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ID0813804200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/138 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 Inhalt: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Berger (Herne), Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Biechele, Broll, Krey und der Fraktion der CDU/CSU Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst — Drucksachen 8/2305, 8/2481 — in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP Eignungsvoraussetzungen für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst — Drucksachen 8/2351, 8/2482 — Spranger CDU/CSU 10887 B Brandt (Grolsheim) SPD 10890 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 10896 C Baum, Bundesminister BMI 10901 D Dr. Dregger CDU/CSU . . . . . . . 10907 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 10912 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 10921 C Conradi SPD 10962 C Schwarz CDU/CSU 10966 A Frau Schuchardt FDP 10969 D Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 10972 D Lattmann SPD 10975 B Dr. Glotz, Senator des Landes Berlin . . 10976 B Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern . . 10981 A Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen . 10909 D Zweite . Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Arabischen Republik Ägypten, dem Haschemitischen Königreich Jordanien, der Arabischen Republik Syrien und der Libanesischen Republik — Drucksache 8/1998 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2520 — 10984 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. August 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien über die Förderung II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/2236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2543 — 10984 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vertragsverletzungen der DDR — Drucksachen 8/2121, 8/2476 — Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . . 10985 B Hofmann (Kronach) SPD . . . . . . 10986 D Lintner CDU/CSU 10987 D Ludewig FDP 10989 D Franke, Bundesminister. BMB 10991 C Dr. Hennig CDU/CSU 10995 B Möhring SPD . . . . . . . . . . 10997 B Vizepräsident Stücklen 10992 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Häfele, Dr. Sprung,, Dr. Köhler (Wolfsburg), Graf Huyn, Lintner, Dr. Abelein, Dr. Hennig, Baron von Wrangel und der Fraktion der CDU/CSU Abkommen mit der DDR über den „Transfer von Guthaben in bestimmten Fällen (Sperrguthabenvereinbarung)" — Drucksachen 8/1837, 8/2505 — Dr. Sprung CDU/CSU . . . . . . . . 10999 D Rapp (Göppingen) SPD 11001 A Ludewig FDP 11001 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Häfele, Windelen, Dr. Jobst, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Möller, Dr. Friedmann und der Fraktion -der CDU/ CSU Senkung von Fernmeldegebühren — Drucksache 8/2311 — Weber (Heidelberg) CDU/CSU 11002 C Wuttke SPD 11003 D Dr. Riedl (München) CDU/CSU 11005 A Hoffie FDP 11006 D Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . . 11008 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/2516 — . . . . . . . 11010 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) — Drucksache 8/2517 . . . . . . . 11010 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (Statistikbereinigungsgesetz) — Drucksache 8/2518 — . . . . . . . 11010 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 8/2480 — . . . . . . . 11011 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung — Drucksache 8/2515 — . . . . . . . 11011 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1977 bis 1980 Sonderrahmenplan 1977 bis 1980 Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1978 bis 1981 Sonderrahmenplan 1977 bis 1980 — Drucksachen 8/488, 8/1780, 8/2523 — . . 11011 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 6004 Tit. 671 02 — Erstattung von Kredit- und Verwaltungskosten und Ausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Zusammenhang mit der Bildung eines Fonds für Direktinvestitionen und dem Erwerb von Auslandsforderungen auf Grund des deutsch-amerikanischen Devisenausgleichsabkommens vom 8./19. August 1969 — Drucksachen 8/2255, 8/2524 — . . . . 11011 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Kontrolle der. Entwicklung des Weinbaupotentials und zur Änderung insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit ergänzenden Bestimmungen für die Gewährung von Prämien zur Umstellung und endgültigen Aufgabe der Rebkultur Vorschlag einer Richtlinie (EWG) des Rates über das Programm zur Beschleunigung der Umstellung bestimmter Rebflächen in dem Gebiet der Charentes Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Umstrukturierung der Rebflächen im Rahmen kollektiver Maßnahmen — Drucksachen 8/2238 Nr. 22, 8/2533 — . . 11011 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 3/79 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1979) — Drucksache 8/2536 — 11011 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 8/2544 — 11011 D Beratung der Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2549 — 11012 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/79— Zollkontingent 1979 für Bananen) — Drucksachen 8/2446, 8/2541 — . . . . 11012 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Neunundsechzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — und der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 8/2438, 8/2447, 8/2542 — . 11012 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Hannover-Buch- holz, Buchholzer Straße; Veräußerung einer Teilfläche an die PRAKLA-SEISMOS GmbH, Hannover — Drucksachen 8/2188, 8/2550 — . . . . 11012 B Beratung, der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in Karlsruhe, Erbprinzenstraße 17/Blumenstraße 2 a; hier: Veräußerung an das Land Baden-Württemberg — Drucksachen 8/2443, 8/2551 — . . . . 11012 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Einwilligung in überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 12 — Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und gleichartige Leistungen —— Drucksachen 8/2322, 8/2552 — . . . . 11012 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßge Ausgabe im Haushaltsjahr 1978 bei Kap. 14 12 Tit. 698 02 — Ent- schädigungen auf Grund des Fluglärmgesetzes —— Drucksachen 8/2341, 8/2553 — . . . 11012 D Vizepräsident Stücklen 11012 D Fragestunde — Drucksache 8/2561 vom 09. 02. 1979 - Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Erdöl und Erdölprodukten angesichts der Entwicklung im Iran; Vorbereitung einer Benzinrationierung sowie Ausgabe von Benzinbons an Bankschaltern MdlAnfr A28 09.02.79 Drs 08/2561 Josten CDU/CSU MdlAnfr A29 09.02.79 Drs 08/2561 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 10926 A, B, C, D, 10927 A, B, C, D, 10928 A ZusFr Josten CDU/CSU . . . 10926 B, 10927 C ZusFr Gansel SPD 10926 B, 10927 D ZusFr Ey CDU/CSU. 10926 D, 10928 A ZusFr Hansen SPD 10926 D ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 10927 A ZusFr Coppik SPD 10927 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 Fortbestand der Betriebe der Firma Siemens Aktiengesellschaft im Zonenrandgebiet als Voraussetzung für die Gewährung von Subventionen an diese Firma MdlAnfr A31 09.02.79 Drs 08/2561 Hofmann (Kronach) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 10928 B, C, D ZusFr Hofmann (Kronach) SPD . . . . 10928 C, D Ergebnisse des Gutachtens über die Abgabenbelastung der erdöl- und erdgasfördernden Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A32 09.02.79 Drs 08/2561 Gobrecht SPD Antw PStSekr. Grüner BMWi . . . 10929 A, B, C ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . . 10929 B Erfahrungen mit der Novellierung des Kriegswaffenkontrollgesetzes hinsichtlich der Genehmigungspflicht für die Vermittlung von Kriegswaffen in das Ausland MdlAnfr A33 09.02.79 Drs 08/2561 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 10929 C, 10930 A, B, C ZusFr Gansel SPD 10930 A, B ZusFr Hansen SPD . . . . . . . 10930 B ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 10930 C Veröffentlichung der Zahlen über die Auftragseingänge in der Industrie für Dezember 1978 durch das Bundeswirtschaftsministerium MdlAnfr A34 09.02.79 Drs 08/2561 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A35 09.02.79 Drs 08/2561 Kittelmann CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 10930 D, 10931 A, B ZusFr Kittelmann CDU/CSU . 10930 D, 10931 A, B Lieferung von Panzerabwehrraketen an Chile MdlAnfr A88 09.02.79 Drs 08/2561 Hansen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 10931 C, D, 10932 A ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 10931 C, D ZusFr Gansel SPD 10932 A Genehmigungen für den Export von Waffen nach dem Iran sowie Absicherung dieser Geschäfte durch Hermes-Bürgschaften MdlAnfr A93 09.02.79 Drs 08/2561 Meinike (Oberhausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 10932 B, C, D, 10933 A, B ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 10932 C, D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 10933 A ZusFr Coppik SPD 10933 A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 10933 B Verhalten der deutschen Delegation bei den MBFR-Verhandlungen in Wien MdlAnfr A69 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A70 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMinDr. von Dohnanyi AA . . . 10933 C, D, 10934 A, B, C, D, 10935 A, C, D, 1.0936 A, B, C, D, 10937 A, B, C, D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 10933 D, 10935 B, C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . ,10934 A, 10936 C ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU . . . 10934 B, 10937 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . 10934 C, 10936 B ZusFr Dr. Corterier SPD . . . . . . 10934 C ZusFr Ey CDU/CSU 10934 D ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . 10935 A ZusFr Amrehn CDU/CSU . . . . . . 10935 D ZusFr Damm CDU/CSU . . . . . . 10935 D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 10936 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 10936 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 10937 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10937 A ZusFr Friedrich (Würzburg) FDP . . . 10937 B ZusFr Seiters CDU/CSU 10937 B Recht zum Widerstand gegen Staatsgewalt sowie humanitäre Hilfe für Befreiungsbewegungen MdlAnfr A73 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A74 09.02.79 Drs 08/2561 Dr, Todenhöfer CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 10937 D, 10938 A, B, C, D, 10939 A, B, C, D, 10940 A, B, C, D, 10941 A, B, C, D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . 10937 D, 10938 A, 10940 A, B ZusFr Frau von Bothmer SPD . . . . . . 10938 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 10938 B, 10941 A ZusFr Bindig SPD 10938 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . 10938 D, 10940 D ZusFr Hansen SPD 10938 D ZusFr Amrehn CDU/CSU 10939 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 10939 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 V ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 10939 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 10939 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 10939 D ZusFr Dr. Holtz SPD 10940 B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 10940 D ZusFr Broll CDU/CSU 10941 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10941 C ZusFr Horn SPD 10941 D Unterstützung von Befreiungsbewegungen MdlAnfr A75 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr A76 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hammans CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 10942 A, B, C, D, 10943 A, B ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU . . . 10942 A, B, D, 10943 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . 10942 B ZusFr Dr. Corterier SPD 10942 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 10942 D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 10943 B Kriterien für die Unterstützung von Befreiungsbewegungen MdlAnfr A77 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 10 943 B Unterstützung von Befreiungsbewegungen in Südafrika MdlAnfr A78 09.02.79 Drs 08/2561 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 10943 C, D, 10944 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 10943 C, D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10943 D Zur Geschäftsordnung Kunz (Berlin) CDU/CSU 10944 B Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden zur Sicherheitspolitik der Bundesregierung Dr. Wörner CDU/CSU . . . . . . . 10944 B Wehner SPD 10945 B Möllemann FDP 10946 C Dr. Jaeger CDU/CSU . . . . . . . . 10947 D Ahlers SPD 10948 D Jung FDP 10949 D Dr. Apel, Bundesminister BMVg 10951 A Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 10952 A Dr. Ehmke SPD 10953 B Hoppe FDP 10954 B Schmidt, Bundeskanzler 10954 D Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . 10959 C Mischnick FDP 10960 D Horn SPD 10961,C Nächste Sitzung 11012 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11013* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 10887 138. Sitzung Bonn, den 15. Februar 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r). entschuldigt bis einschließlich Adams* 16. 2. Dr. van Aerssen* 16. 2. Dr. Ahrens** 16. 2. Dr. Aigner* 16.2. Alber* . 16.2. Dr. Bangemann* 16.2. Dr. Bayerl* 16.2. Dr. von Bismarck * 15. 2. Blumenfeld* 16.2. Brandt 16. 2. Büchner (Speyer)** 16. 2. Daweke 16.2. Dr. Dollinger 16.2. Frau Erler 15.2. Ertl 16. 2. Fellermaier* 16. 2. Frau Fischer 16. 2. Flämig* 16.2. Dr. Früh* 16.2. Dr. Fuchs* 16.2. Haase (Fürth)* 16. 2. Handlos** . 16. 2. Hoffmann (Saarbrücken)* 16.2. Dr. Hubrig 16. 2. Frau Hürland 16. 2. Ibrügger* 16. 2. die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht" Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Jahn (Braunschweig)* 16. 2. Kaffka 16.2. Katzer 16.2. Dr. h. c. Kiesinger 16.2. Dr. Klepsch* . 16. 2. Klinker* 16. 2. Koblitz 16. 2. Lange* 16. 2. Leber 16. 2. Lemp* 16.2. Lücker* 16.2. Luster* 16.2. Dr. Marx 15. 2. Müller (Mülheim)* 16. 2. Müller (Wadern)* 16.2. Dr. Müller-Hermann* 16. 2. Frau Renger 16. 2. Schmidt (München)* 16.2. Schmidt (Würgendorf)** 16. 2. Schreiber* 16. 2. Dr. Schwarz-Schilling 16. 2. Dr. Schwörer* 16. 2. Seefeld* 16.2. Sieglerschmidt* 16. 2. Dr. Starke (Franken) * 16.2. Sybertz 16.2. Dr. Vohrer** 16.2. Dr. Waigel 16. 2. Frau Dr. Walz* 16. 2. Wawrzik* 16. 2. Dr. Wendig 16.2. Wohlrabe 16. 2. Würtz* 16.2. Zeyer 16.2. Ziegler 16.2. Zywietz* . 16.2.
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    Rede von Prof. Dr. Hans Hugo Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage liegt nahe, warum ,der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Bremen an diesem Punkt der Debatte das Wort ergriffen hat.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Parteiauftrag!)

    Wer die Verhältnisse in Bremen kennt, hätte füglich erwarten dürfen, daß der Präsident des Senats hier über die Verhältnisse in seinem Verantwortungsbereich redet

    (Zuruf von der SPD: Hat er doch!)

    und darüber spricht, wie er sie für die Zukunft zu verbessern gedenkt

    (Lambinus [SPD] : Unerhört!)

    auf Grund derjenigen Regelungen, die er nun nach Maßgabe des Beschlusses der Bundesregierung offenbar auch für sein Land zu übernehmen gedenkt, sofern er sie nicht schon vorweggenommen hat.
    Herr Bürgermeister Koschnick, Sie haben über Bremen füglich geschwiegen.

    (Zuruf von der SPD: Was?)

    Statt dessen sind Sie auf eine Darlegung allgemeiner Verfassungsgrundsätze ausgewichen, hinsichtlich derer ich Sie frage, wer in diesem Hause sie ernsthaft in Frage stellt.

    (Zuruf von der SPD: Die CDU/CSU! — Jungmann [SPD]: Lesen Sie einmal das Protokrill nach!)

    Sie haben gesagt: Wir werden allen extremistischen Kräften widerstehen. Das ist angesichts der Verhältnisse, die Sie in Ihrem eigenen Land zugelassen haben, eine leere Behauptung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diese Behauptung ist ebenso leer wie die Behauptung der Bundesregierung, sie stehe nach wie vor auf dem Boden des Beamtenrechts und der Verfassung, die verlangt, daß Beamte, die in den öffentlichen Dienst übernommen werden, die Gewähr dafür bieten, daß sie verfassungstreu sind.

    (Kittelmann [CDU/CSU] : Richtig!)

    Sie haben von Menschenwürde, sittlicher und geistiger Freiheit gesprochen, die das Grundgesetz verbürge. Wer hat denn hier Menschenwürde, sittliche oder geistige Freiheit in Frage gestellt?
    Sie haben sich gegen Meinungsterror und Absolutheitsansprüche gewandt. Wer in diesem Hause wünscht Meinungsterror, wer hat einen Absolutheitsanspruch erhoben?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie haben dies meinem Kollegen Dregger vorgeworfen, eine Behauptung, die •zu begründen Sie ebenso geflissentlich unterlassen haben. Das ist der Stil der politischen Auseinandersetzung, den Sie dann im nächsten Satz verurteilt haben.



    Dr. Klein (Göttingen)

    Dann, meine Damen und Herren, hat der Herr Bürgermeister gefordert, daß jungen Leuten die Chance gewährleistet bleibe, sich zu Demokraten zu entwickeln. Er hat daran erinnert, daß 'die Schulen in der nationalsozialistischen Zeit dafür nicht die notwendige Gewähr boten, weil in diesen Schulen in einer Richtung indoktriniert wurde, die in der Bundesrepublik heute glücklicherweise nicht anzutreffen ist. Aber daß in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland in Richtung auf eine andere, nicht minder gefährliche, in der Gegenwart gefährlichere totalitäre Ideologie indoktriniert wird, ist hier, meine Damen und Herren, nicht zum Ausdruck gekommen.
    Sie haben uns aufgefordert, Lehren aus der Geschichte anzunehmen, die Fehler von Weimar nicht zu wiederholen, und darauf hingewiesen, daß es in der Weimarer Zeit im öffentlichen Dienst nicht genügend Widerstand gegen die Verfassungsfeinde von damals gegeben habe. Aber, Herr Bürgermeister, eben darum geht es doch: daß wir in der Bundesrepublik Deutschland einen öffentlichen Dienst behalten, der in der Lage und willens ist, diesen Widerstand erfolgreich zu leisten!

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Aber doch nicht mit Ihren Methoden! Das können Sie doch nicht erwarten! — Nordlohne [CDU/CSU] : Der muß gerade von Methoden reden!)

    — Wir kommen auf die Methoden zu sprechen, meine Damen und Herren.
    Wer zieht sich denn Duckmäuser heran mit der Forderung, daß nur verfassungstreue Beamte in den öffentlichen Dienst kommen sollen? .Das ist eine Forderung, die Sie doch selber aufstellen,

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das ist doch die falsche Alternative!)

    der Sie nur nicht Folge leisten. — Auf falsche Alternativen werde ich in anderem Zusammenhang auch noch zu sprechen kommen, z. B. auf die falsche Alternative, daß Sie sagen, man solle an die Stelle administrativer Maßnahmen eine geistige Auseinandersetzung stellen. Niemand von uns, am wenigsten irgendeiner von uns ist jemals der geistigen Auseinandersetzung ausgewichen.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Was wir Ihnen zum Vorwurf machen, ist doch gerade, daß Sie die geistige Auseinandersetzung unterlassen haben, in sträflicher . Weise unterlassen haben,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    indem Sie sich an Kampagnen wie z. B. derjenigen gegen die sogenannten Berufsverbote 'beteiligen, wofür Herr Dregger ja eben erst wieder ein Beispiel aus jüngster Zeit gegeben hat.

    (Lambinus [SPD] : Wer hat sie denn geführt, wenn nicht wir? — Nordlohne [CDU/CSU] : Ihr habt sie mitgemacht! — Ihr seid mit in der ersten Reihe marschiert!)

    Gesprochen worden ist von jungen Menschen, die in unserem Lande glaubten fürchten zu müssen, ihre Meinung nicht mehr frei äußern zu können. Ich frage: Wer hat sie denn glauben gemacht, daß sie diese Befürchtung hegen müssen?

    (Dr. Dregger [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Das sind doch nicht wir gewesen, sondern das sind in erster Linie die Kommunisten gewesen, mit deren Argumentationen Sie sich nicht nur nicht kritisch auseinandergesetzt, sondern deren Argumentationen in dieser Auseinandersetzung Sie sich weitgehend zu eigen gemacht haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Nordlohne [CDU/CSU] : Und ungeprüft übernommen haben!)

    In unserem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, zur verfassungsgemäßen Anwendung des geltenden Rechts zurückzukehren. Dies hat seinen guten Grund; denn mit dem Beschluß vom 17. Januar 1979 hat die Bundesregierung den Gehorsam, den sie Gesetz und Verfassung schuldet, ich sage: willentlich und wissentlich aufgekündigt.
    Die vorhin schon zitierte Klausel des Beamtenrechts, wonach der Beamte Gewähr bieten muß, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, fordert vom Beamten ein positives Bekenntnis zu diesem Staat und zu seiner Verfassung. Der Staat muß eben erwarten können, daß der Beamte im Krisenfall, in Zeiten der Unsicherheit für ihn Partei ergreift, eben damit nicht wiederkehrt, was wir im Ausgang der Weimarer Republik erleben mußten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Daran — dies ist das bedauerliche Faktum — will sich die Bundesregierung nicht mehr halten.

    (Spranger [CDU/CSU]: So ist es!)

    In den ersten Abschnitten ihres Beschlusses redet sie zwar noch von der Gewähr der Verfassungstreue als Voraussetzung der Einstellung in den öffentlichen Dienst. Aber schon in der Begründung dieses Beschlusses weicht sie einen entscheidenden Schritt zurück und kommt damit ihren wirklichen Absichten näher. Denn dort heißt es wörtlich: „Sie" — die Bundesregierung — „will ... auch weiterhin verhindern, daß Personen in den öffentlichen Dienst gelangen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ... bekämpfen oder politische Ziele auch mit Gewalt durchsetzen wollen." Aber das ist eben der fundamentale Unterschied: daß es nicht nur darum gehen darf, aktive Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernzuhalten, sondern daß auch derjenige nicht in den öffentlichen Dienst kommen darf, der nicht seinerseits eine aktive Verfassungstreue, eine aktive Treue zur Verfassung aufweist.
    Aber damit nicht genug. Die Bundesregierung geht einen Schritt weiter. Nicht einmal diese mindere, ohnehin schon der Verfassung nicht genügende Qualifikation „Kein Feind der Verfassung" wird mehr geprüft und zur Gewißheit der Einstellungsbehörde festgestellt, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verlangt; denn, so hat der Bundesminister des Innern den Kabinettsbeschluß er-



    Dr. Klein (Göttingen)

    läutert, wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte darauf hindeuten, daß der Bewerber nicht die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, darf keine Anfrage an den Verfassungsschutz gerichtet werden.
    Der Punkt ist eben, daß Sie auch kein alternatives Verfahren zur Prüfung der Einstellungsvoraussetzung „Verfassungstreue" einführen wollen,

    (Dr. Dregger [CDU/CSU] : Sehr richtig! Das ist der Punkt!)

    daß also die Einstellungsbehörden ausdrücklich — entgegen dem Wortlaut und dem Sinn des geltenden Rechts — verpflichtet werden, diese Voraussetzung ungeprüft zu unterstellen. Treue zur Verfassung wird also unter Verstoß gegen Beamtenrecht und Grundgesetz nicht mehr verlangt. Nur der aktive Verfassungsfeind soll nicht mehr Beamter werden dürfen.
    Mit dieser Voraussetzung begnügt sich das geltende Recht nach der Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts nur in den sogenannten Monopolausbildungsverhältnissen, die außerhalb des Beamtenverhältnisses abgeleistet werden. Nur dort darf sich der Dienstherr damit begnügen, denjenigen zurückzuweisen, der darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. In der gutachtlichen Äußerung, die die Minister Baum und Vogel im Herbst vergangenen Jahres abgegeben haben, ist in dieser Frage deutlich noch ein anderer Standpunkt eingenommen worden, wenngleich die „Frankfurter Rundschau" auch damals schon ahnungsvoll von „Kurven, um die Karlsruher Hürden zu überwinden", sprach.
    Die Bundesregierung verzichtet de facto auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Einzelfallprüfung. Die Einstellungsbehörden sollen von der Vermutung ausgehen, daß der Bewerber die Voraussetzung der Verfassungstreue in der Regel erfüllt. Wenn Sie hier bestreiten, eine „Rechtsvermutung" aufgestellt zu haben — eine Formulierung, die Sie regelmäßig gebrauchen —, dann ändert das an der Richtigkeit dieser Feststellung nichts.
    Dies ist Schlichtweg falsch; denn bei der Einstellung eines Bewerbers in den öffentlichen Dienst werden eben Eignungsvoraussetzungen nicht vermutet — sie dürfen nicht vermutet werden —, sie müssen vielmehr feststehen zur Überzeugung der Einstellungsbehörde. Der für die Einstellung zuständige Beamte muß prüfen, ob neben den anderen Voraussetzungen, die das Beamtenrecht nennt, wie z. B. -Gesundheit oder Vorbildung, die Gewähr der Verfassungstreue gegeben ist.
    Der Verstoß Ihres Beschlusses gegen das geltende Recht liegt darin, daß Sie der Einstellungsbehörde das dazu erforderliche und nach meiner Überzeugung am besten geeignete Mittel, eben die Anfrage beim Verfassungsschutz, in der Regel vorenthalten, ohne irgendeine, geschweige denn eine ebenso effektive und wenig aufwendige Alternative dafür anzubieten.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Ein Wort zu der von Herrn Koschnick ja bezweifelten Geeignetheit der Anfrage beim Verfassungsschutz. Natürlich ist es richtig, daß die Aufgabe des Verfassungsschutzes nicht dahin geht, Einzélpersonen zu beobachten, sondern die Aufgabe des Verfassungsschutzes geht dahin, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen zu beobachten.
    Aber, meine Damen und Herren, solche Bestrebungen werden ja doch von Menschen getragen. Wenn man Bestrebungen dieser Art beobachten soll, zu beobachten hat, dann bleibt doch gar nichts anderes übrig, als die an diesen Bestrebungen beteiligten Menschen zu beobachten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Klein [München] [CDU/CSU])

    Das ist der Auftrag des Verfassungsschutzes. Deswegen fallen im Rahmen der von ihm durchzuführenden Beobachtungen — was bisher auch nie ernstlich bezweifelt worden ist, was auch heute nicht von Ihnen bezweifelt wird; für gewisse Fälle sehen Sie ja die Anfrage nach wie vor ausdrücklich vor — auch für die Einstellungsbehörden relevante Erkenntnisse über Personen an, die abzufragen nur sinnvoll ist, die aber keine weiteren Ermittlungen auslösen und auch keine weiteren Ermittlungen auslösen dürfen.
    Die Einstellungsbehörde soll also — bei dieser Bemerkung muß es sein Bewenden haben — die Ermittlungen der für die -Feststellung des relevanten Sachverhalts bedeutsamen Umstände geflissentlich unterlassen. Sie soll sich unwissend halten, indem sie von den an anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Kenntnissen keinen Gebrauch macht.
    Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn die Einstellungsbehörde zufällig von Umständen Kenntnis erlangt, die ihr zu Zweifeln an der Verfassungstreue des Bewerbers Anlaß geben. Es wäre ebenso rechtswidrig, wenn man von dem Bewerber die Vorlage seiner Zeugnisse nur dann verlangen wollte, wenn die Einstellungsbehörde bzw. der für die Einstellung zuständige Beamte beim Einstellungsgespräch zufällig den Eindruck gewinnt, daß es sich. bei dem Bewerber um einen Schwindler handelt, oder wenn man ihn nur dann zum Amtsarzt schicken wollte, wenn er beim Einstellungsgespräch gerade einmal nicht gut aussieht. Auch das wäre rechtswidrig.
    Im übrigen, Herr Minister Baum: Ist denn nicht gerade die amtsärztliche Untersuchung ein nicht geringfügiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte? Wie halten Sie es da eigentlich mit dem von Ihnen für richtig gehaltenen Maßstab, mit dem Grundsatz
    der Verhältnismäßigkeit?
    Ich habe von Zufall gesprochen. Zufall bedeutet Willkür. Zufall soll walten, zumal Sie, Herr Baum, es ja auch — wenn man Pressemeldungen glauben darf — für bedenklich zu halten scheinen, die Bewerber regelmäßig nach ihrer Zugehörigkeit zu verfassungsfeindlichen Organisationen zu fragen. Man mag daran zweifeln, ob auf eine derartige Frage von wirklichen Verfassungsfeinden eine wahrheitsgemäße Antwort erfolgt. Aber die Bedeu-



    Dr. Klein (Göttingen)

    tung dieser Antwort ist doch darin zu sehen, daß derjenige, der sich bei dieser Gelegenheit nachweislich einer falschen Aussage schuldig gemacht hat, sehr viel leichter aus dem Dienst entfernt werden kann als einer, von dem man hinterher eben schlicht feststellt, daß er beispielsweise einer verfassungsfeindlichen Organisation angehört.
    Zufall und Willkür sollen walten, es sei denn, Beamte im Vorbereitungsdienst und während der Probezeit sollten nach Ansicht der Bundesregierung einer dauernden und systematischen Beobachtung zum Zweck der Prüfung ihrer Verfassungstreue unterworfen werden. Aber das kann doch wohl nicht gemeint sein! Das ist nach meiner Überzeugung von Ihnen nicht gemeint. Wenn es aber nicht gemeint ist, dann müssen Sie es eben dem Zufall überlassen und willkürlich verfahren. Ein Drittes gibt es nicht.
    Die Bundesregierung beruft sich in diesem Zusammenhang gern auf jene Stelle im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975, in der es heißt, im Vorbereitungsdienst und in der Probezeit müsse der Schwerpunkt für die geforderte Prüfung der Verfassungstreue liegen. Bei dieser Stelle handelt es sich zweifelsfrei um ein sogenanntes obiter dictum, das die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder nicht bindet. Schwerer wiegt für mich der Einwand, daß die hier empfohlene Praxis die Beamten im Vorbereitungsdienst und auf Probe einer permanenten Bespitzelung — nicht nur durch die Behörden, sondern auch durch Konkurrenten, Schüler usw. — aussetzen würde — die Antwort, die Herr Bürgermeister Koschnick auf diesen Einwand gegeben hat, war nicht eben überzeugend —, einer Bespitzelung, die die Beamten dann allerdings zutiefst verunsichern müßte. Sie müßten doch fürchten, von lauter Denunzianten umgeben zu sein.
    Deswegen sagt das Bundesverfassungsgericht kurz vorher auch etwas ganz anderes, daß nämlich die Treuepflicht des Bewerbers und die entsprechende Prüfungspflicht der Einstellungsbehörden gleichermaßen für alle Beamtenverhältnisse einschließlich des Beamtenverhältnisses auf Widerruf und auf Probe gelten. Es ist für mich sehr bemerkenswert, daß die Bundesregierung von dieser sehr viel wichtigeren, weil nämlich tragenden Passage der Begründung in ihren Ausführungen so wenig Gebrauch macht.
    Zu den besonderen Vorlieben des Bundesinnenministers gehört es in diesem Zusammenhang, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu operieren, um den Verzicht auf eine möglichst zuverlässige Prüfung der Verfassungstreue zu rechtfertigen. Das Bundesverfassungsgericht erwähnt diesen Grundsatz in seinem zitierten Urteil an einer einzigen Stelle, und zwar an jener Stelle, die ich soeben als obiter dictum, also als unverbindliche Randbemerkung, gekennzeichnet habe. Dort heißt es sinngemäß: Ermittlungen von Verfassungsschutzbehörden und die Speicherung ihrer Ergebnisse für Zwecke der Einstellungsbehörden seien mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit schwerlich vereinbar.
    Richtig! Niemand hat jemals etwas anderes behauptet oder verlangt, der Verfassungsschutz müsse die Bürger unseres Landes im Hinblick darauf, daß sie sich irgendwann einmal vielleicht für den öffentlichen Dienst bewerben könnten, unter ständiger Beobachtung halten, bei ihnen herumschnüffeln oder Material gegen sie sammeln oder auch nur, nachdem die Anfrage der Einstellungsbehörde eingetroffen ist, eine besondere Tätigkeit in bezug auf den betroffenen Bewerber entfalten. Nichts dergleichen! Nur das, was an Erkenntnissen aus pflichtgemäßer Beobachtung mit anderer Zielrichtung, zu der der Verfassungsschutz ja auch nach Ansicht der Bundesregierung verpflichtet ist — man fragt sich allerdings, warum, wenn aus den dort gemachten Beobachtungen zunehmend weniger praktische Folgerungen gezogen werden —, soll — und muß nach unserer Ansicht — jedenfalls in der Regel auch abgefragt werden.
    Das steht in keinerlei Widerspruch zu dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Bundesregierung hütet sich ja auch wohlweislich, konkret zu sagen, wodurch denn dieses Prinzip eigentlich verletzt sein soll. Das kann sie auch nicht. Denn dieser Grundsatz besagt, daß Grundrechtseinschränkungen, die an sich zulässig sind, nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck stehen dürfen. Bei der Routineanfrage fehlen alle Voraussetzungen für eine Verletzung dieses Prinzips. Denn die Anfrage ist eine verwaltungsinterne Maßnahme, die der Entscheidungsvorbereitung dient. Grundrechte berührt sie überhaupt nicht. Aber selbst wenn es anders wäre: Die Anfrage steht ja auch nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck. Sie wendet Schaden von unserer Demokratie ab. Denn sie ist geeignet, Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernzuhalten und die korrekte Anwendung der Gesetze sicherzustellen.
    Von der Anfrage beim Verfassungsschutz darf deshalb nach meiner Meinung nur dann abgesehen werden, wenn die Einstellungsbehörde von sich aus und auf andere Weise jeden vernünftigen Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers ausschließen kann. Ähnlich steht es ja auch noch im Beschluß der Bundesregierung vom 8. November 1978.
    Die von der Bundesregierung jetzt offenbar beabsichtigte Praxis ist nicht nur geeignet, das Tor des öffentlichen Dienstes für Extremisten aller Richtungen zu öffnen. Sie bürdet auch die Last der Verantwortung, die die Regierung zu tragen hat, anderen auf. Denn jetzt muß der einzelne Personalsachbearbeiter ohne jeglichen Maßstab, ohne allgemeine Kriterien ganz allein die Entscheidung treffen, ob tatsächliche Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit des Bewerbers vorliegen und ob eine Auskunft beim Verfassungsschutz einzuholen ist.
    Hier haben Sie, die Sie doch immer wieder vorgeben, für die Humanisierung des Arbeitsplatzes einzutreten, ein, wie ich glaube, inhumanes und unsoziales Verfahren beschlossen: Der Kleinste muß nämlich jetzt den Buckel hinhalten, und das



    Dr. Klein (Göttingen)

    nicht nur in Einzelfällen, sondern tagtäglich. Allein in Nordrhein-Westfalen — um nur dieses eine Beispiel zu nennen — werden jährlich 9 000 Lehreranwärter eingestellt, und das kann der Minister nicht alles selber machen.
    Die Bundesregierung will den routinemäßigen Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Einstellungsbehörde beschränken. Sie macht in diesem Zusammenhang auch Überlegungen aus dem Recht des Datenschutzes geltend. Es überrascht nicht, daß sie sich dabei auch auf Formulierungen aus dem ersten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bezieht. Mit den in diesem Bericht vertretenen, keineswegs unproblematischen Ansichten gerade zur Frage der Weitergabe von Daten aus dem Bereich des Bundesamts für Verfassungsschutz kann ich mich hier nicht im einzelnen auseinandersetzen.
    Für unser Problem gilt: Die Einstellungsbehörden haben die klare rechtliche Verpflichtung, in den öffentlichen Dienst nur Personen zu übernehmen, die die Gewähr der Verfassungstreue bieten. Der Verfassungsschutz hat die gesetzliche und verfassungsrechtliche Verpflichtung Daten über Bestrebungen zu sammeln, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, und er hat diese Erkenntnisse auch an diejenigen weiterzugeben, die sie benötigen, um die ihnen durch Gesetz und Verfassung gestellten Aufgaben korrekt erfüllen zu können. Auf Anfrage der Einstellungsbehörde liefert der Verfassungsschutz nur gerichtsverwertbare Daten, die Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers wecken können, und die Anfrage findet auch nur statt, wenn die Einstellung allein von der Feststellung der Verfassungstreue abhängt.
    In diesen beiden Punkten stimmen wir mit der Bundesregierung überein. Aber in diesem Rahmen ist die Weitergabe der Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Einstellungsbehörden erforderlich, genau wie es auch § 10 des Bundesdatenschutzgesetzes verlangt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Sammlung der relevanten Daten ist Aufgabe des Verfassungsschutzes und nicht der Einstellungsbzw. Dienstbehörde. Auch darin liegt ein rechtsstaatliches Element der Gewaltenteilung, das die neue Praxis der Bundesregierung über Bord wirft. Der Bundesinnenminister hat noch im Juli 1978 das bisherige Verfahren in einem Beitrag zu dem Bericht nach Art. 21 der Europäischen Sozialcharta als rechtens verteidigt. Heute stellt er seine Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit unter Hinweis auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Frage.
    In einem, wie ich annehme, uns allen vor wenigen Tagen zugegangenen Vortrag „Marxismus auf dem Vormarsch" fordert Golo Mann, sich gegen diesen Vormarsch zur Wehr zu setzen. Er sagt:
    Falsches Denken in der Offentlichkeit muß durch klareres, wahreres und wirklichkeitsnäheres Denken bekämpft werden. Man darf sich keine erschwindelten Begriffe gefallen lassen.
    Genau darin — das ist der Kernpunkt der heutigen Auseinandersetzung — haben Bundesregierung und Koalitionsparteien versagt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wo sind Sie den in durchsichtiger Absicht erlogenen Begriffen „Berufsverbot" und „Gesinnungsschnüffelei" mit aller Macht der Ihnen zu Gebote stehenden Publizität entgegengetreten?

    (Spranger [CDU/CSU]: Mehr als genug! Das Bundespresseamt hat versagt!)

    Haben Sie sich diese Begriffe in vielen Fällen nicht vielmehr selbst zu eigen gemacht?

    (Spranger [CDU/CSU] : So ist es!)

    Haben Sie sich nicht an entsprechenden Kampagnen teilweise selber beteiligt, und haben Sie nicht schließlich vor diesen Kampagnen kapituliert?

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    So fördern SPD und FDP jene auf die Bekämpfung unseres demokratischen und sozialen Rechtsstaates gerichtete Strategie der Systemüberwindung, die den langen Marsch durch die Institutionen als eines ihrer wesentlichen Elemente sorgsam einplant. Der Verstoß gegen die Verfassung des Grundgesetzes wird, wie immer die verbalen Rechtfertigungen lauten, zum kalkulierten Risiko einer Politik, die in der Absicht kurzfristiger Machterhaltung den linken Flügeln beider Koalitionsparteien die bessere Einsicht opfert und damit unser aller mittel- und langfristige Lebensinteressen leichtfertig aufs Spiel setzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist eine besorgniserregende und verantwortungslose Politik.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich unterbreche die Beratungen der Punkte 2 a und b. Wir treten in die Mittagspause ein.
Das Plenum tritt um 14 Uhr zur Fragestunde wieder zusammen.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.50 bis 14.00 Uhr)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, die Sitzung wird fortgesetzt.
    Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
    — Drucksache 8/2561 —Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekrétär Grüner zur Verfügung.
    Ich rufe Frage 28 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
    Wie beurteilt die Bundesregierung unsere zukünftige Versorgung mit Erdöl und Erdölprodukten angesichts der neuesten Entwicklung im Iran?