Rede von
Klaus
Gärtner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute mit einer vielfach verbundenen Debatte zu tun. Verbunden sind nicht nur die Sachanträge, die zur Entscheidung anstehen, sondern es sind nach meiner und der Auffassung meiner Kolleginnen und Kollegen, für die ich hier spreche — für Helmut Haussmann, Friedrich-Wilhelm Hölscher, Ingrid Matthäus, Helga Schuchardt und Manfred Vohrer —, auch Probleme angesprochen, die an das Selbstverständnis des Parlaments rühren. Der Kollege Ueberhorst und auch der Kollege Zywietz haben ja in den vergangenen Debattenbeiträgen schon darauf hingewiesen. Ich meine, man muß hier über die Freiheit der Abgeordnetenentscheidung reden, obwohl diese Freiheit theoretisch ja von niemandem bestritten wird. Es ist eben alles wie auch in vielen anderen Fallen eine Frage der Praxis.
In der Kommentierung werden viele Begriffe verwandt, die zu Mißverständnissen Anlaß geben. Da ist die Rede von Rebellen, und es ist gelegentlich auch die Rede von Leuten, die nur Parteitagsbeschlüsse ausführen würden. Es ist niemand gezwungen, Parteitagsbeschlüsse im Parlament auszuführen. Aber es kann auch niemand gezwungen werden, hier im Parlament auf die Umsetzung von Parteitagsbeschlüssen zu verzichten.
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Ein Parlament, das aus Parteien zusammengesetzt ist, dessen Parteien einen innerparteilichen Willensbildungsprozeß vollziehen, der nach strengen demokratischen Regeln ablaufen soll und abläuft, kann die Darstellung von Parteitagsbeschlüssen, das Ergebnis von Delegiertenentscheidungen, wenn man so will, von Parteitagsbürgern nicht als lästige Pflichtübung wegtun.
Wenn es noch einen Sinn hat, Bürger aufzufordern, in Parteien hineinzugehen, die Willensbildung in den Parteien zu beeinflussen, dann muß es auch möglich sein, diese Willensbildung im Parlament vorzutragen.
Dazu hat der Kollege Riesenhuber eine Bemerkung gemacht, die nach meinem Eindruck dazu führen muß, daß man Parteitage im Grunde gänzlich abschafft.
Das Prinzip der Repräsentation, das in unserer Verfassung Eingang gefunden hat, das auch die Zusammensetzung des Parlaments bestimmt, kann sich allerdings nach unserer Auffassung nicht nur darauf verkürzen, daß es darauf ankommt, hier im Parlament nur die Vielfalt der Parteien darzustellen. Es kann nicht nur darum gehen, Meinungen von Parteien in Parlamente zu transportieren. Denn es gibt auch Bürger in diesem Lande, die eine ab-
weichende Auffassung haben und die ein Recht haben, daß im Parlament diese Auffassung auch dargestellt und diskutiert wird.
Auch sie müssen sich im Parlament wiederfinden.
Dies hat der Kollege Reuschenbach in einer Zwischenfrage für mich sehr gut dargestellt, als der
Kollege Waigel dies in einer Form abgehandelt hat, die ich nicht für fair gehalten habe.
Insbesondere dann muß dieses gelten, wenn es um Probleme geht, die eine Dimension wie diese Entscheidung haben, die im Augenblick vor uns liegt, nämlich die Entscheidung über die dritte Teilerrichtungsgenehmigung für den Schnellen Brüter in Kalkar. Wir fragen: kann es der Deutsche Bundestag sich so einfach machen, einstimmig einer Sache zuzustimmen, die draußen vielstimmig diskutiert wird, also auch abgelehnt wird? Der Kollege Schäfer • hat eben hier zwei Experten zitiert, die in der Sache klargemacht haben, wie widersprüchlich auch bei Experten diese Entscheidung ist.
Es gibt das Wort von der „kritischen Sympathie zu diesem Staat". Muß das Parlament durch Diskussion und Abstimmung nicht dazu beitragen, daß Demokratie auch in den Köpfen der Bürger und z. B. auch bei den jungen Bürgern wächst, die sich fragen, ob das Parlament noch in jedem Fall auch ihre Interessen vertritt?
Ist denn die Nichteinstimmigkeit auch in einer Koalition hier so zu diskreditieren, als wäre das ein
Betriebsunfall oder ein lästiger Störfall, obwohl wir wissen, daß draußen im Lande viele Leute die Problematik, über die wir hier diskutieren, sehr viel kritischer sehen?
Wenn es die Chance der offenen Abstimmung und die Chance der offenen Diskussion hier im Plenum des Deutschen Bundestages im Grunde nicht mehr gibt, dann sollte man eigentlich das Reden über Reform der Parlamentsarbeit einstellen. Ich bitte Sie sehr herzlich darum, die Chance der offenen Diskussion im Deutschen Bundestag auch durch das Verhalten zuzulassen. Geschlossenheit kann auch nicht als alleiniges Kennzeichen funktionierender parlamentarischer Demokratie gelten.
Eine Politik, die persönliche Stellungnahme zum Inhalt einer Sache als im Grunde zweitrangig einstuft, hat nach meinem Eindruck auf die Dauer keine Chance. Eine Politik, die den mündigen Bürger will — und das formulieren alle Parteien, die in diesem Parlament sind —, kann auch nicht darauf verzichten, daß hier auch einmal eine kritische Stellungnahme abgegeben wird.
Ich will auch hier unsere Bedenken zu dieser Entscheidung vortragen, die heute ansteht. Wir halten es für richtig und sinnvoll, daß sich Parlamente auch mit Fragen beschäftigen, die weit über die Dimensionen normaler Parlamentsarbeit hinausgehen. Parlamente entscheiden ja häufig oder gelegentlich über Grenzen von Amtsgerichtsbezirken, über die Größe von Bundesländern; aber in wichtigen Fragen, wo z. B. welcher Kraftwerkstyp hinkommt, läßt das Parlament bisher im Grunde stellvertretend die Regierung entscheiden. Trotz oder wegen Karlsruhe sollte hier die politische Diskussion stattfinden, und sie hat auch stattgefunden, weil es über die normalen juristischen Probleme hinausgeht. Wir entscheiden zum ersten Male, und zwar zum ersten Mal hier, über eine gefährliche Technologie, über die der Schnellen Brüter. Aber ich weiß, daß einige meiner Kolleginnen und Kollegen, für die ich hier spreche, auch gegen den Weiterbau eines jeden kommerziellen Leichtwasserreaktors gestimmt hätten, solange nicht der Brennstoffkreislauf praktisch .geschlossen ist. Wer dann davon spricht, daß ein Votum gegen Kernenergie Sabotage ist, der hat, glaube ich, das Problem nicht völlig begriffen,
die Sicherheitsproblematik, die der Kollege Schäfer hier dargestellt hat. Das, was der Kollege Schäfer über den Kampf gesagt hat, bis eine Firma in der Lage und bereit war, hier in unserem Parlament Auskünfte zu erteilen, spricht nach meinem Eindruck Bände.
Und wie weit hat sich denn bei uns eigentlich eine unkontrollierte Technologiestruktur entwickelt, daß es unmöglich ist, eine parlamentarische Entscheidung ohne Druck zu überstehen! Haben wir auch nicht allzu lange das Geschäft der Technologieentwicklung in erster Linie in die Hände der Betreiber, der Energieversorgungsunternehmen, ge-
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legt? Wo blieb und wo bleibt eigentlich die Kontrolle der Anteilseigner bei den Energieversorgungsunternehmen? Wo beschäftigen sich die Gesellschafterversammlungen, wenn ich das mal so sagen darf, also beispielsweise die Kommunen, mit den Problemen, die entstehen können und entstehen, wenn wir uns für diese oder jene Technologie entscheiden?
Wer kann denn heute mit welcher Sicherheit sagen, ob uns nicht die einseitige Entscheidung für Leichtwasserreaktoren und damit für den Schnellen Brüter und damit für eine Wiederaufbereitungsanlage nicht in eine Sackgasse führt?
Der Arbeitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat es sich in der Landtagsdebatte in Düsseldorf am 29. November nicht so einfach gemacht. Herr Farthmann sagte — ich zitiere —:
Denn weltweit beginnt die gesamte Technologie von den Leichtwasserreaktoren, von denen der Plutoniumbrüter ja nur eine letzte Konsequenz ist, unter Umständen in der wissenschaftlichen und in anderen Ländern auch schon in der politischen Diskussion umzukippen. Wir werden vielleicht hinkommen müssen zu sogenannten abgehärteten Kreisläufen. Das sind alle Kreisläufe, in denen Thorium eine Rolle spielt.
Weiter sagte er:
So gesehen, könnte es nämlich sein, daß das,
was heute mancher als Spitze der Technologie
bezeichnet, schon das Ende der Technologie ist.
Und Herr Farthmann sagte — und im Grunde kann ich diese Frage dieses Mal auch an die hiesige parlamentarische Opposition stellen — zu der Düsseldorfer CDU-Opposition:
Meine Damen und Herren, spüren Sie denn nicht, daß sich bei Politikern, Wissenschaftlern und Bürgern, in deren Namen Sie hier auch auftreten, in den letzten zwei Jahren die Einstellung dazu entscheidend gewandelt hat, daß eine ganz entscheidend andere Sensibilität in dieser Problematik eingetreten ist? Spüren Sie denn nicht, daß der Bürger Angst hat vor dem, was hier zur Diskussion steht?
Und ich darf fragen: Steht es uns nicht gut an, daß man wenigstens auf diese Probleme eingeht und sie nicht einfach ignoriert?
— Herr Gerstein, ich weiß nicht, ob wir damit weiterkommen, wenn wir jemanden, der in der Lage ist und sich dazu versteht, sich öffentlich zu Problemen zu äußern, auf diese Art und Weise behandeln. Es kann doch nicht wahr sein, daß in diesem Land niemand mehr über Probleme reden darf, die ja offenkundig in vielfältiger Weise in der wissenschaftlichen Diskussion vorhanden sind.
Es geht hier auch nicht um das Schlagwort vom Atomstaat. Aber es geht darum, daß in unserem Land eine Wandlung stattgefunden hat, die zu grotesken Situationen führen kann und zum Teil ja auch führt. Da werden mit Milliarden-DM-Beträgen Werke aufgebaut, die man vor ihren Bürgern schützen muß. Bei uns findet, wenn ich das mal so sagen darf, der kerntechnologische Fortschritt nur hinter meterhohem Stacheldraht und von Hundertschaften bewacht statt.
Das muß uns doch zu denken geben. Das ist doch nicht etwas, was wir einfach wegtun können.
Obwohl es zur Zeit erst wenige im Betrieb befindliche Kernreaktoren gibt und damit die möglichen Gefahrenmomente noch relativ gering sind, hat die Reaktion der Staatsschutzbehörden zumindest in einem Fall schon alle Befürchtungen über- troffen. Ich meine den Fall Traube. Im Gegensatz zur Beteuerung, daß Atomkraftwerke nicht besonders gefährlich seien, hat man auf eine vermutete Gefährdung in einer Weise reagiert, die einem nur angst und bange machen kann. Um wieviel wird und muß die Bereitschaft der Staatsorgane zu weitergehenden Polizeikontrollen eines erheblichen Teils der Bevölkerung wachsen, wenn es die Atomwirtschaft mit dem Schnellen Brüter und seinem wesentlich höheren Gefahrenpotential gibt?
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht diese Bedenken aufgezeigt. Es seien Überwachungsvorkehrungen notwendig — so wird in diesem Beschluß ausgeführt —, die sowohl im Hinblick auf den erforderlichen Personalbedarf als auch hinsichtlich der aufzubringenden finanziellen Mittel alle bisher bekannten Sicherheitsmaßnahmen bei weitem zu übertreffen geeignet seien. Ob solche Konsequenzen der Bevölkerung zugemutet werden dürfen, ob darüber hinaus die Aufrechterhaltung der bürgerlichen Freiheiten gewährleistet werden kann, sind weitere Fragestellungen, die sich, bisher unbeantwortet, mit dem Bau schneller Brutreaktoren ergeben.
Das ist nicht irgendeine Stellungnahme. Das ist eine Stellungnahme nicht von Linken, nicht von Rechten, nicht von Radikalen, sondern eine Stellungnahme von Juristen, die, wie ich finde, sich das Problem zu Herzen genommen haben.
Die Überprüfungspraxis der in der Anlage Beschäftigten ufert weiter aus. Das Ausgeliefertsein auch an Kontrolleure, die man nicht kennt, geht weiter. Und es gibt Anzeichen für einen Aufstand gegen eine Technologie.
Man kann so tun, als sei das alles eine vorübergehende Erscheinung. Aber ich meine, daß man dies nicht allein so sehen kann. Deshalb gibt es ja den im Ansatz sehr richtigen Koalitionsantrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission, die eine nicht rein technologische Aufgabenstellung hat.
Nur, dieser Initiative widerspricht nach unserer Ansicht die gleichzeitige Bereitschaft, schon jetzt
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I den Ausbau des Schnellen Brüters im Parlament zu befürworten. Denn wie sollen wir in einigen Jahren noch über das Ergebnis der Enquete-Kommission an dieser Stelle frei diskutieren können? Der Druck durch die schon jetzt verbauten Milliarden wird größer, wenn die Anlage fertig ist. Wie teuer muß eine Ruine dann sein — so fragen wir uns —, bis man entscheidet, ob sie Ruine bleibt?
Wenn man den Antrag. auf Einsetzung einer Enquete-Kommission und deren Aufgabenstellung, wie sie in dem Antrag der Koalitionsfraktionen vorliegt, ernst nimmt, dann darf man der dritten Teilerrichtungsgenehmigung nicht zustimmen. In diesem Fall hat man, so meinen wir, für die Zukunft noch eine freie Entscheidungsphase.
Wenn dieses Konzept in seiner bisherigen Form weitergeführt wird, ist nach unserer Auffassung bei einer Inbetriebnahme eine politische Entscheidung durch den Deutschen Bundestag nicht mehr möglich. Daher ist nach unserer Auffassung eine heutige Entscheidung für den Weiterbau eine Entscheidung in Richtung auf eine Entscheidung für eine kommerzielle Nutzung. Denn was hat es für einen Sinn, wenn man einen Forschungsreaktor zunächst fertigstellen läßt und glaubt, die Frage offenhalten zu können, ob man ihn in Betrieb nehmen wird? Und was hat es für einen Sinn, einen Forschungsreaktor in Betrieb zu nehmen, wenn man nicht gleichzeitig sagt, daß man im Anschluß daran die kommerzielle Nutzung zuläßt?
Daher ist dies nicht eine Option, die offengehalten wird, sondern eine Entscheidung über die Inbetriebnahme eines Forschungsreaktors und die sich daran anschließende Entscheidung für die kommerzielle Nutzung. Wir sehen diese Kette, an deren Ende nicht die politische Entscheidung steht, ob wir den Forschungsreaktor in Betrieb nehmen oder nicht, sondern zwangsläufig auch noch die Entscheidung über eine bestimmte Auslegung. Wir hielten es auch für besser, die Entscheidung heute nicht zu treffen, damit wenigstens auch der Vorschlag ernsthaft geprüft wird, ob Kalkar als „Plutoniumerzeuger" oder als „Plutoniumbrenner" betrieben wird. Herr Kollege Ueberhorst hat diesen Prüfungsauftrag hier erwähnt. Warum sollen wir heute schon entscheiden und warum warten wir nicht erst die Ergebnisse dieser Kommission ab?
Unsere Entscheidung, nämlich die meiner Kollegen und mir, ist auch untrennbar mit dem Verhalten der Opposition hier im Parlament verbunden. Herr Kollege Riesenhuber hat heute morgen gesagt, er würde als Oppositionsmitglied hier sachorientiert entscheiden. Dann frage ich mich, warum er in dieser Frage nicht so entscheidet, wie er es im Grunde hier sachlich vertritt; denn dann müßte er den Anträgen, die hier vorliegen, zustimmen. Der Opposition gelingt es zunehmend, den Sinn des Parlamentes in dieser Frage auf den Kopf zu stellen. Der Opposition geht es offenbar nicht um eine differenzierte Auseinandersetzung um eine Sachfrage, ihr geht es allein um Machtpolitik. Hierfür ist Ihnen jedes Mittel recht. Wenn es Ihrer Konfrontationsstrategie nutzt, stimmen Sie sogar gegen Ihre eigene Überzeugung.
Sie stimmten so gegen die Vermögensteuersenkung, gegen die Erhöhung des Kindergeldes und gegen die Senkung der Gewerbesteuer. Heute wiederholen Sie das gleiche Schauspiel. Der Bürger fragt sich, ob das etwas mit lebendigem Parlamentarismus zu tun hat.
— Nein, Herr Kollege Wehner, Sie kennen mich offenbar zuwenig.
— Sie werden das ja noch erfahren, Herr Kollege Wehner.
Aus allen genannten Gründen lehnen wir die Erteilung der dritten Teilerrichtungsgenehmigung ab. Es ist bekannt, daß über diese unsere ablehende Haltung eine ernsthafte Aussprache stattgefunden hat. Danach haben der Bundesvorsitzende der Freien Demokraten und Vizekanzler, Hans-Dietrich Genscher, der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Mischnick sowie die Minister Baum, Ertl und Lambsdorff heute mittag in unserer Fraktion die Tatsache, daß kein FDP-Fraktionsmitglied bei der Abstimmung über den Koalitionsantrag mit Nein stimmt, für sich mit der Vertrauensfrage über ihre Person verbunden.
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Nachdem somit die heutige Abstimmung nicht mehr eine Abstimmung in der Sache ist, sahen wir für uns keine andere Möglichkeit, als eine ablehnende Haltung gegen den Weiterbau des Schnellen Brüters in Kalkar, die nach wie vor die gleiche ist, nicht mit einem Nein, sondern mit einer Enthaltung zum Ausdruck zu bringen.