Rede von
Dr.
Graf
Otto
Lambsdorff
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Sie alle wissen, daß dies ein wichtiges Thema ist. Ich möchte dem Wirtschaftsausschuß dafür danken, daß er es so schnell beraten und uns hier zur Verabschiedung ins Plenum zurückgeschickt hat.
Ich will mich auf drei Punkte konzentrieren, nämlich die Höhe des Abgabensatzes, die Auswirkung der Erhöhung und die Frage nach alternativen Lösungen. Anschließend möchte ich zu dem Entschließungsentwurf ein paar Worte sagen.
Erstens. Der Kollege Narjes hat hier vor vierzehn Tagen erklärt, daß es ohne eine Fünf vor dem Komma keine Zustimmung der Opposition zu einer solchen Verordnung geben könne. Im Ausschuß ist diese Aussage mit der Forderung 5,8 % konkretisiert worden; man fühlt sich an Tarifverhandlungen erinnert.
Die Rechtsansprüche, die über die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe zu befriedigen sind, sind aber das Ergebnis der auch von der Opposition voll mitgetragenen Verstromungsgesetzgebung.
Sie haben weiter davon gesprochen, daß die Wärmepreisdifferenz in den vergangenen Monaten 30 bis 35 DM je Tonne SKE betragen habe und daß bereits heute eine Tendenz zu höheren Preisen bei schwerem Heizöl erkennbar sei. Die Wärmepreisdifferenz betrug in den vergangenen vier Monaten nicht 30 bis 35, sondern 35 bis 46 DM je Tonne SKE. Selbst im November, in dem in der Tat die Preise für schweres Heizöl gegenüber dem Vormonat um rund 10 DM pro Tonne gestiegen sind, betrug die Wärmepreisdifferenz noch immer etwa 35 DM/SKE. Heute müssen wir feststellen, daß unsere Annahme einer durchschnittlichen Wärmepreisdifferenz für das ganze Jahr 1978 von 32 DM je Tonne SKE eher zu optimistisch ist und daß die Restverpflichtungen aus dem Jahre 1978, die erst 1979 ausgabewirksam werden, eher höher sein werden, als wir mit 698 Millionen angenommen haben.
Was die Wärmepreisdifferenz 1979 angeht, so gestehe ich ganz freimütig, daß der Bundesminister für Wirtschaft kein Prophet ist; das wird wohl auch niemand von Ihnen von mir verlangen. In der Diskussion im Wirtschaftsausschuß haben die Vertreter des BMWi die Ergebnisse unserer sehr eingehenden Überlegungen vorgetragen, die in der Frage der Wärmepreisdifferenz auch im Verstromungsbeirat voll bestätigt wurden.
Ich fasse das Ergebnis noch einmal zusammen. Realistischerweise wird man von einer begrenzten Kohlepreissteigerung im nächsten Jahr ausgehen
müssen. Dadurch würde sich die Wärmepreisdifferenz bei Fortbestehen des heutigen Preisniveaus für schweres Heizöl vergrößern. Der Preis für schweres Heizöl müßte schon in einer Größenordnung von 6 bis 7 DM pro Tonne gegenüber dem Novemberniveau ansteigen, wenn die Wärmepreisdifferenz, wie von uns unterstellt, auch im Jahresdurchschnitt 1979 bei 32 DM je Tonne liegen soll. Ich bitte, dabei zu bedenken, daß der Preis für schweres Heizöl bereits aus der Talsohle heraus ist. Ein weiterer Anstieg in der angenommenen Höhe ist, auch wenn man eine Rohölpreisanhebung durch die OPEC unterstellt, nicht selbstverständlich; denn erwartete Rohölpreissteigerungen werden erfahrungsgemäß durch den Markt vorweggenommen, und das dürfte nach aller Erfahrung auch dieses Mal der Fall sein. Schließlich ist zu bedenken, daß Rohölpreissteigerungen nur sehr begrenzt auf die Preise für schweres Heizöl durchschlagen.
Ein weiteres Unsicherheitsmoment — auch deshalb kann man hier nicht den Propheten spielen — ist die Dollarentwicklung. Wir gehen vom gegenwärtigen Dollarstand aus und halten dies für eine seriöse Ausgangsbasis. Daß wir uns hier stark im Bereich der Prognose bewegen, weiß jeder, aber das gilt im negativen wie im Positiven. Ich frage mich, woher die Opposition ihren Optimismus bezüglich der weiteren Dollarentwicklung nimmt.
Es wäre schön, wenn es so wäre, aber eine stabile Ausgangsbasis für gesetzliche Entschlüsse des Bundestages ist es doch wohl nicht.
Auch den Optimismus der CDU/CSU, was die Auswirkung neuer Konversionsanlagen betrifft, teile ich so unbesehen nicht. Daß Konversionsanlagen für schweres Heizöl tendenziell angebotsverknappend wirken, ist nicht zu bestreiten; aber gerade beim schweren Heizöl spielt die Importentwicklung eine ganz erhebliche Rolle, und es ist durchaus möglich, daß der Konversionseffekt nicht nur neutralisiert, sondern überkompensiert wird. Im übrigen haben wir sehr zum Kummer unserer Mineralölindustrie leider feststellen müssen, daß die Absatzerwartung beim schweren Heizöl in den letzten Jahren ständig nach unten korrigiert worden ist. Ob die wirtschaftliche Entwicklung im nächsten Jahr so sein wird, daß sich dies grundlegend ändert, ist eine offene Frage.
Nach heutiger Erkenntnis ist der Ausgleichsabgabesatz von 6,2 % eine realistische Größe, weil er auf der mittleren Linie der verschiedenen denkbaren Entwicklungen liegt. Aber ich möchte hier hinzufügen: Sollten wir uns geirrt haben, sollte sich die Wärmepreisdifferenz im Laufe des Jahres 1979 wesentlich günstiger als von uns angenommen entwickeln — ich räume ohne weiteres ein, daß wir uns irren können, ich habe das gesagt —, so werde ich eine entsprechende Absenkung des Abgabesatzes entweder noch im Jahre 1979 oder am 1. Januar 1980 in die Wege leiten; denn der Fonds soll keine Überschüsse bilden. Erweist sich der Abgabesatz als
9838 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978
Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
zu hoch, muß er gesenkt werden, ebenso wie er erhöht werden muß, wenn das Aufkommen aus der Abgabe nicht mehr ausreicht. Wir bewegen uns hier in einem geschlossenen, durch Entscheid des Deutschen Bundestages gesetzlich fixierten System, das sich für finanzielle Manipulationen nicht eignet.
Manchmal höre ich, daß die Sorge geäußert wird, ein solcher Abgabesatz würde niemals wieder heruntergesetzt. Diese Sorge ist unbegründet. Der Bundesminister für Wirtschaft kann gar kein Interesse an einem überhöhten Abgabesatz haben,
denn er trägt die Verantwortung auch für die Verbraucher, und ich lasse mich an Verbraucherfreundlichkeit von anderen nur ungern übertreffen. Wir schlagen das Notwendige vor, aber keineswegs das Überflüssige und auch nicht das Generöse.
Wir werden deshalb alles daransetzen, daß die Belastung für die Verbraucher nicht höher wird, als es durch die gesetzlichen Ansprüche geboten ist. Wenn die materiellen Regelungen des Gesetzes unverändert bleiben — und bisher wollten das ja wohl alle Fraktionen —, ist die Belastung der Verbraucher dadurch festgelegt. Wenn sich der Abgabesatz tatsächlich als zu hoch erweisen sollte, müßte dies spätestens im nächsten Jahr durch einen entsprechend niedrigeren Satz an die Verbraucher weitergegeben werden.
Ich bin mir der Tatsache bewußt, daß die Erhöhung insbesondere die stromintensive Industrie trifft. Eine generelle Befreiung von der Abgabe läßt das Gesetz nicht zu. Mit gutem Recht haben wir dies im Wirtschaftsausschuß seinerzeit gemeinsam so entschieden. Eine Befreiung von der Ausgleichsabgabe ist nur im Einzelfall nach der Härteregelung des § 7 des Dritten Verstromungsgesetzes möglich, und mit der gehen wir sehr sparsam um.
Im übrigen gehe ich davon aus, daß die EVUs, soweit sie 01, Gas und Kohle einsetzen, bei ihnen etwa eingetretene Kostenvorteile in ihren Preisen weitergeben. Ich habe mit den Vertretern der Elektrizitätswirtschaft über dieses Thema eingehend gesprochen. Sie hat versichert, daß es je nach den Verhältnissen bei den einzelnen Unternehmen zu einer Verschiebung oder Minderung sonst notwendiger Preiserhöhungen und damit zu größerer Strompreisstabilität kommen werde. Ich habe sie aufgefordert, darüber hinaus zu prüfen, ob auch effektive Preissenkungen in Betracht kommen können, und ich habe die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder gebeten, im Rahmen ihrer Preisaufsicht auf die Kostenentwicklung ihr besonderes Augenmerk zu richten.
Wir haben nicht die Absicht, hier eine neue Art der Differentialrendite für die Energieversorgungsunternehmen einzuführen.
Unzutreffend ist allerdings die gelegentlich zu hörende Behauptung, die Erhöhung des Abgabesatzes verschärfe die regionalen Strompreisdisparitäten. Die unterschiedlichen Ausgleichsabgabesätze für die einzelnen Bundesländer sorgen dafür, daß die Erhöhung der Abgabe in bezug auf dieses Problem neutral ist. Die durchschnittliche Belastung pro Kilowattstunde durch die Ausgleichsabgabe — Tarife und Sonderabnehmer — ist in allen Bundesländern gleich. Daß die Ausgleichsabgabe die bestehenden Strompreisdisparitäten — ich spreche von den bestehenden — nicht abbauen kann, wissen wir alle.
Meine Damen und Herren, der Sprecher der Opposition hat an dieser Stelle vor 14 Tagen erklärt, die Möglichkeiten alternativer Finanzierung seien womöglich überhaupt nicht voll gesehen worden. Ich meine aber, auf den Vorschlag stärkerer Kreditfinanzierung kann die Opposition nicht stolz sein. Zum einen ist der Gedanke früh in die politische Diskussion gebracht worden; nur haben diejenigen, die diese Überlegung zunächst angestellt hatten, sie schnell wieder fallengelassen. Abgesehen davon, daß sie sich kurzfristig gar nicht realisieren ließe, weil eine Gesetzesänderung notwendig wäre, bestehen gegen eine Erweiterung der Kreditmöglichkeiten — seien es Kassenkredite, seien es längerfristige Kredite — ganz erhebliche Bedenken. Es ist das Wesen des Kassenkredits, kurzfristige Bedarfsschwankungen zu überbrücken, und schon bei der Ausweitung von 200 auf 500 Millionen im vergangenen Jahr hat es erhebliche — und nicht unbegründete — Bedenken seitens des Bundesministers. der Finanzen und des Finanzausschusses des Bundestages gegeben.
Eine Ausweitung des Kreditrahmens im Sinne einer längerfristigen Finanzierung würde darüber hinaus eine qualitative Veränderung gegenüber dem geltenden Finanzierungssystem bedeuten; es würde gewissermaßen eine neue Finanzierungsquelle für den Fonds geschaffen. Dies halte ich für bedenklich, und zwar insbesondere insofern, als die Kreditfinanzierung bei einer Ausdehnung über den gesetzlichen Rahmen von 500 Millionen hinaus einen ganz erheblichen Teil der Ausgaben ausmachen würde. Das wäre kein Beispiel für eine solide Finanzpolitik.
Eine solche Kreditfinanzierung wäre auch für die Verbraucher nicht von Vorteil, denn Kredite bedeuten Zinskosten, und außerdem müssen Kredite — das haberl Kreditgeber lästigerweise so an sich — zu einem späteren Zeitpunkt auch einmal zurückgezahlt werden. Zwar geht auch die Bundesregierung davon aus, daß sich im Laufe der 80er Jahre die Wettbewerbsposition der deutschen Kohle verbessert. Wann und in welchem Umfang dies eintreten wird, ist jedoch offen, und diese Erwartung ist für uns kein 'Anlaß, schon jetzt eine zusätzliche Hypothek auf die Bergbauunternehmen zu laden, und auch kein Anlaß, dem Gedanken einer längerfristigen Kreditfinanzierung näherzutreten.
Wir haben dem Bundestag diese Verordnung nicht leichten Herzens zur Zustimmung vorgelegt. Aber es gibt keine realitische Alternative. Die Erhöhung des Abgabesatzes ist eine zwingende Folge der von allen Fraktionen dieses Hauses mitgetragenen Option zugunsten der deutschen Steinkohle. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Nun kommt zu meiner großen Überraschung unter dem Datum vom 13. Dezember der Entschlie-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 9839
Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
ßungsantrag der Oppositionsfraktion. Herr Narjes, darf ich daran erinnern, daß Sie sich in der ersten Lesung dieses Entwurfs darüber beklagt haben, daß er zu spät gekommen und eine ordnungsgemäße Beratung nicht möglich gewesen sei. Ich frage mich dann allerdings, warum Sie für die heutige Verhandlung am 14. Dezember diesen ja uralten Gedanken mit einem Entschließungsantrag vom 13. Dezember hier einbringen, ihn aber, wie ich höre, im Wirtschaftsausschuß überhaupt nicht zur Diskussion gestellt haben.
— Da bin ich nicht so sicher, meine Damen und Herren. Aber jedenfalls werden hier offenbar die Entwürfe so eilfertig und schnell aus der Tasche gezogen wie die Kanzlerkandidaten aus der „Rheinischen Post".
Ich möchte zu diesem Thema noch ein paar Worte sagen. Der wesentliche Inhalt des Dritten Verstromungsgesetzes, Herr Kollege Narjes, war die Umstellung der Verstromungshilfen vom Haushalt auf ein Sondervermögen. Diese Frage ist im Parlament eingehend erörtert worden. Ihre Fraktion hat dieser Umstellung fast einstimmig zugestimmt. Auch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe im Rahmen der Novellierung des Gesetzes hat diese Position Ihrer Fraktion nicht verändert. Es kann auch gar keine Rede davon sein, daß verfassungsrechtliche Überlegungen etwa nicht angestellt worden wären. Neben den zuständigen Ministerien hat sich der Rechtsausschuß des Bundestages eingehend mit dieser Frage beschäftigt und festgestellt, daß, obwohl wir diese Form des sogenannten Schattenhaushalts damals nicht schön gefunden haben, verfassungsrechtliche Einwände dagegen nicht durchschlagen.
Das Verstromungsgesetz sieht im übrigen hinsichtlich des Ausgleichsfonds nicht eine Ausgabe vor, die am Parlament vorbeigeht. Die Ausgaben des Fonds werden nicht durch den Wirtschaftsplan festgelegt, sondern durch das Gesetz selbst. Der Wirtschaftsplan hat lediglich finanztechnische Bedeutung. Bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe hat der Wirtschaftsminister nur einen Ermessensspielraum in der Prognose der voraussichtlichen Ausgaben; er schafft keine neuen Ansprüche und steigert keine bestehenden. Und wie die heutige Diskussion zeigt, ist bei einem Abgabesatz von mehr als 4,5 % die Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich. Wie kann man dann davon sprechen, daß das Ausgaben am Parlament vorbei seien!
Schließlich, meine Damen und Herren, ist auch die Finanzierung aus dem Haushalt im Ergebnis eine staatliche Subventionierung der Strompreise. Die Stromerzeugung würde dann nicht mehr mit allen tatsächlichen Kosten belastet. Zu diesen Kosten gehören ja auch die Kosten, die der Erhöhung der Versorgungssicherheit dienen, also auch die Kosten der Verstromungsregelung.
Wir haben uns im übrigen schon in der damaligen Debatte darüber unterhalten, daß es eine verbrauch-
sparende Lenkung über den Preis nur dann geben kann, wenn man den Kohlepfennig dort zuordnet, wohin er unter diesem Gesichtspunkt gehört, nämlich beim Verbraucher. Wenn das Prinzip der pretialen Lenkung in einer marktwirtschaftlichen Ordnung richtig ist, dann ganz sicherlich auf diesem Gebiet der Energiepolitik und des Energiepreises.
Ich weiß, daß die Frage der regionalen Disparitäten damit nicht zufriedenstellend beantwortet ist. Ich weiß auch, daß wir seinerzeit gesagt haben, wenn es zu einer sehr erheblichen weiteren Ausdehnung komme, müßten wir diese Grundsatzfrage stellen. Diese Grundsatzfrage stellt sich aber nicht damit, Herr Kollege Narjes, daß Sie das auf dem Haushalt umstellen. Es muß — das ist jedenfalls meine Überzeugung — bei der Belastung dessen bleiben, der den Strom verbraucht.
Hier, meine Damen und Herren, kann ich nur feststellen, daß nach der Methode des Aus-der-HüfteSchießens in letzter Minute eine Frage auf den Tisch gebracht wird, die für die weitere Unterstützung des Kohlebergbaus in den Bergbauländern von ausschlaggebender Bedeutung ist. Ich kann nur davor warnen, mit der Annahme einer solchen Entschließung erneut Unsicherheit zu verbreiten, erneut dieses Thema in eine Grundsatzdiskussion zu bringen und alles das wieder anzufangen, was wir auf diesem Gebiet nach Abschluß der Verstromungsregelung, nach Abschluß des 33-Millionen-Tonnen-Vertrages über zehn Jahre nun wirklich hinter uns gebracht haben.
Wer um alles in der Welt kann ein Interesse daran haben, mit einer so grundlegenden Änderung sowohl die Bergbauunternehmen wie die Bergbaubelegschaften wieder zu verunsichern?
Herr Kollege Narjes, Sie haben hier zur Einleitung Ihres Debattenbeitrages vor 14 Tagen gesagt: ... die Kohle ein Thema, das lebenswichtig ist für die Menschen an der Ruhr, an der Saar, in Aachen und in Ibbenbüren.
Ich möchte das etwas ausdehnen: Ich glaube, daß die Kohle ein Thema ist, das lebenswichtig für alle von uns ist, nicht nur für diejenigen, die in den Bergbaugebieten wohnen.
Ich glaube, es sollte heute durch die Stimmabgabe der Mitglieder dieses Hauses zum Ausdruck kommen, daß, meine Damen und Herren, jeder von uns seine Verantwortung in diesem höchst kritischen Bereich deutscher Energieversorgung erkennt. Ich und die Bundesregierung möchten gerne sehen, daß diejenigen, die unentwegt davon sprechen, daß die einzige nationale Primärenergie, die wir haben, erhalten werden muß, dann auch zugeben, daß das Geld kostet, und dann auch dafür einstehen.
Deswegen begrüße ich sehr, daß die Fraktionen namentliche Abstimmung beantragt haben, damit man hinterher nachlesen kann, wer zu diesen Auskünften dann auch steht, indem er so stimmt.
9840 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978