Plenarprotokoll 8/137
DeUtscher Bundestag
Stenographischer Bericht
137. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1979
Inhalt:
Fragestunde
— Drucksache 8/2561 vom 09. 02. 1979 —
Zustimmung des Bundes zum Verkauf von 16 000 Wohnungen aus Staatsbesitz in Baden-Württemberg
MdlAnfr Al 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU
MdlAnfr A2 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 10863 B, C, D,
10864 A, B, C
ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . 10863 B, D,
10864 A, B
ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . 10864 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 10864 C
Verwirklichung des „Aktionsprogramms Schulsport"
MdlAnfr A4 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Steinhauer SPD
MdlAnfr A5 09.02.79 Drs 08/2561 Frau Steinhauer SPD
Antw StSekr_ Dr. Granzow BMBW . . 10864 D,
10865 B, C, D, 10866 A, B, C, D,
10867 A
ZusFr Frau Steinhauer SPD 10865 A, B, 10866 B, C •
ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 10865 C
ZusFr Schirmer SPD . . . . . 10865 C, 10866 C
ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 10865 D 10866 D
Zahl der Verfahren wegen des Verdachts des Mißbrauchs des Investitionszulagengesetzes
•MdlAnfr A8 09.02.79 Drs 08/2561 Peiter SPD
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 10867 B
Unterzeichnung der Europäischen Konvention über die Unverjährbarkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
MdlAnfr A9 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD
MdlAnfr A10 09.02.79 Drs 08/2561
Dr. Schwencke (Nienburg) SPD .
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10867 C, D,
10868 A, B, C
ZusFr Dr. Schwencke (Nienburg) SPD . 10867 C,
10868 B
ZusFr Ey CDU/CSU 10867 D
•
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar.1979
Forderung der UdSSR nach Änderung der Artikel 16 und 116 des Grundgesetzes und des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts
MdlAnfr All 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. de With BMJ 40868 C, 10869 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 10868 D, 10869 A
Feststellungen des Bundesrechnungshofs über die Ursachen für die Millionenverluste der Deutschen Bau- und Bodenbank
MdlAnfr Al2 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Sprung CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 10869 B, C, D,
10870 A, B, C, D, 10871 A, B
ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 10869 C, D
ZusFr Frau Traupe SPD 10870 A
ZusFr Löffler SPD 10870 A
ZusFr. Meinike (Oberhausen) SPD . . . 10870 B
ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . 10870 C
ZusFr Ey CDU/CSU 10870 D
ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 10870 D
ZusFr von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . 10871 A
ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . . . 10871 B
Anweisung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, der Entlastung des Vorstands der Deutschen Bau-und Bodenbank zuzustimmen
MdlAnfr A13 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Sprung CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 10871 C, D, 10832 A, B
ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . . . . . 10871 C, D
ZusFr von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU . 10872 A
ZusFr Löffler SPD 10872 A
ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 10872 B
Forderung des Bundesrechnungshofs nach Prüfung des Schadensersatzes für die Verluste der Deutschen Bau- und Bodenbank
MdlAnfr A14 09.02.79 Drs 08/2561 von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU
MdlAnfr A15 09.02.79 Drs 08/2561 von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 10872 C, D, 10873 A
ZusFr von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU . 10872 C, D
ZusFr Löffler SPD 10872 D Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Deutsche Bau- und Bodenbank
MdlAnfr A16 09.02.79 Drs 08/2561 Wohlrabe CDU/CSU
MdIAnfr A17 09.02.79 Drs 08/2561 Wohlrabe CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . 10873 A, B, C, D,
10834 A, B, C, D, 10835 A, B
ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 10873 A, B, D, 10874 D,
10875 A
ZusFr Löffler SPD . . 10873 B, 10874 D, 10875 B
ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 10873 C
ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . . 10873 C, 10874 D
ZusFr von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . 10873 D,
10875 A
ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . 10874 A
ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 10874 B
ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . . . . 10874 B
Ratschläge des Bundesrechnungshofs im Hinblick auf die Geschäftspolitik der Deutschen Bau- und Bodenbank; Veröffentlichung des in der „Welt" zitierten Prüfungsberichts
MdlAnfr A18 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Voss CDU/CSU
MdlAnfr A19 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Voss CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 10875 C, 10876 A, B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . . 10875 C, 10876 A
ZusFr von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . 10875 D,
10876 B
Regelung der Trinkgeldbesteuerung
MdlAnfr A20 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Spöri SPD
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 10876 C, D,
10877 A, B, C
ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . 10876 D, 10877 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . . . . 10877 B ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 10877 B ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . . 10877 C Regelung der Trinkgeldbesteuerung
MdlAnfr A21 09.02.79 Drs 08/2561 Rapp. (Göppingen) SPD
MdlAnfr A22 09.02.79 Drs 08/2561 Rapp (Göppingen) SPD
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 10877 C, D,
10878 A, B
ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . 10877 D, 10878 A ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . 10878 A, B ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . . 10878 B
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1979 III
Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes
MdlAnfr A23 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Langner CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 10878 C, D, 10879 A
ZusFr Dr. Langner CDU/CSU . . . . . 10878 D
ZusFr Kolb CDU/CSU . . . . . . 10879 A
Besteuerung der Einkünfte landwirtschaftlicher Genossenschaftsmitglieder
MdlAnfr A24 09.02.79 Drs 08/2561 Gobrecht SPD
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 10879 B, C, D,
10880 A
ZusFr Gobrecht SPD 10879 C, D
ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . . 10879 D
Erhebung beträchtlicher Gebühren von den Gemeinden für die Nutzung neuer Turn-und Festhallen zur Schaffung der Voraussetzung für die Anrechnung der auf den Bauleistungen lastenden Umsatzsteuer als Vorsteuer
MdlAnfr A26 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Schäuble CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 10880 A, B, C
ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . 10880 B, C
Aussage des Bundesministers Dr. Graf Lambsdorff über die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Erdöl
MdlAnfr A27 09.02.79 Drs 08/2561 Engelsberger CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi 10880 D,
10881 B, C, D, 10882 C
ZusFr Engelsberger CDU/CSU 10881 B
ZusFr Josten CDU/CSU 10881 D
ZusFr Gansel SPD 10881 D
ZusFr Dr. Jens SPD 10882 A
Nächste Sitzung 10882 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . .10883* A Anlage 2
Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude in den Niederlanden; Herstellung der Wettbewerbsgleichheit in der europäischen Landwirtschaft
MdlAnfr A72 01.12.78 Drs 08/2339 Schartz (Trier) CDU/CSU
MdlAnfr A73 01.12.78 Drs 08/2339 Schartz (Trier) CDU/CSU •
SchrAntw PStSekr Gallus BML
auf ZusFr Schröder (Wilhelminenhof)
CDU/CSU 10883* D
Anlage 3
Rücknahme des sogenannten Rasmussen-Reports durch die US-Nuclear Regulation Commission sowie Konsequenzen für die deutsche Risikoabschätzungsstudie für die Kernenergie
MdlAnfr A3 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Steger SPD
SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . .10883* D Anlage 4
Aktivitäten der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen sowie Erkenntnisse über die Verjährung von NS-
Verbrechen
MdlAnfr A6 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Vohrer FDP
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . .10884* B Anlage 5
Erhöhung der Mindestversicherungssummen bei Kraftfahrzeugen
MdlAnfr A7 09.02.79 Drs 08/2561 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . .10884* C
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1979 10863
137. Sitzung
Bonn, den 14. Februar 1979
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
.Liste der. entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Adams* . 16.2.
Dr. van Aerssen* 16.2.
Dr. Ahrens** 16.2.
Dr. Aigner* 16. 2.
Albert 16. 2.
Dr. Bangemann* 16. 2.
Dr. Bayerl* 16.2.
Dr. von Bismarck* 16.2.
Blumenfeld* 16.2.
Brandt 16. 2.
Büchner (Speyer)** 16. 2.
Daweke 16.2.
Dr. Dollinger 16. 2.
Frau Erler 15.2.
Ertl 16.2.
Fellermaier* 16. 2.
Flämig* 16. 2.
Dr. Früh* 16.2.
Dr. Fuchs* 16.2.
Haase (Fürth)* 16.2.
Handlos** 16. 2.
von Hassel 14.2.
Hoffmann (Saarbrücken)* 16.2.
Dr. Hubrig 16.2.
Frau Hürland 16. 2.
Ibrügger* 16. 2.
Dr. Jahn (Braunschweig)* 16.2.
Jung* 16. 2.
Kaffka 16.2.
Dr. h. c. Kiesinger 16. 2.
Dr Klepsch" 16. 2.
Klinker* 16.2.
Koblitz 16. 2.
Lange* 16. 2.
Lemp* 16. 2.
Lücker* 16.2.
Luster* 16. 2.
Dr. Marx 16. 2.
Müller (Mülheim)* 16. 2.
Müller (Wadern)* 16.2.
Dr. Müller-Hermann* 16.2.
Frau Renger 16. 2.
für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schmidt (München)* 16.2.
Schmidt (Würgendorf)** 16. 2.
Schreiber* 16. 2.
Dr. Schwörer* 16.2.
Seefeld* 16. 2.
Sieglerschmidt* 16. 2.
Dr. Starke (Franken)* 16.2.
Sybertz 16.2.
Dr. Vohrer** 16.2.
Dr. Waigel 15.2.
Frau Dr. Walz* 16.2.
Wawrzik* 16.2.
Dr. von Weizsäcker 14. 2.
Dr. Wendig 16.2.
Würtz* 16. 2.
Zeyer 16.2.
Ziegler 16.2.
Zywietz* 16. 2.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) zu den Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen A 72 und 73, 122. Sitzung, Seite 9483 A) :
Nach Auskunft des niederländischen Landwirtschaftsministeriums fallen die von Ihnen angesprochenen Fälle niederländischer Landwirte, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland gekauft oder gepachtet haben, hinsichtlich dieser in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Betriebe nicht unter die Förderung des WIR. Demgegenüber können jedoch unter anderem Landwirte aus der Bundesrepublik Deutschland, die in den Niederlanden einen landwirtschaftlichen Betrieb gekauft oder gepachtet haben, die Förderung des WIR in Anspruch nehmen.
Anlage 3.
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2561 Frage A 3) :
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung für die deutsche Risikoabschätzungsstudie für die Kernenergie aus dem Zurückziehen des sogenannten Rasmussen-Report durch die US-Nuclear Regulatory Commission ziehen?
10884* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1979
Die US Nuclear Regulatory Commission (USNRC) hat in einer Erklärung vom 18. Januar 1979 den Feststellungen des von ihr in Auftrag gegebenen Lewis-Reports beigepflichtet und insbesondere eingeräumt, daß die Kritik an der Kurzfassung des Berichtes und am Verfahren der Auswertung wissenschaftlicher Kritik an den Ergebnissen berechtigt sei. Die USNRC teilt die Auffassung des Lewis-Reports, daß die von Rasmussen errechneten absoluten Zahlen zur Beschreibung des Risikos nicht ausreichend gesichert seien und warnt deshalb vor einem unkritischen Gebrauch dieser Zahlen.
Die USNRC revidierte damit ihre frühere Bewertung des Rasmussen-Reports, den sie als objektive und aussagefähige Abschätzung des durch den Betrieb von Leichtwasserreaktoren in den USA bedingten Risikos bezeichnet hatte.
Andererseits würdigt der Lewis-Report den Rasmussen-Report als wesentlichen Fortschritt bei der Abschätzung des mit dem Betrieb von Kernkraftwerken verbundenen Risikos und erkennt an, daß er die zur Zeit vollständigste Gesamtschau von möglichen Störfällen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit vermittelt.
So betont auch die USNRC am Ende ihrer Erklärung, daß sie — vorbehaltlich einer Berücksichtigung der im Lewis-Report aufgezeigten Schwächen — eine zunehmende Nutzung von Risikoanalysen im Zusammenhang mit der Genehmigung kerntechnischer Anlagen befürwortet.
Aus den Feststellungen der USNRC und des Lewis-Reports ergeben sich keine unmittelbaren Konsequenzen für die deutsche Risikostudie. Bereits zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe an Prof. Birkhofer war bekannt, daß die Rasmussen-Studie verschiedene Schwachpunkte enthält, die weiterer Verbesserungen bedürfen. Deshalb wurde von Anfang an, zusätzlich zur Phase A, die eine direkte Übertragung der Rasmussen-Studie auf deutsche Verhältnisse zum Ziel hat, eine -Phase B eingeplant, die einer genaueren Analyse dieser Schwachstellen und einer entsprechenden Verbesserung der Datenbasis sowie einer Weiterentwicklung der verwendeten Methoden und Rechenmodelle dienen sollte.
Es ist vorgesehen, die im Lewis-Report enthaltene Kritik für die Phase B sorgfältig auszuwerten und bei der Planung der entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu berücksichtigen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/2561 Frage A 6) :
Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fällen die Ludwigsburger Zentrale zur Verfolgung von NS-Verbrechen bisher tätig wurde, und trifft es nach ihrem Erkenntnisstand zu, daß 3 000 bis 10 000 Naziverbrecher durch die Verjährung ihrem Richter entzogen würden, wie der holländische Abgeordnete Stoffelen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats meinte?
Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg hat nach Auskunft ihres Leiters bis zum 31. Dezember 1978 insgesamt 4 197 Vorermittlungsverfahren gegen eine nicht feststellbare Zahl von Beschuldigten eingeleitet; von diesen Verfahren sind inzwischen 4 024 an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben worden.
Man kann davon ausgehen, daß bei allen identifizierbaren Beschuldigten die Verjährung unterbrochen wird. Der Ablauf der Verjährungsfrist für Mord hat also nur für die Personen Bedeutung, gegen die bisher kein Belastungsmaterial vorliegt.
Die Zahl dieser Personen läßt sich nicht schätzen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist jedoch davon auszugehen, daß auch nach Ablauf der Verjährungszeit gegen bisher unbekannte Personen Tatsachen hervortreten, die die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wegen Mordes geboten erscheinen ließen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2561 Frage A 7):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Höhe der geltenden Mindestversicherungssummen bei Kraftfahrzeugen einschließlich Anhänger (Mindestversicherungssummen von 500 000 DM für Personenschäden und 100 000 DM für Sachschäden) noch zur angemessenen Schadensdeckung, insbesondere bei Güterschäden, ausreicht, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, einen entsprechenden Änderungsentwurf zur Erhöhung der Mindestversicherungssummen vorzulegen?
Für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gelten nach § 4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung vom 23. Juli 1971 folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
Personenschäden: 500 000 DM, jedoch für den Fall der Verletzung mehrerer Personen 750 000 DM;
Sachschäden: 100 000 DM;
reine Vermögensschäden: 20 000 DM. '
Mit diesen Deckungssummen ist nach Auffassung der Bundesregierung nach wie vor ein ausreichender Schutz der Geschädigten gewährleistet.
Der Umstand, daß möglicherweise in seltenen Ausnahmefällen diese Mindestdeckungssummen zur Deckung des gesamten Schadens nicht ausreichen könnten, rechtfertigt eine generelle Heraufsetzung der Mindestversicherungssummen nicht, da der Zweck einer Pflichtversicherung sich darauf beschränkt, eine Versicherungsdeckung sicherzustellen, die in aller Regel zur Entschädigung der Verkehrsopfer ausreicht.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1979 10885*
Die Bundesregierung beobachtet jedoch weiterhin die Entwicklung sehr sorgfältig und wird von der ihr erteilten Rechtsverordnungsermächtigung zur Erhöhung der Mindestversicherungssummen Gebrauch machen, wenn die verkehrstechnischen Umstände oder die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Heraufsetzung der Mindestdeckungssummen in der Kraft- fahrzeughaftpflichtversicherung verlangen.
Unabhängig davon prüft die Bundesregierung im Hinblick auf die Katastrophe auf dem spanischen
Campingplatz Alfaques, ob und ggf. wie ein zusätzlicher Versicherungsschutz für solche Fahrzeuge verlangt werden sollte, die gefährliche Güter transportieren, von denen eine über das allgemeine Verkehrsrisiko hinausgehende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sonstiger Personen oder Sachen ausgeht. Damit werden die Untersuchungen fortgesetzt, die ich in meiner Antwort vom 31. März 1976 auf eine Frage des Herrn Kollegen Dr. Sperling bereits erwähnt hatte.