Rede von
Klaus
Daweke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Deshalb bitte ich um Nachsicht, wenn ich zu den wichtigen Punkten Ihrer Ausführungen nur noch einige Klarstellungen bringe.
Zweiter Eignungsnachweis: Sie haben gesagt, es seien nur Vereinzelte, die nicht studieren wollten. Das ist unbestritten. Wenn wir Universitätsbesuche machen, treffen wir Leute wie den Präsidenten Lemmert. Der sagt — und der sagt das nicht, damit die CDU Argumente bekommt —, daß beispielsweise in Berlin 20 bis 25% derjenigen, die eingeschrieben sind, überhaupt nicht studieren. Nun haben wir in Berlin eine besondere Situation, zugegeben. Nehmen wir also einmal an, daß es bundesweit nicht 25 %, sondern nur 10 % sind. Angesichts dessen sollte es doch möglich sein, ein Verfahren ohne Bürokratisierung, Herr Maihofer, einzuführen, bei dem — genau wie beim ersten Leistungsnachweis — beispielsweise durch das Beibringen von Scheinen — das haben wir auch in den Entwurf hineingeschrieben —, durch die Meldung zum Examen, durch den Besuch eines Oberseminars — das können die Universitäten frei regeln — dokumentiert werden kann, daß der Student ein normales Studium absolviert. Das soll doch keine Hochbegabtenprüfung sein, sondern es soll nur nachgewiesen werden, daß ein normales Studium absolviert wird.
Wenn Sie, Herr Maihofer, sagen, das sei eine Bürokratisierung, dann ist das so ein bißchen pyroman; denn Sie — nicht Sie selbst, aber einige Ihrer Leute — haben doch die Universitäten bürokratisch in Brand gesteckt. Ich denke da an die Gruppenuniversität. Sehen Sie sich doch einmal an, daß ein ordentlicher deutscher Professor heute in Gremien sitzt, in denen es um so etwas wie die Verteilung von 3,18 DM geht. Das ist Bürokratie, wirklich schlimme Bürokratie. Es ist aber doch keine Bürokratie, wenn jemand einen Schein vorlegen soll, um damit zu zeigen: Sehen Sie, es läuft ganz normal; ich studiere weiter, und das Studium geht bald zu Ende.
Ich sage das deshalb, damit Sie, wenn Sie mit den Arbeitern in Bielefeld ein Bierchen trinken gehen, ein Argument haben und sagen können: Ihr braucht keine Sorge zu haben, daß wir von euch das Geld einkassieren, um solchen Leuten daraus dann Transfer-Leistungen zu gewähren, ihnen BAföG zu zahlen. Sie können dann sagen: Ihr Geld wird dafür verwendet, daß die Leute sozial abgesichert studieren können, die auch studieren wollen. Nur so können wir das doch verteidigen.
Das kann doch alles auch nicht so falsch sein.
Ich habe hier ein Zitat von der SPD. Da fehlt leider das Datum; das ist bei der SPD-Fraktion so ein bißchen verschlampt worden. Die Arbeitsgruppe Bildung und Wissenschaft der SPD-Bundestagsfraktion hat da — das ist etwa zwei Jahre alt — verkündet:
Daweke
Eine verstärkte Überprüfung eines kontinuierlichen Studiums von BAföG-Empfängern ist hingegen zu gewährleisten, um Mißbrauch auszuschließen.
Das ist es. Genau das wollen wir — dann im Ausschuß hoffentlich mit Ihnen zusammen.
Eine letzte Bemerkung zu dem Problem Vorlesungsboykott und Aufruf zum Streik: Übrigens ist die Frage, ob im Zusammenhang mit den Studenten das Wort „Streik" überhaupt angebracht ist. Die verweigern die Ausbildung und hindern Studierwillige — das haben wir gesehen — mit Gewalt daran, zu studieren.
Sie tun so, als ob das nicht schon im geltenden Recht drinstünde. Es steht drin. Lesen Sie einmal den letzten Absatz des § 20 des BAföG. Da steht, daß jemand, der seine Ausbildung nicht vollzieht und das zu vertreten hat, die Ausbildungsförderung zurückzahlen muß. Hierzu hat man uns gesagt, z. B. in Hamburg, das sei nicht praktikabel. Deshalb konkretisieren wir das hier. Sie können doch dann aber nicht durch die Lande gehen und sagen, daß sich diese vielen hunderttausend Studenten, die alle ordentlich studieren und denen auch keiner etwas will, dadurch irgendwie in eine Repressionslage versetzt fühlen müßten, daß wir sagen: Diejenigen, die sich da vor die Tür stellen und euch nicht studieren lassen, bekommen kein Geld. Die können denken, was sie wollen. Die können meinetwegen auch fordern, was sie wollen. Nur, dafür gibt es keine Patte. Diese Leute müssen ihren Lebensunterhalt dann eben aus finanziellen Zuwendungen ihrer Eltern bestreiten.
Daraufhin sagen Sie, daß das ein Zwei-KlassenRecht sei, der eine dürfe etwas, wofür der andere Druck bekäme. Herr Vogelsang, da müssen Sie bei sich zu Hause doch einmal mit dem Bäckermeister von der Ecke sprechen, der seinen Sohn an der Universität studieren läßt und keinen Pfennig BAföG erhält. Der wird Ihnen sagen: Ich sorge schon dafür, daß der anständig studiert. Es ist doch ein Witz, wenn Sie hier erzählen, daß jeder monatlich 600 DM überwiesen bekommt und so lange studieren kann, wie er will. Der Druck der Umgebung ist doch viel größer als der Druck für denjenigen, der die volle Förderung des Staates bekommt, jetzt ist, wenn nicht geprüft werden kann, ob das eingehalten wird, was der Staat verlangt.
Ich meine also — dies möchte ich abschließend feststellen —, wir werden uns in vielen Punkten einig. Ich möchte Sie herzlich bitten, die Argumente, die wir bei den zwei strittigen Punkten vorgetragen haben, nochmals zu überdenken. Ich habe den Eindruck, daß wir auch dort vielleicht noch zusammenkommen können.