Rede:
ID0813802300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8138

  • date_rangeDatum: 15. Februar 1979

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    Plenarprotokoll 8/138 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 Inhalt: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Berger (Herne), Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Biechele, Broll, Krey und der Fraktion der CDU/CSU Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst — Drucksachen 8/2305, 8/2481 — in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP Eignungsvoraussetzungen für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst — Drucksachen 8/2351, 8/2482 — Spranger CDU/CSU 10887 B Brandt (Grolsheim) SPD 10890 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 10896 C Baum, Bundesminister BMI 10901 D Dr. Dregger CDU/CSU . . . . . . . 10907 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 10912 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 10921 C Conradi SPD 10962 C Schwarz CDU/CSU 10966 A Frau Schuchardt FDP 10969 D Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 10972 D Lattmann SPD 10975 B Dr. Glotz, Senator des Landes Berlin . . 10976 B Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern . . 10981 A Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen . 10909 D Zweite . Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Arabischen Republik Ägypten, dem Haschemitischen Königreich Jordanien, der Arabischen Republik Syrien und der Libanesischen Republik — Drucksache 8/1998 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2520 — 10984 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. August 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien über die Förderung II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/2236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2543 — 10984 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vertragsverletzungen der DDR — Drucksachen 8/2121, 8/2476 — Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . . 10985 B Hofmann (Kronach) SPD . . . . . . 10986 D Lintner CDU/CSU 10987 D Ludewig FDP 10989 D Franke, Bundesminister. BMB 10991 C Dr. Hennig CDU/CSU 10995 B Möhring SPD . . . . . . . . . . 10997 B Vizepräsident Stücklen 10992 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Häfele, Dr. Sprung,, Dr. Köhler (Wolfsburg), Graf Huyn, Lintner, Dr. Abelein, Dr. Hennig, Baron von Wrangel und der Fraktion der CDU/CSU Abkommen mit der DDR über den „Transfer von Guthaben in bestimmten Fällen (Sperrguthabenvereinbarung)" — Drucksachen 8/1837, 8/2505 — Dr. Sprung CDU/CSU . . . . . . . . 10999 D Rapp (Göppingen) SPD 11001 A Ludewig FDP 11001 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Häfele, Windelen, Dr. Jobst, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Möller, Dr. Friedmann und der Fraktion -der CDU/ CSU Senkung von Fernmeldegebühren — Drucksache 8/2311 — Weber (Heidelberg) CDU/CSU 11002 C Wuttke SPD 11003 D Dr. Riedl (München) CDU/CSU 11005 A Hoffie FDP 11006 D Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . . 11008 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/2516 — . . . . . . . 11010 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) — Drucksache 8/2517 . . . . . . . 11010 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (Statistikbereinigungsgesetz) — Drucksache 8/2518 — . . . . . . . 11010 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 8/2480 — . . . . . . . 11011 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung — Drucksache 8/2515 — . . . . . . . 11011 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1977 bis 1980 Sonderrahmenplan 1977 bis 1980 Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1978 bis 1981 Sonderrahmenplan 1977 bis 1980 — Drucksachen 8/488, 8/1780, 8/2523 — . . 11011 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 6004 Tit. 671 02 — Erstattung von Kredit- und Verwaltungskosten und Ausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Zusammenhang mit der Bildung eines Fonds für Direktinvestitionen und dem Erwerb von Auslandsforderungen auf Grund des deutsch-amerikanischen Devisenausgleichsabkommens vom 8./19. August 1969 — Drucksachen 8/2255, 8/2524 — . . . . 11011 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Kontrolle der. Entwicklung des Weinbaupotentials und zur Änderung insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit ergänzenden Bestimmungen für die Gewährung von Prämien zur Umstellung und endgültigen Aufgabe der Rebkultur Vorschlag einer Richtlinie (EWG) des Rates über das Programm zur Beschleunigung der Umstellung bestimmter Rebflächen in dem Gebiet der Charentes Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Umstrukturierung der Rebflächen im Rahmen kollektiver Maßnahmen — Drucksachen 8/2238 Nr. 22, 8/2533 — . . 11011 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 3/79 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1979) — Drucksache 8/2536 — 11011 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 8/2544 — 11011 D Beratung der Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2549 — 11012 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/79— Zollkontingent 1979 für Bananen) — Drucksachen 8/2446, 8/2541 — . . . . 11012 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Neunundsechzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — und der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 8/2438, 8/2447, 8/2542 — . 11012 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Hannover-Buch- holz, Buchholzer Straße; Veräußerung einer Teilfläche an die PRAKLA-SEISMOS GmbH, Hannover — Drucksachen 8/2188, 8/2550 — . . . . 11012 B Beratung, der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in Karlsruhe, Erbprinzenstraße 17/Blumenstraße 2 a; hier: Veräußerung an das Land Baden-Württemberg — Drucksachen 8/2443, 8/2551 — . . . . 11012 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Einwilligung in überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 12 — Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und gleichartige Leistungen —— Drucksachen 8/2322, 8/2552 — . . . . 11012 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßge Ausgabe im Haushaltsjahr 1978 bei Kap. 14 12 Tit. 698 02 — Ent- schädigungen auf Grund des Fluglärmgesetzes —— Drucksachen 8/2341, 8/2553 — . . . 11012 D Vizepräsident Stücklen 11012 D Fragestunde — Drucksache 8/2561 vom 09. 02. 1979 - Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Erdöl und Erdölprodukten angesichts der Entwicklung im Iran; Vorbereitung einer Benzinrationierung sowie Ausgabe von Benzinbons an Bankschaltern MdlAnfr A28 09.02.79 Drs 08/2561 Josten CDU/CSU MdlAnfr A29 09.02.79 Drs 08/2561 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 10926 A, B, C, D, 10927 A, B, C, D, 10928 A ZusFr Josten CDU/CSU . . . 10926 B, 10927 C ZusFr Gansel SPD 10926 B, 10927 D ZusFr Ey CDU/CSU. 10926 D, 10928 A ZusFr Hansen SPD 10926 D ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 10927 A ZusFr Coppik SPD 10927 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 Fortbestand der Betriebe der Firma Siemens Aktiengesellschaft im Zonenrandgebiet als Voraussetzung für die Gewährung von Subventionen an diese Firma MdlAnfr A31 09.02.79 Drs 08/2561 Hofmann (Kronach) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 10928 B, C, D ZusFr Hofmann (Kronach) SPD . . . . 10928 C, D Ergebnisse des Gutachtens über die Abgabenbelastung der erdöl- und erdgasfördernden Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A32 09.02.79 Drs 08/2561 Gobrecht SPD Antw PStSekr. Grüner BMWi . . . 10929 A, B, C ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . . 10929 B Erfahrungen mit der Novellierung des Kriegswaffenkontrollgesetzes hinsichtlich der Genehmigungspflicht für die Vermittlung von Kriegswaffen in das Ausland MdlAnfr A33 09.02.79 Drs 08/2561 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 10929 C, 10930 A, B, C ZusFr Gansel SPD 10930 A, B ZusFr Hansen SPD . . . . . . . 10930 B ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 10930 C Veröffentlichung der Zahlen über die Auftragseingänge in der Industrie für Dezember 1978 durch das Bundeswirtschaftsministerium MdlAnfr A34 09.02.79 Drs 08/2561 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A35 09.02.79 Drs 08/2561 Kittelmann CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 10930 D, 10931 A, B ZusFr Kittelmann CDU/CSU . 10930 D, 10931 A, B Lieferung von Panzerabwehrraketen an Chile MdlAnfr A88 09.02.79 Drs 08/2561 Hansen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 10931 C, D, 10932 A ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 10931 C, D ZusFr Gansel SPD 10932 A Genehmigungen für den Export von Waffen nach dem Iran sowie Absicherung dieser Geschäfte durch Hermes-Bürgschaften MdlAnfr A93 09.02.79 Drs 08/2561 Meinike (Oberhausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 10932 B, C, D, 10933 A, B ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 10932 C, D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 10933 A ZusFr Coppik SPD 10933 A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 10933 B Verhalten der deutschen Delegation bei den MBFR-Verhandlungen in Wien MdlAnfr A69 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A70 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMinDr. von Dohnanyi AA . . . 10933 C, D, 10934 A, B, C, D, 10935 A, C, D, 1.0936 A, B, C, D, 10937 A, B, C, D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 10933 D, 10935 B, C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . ,10934 A, 10936 C ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU . . . 10934 B, 10937 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . 10934 C, 10936 B ZusFr Dr. Corterier SPD . . . . . . 10934 C ZusFr Ey CDU/CSU 10934 D ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . 10935 A ZusFr Amrehn CDU/CSU . . . . . . 10935 D ZusFr Damm CDU/CSU . . . . . . 10935 D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 10936 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 10936 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 10937 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10937 A ZusFr Friedrich (Würzburg) FDP . . . 10937 B ZusFr Seiters CDU/CSU 10937 B Recht zum Widerstand gegen Staatsgewalt sowie humanitäre Hilfe für Befreiungsbewegungen MdlAnfr A73 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A74 09.02.79 Drs 08/2561 Dr, Todenhöfer CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 10937 D, 10938 A, B, C, D, 10939 A, B, C, D, 10940 A, B, C, D, 10941 A, B, C, D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . 10937 D, 10938 A, 10940 A, B ZusFr Frau von Bothmer SPD . . . . . . 10938 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 10938 B, 10941 A ZusFr Bindig SPD 10938 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . 10938 D, 10940 D ZusFr Hansen SPD 10938 D ZusFr Amrehn CDU/CSU 10939 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 10939 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 V ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 10939 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 10939 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 10939 D ZusFr Dr. Holtz SPD 10940 B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 10940 D ZusFr Broll CDU/CSU 10941 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10941 C ZusFr Horn SPD 10941 D Unterstützung von Befreiungsbewegungen MdlAnfr A75 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr A76 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hammans CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 10942 A, B, C, D, 10943 A, B ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU . . . 10942 A, B, D, 10943 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . 10942 B ZusFr Dr. Corterier SPD 10942 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 10942 D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 10943 B Kriterien für die Unterstützung von Befreiungsbewegungen MdlAnfr A77 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 10 943 B Unterstützung von Befreiungsbewegungen in Südafrika MdlAnfr A78 09.02.79 Drs 08/2561 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 10943 C, D, 10944 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 10943 C, D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10943 D Zur Geschäftsordnung Kunz (Berlin) CDU/CSU 10944 B Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden zur Sicherheitspolitik der Bundesregierung Dr. Wörner CDU/CSU . . . . . . . 10944 B Wehner SPD 10945 B Möllemann FDP 10946 C Dr. Jaeger CDU/CSU . . . . . . . . 10947 D Ahlers SPD 10948 D Jung FDP 10949 D Dr. Apel, Bundesminister BMVg 10951 A Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 10952 A Dr. Ehmke SPD 10953 B Hoppe FDP 10954 B Schmidt, Bundeskanzler 10954 D Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . 10959 C Mischnick FDP 10960 D Horn SPD 10961,C Nächste Sitzung 11012 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11013* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1979 10887 138. Sitzung Bonn, den 15. Februar 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r). entschuldigt bis einschließlich Adams* 16. 2. Dr. van Aerssen* 16. 2. Dr. Ahrens** 16. 2. Dr. Aigner* 16.2. Alber* . 16.2. Dr. Bangemann* 16.2. Dr. Bayerl* 16.2. Dr. von Bismarck * 15. 2. Blumenfeld* 16.2. Brandt 16. 2. Büchner (Speyer)** 16. 2. Daweke 16.2. Dr. Dollinger 16.2. Frau Erler 15.2. Ertl 16. 2. Fellermaier* 16. 2. Frau Fischer 16. 2. Flämig* 16.2. Dr. Früh* 16.2. Dr. Fuchs* 16.2. Haase (Fürth)* 16. 2. Handlos** . 16. 2. Hoffmann (Saarbrücken)* 16.2. Dr. Hubrig 16. 2. Frau Hürland 16. 2. Ibrügger* 16. 2. die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht" Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Jahn (Braunschweig)* 16. 2. Kaffka 16.2. Katzer 16.2. Dr. h. c. Kiesinger 16.2. Dr. Klepsch* . 16. 2. Klinker* 16. 2. Koblitz 16. 2. Lange* 16. 2. Leber 16. 2. Lemp* 16.2. Lücker* 16.2. Luster* 16.2. Dr. Marx 15. 2. Müller (Mülheim)* 16. 2. Müller (Wadern)* 16.2. Dr. Müller-Hermann* 16. 2. Frau Renger 16. 2. Schmidt (München)* 16.2. Schmidt (Würgendorf)** 16. 2. Schreiber* 16. 2. Dr. Schwarz-Schilling 16. 2. Dr. Schwörer* 16. 2. Seefeld* 16.2. Sieglerschmidt* 16. 2. Dr. Starke (Franken) * 16.2. Sybertz 16.2. Dr. Vohrer** 16.2. Dr. Waigel 16. 2. Frau Dr. Walz* 16. 2. Wawrzik* 16. 2. Dr. Wendig 16.2. Wohlrabe 16. 2. Würtz* 16.2. Zeyer 16.2. Ziegler 16.2. Zywietz* . 16.2.
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    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Wirkung gilt also nicht nur für das Ausland, wo seitdem niemand mehr versteht, welches Verfahren wir angewandt haben, auch die Konservativen nicht. Ich könnte Ihnen hier reihenweise die Zeitungen im englisch- und französischsprachigen Raum zitieren. Das gilt im Verhältnis zu unseren eigenen Bürgern, vor allem zu unseren jungen Bürgern.
    Ablehnungsautomatismus und Regelanfrage — die Folge des Extremistenbeschlusses — sind nicht Instrumente, die seit der Geltung des Grundgesetzes zum Bestand der Abwehrinstrumente dieses Staates gehören. Es sind Verfahrensmittel, die nicht Verfassungsrang, nicht Gesetzesrang, nicht einmal Verordnungsrang haben. Sie sind per Verwaltungserlaß im Anschluß an den Ministerpräsidentenbeschluß eingeführt werden. Gerade in der Zeit, in der die junge Demokratie noch nicht so gefestigt war, hat es diese Verfahrensmittel nicht gegeben.

    (Widerspruch von der CDU/CSU)

    Bis 1972 waren diese Mittel weithin unbekannt.
    Das Recht hat sich seitdem nicht verändert, weder die Verfassung noch das Beamtenrecht. Es wird gesagt, verändert habe sich die tatsächliche Gefährdung; es gebe heute mehr Extremisten als in den 60er oder in den 50er Jahren. Mir hat kein Sicherheitsexperte dies bestätigen können. Ich vermag nicht einzusehen, warum angesichts von Wahlergebnissen um die 0,4 %-Grenze für DKP und NPD gegenüber dem Drei- bis Fünffachen in den 60er Jahren jetzt eine größere Gefahr bestehen sollte.

    (Wehner [SPD]: „Die Wahlergebnisse sind eine Täuschung" !)

    — Wahlergebnisse, Herr Kollege Wehner, sind sicher allein nicht aussagekräftig, aber doch eine Indiz.

    (Wehner [SPD] : Die hat jemand erfunden, wissen Sie!)

    Auch ich möchte den Pädagogik-Professor Hartmut von Hentig zitieren. Er sagt:
    Es gibt eine tödliche Systemerstarrung durch den Wahn totaler Regelung, totaler Sicherheit, totaler Erfassung. Für die Erziehung zu einer kampfbereiten Demokratie ist ein Konzert von
    apolitischen, gegenseitig gleichgültigen, konfliktscheuen Lehrplanverwaltern und Leistungsbuchhaltern gefährlicher als ein paar verstreute Radikale. Ja, in einem solchen Konzert
    — sagt er weiter —
    werden die Radikalen immer interessanter sein, als sie es eigentlich verdienen.
    Das ist, so meine ich, eine Kritik, die zählt. Sie ist zu unterscheiden von der Kritik, die mit anderer Zielsetzung geführt wird.
    Sie haben ja recht, meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie auf die Unterstützung der sogenannten Berufsverbotskampagnen durch die DKP und ihre Nebenorganisationen hinweisen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort keinen Zweifel gelassen, daß es der DKP nicht um eine Verstärkung der Liberalität in unserem Lande geht, sondern um die Öffnung des. öffentlichen Dienstes für Extremisten, um die Diskreditierung nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern auch des freiheitlichen Staates.

    (Zuruf des Abg. Dr. Jentsch [Wiesbaden] [CDU/CSU])

    Die Bundesregierung hat auch nie, Herr Jentsch, einen Zweifel an ihrer Einschätzung über die verfassungsfeindliche Zielsetzung der DKP gelassen, wie im übrigen auch nie einen Zweifel an der verfassungsfeindlichen Zielsetzung der NPD und anderer Gruppen und Parteien.
    Beachten wir aber die Kritik, der es um die Stärkung des Ansehens unseres Staates geht, um den Erhalt unserer demokratischen Substanz und unserer freiheitlichen Ordnung!
    Die Bundesregierung wird auch weiterhin entschlossen und uneingeschränkt des geltende Recht anwenden. Sie will damit auch weiterhin verhindern, daß Extremisten in den öffentlichen Dienst gelangen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Wo ist das gesichert? Methode Klose!)

    Die Bundesregierung ist außerdem der Auffassung, daß begründete disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Extremisten im Staatsdienst nicht deshalb unterbleiben dürfen oder sich verzögern dürfen, weil hauptamtliche Untersuchungsführer fehlen und die Disziplinarverfahren nicht energisch genug durchgeführt werden können.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Schaumschlägerei!)

    Die Bundesregierung lehnt generelle Beurteilungskriterien ab. Die abstrakte Bewertungsregel, z. B. die Mitgliedschaft in einer Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung rechtfertige in der Regel die Ablehnung, ist mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, Herr Kollege Spranger, vom Mai 1975 nicht vereinbar.
    Am 19. Mai 1976 hatte die Bundesregierung bereits erste Konsequenzen aus diesem Beschluß und der Entschließung des Deutschen Bundestages vom Oktober 1975 gezogen und sich vom sogenannter Ministerpräsidentenbeschluß aus dem Jahr 1972 ge-



    Bundesminister Baum
    löst. In der Regierungserklärung des Bundeskanzlers von 1976 hat der Bundeskanzler vor allem die konsequente Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die Praxis der Verfassungstreueprüfung angekündigt. Mit den im Januar beschlossenen neuen Grundsätzen verwirklicht die Bundesregierung diese Ankündigung des Bundeskanzlers. Kernpunkte der neuen Verfahrensgrundsätze sind:
    Erstens. Es liegt wieder wie vor 1972 im pflichtgemäßen Ermessen der Einstellungsbehörde, ob sie zur Feststellung der Verfassungstreue im Einzelfall beim Verfassungsschutz anfragt. Routinemäßige automatische Anfragen beim Verfassungsschutz gibt es nicht mehr. Nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte auf Zweifel an der Verfassungstreue hindeuten, muß angefragt werden.
    Zweitens. Bei noch nicht volljährigen Bewerbern darf nicht beim Verfassungsschutz angefragt werden.
    Drittens. Es gibt grundsätzlich keine Weitergabe von Erkenntnissen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres liegen oder die abgeschlossene Tatbestände betreffen, die mehr als zwei Jahre zurück-
    liegen.
    Die Kritik der Opposition hat sich bisher auf den Verzicht auf die Regelanfrage konzentriert. Der Staat, so wird gesagt, dürfe sich nicht künstlich dummhalten. Das staatsrechtliche Prinzip von der Einheit der Staatsgewalt sagt jedoch nichts darüber, welche Informationen zu welchem Zweck "und welchen Voraussetzungen zwischen den Behörden ausgetauscht werden. Wir alle wollen doch keinen Staat, in dem alle Daten des Bürgers zu einem umfassenden Persönlichkeitsbild jederzeit zusammengeführt werden können.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Jentsch [Wiesbaden] [CDU/CSU] : Das ist doch gar nicht die Frage!)

    Der demokratische Rechtsstaat will diese Selbstbeschränkung der Staatsgewalt um der Freiheit willen. Das grundlegende Prinzip des Datenschutzes gründet gerade in der Überzeugung, daß Behörden untereinander die Daten nicht grenzenlos austauschen dürfen. Dies gilt auch — es muß ja auch mal darauf hingewiesen werden, um welche Art von Daten es sich hier handelt — für Daten, die mittels nachrichtendienstlicher Mittel gewonnen worden sind. Wir akzeptieren diese Grenze der Wirksamkeit des Staates also um des Grundwertes Freiheit willen.
    Ich vermisse leider bisher — vielleicht kann Herr Dregger das jetzt ausführen — in den Erklärungen der Opposition Stellungnahmen zu den übrigen wichtigen Punkten der Kabinettsbeschlüsse. Im Wahlkampf waren ja hier andere Töne zu hören, sowohl von Herrn Kohl wie von Herrn Dregger. Z. B. frage ich Sie: Was soll nach Ihrer Meinung mit den sogenannten Jugendsünden geschehen? Wollen Sie der Frage ausweichen, ob bei Bewerbern unter 18 Jahren angefragt werden soll

    (Dr. Kohl [CDU/CSU] : Wenn Sie wenigstens im Plenum aufpassen würden!)

    und ob Erkenntnisse, die vor dem 18. Lebensjahr liegen, grundsätzlich nicht weitergegeben werden sollen?

    (Dr. Kohl [CDU/CSU] : Wie können Sie denn so einen blühenden Unsinn niederschreiben! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Wie steht die Opposition zu der Frage,

    (Seiters [CDU/CSU] : Hören Sie doch mal zu, wenn wir einen Zwischenruf machen! — Dr. Kohl [CSU/CSU] : Das habe ich doch hier vorgetragen!)

    — Herr Dr. Kohl, ich frage Sie ja, und Sie haben doch die Möglichkeit, jetzt zu antworten! —

    (Dr. Kohl [CDU/CSU] : Wer fragt wen? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    wie also steht die Opposition zu der Frage, ob Tatsachen über abgeschlossene Tatbestände, die länger als zwei Jahre zurückliegen, grundsätzlich nicht weitergegeben werden dürfen? Das betrifft eine ganz elementare Vorschrift der Verfahrensgrundsätze. Hat die Opposition eine Meinung dazu, ob Verfassungsschutzunterlagen aus den Personalakten entfernt werden sollen, wenn der Bewerber gleichwohl eingestellt wird? Auch das ist ein ganz wichtiges rechtsstaatliches Postulat. Und wenn Sie eine Meinung haben, Herr Dr. Kohl Sie haben das ja jetzt hier behauptet—: Warum ändert die Opposition in den von ihr regierten Ländern dann nicht wenigstens insoweit die Praxis?
    Absurd aber ist es, wenn die Opposition sich darüber sorgt, ob die Beschlüsse der Bundesregierung zu einer neuen Schnüffelpraxis während der Vorbereitungs- und Probezeit führen.

    (Schwarz [CDU/CSU]: Die Schnüffelpraxis habt ihr jetzt eingeführt?)

    — Das Bundesverfassungsgericht selbst hat ausdrücklich festgestellt, Herr Schwarz — daran fühlen wir uns gebunden —: Hier, wo sich die Verwaltung unmittelbar ein zuverlässiges Bild über den Anwärter machen kann, muß der Schwerpunkt für die Gewinnung des Urteils liegen, ob der Bewerber die erforderliche Gewähr bietet oder nicht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So wie es Klose macht!)

    Allerdings räume ich eines ein, meine Damen und Herren von der Opposition: Man kann diesen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, der den neuen Grundsätzen zugrunde liegt, auch ad absurdum führen. Natürlich wäre es absurd, wenn man über die vorhandenen Erkenntnismittel, z. B. über das Einstellungsgespräch, hinaus zusätzliche neue Kontroll- und Beobachtungsmaßnahmen während der Probezeit und während der Vorbereitungszeit einführte. Wir sind aber der Meinung, in den verhältnismäßig langen beamtenspezifischen Zeiträumen des Vorbereitungsdienstes und der Probezeit können sich die mit der Ausbildung und Beurteilung Betrauten durchaus ein Bild von einem Be-



    Bundesminister Baum werber machen, und zwar ohne zusätzliche neue Kontrollmaßnahmen.
    Die Art, wie wir diese Debatte führen, bestimmt das Klima in diesem Staat mit, ob wir hier um die besten Lösungen ringen oder ob wir durch gegenseitige Verdächtigungen den Bürgern das Schauspiel des Gerangels um Machtgewinnung oder Machtbehauptung bieten. Ich bekenne freimütig: Auch ich habe in den letzten Jahren zunächst die Regelanfrage verteidigt. Sie ist mit den besten Intentionen eingeführt worden, sie darf auch heute nicht ohne weiteres mit Gesinnungsschnüffelei gleichgesetzt werden. Aber ihr Beitrag zur Abwehr von Gefahren für diese Demokratie ist zu gering, um den Schaden wettzumachen, den sie für die Liberalität in diesem Staat bedeutet hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Von den 24 964 Bewerbern für den öffentlichen Dienst in Bayern wurden 1977 ganze 12 wegen mangelnder Gewähr der Verfassungstreue abgewiesen, und in Nordrhein-Westfalen waren es von 55 741 ganze 34. Wer sich nicht von den verfassungspolitischen Argumenten beeindrucken läßt, der sollte wenigstens das Argument der Zweckmäßigkeit und der Effizienz gelten lassen, das aus diesen Zahlen ablesbar ist.
    Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren von der Opposition: Erinnern Sie sich an die Relativität auch Ihrer eigenen Meinungen! Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich eine Pressemitteilung der baden-württembergischen Landesregierung aus dem Jahre 1972 zitieren. Der damalige Innenminister Schiess befaßt sich darin im Anschluß an den Beschluß der Ministerpräsidenten mit der Regelanfrage. Ich zitiere:
    Wie Innenminister Karl Schiess am Donnerstag, dem 27. Juli 1972, vor der Presse in Stuttgart darlegte, will Baden-Württemberg eine möglichst unbürokratisch-praxisnahe Regelung treffen. Die Landesregierung hatte in erster Linie Bedenken
    — jetzt hören Sie gut zu —
    gegen die karteimäßige Überprüfung der Bewerber für den öffentlichen Dienst, da eine solch aufwendige Aktion voraussichtlich außer Verhältnis zum erstrebten Erfolg stehen würde.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das war damals!)

    Ich kann nur sagen: Ich stimme dem Innenminister Schiess aus dem Jahre 1972 durchaus zu.

    (Conradi [SPD] : Der ist nicht mehr Innenminister, und die Praxis ist ganz anders!)

    — Die Praxis ist inzwischen ganz anders; es war ein Versuch, die alte Praxis beizubehalten. In Ergänzung dazu zitiere ich noch zwei Sätze aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 28. Juli 1972:
    Innenminister Schiess nannte am Donnerstag
    die Vorschläge der Innenminister kleinlich und
    bürokratisch. Sie entsprechen nicht dem südwestdeutschen liberalen Geist.
    Was Herr Schiess damals vertreten hat, soll heute verfassungswidrig sein, wenn sich die Bundesregierung diesen südwestdeutschen liberalen Geist zu eigen macht?

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Rabulistik! — Dr. Kohl [CDU/CSU] : Bei Ihnen komme ich bei „Südwestdeutsche" und „Liberale" auf überhaupt keinen Gedanken mehr!)

    Das ist ein liberaler Geist, Herr Kollege Kohl, den wir heute z. B. bei Bürgermeister Rommel finden, der die Regelanfrage in Stuttgart ebensowenig wie andere Bürgermeister in Baden-Württemberg praktiziert. Wir finden ihn auch bei Ministerpräsident Röder, der sie abgeschafft hat, oder ein klein wenig auch bei Herrn Strauß, der sich erst im November 1978 von ihr distanziert hat. Die Einheitlichkeit, die wir mit den neuen Grundsätzen verlassen haben sollen, gibt es also, meine Damen und Herren, nicht; es gab sie nicht einmal innerhalb der und zwischen den unionsgeführten Ländern.
    Die neuen Grundsätze sind nach Auffassung der Bundesregierung auch geeignet, das Mißtrauen gegenüber der Verfassungsschutzbehörden abzubauen. Die automatische Heranziehung des Verfassungsschutzes hat wesentlichen Anteil an den besonders bei der jungen Generation vorhandenen Vorbehalten gegenüber dem Verfassungsschutz. Die Bundesregierung hält es für unverzichtbar, daß der Verfassungsschutz das Vertrauen der Bürger hat. Ohne dieses grundsätzliche Vertrauen kann er seine wichtigen Aufgaben nicht erfüllen.
    Wir werden ungerechtfertigte Kritik am Verfassungsschutz jederzeit zurückweisen, wie ich dies in der letzten Woche, aber auch gestern gegenüber der Illustrierten „Stern" getan habe. Die Zeitschrift kritisiert in diffamierender Weise einzelne Angehörige des Verfassungsschutzes, sie nennt Namen und Decknamen von operativ tätigen Mitarbeitern des Bundesamtes und zeigt einige von ihnen sogar im Bild.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das ist doch Ihr Leibblatt!)

    Meine Damen und Herren, die Kontrollfunktion der Presse darf nicht in Zweifel gezogen werden. Auch der Verfassungsschutz muß sich der Kritik stellen. Die Grenze kritischer Berichterstattung muß jedoch dort liegen, wo die persönliche Gefährdung der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz beginnt. Ich möchte mich ausdrücklich vor die Angehörigen der kritisierten Abteilung VII und alle anderen Angehörigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellen.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Spät kommt er, aber er kommt! — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Nein, er kommt überhaupt nicht!)

    Die Bediensteten des Verfassungsschutzes brauchen Gewißheit in zwei Punkten, erstens bezüglich



    Bundesminister Baum
    der uneingeschränkten Bejahung der Institution Verfassungsschutz. Daran fehlt es nicht. Das Grundgesetz hat sich in Art. 73 Nr. 10 klar für einen Verfassungsschutz ausgesprochen, um Freiheit und Toleranz dadurch zu ermöglichen, daß Bestrebungen, die gegen Freiheit und Toleranz gerichtet sind, beobachtet werden.
    Notwendig ist zweitens die Gewißheit rechtsstaatlicher Aufgabenerfüllung. Ich habe eine Reihe von Prüfungsaufträgen erteilt, um jeden Zweifel bei der Interpretation des weitgefaßten Auftrages der Verfassungsschutzbehörden auszuschließen. Es geht um effektive Sicherheit in' klaren rechtlichen Grenzen. Diese Aufträge haben auch zum Ziel, das Vertrauen in den Verfassungsschutz zu stärken. So habe ich die Amtshilfe des Bundesgrenzschutzes für den Verfassungsschutz an meine Zustimmung geknüpft und die sogenannten schwarzen Bände, die an der Grenze verwandt wurden, eingezogen.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Das Verfahren war vor allem ineffektiv. Was sollen Methoden, die die Beamten an der Grenze schon aus praktischen Gründen nicht anwenden?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben die Beamten anders gesehen!)

    Ich möchte auch die Amtshilfe unter den Sicherheitsbehörden nicht in Frage stellen, aber ich möchte den Beamten klare rechtliche Maßstäbe an die Hand geben. Hierzu werde ich auch externen wissenschaftlichen Sachverstand heranziehen, um diese schwierigen Rechtsfragen zu prüfen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie lange dauert das? — Zuruf des Abg. Schwarz [CDU/CSU] )

    — Die Prüfaufträge, die ich erteilt habe, führen zu mehr Effektivität, Herr Kollege Schwarz, nicht zu weniger Effektivität.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Das wissen Sie schon im voraus?)

    Dies gilt auch für die Überprüfung der Dateien. Wenn der Vizepräsident des BKA die Kartei über Wohngemeinschaften aufgelöst hat, weil sie zur inneren Sicherheit nichts beigetragen hat, so hat das meine Zustimmung gefunden. Die Datei über gewalttätige Demonstranten wird zur Zeit von den Innenministern überprüft. Ich meine, sie muß überprüft werden. Wir müssen allerdings auch fragen, was eine solche Datei soll, wenn sie im Ernstfall
    — wie im Vorfeld der Frankfurter Ausschreitungen
    — nicht benutzt wird und nicht benutzt werden konnte. Jedenfalls werden Funktion und Aufnahmekriterien für eine solche Datei genauer festgelgt werden müssen. Der einzelne Polizist kann nicht de facto die Verwirkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beschließen können. Ich habe bisher immer die Erfahrung gemacht, meine Damen und Herren: Was zu rechtsstaatlichen Bedenken Anlaß gibt, ist in aller Regel auch ineffektiv, führt nicht zu dem gewünschten Erfolg, führt nicht zu mehr Sicherheit.
    Ich darf einen weiteren Punkt herausgreifen. Wir werden beispielsweise auch entscheiden müssen,
    wie lange beim Verfassungsschutz Informationen über einzelne Personen aufbewahrt werden dürfen und wann Löschungen vorgeschrieben werden müssen.
    Es genügt nicht, das Mißtrauen gegenüber den Sicherheitsbehörden schlichtweg zu leugnen oder nach einem Sündenbock zu suchen. Dieses Mißtrauen, meine Damen und Herren, sitzt tiefer. Es wird von einem weit verbreiteten Unbehagen gegenüber der Anonymität des Staates und seiner Apparaturen gespeist. Die Bürger, nicht nur die jungen Bürger, fühlen sich einer unüberschaubaren staatlichen und gesellschaftlichen Bürokratie ausgeliefert, deren Verflechtungen sie nicht mehr übersehen. Sie fürchten die heimliche und lautlose Macht bürokratischer Institutionen. Diese Sensibilität der Bürger ernst zu nehmen — meine Damen und Herren, darüber reden wir heute —, darum geht es auch und gerade im Sicherheitsbereich.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — KrollSchlüter [CDU/CSU] : Deswegen haben Sie in den vergangenen Jahren immer mehr Bürokratie geschaffen! Seit wann gibt es denn so viel Bürokratie? Seitdem Sie regieren!)

    Ich möchte zum Schluß, meine Damen und Herren, einen meiner Amtsvorgänger zitieren, der gesagt hat:
    ... es kann keinen Zweifel darüber geben, daß Einrichtungen dieser Art
    — gemeint sind die Verfassungsschutzbehörden —
    aus dieser Polarität, aus dieser harten dialektischen Spannung zwischen Wirksamkeit auf der einen und Rechtmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit auf der anderen Seite entstanden sind, wobei wir überall — das darf ich mit ganz besonderem Nachdruck hier betonen — der Gesetzmäßigkeit, der Rechtmäßigkeit und der Verfassungsmäßigkeit den absoluten Vorrang einräumen. Daran darf es keinen Zweifel geben, auch wenn dies auf Kosten der Wirksamkeit geht.
    Meine Damen und Herren, ich stimme dem voll zu, was Hermann Höcherl 1964 hier gesagt hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Jetzt auf einmal!)

    Die Bundesregierung hat mit den Grundsätzen für die Prüfung der Verfassungstreue vom 17. Januar 1979 ein Signal für die Liberalität dieses Staates gesetzt. Diese Demokratie wird dadurch nicht schwächer, sondern stärker werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Lachen bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU: Donnerwetter! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Das müßte eigentlich die letzte Rede sein! — Seiters [CDU CSU] : Das war keine Rede, sondern eine Vorlesung!)






Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Dregger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Dregger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat zu dieser Debatte einen Entschließungsantrag eingebracht, der nur aus einem Satz besteht. Ich darf ihn zitieren:
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihren Beschluß vom 17. Januar 1979 über „Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue" zurückzunehmen und zur verfassungsgemäßen Anwendung des geltenden Rechts zurückzukehren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist eine Aufforderung und ein Vorwurf, ein schwerer Vorwurf.

    (Conradi [SPD] : Ein unwahrer Vorwurf!) Ich werde ihn begründen,


    (Wehner [SPD] : Mal sehen! — Heiterkeit)

    und zwar konkret und präzise, wie Sie es von mir gewöhnt sind, Herr Wehner. Zunächst:
    Der von uns beanstandete Beschluß macht die Prüfung der Verfassungstreue zum Lotteriespiel. Das geschieht in doppelter Weise. Die Grenzen für den Marsch der Extremisten durch die Institutionen werden in dem Beschluß selbst nicht konkret genannt. Nur durch Verweisungen auf umfangreiche Schriftstücke wird mittelbar darauf hingewiesen. Es handelt sich um folgende Verweisung in der Präambel und in dem Beschluß: die Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens für die Verfassungstreueprüfung im öffentlichen Dienst vom 8. November 1978, die Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 und die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975. Solch umfangreiche Verweisungen klären nicht, sie verwirren. Die Verfassungsschutzbehörden brauchen klare Maßstäbe, an denen sie ihre Entscheidungen ausrichten können. Die Bundesregierung verweigert diese Maßstäbe, weil sie den Widerspruch zwischen dem geltenden Verfassungs- und Beamtenrecht auf der einen Seite und den Parteitagsbeschlüssen von SPD und FDP auf der anderen Seite nicht aufheben kann.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Statt den Verfassungsgegnern Grenzen zu setzen, macht der Beschluß der Bundesregierung es den Einstellungsbehörden nahezu unmöglich, ihrer Prüfungspflicht nachzukommen.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Es ist richtig, Herr Bundesinnenminister: Die Regelanfrage ist nirgendwo zur Rechtspflicht gemacht. Eine Rechtspflicht besteht nur zur Prüfung. Dieser Rechtspflicht kann man auch in anderer Weise nachkommen, z. B. auf dem Wege über eine schriftliche Erklärung des Bewerbers, ob er bestimmte Organisationen unterstützt, die die Bundesregierung in ihren Verfassungsschutzberichten als solche mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung bezeichnet. Wird eine solche Erklärung falsch abgegeben, kann der Bewerber nach der Einstellung jederzeit entlassen werden. Wird eine solche Erklärung richtig abgegeben, kann auch ohne Regelanfrage eine Einzelfallprüfung stattfinden.

    (V o r s i t z: Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen)

    Daß die Praxis der Nachkriegszeit so war, wie ich es gerade geschildert habe, ist manchen von Ihnen vielleicht noch in Erinnerung. Wir schlagen nicht vor, zu dieser Praxis zurückzukehren. Dieser Hinweis soll nur deutlich machen, daß wir den Rechtsverstoß der Bundesregierung nicht in der Abschaffung der Regelanfrage sehen, sondern in ihrer ersatzlosen Abschaffung. Darin liegt der Rechtsverstoß.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Verzicht auf die Regelanfrage ohne Ersatz läßt den Zufall entscheiden. Statt Gleichbehandlung gilt Willkür. Die zufällige Kenntnis oder Nichtkenntnis entscheidet über Einstellung oder Nichteinstellung. Meine Damen und Herren, Zufallsentscheidungen widersprechen dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung und sind deshalb rechtswidrig. Deshalb ist der Beschluß der Bundesregierung rechtswidrig. Das ist die Begründung.

    (Beifall bei der CDU/CSU) Soviel zur rechtlichen Bewertung.

    Nun zur politischen Bewertung. Die Bundesregierung und auch die Koalitionsparteien wollen der Verunsicherung der Jugend entgegenwirken. Das ist gut so. Eine solche Verunsicherung gibt es - aber doch nicht auf Grund der Einstellungspraxis der Behörden in Deutschland, sondern auf Grund der verlogenen Berufsverbotskampagne der Kommunisten

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und auf Grund der Unklarheit, der Unentschiedenheit und der Feigheit, mit denen dieser Kampagne begegnet worden ist; oftmals ist dieser Kampagne auch überhaupt nicht begegnet worden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Conrad Ahlers hat das beschönigend als mangelnde Öffentlichkeitsarbeit kritisiert. Ich sage Ihnen eines: Wer Lügen nachgibt, schafft sie nicht aus der Welt, sondern bestätigt sie.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wer vor einer verlogenen Kampagne zurückweicht, beendet sie nicht, sondern verstärkt sie.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Gucken Sie in den Spiegel!)

    — Deswegen, Herr Wehner, wird der neue Beschluß Ihnen keine Ruhe bringen. Er ist der Dreiviertelsieg der Kommunisten, nicht der totale Sieg. Deshalb wird die Kampagne nach kurzer Unterbrechung weitergehen. Ich sage Ihnen schon jetzt voraus: Sie werden dann wieder zurückweichen, weil Sie schwach. sind, weil Sie in dieser Frage auf keinem festen Fundament stehen

    (Ey [CDU/CSU] : Die stehen doch unter dem Druck ihrer Linken! Die stehen nirgends auf einem Fundament!)




    Dr. Dregger
    und weil nicht wenige in Ihren Reihen in dieser Frage — ich betone: in dieser Frage — gemeinsame Sache mit den Kommunisten machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ein Kollege hat mir eben die „Aachener Nachrichten" von gestern zugereicht. Dort heißt es:
    Mit den Neuregelungen der Überprüfungsverfahren bei der Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst befaßt sich das Liberale Zentrum Aachen am Mittwoch, dem 14. Februar. „Berufsverbote — Was bringen uns die Neuregelungen?" ist das Thema eines Vortrages, der ab 20 Uhr im Liberalen Zentraum, Leydelstraße 16 zu hören ist. Als Referenten sind Vertreter der FDP und der Initiative „Weg mit den Berufsverboten" eingeladen.

    (Hört! Hört! und weitere lebhafte Zurufe von der CDU/CSU)

    Das ist die „geistige Auseinandersetzung", die Sie leider nicht führen!

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: So läuft das bundesweit! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Sie haben nicht den Mut gehabt zur geistigen Auseinandersetzung — das ist das Elend der Situation, in der wir uns heute befinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die angebliche Verunsicherung der Jugend — und ein Teil der Jugend ist in der Tat verunsichert; wer von der Jugend heute morgen Ihrem Vortrag gelauscht hat, Herr Bundesinnenminister, der muß noch verunsicherter sein, als er es bisher gewesen ist —

    (Beifall und Zurufe bei der CDU/CSU)

    ist nicht das einzige Argument, mit dem Sie sich selbst täuschen. Das andere ist die geringe Zahl. Meine Damen und Herren, hier geht es zunächst um eine qualitative Frage und erst später dann um eine quantitative. Wenn erst Kommunisten mit dem Parteiabzeichen der DKP als Lehrer an unseren Schulen unterrichten

    (Conradi [SPD] : Das darf nicht einmal ein CDU-Mitglied! Das ist dummes Zeug!)

    — und dafür machen Sie den Weg frei, meine Damen und Herren —, Herr Conradi, wenn erst Kommunisten in unseren Behörden die Anträge unserer Bürger bescheiden, wenn erst Richter mit dem Parteiabzeichen der DKP unter ihrem Talar die Prozesse im Strafrecht und im Zivilrecht an unseren Gerichten entscheiden,

    (Conradi [SPD] : Üble Demogogie!)

    dann hat sich die Qualität der Bundesrepublik Deutschland grundlegend verändert.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das wird dann auch sehr bald quantitative Folgen bei allgemeinen Parlamentswahlen haben.
    Schon heute ist die Rolle der Kommunisten in Deutschland größer, als es sich in allgemeinen Parlamentswahlen niederschlägt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    An den Universitäten, in den Allgemeinen Studentenausschüssen, in den Gewerkschaften, die den DKP-Kommunisten Heimatrecht gewähren, in Massenmedien, in einzelnen Stadtparlamenten, z. B. in Marburg, wo sie Zünglein an der Waage zwischen den großen Parteien sind, die dort Gott sei Dank im Hinblick darauf ein Bündnis geschlossen haben, sind sie heute schon stark. Wenn sie erst — in der Sprache der Kommunisten — Staatsmacht ausüben werden, als Beamte, als Richter, als Offiziere,

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Im Innenministerium!)

    wenn sie auf diese Weise in den Verfassungsbogen aufgenommen sind, wie es in Italien geschehen ist, dann wird sich das auch in allgemeinen Parlamentswahlen in Deutschland niederschlagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Conradi [SPD] : Wer regiert in Italien?)

    All das, meine Damen und Herren, wissen Sie doch. Manche von Ihnen befürchten es, mancher von Ihnen ist auch bereit, das in einem Vier-Augen-Gespräch einzuräumen. Nur nach außen zeigen Sie sich anders.
    Ihre Wortführer verfahren in dieser Frage wie in allen Fragen seit zehn Jahren: Unangenehmes wird unter den Teppich gekehrt, Warner werden als Angstmacher beschimpft und diejenigen, die auf dem Marsch in das Verhängnis an der Spitze marschieren, halten sich für die Spitze des Fortschritts. Das ist doch die Lage, die wir hier in unserem Lande zu beklagen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, da die Bundesregierung nicht mehr die Kraft hat, die Einstellungsbehörden mit klaren Maßstäben auszustatten, an denen sie ihre Entscheidungen ausrichten können, werden wir das tun, wozu die Regierung nicht mehr in der Lage ist.

    (Zuruf von der SPD: Zickzack hurra!)

    Wir stützen uns dabei auf das geltende Recht und auf die Praxis, die im Bund und allen Ländern bisher im wesentlichen einheitlich gewesen ist.
    Erstens. Beamte sind Diener des demokratischen Staates. Der lebenslangen Fürsorgepflicht des Staates entspricht die Treuepflicht des Beamten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Beamte sind verpflichtet, jederzeit, d. h., innerhalb und außerhalb des Dienstes aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Zweitens. Unterschiede nach Funktion und Laufbahn dürfen, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, nicht gemacht werden. Die Treuepflicht des Beamten gilt deshalb auch für den beamteten Lokomitivführer, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Dr. Dregger
    Wem dieser Beamtenstatus nicht paßt, der muß auf ihn verzichten. Dazu hat ja jeder jederzeit Gelegenheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Zu Befehl!)

    Drittens. Für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes ergibt sich die Anforderung an die Verfassungstreue aus der ihnen übertragenen Aufgabe. In einzelnen Fällen oder Fallgruppen muß von ihnen dasselbe gefordert werden wie von Beamten. Das gilt insbesondere für jede Lehr- und Erziehungstätigkeit, auch wenn sie im Vorbereitungsdienst ausgeübt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Differenzierung nach der übertragenen Aufgabe, wie sie nur für Angestellte und Arbeiter möglich ist, nicht für Beamte, hat aber auch hier eine klare Grenze. Kein Staatsdiener darf den demokratischen Staat und seine Verfassung aktiv bekämpfen, auch Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes nicht.
    Viertens. In den Grenzen dieser Treuepflicht, die dem Staat und seiner Verfassung und nicht einer Partei gilt, sind die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland frei. Anders als in faschistischen und sozialistischen Ländern, deren Berufsverbote nicht nur für den öffentlichen Dienst gelten, sind die öffentlich Bediensteten der Bundesrepublik Deutschland nicht verpflichtet, die Politik einer Regierungspartei zu unterstützen. Sie haben das Recht, jederzeit für die Änderung von Zuständen einzutreten, jederzeit für die Änderung der Rechtsordnung einzutreten, jederzeit sogar für die Änderung der Verfassung einzutreten, soweit es sich nicht um Verfassungsgrundsätze handelt, die die Verfassung selbst einer Änderung entzieht. Meine Damen und Herren, ich stellt fest: Während in sozialistischen und faschistischen Ländern nicht nur die Staatsdiener der Bürgerrechte beraubt sind, genießen die öffentlich Bediensteten der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Verfassung volle Bürgerfreiheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Fünftens. Gesinnungen sind frei und müssen frei bleiben. Das wiederhole ich seit Jahren in diesem Hause und anderswo. Erst wenn Gesinnungen in Handlungen ihren Ausdruck finden, sind sie einer Beurteilung zugänglich. Der Vorwurf der Gesinnungsschnüffelei trifft uns nicht. Gesinnungsforschung lehnen wir ausdrücklich ab.

    (Zuruf von der SPD: Ach, und praktizieren es doch!)

    Beurteilungsmaßstab auch für die Verfassungstreue können nur gerichtsverwertbare Tatsachen sein.
    Die Mitgliedschaft in einer Partei, die die Bundesregierung in ihren Verfassungsschutzberichten als eine solche bezeichnet, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, ist eine objektive, gerichtsverwertbare Tatsache. Sie macht eine Einzelfallprüfung im übrigen nicht überflüssig. Aber wer z. B. Mitglied der DKP ist, muß die Frage beantworten, wie er die Beamtenpflicht zum aktiven Eintreten für diese freiheitlich-demokratische Ordnung mit seiner Parteipflicht vereinbaren will, diese Verfassung zu zerstören.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn diese Frage nicht befriedigend beantwortet werden kann — ich weiß nicht, wie das eigentlich geschehen soll —, dann bietet dieser Bewerber nicht die Gewähr eines jederzeitigen Eintretens für diese freiheitliche Ordnung, und dann muß er abgelehnt werden. Das ist Rechtspflicht, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sechstens. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, ist nicht für immer vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Wer sich von seiner extremistischen Vorstellungswelt getrennt hat und nunmehr treu zur Verfassung steht, ist für den öffentlichen Dienst geeignet. Das gilt für Menschen aller Altersstufen und aller politischen Richtungen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die in ihrer Jugend extremistischen Vorstellungen gehuldigt haben. Das gilt für ehemalige Kommunisten genauso wie für ehemalige Nationalsozialisten. Ich weiß, daß in Ihren Reihen nicht nur ehemalige Mitglieder der KPD, sondern sehr viel mehr Mitglieder auch der NSDAP vorhanden sind. Ich werde keine Namen nennen. Wir lehnen jede Verfolgung politischer Irrtümer ab. Wer sich durch Zweifel und Versagen zu unserer Verfassungsordnung der Freiheit und der Menschenwürde durchgerungen hat, ist uns ebenso willkommen wie derjenige, der diesen Anfechtungen nicht ausgesetzt gewesen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Siebtens. Die in der Berufsverbotskampagne der Kommunisten behauptete Schnüffelpraxis für den öffentlichen Dienst hat es in der Bundesrepublik Deutschland nie gegeben. Die Einstellungsbehörden sind nur dann in eine nähere Prüfung der Verfassungstreue de Bewerbers eingetreten, wenn Tatsachen Anlaß dazu boten. Da die Einstellungsbehörden solche Tatsachen nicht sammeln und sie ihnen nur durch Zufall bekanntwerden könen, ist es sachgemäß und, um Willkür auszuschließen, auch verfassungsrechtlich geboten, bei den Verfassungsschutzbehörden anzufragen, eine formale Karteianfrage zu machen — ein rein verwaltungsinterner Vorgang, der niemand in seinen Rechten beeinträchtigt. — Gnädige Frau, wollen Sie eine Zwischenfrage stellen?

    (Frau Dr. Lepsius [SPD] : Nein, ich staune immer, wie Sie heucheln! — Lachen bei der CDU/CSU)