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    Vokabeln: 6
    1. Eine: 1
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    Plenarprotokoll 8/127 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 127. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 9919 A Fragestunde — Drucksache 8/2464 vom 12. 01. 1979 — Vereinbarungen zum Transitabkommen hinsichtlich der Verfolgung von Deserteuren der Nationalen Volksarmee beim Mißbrauch der Transitwege MdlAnfr A2 12.01.79 Drs 08/2464 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB 9920 C, 9921 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . 9920 D, 9921 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9921 A Nutzung der Windenergie zur Stromerzeugung MdlAnfr A3 12.01.79 Drs 08/2464 Stockleben SPD MdlAnfr A4 12.01.79 Drs 08/2464 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 9921 B, C, D, 9922 A, B, C ZusFr Stockleben SPD . . . 9921 C, D, 9922 B ZusFr Ueberhorst SPD 9922 C Nichterfüllung der Bedingungen für eine endgültige Beseitigung radioaktiver Abfälle aus der Biosphäre bei einer Lagerung in der Erdkruste im Fall Gorleben MdlAnfr A10 12.01.79 Drs 08/2464 Ueberhorst SPD MdlAnfr All 12.01.79 Drs 08/2464 Ueberhorst SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 9922 D, 9923 B, C, D ZusFr Ueberhorst SPD . . . . . . . 9923 B, C ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . 9923 C ZusFr Conradi SPD 9923 D Konsequenzen aus der Einstellung der Versuchseinlagerungen radioaktiver Abfälle in der Grube Asse 2; Entsorgung schwach-und mittelradioaktiver Abfälle MdlAnfr Al2 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A13 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 9924 A, B, C, D, 9925 A, B, C ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . . . 9924 B, C ZusFr Kühbacher SPD 9924 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1979 ZusFr Dr. Linde SPD . . . . . . . 9925 A, B ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . . 9925 B ZusFr Stockleben SPD . . . . . . . . 9925 C Zuwendungen an Organisationen und Einzelpersonen aus den für den Verfassungsschutz bestimmten Haushaltsmitteln des Bundesinnenministeriums MdlAnfr A15 12.01.79 Drs 08/2464 Hansen SPD MdlAnfr A16 12.01.79 Drs 08/2464 Hansen SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 9925 D, 9926 A, B, C, D, 9927 A, B, C, D, 9928 A, B, C, D ZusFr Hansen SPD . . . 9925 D, 9926 B, C, D, 9927 A ZusFr Glos CDU/CSU . . . . . . . . 9927 A ZusFr Conradi SPD . . . . . . . . . 9927 B ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 9927 C, D ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . 9927 D ZusFr Frau Erler SPD 9928 B ZusFr Thüsing SPD 9928 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9928 D Mittel aus dem Haushalt des Verfassungsschutzes an Organisationen zur „Förderung der geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus" MdlAnfrA 17 12.01.79 Drs 08/2464 Thüsing SPD MdlAnfr A18 12.01.79 Drs 08/2464 Thüsing SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 9929 A, B, C, D, 9930 A, B, C ZusFr Thüsing SPD 9929 B ZusFr Glos CDU/CSU 9929 C, D ZusFr Gansel SPD . . . . . 9929 D, 9930 A ZusFr Conradi SPD . . . . . . . . 9930 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9930 B Erklärung des Bundesinnenministers im „Stern" zu den Verfassungsschutz-„Erkenntnissen" über Bundestagsabgeordnete MdlAnfr A19 12.01.79 Drs 08/2464 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9930 C, D, 9931 A, B, C, D, 9932 A, B, C ZusFr Conradi SPD . . . . . 9930 D, 9931 A ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 9931 B ZusFr Jahn (Marburg) SPD 9931 C ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . 9931 D ZusFr Dr. Linde SPD 9931 D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 9932 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 9932 B ZusFr Kühbacher SPD 9932 B Zahl der mit normalen Ausreisepapieren in der Bundesrepublik Deutschland 1978 eingetroffenen Aussiedlern aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße MdlAnfr A20 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 9932 C, 9933 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 9933 A, B Aufnahme vietnamesischer Flüchtlinge in den einzelnen Bundesländern und Kommunen MdlAnfr A21 12.01.79 Drs 08/2464 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9933 C, D, 9934 A, B, C, D, 9935 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . 9933 D, 9934 A ZusFr Gansel SPD, 9934 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 9934 C ZusFr Conradi SPD 9934 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9934 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 9935 A Beschlagnahme der Honorare für Memoiren von Gewaltverbrechern MdlAnfr A24 12.01.79 Drs 08/2464 Schwarz CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 9935 C ZusFr Schwarz CDU/CSU . . . . . . . 9935 C Zahl der Verfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher; Zahl der Fälle, in denen wegen Unterbrechung der Verjährung trotz einer generellen Verjährung von NS-Taten weiter ermittelt werden kann MdlAnfr A25 12.01.79 Drs 08/2464 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A26 12.01.79 Drs 08/2464 Reddemann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 9935 D, 9936 A, B, C ZusFr Reddemann CDU/CSU 9935 D, 9936 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9936 C Vereinbarkeit von Waffengeschäften des Bundesnachrichtendienstes mit dem geltenden Straf- und Verfassungsrecht MdlAnfr A104 12.01.79 Drs 08/2464 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 9936 C, 9937 A, B, C, D ZusFr Gansel SPD 9936 D, 9937 A ZusFr Conradi SPD 9937 B ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 9937 B, C ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . . 9937 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1979 III Berücksichtigung kleinerer Schiffseigner, insbesondere Unternehmen mit Bundesbeteiligung, bei der Auftragsvergabe MdlAnfr A28 12.01.79 Drs 08/2464 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A29 12.01.79 Drs 08/2464 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9938 A, B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . . 9938 B, C Einbringung einer Gesetzesinitiative zum „Negativen Kapitalkonto"; Berücksichtigung des „Kölner Modells" in diesem Gesetzentwurf MdlAnfr A31 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A32 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 9939 A, B, C, 9940 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . 9939 A, B, D, 9940 A ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . 9939 B Nächste Sitzung 9940 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9941* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 9941* C Anlage 3 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes 9941* D Anlage 4 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes . 9942* B Anlage 5 Förderung der Malzwirtschaft in Frankreich und Belgien aus Mitteln der EG MdlAnfr A47 10.11.78 Drs 08/2273 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML auf ZusFr Niegel CDU/CSU 9942* C Anlage 6 Unterrichtung der nach § 6 des Europawahlgesetzes wahlberechtigten Deutschen im EG-Ausland über ihr Wahlrecht MdlAnfr A26 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI auf ZusFr Dr. Klepsch CDU/CSU . . . 9942* D Anlage 7 Erfassung möglichst vieler nach § 6 des Europawahlgesetzes Wahlberechtigten im Wahlverzeichnis MdlAnfr A29 24.11.78 Drs 08/2315 Alber CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI auf ZusFr Alber CDU/CSU . . . . . . 9943* A Anlage 8 Ermöglichung eines freieren Informationsaustauschs mit der DDR MdlAnfr Al 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Arnold CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9943* B Anlage 9 Überhöhte Trainings- und Wettkampfanforderungen im Leistungssport für Kinder und Jugendliche MdlAnfr A7 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A8 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9943* C Anlage 10 Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung für Beamte MdlAnfr A14 12.01.79 Drs 08/2464 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9944* A Anlage 11 Steuerliche Probleme bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und bei ihrer Veräußerung MdlAnfr A30 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9944*C Anlage 12 Entschädigung der in der Umgebung von Flugplätzen lebenden Bürger für die Fluglärmbelästigungen MdlAnfr A53 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A54 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9944* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1979 9919 127. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 19. 1. Dr. van Aerssen * 19. 1. Dr. Aigner * 19. 1. Alber* 19. 1. Dr. Arnold 19. 1. Dr. Bangemann * 19. 1. Dr. Bayerl * 19. 1. Blumenfeld * 19. 1. Frau von Bothmer *** 19. 1. Büchner (Speyer) ** 18. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 19. 1. Dr. Früh * 19. 1. Dr. Fuchs * 19. 1. Dr. Geßner ** 17. 1. Haase (Fürth) * 19. 1. von Hassel *** 19. 1. Hoffmann (Saarbrücken) * 19. 1. Ibrügger * 19. 1. Dr. Jaeger 18. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 1. Jung * 19. 1. Dr. h. c. Kiesinger 19. 1. Dr. Klepsch * 19. 1.. Klinker * 19. 1. Koblitz 19. 1. Lange * 19. 1. Lemp * 19. 1. Lenzer *** 19. 1. Lücker * 19. 1. Luster * 19. 1. Dr. Mende ** 17. 1. Dr. Müller *** 19. 1. Müller (Berlin) 26. 1. Müller (Mülheim) * 19. 1. Müller (Wadern) * 19. 1. Dr. Müller-Hermann * 19. 1. Pensky 17. 1. Petersen 19. 1. Reddemann ** 17. 1. Scheffler*** 18. 1. Schmidt (München) * 19. 1. Schmidt (Würgendorf) 19. 1. Schreiber * 19. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 26. 1. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 19. 1. Dr. Schwörer * 19. 1. Seefeld * 19. 1. Sieglerschmidt * 19. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) * 19. 1. Ueberhorst *** 19. 1. Frau Dr. Walz * 19. 1. Wawrzik 19. 1. Dr. von Weizsäcker 19. 1. Würtz * 19. 1. Ziegler 19. 1. Zywietz * 19. 1. Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Der Bundesrat hat in seiner 468. Sitzung am 21. Dezember 1978 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. November 1978 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung angenommen: Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes als einen ersten Schritt in Richtung auf die dringend erforderliche Vereinfachung des Kraftfahrzeugsteuerrechts. Er ist jedoch der Auffassung, daß damit die grundlegende Reform der Kraftfahrzeugsteuer nicht entbehrlich geworden ist. Er hält es daher für erforderlich, daß die Bemühungen um die Kraftfahrzeugsteuerreform mit Nachdruck fortgesetzt werden. Dazu. ist es notwendig, daß möglichst umgehend zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen ein Konsens über die Grundlagen dieser Reform erzielt wird, damit ein entsprechender Gesetzentwurf spätestens unmittelbar zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden kann. Die Bundesregierung wird gebeten, ihre Vorstellungen zur Kraftfahrzeugsteuerreform unter Berücksichtigung des Hearings vom 24. November 1978 den Landesregierungen möglichst bald mitzuteilen. Anlage 3 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 468. Sitzung am 21. Dezember 1978 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 15. Dezember 1978 verabschiedeten 9942* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1979 Gesetz gemäß Artikel 106 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat geht davon aus, daß die Höchstbeträge zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer in Höhe von 25 000/50 000 DM zunächst für die Jahre 1979 und 1980 gelten sollen. Er ersucht die Bundesregierung wegen der Einkommensveränderungen der Bürger, der mehrmaligen Änderungen im Einkommensteuerrecht sowie der Strukturentwicklungen der Gemeinden (z. B. Gebietsreform), gleichzeitig mit der nächsten Umstellung der statistischen Basis für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer von 1974 auf 1977 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Modellberechnungen für eine an den Zielen der Gemeindefinanzreform ausgerichtete Verteilung vorzulegen. Wenn sich auf Grund der Modellrechnungen eine Anhebung der Höchstbeträge in § 3 Abs. 2 Gemeindefinanzreformgesetz als notwendig oder zweckmäßig erweist, sind entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten. Anlage 4 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Besoldungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 468. Sitzung am 21. Dezember 1978 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Dezember 1978 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 a des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Nach Auffassung des Bundesrates kann das neue Spitzenamt des mittleren Dienstes nicht auf den Kernbereich der Sicherheitsdienste beschränkt werden. Sicherheitsaufgaben müssen nicht allein von den Polizeikräften, sondern z. B. auch von den Beamten des Strafvollzugsdienstes bewältigt werden. Auch in anderen Bereichen, wie z. B. auf Grund der neuen organisatorischen Maßnahmen in der Steuerverwaltung, werden an den mittleren Dienst erhöhte quantitative Leistungsanforderungen gestellt. Der Bundesrat hält es daher für geboten, für den gesamten mittleren Dienst ein entsprechendes Spitzenamt zu schaffen. Er fordert die Bundesregierung auf, hierzu umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 47, 116. Sitzung, Seite 9065) : Nach den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden seit 1970 bis zur Einstellung der Förderung im Jahr 1976 in Frankreich und in Belgien je drei Vorhaben mit einer Jahreskapazität von zusammen 285 000 t aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung (EAGFL) bezuschußt (147 000 t in Frankreich, 138 000 t in Belgien). Inwieweit es sich hierbei um zusätzliche Kapazitäten handelt, ist mir nicht bekannt, da im Zuge der Errichtung neuer Mälzereikapazitäten gleichzeitig auch veraltete Betriebsstätten stillgelegt wurden. Im Falle Frankreichs beliefen sich die bewilligten Zuschüsse aus dem EAGFL auf rd. 15 Millionen FF, im Falle Belgiens auf rd. 66 Millionen BF. Die Bewilligung von EG-Mitteln hat zur Voraussetzung, daß sich die Mitgliedstaaten mit nationalen Zuschüssen an der Förderung beteiligen. Die Höhe der nationalen Beteiligung in den vorgenannten Fällen ist mir nicht bekannt, da die mir zur Verfügung stehenden Entscheidungsunterlagen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften insoweit keine Angaben enthalten. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 26, 119. Sitzung, Seite 9250) : Eine zusätzliche öffentliche Wahlbekanntmachung — in Anlehnung an die Bekanntmachung nach der Anlage 6 zu § 19 Abs. 2 Europawahlordnung — ist nicht angezeigt; sie ist auch in der Europawahlordnung nicht vorgesehen. Die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung durch die Auslandsvertretungen in der Auslandspresse ist eine amtliche Bekanntmachung, die im vorliegenden Fall die im Inland üblicherweise in amtlichen Blättern (vgl. § 79 EuWO) erfolgende Bekanntmachung ersetzt. Im Hinblick auf den angesprochenen Personenkreis erscheint eine zusätzliche amtliche Veröffentlichung nicht erforderlich, zumal sie kaum Außenwirkung hat. Ihre Frage gibt mir jedoch Anlaß, das Auswärtige Amt zu bitten, die Bekantmachung nach Anlage 6 der Europawahlordnung in den Geschäftsräumen der deutschen Auslandsvertretungen in den EG-Staaten in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und ggf. auch anderen deutschen Institutionen, die Publikumsverkehr haben, zur Verfügung zu stellen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1979 9943* Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Alber (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 29, 119. Sitzung, Seite 9252) : 1. Der Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ist in der Anlage 6 zu § 19 Abs. 2 der Europawahlordnung verbindlich festgelegt. 2. Eine genaue Festlegung der Zahl der Wahlbekanntmachungen nach § 19 Abs. 2 der Europawahlordnung ist nicht erfolgt und empfiehlt sich auch nicht, da durch eine flexible Handhabung regionalen Besonderheiten am besten Rechnung getragen werden kann. Um eine weite Streuung der Information sicherzustellen, sind die Auslandsvertretungen angewiesen worden, bei der Auswahl der für die Veröffentlichung in Frage kommenden überregionalen Tages- und Wochenzeitungen sowie der überregionalen Tageszeitungen zu gewährleisten, daß eine „flächendeckende" Bekanntmachung erfolgt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 1) : Hat sich die Bundesregierung in der zurückliegenden Zeit bei den Behörden der DDR dafür eingesetzt, daß es gemäß dein auf der KSZE-Konferenz in Helsinki vereinbarten Grundsatz eines freieren Informationsaustauschs ermöglicht wird, Zeitungen aus der Bundesrepublik Deutschland an Kiosken in Ost-Berlin, Rostock, Leipzig, Erfurt und anderen Städten zu kaufen? Der Sachstand hinsichtlich des Verkaufs von Zeitungen aus der Bundesrepublik Deutschland in der DDR hat sich gegenüber der Antwort des Kollegen Karl Herold vom 22. Oktober 1975 (195. BT-Protokoll, S. 13470/471) auf Ihre damalige Frage leider nicht verändert. Die Problematik der Erweiterung des gegenseitigen Bezugs von Büchern, Zeitschriften, Rundfunk-und Fernsehproduktionen ist im Zusammenhang mit den allgemeinen Schwierigkeiten im kulturellen Austausch zwischen den beiden deutschen Staaten zu sehen. Deshalb ist dieses Thema in Verbindung mit den Verhandlungen über ein Kulturabkommen angesprochen worden. Zu sachlichen Fortschritten ist es bisher in den Verhandlungen nicht gekommen. Letztlich liegt dies an der grundsätzlich unterschiedlichen Auffassung beider Staaten über die Funktion der Massenmedien. Im Verlagswesen, beim Austausch und An- und Verkauf von Film- und Fernsehproduktionen hat sich in den letzten Jahren aber auf fachlicher Ebene trotz der bestehenden politischen Schwierigkeiten hinsichtlich eines entsprechenden Vertragsabschlusses die Zusammenarbeit verbessert. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen A 7 und 8) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den ständig zunehmenden Warnungen führender Mediziner und Pädagogen vor Fehlentwicklungen im Leistungssport für Kinder und Jugendliche auf Grund überhöhter Trainings- und Wettkampfanforderungen? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sichergestellt ist, daß die öffentlichen Sportförderungsmittel des Bundes auf der Grundlage des Prinzips des „humanen Leistungssports" gewährt werden und die Kontrolle gewährleistet ist, daß im Kinder- und Jugendlichensport ausreichende gesundheitliche Schutzmaßnahmen vor Überforderung und Schäden im Trainings- und Wettkampfbetrieb sichergestellt sind? Zu Frage A 7: Die Bundesregierung verfolgt sowohl die öffentliche als auch die wissenschaftliche Diskussion über die gesundheitlichen Risiken des Leistungssports speziell für Kinder und Jugendliche mit großer Aufmerksamkeit. Um Risiken soweit wie möglich auszuschließen, fördert die Bundesregierung die regelmäßige sportmedizinische und physiotherapeutische Betreuung aller Hochleistungssportler, die sie als einen Schwerpunkt ihres Leistungssportprogramms betrachtet. Sie hat außerdem regelmäßige sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen sowohl allgemeiner als auch sportartspezifischer Art veranlaßt. Die von der Bundesregierung geförderten medizinischen Maßnahmen sind im Vierten Sportbericht der Bundesregierung (BT-Drucksache 8/2033 vom 3. August 1978) umfassend dargestellt. Um weitere Erkenntnisse über die speziellen Probleme der Ausübung des Hochleistungssports durch Kinder und Jugendliche zu gewinnen, hat das zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern gehörende Bundesinstitut für Sportwissenschaft Forschungsaufträge zu den Themen „Sportliche Leistungsentwicklung und Leistungsmotivation im Kindesalter" und „Auswirkungen des Hochleistungssports bei Kindern und Jugendlichen unter psychologischen Gesichtspunkten" vergeben, aus denen die Bundesregierung ggf. weitere Folgerungen ziehen wird. Zu Frage A 8: Bei der Vergabe der Sportförderungsmittel des Bundes an die Bundessportfachverbände werden die Zuwendungsempfänger in den Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätzen verpflichtet, die erf orderliche gesundheitliche Vorsorge und Betreuung aller Sportler, insbesondere auch die Teilnahme an den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen sicherzustellen. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird selbstverständlich ebenso wie die Einhaltung der übrigen Bewilligungsbedingungen überprüft. 9944* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1979 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 14) : Wie vereinbart die Bundesregierung die Feststellung, erst bei einem Beamten von der Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsdirektor) an aufwärts reiche nach zwanzig Dienstjahren die Witwenversorgung aus, um der Witwe — bei Annahme eines monatlichen Taschengelds von 100 DM — den Aufenthalt in einem Altersheim zu ermöglichen (vgl. Antwort auf meine Frage B 21 der Drucksache 8/2365), mit der Feststellung, die Bundesregierung sehe keine Notwendigkeit für eine Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung (vgl. Antwort auf meine Frage B 25 der Drucksache 8/1612), und ist die Bundesregierung wenigstens bereit, den Beamten eine zusätzliche eigene Vorsorge zu ermöglichen, indem sie unter entsprechender Kürzung des Barlohns eine Direktversicherung abschließt? Auf Ihre Frage — B 20 Drucksache 8/2315 —, welcher Betrag 1977 im Durchschnitt von den Bewohnern von Altenheimen aufgewendet werden mußte und von welcher Besoldungsgruppe an die Witwenversorgung in der von Ihnen gebildeten Fallgruppe — 20 Dienstjahre, 100,— DM Taschengeld monatlich — ausreicht, um einen Heimaufenthalt zu ermöglichen, hat die Bundesregierung festgestellt, daß bei einem unterstellten Kostensatz von durchschnittlich 1 500,— DM monatlich dies bei einer Witwenversorgung nach A 15 der Fall wäre. In der Antwort der Bundesregierung vom 15. Dezember 1978 ist ausdrücklich klargestellt worden, daß der auf den Durchschnitt abgestellten Berechnung wegen der unterschiedlichen Verhältnisse im Einzelfall keinerlei allgemeine Aussagekraft beigemessen werden kann. Dem Betroffenen steht es — ebenso wie bei der Anmietung einer Wohnung — frei, eine Unterbringungsmöglichkeit auszuwählen, die seinen finanziellen Möglichkeiten entspricht. Eine Hilfeleistung des Dienstherrn ist in diesen Fällen nicht gefordert. Hieraus folgt, daß diese Umstände keinen Anlaß für eine Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung bieten. Wie in der Antwort zu Ihrer Frage B 25 Drucksache 8/1612 ausgeführt worden ist, steht es jedem Beamten frei, eine zusätzliche eigene Vorsorge zu treffen. Den Abschluß einer Direktversicherung durch den Dienstherrn zugunsten des Beamten hält die Bundesregierung allerdings aus rechtlichen Gründen nicht für zulässig; im einzelnen verweise ich hierzu auf die Antwort zu Ihrer Frage B 26 Drucksache 8/1689. Zur Klarstellung des Gesamtkomplexes darf ich im übrigen nochmals auf den Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten einer Hilfe für Versorgungsempfänger in Altenheimen hinweisen, wonach eine Hilfe auf Grund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nur dann geboten ist, wenn die Unterbringung des Versorgungsempfängers notwendig ist. Hierfür ist Voraussetzung, daß die Pflegebedürftigkeit des Versorgungsempfängers wegen eines regelwidrigen Gesundheitszustandes ärztlicherseits festgestellt worden ist. Die Eröffnung dieser Möglichkeit ist vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages ausdrücklich begrüßt worden. Weitergehende Regelungen sind unter dem Aspekt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht geboten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 30) : Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung in der Lage sein, der am 7. Dezember 1978 vom Deutschen Bundestag einstimmig ausgesprochenen Aufforderung nachzukommen, über die steuerlichen Probleme bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung sowie über Möglichkeiten der Beseitigung dieser Probleme zu berichten? Der Bundestag hat am 7. 12. 1978 auf Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau den Berichtsauftrag beschlossen. Der Bericht erfordert eine Abstimmung insbesondere mit dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Die Vorarbeiten zu dem angeforderten Bericht sind eingeleitet. Einen genauen Zeitpunkt für die Vorlage des Berichts kann ich heute noch nicht nennen. Die Bundesregierung wird den Bericht so bald wie möglich vorlegen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 53 und 54) : Welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen, daß die Bürger in Bereichen von massiert angelegten Flugplätzen, die dazu noch in Regionen liegen, deren Haupterwerb im Fremdenverkehr besteht, besonderen Fluglärmbelästigungen ausgesetzt sind? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß in diesen Fällen besonderer Fluglärmbelästigung Bürger aus Gründen der Verteidigungsbereitschaft zu solch erheblichen Opfern für die Allgemeinheit herangezogen werden, daß sie ähnlich wie in Berlin bei Fluglärm finanziell entschädigt werden sollten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß es Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die in besonderer Weise der Belastung durch Fluglärm ausgesetzt sind. Dabei handelt es sich unter anderem um Gebiete, in denen auf relativ engem Raum mehrere militärische Flugplätze liegen. Zum Schutz der Bürger gegen den Lärm tieffliegender militärischer Flugzeuge hat der Bundesminister der Verteidigung für die Bundeswehr eine Reihe von Flugbeschränkungsmaßnahmen verfügt, zu denen u. a. zeitliche Einschränkungen des Flugbetriebs, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Höhenbeschränkungen, die Verpflichtung, Ortschaften, insbesondere Kurorte und Heilbäder, nach Möglichkeit zu umfliegen und die Einschränkung von Nachttiefflügen gehören. Der Situation in der unmittelbaren Umgebung der Flugplätze trägt das Fluglärmgesetz vom 30. März 1971 Rechnung, das vorsieht, daß für jeden Flugplatz der genannten Art ein Lärmschutzbereich festgesetzt wird und in bestimmtem Umfang in dem besonders belasteten Teil des Lärmschutzbereichs Aufwendungsersatz für baulichen Schallschutz gewährt wird. Falls mehrere Flugplätze besonders eng be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1979 9945* nachbart liegen, werden dort gemeinsame Lärmschutzbereiche festgesetzt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in Berlin vom 7. Februar 1975 vorgesehene Sonderregelung ausschließlich im Hinblick auf die Lage des Flughafens inmitten des dicht besiedelten Stadtgebietes und die besondere Bedeutung des Luftverkehrs für die Sicherung des freien Zugangs nach Berlin getroffen worden ist. Ein einfache Übertragung auf Verhältnisse außerhalb Berlins wäre demnach nicht gerechtfertigt. Ungeachtet dessen bereitet derzeit die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Fluglärmgesetzes vor, wobei sie sich von den eingehenden Untersuchungen leiten läßt, die zur Vorbereitung des Fluglärmberichts vom 7. November 1978 durchgeführt worden sind.
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    Rede von Adolf Stockleben


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    Herr Staatssekretär, ist eine Übertragung dieser recht simplen Technologie auf Entwicklungsländer sehr bald möglich, und wie schätzen Sie die Marktchancen für diese Technologie in Entwicklungsländern ein?
    Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, ich darf darauf aufmerksam machen, daß im Jahr 1910 rund 10 000 derartige Windanlagen auf dem Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches in Betrieb waren. Wenn wir uns diese Größenordnung vor Augen halten und den Fortschritt der Technologie mittels unserer Forschungsförderung berücksichtigen, kann man, glaube ich, ohne weiteres sagen, daß derartige Technologien in solchen Gebieten, die
    auf Grund ihrer Infrastruktur mit Strom nicht versorgt werden können, in absehbarer Zeit eingesetzt werden können, vor allen Dingen auch in Entwicklungsländern.


Rede von Dr. Annemarie Renger
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Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ueberhorst, bitte.

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    Rede von Reinhard Ueberhorst


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    Gestatten Sie, Herr Staatssekretär, angesichts der von vielen wohl unterstrichenen Bedeutung der von Herrn Stockleben erfragten alternativen technischen Konzepte die Frage: Gibt es auch alternative technische Konzepte zur Windenergieerzeugung, die von der Bundesregierung nicht gefördert werden, wiewohl Anträge vorlagen?
    Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ueberhorst, soweit Anträge vorliegen, sie geprüft worden und die Projekte förderungswürdig sind, werden diese auch im Rahmen der Möglichkeiten von der Bundesregierung gefördert unter Berücksichtigung des Erfordernisses, daß keine Doppelförderung erfolgt, damit die uns anvertrauten Steuergelder sehr sinnvoll verwendet werden. .