Rede:
ID0812810800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 3
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage,: 1
    3. bitte.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/128 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, 18. Januar 1979 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Scheu 9947 A Eintritt des Abg. Walkhoff in den Deutschen Bundestag 9947 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Brandt und Schmidt . . . 9947 D, 9948 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 9948 A Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 21. Januar 1979 9948 B Wahl des Abg. Dr. Schachtschabel zum Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 9948 C Erweiterung der Tagesordnung . . . 9948 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Zukunftschancen der jungen Generation — Drucksache 8/2045 — Pfeifer CDU/CSU . . . . . . . . 9948 D Wüster SPD 9955 B Frau Schuchardt FDP 9959 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 9964 B Klein (München) CDU/CSU 9970 D Fiebig SPD 9973 A Eimer (Fürth) FDP 9976 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 9978 A Wissmann CDU/CSU 9981 C Beratung des Vierten Jugendberichts der Bundesregierung — Sozialisationsprobleme der arbeitenden Jugend in der Bundesrepublik Deutschland — Konsequenzen für Jugendhilfe und Jugendpolitik — Drucksache 8/2110 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . . 10002 C Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . . . 10005 D Marschall SPD 10009 B Spitzmüller FDP 10012 A Frau Karwatzki CDU/CSU 10014 A Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — Drucksache 8/2453 — Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . . 10016 A Geisenhofer CDU/CSU 10018 A Glombig SPD 10020 A Hölscher FDP 10022 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Müller (Remscheid), Dr. Blüm, Zink, Dr. Becker (Frankfurt), Pohlmann, Frau Dr. Neumeister, Franke, Vogt (Düren), Burger, Stutzer, Hasinger, Kroll-Schlüter, Braun und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Prüfungspflicht für medizinisch-technische Geräte — Drucksache 8/2387 — Müller (Remscheid) CDU/CSU . . . . . 10024 C Frau Steinhauer SPD . . . . . . . 10025 D Schmidt (Kempten) FDP 10027 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Narjes, Grunenberg, Angermeyer, Dr. Corterier, Ewen, Dr. von Geldern, Kittelmann, Rapp (Göppingen), Dr. Wittmann (München) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus — Drucksache 8/2363 — . . . . . . . 10028 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Juli 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/2434 — . . . . . . . 10028 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Durchführung des Abkommens vom 7. Januar 1976 über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/2435 — . . . . . . . 10028 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über den Luftverkehr — Drucksache 8/2436 — 10028 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 17. November 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Steinenstadt und Ottmarsheim sowie über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Weil am Rhein und Hüningen — Drucksache 8/2437 — . . . . . . . 10028 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr — Drucksache 8/2366 — . . . . . . . 10028 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen Nr. 144 der Internationalen Arbeitsorganisation über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen Empfehlung 152 betreffend dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen und innerstaatlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Internationalen Arbeitsorganisation . — Drucksachen 8/1849, 8/2354 (neu) — . . 10028 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 656 51 — Altershilfe für Landwirte — im Haushaltsjahr 1978 — Drucksachen 8/2189, 8/2431 — . . . . 10029 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in Karlsruhe, Erbprinzenstraße 17 / Blumenstraße 2 a hier: Veräußerung an das Land Baden-Württemberg — Drucksache 8/2443 — . . . . . . . 10029 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2472 — 10029 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 III Fragestunde — Drucksache 8/2464 vom 12. 01. 1979 — Aktivitäten der südafrikanischen Foreign Affairs Association in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A107 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Corterier SPD MdlAnfr A108 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Corterier SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 9984 C, D ZusFr Dr. Corterier SPD 9984 D Weigerung der polnischen Regierung zur Entgegennahme von Interventionsnotizen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A109 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 9985 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9985 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 9985 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9985 D Verhandlungen mit der rumänischen Regierung zur Reduzierung der Fristen bei der Gewährung einer Heiratserlaubnis MdlAnfr A110 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 9986 A, B, C, D, 9987 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9986 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 9986 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9986 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 9987 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . 9987 B Unzulängliche Betreuung von der Schneekatastrophe in Dänemark betroffener deutscher Urlauber durch das deutsche Generalkonsulat, Gewährleistung der ständigen Besetzung der Konsulate und Botschaften MdlAnfr A111 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Simonis SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9987 B, C ZusFr Frau Simonis SPD 9987 C Verzicht der Bundesregierung auf Vorwegnahme einer friedensvertraglichen Regelung für einen gesamtdeutschen Staat bei den Verhandlungen mit Polen MdlAnfr A116 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 9987 D, 9988 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 9987 D, 9988 B Maßnahmen der Bundesregierung zur Ermöglichung einer internationalen Hilfsaktion für die Flüchtlinge aus Vietnam MdlAnfr A113 12.01.79 Drs 08/2464 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 9988 C, D, 9989 A, B, C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9988 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 9989 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 9989 B ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 9989 B Abschöpfung der sogenannten Windfall-profits aus den Preis- und Wettbewerbsvorteilen der Unternehmen mit inländischer Erdöl- und Erdgasförderung durch eine Verbrauchsteuer MdlAnfr A33 12.01.79 Drs 08/2464 Gobrecht SPD MdlAnfr A34 12.01.79 Drs 08/2464 Gobrecht SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9989 C, D, 9990 A, B, C, D, 9991 A ZusFr Gobrecht SPD . . . 9989 D, 9990 A, D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 9990 A, D ZusFr Dr. Steger SPD . . . . 9990 B, 9991 A ERP-Mittel für die Kraftwerkunion als Zuschüsse für Exporte nach Brasilien MdlAnfr A35 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 9991 B, C, D ZusFr Frau Simonis SPD 9991 C, D Lieferung von Handschellen und Schlagstöcken mit Elektroschockwirkung an den Iran MdlAnfr A36 12.01.79 Drs 08/2464 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 9992 A, B, C, D, 9993 A, B ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 9992 B, C ZusFr Frau Simonis SPD 9992 D ZusFr Hansen SPD 9993 A ZusFr Jungmann SPD 9993 B Exporterlaubnis für die Lieferung von Schnellfeuergewehren an den Iran; Gewährung einer staatlichen Ausfallbürgschaft MdlAnfr A37 12.01.79 Drs 08/2464 Jungmann SPD IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 MdlAnfr A38 12.01.79 Drs 08/2464 Jungmann SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9993 C, D, 9994 A, B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . 9993 C, 9994 C ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . . 9994 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9994 B Beantwortung der Frage des BDI nach Einzelheiten der Berichterstattung über den EG-Verhaltenskodex für Südafrika durch die Bundesregierung MdlAnfr A115 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Erler SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 9994 D, 9995 A, B, C, D ZusFr Frau Erler SPD 9995 A, B ZusFr Dr. Corterier SPD 9995 C ZusFr Hansen SPD 9995 D Förderung des Anbaus von Weinreben in der EG MdlAnfr A41 12.01.79 Drs 08/2464 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A42 12.01.79 Drs 08/2464 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 9996 A, B, C, D, 9997 A, B, C ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . 9996 A, B, D, 9997 A ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . . 9997 B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9997 C Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze für beschränkt Arbeitsfähige sowie Anerkennung des Fehlens dieser Arbeitsplätze als Grund für die vorgezogene Rente MdlAnfr A45 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Enders SPD MdlAnfr A46 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 9997 D, 9998 A, B ZusFr Dr. Enders SPD 9998 B Vorlage eines Arbeitsbeschaffungsprogramms zur sozialen Wiedereingliederung ehemaliger Drogenabhängiger MdlAnfr A49 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 9998 C, 9999 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . . . 9999 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 9999 B Minderung der militärischen Fluglärmprobleme in Südwestdeutschland MdlAnfr A55 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9999 C, D, 10000 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9999 D Vereinbarkeit der Warnung von NATO-Oberbefehlshaber General Haig vor den Rüstungsanstrengungen der Sowjetunion mit der von der Bundesregierung erklärten Entspannungsbereitschaft der Sowjetunion MdlAnfr A57 12.01.79 Drs 08/2464 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg .10000 A, C, D, 10001 A ZusFr Engelsberger CDU/CSU . . . .10000 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 10000 D Kosten für die Ausbildung in der Krankenpflege MdlAnfr A61 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Funcke FDP Antw PStSekr Zander BMJFG . . . .10001 A, B ZusFr Frau Funcke FDP 10001 B Rechtliche Vorschrift für die Verwendung kindersicherer Verschlüsse für Arzneimittel und sogenannte Haushaltsgifte MdlAnfr A63 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD MdlAnfr A64 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . .10001 C, D, 10002 A, B, C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 10001 D, 10002 A, B Nächste Sitzung 10029 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 10031* A Anlage 2 Tarifliche und stellenplanmäßige Gleichbehandlung der Beamten des Bundesgrenzschutzes und der Bundeszollverwaltung MdlAnfr A5 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A6 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10031* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 V Anlage 3 Wirksamere Kontrolle der Lagerung und des Transports gefährlicher Güter MdlAnfr A9 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10032* A Anlage 4 Einführung der Gefährdungshaftung bei Verkehrsunfällen mit Kindern bis zu zehn Jahren MdlAnfr A22 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10032* C Anlage 5 Vorlage des Berichts über die mit dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz gemachten Erfahrungen MdlAnfr A23 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10033* A Anlage 6 Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Entschädigung der während des NS-Regimes zwangssterilisierten Bürger MdlAnfr A27 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 10033* A Anlage 7 Reserveflächen an Natur in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A39 12.01.79 Drs 08/2464 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 10033* C Anlage 8 Aussagen des Bundeskanzlers über den Gemeinsamen EG-Agrarmarkt MdlAnfr A40 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 10034* A Anlage 9 Sicherung des „Rechts auf Arbeit" gemäß den Vorstellungen des Hamburger Bürgermeisters Klose MdlAnfr A43 12.01.79 Drs 08/2464 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10034* B Anlage 10 Vermeidung der Arbeitslosigkeit von Dienstverordnungsangestellten wegen Auflösung ihrer Krankenkasse MdlAnfr A44 12.01.79 Drs 08/2464 Bühling SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10034* C Anlage 11 Höhe der Gesamtkosten und der Personalkosten im Bereich des Krankenhauses in den Jahren 1977/1978 sowie Erhöhung der Personalkosten bei Einführung der 35-Stunden-Woche in Krankenhäusern MdlAnfr A47 12.01.79 Drs 08/2464 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU MdlAnfr A48 12.01.79 Drs 08/2464 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10035*A Anlage 12 Warnung vor der Veröffentlichung einer die überdurchschnittliche geistige Leistungsfähigkeit der aus Bayern stammenden Wehrpflichtigen feststellenden Untersuchung durch Bundesminister Dr. Apel MdlAnfr A50 12.01.79 Drs 08/2464 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10035*C Anlage 13 Erhöhung des Triebwerkschubs zur Kampfwertsteigerung des „Alpha-Jets"; finanzielle Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel bei der MRCA MdlAnfr A51 12.01.79 Drs 08/2464 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU MdlAnfr A52 12.01.79 Drs 08/2464 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10035* D Anlage 14 Konsequenzen aus den Verhaltensstörungen von Kindern bei häufiger Versetzung der Eltern für die Häufigkeit der Versetzung von Soldaten der Bundeswehr MdlAnfr A56 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10036* C Anlage 15 Produktion von Gaskampfstoffen und deren Erprobung durch die Armee der DDR MdlAnfr A 58 12.0139 Drs 08/2464 Böhm (Melsungen) CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 MdlAnfr A59 12.01.79 Drs 08/2464 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10036* C Anlage 16 Übergangsfrist für die Unterstellung von Arzneimitteln unter die Verschreibungspflicht MdlAnfr A60 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10036* D Anlage 17 Verbot der Vergabe von Arzneimittelmustern an Ärzte MdlAnfr A62 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10037* A Anlage 18 Bestandsaufnahme in der Gesundheitserziehung MdlAnfr A65 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Geßner SPD . MdlAnfr A66 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10037* C Anlage 19 Schutz des Bocksbeutels gegenüber ähnlichen Flaschenformen aus Portugal bei dessen Anschluß an die EG MdlAnfr A67 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Bötsch CDU/CSU MdlAnfr A68 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10037* D Anlage 20 Verbot clofibrathaltiger Arzneimittel durch das Bundesgesundheitsamt MdlAnfr A69 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU MdlAnfr A70 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10038* B Anlage 21 Standpunkt der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsamtes in der Diskussion über die Gesundheitsgefährdung durch Biergenua MdlAnfr A71 12.01.79 Drs 08/2464 Glos CDU/CSU MdlAnfr A72 12.01.79 Drs 08/2464 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10038* D Anlage 22 Verunsicherung der Bevölkerung durch die Diskussion über die Gesundheitsgefährdung durch Biergenua MdlAnfr A73 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A74 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10039* A Anlage 23 Nachweis der krebserregenden Substanz Nitrosamin im Bier durch Untersuchungen im Krebsforschungszentrum in Heidelberg MdlAnfr A75 12.01.79 Drs 08/2464 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 10039* B Anlage 24 Förderung und Koordinierung der deutschen Krebsforschung MdlAnfr A76 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Steger SPD MdlAnfr A77 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10039* D Anlage 25 5 Änderung der Beförderungsbedingungen der Lufthansa unter Berücksichtigung des AGB-Gesetzes MdlAnfr A78 12.01.79 Drs 08/2464 Heyenn SPD MdlAnfr A79 12.01.79 Drs 08/2464 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10040* B Anlage 26 Einbau von Katalysatoren zur Reinigung von Autoabgasen MdlAnfr A80 12.01.79 Drs 08/2464 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A81 12.01.79 Drs 08/2464 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10040* D Anlage 27 Vereinheitlichung der Verschlußsysteme von Autosicherheitsgurten MdlAnfr A82 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Ahrens SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 VII MdlAnfr A83 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10041* A Anlage 28 Austausch der Boeing 737 gegen den Airbus durch die Deutsche Lufthansa MdlAnfr A84 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A85 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10041* B Anlage 29 Gefährdung der Kinder im Straßenverkehr MdlAnfr A86 12.01.79 Drs 08/2464 Menzel SPD MdlAnfr A87 12.01.79 Drs 08/2464 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 10041* C Anlage 30 Umfang der Kiesentnahmen in der Rheinebene für die Rheinstaustufe Iffezheim; Verzicht auf den Bau einer Rheinstaustufe bei Au/Neuburgweier MdlAnfr A88 12.01.79 Drs 08/2646 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 10042* A Anlage 31 Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs durch den Einsatz von fliegerisch und charakterlich ungeeigneten Flugzeugführern im Bedarfsluftverkehr MdlAnfr A89 12.01.79 Drs 08/2464 Hoffie FDP. MdlAnfr A90 12.01.79 Drs 08/2464 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 10042* B Anlage 32 Zulassung von Spikesreifen für Polizei-und Rettungswagen bei Glatteis MdlAnfr A91 12.01.79 Drs 08/2464 Pohlmann CDU/CSU MdlAnfr A92 12.01.79 Drs 08/2464 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10042* D Anlage 33 Aufrechterhaltung von Eisenbahnstrecken im Personenverkehr durch rationelleren Be- trieb; Ausbau des Eisenbahnverkehrs mit Nachbarländern angesichts der Einführung von Straßenverkehrsteuern MdlAnfr A93 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A94 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10042* D Anlage 34 Kostenlose Bereitstellung von Telefonanschlüssen für Notrufmelder durch die Bundespost MdlAnfr A97 12.01.79 Drs 08/2464 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 10043* B Anlage 35 Gewährung von Sonderurlaub zur Fortbildung von Jugendleitern durch die Oberpostdirektion Karlsruhe MdlAnfr A98 12.01.79 Drs 08/2464 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . .10043* C Anlage 36 Verzögerung der Sendebereitschaft des Mittelwellensenders Thurnau des Deutschlandfunks MdlAnfr A99 12.01.79 Drs 08/2464 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10043* D Anlage 37 Bereitstellung finanzieller Mittel für Hilfen im Gesundheitswesen für die Dritte Welt durch die Bundesregierung sowie Gestaltung der Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation und mit nichtstaatlichen Institutionen MdlAnfr A100 12.01.79 Drs 08/2464 Spitzmüller FDP MdlAnfr A101 12.01.79 Drs 08/2464 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Brück BMZ 10044* A Anlage 38 Finanzielle Hilfe der Bundesregierung, ins- besondere aus Mitteln des BMZ, für die Flüchtlinge in Südostasien MdlAnfr A102 12.01.79 Drs 08/2464 Höffkes CDU/CSU MdlAnfr A103 12.01.79 Drs 08/2464 Höffkes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 10045* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 9947 128. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1979 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 124. Sitzung, S. 9705 C: Im zweiten Absatz ist in der vierten Zeile nach dem Wort „hat" ein Komma zu setzen. Nach dem Zuruf des Abg. Helmrich ist statt „Verbesserung des Verbraucherschutzes" zu lesen: „ein wichtiges Stück Verbraucherschutz". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 19. 1. Dr. van Aerssen * 19. 1. Dr. Ahrens** 19. 1. Dr. Aigner * 19. 1. Alber * 19. 1. Dr. Arnold 19. 1. Dr. Bangemann * 19. 1. Dr. Bayerl * 19. 1. Blumenfeld * 19. 1. Frau von Bothmer *** 19. 1. Brandt 26. 1. Büchner (Speyer) ** 18. 1. Ertl 19. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 19. 1. Dr. Früh * 19. 1. Dr. Fuchs * 19. 1. Haase (Fürth) * 19. 1. Handlos 19. 1. von Hassel *'* 19. 1. von der Heydt Freiherr von Massenbach 19. 1. Hoffmann (Saarbrücken) * 19. 1. Ibrügger * 19. 1. Dr. Jaeger 18. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 1. Jung * 19. 1. Dr. h. c. Kiesinger 19. 1. Kittelmann 18. 1. Dr. Klepsch * 19. 1. Klinker * 19. 1. Koblitz 19. 1. Lange * 19. 1. Dr. Langguth 19. 1. Lemp * 19. 1. Lenzer *** 19. 1. Lücker * 19. 1. Luster * 19. 1. Dr. Müller *5* 19. 1. Müller (Berlin) 26. 1. Müller (Mülheim) * 19. 1. Müller (Wadern) * 19. 1. Dr. Müller-Hermann * 19. 1. Petersen 19. 1. Schmidt (München) * 19. 1. Schmidt (Würgendorf) 19. 1. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26. 1. Schreiber * 19. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 26. 1. Schröder (Wilhelminenhof) 19. 1. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 19. 1. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme . an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwörer * 19. 1. Seefeld * 19. 1. Sieglerschmidt* 19. 1. Dr. Starke (Franken) * 19. 1. Ueberhorst *** 19. 1. Frau Dr. Walz * 19. 1. Wawrzik * 19. 1. Dr. von Weizsäcker 19. 1. Würtz * 19. 1. Ziegler 19. 1. Zywietz * 19. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/2464 Fragen A 5 und 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die wiederholten Forderungen des Bundes der Deutschen Zollbeamten nach tariflicher und stellenplanmäßiger Gleichbehandlung von Beamten des Bundesgrenzschutzes und der Bundeszollverwaltung, die damit begründet werden, daß Beamte der Zollverwaltung neben ihren originären Aufgaben im Zollbereich in großem Umfang auch grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, diesen Forderungen des Bundes der Deutschen Zollbeamten nachzukommen? Es ist zutreffend, daß die Zollverwaltung auf Grund des § 62 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz durch die Verordnung über die Übertragung von Grenzschutzaufgaben auf die Zollverwaltung vom 25. März 1975 auch grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Festzuhalten bleibt indes, daß die Zollverwaltung die Steuer- und Außenwirtschaftsverwaltung des Bundes ist und daß sich ihre Aufgaben somit grundsätzlich von denen des Bundesgrenzschutzes unterscheiden. Soweit Beamte der Zollverwaltung Aufgaben des Bundesgrenzschutzes wahrnehmen,. üben sie diese Funktionen unter der Fachaufsicht des BGS aus Gründen der Wirtschaftlichkeit neben ihren Obliegenheiten nach dem Steuer- und Außenwirtschaftsrecht aus; ihre Tätigkeit ist deshalb nur teilweise identisch mit derjenigen der Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes. Zum Entwurf des Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes, das die angesprochenen besoldungsmäßigen Verbesserungen für den Bundesgrenzschutz einführte, hat die Bundesregierung am 24. April 1974 festgestellt, daß es sich hierbei um polizeieigentümliche Regelungen handelt, die keine Wirkungen auf andere Bereiche haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Beamten des Grenzaufsichtsdienstes und des Grenzabfertigungsdienstes der Zollver- 10032* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 waltung seit dem 1. Januar 1974 in den Empfängerkreis der Polizeizulage einbezogen und damit insoweit den Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes gleichgestellt worden sind. Mit der Erweiterung des Empfängerkreises der Polizeizulage und insbesondere auch mit der Einbeziehung des Zollfahndungsdienstes in diese Zulagenregelung hat sich der Innenausschuß des Deutschen Bundestages bereits in seiner Sitzung am 10. Mai 1978 befaßt. Für eine abschließende Prüfung dieser Frage hat der Bundesminister des Innern am 30. Dezember 1978 dem BT-Innenausschuß einen Bericht erstattet und dabei den im Jahre 1976 erstatteten Bericht zur Polizeizulage fortgeschrieben. In diesem Ergänzungsbericht hat der Bundesminister des Innern den Vorschlag gemacht, den Empfängerkreis der Polizeizulage allenfalls um die Beamten und Soldaten zu erweitern, die überwiegend Funktionen wahrnehmen, die denen der Polizeivollzugsbeamten entsprechen. Hierzu gehören auch die Beamten des Zollfahndungsdienstes. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage A 9) : Was unternimmt die Bundesregierung oder was gedenkt sie zu unternehmen, um Umweltunfälle, insbesondere durch die gefährliche Lagerung von großen Mengen Ammoniumnitratdünger in brandgefährdeten Scheunen und durch die Transporte giftiger oder explosionsgefährdeter Güter auf unseren Straßen zu verhindern, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Lagerung bzw. den Transport gefährlicher Güter wirksamer zu kontrollieren? Um Unfälle bei der Lagerung und beim Transport von gefährlichen Gütern zu verhindern, sind von der Bundesregierung eine Reihe von Rechtsvorschriften erlassen worden. So bestehen für die Lagerung von Ammoniumnitrat-Düngemitteln umfangreiche Vorschriften in der Verordnung über die gefährlichen Arbeitsstoffe vom 8. September 1975; ergänzt werden diese Vorschriften durch Technische Regeln, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekanntgemacht worden sind. Die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe findet Anwendung, soweit bei der Lagerung von Ammoniumnitrat Arbeitnehmer beschäftigt werden. Hinsichtlich der Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen findet die Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 23. November 1977 Anwendung. Vorschriften über die Lagerung von giftigen Stoffen sind in der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe sowie in den Giftverordnungen der Länder enthalten. Für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße hat der Bundesminister für Verkehr die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vom 10. Mai 1973 erlassen. Die Verordnung enthält keine Vorschriften hinsichtlich der Beförderung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln, da eine Gefährdung während des Transports als gering anzusehen ist. Die Kontrolle über die Einhaltung der hier genannten Vorschriften liegt in der Zuständigkeit der Länder. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 22) : Wird die Bundesregierung den Vorschlag des 16. Deutschen Verkehrsgerichtstags aufgreifen, bei Verkehrsunfällen mit Kindern bis zu zehn Jahren, die reine Gefährdungshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit einzuführen mit der Maßgabe, daß die Haftungsausdehnung jedoch entfällt, sobald das verletzte Kind Leistungen von einem anderen Haftpflichtversicherer, einem Sozialversicherungsträger oder der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen kann, und wenn nein, warum nicht? Der Schutz der Kinder gegen die Gefahren des Straßenverkehrs ist ein ständiges Anliegen der Bundesregierung. Sie begrüßt es daher nachdrücklich, daß der 16. Deutsche Verkehrsgerichtstag die Möglichkeiten untersucht hat, den Rechtsschutz von Kindern im Verkehr zu erhöhen. Die Empfehlung, bei Verkehrsunfällen mit Kindern bis zu zehn Jahren die reine Gefährdungshaftung • ohne Entlastungsmöglichkeit einzuführen, soweit das Kind nicht anderweitig Ersatz verlangen kann, wird zur Zeit noch geprüft. Schon das geltende Haftungsrecht deckt weitgehend die Schäden aus Kraftverkehrsunfällen mit Kindern ab. Die Rechtsprechung zu den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Straßenverkehrsgesetzes stellt hohe Anforderungen an die gegenüber Kindern im Verkehr zu beachtende Sorgfalt. Die Bundesregierung hat die Versicherungswirtschaft um rechtstatsächliches Material zu der Frage gebeten, wie häufig die Fälle sind, in denen das geltende Haftungsrecht keine Entschädigung im Straßenverkehr verunglückter Kinder gewährleistet. Auch inhaltlich bedarf die vorgeschlagene Gesetzesänderung weiterer Überprüfung. Die empfohlene Subsidiarität der Haftung des Kraftfahrers könnte rechtssystematisch als unbefriedigend empfunden werden. Die schematische Festsetzung einer bestimmten Altersgrenze kann im Einzelfall zu Unbilligkeiten führen. Zu prüfen ist deshalb auch, ob die Entlastungsmöglichkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz überhaupt gestrichen werden kann, der Kraftfahrer also auch im Falle eines unabwendbaren Ereignisses für die beim Betrieb seines Kraftfahrzeuges entstandenen Schäden durchgehend ohne Entlastungsmöglichkeit haften sollte. Diese Lösung würde im Grundsatz mit dem Europäischen Übereinkommen von 1973 über die zivilrechtliche Haftpflicht für die durch Kraftfahrzeuge verursachten Schäden in Einklang stehen, das von der Bundesregierung gezeichnet worden ist. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 10033` Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 23) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den seit langem erwarteten und am 1. Januar 1979 fälligen Bericht über die mit dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz gemachten Erfahrungen bisher noch nicht vorgelegt, und wann ist mit der Vorlage dieses Berichts zu rechnen? Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung bei der Verabschiedung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes ersucht, nach Ablauf von vier Jahren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes — also Anfang 1979 — über seine Auswirkungen zu berichten. Die Bundesregierung ist bestrebt, in dem Bericht so weit wie möglich noch die Entwicklung im vierten Jahr der Beobachtungsphase, dem Jahr 1978, zu berücksichtigen. Sie wird den Bericht fristgerecht vorlegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage A 27) : Aus welchen rechtlichen oder sachlichen Erwägungen hat die Bundesregierung bisher darauf verzichtet, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Entschädigung der durch Maßnahmen des NS-Regimes zwangssterilisierten Bürger vorzulegen, und ist in absehbarer Zeit mit der Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs zu rechnen? Nach geltendem Recht erhalten Personen, die auf Grund des Beschlusses eines sog. Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, Schadensersatz für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn die Sterilisation über die Unfruchtbarmachung hinaus zu Schäden geführt hat (Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts). Bei der Frage, ob Personen, die auf Grund des in der NS-Zeit geltenden Erbgesundheitsgesetzes sterilisiert worden sind, durch Gesetz über das geltende Recht hinaus neue Entschädigungsansprüche gewährt werden sollten, handelt es sich um ein vielschichtiges und schwieriges Problem. Die Sach- und Rechtslage ist in einem umfangreichen schriftlichen Bericht meines Hauses an den damaligen Wiedergutmachungsausschuß des Bundestages vom 1. Februar 1961 dargestellt, in mehreren eingehenden Beratungen dieses Ausschusses erörtert und in einem mündlichen Bericht eines Angehörigen meines Hauses im Januar 1965 in diesem Ausschuß dargestellt worden. Die Untersuchung der Gutachter hat ergeben, daß sich keine tragfähigen Grundlagen für eine Entschädigungsregelung finden lassen, bei der nur einem kleinen Kreis von sterilisierten Personen — etwa den Nicht-Geisteskranken — eine Entschädigung gewährt würde. Sie würde zwangsläufig zu einer Reihenuntersuchung aller Sterilisierten führen, einem Verfahren, von dem alle Sachverständige dringend abraten. Eine Entschädigung aller Sterilisierten als solcher ist so beurteilt worden, daß im Hinblick auf die Tatsache, daß auch schweres nationalsozialistisches Unrecht angesichts des ungeheuren Umfangs der NS-Schäden leider nicht immer entschädigt werden kann, nicht durchgeführt werden kann. Der gesamte Fragenkreis ist auch von den Gesundheitsministern (Senatoren) der Länder geprüft worden. Auch diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Länder aus den gleichen Gründen den zunächst erwogenen Gedanken einer neuen gesetzlichen Entschädigungsregelung aufgegeben haben. Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, durch den sterilisierten Personen neue Rechtsansprüche gewährt werden, dem Bundestag nicht vorgelegt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage A 39) : Entspricht die in einer Anzeige der Bundesregierung verbreitete Aussage den Tatsachen, daß von den 248 000 qkm der Bundesrepublik Deutschland nur 10 v. H. bebaut und 90 v. H. Natur seien, oder gibt es vielmehr in Wirklichkeit — wie der Journalist Horst Stern in einer Kritik an der Anzeige der Bundesregierung meint (DFS 24. November 1978, Hier und Heute) — nur noch 5 v. H. nicht intensiv genutzter Fläche, also tatsächlicher Natur, und ist es demnach falsch, den Eindruck zu verbreiten, wir verfügten noch über riesige Reserveflächen an Natur? Es trifft zu, daß von der gesamten Fläche der Bundesrepublik Deutschland nur rund 10 % bebaut sind. In dieser Fläche sind neben den Grundstücksflächen für Wohn- und Wirtschaftsgebäude auch Verkehrsflächen enthalten. Die übrigen 90 % der Fläche gliedern sich nach der amtlichen Bodennutzungsstatistik wie folgt: Wald 29 % Landwirtschaftlich genutzte Fläche 53 % Moor, Ödland, Brachflächen 4 % Gewässer, Park und Grünanlagen 4 % Richtig ist somit, daß rund 4 % der gesamten Fläche Brachland, Ödland und Moor sind, d. h. nicht genutzt werden und damit im Sinne der Wissenschaft weitgehend natürlich sind. Darüber hinaus bilden aber auch der Wald und die landwirtschaftlich genutzte Fläche in ökologischer und ästhetischer Hinsicht einen scharfen Gegensatz zu den Siedlungsflächen. Diese 90 % der Gesamtfläche bil- 10034* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 den eine wichtige Grundlage für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere für die Ernährung; sie stellen zugleich den Raum dar, in dem unsere Bevölkerung Entspannung und Erholung findet. Gerade in der Erkenntnis der Gefahren unseres technischen Zeitalters um die Sicherung der ökologischen Leistungsfähigkeit sowie um die Bewahrung der Schönheit und Vielfalt der Landschaft hat dieses Hohe Haus, insbesondere in der Eingriffsregelung des § 8 Bundesnaturschutzgesetzes, ein Instrument geschaffen, um erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung von Natur und Landschaft zu verhindern, zu mindern oder auszugleichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 40) : Hat der Bundeskanzler erklärt, der Gemeinsame EG-Agrarmarkt sei bereits degeneriert, und es gebe in Wirklichkeit schon lange keine gemeinsamen Agrarpreise mehr (DFS 22. Dezember 1978), und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Mir ist eine derartige Erklärung des Herrn Bundeskanzlers nicht bekannt. Ihnen wird sicher nicht entgangen sein, daß die Probleme der gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des eng mit der Agrarpreispolitik verbundenen Währungsausgleichs, in den letzten Tagen sehr intensiv innerhalb der Bundesregierung erörtert wurden. Innerhalb der Bundesregierung wurde dabei volle Übereinstimmung erzielt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 43) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorstellungen des Hamburger Bürgermeisters Klose, das „Recht auf Arbeit" notfalls mit staatlichen Eingriffen zu sichern und „neue ökonomische Ansätze an den Bedürfnissen und Rechten der Menschen zu orientieren", aufzugreifen? Für die Bundesregierung ist die Wiedererlangung der Vollbeschäftigung vorrangige gesellschaftspolitische Aufgabe. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie seit Beginn der Rezession eine Reihe situationsgerechter wirtschafts-, finanz-, geld- und arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen getroffen, die — für sich selbst genommen oder in ihrer Kombination — durchaus neue Akzente gesetzt haben. Sie wird auch in Zukunft die Beschäftigungspolitik betreiben, die der jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Situation angemessen ist und dem Ziel einer zügigen Wiedererreichung der Vollbeschäftigung gerecht wird. So verstehe ich auch die von Ihnen aus dem Zusammenhang herausgelöste Passage aus einem Diskussionsbeitrag von Bürgermeister Klose auf dem jüngsten SPD-Parteitag in Köln. Für die Bundesregierung ist ebenfalls selbstverständlich, daß sich — wie dies Bürgermeister Klose in seinem Debattenbeitrag formulierte — die Politik „an den Bedürfnissen und Rechten der Menschen" zu orientieren hat. Dies folgt zwingend aus dem Prinzip des sozialen Rechtsstaats. Der Bundespräsident hat diesen Sachverhalt in seiner Rede vor dem 11. Ordentlichen Bundeskongreß des DGB in sehr zutreffender Weise dargelegt, als er feststellte: „Ob es in der Verfassung steht oder nicht, es gibt ein Recht auf Arbeit. Und wenn Arbeitnehmer aus übergeordneten Gründen, aus übergeordneten Gesichtspunkten ihren Arbeitsplatz verlieren, so müssen Staat und Gesellschaft aus dem noch höheren Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenwürde neue Arbeitsmöglichkeiten bieten." Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bühling (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage A 44) : Trifft es zu, daß Dienstordnungsangestellte arbeitslos werden können, wenn ihre Krankenkasse aufgelöst oder geschlossen wird, und beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls, diese Folgen aus der Auflösung einer Krankenkasse durch Änderung bzw. Klarstellung des § 290 RVO zu vermeiden? Die Reichsversicherungsordnung enthält Regelungen, die bei der Auflösung oder Schließung einer Krankenkasse den Besonderheiten des Rechtsverhältnisses der dienstordnungsmäßig Angestellten Rechnung tragen. Danach endet zwar das Rechtsverhältnis der dienstordnungsmäßig Angestellten zu ihrer Kasse drei Monate nach der Mitteilung über deren Schließung oder Auflösung. Die Angestellten haben dann jedoch gegen den Gemeindeverband (so bei Ortskrankenkassen) oder die Innung (so bei Innungskrankenkassen) grundsätzlich einen Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten entsprechende anderweitige Verwendung. Solange diesem Verwendungsanspruch nicht entsprochen werden kann, besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge. Außer den genannten Fällen gibt es auch dienstordnungsmäßig Angestellte bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen und bei der Bundesknappschaft. Diese Versicherungsträger können nur durch Gesetz aufgelöst werden. Gegebenenfalls sind dann auch Bestimmungen über die Verwendung dieser dienstordnungsmäßig Angestellten zu treffen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 10035* Bei den Betriebskrankenkassen stellt sich Ihre Frage nicht. Hier stellt der Arbeitgeber auf seine Kosten und Verantwortung das Kassenpersonal. Bei Schließung oder Auflösung einer Betriebskrankenkasse endet daher auch nicht automatisch das Beschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber. Die Bundesregierung sieht keinen aktuellen Anlaß, eine Änderung des § 290 der Reichsversicherungsordnung vorzuschlagen. Sie wird jedoch prüfen, ob die Vorschrift im Rahmen der Kodifizierung des Krankenversicherungsrechts im Sozialgesetzbuch weiter verbessert werden sollte. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 47 und 48) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch sich die Ausgaben aller Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der übrigen Krankenversicherungen für die Krankenhausversorgung ihrer Versicherten in den Jahren 1977/78 beliefen und wie hoch jeweils der Personalkostenanteil einschließlich aller sogenannten Personalnebenkosten ist? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, um wieviel sich der Personalkostenanteil an den Gesamtausgaben für den Bereich Krankenhaus erhöhen würde, wenn für alle im Kankenhaus Beschäftigten die 35-Stunden-Woche durch Tarifvertrag vereinbart würde? Zu Frage A 47: Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung haben für die Krankenhauspflege ihrer Versicherten im Jahre 1977 rd. 20,5 Mrd DM ausgegeben; Angaben für das Jahr 1978 werden frühestens im März 1979 vorliegen. Die Ausgaben der Unternehmen der privaten Krankenversicherung für Krankenhausleistungen betrugen im Jahre 1977 nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung rd. 2,6 Mrd DM (einschließlich Honorare an Krankenhausärzte sowie Leistungen aus Krankenhaustagegeldversicherungen) ; die Werte für das Jahr 1978 liegen ebenfalls noch nicht vor. Der Anteil der Personalkosten an den gesamten laufenden Kosten (ohne Investitionskosten) liegt nach den vorliegenden Erkenntnissen in der Größenordnung von etwa 75 v. H. Zu Frage A 48: Die Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung im Krankenhaus auf den Personalkostenanteil würden vor allem von den Einzelheiten der tarifvertraglichen Regelungen abhängig sein, ferner von den Gegebenheiten in jedem einzelnen Krankenhaus: Etwa dem Ausmaß von Rationalisierungsmöglichkeiten und der Auslastung des vorhandenen Personals. Der Bundesregierung liegen verwertbare Erkenntnisse zu diesem Fragenkomplex nicht vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 50) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Auftrag von Bundesminister Dr. Apel vor der Veröffentlichung einer Untersuchung, aus der hervorgeht, daß die geistige Leistungsfähigkeit der aus Bayern stammenden Wehrpflichtigen fast immer über dem Durchschnitt lag und diese mittlerweile den Spitzenplatz eingenommen haben, gewarnt wurde, weil angeblich die Veröffentlichung gegen die Verschlußsachenvorschrift verstößt, oder welche Motive haben die Bundesregierung gegebenenfalls zu diesem Verhalten veranlaßt, falls die vermutete Begründung nicht zutrifft? Es trifft zu, daß der Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung auf Anfrage aus dem Bayerischen Landtag über Möglichkeiten der Veröffentlichung einer Untersuchung, abgedruckt in den „Wehrpsychologischen Mitteilungen" (Sonderheft April 1977), auf die Einstufung dieser Broschüre als Verschlußsache — Nur für den Dienstgebrauch — hingewiesen hat. Er hat in diesem Zusammenhang auf den gedruckten Hinweis in dieser Broschüre aufmerksam gemacht, daß es sich um einen geheim-haltungsbedürftigen Gegenstand im Sinne der §§ 353 b und 353 c StGB handelt und daß Mißbrauch strafbar ist. Eine Überprüfung hat ergeben, daß die VS-NfDEinstufung der „Wehrpsychologischen Mitteilungen" berechtigt ist; denn die darin enthaltenen Daten finden u. a. Eingang in die Beurteilung über den Zustand der Bundeswehr. Solche Daten unterliegen einer besonderen VS-Behandlung und können daher nicht veröffentlicht werden. Es ist nicht daran gedacht, diese Praxis zu ändern. Entgegen anderslautenden öffentlichen Darstellungen geben die in den „Wehrpsychologischen Mitteilungen" enthaltenen Angaben über die Eignungs- und Verwendungsprüfungen der Wehrpflichtigen keine Hinweise auf die regionale oder landsmannschaftliche Verteilung des Intellekts unter den Wehrpflichtigen der Bundesrepublik Deutschland. Die Mittelwerte der Intelligenznoten aller Wehrpflichtigen unterscheiden sich zwischen dem Wehrbereich VI (Bayern) und den anderen Wehrbereichen statistisch nicht signifikant voneinander. Sie sind auch keineswegs mit dem Intelligenzquotienten zu verwechseln, sondern beziehen sich auf bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die auftretenden Unterschiede sind deshalb zufälliger Art. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 51 und 52) : 10036* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 Trifft es zu, daß bei Überlegungen zur Kampfwertsteigerung des „Alpha-Jet" eine Erhöhung des Triebwerkschubs um mindestens 20 v. H. vom Bedarfsträger gefordert wird, damit die Luftnahunterstützungsversion mit normalem Gefechtsgewicht auch unter „Heißtag"-Bedingungen auf den normalen Luftwaffenflugplätzen starten kann? Trifft es zu, daß in der Erprobung des MRCA Mängel aufgetreten sind, deren Beseitigung finanzielle Aufwendungen für Nachentwicklungen in Höhe von voraussichtlich über eine halbe Milliarde DM erforderlich machen? Zu Frage A 51: Es trifft nicht zu, daß der Bedarfsträger eine Erhöhung des Triebwerkschubs um mindestens 20 % gefordert hat. Derzeit besteht lediglich die Forderung, die Triebwerke auf einen Entwicklungsstand zu bringen, der es erlaubt, operationelle Einsätze ohne Auflagen und Betriebseinschränkungen, wie sie derzeit noch gegeben sind, durchführen zu können. Die deswegen noch erforderlichen Verbesserungen beziehen sich ausschließlich auf das Triebwerk LARZAC 04. Wenn die Leistung der Treibwerke bei Auslieferung und Abnahme den Technischen Lieferbedingungen entspricht, ist auch der Start unter „Heißtag"-Bedingungen auf allen Flugplätzen der Luftwaffe gesichert. Überlegungen zur Kampfwertsteigerung des Waffensystems Alpha Jet für die 2. Hälfte der 80er Jahre werden zwar angestellt, enthalten jedoch nicht zwangsläufig eine Forderung nach Erhöhung der Triebwerk-Schubkraft. Zu Frage A 52: 1. Die Erprobung eines neuentwickelten Flugzeugs dient nicht nur der Verifizierung vorhergesagter Leistungen und Eigenschaften, sondern vor allem dem Zweck, etwaige Mängel aufzudekken, um sie möglichst noch vor Auslieferung des Waffensystems an die Truppe beheben zu können. Bei jeder Erprobung werden Mängel festgestellt, so auch bei der Tornado-Erprobung (z. B. Triebwerk, Fahrwerk, Flugregelanlage, Kanone). Hierfür sind bei der Erprobungsplanung bestimmte Flugstunden- und Arbeitsreserven eingeplant worden. Die bisher festgestellten Mängel haben sich bei Zelle, Ausrüstung, Avionik und Bewaffnung im vorhergesehenen Rahmen bewegt. Besondere Nachentwicklungen, die den Kostenrahmen der Entwicklung übersteigen, sind nicht erkennbar. 2. Die bedeutendsten bei der Erprobung festgestellten Mängel betreffen das Triebwerk. Hier ist eine Nachentwicklung erforderlich. Auch diese ist seit Beginn des Programms vorgesehen, sie überschreitet jedoch den 1972 geschätzten Kostenrahmen von insgesamt 250 Millionen DM. Hierfür sind heute, einschließlich der Eskalation von 6 Jahren und Ausdehnung der Triebwerksnachentwicklung um eine zusätzliches Jahr, trinational 750 Millionen DM vorgesehen, deutscher Anteil 325 Millionen DM, als Höchstbetrag für die Jahre 1979 bis 1981. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 56) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Untersuchung von Frau Gerber, aus der hervorgeht, daß Kinder, deren Eltern häufig versetzt werden, schwere Verhaltensstörungen bekommen, bezüglich der Versetzungshäufigkeit der Soldaten der Bundeswehr? Mir ist die Untersuchung der Frau Gerber nicht bekannt. Ich habe jedoch veranlaßt, daß die Untersuchung beschafft und ausgewertet wird. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 58 und 59) : Treffen Pressemeldungen zu, daß in der DDR die Produktion von Gaskampfstoffen zur militärischen Verwendung erfolgt? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, daß die Armee der DDR mit dem Einsatz giftiger Gaskampfstoffe vertraut gemacht wird? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in der DDR keine Gaskampfstoffe für die militärische Verwendung produziert. Die Ausführungen, die die Bundesregierung am 15. Dezember 1978 zur An- frage des Kollegen Jäger (Wangen) über die Entwicklung und Herstellung chemischer Kampfstoffe in der DDR gemacht hat, gelten uneingeschränkt für Gaskampfstoffe. Gaskampfstoffe sind je nur ein Teilbereich der chemischen Kampfstoffe. Die Streitkräfte der DDR sind durch intensive ABC-Abwehrausbildung für den Einsatz unter Bedingungen der ABC-Kampfführung ausgebildet. Für den aktiven Einsatz chemischer Kampfstoffe einschließlich giftiger Gaskampfstoffe ist dagegen eine besondere Ausbildung nicht zwingend erforderlich. Es gilt jedoch als sicher, daß die Stabsoffiziere der Chemischen Truppen der NVA, die Lehrgänge in der UdSSR besuchen müssen, dort auch für den aktiven Einsatz von chemischen Kampfstoffen ausgebildet werden. Darüber hinaus wurde in Einzelfällen der simulierte Einsatz chemischer Kampfstoffe durch die NVA festgestellt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 60) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 10037* Ist die .Bundesregierung bereit, entsprechend der Erklärung des Vertreters des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit anläßlich der Hauptversammlung des Bundesfachverbands der Heilmittelindustrie 1978 in Berlin, eine angemessene Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten für die Unterstellung von Arzneimitteln unter die Verschreibungspflicht vorzunehmen, um den Herstellern verlustsparende Dispositionsmöglichkeiten zu geben? Die Äußerung des Vertreters des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit auf der Hauptversammlung .des Bundesfachverbandes der Heilmittelindustrie muß mißverstanden worden sein. Die Voraussetzungen für die Unterstellung eines Arzneimittels unter die Verschreibungspflicht sind in § 48 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes niedergelegt. Wirtschaftliche Gesichtspunkte können daher nur insoweit Berücksichtigung finden, als sie mit dem übergeordneten Interesse des Gesundheitsschutzes vereinbar sind. Langfristige Übergangsregelungen, wie von Ihnen angedeutet, können nicht eingeräumt werden. Die Maßnahme der Verschreibungspflicht trifft die betroffenen Wirtschaftskreise dennoch nicht unvorbereitet. In der Regel wird ein halbes Jahr vor Inkrafttreten einer entsprechenden Rechtsverordnung ein Sachverständigen-Ausschuß gehört, dem auch Vertreter der pharmazeutischen Industrie angehören. Danach wird der Verordnungsentwurf, der auch den vorgesehenen Inkraftsetzungstermin enthält, den betroffenen Wirtschaftsverbänden zur etwaigen Stellungnahme zugeleitet, wobei Gelegenheit besteht, die Notwendigkeit von Übergangsfristen für besondere Einzelfälle zu begründen. Ein genereller Aufschub des Wirksamwerdens der Verschreibungspflicht ist nicht vertretbar. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage A 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten und im Hinblick auf Arzneimittelsicherheit die unkontrollierbare Vergabe von Arzneimittelmustern an Ärzte, und ist sie gegebenenfalls bereit, die Vergabe durch die Arzneimittelindustrie zu verbieten? Die Bundesregierung hat weder im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit noch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten Bedenken gegen die Abgabe von Arzneimittelmustern an Ärzte. Bei den Mustern handelt es sich um Arzneimittel, die sich allgemein erhältlich im Verkehr befinden und deren Anwendung und Überwachung in der Hand des Arztes liegt. Mengenmäßig ist die Musterabgabe durch ein vom Bundesminister für Wirtschaft im Jahr 1976 kartellrechtlich genehmigtes Selbstbeschränkungsabkommen der im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie zusammengeschlossenen Hersteller begrenzt. Angesichts dieser Selbstbeschränkungsvereinbarung hat es der Deutsche Bundestag bei der Beratung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts als ausreichend angesehen, daß nach § 47 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes Arzneimittelmuster nur noch auf schriftliche Anforderung des Arztes abgegeben werden dürfen und über die Abgabe Nachweise zu führen sind. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dem Bundestag innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Erfahrungen zu berichten. Danach wird zu prüfen sein, ob verschärfende Regelungen notwendig sind. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen A 65 und 66) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, daß eine wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme in der Gesundheitserziehung erstellt wird? Wenn ja, ist sie bereit, entsprechende Initiativen zu ergreifen? ZuFrageA65: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es eine ständige Aufgabe ist, eine auch nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten angelegte Bestandaufnahme von Maßnahmen der Gesundheitserziehung zu erarbeiten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfolgt diese Aufgabe u. a. auch in Abstimmung mit der Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung sowie deren Mitgliedsorganisationen, den zuständigen Einrichtungen auf Landesebene und mit den Gesundheitserziehungsreferenten der Länder über ihren Ständigen Arbeitskreis. Mit der vorgesehenen Neuorientierung auf eine stärker verhaltensprägende Gesundheitserziehung werden diese Arbeiten akzentuiert und im möglichen Umfange auch intensiviert. Dabei wird es wesentlich darum gehen, die Gesundheitserziehung im Kontext der Gesamterziehung zu sehen und die pädagogischen Erkenntnisse für diese spezielle Teilaufgabe voll zu nutzen. Zu Frage A 66: Die Bundesregierung ist bereits im Sinne der Antwort zu der vorangegangenen Frage initiativ geworden. Sie hat Gelegenheit genommen, auf diese Aktivität unter anderem auch anläßlich der 2. Konferenz der Gesundheitsminister der EG-Länder hinzuweisen mit dem Ziel, eine internationale Zusammenarbeit einzuleiten. Die Bundesregierung wird diesen Weg weiterhin verfolgen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 67 und 68) : 10038* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 Treffen Informationen zu, daß bei den Verhandlungen über den Anschluß Portugals an die Europäische Gemeinschaft der Schutz des fränkischen Bocksbeutels gegenüber ähnlichen Flaschenformen aus Portugal bisher nicht zur Sprache kam? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, im Rahmen der Verhandlungen diese Frage nachträglich mit einzuführen, falls die einschlägigen, seit Jahren geführten bilateralen Gespräche scheitern? Zu Frage A 67: Da die eigentlichen Sachverhandlungen über den Beitritt Portugals zur EWG erst im Februar aufgenommen werden sollen, bestand noch keine Gelegenheit, das von Ihnen angesprochene Thema anzusprechen. Wann die Gespräche über den Agrarbereich beginnen werden, ist bis jetzt noch nicht bekannt. Zu Frage A 68: Die Bundesregierung ist bemüht, zum Schutz des fränkischen Bocksbeutels mit Portugal bilateral ein Ergebnis zu erzielen. Sollte dies zu keinem Erfolg führen, wird die Bundesregierung eine unmittelbare Lösung dieser Frage innerhalb der EWG anstreben. Ob dies allerdings im Rahmen der ohnehin schwierigen Beitrittsverhandlungen sinnvoll ist; muß noch sorgfältig geprüft werden. Anlage 20 Antwort • des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 69 und 70): Welche gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse haben das Bundesgesundheitsamt bewogen, die clofibrathaltigen Arzneimittel am 15. Januar 1979 aus dem Markt zu nehmen? Sind in diesen wissenschaftlichen Untersuchungen genügend umfangreiche Fallzahlen enthalten, um eindeutige Aussagen mit statistisch genügender Wahrscheinlichkeit zu machen, die ein Verbot der zum Abbau von Risikofaktoren vor Herzinfarkt geeigneten clofibrathaltigen Arzneimittel rechtfertigen? Zu Frage A 69: Der Widerruf clofibrathaltiger Arzneimittel zum 15. Januar 1979 gründet sich auf eine Studie der Weltgesundheitsorganisation, die in Edinburgh, Prag und Budapest durchgeführt worden ist und deren Ergebnis kürzlich veröffentlicht wurde. Danach besteht der begründete Verdacht, daß diese Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Die Studie hat ergeben, daß die mit dem Wirkstoff Clofibrat behandelte Patientengruppe eine höhere Sterblichkeit aufwies als die Kontrollgruppe, deren erhöhte Blutfettwerte nicht mit dem Wirkstoff behandelt wurden. Während der Infarkttod bei den behandelten Patienten genauso oft vorkam wie bei den unbehandelten, waren Todesfälle durch andere Krankheiten in der ersten Gruppe sogar häufiger. Betroffen waren vor allem Krankheiten der Leber, der Galle und des Verdauungstraktes. Zu Frage A 70: Zur Durchführung der Studie wurde aus ca. 30 000 freiwilligen männlichen Probanden ein Drittel mit hohem Cholesterinspiegel ausgewählt und in zwei Gruppen zu je 5 000 aufgeteilt. Aus weiteren 5 000 Probanden wurde eine dritte Gruppe gebildet, die niedrige Cholesterinspiegel aufwies. Unter Doppelblind-Bedingungen erhielt die erste Gruppe 1,6 g Clofibrat pro Tag, die zweite Gruppe ein entsprechendes Placebo und die dritte Gruppe keine Behandlung. Probanden mit manifesten Herzoder anderen schwereren Erkrankungen wurden nicht in die Studie aufgenommen. Insgesamt waren während der Untersuchung 15 745 Männer durchschnittlich 5,3 Jahre beteiligt, d. h., es ergaben sich akkumuliert 83 534 Versuchsjahre. Die Studie ist als sehr sorgfältig geplant und durchgeführt zu bewerten. Sie kommt zu dem Schluß, daß die höhere Sterblichkeit in der mit Clofibrat behandelten Gruppe mit 77 gegenüber 47 Todesfällen in der Kontrollgruppe mit hoher statistischer Wahrscheinlichkeit gesichert ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 71 und 72): Welchen Standpunkt nimmt die Bundesregierung in der öffentlichen Diskussion über die angebliche Gesundheitsgefährdung ein, die vom Genuß des Bieres ausgehen soll? Ist die Bundesregierung in der Lage, eine Bewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg über die angebliche Gesundheitsgefährdung durch Biergenua zu geben, und welche Auffassung hat dazu insbesondere das Bundesgesundheitsamt in Berlin? Zu Frage A 71: Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß jeder Hinweis auf einen krebserregenden Stoff ernst genommen werden muß. Die von ihm ausgehende Gesundheitsgefährdung ist unverzüglich zu beseitigen. Zu Frage A 72: Das Bundesgesundheitsamt hat am 10. Januar in einer mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit abgestimmten Presseveröffentlichung zu den Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg mitgeteilt, daß es die Feststellungen ernst nimmt, da sich der Stoff in Langzeitversuchen an Tieren — allerdings bei wesentlich höherer Dosierung — als krebserregend erwiesen hat. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesgesundheitsamtes. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 10039* Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 73 und 74): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, die bestätigen, daß der maßvolle Biergenuß unschädlich ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der von der jüngsten Diskussion über die angebliche Gesundheitsgefährdung des Biers ausgehenden Verunsicherung von Millionen Mitbürgern Einhalt zu gebieten? Zu Frage A 73: Ich verstehe Ihre Frage dahin, ob der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, wonach bei maßvollem Biergenuß eine Gesundheitsgefährdung durch sich im Bier befindliche Stoffe, die möglicherweise krebserregend sind, auszuschließen ist. Über derartige Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Zeit nicht. Nach Auffassung toxikologischer Sachverständiger kann im allgemeinen für einen kanzerogenen Stoff kein Grenzwert genannt werden, der beim Menschen in gesundheitlicher Hinsicht als völlig unbedenklich anzusehen ist. Dagegen hat das Krebsforschungszentrum in Heidelberg im Tierversuch festgestellt, daß bei der Verfütterung von 1 ppm Nitrosamin pro Tag und Kilo Tier eine Wirkung nicht eingetreten ist. Ob und in welcher Weise dieses Ergebnis auf den Menschen übertragen werden kann, soll ein für den 25. Januar beim Bundesgesundheitsamt angesetztes Fachgespräch ergeben. Zu Frage A 74: Nachdem die Bundesregierung von den Untersuchungen in Heidelberg Kenntnis erlangt hatte, hat sie unverzüglich veranlaßt, die Ursachen der Nitrosaminbildung zu ermitteln. Sie wird sich nun dafür einsetzen, daß das technische Verfahren für die Trocknung des Grünmalzes so gelenkt wird, daß sich Nitrosamin nicht mehr bildet. Welche technischen Umstellungen dazu erforderlich sind, wird das Fachgespräch beim Bundesgesundheitsamt ergeben müssen. Im Anschluß daran werden erforderliche Maßnahmen ergriffen werden, sofern die Wirtschaft nicht von sich aus solche durchführt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage A 75) : War der Bundesregierung das Ergebnis der Untersuchungen des staatlichen Krebsforschungszentrums in Heidelberg bekannt, wonach zahlreiche Biersorten die krebserregende Substanz Nitrosamin enthalten, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Die Bundesregierung hatte von einer nicht veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeit des Krebsforschungszentrums in Heidelberg Kenntnis erlangt, nach der im Bier kanzerogenes Nitrosamin gefunden worden war. Sie hat sich daraufhin unverzüglich mit dem Krebsforschungszentrum in Verbindung gesetzt und veranlaßt, daß das Krebsforschungszentrum die Ursache der Nitrosaminbildung ermittelt und daß ihm die erforderlichen Biere und BierherstellungsChargen vom Deutschen Brauerbend zur Verfügung gestellt wurden. Die daraufhin begonnenen neuen Untersuchungen haben ergeben, daß die Nitrosamine bei der Trocknung von Malz durch den Kontakt mit den sich im Heizgas bildenden Stickoxiden entstehen. Dies wurde bei dem vom Bundesgesundheitsamt in Heidelberg durchgeführten ersten Fachgespräch, in dem Möglichkeiten für die Unterbindung dieser Stoffbildung gesucht wurden, bekanntgegeben. Nach den Ausführungen der Sachverständigen bieten sich dafür die Herabsetzung der Brennertemperatur und die Verwendung von schwefelhaltigen Brenngasen bei der Trocknung des Grünmalzes an. Ein weiteres Fachgespräch des Bundesgesundheitsamtes ist für den 25. Januar in Berlin vorgesehen, in dem erörtert werden soll, wie die Verunreinigung der einzelnen Biersorten gesundheitlich zu bewerten und welche technologischen Umstellungen über die ersten Maßnahmen hinaus erforderlich sind, um das bekanntgewordene vermeidbare Risiko zu beseitigen. Im Anschluß an das Gespräch werden erforderliche Maßnahmen getroffen werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen A 76 und 77): In welchem Umfange fördert die Bundesregierung die Deutsche Krebsforschung, und welche Stellung nimmt die Förderung im Rahmen des Gesamtprogramms „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit" ein? Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Deutsche Krebsforschung national und international koordiniert ist? Zu Frage A 76: Der Anteil des Bundes an der Förderung im Normalverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft betrug im Jahr 1977 rd. 5 Millionen DM, an den Sonderforschungsbereichen und Sonderforschergruppen im Jahr 1978 ca. 4,8 Millionen DM. Der Förderbeitrag für das Deutsche Krebsforschungszentrum betrug in 1978 59 Millionen DM; für ressortzugehörige Forschung, darunter fallen beispielsweise Vorsorge und Früherkennung, 1978 ca. 17 Millionen DM. Allein dies ergibt einen Gesamtbetrag von 85,8 Millionen DM. Die 1978 bereitgestellten Mittel für die Senatskommission „Krebsforschung" bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft von 153 000,— DM sowie für die Internationale Zentralstelle für Krebsforschung (IARC) in Lyon von umgerechnet rd. 1 Mil- 10040* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 lion DM sowie die nicht getrennt auszuweisenden Kosten z. B. für Datensammlung und -bereitstellung durch das Deutsche Institut für medizinische Information und Dokumentation machen weitere erhebliche Beträge aus. Im Rahmen des Aktionsprogramms zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit bildet die Krebsforschung einen von vier Schwerpunkten. Sie ist in allen Bereichen von der Prävention bis zur organisatorischen Problemstellung ihrer großen Bedeutung nach angemessen berücksichtigt. Demzufolge ist die Detaillierung der im Aktionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen bei der Krebsforschung bereits am weitesten fortgeschritten. Zu Frage A 77: Durch das Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit, das von dem Bundesminister für Forschung und Technologie, dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung unter Hinzuziehung anderer tangierter Ressorts durchgeführt wird, ist ein wesentlicher Beitrag zur Koordinierung geleistet worden. Zudem hat insbesondere die Senatskommission „Krebsforschung" bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft u. a. die Aufgabe, auf nationaler Ebene koordinierend zu wirken und unnötige Doppelforschung vermeiden zu helfen. Auf internationalem Gebiet besteht eine Fülle von Beziehungen sowohl zu außerdeutschen Organisationen als auch bilaterale Beziehungen zu anderen Staaten. Die internationalen Kontakte, insbesondere über die enge Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation in Genf und der Internationalen Zentralstelle für Krebsforschung in Lyon, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD/FDP „betr. Krebsforschung" — BT-Drucksache 7/4711 — dargelegt. Besonders ist zu erwähnen, daß das Regionalkomitee der Weltgesundheitsorganisation für Europa 1978 ein Europäisches Krebsforschungs- und -bekämpfungsprogramm beschlossen und somit eine mittelfristige Arbeitsperspektive entwickelt hat. Auch hierbei ist die Bundesrepublik Deutschland an der Projektkoordinierung insbesondere im Verhältnis zur Internationalen Zentralstelle für Krebsforschung beteiligt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen A 78 und 79) : Trifft es zu, daß die Beförderungsbedingungen der Deutschen Lufthansa AG, Köln, Regelungen enthalten, die gemäß dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) unzulässig sind, wie z. B. Haftungsbeschränkungen bei vorsätzlichen Uberbuchungen, Ausschluß der Haftung für Auskünfte der Bediensteten, Unverbindlichkeit von telefonischen Buchungen und auf dem Ticket angegebenen Verkehrszeiten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, über das Bundesverkehrsministerium oder den Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa auf die Beförderungsbedingungen Einfluß zu nehmen, und wird sie eine Änderung der Beförderungsbedingungen unter Berücksichtigung des AGB-Gesetzes und des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs zur Schadensersatzpflicht bei Überbuchungen sicherstellen? Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) enthält vom Einzelfall unabhängige Klauselverbote für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die international vereinbarten Beförderungsbedingungen der Lufthansa enthalten Regelungen für luftfahrtspezifische Einzelfälle. Ob diese Regelungen mit dem AGB-Gesetz in Widerspruch stehen, kann nicht generell, sondern nur im Einzelfall entschieden werden. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof in dem kürzlich erlassenen Urteil betreffend Schadensersatz wegen Überbuchungen einen solchen Widerspruch nicht erkennen können. Die Bundesregierung prüft jedoch im Zusammenwirken mit der Lufthansa, ob die Beförderungsbedingungen, die vom BMV genehmigt werden müssen, im Sinne der generellen Zielsetzung des AGB-Gesetzes zugunsten des Fluggastes verbessert werden können. Dabei ist auch das Ergebnis von Erörterungen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Europäischen Fluggesellschaften (AEA) zu berücksichtigen, die kurz vor dem Abschluß stehen. Besonders hinweisen möchte ich jedoch darauf, daß auch die Beförderungsbedingungen der Lufthansa in Zweifelsfällen den Vorrang des nationalen Rechts ausdrücklich vorsehen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen A 80 und 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Reinigung von Autoabgasen mit Katalysatoren und welche internationalen Erfahrungen sind ihr bekannt? Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit Vorschläge vorzulegen, gesetzliche Regelungen anzustreben oder zumindest den Einbau von Katalysatoren zur Autoabgasreinigung auf freiwilliger Basis zu fördern? Für die Verminderung der Schadstoffe im Abgas von Kraftfahrzeugmotoren ist die Verwendung von Katalysatoren nur eine der bekannten Möglichkeiten. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Vielfalt technisch möglicher Lösungen durch Vorschriften auf eine bestimmte Lösungsmöglichkeit einzuschränken. Hierzu besteht auch Übereinstimmung in den Europäischen Gemeinschaften und in den zuständigen Gremien der Wirtschaftskommission für Europa (ECE). Gemäß § 38 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind daher Grenzwerte für Schadstoffe im Abgas festgelegt worden; es bleibt den Herstellern überlassen, welche wirtschaftlichen Lösungen sie zur Einhaltung dieser Grenzwerte anwenden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 10041* Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des' Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen A 82 und 83) : Wird die Bundesregierung die Gefahren, die aus der Verwendung uneinheitlicher Verschlußsysteme von Autosicherheitsgurten entstehen, zum Anlaß nehmen, eine entsprechende Initiative zu ergreifen? Hält die Bundesregierung die in DIN 75 400 vorgesehene Beschränkung auf vier Drucktastenanordnungen bei Sicherheitsgurten für ausreichend? Zu Frage A 82: Eine solche Maßnahme ist zur Zeit nicht beabsichtigt, da zusätzlich zu den Empfehlungen der DIN 75 400 durch die EG-Richtlinie über „Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme" eine weitere Vereinheitlichung der Gurtverschlüsse geschaffen wurde. Hiernach sind nur noch Drucktastenschlösser zugelassen, die ganz bestimmte Merkmale aufweisen müssen. Zu Frage A 83: Im Hinblick auf die künftig zu erwartende Anbringung der Gurtschlösser an Sitzen wird die Beschränkung der DIN 75 400 auf Drucktastenschlösser zur Zeit für ausreichend gehalten. Im übrigen wäre ein Einheitsschloß auf internationaler Ebene, wenn überhaupt nur schwer durchsetzbar. Mit fortschreitender Entwicklung steht zu erwarten, daß sich in Zukunft nur die von vorne oder oben betätigten Drucktasten durchsetzen werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen A 84 und 85) : Trifft es zu, daß die Deutsche Lufthansa ihre gesamte Boeing737-Flotte gegen 32 neue Maschinen desselben Typs in gestreckter Version austauschen will, und entsprechen diese Maschinen den seit 6. Oktober 1977 gültigen verschärften Lärmgrenzwerten des amendment 3 der ICAO-Richtlinien Annex 16? Welche Möglichkeiten hat der Bundesverkehrsminister, bei der Deutschen Lufthansa darauf einzuwirken, daß sie durch eine entsprechende Option die Entwicklung der kleineren .Version des Airbusses, das sog. J. E. T.-Projekt, unterstützt und damit die entsprechenden Arbeitsplätze in der Airbus-Industrie sichern hilft? Zu Frage A 84: Die Deutsche Lufthansa wird ihre B 737-Flotte nicht gegen 32 neue Maschinen desselben, sondern eines weiterentwickelten Typs mit der Bezeichnung „B 737-200 advanced" austauschen. Dieses Flugzeug verfügt über Geräuschdämpfungseinrichtungen an den Triebwerken und erfüllt in vollem Umfang die auf diesen Luftfahrzeugtyp anwendbaren Lärmgrenzwerte. Die von Ihnen zitierten Lärmgrenzwerte aus dem Jahre 1977 sind — da lediglich auf neue Flugzeugmuster bezogen — hier nicht anwendbar. Gleichwohl erfüllen die von der Lufthansa bestellten Flugzeuge in der lärmintensiven Startphase bereits diese Vorschriften. Zu Frage A 85: . Für den Ankauf von Flugzeugen im Bereich der DLH ist ausschließlich der Vorstand dieses Unternehmens zuständig. Eine direkte Eingriffsmöglichkeit seitens der Bundesregierung besteht nicht. Die Leitung der DLH hat durch ihre seinerzeitige Entscheidung für den Airbus aber gezeigt, daß sie europäischen Lösungen gegenüber aufgeschlossen ist. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen A 86 und 87): Trifft es zu, daß im bundesdeutschen Straßenverkehr Kinder mehr gefährdet sind als in anderen Ländern, wie aus Pressemeldungen zu entnehmen ist, und worin sieht die Bundesregierung gegebenenfalls die Ursachen? Welche Konsequenzen gedenkt sie daraus zu ziehen? Die Bundesrepublik Deutschland gehört im internationalen Vergleich zu den Staaten mit starker Verkehrsdichte, in denen Kinder im Straßenverkehr am stärksten gefährdet sind. Dieser Vergleich berücksichtigt jedoch nicht Art und Umfang des Straßenverkehrs. Andererseits ist die Anzahl der getöteten Kinder von 1972 bis 1977 um 36 % zurückgegangen. Die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr wird erhöht, wenn es gelingt, den Kindern verkehrsgerechte Verhaltensweisen zu vermitteln. Es ist ebenso entscheidend, daß die Erwachsenen die erheblich eingeschränkten Möglichkeiten der Kinder, sich verkehrsgerecht zu verhalten, kennen und ihr Verhalten hierauf einrichten: als Fußgänger beispielgebend und als Kraftfahrer äußerst sorgsam. Die Bundesregierung unterstützt z. B. das Bemühen der im Deutschen Verkehrssicherheitsrat zusammengeschlossenen Einrichtungen und Organisationen, die Erzieher unserer Kinder besser zu befähigen, den Kindern das für die ungefährdete Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche Verhalten zu vermitteln. Besonders bedeutsam ist hierbei der Schulweg, für dessen Sicherung der Bundesminister für Verkehr derzeit mit allen Bundesländern gemeinsam ein Programm durchführt. Die Bundesregierung bemüht sich auch weiterhin nachdrücklich, mit Hilfe von Sachinformationen aus dem Bereich der Unfallforschung die Mitwirkung von Presse, Rundfunk und Fernsehen zu gewinnen, um alle Verkehrsteilnehmer über die Schwierigkeiten der Kinder im Straßenverkehr zu unterrichten. 10042* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 88) : Welchen Umfang erreichen die Kiesentnahmen in der Rheinebene zur Bewerkstelligung der Geschiebebeigabe in Verbindung mit der Rheinstaustufe Iffezheim, und sieht die Bundesregierung Schwierigkeiten, die entsprechenden Kiesmengen auf unbeschränkte Dauer aufzubringen, sofern auf den Bau einer weiteren Rheinstaustufe bei Au/Neuburgweier verzichtet werden sollte? Die durchschnittliche jährliche Geschiebezugabemenge unterhalb der Staustufe Iffezheim beträgt etwa 170 000 m3; im Jahre 1978 wurden rund 160 000 m3 Geschiebe in der Erosionsstrecke eingebaut. Das Kiesmaterial für die Durchführung des Naturversuches mit einer Geschiebezugabe wird von den örtlichen Kieswerken auf deutschem Gebiet bezogen. Der durchschnittliche jährliche Kiesbedarf für eine Geschiebezugabe beträgt nur rd. 1,3 % der jährlichen gewerblichen Kiesgewinnung im Regierungsbezirk Karlsruhe. Die Geschiebezugabe wird bei Gewinnung des Materials im Rheinvorland in 100 Jahren 1,5 bis maximal 2 qkm Fläche beanspruchen. Für eine Staustufe werden vergleichsweise rd. 3 qkm in Anspruch genommen. Zu berücksichtigen ist auch der nicht unerhebliche Kiesbedarf für den Bau einer Staustufe einschließlich der Seitendämme. Im übrigen würde der Bau einer Staustufe bei Neuburgweier das Problem der Kiesgewinnung für eine Geschiebezugabe nicht gegenstandslos machen. Unterhalb dieser Staustufe käme erneut die Erosion zur Wirkung, so daß sich das gleiche Problem erneut stellen würde. Die Untersuchungen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes über die Sicherstellung der benötigten Kiesmengen bei einer Durchführung der Geschiebezugabe als Dauerlösung sind noch im Gange. Eine abschließende Beurteilung ist zur Zeit noch nicht möglich. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlicher Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2464 Fragen 89 und 90) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Fehlen eines Ordnungsprinzips für die Förderung des Cockpitpersonals bei Teilen des Bedarfsluftverkehrs direkt die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden kann, weil sach- und fachgerechte Entscheidungen eines Flugkapitäns bei der Flugdurchführung, die oft mit erheblichen Mehrkosten verbunden sind, eine Gefahr für dessen Arbeitsplatz bedeuten können, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, daß eine Luftverkehrsgesellschaft des Bedarfsluftverkehrs nach eigenem Urteil einige ihrer Flugzeugführer als fliegerisch und charakterlich völlig ungeeignet beurteilt, sie aber gleichwohl weiterhin als Kommandanten einsetzt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß das Cockpitpersonal bei allen Luftverkehrsgesellschaften die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes hinsichtlich der Verantwortung für die Sicherheit des Luftverkehrs uneingeschränkt einhalten kann? Zu Frage A 89: Die von den Luftaufsichtsbehörden verfügten Kontrollen und stichprobenartigen Überprüfungen durch das Luftfahrt-Bundesamt schließen eine Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs wegen des „Fehlens eines Ordnungsprinzips für die Förderung des Cockpit-Personals" aus. Zu Frage A 90: Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein Luftfahrtunternehmen bei zwei seiner Flugzeugführer Zweifel an deren fliegerischer Befähigung hat. Die fliegerische Überprüfung dieser Flugzeugführer durch Flugprüfer des Luftfahrt-Bundesamtes ist vorgesehen. Die Flugzeugführer werden — entgegen Ihrer Annahme — bis dahin nicht fliegerisch eingesetzt. Durch das vorgeschriebene Prüfungssystem ist eine unzureichende fliegerische Befähigung frühzeitig zu erkennen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/.2464 Fragen A 91 und 92) : Welche rechtlichen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, damit auch bei plötzlich auftretendem Glatteis, wie z. B. bundesweit am 8. Dezember 1978, sichergestellt ist, daß Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, DRK etc. Unfallstellen sicher und schnell erreichen und Verletzte bergen können? Ist u. a. in diesem Zusammenhang daran gedacht, durch eine Ausnahmeregelung zu gestatten, daß bei derartigen Wetterbedingungen Polizei- und Rettungsfahrzeuge Spikesreifen aufziehen dürfen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, bundesweit rechtliche Maßnahmen zu ergreifen und etwa Ausnähmen vom Spikes-Reifen-Verbot zuzulassen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz(Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 93 und 94) : Hat die Bundesregierung alle Möglichkeiten — und gegebenenfalls mit welchen Ergebnissen, insbesondere hinsichtlich der Kosten — geprüft, wie die im Personenverkehr angeblich 'mit zu hohen Kosten belasteten Eisenbahnstrecken rationeller betrieben werden könnten, notfalls auch unter eingeschränkten Leistungen, wie z. B. im Einmannbetrieb unter Inkaufnahme längerer Haltezeiten auf den Bahnhöfen und, dadurch bedingt, insgesamt längerer Fahrzeiten, anstatt auf diesen Strecken den Personenverkehr von der Schiene auf die Straße zu verlegen, was in der Regel erheblich längere Fahrzeiten zur Folge hat und in vielen Fällen zu völlig unbefriedigenden Transportverhältnissen führt? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 10043* Ist die Bundesregierung bereit, durch zusätzliche Investitionsmaßnahmen rasch die erforderlichen Infrastrukturen zu schaffen, wenn wesentliche Verkehrszuwächse infolge der Einführung von Straßenverkehrsteuern im Verkehr mit Nachbarländern zu verzeichnen oder mit großer Sicherheit zu erwarten sind? Zu Frage A 93: Im Rahmen des Leistungsauftrages wurde der Deutschen Bundesbahn aufgegeben, die Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn Untersuchungsgruppen eingesetzt, die Vorschläge zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieses Verkehrs erarbeiten und zur Durchführung bringen sollen. Die Untersuchungen beinhalten auch die von Ihnen angesprochenen Rationalisierungsmaßnahmen. Ihrer Aussage, daß die Verlagerung des Personenverkehrs auf die Straße in vielen Fällen zu völlig unbefriedigenden, Transportverhältnissen führt, kann ich grundsätzlich nicht beipflichten. Der Bus als Verkehrssystem hat gerade in der weniger dicht besiedelten Fläche Vorteile. Er ist in Fahrplangestaltung und Linienführung anpassungsfähiger und erlaubt durch Verästelung von Linien eine ortsnähere und bedarfsgerechtere Verkehrsbedienung als ein schienengebundenes Verkehrsmittel. Zu Frage A 94: Die Bundesregierung gibt gemeinsamen europäischen Lösungen zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur Vorrang vor nationalen Alleingängen wie z. B. der Einführung von zusätzlichen Straßenverkehrssteuern. Sollte es zu wesentlichen Verkehrszuwächsen kommen, wird die Bundesregierung notwendige Abhilfemaßnahmen sorgfältig prüfen und erforderlichenfalls auch Maßnahmen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur ergreifen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 97): Ist die Bunderegierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß die Deutsche Bundespost auf Grund ihrer Monopolstellung im Telefonverkehr und ihrer wesentlich gebesserten Ertragslage die erforderlichen Telefonanschlüsse für Notrufmelder bereitstellt, ohne dafür Einrichtungs- und Benutzungsgebühren zu erheben? Die Errichtung und Unterhaltung von Notrufanlagen ist eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese Aufgabe ist nach Artikel 30 des Grundgesetzes Sache der Bundesländer. Die Bundesländer müssen daher als die zuständigen Notdienstträger auch die Kosten für die Notrufanlagen übernehmen. Die Deutsche Bundespost hat sich jedoch bereit erklärt, den Aufbau der von den Bundesländern ge- wünschten Notrufsysteme, d. h. auch der Notrufmelder, vorzufinanzieren. Von diesem Angebot machen die Bundesländer regen Gebrauch. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 98) : Gewährt die Oberpostdirektion Karlsruhe nur Sonderurlaub für Maßnahmen zur „Ausbildung von Jugendgruppenleitern" und nicht für Schulungsmaßnahmen zur „Fortbildung von Jugendleitern", und wenn ja, warum? Nach der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte, die auch auf Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost Anwendung findet, kann Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge gewährt werden für die Teilnahme an Lehrgängen, die der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter dienen und von Jugendwohlfahrtsbehörden oder amtlich anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Vorschrift gewährt die Oberpostdirektion Karlsruhe Sonderurlaub zur Ausbildung zum Jugendgruppenleiter. Für „Schulungsmaßnahmen zur Fortbildung von Jugendleitern" bewilligt die Oberpostdirektion dann Sonderurlaub, wenn diese Maßnahmen der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter dienen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden. Wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann Urlaub unter Wegfall der Dienstbezüge gewährt werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 99) : Aus welchen Gründen wurde der zum Ausgleich für die neue Mittelwelleneinteilung nötige Mittelwellensender Thurnau des Deutschlandfunks nicht zu dem Zeitpunkt sendefertig gestellt, an dem der Genfer Lang- und Mittelwellenplan im letzten Jahr in Kraft getreten ist, und besteht nicht durch die Verzögerung die Gefahr, daß der Deutschlandfunk den gesetzlichen Auftrag, mit seinen Sendungen sowohl für Deutschland, insbesondere für Mittel- und Ostdeutschland, als auch für das europäische Ausland ein umfassendes Bild Deutschlands zu vermitteln, nicht mehr nachkommen kann? Zur besseren Versorgung Ostbayerns und der angrenzenden Gebiete konnte in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschlandfunk auf der Genfer Konferenz im November 1975 eine Frequenzzuteilung für einen neuen Mittelwellensender im Raume Bayreuth erreicht werden. Da sich der Aufbau des neuen Senders verzögerte, aus Gründen die die Deutsche Bundespost nicht zu vertreten hat, wurde rechtzeitig der Einsatz eines provisorischen Senders geplant, der mit 20 Kilowatt (kW) Sendeleistung mit der Einführung des neuen Frequenzplanes am 23. November 1978 in Betrieb genommen werden konnte. Durch diesen Sender wird das Gebiet zwischen Nürnberg, Bamberg, Hof und Weiden mit dem Programm des Deutschlandfunks gut versorgt. 10044* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 Nach der Errichtung des endgültigen Sendemastes ist Mitte 1979 eine Erhöhung der Leistung des Senders auf 100 kW vorgesehen. Damit wird die Versorgung auch auf die angrenzenden Gebiete ausgedehnt. Der Deutschen Bundespost ist es gelungen, zusätzlich für diese Versorgung eine zweite Langwelle für den Deutschlandfunk zugeteilt zu bekommen. Auf dieser Frequenz 209 kHz wird seit Einführung des Genfer Planes das Programm des Deutschlandfunks mit geringer Leistung abgestrahlt. Die Leistung auf dieser Frequenz soll in den nächsten Monaten durch Inbetriebnahme eines Senders bei München beträchtlich, nämlich auf 500 kW, erhöht werden. Durch die Verwendung von mehreren Frequenzen für den Deutschlandfunk, so auch die nachts weit reichende Frequenz 1539 kHz vom Sender Mainflingen bei Hanau mit 700 kW, wird den verschiedenen Ausbreitungseigenschaften der Frequenzen Rechnung getragen und eine Tag und Nacht gute Versorgung erreicht. Die Gefahr, daß der Deutschlandfunk durch die Verzögerung in der Fertigstellung des Senders Bayreuth seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen kann, besteht daher nicht. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/2464 Fragen A 100 und 101) : Welche finanziellen Mittel stehen insgesamt für Hilfen im Gesundheitswesen für die Dritte Welt von seiten der Bundesregierung zur Verfügung, und welche Erfahrungen sind auf diesem Gebiet, insbesondere bezüglich der Akzeptanz und des Nutzens, gemacht worden? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit bei solchen Programmen mit der Weltgesundheitsorganisation und mit nichtstaatlichen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage A 100: Für Projekte des Gesundheitswesens — einschließlich solcher der bevölkerungspolitisch motivierten Zusammenarbeit — wurden 1977 DM 90 042 700 und 1978 DM 52 499 907 neu bewilligt. Im Zeitraum 1956 bis 1978 beliefen sich die Gesamtbewilligungen auf DM 936 484 700, von denen DM 429 526 000 auf die Kirchenhilfe, DM 276 661 000 auf staatlich-bilaterale Technische Zusammenarbeit, DM 174 846 000 auf staatlich-bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit und DM 41 539 000 auf die Förderung von Treuhandprojekten des UN-Systems entfielen. Außerdem leistet die Bundesregierung freiwillige Beiträge an UNDP, UNFPA und UNICEF, die von diesen UN-Organisationen in unterschiedlichem Umfang für Kooperationen zur Stärkung des Gesundheitswesens in Entwicklungsländern verwendet werden. Genaue Aussagen über Akzeptanz und Nutzen können nur projektweise gemacht werden. Eine kürzliche Querschnittsevaluierung einiger von der Bundesregierung geförderter Gesundheitsprojekte bilateraler Technischer Zusammenarbeit, der Kirchen und des Deutschen Entwicklungsdienstes ergab, daß sie wesentliche Beiträge zur Verbesserung der vorbeugenden und kurativen Betreuung der Bevölkerung in drei afrikanischen Staaten geleistet haben. Zu Frage A 101: Es gibt unterschiedliche Formen der projekt- und programmbezogenen Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation. Bei einer Treuhandförderung aus Titel 686 32 werden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) projektbezogene Mittel zur Verfügung gestellt. Dieses Finanzierungsinstrument ist vor allem für die Förderung solcher Programme eingesetzt worden, die wegen ihres länderüberschreitenden Charakters, finanziellen Umfangs und ihrer Langfristigkeit vorzugsweise multilateral durchgeführt werden müssen; — wie das Programm zur Onchocercose-Bekämpfung in sieben westafrikanischen Staaten und das Spezialprogramm zur Forschungsförderung hinsichtlich sechs tropischer Krankheiten. Bei den von der Bundesregierung bilateral geförderten Projekten erstreckt sich die Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation von der Unterrichtung und Abstimmung mit den örtlichen UNDP-und WHO-Repräsentanten bis hin zur Einrichtung eines sachverständigen Arbeitskreises am Sitz der Weltgesundheitsorganisation in Genf zur wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung der Ergebnisse. Bei dem Besuch des Generalsekretärs der Weltgesundheitsorganisation in Bonn am 24. November 1978 ist abgesprochen worden, diese Zusammenarbeit zu intensivieren. Die aus Titel 896 04 mit Zuwendungen des Bundes geförderten Projekte werden von den Zentralstellen für Entwicklungshilfe der beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften ausgewählt, von den beteiligten Ressorts geprüft und nach Bewilligung der Zuschüsse von den Projektträgern in den Entwicklungsländern durchgeführt. Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Zentralstellen besteht seit über 16 Jahren. In diesem Zeitraum sind 36,6 °/o der bewilligten Zuwendungen für den Aufbau von Sozialdiensten und des Gesundheitswesens verwendet worden. Entsprechend werden auch gesundheitspolitische Kooperationen nichtkirchlicher Organisationen wie des Deutschen Roten Kreuzes und des Deutschen Aussätzigenwerkes mit Bundeszuschüssen gefördert. Von 1965 bis 1977 wurden 24,7 % der Bewilligungen für Vorhaben zur Stärkung von Sozialdiensten und des Gesundheitswesens verwendet. Schließlich nimmt die gesundheitspolitische Zusammenarbeit auch in der Arbeit der von der Bundesregierung geförderten Freiwilligendienste — wie Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGH), Deutscher Entwicklungsdienst (DED) und Dienste in Übersee (DÜ) — einen breiten Raum ein. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1979 10045* Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 102 und 103) : Ist die Bundesregierung bereit, aus den freien oder nicht abgerufenen Finanzmitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit Projekte zur Linderung des Flüchtlingselends in Südostasien bereitzustellen, und wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form? Hat die Bundesregierung dem Hohen Kommissar für Flüchtlingsfragen bei den Vereinten Nationen Mittel zur Finanzierung von Vorhaben angeboten, die der Hilfe für die Flüchtlingsbewegungen im südostasiatischen Raum dienen, und ware die Bundesregierung im Falle der Verneinung dieser Frage dazu bereit? Zu Frage A 102: Die Bundesregierung ist bereit, Mittel aus dem Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit) entweder multilateral über den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) oder bilateral zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Erklärung hat sie auf einem von UNHCR veranstalteten Konsultationstreffen am 11./12. Dezember 1978 in Genf abgegeben, an dem Vertreter der betroffenen südostasiatischen Länder und anderer interessierter Regierungen teilgenommen haben. Mit den Mitteln können Maßnahmen gefördert werden, die der Eingliederung der Flüchtlinge in den Aufnahmeländern dienen. Zu berücksichtigen ist jedoch, daß die Regierungen der haupt- sächlich betroffenen südostasiatischen Länder bisher die Ansiedlung von Indochina-Flüchtlingen aus poli- tischen, ethnischen, wirtschaftlichen und Sicherheits- gründen abgelehnt haben. Sie befürchten zudem, daß die endgültige Aufnahme von Flüchtlingen eine verstärkte Fluchtwelle auslösen würde. Aus diesen Gründen sind sie bisher nicht mit Förderungsanträ- gen an die Bundesregierung herangetreten. Es läßt sich daher nicht absehen, ob und in welchem Umfang im laufenden Jahr Mittel des Einzelplans 23 zugun- sten von Indochina-Flüchtlingen eingesetzt werden können. Zu Frage A 103: Die Bundesregierung hat 1978 mit Mitteln der humanitären Hilfe in Höhe von 3 Millionen DM Sonderaktionen des UNHCR zugunsten von Indochina-Flüchtlingen unterstützt. Sie hat außerdem über den UNHCR auf Grund von Treuhandverträgen 0,25 Millionen US-$ Nahrungsmittelhilfe und 0,64 Millionen US-$ zur Förderung der allgemeinen und der beruflichen Schulausbildung von Indochina-Flüchtlingen in Thailand zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, auch im laufenden Haushaltsjahr Sonderaktionen des UNHCR zugunsten von Indochina-Flüchtlingen zu unterstützen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
    Trifft es zu, daß — laut Bericht der „Frankfurter Rundschau" vom 21. Dezember 1978 — die Fritz-Werner-IndustrieausrüstungsGmbH in Geisenheim, eine 100prozentige Tochter der bundeseigenen DIAG (Deutsche Industrieanlagen AG), am 21. November 15 216 Handschellen und 300 Schlagstöcke mit Elektroschockwirkung an den Iran geliefert hat, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls dieses Handelsgeschäft angesichts der derzeitigen innenpolitischen Situation im Iran?
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Richtigkeit der Meldung der „Frankfurter Rundschau" vom 21. Dezember 1978 über die Lieferung von 15 216 Handschellen und 300 Schlagstöcken durch die Firma Fritz-Werner-IndustrieausrüstungsGmbH in den Iran ist dem Wirtschaftsministerium auf telefonische Rückfrage vom 15. Januar 1979 hin von der Geschäftsleitung des Unternehmens bestätigt worden. Es handelt sich hierbei um ein privates, durch die Vorschriften über das Geschäftsgeheimnis geschütztes Handelsgeschäft, das nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht keiner Ausfuhrgenehmigung bedarf und der Bundesregierung erst durch die Meldung der „Frankfurter Rundschau" bekanntgeworden ist.
    Trotz des für die Politik der Bundesregierung verbindlichen Grundsatzes der Freiheit des Außenhandels hätte die Bundesregierung im Hinblick auf die derzeitige innenpolitische Situation im Iran Zurückhaltung bei derartigen Ausfuhren begrüßt. Nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht verfügt die Bundesregierung jedoch über keine rechtliche Möglichkeit, um derartige, grundsätzlich freie Ausfuhren im Einzelfall aus außenpolitischen Gründen zu verhindern.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine Zusatzfrage, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Gansel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, wie erklärt die Bundesregierung, daß das Unternehmen, das diese Handschellenlieferung nach Persien im November 1978 vorgenommen hat, ausweislich des Handbuches des Bundesfinanzministeriums „Beteiligungen des Bundes" als Gegenstand des Unternehmens die Herstellung von Sondermaschinen und Druckmaschinen, Errichtung von Industrieanlagen angibt, und wie verträgt sich das mit dem Vertrieb oder gar der Produktion von Tausenden von Handschellen und von Schlagstöcken?
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann Ihnen keine Auskunft darüber geben, inwieweit diese Produktion mit Industrieanlagen in Verbindung zu bringen ist. Aber es ist ja allgemein bekannt, daß die DIAG ein ganz maßgebliches Unternehmen im Bereich des Anlagenbaus für Rüstungsfabriken ist. In diesem Zusammenhang ist diese
    Produktion wohl zu sehen. Ich habe keine Veranlassung, an der Art, wie hier handelsregisterliche Eintragungen gewählt worden sind, Kritik zu üben.