Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Ich darf das Haus darauf aufmerksam machen, daß die Abrüstungsdebatte — Punkt 2 a und b der Tagesordnung — am Freitag, dem 9. März, um 9.00 Uhr in jedem Fall fortgesetzt wird.Interfraktionell ist ferner vereinbart worden, daß die Tagesordnung für Donnerstag, wenn die Ausschußberatungen rechtzeitig abgeschlossen werden können, um eventuelle Beschlußfassungen zu Beratungsergebnissen des Vermittlungsauschusses — ich rechne mit einem Aufruf etwa gegen 19.30 Uhr — und um die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Europaabgeordnetengesetzes und des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes ergänzt werden soll. — Ich gehe davon aus, daß das Haus zustimmend Kenntnis nimmt.Amtliche Mitteilungen ohne VerlesungDer Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:Aufhebbare verkündete Siebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste— Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksache 8/2564 —Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 31. Mai 1979Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 1979 beschlossen, zu den nachstehenden Gesetzen einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979
Gesetz zu dem Vertrag vom 20. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Dreieckmark—Dandlbachmündung" und in einem Teil des Grenzabschnittes „Scheibelberg—Bodensee" sowie über Befugnisse der GrenzkommissionIn seiner Sitzung am 16. Februar 1979 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:Gesetz über die Änderung des Ehenamens
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Seine Schreiben sind als Drucksachen 8/2588 und 8/2589 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 16. Februar 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen betr. Risiko der Psychochirurgie — Drucksache 8/2527 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2593 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 21. Februar1979 im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bun- desminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Häfele, Dr. Sprung, Haase , Dr. Narjes, Schröder (Lüneburg), Dr. Riedl (München) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zahlungen an die DDR und die anderen Ostblockstaaten sowie Warenaustausch mit der DDR und den anderen Ostblockstaaten in den Jahren 1970 bis 1978 einschließlich — Drucksache 8/2562 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2598 verteilt.Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 23. Februar 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten de Terra, Dr. Köhler , Dr. Möller, Pfeifer, Dr. Kreile, Broll, Daweke, Dr. Sprung, Rühe, Voigt (Sonthofen), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Regelung der Beteiligung bildender Künstler an öffentlichen Baumaßnahmen — Drucksache 8/2563 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2600 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 19. Februar 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Egert, Fiebig, Heyenn, Dr. Jens, Marschall, Dr. Steger, Eimer , Dr. Haussmann, Spitzmüller und der Fraktionen. der SPD und FDP betr. Schutz der Kinder im Konsum- und Freizeitbereich — Drucksache 8/2494 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2601 verteilt.Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 22. Februar 1979 im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard , Dr. Klein (Göttingen), Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verfolgung von NS-Verbrechen — Drucksache 8/2557 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2602 verteilt.Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 28. Februar 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Dr. Häfele, Dr. Sprung, Kiechle, Susset, Dr. Kunz , Dr. Früh, Dr. Schwörer, Dr. Schäuble, Dr. Langguth, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Dr. von Geldern, Lagershausen, Sauter (Epfendorf), Dr. Meyer zu Bentrup, Schröder (Wilhelminenhof) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Europäisches Währungssystem und Agrarwährungssystem — Drucksache 8/2556 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2606 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 1. März 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder , Haase (Kassel), Dr. Warnke, Röhner, Gerster (Mainz), Glos, Dr. Friedmann, Dr. Riedl (München), Wohlrabe, Sick, Dr. von Wartenberg, Dr. Meyer zu Bentrup, Carstens (Emstek), Dr. Zeitel, Dr. Pfennig, Metz, Schmitz (Baesweiler), Dr. Schwörer, Engelsberger, Seiters, Dr. Bötsch, Schedl, Dr. Köhler (Duisburg), Landré, Frau Benedix, Sauer (Salzgitter), Pohlmann, Nordlohne, Broll, Dr. Rose, Dr. Müller und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. EG-Regionalfonds — Drucksache 8/2573 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2611 verteilt.Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde— Drucksache 8/2608 —Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Dr. Stark aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf:Worauf gründet der Bundesminister für Jugend und Gesundheit, Frau Antje Huber, seine Behauptungen, wie sie im Pressedienst des Ministeriums vom 12. Februar 1979 aufgestellt wird, wonach pro Jahr vier Millionen Frauen von ihren Ehemännern körperlich mißhandelt würden und die Kinder fast immer dabei seien?Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Metadaten/Kopzeile:
11092 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Herr Kollege Dr. Stark, es gibt in der Bundesrepublik keine amtlich abgesicherten Angaben über die Gesamtzahl der Fälle körperlicher Mißhandlungen von Frauen durch ihre Ehemänner. Die Ursachenforschung über Gewaltanwendung in Familien steckt in den Anfängen.
Die Zahl von 4 Millionen Mißhandlungsfällen, die Frau Bundesminister Huber in dem zitierten Artikel genannt hat, beruht auf Schätzungen von Fachleuten. Diese Schätzungen bewegen sich zwischen 100 000 und 4 Millionen Fällen. Diese Zahlen wurden in zahlreichen Veröffentlichungen der letzten Jahre genannt, so z. B. in dem Buch von Erin Pizzey „Schrei leise", erschienen in der Deutschen Verlagsanstalt, Stuttgart. Auch die 1978 unter redaktioneller Verantwortung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung erschienene Beilage in der Zeitschrift „Für Sie" unter dem Titel „Wie der Staat der Familie hilft" schätzt die Zahl der Mißhandlungsfälle zwischen 100 000 und .4 Millionen.
In der Stadt Hamburg, wo dazu Erhebungen angestellt wurden, erreichten die Polizei im Verlauf eines Jahres 4000 telefonische Hilferufe mißhandelter Frauen. Die Zahl der tatsächlich vorkommenden Mißhandlungen dürfte aber nach übereinstimmender Meinung von Fachleuten noch erheblich höher liegen, da der Polizei überhaupt nur ein Teil der Fälle bekannt wird.
Aus den Berichten der Jugendämter und der Polizeibehörden wissen wir, daß in sehr vielen Fällen Kinder Zeugen dieser Mißhandlungen werden. Es liegt auf der Hand, daß solche Erlebnisse die psychische Entwicklung von Kindern und Heranwachsenden auf das schwerste beeinträchtigen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie es in Anbetracht Ihrer eigenen Angaben für verantwortbar, daß ein Minister dieser Bundesregierung solche Zahlen in den Raum stellt, die praktisch unterstellen, daß jeder vierte Eheman seine Frau körperlich mißhandelt?
Herr
Kollege, das ist genau der Punkt. Nach den Richtlinien sollen wir nicht unterstellen. — Aber bitte, Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stark, ich hielte es für unverantwortlich, wenn es die Frau Bundesminister angesichts der Schwierigkeiten der Erhebung, die von der Sache her wegen der großen Dunkelziffer verständlich sind, unterlassen würde, auf diesen schwerwiegende Tatbestand hinzuweisen.
Eine
weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie es, nachdem Sie gerade von Schätzungen zwischen 100 000 und 4 Millionen Fällen sprachen, nicht für richtig, daß eine Ministerin, bevor sie eine solche schwerwiegende Behauptung in die Welt setzt, wirklich sorgfältig nachprüft, inwieweit diese Behauptung verifizierbar ist?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stark, ich wiederhole: Die Äußerungen stützen sich auf Schätzungen von Fachleuten, die angesichts des dargelegten Hamburger Beispiels sehr fundiert sind. Frau Minister Huber hat bei ihrer Äußerung die obere Grenze der vorhandenen Schätzungen genannt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, auf welche Weise wird die Bundesregierung versuchen, diesen außerordentlich breiten und allzu großen Schätzungsrahmen auf Grund einer Ursachenermittlung präziser einzugrenzen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung fördert in einigen Fällen Zufluchtstätten für mißhandelte Frauen, aber erst seit einem kurzen Zeitraum. Ich nehme an, die Erkenntnisse, die man dort gewinnen kann, werden auch dazu dienen, diese Grauzone etwas aufzuhellen und in der nächsten Zeit etwas fundiertere Zahlen zu gewinnen._
Zu einer letzten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kunz.
Herr Staatssekretär, ohne die Ernsthaftigkeit dieses Problems im Kern bezweifeln zu wollen, frage ich Sie: welche Seriosität liegt einer Bekanntgabe zugrunde, wenn die Frau Bundesminister eine ihr richtig erscheinende obere Zahl einfach ohne irgendwie sichtbar gewordene Kriterien nennt?
Zander, Parl. Staatssekretär: Diese Zahl ist der Literatur entnommen. Das heißt: Die Fachleute, die diesen Gegenstand und diese Vorkommnisse untersucht haben, haben darüber Schätzungen angestellt und Hochrechnungen durchgeführt. Das sind Methoden, mit denen man zu solchen Ergebnissen kommt. Aber ich sage noch einmal: Es wird sehr schwierig sein — auch mit den Mitteln der Jugendämter und der Polizeibehörden —, dies zu erhellen, weil es eben sehr viele Fälle gibt, in denen sich so etwas in der Familie abspielt und nicht öffentlich wird. Darin liegt die ganze Problematik.
DieFrage 60 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Abg. Dr. Reimers , schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Ge-
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11093
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen sundheit beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.Wir kommen zum Geschäftsbereich ,des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Pieroth auf. — Der Herr Abgeordnete Pieroth ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:Ist die Bundesregierung in der Lage, zu dem auf Seite 27 Nummer 68 des Agrarberichts 1979 angegebenen Abstand des Landarbeiterlohns zum Vergleichslohn von 27,6 v. H. gesondert auch die Disparität der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Arbeitnehmer beschäftigen, zu nennen, und wenn ja, wie hoch ist der Abstand?Herr Abgeordneter Horstmeier, Sie haben zwei Fragen eingereicht. Herr Staatssekretär, wollen Sie die gemeinsam — ich gehe davon aus, daß das möglich ist — beantworten?
Ja.
Ich rufe dann auch die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wenn nein, kann sie diese Vergleichszahlen im nächsten Agrarbericht mit ausweisen?
Bitte.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die im Agrarbericht ausgewiesene Differenz zwischen Landarbeiterlohn und Vergleichslohn beruht auf Unterlagen aus der allgemeinen Statistik und nicht auf Ergebnissen der Testbetriebe.
Es ist bereits wiederholt geprüft worden, ob die von .Ihnen vorgeschlagene spezielle Vergleichsrechnung für die im Testbetriebsnetz vorhandenen Betriebe mit Lohnarbeitskräften durchgeführt werden kann. Die Prüfungen haben ergeben, daß eine solche Vergleichsrechnung aus statistisch-methodischen Gründen nicht möglich ist. Insbesondere ist die Zahl der Testbetriebe mit Lohnarbeitskräften so gering, daß sie in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Lohnarbeit in den landwirtschaftlichen Betrieben für eine gesicherte Aussage nicht ausreicht.
Um dennoch eine Information über die Einkommen der Testbetriebe in Abhängigkeit vom unterschiedlichen Besatz an Lohnarbeitskräften zu geben, enthält die Tabelle „Schichtung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe nach den Arbeitskräften je Betrieb" in den Materialbänden der Agrarberichte 1978 und 1979 die Kennzahl „entlohnte Arbeitskräfte". Dieses Verfahren soll auch in den nächsten Jahren beibehalten werden.
Eine Zusatzfrage.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, läßt § 4 des Landwirtschaftsgesetzes eine derartige Gegenüberstellung zu?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Er läßt es sicher zu, Herr Kollege. Nur: Ich habe ja soeben erklärt, wie schwierig es ist, das statistisch überhaupt zu erfassen und dann entsprechend auszuweisen.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, würden Sie dem Gedanken nicht doch nähertreten können, wenn man davon ausgeht, daß für diese Betriebe nicht nur die Lohnbelastung eine Rolle spielt, sondern auch die sogenannten Lohnnebenkosten von Bedeutung sind? Es wäre doch ein interessanter Vergleich, herauszufinden, wie diese Betriebe gegenüber vergleichbaren Betrieben dastehen.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich will gern noch einmal der Frage nachgehen, ob dies möglich ist.
Vielen, Dank. Ich rufe die Frage 99 des Herrn Abgeordneten Oostergetelo auf:
Wie hat sich die Bundesregierung auf die von der FAO ausgerichtete Weltkonferenz über Agrarreform und ländliche Entwicklung im Juli in Rom sowie auf die vorbereitende Vorkonferenz vom 12. bis 16. März in Rom vorbereitet, und welche politische Linie verfolgt sie dabei?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat an den Vorbereitungen für die Weltkonferenz über Agrarreform und ländliche Entwicklung von Anbeginn aktiv mitgewirkt. Die Erörterung des Konferenzthemas auf den fünf im. Jahre 1978 abgehaltenen FAO-Regionalkonferenzen hat die Auffassung der Bundesregierung bestätigt, daß es kein allgemein gültiges Konzept für ländliche Entwicklung und Agrarreform gibt und geben kann. Eigenverantwortlichkeit und Souveränität für diese vorrangige, doch primär interne Aufgabe wurden unterstrichen. Ihrer bisherigen politischen Linie folgend, wird die Bundesregierung auf der bevorstehenden Konferenz dafür eintreten, daß der weltweite Erfahrungsaustausch zu Ergebnissen führt, aus denen die teilnehmenden Staaten die beste praktische Nutzanwendung für die ländliche Entwicklung ziehen können.
Zur Vorbereitung der Weltkonferenz wurde von allen teilnehmenden Staaten ein Länderbericht erbeten. Die Bundesregierung hat ihren Bericht dem Konferenzsekretariat bereits im Juni 1978 übermittelt. Dieser Bericht wird auch auf dem Vorbereitungstreffen und auf der Konferenz den anderen Staaten zugänglich gemacht werden.
Ferner hat die Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung nach vorheriger Abstimmung mit der Bundesregierung die Ergebnisse von fünf regionalen Expertenkonsultationen über integrierte ländliche Entwicklung, die 1975 und 1976 in Zusammenarbeit mit der FAO und der Schwedischen
Parl. Staatssekretär Gallus
Internationalen Entwicklungsbehörde durchgeführt worden sind, in einem interregionalen Symposium zusammengefaßt. Der Bericht hierüber ist von der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung neu aufgelegt worden und wird der Weltkonferenz als weiterer deutscher Beitrag zur Verfügung gestellt werden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie der Meinung sind, daß landwirtschaftliches Fachwissen im theoretischen und im praktischen Bereich unbedingt notwendig ist, um sowohl die Entwicklung in der Landwirtschaft allgemein als auch in den ländlichen Räumen im besonderen in positivem Sinne voranzutreiben?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie haben mich richtig verstanden.
Ich rufe die Frage 100 des Herrn Abgeordneten Oostergetelo auf:
Inwieweit sind die interministerielle Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sowie die Koordination mit der EG und der OECD sichergestellt worden?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Mitwirkung der Bundesregierung an der Weltkonferenz über Agrarreform und ländliche Entwicklung und die Vorbereitung hierzu sind wie üblich im Ressortkreis abgestimmt worden. Eine Abstimmung mit den EG-Partnern und den OECD-Mitgliedsstaaten ist im Gange. Diese Länder betonen jedoch auch, daß diese Regierungskonferenz und ihr Thema in erster Linie auf die individuelle Teilnahme der UN-Mitgliedstaaten zugeschnitten sind.
Zwischenfrage.
Herr Staatssekretär, besonders in den Entwicklungsländern ist uns aufgefallen, daß gerade die Agrarprogramme als sehr positiv zu bezeichnen sind und positiv verliefen. Ist hier eine Koordination zwischen der Landwirtschaft und dem Entwicklungsministerium in der- Hinsicht gegeben, daß wir davon ausgehen können, daß dies auch weiter so positiv genutzt werden kann? Ist das innerhalb der EG abgestimmt, z. B. mit unserem französischen Nachbarn?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, zum ersten können Sie davon ausgehen, daß unsere Auffassung mit den übrigen Ressorts abgestimmt ist. Sie können weiter davon ausgehen, daß wir unsere Erkenntnisse und unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet mit unserem französischen Nachbarn austauschen. Die Frage ist aber, ob im jeweiligen Land dieselben Erfahrungen gemacht wurden oder ob eigene Erfahrungen das Leitbild des Handelns in bezug auf die Entwicklungshilfe darstellen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Keine
weiteren Zusatzfragen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Bundesminister Dr. Ehrenberg zur Verfügung.
Ich rufe zunächst die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz auf:
Was ist das Ergebnis der angekündigten Bemühungen von Bundesminister Ertl, im Zusammenhang mit dem Urteil eines Berliner Amtsgerichts, das einen Ponyhofbesitzer mit einer Geldbuße von 10 000 DM belegte, weil dieser Kinder Ponys pflegen und Stallungen säubern ließ, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich des Jugendarbeitsschutzgesetzes, damit nicht durch derartige Entscheidungen sinnvolle Beschäftigung von Jugendlichen verhindert wird und zum Müßiggang mit all den bekannten Folgen zwingt?
Herr Bundesminister.
Herr Kollege, wie bereits auf die mündliche Frage des Kollegen Wohlrabe in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. November 1978 ausgeführt wurde, hat Frau Staatssekretärin Fuchs ein Schreiben von Herrn Minister Ertl, mit dem dieser mich wegen eines Urteils des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in Sachen Kinderarbeit angeschrieben hatte, dahin gehend beantwortet, daß im Rechtsstreit des Berliner Ponyhofbesitzers das Urteil des Kammergerichts Berlin abgewartet werden sollte. Bisher ist uns von dieser Entscheidung nichts bekannt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das neue Jugendarbeitsschutzgesetz sinnvolle Beschäftigungen von Kindern und Jugendlichen ebensowenig behindert wie das Jugendarbeitsschutzgesetz aus dem Jahre 1960. Sie ist aber auch der Meinung, daß die Beantwortung der in Einzelfällen sicherlich schwierigen Abgrenzungsfrage, ob eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorliegt, den nach unserer Verfassung für die Auslegung von Gesetzen ausschließlich zuständigen Gerichten überlassen bleiben sollte.
Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, ich möchte Sie fragen: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, wenn solche Gesetze zu einer so engen Auslegung führen, daß — wie in diesem zitierten Urteil geschehen — eine Strafe in Höhe von 10 000 DM auferlegt wird, wenn also solche Auswüchse zustande kommen, die Gesetze notwendigerweise entsprechend geändert werden müßten?Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich würde nicht schon allein auf Grund eines einzigen Urteils, das Ihrer Meinung nach eine zu enge Auslegung beinhaltet, Gesetzesänderungen in Betracht ziehen. In diesem Einzelfall werden wir in erster Linie die
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11095
Bundesminister Dr. Ehrenbergausstehende Entscheidung des Kammergerichts abwarten und dann den Tatbestand sorgfältig prüfen. Meiner Meinung nach ist das Jungendarbeitsschutzgesetz nicht hinderlich.
Sie haben eine weitere Frage.
Herr Bundesminister, stimmen Sie mit mir überein, daß gerade solche Fälle einer freiwillig übernommenen Tierpflege, die einen hohen pädagogischen Wert hat — die freiwillig übernommen und in einem beschränkten Rahmen abgeleistet wird — dazu angetan sind, die einschlägigen Gesetze entsprechend zu formulieren?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich glaube, daß dieses Gesetz sorgfältig formuliert ist. Im übrigen dürfte die Frage, was freiwillig ist und was nicht und ob versteckte entgeltliche Kinderarbeit vorliegt oder nicht, in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen sein. Das können nur die dafür zuständigen Instanzen.
Ich
rufe die Frage 8 der Abgeordneten Frau Dr. Riede auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Ausland Beratungsbüros für ehemalige Bundesbürger gibt, die sich anbieten, bei der Durchsetzung der Rentenansprüche gegen deutsche Sozialversicherungsträger für Entgelt behilflich zu sein, und können im Ausland lebende ehemalige deutsche Bürger ihre Rentenansprüche gegen deutsche Sozialversicherungsträger mit Hilfe der deutschen Konsularbeamten oder auf anderem Weg kostenlos geltend machen?
Herr Bundesminister.
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Frau Kollegin Riede, es ist bekannt, daß im Ausland Beratungsbüros ihre entgeltlichen Dienste zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen deutsche Sozialversicherungsträger anbieten. Bereits im Februar 1974 wurden die Rentenversicherungsträger gebeten, in solchen Fällen die Empfangsbestätigung für den Rentenantrag über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland zurücklaufen zu lassen. Die deutsche Botschaft kann dann den Antragsteller über seine Rechtsposition aufklären und ihm geeignete Maßnahmen gegenüber dem Beratungsbüro nahelegen. Seither sind mir Klagen in dieser Hinsicht nicht mehr bekannt geworden.
Seit 1976 können Anträge auf Sozialleistungen von Personen, die sich im Ausland aufhalten, bei jeder amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden. Diese ist verpflichtet, den Antrag unverzüglich an den zuständigen deutschen Leistungsträger weiterzuleiten. Jeder Antragsteller kann sich im übrigen direkt an den deutschen Versicherungsträger wenden. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind auch die ausländischen Versicherungsträger verpflichtet, Hilfe zu leisten. Das entsprechende Verfahren ist kostenfrei.
Eine
Zusatzfrage.
Herr Minister, offensichtlich ist Ihnen nicht bekannt, daß auch in neuester Zeit wieder bundesdeutsche Anwälte durch Vermittlung dieser Beratungsbüros eingeschaltet wurden, die für ihre Tätigkeit angeblich überhöhte — in einem mir bekanntgewordenen Fall über 30 % — Honorare verlangen?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich kann nur empfehlen, die Auskunftssuchenden darauf hinzuweisen, sich an die deutsche Botschaft, die deutschen Konsulate zu wenden und nicht an fragwürdige Beratungsbüros, für deren Existenz die Bundesregierung nicht aufkommen, die sie auch nicht kontrollieren kann.
Eine
weitere Zusatzfrage.
Herr Minister, nachdem alle Bemühungen — auch über das Auswärtige Amt — bis jetzt nicht gefruchtet haben und diese Beratungsbüros immer noch Menschen finden, die in Not sind: Wäre es nicht doch möglich, in einem zweiten Vorstoß alle Konsulate und auswärtigen Stellen zu informieren, daß sie gezielt auf die von Ihnen angesprochene Möglichkeit verweisen sollten?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich will gerne bei der nächsten Zusammenkunft der Sozialattachés noch einmal darauf hinweisen, daß sie darauf entsprechend hinwirken. Im übrigen aber möchte ich den Konsulaten und Botschaften gerne bescheinigen, daß sie in der Mehrzahl aller Fälle auf diesem Gebiet vorzügliche Arbeit leisten.
Ich
rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Müller auf:
Hält es die Bundesregierung — obwohl nach allgemeiner Auffassung „Mutterschaft keine Krankheit" ist — noch immer für richtig bzw. zumutbar, daß die Krankenversicherten auch weiterhin den größten Teil der Kosten für das für die Zeit des Beschäftigungsverbots nach § 3 und § 6 (nach der Entbindung) des Mutterschutzgesetzes zu gewährende Nettoentgelt in Form des Mutterschaftsgelds tragen müssen?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Präsident, Herr Kollege Müller hat zwei Fragen gestellt. Ich bitte, sie gemeinsam beantworten zu dürfen. -
DerFragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Müller auf:Wäre es angesichts der seit 1968 zu verzeichnenden Lohnentwicklung und des Steuer-, insbesondere Lohnsteueraufkommens nicht in erster Linie gerechtfertigt, den ursprünglichen § 13 des Mutterschutzgesetzes und den § 200 a RVO wiederherzustellen, d. h., daß das Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes" zu gewähren und nicht auf höchstens 25 DM je Kalendertag zu begrenzen ist und der Unterschiedsbetrag bis zum Nettoentgelt entsprechend dem internationalen Übereinkommen Nr. 103 nicht allein vom Arbeitgeber zu tragen ist, und wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen?Bitte, Herr Minister.
Metadaten/Kopzeile:
11096 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Kollege Müller, zu Ihrer ersten Frage: Die in einem Arbeitsverhältnis stehenden Frauen erhalten für die Dauer der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes ihren durchschnittlichen Nettolohn als Mutterschaftsgeld weiter gezahlt. Die Ausgaben für das Mutterschaftsgeld verteilen sich auf die Krankenkassen, die Arbeitgeber und den Bund. Diese Lastenverteilung hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1974 ausdrücklich als verfassungsgemäß bezeichnet. Eine Änderung ist schon wegen der damit verbundenen finanziellen Verschiebungen nicht beabsichtigt.Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Müller: Mit den Ausgaben für Mutterschaftsgeld den Bund zu belasten läßt die Haushaltslage des Bundes gegenwärtig nicht zu. Die Bundesregierung sieht es als ihre vordringliche Aufgabe an, den Mutterschutz der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Frauen nach Ablauf der Schutzfrist des Mutterschutzgesetzes durch Einführung eines Mutterschaftsurlaubs auszubauen. Sie schlägt deshalb mit dem von ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs auch die Verlängerung der Bezugszeit des Mutterschaftsgeldes auf insgesamt sechs Monate nach der Entbindung vor. Das für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs zu zahlende Mutterschaftsgeld wird in voller Höhe vom Bund getragen. Die Belastung des Bundes beträgt — einschließlich der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge — rund 900 Millionen DM jährlich. Die Bundesregierung hält diese Verwendung von Haushaltsmitteln für sinnvoller und mehr im Interesse der berufstätigen Frauen liegend als eine Umschichtung in der Finanzierung der heute bestehenden Leistungen.
Zusatzfrage.
Herr Minister, da Sie gesagt haben, daß die Bundesregierung nicht beabsichtige, etwas zu ändern, frage ich Sie: Wie hoch schätzen Sie den Betrag, den der Bund zur Zeit aufbringen müßte, wenn er das Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, wie es ursprünglich, d. h. nach der Fassung vom 24. August 1965, vorgesehen war, einschließlich der damals in § 200 d der Reichsversicherungsordnung vorgesehenen Pauschale für Verwaltungskosten in Höhe von 4 % voll erstatten würde?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr . Kollege Müller, ich darf vielleicht in diesem Zusammenhang darauf hinweisen — daraus leiten sich die Schätzungen ab —, daß die Krankenkassen für Mutterschaftsgeld 1977 — die Zahlen für 1978 liegen noch nicht endgültig vor — 682 Millionen DM aufgewendet haben, der Bund 125 Millionen DM und die Arbeitgeber rund 400 Millionen DM. Wenn Sie jetzt die 900 Millionen DM für die neue Leistung hinzuzählen, dann wird der Bund in dieser Dreiteilung der Zahlungen den weitaus größten Teil dieser Leistungen tragen, die Krankenkassen den zweitgrößten, die Arbeitgeber den geringsten.
Zusatzfrage.
Würden Sie mir bestätigen, daß die Begrenzung des Mutterschaftsgeldes nach § 200 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung auf 25 DM je Kalendertag, d. h. auf 750 DM im Monat, und die Erstattung in Höhe von 400 DM je Fall durch den Bund nur deshalb mit dem sogenannten Finanzänderungsgesetz 1977 vorgenommen wurden, um den Bundeshaushalt wegen ungenügenden Steueraufkommens infolge der voraufgegangenen Rezession auszugleichen, diese Maßnahmen also neben anderen Sparmaßnahmen nur als vorübergehende Maßnahme gedacht waren?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich kann Ihnen das nicht bestätigen. Den Willen des Bundes, in diesem Bereich mehr zu tun, macht der vorliegende Entwurf zur Erweiterung der Leistungen an berufstätige Mütter deutlich.
Ihre
nächste Zusatzfrage.
Herr Minister, würden Sie mir dann wenigstens bestätigen, daß die SPD-Fraktion — was der Bundesregierung nicht unbekannt sein dürfte — bereits am 29. Juni 1962 einen Vorschlag zur Änderung des Mutterschutzgesetzes eingebracht hatte, in dem es unter Nr. 13 hieß — ich darf zitieren —:
Die den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung in Durchführung dieses Gesetzes erwachsenen Kasten werden vom Bund erstattet,
und daß Ihr Sprecher bei der Verabschiedung des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 24. August 1965 ausdrücklich betonte:
Wir sind der Auffassung, daß die Belastung durch das Mutterschaftsgeld nicht eine Angelegenheit der Krankenkassen ist, sondern daß der Bund für diese Beträge aufkommen muß.
Warum macht sich die Bundesregierung diese Auffassung nicht zu eigen?
HerrKollege Müller, ich wäre Ihnen dankbar, wenn SieIhre letzte Zusatzfrage etwas konzentrieren. — Bitte.Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Kollege Müller, der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in voller Übereinstimmung mit den Regierungsfraktionen eingebracht worden ist, zeigt, daß es der Bundesregierung hier mit der Verwendung von Mitteln für zusätzlichen .Schutz für Mütter ernst ist. Ich kann noch einmal wiederholen — und befinde mich da in Übereinstimmung mit der SPD-Bundestagsfraktion —, daß diese zusätzliche
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11097
Bundesminister Dr. EhrenbergLeistung wichtiger ist, als die vorhandenen Finanzmittel umzuschichten. Das hätte keinen Erfolg für die davon betroffenen Mütter.
Letzte Zusatzfrage.
Wollen Sie trotzdem Ihre Meinung aufrechterhalten, wie sie damals von der SPD vorgetragen worden ist, daß das eigentlich eine Angelegenheit des Bundes und nicht der Krankenversicherung sei?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich halte es für wenig zweckmäßig, mit dem Wort „eigentlich" zu operieren. Das verschleiert immer die tatsächlichen Tatbestände.
Herr Abgeordneter Ey, Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß diese Art der Aufbringung des Mutterschaftsgeldes im Grunde in ihren Elementen frauenbeschäftigungsfeindlich ist?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Ich vermag keinerlei Art von Beschäftigungsfeindlichkeit in dem geltenden Mutterschutzgesetz und erst recht nicht in der beabsichtigten Verbesserung zu sehen. Im Gegenteil, beide sind in hohem Maße geeignet, die immer schwierige Vereinbarkeit von Mutterschaft und eigener beruflicher Entwicklung leichter zu machen. Keine Regierung und keine Partei wird jemals diese Entscheidung den Frauen abnehmen können. Was wir tun können und auch tun, ist, die materielle Voraussetzung für diese Entscheidung zu verbessern.
Ich rufe Frage 11 des Herrn Abgeordneten Urbaniak auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahren bei der Anwendung von Asbest, und welche Maßnahmen gedenkt sie in Zukunft dagegen zu ergreifen?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Präsident, ich bitte auch hier, die zwei eingereichten Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen.
Der Herr Kollege ist einverstanden.Ich rufe auch die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Urbaniak auf:Gibt es vom Bund geförderte Forschungsaufträge darüber, Asbest durch einen anderen Stoff zu ersetzen, und wenn ja, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß Textilglas dieser Stoff sein könnte?Bitte.Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Herr Kollege Urbaniak, der Bundesregierung ist bekannt, daß der bei der Bearbeitung von Asbest oder asbesthaltigen Produkten entstehende Staub gesundheitsgefährdend ist. Menschen, die Asbeststaub ausgesetzt sind, können an Asbestose, aber auch an Krebs erkranken.Arbeitsschutzvorschriften für den Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen bestehen bereits in der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe sowie in der Unfallverhütungsvorschrift „Schutz gegen gesundheitsgefährlichen mineralischen Staub".Im Jahre 1977 ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein Richtlinienvorschlag über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von bestimmten Asbestarten vorgelegt worden. Seit einigen Monaten liegt ferner ein EG-Richtlinienvorschlag über die Begrenzung gefährlicher chemischer, physikalischer und biologischer Schadstoffe in der Arbeitsumgebung vor. Es ist noch nicht abzusehen, wann diese Richtlinien verabschiedet werden. Angesichts der Gesundheitsgefahren, die von Asbest und anderen krebserzeugenden Stoffen ausgehen, ist die Bundesregierung daher der Auffassung, daß möglichst schnell ein weiterer Ausbau der bestehenden nationalen Arbeitsschutzvorschriften erfolgen muß.Mit besonderen Gesundheitsgefahren ist die Anwendung des Asbest-Spritzverfahrens für die Arbeitnehmer verbunden. In Abstimmung mit meinem Hause werden deshalb die Berufsgenossenschaften in Kürze eine Unfallverhütungsvorschrift vorlegen, die ein allgemeines Verbot des Asbest-Spritzverfahrens enthält.Die Bundesregierung bereitet im übrigen zur Zeit eine Erweiterung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vor. Damit soll das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe verursachten Berufsgefahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung wird Vorschriften über den Umgang mit etwa 40 krebserzeugenden Arbeitsstoffen — einschließlich Asbest — enthalten. Von den Berufsgenossenschaften wird gleichzeitig eine ergänzende Unfallverhütungsvorschrift vorbereitet, die technische Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen vorschreibt.Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung mißt dem Asbestproblem im Rahmen der Humanisierung des Arbeitslebens vorrangige Bedeutung zu.Vom Bundesminister für Forschung und. Technologie sind in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium Forschungsvorhaben zum Auffinden von Ersatzfasern für Asbest in Asbestzement sowie in chemisch beständigen Kunststoffteilen vergeben worden. Zwei weitere Forschungsvorhaben zum Ersatz von Asbest in Reibbelägen und in Wärmedämmplatten stehen vor der Vergabe.
Metadaten/Kopzeile:
11098 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Bundesminister Dr. EhrenbergZusammen mit Vertretern der Asbestindustrie, der Gewerkschaften, der Arbeitsmedizin und der Berufsgenossenschaften wird zur Zeit der weitere Forschungsbedarf zum Ersatz von Asbest durch andere faserförmige Materialien erörtert. Dabei stehen organische Fasern ebenso zur Diskussion wie anorganische Faserstoffe, wie z. B. textile und nichttextile Glasfasern, Metalldrähte oder Kohlenstoffäden. Zur Zeit gibt es leider noch keinen Faserstoff, der mit Asbest in allen Eigenschaften vergleichbar ist und diesen damit in allen Einsatzbereichen ersetzen kann.Die bisher eingereichten Forschungsthemen bedürfen noch der Überarbeitung; entsprechend ihrer Priorität werden sie anschließend zur Förderung ausgeschrieben.
Eine
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Urbaniak.
Herr Minister, ist es so, daß sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung weiterhin mit der Bekämpfung dieses gefährlichen Arbeitsstoffes beschäftigt?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Die Bundesanstalt in Dortmund beschäftigt sich mit diesen und anderen Vorhaben. Sie ist auch an der von mir vorhin genannten Vorbereitung der Erweiterung der Vorschriften intensiv beteiligt.
Eine
weitere Zusatzfrage.
Ist es so, Herr Minister, daß die. ses Material, wenn darauf für die Arbeitswelt nicht verzichtet werden kann, bei der nationalen Meldestelle für gefährliche Stoffe — wenn sie gebildet sein wird — angemeldet und dort geprüft werden müßte?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Neue Stoffe müssen mit Sicherheit dort geprüft werden. Wenn ein Ersatz nicht möglich ist, müssen die technischen Schutzvorschriften durch die Berufsgenossenschaften in Verbindung mit der Dortmunder Anstalt so weitgehend verändert, in diesem Sinne verschärft werden, daß gesundheitliche Gefahren minimiert werden.
Gehen Sie davon aus, daß wir bei einer Einrichtung dieser Art auf dem Feld der Humanisierung der Arbeitswelt gerade beim Schutz der Arbeitnehmer einen ganz erheblichen Schritt nach vorn kommen?
Dr. Ehrenberg, Bundesminister: Wir sind dabei, das zu tun. Ich würde sagen, daß wir gerade im Bereich der Verbesserung der technischen Arbeitsbedingungen und der gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen in den letzten acht Jahren große Schritte nach vorn getan haben. Aber es ist auch
noch viel zu tun. Wir kommen gerade mit dieser Verordnung ein großes Stück weiter.
Keineweitere Zusatzfrage.Herr Abgeordneter Dr. Ahrens hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 13 und 14 gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.Herr Abgeordneter Augstein ist nicht im Saal, so daß die von ihm eingereichte Frage 15 schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Herr Bundesminister, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beantwortet.Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.Die Frage 16 der Frau Abgeordneten Krone-Appuhn ist gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig, weil sie Punkt 2 der morgigen Tagesordnung betrifft.Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Der Herr Abgeordnete Brandt hat gebeten, die beiden von ihm eingereichten Fragen 18 und 19 schriftlich zu beantworten. Dem Begehren wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.Das gilt auch für die vom Herrn Abgeordneten Biehle eingereichten Fragen 20 und 21.Die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Engelsberger ist ebenso wie die Frage der Frau Abgeordneten Krone-Appuhn gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien unzulässig. Ich verweise auf die morgige Tagesordnung.Herr Staatssekretär, damit ist der Fragenkomplex aus dem Bereich des Bundesministers der Verteidigung bereits erledigt. Ich danke Ihnen für Ihre Anwesenheit.Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Spangenberg zur Verfügung.Der Herr Abgeordnete Graf Stauffenberg hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 23 und 24 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Graf Huyn auf:Sieht die Bundesregierung in der Verhaftung des Transitreisenden Joachim Solga 1974 auf den Transitwegen und in der Nichtinformierung der Bundesregierung über diesen Fall eine
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11099
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenVerletzung des Transitabkommens, die vor die Transitkommission gebracht werden muß, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß noch weitere Transitreisende in „DDR"-Gefängnissen oder Zuchthäusern inhaftiert sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, der Fall des von Ihnen genannten Transitreisenden wird zur Zeit überprüft, da der Fall uns erst vor wenigen Tagen bekanntgeworden ist. Eine endgültige Stellungnahme ist erst nach Abschluß dieser Prüfung möglich.
Die Regierung der DDR hat die Bundesregierung nicht über die Festnahme des von Ihnen genannten Reisenden unterrichtet. Sollte die Prüfung des Falles ergeben, daß es sich um einen Transitreisenden im Sinne des Transitabkommens gehandelt hat, so würde die Bundesregierung den Fall selbstverständlich in der Transitkommission zur Sprache bringen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich bemerken, daß vom Inkrafttreten des Transitabkommens am 3. Juni 1972 bis zum 31. Januar 1979 insgesamt 901 Reisende im Transitverkehr von und nach Berlin durch die DDR-Behörden festgenommen worden sind — die meisten wegen Fluchthilfe oder wegen des Herbeiführens eines schweren Verkehrsunfalls —, von denen während desselben Zeitraums 687 Personen wieder aus der DDR-Haft entlassen worden sind. Die übrigen befanden sich am 31. Januar 1979 also noch in DDR-Haft. Die 901 Festnahmen sind von der DDR-Regierung offiziell mitgeteilt worden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, meine Frage hatte sich eigentlich darauf bezogen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, daß sich noch weitere Transitreisende in Haft befinden, von denen die 'Bundesregierung nicht informiert ist.
Spangenberg, Staatssekretär: Nach den Erfahrungen der Bundesregierung würde ich sagen, daß ich es für unwahrscheinlich halte.
Eine
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Staatssekretär, da Sie soeben hier gesagt haben, daß die Verhaftung des Transitreisenden Joachim Solga der Bundesregierung nicht bekanntgeworden ist, frage ich, ob dieser Fall — und möglicherweise andere — erneut Anlaß für die Bundesregierung sein sollte, darüber nachzudenken, ob es sinnvoll wäre, dem Vorschlag der Opposition in diesem Hause zu folgen und eine amtliche Beschwerdestelle einzurichten, an die sich alle Bürger oder deren Verwandte wenden können, die beim innerdeutschen Post- und Reiseverkehr von den DDR-Behörden entgegen den geltenden Bestimmungen behandelt werden.
Spangenberg, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich würde sagen, daß die bestehenden Einrichtungen sowohl des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen als auch des Senats von Berlin ausreichend sind, um solchen Dingen, die zu beanstanden wären, nachzugehen.
Ich
rufe die nächste Frage — die Frage 26 — des Herrn Abgeordneten Graf Huyn auf:
Hat die Bundesregierung die Geheimgespräche, die im November 1978 zwischen der SPD und der kommunistischen SED Mitteldeutschlands in Algerien stattgefunden haben sollen, initiiert oder autorisiert, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls über den Verlauf und etwaige Ergebnisse der Gespräche Kenntnis erhalten?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Spangenberg, Staatssekretär: Ich antworte mit Nein.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung auch nicht bekannt, daß für die Fortsetzung der Gespräche das Datum vom 10. Januar festgelegt worden ist?
Spangenberg, Staatssekretär: Herr Abgeordneter,
es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, über vermutete oder stattgefundene Gespräche von Parteien hier Bericht zu erstatten.
Herr Staatssekretär, darf ich dann davon ausgehen, daß diese Gespräche von Parteien hinter dem Rücken der Bundesregierung stattgefunden haben?
Spangenberg, Staatssekretär: Ich kann noch einmal wiederholen, daß ich hier auf die von Ihnen gestellte Frage mit Nein antworte.
Herr
Abgeordneter Jäger, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung Schritte unternommen, und gegebenenfalls welche, nachdem dieser Vorgang bekanntgeworden ist, um sich von dem Inhalt dieser Gespräche Kenntnis zu verschaffen?
Spangenberg, Staatssekretär: Es ist mir nicht bekannt.
Ich
rufe die Frage 27 des Abgeordneten Jäger auf:
Hat der Bundeskanzler gegenüber der französischen Zeitung „France Soir" geäußert, er glaube nicht, daß uns die Geschichte in diesem Jahrhundert die Chance bieten könnte, zu einer Wiedervereinigung .des deutschen Volks zu gelangen, und wenn ja, welche Bedeutung im Gesamtzusammenhang der Deutschlandpolitik der Bundesregierung hat diese Äußerung des Bundeskanzlers, und besteht nicht die Gefahr, daß die Deutschen jenseits des Eisernen Vorhangs durch eine derartige Äußerung des Bundeskanzlers entmutigt und in die Resignation getrieben werden?
Spangenberg, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, der Äußerung des Bundeskanzlers liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die Zusammenführung der deutschen Nation '„unter einem gemeinsamen Dach" ein Prozeß ist, der langfristige Bemühungen
11100 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14Q. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Staatssekretär Spangenberg
erforderlich macht. Die Bundesregierung hält deshalb daran fest, in Europa auf einen Zustand des Friedens hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung über seine Einheit entscheiden kann. Es besteht aber keine Veranlassung zu der Annahme, dieses Ziel sei heute unmittelbar durch die Tagespolitik zu vollenden. Der Bundeskanzler hat in diesem Zusammenhang betont, daß die Deutschen beiderseits der Grenze an dem Willen festhalten, „in ein gemeinsames Haus zurückzukehren". Ihre in der Frage zum Ausdruck gebrachte Befürchtung vermag ich daher nicht zu teilen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß der Bundeskanzler, selbst wenn ihn die Analyse der deutschen Situation zu diesem Ergebnis gebracht hat, eine solche Prognose im Interesse einer sinnvollen Deutschlandpolitik besser nicht ausgesprochen hätte?
Spangenberg, Staatssekretär: Nein, diese Auffassung teile ich nicht.
Eine letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie würden Sie oder wie würde die Bundesregierung diese Äußerungen des Bundeskanzlers im Hinblick auf ihre verfassungsrechtliche Pflicht sehen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Urteil zum Grundlagenvertrag so beschrieben hat, daß dieses Ziel nach draußen gegenüber dem Ausland ständig bekräftigt werden muß? Sehen Sie darin nicht eine Schwächung dieser Position?
Spangenberg, Staatssekretär: Nein, sehe ich nicht.
Herr Abgeordneter Mende.
Hat nicht der Artikel des bekannten Journalisten Matthias Walden in der „Welt am Sonntag" vox kurzer Zeit bewiesen, daß durch die Äußerung des Bundeskanzlers leider Mißverständnisse sowohl im Innern wie im Ausland ausgelöst werden können, und macht es nicht das Verfassungsgebot notwendig, Mißverständnisse über das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes möglichst auszuschließen?
Spangenberg, Staatssekretär: Herr Präsident, darf ich dann das Zitat des Herrn Bundeskanzlers bringen?
Ich
bitte darum.
Spangenberg, Staatssekretär: Ich wäre sehr dafür, daß es Herr Walden damals auch voll gebracht hätte. Es lautet:
Ich sehe in diesem Jahrhundert rational keine geschichtliche Chance für die Zusammenführung der beiden Teile der deutschen Nation unter einem gemeinsamen Dach.
Wenn Frankreich in seiner Geschichte und zu seinem Unglück so geteilt worden wäre, wie Deutschland es zur Zeit ist, dann würde ganz sicher jeder Franzose den Wunsch zur Wiederherstellung der nationalen Einheit und der nationalen Identität bewahrt haben. Auch wenn es lange gedauert hätte, würden die Franzosen den Willen, in ein gemeinsames Haus zurückzukehren, nicht aufgegeben haben. Dies gilt gleichermaßen für die Deutschen diesseits und jenseits der Demarkationslinie, die mitten durch Europa verläuft.
Herr Abgeordneter Ey, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist nicht dieser Auslassung des Herrn Bundeskanzlers in Wirklichkeit zu entnehmen, daß diese Regierung weder dem erklärten Ziel noch dem Auftrag aus der Verfassung im Laufe der letzten Jahre nähergekommen ist?
Spangenberg, Staatssekretär: Dies halte ich für eine Unterstellung, die durch nichts gerechtfertigt ist.
Der Herr Abgeordnete Kuhlwein hat um schriftliche Beantwortung seiner Fragen 109 und 110 gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für Ihre Antworten im Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Staatssekretär Dr. Fröhlich zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Batz auf:
Trifft es zu, daß infolge Fehlens einer .Behördenpassage-Anweisung" oder eindeutiger Erlasse bei Flugreisen von Bundesbediensteten Manipulationen zum Nachteil des Bundes möglich sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Presseberichte über mögliche Manipulationen mit Lufthansaflugscheinen zum Nachteil des Bundes sind bekannt; es liegen der Bundesregierung aber keine konkreten Hinweise vor. Im übrigen gibt es für die Kostenerstattung eindeutige Regelungen. Reisekostenrechtlich werden nur entstandene notwendige Auslagen erstattet. Dazu hat der Dienstreisende in der Reisekostenrechnung pflichtgemäß zu versi-
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11101
Staatssekretär Dr. Fröhlichehern, daß ihm die angegebenen Auslagen wirklich entstanden sind. Zusätzlich ist der Flugschein beizufügen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie erklärt man es sich dann, daß es trotzdem immer wieder Auffassungen gibt, nach denen die Bundesregierung oder die entsprechenden Ressorts nicht bereit sind, Beschränkungen einzuführen, wie sie in anderen Staaten 'üblich sind?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, damit komme ich zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage, die das zum Inhalt hat.
Dann rufe ich die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Batz auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß weltweit nahezu ausnahmslos für Staatsbedienstete grundsätzlich bargeldloser Flugscheinerwerb für die jeweilige nationale Fluggesellschaft vorgeschrieben ist, und welche Gründe sprechen dagegen, auch in der Bundesrepublik Deutschland eine derartige Regelung einzuführen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt, daß viele europäische Länder und die USA ihren Staatsbediensteten vorschreiben, bei Dienstreisen vorrangig die eigene nationale Luftfahrtgesellschaft zu benutzen. Eine entsprechende Regelung hat auch der Bund für seine Bediensteten getroffen. Es wird zur Zeit geprüft, ob diese Regelung zugunsten der Lufthansa verbessert werden kann, insbesondere ob die Möglichkeit einer Manipulation durch einen bargeldlosen Flugscheinerwerb dann verringert werden kann, wenn der Flugpreis nicht dem Dienstreisenden, sondern unmittelbar der Behörde in Rechnung gestellt wird.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, mir liegt die Pressemitteilung 10/17 des Auswärtigen Amtes vor, in der u. a. darauf hingewiesen wird, daß es z. B. bei schlechtem Wetter, bei Streiks, bei Verspätungen, ausgebuchten Maschinen oder ähnlichem notwendig oder im dienstlichen Interesse geboten sein kann, eine andere Luftverkehrsgesellschaft zu benutzen. Wie wird in einem solchen Fall abgerechnet?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es finden Ressortbesprechungen statt, die auch diesen Sachverhalt zum Gegenstand haben. Es gibt gewisse Schwierigkeiten, weil wegen wettbewerbsrechtlicher und verwaltungsökonomischer Bedenken einiger Ressorts bisher keine Übereinstimmung erzielt werden konnte.
Eine weitere Zusatzfrage.
Darf ich davon ausgehen, daß mir detailliert berichtet wird, wenn diese Überprüfungen auch im Interesse der im großen und ganzen vernünftigen Beamtenschaft, was ich nicht anzweifle, abgeschlossen sind?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich bitte Sie, davon auszugehen.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Krey auf:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob das Bundesgebiet ausreichend mit Katastrophenalarmgeräten ausgerüstet ist und wieviel der installierten Warngeräte sich in einem nicht betriebsfähigen Zustand befinden, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eventuell vorhandene Mängel zu beseitigen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, von zirka 81 500 erforderlichen Sirenenanlagen im Bundesgebiet sind zirka 68 000 aufgebaut. Das sind zirka 83 °/o des Planungssolls. Die notwendige Verdichtung des Sirenennetzes kann wegen des großen Investitionsbedarfs für den Restaufbau — es handelt sich um 90 Millionen DM — nur schrittweise erfolgen. Alle installierten Sirenen befinden sich in einem betriebsfähigen Zustand. Bedingt durch die nicht immer zeitlich parallel verlaufenden Arbeiten zum Aufbau einer Sirene und zu deren Anschluß an das Fernsteuernetz des Warndienstes ist es nicht zu vermeiden, daß einzelne Sirenen für eine gewisse Zeitspanne nicht fernsteuerbar, sondern nur örtlich auslösbar sind. Diese eingeschränkte Funktionsfähigkeit von Sirenen kann sich gelegentlich auch dann ergeben, wenn Arbeiten zur Umstellung der Steuertechnik oder zur Änderung von Fernmeldewegen durchgeführt werden müssen. Letzteres gilt insbesondere für den Fall, daß ein Fernsprechteilnehmer, dessen Anschluß für die Sirenensteuerung mitbenutzt wird, diesen Fernsprechanschluß aufgibt oder die Mitbenutzung nicht mehr gestattet. Die Gemeinden sind gemeinsam mit den Warnämtern bemüht, die volle Betriebsfähigkeit solcher Sirenen möglichst schnell wiederherzustellen.
Zusatzfrage.
Darf ich Sie fragen, in welchen Zeiträumen die Betriebsfähigkeit dieser Sirenen überprüft wird.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Meinen Sie jetzt den Ausbau des vorhandenen Netzes?
Nein, die installierten und nach Ihrer Bemerkung ja alle betriebsfähigen Sirenen — , mit der Einschränkung, daß sie nicht alle fernsteuerbar sind —, müssen doch regelmäßig überprüft werden. Meine Frage geht dahin, in welchen Zeiträumen diese Überprüfung stattfindet.Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Warnämter sind laufend damit beschäftigt, die Betriebsfähigkeit zu überprüfen und notwendige Eingriffe vorzunehmen.
Metadaten/Kopzeile:
11102 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Ich
rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Krey auf:
Hält die Bundesregierung das gegenwärtige System der Wartung von Geräten des erweiterten Katastrophenalarms, soweit sie bei örtlichen Feuerwehren stationiert sind, durch Zentralstellen für geeignet, oder ist daran gedacht, diese Wartung dezentral zu organisieren, um unnötigen Aufwand zu vermeiden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Auf Veranlassung des Bundesministers der Finanzen hat der Bundesrechnungshof als Bundesbeauftragter für Wirtschaftslichkeit in der Verwaltung ab 1975 die Zentralwerkstätten des erweiterten Katastrophenschutzes eingehend auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht. Im November 1978 hat er seinen Abschlußbericht vorgelegt. Darin wird das bestehende Wartungs- und Instandsetzungssystem im Katastrophenschutz grundsätzlich bejaht. Gleichzeitig hat er eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, u. a. auch die Anregung, eine verstärkte Einbeziehung örtlich vorhandener Instandsetzungskapazitäten der gewerblichen Wirtschaft zu prüfen. Dieser Vorschlag wird zur Zeit von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe untersucht. Ich werde mir erlauben, Ihnen zu gegebener Zeit das Ergebnis mitzuteilen.
Eine
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Zur Zeit wird die. Instandsetzung also noch ausschließlich durch die Zentralwerkstätten vorgenommen und nicht örtlich?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Das ist richtig, Herr Abgeordneter.
Herr
Abgeordneter Ey!
Herr Staatssekretär, ist mit einer ausreichenden Dislozierung des Unterhaltungs- und Wartungssystems zu rechnen, das wesentlich enger sein muß als bei einer zentralen Wartung?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die im Gang befindlichen Überprüfungen haben auch diesen Gesichtspunkt zum Gegenstand. Denn natürlich könnte eine Inanspruchnahme vorhandener gewerblicher Kapazität auch eine Verdichtung des Instandsetzungsnetzes bedeuten, was ein erwünschtes Ergebnis wäre.
Ich
rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Erfolgt das gerichtliche Vorgehen des Präsidenten des Bundeskriminalamts, Horst Herold, gegen den Datenschutzexperten Professor Wilhelm Steinmüller wegen dessen kritischer Äußerungen über das Informations- und Überwachungssystem der Bundesrepublik Deutschland mit Einwilligung oder stillschweigender Billigung der Bundesregierung, oder liegt eine private Initiative des Präsidenten des Bundeskriminalamts vor?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, nach der vom Bundesminister des Innern erlassenen Vertretungsordnung war der Präsident des Bundeskriminalamts berechtigt, die von Ihnen genannte Klage in Vertretung des Bundesministers des Innern und der Bundesrepublik Deutschland zu erheben. Einer vorherigen Zustimmung des Bundesministers des Innern bedurfte es nicht. Der Bundesminister des Innern war von der Klageerhebung unterrichtet. Er hielt es nicht für angebracht, auf die Entscheidung des Präsidenten des Bundeskriminalamts Einfluß zu nehmen.
Der
Abgeordnete Eickmeyer hat um schriftliche Beantwortung der beiden von ihm eingereichten Fragen 33 und 34 gebeten. Ebenso hat der Abgeordnete Schäfer um schriftliche Beantwortung der Frage 35 gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 36 des Herrn Abgeordneten Löffler. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Der Abgeordnete Dr. Laufs hat um schriftliche Beantwortung der Fragen 37 und 38 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Peiter auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Trifft es zu, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Reihen des Kölner Vereins „Sozialistische Selbsthilfe Köln" einen Spitzel eingeschleust hat, um — laut Bericht vom 15. Februar 1979 — die sozial geschädigten Jugendlichen zum „rumsaufen und rumhuren, damit es möglichst viel Theater gibt" (Seite 62) zu animieren, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Aktion?
Vielleicht steht die Frage 41 mit der Frage 40 in einem gewissen Zusammenhang?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wenn Sie gestatten, würde ich die beiden Fragen in der Tat wegen des Sachzusammenhangs gern gemeinsam beantworten.
p Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also auch, die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Wird die Bundesregierung gegebenenfalls die Verantwortlichen für die geschilderte Aktion gegen die .Sozialistische Selbsthilfe Köln" zur Rechenschaft ziehen und den Schaden, der den SSKMitgliedern durch den Provokateur des Bundesamts für Verfassungsschutz zugefügt wurde, wiedergutmachen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es trifft nicht zu, daß vom Bundesamt für Verfassungsschutz bei der SSK ein V-Mann mit dem in der Anfrage genannten Auftrag eingeschleust worden ist. Es besteht daher nach der Sachlage keine Veranlassung, einen Bediensteten dieses Amtes zur Rechenschaft zu ziehen oder zu irgendeiner Art von Wiedergutmachung.
Zusatzfrage.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11103
Ist also das, Herr Staatssekretär — wenn ich Ihre Antwort zusammenfassen darf —, was der „Stern", wie irrtümlich in der Frage nicht ausgedruckt, in seinem Bericht vom 15. Februar 1979 dargestellt hat, frei erfunden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, der Bundesminister des Innern hat bereits in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages am 15. Februar darauf hingewiesen, daß die „Stern"-Serie, auf die Sie anspielen, eine Fülle von Unrichtigkeiten und falschen Behauptungen enthält, die wir im einzelnen nicht richtigstellen können oder auch nicht richtigstellen wollen.
Dies gilt insbesondere auch für die Sachverhaltsdarstellung des Herrn Milewsky, wie er genannt wird, die der Ursprung der von Ihnen gestellten Frage ist.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft Ihr Urteil auch auf andere, sich zum Teil häufende Berichte über die Einschleusung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes in andere Organisationen, beispielsweise Bürgerinitiativen, zu? Sie kennen vielleicht den Marburger Fall.
Herr
Kollege, ich bitte um Verständnis dafür, daß ich nach den Richtlinien eine Ausweitung des Themas Ihrer Fragen durch diese Zusatzfrage nicht zulassen kann.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Danke schön.
Eine
letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Spranger.
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, daß die vielen Falschmeldungen, die der „Stern" in letzter Zeit über das Bundesamt für Verfassungsschutz verbreitet hat, zu einer erheblichen Erschwerung der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden und auch zu einer Demoralisierung der Mitarbeiter dieser Behörden geführt haben?
Herr
Abgeordneter Spranger, auch diese Zusatzfrage steht nicht in dem notwendigen Zusammenhang mit der eingereichten Frage. Ich lasse sie nicht zu.
Ich rufe die Frage 42 der Frau Abgeordneten Benedix auf:
Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister, angesprochen auf die Kurzform BRD, von einem Tabu gesprochen hat, in das wir uns hineingeredet haben, und im Sportstudio des ZDF erklärte, der Sport solle frei bleiben, das zu wählen, was er für richtig erachte, er würde die Abkürzung BRD nicht ausklammern?
Die nächste Frage steht in einem gewissen Zusammenhang mit dieser. Ich weiß nicht, Herr Staatssekretär, ob Sie vielleicht beide Fragen zusammen beantworten wollen.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, wenn Sie gestatten, würde ich die Fragen in der Tat gern zusammen beantworten.
Dannrufe ich auch die Frage 43 der Frau Abgeordneten Benedix auf:Bedeutet das im bejahenden Fall, daß der Bundesinnenminister mit Bezug auf den Beschluß der Kultusministerkonferenz sich in die Reihe derjenigen einordnet, die hinsichtlich der dort geforderten Bezeichnungsrichtlinien von einer Verkrampfung sprechen?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Bundesminister Baum hat am 10. Februar 1979 im „Sportstudio" des ZDF zunächst zu der Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees Stellung genommen, die Mannschaft der Bundesrepublik Deutschland unter diesem Namen an den Olympischen Spielen teilnehmen zu lassen. Er hat dazu wörtlich erklärt: ,,Bundesrepublik Deutschland ist unsere Staatsbezeichnung."Zu der Frage, wie die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" z. B. auf Schrifttafeln abgekürzt werden sollte, was manchmal unvermeidlich ist, hat Herr Bundesminister Baum u. a. ausgeführt:Es gibt keine verbindliche deutsche Abkürzung ... Ich meine, der Sport sollte frei sein, das zu wählen, was er für richtig hält. Ich bin der Meinung, wir sollten keine Tabus aufrichten ... Ich würde also „BRD" nicht ausklammern; allerdings darf mit dieser Bezeichnung nicht verbunden werden die Forderung, daß Berlin abgesondert ist. Wenn das zur Vorbedingung gemacht würde, dann würde ich das ablehnen. Ansonsten, gibt es keine staatliche Weisung; der Sport ist frei, das zu vereinbaren, was er will.Das waren wörtliche Zitate.Im Rahmen dieser Autonomie des Sports, auf welche die Bundesregierung in den Fragestunden des Deutschen Bundestages schon wiederholt hingewiesen hat, verwendet die Praxis der internationalen Sportfachverbände eine Vielzahl von Abkürzungen, und zwar nicht nur deutsche Abkürzungen wie BRD oder DEU, sondern vor allem auch Abkürzungen in anderen Sprachen wie FRG, GFR, RFA oder GER. Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler hat bereits in seiner Antwort vom 26. April 1978 auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka hervorgehoben, daß die Sportverbände der Bundesrepublik Deutschland insoweit in ihren jeweiligen internationalen Föderationen nur beschränkte Möglichkeiten haben, ihre Vorstellungen durchzusetzen. Er hat hinzugefügt, „daß eine einheitliche Abkürzungspraxis — wenn man diese überhaupt für erforderlich hält — im Hinblick auf die internationalen Zusammenhänge und Gegebenheiten nicht in allen Fällen zu verwirklichen wäre".
Metadaten/Kopzeile:
11104 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Staatssekretär Dr. FröhlichVon diesen Erwägungen für den Bereich des Sports und nur dazu, Frau Abgeordnete, hat sich Herr Bundesminister Baum in dieser Sendung geäußert — ist die ganz andere Frage zu unterscheiden, wie staatliche Stellen unseren Staat bezeichnen sollten. Insofern gilt unverändert die Empfehlung der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 31. Mai 1974, die es für „wünschenswert" gehalten haben, „daß im amtlichen Sprachgebrauch die volle Bezeichnung ,Bundesrepublik Deutschland' verwendet werden sollte". Auch der von Ihnen erwähnte Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. Juni 1978 trägt dem Rechnung.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß die Lehrer an unseren Schulen kaum in der Lage sind, den Schülern die Notwendigkeit der bewußten Verwendung des Begriffs „Deutschland" gerade im Zusammenhang mit der Staatsbezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" überzeugend klarzumachen, wie es in den Richtlinien der Kultusministerkonferenz zur deutschen Frage gefordert wird, wenn der Herr Innenminister als Verfassungsminister das auf diese Art und Weise ganz persönlich relativiert?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, ich wäre dieser Meinung, wenn die Äußerungen des Bundesinnenministers irgend etwas mit dem amtlichen Sprachgebrauch zu tun gehabt hätten. Der Bundesinnenminister hat aber darauf hingewiesen, daß eine Reglementierung der Sportverbände vor allem im internationalen Bereich in der Frage einer Abkürzung seitens der Bundesregierung weder möglich noch beabsichtigt ist.
Eine
weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie einer Erklärung zustimmen können, die am Schluß eines Hearings des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zur deutschen Frage gestanden hat, die etwa lautete, daß dem nationalen Bewußtseinsschwund entgegengewirkt werden müsse und daß dazu die bewußte Verwendung des Begriffes „Deutschland" gehöre und daß das primär eine Aufgabe der Politiker sei, und würden Sie mir zustimmen, daß man in der Reihe der Politiker doch wahrscheinlich dem Innenminister in der Verpflichtung den höchsten Prioritätsrang zubilligen müßte?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich kann dieser Erklärung ohne weiteres zustimmen, Frau Abgeordnete. Ich sehe nur keinen Sachzusammenhang mit der Drei-Buchstaben-Abkürzung auf den Anzeigetafeln bei Sportveranstaltungen.
Sie haben keine weitere Zusatzfrage? — Dann hat der Herr Abgeordnete Dr. Hupka eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn Sie mir darin zustimmen könnten, daß in der Abkürzung „BRD" ein Politikum steckt, wäre es dann nicht angebracht, daß sich die Bundesregierung einmal Gedanken darüber macht, den Verbänden eine besondere Kürzung vorzuschlagen wie etwa „D" am Auto für „Bundesrepublik Deutschland"?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, „D" ist kein Kürzel für die Bezeichnung unseres Staatswesens, sondern ist ein Identitätskennzeichen, das auf vorkonstitutionellen Vereinbarungen beruht. Insoweit ist das kein Beispiel. Ich glaube auch nicht, daß es richtig wäre, für unseren Staat ein Kürzel „D" vorzusehen. Abgesehen davon, daß eine amtliche Festlegung eines solchen Kürzels meines Erachtens aus Rechtsgründen nicht möglich ist, würde ich eine Gleichsetzung von „Deutschland" und „Bundesrepublik Deutschland" nach meinem deutschlandrechtlichen Verständnis ohnehin für problematisch halten.
Herr
Abgeordneter Dr. Jentsch zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, auch in voller Anerkennung der Unabhängigkeit des deutschen Sportes: Stimmen Sie mir zu, daß aus der Partnerschaft zwischen Sport und Staat der Staat, in diesem Falle die Bundesregierung, durchaus legitimiert ist, dem deutschen Sport Ratschläge zur Verhaltensweise im internationalen Bereich zu geben, und hat die Bundesregierung versucht, bei diesem Prozeß der Veränderung der Bezeichnungen mit dem Sport darüber zu reden, und welche Empfehlungen haben Sie gegeben?
Herr
Kollege, das sind jetzt schon drei Fragen. So geht es natürlich nicht.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Möglichkeiten der Bundesregierung, Ratschläge an den Sport zu geben, vor allem für seine Verhandlungen im internationalen Bereich, sind be grenzt. Man würde hier sehr schnell an die Grenzen dessen geraten, was einen Eingriff in die Autonomie des Sportes bedeuten würde. Es ist allerdings sehr schwierig, und ich weiß nicht, ob Sie dazu hier einen Beitrag liefern würden, einen Ratschlag zu geben, in welcher Drei-Buchstaben-Kombination Sie künftig die Bundesrepublik Deutschland auf den Anzeigetafeln repräsentiert sehen möchten. Ich weiß es im Augenblick nicht.
Letzte
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hupka.
Herr Staatssekretär, wenn Sie seitens des Sports um einen Rat gefragt würden, kann ich davon ausgehen, daß die Bundes-
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11105
Dr. Hupkaregierung auf keinen Fall den Rat erteilen würde, die Kürzung „BRD" zu gebrauchen?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, daß wir dem Sport, wenn wir um Rat gefragt werden, empfehlen würden, im Rahmen des Durchsetzbaren für Abkürzungen einzutreten, die unseren Gesichtspunkten Rechnung tragen, und ich glaube, das sind gemeinsame Gesichtspunkte.
Herr
Abgeordneter Becker, Sie hatten sich gemeldet. — Bitte.
Herr Staatssekretär, würden Sie den Bundesinnenminister darauf aufmerksam machen, daß wir, bevor der Sport über solche Abkürzungen entscheidet, auch einmal darüber nachdenken sollten, ob wir englische und französische Abkürzungen verwenden müssen, oder ob es nicht möglich ist, daß wir deutsche Abkürzungen verwenden, ohne daß wir damit politische Vorstellungen verbinden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich gebe diese Anregung gerne weiter. Ich kann Ihnen aber sagen, daß dem Bundesinnenminister die Merkwürdigkeit schon aufgefallen ist, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland bei Sportveranstaltungen fremdsprachliche Abkürzungen antreffen.
Die
nächste Frage, Frage 44, ist von dem Herrn Abgeordneten böhm:
Teilt die Bundesregierung die im ZDF-Sportstudio vom 10. Februar 1979 vertretene Ansicht von Bundesinnenminister Baum, daß wir hinsichtlich der Kurzform „BRD" für Bundesrepublik Deutschland „in ein Tabu hineingeredet haben", daß der Sport frei sein sollte, „das zu wählen, was er für richtig hält", daß er „BRD nicht ausklammern" würde, und wie verträgt sich diese Ansicht mit der des Parlamentarischen Staatssekretärs Baum vom 18. April 1975, der auf die mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger damals deutlich zum Ausdruck gebracht hat, daß vom Gebrauch der Abkürzung „BRD" abgesehen werden solle und diese Praxis der staatlichen Organe für den nichtstaatlichen Bereich beispielgebend sein sollte?
Es geht da auch um zwei Fragen, die in einem gewissen Zusammenhang stehen. Herr Staatssekretär.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wenn der Herr Abgeordnete einverstanden ist, würde ich die Fragen gern gemeinsam beantworten.
Ja, der
Herr Abgeordnete ist einverstanden. Ich rufe auch noch die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Böhm auf:
Wie verträgt sich die im ZDF-Sportstudio vom 10. Januar 1979 vertretene Ansicht des Bundesinnenministers Baum zum Thema Kurzform „BRD" mit den Richtlinien des Auswärtigen Amts, nach denen diese Kurzform nicht erwünscht ist, und mit dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. Juni 1978, nach dem die Abkürzung „BRD" für Schulbücher nicht zulässig sei, und welche Kurzform für „Bundesrepublik Deutschland" ist für die Bundesregierung verbindlich?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Ihre Fragen decken sich weitgehend mit den Fragen, die Frau Abgeordnete Benedix gestellt hat und die ich beantwortet habe. Ich darf deshalb auf die Antwort, die ich gegeben habe, Bezug nehmen. Diese Antwort macht deutlich, daß zwischen den Ausführungen, die Herr Bundesminister Baum am 10. Februar 1979 im Sportstudio des ZDF gemacht hat, und der Antwort vom 18. April auf die mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Engelsberger kein Widerspruch besteht, weil wir zwischen dem Sprachgebrauch im nichtstaatlichen Bereich und dem Sprachgebrauch der staatlichen Organe unterscheiden müssen.
Selbstverständlich ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß die korrekte Bezeichnung für unseren Staat Bundesrepublik Deutschland lautet; so steht es ja auch bereits in der Präambel des Grundgesetzes.
Das gilt auch für den Bereich des Sports. Doch machen es gerade hier praktische Gründe häufig unausweichlich, Abkürzungen zu verwenden, für die es, wenn wir am Prinzip der Autonomie unserer Sportorganisation festhalten wollen, keine amtliche Reglementierung geben darf.
Unverändert ist auf der anderen Seite, daß die staatlichen Stellen nach der Empfehlung der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 31. Mai 1974 verfahren und für unseren Staat die volle Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" verwenden sollten.
Der von Ihnen erwähnte Erlaß des Auswärtigen Amts und der Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16. Juni 1978 stehen damit in Einklang. Beide Regelungen sehen, wie ich meine, aus gutem Grund davon ab, für den Staatsnamen „Bundesrepublik Deutschland" eine bestimmte amtliche Abkürzung festzulegen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir nicht überein, daß zwischen der Erklärung des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Baum aus dem Jahre 1975, in der gesagt wurde, daß für den nichtstaatlichen Bereich die Praxis der staatlichen Organe, nämlich „BRD" nicht zu verwenden, beispielgebend sein soll, und der Äußerung in ZDF-Sportstudio ein erheblicher Gegensatz besteht, wo der jetzige Bundesinnenminister Baum erklärt hat, der Sport sollte frei sein, das zu wählen, was er für richtig hält?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich sehe nach Gesichtspunkten der Logik keinen Widerspruch zwischen der Hoffnung, daß die staatliche Praxis beispielgebend ist, und der Feststellung, daß der Sport grundsätzlich frei ist. Das eine schließt das andere nicht aus.
Eineweitere Zusatzfrage.
Metadaten/Kopzeile:
11106 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Herr Staatssekretär, da der Bundesinnenminister in dem Interview im ZDF auch erklärt hat, daß die DDR mit der Abkürzung „BRD" eine politische Vorstellung verbindet, die wir nicht teilen, frage ich die Bundesregierung, ob sie nicht bereit und willens ist, in der gleichen Weise darauf hinzuwirken, wie es in früheren Jahren geschehen ist, daß die Abkürzung BRD nicht verwendet wird und sich auch der Sport diesem Verhalten anschließt?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, in diesen Fragen besteht ein Meinungsaustausch mit den Sportverbänden. Aber diese, vor allem die Sportfachverbände, weisen mit Recht darauf hin, daß sie, weil zum Teil Präzedenzfälle vorliegen, die viele Jahre zurückreichen, im internationalen Bereich die Handhabung dieser Dinge nicht diktieren können.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in dem Verwaltungsabkommen, das die beiden deutschen Postminister miteinander abgeschlossen haben, ist für die Bundesrepublik Deutschland die Abkürzung „D" gewählt worden. Ich frage Sie, warum es nicht möglich sein soll, die Bezeichnung „D", die unseren Anspruch, das ganze Deutschland zu vertreten, symbolisiert, im Verkehr mit den Sportverbänden im internationalen Bereich zu verwenden.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, hier gilt meines Erachtens ähnliches wie bei den Kraftfahrzeugkennzeichen. Die Bezeichnung „D" im Postverkehr ist keine Abkürzung für einen Staatsnamen, sondern eine Markierung.
Ich hätte auch tatsächlich Bedenken, die Kurzform „D" ohne weiteres als Abkürzung für „Bundesrepublik Deutschland" zu verwenden, weil es sich — ich muß es noch einmal sagen — nach meinem Verfassungsverständnis um zwei unterschiedliche völkerrechtliche Subjekte handelt. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht mit Deutschland identisch; daran wollen wir ja wohl gemeinsam festhalten.
Herr
Abgeordneter Böhm hatte zwei Fragen eingereicht. Er kann jetzt seine letzte Zusatzfrage stellen. Danach lasse ich noch zwei weitere Zusatzfragen zu, und dann fahren wir fort.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt geworden, ob internationale Sportverbände im Rahmen der Vorbereitungen der Olympischen Spiele von sich aus darauf gedrängt haben, daß die Bundesrepublik Deutschland mit „BRD" abgekürzt wird, oder ist das ein freiwilliges Angebot von seiten des deutschen Sports gewesen, das jetzt durch den Bundesinnenminister in seinem öffentlichen Auftritt im ZDF gewissermaßen den Segen der Bundesregie- rung bekommen hat?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Kurzbezeichnung „BRD" für die Mannschaft der Bundesrepubklik Deutschland ist bei einem Teil der internationalen Sportfachverbände schon seit Jahren üblich. Es geht also in erster Linie nicht darum, sie jetzt neu einzuführen, sondern es geht darum, ob ein Sachstand, der seit Jahren als gegeben hingenommen worden ist, jetzt revidiert werden kann. Mir ist nicht bekannt, daß im Augenblick — ich müßte das überprüfen — von irgendeiner Seite in den Sportfachverbänden konkret auf das Kürzel „BRD" gedrungen wird.
Eine
Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger.
Herr Staatssekretär, da die Verwendung des Kürzels „BRD" von der Bundesregierung — gerade mit Rücksicht auf die mit dieser Abkürzung verbundene Diskriminierungspolitik bestimmter Kreise in der DDR — als unerwünscht erklärt worden ist, frage ich: Sieht sich die Bundesregierung, da es verschiedene, vielfältige Möglichkeiten der Abkürzung gibt, nicht veranlaßt, dem Sport und seinen Verbänden dies freizustellen, aber darum zu bitten und dahin zu wirken, daß gerade die Abkürzung „BRD" unterbleibt?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Sportverbände wissen sehr wohl, welche Abkürzungsformeln für uns wünschenswert und welche weniger wünschenswert sind. Sie sehen sich nur nicht in der Lage, Vorstellungen Rechnung zu tragen, die zum Teil auf eine Revision von seit vielen Jahren eingefahrenen Bezeichnungen hinauslaufen würden.
Eine
letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Mende.
Darf ich unterstellen, daß der heutigen Bundesregierung die Bezeichnungsrichtlinien der damaligen Bundesregierung vom Juli 1965 bekannt sind, in denen es, hieß,Die Verwendung der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland ist unerläßlich, wenn wegen der fortdauernden Teilung Deutschlands die Kurzform „Deutschland" oder „deutsch" zu Mißverständnissen führen könnte. Deshalb ist insbesondere bei Gegenüberstellung des freien Teiles Deutschlands mit den anderen Teilen Deutschlands die Verwendung der vollen Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" erforderlich,und gilt das heute, nachdem beide deutsche Staaten, der freiheitliche, demokratische Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland und der kommunistische Zwangsstaat DDR, Mitglieder internationaler
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11107
Dr. MendeOrganisationen geworden sind, nicht mehr denn je,um Mißverständnisse zu beseitigen, und sollte dieBundesregierung jetzt nicht neue Richtlinien fürBund, Länder und Gemeinden und Empfehlungen für die Verbände geben, um solche Mißverständnisse, wie sie hier schon zutage getreten sind, Herr Präsident, auszuschließen?
Herr
Kollege Mende, kein Mißverständnis kann darüber bestehen, daß das keine Zusatzfrage im Sinne der Richtlinien war.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Herr Staatssekretär diesen gesamten Komplex so abhandeln kann.
Unter diesen Umständen bin ich in der Lage, Ihnen, Frau Abgeordnete Benedix — Sie haben vorhin auf zwei Zusatzfragen verzichtet —, die Möglichkeit zu geben, noch eine Zusatzfrage zu stellen.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Erklärung, daß der Sport in der Bezeichnung frei sei, so interpretieren, daß die Richtlinien der Kultusministerkonferenz, die die Bezeichnung nicht freistellen, sondern die Ausschreibung verlangen, eine gewisse Verkrampfung zum. Ausdruck bringen, wie einige Kreise das geäußert haben?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, die Richtlinien der Kultusministerkonferenz empfehlen — ich bitte, mich zu korrigieren, wenn ich etwas Falsches sage —, Schulbücher, die die Abkürzung „BRD" enthalten, nicht zuzulassen. Insoweit sind diese Richtlinien Bestandteil der zwischen Bund und Ländern völlig unstreitigen Auffassung, daß die amtliche Bezeichnung unseres Staates im amtlichen Schriftverkehr „Bundesrepublik Deutschland" heißt. Ich betrachte die Bezeichnung in den Schulbüchern, die amtlich eingeführt werden, als Gegenstand der amtlichen Bezeichnungsrichtlinien. Insoweit sehe ich hier eine durchaus harmonische Verbindung zwischen dem, was ich gesagt habe, und, dem Beschluß der Kultusministerkonferenz.
Die
Frage 46 des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Abgeordneter Spranger, Sie haben zwei Fragen eingebracht, die auch in einem gewissen Zusammenhang stehen. Herr Staatssekretär, haben Sie eine gemeinsame Beantwortung vorgesehen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich würde vorschlagen, daß ich sie getrennt beantworte. Das ist etwas übersichtlicher.
Dann
rufe ich zunächst nur die Frage 47 auf:
Hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, von Schoeler, am 20. Februar 1979 im WDR erklärt, der Vorschlag des bayerischen Innenministers, Ausländer, die unter offensichtlichem Mißbrauch unseres Asylrechts einzureisen versuchen, bereits an der Grenze zurückzuweisen, sei eine Aushöhlung des durch Artikel 16 des Grundgesetzes garantierten Asylrechts, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler hat am 20. Februar dieses Jahres zu der Forderung des bayerischen Staatsminsters des Innern Stellung genommen, die Grenzbehörden müßten kraft Gesetzes befugt sein, Ausländern, die .einen nicht schlüssigen rechtsmißbräuchlichen oder sonst unbeachtlichen Asylantrag stellen, die Einreise zu verweigern. Herr von Schoeler hat eine solche Regelung als eine Aushöhlung des durch Art. 16 des Grundgesetzes als Grundrecht verbürgten Asylrechts bezeichnet.
Herr Abgeordneter, diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1975, in der das Bundesverwaltungsgericht u. a. festgestellt hat:
Das Grundrecht auf Asyl hat zunächst einen klar umrissenen und unverzichtbaren Kerngehalt. Es verbürgt demjenigen, der vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, daß er an der Grenze des zur Asylgewährung verpflichteten Staats nicht zurückgewiesen wird.
Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1973 erheblich, in der das Bundesverfassungsgericht erklärt, daß der in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes verbürgte umfassende und effektive gerichtliche Schutz, der in vollem Umfang auch für Ausländer gelte, „illusorisch wird, wenn die Verwaltungsbehörden irreparable Maßnahmen durchführen, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben".
In Einklang mit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat Herr von Schoeler in dem Interview am 20. Februar ausgeführt, daß die Zurückweisung eines Asylsuchenden an der Grenze den Rechtsschutz praktisch verkürzen oder aber ganz beseitigen kann, weil er die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes kaum in Anspruch nehmen kann, wenn er in den Heimatstaat zurückgeschickt wird, in dem er nach seiner Behauptung verfolgt wird.
Insgesamt und zusammenfassend darf ich sagen, daß eine Regelung, die eine endgültige Entscheidung darüber, ob ein Asylanspruch begründet ist oder nicht, nicht einem Gericht, sondern einem Grenzbeamten überträgt, in der Tat kaum mit der geltenden Verfassung in Einklang stehen würde.
Zusatz-
frage.
Wissen Sie, Herr Staatssekretär, ob Herrn Staatssekretär von Schoeler be-
Metadaten/Kopzeile:
11108 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Sprangerkannt ist, daß bei den Beratungen zur Verbesserung des Asylrechts in den vergangenen Jahren seitens der CDU/CSU-Fraktion haargenau dieser Vorschlag schon einmal unterbreitet wurde, ohne daß von irgendeiner Seite verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen Vorschlag, den Herr Tandler jetzt noch einmal vorgelegt hat, vorgetragen wurden?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, was Herrn von Schoeler zu diesem Zeitpunkt bekannt war. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die Bundesregierung, vor allem die Verfassungsressorts, zu dem Vorschlag, den Sie erwähnen, in einer Weise Stellung genommen hat, die einen Zweifel daran erwecken konnte, daß eine Entscheidung eines Grenzbeamten über die Begründetheit eines Asylantrags von uns nicht für vertretbar angesehen wird.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, daß nach dem Grundgesetz ein Asylrechtsmißbrauch verhindert werden darf und daß die Möglichkeit, offensichtlichen Asylrechtsmißbrauch festzustellen, bereits an der Grenze gegeben sein könnte?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es bestehen in der Tat an der Grenze Möglichkeiten. Es besteht z. B. die Möglichkeit — wir werden sie verstärkt durch den Ausbau der Grenzbehörden ausnutzen —, daß man Ausländer, die als sogenannte Scheintouristen in die Bundesrepublik einreisen, um sich dann hinterher auf das Asylrecht zu berufen, bereits an der Grenze zurückweist.
Das ist aber strikt von dem Fall zu unterscheiden, in dem ein Ausländer an der Grenze schlüssig vorbringt, er sei politisch verfolgt und begehre deswegen politisches Asyl. Es besteht von Verfassungs wegen — daran kann man nicht vorbeireden — ein Rechtsanspruch darauf,' daß über die Begründetheit dieses Anspruchs in einem Verfahren entschieden wird, das den Erfordernissen des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes Rechnung trägt.
Ich
rufe die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Wie vereinbart die Bundesregierung gegebenenfalls diese Auffassung mit der in den Nummern 3 und 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes zu § 38 getroffenen Regelung, nach der bereits jetzt Ausländer, deren Asylantrag unschlüssig ist oder die offensichtlich rechtsmißbräuchlich einreisen wollen, zurückgewiesen werden können?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Diese Rechtsauffassung — damit schließe ich an das an, was ich gesagt habe, Herr Abgeordneter — steht in vollem Einklang mit der Verwaltungsvorschrift des § 38 des Ausländergesetzes. Die Nr. 3 zu § 38 des Ausländergesetzes befaßt sich lediglich mit der Frage, ob überhaupt ein Asylbegehren vorliegt. Es heißt dort:
Ein Begehren auf Anerkennung als Asylberechtigter liegt nicht vor, wenn sich aus den eigenen Erklärungen des Ausländers ergibt, daß ein Anerkennungsgrund offensichtlich nicht geltend gemacht wird.
Das trifft, Herr Abgeordneter, vor allem die Fälle, in denen der Ausländer nicht politische Verfolgung, sondern andere Gründe, z. B. wirtschaftliche Gründe, für sein Begehren vorbringt. Hier ist in der Tat ein effektives Einschreiten der Grenzbehörden möglich.
Hinsichtlich der Nr. 6 zu § 38 in der Verwaltungsvorschrift über offensichtlich rechtsmißbräuchliche Asylanträge hat das Bundesministerium des Innern bereits wiederholt klargestellt, daß es sich hierbei um keine Bestimmung für die Grenzbehörden handelt. Nr. 6 zu § 38 des Ausländergesetzes bestimmt ausdrücklich, daß ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch nur bejaht werden kann, wenn durch das Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit seinem Asylbegehren eindeutig feststeht, daß mit dem Begehren ausschließlich asylfremde Ziele verfolgt werden. Dementsprechend hat der Bundesminister des Innern bereits am 21. Juli 1977 auf eine Bundestagsanfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs erklärt:
Aus den Formulierungen der Verwaltungsvorschrift ergibt sich auch, daß ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch nicht bejaht werden kann, wenn•ein Asylantrag bei der erstmaligen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestellt wird, selbst wenn dieser offensichtlich unbegründet sein sollte, da es nicht auf das Asylbegehren als solches, sondern nur auf das Verhalten des Asylanten im Zusammenhang mit seinem Asylbegehren ankommt.
Eine
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, einzuräumen, daß von den im vergangenen Jahr in der Bundesrepublik eingetroffenen etwa 35 000 Asylbewerbern ein hoher Prozentsatz rechtsmißbräuchlich Asylrecht begehrt hat und daß die Bundesregierung an sich verpflichtet wäre, gesetzgeberische Initiativen zum Abbau der unerträglichen Belastungen der Bevölkerung zu veranlassen?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich brauche nicht einzuräumen weil es eine offenkundige Tatsache ist —, daß von den Asylbewerbern der vergangenen Jahre nur ein gewisser Prozentsatz letztinstanzlich anerkannt werden kann. Es ist so, daß ein Teil der Asylbewerber im Verwaltungsverfahren vor dem Bundesamt abgelehnt wird, daß diese Rechtsmittel einlegen, von denen wiederum einige Erfolg haben, andere nicht. Ein großer Prozentsatz wird aber in der Tat letzten Endes nicht anerkannt.Nur, ich kann nicht zugestehen, Herr Abgeordneter, daß der Fall, in dem ein Asylantrag nach
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11109
Staatssekretär Dr. FröhlichPrüfung letzten Endes als unbegründet abgelehnt werden muß, ein Fall der Rechtsmißbrauchs ist; denn die Inanspruchnahme der gerichtlichen Überprüfung — selbst mit .dem Ergebnis, daß man nicht durchkommt — ist nicht mit Rechtsmißbrauch gleichzusetzen.
Eine
weitere Zusatzfrage.
Ist es zutreffend, Herr Staatssekretär, daß es sich insbesondere — wie im nachhinein festgestellt worden ist — bei den aus Pakistan und Indien in den vergangenen Jahren eingeströmten Asylbewerbern um Personen gehandelt hat, die unter Mißbrauch des Asylrechts versucht haben, als Wirtschaftsflüchtlinge in der Bundesrepublik unterzukommen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich kann auch hier wieder den Ausdruck Mißbrauch nicht ohne weiteres übernehmen, Herr Abgeordneter. Es ist richtig, daß ein großer Teil der Pakistanis, die hierher gekommen sind, letztendlich nicht anerkannt worden ist. Es ist aber keineswegs so, daß man automatisch davon ausgehen kann, Asylbewerber aus diesem Staat könnten sich nicht mit Recht auf politische Verfolgung berufen. Das ist auch nach unseren Feststellungen am Ort in dieser Form nicht aufrechtzuerhalten.
Im übrigen haben wir das Pakistan-Problem dadurch gelöst — das ist ein Modell, mit dem wir hoffen, der Sache überhaupt Herr zu werden —, daß wir auf Grund von Absprachen mit der pakistanischen Regierung den möglichen Mißbräuchen am Ort entgegentreten: durch die Schließung von Anwerbebüros, durch das Einschreiten gegenüber irgendwelchen Schlepperorganisationen, die es natürlich gibt. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß der Zugang an Pakistanis fast auf null zurückgegangen ist.
Eine
letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort, die Sie soeben gegeben haben, schließen, daß es die Bundesregierung für unbedenklich ansehen würde, wenn an der Grenze durch die Grenzbehörden jedenfalls solche Asylbewerber wegen mißbräuchlichen Antrags zurückgewiesen werden können, die bereits Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland vergebens gestellt haben — einmal oder gar mehrmals, durch alle Instanzen — und die, ohne in der Sache etwas Neues vorzutragen, erneut versuchen, an einer anderen Grenzübergangsstelle in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich würde das nicht sagen. Die Grenzbehörden können primär von der Möglichkeit Gebrauch machen, die ihnen Ziffer 3 der Ausführungsbestimmungen einräumt, nämlich festzustellen, daß in Wirklichkeit gar kein Asylantrag gestellt wird.
Der andere Fall, die Wiederholung desselben Asylbegehrens, das bereits abgelehnt ist, fällt unter Ziffer 6. Den Ausländerbehörden ist hier die Möglichkeit gegeben, einen solchen Fall als rechtsmißbräuchlich zu behandeln. Das führt aber nicht dazu, daß der Betreffende automatisch an der Grenze zurückgewiesen wird, sondern es wird die Rechtsmißbräuchlichkeit festgestellt. Im Zusammenahng mit dieser Feststellung gibt es aber die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen; denn auch insoweit ist die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes zu beachten. So werden die Dinge auch in der Praxis gehandhabt.
Ich
rufe die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Coppik auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 50 des Abgeordneten Conradi auf:
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die an der grundgesetzwidrigen Lauschaktion gegen den Atommanager Dr. Traube beteiligten Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz sich einer Treuepflichtverletzung gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 schuldig gemacht haben, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Beamten für die Zukunft die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, dienst- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen die an der Abhöraktion gegen Dr. Traube beteiligten Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz waren von der Bundesregierung nicht zu veranlassen, weil nach Auffassung der Bundesregierung die Amtshandlung nach Art. 13 Abs. 3 des Grundgesetzes zur Abwehr einer gemeinen Gefahr nach der damaligen Erkenntnislage geboten war. In diesem Sinne hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler bereits die Frage des Abgeordneten Roth am 12. April 1978 beantwortet. Ich habe dem heute lediglich hinzuzufügen, daß die Staatsanwaltschaft Bonn das damals eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach § 201 Abs. 3 des Strafgesetzbuches — Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes — am 28. Februar dieses Jahres eingestellt hat.
Die Beamten haben sich nach der Überzeugung des Dienstherrn also keiner Treuepflichtverletzung nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 schuldig gemacht. Zweifel an der Bereitschaft der Beamten, sich auch künftig für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzusetzen, erscheinen dem Bundesminister des Innern daher nicht angebracht.
Eine
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, gilt die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1975, nach der die Treuepflicht es gebietet, „daß der Beamte die bestehen-
Metadaten/Kopzeile:
11110 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Conradiden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften in seiner beruflichen Tätigkeit beachtet und erfüllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus führt", auch für die Beamten und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Diese Frage kann ich uneingeschränkt mit Ja beantworten, Herr Abgeordneter.
Letzte
Zusatzfrage des Abgeordneten Conradi.
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß ein Beamter, dem eine Verletzung der Verfassung im Amt bekannt wird und der diese Verletzung öffentlich bekanntmacht, damit im Rahmen seiner Treuepflicht handelt und durch Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes geschützt ist? Denn: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich halte in diesem Zusammenhang den Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes mit dem Widerstandsrecht für außerordentlich weit hergeholt. Aber selbstverständlich hat ein Beamter, der glaubt, einem Verfassungsverstoß in seiner Behörde auf der Spur zu sein, das Recht und auch die Pflicht, dieses zu offenbaren. Dafür gibt es im Strafrecht einen ganz klar definierten Weg, auf dem solche Gewissenszweifel zur Sprache gebracht werden können. Es beginnt bei der Möglichkeit, sich dem Dienstvorgesetzten gegenüber zu äußern, und schließt letzten Endes auch die Möglichkeit, den Abgeordneten zu konsultieren oder an die Presse zu gehen, mit ein.
Herr
Abgeordneter Hansen, Sie wollten noch eine Zusatzfrage stellen.
Herr Staatssekretär, da Sie eben auf eine Frage meines Kollegen Conradi hin bestätigt haben, daß die Einhaltung der Gesetze zur Treùepflicht auch von Beamten im Verfassungsschutz gehört, möchte ich Sie fragen, ob Sie es zukünftig für möglich halten, daß Beamte, die in ihrem Amt der Gesetzesübertretung überführt werden — solche Anschuldigungen gibt es in letzter Zeit sehr häufig —, auch zur Rechenschaft gezogen werden und nicht wie bisher statt derer solche, die derartige Amtsübertretungen publik machen?
Herr
Kollege Hansen, die letzte Wertung, die in Ihrer Frage involviert war, lasse ich ausdrücklich nicht zu.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich muß es strikt ablehnen, bei der Beantwortung dieser Frage irgendwie auf die in letzter Zeit ins
Kraut schießenden Diffamierungen der Sicherheitsbehörden, die von Ihnen erwähnt wurden, Bezug zu nehmen.
Ich
rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Sauer auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe nunmehr die Frage 54 der Frau Abgeordneten Pieser auf. — Die Frau Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wrede gekommen.
Ich rufe die Frage 51 der Frau Abgeordneten Dr. Riede auf:
Sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der Chloridgehalt des Trinkwassers erheblich angestiegen und Bäume und Sträucher in ihrem Wachstum geschädigt sind, eine andere Möglichkeit, Schnee und Glatteis auf öffentlichen Verkehrsflächen zu bekämpfen als durch Streusalz?
Bitte.
Frau Kollegin, von einem erheblichen Anstieg des Chloridgehalts im Trinkwasser ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wachstumsstörungen durch Salzeinwirkung wurden bisher nur an solchen Bäumen und Sträuchern beobachtet, die auf Seiten- oder Mittelstreifen stark befahrener Straßen besonderen Belastungen durch versprühte Salzlösungen ausgesetzt sind.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sieht die Bundesregierung gegenwärtig keine andere Möglichkeit, die Forderungen, die heute von den Verkehrsteilnehmern an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs unter winterlichen Wetterbedingungen gestellt werden, zu erfüllen, denn nur mit Tausalz kann der Schnee- und Eisesglätte wirksam begegnet werden.
Frau
Kollegin, bine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie daran interessiert, daß ich Ihnen die neuesten Analysen über den angestiegenen Chloridgehalt des Trinkwassers zuschicke?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich bitte darum, Frau Kollegin.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979 11111
Herr Staatssekretär, die Schäden durch Spikes-Autoreifen sind hinlänglich bekannt, aber sie sind allein mit Geld zu beheben, während die Schäden in der Natur infolge des Chloridgehalts des Wassers längst nicht mehr reparabel sind. Wäre die Bundesregierung angesichts dieses Sachverhalts bereit, sich erneut Gedanken darüber zu machen, ob nicht doch wieder allgemein die Benutzung von Spikes-Reifen zugelassen werden könnte?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Schäden an der Natur durch den Chloridgehalt des Streusalzes werden weithin überschätzt. Sie haben längst nicht das Ausmaß, das angenommen wird; sie halten sich durchaus in Grenzen. Sie stehen jedenfalls in gar keinem Verhältnis zu den erhöhten Verkehrsgefahren, die bei Verzicht auf Streusalz entstehen würden, und auch nicht zu den Schäden, die beim Einsatz anderer Mittel oder bei der Wiederzulassung von Spikes auftreten würden.
Ich
rufe Frage 55 des Herrn Abgeordneten Milz auf. — Der Herr Abgeordnete Milz ist nicht im Saal. Die Frage 55 wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 56. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 57 des Herrn Abgeordneten Vogelsang auf:
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Abnahme der Führerscheinprüfung aller Klassen u. a. davon abhängig gemacht wird, daß intensive Kenntnisse über die besondere Situation von Kindern im Straßenverkehr beim Führerscheinbewerber erkennbar sind?
Bitte.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Entwurf des neuen Fragenkatalogs für die Fahrerlaubnisprüfung sind im Abschnitt „Gefahren des Straßenverkehrs und die zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen" — das ist die sogenannte Gefahrenlehre — die Fragen über das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr wesentlich vermehrt worden. Dies wird auch eine intensivere Behandlung dieses Stoffes im Fahrschulunterricht zur Folge haben.
Fragen über Gefahrenlehre werden gegenwärtig nur bei Prüfungen für die Klassen I, II und III verwendet. Durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung ist die Ausweitung auch auf die Prüfungen für andere Kraftfahrzeuge vorgesehen. Diese Änderung soll zusammen mit dem neuen Fragenkatalog am 1. Januar 198q in Kraft treten.
Eine
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie meinen Standpunkt teilen, daß die hohe Zahl der Verkehrsunfälle, an denen Kinder beteiligt sind, nur gesenkt werden kann, wenn man nicht nur die Aufmerksamkeit der Kinder, sondern auch die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer erhöht?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich, Herr Kollege. Aber ich darf darauf verweisen, daß sich die Bundesregierung nicht nur in bezug auf den hier von Ihnen angesprochenen Fragenkomplex sehr viel Mühe macht, die Gefahren für Kinder im Straßenverkehr herabzusetzen. Sie unterstützt mit sehr erheblichen Mitteln die Arbeit verschiedenster Organisationen — ich nenne nur den Verkehrssicherheitsrat, insbesondere aber die Deutsche Verkehrswacht —, die in diesem Bereich tätig sind.
Noch
eine Zusatzfrage.
Sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, auf diesem Gebiete noch einen Beitrag zum Jahr des Kindes zu leisten, indem sie diese Regelungen vor dem 1. Januar 1980 in Kraft setzt?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir sind hier von den Verfahrenswegen, die nun einmal bei dem Erlaß von Verordnungen üblich sind, abhängig. Ich kann Ihnen also dahin gehend nichts versprechen, aber es wird selbstverständlich alles untersucht, um das so rechtzeitig wie möglich zu machen. Doch ich denke, daß bei der Lösung dieser wichtigen Aufgabe nicht auf eine besondere Aktion wie das „Jahr des Kindes" abzustellen ist, sondern dies ist eine dauernde Aufgabe, der sich die Bundesregierung seit Jahren unterzieht und der sie insbesondere in den letzten Jahren große Aufmerksamkeit zugewandt hat.
Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Riede.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß ich mich genau aus der Sorge heraus, die Herr Kollege Vogelsang vorgetragen hat, an den Bundesverband der Fahrlehrer gewandt habe, der mir zugesichert hat, daß er in die Prüfungsordnung für Fahrschüler einen eigenen Abschnitt „Kinder im Straßenverkehr" aufnehmen will?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, mir ist Ihre Initiative nicht bekannt. Aber ich habe in der Antwort auf die Frage des Kollegen Vogelsang darauf hingewiesen, daß dies mit aufgenommen wird.
Ichrufe Frage 58 des Herrn Abgeordneten Dr. Diedrich auf:Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um den Berlinverkehr möglichst eng an den neugestalteten Intercityverkehr der Deutschen Bundesbahn anzuschließen, und wann wird der Intercityverkehr selbst bis Berlin verlängert?Bitte, Herr Staatssekretär.Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Deutsche Bundesbahn entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Gestaltung der Fahrplankon-
Metadaten/Kopzeile:
11112 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1979
Parl. Staatssekretär Wredezeption für ihre Reisezüge. Sie hat bei der Planung des neuen „Intercity-Verkehrs im Stundentakt" allgemein günstige Anschlußmöglichkeiten auf den IC-Knotenpunktbahnhöfen angestrebt, um den Reisenden vielfältige Reisemöglichkeiten und durch ein Umsteigen von D- auf Intercity-Züge auch zusätzliche Fahrzeitverkürzungen zu bieten.In diesem Zusammenhang schenkt die Bundesbahn vor allem dem Intercity-Knotenbahnhof Hannover-Hauptbahnhof als wichtigem Verknüpfungspunkt für Berlin-Züge mit dem Intercity-Netz der Deutschen Bundesbahn besondere Aufmerksamkeit. Für den Eisenbahnverkehr nach Berlin ist es der Deutschen Bundesbahn bis auf dine Ausnahme bereits für den Fahrplan 1979/80 gelungen, in Hannover Hauptbahnhof günstige Anschlüsse zwischen Intercity-Zügen der Relation Köln—Hannover und den D-Zügen nach Berlin herzustellen. Dabei wird bei einmaligem Umsteigen in Hannover die Reisezeit zwischen Köln und Berlin bis zu 50 Minuten verkürzt. Für den Reisezugverkehr in der Gegenrichtung wird sich die Bundesbahn bei den nächsten Fahrplanbesprechungen mit der Deutschen Reichsbahn für weitere Verbesserungen der Anschlußsituation in Hannover einsetzen. Die Bundesbahn ist bemüht, durch Verhandlungen mit der Deutschen Reichsbahn auch im Verkehr nach Berlin Zug um Zug Intercity-Qualität zu erreichen.
Keine
Zusatzfrage.
Die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Dr. Reimers soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Nun kann ich noch die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Jäger aufrufen:
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß bei der Uberprüfung der Kriterien für die Höherstufung der geplanten A 98 zwischen Markdorf und Lindau im neuen Bedarfsplan für den Bundesfernstraßenbau auch eine Alternative zugrundegelegt wird, bei welcher der Ausbau der B 31 als kreuzungsfreie Kraftfahrstraße unterbleibt und lediglich die Umgehung Meersburg unter Aufhebung der Uferstraße sowie die Stadttangente Friedrichshafen verwirklicht werden?
Ich lasse dann noch eine Zusatzfrage zu.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der auch für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes eine gesetzliche Grundlage darstellt, ist die Verlegung der
Bundesstraße 31 bei Meersburg und im Bereich Friedrichshafen—Lindau in vorrangiger Dringlichkeit enthalten. Die Voraussetzungen, die zu dieser Einstufung geführt haben, waren im wesentlichen die örtlich unzulänglichen Verhältnisse auf der bestehenden Bundesstraße 31 und die Verkehrsbelastung mit erheblichem Anteil an Regionalverkehr. An diesen Voraussetzungen hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Bei der laufenden Bedarfsplanüberprüfung besteht daher nicht die Absicht, die anerkannte Notwendigkeit und vorrangige Einstufung der Verlegung der Bundesstraße 31 im angesprochenen Bereich in Frage zu stellen. Die zusätzliche A 98 Markdorf—Wangen dagegen wird in diesem Zusammenhang überprüft.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben sich bei der Beschreibung der Bundesstraße 31 auf die beiden in meiner Frage genannten Ortsumgehungen beschränkt. Darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß die Bundesregierung auch bei den Berechnungen, die der Dringlichkeit der A 98 zugrunde gelegt werden, von einer solchen, wenn Sie so wollen: verkürzten oder verkleinerten B 31 ausgehen wird?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung geht davon aus, daß die von Ihnen genannte Bundesstraße 31 im wesentlichen in der vorhandenen Trasse ausgebaut wird. Nur in den von mir genannten Bereichen MeersburgFriedrichshafen—Lindau müssen durch Ortsumgehungen auf neuer Trasse andere Lösungen gewählt werden. Dies macht deutlich, daß hier der unmittelbare ufernahe Verkehr des Bodensees gemeint ist, während die angesprochene A 98 für den weiträumigeren Verkehr für die Zukunft vorgesehen ist.
Meine
Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragestunde. Ich danke Ihnen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 8. März 1979, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.