im Zusammenhang mit seinem Asylbegehren ankommt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814014300
Eine
Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0814014400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, einzuräumen, daß von den im vergangenen Jahr in der Bundesrepublik eingetroffenen etwa 35 000 Asylbewerbern ein hoher Prozentsatz rechtsmißbräuchlich Asylrecht begehrt hat und daß die Bundesregierung an sich verpflichtet wäre, gesetzgeberische Initiativen zum Abbau der unerträglichen Belastungen der Bevölkerung zu veranlassen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich brauche nicht einzuräumen weil es eine offenkundige Tatsache ist —, daß von den Asylbewerbern der vergangenen Jahre nur ein gewisser Prozentsatz letztinstanzlich anerkannt werden kann. Es ist so, daß ein Teil der Asylbewerber im Verwaltungsverfahren vor dem Bundesamt abgelehnt wird, daß diese Rechtsmittel einlegen, von denen wiederum einige Erfolg haben, andere nicht. Ein großer Prozentsatz wird aber in der Tat letzten Endes nicht anerkannt.
Nur, ich kann nicht zugestehen, Herr Abgeordneter, daß der Fall, in dem ein Asylantrag nach



Staatssekretär Dr. Fröhlich
Prüfung letzten Endes als unbegründet abgelehnt werden muß, ein Fall der Rechtsmißbrauchs ist; denn die Inanspruchnahme der gerichtlichen Überprüfung — selbst mit .dem Ergebnis, daß man nicht durchkommt — ist nicht mit Rechtsmißbrauch gleichzusetzen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814014500
Eine
weitere Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0814014600
Ist es zutreffend, Herr Staatssekretär, daß es sich insbesondere — wie im nachhinein festgestellt worden ist — bei den aus Pakistan und Indien in den vergangenen Jahren eingeströmten Asylbewerbern um Personen gehandelt hat, die unter Mißbrauch des Asylrechts versucht haben, als Wirtschaftsflüchtlinge in der Bundesrepublik unterzukommen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich kann auch hier wieder den Ausdruck Mißbrauch nicht ohne weiteres übernehmen, Herr Abgeordneter. Es ist richtig, daß ein großer Teil der Pakistanis, die hierher gekommen sind, letztendlich nicht anerkannt worden ist. Es ist aber keineswegs so, daß man automatisch davon ausgehen kann, Asylbewerber aus diesem Staat könnten sich nicht mit Recht auf politische Verfolgung berufen. Das ist auch nach unseren Feststellungen am Ort in dieser Form nicht aufrechtzuerhalten.
Im übrigen haben wir das Pakistan-Problem dadurch gelöst — das ist ein Modell, mit dem wir hoffen, der Sache überhaupt Herr zu werden —, daß wir auf Grund von Absprachen mit der pakistanischen Regierung den möglichen Mißbräuchen am Ort entgegentreten: durch die Schließung von Anwerbebüros, durch das Einschreiten gegenüber irgendwelchen Schlepperorganisationen, die es natürlich gibt. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß der Zugang an Pakistanis fast auf null zurückgegangen ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814014700
Eine
letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0814014800
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort, die Sie soeben gegeben haben, schließen, daß es die Bundesregierung für unbedenklich ansehen würde, wenn an der Grenze durch die Grenzbehörden jedenfalls solche Asylbewerber wegen mißbräuchlichen Antrags zurückgewiesen werden können, die bereits Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland vergebens gestellt haben — einmal oder gar mehrmals, durch alle Instanzen — und die, ohne in der Sache etwas Neues vorzutragen, erneut versuchen, an einer anderen Grenzübergangsstelle in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich würde das nicht sagen. Die Grenzbehörden können primär von der Möglichkeit Gebrauch machen, die ihnen Ziffer 3 der Ausführungsbestimmungen einräumt, nämlich festzustellen, daß in Wirklichkeit gar kein Asylantrag gestellt wird.
Der andere Fall, die Wiederholung desselben Asylbegehrens, das bereits abgelehnt ist, fällt unter Ziffer 6. Den Ausländerbehörden ist hier die Möglichkeit gegeben, einen solchen Fall als rechtsmißbräuchlich zu behandeln. Das führt aber nicht dazu, daß der Betreffende automatisch an der Grenze zurückgewiesen wird, sondern es wird die Rechtsmißbräuchlichkeit festgestellt. Im Zusammenahng mit dieser Feststellung gibt es aber die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen; denn auch insoweit ist die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes zu beachten. So werden die Dinge auch in der Praxis gehandhabt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814014900
Ich
rufe die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Coppik auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 50 des Abgeordneten Conradi auf:
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die an der grundgesetzwidrigen Lauschaktion gegen den Atommanager Dr. Traube beteiligten Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz sich einer Treuepflichtverletzung gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 schuldig gemacht haben, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Beamten für die Zukunft die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, dienst- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen die an der Abhöraktion gegen Dr. Traube beteiligten Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz waren von der Bundesregierung nicht zu veranlassen, weil nach Auffassung der Bundesregierung die Amtshandlung nach Art. 13 Abs. 3 des Grundgesetzes zur Abwehr einer gemeinen Gefahr nach der damaligen Erkenntnislage geboten war. In diesem Sinne hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler bereits die Frage des Abgeordneten Roth am 12. April 1978 beantwortet. Ich habe dem heute lediglich hinzuzufügen, daß die Staatsanwaltschaft Bonn das damals eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach § 201 Abs. 3 des Strafgesetzbuches — Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes — am 28. Februar dieses Jahres eingestellt hat.
Die Beamten haben sich nach der Überzeugung des Dienstherrn also keiner Treuepflichtverletzung nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 schuldig gemacht. Zweifel an der Bereitschaft der Beamten, sich auch künftig für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzusetzen, erscheinen dem Bundesminister des Innern daher nicht angebracht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814015000
Eine
Zusatzfrage.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0814015100
Herr Staatssekretär, gilt die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1975, nach der die Treuepflicht es gebietet, „daß der Beamte die bestehen-



Conradi
den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften in seiner beruflichen Tätigkeit beachtet und erfüllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus führt", auch für die Beamten und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Diese Frage kann ich uneingeschränkt mit Ja beantworten, Herr Abgeordneter.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814015200
Letzte
Zusatzfrage des Abgeordneten Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0814015300
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß ein Beamter, dem eine Verletzung der Verfassung im Amt bekannt wird und der diese Verletzung öffentlich bekanntmacht, damit im Rahmen seiner Treuepflicht handelt und durch Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes geschützt ist? Denn: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich halte in diesem Zusammenhang den Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes mit dem Widerstandsrecht für außerordentlich weit hergeholt. Aber selbstverständlich hat ein Beamter, der glaubt, einem Verfassungsverstoß in seiner Behörde auf der Spur zu sein, das Recht und auch die Pflicht, dieses zu offenbaren. Dafür gibt es im Strafrecht einen ganz klar definierten Weg, auf dem solche Gewissenszweifel zur Sprache gebracht werden können. Es beginnt bei der Möglichkeit, sich dem Dienstvorgesetzten gegenüber zu äußern, und schließt letzten Endes auch die Möglichkeit, den Abgeordneten zu konsultieren oder an die Presse zu gehen, mit ein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814015400
Herr
Abgeordneter Hansen, Sie wollten noch eine Zusatzfrage stellen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0814015500
Herr Staatssekretär, da Sie eben auf eine Frage meines Kollegen Conradi hin bestätigt haben, daß die Einhaltung der Gesetze zur Treùepflicht auch von Beamten im Verfassungsschutz gehört, möchte ich Sie fragen, ob Sie es zukünftig für möglich halten, daß Beamte, die in ihrem Amt der Gesetzesübertretung überführt werden — solche Anschuldigungen gibt es in letzter Zeit sehr häufig —, auch zur Rechenschaft gezogen werden und nicht wie bisher statt derer solche, die derartige Amtsübertretungen publik machen?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814015600
Herr
Kollege Hansen, die letzte Wertung, die in Ihrer Frage involviert war, lasse ich ausdrücklich nicht zu.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich muß es strikt ablehnen, bei der Beantwortung dieser Frage irgendwie auf die in letzter Zeit ins
Kraut schießenden Diffamierungen der Sicherheitsbehörden, die von Ihnen erwähnt wurden, Bezug zu nehmen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814015700
Ich
rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Sauer (Salzgitter) auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe nunmehr die Frage 54 der Frau Abgeordneten Pieser auf. — Die Frau Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wrede gekommen.
Ich rufe die Frage 51 der Frau Abgeordneten Dr. Riede auf:
Sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der Chloridgehalt des Trinkwassers erheblich angestiegen und Bäume und Sträucher in ihrem Wachstum geschädigt sind, eine andere Möglichkeit, Schnee und Glatteis auf öffentlichen Verkehrsflächen zu bekämpfen als durch Streusalz?
Bitte.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0814015800
Frau Kollegin, von einem erheblichen Anstieg des Chloridgehalts im Trinkwasser ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wachstumsstörungen durch Salzeinwirkung wurden bisher nur an solchen Bäumen und Sträuchern beobachtet, die auf Seiten- oder Mittelstreifen stark befahrener Straßen besonderen Belastungen durch versprühte Salzlösungen ausgesetzt sind.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sieht die Bundesregierung gegenwärtig keine andere Möglichkeit, die Forderungen, die heute von den Verkehrsteilnehmern an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs unter winterlichen Wetterbedingungen gestellt werden, zu erfüllen, denn nur mit Tausalz kann der Schnee- und Eisesglätte wirksam begegnet werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814015900
Frau
Kollegin, bine Zusatzfrage.

Dr. Paula Riede (CDU):
Rede ID: ID0814016000
Herr Staatssekretär, sind Sie daran interessiert, daß ich Ihnen die neuesten Analysen über den angestiegenen Chloridgehalt des Trinkwassers zuschicke?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich bitte darum, Frau Kollegin.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814016100
Sie haben noch eine Zusatzfrage.




Dr. Paula Riede (CDU):
Rede ID: ID0814016200
Herr Staatssekretär, die Schäden durch Spikes-Autoreifen sind hinlänglich bekannt, aber sie sind allein mit Geld zu beheben, während die Schäden in der Natur infolge des Chloridgehalts des Wassers längst nicht mehr reparabel sind. Wäre die Bundesregierung angesichts dieses Sachverhalts bereit, sich erneut Gedanken darüber zu machen, ob nicht doch wieder allgemein die Benutzung von Spikes-Reifen zugelassen werden könnte?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Schäden an der Natur durch den Chloridgehalt des Streusalzes werden weithin überschätzt. Sie haben längst nicht das Ausmaß, das angenommen wird; sie halten sich durchaus in Grenzen. Sie stehen jedenfalls in gar keinem Verhältnis zu den erhöhten Verkehrsgefahren, die bei Verzicht auf Streusalz entstehen würden, und auch nicht zu den Schäden, die beim Einsatz anderer Mittel oder bei der Wiederzulassung von Spikes auftreten würden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814016300
Ich
rufe Frage 55 des Herrn Abgeordneten Milz auf. — Der Herr Abgeordnete Milz ist nicht im Saal. Die Frage 55 wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 56. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 57 des Herrn Abgeordneten Vogelsang auf:
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Abnahme der Führerscheinprüfung aller Klassen u. a. davon abhängig gemacht wird, daß intensive Kenntnisse über die besondere Situation von Kindern im Straßenverkehr beim Führerscheinbewerber erkennbar sind?
Bitte.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Entwurf des neuen Fragenkatalogs für die Fahrerlaubnisprüfung sind im Abschnitt „Gefahren des Straßenverkehrs und die zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen" — das ist die sogenannte Gefahrenlehre — die Fragen über das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr wesentlich vermehrt worden. Dies wird auch eine intensivere Behandlung dieses Stoffes im Fahrschulunterricht zur Folge haben.
Fragen über Gefahrenlehre werden gegenwärtig nur bei Prüfungen für die Klassen I, II und III verwendet. Durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung ist die Ausweitung auch auf die Prüfungen für andere Kraftfahrzeuge vorgesehen. Diese Änderung soll zusammen mit dem neuen Fragenkatalog am 1. Januar 198q in Kraft treten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814016400
Eine
Zusatzfrage.

Kurt Vogelsang (SPD):
Rede ID: ID0814016500
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie meinen Standpunkt teilen, daß die hohe Zahl der Verkehrsunfälle, an denen Kinder beteiligt sind, nur gesenkt werden kann, wenn man nicht nur die Aufmerksamkeit der Kinder, sondern auch die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer erhöht?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich, Herr Kollege. Aber ich darf darauf verweisen, daß sich die Bundesregierung nicht nur in bezug auf den hier von Ihnen angesprochenen Fragenkomplex sehr viel Mühe macht, die Gefahren für Kinder im Straßenverkehr herabzusetzen. Sie unterstützt mit sehr erheblichen Mitteln die Arbeit verschiedenster Organisationen — ich nenne nur den Verkehrssicherheitsrat, insbesondere aber die Deutsche Verkehrswacht —, die in diesem Bereich tätig sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814016600
Noch
eine Zusatzfrage.

Kurt Vogelsang (SPD):
Rede ID: ID0814016700
Sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, auf diesem Gebiete noch einen Beitrag zum Jahr des Kindes zu leisten, indem sie diese Regelungen vor dem 1. Januar 1980 in Kraft setzt?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir sind hier von den Verfahrenswegen, die nun einmal bei dem Erlaß von Verordnungen üblich sind, abhängig. Ich kann Ihnen also dahin gehend nichts versprechen, aber es wird selbstverständlich alles untersucht, um das so rechtzeitig wie möglich zu machen. Doch ich denke, daß bei der Lösung dieser wichtigen Aufgabe nicht auf eine besondere Aktion wie das „Jahr des Kindes" abzustellen ist, sondern dies ist eine dauernde Aufgabe, der sich die Bundesregierung seit Jahren unterzieht und der sie insbesondere in den letzten Jahren große Aufmerksamkeit zugewandt hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814016800
Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Riede.

Dr. Paula Riede (CDU):
Rede ID: ID0814016900
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß ich mich genau aus der Sorge heraus, die Herr Kollege Vogelsang vorgetragen hat, an den Bundesverband der Fahrlehrer gewandt habe, der mir zugesichert hat, daß er in die Prüfungsordnung für Fahrschüler einen eigenen Abschnitt „Kinder im Straßenverkehr" aufnehmen will?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, mir ist Ihre Initiative nicht bekannt. Aber ich habe in der Antwort auf die Frage des Kollegen Vogelsang darauf hingewiesen, daß dies mit aufgenommen wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814017000
Ich
rufe Frage 58 des Herrn Abgeordneten Dr. Diedrich (Berlin) auf:
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um den Berlinverkehr möglichst eng an den neugestalteten Intercityverkehr der Deutschen Bundesbahn anzuschließen, und wann wird der Intercityverkehr selbst bis Berlin verlängert?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Deutsche Bundesbahn entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Gestaltung der Fahrplankon-



Parl. Staatssekretär Wrede
zeption für ihre Reisezüge. Sie hat bei der Planung des neuen „Intercity-Verkehrs im Stundentakt" allgemein günstige Anschlußmöglichkeiten auf den IC-Knotenpunktbahnhöfen angestrebt, um den Reisenden vielfältige Reisemöglichkeiten und durch ein Umsteigen von D- auf Intercity-Züge auch zusätzliche Fahrzeitverkürzungen zu bieten.
In diesem Zusammenhang schenkt die Bundesbahn vor allem dem Intercity-Knotenbahnhof Hannover-Hauptbahnhof als wichtigem Verknüpfungspunkt für Berlin-Züge mit dem Intercity-Netz der Deutschen Bundesbahn besondere Aufmerksamkeit. Für den Eisenbahnverkehr nach Berlin ist es der Deutschen Bundesbahn bis auf dine Ausnahme bereits für den Fahrplan 1979/80 gelungen, in Hannover Hauptbahnhof günstige Anschlüsse zwischen Intercity-Zügen der Relation Köln—Hannover und den D-Zügen nach Berlin herzustellen. Dabei wird bei einmaligem Umsteigen in Hannover die Reisezeit zwischen Köln und Berlin bis zu 50 Minuten verkürzt. Für den Reisezugverkehr in der Gegenrichtung wird sich die Bundesbahn bei den nächsten Fahrplanbesprechungen mit der Deutschen Reichsbahn für weitere Verbesserungen der Anschlußsituation in Hannover einsetzen. Die Bundesbahn ist bemüht, durch Verhandlungen mit der Deutschen Reichsbahn auch im Verkehr nach Berlin Zug um Zug Intercity-Qualität zu erreichen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814017100
Keine
Zusatzfrage.
Die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Dr. Reimers soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Nun kann ich noch die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) aufrufen:
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß bei der Uberprüfung der Kriterien für die Höherstufung der geplanten A 98 zwischen Markdorf und Lindau im neuen Bedarfsplan für den Bundesfernstraßenbau auch eine Alternative zugrundegelegt wird, bei welcher der Ausbau der B 31 als kreuzungsfreie Kraftfahrstraße unterbleibt und lediglich die Umgehung Meersburg unter Aufhebung der Uferstraße sowie die Stadttangente Friedrichshafen verwirklicht werden?
Ich lasse dann noch eine Zusatzfrage zu.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der auch für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes eine gesetzliche Grundlage darstellt, ist die Verlegung der
Bundesstraße 31 bei Meersburg und im Bereich Friedrichshafen—Lindau in vorrangiger Dringlichkeit enthalten. Die Voraussetzungen, die zu dieser Einstufung geführt haben, waren im wesentlichen die örtlich unzulänglichen Verhältnisse auf der bestehenden Bundesstraße 31 und die Verkehrsbelastung mit erheblichem Anteil an Regionalverkehr. An diesen Voraussetzungen hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Bei der laufenden Bedarfsplanüberprüfung besteht daher nicht die Absicht, die anerkannte Notwendigkeit und vorrangige Einstufung der Verlegung der Bundesstraße 31 im angesprochenen Bereich in Frage zu stellen. Die zusätzliche A 98 Markdorf—Wangen dagegen wird in diesem Zusammenhang überprüft.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814017200
Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0814017300
Herr Staatssekretär, Sie haben sich bei der Beschreibung der Bundesstraße 31 auf die beiden in meiner Frage genannten Ortsumgehungen beschränkt. Darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß die Bundesregierung auch bei den Berechnungen, die der Dringlichkeit der A 98 zugrunde gelegt werden, von einer solchen, wenn Sie so wollen: verkürzten oder verkleinerten B 31 ausgehen wird?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung geht davon aus, daß die von Ihnen genannte Bundesstraße 31 im wesentlichen in der vorhandenen Trasse ausgebaut wird. Nur in den von mir genannten Bereichen MeersburgFriedrichshafen—Lindau müssen durch Ortsumgehungen auf neuer Trasse andere Lösungen gewählt werden. Dies macht deutlich, daß hier der unmittelbare ufernahe Verkehr des Bodensees gemeint ist, während die angesprochene A 98 für den weiträumigeren Verkehr für die Zukunft vorgesehen ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0814017400
Meine
Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragestunde. Ich danke Ihnen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 8. März 1979, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.